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ZFF-Info 14/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz haben heute mit Migrantenorganisationen und den Neuen Deutschen Organisationen über eine verbesserte Teilhabe und interkulturelle Öffnung in der Engagement-, Familien, Frauen-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Wohlfahrtspflege gesprochen.

Integration und Migration stellen Querschnittsthemen für das Bundesfamilienministerium als „Gesellschaftsministerium“ dar. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration sind dabei eine verbesserte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung von Programmen, Hilfsangeboten und Regelsystemen. Dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley: „Ich möchte den Dialog, den wir heute begonnen haben, zeitnah fortsetzen. Mit konkreten Zielen, die wir gemeinsam und verbindlich erarbeiten. Das Impulspapier der Migrantenorganisationen ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Integration ist keine Einbahnstraße. Stärker als bisher müssen wir uns der Frage widmen, wie wir eine echte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen können. Migration und gesellschaftliche Vielfalt müssen als selbstverständlich begriffen werden.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz: „Die Migrantenorganisationen sind längst nicht nur bewährte Partner und Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und neu Ankommenden. Sie liefern auch wichtige Impulse, wie sich unsere Gesellschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Organisationen und Institutionen nachhaltig interkulturell öffnen kann.“

Vor mehr als einem halben Jahr haben anlässlich des von der Integrationsbeauftragten ausgerufenen Themenjahres „Partizipation“ mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9. Integrationsgipfel auf Anregung der Beauftragten ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Mit dem Impulspapier haben die Migrantenorganisationen ihre Vorstellungen zusammengetragen, wie Teilhabe unter anderem durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Ziel des Papiers war es auch, Umsetzungsmöglichkeiten mit Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft zu diskutieren.

Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist. Das BMFSFJ plant, den Dialog in den nächsten Monaten mit weiteren Akteuren fortzusetzen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”

Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”

Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”

Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Hier finden Sie den Link zur Studie des Allensbach Instituts: http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Gemeinsam_erziehen_Kernergebnisse.pdf

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Familien sind heute bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Es überwiegt jedoch der Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlicher zu teilen. Viele Väter sehen sich dabei nicht mehr alleine in der Rolle des Ernährers: fast jeder 3. Vater geht zumindest für einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Mit der wachsenden Bedeutung von Vaterschaft innerhalb der Familien wächst das Bedürfnis vieler Väter, auch nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter für die Kinder da zu sein. Auch Mütter bewerten die Bereitschaft von Vätern sehr positiv, sich auch nach der Trennung stärker in die Betreuung und Erziehung einzubringen. Das ZFF begrüßt es daher sehr, dass sich die Familienministerin Katarina Barley stärker für die Bedürfnisse von Trennungseltern einsetzen möchte. Gleichzeitig warnt das ZFF davor, die Situation aller Trennungseltern gleichzusetzen. Denn genau wie Familienformen vielfältig sind, trifft dies auch auf Trennungsfamilien zu. Darüber hinaus ist auch bei der Begriffsbestimmung Vorsicht geboten: Trennungseltern teilen sich im Jahr 2017 nicht alle die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Hier grundlegend von dem Begriff „getrennt erziehend“ auszugehen, würde daher in die falsche Richtung gehen und den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine und ohne die Hilfe eines Partners oder einer Partnerin erziehen, nicht gerecht werden.“

Heute hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und der Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomG) zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine pauschale Rehabilitierung und individuelle Entschädigung der Betroffenen vor. Auf diese Weise wird der fortwährende Strafmakel der Betroffenen durch die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Verfolgung und Verurteilung beseitigt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir können geschehenes Leid nicht ungeschehen machen. Mit der Rehabilitierung erhalten die Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurück, die ihnen genommen wurde. Das ist eine Form von später Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die rund 5.000, oft hochbetagten Personen, die Unterstützung, Beratung und individuelle Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht.“

BISS richtet Beratungshotline ein

Um die Regelungen des Gesetzes bekannt zu machen und die Betroffenen adäquat zu beraten und zu begleiten, fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, die über bestehende Beratungsmöglichkeiten vor Ort informiert und die Betroffenen bei der Abwicklung der Entschädigungsanträge über das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt.

Link zur BISS: http://schwuleundalter.de/

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2017

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Deshalb legt ein neuer Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Am 4. Juli hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung zu Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Dr. Ralf Kleindiek betonte:

"Die Jugend wird schon morgen über die Zukunft der Demokratie entscheiden. Deshalb ist es bereits heute wichtig, im Frühkindalter mit Demokratiebildung zu beginnen und für ein Leben in Vielfalt zu sensibilisieren. Wir freuen uns, diese wegweisende Kooperation mit solchen engagierten Partnern auf den Weg bringen zu können."

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Beide stellen unmittelbare Bezugspersonen für die Kinder da und sind damit wichtige Multiplikatoren für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander und das Erlernen von gesellschaftlichem Engagement. Darüber hinaus sollen Akteure in der Praxis bundesweit vernetzt werden.

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Die Kooperationsvereinbarung ist im neuen Teilbereich "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" des Programmbereichs "Demokratiebildung im Bildungsbereich" angesiedelt.

Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen wird den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts:

„Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04. Juli 2017

US-Präsident Trump reaktivierte am 23. Januar 2017 die Global Gag Rule. Sie streicht allen ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten oder diese direkt anbieten, die finanziellen Mittel der US-Regierung. Hieraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen für den gesamten Gesundheitsbereich in Entwicklungsländern, mit bis zu 9,5 Milliarden fehlenden US-Dollar. Dies ist ein Rückschlag für die weltweiten Frauenrechte und ein eklatantes Hindernis in der Entwicklungszusammenarbeit.

„Die Global Gag Rule steht im fundamentalen Widerspruch zur UN-Agenda. Wir appellieren anlässlich des heutigen Family Planning Summit 2020 in London sowohl an Bundesentwicklungsminister Müller als auch an die Staatengemeinschaft, sich verstärkt für selbstbestimmte Familienplanung in Entwicklungsländern zu engagieren.

Die mangelnde sexuelle Selbstbestimmtheit von Frauen in Subsahara-Afrika trägt dazu bei, dass sich dort die Zahl der Menschen bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden verdoppeln wird. Durch das starke Bevölkerungswachstum und dessen Folgen ist es fraglich, ob die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN erreicht werden können.

In Entwicklungsländern kommt es jährlich zu 74 Millionen ungewollten Schwangerschaften. Daraus resultieren 36 Millionen Abtreibungen, von denen 20 Millionen unsicher sind und so die Gesundheit der Frauen gefährden. Etwa 220 Millionen Frauen in Entwicklungsländern würden verhüten, doch es fehlt der Zugang zu Verhütungsmitteln oder schlicht das nötige Wissen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.07.2017

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Erwerbsarmut in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt, aber die Armut von Erwerbstätigen steigt. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen arbeiten und von dem Lohn, den sie erhalten nicht leben können. 3,6 Millionen Menschen geht es in Deutschland so. Sie sind trotz regelmäßiger Arbeit arm. Paradox daran ist: In unserem Land stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Europavergleich den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut. Dass der Anteil derjenigen, die sich arm arbeiten so rasant in den letzten Jahren angestiegen ist, liegt vor allem daran, dass unser Arbeitsmarkt immer stärker dereguliert wurde. Außerdem ist der Druck auf Erwerbslose gewachsen, Stellen anzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt werden. Und darüber hinaus gibt es immer mehr prekäre Selbständige. Für zu viele Erwerbstätige, insbesondere Alleinerziehende, reicht daher das Einkommen nicht.

So werden aus arbeitslosen Armen erwerbstätige Arme. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen endlich wieder gute Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, von ihrem Entgelt auskömmlich zu leben. Arbeit muss endlich wieder adäquat bezahlt werden. Für Selbständige brauchen wir Mindesthonorare.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in keiner Weise Erwerbsarmut verringert. Im Gegenteil, die Schere zwischen Arm und Reich klafft trotz Wirtschaftswachstum immer weiter auseinander. Dagegen muss die Bundesregierung endlich etwas unternehmen. Indem sie beispielsweise ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft, damit die Menschen nicht langfristig in Teilzeitjobs oder Minijobs stecken bleiben. Indem sie die sachgrundlose Befristung endlich abschafft. Und indem sie die Leiharbeit reformiert. Wir brauchen dringend soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Das Grüne Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Kindergeld-Bonus würde gerade erwerbstätige Eltern entlasten und vor Armut schützen.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2017

Zum heutigen Treffen von Vertreter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler/innen vom Bündnis Kindergrundsicherung mit der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE und mit den Sozialministerinnen Elke Breitenbach (Berlin), Diana Golze (Brandenburg) und Heike Werner (Thüringen), erklärte Katja Kipping:

Wem das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land am Herzen liegt, der versucht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – unabhängig vom Parteibuch oder von der Organisationszugehörigkeit. Das heutige Treffen mit Vertreter/innen des Bündnisses Kindergrundsicherung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zeigte eins: Eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschaffung der Armut von Kindern und Jugendlichen sowie der Überwindung bestehender bürokratischer, nicht zielführender Sicherungssysteme.

Eltern von Kindern und vor allem Alleinerziehende haben schon viel um die Ohren, müssen Job und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommen. Die bisher vorhandenen Leistungen für Kinder sind meist bürokratisch und kompliziert bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen. Gerade Alleinerziehende fühlen sich dabei oft wie Jongleure. Wer ihnen wirklich helfen will, soll auf einfache, universelle Lösungen setzen wie die Kindergrundsicherung.

Gemeinsam diskutiert wurde, wie das Konzept Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden kann. Besprochen wurde auch, wie andere Parteien und Organisationen für die Unterstützung gewonnen werden können.

Ich meine, diese gemeinsamen Anstrengungen sind wir allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig.

DIE LINKE steht an der Seite des Bündnisses Kindergrundsicherung und fordert in ihrem Wahlprogramm ebenfalls eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 07.07.2017

„Die drastische Zunahme der Erwerbsarmut zeigt, dass diese Bundesregierung genauso wie die vorherigen bei der Sicherung guter Arbeit auf ganzer Linie versagt hat. DIE LINKE fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde sowie die Abschaffung aller Ausnahmen. Zudem muss die systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit ebenso abgeschafft werden wie die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Arbeit, von der man leben kann, sollte wieder das Maß der Dinge sein, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge die Erwerbsarmut in Deutschland stark zugenommen hat. Zimmermann weiter:

„Verfehlte Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Hartz-Reformen haben erheblich zum Anstieg der Erwerbsarmut beigetragen. Die Zumutbarkeitskriterien wurden im Lauf der Zeit immer weiter verschärft und es wurde Druck auf Erwerbslose ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikationen werden entwertet. Diese Regelungen müssen verbessert bzw. abgeschafft werden. Niemand darf gezwungen werden, jede noch so schlechte Tätigkeit anzunehmen. Die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 06.07.2017

DIW Berlin untersucht Entwicklung der Einkommensschichtung im Zusammenspiel mit Entwicklung der Erwerbsformen – Anteil der Bevölkerung in Deutschland mit mittlerem Einkommen ist zwischen 1995 und 2015 gesunken, Anteil der Armutsbedrohten und der Reichen hat zugenommen – In unteren Einkommensschichten sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mehr verbreitet als noch vor 20 Jahren, in oberen Schichten haben mehr Menschen reguläre Stellen.

Nicht alle in Deutschland haben vom Beschäftigungsboom der letzten Jahre gleich profitiert. Trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit sind die Einkommen heute ungleicher verteilt als noch vor 20 Jahren, was im Wesentlichen an einer Zunahme der Ungleichheit bis zum Jahr 2005 liegt. Zudem sind in unteren Einkommensschichten Niedriglöhne weiter verbreitet als früher, während reguläre Arbeitsverhältnisse in den oberen Einkommensschichten häufiger sind als vor 20 Jahren. Das sind die Kernergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die frühere Analysen des DIW Berlin und anderer Forscher aufgreift und verfeinert.

Auf Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die Autoren Peter Krause, Christian Franz und Marcel Fratzscher die Entwicklung der Einkommensverteilung sowie der Erwerbsformen der Menschen in Deutschland zwischen 1995 und 2015 untersucht. Die Verknüpfung der Einkommens- und Erwerbsbetrachtung erlaubt es, Verschiebungen der Erwerbsformen innerhalb der Einkommensgruppen zu identifizieren. Hierbei wurde sehr feinmaschig mit 15 verschiedenen Erwerbsformen gearbeitet. Eine Besonderheit der Studie ist auch, dass sie die gesamte Bevölkerung betrachtet, und nicht, wie in Bezug auf Erwerbsformen oft der Fall, nur 25- bis 64-Jährige.

Der Anteil derer, die über Einkommen um den Median verfügen (77 bis 130 Prozent des Medians), ist über den gesamten Zeitraum um gute sechs Prozentpunkte zurückgegangen (von 47,8 auf 41,4 Prozent). Gleichzeitig gab es im Jahr 2015 mehr Menschen (29 Prozent), die über ein Einkommen unterhalb von 77 Prozent des Medians verfügten, als 20 Jahre zuvor (25 Prozent). Der Anteil derer mit einem Einkommen über 169 Prozent des Medians ist von 12 auf 14 Prozent gestiegen. „Diese waren aber keine kontinuierlichen Entwicklungen“, so DIW-Präsident Marcel Fratzscher, „der Rückgang in der Mitte fand insbesondere bis 2005 statt. Seitdem hat sich der Prozess stabilisiert und verlangsamt“.

Parallel dazu hat die Erwerbsbeteiligung in Deutschland seit 1995 deutlich zugenommen, insbesondere bei Frauen und Älteren, die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und der Anteil der Bevölkerung ohne Erwerb hat sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren halbiert. „Andere Trends auf dem Arbeitsmarkt waren eine Zunahme der Lohnspreizung bis 2005 und ausdifferenzierte Arbeitszeiten, mit einer Verbreitung zum Beispiel von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“, so Christian Franz. „Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Einkommensverteilung sind allerdings nicht eindeutig, vielmehr wirken diese Faktoren in komplexer Weise zusammen und manchmal auch in gegenläufige Richtungen.“

So ist in den unteren Einkommensschichten der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (für das Jahr 2015 entspricht das Stundenlöhnen unter 10,66 Euro brutto) stetig gestiegen, und zwar mehr als in anderen Schichten. Die Nicht-Erwerbstätigkeit ging zurück. In den Gruppen mit mittlerem Einkommen blieb die Quote der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen (Vollzeit) stabil, aber es gingen auch mehr Menschen einer niedrig entlohnten Beschäftigung nach. In den oberen Einkommensgruppen gibt es mehr Beschäftigte mit „normalen“ Arbeitsverhältnissen.

„Insgesamt hat die Bedeutung der typischen Arbeitsverhältnisse keineswegs abgenommen, sie sind aber weniger als früher auch in den unteren Einkommensschichten verbreitet. Dort ist Nichterwerbstätigkeit häufig atypischer Erwerbstätigkeit gewichen“, so Peter Krause.

„Insgesamt machen diese Entwicklungen deutlich, dass der erfreuliche Beschäftigungsanstieg der vergangenen Jahre nicht alle gleich erreicht hat und alleine nicht ausreichen dürfte, um allen in der Gesellschaft Wohlstand und Teilhabe zu ermöglichen“, so Fratzscher.

Zum Medianeinkommen
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht das Medianeinkommen beziehen. In Deutschland betrug das äquivalenzgewichtete Haushaltsmedianeinkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 20 053 Euro pro Person.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.07.2017

IFA gestaltet und bewertet Muster-Kita

Schon einfache und kostengünstige Maßnahmen fördern Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.(© Christine Bay / Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Die Arbeit in Kitas ist oft kein Kinderspiel. Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Raumluft, Licht und fehlende Ergonomie, haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Erzieherinnen und Erzieher. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Nachweis in einem Praxisprojekt erbracht: Laut IFA-Report "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita" fördern schon einfache und kostengünstige Maßnahmen Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.

Die Studie "Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen" (STEGE) hat gezeigt: 60 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas klagen über Muskel-Skelett-Beschwerden. Sie sind der dritthäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. 73,3 Prozent der pädagogischen Fachkräfte in Kitas empfinden ihre Arbeit grundsätzlich als körperlich anstrengend. Optimal gestaltete Kitas sind deshalb ein wichtiger Beitrag, damit gesunde Kita-Beschäftigte gute Erziehungsarbeit leisten können.

"In mehreren Vorläuferprojekten hatten wir bereits Maßnahmen identifiziert, die zum einen Muskel-Skelett-Belastungen im Kita-Alltag erfolgreich vorbeugen", sagt Professor Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des IFA und Projektverantwortlicher. Zum anderen habe man auch Stellschrauben entwickelt und erprobt, mit denen sich Belastungen durch weitere Faktoren, nämlich Akustik, Raumklima und Beleuchtung, reduzieren lassen.

Alle im Vorfeld gesammelten Erkenntnisse sind in die Gestaltung einer so genannten Musterkita eingeflossen, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einem städtischen Träger in Neuwied realisiert wurde. Das IFA-Projektteam erhob den Status quo der Belastungen vor Projektstart, begleitete die Planungs- und Bauphase und ermittelte die Arbeitssituation der Beschäftigten nach erfolgter Grundsanierung und Teilneubau. Dabei kamen Messungen und Befragungen gleichermaßen zum Einsatz.

Ellegast: "Ob in puncto Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie, wir konnten zeigen, dass die Maßnahmen die Arbeitssituation der Erzieherinnen verbessern und dass die Betroffenen das auch so empfinden, teils natürlich in unterschiedlichem Maße."

Oft helfen schon einfache Dinge: Schadstoffarme Baustoffe und Möbel verbessern von vornherein die Raumluft. Einfach nachzurüstende Akustikdecken verringern den Geräuschpegel und tragen so zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre bei. Der punktuelle Einsatz von Stehlampen hilft bei besonderen Sehaufgaben wie Dokumentationsarbeit. Leichte und rollbare Möbel, zargenfreie Tische und höhenverstellbare Rollhocker schonen Rücken und Gelenke der Kita-Beschäftigten.

Ellegast: "Vor allem mit Blick auf die körperlichen Belastungen ist es außerdem wichtig, nicht nur die Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern das Personal für ein gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Und ganz grundsätzlich gilt: Beziehen Sie alle Beteiligten in den Prozess ein. Dann steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit!"

Die Ergebnisse aus dem Praxisprojekt sollen zusätzlich in die Weiterentwicklung von Kita-Mobiliar einfließen und in Form neuer Lehrmodule die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals ergänzen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Gsetzlichen Unfallversicherung vom 12.07.2017

Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.

Der Anteil der armen oder armutsgefährdeten Erwerbstätigen in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen nach den gängigen EU-Statistikstandards an der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen (mehr zur Methode und zur Armutsgrenze in Deutschland unten). Am höchsten war der Anteil in Rumänien mit 18,6 Prozent, gefolgt von Griechenland mit 13,4 Prozent und Spanien mit 13,2 Prozent. Mit 4,5 Prozent oder weniger hatten Belgien, die Tschechische Republik und Finnland die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder (siehe auch die Abbildung 1 in der Studie).

Das Beispiel Deutschland sei „besonders bemerkenswert“, so die Forscher. Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut – trotz eines kleinen Rückgangs von 2013 auf 2014. Wie passt das zusammen? „Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Beschäftigungswachstum und Armut komplizierter als gemeinhin angenommen“, so die Wissenschaftler. Mehr Arbeit sei keine Garantie für weniger Armut – zumindest dann nicht, wenn die neuen Jobs niedrig entlohnt werden und/oder nur einen geringen Umfang haben.

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruhe zu einem großen Teil auf einer Zunahme atypischer Beschäftigung, vor allem Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors sei durch weitgehende Deregulierungen des Arbeitsmarktes, die Kürzung von Transferleistungen und verschärfte Zumutbarkeitsregelungen beschleunigt worden. Der Druck auf Arbeitslose sei gestiegen, möglichst schnell eine Arbeit zu finden. „Maßnahmen, die Arbeitslose dazu zwingen, Jobs mit schlechter Bezahlung oder niedrigem Stundenumfang anzunehmen, können dazu führen, dass die Erwerbsarmut steigt, weil aus arbeitslosen armen Haushalten erwerbstätige arme Haushalte werden“, schreiben die Wissenschaftler.

Die Anfänge dieser sogenannten Aktivierungspolitik, in Deutschland bekannt unter dem Stichwort „Fördern und Fordern“, reichen zurück in die 1990er-Jahre. Eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland fand auch in anderen europäischen Ländern statt, wenn auch zunächst nicht so tiefgreifend. Im Zeitraum zwischen 2004 bis 2014 ist es nur in Polen gelungen, die Beschäftigung zu erhöhen und gleichzeitig die Erwerbsarmut zu senken. In Österreich und der Tschechischen Republik gab es ähnlich wie in Deutschland einen vergleichsweise starken Beschäftigungsanstieg, allerdings hier nur geringfügig mehr armutsgefährdete Erwerbstätige.

In den meisten Ländern ist die Erwerbsarmut schon vor Beginn der Krise im Euroraum gestiegen. Im Zuge der Krise hat sich die Lage in etlichen Staaten noch verschärft: Die Rezepte zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit sahen eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte sowie eine Kürzung von Transferleistungen vor. In einigen Krisenländern, allen voran Griechenland, ging aber trotzdem die Erwerbstätigkeit so stark zurück, dass der statistische Anstieg bei der Erwerbsarmut relativ niedrig ausfiel.

Die Forscher können einen direkten Zusammenhang zwischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Erwerbsarmut belegen: Während niedrige Lohnersatz- und Sozialleistungen sowie strenge Auflagen für den Bezug von Transferleistungen zu höherer Erwerbsarmut führen, wirken sich hohe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung positiv aus: „Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Kombination aus investiver aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik in Form von auskömmlichen Lohnersatz- und Transferleistungen der beste Weg ist, um Erwerbsarmut zu bekämpfen“, schreiben die WSI-Experten. Immerhin sei der Mindestlohn ein erster Schritt zur Reduzierung der Armutsgefährdung von Erwerbstätigen. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Niedriglohnbereiches müssten folgen. Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung sollten ausgebaut und für atypisch Beschäftigte beziehungsweise für Beschäftigte im Niedriglohnbereich geöffnet werden, empfehlen die Wissenschaftler. Hartz-IV-Leistungen sollten erhöht, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entschärft werden.

Information zur Methode:

Als erwerbsarm gelten nach Definition der EU Personen, die im Jahr mehr als sechs Monate erwerbstätig sind und in einem Haushalt leben, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung auskommen muss. Für Deutschland bedeutet das beispielsweise: Ein Alleinstehender, der weniger als 869 Euro netto im Monat verdiente, war im Jahr 2012 armutsgefährdet. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle bei 1.826 Euro.

*Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff, Helge Baumann: Aktivierungspolitik und Erwerbsarmut in Europa und Deutschland, WSI-Report Nr. 36, Juli 2017. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 12/2017: https://www.boeckler.de/109849_109869.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2017

2016 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 1238 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Lebenspartnerschaften von Frauen mit 698 Fällen häufiger betroffen als von Männern (540 Fälle).

Gegenüber 2015 hat sich die Zahl der Aufhebungen um etwa 9 Prozent erhöht: (2015: 1136 insgesamt, davon 610 von Frauen und 526 von Männern).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6% weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3% der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9% und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4% nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines Partners verändern ihren Bestand permanent.

Basisdaten und Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können über die Tabelle Ehescheidungen in Deutschland (12631) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

"Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 425 vom 07.07.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/13037) zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch diese Lücke in den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) ist. Ferner möchte sie Auskünfte über die wesentlichen Einkommensquellen der Menschen über 65 Jahre erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 423 vom 06.07.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fast jedes zweite Kind (40 Prozent) besucht in Deutschland eine Ganztagsschule. Doch das damit verbundene Versprechen auf bessere individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder wird kaum eingelöst. Für den AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler liegen die Gründe auf der Hand: „Zu oft geht es nur darum, Plätze zu schaffen. Auf die Qualität und die Ausgestaltung dieser Plätze wird zu wenig geachtet. Auch erschwert die vielfach unzureichende Finanzierung die kontinuierliche und gute pädagogische Ganztagsbetreuung. Die AWO fordert eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen.“ In diesem Sinne initiierte die Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“, die heute vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss findet.

Das bei Familien beliebte Ganztagsschulmodell kann nachweislich zu einer besseren Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg beitragen – allerdings nur, wenn es entsprechend ausgestattet ist. „Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft eines Kindes abhängen. Hier bieten Ganztagschulen die optimale Grundlage, alle Kinder individuell zu fördern“, erklärt Wolfgang Stadler. Doch der bisherige Ausbau sei nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verlaufen. Zudem gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen. Deshalb fordert der AWO Bundesvorsitzende: „Der Bund muss sich dauerhaft stärker finanziell beteiligen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sicherlich das Bekenntnis beider großer Volksparteien, sich für einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder einzusetzen. Neben bedarfsgerechten Kitas sind auch Ganztagsschulen gute und entscheidende Voraussetzungen für die Verbesserung von Teilhabechancen, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Familien. Der Bund kann die Länder und Kommunen damit nicht allein lassen.“

Ganztagsschulen sind eine politische Antwort auf den PISA-Schock, der 2001 verdeutlicht hatte, wie stark der Bildungserfolg von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, von ihrem Elternhaus, abhängig ist. Der Ruf nach Chancengerechtigkeit in der Bildung hat bundesweit zu einem flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen geführt – allein im Primar- und Sekundarbereich I besuchten im Schuljahr 2015/2016 fast 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule (2002 erst 10 Prozent).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ gestartet. Mit viel Unterstützung und zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen wurde in ganz Nordrhein-Westfalen auf die schwierige Situation in der Offenen Ganztagsschule aufmerksam gemacht. Die Abschlusskundgebung findet am heutigen 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag statt, zu der der neue NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingeladen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.07.2017

Hartz-IV-Beziehende sind nach einem Zeitungsbericht immer länger arbeitslos. „Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht nur ein Sozialer Arbeitsmarkt.Klar ist, dass eine gute wirtschaftliche Lage für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kein Selbstläufer ist. Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, braucht es passgenaue Maßnahmen und einen langen Atem. Die AWO sieht die Lösung in einem Sozialen Arbeitsmarkt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Für Langzeitarbeitslose ist der Soziale Arbeitsmarkt eine echte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

Nach Medienangaben habe in der Gruppe der Arbeitsfähigen, die im vergangenen Jahr auf Hartz-IV angewiesen war, die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 629 Tagen gelegen. Die AWO setzt sich seit Jahren für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein, bei dem die soziale Teilhabe der Menschen im Mittelpunkt steht. Er kann einer bestimmten Personengruppe von Langzeitarbeitslosen eine Chance bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Er muss Instrumente beinhalten, die den Neigungen und Bedürfnissen der arbeitslosen Menschen entgegenkommen. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

„Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken. Vorschläge, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt aussehen und finanziert werden könnte, liegen auf dem Tisch. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Weiter Informationen

Auf ihrer Bundeskonferenz verabschiedete die AWO 2016 den Beschluss: Für einen sozialen Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung.

Beschluss AWO Buko 2016

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.07.2017

In elf Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die zweite Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um die Frage der Kinder- und Jugendpolitik. „Wie zukunftsfähig eine Gesellschaft ist, entscheidet sich an ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit. Junge Menschen benötigen soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt dazu in dem Drei-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Eines der Hauptanliegen der AWO ist der Kampf gegen Kinderarmut. So erklärt Anna Pfeiffer: „Es ist ein Skandal, dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO seit dem 03. Juli 2017, jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Die Kampagne wird im Netz unter dem Hashtag #awobtw17 gebündelt. Heute beginnt die zweite Themenwoche zur Kinder- und Jugendpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 10.07.2017

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.07.2017

Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.

„„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.

Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.

Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.

Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.

Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.

Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).

Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.

„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.07.2017

Wenn es um Gerechtigkeit geht, braucht man die Konstitution eines Leistungssportlers. Genau genommen, die eines Langstreckenläufers.

Seit nunmehr 16 Jahren (ja, richtig gelesen!) klagen wir zusammen mit dem Familienbund gegen Sozialversicherungsbeiträge, die Eltern massiv benachteiligen (rund240 € je Kind und Monat). 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern doppelt in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Geldbeiträge und die Kindererziehung seien gleichwertig. Eltern würden verfassungswidrig belastet und benachteiligt.

Am 20. Juli 2017 stehen zwei weitere Familien vor dem Bundessozialgericht (BSG) und kämpfen mit unserer Unterstützung für familiengerechte Beiträge in der Sozialversicherung.Der zuständige Senat, unter neuem Vorsitz, hat schließlich einiges nachzuholen,nachdem die juristische Fachliteratur das erste BSG-Urteil vom 30. September 2015 förmlich in der Luft zerrissen hat. Es war die Rede von rechtlichem Eigensinn und schweren methodischen Fehlern.

Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder und Spender können wir seit 16 Jahren den juristischen Marathonlauf für Familien durchhalten. Helfen auch Sie – mit Ihrer abzugsfähigen Spende für die Aktion "Wir jammmern nicht, wir klagen!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 04.07.2017

Die kommende Bundestagswahl lässt befürchten, dass der Frauenanteil im Bundestag auf unter 30 Prozent absinken wird. Die Zusammensetzung der Landeslisten der sich zur Wahl stellenden politischen Parteien lässt leider vergleichbare Rückschritte wie bei den diesjährigen Landtagswahlen erwarten.

Denn die Landtagswahlen im Saarland im März 2017 sowie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai haben gemeinsam: In allen drei Ländern ist der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgegangen. Im Saarland von 39,2 Prozent auf 35,3 Prozent, in Schleswig-Holstein von 39,1 Prozent auf 30,1 Prozent, in Nordrhein-Westfalen von 29,5 Prozent auf 27,1 Prozent. Einzig Parteien, die sich in ihrer Satzung zu einer deutlichen Frauenquote bekannt haben – wie Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und mit geringerer Quote auch die SPD -, sorgen derzeit noch dafür, dass der Frauenanteil in den Parlamenten nicht auf einen Stand wie vor 1980 zurückfällt. Die neue Partei des französischen Staatspräsidenten Macron hat es vorgemacht, wie es geht: Sie stellte hälftig Frauen zur Wahl. Das führt in der neuen französischen Nationalversammlung dazu, dass seit Juni 2017 deren Frauenanteil von fast 27 Prozent auf nahezu 39 Prozent gestiegen ist.

Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind.

Die Wählerinnen und Wähler können – von Parteimitgliedern abgesehen – auf die Landeslisten der Parteien keinen Einfluss nehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass sie ihre Wahl auch davon abhängig machen, inwieweit sich Parteien dazu verpflichten, die Lebensumstände und -bedingungen für Frauen in der Bundesrepublik zu verbessern. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat hierzu in seiner Pressemitteilung vom 24. März 2017 (https://www.djb.de/st-pm/pm/pm17-15/) deutliche Wahlforderungen genannt. Es gilt, die Wahlprogramme der Parteien hieran zu messen. Ob aber Parteien geglaubt werden kann, dass sie ihre frauenrelevanten Wahlversprechen auch halten werden, bedarf ebenfalls der Prüfung. "Die Erfahrung lehrt, dass Politik, die die Lebenssituation von Frauen ernst nimmt und gezielt verbessern will, häufiger von weiblichen Politikern vorrangig gefordert und durchgesetzt wird. Auch deshalb ist es ganz und gar nicht gleichgültig, wie viele weibliche Abgeordnete in den Parlamenten sitzen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb, "- und es müssen noch deutlich mehr werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg zu bringen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen legt nahe, dass wir mit einem ,Weiter so‘ die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigen können. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Mit den prognostizierten steigenden Schülerzahlen wird das Probleme der maroden Schulen noch drängender, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Qualität und die Bildungsgerechtigkeit weiter unter die Räder kommen, wenn wir nicht vehement gegensteuern. Schon die letzte PISA-Studie hatte die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland anzunehmen. Wir hoffen, dass der heutige Weckruf der Bertelsmann Stiftung bei der Kultusministerkonferenz nicht ungehört bleibt. Bund und Länder sind angehalten, endlich gemeinsam eine strukturell und wirtschaftlich weitsichtige Bildungspolitik anzustoßen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Demographischer Wandel adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen" der Bertelsmann Stiftung.

Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen zeigen deutlich, dass es zu einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Bildungspolitik kommen muss. Das gilt insbesondere auch im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, die nach Expertenmeinung ein Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen darstellt. Hier braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen und der zunehmenden sozialen Segregation in Schulen entgegen zu wirken. Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert und zielgerichteter gesteuert, als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik-, Ethik- oder Philosophieunterricht. "Mit dem derzeit gesetzlich fixierten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im schulischen Bereich wird uns das nicht gelungen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der schulischen Bildung komplett abgeschafft", so Hofmann weiter.

Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr den Kinderreport 2016 vorgestellt. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Befragung fordert eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. 93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass dafür ein einheitliches Bildungssystem ohne deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern "sehr wichtig" oder "wichtig" ist. Als weitere wichtige Maßnahmen werden die spezielle Förderung von benachteiligten Kindern in Kitas und Schulen (95 Prozent), mehr Erzieher/innen und Lehrer/innen (95 Prozent), aktuelleres und besseres Lehrmaterial (92 Prozent) sowie geringere Kostenbeiträge für Kita und Schule und Kostenfreistellungen für Lernmaterial, Tagesverpflegung und Teilnahme an Sport und Kultur (92 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass auch eine bessere Qualifikation und Leistungsanerkennung von Erzieher/innen und Lehrer/innen (88 Prozent), die Stärkung sozialer Kompetenzen (88 Prozent) und die individuelle Förderung armer Kinder (85 Prozent) helfen könne. Hohe Zustimmungsraten erzielen zudem die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung (82 Prozent) und ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus (78 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. "Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.

"Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Ehe für Alle: Bundesrat macht Weg frei

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das schnelle und eindeutige Votum des Bundesrats für die Eheöffnung. Eine Blockade wäre ein Schlag ins Gesicht all jener gewesen, die sich über ein Vierteljahrhundert für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eingesetzt haben.“

Ehe für Alle. Eine Chronik
Ratgeber zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Hintergrund

Vor einer Woche hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesantrag aus dem Bundesrat angenommen. Die Länderkammer hatte sich bereits 2013 und 2015 für die Ehe für alle ausgesprochen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat muss nicht formal zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.07.2017

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen nicht weit genug

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können.

In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.

Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.

Hintergrund
Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.07.2017

Durchgreifende Reformen in der Arbeitsmarktpolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts aktueller Zahlen, nach denen die Verweildauer von Arbeitslosen in Hartz IV erneut gestiegen ist. Einmal arbeitslos, sei es immer schwerer für Hartz-IV-Beziehende, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durchschnittlich dauere es mittlerweile 21 Monate, bevor die Menschen überhaupt Beschäftigung fänden, rund 400.000 Langzeitarbeitslose seien auf absehbare Zeit so gut wie gar nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote.

Nach Auffassung des Verbandes zeigt sich aktuell, dass Hartz IV kein Sprungbrett ist und niemals war. „Wenn überhaupt dann werden die Menschen zu großen Teilen in einem Hamsterrad gehalten, aber sie werden nicht in gute Beschäftigung vermittelt. Hartz IV ist für viele Menschen schlicht eine Sackgasse“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist darauf hin, dass die faktische Vermittlungsquote von arbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden in Arbeit durch die Jobcenter lediglich bei knapp fünf Prozent liegt.

Das gesamte System Hartz IV gehöre auf den Prüfstand, fordert der Paritätische. Zwingend notwendig sei die Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Alle Praktiker wissen, dass die Betreuung alleine nicht mehr weiter führt bei rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die praktisch nicht mehr auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Wenn es aber der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt, dann braucht es andere Angebote“, so Schneider. „Statt sanktionsflankierter Maßnahmen ohne Perspektive brauchen wir echte maßgeschneiderte Betreuung in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 11.07.2017

Gemeinsame Erklärung zum aktuellen UN-Staatenberichtsverfahren zu den sozialen Menschenrechten

von:Janina Trebing

Die Bundesregierung hat kürzlich (verspätet) dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. In dem Berichtsverfahren wird geprüft, ob und wie diese Rechte umgesetzt werden – also das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Auch diesmal ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, zum Staatenbericht Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

Eine wesentliche Kritik wird die ausstehende Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt sein. Die Bundesregierung hierzu: „In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes ist die Prüfung der Ratifizierung komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen.“

Dieser Erklärungsversuch ist völlig unzureichend. Bereits im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.

Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel zum UN-Sozialpakt, dessen 50 jähriges Bestehen 2016 gefeiert wurde, vgl. unsere gemeinsame Erklärung), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Dies ist in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung aktueller denn je.

Wir rufen auch im Hinblick auf die Bundestagswahlen dazu auf, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland einzusetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen für eine soziale Gerechtigkeit, die ihren Namen verdient. Dazu könnten dienen die Unterstützung der Schattenberichte an die Bundesregierung und kritische Interventionen zur Bundestagswahl mit „Wahlprüfsteinen“ und Anfragen an die Parteien über Abgeordnetenwatch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „In Zeiten sozialer Spaltung beobachten wir mit Sorge, wie in der deutschen Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die sozialen Menschenrechte müssen endlich stärkere Beachtung finden. Wachsende Armut und Ausgrenzung müssen auf solider Grundlage bekämpft werden können. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls und die Erfüllung der Forderungen der Schattenberichte wären eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“

PMZusatzprotokoll4_7.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 26. Juli 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Mitwirkende:

  • Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes
  • Olga Pötzsch, Themenbereich „Kinderlosigkeit und Geburten“
  • Dr. Irene Kahle, Themenbereich „Familien“
  • Klaus Pötzsch, Pressesprecher

Die Geburtenzahl steigt und Entbindungsstationen melden Engpässe. Hat Deutschland sein Geburtenproblem gelöst? Deutschlands wichtigste Datenquelle zu Kinderlosigkeit und Müttern – der Mikrozensus – liefert aufschlussreiche Informationen zum Geburtenverhalten von Frauen und zur Situation der Familien.

Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Neue Ergebnisse zeigen, welche Veränderungen in den letzten acht Jahren stattfanden.

Beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist aktuell das Kinderlosigkeitsniveau und wie unterscheidet es sich regional?
  • Wie hoch ist derzeit die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen?
  • Wird die Kinderlosigkeit in Deutschland weiter steigen?
  • Welche Rolle spielen Bildung und Geburtsland der Mutter bei der Zahl der geborenen Kinder?
  • Wie sieht die Familienlandschaft heute aus?
  • Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern verändert?

Im Falle einer geplanten Teilnahme wird eine Anmeldung empfohlen.

Die Pressekonferenz-Einladung sowie weitere Informationen dazu, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Termin: 25. – 27. September 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten für Mitglieder betragen 135 € bzw. für Nichtmitglieder 169 € zzgl. Tagungsstättenkosten.

Eine souveräne Mitgestaltung des digitalen Wandels durch die Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Kommunalverwaltung ist anspruchsvoll und setzt entsprechende digitale Kompetenzen voraus. Ziel der Fachveranstaltung ist es, neue Entwicklungen in der Mediennutzung durch Eltern und Jugendliche, innovative Projekte und drängende Handlungsfelder zu diskutieren und Ansätze für die Umsetzung vor Ort auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 27.7.2017.

Nähere Informationen und die Anmeldeformulare (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie online unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2279-17.

Termin: 04. Oktober 2017

Veranstalter: Projektgruppe Frauen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e.V

Ort: Berlin

Im Februar diesen Jahres wurde im BMFSFJ eine erste umfassende qualitative und quantitative Studien zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ vorgelegt.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. (Link zur Studie: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/)

Es konnten zwei Autorinnen der Studie, Frau Dr. Isabell Ihring und Frauke Czelinski, gewonnen werden, die wesentliche Ergebnisse vorzustellen. Im Rahmen des Vortrags sollen unterschiedliche Aspekte der Arbeit gegen weibliche Genitalbeschneidung sichtbar gemacht werden, mit dem Ziel, die Perspektive betroffener Menschen zu verdeutlichen und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Aus einer machtkritischen Perspektive sollen gesellschaftliche, globale, (post)koloniale Verhältnisse reflektiert werden, um einen einseitigen ‚westlich‘ geprägten Blick zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Schritte nötig sind, um Betroffene zu erreichen.

Die Veranstaltung wendet sich an alle Menschen, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchten.

Es wird um Anmeldung unter loreagneshaus@awo-niederrhein.de gebeten.

AUS DEM ZFF

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Sommer.

Unser nächster Info-Dienst wird Mitte September erscheinen.

AKTUELLES

Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein und mehr als 60 Kooperationspartnern hat der AWO Bezirksverband Niederrhein in Monheim das Mo.Ki-Netzwerk zur Förderung von Familien und Kindern und damit einen zukunftsweisenden Ansatz zur Prävention von Kinderarmut entwickelt. Das Mo.Ki Netzwerk ist eine auf Prävention angelegte Infrastruktur. Entsprechend sind die Angebote konzipiert und aufeinander abgestimmt. Möglichen Probleme von vor allem armen Kindern und Jugendlichen soll somit systematisch entgegengewirkt werden; die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert werden.

Die kind- und jugendbezogene Präventionskette ist „von der Geburt bis zum erfolgreichen Beruf(seinstieg)“ angelegt. Langfristiges Ziel ist der Ausbau einer präventiven Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, um mit dem Motto „Stärken stärken und Schwächen schwächen“ in die Zukunft der jungen Generation und damit auch der Kommune zu investieren.

Mit der Entwicklung der Mo.Ki-Präventionskette wurde die kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Monheim am Rhein völlig neu ausgerichtet. Seit 2005 hat die Mo.Ki Präventionskette vier Elemente für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahren entwickelt.

Weitere Informationen

Zum Projekt Monheim für Kinder.

Mo.Ki-Internetseite

Jedes fünfte Kind, das sind rund 2,5 Millionen Kinder, ist von Armut betroffen oder bedroht. Dies ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Langfristig lässt sich das Problem der Kinderarmut weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen. Vielmehr ist eine grundlegende Reform unserer Transferleistungssysteme erforderlich, wenn das Problem der Kinderarmut nachhaltig und effektiv bekämpft werden soll.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienenden beziehen in der Regel Sozialgeld in einer nach dem Alter gestaffelten Höhe. Dabei wird das Kindergeld in Höhe von 192Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für das vierte und jede weitere Kind vollständig auf das Sozialgeld angerechnet. Demgegenüber steht das Kindergeld denjenigen Erwerbstätigen, die mit ihrem unteren bis mittleren Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Familie decken können und nicht ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, zusätzlich zur Verfügung. Die Gut- und Spitzenverdienenden profitieren darüber hinaus mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Beziehende hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Diese unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern muss beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Die AWO fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden.

Weitere Informationen

Die AWO wirkt bereits seit langem im Bündnis Kindergrundsicherung mit, in dem sich zahlreiche Verbände zusammengeschlossen haben.

Bündnis für Kindergrundsicherung

Internetseite Kindergrundsicheurung

Noch 11 Wochen bis zur Wahl:
Chancengerechtigkeit für alle Kinder

In elf Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Die AWO startet dazu heute ihren Wahlcountdown. 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Bis zum Wahltag am 24. September 2017.

Thema diese Woche: Zukunft für Kinder und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt unter anderem im 3-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Wichtig ist der konsequente Kampf gegen Kinderarmut. „Es ist ein Skandal", so Pfeiffer, "dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Politik für Vielfalt

LGBTIQ Menschen erleben immer noch Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler fordert in seinem heutigen Kommentar eine Politik für Vielfalt.

Projekt WAKE UP! Dein Weg in die Zukunft!

WAKE UP, ein Projekt der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren mit Problemen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Mehr

Internationaler Jugendaustausch als Chance!

Kurz- und mittelfristige Auslandsaufenthalte ermöglichen Jugendlichen den Erwerb sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen. Die AWO setzt sich daher für eine konsequente Förderung des Internationalen Jugendaustauschs ein. Mehr

Kinderarmut im Ansatz verhindern

Zukunftsweisender Ansatz zur Prävention von Kinderarmut in Monheim am Rhein von der AWO entwickelt und umgesetzt.

AWO für eine Kindergrundsicherung

2,5 Millionen Kinder sind von Armut betroffen oder bedroht.Die AWO fordert daher eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt.

Die von 1997 bis 2012 durchgeführte AWO-ISS-Studie „Lebenssituation und Zukunftschancen von (armen) Kindern und Jugendlichen“ bietet Forschungsdaten, und breites Wissen über das Aufwachsen junger Menschen unter Armutsbedingungen in Deutschland.

AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut

AWO-ISS Studie zum Kindgesicht der Armut

Der dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages wurde vorgestellt.

  • Arbeitsleben
  • Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern
  • Wohnungsmarkt
  • Gesundheit und Pflege
  • Ämter und Behörden
  • Justiz und Polizei
  • Bildungsbereich
  • Öffentlichkeit und Freizeit, Medien und Internet

Der überwiegende Anteil der Beratungsanfragen betrifft den Bereich Arbeitsleben. Bei den an die ADS herangetragenen Fällen spielen sich 41 Prozent im Arbeitsleben ab. Insbesondere der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für bestimmte Gruppen mit hohen Diskriminierungsrisiken verbunden. So klagen z. B. Menschen mit Behinderung, ungeachtet ihrer Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Menschen mit ausländisch klingenden Namen sehen sich ebenfalls ausgeschlossen, genau wie ältere Menschen. Frauen werden häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft vom Zugang in den Arbeitsmarkt abgehalten, muslimische Frauen mit Kopftuch wegen ihrer Religion.

Menschen erleben Diskriminierung und suchen Unterstützung, auch wenn die Benachteiligung in keinem vom AGG geschützten Lebensbereich stattfindet oder nicht an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Das betrifft vor allem die Lebensbereiche Bildung, Ämter und Behörden sowie Öffentlichkeit und Freizeit. Auch Benachteiligungen wegen Merkma­len außerhalb von § 1 AGG werden als Diskriminierung benannt, insbesondere die „soziale Herkunft“, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die äußere Erscheinung.

Hintergrund des Berichts

Diskriminierungen aufgrund bestimmter tatsächlich vorhandener oder zugeschriebener Merkmale können den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren. Für demokratisch verfasste und der Idee der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften ist daher der Grundsatz fundamental und leitend, dass alle Menschen über gleiche Rechte und gleiche Chancen verfügen sollen.

Ziel dieses Berichts ist es, subjektive Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und Diskriminierungsrisiken zu identifizieren. Neben den in § 1 des AGG genannten Merkmalen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität spielen auch weitere Erfahrungen – etwa aufgrund der „sozialen Herkunft“, des Familienstatus oder des Aussehens – eine Rolle.

Grundlage bilden die Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), anderer staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; und schließlich noch die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Ausführlich werden daneben die Ergebnisse der von der ADS in Auftrag gegebenen Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese besteht zum einen aus einer Repräsentativbefragung, mit der ermittelt wurde, wie verbreitet Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unter­schiedlichen Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen sind. Zum anderen besteht sie aus einer nicht repräsentativen Betroffenenbefragung, in der die rund 18.000 Teilnehmenden eigene oder beobachtete Diskriminierungssituationen schildern konnten.

Weitere Informationen

Hier gehts zum direkten Download des Berichts (4,4 MB, 534 Seiten)

Hier gehts zur Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alleinerziehende sind wahre Superhelden. Aber Anerkennung, Unterstützung und Honorierung fehlen. In Deutschland gibt es über 1,6 Millionen Alleinerziehende – 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und 157.000 alleinerziehende Väter. Das ist jede 5. Familie. Und diese sind besonders oft von Armut betroffen. Zeit, das zu ändern!

Mit der Aktionswoche möchten die AWO diese Thematik sensibilisieren, die Schnittstellen zum AWO Bezirksverband Potsdam e.V. öffentlichkeitswirksam darstellen und Forderungen an die Politik erarbeiten. Sie wollen Wege aufzeigen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Bereichen sichern.

Als Ergebnis der Woche wird eine Broschüre mit Forderungskatalog entstehen, diese finden Sie unter: https://www.awo-potsdam.de/alleinerziehende.html#_blank

Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ (am 4.November2015), „Kinderarmut verhindern“ (am 11.November2015) und „Kinder brauchen Zeit“ (am 2.Dezember2015) diskutiert. Die veröffentlichte Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 28.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich, dass es mit seiner Expertise wichtige Impulse in die Stellungnahme der Kinderkommission einbringen konnte: Am 11. November 2015 haben Alexander Nöhring und Nikola Schopp bei einer Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderarmut verhindern“ das Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vorgestellt. Um langfristig, effizient und zielgerichtet die stetig steigende Kinderarmut zu beseitigen und damit auch den verheerenden Folgen von Armut zu begegnen, reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im System zu drehen. Seit 2009 fordert das ZFF zusammen mit mittlerweile 12 Verbänden und zwölf namhaften Wissenschaftlern/-innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der derzeitigen Familienförderung. Das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen soll durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro pro Kind und Monat ersetzt werden.

Vielleicht haben Sie schon einmal von Anna Julia Cooper, der Gründerin der „Colered Women’s League of Washington“, gehört oder von Käthe Leichter, die als promovierte Sozialökonomin die erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer wurde und zu einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der österreichischen Arbeiterbewegung zählte, vielleicht auch von Victoria Woodhull, die US-Amerikanische Journalistin und Frauenrechtlerin, die 1872 die „Equal Rights Party“ gründete und als Präsidentschaftskandidatin nominiert wurde. Aber kennen Sie Tatjana
Barbakoff, die russisch-jüdische Tänzerin, die im Februar 1944 in Ausschwitz ermordet wurde? Und wer war Lily Elbe, die dänische Künstlerin und eine der ersten intersexuellen Menschen? Oder Rirette Maitrejean, die Anarchafeministin, die 1940 vor den Nazis aus Paris flüchten musste und sich noch im Alter an den Kampagnen der Kriegsdienstverweigerer im Algerienkrieg beteiligte? Der Wandkalender 2018 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt über diese und andere Frauen Auskunft. Er erscheint 2018 zum sechzehnten Mal. Zwölf AutorInnen haben an den internationalen Biografien gearbeitet. Sie schreiben über Frauen, die zwischen den Welten gewandert sind und zeitlebens keine Ruhe geben wollten.

Bestellung: ISBN 978-3-945959-18-3 Konzipiert und herausgegeben wird der Kalender von Gisela Notz, Berlin.

Tel.: 07308 / 91 92 61 Fax: 07308 / 91 90 95

E-Mail: spak-buecher@leibi.de Web: www.agspak-buecher.de

Das Projekt „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/in werden“ wird seit Mai 2017 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer eingerichteten Regiestelle an der Stiftung SPI umgesetzt wird.

Menschen mit Fluchtgeschichte haben aufgrund fehlender formaler Zugangsvoraussetzungen in der Regel keine Möglichkeit, eine Erzieherausbildung zu beginnen. Trotz vorhandener hoher Motivation und fachlicher Eignung können sie ihre Potenziale nicht nutzen. Diesen Personenkreis möchte das Projekt erreichen und Geflüchtete mit pädagogischer Vorbildung im Rahmen des Schulversuchs in Fachschulen für Sozialpädagogik zu Erzieher/innen ausbilden. Geplant sind derzeit zwei Ausbildungsgänge, der erste ab Februar 2018, der zweite ab September 2018.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer pädagogischen Vorbildung werden in Plausibilitätsgesprächen durch die Regiestelle sowie über Empfehlungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erfolgsfähigkeit der Ausbildung im Vorfeld sorgfältig eingeschätzt.

Für verschiedene Praxisphasen werden ab sofort interessierte Träger gesucht, die Praktika anbieten: Zunächst soll den Teilnehmenden im Rahmen eines Sommerprogramms zwischen Juli und September ein paar Schnuppertage in Einrichtungen ermöglicht werden, ab Oktober sind im Rahmen der Vorbereitungsphase mit einem B2-Sprachkurs (inhaltliche Ausrichtung auf den Erzieherberuf) mehrwöchige Praktika vorgesehen.
Ab Februar 2018 benötigen die Teilnehmenden Praxisplätze im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung als Praxisträger haben, können Sie das
gerne bis möglichst zum 19. Juli zurückmelden an ressourcen.gefluechteter@stiftungspi.de.

Kontaktieren Sie bei Fragen vorab auch gerne die Regiestelle der Stiftung SPI, die für die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe sowie die Koordination der Partner verantwortlich ist.
Kontakt:  ressourcen.gefluechteter@stiftung-spi.de  030/ 61 62 48 43

Frauen, die Stalking erleben oder erlebt haben, fühlen sich von ihrem Umfeld oftmals nicht richtig ernst genommen und machen sich selbst für ihre Situation verantwortlich. Dabei gibt es Beratungsstellen und Projekte, die spezifische Unterstützung und Wege aus der Isolation anbieten. In der letzten Newsletter-Ausgabe des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurden zwei Berliner Einrichtungen vorgestellt: das Anti-Stalking-Projekt des FRIEDA Frauenzentrum e.V. und Stop-Stalking, ein Angebot des Krisen- und Beratungsdienst e.V.

Beide Newsletter-Beiträge können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/2rjrh5Q

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stellt die Inhalte des Newsletters interessierten Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen vorbehaltlich der Zustimmung durch AutorInnen und ProtagonistInnen kostenfrei zur Verfügung. Der Newsletter erscheint vierteljährlich und informiert über das Beratungsangebot des Hilfetelefons, aber auch über Aktionen aus dem Partner- und Unterstützernetzwerk des Hilfetelefons.

Hier können Sie den Newsletter des Hilfetelefons kostenfrei abonnieren.

Der Bereich Genderpolitik veranstaltete am 07. Juli 2017 in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft den 20. Gender Fachdialog mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unter dem Titel „11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz – Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt“ stand die im Auftrag der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführte Evaluation zu 10 Jahren AGG. Es referierten u.a. Christine Lüders, Leiterin der ADS, und Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft.

„Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert“, so Lüders. Die Leiterin der ADS des Bundes betonte, gerade deshalb und angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit ist das AGG heute aktueller den je.

Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft ist es in ihrer Präsentation ausgesprochen gut gelungen, die rechtlichen Aspekte zum AGG zu vermitteln und in der Diskussion auf die Möglichkeiten der Rechtsanwendung hinzuweisen.

Hier ist die Dokumentation und weiterführende Literatur sowie Handlungshilfen zu finden https://gender.verdi.de/service/++co++59e56b02-6bad-11e3-b045-52540059119e

und hier der Link zum Film: https://www.dropbox.com/sh/wm5d3ji5fxvyxl4/AAARYnBDy9BUehYoOrDBUm5za?dl=0

Angriffe gegen Feminismus, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und emanzipative Familien- und Lebensmodelle, gegen Gender Studies, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitiken werden seit längerem in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Blogs, Artikeln und Büchern kontrovers verhandelt. Dies spiegelt sich auch in vielen Auseinandersetzungen im Alltag, in der Kneipe und auf Veranstaltungen wider. Mit dem Satz «Das muss man doch mal sagen dürfen…» werden rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen und Verunglimpfungen formuliert. Sie finden Resonanz in einem gesellschaftlichen Klima, das sich von emanzipativen Positionen und Diskursen weg nach rechts verschiebt.
Nicht allein rechts-gerichtete oder christlich-fundamentalistische Akteur*innen sind hier aktiv. Manches Argument findet auch in einer weiteren bürgerlich-konservativen Öffentlichkeit Anklang.
Der Kampf um errungene Gleichstellungs- und Emanzipationsziele von Frauen, Schwulen und Lesben, für alternative Formen des Familie-Lebens, für reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung ist daher wichtiger denn je.
Geschlechterverhältnisse und Geschlecht zu leben, bedeutet eben nicht, biologische Faktoren gesellschaftlichen Verhältnissen voranzustellen, sondern zu verstehen, dass Erziehung, Kultur, Ökonomie und Machtstrukturen sich auf Geschlechterverhältnisse und Lebensweisen strukturierend auswirken.
Die gemeinsam von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene Broschüre stellt zwölf gängigen antifeministischen Positionen Richtigstellungen gegenüber und gibt Hintergrundinformationen. Sie liefert Argumente, z.B. gegen überkommene und national-konservative Vorstellungen von Familie und der Rolle und vermeintlichen Zuständigkeiten von Frauen für Kindererziehung oder dagegen, Geflüchtete als ‹Gefahr von außen› darzustellen und damit rassistische Ausgrenzungen zu legitimieren.

Download unter:
http//:www.rosalux.de/antifeminismus

http://www.gwi-boell.de/de/2017/07/04/gender-raus-12-richtigstellungen-zu-antifeminismus-und-gender-kritik

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2017

Der beharrliche und stetige Kampf der queeren Bürgerrechtsbewegung scheint nun auch in Deutschland Erfolg zu haben. Gestern teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit, dass sich die CDU/CSU, als letzte vertretene Fraktion im Deutschen Bundestag, nicht mehr gegen die Ehe für alle stellen würde.

„Es gibt keine Berechtigung dafür, eine Eheschließung nur gegengeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt, der die Gerechtigkeit und Gleichstellung vielfältiger Lebensweisen anerkennt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wir erwarten jetzt noch vor der Bundestagswahl im September eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.“

In vielen anderen europäischen Ländern – wie Spanien, Portugal, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark oder Schweden – ist die Ehe für alle schon längst gelebte Normalität. Auch in der Unionspartei scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu rechtfertigen ist – und nie zu rechtfertigen war. „Auch wenn der Schritt schon viel früher hätte kommen müssen – es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, führt Wolfgang Stadler aus und ergänzt: „Die AWO fordert seit Langem die komplette rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel schlägt eine Diskussion zur Ehe für alle als Gewissensentscheidung vor. Damit vollzieht die Kanzlerin wieder einmal eine 180-Grad-Kehrtwende gegen eigene Überzeugungen. Im Wahlkampf 2013 hatte sie noch beteuert, sie tue sich schwer mit der kompletten Gleichstellung und lehne einen Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kategorisch ab.

„Das hat was von Torschlusspanik: Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt von ihren Glaubenssätzen gegen die Gleichstellung homosexueller Paare ab – und das kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Vier Jahre hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gelegenheit, ihr Gewissen zu befragen und über die Ehe für alle abzustimmen. Dass Merkel ausgerechnet jetzt diese Kehrtwende vollzieht, zeigt ihre Politik gegen die eigene Überzeugung.

Die Kanzlerin behauptet, die SPD hätte sich in den vergangenen vier Jahren nicht zur Ehe für alle ausgesprochen. Das ist nachweislich falsch. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für die Öffnung der Ehe stark gemacht. Das war mit der ideologisch festgelegten Union nicht zu machen. Doch wir sind unserer Linie treu geblieben und haben das Thema immer wieder in Gesprächen mit der Union auf die Tagesordnung gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Öffnung der Ehe jedenfalls in dieser Woche zustimmen. Um also den Ball an Merkel bzw. die CDU/CSU zurückzuspielen: Seltsam ist, vier Jahre die Ehe für alle zu blockieren – und es nicht mitzubekommen.

Schon im Jahr 2009 hat die Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine repräsentative Studie zur Situation von Kindern in Regenbogenfamilien durchgeführt. Das Ergebnis: Kindern mit homosexuellen Eltern geht es gut, sie sind in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Merkel und der Union dürfte die Studie bekannt sein. Insofern verwundert die gestrige Aussage der Kanzlerin, sie könne nach einer persönlichen Begegnung mit einer lesbischen Mutter mit sechs Pflegekindern nicht länger gegen das Kindeswohl in Regenbogenfamilien argumentieren.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2017

„LINKS wirkt! Und nicht zum ersten Mal“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die von Martin Schulz angekündigte Öffnung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag in der Woche des internationalen CSD und die Aussage der Kanzlerin vom 26. Juni, nun doch die Abstimmung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten. „Wir haben erfolgreich für die Entschädigung und Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten schwulen Männer gekämpft. Und wir wurden nie müde, immer wieder die Große Koalition aufzufordern, endlich die Beratung und Abstimmung der Anträge für die Eheöffnung anzugehen. Wir haben seit 2013, dem Jahr als DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf für die ‚Ehe für alle‘ einreichte, der dreist-beharrlichen Blockadehaltung von CDU/CSU und SPD getrotzt und immer wieder im Bundestag und in der Öffentlichkeit die Debatte am Laufen gehalten. Schließlich zogen 2015 die Grünen und 2016 der Bundesrat nach.“ Harald Petzold weiter:

„Bislang wurde die Beratung dreißigmal seitens der SPD und CDU/CSU verhindert. Nun endlich zeichnet sich in dieser zermürbenden und die Betroffenen entwürdigenden Verzögerungstaktik ein Licht am Ende des Tunnels ab. Ich begrüße sehr die positive Äußerung Angela Merkels zur Eheöffnung sowie die Ansage von Martin Schulz, noch in dieser Woche endlich die Abstimmung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Dies kann ein historischer Moment für die deutsche Demokratie werden, ausgerechnet in der Woche des internationalen Christopher Days. Nun sind CDU/CSU und SPD gefordert, ihre parteipolitischen Spielchen aufzugeben und diese Legislaturperiode noch möglichst würdig zu beenden. Ich hoffe sehr auf das demokratische Verständnis von Vielfalt und Menschenrechten im Bundestag und somit auf ein positives Ergebnis.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor

Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.

Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.

Es die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.

Brief an Innenminister Thomas de Maizière

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.07.2017

LSVD feiert die Ehe für Alle

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Das ist ein historischer Tag! Nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen Bundestagsabgeordneten, die heute ihrem Gewissen gefolgt sind und für die Liebe und die Gleichwertigkeit von homo- und heterosexuellen Partnerschaften gestimmt haben. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2017

Der Familienbund der Katholiken erhofft sich von der heutigen Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ einen Impuls für eine bessere Förderung von Ehen und Familien. „Das Leitbild einer Beziehung, in der zwei Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, hat zu Recht eine hohe Anziehungskraft“, sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die Leidenschaft, mit der in den letzten Tagen diskutiert wurde, wünschen wir uns auch bei der Frage, wie Familien so unterstützt werden können, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann. Das Gesetz ist verabschiedet, aber die öffentliche Debatte um eine bessere Förderung von Ehe und Familie geht weiter!“

Für den Familienbund ist entscheidend, dass Kinder in guten und stabilen Verhältnissen aufwachsen. „Die rechtliche Form des Zusammenlebens der Eltern ist für Kinder weniger entscheidend als die konkreten Umstände des Zusammenlebens in der Familie. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass alle Kinder optimale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung vorfinden.“

In der Debatte, ob das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden sollte, hatte der Familienbund eine differenzierte Meinung vertreten. Hierzu Stefan Becker: „Wir hatten uns dafür eingesetzt, die rechtliche Gleichstellung in den zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verwirklichen. Die kirchliche Ehe hat nun stärker als bisher ein Eigenprofil gegenüber der Zivilehe. Die Idee einer Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist nach unserer Auffassung ein attraktives Lebensmodell, das eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat und für das wir weiter werben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesgeschäftsstelle vom 30.06.2017

Der Bundestag hat heute (am 30. Juni 2017) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. pro familia begrüßt diese parlamentarische Entscheidung als einen wichtigen Schritt, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu verwirklichen.

„Als führender Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland tritt pro familia für das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität ein. Wir wollen, dass die Akzeptanz der vielfältigen sexuellen Lebensformen in allen Bereichen gefördert wird. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare spielt dabei eine wichtige Rolle“, unterstreicht Prof. Dr. Davina Höblich, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.

Von der neuen Gesetzesformulierung geht eine Signalwirkung aus: Endlich wird eine Tür für die volle Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren bei der Adoption von Kindern geöffnet. Lesbische Ehepaare könnten künftig wie heterosexuelle verheiratete Frauen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu Samenspenden über eine Samenbank und bei ärztlich vorgenommener Insemination haben.

„Durch die Öffnung der Ehe für alle wird die Gleichwertigkeit von hetero- und homosexuellen Beziehungen betont. Wir hoffen, dass sich dies positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt, so dass sexuelle Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden“, so Höblich. „pro familia wird ihren Beitrag leisten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sexuelle Vielfalt fester Bestandteil in allen Angeboten der Sexualpädagogik, Sexualberatung und der Familienplanung ist.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 30.06.2017

SCHWERPUNKT II: Unicef Studie

Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.06.2017

Zur Studie von UNICEF über Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Die Ergebnisse des von UNICEF vorgelegten Berichtes sind bitter, aber leider nicht verwunderlich. Wenn eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Thema Kinderarmut ignoriert und keine Konsequenzen aus vorliegenden Evaluationen zieht, sei es zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Familienförderung, ist kein beherztes Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erwarten.

Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Anteil armer Familien und Kinder gleichbleibend hoch ist. Kinderarmut hat viele Ursachen und genauso vielfältig und breit aufgestellt müssen auch die Antworten der Politik sein.

Die wenigen Reformen der Großen Koalition sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn am System einer ungerechten Familienförderung wurde nichts geändert. Über die Freibeträge profitieren Familien mit besonders hohem Einkommen auch besonders von der staatlichen Familienförderung. Mit diesem „Wer hat dem wird gegeben“ in der Familienförderung muss endlich Schluss sein.

Genau hier hat die Bundesregierung versagt, sei es, endlich das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen oder eine armutsfeste Familienförderung zu gestalten. Seit langem ist bekannt, dass der Bildungsweg der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Umso mehr brauchen wir endlich gute Kitas und Ganztagsschulen, die Kinder gut fördern und damit Eltern endlich bedarfsgerechte Angebote finden.

Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Kinder zum Beispiel ein Instrument lernen oder einen Sportverein besuchen können, wenn sie das möchten. Ebenso muss Nachhilfe möglich sein, bevor im Zeugnis überall Fünfen stehen und zwar direkt in der Schule. Das Kooperationsverbot gehört daher endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2017

Analyse zur Lage von Kindern in Deutschland

Rund 100 Tage vor der Bundestagswahl ruft UNICEF Deutschland die Parteien dazu auf, sich für das Recht aller Kinder in Deutschland auf faire Teilhabe einzusetzen.

Die meisten Mädchen und Jungen in Deutschland wachsen – im internationalen Vergleich – in begünstigten materiellen und sozialen Verhältnissen auf. In einer Analyse für das deutsche Komitee für UNICEF, warnt der renommierte Mikrosoziologe Professor Hans Bertram jedoch davor, dass ein signifikanter Teil von Kindern in Deutschland dauerhaft abgehängt wird.

  • So wachsen der Analyse zufolge in manchen Städten im Ruhrgebiet oder in Berlin zwischen 30 und 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Haushalten auf, die von Hartz IV leben.
  • Kinder von Alleinerziehenden tragen ein doppelt so hohes Risiko in relativer Armut aufzuwachsen, wie ihre Altersgenossen in Familien mit beiden Elternteilen – selbst dann, wenn ihre Mütter oder Väter einen Arbeitsplatz haben.
  • Besonders häufig von relativer Armut betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, deren Mütter selbst keine Schul- oder Berufsausbildung haben.

„Wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Familien völlig von staatlichen Sozialleistungen abhängen, wird ein Zukunftsbild sozialer Abhängigkeit statt Selbstständigkeit und Selbstverantwortung vermittelt“, sagt Professor Bertram. „Faire Chancen und die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sind Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung leben lernen und in unserer Zeit des Umbruchs die Zukunft aktiv mitgestalten.“

„Trotz vieler Investitionen und einer vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Chancen für benachteiligte Kinder deutlich zu verbessern“, sagte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Wir brauchen eine politische Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Teilhabe benachteiligter Kinder zu stärken. Jedes Kind braucht faire Chancen, ganz gleich in welcher Form von Familie oder an welchem Ort es aufwächst.“

Welche Kinder tragen das höchste Risiko für relative Armut?
In einer Analyse für UNICEF Deutschland hat der bekannte Wissenschaftler Hans Bertram aktuelle empirische Daten zu materiellem Wohlbefinden und zu Bildungschancen von Kindern in Deutschland und den OECD-Staaten ausgewertet. Danach sind in allen europäischen Staaten – auch bei hoher Erwerbstätigkeit der Frauen – erhebliche öffentliche Transferleistungen notwendig, um Kinder vor relativer Armut zu bewahren.

Ohne staatliche Hilfe liegt die unbekämpfte relative Kinderarmut in Deutschland auf der Basis von 50 Prozent des Medianeinkommens bei 24 Prozent.

Durch staatliche Transferleistungen sinkt diese Quote auf sieben Prozent. Allerdings erreicht diese Unterstützung Kinder sehr unterschiedlich: Während die Armutsquoten bei Kindern mit beiden Elternteilen auf etwa vier Prozent sinken, bleiben sie bei Alleinerziehenden mit 16 Prozent sehr hoch.

Würden zum Beispiel bei berufstätigen Alleinerziehenden die Beiträge für Krankenkasse und Rente wegfallen, würde das relative Armutsrisiko dieser Gruppe um rund sechs Prozent deutlich gesenkt. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht arbeitet, ist dieser durch den berufstätigen Partner automatisch abgesichert.

Regionale Trends in Deutschland
Relative Kinderarmut ist in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt. So hat sich etwa die Lage in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren verbessert. In Dresden leben noch 15 Prozent der Kinder in solchen Haushalten – gegenüber 30 Prozent in Berlin. Auch Leipzig hat sich von 40 auf 25 Prozent erkennbar verbessert. Um die Lebenssituation der betroffenen Familien einschätzen zu können, müssen diese regional differenziert betrachtet werden. So müssen zum Beispiel in München mit sehr hohen Einkommen auch sehr hohe Mieten gezahlt werden. In Rostock – wo eine viel höhere relative Kinderarmut festgestellt wird – fallen dagegen auch deutlich geringere Mieten an.

Mütter stärken – Chancen für Teilhabe und Integration verbessern
Besondere Kraftanstrengungen sind aus der Sicht von UNICEF für Kinder und Frauen aus zugewanderten Familien notwendig, damit diese ihre Kinder besser unterstützen können.

  • So waren 2011 – bereits vor dem aktuellen Zustrom von Flüchtlingen – zum Beispiel in Essen 35 Prozent aller Kinder, deren Mütter einen Migrationshintergrund haben, von relativer Armut bedroht. In Hamburg waren es 20 und in München zehn Prozent.
  • In Berlin oder im Ruhrgebiet haben 15 bis 17 Prozent der zugewanderten Frauen keinen Schulabschluss; etwa 30 bis 40 Prozent auch keine Berufsausbildung. Unterstützung und Qualifizierungsangebote für diese Mütter und jungen Frauen sind ein Schlüssel für die Förderung und die Integration ihrer Kinder.

Fürsorgeleistung der Eltern anerkennen
Die meisten Eltern – so die Analyse im Auftrag von UNICEF – neigen entgegen häufig geäußerter Vorurteile dazu, ihre Zeit und finanziellen Ressourcen als erstes in ihre Kinder zu investieren. Sie verzichten lieber auf eigene freie Zeit oder Ausstattung mit materiellen Gütern. Hierdurch versuchen Eltern – vielfach erfolgreich – Nachteile für ihre Töchter und Söhne aufgrund materieller und sozialer Belastungen auszugleichen.

Aus der Perspektive der Kinderrechte stellt sich die Frage: „Dürfen die Chancen eines Kindes, das in einer ökonomisch schwierigen Lebenslage aufwächst, allein von der Opferbereitschaft seiner Eltern abhängen – oder muss der Staat nicht gerade diese Kinder besser unterstützen?“, so Professor Bertram.

Empfehlungen von UNICEF Deutschland

  • Zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland müssen die Transferleistungen für Familien erhalten und weiterentwickelt werden. Sie müssen alle Kinder unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern vor relativer Armut schützen.
  • Besonders in den Regionen, in denen sich negative Faktoren für das Aufwachsen von Kindern häufen, müssen Maßnahmen für die Teilhabe benachteiligter Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld verstärkt werden. Dazu gehören Investitionen in frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie eine Stärkung der Jugendhilfe.
  • Als einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und inklusive Gesellschaft empfiehlt UNICEF erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die vollständige Analyse „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ steht hier zum Download bereit.

Parallel erscheint in Herausgeberschaft von Prof. Hans Bertram gemeinsam mit UNICEF das Buch „Zukunft mit Kindern, Zukunft für Kinder“. Die Publikation im Verlag Barbara Budrich umfasst aktuelle Fachbeiträge zum kindlichen Wohlbefinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 22.06.2017

SCHWERPUNKT III: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2017

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig: Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

„Die Neuregelung der Kinder- und Jugendhilfe ist gescheitert. Gut, dass das auch die Unionsfraktion erkannt hat", so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den deutlichen Distanzierungen der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesänderung. Nach einer für die Bundesregierung verheerenden Anhörung im Familienausschuss hatte Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, per Pressemitteilung angekündigt, dass die Unionsfraktion die vom Familienministerium eingebrachte Reform des SGB VIII nicht mitträgt. Norbert Müller dazu weiter:
„In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Familienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit. So stünde laut Einsicht mehrerer Sachverständiger zu befürchten, dass die ohnehin schon hohe Zahl an Inobhutnahmen von Kindern weiter ansteigt, während andere präventive Hilfeformen weiter zurückgefahren würden. Die im Gesetz vorgesehene Zweite-Klasse-Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war bereits vor der Anhörung von einem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen worden.
Wir fordern die Familienministerin Katarina Barley auf, das Gesetzvorhaben umgehend zu stoppen. Sie hat jetzt die Chance, den Scherbenhaufen ihrer Vorgängerin zu beseitigen und die seit Monaten vorgetragene Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 20.06.2017

Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/12330) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Stark ins eigene Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen" (18/12374) deutlich.

Nach Ansicht des Soziologen Wolfgang Hammer entspricht der Gesetzentwurf nicht dem Forschungsstand und dem Erfahrungswissen über Stärken und Fehlentwicklungen. So finde beispielsweise der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung. Hammer forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und in der kommenden Legislaturperiode eine Enquete-Kommission für eine breit angelegte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. So weit wollte Jörg M. Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zwar nicht gehen. Die konkreten Verbesserungen im Gesetzentwurf vor allem für Pflegekinder sollten umgesetzt werden. Allerdings kritisierte er, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren die ursprüngliche anvisierte "Große Lösung" bei der Reform des Achten Sozialgesetzbuches aus Anlass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention nicht realisiert werde. In der kommenden Legislaturperiode müsse sich der Gesetzgeber diesem Problem erneut annehmen.

Die Familientherapeutin Marie-Luise Conen hingegen monierte die Regelungen des Gesetzentwurfes zu Pflegekindern. Er komme erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder und ihre Herkunftsfamilien zu stärken. Es fehle eine verbindliche Regelung, die eine gezielte Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien ermögliche. Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß und ignoriere die Bindungen der Kinder zu ihnen. Deutschland sei mit einer Rückführungsquote von fünf Prozent ein Schlusslicht im internationalen Vergleich. Auch der Sozialpädagoge Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin mahnte an, dass der Staat zunächst die Verpflichtung habe, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Herkunftsfamilien zu verbessern. Statt dessen verlagere sich der Schutz von Kindern zunehmend in Richtung sozialer Kontrolle.

Positiv bewertet wurde von den Sachverständigen die Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main plädierte allerdings dafür, aus der Kann-Bestimmung im Gesetzentwurf eine Soll-Bestimmung zu machen. Alles andere wäre "kleinlich". Unabhängige Ombudsstellen hätten sich bewährt und seien anerkannt.

Der Rechtsanwalt Thomas Mörsberger bemängelte prinzipiell eine ausufernde Bürokratie in der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Arbeit mit Familien. Dies monierten auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring und Stefan Funck vom Landesjugendamt des Saarlandes am Beispiel der ehrenamtlichen Jugendarbeit. So erschwere die geplante Ausweitung der Meldepflichten für erlaubnispflichtige Einrichtungen auch auf nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen die ehrenamtliche Arbeit unnötig und stehe in keinem Verhältnis zum Regelungsbedarf.

Auf Ablehnung stieß die geplante Öffnungsklausel für die Bundesländer bei vorläufigen Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach dieser Regelung könnte die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig gemacht werden, monierten Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Sonja Schmidt von der Diakonie Deutschland. Diese Regelung sei diskriminierend und führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, sagte Schwarz.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kommt auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine massive Ausgabenerhöhung durch das Gesetzesvorhaben zu. Die Kosten seien im Entwurf nicht korrekt benannt. "Wir erwarten volle Kostentransparenz und einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen", sagte Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 378 vom 20.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform ,vom Kind her zu denken‘ nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden, Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt. Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern, oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative, den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.06.2017

… als Bettvorleger gelandet“, an diesen Spruch wird man unweigerlich anlässlich der gestrigen spätabendlichen Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erinnert. Von einer großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war und mit der die Inklusion flächendeckend eingeführt werden sollte, ist nicht einmal mehr ein Reförmchen übrig geblieben! Im nunmehr vorliegenden Gesetz finden sich einige mehr oder weniger sinnvolle kleine Anpassungen und Änderungen, aber ein Wurf ist das nicht, nicht einmal ein kleiner Wurf.

Damit sind die Verabredungen des Koalitionsvertrags keineswegs erfüllt. „In der nächsten Legislaturperiode muss die große Reform früher und energischer auf den Weg gebracht werden. Dringend erforderlich ist ein wirklicher Perspektivwechsel “, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Nur eine breite, gute und bedarfsgerechte Unterstützung versetzt Familien in die Lage, Kinder und Jugendliche zu stärken. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gelingendes Familienleben in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Staat. „Die Jugendhilfe muss unbedingt ihre Reparaturfunktion abstreifen und für alle Familien Angebote bereit halten“, so Christel Riemann-Hanewinckel weiter.

Die Forderungen der eaf für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik finden Sie hier: http://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel.

Sie basieren auf dem aktuellen Positionspapier der eaf >>>„In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

10 Punkte-Plan zur gesellschaftspolitischen Gestaltung der Digitalisierung vorgestellt

Die Digitalisierung muss aktiv gestaltet werden, wenn sie zu einer für alle lebenswerten Gesellschaft beitragen soll. Welche Schritte dafür notwendig sind, diskutierten Fachleute und Engagierte aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und der Netzgemeinde auf einer eintägigen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin.

Die Digitalisierung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche. Entsprechend umfangreich waren die Themenpalette und Fragestellungen der Fachkonferenz des BMFSFJ zur Digitalisierung. Im Zentrum stand die Frage, wie Digitalisierung im Interesse der Menschen und im Einklang mit den Werten einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft gestaltet werden kann.

Auf Basis eines Impulspapiers diskutierten Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt in thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung, benannten aktuelle Herausforderungen und erarbeiteten Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.

Bundesministerin Dr. Katarina Barley betonte anlässlich der Veranstaltung: „Digitalisierung ist ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Wenn wir es klug anpacken, liegt in der Digitalisierung die Chance für mehr Lebensqualität und Zeit in unserer Gesellschaft. Digitale Technologien können den Weg zu mehr beruflicher und privater Selbstbestimmung, engerem persönlichen Austausch und gutem Zugang zu Bildung und Wissen ebnen. Dafür setze ich mich ein.“

Grundlage der Diskussionen war ein Impulspapier des BMFSFJ, in dem auch ein 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen und Handlungsfeldern einer aktiven, digitalen Gesellschaftspolitik vorgestellt wurde. Dazu gehören die Stärkung digitaler Kompetenzen in allen Generationen und gesellschaftlichen Gruppen, die Nutzung technischer Mittel zur Stärkung der Teilhabe, die Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Digitalisierung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Auch die bessere Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in der digitalen Welt ist ein Anliegen des BMFSFJ. Derzeit sind zum Beispiel Frauen in der Digitalwirtschaft unterrepräsentiert. Dadurch fehlen Perspektiven bei der Gestaltung dieser Zukunftsbranche und werden Potenziale verschenkt. Die Digitalisierung gesellschaftspolitisch zu gestalten bedarf deshalb der Verständigung über gemeinsame Werte und Visionen und vielfältiger Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek stellte klar: „Deshalb gehen wir als BMFSFJ mit gutem Beispiel voran. Wir wollen ein digitales Familienministerium sein. Wir werden digitale Technologien dazu nutzen, den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Schon bald können sich junge Familien mit dem Infotool Familienleistungen unkompliziert darüber informieren, welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Beantragung wollen wir vereinfachen. In wenigen Wochen wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.“

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt das BMFSFJ ebenfalls neue Maßstäbe. Beinahe alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf Basis einer kürzlich geschlossenen Dienstvereinbarung auch mobil arbeiten. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch digitale Technologien entscheidend verbessert.

Das Impulspapier ist unter folgendem Link www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung abrufbar.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Starts des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“

Heute wird das „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 verkündet. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

„Wir brauchen mehr Betreuungsplätze“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley. „Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen.“

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind (Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. 2015). Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt.

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

„Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Barley.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.

„Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein“, so Barley.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Vorstellung von Erkenntnissen aus Studien zu

Hundertjährigen / Langlebigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat heute in einem Grußwort auf der Veranstaltung „Langlebige – Gesundheit und Teilhabe einer Bevölkerungsgruppe mit Zukunft“ die Studien des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité – Universitätsmedizin in der Hochaltrigenforschung gewürdigt.

Hochaltrige sind eine in Forschung und Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend beachtete Bevölkerungsgruppe. Dabei ist die Gruppe der über Hundertjährigen die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Deutschland. Die aktuellen Studien der Charité widmen sich diesem neuen Phänomen und stellten heute ihre Ergebnisse zu Lebensperspektiven und zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen vor.

Der Trend zum immer längeren Leben ist ungebrochen, ein Ende gegenwärtig nicht absehbar. Der 100. Geburtstag kommt immer häufiger vor und ist ein viel bewundertes Jubiläum. Die steigende Zahl Hundertjähriger macht auf beeindruckende Weise sichtbar, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Erfreulich dabei ist, dass die meisten Menschen aufgrund der immer besseren Lebensbedingungen relativ gesund älter werden und der Pflegebedarf erst im hohen Alter deutlich ansteigt.

Die entscheidende Frage aus Sicht der Politik ist: „Wie gelingt es, älteren Menschen – auch bei Unterstützungsbedarf – ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins höchste Alter zu ermöglichen?“

Grundgedanke dabei ist, dass ältere Menschen weiter an der Gesellschaft teilhaben können. Teilhabe ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben. Förderung und Erhalt von Zugehörigkeit und Teilhabe stehen ganz oben auf der Agenda der Politik mit und für ältere Menschen.

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner: "Vor Ort muss Politik für ältere Menschen greifen; dort muss unsere Gesellschaft altersgerecht werden. Denn auch hochaltrige Menschen wollen solange wie möglich selbstbestimmt leben. Sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Teilhabe und Zugehörigkeit sind unverzichtbar für ein menschen-würdiges Leben. Deshalb ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen in der Mitte der Gesellschaft bleiben können.“

Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die Lebensperspektiven von sehr alten Menschen als auch die ihrer Angehörigen. Sie gewährten den Teilnehmenden einen Einblick in generationsübergreifende Beziehungen und ihre Lebenssituation. Darüber hinaus lieferte eine Studie mit Krankenkassendaten Erkenntnisse zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen im Alter von 80-89, 90-99, 100 Jahre und älter.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hundertjährige heute an einer geringeren Anzahl von Krankheiten leiden als jüngere Kohorten hochaltriger Menschen. Im Quartal vor dem Tod wiesen Menschen, die als Hundertjährige verstarben im Durchschnitt 3,3 Erkrankungen auf. Im Vergleich dazu waren es 4,6 Erkrankungen bei Menschen, die als Achtzigjährige starben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.06.2017

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.

Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“

Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.

„Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellungsbericht.de/

Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf

Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.06.2017

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt – dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.

Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“

Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“

Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet.

Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden.

Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sachverhalt:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerin) begehrt, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion DIE LINKE und des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare so zeitnah, spätestens aber am 28. Juni 2017, zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 möglich ist.

Die Gesetzentwürfe liegen dem Antragsgegner als federführendem Ausschuss seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 vor. Danach wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe in den Sitzungen des Antragsgegners bis Mai 2017 in einer Vielzahl von Fällen vertagt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben keinen Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird.

2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge der Antragstellerin abzulehnen. Dabei kann dahinstehen, ob ein noch einzuleitendes Hauptsacheverfahren überhaupt zulässig wäre. Die Anträge wären jedenfalls offensichtlich unbegründet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt werden.

a) Aus dem Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG) folgt das Recht des Initianten, dass das Gesetzgebungsorgan sich mit seinem Vorschlag beschäftigt. Es muss darüber beraten und Beschluss fassen. Von einer Verletzung des Befassungsanspruchs ist auszugehen, wenn die Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzentwurfs ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

In zeitlicher Hinsicht beinhaltet das Befassungsrecht des Gesetzesinitianten die Pflicht des Gesetzgebungsorgans, über Vorlagen „in angemessener Frist“ zu beraten und Beschluss zu fassen. Allerdings enthalten weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestages konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung. Dies ist Konsequenz des Umstandes, dass letztlich eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung nicht möglich ist. Stattdessen bedarf es einer Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs als auch hinsichtlich weiterer die Arbeitsabläufe des Parlaments beeinflussender Faktoren. Dabei ist es grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Insbesondere folgt aus dem Befassungsanspruch des Gesetzesinitianten keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.

Daher wird eine Verletzung des Anspruchs des Initianten auf Beratung und Beschlussfassung über seinen Gesetzentwurf allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Denkbar ist dies, wenn die Behandlung eines Gesetzentwurfs erkennbar ohne jeden sachlichen Grund verschleppt und auf diese Weise versucht wird, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Wann über ein Gesetzesvorhaben abzustimmen ist, bestimmt sich allerdings – wie der vorliegende Fall zeigt – gerade in politisch und gesellschaftlich umstrittenen Zusammenhängen auch nach Gesichtspunkten, die in stärkerem Maße das Ergebnis einer politischen Mehrheitsbildung als dasjenige einer rechtlich strukturierten und gerichtlich überprüfbaren Entscheidung sind.

b) Davon ausgehend kann eine Verletzung des Gesetzesinitiativrechts nicht festgestellt werden.

aa) Gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund spricht, dass auch nach der Darstellung der Antragstellerin die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe durch den Antragsgegner Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte. So trägt die Antragstellerin selbst vor, sie habe bis März 2017 nicht von einer Blockade ihrer Gesetzesvorlage ausgehen können, zumal auch in der mehrheitlich ablehnenden Unionsfraktion unterschiedliche Positionen erkennbar gewesen seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte.

bb) Einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts steht ferner entgegen, dass die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages waren. Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines „Leerlaufens“ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum. Der Bundestag hat sich mit den Gesetzentwürfen mehrfach intensiv befasst; die Gesetzesinitianten hatten die Möglichkeit, öffentlich die Inhalte der von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe vorzutragen und zu begründen und dadurch auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Zugleich waren die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien gezwungen, sich zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu positionieren. Allein der Umstand, dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung über die Gesetzentwürfe gekommen ist, vermag die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 46/2017 vom 20. Juni 2017

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.06.2017

Zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

Die gleichstellungspolitische Bilanz der Bundesregierung ist miserabel. Für mehr Arbeit in Fürsorge und Pflege werden Frauen mit weniger Rentenansprüchen bestraft. Mit der Geburt des ersten Kindes trennen sich die Welten von Männern und Frauen. Dann werden aus Männern Ernährer und aus Frauen Zuverdienerinnen, die sich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmern. Die große Koalition hat versäumt, die richtigen Anreize dafür zu setzen, dass jedes Paar die für sich geeignete Arbeitsteilung wählen kann. Es ist fatal, dass die Bundesregierung das Rückkehrrecht auf Vollzeit versenkt hat. Das Familienministerium hat vier Jahre für die Familienarbeitszeit getrommelt, doch am Ende nichts geliefert. Auch Aufsichtsratsquötchen und weichgespültes Entgelttransparenzgesetz kratzen allenfalls an der Oberfläche. Die Bundesregierung muss endlich Frauen in den Blick nehmen und stärken: Durch eine bessere Bezahlung in den sozialen Berufe, ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Familien und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2017

„Es ist gut, dass Martin Schulz die vorhandene Mehrheit im Bundestag für die Durchsetzung der Ehe für alle nutzen will. Aber das Eintreten des SPD-Spitzenkandidaten für mehr Gerechtigkeit ist nicht glaubwürdig, solange er die für wichtige soziale Forderungen ebenfalls vorhandene Mehrheit ungenutzt lässt“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Ankündigung der SPD, in der letzten Sitzungswoche die Ehe für alle durchzusetzen. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die SPD ist unglaubwürdig, wenn sie auf dem Parteitag die Abschaffung der Abgeltungssteuer beschließt, aber die dafür vorhandene Mehrheit mit Grünen und Linken im Bundestag nicht nutzt. Das Gleiche gilt für viele andere Beispiele, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse oder das Verbot der sachgrundlosen Befristung. Der Verweis auf die Koalitionsdisziplin gilt jetzt nicht mehr. Offenbar lag es also doch am mangelnden eigenen Mut, soziale Forderungen gegen die Union durchzusetzen, die die Selbstbereicherung der oberen Zehntausend ernsthaft stören könnten."

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

Obwohl gut verdienende und besser gebildete Eltern stärker von der Elterngeldreform profitieren, hat sich die Ungleichheit zwischen Kindern nicht erhöht – Keine Effekte auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Förderbedarf

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat nicht dazu geführt, dass sich Kinder ungleicher entwickeln als zuvor. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten der Frage nachgeht, ob die Elterngeldreform sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und den schulischen Förderbedarf beeinflusst. Mit dem Elterngeld, das im Gegensatz zum vorherigen Erziehungsgeld nahezu alle Eltern in Anspruch nehmen können und nicht nur bestimmte Einkommensgruppen, verbanden viele Kritikerinnen und Kritiker die Sorge, dass sich mit Blick auf die Entwicklung von Kindern die soziale Ungleichheit erhöhen würde. Denn seit der Reform erhalten auch viele Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld nicht unerhebliche staatliche Leistungen im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Somit können nun auch besser gebildete Mütter häufiger und länger vom Job pausieren und damit grundsätzlich mehr Erziehungszeit mit ihren Kindern verbringen.

Doch weder für Kinder bildungsnaher noch für Kinder weniger gebildeter Eltern konnten C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, Mathias Huebener und Daniel Kühnle statistisch signifikante Veränderungen der Elterngeldeinführung auf die Entwicklung von Kindern feststellen. Folglich hat die Reform auch nicht dazu geführt, dass sich Kinder höher und niedriger gebildeter Elternhäuser ungleicher entwickeln als zuvor. „Das Ergebnis, dass sich die Elterngeldreform nicht auf die kindliche Entwicklung auswirkt, ist durchaus beruhigend“, so Spieß. „Somit werden andere positiv zu beurteilende Effekte des Elterngeldes zumindest nicht durch eine zunehmende Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung geschmälert.“

Studie basiert auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen
Für die Studie haben Spieß und ihre beiden Ko-Autoren Daten aus sogenannten Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein ausgewertet. Im Rahmen solcher Untersuchungen schätzen Expertinnen und Experten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter unter anderem ein, ob ein Kind ohne zusätzlichen Förderbedarf eingeschult werden kann. Solche Untersuchungen sind in fast allen Bundesländern obligatorisch, Schleswig-Holstein ist jedoch eines der wenigen Länder, das die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt hat. Da sich die Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit Blick auf Bildungsniveau, Haushaltseinkommen und andere Merkmale kaum von anderen Bundesländern unterscheidet, dürften die Ergebnisse über Schleswig-Holstein hinaus gültig sein.
Im Durchschnitt weisen etwa 72 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ausreichende Sprachfähigkeiten auf, 83 Prozent ausreichende motorische Fähigkeiten und 81 Prozent sind in ihrem sozial-emotionalen Verhalten unauffällig. Dies hat sich durch die Elterngeldreform nicht verändert. Um auszuschließen, dass manche Kinder profitiert haben und andere nicht und sich beide Effekte gegenseitig aufheben, haben die Autorin und die Autoren der Studie separate Analysen, beispielsweise nach dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Geschlecht des Kindes, durchgeführt. Die Ergebnisse blieben jedoch bestehen: „Trotz sehr präziser Schätzungen, die auf den Ergebnissen von rund 45.000 Kindern basieren, lassen sich keine statistisch signifikanten Effekte des Elterngeldes mit Blick auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhalten und Förderbedarf der Kinder feststellen“, so Daniel Kühnle von der Universität Erlangen-Nürnberg.

Betreuungsalternativen spielen eine wichtige Rolle
Der Befund kann mehrere Ursachen haben: So waren besser gebildete Mütter, die heute häufiger und länger nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, vor der Elterngeldeinführung meist teilzeiterwerbstätig. Das hat aber nicht so große Auswirkungen auf die Kinder wie eine Vollzeittätigkeit. Zudem blieben auch besser gebildete und verdienende Mütter schon vor der Elterngeldreform meist zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu Hause. „Diese Monate sind sehr entscheidend für die kindliche Entwicklung. In diesem Zeitraum gab es durch das Elterngeld aber kaum Veränderungen“, erklärt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Mit Blick auf einkommensschwächere Mütter, die heute – im Gegensatz zu Zeiten des bis zu zwei Jahre lang ausgezahlten Erziehungsgeldes – früher wieder in ihren Beruf zurückkehren, kommt es zudem darauf an, wie die Kinder stattdessen betreut werden, zum Beispiel in einer Kindertageseinrichtung mit hoher Betreuungsqualität.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 27.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Der Befund, dass das Elterngeld nicht zu mehr Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung führt, ist wichtig und bestärkt die Politik darin, das Elterngeld als wichtiges Instrument weiter auszubauen. Als ZFF wünschen wir uns jedoch darüber hinaus eine Debatte darüber, wie durch das Elterngeld Ungleichheit verringert werden kann, immerhin ist es mit mehr als 6 Mrd. Euro pro Jahr eine der wichtigen finanziellen Leistungen für Familien. Die Nichtanrechnung des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro auf Leistungen nach dem SGB II/XII wären ein wichtiger Schritt, ebenso die Überprüfung der prozentualen Abstufung bei der Bemessung der Bezugshöhe. Aus der Erfahrung anderer Länder wissen wir zudem, dass eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate ebenso dazu beitragen kann, die gesamte Familie zu stabilisieren und die Ungleichheit im Aufwachsen der Kinder zu verringern.“

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger "ausgeliefert" fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen (siehe auch die Zitate). Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz (mehr Informationen in unserer digitalen Infomappe; Link unten). Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Ihre Reden und weitere Beiträge, unter anderem von parteipolitisch engagierten Aufsichtsräten, können Sie ab 11:30Uhr im Livestream verfolgen (Link siehe unten). Statements:

Andrea Nahles: "Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen."

Reiner Hoffmann: "Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.

Er hat in seiner Entschließung ,Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ,sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ,den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt."

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: "Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern."

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen: https://www.boeckler.de/veranstaltung_107066.htm

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-Sozialen-Marktwirtschaft.pdf

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten": http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/740-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2017

Die Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stärker wandeln als in den vergangenen Dekaden. Doch in welche Richtung die Veränderung geht, ist keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar. Frühkapitalismus 4.0 oder menschengerechtere digitale Arbeit? Die Weichen werden heute gestellt. "Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt der Blick in die USA: Dort hat man es allein dem Silicon Valley überlassen, den Weg in die Digitalisierung vorzugeben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Dynamik, die aber auch krasse Schattenseiten hat: Es dominiert eine Kombination von Technikfixierung und Geschäftsideen, die auf maximale Marktmacht abzielen. Wir haben ein anderes Ziel: Die Frage zu klären, wie technische Innovationen in sozialen Fortschritt münden, der möglichst vielen Menschen zugute kommt", sagt Reiner Hoffmann.

Der Vorsitzende des DGB und des Vorstandes der Hans-Böckler-Stiftung hat, gemeinsam mit der Soziologin Prof. Dr. Kerstin Jürgens, eine Kommission geleitet, die Möglichkeiten auslotet, die Arbeit der Zukunft menschengerecht zu gestalten. Insgesamt 33 hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Mitbestimmung, Unternehmensleitung und Politik haben auf Initiative der Hans-Böckler-Stiftung in den vergangenen zwei Jahren ihre Expertise eingebracht. Dabei stand nicht nur die Digitalisierung im Vordergrund, sondern auch weitere Großtrends, die Arbeitsmarkt und Gesellschaft prägen: der demografische Wandel, die veränderten Lebensentwürfe von Frauen und Männern, neue Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit sowie die Zuwanderung.

Die Kommissionsvorsitzenden stellen Empfehlungen und Denkanstöße der Kommission heute auf einer Veranstaltung in Berlin vor. Dazu diskutieren sie unter anderem mit dem BdA-Präsidenten Ingo Kramer und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

"Arbeit transformieren!" – Der Abschlussbericht der Kommission ist ab sofort in einer Kurz- und einer Langfassung online erschlossen unter: http://www.arbeit-der-zukunft.de

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.06.2017

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5% mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3% zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12%.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8% der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2% (2015: 20,9%). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5%, den niedrigsten im Saarland mit 17,0%. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden.

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1%), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2%. Insgesamt entschieden sich 17,4% der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8% der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9%.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2017

Setzt sich der Trend zu einem immer längeren Leben fort, dann könnten 2017 geborene Jungen durchschnittlich bis zu 90 Jahre, Mädchen bis zu 93 Jahre alt werden. Grundlage dieses Ergebnisses ist die höhere Variante der neu vorgelegten Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für Kohortensterbetafeln der Geburtsjahrgänge von 1871 bis 2017. Nach der niedrigeren Variante würde die durchschnittliche Lebenserwartung für heute geborene Jungen 84 Jahre und für Mädchen 88 Jahre erreichen. Vor 100 Jahren geborene Jungen und Mädchen hatten im Durchschnitt lediglich eine Lebenserwartung von 55 beziehungsweise 62 Jahren.

Die Ergebnisse der Kohortensterbetafeln verdeutlichen die gestiegenen Chancen, ein hohes Alter zu erreichen. Nur etwa 54 % der Männer und 65 % der Frauen, die 1917 geboren wurden, sind mindestens 65 Jahre alt geworden. Von den 2017 Geborenen könnten dagegen bis zu 95 % der Jungen und 97 % der Mädchen dieses Alter erreichen. Das Alter von 90 Jahren würden dann immer noch rund 62 % der Männer und 73 % der Frauen erleben. Eine Chance 100 Jahre alt zu werden, hätten bis zu 16 % der 2017 geborenen Jungen und bis zu 22 % der heute geborenen Mädchen. Voraussetzung ist, dass der Trend zu einem immer längeren Leben anhält. Dieser ist eng mit weiteren Fortschritten in der Medizin, mit gesünderen Lebensstilen und einem steigenden Wohlstand der Bevölkerung verknüpft. Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Lebenserwartung wie Kriege, Umwelt- oder Wirtschaftskatastrophen müssten ausbleiben.

Methodische Hinweise
Für die Berechnung von Kohortensterbetafeln werden die Sterbefälle und die Bevölkerungszahlen eines Geburtsjahrgangs über die Zeit hinweg betrachtet. Kohortensterbetafeln sind als Modellrechnung anzusehen, weil einerseits bei älteren Geburtsjahrgängen Datenlücken geschlossen und Gebietsveränderungen berücksichtigt werden müssen. Anderseits sind Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig, deren Angehörige noch leben. Mit den Kohortensterbetafeln kann dann jedoch der Frage nachgegangen werden, welche durchschnittliche Lebenserwartung einzelne Geburtsjahrgänge unter Berücksichtigung der möglichen künftigen Entwicklung der Sterblichkeit erreichen können. Hierfür wurden zwei verschiedene Sterblichkeitstrends unterstellt. Diese lehnen sich an die beiden Annahmen zur Entwicklung der Sterblichkeit aus der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes an.

Eine Kohortensterbetafel unterscheidet sich von den sogenannten Periodensterbetafeln, die das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Periodensterbetafeln bilden die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung während bestimmter Kalenderjahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2013/2015. Sie beruhen auf der Zahl der Gestorbenen und der Bevölkerung in diesem Zeitraum. Als Beschreibung der gegenwärtigen Sterblichkeitsverhältnisse sind sie unverzichtbar. Im Gegensatz zu den hier vorgelegten Ergebnissen aus Kohortensterbetafeln werden bei den Periodensterbetafeln jedoch keine Vorausschätzungen künftiger Sterblichkeitsverhältnisse berücksichtigt.

Detaillierte methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisbeschreibungen können der Publikation „Kohortensterbetafeln für Deutschland – Methoden- und Ergebnisbericht zu den Modellrechnungen für Sterbetafeln der Geburtsjahrgänge 1871–2017“ entnommen werden. Den Tabellenband mit Übersichtstabellen und den ausführlichen Kohortensterbetafeln für einzelne Geburtsjahrgänge finden Sie ebenfalls im Themenbereich Bevölkerung unseres Internetangebots.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2017

Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag (18/12951) der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität.

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.

Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Das System biete für viele ältere Versicherte, für kleine Handwerker oder Soloselbstständige mit geringem Einkommen keine bezahlbare soziale Absicherung. Die Menschen müssten jedoch darauf vertrauen können, dass sie auch in Zukunft verlässlich und mit bezahlbaren Beiträgen abgesichert seien.

In die Bürgerversicherung müssten alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzahlen. Auch andere Einkunftsarten wie Aktiengewinne würden in die Finanzierung einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden wieder jeweils zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt. Die Zusatzbeiträge würden abgeschafft. Die Leistungen von Ärzten würden einheitlich vergütet und abgerechnet.

Zudem soll dem Antrag zufolge die Wahlfreiheit ausgebaut werden. So könne die Bürgerversicherung auch von der PKV angeboten werden, die sich dann dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen müssten. Alle Bürger könnten somit frei zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12794) die Einführung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit. Die sogenannte Teilzeitfalle, in der sich vor allem Frauen befänden, habe erhebliche negative Folgen für deren berufliche Entwicklung, das Einkommen sowie die Alterssicherung, kritisieren die Grünen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sei ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen nötig, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, ein Maßnahmepaket für eine bessere gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag (18/12795) fordern sie unter anderem, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Stattdessen sollten die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten gewährt werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Gesundheitsexperten sind in der Frage eines möglichen Systemwechsels in der Krankenversicherung gespalten. Befürworter der sogenannten Bürgerversicherung argumentieren mit den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und setzen auf eine verbreiterte Einnahmebasis in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem.

Gegner dieses Modells sehen in dem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) hingegen die beste Lösung und warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen sowie erheblichen Belastungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die Systemfrage war am Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Die Linke.

Mit einem Systemwechsel kann nach Ansicht der Linksfraktion die Gesundheitsversorgung billiger und besser gestaltet werden. In ihrem Antrag (18/11722) fordern die Abgeordneten die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung.

Mehrere Sachverständige wandten sich, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, entschieden gegen einen solchen Systemwechsel. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Nebeneinander von GKV und PKV sei "ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem einen weltweit so herausragend hohen Entwicklungsstand erreichen konnte".

Eine "Einheitsversicherung" biete auch keine Antwort auf die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Gesellschaft dauerhaft finanziert werden könne. Zudem würden der ärztlichen Versorgung bis zu 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entzogen, warnte die Ärzteorganisation in Anspielung auf die höheren Gebührensätze für Privatversicherte. Auch etwa Hebammen oder Physiotherapeuten müssten nicht unerhebliche Mindereinnahmen hinnehmen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht in der solidarischen Bürgerversicherung vor allem ökonomische Risiken. Bei einer Abschaffung der Zusatzbeiträge müssten die Arbeitgeber in der ersten Runde sechs Milliarden Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Firmen würden dann "nach Möglichkeiten suchen, diese zusätzliche Belastung zu kompensieren". Eine "pauschale Zuschreibung von solidarischen Eigenschaften" sei auch nicht möglich, zumal PKV-Mitglieder für die altersbedingt steigenden Ausgabenrisiken selbst vorsorgen müssten und auch nicht von der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen profitierten.

Der Rechtsexperte Helge Sodan machte in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken geltend, falls die PKV-Vollversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würden. Die Altversicherten in der PKV könnten sich auf einen Bestandsschutz berufen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre überdies "eindeutig unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig", weil mit steigendem Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge grenzenlos mit ansteigen würden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda machte als Befürworter der Bürgerversicherung "schwerwiegende Defizite" im dualen System aus. Die jetzigen Verzerrungen im System gingen zu Lasten der GKV und führten zu "nicht begründbaren Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen".

Die Integration der Versicherungssysteme "würde einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenversicherer untereinander schaffen" und damit die Ursachen für Risikoselektion, Ungleichbehandlungen und Fehlanreize beseitigen. Greß sprach sich für eine Stichtagsregelung aus, um die Vorzüge des neuen Systems sofort wirksam werden zu lassen. Die bisherigen PKV-Versicherten könnten ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen bekommen.

Der Sozialverband Deutschland monierte, die eigentliche Frage einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der GKV sei bisher nicht im Sinne der Versicherten angegangen worden. Stattdessen seien Leistungen ausgegliedert, gekürzt und die Versicherten immer stärker einseitig belastet worden. Künftig sollten alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt werden. Für PKV-Versicherte sollte es Übergangsregelungen und einen Stichtag geben, bis zu dem sie entscheiden müssten, in welchem System sie versichert sein wollten. Dabei könnten sie auch weiter in der PKV bleiben. Die Altersrückstellungen der Wechselwilligen müssten in die Bürgerversicherung überführt werden.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich zur Systemfrage nicht grundsätzlich positionieren, merkte aber kritisch an, dass bei einigen gesetzlichen Neuregelungen der Infrastruktur und Versorgungsstruktur die PKV auf Kosten der GKV profitiert habe. So sei etwa die PKV am Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht beteiligt, obwohl sie gleichermaßen vom Abbau der Überkapazitäten einen Nutzen habe. Was die Zuzahlungen der Versicherten angehe, verwies der Spitzenverband auf die Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Leistungen. Die Zuzahlungen erbrächten rund vier Milliarden Euro, die nicht aus Beiträgen, Zusatzbeiträgen oder Bundesmitteln finanziert werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 390 vom 21.06.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.
Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 386 vom 21.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute geht der Trailer zum AWO Wahlcountdown zur Bundestagswahl online. Der kurze Spot gibt einen Vorgeschmack auf den AWO Wahlcountdown, mit dem der AWO Bundesverband die heiße Phase des Wahlkampfes intensiv begleiten wird. Der Wahlcountdown startet nächsten Montag, den 03. Juli 2017. Dann sind es noch zwölf Wochen bis zur Wahl . 12 Wochen = 12 Forderungen an die Politik, bis zum Wahltag am 24. September 2017. Die AWO steht für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 26.06.2017

„Das lange Ringen um die Ausbildung in den Pflegeberufen endet heute mit einem Kompromiss. Auch wenn bei vielen Regelungen noch nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden können, steht fest, dass auf die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und die Pflegeschulen viel Arbeit zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes durch ein breites Monitoring der Akteure in der Alten- und Krankenpflege intensiv begleitet wird, um eventuelle Fehlentwicklungen schnell korrigieren zu können.

Den neu zu gründenden Ausbildungsfond begrüßt die AWO. Dass endlich das Schulgeld abgeschafft wird, muss als ein großer Erfolg der Reform gelten. Ob die neue Ausbildung dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu beheben, bleibt abzuwarten. Sie muss aber gewährleisten, dass genügend Auszubildende gewonnen werden können. Dabei müssen alle Auszubildenden die erforderlichen Kompetenzen erlangen, alte Menschen fachgerecht pflegen zu können.

Zukünftig absolvieren die Auszubildenden nach den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung. Diese kann von den Bundesländern als Abschluss zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Nach Meinung der AWO sollte diese gute Möglichkeit genutzt werden.

Grundsätzlich ist ein Kompromiss besser als keine Lösung und weitere jahrelange Unsicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Ausbildungsstätten. Allerdings birgt dieser Kompromiss die Gefahr, dass die Arbeit in der Altenpflege weiterhin schlechter bezahlt wird. Die Altenpflege darf aber nicht zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse werden. Die Einführung eines Tarifvertrages Soziales wäre eine sinnvolle Lösung.“

Zum Gesetz:

Zukünftig wird es eine dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/man geben, allerdings können sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden, ein spezialisiertes drittes Ausbildungsjahr zu absolvieren und dieses als Altenpflegende oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.06.2017

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Weitere Inhalte aus dem gemeinsamen Brief der Familienorganisationen und dem DKHW:
http://www.ag-familie.de/news/1496301507_PM_Kinderarmut_DKHW.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.06.2017

Mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und Frauenrechte ist die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats am 25. Juni in Berlin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang diskutierten die über 100 Delegierten aktuelle Herausforderungen, legten die politischen Schwerpunkte für das kommende Jahr fest, bestimmten Positionen und verabschiedeten ein Grundsätze-Papier.

Eröffnet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Auftritt der neuen Bundesfrauenministerin Katerina Barley (SPD). „Die Demokratie ist längst nicht so sicher, wie wir geglaubt haben“, warnte sie mit Blick auf rechtspopulistische und -extreme Bewegungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit: „Wenn Frauenrechte angegriffen werden, trifft das jede und jeden, es ist ein Angriff auf die Demokratie.“

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Frauenrat sein Selbstverständnis und seine Grundsätze umfassend niedergelegt. Ein entsprechendes Grundsatz-Papier wurde verabschiedet.

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung wiederholte die Zustimmung des Deutschen Frauenrats zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und forderte diese auf, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Umsetzung von Gleichstellung im Lebensverlauf unverzüglich anzugehen. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Forderungen beschlossen: ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Rente; eine differenzierte Bewertung des sogenannten Wechselmodells für Getrennterziehende; eine stärkere Ahndung digitaler Gewalt gegen Frauen; ein bundesweites, ganzheitliches und interdisziplinäres Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Kinder- bzw. Minderjährigenehen fordert der Deutsche Frauenrat eine stärkere Ausrichtung auf das spezifische Wohl des Kindes. Darüber hinaus lehnt er ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland ab.

Schwerpunktthemen

Ein neuer Fachausschuss „Digitale Transformation“ wird das Schwerpunktthema „Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Lebensbereiche von Frauen“ aufarbeiten. Drei weitere Schwerpunktthemen, „Geschlechtervielfalt im gesellschaftlichen Diskurs“, „Sorgearbeit“ und „Geschlechtergerechte Haushaltspolitik – strukturierte Finanzierung der Gleichstellungspolitik“, stehen für das neue Geschäftsjahr auf der Agenda.

Neu im Vorstand

Mit Birte Siemonsen (BPW Germany) als Leiterin des neuen Fachausschusses „Digitale Transformation“ zieht ein neues Mitglied in das sechsköpfige Führungsgremium des DF ein, das weiterhin unter Leitung von Mona Küppers (DOSB) arbeitet. Anna-Maria Mette (kfd), zuletzt Leiterin des Fachausschusses „Frauengesundheit“, schied aus dem Vorstand aus.

Neu im Verband

Gleich drei neue Mitglieder verstärken ab sofort die Lobby der Frauen. Aufgenommen wurden der Bundesverband der Mütterzentren, die Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Jugend Deutschlands – die Falken und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Aktiv für Demokratie und Frauenrechte

Mit einer Resolution zur Verteidigung von Demokratie und Frauenrechte endete die zweitägige Mitgliederversammlung am 25. Juni. Darin fordert die Frauenlobby im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 alle KandidatInnen der demokratischen Parteien auf, sich angesichts wachsenden Zuspruchs für Rechtspopulismus und Antifeminismus für eine konsequente lebenslauforientierte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik für Frauen und Männer stark zu machen und im Falle ihrer Wahl umzusetzen.

Grundsätze Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Alle Beschlüsse der MV 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute in Kraft tretende Reform des Unterhaltsvorschusses möglichst viele Kinder nachhaltig vor Armut geschützt werden können. "Der Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden kann, müssen die Jugendämter entsprechend organisatorisch und personell ausgestattet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Trotz der positiven Änderungen beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber noch eine Menge zu tun, nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssen folgen. "So ist beispielsweise die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Zudem sollte die Regelung, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 12 bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, geändert werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte für alle Kinder eine vorrangige Leistung sein", so Krüger weiter.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt bei vielen von ihnen nicht an. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Sozial- und Familienministerien der Bundesländer, stärker auf die Möglichkeiten der direkten Bezuschussung von Ferienfahrten armer Familien hinzuweisen. Der Verband begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und ihren Familien durch Individualzuschüsse einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern – wie teilweise auch in den Bundesländern mit direkten Zuschüssen – Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

"Während für den Großteil der Kinder mit den Sommerferien und einer Familienreise die schönste Zeit des Jahres beginnt, müssen viele aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer flächendeckend Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es zukünftig in allen Bundesländern eine direkte Unterstützung in diesem Bereich gibt, durch Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen auch möglichst alle anspruchsberechtigten Familien davon wissen und genügend Geld für alle armen Kinder zur Verfügung steht. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden, damit allen Kindern und ihren Familien genügend Geld für eine Reise in den Ferien zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.06.2017

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung legt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringende kinder- und jugendpolitische Handlungsbedarfe in Deutschland offen. Durch die leitende Perspektive "Jugend ermöglichen" zeichnet die Sachverständigenkommission ein differenziertes Bild der heutigen Lebensrealitäten von Jugendlichen in Deutschland. Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere bei der Chancengleichheit, aber auch bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, im Bereich Beteiligung und in der Medienpolitik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Lebenslagen junger Menschen in Deutschland durch erhebliche soziale Ungleichheiten gekennzeichnet sind, insbesondere im Bildungssystem. Zudem konstatiert der Kinder- und Jugendbericht zunehmende Segregationsprozesse in städtischen Wohnregionen.

Noch immer entscheidet die familiäre und regionale Herkunft, der soziale Status, die ethnische und nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht, aber auch beispielsweise die körperliche Verfasstheit über die Verteilung der sozialen Teilhabechancen. Geflüchtete Jugendliche sind besonderen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte transparenter gemacht werden. Außerdem sollten sie stärker vor rassistischen und diskriminierenden Zuschreibungen und Ausgrenzungen geschützt werden. Dafür braucht es belastbarere kommunale Strukturen, die zur Not auch über Bundesmittel abgesichert werden müssen.

"Die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht allen jungen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit und ihrer nationalen Zugehörigkeit eine gute Kindheit und Jugend erfahren und gestalten können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermissen wir aktuell den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland anzunehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 15. Kinder- und Jugendbericht. "Bei der Integration von Flüchtlingskindern haben wir in Deutschland in den letzten zwei Jahren große Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterzuführen, sondern zu verstärken. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren. Das gilt auch für die Förderung der Beteiligung von geflüchteten jungen Menschen bei den sie betreffenden Entscheidungen.

Außerdem müssen wir sie zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen", so Hofmann weiter.

Soziale Unterschiede zeigen sich auch beim politischen Interesse und bei der Zufriedenheit mit der Demokratie als Staatsform: Je höher das soziale Milieu, die ökonomische Lage der Familie und die Bildung, desto höher das politische Interesse junger Menschen und die Akzeptanz der Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht fordert daher, die Stärkung der Beteiligung als partizipatives Grundelement des Aufwachsens und als Voraussetzung für Demokratiebildung zu verstehen.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Vermittlung von Demokratiefähigkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sind die zukünftigen Akteurinnen und Akteure in einem funktionierenden demokratischen System. Wer früh beteiligt wird, engagiert sich später auch mit höherer Wahrscheinlichkeit politisch. Der Ausbau und die Stärkung von politischen Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Förderung derjenigen aus sozial benachteiligten Familien muss daher eine zentrale politische Konsequenz aus den Befunden des Kinder- und Jugendberichts sein", so Hofmann weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den medienpolitischen Herausforderungen durch die Folgen der Digitalisierung. Zur Ermöglichung von Jugend in der digitalen Welt bedürfe es einer Jugendmedienpolitik, die sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen versteht und dafür einsetzt, dass Institutionen und Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einem effizienten, kinder- und jugendgerechten Daten- und Verbraucherschutz verpflichtet werden. "Kinder und Jugendliche auch in medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen.

Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetent handelnde Personen in der digitalen Welt zu stärken", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.06.2017

Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:

Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.

Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“

Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.

Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.06.2017

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen.

Armut und Armutsgefährdung seien in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein massenhaftes Phänomen mitten in unserer Gesellschaft, das auf mehreren Ebenen bekämpft werden müsse.

„Um die Schere in der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung zu schließen und um eine weitere Spreizung der Gesellschaft zu verhindern, muss in der Steuerpolitik konsequent umgesteuert werden“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die dazu aktuell in der Diskussion stehenden Vorschläge der großen Parteien sind vom Umfang und der Zielrichtung her viel zu ambitionslos. Wir brauchen eine wirklich mutig eingreifende Steuer- und Finanzpolitik, um den anstehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, verwies auf den Zusammenhang von Armut und prekärer Beschäftigung: „Die Politik muss endlich umsteuern und der Spaltung am Arbeitsmarkt entgegentreten. Es geht darum, den Niedriglohnbereich auszutrocknen, Minijobs in abgesicherte Beschäftigung umzuwandeln und die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.“ Besonders junge Beschäftigte würden immer öfter nur befristet Arbeit bekommen. Auch der Missbrauch von Werkverträgen und prekärer Soloselbständigkeit müsse gestoppt werden. „Die Menschen brauchen gute und sichere Arbeit, die anständig entlohnt wird und deren Arbeitsbedingungen stimmen. Wichtig dafür ist auch eine vollwertige Berufsausbildung – jedoch bieten die Arbeitgeber zu wenige Ausbildungsplätze an. Die Politik muss endlich eine gesetzliche Ausbildungsgarantie beschließen.“

Zu den Auswirkungen von Armut auf unser demokratisches Gemeinwesen sagte Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz: „Die Regelsätze von Hartz IV sind zu niedrig. Maßstab bei der Berechnung scheint zu sein: Es muss Mangel da sein, damit sich die Menschen nicht einrichten.“ Trotzdem blieben fast die Hälfte der Menschen über vier Jahre im Leistungsbezug und hätten trotz aller Bemühungen keine Chance. „Prekär Beschäftigten soll anscheinend bewiesen werden: es geht noch schlechter. Das ist ein Druckmittel. Dabei geht es uns um viel mehr: Um echte Teilhabe. Arme Menschen haben Ideen, Wünsche, Vorstellungen, sie tun alles Mögliche, um ihre Situation zu verändern. Das wird nicht anerkannt. Wir als Nationale Armutskonferenz stärken die Stimme der in Armut Lebenden, damit sie sich einbringen können“.

Über den Armutskongress: Über 500 von Armut betroffene Menschen, Experten aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Journalismus diskutieren noch bis einschließlich morgen, 28. Juni, unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen“. Unterstützt wird der Kongress von 18 weiteren Sozial-, Wohlfahrtsund Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Mehr unter: www.armutskongress.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

Auch das ZFF gehört zu den Unterstützer*innen des Aufrufs. Den Aufruf können Sie hier herunterladen.

Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der Paritätische für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der Paritätische fordert eine "Agenda des Sozialen" und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.
"Ungleichheit und die Blockade von Aufstiegschancen werden immer mehr zu einer Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Wachsende soziale Verwundbarkeit lasse sich nicht nur in einzelnen, vorübergehenden Lebensphasen beobachten, sondern bestehe heute über die gesamte Biografie und sogar generationenübergreifend.
Der Ausgrenzungsprozess beginne schon in der Kindheit. "Die seit Jahren relativ stabile Zahl von etwa 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, bestätigt nachdrücklich nicht nur das Versagen der bestehenden Sicherungssysteme, sondern auch das fehlende Interesse, daran etwas zu ändern", so Rosenbrock. Armut und wachsende soziale Ungleichheit seien mit Chancengleichheit und sozialer Aufwärtsmobilität nicht vereinbar.
Der Paritätische fordert in seinem Jahresgutachten eine „Agenda des Sozialen“, die u.a. eine nachhaltige Bildungsoffensive, einen sozialen Arbeitsmarkt, der Langzeitarbeitslosen Chancen eröffnet, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform enthalten muss. Um dies zu finanzieren, sei ein konsequentes Umsteuern in der Steuerpolitik unumgänglich. So müssten etwa große Erbschaften und Vermögen deutlich stärker zur Finanzierung sozialer Investitionen herangezogen werden. "Mit ein bisschen höheren Spitzensteuersätzen, ein bisschen mehr Reichensteuer und vagen Andeutungen zur Erbschaftsteuer kann es nicht getan sein", mahnte Prof. Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.

Hier finden Sie das Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und das Jahresgutachten in voller Länge.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.06.2017

Der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung „Invest in Future“ zeigt am 26. und 27. September 2017 in Stuttgart Chancen und Entwicklungen für neue Lern- und Arbeitswelten in einer „Gesellschaft 4.0“ auf. Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten von Bildungsträgern und aus der pädagogischen Praxis präsentieren Zukunftstrends und diskutieren sie mit dem Fachpublikum. Was bedeuten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für Kitas? Müssen wir frühe Bildung und Betreuung neu denken? „Invest in Future“ soll Lust darauf machen, innovativ zu sein und immer wieder neue Antworten auf die Frage zu finden, wie wir Bildung heute gestalten müssen, damit unsere Kinder in Zukunft gut mit den Auswirkungen leben können. Weitere Infos unter: www.invest-in-future.de

Stuttgart, 27. Juni 2017 – Ungewohnte Sichtweisen kennenlernen, neue Gedanken erproben, Impulse für den eigenen Arbeitsbereich mitnehmen: „Invest in Future“, der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung, der 2017 zum 13. Mal in Stuttgart stattfindet, regt an, querzudenken und mit an der Zukunft zu bauen. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und erhebt das Über-den-Tellerrand-Schauen zum Prinzip.

„In einer zunehmend digital vernetzten Welt verändern sich nicht nur Arbeits- und Produktionsprozesse, auch soziale Strukturen und Denkmuster wandeln sich. Was bedeutet das für die Arbeit von Menschen, die Bildungswelten (mit)gestalten und Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen?“, fragt Kongress-Initiatorin Waltraud Weegmann von der Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, die das Symposium am 26. und 27. September 2017 zusammen mit der element-i-Bildungsstiftung veranstaltet. Invest in Future versteht sich als Ideenwerkstatt, die dieses Jahr unter dem Motto „Gesellschaft 4.0 – Auswirkungen auf die Kita-Welt“ steht. Der Kongress beleuchtet Chancen und Entwicklungen in unserer „Gesellschaft 4.0“ und bezieht sie auf die frühe Bildung. Er soll dazu beitragen, Antworten auf die Frage zu finden, wie wir (Früh)-Pädagogik gestalten müssen, damit sie unsere Kinder in die Lage versetzt, die vielfach noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft gut zu meistern.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, engagiert sich als Schirmherr für die Veranstaltung.

Renommierte Vortragende – spannende Themen

Roger Spindler vom Zukunftsinstitut, einem der wichtigsten Think-Tanks der Zukunftsforschung, ist Trendexperte für Bildung und neue Medien. In seinem Eröffnungsvortrag spricht er über „Bildung der Zukunft – Wie der gesellschaftliche Wandel unsere Lebensformen und -stile prägt“. In einem anschließenden Themenforum geht er mit interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frage nach, wie sich die Kita der Zukunft mit der smarten Gesellschaft vernetzen kann.

In einem für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglichen Plenumsvortrag mit dem Titel „Groß werden in einer digitalisierten Welt – die Zukunft unserer Kinder in der Gesellschaft 4.0“ spricht der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm darüber, wie die nachfolgenden Generationen eine „neue soziale Marktwirtschaft“ in digitalen Zeiten entwickeln und welche Rolle dabei Lernen, Bildung und Arbeit spielen könnten.

Die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ verändert auch die Rahmenbedingungen für Kitas. Was bedeutet das für die Bildungseinrichtungen? Dieser Frage widmen sich Brigitte Preuß, Leiterin Personal bei der Allianz Deutschland AG, Stuttgart, und Professorin Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen.

Gibt es so etwas wie eine Kita-Welt 4.0? Eine Querdenkerin mit „fächerübergreifendem Kompetenzprofil“, Dr. Cornelia Heintze, Leipzig, erklärt, wie sich eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung im Wirtschaftsleben auf Kinderbetreuung und frühe Bildung auswirken könnte.

Einblicke in eine „Pädagogik der Zukunft“ gibt außerdem Margret Rasfeld, Berlin, Gründerin der Initiative Schule im Aufbruch, die für einen radikalen Wandel in der Lern- und Schulkultur plädiert. Dr. Maike Rönnau-Böse, Professorin an der Evangelischen Hochschule Freiburg, berichtet von den Erkenntnissen aus ihrem Forschungsprojekt „Kinder stärken!“, das untersuchte, wie Kindertageseinrichtungen die Resilienz und seelische Gesundheit von Kindern fördern können.

„Die Bedeutung des Freispiels für die Zukunftsfähigkeit der Kinder“ ist Thema der bekannten Sozialpädagogin und Autorin Freya Pausewang. Zur Vertiefung ihres Vortrags finden anschließend eine Besichtigung und ein Workshop in einer Stuttgarter Kita statt.

Ein eigenes Themensegment richtet sich an Interessierte aus Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflegeaufgaben. Die Referentinnen und Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Digitalisierung der Arbeitswelt auf Konzepte für die Work-Life-Balance auswirkt und zeigen neue Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen. Auch Babyboomer werden alt: Ihre Kinder stehen vielfach vor der Herausforderung, sie betreuen, pflegen und erwerbstätig sein zu müssen. Unternehmerinnen und Unternehmer diskutieren über Konzepte, die es ihren Beschäftigten erleichtern, den Spagat zu bewältigen.

Es erwarten die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer insgesamt drei spannende Plenumsveranstaltungen sowie 16 teilweise parallel stattfindende Themenforen, aus denen sie sich ihren „eigenen“ Kongress zusammenstellen können.

Abendveranstaltung: Verleihung des KitaStar
Am Abend des 26. September vergibt die element-i-Bildungsstiftung den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar 2017 und lädt dazu in das Eventcenter SpardaWelt ein. Die Jury prämiert die besten Kita-Konzepte zum Thema „Die Welt ‚da draußen’“. Mit der Vergabe des Preises möchte die Stiftung innovative Konzepte und Lösungsansätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen null und zehn Jahren bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

Weitere Informationen zum Kongress „Invest in Future“, das komplette Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Interessierte unter: www.invest-in-future.de. Für Fragen steht Projektkoordinatorin Nicole Lessig unter Telefon +49 (0)711-656960-35 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Invest the Future vom 27.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Juli 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V.

Ort: Berlin

Familien sind vielfältig: Sie sind jung oder alt, multilingual oder einsprachig, arm oder reich, gleich- oder mehrgeschlechtlich … und immer auch ein bisschen dazwischen. – Wie gelingt die Balance zwischen Autonomie und Zwang in der Familienförderung? – Wie wird Geld am sinnvollsten investiert? – Wem kann wann und wo geholfen werden?

Diese und viele andere Fragen sollen gemeinsam mit Ihnen diskutiert werden.

Unsere Gesprächspartner*innen sind:
• Dr. Fritz Felgentreu, MdB
• Dr. Verena Wittke, Familienbildungsreferentin der AWO BV
• Alexander Nöhring, Geschäftsführer ZFF (Zukunftsforum Familie)

Die Moderation übernimmt Micaela Daschek, stellv. Geschäftsführung AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 07.Juli 2017 telefonisch unter 030-613 963 22 oder per E-Mail an stefanie-brenneis@awo-suedost.de an.

Termin: 21. September 2017

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 21. September 2017 findet beim AWO Bundesverband e.V. in Berlin die Fachtagung zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen statt.

Mitarbeiter*innen und verantwortliche Führungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind tagtäglich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt konfrontiert. Die ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ist der erste Schritt hin zur Gewaltprävention.

Hierzu bietet der AWO Bundesverband e.V. mit dieser Fachtagung eine Plattform zum innerverbandlichen Austausch an. Mit Fachvorträgen und Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ist es Ziel der Veranstaltung, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und Ansätze zur Gewaltprävention aufzuzeigen.

Anmeldungen und weitere Informationen sind unter: Website der AWO Bundesakademie

Weitere Informatione: Programm

Anmeldebogen

Termin: 04. – 05. Oktober 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz (nak)

Ort: Berlin

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und fördern die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben. In diesem lädt die NAK unter dem Motto „Flagge zeigen – Soziale Rechte, Beteiligung, Menschenrecht“ am 4. und 5. Oktober 2017 bundesweit zum 12. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 3. September 2017 auf folgender Seite an: Zur Anmeldung zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

An der Veranstaltung können bis zu 120 von Armut Betroffene teilnehmen. Die Anmeldebestätigungen wird nach Eingang der Anmeldungen versendet.

Die Nationale Armutskonferenz kann für maximal die Hälfte der Teilnehmenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen. Daher wird darum gebeten, wenn möglich die Förderung über eine Ihnen bekannte Einrichtung oder Organisation zu beantragen.

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie auch das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Mail zusenden. Einladung und Anmeldeformular

AUS DEM ZFF

Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.06.2017

Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2017

AKTUELLES

Die Broschüre „Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung“ ist im Zusammenwirken der fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST – entstanden. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich hiermit gemeinsam ein für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaft und eines sozialen Staates gegen zunehmende rechtsextreme Einstellungen und Handlungen.

Wohlfahrtsverbände sind flächendeckend präsent, arbeiten seit Jahrzehnten für eine solidarische Gesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement für sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Menschen, wie auch ihre Tätigkeit in sozialen Einrichtungen (Kita, Beratungsstellen, Pflegeheimen, u.a.) erfordert bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Erscheinungsformen eine klare Haltung. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fasst dies im Interview (S. 20-30) wie folgt zusammen: „Die Wohlfahrtsverbände haben ein politisches Mandat aus der Verfassung! Es ist ihnen nicht nur erlaubt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren – es gehört sogar untrennbar zu ihrem Auftrag, sich für eine sozial gerechte Ordnung einzusetzen.“

In diesem Sinne soll die Handreichung zu einer stärkeren Sensibilisierung führen, Wissen über Strategien und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus vermitteln sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten.

Die Broschüre kann im AWO-Shop bestellt werden (Bestell-Nr. 04042): https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/Katalog_06_2017.pdf

„Weil jeder Kita-Platz ein guter sein muss!“ rufen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg gemeinsam mit Fröbel und der LSB SportService GmbH zu einer Postkarten-Aktion auf. Ziel ist es, dass die zentralen Handlungsziele für qualitätssteigernde Rahmenbedingungen in Brandenburg ab 2018 verbindlich festgelegt werden und damit sichergestellt wird, dass weitere Bundes- und Landesmittel in die Qualität von Kitas investiert werden.

Vielen Dank für die vielen Unterstützer. Nunmehr geht es auch um Ihre Unterstützung der Aktion: Sorgen Sie für eine breite Verteilung der Information und auch eine breite Beteiligung Ihrer Einrichtungen und Eltern!

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich unter www.kita-ist-bildung.de

Die kürzlich veröffentliche Handreichung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Impulse und bietet Hintergrundwissen für die kommunale Familienpolitik.

Familien haben großen Informationsbedarf – egal wie alt die Kinder sind und vor welchen Herausforderungen sie als Familie gerade stehen. Vielerorts sehen Akteur/innen der kommunalen Familienpolitik und Familienarbeit Entwicklungsbedarf für ihr eigenes Webangebot: Familien nehmen das digitale Informationsangebot vor Ort noch zu wenig als geeignete Informationsquelle und Wegweiser durch die Informations- und Angebotsfülle wahr. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2016 Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis und Verbänden befragt und die Ergebnisse in einer Handreichung zusammengeführt.

Was erwartet die Leserinnen und Leser? Die Handreichung sondiert, welche Rolle kommunale Familienseiten im Unterstützungsangebot für Familien entfalten können, wo die kommunale Praxis aktuell steht und welche Entwicklungspotenziale die befragten Expertinnen und Experten sehen. Sie stellt folgende Fragen: Was zeichnet ein gutes kommunales Informationsangebot für Familien im Netz aus? Welche Rolle spielen Funktionalität, Adressat/innenbezug und Niedrigschwelligkeit für kommunale Familienseiten? Welche Entwicklungen sind wünschenswert, welche sind machbar? Welche Bausteine haben sich bewährt und werden von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern zur Nachahmung empfohlen?

Ziel der Handreichung ist, engagierten Akteur/innen der kommunalen Praxis Argumentationshilfen und Impulse für eine bedarfsgerechtere Gestaltung ihrer Familienseiten im Netz zu geben. Sie bietet außerdem einen Überblick über einige wichtige Trends, die den Wandel des Familienlebens durch digitale Medien und digitale Alltagstools kennzeichnen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins möchte damit die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik im Bereich der digitalen Angebote für Familien begleiten.

Die Handreichung „Familien digital erreichen – Entwicklungspotenziale kommunaler Familienseiten“ kann kostenfrei unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familie-digital-erreichen.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet ebenfalls die Expertise der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins „Um die Ecke und als App – welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“ .

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf

Dank einer finanziellen Anerkennung von ‚Deutschland rundet auf‘ kann IMPULS insgesamt 600 zusätzliche Kinder und ihre Familien fördern.

Wie geht das? Mit Opstapje / Opstapje Baby, dem kindergartenergänzenden Hausbesuchsprogramm, das Müttern und Vätern mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Kindern gibt. Das stärkt die ganze Familie.

Welche Rolle spielen Sie dabei? Sie sind eine gemeinnützige Organisation? In der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig? Mitarbeiterin im Jugendamt? Oder Träger der Wohlfahrtspflege? Oder Sie bieten bereits Opstapje /Opstapje Baby an, möchten aber mehr Familien die Teilnahme ermöglichen? Dann bietet Ihnen IMPULS eine Anschubfinanzierung von maximal EUR 12.000 für bis zu 30 Familien – für Schulungen zur Koordinatorin oder zur Hausbesucherin sowie für das Opstapje / Opstapje Baby-Programmmaterial.

Zahlreiche Kooperationspartner konnten von den 600 schon 550 Kinder und ihre Familien unterstützen. Wie zum Beispiel Malika und ihren Sohn Mimoun in Wiesbaden – lesen Sie dazu unseren kleinen Bericht Opstapje wirkt – ‚Deutschland rundet auf‘ für Kinder wie Mimoun.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an: 0421-696786-11 oder schreiben Sie: daja.wuebbens@impuls-deutschland.de

Sie möchten sich gleich anmelden? Schicken Sie Ihre Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Darstellung des Bedarfes (ca. 1-2 DIN A4 Seiten);
  • Kurzvorstellung Ihrer Organisation (inkl. Satzung);
  • den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes;
  • eine kurze Projektskizze, aus dem hervorgeht, wie das einzusetzende Personal (KoordinatorIn, HausbesucherInnen) finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 20.06.2017

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ZFF-Info 12/2017

SCHWERPUNKT: Weltflüchtlingstag

Anlässlich des Weltflüchtlingstag weist das ZFF wiederholt auf das „Recht auf Familie“ hin, das für alle Menschen gelten muss. Anfang Mai hat das ZFF ein Positionspapier zu Recht und Praxis beim Familiennachzug veröffentlicht. Darin fordern wir, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 macht auf das Schicksal der zuletzt weltweit 65 Millionen Flüchtlinge aufmerksam und wirbt für deren Unterstützung durch die Weltgemeinschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, das Thema Fluchtursachen auch auf dem G20-Gipfel nicht auf Investitionspartnerschaften zu reduzieren.

„Hinter jeder Flucht steht ein Einzelschicksal. Es ist die Aufgabe der Weltgemeinschaft, jedes Schicksal ernst zu nehmen und Flüchtlingen Sicherheit, den Zugang zu Arbeit und ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu geben. Gleichzeitig geht es auch darum, die Ursachen von Flucht anzugehen. Fehlende Rechtsstaatlichkeit, Mangel an Demokratie und die Missachtung von Menschenrechten sind wesentliche Fluchtursachen und gleichzeitig der Nährboden für gewalttätige Konflikte.

Investitionspartnerschaften können wirtschaftliche Chancen in Entwicklungsländern verbessern. Doch nicht jede Investition ist nachhaltig und nutzt den Menschen vor Ort. Der von der SPD durchgesetzte ‘Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen ist ein großer Schritt für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern. Der Widerstand der CDU/CSU gegen weitergehende Regelungen zeigt jedoch, dass die Union nicht verstanden hat, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören. Die Ursachen von Flucht können nur durch eine kohärente Politik beseitigt werden.

Solange die Einsicht, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören, bei Angela Merkel nicht angekommen ist, helfen auch hundert Afrikagipfel nicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.06.2017

Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist auch eine Geschichte der Flucht. „In Zeiten des Nationalsozialismus mussten viele unserer Mitglieder fliehen und in anderen Ländern um Asyl bitten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages. Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, unterstützte die AWO Vertriebene genauso wie sie während des Jugoslawienkrieges nach Deutschland geflohenen Menschen half. „Die gemeinsame Richtschnur für unser Handeln war gestern wie heute unsere humanitäre Verpflichtung dem einzelnen Menschen gegenüber“, betont Brigitte Döcker.

Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. Damit die Schutzsuchenden von ihrem Recht Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Die derzeitige Politik der Abschottung hält Döcker für falsch: „Statt auf Abschottung und Abschreckung zu setzen und wesentliche Persönlichkeitsrechte durch das wahllose und unbeschränkte Zugreifen auf Handydaten auszuhebeln, sollte die großzügige Aufnahme von Flüchtlingen europaweit als Chance für eine vielfältige Gesellschaft betrachtet und genutzt werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Am 19. und 20. Juni beteiligt sich die AWO mit vielen anderen Organisationen an dem jährlich stattfindenden Symposium zum Weltflüchtlingstag. Zum Programm des mittlerweile 17. Symposiums.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.06.2017

Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent) sieht in einem ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern und ihren Familien zu Angeboten der Sprachförderung den größten Handlungsbedarf bei der Integration in Deutschland. Sehr großer Handlungsbedarf wird zudem für den ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gesehen (74 Prozent). Das gilt auch für die kindgerechte und sichere Unterbringung von Flüchtlingskindern mit ihren Familien in Wohngegenden, die Kontakte zu einheimischen Familien ermöglichen (74 Prozent). Und auch beim kostenfreien Zugang von Flüchtlingskindern zu Freizeitaktivitäten, beispielsweise Sportvereinen, bei denen sie andere Kinder kennenlernen können, wird überwiegend (67 Prozent) Handlungsbedarf gesehen. 42 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, gegenteiliger Auffassung sind 52 Prozent. In der Frage des Familiennachzugs zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni.

Besonders große Unterschiede gibt es bei den Befragten hinsichtlich des Handlungsbedarfs bei der Integration beim ausreichenden Zugang zu Kitas und Schulen. Hier sehen die Befragten aus Westdeutschland (76 Prozent) deutlich häufiger als Befragte aus Ostdeutschland (61 Prozent) einen sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Signifikante Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Frage einer sicheren und kindgerechten Unterbringung: Hier sehen 75 Prozent der Befragten aus Westdeutschland, aber nur 67 Prozent der Befragten aus Ostdeutschland sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Besonders groß sind die Unterschiede bei dieser Frage auch bei den befragten Männern (67 Prozent) und Frauen (80 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein sehr differenziertes Bild: Während in allen abgefragten Integrationsbereichen (Sprache, Kitas und Schulen, Wohnraum, Freizeitaktivitäten) bei den Anhänger/innen von CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken und SPD sehr große Mehrheiten entsprechende Handlungsbedarfe sehen, verneinen mit Ausnahme der Sprachförderung die AfD-Anhänger/innen in den anderen Bereichen diese Frage.

Dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, meinen 42 Prozent der Befragten. 52 Prozent hingegen sind der Auffassung, dass man den Flüchtlingskindern nicht sofort die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland geborenen Kindern bieten kann. 6 Prozent haben dazu keine Meinung. Damit ist die Zustimmungsrate zu dieser Frage in den letzten beiden Jahren, in denen für das Deutsche Kinderhilfswerk entsprechende repräsentative Daten erhoben worden sind, deutlich gefallen. Positiv stehen der Forderung nach gleichen Möglichkeiten von Anfang an derzeit insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (58 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen, in deren Haushalt Kinder wohnen (48 Prozent) sowie die befragten Frauen (46 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich wiederum ein sehr differenziertes Bild: Es meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten, wie in Deutschland geborene Kinder, 69 Prozent der Anhänger/innen der Grünen, 54 Prozent bei der SPD, 48 Prozent bei der Linken, 44 Prozent bei der CDU/CSU und 33 Prozent bei der FDP. Bei den AfD-Anhänger/innen liegt dieser Wert bei null Prozent.

In der Frage, ob Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen, zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich für diese Möglichkeit aus und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. 16 Prozent haben dazu keine Meinung. Positiv stehen einem Familiennachzug insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (57 Prozent) und die 30- bis 44-Jährigen (52 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen mit Kindern im Haushalt (51 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich das gewohnt sehr differenzierte Bild: Die größte Unterstützung für einen Familiennachzug äußern die Grünen- und SPD-Anhänger/innen (55 bzw. 53 Prozent) sowie die Linke-Anhänger/innen (49 Prozent), während Unions- und FDP-Anhänger/innen (44 bzw. 37 Prozent) deutlich skeptischer sind. Die Anhänger/innen der AfD lehnen fast alle diese Möglichkeit ab, nur 3 Prozent sind dafür.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltflüchtlingstag 2017 wurden vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.011 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 19.06.2017, gekürzt

Gemeinsame Pressemitteilung: PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung

Anlässlich des Weltflüchtlingstags und vor dem EU-Gipfel am 22. Juni appellieren PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung an die Staats- und Regierungschefs, für ein offenes Europa für Flüchtlinge einzutreten.

Sie warnen vor einer Abwälzung der Verantwortung für Flüchtlinge an Drittstaaten, in denen Flüchtlinge der Rechtsunsicherheit und Aussichtslosigkeit ausgesetzt werden. Die Europäische Union trägt dazu bei, dass sich der auf den universellen Menschenrechten aufbauende Flüchtlingsschutz einschneidend wandelt und sich immer mehr Staaten ihrer Verantwortung entziehen.

Derzeit entwickeln die Regierungen und auch die EU selbst flüchtlingsfeindliche Abwehrstrategien. Sie erlassen Gesetze, die der Abwehr nationalistischer und anti-europäischer Parteien und Entwicklungen dienen sollen, sich in ihrer Wirkung aber kaum von den Forderungen dieser Bewegungen unterscheiden. Dadurch gewinnen anti-europäische Entwicklungen zunehmend gesellschaftspolitische Akzeptanz.

Der Mut, anti-europäischen Positionen durch eine flüchtlingsfreundliche Politik entgegen zu wirken, fehlt Regierungen wie auch der Union. Nicht aber die Abwehr von Flüchtlingen stärkt die europäische Integration, sondern ihre Aufnahme.

Die Organisationen wenden sich entschieden gegen die aktuelle Politik der Abschottung und fordern:

  • Ein offenes Europa für Flüchtlinge ohne Obergrenze, die Stärkung des individuellen Asylrechts und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.
  • Dabei müssten die nord- und mitteleuropäischen Industriestaaten zunächst die Hauptverantwortung tragen. In einem System unterschiedlicher Geschwindigkeiten müssen vorrangig Mitgliedstaaten, die eine Einwanderungstradition entwickelt haben, Flüchtlinge aufnehmen und die Verantwortung für diese unter sich aufteilen.
  • Ein Finanzausgleich für Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, soll geschaffen werden. Bei der Aufteilung der Verantwortung muss familiären, kulturellen und sonstigen Bindungen der Flüchtlinge Vorrang eingeräumt werden. Langfristig müssen einheitliche Verfahrens- und Aufnahmestandards geschaffen werden.
  • Die EU muss für Flüchtlinge ein faires, individuelles Verfahren einschließlich einer Beschwerdeinstanz gegen ablehnende Entscheidungen auf europäischem Boden gewährleisten. Das Refoulement-Verbot nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss strikt beachtet werden.
  • Eine verantwortliche und den Menschenrechten verpflichtete Politik darf gar nicht anders handeln, als Flüchtlinge in Seenot zu retten. Nichtstaatliche Seenotrettungsorganisationen dürfen nicht diffamiert und kriminalisiert werden, sondern müssen unterstützt werden. Eine Verstärkung der Seenotrettung ist dringend geboten.
  • Die politisch Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten müssen Alternativen zur lebensgefährdenden Flucht schaffen, z.B. durch umfangreiche Programme zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement), Gewährung humanitärer Visa, Gewährung von Familiennachzug etc.

Die Schaffung einer unmittelbar an die Asylentscheidung anschließenden Freizügigkeitsberechtigung für international Schutzberechtigte in der Union verbunden mit einer gegenseitigen Anerkennung der Statusentscheidungen durch die Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.

Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt. Der neue NAP ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an. Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repression und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.“

Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, u.a. in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen betroffener Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort zu reagieren. Zudem ist für die Bundesregierung insbesondere die Konsultation zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen von Bedeutung, die sie auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortsetzen wird.

Kern des heute beschlossenen NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.

Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2017

Youth 20 Dialogue stellt Forderungen der Jugend an die Regierenden vor

Einen Monat vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben heute (Mittwoch) diejenigen das Wort, deren Zukunft entscheidend vom Handeln der G20-Staats- und Regierungschefs abhängt: junge Menschen. Im Kanzleramt stellen die 68 Teilnehmenden des internationalen Jugendgipfels „Youth 20 Dialogue“ ihre Ideen und Forderungen vor. Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley diskutieren sie, wie die globalen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und zu gestalten sind.

Seit dem 2. Juni 2017 diskutierten die Teilnehmenden aus 31 Ländern unter dem G20-Motto „Shaping an interconnected world” wirksame Maßnahmen zu den G20-Schwerpunktthemen: Building resilience, Improving Sustainability und Assuming responsibility.

Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley betont: „Junge Menschen haben das Recht, für Ihre Interessen einzutreten, denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht, und sie haben Rechte: Es darf keine Zukunftsentscheidungen ohne Jugendbeteiligung geben. Ich setze mich dafür ein, dass die Stimme der Jugend beim G20-Gipfel gehört wird“, so die Bundesjugendministerin.

Zum Abschluss des Youth 20 Dialogue überreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die von ihnen erarbeitete Deklaration zu den G20-Themen mit ihren Wünschen und Forderungen.

Dazu erklärt Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Die jungen Menschen stellen berechtigte Forderungen. Ob es um Gleichberechtigung und Teilhabe geht oder um den vollen Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen auch im technischen und digitalen Bereich. Beim Thema Digitalisierung unterstütze ich außerdem die Forderung, international gültige Normen und Standards zu entwickeln. Wir müssen die Privatsphäre und persönliche Daten gerade auch von Kindern und Jugendlichen schützen. Auch die Forderung der Y20, junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen besser zu unterstützen, teile ich. Dazu gehört auch die Situation von jungen Flüchtlingen weltweit zu verbessern.“

Der Youth 20 Dialogue ist Teil des Dialogs mit der Zivilgesellschaft anlässlich des G20-Treffens in Deutschland. Gastgeber des Youth 20 Dialogue ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das bei der Realisierung des Gipfels von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt wird.

Weitere Informationen: https://y20-germany.org/

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Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2017, gekürzt

Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern, die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

Jede Form der ausbeuterischen Kinderarbeit ist zu bekämpfen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sterben jedes Jahr etwa 22.000 Kinder und Jugendliche bei Arbeitsunfällen. Rund 168 Millionen Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden am Tag. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt. Sie arbeiten an gefährlichen Orten wie Steinbrüchen oder kommerziellen Plantagen, sie leisten Nachtarbeit, haben viel zu lange Arbeitszeiten oder werden als Sklaven gehalten. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt ergreifen zu können.

Die Kinderkommission begrüßt den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen ausbeuterische Arbeit von Kindern engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit ein wenig Umsicht etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen): „Kinder auszubeuten ist ein Verbrechen. Sie sind oft ihr Leben lang davon gezeichnet, dass ihnen eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten wurde. Das darf nicht sein. Kinderrechte müssen weltweit gelten. Auch wir Verbraucher in den reichen Industrienationen können etwas gegen die Ausbeutung durch Kinderarbeit tun. Noch immer landen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in unserem Einkaufswagen. Das reicht von Kleidung über Schokolade bis hin zur täglichen Tasse Kaffee. Als Verbraucher können wir hier wachsam sein und auf Produkte mit Kennzeichen setzen, die ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Für uns sind es oft nur ein paar Cent – für die Kinder ist es ein Stück Freiheit.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.06.2017

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fordert vom Bund gesetzliche Schritte zum Abbau von Altersarmut von Frauen

GFMK-Vorsitzende Heike Werner: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig“

Erklärung zum Recht auf Gleichheit und Gleichberechtigung verabschiedet

Vorsitz der GFMK wechselt 2018 nach Bremen

Die 27. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), die heute in Weimar zu Ende gegangen ist, hat u.a. Beschlüsse zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen, zur Gestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, zur demokratischen Mitwirkung und zum Gesundheitsschutz für Frauen gefasst.

Die amtierende Vorsitzende der GFMK, die Thüringer Sozial- und Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE), sagte: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig. Hierzulande ist Altersarmut überwiegend Armut von Frauen. Darum müssen Politik und Gesellschaft gezielt die vielfältigen Ursachen von Frauenarmut in den Blick nehmen. Darüber besteht zwischen den Ländern eine große Einigkeit.“

Die Voraussetzungen für den Abbau von Altersarmut von Frauen liegen nach Auffassung von Werner vor allem in günstigeren bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. „Die Länder haben auf der Konferenz substanzielle Vorschläge unterbreitet. Jetzt liegt der Ball beim Bund“, so die Ministerin.

Gleiche Repräsentanz von Frauen in Parlamenten

Die GFMK hat sich mit der Teilhabe von Frauen in der repräsentativen Demokratie beschäftigt und dabei festgestellt, dass zwar der Anteil der Frauen in den Parlamenten stetig, wenn auch langsam gestiegen ist, doch inzwischen stagniert der Frauenanteil z.B. im Deutschen Bundestag seit fast zwei Jahrzehnten bei etwas mehr als 35 Prozent. In den Länderparlamenten liegt der Frauenanteil bei knapp einem Drittel, auf kommunaler Ebene in den Stadt- und Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil nicht mal ein Viertel der Sitze. Das zeige, dass die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Parlamenten nicht den gewünschten Effekt haben und dass es an der Zeit für eine verbindliche Regelung sei.

Die GFMK bittet die Bundesregierung, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten zu erarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Freistaat Thüringen vom 08.06.2017

Überschuss der öffentlichen Haushalte beträgt dieses Jahr voraussichtlich knapp 21 Milliarden Euro, nächstes Jahr gut 29 Milliarden Euro – Gelockerter Kurs bei den konsumtiven Ausgaben – Überschüsse sind nicht mit vorhandenem Spielraum gleichzusetzen, für Wahlgeschenke ist kein Platz.

In diesem Jahr wird der Überschuss des Staates zurückgehen, mit knapp 21 Milliarden Euro aber weiterhin üppig ausfallen. Im nächsten Jahr dürfte er auf gut 29 Milliarden Euro steigen. Dies prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis seiner aktuellen Konjunkturprognose. In Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt entspricht das Plus 0,6 Prozent respektive 0,9 Prozent.

Die öffentlichen Haushalte profitieren dabei nach wie vor vom Beschäftigungsaufbau, der in den Jahren 2017 und 2018 von recht kräftigen Lohnzuwächsen begleitet wird. Folglich steigen die Einnahmen aus der Lohnsteuer und den Sozialbeiträgen nach wie vor merklich und die gute Entwicklung der Inlandsnachfrage lässt die Umsatzsteuer merklich zulegen. Insgesamt nehmen die Einnahmen in diesem Jahr um 2,9 Prozent zu, im nächsten Jahr um 3,6 Prozent.

Die Ausgaben steigen alles in allem in diesem Jahr um 3,4 Prozent und im nächsten Jahr um 3,1 Prozent. In beiden Jahren ist die Dynamik hierbei verhaltener als im Jahr 2016, als eine hohe Zahl an Geflüchteten für zusätzliche Ausgaben, vor allem bei den Sachkäufen und den sozialen Sachleistungen, gesorgt hat.

Lage ist nicht so erfreulich wie sie scheint

„So erfreulich die Zahlen auch sind, sie zeichnen ein geschöntes Bild der Lage der öffentlichen Finanzen“, führt Kristina van Deuverden, Finanzexpertin am DIW Berlin, aus. „Sie sind eine Momentaufnahme und tragen beispielsweise der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, die schon in naher Zukunft die Staatskassen belasten wird, nicht Rechnung.“ Auch werden die Zinsausgaben des Staates in Zukunft wieder zunehmen, denn die negativen Renditen der von Deutschland emittierten Anleihen, die eine riesige Ersparnis an Zinsausgaben mit sich bringen, können nicht von Dauer sein.

Hinzu kommt, dass die Finanzpolitik bereits seit einigen Jahren ihren Handlungsspielraum nicht richtig nutzt. Die konjunkturbereinigten Ausgaben nach Abzug von Zinsausgaben und Investitionen und nach Bereinigung um Steuereingriffe nehmen seit der Finanzkrise im Durchschnitt stärker zu als das nominale Produktionspotential. Ein solcher Ausgabenkurs kann nicht auf Dauer aufrechterhalten werden. „Es gibt keinen Spielraum für Wahlgeschenke, zum Beispiel Steuersenkungen“, so van Deuverden. „Die für dieses und nächstes Jahr prognostizierten Überschüsse, die im Wahlkampfjahr Begehrlichkeiten wecken, dürfen nicht verpulvert werden. Vielmehr sollte die Politik jetzt schon die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen anpacken: Investieren und die Sozialbeiträge senken, damit die Belastung des Faktors Arbeit sinkt. Beides kann das potentielle Wirtschaftswachstum erhöhen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.06.2017

Seit es regierungsamtliche Armuts- und Reichtumsberichte gibt, herrscht mehr Klarheit über die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen. Doch noch immer klaffen Lücken. Besonders wenig ist über die materielle Lage der extrem Reichen bekannt. Die Bundesregierung könnte das ändern, so eine Expertise des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

2001 erschien der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Seither hat sich die Berichterstattung stets verbessert. Das betont WSI-Verteilungsexpertin Dr. Anita Tiefensee in ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Der fünfte und jüngste Bericht sei von besonderer Transparenz geprägt. Beispielsweise seien zentrale Indikatoren, Erhebungs- und Berechnungsmethoden für jeden im Internet einsehbar. Trotzdem sieht die Wissenschaftlerin noch "erhebliches Weiterentwicklungspotenzial". Besonders was das Hundertstel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Vermögen angeht, sei die Datenlage stark verbesserungswürdig. Darüber hinaus fehle es den Berichten an einer gemeinsamen Betrachtung von Einkommen, Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen. Denn erst alles zusammen ermögliche eine "umfassende Bewertung der materiellen Lage von Menschen". Schließlich sollten die vorhandenen Informationen auch dazu genutzt werden, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen – und gegebenenfalls politisch gegenzusteuern.

Unbestreitbar ist Tiefensee zufolge, dass die Verteilung sich in den vergangenen Dekaden auseinanderentwickelt hat:

– Die Armutsquote ist von 1995 bis 2014 von 11,6 auf 15,8 Prozent gestiegen. Als arm gelten dabei Mitglieder von Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Gleichzeitig ist der Anteil der Haushalte gewachsen, die über wenigstens das Doppelte des mittleren Einkommens verfügen – von 6,1 auf 8,2 Prozent. Die Verteilung ist dementsprechend ungleicher geworden.

– Ebenso klar ist, dass die privaten Nettovermögen noch deutlich ungleicher verteilt sind als die Einkommen: Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen nach den aktuell vorliegenden Daten über 60 Prozent des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte besitzt dagegen fast nichts oder ist sogar verschuldet.

– Die per Erbschaft oder Schenkung übertragenen Vermögen haben in jüngster Zeit zugenommen, wie sich aus Steuerstatistiken ablesen lässt. In Westdeutschland geht ein Drittel des Privatvermögens auf Erbschaften oder Schenkungen zurück. Wobei es häufig die ohnehin schon vermögenden Haushalte sind, die von solchen Zuflüssen profitieren. Gerade diese leistungslosen Einkommen bedrohen nach Analyse der Forscherin Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit. Gepaart mit großer Ungleichheit könnten sie "die Akzeptanz der Wirtschafts- und Sozialordnung dezimieren".

Dabei sei die aus den vorliegenden Daten abgelesene Ungleichheit eher als eine "Untergrenze der tatsächlichen Verhältnisse" zu verstehen. Um die Realität besser abbilden zu können, müssten beispielsweise Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen auch dann statistisch erfasst werden, wenn sie nicht steuerlich relevant sind, so die Wissenschaftlerin. Die Bundesregierung habe es in der Hand, diese Daten erheben zu lassen.

Um die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur sichtbar zu machen, sondern auch zu verringern, empfiehlt Tiefensee, mehr – kostenlose – Bildungsangebote zu schaffen. Besonders wichtig sei es, die frühkindliche Bildung weiter auszubauen und zu verbessern. Bei den Einkommen sollte das Steuersystem für einen stärkeren Ausgleich sorgen: Nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Kapitaleinkommen müssten nach Auffassung der Forscherin künftig wieder progressiv besteuert werden. Ebenso sollten Erbschaften und Schenkungen stärker zur Umverteilung herangezogen werden.

*Anita Tiefensee: Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Thema "Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung", WSI Policy Brief Nr. 11, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_11_2017.pdf

Aktuelle Daten zu Einkommensentwicklung, Vermögensverteilung, Armut und Reichtum in den FAQs des WSI-Verteilungsmonitors: https://www.boeckler.de/wsi_66092.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.06.2017

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst. Das betrifft nicht nur die bessere Bezahlung. Beschäftigte, die vom Mindestlohn erfasst sind, konstatieren zwar oft gestiegene Ansprüche an ihre Arbeit, aber auch eine größere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, ein verbessertes Betriebsklima und höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

"Die gestiegene Arbeitsplatzqualität und -zufriedenheit der Mindestlohnempfänger ist ein weiteres Argument, das zu einer insgesamt positiven Bewertung des gesetzlichen Mindestlohns beiträgt", schreiben WSI-Arbeitsmarktforscher Dr. Toralf Pusch und Dr. Miriam Rehm von der Arbeiterkammer Wien in ihrer Untersuchung, die in der Fachzeitschrift "Wirtschaftsdienst" erscheint.* Dafür haben die Wissenschaftler detaillierte Befragungsdaten von mehr als 340 Beschäftigten ausgewertet, die 2014 weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienten und nach dem 1.1. 2015 im gleichen Job weiterarbeiteten. Die Daten stammen aus dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), für das die Bundesagentur für Arbeit repräsentativ ausgewählte Niedriglohnbeschäftigte jedes Jahr befragt. Um kontrollieren zu können, welche Effekte wirklich auf dem neuen Mindestlohn beruhen, verglichen Pusch und Rehm die Antworten der zum Mindestlohn Beschäftigten mit denen von rund 440 vergleichbaren Arbeitnehmern, die 2014 zwischen 8,50 und 13 Euro in der Stunde erhielten.

Die zentralen Ergebnisse:
Der Mindestlohn greift – meistens.
Von 2014 auf 2015 stieg der Stundenlohn der befragten Niedrigstverdiener
beträchtlich: von durchschnittlich 6,70 Euro brutto pro Stunde auf im Mittel
8,20 Euro. Der Mittelwert unterhalb von 8,50 Euro zeigt zwar, dass der Mindestlohn im Jahr seiner Einführung noch nicht überall gezahlt wurde. Die Verbesserung um gut 22 Prozent übertraf trotzdem das durchschnittliche Lohnwachstum in der Vergleichsgruppe (3,7 Prozent) um ein Vielfaches.

Mehr Einkommen bei kürzerer Arbeitszeit.
Entsprechend wuchs der durchschnittliche monatliche Verdienst der Mindestlohn-Beschäftigten spürbar – von durchschnittlich 839 auf 994 Euro.
Und das, obwohl die Befragten im Mittel pro Woche anderthalb Stunden weniger arbeiteten. Der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden ging deutlich zurück, während er in der Kontrollgruppe anstieg. In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns signifikant bessere Noten geben als zuvor.

Verdichtung, aber auch Aufwertung der Arbeit.
Vor Einführung des Mindestlohnes hatten manche Ökonomen dramatische Beschäftigungsverluste prognostiziert. Diese blieben ebenso aus wie drastische Preissteigerungen. Offensichtlich ist es vielen Arbeitgebern gelungen, die höheren Lohnkosten auszugleichen, etwa durch eine höhere Produktivität. Indizien dafür erkennen Pusch und Rehm in den PASS-Daten:
Mindestlohn-Beschäftigte berichten über mehr und anspruchsvollere Arbeit.
Zugleich geben sie an, seltener in ihrer Tätigkeit gestört zu werden.
Außerdem empfinden sie das Klima zwischen ihren Kollegen und das Verhältnis zu Vorgesetzten als besser – lauter Trends, die sich bei der Kontrollgruppe nicht so ausgeprägt zeigen. Lediglich ihre Aufstiegschancen schätzen Mindestlohn-Beschäftigte etwas negativer ein als Angehörige der Kontrollgruppe.

"Diese Erkenntnisse können als Anhaltspunkte gewertet werden, dass Unternehmen einerseits auf Arbeitsverdichtung und andererseits auf verstärkte Motivation setzen", schließen Pusch und Rehm. So würden gering bezahlte Tätigkeiten etwa durch bessere Organisation "aufgewertet". Unter dem Strich empfänden das die Mindestlohn-Beschäftigten als überwiegend positiv.

*Toralf Pusch, Miriam Rehm: Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit, in: Wirtschaftsdienst, 97.
Jg. (2017), Heft 6, S. 409-414.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.06.2017

Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. Doch den Hauptteil der Arbeit machen bislang Angehörige selbst – mit enormem zeitlichen und teilweise auch finanziellem Aufwand. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Trotz einiger politischer Initiativen funktioniert die Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt noch nicht gut. Und ob Pflegende die nötige Unterstützung erhalten, hängt stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund ab.

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Allein die "Hauptpflegeperson" ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt. Dies geht aus der aktuellen Studie von Dr. Volker Hielscher, Dr. Sabine Kirchen-Peters und Dr. Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler haben am Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung. Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich werden auch Widersprüche in der Sozialpolitik, etwa wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht: Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.

– Mehr als die Hälfte verzichtet auf professionelle Unterstützung –

Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Meist gibt es eine Hauptpflegeperson, die den Löwenanteil der Betreuung und Versorgung sowie die Organisation schultert. Am häufigsten handelt es sich dabei um Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – jedoch zeigt der Vergleich zu früheren Studien, dass der Anteil pflegender Männer steigt. Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein. Wie viel das oft ist, unterstreicht eine weitere Zahl: Selbst wenn die Krankenkassen den hilfebedürftigen Älteren keine Pflegestufe zuerkannt haben, fallen im Schnitt vier Stunden Arbeit am Tag für die betreuenden Angehörigen an.

– Drei Viertel der Pflegenden gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig –

Schwierig gestaltet sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf:
Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind gar nicht erwerbstätig – das ist ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.

Neben die zeitlichen Belastungen treten erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden. Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, kann diese Kosten nur bedingt kompensieren. Darüber hinaus verzichten die Pflegegeldbezieher auf die -höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.

– Die Pflegerin im Haushalt – ein Modell für Besserverdiener –

Angesichts des hohen Zeitaufwands liegt es bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf für viele Haushalte nahe, eigens eine im Haushalt lebende Hilfskraft zu engagieren. Das betrifft aktuell knapp jeden zehnten Pflegehaushalt, Tendenz steigend. Diese Jobs übernehmen in aller Regel osteuropäische Arbeitsmigrantinnen. Für Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht genug Zeit für eine umfassende rund-um-die-Uhr-Betreuung haben, ist dies oft die einzige praktikable Lösung, um den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Allerdings "scheint in der Praxis eine den arbeitsrechtlichen Mindeststandards entsprechende Beschäftigung dieser Kräfte kaum realisierbar", konstatieren Hielscher, Kirchen-Peters und Nock. Zudem sei die private Anstellung einer solchen Kraft "nur für Haushalte aus stärkeren sozioökonomischen Milieus finanzierbar". Ein Dilemma: Würde die Politik zu stärkeren Kontrollen greifen, um die Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen, würde sich die häusliche Rundumpflege weiter verteuern und die soziale Spaltung noch verstärken.

– Unterstützungsangebote erreichen Bildungsferne seltener –

Dass Pflege sozial selektiv ist, hat aber nicht nur direkt mit den Einkommen zu tun. Die Angebote zur Pflegeberatung erreichen Hauptpflegepersonen aus bildungsfernen Schichten oft nicht, haben die Forscher festgestellt.
Offenbar sind sie häufig auch mit den bürokratischen Anforderungen der Pflegeorganisation überfordert. Auffällig sei, so die Wissenschaftler, dass Pflegebedürftige in einkommensstarken Haushalten oft in höhere Pflegestufen eingruppiert sind als solche aus sozial schwächeren Kreisen. Da nicht ersichtlich ist, warum Wohlhabende pflegebedürftiger sein sollten als Arme, liegt die Vermutung nahe: Es gelingt den Angehörigen höherer Schichten besser, gegenüber der Pflegeversicherung einen größeren Bedarf geltend zu machen.

– Die Politik muss entscheiden: Gesellschaftspolitische oder private Aufgabe? –

Grundsätzlich bestünden in der Pflegepolitik eine Reihe von Zielkonflikten, schreiben die Wissenschaftler. Einerseits sei die Vorstellung leitend, dass Pflege, wenn möglich, zuhause stattfinden soll und primär eine Aufgabe der Angehörigen darstellt. Anderseits werden eine hohe Erwerbsbeteiligung und professionelle Pflegestandards, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt. All dies gleichzeitig zu verwirklichen, ist schwierig, wie die Untersuchung zeigt. Letztlich müsse die Politik entscheiden, "ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben" soll. Wird Pflege als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, muss die Frage beantwortet werden, ob entweder das Leben im Heim zu einer attraktiven Alternative ausgebaut wird oder "häusliche Settings" soweit entwickelt und finanziert werden, dass sie auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit eine umfassende Versorgung garantieren.

*Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 363, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_363.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.06.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland rund 2,8 Millionen Paare als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen in einem Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Bei einem Drittel (33 %) der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wohnten Kinder im Haushalt.

Seit 1996 ist die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um gut eine Million gestiegen. Damals lebten und wirtschafteten 1,8 Millionen gemischtgeschlechtliche Paare ohne Trauschein gemeinsam in einem Haushalt. Auch der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern war damals mit 28 % geringer als heute.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12557) die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht zeige, dass es den Menschen in Deutschland im Schnitt gut gehe, er zeige aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen ankomme. Ungleichheit und Armut bewegten sich trotz der guten Rahmenbedingungen seit Jahren auf Rekordniveau, schreiben die Grünen.

Zu einem Konzept gegen Armut und Ungleichheit müsse nach Ansicht der Grünen unter anderem eine bessere Bezahlung von Arbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gehören. Arbeitslose sollten besser abgesichert und der Zugang für Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Geflüchtete und Alleinerziehende zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bezahlbarer Wohnraum müsse geschaffen und Geringverdiener von hohen Wohnkosten entlastet werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine armutsfeste Rente, Bildungschancen und die Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 357 vom 06.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das AWO-Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ gewinnt den Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“. Die Gruppe „Migranten mischen mit“ (MMM) vom Jugendmigrationsdienst AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest hat das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ initiiert. In dem Projekt wurden 23 seit September 2015 angekommene junge Geflüchtete von einheimischen Jugendlichen in Interviews zu ihren Erlebnissen und Eindrücken rund um ihre Flucht und ihrem Ankommen in Deutschland befragt. So lernten sich die Jugendlichen kennen.

Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet der „Integrationspreis 2017" hervorragende Projekte aus, die dazu beitragen, in Wohnquartieren lebendige Nachbarschaften zu erhalten, Ausgrenzung zu vermeiden und Integration zu unterstützen. Das Bundesbauministerium (BMUB) unterstützt den Wettbewerb.

Der parlamentarische Staatssekretär im BMUB Florian Pronold zeichnete gemeinsam mit den auslobenden Verbänden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihr umfassendes Engagement aus. „Wir ehren heute herausragende Projekte, die den Gedanken der Integration in den Wohnquartieren und Nachbarschaften beispielhaft umgesetzt haben. Ihr Engagement in ihren Nachbarschaften für die Gesellschaft ist vorbildlich. Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für ihre weitere Arbeit", erklärte Pronold anlässlich der Preisverleihung.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes und Vertreterin von einem der fünf auslobenden Verbände, ergänzt diese Einschätzung: „Die vielfältigen Herausforderungen erfordern mehr denn je engagierte und lebendige Quartiere. In einer Nachbarschaft geht es nicht darum, woher man kommt, sondern wofür und wie man sich einsetzt. Jeder kann und soll sich einbringen – das bedeutet erfolgreiche Integration für die AWO. Die preisgekrönten Projekte des Integrationspreises 2017 zeigen beispielhaft wie es aktiv, lebendig und kooperativ gelingen kann, zugewanderte Menschen und ihre Familien mitzunehmen und einzubinden. Und das macht eine gute Quartiersarbeit aus“.

Eine 11-köpfige Fachjury hat unter dem Vorsitz des ZDF-Fernsehmoderators Mitri Sirin aus dem großen Feld der qualitätsvollen Bewerbungen die besten Projekte ausgewählt. Zwei von ihnen wurden am 13. Juni in Hamburg mit dem Integrationspreis in den Kategorien "Nachbarschaften" und "Netzwerke" prämiert. Insgesamt hatten es 12 Projekte auf die Nominierungsliste geschafft.

Der Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“ ging an das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ des Jugendmigrationsdienstes Lippe des AWO Unterbezirks Hochsauerland/ Soest. Der Preis in der Kategorie „Netzwerke“ ging an die Rheinsberger Wohnungsgesellschaft mbH mit ihrem Projekt „Zusammenleben mit neuen Nachbarn in Rheinsberg“.

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw –Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt.

Mehr zu den Projekten:

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.06.2017

Am Freitagabend begrüßte der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz. Vor gut 100 ehren- und hauptamtlichen Teilnehmenden hieß der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, den Kanzlerkandidaten der SPD willkommen: „Es freut uns, dass der Vorsitzende der SPD vor dem Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt seine sozialpolitischen Leitlinien für die Zukunft und seine Vision für eine gerechte Gesellschaft vorstellt. Aus Sicht der AWO kommt es in der nächsten Legislaturperiode darauf an, dass alle Bürgerinnen und Bürger von den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren.“

Martin Schulz erklärte gleich zu Beginn seiner sozialpolitischen Grundsatzrede: „Die AWO und die SPD stammen aus der Arbeiterbewegung. Wir sind Teil einer Bewegung, die für Stabilität und Gerechtigkeit kämpft, denn sie sind der Garant für den inneren Frieden in unserer Gesellschaft.“

Die SPD, so versicherte Schulz, sei die Partei, die die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme, sie anpacke und die besseren Lösungen biete. Sein Ziel sei die Schaffung von Generationengerechtigkeit. Dazu plane die SPD eine Million neue Ganztagsschulplätze zu schaffen und gebührenfreie Kitas genauso wie eine auskömmliche Rente.„Es ist eine sozialpolitische Unverschämtheit einer Altenpflegerin zu sagen, sie solle noch mit über 67 Jahren arbeiten“, erklärte der SPD Kanzlerkandidat. Eine verlässliche Rente sei ein Kernversprechen einer solidarischen Gesellschaft. Die SPD wolle, dass sich alle auf die Rente verlassen können – Jung und Alt, Arm und Reich, Frauen und Männer gleichermaßen: auf stabile Renten, auf stabile Beiträge, auf ein stabiles Renteneintrittsalter.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.06.2017

Anlässlich des heute veröffentlichten Rentenkonzepts der SPD erklärt der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Rentenkonzept der SPD läuft auf eine klare Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus und wird deshalb von der AWO nachdrücklich unterstützt. Aktuell sieht das Gesetz für 2030 eine Untergrenze beim Rentenniveau von 43 Prozent vor. Die SPD will das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2030 garantieren. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo und würde bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung wieder ohne Abstriche profitieren. Dabei sollte auch ein noch stärkerer Rentenanstieg nicht ausgeschlossen werden, zumindest, bis die Renten wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau von über 50 Prozent erreicht haben.

Der Vorschlag einer Solidarrente greift aus Sicht der AWO ein weiteres akutes Gerechtigkeitsproblem auf. Denn aktuell ist nicht sichergestellt, dass man über ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung verfügt – selbst nach langjährigen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht in Frage gestellt wird, müssen Vorleistungen in Form von Rentenbeiträgen im gegenwärtigen System aus Rentenversicherung und aufstockender Grundsicherung besser anerkannt werden. Insoweit ist die Solidarrente ein zielführender Vorschlag.

Auch der vorgeschlagene steuerfinanzierte Demografiezuschuss ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Denn die Bewältigung der demografischen Veränderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von den Versicherten, sondern von allen Steuerzahlern gestemmt werden muss. Der Vorschlag, alle nicht versicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, geht ebenfalls in die richtige Richtung. Eine Wahlmöglichkeit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rente und Privatvorsorge lehnt die AWO mit Entschiedenheit ab. Denn unser Alterssicherungssystem darf nicht weiter zersplittert werden. Vielmehr muss die Rentenversicherung langfristig zu der zentralen Alterssicherung für alle Erwerbstätigen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.06.2017

Zwei Tage führten die 17 Vorsitzenden von Deutschlands größten Frauenverbänden einen intensiven Austausch mit sechs Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der politischen Parteien.
Mit der Berliner Erklärung 2017, die am 30. Mai 2017 veröffentlicht wurde, wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen an die Politik.
http://www.berlinererklaerung.de/

Für die CDU stand stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel die saarländische Ministerpräsidentin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer den siebzehn Frauenverbänden Rede und Antwort.
Sie unterstützte vor allem die Forderung nach funktionierender und systematischer Erfassung der Gleichstellungspolitik und betonte: "Monitoring darf keinesfalls bloße Pflichtübung sein."

Der SPD-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Martin Schulz bezeichnete sich im Gespräch mit den Frauenverbänden als "entschiedenen Kämpfer" für die Gleichberechtigung und verwies auf die hohe Übereinstimmung der Frauenforderungen mit den Zielsetzungen der SPD. Das überfällige Pflegeberufegesetz hält Schulz für einen erforderlichen nächsten Schritt.
Gleichstellungspolitische Maßnahmen wolle er in einem Aktionsplan bündeln.

Dietmar Bartsch als Spitzenkandidat der Linken betonte, dass die Berliner Erklärung bei seiner Partei "offene Türen einlaufe" und die Forderungen der Linken teils über die der Verbände hinausgingen; es gehe ihm aber vor allem um die Durchsetzung des "großen Ganzen" in der Sozialpolitik.

Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, bekräftigte im Austausch mit den Vertreterinnen der Berliner Erklärung die Notwendigkeit des Neudenkens beim Ehegattensplitting, denn "Chancen, Macht, Geld und Zeit müssen gerecht zwischen Männern und Frauen geteilt werden."

Die FDP dagegen steht den Forderungen der Berliner Erklärung 2017 kritisch gegenüber, wie Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der Liberalen, im Gespräch mit den Frauenverbänden feststellte. Nach ihrer Überzeugung solle sich die Politik auf die Rahmenbedingungen konzentrieren wie bessere Betreuungsangebote und Flexibilisierung der Arbeitswelt und auch künftig auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft setzen. Suding:
"Quoten lehne ich weiterhin ab."

Als Vertreter der CSU zeigte sich der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat Joachim Herrmann aufgeschlossen für die Anliegen der Frauenverbände. Er steht der Quote nicht mehr ablehnend gegenüber und sagte zu, insbesondere den Vorschlag einer Quotierung von Wahllisten für eine ausgewogenere Gremienbesetzung eingehend zu prüfen.

Unter den angefragten sieben Parteien hatte einzig die AfD keinen Gesprächspartner benannt; sie kündigte inzwischen an, schriftlich zu den übermittelten Forderungen Stellung nehmen zu wollen.

Insgesamt hochzufrieden mit den ersten Ergebnissen ihrer politischen Gespräche mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl setzen die Vertreterinnen der Berliner Erklärung 2017 nun auf die konkrete Umsetzung in den Wahlprogrammen. Initiatorin Monika Schulz-Strelow vom Verband Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR): "Wir werden überprüfen, was in die Wahlprogramme konkret aufgenommen wird, fragen erneut nach und machen die Antworten öffentlich. Gemeinsam bleiben wir dran!"

Weitere Informationen:

www.berlinererklaerung.de; #BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD appellieren an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen.

Dazu müssen aus Sicht der Verbände die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zugleich treten das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD anlässlich des morgigen 13. Tages der Verkehrssicherheit für eine veränderte Verkehrspolitik ein: Fuß- und Radwege müssen ausgebaut werden, zudem muss es für Schulen und Kommunen einfacher werden, Elterntaxis direkt vor dem Schultor Einhalt zu gebieten und Halteverbotszonen vor Schulen einzurichten.

Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

"Es ist wichtig, Kindern und Eltern spielerisch die positiven Auswirkungen des Laufens zu vermitteln und sie zu motivieren, langfristig zu Fuß zur Schule oder in die Kita zu gehen. So gewinnen die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr und parallel können sie neue Spielmöglichkeiten im Umfeld ihrer Schule oder Kita entdecken. Auch und gerade im öffentlichen Raum, müssen Eltern ihren Kindern wieder mehr zutrauen", sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Marion Laube, Mitglied des VCD-Bundesvorstands ergänzt: "Kinder möchten selbst zur Schule laufen oder mit dem Rad fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Straßen und Wege wieder als Lebensraum für alle betrachtet werden. Dazu braucht es Umbauten, die Kommunen mutig durchsetzen, Tempo 30 überall dort wo Kinder unterwegs sind sowie ein starkes Signal des Bundes, den Fuß- und Radverkehr zu fördern. So wird es schließlich den Eltern leichter gemacht, ihre Kinder alleine gehen zu lassen."

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" auf. Unter dem Motto "Das Elterntaxi hilft uns nicht!" sollen dabei Laufaktionen erarbeitet werden, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und ökologischer Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. vom 16.06.2017

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Heute stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.

Seit Mai 2016 haben sich bei der Kommission rund 1000 Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung gemeldet. Davon konnten bisher etwa 200 Personen angehört werden. Zusätzlich sind 170 schriftliche Berichte eingegangen. Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

Schwerpunkt Familie

Einen ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit hat die Kommission mit sexuellem Missbrauch in der Familie gesetzt und damit auch international Neuland betreten. Bisherige Erkenntnisse: Kinder haben oft keine oder erst spät Hilfe erfahren, weil Familienangehörige zum Teil lange etwas von dem Missbrauch wussten, sie dennoch nicht davor schützten und handelten. Insbesondere die Rolle der Mütter steht im Fokus. Mütter treten nach den Erkenntnissen der Kommission auch als Einzeltäterinnen auf, aber vorwiegend als Mitwissende und damit als Unterstützende der Taten. Gründe für das Dulden des Missbrauchs sind u.a. Abhängigkeiten, erlebte Rechtelosigkeit, Ohnmachtserfahrungen und Gewalt in der Partnerschaft, jedoch auch die Angst vor dem Verlust des Partners oder der gesamten Familie sowie bereits eigene vorausgegangene Missbrauchserfahrungen in der Familie. In den wenigsten Fällen haben die Mütter ihren Kindern geglaubt und sie vor weiterem Missbrauch geschützt.
Hilfe von außerhalb der Familie erfahren Betroffene selten, weil die Familie, als Privatraum gesehen wird. Aufarbeitung muss sich folglich mit der Wirkung gesellschaftlicher Vorstellungen von Familie sowie der Rolle von Eltern und anderen Angehörigen befassen. Zu klären ist auch, welche Bedeutung das Dilemma zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Aufgabe des staatlichen Wächteramtes hat.

Mehrfachbetroffenheit
In den Anhörungen und schriftlichen Berichten wird deutlich, dass viele Menschen mehrfachbetroffen sind. Sie erlebten sexuelle Gewalt durch verschiedene Täter oder Täterinnen oftmals auch in verschiedenen Bereichen. So wird zum Beispiel von sexuellem Missbrauch in der Familie berichtet und von parallel oder später stattfindendem Missbrauch im Heim oder in der Schule. Oder es findet Missbrauch in der frühen Kindheit durch den Großvater und in der späteren Kindheit durch den Vater statt. Auch der Zugang zu rituellen oder organisierten Gewaltstrukturen erfolgt nicht selten über die Familie.

Zentrales Thema Armut
Alle Kontexte durchzieht das Thema Armut im Erwachsenenalter als Folge des Missbrauchs in der Kindheit. Es besteht längst noch kein Bewusstsein darüber in der Gesellschaft, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigen kann und welche erheblichen sozioökonomischen Einschränkungen damit verbunden sein können. Es bedarf der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, damit Betroffene nicht länger an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern, sondern schnelle und passende Hilfen und Unterstützung erhalten.

Empfehlungen an die Politik
Aus ihren Erkenntnissen richtet die Kommission folgende Empfehlungen an die Politik:

  • Betroffene Menschen haben das Recht auf eine deutliche Geste der Politik und klare politische Entscheidungen, welche die Verantwortungsübernahme des Staates für mangelnden Schutz und unzureichende Hilfen in der Vergangenheit zum Ausdruck bringen. So ist es beispielsweise in Österreich gelungen, durch einen Staatsakt im Parlament ein eindrückliches Zeichen zu setzen.
  • Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt einen deutlichen Nachsteuerungsbedarf bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.

Für 2017 und 2018 hat sich die Kommission weitere Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Kindesmissbrauch in der DDR, in den Kirchen sowie ritueller/organisierter Missbrauch.

Zur aktuellen Situation: Die Kommission kann aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen vorerst keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann sie gewährleisten, bis zum Ende ihrer Laufzeit im März 2019 alle Betroffenen anzuhören, die sich bis jetzt angemeldet haben. Bisher sind bei der Kommission fast 1000 Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen
eingegangen. Für die Kommission ist das ein Zeichen großen Vertrauens der Betroffenen in die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung.
Die Kommission hat seit Herbst 2016 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium in 2017 kann die Kommission fast doppelt so viele Anhörungen durchführen, wie anfangs möglich waren. Doch schon heute zeigt sich, dass der Bedarf noch viel größer ist. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass unsere Mittel bereits in 2018 aufgestockt werden und dass die Kommission ihre Arbeit im April 2019 weiterführen kann.

Den Zwischenbericht finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/zwischenbericht/

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.06.2017, gekürzt

SHIA fordert bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung eine vorrangige und bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, analog der Kindergeldregelung!

Der Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e. V., setzt sich seit seiner Gründung ein für einen Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, der seinen Namen auch verdient.

Mit dem ausgehandelten "faulen" Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundeskabinett bleiben die Rechte der Kinder und die spezifische Situation der Alleinerziehenden außen vor.

Auf dem Rücken der Kinder wird ein Finanzgerangel zwischen Bund und den Ländern ausgetragen – dabei ist gerade so viel Geld wie nie zuvor in den Staatskassen.

In keinem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Kindesunterhalt mit dem Einkommen des betreuenden Elternteils in Verbindung gebracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind ein Anspruch des Kindes, unabhängig vom Einkommen desbetreuenden Elternteils.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Unterhaltsvorschussgesetzes würde es zudem zu einer Ungleichbehandlung der betreuenden Elternteile kommen – bei einem Elternteil mit einem Kind unter 1 Jahren spielt das eigene Einkommen keine Rolle, bei einem Elternteil mit einem Kind von 12 bis 18 Jahren aber schon.

Seit wann ist das Unterhaltsvorschussgesetz ein "Anreiz" für die betreuenden Elternteile, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern?

Es sind die strukturellen Rahmenbedingungen, die verhindern, dass Alleinerziehende den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder eigenständig sichern können.

Unsere Forderung: Weg mit dem "faulen" Kompromiss!

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen in Würde und Teilhabe gewährleistet, fordern wir:

Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, analog der Kindergeldregelung!

Unterhaltsvorschuss ist und muss eine vorrangige Leistung bleiben!

Weg mit der Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und nur Abzug des hälftigen Kindergeldes!

Anrecht auf Leistungen nach dem Bildung-und Teilhabe-Paket auch für Berechtigte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses!

Nur so wird sichtbar, wie viele Unterhaltsverpflichtete in diesem Land ihrer Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht nachkommen oder nicht nachkommen können.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V. – Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, Bundesverband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt und der Fachtagung „Alleinerziehend früher, heute und morgen“ gefeiert. „In den letzten 50 Jahren hat sich viel für Alleinerziehende bewegt, aber noch mehr bleibt zu tun“, resümiert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) „Insbesondere das viel zu hohe Armutsrisiko Alleinerziehender ist ein Zeichen ihrer weiterhin bestehenden Benachteiligung. Kinderarmut darf keine offene Frage bleiben, sondern die Antwort Kindergrundsicherung muss endlich kommen!“

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) würdigte in seinem Grußwort die Arbeit und Erfolge des VAMV. Er diskutierte mit Erika Biehn und den Abgeordneten des Bundestags Marcus Weinberg (CDU) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Podium darüber, was passieren muss um die Situation Alleinerziehender zu verbessern. Paus sprach sich für eine Kindergrundsicherung als Teil eines Familienbudgets aus.

Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz zeigte mit einem Blick in die Geschichte, wie sich die rechtliche Situation Alleinerziehender verändert und auch verbessert hat, insbesondere die lediger Mütter. Sie plädierte für eine tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen statt der immer noch bestehenden Fokussierung auf Familien mit Trauschein. Die Juristin Prof. Dr. Eva Kocher stellte Handlungsempfehlungen des 2. Gleichstellungsberichts vor, welche die Situation Alleinerziehender positiv beeinflussen können, etwa am Arbeitsmarkt oder durch eine gerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Erika Biehn als Vorsitzende gewählt und Daniela Jaspers als Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers und Karina Hoff Beisitzerin im Bundesvorstand.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: Juni bis November 2017

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wenn Fachkräfte in KiTas, Schulen oder in der Jugendhilfe mit Kindern arbeiten, die Schwierigkeiten in der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit haben – sei es im Hinblick auf Menschen anderer Herkunft, Religion oder auch Geschlecht – treffen sie meist auch auf Eltern, die eigene Ressentiments zum Ausdruck bringen, zu Hause und in den Einrichtungen.

Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, wenn sie derartige Phänomene in der Interaktion mit Eltern zur Sprache bringen wollen? Wie gelingt das Thematisieren, ohne die Kooperationsbasis mit den Eltern zu gefährden? Welche Ansätze der Familienbildung und der politischen Bildung sind möglich und unter welchen Bedingungen gelingen sie?

Das Projekt ElternStärken bietet zu diesen Fragen (Team-)Fortbildungen und Fachgespräche für Berufsgruppen an, die in unterschiedlichen Settings mit Eltern arbeiten.

Ziel ist es, die eigene Haltung und das Handlungsrepertoire zu reflektieren und darüber mehr Souveränität in der Begegnung mit dieser wichtigen Zielgruppe herzustellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. Juni 2017

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung des Kompetenzzentrums „PQHD“ und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands e. V. (kfd)

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,- €
Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche und Ministeriumsangehörige kostenlos.

Im Rahmen dieser Tagung soll die Bedeutung haushalt-naher Dienstleistungen vor dem Hintergrund des Zwei-ten Gleichstellungsberichtes und aktueller Gesetzesän-derungen im Fokus stehen.

Die Relevanz haushaltsnaher Dienstleistungen steht im Zusammenhang mit vielfältigen politischen Bemühungen um eine lebenslaufbezogene Gleichstellungspolitik: Die Förderung eines raschen beruflichen Wiedereinstiegs von jungen Müttern, die Realisierung partnerschaftlicher Arbeitsteilungsmodelle bei der Verknüpfung von Care- und Erwerbsarbeit, die Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie der Ermöglichung eines möglichst langen selbständigen Lebens in den eigenen vier Wänden oder in neuen Wohnformen für ältere Menschen.

Gleichzeitig generieren professionelle Dienstleistungen ein erhebliches Beschäftigungspotenzial mit neuen Arbeitsplätzen, die jedoch eine adäquate Qualifizierung des Personals (überwiegend Frauen) erfordern. Veränderungen von Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme qualitativ hochwertiger Leistungen (etwa durch neue Leistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung) bringen zudem neue Herausforderungen ihrer Professionalisierung, Qualitätssicherung und Finanzierung hervor.

Zur Diskussion innovativer Handlungsperspektiven sollen PolitikerInnen und AkteurInnen aus den Feldern haushaltsnahe Dienstleistungen, Hauswirtschaft, Pflege und Zivilgesellschaft zusammengeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 03. Juli 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das Internet und Online-Dienste wie WhatsApp oder Instagram sind alltäglicher Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten bieten viele Vorteile, aber gerade für Kinder und Jugendliche oft auch Risiken, etwa was den Zugang zu nicht altersgerechten Angeboten oder den Datenschutz betrifft.

In dem Europäischen Fachgespräch soll deshalb der Frage nachgegangen werden, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern auf europäischer Ebene und in Deutschland bereits existieren und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam soll diskutiert werden, wie die bestehenden Maßnahmen zu bewerten sind, welche weiteren Schritte für einen besseren Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig sind und welche Akteure dabei wie beteiligt werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. September 2017

Veranstalter: FRÖBEL e.V.

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita als Integrationsmotor für Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte mit Fluchterfahrung“. Gemeinsam soll mit Teilnehmern und den Podiumsgästen die Herausforderungen und Chancen der Integration geflüchteter Menschen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen diskutiert werden. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf die Podiumsgäste:
• Dr. Miriam Saati, Referatsleiterin in der Abteilung Kinder und Jugend im BMFSFJ und Inhaberin der Stabsstelle Flüchtlingspolitik
• Matthias Ritter-Engel, Referent für Bildung und Erziehung, AWO Bundesverband e.V.
• Martin Peters, Referent Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung, Paritätischer Hamburg
• Dr. Birgit Hoppe, Vorsitzende der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
• Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags (angefragt)
• Leitungskräfte aus FRÖBEL-Einrichtungen mit Erfahrung in der Integration von Kindern, Familien und pädagogischen Fachkräften mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung

Der FRÖBEL e.V. bringt zu der jährlichen Veranstaltungsreihe „Frühpädagogisches Plenum“ Fachleute aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Verbänden sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Sie sind herzlich eingeladen, sich engagiert mit Ihren Fragen und Erfahrungen einzubringen!

Weitere Informationen finden Sie unter www.froebel-gruppe.de.

Termin: 13. – 15. September 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Erfurt

Demokratie fällt nicht vom Himmel!
Familien im demokratischen Gemeinwesen

Die Demokratie steht unter Druck: aktuell durch ungleiche Teilhabe-Chancen und durch Zweifel an der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen. Diese Fragen berühren auch Familien und insbesondere Kinder und Jugendliche. Wir wollen wollen mit Ihnen und mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Die in der eaf zusammengeschlossenen Verbände, Organisationen und Landesarbeitskreise kommen jährlich auf der Mitgliederversammlung zusammen. Sie berät über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und beschließt den Haushalt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am 2. Juni hat die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katharina Barley, ihr Amt angetreten. Anlässlich des Empfangs zur Verabschiedung von Ministerin Schwesig und der Einführung von Dr. Kahtarina Barley konnte der ZFF- Geschäftsführer, Alexander Nöhring, der neuen Ministerin zu ihrem Amt gratulieren und Frau Schwesig für ihren Einsatz in den letzten Jahres danken: Manuela Schwesig hat die Familienpolitik in den vergangenen Jahren wieder in die Mitte der politischen Debatten geführt. Ihr Bemühen und ihre Hartnäckigkeit um Partnerschaftlichkeit, die bessere Absicherung von Alleinerziehenden durch die Reform des Unterhaltsvorschusses sowie ihre großen Anstrengungen um den Kitaausbau haben gezeigt, dass Familien- und Gleichstellungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um dem modernen Familienleben gerecht zu werden. Wir freuen uns, dass mit Katarina Barley nun eine neue Familienministerin den Staffelstab übernimmt, die in gleicher Weise die Belange der Vielfalt von Familie einsetzt. Denn es gibt noch viel zu tun: Die Bekämpfung der Kinderarmut und damit die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleich und das Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Das ZFF freut sich auf die Fortsetzung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist überfällig: Die Zahl armer Kinder steigt jährlich. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche beziehen Grundsicherungsleistungen, davon leben knapp 1 Million Kinder in Ein-Eltern-Familien. Ein Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung und deshalb muss in angemessene monetäre Leistungen investiert werden!

Von: Sophie Schwab (AWO), Nikola Schopp und Alexander Nöhring (ZFF)

Aufwachsen in Armut – die Armutsspirale beginnt

Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus. Einmal arm, immer arm ist leider traurige Realität, denn die soziale Mobilität in Deutschland nimmt deutlich ab.

Kein entweder oder! Geldleistungen und Infrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich för-dern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familien-beratungen gestärkt werden. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen. Das geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen erschwert es, vor Ort gemeinsam in die soziale und familienorientierte Infrastruktur und präventive Hilfen zu investieren. Kinder und Jugendliche sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Gute Arbeit, die den Eltern eine eigenständige Exis-tenzsicherung wie auch Zeit für Fürsorge und Familienarbeit ermöglicht, ist ebenso wichtig wie die Schaffung guter Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsangebote.

Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung:

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert. Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern – bspw. im Steuerrecht oder Sozialsystem – ist ungerecht und muss beendet werden. Insbesondere in Bezug auf die Förderung der soziokulturellen Teilhabe wird ungleich gefördert. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergel-des noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Die geforderte Kindergrundsicherung soll in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens abschmelzen. So wollen wir die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße stellen“: Arme Kinder brauchen mehr, nicht weniger als andere!

Der Staat muss darüber hinaus aktiv dafür sorgen, dass Leistungsansprüche einfach zugänglich sind und realisiert werden. Leistungsberechtigte müssen besser über ihre Rechte aufgeklärt und Leistungen transparent, stigmatisierungsfrei und unbürokratisch ausgestaltet werden.

  • Wir fordern den politischen Mut für eine Gesamtlösung ein: Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen.
  • Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder: Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern – gemeinsam mit dem Bündnis Kindergrundsicherung – die Zusammenlegung der pauschal bemessenen Transferleistungen für Kinder und die Ausrichtung deren Höhe am steuerlichen Existenzminimum von 573 Euro.

Quelle: Infobrief Bündnis „Reichtum Umverteilen“ vom 07.06.2017

Seit Juni ist das ZFF im Trägerkreis des Bündnis "Reichtum Umverteilen". Weitere Informationen finden Sie unter www.reichtum-umverteilen.de.

AKTUELLES

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Themenheft zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache veröffentlicht:

"Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten,
die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.
Durch Wahlen können sie in der Politik mitbestimmen."

Das Heft kann auch als Broschüre unter der Bestellnummer "9401" bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Außerdem gibt es eine Audioversion.

Weitere Informationen:

Die AWO wurde zu der Anhörung zum Thema ,,Armuts- und Reichtumsbericht" am 19. Juni 2017 Mai 2017 im Bundestag eingeladen.

Hierfür wurde vom AWO Bundesverband e. V. erneut eine Stellungnahme eingereicht.

Stellungnahme zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht

Vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Paritätischen Gesamtverband und dem LSVD wurde eine Broschüre zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwickelt. Unterstützt wurde die Erstellung der Publikation von www.refugeeguide.de und Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die Broschüre erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen.

Die Orientierungshilfe wurde für die Broschüre in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch) übersetzt. Mittlerweile ist Sie auch in einfacher Sprache online erhältlich.

Ein Download der Broschüre als PDF ist presse@asb-nrw.de.

Am 6. Juni 2017 fand das Sozialpolitische Fachgespräch der Volkssolidarität statt. Unter dem Motto „Armut in den Blick nehmen – Sozialstaat stärken!“ diskutierten rund 80 Teilnehmer/innen, darunter Mitglieder der Volkssolidarität, Vertreter/innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam über die gesellschaftlichen Ursachen von Armut und stellten Ansätze vor, wie der Sozialstaat gestärkt werden könne.

Aus den zahlreichen Beiträgen haben wir eine Dokumentation erstellt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Redebeiträge einzelner Referenten finden Sie unter: http://www.volkssolidaritaet.de/bundesverband/bundesverband-ev/aktuelles/armut-in-den-blick-nehmen-sozialstaat-staerken-1/

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ZFF-Info 11/2017

SCHWERPUNKT I: Teilzeitrechtsreform gescheitert

Zu der Meldung, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nicht mehr umgesetzt wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Das Scheitern des Rückkehrrechts ist ein Schlag ins Kontor aller Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen. Ihnen hatte die Koalition einen Ausweg versprochen. Der ist mit der heutigen Absage an eine Gesetzesänderung hinfällig geworden. Stattdessen heißt es „versprochen und gebrochen“.

An der Situation ist auch Ministerin Nahles Schuld: Sie hat das Thema auf die lange Bank geschoben, statt es gleich zu Beginn der Wahlperiode auf ihre Prioritätenliste zu setzen. Nun hat die Union sie ins Leere laufen lassen. Den Betroffenen nützt es nichts, wenn die Koalitionäre jetzt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen. Deutlich wird nur, dass die Regierungspartner offensichtlich schon voll im Wahlkampfmodus sind. Dabei ist das Rückkehrrecht unter die Räder geraten.

Damit bleibt es bei schlechteren Karrierechancen für Frauen. Die meisten Männer werden weiterhin von Teilzeitarbeit Abstand nehmen. Die Koalition hat die Gelegenheit verspielt, bessere Rahmenbedingungen für Paare zu schaffen, die Arbeit und Familie partnerschaftlich organisieren wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2017

Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Teilzeitrechts am Veto des Bundeskanzleramts gescheitert. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das bisherige Teilzeitrecht passt nicht mehr in diese Zeit, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Fürsorgeaufgaben anpasst. Das die nun im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Teilzeitrechts scheitert, ist eine Niederlage für alle Familien. Vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit häufiger wegen Fürsorgeverpflichtungen reduzieren, sind die Leidtragenden. Von Müttern wird heutzutage tagtäglich eine kräftezehrende Flexibilität abverlangt, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen – eine Flexibilität, bei der sie der Gesetzgeber nun offensichtlich nicht unterstützen will.

Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

Aus Sicht der AWO muss eine Reform des Teilzeitrechtes für alle Menschen gelten, die in Familien Fürsorgeleistungen erbringen. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließt zu viele Menschen aus. Das ist keine familienunterstützende Politik. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber den Leistungen, die in Familien erbracht werden und die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so grundlegend stärken. Deshalb fordert die AWO erneut ein Teilzeitrecht, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, ohne im Anschluss Altersarmut durch Verbleiben in Teilzeitlöhnen und –gehältern zu befördern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2017

Nach wochenlangen Diskussionen mit Union und Arbeitgeber konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an dem Widerstand von Union und Arbeitgebern gescheitert.

„Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Arbeitgeber haben die Rückkehr aus Teilzeit mit ihren Vorschlägen zu einem Placebo gemacht, das kaum Wirkung gehabt hätte.“ Allein der Vorstoß, die Teilzeitanträge nach einem umfangreichen Katalog an Anlässen zu gewähren, sei praxisuntauglich, bedeute nur mehr Bürokratie und habe eine Verhinderung zum Ziel gehabt. Das Rückkehrrecht aus Teilzeit sei die Chance für die Arbeitgeber gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“.

CDU und CSU hätten den Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben: „Die Union ist nicht nur dem Druck der Arbeitgeber unterlegen, sondern wollte Menschen in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten von einem verbindlichen Rückkehrrecht ausschließen. So geht man nicht mit einem zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Hoffmann. „Für uns ist das Thema nicht vom Tisch – die Gewerkschaften erwarten, dass es endlich ein modernes Teilzeitgesetz gibt, das den Ansprüchen der Beschäftigten Rechnung trägt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.05.2017

SCHWERPUNKT II: Reform Unterhaltsvorschuss

Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.06.2017

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.

„Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.

Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.

Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist.“

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.06.2017

SCHWERPUNKT III: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.06.2017

Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages fordert die AWO allen Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Es ist wirklich eine Schande, dass so viele Kinder in Deutschland von Armut bedroht sind, bzw. bereits in Armut leben müssen. Armut ist nachgewiesenermaßen der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gefragt sind nun konkrete Schritte. Aus Sicht der AWO müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden.

Bei armen Kindern sind zum Beispiel die Chancen auf ausreichend Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft – also an Bildungs- und Freizeitangeboten – erschreckend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bekämpfung von Kinderarmut als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird. Um nicht nur die Bundesregierung wiederholt für das wichtige sozial- und bildungspolitische Thema zu sensibilisieren, sondern auch eine breite Öffentlichkeit für diese Forderungen zu erlangen, unterstützt die AWO die Online-Petition gegen Kinderarmut.“

Die AWO hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Appell an die Parteien zur Bundestagswahl gestartet. Bisher haben über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Mit dem Aufruf soll Druck auf die Parteien im Bundestagswahlkampf gemacht werden.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

  • Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.
  • Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
  • Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Einzelpersonen können die Petition unter dem folgenden Link unterzeichnen: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.06.2017

Kinder verfügen über ein riesiges Potential. „Die Schulen in Deutschland müssen ein Umfeld bieten, in dem Mädchen und Jungen sich entwickeln, ihrer Neugier folgen und Herausforderungen zu meistern üben können“, fordert der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, René Lampe, am Internationalen Kindertag. „Und wenn es Schwierigkeiten gibt, müssen ausreichend und gut qualifizierte Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen, die Kinder und Eltern in ihrer persönlichen Situation unterstützen und begleiten. Das kostet natürlich Geld, aber die Zukunft unserer Gesellschaft – und das sind unsere Kinder – muss der Politik etwas wert sein!“
Der Deutsche Familienverband ist insbesondere in Sachsen-Anhalt in der Schulsozialarbeit aktiv. Die Resonanz und der Bedarf sind groß: „Unsere Arbeit ist wichtig und dringend notwendig“, betont Lampe. Schulsozialarbeit heißt nicht nur aktiv zu werden, wenn sich Probleme bereits manifestiert haben. Sie setzt vor allem präventiv an. Sie fördert die Teilhabe der Schüler, sie unterstützt, wenn es bei der konkreten Lebensbewältigung hakt und kann auf diese Weise Notlagen vermeiden. „Natürlich lernen und erleben Schüler in der gemeinsamen Arbeit auch, wie Mitbestimmung funktioniert. Das ist unverzichtbar, wenn ein Kind gesund aufwachsen soll.“ Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit vor Ort die pädagogischen Teams bei bestehenden Herausforderungen unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort wird, an dem sich alle wohl fühlen und mitgestalten können.
Familie und Schule müssen eine Einheit bilden, wenn gute Bildung gelingen soll. „Doch in der Politik wird Bildung am ehesten als Randthema und Kostenfaktor verstanden und nicht als wichtige Ressource, auf die unsere Zukunft gründet“, kritisiert der DFV-Vizepräsident. Leidtragende sind schlecht ausgestattete Schulen und überforderte Schüler sowie Lehrer. „Wir brauchen kluge, soziale und kommunikative Köpfe, um die Herausforderungen unserer Gemeinschaft zu meistern“, unterstreicht Lampe. „An dieser Stelle zu sparen heißt, uns selbst und unsere Zukunft schwer zu beschneiden. Die Politik muss Bildung und ihre Chancen für Kinder und Erwachsene dringend in den Fokus rücken!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 01.06.2017

Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab.
Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der "Bildungs- und Teilhabepakete" zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.

"Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat.
Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.

Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag

  • die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,

  • den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,

  • die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.06.2017

Deutschland ist wahrscheinlich das einzige Land, das zwei Kindertage im Jahr begeht: Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR bereits seit 1950 gefeiert, während in der Bundesrepublik seit 1954 der 20. September als der Weltkindertag begangen wurde. Seit der Wiedervereinigung kommen die Kinder in Deutschland deshalb – den guten Traditionen folgend – zweimal im Jahr in den Genuss eines Kindertages.
Die Kinderkommission begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten rund um den 1. Juni, die neben Spaß und Unterhaltung auch spielerische Informationen über die Kinderrechte bieten wollen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer sagt dazu: „Kinder haben jeden Grund, an einem Kindertag zu feiern. Bei allem Spiel, Spaß und Party sollte jedoch nicht untergehen, dass Kinderrechte immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert sind. Bereits seit mehr als 60 Jahren wird die Bedeutung der Kinderrechte hervorgehoben. Deshalb ist es nun endlich Zeit, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Kinderkommission vom 31.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer beim 10. Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“

Deutschlands Arbeitswelt ist familienfreundlicher geworden – auch aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das zeigt der „Fortschrittsindex 2017“, den Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek anlässlich des 10. Unternehmenstages „Erfolgsfaktor Familie“ unter dem Motto „NEUE Vereinbarkeit – Unternehmenskultur für MEHR Familie“ heute (Donnerstag) im Haus der Deutschen Wirtschaft vorstellte.

Doch besteht weiterhin Handlungsbedarf – gerade wenn es um zum Beispiel um Betreuungsangebote für Kinder und Möglichkeiten von individuellen Arbeitszeitmodellen geht.

Der „Fortschrittsindex 2017“ beschreibt die Erfolge, Entwicklungen und Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren. Im September 2015 hatten sich das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und der DGB im Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ auf gemeinsame Ziele verständigt und diese seither vorangetrieben.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hebt die Erfolge hervor: „Immer mehr Unternehmen setzen die NEUE Vereinbarkeit mit innovativen Konzepten in ihrem betrieblichen Alltag um, weil sie erkannt haben, dass Väter sich Zeit für ihre Kinder wünschen und Mütter nicht aufs Karriere-Abstellgleis gehören. Die Idee der Familienarbeitszeit ist eine gute Ergänzung, um Familien zu unterstützen, wo die Eltern beide vollzeitnah arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern möchten. Das kommt auch der Wirtschaft zu Gute.“

Ausweis der positiven Dynamik ist auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit über 6.500 Mitgliedern. Mit diesem Netzwerk engagieren sich das Bundesfamilienministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bereits seit zehn Jahren dafür, dass Familienfreundlichkeit Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird.

„In den letzten Jahren sind wir auf dem Weg zu einer familienbewussten Personalpolitik sehr weit gekommen“, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. „Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk und mit seinen Mitgliedsunternehmen haben wir in vielen Betrieben Familienbewusstsein als festen Bestandteil der Personalpolitik und als Instrument zur Fachkräftesicherung verankert. Das Netzwerk gibt seinen Mitgliedern eine Stimme und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen. Damit liefert es Blaupausen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden diesen Weg in den kommenden Jahren konsequent weitergehen.“

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren von der individuellen Herausforderung für Mütter zu einem personalpolitischen Innovationsthema entwickelt, machten Staatssekretär Dr. Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer gemeinsam deutlich.

Ein weiterer Höhepunkt des Unternehmenstags: Das 6500. Mitglied des Unternehmensnetzwerks wird begrüßt. Es ist der Schließsystemhersteller Lock Your World GmbH & Co. KG aus dem hessischen Bad Orb.

Weitere Informationen zum Unternehmenstag und zum Unternehmensnetzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Deutscher Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung der Ratifikation der Istanbul-Konvention zu

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Mai (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“, in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention fordert unter anderem, den Grundsatz ´Nein heißt Nein´ im nationalen Gesetz festzuschreiben. Das sollte selbstverständlich sein, doch unser Sexualstrafrecht war hier nicht eindeutig. Für die Schließung dieser Schutzlücke haben wir lange gekämpft. Dass wir nun endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren können, ist mehr als ein politischer Erfolg, es ist eine echte Verbesserung für die Frauen in unserem Land. Es macht deutlich, dass es unser Anspruch ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Immer und überall.“

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Mit der Ratifizierung setzt Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln.

22 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Zustimmung des Bundestags ist nun auch der Weg für die Ratifikation Deutschlands frei.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Zahlreiche Studien belegen, dass in der Familie der Grundstein für den Bildungsweg gelegt wird. Eltern sind die zentralen Bezugspersonen der Kinder. Doch nicht jede Familie kann die Erziehung und den Alltag daran ausrichten. Alle Eltern haben Fragen rund um die Entwicklung und den Bildungsweg ihres Kindes – sei es zur frühkindlichen Förderung, zum Übergang in die Grundschule oder zur Vermittlung von Bildung im Familienalltag.
Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" hier an: Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern unterstützen Eltern als Vertrauenspersonen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Der Vorteil: Die Familienbildung liegt nah bei den Eltern und oft direkt vor der Haustür, neben Kita und Schule.
Zwischen 2015 und 2020 werden 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. Bereits jetzt in der Familienbildung tätig, erweitern sie ihre Kenntnisse um neue Kompetenzen der Bildungsbegleitung von Familien. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erhalten durch die Qualifizierung zusätzliches Wissen und praktische Handlungskompetenz zu Bildungsverläufen sowie einer optimalen Bildungsförderung von Kindern. Für die Bildungsbegleitung gewinnen sie neue Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel zur Herstellung geeigneter Zugänge zu sozial benachteiligten Eltern, neue Ansätze für die Leitung von Gruppen, mehr Beratungskompetenz, Ideen für eine effiziente Netzwerkarbeit sowie interkulturelle und diagnostische Kompetenz.
Ein neuer Akzent liegt auf der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden zu der neuen Rolle von Vätern in Erziehungsverantwortung und einer partnerschaftlich orientierten Arbeitsteilung geschult. So stärkt die Qualifizierung eine partnerschaftlich ausgerichtete Elternschaft.
Die Weiterqualifizierung basiert auf einem auf die familiale Bildungsbegleitung zugeschnittenen, einheitlichen Curriculum. Sie ist angebotsübergreifend ausgerichtet, umfasst 190 Unterrichtsstunden und schließt mit einem anerkannten Trägerzertifikat ab.
Zielgruppe der Weiterqualifizierung sind Fachkräfte, die bereits in der Familienbildung tätig sind. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind in Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Familienzentren, und Kitas oder in enger Vernetzung mit anderen Trägern aktiv. Jede haupt- oder nebenamtliche Fachkraft aus der Familienbildung kann sich direkt bei einem bundesweit tätigen Träger der Familienbildung bewerben.
„Elternchance II" basiert auf den positiven Erfahrungen mit „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015). Die begleitende Wirkungsforschung durch das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) und die Universität Erlangen-Nürnberg zeigt: Die Qualifizierung spricht einen Bedarf in der Elternarbeit an und beweist hohe Praxisrelevanz. Die Fachkräfte konnten ihre Kompetenzen stärken und die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern steigern. Elternkompetenzen werden durch die Bildungsbegleitung gestärkt und Eltern erleben die Zusammenarbeit als wertschätzend und vertrauensvoll.
Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte ist ein wichtiger Teil der bundesweiten, präventiv orientierten Angebote zur Förderung und Begleitung von Familien sowie der Vernetzung in der Zusammenarbeit mit Eltern. Sie ergänzt den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, der mit der Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertageseinrichtungen verbunden ist, sowie die Frühen Hilfen zur Förderung des kindlichen Wohlergehens und als präventive Maßnahme des Kinderschutzes. Die Nachfrage an der Qualifizierung hält unvermindert an: Inzwischen sind mehr als 8.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter aktiv. Immer mehr Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen nutzen das Angebot zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in Fragen der frühen Bildung. Die Bundesprogramme Elternchance I und II sind inzwischen deutschlandweit zwei Dritteln der Jugendamtsleitungen bekannt. Elternbegleitung etabliert sic h als Bestandteil einer familienbezogenen Infrastruktur in der Kommune.
Mit der Herausforderung, Kindern aus geflüchteten Familien Integration und Bildung zu erleichtern, entsteht ein erweiterter Bedarf für Elternbegleitung. Das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" begleitet zugewanderte Familien vor Ort und unterstützt mit konkreten Hilfestellungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.05.2017

Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.

„Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.

Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.

Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.

Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.

Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Mit einem Katalog von Forderungen wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen aus
16 Frauenverbänden in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien zur Bundestagswahl. Unter www.berlinererklaerung.de werden die Forderungen am Dienstag, 30.5.2017, veröffentlicht – rund vier Monate vor der Wahl am 24.9.2017. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen. Es geht außerdem um Entgeltgleichheit und darum, die Gleichstellungspolitik verbindlich umzusetzen, sie transparent zu gestalten und die Entwicklung regelmäßig zu prüfen.

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. Es müssen schnell neue Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden, heißt es in der Erklärung der Verbände. Denn nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 25 Jahren aktivem Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz haben Frauen in Deutschland lange genug gewartet und Kompromisse gemacht.

Im Einzelnen fordern die Verbände eine paritätische Teilhabe nicht nur in den Aufsichtsräten und in den Führungsebenen der Privatwirtschaft, sondern auch in der Politik sowie in den Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien bei Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft. Um gleiche Bezahlung im Job zu erreichen, ist das neue Gesetz für Entgelttransparenz ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Unterschiede bei den Einkommen zu stoppen. Weitere gesetzliche Regelungen und zielführende Maßnahmen wie transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht und Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form sind aber notwendig. Außerdem braucht Gleichstellungspolitik Verbindlichkeit, Transparenz und die Kontrolle des Erreichten. Nur dann kann sie gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als »durchgängiges Leitprinzip« erfolgreich sein.

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

#BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 30.05.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen sowie an Bundessozialministerin Andreas Nahles und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig appellieren die Verbände eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch nach der Bundestagswahl Bestand hat. Ziel muss es sein, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt. Dieser Aktionsplan sollte daher alle relevanten Politikbereiche umfassen: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungs(bau)politik.

Wörtlich heißt es in dem Brief: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden. Auch die Verhandlungen zur Erhöhung der Betreuungsqualität zwischen Bund und Ländern, wie zuletzt bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg, müssen fortgesetzt werden. Bundesweite verbindliche Mindeststandards für die Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sind ein Schlüssel für bessere Zukunftschancen, denn insbesondere benachteiligte Kinder profitieren von einer personellen Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal und individueller Förderung."

"Diese Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, dabei sind alle Verantwortungsebenen, also Bund, Kommunen und Länder einzubeziehen. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarmut erkennt nicht nur die Würde und die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Hier und Jetzt an, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für junge Menschen müssen neben der materiellen Absicherung für eine erfolgreiche Armutsprävention infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen gleiche Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen, wie anderen Gleichaltrigen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Da arme Kinder in der Regel in armen Familien leben, müssen politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen. Armut ist nicht nur materielle Unterversorgung, sondern wirkt sich gerade bei Kindern und Jugendlichen negativ auf ihre Zukunftschancen aus: sie verhindert soziale Teilhabe, verbaut Bildungszugänge und beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit. Je länger ein junger Mensch unter Bedingungen von Ausschlusserfahrungen und Armut aufwächst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von sozialen und wirtschaftlichen Risiken auf Lebenszeit", sagt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Parteien auf, im bevorstehenden Wahlkampf sowie in der kommenden Legislaturperiode die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick zu nehmen und spezifische Maßnahmen zu verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens das System langfristig strukturell umgestalten. Ein erster Schritt wäre hierbei die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen sehen die Verbände als staatliche Pflicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 02.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, die Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen nicht endlos zu vertagen, sondern das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben endlich zu respektieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

Ein breites Bündnis von elf Verbänden und Organisationen warnt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland. In einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder äußern die Unterzeichner die Sorge, dass mit der angestrebten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum einen Leistungen an junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel werden. Das wäre aus Sicht der Organisationen eine integrationspolitische Katastrophe. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. Pro Asyl, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, World Vision Deutschland und SOS-Kinderdorf den Appell unterzeichnet.

"Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, brauchen sie Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In dem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heißt es wörtlich: "Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen! Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden! Extrem besorgniserregend ist zudem die vorgesehene Änderung, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Neuorientierung null-acht 12 GbR

Ort: Frankfurt am Main

Lust auf Neues?
Sie haben in den letzten Jahren erfolgreich ein kleines Familienunternehmen geführt – nun würden Sie gerne das Familienunternehmen in Teilzeit betreiben und vormittags wieder in die bezahlte Arbeitswelt eintauchen?

Nur leider wollen oder können Sie nicht mehr in den alten Job zurück, weil: Sie umgezogen sind, der alte Arbeitsplatz zu weit entfernt ist, Teilzeit-Tätigkeit in Ihrem alten Job nicht vorgesehen ist oder sich das Berufsbild geändert hat. Oder Sie haben ganz einfach Lust auf einen neuen Beruf und neue Herausforderungen?

Dann Sind Sie bei dem Informationsabend der Neuorientierung null-acht 12 goldrichtig. Denn dort werden Ihnen Arbeitgeber vorgestellt, die gerne Teilzeitstellen besetzen möchten, Weiterbildungsmöglichkeiten präsentiert, die Sie in Teilzeit belegen können, Beratung für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sowie Steuertipps nach der Berufspause gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. Juni 2017

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Der Deutsche Frauenrat veranstaltet vor seiner jährlichen Mitgliederversammlung in Berlin eine öffentliche und politische Fachveranstaltung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus.

Die Zustimmung zu rechtspopulistischen Bewegungen und Akteuren bereitet uns größte Sorgen. Wie Sie wissen, sind mit ihren Programmen und Äußerungen immer auch frauenfeindliche Ideologien verknüpft. Sie schüren mit Feindbildern, Hassreden und Falschinformationen Ängste und stellen demokratische Errungenschaften in Frage.

Unter dem Titel „Keine Alternative zur Demokratie. Strategien gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus“ soll auf der Veranstaltung geklärt werden, inwiefern Rechtspopulismus hart erkämpfte demokratische Rechte gefährdet. Wo, mit welchen Themen und wie werden demokratische Grundrechte und Frauenrechte angegriffen? Daran anschließend soll diskutiert werden, welche Gegenstrategien für Politik und Zivilgesellschaft sinnvoll erscheinen.

In ihren Vorträgen werden Expertinnen Analysen und Fragen zu Rechtspopulismus und Antifeminismus vorstellen. Anschließend werden auf dem Podium und im Plenum Politikerinnen und ExpertInnen diskutieren, wie die im Bundestag etablierten Parteien mit dem Rechtspopulismus umgehen und wie sie für sich werben.

Sie sind eingeladen mitzudiskutieren!

Das Programm finden Sie hier.

Anmelden können Sie sich bis zum 16.6. online unter: www.frauenrat.de/veranstaltung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin Antje Asmus unter 030/20456917 oder asmus@frauenrat.de

AUS DEM ZFF

Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.

Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2017

AKTUELLES

Im Interview mit der TUP begründet der Politikwissenschaftler Armin Schäfer die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten auf politische Gleichheit und den Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie.

Wahlbeteiligung ist sehr wichtig für die Repräsentativität. Um diese ist es nicht gut bestellt. Untersuchungen zeigen seit Langem, dass die Beteiligungsunterschiede zwischen sozialen Gruppen geringer ausfallen, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist. Eine niedrige ist immer eine sozial ungleiche Wahlbeteiligung, wie wir auch bei der Bundestagswahl 2013 sehen konnten. Menschen mit geringem geringes Einkommen etwa wählen sehr viel seltener als jemand mit hohem Einkommen. Demnach sind die Wähler*innen nicht unbedingt ein Spiegelbild der Wahlberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ fördert bundesweit weitere 75 Standorte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Initiative selber startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.

Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren entwickeln und implementieren die Schutzkonzepte und sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen zu Fragen des Kinderschutzes und die Verankerung von standardisierten Verfahrensweisen bei Gewalt- und Gefährdungssituationen. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte und über Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Der 6. Fachtag des Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wird in diesem Jahr am 23.11.2017 in Stendal zum Thema

Familienzentren schaffen Lebensqualität

an den Schnittstellen von Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden

stattfinden.

Im Vorfeld soll herausgefunden werden, inwiefern Familienzentren bereits an den genannten Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden arbeiten.

Der Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Viertelstunde erübrigen und an der Online-Befragung teilnehmen, die die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Bundesverband der Familienzentren e.V. durchführt. Gerne können Sie den LINK auch an andere Personen bzw. Einrichtungen weiterleiten!

HIER finden Sie die Befragung!

Die Befragung hilft dem Bundesverband und der Stiftung den Fachtag am 23.11. besser vorzubereiten und gibt den IST-Stand zum Thema Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumliches Wohlbefinden wider. Derzeit wird geprüft, wie die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des Fachtags in Stendal präsentiert werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2017

Die Kinderkommission teilt mit:
„Seit nunmehr 24 Jahren findet jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation stellen die Vereinten Nationen die enorme Bedeutung der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern heraus. Denn Familien bilden die Basis einer jeden Gesellschaft.
Durch die Öffnung des Familienbegriffes haben sich in den vergangenen Jahren neue Familienbilder etabliert. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familien mit Pflegekindern, alleinerziehende Eltern und Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, gelebte Realität.
Aber nicht nur die Formen des familiären Zusammenlebens, sondern auch der Alltag der Familien hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft werden nicht nur gefühlt stetig größer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor große Herausforderungen, von denen insbesondere Alleinerziehende betroffen sind.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Beate Walter-Rosenheimer erklärt im Namen des Gremiums: „Familie ist, wo Kinder heranwachsen, sie sich zuhause fühlen, sich wohl fühlen. Wo Menschen mit ihnen leben, denen ihre Gesundheit und ihr Glück am Herzen liegt. Diese Menschen und ihre Kinder wollen wir unterstützen. Egal, in welcher Konstellation die Familie lebt: Vater-Vater-Kind, Mutter-Mutter-Kind, Vater-Mutter-Kind, Oma-Opa-Kind oder Alleinerziehende/r mit Kind. Familien sind bunt und vielfältig. Und das ist gut so.""

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2017

Lokale Bündnisse für Familie feiern rund um den 15. Mai ihren bundesweiten Aktionstag 2017

„Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ – so lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Familie. Mit hunderten Aktionen machen Lokale Bündnisse in ganz Deutschland auf ihr Engagement aufmerksam.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Aktionstages 2017: „Familien haben klare Vorstellungen davon, wie sie in der Zukunft leben wollen. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Betreuungsangebote, mehr Unterstützung für Pflegende und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Vereinbarkeit. Dafür müssen wir heute schon die Weichen stellen. Vielfältige Familienformen ergeben neue Anforderungen an das Lebens- und Arbeitsumfeld. Als Partner vor Ort erkennen die Lokalen Bündnisse für Familie die Bedarfe von Eltern oder Pflegenden frühzeitig und können daher Zukunftsthemen bereits aktiv in ihre Arbeit einbinden. Die Lokalen Bündnisse für Familie werden damit in den kommenden Jahren als Schnittstelle zwischen Familie, Kommunen und Arbeitswelt immer wichtiger.“

Der Aktionstag rückt unter dem Motto „Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie in Deutschland in den Mittelpunkt. Denn Familie und Zusammenleben werden sich auch in der Zukunft weiter wandeln. Der Aktionstag fokussiert sich auf Fragen wie: Was wünschen sich Familien in der Zukunft, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt? Was erwarten sie von neuen Technologien und flexiblem Arbeiten an Erleichterungen im Familienalltag? Mit welchen Maßnahmen können wir eine familienfreundliche Kultur vor Ort weiter stärken?

In ganz Deutschland setzen sich rund 19.000 Akteurinnen und Akteure in Lokalen Bündnissen für Familie im Rahmen von etwa 8.000 Projekten mit ihren Partnern dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wird im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion Anlass und Auftrag zugleich. Unsere Erfolge für Familien reichen vom gesetzlichen Mindestlohn über bessere Kinderbetreuung bis hin zu höheren staatlichen Geldleistungen für Familien. Und wir wollen mehr.
„Der Internationale Tag für Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Anlass und Auftrag zugleich. Heute ist der Tag für Menschen, die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in Deutschland gemeinsam vorankommen, respektvoll miteinander umgehen und Zukunft gestalten. Für sie will die SPD-Bundestagsfraktion bestmögliche Bedingungen.
Damit die Familienkasse stimmt, gibt es endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, höheres Kindergeld und mehr Kinderzuschlag. Um Eltern im Alltag besser zu unterstützen, sorgen wir für gute Kinderbetreuung und schaffen Freiräume, zum Beispiel durch neue Angebote für Familienpflegezeiten.
Und die SPD-Bundestagsfraktion will mehr. Familien sollen mit gerechteren Steuern und gerechteren Sozialabgaben gezielt gefördert werden. Dazu setzen wir in der Bildungspolitik auf Offensive: Wir fordern unter anderem Qualitätsstandards für Kitas, mehr Schulsozialarbeit und gute Ganztagsangebote. Mit unserem Vorschlag für eine Familienarbeitszeit werden Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder und Kinder mehr von ihren Eltern haben.
Für eine erfolgreiche Familienpolitik krempeln wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Familie zu leben ist eine schöne, aber auch anstrengende, tägliche Herausforderung. Insbesondere Familien mit wenig Einkommen oder mit geringerer Qualifikation haben es deutlich schwerer, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sie brauchen eine förderliche Familienpolitik, die Armut verhindert, sie finanziell sichert und für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot an sozialer Infrastruktur sorgt, wie z.B. Ganztagsbetreuung in Kitas und Schule.
Vor allem unterstützende Angebote, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken, müssen flächendeckend zur Verfügung stehen und dürfen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland vom 13.05.2017

„Gut gebildete Menschen sind unsere wichtigste Ressource. Bildung beginnt in der Familie und muss ein Leben lang begleitet und gefördert werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, am Internationalen Tag der Familie. Der Fokus des von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Gedenktages liegt 2017 auf dem Thema „Familien, Bildung, Wohlbefinden“. Es soll das Bewusstsein für die Rolle von Familien bei der Förderung der frühkindlichen Bildung und des lebenslangen Lernens stärken.
„Familien sind der erste und wichtigste Lernort für Kinder. Hier lernen sie zu vertrauen, Verantwortung zu übernehmen, zu lieben, zu streiten und Probleme zu lösen. Doch immer häufiger fehlt Eltern die Zeit, ihrem Nachwuchs vorzulesen, geduldig zu erklären oder den Entdeckerdrang ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten“, betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn der Spagat zwischen Familie und Beruf, finanzielle Unsicherheit, Zeitdruck und mangelndes Verständnis in der Öffentlichkeit machen ihnen das Leben schwer.“
Gute Bildung kann nur gelingen, wenn Familien, Kindergärten und Schulen an einem Strang ziehen und der Staat den Wissenserwerb als fundamental wichtige Aufgabe ansieht und unterstützt. Doch ebenso wie Familien rückt auch das Thema Bildung immer stärker ins Abseits der politischen Diskussion. „Es ist letztlich nicht entscheidend, ob Kinder in acht oder neun Jahren zum Abitur kommen“, so Heimann. „Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche erfahren, wie unverzichtbar gute Bildung für sie selbst und die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie brauchen Schulen, die Raum und Zeit zum Denken und Hinterfragen geben. Sie brauchen Lehrer und Erzieher, die genug Kapazität haben, um sie gut zu begleiten und zu unterstützen. Wir brauchen wissbegierige und kluge Köpfe! Das muss dem Staat etwas Wert sein!“
Dass Eltern trotz angeblicher Lehr- und Lernmittelfreiheit jedes Schuljahr kräftig zur Kasse gebeten werden, als Ersatzlehrer einspringen oder aus eigener Tasche für Möbel in den Schulhäusern sorgen müssen, ist alarmierend. Und es zeigt, zu welchem Randthema Bildung in den Ländern geworden ist. Wenn das Geld für Schulmöbel, geeignete Räume und einen sinnvollen Personalschlüssel nicht reicht, schaden wir uns selbst. Oder anders gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“ (John F. Kennedy).

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2017 präsentiert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) einen deutsch untertitelten Film des baskischen Verbandes „Association of Large Families from the Basque Country“. In seinem Film „Mutter sein ist mehr“ (im Original: „Beeing a mother ist a plus“ / Link: https://www.youtube.com/watch?v=0_Qz5uO7oCc) zeigt Regisseur Santiago Requejo in einer Produktion der Agentur 2mas2, welche demütigenden Erfahrungen Mütter machen, wenn sie nach mehrjähriger Erziehungsarbeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen.

Kindererziehung ist ein Bonus im Lebenslauf

„Es ist an der Zeit, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Organisation und Führung eines Haushalts von bspw. fünf oder mehr Personen in unserer Gesellschaft im Lebenslauf gewertet wird“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien e.V. „Die Qualifikationen, die Mütter nach mehrjährigen Erziehungszeiten mit in ein Unternehmen bringen, sollten nicht unterschätzt werden“, so Müller. „Organisationstalent, Improvisationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Geduld und Durchhaltevermögen sind Soft Skills, die in keinem Business-Seminar so gründlich wie im Familienalltag angeeignet und täglich stressgetestet werden“, erläutert sie.

Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, betont die besondere Beziehung zur Arbeit des Verbandes: „Das Video zeigt wie ein komplexes Thema einen würdigen Abschluss finden kann. Und gerade dafür setzt sich unser Verband ein: Wertschätzung und Wiedereinstieg für Mütter.“

Das Video „Mutter sein ist mehr“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

JFMK beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.

Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen.

Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig:
„Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“

Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig.

Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“

Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft.

Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017

Marks und Heiligenstadt geben Startschuss für 2. Förderwelle des Bundesprogramms in Niedersachsen, Hamburg und Bremen

Gemeinsam für noch mehr Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, und die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt haben heute in Hannover bei einer Starterkonferenz der 2. Förderwelle Auftrag und Ziele des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für Niedersachsen, Hamburg und Bremen vorgestellt. In den drei Ländern können bis zu 500 Kindertagestätten durch zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen und durch gezielte Fachberatung bei der Integration, Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen unterstützt werden. In Niedersachsen profitieren im Rahmen der zweiten Förderwelle bis zu 388 Einrichtungen von dem Bundesprogramm.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks: „Sprache erleichtert alles im Leben. Sie ist für Kinder der Schlüssel zu Chancengleichheit und Teilhabe. Daher bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesmittel für das erfolgreiche Programm Sprach-Kitas zu verdoppeln. In Niedersachsen, Hamburg und Bremen können damit bis zu 500 Kitas gefördert werden, damit jedes einzelne Kind in seiner sprachlichen Entwicklung gut begleitet und unterstützt wird.“

Über das Programm „Sprach-Kitas“ stehen zwischen 2016 und 2020 Fördermittel in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Träger der „Sprach-Kitas“ finanzieren aus den Mitteln zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Einrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatung für Einrichtungsverbünde, um die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf zu stärken.

Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt bedankte sich auch im Namen ihrer Amtskolleginnen aus Hamburg und Bremen für dieses Engagement: „Viele Kindertagesstätten stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit wenigen und ganz ohne Deutschkenntnisse sprachlich zu fördern. Das ist der Grundstein für eine gelingende Integration und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Sinne Verantwortung übernimmt und unsere Kitas personell verstärkt und auch fachlich-pädagogisch unterstützt. Mit dem Bundesprogramm werden die vielfältigen Maßnahmen des Landes Niedersachsen hervorragend ergänzt“, so Heiligenstadt. Die Landesregierung hat unter anderem die Investitionen in die frühkindliche Sprachförderung bis 2019 verdoppelt und stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen nunmehr 12 Millionen Euro jährlich hierfür zur Verfügung. Mit einem 60-Millionen-Programm wird die Landesregierung zudem für Personalverstärkungen und mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen sorgen.

Auf der Starterkonferenz informieren sich rund 750 Fachkräfte und Kita-Leitungen über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. In Fachforen und Workshops stehen unter anderem Fragen der Mehrsprachigkeit, der inklusiven Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und der Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrungen im Fokus. Zudem wird die Rolle der zusätzlichen Fachkraft und der Kita-Leitung erörtert sowie über Fragen gelingender Bildungs- und Erziehungspartnerschaft diskutiert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Bundesrat stimmt Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in zweiter Lesung zu

Der Bundesrat hat heute (Freitag) in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Pünktlich zum Muttertag haben wir es geschafft, dass künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Für alle Frauen in Beschäftigung, für Studentinnen und Schülerinnen wird es nun ein einheitliches Schutzniveau geben. Mütter von Kindern mit Behinderung haben künftig Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen neu eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls dafür, dass Frauen selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben können, denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Gleichzeitig schreiben wir den notwendigen Schutz fest. Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“

Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

1. Vorgezogene Änderungen des derzeitigen Mutterschutzrechts

Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

  • Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben u.a. zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst.

2. Neufassung des Mutterschutzgesetzes:

Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft:• Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

  • Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.

  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

  • Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt u.a. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten.

  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute (Freitag) im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.

“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig.

„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Erweiterung der Härtefallregelung prüfen
Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 12.05.2017

„Statt immer neue Ankündigungen zu machen, muss Manuela Schwesig bei der Verbesserung der Kita-Qualität endlich liefern“, so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein Kita-Qualitätsgesetz durch die Bundesfamilienministerin auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg. Müller weiter:
„Seit Beginn der Wahlperiode verspricht die Familienministerin immer wieder, sie wolle sich für ein Kita-Qualitätsgesetz stark machen. Passiert ist bisher allerdings nichts. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz sind unambitioniert und unzureichend. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/12092) selbst davon aus, dass für den qualitativen Ausbau rund zehn Milliarden Euro jährlich notwendig sind. Wenn der Bund nun ab 2018 pro Jahr rund eine Milliarde zur Verfügung stellen will, dann ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nachhaltige und spürbare Verbesserung für unsere Jüngsten sind so jedenfalls nicht zu erreichen. Wir brauchen eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 19.05.2017

„Der massive Kitaplatzmangel ist die Folge von rückläufigen Investitionen und Personalmangel“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Meldungen zu aktuellen Zahlen von etwa 300.000 fehlenden Kitaplätzen.

Müller weiter: „Der Kitaplatzmangel in dieser Größenordnung ist der Fachwelt und Politik seit langem bekannt. Dabei sprechen alleine die Investitionszahlen Bände: In der Bundesrepublik ohne die Stadtstaaten haben sich die Investitionen in den gesamten Kitabereich zwischen 2013 und 2015 von 2,21 Milliarden auf 1,15 Milliarden Euro nahezu halbiert. In den Bundesländern, wo der Mangel besonders groß ist, gingen die Investitionen teilweise sogar noch weiter zurück, so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von 208 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2015 oder in Bayern von 708 Millionen auf 343 Millionen Euro, wie uns die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/12092) mitteilte. Zudem fehlt überall qualifiziertes Personal bei gleichzeitigem Anstieg der Renteneintrittszahlen. Die Bundesregierung redet das Problem klein und meint, mit einem Programm für 100.000 Kitaplätze bis zum Jahr 2021 sei das Problem gelöst.

DIE LINKE fordert daher ein Kitaqualitätsgesetz mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kitakosten. Gleichzeitig muss die Erzieherausbildung besser gefördert werden; zu diesem Zweck muss der Beruf zunächst zu einem Mangelberuf erklärt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 17.05.2017

„Die Gleichstellung eingetragener Lebensweisen mit der Ehe muss endlich vollendet sowie die internationale Solidarität mit queeren Menschen verstärkt werden“, fordert Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT) am 17. Mai. Petzold weiter:
„In Deutschland gelten nach wie vor ungleiche Rechte für queere Familien- und Ehemodelle. Es fehlt noch immer die ‚Ehe für alle‘ und das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Am 17. Mai 2017, dem Tag des IDAHOT, wird bezeichnenderweise zum dritten Mal in dieser Wahlperiode ein Bericht im Rechtsausschuss zur Nicht-Behandlung von Gesetzentwürfen der LINKEN, der Grünen und des Bundesrates zur Öffnung der ‚Ehe für alle‘ behandelt. Der Bundestagspräsident forderte jüngst alle Fraktionen auf, wenigstens den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Wahlperiode zu behandeln, nachdem auch die Kultusministerin von Rheinland-Pfalz intervenierte. Ich erinnere daran, dass wir seit mehr als 27 Sitzungswochen immer und immer wieder die Behandlung der im Rechtsausschuss vorliegenden Gesetzentwürfe zur ‚Ehe für alle‘ von LINKEN, Grünen und Bundesrat eingefordert und beantragt haben. Es ist die Große Koalition und für sie namentlich die SPD, die in jeder dieser Sitzungen einen Antrag auf Vertagung oder Absetzung von der Tagesordnung gestellt hat. DIE LINKE handelt, die GroKo verschleppt. Seit 2013 inzwischen 27 Mal. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, wird deshalb am 18. Mai in der Sitzung des Ältestenrates den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auffordern, die Koalitionsfraktion nachdrücklich an ihren Verfassungsauftrag zu erinnern und Gesetzentwürfe, die zur Behandlung überwiesen wurden, auch endlich zu behandeln. Es ist höchste Zeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 16.05.2017

DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch

Eine vollständige Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen um jährlich 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen ist. „Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den „Bayern-Tarif“ des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.

Unter „Mittelstandsbauch“ versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes – also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro – bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.

Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden

Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. „Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt“, sagt Bach. „Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken“. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 17.05.2017

Repräsentative Befragung von IAB, BAMF und SOEP unter Geflüchteten: Vier von fünf Kindern im Alter von drei oder mehr Jahren gehen in eine Kita, aber nur jedes sechste im Alter unter drei Jahren – In der Schule bekommt etwa die Hälfte der Kinder eine Sprachförderung

Kinder von nach Deutschland geflüchteten Menschen gehen im Alter von drei oder mehr Jahren kaum seltener in eine Kindertageseinrichtung als andere in Deutschland lebende Kinder. Deutlichen Nachholbedarf gibt es jedoch im frühkindlichen Alter unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe besucht nur jedes sechste Kind von Geflüchteten eine Kita – etwa halb so viele wie unter allen in Deutschland lebenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die erstmals repräsentativ für Deutschland Auskunft gibt über die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Fluchthintergrund. Die Daten basieren auf der IAB-BAMF-SOEP Befragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter mehr als 4.500 erwachsenen Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland kamen. Demzufolge nutzen Geflüchtete für ihre unter drei Jahre alten Kinder zu einem Anteil von gut 15 Prozent eine Kita, während die Nutzungsquote unter allen Kindern in Deutschland bei über 28 Prozent liegt.

„Dass Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von unter drei Jahren vergleichsweise selten in eine Kita gehen, ist insofern problematisch, als die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe möglichst früh gelegt werden sollten und der spätere Bildungserfolg stark von der Bildungs- und Betreuungssituation im frühkindlichen Alter abhängt“, erklärt Frauke Peter, Bildungs- und Familienökonomin am DIW Berlin, die die Studie gemeinsam mit Ludovica Gambaro, Elisabeth Liebau und Felix Weinhardt verfasst hat. „Frühe Versäumnisse lassen sich später nur aufwendig wieder ausgleichen“, so Peter. Die Anstrengungen, dass Kinder Geflüchteter Bildungs- und Betreuungsangebote auch im frühkindlichen Alter nutzen, sollten daher erhöht werden.

Noch ist unklar, was genau den Ausschlag für oder gegen einen Kita-Besuch gibt

Im Alter ab drei Jahren besuchen Kinder Geflüchteter bis zur Einschulung zu 80 Prozent eine Kita – bei allen Kindern in Deutschland liegt die entsprechende Quote bei fast 95 Prozent. In beiden Altersgruppen gibt es einen Ost-West-Unterschied: In den neuen Bundesländern gehen mehr Kinder Geflüchteter im Alter von bis zu drei Jahren in eine Kita als in den alten Bundesländern. In der Altersgruppe der Kinder von drei bis sechs Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Auf Basis der bisherigen Datenlage ist es jedoch nicht möglich, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen. So kann nicht untersucht werden, ob die Erwerbstätigkeit, der Bildungsstand der Eltern oder Stadt-Land-Unterschiede einen Einfluss darauf haben, ob Kinder Geflüchteter in eine Kita gehen oder nicht. Sicher ist nur: Je älter das Kind, desto wahrscheinlicher geht es in eine Kita. Und, mit Blick auf Kinder zwischen drei und sechs Jahren: Je länger Kinder bereits in Deutschland und speziell in Westdeutschland leben und je eher sie in einer privaten Wohnung statt einer Gemeinschaftsunterkunft leben, desto häufiger besuchen sie eine Kita.

Das Forscherteam des DIW Berlin hat zudem den Schulbesuch von Kindern Geflüchteter untersucht. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht hierzulande wenig überraschend, gehen mehr als 94 Prozent in eine Grund- oder Sekundarschule. Die Tatsache, dass rund fünf Prozent der Kinder nicht zur Schule gehen, wird in künftigen Befragungen aber noch eine größere Rolle spielen: „Es ist beispielsweise wichtig zu verstehen, ob diese Kinder aufgrund psychischer Faktoren oder aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht in die Schule gehen“, sagt Studienautor Felix Weinhardt. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte derjenigen Kinder Geflüchteter, die zur Schule gehen, bekommen keine gezielte Sprachförderung. „Vielleicht sprechen viele dieser Kinder bereits Deutsch – wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch hier Nachholbedarf besteht“, so Weinhardt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.05.2017

Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen – mit und ohne Migrationshintergrund – aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Per Saldo dürfte die Armut unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr demnach also um rund 82.000 auf 2.629.000 Personen ansteigen. Für 2016 ergibt sich somit eine Zunahme der Kinderarmutsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 20,2 Prozent. Weitere Berechnungen zeigen, dass das Armutsrisiko von Kindern, die mit ihren Eltern oder alleine in die Bundesrepublik eingewandert sind, um knapp 10 Prozentpunkte auf über 58 Prozent angestiegen sein dürfte. Damit erhöht sich zugleich der Anteil der Einwandererkinder unter den armen Kindern. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.

Für seine Vorausberechnung (nowcasting) nutzt das WSI die aktuellsten verfügbaren Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Asylbewerberleistungen und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die moderat positive Entwicklung bei den einheimischen Kindern den Anstieg der Kinderarmut dämpft, aber nicht abfangen kann", sagt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Dazu scheint sich die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Einkommen von Familien nicht stark genug niederzuschlagen."

In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte das WSI gezeigt, dass die Zuwanderung von geflüchteten Familien, die als Asylbewerber unter der Armutsgrenze leben, bereits 2015 eine deutliche Zunahme der Kinderarmut zur Folge hatte. Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1.978 Euro im Monat.

Der prognostizierte weitere Anstieg der Armutsquote im Jahre 2016 ist darauf zurückzuführen, dass die amtliche Armutsstatistik die Zuwanderung des Jahres 2015 nur mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigen konnte. Zum einen bezieht sich die Armutsstatistik nur auf Personen in Privathaushalten. Viele Flüchtlingsfamilien lebten aber Ende 2015 in Sammelunterkünften und wurden daher ausgeklammert. Zum anderen bewirkten erhebungstechnische Gründe eine Untererfassung der Einwanderung, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 stattfand. Dieser unerfasste Anteil aus dem Jahr 2015 schlägt sich in der Statistik für 2016 nieder.

Sollte sich der moderate Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr wie von vielen Wirtschaftsforschern prognostiziert fortsetzen, erwartet Seils für die nächste Zukunft einen Rückgang der Kinderarmut – insgesamt und auch unter Flüchtlingen. Zum einen würden die jugendlichen Zuwanderer erwachsen und fielen dann aus der Statistik, zum anderen werde die Erwerbstätigkeit unter den Einwanderern steigen.

– Konsequenzen für die Politik zur Armutsbekämpfung –

Für den WSI-Forscher ergeben sich daraus drei Konsequenzen für eine Politik zur Armutsbekämpfung:

Erstens mache die steigende Kinderarmut deutlich, dass die Anstrengungen in der Armutspolitik und die damit verbundenen Aufwendungen nicht nachlassen dürfen. Selbst wenn die Kinderarmut in den kommenden Jahren wieder etwas sinken wird, sei das "kein Grund zur Entwarnung", meint Seils. "Wenn wir die jugendlichen Einwanderer heute nicht ausreichend qualifizieren, werden sie als junge Erwachsene unter den armen Erwerbstätigen oder Arbeitslosen wieder auftauchen." Hier biete sich sowohl die Chance als auch die Herausforderung, künftige Armut durch die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

Zweitens sei der steigende Anteil der Einwandererkinder unter den armen Minderjährigen zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Kinderarmutspolitik der kommenden Jahre werde also darin bestehen müssen, die eingewanderten Eltern und insbesondere Mütter zu befähigen, Arbeit zu Konditionen und Löhnen zu finden, die es ihnen ermöglicht, ihre Familien selbst über die Runden zu bringen.

Schließlich dürften die einheimischen Kinder bei aller Aufmerksamkeit für die Einwanderer nicht vergessen werden. "Trotz Rekordbeschäftigung hat sich das Armutsrisiko der einheimischen Kinder nur wenig verringert", resümiert Seils.

Die Vorausberechnung mit detaillierten Angaben zum Verfahren finden Sie im WSI-Verteilungsmonitor: http://www.boeckler.de/wsi_108105

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.05.2017

Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens – Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.

"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden", erklärt Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik. Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen: Erstens herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind – nicht selten werden sie überschätzt. Zweitens wird nicht unterschieden zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Drittens geht es bisweilen durcheinander zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.

In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:

1. Das Durchschnittseinkommen: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Allerdings werden dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einen Topf geworfen. Aussagefähiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.

Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen – also der Wert, der genau in der Mitte wäre, wenn man alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinanderlegen würde. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro. Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt. Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung: rund 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen weniger.

2. Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen: Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Es wird ermittelt, indem man vom Brutto die steuerrechtlich relevanten Freibeträge abzieht. Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen. "Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus", sagt Rietzler.

Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.

3. Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz: Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt. Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.

Ergebnis: Durchschnittsverdiener deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten) weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Dabei zeigt sich: In keinem Fall kommen Durchschnittsverdiener in die Nähe des Spitzensatzes.

Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent. Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz (siehe die Tabelle). Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.

*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_126_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.05.2017

Im Jahr 2015 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,50 Kindern je Frau. Das war zwar der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, aber weiterhin weniger als der EU-Durchschnitt, der bei 1,58 Kindern je Frau lag. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

Im EU-Vergleich hatte Frankreich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer. Laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat wurden dort 2015 durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau) und Schweden (1,85). Die niedrigsten Geburtenziffern gab es in Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (je 1,32).

Die Geburtenziffern für Deutschland und die anderen EU-Staaten stehen in der Eurostat-Datenbank zur Verfügung.

Europa in Zahlen ist das Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur amtlichen europäischen Statistik.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.05.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Linken (18/10628) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

In der Sitzung erneuerte die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Regelbedarfe für Kinder in den sozialen Grundsicherungssystemen müssten erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Steuerfreibeträge für Eltern gestrichen werden, da von ihnen Besserverdienende im Gegensatz zu Eltern mit kleinen Einkommen überproportional profitieren würden. Zudem müsse der Bezug des Kinderzuschlags entbürokratisiert werden. Ebenso forderte die Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch, die Verpflegung in Kitas und Schulen und für den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Union wies die Forderungen als nicht finanzierbar zurück. Eine Kindergrundsicherung nach den Plänen der Linken würde zusätzliche Ausgaben von 14 Milliarden Euro umfassen. Angesichts der Finanzlage sei dies nicht zu stemmen. Noch nie habe der Staat so viel Geld für Familien ausgegeben wie derzeit. Zudem mache es keinen Sinn, das Geld nach dem Gießkannenprinzip auszugeben. Staatliche Leistungen müssten zielgenau verteilt werden. Der beste Schutz gegen Kinderarmut sei die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb habe die Koalition die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Schwerpunkt gemacht. So sei der Kita-Ausbau massiv vorangetrieben worden. Die Beiträge für den Kita-Besuch und die Essensverpflegung müssten sozial gestaffelt werden.

In diesem Sinne argumentierte auch die SPD. Sie sprach sich allerdings für den beitragsfreien Kita-Besuch für alle aus. Kitas seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und müssten deshalb kostenfrei für alle sein. Kinder reicher und armer Eltern sollten schließlich gemeinsam in den gleichen Kitas betreut werden. Der soziale Ausgleich müsse über ein gerechtes Steuersystem hergestellt werden. Zugleich forderte die SPD eine finanziell höhere Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau in den kommenden Jahren.

Die Grünen unterstützten zum Teil den Antrag der Linken. Auch sie sprachen sich für eine Kindergrundsicherung aus. Es sei ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sei. Allerdings lehnten sie wie die CDU/CSU-Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ab, dieser müsse sozial gestaffelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 315 vom 17.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach eine Aktionsplan gegen Kinderarmut ist richtig und wichtig, denn das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen. Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD "zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.

Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf "nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention" stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.

Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht "mit aller Überzeugungskraft" beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei "sehr vielgestaltig", weshalb es sich verbiete, "alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren". Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem "das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder" missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.

Gegen eine "Per-Se-Nichtigkeitserklärung" sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein "individualsiertes Aufhebungsverfahren" angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.

Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, "grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind". Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, "den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben". "Nur diese Lösung bietet Schutz", sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. "Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank."

Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine "Soll-Lösung", in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, "aber mit Elastizität".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 320 vom 18.05.2017

Die Grünen wollen durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Dazu haben sie einen Gesetzenwurf (18/12360) eingebracht, der am morgigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass "gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen".

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen beziehen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 316 vom 17.05.2017

Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.

Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.

Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 314 vom 17.05.2017

Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 313vom 17.05.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In ihrer heutigen Sitzung hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt der Jugend- und Familienministerkonferenz, immerhin Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem wichtig, da derzeit immer mehr Bundesländer bestehende Landesregelungen zur Qualität aufweichen.

Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Jugend- und Familienminister deutlich, dass sie gemeinsam die Qualität der Angebote verbessern möchten. Viele Bundesländer schlagen aktuell einen anderen Weg ein. Es werden Geringqualifizierte als Fachkräfte anerkannt, Quereinsteigende vom ersten Tag in der Kita wie vollwertige Erzieherinnen und Erzieher behandelt und Ausbildungsgänge unterhalb der Erzieherausbildung auf den Weg gebracht. Nach Ansicht der AWO darf das pädagogische Niveau aber nicht weiter abgesenkt werden.

Ursache für diese Entwicklung ist der Fachkräftemangel. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, die Ansprüche zu senken, sondern kann nur darin liegen, den Beruf attraktiver zu gestalten. Um mehr Menschen für die Kinderbetreuung zu begeistern, müssen die Rahmenbedingungen attraktiver werden. Das bedeutet auch Bezahlung und Ausbildungsvergütung zu verbessern.

Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.05.2017

AWO zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie

Heute wird in über 130 Ländern der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (kurz IDAHOT) begangen. „Es ist nach wie vor traurige Realität, dass sich Familienformen jenseits des heterosexuellen Familienkonzepts mit beachtlichen rechtlichen Hürden und gesellschaftlichen Vorurteilen auseinandersetzen müssen. Doch überall leben Menschen in verschiedensten Familienformen zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich diesen Realitäten stellen und alle Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und führt aus: „Die AWO ist diesem Prinzip schon lange verbunden. So verabschiedete sie 1987 ein Grundsatzprogramm, in dem es hieß, dass Familienpolitik und Familienförderung den veränderten Lebensentwürfen von Familien Rechnung tragen müssen und sich nicht länger ausschließlich an der Institution Ehe oder an einem bestimmten Familientypus orientieren dürfen.“

Der diesjährige IDAHOT will auf der einen Seite die Situation von queeren Menschen innerhalb von Familie stärker in den Blick rücken – so erfahren viele Menschen aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise negative Reaktionen und Ausgrenzung in ihrer eigenen Familie. Auf der anderen Seite geht es um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen queerer Familienmodelle wie z.B. sog. Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt: „Besonders die institutionalisierte Diskriminierung ist nicht hinnehmbar. Die AWO fordert, dass queere Familienmodelle gesetzlich als gleichwertige Formen von Familie anzuerkennen sind. Sie dürfen keinen Grund für gesellschaftliche Deklassierung und rechtliche Diskriminierung sein. So muss beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich verankert werden.“

Bereits seit 2005 gilt der 17. Mai als internationaler Tag, um auf die Belange von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Der diesjährige IDAHOT widmet sich schwerpunktmäßig den Familien. Die AWO unterstützt Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördert alternative Lebenskonzepte. Dies hat die AWO in ihren Leitsätzen verankert. Daher unterstützen wir die queere Bürgerrechtsbewegung und wirken an einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Staatssekretär Kleindiek besucht Berliner AWO Kita

Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung besuchten der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek und der Bundesvorsitzende der AWO Wolfgang Stadler heute die AWO Kita Maulwurf in Berlin Mitte.

„Beschäftigte in Kitas engagieren sich tagtäglich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und unterstützen Familien in ihrem Alltag. Ihre Arbeit wertzuschätzen, war mir daher heute besonders wichtig. Aus dem heutigen Besuch in der Kita nehme ich viele Eindrücke und Anregungen mit“, erklärte Staatssekretär Kleindiek. Der AWO Bundesvorsitzende Stadler ergänzt: „Als Träger von 2.500 Kitas wissen wir, dass von den Erzieherinnen und Erziehern viel erwartet wird. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden, doch ich weiß, dass unsere Fachkräfte einen großartigen Job machen.“

Die Rahmenbedingungen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen sind häufig schwierig. Die größte Herausforderung im Kita-Alltag stellt dabei der Personalmangel bzw. der vielerorts zu schlechte Personalschlüssel dar. Deshalb begrüßt der AWO Bundesvorsitzende, dass sich Bund und Länder bereits 2016 auf gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Betreuungsqualität verständigt haben, erklärt aber: „Wir erwarten nun weitere konkrete Maßnahmen.“ Grundsätzlich sieht Stadler aber eine überaus positive Entwicklung der Bedeutung des Themenfeldes Kita: „Besuche wie der heutige bestärken uns in unserem langjährigen Engagement für eine bessere Betreuungsqualität. Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg hin zu einheitlichen gesetzlichen Qualitätsstandards konsequent weitergehen. Gerade weil die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern so wichtig ist, müssen wir sie unterstützen in dem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und sie besser vergüten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Allein in der Bundesrepublik sind mittlerweile über eine Million Menschen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten tätig. Den morgigen Internationalen Tag der Pflegenden möchte die AWO nutzen, um auf die schwierige Situation der beruflich Pflegenden aufmerksam zu machen. „Die Pflegenden sichern Lebensqualität und ein würdevolles Altern von kranken sowie hilfe-und pflegebedürftigen Menschen. Damit dies so bleibt, fordert die AWO bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und eine deutlich bessere Personalausstattung“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Vor allem in den zwei Bereichen Personalausstattung und Finanzierung der Pflegeversicherung bzw. Einführung einer Bürgerversicherung sieht die AWO Handlungsbedarf. „Gute Pflege muss auf einer soliden finanziellen Basis stehen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, ist Döcker überzeugt. Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Bürgerversicherung. Nur sie kann eine solidarische und auskömmliche Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung mit für die Versicherten auch langfristig bezahlbaren Beiträgen leisten. Zusätzlich fordert die AWO, dass die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen systemgerecht über die Krankenversicherung und nicht wie bisher durch die Pflegeversicherung finanziert werden soll.

Die regional unterschiedliche, aber quasi überall defizitäre Personalausstattung stellt die Pflege seit langem vor eine große Herausforderung und geht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen sowie der beruflich Pflegenden. „Eine gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen“, betont Döcker abschließend.

In Erinnerung an die Vorreiterin der modernen Pflege, Florence Nightingale wird der 12. Mai international als Tag der Pflegenden begangen. Der diesjährige Tag der Pflegenden steht unter dem Motto „Eine starke Pflege weist den Weg“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über ein "Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Phantasie und Kreativität bleiben vielfach fast völlig ungenutzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.05.2017

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. Diese Bedenken sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden und zu Änderungen am Gesetzentwurf führen. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist. Dazu muss das Kind eine entsprechende Reife besitzen, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Bundestag allerdings nicht allen von den Bundesratsausschüssen empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf folgen. So sollte aus Sicht des Verbandes eine Ehe, bei der ein Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, ausnahmslos aufgehoben werden. Die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Untergrenze von 14 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht sachgerecht.

Der Bundestag sollte aber jenseits der Diskussion über eine Altersuntergrenze die Bedenken der Bundesratsausschüsse dahingehend berücksichtigen, dass Kinderehen nicht pauschal als nichtig angesehen werden, sondern in jedem Einzelfall von einem Familiengericht aufgehoben werden müssen. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Im Falle der Nichtigkeit ergeben sich weitreichende Folgen für die Betroffenen. Zum Beispiel können Unterhalts-, Erbschafts- und Versorgungsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen. Das darf nicht sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik auf, die demokratischen Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zukünftig ernst zu nehmen. Nur so wäre eine tatsächliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzbar.

Welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendhilfe in der deutschen Politik hat, zeigt die gestrige Tagesordnung des Bundestages, in der das Einbringen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Mitternacht gesetzt wurde. Darüber hinaus sind die Fristen zur Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben für die Verbände und Organisationen in der jüngsten Vergangenheit stetig verkürzt worden. „Dieses Verhalten wirft doch die Frage auf, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt ein Interesse haben, die demokratischen Verfahren zu gewährleisten und damit eine fachlich qualifizierte Bürgerschaft zu beteiligen“ so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.

Obwohl es wichtig ist, mit dem SGB VIII die Perspektive des Kindes zu stärken und im Regierungsentwurf dazu einzelne gute Regelungen vorgeschlagen werden, reichen diese bei Weitem nicht aus. Aus Sicht des DKSB werden die Kinderrechte im aktuell diskutierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht wirklich umgesetzt. „Es gilt, die Kinderrechte ernst zu nehmen“ so Heinz Hilgers. Der DKSB befürchtet beispielsweise, dass der Passus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im SGB VIII, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten einräumt, eine Ungleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Kinder dauerhaft zur Folge hätte.

„Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er zuerst die Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufnimmt und sich damit ein Beispiel an der Europäischen Union nimmt, die in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU die Kinderrechte bereits normiert hat. Damit wird er die richtige Grundlage schaffen für ein neues Kinder- und Jugendhilferecht“ betont Heinz Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.

„Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben.“ kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. „Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen.“ führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.

Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. „Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen.“ erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. „Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.“

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. „In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen – zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe.“ so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.

Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.“, so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.05.2017

Eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland an. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt vor, Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.

"Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür sprechen Gründe, wie etwa die bei erfolgreichen Interventionen zu erzielenden positiven Effekte für die Gesamtgesellschaft, sei es in fiskalischer oder sozialer Hinsicht. Im bestehenden föderalen und rechtlichen Rahmen stoßen die Fördermöglichkeiten des Bundes jedoch leicht an Grenzen. Die in der Studie vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll hier Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

"Im derzeitigen föderalen Zusammenspiel organisieren Länder und Kommunen die Bildungs- und Teilhabeförderung junger Menschen in je unterschiedlicher Weise. Unser Ziel muss es jedoch sein, für Kinder und Jugendliche bundesweit gleiche Lebenschancen herzustellen", sagt Peter Siller, Abteilungsleiter Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. "Das Bundeskinderteilhabegesetz kann helfen, dieses Ziel zu erreichen, da es nicht nur den Rechtsanspruch auf Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche erstmals festschreiben würde, sondern auch an einer zentralen rechtlichen Stelle regeln würde, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene direkt gewährleistet werden können", so Siller weiter.

Die Studie macht klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt. Die Studie verdeutlicht im Rahmen einer Generationenbilanzierung, dass es aufgrund der längerfristigen positiven Auswirkungen von höheren Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen auf die Fiskalpolitik für Investitionen des Bundes dazu durchaus genügend finanzielle Spielräume gibt.

Die Studienergebnisse sind auch Grundlage für die Konferenz "Familien stärken und Vielfalt ermöglichen", die heute und morgen in Berlin stattfindet.

Die Studie "Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen" steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Population Europe und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Ort: Berlin

Unsere Lebenserwartung steigt – statistisch um nahezu sechs Stunden pro Tag. Das ist für den Einzelnen eine positive Nachricht. Gleichzeitig altert Deutschland: 2030 werden voraussichtlich mehr als 30 Prozent der Menschen in unserem Land über 60 sein. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden die letzten geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten „Baby-Boomer“) das Rentenalter erreichen. Die Auswirkungen des Demografischen Wandels werden also in nicht allzu ferner Zukunft immer deutlicher spürbar werden.

Was ergibt sich daraus für den Einzelnen und für die Gesellschaft? Ist es fair, der nächsten Generation mehr aufzubürden, oder muss jeder für sich selbst sorgen? Und was können wir tun, um auch in Zukunft soziale Sicherheit für Alt und Jung garantieren zu können? Die Flexibilisierung des Berufslebens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage gesellschaftlicher Teilhabe aller Generationen sind nur einige Facetten dieses hochaktuellen Themas.

Vier Experten geben dazu der jüngeren Generation bei einer Dialogveranstaltung im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt Auskunft.

Es diskutieren

  • Dr. Wolfgang Gründinger, Stiftung Generationengerechtigkeit / Bundesverband der Digitalen Wirtschaft
  • Dr. Christian Hunkler, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik / Munich Center for the Economics of Aging
  • Dr. Harald Wilkoszewski, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Isabell Senff, Deutsche Post AG / Mitglied des Vorstandes ver.di Jugend

Moderation: Dr. Andreas Edel, Population Europe / Max-Planck-Institut für demografische Forschung

Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm folgt. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite www.7jahrelaenger.de/ bzw. www.population-europe.eu.

Melden Sie sich schon heute per E-Mail an: https://survey.demogr.mpg.de/index.php?r=survey/index&sid=823412&lang=en

Termin: 29. Juni 2017, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Wie stellen wir uns eine lebenswerte Gesellschaft im digitalen Zeitalter vor und wie können wir sie aktiv mitgestalten? Wie sieht ein gutes Familienleben in der digitalen Gesellschaft aus und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie können wir die Teilhabe aller Generationen sicherstellen und eine digitale Spaltung verhindern? Wie unterstützen wir Engagement und nutzen digitale Hilfsmittel für demokratische Prozesse? Und welche digitalen Kompetenzen sind heute überhaupt nötig?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese und weitere Fragen mit Ihnen und zahlreichen Gästen auf einer eintägigen Fachkonferenz diskutieren. Unter der Überschrift „Digitale Agenda für eine lebensWerte Gesellschaft“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedlichen thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung beleuchten und in Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt erörtern. Es sollen aktuelle Herausforderungen benannt und Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft skizziert werden.

Die Veranstaltung wird mit nur begrenzten Teilnahmeplätzen stattfinden. Weitere organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link.

Termin: 07. Juli 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Ver.di und Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Vor mittlerweile elf Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und ist heute aktueller denn je. Damals damit verbundene Hoffnung auf mehr Schutz vor Diskriminierung standen Befürchtungen vor Klagefluten gegen Unternehmen und Verwaltungen gegenüber. Der Wunsch nach mehr gelebter Vielfalt in der Arbeitswelt stand gegen die Angst vor verordneter Zwangs-Diversität.

Mittlerweile wissen wir alle, dass Vielfalt längst Realität in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und Verwaltungen ist. Aber wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Finden wir wirklich die vielfältigsten Menschen in allen Hierarchieebenen von Organisationen und im öffentlichen Leben wieder? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?

Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren und zu beantworten, wird der 20. ver.di Fachdialog Gender in Zusammenarbeit mit dem ver.di Referat Migrationspolitik und dem Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.

Als Auftakt steht das AGG selbst im Mittelpunkt: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen werden beleuchtet und Analysen des Gesetzes zusammen mit Fallbeispielen vorgestellt. Es wird ein Bogen gespannt zu der Frage, was das AGG für uns als Gesellschaft damals und heute bedeutet.

Am Nachmittag werden Sie zu einer gemeinsamen Diskussion mit Expert*innen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingeladen. Es soll sich darüber ausgetauscht werden, über welche Erfahrungen man mittlerweile verfügt, welche Unterstützung für Interessenvertretungen aktuell notwendig sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen sowie gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Innovationsprozesse initiiert werden können.

Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie für mindestens die nächsten elf Jahre Vielfalt in der Arbeitswelt lebendig gestalt und ein Transfer in die Arbeit der Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft gelingen kann.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Impulse für die eigene Arbeit zu geben. Bei dieser seit 2005 von ver.di durchgeführten Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen stehen Ansatzpunkte und Praxiserfahrungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, Gender und Diversity in gesellschaftliche und organisationale Zusammenhänge zu implementieren.

Eine Anmeldung kann bis zum 30. Juni 2017 über diesen Link erfolgen: http://www.fes.de/lnk/2wf.

Termin: 19. September 2017

Veranstalter: Deutscher Wanderverband

Ort: Kassel

Der Deutsche Wanderverband veranstaltet ein Symposium im Rahmen des Projektes „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“. Im Fokus steht die Gesundheitsförderung in der Lebenswelt von Kindern bzw. deren Eltern eingebettet im Netzwerk von Kindergärten, Kitas und Vereinen. Das inform-Projekt legt mit dem Modell der Kooperation von Kitas und Wandervereinen einen Grundstein dafür, wie Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Draußen-Sein in der Natur idealerweise die Bewegungsförderung und das Bewusstsein für gesunde Ernährung von Kindern im Alter von drei bis sechs fördert und langfristig positiv beeinflusst.

Das Symposium richtet sich an Kindergärten, Kitas, Familiengruppen in Wander- und anderen Vereinen sowie an interessierte Eltern und Kommunen, denen die Stärkung der Kinder durch die gesundheitspräventiven Aspekte des Wanderns und Draußen-Seins und ein kooperatives Handeln wichtig sind.

Impulsbeiträge von Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich (Sportwissenschaftlerin und Psychologin, Vorstandsvorsitzende der Plattform Ernährung und Bewegung (peb)) und Dr. Christiane Richard-Elsner (Projektleiterin Draußenkinder im ABA Fachverband für handlungsorientierte Pädagogik) bieten einen wissenschaftlichen Blick auf die Bedeutung von Bewegung, Naturerfahrung und Ernährung für die kindliche Entwicklung.

Ergänzt werden die wissenschaftlichen Grundlagen vor allem durch einen Einblick in die umsetzungsorientierte Praxiserfahrung, sie bildet einen ebenso wichtigen Baustein der Veranstaltung. Neben den Erfahrungen aus dem Projekt „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“ unter Einbindung der vier Modellregionen gibt es auch interessante Projekte anderer Träger. Klaus Lehn (Referent Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Sportjugend Hessen) und Marita Engel (Fachberaterin im DAKITS e.V. – Dachverband freier Kindertageseinrichtungen) stellen hier ihre jeweiligen Ansätze zum erfolgreichen Aufbau dauerhafter Kooperationen und möglicher Finanzierungsansätze dar.

Die Moderation des Tages übernimmt Edda Dammmüller (WDR).

AUS DEM ZFF

30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Eine Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.05.2017

AKTUELLES

Am 15. Mai 2017 war der Tag der Kinderbetreuung – ein guter Zeitpunkt, um die Arbeit all jener Menschen zu würdigen, die jeden Tag mit dafür sorgen, dass die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft optimal aufwachsen können. Dieses Engagement zeichnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit dem Deutschen Kita-Preis aus. Alle Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung können sich bewerben!

Jetzt bis zum 15. Juli 2017 bewerben: www.deutscher-kita-preis.de

Um möglichst viele Kitas, Träger, lokale Bündnisse, Organisationen und Eltern zu motivieren, sich am Deutschen Kita-Preis zu beteiligen, setzen wir auf Multiplikatoren: Sie können uns unterstützen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre Verteiler senden bzw. einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Anbei übersenden wir Ihnen den offiziellen Flyer, der die Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung dazu anregen soll, sich um den Deutschen Kita-Preis zu bewerben.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), kofinanziert von der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung und dem Didacta-Verband.

Leitfaden zum Familienrat liegt in erweiterter und aktualisierter Neuauflage vor! Er bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Anwendung des innovativen Verfahrens u.a. in der Arbeit mit Familien und in der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzungen, Anforderungen und Stolpersteine werden lösungsorientiert dargestellt; Fallbeispiele, Checklisten und Argumentationshilfen erleichtern die Umsetzung in die Praxis.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-jugend-und-familie-1553.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=87

In der aktuellen DKSB-Mitgliederzeitschrift KinderSchutzAktuell (KSA) ist ein Interview mit Heinz Hilgers, DKSB-Präsident zur Kindergrundsicherung mit dem Titel „Beseitigt Kinderarmut!“, erschienen.

Das Interview können Sie hier einsehen: http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?CONTENT=516&TPL=1

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 9 2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“

2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.

„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.

Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.04.2017

Der Deutsche Bundestag hat ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ einstimmig beschlossen. Damit investiert der Bund zusätzlich über eine Milliarde Euro in frühkindliche Bildung. Das gibt Rückenwind für unsere sozialdemokratische Politik für Kinderförderung, Elternunterstützung, Integrationsermöglichung, Armutsverhinderung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Bund und Länder unterstützen die Kommunen, indem sie sich an der Schaffung von mehr und besseren Kinderbetreuungsplätzen finanziell beteiligen. Damit setzen wir einen sozialdemokratischen Akzent auf gute Bildung für alle Kinder von Anfang an. Wir unterstützen Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen. Gleichzeitig machen wir gezielte Qualifizierungsangebote für Benachteiligte und verbessern die Startbedingungen für die nach Deutschland ziehenden Familien. Mit Investitionen in frühkindliche Bildung ermöglichen wir es den Unternehmen, Eltern als Fachkräfte zu halten und sorgen zugleich für gut ausgebildete zukünftige Nachwuchskräfte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Ausbauprozess von Kinderbetreuung mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz begonnen und führt in nun konsequent fort. Mit dem Gesetz wollen wir 100.000 zusätzliche Kita-Plätze bereitstellen, und zwar nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch für die älteren Kinder. Wir investieren zusätzlich 1,126 Milliarden Euro, die übrigens auch für eine bessere Ausstattung verwendet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.04.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017

Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen. Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen, muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft. Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2017

Zur heutigen Verhinderung der Beschlussfassung über Oppositionsinitiativen zur Erleichterung des Familiennachzugs, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Bereits vor einem Monat fand im Innenausschuss eine vielbeachtete Anhörung zu unseren Vorschlägen zur Erleichterung des Familiennachzugs statt – die Vorlagen sind also abstimmungsreif. Es ist einfach nur skandalös, dass die Koalition eine Entscheidung bei der jeder weitere Tag neues Leid für Geflüchtete bedeutet, wahltaktisch hinauszögert. Offenbar fürchtet die Koalition eine große Zahl an Befürwortern in den eigenen Reihen für die Oppositionsinitiativen.“
Die Regierungskoalition peitscht in Sondersitzungen in Höchstgeschwindigkeit Gesetze durch den Bundestag, wenn es um Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen geht. Doch wenn es Rechte für Geflüchtete und eine Zukunft für Flüchtlingsfamilien geht, dann setzt die Koalition auf eine unverantwortliche Blockadepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2017

Am 24. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation wirklich empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und dass diese mit den Annahmen der Politik über Familienleben oft nicht übereinstimmen, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert hat, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten "einige", oder "große Probleme", Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).

Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für "Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung". Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.

"Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln", sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki, "zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die "klassische Arbeitsteilung" (Papa Vollzeit, Mama Teilzeit oder erstmal gar nicht) vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in "Frauenberufen", und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern."

Die Zeitschrift ELTERN hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer repräsentativen Studie beauftragt, für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Gruner+Jahr, ELTERN vom 08.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Umfrage der Zeitschrift Eltern zeigt: Es reicht nicht mehr aus, an den einzelnen Schräubchen der Familienförderung zu drehen. Wenn Politik Familien wirklich erreichen will, muss sie endlich die geänderten Rahmenbedingungen für Familien berücksichtigen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausrichten. Für das ZFF gehört hier u.a. dazu: Die Sorge für Kinder unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern zu unterstützen, neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit umzusetzen, weiter und vermehrt in eine ausreichende und gute Infrastruktur zu investieren und das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Familien dürfen nicht länger nur auf gegebene Realitäten reagieren, sie müssen ihr Leben selbst gestalten können.

Im vergangenen Jahr sind 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland wieder ausgereist. 2017 waren es bislang neun Minderjährige, die mit dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) ausgereist sind, wie aus der Antwort (18/11989) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11716) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Die insgesamt 179 minderjährigen Flüchtlinge, die Deutschland verlassen haben, kamen überwiegend (74) aus Afghanistan, gefolgt von Albanien (34) und Irak (33). Aus Syrien waren es fünf Minderjährige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 287 vom 05.05.2017

Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.
Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 283 vom 03.05.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um Familien gezielter zu unterstützen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/12110) spricht sich die Fraktion unter anderem für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung, sozial gestaffelte Elternbeiträge und eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote aus. Zudem soll auch ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gewährt werden.
Nach dem Willen der Grünen soll zudem im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Wochenstunden geschaffen werden. Ebenso soll der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt und die Elternzeit zu einer 24 monatigen "Kinderzeit Plus" weiterentwickelt werden.
Die Grünen fordern auch, eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zusammenfasst. Diese Kindergrundsicherung soll mit einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag gekoppelt werden. Nach Ansicht der Grünen kann so die Benachteiligung von unverheirateten Paaren mit Kindern beendet werden. Zusammen mit dem Kindergeld soll ein einkommensabhängiger Kindergeld-Bonus ausgezahlt werden, der das sächliche Existenzminimum garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 280 vom 27.04.2017

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 276 vom 27.04.2017

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach eineinhalb Jahren eines intensiv geführten Bürger-Dialoges darüber, wie das soziale Europa gestärkt werden kann, stellte die Europäische Kommission ihre Pläne für die Ausgestaltung eines zukünftigen sozialen Europas vor. Die zuständige EU- Sozialkommissarin Marianne Thyssen stellte sich gestern in Berlin in einem Bürgerdialog den Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausgestaltung eines soziale Europas. „Die Erwartungen an ein soziales Europa waren groß. Leider wurden sie nicht erfüllt“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission und deren Vorschläge für ein soziales Europa sind nicht ausreichend.“

Die AWO fordert beispielsweise die Einführung sozialer Mindeststandards in Europa, insbesondere durch die EU-weite Einführung nationaler Mindesteinkommen bei der Armutsbekämpfung. Zwar habe die EU-Kommissarin Thyssen im Bürgerdialog einen Vorschlag dazu zugesichert, doch die AWO sieht das grundsätzliche Problem in der Umsetzung solcher Vorschläge. So würde ein entsprechender Vorschlag zu sozialen Mindeststandards im Rahmen der sozialpolitischen Beobachtung in den EU-Mitgliedsländern geprüft, aber bei Nichtbeachtung nicht sanktioniert. „Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger Europas wieder für die europäische Idee zu gewinnen. So gelingt das nicht. Die Vorstellungen der EU-Kommission für ein sozialeres Europa müssen verbessert und vor allem konkreter werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass sich Europa und seine Institutionen auch um ihr soziales Wohlergehen bemühen“, zeigt sich Stadler überzeugt.

Die vorgestern vorgestellten Vorschläge beinhalten ein umfassendes Paket, das im Wesentlichen aus einer Empfehlung (= 20 Prinzipien einer Sozialen Säule) und einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission besteht. Der einzige legislative Vorschlag ist die Work-Life Balance Richtlinie, der Erleichterungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält. Die Implementierung der Sozialen Säule soll durch ein sozialpolitisches Scoreboard beobachtet werden, indem verschiedene soziale Indikatoren (z.B. Ungleichheit und sozialer Aufstieg und Lebensbedingungen und Armut) von den Mitgliedstaaten beschrieben und mit aktuellen Daten und Fakten unterlegt werden. Daraus resultierende Bewertungen sollen in als Empfehlungen in die Europäische Politik einfließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 28.04.2017

Die heutige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) appelliert eindringlich an den Gesetzgeber die Einheit der Familie auch für Geflüchtete sicherzustellen. Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundestages, bei der ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen behandelt werden soll, fordern die Verbände, die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz rückgängig zu machen.
„Der Zusammenhalt von Familien muss geschützt und gestärkt werden, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Familiennachzug als Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen genutzt wird“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Seit dem Asylpaket II gilt für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten, eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere Wartezeiten für Termine bei Botschaften und Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist erstreckt. Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, war dies im Jahr 2016 bereits jeder fünfte anerkannte Geflüchtete. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In der Folge versuchen Frauen und Kinder zunehmend über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz.
Aktuelle Pläne der CDU/CSU, die Wartefrist sogar über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern, lehnen die Familienorganisationen ab. „Restriktionen verstärken eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen. Integration gelingt besser, wenn die Geflüchteten nicht in ständiger Angst um ihre Familien sind. Wie ernst es den Parteien wirklich mit einer besseren Politik für Familien ist, zeigt sich eben auch am Umgang mit den Familien von Geflüchteten“, fasst Stefan Becker die Kritik der Familienverbände zusammen.
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war erst im August 2015 auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von international Schutzbedürftigen eingeführt worden. Nachziehen dürfen der/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.04.2017

Kinder kosten Geld. „Nahrung, Kleider, Windeln, Schul- und Bastelmaterial, Autositz und Dreirad – derartige Produkte dürfen nicht länger mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt werden“, fordert die Vize-Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, Petra Nölkel. Während Käufer von Blumen, Hundefutter und Kunstgegenständen von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren, werden Kinderprodukte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit 19 Prozent besteuert. „Seit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes vor 50 Jahren hat sich die Abgabe von 10 auf 19 Prozent fast verdoppelt“, betont die DFV-Vize-Präsidentin. „Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte zumindest auf den ermäßigten Steuersatz senken!“
Denn vor allem Familien belastet der hohe Mehrwertsteuersatz überproportional. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben, um für sich und den Nachwuchs zu sorgen. Durch das Wachstum bedingt brauchen Kinder mehrmals im Jahr neue Schuhe und Kleidung. Hohe Kosten für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial oder Schul- und Kitaessen belasten das Familienportemonnaie zusätzlich.
„Die Eltern über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten, ist ein wichtiger und dringend notwendiger erster Schritt“, so Nölkel. „Perspektivisch muss es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Das ist jedoch nur ein Element auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen, nachhaltigen Familienpolitik. Auch die familienblinden Beiträge in den Sozialversicherungen müssen korrigiert werden. Künftig gehören alle Gesetze und Verordnungen auf einen Familien-TÜV, um Fehlentscheidungen in Sachen Familiengerechtigkeit wirksam zu verhindern.“
Die Mehrwertsteuer – eigentlich heißt sie Umsatzsteuer – ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Und sie ist familienblind: Weder gibt es einen Kinderfreibetrag, noch werden Kinderprodukte bisher davon ausgenommen oder wenigstens mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Paare und Alleinerziehende mit Kindern – vor allem mit mehreren – werden ebenso wie Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitslose oder Rentner überdurchschnittlich belastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.04.2017

Digitalisierung kann genutzt werden, um Arbeit zum Vorteil der Menschen und ihrer Gesundheit zu gestalten. Dass der Trend aber gerade in die andere Richtung geht, zeigt die Sonderauswertung „Digitalisierung und Arbeitsintensivierung“ des DGB-Index Gute Arbeit, die Annelie Buntenbach (DGB), Dr. Hans-Jürgen Urban (IG Metall) und Lothar Schröder (ver.di) am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben*.

46 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung aufgrund der Digitalisierung zugenommen hat. 54 Prozent berichten, ihre Arbeitsmenge sei größer geworden. Auch der Zeitdruck nimmt mit steigendem Digitalisierungsgrad zu: Während 51 Prozent derjenigen, die nicht digital arbeiten, davon berichten, sind es 60 Prozent derjenigen, die mit digitalen Mitteln arbeiten. Von ständigen Unterbrechungen und Störungen berichten 69 Prozent der Befragten (im Vergleich zu 36 Prozent, die nicht digital arbeiten). Daraus ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Ver.di und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung Arbeit nicht automatisch besser macht. Psychische Erkrankungen bewegen sich seit Jahren auf einem erschreckend hohen Niveau. Für uns steht außer Frage, dass schlecht organisierte Arbeit ein entscheidender Stressfaktor ist und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Trotz gemeinsamer Erklärungen mit den Arbeitgebern sind wir bei der Prävention noch nicht vorangekommen.“

Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:
„Wer Einfluss auf die Digitalisierung nehmen kann, ist durch sie weniger belastet. Weil die Digitalisierung neue Formen der Arbeit fördert, brauchen Betriebsräte Mitbestimmung bei der Arbeitsmenge und Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Belastungsanzeigen von Arbeitnehmern ernst zu nehmen. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen sind dringend notwendig in einer Arbeitswelt, in der häufig die Grenzlinien zwischen privat und beruflich an Eindeutigkeit verlieren. Weil die Digitalisierung in rascher Geschwindigkeit und Häufigkeit herkömmliche Prozesse verändert, ist ein ständiges Monitoring der Arbeitsbedingungen notwendig. Wir brauchen in allen Betrieben ein soziales Benchmarking, damit die Steuerung über immer feiner ziselierte Finanzkennziffern nicht das Menschliche erdrückt.“

Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Vorstandsmitglied:
„Die Digitalisierung kann einen Beitrag leisten zur Humanisierung der Arbeit, tatsächlich hält sie aber vielfach nur als Rationalisierung von oben Einzug in die Betriebe. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewinnen an Bedeutung. Das goldene Dreieck mit dem Achtstundentag, der 40-Stundenwoche und mindestens 11 Stunden Ruhezeit gerade für die digitale Arbeit notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzumutbarer Arbeitsverdichtung und Hetze bei der Arbeit zu schützen. Die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Dringlichkeit."

*Der jährliche Report „DGB-Index Gute Arbeit“ erscheint seit 2007. Für die aktuelle Sonderauswertung wurden 2016 knapp 10.000 Beschäftigte aller Branchen und Berufsgruppen danach gefragt, wie sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsbedingungen einschätzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.05.2017

Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zu gesetzlichen Maßnahmen auf, die die massive Versorgungskrise in der Geburtshilfe endlich lösen. Seit Jahren steht das Angebot an Leistungen durch Hebammen für schwangere Frauen quantitativ und qualitativ unter massivem Druck. Vor allem in ländlichen Regionen verschärft sich das Problem einer guten Versorgung mit wohnortnahen Leistungen und Sicherstellung der Wahlfreiheit für Geburtshilfe-, aber auch ihren Begleitleistungen. "Praktisch ist die Vielfalt der Leistungserbringer_innen im Bereich der Geburtshilfe schon jetzt nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Dabei haben schwangere Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine freie Wahl des Geburtsortes, sei es ambulant oder stationär im Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt. Die fehlende Umsetzung dieses Anspruchs betrifft ausschließlich Frauen in der Ausnahmesituation der Geburt, die ohne Selbstbestimmung und angemessene Begleitung eine besonders traumatisierende Erfahrung sein kann. Dies ist eines modernen Gesundheitssystems unwürdig und frauenpolitisch abzulehnen.", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Zu den Hintergründen:
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz zunehmend bedroht. Sie müssen für ihre Tätigkeit berufshaftpflichtversichert sein. Die Prämien für die Berufshaftpflicht steigen seit einigen Jahren ungebremst jährlich an. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro pro Jahr. Maßnahmen wie ein seit 2010 eingeführter spezieller Zuschlag zum Honorar der freiberuflich tätigen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten die steigenden Prämien nicht auffangen. Bereits seit Sommer 2016 verhandeln die Krankenkassen und die Hebammenverbände erfolglos über die Höhe der Honorare; auch für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen in Kliniken ("Beleghebammen"). Die Belastung aufgrund der Prämien hat sich für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, 2016 noch einmal signifikant erhöht (neun Prozent). Für 2017 ist ein Anstieg um weitere elf Prozent zu erwarten.

Gerade im ländlichen Raum werden Krankenhausgeburten in erheblichem Umfang durch freiberufliche Hebammen betreut. Durch die Entwicklung der Versicherungsprämien sinkt auch das Angebot an ambulanter Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, zwischen 1991 und 2015 um rund 40 Prozent zurückgegangen. Dabei kümmert sich nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages fast die Hälfte der Hebammen bei Geburten in den Krankenhäusern »um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt«. Eine leitliniengerechte 1:1 Betreuung ist damit nicht während der gesamten Entbindung gesichert. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die bestehende Versorgung durch Beleghebammen im Krankenhaus zu stärken.

Forderungen des djb:
Der djb fordert Politik und Gesetzgebung auf,
– kurzfristig einen kostendeckenden Zuschlag für freiberuflich tätige Hebammen bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich sicherzustellen,
– mittelfristig: Die Einführung eines Haftungsfonds zu projektieren, der bei Geburtshilfe-Schäden (oberhalb einer bestimmten Deckungssumme) einspringt und so die geburtsbegleitenden Hebammen finanziell entlastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.05.2017

Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.

"Die heute von der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID vorgelegte Studie zeigt, dass es gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch erheblichen Reformbedarf gibt. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie muss demgegenüber Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichermaßen in den Blick zu nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Die Familienpolitik muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Ziel sollte es sein, dass Eltern flexibel über das Arbeitsleben hinweg Auszeiten nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren können, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Damit geht aber auch einher, dass über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können. Gleichzeitig muss die Kindertagesbetreuung, über ein Instrument der Vereinbarkeit hinaus, als ein Ort für Kinder begriffen werden, der die Chance bietet, ein anderes soziales Umfeld kennen zu lernen, Eigenständigkeit zu entwickeln und Beteiligungsstrukturen zu erfahren. Insbesondere Ganztagsangebote bieten hierfür den nötigen Raum", so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt der weitere quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kita-Qualität wichtig und richtig. Deshalb ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung zu begrüßen, um die angespannte Situation in diesem Bereich zu entlasten. Eine im November letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bei der Festlegung solcher Standards kommt es darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. So sind Kindertageseinrichtungen trotz der leichten Verbesserungen in den letzten Jahren beim Personalschlüssel fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren. Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Thema Kinderehen noch Änderungsbedarf an den Gesetzentwürfen im Sinne des Kindeswohls. Der Verband hofft, dass die vielfältig vorgetragenen Kritikpunkte an den Entwürfen im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, ist falsch, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD dazu auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Wir appellieren eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben zu respektieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, hat sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Ort: Berlin

Kein Hetzen zu Kita und Büro, keine Hausaufgaben, kein Ich-muss-noch-einkaufen-und-kochen: Erholungszeiten in Familienferienstätten bieten eine Auszeit vom Alltag für Groß und Klein. Dieser „Tapetenwechsel“ ermöglicht noch viel mehr: Begegnung und lebendiges Miteinander.

Was geschieht, wenn WLAN und Fernseher ausgeschaltet bleiben? Lange Gesichter bei den Kindern, dann: aha… da sind echte Menschen, mit denen man spielen, lachen, sich unterhalten kann! Plötzlich haben Eltern Zeit für sich, plötzlich trifft sich die gesamte Familie am Esstisch.

Und im Austausch mit anderen Familien und Eltern passiert dann ganz viel „zwischen den Zeilen“, das im Fachdiskurs gerne mit großen Begriffen bezeichnet wird: informelles Lernen, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, Resilienz …

Allen, die in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und anderen Feldern unterwegs sind, liegt daran, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und Eltern in ihrer vielfältigen Verantwortung zu stärken. Welches Potenzial dafür in der Familienerholung steckt, erfahren Sie auf dieser Fachtagung.

Nachdem der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen für eine zeitgemäße Familienerholung ausgesprochen hatte, starteten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ein dreijähriges Projekt, um Familienerholung als Leistung nach §16 SGB VIII weiter zu denken. Was brauchen Familien heute? Was muss geschehen, damit Kinder- und Jugendhilfe und Familienferienstätten dem gerecht werden können? Wo sind die Schnittstellen zu Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung, …? Auf dieser Fachtagung finden Sie die Antworten aus erster Hand!

Lernen Sie die „Arbeit der Anderen“ kennen und holen sich Anregungen für Ihre eigene: Wie arbeiten andere Felder der Familien- und Gesundheitsförderung bereits mit der Familienerholung zusammen? Wie gestalten gemeinnützige Ferienstätten heute Familienerholung? Wie können wir gemeinsam mit Familien passende Erholungsangebote entwickeln? Begegnen Sie Kolleginnen & Kollegen, die vielleicht anders und doch/dabei für dasselbe arbeiten wie Sie. Begegnung und Netzwerken erwünscht!

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist online unter www.werkstatt-familienerholung.de möglich.

Termin: 30. Mai – 02. Juni 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum sechsten Mal ihre Themenwoche „Zeit für Gerechtigkeit“: In dieser widmen wir einer der wichtigsten internationalen Gerechtigkeitsfragen Diskussionen, Ausstellungen und Filmvorführungen an unterschiedlichen Orten in Berlin. In diesem Jahr steht die Gerechtigkeitswoche unter dem Motto: Ungleichheit hat ausgespielt | Inequality – Discarded!

Die acht reichsten Menschen der Welt besitzen laut Oxfam genauso viel wie die ärmere Hälfte der Menschheit, also 3,6 Milliarden Menschen. Auch andere Statistiken belegen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet. Dabei bringt die zunehmende Ungleichheit dramatische Folgen mit sich: Sie gefährdet die politische Stabilität von Staaten, erschwert die Armutsbekämpfung und macht die Weltwirtschaft krisenanfälliger. Ungleichheit verfestigt zudem gesellschaftliche Macht- und Chancenverhältnisse. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und fühlen sich von ihr im Stich gelassen.

Was es mit der globalen Ungleichheit auf sich hat und wie wir sie langfristig und sozial gerecht abbauen können, wollen wir mit Ihnen und internationalen Expert_innen, Politiker_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vielseitig, lebendig und offen diskutieren.

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam, Paul Nkamani und Jakob Preuss, Protagonist und Regisseur des Dokumentarfilms "Als Paul über das Meer kam", Gianluca Grimalda, Mitglied der T20 Task Force on Inequality, Henrik Berggren und Lars Trägårdh, Autoren des Buches "Ist der Schwede ein Mensch?", Habib Ayeb, Regisseur des Films "Gabes Labess", Denisse Legrand Koordinatorin eines Projekts für Jugendliche im Strafvollzug in Uruguay, Wilson Sossion, Generalsekretär der Kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Berlin und Susanne Hoffmann, Leiterin der internationalen Abteilung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Sprecher_innen und Orten finden Sie auf unserer Website, auf der Sie sich auch zu Ihren Wunschveranstaltungen anmelden können: www.fes.de/gerechtigkeitswoche.

Den Programmflyer können Sie hier herunterladen: www.fes.de/lnk/gw2017

Termin: 08. Juni 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berli

Ort: Berlin

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.

Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen. Bislang sind die Auswirkungen dieser Angriffe kaum untersucht, obwohl sie bereits direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit haben. Auf dieser Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Zentrale Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?

Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kinder- und Jugendalter, Hate-Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Eine Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Bitte melden Sie sich über das elektronische Anmeldeformular an.

Termin: 19. – 21. Juni 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Teilnahmebeitrag: 175,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 80,- €

Pegida, AfD, Brexit, Trump: Insbesondere mit Blick auf das „Superwahljahr 2017“ gibt es heute viele beklemmende Anlässe, um sich mit dem Phänomen Populismus und seinen Folgen zu beschäftigen. Der Bedarf nach Deutungs- und Erklärungsversuchen ist groß, denn ein erstarkender Populismus signalisiert eine Krise der Demokratie. Umso drängender ist die Notwendigkeit, über geeignete strategische Ansätze für den richtigen Umgang mit Populisten und populismusaffinen Bevölkerungsteilen nachzudenken.

Die Medien spielen dabei eine besondere, aber gleichzeitig umstrittene Rolle. Hinsichtlich der Frage, wie die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingedämmt werden kann, sehen sich Journalisten häufig mit vielfältigen Forderungen und zum Teil widersprüchlichen Vorwürfen konfrontiert. Oft wird kritisiert, die Berichterstattung meide bei heiklen Themen wie Kriminalität, Flüchtlingen oder Terrorismus die klare Benennung von Fakten. Ebenso wird argumentiert, die klassischen Print-, Hörfunk-, und Fernsehmedien könnten angesichts der populistischen Meinungsmache im Netz keine brauchbaren Antworten mehr liefern. Wieder andere sagen, Medienvertreter würden Populisten zu viel Raum geben und so ihren Argumenten in fahrlässiger Weise eine Bühne bereiten.

Mit Expert/Innen aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und vor allem den Medien sollen während der Tagung die mit dem Populismus verknüpften Gefährdungen der Demokratie eingeschätzt werden. Welche Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Populisten bieten sich an? Soll mit Populisten geredet oder der Dialog mit ihnen vermieden werden? Wann sind Tabus in der verantwortungsvollen Berichterstattung notwendig und wo ist schonungslose Transparenz gefordert? Welche Argumente können dem populistischen Narrativ entgegengehalten werden?

Das Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: http://www.loccum.de/programm/p17127.html#thema

Anmelden können Sie sich unter: http://www.loccum.de/programm/anmeldung.html

Termin: 23. November 2017

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Stendal

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Kinder Stärken e.V., der Hochschule Magdeburg/Stendal, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Wir haben wieder namhafte ReferentInnen verpflichten können und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Eine Einladung und das ausführliche Programm folgen rechtzeitig.

Anmeldungen sind ab September 2017 möglich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2017/

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.05.2017

AKTUELLES

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Die Arbeiterwohlfahrt positioniert sich mit diesem Papier klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben und spricht sich deutlich für die Abschaffung der derzeit geltenden Regelung einer Wartezeit für subsidiär Geschützte beim Recht auf Familiennachzug aus.

Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Gerechtigkeit und für einen angemessenen Schutz der Familie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Zuge des Asylpakets II abgeschafft wird. Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Das Präsidium der AWO hat im Februar 2016 beschlossen: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.“

Quelle: Stellungnahme vom AWO Bundesverband e.V. vom 26.04.2017

Mit der Schriftenreihe macht die AGF eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der erste Teil dieser Schriftenreihe "Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht" wurde heute veröffentlicht und kann als pdf heruntergeladen werden.

In der Schriftenreihe stellt die AGF die jeweilige Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht dar und verdeutlicht die vorhandenen Wechselwirkungen und ihre Folgen. Sie ist entstanden unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht, beginnend heute mit dem Kinderexistenzminimum im Sozialrecht.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind zum einen die Ergebnisse der Schnittstellenstudie im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen sowie die Frage, inwieweit der tatsächliche Bedarf von Kindern bei der Festsetzung des kindlichen Existenzminimums derzeit eine Rolle spielt, ob die vorhandenen Definitionen und Bemessungsgrößen geeignet sind, diesen zu erfassen und was überhaupt zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehört.

Seit letzter Woche erscheint die Website des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG im neuen Design. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Konzept Kindergrundsicherung, den Bündnismitgliedern und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wünschen allen Nutzer/-innen viel Spaß auf der neuen Seite!

Für Kinder mit zwei Elternhäusern

"Flechtwerk 2+1" bietet getrennt lebenden Vätern und Müttern bundesweit kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern, vermittelt am Besuchsort ein „Kinderzimmer auf Zeit“ und stärkt Väter und Mütter durch individuelles Elterncoaching.

Den neuen Info-Flyer können Sie sich herunterladen unter http://www.mein-papa-kommt.info/über-uns/download/fachkräfte

Sie möchten wissen, ob es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Gastgeber gibt, bei denen betroffene Väter oder Mütter übernachten können? Über den Link https://www.mein-papa-kommt.info/#karte gelangen Sie direkt zu einer täglich aktualisierten Karte, in der Sie über die Eingabe des Städtenamens in das Suchfeld über der Karte direkt zur Ansicht Ihrer Stadt/Ihres Landkreises mit den Gastgebervermerken gelangen.

Werfen Sie auch einen Blick auf den neuen Blog. Hier wird von den vielen Erfahrungen und Geschichten aus der Community aus getrennt erziehenden Eltern und wunderbaren Gastgebern berichtet: http://blog.mein-papa-kommt.info

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.mein-papa-kommt.de

Gute Bildung für alle und gute Arbeitsbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.
Kinder, Jugendliche, Studierende, Eltern und erwachsene Bildungsbeteiligte stellen die berechtigte Forderung nach qualitativ hochwertigen Lern- und Lehrangeboten. Die GEW setzt sich für gute Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen ein. Insgesamt bedarf es einer politischen Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens. Wir wollen und müssen uns gute Bildung und gute Arbeit leisten!

Diesem Credo folgend kämpft die GEW mit ihrer Initiative „Bildung. Weiter denken!“ für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen und deshalb für mehr Geld für Bildung. Gerade auch vor der diesjährigen Bundestagswahl wollen wir auf allen Ebenen den Druck auf die Politik erhöhen, endlich mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.

Und das tun wir nicht alleine! Die GEW hat eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften für den Appell gewonnen, mit dem wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen.

Der Appell ist ein erster Schritt eines gemeinsamen Engagements für mehr Geld für Bildung! Auch die Zahl der Organisationen, die den Appell mittragen, wird in den kommenden Monaten weiter wachsen. Nähere Informationen zur Initiative, dem Appell und den Trägerorganisationen des Appells finden sich unter www.gew.de/weiter-denken.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 8 2017

SCHWERPUNKT: Internationalen Tag der Familie

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.04.2017

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts im Bundeskabinett erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht ist ein deutliches Alarmsignal. Er liefert wichtige Daten zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland. Die Vermögensungleichverteilung hat sogar zugenommen und ist inzwischen eine der größten im gesamten Euroraum. Es ist in höchstem Maße besorgniserregend, dass sich die Spreizung der Löhne trotz der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren verfestigt hat.

Die Politik darf das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in Arm und Reich nicht länger mitansehen, sondern muss endlich wirksame Umverteilungsmaßnahmen ergreifen. Vor allem darf sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen keine weiteren Steuergeschenke an Reiche und Vermögende versprechen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind. Auch der kürzlich veröffentlichte Armutsbericht der AWO belegt: Armut ist kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.04.2017

5. ARB zeigt Handlungsbedarf, um den sozialen Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit weiter zu stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (5. ARB) "Lebenslagen in Deutschland" beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben. Der 5. ARB richtet stärker als die Vorgängerberichte den Blick auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Dazu gehört ganz besonders die Entwicklung der Erwerbseinkommen, die für die große Mehrheit der Menschen die wichtigste Einkommensquelle darstellen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles: "Der Bericht zeigt uns, dass es eine verfestigte Ungleichheit bei den Vermögen gibt. Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent. Zudem kommt der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 90er Jahre. Wenn sich harte Arbeit für die, die klein anfangen müssen, kaum auszahlt, schadet das uns allen. Die Studien zeigen aber auch: Wir können daran etwas ändern. Seit der Einführung des Mindestlohns geht die Schere wieder ein Stück zurück. Auch von der Eindämmung bei Leiharbeit und Werkverträgen erhoffen wir uns das. Doch das sind nur erste Schritte. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne – im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen."

Alle Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.04.2017, gekürzt

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten fünften Armuts- und Reichtumsberichts erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut von Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut.

Ein Handeln ist überfällig. Aber die Bundesregierung lehnt sich angesichts der guten ökonomischen Rahmendaten zurück – obwohl jetzt ein entschlossenes Vorgehen möglich wäre. Dabei ist sie für die Situation mit verantwortlich – die Union regiert schließlich seit fast 12 Jahren, davon die meiste Zeit zusammen mit der SPD.

Wir Grünen wollen gegen diese Missstände mit einem umfassenden Programm gegen Armut vorgehen, um damit endlich allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem Grünen Familienbudget wollen wir die soziale Teilhabe von allen Kindern unabhängig vom Status der Eltern einfach und unbürokratisch garantieren und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um 12 Milliarden Euro entlasten. Steuern, Abgaben und soziale Leistungen wollen wir so aufeinander abzustimmen, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen entlastet werden und sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Mit der grünen Garantierente und der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Bürgerversicherung schützen wir die Menschen vor Altersarmut und mit einem sozialen Arbeitsmarkt verschaffen wir Langzeitarbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, für Leiharbeit muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz und Befristungen ohne Sachgrund soll es nicht mehr geben. Schließlich wollen wir eine einfachere und transparente Grundsicherung ohne Sanktionen und diskriminierende Sonderregeln und in einer Höhe, die auch in Phasen mit keinem oder geringen Einkommen ein Leben in Würde ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2017

„Trotz Schönfärberei zeigt der Bericht deutlich die soziale Spaltung im Land. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Bundesregierung – wie schon in der Vergangenheit – trotz eindeutiger Befunde nicht handelt. Zur Armutsberichterstattung gehört zwingend auch ein Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Zudem ist es notwendig, dass die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes auf eine unabhängige Institution übertragen wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, mit Blick auf den Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Der Handlungsbedarf ist riesig. Arbeit muss wieder existenzsichernd werden, dazu bedarf es unter anderem der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde, der Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung. Aber auch die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden: Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Diese Bundesregierung wollte und wird Armut aber nicht bekämpfen, dafür braucht es den Politikwechsel und eine starke LINKE.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert zudem die Ergebnisse des eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Hier erwarten wir keine Prüfung bürokratischer Hürden, sondern klare nächste Handlungsschritte", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Hier reicht es nicht, wenn die Bundesregierung entsprechende Feststellungen im Armuts- und Reichtumsbericht trifft und sich dann auf die Länderhoheit beim Thema Bildung zurückzieht. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Krüger abschließend.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk Anfang des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen, strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 12.04.2017

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, aus dem Armuts- und Reichtumsbericht endlich Konsequenzen zu ziehen und Armut in Deutschland konsequent zu bekämpfen.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, sagte anlässlich der heutigen Befassung im Kabinett: „Im Armuts- und Reichtumsbericht steht, dass Kinder in Deutschland überwiegend in gesicherten Verhältnissen aufwüchsen. Das ist irritierend, wenn man bedenkt, dass Kinderarmut in Deutschland auf hohem Niveau stagniert und jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet ist. Kinderarmut ist eine der größten Ungerechtigkeiten überhaupt. Armut bedeutet eine ganz bittere Ausgrenzungserfahrung für Kinder.“

Um Armut wirksam entgegenzutreten, fordert die Nationale Armutskonferenz: „Wir brauchen eine Aufwertung von Arbeit: Der Mindestlohn muss erhöht werden und für alle Arbeitnehmer gelten, bei öffentlichen Ausschreibungen sollte die tarifliche Bezahlung eine Rolle spielen. Wir brauchen eine einheitliche finanzielle Grundförderung für alle Kinder. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen, um gerade auch die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder zu verbessern“, so Eschen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 12.04.2017

Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein „Sammelsurium von Konjunktiven“.

„Der Umfang der sozialen Polarisierung steht in einem krassen Gegensatz zu den nun veröffentlichten Plänen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung. Es wird nicht erkennbar, dass die Bundesregierung Armut entschieden bekämpfen will“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen einen sozial- und steuerpolitischen Richtungswechsel, keine heiße Luft“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiere beispielsweise, dass 84 Prozent der Bevölkerung zwischen 2010 und 2015 eine Zunahme von Armut festgestellt hätten und dass in der Vergangenheit auch Kinderarmut und Ungleichheit gewachsen seien. Die Bundesregierung formuliere in ihrer erstmals veröffentlichten Schlussfolgerung dennoch nur wenige, unzusammenhängende Vorschläge dagegen.

Der Paritätische forderte deshalb ein Gesamtkonzept gegen Armut und Ausgrenzung, für sozialen Zusammenhalt. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit zu formulieren. Stückwerkpolitik hilft nicht “, betont Schneider. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Armutsbekämpfung sei eine solidarische Steuerpolitik. „Wer den Leuten weismachen will, Armutsbekämpfung bekäme man zum Nulltarif, streut Sand in die Augen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.04.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwarzarbeit verhindern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen

Fachkräftebedarf in der Region sichern und Schwarzarbeit verhindern – darum geht es in einem neuen Modellprojekt rund um haushaltsnahe Dienstleistungen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM), die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD) und die Stiftung Diakonie Württemberg. Mittels Gutscheinen sollen Betroffene unterstützt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezahlen zu können. Mit der Umsetzung ist das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.

Die Idee: Frauen und Männer, die ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von acht Euro je Stunde, wenn sie sozialversicherungs-pflichtig haushaltnahe Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Wäschewaschen in Anspruch nehmen. Der Haushalt muss also trotz vollzeitnaher Arbeit nicht liegen bleiben. Gleichzeitig bieten die Agenturen für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Dienstleister an und tragen so zur Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei. Die Idee stammt aus Belgien.

"Mit professioneller Hilfe im Haushalt wird es leichter Beruf und Familie zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die stark in die Familienarbeit eingebunden sind, aber gerne wieder – oder wieder mehr – arbeiten würden, zu unterstützen. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können sie in ihrem Alltag entlastet werden", betonte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. „Auf der anderen Seite stärken wir mit dem Modellprojekt die Dienstleistungsunternehmen und bekämpfen wirksam Schwarzarbeit, da die Gutscheine nur da eingelöst werden können, wo die Firmen ihr Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigen.“

„Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig gut qualifizierte Frauen weniger Stunden arbeiten als sie möchten, um neben den familiären Verpflichtungen die Aufgaben im Haushalt erledigen zu können. Wenn diese Frauen ihre Wochenarbeitszeit um fünf bis zehn Stunden erhöhen und dafür von uns einen Gutschein bekommen, mit dem sie sich qualitativ gute Hilfe im Haushalt leisten können, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD Baden-Württemberg. Eine höhere Arbeitszeit ginge oft einher mit qualifizierteren Aufgaben und somit mehr Gehalt für die Arbeitssuchenden. Ebenso würden sozialversicherungspflichtige Jobs im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen geschaffen.

„Mit dem zweijährigen Modellprojekt übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir erproben innovative Handlungsansätze der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und tragen mit den Gutscheinen sowohl zur Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen als auch zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Arbeitsvolumens von Frauen bei. Unser Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Frauen noch besser für die Südwestwirtschaft zu erschließen“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Gutscheine können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen dabei unterstützt werden, in den Beruf zurückzukehren und entsprechend ihrer Qualifikation berufstätig zu sein. Angesichts des demografischen und familialen Wandels eröffnen wir neue und zeitgemäße Möglichkeiten für die parallele Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirken Schwarzarbeit im Sektor haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen und stärken gleichzeitig die Regionen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Möglichkeit für geringqualifizierte Personen, sich im Rahmen des Projekts weiterzubilden und einen hauswirtschaftlichen Abschluss zu erlangen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Jobalternative. Momentan beschäftigen lediglich knapp ein Prozent der rund vier Millionen Privathaushalte Dienstleistende sozialversicherungspflichtig. Seriöse Dienstleistungs-unternehmen würden momentan von Internet-Anbietern verdrängt. „Dies hat zur Folge, dass zum einen die gute Qualität der Arbeit, zum anderen die soziale Absicherung der Dienstleistenden komplett außer Acht gelassen werden“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg und der Stiftung Diakonie Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, seine Beobachtungen. „Wir brauchen aber dringend einen gleichberechtigten Zugang aller zur Erwerbsarbeit, damit wir eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft garantieren können!“

Hintergrund:

Seit dem 1.März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019.Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.04.2017

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität:
„Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig. „Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

Den Gesetzentwurf wird auf der Seite www.bmfsfj.de veröffentlicht.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017, gekürzt

„Die Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Studie liegt die Armutsquote bei Kindern bei ca. 19 Prozent. Für das Jahr 2015 konstatiert die Studie sogar einen Anstieg der Armutsquote von 19 Prozent auf 19,7 Prozent. Die Studie erklärt dies mit der gestiegenen Zahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Müller weiter:
„Bei 77.000 armen Kinder mehr als im Vorjahr alleine auf die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien zu schauen, greift zu kurz. Denn trotz Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung und voller Sozialkassen verharrt die Armutsquote auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf skandalös hohem Niveau.
Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Flüchtlingsfamilien tatsächlich in staatlich verordneter Armut leben müssen. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut darf nicht unterschieden werden. Arme Kinder sind zunächst einmal arme Kinder und es ist unser aller Verpflichtung, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Bemühungen gezeigt, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 18.04.2017

Die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigt seit einigen Jahren wieder an. Zuletzt war ein deutlicher Anstieg um 77.000 zu verzeichnen. Die Quote der Kinderarmut kletterte um 0,7 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Am weitesten verbreitet ist Kinderarmut nach wie vor in Bremen (34,2 Prozent), Berlin (29,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent). Die Regierungsbezirke mit der geringsten Quote sind Oberbayern (10 Prozent), Tübingen (10,6 Prozent) und die Oberpfalz (11,0 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse aus dem neuen Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für diese Studie hat der WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen, meist Regierungsbezirke, ausgewertet (siehe auch die ausführlichen Tabellen im Anhang). Die im WSI-Bericht erstmals veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015.

Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1978 Euro im Monat. Den größten Einfluss auf Höhe und Entwicklung der Armutsquote hat laut Seils die Situation am Arbeitsmarkt. Aber auch die Familienstruktur spiele eine Rolle, weil Alleinerziehende und ihre Kinder besonders häufig von Armut betroffen sind. In Familien mit Migrationshintergrund trage wiederum eine oft unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Frauen zum erhöhten Armutsrisiko bei. Hinzu kommt in letzter Zeit die Flüchtlingsmigration als Faktor, der sich spürbar in der Statistik niederschlägt.

– Einheimische Kinder von steigender Armut nicht betroffen – Der Anstieg der vergangenen Jahre beruht ganz überwiegend auf der starken Zuwanderung von Minderjährigen, die als Flüchtlinge zumeist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dagegen hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden, seit Einsetzen der Flüchtlingszuwanderung kaum verändert. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund ist die Quote zuletzt sogar geringfügig von 13,7 auf 13,5 Prozent zurückgegangen. "Der Anstieg der Kinderarmut durch die Flüchtlingseinwanderung ist damit an den einheimischen Kindern spurlos vorübergegangen", sagt Seils. Das Armutsrisiko der eingewanderten Kinder und Jugendlichen sei zwar enorm hoch, "kurzfristig kommt es aber vor allem darauf an, dass sie nun in Sicherheit sind. Längerfristig besteht die Herausforderung darin, die Eltern von Flüchtlingskindern zu Löhnen und Bedingungen in Arbeit zu bringen, die der gesamten Familie ein Leben über der Armutsgrenze und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das geht nur mit intensiver Qualifizierung."

– In NRW Rückgang gegen den Bundestrend – Die Höhe der Kinderarmut unterscheidet sich regional stark. Auch bei der jüngsten Entwicklungstendenz gibt es Unterschiede: In 13 von 16 Bundesländern ist die Armutsquote von 2014 auf 2015 nach oben gegangen. Dagegen hat sie im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestrend abgenommen – um 0,7 Prozentpunkte. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Kinder, die in Armut leben, gesunken.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Regierungsbezirke finden Sie hier: http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017, gekürzt

Erwerbstätige Frauen arbeiten täglich 1,6-mal so lang unbezahlt wie Männer

Frauen leisten erheblich mehr in der Kindererziehung und Hausarbeit als Männer. Solange das so bleibt, ist eine Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft nicht erreichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Doch die Realität sieht anders aus: Den größten Teil der unbezahlten Arbeit – Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege – leisten in Deutschland nach wie vor Frauen, wie eine aktuelle Auswertung des WSI GenderDatenPortals auf Basis der repräsentativen Zeitverwendungserhebung 2012/13 für Personen im Erwerbsalter zeigt. Frauen von 18 bis 64 Jahren verwenden demnach 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Erwerbstätigen mit Kindern.

Zwar fällt die Gesamtarbeitszeit von erwerbstätigen Frauen und Männern ähnlich hoch aus – die Frauen arbeiten im Schnitt täglich 7:44 Stunden, die Männer 7:40 Stunden. Allerdings unterscheiden sich beide Geschlechter sehr deutlich in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit:

  • Erwerbstätige Männer verbringen im Durchschnitt täglich 5:32 Stunden mit bezahlter Arbeit, etwa 1,2-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Frauen (4:15 Stunden; zur Erhebung und Berechnung der täglichen Arbeitszeiten siehe die methodischen Informationen am Ende der PM).
  • Erwerbstätige Frauen verwenden auf unbezahlte Arbeit im Schnitt 3:29 Stunden und damit etwa 1,6-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Männer (2:08 Stunden).

Hoher Aufwand für häusliche Arbeit geht Hand in Hand mit reduzierten Arbeitszeiten im Beruf. Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Unter Müttern ist Vollzeitarbeit sogar die Ausnahme, während Männer – selbst dann, wenn sie Väter sind – fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten. Für einen Mann, der voll arbeitet, besteht mit 73 Prozent der größte Teil seiner Gesamtarbeitszeit aus bezahlter Arbeit. Eine teilzeitbeschäftigte Frau wird hingegen nur für 43 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit entlohnt und leistet den größeren Teil ihrer Arbeit unbezahlt.

Besonders groß ist das Missverhältnis von beruflicher und häuslicher Arbeit zwischen den Geschlechtern, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Vollzeitbeschäftigte Väter mit kleinen Kindern haben mit 9:11 Stunden die längste Gesamtarbeitszeit von allen – nur ein Drittel davon verwenden sie auf Hausarbeit, Kinderversorgung und gegebenenfalls Pflegeaufgaben. Vollzeitbeschäftigte Mütter hingegen wenden dafür mehr als die Hälfte und teilzeitbeschäftigte Mütter sogar fast 70 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit auf. Die Betreuung von Kleinkindern ist also nach wie vor weitgehend Frauensache.

Das lässt sich auch daran ablesen, dass Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld beziehen als Väter. Mehr als 90 Prozent der Elternzeit, für die Elterngeld gezahlt wird, entfallen bislang noch auf Frauen. Immerhin scheint sich hier etwas zu verändern – heute nehmen Männer häufiger Vätermonate in Anspruch als in früheren Jahren. Auch wenn die Elternzeit von Vätern meist nur von kurzer Dauer ist, ergeben sich daraus langfristige Effekte: Je mehr Männer sich um den Nachwuchs kümmern und darüber in Kontakt mit vorübergehender Teilzeitarbeit kommen, umso wahrscheinlicher wird es, dass sie auch über das Ende der Elternzeit hinaus ihre Arbeitszeit reduzieren. Etwa jeder vierte Vater verringert seine Arbeitszeitdauer im Anschluss an seine Elternmonate im Vergleich zu der Zeit vor der Geburt des Kindes um 10 bis 20 Prozent. Väter, die drei oder mehr Elterngeldmonate genommen haben, reduzieren anschließend besonders häufig ihre Arbeitszeit (42 Prozent). „Das Elterngeld scheint zu helfen, dem Wunsch nach einer eher partnerschaftlichen Aufteilung bei Paaren in der Realität zumindest für eine bestimmte Zeit näherzukommen“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Neben der Betreuung von Kindern ist die Pflege von Angehörigen der zweite wichtige Bereich der Fürsorgearbeit. Auch hier engagieren sich Frauen sowohl häufiger als auch intensiver. Sie stellen mit 2,35 Millionen Pflegepersonen fast zwei Drittel derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten. Drei Prozent der Frauen, aber nur ein Prozent der Männer bringen täglich mindestens zwei Stunden für die Pflege von Angehörigen auf. Vor allem im Erwerbsalter, also bis zum 65. Lebensjahr, unterstützen Frauen andere Menschen viel häufiger, als Männer dies tun. Der Anteil pflegender Frauen ist im Alter von 45 bis 74 Jahren am höchsten, während die meisten Männer eher später im Lebensverlauf pflegen. Dass Frauen ab 75 seltener pflegen als Männer in der gleichen Altersgruppe, liegt daran, dass sie häufiger verwitwet sind und somit keinen Partner mehr betreuen.

„Von einer gleichmäßigen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern kann bislang keine Rede sein“, lautet das Fazit der Analyse. Dass Frauen im Beruf häufig zurückstecken, hänge direkt mit der ungleichen Aufteilung der häuslichen Arbeit zusammen – damit verbunden seien erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen, die beruflichen Chancen und die Alterssicherung der Frauen. „Gleichstellungspolitik sollte daher berufliche Gleichstellung von Frauen mit Anreizen für eine Umverteilung von unbezahlter Arbeit hin zu Männern verknüpfen“, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „und für beide Geschlechter bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen“.

*Dietmar Hobler, Christina Klenner, Svenja Pfahl, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich, aktuelle Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, April 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_35_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

In Deutschland leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, darauf weist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hin. Konkret verwenden Frauen von 18 bis 64 Jahren 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Die daraus resultierende Arbeitszeitreduzierung trägt wiederum diverse Risiken in sich, etwa weibliche Altersarmut. Das ZFF fordert, Männer beispielsweise durch bezahlte Pflege-Auszeiten oder eine paritätischere Aufteilung der Elterngeldmonate stärker in die Sorgearbeit einzubinden und Frauen durch die Einführung des Rückkehrrechts aus der Teilzeit in ihrer Souveränität zu unterstützen!

Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.
In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.04.2017

Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.

Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.

Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die stark steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. 2014 habe der Bundestag mit dem Sicherstellungszuschlag auf dieses Problem reagiert. Damit solle vor allem die Prämiensteigerung von Hebammen mit einer geringen Zahl von betreuten Geburten finanziell ausgeglichen werden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie sich der Sicherstellungszuschlag auf die Branche ausgewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die möglichen Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11848) der Fraktion Die Linke. Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland seien nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren seien in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

  • AWO-Bundesverband und Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ starten bundesweite Kooperation
  • Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund profitieren von Schlaumäuse-Sprachlernsoftware
  • Staatsministerin Özoğuz unterstützt Schlaumäuse Bildungsinitiative zur Sprachförderung von Kindern

Der AWO-Bundesverband und die Microsoft Initiative Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache starten eine bundesweite Kooperation zur Sprachförderung von Kindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schlaumäuse-App im vergangenen Jahr führt Microsoft eine bundesweite Kampagne zur Förderung der frühkindlichen Sprachentwicklung durch, in deren Fokus die Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Kindern steht. Zum Start der Kooperation übergibt die Initiative 75 Schlaumäuse-Starterpakete für AWO Einrichtungen, inklusive Tablets und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen.

Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes, begrüßt die Zusammenarbeit: „Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen. Durch den Einsatz der Schlaumäuse Sprachlernsoftware in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder mit Migrations- und Fluchthintergrund beim Deutsch lernen unterstützt.“

Zur Bekanntgabe der Kooperation erläutert Staatsministerin Özoğuz die Bedeutung von Sprache für Bildung und Integration. Die Staatsministerin unterstützt die Microsoft-Bildungsinitiative Schlaumäuse, die sich zum Ziel gesetzt hat, jedes Kind spielerisch beim Deutsch lernen zu unterstützen.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Teilhabe und Integration in der Gesellschaft und kann nur erfolgreich gelingen, wenn Sprachbarrieren ab- und Sprachkompetenzen aufgebaut werden. Hier ist die neue Schlaumäuse-App eine geeignete Hilfe“, so Aydan Özoğuz, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sprachförderung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe
Die mehrfach ausgezeichnete Schlaumäuse-App wurde für Kinder mit Fluchthintergrund weiterentwickelt und ist seit Oktober 2016 neben Deutsch zusätzlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch verfügbar. So können auch Kinder ohne deutsches Hörverständnis die Sprachlernsoftware nutzen und spielerisch Deutsch lernen. Seit der Einführung der neuen Version der Schlaumäuse-App wurde diese bereits 40.000 Mal installiert. Insgesamt nutzen mehr als 100.000 Kinder die Software.

Astrid Aupperle, Leiterin Gesellschaftliches Engagement bei Microsoft Deutschland: „Die Pädagogen der AWO leisten bei der frühkindlichen Sprachförderung- und Integration wertvolle Arbeit, die wir mit der neuen Schlaumäuse-App unterstützen wollen. Unsere Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen für ein erfolgreiches Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sprachkompetenz ist dafür entscheidend und Apps die geeigneten Helfer.“

Schlaumäuse – eine Erfolgsgeschichte seit 13 Jahren
Schon seit 2003 trägt Microsoft mit der Initiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ dazu bei, sprachliche Defizite abzubauen, um möglichst vielen Kindern in Deutschland einen erfolgreichen Start in der Schule zu ermöglichen. Im Zentrum der Initiative steht eine Sprachlernsoftware für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Heute arbeiten bereits mehr als 12.000 Kindertagesstätten und Schulen mit der vielfach ausgezeichneten Lernsoftware.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.04.2017

Zum Tag der älteren Generation, der jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017.

Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.

Sie finden die Wahlprüfsteine als pdf zum Download unter www.bagso.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 11.04.2017

Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes verabschiedet Positionierung

Der Familienbund der Katholiken hat Populismus in der Familienpolitik verurteilt. Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete am Samstag, 22. April in Berlin eine Positionierung, die eine Instrumentalisierung der Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke ablehnt. Die Delegierten des Verbandes rufen Familien dazu auf, die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Herbst 2017 kritisch und im Gesamtzusammenhang zu prüfen und zur Wahl zu gehen.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken findet noch bis 23. April in Berlin unter dem Titel „Dem Volk auf´s Maul schauen – aber nicht nach dem Mund reden“ statt. Redner der Tagung, die das Thema Familienpolitik und Populismus im Wahljahr 2017 behandelt, sind unter anderen Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und der Publizist Dr. Andreas Püttmann.

Die Delegierten des Familienbundes der Katholiken verabschiedeten folgenden Beschluss im Wortlaut:
„Deutschland steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung, die Krise der Europäischen Union und die Zuwanderung fordern von unserer Gesellschaft und unserem politischen System eine große Anpassungsleistung. Über die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in einer öffentlichen Debatte diskutiert, teilweise in polarisierender und Andersdenkende diffamierender Weise. Immer wieder wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates verzerrt dargestellt oder gar in Frage gestellt.
Wir, die Mitglieder des Familienbundes der Katholiken, übernehmen als Christinnen und Christen Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Familien, die in ihr leben. In Anbetracht des kommenden Bundestagswahlkampfes treten wir deshalb für einen politischen Diskurs ein, der sich an der Lösung von Sachfragen orientiert und Diffamierungen Andersdenkender unterlässt. Wir verteidigen die repräsentative, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit und wehren uns gegen Versuche, diese zu entwerten oder gar zu beseitigen.
Grundlagen unserer Orientierungen und Positionen sind das christliche Menschenbild und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese garantieren jedem Menschen die gleiche Würde und den gleichen Schutz ihrer Grundrechte. Demagogische und populistische Hetze dürfen kein Mittel der Politik sein. Ausdrücklich stellen wir uns an die Seite der Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden.
Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die individuelle Wünsche und Lebensentwürfe der Menschen respektiert und unterstützt. Eine freiheitliche und am christlichen Menschenbild orientierte Familienpolitik bedeutet, Politik für Familien um ihrer selbst Willen zu machen. Sie setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass Familienverantwortung übernommen werden kann und Menschen ihr Familienmodell leben können. Dieser Anspruch gilt für alle Familien, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Ausprägung. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern und Generationen fördert. Familienpolitik darf nicht dazu benutzt werden, Familien gegeneinander aufzubringen und unser Land zu spalten.
Familienpolitik dient auch dazu, den Interessen der Familien in unserer parlamentarischen Demokratie Gehör und Geltung zu verschaffen. Wir fordern auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Verantwortung zu übernehmen für eine Gesellschaft, in der Familien und ihre Kinder künftig leben werden. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, die Wahlprogramme der Parteien auf ihre Familiengerechtigkeit hin gründlich zu prüfen. Familienpolitische Positionen dürfen dabei nicht isoliert gelesen werden, sondern sind im Duktus der politischen Prämissen des Gesamtprogramms der jeweiligen Partei zu sehen. Eine Familienpolitik, für die der Familienbund der Katholiken steht, wird sich stets auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates bewegen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken– Bundesgeschäftsstellevom 22.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt: Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Ziel der grünen Bundestagsfraktion ist die Überwindung von Armut und der geringen sozialen Durchlässigkeit in Deutschland. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie. Auf unserer Konferenz diskutieren wir mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht. Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Antworten finden. Wir freuen uns auf Sie.

Das Programm finden Sie unter www.gruene-bundestag.de/ungleichheit

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 18. – 19. Mai 2017

Veranstalter: IMPULS Deutschland Stiftung e.V.

Ort: Hannover

Unsere Gesellschaft verändert sich ständig und entwickelt sich weiter. Diese Änderungen bringen auch neue Erkenntnisse und große Herausforderungen für Familien mit sich.
Was das für frühkindliche Bildung und Familienarbeit bedeutet, ist Thema einer zweitägigen Fachtagung ausgerichtet von Impuls Deutschland e.V.. Fachvorträge und Kurzreferate geben Einblick in Debatten rund um die kulturelle Dimensionen, wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Auswirkungen und präventive Funktionen der frühkindlichen Förderung. Wir freuen uns über Beiträge u.a. von Dr. Yvonne Anders, Berlin und Dr. Ilse Wehrmann, Bremen.
Aus verschiedenen Blickwinkeln und mit praxisnahen Beispielen werden sich ReferentInnen und TeilnehmerInnen über Erfahrungen, Ideen und Perspektiven austauschen können.
Herzlich eingeladen sind Interessierte aus den Bereichen Elternbildung, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung sowie Väterarbeit.

Anmeldungen telefonisch unter 0421 696786-12, online unter info@impuls-familienbildung.de.

Termin: 17. Mai 2017

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 07.05.2017

Teilnahmebeitrag: 30 €

Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene gelingen, die schwierige Lebensbedingungen bewältigen müssen?
Präventionsketten gelten als Antwort auf diese Frage. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und sie führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, Kindern umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, ihre eigenen Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.
Das Projekt "Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!" sieht in einem Zeitraum von insgesamt sechseinhalb Jahren vor, dass in bis zu 38 niedersächsischen Kommunen kommunale Präventionsketten für ein gelingendes Aufwachsen in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden. Kommunen werden dabei über drei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle beraten und begleitet und können eine finanzielle Unterstützung erhalten. 2017 konnten bereits 8 Kommunen mit dem Auf- oder Ausbau einer Präventionskette beginnen. Interessierte Kommunen können sich ab dem 1. Mai 2017 für die 2. Förderphase unter www.praeventionsketten-nds.de bewerben.
Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt und von der Auridis Stiftung gefördert. Die Schirmherrin des Projektes ist niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Veranstaltung bietet nähere Informationen über das Programm und die Teilnahmebedingungen. Vorträge und Workshops vertiefen die inhaltliche Diskussion zu Präventionsketten.

Den Flyer mit Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/674-praeventionsketten-in-niedersachsen

Anmelden können Sie sich ab sofort unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen

Termin: 15. – 16. Mai 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Die Zukunft der Familie ist bunt. Mit zunehmender Vielfalt der heutigen Solidarbeziehungen verändert sich auch die Politik, die diese Solidarbeziehungen in den Blick nimmt. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung mehr denn je darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft unter den Bedingungen zunehmender sozialer Differenzierung auch mit den Möglichkeiten der Familienpolitik zu gewährleisten. Dafür braucht es wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, die Entwicklung von Kindern zu fördern, Generationensolidarität zu leben und Fürsorge für andere als Teil der eigenen Lebensperspektive zu leben.

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir nehmen den Tag zum Anlass um auf der Familien-Konferenz die Stellschrauben und Maßnahmen einer nachhaltigen und gerechten Politik für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Dabei werden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen anerkennen und absichern
  • Alleinerziehende besser absichern
  • Echte Teilhabe von Kindern gewährleisten
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Zeitsouveränität ermöglichen

Eine Anmeldung ist möglich unter https://anmeldung.boell.de/(S(hnq0gfs0jlkyhlch4ro03h10))/Default.aspx?pt=EVP-04015&tp=0.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://calendar.boell.de/de/event/familien-leben-vielfalt

Termin: 10. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Anmeldeschluss: 02.05.2017

Die Gesundheitsförderung im Alter stellt Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit vor neue Herausforderungen. Auf der Tagung werden dazu die fachlichen Zusammenhänge erläutert und zentrale Fragen zur Gestaltung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene in Arbeitsgruppen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bagso.de/veranstaltungen.html

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass Janine Örs aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt ist und das ZFF nun wieder tatkräftig in der Verwaltung unterstützt.

U.a. verantwortet Frau Örs die technische Erstellung sowie den Versand des ZFF-Info und betreut unsere Homepage.

AKTUELLES

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ Engagement ist tief in der Tradition der AWO verwurzelt und nicht zuletzt der Impuls, gemeinsam mit dem Bundesjugendwerk der AWO bundesweit eine AWO-Aktionswoche vom 13. bis 21. Mai 2017 durchzuführen, die nach innen und außen wirkt – und über zahlreiche soziale Themen informiert.

Der zentrale Auftakt für die AWO-Aktionswoche wird in Berlin stattfinden. Dieser Tag ist gleichzeitig für viele AWO-Gliederungen und Einrichtungen der Aktionstag in der Region.

Vielfalt wirkt vielfach: Die AWO ist in dieser Woche und im ganzen Jahr für alle Menschen mit unterschiedlichen Angeboten da. Wir freuen uns über zahlreiche interessierte Teilnehmer*innen bei den regionalen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche in den AWO-Einrichtungen und Geschäftsstellen – von der KITA bis zum Seniorenwohnheim. Was wann und wo stattfindet, alle kleinen und großen Veranstaltungen, finden Sie unter der Rubrik „Kalender“ auf einen Blick. Für alle Bundesländer, für alle Tage.
Viel Spaß beim Stöbern!

Wir werden in dieser Woche bundesweit unsere Türen öffnen, um unsere engagierte, soziale Arbeit Ihnen zu präsentieren und Ihnen zu zeigen:

  • Was hinter der AWO steckt und was wir machen.
  • Die AWO ist offen für alle – jeder Mensch ist uns willkommen.
  • Jede und jeder kann bei den Angeboten der AWO mitmachen oder sie in Anspruch nehmen.
  • Warum es richtig und wichtig ist, sich in der AWO zu engagieren.
  • Wir legen Wert auf Tradition und sind zugleich modern, lebendig, innovativ, dynamisch, vielfältig und sind somit für alle Generationen interessant.

Bis zur Durchführung der AWO Aktionswoche im Juni 2017 werden wir regelmäßig in den unterschiedlichen Medien über unsere Arbeit und unser Engagement informieren. Auf dieser Website werden persönliche Berichte von engagierten Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen der AWO, Tipps zu Veranstaltungsformaten für die Aktionswoche und Beiträge über die Arbeit der Einrichtungen und Gliederungen der AWO präsentiert. Darüber hinaus werden wir über diese Themen in den sozialen Netzwerken berichten. Machen Sie mit! Nutzen Sie für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge Hashtag #echtawo

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.echt-awo.org/aktionswoche-2017/.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das EFZA das Dossier „Adoptionen in Deutschland“. Das Dossier stellt eine erste Bestandsaufnahme zu zentralen Bereichen des Adoptionswesens in Deutschland dar. Es informiert über wichtige Entwicklungen der nationalen und internationalen Adoptionen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sowie über die Prozesse von Adoptionsvermittlungen im Inland sowie über die Durchführung von internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Unter Einbeziehung empirischer Befunde, Erfahrungen aus der Praxis mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie im Austausch mit juristischen Expertinnen und Experten im materiellen Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht werden zentrale Probleme und Fragestellungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Adoptionswesen aufgezeigt und mögliche Reformvorschläge diskutiert.
Folgende zentrale Fragen werden behandelt: Wie viele Kinder werden adoptiert? Welche Kinder werden adoptiert? Welchen Stellenwert haben Adoptionen in Deutschland? Wie funktionieren Adoptionen in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben Adoptionen in Deutschland? Wer darf Adoptionen vermitteln? Welche Unterstützung benötigen die an einer Adoption beteiligten Personen? Welche Besonderheiten gibt es im Bereich der internationalen Adoptionen? Welche Erkenntnisse liegen aus der nationalen und internationalen Forschung zu gelingenden Adoptionen vor?

Das komplette Dossier sowie die Kurzfassung finden Sie unter: http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/expertise-und-forschungszentrum-adoption-efza/projekt-publikationen.html

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle von Juni bis Dezember 2017 (Verlängerung ggf. möglich) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eine_n Studentische_n Mitarbeiter_in.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein politisch unabhängiges Gremium, das 2007 vom Senat eingerichtet worden ist. Im Familienbeirat sind die familienpolitischen Akteur_innen Berlins vertreten und beauftragt, Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben, die Interessen von Familien in die Politik zu geben und regelmäßig einen Familienbericht zu erstellen.

Aufgaben
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Geschäftsstelle: Literatur- und Internetrecherche, sachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Familienforen, Unternehmenswettbewerbe, Diskussionsrunden), Unterstützung der redaktionellen Arbeiten am Familienportal, allgemeine Büroarbeiten

Voraussetzungen
Student/in der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit/der Pädagogik, Kenntnisse im Bereich der Familienpolitik, Interessen an Methoden der Partizipation, Spaß an organisatorischen Aufgaben, sehr gute PC-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/fileadmin/Aktuelles/Ausschreibung_BBfF_stud._MA_Juni_2017.pdf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2017

SCHWERPUNKT I: Familienarbeitszeit

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2017

AWO zum Vorschlag „Familienarbeitszeit“

Gestern stellte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Modell zur Familienarbeitszeit vor. „Deutschland befindet sich in Bezug auf das fürsorgliche Miteinander in einer Krise. Die anstehenden Fragen verlangen eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Organisation von Fürsorge sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Vorschlag Schwesigs für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen neben einer vollzeitnahen Berufstätigkeit eine Familienarbeitszeit zu etablieren, geht auf diese Fragen ein und stößt damit aus Sicht der AWO wichtige Debatten an. Insbesondere das Neue am Vorschlag – die Einführung einer dreimonatigen Pflege- Freistellung und das Familiengeld für Pflege, setzt aus Sicht der AWO richtige Schwerpunkte in der Diskussion.
Ziel sollte aber zunächst sein, konkrete Punkte mit allen Akteuren und (möglichen) Betroffenen zu erörtern und den Blick darauf zu richten, wie den Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen, wie also eine wirkliche Wahlfreiheit, ermöglicht werden kann. Denn Aufgabe von Familienpolitik ist nicht, nur ein Lebens- oder Familienmodell zu unterstützen. Und wenngleich davon auszugehen ist, dass eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf das Leitbild oder Ziel vieler Familien ist, so muss es doch auch andere Varianten geben können, familiale Fürsorge zu erbringen und auch diese bedürfen der Unterstützung des Staates. „Die AWO engagiert sich sehr für die Belange der Fürsorge, denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Und Menschen, die bereit sind, diese Aufgaben zu übernehmen, sollten in ihrem selbstbestimmten Leben bestärkt werden“, zeigt sich Wolfgang Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.04.2017

Manuela Schwesig hat heute ihr Konzept für eine Familienarbeitszeit vorgestellt. Danach sollen Eltern ein sogenanntes Familiengeld in Höhe von 300 Euro erhalten, wenn beide vollzeitnah (26 bis 36 Stunden) arbeiten und sich partnerschaftlich um das Kind kümmern wollen. Analog zu diesem Modell sollen auch pflegende Angehörige entlastet werden: mit einem Familiengeld für die Pflege von monatlich 150 Euro sollen sie ihre Arbeitszeit einfacher auf eine vollzeitnahe Beschäftigung reduzieren können. Mehr als jede/r zweite pflegende Angehörige arbeitet wöchentlich länger als 36 Stunden.
„Ein Großteil der Mütter will nach der Elternzeit nicht in der Zuverdienerinnen-Falle stecken bleiben, sondern ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Unterdessen wollen sich Väter neben ihrer Berufstätigkeit stärker in die Familienarbeit einbringen. Beides gelingt nur, wenn sich die Arbeitszeiten von Eltern annähern. Das Familiengeld schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Familiengeld als Pauschalleistung ist grundsätzlich sinnvoller und gerechter als eine Entgeltersatzleistung: Es erreicht auch diejenigen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich eine Arbeitszeitreduzierung bislang nicht leisten konnten.
Doch rechnet sich das Familiengeld für Eltern nicht alleine in der betreuungsintensiven Phase von Kindern: Das Einkommen von Familien, in denen beide Elternteile einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachgehen können, fällt langfristig höher aus. Zugleich werden der staatliche Unterstützungsbedarf von Frauen im Lebensverlauf und die geschlechtsspezifische Rentenlücke spürbar abnehmen.
Zur familiären Sorgearbeit zählt aber nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen. Auch sie stellt die meist pflegenden Frauen zeitlich vor eine Zerreisprobe. Manuela Schwesig will deshalb auch hier Angebote für eine Entlastung machen: mit einem Familiengeld für Pflege und einer Lohnersatzleistung, die bis zu drei Monate gezahlt werden kann. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Anteil pflegender Männer weiter zunimmt, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
Dieses Konzept greift damit die gesellschaftliche Wirklichkeit von Familien und ihre jeweiligen Folgen für Frauen und Männer auf – gerecht, langfristig durchdacht und lebensnah.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.04.2017

Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige – das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun macht Ministerin Schwesig Vorschläge – aber auch hier gilt: ankündigen kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.

Ministerin Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren können.

Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.

Die grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende – im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für Eltern, deren Kind krank ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.04.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderrechte

196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig.
Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium vom 04.04.2017

Aus Anlass des Kinder- und Jugendhilfetages in Düsseldorf spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion erneut für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus. Deshalb unterstützen wir eine entsprechende Bundesratsinitiative von NRW-Ministerpräsidentin Kraft. Ausdrücklich im Grundgesetz geregelte Kinderrechte sollen das Fundament für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende Kinderpolitik sein. Jetzt muss lediglich noch die Union auf den großen Zug der Befürworter in Zivilgesellschaft, Parteien, Landesregierungen und Bundestagsfraktionen aufspringen.
„Kinderrechte im Grundgesetz sind zum Greifen nah. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den aktuellen Anlauf von Ministerpräsidentin Kraft aus Nordrhein-Westfalen, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu regeln. Sie sollen die Basis für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende sozialdemokratische Kinderpolitik sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, dass eine solche Politik mit zusätzlichen Zukunftsinvestitionen in gute und gebührenfreie frühkindliche Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung und armutsverhindernde Sozialleistungen verbunden ist.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Das wollen wir jetzt auch an der Basis für unser gesamtes Rechtssystem, also im Grundgesetz, klar und deutlich regeln. Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die ihnen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung sichern. Damit stärken wir die Rechte und die Interessen von Kindern gegenüber dem Staat und gleichzeitig die Rechte von Eltern. Denn sie sind es, die die Interessen ihrer Kinder im Alltag vertreten und ihre Rechte durchsetzen. Wenn die Union mitmacht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Fundament für eine gute Kinderpolitik durch die Aufnahme von Kinderechten im Grundgesetz bekommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.03.2017

Vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE dazu:

In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut. Es ist ein schönes Ziel, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz zu schreiben, wie es Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fordert. Wichtiger ist es jedoch, Kinderrechte jeden Tag walten zu lassen, indem man Kinder konkret jeden Tag schützt und fördert. DIE LINKE unterstützt die Forderung eines breiten Bündnisses für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro im Monat. Teile der SPD nähern sich dieser Maßnahme für soziale Gerechtigkeit für Kinder an. Ich frage an dieser Stelle: Frau Schwesig, wie halten Sie es mit der Kindergrundsicherung? Der heutige Tag wäre ein guter Anlass, um sich klar gegen Kinderarmut auszusprechen und sich der Forderung nach einer Kindergrundsicherung anzuschließen.

Auch chronisch kranke Kinder werden in Deutschland stark von der Politik benachteiligt. Jedem dritten chronisch kranken Kind wird eine Reha-Behandlung verweigert. Zu chronischen Krankheiten zählen unter anderem Epilepsie, Asthma, Neurodermitis oder Herzfehler. Die Lebensqualität der Kleinen und ihrer Familie wird bereits durch die Krankheit stark getrübt – Reha-Maßnahmen sind deshalb nicht nur medizinisch unerlässlich, sondern auch eine Frage sozialer Politik. Aktuellen Berichten zufolge geht die Zahl der genehmigten stationären Reha-Aufenthalte für Kinder seit zehn Jahren stark zurück. Es ist Zeit, die Gesundheitsversorgung in Deutschland fit für die Kinder und damit fit für die Zukunft zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.04.2017

Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Position des Kindes auch im deutschen Recht deutlich verbessert. So hat jedes Kind inzwischen ein eigenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im Falle einer Trennung oder Scheidung haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ein Verfahrensbeistand vertritt ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch im Kinder- und Jugendhilferecht stehen Kinder eigene Rechte zu, darunter ab Vollendung des ersten Lebensjahres das Recht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Das Grundgesetz allerdings enthält bislang kein ausdrücklich normiertes Grundrecht für Kinder. „Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist, durch die Verfassung zu gewährleisten, dass bei allen die Interessen und Rechte von Kindern betreffenden staatlichen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Auch die Rechte auf Förder ung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden.“
Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum Ziel hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Im Rahmen des Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Liga zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode die bestehenden Initiativen aufgreifen und mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Die regierende Große Koalition bietet dafür eine gute Grundlage.
Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert macht auch deutlich, dass bei der Verwirklichung vieler Kinderrechte weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt unter anderem für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die dringend notwendige Verringerung der Kinderarmut und das Recht des Kindes auf Beteiligung. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 05.04.2017

Anlässlich des 25. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und – wo nicht vorhanden – einzurichten.
„Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und einfordern“, so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.
Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern. Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie sich eigentlich wenden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und Jugendlichen zusammen.
Weitere Informationen: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2017

Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.
Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. „Die Bundesregierung sollte die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Feldern verbessert. Meilensteine hierfür waren die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung und der Anspruch jedes Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Dennoch werden die Interessen von Kindern immer noch vernachlässigt. Es bleibt viel zu tun, um Kindern tatsächlich gerecht zu werden. Sei es in Kitas und Schulen, bei der Verkehrsplanung, im Umweltschutz, im Ausländer- und Asylrecht oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut.& ldquo;
Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/234-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5), die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betont: „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.“
In ihrem Hamburger Appell (http://www.netzwerk-kinderrechte.de/uploads/tx_news/Hamburger_Appell_September2016.pdf) fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Kinderrechte fristen in Deutschland trotz einiger Fortschritte auch nach 25 Jahren immer noch ein Schattendasein. In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Auch wir als Kinderrechtsorganisation müssen uns selbstkritisch zurechnen lassen, dass es bisher nicht gelungen ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Regierung nach der Bundestagswahl unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in un serem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag umfassend die Möglichkeit zur Beschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte erhalten, sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend und niedrigschwellig arbeitende Ombudsstellen als adäquate und für alle Kinder leicht zugängliche Ansprechpartner vor Ort eingerichtet werden. Die Einrichtung von Ombudsstellen sollte zudem mit einem umfassenden Gesamtkonzept einhergehen. Für das erfolgreiche Arbeiten von Ombudsstellen im Sinne eines funktionierenden, kinderrechtlich fundierten Beschwerdemanagements ist ihre horizontale Verzahnung mit der kommunalen Ebene und ihre vertikale Verzahnung mit der Landes- und Bundesebene notwendig. Dadurch kann der Gefahr von isoliert und lediglich fallbezogen arbeitenden ombudschaftlichen Beratungsstellen vorgebeugt und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfesystems in Deutschland begünstigt werden.
Deutschland hat zudem als einer der ersten Vertragsstaaten das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, so dass Kinder sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn alle rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten auf der nationalen Ebene ausgeschöpft sind und sie ihr Recht in Deutschland nicht effektiv durchsetzen können. Vertragsstaaten haben damit auch die Pflicht, Kindern den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dazu gehört, Kinder, Eltern und Fachkräfte umfassend über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
„Damit wir uns auf den Weg in eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen können, sollte die Bundesregierung ein breites gesellschaftliches ,Bündnis für Kinder‘ ins Leben rufen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es an der Zeit, dass sich Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Forschung zu einem solchen Bündnis zusammenfinden und Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeiten“, so Krüger weiter. „Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wir erleben derzeit jeden Tag aufs Neue wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür dürfen wir nicht nur Erwachsenen, sondern müssen auch Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Dazu gehört es außerdem, Kinderrechte endlich als eigenst ändige Rechte im Grundgesetz zu verankern.“
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind unter den vielen marginalisierten Gruppen in Deutschland die Kinder diejenigen, die am wenigsten Öffentlichkeit bekommen. Kinder werden in der Gesellschaft immer noch eher als zu betreuende Subjekte gesehen, und nicht gleichberechtigte Akteure und Partner. „Im Zuge des demografischen Wandels stehen massive gesellschaftliche Umstrukturierungen an, die nicht zu bewältigen sind, wenn wir uns nicht darauf besinnen, die Generationen zu stärken, die zukünftig die Gesellschaftslasten hauptsächlich werden tragen müssen“, so Krüger. Dazu zählt auch eine stärkere Förderung und bessere rechtliche Absicherung des Engagements von Kindern und Jugendlichen. Das stärkt auch ihre Resilienz, wovon insbesondere Kinder aus armen Familien profitieren. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen beim ehrenamtlichen Engagement noch immer st ark unterschätzt. So sind Förderprogramme mit entsprechenden Datenbanken und Freiwilligenagenturen ebenso wie viele Organisationen und Initiativen vor allem auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen ausgerichtet. Dabei zeigt eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in jungen Jahren für unsere Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen ist also auch ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 04.04.2017

Kinderrechte sind ein wichtiges Gut unserer Demokratie. „Vor 25 Jahren trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft – doch nun gilt es, den Kindern mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Die Kinderrechtskonvention stellt heraus, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind und angehört werden müssen, bevor zum Beispiel Parlamente, Gerichte oder Ämter zu Entscheidungen kommen, die Kinder betreffen. Auf politischer Ebene jedoch geraten die Interessen von Kindern und Jugendlichen immer stärker in den Hintergrund.
Artikel 12 der Kinderrechtskonvention zum Beispiel gesteht Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Sie dürfen demonstrieren und tun es auch – zum Beispiel für Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder mehr Toleranz. „Am Wahltag allerdings hält man Kinder und Jugendliche für zu wenig politisch gebildet, um eine Entscheidung zu treffen“, kritisiert Heimann. „Denn wahlberechtigt ist ein Bundesbürger bisher erst, wenn er 18 Jahre alt ist.“
Der Deutsche Familienverband will das ändern – gemeinsam mit vielen prominenten Unterstützern. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Kinder bekommen damit eine Stimme, die sie abgeben können, sobald sie sich selbstständig ins Wählerverzeichnis eintragen. Bis dahin vertreten Eltern treuhänderisch die Interessen ihrer Kinder. Konsequenzen aus politischen Entscheidungen – etwa in Bildung, Betreuung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz – spüren Minderjährige genauso wie Erwachsene. Doch ihre Chance, hier etwas mitzubewegen und unsere Gemeinschaft in zukunftsfeste Bahnen zu lenken, liegt bisher praktisch bei Null.
„Die Kinderrechtskonvention umzusetzen war ein wichtiger Schritt“, unterstreicht der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Doch jetzt geht es um den nächsten: Wagen wir mehr Demokratie! Kinder werden am längsten mit den Folgen der heutigen politischen Entscheidungen konfrontiert sein. Sie müssen die Chance zur Mitbestimmung bekommen – im Interesse ihrer und unserer Zukunft!“

Weitere Informationen: http://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.04.2017

SCHWERPUNKT III: Mutterschutz

Das ZFF begrüßt die in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.03.2017

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mit der Reform wird nicht nur der Mutterschutz modernisiert – künftig sollen auch mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern konnten: Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf 12 Wochen, die es heute für Früh- und Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese Regelungen treten bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.“

Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2018: Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.In den Anwendungsbereich fallen auch ausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt. Das Gesetz stellt zudem klar, dass entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben auch für diese Personengruppe eine angemessene Kontrolle und Überwachung durch besondere Behörden sicherzustellen ist und daher eine „Eigenüberwachung“ durch die dienstvorgesetzte Stelle nicht ausreichend ist.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.04.2017

Gestern Abend wurde das neue Mutterschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Eine Reform des Gesetzes war dringend notwendig. Denn es geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1952 zurück und ist somit – angesichts der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt – ein Gesetz aus einer anderen Zeit.
„Das neue Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist modern und zeitgemäß. Es schafft eine gute Balance zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau einerseits und der Selbstbestimmung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit und ihre Ausbildung andererseits.
Mit der Reform weiten wir außerdem die betroffene Zielgruppe aus. Künftig werden unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen profitieren. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich der nachgeburtliche Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Diese Verbesserung war uns besonders wichtig, so dass sie bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Außerdem dehnen wir den Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, auf mindestens vier Monate nach der Geburt aus.
In den Verhandlungen mit der Union haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für weitere Verbesserungen stark gemacht. Unter anderem haben wir uns für ein höheres Schutzniveau bei der Spätarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr eingesetzt. Spätarbeit ist ohnehin nur möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, ein ärztliches Attest vorliegt und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Wir haben durchgesetzt, dass hier zusätzlich noch ein behördliches Genehmigungsverfahren erfolgen muss.
Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz im Gesetz verankert wird.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung der Frau.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Ab kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8963) am Mittwoch grünes Licht. Der durch den Ausschuss geänderten Fassung der Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte dagegen.
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Mit der Novelle soll auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert werden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. In diesem Bereich hatte der Ausschuss noch einmal Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. So soll prinzipiell ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Vor allem an dieser Regelung stören sich Linksfraktion und Grüne. Sie verwiesen darauf, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung" im Arbeitsschutz bislang unbekannt sei und deshalb zu viele Interpretationsspielräume eröffne. Allerdings verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass für Arbeitgeber und Vollzugsbehörden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet werden. Die Grünen bezweifelten jedoch, dass dies bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zu leisten sei. Die Linksfraktion befürchtet, dass die Liberalisierung bei den Arbeitszeiten in der Realität zu weniger Schutz für Schwangere führt, da Arbeitgeber Druck auf die Frauen ausüben könnten, um deren vermeintliche Zustimmung zu erzwingen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 212 vom 29.03.2017

Vor dem Bundestagsbeschluss des neuen Mutterschutzgesetzes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Mittwoch in Berlin:

„Die Reform des Mutterschutzes nach über sechzig Jahren war überfällig. Trotz heftigen Widerstands von Union und aus dem Arbeitgeberlager wurden viele Verbesserungen erreicht. Das festgelegte Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit lehnen wir jedoch kategorisch ab.

Künftig schützt das Gesetz mehr Frauen, ob in der Schule, in Ausbildung und im Studium. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber jetzt deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Frauen wird damit künftig besser möglich.

Bei der Nachtarbeit hatten sich die Gewerkschaften für eine eindeutige Genehmigungspflicht eingesetzt. Das nun im Gesetz festgelegte Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde ist völlig unzulänglich ausgestaltet – zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber. Damit setzt der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel. Die Aufsichtsbehörden sind bekanntermaßen personell unterbesetzt: Wie soll da sichergestellt werden, dass die einzureichenden Unterlagen – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung – sorgfältig geprüft werden? Deshalb kann und darf nicht sein, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn er nach sechs Wochen nicht bearbeitet wurde.

Wir erwarten, dass der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz sich kontinuierlich mit den Details der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen befassen wird und dabei auch die psychischen Belastungen im Blick behält.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 29.03.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Beate Walter-Rosenheimer schwerpunktmäßig mit dem Themenkomplex Kinderrechte für junge Flüchtlinge befasst und sich hierzu im Rahmen von drei öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in einer Stellungnahme zusammengefasst hat.
Diese ist unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bundestag.de/blob/502048/9c509a0b91695b5fa0ff2e6a0c60cffd/stellungnahme_kinderrechte_fluechtlingskinder-data.pdf

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 05.04.2017

Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.

Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebensbedingungen – nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“

Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschen-würdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeitgemäße Seniorenpolitik notwendig ist.

Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.

Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche – wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement – vor Ort vernetzt werden.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundestagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2017, gekürzt

Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit. Die Union blockiert die längst überfällige Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Damit kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verbschiedet werden.
„Die Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings konnte im letzten Koalitionsausschuss am 29. März keine Einigung erzielt werden, da CDU/CSU forderten, dass diese neue Regelung nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten solle. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch für Beschäftigte in Betrieben ab 15 Angestellten. Dies ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit müsste folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.
Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten, wäre eine Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder mehr arbeiten wollen.
Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Zur Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) über eine Reform des Ehegattensplittings, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Studie stellt klar, dass das Ehegattensplitting ein überholtes System ist. Viele Kinder wachsen mittlerweile bei Familien auf, die davon überhaupt nicht profitieren: bei unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden. Die Milliarden Euro, die der Staat jährlich in das Ehegattensplitting steckt, kommen gerade bei den ärmsten Familien nicht an. Stattdessen profitieren auch Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit sehr hohem Einkommen vom Ehegattensplitting. Das DIW hält auch fest: Das Ehegattensplitting führt Frauen in die Teilzeitfalle und damit häufig in die Altersarmut.

Für uns Grüne stehen bei der Familienförderung Kinder im Fokus – und nicht der Trauschein. Da sich aber bisher auch Ehepartner in ihrer Lebensplanung auf das Ehegattensplitting eingestellt haben, sollten schon Verheiratete das alte System mit Ehegattensplitting mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten können. Jenseits der bestehenden Ehen würde unser Familienbudget Familien um zwölf Milliarden Euro entlasten – vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen.

Für Neu-Ehen setzt unser Familienbudget neben Kindergrundsicherung und Kindergeldbonus auf Individualbesteuerung und erhöhte Grundfreibeträge. Schon Verheiratete können auf das Ehegattensplitting freiwillig verzichten, um für ihre Kinder die Kindergrundsicherung zu erhalten – die sicherstellt, dass endlich alle Kinder unabhängig vom Einkommen und Familienform abgesichert sind. Keine Familie wäre dann schlechter, aber viele besser gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2017

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und damit die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war.

Sachverhalt:

Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit ist ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Im Januar 2015 beantragte sie beim Rentenversicherungsträger die Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung im Ausland. Dies blieb ebenso wie das nachfolgende Klageverfahren ohne Erfolg.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur Berücksichtigung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten nicht hinreichend auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel‑Albert gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2017

Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume und erhöht die Erwerbsbeteiligung von Frauen

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. „Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen“, sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet. Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 29.03.2017, gekürzt

Frauen, die mehr verdienen, bevorzugen finanzielle Unabhängigkeit durch getrennte Kassen

Die meisten Paare legen zwar ihr Einkommen zusammen. Doch wenn Frauen mehr verdienen, bevorzugen sie getrennte Kassen, zeigt eine neue Studie.* Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung weist darin nach, dass getrenntes Wirtschaften in einer Partnerschaft umso wahrscheinlicher wird, je mehr die Frau verdient. Nach ihrer Ansicht deutet das darauf hin, dass Frauen finanzielle Unabhängigkeit anstreben, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Lott hat Daten des Sozio-oekonomischen Panels aus den Jahren 2004, 2005 und 2008 ausgewertet, die sich auf fast 2.900 heterosexuelle Paare in erwerbsfähigem Alter beziehen. Dabei hat sie eine "eher ungleiche Verteilung" von bezahlter und unbezahlter Arbeit ermittelt: Im Beobachtungszeitraum entfallen auf die Partnerinnen im Schnitt 78 Prozent der Arbeit im Haushalt und 89 Prozent der Kinderbetreuung. Der Anteil der Frauen am gemeinsamen Einkommen liegt dagegen lediglich bei 32 Prozent. Nur ein Drittel der Frauen arbeitet in Vollzeit.

Etwa drei Viertel der befragten Paare verwalten der Analyse zufolge ihr Geld gemeinsam, 15 Prozent unabhängig voneinander und 9 Prozent zum Teil getrennt. Dabei spielt die Form der Partnerschaft eine wichtige Rolle: Von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften wirtschaftet weniger als ein Drittel gemeinsam, bei den Ehepaaren sind es hingegen 83 Prozent. Auch wenn Faktoren wie die Dauer der Beziehung, das Alter oder die Ausbildung der Partner herausgerechnet werden, bleibt ein signifikanter Unterschied. Wenn man nicht Paare mit und ohne Trauschein vergleicht, sondern untersucht, wie sich eine Eheschließung auf das Verhalten von Paaren auswirkt, ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Effekt auf das partnerschaftliche Arrangement im Umgang mit Geld. Die Geburt eines Kindes hat dagegen keinen messbaren Einfluss.

Von maßgeblicher Bedeutung ist indes das Einkommen der Frau: Bei Paaren mit getrennter Kasse ist es im Schnitt fast doppelt so hoch wie bei denen, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten. Einkommenszuwächse auf Seiten der Partnerin erhöhen signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Paare unabhängig voneinander haushalten.

Lott schließt daraus, dass Frauen in einer Beziehung stark an finanzieller Unabhängigkeit interessiert sind und diesen Wunsch realisieren, sobald sie sie es sich leisten können. Ein wichtiger Grund: In traditionellen Partnerschaften laufe ein gemeinsames Konto oft darauf hinaus, dass der Mann einseitig Kontrolle über die Finanzen ausübt. Zentrale Grundsätze der deutschen Familienpolitik, die beispielsweise beim Ehegatten-Splitting von gemeinsamen Ressourcen als Norm ausgeht, seien vor diesem Hintergrund problematisch, so die Forscherin.

*Yvonne Lott: When My Money Becomes Our Money: Changes in Couples‘ Money Management. Social Policy & Society 2/2017, Cambridge University Press

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.04.2017

Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“
Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“
Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchsvom 05.04.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der im laufenden oder vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11716) danach, wie viele unbegleitete Minderjährige in den Jahren 2016 oder 2017 "in Rahmen einer freiwilligen Ausreise aus Deutschland ausgereist" sind". Zudem will sie unter anderem wissen, wie viele unbegleitete Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 222 vom 31.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Politik auf den Prüfstand

Die Arbeiterwohlfahrt stellt anlässlich der im September anstehenden Bundestagswahl die Politik auf den Prüfstand. Dafür hat sie 31 Fragen zu den dringendsten sozialen Problemen als so genannte Wahlprüfsteine zusammengetragen, die an die vier derzeit im Bundestag vertretenden Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, SPD) geschickt werden. „Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen und wir wollen wissen, wie die Parteien diese lösen wollen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Beweggründe für die Erstellung der Wahlprüfsteine. Aus Sicht der AWO müssen weitere soziale Verbesserungen für die Menschen in Deutschland im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode stehen. Nur so kann die zunehmende soziale und politische Spaltung überwunden und der spür¬baren Verunsicherung entgegengewirkt werden. Die Antworten der Parteien werden ausgewertet und auf www.awo.org veröffentlicht.
Gefragt wird zum Beispiel danach, welche Maßnahmen die Parteien ergreifen wollen, um die Attraktivität sozialer Berufe zu steigern. Im Sozialbereich arbeiten hauptsächlich Frauen unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, mit geringer Entlohnung und begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten. Schon heute fehlen vielerorts Fachkräfte, die Rahmenbedingungen müssen deshalb dringend geändert werden. Auch in Sachen Kinderbetreuung sieht die AWO Handlungsbedarf und will bspw. wissen, welche Partei sich für ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz einsetzt, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert bzw. gesichert werden kann. Eine weitere Herausforderung sieht die AWO darin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen und möchte von den Parteien wissen, was sie diesbezüglich unternehmen und wo sie den Bund in der Verantwortung sehen. Darüber hinaus interessiert die AWO aber auch, ob die Parteien vorhaben, die sozialstaatliche Infrastruktur durch erhöhte Investitionen zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.04.2017

Angesichts einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt der Deutsche Familienverband dringend vor politischen Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen:
Das DIW rechnet vor, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings dem Staat mehr als 15 Milliarden Euro Steuern in die Kasse spülen würde. Anders ausgedrückt: Mit einem Aus fürs Ehegattensplitting werden Familien auf einen Schlag um 15 Milliarden Euro ärmer. "Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nicht nur gegen die Verfassung – sie macht Familien arm“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann.
Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern sogar bei einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro im Jahr nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus fürs Splitting drückt sie endgültig in die Armut.
Für den Deutschen Familienverband steht außerdem fest, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hätte: „Das Ehegattensplitting ist keine milde Gabe, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe und übrigens auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klar bestätigt, zuletzt 2013“, sagt Heimann.
„Statt sich beim Ehegattensplitting zu verkämpfen, fordern wir Politik und Politikberatung dringend auf, sich dort einzusetzen, wo es Sinn macht: Nämlich für die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben. Auf den Tag genau heute vor 16 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil die Berücksichtigung des generativen Beitrags Kindererziehung in den umlagefinanzierten Generationenverträgen eingefordert. Aber auch über anderthalb Jahrzehnte später zahlen sogar Familien mit kleinen Einkommen noch immer verfassungswidrig Sozialbeiträge auf das Existenzminimum ihrer Kinder“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann. "Deshalb jammern wir nicht, sondern klagen!" (Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen, sieht aber gleichzeitig noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Damit bewegt sich der Gesetzentwurf entlang der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland. Denn diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Sie gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und verliert dennoch das Kindeswohl im Einzelfall nicht aus dem Auge.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, geht in die falsche Richtung, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass das Voraustrauungsverbot für Minderjährige wieder eingeführt wird. Ein Fortschritt ist ebenso die angestrebte Klarstellung, dass auch verheiratete Minderjährige nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Obhut genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses nachdrücklich an CDU, CSU und SPD, das international und verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder in Deutschland zu respektieren. "Die seit einem Jahr mit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern und Geschwister in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Derzeit leben allein rund 2.200 syrische Kinder in Deutschland von ihren Eltern getrennt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Verwaltungspraxis zeigt, dass der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung kommt. So konnte bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Woche von der Bundesregierung kein Fall benannt werden, in dem auf diesem Weg Familien bisher vereint wurden. Wenn Kinder mehrere Jahre von ihren Eltern getrennt sind, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz schleunigst dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren schnellstmöglich zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.03.2017

CDU, CSU und SPD überbieten sich in den letzten Tagen mit Vorschlägen. Das ist erfreulich, denn der Alltag und die Unterstützungsnotwendigkeiten von Familien rücken damit stärker in den Mittelpunkt. Allerdings waren in den zurückliegenden vier Jahren Verbesserungen oftmals nur mit massivem öffentlichen Druck möglich, wie z. B. die Erhöhung des Kindergeldes oder die Reform des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender.

Nun denken CDU und CSU über Hilfen für Familien beim Eigentumserwerb nach und Familienministerin Schwesig verfolgt ihr Projekt einer Familienarbeitszeit weiter, das nun auch auf Menschen, die Angehörige pflegen, erweitert wurde. „Die eaf erwartet, dass es sich bei allem nicht nur um öffentlichkeitswirksame Themen für den Wahlkampf handelt, sondern diese von der zukünftigen Bundesregierung auch umgesetzt werden“, sagt Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Um Kinder und Familien besser in ihrem unmittelbaren Umfeld zu unterstützen, kommt es aber auch darauf an, Strukturen grundsätzlich zu verändern: Dazu zählt das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen, das zu einem Kooperationsgebot werden muss. Außerdem sind die Rechte von Kindern endlich explizit im Grundgesetz zu verankern“, so Bernd Heimberg weiter.

Ein grundsätzlich anderes, erweitertes Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie greift die eaf mit dem aktuellen Positionspapier „In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“ auf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 07.04.2017

Auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses steht heute auch das Rückkehrrecht aus Teilzeit. Teilzeitarbeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Meist sind es Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren, sich mittelfristig aber wünschen, zum ursprünglichen Stundenvolumen zurückzukehren. Nicht zuletzt weil Teilzeitarbeit immer noch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten versperrt und hinsichtlich der sozialen Absicherung nicht ausreicht. Doch viel zu häufig bleibt ihnen der Weg aus der „Teilzeitfalle“ versperrt.

„Die eaf fordert die Mitglieder des Koalitionsausschusses auf, den Weg für eine Beendigung der Sackgasse Teilzeit freizumachen! Es kann nicht sein, dass vor allem Frauen dafür bestraft werden, dass sie sich um ihre Kinder kümmern oder kranke Angehörige pflegen. Das sind Aufgaben, die letztlich der gesamten Gesellschaft zugute kommen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Eine Befristung der Teilzeit würde diese Arbeitsform auch für Männer attraktiver machen und es ihnen erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Denn: Aus zahlreichen Befragungen ist bekannt, dass viele Frauen mehr Stunden arbeiten wollen und viele Männer weniger.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 29.03.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern? – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit" findet das nächste Hintergrundgespräche des Statistischen Bundesamt im i-Punkt Forum Berlin statt.

Folgende Themen werden im Fokus stehen:

  • Aktuelle Zahlen zum Verdienstunterschied von Frauen und Männern
  • Unbereinigter Gender Pay Gap 2016
  • Bereinigter Gender Pay Gap 2014 (neueste Angaben)
  • Datengrundlage und Berechnungsmethodik
  • Ursachenanalyse
  • Entwicklung im Zeitablauf
  • Europäischer Vergleich

Die Einladung inklusive Anmeldeformular folgt in Kürze.

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V.

Ort: Berlin

Anfang Februar 2017 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung XII ZB 601/15 einen wegweisenden Beschluss zum Wechselmodell (Doppelresidenz), also zu der Betreuungsform, in der Kinder nach einer Trennung der Eltern paritätisch bei beiden Eltern zu Hause sind.

Die Doppelresidenz ist die plausible Fortsetzung der gemeinsamen Verantwortung für Beruf und Familie für Mütter und Väter. Immer mehr Eltern nehmen bereits heute die Verantwortung für ihre Kinder gemeinsam wahr, ob zusammenlebend oder nicht. Trotzdem gibt es noch menschliche und rechtliche Vorbehalte, diese Betreuungsform auch nach einer Trennung zu praktizieren. Grundsätzliche rechtliche Fragen wurden durch den BGH nun geklärt.

Angesichts dieser neuen Situation stellen sich für Eltern und mit dem Thema befasste Professionen weiterhin Fragen wie diese:

  • Was bedeutet die Entscheidung des BGH nun genau?
  • Müssen jetzt alle Kinder getrennter Eltern die Doppelresidenz leben?
  • Oder hat sich doch nichts geändert?
  • Wie geht es Kindern mit dem Leben in zwei Haushalten?
  • Wie lässt sich das finanziell bewältigen?
  • Wie leben Kinder getrennter Eltern in anderen Ländern?
  • Für wen passt die Doppelresidenz – und für wen nicht?

Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V. laden Sie herzlich ein, über das Thema zu diskutieren, Fragen zu stellen oder auch von eigenen Erfahrungen zu berichten.

Eine Anmeldung ist möglich unter veranstaltung-berlin@vafk.de.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://berlin.vafk.de/index.php?id=2199

Termin: 17. Mai 2017, 18.00 – 19.30 Uhr mit anschließendem Get-together

Veranstalter: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Kalte Progression, Mittelstandsbauch, Vermögensteuern oder Ehegattensplitting – die Steuerpolitik ist wieder Wahlkampfthema. Sind spürbare Steuerentlastungen möglich, vor allem für die arbeitende Mittelschicht? Brauchen wir mehr Progression und Umverteilung, vor allem bei hohen Einkommen und Vermögen? Wie können Familien mit Kindern steuerlich besser gefördert werden? Diese und weitere Themen wollen wir mit Steuerpolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen diskutieren. Katharina Wrohlich und Stefan Bach vom DIW Berlin leiten mit einem Impuls die Veranstaltung ein.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Die Vermögensungleichheit ist nirgendwo in der EU höher als hierzulande. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt. Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Auf der Konferenz wird mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert. Zu große materielle Ungleichheit und die Ungleichverteilung von Chancen und Macht schaden unserer Gesellschaft. Sie schwächen den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Welche Hebel hat die Politik in der Hand, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Auf diese Fragen sollen gemeinsam Antworten gefunden werden.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 06.04.2017

Anlässlich des Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.03.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2017

SCHWERPUNKT: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.
Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des „Equal Pay Day“ am 18. März 2017 mitteilte, lag der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen in der Bunderepublik 2016 mehr als ein Fünftel unter dem der Männer.

„In Sachen Gleichstellung ist und bleibt Deutschland ein Entwicklungsland. Durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt, so sieht für Frauen in Deutschland noch immer die Realität aus. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir so nicht hinnehmen können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des morgigen Equal Pay Days. Abhilfe schaffen, könnte die Einführung eines Tarifvertrag Soziales.

Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist ein erster Schritt hin zur Entgeltgleichheit. Dringend geboten ist aber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf kleinere und kleinste Unternehmen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Die AWO fordert außerdem ein Verbandsklagerecht. In Sachen Gleichstellung am Arbeitsmarkt gibt es, abgesehen vom Lohnunterschied, noch viel zu tun. Neben dem weiterhin notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, werden Arbeitszeitmodelle benötigt, die es Frauen und Männern ermöglichen, eine Führungsposition mit Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Zudem kann nach Meinung der AWO, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung für mehr Gleichberechtigung sorgen.

„Berufsfelder, in denen vorrangig Frauen beschäftig sind, müssen finanziell deutlich aufgewertet werden. Denn obwohl Betreuung und Pflege zukunftsorientierte Arbeitsbereiche sind, werden sie zu schlecht bezahlt“, stellt Wolfgang Stadler fest. Die Lösung sieht Stadler in der Einführung eines Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales. „Die AWO engagiert sich seit langem für einen einheitlichen Branchentarifvertrag Soziales. Dieser würde die tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt und auch die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Die Arbeit muss nach der erbrachten Leistung bewertet werden. Nur so können wir die Gleichstellung der sozialen mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung vorantreiben“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.03.2017

Anlässlich des Equal Pay Days 2017 hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Diese zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer".

Am 18. März findet der zehnte Equal Pay Day in Deutschland statt. Seit zehn Jahren kämpfen Frauenverbände zusammen mit Gewerkschaften und zahlreichen Aktionsgruppen für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die unbereinigte Lohnlücke liegt noch immer bei 21 Prozent. Auch wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine bereinigte Lücke von sechs Prozent im Durchschnitt.

Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür müssen wir verkrustete Strukturen aufbrechen: Wir brauchen Transparenz über die Löhne und Gehälter, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt verschiedene Ursachen für die Lohnlücke von Frauen und Männern: Aber weil sie erklärbar ist, heißt das nicht, dass wir sie auch hinnehmen müssen. Wir brauchen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das zum ersten Mal den Grundsatz festschreibt: ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘."

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt zur Durchsetzung verhelfen: Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.03.2017, gekürzt

DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland fordern gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor erhöhen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) anlässlich des Equal Pay Day den Druck auf Politik und Wirtschaft.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

"Die 21-Prozent-Lohnlücke ist für viele Frauen in Deutschland bittere Realität. Im Durchschnitt hat eine Frau im Jahr 3.700 Euro weniger Geld im Portmonee als ihr Kollege. Das hat Folgen für die soziale Absicherung bis hin zur Rente. Deutschland ist mit dieser Lohnlücke seit Jahren unter den Schlusslichtern in der EU. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit einführen. Das wäre ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen wollen ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Union und Wirtschaftsverbände sollten endlich ihre Blockade gegen die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes aufgeben."

Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

"Es muss endlich Schluss sein, mit 21 Prozent weniger Geld in den Taschen von Frauen. Vieles von dem, was Frauen für dieses Land leisten, tun sie unbezahlt. Sie wenden täglich gut anderthalbmal so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf wie Männer. Gemeinsam mit steuerlichen Fehlanreizen führt das dazu, dass Frauen im Lebensverlauf deutlich schlechter gestellt sind. Wir fordern deshalb die Ausweitung partnerschaftlicher, familienpolitischer Leistungen, die Aufwertung aller Berufe in den personenzentrierten Dienstleistungen und wir fordern grundsätzlich eine gerechte und nachhaltige Anerkennung der Leistung von Frauen – ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit."

Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des SoVD:

"Die Frauenaltersarmut in Deutschland wächst. Wenn diese folgenschwere Entwicklung gestoppt werden soll, müssen bereits im Erwerbsleben richtige Weichenstellungen erfolgen. Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Und zweifellos gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu den Grundvoraussetzungen. Den größten Teil der weit über sieben Millionen Minijobs in Deutschland besetzen Frauen. Für sie rückt Existenzsicherung in weite Ferne. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Niedriglohnpolitik, die Frauenalters-armut produziert."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 17.03.2017

Die GEW mahnt die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. "Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13 und Angestellte nach E13 bezahlt werden", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Anlässlich des "Equal Pay Day" am 18. März bekräftigt die GEW ihre Forderung nach A13 und E13 für alle. An Grundschulen unterrichteten zu 90 Prozent Frauen, die deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen verdienten, kritisierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. " Rechtsgutachten bestätigten, dass die schlechtere Besoldung an Grundschulen Frauen mittelbar diskriminiere und gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstoße. Unter dem Motto "JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und unter dem Dach der Initiative "Bildung. Weiter denken!" verlangt die GEW eine Aufwertung der Berufsgruppe.

Während Grundschullehrkräfte in allen Bundesländern nach A12 besoldet oder als Angestellte in die Entgeltgruppen (E) 10 bis 12 einsortiert sind, werden voll ausgebildete Lehrkräfte in der Oberstufe überall nach A13 oder E13 bezahlt. Schon lange absolvierten alle Lehrkräfte jedoch eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch gleich lange wissenschaftliche Ausbildung, betonte Tepe. 2020 müssten alle Lehrkräfte mit Bachelor- und Master-Abschlüssen und Referendariat mindestens nach A13 oder E13 bezahlt werden. Zudem sollten die Landesregierungen Stufenpläne erarbeiten, damit auch Lehrkräfte mit anderen Ausbildungen A13 erreichten.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 17.03.2017

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und fordert, endlich zu handeln statt Statistik zu diskutieren. Denn die Zahlen lassen sich drehen wie man will. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Bereinigt, unbereinigt und im echten Leben. Die Frage ist nur, wie groß ist das Missverhältnis? Und viel wichtiger noch: Was kann dagegen getan werden?

Gerne wird der unschönen Wahrheit der Einkommensungleichheit mit Statistik begegnet. Ist der Wert von 21% Lohndifferenz doch ein „unbereinigter“ Wert. Der „bereinigte“ Gender Pay Gap – d.h. die Differenz des Stundenlohns zwischen Männern und Frauen im gleichen Alter, bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung und gleicher Tätigkeit liegt bei ca. 6%. Also nur 6% „echte Diskriminierung“! Der Anteil darüber hinaus sei darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit und weniger in Führungspositionen arbeiten.

Berücksichtigt man ein Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Denn gemäß einer aktuellen Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen, hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation“, so Cornelia Spachtholz, die auch Initiatorin des Equal Pension Day ist. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich knapp 60%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Es sind vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren,
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen getan wird und meist schlecht bezahlt ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 17.03.2017, gekürzt

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.03.2017, gekürzt

Der Deutsche Bundestag hat 23.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten.Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungs-plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist ein wichtiger Baustein unserer modernen Familienpolitik, die sich am Bedarf von Eltern und Kindern ausrichtet. Immer mehr Familien wünschen sich qualitativ gute Angebote der Kindertagesbetreuung, denn sie verbessern die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider stehen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die steigende Geburtenrate und die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Deshalb möchten wir gute Kindertagesbetreuungsangebote ausbauen. Das neue Investitionsprogramm wird uns dabei unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir nun einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen sind. “Frühe Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder und hat eine immer größere gesamtgesellschaftliche Relevanz. So wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertages-betreuung – für die Betriebskosten, für Investitionen und für Qualität – investieren. Allein für das im Gesetz verankerte Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung.Der Gesetzesentwurf sichert mehr finanzielle Mittel für mehr BetreuungsplätzeIn dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit dem Investitionsprogramm investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, sondern ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.03.2017

Modellprojekt „POINT● – Potentiale integrieren“ unterstützt in Berlin allein geflüchtete Frauen bei der Integration in Ausbildung und ArbeitsmarktIm Januar 2017 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „POINT● – Potentiale integrieren“ gestartet, das geflüchtete Frauen in Berlin bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. „Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und nun in Deutschland leben, benötigen Unterstützung bei der Integration. Dabei spielt das Erlernen der Sprache eine große Rolle, aber auch, sich in einem neuen und größtenteils fremden Land zurechtzufinden. Das gilt vor allem auch für Frauen, die alleine nach Deutschland gekommen sind“, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der heute (23.03.) im Bundesfamilienministerium stattfindenden offiziellen Auftaktveranstaltung des Modellprojektes.Ziel des Projekts ist es, allein geflüchtete Frauen mit einer guten Bleibeperspektive auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erhalten professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Hilfestellungen durch Jobcoaches. Die Coaches helfen nicht nur bei der Qualifizierung, sie vermitteln den Frauen auch Förderangebote verschiedener Institutionen. Durch Vernetzung sollen Synergieeffekte geschaffen und der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Zudem werden den Frauen zur besseren Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen ehrenamtliche Alltagsbegleiterinnen, sogenannte POINT sisters, zur Seite gestellt. Weitere Formate wie Workshops und Fachveranstaltungen runden das Angebot ab.Das hierdurch entstehende Begleitsystem soll modellhaft erprobt werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt zunächst zwei Jahre.„Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, ist eine langfristige Aufgabe, die nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelingen kann. Ich freue mich daher sehr, dass unser Berliner Modellprojekt von einem breiten Netzwerk getragen wird und danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Dr. Kleindiek. Um die bereits bestehenden regionalen Angebote bestmöglich zu bündeln und optimal zu verzahnen, wurde am heutigen Tage auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) unterzeichnet. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung BDA: "Frauen sind Rollenvorbilder in der Familie und prägen die Sprache der Kinder. Deshalb gelingt die Integration der gesamten Familie besser, wenn die Frauen und Mütter über ihre Arbeit selbst gut integriert sind und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Ich unterstütze dieses Projekt zur möglichst schnellen und nachhaltigen Integration von geflüchteten Frauen in die Erwerbsarbeit aus vollem Herzen. Das Anliegen ist von hoher Relevanz für die gesamte Gesellschaft."Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit:„Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit hat viel Erfahrung und passende Instrumente für Qualifizierung, um diese Herausforderung zu meistern. Ich bewerte die Kooperation aller Beteiligten sehr positiv, jeder bringt seine Kompetenz bestmöglich ein. Am Ende gewinnen nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt.“Das Modellprojekt ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.goldnetz-berlin.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro

Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen. Ab sofort fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden: Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

Zur vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.
Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre die Lage für geflüchtete Kinder verschlimmert. Viele von ihnen müssen über Monate und manchmal Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Kinder und Jugendliche werden systematisch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Daran muss sich dringend etwas ändern. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen muss so kurz wie möglich sein. Kinder brauchen Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Räume. Der Zugang zu Bildung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Bundesregierung muss endlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu hat sie sich mit der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Denn Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie alle haben das Recht auf dieselben Startchancen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2017

Zum Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2017 erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.
Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kita besonders wichtig. Hier zählt jeder Tag, um sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen, die Sprache besser zu lernen und neue Freunde zu finden. Ihre Familien brauchen gezielte und niedrigschwellige Hilfe beim Ankommen in Deutschland. Dass der Bedarf an Kitaplätzen weiter steigt, ist daher so sicher wie das Amen in der Kirche.
Deutschland braucht einen entsprechenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kitaplätze, bessere flächendeckende Ganztagsschulen und eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen, egal ob sie aus Aachen oder Aleppo kommen. Herkunft darf nicht länger über Zukunft entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2017

„Der Bericht zeigt, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland sich auf einem skandalös hohen Niveau befindet. Trotz der vermeintlich positiven Wirtschaftslage werden viel zu viele Menschen von dem gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen, den sie geschaffen haben“, kommentiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Erschreckend und völlig inakzeptabel ist, dass der Bundesregierung die soziale Realität im Land zwar bekannt ist, sie aber keine entschiedenen Maßnahmen ergreift, um daran etwas zu ändern. Offenbar glaubt man im Kabinett, mit dem Mantra der Kanzlerin, ‚Deutschland geht es gut‘, und ein paar halbherzigen Initiativen und einem schöngefärbten Bericht werde es schon irgendwie gehen. Das ist mitnichten der Fall. Der Mindestlohn ist auch nach der zum 1. Januar erfolgten Anpassung immer noch zu niedrig, um Armut – nicht zuletzt im Alter – wirksam zu bekämpfen. Initiativen wie das jüngst mit viel Tamtam von Nahles vorgestellte ALGQ sind ein Witz angesichts des arbeitsmarktpolitischen Kahlschlags der vergangenen Jahre. Und es wurde bislang viel zu wenig unternommen, um die Situation Alleinerziehender zu verbessern oder endlich die unerträgliche Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es ist Zeit für einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 23.03.2017

„Die Untersuchungen von Charité und Unicef zu Flüchtlingsfrauen und -kindern in Sammelunterkünften sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese Art der Unterbringung ist offensichtlich weder kindgerecht, noch entspricht sie den Anforderungen bei der Unterbringung von Frauen und vor allem Müttern“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte der Fraktion DIE LINKE für Migration und Integration. Dagdelen weiter:
„Die Studien belegen erneut, dass das Zusammenpferchen von Flüchtlingen in Massenunterkünften unverzüglich beendet und stattdessen die Integration der Betroffenen in städtische und ländliche Wohnstrukturen gefördert werden sollte. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen.
Notwendig ist eine soziale Offensive für alle. Wir brauchen mehr Investitionen in die Bildung, den sozialen Wohnungsbau und das Gesundheitswesen. Das Geld dafür ist da. Für die Erneuerung des Sozialstaats müssen Reiche und Vermögende stärker belastet werden. Die Einführung einer Millionärssteuer ist überfällig.
Die Politik der Bundesregierung geht aktuell jedoch in eine ganz andere Richtung, sie ist extrem frauen- und kinderfeindlich. Durch einen faktischen Nachzugsstopp für Familienangehörige werden vor allem Frauen und Kinder auf gefährliche Fluchtrouten getrieben. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten ist menschen- und grundrechtswidrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.03.2017

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser erhöhte gesetzliche Mindestlohn gilt nach wie vor nicht für alle Beschäftigten, denn nach § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Ausnahmen zulässig. Bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Seit dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von 8,50 €/Stunde vorsehen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden.

Eine Analyse* des WSI-Tarifarchivs der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen zeigt: Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung machten Anfang 2017 nur wenige Branchen Gebrauch:

  • Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau gilt derzeit ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 8,60 €. Er steigt im November 2017 auf 9,10 € und überschreitet dann den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
  • In der Fleischindustrie beläuft sich der Mindestlohn auf 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende 2017.
  • Bei den Wäschereidienstleistungen beträgt der Mindestlohn ebenfalls 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende September 2017.
  • Für ZeitungszustellerInnen schreibt das MiLoG selbst für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 € vor.

In anderen Branchen liegt ein Teil der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, ohne die Ausnahmebedingungen des MiLoG zu erfüllen. Diese tariflichen Niedriglohngruppen werden daher vom gesetzlichen Mindestlohn verdrängt. Dazu zählen u. a. (siehe auch Übersicht 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

  • Friseurhandwerk: Hier bestand bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 €. Der gekündigte Branchenmindestlohn wurde noch nicht neu verhandelt.
  • Floristik: In der Branche liegen vier der zehn Vergütungsgruppen unterhalb von 8,84 €, zurzeit laufen Tarifverhandlungen.
  • Fleischerhandwerk: 9 von insgesamt 78 Vergütungsgruppen der regionalen Tarifverträge liegen unterhalb der Mindestlohngrenze, teilweise sind die Verträge bereits vor Jahren ausgelaufen und noch nicht erneuert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen neun von 152 Vergütungsgruppen nicht den Betrag von 8,84 €. Es handelt sich fast ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche.

Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp 6 Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 €, der Höhe des neuen gesetzlichen Mindestlohns. 2 Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des MiLoG abgedeckt, 4 Prozent dagegen nicht, sie werden vom Mindestlohn verdrängt.

Die Untersuchung zeigt nach Auffassung des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck: „Der gesetzliche Mindestlohn ist als Untergrenze wirksam.“ Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. „Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.“

Die WSI-Untersuchung zeigt außerdem: Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,84 € und mehr vor (siehe Grafik in der pdf-Version). Insgesamt 87 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 €. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 15 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 € und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, WSI Niedriglohn-Monitoring 2017, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 83, Düsseldorf, März 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_83_2017.pdf

Die PM mit Grafik-Anhang pdf: http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2017_03_27.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.03.2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt.
„Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker berücksichtigen. Wir müssen sie schützen gegen Gewalt und Vernachlässigung. Wir müssen sie fördern und beteiligen“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Kinderinteressen beispielsweise bei Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und überall, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden: „Kinder sollen endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft.“
Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das „Kindeswohlprinzip“ aus Artikel 3 Absatz 1 und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“ aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern‘. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung.
„Kinder sind unsere Zukunft! Und es ist wichtig, dass unsere Verfassung auch unserer Zukunft eine Stimme gibt. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse eines Kindes müssen zukünftig selbst Verfassungsrang haben“, erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten am 31. März 2017 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2017

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Uwe Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sein sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbau gehen dürfe. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen aus Gebührenfreiheit, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 200 vom 27.03.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 183 vom 22.03.2017

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sonder auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.
Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte "Asylpaket II" enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechter und Leiter des "Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht", Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta," sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.
Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug "dringend notwendig" gewesen sei, um eine "Überforderung" der Kommunen zu "vermeiden". Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein "Riesenproblem". Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.
Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, "die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue", in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.
"Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden", sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 174 vom 21.03.2017

Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag (18/8724) der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag (18/8241) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezeichnet der Verband die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß" und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 171 vom 20.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zum ARD Panorama-Bericht
Die ARD sendete gestern im Rahmen ihres Politikmagazins Panorama einen Beitrag namens „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“. Dort wurde der Eindruck vermittelt, Kitas würden das Wohl von Kindern regelmäßig gefährden. Dazu äußerst sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:
„Eine Kita darf für Eltern keine Blackbox sein. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Als Träger von 2.200 Kitas wissen wir, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern und deren Eltern ist. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Erzieherinnen und Erzieher bilden, betreuen und erziehen, sie fördern alltagsintegriert die Sprachentwicklung, ermöglichen Kindern Kontakt zu anderen Kindern. Kitas sind Integrationsmotoren und verbessern ganz nebenbei auch noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Erzieherinnen und Erzieher machen einen großartigen Job. Doch auch die besten Fachkräfte können nichts an den strukturell häufig zu schlechten Rahmenbedingungen ändern. So ist eine Fachkraft großen Belastungen ausgesetzt, wenn sie zum Teil bis zu 20 Kinder betreuen muss, wenn Urlaubs- und Krankentage nicht hinreichend in der Personalberechnung berücksichtigt und wenn die Kita-Leitungen nicht für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die AWO setzt sich seit Jahren mit der Frage nach der Verbesserung ihrer Angebote auseinander. So fordern wir, dass der Bund ein Berichtswesen für die Länder einführt, das Auskünfte über Qualitätsverbesserungen einfordert. Darüber hinaus fordern wir schon seit Langem, ein Bundesqualitätsgesetz zu verabschieden, dass die Strukturqualität bundeseinheitlich regelt. Bund und Länder haben im vergangenen November notwendige Qualitätsverbesserungen identifiziert. Nun müssen diese noch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden, denn klar ist, eine gute Betreuungsqualität kostet Geld.
Der Panorama-Bericht hat nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten von Kita-Beschäftigten gezeigt. Den betroffenen Kindern wurde Schreckliches zugemutet. So etwas darf nicht passieren. Dennoch möchte ich dem Fazit des Panorama-Beitrages entschieden widersprechen: Eine Kita ist weder eine Blackbox noch ist die Betreuungsqualität ein Glücksspiel. In den allermeisten Kitas leisten die Erzieherinnen und Erzieher eine anspruchsvolle, engagierte und tolle Arbeit mit den Kindern, für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

AWO nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

Am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus findet beim AWO Bundesverband ein Diskussionsforum statt. „Der politische Diskurs wird immer häufiger durch Vorurteile, Ressentiments und Populismus bestimmt. Den Internationalen Tag gegen Rassismus nehmen wir deshalb zum Anlass auf diese Entwicklung hinzuweisen und über Lösungen und Handlungsoptionen zu diskutieren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Es entspricht der grundsätzlichen Überzeugung und Einstellung der AWO sich deutlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien zu positionieren und ihre Rolle als demokratische Akteurin der Zivilgesellschaft wahrzunehmen.

Das diesjährige Diskussionsforum wird eingeführt durch den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz. Er bietet Impulse für die anschließende Diskussion, an der Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.), Britta Hilpert (Leiterin ZDF-Landesstudio Brandenburg, Vorstandsmitglied „Reporter ohne Grenzen“), Dr. Britta Schellenberg (Politikwissenschaftlerin) und Gerwin Stöcken (Mitglied des Präsidiums der AWO) beteiligt sein werden.

Die AWO ist seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Genauso ist es der AWO ein Anliegen, sich mit ihrem engagierten sozialpolitischen Handeln vor Ort dafür einzusetzen, dass allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. In vielen Einrichtungen und Diensten der AWO sind Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt. „Die AWO bekennt sich nicht nur zur Vielfalt, die AWO lebt Vielfalt“, betont Brigitte Döcker. Deshalb ist es für die AWO mittlerweile eine wichtige Tradition, sich am 21. März deutlich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

In diesem Jahr ruft die AWO in den Sozialen Netzwerken dazu auf, vom 13. – 26. März, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen. Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können Selfies (via Bild oder Video) mit dem Hashtag #awogegenrassismus gepostet werden. Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Klar ist: Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie rassistische Ansichten immer weiter in die gesellschaftliche Mitte vorstoßen. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.03.2017

Deutschland bietet Kindern und Jugendliche gute Start-Chancen fürs Leben – den meisten jedenfalls: Allerdings gehören immer noch rund 3,7 Millionen der Unter-18-Jährigen zu den Verlierern der jungen Generation. „Sie sind sozial abgehängt – durch Eltern ohne Berufsausbildung, ohne Job. Oder durch Elternhäuser, die von Armut bedroht sind“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert am Montag in Berlin bei der Vorstellung des „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe) Monitors 2017“. Die AGJ legte damit einen „Chancen-Check“ für die bundesweit rund 22 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren vor. Anlass ist der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), zu dem in der kommenden Woche mehr als 30.000 Besucher auf dem Messegelände in Düsseldorf erwartet werden. Er steht unter dem Motto „22 Mio. junge Chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“

Zu einer gerechteren Gesellschaft gehört für die AGJ eine Neujustierung des Kindergeldes: „Eltern mit geringem oder keinem Einkommen müssen künftig besser gefördert werden. Armut darf nicht länger vererbt werden“, so Böllert. Wichtig für die Start-Chancen seien aber auch die Kitas. Ein Schwerpunkt des DJHT werde in der kommenden Woche deshalb eine Kita-Qualitätsoffensive sein. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Dazu müsse es vor allem kleinere Gruppen – also eine bessere Erzieher-Kind-Relation – geben. „Für 2- und 3-Jährige ist es ideal, wenn sich eine Erzieherin lediglich um vier Kinder kümmert. Die meisten Gruppen sind heute allerdings größer“, sagte Karin Böllert. Damit gebe es einen enormen Nachholbedarf beim Personal. Dies beginne bereits bei den Leitungen der Kitas. Hier fehlten bundesweit rund 21.800 Vollzeitkräfte, die sich intensiv um das Kita-Management, um neue Konzepte und Elterngespräche kümmerten.

Unzufrieden zeigte sich die AGJ mit der Flüchtlingskinder-Quote in den Kitas: „Die Chance auf Integration per Kita ist enorm wichtig. Aber genau diese Chance wird heute viel zu oft verschenkt. Denn die meisten Flüchtlingsfamilien wissen gar nicht, dass ihre Kinder ein Recht auf einen Kitaplatz haben“, sagte Karin Böllert. Dies müsse den Flüchtlingsfamilien offensiv gesagt werden – und zwar in deren Landessprache. „Mit jedem Kind, das seine Kita-Chance verpasst, ist auch eine wertvolle Integrations-Chance vertan. Das Lernen der Sprache – und damit ein wichtiger Schritt in unsere Gesellschaft – fängt nicht erst mit der Schulpflicht in der Schule an“, so die AGJ-Vorsitzende. Ziel müsse es daher sein, möglichst viele der rund 120.000 Flüchtlingskinder unter sechs Jahren in einer Kita zu betreuen – im Idealfall durch Ganztagsplätze. Böllert kündigte an, dass die Integration von jungen Flüchtlingen ein weiterer Schwerpunkt des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sein werde.

Eine deutliche Kritik der AGJ trifft die Ganztagsschulen: „Sie sind heute nicht in der Lage, das oft starke Niveaugefälle, das durch drastische Bildungsunterschiede in Elternhäusern gegeben ist, auszugleichen. Beim Ziel, Kindern hier gleiche StartChancen zu geben, ist die Ganztagsschule gescheitert. Sie schafft es bislang nicht, Bildungsbenachteiligung zu beseitigen“, so Karin Böllert. Die AGJ-Vorsitzende forderte deshalb auch für Ganztagsschulen eine Qualitätsoffensive. Dabei müssten verstärkt auch die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden: „Vom Internet-Führerschein bis zur gezielten Berufsberatung – Ganztagsschulen sollten vom 08/15-Stundenplan auf lebensnahe und innovative Inhalte umschalten und dabei Kinder und Eltern mitnehmen“, forderte Karin Böllert. Hierzu werde der DJHT eine Fülle von Ideen und Konzepten präsentieren.

Zudem sprach sich die AGJ-Vorsitzende für einen stärkeren „Polit-Impuls“ an Schulen aus: Angesichts eines wachsenden Rechtspopulismus müssten Kinder und Jugendliche immer wieder vom Wert der Demokratie überzeugt werden. Die AGJ forderte deshalb, die politische Bildung zum Pflichtfach an Schulen zu machen. Jugendliche sollten zudem früher in der Politik mitmischen und eine „MitmachDemokratie“ erleben. Dazu sei es notwendig, 16-Jährige schon bei allen Wahlen mitbestimmen zu lassen. Auch das Wahlalter werde Thema auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.03.2017, gekürzt

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Die Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“ steht auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017

Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.
„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.
Dem enormen privaten Reichtum stehe eine massive öffentliche Armut gegenüber, die in immer mehr Kommunen deutlich sichtbar werde. „Deutschland fährt auf Verschleiß. Aus finanzieller Not werden vielerorts Ausgaben für Kultur, Soziales und Bildung über die Schmerzgrenze hinaus zusammengestrichen. Eine solidarische Steuer- und Finanzpolitik ist letztlich die Nagelprobe und der Glaubwürdigkeitstest für einen jeden, der mit dem Versprechen eines guten Sozialstaats und mehr sozialer Gerechtigkeit antritt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch auf den Wohnungsmärkten. Wir brauchen dauerhaft preisgebundene Sozialwohnungen, mindestens 80.000 zusätzlich im Jahr, daneben ein bedarfsgerechtes Wohngeld sowie die Übernahme tatsächlich angemessener Wohnkosten bei den Regelsätzen in Hartz IV. Auch deshalb müssen finanzstarke Konzerne, große Vermögen, Milliardäre oder Millionäre stärker als bisher an den Kosten des Gemeinwohls beteiligt werden. Reichtum umverteilen heißt, Steuergerechtigkeit herstellen, Steuerschlupflöcher schließen und Steueroasen trockenlegen“, so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Die ungleiche Vermögensverteilung gehe weltweit einher mit ungleichen Machtverhältnissen und sei damit auch in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, warnt das Bündnis. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg betont: „Deutschland ist ein reiches Land. Umso skandalöser ist es, dass so viele Menschen in Deutschland abgehängt sind, weil sie arm sind. Der Reichtum in Deutschland muss umverteilt werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, verschiedene Gruppen von Bedürftigen gegeneinander aus zu spielen.“
Bestärkt in seinen Forderungen sieht sich das Aktionsbündnis auch durch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in dem diese selbst vor einer zu starken Spaltung der Gesellschaft warnt und einräumt, dass Beschäftigte ihre Anstrengungen vielfach als nicht ausreichend respektiert empfänden, Langzeitarbeitslose nicht proportional vom deutschen Job-Boom profitierten und der Dienstleistungsbereich bei den Lohnsteigerungen hinterherhinke. „Wir teilen diese Diagnose. Jetzt gilt es, den Worten Taten folgen zu lassen. Wer Armut bekämpfen will, muss die Tarifbindung stärken und die gesetzliche Rente stabilisieren und schrittweise wieder anheben“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Mehr Informationen unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ vom 28.03.2017

Zur Bundestagswahl 2017 richtet sich der Deutsche Frauenrat (DF) mit neun Forderungen an die Parteien im Wahlkampf. Mit diesen frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen geht der Deutsche Frauenrat in die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und an die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich zu einer effektiven Gleichstellungspolitik zu bekennen. Rechtspopulismus ist eine Gefahr für die Freiheit der Geschlechter und für die Demokratie. Dem müssen wir aktiv entgegentreten,“ so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

In den neun Forderungen des DF enthalten sind außerdem die Umsetzung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Arbeitsteilung, eine strukturierte gendergerechte Finanzpolitik, Schutz und Stärkung von geflüchteten Frauen und Mädchen und die Forderung für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen. Alle neun Forderungen des DF zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 22.03.2017

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

„Immer weniger junge Menschen stehen heute immer mehr älteren und wahlberechtigten Menschen gegenüber – die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!“ Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene.

Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden“, fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt. „Mit unserer Kampagne wollen wir Kindern – und damit der Zukunft – endlich eine Stimme geben!“

Bisher können allein ihre Eltern mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel versuchen, die Politik in Richtung Nachhaltigkeit und Familiengerechtigkeit zu lenken. Kinder und Jugendliche dürfen heute zwar Aktien kaufen, Großunternehmen besitzen und Steuern zahlen – vertreten durch ihre Eltern. Doch von der politischen Mitwirkung sind sie ausgeschlossen. Ein Wahlrecht ab Geburt soll das ändern. Denn nur wer wählt, zählt!

Logo Wahlrecht„Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen“, unterstreicht Schmidt. „Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.“ Voraussetzung ist nicht nur die Sensibilisierung für Politik durch Mutter und Vater, sondern auch ein guter und informativer Politik-Unterricht in der Schule. Beides bereitet die Kinder auf ihr Recht zu wählen und mitzubestimmen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Seite „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2017, gekürzt

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge
blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl:
Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V.
(djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer.
Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversiche-rung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b1/
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b2/
3. Strafrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b3/
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b4/
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b5/
6. Europa- und Völkerrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b6/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau", mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben."Die Aufstockung des Sondervermögens ,Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dringend ein Gesamtkonzept an, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Chancengerechtigkeit im Schulsystem darf keine hohle Phrase bleiben", so Hofmann abschließend.

Besorgniserregend ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass sich beim Einsatz privater Mittel für die außerschulische Bildungsunterstützung immer deutlicher eine Spaltung abzeichnet. So zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass außerschulische Nachhilfe die im Bildungssystem verursachten sozialen Ungleichheiten eher verstärken statt sie zu verringern. Denn Kinder aus finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern bekommen wesentlich häufiger bezahlte Nachhilfestunden als Kinder aus armen Haushalten. Bezeichnenderweise wird hier auch das Versagen des Bildungs- und Teilhabepaketes deutlich. Deshalb ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend geboten, andere Lösungen zu finden und die Förderung Kindern, über die Schule direkt, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei zugänglich zu machen. Gute Beispiele wie etwa der Lübecker Bildungsfonds sollten vom Gesetzgeber hier als Anregung für grundlegende Reformen genommen werden.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.03.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

"Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen", so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.03.2017

Am Internationalen Tag gegen Rassismus ruft die GEW zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Diskriminierung im Alltag, rassistische Hetze und Gewalt auf. Pädagoginnen und Pädagogen komme dabei eine besondere Verantwortung zu.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus in Deutschland mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Nationalismus an. "Menschenverachtende Einstellungen und Taten sowie antidemokratische Tendenzen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Pädagoginnen und Pädagogen trügen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu Toleranz und Wertschätzung eine besondere Verantwortung. Dabei bräuchten sie Unterstützung in Form von ausreichend Personal und Zeit sowie Fortbildungen.

Die GEW unterstützt das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das sich aktiv mit allen Formen von Diskriminierung, Radikalisierung und Ideologisierung auseinandersetzt und an Schulen ein Klima der gegenseitigen Achtung und des Respekts schaffen will. Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 (13. bis 26. März), welche die GEW zusammen mit rund 80 Organisationen unterstützt, haben das Motto. "100 Prozent Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Zu den Aktionstagen gibt es beispielsweise ein Materialheft mit Fachbeiträgen sowie themenspezifische Publikationen, Arbeitsmaterialien und Beispiele guter Praxis. Darüber hinaus stehen Materialien zur rassismuskritischen Bildungsarbeit mit Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in allen Schulstufen sowie in Kindertagesstätten als Download zur Verfügung.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaftvom 21.03.2017

Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

„Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. „Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen.“

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie „Kindheit im Wartezustand“ ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme OnlineUmfrage unter haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen – unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive – den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten – und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.

Service für Medien
Die vollständige Studie „Kindheit im Wartezustand“ kann unter presse@unicef.de

Quelle: PressemitteilungDeutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 21.03.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. März 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Die vorgestellte Basisuntersuchung ermittelt, was sich seit der ersten Basisuntersuchung im Jahr 2007 zur Gleichstellung von Frauen und Männern „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ verändert hat:

  • Wie sind heute bei Männern die Einstellungen zu Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Männlichkeit?
  • Welche Strukturen und Entwicklungen zeigen sich innerhalb der sozialen Milieus und zwischen den Milieus?
  • Wie verändern sich Einstellungen und Verhaltensmuster im Lebensverlauf von Männern – lässt sich dies als Generationenwandel deuten?
  • Und (wie) haben sich die dominanten Geschlechtsidentitäten von 2007 bis heute verändert?

Dazu wurden mit denselben Untersuchungsmethoden wie 2007 insgesamt 3.011 Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt, sowie in 18 qualitativen Gruppendiskussionen und 80 narrativen Einzelinterviews die Einstellungen und Erfahrungen, Ziele und Motive von Männern vertieft untersucht.

Es wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@bundesforum-maenner.de gebeten.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

Termin: 8. Juni 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Menschen in sozial benachteiligenden Lebenslagen tagtäglich darin, ihr Wohlbefinden zu verbessern, gesellschaftlich teilhaben zu können und ihren eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gehen. Soziale Arbeit setzt sich gleichzeitig gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Insbesondere feministisch ausgerichtete soziale Arbeit war schon früh Angriffen von außen ausgesetzt, etwa dort wo sie Missbrauch und Gewalt innerhalb von Familien thematisierte und Angebote wie bspw. Frauenberatungsstellen bei Gewalt entwickelte, in denen auch Lebensformen jenseits von gewalttätigen Partner*innen denkbar wurden. Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen.
Bis jetzt sind die Auswirkungen dieser Angriffe wenig untersucht, haben aber gleichzeitig schon direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit. Im Rahmen der Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Wichtige Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kindes- und Jugendalter, Hate Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Fachkontakte:

Gunda Werner Institut: Henning von Bargen, Email vonbargen@boell.de

AWO Bundesverband e.V.: Sarah Clasen, sarah.clasen@awo.org

Das Programm wird Ihnen ab April 2017 zugehen und auf den Websites von AWO und Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht. Ab dann ist auch eine Anmeldung möglich.

Termin: 19. Juni2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten: 96,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 21.04.2017

Die Familie ist immer noch die wichtigste Institution in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. So wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen größtenteils von Familienangehörigen zu Hause versorgt. Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Neben dem hohen Organisations- und Zeitaufwand kann die Pflege für die Angehörigen auch körperliche, emotionale und finanzielle Belastung mit sich bringen. Umso wichtiger sind gute Rahmenbedingungen auf kommunaler und betrieblicher Ebene zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie passgenaue Beratungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Vor diesem Hintergrund geht die Veranstaltung den Fragen nach, welche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bereits existieren, wie tragfähig diese sind und welche sie ggf. noch benötigen, um gesundheitliche, psychosoziale und finanzielle Belastungen besser bewältigen zu können.
Zielgruppe sind Praktiker/innen sowie Fach- und Führungskräfte der örtlichen und überörtlichen Fachberatung aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Pflegestützpunkte, Expertinnen und Experten für Vereinbarkeitsfragen und Fragen der Angehörigenpflege, Interessenvertretungen, Lokale Bündnisse für Familien, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie weitere Interessierte.

Das Programm und die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2276-17.

AUS DEM ZFF

Das ZFF begrüßt den AWO Unterbezirk Unna, den AWO Bezirksverband Württemberg e.V. und die Naturfreunde Thüringen e.V. als neue Mitglieder im Verband. Wir freuen uns auf den Austausch und die Impulse für die gemeinsame Gestaltung der Familienpolitik!

Weitere Informationen zu unseren Mitglieder finden Sie hier.

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Netzwerk Schulverpflegung, Deutsches Rotes Kreuz, educcare, evangelische arbeitsgemeinschaft familie, Familienbund der Katholiken, Fröbel-Gruppe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Karl-Kübel-Stiftung, Der Paritätische – Gesamtverband, Pestalozzi-Fröbel-Verband, plattform ernährung und bewegung, SOS-Kinderdorf, Stiftung Lesen, Stiftung Haus der kleinen Forscher, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Vereinigung der Waldorfkindergärten, Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.03.2017

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.
Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.
Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.
Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.03.2017

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

AKTUELLES

Deutschlandweit werden Familien für ein super spannendes und wichtiges Projekt gesucht: Eine vierstündigen Dokumentation soll an einem Samstag im September zur besten Sendezeit die Zuschauer motivieren, zur Bundestagswahl zu gehen. Hierfür sucht die 99pro Media aus Leipzig Familien, die wählen gehen und bereit sind über ihre Wahl zu sprechen. Die Dokumentation begleitet die aktuelle Lebenssituation der Familien und erfragt, wie die politische Haltung zustande kommt und was sie zu der Wahl ihrer Partei veranlasst. Dabei ist nicht entscheidend, ob jemand auch Parteimitglied ist. Vielmehr geht es darum zu sehen, wie viel Übereinstimmung es in alltäglichen Themen wie Arbeit, Bildung, Sicherheit, Finanzen und Freizeit gibt. Natürlich muss nicht die ganze Familie hinter derselben Partei stehen, es darf auch unterschiedliche Meinungen/Haltungen zu diesen Themen geben oder auch jemanden, der einer anderen Partei näher steht. Innerhalb des Produktionszeitraums bis August sollen die Familien ca. 10 Drehtage begleitet werden, selbstverständlich in enger Abstimmung, was die Termine betrifft.

Bei Interesse freut sich die Produktionsfirma über eine Kontaktaufnahme unter: saskia.heim@99pro.de

Allein im letzten Jahr verzeichnete der ISD im Deutschen Verein 834 Beratungsanfragen, in denen es um internationale Kindschaftskonflikte ging. Aus diesem Grund hat der ISD im Deutschen Verein den vom Gesamtverband International Social Service entwickelten Letifaden „Familienkonflikte bewältigen“ nun in deutscher Übersetzung herausgegeben.

Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der Mediation in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Mit dem Leitfaden soll interessierten und betroffenen Personen ein erster Einblick in das internationale Mediationsverfahren gegeben werden. Neben ganz praktischen Fragen wie:

  • Internationale Familienmeditation
  • Für welche Konflikte und wann Meditation genutzt werden kann
  • Was spricht für eine internationale Familienmediation?
  • Wie läuft eine internationale Familienmediation ab?
  • Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
  • Unrechtmäßiges Verbringen oder Nicht-Rückkehr eines Kindes
  • Praktische Fragen

Den kompletten Leitfaden können Sie hier downloaden: https://www.deutscher-verein.de/de/internationaler-sozialdienst-familienmediation-leitfaden-2746.html

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

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Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.