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ZFF-Info 18/2019

SCHWERPUNKT I: Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Haltung der SPD.

„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit: Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.11.2019

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieses Urteil ist ein Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht tut damit das, wozu der Großen Koalition seit Jahren der politische Wille fehlt. Es schiebt der völlig aus dem Ruder gelaufenen Sanktionspraxis der Jobcenter einen Riegel vor. Die aktuell 5,4 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt.

Das Gericht hat klargestellt: Die Bundesregierung darf nicht länger trödeln, sondern muss unverzüglich handeln. Als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben wir für die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales einen Bericht von der Bundesregierung verlangt.

Die Frage der Sanktionierung bleibt aber eine politische Frage, die der Bundestag als Gesetzgeber zu entscheiden hat. Es muss jetzt unverzüglich um Reformen gehen, die unseren Sozialstaat modernisieren und die auf individuelle Förderung und Motivation setzen statt auf Drohen und Bestrafen.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Es ist menschenunwürdig und eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Sanktionen sind das falsche Instrument, um Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind Anerkennung, individuelle Unterstützung und Motivation entscheidend. Sanktionen dagegen sind für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess kontraproduktiv. Die pauschale Kürzung des Existenzminimums bringt die Betroffenen in existentielle Schwierigkeiten und geht oftmals mit psychischen Belastungen, Verschuldung, Misstrauen oder auch einem Rückzug aus dem Beratungsproz ess einher. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind auch angesichts der Tatsache höchst bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und deshalb von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden.

Wir brauchen kleinere Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, bessere Hinzuverdienstregeln sowie einen Rechtsanspruch auf individuelle Qualifizierung und Weiterbildung. Es ist bedauerlich, dass Union und SPD mehrheitlich diesen Weg noch nicht gehen wollen. Wir werden deswegen in dieser Frage weiter Druck machen – im Bundestag und im Bündnis mit vielen Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

„Das ist wirklich ein bemerkenswertes Urteil. Es gibt Rückenwind für den weiteren politischen Kampf für Sanktionsfreiheit. Ein Quantensprung für soziale Grundrechte“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Parteivorsitzende, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende mit dem Grundgesetz. Kipping weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute erklärt, dass Totalsanktionen, Sanktionen, die die Hartz-IV-Sätze um mehr als 60 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind. Weiter heißt es im Urteil: Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Damit wird den geltenden Sanktionsregeln ein Riegel vorgeschoben.

Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als Karlsruhe sich mit politischen Vorgaben zurückhält und lediglich die Verfassungsmäßigkeit prüft. Als LINKE werden wir nun der Bundesregierung und konkret Sozialminister Hubertus Heil auf die Finger schauen, dass die Umsetzung umgehend erfolgt. Zugleich geht der Kampf um politische Mehrheiten für die vollständige Sanktionsfreiheit und die Überwindung von Hartz IV weiter. Die gute Nachricht ist: Wir werden dabei immer mehr!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober:

„Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar. Sanktionen sind auch ein Zeichen der Fairness gegenüber denjenigen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern Hartz IV finanzieren. Das Urteil sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Sanktionen aufgehoben werden, sobald Betroffene ihre Verpflichtungen nachgeholt haben. Engagement muss anerkannt werden und für die Zukunft motivieren. Außerdem sollten die Sanktionsregeln für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren angepasst werden: Im Sanktionsfall müssen unmittelbar psychosoziale Angebote der Jugendhilfe oder des Jobcenters gemacht werden. Denn junge Menschen dürfen dem Sozialstaat durch Sanktionen nicht verloren gehen. Zudem müssen die Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV verbessert werden, damit Arbeit auch finanziell einen Unterschied macht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass langfristige Leistungskürzungen beim Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal die rote Karte gezeigt und unter anderem die Vollsanktionierung für verfassungswidrig erklärt. Das Grundgesetz schützt diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Gut so! Wir haben schon lange gefordert, dass die Vollsanktionen abgeschafft werden müssen. Durch das heutige Urteil fühlen wir uns darin bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine klare Aussage getroffen. Die derzeitige Sanktionspraxis ist unverhältnismäßig und nicht geeignet, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es braucht eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln. Wir fordern den Gesetzgeber auf, jetzt den gegebenen Handlungsspielraum zu nutzen – und zwar auch bei der Ausgestaltung der ungleich schärferen Sanktionen gegenüber Menschen unter 25 Jahren.“

Die besonders strengen Sanktionen gegen Menschen unter 25 Jahren waren zwar kein Gegenstand des Urteils, die Verfassungswidrigkeit von Kürzungen über 30% hat aber in der Konsequenz Folgen für die Rechtmäßigkeit der Sanktionspraxis bei Menschen unter 25 Jahren.

Wolfgang Stadler: „Es darf hier keine Ungleichbehandlung geben! Für alle Leistungsbezieher gilt gleichermaßen: Menschen brauchen keinen existenzbedrohenden Druck, sondern Unterstützung und Stabilisierung ihrer Lebensverläufe!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

„Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, also das zum Leben unbedingt Notwendige“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für alle Menschen!“

„Sanktionen führen zu Leid und dazu, dass Menschen sich zurückziehen“, sagt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Sie entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts. Sie sind deshalb komplett und ersatzlos zu streichen.“

„Die Sanktionen in ihrer jetzigen Form tragen nicht dazu bei, den Menschen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen“, sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und gerade die verschärften Sanktionen bei den Unter-25-Jährigen sind kontraproduktiv: Sie treiben junge Menschen ins Abseits. Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln!“

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB sagt dazu: „Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten. Und längst nicht alles, was gut und richtig ist wie beispielsweise der Mindestlohn, ergibt sich aus der Verfassung. Der Gesetzgeber kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht unterschritten wird.“

Hintergrund:

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.

Zur Gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Ein Minimum darf nicht weiter gekürzt werden!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Für das ZFF ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Vorfeld des Urteils hat sich ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen auf eine Erklärung verständigt und fordert, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Auch das ZFF unterstützt die Erklärung und damit auch die Arbeit des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind. Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Zu diesem Urteil sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen. Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch. Dieser Knoten muss endlich aufgelöst werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2019

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis im SGB II begrüßen wir, dass das BVerfG das Sanktionsregime endlich verfassungsgerichtlich beurteilt und die Kürzungen über 30 % für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern aus Respekt vor dem Gericht und den Menschen die Jobcenter auf, dies in der Anwendung konsequent umzusetzen “, betont der Sprecher der nak.

Nicht verfassungsgemäß sind nach dem BVerfG daher alle Kürzungen, die mehr als 30 % des Regelsatzes betreffen. Zumutbar ist eine Leistungsminderung in dieser Höhe aber nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert.

„Das heutige Urteil hat erhebliche Relevanz für die Lebenssituation von fast 6 Millionen Menschen im Hartz IV-Bezug. Wir freuen uns deshalb, dass das BVerfG Farbe bekannt und Flagge gezeigt hat gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Die bisherige Praxis im SGB II ist nicht geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sanktionen führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und einer immer weiteren Entfernung vom Arbeitsmarkt“, bekräftigt Gerwin Stöcken.

„Wir erwarten nunmehr, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht und die Sanktionen im SGB II deutlich beschränkt. Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel im SGB II-Regime. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen, anstatt prekäre Beschäftigung zu befördern.

Zum Hintergrund:

Nach den Erwägungen des BVerfG steht es dem Grundgesetz nicht entgegen, an der Überwindung der eigenen Hilfsbedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht darf der Gesetzgeber auch durch belastende Sanktionen durchsetzen. Die derzeitige Ausgestaltung schafft allerdings eine außerordentliche Belastung, welche den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird.

Die Nationale Armutskonferenz ist Mitunterzeichnerin der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 05.11.2019

SCHWERPUNKT II: AWO-ISS-Langzeitstudie Kinderarmut

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der AWO-ISS-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf. Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter“ und der aus den Studienergebnissen abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen der Arbeiterwohlfahrt weist das ZFF darauf hin, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche keine Utopie bleiben dürfen, sondern endlich Realität werden müssen!

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) erforscht seit 22 Jahren im Auftrag des AWO Bundesverbandes die Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland. Mit der vorliegenden fünften Erhebungsphase liegen nun Lebensverläufe von armen und nicht-armen Menschen vor, die Ende der 1990er Jahre Kindertageseinrichtungen der AWO besucht haben. Damit werden erstmals Forschungsdaten vorgestellt, die Langzeitwirkungen von Armut bis ins junge Erwachsenenalter nachvollziehen und Risiko- und Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen detailliert darstellen. Aus der Studie ergeben sich konkrete, am Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen orientierte, Handlungsempfehlungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nachhaltige Armutsprävention und nicht nur die Abmilderung von Armutsfolgen muss eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe sein. Viele junge Erwachsene, die schon in ihrer Kindheit mit Armutserfahrungen gemacht haben, fällt es sehr schwer, zentrale Entwicklungsaufgaben wie ein gelingender Übergang von Schule in den Beruf, die Loslösung vom Elternhaus oder die Familiengründung zu bewerkstelligen. Sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis der Armut zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.

Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass ein Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Wohlergehen keine Utopie sein muss! Vor allem inner- und außerfamiliäre Unterstützungsstrukturen und –ressourcen sind entscheidend, um Armutsverläufe zu durchbrechen.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse formuliert der AWO Bundesverband Handlungsempfehlungen, die u. a. eine Stärkung der sozialen Infrastruktur, eine vermehrte Investition in Bildung und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit für alle jungen Erwachsenen beinhaltet. Auch wird die Forderung nach einer Reform der Kinder- und Familienförderung und damit die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung verstärkt. Ein Konzept für das sich AWO und ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit 2009 einsetzen.

Armut und Ausgrenzung dürfen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung nicht beeinträchtigen. Das ZFF wird daher weiterhin lautstark und mit Nachdruck dafür einstehen, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen endlich Realität werden!“

Die Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes sowie zentrale Studienergebnisse finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.11.2019

AWO-ISS-Studie: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

„Einmal arm, immer arm“ – ganz so vorgezeichnet sind Lebenswege armer Kinder nicht. Die aktuelle Auswertung der AWO-ISS-Langzeitstudie zeigt aber: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

Dazu erklärt Studienleiterin Dr. Irina Volf vom ISS Frankfurt am Main: „Die Studie zeigt: Armut in der Kindheit muss kein Lebensschicksal sein. Es gibt keinen Automatismus, der aus armen Kindern zwingend arme Erwachsene werden lässt. Aber: Viele junge Erwachsene mit Armutserfahrung entkommen der Armut nicht. Ein Drittel der armen Kinder bleibt auch im jungen Erwachsenenalter arm. Der Übergang ins junge Erwachsenenalter ist dabei ein Scheideweg im Leben dieser Menschen. Er ist eine Chance, der Armut der Familie zu entwachsen. Er kann aber auch in die weitere Armut führen.“

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler ergänzt: „Die Studie zeigt deutlich: Übergänge sind Scheidewege. Wenn es an diesen sensiblen Übergangsphasen im Leben passende soziale Dienstleistungen und ein funktionierendes soziales Netz gibt, dann steigen die Chancen der Betroffenen, der Armut zu entkommen. Was es also braucht, ist eine stärker präventive Ausrichtung – einen Paradigmenwechsel, der Armut im Vorhinein verhindert, statt ausschließlich an individuellen Armutssymptomen herumzudoktern, die das strukturelle Problem nicht lösen. Die Studie ist ein politischer Auftrag! Uns kann es nicht zufrieden stellen, wenn in Deutschland in jedem fünften Kinderzimmer die Armut mitspielt. Damit verwehren wir jedem fünften Kind legitime Ansprüche auf Wohlergehen, Anerkennung und Zukunftschancen. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, einen Ausbau der sozialen Infrastruktur, Investitionen in Bildung sowie eine gezielte Unterstützung und Förderung junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Zudem müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für gute und existenzsichernde Arbeit weiter verbessert werden, um Einkommens- und Familienarmut wirkungsvoll zu bekämpfen.“

Die Panelstudie ist die fünfte Phase einer seit 1997 laufenden Langzeitstudie zur Kinder- und Jugendarmut. In ihr wurde Armut im jungen Erwachsenenalter quantitativ und qualitativ untersucht. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Langzeitfolgen von Armut in Kindheit und Jugend.

Wolfgang Stadler: „Wir freuen uns, mit der neuen AWO-ISS-Langzeitstudie erneut einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen und politischen Diskussion leisten zu können. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Forscherinnen und dem ISS für die produktive und freundschaftliche Zusammenarbeit bedanken. Außerdem gilt mein herzlicher Dank den vielen Studienteilnehmenden, die uns stellvertretend für Millionen junger Menschen in Deutschland Einblicke in ihre Lebenssituationen gewährt haben.“

Positionspapier: Armut im Lebensverlauf Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

„Keine Altersgruppe ist so sehr durch Armut bedroht wie die der jungen Erwachsenen. Allein das ist ein Skandal. Dass ausgerechnet dieser Gruppe von Seiten des Jobcenters die meisten und härtesten Sanktionen erteilt werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Studie bestätigt leider die Erkenntnisse, die wir bereits aus den bloßen Statistiken zur Einkommenssituation der Haushalte ablesen können. Junge Erwachsene sind in besonderem Maße von Armut betroffen“, sagt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuelle AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut. Müller weiter:

„Wie sich die Lage junger Menschen im Zuge der drohenden wirtschaftlichen Rezession weiter verschlechtert, wenn jetzt nicht gehandelt wird, möchte ich mir gar nicht ausmalen. Die Forderungen der AWO nach einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung unterstütze ich nachdrücklich. Aber auch Auszubildendenvergütungen und BAföG sind alles andere als armutsfest. Die Studie zeigt auch, wie wichtigdie soziale Infrastruktur für den jeweiligen Lebensweg ist. Anstatt Jugendprojekte wie in den vergangenen Jahrzehnten zu kürzen, brauchen wir eine Offensive für die Kinder- und Jugendhilfe, bei Jugendclubs, in der Beratung und Begleitung junger Menschen. Die Sanktionierung im Hartz IV- System muss endlich abgeschafft werden, so wie es auch schon die Kinderkommission des Bundestags gefordert hat.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

SCHWERPUNKT III: Einigung Grundrente

„Der Grundrenten-Kompromiss ist kein sozialpolitischer Meilenstein, sondern der Rettungsring für den Fortbestand der Bundesregierung. Es ist richtig, dass es endlich einen Rentenzuschlag für Menschen mit niedrigen Löhnen geben soll. Die Einkommensprüfung ist viel zu hart und wird viele Frauen ausschließen“, erklären der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch und Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dietmar Bartsch weiter: „Wenn Hubertus Heil im Februar drei bis vier Millionen Rentner besser stellen wollte und jetzt gerade einmal 1,2 bis 1,5 Millionen einen Zuschlag erhalten, dann ist das kein sozialpolitischer Erfolg. Wieder einmal hat die SPD nicht einmal 50 Prozent dessen erreicht, was ursprünglich gewollt war. Grund ist die viel zu harte Einkommensprüfung, die Millionen ausschließt. Der Grundrenten-Streit zeigt, wir brauchen eine große Rentenreform: Altersarmut muss bekämpft werden, das Rentenniveau muss für alle steigen und alle Menschen mit Erwerbseinkommen müssen einzahlen, auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige.“

Matthias W. Birkwald weiter: „Union und SPD zahlen mit der Grundrente die Zeche dafür, dass sie seit den 2000er Jahren systematisch einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa gefördert und zugelassen haben. Deshalb ist es nur gut, dass Menschen, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten mussten, auf ein paar Euro mehr Rente hoffen dürfen und dieser Zuschlag sowie die neuen Freibeträge komplett aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Schlecht ist, dass durch die Einkommensprüfung und die Anhebung der Untergrenze 1,4 Millionen Menschen mit einem Federstrich von der sogenannten Grundrente ausgeschlossen wurden. (30 statt 24 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 2019 972,60 Euro statt 778,08 Euro monatlichem Bruttolohn.)“

DIE LINKE wird im Gesetzgebungsverfahren für folgende Punkte kämpfen:

– 35 Beitragsjahre sind als Hürde zu hoch. DIE LINKE fordert, dass 25 Jahre als Voraussetzung reichen mögen.

– Die Anhebung der Untergrenze an Entgeltpunkten und die Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent treffen überproportional niedrige Renten und müssen beide gestrichen werden.

– Auch die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten musste, hat sich einen Rentenzuschlag verdient. Die Einkommensprüfung ist verzichtbar. Es bleibt abzuwarten, ob sie wie angekündigt „unbürokratisch“ umzusetzen ist.

– Der Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung darf nicht an 35 Beitragsjahre gekoppelt werden, sondern muss für alle gesetzlichen Renten gelten und somit Riester- und Betriebsrenten gleichgestellt werden.

– Als Gegenfinanzierung für unsere Vorschläge fordern wir, dass der gesetzliche Mindestlohn sofort auf zwölf Euro brutto angehoben wird. Das würde die Kosten für die sogenannte Grundrente erheblich reduzieren und zwar zu Lasten derer, die davon profitieren – der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.11.2019

Anlässlich des Kompromisses zur Grundrente erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Mit dem gestern im Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss zur Grundrente hat die Koalition ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Rund 1,5Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden von der Grundrente profitieren. Sie werden einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, mit dem die Lebensleistungen dieser Menschen besser als bisher anerkannt werden.

Dass bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden wird, ist systemkonform und richtig. Die Rente ist keine Sozialhilfe, sondern der Lohn für Lebensleistung. Ob der gestern erzielte Kompromiss mit Blick auf die Einkommensprüfung diesem Anspruch gerecht wird, wird sich zeigen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Ein Wermutstropfen des Entwurfs ist, dass der Freibetrag bei der Grundsicherung ebenfalls nur für langjährig Versicherte gelten soll. Der Freibetrag bei der Grundsicherung muss für alle Rentner unabhängig von ihrer Beitragszeit gelten. So wie die Rente nicht von einer Bedürftigkeit abhängig gemacht werden darf, darf die Grundsicherung nicht von Versicherungszeiten abhängig gemacht werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Worten schnell Taten folgen zu lassen und bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.11.2019

Die Diakonie begrüßt die Einigung von SPD, CDU und CSU zur Mindestrente.

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut“, sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie: „Die Einigung war überfällig.“ Die Sicherung im Alter sei eines der drängendsten Probleme im Land. „Die Menschen erwarten endlich tragbare Lösungen. Diese Existenzfragen dürfen nicht dem Profilierungsstreit der Parteien zum Opfer fallen“, sagt Lilie.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die angekündigte, unbürokratische, automatisierte Umsetzung und eine Einkommensprüfung über den Abgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, erklärt: „Damit wird endlich die verdeckte Armut von Rentnerinnen und Rentnern beendet. Denn nach 35 Jahren Arbeit einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen ist für viele Seniorinnen und Senioren mit Scham und dem Gefühl versagt zu haben verbunden.“ Besonders Frauen werden von der Grundrente profitieren, die heute vier von fünf Berechtigten stellen.

„Die Grundrente ist für Frauen eine wichtige Anerkennung ihrer Lebensleistung. Sie haben Teilzeit in schlecht bezahlten Berufen gearbeitet und zugleich die Sorgearbeit in der Familie über Jahrzehnte geleistet. Sie dürfen im Alter nicht in Armut leben!“ betont Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.11.2019

Als einen intelligenten Kompromiss begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Einigung der Großen Koalition auf ein Grundrenten-Modell. Er mahnt an, die nach langem Ringen gefundene Lösung nun zügig umzusetzen, fordert jedoch zugleich Verbesserungen für den Kreis der Grundsicherungsbeziehenden.

„Bei aller Kritik, die man im Detail haben kann und muss: der Kompromiss zur Grundrente ist besser als man hätte erwarten dürfen. Es ist kein fauler, sondern ein intelligenter Kompromiss“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Aus Sicht des Paritätischen stellt das Modell eine ausbaufähige Grundlage für eine echte Mindestrentenregelung dar. Kritik übt der Verband jedoch an den Plänen, unterschiedliche Freibetragsregelungen für Renteneinkünfte von Altersgrundsicherungsbeziehenden einzuführen. „Der Schritt, endlich Renteneinkünfte nicht mehr voll in der Altersgrundsicherung anzurechnen, ist überfällig und richtig. Es kann jedoch nicht angehen, dass dies nur für Grundsicherungsbeziehende mit 35 und mehr Beitragsjahren gilt. Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung aller anderen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten in der Grundsicherung“, so Schneider. Der Paritätische fordert einheitliche Freibeträge auf Renten für alle Grundsicherungsbeziehende.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.11.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue Möglichkeiten, bessere Beratung, mehr Offenheit

Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern. Das Bundeskabinett hat heute sowohl den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen.

Adoptionshilfe-Gesetz (BMFSFJ)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert – seit 1990 mehr als 150.000. Eine Adoption endet nicht mit dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss, sondern begleitet die abgebenden Eltern, die Kinder und die Adoptivfamilien ein Leben lang. Mit unserem Adoptionshilfe-Gesetz können wir die Herkunftsfamilien und die Adoptionsfamilien so unterstützen, wie sie es brauchen. Wir sichern die gute, fachlich fundierte Beratung und Unterstützung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland – und zwar vor, während und auch nach einer Adoption. Es geht sowohl um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption in der Adoptionsfamilie als auch um den Austausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Wenn beides sensibel begleitet wird, kann mehr Offenheit bei einer Adoption gelingen. Das schafft Vertrauen, fördert die kindliche Entwicklung und stärkt die Familie. Am wichtigsten ist bei allem das Wohl der adoptierten Kinder. Sie sollen gut aufwachsen und ihren Weg sicher gehen.“

Das Gesetz enthält vier Bausteine, um die Adoptionshilfe in Deutschland zu verbessern:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten (vor, während und nach einer Adoption)

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Der Gesetzentwurf soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen, welche von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Der Schutz von Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleibt weiterhin gesichert.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption (BMJV)

Der Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien dient der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019. Das Bundesverfassungsgericht hat im Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot gesehen und diesen deshalb für verfassungswidrig erklärt. Zugleich hat es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine verfassungsmäßige Neuregelung zu treffen.

Die Neuregelungen eröffnen Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Kritik des Bundesverfassungsgerichts begegnet und gleichzeitig die Situation der Kinder in diesen Familien verbessert. Auch wenn der Stiefelternteil und der Elternteil nicht heiraten, soll der Stiefelternteil das Kind seines Partners oder seiner Partnerin adoptieren können, damit die betroffenen Kinder zwei rechtliche Elternteile in der Familie haben, in der sie tatsächlich leben. Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet; Bundestag und Bundesrat haben jetzt eine Grundlage für ihre Beratungen.“

Adoptionswesen in Zahlen
Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016), 3.812 (2015); 3.805 (2014)
Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)
Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2019

120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in 4 Jahren

Der Bund plant in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren. Bei der heutigen Sitzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen wurden Details der Umsetzung des Investitionsprogramms durch das Bundesfrauenministerium vorgestellt und mit Ländern und Kommunen beraten. Im Januar 2020 soll das Programm starten.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Gewalt gegen Frauen darf niemals die Oberhand gewinnen. Jede Frau in einer Notsituation muss schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstützt ab Januar 2020 erstmalig den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro sind ein wichtiger Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen. Unser Ziel erreichen wir aber nur zusammen. Die Länder und Kommunen wissen, wo welche Ausbau-Maßnahmen sinnvoll sind und können sicherstellen, dass die Investitionen nachhaltig sind und vor Ort ankommen. Deshalb haben wir heute gemeinsam die Umsetzung des Bundesprogramms beschlossen.“

Anne Spiegel, Landesfrauenministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK):

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet uns, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Die Länder investieren seit Jahren in den Schutz von Frauen. So konnte ein breites Hilfesystem aufgebaut werden. Dennoch finden noch immer nicht alle Frauen die Unterstützung, die sie benötigen. Die GFMK hat sich bereits im Juni bei ihrer Hauptkonferenz dafür ausgesprochen, dass der Bund hier die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher begrüße ich das jetzt aufgelegte Bundesinvestitionsprogramm.“

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Die Kommunen wollen gemeinsam mit Bund und Ländern Prävention und Hilfsangebote verbessern und ausbauen. Der Ausbau des Hilfesystems ist erforderlich, weil Frauenhäuser bundesweit überlastet sind. Deshalb muss vor allem die Finanzierung der Frauenhausplätze auf eine sichere Basis gestellt werden. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not. Auch die Städte, Landkreise und Gemeinden wollen sich an dieser Aufgabe beteiligen und mithelfen, bürokratische Hürden weiter abzubauen.“

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 mit jährlich 30 Mio. Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. So ist es in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.

Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorsitz) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle 16 Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zentrales Ziel der Gespräche ist der bedarfsgerechte Ausbau der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Der Runde Tisch wird auch künftig weiterarbeiten, damit die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder weiter verbessert wird.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.10.2019

„Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet – 269 Millionen Euro Unterstützung des Bundes

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ unterstützt der Bund das Land Rheinland-Pfalz bei der Weiterentwicklung der Qualität in den rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten bis 2022 mit rund 269 Millionen Euro. Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Bei der Unterzeichnung in der Staatskanzlei in Mainz sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich freue mich, die Landesregierung mit den 269 Millionen Euro aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützen zu können. Konkret investiert das Land mit den Bundesmitteln in einen besseren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte und starke Kita-Leitungen. Das heißt mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder, vor allem in Kitas mit besonderen Herausforderungen. Jedes Kind hat das Recht auf die besten Startchancen, genau dafür setzt Rheinland-Pfalz die richtigen Schwerpunkte.“

Ministerpräsidentin Dreyer betonte: „Rheinland-Pfalz ist das Bildungsland. Seit zehn Jahren ist bei uns Bildung von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei. Wir investieren jährlich rund 4,8 Milliarden Euro in Bildung, rund jeder vierte Euro unseres Landeshaushalts fließt in Bildung. Und das zahlt sich aus. In keinem anderen Bundesland hängt der Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft ab als bei uns. Das hat erst kürzlich der Bildungsmonitor 2019 belegt. Wir stehen für Durchlässigkeit, für Chancenvielfalt und für Bildungsgerechtigkeit. Und die beginnt bei den Kleinsten“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe das Kita-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen. „Wir schaffen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in dem es künftig einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Stück geben wird. Zudem verbessern wir die Qualität in unseren Kitas, in dem wir mehr Personal mitfinanzieren, Zeit für Leitung und Praxisanleitung ermöglichen sowie Erzieherinnen und Erzieher entlasten“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Wir werden die Qualität in unseren Kitas weiter ausbauen. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz erarbeitet und genau dafür werden wir auch die Gelder des Bundes einsetzen“, sagte Bildungsministerin Hubig. „Wir investieren vor allem in einen guten Betreuungsschlüssel, in qualifizierte Fachkräfte und in starke Kita-Leitungen. Wir berücksichtigen mit einem Sozialraumbudget die sozialräumlichen Besonderheiten von Kitas und ermöglichen beispielsweise Kita-Sozialarbeit oder Französisch-Sprachkräfte in grenznahen Gebieten. Wir fördern die sprachliche Bildung im Alltag, stärken die Beteiligungsstrukturen mit einem neuen Kita-Beirat, unterstützen die freien Träger mit mehr Geld zur Qualitätssicherung und alle Träger beim Ausbau der Kita-Küchen, damit sie einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen können. Jetzt gilt es, gemeinsam an der Umsetzung unseres Kita-Zukunftsgesetzes und damit verbunden des Gute-KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Mit starken Partnern auf allen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, wird uns das gelingen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig abschließend: „Wir freuen uns über die Bereitschaft des Bundes, die Länder zu unterstützen und umfangreich in unsere Kitas zu investieren. Denn entscheidende Verbesserungen im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse aller Kinder im Bundesgebiet erreichen wir nur gemeinsam. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für dieses wichtige Gesetz.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Rheinland-Pfalz vor allem in folgende Handlungsfelder:Guter Betreuungsschlüssel: Das Personalbemessungssystem wird von einem gruppen- auf ein platzbezogenes System umgestellt. Damit stellt das Land eine einheitliche und transparente Personalbemessung sicher. Und weil nicht alle Kitas die gleichen Herausforderungen haben, werden mittels eines Sozialraumbudgets spezifische Sozialräume bei der Personalbemessung berücksichtigt und so strukturelle Benachteiligung überwunden. Qualifizierte Fachkräfte: Die Ausbildung wird attraktiver. Durch den Ausbau der vergüteten berufsbegleitenden Ausbildung und Zeit für die Praxisanleitung von Auszubildenden. Außerdem wird den Trägern ein Anreiz gegeben, Fachkräfte auszubilden: Denn Auszubildende werden künftig nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet.Starke Kitaleitung: Alle Tageseinrichtungen erhalten ein verbindliches Leitungsdeputat. Bis zu 20 Prozent der Leitungszeit kann durch qualifiziertes Verwaltungspersonal erfüllt werden. Das entlastet die Einrichtungsleitungen und eröffnet zugleich Möglichkeiten zur Professionalisierung.Kindgerechte Räume: Um einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen zu können, legt das Land ein Sachkostenprogramm zur Ausstattung von Küchen in den Tageseinrichtungen auf.Förderung sprachlicher Bildung: In Rheinland-Pfalz ist die Landesregierung überzeugt, dass Sprachbildung und Sprachförderung alltagsintegriert erfolgen müssen. Deshalb sind in jedem Platz für Über-Zweijährige Personalstellenanteile dafür eingerechnet.Netzwerke für mehr Qualität: Um eine Kindertageseinrichtung bestmöglich weiterzuentwickeln, müssen alle Protagonisten beteiligt sein. Deshalb gibt es den neuen Kita-Beirat, in dem Einrichtungsträger, Leitung, Fachkräfte und Eltern unter Berücksichtigung der Perspektiven des Kindes die wesentlichen Fragen der Einrichtung gemeinsam besprechen.Verbesserung der Steuerung im System (Vielfältige pädagogische Arbeit): Freie Träger erhalten 4.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, um die Umsetzung der pädagogischen Konzeption zu unterstützen und die pädagogische Arbeit zu evaluieren. Damit wird zur Qualitätssicherung bei Einrichtungen in freier Trägerschaft beigetragen. Außerdem führt das Land ein webbasiertes Administrations- und Monitoringsystem ein und vereinfacht so das Zuweisungsverfahren des Landes und notwendige Datenerhebungen.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2019

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket

Der furchtbare Anschlag in Halle ist Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.

Daher hat das Bundeskabinett heute das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: „Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Paket umfasst unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Das BKA wird hier Zentralstelle sein. Zudem werden punktuelle Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt sein und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstetigt werden. Das Signal ist klar: Wir handeln und lassen unseren Worten Taten folgen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstreicht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagt: „Was viele Engagierte tagtäglich vor Ort für Demokratie, gegen Hass und Gewalt leisten, braucht noch mehr strukturelle und finanzielle Absicherung. Demokratieförderung und Extremismusprävention ist nichts, was man mal macht und dann wieder lässt, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Und sie gelingt dann noch besser, wenn klar ist, dass Projekte kontinuierlich und verlässlich ausgestattet und unterstützt werden können. Dass die Stärkung der Präventionsarbeit Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung ist, zeigt ihre Bedeutung. Denn Sicherheit und Prävention sind zwei Seiten einer Medaille. Das ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und an die Engagierten. Ich setze mich darüber hinaus weiter für eine verbesserte Fördergrundlage ein und werde gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zusätzliche konzeptionelle und rechtliche Anpassungen prüfen.“

Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2019

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar stabil, aber das ist kein Grund zum Ausruhen. Denn strukturelle Probleme bleiben weiterhin: So beziehen immer noch über eine Million Menschen Arbeitslosengeld II, obwohl sie erwerbstätig sind. Die meisten davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar, denn Erwerbstätige gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Insbesondere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen wir aus Hartz IV herausholen.

Erwerbstätige brauchen ein garantiertes Einkommen über dem Existenzminimum. Dies kann bei abhängig Erwerbstätigen und Vollzeit-Beschäftigten durch einen höheren Mindestlohn gewährleistet werden und bei Teilzeit-Erwerbstätigen und Selbständigen durch eine unbürokratische Garantiesicherung, bei der Erwerbsarbeit mehr belohnt wird als heute. Durch die Kombination dieser Maßnahmen können wir erreichen, Armut trotz Erwerbstätigkeit effektiv zu verringern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2019

„Hartz IV war ein Angriff auf unsere Sozialversicherungssysteme und hat viele Beschäftigte schutzlos dem Niedriglohnsektor ausgeliefert. Um mit dieser Logik zu brechen, müssen wir die Arbeitslosenversicherung stärken: Wer einzahlt, muss auch vom Schutz profitieren“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Konzept der Fraktion zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung. Ferschl weiter:

„Das Arbeitslosengeld I (ALG I) muss höher sein, früher greifen und länger gezahlt werden. Das Prinzip dabei ist so einfach wie gerecht: Wer über viele Jahre Arbeit Beiträge geleistet hat, soll länger abgesichert sein. Im Anschluss an den Bezug des ALG I soll das neue – ebenfalls über Beiträge finanzierte – Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus) Beschäftigte davor schützen, bei Jobverlust auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Wer zum Beispiel 15 Jahre beschäftigt war, erwirbt einen Anspruch auf 25 Monate ALG I und 25 Monate ALG Plus. Das verschafft Beschäftigten die notwendige Zeit und materielle Sicherheit, um sich einen Job zu suchen, der ihren Qualifikationen entspricht.

Menschen wollen arbeiten, sich dabei aber nicht unter Wert verkaufen. Wir erkennen die Lebensleistung der Beschäftigten an. Soziale Sicherheit im Fall von Arbeitslosigkeit ist kein staatliches Almosen, sondern ein erworbener Anspruch in der Sozialversicherung. Durch die Beitragsfinanzierung beider Leistungen nehmen wir die Arbeitgeber in die Pflicht, damit das Risiko von Arbeitslosigkeit nicht allein bei den Beschäftigten liegt. Gleichzeitig schützen wir so ihre erarbeiteten Ersparnisse. DIE LINKE wird ihr Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung zeitnah in den Bundestag einbringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

„Es ist eigentlich völlig absurd, dass auf Periodenprodukte nicht schon längst der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt – gerade, wenn man sich die lange Liste anschaut, was alles mit sieben Prozent ermäßigt besteuert wird. Umso erfreulicher, dass anscheinend auch Finanzminister Olaf Scholz endlich diese Absurdität anerkannt hat und nun eine entsprechende Absenkung vornehmen will. Wir wollen mit unserem Antrag ‚Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken‘ noch mehr: Tampons und Binden sollen auch in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Unis und Behörden kostenlos auf Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Das geht in Schottland, warum nicht auch hier?“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema. Möhring weiter:

„Menstruieren gehört zum Alltag der Hälfte der Menschen und geht mit Schmerzen und Unwohlsein einher. Periodenprodukte sind notwendig, um an diesen Tagen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und zur Arbeit, Schule oder Ausbildung gehen zu können. Damit sind es Produkte des alltäglichen Bedarfs. Gut, dass der Druck durch Petitionen und Kampagnen gewirkt hat und das Finanzministerium seine bisherige Position überdenkt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.10.2019

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Die Koalitionsfraktionen möchten die sexuellen und reproduktiven Rechte weltweit stärken und fordern die Bundesregierung daher auf, das Thema als eigenständigen Schwerpunkt der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu setzen und in einschlägigen Strategien und Konzepten zu verankern. „Alle Menschen sollen frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt eigenverantwortlich darüber entscheiden können, ob, wann und wie viele Schwangerschaften sie herbeiführen möchten“, schreiben Union und SPD in einem Antrag (19/14749), über den der Bundestag heute Abend erstmals berät. Allerdings blieben die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die eigene Familienplanung zu entscheiden, insbesondere Mädchen und Frauen verwehrt.

Die Bundesregierung solle die Partnerländer verstärkt auch beim Aufbau von statistischen Systemen sowie zivilen Registrierungssystemen, insbesondere der Geburtenregistrierung, unterstützen und Informationen und Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gerade auch in Krisen- und Konfliktregionen bereitstellen, heißt es im Antrag weiter. Außerdem soll sie prüfen, ob die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit“ in Zukunft finanziell gestärkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1252 vom 07.11.2019

Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Antrag (19/14788) dafür stark, das Hartz-IV-System zu überwinden. Es sei arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ein gravierender Fehler gewesen, mit zu niedrigen Leistungen, Repressalien und Druck auf Löhne. Denn zum einen seien zentrale arbeitsmarktpolitische Ziele der Reform verfehlt worden, zum anderen schütze Hartz IV nicht vor Armut und Ausgrenzung, schreiben die Linken. Sie fordern deshalb unter anderem, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern, eine bessere Weiterbildung für alle Erwerbslosen durch einen Rechtsanspruch zu sichern, die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung von zwei auf drei Jahre zu verlängern sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Erwachsene ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1245 vom 07.11.2019

Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) geplante Entlastung von Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter kritisierten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag hingegen, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs – Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein – führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.

Neben der Änderung bei der Unterhaltspflicht enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

DGB-Vertreter Ingo Schäfer begrüßte während der Anhörung ausdrücklich den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff ebenso wie das geplante Budget für Ausbildung. Letzteres sei ein hilfreiches und wichtiges Instrument, um jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und damit einer selbstständigen Sicherung der eigenen Existenz zu ermöglichen, sagte Schäfer.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland sagte, die geplante Regelung, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Sie sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit, sagte Verspohl. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen. „Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien“, sagte sie.

Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch die Neuregelung bei der Unterhaltspflicht nicht für gefährdet. Aus ihrer Sicht ist „keine Sogwirkung hin zu stationärer Pflege“ zu befürchten. Die verhältnismäßig hohe Grenze von 100.000 Euro sei angemessen, befand sie.

Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen begrüßte das geplante Budget für Ausbildung. Allerdings ziele es ausschließlich auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Auch Menschen mit Behinderungen die schon länger in Werkstätten sind, sollte der Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung ermöglicht werden, forderte Völker.

Da das im Bundesteilhabegesetz enthaltene Budget für Arbeit „zu kurz gesprungen“ sei, begrüße er das geplante Budget für Ausbildung, sagte Christoph Beyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in dem Gesetzentwurf hingegen „ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, „nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst“, wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.

Aus Sicht von Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ist es durch das Gesetz möglich, mit einem „vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz“ einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich.

Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller vom Deutschen Landkreistag. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1222 vom 04.11.2019

Im Bemühen um bessere Löhne in der Pflege hat die Bundesregierung Unterstützung von Experten erhalten. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, begrüßten die Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Regierung für bessere Löhne in der Pflege (19/13395).

In dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor, um bessere Löhne in der Pflegebranche durchzusetzen: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegelöhne auf Tarifniveau sofort refinanzieren“ (19/14023). Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Finanzierungskonzept, um die im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen zu vereinbarenden Tarifverträge für die Altenpflegebranche bundeseinheitlich refinanzieren zu können, ohne dass die Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige zusätzlich finanziell belastet werden.

Die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber im Pflegebereich unterstützten das Vorhaben der Bundesregierung, bessere Löhne in der Pflege über eine tarifliche Lösung durchzusetzen. Die Entlohnungsbedingungen in der Pflege bedürften unbedingt einer Verbesserung, um die demografischen Herausforderungen zu meistern, erklärte Uta Losem (Kommissariat der deutschen Bischöfe). Da die Tarifbindung im nicht-kirchlichen Bereich der Branche mit „zehn bis 20 Prozent“ auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau liege, sei neben der Pflegekommission auch eine „tarifvertragsbasierte Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen“ sinnvoll, so Losem.

Dies bekräftigte auch Jörg Kruttschnitt (Diakonie Deutschland): Angesichts des steigenden Pflegebedarfs müsse der Pflegeberuf attraktiver werden. Insbesondere gehe es darum, den Abstand zwischen Löhnen in der Altenpflege und Löhnen in der Krankenpflege weiter zu minimieren. Die Pflegekommission habe schon in der Vergangenheit eine „wichtigen Beitrag“ geleistet, doch gehe er davon aus, dass sich „bessere und differenziertere Ergebnisse“ über eine Tariflösung erzielen ließen.

Sylvia Bühler (ver.di -Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) begrüßte ebenfalls das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Bislang sei es leider nicht gelungen, Tarifverträge für die kommerziellen Altenpflegeinrichtungen und ambulanten Dienste abzuschließen. Die Branche sei auch nicht durch „Haustarifverträge“ zu ordnen, so Bühler. „Man kann nicht im Konflikt mehr als 10.000 Einrichtungen in die Tarifbindung zwingen.“ Auf Arbeitgeberseite fehle das Pendant, um als Gewerkschaft selbst Verträge auszuhandeln. Insofern helfe das Gesetz, für eine bessere Vergütung der Beschäftigten zu sorgen.

Thomas Greier (Arbeitgeberverband Pflege) wiederum übte deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Diese nannte er einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. „Mit dem Gesetz beseitigen Sie auch noch die letzte Möglichkeit, dass ich mitbestimmen kann, wie ich mein Personal bezahle“, monierte Greier und warnte, das Gesetz werde zu ungewünschten Auswirkungen führen. So sei etwa mit einer deutlichen Steigerung der Zuzahlungen zu rechnen. Dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigenden Pflegebedarfs die unternehmerische Freiheit weiter einschränke, sei auch in anderer Hinsicht kurzsichtig, so der Sachverständige. „Welcher Unternehmer wird da noch in größeren Stil investieren, wenn er seinen Invest nicht refinanzieren kann?“ Mit den geplanten Regelungen breche die Bundesregierung mit dem, was der Gesetzgeber eigentlich mit Einführung der Pflegeversicherung bezweckt habe – Wettbewerb und privates Kapital.“

Sven Halldorn (bpa Arbeitgeberverband) äußerte darüber hinaus „massive verfassungsrechtliche Bedenken“. So sei neben der unternehmerischen Freiheit auch Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes „massiv betroffen“. Die positive wie auch und die negative Koalitionsfreiheit würden berührt durch das „sehr weitreichende Sonderrecht der Kirchen“, kritisierte Halldorn. Letztendlich warnte der Sachverständige vor negativen Entwicklungen wie einer starken Konzentration in der bislang noch von vielen kleinen und mittelständischen Betrieben geprägten Branche.

Diese verfassungsrechtlichen Bedenken teilten wiederum die Einzelsachverständigen Professor Klaus Bepler und Professor Jens Schubert nicht. Bepler betonte, die im Gesetzentwurf gefundene tarifliche Regelung sei „wünschenswert und verfassungsfest“. Die Erstreckung auf Außenseiter habe auch das Bundesverfassungsgericht bereits in einem früheren Urteil als unbedenklich erklärt. Auch die positive sowie die negative Koalitionsfreiheit seien nicht beeinträchtigt, so der ehemalige Richter des Bundesarbeitsgerichts. Auch das ergebe sich schon durch ein früheres Urteil der Karlsruher Richter zum Tarifeinheitsgesetz.

Schubert unterstrich zudem als Entgegnung auf Halldorns Kritik, dass allein der Umstand, dass ein Recht berührt werde, noch nicht bedeute, dass es auch verletzt sei. Es gebe zahlreiche gute Gründe, weshalb der Gesetzgeber bei diesem Thema justierend eingreife. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1165 vom 22.10.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Weiter heißt es in der Vorlage, Mietspiegel seien ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, werde eine großzügige Übergangsregelung eingeführt. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1161 vom 21.10.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall verschwinden die Unterschiede im familiären Zusammenleben zwischen Ost und West zusehends. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Jahrestag des Falls der Berliner Mauer am 9. November 2019 mit.

Ähnlich viele Hochzeiten in Ost und West
Ein Beispiel hierfür sind die Veränderungen bei den Eheschließungen. 1989 war die Eheschließungsziffer (Eheschließungen je 1 000 Einwohner/-innen) in der damaligen DDR noch höher als in der Bundesrepublik. Nach der deutschen Einheit kehrte sich das Bild um: 1991 betrug die Eheschließungsziffer im Osten nur noch 3,2, im Westen dagegen 6,3. Später näherten sich diese Werte an. Inzwischen ist die Häufigkeit von Eheschließungen in Deutschland leicht gestiegen, wobei die Eheschließungsziffer im Osten zuletzt geringfügig höher war als im Westen (2017: 5,1 gegenüber 5,0).

Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes nähert sich an
1989, im Jahr des Mauerfalls, lag das Durchschnittsalter von Frauen in der DDR bei der Geburt ihres ersten Kindes noch bei etwa 23 Jahren. In der Bundesrepublik waren die Frauen bei der ersten Geburt mit rund 27 Jahren deutlich älter. 2018 bekamen Frauen in ganz Deutschland ihr erstes Kind noch später. Im Osten Deutschlands waren sie mit durchschnittlich 29 Jahren etwa ein Jahr jünger als im Westen.
Der Anteil der Babys miteinander verheirateter Eltern an allen Geborenen war im Osten Deutschlands im Jahr 1989 mit 66 % viel niedriger als im Westen (90 %). Bis 2012 sank er in beiden Teilen Deutschlands deutlich auf 38 % im Osten und 72 % im Westen. Inzwischen gibt es in Deutschland wieder mehr Geburten verheirateter Mütter. Im Jahr 2018 hatten in Deutschland insgesamt 66 % der Neugeborenen verheiratete Eltern, in den ostdeutschen Ländern waren es 43 % und in den westlichen Bundesländern 71 %.

Höhere Geburtenraten, aber weniger potenzielle Eltern im Osten

In fast jedem dritten West-Haushalt (29 %) lebten im Jahr 2018 Kinder. Im Osten (einschließlich Berlin) war der Kinderanteil etwas geringer (23 %).
Aufgrund der Unterschiede im Altersaufbau der Bevölkerung leben in den ostdeutschen Bundesländern gegenwärtig weniger potenzielle Eltern. Obwohl die jährlichen Geburtenraten der ostdeutschen Frauen seit 2008 höher sind als diejenigen der westdeutschen Frauen, wurden 2018 im Osten Deutschlands nur 8 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren. Im Westen waren es 10 Kinder.

Bundesweiter Trend zu mehr Alleinerziehenden
Rund 3,6 Millionen Kinder lebten in Deutschland im Jahr 2018 mit nur einem Elternteil zusammen. Im Vergleich zum Jahr 1996 stieg ihre Anzahl um 17 %. In 84 % aller Fälle wohnten die Kinder bei ihrer Mutter. Dieser Anteil blieb im Vergleich zu 1996 unverändert. Leicht vergrößert hat sich in diesem Zeitraum hingegen der Anteil ostdeutscher alleinerziehender Väter: Waren 1996 nur etwa 12 % der Alleinerziehenden in Ostdeutschland Männer, so waren es 2018 15 %, während der Anteil in Westdeutschland mit 15 % nahezu gleich blieb.

Sächsische Männer beziehen am häufigsten Elterngeld
Immer mehr Väter nehmen für ihren Nachwuchs eine berufliche Auszeit. Deutschlandweit stieg der Anteil männlicher Elterngeldbezieher zwischen 2015 und 2018 von 21 auf 24 %. Spitzenreiter beim Anteil männlicher Leistungsbezieher ist das Bundesland Sachsen (28 %), gefolgt von Bayern (26 %). Schlusslichter sind das Saarland (17 %) sowie Rheinland-Pfalz (20 %). Wie in jedem anderen Bundesland stieg aber auch in diesen beiden Ländern kontinuierlich der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen.

Deutliche Unterschiede bei Kindertagesbetreuung
Kleinkinder in Ostdeutschland sind weitaus häufiger in Tagesbetreuung als in Westdeutschland. Während im Jahr 2018 rund jedes zweite ostdeutsche Kind unter drei Jahren (52 %) in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderten Kindertagespflegestätten (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreut wurde, war dies im Westen bei weniger als jedem dritten Kind der Fall (30 %). Der zunehmende Ausbau der Kindertagesbetreuung blieb dabei nicht ohne Wirkung. Diesmal ist es der Westen Deutschlands, der aufholen konnte. Im Jahr 2007 hatten nur etwa 10 % der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Im Osten waren es bereits damals 41 %.

Informationen:

Fachserie 1. Reihe 3. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus“

Pressemitteilung vom 3.9.2019 „Gestiegene Geburtenhäufigkeit bei älteren Müttern

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2019

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.11.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zur Halbzeitbilanz.

Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die Große Koalition hat viele Versprechen zügig umgesetzt und richtungsweisende Maßnahmen auf den Weg gebracht: Mit dem „Rentenpakt2018“ wurden bereits wenige Wochen nach Zustandekommen der Koalition Haltelinien beim Rentenbeitrag und beim Rentenniveau eingezogen und deutliche Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und Kindererziehungszeiten auf den Weg gebracht. Mit dem Teilhabechancengesetz wurde die langjährige Forderung der AWO nach einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aufgegriffen.

Das „Starke-Familien-Gesetz“ geht mit dem Kinderzuschlag die finanzielle Absicherung von Kindern an. Das ist ein zukunftsweisender Schritt! Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind damit deutlich verbessert. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ werden wichtige Qualitätsverbesserungen in der Betreuung von Kindern durchgesetzt.

Um den steigenden Pflegebedarf erfüllen zu können, braucht es mehr beruflich Pflegende. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag Pflege ist ein wesentlicher Erfolg bei der dafür dringend nötigen Aufwertung des Pflegeberufs. Hierfür hat die Große Koalition die gesetzlichen Grundlagen gelegt und mit der Konzertierten Aktion Pflege weitere Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsbedingungen in der Pflege angestoßen.

Damit hat die Große Koalition Einiges auf den Weg gebracht. Jetzt stehen wichtige Vorhaben noch aus. Das Ziel müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in einer offenen, vielfältigen Gesellschaft sein, in der niemand abgehängt wird:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, brauchen wir perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt. Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen muss umgesetzt werden, allerdings muss die Qualität des Angebots im Mittelpunkt stehen.

Die versprochene Grundrente muss endlich kommen und darf nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden. Mit dem Sanktionsurteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine erneute Reform von HartzIV ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt.

Die AWO begrüßt Vorhaben wie die Reform des „Kinder- und Jugendhilfegesetzes“, um ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht auf den Weg zu bringen. Das muss aber noch in dieser Legislaturperiode geschehen und ausreichend finanziert werden. Auch das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt muss aber realisiert werden.

Dringend angegangen werden müssen weitere Baustellen in der Pflege: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die rasant steigenden Eigenanteile kaum mehr alleine schultern. Die Eigenanteile müssen gedeckelt werden. Dafür braucht es endlich eine Finanzreform der Pflegeversicherung.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.11.2019

Glaubt man der Halbzeitbilanz läuft es ziemlich gut in der Familienpolitik der Bundesregierung. Der Deutsche Familienverband (DFV) kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Gute Noten gibt es für das Baukindergeld und das Gute-Kita-Gesetz. Unzureichend sind Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut und in der Rentenpolitik.

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg.

Familienpolitische Maßnahmen oft nur Minimallösungen

Für Familien reichen die minimalen Kindergeld- und Kinderzuschlagserhöhungen in keiner Weise aus, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Hier wird die Bundesregierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht, wenn gleichzeitig Eltern in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden. Die Benachteiligung führt zu einer Mehrbelastung von etwa 240 Euro je Monat und Kind.

Wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für das Generationensystem Rente. Der Deutsche Familienverband sieht mit Sorge auf die Ausgestaltung der Grundrente und mahnt an, die Leistung Kindererziehung nicht aus den Augen zu verlieren.

Bei einem anderen Rententhema erhält die Bundesregierung nur eine ausreichende Note. Bei der beschlossenen Mütterrente erhalten Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, jetzt einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Kind. Für den Deutschen Familienverband ist das nur ein kleiner und halber Schritt zu den dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern.

Familienwohnen: Hier verdient sich die Bundesregierung gute Noten

„Beim bezahlbaren Wohnen und Bauen hat die Koalition sehr gute Vorschläge auf die Agenda gesetzt“, so der Verbandspräsident.

Das Baukindergeld ist trotz vieler Unkenrufe ein voller Erfolg für Familien. Bis September haben fast 147.000 Familien einen Förderantrag gestellt. „Gut ist, dass die Leistung vor allem junge Familien mit Kindern bis 6 Jahren und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen erreicht“, sagt Zeh. Des Weiteren wird der Soziale Wohnungsbau bis 2021 mit 5 Milliarden Euro unterstützt, die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und das Wohngeld erhöht.

Das Bundesfamilienministerium ist für das Gute-Kita-Gesetz zu loben. Bis 2022 werden 5,5 Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung und die Gebührenentlastung von Eltern investiert.Jede Familie wünscht sich eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung. Dennoch ist das nur ein Teilaspekt der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, dürfen von der Bundesregierung nicht im Stich gelassen werden. Ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro würde helfen, tatsächliche Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2019

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Renate Künast gegen Facebook hat Mitte September eine bundesweite Diskussion über Hate Speech ausgelöst: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit und wo beginnt sanktionswürdiges Verhalten? Hat Hass im Netz eine Geschlechterdimension? Wenn Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien bis hin zu Vergewaltigungsdrohungen. Steckt dahinter Methode?

Unter dem Titel »Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen« diskutieren Renate Künast, MdB, Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid und Rechtsanwältin Verena Haisch heute bei einer Veranstaltung der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium führt mit einem Impulsvortrag in die Diskussion ein.

Im Fokus des Abends steht die Frage, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast gegen Facebook kommen konnte. Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gibt es und reicht das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das die Bundesregierung nach dem Anschlag in Halle/Saale beschlossen hat aus?

Staatsrätin Almut Möller: „Hamburg ist beim Kampf gegen „Hate Speech“ aktiv, denn hier besteht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Der Hamburger Senat hat dies schon seit langem erkannt und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung initiiert und unterstützt. Neben Strafverfolgung wollen wir aber auch die Nutzerinnen und Nutzer stärken. Hier muss es baldmöglichst eine Online-Beratungsstelle des Bundes geben, die den Betroffenen Beratung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bietet. Eine entsprechende Initiative hat Hamburg gerade eingebracht.“

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: „Der Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Bei Hassreden im Netz besteht ein Dreiklang von Antifeminismus, Sexismus und Rassismus, der die politische Kultur in Deutschland bedroht und reale Folgen für die Betroffenen hat. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich mit aktuellen rechtspolitischen Forderungen für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Hass im Netz ein.“

BMJV-Staatssekretär Gerd Billen erklärte in seinem Impulsvortrag: „Sexistische Beleidigungen, Phantasien von sexueller Gewalt, Vergewaltigungsdrohungen: Der Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt längst besonders auf Frauen.

Hasskriminalität ist unter keinen Umständen hinnehmbar. Wir müssen viel klarere Grenzen setzen: Daher hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt.

Plattformen werden nicht mehr nur löschen, sondern strafbare Posts dem Bundeskriminalamt melden müssen. Wichtig ist auch, dass Betroffene von Angriffen im Netz nicht länger allein gelassen werden und die nötige Unterstützung erhalten, um sich zur Wehr zu setzen. Initiativen wie HateAid unterstützen wir. Sie leisten hierzu einen wertvollen Beitrag.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert von der Bundesregierung unverzügliches und umfassendes Handeln, um Hass im Netz entgegen zu treten und stärker zu sanktionieren. Dabei muss auch die lange vernachlässigte Geschlechterdimension in den Blick genommen werden. „Frauen sind mehr und anders von Hate Speech betroffen als Männer!“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Der Fall Renate Künast hat es noch einmal gezeigt: Frauen riskieren im Netz sexualisierte Angriffe – sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien, die Androhung von Vergewaltigungen bis hin zu Morddrohungen. Dies ist nicht nur eine schwere Belastung für die Betroffenen, es verdrängt sie auch aus dem digitalen Raum. Das darf der Staat nicht hinnehmen, es geht um die Meinungsfreiheit, den Schutz vor Gewalt, die Grundfesten unserer Demokratie werden berührt!“

Das von der Bundesregierung in der vergangenen Woche vorgelegte Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist völlig unzureichend. Zwar gehen einige der noch wenig konkreten Eckpunkte in die richtige Richtung: so ist es begrüßenswert, wenn die strafrechtlichen Regelungen zu Hasskriminalität, insbesondere auch zu Beleidigung, den Besonderheiten des Netzes angepasst würden; auch wird der Ausbau der Präventionsprogramme befürwortet. „Es muss aber nicht nur gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisiert werden, ebenso notwendig ist es, dem massiven Antifeminismus der Täter Rechnung zu tragen! Der Anschlag in Halle/Saale, aber auch vergleichbare Terrorakte vorher haben gezeigt, dass in den diffusen Manifesten der Attentäter Frauenfeindlichkeit eine entscheidende Rolle spielt. Es gibt einen Dreiklang von Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus!“, so Wersig.

In seinem aktuellen Forderungspapier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen“ benennt der djb einen umfangreichen Forderungskatalog:

1. Prioritär ist, wie vom djb bereits mehrfach gefordert, die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Meldeverfahrens, gesetzliche Vorgaben für die Transparenzberichte, die Verankerung eines Put-Back-Verfahrens, eine normative Klarstellung zur sachlichen Zuständigkeit der Zustellungsbevollmächtigten, eine Prüfung der Erweiterung der bisher erfassten Plattformen, ein individueller Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreiber*innen entsprechend dem Urheberrecht und ihre Pflicht, sämtliche Kopien von rechtswidrigen Äußerungen zu suchen, zu entfernen oder zu sperren. Unverzichtbar für eine geschlechtergerecht sachliche Evaluierung des Gesetzes ist eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Daten.

2. Der djb begrüßt grundsätzlich die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, das in einem richterlichen Verfahren die Löschung und/oder (zeitweilige) Sperrung von Accounts ohne Klarnamenpflicht ermöglicht. Unverzichtbar ist hier die Verbandsklage.

3. Im Strafrecht fordert der djb, Hate Speech im digitalen Raum als Beleidigungsdelikt auch ohne Strafantrag der verletzten Person zu verfolgen, wenn dies den Interessen der verletzten Person nicht widerspricht. Dabei können auch für Beleidigungsdelikte eine Melde- und Beweissicherungspflicht sowie eine Speicherpflicht der Plattformbetreiber*innen erforderlich sein. Die flächendeckende Einführung von Sonderstaatsanwaltschaften ist ebenso notwendig wie eine intensive Fortbildung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz.

Außerdem muss die polizeiliche Definition von sogenannter »Hasskriminalität« um das Merkmal „Geschlecht“ ergänzt werden. Im Übrigen verweist der djb auf seine schon bisher erhobene Forderung, das Opferentschädigungsgesetz auch auf Opfer psychischer Gewalt mit schweren Folgen auszuweiten. Dies ist für Betroffene von Hate Speech, die häufig mit erheblichen psychischen Folgen durch die Angriffe belastet sind, von großer Bedeutung.

Weitere Informationen:

djb-Policy Paper »Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen« vom 4. November 2019, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

„Nur 28 Frauen von 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag, ein ganz ähnliches Bild in Sachsen und Brandenburg, zuvor bereits in Hessen und Bayern. Der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten sinkt weiter. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert – dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Chancengleichheit muss endlich hergestellt werden!“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 31,1 Prozent bewegt sich Thüringen damit nur geringfügig über dem beschämenden Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Sachsen bleibt mit 27,7 Prozent seit der Landtagswahl im September noch deutlich dahinter zurück und fällt auf den niedrigsten Wert seit 1994 zurück. Auch in Brandenburg sinkt der Frauenanteil um 5,7 Prozentpunkte auf 31,8 Prozent. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in allen drei Ländern Frauen der Parteien, die entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben: CDU/CSU, FDP und AfD.

Brandenburg und Thüringen hatten bereits reagiert und Paritätsgesetze erlassen. Sie gelten allerdings erst ab den nächsten Landtagswahlen. Wersig:

„Die Paritätsgesetze sind ein wichtiger Schritt. Strukturelle Nachteile, die Frauen bei der Aufstellung von Kandidaturen erfahren, müssen beseitigt werden.

Die diesjährigen Landtagswahlen zeigen einmal mehr, dass sich dieses Ziel ohne verpflichtende gesetzliche Regelungen nicht erreichen lässt. Es ist die Aufgabe des Staates, die faktische gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen proaktiv zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dieser Verantwortung muss der Staat endlich nachkommen. Letztlich geht es um die gleiche Verteilung von Macht!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stattet zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1.000 Kitas im gesamten Bundesgebiet mit Kinderrechtepaketen aus. Die Materialien in diesen Kinderrechtepaketen richten sich vor allem an Erzieherinnen und Erzieher. Die deutschlandweite Aktion soll dazu beitragen, die Kinderrechte im frühkindlichen Bildungsbereich bekannter zu machen sowie Kitas und pädagogische Fachkräfte mit Praxismaterialien in ihrer Kinderrechte- und Demokratiebildungsarbeit zu unterstützen.

Hauptbestandteil der Pakete ist die Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Bücher machen bereits Kinder im Kita-Alter auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Themen der Reihe sind die Mitbestimmung von Kindern, der Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, das Kinderrecht auf beide Eltern sowie das Recht auf Privatsphäre. Außerdem sind die PIXI-Begleithefte „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 1-5“ enthalten, durch die Erzieherinnen und Erzieher vielfältige methodische Anregungen bekommen, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kitakindern thematisieren können. Zusätzlich liefert die Broschüre „Kinderrechte in der Kita“ den Kita-Fachkräften allgemeine Informationen zu den Kinderrechten sowie praxisbezogene Fallbeispiele zu ausgewählten Kinderrechten.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Die Kinderrechtepakete des Deutschen Kinderhilfswerkes für Kitas sollen mithelfen diese Bildungsoffensive anzustoßen und zu einer praktischen Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern im Bildungsalltag führen. Nur wenn Kinder über ihre Rechte Bescheid wissen, können diese auch gesellschaftlich wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Kinderrechtepakete werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und können von Kitas kostenfrei gegen Porto im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/shop bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.11.2019

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 60-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben gewählt. Den Vorstand komplettieren Siegfried Barth, Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Birgit Schmitz sowie mit Katja Dörner, Katja Mast, Norbert Müller, Matthias Seestern-Pauly und Marcus Weinberg Bundestagsabgeordnete aus fünf der sechs Bundestagsfraktionen.

„Die deutsche Gesellschaft blendet weiterhin an vielen Stellen Kinderinteressen aus. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

„Weitere zentrale Themen werden die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, oder die Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus sein. Außerdem werden die Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Fragen der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Wir sind als Kinderrechtsorganisation sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2019

Der Verband kinderreicher Familie fordert, die Mehrwertsteuer auf Windeln und Kinderhygiene-Produkte zu senken. Aktuell wurde eine Senkung der Mehrwersteuer auf Artikel der Monatshygiene beschlossen mit dem Argument, dass es sich nicht um Luxus, sondern um unausweichliche Artikel handele. Auch mit dem Hinweis der einseitigen Belastung der Frauen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes wurde die Steuer gesenkt. „Wenn der Gesetzgeber die „Unvermeidbarkeit“ eines Produktes als Grund für die Steuersenkung anführt, kommt er an einer Steuersenkung bei Windeln nicht vorbei“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreiche Familien Deutschland e.V. (KRFD)

Auch für Familien ist der Kauf von Windeln unvermeidlich; sie werden über mehrere Jahre täglich benötigt. „Die Besteuerung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz trifft auch Babynahrung. Wie verzerrt die Verhältnisse dabei sind, macht ein Blick auf Tiernahrung deutlich, die mit nur 7 Prozent besteuert wird“, führt Müller aus.

Gerade über den hohen Anteil von Verbrauchsgütern spülen die Familien dem Staat große Summen in die Kassen. Sie erziehen die Arbeitnehmer von morgen, von denen zukünftig die ganze Gesellschaft profitiert. Im Umkehrschluss werden sie unverhältnismäßig hoch steuerlich belastet und ihre Leistungen werden bei der Berechnung der Renten kaum berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 11.11.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Die Erfahrung von Teilhabe und Mitbestimmung stärkt demokratische Einstellungen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Trotzdem ist echte Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich. Die gemeinsame Fachtagung von Friedrich-Ebert-Stiftung und kijufi am 18. November 2019 von 11-18 Uhr in der FES Berlin fragt, wie digitale Tools dazu beitragen können, Partizipation zu ermöglichen und Mitbestimmung effektiv zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://klappeauf.org/fachtagung/

Bitte Anmeldung über das Anmeldeformular

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Es sind noch wenige Plätze frei. Melden Sie sich jetzt an!

Die Workshops 1 und 2 sind bereits voll belegt. Es gibt aber noch freie Plätze in den Workshops 3 und 4, die sicher nicht weniger spannend sein werden!

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag soll sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinander gesetzt werden. In denWorkshops beschäftigt man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente zu erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Das aktuelle Programm können Sie der Einladung entnehmen.

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: SPD-Fraktion im Landtag NRW

Ort: Düsseldorf

Der vorliegende Gesetzentwurf zur KiBiz-Revision hat deutlich gezeigt: Es ist allerhöchstens ein Reförmchen, das den Status Quo fortschreibt. Damit ist für die SPD klar, das kann nur ein Zwischenspiel bis zur grundlegenden Reform sein.
Die Fachwelt ist sich einig, dass Kindpauschalen die völlig falsche Grundlage für die Finanzierung der frühkindlichen Bildung sind. Sie lassen alle Beteiligten im Unklaren: Träger in der Planungssicherheit, Erzieher*innen in ihrer persönlichen Planung und Familien in der Frage des Betreuungsplatzes. Gelder fließen erst mit abgeschlossenem Betreuungsvertrag. Damit herrscht aber in der Einrichtung lange Zeit Unklarheit über die Finanzierung des nächsten Kitajahres.
Gemeinsam mit Experten aus der Wissenschaft, der Praxis und den Gewerkschaften wollen wir ergründen, wie man die Finanzierung der frühkindlichen Bildung vom Kopf auf die Füße stellt und dadurch mehr Sicherheit für alle erlangen kann. Im Zentrum soll hier der Ansatz einer festen Sockelfinanzierung stehen. Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie ein solches neues Finanzierungssystem zu mehr Qualität und Planungssicherheit führen und wie man gemeinsam den Druck zum Systemwechsel erhöhen kann.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. November 2019

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet am 28. November 2019 in Berlin den Fachtag „Party-cipate! Über die Bedeutung von Partizipation in der kulturellen Praxis“. Der Fachtag beleuchtet vor allem die Bedeutung von Beteiligungsprozessen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Dabei steht die Vermittlung theoretischer Grundlagen von Kinder-und Jugendpartizipationsarbeit ebenso im Vordergrund wie der Austausch über praktische und politische Gelingensbedingungen. Zudem werden Einblicke in Methoden der Kinder- und Jugendpartizipation ermöglicht, Grundlagen der allgemeinen Kinderrechte-Arbeit vermittelt sowie Strukturen und Institutionen kommunaler Kinder-und Jugendbeteiligungsarbeit als Ausgangspunkt gelungener Partizipationsprozesse vorgestellt.

„Kulturelle Bildung bietet Kindern einen eigenkreativen Zugang zur Welt und legt ein wichtiges Fundament bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie für die spätere gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit „It’s your Party-cipation“ bundesweit Bündnisse für Bildung, die in Projekten der kulturellen Bildung einen Schwerpunkt auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen legen und sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen. Dabei sollen fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur ausgeglichen und gleichzeitig lokale Strukturen geschaffen werden, die diese Leerstellen nachhaltig füllen können. Auf unserem Fachtag möchten wir auch die Rolle von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Künstlerinnen und Künstlern bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kulturellen Bildungsprojekten beleuchten, und zudem die praktische Seite in den Fokus stellen, nämlich die Frage, wie Kinderrechte altersgerecht und nachhaltig vermittelt werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Fachtag richtet sich insbesondere an kulturelle Bildnerinnen und Bildner und andere Vertreterinnen und Vertreter aus Projekten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Nähere Informationen zum Fachtag und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter https://doo.net/veranstaltung/40786/buchung.

Der Fachtag wird im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem AWO Bezirksverband Hannover e.V.

Ort: Hannover

21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben mindestens fünf Jahre lang dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Für 10 Prozent der Kinder ist Armut somit zumindest kurzzeitig ein Teil ihres Lebens. Doch was bedeutet das für Kinder und Jugendliche konkret?

Kinderarmut hat schwerwiegende Auswirkungen. Vielfach sind Kinder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, kulturelle und soziale Aktivitäten können aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht realisiert werden. Im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen führt dies bei von Armut bedrohten Kindern zu sozialer Isolierung, materieller Unterversorgung und gesundheitlichen Benachteiligungen. Armut im Kindesalter hat gleichzeitig auch verheerende Konsequenzen für die Zukunftsperspektiven. Denn schlechtere Leistungen und Chancen in der Schule gehen mit Armut häufig einher. Daher ist es den Betroffenen zumeist auch nicht in ihrem Erwachsenenleben möglich, aus diesen Verhältnissen auszubrechen.

Wie muss die Politik handeln, um diesen Kreis zu durchbrechen? Aus welchen Gründen wird Armut so häufig von Generation zu Generation weitergegeben und welche Gruppen sind von Kinderarmut besonders betroffen? Was können Politik und Gesellschaft tun, um die Zukunftsperspektiven dieser Kinder zu verbessern?

Dazu geben Prof. Dr. Gerhard Bäcker (Universität Duisburg-Essen), Birgit Merkel (Zukunftsforum Familie) und Kerstin Tack MdB Kurzstatements. Diesen schließt sich das TOWN HALL MEETING mit dem Publikum an, moderiert von Cosima Schmitt (Journalistin und ZEIT-Autorin),

Das „Town Hall Meeting“ ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die in Amerika eine lange und erfolgreiche Tradition hat. Es ist ein informelles, öffentliches Treffen, bei dem alle eingeladen sind, ihre Meinung zu äußern und die Vertreter_innen der Öffentlichkeit bzw. gewählte Repräsentant_innen zu befragen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Wohnungslosigkeit ist ein Thema, über das in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist. Bis heute gibt es keine Statistiken, die Dunkelziffer ist hoch. Und auch viele junge Menschen sind betroffen. Nach aktuellen Schätzungen der BAG-Wohnungslosenhilfe gibt es in Deutschland mindestens 40.000 Jugendliche, die entweder auf der Straße oder in ungesicherten Wohnmöglichkeiten leben, also selbst keine feste Wohnung haben.

Ein Teil dieser Jugendlichen ist am Übergang ins Erwachsenenalter aus sämtlichen „institutionellen Kontexten“ herausgefallen. Das Deutsche Jugendinstitut spricht in diesem Zusammenhang von entkoppelten Jugendlichen, also jungen Menschen zwischen 15 und 27 Jahren, die nur noch schwer erreichbar sind.

Verstärkt wird das Problem durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, vor allem in den Großstädten und Ballungszentren, wo Menschen mit geringem Einkommen oft keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden und Jugendliche ohne finanzielle Unterstützung der Eltern auf der Strecke bleiben, einfach weil sie sich keine eigene Wohnung leisten können.

Das öffentliche Fachgespräch soll dazu führen, diese Gruppe von jungen Menschen stärker in den Fokus zu rücken.

Gemeinsam mit ExpertInnen aus der Praxis, sowie betroffenen Jugendlichen wollen wir Ursachen beleuchten, politischen Handlungsbedarf identifizieren, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ausloten sowie Vorschläge für konkrete Unterstützungsangebote erarbeiten.

Weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie hier.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 25. November 2019 möglich.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung zwischen dem Deutschen Juristinnenbund und der
Deutschen Rentenversicherung Bund

Ort: Berlin

Die intensive Diskussion über eine Grundrente zeigt den Handlungsbedarf für eine ausgewogene und existenzsichernde Altersversorgung für alle Menschen in Deutschland. Von einer solchen Grundrente sollen vor allem auch Frauen profitieren. Die diskutierten Vorschläge für eine Grundrente werfen allerdings nicht nur rechtliche Probleme auf, sondern können zudem als Instrument zur Vermeidung von Altersarmut bzw. zur Anerkennung der Lebensleistung wenig überzeugen. So richtig die Diskussion um eine angemessene und ausreichende Alterssicherung gerade für Frauen ist, verstellt der Fokus auf die verschiedenen Vorschläge für die Grundrente auch in der Fachöffentlichkeit den Blick auf andere Gestaltungsoptionen für eine geschlechtergerechte Alterssicherung.

Der gemeinsam von dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und dem Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund initiierte Fachdialog „Geschlechtergerechte Reformen in der Alterssicherung“ soll diesen Blick weiten und eine fachkundige Diskussion über die Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Alterssicherung ermöglichen.

Auf der Grundlage aktueller Daten zu den Erwerbsbiografien und der Alterssicherung von Frauen werden Anforderungen an eine geschlechtergerechte Alterssicherung formuliert. Danach werden alternative Reformansätze innerhalb des Alterssicherungssystems, aber auch im Steuerrecht, vorgestellt. Ganz im Sinne eines Fachdialogs ist viel Zeit für Diskussionen mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen.

Informationen zu Programm, Anmeldung und Tagungsort finden Sie hier.

Termin: 02. Dezember 2019

Veranstalter: hessenstiftung – familie hat zukunft

Ort: Frankfurt am Main

Im Licht der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen wird die Vereinbarkeit für Beruf und Familie immer wichtiger. Bereits für Beschäftigte in „Normalarbeitszeit“ ist es häufig schwierig, beides unter einen Hut zu bekommen – für Beschäftigte im Schichtdienst eine noch größere Herausforderung. Wer arbeiten muss, während der Partner und die Kinder frei haben, bekommt vom Familienleben oft nicht mehr viel mit. Doch sind Schichtarbeit und Vereinbarkeit tatsächlich unvereinbar? Oder gibt es Möglichkeiten, auch den Schichtdienst familienfreundlich zu gestalten? Oder stecken in der Gestaltung von Schichtarbeit sogar Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt prüfen und auswerten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Väter mit Migrationsgeschichte sind in Kitas und Familienzentren präsent, fragen Vater-Kind Angebote in der Familienbildung nach und suchen nach Möglichkeiten, sich mit anderen Vätern auszutauschen. Sie sind Adressaten von Bildungsträgern, Beratung und Coaching.

Mit einer Erhebung (online-Umfrage) möchte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und mit Unterstützung der hessenstiftung – familie hat zukunft herausfinden, welche Angebote für Väter mit Migrationsgeschichte es in Hessen gibt, in welchem Umfang sie genutzt werden und wo Sie als Expertinnen und Experten noch Entwicklungsbedarfe sehen und Unterstützung benötigen. Dabei versteht man Väterarbeit in einem weiten Sinne als Arbeit mit Vätern in Einrichtungen, in Familienbildung, Beratung und Coaching.

Mit der Beantwortung der Fragen, die etwa 15 Minuten am PC in Anspruch nimmt, leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, aktive Vaterschaft in Hessen zu stärken und Vernetzung zu fördern.

Direkt zur Umfrage geht es hier.

Alle Teilnehmenden erhalten die Ergebnisse der Erhebung nach der Auswertung per Mail zugesandt.

Auf der Fachtagung „Abu, Baba, Tata, Papa: Potentiale migrationssensibler Väterarbeit“ am 5. und 6. Dezember in Frankfurt am Main werden die Ergebnisse der Erhebung präsentiert und diskutiert.

Gerne können Sie sich dazu hier anmelden.

ist ein Diskussionsbeitrag, der für die Weiterentwicklung konkreter Lösungen für das Vereinbarkeitsproblem von Pflege und Beruf wichtige Empfehlungen auf den Punkt bringt. Denn bisherige gesetzliche Regelungen werden von pflegenden Angehörigen für unzureichend gehalten und zudem kaum genutzt. Der Vorschlag eines steuerfinanzierten flexiblen Zeitbudgets wurde von der Sachverständigenkommission zum 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aufgegriffen, und auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat in seinem Bericht 2019 die Ausweitung von Freistellungen für pflegende Angehörige und die Einführung einer Lohnersatzleistung vorgeschlagen.

Mit dieser Kurzexpertise will die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Beitrag für die anstehenden Diskussionen und gute Lösungen leisten und besonderes Augenmerk auf eine geschlechtergerechte Pflegepolitik lenken.

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ZFF-Info 17/2019

SCHWERPUNKT I: Bundestagsdebatte Kindergrundsicherung

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag u.a. zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ fordern das ZFF und die AWO endlich zu handeln und die guten Konzepte, die für eine Reform der Familienförderung nun vorliegen, auch umzusetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut grenzt aus, Armut tut weh und ist für viel zu viele Kinder und Jugendliche ein lebenslanger Begleiter. Die derzeitige Kinder- und Familienförderung kann diesen Missstand nicht beheben, denn sie ist bürokratisch, intransparent und wirkt nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben! Es ist daher dringend an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Neben einer guten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es auch dringend mehr Geld in den Familien. AWO und ZFF setzten sich daher seit 2009 gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine neue Leistung in Höhe von 628 Euro ein, die ein Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen sichert, sozial gerecht ausgestaltet ist und unbürokratisch, einkommensabhängig und direkt ausbezahlt wird. Seit nunmehr 10 Jahren diskutieren wir unser Konzept mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.“

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht mit ihrem Vorschlag einen großen Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Vorschlag unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgreift, eine automatische Auszahlung der neuen Leistung fordert und ein eigener Anspruch der Kinder gelten soll. Auch die SPD hat gute Ideen für eine Reform der Familienförderung. Für uns ist und bleibt es aber wichtig, dass jedes Kind unserer Gesellschaft gleich viel wert sein muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, auf welches jedes Kind und jede*r Jugendliche*r Anspruch hat, gleich hoch sein muss und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern. Die heutige Bundestagsdebatte und die vielen Konzepte und Ideen, die derzeit im Umlauf sind, sind wichtig für die weitere Diskussion um eine ausreichende Existenzsicherung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Kindergrundsicherung einführen. In einem Antrag (19/14326) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird. Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1180 vom 23.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Einführung einer Kindergrundsicherung eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, um die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig zu bekämpfen. Dazu ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation langfristig eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung notwendig. „Das ,Starke-Familien-Gesetz‘ oder die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind wichtige Bausteine, um beim Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland vorwärts zu kommen. Aber sie sind eben nur erste kleine Schritte und dürfen nicht das Ende der Fahnenstange sein. Wir brauchen ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und wir brauchen möglichst frühe und zielgerichtete Hilfen für Kinder und Jugendliche aus armen oder armutsgefährdeten Familien. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben müssen vom Geldbeutel der Eltern entkoppelt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 15 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu im Frühjahr eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2019

SCHWERPUNKT II: Umsetzung Kinderrechte

Zum heute von Bundesministerin Lambrecht veröffentlichten Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Starke Kinder brauchen starke Kinderrechte im Grundgesetz. Dreißig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es endlich an der Zeit, die Kinderrechte auch in unser Grundgesetz aufzunehmen. Dabei kommt es auf die Formulierung an. Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte gehören ebenso ins Grundgesetz wie eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen. Diese Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention schaffen einen echten Mehrwert für Kinder und Jugendliche in unserem Land.

Die von der Koalition eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist leider keine Erfolgsgeschichte. Bundesministerin Giffey hatte ursprünglich einen einzelnen Formulierungsvorschlag angekündigt. Nun stehen insgesamt drei unterschiedlich weitgehende Formulierungen im Raum, aus denen das Bundesjustizministerium nun wiederum einen Vorschlag bauen soll. Ob die Union da überhaupt mit macht, ist fraglich.
Durch dieses ergebnisarme Vorgehen hat die Bundesregierung mehr als ein Jahr verstreichen lassen, in dem wir bei den Kinderechten hätten weiterkommen können.

Für eine Verfassungsänderung sind die Grünen Stimmen im Bundestag notwendig. Eine schwache Formulierung, die keinen Mehrwert für die Kinder hat, werden wir nicht mittragen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Juni einen Gesetzentwurf mit einem konkreten Formulierungsvorschlag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der zeigt, wie die wichtigen Komponenten der UN-Kinderrechtskonvention in einer schlanken Formulierung im Grundgesetz verankert werden können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.10.2019

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des ergänzenden Berichts an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch die National Coalition erklärt KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit dem Bericht legt die Zivilgesellschaft den Finger dort in die Wunde, wo dringend etwas geschehen muss, um das Leben von Kindern in Deutschland zu verbessern. Und das ist nicht wenig. Er ist ein klarer Handlungsauftrag in Richtung Politik, die Situation von Kindern in unserer Gesellschaft zu verbessern.

Konkret ist der Bericht ein deutlicher Aufruf, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Defizite der Bundesregierung beim Kampf gegen Kinderarmut, den ungleichen Bildungszugang und Diskriminierung sind eklatant. Die Verankerung von Kinderrechten mit einer starken Formulierung in unserer Verfassung würde einen großen Schritt nach vorn bedeuten. Die Politik würde endlich dazu verpflichtet werden, die Interessen und das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen.

Klar ist: Wer seine Rechte einfordern soll, muss über sie Bescheid wissen. Wir müssen darum auf allen Ebenen für eine flächendenkende Bildungsarbeit über Kinderrechte sorgen. Jeder und jede muss darüber Bescheid wissen, nicht nur Kinder. Dieses Wissen muss dann auch Anwendungsmöglichkeiten finden. Dafür müssen Beschwerdestrukturen in allen Einrichtungen, die sich an Kinder wenden, geschaffen werden. Es wird endlich Zeit für Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe.

Ganz zentral ist die Frage der Beteiligung: Junge Menschen wollen und sollen mehr mitreden. Die Absenkung des Wahlalters wäre ein wichtiges Mittel, um jungen Menschen auch politisch mehr Gehör zu verschaffen. Wir Grüne fordern, dass junge Menschen schon mit 16 Jahren wählen und mitbestimmen können sollen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.10.2019

„Kinderrechte führen in der Politik von Union und SPD ein Schattendasein. Die Bundesregierung versagt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention regelrecht.“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zum Bericht der National Coalition Deutschland an die Vereinten Nationen über „Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“. Müller weiter:

„Trotz vollmundiger Ankündigungen von Union und SPD, Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen zu wollen, ist es gerade Armut, die das Leben vieler Kinder in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat bisher wenig getan, um an der Situation armer Kinder und ihrer Familien etwas zu ändern. In anderen Fällen ist sogar eine regelrechte Ignoranz gegenüber den Rechten von Kindern und Jugendlichen festzustellen. So missachtet die Bundesregierung durch die Kontingentregelung das Recht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf Familienzusammenführung.

Die Bundesregierung sollte den Bericht sehr ernst nehmen. Sie muss ihrem Versprechen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, endlich Taten folgen lassen. Hier darf es keine weiteren Verzögerungen geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.10.2019

Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.10.2019

Der heute von der National Coalition Deutschland vorgelegte zivilgesellschaftliche Bericht an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zeigt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ganz deutlich, dass bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Das gilt insbesondere für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, bei der Bekämpfung der Kinderarmut, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Berücksichtigung von Kinderrechten in Justiz und Verwaltung, den Rechten von Flüchtlingskindern und der Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen den „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“ neu auflegen, um Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen.

„Die Bundesregierung sollte den Bericht der National Coalition zum Anlass nehmen, bei den Kinderrechten noch einmal aufs Tempo zu drücken. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland in der Vergangenheit immer wieder ein schlechtes Zeugnis in Sachen Kinderrechte ausgestellt und deutlich gemacht, dass wir gemessen am wirtschaftlichen Wohlstand an vielen Stellen noch immer ein kinderrechtliches Entwicklungsland sind. Wir müssen endlich Kinderrechte im Grundgesetz verankern, die gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland braucht es eine auf Nachhaltigkeit angelegte Gesamtstrategie mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, und langfristig eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Und auch beim Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht es insgesamt zu langsam voran. Bund, Länder und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung von Justiz und Verwaltung in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für alle Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Zu oft noch sind Kinder zum Beispiel bei der Internetnutzung Gefährdungen ihrer grundlegenden Rechte ausgesetzt. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine ,Politik der kleinen Schritte‘ nicht leisten. Und schon jetzt muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss ergänzende Berichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Gleichzeitig besteht auch im Bereich der systematischen Erhebung empirischer Daten anhand von kinderrechtlichen Indikatoren noch ein erheblicher Nachholbedarf. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgte im Februar 2019 die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts und jetzt des entsprechendes Berichts der zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2019

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderrechten im Grundgesetz, mit dem die verfassungsrechtliche Normierung der Kinderrechte ein großes Stück näher rückt. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Insofern sollte die im Abschlussbericht aufgeführte weitestgehende Formulierung als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen.

Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Wichtig ist zudem, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts nicht dem zu erwartenden parlamentarischen Ringen zum Opfer fallen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.10.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Projekt „Pausentaste“ verzeichnet 50.000 Besuche auf der Webseite und 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail

Das Projekt „Pausentaste“ zur Unterstützung pflegender Kinder und Jugendlicher wird erweitert: Ab sofort können sich Betroffene auch in einem Chat beraten lassen – zwei Mal wöchentlich stehen dafür Fachleute vom Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ bereit. Schon die bisherigen Angebote des Projekts werden gut angenommen. Seit Beginn im Januar 2018 verzeichnete die Webseite www.pausentaste.de über 50.000 Besuche. Zudem wurden bereits rund 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail mit Betroffenen geführt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte anlässlich des dritten Netzwerktreffens der „Pausentaste“ im BMFSFJ: „Auch pflegende Kinder brauchen Pausen. Sie brauchen jemanden zum Zuhören. Sonst wird aus Pflege Stress, Überforderung und Einsamkeit. Dann ist keine Kraft mehr für Schule, Freunde und Freizeit. Ich habe größten Respekt davor, was pflegende Kinder und Jugendliche für ihre Geschwister oder Eltern täglich leisten und wünsche mir, dass die ‚Pausentaste‘ bei allen bekannt wird, die es angeht – und gedrückt wird, wann immer es nötig ist. Damit sie ihre Gedanken, Sorgen und Ängste loswerden oder sich Rat holen können. Sie müssen wissen, dass sie nicht allein sind und bestmöglich unterstützt werden.“

Laut einer Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kümmern sich bundesweit rund 479.000 Kinder und Jugendliche um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige – sie helfen bei den unterschiedlichsten Aufgaben: Sie kochen Essen, gehen einkaufen oder putzen. Manchmal übernehmen sie aber auch echte pflegerische Aufgaben. Oft machen sie sich viele Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen, haben neben Schule und Pflege zu wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Im Januar 2018 ist darum das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ an den Start gegangen. Das Projekt des BMFSFJ will junge Pflegende bundesweit durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot unterstützen. Die „Pausentaste“ soll ihnen helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren und Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. Das Angebot umfasst die Website www.pausentaste.de, sowie eine telefonische Beratung und eine E-Mail-Beratung beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“. Hinzu kommt nun die Beratung per Chat.

Hintergrundinformation:

Seit dem 1. Januar 2018 erhalten pflegende Kinder und Jugendliche durch die „Pausentaste“ gezielt Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“, das unter der kostenlosen Nummer 116 111 erreichbar ist. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“-Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt.

Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar. Der Chat ist unter nummergegenkummer.de und pausentaste.de erreichbar. Die Beratung durch Fachkräfte von Nummer gegen Kummer e.V. wird zu folgenden Zeiten angeboten: Mittwoch von 15-17 Uhr und Freitag von 16-18 Uhr.

Parallel zum Projekt „Pausentaste“ unterstützt das BMFSFJ regelmäßige Treffen zum Austausch mit Akteurinnen und Akteuren, die Informations- und Hilfsangebote für pflegende Kinder und Jugendliche in verschiedenen Regionen anbieten. In diesem Rahmen wurde auch ein Netzwerk, dem mittlerweile 70 Initiativen angehören, ins Leben gerufen. Das dritte Netzwerktreffen findet heute – in Verbindung mit einem Fachtag zum Thema „Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen“ – im BMFSFJ in Berlin statt.

Weiterführende Informationen:

www.pausentaste.de

www.nummergegenkummer.de

Link zur Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) unter Leitung von Prof. Dr. Sabine Metzing im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Abschlussbericht_KinderundJugendlichepflegAngeh.pdf

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.10.2019

Ministerin Giffey startet bundesweite Kampagne

Um den Fachkräftebedarf in der Pflege in Zukunft decken zu können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Ausbildungsoffensive Pflege“ ins Leben gerufen. Heute nun startete Bundesministerin Dr. Franziska Giffey die dazu gehörige bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Mach Karriere als Mensch!“. Diese begleitet den Beginn der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab Anfang 2020.

Ministerin Giffey: „Pflege ist ein Zukunftsberuf. Die neue Ausbildung hat viele Vorteile und Chancen. Darauf wollen wir mit der Kampagne aufmerksam machen. Die Motive sind modern und auffällig und sollen vor allem Jugendliche erreichen, die gerade in der Berufsorientierungsphase sind. Ansprechen wollen wir aber genauso Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung. Durch das neue Pflegeberufegesetz ab 2020 wird der Pflegeberuf noch attraktiver: Endlich wird das Schulgeld abgeschafft und überall in Deutschland eine angemessene Ausbildungsvergütung sichergestellt. Mit der generalistischen Ausbildung können die Fachkräfte dann in allen Pflegebereichen von der Kinderkrankenpflege bis zur Altenpflege arbeiten. Und wer will, kann die Ausbildung als Studium absolvieren. Dafür wollen wir jetzt Menschen begeistern und gewinnen. Unser Ziel ist, die Zahl der Pflege-Azubis in fünf Jahren um zehn Prozent zu steigern.“

Zum heutigen Start der Kampagne konnten sich Schülerinnen und Schüler im E-Werk Berlin an Informationsständen bei Berliner Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeschulen über Ausbildungsmöglichkeiten in der Pflege informieren. Neben Ministerin Giffey diskutierte auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus in einer Podiumsdiskussion über die neue Pflegeausbildung.

Neben der Kampagne hat das Bundesfamilienministerium beim BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) das Beratungsteam, das in ganz Deutschland in den Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen informiert und berät, auf 40 Personen aufgestockt.

Die Informations- und Öffentlichkeitskampagne wird gemeinsam mit rund 40 Partnern der „Ausbildungsoffensive Pflege“ umgesetzt, die das BMFSFJ im Januar 2019 gestartet hat. Zu den Partnern gehören die in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege relevanten Akteure wie Bund, Länder, Kommunen, Wohlfahrts-, Berufs- und Trägerverbände mit ihren rund 30.000 Mitgliedseinrichtungen, Sozialpartner, Kostenträger und die Bundesagentur für Arbeit.

Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachperson in Deutschland modernisiert und attraktiver gemacht sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit vorbereitete und im Juli 2017 verkündete Pflegeberufereformgesetz schafft den Rahmen für den Start der neuen Pflegeausbildungen ab Anfang 2020.

Um die Einführung der neuen Pflegeausbildungen zu flankieren, wurde im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ im Januar 2019 vom BMFSFJ die „Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023)“ mit insgesamt 111 Maßnahmen gestartet, die unter anderem die Umsetzung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne vorsieht. Ein zentrales Ziel der Offensive ist es, die Zahl der Auszubildenden und ausbildenden Einrichtungen bis 2023 um 10% zu erhöhen.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2019

Ministerin Giffey: Gelungener Start der Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten – Motto: „Nachwuchs gewinnen, Profis binden“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum Start des Ausbildungsjahres 2019/2020 eine positive erste Bilanz gezogen: „Wir müssen in Deutschland für die Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt eintreten. Die Fachkräfteoffensive ist ein Beitrag dazu. Die Resonanz war von Anfang an überwältigend. Der Programmstart ist damit gelungen: Alle 2.500 Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung sind belegt, alle Länder machen mit. Die Fachkräfteoffensive setzt als bundesweites Modell einen wichtigen Impuls für den Erzieherberuf, um gemeinsam mit den Ländern den großen Fachkräftebedarf zu bewältigen. So haben wir unter unseren Azubis lebenserfahrene Menschen, die zum Beispiel im Gartenbau, als Bibliothekarin, Betriebswirtin oder Schulhelfer gearbeitet haben, aber eigentlich schon immer Erzieherin oder Erzieher werden wollten. Aber sie konnten es sich bisher einfach nicht leisten, Schulgeld zu bezahlen und drei Jahre ohne Gehalt zu überbrücken. Mit einer vergüteten Ausbildung zeigt sich, dass wir den Beruf durch bessere Rahmenbedingungen attraktiver machen können. Dazu gehören neben der Ausbildungsvergütung eine professionelle Begleitung der Ausbildung sowie fachliche und finanzielle Entwicklungsperspektiven. Mit der Fachkräfteoffensive haben wir ein Angebot geschaffen, das Schule machen sollte – Nachmachen in den Ländern ausdrücklich erwünscht.“

Kernelemente der Fachkräfteoffensive sind die drei „P“s fürs Personal: mehr Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung, gute Praxis durch professionelle Anleitung und bessere berufliche und finanzielle Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis.

Allein für die praxisintegrierte vergütete Ausbildung gingen über 7.600 Interessensbekundungen ein. In den vergangenen Wochen sind die 2.500 Fachschüler und Fachschülerinnen bereits gestartet. Der Bund gewährt Trägern hierfür modellhaft einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung inklusive der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 1.140 Euro, im zweiten Jahr 1.202 Euro und im dritten Jahr 1.303 Euro im Monat.

Im zweiten Programmbereich, der Praxisanleitung, stehen ebenfalls 2.500 Programmplätze zur Verfügung. Vom Bund können hier Qualifizierungskosten sowie ein finanzieller Ausgleich für den zeitlichen Anleitungsaufwand übernommen werden.Der dritte Programmbereich bietet 1.500 Fachkräften die Möglichkeit, einen Aufstiegsbonus zu erhalten. Dafür müssen sie eine Zusatzqualifikation erworben haben und besondere Aufgaben in der Kita übernehmen.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen konnten sich seit Ende März für die Förderung in drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher.

Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1.130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37.440 Euro. Die Auszubildenden werden Mitte 2022 nach drei Jahren die Ausbildung beendet haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler.

Das Bundesprogramm stellt bis zu 1.000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften und finanziert zusätzliche Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation.

Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt waren Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Bereits heute sind in vielen Regionen Deutschlands Engpässe bei pädagogischen Fachkräften zu verzeichnen. Gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen unter: https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.10.2019

Bund und Länder haben heute den Startschuss für eine gemeinsame Initiative „Schule macht stark“ zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen gegeben. Damit kann nun die Umsetzung des Vorhabens beginnen. Die Initiative wird über zehn Jahre laufen, ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben und zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in den Schulen starten.

„Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt nach wie vor viel zu sehr von der sozialen Herkunft und dem sozialen Umfeld ab. Schulen in sozial schwierigen Lagen stehen vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir lassen solche Schulen, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine. Deshalb unterstützen wir sie mit dem Programm ‚Schule macht stark.

Das Förderprogramm wurde auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag verankert. Seitdem drängt die SPD-Bundestagsfraktion auf eine zügige Umsetzung des Vorhabens. Anfang des Jahres haben wir dazu einen gemeinsamen Koalitionsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dank einer Anschubfinanzierung im Bundeshaushalt 2019 konnte bereits der Weg für das Programm bereitet werden. Es ist gut, dass jetzt die konkrete Umsetzung des Programms losgehen kann.

Das Programm beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit 200 ausgewählten Modellschulen. Auf sie folgt der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche. Der Bund sorgt mit 62,5 Millionen Euro für die begleitende Forschung und Programmevaluation. Die 62,5 Millionen Euro der Länder werden in die Auswahl, Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen fließen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.10.2019

Der Deutsche Bundestag hat heute die Wohngeldreform verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen automatisch. Die SPD-Bundesfraktion begrüßt die Erhöhung ausdrücklich.

„Das Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig werden wir eine Dynamisierung des Wohngeldes einführen. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Wir nehmen den Menschen die Angst, aus dem Wohngeld rauszufallen. Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung ist ein Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition für ein solidarisches Land.

Mit der Reform werden Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts steigt von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützen wir Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2019

„Viel zu viele Menschen sind seit Jahren abgehängt. Fast die Hälfte aller Erwerbslosen im Hartz-IV-System ist vier Jahre und länger im Leistungsbezug. Die Bundesregierung hat viel zu wenig für Menschen in Hartz IV getan und von Integration in Arbeit nur geschwafelt. Sie muss Perspektiven schaffen. Wir brauchen mehr gute Arbeit. Dazu muss unter anderem der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde erhöht und Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit abgeschafft werden. Grundsätzlich muss die Tarifbindung gestärkt werden“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Wir brauchen einen starken öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit ausreichend existenzsichernden Stellen. Grundsätzlich müssen erwerbslose Menschen besser unterstützt werden, dazu gehört auch die Einführung eines Rechtsanspruches auf regelmäßige Weiterbildung. Derzeit ist die Arbeitsmarktpolitik unterfinanziert, was die Bundesregierung dringend ändern muss. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.10.2019

„Eine gute soziale Absicherung bei häuslicher Pflege ist notwendig. Noch wichtiger jedoch wäre es, den Anteil an den Pflegekosten zu senken, der von den Angehörigengetragen werden muss. Denn viele entscheiden sich eben nicht aus freien Stücken dafür, als Ersatz für eine professionelle Pflege einzuspringen, sondern werden durch die hohen Zuzahlungen dazu gedrängt, die Pflegeversicherung erst gar nicht in Anspruch und die Pflege stattdessen selbst in die Hand zu nehmen. Und dann sind es meist die Frauen, die ihre Karriere hintanstellen“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des Sozialverbands Deutschland, der zufolge heimische Pflege das Armutsrisiko besonders von Frauen erhöht. Zimmermann weiter:

„Was wir brauchen, ist qualitativ gute Pflege in einer Vollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen finanziert, und zudem eine weitere Verbesserung von funktionierender Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das kostet viel Geld. Wenn man eine Pflegevollversicherung einführen will, die Beitragssätze aber konstant bleiben sollen, geht das nur im Rahmen einer Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Dies hat kürzlich der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vorgerechnet. Wer das nicht will, schadet auch den pflegenden Angehörigen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.10.2019

„Während die einen bis zum Umfallen arbeiten müssen, haben die anderen zu wenig oder gar keine Arbeit. Wenn die Wirtschaft nicht in der Lage ist, dieses Missverhältnis zu beseitigen, dann muss die Politik handeln“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu ungenutztem Arbeitskräftepotential, nach denen 4,6 Millionen Menschen weniger und 2,2 Millionen mehr arbeiten wollen. Ferschl weiter:

„Statt noch mehr Flexibilisierung, wie es Unternehmensverbände und die CDU/CSU fordern, brauchen wir mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeit. Dazu brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte. So wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.

DIE LINKE setzt sich für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit aber nicht im Umkehrschluss zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um Frauen wirksam vor der ‚Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir keine Placebos, sondern ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten. Kurz und knapp: Wir brauchen selbstbestimmte Arbeitszeiten für alle Beschäftigten, damit sie nicht zu flexibler Manövriermasse für die Unternehmen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.10.2019

Im vergangenen Jahr sind rund 900.000 neue Sanktionen an Bezieher von Arbeitslosengeld II verhängt worden. 172.000 erwerbsfähige Leistungsbezieher unter 25 Jahren und 72.000 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte wurden neu sanktioniert. Das geht aus einer Antwort (19/13116) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12199) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1200 vom 29.10.2019

70 Prozent aller Beschäftigten haben im Jahr 2018 in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis gearbeitet. Sie arbeiteten also nicht in Teilzeit mit 20 oder weniger Wochenstunden, in geringfügiger oder befristeter Beschäftigung oder in einem Leiharbeitsverhältnis. Das geht aus der Antwort (19/13048) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12558) der Fraktion Die Linke hervor. 20 Prozent der Beschäftigten arbeiteten demnach hingegen in einem solch atypischen Beschäftigungsverhältnis. Wie die Regierung unter Angaben des Statistischen Bundesamtes weiter schreibt, arbeiteten 71,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 28,2 Prozent in Teilzeit. Der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Kernerwerbstätigen (ohne Auszubildende, Freiwilligendienste) lag im vergangenen Jahr bei 2,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1200 vom 29.10.2019

Beim bildungspolitischen Maßnahmenpaket im Oktober 2008 vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern unter anderem, die Anzahl der Schulabbrecher von acht auf vier Prozent zu halbieren. Dieses Ziel wurde bisher verfehlt. Im Jahr 2017 haben bundesweit 6,9 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen. Das schreibt die Fraktion Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/14054).

Die Linke möchte gerne wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Schulabgängerinnen ohne Schulabschluss seit 2008 entwickelt hat und wie hoch dabei der Anteil der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist, die den Schulabschluss verfehlen. Zudem fragen die Abgeordneten, aus welchen Gründen der Anteil der Schulabgänger ohne Schulabschluss mit diagnostiziertem Förderbedarf an Förderschulen vergleichsweise höher ist als an allgemeinbildenden Schulen und welche Ursachen aus Sicht der Bundesregierung auf die Niveauunterschiede der Ländervergleiche (Ost/West) zurückzuführen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1199 vom 28.10.2019

Bis 31. Juli dieses Jahres sind insgesamt 123.754 Anträge auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen. Die Ablehnungsquote liege bei drei Prozent, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13239) auf eine Kleine Anfrage (19/12843) der FDP-Fraktion. Dahinter steckten widersprüchliche Angaben, heißt es weiter: „Die Ablehnungen erfolgen, da die eingereichten Dokumente nicht mit den zuvor bei Antragstellung im Zuschussportal durch den Antragsteller erfassten und bestätigten Angaben übereinstimmen und somit die Förderungsbedingungen gemäß Merkblatt nicht eingehalten werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1197 vom 28.10.2019

Eine Embryonenspende kommt nach Angaben der Bundesregierung bei überzähligen Embryonen in Betracht. Embryonen könnten überzählig werden, wenn sie für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung von Paaren, für die sie erzeugt wurden, nicht mehr verwendet werden könnten, heißt es in der Antwort (19/13269) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12888) der FDP-Fraktion.

Eine Spende überzähliger Embryonen sei gesetzlich nicht geregelt. Der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, hätten sich mit dieser Frage befasst und Stellungnahmen abgegeben.

Diskutiert werde derzeit, ob das Auftauen und Weiterkultivieren von imprägnierten Eizellen (Vorkernstadien) zum Zweck der Spende gegen das Gesetz zum Schutz von Embryonen (GSchG) verstoße. Die etwaige Strafbarkeit der Spende sogenannter Vorkernstadien sei Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens. Eine rechtskräftige obergerichtliche Entscheidung stehe noch aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1162 vom 21.10.2019

Studie von ForscherInnen des DIW Berlin und ZEW Mannheim auf Basis von Befragung Geflüchteter – Kitas erleichtern Eltern die Integration, insbesondere Müttern – Nach Deutschland geflüchtete Familien sollten frühzeitig über mit Kita-Besuch verbundene Chancen informiert und genügend Kita-Plätze bereitgestellt werden

Besucht ein Kind aus einer nach Deutschland geflüchteten Familie hierzulande eine Kindertageseinrichtung (Kita), ist vor allem die Mutter deutlich besser in die Gesellschaft integriert. Unter anderem spricht und versteht sie besser Deutsch, hat eine höhere Arbeitsmarktorientierung und vermisst ihr Heimatland weniger. Unter dem Strich sind Mütter mit Kita-Kindern – gemessen an einem Gesamtindex für die Integration – um 42 Prozent besser integriert als nach Deutschland geflüchtete Mütter, deren Kind nicht in einer Kita betreut wird. Das haben ForscherInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim erstmals auf Basis eines repräsentativen Datensatzes belegt. Dafür werteten C. Katharina Spieß und Ludovica Gambaro vom DIW Berlin und Guido Neidhöfer vom ZEW Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von nach Deutschland Geflüchteten aus den Jahren 2016 und 2017 aus.

„Der Besuch einer Kita ist nicht nur für die Kinder aus geflüchteten Familien sehr wichtig, sondern nachweislich auch für deren Eltern – Kindertageseinrichtungen können also gleich eine doppelte Integrationsrendite erzielen“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Die mit einem Kita-Besuch verbundenen Chancen sollten geflüchteten Familien daher stärker vermittelt und genügend Plätze bereitgestellt werden, so die StudienautorInnen.

Effekt ist umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden

Die Analysen zeigen, dass die Integration von Müttern und Vätern auch mit vielen anderen Merkmalen zusammenhängt, etwa ihrer Schulbildung oder Aufenthaltsdauer. Doch selbst wenn man dies berücksichtigt, bleibt der Kita-Besuch relevant: Insbesondere Mütter mit einem Kita-Kind sind sehr viel besser integriert als Mütter, die kein Kind in einer Kita haben. Für beide Eltern zusammen liegt der Integrationsindex um 24 Prozent höher. Bei Müttern ist der Zusammenhang deutlich stärker (42 Prozent) als bei Vätern (11 Prozent) – der Kita-Besuch der eigenen Kinder spielt für die Integration der Mütter sogar eine größere Rolle als die Schulbildung.

Dass der Effekt des Kita-Besuchs auf die Integration der Mutter nur ein „Scheineffekt“ ist, können die StudienautorInnen darüber hinaus ausschließen. Theoretisch wäre es denkbar, dass der Zusammenhang allein darauf zurückgeht, dass besser integrierte Mütter ihre Kinder eher in eine Kita schicken. Weitergehende Berechnungen bestätigen allerdings klar, dass diese umgekehrte Wirkungsrichtung ausgeschlossen werden kann. Der Einfluss des Kita-Besuchs des Kindes auf die Integration der Mutter bleibt im statistischen Sinne signifikant. Der Effekt ist zudem umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden.

Kitas könnten zu Zentren für Familien weiterentwickelt werden

Kinder mit Fluchthintergrund gehen im Vergleich zu anderen Kindern allerdings deutlich seltener in eine Kita. Während im Jahr 2017 rund 90 Prozent aller dreijährigen Kinder in Deutschland in einer Kita betreut wurden, waren es unter den dreijährigen Kindern aus geflüchteten Familien nur rund 60 Prozent. „Das Potential ist also groß“, sagt Guido Neidhöfer. „Dass Kinder mit Fluchthintergrund in eine Kita gehen, hängt zum einen davon ab, ob die Eltern bereit sind, entsprechende Angebote zu nutzen – zum anderen aber auch davon, ob es überhaupt genügend Kita-Plätze gibt.“ Kindertageseinrichtungen sollten also weiter ausgebaut werden. Denkbar wäre auch, ergänzt Spieß, sie zu Zentren für Familien weiterzuentwickeln, die die Bedarfe von Kindern, Eltern und der Familie als Ganzes in den Blick nehmen.

Studie im DIW Wochenbericht 44/2019

Infografik in hoher Auflösung

Discussion Paper: The Effect of Early Childhood Education and Care Services on the Social Integration of Refugee Families

Interview mit C. Katharina Spieß

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.10.2019

Im September 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 45,3 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Gegenüber September 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 0,7% zu (+327000Personen). Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte im Dezember 2018 noch 1,2%, im Januar 2019 dann 1,1% und zuletzt im August 0,8% betragen. Damit setzte sich der Beschäftigungszuwachs weiter fort, seine Dynamik schwächte sich im Laufe des Jahres 2019 jedoch ab.

Leichter Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber August 2019

Im Vormonatsvergleich stieg die Zahl der Erwerbstätigen im September 2019 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung um 221000 Personen (+0,5%) und entwickelte sich somit schwächer als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre im Monat September (+264000 Personen). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im September 2019 gegenüber August 2019 leicht um 10000 Personen zu.

Erwerbstätigenzahl im 3.Quartal 2019 um 0,8% höher als im 3.Quartal 2018

Im Durchschnitt der Monate Juli bis September 2019 gab es nach vorläufigen Berechnungen rund 45,4 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept). Damit stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 3.Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,8% (+356000 Personen). Ausführliche Ergebnisse zum 3.Quartal 2019 erscheinen am 18. November 2019.

Bereinigte Erwerbslosenquote unverändert bei 3,1%

Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung waren im September 1,32 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 106000 Personen weniger als im Vorjahresmonat (-7,7%). Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse betrug die Erwerbslosenzahl ebenfalls 1,32Millionen Personen. Sie blieb damit im Vergleich zum Vormonat konstant. Die bereinigte Erwerbslosenquote im September 2019 lag unverändert bei 3,1%.

Tief gegliederte Daten und lange Zeitreihen können in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Die Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung sind unter den Tabellennummern 13321-0001 (Monate), 13321-0002 (Quartale) beziehungsweise 81000-0011 (Jahre) verfügbar. Die Daten zu Erwerbstätigen und Erwerbslosen aus der Arbeitskräfteerhebung können unter der Tabellennummer 13231-0001 bis 13231-0003 (Monate) abgerufen werden.

Methodische Hinweise

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede zwischen Arbeitskräfteerhebung und Erwerbstätigenrechnung finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.

Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für September 2019 wurden auch die vorläufigen monatlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit für das Jahr 2019 neu berechnet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Aus der Neuberechnung resultierten für die monatlichen Erwerbstätigenzahlen Vorjahresveränderungsraten, die in den Monaten April, Mai und August jeweils um 0,1 Prozentpunkte höher liegen als die bisher veröffentlichten Ergebnisse.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2019

Im Jahr 2018 wünschten sich knapp 4,6Millionen Menschen im Alter von 15bis 74 Jahren Arbeit oder eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung weiter mitteilt, sank das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial im Vergleich zum Vorjahr um 9,3% (-471000 Personen).

Das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,5 Millionen Erwerbslosen, knapp 2,2Millionen Unterbeschäftigten und 925000 Personen in Stiller Reserve zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (-153000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (-237000) deutlich. Auch die Zahl der Personen in Stiller Reserve verringerte sich (-82000 Personen).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2018 waren in Deutschland 5,3% der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 10,4% der Teilzeitbeschäftigten und 3,3% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,2Millionen Unterbeschäftigten standen 1,4Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitszeit bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten wenig verändert: 2018 gab es einen leichten Zuwachs um 23000 Personen, 2017 hatte der Anstieg dagegen noch bei 234000 Personen gelegen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2018 gehörten 4,9% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,3% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von 1,2Millionen Personen (6,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.10.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Projekt ‚Gegen den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf‘ des kommunalen Wohnungsunternehmens STÄWOG aus Bremerhaven wurde mit dem renommierten Preis Soziale Stadt ausgezeichnet. Netzwerkpartner des Projektes ist die AWO Bremerhaven.

„Wir gratulieren den Preisträgern und freuen uns sehr über die Auswahl des Projektes“, erklärt dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbands, „es vernetzt besonders wirksam benachteiligte Stadtquartiere und Menschen in besonderen Lebenslagen, um deren Lebenssituationen zu bereichern und zu verbessern. Heute bietet Wulsdorf eine ganz andere Lebensqualität als noch vor 20 Jahren. Es wird deutlich: Erfolgreiche Stadtentwicklung gelingt nur in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, den Kommunen und unter Beteiligung der Mieterschaft.“

Geschäftsführer Siegmar Weegen vom AWO Kreisverband Bremerhaven ergänzt: „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und sehen sie als Bestätigung unserer Arbeit. Mit unseren Projekten Hamme Lou, Anderland und Süderdeel haben wir in der Sozialen Stadt Wulsdorf ein wegweisendes Beispiel für das Miteinander der Generationen etabliert und bleiben der Devise treu, unsere sozialen Dienstleistungen und Hilfsangebote dort zu platzieren, wo die Menschen sind, die sie benötigen.“

Die erstmals mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotierte Auszeichnung wurde gestern Abend gemeinsam mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis in Berlin vergeben. Über 180 Projekte haben sich am Preis Soziale Stadt 2019 beteiligt. Eine hochkarätige Jury hat aus 30 Teilnehmern in der engeren Wahl den Sieger gekürt. Der Wettbewerb wurde seit dem Jahr 2000 bereits zum zehnten Mal ausgelobt.

Der Preisträger: ‚Gegen den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf‘ 1999-2019, STÄWOG Bremerhaven
Ende der 1990er Jahre stand die Siedlung Wulsdorf-Ringstraße vor dem Abgrund. Gemeinsam mit den Bewohnern und einem Netzwerk von Kooperationspartnern ist die STÄWOG seit 1999 die architektonischen und sozialen Missstände angegangen. Im Laufe zweier Jahrzehnte wurde das Netzwerk weiter ausgebaut, besonders seitens des AWO Kreisverbandes Bremerhaven, der heute mit drei Einrichtungen maßgeblich an der erfolgreichen Quartiersentwicklung beteiligt ist. Das Quartier wurde vom sozialen Brennpunkt zum Stolz der Bewohner und strahlt positiv in die Umgebung aus.

Der Wettbewerb Preis Soziale Stadt ist eine Gemeinschaftsinitiative des AWO Bundesverbandes, des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt. Zusätzliche Unterstützung gab es in diesem Jahr durch das Berliner kommunale Wohnungsbauunternehmen degewo.

Infos zur Preisverleihung sowie Informationen zu den 30 Projekten der engeren Wahl finden sich hier: https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2019

Gestern Abend beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz für bessere“ Löhne in der Pflege“. Der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler meint hierzu: „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um den ruinösen Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeitenden zu beenden. Endlich besteht die Chance, die Qualität in der Pflege zu verbessern und mehr Raum für Empathie in dieser Arbeit zu schaffen.“

Höhere Löhne sollen durch eine Tarifeinigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erreicht werden. Beide Seiten werden in den kommenden Monaten die Inhalte des Tarifvertrags ausarbeiten. Die Einigung kann anschließend durch das Bundesarbeitsministerium mithilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes als allgemeinverbindlich erklärt werden.

Ermöglicht wurde dieser Schritt durch die Zusammenarbeit in dem neugegründeten Arbeitgeberverband Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). In diesem sind erstmals Arbeitgeber wie die AWO mit kirchlichen Anbietern vertreten. Die AWO setzt sich bereits seit 2012 für dieses Projekt ein.

Wolfgang Stadler weiter: „Wir erwarten weiterhin Gegenwind von manchen privaten Anbietern, die nicht im BVAP vertreten sind. Das Arbeitsfeld ist mittlerweile nicht mehr ausschließlich von traditionellen, gemeinnützigen Anbietern geprägt. In den vergangenen Jahren kamen zunehmend große Finanzkraken in die Pflegebranche, teilweise gesteuert von Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen. Diesen ging es in erster Linie um Renditeerwartungen, meist auf Kosten der Beschäftigten und Pflegebedürftigen. Wir freuen uns daher sehr über das neue Gesetz: Allgemeinverbindliche, auskömmliche Tarifverträge passen nicht in eine Renditelogik.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2019

Zum Vorschlag der Bundesbank, das Rentenalter anzuheben, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Ein weiterer Anstieg des Renteneintrittsalters geht an der Realität vieler Menschen in diesem Land vorbei und würde mehr Probleme schaffen, als lösen.

Viele ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und Vorruhestandsarmut.

Der Vorschlag, das Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln, würde zudem die Vorsorgeplanung vieler Menschen erheblich erschweren.

Schon das heutige Rentenrecht verbietet nicht, länger zu arbeiten. Anstatt das Renteneintrittsalter in unerreichbare Höhen zu schrauben, müssen Vorschläge her, wie die Rente mit 67 für alle Versicherten erreichbar werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.10.2019

Die PKV hat heute ihren Vorschlag eines „neuen Generationenvertrages“ vorgestellt. Anlässlich des Entwurfs einer Finanzreform der Pflegeversicherung erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Vorschläge der PKV bleiben vage und überbetonen die private Vorsorge. Die Erklärung, wie genau der „neue Generationenvertrag“ aussehen soll, bleiben sie schuldig. Die vorgeschlagenen privaten Versicherungsvarianten und verschiedenen Förderinstrumente sind Kosmetik, die das grundsätzliche Finanzierungsproblem in keinster Weise lösen können. Viele Menschen haben wenig Möglichkeiten, privat vorzusorgen – sie würden bei diesem Weg im Pflegefall allein dastehen. Das kann nicht das Ziel sein.

Die AWO fordert seit Langem eine nachhaltige Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung. Der „neue Generationenvertrag“ sieht vor, dass sich jeder selbst der Nächste sein muss. Was wir stattdessen brauchen, ist eine solidarische Bürgerversicherung, in der alle Berufsgruppen, alle Einkommensarten und auch bisher privatversicherte Personen in die gesetzliche Pflegeversicherung einbezogen werden.

Im Gegensatz zu den Vorschlägen des PKV-Verbands kann diese Art der Finanzierung einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit darstellen. Genauso wichtig ist es zudem, die Refinanzierung der so genannten Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die Krankenversicherung zu gewährleisten. Dies ist bisher systemwidrig in die Pflegeversicherung verschoben worden. Die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen steigen ohnehin schon enorm, da die Zuzahlung der Pflegeversicherung noch oben gedeckelt ist. Hier hatte sich die AWO Anfang des Jahres eine Online-Petition gestartet, die sich für eine Deckelung der Eigenanteile aussprach und binnen vier Wochen ca. 74.000 Unterschriften erhielt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.10.2019

Auf der heutigen Mitgliederversammlung wurde Daniela Jaspers einstimmig zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gewählt. Frau Jaspers ist seit Juni 2019 Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V., der für die Jahre 2019 und 2020 die Federführung der AGF inne hat. Zweiter Vorsitzender der AGF ist unverändert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken.

„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit der Familienorganisationen in der AGF“, betont Daniela Jaspers zur Amtsübernahme. „Der Erfolg der Zusammenarbeit zeigt sich ganz aktuell unter anderem in einem Diskussionspapier zur Digitalisierung und Familie, wie wir es gerade heute verabschiedet haben.“

Als weitere wichtige demnächst anstehende Themen sieht die neue Vorsitzende vor allem den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter: „Dies diskutieren wir morgen im Rahmen einer AGF-Veranstaltung mit Expert/innen aus Politik, Wissenschaft, Schulen und Horten. Eine große Rolle wird aus unserer Sicht dabei die Frage der hohen Qualität spielen. Denn Eltern müssen auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen und was für eine Familienform sie leben.“

Einen weiteren Schwerpunkt im Rahmen ihrer Federführung erwartet Frau Jaspers in der europäischen und internationalen Arbeit: „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht im zweiten Halbjahr 2020 an und wird auch in der AGF eine große Rolle einnehmen. Wir können hier an die bereits erfolgreiche Arbeit der AGF im europäischen und internationalen Kontext, insbesondere in Zusammenarbeit mit der „COFACE Families Europe“ und der „International Commission on Couple and Family Relations“ anknüpfen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.10.2019

Das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist eine Erfolgsgeschichte. Es ermöglicht Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit einem Zuschuss je Wohnung bis 6.250 Euro. Das Programm wird so gut angenommen, dass der Fördertopf in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro zum wiederholten Mal vor Jahresende ausgeschöpft ist. Im letzten Quartal 2019 ist ohne Aufstockung der Bundesmittel keine Antragstellung mehr möglich. Für nächstes Jahr bis 2022 sind jeweils 75 Mio. Fördermittel im Bundeshaushalt verankert.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Verband Wohneigentum (VWE) fordern, das Zuschuss-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit sukzessiv steigenden, für das ganze Kalenderjahr ausreichenden Finanzmitteln auszustatten.

Dass Ältere und Menschen mit Behinderungen barrierearme Wohnungen benötigen, in denen sie möglichst lange selbstbestimmt leben können, ist der Großen Koalition bewusst. Im Koalitionsvertrag versprechen CDU, CSU und SPD: „Deshalb wollen wir das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen.“ Dies ist auch im Interesse der Pflege- und Sozialkassen, auf die ansonsten hohe Kosten zukommen.

Erstmals erfolgte im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets I in den Jahren 2010 bis 2011 eine Förderung zum Altersgerechten Umbau im Wohnungsbestand. Nach mehrjähriger Lücke wurde das KfW-Zuschussprogramm zum 01.10.2014 wieder aufgelegt. Die Programmmittel wurden von 54 Mio. Euro für die Jahre 2014/2015, auf 50 Mio. Euro in 2016 und auf 75 Mio. in 2017 aufgestockt und verstetigt bis 2022, aber in gleicher Höhe.

Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Millionen Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 haben wir bereits gefordert, mindestens 100 Millionen Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“, erinnert Manfred Jost, Präsident des Verband Wohneigentums. Vor allem viele ältere Eigenheimbesitzer überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

„Dieses erfolgreiche Zuschussprogramm, das den Bürgerinnen und Bürgern die Vorsorge erleichtert und hilft die Zahl schwerer Stürze im Haushalt zu vermindern, muss gut ausgestattet und lückenlos verstetigt werden“, fordert Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO.

Die BAGSO und der Verband Wohneigentum bieten an, weiterhin für die Vorsorge durch barrierearme Umgestaltung der eigenen Wohnung zu werben – und auch auf die künftige Förderung hinzuweisen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und Verband Wohneigentum vom 17.10.2019

Deutsche Liga für das Kind fordert bei Reformvorhaben eine Stärkung der Position des Kindes

Bei immer mehr Kindern in Deutschland fallen genetische, biologische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinander und verteilen sich auf mehr als zwei Personen. Dies gilt für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ebenso wie für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen sowie für Kinder, die nach einer Keimzellspende geboren wurden. Die Deutsche Liga für das Kind fordert den Gesetzgeber auf, bei den anstehenden Reformen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe, des Abstammungsrechts und bei den Überlegungen zu gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der medizinisch assistierten Reproduktion das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und die rechtliche Position der Kinder zu stärken.
„Elternschaft wird vielfältiger und damit für Eltern und Kinder komplexer. Es ist keine Seltenheit, dass diejenigen Elternpersonen, die im Alltag für das Kind Verantwortung übernehmen, nicht die genetischen und biologischen Eltern sind. Auch die rechtliche Elternschaft kann sich von der sozialen, genetischen und biologischen Elternschaft unterscheiden. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Ausgangspunkt bei allen gesetzlichen Reformbestrebungen muss das Wohl der betroffenen Kinder sein. Wichtig ist vor allem, die Bedürfnisse der Kinder nach kontinuierlichen Beziehungen zu beachten, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu gewährleisten und die Kinder bei der Ausgestaltung von Umgangsregelungen zu beteiligen und sie nicht zu ü berfordern.“
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Ein Kind und viele Eltern. Das Kindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft“ am 25./26. Oktober in der Botschaft für Kinder in Berlin begrüßt die Deutsche Liga für das Kind die Absicht der Bundesregierung, die Hilfen für Familien bei Adoption zu verbessern. Verbindlich wirksame Bestandteile der Reform sollten sein, dass die Kinder von Beginn an altersgerecht über ihre Adoption aufgeklärt werden und dass die Adoptionsvermittlungsstellen mit den Adoptiv- und Herkunftseltern sowie gegebenenfalls mit dem Kind selbst erörtern, ob und in welcher Weise ein Informationsaustausch und ein Kontakt zwischen den Beteiligten stattfinden kann. Ergänzend sollte neben dem Recht der Adoptiv- und Herkunftseltern auch ein Recht des Kindes auf nachgehende Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle eingeführt werden.
Im Bereich der Pflegekinderhilfe setzt sich die Deutsche Liga für das Kind dafür ein, die Kontinuitätsbedürfnisse derjenigen Pflegekinder besser zu beachten, die langfristig in einer Pflegefamilie leben. Bisher stellt das Kindschaftsrecht kein ausreichendes Instrument zur dauerhaften Absicherung von Pflegekindschaftsverhältnissen zur Verfügung. Eine Reform der Pflegekinderhilfe sollte die rechtliche Möglichkeit schaffen, dass Kinder nach gravierenden Leidenserfahrungen in der Herkunftsfamilie bei sozialen Eltern auf Dauer sicher aufwachsen können. Auch eine Reform des Abstammungsrechts sollte im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt stellen und die Übernahme sozialer Elternschaft stärken.
Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gehören Pia Bergold (Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg), Dr. Ina Bovenschen (Deutsches Jugendinstitut in München), Dr. Katharina Kaesling (Universität Bonn), Prof. Dr. Heribert Kentenich (Fertility Center Berlin), Dr. Petra Thorn (Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung) und Prof’in Dr. Sabine Walper (Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts in München).
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 240 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 25.10.2019

Zur Verabschiedung des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:

„Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine wichtige Weiche gestellt, um die Einkommen der Beschäftigten in der Pflege zu verbessern. Eine gute Bezahlung ist die Grundlage für hochwertige Pflege von Alten, Kranken und von Menschen mit Behinderung. Der Handlungsdruck ist hoch: In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an Pflege. Zugleich muss der Beruf attraktiver werden, um die Arbeitskräfte zu finden, deren Engagement wir brauchen. Dass die höheren Kosten für Pflege auch finanziert werden müssen, bleibt eine der größten gegenwärtigen Herausforderungen an Politik und Gesellschaft.

Durch das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ist nun der Weg für allgemeinverbindliche Tarifverträge geebnet. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert. Schon jetzt zeichnet sich die Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und steht in der Branche damit im Spitzenfeld. In der Diakonie sind bundesweit rund

180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von Kranken, Alten und Menschen mit Behinderung beschäftigt.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.10.2019

Anlässlich der Preisverleihung des Deutschen Nachbarschaftspreises der nebenan.de Stiftung sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Eine lebendige Nachbarschaft ist Garant für Wohlbefinden, Zugehörigkeit und gegenseitige Unterstützung. Sich kennen zu lernen, füreinander zu engagieren und gemeinsam im Stadtteil, im Dorf oder Kiez aktiv zu werden, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement muss gewürdigt und ausgezeichnet werden. Deshalb unterstützen wir den Deutschen Nachbarschaftspreis.“

Der Deutsche Nachbarschaftspreis wird heute im Festsaal Kreuzberg in Berlin verliehen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird den Preisträgern gratulieren. Mit dem Preis honoriert die Stiftung nachbarschaftliches Engagement mit insgesamt 50.000 EUR. Die Diakonie Deutschland ist Partnerin des Deutschen Nachbarschaftspreises und auch in der Bundesjury vertreten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Mitglied der Bundesjury, hält die Laudatio zum Zweitplatzierten.

Der Deutsche Nachbarschaftspreis auf einen Blick:

Der Deutsche Nachbarschaftspreis zeichnet Nachbarschaftsprojekte mit Vorbildcharakter aus, die sich vielerorts für ihr lokales Umfeld einsetzen, das Miteinander stärken und das WIR gestalten. Er wurde von der nebenan.de Stiftung ins Leben gerufen und wird seit 2017 jährlich vergeben. 2019 haben sich insgesamt über 800 Projekte & Initiativen für den Deutschen Nachbarschaftspreis beworben.

Unterstützt wird der von der nebenan.de Stiftung ins Leben gerufene Preis von der Deutschen Fernsehlotterie, der Diakonie Deutschland, EDEKA, der DAK- Gesundheit, der Wall GmbH und dem Deutschen Städtetag.

Die Bundesjury besteht aus Vertreter*innen der Deutschen Fernsehlotterie, der Diakonie Deutschland, EDEKA, der DAK-Gesundheit, der Wall GmbH, des Deutschen Städtetags sowie ZEIT Online.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2019

LSVD trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied und Justiziar Manfred Bruns

Heute ist Manfred Bruns verstorben. Mit seinem Tod verliert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Deutschland eine prägende Persönlichkeit. Mit unglaublicher Energie hat er sich fast 30 Jahren im LSVD engagiert, war lange Jahre im Bundesvorstand und hat bis zu seinem Tod als Justiziar des LSVD weiter für die Gleichstellung und für die Emanzipation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) gekämpft. Manfred hat nicht nur den LSVD mit aufgebaut und entscheidend geprägt, sondern war auch juristische Koryphäe des Verbandes und Gründungsstifter der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

Der Bundesanwalt a. D. war ohne Zweifel der Vorkämpfer in der deutschen LSBTI* Rechtsgestaltung und Gesetzgebung. Sein profundes juristisches Wissen und seine Hartnäckigkeit in der Durchsetzung der Gleichstellung war und ist immer noch die Grundlage der heutigen LSBTI* Gesetzgebung.

In den 80er Jahren war Manfred einer der wichtigsten Wegbereiter der liberalen Aids-Politik in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig stritt er mehr als zwei Jahrzehnte lang mit dem LSVD für die Lebenspartnerschaft, die Gleichstellung und für die Öffnung der Ehe und war damit einer der Pioniere für die Ehe für alle.

Manfred Bruns Leben war durch die Gesetzgebung des Paragrafen 175 nicht einfach und geradlinig. Gerade deshalb hat er sich so intensiv für die Belange von LSBTI* eingesetzt, damit kommenden Generationen dieses Leid erspart bleibt. Er kämpfte unerlässlich für die Rehabilitierung der nach §175 StGB verfolgten Homosexuellen, wie für die Reform des Transsexuellen Gesetzes.

Zu seinem Lebenswerk gehören auch die Mitgestaltung am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und bei der Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts. Bei Anhörungen im Bundestag, in Landtagen und bei Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht war er über Jahrzehnte unsere Stimme, die entschieden und so voller Sachkunde für die Rechte von LSBTI eintrat, das sie nicht abgetan oder ignoriert werden konnte.

In unermüdlicher Arbeit beriet er beim LSVD unzählige Menschen, darunter viele Geflüchtete und war für sie Ansprechpartner und Ratgeber. Seine gewissenhafte Sammlung und Ergänzung von Urteilen zu LSBTI*-Rechtsprechung ist für Jurist*innen in Deutschland immer noch ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung des LSVD hatte bereits 2012 Manfreds juristischem Wirken die Festschrift „Vom Verbot zur Gleichstellung“ gewidmet.

Für sein ehrenamtliches Engagement erhielt Manfred Bruns vielen Auszeichnungen und Würdigungen. Er war Träger des Bundesverdienstkreuzes und erster Träger des Antidiskriminierungspreises der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Besonders gefreut hatte er sich aber immer über Auszeichnungen, die ihm von „seiner“ Community verliehen worden sind. Dazu gehörten der Zivilcourage Preis des CSD Berlin und die Kompassnadel des Schwulen Netzwerkes NRW.

Wir verlieren mit Manfred Bruns einen engen und lieben Freund und verneigen uns in tiefer Dankbarkeit vor seiner Arbeit. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und bei seinem Lebensgefährten.
Manfred wir werden Dich sehr vermissen und Deine Arbeit mutig weiterführen. Du bist und bleibst Teil unseres Verbandes.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.10.2019

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss sich für Frauen und Männer gleichermaßen verbessern!“

Die mangelnde finanzielle Anerkennung häuslicher Arbeit erhöht das Altersarmut-Risiko von Frauen. „Frauen, die ihren beruflichen Werdegang zugunsten der Familie zurückstellen, werden gegenüber vollzeitarbeitenden und durchgängig beschäftigten Personen mit einem geringeren Einkommen und einer geringeren Rentenanwartschaft bestraft“, heißt es in einem Gutachten, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) heute vorgestellt hat.

„Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es in 70 Prozent der Fälle Frauen, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Sie pflegen durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlt“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Zudem zeigt das Gutachten auf, dass sich viele pflegende Frauen vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen“, sagte Bauer. Dies habe weitreichende Folgen für das Alterseinkommen. „Aufgrund der unterbrochenen Erwerbsarbeit zahlen sie entweder geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sie sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert“, betonte der Verbandspräsident.

„Für uns gilt: Häusliche Pflege muss endlich besser anerkannt werden. Nötig ist insbesondere eine Aufwertung der unbezahlten Sorgearbeit“, forderte Bauer. Konkret müsse dies durch einen finanziellen Ausgleich erfolgen. Zudem gelte es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern.

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen pflegebedürftig sind, als die bisher angenommene Zahl von 3,4 Millionen. „Wir müssen von einer Dunkelziffer von rund 5 Millionen ausgehen“, sagte Katja Knauthe, Gutachten-Autorin von der Hochschule Zittau/Görlitz.

Das vollständige Gutachten des SoVD finden Sie hier.

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deustchland e. V. vom 29.10.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. November 2019

Veranstalter: Kinder Pflege Netzwerk e.V.

Ort: Berlin

Die jährliche Fachtagung zum Thema „gesund trotz Krankheit“ widmet sich dieses Jahr dem Themen-Schwerpunkt: „Die Schule ist zu Ende. Wie geht es weiter?“

Hierzu wurden Referentinnen zu folgenden Themen eingeladen:

  • Persönliche Zukunftsplanung – die Zukunft des Kindes, die Zukunft der Eltern – Ursula Hansen
  • Der Übergang Schule-Beruf bei Förderschüler*innen. Barrieren und Unterstützungsmöglichkeiten – Philine Zölls-Kaser
  • Transition – Wie gelingt der Übergang in die Erwachsenenmedizin? – Dr. Annette Mund

Die Tagung ist insbesondere für Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung konzipiert. Es gibt genügend Zeit und Gelegenheit um sich untereinander auszutauschen.

Auch interessiertes Fachpublikum ist herzlich willkommen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Termin: 04. November 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund und Landesvertretung Hamburg

Ort: Berlin

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Maria Wersig und die Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg, Almut Möller laden Sie herzlich ein zu einer Diskussionsrunde zum Thema „Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen“ – ein vernachlässigtes Thema mit Handlungsbedarf.

Spätestens seit dem Beschluss des Landgerichts Berlin erfährt die Frage, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, und wo sanktionswürdiges Verhalten beginnt, besondere Aufmerksamkeit. Immer offensichtlicher wird, worauf Netzfeminist*innen schon lange hinweisen: Hass im Netz hat eine Geschlechterdimension. Wo Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen. Das Netz erweist sich vielfach für Frauen als ein Raum, in dem sie beschämt und bedroht werden, und aus dem sie verdrängt werden sollen. Dies ist nicht nur eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern bedroht unsere Demokratie. Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine Pflichtaufgabe des Staates – warum werden Betroffene mit diesem Problem immer noch so häufig allein gelassen? Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast kommen konnte, klärt über die vorhandenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf und benennt den dringenden rechtspolitischen Handlungsbedarf.

Programm

19.00 Uhr Begrüßung und Einführung:

  • Almut Möller, Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, bei der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten
  • Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund

Impulsvortrag: Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

19.40 Uhr Offene Podiumsdiskussion mit:

  • Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin a.D.
  • Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid
  • Verena Haisch, Rechtsanwältin, Spezialistin im Presse- und Äußerungsrecht, Arbeitsstab Digitales des Deutschen Juristinnenbundes

Moderation: Claudia Zimmermann-Schwartz, Vizepräsidentin Deutscher Juristinnenbund

20.45 Uhr Ausklang mit Buffet

Bitte melden Sie sich unter geschaeftsstelle@djb.de an.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Lebenswirklichkeiten in ihrer Vielfalt sichtbar machen – auf diesen Anspruch sollten sich Journalismus und intersektionaler Feminismus einigen können. Feminismus drängt aber auf die Veränderung gesellschaftlicher Normen und insbesondere der patriarchalen Kultur. Wie sehr müssen dann auch die Haltungen und Meinungen marginalisierter Gruppen hinterfragt und bestritten werden können? Journalismus wird weniger als Herzensangelegenheit im Einsatz für bestimmte Themen und Gruppen, sondern vielmehr als professionelle Fremdbeobachtung definiert, die zur sachorientierten Meinungsbildung beiträgt. Wie weit können Interessen und Ansprüche marginalisierter Gruppen gewahrt werden? Wie weit dürfen, müssen Analyse und Kritik gehen? Welchen Platz haben Selbstironie, Satire und Spott? Wie können People of Color, jüngere Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund adäquat im Journalismus beteiligt werden? Wie kann eine Debatte gelingen, ohne wiederum rassistische Stereotype zu bedienen und ohne rechtsextremen Bewegungen Aufwind zu verschaffen?

Es diskutieren:

Dr. Ellen Ueberschär, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung
Friederike Sittler, Deutschlandradio und Vorsitzende Journalistinnenbund
Kübra Gümüşay
, Journalistin, Netzaktivistin
Anna Mayrhauser
, Chefredakteurin Missy Magazine
Bascha Mika
, Chefredakteurin Frankfurter Rundschau
Friederike Sittler
, Deutschlandradio und Vorsitzende Journalistinnenbund
Konstantina Vassilou-Enz, Journalistin und Geschäftsführerin Neue Deutsche Medienmacher*innen
Moderation: Franziska Hilfenhaus, Journalistin, u.a. frau.tv

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://calendar.boell.de/de/event/das-geht-gar-nicht-0

Termin: 07. November 2019

Veranstalter: Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Hertie School und Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Ddas Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die Hertie School und der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) laden Sie herzlich ein zur Vorstellung der Studie „Familien mit Fluchthintergrund – Aktuelle Fakten zu Familienstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohlbefinden„und einer anschließenden Podiumsdiskussion mit VertreterInnen des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen, des BMFSFJ und weiteren Gästen ein.

Zwischen 2015 und 2017 sind mehr als 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland geflüchtet. Die daraus resultierenden Chancen und Herausforderungen werden in Gesellschaft und Wissenschaft seither kontrovers diskutiert. Wie gelingt die Integration geflüchteter Familien? Wie steht es um ihre gesellschaftliche Teilhabe?
Die geflüchtete Familie wird nur selten als Einheit für Integrationsprozesse betrachtet, die familienpolitische Herausforderungen finden in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Kenntnisse über familiäre Strukturen, deren Bedeutung für die Geflüchteten selbst und über ihren Alltag in Deutschland sind bislang nur in geringem Umfang vorhanden.
Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSF ein weiteres Kurzgutachten erstellt, welches auf Auswertungen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus basiert und aktuelle Erkenntnisse zu Familien mit Fluchthintergrund liefert.
Dr. Martin Bujard (BIB Wiesbaden), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Hertie School) und Prof. Dr. C. Katharina Spieß (DIW Berlin) stellen als AutorInnen und Mitglieder des Beirats das Gutachten vor und diskutieren es mit dem Deutschland-Direktor von Human Rights Watch Germany, Wenzel Michalski.

Es wird um eine verbindliche Anmeldung unter events@diw.de bis zum 1. November 2019 gebeten.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Weltweit engagieren sich junge Menschen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen verstärkt für ihre Rechte. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fragen wir nach, wie das Engagement junger MenschenrechtsverteidigerInnen besser unterstützt und auch geschützt werden kann. Immer noch werden jungen Menschen elementare Rechte wie etwa der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung vorenthalten. Auch ihr Recht auf eine gesunde Umwelt spielt zwar in gesellschaftlichen Debatten eine größere Rolle, allerdings bisher ohne ausreichende politische Konsequenzen.

Die tatsächliche Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte junger Menschen muss elementarer und selbstverständlicher Bestandteil deutscher und internationaler Politik werden. Eine existentielle Rolle spielt dabei der Schutz vor staatlichen und nichtstaatlichen Übergriffen auf junge MenschenrechtsverteidigerInnen. Große Defizite gibt es auch beim Zugang zu altersgerechten Informationen und bei der möglichst frühen demokratischen Partizipation auf allen Ebenen. Deutschland kann hier national, aber auch als wichtiger Akteur in Europa und in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit wichtige Beiträge leisten. Nicht zuletzt geht es auch um Verbesserungen bei nationalen und internationalen Regelwerken zur Unterstützung des Engagements junger Menschen weltweit.

Darüber soll mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. November 2019 möglich.

Termin: 13. November 2019

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Programm

09:30 Uhr Anmeldung

10:00 Uhr Impuls Digitale Gesellschaft im Gender-Check: Ergebnisse des D21-Digital-Index 2018/2019
Dipl.-Päd. Romy Stühmeier, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., Projektleitung und –entwicklung, Themenfelder Digitale Integration | Berufs- und Lebensplanung, Bielefeld

11:00 Uhr Wer ist da? Was haben wir seit der letzten Strategietagung umsetzen können? Vorstellung der Verbände und Netzwerke

12:00 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr An welchen Themen / Fragen wollen wir gemeinsam arbeiten? Themenauswahl – Agenda für den Nachmittag

14:00 Uhr Arbeit in Themengruppen – Ideen und Planungen

15:30 Uhr Vereinbarungen und Feedback

16:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Bitte melden Sie sich über diesen Link www.frauenbeauftragte.org/strategietagung-am-mittwoch-den-13-november-2019 an. Eine Anmeldebestätigung geht Ihnen automatisch zu.

Termin: 18. November 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, das Erleben von Vielfalt und Partizipation sind Rechte von Kindern. Sie bieten Chancen zur aktiven Ausgestaltung und dem Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung aller. Eine wesentliche Erkenntnis des Projekts ist, dass es für die Umsetzung von demokratischen, partizipativen Prozessen in den Einrichtungen eine professionelle, d.h. offene, selbstreflexive und vorurteilsbewusste, Haltung der Fachkräfte sowie eines Wissens zu und Handlungsrepertoires für den Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden sowie partizipativer Gestaltung der Praxis bedarf.

Auf der Fachtagung werden die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Erfahrungen einer gelingenden selbstreflexiven und vorurteilsbewussten Demokratiebildung im Bereich Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege auszutauschen.

Die Veranstaltung wird durch Fachvorträge, Präsentation der wesentlichen Evaluationsergebnisse des Projekts + sowie aktive Beteiligung der Teilnehmenden gekennzeichnet sein.

Die Beteiligung der Teilnehmenden und das gemeinsame erarbeiten stehen hierbei im Fokus.

Hier können Sie sich anmelden: Jetzt anmelden

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden im Arbeitsleben noch immerstark diskriminiert. Ihre Arbeitslosenquote liegt seitJahren fast unverändert knapp fünf Prozent über demWert von Menschen ohne Behinderungen. Durchdas Bundesteilhabegesetz wurden zwar einige Änderungenvorgenommen, diese reichen aber nicht aus.Zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquotegibt es nach wie vor keine Regelung,obwohl Verbände und Gewerkschaften gemeinsammit uns seit Jahren Erhöhungen einfordern. Das eingeführteBudget für Arbeit wurde mit einem Kostendeckelversehen. Auch die Förderung von langzeitarbeitslosenMenschen mit Behinderungen ist weiterhinunzureichend. Dringend benötigt wird die Weiterentwicklungvon Werkstätten und deren Entgeltsystem.
In der letzten Wahlperiode haben wir zusammen mitExpertinnen und Experten in eigener Sache unsereForderungen zu »Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen« erarbeitet und in den Bundestageingebracht. Diese wollen wir aktualisieren. Dazumöchten wir mit Ihnen und mit euch über unsere Positionen zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktesdiskutieren und laden deshalb herzlich zuunserer Konferenz »Teilhabe mit LINKS« ein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen gibt zahlreiche Publikationen zu unterschiedlichen Themen heraus. Darunter Ratgeber und Checklisten, die für viele ältere Menschen eine wertvolle Hilfe sind. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage sind mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Checklisten und drei Ratgeber in aktualisierter Fassung erschienen. Sie können kostenfrei – auch in größerer Stückzahl – bei der BAGSO bestellt werden: www.bagso.de/publikationen.

Checklisten „Betreutes Wohnen“ und „Das richtige Senioren- und Pflegeheim“

Wer sich im Alter für Betreutes Wohnen oder eine stationäre Pflegeeinrichtung entscheidet, bekommt mit zwei Checklisten konkrete Kriterien an die Hand, mit denen sich Qualität und Leistungen der Anbieter vergleichen lassen. Beide – nun aktualisierten – Entscheidungshilfen werden in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund herausgegeben.

Schuldenfrei im Alter – Lassen Sie uns über Geld sprechen!

Die Broschüre enthält zahlreiche Hinweise, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen im Alter, z.B. beim Eintritt ins Rentenalter, vorbereiten kann. Außerdem gibt sie Informationen zur Besteuerung der Rente, zu möglichem Zuverdienst sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht. Der Ratgeber wurde in Kooperation mit der Diakonie Deutschland erstellt und ist jetzt in aktualisierter 4. Auflage erschienen.

Wenn die Seele krank ist – Psychotherapie im höheren Lebensalter

Ziel dieses Ratgebers ist es, über seelische Erkrankungen zu informieren und insbesondere ältere Menschen zu ermutigen, bei Bedarf professionelle Hilfen wie zum Beispiel therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Publikation wurde in Kooperation mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung verfasst und ist nun als aktualisierte 5. Auflage erschienen.

Entlastung für die Seele – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige

Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, unterschätzt häufig die seelischen Belastungen, die damit verbunden sein können. Der Ratgeber beschreibt typische Probleme, die sich aus dem Pflegealltag ergeben können und zeigt Wege der Vorbeugung und Entlastung auf. Die Publikation ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung entstanden und nun als aktualisierte 8. Auflage erschienen.

Ab sofort ist zum Thema „Kindeswohl und Kindeswille“ die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält u.a. folgende Artikel: „Was ist das „gute Leben“ von Kindern? Zum Konzept des Well-Being von Kindern“ (Sabine Walper); „Mit dem Kindeswillen zum Kindeswohl. Eine Perspektive der UN-Kinderrechtskonvention“ (Judith Feige und Stephan Gerbig); „Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus“ (Ronja Mengel, Friederike Wedemeyer und Claudia Wiesemann); „Kindeswohl und Kindeswille in der Migrationsgesellschaft. Herausforderungen und Ansatzpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe“ (Antje Krueger); „Kindeswohl – eine gemeinsame Aufgabe“ (Bernd Kasper); „Der Übergang von der Familie in die Krippe. Eine Projektskizze des Norderstedter Modells“ (Julia Paulsen, Elisabeth Wesche, Liane Simon und Wolfgang Hiegele); &bdqu o;Ich will spielen! Ein begründetes, kindliches Bedürfnis und wie es unterstützt werden kann“ (Barbara Weiss und Sonja Perren) sowie ein Interview mit Friederike Wapler: „Wer die Kinderrechte verwirklichen möchte, muss in soziale Infrastruktur investieren“. Außerdem enthält die Ausgabe folgende Praxisartikel: „Gut gemeint. Aber nicht gut. Im Gespräch mit Müttern behinderter Kinder und ihren Erfahrungen mit Inklusion“ (Dorothee Martens-Hunfeld); „Kinder sind unsere Zukunft – Inklusion im Fokus. Die Weiterentwicklung von Integration auf dem Weg zur Inklusion in Kindertagesstätten im Kreis Dithmarschen“ (Renate Agnes Dümchen); „Beseelte Objekte – Puppen und Kuscheltiere als Gefährten der Kindheit. Die Bedeutung von Puppen und Kuscheltieren für die Entwicklung eines gesunden Selbst“ (Marianne Rölli Siebenhaar).

Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: post@liga-kind.de

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ZFF-Info 16/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Armut und Ausgrenzung

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung fordert das ZFF ein Maßnahmenbündel für eine sozial gerechte Familien- und Sozialpolitik. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Schräubchen im bisherigen System zu drehen, denn die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander.

Hierzu erklärt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF:

„Um Armut bei Kindern und Jugendlichen zu beseitigen, müssen wir endlich das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen! Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der morgen im Bundestag anstehende Beschluss zur Reform des Wohngeldes sind wichtige Schritte, bleiben jedoch Tropfen auf den heißen Stein. Immer noch sind zu viele Kinder- und Jugendliche auf unzureichende Sozialleistungen angewiesen. Arme Familien haben es dadurch schwer, die Teilhabe für ihre Kinder sicherzustellen und angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Nicht selten führen Mietsteigerungen Familien noch weiter in die Armutsfalle oder zur Verdrängung in preisgünstigere Wohnungen in benachteiligten Quartieren. Hier fehlen häufig qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, gute Schulen und damit Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche.

Neben einer besser ausgebauten sozialen Infrastruktur, einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik, die den Bedürfnissen von Familien entspricht und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es dringend mehr Geld für arme Familien. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Familien-, Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler*innen fordert das ZFF die Einführung einer Kindergrundsicherung. Wir setzen uns für die Zusammenführung von Hartz IV-Regelleistung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bildungs- und Teilhabepaket zu einem einzelnen Beitrag ein, der sozial gerecht ausgestaltet und automatisch ausgezahlt wird.“

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Die Bundesregierung muss endlich die Vermeidung von Armut engagierter angehen – national, europäisch und weltweit. Die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen sprechen eine klare Sprache und geben einen deutlichen Rahmen vor. So haben sich die Staaten selbstverpflichtet, bis 2030 extreme Armut weltweit zu beseitigen sowie den Anteil der Menschen, die in Armut nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte zu senken.

In Deutschland liegt die Zahl der in Armut lebenden Menschen seit Jahren auf einem Rekordniveau. Fast 50.000 Menschen müssen sogar auf der Straße leben. Das ist eine Schande für ein so reiches Land. Um Armut hierzulande zu vermeiden, fordern wir eine Kindergrundsicherung, eine Garantierente und die Überwindung von Hartz IV durch eine Garantiesicherung, um das Existenzminimum für alle sicherzustellen und soziale Teilhabe zu schaffen. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Auch europaweit muss Armut bekämpft werden. Die Europäische Union hatte sich eigentlich vorgenommen, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2020 um 20 Millionen im Vergleich zu 2010 zu senken. Das Ziel droht deutlich zu scheitern – mitverantwortlich ist hier auch die Bundesregierung. Für die EU fordern wir eine Rahmenrichtlinie, die dafür sorgt, dass es in allen Mitgliedstaaten eine Grundsicherung gibt, die vor Armut schützt.

Und auch auf globaler Ebene kommt der Kampf gegen die Armut ins Stocken: erstmals seit der Jahrtausendwende nimmt der Anteil der Armen in einigen Regionen wieder zu. Außerdem hat Armut viele Dimensionen: Unzureichendes Einkommen bedingt weitere Probleme wie Bildungsarmut, schlechte Gesundheit und Mangelernährung. Ein Teufelskreis, der vor allem Frauen trifft.

Gleichzeitig steigt die soziale Ungleichheit fast überall – sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen den armen und reichen Staaten. Solange wir die Verteilungsfrage nicht angehen, werden wir Armut nie nachhaltig beseitigen. Hier kommt es vor allem darauf an, endlich wirksam gegen Steuervermeidung durch Reiche und global agierende Konzerne vorzugehen. Armen Staaten gehen in etwa so viel Steuern dadurch verloren, wie global an staatlichen Entwicklungsgeldern bereitgestellt wird. Die Bekämpfung der Klimakrise muss endlich glaubwürdig angegangen werden, denn vor allem die ärmsten Staaten leiden unter den katastrophalen Folgen. Im Handel müssen wir für faire Bedingungen sorgen und zum Beispiel unsere Agrarsubventionen zurückfahren und entlang der gesamten Lieferkette Ausbeutung von Mensch und Umwelt wirksam unterbinden.

Jeder Tag sollte zum internationalen Tag zur Beseitigung der Armut erklärt werden, denn das braucht Deutschland, das braucht Europa, das braucht die Welt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Armutsprävention und Armutsbekämpfung gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart, denen sich die AWO in ihrer täglichen politischen und praktischen Arbeit stellt. Denn Armut und Ausgrenzung sind in Deutschland kein Randphänomen mehr, sondern bedrohen oder betreffen mehr als 13 Millionen Menschen. Mit diesem Zustand können wir uns als Arbeiterwohlfahrt nicht abfinden! Armut mit seinen materiellen, gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Auswirkungen gefährdet die Teilhabe an der Gesellschaft und untergräbt den sozialen Zusammenhalt.“

Nach der Definition der europäischen Union gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalten bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzu kommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

Dass sich soziale Ungleichheit und Armut in der Gesundheit und damit auch in der Lebenserwartung der Betroffenen widerspiegelt, ist seit Jahren bekannt. Forscher des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) haben diese Erkenntnisse für Deutschland nun auf eine verlässliche Datenbasis gestellt. Anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung von 27 Millionen Versicherten haben sie nachgewiesen, dass vor allem ein geringes Einkommen und Arbeitslosigkeit ausschlaggebend für eine frühere Sterblichkeit sind. Der größte Unterschied ergibt sich für in Ostdeutschland lebende Männer: Im Vergleich mit der höchsten Einkommens- und Bildungsschicht haben die im Hinblick auf Einkommen und Bildung am stärksten benachteiligten Männer ein achtmal höheres Sterberisiko.

„Diese Erkenntnisse verdeutlichen auf erschütternde Weise, welche gravierenden Auswirkungen Armut hat und dass der Handlungsbedarf nach wie vor enorm ist.“ erklärt Wolfgang Stadler und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen, setzt sich die AWO sowohl dafür ein Armutsursachen zu bekämpfen, als auch allen Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Status, eine gute Gesundheit zu ermöglichen. Wir fordern die Politik dazu auf, die Prävention und Überwindung von Armut stärker zum prioritären Ziel der Sozialpolitik zu machen!“

*Link zur Studie des Max-Planck-Instituts: https://www.demogr.mpg.de/de/news_presse/news/press/hoechstes_sterberisiko_fuer_arme_und_arbeitslose_6649.htm

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2019

Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut erklärt. Anlässlich dessen fordert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Wohnungspolitik auf:

„Die hohen Mietsteigerungen der letzten Jahre in vielen deutschen Städten belasten immer mehr Menschen. Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen müssen mittlerweile häufig mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. Das hat die soziale Ungleichheit in Deutschland verschärft. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik. Der Sozialstaat muss seine Verantwortung im Wohnungsmarkt wieder aktiv und deutlich wahrnehmen. Wohnen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss in einem ausreichenden Maße gemeinnützig und sozial gewährleistet werden. Für den freien Wohnungsmarkt sind wirksame Regelungen zur Mietpreisbegrenzung nötig. Wohnen ist Menschenrecht, es muss bezahlbar sein und darf nicht in Armut führen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Armut ist weiterhin bittere Realität in Deutschland. Daran haben auch wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen der letzten Jahre wenig geändert. Ob in Form von Kinder- und Familienarmut, Altersarmut, Wohnungsnot, Krankheit, Erwerbsarmut, Arbeitslosigkeit oder Ausgrenzung: Armut betrifft immer mehr Menschen in der Gesellschaft. Arme Menschen sind pausenlos damit beschäftigt, über die Runden zu kommen, während sie gesamtgesellschaftlicher Abwertung, Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Wo verlässliche und auskömmliche Hilfe, Kontakt, Unterstützung und Teilhabe angebracht wären, erleben viele Menschen Ausgrenzung, Anfeindungen und individuelle Schuldzuschreibungen für ihre existenzbedrohende Lage. In solch einem vergifteten gesellschaftlichen Klima fällt es schwer, Solidarität zu organisieren.“

Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Für einen Einpersonenhaushalt ist diese Schwelle bei etwa 1000 Euro pro Monat erreicht1. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

„Als zivilgesellschaftliches Bündnis hat sich die Nationale Armutskonferenz das Ziel gesetzt, die Perspektiven von armutserfahrenen Menschen stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Denn wir stellen fest, dass mehr über arme Menschen statt mit armen Menschen gesprochen wird. Auf diese Weise entsteht kein ganzheitliches Bild von Armut und die Entwicklung gemeinsamer Strategien zu ihrer Überwindung wird unmöglich. Stattdessen beobachten wir eine zunehmende Entkopplung von Lebensrealitäten, die Teilhabe und Zusammenhalt untergraben. Wir fordern endlich entschlossenes politisches Handeln, das zu einer wirksamen Prävention, Bekämpfung und Überwindung von Armut führt.“

[1] Quelle: Statistisches Bundesamt für das Jahr 2017

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 16.10.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anke Fuchs, Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit von April bis Oktober 1982, ist am 14.10.2019 im Alter von 82 Jahren gestorben.

Dazu Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine starke Frau und Sozialdemokratin, die sich in ihrer politischen Arbeit mit viel Kraft und Engagement für soziale Gerechtigkeit in Deutschland und vor allem für die Rechte von Frauen und berufstätigen Müttern eingesetzt hat. Anke Fuchs stand für den politischen Kampf für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und nahm sich dieses Themas zu einer Zeit an, als die Gesellschaft weit davon entfernt war, Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erreichen. Es gehörte viel Mut dazu, das Thema damals so forsch auf die Tagesordnung zu setzen. Bei unserer Arbeit für Gleichberechtigung profitieren wir bis heute vom Wirken von mutigen Frauen wie Anke Fuchs.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine engagierte Sozialpolitikerin. Sie hat sich immer mit deutlicher Stimme stark gemacht auch für die Belange der Menschen, die es nicht so leicht haben im Leben. Als Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und später als Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit prägte sie die deutsche Sozialpolitik mit. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie und ihren Freunden.“

Anke Fuchs war von April bis Oktober 1982 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuvor war sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Von 1998 bis 2002 war Anke Fuchs Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, von 2003 bis 2010 stand sie an der Spitze der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2019

Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern als Sitz vorgeschlagen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, mit dem die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt errichtet werden soll. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Als Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht vor allem dann, wenn Menschen Dinge gemeinsam tun. Wo sich viele engagieren, funktioniert das Gemeinwesen besser und dort steigt auch die Lebensqualität. Indem wir das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt gezielt und nachhaltig unterstützen, zeigen wir den Kümmerern im Land, dass wir ihre Leistung anerkennen und wertschätzen. Die Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde durch das Bundesfamilienministerium in die Arbeit der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse eingebracht. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag, um die Demokratie in ganz Deutschland zu stärken.“

Bundesinnenminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Ohne Ehrenamtliche geht es nicht! Häufig machen erst sie es möglich, dass ein Sportverein Kinder trainieren, eine Kultureinrichtung Angebote umsetzen oder eine Rettungsorganisation ihrem Dienst nachgehen kann. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses besondere Engagement, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist, wollen wir mit der Einrichtung der Stiftung würdigen. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen des Ehrenamts dort ausbauen, wo sie heute nur schwach ausgeprägt sind.“

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Gerade in ländlichen Regionen sind lebendige Ortsgemeinschaften ein wichtiger Standortfaktor. Wer vor der Frage steht, zu gehen oder zu bleiben, für den kann ein vielfältiges Vereinsleben, das Gefühl gebraucht zu werden und mitzumachen, entscheidend sein. Und wer sich engagiert, der gestaltet aktiv, der hat Teil an Gemeinschaft. Der wird sich nicht abgehängt fühlen. Mit der Ehrenamtsstiftung wollen wir diese Strukturen stärken, wollen verlässliche Leitplanken für Vernetzung, Beratung und Qualifizierung schaffen. Das unterstützen wir als Ministerium auch mit unserem Programm ‚Hauptamt stärkt Ehrenamt‘. Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich einbringen, den Rücken freizuhalten, sie in ihrem Engagement für die Gesellschaft zu unterstützen. Eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene ist Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung.“

Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch ungleich verteilt. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sowie in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen auf besondere Unterstützung angewiesen. So sind nur 9 Prozent aller Bürgerstiftungen und nur 15 Prozent aller Freiwilligenagenturen Deutschlands im Osten angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.10.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der SPD-Bundesminister Giffey und Scholz für eine Aufstockung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ um acht Millionen Euro für das Jahr 2020. Wir kämpfen für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit. Deshalb fordern wir darüber hinaus ein Demokratiefördergesetz.

„Das demokratische Miteinander in den Herzen und Köpfen aller ist das Rückgrat unserer wehrhaften Demokratie. Diese bestmöglich gegen demokratiefeindliche Bewegungen und Ansichten zu verteidigen ist auch Aufgabe des Bundes.

Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Bei der Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes müssen wichtige grundgesetzliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere das Konzept der wehrhaften Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Dies ist eine Herausforderung, darf aber keine Ausrede dafür sein, nichts zu tun.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.10.2019

Zur heutigen Veröffentlichung der 18. Shellstudie erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Die Jugend ist politisch wie lange nicht. Das ist die gute Nachricht. Die 18. Shell-Jugendstudie untermauert, was wir seit Wochen und Monaten sehen. Junge Menschen wollen die Zukunft mitgestalten und sie wollen von der Politik gehört und ernst genommen werden. Klimawandel und Artensterben, das sind die Themen, die Jugendliche mobilisieren, weil es ihnen nicht egal ist, wie die Welt von morgen aussieht. Fridays for Future hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Damit Beteiligung wirklich funktioniert, muss sich allerdings auch die Politik bewegen. Junge Menschen müssen die Chance haben, sich und ihre Ideen konkret in politische Prozesse einbringen zu können. Nur das schafft Vertrauen in Parteien, in Politikerinnen und Politiker und ist ein starkes Zeichen, das zum Mitmachen animiert und letztlich unsere Demokratie stärkt.

In den konkreten Lebenswelten der jungen Menschen, also den Kommunen und Ländern brauchen wir institutionelle Beteiligungsstrukturen, damit Kinder und Jugendliche ihr Umfeld dort mitgestalten können, wo sie leben.

Aber auch die Bundespolitik ist hier gefordert. Denn Jugendliche wollen sich einbringen, bleiben aber im aktuellen Politikbetrieb außen vor. Denkbar wäre hier beispielsweise ein Jugendrat, der die Bundesregierung berät und auch sicherstellt, dass junge Menschen in wichtige gesetzgeberische Prozesse von Anfang an eingebunden werden.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert, dass politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausgebaut wird und zwar in allen Schulformen.

Darüber hinaus brauchen wir ein Demokratiefördergesetz, das die jetzige Arbeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verstetigt. Demokratieförderung und der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit brauchen eine gesetzliche Verankerung und eine angemessene und verbindliche Finanzierung.

Gerade jetzt, wo sich weltweit Demagogen und Rechtspopulisten Gehör verschaffen, den Holocaust leugnen und menschenverachtende Parolen verbreiten, ist eine fundierte politische und historische Bildung von immenser Bedeutung. Jugendliche dürfen nicht zur leichten Beute für Antidemokraten werden. Beteiligung fängt im Kleinen an. Wir brauchen deshalb Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen von Anfang an, also bereits in Kita, Grundschule und wir brauchen Angebote der informellen Bildung. Darüber hinaus gilt es nun, möglichst zügig und konsequent die Leitlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.10.2019

Zum zweiten Jahrestag der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Dr. Jens Brandenburg:

„Wir feiern zwei Jahre Ehe für alle, eine große Erfolgsgeschichte. Mehr als 30.000 neu geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen bis Ende 2018 zeigen, wie überfällig dieser Meilenstein war. Es gibt jedoch keinen Grund, sich zurückzulehnen. Für gleiche Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen ist noch viel zu tun. Die FDP-Fraktion fordert ein modernes Familienrecht für Regenbogenfamilien, einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und mehr Aufklärung an Schulen. Den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wollen wir fest im Grundgesetzes verankern. Der zunehmenden Gewalt gegen gleichgeschlechtliche Paare treten wir geschlossen entgegen. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt oder angegriffen werden. Zudem muss sich die Bundesregierung im Ministerrat der EU endlich für eine europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 01.10.2019

Die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Am 11. Oktober stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September 2019 beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten – acht Euro mehr als bisher.

Betrifft auch Kinder und Jugendliche

Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung.

Die Preisentwicklung wird nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Gilt ab dem neuen Jahr

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte Sozialleistungen in einem „liberalen Bürgergeld“ bündeln. Darin sollten Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammengeführt werden, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/14060). Sie fordern die Bundesregierung zudem auf, eine Einkommensüberprüfung mit geringerem bürokratischen Aufwand umzusetzen. „Durch die Zustimmung der Betroffenen soll es ermöglicht werden, dass von Seiten des Arbeitgebers Informationen freiwillig übertragen werden.“ Das Bürgergeld solle auf digitalem Weg beantragt werden können, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1149 vom 17.10.2019

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/13892) zu den Maßnahmen von Jobcentern gegenüber Alleinerziehenden gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Meldungen eines Jobcenters an ein Jugendamt zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in den vergangenen zehn Jahren erfolgt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1142 vom 17.10.2019

„Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den EU-Hotspots in Griechenland“ setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14024) ein, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, ist die Lage insbesondere von etwa 2.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den griechischen Hotspots „besonders desaströs“. Gerade unbegleitete Minderjährige seien besonders schutzbedürftig „und sollten nicht in den EU-Hotspots untergebracht werden“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen einer humanitären Aktion alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen, „gegebenenfalls auch in Absprache mit anderen EU-Mitgliedstaaten“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, „die nach der Dublin-Verordnung geltenden Regelungen zur Übernahme von Asylverfahren aus Griechenland großzügig wahrzunehmen und insbesondere die Übernahme unbegleiteter Flüchtlingskinder und von Familienangehörigen hier lebender Flüchtlinge unkompliziert zu ermöglichen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1138 vom 16.10.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz. Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1130 vom 16.10.2019

Um „Jugendarmut in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12396). Danach gab es in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Darunter waren 768.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich laut Vorlage auf etwa 95 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1113 vom 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele unter Dreijährige und wie viele Drei- bis unter Sechsjährige im Jahr 2018 ein Angebot der Kindertagesbetreuung besucht haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13699) danach, wie viele Eltern von unter Dreijährigen im vergangenen Jahr einen Betreuungsplatz brauchten, für die der Rechtsanspruch gilt. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Fachkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kinderbetreuung aktuell fehlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will wissen, wie viele Menschen Ende vergangenen Jahres erwerbstätig waren und dennoch aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen mussten. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13682) unter anderem danach, mit welcher Begründung nach Kenntnis der Bundesregierung „bei Arbeitslosen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, und bei Arbeitslosen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren, danach statistisch die Dauer der Arbeitslosigkeit neu gezählt“ wird, „ohne dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung erfahren, wie sich die altersspezifischen Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahren seit 2009 entwickelt haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13651) unter anderem danach, welchen Bedarf die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen Kinderbetreuung bis 2025 sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1091 vom 07.10.2019

Den Familiennachzug zu Flüchtlingen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13525). Darin erkundigt sie sich, wie viele Visa zum Familiennachzug im bisherigen Jahr 2019 beziehungsweise im Jahr 2018 erteilt worden sind. Auch will sie unter anderem wissen, wie lang nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Verfahren zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1078 vom 02.10.2019

Studie auf Basis von SOEP-Daten – Generation der 68er bleibt häufiger auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv – Anstieg des Engagements geht aber auch auf junge Menschen zurück – Pflicht zum Engagement für bestimmte Altersgruppen wäre nicht zielführend, stattdessen sollten flexible und niedrigschwellige Angebote für alle geschaffen werden, die ehrenamtlich aktiv sein wollen

Fast jede dritte in Deutschland lebende Person ab 17 Jahren – insgesamt also rund 22 Millionen – engagiert sich ehrenamtlich. Der Anteil der ehrenamtlich Aktiven lag im Jahr 2017 bei rund 32 Prozent und damit um fünf Prozentpunkte höher als im Jahr 1990. Sowohl junge Erwachsene als auch Rentnerinnen und Rentner sind zunehmend bereit, beispielsweise in Vereinen, Initiativen oder der Flüchtlingshilfe freiwillig mit anzupacken. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basiert.

Im Generationenvergleich stechen insbesondere die 68er, also die in den Jahren 1941 bis 1954 Geborenen, hervor. Stärker als vorherige Generationen sind sie auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv: Betrachtet man die Zeitspanne von drei Jahren vor dem Renteneintritt bis drei Jahre nach dem Renteneintritt, bleiben gut 29 Prozent dieser Generation durchgehend engagiert; knapp 13 Prozent nehmen sogar ein Ehrenamt erstmals oder erneut auf. Diese Werte liegen deutlich über denen der Kriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1908 bis 1930) und der Nachkriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1931 bis 1940).

„Dass sich immer mehr Menschen auch in hohem Alter bester Gesundheit erfreuen, das Bildungsniveau im Durchschnitt steigt und im gesellschaftlichen und politischen Diskurs das Thema Altern viel positiver besetzt ist – all das kommt dem ehrenamtlichen Engagement zu Gute“, sagt Luise Burkhardt, die die Studie gemeinsam mit Jürgen Schupp verfasst hat. „In dieser Entwicklung liegt ein großes Potential für die Gesellschaft, wenn man an die Babyboomer-Generation denkt, die in den kommenden Jahren nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden wird“, ergänzt Schupp.

Starker Anstieg der Engagementquote auch bei SchülerInnen und jungen Erwachsenen

Insgesamt ist die Engagementquote der 60- bis 76-Jährigen in Deutschland in den vergangenen fast 30 Jahren um elf Prozentpunkte auf 33 Prozent geklettert. Selbst unter den mindestens 77-Jährigen ist mit 23 Prozent noch fast jede vierte Person ehrenamtlich aktiv. Doch es sind bei weitem nicht nur die Älteren, die für das steigende ehrenamtliche Engagement in Deutschland verantwortlich sind: Besonders stark zugenommen hat auch der Anteil der ehrenamtlich tätigen Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren – von 27 Prozent im Jahr der Wiedervereinigung auf 46 Prozent im Jahr 2017. Und auch bei den jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 29 Jahren geht der Trend klar nach oben, jede dritte Person dieser Gruppe engagiert sich. Am höchsten liegt die Quote der Engagierten im mittleren Lebensalter (30 bis 59 Jahre).

Die Unterschiede beim Anteil der ehrenamtlich Aktiven zwischen Frauen (30 Prozent) und Männern (33 Prozent) sowie zwischen Ostdeutschland (28 Prozent) und Westdeutschland (33 Prozent) sind über die Jahre deutlich kleiner geworden. Markant sind hingegen die Unterschiede zwischen Stadt und Land: Während in kleineren Kommunen 37 Prozent der Menschen ehrenamtlich aktiv ist, sind es in Großstädten 26 Prozent. Auch der Bildungsabschluss spielt eine Rolle: Je höher dieser ist, desto wahrscheinlicher engagiert sich eine Person ehrenamtlich.

Ehrenamt darf nicht zum „Lückenbüßer“ werden

Die Wertschätzung für Ehrenämter ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sowohl in der Gesellschaft als auch seitens der Politik. Doch das Potential, dass offenbar quer über alle Altersgruppen hinweg immer mehr Menschen bereit sind, ihre freie Zeit in ein Ehrenamt zu stecken, könnte noch besser genutzt werden, so die Autorin und der Autor. „Wichtig sind Rahmenbedingungen, die es allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen oder Herkunft ermöglichen, sich zu engagieren, wenn sie es denn möchten“, so Burkhardt. Eine Pflicht zum Engagement, wie sie mitunter beispielsweise für junge Erwachsene diskutiert wird, sei hingegen nicht zielführend.

Entsprechende Angebote sollten also flexibel und niedrigschwellig sein. Ratsam sei zudem der Ausbau gesellschaftlich sinnvoller Einsatzfelder für Ehrenamtliche, beispielsweise im digitalen Bereich, sowie entsprechende Strukturen und Informationsangebote als Unterstützung, so Schupp. Dabei dürfe, ergänzt Burkhardt, dem Ehrenamt aber keine „Lückenbüßerfunktion“ zufallen: „Dort, wo der Sozialstaat gefragt ist, muss er auch künftig seiner Verantwortung nachkommen. Den vielen ehrenamtlich Aktiven sollte nicht das Gefühl gegeben werden, dass eigentlich staatliche Aufgaben rein aus Kostengründen auf sie abgewälzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.10.2019

Dank der zunehmenden Freiheit, zwischen Elternschaft und Erwerbstätigkeit zu wählen und die Kinderbetreuung individuell zu gestalten, sind Mütter und Väter heute zufriedener mit ihrem Leben als vor 20 oder 30 Jahren. Das zeigt eine Studie auf Basis von Daten der für Deutschland repräsentativen Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin, die eine Forschungsgruppe um den Schweizer Soziologen Klaus Preisner erstellt hat. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift Gender & Society online veröffentlicht.

Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater arbeitet Vollzeit – dieses gesellschaftliche Rollenverständnis hielt sich lange Zeit hartnäckig. In den letzten Jahrzehnten aber haben sich die normativen Erwartungen an Mütter und Väter verändert. Mutterschaft ist heute für die weibliche Identität und ein erfülltes Leben als Frau nicht mehr zwingend. Von Müttern wird nicht mehr erwartet, dass sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben, während es zunehmend selbstverständlich ist, dass sich Väter an der Kindererziehung und -betreuung beteiligen.

Diskrepanz zwischen öffentlichen Diskussionen und empirischen Daten

Zusammen mitForschenden der Universität Konstanz und des Deutschen Jugendinstituts in München hat der Soziologe Klaus Preisner von der Universität Zürich (UZH) untersucht, wie sich diese veränderten gesellschaftlichen Erwartungen auf die Lebenszufriedenheit von Eltern ausgewirkt haben. Um herauszufinden, wie sich die sozialen Normen bezüglich der Elternschaft im Laufe der Jahre entwickelt haben, analysierten die WissenschaftlerInnen Angaben aus der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS). Hier wurde auf einer vierstufigen Skala erfasst, wie stark die westdeutschen Befragten folgender Aussage zustimmten: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ Um die Veränderungen in der Lebenszufriedenheit zu erfassen, werteten die WissenschaftlerInnen Angaben von 18.397 Frauen und 11.896 Männern aus den alten Bundesländern aus, die im Zeitraum von 1984 bis 2015 im SOEP befragt worden waren.

Das Nachlassen sehr spezifischer normativer Erwartungen an die Elternschaft zeigt sich in den ALLBUS-Daten: Die Aussage «Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert“ wurde im Laufe der Jahre von immer weniger Menschen unterstützt. Während in den 1980er Jahren jede/r Zweite zustimmte, war es 2015 nur noch jede/r Fünfte.

«Während in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren vermehrt thematisiert wurde, dass Eltern unter großen Belastungen stehen oder ihre Elternschaft sogar bedauern, zeigt unsere Analyse das Gegenteil», sagt Klaus Preisner.In den 1980er-Jahren gaben Mütter bei Befragungen mehrheitlich an, weniger zufrieden mit ihrem Leben zu sein als kinderlose Frauen. Das «Glücksversprechen Kind» – auch eine Folge des damaligen Tabus, kritisch über die Mutterschaft zu sprechen – wurde damals nicht eingelöst. «Mit zunehmenden Freiheiten, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden und die Elternschaft zu gestalten, ist der sogenannte ‹maternal happiness gap› verschwunden. Heute finden wir keine Unterschiede mehr in der Lebenszufriedenheit von Müttern und kinderlosen Frauen», so Preisner.

Lebenszufriedenheit beider Elternteile hat zugenommen

Für die Männer gilt: Im Unterschied zu Frauen wurde von Vätern früher nicht erwartet, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, Elternzeit zu nehmen oder die Erwerbsarbeit zumindest zeitweise einzuschränken. Den Freuden der Vaterschaft standen also kaum häusliche Verpflichtungen entgegen und Männer mit Kindern waren genauso zufrieden wie Männer ohne Kinder.

Obwohl sich die Erwartungen an Väter geändert haben, hat sich ihre Lebenszufriedenheit dadurch kaum verändert. Väter sind heute nach wie vor genauso zufrieden wie kinderlose Männer. «Der Grund dafür liegt darin, dass Väter, die den neuen Erwartungen gerecht werden, heute mit viel privater und öffentlicher Anerkennung für ihr Engagement belohnt werden», sagt Preisner.

Moderne Familienpolitik nützt sowohl Eltern wie auch Kindern

Mit den veränderten normativen Erwartungen seien auch neue familienpolitische Maßnahmen wie etwa die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes sowie die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie möglich geworden, erklären die AutorInnen. So könnten Mütter und Väter freier entscheiden, wie sie ihre Elternschaft im Hinblick auf Eigen- und Fremdbetreuung gestalten wollen. Darüber hinaus seien die Rollen und Aufgaben zwischen Müttern und Vätern heute weniger ungleich verteilt. Beides wirke sich positiv darauf aus, wie zufrieden Eltern mit ihrem Leben sind. «Diese familienpolitischen Maßnahmen sind nicht nur im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern von großer Bedeutung. Ebenso wichtig sind sie im Hinblick auf die Lebenszufriedenheit der Eltern und damit letztlich auch der Kinder», sagt Klaus Preisner.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.10.2019

Individuelle Nettovermögen legen zwischen 2012 und 2017 im Schnitt um ein Fünftel an Wert zu – Vor allem Immobilien und Betriebsvermögen tragen zur Wertsteigerung bei – Ungleichheit bleibt auch im internationalen Vergleich hoch – Ostdeutsche nur halb so vermögend wie Westdeutsche

Die Deutschen werden reicher: Nachdem das Nettovermögen zwischen 2002 und 2012 nominal nur wenig gestiegen war, hat es in den Jahren ab 2012 wieder deutlich zugelegt. Die Bevölkerung ab 17 Jahren verfügte im Jahr 2017 durchschnittlich über 22 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren: Waren es im Jahr 2012 noch knapp 85.000 Euro, stieg es bis 2017 auf knapp 103.000 Euro. Ostdeutsche liegen mit einem individuellen Nettovermögen von 55.000 Euro im Jahr 2017 weit unter diesem Schnitt.

Dies ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Erstmals wurden auch die Kraftfahrzeuge und Studien-/Ausbildungskredite in die Vermögensberechnung miteinbezogen. Dies erhöhte das durchschnittliche Vermögen auf 108.000 Euro.

Der Median der Vermögensverteilung, also der Wert, der die reichsten 50 Prozent der Bevölkerung von der ärmeren Hälfte trennt, lag im Jahr 2017 mit rund 26 000 Euro oder einem Viertel wesentlich niedriger als der Durchschnittswert, was auf eine stark ungleiche Verteilung hinweist. Die reichsten zehn Prozent besitzen den aktuellen Zahlen zufolge mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens (56 Prozent), während die ärmere Hälfte der Bevölkerung über 17 Jahren nur 1,3 Prozent des Gesamtvermögens hält. Das oberste eine Prozent besitzt 18 Prozent des Gesamtnettovermögens – so viel wie die unteren 75 Prozent zusammen.

„Die Vermögensungleichheit ist zwar in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – sehr hoch, sie verharrt aber in den letzten zehn Jahren auf diesem Niveau“, fasst Studienautor Markus Grabka das Ergebnis zusammen. Zwar haben in absoluten Zahlen vor allem die reichsten zehn Prozent ihr Vermögen stark vergrößern können, da Immobilien und Betriebsvermögen überproportional zugelegt haben. Relativ haben aber nahezu alle Vermögensdezile in den Jahren 2012 bis 2017 ähnlich stark von Zuwächsen profitiert, mit Ausnahme der Personen, die über kein Vermögen verfügen – immerhin 15 Prozent der Bevölkerung.

Westdeutsche sind doppelt so vermögend wie Ostdeutsche

Wie hoch das individuelle Nettovermögen ist, hängt stark von Alter, Region und Einkommen ab. „Personen, die zwischen 1940 und 1950 geboren wurden, in Westdeutschland leben und eine Immobilie besitzen, verfügen im Schnitt über besonders viel Vermögen“, fasst Studienautor Christoph Halbmeier zusammen. Das Nettovermögen der Erwachsenen in Westdeutschland ist im Schnitt mit gut 120.000 Euro mehr als doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 55.000 Euro. Der Abstand verkleinert sich in den jüngeren Alterskohorten: Während die 71- bis 80-jährigen Ostdeutschen im Schnitt noch 133.000 Euro weniger Vermögen haben als die Westdeutschen, beträgt der Abstand in der Generation der 21- bis 25-Jährigen nur 5000 Euro.

Immobilienbesitz entscheidet über die Vermögen

Entscheidend für die Vermögensverteilung ist auch, ob die untersuchten Personen Immobilien besitzen. EigentümerInnen einer selbstgenutzten Immobilie verfügen im Schnitt über ein zehnmal so hohes Vermögen (rund 225.000 Euro) wie Personen, die zur Miete wohnen (24.000 Euro) – immerhin in Deutschland die Hälfte der gesamten erwachsenen Bevölkerung. Stagnierte zwischen 2002 und 2012 noch das Nettovermögen beider Gruppen, wirken sich ab 2012 Wertsteigerungen von Immobilien positiv auf die Nettovermögen der EigentümerInnen aus. Ähnliches gilt für das Betriebsvermögen, das seit 2012 auch deutlich zugelegt hat, aber vor allem in den Händen der oberen Vermögensdezile liegt.

Staatliches Fördervolumen zur Vermögensbildung muss erhöht werden

„Um die Vermögensungleichheit zu reduzieren, wird es nicht reichen, große Vermögen ein wenig zu besteuern. Eine Vermögenssteuer, wie erst jüngst wieder mal gefordert wurde, wird zwar fiskalische Mehreinnahmen schaffen, die aber nicht automatisch den vermögensschwachen Bevölkerungsgruppen zugutekommen“, gibt Markus Grabka zu bedenken. Stattdessen sollten vor allem der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung angeboten werden, um auch drohender Altersarmut vorzubeugen. Die bisherigen Instrumente wie Baukindergeld, Wohnungsbauförderung und Arbeitnehmersparzulage förderten nur einen begrenzten Personenkreis und dies oftmals nur mit geringen Beträgen. Privater Immobilienbesitz könne viel effizienter gefördert werden – zum Beispiel durch ein staatliches Mietkaufmodell. „Das staatliche Fördervolumen sollte zumindest wieder auf das Niveau des Jahres 2004, also zwölf Milliarden Euro, angehoben werden“, fordert Grabka. Darüber hinaus biete es sich an, insbesondere die private Altersvorsorge stärker an Modellen aus dem Ausland zu orientieren, die weitaus höhere Renditen erzielen als die in Deutschland geförderten Riester- und Rürup-Renten.

Studie im DIW Wochenbericht 40/2019

Infografik (Druckqualität)

Interview mit Markus Grabka

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.10.2019

Ungleichheit bei den Einkommen auf neuem Höchststand – Arme Haushalte zunehmend tiefer unter der Armutsgrenze

Die Schere bei den verfügbaren Einkommen hat sich in Deutschland weiter geöffnet, die Einkommensungleichheit befindet sich trotz der über Jahre guten wirtschaftlichen Entwicklung auf einem historischen Höchststand. Das zeigen übereinstimmend Berechnungen mit unterschiedlichen statistischen Maßen zur Einkommensverteilung. So lag der Gini-Koeffizient, das gebräuchlichste Maß für Ungleichheit, Ende 2016 sogar noch um zwei Prozent höher als 2005 – dem Jahr, das unter Forschern nach einem drastischen Anstieg der Einkommensspreizung seit Ende der 1990er Jahre als besonders „ungleich“ gilt. Zwei Faktoren haben die materielle Ungleichheit in den vergangenen Jahren vor allem wachsen lassen: Hohe Einkommensgruppen haben von sprudelnden Kapital- und Unternehmenseinkommen profitiert und dadurch die große Mehrheit der Haushalte in Deutschland beim verfügbaren Einkommen deutlich hinter sich gelassen. Gleichzeitig sind die 40 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen zurückgefallen – auch gegenüber der Mitte, deren Einkommen wiederum durch die gute Arbeitsmarktlage und spürbare Lohnsteigerungen real solide zunahm. Dementsprechend liegt die Armutsquote ebenfalls auf hohem Niveau. Und die Armutslücke, sie beschreibt das Jahreseinkommen, das armen Haushalten rechnerisch fehlt, um die Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens zu überschreiten, ist zwischen 2011 und 2016 preisbereinigt um 29 Prozent gewachsen: Um 779 Euro auf mehr als 3400 Euro. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Basis der Studie sind die aktuellsten vorliegenden Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), der größten repräsentativen Panel-Befragung in Deutschland, für die jährlich über 25.000 Menschen in Deutschland interviewt werden.

„Die aktuellen Daten zeigen, dass all jene Politiker und Ökonomen falsch liegen, die Entwarnung geben wollten, weil sich der rasante Anstieg der Einkommensspreizung nach 2005 zunächst nicht fortgesetzt hat“, sagt WSI-Expertin Dr. Dorothee Spannagel. „Richtig ist: Die Ungleichheit wächst aktuell deutlich langsamer, und die Entwicklung unterminiert nicht mehr so stark die Position der Haushalte mit mittleren Einkommen wie vor anderthalb Jahrzehnten: Wer eine feste, reguläre Arbeitsstelle hat, der hat zuletzt auch nach Abzug der Inflation spürbar mehr Einkommen zur Verfügung, insbesondere, wenn sie oder er nach Tarif bezahlt wird.“ Trotz dieses positiven Trends, so die Forscherin „geht die Polarisierung in Deutschland weiter. Denn die Ränder der Einkommensverteilung streben auseinander: Der Niedriglohnsektor ist weiterhin sehr groß und ärmere Haushalte fallen zurück, während sich reiche weiter absetzen. Und dabei sind Deutschlands Superreiche, also Multimillionäre und Milliardäre, die vom langjährigen Boom bei Aktien und Immobilien besonders stark profitiert haben dürften, im SOEP nur schwach erfasst. Alles in allem haben wir den riskanten Weg zu größerer Ungleichheit immer noch nicht verlassen: Ausufernde soziale Spaltungen verstärken den Verteilungskampf, reduzieren soziale und politische Teilhabe und gefährden das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft.“

Schere bei den Einkommen geht wieder auf

Der verbreitetste Indikator zur Einkommensverteilung ist der Gini-Koeffizient. Je nach Grad der Ungleichheit nimmt er Werte zwischen Null (alle Haushalte haben das gleiche Einkommen) und eins (ein einziger Haushalt bezieht das komplette Einkommen im Land; Visualisierung auch in unserem Video; Link unten) an. Ende 2016 lag der Gini-Koeffizient der verfügbaren Haushalteinkommen, bereits bereinigt um Effekte unterschiedlicher Haushaltsgrößen, in Deutschland bei 0,295. Damit zeigte er im aktuellsten Jahr, für das SOEP-Daten vorliegen, einen um rund 19 Prozent höheren Ungleichheits-Wert an als noch Ende der 1990er Jahre. Damals lag der Gini knapp unter 0,25. Sehr schnell angestiegen ist die Ungleichheit in Deutschland Ende der 1990er und in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – auf 0,289 im Jahr 2005. Laut der Industrieländerorganisation OECD nahm sie damals stärker zu als in den meisten anderen ihrer 30 Mitgliedsländer. War die Bundesrepublik zuvor ein Land mit relativ ausgeglichener Einkommensverteilung, rutschte sie ins Mittelfeld von EU und OECD ab.

Unter Fachleuten umstritten ist, was nach 2005 passierte. Einige Ökonomen kommen auch in jüngeren Studien zu dem Fazit, die Ungleichheit sei seitdem stabil geblieben oder sogar wieder leicht gesunken.

Der WSI-Verteilungsbericht macht aber auf Basis der neuesten SOEP-Zahlen deutlich, dass es sich dabei lediglich um eine Momentaufnahme gehandelt hat. Denn nach einem leichten Rückgang auf 0,279 im Jahr 2009, der wesentlich darauf beruhte, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise die zuvor florierenden Kapitaleinkommen kurzfristig einbrachen, geht der Gini-Wert seit 2011 wieder nach oben. Die so gemessene Ungleichheit wuchs zwar langsamer als zuvor, aber fast stetig auf den neuen Höchststand. Dabei entwickeln sich die Einkommen in Ostdeutschland deutlich schneller auseinander als im Westen. Noch ist die Spreizung in den neuen Ländern spürbar geringer als in den alten, doch der Abstand zwischen Ost und West wird kleiner (siehe auch die erste Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Armut nimmt zu

Dass sich die Schere bei den Einkommen öffnet, belegt auch der Blick auf zwei weitere Verteilungsmaße. Der Palma-Index vergleicht den Anteil des wohlhabendsten Zehntels der Haushalte an den gesamten Einkommen mit dem Part der unteren 40 Prozent. Dadurch reagiert er statistisch besonders sensibel auf Veränderungen am oberen Ende der Einkommensverteilung. Dagegen ist der Theil-Index ein feiner Indikator für Entwicklungen in den „unteren“ Gruppen, die ein niedriges Einkommen haben. An beiden Indizes lässt sich seit 2005 ein ganz ähnlicher Trend ablesen wie beim Gini-Koeffizienten: Nach einem Rückgang am Ende des vergangenen Jahrzehnts sind sie wieder deutlich angestiegen (Grafik 2 in der pdf-Version).

Die Veränderungen „fallen jedoch ausgeprägter aus – ein Hinweis darauf, dass es die Ränder sind, an denen die entscheidenden Entwicklungen stattfinden“, schreibt WSI-Expertin Spannagel.

Das gilt nach vertiefter Analyse der Verteilungsforscherin insbesondere im unteren Bereich der Einkommensverteilung. So ist der Anteil der Haushalte, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben und deshalb nach gängiger wissenschaftlicher Definition als arm gelten, in den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs spürbar gewachsen – von 14,2 Prozent 2010 auf 16,7 Prozent 2016 (Grafik 3 in der pdf-Version).

Gleichzeitig wurde auch die so genannte „Armutslücke“ beträchtlich größer. Sie zeigt an, welches jährliche Einkommen einem durchschnittlichen armen Haushalt fehlt, um es über die 60-Prozent-Hürde zu schaffen: Lag der Fehlbetrag inflationsbereinigt 2005 bei 2873 und 2011 bei 2673 Euro, stieg der Rückstand bis 2016 wieder stark an auf 3452 Euro. Der Abstand zur Armutsgrenze wuchs also um rund 29 Prozent (siehe auch die Tabelle).

Dass die Lücke so viel größer wurde, hat nach Spannagels Analyse auch damit zu tun, dass im aktuellen Aufschwung – anders als in den 2000er-Jahren – nicht nur die oberen, sondern auch die mittleren Einkommen stärker zugelegt haben. Ein positiver Trend, von dem im unteren Bereich der Einkommensverteilung aber wenig bis nichts ankam: Das unterste Dezil hat zwischen 2010 und 2016 nach Abzug der Inflation sogar Einkommen verloren. Im 2., 3. und 4. Dezil waren die Zuwächse unterdurchschnittlich.

Wachstum allein reicht nicht, um Ungleichheit zu reduzieren

Die Entwicklung der vergangenen Jahre mache deutlich, dass eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht ausreiche, um Ungleichheit und Armut zu reduzieren, resümiert Verteilungsexpertin Spannagel. Zumal, wenn politische Weichenstellungen nachwirkten, welche einen Anstieg der Einkommensungleichheit begünstigt haben. Dazu zählt die Wissenschaftlerin auch die Steuerpolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte: Während reiche Haushalte von der Senkung des Spitzensteuersatzes, der pauschalen Abgeltungssteuer oder der Reform der Erbschaftsteuer mit ihren zahlreichen Ausnahmen für Betriebsvermögen profitierten, wurden ärmere Haushalte durch höhere indirekte Steuern zusätzlich belastet.

„Wachsende Ungleichheit ist kein Schicksal“, schreibt die Wissenschaftlerin deshalb. Die Politik habe wirksame Möglichkeiten, gegenzusteuern. Zu den wichtigsten Ansätzen zählt Spannagel:

  • Eine Reduzierung der Lohnungleichheit durch eine Stärkung der Tarifbindung. Ein wichtiger Beitrag, um auch im Niedriglohnsektor bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen, sei es, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu vereinfachen.
  • Parallel empfiehlt die Forscherin eine Erhöhung des Mindestlohns. Zudem müsse besser verhindert werden, dass Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen.
  • Stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen. Um den weiteren Anstieg der Ungleichheit zu bremsen, sei es auch wichtig, „die wachsende Konzentration der Einkommen am oberen Ende zu dämpfen“, schreibt Spannagel. Dazu sollten sehr hohe Erbschaften stärker besteuert und Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer konsequent abgebaut werden. Zudem sollte der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer angehoben werden. Kapitalerträge müssten wieder in die Einkommenssteuer eingegliedert werden und somit progressiv besteuert werden. Auch die Wiederaufnahme der Vermögensteuer sei relevant, argumentiert die Forscherin.
  • Eine deutliche Anhebung der Regelsätze im Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Diese lägen häufig weit unter der Armutsgrenze.
  • Als wichtige Hilfe zur Selbsthilfe hätten sich unbürokratische soziale Beratungs- und Hilfsangebote erwiesen, die ausgebaut werden müssten, um den realen Bedarf abdecken zu können. Dazu zählt die Expertin psychosoziale Beratung, etwa bei Schulden oder Sucht, ausreichend Deutschkurse für Migranten, aber auch passgenaue Umschulungen oder Weiterbildungen für Langzeitarbeitslose.

Weitere Informationen:

Terminhinweis: Gerechter ist besser!? ist der Titel der hochkarätig besetzten Verteilungskonferenz, die die Hans-Böckler-Stiftung am 17. Oktober in Kooperation mit dem DGB veranstaltet. Dort diskutieren u.a. Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe, der Grünen-Vorsitzende Dr. Robert Habeck, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Katja Kipping, Parteivorsitzende Die Linke, der FDP-Vorsitzende Christian Lindner, Stefan Körzell, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB, sowie die Ökonomen Prof. Dr. Peter Bofinger (Universität Würzburg) und Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft).

Dorothee Spannagel, Katharina Molitor: Einkommen immer ungleicher verteilt. WSI-Verteilungsbericht 2019. WSI-Report Nr. 53, Oktober 2019 (pdf).

Trends der Ungleichheit im Bild: Unser Video visualisiert die zentralen Ergebnisse des Verteilungsberichts in 2 Minuten

Das Programm zur Verteilungskonferenz

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

Beschäftigte im Osten verdienen bei gleicher Qualifikation 17 Prozent weniger als im Westen – geringe Tarifbindung wichtiger Grund

Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen Beschäftigte in Ostdeutschland noch deutlich weniger als Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Insgesamt beträgt der Abstand rund 16,9 Prozent, wenn man Beschäftigte gleichen Geschlechts, im gleichen Beruf und mit vergleichbarer Berufserfahrung vergleicht (mehr Informationen zur Methode unten). Besonders stark zurück liegen ostdeutsche Arbeitnehmer, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine weiterführende berufliche Qualifikation (z.B. als Techniker oder Meister) erworben haben. In akademisch geprägten Berufen und bei Helfertätigkeiten ist der Abstand zum Westen geringer. Dies ergibt eine Auswertung von annähernd 175.000 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Unterteilt man die Berufe nach dem Qualifikationsniveau, beträgt der Abstand bei fachlich ausgerichteten Tätigkeiten 17,4 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Hierzu gehören die meisten Ausbildungsberufe. Befragte aus Ostdeutschland, die nach ihrer betrieblichen Ausbildung eine kaufmännische Fortbildung durchlaufen haben oder eine weiterführende technische Qualifikation erworben haben, verdienen sogar 18,4 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Spezialistentätigkeiten im Westen. In Berufen mit hoch komplexen Anforderungen, für die in der Regel ein Hochschulabschluss Voraussetzung ist, beträgt der Rückstand gegenüber dem Westen hingegen 15,4 Prozent. Geringer sind die Unterschiede nur bei Helfertätigkeiten (14,4 Prozent), für die die Angaben aufgrund relativ kleiner Fallzahlen allerdings weniger verlässlich sind. Hier zeigt der Mindestlohn Wirkung, der in Ost und West identisch ist.

Auch zwischen den ostdeutschen Ländern gibt es ein merkliches Gefälle. In Brandenburg ist, auch aufgrund des prosperierenden Berliner Umlandes, der Rückstand gegenüber dem Westen mit 13,9 Prozent am geringsten (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). In Mecklenburg-Vorpommern beträgt das Minus 15,3 Prozent. Im Mittelfeld liegen Thüringen (16,9 Prozent) und Sachsen-Anhalt (17,1 Prozent). Schusslicht ist der Freistaat Sachsen: Hier liegen die Verdienste der Befragten um 18,2 Prozent unter dem Niveau für vergleichbare Tätigkeiten im Westen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits im Frühjahr die WSI-Studie „Tarifverträge und Tarifflucht in Sachsen“ gekommen. In Berlin, das sich aufgrund seiner Sonderstellung nicht eindeutig zuordnen lässt, beträgt der Rückstand zum Westen 4,5 Prozent.

Die geringere Verbreitung von Tarifverträgen ist nach Analyse des WSI neben Unterschieden in der Wirtschaftskraft ein wesentlicher Grund für den Gehaltsrückstand in den neuen Bundesländern. „Bei den Tariflöhnen haben die Gewerkschaften inzwischen eine weitgehende Angleichung zwischen Ost und West durchsetzen können“, sagt Dr. Malte Lübker, WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen. So lag das Tarifniveau in Ostdeutschland 2018 bei 97,6 Prozent des Westens, verglichen mit 91,9 Prozent im Jahr 2000 (siehe Abbildung 3). „Aber Tarifverträge können nur da wirken, wo sie auch verbindlich angewendet werden“, so Lübker. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) wurden 2018 nur 45 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Im Westen waren es hingegen 56 Prozent.

Informationen zur Methode

Die Gehaltsunterschiede beziehen sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ost und West, die sich hinsichtlich wichtiger Eigenschaften nicht voneinander unterscheiden. Neben dem ausgeübten Beruf wurden Lohnunterschiede statistisch herausgerechnet, die sich mit Faktoren wie der Berufserfahrung, dem Geschlecht, der Größe des Betriebes oder einer innerbetrieblichen Leitungsfunktion erklären lassen. „Wir vergleichen in unserer Analyse also gleich mit gleich – Menschen, die im gleichen Beruf tätig sind und auch sonst ähnliche Merkmale haben“, sagt Malte Lübker. „Die verbleibenden Gehaltsunterschiede lassen sich folglich nicht darauf zurückführen, dass etwa in Ingolstadt oder Stuttgart mehr hochqualifizierte Ingenieure arbeiten als in der Niederlausitz.“

Einen detaillierten, auf individuelle Merkmale zugeschnittenen Gehalts-vergleich können Arbeitnehmer für über 500 Berufen mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks auf Lohnspiegel.de erzeugen. Um zu einem aussagekräftigen Vergleich zu kommen, werden hierfür zunächst eine Reihe von Fragen zur eignen beruflichen Situation gestellt. Auf der Auswertungsseite können die Nutzer des Portals dann im zweiten Schritt unter „Was wäre wenn …?“ gezielt einzelne Angaben ändern, indem sie z.B. ihr eigenes Bundesland gegen ein anderes austauschen. Die typischen Gehälter werden dann für das gewählte Bundesland neu berechnet. Ausgewiesen werden auch Differenzen zwischen den alten Bundesländern, unter denen Baden-Württemberg und Hamburg vorne liegen.

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 174.600 Datensätze berücksichtigt, die seit Anfang 2017 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte. Alle Angaben beziehen sich auf die Bruttoverdienste pro Stunde, sodass Unterschiede in der Arbeitszeit nicht zum Tragen kommen. Nicht berücksichtigt wurden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Der Lohnspiegel ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Malte Lübker, WSI Experte für Tarif- und Einkommensanalysen

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

– Neue Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation veröffentlicht
– In den sieben größten Metropolen zahlen die seit 2015 eingezogenen Mieterinnen und Mieter ein Fünftel mehr als Personen mit älteren Mietverträgen
– Relativ geringe durchschnittliche Mietbelastung in Sachsen und Thüringen

Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten der Metropolen in Deutschland hat dazu geführt, dass Haushalte, die ab 2015 eine Wohnung neu angemietet haben und dort eingezogen sind, überdurchschnittlich hohe Mieten zahlen. Dies zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation in Deutschland für das Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, mussten private Haushalte nach eigenen Angaben bundesweit im Schnitt 7,70 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter für eine in 2015 und später angemietete Wohnung bezahlen. Damit liegen diese Mietkosten um 12 % über der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland (6,90 Euro).

Hohe Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab 2015 in Metropolen und Bundesländern mit großer Wirtschaftskraft

Weit über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen die Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 und später in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg. Am größten war der Unterschied jedoch in Berlin. So lag in Berlin 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete für 2015 und danach angemietete Wohnungen bei 9,10 Euro pro Quadratmeter und damit um fast ein Viertel höher als der Berliner Mietendurchschnitt insgesamt (7,40 Euro). Die höchsten Nettokaltmieten für solche Neuanmietungen mussten Mieter mit 10,30 Euro in Hamburg entrichten.

Geringer als im Bundesdurchschnitt war der Unterschied zwischen den Nettokalt-mieten bei Neuanmietungen ab 2015 zu den jeweiligen Durchschnittsmieten vor allem in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen.

Hohe Mieten sind vor allem ein Problem der Metropolen in Deutschland. So lag 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 in den sieben Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf bei 10,80 Euro und damit um gut 21 % über dem allgemeinen Durchschnitt in diesen Städten (8,90 Euro).

Mietbelastung in Metropolen teils bei 30 %

Die höheren Durchschnittsmieten in den Metropolen und größeren Städten tragen dazu bei, dass die betroffenen Mieterhaushalte auch mit überdurchschnittlichen Mietbelastungsquoten zu kämpfen haben. Demnach lag 2018 der Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, den die Haushalte insgesamt für die Bruttokaltmiete aufwendeten, bundesweit bei 27,2%, in Metropolen bei 29,5%.

Für Haushalte, die ihre Wohnung in den letzten vier Jahren neu angemietet haben, lag die Mietbelastungsquote bundesweit bereits bei 28,6%. Leben diese Haushalte in einer Metropole beziehungsweise in einer größeren Stadt, nähert sich die Mietbelastung dem Wert von 30% oder liegt sogar darüber, wie das Beispiel Hamburg zeigt (30,4% durchschnittliche Mietbelastung insgesamt, 31,4% für Neuanmietungen ab Einzugsjahr 2015). Hohe Mietbelastungsquoten sind eher im Westen Deutschlands zu finden als im Osten. Haushalte in Sachsen und Thüringen haben mit jeweils rund 23% die geringste durchschnittliche Mietbelastung in Deutschland.

Nettokaltmieten in Wohnungen von privaten Wohnungsunternehmen am höchsten

Von den knapp 37 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland (ohne Wohnheime und ohne Wohnungen in Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden) waren 2018 mehr als die Hälfte (53,5 %) vermietet. Eigentümer dieser Mietwohnungen waren zu 58 % private Vermieter und zu 23 % Wohnungsgenossenschaften. 15 % der Mietwohnungen waren im Besitz von privaten Wohnungsunternehmen und 4 % der Mietwohnungen gehörten öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen.

Mieter, die 2018 in Wohnungen privater Wohnungsunternehmen lebten, zahlten mit durchschnittlich 7,30 Euro je Quadratmeter die höchsten Nettokaltmieten. Zum Vergleich lagen die Nettokaltmieten der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen bei 7 Euro. Unter dem Bundesdurchschnitt von 6,90 Euro für die Nettokaltmieten blieben die öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen mit 6,60 Euro und die Wohnungsgenossenschaften mit 6,40Euro.

Definitionen:

Mietbelastungsquote:
Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu.

Weitere Informationen:
– Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen in Deutschland. Zusatzprogramm des Mikrozensus 2018“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.10.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die systematische Weiterentwicklung, die finanzielle und die rechtliche Absicherung der Schulsozialarbeit sind die Kernforderungen der 550 Fachkräfte, die am 10. und 11. Oktober 2019 in Jena zum Bundeskongresses Schulsozialarbeit zusammen kamen. In der Jenaer Erklärung des Kongresses heißt es: „Schulsozialarbeit braucht Kontinuität und Verlässlichkeit, damit sie qualitätsvoll zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beitragen kann.“ Deshalb müsse Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen etabliert werden. Die Jenaer Erklärung ist ein Ergebnis des Treffens der Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, Verantwortlichen bei Trägern, aus der Verwaltung und Politik, Lehrenden und Forschenden der Sozialen Arbeit.

Der zweitägige Bundeskongress fand erstmals in Thüringen statt. Unter dem Motto „Bildung · Chancen · Gerechtigkeit“ leistete er Beiträge zur Profilierung der Schulsozialarbeit. In über 100 Vorträgen, Foren und Workshops wurden Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus praktischer Perspektive diskutiert.

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler begrüßt ausdrücklich die Initiative: „Schulsozialarbeit ist ein professionelles Jugendhilfeangebot, welches an jeder Schule systematisch entwickelt und abgesichert werden sollte. Schulen bedürfen einer fachlichen Unterstützung durch die Jugendhilfe, um für mehr Gerechtigkeit beim Aufwachsen junger Menschen zu sorgen“.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter macht deutlich: „Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ganz aktiv mit. Deshalb haben wir in Thüringen nicht nur für eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit gesorgt. Wir werden zudem im Jahr 2020 über 10 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen und damit die Gesamtinvestition auf mehr als 22 Millionen Euro steigern. So können wir weitere 180 Schulsozialarbeiterstellen finanzieren.“

Veranstalter des Bundeskongresses waren der Freistaat Thüringen, die Stadt Jena, das Organisations- und Beratungsinstitut ORBIT Jena und der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit. Im 2001 gegründeten Kooperationsverbund Schulsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Internationaler Bund (IB), INVIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) zusammengeschlossen.

Download der Jenaer Erklärung des Bundeskongresses Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen“: Download der Jenaer Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.10.2019

Angesichts der Veröffentlichung des WSI-Verteilungsberichts 2019 erklärt der Vorstandsvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler:

„Der aktuelle Verteilungsbericht macht wieder einmal deutlich, dass trotz der günstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland erneut zugenommen haben. Wir beobachten diese Trends mit großer Besorgnis, denn solche Entkopplungstendenzen gefährden den sozialen Zusammenhalt in Deutschland spürbar.“

Der Verteilungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Lücke zwischen Arm und Reich weiter zugenommen hat. Wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist laut des Berichts eine weitere Spreizung der Löhne, vor allem an den Rändern der Einkommensverteilung: Während die untersten Einkommensgruppen im Betrachtungszeitraum real Einkommensverluste zu verzeichnen hatten und von einer Entkopplung der allgemeinen Lohnentwicklung bedroht sind, waren in oberen Einkommensgruppen Zuwächse möglich. Zudem ist im Betrachtungszeitraum die Armutslücke, also der Einkommensbetrag, der armen Haushalten im Schnitt fehlt, um über die Armutsgrenze zu kommen, stark angewachsen.

„Einkommensarmut widerspricht unserem Anspruch, über Arbeit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir fordern daher politische Maßnahmen, die diese Entwicklungen ernst nehmen und wirksam gegensteuern,“ kommentiert Wolfgang Stadler weiter, „Hierzu gehören eine konsequente Bekämpfung des Niedriglohnsektors, eine Stärkung der Tarifbindung sowie eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen und Vermögen. Zur Prävention und Bekämpfung von Armutsrisiken muss zudem eine teilhabeorientierte soziale Infrastruktur zur Verfügung stehen und weiter ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2019

Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Fast 30Jahre nach der Wiedervereinigung darf nicht nur das Erreichte in den Blick genommen werden. Wir müssen vor allem auf das schauen, was auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den alten und neuen Bundesländern noch zu tun ist. Die Freude über die Wiedervereinigung und die Erfolge beim Abbau des enormen Sanierungs- und Modernisierungsstaus in den neuen Bundesländern dürfen nicht vergessen lassen, dass es viele Menschen gibt, die die Nachwendezeit nicht zu einer persönlichen Erfolgsgeschichte ummünzen konnten und erhebliche Brüche erleben mussten.

Diese Brüche wirken bis heute in das gesellschaftliche Miteinander in Deutschland nach. Das Gefühl von Chancenungleichheit zwischen Ost und West kann auch politische Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern und die Zukunft unseres Zusammenlebens mit prägen:

Die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern liegt –trotz der positiven Lage am Arbeitsmarkt – höher als im Westen und der Abstand bei den Löhnen in Ost und West ist auch bei gleicher Qualifikation immer noch beträchtlich. Eine Spätfolge dieses sehr langsamen Angleichungsprozesses: In den neuen Bundesländern wird Altersarmut in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist das nicht mehr hinnehmbar. Vor allem in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik brauchen wir verstärkte Anstrengungen. Die Rückkehr zu „Sonderlösungen Ost“ ist aber keine Option. Wir brauchen gesamtdeutsche Lösungen, die Arbeitslosigkeit, Niedriglohn und Altersarmut auch in den alten Bundesländern in den Blick nehmen. Hierzu gehört die vorgeschlagene Grundrente, die Altersarmut nicht nach Himmelsrichtungen bekämpft, sondern dort, wo es notwendig ist. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung endlich auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.10.2019

„Bei der Unterstützung von Betroffenen geschlechtsbezogener Gewalt in Strafverfahren besteht dringender Nachholbedarf“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens begrüßt der djb die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung als einen Beitrag zum Opferschutz. Darüber hinaus gibt es aber weiteren Reformbedarf. Der djb fordert: Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Beschleunigungsgebot von Verfahren mit Beteiligung von minderjährigen Betroffenen und Zeug*innen. Lange Strafverfahren stellen – neben den grundsätzlich hiermit verbundenen, oft erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, und ihre Familien eine große Belastung dar.

Der djb begrüßt auch die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Beiordnungsmöglichkeiten in § 397a Abs. 1 StPO. Jedoch bleiben wichtige Schutzbedürfnisse außen vor: So sind zum Beispiel Sexualstraftaten nach § 177 StGB, die als Vergehen einzustufen sind, bei Erwachsenen grundsätzlich von der Beiordnungsmöglichkeit ausgenommen. Damit sind noch immer nicht alle Fälle von sexualisierter Gewalt von der Beiordnung erfasst. Dies ist insbesondere mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention nicht vereinbar, die einen umfassenden Schutz von Betroffenen von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt vorsieht.

Für misslungen hält der djb die im Entwurf vorgesehene Neuschaffung einer Regelung nach § 397b StPO zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung:

Betroffenen einer Straftat könnte nach der Regelung eine gemeinsame Nebenklagevertretung gegen ihren Willen zugeteilt werden. Einzelne Nebenklagevertrer*innen könnten eine angemessene rechtliche Vertretung einer sehr großen Anzahl von Betroffenen nicht leisten und durch die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Gebühr nicht angemessen entlohnt werden. Außerdem könnte ein Gericht Interessenkonflikte zwischen den Betroffenen bis zum Zeitpunkt des Prozessbeginns nur unzureichend prüfen.

Während des Prozesses zutage tretende Interessenkonflikte hätten dann zur Folge, dass Nebenklagevertrer*innen zur Mandatsniederlegung im laufenden Prozess gezwungen wären.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cyber-Groomings. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf dafür aus, die Änderungsvorschläge des Bundesrates aufzugreifen und ausnahmslos jeden Versuch des Cyber-Groomings zu bestrafen. Kinder müssen im Internet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Cyber-Grooming geschützt, und damit einhergehend bereits jede frühe Vorbereitungshandlung unter Strafe gestellt werden.

„Es ist dringend erforderlich, den Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming im Internet zu verbessern. Dafür braucht es die jetzt vorgeschlagenen Strafverschärfungen ebenso wie verstärkte Kontrollen. Kinder müssen soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfrei nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cyber-Groomings ausnahmslos strafbar ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zugleich dafür aus, die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen. Um Anbieter grenzüberschreitend stärker in die Pflicht zu nehmen, braucht es dringend eine Reformierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland“, so Lütkes weiter.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. „Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cyber-Grooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten“, so Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.10.2019

Die Ergebnisse der neuen Shell Jugendstudie zeigen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind. Deshalb gilt es, insbesondere die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, und dabei alle jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Bildungsgrad und Elternhaus gleichermaßen zu fördern. Dafür bedarf es sowohl einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit als auch einer Stärkung der Interessenvertretungen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

„Die Shell Jugendstudie macht Mut für die Zukunft, und zeigt zugleich die Handlungsbedarfe für Politik und Gesellschaft klar auf. Kinder und Jugendliche wünschen sich wirksame Beteiligungsmöglichkeiten und fordern diese mittlerweile lautstark ein. Das müssen wir ernst nehmen. Kinder und Jugendliche brauchen umfangreiche und rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten, um ihre Interessen und Ansprüche wirkungsvoll artikulieren zu können. Hier müssen wir auf der kommunalen Ebene die Selbstverwaltung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Jugendverbänden, ebenso stärken wie direkte Formen der politischen Einflussnahme, etwa in Kinder- und Jugendparlamenten, Jugendforen oder Kinderkonferenzen. Aber auch auf Landes- und Bundesebene hat die Politik einen klaren Handlungsauftrag. Wir brauchen Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in allen Landesverfassungen und vor allem im Grundgesetz“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Dabei sollten die Kinder und Jugendlichen selbst mit ihren Bedürfnissen der Ausgangspunkt der Überlegungen sein. Um ihre Interessen zu kennen und zu gewährleisten, müssen sie gefragt und eingebunden werden.

„Die Ergebnisse der Shell Jugendstudie verdeutlichen zudem, wie wichtig ein konsequenteres Augenmerk auf die Förderung von armen Kindern und Jugendlichen ist. Der nach wie vor starke Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft muss aufgelöst werden. Hier sind erste kleine Schritte gemacht, wir dürfen aber jetzt an dieser Stelle nicht nachlassen. Deshalb braucht es ein entschlosseneres Vorgehen gegen die Kinderarmut in Deutschland und eine Bildungspolitik, die Kinder aus einkommensschwachen Familien konsequent fördert und unterstützt“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten sich die Bundesländer auch verstärkt im Bereich der politischen Bildung in Schulen engagieren, und eine demokratische Schulkultur ermöglichen, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen für alle Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten vermag. „Fächer wie Politik, Sozialkunde oder Geschichte dürfen nicht zugunsten Pisa-relevanter Fächer wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften aus dem Stundenplan zurückgedrängt werden. Politische Bildung und Mitbestimmung in Schulen etwa bei der Wahl der Unterrichtsinhalte und der Unterrichtsmethoden fördert unsere Demokratie und kann somit auch langfristig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglichen“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.10.2019

Rund 150 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kommen im Oktober für eine Woche am Werbellinsee bei Berlin zusammen, um sich über ihre Erfahrungen mit sozialer Ungleichheit auszutauschen. Ziel des Camps 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen selbst Ideen und Lösungen für gerechtere Chancen entwickeln und sich aktiv für die Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen.

Berlin, 01.10.2019. Schon lange ist bekannt, dass soziale Ungleichheit maßgeblich verhindert, dass junge Menschen ihr Potenzial voll entfalten. Jedes vierte Kind in Deutschland wächst in Armut auf mit gravierenden negativen Folgen für die Persönlichkeits-entwicklung und die Bildungschancen. Jahrzehntelang wurde es versäumt, junge Menschen selbst mit in die Lösung ihrer Probleme einzubeziehen. Verbände und Stiftungen aus der Zivilgesellschaft, darunter Der Kinderschutzbund arbeiten jetzt zusammen, um den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, sie zu ermutigen, selbst aktiv zu werden und mehr Teilhabe einzufordern.

Aus zehn Bundesländern nehmen vom 7. bis 12. Oktober 30 Delegationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus ganz Deutschland in dem 2GETHERLAND Camp am Werbellinsee bei Berlin teil. Die rund 150 jungen Menschen ab acht Jahren konnten sich im Vorfeld für die Teilnahme an dem einwöchigen Camp über eine sie vertretende Organisation, bewerben. Dazu gehörten Schulen, Träger der Jugendhilfe, Mentoring- und Stipendien-Programme, Initiativen zur Integration von Migranten sowie Glaubensgemeinschaften, Verbände und Jugendparlamente.

Die Planung wurde von einem 14-köpfigen Jugend-Experten-Team im Alter von 13-21 Jahren durchgeführt und Studierende der Hochschule Osnabrück halfen bei der Vorbereitung der Veranstaltung im Bereich Media und Interaktionsdesign. Zeitgemäß können sich die Teilnehmenden im Vorfeld damit über soziale Medien und digitale Angebote miteinander vernetzen und sich kennenlernen. Vor Ort werden die jungen Menschen gemeinsam mit Erwachsenen generationsübergreifend diskutieren und sich selbst eigene Lösungen für das Thema „soziale Ungleichheit“ erarbeiten. Das Programm beinhaltet Elemente zum Erfahrungs- und Wissensaustausch wie Barcamps und Gruppenarbeit sowie Theater-, Musik- und Sportangebote.

Das zugrunde liegende Prinzip ist die Begegnung auf Augenhöhe. „Für viel zu viele Kinder ist Armut in Deutschland Realität. Mit gravierenden Folgen. Armut grenzt aus, Armut macht krank und vermindert Teilhabechancen. Dem müssen wir entschieden entgegenwirken. Neben ausreichenden Geldleistungen und einer guten Infrastruktur vor Ort, ist Partizipation dabei ganz entscheidend. Denn sie sind die Expert*innen für ihr eigenes Leben. Deshalb wollen wir mit dem 2getherlandcamp einen Raum schaffen, um eigene Erfahrungen zu schildern und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, wie Armut wirksam vermindert werden kann“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes.

Ziel von 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen gemeinsam mit den Erwachsenen praktische Lösungen dafür erarbeiten, wie sich soziale Ungleichheit wirksam vermindern lässt. Das Camp soll als Initialzündung dienen, aus der eine Reihe von Nachfolgeprojekten entstehen.

Zusatzinformationen

Partner des 2GETHERLAND sind: Bertelsmann Stiftung, Breuninger Stiftung, DerKinderschutzbund, Hochschule Osnabrück, KinderRechteForum, Learning for Well-being Foundation, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention, Robert Bosch Stiftung, SOS Kinderdorf

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 01.10.2019

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider.

Rückenwind bekommt der Paritätische durch das Bundesarbeitsministerium, das angekündigt hat, die umstrittenen Teilhabe-Gutscheine abschaffen zu wollen und durch eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat zu ersetzen. Auch der Vorschlag des Verbandes nach Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird von Seiten des Ministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. „Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“

Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den akuten Handlungsbedarf. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Rat der Expert*innen ernst nimmt und sich nun zügig an die Umsetzung macht“, so Schneider.

Hier finden Sie die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus.“ als pdf zum Download:expertise-BuT-2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.10.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2019

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e.V. (AKF) lädt herzlich zu einem familienpolitischen Frühstück ein. Wir möchten mit Vertreter*innen der Parteien zur Landtagswahl 2019 in Austausch treten und familienpolitische Anliegen bei Kaffee und Brötchen diskutieren.

Es gibt auch eine Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/2169761456649925/

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen

Ort: Hannover

Die Leistungen, die im §16 des SGB VIII benannt werden, dienen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und haben damit explizit präventiven Charakter. Sie sind zwar Pflichtleistungen, aber die Familien haben keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Das führt dazu, dass die Ausgestaltung dieses Bereichs in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir möchten mit der Fachtagung das Aufgabenspektrum der familienunterstützenden Leistungen gemäß § 16 SGB VIII beleuchten und aufzeigen, wie wichtig eine verlässliche, breit aufgestellte Angebotsstruktur ist, damit Familie von Anfang an gelingen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: https://agf-nds.de/assets/downloads/2019-07-02-flyer.pdf

Termin: 25. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

nach Brandenburg und Thüringen wird auch in Berlin über die Einführung eines Parité-Gesetzes diskutiert. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in Deutschland von einer gleichberechtigten Teilhabe an Politik weit entfernt. Im Bundestag und in den Landesparlamenten nahm ihr Anteil in den letzten Jahren deutlich ab. Auch in Berlin ist der Anteil von Mandatsträgerinnen sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen rückläufig: Nach der Wahl 2016 sank der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus gegenüber der letzten Wahl 2011 von 35 % auf 33 %.

Diese Tendenzen haben deutschlandweit den gesellschaftlichen Diskurs über die politische Teilhabe von Frauen belebt und insbesondere dem Instrument der Parité-Gesetze Momentum verliehen.

Dass auch Berlin die Parität braucht, darüber ist sich die rot-rotgrüne Landesregierung einig. Doch über die Ausgestaltung wird kontrovers diskutiert. Wie also stellen wir auch in und für Berlin eine echte gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen sicher? Was ist erreicht, worauf bauen wir auf und wo stehen wir vor Herausforderungen? Wo stehen wir, auf dem Weg zur Parität im Land Berlin?

Sie sind herzlich eingeladen, die Debatte mit Ihren Gedanken und Ideen zu bereichern!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. bis 03. November 2019

Veranstalter: Arbeitskreis Frauengesundheit

Ort: Berlin

Pflege ist ein Thema im persönlichen Leben, im gesellschaftlichen Diskurs und seit Jahren eine Dauerbaustelle in der Politik. Noch nie wurde hierzulande so viel öffentlich über Pflege diskutiert wie derzeit. Im Zentrum stehen der Mangel an qualifiziertem Personal und die Kommerzialisierung der stationären sowie ambulanten Pflege, Qualitätsmängel in der pflegerischen Versorgung, Abrechnungsbetrug und erschöpfte pflegende Angehörige.

Seit etwa vier Jahrzehnten sind gesellschaftliche Entwicklungen zu verzeichnen, die die Sorgearbeit – von der Kindererziehung bis zur Pflege behinderter, chronisch kranker und alter Menschen – betreffen. Frauen gehen in der Regel einer Erwerbstätigkeit nach und können daher die Sorgearbeit nicht mehr wie einst in vollem Umfang übernehmen. Nicht selten sind Frauen heute mit ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch Familienernährerin. Die Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Berufstätigkeit bleibt eine schwierige Gratwanderung.

Hinzu kommen die Singularisierung der Lebensformen, die zunehmende Lebenserwartung und häufiger werdende chronische Erkrankungen einhergehend mit Phasen der Pflegebedürftigkeit.

Es wir eingeladen, die „Frauensache“ Pflege in all ihren Anwendungsbezügen umfassend auszuleuchten, Fragen nach Gerechtigkeit und Daseinsfürsorge, Respekt und Missbrauchspotenzial zu stellen, das Verhältnis von reproduktiver und produktiver Arbeit zu reflektieren und dabei Lösungsvorschläge wie Pflegerobotik, assistierende elektronische Assistenzsysteme und Pflegemigration zu hinterfragen.

Es werden mit feministischem Blick die Bedingungen, unter denen gepflegt und Pflege empfangen wird, in den unterschiedlichsten Strukturen unter die Lupe genommen. Es sollen auch Gute-Praxis-Beispiele aufgezeigt und politische Forderungen diskutiert werden, um Pflege für alle, die sie benötigen und die sie leisten, in hoher Qualität zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter:https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2019/08/04/frauensache-pflege-pflegen-und-gepflegt-werden/

Termin: 08. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich in einer digitalisierten Welt auf. On- und offline Zeiten lassen sich immer weniger unterscheiden, weil digitale und analoge Welten ineinander übergehen. Während die Fünfjährige zum Zeitvertreib auf dem Tablet spielt, schreibt sich der Zehnjährige online Nachrichten mit seinen Freunden und die Vierzehnjährige produziert eigene Videos, die sie auf einer Online Plattform hochlädt. Schritt für Schritt entdecken Kinder und Jugendliche die digitale Welt und sollten dort – genauso wie in der analogen Welt – nicht von heute auf morgen auf sich selbst gestellt sein. Je erfahrener und kompetenter junge Menschen werden, desto weniger Schutz brauchen sie und desto besser und risikobewusster können sie die Chancen digitaler Angebote nutzen.

Gemäß UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz, Förderung und Partizipation. Das schließt auch den digitalen Raum mit ein. Sie brauchen deshalb ein digitales Umfeld, in dem sie Angebote und Dienste kompetent und selbstbestimmt nutzen können und vor möglichen Risiken geschützt sind.

Gemeinsam mit Ihnen soll darüber diskutiert werden, wie Kinderrechte in der digitalen Welt mit Leben gefüllt werden können. Wie können Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, sich kritisch und kompetent in der digitalen Welt zu bewegen? Was gehört in ein modernes Jugendschutzgesetz? Wie werden Schulen kompetent für die digitale Bildung? Wie können Kinder vor Kriminalität im Netz geschützt werden? Gehören Kinderfotos ins Netz und braucht es ein Recht auf Vergessen? Benötigen alle Kinder eine digitale Grundausstattung?

Man möchte Ideen vorstellen und lädt dazu ein, gemeinsam mit zahlreichen ExpertInnen Wege und Bedingungen für ein gutes Aufwachsen in der digitalen Welt zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 01. November 2019 möglich.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Weltweit engagieren sich junge Menschen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen verstärkt für ihre Rechte. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fragen wir nach, wie das Engagement junger MenschenrechtsverteidigerInnen besser unterstützt und auch geschützt werden kann. Immer noch werden jungen Menschen elementare Rechte wie etwa der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung vorenthalten. Auch ihr Recht auf eine gesunde Umwelt spielt zwar in gesellschaftlichen Debatten eine größere Rolle, allerdings bisher ohne ausreichende politische Konsequenzen.

Die tatsächliche Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte junger Menschen muss elementarer und selbstverständlicher Bestandteil deutscher und internationaler Politik werden. Eine existentielle Rolle spielt dabei der Schutz vor staatlichen und nichtstaatlichen Übergriffen auf junge MenschenrechtsverteidigerInnen. Große Defizite gibt es auch beim Zugang zu altersgerechten Informationen und bei der möglichst frühen demokratischen Partizipation auf allen Ebenen. Deutschland kann hier national, aber auch als wichtiger Akteur in Europa und in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit wichtige Beiträge leisten. Nicht zuletzt geht es auch um Verbesserungen bei nationalen und internationalen Regelwerken zur Unterstützung des Engagements junger Menschen weltweit.

Darüber soll mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. November 2019 möglich.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Stiftungsverbundes der Heinrich-Böll-Stiftung, Heinrich Böll Stiftung NRW und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

U.a. mit Josephine Apraku, Dr. Dorothee Beck, Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Neil Datta, Dr. Regina Frey, Lisa Gutsche, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer, Peggy Piesche, Judith Rahner, Ulle Schauws, Dr. Uta C.Schmidt, Francesca Schmidt, Dr. Dag Schölper, Dr. Franziska Schutzbach, Dr. Klaus Theweleit, Dr. Claudia Wallner

Weitere Informationen und das Programm im Web.

Hier können Sie sich anmelden: Jetzt anmelden

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag will man sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinandersetzen. In den Workshops wird man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns beschäftigen und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung entnehmen sie der Einladung.

Termin: 04. bis 05. Dezember 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familienzentren sind Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Angebote für Eltern bündeln. Diese möglichst niederschwelligen Angebote sollten dazu beitragen, die Lebensbedingungen aller Familienmitglieder zu verbessern und ein Unterstützungsnetzwerk für Familien bereitzustellen. Grundsätzlich ist die Arbeit solcher Einrichtungen an den Bedarfen aller Familien orientiert, da alle Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienlebens mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Jedoch stehen nicht allen Familien die gleichen Ressourcen zur Verfügung, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen notwendig sind. In diesem Sinne geht es bei der Arbeit von Familienzentren auch um Chancengerechtigkeit, um den Zugang zu und die Stärkung von sozialen und kulturellen Ressourcen für Familien. Die Institution Familienzentrum hat sich zunehmend etabliert und das Vertrauen von Eltern gewonnen. Dabei ist die institutionelle Ausgestaltung der Einrichtungen sehr vielfältig. Deshalb zielt diese Fachtagung, ausgehend von der fachlichen und praktischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte, auf eine Verständigung über Ziele, Inhalte und Formen von Familienzentren. Es gilt Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den Herausforderungen der Arbeit verschiedener Einrichtungsformen herauszuarbeiten sowie Lösungsmöglichkeiten und Weiterentwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Schwerpunktthemen sind dabei: die Erreichbarkeit aller Familien, die Partizipation in der Ausgestaltung von Einrichtungen und Angeboten sowie die Stärkung der Generationenbeziehungen.

Diese Veranstaltung richtet sich an Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Familienzentren, Vertreter/innen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Politik

Anmeldeschluss: 11. Oktober 2019

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-19-weiterentwicklung-familienzentren

Termin: 05. bis 06. Dezember 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Teilnahmebeitrag beträgt für einen Tag 25 Euro, für beide Tage 40 Euro. Die Teilnahmebeiträge decken die Kosten der Verpflegung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Männer mit Migrationsgeschichte werden selten als engagierte Väter wahrgenommen, obwohl sie in Kita, Schule oder Vereinen als solche präsent sind. Oft wird ihnen ein traditionalistisches Rollenverständnis unterstellt, ohne ihre Potentiale oder Perspektiven in den Blick zu nehmen. Auch in Forschung und Politik ist noch kaum Bewusstsein für die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten dieser Männer zu finden.

Immer mehr Praktiker*innen sehen den Bedarf für migrationssensible, diversitätsbewusste Väterarbeit. Passgenaue Angebote, Handlungsempfehlungen oder gar Fortbildungen gibt es jedoch nur vereinzelt.​​​​​​​

Die zweitägige Tagung macht auf die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten von Vätern mit Migrationsgeschichte aufmerksam und eröffnet Räume für die Reflexion eigener Perspektiven und Haltungen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://eveeno.com/abubaba

AUS DEM ZFF

Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Als AWO und ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2019

AKTUELLES

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 und Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019) am

Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sucht für die Weiterentwicklung seines bundesweiten Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Psycholog*in (d/w/m) für die Leitung des Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien (25 Stunden/Woche).

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Köln.

Der LSVD-Arbeitsbereich Regenbogenfamilien setzt sich für die Verbesserung der persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien ein und bietet LSBTI* bundesweit Beratung zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihre Familienformen. Zudem fördert der LSVD seit vielen Jahren bundesweit die offene Haltung von Fachstrukturen gegenüber Regenbogenfamilien und anderen Familienformen.

Die Bandbreite der Angebote reicht von einer bundesweiten Beratung für LSBTI* und Fachkräfte zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihren Familienformen, über Print- sowie Onlinemedien und Pressearbeit bis hin zu Vorträgen und (Fach-)Veranstaltungen zur Themenpalette Regenbogenfamilien in Recht und Gesellschaft. Der LSVD fördert die bundesweite Vernetzung von Regenbogenfamilien u.a. im Rahmen der Initiative lesbischer und schwuler Eltern im LSVD (ILSE).

Es wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation, mehrjährige Berufserfahrung in der psychosozialen bzw. Familienberatung, der Beantragung und Bewirtschaftung öffentlicher Fördermittel und in der Zusammenarbeit mit Fachverbänden erwartet. Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und im Veranstaltungsmanagement sind erwünscht.

Darüber hinaus wird von Ihnen Sensibilität in Bezug auf die Vielfalt der LSBTI*-Familienformen, für Zwei-Väter- und Zwei-Mütter-Familien, trans* und inter* Familien, Mehreltern- und Einelternfamilien erwartet. Zudem erwartet man ein sicheres Auftreten, Kommunikationskompetenz, gute Selbstorganisation, selbständiges und teamorientiertes Arbeiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Erfahrung in der Betreuung von Webseiten ist erwünscht; Ihre Bereitschaft zu monatlichen Dienstreisen im Inland setzen man voraus. Es wird eine Fachkraft gewünscht, die die langjährige Arbeit im Themenfeld inhaltlich weiterentwickelt.

Es wird Ihnen eine spannende und anspruchsvolle Tätigkeit in einem wachsenden Verband geboten und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Motivation und Ihre Kenntnisse unter Beweis stellen können.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellung senden Sie bitte digital bis zum 18.11.2019 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2019

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

„Der 21. September 1954 war die Geburtsstunde des Weltkindertages. Damals empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollversammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.

Der Weltkindertag feiert dieses Jahr daher seinen 65. Geburtstag – und es gibt immer noch etwas zu tun: Der Einsatz für die Rechte der Kinder muss weiterhin gestärkt werden. Der diesjährige Weltkindertag steht auch deshalb unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ und fällt zusammen mit dem 30jährigen Bestehen des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“. Kinderrechte am Weltkindertag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen, ist selbstverständlich.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist sich dieser Aufgabe bewusst, und der Vorsitzende, Johannes Huber, erklärt hierzu:

‚Der diesjährige Weltkindertag trägt das richtige Motto. Kinder haben Rechte. Kinder sind Rechtssubjekte und keine Objekte. Wann immer Kinder betroffen sind, ist ihr Wohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Nach wie vor braucht es weitere Anstrengungen, um Kinder wirkungsvoll zu schützen, Kindergesundheit zu stärken, Bildungschancen zu verbessern, Kinderarmut zu bekämpfen und für mehr ehrliche Beteiligung von Kindern zu sorgen. Als Kinderkommission fordern wir, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen‘.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2019

Am 20. September ist Weltkindertag. Er steht dieses Jahr unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“. Die SPD-Bundestagsfraktion will Kinderrechte endlich klar und deutlich im Grundgesetz festschreiben.

„Wenn als Folge von ‚Kinderrechten im Grundgesetz‘ neue Kinderspielplätze, Jugendclubs, Kitas, Schulen, Radwege, Kinderkrankenhäuser, Parks und Jugendparlamente entstehen, ist das gut. Auch, wenn als Folge daraus unsere Initiativen für eine Absenkung des Wahlalters und die Ausweitung des Jugendchecks Rückenwind bekommen, begrüßen wir das ausdrücklich.

Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Kinder und Jugendliche stärken. Es geht im Kern darum, dass in Verwaltungen, Gerichten und Parlamenten die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche junger Menschen besser berücksichtigt werden. Wir wollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in einer maßgeblich von Erwachsenen geprägten Welt an prominenter Stelle, nämlich im Grundgesetz, festschreiben.

Eindeutig im Grundgesetz formulierte Kinderrechte unterstützen Eltern und andere Erwachsene dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag auch tatsächlich durchzusetzen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dafür gesorgt, dass die Einführung eines Kindergrundrechts im Koalitionsvertrag steht. Der Weltkindertag ist ein guter Anlass, unseren Koalitionspartner an dieses Vorhaben zu erinnern. Keine Angst vor starken Kinderrechten.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2019

Zum morgigen Weltkindertag erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

,Wir Kinder haben Rechte‘ – Das Motto des diesjährigen Weltkindertages bringt die Sache auf den Punkt: Kinder haben Rechte und diese Rechte gehören ausdrücklich in unser Grundgesetz. 30 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist es endlich an der Zeit, diesen Schritt zu gehen.

Wir Grüne haben schon im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kinderrechte mit einer starken Formulierung im Grundgesetz verankern soll. Denn jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Förderung. Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung. Der von den Jugendlichen von Fridays for Future initiierte morgige Klimastreik zeigt eindrücklich, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung formulieren und ausdrücken können. Ihre Meinung muss gehört werden und Beachtung finden. Der Staat hat die Aufgabe, bei allen Entscheidungen, die die Interessen von Kindern berühren, das Kindeswohl in den Fokus zu rücken.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich einen ernstzunehmenden Vorschlag hierfür auf den Tisch zu legen, der für alle Kinder und Jugendlichen einen echten Mehrwert schafft. Das geht nur mit einer starken Formulierung. Für Symbolpolitik sind wir Grüne nicht zu haben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2019

Ende 2018 lebten in Deutschland rund 10,5Millionen Kinder unter 14 Jahren. Anlässlich des Weltkindertages am 20.September beleuchtet das Statistische Bundesamt (Destatis) das durchschnittliche Leben eines Kindes in Deutschland bis zum Schuleintritt.

Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 787 500 Kinder geboren. Der beliebteste Name für neugeborene Jungen war Paul. Neugeborene Mädchen trugen im Jahr 2018 am häufigsten den Namen Marie (Quelle: Gesellschaft für Deutsche Sprache). Die beiden haben gute Chancen auf einen Geburtstag im Sommer. Nach Monaten betrachtet kamen sowohl die meisten Jungen als auch die meisten Mädchen im Juli zur Welt.

Unter den rund 10,5 Millionen Kindern unter 14 Jahren sind 5,4Millionen potenzielle Spielgefährten und 5,1Millionen mögliche Spielgefährtinnen von Paul und Marie. Dies spiegelt das Verhältnis von Jungen zu Mädchen zum Zeitpunkt der Geburt wider: Von 100neugeborenen Kindern sind statistisch gesehen etwa 51 Jungen und 49Mädchen.

Paul und Marie leben wahrscheinlich in Nordrhein-Westfalen – und mit ihnen rund 1,2Millionen Jungen und 1,1 Millionen Mädchen. Beide Kinder wachsen vermutlich bei ihren verheirateten Eltern im Haushalt auf, denn in rund 5,6 Millionen von 8,0 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern sind die Partnerinnen und Partner verheiratet; diese Gruppe stellt mit 70% den größten Anteil.

Bis zum Alter von zwei Jahren werden Paul und Marie vermutlich durch ihre Eltern betreut, wie insgesamt zwei Drittel aller Kinder dieses Alters. Vom dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt sind die meisten Kinder in einer Kindertagesbetreuung: Die Betreuungsquote der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren beträgt 93%.

Wenn sie sechs Jahre alt sind, wohnen Paul und Marie wahrscheinlich mit einem Bruder oder einer Schwester zusammen. Vier von fünf Kindern in diesem Alter leben mit mindestens einem Geschwisterkind in der Familie.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.09.2019

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen fordern anlässlich des Weltkindertags: Uneingeschränkte Berücksichtigung des Kindeswohls statt Abschiebungen um jeden Preis.

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen.An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch deutschlandweit werden bei Abschiebungen regelmäßig die Rechte von geflüchteten Kindern verletzt.

Immer wieder berichten Geflüchtete von brutalen, häufig nachts stattfindenden Abschiebungen von Familien mit Kindern, von Familientrennungen und von der Missachtung von Abschiebungshindernissen, die bei den betroffenen Kindern vorliegen. Die Flüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Jugendlichen ohne Grenzen fordern die beteiligten Behörden dazu auf, die in der UN-Kinderechtskonvention festgeschriebene vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls umfassend und uneingeschränkt zu achten.

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichwohl ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention)

Das Wohl des Kindes findet jedoch im Kontext von Abschiebungen regelmäßig keine Beachtung. Kinder, die von Abschiebungen betroffen sind, gehen hier zur Schule und in den Kindergarten, sind zum Teil in Deutschland geboren. Dem besonderen Bedarf geflüchteter Kinder nach einem sicheren und stabilen Zuhause und der Verwurzelung der Kinder in Deutschland wird bei Behördenentscheidungen in der Regel kein Gewicht beigemessen. Bei der Abschiebung selbst werden Kinder oft mitten in der Nacht von der Polizei aus dem Schlaf und aus ihrem Leben in Deutschland gerissen. Sie sind der Situation völlig hilflos ausgeliefert, können zum Teil nicht einmal ihre Sachen packen geschweige denn sich von ihren Freund*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen verabschieden.

Die Angst vor Abschiebungen ist für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein ständiger Begleiter. Sie haben Angst davor, in ein Land abgeschoben zu werden, aus dem sie mit ihren Eltern fliehen mussten oder in ein Land zurückkehren zu müssen, das sie noch nie gesehen haben“, beschreibt Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen die Situation.

Zum Teil erfolgen Abschiebung sogar aus Kindertagesstätten, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen heraus. So wurde etwa Anfang August ein 14-jähriges Mädchen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Kirchheim (Baden-Württemberg) in einer Nacht- und Nebel Aktion abgeschoben. Der besondere Schutzzweck von Jugendhilfeeinrichtungen als „sicheren Orten“ wurde dabei vollständig ignoriert. (www.elk-wue.de/02082019-diakonie-empoert-ueber-abschiebe-aktion)

Kinder und Jugendliche müssen zur Schule und Kita gehen können, ohne Angst zu haben. Jugendhilfeeinrichtungen müssen sichere Orte sein“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wir fordern von Bund und Ländern ein eindeutiges Bekenntnis zum Schutz vor Abschiebung aus Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen.

Bei Abschiebungen von Familien wird zudem teilweise massive Gewalt gegen Eltern angewendet, auch vor den Augen der Kinder, berichtet der Flüchtlingsrat Berlin.

Uns erreichen Berichte von Fesselungen, Schlägen und Einsatz von Pfefferspray gegen Eltern im Beisein ihrer Kinder “, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin. „Nicht selten sind Kinder nach solchen Abschiebungen traumatisiert oder retraumatisiert, nässen ein, sprechen mit niemandem mehr und haben furchtbare Alpträume.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.09.2019

Zum heutigen Tag des dritten globalen Klimastreiks – den sogenannten „fridays für future“-Protesten – und dem Weltkindertag wiederholt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ihre Forderung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die über 100 in der AGJ zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich einig: Der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker als bisher auf ihr Wohl ausrichten,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch am heutigen Tag in Berlin.

Seit genau 30 Jahren garantiert die UN-Konvention über die Rechte des Kindes allen Kindernu.a. das Recht ernstgenommen und beteiligt zu werden. Darüber hinaus lassen sich aus der Kinderrechtskonvention u.a. auch sogenannte ökologische Rechte für Kinder ableiten. Dazu gehören vor allem der Artikel 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, der Artikel 24 „das Recht jeden Kindes auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit“ und Artikel 27 „das Recht jeden Kindes auf angemessene Lebensbedingungen“. Zwischen Recht und Wirklichkeit klafft jedoch eine tiefe Spalte. Viele junge Menschen weltweit sind von den Folgen des Klimawandels wie Dürren etc. betroffen. Auch hierzulande hängt die Zukunft der jungen Generation von einer vernünftigen Klimapolitik ab.

„Der heutige Weltkindertag, der unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ steht, stellt die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt und die Klimaproteste machen deutlich, wie sehr sich junge Menschen beteiligen wollen und wie sie sich für ihre Zukunft einsetzen,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch. Um dieses auch rechtlich besser abzusichern, setzt sich die AGJ für die Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 2 des Grundgesetzes ein. In einem hinzuzufügenden Absatz des Artikels sollte, aus Sicht der AGJ, deutlich werden, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche ein Recht auf Entwicklung zu einer freien, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat und der Staat dies durch seine Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung fördert. Eine Änderung im Grundgesetz in diesem Sinne hätte rechtlich klare Auswirkungen. „Der Ausgangspunkt von Gesetz und Maßnahmen, die für die Gestaltung der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, wären dann die jungen Menschen selber,“ betonte der AGJ-Geschäftsführer.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Bundesregierung schon seit Jahren auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Änderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.09.2019

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ fordert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, die soziale Infrastruktur im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu gestalten:

„Das diesjährige Motto des Weltkindertags macht deutlich: Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen werden immer noch zu wenig bei den Planungen und Entscheidungen der sozialen Infrastruktur berücksichtigt. Nach wie vor gibt es Kinderarmut in Deutschland, fehlen Teilhabemöglichkeiten und Bildungsgerechtigkeit. Diese Realität steht im Widerspruch zu den Rechten von Kindern. Deshalb müssen alle Reformvorhaben, wie die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe oder der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, konsequent an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sein. Außerdem müssen alle Kinder besser über ihre Rechte informiert und bei der Gestaltung der Gesellschaft beteiligt werden. Nur so kann das Ziel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes – die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern – erreicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2019

Unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ finden heute in ganz Deutschland mehrere hundert Veranstaltungen zum Weltkindertag statt. Damit unterstreichen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die Forderung, dass alle Kinder besser über ihre Rechte informiert, dass sie ernster genommen und mehr an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt werden. Aus Sicht der beiden Kinderrechtsorganisationen muss das auch einhergehen mit einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland, zuvorderst durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die größten Veranstaltungen zum Weltkindertag 2019 mit jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besuchern finden heute in Köln und Berlin statt.

Bei der Eröffnung des Weltkindertagsfestes in Berlin appellierte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren hat dieses wichtige Abkommen weltweit und in Deutschland geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Ihrer Perspektive wird heute mehr Aufmerksamkeit geschenkt, Kinder mehr als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Trotzdem werden nach wie vor die Interessen von Kindern im täglichen Leben und im Handeln von Behörden und Verwaltungen vielfach übergangen. Das muss sich ändern“, so Thomas Krüger.

„Es ist an der Zeit, den Rechten von Kindern oberste Priorität einzuräumen. Ich wünsche mir, dass wir junge Menschen ganz selbstverständlich in Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Justiz einbeziehen. Denn sie sind auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sie sind Patientinnen und Patienten, sie sind von Umweltauswirkungen und von Verwaltungshandeln betroffen. Aber sie sind keine kleinen Erwachsenen. Jedes Kind sollte deshalb ein eigenes Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung haben. Das Wohl der Kinder muss bei jedem staatlichen Handeln berücksichtigt werden. Und jedes Kind hat ein Recht, mit seiner Meinung gehört zu werden. Das Grundgesetz ist der Wertekompass, der uns leitet. Genau hier müssen wir die Kinderrechte verankern“, betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

„Kinder sind bereits heute Träger von Grundrechten, sie haben eine eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Aus dem Verfassungstext geht das allerdings bislang nicht ausdrücklich hervor. Das wollen wir ändern: Ich will, dass ihre Rechte wie die anderen wesentlichen staatlichen Werteentscheidungen ausdrücklich in unserer Verfassung formuliert werden. Kinderrechte gehören als Grundrechte ins Grundgesetz, denn die Regelungen im Grundgesetz sind die Basis für unser gesamtes Rechtssystem“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

„Heute wachsen immer mehr Kinder und Jugendliche in Städten auf. Das eröffnet ihnen viele Möglichkeiten – wie einen besseren Schulzugang, mehr Ausbildungsplätze und Jobs. Damit sich die Chancen und Herausforderungen der Urbanisierung als Motor für Wachstum, Innovation, Vielfalt und Vernetzung positiv für jedes Kind auswirken können, ist es wichtig, die Kinderrechte in Städten zu stärken. Denn nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche geschützt, gefördert, beteiligt und ernst genommen werden, ist wirklich zukunftsfähig“, erklärte Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland.

Die Weltkindertagsfeste in Berlin und Köln sind die größten nichtkommerziellen Kinderfeste in Deutschland. Partner des Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Hauptstadt Berlin ist UNICEF Deutschland. Die Veranstaltung in Köln wird von UNICEF Deutschland, der Stadt Köln und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung organisiert.

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschlandmit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ unter www.weltkindertag.de.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.09.2019

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (69 Prozent – plus 5 Prozent gegenüber 2016) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dieser Meinung sind vor allem die ältere Bevölkerung (76 Prozent der über 60-jährigen – plus 8 Prozent) und Menschen mit einem hohen Bildungsabschluss (76 Prozent – plus 10 Prozent). 28 Prozent der Bevölkerung zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum morgigen Weltkindertag.

Auffällig sind die unterschiedlichen Zustimmungswerte bei dieser Frage in den politischen Lagern: Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die Grünen-Anhänger/innen mit 86 Prozent sowie die Anhänger/innen von SPD und FDP mit jeweils 70 Prozent, während die Unions-Anhänger/innen mit 68 Prozent knapp unter dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich Linke- und AfD-Anhänger/innen mit jeweils 61 Prozent. Dabei sind seit 2016 besonders große Veränderungen bei den Anhänger/innen der Grünen (plus 8 Prozent), der Linken (plus 5 Prozent) und der FDP (minus 14 Prozent) zu verzeichnen.

Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 88 Prozent der Befragten (minus 2 Prozent) Familie und Elternhaus in der Pflicht, 69 Prozent (plus 4 Prozent) Schule und Kita. Mit sehr weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine mit 9 Prozent, sowie politische Parteien, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und Kinder- und Jugendverbände mit jeweils 7 Prozent.

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten die Befragten eine Reihe von Maßnahmen für sinnvoll, aber gegenüber 2016 mit niedrigeren Zustimmungsraten. 87 Prozent der Befragten sprechen sich für mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit aus. Als weitere wichtige Maßnahmen präferieren 84 Prozent eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen, und 80 Prozent die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern sein sollte, und dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten. Dafür sprechen sich 74 Prozent bzw. 72 Prozent aus.

„Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss von jeder Generation neu gelernt werden. Dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe müssen wir uns nach wie vor stellen. Gleichzeitig freut es uns sehr, dass das Vertrauen der Erwachsenen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, gestiegen ist. Dabei zeigen beispielsweise die Diskussion um die Reform des Urheberrechts oder die Fridays-for-Future-Bewegung sehr deutlich, mit welchem Engagement und welcher Kompetenz Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren um komplexe Probleme streiten können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Umfrageergebnisse sind auch ein starkes Plädoyer für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland, für eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen und für die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Damit ist das ,Hausaufgabenheft der politischen Parteien‘ schon gut gefüllt“, so Krüger weiter.

„Demokratie ist die Möglichkeit zur Selbstentfaltung, und gleichzeitig dürfen die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verloren werden. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2019 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.012 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen und ausgewählten Grafiken findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag2019.de.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2019

„Wohlfeil, überflüssig und problematisch“: Mit eindringlichen Worten warnt der Familienbund derKatholiken anlässlich desWeltkindertages (20.9.2019) vor einer geplanten Verfassungsänderung zur Einführung von Sondergrundrechten für Kinder. „Es besteht kein Reformbedarf. Kinder sind schon heute umfassend durch das Grundgesetz geschützt“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.„Es gibt weder eine Gesetzeslücke im Grundgesetz – wie Befürworter einer Verfassungsänderung immer wieder glauben machen wollen – nochjuristischen Klarstellungsbedarf. Die Meinung der Verfassungsrechtler lässt hierkeine Zweifel. Eindeutiger und umfassender als heute können die Grundrechte für Kinderin Deutschland kaum formuliert sein. Kinder haben als Menschen alle Grundrechte. Die Rechte von Kindern hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont.“ Eine Verfassungsänderung würde nach Hoffmanns Worten indes Gefahren bergen: „Sondergrundrechte für Kinder könnten das wohl austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kindern und Staat aus dem Gleichgewicht bringen und zum Vehikel für mehr Staatsinterventionen werden. Es geht um nicht weniger als darum, das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern zu verteidigen – gerade auch im Sinne der Kinder.“

„Eine Änderung des Grundgesetzes darf nicht ohne Not vorgenommen werden“, sagte Hoffmann, „vor allem dann nicht, wenn am Ende eine empfindlicheSchwächung des Erziehungsrechts der Eltern stehen könnte. Das wäre fatal und würde der Institution der FamilieSchaden zufügen.“ „Es ist ja gerade das Grundgesetz, dass den Eltern die primäre Verantwortung für die Kindererziehung zuweist“, sagte Hoffmann. „Damiterkenntdie Verfassung an, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Das Erziehungsrecht der Eltern ist ein pflichtgebundenes, dem Kindeswohl und dem Schutz des Kindes dienendes Recht. Dem Staat ist nur ein Wächteramt zugewiesen. Er greift ein, wenn dieEltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungspflicht versagen und das Kindeswohl gefährdet ist. All das ist Teil des schon seit langem geltenden Schutzkonzeptes für Kinder. Dazu gehört auchder Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Erziehung der Eltern. Wir sind gut beraten, wenn wir dieses exzellente und bewährte Schutzkonzept und die damit verbundeneErziehungsverantwortung der Eltern bewahren.“

„Das Grundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politik aber nicht.“

Während Hoffmann das verfassungsrechtliche Schutzkonzept für Kinder in Deutschland für vorbildlich hält, mahnt er nachdrücklich an,die Stellung von Kindern in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Am Schutz für Kinder durch Grundrechte mangele es aber geradenicht. Vielmehrmüsse in der Einzelgesetzgebung noch viel verbessert werden, insbesondere bei Themen, die für Kinder wichtig seien, zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendhilfe,dem Kinderschutz und den monetären Leistungen für Kinder. Der beste Schutz für Kinder sei nach Hoffmanns Worten eine engagierte Familien- und Bildungspolitik, die die Lebensbedingungen von Familienverbessere.

Ansprüche auf konkrete familienpolitische Maßnahmen würden sich nach Hoffmanns Worten aus dem Grundgesetz nicht ergeben, auch nicht aus neuen Sondergrundrechten für Kinder. Hier hätten manche Befürworter einer Verfassungsänderung illusionäre Vorstellungen. „DasGrundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politikaber nicht.“

„Es kommtdarauf an, dieLage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

Hoffmann wies darauf hin, dass derInhalt des Grundgesetzes weitaus mehr sei als dessen Wortlaut. Vor allem habe auch die umfassende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte für Kinder immer wieder ausformuliert. „Ich habe den Eindruck,dass der Ruf nach einer Verfassungsänderung unserer schlechtes Gewissen gegenüber denKindern in unser Gesellschaft beruhigen soll. Wir haben in der Vergangenheit nicht genug für Kinder getan. Jetzt kommtes darauf an, die Lage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

Im aktuellen Themenheft der „Stimmeder Familie“ des Familienbundes der Katholiken unter demTitel „Kinderrechte ins Grundgesetz?“ diskutierennamhafte Rechtswissenschaftler und Politiker die Frage einer Verfassungsänderung, darunter Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Prof. Dr. Günter Krings, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Grigorios Aggelidis. Sie finden das Themenheft hier auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 19.09.2019

SCHWERPUNKT II: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordert das ZFF die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern und die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenzuführen und als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld auszugestalten.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit: Unter den 3,41 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, werden 76 Prozent zu Hause versorgt und dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt, so das Statistische Bundesamt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Mit der Pflege- und Familienpflegezeit sind zwar Instrumente geschaffen worden, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern, die gesetzlichen Regelungen lassen die meisten pflegenden Angehörige jedoch im Stich.

Die niedrige Inanspruchnahme zeigt, dass die Leistungen für informell Pflegende wenig attraktiv sind. Vor diesem Hintergrund fordert das ZFF, die Pflegezeit und Familienpflegezeit als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammenzuführen und analog zum Elterngeld auszugestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.09.2019

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Die pflegenden Angehörigen sind häufig dreifach belastet: Pflege kostet Zeit, sie kostet Geld, wenn die Arbeitszeit reduziert werden muss und Hilfsmittel benötigt werden, und sie kostet auch Kraft. Mit den Möglichkeiten, wie Angehörige besser unterstützt werden können, befasst sich die heutige Fachtagung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey nimmt ab 11 Uhr an der Tagung teil und berät mit Expertinnen und Experten auch über den ersten Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Nach vier Jahren Amtszeit hat der Beirat dem BMFSFJ im Sommer seinen Bericht vorgelegt, der auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender, berufstätiger Angehöriger enthält. Der Bericht ist inzwischen veröffentlicht und kann auf der Seite https://www.wege-zur-pflege.de/beirat.html abgerufen werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörige haben unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Ohne sie wäre Pflege in Deutschland undenkbar. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist daher eine wichtige Zukunftsaufgabe, das ist auch ein Ergebnis des Berichts des Unabhängigen Beirates. Deswegen prüfen wir gerade, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte: Eine Art Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld, das den Angehörigen über einen gewissen Zeitraum mehr finanziellen Spielraum gibt und ermöglicht, dass sie weiter im Beruf bleiben können, während sie pflegen. Auch wenn eine solche große Maßnahme nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren. Bei der heutigen Fachtagung starten wir damit.“

Woche der Demenz: Giffey besucht Altenpflege-Einrichtung

Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen eine gezielte Unterstützung, damit sie gut versorgt werden, der Alltag nicht zur Überforderung wird und sie Teil der Gesellschaft bleiben. Aus Anlass der „Woche der Demenz 2019“ besucht Bundesfamilienministerin Giffey heute um 15 Uhr die Altenpflege-Einrichtung „St. Elisabeth-Stift“ in Berlin-Prenzlauer Berg, gemeinsam mit Prof. Dr. Pierluigi Nicotera, dem Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE).

Im Rahmen der „Woche der Demenz“ vom 14.-21.09.2019 setzen sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Etwa 1,7 Millionen Menschen sind in Deutschland an Demenz erkrankt. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz das ganze Leben auf den Kopf. Wir arbeiten gemeinsam daran, die Situation und die Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern und ihre Angehörigen zu entlasten. Dafür brauchen wir starke Partner aus der Wissenschaft wie das DZNE genauso wie die 500 engagierten Lokalen Allianzen, die von meinem Ministerium gefördert werden. Außerdem haben wir die Entwicklung einer Nationalen Demenzstrategie gestartet.“

An der Nationalen Demenzstrategie arbeitet das BMFSFJ gemeinsam mit dem BMG, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden und der Zivilgesellschaft. Die Strategie soll bis zum Sommer 2020 fertig sein und hat unter anderem zum Ziel, eine gute Beratung für Menschen mit Demenz zu sichern und ihnen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Ein wichtiger Partner dabei ist das Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), das erforscht, wie die Therapien und die Versorgung von Menschen mit Demenz verbessert werden können.

Aktuelle Studien des DZNE zeigen: eine Versorgung von Menschen mit Demenz in Netzwerkstrukturen führt zu einer signifikanten Entlastung der Angehörigen. Prof. Dr. Pierluigi Nicotera: „Vor allem die Belastung durch praktische Pflegetätigkeiten nimmt ab. Auch die Belastung durch den Umgang mit Behörden und Institutionen sowie durch Konflikte mit Beruf und Familie verringert sich. Darüber hinaus fördern Netzwerkstrukturen die Integration der Menschen mit Demenz in das Gesundheitssystem. Überdies konnte gezeigt werden, dass Angehörige von individueller Unterstützung profitieren, wenn sie Zugang zu sogenannten Care Managern haben. Das sind spezifisch qualifizierte Pflegekräfte, die eine vernetzte Versorgung kosteneffektiv und wirksam koordinieren können.“

Das BMFSFJ hat die Gründung von 500 Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz von 2012 bis 2018 gefördert (jeweils mit 10.000 Euro), zum Beispiel das Netzwerk „QVNIA – Qualitätsverbund Netzwerk im Alter“ in Berlin-Pankow. Die Lokalen Allianzen werden durch eine Netzwerkstelle bei der BAGSO weiter unterstützt. Im Netzwerk QVNIA arbeiten viele Akteure zusammen, um eine gute Qualität der Versorgung zu gewährleisten und neue Angebote zu entwickeln. Das Netzwerk hat zum Beispiel im ganzen Bezirk Schutzräume eingerichtet, in denen Menschen mit Demenz aufgenommen und betreut werden, die sich verlaufen haben, bis ihr Wohnort ausfindig gemacht wurde. Einer dieser Schutzräume befindet sich im St. Elisabeth-Stift.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.09.2019

„Statt wirksamer Entlastung und Absicherung bekommen pflegende Angehörige von der Bundesregierung weiterhin nur ideologischen Quark aus dem 19. Jahrhundert serviert“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Aktionstags pflegender Angehöriger am 8. September. Zimmermann weiter:

„Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Pflege wieder einmal zur familiären Aufgabe erklärt und sie damit faktisch vor allem Frauen zugeschoben. Diesem Rollenverständnis aus dem 19. Jahrhundert folgt die Pflegepolitik der Bundesregierung insgesamt. Die sogenannte Konzertierte Aktion Pflege hat für pflegende Angehörige nichts anzubieten als den Einsatz ambulanter Pflegefachpersonen, insbesondere zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Nahezu höhnisch klingt das ergänzende Vorhaben, die ‚Situation pflegender Angehöriger in den Blick‘ zu nehmen. Angesichts der Probleme, mit denen pflegende Angehörige zu kämpfen haben, ist das offensichtlich zu wenig.

Pflege muss gesamtgesellschaftlich eingebettet und gestaltet werden. Das beinhaltet eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die aus dem Beruf ausscheiden. Weil aber viele pflegende Angehörige in ihren Jobs bleiben wollen, sind auch deutlich mehr teilstationäre Angebote sowie bezahlbare und wohnortnahe Tagespflegeplätze vonnöten. Die Arbeitgeber müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, etwa durch Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall. Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit müssen zudem Verdienstausfälle wirklich kompensieren und auch für Altersrentner möglich sein. Reha-Leistungen sind zügig und unbürokratisch zu gewähren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2019

Heute stellt im Rahmen einer Fachtagung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor.

Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Der Beirat hat mit seinem Bericht zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation erwerbstätiger pflegender Angehöriger unterbreitet und wir freuen uns, dass diese nun der Öffentlichkeit zugänglich sind.“

Ziel der Arbeit des Beirates war die Erörterung der Frage, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige und Berufstätigkeit der pflegenden Angehörigen gut miteinander vereinbart werden können. Grundlage hierfür ist eine Bestandsaufnahme.

Brigitte Döcker: „Schon heute gibt es rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Zahl steigt, während die Zahl der Angehörigen, die pflegen könnten, sinken wird. Die derzeit vorhandenen gesetzlichen Regelungen aus Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz werden dabei schon heute vergleichsweise wenig in Anspruch genommen, denn sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen.“

Die Empfehlungen des Beirates sind umfassend und bieten gute Ansätze, um die mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

„Wir begrüßen es, dass der Beirat die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht und dabei individuelle Entscheidungen für oder gegen die Übernahme der Pflege von eigenen Angehörigen respektiert wissen will. Wir unterstützen insbesondere die Empfehlungen des Beirates, Freistellungsmöglichkeiten deutlich auszuweiten und eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige pflegende Angehörige einzuführen.

Es gilt nun, die Empfehlungen des unabhängigen Beirates aufzugreifen und mit der Schaffung von Rechtsansprüchen und Rahmenbedingungen umzusetzen. Denn wir brauchen zügig gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit besser als bisher in Einklang bringen lassen.“ so Döcker.

„Die AWO fordert einen Rechtsanspruch auf familiäre Pflege für berufstätige pflegende Angehörige“, ergänzt sie, „und dieser muss Maßnahmen beinhalten, die die Pflegenden finanziell und zeitlich entlasten und ihnen helfen, die eigene Gesundheit zu erhalten.“

Darüber hinaus brauchen wir eine grundsätzliche Debatte darüber, welchen Stellenwert familiäre Pflege und Fürsorge in unserem Land haben sollen. Denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Die AWO fordert deshalb ein verständliches, am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – auch dann, wenn sie pflegen oder pflegebedürftig sind.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2019

Wer Angehörige pflegt, bringt in der Regel viele Opfer. Dass es so ist, liegt auch an der unzureichenden Entlastung pflegender Angehöriger. Fast fünf Millionen Menschen in Deutschland sorgen für pflegebedürftige Angehörige. Davon sind zwei Drittel Frauen, die üblicherweise sowieso schon stärker durch Vereinbarkeitsfragen belastet sind als Männer.

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages „Pflegende Angehörige“ am 9. September fordert die AWO deshalb deutlich mehr Unterstützung und angemessene Entlastungsleistungen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir sind pflegenden Angehörigen für ihren Dienst zu großem Dank verpflichtet. Das ist gelebte Solidarität! Ohne den enormen Einsatz der Familie und anderer Bezugspersonen ist die Betreuung Pflegebedürftiger nicht vorstellbar. Sie verdienen dafür deutlich mehr Anerkennung, aber vor allem konkret spürbare Unterstützung: angemessene Ersatzleistungen, um z. B. Verdienstausfälle durch die Übernahme von Pflege aufzufangen, bessere Unterstützungs- und Beratungsstrukturen und einen Rechtsanspruch auf familiäre Pflege für berufstätige pflegende Angehörige.

Pflegende Angehörige sind durch die Pflege vielfältigen gesundheitlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Pflegende Angehörige verlieren so Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. In der Folge sind sie auf Hartz IV-Leistungen angewiesen bzw. schließlich auf Grundsicherung im Alter. Damit gehen oft zunehmende Isolation und soziale Ausgrenzung einher. Wenn sie nicht mehr pflegen müssen, brechen deshalb viele Angehörige regelrecht zusammen und werden selbst krank.

Brigitte Döcker: „Pflege darf nicht arm machen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien dürfen nicht noch zusätzlich zu ihrer Arbeit übermäßig für die Pflege zur Kasse gebeten werden, z. B. durch steigende Zuzahlungen zur Pflege. Der demografische Wandel in Deutschland wird die Situation verschärfen. Wir fordern deshalb seit Langem eine Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege und rufen die Politik dazu auf, endlich zu handeln.“

Anfang 2019 hat die AWO dafür über 70.000. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Pflege muss nun bald folgen.

Die AWO selbst bietet Pflegeberatung bereits bundesweit in Ihren Einrichtungen und Diensten, sowie als Telefon- und als Onlineberatung kostenlos an und kennt daher die Fragen, Sorgen und Nöte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen aus erster Hand (www.awo-pflegeberatung.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.09.2019

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für pflegende Frauen und Männer mit der Schaffung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten zu erleichtern. Aktuelle Daten zeigen wieder einmal: Gut drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – einen erheblichen Teil der Pflegearbeit übernehmen Frauen.

Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oft ganz oder teilweise– mit den entsprechenden Konsequenzen für ihre berufliche Entwicklung sowie ihre Renten. Die Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten würde pflegende Frauen besser absichern und Männer ermutigen, Pflegeaufgaben zu übernehmen.

Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit und Pflege, in dem der DF Mitglied ist, hat im Juli seinen ersten Bericht inklusive Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Giffey übergeben. Nun wurde dieser Bericht veröffentlicht: https://www.wege-zur-pflege.de/beirat.html. Wir begrüßen es sehr, dass der Bericht Handlungsempfehlungen enthält, die unserer Beschlusslage entsprechen: Die Forderung nach der Einführung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten sowie auch die Subventionierung haushaltsnaher Dienstleistungen durch öffentliche Zuschüsse.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 06.09.2019

Am 17. September 2019 stellte im Rahmen der Fachtagung „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ersten Bericht des unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Öffentlichkeit vor.

Der unabhängige Beirat, vom Bundesministerium in 2015 eingesetzt, nahm in seinem Bericht Stellung zur aktuellen Situation der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zeigt Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf und formuliert Handlungsempfehlungen.

„Als Familienverband begrüßen wir die Handlungsempfehlungen des Beirats und unterstreichen ebenfalls, dass Pflege, wie die Erziehungsleistungen der Familien, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt“, so Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Für die Familien des Verbandes im besonderen Maße relevant seien die Empfehlungen in Bezug auf eine kultursensible Ausrichtung der Beratungsangebote, die darüber hinaus mehrsprachig, barrierefrei und geschlechtersensibel sein sollten. „Wir unterstützen auch insbesondere die Empfehlung von Maßnahmen, die eine geschlechtergerechte Vereinbarung von Pflege und Beruf fördern. Auch in unseren Familien wird die Pflege noch überwiegend von den Frauen durchgeführt“, führt Stöcker-Zafari weiter aus. Hier spiele es zudem eine Rolle, dass der Begriff der nahen Angehörigen ausgeweitet werden müsse.

„Vereinbarkeit muss aber noch fairer werden, nicht nur in Bezug auf die Frauen, die überwiegend Sorge- und Pflegearbeit leisten, sondern, dass ebenso eine angemessene Bezahlung der Pflegezeit umgesetzt wird. Das ist besonders für Familien mit geringem Einkommen wichtig. Alles andere wäre sozial ungerecht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.09.2019

Ein „Familienpflegegeld“ zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts der extrem hohen Zahl pflegender Angehöriger. Laut Statistischem Bundesamt werden 1,76 Millionen pflegebedürftige Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt, was fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland ausmacht (3,41 Millionen Menschen). In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung. Darüber hinaus fordert der Paritätische die Stärkung von Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

„Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Der Verband fordert einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit. Die Höhe der Lohnersatzleistung würde wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen nicht gerecht, kritisiert der Paritätische, was sich auch in der geringen Inanspruchnahme zeige. „Menschen dürfen nicht genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen beizustehen“, so Schneider. „Der derzeitige Anspruch auf befristete Freistellung ohne jegliche finanzielle Absicherung nützt den Betroffenen im Ernstfall wenig.“ Alarmieren müsse vor diesem Hintergrund, dass mehr als 280.000 Menschen auf Grund von Pflegetätigkeiten dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen und pflegende Menschen auf Hartz IV angewiesen sind. Auch der durch das Bundesfamilienministerium berufene unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf habe in seinem Bericht jüngst entsprechenden Handlungsbedarf formuliert und eine Regelung orientiert am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz empfohlen.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote notwendig. „Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeplätze sind derzeit Mangelware, dabei tragen sie nachweislich enorm zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Die häusliche Pflegesituation fordert alle Beteiligten heraus und strapaziert auf Dauer selbst die innigste Beziehung. Die professionell abgesicherte, temporäre Auszeit bietet sowohl Pflegenden als auch Pflegebedürftigen Entspannung“, so Schneider. Der Paritätische begrüßt, dass im Koalitionsvertrag von SPD und Union entsprechende Maßnahmen verankert seien. Unter anderem habe die Große Koalition ein jährliches Budget angekündigt, über das pflegende Angehörige zukünftig in der Lage sein sollen, flexibel Entlastungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Auch sei angekündigt, Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken. Entsprechende Eckpunkte lägen jedoch bis heute noch nicht vor. Jetzt müsse die Große Koalition ihren Worten zügig Taten folgen lassen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 03.09.2019

SCHWERPUNKT III: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019

Trotz aller Kraftanstrengungen:Die unzureichende Personalausstattung in deutschen Kitas wird zunehmend zum Problem. Zwar hat sich die Zahl der pädagogischen Fachkräfte durch den Kita-Ausbau deutlich erhöht, doch die Personalschlüssel verbessern sich vielerorts zu langsam. Der Personalmangel belastet nicht nur die Kita-Qualität, sondern auch die Erzieherinnen und Erzieher und erschwert es, mehr Menschen für den Beruf zu begeistern.

Mit dem Kita-Ausbau ist von 2008 bis 2018 die Zahl des pädagogi-schen Personals um 54 Prozent angestiegen, von 379.146 auf 582.125. Diese enorme Aufstockung des Kitapersonals ist ein erheblicher Erfolg. Zudem zeigt sich seit 2013 –dem Jahr der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz – eine im bundesweiten Durchschnitt verbesserte Personalsituation in den Kitas.

Konkret heißt das: Am 1. März 2013 war eine vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft in Krippengruppen rein rechnerisch noch für 4,6 ganztagsbetreute Kinder zuständig. Am 1. März 2018 waren es 4,2 Kinder. Auch inKindergartengruppen gab es eine Verbesserung: verantworteten Erzieherinnen und Erzieher 2013 die Förderung von 9,6 Kindern, waren es im Jahr 2018 nur noch 8,9 Kinder. Trotz dieser Entwicklung sorgen die Personalschlüssel vielerorts nach wie vor dafür, dass in zahlreichen Kitas nicht kindgerecht betreut werden kann und die Arbeitsbelastung für die Fachkräfte sehr hoch ist. Zu diesen Ergebnissen kommt das diesjährige Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt, dass füreine kindgerechte Betreuung in Krippengruppen maximal drei Kinder auf eine pädagogische Fachkraft kommen und in Kindergartengruppen 7,5.

Bundesweit einheitliche Standards für gleiche Bildungschancen und Arbeitsbedingungen

Die im bundesweiten Durchschnittverbesserten Personalschlüssel verdecken die unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken in den Ländern. So gibt es Länder wie Bremen und Thüringen, in denen sich die Personalausstattung sowohl in Krippen – als auch Kindergartengruppen verschlechtert hat oder stagniert. Andernorts, wie etwa in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg, haben sich die Personalschlüssel von einem ungünstigen Ausgangsniveau deutlich verbessert. Hervorzuheben ist hier Mecklenburg-Vorpommern, wo bei den Personalschlüsseln der größte Qualitätssprung für die älteren Kinder gelungen ist (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 13,2). Baden-Württemberg konnte in beiden Gruppenformen seine bereits günstigen Personalschlüssel sogar weiter ausbauen. Insgesamt hängen die Bildungschancen trotz des Qualitätsausbaus der vergangenen Jahre noch immer stark vom Wohnort ab. So ist in Meck-lenburg-Vorpommerns Kindergartengruppen eine Fachkraft rein rechnerisch für 13,2 und in Baden-Württemberg für 7,0 Kinder zuständig. Im Krippenbereich zeigt sich zwischen Sach-sen und Baden-Württemberg eine ebenso große Kluft (1 zu 6,2 und 1 zu 3,0). Je nach Land oder auch Kommune muss das Kitapersonal also unter sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen die Bildung und Entwicklung von Kindern fördern.

Das Betreuungsverhältnis sieht im Kitaalltag sogar noch ungünstiger aus. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass rund ein Drittel der Arbeitszeit einer Erzieherin für Aufgaben außerhalb der pädagogischen Praxis benötigt wird; zum einen beispielsweise für Elterngespräche, Qualitätsentwicklung oder Bildungsdokumentationen, zum anderen für Urlaub und Fortbildungen. In Mecklenburg-Vorpommerns Kindergartengruppen muss dann beispielsweise eine Mitarbeiterin fast 20 Kinder, in Baden-Württemberg hingegen 10,5 Kinder betreuen. Längere Ausfallzeiten durch Krankheit verschlechtern die Betreuungssituation noch weiter, wenn kein Vertretungspersonal zur Verfügung steht.

Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, bedauert: „Das Gute-Kita-Gesetz ist eine vertane Chance. Es fehlen im Gesetz bundesweit einheitliche Standards für die Personalausstattung, damit überall kindgerechte Betreuungsverhältnisse und gleiche Arbeitsbedingungen realisiert werden können.“

Personal hat Vorrang: Mindestens 106.500 Fachkräfte notwendig

Dräger sorgt vor allem die angespannte Situation des Kitapersonals: „Der Fachkräftebedarf wird weiter steigen: Für mehr Plätze, eine gute Kitaqualität und den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder brauchen wir mehr Erzieherinnen und Erzieher. Diese können wir nur gewinnen und halten, wenn die Arbeitsbedingungen gut und attraktiv sind. Kindgerechte Personalschlüssel sind dafür eine wichtige Stellschraube.“ Insgesamt brauche es, so Dräger, fast 106.500 zusätzliche Fachkräfte, um die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung zu realisieren.

Um neue Fachkräfte zu gewinnen, fordert er zudem Verbesserungen im Ausbildungssystem für Erzieherinnen und Erzieher: bundesweit kostenfreie Ausbildung, eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie Renten- und Sozialversicherungspflicht für alle Ausbildungsgänge. Zudem sollen die derzeit entstehenden unterschiedlichen Wege in den Beruf – beispielsweise für Quereinsteiger – keine Absenkung des bisherigen formalen Qualifikationsniveaus nach sich ziehen.

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war der 15. März 2008 und jeweils der 1. März 2013 und 2018. Die Berechnungen für 2018 wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen durchgeführt. Die aktuellen Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile.

Der Personalschlüssel ist einzentrales strukturelles Qualitätsmerkmal von Kitas. Nach Empfehlung der Bertelsmann Stiftung sind für eine gute Kita auch Standards für eine professionelle Leitungsausstattung, berufsbegleitende Beratung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte und eine gute Mittagsverpflegung wichtig. Zusammenfassende Darstellung der wissenschaftlichen Studien zu den Arbeitszeitanteilen verschiedener Aufgabenbereiche von Fachkräften vgl. Viernickel und Schwarz (2009).

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 26.09.2019

Zur Bertelsmann-Studie über Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Die Studie zeigt deutlich, dass Deutschland weit entfernt von einem guten Betreuungsschlüssel ist. Die Fachkraft-Kind-Relation hat sich zwar leicht verbessert. Doch gerade die bereinigten Zahlen offenbaren einen eklatanten Personalmangel zu Lasten unserer Kinder. Umso erschreckender ist es, dass Familienministerin Giffey mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz die Chance für wirkliche Qualitätsverbesserungen verpasst hat. Denn anstelle von mehr Erziehern und besseren Rahmenbedingungen finanzieren die Länder die eigenen Wahlversprechen von beitragsfreien Kitas. Nicht hinnehmbar sind außerdem die massiven Unterschiede in der Betreuung zwischen den Ländern. Deshalb benötigen wir dringend bundeseinheitliche Mindeststandards. Denn der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, welche Chancen unsere Kinder auf eine gute Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 26.09.2019

Anlässlich der Veröffentlichung des diesjährigen Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung fordert der AWO Bundesverband dazu auf, die Anstrengungen bei den Ausbildungs- und Beschäftigungssituationen von Erzieher*innen massiv zu erhöhen und die Rahmenbedingungen endlich nachhaltig zu verbessern.

Dazu erläutert Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler: „Eine gute Bildungsqualität in Kita und Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder muss natürlich gefordert werden. Aber wir brauchen auch die Fachkräfte, die mit Wissen, Empathie und Engagement diese verantwortungsvolle Arbeit leisten können. Da sind das Gute-Kita-Gesetz und die Fachkräfteoffensive zwar Schritte in die richtige Richtung, aber nur Tropfen auf den heißen Stein.“

Zwar zeigen die Daten des Ländermonitorings, dass sich der Anstieg an pädagogischem Personal insgesamt auch in einer kontinuierlichen Verbesserung des Personalschlüssels äußert. Diese Verbesserungen entsprechen aber noch lange nicht den wissenschaftlich empfohlenen Betreuungsschlüsseln. Von bundeseinheitlichen Standards, welche auch gleichwertige Lebensverhältnisse befördern würden, sind die Bundesländer folglich noch weit entfernt.

Neben der Ungleichheit der kindlichen Betreuungsverhältnisse sind aber auch die Erzieher*innen selbst die Leidtragenden. Wolfgang Stadler hierzu: „Wir können die stetig steigenden Belastungen im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung nicht mehr übersehen: Die Fachkräfte arbeiten bereits jetzt am Limit. Die Rahmenbedingungen müssen sich verbessern: für die Beschäftigten, die ihre Arbeit mit Engagement und hohen Qualitätsansprüchen erfüllen möchten, und für die Kinder, die ein Recht auf bestmögliche Bildung, Erziehung und Betreuung haben.

Stadler: „Der Beruf der Erzieher*innen muss gesellschaftlich anerkannt und in seiner Attraktivität aufgewertet werden! Die AWO fordert deshalb die Bundesregierung, Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften auf, sich gemeinsam für bessere und attraktivere Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Beschäftigung von Erzieher*innen einzusetzen. Das heterogene und unübersichtliche Ausbildungssystem muss durchlässiger werden und Aufstiege ermöglichen, Ausbildungsstandards sind zu sichern und auszubauen und nicht abzusenken. Eine Ausbildungsvergütung sollte selbstverständlich werden und würde eine Ausbildung auch denjenigen ermöglichen, die sich das bisher nicht leisten konnten. Ein Schulgeld für angehende Erzieher*innen schafft eine Schieflage im Vergleich zu Auszubildenden im dualen System und ist sozial ungerecht. Unser Anspruch ist eine kostenlose Bildung für alle jungen Menschen bei hohen Qualitätsstandards.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.09.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel als auch bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität, um allen Kindern im frühkindlichen Bildungsbereich besser als bisher gerecht zu werden und den Flickenteppich bei der Personalausstattung zu beenden. Notwendig sind zudem mehr Anstrengungen, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit partizipatorischer und inklusiver Erziehungs- und Bildungsarbeit wirksam begegnen zu können.

„Die jährlich von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Personalausstattung in deutschen Kitas gleichen immer wieder einem Trauerspiel. Bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas geht es viel zu langsam voran. Wir sind weiterhin fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten fünf Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir bei gleichbleibenden Bedingungen noch 10 Jahre bei Kindergartengruppen und sogar 15 Jahre bei den Krippengruppen, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Und da sind Elterngespräche, Bildungsdokumentationen, Urlaub, Fortbildungen oder Ausfallzeiten durch Krankheit noch gar nicht mit eingerechnet. Diese Bummelei bei der Verbesserung der Kita-Qualität ist fahrlässig und muss ein Ende haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019“ der Bertelsmann Stiftung.

„Die vom Bund im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen konsequent für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet werden. Mit Gebührenbefreiungen im Gießkannenprinzip ist keinem Kind geholfen. Wichtig ist auch, dass diese Bundesmittel den Kitas langfristig zur Verfügung stehen und nicht nach der nächsten Bundestagswahl versiegen“, so Hofmann weiter.

„Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Kitas müssen aber auch in ihrer inklusiven Erziehungs- und Bildungsarbeit begleitet und unterstützt werden. Dabei geht es vor allem darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn ein solches Bildungsumfeld wirkt sich positiv auf die Identitätsentwicklung von Heranwachsenden aus. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind, in ihrer Individualität wertgeschätzt werden und dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls in Ordnung sind“, so Hofmann.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich aber nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.09.2019

Bildungsgewerkschaft zum Ländermonitor „Frühkindliche Bildung“: Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker anstrengen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat angemahnt, dass Bund, Länder und Kommunen deutlich mehr Anstrengungen unternehmen müssten, um zusätzliche Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen. Trotz geringfügiger Verbesserungen zwischen 2013 und 2018 fehle überall in Deutschland gut ausgebildetes Personal.

„Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist fast überall noch weit davon entfernt, was die Wissenschaft für pädagogisch notwendig erachtet“, betonte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Ländermonitors „Frühkindliche Bildung“ am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Die langjährige Personalnot in den Kitas kratzt am Image des Berufs der Erzieherinnen und Erzieher. Nur mit guten Arbeitsbedingungen werden wir mehr Menschen für dieses gesellschaftspolitisch so wichtige Arbeitsfeld gewinnen!“

Angesichts des angekündigten Ausbaus der pädagogischen Angebote, z.B. durch den geplanten Ganztag für Grundschülerinnen und -schüler, müssten alle Verantwortlichen in der Politik ein großes Interesse daran haben, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten. „Dazu gehören neben einer guten Bezahlung auch gute Arbeitsbedingungen“, unterstrich Köhler. „Gute Arbeitsbedingungen schützen vor Krankheit. Sie schaffen den Raum, um gute Bildungsarbeit anzubieten. Davon profitieren die Kinder!“

„Das Gebot der Stunde: Die Qualität in den Kitas muss gesichert werden. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, sagte der GEW-Kita-Experte. Sie müssten deutlich mehr junge Menschen dafür gewinnen, die Erzieherinnenausbildung zu beginnen. Gleichzeitig seien insbesondere die Länder gefordert, genügend Lehrkräfte für die schulische Ausbildung zur Verfügung zu stellen und die Kapazitäten der entsprechenden Studiengänge auszubauen.

Mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf mahnte Köhler die kommunalen Arbeitgeber, umgehend Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Berufes zu machen: „Wir brauchen dringend eine nationale Strategie, die nicht am Föderalismus scheitern darf!“ Er erwartet ernsthafte Vorschläge der Arbeitgeber, wie die Sozialberufe weiter aufgewertet werden könnten. „Das wird nicht zum Nulltarif gehen“, sagte Köhler. Deswegen müssten sich Bund, Länder und Kommunen jetzt darauf verständigen, wie die Kitafinanzierung deutlich zu verbessern sei.

Quelle: Pressemitteilung GEW-Hauptvorstand vom 26.09.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einem Betreuungsnotstand in Kitas und Horts, sollten nicht zügig die Weichen für bessere Rahmenbedingungen im Erzieher*innenberuf gestellt und eine verlässliche Finanzierung der Angebote garantiert werden. Der Verband weist darauf hin, dass sich der bereits jetzt akute – und gerade erst von der Bertelsmann-Stiftung konstatierte – Personalmangel in der Kindertagesbetreuung in den kommenden fünf Jahren massiv verschärfen werde. Laut Schätzungen des Verbandes seien mindestens eine Million zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und Horts notwendig, um Qualität, Bedarf und Rechtsansprüchen gerecht zu werden. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal werde in den kommenden Jahren drastisch steigen.

„Es werden mehr Kinder geboren und die Nachfrage nach passgenauen Betreuungsangeboten wächst stetig. Der Kita-Ausbau muss daher weiter vorangetrieben werden – nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Nicht nur im vorschulischen Bereich, sondern auch in der Betreuung von Schulkindern müsse sich zügig etwas bewegen. „Wenn der von der Großen Koalition angekündigte Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Schulkinder nicht zur Farce geraten soll, müssen jetzt die notwendigen neuen Plätze geschaffen werden“, so von zur Gathen. Der Paritätische geht von einem Platzbedarf in Höhe von mittelfristig mindestens einer Million zusätzlicher Plätze in Kitas und Horts aus.

Der Paritätische kritisiert, dass insgesamt zu wenig Mittel in die nachhaltige und strukturelle Stärkung des Betreuungssystems fließen. Das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ sei eine Enttäuschung gewesen. „Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Die Qualität droht auf der Strecke zu bleiben“, warnt Marion von zur Gathen. Ein Großteil der Mittel werde lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt, nicht aber für notwendige Verbesserungen der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Um mehr Menschen für eine Ausbildung als Erzieher*in zu begeistern und Fachkräfte auch dauerhaft in dem Beruf zu halten, seien aber gerade hier dringend Maßnahmen und Investitionen notwendig. „Ohne ein großes finanzielles Engagement des Bundes werden die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen sein. Es braucht endlich solide Lösungen, wie sich der Bund dauerhaft und verlässlich an den Kosten frühkindlicher und schulischer Betreuungsangebote beteiligen kann“, so von zur Gathen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 26.09.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neues Online-Tool misst Familienfreundlichkeit von Unternehmen

Auf dem Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie 2019“ in Berlin steht heute die Familienfreundlichkeit von Betrieben im Mittelpunkt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer und der Direktor des IW Köln, Prof. Dr. Michael Hüther, diskutieren vor etwa 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM), Inga Dransfeld-Haase, geben Giffey und Schweitzer auf dem Unternehmenstag den Startschuss für den „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“. Das neue Online-Tool unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre familienfreundlichen Maßnahmen zu messen, weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit in den Unternehmen konkret zu verankern. Der Index besteht aus zwei Teilen: Mit Leitlinien bekennt sich das Unternehmen zu einer innovativen und familienorientierten Unternehmenskultur. In einem zweiten Schritt können Unternehmen ihre Kultur anhand von zwölf Kennzahlen messen und sich mit Wettbewerbern vergleichen. Zu den Kennzahlen gehören unter anderem die Anzahl der Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, die Dauer der Elternzeit von Müttern und Vätern und der Anteil weiblicher Führungskräfte.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine familienfreundliche Unternehmenskultur von elementarer Bedeutung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Sie ist längst kein Nice-to-have mehr, sondern wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor. Viele Unternehmen bieten mittlerweile zwar Maßnahmen zur Unterstützung von Familien an, aber oft schätzen sich Arbeitgeber deutlich besser ein als ihre Beschäftigten es tun. Mit dem „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre familienfreundliche Unternehmenskultur weiterzuentwickeln und ihr Engagement sichtbar zu machen. Denn Politik und Wirtschaft sind gemeinsam verantwortlich, eine Arbeitswelt zu gestalten, in der die Beschäftigten Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können.“

Dr. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags: „Eine familienfreundliche Unternehmenskultur macht es den kleinen und mittelständischen Unternehmen leichter, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ soll die Unternehmen dabei unterstützen: Er macht Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser nachvollziehbar. Zudem setzt er Anreize für die Unternehmen, sich über passende familienfreundliche Maßnahmen Gedanken zu machen – bei gleichzeitiger Berücksichtigung der betrieblichen Interessen.“

Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager und Personalchefin von Nordzucker: „Die Familienorientierung in den Unternehmen sollte endlich dem gelebten Familienbild entsprechen. Unser Ziel ist es, genau das über flexible und transparente Arbeitsstrukturen noch stärker im Bewusstsein von Management und Führungskräften zu verankern.“

Der „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ wurde vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Kooperation mit dem DIHK und dem BPM entwickelt. Der Index ist ein Angebot im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des BMFSFJ. Bestandteil des Programms ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk mit mehr als 7.300 Mitgliedern, das 2007 vom BMFSFJ und DIHK ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Der jährliche Unternehmenstag ist das zentrale Treffen der Netzwerkmitglieder.

Mehr Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

www.erfolgsfaktor-familie.de

www.fortschrittsindex-vereinbarkeit.de

www.bmfsfj.de/unternehmensmonitor

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2019

Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019 veröffentlicht

Zum sechsten Mal hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ vorgelegt. Die aktuellen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte, aber auch weiteren Handlungsbedarf.

Der Monitor wird vom Bundesfamilienministerium gefördert. Er besteht aus einer repräsentativen Unternehmensbefragung und einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung. Mit dem Monitor liegt eine einzigartige Zeitreihe zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft vor.

Die zentralen Ergebnisse des Unternehmensmonitors 2019 sind: Der Anteil der Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen, für die familienfreundliche Maßnahmen wichtig sind, ist seit der letzten Befragung (2015) um knapp 6 Prozentpunkte auf 83 Prozent gestiegen.Der Anteil von Unternehmen mit einer ausgeprägt familienfreundlichen Unternehmenskultur hat seit 2015 zugenommen – sowohl aus Sicht der Unternehmen (von 41 auf 46 Prozent), als auch aus Sicht der Beschäftigten (von 36 auf 39 Prozent). Die Lücke zwischen Unternehmens- und Beschäftigtensicht bleibt allerdings bestehen.Der Anteil an Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung von Vätern anbieten, ist seit der letzten Befragung im Jahr 2015 stark angestiegen (von 35 auf rund 53 Prozent). Die Verbreitung von individuell vereinbarten Arbeitszeiten hat deutlich zugenommen: Rund acht von zehn Unternehmen bieten diese mittlerweile an. Mobiles und flexibles Arbeiten ist ein Top-Zukunftsthema: Seine Bedeutung wird aus Sicht von 44 Prozent der Beschäftigten und 59 Prozent der Unternehmen in den nächsten fünf Jahren noch weiter zunehmen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Familienfreundlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität von Arbeitgebern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist sie kein ‚Nice to have‘, sondern ein besonderer Wettbewerbsvorteil. Firmen sind gut beraten, wenn sie Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen. Das schätzen die Beschäftigten auch: Für neun von zehn Arbeitnehmern sind familienfreundliche Maßnahmen Ausdruck einer Unternehmenskultur, in der der Mensch wichtig ist. Leider befürchten aber auch noch zu viele Beschäftige berufliche Nachteile, wenn sie familienfreundliche Angebote in Anspruch nehmen. Das ist kontraproduktiv. Wir sollten in Deutschland dahin kommen, dass die Familienbelange der Beschäftigten als Teil der Personalstrategie in Unternehmen fest verankert werden. Denn schließlich ist für die meisten Menschen in Deutschland die Familie nach wie vor mit Abstand das Wichtigste im Leben.“

Direktor des IW Köln, Prof. Dr. Michael Hüther:

„Unternehmen sind sich der Bedeutung einer familienfreundlichen Personalpolitik für ihre Arbeitgeberattraktivität bewusst – mehr und mehr auch mit Blick auf die Beschäftigten, die heute (noch) keine familiär bedingten Betreuungspflichten erfüllen müssen. Ein besonderes Merkmal des weiterhin insgesamt hohen personalpolitischen Engagements in der Wirtschaft ist, dass zunehmend die Väter in den Blick geraten. Die Unternehmen erweitern damit die Optionen, unterschiedliche Rollenbilder zu leben und Lebensmodelle zu wählen.“

Den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019“ finden Sie unter www.bmfsfj.de/unternehmensmonitor

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.09.2019

15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements gestartet

Etwa 30 Millionen Menschen sind in Deutschland freiwillig engagiert. Sie alle tragen dazu bei, das Leben in unserer Gesellschaft besser, gerechter und demokratischer zu gestalten. Mit der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ wird der Einsatz dieser Menschen gewürdigt und sichtbar gemacht – es ist die inzwischen bundesweit größte Freiwilligenoffensive. Bundesfamilienministerin Dr.Franziska Giffey und Dr. Thomas Röbke, Sprecherratsvorsitzender vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) werden heute in Berlin um 15 Uhr die „15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ im Beisein von etwa 300 Gästen eröffnen.

Bundesfamilienministerin Giffey betont in ihrer Eröffnungsrede die Bedeutung des Engagements für die Gesellschaft: „Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, in dem sich 30 Millionen Menschen freiwillig engagieren und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken. Die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ wirft ein Licht auf das, was tagtäglich im Großen wie im Kleinen geschieht: das beeindruckende Engagement in unserem Land. Sie macht sichtbar, wofür sich diese 30 Millionen Menschen freiwillig engagieren und wie vielfältig unsere Gesellschaft ist. Ich danke allen Engagierten für ihren Einsatz. Denn Demokratie ist eine Mitmach-Veranstaltung: Jeder kann beitragen, unser Land zu gestalten. Genau das bedeutet Engagement. Meine Aufgabe als Familienministerin ist es, gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. In diesem Jahr werden wir daher die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gründen. Sie soll Initiativen möglichst unbürokratisch unterstützen und als Beratungsstelle und Vernetzungsort dienen.“

Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecherrats betont, dass gerade in kritischen Zeiten – ob durch das Auseinanderdriften der Gesellschaft oder angesichts der Bedrohungen durch den Klimawandel – die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen ihren unermesslichen Wert erweisen. „Es geht um Engagement, das nicht bei guten Vorsätzen stehen bleibt, sondern sich in konsequentem und gemeinschaftlichem Handeln fortsetzt“, so Röbke. Auch in anderen Bereichen sät die Zivilgesellschaft nach Röbkes Worten Hoffnung: ob im konsequenten Einsatz gegen jede Form von Ausgrenzung und Hass oder für eine starke Gemeinschaft in einem vereinten Europa. Es gibt keine Herausforderung, zu der sich nicht vielfältige Formen von Engagement bilden.

Die Botschafterin und Botschafter 2019

Bei der Auftaktveranstaltung der „15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ in Berlin werden auch die Engagement-Botschafterinnen und Engagement-Botschafter 2019 vorgestellt. Sie stehen stellvertretend für 30 Millionen Engagierte. Ein Jahr lang machen sie bundesweit auf ihre Themen aufmerksam und sind so Vorbild sowie Motivation für andere Engagierte:

Andrea Harwardt, Engagement-Botschafterin »Engagement und Sport«.

Sie hat vor 20 Jahren mit Gleichgesinnten den inklusiven Reitverein Integration e. V. gegründet. Der Verein ermöglicht Menschen mit und ohne Behinderung die Teilnahme am Reit- und Voltigiersport.

Dennis Kirschbaum, Engagement-Botschafter »Junges Engagement«.

Er unterstützt mit seinem Verein JUMA e. V. junge Musliminnen und Muslime dabei, sich mit ihren Meinungen, Wünschen und Ideen in die Gesellschaft einzubringen und ihr Engagement in der breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

Lena Wiewell, Engagement-Botschafterin »Zusammenhalt in der Gesellschaft«.

Sie stärkt mit ihrem Verein „Tausche Bildung für Wohnen“ Kinder in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung, die in strukturschwachen Stadtteilen wie Duisburg-Marxloh oder Gelsenkirchen-Ückendorf aufwachsen.

Die Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Die diesjährige „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ findet vom 13. bis 22. September statt. Bundesweit gibt es mehr als 8.000 Veranstaltungen.

Mehr Informationen finden sich auf der Internetseite www.engagement-macht-stark.de.

Seit 2004 würdigt das BBE mit der bundesweiten Woche des bürgerschaftlichen Engagements den Einsatz der vielen freiwillig Engagierten. Im Fokus stehen Menschen, die sich eigeninitiativ oder in Unternehmen, Stiftungen, Verbänden oder Einrichtungen unter dem Motto „Engagement macht stark!“ engagieren. Die Aktionswoche wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist Schirmherr der Kampagne. Das ZDF, der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) und das enorm Magazin sind offizielle Medienpartner. Weitere starke Partnerinnen und Partner 2019 sind: Aktion Mensch, die Deutsche Telekom, die Faire Woche, Flixmobility GmbH, IBM Deutschland und Volkswagen pro Ehrenamt.

Das BBE ist ein Zusammenschluss aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft. 270 Mitgliedsorganisationen verfolgen das Ziel, bürgerschaftliches Engagement in allen Gesellschafts- und Politikbereichen zu fördern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2019

Der Deutsche Bundestag berät heute (Donnerstag) in erster Lesung über den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2020. Vorgesehen ist, dass der Etat auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro wächst. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 1,356 Milliarden Euro.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit dem Haushaltsentwurf für das Familienministerium knacken wir in diesem Jahr eine Rekordmarke: 11,8 Milliarden Euro gibt es für Familien, junge und ältere Menschen in diesem Land. Das sind gute Nachrichten. Denn mit neun Milliarden Euro fließt der größte Teil davon direkt in die Portemonnaies der Familien in Deutschland. Jeder Euro, der das Leben der Menschen spürbar besser macht, ist gut angelegt. Wir investieren in eine gute Kinderbetreuung in Kita und Grundschule, sorgen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bekämpfen Kinderarmut. Wir wollen Menschen vor Hass, Gewalt oder Missbrauch schützen und helfen denen, die Opfer geworden sind. Besonders wichtig ist, dass wir auch künftig zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort intensiv unterstützen, damit wir aktiv etwas für den sozialen Frieden tun.“

Das Starke-Familien-Gesetz wirkt

Durch die grundlegende Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets können alle vier Millionen Kinder in Deutschland, die in Familien mit geringem Einkommen leben, stärker gefördert und unterstützt werden. Besonders Alleinerziehende profitieren davon. Seit der Reform zum Juli/August 2019 ist die Zahl der Anträge um 25 Prozent gestiegen. In 2020 sind 869 Millionen Euro und damit nochmals 294 Millionen Euro mehr als in 2019 für den Kinderzuschlag vorgesehen.

Das Elterngeld steigt

Auch die Ausgaben für das Elterngeld steigen, weil sich einerseits die Nettolöhne und Gehälter positiv entwickeln und zugleich die Leistung konstant hoch in Anspruch genommen wird. Die Ausgaben für das Elterngeld steigen deshalb gegenüber 2019 um 395 Millionen Euro auf insgesamt 7,25 Milliarden Euro.

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter plant die Bundesregierung die Errichtung eines Sondervermögens, um den Ländern zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500 Millionen Euro für den Einzelplan des BMFSFJ und in gleicher Höhe für den Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgesehen.

Gute Kinderbetreuung

Der Bund stellt den Ländern aus dem Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und in der Kindertagespflege und für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung – eine Milliarde hiervon fließt im Jahr 2020 an die Länder. Inzwischen haben wir in zehn von 16 Bundesländern Verträge zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterzeichnet. Bis zum Herbst sollen alle Vereinbarungen abgeschlossen sein.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Mit der Fachkräfteoffensive unterstützt der Bund die Länder darin, mehr Nachwuchs an Erzieherinnen und Erziehern zu gewinnen und eine gute Ausbildungspraxis sicherzustellen. Außerdem gilt es, dafür zu sorgen, dass sich Weiterbildung auszahlt und Fachkräfte im Beruf gehalten werden können. Dafür stehen in diesem Jahr 2019 40 Millionen Euro und im Jahr 2020 60 Millionen Euro zur Verfügung. Gestartet wurde die Fachkräfteoffensive in diesem Sommer mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. 2.500 vom Bund geförderte Auszubildende beginnen ihre dreijährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung. Mehrere Länder stocken diese Zahl mit eigenen Mitteln oder Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz auf.

Ausbildungsoffensive Pflege

Für die „Ausbildungsoffensive Pflege“ sind im Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld fließt in die Vorbereitung und aktive Begleitung der neuen Pflegeausbildungen, die 2020 starten. Hierzu gehört u.a. eine bundesweite Informationskampagne sowie eine stärkere Beratung und Vernetzung vor Ort durch das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Fortführung von „Demokratie leben!“

Wir werden uns um den sozialen Frieden in unserem Land kümmern und um die Menschen, die dafür mit ihrem Engagement eintreten. Das tun wir mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das 2020 in die zweite Förderperiode (bis 2024) geht. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren sind beendet. Die eingereichten Projektideen werden nun von externen Gutachtern geprüft und bewertet. Über die Bewilligung wird bis Dezember entschieden. In 2020 werden für das Programm 107,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem gründen wir noch in diesem Jahr die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Jugendfreiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und im Bundesfreiwilligendienst geben wir im Jahr 2020 über 277 Millionen Euro aus. Damit können wir aktuell allen, die einen Dienst leisten wollen, einen Platz in einem der drei Formate ermöglichen.

Stärkung von Frauen

Die Mittel für das in 2019 gestartete Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden um rund 29 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen insbesondere der Zugang zu Frauenhäusern und die Versorgung von besonderen Zielgruppen verbessert, aber auch die Entwicklung von neuen Schutzkonzepten und die Qualifizierung von Fachkräften gefördert werden. Insgesamt sind bis 2023 rund 120 Millionen Euro für Investitionen in eine bessere Infrastruktur zur Unterstützung betroffener Frauen vorgesehen.

Erhöhung der Mittel des Fonds sexueller Missbrauch

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin bedarfsgerechte Hilfen erhalten. Deshalb wird die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) fortgesetzt und im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt. Es können damit weiterhin Anträge auf Hilfen an den Fonds gestellt werden. Seit Mai 2013 sind mehr als 12.600 Anträge auf Hilfen beim FSM gestellt worden und es gehen täglich weitere ein. Um diese wichtigen Hilfen für Betroffene gewähren zu können, ist die Aufstockung erforderlich.

Stärkung der Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände können ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Die Ansätze für die Titel der Wohlfahrtsverbände werden für 2020 verstetigt – mit zusätzlich 11,57 Millionen Euro gegenüber der vorgesehenen Finanzplanung. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Wohlfahrtsverbände und anderer bundeszentraler Organisationen bei neuen sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen sichergestellt, zum Beispiel bei zentralen Themen wie der Digitalisierung der sozialen Arbeit und sozialer Innovation.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2019

Modellprojekt biko belegt Bedarf für Kostenübernahmen für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

Familienplanung ist ein Menschenrecht. Aber auch in Deutschland können sich viele Frauen die Kosten für Pille, Spirale und Co. einfach nicht leisten – das geht aus der Abschlussevaluation zum Modellprojekt „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ hervor, deren Ergebnisse heute (Dienstag) auf einer Fachtagung im Bundesfrauenministerium vorgestellt wurden. Für Frauen mit wenig Geld besteht demnach hoher Bedarf an der Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel. Regelmäßige Ausgaben wie für die Pille, aber auch hohe einmalige Kosten von bis zu 400 Euro für eine Spirale können das Budget von Frauen mit geringem Einkommen deutlich überschreiten. Sie verhüten daher unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen Methoden oder verzichten sogar ganz auf Verhütung.

Mit dem vom Bundesfrauenministerium geförderten Projekt „biko“ erprobte der pro familia Bundesverband e. V. an sieben Standorten (Erfurt, Halle, Lübeck, Ludwigsfelde, Recklinghausen, Saarbrücken und Wilhelmshaven) über einen Zeitraum von drei Jahren den Zugang zur Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen. Das Projekt mit einem Fördervolumen von knapp vier Millionen Euro wurde vom unabhängigen Evaluationsinstitut „Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“ („Camino“) ausgewertet.

Während der Kernlaufzeit des Projekts von Juli 2017 bis Juni 2018 gab es insgesamt 6.104 Anfragen für Kostenübernahmen, davon konnten 4.480 bewilligt werden. In dieser Zeit wurden insgesamt 4.751 Beratungsgespräche geführt. Die Hälfte aller Frauen gab in der Evaluations-Befragung an, sie würden ohne die finanzielle Unterstützung durch das Projekt „biko“ entweder gar nicht oder mit einer deutlich unsicheren Methode verhüten. Das entspricht den Ergebnissen der Sonderauswertung der Studie „frauen leben 3“ des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen. Demnach ist jede zweite Sozialleistungsbezieherin mit ihrem Verhütungsverhalten unzufrieden und würde ihr Verhütungsverhalten ändern, wenn die Mittel kostenfrei zugänglich wären.

Die Evaluation des Modellprojekts „biko“ ergab außerdem, dass die Bedarfsgruppe heterogen ist. Bedarf an kostenfreier Verhütung besteht nicht nur bei jungen Frauen in der Ausbildungsphase und nicht nur bei Frauen, die Transferleistungen beziehen. Denn die zweitgrößte Nutzerinnengruppe waren Frauen, die trotz Berufstätigkeit über ein geringes Einkommen verfügen. Über 59 Prozent der Nutzerinnen haben eines oder mehrere Kinder.

Mehr als die Hälfte der Frauen, die am Modellprojekt teilnahmen, entschied sich für Langzeitverhütungsmethoden, darunter die Hormonspirale und Kupferspirale. Etwas mehr als ein Viertel der Nutzerinnen erhielt eine erstmalige Kostenübernahme für die Pille.

Im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ ist auf Initiative des BMFSFJ die Altersgrenze für die Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) seit dem 1. März 2019 vom 20. auf das 22. Lebensjahr angehoben worden. Ein darüber hinausgehender gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch nicht.

Die Abschlussevaluation sowie eine Kurzfassung davon finden Sie unter www.biko-verhuetung.de oder www.profamilia.de/biko.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.09.2019

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Einführung einer statistischen Erfassung von Wohnungslosigkeit erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik:

Seit Jahren schon fordern wir Grüne eine bundesweite Wohnungslosenstatistik und endlich geht auch die Bundesregierung einen ersten Schritt. Die Einführung einer Statistik ist überfällig, mit ihr alleine ist den vielen Menschen ohne Dach über dem Kopf aber noch nicht geholfen. Damit aus den Zahlen auch Handeln wird, fordern wir einen nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Zudem ist die geplante Statistik noch ausbaufähig. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Bundesregierung lediglich eine Wohnungslosenunterbringungsstatistik plant, die Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße leben genauso wenig erfasst, wie Wohnungslose, die vorübergehend bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. Schließlich fehlen all jene, die akut oder auch mittelfristig von Wohnungsverlust bedroht sind. Bei der Statistik besteht also noch Nachbesserungsbedarf.

Eine Statistik ist notwendig, noch wichtiger ist allerdings, sich darum zu kümmern, dass in einem Land wie Deutschland, niemand auf der Straße und ohne eigene Wohnung leben muss. Wir Grüne fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen einen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten, der sich ein klares Ziel setzt: Obdachlosigkeit und damit extreme Armut in Deutschland bis 2030 gänzlich zu beseitigen. So verlangen es auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals), denen Deutschland in der UN-Vollversammlung zugestimmt hat.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.09.2019

Zu den rasant steigenden Eigenanteilen in der Pflege erklärt KordulaSchulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Es ist fatal, wie sich die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen entwickeln. Es ist noch fataler, dass die Bundesregierung nichts dagegen tut. Wie lange will die Bundesregierung die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen noch ignorieren?

Die aktuelle Struktur der Pflegeversicherung hält uns als Versichertengemeinschaft davon ab, den pflegebedürftigen Menschen in unserem Land ein adäquates Versorgungsangebot zu machen und die daraus folgenden Kosten zu übernehmen. Wir haben als Bundestagsfraktion deshalb mit der doppelten Pflegegarantie einen pragmatischen Lösungsvorschlag auf den Tisch gelegt, mit dem wir die Eigenanteile sofort wirksam senken und nachhaltig deckeln wollen. Wir wollen den Eigenanteil für die pflegebedürftigen Menschen festschreiben, sodass die Pflegeversicherung zukünftig alle pflegebedingten Kostensteigerungen übernimmt. Vermutlich werden zwar die Kosten für die Versichertengemeinschaft steigen, aber dem Anstieg wollen wir mit einer gerechten und stabilen Finanzierung durch eine Pflege-Bürgerversicherung begegnen.

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur solidarisch stemmen können. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, endlich pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stärker zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.09.2019

Zur heute veröffentlichten Studie der Universität Mannheim zur Rentenlücke zwischen Frauen und Männern erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Um die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, ist es vordringlich, die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und ihre Entlohnung zu verbessern. Wir brauchen dringend eine bessere Infrastruktur in der Kinderbetreuung und Bildung, die Einführung einer echten Pflegezeit, eine andere Arbeitskultur in Unternehmen und vor allem gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Nicht zuletzt sind Männer gefordert, in Partnerschaften endlich den Putzlappen und die Windel in die Hand zu nehmen – und zwar nicht nur für zwei Monate.

Gerade für Frauen sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig, da sie zum Beispiel seltener Betriebsrentenansprüche oder eine private Zusatzversorgung haben. Daher käme eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus gerade ihnen zugute. Zwar gibt es eine Reihe von familienpolitischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Pflegezeiten oder die Mütterrente. Doch auch die damit verbundenen milliardenschweren Kosten vermögen es nicht annähernd, die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt auszugleichen. Verbessert sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen im bisherigen Tempo weiter, wird eine Gleichstellung der Geschlechter erst in Jahrzehnten erreicht. Das ist deutlich zu langsam.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.09.2019

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2019“ erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Bildung, und Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule:

Trotz einzelner Lichtblicke spielt das deutsche Bildungssystem nicht in der internationalen Spitzengruppe mit. Bröckelnde Schulgebäude und baupolizeilich gesperrte Hörsäle sind sichtbarste Zeichen für die Unterfinanzierung der Bildung. Ein Land, dessen Erfolg auf die Neugier und Kreativität der Menschen angewiesen ist, darf sich das nicht erlauben. Der OECD-Bildungsbericht ist ein klarer Auftrag an Bund und Länder, in mehr Chancen für alle zu investieren.

Das deutsche Bildungssystem ist alles andere als krisenfest. Zwar gehen mehr Kinder in die Kita, mehr junge Leute studieren, die gute Konjunktur der letzten Jahre hat für ordentliche Arbeitsmarktchancen gesorgt. Dem steht aber entgegen, dass die Zahl der Schulabbrecher wieder steigt. Das ist ein klares Indiz dafür, dass Schulen für die individuelle Förderung und Betreuung von Kindern mehr Mittel benötigen. Es fehlt an pädagogischem Personal und die Lehrerschaft wird immer älter. Sich gegenseitig das Personal abzuwerben, darf nicht die Antwort sein. Vielmehr sollten sich die Länder koordinieren und gemeinsam alle vorhandenen Lehramtsstudienplätze nutzen. Mangelfächer müssen zügig ausgebaut werden. Multiprofessionelle Teams können Lehrkräfte entlasten, damit sie ihren ureigenen Aufgaben nachkommen können. Auch dafür müssen Fachkräfte geworben und ausgebildet werden. Der Bund muss zudem mit den Ländern schnell den angekündigten Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung für Grundschulkinder umsetzen und kräftig in gute Qualität investieren. Eine zupackende Bildungsministerin hätte hier längst einen Schwerpunkt gelegt.

Ein weiteres Warnzeichen sind die real sinkenden Pro-Kopf-Ausgaben für Studierende. Die Nachfrage nach Studienplätzen wird auf Dauer hoch bleiben. Daher ist es überfällig, die Hochschulen entsprechend besser auszustatten. Es braucht eine Offensive für Sanierung und Neubau von Hochschulbauten. Auch die soziale Infrastruktur – also Beratungsangebote, Mensen und Wohnheime – muss mitwachsen, damit aus Erstsemestern auch Absolventinnen und Absolventen werden. Bildungsministerin Karliczek wäre gut beraten, ihr kategorisches „Njet“ endlich zu überdenken.

Individuelle Förderung und gute Lern- und Lehrbedingungen sind das A&O für Bildungserfolg. Ob Ausbildung oder Studium: Alle müssen die Chance auf sichere Jobs, gute Einkommen und stabile Lebensverhältnisse bekommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

Zum am Montag veröffentlichten Abschlussbericht der Fachkommission zum geplanten gesetzlichen Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Queerpolitik:

Ein Verbot der sogenannten „Konversionstherapien“, das die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstmals 2013 vorgeschlagen hat, ist längst überfällig. Der Abschlussbericht der Fachkommission bestätigt eindeutig, dass diese Pseudotherapien schädlich sind und verboten werden sollten. Zudem muss ein Aktionsplan gegen diese „Konversionstherapien“ schnellstmöglich beschlossen und umgesetzt werden. Wir freuen uns, dass die Kommission viele von unseren Forderungen aufgegriffen hat, wie beispielsweise öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die mehr Akzeptanz gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten schaffen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären.

Weitere Informationen zu dem Grünen Aktionsplan gegen sog. Konversionstherapien: https://www.gruene-bundestag.de/themen/lesben-schwule/aktionsplan-gegen-konversionstherapien

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

„Wenn schwangere Menschen hunderte Kilometer fahren müssen, weil sie in ihrer Wohngegend keine Einrichtung finden, in der sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden können, dann müssen wir es als das benennen, was es ist: einen Versorgungsnotstand. Die Gründe sind vielfältig: In der ärztlichen Ausbildung kommen die verschiedenen Methoden so gut wie nicht vor. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden stigmatisiert. Kliniken verweigern diesen Eingriff aus religiösen Gründen. Im Effekt gibt es immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Staat hat einen Versorgungsauftrag. Dem muss er nachkommen,“ so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich des internationalen Safe Abortion Days am 28. September.

Möhring weiter: „Wir brauchen endlich ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. So lange diese im Strafgesetzbuch geregelt sind, gibt es nur eine Erlaubnis dazu – verbunden mit einem großen moralischen Zeigefinger. So lange Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind, wird sich an der desolaten Versorgungssituation wenig ändern. Hochschulen können schlecht verpflichtet werden, eine Straftat zu lehren, Kliniken nicht dazu, eine solche anzubieten. Genau solche Verpflichtungen bräuchte es aber: Einer der häufigsten gynäkologischen Eingriffe muss standardmäßig gelehrt werden. Die individuelle Gewissensfreiheit muss nicht angetastet werden. Krankenhäuser aber müssen dafür sorgen, dass zu jeder Zeit mindestens eine Ärztin oder ein Arzt Dienst hat, die oder der diesen Eingriff vornehmen kann und dazu auch bereit ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.09.2019

„123 Frauen wurden allein letztes Jahr von ihrem Ex-Partner getötet. Jede vierte Frau in Deutschland hat schon mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt erlebt. Die Zahlen zeigen eindeutig: Gewalt an Frauen ist ein virulentes Problem in Deutschland. Viel zu oft werden davor die Augen geschlossen – so wie momentan wieder von der Bundesregierung“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Vorwurf der Sozialverbände, Bund und Länder schützten Frauen nur mangelhaft. Möhring weiter:

„Ich begrüße und unterstütze die Forderungen des Bündnisses zur Istanbul-Konvention und die Forderungen der Sozialverbände zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, die von ihnen anlässlich der Haushaltsverhandlungen erhoben worden sind. Die Kritik der Verbände an der Bundesregierung ist absolut zutreffend.

Die Finanzierung von Frauenhäusern ist seit Jahrzehnten ein Desaster. Frauenhäuser sind überfüllt, nicht barrierefrei und die Mitarbeitenden überlastet und unterbezahlt. Dass hierzu keine Lösung gefunden wird, ist eine Bankrotterklärung des Staates. Wir brauchen endlich eine verlässliche und einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Absolute Ignoranz zeigt die Bundesregierung auch bei der Einhaltung von Menschenrechtsabkommen. Statt im Haushalt endlich ein Budget für die bereits seit Februar 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention bereitzustellen, werden vorgesehene Gelder für den Bereich sogar gekürzt. Dabei sieht die Konvention verpflichtend vor, dass Strukturen wie eine staatliche Koordinierungsstelle und ein Monitoring geschaffen werden. Dazu ist im Haushalt 2020 kein Wort zu finden. Ich bin empört, dass sich die Bundesregierung nach außen für die Einhaltung von Menschenrechten brüstet, doch für die tatsächliche Umsetzung keine Gelder bereitstellt. DIE LINKE wird in den Haushaltsverhandlungen mehr Gelder zum Schutz von Frauen – und insbesondere für die Umsetzung der Istanbul-Konvention – einfordern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

„Unsere Grundschulen leiden unter den fatalen Folgen früherer verfehlter Personalkalkulationen. Der sich dramatisch verschärfende Lehrkräftemangel an unseren Schulen lässt sich nur gesamtstaatlich lösen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die heute veröffentlichten neuen Berechnungen zum Grundschullehrermangel. Die Sprecherin für Bildungspolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Bund, Länder und Kommunen müssen enger zusammenarbeiten, um zügig kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zu finden: zum Abbau des Lehrkräftemangels ohne Qualitätsverlust, zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes, etwa durch die Verbesserung und Vereinheitlichung der Lehrergehälter, und Verbesserungen der Lehrerbildung. Wir brauchen gute Qualifizierungsprogramme für Quer- bzw. Seiteneinsteiger, denn ohne die wird es nicht mehr gehen. Traurig, aber wahr. Die Anzahl der regulär bis dahin ausgebildeten Absolventen reicht bei weitem nicht aus. Daneben müssen Hochschulen mehr Anreize gegeben werden, weiter mehr Studienplätze auszubauen als sich verstärkt auf Drittmittelförderungsprojekte zu stürzen. Eine Zugangshürde in Form des Numerus clausus, wie sie in einigen Bundesländern für das Grundschullehramt besteht, ist kein Weg.

Wir müssen überdies Anreize schaffen, Lehrkräfte für den ländlichen Raum zu gewinnen. Wir brauchen bundesweit geltende Vereinbarungen zur Sicherung materieller und personeller Rahmenbedingungen an Schulen, zur Ausbildung, zu den Arbeitsbedingungen der Fachkräfte und zur Bildungsfinanzierung etwa in Form eines bundesweit geltenden Bildungsrahmengesetzes.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 die Bundesregierung auf, sich weltweit für den Schutz und die Verwirklichung von Kinderrechten einzusetzen.

Konkret verlangt die Fraktion in einem Antrag (19/13553) unter anderem, Kinder „breiter über ihre Rechte zu informieren“ und sie „durch zielgruppengerechte Informationskampagnen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und zu ermutigen“. Die Bundesregierung solle gleiche Chancen für Jungen und Mädchen weltweit anstreben und in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen. Verletzungen von Kinderrechten sollen systematisch erfasst, aufgearbeitet sowie „gendersensitiv aufgeschlüsselt“ werden, um damit eine „empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus drängen die Grünen die Bundesregierung, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern weltweit besser zu unterstützen und ihren Verpflichtungen aus der letztjährigen G20-Erklärung zur Bekämpfung von Kinderarbeit nachzukommen.

In Deutschland solle die Bundesregierung einen „unbürokratischen und zügigen Familiennachzug, inklusive Geschwisternachzug zu minderjährigen beziehungsweise im Verfahren volljährig gewordenen asylrechtlich Geschützen“ sicherstellen, heißt es im Antrag. Darin verlangt die Fraktion auch, Daten zu Kindern, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, systematisch zu erfassen und aufzuarbeiten. Bundesländer und Kommunen sollen zudem bei der Einrichtung von fachspezifischen Beratungsstellen unterstützt werden. Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Als Begründung führen die Grünen an, dass die UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind unteilbare Entwicklungs- und Förderrechte, Schutz- sowie Beteiligungsrechte garantiere – darunter ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ein Recht auf Bildung, sowie ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel. Nach den Zusatzprotokollen der Konvention sollen zudem „die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie angeprangert und wirksam geächtet werden“, so die Fraktion. Dennoch würden Kinderrechte „weltweit fortwährend verletzt“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1068 vom 27.09.2019

Die Bundesregierung will durch das Nachjustieren von Bedingungen für das Baukindergeld Mitnahmeeffekte einschränken. Seit dem Frühjahr erhalten Familien die Förderung nicht, wenn sie Wohneigentum zwischen „Verwandten in gerader Linie“ erwerben. So sollten der Förderzweck des Programms sichergestellt und bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13036) auf eine Kleine Anfrage (19/12564) der AfD-Fraktion. Der Bundesregierung liegen eigenen Angaben zufolge keine Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen vorher Baukindergeld gewährt wurde, obwohl es um den Erwerb von Eigentum direkter Verwandter ging. Die Öffentlichkeit sei über die Änderungen hinreichend informiert worden, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1066 vom 27.09.2019

Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.

Die FDP-Fraktion fordert daher, den Kinderfreibetrag im haushaltsverträglichen Schritten an den Grundfreibetrag für Erwachsene anzugleichen, die steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer zu ermöglichen, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und den Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) zu erhöhen und den Ausbildungsfreibetrag, der seit 2001 nicht mehr erhöht worden sei, von 924 auf 1.200 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Zukunft regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Zu den weiteren Forderungen gehört, den Ansatz des Ausbildungsfreibetrags auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung zu ermöglichen, den Ausbildungsfreibetrag regelmäßig anzuheben, um Preissteigerung auszugleichen, und die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.

In der Begründung des Antrags schreibt die FDP-Fraktion, dass der Kinderfreibetrag seit Jahren nur noch zum Teil an die Preisentwicklung angepasst werde. So werde lediglich das sächliche Existenzminimum erhöht, nicht jedoch der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser sei zuletzt 2010 von 1.080 auf 1.320 Euro erhöht worden. „Hier besteht Nachholbedarf“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1053 vom 26.09.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:
„Das ZFF fordert im Verbund mit vielen weiteren Verbänden die Einführung einer Kindergrundsicherung. Im Kern bedeutet dies für uns, dass die steuerlichen Freibeträge im Rahmen des Familienlastenausgleichs nicht einseitig ausgebaut, sondern in ihrer Wirkung in ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und Jugendliche integriert werden. Damit stehen wir im Wiederspruch zu den von der FDP geforderten Maßnahmen: Nicht das Existenzminimum im Steuerrecht muss erhöht, sondern das Existenzminimum im Sozialrecht in der Form der Kinderregelsätze und des Bildungs- und Teilhabebedarfs muss ausbaut werden. Andernfalls droht die weitere Entkoppelung von armen Familien auf der einen und gut verdienenden auf der anderen Seite.“

Experten aus Rechtswissenschaft und Politik äußerten sich besorgt über das weltweit wachsende Phänomen der Straflosigkeit angesichts einer steigenden Zahl von Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag zum Thema Straflosigkeit standen neben der Frage nach Ursachen und Gegenmaßnahmen vor allem auch die Rolle der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Fokus.

So betonte Christoph Flügge, ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien und am UN-Residual-Mechanismus, die Gründung von internationalen Gerichtshöfen zur Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stelle einen „zivilisatorischen und rechtspolitischen Fortschritt“ dar. Trotz Schwierigkeiten und Kritik sei die internationale Strafgerichtsbarkeit heute ein „ernstzunehmender Faktor“. Sich für ihren Fortbestand und ihre Weiterentwicklung einzusetzen, müsse „Verpflichtung für alle Rechtsstaaten“ sein. So gelte es vor allem den Internationalen Gerichtshof (IStGH) in Den Haag zu stärken und seine Arbeit zu verbessern, „wenn man die Forderung nach einem Ende der Straflosigkeit ernst meint“. Dieser sei in einer „schweren Krise“, sagte Flügge. Die Weigerung der Mitwirkung von Staaten wie den USA, Russland und Indien habe das Gericht von Anfang an geschwächt. Es leide bis heute an seiner beschränkten Zuständigkeit. Um es zu stärken, müsse vor allem die Arbeit der Anklagebehörde des Gerichts verbessert werden.

Anna von Gall, Expertin für „Frauen, Frieden und Sicherheit“ sowie „sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt in Konflikten“ wies zunächst auf die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Perspektive bei allen Ermittlungen zu Menschrechtsverstößen nach dem Völkerstrafgesetzbuch hin. Zudem müssten, um Straflosigkeit zu bekämpfen, insbesondere Menschenrechtsverteidiger angemessen geschützt werden. In diesem Zusammenhang habe sich Deutschland auch die Konsequenzen seiner Rüstungsexporte für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern bewusst zu machen.

Zygimantas Pavilionis, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten des litauischen Parlaments, warb dafür, dass neben Litauen, Estland oder Großbritannien noch mehr europäische Staaten an dem US-amerikanischen „Magnitzky Act“ orientierte Gesetze verabschieden, um Menschenrechtsverletzer wirksam zu bestrafen. Wenn solchen Tätern die Einreise verweigert werde oder ihre Konten eingefroren würde, sei das ein „echte Bedrohung“, sagte Pavilionis. Mit der europaweiten Harmonisierung von „Schwarzen Listen“ etwa könne man ein klares Signal für Demokratie, die Einhaltung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Straflosigkeit setzen.

Christoph Safferling, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, unterstrich die Bedeutung eines internationalen Strafjustizsystems, um Straflosigkeit zu beenden. Dieses System könne nicht allein auf einer Institution wie dem Internationalen Strafgerichtshof basieren, sondern müsse nationale Strafrechtssysteme miteinbeziehen. Der IStGH sei aber als Vorbild und Symbol besonders wichtig. In dieser Hinsicht sprach sich auch Safferling für eine Stärkung des Gerichtshofes aus. Seine aktuelle Krise beruhe unter anderem auch auf der Unvereinbarkeit zweier sehr unterschiedlicher Rechtssysteme – dem Völkerrecht und dem Strafrecht. Künftig brauche es mehr ausgewiesene Strafrechtsexperten am Gericht. Auch die Verfahrensordnung sei „rudimentär“. Das Gericht müsse dabei unterstützt werden, bestehende Lücken zu schließen.

Omar Shatz, Dozent für Völkerrecht an den Hochschulen Science Po Paris und Science Po in Bordeaux, lenkte den Blick auf die Straflosigkeit und die Probleme internationaler Strafgerichtsbarkeit im Fall Libyen. Aufgrund der Zusammenarbeit von EU und libyscher Küstenwache in der Migrationspolitik fänden kaum Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes statt, obwohl die Verbrechen gegen „Migranten im Transit“ gut dokumentiert seien. „Tötungen und Folter seien weitverbreitet, Libyen sei ein Marktplatz für Menschenhandel“ geworden, zitierte Shatz die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda. Beweismitteln zufolge, die dem Gerichtshof vorlägen, seien „EU-Vertreter, einschließlich Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, beteiligt an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufgrund ihrer Zusammenarbeit in der Migrationspolitik.

Carsten Stahn, Professor für Internationales Strafrecht und Globale Gerechtigkeit an der Universität Leiden, betonte die „historische Verantwortung“ Deutschlands für die Bekämpfung von Straflosigkeit. Das Strafrecht dürfe dabei aber in seiner Wirkung nicht überstrapaziert werden. Es sei ein „mühsames und nicht immer das beste Mittel“, um Konflikte zu lösen. Stahn plädierte für eine stärkere Kooperation zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und internationaler Strafgerichtsbarkeit. Deren Institutionen in New York, Genf und Den Haag überschnitten sich in ihrer Arbeit bislang entweder zu sehr oder arbeiteten in unterschiedliche Richtungen. Es gelte sicherzustellen, dass sie sich besser ergänzen. Stahn unterstrich zudem den engen Zusammenhang von Straflosigkeit und der Bekämpfung von Korruption.

Alfred M. de Zayas, Professor für Internationales Recht an der Geneva School of Diplomacy and Internationale Relations, gab zu bedenken, dass bei der Bekämpfung von Straflosigkeit auch die Prävention von Kriegen eine wichtige Rolle spiele. Straflosigkeit von Kriegsverbrechern und Kriegstreibern sei „inakzeptabel“. Dringender als die Strafverfolgung sei aber, für Reparation und Rehabilitation der Opfer zu sorgen. Ein zentrales Problem der Ahndung von Verbrechen stelle zudem die Selektivität der Ermittlungen dar, so de Zayas. Viele Beobachter seien überzeugt, dass der IStGH erst „Glaubwürdigkeit erlangen“ werde, wenn nicht nur „afrikanische, sondern auch Verbrecher in anderen Teilen der Welt“ angeklagt werden. Die Glaubwürdigkeit des Gerichts leide auch, wenn Verbrechen in Jemen oder in Guantánamo nicht geahndet würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1052 vom 26.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will bei künftigen Bundestagswahlen auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (19/13512) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll im Grundgesetz-Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.

In der Begründung bezeichnet die Fraktion die Ermöglichung des aktiven Wahlrechts auch für 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen als „unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation von Jugendlichen“. Das Ausschließen jugendlicher Staatsbürger unter 18 Jahren von den Bundestagwahlen stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar. Auch sei die mit dem derzeitigen Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht verbundene Ungleichbehandlung nicht hinreichend gerechtfertigt. Sie besäßen „die zur aktiven Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag notwendige Reife und Vernunft“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1050 vom 26.09.2019

Die Fraktion Die Linke plädiert für eine erhebliche Verschärfung der Mietregeln. Die bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen würden dem Ausmaß der Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß in einem Antrag (19/13502). „Angemessener und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist ein elementares Gut und Voraussetzung für ein würdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe.“

Die Abgeordneten fordern konkret, die zulässige Höchstmiete bei Neu- und Wiedervermietungen bundesweit auf die örtsübliche Vergleichsmiete beziehungsweise die niedrigere Vormiete abzusenken. Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollten nach der Maßgabe abgesenkt werden, dass Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, höchstens jedoch um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen. Eine Neuregelung der Mietspiegel müsse beinhalten, dass alle Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnung einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden, heißt es weiter.

Darüber hinaus sollten Bundesländer ermutigt werden, in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mietendeckel einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1052 vom 26.09.2019

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren haben sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von Richterinnen und Richtern gesetzlich zu verankern.

In der Anhörung bestätigten die Experten mehrheitlich den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.

So erklärte Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil Minderjährige betroffen seien. Das rechtspolitische Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, brauche eine Flankierung in der Gerichtsverfassung, in der Ausgestaltung des Verfahrens und in der Qualifikation der Familienrichterinnen und Familienrichter. Eine vergleichsweise einfache Abhilfemöglichkeit sieht Ernst in der Schaffung von e-learning-Angeboten.

Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat), begrüßte es, dass der Bundestag sich erneut der Qualitätssicherung im kindschaftsrechtlichen Verfahren annimmt. Familienrichter entschieden über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien und agierten in einem Rechtsgebiet, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Eine Möglichkeit sei die Erhöhung der Eingangsvoraussetzungen für Richter und die Einführung einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.

Heilmanns Kollegin Gudrun Lies-Benachib, ebenfalls Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt (2. Familiensenat) befasste sich in ihrem Statement ausführlich mit der Richterausbildung. Bezüglich des Familienrechts würden – anders als im Straf- und Zivilrecht – bereits in der universitären Ausbildung Versäumnisse sichtbar, die im juristischen Vorbereitungsdienst nicht ausgeglichen würden. Hier zeige sich besonders eindrucksvoll, dass das bestehende Ausbildungssystem und die bestehende Gerichtsverfassung schon strukturell die Anforderungen an einen funktionierenden Rechtsstaat im Familiengericht nicht erfüllen. Die Schäden, die Kinder dadurch erleiden können, seien teilweise irreversibel.

Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, pflichtete Lies-Benachib bei. Um die vielfältigen Fragestellungen, die an Familiengerichte herangetragen werden, verantwortlich entscheiden zu können, reichten gute juristische Kenntnisse nicht aus. Erforderlich seien besondere Kenntnisse und Fähigkeiten unter anderem in der Gesprächs- und Verhandlungsführung, der Entwicklungspsychologie, der Erwachsenen- wie Kinder und Jugendpsychiatrie, der Pädagogik und des Jugendhilfesystems. Jedoch gebe es weder in der juristischen Ausbildung noch in der gerichtlichen Praxis ein System, das solche Kenntnisse Familienrichtern und -richterinnen vermittelt.

Aus Sicht von Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, besteht schon jetzt eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter. Die gegenteilige Annahme im Antrag der Grünen treffe nicht zu. Diese Pflicht lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden, erklärte Lüblinghoff. Wichtig sei demgegenüber, das Recht auf kostenfreie Fortbildung zu regeln.

Auch Jürgen Schmid, Richter am Amtsgericht München, konstatierte in seiner Stellungnahme eine Verbesserung im Kinderschutz. So sei es zu begrüßen, wenn Kinder im familiengerichtlichen Verfahren in altersangemessener Weise angehört werden. Sie sollten jedoch auf keinen Fall den Verfahrensbeistand ablehnen oder wechseln können. Eine Fortbildungspflicht ohne konkrete Vorgaben für Richter nebst Fortbildungsförderung durch die Justizbehörden gebe es bereits in Bayern, erklärte Schmid. Er gab zu bedenken, dass besondere Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen die Stellenbesetzung im Geschäftsverteilungsplan erheblich erschweren könnten.

Für Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach, geht der Antrag nicht weit genug. Aus anwaltlicher Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend. Dies betreffe auch das schwindende Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in die beteiligten Akteure, namentlich in das Jugendamt, aber auch in die Gerichte. Die Jugendämter dürften nicht länger die eigentlichen „Herren des Verfahrens“ sein.

Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, begrüßte zwar den im Antrag zum Ausdruck kommenden Reformwillen, die nötigen Verbesserungen im Familienrecht würden damit aber nicht erreicht. Der Antrag laufe Gefahr, als reine Symbolpolitik wahrgenommen zu werden. Er ignoriere die Tatsache, dass 40 Prozent der Kinder in Nachtrennungsfamilien vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erlitten, meist zu ihren Vätern.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es unter anderem um die Einführung einer eigenen Familienfachgerichtsbarkeit, Probleme bei der gerichtlichen Anhörung von Kindern, die Vereinbarkeit einer Fortbildungspflicht mit der richterlichen Unabhängigkeit und die Rolle der Verfahrensbeistände.

Laut Antrag der Grünen soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richterinnen und Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Richterinnen und Richter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1043 vom 25.09.2019

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben deutlich gemacht, dass sie an der Reform der Grundsteuer festhalten und den Gesetzgebungsprozess bis zum Ende dieses Jahres abschließen wollen. Dies wurde in einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch deutlich. Dabei ging es um drei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und zur Änderung des Grundgesetzes (19/11085, 19/11084) sowie den Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086), der einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke ermöglicht. Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete Annahmen, das Paket könnte noch einmal komplett aufgeschnürt werden, als unrealistisch. Das Paket gebe den Kommunen Rechtssicherheit. Diesen Aspekt betonte auch die SPD-Fraktion, die die Grundsteuerreform als „große Sache“ bezeichnete und darauf hinwies, dass die Grundsteuer vereinfacht und leichter handhabbar werde. Die Fraktion hob auch die Bedeutung der „Grundsteuer C“ hervor, durch deren Einführung die Bebauung von baureifen Grundstücken beschleunigt werden soll.

Die AfD-Fraktion bezeichnete dagegen den Gesetzentwurf als „zusammengeschustert“. Die von der CDU/CSU erwartete Rechtssicherheit werde es nicht geben, wie die öffentliche Anhörung zu dem Themenkomplex gezeigt habe. Für die FDP-Fraktion zeigt der Bedarf von 2.000 bis 3.000 neuen Stellen in der Finanzverwaltung für die Grundsteuerreform, dass es keine Vereinfachung geben werde. Auch die Länderöffnungsklausel werde ins Leere laufen. Ebenfalls Bedenken äußerte die Linksfraktion. Die öffentliche Anhörung habe gezeigt, dass es zu einer niedrigeren Bewertung hochwertiger Immobilien kommen könnte. Dies könne vermieden werden, wenn der Verkehrswert der Immobilien zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werde. Zudem müsse die Umlagemöglichkeit der Steuer auf die Mieter gestrichen werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte, das Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, weil die Kommunen Planungssicherheit bräuchten. Die Alternativen zum jetzt vorliegenden Modell seien „kaum weniger einfach“, erklärte die Fraktion mit Blick auf das diskutierte Länderfreigabemodell. Ein solches Freigabemodell wird auch von der Bundesregierung abgelehnt. Das Modell bedeute, dass die Länder gezwungen wären, innerhalb von zwei Monaten eigene Grundsteuergesetze zu verabschieden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1041 vom 25.09.2019

Die von der Bundesregierung geplante Dynamisierung beim Wohngeld hat die Zustimmung von Experten gefunden. Allerdings fordern sie mehrheitlich eine automatische Anpassung in jedem und nicht in jedem zweiten Jahr. Dies zeigte sich bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816, 19/11696) im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU). Bei der Sitzung ging es auch um zwei Anträge der Fraktionen von FDP (19/11107) und Die Linke (19/10752).

Das Wohngeld sei zuletzt zum Jahresbeginn 2016 angepasst worden, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Nun soll das Leistungsniveau zum 1. Januar 2020 angehoben werden. Die Reichweite soll so ausgeweitet werden, dass die Zahl der Empfänger im nächsten Jahr nicht nur rund 480.000 Haushalte umfasst, wie es ohne Reform der Fall wäre, sondern circa 660.000 Haushalte.

Die FDP-Fraktion fordert, das Wohngeld mit weiteren steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Sozialleistung zusammenzuführen. Die Linke drängt auf eine stärkere Wohngelderhöhung und will, dass Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum ausgeben müssen.

Kerstin Bruckmeier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit bewertete die FDP-Vorstellungen als positiv. Sie mahnte an, es sei eine verbesserte Abstimmung zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag notwendig – und zwar nicht nur mit Blick auf die Arbeitsanreize, sondern auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen, seien sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen erforderlich.

Ingeborg Esser vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßte die Dynamisierungsregelung als einen ersten und wichtigen Schritt. Sie verwies auf einen „Drehtüreffekt“: Viele Haushalte müssten durch die fehlende Anpassung des Wohngeldes in andere Leistungssysteme wechseln. Eine Klimakomponente müsse in die Berechnungen des Niveaus einfließen, wenn die Details über Maßnahmen der Regierung bekannt seien. Bis dahin sollten zumindest die Heizkosten berücksichtigt werden.

Auch Birgit Fix (Deutscher Caritasverband) hob die beabsichtigte regelhafte Dynamisierung des Wohngeldes hervor. Dadurch müssten steigende Wohnkosten nicht zum Anspruchsverlust oder zum Systemwechsel führen. Sie begrüßte die vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach Mietstufen sowie die Einführung einer neuen Mietstufe VII grundsätzlich, bezweifelte jedoch, dass die Obergrenzen das Mietniveau realistisch abbilden. Auch sie forderte die Einführung einer Heizkostenkomponente, durch welche die entsprechenden Preisentwicklungen transparent nachvollziehbar würden.

Maximilian Fuhrmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Stärkung des Wohngeldes als wichtiges sozialpolitisches Instrument, das verhindere, dass Menschen in die Grundsicherung abrutschen. Um diesem Abrutschen wirksamer präventiv begegnen zu können, sei aber eine Entschärfung der Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Wohngeld vonnöten. Außerdem sei die öffentliche Hand gefordert, den Bestand an preisgebundenen Wohnungen stark zu erhöhen. Dafür müssten Bund und Länder jedes Jahr gemeinsam sieben Milliarden Euro an Fördergeld bereitstellen. Zudem sei es erforderlich, den Mietmarkt stärker zu regulieren. Wohngeld sei kein Ersatz für eine soziale Wohnungspolitik.

Gerold Happ (Haus & Grund Deutschland) sprach angesichts der Wohnungsmarktsituation von einer dringend gebotenen Reform. Sie sei ein wichtiger Schritt, um das Leistungsniveau zu stärken und die Reichweite des Wohngeldes dauerhaft zu erhöhen. Das Wohngeld sei eine sozial- und marktgerechte Option. Demgegenüber hätten die bisher im Fokus stehenden Änderungen im Mietrecht das Potenzial, dem Mietwohnungsmarkt in Deutschland zum Nachteil von Mietern und Vermietern einen ernsthaften Schaden zuzufügen. Das Wohngeld wird nach seiner Darstellung von den Berechtigten noch viel zu wenig genutzt.

Für Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) stellt die angepeilte Reform eine sinnvolle Verbesserung der Wohngeldleistungen dar. Die Parameter des Wohngeldes würden sachgerecht an die Veränderungen im deutschen Wohnungsmarkt seit der letzten Reform 2016 angepasst. Besonders positiv hervorzuheben sei die beabsichtigte automatische Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Verbraucherpreise und Mieten. Er kritisierte indes, dass die bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Grundsicherung und dem Wohngeld bestehen blieben.

Sebastian Klöppel begrüßte für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Erhöhung des Leistungsniveaus beim Wohngeld und insbesondere die Dynamisierungsregelung. Dadurch könne dem entgegengewirkt werden, dass wohngeldbeziehende Haushalte wie bislang nach und nach wieder in die anderen Sozialsicherungssysteme abgewandert seien. Durch die Dynamisierung werde allerdings nur die Schwächung des Wohngelds verhindert, nicht aber eine echte Stärkung erreicht.

Franz Michel, Verbraucherzentrale Bundesverband, begrüßte die vorgesehene Stärkung des Wohngeldes, da die Zahl der Empfänger seit der letzten Reform 2016 stark zurückgegangen sei. Er plädierte dafür, das geplante Gesetz an den aktuellen Gegebenheiten des Immobilienmarktes und den jährlichen Entwicklungen der Einkommens- und Verbraucherpreise auszurichten. Ansonsten drohe die Reform nach kurzer Zeit zu verpuffen. Er drängte zudem darauf, dynamische Heizkosten- und Energiekostenkomponenten sowie eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen einzuführen.

Für Lukas Siebenkotten, Deutscher Mieterbund, ist die von ihm ausdrücklich begrüßte Wohngeldreform längst überfällig. Klarzustellen sei, dass der Gesetzentwurf keine echte Stärkung des Wohngeldes beinhalte. Vielmehr werde allenfalls angestrebt, die Entlastungswirkung des Wohngeldes – Stand 2016 – wiederherzustellen und die systembedingte Negativwirkung seit der letzten Wohngeldreform abzufangen. Ob das allerdings mit dem Gesetzentwurf wirklich erreicht werde, sei infrage zu stellen. Die Berücksichtigung der Heizkosten wäre für ihn ein kurzfristiger Ansatz, in einer Klimakomponente einzusteigen. Auf Dauer müssten aber auch Mietaufschläge wegen energetischer Sanierung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1041 vom 25.09.2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute viele Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung zur Begründung.

Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt sie zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage des AEntG dann für allgemeinverbindlich erklärt. Da in der Branche viele kirchliche Träger aktiv sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun dadurch sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Bei der Kommissionslösung wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig dauerhaft installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für die ganze Branche, einheitlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1038 vom 25.09.2019

Die Bundesregierung will Kinder von pflegebedürftigen Eltern finanziell entlasten. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/13399) vorgelegt, der vorsieht, Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Die Entwurf sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Damit werde ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, zum Beispiel bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt, schreibt die Regierung. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgelöste neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Damit wird eine Rechtssprechung der Sozialgerichte nachvollzogen. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1037 vom 25.09.2019

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13452) sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor.

Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Die Masern-Impfung entfaltet ihre volle Schutzwirkung nach zwei Impfdosen.

Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen. Für Menschen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, gilt die Impfpflicht nicht. Wer Masern hatte, muss auch nicht mehr immunisiert werden, denn der Körper ist dann dauerhaft vor Masernviren geschützt.

Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind und Mitarbeiter müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Vereinbarungen über die Erstattung der Impfkosten treffen. Damit sollen wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1037 vom 25.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/13077) ein Recht auf Homeoffice. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz soll festlegen, dass das Homeoffice immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ist, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind. Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten, die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1019 vom 19.09.2019

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 erzielten 4,14 Millionen oder 19,3 Prozent der Vollzeitbeschäftigen der Kerngruppe (ohne Auszubildende) ein Entgelt im Niedriglohnbereich. Die bundesweite Schwelle dafür liegt derzeit bei 2.203 Euro brutto im Monat. Das geht aus der Antwort (19/12832) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12290) der Fraktion Die Linke hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass es Ende 2018 knapp 4,8 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Deutschland gab und dass das Medianentgelt für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Dezember 2018 bei 3.304 Euro brutto lag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 981 vom 09.09.2019

Mit dem Baukindergeld befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12843). 2019 hätten sich die Förderbedingungen geändert. Dies sei für viele Bürger überraschend gekommen und habe die Finanzierungspläne einiger Familien grundlegend geändert. Die Abgeordneten erkundigen sich nach der Zahl der Anträge bei der KfW und abgelehnten Anträgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 980 vom 09.09.2019

Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland hat sich seit 2006 nahezu halbiert. Wie aus der Antwort (19/12786) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12348) der Fraktion Die Linke hervorgeht, sank die Zahl der gebundenen Mietwohnungen von rund 2,094 Millionen im Jahr 2006 auf 1,176 Millionen im Jahr 2018.

In der Antwort liefert die Bundesregierung weiteres umfangreiches Daten- und Zahlenmaterial zum Wohnungsmarkt in Deutschland – beispielsweise zur Mietenentwicklung bundesweit und auf Ballungsräume sowie Regionen bezogen, zur Entwicklung der Wohnkostenbelastung und zum Wohnungsbestand des Bundes. Aufgeführt werden außerdem etwa die 15 größten Wohnungsunternehmen Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 971 vom 05.09.2019

Daten des European Institute for Gender Equality ausgewertet – Frauenanteil in höchsten Kontroll- beziehungsweise Entscheidungsgremien ist in europäischen Ländern mit Geschlechterquoten und harten Sanktionen auf knapp 40 Prozent gestiegen – Entwicklung in Ländern mit moderaten Sanktionen wie Deutschland deutlich langsamer – Freiwillige Selbstverpflichtungen helfen fast gar nicht

Von freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzengremien der Privatwirtschaft oder sanktionslosen Geschlechterquoten ist wenig zu erwarten. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach ist der Erfolg einer Geschlechterquote eindeutig damit verbunden, wie genau diese ausgestaltet ist. Drohen den Unternehmen bei Nichteinhaltung der Quote harte Sanktionen, wie beispielsweise in Norwegen die Zwangsauflösung oder hohe Geldstrafen, steigt der Frauenanteil deutlich stärker als in Ländern mit moderaten Sanktionen wie Deutschland. Eine völlig sanktionslose Quote ist derweil immer noch wirkungsvoller als gar keine Quote oder eine bloße Empfehlung zur freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils.

„Geschlechterquoten wirken tatsächlich, und zwar umso mehr, je strikter sie ausgelegt sind“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Oft wird das noch immer bestritten und auf die Eigeninitiative der Unternehmen vertraut. Wenn es um Quotenregelungen auch für andere Bereiche wie Politik, Wissenschaft oder Medien geht, sollte also allen Beteiligten klar sein, dass von freiwilligen Selbstverpflichtungen oder Quoten ohne Sanktionen nicht sehr viel zu erwarten ist“, so Wrohlich.

Norwegen ist Vorreiter und hat höchsten Frauenanteil – dank harter Sanktionen

Für die Studie hat Katharina Wrohlich gemeinsam mit Paula Arndt Daten des European Institute for Gender Equality (EIGE) beziehungsweise der Datenbank „Women and Men in Decision Making“ seit dem Jahr 2003 ausgewertet. Damals hat Norwegen als erstes Land eine verbindliche Geschlechterquote für hohe Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen im Staatsbesitz eingeführt. Seitdem hat sich der Frauenanteil dort mehr als verdoppelt (von 20 auf 41 Prozent). In Norwegen drohen harte Sanktionen, wenn sich die Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, genau wie in Frankreich, Belgien und Italien. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil in Spitzengremien großer Unternehmen in dieser Ländergruppe heute bei 39 Prozent. 16 Jahre zuvor waren es erst acht Prozent.

Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Ländern mit moderaten Sanktionen, zu denen neben Deutschland Österreich und Portugal gehören, nur von sieben auf 29 Prozent gestiegen. Ähnlich verlief die Entwicklung in den Ländern mit sanktionslosen Geschlechterquoten (Steigerung von sechs auf 29 Prozent). Deutlich weniger tut sich, wenn Länder den Unternehmen nur Empfehlungen zu Gender Diversity im Rahmen von Leitlinien zur Unternehmensführung geben (Steigerung von zwölf auf 23 Prozent) oder nicht einmal das tun (Steigerung von elf auf 17 Prozent).

„Jede Geschlechterquote – ganz gleich, wie sie ausgestaltet ist – ist besser als keine Geschlechterquote“, so Wrohlich. „Wenn es ein Land beziehungsweise dessen Regierung jedoch wirklich ernst meint mit der Gleichstellung, muss es harte Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung der Quote geben. Und die Unternehmen müssen wissen, dass die Sanktionen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Zweifel auch angewandt werden.“

Studie im DIW Wochenbericht 38/2019 (deutsch)

Studie im DIW Weekly Report 38/2019 (englisch)

Interview mit Katharina Wrohlich

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.09.2019

Da die Pflegeversicherung derzeit nur eine Teilabsicherung bietet, stellen die Zuzahlungen zur Pflege für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein erhebliches Armutsrisiko dar. Ein Drittel der in Heimen Gepflegten sind aktuell auf Sozialhilfe angewiesen. Eine Pflegevollversicherung, die alle Kosten für Pflegeleistungen abdeckt, würde die finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Ob das langfristig zu finanzieren ist und was die Leistungsverbesserung für die Beitragszahler bedeutet, hat der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie anhand von drei Szenarien untersucht.* Dabei zeigt sich: Für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber sind die zusätzlichen Kosten überschaubar, wenn die Pflegeversicherung künftig als soziale Bürgerversicherung ausgestaltet würde. Aktuell müssten gesetzlich Versicherte für eine Voll-Absicherung durchschnittlich gut fünf Euro im Monat mehr bezahlen als für das Teil-Modell, im Jahr rund 65 Euro. Der zusätzliche Beitrag der Arbeitgeber wäre mit durchschnittlich 25 Euro im Jahr noch geringer, kalkuliert der Wissenschaftler von der Universität Bremen. Der Beitragssatz fiele nahezu identisch aus, auch langfristig: So läge 2060 der durchschnittliche Beitragssatz in einer Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung nur um knapp 0,25 Prozentpunkte höher als bei einer Fortsetzung der Teil-Versicherung in der heutigen gesetzlichen Sozialen Pflegeversicherung (SPV). In der SPV sind knapp 90 Prozent der Menschen in Deutschland versichert. Auch bislang in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) Versicherte wären durch die Bürger-Vollversicherung besser abgesichert als bisher. Insbesondere bei Privat-Versicherten mit größeren Einkommen fiele der nötige Beitragsaufschlag für die erweiterten Leistungen aber höher aus.

Derzeit müssen Gepflegte in stationären Einrichtungen jeden Monat im Bundesdurchschnitt rund 660 Euro aus eigener Tasche für Pflegeleistungen zahlen. Hinzu kommen die Kosten für Miete und Essen. Rechnet man auch die Zuzahlungen zur ambulanten Pflege hinzu, müssen Pflegebedürftige allein für Pflegeleistungen jährlich rund 8,5 Milliarden Euro selber tragen. Die Eigenanteile zur Pflege sind seit Einführung der Pflegeversicherung vor über 20 Jahren fast kontinuierlich und deutlich angestiegen. Und sie werden nach der derzeitigen Rechtslage weiter wachsen, weil diese zusätzliche Pflegekosten einseitig den Gepflegten zuschreibt, so die Untersuchung des renommierten Gesundheitsökonomen der Universität Bremen. Die Studie nutzt umfassende Daten aus Pflegeversicherung, amtlicher Statistik und repräsentativen Befragungen.

Mehr als 50 Prozent der gesetzlich Versicherten würden für die vollständige Absicherung maximal 4 Euro im Monat zahlen

Die Studie zeigt grundsätzlich positive Verteilungswirkungen einer Bürger-Vollversicherung, weil Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger zahlen als Versicherte mit hohen Einkommen: Für die Leistungsverbesserung, die Zuzahlungen zu notwendigen Pflegeleistungen überflüssig macht, müssten die einkommensmäßig „unteren“ 50 Prozent aller SPV-Versicherten aktuell maximal 50 Euro pro Jahr beziehungsweise höchstens vier Euro im Monat an höheren Beiträgen zahlen.

Nur 10 Prozent der SPV-Versicherten würde eine Umstellung auf die Voll-Übernahme der Pflegekosten in einer Bürgerversicherung pro Jahr mehr als 100 Euro zusätzlich kosten. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. In der unteren Hälfte des obersten Einkommens-Zehntels sind es im Durchschnitt 140 Euro im Jahr. Für die fünf Prozent der Versicherten mit den höchsten Einkommen stiege der Beitrag um jährlich durchschnittlich 250 Euro an. Das liegt vor allem daran, dass sie neben höheren Erwerbseinkommen nennenswerte Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Gewerbebetrieben haben. Diese Einkommen würden bei einer Bürgerversicherung mitgerechnet, während bislang nur von Arbeitseinkommen Beiträge erhoben werden. Zudem hat der Forscher im durchgerechneten Szenario die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Westen angehoben. Somit würden die Pflege-Beiträge bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 76.200 Euro gekappt und nicht schon bei 52.200 Euro.

Forscher: Bürgerversicherung würde für „gerechten Lastenausgleich“ sorgen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht fordert

Auch Versicherte, die heute in der Privaten Pflegeversicherung (PPV) ebenfalls nur eine Teil-Absicherung haben, würden von den erweiterten Leistungen der Bürger-Vollversicherung profitieren. Da viele von ihnen bislang extrem niedrige Beiträge zahlen, wäre der nötige Aufschlag dafür aber höher: Im Durchschnitt müssten privat Pflegeversicherte pro Jahr rund 530 Euro mehr zahlen als bisher, ihre Arbeitgeber knapp 240 Euro. Dabei gilt auch für zuvor PPV-Versicherte, dass Menschen mit geringeren Einkommen für die Vollabsicherung deutlich weniger bezahlen müssten als sehr gut Verdienende – anders als heute. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – wie die Krankenversicherung – derzeit aufgespalten ist. Rund 72 Millionen Menschen in Deutschland sind in der SPV versichert, knapp neun Millionen in der PPV. Privat pflegeversichert sein können überhaupt nur Arbeiter und Angestellte oberhalb einer Einkommensgrenze sowie Beamte und Selbständige. Zudem müssen Privatversicherte eine Risikoprüfung durchlaufen. Beides führt dazu, dass durchschnittliche Mitglieder in der PPV im Vergleich zur SPV ein um zwei Drittel höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, zudem aktuell eine günstigere Altersverteilung aufweisen und gesünder sind, analysiert Rothgang. So haben die PPV-Versicherer aktuell nicht einmal die Hälfte der Leistungs-Ausgaben und können mit konkurrenzlos niedrigen Prämien kalkulieren.

Angesichts dieser Unwucht könne von einer „ausgewogenen Lastenverteilung“, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die „duale“ Gestaltung der Pflegeversicherung schon vor Jahren gefordert hat, keine Rede sein, betonen Rothgang und sein Co-Autor Dominik Domhoff. „Vielmehr zeigt sich hier aus Gerechtigkeitsüberlegungen ein deutlicher und dringender Reformbedarf“ – der mit der Umstellung auf eine Pflege-Bürgerversicherung eingelöst werden könnte. Zudem hätten bislang PPV-Versicherte langfristig den Vorteil einer berechenbareren Kostenentwicklung. Denn durch die vergleichsweise kleine Versichertenzahl ist die PPV anfälliger für Beitragsschwankungen – und die heute relativ günstige Altersstruktur mit vielen gut verdienenden Versicherten in mittlerem Alter wird sich laut der Studie in den kommenden Jahrzehnten in ihr Gegenteil verkehren.

„Mit einer Pflegebürgerversicherung werden die Gerechtigkeitsdefizite weitgehend beseitigt, die die aktuelle Aufspaltung bringt. Wird diese als Vollversicherung ausgestaltet, werden nicht nur die derzeitigen Eigenanteile bei der Pflege abgebaut. Vielmehr werden die ansonsten unmittelbar drohenden Anstiege der Eigenanteile verhindert, und zwar langfristig, ohne dass der Beitragssatz für das Gros der Versicherten und ihre Arbeitgeber nennenswert höher wäre“, erklärt Gesundheitsökonom Rothgang. Gestützt auf umfassende Daten aus sozio-ökonomischem Panel, amtlicher Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), aus der Pflegeversicherung und aus Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamts machen die Forscher das über eine Projektion der Beitragssätze bis 2060 deutlich.

Da die Zahl der Pflegebedürftigen zunächst deutlich zunimmt, steigt der zur Finanzierung notwendige Beitragssatz auch im aktuellen SPV-Teilleistungsmodell – von heute 3,05 Prozent bis 2040 auf rund 3,7 Prozent. Für die Bürgervollversicherung müsste er dann bei rund 4 Prozent liegen. Für das Jahr 2060 veranschlagen die Forscher einen Beitragssatz von 4,9 Prozent im Status Quo und 5,14 Prozent bei einer Bürgervollversicherung. Diese Beitragssätze ergeben sich, wenn die Leistungsbeträge – anders als derzeit gesetzlich verankert – mit der Lohnentwicklung angepasst werden und nicht mit der Inflation. Ab Mitte der 2050er Jahre hat die Zahl der Pflegebedürftigen dann nach den aktuellen Prognosen ihren Höhepunkt erreicht und würde in der Folge zurückgehen, während die Beitragssätze stagnieren.

Zusätzlich zum Status Quo und zur Bürgervollversicherung haben die Forscher noch zwei Szenarien berechnet. Die Modellierungen zeigen: Würde man nur die SPV – also ohne Bürgerversicherung – auf Vollversicherung umstellen, müssten die Beiträge weitaus stärker steigen: Derzeit lägen sie um gut 0,6 Beitragspunkte über dem Status Quo, 2060 betrüge die Differenz sogar etwa 1,1 Punkte. Falls man das aktuelle Modell zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln würde, ohne die Leistungen auf Vollübernahme der Pflegekosten auszuweiten, wären die Beitragssätze dagegen deutlich niedriger als im aktuellen SPV-Modell: Derzeit lägen sie um knapp 0,5 Beitragspunkte darunter, 2060 um knapp 0,7 Punkte. Das Problem der hohen Eigenanteile bliebe dann aber ungelöst.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.09.2019

Von zehn Neueinstellungen sind vier befristet. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bezogen arbeitet jeder zwölfte befristet. Auszubildende sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.

Überdurchschnittlich häufig greifen größere Betriebe zu Befristungen. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten beispielsweise stellen mit einer um neun Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit befristet ein als kleinere Betriebe. Wenig überraschend nutzen Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten signifikant seltener als andere Betriebe Befristungen: Bei diesen Kleinstbetrieben gelten nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Stelle befristet besetzt wird, ist bei kurzfristigem Personalbedarf doppelt so hoch wie bei längerfristigem. Dennoch werden mit 85 Prozent die meisten befristeten Neueinstellungen bei längerfristigem Personalbedarf vorgenommen, da insgesamt nur jede zehnte Neueinstellung aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs stattfindet.

Die Dauer des Stellenbesetzungsprozesses ist bei befristeten Stellen im Vergleich zu unbefristeten Stellen kürzer, und es werden auch weniger finanzielle Mittel beispielsweise für Stellenanzeigen oder Personalvermittler bei der Stellenbesetzung investiert. Kürzere Stellenbesetzungsdauern aufgrund weniger intensiver Auswahlprozesse treten vornehmlich bei Neueinstellungen zur Deckung eines kurzfristigen und nur vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs auf. Dass weniger finanzielle Mittel für die Besetzung befristeter Stellen investiert werden, gilt dagegen auch bei längerfristigem Bedarf. Befristete Neueinstellungen werden der IAB-Studie zufolge nicht nur zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs genutzt, sondern auch als „verlängerte Probezeit“.

Bei befristeten Neueinstellungen wird häufiger als bei unbefristeten auf Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung verzichtet. Zudem zeigen die IAB-Daten, dass Betriebe insbesondere bei Helfertätigkeiten deutlich häufiger Befristungen vornehmen.

Die IAB-Studie beruht auf den Daten der IAB-Stellenerhebung mit mehr als 10.000 teilnehmenden Betrieben. Die Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1719.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.09.2019

In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte in Tagesbetreuung, im Westen knapp ein Drittel

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2019 gegenüber dem Vorjahr um rund 28900 auf insgesamt 818500 Kinder gestiegen. Damit waren 3,7% mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2018. Der Zuwachs fiel etwas stärker aus als im Vorjahr (2018: +27200 auf 789 600 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 34,3% (2018: 33,6%).

In den westdeutschen Bundesländern betrug sie durchschnittlich 30,3%. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 52,1%.

Bundesweit hatte im März 2019 Sachsen-Anhalt die höchste Betreuungsquote (58,2%). In den Stadtstaaten Hamburg (46,6%) und Berlin (43,8%) waren Kinder unter drei Jahren ebenfalls überdurchschnittlich häufig in einer Kindertagesbetreuung. Unter den westdeutschen Flächenländern erreichte Schleswig-Holstein (34,8%) die höchste Quote. Bundesweit am niedrigsten war sie in Bremen (28,4%) und Nordrhein-Westfalen (28,2%).

In den einzelnen Altersjahren sind die Betreuungsquoten sehr unter­schiedlich: So warenbundesweit 1,9% der Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung. Dagegen haben die Eltern von gut einem Drittel der Einjährigen (37,1%) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen, bei den Zweijährigen waren es schon fast zwei Drittel (63,2%). Seit dem 1.August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) tatsächlich betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

1,4% mehr Kindertageseinrichtungen und 1,3% mehr Tageseltern als 2018

Anfang März 2019 gab es bundesweit 56708 Kindertageseinrichtungen. Das waren 775Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,4%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 4,2% auf 653800. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Tagesmütter und -väter leicht um 553 auf 44734 (+1,3%).

Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland können über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Kindertagesbetreuung ist auch Teil der Indikatoren unter Ziel 4.2 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.09.2019

Im 2.Quartal 2019 wurden in Deutschland 2,2% weniger Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt als im 2.Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 2.Quartal 2019 rund 24400 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 2.Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahren. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, in 25% der Fälle wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2019

Missbrauchsbeauftragter Rörig:
„Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hängt in Deutschland noch viel zu oft vom Zufall oder Engagement Einzelner ab. Der DJI-Bericht zeigt deutlich: Kitas, Schulen oder auch Sportvereine benötigen gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Ressourcen, damit Schutz und Hilfen überall selbstverständlich werden.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) haben am Mittwoch in Berlin den Monitoring-Bericht „Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Freizeit“ vorgestellt.

Der Abschlussbericht ist das Ergebnis eines mehrjährigen Monitorings (2015 – 2018) zu Schutzkonzepten* gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Untersucht wurde, welche Maßnahmen zum Beispiel in Kitas, Schulen, Heimen, Internaten, Kliniken, Praxen oder Sportvereinen zum Schutz vor sexueller Gewalt inzwischen verwirklicht werden. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, Infoabende für Eltern, interne und externe Beschwerdemöglichkeiten und ein Handlungsplan bei einem Verdacht. Mit dem bundesweiten Monitoring hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das Deutsche Jugendinstitut (DJI), eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Deutschlands, beauftragt. In fast 5.000 Einrichtungen wurden Leitungen und Fachkräfte befragt, welche Schutz- und Hilfeangebote sie einsetzen und auf welche Schwierigkeiten sie bei der Umsetzung stoßen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Rörig: „Dieser aktuelle Zustandsbericht zum Stand der Prävention sexueller Gewalt gegen Minderjährige sollte Politik und Gesellschaft aufschrecken lassen. Wenn wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in allen Einrichtungenmaximalen Schutz und maximale Hilfe erhalten, brauchen wir hierfür eine gesetzliche Verbindlichkeit und eine viel stärkere Unterstützung der Einrichtungen vor Ort. Kitas, Schulen, Sportvereine, Kliniken und Praxen oder das religiöse Leben haben eine zentrale Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hier müssen Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt in ihrer Familie, durch Gleichaltrige oder zum Beispiel bei der Nutzung digitaler Medien erleiden, Hilfe finden können. Schutz und Hilfe hängen aber noch viel zu oft vom Zufall oder Engagement Einzelner ab und werden zu wenig als Qualitätsmerkmal einer Einrichtung gesehen. Träger und Leitungen von Einrichtungen und Organisationen, aber auch Bund, Länder und Kommunen müssen sich noch viel konsequenter für den Kampf gegen sexuelle Gewalt und ihre Folgen einsetzen, auch durch die Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen.“

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des DJI: „In den vergangenen Jahren ist einiges geschehen, um Kinder besser vor sexueller Gewalt und Missbrauch zu schützen. Die große Mehrheit der Einrichtungen und Institutionen, die wir im Bereich Kita, Schule oder ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung befragt haben, hat zwar einzelne Elemente von Schutzkonzepten umgesetzt. Umfassende Schutzkonzepte gibt es allerdings bisher eher selten. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, dass unsere Institutionen keine Tatorte sind, sondern Orte, an denen Kinder kompetente Hilfe finden, wenn sie – wo auch immer – mit sexueller Gewalt konfrontiert sind. Schutzkonzepte sind ein wesentliches Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.“

Zentrales Fazit: Schutzkonzepte brauchen gute Rahmenbedingungen und müssen verpflichtend werden

Die DJI-Ergebnisse zeigen, dass umfassende Schutzkonzepte noch in keinem Bereich flächendeckend umgesetzt sind und die Entwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern sehr unterschiedlich ist. Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt gelingt vor allem dort, wo es entsprechende Rahmenbedingungen und gesetzliche Verpflichtungen gibt wie in Kitas oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Schulen führen dagegen häufiger erst konkrete (Verdachts-)Fälle zum Engagement. Immerhin gibt jedes dritte Heim an, ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt zu haben, dies gilt allerdings nur für etwa jede zehnte Schule.

„Es ist bedenklich, dass gerade in Schulen, in denen wir alle Kinder erreichen können, die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten noch so wenig fortgeschritten ist“, so Rörig. „Rein statistisch sind ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse in verschiedenen Kontexten von sexueller Gewalt betroffen. Sie brauchen sensibilisierte Fachkräfte, die ihre Signale erkennen und wissen, an wen sie sich bei Vermutung und Verdacht wenden können.“ Erfreulich ist, dass sich inzwischen alle Bundesländer der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ angeschlossen haben. Rörig appellierte an die Kultusministerien, jetzt weitere Schritte zu gehen: „In die Schulgesetze sollte die Verpflichtung der Schulen aufgenommen werden, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt einzuführen.“ Die Länder sollten sich zudem gesetzlich verpflichten, ihren Schulen die dafür notwendigen Ressourcen bereit zu stellen, zum Beispiel für Fortbildungen, Zeitkapazitäten für das Personal oder externe fachliche Begleitung bei Prävention und Intervention.“

Prof. Dr. Walper: „Schutzkonzepte sind ein bedeutsamer Teil gesellschaftlicher Bemühungen, Kinderrechte zu stärken und den Kinderschutz zu verbessern. Durch das Monitoring ist es jetzt möglich, über Fortschritte und noch ungelöste Probleme in diesem Bereich zu sprechen. Wir haben beim Monitoring gemerkt: Einrichtungen wollen wissen, wie sie Schutzkonzepte am besten ausgestalten, damit sexuelle Gewalt zurückgedrängt wird und betroffene Kinder eher den Mut fassen, Hilfe zu suchen. Deshalb wäre es für die Praxis jetzt der nächste wichtige Schritt zu untersuchen, welche Elemente von Schutzkonzepten besonders erfolgversprechend sind und wie diese am effektivsten zusammenspielen, und hierbei auch geeignete Befragungsformen und Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.“
Abschlussbericht und Factsheets zum Monitoring (2015 -2018) finden Sie unter: www.dji.de sowie unter https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen

Weitere Informationen und Hilfeangebote:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Tel. 0800 2255530 (kostenfrei und anonym)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Deutsches Jugendinstitut e. V.(DJI) vom 04.09.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Armutsrisiko für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist erheblich, da zwar die Kosten für Pflege steigen, nicht aber der Anteil, den die Pflegeversicherung trägt. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) kommt jetztzu dem Ergebnis, dass dieses Risiko durch eine Pflegevollversicherung deutlich gesenkt werden könnte.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die AWO fordert seit Langem, dass die Pflegeversicherung die Kostensteigerungen in der Pflege abfangen muss.Die Studie zeigt: Das ist möglich und finanzierbar. Die Bundesregierung muss nun handeln und dafür sorgen, dass alle Menschen gute Pflege erhalten können. Denn die Kosten in der Pflege werden weiter steigen, weil lange nötige Reformen für die Verbesserung der Pflege umgesetzt werden. Schon jetzt können sich viele Menschen ihre Pflege nicht mehr leisten, ohne in die Armut zu rutschen und auf ihre Angehörigen oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen zu sein. Das ist entwürdigend und schürt Existenzängste. Die von Professor Dr. Rothgang durchgeführte Studie belegt: Eine Pflegevollversicherung ist über eine soziale Bürgerversicherung finanzierbar. Die AWO setzt sich seit Langem für die Einführung einer sozialen Bürgerversicherung ein und sieht sich in dieser Forderung noch einmal bestätigt.“

Im Bundesdurchschnitt lagen zuletzt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Unsere Petition „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ wurde Anfang dieses Jahres von 74.000 Menschen gezeichnet. Schon das hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann. Die Studie bekräftigt, dass eine Entlastung der Pflegebedürftigen nicht nur nötig, sondern auch möglich ist“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.09.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Entscheidung der Innenminister in Malta, sich zur Aufnahme von Bootsflüchtlingen in die EU bereit zu erklären. Der Verband forderte bereits vor Wochen diese Notfallregelung, und sieht in der gestrigen Entscheidung ein wichtiges Signal.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Diese Notregelung ist dringend erforderlich, um die aktuelle humanitäre Krise zu entschärfen. Ein Zusammenschluss aufnahmebereiter Staaten ist nicht nur ein sichtbares Zeichen von Solidarität und Kooperation, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zu tragfähigen, europäischen Lösungen.

Dass sich die Bundesregierung vor Kurzem bereit erklärte, jeden vierten Bootsflüchtling aus Italien aufzunehmen, hat ganz offensichtlich die richtigen Signale für einen innereuropäischen Verteilmechanismus gesetzt. Der Innenminister hat offenbar verstanden, worin die politische Verantwortung bei der Schutzgewährung von Flüchtlingen steht, nämlich in der Einhaltung der menschen- und völkerrechtlichen Standards.

Deutschland hat damit endlich einen Schritt in die richtige Richtung getan. Doch eine solche Lösung darf sich nicht nur auf die im Meer geretteten Flüchtlinge beschränken, sondern muss auch jene umfassen, die es selbstständig geschafft haben, in Europa anzukommen. Hier brauchen wir ein langfristiges Verfahren der innereuropäischen Solidarität!“

Hintergrund: Bei den gestrigen Verhandlungen auf Malta haben sich die Innenminister von Malta, Italien, Frankreich und Deutschland auf eine Übergangslösung zur Verteilung aus Seenot geretteter Migrant*innen geeinigt. Diese temporäre Lösung, die für 6 Monate gelten und für jedes europäische Land freiwillig sein soll, wird im Rahmen der kommenden Innenminister-Konferenz am 8.Oktober 2019 vorgestellt, in der Hoffnung, dass weitere EU-Staaten sich daran beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.09.2019

In seiner morgigen Sitzung wird der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheiden, ob vorgeburtliche Tests auf Trisomien an Embryos zukünftig bei Risikoschwangerschaften als Kassenleistung übernommen werden. Das hätte zur Folge, dass diese Untersuchung als Empfehlung in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen würde und schwangere Frauen sich konkret gegen die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden müssten.

„Die AWO sieht mit Sorge, dass die soziale Frage der Inklusion durch die rasanten medizin-technischen Entwicklungen inzwischen vorgeburtlich technisch gelöst werden soll“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Wolfgang Stadler. „Durch das Angebot des Bluttest werden viele Fragen und Unsicherheiten, die schwangere Frauen und Paaren haben, auf die eine Frage verengt, ob das zukünftige Kind gesund sein wird oder nicht. Aus einem auffälligen Testergebnis ergibt sich dann aber keine Behandlungsmöglichkeit, sondern eine neue Fragestellung: Soll die Schwangerschaft fortgesetzt werden oder nicht?“. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher zum einen ein Moratorium des GBA-Prozesses, d.h. das Gremium sollte am Donnerstag das Verfahren aussetzen, bis die gesamtgesellschaftliche Debatte mit der gebührenden Zeit geführt worden ist. „Der Begriff der Risikoschwangerschaft ist so unscharf, dass a) sehr wahrscheinlich doch ein flächendeckendes Screening auf chromosomale Abweichungen kommen wird und b) sind Ausweitungstendenzen vorprogrammiert. Zukünftig könnte zu Beginn einer Schwangerschaft dann neben der Suche nach Trisomien auch die Suche nach einer Krebsdisposition, Rheuma oder Asthma stehen“, sagt der Bundesvorsitzende.

Zum anderen warnt er gleichzeitig davor, die individuellen Lebensentscheidungen von Frauen zu kritisieren: „Frauen sind immer noch die Haupterbringerinnen familiärer Care-Arbeit. Bei einem Kind mit Beeinträchtigungen werden es zum größten Teil die zukünftigen Mütter sein, die ihre gesamte Zeit mit der Organisation von Hilfen zur Inklusion zubringen.“ sagt Wolfgang Stadler.

Die Arbeiterwohlfahrt wünscht sich eine gesamtgesellschaftliche Debatte, die die Entwicklung von schwangeren Frauen als Risikomanagerinnen problematisiert und zum anderen deutlich mehr Unterstützung für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.09.2019

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko für Altersarmut in den kommenden Jahren steigen wird – und dass bisher vorgelegte Konzepte zur Eindämmung der Entwicklung nur bedingt wirksam sind.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender: „Die Studienergebnisse sind alles andere als überraschend.Sie bestätigen unzählige Studien, die es zuvor gegeben hat. Sie alle zeigen: Es gibt dringenden Handlungsbedarf, denn die Altersarmut wird steigen. Seit zehn Jahren wird politisch darüber diskutiert, bislang ergebnislos. Die Politik darf diese Themen nicht länger auf die lange Bank schieben. Die Bundesregierungmuss sich endlich auf eine Lösung verständen, die dazu führt, dass Altersarmut wirksam verhindert wird und dass Lebensleistungen besser anerkannt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.09.2019

Der Bund befindet sich in den Konsultationen mit den Bundesländern zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. Anlässlich der 3. Bund-Länder-Sitzung am morgigen 10. September 2019 erklärt AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler:

„Ein Rechtsanspruch, der vorrangig nur auf den Ausbau von Plätzen zielt und nicht die Qualität der Angebote gleichermaßen in den Blick nimmt, muss scheitern!

Der positive Effekt ganztägiger Angebote ist kein Selbstläufer, sondern setzt auf eine hohe Qualität der Angebote, des Personals, der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sowie der Räumlichkeiten. Deshalb fordern wir die Vereinbarung von Mindest-Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung! Die gesellschaftliche Herausforderung ab 2025 ist immens, denn es gilt einen voraussichtlichen Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für ca 2,5 Millionen Grundschüler*innen abzudecken!

Das bedeutet, dass nach derzeitigem Ausbaustand knapp über 1 Million Betreuungsplätze sowohl im erweiterten Halbtag als auch im tatsächlichen Ganztag neu geschaffen werden müssen, und zwar sowohl im Bereich der Ganztagsschulen als auch in den Horten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die von der Bundesregierung bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen! Auch wenn Länder und Kommunen selbst an einer guten Ganztagsbildung interessiert sind und sich finanziell auch hoch engagieren – diese bildungs- und sozialpolitische Herausforderung ist ein Kraftakt, ein gesamtstaatliches Großprojekt, das alle staatlichen Ebenen zur finanziellen Umsetzung verpflichtet! Der Bund steht jedoch in der grundgesetzlichen Pflicht, bundesweit gleiche Lebensverhältnisse herzustellen und hierzu seinen eigenen Beitrag zu leisten.

Neben bundesweiten Mindest-Qualitätsstandards braucht es auch eine angemessene Bundesfinanzierung. Den genannten quantitativen Zahlen stehen auf der finanziellen Seite Kosten für Investitionen und laufenden Betriebskosten jeweils in vielfacher Milliardenhöhe gegenüber, die die vom Bund bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen. Nur wenn der Bund sich bei den Kosten bewegt, wird es eine erfolgreiche Weiterentwicklung in der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf guten Ganztag geben.

Eine gute Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder in Deutschland darf nicht an den Kosten scheitern!“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.09.2019

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität warnt die AGF vor der versteckten Erhöhung der Umsatzsteuer für Bildungsangebote. Gemeinnützige Familienbildung würde damit massive negative Folgen erfahren, die den Zielen von Bildungsangeboten diametral entgegen stünden.

“Der Wegfall der Steuerbegünstigung von gemeinnützigen Bildungsangeboten zeugt von einer mangelnden Wertschätzung der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung, der Familienbildung und letztlich des gesellschaftlichen Beitrags der Familien selbst“, kritisiert Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF. Die Familienorganisationen der AGF fordern Bundestag und Bundesregierung daher dringend auf, für eine weiterhin umfassende Befreiung der gemeinnützigen und kirchlichen Angebote der Familienbildung zu sorgen und den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.

Am 27. September findet die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur „weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ im Bundestag statt. In diesem versteckt sich eine Reform des Umsatzsteuerrechts mit weitreichenden Folgen für die Familienbildung: Künftig sollen Bildungsangebote für Erwachsene, die nicht der beruflichen Bildung dienen, umsatzsteuerpflichtig werden. Die Bundesregierung argumentiert, dass damit nur eine Vorgabe der EU-Richtlinie umgesetzt würde.

Die Familienorganisationen heben jedoch hervor, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie große Spielräume für die steuerliche Gestaltung gemeinwohlorientierter Bildungsangebote lässt, die die Regierung nicht ausschöpft. Sie konterkariere damit alle ihre Aussagen zur Bedeutung und Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement und Präventionsansätzen.

Familienbildung richtet sich lebenslaufbegleitend an alle Familien und ist somit ein Angebot des lebenslangen Lernens. Sie geht von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis aus und zielt darauf ab, Familien in Fragen der Lebensführung und Alltagsbewältigung zu unterstützen. Sie stärkt insbesondere die erzieherischen Kompetenzen von Eltern und bietet Hilfen bei Beziehungs- und Vereinbarkeitsfragen. Ferner hält die Familienbildung bildungsorientierte Angebote für Familien in Krisensituationen und besonders belasteten Lebenslagen bereit. Durch ihren niedrigschwelligen, präventiven und ressourcenorientierten Ansatz erreicht sie Familien in sozial sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Die geplante Neureglung führt zu höheren Teilnahmegebühren für die Familien. Dies belastet arme Familien überdurchschnittlich stark bzw. schließt sie von solchen Angeboten aus“, verdeutlicht Ulrich Hoffmann, zweiter Vorsitzender der AGF und selbst langjährig in der Familienarbeit tätig. „Zudem müssten Familienbildungsstätten ihr Angebot zwischen weiterhin befreiten und umsatzsteuerpflichtigen Angeboten differenzieren, weil spezifische Angebote für Hilfebedürftige, z.B. verschuldete Menschen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Angebote, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten, voraussichtlich weiter umsatzsteuerbefreit blieben. Diese Differenzierung ihres Programms wäre für die gemeinnützigen und kirchlichen Anbieter von Familienbildung mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden, weil jedes Angebot einzeln geprüft werden müsste, ob es nach neuem Recht umsatzsteuerpflichtig ist oder weiterhin befreit ist. Dies ist für kleine Bildungseinrichtungen kaum zu leisten.“ Die Verbände betonen, dass dieses Vorgehen auch dem konzeptionellen Ansatz entgegensteht, Bildungsangebote inklusiv zu gestalten und dabei nicht zwischen vermeintlichen Problemfamilien und vermeintlich unbelasteten Familien zu unterscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 27.09.2019

Alle Frauen verdienen auch im Alter ein eigenständiges Leben. Der Deutsche Frauenrat unterstütztdaher das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung, eine Grundrente zur Anerkennung derLebensleistung einzuführen. Wir appellieren an Arbeitsminister Hubertus Heil und KanzleramtschefHelge Braun, den Weg für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung frei zu machen. Aktuellerarbeiten das Bundesarbeitsministerium und das Kanzleramt einen Kompromiss dazu.

Der Deutsche Frauenrat fordert eine Grundrente, die Frauen und Männern, die 35 Jahre langsozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder versorgt oder Angehörige gepflegt haben, einRenteneinkommen sichert, das über dem Grundsicherungsniveau liegt. Dabei ist darauf zuhinzuwirken, dass möglichst viele Frauen mit niedrigen Rentenanwartschaften von der Grundrenteprofitieren können. Sie verdienen für ihre Lebensleistung eine Rente, die ihnen ein eigenständiges Leben im Alter ermöglicht, unabhängig vom Partner*innen-Einkommen und -Vermögen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 04.09.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequente Änderung des Wahlrechts, bei der alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger berücksichtigt werden.

Im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 ist die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl festgelegt. Tatsächlich werden Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ein Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der am Freitag im Bundestag debattiert wird, will Abhilfe schaffen: Bei Bundestags- und Europawahlen sollen 16-Jährige wählen dürfen.

„Seit den Fridays-for-Future-Demonstrationen ist deutlich, dass Kinder eine politische Meinung haben und diese klar zum Ausdruck bringen. Wählen dürfen sie aber nicht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. Mit dem Vorstoß der Grünen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, werde der Wahlrechtsentzug nur zaghaft angegangen.

Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Kinder vom Wahlrecht Gebrauch machen können. „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Kein Minderjähriger darf zum Bürger zweiter Klasse degradiert werden“, so Heimann. Der DFV fordert ein Wahlrecht ab Geburt und damit ein wirklich allgemeines Wahlrecht.

„Der Gesetzesentwurf der Grünen vergisst, dass Eltern gemäß Grundgesetz die natürlichen Interessensvertreter ihrer Kinder sind. Nehmen Eltern das Wahlrecht ihres Kindes stellvertretend – als Recht des Kindes, nicht als eigenes – wahr, müssen sie sich am Wohl des Kindes orientieren“, sagt Heimann. Bei dieser Regelung erlischt das stellvertretende Wahlrecht, sobald das Kind wahlmündig ist. „Demokratie braucht Beteiligung. Das Wahlrecht ab Geburt verhilft 13 Millionen Kindern und Jugendlichen zur notwendigen Mitsprache“, so Heimann.

Mit der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich der DFV für das Wahlrecht ab Geburt stark. Neben verschiedenen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft steht Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt dem DFV als Schirmherrin zur Seite.

Weiterführende Informationen

Website der Kampagne zum Wahlrecht ab Geburt: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.09.2019

Zum Weltkindertag macht sich der Deutsche Familienverband (DFV) für die Schulsozialarbeit stark, die effektiv gegen Schulabbrüche vorbeugt.

(Berlin/Magdeburg). Schulerfolg ist eine wichtige Voraussetzung für den Übergang in eine höhere Schulform und den späteren beruflichen Einstieg. Schulsozialarbeit hilft, Jahrgangswiederholungen und Schulabbruch zu verhindern. Schulsozialarbeiter sind wichtige Bezugspersonen für alle Schüler. Bei Konflikten stehen sie ihnen mit altersgerechten und konstruktiven Hilfen zur Seite. „Wir können nicht auf Schulsozialarbeit verzichten. Sie gehört an jede Schule“, sagt René Lampe, Vizepräsident des DFV.

Obwohl Schulsozialarbeit seit Jahren Praxis an Schulen ist, gestaltet sich die Finanzierung schwierig. In Sachsen-Anhalt, dem Land mit der höchsten Schulabbrecher-Quote bundesweit, steht die Finanzierung regelmäßig auf wackeligen Füßen. „Das ist schlecht für die Schulsozialarbeit, aber vor allem ist es dramatisch für die Kinder und ihre Eltern. Schulsozialarbeit braucht Verlässlichkeit“, so Lampe.

2009 hat Sachsen-Anhalt das Programm „Schulerfolg sichern“ auf die Beine gestellt, das aus EU-Fördergeldern und Landesmitteln finanziert wird. 14 Netzwerkstellen sind regional tätig und an 350 Schulen helfen Schulsozialarbeiter – mit deutlichem Erfolg. „Die positiven Ergebnisse zeigen sich in der Einzelarbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie mit ihren Familien. Schulsozialarbeiter stehen zum Teil vor schwierigen Themen wie Kindeswohlgefährdung oder sexueller Missbrauch. Durch die Zuwanderung ist eine neue Herausforderung dazu gekommen, die aber mit vielen Chancen verbunden ist“, sagt Lampe.

Die Förderung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt ist noch bis Juli 2021 gesichert. Was danach passiert, ist unklar. Seit vergangenem Jahr setzt sich das Aktionsbündnis Schulsozialarbeit landesweit für die Schulsozialarbeit ein und hat Rückhalt aus der Bevölkerung und den Parteien erhalten. „Es gibt eine breite Zustimmung. Auch die Landesregierung hat Unterstützung versprochen. Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen, damit es keine Lippenbekenntnisse werden“, so Lampe.

Am 26. September trommelt das Aktionsbündnis noch einmal für die Schulsozialarbeit. Regionale Stellen, Träger von Schulsozialarbeit sowie die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter selbst stehen ab 13 Uhr auf dem Magdeburger Domplatz Rede und Antwort. Der DFV ist ebenfalls dabei. Mit seinem Landesverband ist er von Anfang in der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt aktiv.

Weiterführende Informationen

Website des DFV-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt

Aktionsbündnis für die Verstetigung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2019

Vor einem Jahr startete das Baukindergeld. Seitdem haben fast 135.000 Familien einen Antrag für den staatlichen Zuschuss zum Eigenheim gestellt. Mehr als ein Viertel des Fördergeldes über 10 Milliarden Euro ist bereits gebunden. Trotzdem bricht die Kritik an der Maßnahme für Familien nicht ab – unbegreiflich, findet der Deutsche Familienverband (DFV).

(Berlin). „Das Baukindergeld ist bei Familien sehr gefragt“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. Anders als immer wieder behauptet, profitierten insbesondere Familien mit geringerem Einkommen vom Baukindergeld. Nach neuesten Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verfügen 60 Prozent der bisher geförderten Familien über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Die Mehrheit der Eltern, die Baukindergeld beantragen, sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Die Kinder haben durchschnittlich ein Alter von 6 Jahren. „Mit dem Baukindergeld wird jungen Eltern mit kleinen Kindern ermöglicht, in die eigenen vier Wände zu ziehen“, so Heimann. „Das ist ein großer Erfolg der Koalitionsregierung.“

Das Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (GEWOS) stellt in einer aktuellen Studie fest, dass das Baukindergeld für den Umsatzrekord im Eigenheimsektor mitverantwortlich ist. Das Transaktionsvolumen für Ein- und Zweifamilienhäuser beläuft sich im Jahr 2018 auf 66,3 Milliarden Euro.

Familiengerechtes Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gelungenes Familienleben, für die Bildung und die gesunde Entwicklung von Kindern. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es darf nicht durch Bodenspekulationen, unrealistische Mietpreise in den Städten oder durch die unnötige Verteuerung von Immobilien – insbesondere durch die Grunderwerbsteuer – zu einem für Familien kaum noch bezahlbaren Gut werden.

Wichtig ist es, dass sich Familien auch in Zukunft auf das Baukindergeld verlassen können. Deshalb muss das Baukindergeld dauerhaft finanziert und mit einem Rechtsanspruch versehen werden.

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des DFV: „Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen“ (PDF)
Fachartikel: „Grunderwerbsteuer: Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.09.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) und 44 Institutionen einigen sich auf gesundheitspolitische Eckpunkte in der Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Der Wegeweiser setzt neue Leitlinien für eine auf Familien ausgerichtete Gesundheitspolitik

„Familie ist und bleibt für Kinder der erste Lernort für Gesundheit. Gerade in der Familie werden die wichtigsten Weichen für eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern gelegt“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. „Mit dem Wegeweiser bekommt die familiäre Gesundheitserziehung endlich den richtigen Stellenwert – und zwar als zentraler Bestandteil der institutionellen Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen.“

In einem zweijährigen Dialog- und Arbeitsprozess haben zentrale Vertreter des Gesundheitswesens, der Familien- und Kinderverbände, der Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie Experten der zuständigen Ministerien zehn inhaltliche Eckpunkte erarbeitet und im „Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ veröffentlicht.

Für den DFV ist der Wegeweiser ein klares Votum für eine familiäre Gesundheitspolitik als eigenständiges Handlungsfeld einer nachhaltigen Kindergesundheitsförderung. Künftig müssen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in den Mittelpunkt der Ausarbeitung, Implementierung und Evaluierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen gestellt und daran aktiv beteiligt werden.

„Eine gute, eine verlässliche und familiengerechte Gesundheitspolitik ist für den Deutschen Familienverband eine zentrale Herausforderung der Gegenwart“, sagt Heimann. Mit der Anerkennung der familiären Gesundheitspolitik haben die beteiligten Institutionen einen wichtigen Schritt in die Zukunft gemacht. Denn ohne Familie ist keine gute Gesundheitspolitik zu machen.

Weiterführende Informationen zur Gesundheitspolitik

Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland (PDF zum Herunterladen)

Kampagne des Deutschen Familienverbandes für ein familiengerechte Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.09.2019

Katja Mast ist neue Vorsitzende der Evangelischen Familienerholung. Mast ist Mitglied des Bundestages und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. In ihrer politischen Funktion verantwortet sie die Themenbereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mast übernimmt den Vorsitz der Evangelischen Familienerholung nach zehn Jahren von Gabriele Lösekrug-Möller. Auf der Mitgliederversammlung der Evangelischen Familienerholung dankt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Lösekrug-Möller für ihr langjähriges Engagement: „Mit fachlicher Kompetenz, besonderer Nähe zu den Menschen und zur Praxis sowie großem persönlichen Engagement hat Gabriele Lösekrug-Möller ganz wesentlich dazu beigetragen, die Evangelische Familienerholung in der Förderung von Familien sozialpolitisch stärker ins Blickfeld zu rücken. Als Vorsitzende hat sie die Qualität der Arbeit im Interesse präventiver und nachhaltiger Stärkung von Familien deutlich vorangebracht.“

Loheide gratuliert Katja Mast zu ihrem Amt als neue Vorsitzende der Evangelischen Familienerholung: „Mit Katja Mast gewinnen wir eine engagierte neue Vorsitzende, die sich auch in ihrer bisherigen Arbeit viel für Frauen und Familien eingesetzt hat. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.09.2019

Prof. Dr. Maria Wersig, amtierende Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung auf dem 43. Kongress des djb vom 12. bis 15. September 2019 in Halle/Saale als Präsidentin in ihrem Amt für zwei weitere Jahre bestätigt. Als Vizepräsidentinnen wurden Oriana Corzilius, Syndikusrechtsanwältin für eine dritte und Claudia Zimmermann-Schwartz, Ministerialdirigentin a.D., Düsseldorf, für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Petra Lorenz wurde in ihrem Amt als Schatzmeisterin bestätigt.

Als Kommissionsvorsitzende und in ihrer Funktion im Bundesvorstand wurden Prof. Dr. Heide Pfarr (Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht), Brigitte Meyer-Wehage (Zivil-, Familien-, Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften), Dr. Leonie Steinl (Strafrecht), Dr. Ulrike Spangenberg (Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich) und Prof. Dr. Ulrike Lembke (Europa- und Völkerrecht) wiedergewählt. Nachdem Marion Eckertz-Höfer nicht mehr kandidierte, wurde Dr. Sina Fontana zu ihrer Nachfolgerin als Kommissionsvorsitzende (Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung) gewählt.

Als Beisitzerin bestätigt wurde Tanja Altunjan. Nachdem Leonie Babst ihre maximale Amtszeit erreicht hat, wurde Kerstin Geppert zu ihrer Nachfolgerin, ebenfalls als Beisitzerin gewählt. Gemeinsam vertreten sie die Juristinnen in Ausbildung im Bundesvorstand. In den Vorstand des Regionalgruppenbeirats wurden bereits im April Angela Kolb-Janssen, MdL, Henriette Lyndian und Andrea Rupp vorstehen.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung verlieh der djb in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den Marie Elisabeth Lüders-Wissenschaftspreis 2019 des djb an Dr. Cara Röhner. Geehrt wurde sie für ihre außerordentliche Dissertation „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“. Die Laudatio zur Ehren der Preisträgerin wurde von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa Universität Flensburg, gehalten. Der Preis, der vom djb in Anerkennung hervorragender rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Arbeiten alle zwei Jahre und nun bereits zum sechsten Mal vergeben wird, wird seit 2009 von Dr. Melitta Büchner-Schöpf gestiftet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.09.2019

Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie verteidigen wir uns gegen Cyber Harassment? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. antidiskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offenbleiben. Der heute in Halle/Saale eröffnete 43. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) sucht Antworten, um damit einen wichtigen Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, betont in ihrer Eröffnungsrede:

„Der djb hat in über 70 Jahren Verbandsgeschichte rechtspolitisch innovativ zu gesellschaftspolitisch wichtigen Entwicklungen Stellung bezogen – stets mit Blick auf die Auswirkungen auf Frauenrechte und die Gleichstellung. So halten wir es auch heute: Die Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess, der auf unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und Männern trifft. Die Digitalisierung ist nicht geschlechtsneutral, sie muss im Sinne gleicher Chancen und Möglichkeiten für alle Geschlechter aktiv gestaltet werden.“

Für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle/Saale begrüßt anschließend Rektor Christian Tietje die Gäste des Bundeskongresses: „Wir freuen uns sehr, den 43. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen. Das Thema Gleichstellung ist der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein besonderes Anliegen, das aktuell in der neugegründeten Stabsstelle ,Vielfalt und Chancengleichheit´ besonderen Ausdruck findet.“

In ihrem Grußwort stellt Christine Lambrecht, MdB, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, daraufhin die besondere Rolle der Politik heraus:

„Big Data, Künstliche Intelligenz und Algorithmen sind Konzepte, die sich mit ungeheurer Geschwindigkeit entwickeln. Es ist deshalb notwendig, dass wir schon heute vorausschauend handeln und die rechtlichen Rahmenbedingen anpassen, zum Beispiel in den Bereichen Datenschutz und Haftung.“

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Anne-Marie Keding, benennt in ihrem Grußwort die Verantwortung der Justiz für die kommende Zeit: „Es ist die Zukunftsaufgabe der Justiz, gut ausgebildeten und hochqualifizierten Nachwuchs für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewinnen.“

Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand heißt, daran anschließend, den djb willkommen: „In den Herausforderungen des digitalen Wandels liegen große Chancen: Als Standort der neuen Cyber-Agentur des Bundes befinden wir uns auf dem Weg zur vernetzten Stadt. Wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg zu begleiten. Dies muss bereits in den Schulen beginnen, weshalb wir auch dort die Digitalisierung vorantreiben. Investor*innen, Unternehmer*innen und Wissenschaftler*innen finden in unserem städtischen Dienstleistungszentrum Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einen zentralen Ansprechpartner.“

Zum Ende der Grußworte formuliert Dr. Afra Waterkamp, Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Präsidentin des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Vorsitzende des djb-Landesverbands Sachsen-Anhalt, eine wichtige Kritik des djb: „Studien belegen, dass auch die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in hochqualifizierten und schon stark digitalisierten Branchen wie der IT-Technik ausgeprägt sind. Diese Ungleichbehandlung kann für den Deutschen Juristinnenbund, der sich seit über 70 Jahren für Geschlechtergerechtigkeit einsetzt, nicht weiter hinnehmbar sein.“

Anschließend erklärt Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Schleswig, Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg a.D., in ihrem lehrreichen Festvortrag anschaulich, warum Recht und Künstliche Intelligenz gemeinsam gedacht werden müssen: »Das eigentliche Risiko von maschinellen Algorithmen ist Kompetenz und binäre Konsequenz. Es geht um die Gestaltung der Zukunft durch Recht, durch demokratisches und sorgfältig abgewogenes Recht. Wir können nur dann über den Einsatz von Technik entscheiden, wenn wir als Gesellschaft wissen, was unsere Ziele und Wertvorstellungen sind.“

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft – der 43. djb-Bundeskongress erkennt ihre Chancen und stellt sich ihren frauen- und rechtspolitischen Herausforderungen. Für eine Zukunft im Zeichen der Gleichberechtigung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.09.2019

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu prüfen. Die Pflicht zur sogenannten gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung, etwa bei Forschungsvorhaben oder Gesetzen, ist seit 2001 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung normiert. Die Pflicht ergibt sich aber auch aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, denn: Der Staat kann die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern nur dann gewährleisten, wenn er um die tatsächlichen Auswirkungen seines Handelns weiß.

Auch das Bundesfinanzministerium weiß um diese Pflicht. Die Antworten auf eine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema „Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem“ sind von daher ein Ärgernis. Die Pflicht ist zwar bekannt, wird aber faktisch nicht umgesetzt. „Die rechtliche Verankerung der gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung allein genügt nicht“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir benötigen den politischen Willen von oben, die fachliche Kompetenz, wirksame Durchsetzungsmechanismen und vor allem geschlechterdifferenzierte Daten.“

Die Antworten auf die Fragen zur Verteilung der Steuerbelastung in Relation zum Bruttoeinkommen, zu den Einkünften vor Abzug von Werbungskosten oder der Inanspruchnahme von Steuerabsatzbeträgen fallen dünn aus. Der Grund: Es fehlt an geschlechterdifferenzierten Daten. Das Bundesfinanzministerium plant auch nicht, künftig die Erhebung derartiger Daten zu ermöglichen. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil die Arbeitshilfe zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung, die das Bundesfinanzminsterium laut Anfrage benutzt, genau dazu auffordert. Immerhin zeigen Auswertungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Statistischen Bundesamts, dass bestimmte Auswertungen entgegen der Praxis des Bundesfinanzminsteriums sehr wohl möglich sind.

Trotz der fehlenden geschlechterdifferenzierten Daten stellt das Bundesfinanzminsterium pauschal fest, dass bei der Prüfung von Gesetzesentwürfen zum Steuerrecht regelmäßig keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, dass Frauen und Männer unterschiedlich betroffen sein können. Im Rahmen von Gender Mainstreaming werde grundsätzlich jedes Forschungsvorhaben auf seine Geschlechterrelevanz geprüft. Wie das konkret geschieht oder bislang umgesetzt wurde, bleibt offen. Es wird allein auf die formellen Anforderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung und die entsprechende Arbeitshilfe verwiesen. Das Europäische Parlament hat erst Anfang des Jahres auf die vielfältigen Aspekte und potentiellen Nachteile des Steuersystems für die Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. Das Bundesfinanzminsterium sieht dennoch keinerlei Handlungsbedarf.

Das gilt insbesondere auch für das Ehegattensplitting, das – so das Bundesfinanzminsterium unter Bezug auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1982 – eine verfassungsrechtlich sachgerechte Besteuerung sei. Diese Argumentation, die Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Änderungen in anderen Rechtsbereichen, etwa im Unterhaltsrecht, vollkommen ausblendet, wird inzwischen sogar vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzminsteriums kritisch beurteilt. Die langjährige Kritik seitens des Europäischen Rats, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder dem Ausschuss für die Rechte der Frau der Vereinten Nationen wird vom Bundesfinanzminsterium ignoriert. Die inzwischen in diversen Studien nachgewiesenen negativen Auswirkungen des Ehegattensplittings im Hinblick auf die existenzsichernde Beschäftigung von Frauen schreibt das Bundesfinanzminsterium der Steuerklasse V zu. Die Nachteile ließen sich durch das Faktorverfahren vermeiden. Diese Argumentation führt aber in die Irre. Abgesehen davon, dass das Faktorverfahren nichts am Ehegattensplitting selbst ändert, wird das Faktorverfahren nur von 0,6 Prozent der nutzungsberechtigten Ehen und Lebenspartnerschaften gewählt. Es ist höchst fraglich, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehene Information im Steuerbescheid diesen Anteil erhöht. Dennoch ist eine Streichung der Lohnsteuerklasse V nicht vorgesehen.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es im Hinblick auf die langjährige Forderung des djb, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten: Für 2021 wird die gleichstellungsorientierte Ausgestaltung von Steuerformularen und -bescheiden angestrebt: nicht nur im Hinblick auf Frauen und Männer, sondern auch für Menschen, die sich diesen Geschlechtern nicht zuordnen lassen wollen. Es wäre schön, wenn die dafür notwendigen – scheinbar sehr aufwendigen – Veränderungen der technischen Voraussetzungen auch die Erhebung und Auswertung geschlechterdifferenzierter Daten ermöglichen würden.

Fest steht: Die Bundesregierung verletzt mit der Vernachlässigung der Pflichten zur gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung ihre verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Gewährleistung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Der djb fordert daher:

  • die Erhebung und Auswertung geschlechterdifferenzierter Daten im Steuerrecht
  • eine tatsächliche Analyse der Wirkungen des Steuersystems auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Veröffentlichung dieser Analysen
  • die Gewährleistung von Genderkompetenz im Bundesfinanzminsterium selbst
  • transparente Entscheidungsmechanismen unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Verbände, die sich gegen geschlechtsbezogene Diskriminierungen wenden
  • und die Streichung der Lohnsteuerklasse V und realistische Reformvorschläge für die zeitnahe Einführung einer Individualbesteuerung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.09.2019

Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen zuständigen Ministerien ist unzureichend.

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Mi­grant*innen. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen.

Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert daher zeitnah eine staatliche Koordinierungsstelle, welche die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen organisiert. Diese Stelle muss mit einem klaren Mandat ausgestattet, hoch in der administrativen Hierarchie verankert und mit einem ausreichenden Budget abgesichert sein.

Die Istanbul-Konvention verlangt auch, dass koordinierte Maßnahmen der Gewaltbekämpfung und des Gewaltschutzes stetig überwacht werden. Daher fordert das Bündnis eine unabhängige Monitoringstelle auf gesetzlicher Grundlage. Diese soll die Umsetzung des Abkommens kontinuierlich beobachten und bewerten sowie Hinweise zur Verbesserung der politischen Praxis geben. Dazu muss sie Einblick in Statistiken von Behörden und Institutionen nehmen und eigene Forschung betreiben oder in Auftrag geben. Eine solche Stelle benötigt ausreichende und langfristig abgesicherte finanzielle und personelle Ressourcen, um ihre umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können.

Wir fordern, dass im Bundeshaushalt 2020 entsprechende Mittel sowohl für die staatliche Koordinierungsstelle als auch für die unabhängige Monitoringstelle eingeplant werden. Denn nur mit diesen beiden Stellen kann Deutschland den Anforderungen der Istanbul-Konvention voll entsprechen. Wir fordern außerdem, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in den Gremien beider Stellen angemessen beteiligt werden und so ihr langjähriges und fundiertes Praxiswissen in die Arbeit einbringen können.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich folgende Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung dieser weltweit vorbildlichen Konvention als Zivilgesellschaft voranzutreiben und zu überwachen.

BAG Forsa e. V., BAG Täterarbeit e. V., bff e. V., BIG e. V., DaMigra e. V., DF e. V., djb e. V., Frauenhauskoordinierung e. V., gesine intervention, JUMEN, KOK e. V., S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., ZIF

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.09.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Stärkung der politischen Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Rechte sollten sowohl im Grundgesetz als auch durch eine Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene umfassender als bisher normiert werden. Zudem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Neuauflage des „Bundesweiten Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland“ auf den Weg bringen, der auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Fokus nimmt.

„Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn die umfassendere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Stärkung der politischen Partizipationsrechte von jungen Menschen in Deutschland.

„Eine Absenkung des Wahlalters würde dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es inzwischen mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Gesellschaftsstruktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert, und eine Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit auch auf der Bundesebene der Vergangenheit angehören sollte“, so Hofmann weiter.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Dabei geht es auch darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden, die in einen Nationalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Reformen münden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.09.2019

Vom 16. bis zum 27. September standen deutschlandweit vielerorts die Elterntaxis still. Mehr als 70.000 Kinder aus mehr als 2.800 Klassen waren dem Aufruf des Deutschen Kinderhilfswerkes und des ökologischen Verkehrsclub VCD gefolgt und sind während der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule oder zum Kindergarten gekommen. Zusammen mit ihren Eltern, Lehrerinnen und Lehrern lernten die Kinder dabei, wie sie sich selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen können und warum ein Zuviel an Autoverkehr schlecht für das Klima und die Sicherheit der Kinder ist.

„Die Kinder lernen während der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ nicht nur, wie sie sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr verhalten, sondern bekommen auch früh ein Bewusstsein dafür, was gut und was schlecht für das Klima ist. Denn auch für Kindergarten- und Grundschulkinder ist Klimaschutz bereits ein Thema. Durch die Aktionstage können sie selbst mit ihren Eltern aktiv werden”, sagt Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD für „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“.

Die besten Projektideen haben der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk mit bewegungsfördernden Gruppenspielen wie einem umfangreichen Ball-Set, einem Schwungtuch und einem Teller-Dart ausgezeichnet. Der erste Platz geht an die Aktion „Zu Fuß erlebst du einiges auf dem Schulweg“ der Luitpoldgrundschule aus Selb, die mit ihrer Buchmalaktion Geschichten und Bilder der Kinder auf ihrem Schulweg sammelte und in einem Buch vorstellt. Auf Platz zwei ist die Aktionsidee der Kita Zauberwald aus Oberursel, wo die Kinder zur Sensibilisierung der Gefahren durch Elterntaxis ein großes selbstgebasteltes Auto vor die Kita gestellt haben. Mit einem Rollerprojekt, in dem Kinder unter anderem einen Rollerführerschein machen können, hat die Kita Freundschaft e.V. aus Cottbus es auf Platz drei geschafft.

„Die vielen tollen Projekte, die während der Aktionstage stattgefunden haben, zeigen die Kreativität der Kinder und ihren Willen zur Veränderung. Sei es auf dem Schulweg oder bei den vielerorts chaotischen Zuständen vor dem Eingangstor. Unser Fokus richtet sich neben den Kindern insbesondere auch auf die Eltern. Sie sind die Hauptverantwortlichen für die allmorgendlichen Autokarawanen. Hier können die Eltern von den Kindern lernen, dass Zufußgehen Spaß macht und zudem das Selbstbewusstsein der Kinder stärkt“, sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Weitere Informationen:

Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“: www.zu-fuss-zur-schule.de Tipps für den sicheren Schulweg: www.vcd.org/sicher-zur-schule.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 26.09.2019

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2019 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bekanntmachung der Kinderrechte. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.983 Projekte mit insgesamt rund 6.116.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 03.09.2019

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) hat mit Dr. Martin Bujard einen neuen Präsidenten. Die Mitglieder des Verbandes wählten Bujard mit großer Mehrheit. Die Wahl fand turnusgemäß am Freitag, 20. September, auf der Mitgliederversammlung in Riesa/Sachsen statt. Bujard folgt auf Christel Riemann-Hanewinckel, die das Amt seit 2009 innehatte.

Nach seiner Wahl erinnerte Bujard: „Von Familien wird viel erwartet. Aber Familie ist nicht optimierbar wie berufliche Tätigkeit. Sie braucht vielmehr Zeit, gerade wenn kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind, aber vor allem auch gemeinsame Zeit, um Familie zu leben.“

Bujard ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er wirkt seit 2011 am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden, seit 2015 als Forschungsdirektor. Er forscht zu Fertilität, Familienpolitik und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er hat sich in verschiedenen Gremien für Familienbelange engagiert, so u. a. im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AG „Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften und der AG „Familie als Gemeinschaft stärken“ bei der Demografiestrategie der Bundesregierung.

Neu gewählt als Vizepräsidentin wurde Rosemarie Daumüller. Bernd Heimberg wurde in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt.

Als Beisitzerin und Beisitzer wurden neu gewählt Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht. Gundula Bomm und Prof. Dr. Johanna Possinger stellten sich erneut zur Wahl und wurden in ihrem Amt als Beisitzerinnen bestätigt.

„Hauptsache gesund!“ war das Thema der Jahrestagung der eaf in Riesa. Im Zentrum der Tagung standen die notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen, die es Familien ermöglichen, ihre gesundheitsfördernden und krankheitsbewältigenden Funktionen auch tatsächlich erfüllen zu können.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 23.09.2019

„In Deutschland wird Deutsch gesprochen!“ Nur Deutsch? Unsere Gesellschaft ist längst in vielen Bereichen mehrsprachig geworden. Mehrsprachigkeit wird in vielen Familien gelebt.

„Mehrsprachigkeit ist eine Grundqualifikation für die offene, bewegliche und globale Welt des 21. Jahrhunderts“, betont Maria Ringler, Bildungsreferentin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Englisch und Französisch als Welt- oder Wirtschaftssprachen genössen ein hohes Ansehen. Andere vielfältige sprachliche Ressourcen und Kompetenzen spielten dagegen bildungspolitisch kaum eine Rolle, würden oftmals nicht wahrgenommen und nicht anerkannt.

„Das Bildungssystem versteht sich noch immer als monolingual, also einsprachig. Angesichts der globalen Entwicklungen und der Migrationsbewegungen ist das überholt“, führt Ringler weiter aus.

Der Verband fordert die Politik daher auf, Mehrsprachigkeit stärker zu fördern. Ausbildungsgänge der Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten verpflichtend Fächer wie Sprachliche Bildung im Kontext von Mehrsprachigkeit beinhalten. Die Politik sollte dafür sorgen, dass die Zahl bilingualer Kitas und Schulen zunimmt und dass ein qualitativer herkunftssprachlicher Unterricht im Schulalltag integriert und flächendeckend eingerichtet wird.

Mit dem Europäischen Tag der Sprachen erinnert die EU alljährlich daran, dass eine intensive Förderung der Mehrsprachigkeit über Europa hinaus von Bedeutung ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 26.09.2019

Randvoll war die Düsseldorfer Jugendherberge am Samstag, dem 21. September 2019, als der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) zu seinem sechsten Familienkongress eingeladen hatte. Gekommen waren 200 Teilnehmende aus ganz Deutschland, Familien mit Kindern vom Babyalter bis zum Jugendlichen.

In diesem Jahr stand der Kongress unter dem Motto „Erziehung ist Verantwortung – Elternrechte und Elternpflichten“.

Den Eröffnungsvortrag zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hielt Professor Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Er erklärte, welche Schutzrechte bereits im Grundgesetz verankert seien und wie sich die aktuelle Diskussion um die Aufnahme eigener Kinderrechte ins Grundgesetz auswirke.

„Als Eltern wollen wir für unsere Kinder den besten Schutz und rechtliche Garantien für ein sicheres Aufwachsen““, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD. Ganz konkret und täglich sind die Eltern von der Digitalisierung herausgefordert. Sie wollen wissen, wie sie ihre Kinder auf neue Bildungswege und eine veränderte Arbeitswelt vorbereiten können. „Als Eltern müssen wir wirklich verstehen, was Digitalisierung bedeutet und welche Möglichkeiten sie in der Arbeitswelt, aber auch im sozialen Miteinander unserer Kinder eröffnet“, sagt Müller und verweist auf den profilierten Partner, den der KRFD gewinnen konnte: „Mit der HABA Digitalwerkstatt haben wir Expertise und Begeisterung zu uns holen können“. Lisa Lehnen, Leiterin der HABA Digitalwerkstatt Lippstadt, sieht ihre Erfahrung in der Kinderarbeit auch in Düsseldorf bestätigt: „Kinder sind neugierig und wollen herausfinden, wie man etwas benutzen und was man damit anstellen kann“, erklärte sie. „Kinder sollen unvoreingenommen kreativ werden können“, so Lehnen. Verena Pausder, Gründerin der HABA Digitalwerkstatt, formulierte es so: „Je mehr Lust und Spaß Eltern haben, digitale Bildung mit ihren Kindern gemeinsam zu erleben und auszuprobieren, desto größer die Chance, dass digitale Geräte für Kinder mehr als ein Gameboy werden und wir unsere Kinder zu Gestaltern der Zukunft machen“.

Der Familienkongress nahm seinen Titel wörtlich und deswegen war für alle Altersgruppen etwas dabei. Kreativ wurde es für die Junior-HandwerkerInnen; Spielangebote sorgten für Abwechslung und viel Bewegung. Eltern von Babies fanden im Baby-Café einen Rückzugsraum.

Die jugendlichen Teilnehmenden lernten den direkt in der Nachbarschaft befindlichen Landtag von Nordrhein-Westfalen kennen. Als Gesprächspartner stand ihnen ein ausgewiesener Kenner der Landespolitik zur Seite. MdL Jens Kamieth führte die Jugendlichen durch das Parlament und erklärte „Wie geht Politik?“

„Der Familienkongress ist die bundesweit größte Veranstaltung für unseren zwar jungen, aber dynamisch wachsenden Verband“, so Müller. Uns ist wichtig, Mehrkindfamilien wieder ins Gespräch zu bringen. Zugleich wollen wir für die Familien aktuelle Themen aufbereiten und dazu Position beziehen.

Unterstützung und Rückendeckung erfährt der KRFD auch von Seiten der Politik: „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat uns wieder finanziell unterstützt und diesen Kongress maßgeblich ermöglicht. Von Anfang an begleitet die Karl-Kübel -Stiftung den KRFD. Anerkennung erfährt unsere Arbeit durch die verlässliche Unterstützung der Landes- und Kommunalpolitik“, so Müller. Bürgermeisterin Klaudia Zepuntke kam persönlich und verwies auf die Erfolge, die Düsseldorf mit dem sozialen Wohnungsbau gemacht habe. „Düsseldorf wurde bereits vor einigen Jahren als familiengerechte Stadt zertifiziert“, sagte Zepuntke in ihrem Grußwort und erinnerte an ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Metropole am Rhein: „Als erste Stadt überhaupt in Deutschland dürfen wir diesen Titel dauerhaft führen“. Jens Kamieth, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Familie, Kinder und Jugend begrüßte die Teilnehmenden und betonte in seinem Grußwort „Der Verband kinderreicher Familien ist eine starke Stimme für die Anliegen und Bedürfnisse von Mehrkindfamilien, die ich persönliche und die wir als NRW-Koalition aus CDU und FDP sehr zu schätzen wissen.“

„So viele Teilnehmer wie in diesem Jahr konnten wir noch nie begrüßen“ freut sich Dr. Elisabeth Müller und bemerkt „Für die Familien ist es wirklich eine organisatorische Leistung, aus ganz Deutschland anzureisen. Das motiviert uns als Bundesvorstand enorm und zeigt unseren Gästen zugleich, wie beweglich und interessiert Mehrkindfamilien sind. Es lohnt sich, auf sie zu schauen und sie bewusst in die politische Gestaltung einzubeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 23.09.2019

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Jahrzehnte haben wir für die Eheöffnung gekämpft und schließlich breite Mehrheiten in Gesellschaft und Parlament gewinnen können. Die Ehe für alle hat unsere Gesellschaft gerechter, offener und demokratischer gemacht. Doch nach wie vor gibt es gesetzlichen Regelungsbedarf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht muss die von ihrer Vorgängerin angegangene Reform des Abstammungsrechts vorantreiben und an die gelebte Familienvielfalt anpassen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden.

Die im bisherigen Reformentwurf vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt. Denn bislang erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien sind einvernehmliche familienrechtliche Lösungen zu finden, z.B. die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe hat. Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist hier in die richtige Richtung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.09.2019

LSVD fordert Bund-Länder-Programm / Innenministerien müssen endlich handeln

Laut Bundesinnenministerium wurden im ersten Halbjahr 2019 bereits 245 Fälle von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung erfasst, davon 54 Gewaltdelikte. Im gesamten 2018 waren es 351 erfasste Fälle. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der deutliche Anstieg in der Statistik zeigt, dass homophobe und transfeindliche Hasskriminalität in Deutschland zum Alltag gehören. Dabei geben die in der Statistik aufgeführten Fälle wegen unzureichender Erfassungsmethoden nur einen Bruchteil der realen Hasskriminalität gegen LSBTI wieder. Auch Angriffe auf Gedenkorte, wie das Denkmal für die Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, haben zugenommen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homophobe und transfeindliche Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung.

Die bisherige Ignoranz in den Innenministerien von Bund und vielen Ländern muss ein Ende haben. Homophobie und Transfeindlichkeit müssen in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden. Es müssen endlich effektive Maßnahmen für Prävention, Erfassung und Strafverfolgung auf den Weg gebracht werden. Opferhilfe-Einrichtungen müssen ausreichend unterstützt werden. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LSBTI-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.

In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssen ausdrücklich auch LSBTI-feindliche Motive benannt werden. Denn alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.09.2019

Abschlussbericht der Fachkommission erschienen

Die zum geplanten Verbot von sogenannten Konversionstherapien eingerichtete Fachkommission hat nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt der Fachkommission für ihren ausführlichen Bericht. Wir fordern Gesundheitsminister Spahn nun dazu auf, zügig ein Gesetz vorzulegen, um die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung dieser gefährlichen Angeboten zu verbieten. Hier müssen sich die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern, die Psychotherapeutenkammer und die heilpraktischen Berufsverbände eindeutig positionieren und Verstöße auch berufsrechtlich ahnden.

Für den LSVD ist klar, dass es für die effektive Ächtung ein Maßnahmenpaket braucht. Vor allem religiöse Autoritäten wie die Deutsche Bischofskonferenz oder die EKD müssen öffentlich vor solchen gefährlichen Pseudo-Therapien warnen. Zudem muss das Thema in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden, um gerade Kinder und Jugendliche vor diesen gefährlichen Angeboten effektiv zu schützen.

So darf es etwa keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten oder empfehlen. Ein eventueller Status der Gemeinnützigkeit oder als freier Träger der Jugendhilfe sollte aberkannt werden. Organisationen, die diese Angebote gut heißen, sollten mit Ausschluss aus Wohlfahrtsverbänden rechnen müssen.

Zudem fordert der LSVD, dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung zu verschaffen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute unnötige Genitaloperationen an Kindern. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot dieser Zwangsoperationen muss endlich auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 10.09.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einem Betreuungsnotstand in Kitas und Horts, sollten nicht zügig die Weichen für bessere Rahmenbedingungen im Erzieher*innenberuf gestellt und eine verlässliche Finanzierung der Angebote garantiert werden. Der Verband weist darauf hin, dass sich der bereits jetzt akute – und gerade erst von der Bertelsmann-Stiftung konstatierte – Personalmangel in der Kindertagesbetreuung in den kommenden fünf Jahren massiv verschärfen werde. Laut Schätzungen des Verbandes seien mindestens eine Million zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und Horts notwendig, um Qualität, Bedarf und Rechtsansprüchen gerecht zu werden. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal werde in den kommenden Jahren drastisch steigen.

„Es werden mehr Kinder geboren und die Nachfrage nach passgenauen Betreuungsangeboten wächst stetig. Der Kita-Ausbau muss daher weiter vorangetrieben werden – nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Nicht nur im vorschulischen Bereich, sondern auch in der Betreuung von Schulkindern müsse sich zügig etwas bewegen. „Wenn der von der Großen Koalition angekündigte Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Schulkinder nicht zur Farce geraten soll, müssen jetzt die notwendigen neuen Plätze geschaffen werden“, so von zur Gathen. Der Paritätische geht von einem Platzbedarf in Höhe von mittelfristig mindestens einer Million zusätzlicher Plätze in Kitas und Horts aus.

Der Paritätische kritisiert, dass insgesamt zu wenig Mittel in die nachhaltige und strukturelle Stärkung des Betreuungssystems fließen. Das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ sei eine Enttäuschung gewesen. „Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Die Qualität droht auf der Strecke zu bleiben“, warnt Marion von zur Gathen. Ein Großteil der Mittel werde lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt, nicht aber für notwendige Verbesserungen der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Um mehr Menschen für eine Ausbildung als Erzieher*in zu begeistern und Fachkräfte auch dauerhaft in dem Beruf zu halten, seien aber gerade hier dringend Maßnahmen und Investitionen notwendig. „Ohne ein großes finanzielles Engagement des Bundes werden die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen sein. Es braucht endlich solide Lösungen, wie sich der Bund dauerhaft und verlässlich an den Kosten frühkindlicher und schulischer Betreuungsangebote beteiligen kann“, so von zur Gathen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 26.09.2019

Einen „Pflegedeckel“ fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, um die Eigenanteile zur Finanzierung der Pflege für die Betroffenen künftig auf maximal 15 Prozent der Kosten zu begrenzen. Der Verband will stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Es ist höchste Zeit, dass aus dem Festzuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit wieder zum außerordentlichen Armutsrisiko dieser Gesellschaft wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Laut aktueller Daten des Verbandes der privaten Krankenversicherung müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz immer mehr aus eigener Tasche bezahlen, die Eigenbeteiligung liege im Bundesdurchschnitt bei fast 1930 Euro. Der Paritätische nennt diese Zahlen alarmierend und mahnt zügige Reformen an, um die Betroffenen zu entlasten und die Pflegefinanzierung vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Schon heute sei es so, dass die Rente meist nicht reiche, um die anfallenden Kosten für die eigene Pflege zu stemmen, warnt Schneider. Der Paritätische weist darauf hin, dass die durchschnittliche Rente für Neurentner*innen bei 874 Euro (West) bzw. 1019 Euro (Ost) liege und damit deutlich unter den durchschnittlich anfallendem Eigenanteilen für einen Heimplatz. Auch die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohner*innen zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider. Der Paritätische fordert eine klare Haltelinie: 15 Prozent der Kosten sei das äußerste, was den Pflegebedürftigen an Eigenanteil zuzumuten sei. Perspektivisch sei die Einführung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle anzustreben.

Wenn es die Bundesregierung ernst meine mit einer besseren Bezahlung von Pflegekräften und besseren Personalschlüsseln in der Pflege, sei es nach Ansicht des Verbandes unausweichlich, kurzfristig etwa 10 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel in der Pflege bereitzustellen, sollen die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen nicht weiter und sprunghaft ansteigen. „Wir erwarten von Gesundheitsminister Spahn, zeitnah konkrete Pläne vorzulegen, wie er zusätzliche Finanzmittel für die Pflege bereitstellen will“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.09.2019

Als „beispielhaft“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den vom Bundesarbeitsministerium unter dem Motto „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ initiierten Zukunftsdialog, dessen Ergebnisse heute von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin präsentiert werden. Die wertschätzende und strukturierte Einbindung von Bürger*innen und Verbänden habe zu konkreten Reformplänen geführt, die das Potenzial haben, den Sozialstaat nachhaltig zu stärken. Die Vorschläge zur Reform von Kindergeld und Teilhabeleistungen seien laut Paritätischem ein „großer Wurf“ im Kampf gegen Kinderarmut, auf den man lange gewartet habe.

„Die Vorschläge zur Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche kommen einer kleinen Revolution gleich. Endlich findet die Bundesregierung den Mut, sich von dem vermurksten Bildungs- und Teilhabepaket zu verabschieden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Pläne des Arbeitsministeriums sehen u.a. eine Art „Kindergrundsicherung light“ in Form eines einheitlichen und einkommensabhängigen Kindergelds in Höhe von 389 Euro vor sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz, den der Paritätische und weitere Expert*innen seit Jahren gefordert haben. „Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch entsprechende Angebote vorgehalten werden und wirklich jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird“, so Schneider. Die seit ihrer Einführung umstrittenen Teilhabe-Gutscheine, die in der Praxis weitgehend ins Leere liefen, sollen abgeschafft werden, geplant ist eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat an alle Anspruchsberechtigten. „Diese Pläne sind wirklich ein großer Wurf. Endlich nimmt die Bundesregierung den Rat der Expert*innen an und macht Schluss mit dem unsäglichen Stückwerk im Kampf gegen Kinderarmut“, so Schneider.

Auch bei den Plänen zur Reform der Arbeitslosenversicherung übernimmt das Bundesarbeitsministerium Vorschläge des Paritätischen. Enttäuscht ist der Verband jedoch von der Leerstelle im Bereich der Grundsicherung. „Dass die Regelsätze nicht angepasst werden, ist und bleibt ein ernstes Versäumnis. Wir werden als Verband auf jeden Fall weiter dran bleiben, damit es auch hier endlich für die Betroffenen Verbesserungen gibt“, so Schneider.

Der „Zukunftsdialog“ stellt nach Ansicht des Verbandes ein beispielhaftes Verfahren da, wie die Bundesregierung sowohl die Sicht von betroffenen Bürger*innen als auch die Expertise von Verbänden ergebnisorientiert einbinden kann. „In dem Ergebnisbericht finden wir uns mit unserer Expertise sehr gut wieder. Nun hoffen wir, dass die Bundesregierung die durch Expert*innen erarbeiteten Lösungen auch ernst nimmt und die Umsetzung wirklich anpackt“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.09.2019

pro familia Modellprojekt „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“ zieht positive Bilanz

Schwangere, geflüchtete Frauen erfahren Zugangsbarrieren zum Gesundheits- und Versorgungssystem. Um ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, empfiehlt sich eine persönliche und digitale Vernetzung der im Hilfesystem tätigen Akteur*innen. Damit eine effektive Zusammenarbeit möglich ist, benötigen diese Netzwerke zeitliche und personelle Ressourcen. Das sind zentrale Ergebnisse des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“, die auf der Abschlusstagung am 25. September 2019 in Berlin vorgestellt wurden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Modellprojekt gefördert.

Drei Jahre lang arbeiteten acht Fachinformations- und Vernetzungsstellen daran, regionale Netzwerke und Arbeitskreise für die Belange von schwangeren Geflüchteten zu sensibilisieren und die Kooperation untereinander zu verbessern. Sie waren an den pro familia Beratungsstellen in den Standorten Berlin, Bremen, Erfurt, Gießen, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig und Mainz angegliedert. Die Fachkoordinatorinnen organisierten Fachveranstaltungen und Konferenzen zu Themen, die für die Versorgung von schwangeren, geflüchteten Frauen relevant sind. Darüber hinaus boten diese Veranstaltungen den Teilnehmenden Freiraum für Gespräche und fachlichen Austausch.

Ein wichtiges Ergebnis des Modellprojekts ist, dass schwangere, geflüchtete Frauen die Regelleistungen in der medizinischen Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt, die ihnen zustehen, oft nicht in Anspruch nehmen können. Gründe dafür liegen unter anderem in umständlichen Abrechnungsverfahren, in Sprachbarrieren und in der Isolation der Frauen durch schlecht angebundene Unterkünfte. Damit die Regelleistungen für schwangere, geflüchtete Frauen barrierefrei zugänglich sind, müsste deshalb eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete flächendeckend eingeführt sowie Angebote zum Dolmetschen in der medizinischen Versorgung gewährleistet und finanziert werden. Außerdem sollten die Fahrt- und Transportkosten zu Besuchen von Fachärzt*innen, Hebammen und Krankenhausaufenthalten übernommen werden, um sicherzustellen, dass Frauen einen barrierefreien Weg zu medizinischer Versorgung haben.

„Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein deutlich erhöhtes Schwangerschaftsrisiko und sehen sich in unserer Gesellschaft mit vielen Hürden und Zugangsbarrieren konfrontiert“, betonte die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Diese Barrieren abzubauen, ist das erklärte Ziel vieler Fachkräfte, die mit schwangeren, geflüchteten Frauen arbeiten. Ihrer guten Vernetzung kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu“.

Das Modellprojekt machte deutlich, dass sich eine Verzahnung persönlicher und digitaler Vernetzung von Fachkräften bewährt. Die etwa 800 Akteur*innen, die im Rahmen des Modellprojektes miteinander kooperiert haben, profitierten einerseits von der Webplattform www.fachdialognetz.de, auf der themenrelevante Termine, Angebote, Expert*innen und Materialien zu finden sind. Andererseits bot die persönliche Vernetzung auf Fachveranstaltungen den Akteur*innen die Möglichkeit, spezifisches Wissen zu erwerben, zu erkennen, wo es ähnliche Herausforderungen und Doppelstrukturen gibt sowie gemeinsam gegen identifizierte Missstände anzugehen. Als wichtiger Aspekt erwies sich, dass es eine eigene Koordination braucht, um die verschiedenen Akteur*innen im Bereich Schwangerschaft und Flucht, zu denen auch Migrant*innenselbstorganisationen gehören, gut zu vernetzen.

Für eine gute Netzwerkarbeit sind zeitliche und personelle Ressourcen erforderlich, zeigte das Modellprojekt. Und, dass digitale Tools eine wichtige Rolle spielen, den persönlichen Austausch im Rahmen von Treffen und Veranstaltungen aber nicht ersetzen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 25.09.2019

pro familia stellt die Ergebnisse eines Modellprojekts vor und fordert dringend eine bundesweite gesetzliche Lösung

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko zeigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Dies betrifft nicht nur Sozialleistungsbezieherinnen, auch Geringverdienerinnen und Studentinnen haben Probleme, ihre Verhütung zu finanzieren. Zusätzliche Wege, Wartezeiten, Fahrtkosten und die Angst vor Stigmatisierung erwiesen sich beim Zugang zur Kostenübernahme im Modellprojekt als Barriere. Dem muss bei einer gesetzlichen Lösung Rechnung getragen werden, betont pro familia. Nötig sei eine niedrigschwellige Lösung, die alle Menschen und alle Verhütungsmethoden einschließe.

Auf der Abschlussveranstaltung des pro familia Modellprojektes „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ am heutigen 10. September 2019 in Berlin wurden die Evaluationsergebnisse präsentiert. Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt erprobte pro familia über drei Jahre an sieben Standorten ein Kostenübernahmemodell für Frauen mit geringem Einkommen. Frauen konnten die für ihre Lebenssituation am beste geeignete Verhütungsmethode auswählen, die allerdings verschreibungspflichtig sein musste. Ein Großteil der Frauen, die eine Kostenübernahme erhielten, nahmen das Angebot der freiwilligen Verhütungsberatung an. Fragen zu den einzelnen Verhütungsmethoden und deren gesundheitliche Verträglichkeit standen dabei im Vordergrund.

Frauen jeder Altersgruppe bis 49 Jahren waren im Modellprojekt vertreten. Sie verfügten über unterschiedliche Bildungsabschlüsse und gingen unterschiedlicher Beschäftigung nach. Auch die Familiensituation stellte sich als sehr heterogen dar und die Mehrheit der Frauen hatte Kinder.

In den qualitativen Interviews im Rahmen der Studie äußerten mehr als die Hälfte der befragten Frauen, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben.

In einem hochentwickelten Land wie Deutschland ist dies ein Armutszeugnis. pro familia vertritt die Auffassung, dass Verhütungsmittel zur Grundversorgung gehören. Die Bundesregierung hat sich über die internationale Frauenrechtskonvention CEDAW verpflichtet, den Zugang zu Verhütung für alle Menschen sicherzustellen. Selbst unter den engen Rahmenbedingungen des Modellprojekts, das nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und Männer ausschloss, hat sich deutlich gezeigt, dass es Defizite in der Versorgung gibt. pro familia geht nun einen Schritt weiter und fordert die Bundesregierung dazu auf, anzuerkennen, dass Verhütung eine Grundbedingung für sexuelle und reproduktive Gesundheit ist und daher allen Menschen, auch Männern, niedrigschwellig zur Verfügung stehen muss. Im Einzelnen fordert der Verband:

  1. Verhütung muss in den Leistungskatalog des dritten Kapitels SGB V der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen.
  2. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für nicht Krankenversicherte müssen angepasste Regelungen bzw. gesonderte Zugänge in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen geschaffen werden.
  3. Wegen der besonderen Dringlichkeit muss in einem ersten Schritt die unter Punkt 1 genannte Regelung für Menschen mit geringem Einkommen gelten. Darunter fallen alle Menschen, die unter der individuellen Einkommensgrenze analog der Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch liegen.
  4. Begleitend soll eine freiwillige Verhütungsberatung ausgebaut werden, die Menschen in ihrem Menschenrecht auf Verhütung stärkt und besonderen Beratungsbedarf, beispielsweise von Menschen mit geringen Deutschkenntnisse oder Lernschwierigkeiten, abdeckt.

Der Bericht mit den Ergebnissen der Evaluation des Modellprojekts biko ist hier abrufbar.

Hintergrundinformationen und Studienergebnisse zum Thema Kostenübernahme von Verhütung haben wir hier zusammengestellt.

pro familia hat zum Menschenrecht Verhütung und der Forderung einer Kostenübernahme für Verhütung eine „Offenbacher Erklärung“ abgegeben, die hier abrufbar ist.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.09.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) stellt heute Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts vor. „Kernelement einer Reform muss die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung sein“ erläutert Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende, „damit die Existenz von Kindern im Haushalt beider Eltern gut gesichert ist.“

Bislang bekannt gewordene Reformideen der FDP und des Deutschen Juristentages sehen vor, ab 30 Prozent Mitbetreuung durch den Vater die Mutter dazu zu verpflichten, Barunterhalt für das Kind zu erwirtschaften. „90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Wie sollen sie das unter den derzeitigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen?“ fragt Jaspers. „Vor der Trennung hat überwiegend die Teilzeit der Mütter die Karriere von Vätern ermöglicht. Nach der Trennung stehen die Mütter wegen der geleisteten Familienarbeit mit deutlich schlechteren Erwerbschancen da. Bereits jetzt sparen die Mütter am eigenen Leibe, um den unzureichenden Kindesunterhalt aufzustocken und den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen“, mahnt Jaspers.

Anfang September vorgestellte Daten des Familienministeriums belegen, dass fast 50 Prozent der unterhaltsverpflichteten Väter nicht zahlen, obwohl sie dazu in der Lage wären. „Diese fehlende Solidarität mit den Müttern und Kindern muss der Gesetzgeber jetzt einfordern“, verlangt Jaspers. „Dafür brauchen wir statt einer Barunterhaltspflicht für Mütter, die gleichzeitig bis zu 70 Prozent der Betreuung stemmen sollen, ein faires Stufenmodell beim Kindesunterhalt!“

Erst im paritätischen Wechselmodell kann eine Barunterhaltspflicht beider Eltern fair sein. Aber auch hier ist Solidarität gefragt. Mütter, die durch familienbedingte Nachteile in ihrer Erwerbsfähigkeit ein-geschränkt sind, brauchen Übergangsfristen um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bevor sie Kindesunterhalt verdienen können. Das gilt für die wenigen Väter, die für die Kinderbetreuung vor der Trennung beruflich mehr als die Mutter zurückgesteckt haben, selbstverständlich ebenso.

Die Reformvorschläge des VAMV und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes www.vamv.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 25.09.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Wie der VAMV, so fordert auch das ZFF Solidarität nach Trennung und damit die bessere Unterstützung von Familien nach einer Trennung, insbesondere durch Beratung, Begleitung, die Anerkennung eines Umgangsmehrbedarfs und eine auskömmliche Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum des Kindes absichert. Dabei bleiben die Unterhaltspflicht bestehen und somit die Pflicht der Eltern, für das Kind (auch finanziell) zu sorgen.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)

Ort: Berlin

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten rund um die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern wollen wir Anregungen aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung für die kommunale Praxis weiterdenken.

Die Digitalisierung erlaubt es immer mehr Beschäftigten, ihre Arbeitsorte und -zeiten zu flexibilisieren und eigene Zeitsouveränität zu schaffen. Neben Chancen gibt es aber auch Risiken, wie die Gefahren der Entgrenzung, Überforderung und Überlastung. Wie können wirksame Schutzmechanismen aussehen? Wie kann die Kommune als Arbeitgeberin ihre Attraktivität steigern, um die Erwartungen von jungen Frauen und Männern zu erfüllen?

Die berufliche Karriere von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst wird häufig durch eine so genannte gläserne Decke begrenzt. Welche Rolle kommt der fortschreitenden Digitalisierung zu? Wer wird hier sichtbar, wie wirkt sich dies auf zukünftige Beurteilungs- und Bewertungsverfahren aus? Darüber hinaus wird uns die Frage beschäftigten, wie sich die Verwaltungskultur vor diesen Herausforderungen verändern wird, damit alle Beschäftigten – Männer und Frauen, Eltern und Nicht-Eltern, Jüngere und Ältere – davon profitieren.

Bei allen genannten Themen sind die Handlungsempfehlungen aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der rote Faden für Impulse und Diskussionen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.frauenbeauftragte.org/veranstaltung-zum-zweiten-bundesgleichstellungsbericht.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Vermögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guter wirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zunehmenden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblieben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebenschancen.

Wietere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.boeckler.de/veranstaltung_wsi_121576.htm

Termin: 21. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

Ort: Berlin

Die diesjährige Herbsttagung des Bundesfachverbands umF steht unter dem Motto „Gut ange-kommen?!“. Sie stellt neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit unbegleiteten min-derjährigen Flüchtlingenund aktuellen Gesetzesänderungendas Thema Familie in den Fokus: Von Familienzusammenführung in der EU und aus Drittstaaten, der Arbeit mit Eltern bis zu den Angeboten der Jugendhilfe für Familien.Die Veranstaltung bildet den Abschluss des Projektes „Gut ankommen –Fachkräfte qualifizieren. Kindgerechte Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger“ von terredes hommesDeutschland, dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und dem Bundesfachverband umF. In die-sem Rahmen werden Partner/innen aus der Türkei, Griechenland und Italien einen Einblick in ihre Arbeit geben und die Frage beantworten, unter welchen Voraussetzungen Zusammenführun-gen, Relocation und Resettlement in ihrer Praxis funktionieren und welche Unterstützung hierfür durch Fachkräfte in Deutschland geleistet werden kann.Die Herbsttagung richtet sich an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Bera-tungsstellen, Vormund/innen und andere Personen,die mit minderjährigen Geflüchteten arbei-ten. Ihr Ziel ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://b-umf.de/veranstaltungen/herbsttagung-2019/

Termin: 26. Oktober 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Zahl der Ausreisen zu erhöhen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und dominiert vielfach auch die migrationspolitischen Entscheidungen in der EU. Dafür wird verstärkt auf Abschiebungen und Mittel zur Förderung der „freiwilligen Rückkehr“ zurückgegriffen. Dieses Vorhaben wird ungeachtet der Situation in einigen Herkunftsländern, die einer sicheren Rückkehr und Reintegration entgegensteht, vorangetrieben.

Bei der Verfolgung ordnungspolitischer Interessen wird zunehmend auch auf die Entwicklungszusammenarbeit und auf Programme der Förderung „freiwilliger Rückkehr“ gesetzt. Rund 150 Millionen Euro stellt das BMZ bis 2020 allein für das Programm „Perspektive Heimat“ in Aussicht, um Rückkehr in Länder wie Kosovo, Afghanistan oder Nigeria zu unterstützen und eine Reintegration zu ermöglichen.

Mit der Fachtagung soll ein Bogen von der politischen Debatte hier zur Situation vor Ort gespannt werden. Was heißt es für Flüchtlinge und Migrant/innen, in von Gewaltkonflikten geprägte Länder zurückzukehren? Unter welchen Bedingungen kann von einer nachhaltigen Reintegration ausgegangen werden? Wie „freiwillig“ geschieht die Rückkehr heute tatsächlich und womit sehen sich Beratungsstellen konfrontiert? Welche Gestaltungsspielräume gibt es?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit eingeladenen Expert/innen diskutiert werden.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://calendar.boell.de/de/event/rueckkehr-um-jeden-preis

Termin: 30. Oktober 2019

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist für viele Eltern und Kinder ein drängendes Problem. Nach der Betreuung in der Kita stellt sich beim Übergang ihrer Kinder in die Grundschule für viele Eltern erneut die Frage nach der Möglichkeit, der Verlässlichkeit und der Qualität der Ganztagsbetreuung. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist im Koalitionsvertrag verankert und insbesondere seit Anfang 2019 ist neuer Schwung in die Debatte gekommen, wie die Ganztagsbetreuung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen als Rechtsanspruch bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden kann.

Die AGF-Veranstaltung stellt den Qualitätsaspekt der Ganztagsbetreuung aus Sicht der Familien ins Zentrum der Diskussion. Was sind die entscheidenden Faktoren, die eine gute Qualität ausmachen? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um eine hohe Qualität in der Praxis tatsächlich erzielen zu können? Ferner sollen der aktuelle politische Prozess reflektiert und Empfehlungen für die Ausgestaltung diskutiert werden.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.ag-familie.de/home/termine.html?

Termin: 30. Oktober 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Es sollen geschlechtsspezifische Rollenklischees überwunden werden. Auch Männer* könn(t)en alles, aber gesellschaftlich verankerte Geschlechterbilder machen es ihnen oftmals schwer. Darum wollen wir mit unserer Fachveranstaltung »Männer gut beraten« die Perspektive »Männer« für den gleichstellungspolitischen Diskurs weiter schärfen. Wichtige Fragen sind:

  • Wo haben Männer eigenen Unterstützungsbedarf?
  • Was brauchen Männer, um selbst gleichberechtigter leben zu können?
  • Wo gibt es Nachholbedarf, um ökonomische, rechtliche und kulturelle Hürden auch für Männer abzubauen?

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://bundesforum-maenner.de/event/maenner-gut-beraten/

Termin: 16. November 2019

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ort: Berlin

An diesem Tag steht alles unter dem Motto „Bildet Banden!“: Sich füreinander stark machen und solidarisch sein – unter Frauen.

In Workshops zu unterschiedlichen Themen können die Teilnehmer_innen gemeinsam Neues lernen und sich gegenseitig austauschen: Finanzen, Berufseinstieg, Netzwerken, Partnerschaftlichkeit, Empowerment und vieles mehr.

Außerdem wollen wir die Bedürfnisse und gleichstellungspolitischen Forderungen von jungen Frauen zusammentragen und direkt an die Politik weitergeben. Junge Politikerinnen der Parteien sind da, um den Teilnehmer_innen zuzuhören. Vor allem junge Frauen sind eingeladen zum Netzwerken, Bandenbilden und Stärke zeigen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.was-verdient-die-frau.de/netzwerktag

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V

Ort: Berlin

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

An unserem Fachtag wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen und unseren geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinandersetzen. In Impulsvorträgen erhalten Sie zunächst einen Überblick über Strategien und die Agenda der extremen Rechten, die diese Entwicklung vorantreiben – sowohl gesamtgesellschaftlich betrachtet als auch auf den spezifischen Bereich der pädagogischen Bildung bezogen. In unseren anschließenden Workshops werden wir uns mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns beschäftigen und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Dabei schauen wir neben der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch auf den Umgang und den Austausch mit Eltern, Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anfallende Fahrt und/oder Übernachtungskosten können nicht erstattet bzw. übernommen werden.

Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen.

Termin: 09. bis 10. Dezember 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Weimar

Der Rückgriff im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Bund und Länder haben hierzu einen gemeinsamen Prozess auf den Weg gebracht, der einerseits die Entwicklung von Standards für den Verwaltungsvollzug sowie andererseits die Diskussion der Frage einer Zentralisierung des Rückgriffs zum Inhalt hat. Viele Länder und Kommunen beschäftigen sich intensiv mit Verbesserungen und entsprechenden Umstrukturierungen im Bereich des Rückgriffs. An vielen Stellen haben sich konkrete Konzepte sowie gut funktionierende Strukturen etabliert. Ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen wollen wir mit Ihnen notwendige Rahmenbedingungen und verschiedene Konzepte eines erfolgreichen Rückgriffs diskutieren.

Der Fachtag dient dabei insbesondere auch dem Austausch zwischen Vertreter/innen der kommunalen Praxis mit Vertreter/innen von Bund und Ländern sowie Fachverbänden und Wissenschaft. Die Veranstaltung richtet sich daher an Fach- und Leitungskräfte von Verbänden und Kommunen, kommunale Entscheidungsträger/innen, Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Fach- und Leitungskräfte von Bund und Ländern, Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 7. Oktober 2019

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-19-rueckgriff-uvg

AUS DEM ZFF

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Zum einen entrichten sie als Erwerbstätige Sozialversicherungsbeiträge. Zum anderen erbringen sie mit ihren Erzie­hungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Bei­tragszahler*innen großziehen. So sorgen sie für den Fortbestand unserer Sozialversiche­rungssysteme. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialver­sicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Gefahr von Lücken in den Erwerbsbiografien größer ist bzw. der Lohn und damit die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger sind, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resul­tieren im lohn- und beitragsorientierten Sys­tem der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings niedrige Rentenleistungen in der Zukunft. Vor diesem Hintergrund wird jüngst verstärkt über die Frage diskutiert, ob Kinder­erziehung auf der Beitragsseite in der gesetz­lichen Rentenversicherung berücksichtigt werden muss. Hierzu ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Akten­zeichen: 1 BvR 2824/17), mit dem Beitrags­entlastungen in der gesetzlichen Rentenversi­cherung erzwungen werden sollen. Wir erwarten das Urteil in der nächsten Zeit.

Der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie (ZFF), der familienpolitische Fachverband der AWO, haben sich intensiv mit diesem Problem des „generativen Beitrags“ in der Sozialversicherung auseinandergesetzt und hierzu eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Dabei unterstreichen wir zwar den Beitrag, den Familien durch die Erziehung von Kindern leisten, kommen jedoch zu dem Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden:

Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereit zu stellen. Und diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen – und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden. Darüber hinaus wäre eine solche Umverteilung sozial ungerecht, indem sie immer diejenigen stärker entlasten würde, die auch höhere Beiträge zahlen, da sie höhere Erwerbseinkommen erzielen. Eltern, die bspw. auf Grund von Arbeitslosigkeit oder geringfügiger Beschäftigung keine Beiträge entrichten, gingen leer aus. Schließlich könnte eine beitragsseitige Entlastung auch zu unerwünschten Umverteilungen zwischen Geschlechtern führen: Indem Männer heute immer noch höhere Einkommen auf dem Arbeitsmarkt erzielen, würden sie stärker entlastet werden. Frauen hingegen profitieren häufiger von zusätzlichen Leistungen in der Rentenversicherung wie bspw. der Mütterrente. Sollte auf Grund von Einnahmeeinbußen in der Rentenversicherung die Mütterrente gekürzt werden, so würden überwiegend Frauen dabei verlieren.

Anstatt also neue Gerechtigkeitsprobleme zu schaffen, fordern AWO und ZFF den beson­deren Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite besser als bisher gerecht zu wer­den.

Hierzu ist insbesondere erforderlich, dass die Kindererziehungszeiten besser als bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und aus Steuermitteln finanziert werden, die Pflege von Angehörigen ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung besser als bisher honoriert wird und dass der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt wird. So hätten vor allem die Familien etwas davon, die unsere gesellschaftliche Unterstützung am dringendsten brauchen!

Die Gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF zur Frage des generativen Beitrags in der Sozialversicherung finden Sie hier.

Das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt eine erste Bilanz. Nichts hat sich geändert: Eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen in Deutschland, die Mieten steigen weiter und die Bundesregierung bleibt nahezu untätig. Das ZFF unterstützt das Aktionsbündnis und fordert auch die Familienpolitik dazu auf, über Wohnbedürfnisse und die Sicherung des familiären Zuhauses nachzudenken.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wohnungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, denn sie kann als ein Baustein dazu beitragen, Armut zu verringern, bessere Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen für Familien immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Vor allem für Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende wird es dadurch immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt und auf preiswerte Wohnungen in sozial benachteiligten Quartieren verwiesen. Das verfestigt die soziale Segregation und bedeutet vor allem negative Folgen für die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien helfen. Dafür muss die Wohnungsfrage auch wieder stärker mit der Frage der sozialen Infrastruktur verknüpft werden, denn Familien brauchen mehr als ein Dach über dem Kopf.“

Weitere Informationen zu den Träger*innen und Forderungen des Aktionsbündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ finden Sie unter https://menschenrecht-wohnen.org.

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Eine umfangreiche Dokumentation der Fachtagung wird in Kürze erscheinen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.09.2019

AKTUELLES

Wie sieht gute Arbeit im digitalen Wandel aus? Wie kann Weiterbildung für alle ermöglicht werden? Und wie kann der Sozialstaat noch besser ausgestaltet werden? Mit diesen und anderen Fragen startete der Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ im September 2018.

Ein Jahr später, am 20. September 2019, stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Ergebnisse im Gasometer Schöneberg vor. 500 Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Verbänden waren nach Berlin gekommen und diskutierten die vorgestellten Maßnahmen und Perspektiven.

Auch das ZFF war aktiv vertreten: Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann setzte sich auf dem Podium zum Thema TEILHABE IM SOZIALSTAAT DER ZUKUNFT VERBESSERN für eine Kindergrundsicherung und für ein gutes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche in unserem Land ein!

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/ergebnisbericht-zuhoeren.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. wegen der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit und Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Mit den letzten Reformen wie bspw. im Bereich Unterhaltsrecht, UVG und durch das Starke-Familien-Gesetz wurden wichtige Schritte zur Entlastung und Stärkung der Familien sowie zum Abbau bestehender Inkonsistenzen in Angriff genommen. Nach wie vor ist man jedoch von einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern, wie es der Deutsche Verein seit langem fordert, weit entfernt.

In den vorliegenden Empfehlungen werden im ersten Teil konkrete Schnittstellenprobleme im bestehenden System aufgezeigt und Lösungsvorschläge formuliert, um zu einer besseren Gestaltung der Schnittstellen im derzeitigen System zu kommen. Dabei geht es insbesondere um die bessere Synchronisation des Rückgriffs im Bereich des UVG und die Anrechnung des Kindergeldes im SGB II/XII. Mit dem zweiten Teil leistet der Deutsche Verein einen Beitrag in der Diskussion um umfassendere Konzepte zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern. Diese wird aktuell insbesondere im Hinblick auf Modelle einer Kindergrundsicherung intensiv geführt. Hierzu werden Aspekte formuliert, die zu berücksichtigen sind, wenn man das derzeitige System monetärer Unterstützung von Kindern weiterentwickeln will.

Die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern finden Sie hier.

was ist Kindern in der KiTa wichtig? Was wünschen sie sich und was brauchen sie, um sich wohl und sicher zu fühlen und sich bilden zu können? Einen Überblick über die Antworten zu diesen Fragen gibt Ihnen das Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ sowie eine begleitende Broschüre.

Wir freuen uns, Ihnen heute diese erste Veröffentlichung aus dem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu können. Das Projekt wird im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration durchgeführt.

Die Perspektive von Kindern auf die Qualität von KiTas stellt neben jener von Fachpolitik, Wissenschaft, pädagogischen Fachkräften und Eltern eine ganz besondere dar, denn Kinder sind unmittelbar davon betroffen. Sie müssen als gleichwertige Akteure in der Qualitätsentwicklung von KiTas beteiligt werden. Mit Hilfe des Forschungsprojekts konnten die Perspektiven der Kinder transparent gemacht werden. Zudem sind Praxismaterialien entwickelt und gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften erprobt worden, die eine kontinuierliche Einbeziehung der Kinderperspektiven in Qualitätsentwicklungsprozesse in KiTas ermöglichen.

Die auf dem Plakat abgebildeten Qualitätsdimensionen zeigen, was Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren in der KiTa wichtig ist und was für sie zu einer guten KiTa-Qualität dazugehört.

Das Plakat…

… informiert Sie auf einen Blick über die Ergebnisse aktueller Forschung,

… erinnert Sie täglich an die (Be-)Achtung der Kinderperspektiven im Zentrum

pädagogischer Prozessqualität,

… lädt Sie zum Diskutieren und Reflektieren im Team, mit Eltern und Kindern ein.

Das Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ sowie die Handreichung und die Begleitbroschüre stehen unter nachfolgenden Links ab heute als Download und zur Bestellung zur Verfügung:

Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Handreichung „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Begleitbroschüre „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Der „Methodenschatz – Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ soll Ende 2019 veröffentlicht werden (bestellbar unter www.achtung-kinderperspektiven.de), der Forschungsbericht und das Weiterbildungscurriculum erscheinen Anfang 2020. Weitere Informationen zum Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ erhalten Sie unter www.achtung-kinderperspektiven.de.

Das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e.V. ist der eigenständige Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt. Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiterbewegung. Als bundesweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, offene und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Grundwerte Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz sind dabei Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Weitere Informationen und zur Bewerbung finden Sie hier.

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ZFF-Info 14/2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren ist 2018 auf 33,6 Prozent gestiegen

Das zeigen die aktuellen Zahlen, die das Bundesfamilienministerium für die vierte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2018 bundesweit 789.559 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Das waren 27.198 mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote stieg damit von 33,1 auf 33,6 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 52.061 auf knapp 2,4 Millionen. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn des Berichtszeitraums im Jahr 2006 und entspricht einer Betreuungsquote von 93,3 Prozent.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Alle Kinder in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, eine gute Kindertagesbetreuung zu erleben. Dafür machen wir uns auch im Bund stark – das belegen die neuen Zahlen. Wir unterstützen mit unserem Investitionsprogramm den Ausbau von Plätzen, mit dem Gute-Kita-Gesetz die Bemühungen für eine bessere Qualität und mit unserer Fachkräfte-Offensive die verschiedenen Initiativen zur Gewinnung von mehr Fachkräften. Denn mehr Betreuungsplätze und bessere Qualität sind nur machbar, wenn wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher haben.“

Durch höhere Geburtenzahlen und den gesellschaftlichen Wandel besteht trotz des enormen Ausbaus immer noch eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. So wünschen sich 47,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 98,1 Prozent.

100.000 zusätzliche Betreuungsplätze

Um weitere Betreuungsplätze zu schaffen und dem steigenden Bedarf zu begegnen, investiert der Bund weiterhin kräftig in den Ausbau. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Zudem unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. So viel hat der Bund in so kurzer Zeit noch nie Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung investiert. Außerdem hat das Bundeskabinett im Rahmen der Beschlusslage zur Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse am 10. Juli 2019 entschieden, dass der Bund über 2022 hinaus seine Verantwortung bei der Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen wird.

Fachkräfte

Der Bund startet mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/2020 die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“. Ziel ist es, durch mehr vergütete Ausbildungsplätze zusätzlichen Nachwuchs zu gewinnen, die Praxisausbildung zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte zu schaffen. In diesen Tagen startet der erste Jahrgang mit 2.500 angehenden Erzieherinnen und Erzieher seine Ausbildung.

Mehr Informationen zu der vierten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie auf dem Portal Frühe Chancen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2019

Zum 50. Jahrestag nach der Entschärfung des § 175 StGB erklären UlleSchauws und SvenLehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:

Dass es heute – 50 Jahre nach der Liberalisierung des § 175 StGB – politische Kräfte im Bundestag gibt, die ein Programm der Entrechtung von Lesben und Schwulen fordern – wie die Abschaffung der gleichen Rechte beim Heiraten – ist nicht nur ein Skandal, sondern eine Mahnung zu lautem Protest gegen diese Art der Menschenfeindlichkeit.

Der beispiellosen Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus folgte nach Kriegsende keine Abkehr von der Strafverfolgung. Der von der Nationalsozialisten verschärfte § 175 bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Zwischen 1945 und 1969 gab es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ca. 50.000 bis 60.000 Verurteilungen. Am 1. September 1969 trat ein Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, das den § 175 StGB liberalisierte, aber nicht aufhob. Auch die moralische Verurteilung verschwand nicht. Völlig gestrichen wurde der § 175 erst am 11. Juni 1994, obwohl die grüne Bundestagsfraktion dies erstmals 1985 gefordert hatte.

Die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 StGB kam viel zu spät. Nur wenige in der BRD beziehungsweise in der DDR verfolgten Homosexuellen erlebten noch das Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Viel zu lange haben die CDU/CSU aber auch die SPD und die FDP mit ihren verfassungsrechtlichen Bedenken eine Rehabilitierung und Entschädigung im Parlament blockiert und mehrere grüne Gesetzesinitiativen abgelehnt. Als sie 2017 endlich ihre Meinung änderten, war es für die große Mehrheit der Opfer schon zu spät.

Gleichzeitig versuchen politische Kräfte im Bundestag, die hart und lange erkämpfte Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen abzuwickeln und die Fortschritte der letzten Jahre wieder rückgängig zu machen. Damit verrohen sie nicht nur die öffentliche Debatte. Vielmehr wollen sie zurück zu der Zeit, als Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen unsichtbar waren, ausgegrenzt wurden und in vielen Bereichen unter eklatanter Diskriminierung gelitten haben. Wer heute die gleichgeschlechtlichen Ehen abschaffen will, versucht die Uhr zurück zu drehen und unsere Gesellschaft mit alten Ressentiments zu vergiften. Dem muss nicht nur im Bundestag mit aller Deutlichkeit widersprochen werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.08.2019

Zu aktuellen Zahlen des Statischen Bundesamts zu atypischer Beschäftigung im Jahr 2018, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Anteil an atypischer und prekärer Beschäftigung ist trotz leichter Verbesserungen definitiv zu hoch. Es istnicht akzeptabel, dass dies von der Bundesregierung schulterzuckend hingenommen wird. Sie muss endlich tätig werden. Frauen müssen auf dem Weg in Normalarbeitsverhältnisse noch viel stärker als bisher unterstützt werden. Zu oft stecken sie in Teilzeit- oder Minijobs fest, besonders wenn sie minderjährige Kinder haben. Frauen werden damit unfreiwillig in die Altersarmut gedrängt. Denn viele von ihnen wollen mehr arbeiten, können es aber nicht. Notwendig sind neben besserer Kinderbetreuung dringend mehr Zeitsouveränität, mehr Mitspracherechte bei der Lage der Arbeitszeit und insbesondere ein Recht auf Homeoffice, damit Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch wirklich gelebt werden kann.

Viel zu viele Menschen finden auch weiterhin nur noch Jobs in der Leiharbeit. Das bedeutet häufig weniger Lohn sowie ein höheres Risiko arbeitslos zu werden. Wir fordern nicht nur Equal Pay ab dem ersten Tag, sondern zusätzlich auch einen Flexibilitätsbonus für die Beschäftigten, damit die Risiken der Leiharbeit abgefedert werden. Außerdem muss die Große Koalition endlich den versprochenen Gesetzesentwurf zur sachgrundlosen Befristung vorlegen. Denn gerade junge Menschen bekommen häufiger nur befristete Verträge und können ihr Leben nur unter großen Unsicherheiten planen. Deshalb muss die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung endlich abgeschafft werden. Vor allem muss Schluss sein mit prekärer Bezahlung. Die Beschäftigten sollen in Würde von ihrer Arbeit leben können. Deshalb muss der Mindestlohn deutlich steigen und der Bundesarbeitsminister muss endlich effektive Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn jegliche Arbeit hat ihren Wert. Auf all diesen Baustellen muss die Große Koalition endlich aktiv werden und prekärer und atypischer Beschäftigung insgesamt etwas entgegensetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2019

Zur Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/12555) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie sie die Notwendigkeit einer rechtsübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe bewertet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Im Dezember 2018 waren knapp die Hälfte (46 Prozent) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) länger als vier Jahre auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, ALG II) angewiesen. Das geht aus der Antwort (19/12568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11865) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach waren im Jahresdurchschnitt 2018 rund 5,8 Millionen Menschen auf ALG II angewiesen, davon waren 1,5 Millionen (26 Prozent) arbeitslose ELB und 1,1 Millionen (27 Prozent) erwerbstätige Leistungsberechtigte (Aufstocker). Der Anteil der Integrationsmaßnahmen, die nicht zu einer kontinuierlichen, bedarfsdeckenden Beschäftigung geführt haben, lag im Jahr 2017 bei 39 Prozent, wie die Bundesregierung unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit schreibt. Im Jahr 2018 belief sich dieser Anteil für ELB, die in einer Single-Bedarfsgemeinschaft lebten, auf 45 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Arbeit des „Runden Tischs von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“. In einer Kleinen Anfrage (19/12400) will sie unter anderem wissen, welche Personen am „Runden Tisch“ teilnehmen und nach welchen Kriterien sie ausgesucht wurden und welche konkreten Arbeitsresultate seit seiner Einsetzung im September 2018 erzielt wurden. Zudem erkundigt sie sich nach dem Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom „Runden Tisch“ ausgearbeitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Ausgaben für Babyausstattung. In einer Kleinen Anfrage (19/12398) will sie unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über den Umfang und die Kosten einer kindgerechten beziehungsweise ausreichenden Babyerstausstattung hat. Zudem möchte sie über die Erkenntnisse der Bundesregierung über die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen werdender Eltern für eine Babyausstattung informiert werden. Ebenso möchte sie erfahren, in welcher Höhe Leistungen für die Babyausstattung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in den Kommunen gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Linksfraktion fordert Informationen über die Entwicklung der Jugendarmut in Deutschland seit 2012. In einer Kleinen Anfrage (19/12396) will sie unter anderem wissen, wie hoch die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen ein bis 25 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 15 bis 25 Jahre und 18 bis 25 Jahre ist. Zudem möchte sie erfahren, welche Daten der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

In wirtschaftsstarken Regionen sind die Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2016 und 2018 deutlich gestiegen. In den Metropolkernen erhöhte sich die Miete um ungefähr 6 Prozent. 2017 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete dort 10,88 Euro/m2, in den weiteren kreisfreien Städten und den städtischen Kreisen lag das mittlere Niveau der Angebotsmieten gut drei Euro pro Quadratmeter darunter. In den ländlichen Kreisen kostet der Quadratmeter gut 6,50 Euro. Dies geht aus dem Wohngeld- und Mietenbericht 2018 der Bundesregierung (19/11750) hervor.

Die Regionalen Unterschiede sind erheblich. Während in München durchschnittlich 17,73 Euro/m2 nettokalt gezahlt werden müssen, sind es im Vogtlandkreis nur 4,50 Euro/m2. Im Bundesschnitt betrug die Bruttokaltmiete 7,36 Euro/m2. Die Bestandsmieten entwickelten sich mit einem Anstieg um 1,6 Prozent hingegen nur moderat. Die Inflation lag im selben Zeitraum bei 1,8 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Mietnebenkosten verringert. Der Anteil der kalten Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw.) an der Warmmiete sank von 17 Prozent auf rund 13 Prozent. Die warmen Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) sind von 17 Prozent auf 14,1 Prozent zurückgegangen.

Die Zahl der Wohngeldempfänger fiel laut Bericht zwischen 2016 und 2017 von 631.00 auf 592.00 Haushalte. Etwa 48 Prozent der Empfänger waren Rentner, 38 Prozent erwerbstätig, 5 Prozent in Ausbildung oder Studium, 4 Prozent arbeitslos und weitere 4 Prozent „sonstige Nichterwerbspersonen“. Die Ausgaben blieben mit 1,13 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres (2016: 1,15 Milliarden Euro). 2017 entlastete die öffentliche Hand insgesamt 4,4 Millionen Haushalte mit 17,5 Milliarden Euro im Rahmen der Grundsicherung und des Wohngeldes bei den Wohnkosten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 26.08.2019

Derzeit haben über zwei Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind mehr als 14 Prozent der jungen Menschen ausbildungslos – obwohl sich die „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf acht Prozent zu senken, bemängelt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12288). Zudem steige trotz guter wirtschaftlicher Lage die Quote seit 2013 sogar noch. Nach Ansicht der Linken ist die Benachteiligung Jugendlicher ohne Berufsausbildung somit nicht nur ein konjunkturelles Problem, sondern ein weiterer Anhaltspunkt für soziale Ungleichheiten im Bildungssystem.

Die Fraktion möchte gerne wissen, wie viele junge Menschen in den Jahren 2010 bis 2018 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht in einer Maßnahme oder Ausbildung befanden. Auch interessiert die Linke wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 23.08.2019

Eine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Durch das im Embryionenschutzgesetz verankerte Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die eindeutige Mutterschaft gewährleistet werden, heißt es in der Antwort (19/12407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12039) der FDP-Fraktion.

Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. „Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.“

Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. So sei eine Eizellspende ein komplizierter Prozess, der für die Spenderin physisch und psychisch belastend sei und mit medizinischen Risiken verbunden sein könne.

Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Beim Verbot der Eizellspende sei der Gesetzgeber hingegen davon ausgegangen, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 923 vom 23.08.2019

Immer mehr Väter beziehen Elterngeld, jedoch weiterhin deutlich weniger als Mütter – Zudem ist die Dauer ihrer Elternzeit weiterhin sehr viel kürzer als bei Müttern – Viele Väter fürchten mögliche negative Folgen im Beruf – Auch finanzielle Gründe sprechen für Väter gegen eine Elternzeit – Höhere Lohnersatzrate bei niedrigen Einkommen könnte Abhilfe schaffen

Immer mehr Väter in Deutschland pausieren vom Job und beziehen Elterngeld, allerdings sind sie nach wie vor deutlich in der Minderheit. Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, ist seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 von zuvor etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – gestiegen. Im Vergleich dazu nehmen mehr als neun von zehn Müttern Elternzeit, zudem in sehr viel höherem Umfang als die Väter. Auch die Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015, das den Elterngeldbezug mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert, hat daran nicht grundlegend etwas geändert. Väter halten sich in Sachen Elternzeit vor allem aus finanziellen Gründen zurück, zudem befürchten viele negative berufliche Konsequenzen.

Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, gemeinsam mit Claire Samtleben und Clara Schäper Daten der Elterngeldstatistik und des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet hat. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran“, sagt Katharina Wrohlich.

Elterngeld Plus hat in erster Linie bei Müttern Bewegung in Nutzungsmuster gebracht

Nicht nur die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Müttern und Vätern an sich ist sehr ungleich, sondern auch die Nutzungsdauer. Von den Männern, die im Jahr 2018 Elterngeld bezogen, taten dies fast 72 Prozent nur in Höhe des Minimums von zwei Partnermonaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es gut 76 Prozent. „Der Fortschritt hin zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternzeit vollzieht sich also eher in kleinen Schritten“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. „Es verwundert daher kaum, dass die ‚Partnermonate‘ im alltäglichen Sprachgebrauch zu ‚Vätermonaten‘ wurden, denn das typische Nutzungsmuster beim Elterngeld ist, dass der Vater zwei Monate nimmt und die Mutter die übrigen zwölf.“

Daran hat sich auch nur bedingt etwas geändert, als mit dem Elterngeld Plus ab 2015 die Möglichkeiten, Elterngeldbezug und Teilzeitjob zu kombinieren, verbessert wurden. Mit dieser Regelung stehen insgesamt bis zu 28 Monate bezahlte Elternzeit zur Verfügung. Bei den Müttern ist der Anteil derer, die mehr als ein Jahr bezahlte Elternzeit nehmen, auf gut 30 Prozent gestiegen. Bei den Vätern tat sich mit Blick auf die Nutzungsdauer des Elterngeldes hingegen kaum etwas. Auch ist der Anteil derer, die überhaupt Elterngeld beziehen, durch die Einführung des Elterngeld Plus bislang nicht nennenswert gestiegen.

Finanzielle Gründe sind für Väter wichtigstes Motiv gegen (längere) Elternzeit

Die Mehrheit der Väter nennt – wie sich aus Befragungsdaten des pairfam-Panels ergibt – finanzielle Gründe als Motiv, nicht oder nicht länger Elternzeit zu nehmen. In Ostdeutschland trifft das unter den Vätern, die nicht länger als zwei Monate Elterngeld bezogen, auf zwei Drittel zu und damit auf deutlich mehr als in Westdeutschland (49 Prozent). Das könnte darauf hindeuten, dass nicht so sehr die ungleiche Aufteilung der Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern vor der Geburt des Kindes (die im Westen stärker ausgeprägt ist als im Osten) eine Rolle spielt, als vielmehr die absolute Höhe des Haushaltseinkommens. Dieses ist in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt deutlich geringer. „Offensichtlich sehen viele Familien in Ostdeutschland keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten“, so Wrohlich. „Eine Erhöhung der Lohnersatzrate könnte vor allem im unteren Einkommensbereich dafür sorgen, dass die Elternzeit für Väter attraktiver wird.“

Ein weiterer oft genannter Grund, der gegen eine Elternzeit beziehungsweise eine umfangreichere Elternzeit spricht, ist für Väter eine mögliche Benachteiligung im Beruf. Dafür gibt es bisher zwar keine wissenschaftlichen Belege, allerdings steht die Forschung zu diesem Aspekt auch noch am Anfang, da Elternzeitväter ein eher neues Phänomen sind. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sollten Mütter und Väter transparent über die Folgen einer Elternzeit auf Löhne und berufliche Aufstiegschancen informiert werden.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2019

Interview mit Katharina Wrohlich

Audio

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 28.08.2019

2 600 Babys mehr als im Vorjahr – Geburtenziffer stabil bei 1,57 Kindern je Frau

Im Jahr 2018 kamen in Deutschland 787500 Babys zur Welt. Das waren rund 2600 Neugeborene mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, blieb 2018 die durchschnittliche Kinderzahl je Frau auf dem Vorjahresniveau: Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug 1,57 Kinder je Frau. In den neuen Ländern (ohne Berlin) war sie mit 1,60 Kindern je Frau höher als im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 1,58. Bemerkenswert ist die steigende Geburtenhäufigkeit der Frauen ab 40 Jahren. Mütter im Alter ab 40 Jahren brachten 2018 rund 42800 Babys zur Welt. Zwar war ihre Geburtenhäufigkeit mit 88 Kindern je 1000 Frauen immer noch relativ gering, hat sich aber gegenüber 23 Kindern je 1000 Frauen in 1990 fast vervierfacht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Niedersachsen und Brandenburg mit höchster Geburtenziffer

In Niedersachen und Brandenburg war 2018 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,62 Kindern je Frau am höchsten. Mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns war sie auch in den übrigen ostdeutschen Bundesländern sowie in Bremen und Nordrhein-Westfalen mit 1,60 Kindern je Frau relativ hoch. Besonders niedrig war die Geburtenziffer dagegen in Berlin (1,45 Kinder je Frau). Auch im Saarland (1,47) und in Hamburg (1,49) war sie deutlich niedriger als den übrigen Bundesländern.

Stadtstaaten gemessen an Einwohnerzahl besonders geburtenreich

Die Zahl der Geborenen wird allerdings nicht nur durch das Geburtenverhalten, sondern auch durch die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung beeinflusst. In Bundesländern mit einer relativ jungen Bevölkerung gibt es mehr potenzielle Eltern. Dort werden deshalb – bezogen auf die Einwohnerzahl – vergleichsweise mehr Kinder geboren. An erster Stelle standen hier 2018 die Stadtstaaten Hamburg mit 12 Kindern sowie Berlin und Bremen mit jeweils 11 Kindern je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den Bundesländern mit einer verhältnismäßig alten Bevölkerung und weniger potenziellen Eltern wurden dagegen im Verhältnis zur Einwohnerzahl weniger Kinder geboren. So kamen in den neuen Ländern (außer Sachsen) und im Saarland nur 8 Babys je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Welt. In Deutschland insgesamt wurden 9 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren, im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 10 Kinder.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.09.2019

Die Zahl der in einem Normalarbeitsverhältnis arbeitenden Frauen ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund 300000 (+2,8 %) gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Frauen in atypischer Beschäftigung um ca. 160000 (-3,1 %) gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war diese Veränderung bei den Männern nicht so stark ausgeprägt. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der normalbeschäftigten Männer um 150000 (+1,0 %) gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber waren 45000 (-1,9 %) weniger Männer atypisch beschäftigt.

Zu den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte, die in ihrer Haupttätigkeit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird. Zu den atypisch Beschäftigten zählen entsprechend Personen, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden oder in Zeitarbeit arbeiten.

Insgesamt betrachtet, vergrößerte sich der Anteil der Normalbeschäftigten an den Kernerwerbstätigen von 69,3 % im Jahr 2017 auf 70,3 % in 2018. Der Anteil atypisch Beschäftigter ging entsprechend von 20,8 % auf 20,1 % zurück. Diese Veränderungen zeigen sich vor einem insgesamt moderaten Anstieg der Zahl der Kernerwerbstätigen um 123000 (+0,3 %) im Vergleich zu 2017. Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten sind dabei neben den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern auch atypisch Beschäftigte und Selbstständige.

2018 befanden sich 26,2Millionen Kernerwerbstätige in einem Normalarbeitsverhältnis und 7,5Millionen waren atypisch beschäftigt. In allen einzelnen Formen atypischer Beschäftigung sinken die Erwerbstätigenzahlen.

Die wachsende Zahl von Frauen in einem Normalarbeitsverhältnis geht einher mit einem Rückgang der Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden und der geringfügigen Beschäftigung. Gleichzeitig gibt es auch eine größere Zahl an Frauen, die Teilzeit, aber mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese sogenannte substanzielle Teilzeit wird den Normalarbeitsverhältnissen zugeordnet. Diese Zunahme macht immerhin rund 50 % der Zunahme der Normalarbeitsverhältnisse bei den Frauen aus. Der Anteil der Frauen in Teilzeitbeschäftigung bis 20 Stunden an allen Kernerwerbstätigen hat sich moderat verändert und ist von 23,5 % in 2017 auf 22,6 % in 2018 zurückgegangen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

Einzelhandelsumsatz, Juli 2019
-2,2% zum Vormonat (real, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
-2,1% zum Vormonat (nominal, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
+4,4% zum Vorjahresmonat (real, vorläufig)
+5,4% zum Vorjahresmonat (nominal, vorläufig)

WIESBADEN – Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland setzten im Juli 2019 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 4,4% und nominal (nicht preisbereinigt) 5,4% mehr um als im Juli 2018. Dabei hatte der Juli 2019 mit 27 Verkaufstagen einen Verkaufstag mehr als der Juli 2018.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Juli 2019 real 4,0% und nominal 5,1% mehr um als im Juli 2018. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real um 4,3% und nominal um 5,4% über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln setzte im Vergleich zum Juli 2018 real 1,0% und nominal 3,0% mehr um.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Juli 2019 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 4,6% und nominal um 5,8%. Das größte Umsatzplus mit real 8,4% und nominal 9,2% erzielte der Internet- und Versandhandel.

Von Januar bis Juli setzte der deutsche Einzelhandel real 2,8% und nominal 3,5% mehr um als im Vorjahreszeitraum.

Kalender- und saisonbereinigt lag der Umsatz im Juli 2019 im Vergleich zum Juni 2019 real um 2,2% und nominal um 2,1% niedriger.

Methodische Hinweise:

Die Revisionstabellen geben Auskunft über die Auswirkungen der Aktualisierungen auf die Ergebnisse.
Ergebnisse zum Einzelhandelsumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung, einschließlich der Unternehmensmeldungen, die nach dieser Pressemitteilung eingegangen sind, stehen in etwa 14 Tagen in der Datenbank GENESIS-Online zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Datenergänzungen werden über das RSS-Newsfeed bereitgestellt.

Außerdem stehen zusätzliche Ergebnisse ergänzend zur Pressemitteilung zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO veranstaltet in der Dortmunder Innenstadt ein großes Jubiläumsfest. Unter dem Motto „100 Jahre Menschlichkeit“ gibt es vom 30.08.-01.09.2019 ein umfangreiches Bühnenprogramm sowie eine Pagodenstadt mit Ständen.

Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des AWO-Präsidiums, sagt hierzu: „Wir freuen uns sehr, gemeinsam in Dortmund unser Jubiläumsjahr zu feiern. Es sind alle herzlich eingeladen: Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns 100 Jahre Menschlichkeit!“

Auf dem Fest präsentieren sich mehr als 100 Aussteller: Neben AWO-Einrichtungen und -Gliederungen sind Kooperationspartner sowie befreundete Organisationen mit vor Ort. Auch der AWO Bundesverband ist mit einem 100 Jahre AWO-Bingo-Quiz und dem AWO-Sozialbarometer in Dortmund. Alles steht unter dem Motto: „Nicht nur anschauen, sondern mitmachen“.

Das Programm richtet sich an alle Generationen. Vom Rockkonzert für Kinder oder einem AWO Street Soccer Court, bis zum Kabarettabend: Für jede*n ist etwas dabei. Eines der Highlights wird das Samstagabend-Konzert mit Konstantin Wecker sein, der auf dem Dortmunder Friedensplatz ein politisches Zeichen setzen wird.

Eine ausführliche Programmübersicht und weitere Infos finden sich hier: Link. Der Eintritt ist zu allen Programmpunkten frei.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2019

Zahlreiche Organisationen, Einzelpersonen sowie einige Landesministerien veröffentlichten heute den Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien“. Darin fordern sie, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen zu bündeln und der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen. Derzeit ist die Zuständigkeit der Jugendämter für Kinder ohne Beeinträchtigung oder seelischer Behinderung getrennt von der Eingliederungshilfe für Kinder mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Dies führt zu vielen Streitigkeiten und oftmals verspäteten und unzureichenden Unterstützungen der Behörden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Diese Ungleichbehandlung per Gesetz muss beendet werden! Die AWO fordert schon lange die inklusive Lösung, also die Zuständigkeit aus einer Hand. Dazu sind viele Anstrengungen notwendig, zu denen bereits eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten vorbereitet worden sind. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“

Der AWO Bundesverband gehört zu den Erstunterzeichnern des Appells. In ganz Deutschland unterstützen ihn viele AWO-Gliederungen. Der Appell kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Link.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.08.2019

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht. „Tatsächlich ist der Kontakt mit einem inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann,“ erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug“.
In einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage hat das Institut bundesweit Justizvollzugsanstalten (JVAs) zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Ergebnisse der Befragung, an der 83 von insgesamt 173 JVAs teilgenommen haben, sind in der heute vorgestellten Analyse zusammengefasst.
Wie häufig, wie lange und in welchem Rahmen Kinder ihre inhaftierten Eltern besuchen oder kontaktieren können, unterscheidet sich deutschlandweit stark. Manche JVAs halten kindgerechte Räumlichkeiten vor, in anderen JVAs treffen Kinder ihre Eltern in Besuchsräumen, wo Körperkontakt nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Familienfreundliche Maßnahmen und Angebote, die sich an Kinder Inhaftierter richten, sind bislang nur in einzelnen JVAs vorhanden. Die Angebote scheinen außerdem abhängig zu sein vom teils ehrenamtlichen Engagement freier Träger. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesuchszeiten sind je nach Bundesland verschieden: von monatlich einer Stunde zum Beispiel in Hessen und im Saarland bis hin zu vier Stunden zum Beispiel in Brandenburg und Niedersachsen.
„Besuchszeiten sind ein Recht des inhaftierten Elternteils. Nicht hinreichend verstanden wird aber, dass es auch um ein Recht des Kindes geht“, so Kittel weiter. „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt vor, dass bei der Ausgestaltung von Besuchen bei inhaftierten Eltern auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden muss, insbesondere ihr Recht, ihre Beziehung mit dem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten.“

Weitere Informationen: Judith Feige (2019): Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kinder_Inhaftierter_barrierefrei.pdf

Mehr zum Thema Kinder von Inhaftierten: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/themen/kinder-von-inhaftierten/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Instituts für Menschenrechte vom 29.08.2019

Mit der neuen Aktion „Schulhofträume“ fördern das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble deutschlandweit die Sanierung maroder Schulhöfe mit insgesamt 270.000 Euro. Damit sollen die oft vernachlässigten Außenbereiche von Schulen mit neuen Spiel- und Bewegungsangeboten, naturnahen Arealen und Rückzugsräumen umgestaltet werden. Bei der Ideenfindung und Umsetzung soll möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst.

„Vielerorts werden die Schulhöfe nach Katalogvorlagen möbliert oder sie sind über Jahre vernachlässigt worden. Teilweise wurden sie sogar verkleinert, um nötige Anbauten unterzubringen. Dies entspricht nicht den ganzheitlichen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig stehen den Kommunen immer weniger Mittel zur Verfügung, die sie dann für Instandhaltung, Investitionen am Schulgebäude oder lediglich die Grünpflege einsetzen, aber eben nicht für die Verbesserung der Schulhöfe. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir über die Aktion ,Schulhofträume‘ kreative, beteiligungsorientierte Projekte unterstützen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade mit dem zunehmenden Ausbau von Ganztagsschulen wird es immer wichtiger, dass Schulhöfe kreativ und kindgerecht gestaltet sind. Daher freuen wir uns sehr, gemeinsam mit unseren Partnern Schulen bei ihren Projekten unterstützen zu können“, so Astrid Teckentrup, Geschäftsführerin Vertrieb von Procter & Gamble.

„Seit vielen Jahren setzt sich ROSSMANN gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit dem Projekt ,Schulhofträume‘ möchten wir aus asphaltierten Flächen mit Randbepflanzung und wenigen Bäumen einen Schulhof mit Aufenthaltscharakter entstehen lassen, auf dem das Lernen und Spielen gleichermaßen Freude bereitet“, erklärt Raoul Roßmann, Geschäftsführer Einkauf & Marketing der Dirk Rossmann GmbH.

Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen und Vereine. Gefördert wird die Sanierung bzw. Schaffung von Spielangeboten auf Schulhöfen, wie zum Beispiel Kletterwände oder ein Balancierparcours, die Gestaltung naturnaher Außenräume, beispielsweise durch Kräuterbeete oder Insektenhotels sowie die Errichtung von Rückzugsräumen, etwa durch Sitzgelegenheiten, Weidentipis oder Spielhäuschen.

Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 270.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert, die Bewerbungsphase startet am 26. August. Bewerbungen werden bis zum 20. Oktober 2019 angenommen.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen unter www.dkhw.de/schulhoftraeume

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.08.2019

Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei vor allem die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.
Ganz wesentlich für eine gelingende Teilhabesicherung sowie Förderung und Gesundheitsversorgung betroffener Kinder sind die frühzeitige und umfassende Bedarfserkennung und die vernetzte Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren des Gesundheits- und Sozialsystems und der Professionen. Hierbei spielen die Beratung, Einbeziehung und Begleitung der Eltern eine zentrale Rolle. Zur Sicherung von Teilhabe muss auch Kindern mit großem Unterstützungs- und Förderbedarf der Besuch einer inklusiv ausgerichteten Kindertagesstätte ermöglicht werden.
Zu diesen Ergebnissen kommt die DVfR in ihrem Positionspapier „Zur interdisziplinären Teilhabesicherung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen im Vorschulalter und der Unterstützung ihrer Eltern“. Vor dem Hintergrund einer Problemanalyse werden darin Eckpunkte eines sozialräumlichen Netzwerks und die Aufgaben der verschiedenen Akteure beschrieben und gesundheits- und rehabilitationspolitische Forderungen formuliert. In einer Anlage werden unterschiedliche Modelle der Organisation und Finanzierung von therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten erörtert.

Positionspapier: https://www.dvfr.de/fileadmin/user_upload/DVfR/Downloads/Stellungnahmen/DVfR_Positionspapier_Interdisziplin%C3%A4re_Teilhabesicherung_f%C3%BCr_Kinder.pdf

Anlage: https://www.dvfr.de/arbeitsschwerpunkte/stellungnahmen-der-dvfr/detail/artikel/positionspapier-der-dvfr-zur-teilhabesicherung-von-kindern-im-vorschulalter/

Quelle: Stellungnahme Deutsche Vereinigung für Rehabilitation vom 28.08.2019

Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Jahresgutachten vor einer fortschreitenden Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Verband fordert den Ausbau der sozialen gemeinnützigen Infrastruktur in der Fläche, eine Stärkung individueller sozialer Rechte und Reformen der sozialen Sicherungssysteme. In seinen Jahresgutachten untersucht der Paritätische regelmäßig anhand von amtlichen Daten und der Bundesgesetzgebung, wie es um soziale Lage und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland steht. Das aktuelle Jahresgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass schwerwiegende und ungelöste soziale Probleme das Bild einer insgesamt guten gesamtwirtschaftlichen Lage trüben: „Die Einkommenszuwächse in Deutschland sind höchst ungleich verteilt, die Vermögenskonzentration und damit die Spreizung nehmen zu. Die immer tiefer werdende Kluft zwischen Arm und Reich gefährdet den sozialen Zusammenhalt massiv“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Die gute Beschäftigungsentwicklung könne nicht über die tiefen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt hinwegtäuschen. Zudem gebe es massive Defizite in der Infrastruktur, wobei sich extreme regionale Disparitäten zeigen: „Von einer ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘, wie sie das Grundgesetz fordert, sind wir sternenweit entfernt. Statt kurzer Wege für ein gutes Leben für alle überall, fehlt es in vielen Regionen an adäquater Infrastruktur und Grundversorgung“, so Rosenbrock. Die Bundesregierung habe im Berichtsjahr 2018 zwar durchaus einige Gesetze realisiert, die im Ansatz gut und geeignet waren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das Jahresgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben in der Regel zu rigide in den Voraussetzungen bzw. viel zu klein dimensioniert waren. „Aufgabe des Sozialstaates ist es nicht zuletzt, durch solidarische, sozial gerechte Umverteilung für einen Ausgleich zu sorgen. Tatsache aber ist: Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme erodieren und verlieren zunehmend ihre Funktionsfähigkeit. Die sozialpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung greifen zu kurz und erreichen in vielen Fällen nur einen Bruchteil der betroffenen Zielgruppen“, so Rosenbrock. Der Paritätische fordert eine neue „soziale Sicherheitspolitik, verstanden als Politik für soziale Sicherheit und Zusammenhalt“ und schlägt dazu Reformen u.a. bei den Grundsicherungsleistungen, der Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung vor. Darüber hinaus fordert er einen massiven Ausbau sozialer Infrastruktur und plädiert für einen Vorrang der Gemeinnützigkeit: „Es gibt Bereiche, in denen haben Profitinteressen nichts verloren“, so Rosenbrock. Am aktuellen Beispiel der Wohnungspolitik zeige sich der akute Handlungsbedarf: „Was gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen selbstorganisiert und ohne Gewinnausschüttungen schaffen können, das muss wieder Vorrang vor privaten Renditeinteressen oder staatlicher Regulierung bekommen“, so Rosenbrock. Zur Finanzierung fordert der Paritätische einen steuerpolitischen Kurswechsel. Die vieldiskutierte Vermögensteuer könne dabei allenfalls ein erster Schritt sein.

190829_Pressemappe_Jahresgutachten_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Statistischen Bundesamt (DESTATIS) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt

Ort: Berlin

Am 11. September 2019 veröffentlichen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“. Die Gemeinschaftsveröffentlichung ist eine Ergänzung zur OECD-Publikation „Education at a Glance“. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellen das Statistische Bundesamt und das Hessische Statistische Landesamt als Ländervertretung ausgewählte OECD- Bildungsindikatoren für die Bundesländer vor. Im Zentrum stehen die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen wie Studium, Meister-,

Techniker- und Erzieherausbildung sowie der Bildungsstand der Bevölkerung im Ländervergleich und in Bezug auf die OECD. Die Ergebnisse geben Antworten auf folgende Fragen:

– Wie hoch ist die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen im Ländervergleich?

– Wie attraktiv sind die Bundesländer für Studierende aus dem Ausland?

– Welchen Bildungsstand hat die junge, welchen die ältere Bevölkerung in den Bundesländern?

– Wie hat sich die Erwerbslosenquote in den Bundesländern in Abhängigkeit vom Qualifikationsniveau entwickelt?

Im Falle einer geplanten persönlichen Teilnahme wird um Anmeldung an presse@destatis.de gebeten.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Das Narrativ, der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen werde langsam aber doch stetig immer weiter ansteigen, hat sich als falsch erwiesen. Frauen sind seit den letzten Wahlen zahlenmäßig noch weniger vertreten als zuvor. Mit der Wahl 2017 war der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. In den Kommunen sieht es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden finden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind es um die zehn Prozent.

Die parteiinternen Quoten bei den Grünen und der SPD ab Mitte der 1980er Jahre und bei der Linken ab den 1990er Jahren haben zu deutlichen Verbesserungen der Teilhabe von Frauen in den politischen Vertretungskörperschaften und bei den politischen Spitzenpositionen geführt. Aber CDU/CSU und FDP verweigern sich weiterhin verbindlichen Quoten oder anderen wirksamen Mitteln zur Erhöhung des Frauenanteils. Mit der AfD ist zudem eine Partei hinzugekommen, die Rückschritte für die Gleichberechtigung von Frauen zum Programm erhebt. Was tun?

Das Land Brandenburg beschloss Anfang 2019 ein Parité-Gesetz. Thüringen folgte im Juli 2019. In anderen Bundesländern wird Vergleichbares diskutiert. Weltweit sind solche Regelungen selbstverständlicher als hier. Die Vereinten Nationen mahnen Deutschland: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren zur UN-Frauenrechtskonvention wird auf strukturelle Barrieren und Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen hingewiesen. Deutschland wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verwirklichung auch der politischen Teilhabe von Frauen zu ergreifen. Die deutsche Staatsrechtslehre – mit wenigen Ausnahmen – blockiert.

Das Ziel ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. Es wird sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten paritätischer Regelungen, analysieren bestehende Vorschläge und liefern Argumente für Lösungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen in den Parlamenten befasst.

Es sprechen und stehen für Fragen zu Verfügung:

* Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin, Deutscher Juristinnenbund e.V.: Begrüßung

* Dr. Cara Röhner, ausgezeichnet mit dem Marie Elisabeth Lüders Preis 2019 für ihre Arbeit: „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“, Frankfurt/Main: Gerechte Staatlichkeit und Parität

* Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin, Georg-August-Universität Göttingen: Wahlrecht und Gleichheit (38 GG)

* Marion Eckertz-Höfer, Deutscher Juristinnenbund e.V., Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Präsidentin des BVerwG i.R., Leipzig: Parteienfreiheit (Art 21)

* Winfriede Schreiber, Ministerialdirigentin a.D., Innenministerium Brandenburg, zuletzt Leiterin des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, Potsdam: Paritätsgesetz Brandenburg

* Kerstin Geppert, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg und Promotion im Verfassungs- und Parteienrecht: Paritätsgesetz in Thüringen / Parität in Frankreich

Bitte teilen Sie (per E-Mail oder telefonisch)mit, ob Sie an dem Pressegespräch teilnehmen werden.

Anmeldungen an:

Helen Hahne

Presse- und Öffentlichkeitsreferentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin

E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de

Fon: +49 30 44327-00, Fax: +49 30 443270-22

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Eizellspende, Leihmutterschaft – was medizinisch möglich ist, ist noch lange nicht überall legal. Fast 30 Jahre nach der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland ist die sogenannte Kinderwunschbehandlung für heterosexuelle, verheiratete Paare eine reguläre Option auf dem Weg zur Gründung einer Familie. Nicht nur die medizintechnischen Möglichkeiten, auch die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich seitdem geändert. Mit der „Ehe für alle“ und einer deutlich gestiegenen Sichtbarkeit von Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie geht auch die ungeklärte Frage der reproduktiven Rechte für alle einher. Immer mehr Menschen mit Kinderwunsch erfüllen sich diesen aufgrund der deutschen Rechtslage im Ausland. Davon zeugen Verfahren vor deutschen Familiengerichten zwecks Anerkennung der Elternschaft und Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von im Ausland durch Leihmütter geborenen Kindern. Parallel dazu werden in Deutschland Stimmen laut, Eizellspende und Leihmutterschaft zu legalisieren. Aus dem Blick geraten dabei oft diejenigen, die ihren Körper für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zur Verfügung stellen. Die schöne neue Welt der Fortpflanzung ist ein international florierender Markt geworden, in dem die Spenderinnen und Leihmütter aus wirtschaftlich und sozial schwächeren Regionen oftmals unter prekären Bedingungen die Kinderwünsche von Menschen aus reicheren Weltregionen erfüllen. Die Kinderrechte bleiben in dieser Konstellation oft unberücksichtigt, z. B. wenn es um das Wissen über die eigene Herkunft geht.

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) gemeinsam mit seinem sozialpolitischen Fachausschuss Kinder, Jugend, Frauen, Familie, Bildung sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wollen in einem Fachgespräch und bei einer Abendveranstaltung einen Blick auf den aktuellen Stand in der Fortpflanzungsmedizin sowie auf die gesellschaftspolitischen Debatten und Regelungen in anderen europäischen Ländern werfen. Dabei wird mit Betroffenen und Akteur_innen über mögliche Konsequenzen und Entwicklungen vor allem in Bezug auf Leihmutterschaft und Eizellspende diskutiert.

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: www.fes.de/lnk/3ku

Termin: 20. bis 21. September 2019

Veranstalter: attac, ver.di, Rosa Luxemburg Stiftung, Netzwerk Mieten & Wohnen, Hessisches Bündnis Mietenwahnsinn, Frankfurter Mietentscheid und in Zusammenarbeit/Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Hessen e.V.

Ort: Frankfurt a.M.

Die Konferenz bietet einen Austausch für Engagierte in der kommunalen Arbeit (Stadt- und Gemeinderäte, Verwaltungen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften), sowie für wohnungspolitische und Stadtteilinitiativen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet eine Plattform, sich mit wohnungspolitisch Aktiven und Expertinnen und Experten über die Bedingungen und Möglichkeiten kommunaler Wohnungspolitik auszutauschen und gemeinsam politische Strategien dazu zu entwickeln.

HINTERGRUND

In einer wachsenden Zahl europäischer und deutscher Städte – von London bis Oldenburg, von Stockholm bis Frankfurt, von Barcelona bis Rüsselsheim – herrscht ein zunehmender Wohnungsmangel. Diese Wohnungsnot ist keine allgemeine, wie in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern eine besondere, auf bestimmte Teilräume, Teilmärkte und Bevölkerungsgruppen beschränkte. Einem anhaltend schrumpfenden Anteil „bezahlbarer Wohnungen“ steht – vor allem in Großstädten und Wachstumsregionen – eine steigende Zahl hochpreisiger Luxuswohnungen gegenüber. Hauptbetroffene sind nicht nur die Angehörigen unterer Einkommensschichten, sondern zunehmend auch Angehörige der Mittelschicht.

DIE KONFERENZ

  • beschäftigt sich mit den oben genannten Ursachen für die Wohnungsmisere
  • will Auswege aus der Wohnungskrise aufzeigen,
  • beleuchtet positive Beispiele kommunaler Wohnungspolitik und
  • diskutiert politische Interventionsmöglichkeiten
  • bietet am Samstag (14-16 Uhr) Raum für

1. HESSISCHER MIETENRATSCHLAG

Auch und besonders in Hessen steigen die Mieten und Menschen werden aus ihren Nachbarschaften verdrängt. Im Oktober 2018 sind deswegen 8.000 Menschen aus ganz Hessen dem Demonstrations-Aufruf des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen gefolgt und haben im Rahmen einer hessenweiten Demonstration eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik gefordert. Die schwarz-grüne Landesregierung aber macht eine Politik des „Weiter so“ und verschärft die Wohnungskrise. Viele Initiativen in unterschiedlichen Städten und Gemeinden Hessens machen gegen diese Politik mobil. Mit dem Hessischen Mietenratschlag soll erstmals eine Plattform geboten werden für einen Erfahrungsaustausch zwischen allen Aktiven und Initiativen in Hessen, die sich in Stadtentwicklung einmischen und für bezahlbaren Wohnraum streiten. Anhand lokaler Beispiele sollen konkrete Handlungsperspektiven entwickelt werden, die zeigen, wie eine andere Wohnungspolitik vor Ort und hessenweit umgesetzt werden kann. Außerdem soll gemeinsam über die weiteren Perspektiven der landesweiten Vernetzung und mögliche gemeinsame Projekte diskutiert werden. Nehmt teil am ersten Hessischen Mietenratschlag – für eine grundlegende Kehrtwende in der hessischen Wohnungspolitik!

ANMELDUNG zur Konferenz und zum Mietenratschlag

Anmelden können Sie sich über ein Formular direkt auf der Internetseite.

Termin: 26. September 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In diesem Herbst jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Das Jahr 1989 trifft auf 2019 – eine spannende Begegnung verschiedener Generationen, von Erfahrungen und Positionen!

Der Slogan „Wir sind das Volk“ stand 1989 für den Mut der Menschen, auf die Straße zu gehen, sich für Reformen in der DDR einzusetzen, für Wahl- und Meinungsfreiheit einzustehen. 30 Jahre später sind Fragen notwendiger Reformen und moderner Demokratie nicht nur unverändert aktuell. In einer Zeit, in der Rechtspopulisten diesen Slogan umdeuten und gerade auch in Ostdeutschland damit erfolgreich sind, ist es sogar wichtiger denn je, sich mit ihnen intensiv auseinander zu setzen.

In der Veranstaltung der Reihe „Zur Lage der Generationen: „Aufbruch-Umbruch-Ausbruch“ werden die Ereignisse der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 in Bezug zur heutigen Zeit gesetzt. Es wird gefragt: Welche politischen Konzepte, Visionen und Formen von Beteiligung von damals sind noch für das Heute von Interesse und können weiterentwickelt und – fortgeführt werden? Was können und sollten wir aus den Erfahrungen der Friedlichen Revolution mitnehmen auf dem Weg in ein (neues) Miteinander in Deutschland und in Europa?

Das „Alphabet der Friedlichen Revolution“ wird sich dabei wie ein roter Faden durch die Tagung ziehen – von Aufbruch bis Zweifel, von Ankommen bis Zusammenhalt, von Ausbruch bis Zivilcourage.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Es werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, wird mit Frau Dr. Becker intensiv diskutiert. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 31. 10. 2019 Modul I

28. 11. 2019 Modul II

31. 01. 2020 Modul III

27. 02. 2020 Modul IV

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

In der Bildungseinrichtung Schule ist die diversitätsorientierte Arbeit, u.a. auf der Basis unumstößlicher Grundrechte, Kinderrechte und weiteren Grundlagen menschenrechtsorientierter Arbeit durchaus eine große Herausforderung:

Wie kann mit den Zielgruppen gearbeitet werden, die sich abwertend aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen?
Was tun, wenn Kinder und Jugendliche Mitschüler_innen und andere Personen in ihrem Umfeld wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie sprechen wir mit
den Eltern darüber? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kind-, jugend- und elterngerecht thematisieren? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän
und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte auf ihrem Weg und in ihrer Funktion als Vielfaltsbeauftragte_r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu Reflexionsrunden eingeladen, um mit kollegialer und fachlicher Unterstützung den Prozess fortzusetzen.

Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

Modul II: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung mit Ellena Hüther, Pädagogin und Fortbildnerin

Modul III: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen mit Wiebke Eltze, Politikwissenschaftlerin

Modul IV: Ansprechperson für Vielfaltsfragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie findet statt in der Kultschule, Sewanstrasse 43, 10319 Berlin im Seminarraum des Stadtteilbüros, rechter Flügel, Erdgeschoss.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert_innen verschiedener Fachgebiete, geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Eva Prausner, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH

In Kooperation mit: Marcel Dieckmann, Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke, pad gGmbH

Termin: 14. bis 15. November 2019

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: München-Pasing

Die Tagungsgebühr beträgt

für Mitglieder 45,– €,
für Nichtmitglieder 75,– €.

Wie können Familienzentren Knotenpunkte in einem Sozialraum sein? Arbeiten Sie mit an dieser Frage! Es wird sich auf einen gemeinsamen Austausch gefreut. Für die Fachtagung konnten namhafte Referent*innen verpflichtet werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem detailierte Programm. Anmeldungen sind nur online unter www.bundesverband-familienzentren.de möglich.

Termin: 19. bis 20. November 2019

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut

Ort: Berlin

Seit einem Jahrzehnt boomt der deutsche Arbeitsmarkt. Wo einst Massenarbeitslosigkeit herrschte, eilt die Beschäftigung von Rekord zu Rekord. Für einen Großteil der Beschäftigten ist dieser Wandel mit deutlichen Verbesserungen verbunden. Dennoch zeigen sich auch Schattenseiten. Während in einigen Branchen Fachkräfteengpässe zu beobachten sind, hat sich neben der seit Langem bekannten atypischen Beschäftigung ein wachsender Niedriglohnsektor etabliert. Auch mehren sich die Zweifel an der Nachhaltigkeit des Aufschwungs. Dabei geht es nicht nur um die dunklen Wolken am Konjunkturhimmel. Noch relevanter ist die Frage, ob und wie das deutsche Wirtschafts- und Beschäftigungsmodell für eine ökologische Transformation sowie für die Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels gewappnet ist.

Vor diesem Hintergrund nimmt das diesjährige WSI-Herbstforum sowohl die aktuelle Lage des Arbeitsmarktes und dessen Rückwirkungen auf die Beschäftigung in den Blick wie auch die künftigen Anforderungen an eine die Transformation unterstützende Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Wie stabil ist der Arbeitsmarkt? Setzt sich die verbesserte Verhandlungsposition der Beschäftigten in eine wachsende Tarifbindung und steigende Löhne um oder befördern insbesondere neue Dienstleistungsangebote und Arbeitsmigration das Wachstum des Niedriglohnsektors? Verbessern die Betriebe die Arbeitsbedingungen, um Personal zu halten, oder nehmen Arbeitsverdichtung und Stress zu? Verwandelt der Aufschwung prekäre Beschäftigung in Normalarbeit oder hybridisieren sich Beschäftigungsverhältnisse? Wie verändert der technologische Wandel die Leistungs- und Qualifizierungsanforderungen? Welche Herausforderungen stellen sich für die betriebliche Mitbestimmung?

Auf der Grundlage von Beiträgen zu diesen Themen wollen wir auf dem WSI Herbstforum 2019 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Gewerkschaften die Frage nach der Transformation des deutschen Beschäftigungsmodells diskutieren und Anforderungen an die Politik formulieren.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.2019

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ZFF-Info 13/2019

SCHWERPUNKT: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärt AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen.“

Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2019

Die Diakonie Deutschland begrüßt den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes.

Normalverdiener bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen zuzahlen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: „Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten.“

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. „Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht“, sagt Loheide.

Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.08.2019

Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedetenGesetzentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhaltfür pflegebedürftige Eltern sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderung. „Die Neuregelung ist längst überfällig“, sagte Ulrich Hoffmann, Präsidentdes Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden.“ Nach dem Unterhaltsentlastungsgesetz sollen sich künftig erst Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro an der Pflege ihrer Eltern finanzielle beteiligen und auch dann nur in begrenztem Umfang.

„Besonders belastend ist die Pflegesituation für Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position“, sagte Hoffmann. „Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Hinzu kommt die Erwerbstätigkeit. Insgesamt eine kaum zu bewältigende finanzielle, zeitliche und seelische Belastung für Eltern. Familien stehen durch die Pflege von Angehörigen unter besonderem Druck. Der Staat ist in der Pflicht, dieSorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Auch die Situation von Pflegebedürftigen verbessert sich jetzt: Die Sorge vor der finanziellen Belastung von Kindern muss dem Weg in eine verbesserte Pflegesituation in einem Heim nicht mehr entgegenstehen, obwohl die Betreuung zuhause längst nicht mehr gegeben war.“

„Die Leistungen von Familien für den Staat sind erheblich.“

Mit Unverständnis reagiert Hoffmann auf die Vorbehalte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Es ist ein Gebot der Solidarität und der Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernehmen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte hängt in vielerlei Hinsicht maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen ab – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister. Diese Vorzüge können Städte und Kommunen umso eher einstreichen, wenn sie Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor betrachten und nicht als finanzpolitische Belastung. Diese Haltung ist ein politischer Anachronismus!“

Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Heute liegt die Schwelle dafür pro Unterhaltspflichtigem bei 38.800 Euro netto für Familien, für Alleinstehende bei 21.600 Euro pro Jahr. Für die Berechnung gilt das Einkommen von Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person, allerdings erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.08.2019

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin Giffey überträgt Daniela Behrens die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie gestaltet damit die Frauenpolitik der Bundesregierung an entscheidender Stelle mit. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey unterstreicht mit ihrer Wahl von Daniela Behrens die Bedeutung der Gleichstellung als eine politisch und gesellschaftlich herausragende Aufgabe. Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Daniela Behrens (51 Jahre) ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie arbeitete als Redakteurin und in der Wissenschaftskommunikation, war Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag und Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zuletzt leitete sie den Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wir brauchen den Fokus auf die Gleichstellung von Frauen, solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange sie zu über 80 Prozent von häuslicher Gewalt betroffen sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können. Ich freue mich, dass wir mit Daniela Behrens eine neue Abteilungsleiterin mit viel Erfahrung in der Landespolitik und Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft gewinnen konnten.“

Abteilungsleiterin Daniela Behrens: „Gleichberechtigung bedeutet für mich, Frauen zu stärken in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Echte Gleichstellung werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

• Führungspositionengesetz weiterentwickeln

Das neue „Führungspositionengesetz“ soll in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. In den Vorständen großer Unternehmen sitzen derzeit 94 Prozent Männer und nur 6 Prozent Frauen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. So sollen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, künftig eine plausible Begründung für die Zielgröße „Null“ für Frauen in den Vorständen angeben müssen, ansonsten drohen Bußgelder. Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreicht werden.

• Entgelttransparenzgesetz besser umsetzen

Nicht nur in den Spitzenpositionen geht es um Parität. Für alle gilt „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Das Entgelttransparenzgesetz hat eine wichtige Grundlage gelegt, damit Frauen die betriebliche Entgeltstruktur überprüfen können. Wir wollen das Gesetz bekannter machen und das Auskunftsverfahren erleichtern. Dazu führen wir die Equal Pay Day Kampagne fort und schärfen so die Aufmerksamkeit für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer, wir veranstalten Dialogforen mit berufstätigen Frauen und Betriebsrätinnen und unterstützen Unternehmen dabei, den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen.

• Neues Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ starten

Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Das BMFSFJ hat daher mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt. So starten wir eine bundesweite Kampagne, die zum Handeln gegen Gewalt an Frauen ermutigen soll. Wir stärken unter anderem die Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern. Sechs Millionen Euro werden insgesamt in diesen wichtigen Bereich der Förderung von Innovationen fließen. Im kommenden Jahr wird dann der bessere Zugang und bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern gefördert, um den Bundesländern bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen. Dafür stehen 2020 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.08.2019

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: „Die Jugend ist die Zukunft“ – dieser Satz wird häufig gebraucht. Fast 11% der deutschen Bevölkerung sind Jugendliche. Dies ist also eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.

Der 1999 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Jugend will alljährlich daran erinnern, wie wichtig es ist, dass sich Jugendliche an der Politik beteiligen und an Politik beteiligt werden. Politik ist keine Angelegenheit, die nur Erwachsene angeht. Ihre Auswirkungen sind immer auch in die Zukunft gerichtet, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind daher immer direkt mit betroffen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Arbeitsmarktes, der Gesundheit und der Umwelt. Hier zeigen sich die Auswirkungen von Entscheidungen oftmals erst eine Generation später, wenn aus den Kindern Erwachsene geworden sind.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages will die Jugendlichen ermuntern, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Kinderkommission appelliert an die Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Johannes Huber, erklärt: „Der Tag der Jugend ist ein Gedenktag, der die Bedeutung der Jugend als Lebensphase ins Bewusstsein rückt. Die Jugend ist die Phase der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, für das sich in der Jugend die persönlichen Stärken und Neigungen herausbilden. Es ist die Vorbereitung auf ein soziales Leben in einer politischen Gesellschaft und in einer Familie, für das man als Jugendlicher erlernt, Verantwortung zu übernehmen.

Dies gelingt besonders dann, wenn Jugendliche in einer differenzierten schulischen und beruflichen Ausbildung ausreichende Möglichkeiten und einen ausreichenden Freiraum für innovative Ideen gewährt bekommen. Neben einer staatlichen Förderung besonders von praktischen Ausbildungen ist die Entlastung der Jugendlichen bspw. von Zweitwohnungssteuern eine weitere Möglichkeit, diese wichtige Bevölkerungsgruppe zu unterstützen.

Schließlich zeigen die Verhältnisse in Südeuropa, die von einer viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgrund entsprechender wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile geprägt sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht nur für die generelle Zukunftsfähigkeit junger Menschen, sondern auch für die Teilhabe am politischen Leben die höchste Priorität genießen sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.08.2019

Im Koalitionsausschuss wurde gestern die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Erstmals können die Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Das sind wichtige Verbesserungen, die wir durchgesetzt haben.

„Wir freuen uns, dass die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss wesentliche Verbesserungen für Mieter durchsetzen konnte.

So haben wir die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre erreicht. Mit dieser gesicherten Rechtsgrundlage sind die Bundesländer jetzt aufgerufen, die Mietpreisbremse umzusetzen und sie nicht wie etwa im schwarz-grünen Schleswig-Holstein abzuschaffen.

Künftig muss ein Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel bezahlte Miete rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückbezahlen und nicht wie heute ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge. Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft. Mieter können jetzt überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern.

Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Damit werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete in Mietspiegeln als Maßstab zulässiger Mieterhöhungen senken wird.

Weil die Immobilienpreise nicht nur in Großstädten erheblich gestiegen sind, reduzieren wir die Maklerkosten für Immobilienkäufer. Meist beauftragte der Immobilienverkäufer den Makler, ließ aber dann den Käufer die Maklergebühren bezahlen. Damit ist jetzt Schluss: Bald werden die Maklergebühren hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Damit entlasten wir Immobilienkäufer.

Alle Maßnahmen wollen wir noch in diesem Jahr im Bundestag beschließen, damit der starke Anstieg der Mieten gestoppt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.08.2019

Zur Halbzeitbilanz des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes erklären Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit der Halbzeitbilanz rechnet sich Ministerin Giffey ihr Gesetz einfach schön und betreibt Etikettenschwindel. Während der Bund eine 5,5 Milliarden schwere Unterstützung an die Länder auf den Weg bringt, leisten diese sich im gleichen Zeitraum neue Beitragsbefreiungen von insgesamt übervier Milliarden Euro. Das fällt zunächst nicht auf, weil nur ein Teil direkt über die Bundesmittel abgerechnet wird. Auch wenn sich manche Eltern freuen, aber die eigentlich gewollten Investitionen und die Anwerbung von Fachkräften bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück. Das Gute-Kita-Gesetz wird so zum Billige-Kita-Gesetz.

Zudem hat die Bundesregierung vorschnell ihr Ziel aufgegeben, qualitative Mindeststandards für Kitas bundesgesetzlich zu verankern.

Fast schon ein Täuschungsmanöver ist bislang die jüngste Ankündigung Giffeys, die Bundesregierung werde die Bundesfinanzierung über 2022 hinaus fortsetzen. Der Beleg dafür ist ein einzelner, allgemeiner und an Unverbindlichkeit nicht zu überbietender Satz im Kabinettsbeschluss zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Bundesregierung hat es in der Hand, dieser Ankündigung Taten in Form eines Gesetzes oder wenigstens einer geänderten Mittelfrist-Finanzplanung folgen zu lassen. Solange das aber nicht erfolgt, bleibt die Ankündigung unglaubwürdig.

Ohnehin ist das ganze Umsetzungsprozedere des „Gute-Kita-Gesetzes“ reichlich intransparent. Während die Bundesfamilienministerin von Land zu Land reist und feierliche Unterzeichnungen durchführt, bleiben die detaillierten Vertragsinhalte ohne triftigen Grund bis zum Abschluss des Vertrages Verschlusssache. Das stärkt einzig und allein die Deutungshoheit Giffeys, indem sie Bewertungen und Prognosen abgibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.08.2019

Nach den Effekten von Hartz IV für den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12199). Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Einkommensarmutsquoten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der Bundesregierung bekannt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 15.08.2019

Aus dem Geburtsjahrgang 1950 gingen etwa 170.000 Personen sechs Monate nach Erreichen des Regelrentenalters 65 plus, also dem je nach Geburtsjahr geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter, einer abhängigen Beschäftigung nach. Dabei arbeiten besser ausgebildete Beschäftigte häufiger als geringqualifizierte im Rentenalter weiter – und auch öfter für denselben Arbeitgeber. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Dieser Befund lasse sich unter anderem durch Fachkräfteengpässe erklären, denn qualifiziertes Personal sei derzeit schwer zu ersetzen, erläutert der IAB-Forscher Christian Westermeier. Auch Personen, die im Alter von Mitte 50 besonders wenig verdient haben, arbeiten signifikant häufiger noch mit 65 plus und bleiben öfter beim selben Arbeitgeber. „Dies erklärt sich auch daraus, dass diese Personen meist schon in der Vorruhestandsphase nur geringfügig beschäftigt waren und sich Minijobs aus steuerlichen und rentenrechtlichen Gründen leicht neben einer Altersrente fortführen lassen“, so Westermeier.

Zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Ost und West gibt es kaum quantitative Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung nach der Altersgrenze. Auch die Branche, in der vor Erreichen des Rentenalters gearbeitet wurde, hat kaum einen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung 65 plus. Allerdings ist in einigen Branchen ein Wechsel in einen anderen Betrieb deutlich wahrscheinlicher als in anderen. Dies ist etwa in der öffentlichen Verwaltung oder in der Finanz- und Versicherungsbranche der Fall. Relevant ist das auch insofern, weil diejenigen, die nach dem 58. Lebensjahr noch einmal den Betrieb wechseln, im Mittel eine ungünstigere Lohnentwicklung im Vergleich zu Personen ohne Betriebswechsel haben.

Zwischen den Geburtskohorten 1945 und 1950 ist die Beschäftigung kurz nach der Regelaltersgrenze 65 plus relativ zur Größe der Gruppe um drei Prozentpunkte auf 14 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen hat sie sich zwischen den Jahrgängen 1945 und 1950 verdoppelt.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1519.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.08.2019

Bei der Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht nur die einzelne Person im Mittelpunkt, auch ihre Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, hat Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Leben Paare mit Kindern zusammen, hat die Rollenaufteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung im Jobcenter. Auch durch Merkmale wie die Berufserfahrung des Partners wird die Intensität der Betreuung beeinflusst, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).

Indikator für die Intensität der Beratung ist dabei die nach Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte angemessene Zeit, die zwischen Erst- und Folgegespräch vergeht. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt, sehen die Befragten für Frauen eine weniger enge Taktung als angemessen an, während für Väter die gleiche Intensität als ratsam betrachtet wird wie für Männer ohne Kinder.

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern setze der Beratung und Vermittlung insofern einen Rahmen, als die Vermittlungsfachkräfte auf die Situation in einer Bedarfsgemeinschaft reagierten, betonen die Arbeitsmarktforscher. Seien die Jobcenter-Mitarbeiter mit dem Modell des männlichen Haupternährers konfrontiert, versuchten sie zum Teil, auf eine individuelle Erwerbstätigkeit der Frauen hinzuwirken. Sie stießen aber auch an Grenzen ihrer Zuständigkeit, wenn normative Wertvorstellungen ins Spiel kämen.

Die angemessene Intensität der Beratung wird bei Personen mit Berufserfahrung höher eingeschätzt als bei Personen ohne entsprechende Erfahrung. Zudem sollten aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte Personen mit wenig Berufserfahrung, deren Partner ebenfalls wenig Erfahrung vorweisen können, intensiver beraten werden, als Personen, die zwar selbst wenig Vorkenntnisse haben, aber mit einem Partner zusammenleben, der auf viel Berufserfahrung zurückgreifen kann. „Die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, steht im Vordergrund, wenn Vermittlungsfachkräfte für ihr Vorgehen die Berufserfahrung einer arbeitsuchenden Person in Relation zur Berufserfahrung ihres Partners berücksichtigen“, erklären die Forscher. Gleichzeitig gehe es für die Vermittlungsfachkräfte auch immer darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Leistungsberechtigten im Blick zu haben. Die ganzheitliche Betrachtung beider Seiten sei somit zentral für den Vermittlungsprozess.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1419.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt wie Ministerin Spiegel dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses sollte die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe zu Kinderrechten jetzt zügig ihren Abschlussbericht vorlegen, damit eine Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren bald beginnen kann.
Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist klar: Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel verleihen dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland vom 16.08.2019

Heute wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, verkündet. Es tritt morgen in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz: „Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. „Danach ist die neue Regelung unzulässig“, so Loheide weiter.

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen. „Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt“, sagt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.08.2019

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seine langjährige Kritik am Gesetz bestätigt.

„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibt sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären ein Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten), die nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme verwundert nicht, da das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig sind.

Und auch strukturelle Verbesserungen hat das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht: Obwohl knapp 45 Prozent der befragten Unternehmen angeben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, ist nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So wundert es nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angeben, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.

Prof. Dr. Maria Wersig fordert: „Weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit sind erforderlich. Dazu gehören die Einführung eines Verbandsklagerechts und einer Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen. Diese Schritte müssen nun zügig vorangetrieben werden.“

djb-Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-19/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.08.2019

Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.

Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre „strecken“ und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.

Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. „Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren – nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente“, konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken“, fordert Schöningh.

Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_263/190808_familienpflegezeit_reformieren.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.08.2019

Als kurzsichtig und in der Sache völlig unverständlich kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur fast kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Kompensation. Der Verband fordert eine solidarische steuerliche Gegenfinanzierung.

Ohne Gegenfinanzierung gingen dem Haushalt durch diese Maßnahme rund zehn Milliarden Euro verloren, die dringend für die Infrastruktur in Deutschland gebraucht werden, warnt der Paritätische. „Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Vor diesem Hintergrund sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Koalition auf zehn bis zwölf Milliarden Euro pro Jahr verzichten könne.

Der Paritätische bewertet die Pläne darüber hinaus auch als sozialpolitisch kontraproduktiv. Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Beziehende gingen bei diesem Steuergeschenk völlig leer aus; im Ergebnis würden die Armen noch weiter abgehängt. „Es ist eine Steuerpolitik, die den ohnehin erodierenden Zusammenhalt dieser Gesellschaft weiter gefährdet. Nicht nur sozial, sondern auch regional ist Deutschland ein tief gespaltenes Land. In diesen Zeiten braucht es mehr statt weniger Solidarität“, so Schneider.

Der Verband fordert nicht nur eine volle Kompensation der Einnahmeausfälle durch Abschaffung des Solis, sondern einen grundsätzlichen Kurswechsel hin zu einer solidarischen Steuer- und Finanzpolitik. Notwendig sei eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen sowie großer Vermögen und Erbschaften, um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Antifeminismus will die Errungenschaften der (queer-)feministischen Bewegungen zurückdrehen: durch Begriffsumdeutungen, durch Angriffe auf reproduktive Rechte, auf Ressourcen und Gleichstellungsmaßnahmen. Geschickt greifen Rechtspopulist*innen, rechtsextreme Akteur*innen und vermeintlich Neue Rechte für ihre Propaganda Vorurteile und Unbehagen auf, wie sie auch in konservativen Kreisen der gesellschaftlichen Mitte zu finden sind und verschieben den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts. Frauen*hass, Homo-, Inter*- und Trans*feindlichkeit oder der Wunsch nach einer binären Geschlechterordnung und nach einer traditionellen Männlichkeit, die in der wissenschaftlichen und medialen Debatte als „toxisch“ bezeichnet wird, sind Kennzeichen dieser Entwicklung.

Die antifeministische Rechte hat inzwischen „Frauenrechte“ dort für sich entdeckt, wo die „weiße Frau als Opfer“ eine neue und zugleich altbekannte Mobilisierungskraft entfalten kann: in Kandel, Chemnitz, Wien oder Berlin. Das Engagement rechter Frauen* für „Frauenrechte“ erscheint hier zunächst als ein Akt der Selbstermächtigung. Beim näheren Hinsehen wird aber klar: es ist rassistisch und bleibt antifeministisch. Es nur als reine Instrumentalisierung abzutun, droht eine selbstkritische feministische Beschäftigung mit Rassismus, Sexismus und dem wachsenden Antifeminismus zu verstellen. Das Autor*innenkollektiv „Feministische Intervention“ beschreibt und analysiert diese Entwicklungen in seinem Buch „Frauen*rechte und Frauen*hass“ und stellt dagegen einen Feminismus, der die Fundamente der patriarchalen Ordnung hinterfragt, der Männlichkeiten nicht heilen will (wie von Strömungen in der Männerszene gefordert, die strukturelle Fragen ausblenden) und der grundlegend antifaschistisch ist.

Die Autorinnen Eike Sanders und Judith Goetz stellen das gerade erschienene Buch vor, die Politikwissenschaftlerin Sabine Mohamed kommentiert aus rassismuskritischer Perspektive. Im Gespräch miteinander und dem Publikum diskutieren wir offene Fragen und was die Ergebnisse für feministische Debatten bedeuten könnten.

Moderation: Henning von Bargen, Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung

Eintritt frei, keine Anmeldung nötig.

Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei. Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Hannah Lichtenthäler unter gwi@boell.de.

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 12. bis 15. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Halle/ Saale

Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. diskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offen bleiben: Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie kann sich gegen Cyber Harassment gewehrt werden? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Diese und weitere Fragen gilt es gemeinsam zu beantworten und so einen Beitrag für Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/

Termin: 25. September 2019

Veranstalter: Landesjugendring Berlin e.V.

Ort: Berlin

Um jungen Geflüchteten langfristig Zugänge in die Angebote und Mitwirkungsstrukturen der Jugendverbandsarbeit zu schaffen, hat der Landesjugendring Berlin 2017 das Projekt „Vom FÜR zum MIT“ ins Leben gerufen. Vier Jugendverbände erarbeiteten und erprobten darin neue Konzepte und Formate, die junge Engagierte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringen und die auf andere Jugendverbände übertragbar sind.

Mit der Fachveranstaltung sollen die Projektergebnisse präsentiert werden. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Perspektiven von und der Austausch mit jungen Engagierten mit und ohne Fluchterfahrung.
Gemeinsam soll vor allem über die Erfahrungen und Erkenntnisse gesprochen werden, die auch von anderen Akteur_innen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit genutzt werden können.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 27. bis 28. September 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Die Stärken der Praxis in der Weiterentwicklung der Früh- bzw. Kindheitspädagogik stehen bei dieser Tagung diesmal im Vordergrund.
Dabei nehmen wir am ersten Tag Kinder und die pädagogische Interaktion mit Kindern in den Blick.

Am zweiten Tag steht das System im Mittelpunkt, sei es die Ausbildung, die Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum oder die Kita als Organisation.

Sie können sich über unsere Website www.pfv.info per Anmeldebutton anmelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer sowie dem Programm und die Beschreibungen der einzelnen Foren.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, werden wir mit Frau Dr. Becker intensiv diskutieren. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 24. bis 25. Oktober 2019

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: EUR 85,- inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendbuffet

Familienbildung, die jede Familie möglichst individuell und in ihren Besonderheiten stärken will, kann die Ergebnisse des PISA-Studie (und anderer Studien) nicht ignorieren. Diese besagen, dass der Bildungserfolg von Kindern nach wie vor abhängig ist vom sozialen Status ihrer Eltern. Das gilt für alle Kinder, auch jene, die ausschließlich mit der deutschen Sprache aufwachsen.
Es ist Aufgabe einer partizipativen Familienbildung, Kinder möglichst früh auf dem Weg zur Bildungssprache Deutsch zu begleiten und dazu alle Medien zu nutzen, die zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gilt es, sensibel und selbstreflexiv auf das eigene Sprechverhalten zu schauen, denn Sprache ist Ausdruck von Haltung und prägt das Bewusstsein.
Wie lässt sich Alltagssprache von Bildungssprache abgrenzen? Wie können wir die Bildungssprache Deutsch fördern? Welche Rahmenbedingungen braucht es dazu? Wie können wir sensibel und selbstreflexiv auf unser eigenes Sprechverhalten und dem unserer Kolleg_innen achten?

Es wird über aktuelle Diskussionen und Ansätze informiert, zur (Selbst)Reflexion eingeladen, Beispiele guter Praxis werden vorgestellt und es wird sich auf den regen fachlichen Austausch gefreut.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AKTUELLES

Wirksame Armutsprävention – insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche – bedarf einer finanziellen Absicherung und einer Infrastruktur, die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung für alle gewährleistet. Unser neues Themenheft diskutiert aktuelle Reformvorschläge wie die Kindergrundsicherung und stellt kommunale Präventionskonzepte vor.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ein Thema, das alle politischen Ebenen betrifft!

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Kinderarmut bekämpfen – Armutskarrieren verhindern.

ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 3/2019 96 Seiten, kart., 14,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 10,70 €.
ISBN: 978-3-7841-3133-7

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2019

SCHWERPUNKT: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.08.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

„Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

„Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.07.2019

Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich höhere finanzielle Leistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Jugendlichen. Dadurch könnte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitgehend ersetzt werden. Jüngst veröffentliche Zahlen der Bundesregierung belegen, dass nur etwa die Hälfte aller Leistungsbe-rechtigten das BuT in Anspruch nehmen. Ohne das überdurchschnittlich in An-spruch genommene Schulbedarfspaket sind es sogar weniger als ein Drittel. „Die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme sind alarmierend“, sagte Familienbund-Prä-sident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Zahlen machen deutlich, dass die staatli-che Förderung von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Fa-milien vielfach nicht ankommen. Daran wird sich auch nach den anstehenden Erhö-hungen nicht viel ändern. Auch dann bleibt das BuT finanziell nur unzureichend aus-gestattet und mit hohem bürokratischen Aufwand für den Abruf jeder Einzelleistung verbunden. Das Gesetz erweist sich so kaum noch als geeignetes Instrument einer zeitgemäßen Sozial- und Familienpolitik.“

„Der Gesetzgeber muss dringend neue Wege finden, um Kin-dern und Jugendlichen aus armen Familien die soziale Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Hoffmann. „Die wichtigste Voraussetzung dafür: Das Geld für die Förderung von Kindern muss ankommen. Außerdem muss eine künftige Pauschale deutlich höher bemessen sein, als das heutige Klein-Klein einzelner Förderleistungen. Sinnvoll sind auch mehr kostenlose Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!“

„Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Hoffmann sagte weiter, dass der Familienbund der Katholiken ein reformiertes Kindergeld entwickelt habe, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt und die Steuerfreibe-träge unabhängig davon gewährt. „Dadurch werden einkommensschwächere Familien be-sonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 389 Euro steigen als Summe von Kinder-geld und Kinderzuschlag. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Nach den Zahlen der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kin-der und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkos-ten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000. Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jah-ren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.07.2019

In seiner aktuellen Studie verweist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die unterschiedlichen Geldbeträge, die Eltern aus verschiedenen Einkommensschichten monatlich für ihre Kinder ausgeben.

Die Studie fokussiert sich auf Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern. Die Situation der Familien mit drei und mehr Kindern wird nicht erfasst. Das ist bedauerlich, zumal es in Deutschland 1,4 Millionen Mehrkindfamilien gibt und jedes dritte Kind mit zwei und mehr Geschwistern aufwächst. „Eine so groß angelegte Studie von einem so wirkmächtigen Verband sollte die Mehrkindfamilien als wesentlichen Bevölkerungsanteil in der Betrachtung nicht außen vor lassen“, bedauert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. In Mehrkindfamilien bilden sich gesellschaftliche Trends besonders deutlich ab.

„Politik und Gesellschaft müssen in ihrer Familienpolitik Prioritäten setzen und könnten die Geldbeutel sowohl der Mittelschicht als auch der ärmeren Familien spürbar entlasten“, so Müller. Gerade am Schuljahresanfang kommen auf viele Eltern massierte Kosten zu: Ausstattung für die Schule oder Tickets für den ÖPNV und das gerade nach den Ferien, in denen Ferienbetreuung, Sommerlager und im besten Fall der Familienurlaub zu stemmen waren. Besonders bei der Mobilität können Eltern entlastet werden, denn die Kosten steigern sich, je älter Kinder werden und umso mobiler sie werden. „Intelligente Verkehrskonzepte und familienfreundliche Tarife würden den familiären Geldbeutel schonen, das Zeitkonto der Familien füllen und wären auch noch ein Beitrag zu Umweltschutz und innerstädtischer Verkehrsentlastung“, so Müller. „Wir haben über unsere Social Media-Kanäle unsere Mitglieder nach ihren Kosten für Schülertickets gefragt“, erläutert Vorstandsmitglied Annika Kröller-Deutsch. „Die Ergebnisse lagen weit auseinander und bildeten ab, wie verschieden die Bedingungen innerhalb Deutschlands für Familien sind.“

„Deutschland ist ein im internationalen Vergleich betrachtet wohlhabendes Land. Allerdings haben sich in Deutschland auch Standards etabliert, die es geringverdienenden Familien schwer machen, mitzuhalten“, erläutert Müller und zeigte sich enttäuscht von der geringen Anschaulichkeit, den plakativen Beispielen und der analytischen Unschärfe der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.08.2019

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

expertise-konsumausgaben-2019.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht (www.bibb.de/pflegeberufe). Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:

Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegeausbildung.net

www.bibb.de/pflegeberufe

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2019

Ministerin Carola Reimann: „Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen“

Professorin Anne Lenze: „Kinder aus armen Familien müssen auf vieles verzichten“

Niedersachsen hat heute seine Aktivitäten zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland mit der Vorstellung eines Expertengutachtens untermauert. Gemeinsam mit Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt zeigte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bei einer Pressekonferenz in Hannover auf, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt und Kinderarmut nachhaltig bekämpft werden kann. Niedersachsen ist federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung einer Kindergrundsicherung prüft.

„Aktuell gilt in Niedersachsen fast jedes fünfte Kind als armutsbedroht. Es kann nicht sein, dass Kinder und Familie in unserem reichen Land ein Armutsrisiko darstellen“, sagte Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des Gutachtens: „Jedes Kind muss faire Startchancen bekommen. Das derzeit existierende Dickicht an familienbezogenen Leistungen ist für die Betroffenen schwer durchschaubar, die Unterstützung erreicht deshalb die Kinder zum Teil gar nicht. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir eine möglichst einheitliche Förderung einführen, die allen Kindern gleiche oder vergleichbare Chancen ermöglicht. Das ist die Idee der Kindergrundsicherung. Ich will, dass alle Kinder faire Startchancen haben, auch die aus einkommensschwachen Familien.“

Das von Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt erstellte Gutachten beleuchtet das bisherige System des Familienlastenausgleichs kritisch und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Kern beschäftigt sich ihr Gutachten mit der Methodik, wie das Existenzminimum für Familien berechnet werden kann. Professorin Lenze erklärt: „Insbesondere im Bereich der sozialen Teilhabe müssen Kinder aus armen Familien auf vieles verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Kindern und Jugendlichen häufig nicht an. Die Ergebnisse der Kindheitsforschung legen nahe, dass damit die Ursache für neue Ungleichheiten gelegt wird.“

Anlass für die Erstellung des Gutachtens ist das Engagement des Landes Niedersachsen für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister im Dezember hatte Niedersachsen ein erstes Grobkonzept eingebracht und konnte die Mehrheit der Länder davon überzeugen, dass dieses gemeinsam detaillierter ausgearbeitet wird.

Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • § SGB II Regelleistungen für Kinder
  • § Kindergeld
  • § Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • § Kinderzuschlag.

Prof. Anne Lenze überprüft in ihrem Gutachten die bestehende Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) kritisch und entwickelt Verbesserungsvorschläge. Im Zentrum steht dabei die angemessenere, d.h. bessere Berücksichtigung von Bildung und Teilhabe von Kindern.

Niedersachsen wird die Ausarbeitung des Konzepts der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vorlegen. Sozialministerin Reimann: „Wir wollen einen starken Impuls geben, damit die Einführung einer Kindergrundsicherung gelingen kann. Immer mehr Initiativen, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu politischen Parteien, engagieren sich in der Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dies zeigt, dass die Zeit reif wird, hier einen großen Schritt voran zu kommen – im Interesse unserer Kinder!“

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 05.08.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juli erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Noch immer ist das Ausmaß an prekärer Beschäftigung und Armut trotz Erwerbstätigkeit viel zu hoch und sind zu viele Menschen dauerhaft arbeitslos. Daher muss die Bundesregierung die Strukturschwächen des deutschen Arbeitsmarkts entschiedener angehen und vor allem den Arbeitsmarkt endlich auf die grundlegenden Veränderungen vorbereiten, die vor uns liegen. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt und mehr als heute auch auf die Unterstützung von Erwerbstätigen ausgerichtet werden. Dazu gehört ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren sozialen Absicherung verbunden ist. Zudem brauchen wir eine Garantiesicherung, um Existenzängste zu verringern und Erwerbstätigkeit muss besser finanziell anerkannt werden.

Inzwischen zeigen sich erste Anzeichen eines drohenden Konjunkturabschwungs. Es gibt ein wachsendes Unsicherheitsgefühl von Menschen, die die Sorge haben, morgen ohne Job da zu stehen. Die Bundesregierung macht dafür viel zu wenig, dabei müssten heute die Weichen für morgen gestellt werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Schon heute brauchen wir eine präventive Arbeitsmarktpolitik und mehr soziale Sicherheit für den Wandel von morgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2019

Anlässlich der heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) veröffentlichten Schätzungen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Die Wohnungslosenzahlen steigen weiter besorgniserregend an. Obwohl die BAG-W mit einem umgestellten Schätzmodell absolut auf weniger Wohnungslose Personen kommt, lässt sich der Anstieg nicht kleinrechnen. Für den Zeitraum 2016 auf 2017 wird ein Anstieg von 15 bis 20 Prozent prognostiziert. Das ist mehr als ein Indikator für das armutspolitische Versagen der Großen Koalition.

Damit sich die Armut nicht weiter verfestigt und alle Menschen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können, muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich und konsequent handeln. Wir brauchen ein nationales Aktionsprogramm an dem alle Akteure beteiligt werden müssen: Der Bund, die Länder und Kommunen, (ehemals) Betroffene und Sozialverbände. Nur im Dialog, unter der Federführung des Bundes, können wirksame Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum für alle ist hier oberste Prämisse, die Implementierung einer amtlichen bundesweiten Statistik zur Erfassung des Ausmaßes von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine wichtige Basis und ein erster notwendiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten regionalen Armutszahlen durch das statistische Bundesamt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Seit Jahren ist die Armut in Deutschland auf einem zu hohen Niveau, steigt über den Zeitverlauf in mehreren Bundesländern sogar immer noch weiter an. Auch wenn sich die neuen und die alten Bundesländer langsam annähern, ist das Niveau insgesamt immer noch viel zu hoch. Wenn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,9 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte von Armut bedroht waren, ist das ein Alarmsignal sondergleichen. Ziel muss sein, Armut in einem reichen Land wie Deutschland nach und nach ganz zu beseitigen. Die Bundesregierung lehnt sich aber weiter entspannt zurück und beruft sich immer wieder auf die guten ökonomischen Rahmendaten. Dass dieses Gebaren ungenügend ist, verdeutlicht die heute veröffentlichte Statistik nachdrücklich.

Armut in diesem Ausmaß schadet der gesamten Gesellschaft, denn sie zementiert die Ungleichheit und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit muss Schluss sein. Die Unzulänglichkeiten des bestehenden Sozialleistungssystems sind längst bekannt. Der Kinderarmut muss mit einer Kindergrundsicherung Einhalt geboten werden, Menschen im Alter bedürfen einer Garantierente. Wir müssen das Hartz-IV-System überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung für alle realisiert und zusätzliche Erwerbsarbeit stärker finanziell anerkennt. So vermeiden wir Armut, sorgen für mehr soziale Sicherheit und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

„Die hohe Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen in der Bundesrepublik ist eine Schande. Die Bundesregierung muss endlich handeln, doch der soziale Wohnungsbau bleibt das Stiefkind ihrer Wohnungspolitik. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, bedarf es eines öffentlichen Wohnungsbauprogramms für mehr Sozialwohnungen“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Eine offizielle bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit fehlt bisher. Deshalb sind auch die aktuellen Zahlen wieder Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit. Die Dimension der Wohnungslosigkeit zu kennen, ist ein wichtiger Schritt. Wichtiger ist jedoch, diese beschämende und unsoziale Realität zu überwinden. Mietenexplosion und Zwangsräumungen sind die Hauptursachen für die hohe Zahl der Wohnungslosen.

Die Bundesregierung muss jetzt Taten sprechen lassen, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuschieben. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Sozialwohnungen – und das ist nicht nur die Schuld der Länder, wie Horst Seehofer uns glauben machen will. Die Bundesregierung stellt viel zu wenig Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

„Wir brauchen endlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West sowie eine konsequente Politik zur Abschaffung der Armut. Die bisherigen Regierungen haben diesbezüglich versagt“, erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zum aktuellen Mikrozensus. Kipping weiter:

„Die soziale Spaltung von Ost und West ist auch an den Armutsquoten ablesbar: Die neuen Bundesländer haben eine 2,5 Prozentpunkte höhere Armutsquote. Deutlich wird aber auch, dass Erwerbslose mit einer Armutsquote von rund 57 Prozent, Alleinerziehende mit rund 42 Prozent und junge Erwachsene mit rund 26 Prozent zu den Ärmsten in Deutschland gehören. Auch bei diesen Gruppen zeigt sich die Spaltung von Ost und West durch bedeutend höhere Armutsquoten in Ost.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

Nach einem zweiten Nationalen Frauengesundheitsbericht erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11847). Darin fragt sie, wann die Vorlage des zweiten Frauengesundheitsberichts der Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch will sie unter anderem wissen, ob der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 30.07.2019

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes seit 2014. In einer Kleinen Anfrage (19/11910) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2019 Elterngeld bezogen haben und wie lange. Zudem möchte sie erfahren wie hoch der Anteil der Frauen und der Männer unter den Beziehern von Elterngeld und wie hoch der Anteil der Bezieher mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro beziehungsweise über 1.200 Euro war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 31.07.2019

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, wie sich in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2018 „der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben“, entwickelt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11865) unter anderem nach der entsprechenden Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 838 vom 30.07.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 410000 Frauen (56%) und 317000 Männer (44%) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209000 Schülerinnen und Schüler und 518000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um7,3% zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um7,0%.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468000 Personen (129000 Schülerinnen und Schüler, 339000 Studierende) gefördert (-6,9%).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4%, die Zahl der Teilgeförderten um8,7%.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9%. Für die Schülerförderung wurden 0,7Milliarden Euro (-53Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro).

Nahezu 90000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.08.2019

Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 14,5 Millionen Kinder in Familien, in denen das jüngste Kind unter 18 Jahren alt war. 6,6 Millionen dieser Kinder (46%) lebten mit mindestens einer Schwester im elterlichen Haushalt. Dabei teilten sich 2018 rund 3,4Millionen Jungen und 3,2 Millionen Mädchen den Haushalt mit einer oder mehreren Schwestern. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Schwestern am 4. August basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus mit.

Bezüglich der Anzahl an Schwestern zeigt sich zwischen Jungen und Mädchen kein großer Unterschied. Etwa 2,7 Millionen (79%) der circa 3,4 Millionen Jungen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, hatten genau eine Schwester. 579000 Jungen (17%) hatten zwei Schwestern. Drei oder mehr Schwestern hatten sogar nur 141000 Jungen (4%). Bei den 3,2 Millionen Mädchen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, verhielt es sich ähnlich. Etwa 2,5 Millionen Mädchen (78%) teilten sich das Elternhaus mit genau einer Schwester. Zwei Schwestern hatten 569000 Mädchen (18%) und lediglich 146000 Mädchen (5%) hatten im Jahr 2018 drei oder mehr Schwestern.

Methodische Hinweise:

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften, sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.07.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Vor einem Jahr trag die Regelung zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge in Kraft. Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, zieht Bilanz:

„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.

Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.

Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“

Zum Hintergrund:

Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.08.2019

2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben.“

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. „Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten“ sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. „Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten“, so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Zur Broschüre (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.07.2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Broschuere_PDF/2018-09_DT09_Broschuere_Familienzusammenfuehrung_web.pdf

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019

Die Wahl Ursula von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin gibt Anlass zu der Frage: Wie paritätisch ist das EU-Parlament nach der Wahl im Mai 2019 geworden? Mit einem Frauenanteil von 40 Prozent – nach 37 Prozent im Jahr 2014 – sieht es zumindest deutlich besser aus als in Deutschland mit seinem Frauenanteil im Bundestag von gerade einmal 31 Prozent!

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsstaaten, so fallen Schweden und Finnland auf: Beide haben deutlich über 50 Prozent Frauen in das EU-Parlament entsandt (55 Prozent und 54 Prozent). Weitere sechs Staaten erreichen einen Frauenanteil von genau 50 Prozent (Frankreich, Österreich, Luxemburg, Lettland, Slowenien und Malta). Deutschland nimmt unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Frauenanteile von 36 Prozent zusammen mit Kroatien lediglich den 18. Rang ein.

Davor liegen u.a. Portugal (48 Prozent), die Niederlande (46 Prozent), Spanien (45 Prozent), Irland (45 Prozent) und Italien (39 Prozent); selbst Ungarn erzielt mit 38 Prozent noch einen höheren Frauenanteil als Deutschland (im Einzelnen: https://github.com/dw-data/MEP-sociodemographics).

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die deutschen Parteien deutlich mehr Frauen in die Europawahl geschickt haben als zur Bundestagswahl im Jahr 2017.

Aber der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Da ist noch viel Luft nach oben!

Fest steht jedenfalls, es gibt auch in Deutschland genug qualifizierte Frauen, die bereit sind, politische Ämter zu übernehmen. Und es hätte auch für die Europawahl noch deutlich mehr Frauen gegeben. Denn dass Deutschland in Europa nicht einmal auf den Durchschnittswert von 40 Prozent Frauenanteil kommt, ist doch ein Armutszeugnis!“

Die Wahl der ersten Kommissionspräsidentin in der Geschichte der EU hat Signalwirkung: Geschlechtergerechtigkeit betrifft auch das Spitzenpersonal der EU. Es ist an der Zeit, dass 50 Prozent der freiwerdenden Ämter mit Frauen besetzt werden. Es gibt genügend fähige und qualifizierte Kandidatinnen. Zu hoffen bleibt, dass Ursula von der Leyen ihre Ankündigung wahr machen und die Hälfte ihrer Kommission mit Frauen besetzen wird. Sie ist hierbei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten ihr entsprechend gute Vorschläge machen.

Aber das scheint ja auf Europa-Ebene inzwischen einfacher als in Deutschland zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.08.2019

Wer die Steuererklärung selbst einreicht, muss sich sputen. Die gute Nachricht: Die Frist endet in diesem Jahr erstmals erst am 31. Juli. Die schlechte Nachricht: Für Verheiratete versprühen die Steuerformulare immer noch den Geist der 1950er Jahre. Denn sie halten nach wie vor am Bild des männlichen „Ernährers“ und der weiblichen „Zuverdienenden“ fest. Selbst wenn die Frau mehr verdient, ist eine Abgabe ohne den Ehemann an erster Stelle unzulässig. Zudem birgt die elektronische Abgabe der Steuererklärung erhebliche Risiken, denn auf das Einverständnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin kommt es faktisch nicht an. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Einführung geschlechtsneutraler Steuerformulare nicht nur für gleichgeschlechtliche Ehen und für gemeinsame Steuererklärungen die Pflicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Vollmacht.

Geschlechtsneutrale Steuerformulare – ein Ding der Unmöglichkeit?

„Dass es im Bundesfinanzministerium in vier Jahren nicht geschafft wurde, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten, zeigt, wie wenig Beachtung diesem Thema geschenkt wird.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir brauchen endlich diskriminierungsfreie Steuerformulare bzw. Erläuterungen und Beispiele, die frei sind von Stereotypen. Warum kann nicht Frau Mustermann mal die gemeinsame Steuererklärung übernehmen? Zudem sind auch im Onlineverfahren rechtlich wirksame Vollmachten notwendig und Eheleute sollten auf Haftungsrisiken hingewiesen werden.“

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Der djb hat zuletzt im Mai 2018 (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm18-18/) auf die Probleme hingewiesen.

Im Bundesfinanzministerium wird – so die Antwort auf eine kleine Anfrage – bereits seit 2015 „nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie die vielschichtigen automationstechnischen Belange mit unter Gendergesichtspunkten wünschenswerten Eintragungsoptionen in Einklang gebracht werden können“ (BT-Drs. 18/7170). Vier Jahre später hat sich kaum etwas geändert.

Auf den ersten Blick räumen die Formulare der Einkommensteuererklärung seit letztem Jahr die Möglichkeit ein, sich als „Person A“/“Person B“ beziehungsweise „Ehegatte A“/“Ehegatte B“ einzutragen. Auch in den folgenden Zeilen und in den Erklärungen sind Ansätze für geschlechtsneutrale Formulierungen und stereotypenfreie Beispiele erkennbar. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Option Ehegatte A/Ehegatte B ist auf gleichgeschlechtliche Ehen, die Option Person A/Person B auf eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

An der Zuordnung von „Ehemann“ und „Ehefrau“ für verschiedengeschlechtliche Ehen hat sich nichts geändert. In den Formularen ist ausdrücklich der „Ehemann“ als steuerpflichtige Person einzutragen. Die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die „Ehefrau“ vorgesehen. Diese Reihung ist selbst dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er oder wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften.

Risiken der Online-Steuererklärung: Ohne Vollmacht in die Haftung?

Dazu kommen die Risiken der Online-Steuererklärung. Während die Steuererklärung auf Papier von beiden Eheleuten unterzeichnet werden muss(te), wird die elektronische Steuererklärung mit einem Mausklick auf den Weg gebracht, ohne dass es auf das Einverständnis der anderen Person ankommt.

Selbst der bei Elster notwendige Antrag auf die Zertifikatsdatei, praktisch eine elektronische Unterschrift, setzt keine Vollmacht der anderen Person voraus.

Für die Steuerschuld haften dennoch beide. Die Möglichkeit des vollmachtlosen Handelns ist zum einen vertretungsrechtlich bedenklich. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Ausnahmen sind Alltagsgeschäfte. Bei der Steuererklärung kann es jedoch um erhebliche Summen gehen und die Eheleute schulden die Steuernachzahlungen im Zweifel gemeinsam.

Zum anderen ist die Regelung gleichstellungspolitisch problematisch. Das Beispiel Güterstand zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechtsfolgen häufig nicht bekannt sind oder falsch verstanden werden. Zudem befassen sich Frauen nach wie vor seltener mit dem Thema Steuern als Männer. Kein Wunder, wenn sogar die Steuerformulare den Ehemann als die relevante steuerpflichtige Person suggerieren. Es ist wichtig, dass Frauen sich in Sachen Steuern weiterbilden und auch bei gemeinsamer Steuererklärung oder Kontenführung informierte Entscheidungen treffen. Dennoch ist auch der Staat in der Pflicht:

im Hinblick auf die Ausgestaltung der Steuerformulare, deren Erläuterungen und Beispiele und in Bezug auf rechtlich wirksame und transparente Vertretungsregelungen. Eheleute müssen außerdem wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen auf sie zukommen. Dazu gehört die ausdrückliche Vollmacht.

Weiterhin wären Hinweise zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Steuererklärung in den Erläuterungen zur Steuererklärung wünschenswert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.07.2019

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann MdB, Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen noch nicht in Regelklassen einzuschulen ist für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ein Rückschritt.

„Die Erfahrungen mit Vorlaufkursen Deutsch oder ähnlichen Maßnahmen zeigten keine durchschlagenden Erfolge. Viele Kitas sind deshalb zu einem System der ‚alltagsintegrierten sprachlichen Bildung‘ übergegangen,“ erklärt Maria Ringler, die Bildungsreferentin des Verbandes. Hierbei kann Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource anerkannt und eingebunden werden.

„Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger Integrationsaspekt – aber wir dürfen die Kinder nicht aussondern, sondern sollten sie in ihrem mehrsprachigen Aufwachsen fördern und eben nicht sprachlos machen“, führt Ringler weiter aus.

Wünschenswert wäre ein Paradigmenwechsel, denn es gehe nicht um Deutsch, sondern um sprachliche Bildung. Das betreffe alle Kinder und das sei der Bildungsauftrag. Anerkennung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit müssten stärker in den Vordergrund rücken und Sprachen nicht als Integrationshemmnis wahrgenommen werden. Davon würden alle Kinder profitieren, denn Mehrsprachigkeit aktiviere kognitive Fähigkeiten und soziale Reflektiertheit. Eine Ausgrenzung sei nicht integrationsfördernd und gesellschaftspolitisch fatal.

„Anstatt Geld in Sonderklassen zu stecken, wäre es sinnvoller, Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schullalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren“, fordert Ringler.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 06.08.2019

Mit dem ersten Kind ändert sich das Leben – und die Belastung

Kurze Nächte, kaum noch Pausen und immer die Sorgen, nicht alles richtig zu machen – die ersten Monate mit Baby sind für viele Mütter eine echte Belastungsprobe. Doch wenn die eigenen Bedürfnisse dauerhaft zu kurz kommen, entstehen Stress und Hektik. Die völlige Erschöpfung ist vorprogrammiert. Damit es dazu nicht kommt, bieten spezialisierte Mutter-Kind-Kliniken Vorsorge- und Rehamaßnahmen bereits für Mütter mit Babys ab sechs Monaten an.

Die ersten zwölf Monate mit Baby sind für die meisten Eltern herausfordernd. Das Neugeborene prägt den Tag und die Nacht: Trink- und Essgewohnheiten, Entwicklungsphasen, Schlaf-Rhythmus, erste Kinderkrankheiten – all das müssen Eltern lernen. Erfahrungsgemäß ist das nicht leicht, denn auch die eigene Situation hat sich verändert. Wer vor dem Kind erfolgreich im Job war und dort Anerkennung erhalten hat, muss sich in der Mutterrolle umstellen. Besonders junge Mütter fühlen sich der neuen Verantwortung oft nicht gewachsen. Freunde verreisen und sind aktiv, während man sich selbst scheinbar nur noch um das eigene Kind dreht und keine Zeit mehr für sich hat. Das Leben vieler Mütter ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr im Gleichgewicht.

Eigentlich müssten sie glücklich sein, aber sie fühlen sich erschöpft und leer. Im Gespräch mit Freundinnen, aber auch mit Hebammen und Kinderärzten öffnen sich die Mütter. Für Gabi Mele vom Marianne-van-den-Bosch-Haus in Goch sind dies die wichtigen Momente, in denen die Frauen offen sind für einen guten Rat. „Wenn sie erfahren, dass sie in ihrer Situation nicht allein sind und dass es spezialisierte Fachkliniken für Maßnahmen der Müttergenesung mit Kleinkindern gibt, spendet das nicht nur Trost. Es richtet die Frauen auch auf.“ Die Mutter-Kind-Klinik in Goch hat sich auf Mütter mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren spezialisiert. Sie gehört zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung, die als größter Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk Spezialisierungen und Weiterentwicklungen vorantreibt.

Bei einer Mutter-Kind-Kur mit Kleinkindern wird besonders darauf Wert gelegt, den Müttern Sicherheit zu vermitteln. Dazu trägt im Marianne-van-den-Bosch-Haus ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Heilpädagogen, Ernährungsberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Psychologen bei. Sie arbeiten eng zusammen, um für jede Frau einen individuellen Plan zu entwickeln, der sie für ihren Alltag stärkt. „Wir erkunden mit den Müttern, was die Belastung auslöst, und wie wir das Schritt für Schritt ändern können“, erklärt Gabi Mele, die in Goch die Kinderbetreuung leitet. Die Mütter lernen auf diese Weise, wie sie mit ihrem Verhalten ihre Belastungssituation verändern können. Das gesamte Team ist eingebunden und gibt den Müttern den sicheren Rahmen, um sich in der Beziehung zu ihrem Kind neu auszuprobieren. „Wir haben keine Anleitung für die Mütter. Stattdessen geben wir ihnen die Stärkung und Sicherheit, dass sie das Steuer in der Hand haben.“ Ziel für Gabi Mele und ihr Team ist dabei immer, dass es dauerhaft allen gut geht: Mutter und Kind.

Die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) informiert über die Möglichkeiten einer Vorsorge- und Rehamaßnahme mit Kleinkindern.

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 30.07.2019

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Es ist Zeit, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Der PEV hat als aktives Mitglied des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) dazu die Online-Aktion der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 22. Mai unterstützt! Worum es geht und was zu tun ist, findet sich hier beschrieben.

Quelle: Aktuelle Hinweise Progressiver Eltern- und Erzieherverband (PEV) NW e. V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist mit heutiger Wirkung dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. „Wir wollen die Kräfte im Kampf gegen Kinderarmut bündeln und freuen uns auf die Arbeit im Bündnis Kindergrundsicherung“, unterstreicht die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers.

„Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und Wissenschaftler*innen dafür kämpfen, dass wirklich kein Kind zurückbleibt“, betont Jaspers. Das Bündnis Kindergrundsicherung will den derzeitigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Statt höherer Steuerentlastungen für Familien mit hohen Einkommen soll es eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro geben, die mit steigendem Einkommen sinkt. Dadurch werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besser erreicht.

„Uns ist wichtig, dass die Kindergrundsicherung so gestrickt ist, dass sie bei allen Familienformen ankommt. Im jetzigen System ist das nicht der Fall, sondern Alleinerziehende und ihre Kinder fallen an vielen Stellen durchs Raster. Wir werden gerne unsere Fachkompetenz ins Bündnis einbringen, um bei schwierigen Detailfragen an guten Lösungen für Kinder getrennter Eltern mitzuwirken. So muss die Kindergrundsicherung etwa an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht so ausgestaltet sein, dass bei beiden Eltern ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bedarfe des Kindes abzudecken“, bekräftigt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.07.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. September 2019

Veranstalter:Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der htw saar

Ort: Saarbrücken

Grußwort: Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot, Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland
Einführung: Charis Förster, pfv-Vorsitzende und Dekanin Fakultät für Sozialwissenschaften, htw saar

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt es bundesweit verschiedene alternative Zugänge zu diesem Handlungsfeld, die den Fachkräftebedarf decken sollen. Dabei wird v.a. das Verhältnis zwischen Praxis, Forschung, Ausbildung und Fachpolitik immer wieder kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert. Während das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis häufig asymmetrisch gedacht und gelebt wird („Ergebnisdissemination“, „Transfer in die Praxis“), strebt der pfv eine aktive und mitgestaltende Rolle der Praxis auf den unterschiedlichen Handlungs- und Steuerungsebenen des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an.

Gemeinsam mit Ihnen soll die aktuelle Situation im Saarland diskutiert werden, z.B. die Konzeption, Durchführung und Verwertung von Forschungsvorhaben (Praxisforschung), aber auch mit Blick auf die Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte (Verknüpfung der Lernorte Fach-/Hochschule und Kindertageseinrichtung; praxisintegrierte Ausbildungsformate).
Nach drei kurzen Inputs aus verschiedenen Bereichen (Ausbildung, Verwaltung, Hochschule) soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum oben genannten Thema diskutiert werden. Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Thematische Einführung:

„Neue Perspektiven in der beruflichen Bildung“ Daniel Treser, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Praxis stärken durch Fort- und Weiterbildungen“ Eva Hammes-Di Bernardo, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Die Bedeutung eines Hochschulstudiums“ Charis Förster, htw saar, Professur Theorie, Empirie und Praxis der Pädagogik der Kindheit

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 29.08.2019 an.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, das die Räume zur Verfügung stellt, und mit der htw saar ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 04. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen dieses Recht mit Leben füllen und hierzu nicht nur Benachteiligungen vermeiden und abbauen, sondern auch einen Beitrag für positive Lebensbedingungen für junge Menschen leisten. Soweit die Theorie bzw. die rechtlichen Vorgaben. Offen bleibt jedoch, wie diesem Anspruch vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen dieser jungen Menschen Rechnung getragen werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Gemeinsam mit Paritätischen Landesverbänden, überregionalen Mitgliedsorganisationen und regionalen Trägerorganisationen wollen wir fachbereichsübergreifend erörtern: Wer braucht was, warum, wofür?

Von den Frühen Hilfen über den Bereich der Kindertagesbetreuung, die Hilfen zur Erziehung sowie die Familienhilfe beleuchten wir verschiedene Sparten der Sozialen Arbeit. Im Fokus stehen die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Leistungen aus dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Unser erklärtes Ziel: die Möglichkeiten der Förderung innerhalb einzelner Leistungsbereiche neu auszuloten, praxisrelevante Lösungen zu finden, Netzwerke zu schaffen und Wissen zu teilen, um Paritätische Organisationen bei ihrem Einsatz für Kinder und Jugendliche noch besser unterstützen zu können.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier, bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ab sofort bis zum 20. August 2019 möglich sind.

Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem pro familia Bundesverband

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Ihnen soll diskutiert werden, wie wir den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln insbesondere für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen besser sicherstellen können.

Menschen mit einem geringen Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Das gilt ganz besonders seit der Einführung von Hartz IV: Seither müssen auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel über den Regelsatz monatlich mitfinanziert werden. Nur vereinzelt haben Kommunen eine Kompensationslösung mit speziellen Fonds eingerichtet, um den Bedarfen entsprechend nachzukommen – allerdings nur bis diese Fonds erschöpft sind. Es hängt aktuell vom Wohnort ab, ob Menschen diese freiwilligen Leistungen erhalten. Eine bundesweite einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – und damit ein Rechtsanspruch – besteht derzeit nicht.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

Um Anmeldung per Rückmeldebogen wird bis zum 31. August 2019 gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldugn finden Sie hier.

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: VENRO gemeinsam mit CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Naturschutzring, Diakonie Deutschland, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima-Allianz Deutschland und Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wollen die Staaten Armut beenden, Wohlstand schaffen sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringen.
Um dies zu erreichen, muss die stetig wachsende soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit deutlich reduziert werden – vor allem in den Ländern im globalen Süden. Aber auch in Deutschland wächst das Wohlstandsgefälle. Die Vermögensungleichheit steigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Schülerinnen und Schüler gehen für mehr Klimagerechtigkeit auf die Straße. Es muss sich etwas ändern, um langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns und weltweit zu stärken.

Im Rahmen der Konferenz unterziehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen einem Realitätscheck. In Gesprächsrunden und Fachforen diskutieren wir gemeinsam mit Vertreterinnen nd Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft Ideen, wie wir bei uns und weltweit die soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit reduzieren können, und im Sinne der Agenda 2030 »niemand zurücklassen«.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Sie können sich gern auch jetzt schon anmelden. Die Einladung und das Programm erhalten Sie zeitnah.

Für Fragen steht Ihnen in der VENRO-Geschäftsstelle Dr. Sonja Grigat (s.grigat@venro.org) zur Verfügung.

Termin: 18. September 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wie groß ist aktuell die Geschlechter(un)gleichheit in Deutschland? Wo steht der wissenschaftliche und politische Gleichstellungsdiskurs heute? Welche Anforderungen werden an Politik und Forschung in Zukunft gestellt? Diese Fragen diskutiert die Tagung „Muss Emanzipation eine Pause machen? Alte und neue Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik“.

Veranstaltungsprogramm (pdf)

Termin: 22. September 2019

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Köln

Der Bundeselternkongress öffnet zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung soll der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel.Die Anmeldung zu den Workshops wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wofür noch Informationen folgen.

Des Weiteren gibt es ein kostenloses Programm für die ganze Familie, während der Vorträge und Workshops, eine Betreuung für Ihr Kind und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Anmeldung zur Teilnahme unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Interessierte Ausstellerinnen und -steller für den Markt der Möglichkeiten melden sich bitte unter https://www.lebnrw.de/aussteller-bek/

Gern kann diese Info über Ihre Verteiler und sozialen Netzwerke weiter verbreitet werden. Auf Facebook gibt es auf der BEVKi-Facebook-Seite eine Veranstaltung die geteilt werden kann (https://www.facebook.com/events/506379943441939/).

Für Rückfragen steht Ihnen gern unsere Sprecherin Katja Wegner-Hens (katja.wegner-hens@bevki.de) zur Verfügung.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit DGB Deutschen Gewerkschaftsbund

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Ver­mögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guterwirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zuneh­menden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblie­ben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebens­chancen.

All diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz. Sie sind die Folge politi­scher Entscheidungen. So wurde etwa der Spitzensteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach abgesenkt, was eine verringerte Umverteilung von oben nach unten zur Folge hatte. Es wird Zeit, die vorhandenen verteilungs­politischen Stellschrauben zu nutzen und weitere Instrumente zu schaffen, um die wachsende soziale Spaltung in Deutschland zu beenden. Ob Löhne, Steuern oder Mieten – es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, das Leben für alle gerechter zu machen.

Auf der Veranstaltung „Gerechter ist besser – aktuelle verteilungspoliti­sche Herausforderungen“, die das WSI in Kooperation mit dem DGB durchführt, möchten wir am 17. Oktober 2019 in Berlin mit Ihnen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik über die Hintergründe der wachsenden Ungleichheit diskutieren. Vor allem aber möchten wir gemeinsam nach Lösungen der Verteilungsfrage suchen.

Eine Einladung mit dem ausführlichen Programm und der Anmeldemöglichkeit werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie auf der Homepage veröffentlicht unter www.boeckler.de/57.htm.

Termin: 22. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit FamilienForschung Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart-Hohenheim

Informieren, ins Gespräch kommen und gemeinsam weiterdenken, wie Deutschland familienfreundlicher werden kann – dieses Ziel wird auch bei der diesjährigen Veranstaltung verfolgt.

Thematisch wird nach 2013 erneut das Thema der sozialen Ungleichheiten aufgegriffen und nach Entwicklungen und neuen Herausforderungengefragt: In welchen Bereichen konnten Strukturen verbessert werden? Wo wurden Ziele nicht umgesetzt? Welche neuen sozialen Ungleichheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Entwicklungen und neue Familienformen mit sich?

Diesen Fragen geht man in einem multidimensionalen Blickwinkel nach und beleuchtet ökonomische Aspekte genauso wie soziale und kulturelle Auswirkungen von Ungleichheiten. In unterschiedlichen Arbeitsformen soll man sich mit aktuellen wissenschaftlichen Befunden und Konzepten von (sozialen) Ungleichheiten beschäftigen, stellen Praxisbeispiele und diskutieren diese. In unserer Rubrik „Zukunftsfragen der Familie“ wird sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten der multiplen Elternschaft auseinandergesetzt.

Eingeladen sind (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen, VertreterInnen aus Fachverbänden, Verwaltung und Politik sowie familien- und sozialpolitisch Interessierte.

Anmeldung und weitere Informationen zu Programm und Ort: www.akademie-rs.de/vakt_22434

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es wird daher um eine verbindliche Reservierung mit Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Institution bzw. Organisation durch eine E-Mail an kellner@verband-binationaler.de gebeten.

Die Anmeldung ist kostenfrei und vom 01. Juli bis zum 27. September 2019 möglich.

Termin: 29. bis 30. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Welt um uns wandelt sich rasant. Wir arbeiten mobil, handeln auf Plattformen und pflegen unsere Freundschaften im Internet. Bald wird unser Auto autonom fahren und unser Kühlschrank eigenständig für Nachschub sorgen können. Wir leben den digitalen Kapitalismus.

Aber bringt die neue Wirtschaft wirklich den versprochenen Fortschritt für alle oder nur enorme Macht und Profite für wenige? Führt die Digitalisierung unweigerlich zu mehr Ungleichheit – im wirtschaftlichen Wettbewerb, auf dem Arbeitsmarkt und bei Einkommen und Vermögen? Wie können wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle am Fortschritt teilhaben und von den Potentialen der neuen Technologien profitieren?

Das alles und mehr diskutieren wir auf unserem Kongress.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Einladung und weitere Informationen zum Programm und den Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kongress-Webseite.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung NRW, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und Stiftungsverbund der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

Es diskutieren: Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Dr. Regina Frey, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer,Dr. Uta C.Schmidt, Peggy Piesche, Francesca Schmidt,… u.a.

Weitere Informationen im Web.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.08.2019

Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.07.2019

AKTUELLES

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Karl Popper

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Hinweise und Tipps zur Durchfühung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen.

PDF hier herunterladen

Bestellen der Druckfassung unter bgr@paritaet.org (kostenfrei)

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum eine nur untergeordnete Rolle. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen, da insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Vor diesem Hintergrund formuliert sie zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zum Positionspapier

„Erfolg“ in der Sozialen Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig und wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus bewertet. Eine neue Studie untersucht das Verständnis von Fachkräften und zeigt Widersprüche zwischen Ökonomiediskurs und professioneller Perspektive auf.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?
Eine Untersuchung von Hannah Sophie Stiehm

2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 6,50 €,
ISBN: 978-3-7841-3210-5

Bestellen Sie versandkostenfrei Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?

Im Nachgang zu dem Forum „Fragt uns – Kinder und Jugendliche ins Boot holen“ am 4. Juli 2019 in Berlin steht jetzt die Dokumentation zur Verfügung.

Die detaillierte Dokumentation des Forum inklusive der Präsentationen und Unterlagen des JugendExpertenTeams finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2019

SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

Email: presse@innovationsbuero.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Webseite der Veranstaltung / Facebook-Veranstaltung

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2019

SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

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Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier.