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ZFF-Info 9 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

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Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.

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ZFF-Info 8 2018

SCHWERPUNKT: Neufassung Familiennachzug

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.05.2018

Heute wird das Bundeskabinett die Neuregelung der Großen Koalition zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status beschließen. Die AWO hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:

„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.

Für den allergrößten Teil der Betroffenen bedeutet die Begrenzung, noch deutlich länger von ihren Familienmitgliedern getrennt zu sein. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr, soweit dieses Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wird es viele Jahre dauern, bis die letzten Familienangehörigen wieder zusammen sind. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten. Subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil globale Krisenherde und kriegerische Auseinandersetzungen häufig langfristig bestehen und eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimatregionen verhindern. Ungerechte Regelungen für den Familiennachzug führen zu Verzweiflungstaten und lebensgefährlichen Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nach zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2018

Zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Viele Geflüchtete in Deutschland haben vor zwei Jahren darauf vertraut, dass der Familiennachzug nur zeitweilig ausgesetzt wird. Die alte und die neue Große Koalition hat dieses Vertrauen und ihr Versprechen gebrochen und treibt schutzsuchende Menschen in eine verzweifelte Situation.

Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor. Jeden Tag kommen neue Anträge hinzu. Mit der Kontingentierung auf 1.000 Menschen pro Monat wird es auch für die, die das Glück haben, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, absehbar Jahre dauern, bis die Familieneinheit wieder hergestellt ist. Für viele gibt es überhaupt keine Chance mehr, mit ihren Familien in Sicherheit in Deutschland zu leben. Das ist gerade für Familien mit kleinen Kindern ein untragbarer Zustand. Hinzu kommt, dass der Nachzug von Geschwistern komplett versagt wird und auch die Härtefallregelung absehbar ins Leere laufen wird.

Geld für Hartherzigkeit scheint allerdings da zu sein, denn allein die Umsetzung dieser komplizierten Kontingentlösung, die viele Menschen komplett außen vor lässt, wird mehrere Millionen Euro kosten.

Statt den Fokus auf die Menschen zu richten, stiften Union und SPD mit der geplanten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes bei der Auswahl der Familiennachzugsberechtigten absehbar weiteres Chaos. Als hätte man aus den Problemen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überhaupt nichts gelernt.

Für uns Grüne bleibt klar: Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Das gilt auch für das Recht auf Familieneinheit. Wir werden dieses Gesetz im Bundestag entschieden ablehnen.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus weiter auf Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien. Der Bundestag darf diesem flüchtlingsfeindlichen und verfassungswidrigen Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:

„Die weitreichenden Einschränkungen werden mit der irreführenden Behauptung begründet, beim subsidiären Schutz handle es sich um einen nur vorübergehenden Schutzstatus. Das ist jedoch falsch. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ganz überwiegend auf Dauer in Deutschland bleiben. Am stärksten betroffen sind Geflüchtete aus Syrien. Angesichts der dramatischen Entwicklungen in dem Land kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine gefahrlose Rückkehr für sie in naher Zukunft möglich sein wird.

Die geplante Regelung ist das Gegenteil von humanitär. Sie ist die pure Grausamkeit. Subsidiär Schutzberechtigten muss der Familiennachzug endlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

Die Familienorganisationen fordern die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.

„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, „gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“

Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen.

Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.

Die Familienorganisationen beunruhigt auch der zunehmende Einwand von vermeintlich erreichten Grenzen der „Integrationsfähigkeit“: er ist irreführend, da die Zusammenführung der Kernfamilie gerade einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten kann, indem sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit.

„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betont Stefan Becker.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 08.05.2018

Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auf Fachtag Unterstützungsprojekt „Pausentaste“ vor

Wenn Papa an Krebs erkrankt, wenn die kleine Schwester plötzlich einen Rollstuhl braucht und nachts künstlich beatmet werden muss oder wenn die Oma auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann – dann übernehmen Kinder und Jugendliche oft Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige sehr belastend sind. Mit der Situation dieser jungen Menschen hat sich heute (Montag) der Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin beschäftigt.

Als Gastrednerin betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für über 230.000 Kinder und Jugendliche ist es Realität, dass sie Familienangehörige pflegen, beim Essen helfen, den Haushalt schmeißen, sich um jüngere Geschwister kümmern. Diese jungen Menschen verdienen unseren Respekt, aber sie brauchen auch unsere Hilfe. Denn oft fällt ihnen einfach die Decke auf den Kopf. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können. Das Projekt „Pausentaste“ hilft direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört. Und darüber reden, das hilft.“

Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Ziele des Projekts

„Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. www.pausentaste.de richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Die drei Säulen des Projekts

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus der Website www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung. Die Website präsentiert seit dem 1. Januar 2018 Erfahrungsberichte, Interviews, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte. Demnächst geht auch ein Chat an den Start.

„Nummer gegen Kummer“ e.V. übernimmt die Telefon- und E-Mail-Beratung für ratsuchende pflegende Kinder und Jugendliche. Diese können sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der Nummer 116 111 oder rund um die Uhr per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Die speziell ausgebildeten, ehrenamtlich tätigen Beraterinnen und Berater des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr erreichbar. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Im Juli 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem ein Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung ins Leben gerufen. Bisher nehmen 20 Initiativen teil. Dem Netzwerk gehören u.a. verschiedene Hilfetelefone und Interessenvertretungen pflegender Angehöriger an.

Weitere Informationen: www.pausentaste.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2018

Jeden Tag leisten Kita-Fachkräfte und Tageseltern wertvolle Arbeit, damit Kinder gut aufwachsen können. Am Tag der Kinderbetreuung soll diesem Einsatz die nötige Anerkennung gezollt werden. Davon unabhängig kann die Qualität in der Kinderbetreuung noch besser werden.

„Der Bund greift den Ländern beim Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung kräftig unter die Arme: mit zusätzlich 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Mehr Qualität und weniger Gebühren. Das Gute-Kita-Gesetz schafft die Grundlage für gute Bildung von Anfang an. Damit jedes Kind es packt.

Wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion: Jedes Kind überall in Deutschland soll die beste Betreuung bekommen – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge in allen Bundesländern Pflicht werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die Länder sollen das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Sie wissen selbst am besten, wo die eigenen Kitas noch besser werden können. Weniger Gebühren, mehr Erzieherinnen und Erzieher, Betreuung in Randzeiten – die Länder können je nach Bedarf entscheiden, an welcher Stelle sie die zusätzlichen Mittel des Bundes einsetzen.

Das Beste für die Kleinsten – das Gute-Kita-Gesetz sorgt dafür.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.05.2018

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.

„Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden. Mit dem neuen Geist des kooperativen Bildungsföderalismus können wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem entschlossen angehen. Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein großer Erfolg, dass das Kooperationsverbot fällt.

Die neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir schnell nutzen. Beim Digitalpakt haben sich Bund und Länder weitgehend auf eine Vereinbarung geeinigt. Es gilt, die Umsetzung schnell auf die Schiene zu setzen. Damit stellen wir die Wirkung des kooperativen Bildungsföderalismus im Alltag spürbar unter Beweis.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.05.2018

Zum angekündigten Kita-Qualitätsgesetz sowie der angedachten finanziellen Bundesbeteiligung erklären Ekin Deligöz MdB und Annalena Baerbock MdB:

Man darf auf das vollmundig angekündigte Vorhaben gespannt sein. Erhebliche Skepsis ist angebracht, wenn dabei primär auf politische Vereinbarungen statt auf bundesgesetzliche Standards gesetzt wird. Eines steht aber schon fest: die geplante Bundesfinanzierung ist vollkommen unzureichend. Auch die neue Familienministerin ist in die Falle getappt, Großes in diesem Bereich anzukündigen, ohne das finanziell angemessen hinterlegen zu können.

Die Liste der GroKo-Versprechen bei der Kinderbetreuung ist lang. Sie verspricht einen deutlichen Platzaufwuchs, die Streichung von Kita Gebühren und, nicht zuletzt, umfängliche Qualitätssteigerungen. Ministerin Giffey plädiert auch fortwährend für eine bessere Entlohnung des Kita-Personals. Für all das will der Bund in dieser Wahlperiode gerade mal 3,5 Milliarden Euro aufbringen. Das ist bei weitem zu wenig, um diese wichtigen Schritte erfolgreich gehen zu können. Die Enttäuschung bei Kindern und Familien, aber auch beim Kitapersonal und Tagesmüttern, ist vorprogrammiert. Und die Kommunen, die das größtenteils schultern müssen, sehen sich dann auch noch mit dem angekündigten, unterfinanzierten Betreuungsanspruch von Schulkindern konfrontiert. Wir werden die Haushaltsberatungen des Bundes in diesem Jahr nutzen, die unsolide Finanzierung dieser Vorhaben und konstruktive Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

„Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey scheint nicht mehr als eine Worthülse zu sein. Klar ist schon jetzt: Die 3,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen will, reichen nicht einmal, um den bundesweiten Mangel an Kita-Plätzen zu beheben. Einen Ausbau der Qualität oder gar einen Einstieg in die Gebührenfreiheit wird es so nicht geben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigung des Familienministeriums, zeitnah mit dem Gesetzesvorhaben in die Ressortabstimmung zu gehen. Müller weiter:

„Als die Ministerin ihr Vorhaben vergangene Woche im Ausschuss vorstellte, konnte sie weder Nachfragen zu ihrem Gesetz beantworten noch dazu, wie sie das Fachkräfteproblem in den Griff bekommen will. Es ist daher zu befürchten, dass von dem Vorschlag für ein Gute-Kita-Gesetz nicht mehr bleibt als eine gute Überschrift. Wir fordern daher von der Ministerin, ein echtes Kita-Qualität-Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen festschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen "DigitalPakt Schule" zwischen Bund und Ländern. Die FDP möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/1973) wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikel 104c Grundgesetz in Kraft tritt.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 303 vom 11.05.2018

Nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1974). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 302 vom 11.05.2018

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.295 vom 07.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Erhöhung und eine automatisierte Auszahlung des Kinderzuschlags ein. In einem entsprechenden Antrag (19/1854) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den bisherigen Kinderzuschlag ersetzt und sicherstellt, dass die Auszahlung der Leistung ebenso einfach geregelt wird wie die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Rahmen der Steuererklärung. Zudem soll der maximale Auszahlungsbetrag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld für Kinder jeden Alters existenzsichernd ist. Ebenso sollen die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden. Bei Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil den Unterhalt für sein Kind nach einer Trennung nicht zahlt, sollen der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag in voller Höhe zusammengeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 27.04.2018

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? DIW-Studie zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu – Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen – Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Zwar haben Nicht-Kita-Kinder – im Altersbereich von drei bis sechs Jahren handelt es sich um sechs Prozent aller Kinder – tatsächlich häufiger einen Migrationshintergrund und kommen eher aus Haushalten, die in die untere Hälfte der Einkommensverteilung fallen. Das trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt. Demnach gibt es über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Dafür verwendeten die Forscherinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und der Zusatzstichprobe „Familien in Deutschland“. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

In Deutschland hatten im Jahr 2016 rund 2,4 % der Erstgeborenen eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 40 Jahre alt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Muttertages weiter mitteilt, ist der Anteil gegenüber 2010 (2,5%) relativ stabil. Die Zahl der erstgeborenen Kinder mit einer Mutter ab 40 Jahren erhöhte sich zwischen 2010 und 2016 von rund 8500 auf rund 9200.

In elf EU-Staaten war der Anteil der Erstgeborenen von Müttern im höheren gebärfähigen Alter größer als in Deutschland. Nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hatten 2016 in Italien bereits 7,2% der Erstgeborenen eine Mutter ab 40 Jahren. In Spanien waren es 6,6% und in Griechenland 5,3%. Am geringsten war der Anteil in Litauen mit 1,0%. Der EU-Durchschnitt lag bei 3,2%.

Die Daten stehen in der Eurostat Datenbank zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen

Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.

„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Wofür das Müttergenesungswerk sammelt

Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.

In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.

Auch online Spenden sammeln

In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zum Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.

Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Ansprechpartnerin für die Sammlung: Petra Gerstkamp

Tel.: 030/33 00 29-12, gerstkamp@muettergenesungswerk.de

Kurtelefon: 030/33 00 29-29

www.muettergenesungswerk.de

www.muettergenesungswerk.de/sammlungen

Pressebilder zur Muttertagssammlung 2018 finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 11.05.2018

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai macht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf die belastende Lebensphase von Paaren aufmerksam, bei denen es mit einer Schwangerschaft nicht klappt:

"Die allermeisten Menschen wünschen sich Familie mit einem eigenen Kind. Aber nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. 6 Millionen Männer und Frauen in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren (2016) sind ungewollt kinderlos.

Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie begleiten Frauen, Männer und Paare auch mit unerfülltem Kinderwunsch. Denn gerade in dieser oft belastenden Lebensphase brauchen Paare neben der medizinischen Abklärung psychosoziale Unterstützung. Viele Paare sind, wenn sie in die Beratung kommen, erschöpft durch einen immer wiederkehrenden Kreislauf des Hoffens und Bangens um ein Kind, das nicht kommen will. Sie fühlen sich angesichts der zahlreichen medizinisch- technischen Möglichkeiten oft überfordert. Die Beraterinnen und Beratern nehmen sich viel Zeit um Paaren bei der Klärung von persönlichen und auch finanziellen Fragen zu begleiten.

Egal, ob sich der Traum vom eigenen Kind erfüllt oder nicht, die Schwangerenberatungsstellen helfen den Paaren, mit ihren Gefühlen und mit den Belastungen zu recht zu kommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. "Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden."

Die zurückliegenden Rentenreformen innerhalb der Europäischen Union haben gezeigt, dass Maßnahmen, die ausschließlich die Finanzierbarkeit des Rentensystems betreffen, zu kurz greifen. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf private und betriebliche Vorsorgearten besteht beispielsweise das Risiko, dass Frauen noch schlechter gestellt werden, weil Sorgearbeit in der zweiten und dritten Säule weniger berücksichtigt wird und die Alterssicherung noch stärker von der Erwerbsdauer und der Einkommenshöhe abhängt.

Rentensysteme müssen vor diesem Hintergrund nicht nur nachhaltig konzipiert sein, sondern eine angemessene Alterssicherung gewährleisten können. Dazu gehört u.a., geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Lebensverlauf und deren Ursachen besonders in den Blick zu nehmen, die sich im Gender Pension Gap manifestieren: Erwerbsverläufe, Einkommensdifferenzen, Sorgearbeit.

Gleichzeitig geht es um die Ausgestaltung des Rentensystems selbst, das etwa durch die unzureichende Berücksichtigung von Sorgearbeit oder aber den unterschiedlichen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge und daran anknüpfenden Steuervorteilen zum Gender Pension Gap beiträgt. Im Koalitionsvertrag finden sich hier erste, aber immer noch unzureichende Ansätze.

Das Europäische Parlament (EP) hat erst Mitte des letzten Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Gender Pension Gap zu reduzieren.[1] Dazu – so das EP – sind vielschichtige Maßnahmen erforderlich, die erstens bei Nachteilen im Erwerbsleben und der Verteilung von Sorgearbeit im Lebensverlauf und zweitens beim Rentensystem selbst ansetzen. Darüber hinaus müssen Reformen im Hinblick auf gleichstellungspolitische Ziele analysiert und ggf. angepasst werden. Für die Rentenkommission folgt daraus: Jede Reform muss einen Abbau des Gender Pension Gaps zum Ziel haben und jeder Änderungsvorschlag muss aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert werden. Zugegeben, keine leichte Aufgabe, aber die Kommission muss die Voraussetzungen für eine angemessene und zumindest existenzsichernde Alterssicherung schaffen: für Männer UND Frauen.

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[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (2016/2061(INI)), http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2061%28INI%29

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´07.05.2018

Deutsche Männer haben bessere Chancen als Frauen und Personen mit Migrationshintergrund, die juristischen Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen abzuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist – was in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2016 in 65 Prozent der mündlichen Prüfungen so war. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt zu den Ergebnissen: "Wir müssen das Problem von Diskriminierung in der juristischen Ausbildung systematisch und strukturell in den Blick nehmen. Es braucht mehr Frauen als Vorbilder und Prüferinnen."

Die aktuellen Daten bestätigen: Die juristische Ausbildung hat ein Diskriminierungsproblem. Der djb-Arbeitsstab "Ausbildung und Beruf" fordert schon länger eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und mehr weibliche Lehrpersonen an juristischen Fakultäten und in der Referendar*innen-Ausbildung.

Die nun vorliegende Studie zeigt in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie auf breiter Datengrundlage, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Benotung statistisch signifikant schlechter abschneiden. Frauen mit Migrationshintergrund trifft diese Form der Benachteiligung doppelt hart.

Die Präsidentin des djb weiter: "In kaum einem Fachgebiet hängt der berufliche Weg so sehr von der Abschlussnote ab wie in Jura. Ein Prädikatsexamen ist auch heute noch in vielen juristischen Berufsfeldern Voraussetzung für die Einstellung. Diese Aussagekraft der Abschlussnote ist zu hinterfragen, wenn die Note von Geschlecht oder Herkunft beeinflusst ist."

Zentrale Ergebnisse der Studie

In einem interdisziplinären Team haben die Professoren Andreas Glöckner, Emanuel V. Towfigh und Christian Traxler die Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 in einer methodisch aufwändigen Studie untersucht. Die Ergebnisse ihrer Analyse von rund 18.000 Jura-Abschlüssen stellten sie am 26. April 2018 in Berlin vor. Die Auswertung zeigt:

* Frauen schneiden in beiden Staatsexamina statistisch schlechter ab als Männer

– sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Für letztere gilt dies selbst dann, wenn sie zuvor in den schriftlichen Prüfungen gleiche Ergebnisse erzielten.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen die Schwelle zu einem Prädikatsexamen überwinden, ist deutlich geringer als bei Männern.

* Noch deutlicher zeigt sich die ungleiche Benotung bei Absolvent*innen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen. Auch sie erreichen mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Prädikatsexamen.

* Die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst deren Notengebung. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016, vorgelegt von Prof. Dr. Andreas Glöckner, Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Prof. Dr. Christian Traxler:

https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussbericht-korr1.pdf

Zusammenfassung der Studie:https://www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_releases/2018-04-26_Traxler_juristischer_Staatsexamen/Zusammenfassung_Geschlechts-undHerkunftseffektebei_der_Benotung_juristischer_Staatsexamen.pdf

djb-Stellungnahme vom 16.11.2016 zur juristischen Ausbildung anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 in Berlin: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st16-25/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Familienministerkonferenz bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte "Gute-KiTa-Gesetz" darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. "Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig. Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Kinderzuschlag die Bundesregierung auf, mit einer umfassenden Reform des Kinderzuschlags einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland einzuleiten. Neben einer notwendigen Erhöhung der Leistung sollte dabei die Entbürokratisierung des Kinderzuschlags im Mittelpunkt der Reform stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte der Kinderzuschlag so gestaltet werden, dass alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistung auch tatsächlich erhalten.

"Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider erreicht der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst. Armutsforscher gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Komplizierte Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze führen dazu, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen "Kinderzuschlag automatisch auszahlen – verdeckte Armut überwinden".

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits vor zwei Jahren präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden. Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Wünschenswert wäre hier eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen", so Hofmann weiter.

Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Familien sind eine der wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt und Unterstützung, für das gute Heranwachsen von Kindern und sie pflegen Familienmitglieder. Um all das zu leisten, brauchen sie die Stärkung ihrer Ressourcen und – wenn nötig – Hilfe. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist Anlass, die Leistungen von Familien zu würdigen.

Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel der Familienpolitik ein: Die staatliche Gemeinschaft sollte nicht erst tätig werden, wenn es (fast) zu spät ist, sondern grundsätzlich fördernde Strukturen für alle bereit halten, wie z. B. Familienbildung und Familienberatung. Familien, deren Kinder eine Behinderung haben, brauchen tatsächliche Inklusion in allen Lebensbereichen von Anfang an.

Noch viel zu oft werden sie zwischen verschiedenen Bereichen des Sozialrechts hin- und hergeschoben. „Unser gesamtes Sozialrecht ist auf den Einzelnen fokussiert und berücksichtigt Familienzusammenhänge zu wenig“, stellt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, fest. „Es ist wenig hilfreich, alle Belange der Kinder- und Jugendlichen auf ein Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu konzentrieren. Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss vielmehr grundsätzlich in der Sozialgesetzgebung verankert werden. Wir fordern eine entsprechende Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch I (SGB I), sozusagen als Präambel für alle zwölf Sozialgesetzbücher“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.

Zum Perspektivwechsel in der Familienpolitik hat die eaf ein Positionspapier veröffentlicht: www.eaf-bund.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 14.05.2018

Eine bezahlbare und ausreichend große Wohnung ist der dringende Wunsch vieler Familien, ganz besonders natürlich von armen Familien. Wohnraum ist vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern in den Städten kaum noch zu finden. Die Wohnung ist aber der unmittelbare Lebens- und Entwicklungsraum für kleine Kinder.

Zur Aktionswoche „Wohnen ist ein Menschenrecht für Alle“ erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf:

„Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Wohnungsbau zu sorgen, aber dafür müssen sie nun auch zügig die Voraussetzungen schaffen. Mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind wichtiger als das verabredete Baukindergeld. Das wird kaum eine Familie, die nicht ohnehin schon Eigentumserwerb plant, veranlassen zu bauen oder zu kaufen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 02.05.2018

Internationaler Regenbogenfamilientag

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 04.05.2018

Verbandswochenende von pro familia rückt die Auseinandersetzung um den §219a StGB in den Mittelpunkt

pro familia wird sich weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einsetzen und sich solidarisch mit Ärzt*innen zeigen. Der Verband sucht den Dialog mit politischen Vertreter*innen und stellt seine fachliche Expertise zu Verfügung. Gleichzeitig muss in die aktuelle Diskussion die defizitäre Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch einbezogen werden, ebenso wie die Stigmatisierung, die immer noch mit dem Thema verbunden ist. So lautete das Fazit der pro familia Fachtagung, die am 5. Mai 2018 in Offenbach stattfand.

Unter dem Titel „Kann Aufklären Sünde sein? Die Informationsrechte von Menschen zum Schwangerschaftsabbruch stärken“ diskutierten die Teilnehmer*innen der Fachtagung darüber, wie der §219a StGB sich auf das Recht auf Information auswirkt.

„Menschen werden daran gehindert, sich niedrigschwellig und umfassend über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, Ärzt*innen wird verweigert, im Netz sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, den sie in ihrer Praxis durchführen, und Beratungsstellen werden verunsichert, ob sie vom §219a StGB betroffen sind und welche Informationen über Ärzt*innen sie weitergeben dürfen. Deshalb ist die Streichung des §219a StGB dringend erforderlich“, resümiert die pro familia Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Davina Höblich.

Die Diskussion der letzten Monate habe allerdings weitere Defizite in der Versorgung deutlich gemacht. So gebe es keine Erkenntnisse darüber, was die Länder dafür tun, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen, wie es der §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fordere. Denn Meldungen beispielsweise aus Niedersachsen und aus Bayern weisen schon jetzt auf Defizite in der Versorgung hin. Zudem werden die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärzt*innen und die fehlenden Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten dazu führen, dass es künftig immer weniger Ärzt*innen geben wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Wir sehen kritisch, welches Frauenbild bei den aktuellen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch zutage tritt“, so Höblich weiter. „Frauen wird immer noch das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbstbestimmt und verantwortlich mit ungewollten und ungeplanten Schwangerschaften umzugehen.“

Auf dem Podium der Diskussionsveranstaltung am Abend herrschte Einigkeit über den Änderungsbedarf beim §219a StGB: Dr. Katja Mast (SPD), Cornelia Möhring (Die Linke), Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Grüne) und Stephan Thomae (FDP) verdeutlichten die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion und ließen den klaren Willen zur Zusammenarbeit zu diesem Thema erkennen. Ein/e CDU-Vertreter*in für die Podiumsdiskussion konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Die Ärztin Kristina Hänel bereicherte die Diskussion um Beispiele aus ihrer ärztlichen Praxis, die deutlich machen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gute Gründe dafür haben und Unterstützung benötigen, anstatt verurteilt und diffamiert zu werden. Die pro familia Bundesvorsitzende versprach, weiterhin mit fachlicher Arbeit, Dialogen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. „Wir werden unsere föderative Struktur nutzen und uns auf Orts-. Landes- und Bundesebene für die Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen“, so Höblich.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 6. Mai 2018 wurde eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt: Dr. med. Gülhan Inci, Gynäkologin an der Charité in Berlin, trat die Nachfolge von Verena Mörath an. Der Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul wurde für weitere drei Jahre in den Bundesvorstand gewählt.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.05.2018

Am 09. Mai ist Europatag und als VBM unterstützen wir die Initiative der Frauen, die sich rund um Pulse of Europe im März 2017 in Berlin gefunden haben, einen Frauenmarsch für Europa zu organisieren. Dieser Frauenmarsch und das Frauenfest am 09. Mai 2018 von 11.-14.00 Uhr am Brandenburger Tor, Berlin, sollen ein deutliches Signal für humanistische Werte in unserer Gesellschaft und gegen „toxic masculinity“ senden..

Mit dem Motto „Women for Europe und Europe for Women“ möchten die Veranstalterinnen neue Wege von Frauen und Männern im Zusammenleben in unserer Gesellschaft aufzeigen. Hierbei verfolgen sie das Ziel gegen Populismus, Autokratie und Patriarchat sowohl in Deutschland als auch in Europa zu bewegen.

Das Programm und die Redner*innenliste liest sich spannend, so wird z.B. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey vor Ort sein.

„Wir müssen ein deutliches Signal setzen, da wir bisher weder Art. 1 und Art. 3 unserer Verfassung noch Art. 1 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfüllen“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). und fordert. „Es ist längst überfällig, dass wir Frauen die gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit erhalten müssen, dass die Berufe, in denen überrepräsentativ wir Frauen beschäftigt sind, deutlich finanziell aufgewertet werden müssen und dass wir als Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ebenso in allen Führungsebenen vertreten sind wie das männliche Geschlecht. Die klare Forderung heißt: Equal Care, Equal Pay, Equal Position und Equal Pension. Why not? Unsere Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist überzeugt, dass Frauen Alles können. Ja, wir können Alles – aber wir brauchen endlich auch den Rahmen hierfür, mit einer konsistenten, in sich stimmigen zeitgemäßen gleichstellungsorientierten Familienpolitik für die gesamte Lebensverlaufsperspektive, z. B. weg mit dem Ehegattensplitting hin zur Individualbesteuerung, weg mit dem Kindergeld und hin zur Kindergrundsicherung und wo bleibt eigentlich die Krippe, Kita & Co sowie Schule mit einem guten pädagogischen Konzept hin zu einem Lern- und Lebensort, genügend gut qualifizierten Personal, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und das Ganze bitte kostenfrei?!“

Spachtholz macht deutlich, dass lange genug diskutiert und wissenschaftlich geforscht wurde und wir jetzt mit „Women4Europe – Europe4Women“ auch noch ein weiteres Mal dazu aufstehen und marschieren – zu einem weiteren Aktionstag neben dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day und dem Equal Pension Day – und dass es an den politischen Entscheider*innen und den Entscheider*innen in der Wirtschaft läge, endlich zu handeln, den Rahmen zu gestalten und zu verändern, dann gelänge auch ein kultureller Wandel. „Es ist wie mit der Gurtpflicht“, so Spachtholz, „es gab Menschen, die nutzten den Gurt bereits vor Einführung der Gurtpflicht, mit der Einführung der Gurtpflicht gab es Widerstand und Aufschrei… und heute…Jahre später? Es ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Losfahren im Auto den Gurt anzulegen, mit den bekannten positiven Effekten! Und genauso eine Selbstverständlichkeit wünschen wir uns für unsere Vita als Frauen in der Ausübung unserer Rechte, die verfassungsrechtlich geschützt sind, aber auch mit Leben gefüllt sein müssen – hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung und das hat nicht nur eine deutsche Dimension, sondern eine europäische!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 08.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Mai 2018

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt 20 Euro.

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“soll diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständiger Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden? Wie können durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen Betreuungslücken reduziert werden?

Aus dem Programm:

Vortrag

„Sonne, Mond und Sterne‘ – Erfahrungen und Erfolge des Modellprojekts Ergänzende Kinderbetreuung des VAMV NRW“, Antje Beierling, Projektleiterin, VAMV NRW

Vortrag

„Bertreuungslücken schließen: Das Potenzial ergänzender Kinderbetreuung und arbeitsrechtliche Reformbedarfe“, Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte

Podiumsdiskussion

Ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche – was bringt‘s und wer macht’s?

Es diskutieren:

  • Marion Binder, Leiterin des Referats für Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung, BMFSFJ
  • Ilse Petilliot-Becker, Leiterin des Referats für Grundschulen, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Kultusministerium Baden-Württemberg
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte
  • Antje Beierling, Projektleiterin „Sonne, Mond und Sterne“, VAMV NRW
  • Moderation: Inge Michels

Flyer mit ausführlichem Programm unter: https://www.vamv.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.5.2018 (siehe Flyer).

Termin: 28. Mai 2018

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Der sich seit langem anbahnende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendhilfe wird zusehends gravierender und öffentlich spürbar. Kaum ein anderer Bereich der Arbeitswelt ist in den letzten Jahren so sehr gewachsen wie die Kindertagesbetreuung. Trotz Beschäftigtenzahlen auf Rekordhoch fehlen zehntausende Fachkräfte. Die Folgen: Der Kitaausbau stockt, die Jugendämter haben Schwierigkeiten, Personal für ihre gesetzlichen Aufgaben zu finden und die freien und öffentlichen Träger werben teilweise verzweifelt um neue Mitarbeiter/-innen.

Die Bundespolitik schaut konzeptlos zu. Leidtragende davon sind neben den Kindern, Jugendlichen und Familien die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wollen wir am 28. Mai mit Euch Ursachen für den Fachkräftemangel diskutieren, die Bedingungen für die Beschäftigten analysieren und Lösungsansätze skizieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: DIE LINKE. und Netzwerk gegen Kinderarmut

Ort: Leipzig

Die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland befindet sich seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau. Wir wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz,und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, kann dieser Gesellschaft sicherlich nicht viel abgewinnen. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Man möchte gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema Kinderarmut mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. -15.Juni 2018

Veranstalter: Kinderschutz-Zentren

Ort: Leipzig

Die Kinderschutz-Zentren veranstalten in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig am 14. und 15. Juni den Kongress „Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes“. Hochstrittige Eltern bilden einen spannungsvollen und belastungsreichen Entwicklungskontext für Kinder und Jugendliche. Wenn Eltern sich immer weiter voneinander entfernen und Streit und gegenseitige Verletzungen an Schärfe zunehmen, birgt dieses Konfliktmilieu immense Entwicklungsrisiken und Gefährdungen für Kinder. Sie werden immer weniger als Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, geraten zunehmend aus dem Blick oder werden im elterlichen Konflikt instrumentalisiert.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, was Kinder und ihre hochstrittigen Eltern brauchen, welche methodischen Ansätze es gibt und welche Handlungsmöglichkeiten es zum Beispiel für Kita-Fachkräfte im Umgang mit betroffenen Eltern gibt. Das komplette Programm lesen Sie im Flyer.

Termin: 22. -23.Juni 2018

Veranstalter: FernUniversität in Hagen (Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrike Lembke) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. (djb-Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften« und der djb-Arbeitsstab "Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte")

Ort: Hagen

Ist das geltende Abstammungsrecht unter Berücksichtigung moderner Lebensformen, aber auch fortschreitender Medizintechnik noch zeitgemäß?

Reformbedarf lässt sich in vielfacher Richtung ausmachen, wie die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht (BMJV) zeigen. An welchen Schnittstellen konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er umzusetzen ist, soll erörtert werden ebenso wie die Frage, ob die Praxis andere Weg geht und nach Alternativlösungen sucht.

Rechtliche Folgeprobleme wie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland oder der Umgang mit sozialer Elternschaft schließen sich an. Dabei darf nicht aus dem Fokus geraten, dass alle Überlegungen am Kindeswohl auszurichten sind. Keine leichte Aufgabe!

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/180622-23_AbstammungsR/

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Zu dieser Tagung werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Die Vermeidung von Armutsrisiken für Familien und Kindern ist eine der zentralen familienpolitischen Zielsetzungen. Dass dieses Ziel noch nicht hinreichend erreicht ist, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Thema nun aufgegriffen und sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut vor. Darunter sind insbesondere Veränderungen beim Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst. Das diesjährige Forum monetärer Leistungen für Familien und Kinder nimmt dies zum Anlass, sich über Handlungsbedarfe und Reformvorschläge auszutauschen und insbesondere darüber zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen „Masterplan gegen Kinderarmut“ notwendig sind. Wie bereits in den Vorjahren versteht sich der Fachtag dabei auch weiterhin als Forum für den Austausch über eine weiterreichende Umstrukturierung des Systems monetärer Leistungen.

Das Programm mit weiteren Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2263-18.

Ihre Anmeldung wird bis zum 17. Mai 2018 erbeten.

Wir freuen uns sehr, dass die ZFF-Vorsitzende, Christiane Reckmann, auf dem Podium der Veranstaltungen mitdiskutiert und unseren „Masterplan gegen Kinderarmut“ vertreten wird.

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 95 € inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie im auf der Homepage.

Termin:02.Juli 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das diesjährige Europäische Fachgespräch der AGF findet am 02. Juli 2018 zusammen mit der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Im bewährten europäischen Austausch wollen wir aus den Perspektiven verschiedener Akteure der europäischen Ebene und einzelner Mitgliedstaaten das Work-Life-Balance-Paket der Europäischen Kommission diskutieren.

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission das Paket zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgestellt. Es enthält teilweise sehr konkrete Maßnahmen und neue bzw. ausgeweitete Mindeststandards, u.a. hinsichtlich Elternzeiten, Pflegezeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen. Derzeit erarbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Stellungnahmen zum Paket. Entsteht aus dem Vorschlag eine europäische Richtlinie, kann dies unmittelbare Folgen für die Rechtssetzung in den einzelnen Staaten haben, sind sie doch verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen – sofern die nationalen Regelungen den neuen Richtlinien nicht bereits entsprechen oder diese übertreffen.

Das Fachgespräch wird den aktuellen Stand und die weiteren Planungen hinsichtlich des WLB-Pakets aufgreifen und dabei den Blick vor allem auf die Bewertung der Maßnahmen und die nationalen Debatten dazu richten, aber auch die möglicherweise nötigen Veränderungen der vorhandenen Vereinbarkeitsregelungen in den Mitgliedstaaten thematisieren. Inputs kommen von der Europäischen Kommission, dem Bundesfamilienministerium, der COFACE – Families Europe sowie voraussichtlich aus Finnland, Österreich, Italien und von weiteren Akteuren aus dem Teilnehmer/innenkreis.

Alle Beiträge werden simultan deutsch-englisch übersetzt, eine Reisekostenbeteiligung wird angestrebt.

Die Einladung und das finale Programm folgen demnächst.

AUS DEM ZFF

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung„Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06.2018, 10-16 Uhr im Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin.

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie hier.

Die Anmeldung kann bequem online über www.zukunftsforum-familie.de/anmeldung erfolgen. Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Fax anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular in der Einladung.

Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2018. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Mai 2018.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Am morgigen Internationalen Tag der Familie ist es soweit: unserer aktuelle Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ Nr. 28/2018 erscheint. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt im Blick: Auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik“ beleuchten wir rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens und stimmen uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit dem LSVD am 14.06. in Berlin ein. Darüber hinaus haben wir ein Interview mit der Wissenschaftlerin Dr. Andrea Buschner geführt. Sie forscht u.a. zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Pluralisierung von Familienformen. Unser Mitglied der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. stellt sich mit seinem vielversprechenden Projekt Mo.Ki vor und was „Familie ist“, das sagt uns dieses Mal Erich Fenninger, der Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Viel Spaß beim Lesen uns Stöbern!

Unsere Zeitschrift „vielfalt familie“ wird morgen verschickt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Die „Stuttgarter Erklärung" von 2015 ist eine Aktion Transsexualität und Menschenrecht ( ATME) e. V.-Initiative in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen um ihr Geschlecht zuzugestehen und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen, eine Initiative zur Einhaltung ethischer Standards und Menschenrechten. Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit geschlechtsvarianten und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.

Die Erklärung können Sie hier herunterladen und unterzeichnen: www.die-erklärung.de

Quelle: www.die-erlärung.de, gekürzt

AKTUELLES

Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur_innen dafür von großer Bedeutung ist.

Die beiden Interviews können Sie hier lesen: Interview mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V.

Weitere Informationen:

Landkarte Kinderrechte – Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Schwerpunkt auf dem Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

"Children’s Right to Contact with their Incarcerated Parent", english translation of the chapter of the Human Rights Report 2017

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017

Human Rights Report 2017 Short Version

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017 in Leichter Sprache

Die Dokumentation zum Europäischen Fachgespräch „Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit – So wird die Beteiligung von Vätern an Familienarbeit in Europa gefördert“ ist veröffentlicht!

Die Dokumentation steht hier zum Download für Sie bereit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) und die Beobachtungsstelle luden für den 29. und 30. Mai 2017 zum Europäischen Fachgespräch nach Berlin ein. Es bildete den Auftakt zu einer Reihe von Fachgesprächen zur Vereinbarkeitspolitik in Europa. Expertinnen und Experten nutzen diese Möglichkeit, sich über staatliche Maßnahmen zur Steigerung von Väterbeteiligung an Familienarbeit auszutauschen. Insgesamt wurden Politikinstrumente und deren Erfolge aus acht europäischen Staaten diskutiert. Die Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der einzelnen Inputs und einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Fachgespräches.

Die Broschüre „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ ist vor Kurzem online erschienen. Sie stellt aktuelle sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland in knapper Form dar. Online finden Sie die Broschüre unter https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-096.

Quelle:Hertie School of Governance gemeinnützige GmbH vom 27.04.2018

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ZFF-Info 7 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht Schule für Altenpflege in Berlin

Wir werden immer älter. Was dazu führt, dass immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen sind. Doch es fehlen schon heute die Fachkräfte dafür. Unsere Aufgabe ist deshalb, mehr Menschen für diesen Zukunftsberuf zu begeistern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Mittwoch) die Berufsfachschule für Altenpflege des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau besucht, um mit Auszubildenden zu sprechen und sich einen Eindruck über die Bedingungen zu verschaffen.

„Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung – und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist ein Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben“, betonte die Ministerin. „Das fängt schon in der Ausbildung an. Deshalb ist es der einzige richtige Schritt, dass Azubis ab 2020 kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern stattdessen eine Ausbildungsvergütung bekommen, wenn sie diesen Beruf erlernen. Denn niemand soll sich die Fragen stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden?“

Anna Schlicht, Schulbereichsleitung der Berufsfachschule für Altenpflege erklärte: „Das Arbeiten in der Altenpflege ist ein schöner, erfüllender Beruf. Aber für so eine hochspezialisierte, professionelle Tätigkeit benötigen wir qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Daher müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Komplexität der Pflegeausbildung angepasst werden. In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen mit Vertretern der Einrichtung und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) war die Frage, wie die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Reform der Pflegeberufe umgesetzt werden soll. Dabei ging es auch um begleitende Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel durch Musterlehrpläne.

Ministerin Giffey unterstrich: „Die Modernisierung der Ausbildung ist wichtig. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Immer weniger Pflegeprofis sorgen für immer mehr Patienten. Die Folge: weniger Zeit fürs Kümmern, mehr Stress für die Pflegekräfte. Unsere Aufgabe ist es, uns um die „Kümmerer“ zu kümmern – und mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“

Hintergrund zum Pflegeberufegesetz:

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. In der neuen Ausbildung soll der pflegewissenschaftliche Fortschritt berücksichtigt werden. Es wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, in Krankenhäusern kümmern sich Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise oft auch um demente Patienten.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen:

Zur Reform der Pflegeberufe informiert die Homepage „altenpflegeausbildung.net“ des BMFSFJ und das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.04.2018

Bundesfamilienministerin Giffey will auch die Qualität in der Kindertagespflege stärken

Kuchenbacken im Sandkasten, Papiergirlanden basteln oder Märchen vorlesen, zwischendurch Windeln wechseln und Trost spenden, und mittags das Essen für die Kleinen kochen – Daniela Reschkes Alltag mit ihren vier Tagespflegekindern ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie ist eine von bundesweit 44.000 Tagesmüttern und –vätern, die in Deutschland Kinder unter drei Jahren betreuen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Kindertagespflegestelle von Daniela Reschke in Herne besucht und ist überzeugt: „Hierher bringen Eltern ihre Kinder gerne und mit gutem Gewissen – denn die Kleinen sind hier nicht nur gut aufgehoben, es ist weit mehr: sie können sich in familiärer Atmosphäre bestens entwickeln und ihre Talente voll entfalten. Auch in der Kindertagespflege brauchen wir mehr Plätze – auch mit guter Qualität. Deshalb wird das geplante Gute-Kita-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und für die Kindertagespflegepersonen weiter verbessern.“

Das Gesetz will Bundesfamilienministerin Giffey in enger Abstimmung mit den Ländern vor dem Sommer vorlegen. Der Bund stellt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Eine Investition, die sich lohnt.

„In der Kita und in der Kindertagespflege wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt“, so Dr. Franziska Giffey. „Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die 1. Klasse. Schlimmstenfalls endet das einmal mit einem Schulabgang ohne Abschluss. Das bedeutet: keine Ausbildung, keine Arbeit. Wir müssen deshalb so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen – damit es jedes Kind packt!“

Daniela Reschke, selbst Mutter zweier Kinder, ist seit fast zehn Jahren mit Herzblut Kindertagespflegeperson. Sie bildet sich regelmäßig fort, um ihre pädagogische Arbeit weiter zu verbessern. Dabei profitiert sie davon, dass die Stadt Herne im Rahmen des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Bundesprogramm stärkt das System und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege. Von Januar 2016 bis Dezember 2018 werden rund 30 Modellstandorte aus 11 Bundesländern gefördert, die das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) Kindertagespflege“ implementieren sowie die damit verbundenen strukturellen Erweiterungen im regionalen System der Kindertagespflege umsetzen.

Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden von Kindertagesmüttern oder –vätern betreut. Insgesamt sind es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre. Die Kindertagespflegepersonen sind zu 95 Prozent Frauen. Im Schnitt betreuen sie 3,5 Kinder, meist im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobt in Dortmund die Rolle der Mehrgenerationenhäuser in Städten und Gemeinden

Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen – und zentrale Orte dafür sind die bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser (MGH). Heute (Freitag) hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e.V. besucht. Von der Hausaufgabenhilfe über Sprachkurse und Erzählcafés bis hin zur Vermittlung von Wunschgroßeltern an junge Familien reichen die Angebote. Dahinter steckt die Arbeit von acht hauptamtlich Beschäftigten und 55 freiwillig Engagierten – über die Hälfte der Angebote wären ohne die Ehrenamtlichen nicht möglich.

Ein Engagement, das immer noch nicht genügend Wertschätzung erfährt, findet die Familienministerin: „Wer sich um andere kümmert, macht unser Land stärker. Was diese Menschen leisten, verdient mehr Anerkennung, muss sichtbarer werden. Die Mehrgenerationenhäuser leisten Großartiges für unsere Gesellschaft, gerade auch bei der Integration, und sie sind als Orte des Miteinanders aus den Städten und Gemeinden nicht wegzudenken“, so Dr. Franziska Giffey.

Die Ministerin sprach im MGH mit großen und kleinen Besuchern, mit freiwillig Engagierten und hauptamtlich Tätigen. Der Koordinatorin des Hauses, Anke Piepenstock, übergab sie ein Set der sogenannten MINT-Starterboxen. Das sind Experimentierkästen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dem gemeinsamen Werkeln, Löten und Programmieren von Jung und Alt steht nun nichts mehr im Wege. Im vergangenen Jahr wurden bereits an140 MGH solche Starterboxen verteilt, in diesem Jahr werden weitere 155 Häuser damit unterstützt.

Das MGH Mütterzentrum Dortmund ist ein Mehrgenerationenhaus der ersten Stunde und wird bereits seit 2006 gefördert. Einer der Schwerpunkte des Hauses liegt in der Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen. Eine große Rolle spielt zudem die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.

Nach ihren Gesprächen im MGH stattete Dr. Franziska Giffey auch dem Demokratie-Festival auf dem nahe gelegenen Wilhelmplatz einen Besuch ab. Mit der Veranstaltung setzt der Verein zur Förderung von Respekt, Toleranz und Verständigung in Dortmund Dorstfeld e.V. ein Zeichen gegen Rechts – unter dem Motto: “Vielfalt lieben, Dorstfeld leben”. Das MGH Mütterzentrum sowie mehrere durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte sind auf dem dreitägigen Festival mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Häuser haben täglich insgesamt über 60.000 Besucher. Mehr als 33.000 Freiwillige halfen im Jahr 2017 dabei, die rund 18.000 Angebote bundesweit umzusetzen. Die Mehrgenerationenhäuser stärken damit die Nachbarschaften und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kommunen besser zu bewältigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Am heutigen 26. April 2018 findet wie jedes Jahr der Girls‘ Day statt, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben leistet. Auch dieses Mal beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion wieder daran und bietet 50 Mädchen einen Einblick in die Arbeit des Parlaments. Denn wir brauchen mehr Frauen in allen Männerdomänen – auch und gerade in der Politik.

„Es ist wichtig, dass junge Frauen ihre Perspektiven im Berufsleben überblicken und sich auch damit auseinandersetzen können, wie die Arbeit in Berlin aussieht. Deshalb lernen die Mädchen bei einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und der Teilnahme an einer Plenarsitzung den parlamentarischen Alltag kennen. Bei einem Planspiel erhalten die jungen Frauen vertiefte Einblicke in den Prozess der Gesetzgebung – vom ersten Entwurf eines Gesetzes bis zu dessen Verabschiedung. Wie Frauen erfolgreich im politischen Betrieb arbeiten können, ist schließlich Gegenstand einer Diskussionsrunde, bei der erfahrene Politikerinnen den Mädchen Rede und Antwort stehen. Auch die alltägliche Büroarbeit der Abgeordneten lernen die Teilnehmerinnen kennen.

Der Girls’ Day unterstützt junge Frauen bei der Berufsorientierung. Um deren Perspektiven auch über die Berufswahl hinaus zu stärken, haben wir uns dafür eingesetzt, dass zahlreiche Verbesserungen für Frauen in der Arbeitswelt im Koalitionsvertrag verankert wurden. So wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Brückenteilzeit noch in diesem Jahr deutlich verbessern. Auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird es bald geben. Außerdem werden wir soziale Berufe aufwerten und Befristungen ohne Sachgrund drastisch einschränken. Damit machen wir unbefristete Arbeit wieder zur Regel. So stärken wir allen Frauen den Rücken – sowohl im Berufsleben als auch auf dem Weg dorthin.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.04.2018

Zum heute vorgestellten Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Paritätische Gesamtverband hat heute mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Grundsicherung einen wichtigen Beitrag in der Debatte um Hartz IV vorgelegt. Wir Grüne begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Hartz IV wird dem Anspruch, ein Leben in Würde zu ermöglichen, nicht gerecht. Die Bundesregierung hat auch bei der letzten Regelsatzneuermittlung die Regelsätze durch eine Vielzahl von Rechentricks künstlich kleingerechnet. Herausgekommen sind zu niedrige Regelsätze, die auf Kante genäht sind und für die knapp sechs Millionen Grundsicherungsbeziehende in Deutschland, darunter zwei Millionen Kinder, nicht ausreichen, um ihr Anrecht auf Wohnen angemessen zu realisieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein Drehen an kleinen Stellschrauben ist aber nicht genug. Wir müssen die HartzIV-Logik der Stigmatisierung von Erwerbslosen überwinden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der mit der Logik des Misstrauens und der Kontrolle bricht. Dazu gehört auch eine Abschaffung der Sanktionen, die ineffektiv und bürokratisch sind. Die Würde des Menschen ist sanktionsfrei und genau so sollte die Grundsicherung auch sein. In den Jobcentern der Zukunft sollte es eine Beratung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten geben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.04.2018

Zu den Ausführungen der Bundesregierung zum Verwaltungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung heute einräumen müssen, dass die Lücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter weiter gestiegen ist. Sie übersteigen seit Jahren das im Haushalt vorgesehene Budget. Während im Jahr 2016 die Mehrausgaben, die aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet wurden, 766 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereits 911 Millionen Euro. Das sind alarmierende Zahlen, die den Handlungsdruck deutlich machen. Diese 911 Millionen Euro fehlten im letzten Jahr für die Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Seit Jahren ist der Verwaltungshaushalt der Jobcenter unterfinanziert. Im Jahr 2017 haben mittlerweile über 900 Millionen Euro gefehlt und die wurden – wie jedes Jahr – mit einem Griff in das Eingliederungsbudget gedeckt. Das ist nicht akzeptabel, denn diese Mittel fehlen für notwendige Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Besonders betroffen sind davon all jene, die schon längere Zeit erwerbslos sind und drohen weiter in der Langzeitarbeitslosigkeit festzustecken. Gerade diese Personengruppe braucht aber deutlich mehr Unterstützung, als sie sie in der Vergangenheit bekommen hat.

Wir fordern von der Bundesregierung, die Jobcenter endlich so zu finanzieren, dass diese ihrem Auftrag endlich gerecht werden können, die soziale und berufliche Integration zu fördern und Arbeitssuchenden Chancen und Perspektiven zu bieten. Alles andere geht zulasten der Menschen, die Unterstützung brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.04.2018

Zum angekündigten Gesetzesentwurf über eine befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige. Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird.

Dringend notwendig ist eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen. Komplizierte Regelungen aber werden es den Beschäftigten schwer machen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Große Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf erneut in Details verliert und der Gesetzesentwurf wieder in der Versenkung verschwindet.

In einer modernen Gesellschaft muss die Arbeit besser ins Leben passen. Darauf muss sich auch die Politik einstellen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten brauchen wir ein praktikables und gerechtes Gesetz. Vor allem Frauen, die nach einer Familienphase auch wieder mehr Stunden arbeiten wollen, müssen davon profitieren. Heute bleiben sie häufig unfreiwillig in Teilzeit hängen. Wenn Zeitsouveränität für die Beschäftigt möglich wird und zwar einfach und gerecht, dann haben letztendlich alle etwas davon: die Beschäftigten und auch die Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2018

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (19/1832) vor. Viele nicht verheiratete Paare blieben in Deutschland kinderlos, argumentieren die Grünen. Es gebe zwar kein Recht auf Elternschaft, aber darauf, bei der Chance auf eine Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach der derzeitigen Regelung des Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben nach Angaben der Grünen lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dies gelte nur für homologe Befruchtungen, dass heißt wenn Samen und Eizelle der jeweiligen Partner verwendet werden. Diese Regelung, so kritisieren die Grünen, schließe unverheiratete Paare ebenso aus wie lesbische Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen selbst auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren nicht übernehmen dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Gesetzgebers liege, die Gewährung von Leistungen nach Paragraf 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 275 vom 26.04.2018

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 25.04.2018

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 265 vom 25.04.2018

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist – etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere – neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen – Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 259 vom 25.04.2018

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.

Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG "Bologna-tauglich" zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.

Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.

Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.

Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.

Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 23.04.2018

Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag machten Experten deutlich, dass in allen Pflegebereichen das Personal aufgestockt werden müsste. Zugleich wiesen Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass eine verbesserte Pflegeversorgung mehr Geld kosten wird, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit viel mehr Pflegefällen zu rechnen sei.

Zur Debatte standen je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/30; 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen (19/446; 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen vereinbart.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung "am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen. Um mehr Personal zu gewinnen, müsse der Pflegeberuf attraktiver werden, mit insgesamt besseren Arbeitsbedingungen, einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit und Weiterqualifizierung.

Was die mögliche Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte betreffe, müssten Qualifikationen und Sprachkenntnisse intensiv überprüft werden. Die Stiftung sprach sich dafür aus, auch die Pflegeversicherung in eine "echte Teilkaskoversicherung" umzuwandeln und damit die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen. Bis dahin sollten die Pflegesachleistungen pauschal um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit verwies auf die im internationalen Vergleich "ausgesprochen niedrige" Pflegekraftquote in Deutschland sowie die "hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegekräfte". Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Mit Sorge sieht das Bündnis Berichte über Personalleasing bei Pflegekräften. Dies könne die Belastung des festen Personals noch erhöhen, wenn die Leasingkräfte jeweils eingewiesen werden müssten. Jobangebote sollte es auch für ausländische Pflegekräfte geben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sprach sich dafür aus, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Mit dem Geld könnten rund 20.000 Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden. Allerdings könnten derzeit 17.000 Stellen in den rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen wegen Personalmangels nicht besetzt werden. Wichtig seien auch eine Entlastung der Fachkräfte von Bürokratie sowie die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi gehört die hohe Teilzeitquote in der Pflege zu den großen Problemen der Branche. Zunehmend reduzierten Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um ihre Gesundheit zu schützen. Tatsächlich werde die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte "messbar" verschlissen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten "die Flucht in die Teilzeitarbeit stoppen".

Der Wirtschaftsexperte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ging auf die zunehmenden Pflegekosten ein. Die personelle Ausstattung des Pflegedienstes in Krankenhäusern etwa werde sich angesichts des demografischen bedingt wachsenden Versorgungsbedarfs "dynamisch" entwickeln müssen. Bis 2030 müsse mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit vier Millionen. Für das Jahr 2030 ergebe sich ein um mindestens 40 Prozent erhöhtes Ausgabenniveau, bis 2050 sogar eine Steigerung um 80 Prozent gemessen am Status quo. Bei einem unveränderten Beitragssatz drohe eine Deckungslücke in der Pflegeversicherung bis 2030 von 7,6 Milliarden Euro und bis 2050 von mehr als 16,5 Milliarden Euro.

Der Versorgungsforscher Stefan Greß von der Hochschule Fulda sagte, mit den Mitteln des Pflegevorsorgefonds könnten dauerhaft 40.000 zusätzliche Pflegestellen finanziert werden. Dies wäre ein wichtiges politisches Zeichen zur Aufwertung des Pflegeberufs. Der Fonds sei ohnehin zu klein, um den nach 2035 zu erwartenden Beitragsanstieg spürbar reduzieren zu können. Zudem müsse die Entlohnung der Langzeitpflege besser werden, da die Fachkräfte dort mit 2.621 Euro brutto 16 Prozent weniger verdienten als im Schnitt der Beschäftigten. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, führe an einer Pflegebürgerversicherung kein Weg vorbei.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes aufwendig. Eine solche Änderung der Vergütungssystematik brauche eine ausreichende Vorbereitungszeit. Es dürfe zudem keinen Rückfall in die "ineffiziente Selbstkostendeckung" geben. Mit der Einführung des DRG-Systems seien Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Wesentlich sei, dass die in den DRG’s kalkulierten Personalkosten auch tatsächlich für das Pflegepersonal eingesetzt und nicht für Sanierungen der Häuser zweckentfremdet würden. Eine entsprechende Nachweispflicht sei unumgänglich.

Der Pflegeexperte Josef Hug, der im Städtischen Klinikum Karlsruhe als Pflegedirektor arbeitet, warnte vor einer demografischen Delle. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehe, fehlten den Kliniken bis zu 40 Prozent des derzeit eingesetzten Pflegepersonals. Hug sprach von einer der größten Herausforderungen bei der Personalgewinnung der kommenden Jahre.

Einen Blick in den problematischen Pflegealltag gewährte der Auszubildende Alexander Jorde, der auch als Sachverständiger in die Anhörung eingeladen war. Jorde warnte, wenn sich für Patienten und Pflegekräfte die Lage nicht bald entscheidend bessere, sei der jetzige Pflegenotstand gemessen an dem, was noch komme, "pillepalle". Die Politik müsse "klare Anreize schaffen", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, finanziell und inhaltlich. Derzeit hätten Pflegekräfte gar keine Zeit, um im Dienst ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, das sei frustrierend und demotivierend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 18.04.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1687) zur Bekämpfung der Armut in Deutschland vorgelegt. Er wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Linke fordert darin zum einen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Über eine sanktionsfreie Mindestsicherung soll zudem sichergestellt werden, dass niemand von weniger als derzeit 1.050 Euro im Monat leben muss. Prekäre Beschäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden, indem Mini- und Midijobs voll in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, sachgrundlose Befristungen abgeschafft und Leiharbeitsverhältnisse strikt begrenzt und langfristig verboten werden sollen. Als Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöht und sichergestellt werden, dass auch Kinder im SGB-II-Bezug diese Erhöhung erreicht. Schließlich soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 18.04.2018

Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Vorstellungen über die derzeit diskutierte Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" gehen auch unter Experten weit auseinander. Dies wurde am Montag in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu Anträgen der Links- (19/577) und der Grünen-Fraktion (19/244) zu der Reform deutlich.

Die Linke dringt in ihrem Antrag auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik" der EU und fordert, Initiativen zur "Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" zu widersprechen. Die Grünen pochen in ihrer Vorlage auf die "Sicherung menschen- und grundrechtlicher Standards" bei der Reform und wenden sich gegen einen Umbau des EU-Asylsystems "zu einem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten".

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, Befürchtungen der Antragsteller um die künftige Ausgestaltung des Asyl- und Flüchtlingsrechts der EU sei zu widersprechen. Amann sprach zugleich vor einem "enormen Zuwanderungsdruck der Zukunft", von dem eine "existenzielle Bedrohung einiger europäischen Staaten" ausgehen werde. Auch warnte er davor, "dass die Europäer als – global betrachtet – kleine ethnische Minderheit binnen historisch kurzer Zeit durch hunderte Millionen afrikanischer und nahöstlicher Einwanderer ausgelöscht werden könnten".

Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte dagegen, mit der Reform des europäischen Asylsystems drohten weitgehende Absenkungen der aktuellen Schutzstandards. Sie berge auch das Risiko, den Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa abzuschaffen und "den Flüchtlingsschutz perspektivisch sehr weitgehend aus Europa auszulagern". Die Konzepte erster Asylstaaten und sicherer Drittstaaten dienten im wesentlichen dazu, Asylsuchende an andere Staaten zu verweisen, die an Stelle der EU-Länder die Flüchtlingsverantwortung übernehmen sollen. Die zur Rechtfertigung dieser Politik angeführte Überforderung des europäischen Asylsystems liege jedoch nicht vor und sei aktuell auch nicht zu befürchten.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz warb dafür, Asylbewerber bei der Ersteinreise in ein EU-Land zu registrieren und unmittelbar einem zuständigen Staat zuzuweisen. Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sollten nach seinen Worten "von der Verteilung ausgenommen sein und bereits in EU-Aufnahmeeinrichtungen in einem beschleunigten Asylverfahren überprüft und gegebenenfalls mit Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzbehörde umgehend in ihre Heimat oder sichere Drittstaaten zurückgeführt werden".

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz bejahte die Frage, ob sich die vorgesehene Harmonisierung des Asylrechts "außerhalb der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" bewege. Dies sei jedoch keine gravierende Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, "ob der Grundrechtsschutz, der im neuen System gewährt wird, im wesentlichen vergleichbar ist", und dies sei hier der Fall. Wenn es überhaupt eine Reduzierung des Grundrechtsschutzes gebe, sei diese nur "sehr gradueller Natur".

Gerald Knaus von der "Europäischen Stabilitätsinitiative" (ESI) mahnte, man brauche so schnell wie möglich "ein humanes, effizientes, mehrheitsfähiges und europäisches System". Ein solches System habe es in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben, und es werde auch nicht mit den Vorschlägen der EU-Kommission sowie des Rates und des Europäischen Parlaments geschaffen. Gebraucht werde ein System, bei dem ab einem Stichtag schnell entschieden werden könne, wer Schutz benötigt, sowie Abkommen mit Herkunftsländern in Afrika, "die ab diesem Stichtag jeden zurücknehmen, der nach einem fairen Verfahren keinen Schutz bekommt".

Professorin Anna Lübbe von der Hochschule Fulda verwies darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) "keine Minimalversorgung" regele, sondern Gleichbehandlungsrechte. Zugleich mahnte sie, dass für Drittstaaten-Konzepte der GFK-Standard verbindlich sein müsse. Das könne durch weitere menschenrechtsbasierte Anforderungen an den Drittstaat ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte, bei der Reform müsse es darum gehen, die Zahl der Flüchtlinge, die Aufnahme in Europa suchen, dauerhaft zu begrenzen. Das setze vor allem eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern voraus. Darüber hinaus solle man "bei voller Anerkennung des Völkerrechts und unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen" dafür sorgen, dass nur tatsächlich schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden. Deshalb begrüße er Vorschläge zu einer "konsequenten Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und des sicheren Herkunftslandes".

Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland sagte, ihr Verband unterstütze das Anliegen der Links- und der Grünen-Fraktion, "der aktuellen Entwicklung deutlich entgegenzutreten, den individuellen Flüchtlingsschutz in entscheidenden Punkten im EU-Recht abzuschwächen". Die derzeitige Diskussion über eine Absenkung der hohen Standards im europäischen Flüchtlingsschutz "auf das gerade noch völkerrechtlich erlaubte Minimum" sei völlig verfehlt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, zahlreiche Urteile nationaler und europäischer Gerichte zeigten, dass die EU-Gesetzgebung teilweise über die völker- und menschenrechtlichen Mindeststandards hinausgingen. Den EU-Organen stehe es jedoch auch "frei, überobligatorische Bestimmungen abzubauen, so wie es die Staats- und Regierungschefs für sichere Drittstaaten wünschen". Dabei berührten die neuen Drittstaatsklauseln "nicht das Herzstück der GFK, das Refoulement-Verbot".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.234 vom 16.04.2018

Um den "Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Wahlbeteiligung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, "unter welchen Bedingungen Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, geringe Schulzeiten und andere sozial- und arbeitsrechtliche Merkmale von Prekarisierung beziehungsweise prekären Lebenslagen zu in der Tendenz dauerhafter Wahlenthaltung führen". Auch will sie wissen, ob die Bundesregierung eine Gefahr für die Demokratie sieht, "wenn bestimmte soziale Schichten aus dem demokratischen Prozess ausscheiden".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 17.04.2018

Wirtschaftsleistung und Beschäftigung im Sozialwesen sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen Löhne liegen allerdings weit unter dem Durchschnitt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal

Die Wirtschaftsleistung im Sozialwesen, zu dem insbesondere die ambulante und stationäre Altenpflege sowie die Kinder- und Jugendhilfe gehören, ist zwischen 1991 und 2015 überdurchschnittlich gestiegen: um 140 Prozent. In der gesamten Wirtschaft waren es 40 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in diesem Bereich seitdem fast verdoppelt, während sie in der gesamten Volkswirtschaft lediglich um elf Prozent stieg. Die Löhne im Sozialwesen erreichen indes nur etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus in Deutschland – und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Kräften vor allem im Bereich der Pflege wächst. Seit 2012 spiegelt sich dies nun auch in stärker steigenden Löhnen wider. Das sind die Hauptergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) über die Entwicklung des Sozialwesens in Deutschland. Die DIW-Ökonomen Karl Brenke, Thore Schlaak und Leopold Ringwald haben zu diesem Zweck Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistik der Arbeitnehmerverdienste sowie die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammengetragen und ausgewertet.

Während auf das Sozialwesen gerade mal zwei Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung entfallen, ist seine Bedeutung gerade für die Beschäftigung enorm. Seit Anfang der 90er Jahre entfiel jeder fünfte zusätzlich geschaffene Arbeitsplatz in Deutschland auf das Sozialwesen. Inzwischen zählen knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen zum Sozialwesen, 1991 waren es lediglich etwas mehr als drei Prozent. Das Wachstum hat sich vor allem in den vergangenen Jahren noch mal beschleunigt; dasselbe gilt für die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Rund 15 Prozent hat das Sozialwesen zur Ausweitung der geleisteten Arbeitsstunden beigetragen.

Hohe Arbeitsintensität und niedriges Lohnniveau

Die Arbeitsintensität im Sozialwesen ist in der Regel enorm hoch, das Lohnniveau aber zugleich gering. Das ist überall in Europa so. In Deutschland zeigt sich aber, dass der Abstand zum gesamtwirtschaftlichen Lohnniveau besonders groß ist. Nur in fünf anderen europäischen Ländern (Estland, Griechenland, Kroatien, Rumänien sowie Vereinigtes Königreich) liegen die Löhne im Sozialwesen so weit unter dem nationalen Durchschnitt wie in der Bundesrepublik.

Nur zu einem kleinen Teil ist die niedrige Entlohnung darauf zurückzuführen, dass einfache Tätigkeiten im Sozialwesen relativ stark verbreitet sind. Denn auch qualifizierte Tätigkeiten werden immer noch vergleichsweise gering bezahlt. Allerdings haben seit 2012 die Stundenentgelte kräftiger als in der Gesamtwirtschaft zugelegt. Besonders stark fiel der Anstieg bei den Löhnen jener Beschäftigten aus, die eine Tätigkeit im mittleren Qualifikationssegment oder in den unteren Leistungsgruppen ausüben. Das dürfte Ausdruck des schon seit geraumer Zeit bestehenden Mangels an Arbeitskräften sein – insbesondere an qualifizierten.

Im Sozialwesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeittätigkeiten. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Wirtschaftsbereich die Beschäftigung von Frauen stark verbreitet ist, denn drei Viertel der Beschäftigten sind weiblich. „Da im Sozialwesen weibliche Beschäftige weit überrepräsentiert sind, drängt sich der Eindruck auf, dass das Lohnniveau immer noch von der unseligen Tradition beeinflusst ist, Arbeit von Frauen nur unterdurchschnittlich zu bezahlen“, sagt Studienautor Karl Brenke.

Politik muss gegensteuern

„Zu den niedrigen Löhnen trägt auch die Politik bei“, konstatiert Studienautor Thore Schlaak. Der Versuch der Politik, die Beitragssätze in der Pflege niedrig zu halten, ziehe eine Deckelung der Preise und damit der Löhne im Sozialwesen nach sich. „Angesichts der demografischen Entwicklung und damit zunehmender Nachfrage nach Pflegekräften muss darüber diskutiert werden, was die Leistungen des Sozialwesens der Gesellschaft heute und in Zukunft wert sein sollen“, resümiert Studienautor Brenke. Das gelte umso mehr, als sich abzeichne, dass das Sozialwesen weiter an Bedeutung gewinne. So ist in den skandinavischen Ländern der auf das Sozialwesen entfallende Anteil an der Wirtschaftsleistung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland; auch in den Niederlanden oder in Frankreich spielt dieser Wirtschaftszweig eine viel größere Rolle als hierzulande.

Die Pläne der neuen großen Koalition, 8000 neue Stellen im Pflegebereich zu schaffen, gingen zwar in die richtige Richtung, meinen die Ökonomen. Ob aber genug Fachkräfte gefunden würden, bleibe abzuwarten. Realitätsnäher seien die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele, die Ausbildung in pflegerischen Berufen finanziell attraktiver zu gestalten, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten zu verbessern und den Flächentarifvertrag zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.04.2018

DIW-BildungsökonomInnen untersuchen längerfristige Effekte eines frühen Kita-Besuchs – Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Kita-Ausbau sollte noch mehr forciert werden, um Zugang für alle zu gewährleisten

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kindertageseinrichtung (Kita) als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-BildungsökonomInnen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 NeuntklässlerInnen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren.“

Kita-Eintrittsalter hängt in der Studie nur von verfügbaren Kita-Plätzen ab

Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf. Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.

Diese Konstellation ermöglichte es den StudienautorInnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das Haushaltseinkommen. Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.

Weitergehende Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass diese Ergebnisse auch dann Bestand haben, wenn man den möglichen Einfluss durch die Persönlichkeitseigenschaften der Eltern herausrechnet.

Studienergebnisse dürften auf heutige Situation übertragbar sein

Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: „Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst.“ Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die beide zum selben Ergebnis führen.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen. „Davon würden nicht nur die Kinder selbst, sondern die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren – schließlich legt eine qualitativ gute frühkindliche Bildung heute den Grundstein für gut ausgebildete Erwerbstätige von morgen“, so Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.04.2018

Studie: Potenziale für mehr und bessere Beschäftigung nutzen

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren

Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die deutsche Gesellschaft, gerade auch die Sozialsysteme, können durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf etwa ein gutes Drittel bis ein Fünftel reduziert werden. Damit blieben die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung bis 2060 finanziell gut beherrschbar, größere Eingriffe ins Rentensystem könnten dauerhaft vermieden werden. Der Schlüssel dazu liegt in einer besseren Erwerbsintegration, indem die Erwerbstätigenquote vor allem von Frauen und Migranten erhöht und Unterbeschäftigung mit sehr kurzen Arbeitszeiten, insbesondere in Minijobs, abgebaut wird. Dabei geht es um durchaus realistische Ziele: Die genannte Pufferwirkung um knapp zwei Drittel bis vier Fünftel (Berechnung dazu unten) lässt sich erreichen, wenn in Deutschland bis 2050 eine Erwerbsbeteiligung erreicht wird, wie sie Schweden bereits heute hat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans Böckler Stiftung gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung, mit Forschern der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien sowie Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Senior Research Fellow des IMK) erarbeitet hat.* Die Untersuchung wird heute in Berlin vorgestellt.

Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei "Katastrophen-Szenarien", konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Zudem setzen sie auf ungeeignete Indikatoren. So wird, anders als oft dargestellt, das für die Lastenverteilung sehr wichtige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und (Sozial-)Leistungsempfängern nicht nur durch den "Altenquotienten" (Altersgruppe 65+ relativ zur Altersgruppe 15-64) bestimmt. Mindestens ebenso wichtig wie die Demografie ist der ökonomische Status der Menschen, so die neue Studie. Dazu komme, dass viele Einschätzungen auf Arbeitsmarktdaten beruhen, in denen die Erwerbstätigkeit über- und Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. Ausgeblendet werde damit, dass in Deutschland trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit heute und in der Zukunft noch erhebliche Beschäftigungspotenziale brachliegen. Werden diese Potenziale ins Blickfeld gerückt, wird deutlich, dass dem Arbeitsmarkt die "Schlüsselrolle" für eine "sozial und ökonomisch sinnvolle Bewältigung des demografischen Wandels" zukommt, so die Wissenschaftlerin und die Wissenschaftler. Das hat erhebliche sozialpolitische Folgen: "Mit besserer Erwerbsintegration kann der demografisch bedingte Ausgabenanstieg ganz erheblich eingedämmt werden, ohne die Leistungsniveaus schmälern zu müssen und ohne das gesetzliche Rentenalter weiter nach oben zu verschieben", schreiben Dr. Rudolf Zwiener (IMK), Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Camille Logeay, Mag. Erik Türk und Dr. Josef Wöss (AK Wien) in ihrem Fazit (weiteres Zitat zur Studie am Ende der PM).

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2018, gekürzt

WSI und IMK haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission Bilanz gezogen: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt – ist aber noch kein "Living wage". Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen. Eine deutliche Erhöhung wäre sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
WSI Policy Brief 24 (pdf)
Kernaussagen im Videoüberblick (youtube)

Quelle: Pressemitteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom 23.04.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und FES beschäftigen sich mit Gleichstellung

Im öffentlichen Bereich gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft eine Quotenregelung für Aufsichtsräte, doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern die Fachveranstaltung von AWO und Friedrich-Ebert-Stiftung „Gleichstellung – (k)ein Thema in Non-Profit-Organisationen?“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte in seiner Begrüßung: „Für uns als Arbeiterwohlfahrt war die Veröffentlichung unseres ersten Gleichstellungsberichtes Anfang dieses Jahres der Anlass, die heutige Veranstaltung zu organisieren. Wir möchten uns nun auch mit anderen Verbänden über drängende Fragen in Punkto Vielfalt und Gleichstellung austauschen. Gefragt sind erfolgreiche Strategien für mehr Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit.“ Die Leiterin des Forums Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Stefanie Elies forderte dann auch in ihrer Begrüßung: „Wir brauchen einen geschlechtergerechten Kulturwandel in der Arbeitswelt.“

Im Verlauf der Veranstaltung wurde immer wieder deutlich, dass Veränderungen häufig erst durch Druck von außen entstehen. Klar benannt wurde ebenso, dass Führungskräfte entscheidende Akteure sind, um Gleichstellung voranzutreiben und Gleichstellung mehr bedeuten muss, als eine größere Vielfalt in Führungspositionen zu fördern. Auch das Verhältnis von Gleichstellung und Vielfalt wurde kontrovers diskutiert. Elena Kalogeropoulos, Geschäftsführerin von Deutsch Plus e.V. – Initiative für eine plurale Republik forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion die bisherige „Monodimensionierung“ zu überwinden: „Wir können die einzelnen Vielfaltsmerkmale nicht auseinander dividieren oder addieren sondern müssen sie im Zusammenhang denken.“

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit im Non-Profit-Sektor auch aus ihrer Tätigkeit selbst resultiert. So forderte Barbara König, Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung: „Ich will eine gerechte Bezahlung. Der Dienst am Menschen soll genauso viel wert sein wie der Dienst an der Maschine.“

Der Titel des ersten Gleichstellungsberichtes der AWO lautet: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt: Eine Frage des verbandlichen Überlebens“. Für die AWO ist klar, dass Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt Themen sind, an denen die AWO nicht vorbeikommt, möchte sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen. So schlussfolgerte Wolfgang Stadler auch klar: „Als Mitgliederverband, als Arbeitgeberin, als Anbieterin sozialer Dienste und als gleichstellungspolitische Akteurin muss sich die Arbeiterwohlfahrt an ihre Grundwerte von Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz binden und sich daran messen lassen. Mit ihrem Gleichstellungsbericht hat sich die AWO auf den Weg gemacht, tradierte Arbeitsteilungen, lieb gewordene Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin geschlechtergerecht weiterzuwachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiterzuentwickeln“.

Eine Tagungsdokumentation wird im Kürze auf unserer Webseite www.awo.org veröffentlicht.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.04.2018

"Einander anzuhören, sich Zeit nehmen, den Anderen – wir sagen: den Nächsten – zu verstehen: Das ist dringend geboten und neu einzuüben in unserer Gesellschaft, die älter, bunter und ungleicher wird. In der gesamten Gesellschaft ebenso wie für uns in der Diakonie", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch beim Wichernempfang der Diakonie im Museum für Kommunikation in Berlin vor rund 200 Gästen aus Politik und Verbänden, Kirche und Diakonie, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter dem Motto #zuhören wirbt die Diakonie in ihrer aktuellen Kampagne für eine offene Gesellschaft und dafür, einander zuzuhören statt zu verurteilen.

"Zusammenhalt wird weniger über gemeinsame Werte erzeugt, sondern mehr über Erfahrungen von Sicherheit und Gerechtigkeit für alle und das Gefühl aller Gruppen, gehört zu werden und mitgestalten zu können", sagte der Soziologe und Sozialphilosoph Professor Hans Joas in seiner Rede. Teilhabe und Wohlstand seien für den Zusammenhalt wichtiger als ein gemeinsamer Wertekanon. "Auch die zustimmende Haltung zur Demokratie in Deutschland-West wurde in den 50-er Jahren ja durch das Wirtschaftswunder gestützt", betonte Joas und plädierte für echte Gespräche, die ein Klima des Respekts entstehen ließen, das den Umgang miteinander nachhaltig verändere.

Weiterer Redner beim Wichernempfang war Staatssekretär Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer neuen Kampagne "Unerhört!" für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Sie gibt Menschen, die sich in dieser Gesellschaft unerhört und an den Rand gedrängt fühlen, eine Stimme und ein Gesicht. Ziel ist eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für soziale Gerechtigkeit.

Nähere Informationen zur "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie Deutschland finden Sie im Internet unter www.unerhört.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 18.04.2018

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat im letzten Jahr Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.[1] Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da.[2] Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.[3]

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) beschränkt sich dem Vernehmen nach jedoch nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 1. Januar 2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahren ab 2019.

Die Ausführungen entsprechen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen.

Änderungen beim Ehegattensplitting selbst waren in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschender, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führt, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag soll lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es ist höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung ist weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

Das NRP wird von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, als »enttäuschend" kritisiert: »Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.«

Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V werden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege diese Belastungen zu Verbesserungen führen, muss sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit ist dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen sind Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung. Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

[1] Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (2017/C 261/05), siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0809(05)&from=EN.

[2] European Commission (2017), Tax Policies in the European Union. 2017 Survey, S. 55f., https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/tax_policies_survey_2017.pdf

[3] Erwägungsgrund 15 der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (siehe Fn. 1)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´25.04.2018

"In Sachen Gleichstellung hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) viel erreicht. Von Anfang an setzte er sich für Gleichberechtigung und Frauenrechte ein. Viele der heute fast selbstverständlichen Errungenschaften im Recht wurden unter großem Einsatz der djb-Mitglieder durchgesetzt." resümiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Unter dem Motto "Viel erreicht – noch viel zu tun" findet am 13. und 14. April 2018 in Dortmund die Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des djb statt.

Mit Grußworten von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin), Dr. Ricarda Brandts (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster) und Manfred Sauer (Bürgermeister der Stadt Dortmund) wird das Jubiläum am Freitagabend im Westfälischen Industrieklub festlich begangen.

"In Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau begleitet der djb nun seit 70 Jahren nicht nur die Rechts- und Sozialpolitik durchsetzungsfähig mit wichtigen kreativen Impulsen, sondern bietet auch eine unverzichtbare Plattform für sachliche Diskussionen und ein Netzwerk für persönliche Kontakte", fasst Dr. Ricarda Brandts anlässlich der Feierlichkeiten die Geschichte des djb zusammen.

"Der Fortschritt ist auch im Recht oft weiblich. Das beweist die eindrucksvolle Liste von Vorhaben, die engagierte Juristinnen in den vergangenen 70 Jahren durchgesetzt haben, oft gegen heftige Widerstände.

Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass wir heute in einer gerechteren Gesellschaft leben. Gerade bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber noch viel zu tun", so Dr. Katarina Barley zu Bedeutung und Entwicklung des djb seit seiner Gründung vor sieben Jahrzehnten.

Auch Dr. Franziska Giffey wirft einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben des djb: "Wir müssen uns weiter gemeinsam für gleiche Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Das fängt an mit dem Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Partner oder die Partnerin frei zu wählen. Und das reicht bis zu der Chance, Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Abgeordnete zu werden. Ich sage ganz deutlich: Frauen können alles. Deshalb werden wir auch gemeinsam weiter für die Gleichstellung kämpfen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bürgermeister Manfred Sauer misst den Jubiläumsfeierlichkeiten in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung bei: "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Für die Stadt Dortmund ist das ein doppelter Grund zur Freude: zum einen über eine sieben Jahrzehnte währende Erfolgsgeschichte eines Vereins, der immerhin einJahr älter ist als unser Grundgesetz. Und insbesondere freuen wir uns darüber, dass der in Berlin beheimatete Juristinnenbund sein Jubiläum dort feiert, wo er 1948 gegründet worden ist: in Dortmund", kommentiert Manfred Sauer die Jubiläumsfeierlichkeiten in der Ruhrmetropole.

Den inhaltlichen Rahmen bilden verschiedene Redebeiträge, Schlaglichter zur Historie des djb und Workshops zu vielfältigen Themen, unter anderem "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung", "Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung" und "Juristinnen der ersten Stunde".

Abschließend wird am 14. April 2018 zu Ehren von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des djb, an ihrem ehemaligen Kanzleisitz eine Gedenktafel enthüllt. An diesem Ort trafen sich am 28. August 1948 sieben Frauen und gründeten die "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." als Nachfolgeorganisation des1914 gegründeten und in den 30er Jahren aufgelösten "Deutschen Juristinnen-Vereins".

"Die Erfolgsgeschichte unseres Verbands gibt allen Anlass, das Jubiläum würdig zu feiern", so Prof. Dr. Wersig. "Sie ist uns aber auch Ansporn und Ermutigung, weiterhin mit ausgewiesener Kompetenz für die Rechte von Frauen einzutreten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Dieser Eigenanteil führt regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes. Außerdem entstehen ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.

"Die Abschaffung des Eigenanteils armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ist ein erster kleiner Schritt für mehr Teilhabe armutsbetroffener Kinder. Wichtig ist es dabei, dass alle Kinder davon erfasst werden, also auch diejenigen, die mittags in Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Horten essen. Und auch die Ferienzeiten müssen in die Regelung mit einbezogen werden. Insgesamt greifen die Vorschläge des Bundesrates aber zu kurz. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland reichen Trippelschritte nicht aus, sondern es sollte zügig eine umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland auf den Weg gebracht werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. So stellt die bereits vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Deshalb plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Dafür sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert, über eine zentrale Stelle vermittelt sowie an Orten "angedockt" werden, an denen sich Kinder ohnehin regelmäßig aufhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten "bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht." Das Gutachten führt weiter aus, dass "die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen. (.) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250 (Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind."

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2018

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Anhebung der Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, begrüßen wir. Gleichzeitig fordern wir, dass auch Frauen, die ihr drittes Kind erst nach 1992 geboren haben, die Mütterrente II verdienen.“ kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) im Vorfeld des Gesetzentwurfes, der in den nächsten Wochen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Frauen oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, haben in vielen Fällen eine eingeschränkte berufliche Entwicklung. Für sie ist – wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt – die Mütterrente II ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut und der Wertschätzung ihrer Leistung für die Gesellschaft. „Daher ist es umso wichtiger“, so Elisabeth Müller, „dass rasch Klarheit über den Empfängerkreis besteht und alle kinderreichen Familien berücksichtigt werden.“

DIe knappe Passage, die im Koalitionsvertrag zur Mütterrente II enthalten ist, trifft keine eindeutige Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt Väter und Mütter drei und mehr Kinder erzogen haben müssen, damit sie künftig das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Sollte die in der bisherigen Medienberichterstattungdargestellte Lesart, dass für die Gewährung des dritten Entgeltpunktes pro Kind die Geburt von drei und mehr Kindern vor 1992 erforderlich ist, zutreffen, ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.Denn dies führt sonst zu einer Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten in kinderreichen Familien, in denen das dritte Kind erst nach 1992 geboren wurde, gegenüber solchen in denen drei und mehr geborene Kinder vor oder nach diesem Datum erzogen wurden. „Alle Mütter oder auch Väter aus kinderreichen Familien verdienen die Mütterrente II. Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen – nicht darum, eine neue zu schaffen“ bekräftigt Elisabeth Müller die Haltung des KRFD.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 25.04.2018

Lesbeninklusive Gleichstellungspolitik voranbringen

Anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am heutigen 26.04. erklärt Ulrike Schmauch, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Lesben sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und ihrer Power, mit ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zu Geschichte der Frauenemanzipation sichtbar sein. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit aber auch in der Community wenig bis gar nicht thematisiert. Lesben werden sowohl mit ihren Potentialen als auch mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss die spezifische Situation von Lesben in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familien- und Abstammungsrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Trotz Eheöffnung ist bis heute eine langwierige und diskriminierende Stiefkindaoption notwendig. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt.

Das neue Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung untereinander fördern. Es sollen Forderungen und Handlungsstrategien erarbeitet werden, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Hintergrund
Lesben unterliegen grundsätzlich der Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer sexuellen Identität. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nicht akademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und /oder transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. In der Verschiedenheit lesbischer Identitäten wird die komplexe Interdependenz von Diskriminierungserfahrungen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.04.2018

30. LSVD-Verbandstag: „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Mitgliederversammlung auf dem 30. LSVD-Verbandstag ein neues Grundsatzprogramm unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ mit deutlichen Schwerpunkten in Sichtbarkeit, Repräsentanz und Teilhabe.

Neben den Grundsätzen finden sich daher auch zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt.

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Eingeladen war auch die Historikerin Kirsten Plötz. Sie verwies auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Definition von Homophobie, Verfolgung und Repression. Für lesbische Frauen zeigten diese sich in erster Linie die generelle Unterordnung von Frauen sowie der gesetzliche und soziale Rahmen der Ehe. Die Ehe mit einem Mann war die einzig mögliche soziale Absicherung für Frauen. Sie bedeutete zugleich eine rechtlich extrem untergeordnete Rolle und die Unmöglichkeit lesbischen Begehrens und lesbischer Liebe. Sie verwies auf die gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Abwertung, Ignoranz und Unachtsamkeit, die es bis heute unmöglich machen, Biographien und Geschichte von lesbischen Frauen ausreichend zu erforschen und sichtbar zu machen. Mit Auswirkungen bis in die Gegenwart: Lesben werden mit ihren Potentialen und Interessen sowie ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit noch längst nicht ausreichend wahrgenommen. Das neue LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung fördern, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu verdeutlichen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Als Gäste begrüßte der LSVD die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rede versprach, dass die Landesregierung ein starker Partner für die Anliegen der Community und des LSVD ist.

Mit einer Schweigeminute gedachte der LSVD auch an den im Herbst 2017 verstorbenen Eduard Stapel, die treibende Kraft bei der Gründung unseres Verbandes 1990 in Leipzig. Die Mitarbeitenden des LSVD stellten zudem die Projekte

Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien, Miteinander stärken und Queer Refugees Deutschland vor. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand stellten sich Imke Duplitzer, Benjamin Rottmann und Sandro Wiggerich nicht erneut zur Wahl und wurden mit herzlichem Dank aus dem Gremium verabschiedet. Im Amt bestätigt wurden Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Schmidt. Neu gewählt wurden Timon Delawari, Marion Lüttig und Christian Rudolph. Weiterhin gehören die 2017 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch und Uta Schwenke dem LSVD-Bundesvorstand an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 23.04.2018

Notwendige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass es Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein muss, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Menschen ist eine Frage der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und so für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kirchen können sich nicht länger pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Urteil zeigt folglich die Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch nach wie vor gibt es deutliche Lücken. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich pauschal vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten.

Immer wieder kommt es zu Kündigungen von bei kirchlichen Trägern angestellten Lesben und Schwulen, wenn sie sich verpartnert haben bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das kann als arbeitsrechtlich zu ahnender Verstoß behandelt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.04.2018

Mit einem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ mischt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in die aktuelle parteiübergreifende Debatte zur Überwindung von Hartz IV ein. Der Verband fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Insgesamt elf konkrete Reformmaßnahmen schlägt der Paritätische vor, die von einer Stärkung der Arbeitslosenversicherung, über die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten bis hin zu einer Anhebung der Regelsätze auf ein menschenwürdiges Niveau reichen. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist dafür eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 571 Euro (statt derzeit 416 Euro) erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

Hartz IV sei gefloppt, konstatiert der Paritätische. Zwar sei mit guter Konjunktur und entsprechend guter Arbeitsmarktlage über die Jahre die Zahl der offiziell gezählten Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, 42 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei jedoch schon länger als vier Jahre im Bezug und über eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die faktische Vermittlungsquote der Arbeitsverwaltung bei arbeitslosen Hartz IV-Beziehern liege bei lediglich etwa fünf Prozent. Die Regelleistungen schützten zudem in keiner Weise vor Armut. Entsprechend gering sei die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Hartz IV steht in der Bevölkerung längst nicht mehr für Hilfe. Hartz IV wird heute ganz überwiegend als ein System wahrgenommen, das im besseren Fall von Tristesse und im schlechteren Fall von Sanktionierungen gekennzeichnet ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund unter dem Motto „Hartz IV hinter uns lassen“ eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose. „Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“, so Ulrich Schneider. Der Leitsatz des Förderns und Forderns sei mit Blick auf die Realitäten nur noch ein Euphemismus. „Kompass für Reformen muss der Respekt vor dem Mittel- und Arbeitslosen und seinen Angehörigen sein. Menschenwürde und Individualität statt Massenverwaltungstauglichkeit, Hilfe statt Strafe sind die Leitlinien, an denen sich echte Reformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientieren müssen.“

Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert in seinem Elf-Punkte-Programm dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. „Nur indem wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und ihn in seinen individuellen Fähigkeiten, aber auch in seinem individuellen Unvermögen annehmen, kann es uns gelingen, ein System zu schaffen, das von Respekt und Rücksicht geprägt ist und zugleich Potentiale von Menschen zu entdecken und zu fördern in der Lage ist“, so Schneider. Darüber hinaus fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Die Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.04.2018

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Die Funktionäre der AfD vertreten ein nationalistisches, anti-egalitäres und antisoziales, in einigen Aspekten faschistisches Programm. Sie tolerieren Ideologien der Ungleichwertigkeit in den eigenen Reihen nicht nur, teilweise propagieren sie diese ganz offen. Sie stellen sich offen rassistisch und aggressiv in Ton und Inhalt gegen die Aufnahme von Geflüchteten, wollen individuelle Grundrechte wie das Recht auf Asyl abschaffen bzw. einschränken, lehnen die Gleichstellung von Mann und Frau ab oder sprechen sich ausdrücklich gegen Inklusion als staatliches Ziel und gemeinschaftlichen Wert aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der AfD, auch in den Parlamenten, offenbaren eine Strategie, die versucht, Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Offenheit, Vielfalt und Toleranz engagieren, öffentlich zu diskreditieren. Fakten werden dabei planmäßig und bewusst verzerrt und verfälscht. Wut und Angst werden mobilisiert, die sich auch in Taten niederschlagen. Beleidigungen, persönliche Herabwürdigungen und sogar Gewalttaten werden in Kauf genommen. Tabubrüche und eine menschenverachtende Rhetorik sind genauso Kalkül wie vermeintlich sachliche Auftritte, die die Grenzen des Sagbaren nach rechts verschieben.

All dies ist mit den Werten des Paritätischen unvereinbar. Mit derartigen Strategien, Positionen und Haltungen kann es keinen Ausgleich geben.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat vor diesem Hintergrund einstimmig am 19. April 2018 die "Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD" beschlossen.

Mehr Informationen unter: www.vielfalt-ohne-alternative.de

Quelle: Positionierung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.04.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) fordert der Paritätische die Bundesregierung auf, auch zukünftig den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband ist in großer Sorge, dass insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa perspektivisch abgeschafft werden soll. Um „Anreize zu vermeiden“, soll Schutzsuchenden, die „illegal“ eingereist sind, der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden. „Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben. Das darf nicht an dem Unvermögen scheitern, sich auf eine solidarische Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU zu einigen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließt, bierge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse die Europäische Union alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Paritätische. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konkretisiert der Verband seine Forderungen.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 16.04.2018

Der Bundesverband Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e.V. appelliert dringlichst an die neue Bundesregierung, eine bundesweite Gesamtstrategie gegen die ARMUT ALLEINERZIEHENDER ELTERN UND DIE DRASTISCHEN FOLGEN DER KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND vorzulegen, diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und zielgerichtet umzusetzen!

19,3 Prozent aller Kinder in Deutschland – d.h. jedes 5. Kind – sind laut Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat von Armut und Segregation betroffen. Dabei dürfte die Zahl armer Kinder, wie Wissenschaftler_innen der Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung im Februar veröffentlichten, aufgrund unangemessener Berechnungsmethoden noch weit höher liegen. Über die Hälfte dieser Kinder wächst länger als zehn Jahre in Armut auf und ist aufgrund der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern von gleichberechtigter soziokultureller Teilhabe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen. In dem sich durch soziale Selektivität auszeichnenden bundesdeutschen Bildungssystem werden arme Kinder bereits im Kleinkind- und Vorschulalter, fortgesetzt im dreigliedrigen Schulsystem und in der weiterführend Ausbildung wie im Studium benachteiligt, mit schwerwiegenden Folgen für den gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und weiteren Lebensweg dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Arm zu sein bedeutet für diese Kinder unfreiwilligen Verzicht auf das, was für andere ganz selbstverständlich zu einem normalen Leben gehört: ausreichend witterungsgerechte Kleidung, gesunde Ernährung, Mitgliedschaft im Sportverein, Erlernen eines Musikinstrumentes, Kinobesuche mit Freundinnen und Freunden, Kindergeburtstage, Urlaub in Familie etc. Armut bedeutet Scham und Ausgrenzung. Insbesondere die Kinder Alleinerziehender leben dauerhaft in Armut. Deutschlandweit sind 43 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, in deutschen Großstädten sind bis zu 70 Prozent aller Kinder alleinerziehender Mütter arm.

Quelle: Pressemitteilung Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. vom 19.04.2018, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07.Mai 2018

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Ort: Nürnberg

1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden? Die Befürworter argumentieren unter anderem damit, dass die Digitalisierung menschliche Arbeitskraft, insbesondere für Geringqualifizierte, zusehends überflüssig mache. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Betroffenen von Existenznöten und dem Zwang zur schlecht bezahlten Erwerbsarbeit befreien – und mehr Raum für gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliches Engagement bieten. Zugleich entfielen damit die hohen Verwaltungskosten für das komplexe Hartz-IV-System. Klingt erst mal gut. Doch stimmt die Prämisse, dass vielen Deutschen bald die Arbeit ausgeht? Und ist Erwerbsarbeit nicht auch eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit, das bedingungslose Grundeinkommen mithin eine „Stilllegungsprämie“, wie dessen Gegner einwenden? Schließlich: Wie soll es finanziert werden? Welche anderen Sozialleistungen soll es ersetzen? Und fördert es den „Sozialtourismus“ nach Deutschland?

Bei den Nürnberger Gesprächen am 7. Mai 2018 sollen diese und andere Fragen nachgegangen werden. Auf dem Podium diskutieren Heinrich Alt, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen, Prof. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, und Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland, einer Nachhaltigkeitsbank, die mit den Einlagen ihrer Kunden Projekte und Unternehmen mit sozialem, ökologischem oder kulturellem Mehrwert finanziert.

Die Nürnberger Gespräche finden ab 18 Uhr im Heilig-Geist-Saal der Stadt Nürnberg statt (Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg). Das IAB, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Nürnberg lädt Sie herzlich dazu ein. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.iab.de/de/veranstaltungen/events/ng1_2018.aspx.

Termin: 26.Mai 2018

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ soll mit Ihnen am 26. Mai 2018 in Stuttgart diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständigen Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die begleitende Evaluation hat gezeigt, dass flexible ergänzende und weitestgehend gebührenfreie Kinderbetreuung die Erwerbschancen von Alleinerziehenden erhöht und zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen kann: https://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung/.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden?

Termin:26.Mai 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl

Ort: Weimar

Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Das Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme gegeben werden. Es soll die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestaltet werden. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Es soll erreicht werden, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Es soll erreicht werden, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Es begann die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Das Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in den neuen Gremium zu vereinigen. Daher wird das Ziel verfolgt in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Es soll erreicht werden, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Anmeldungen sind per E-Mail bis zum 11. Mai möglich.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22.September 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein

Ort: Kiel

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) veranstaltet mit der Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren jährlichen Bundeselternkongress in Kiel.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Begegnungen und Gelegenheiten geben zum Austausch rund um das Thema:

Frühkindliche Bildung Mehrwert für Gesellschaft und Eltern!

Unter www.bevki.de und www.kita-eltern-sh.de werden wir regelmäßig Updates zu den Referent_innen veröffentlichen. Dort finden Sie ebenfalls die Möglichkeit sich anzumelden.

Aktuell zusagt haben:

Dr. Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin für das Grußwort

Dr. Ilse Wehrmann zum Thema „Kindergarten-Rechtsansprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

Unternehmensberatung Roland Berger mit einem Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten sowie die Anforderungen an eine familienfreundliche Unternehmenskultur"

Dr. Petra Schulze-Lohmann, Deutsche Gesellschaft für Ernährung zum Thema "Kita-Verpflegung heute: Essen lernen – Essen genießen – mit dem Essen wachsen"

Es wird verschiedene Workshops von Multiplikator_innen des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie" zum Thema „Partizipation in Kindertageseinrichtungen" geben. Referent_innen: Kari Bischof-Schiefelbein, Anke Petersen, Jessica Schuch, Daniel Frömbgen und Andreas Schönefeld.

Die Moderation erfolgt durch Jörg Asmussen, freiberuflicher Moderator (asdor-MODERATION Neumünster) und Leiter des Fachdienstes Frühkindliche Bildung in Neumünster.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Daher melden Sie sich rechtzeitig an unterhttp://www.kita-eltern-sh.de/teilnahmeformular/#c950.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein kleines Mittagessen, Wasser und Kaffee stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Lediglich die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen.

Kinderbetreuung ist möglich.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Termin: 15. und 16.November 2018

Veranstalter:Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

Ort: Berlin

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?

Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagung konnten wieder namhafte ReferentInnen verpflichten werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen! Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (KiJu), Hamburg, dem Hamburger Senat, der Ev. Lutherische Kirche in Norddeutschland, der HAG | Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) versteht sich als Fachverband der Familienzentren in der Bundesrepublik Deutschlands. Seine Ziele sind die Entwicklung bzw. Umsetzung von Qualitätsstandards für Familienzentren, ohne deren Vielfalt einzuschränken, die bundesweite fachliche Entwicklung und Vernetzung sowie die Vertretung der Anliegen von Familienzentren gegenüber Politik und Gesellschaft.

Nähere Informationen zum Bundesverband finden Sie unter www.bundesverband-familienzentren.de.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.04.2018

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.04.2018

Die Bundesregierung plant die Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus durch das Onlinportal „ElterngeldDigital" künftig zu vereinfachen. In einer Stellungnahme begrüßt das ZFF die Maßnahme, weist aber darauf hin, dass auch der Zugang zu anderen Familienleistungen erleichtert werden muss – in einem guten Mix aus Online-Angebot und Offline-Struktur!

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

AKTUELLES

Für alle, die einen aktuellen Fortbildungs- und Beratungsbedarf haben, wirdam 30.05.18 von 9.00 – 16.30 Uhrin eine (kostenlose)Fortbildung angeboten.

Das Thema ist: "Diskriminierende Einstellungen von Eltern in Kita und Familienzentren".

Infos und Anmeldung unter der Email post@licht-blicke.orgoder mobil 0177/ 6843959. Sie erhalten dannalle weiteren wichtigen Informationen zum Ort und Thema.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2018

SCHWERPUNKT I: Wechselmodell

14.03.2018Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zur Einführung eines Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern spricht sich das ZFF für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende und gemeinsam getrennt erziehende Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Nach der Trennung von Eltern ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gut begleitet und in ihrem Aufwachsen gestärkt werden. Wenn sich ehemalige Paare dazu entscheiden, hierfür gemeinsam zu sorgen, verdient das Respekt und Anerkennung. Aus Sicht des ZFF braucht es aber mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Dazu gehören die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schon ab Beginn des Familienlebens, eine bessere Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs im Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht, der Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für Trennungsfamilien sowie qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren.“

Zu einer rechtlichen Vorrangstellung eines Wechselmodells erklärt Reckmann weiter:

„Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in allen Lebensbereichen: von der Kitaplatzwahl über den Besuch von Elternabenden bis hin zur emotionalen Begleitung in Pubertät und bei der Berufswahl. Dies fordert ein hohes Maß an elterlicher Kooperation und Konfliktfähigkeit, die nicht in allen Trennungsfamilien vorhanden ist. Darüber hinaus haben auch Kinder nach einer Trennung der Eltern vielfältige Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Umgangsmodelle gewährleistet werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir die rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells ab und fordern die Anerkennung der Vielfalt von Trennungsfamilien.“

Unser Positionspapier zum Wechselmodell „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.03.2018

Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt.

Eine Trennung oder Scheidung ist für Eltern und Kinder nicht einfach. Um sich einvernehmlich und ohne Hilfe des Familiengerichts auf ein dem Kindeswohl entsprechendes Modell zu einigen, braucht es eine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Da dies gerade im Trennungsfall oft schwierig ist, muss für Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Beratungstermine beim Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einem qualifizierten freien Träger muss es ohne lange Wartezeiten geben, damit sich die Fronten der Eltern bei einer Trennung nicht immer weiter verhärten.

Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.

Kinder nicht belasten

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.

Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.

Verbindliche Qualitätsstandards für FamilienrichterInnen

Kommt es zu familiengerichtlichen Verfahren, ist es wichtig, dass die GutachterInnen eine (sozial-) pädagogische Berufsqualifikation oder entsprechende Zusatzqualifikation haben. Ebenso wichtig sind die Standards bei den Verfahrensbeistandsschaften, die im Streitfall die Kinder vertreten. FamilienrichterInnen tragen eine hohe Verantwortung in hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und komplexen Kinderschutzverfahren. Sie brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es etwa für InsolvenzrichterInnen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen gibt, als für FamilienrichterInnen. Diese Qualifikationsanforderungen müssen verbindlich gesetzlich geregelt werden und es sind dafür entsprechende Einrichtungen und Ressourcen bereit zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

„Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder. Daher sind wir gegen eine Festschreibung als Regelfall. Es kommt immer auf eine Analyse des Einzelfalls an“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Das Wechselmodell kann für viele Familien das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf einigen. Wenige hochstrittige Fälle landen vor Gericht. Wir wollen Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig.“

Den Antrag „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ können Sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, hatsich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018, beschäftigt. Die FDP-Fraktion (19/1175) und die Fraktion Die Linke (19/1172) haben dazu Anträge vorgelegt, die der Bundestag nach 45-minütiger erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat.Die Linke hätte die Federführung für ihren Antrag lieber beim Familienausschuss gesehen, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichenWohnsitz,zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.

Die Debatte im Bundestag steht Ihnen hier als Podcast zur Verfügung.

Quelle: Information Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungskinder gelten soll. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion eingebracht. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sieht diese Forderung kritisch. Zwar kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse des Kindes sein, als gesetzlicher Regelfall ist es aber ungeeignet.
Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Damit es gelingen kann, sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: Das Wechselmodell muss auch der Wunsch des Kindes sein, die Eltern müssen trotz der Trennung gut miteinander kommunizieren können, in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten für Doppelanschaffungen zu tragen.
Für den DKSB ist klar: Oberste Priorität bei allen Trennungs- und Scheidungsprozessen muss stets das Wohl des Kindes haben. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes: „Kinder wollen regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht in einen Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Sie müssen altersgerecht darüber aufgeklärt werden, was es konkret für sie bedeutet, ein Wechselmodell zu leben und bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Dabei müssen die Wünsche des Kindes ernst genommen werden.“
Gerade in hoch konfliktbehafteten Trennungssituationen ist die für ein Wechselmodell notwendige Gesprächs- und Aktionsbasis oft nicht vorhanden. So hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass ein Wechselmodell nicht geeignet ist, die notwendige Kommunikation zwischen den Eltern herzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 15.03.2018

Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!

Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: „Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die – wesentlich teurere – Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.

„Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken“, so Biehn. „Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. „Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt.“

Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 14.03.2018

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Anlässlich des am Sonntag stattfindenden Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf allen Ebenen zu bekämpfen und so langfristig zu beseitigen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde in der letzten Legislatur ein Lohngerechtigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses sichert Frauen (und Männern) in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrechts über Kriterien der Bezahlung zu. Der Anspruch ist seit Januar 2018 in Kraft.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Frauen gelten. Zwar hat sich das kürzlich in Kraft getretene Lohngerechtigkeitsgesetz die Bekämpfung dieser Lohnlücke zum Ziel gesetzt, es geht aber leider an der Realität vieler Frauen vorbei. So arbeitet ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen und kann so nicht vom individuellen Auskunftsrecht profitieren. Wir fordern daher ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Daneben warten wir weiter auf die Umsetzung des schon lange angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.03.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2017 Frauen noch immer 21 Prozent weniger als Männer. „Deutschland muss endlich einen Schritt in Richtung Moderne gehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der massiven Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Equal Pay Day am 18. März sei eine gute Möglichkeit, Bilanz zu ziehen: „In Sachen Gleichstellung ist Deutschland ein Entwicklungsland Von Gerechtigkeit keine Spur“, kritisiert Stadler.

Noch viel zu häufig führten Schwangerschaft und Elternzeit zu deutlichen „Lohnstrafen“ für Frauen. Der AWO Bundesvorsitzende fordert deshalb endlich echte Reformen: „Wir brauchen nicht nur Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Tarifverträge, sondern Arbeitszeitmodelle, die auch die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Solange es auf der Führungsebene so wenige Frauen gibt, wird sich auch an der unterschiedlichen Bezahlung nichts ändern.“

Gleichzeitig fordert Stadler die Rücknahme von Anreizen, die das alte Rollenmodell in Familien zementieren. „Vor allem das Ehegattensplitting, das die geringer Verdienenden beim Steuerabzug schlechter stellt, muss weg“, betont Stadler. Im bisherigen Steuer- und Sozialsystem lohne eine volle Berufstätigkeit von Frauen selten. „Der so häufig und absolut zu Recht geforderte Ausbau der Kinderbetreuung auch von Schulkindern ist nur einer der notwendigen Schritte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Mindestens genauso wichtig ist es, an den politischen Stellschrauben zu drehen“, betont Stadler abschließend.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von aktuell 21 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 16.03.2018

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Achelwilm weiter: „Während Island kürzlich mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung – genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen – beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.

Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die Koalition einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.03.2018

Am 18. März ist Equal-Pay-Day – der „Tag für gleiche Bezahlung“ von Frauen und Männern. Er markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden, arbeiten Frauen quasi bis zum 18. März umsonst – und das für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt konsequent abbauen – gleich zu Beginn mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

„Es ist ungerecht, dass Frauen für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit am Ende des Monats 21 Prozent weniger in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen. Und das hat weitreichende Folgen. So erzielen Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger Einkommen und bekommen obendrein noch weniger Rente.

Mit der Einführung des Mindestlohns, dem Gesetz für Entgelttransparenz und der gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir bereits wichtige Schritte hin zu mehr Entgeltgleichheit erreicht. Klar ist aber auch: Es gibt nicht das eine Gesetz, das die Lohnlücke auf einen Schlag schließt.

Mit den Verabredungen im gerade erst unterzeichneten Koalitionsvertrag werden wir den eingeschlagenen Weg des Lückenschlusses beim Lohn fortsetzen. Wir stärken die Tariflöhne in der Pflege und bauen finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen ab. Da über 85 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche weiblich sind, kommt dies vor allem Frauen zugute. Der öffentliche Dienst soll Vorbild sein. Dort sollen bis zum Jahr 2025 in Leitungsfunktionen genauso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Und gleich zu Beginn werden wir das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg bringen. Das ist ein großer Schritt nach vorn, denn endlich haben Frauen und Männer die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder auf die vorherige Arbeitszeit aufzustocken – und nicht länger in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben. Außerdem honorieren wir mit der Einführung der Grundrente die Lebensleistung vieler Frauen und bekämpfen damit Altersarmut.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der Equal-Pay-Day in Zukunft auf den 1. Januar fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Zum diesjährigen Equal Pay Day am 18. März erklären UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

"Der Gender Pay Gap ist unverändert groß. Das macht ein Blick auf die neuesten Zahlen deutlich: es sind immer noch 21 Prozent, die Frauen weniger als Männer verdienen. Die Bundesregierung darf diese Ungerechtigkeit nicht einfach so hinnehmen. Die Frauenministerin muss als eine der ersten Amtshandlungen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz reicht nämlich nicht aus. Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos ist. Denn nur ein Bruchteil der Frauen hat ein Auskunftsrecht. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Sonst begehen wir den Equal Pay Day noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung einführen. In einem Antrag (19/1192) fordert sie eine entsprechende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erweise sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 15.03.2018

Entgelttransparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung. Fehlen Rechte für durchsetzungsstarke Akteur*innen zu ihrer Beseitigung, bleibt Transparenz folgenlos. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz versagt beides. Gerade hinsichtlich der von der EU-Kommission jüngst vorgeschlagenen Kernmaßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz besteht Nachbesserungsbedarf: Der auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten begrenzte Auskunftsanspruch kommt bei einem Großteil der Frauen nicht an, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, und legt zudem zu hohe prozedurale Voraussetzungen fest.

Sanktionen für Verstöße gegen die Berichtspflicht, die überdies nur große Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betrifft, fehlen. Das dem Grunde nach besonders aussichtsreiche Prüfverfahren zur Aufdeckung diskriminierender Entgeltstrukturen ist nicht verpflichtend ausgestaltet. Die Privilegierung tarifvertraglicher Entgeltregelungen durch eine "Angemessenheitsvermutung" ist europarechtswidrig. Tarifverträge wie auch ihre Umsetzung können zumindest mittelbar diskriminierend sein, die Beweislast dafür darf nicht der einzelnen Frau aufgebürdet werden. Vor allem aber kann es nicht weiterhin den einzelnen Beschäftigten überlassen bleiben, auf eigenes Risiko gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Hierfür ist ein Verbandsklagerecht dringend geboten, aber das fehlt im Entgelttransparenzgesetz.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Dieser Papiertiger muss dringend zu einem effektiven Gleichstellungsrecht umgestaltet werden. Auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber und Vereinzelung der Beschäftigten basierende Ansätze haben sich als nicht effektiv erwiesen, um Entgeltgleichheit herzustellen. Die Arbeitgeber müssen konsequenter in die Pflicht genommen werden. Das Warten auf die im Koalitionsvertrag für Juli 2019 vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist angesichts dessen offensichtlicher Schwächen nicht gerechtfertigt."

Allerdings sind auch über ein Entgeltgleichheitsgesetz hinaus gesetzliche Maßnahmen erforderlich, etwa in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In frauendominierten Branchen werden erheblich geringere Entgelte gezahlt als in männerdominierten, was erheblich zur Entgeltlücke beiträgt. Hier aber stellen weder das geltende europäische noch das nationale Recht eine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sollte die neue Große Koalition ihr Versprechen wahrmachen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar zu verbessern, würde dies einen Beitrag zu geschlechtergerechten Entgelten bedeuten.

Nicht zuletzt wirkt sich die Ausgestaltung von Sozialabgaben und Steuern in vielfältiger Weise auf das letztlich verfügbare Einkommen aus. Beispielsweise kommen Steuervergünstigungen häufig nur in hohen Einkommensgruppen an und orientieren sich an typisch männlichen Erwerbsmustern. "Entgeltgleichheit darf sich nicht nur am Bruttoeinkommen bemessen, sondern muss auch das Nettoeinkommen im Blick behalten", so Präsidentin Wersig. "Daher sollte künftig neben dem Gender Pay Gap, der sich am Bruttostundenlohn orientiert, auch ein am Nettoeinkommen orientierter Gender Pay Gap, ein sogenannter Gender Netto Pay Gap, berechnet werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.03.2018

Der 18. März ist das offizielle Datum für den diesjährigen Equal Pay Day. Es signalisiert, dass die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland seit langem bei rund 21 Prozent klafft. Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen. Der Weg zur Entgeltgleichheit muss aus Sicht des Deutschen Frauenrats daher von wirksameren Gesetzen begleitet werden.

„Denn das neue Entgelttransparenzgesetz reicht nicht aus, um dem Gender Pay Gap entgegen-zuwirken. Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden,“ sagt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Dieses Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Darüber hinaus muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich ein Verbandsklagerecht verankert werden, dass Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen.

„Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt ihr Recht zu erstreiten. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles Problem. Es sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir grundsätzlich verändern müssen“, so Lisi Maier.

Dreh- und Angelpunkt für eine geschlechtergerechte Bezahlung ist, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Das ist auch die zentrale Empfehlung aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit gleichermaßen miteinander vereinbaren können. Außerdem muss die professionelle Sorgearbeit – wie sie tagtäglich beispielsweise von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet wird– aufgewertet und endlich angemessen bezahlt werden.

„Die rücksichtslose Delegation der unbezahlten Sorgearbeit an Frauen wirkt sich direkt auf die Bezahlung professioneller Sorgearbeit aus. Denn was in der Familie ‚umsonst‘ geleistet wird, kann im Beruf keinen angemessenen ökonomischen Wert erzielen. Der Gender Pay Gap drückt also die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus. Und daher sind wir im Deutschen Frauenrat davon überzeugt, dass es ohne geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit keine Entgeltgleichheit geben wird – und umgekehrt“, so die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. vom 16.03.2018

Equal-Pay-Day am 18. März -Weibliche Arbeit weniger wert? Neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap

Bis zum 18. März arbeiten Frauen in diesem Jahr umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. Anlässlich des "Equal Pay Day" präsentieren das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf einer Tagung am 16. März am Campus Duisburg neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap.* Ein zentraler Befund: In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird meist schlechter gezahlt als in "männerdominierten" Berufen – auch wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Und höhere Anforderungen und Belastungen gehen in "Männerberufen" mit stärkeren Lohnzuwächsen einher als in "Frauenberufen".

Die Ursachen der Verdienstlücke sind vielfältig und wurden stellenweise statistisch noch nicht ausreichend untersucht. Um die Bewertungen und Bezahlungen weiblicher Erwerbsarbeit statistisch kritisch zu hinterfragen, haben die Forscherinnen von IAQ und WSI in Anlehnung an ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungsverfahren (Paarvergleich aus dem eg-check) den "Comparable Worth-Index" (CW) entwickelt, der bei der Arbeitsbewertung nicht nur Wissen und Können erfasst, sondern z.B. auch Verantwortung für Andere oder psycho-soziale und physische Arbeitsanforderungen berücksichtigt. Der "CW-Index" ist ein Messinstrument, mit dem statistisch die Anforderungen und Belastungen in Berufen geschlechtsneutral verglichen werden können.

Die Analysen zeigen, dass insgesamt die Anforderungen und Belastungen in "Frauenberufen" geringer entlohnt werden als in "Männerberufen" und auch die Arbeitsleistung von Frauen im Allgemeinen geringer honoriert wird als die von Männern. "Hier können wir erstmals statistisch nachweisen, dass weibliche Erwerbsarbeit von systematischen Abwertungen betroffen ist, d.h. gemessen an ihren Anforderungen und Belastungen vergleichsweise geringer entlohnt wird als männliche Erwerbsarbeit", stellt die IAQ-Forscherin Sarah Lillemeier fest. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt 2 "Männerberufe" (Kraftfahrzeugführer, Lkw- und Busfahrer), die im Vergleich mit gleichwertigen "Frauenberufen" geringer entlohnt werden.

– Bewertung und Bezahlung per Tarifvertrag schützt – Tendenziell nimmt die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit denselben oder vergleichbaren beruflichen Anforderungen und Belastungen mit steigendem Anforderungsniveau zu. Die Tarifbindung der Beschäftigten verringert Unterschiede: "Wer tariflich entlohnt wird, ist meist besser dran. Denn dann fallen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen beruflichen Anforderungen und Belastungen deutlich geringer aus", stellt Dr. Christina Klenner vom WSI fest.

"Die Leistungen von Frauen und Männern sowie in "Frauen"- und "Männerberufen" werden am Arbeitsmarkt nicht gleichermaßen honoriert", kritisieren die Forscherinnen und weisen darauf hin, dass dieses Ergebnis nur schwer zu vereinbaren ist mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Legitimationsprinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dabei bestätigt sich die These der bestehenden Abwertung weiblicher Erwerbarbeit ("Devaluationshypothese") auch unter Berücksichtigung weiterer verdienstrelevanter Faktoren, wie beispielsweise der Arbeitszeit, der Berufserfahrung, der Tarifbindung und der Branchenzugehörigkeit der Beschäftigten. Unter Kontrolle dieser Faktoren führt die Zunahme der beruflichen Anforderungen und Belastungen (der CW-Index steigt um eine Einheit) zu je einem Verdienstzuwachs von mehr als 6 Prozent bei den Männern und weniger als 5 Prozent bei den Frauen (siehe auch die Abbildung im Anhang der PDF-Version dieser PM; Link unten).

In vielen weiblich dominierten Bereichen wie Erziehung und Pflege sind die beruflichen Anforderungen und Belastungen vergleichsweise hoch, gleichzeitig fallen die Verdienste dort geringer aus. Legt man den "CW-Index" als Maßstab an, haben die Beschäftigten in der größtenteils von Frauen ausgeübten Altenpflege vergleichbar hohe Anforderungen und Belastungen zu bewältigen wie die in den männlich dominierten IT- und Technikberufen. Allerdings bekommen die Beschäftigten in der Altenpflege durchschnittlich nur 14,42 Euro pro Arbeitsstunde und die Beschäftigten im Technik- und IT-Bereich zwischen 25,72 Euro und 27,92 Euro. "Hier gibt es einen ganz zentralen politischen Handlungsbedarf, der insbesondere die Aufwertung der gesellschaftlich hoch relevanten personennahen Dienstleistungen zum Ziel haben sollte", fordert IAQ-Direktorin Prof. Dr. Ute Klammer.

*Zur Tagung: "Frauenverdienste – Männerverdienste", u.a. mit der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, laden wir Journalistinnen und Journalisten herzlich ein. Das Programm als PDF finden Sie hier. Anmeldungen bitte an presse@boeckler.de

Die PM mit Grafik als PDF steht hier zum Download bereit.

Basisdaten zur Entgeltungleichheit finden Sie hier im WSI-GenderDatenPortal.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.03.2018

Am 18. März ist Equal Pay Day, ein Tag, der zeigen soll, wie viel weniger Frauen im Vergleich zu Männern verdienen. Durchschnittlich sind es 21 % weniger – und das ohne signifikante Veränderung in den letzten Jahren! Der Equal Pay Day markiert also den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch noch für das Vorjahr arbeiten, um auf das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu kommen.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und hat den BPW bereits Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass -so gut die Kampagnenarbeit auch sei- es wichtig wäre, endlich an den Kern, an die Wurzel des Übels der Lohn- und GehaltsUNgleichheit zu gehen: „Die Grundlage der Lohn-und Gehaltsungerechtigkeit ist doch, erst mal zu wissen, worüber wir sprechen. Wir brauchen Transparenz der Gehälter und Löhne und ein Ende der Tabuisierung. Über Geld spricht man nicht, frau schon!“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day. Frauen erzielen weniger Einkommen v.a. aufgrund ihrer Berufswahl, ihren familienbedingten Auszeiten und weil sie häufiger wegen Kindererziehung, und -betreuung oder Angehörigenpflege in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet auch, dass Frauen aus diesen Gründen pro Stunde weniger verdienen, weil z.B. noch immer eine Präsenz- und Verfügbarkeitskultur vorherrscht die selten Führen in Teilzeit unterstützt, oder nach Elternzeit oder in Teilzeit nicht im gleichen Maße Weiterbildung angeboten oder auch befördert wird. Berücksichtigt man ein ganzes Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Gemäß einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation, ist doch die Rente ein Spiegel der Erwerbsleistung anstelle der Lebensleistung“, so Cornelia Spachtholz,Initiatorin des Equal Pension Day. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich ca. 53%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt, wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, ob unbereinigt oder bereinigt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer und die Abrechnung kommt nach dem Erwerbsleben mit der Rente. Für die Einkommensunterschiede gibt es vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“,
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren ohne Angst auf Karriereaus (Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit),
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • bundeseinheitliche Bildungsstandards zur Chancengleichheit aller Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Gender Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen geleistet wird und meist schlecht bezahlt ist.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung und Begrenzung der Familienmitversicherung für Ehepartner*innen – um Fehlanreize zu beseitigen
  • und anstelle des Kindergeldes die Einführung einer Kindergrundsicherung, um kein Kind zurückzulassen und einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder zu leisten

„Unser Wunsch an die neue Bundesregierung: Es wird Zeit, dass die Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik und Wirtschaft endlich zukunftsweisend die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Gleichstellungsberichte der Bundesregierung aus 2011 und 2017 umsetzen und an einem Strang ziehen – für alle Beschäftigten: also auch für Frauen und insbesondere für berufstätige Mütter! “, fordert Cornelia Spachtholz mit Nachdruck.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 16.03.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey und Bildungssenatorin Scheeres zu Besuch in der Kita „Abenteuerland“ in Marzahn-Hellersdorf

Gute frühe Bildung und Betreuung eröffnet Kindern bessere Chancen – und die Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. Davon hat sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute ein eigenes Bild gemacht. Gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin, Sandra Scheeres besuchte sie die Kita „Abenteuerland“ im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Einrichtung mit insgesamt 140 Kindern wird als Sprach-Kita im Rahmen des gleichnamigen Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey betonte: „Im Kitaalter wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, deshalb muss die Qualität in den Kitas auch gut sein. Es geht darum, dass Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, egal, ob sie in einer reichen oder armen Familie geboren sind, ihren Weg machen können. Mit dem Gesetz für mehr Kitaqualität werden wir die Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Wir brauchen aber zugleich mehr Anerkennung, besseres Gehalt und eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher. Es kann nicht sein, dass junge Leute, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen, sich die Frage stellen müssen, ob sie sich das leisten können. Deshalb setze ich mich für eine Fachkräfteoffensive ein, die von Bund und Ländern getragen wird.“

Bildungssenatorin Scheeres unterstrich: „40.000 neue Kita-Plätze, Verbesserungen beim Personalschlüssel und die Abschaffung der Gebühren – das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren im Kita-Bereich sehr viel erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, möglichst mit dem Bund an unserer Seite. Berlin hat das Fachkräfte-Thema schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey hier gleich zu Beginn ihrer Amtszeit so klar Position bezieht.“

Auch im Gespräch mit der Leitung und Beschäftigten der Kita „Abenteuerland“ wurde deutlich, wie wichtig eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist – gerade für benachteiligte Kinder. Neben der sprachlichen Förderung ist die Kita „Abenteuerland“ bewegungsorientiert und experimentierfreudig ausgerichtet. So gibt es hier eine Bewegungsbaustelle, einen Sportraum, Lernwerkstätten und Bereiche zum Experimentieren für die Kinder. Im Kita-Garten befindet sich zudem ein Gewächshaus, in dem die Kinder Gemüse anbauen und ernten können. Denn in dieser Kita wird auch auf ein „gesundes Aufwachsen“ der Kinder sehr viel Wert gelegt.

Gute frühe Bildung und Betreuung kann Kindern bessere Chancen vermitteln. Zuallererst trifft dies auf benachteiligte Kinder zu. Und dabei gilt: Je früher die Förderung einsetzt, desto besser! Gute Kindertagesbetreuung legt den entscheidenden Grundstein für die Bildungsbiographie, die Schule baut darauf auf.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 bis Ende 2020 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.03.2018

Bundesfamilienministerium und Bundesagentur für Arbeit feiern 10 Jahre Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Seit dem 8. März 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Wiedereinsteigende bei der Rückkehr in das Berufsleben mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“.

Im Fokus des Aktionsprogramms stehen Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen haben, um Kinder zu betreuen oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Nach einer solchen Familienphase ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Hürden versehen. Für diesen Prozess bietet „Perspektive Wiedereinstieg“ seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Unterstützungsangebote.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den vergangenen 10 Jahren viele Frauen und Männer bei einem perspektivreichen Wiedereinstieg unterstützen konnten“, so Dr. Ralf Kleindiek Staatssekretär im BMFSFJ. „Wir werden als Bundesfrauenministerium auch weiter Wiedereinsteigende bei einer ausbildungsadäquaten und möglichst vollzeitnahen Rückkehr in das Berufsleben unterstützen. Dabei legen wir auch einen Schwerpunkt auf die verbesserte Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und der Verantwortung für zu pflegende Angehörige oder Freunde“, betont Dr. Ralf Kleindiek, „denn immer mehr Menschen steigen aus diesen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Und wir werden auch weiter für eine zeitliche Entlastung beim Wiedereinstieg durch die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen werben“, so der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. „Damit wird gleichzeitig die legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen, gefördert.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung der Initiative angesichts des wachsenden Bedarfs an Fachkräften: „Seit 10 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die Perspektive Wiedereinstieg. „Frauen und Männer, die nach einer Familien- oder Pflegezeit zurück in den Beruf möchten, auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird angesichts des kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarfs in Deutschland immer wichtiger. Diese Menschen stellen ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar: Sie bringen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung mit; darauf bauen wir auf. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit spielen mit ihren Beratungsangeboten dabei eine besondere Rolle.“

Auf der Plattform www.perspektive-wiedereinstieg.de werden seit März 2008 umfangreiche Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg bereit gehalten. Monatlich erfolgen ca. 300.000 Zugriffe auf diese Informationsplattform, die Wiedereinsteigende wie ein Lotse durch den Wiedereinstiegsprozess führt. Da der Wiedereinstieg komplex ist und viele Lebensbereiche berührt, richtet sich das Lotsenportal nicht nur an Wiedereinsteigende, sondern auch an ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Unternehmen.

Seit März 2009 gibt es auf dem Lotsenportal einen Wiedereinstiegsrechner, mit dem sich in 4 einfachen Schritten berechnen lässt, dass sich der Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt. Die XING-Gruppe: „Perspektive Wiedereinstieg: Klick Dich rein – für neue Wege“ bietet Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Wiedereinsteigenden sowie Kontakte zu Unternehmen und ist ebenfalls über das Lotsenportal zu erreichen.

Herzstück des Aktionsprogramms sind die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Projekte. Deren Projektträger begleiten und unterstützen bundesweit Wiedereinsteigende und beziehen dabei Unternehmen in ihre Netzwerke ein.

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Im aktuellen ESF-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ beraten und coachen seit Juli 2015 Projektträger an 22 Standorten bundesweit Wiedereinstiegsinteressierte. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unterstützen die Projektträger einen qualitativen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg. Eine Liste mit den Standorten finden Sie hier.

Mit „PWE@online“ werden den Wiedereinsteigenden hier außerdem innovative Module der online-Qualifizierung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie sich örtlich und zeitlich flexibel weiterbilden und digitale Arbeitsformen erproben können.

Eine 2. Förderphase des ESF-Programms ist ab 01.01.2019 geplant. Für die aktuelle ESF-Förderperiode stellt das BMFSFJ im Zeitraum von 2015 bis 2021 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die innovativen Ansätze des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem United Nations Public Service Award (2013), dem Comenius Siegel (2014) und beim Global Summit of Women (2015).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmfsfj.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.wiedereinstiegsrechner.de

www.esf.de/pwe

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2018

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Freibeträge für Kinder:Informationen ab sofort in sechs EU-Fremdsprachen

In Deutschland leben gut vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Häufig bestehen jedoch sprachliche Hürden, sich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahmen von Familienleistungen oder steuerlichen Freibeträgen zu informieren.

Das Bundesfamilienministerium bietet deshalb in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab sofort Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Die Informationen werden auf der Internetseitewww.bundesfamilienministerium.dein der Mediathek neben Deutsch zukünftig in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch bereitgestellt. Erklärt werden die FamilienleistungenKindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Künftig sollen weitere Leistungen für Familien, beispielsweise das Elterngeld, in den genannten EU-Sprachen erklärt werden.

Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf Youtube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenzby-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfenfür nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Die fremdsprachigen Playlists auf Youtube sind unter folgenden Links zu finden:

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zu Berichten über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

„Wenn sich die ersten Meldungenüber den Entwurfzur Neuregelung des Familiennachzugs bewahrheiten, dann wird es noch schlimmer, als befürchtet.

Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können. Minister Seehofer erreicht mit dem Gesetzentwurf das Gegenteil dessen, was gute Integration möglich macht.

Sollte es eine Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei. Es dauert seine Zeit, bis Sprache erlernt wird und Abschlüsse anerkannt werden.Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert.

Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken.

Als Grüne bleiben wir dabei: Das Grundrecht auf Zusammenleben der Familie gilt nicht nur für Deutsche.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Kindern in Hartz IV-Bezug erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Hartz IV aufzuwachsen, ist wieder gestiegen und erreicht mit über zwei Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug einen desaströsen Höchststand. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch die sinkende Arbeitslosenzahl hat die hohe Kinderarmut verringert. Es braucht neue politische Antworten zur Beseitigung der Kinderarmut. Die Große Koalition macht jedoch da weiter, wo sie 2017 aufgehört hat: statt gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gibt sie Geld mit der Gießkanne aus. Die geplante Kindergelderhöhung geht an armen Familien vorbei, denn das Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Die Reform des Kinderzuschlags bleibt halbherzig.

Deutschland braucht eine Regierung, die die Bekämpfung von Kinderarmut endlich ernst nimmt und Kinderarmut beseitigt. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Hartz IV-Regime des Förderns und Forderns. Wir brauchen ein neues System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, welches ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellt und Teilhabe für alle Kinder garantiert. Wir Grüne fordern daher die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung, die Kinderarmut wirksam reduziert

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Seit einem halben Jahr dürfen Lesben und Schwule inDeutschland heiraten.Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, queerpolitische Sprecherin und Sprecher:

„Seit einem halben Jahr genießen lesbische und schwule Paare die Eheschließungsfreiheit, die ihnen vorher verwehrt war. Seit einem halben Jahr dürfen sie sich, wie heterosexuelle Paare auch, das gleichberechtigte Ja-Wort geben. Tausende haben es seitdem getan. Damit wurde die Verheißung des Grundgesetzes nach gleichen Rechten für alle wahr – 30 Jahre nach den ersten Forderungen seitens mutiger Aktivisten und den Grünen. Gleichwohl ist nichts davon eingetreten, wovor die Gegnerinnen und Gegner immer gewarnt haben: Niemandem wurde etwas weggenommen, die deutschen Ehen und Familien fallen nicht auseinander, die Geburtenrate ist nicht gesunken. Vielleicht ein guter Moment, sich für die jahrelange Verleumdungskampagne zu entschuldigen?“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2018

"Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will, muss sie auch im Parlament handeln. Sonst werden vor allem Frauen den schönen Worten keinen Glauben mehr schenken."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2018

Zur Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe am 12. März, die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern erarbeiten soll, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

"Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe resultiert aus einem interfraktionellen Antrag, der im vergangenen Juni einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und der aus einer Initiative der Grünen Bundestagsfraktion hervorging.

Wenn Eltern psychisch krank werden, hatdas Auswirkungen auf die ganze Familie. Kinderpsychisch kranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld undqualifizierte Hilfe angewiesen.Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig alleine. Das erhöht ihr Risiko, später selbst an einer psychischen Störung zu erkranken. Es fehlt an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen. Experten gehen immerhin von drei bis vier Millionen betroffenen Kindern in Deutschland aus.

Deshalb ist es so wichtig, dass die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe jetzt endlich substanzielle Vorschläge erarbeitet, um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig, effektiv und passgenau zu verbessern.

Seit dem Bundestagsbeschluss ist schon viel Zeit vergangen und der im Antrag genannte Stichtag zur Vorlage des Berichts am 1. Juli 2018 wird nicht mehr zu halten sein. Wir appellieren deshalb an die zuständigen Ministerien nun möglichst zügig einen Bericht vorzulegen und dem Bundestag zuzuleiten. Wir werden den Prozess auf jeden Fall aufmerksam begleiten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2018

„Jedes Kind in Armut ist ein Kind in Armut zu viel. Zwei Millionen Kinder in Hartz IV sind beschämend. Der Kampf gegen Kinderarmut muss zur Chefsache werden, denn jedes Kind verdient es, die gleichen Chancen im Leben zu haben“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Wir werden die neue Bundesfamilienministerin an den Ergebnissen bei der Bekämpfung von Kinderarmut messen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, systematisch Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen und auf ihre Fähigkeiten in Zukunft zu verzichten. Hartz IV bleibt ein menschenunwürdiges System, welches die Bundesregierung dazu nutzt, Menschen in Armut zu parken und in Billigjobs zu bringen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sinnvollen und gut bezahlten Jobs."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

„Die Forderungen der Arbeitgeberverbände, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen, stellen massive Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten dar. Hierbei wird die Digitalisierung als Drohkulisse missbraucht, um auf die Politik Druck auszuüben“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Tatti weiter:

„Die Behauptung, das heutige Arbeitszeitgesetz sei starr, ist schlicht unwahr und geht an der betrieblichen Praxis komplett vorbei: Zig Betriebsvereinbarungen zu Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtsystemen belegen, dass Flexibilität in den Betrieben bereits gelebt wird. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist weder notwendig noch im Interesse der Beschäftigten. Sie birgt stattdessen das gravierende Risiko, dass Arbeitgeber immer stärker in die Freizeit der Beschäftigten eingreifen, gerade weil online jederzeit hier und da Arbeit erledigt werden kann, selbst von zu Hause aus. Eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit wäre die Folge. Beschäftigte müssen ein Recht auf Feierabend haben, damit ungestörte Zeit für sich, Erholung und die Familie bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Das Bundesjustizministerium hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. In einer Unterrichtung des Bundestages (19/1450) heißt es, die Ergebnisse des dem Bericht zugrunde liegenden Forschungsprojekts zeigten zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag waren, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Aus dem Bericht ergebe sich daher zunächst kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nach Artikel 6 des Gesetzes hat das Bundesjustizministerium dem Bundestag einen solchen Bericht vorzulegen. Mit der Evaluierung sollte geprüft werden, ob sich die 2013 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung, die seinerzeit ein Kompromiss zwischen zwei intensiv diskutierten Regelungsmodellen war, bewährt hat. Mit dem Forschungsvorhaben zum Thema "Auswertung der Sondererhebung zu § 1626a BGB in Verbindung mit § 155a FamFG zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" hatte das Ministerium die Evangelische Hochschule Nürnberg beauftragt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Rüge durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2009 und der diesem folgende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (1 BVR 420/09).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 06.04.2018

Mit dem Scheineheverdacht bei Familiennachzugsverfahren befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1485). Viele binationale Paare begegneten dem Problem, dass Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifelten. So werde bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen zwei Ausländern unterschiedlicher Nationalität oft unterstellt, dass die Ehe nur zum Zweck des Erwerbs eines Aufenthaltstitels geschlossen worden sei.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem, wie viele Visumsanträge zum Ehegattennachzug 2017 gestellt wurden und wie viele abgelehnt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 05.04.2018

Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort (19/1222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/945) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018

Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.
Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 26.03.2018

Studie vergleicht Einkommen und Mieten in 77 Städten

In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen

In den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf). Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen "Versorgungslücken" wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend. Schaut man auf die Bundesländer, ist das Defizit im bevölkerungsstärksten Land Nordrhein-Westfalen mit knapp 550.000 Wohnungen am größten, gefolgt von Berlin, Bayern (rund 192.000), Baden-Württemberg (rund 156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000) (Einzeldaten für alle Städte im Datenblatt zur PM sowie Daten für alle Bundesländer Karte 12 in der Studie; beides unten verlinkt).

In der Untersuchung gleichen Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt die jeweiligen Einkommen von Großstadthaushalten und das lokale Angebot an Mietwohnungen miteinander ab. Auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus 2014 liefern sie detaillierte Zahlen für alle deutschen Großstädte. Trotz stärkerer Neubautätigkeit dürfte die Versorgungslücke derzeit weiter wachsen, warnen die Wissenschaftler. Denn die Angebotsmieten bei Neuvermietung sind in fast allen Großstädten höher als die Bestandsmieten "und bieten keinen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung in den Großstädten", konstatieren die Forscher Dr. Henrik Lebuhn, Dr. Andrej Holm, Stephan Junker und Kevin Neitzel. Um die Lücke bei bezahlbaren Wohnungen zu verkleinern, sei es sehr wichtig, das Angebot an Kleinwohnungen mit Nettokaltmieten von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter stark auszubauen. "Das ist nur durch eine deutliche Stärkung des sozialen Wohnungsbau möglich", betonen die Wissenschaftler. "Dazu müssen einerseits weitaus mehr Sozialwohnungen als in den vergangenen Jahren neu entstehen. Andererseits muss auch die Sozial- und Mietpreisbindung im Wohnungsbestand wieder ausgeweitet werden." Dazu könnten beispielsweise öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.

Die Forscher hatten in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung vom September 2017 bereits ermittelt, dass vier von 10 Großstadt-Haushalten in Deutschland mindestens 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttokaltmiete – das heißt, inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten – zahlen müssen. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In der neuen Studie widmen sich die Forscher nun dem "harten Kern" der aktuellen Wohnungsnot. Dazu leuchten sie die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot aus, die sich im vorhandenen Wohnungsbestand auch theoretisch nicht schließen ließe – indem man etwa alle Haushalte in einer Stadt zu einem Stichtag in die in Puncto Größe und Miethöhe für sie am ehesten passende Wohnung umziehen ließe. Selbst unter diesen – faktisch unrealistischen – "Idealbedingungen" bleiben in den Großstädten 1,9 Millionen Haushalte mit etwas über zwei Millionen Personen übrig, die keine finanziell passende Unterkunft finden und auf Wohnungen ausweichen müssen, die eigentlich einen zu hohen Mietpreis pro Quadratmeter haben und/oder zu groß sind. Daher müssen diese Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete (inklusive Neben- und Heizkosten) ausgeben und sind dadurch überlastet. Sozialtransfers und Wohngeld sind bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

Das etwas weiter gefasste Kriterium für finanzielle Überlastung legen die Forscher an, weil die betroffenen Haushalte meist ein verfügbares Einkommen von maximal 80 Prozent des deutschen Mittelwerts haben. Knapp 1,5 Millionen von ihnen verfügen sogar nur über maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens und gelten deshalb als armutsgefährdet. Das entspricht inklusive aller Sozialtransfers weniger als 1.1187 Euro (unter 60%: 890 Euro) monatlich bei einem Single-Haushalt oder 2.374 Euro (1.781 Euro) bei einem Drei-Personenhaushalt. Haushalten mit so geringen Einkommen bleibt absolut nur wenig Geld für die tägliche Lebensführung, wenn sie 30 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben müssen.

Da sich die Zahl von 1,9 Millionen Haushalten, für die bezahlbare Wohnungen fehlen, aus dem Mikrozensus 2014 ergibt und die Mieten seitdem weiter deutlich gestiegen sind, gehen die Forscher davon aus, dass die Lücke mittlerweile sogar noch größer ist.

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche deutschen Großstädte sich Angehörige bestimmter Einkommensklassen noch "leisten" können und welche nicht. So haben maximal 40 Prozent unter den armutsgefährdeten Haushalten in sämtlichen Millionenstädten, aber auch in zahlreichen anderen Orten wie Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen oder Darmstadt eine für sie bezahlbare Wohnung. Relativ entspannt ist die Situation nach den Mikrozensus-Daten lediglich in wenigen Städten, darunter Bottrop oder Ulm.

Unter Haushalten mit Einkommen von 60 bis 80 Prozent des Mittelwerts ist die "Versorgungsquote" generell höher. Doch auch von ihnen leben in Städten wie Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden, Münster, Hamburg, Darmstadt oder München maximal 75 Prozent in bezahlbaren Wohnungen.

Schaut man auf alle Haushalte mit Einkommen bis zum Mittelwert, ist es in gefragten Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster oder Aachen am schwierigsten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

*Andrej Holm, Henrik Lebuhn, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf

Datenblatt mit den zentralen Ergebnissen für alle 77 Großstädte: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_04_08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.04.2018

Im Jahr 2016 lebten 81% der zehnjährigen Kinder in Deutschland mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Geschwister am 10.April 2018 mitteilt, wächst damit ein Großteil der Kinder mit mindestens einer Schwester oder einem Bruder auf.

In einem Vergleich gegenüber 2006 blieb der Wert nahezu unverändert. Vor zehn Jahren lebten 82% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen.

Unterschiede zeigen sind hingegen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während 2016 im Osten nur 75% der zehnjährigen Kinder mit Bruder oder Schwester zusammenlebten, betrug der Anteil der Kinder dieses Alters mit Geschwistern im Westen 82%.

Unterschiede gibt es auch zwischen großen und kleinen Gemeinden. Während in kleinen Gemeinden bis 5000 Einwohner 83% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern lebten, lag dieser Wert in Gemeinden ab 500000 Einwohnern bei 78%.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen befragt, über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Verbindungen werden dabei nicht betrachtet. Über das Aufwachsen mit Geschwistern liefern die Lebensumstände von zehnjährigen Kindern daher gute Hinweise, weil jüngere Geschwister in der Regel bereits geboren sind und auch ältere überwiegend noch im elterlichen Haushalt leben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 09.04.2018

2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das waren 54 556 Babys oder 7 % mehr als 2015 (737 575). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Geborenen damit das fünfte Jahr in Folge und erreichte wieder das Niveau von 1996. In allen Bundesländern kamen 2016 mehr Kinder zur Welt als im Vorjahr. In den westdeutschen Flächenländern und in den Stadtstaaten stieg die Geborenenzahl durchschnittlich um 8 %, während sie in den ostdeutschen Flächenländern mit + 4 % etwas schwächer zunahm.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.03.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit dem Thema „Universal Health Coverage“ des diesjährigen Weltgesundheitstages am 07. April 2018 weist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hin, wie wichtig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. „Als Verband der freien Wohlfahrtspflege tritt die AWO in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen ein. Der Zugang zum Gesundheitssystem muss allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status möglich sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Die AWO fordert Leistungsverbesserungen, die insbesondere sozial benachteiligten Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Gesundheit darf nicht vom sozialen Status abhängen.“

Rechtlich besteht zwar eine Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürgerinnen und Bürger doch hat die Versorgungsforschung wiederholt nachgewiesen, dass soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung sowie Einkommen und Bildungsstand Einfluss auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben. Das bleibt nicht ohne Folgen für die gesundheitliche Situation sozial ohnehin schon benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Wie informiert ein Patient ist, in welchem Maße er seine Leistungsansprüche durchsetzt und was ihm durch den Arzt verordnet wird, hängt wesentlich vom sozialen Status des Patienten ab.

„Die AWO setzt sich ein für ein inklusives und interkulturelles Gesundheitssystem, dass sehr viel stärker als bisher die sozialen Lebenslagen berücksichtigt und gleichzeitig auf geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten eingeht“, fordert Döcker. Dazu gehören für die AWO beispielsweise Maßnahmen wie das Gesundheitssystem für Menschen ohne Krankenversicherung zu öffnen, wovon Menschen ohne Papiere profitieren könnten. Zudem müssen Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten. Auch für viele EU-Staatsbürger oder privat Versicherte ist das deutsche Gesundheitssystem zu schwer zugänglich. Weiterhin muss die gesundheitliche Versorgung von Straffälligen, z.B. durch eine freie Ärztewahl während der Haftzeit, verbessert werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, vor allem ohne Papiere, fordert die AWO die Erweiterung der Möglichkeiten, Gesundheitsleistungen anonym in Anspruch nehmen zu können.

Die WHO befürwortet zum Weltgesundheitstag, dass überall auf der Welt jeder Mensch Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können soll, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.04.2018

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Debatte um die Bezahlung von Kita-Erzieherinnen und Erziehern angestoßen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO begrüßt den Vorstoß von Dr. Giffey für eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern und hofft, dass hiervon mehr als nur eine Signalwirkung ausgeht. Diesen Beruf besser zu bezahlen ist mehr als überfällig. Im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen weit auseinander. Die Anforderungen an den Beruf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Kita-Fachpersonal wird dringend gebraucht. Die Fachkraft ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Betreuungsqualität und die hat einen Anspruch darauf, gut bezahlt zu werden.

Der Vorstoß der Ministerin betrifft somit gleich zwei zentrale Herausforderungen in Sachen guter Betreuung für Kleinkinder: Die Vergütung und den Fachkräftemangel. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Der Bund muss in die Pflicht und mehr Gelder für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Kommunen, Länder, Kitaträger und Eltern darf man damit nicht alleine lassen.

Als Trägerin von über 2.500 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben der wenig attraktiven Vergütung, ist die Ausbildung mit bis zu fünf Jahren deutlich zu lang und zu wenig praxisorientiert. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Nachteile.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die neue Bundesfamilienministern unmittelbar nach Amtsantritt, die Bezahlung und Betreuungsqualität von Kleinkindern in den Fokus stellt. Gerade in ihrem Eintreten für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ist dieser Vorstoß ein wichtiges Signal über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die AWO engagiert sich schon lange für ein Bundesqualitätsgesetz, das eine gute Betreuung von Kindern in der Kita sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 26.03.2018

Armut endlich wirkungsvoll bekämpfen / Bedürftige nicht gegeneinander ausspielen

Die AWO NRW kritisiert die aktuelle Diskussion um die Tafeln. Sie fordert die Politik auf, endlich zu handeln und Armut zu bekämpfen. Ansonsten drohe eine Eskalation der Situation. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, gegeneinander ausgespielt werden und aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität von Hilfen ausgeschlossen werden“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO in NRW.

„Die Politik hat das Thema Armut verdrängt. Es ist lange bekannt, dass die Situation vieler Menschen vor allem im Ruhrgebiet alarmierend ist.“

„Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es ist eine Schande, dass es hier überhaupt Menschen gibt, die nicht genug Geld haben, um sich und ihre Familien mit Nahrungsmitteln zu versorgen.“ Die AWO NRW fordert, die Regelsätze für Hartz 4‐Empfänger anzupassen. Diese sehen zurzeit für einen Ein‐Personenhaushalt und Alleinerziehende täglich 4,75 Euro für Essen und Getränke vor.

Der Wohlfahrtsverband fordert zudem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 572 Euro. Leidtragende seien vor allem Kinder. Besonders betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden. „Ein Fünftel aller Familien in NRW sind Ein‐Eltern‐Familien. 40 Prozent von ihnen leben von Hartz 4.“

Es werde höchste Zeit zu handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschärfe. Mit Blick auf die große Koalition fordert die AWO, die steigende Armut nicht weiter zu ignorieren. „Wir brauchen eine Sozialpolitik, die Bedingungen schafft, dass Menschen in unserem Land nicht mehr um abgelaufene Lebensmittel streiten müssen!“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBezirksverband Westliches Westfalen e.V.vom 07.03.2018

Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 03.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute im Labyrinth Kindermuseum in Berlin gemeinsam mit dem Schauspieler Dietmar Bär das neue PIXI-Buch „Nur mit Mama UND Papa!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf beide Elternteile“. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt sowie Kinderarmut das vierte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Kinder haben eigene Rechte, und diese sollten immer und überall geachtet werden. Dafür setze ich mich seit Langem international ein, aber auch hier in Deutschland müssen wir uns um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern. Deshalb freut es mich, dass das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen PIXI-Büchern schon Kindern im Kita-Alter ihre Rechte näher bringt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festlegten Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten, und alle Kinder sollten darüber Bescheid wissen“, sagt Schauspieler Dietmar Bär bei der Vorstellung des neuen PIXI-Buches im Labyrinth Kindermuseum in Berlin.

„Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich und sollten sich auch nach einer Trennung oder Scheidung dieser Verantwortung bewusst sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern ein Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen „Methoden für die Kitapraxis 4“, die sich den Themen Inklusion und Vielfalt, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle, widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkszeug, um Kinderrechte sowohl alltagsnah als auch altersgerecht mit den Kindern zu erarbeiten.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2018

Kindertageseinrichtungen sind nach eigener Auffassung auf gesellschaftliche Vielfalt gut vorbereitet und weitgehend in der Lage, alle Kinder unabhängig von Migrationshintergrund, Religion, Behinderung oder Familienform zu inkludieren. Dabei erschweren eng bemessene Personalschlüssel und Probleme bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs die Umsetzung gewünschter pädagogischer Aktivitäten wie einer verbesserten und intensiveren Zusammenarbeit mit Eltern, individuellen pädagogischen Angeboten für Kinder und Teamentwicklung. Unter engen räumlichen Bedingungen und defizitärer personeller Ausstattung leiden insbesondere Kinder, die auch aus dem familiären Umfeld weniger Bildungsressourcen mitbringen. Kinderarmut wirkt sich so doppelt negativ aus. Das sind die zentralen Ergebnisses des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" der Hochschule Rosenheim im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Hier muss mit verstärkter Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation entgegen gehalten werden", sagt Prof. Dr. Sabina Schutter von der Hochschule Rosenheim.

"Abstiegsängste und Ehrgeiz der Eltern bezogen auf ihre Kinder dringen direkt zu den Kitas durch, die Angst der Eltern vor dem Scheitern wächst und äußert sich als Druck auf die pädagogischen Fachkräfte. Zudem haben viele Einrichtungsleitungen Erfahrungen mit rechtsradikalen Familien. Da diese sich meist unauffällig verhalten gibt es insbesondere Unsicherheiten im pädagogischen Umgang mit deren Kindern. Mit den daraus resultierenden Anforderungen dürfen die Kitas nicht alleine gelassen werden", so Schutter weiter.

"Wir brauchen ein Kita-Programm der frühen Förderung von Demokratiebildung, Partizipation sowie eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Dabei muss es insbesondere darum gehen, auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention partizipative Prozesse sowie ein vielfalts- und vorurteilsbewusstes Miteinander in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Dazu werden wir als Kinderrechtsorganisationen mit unseren Partnern einen Beitrag leisten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Forschungsbericht zeigt auch das mehrdimensionale Spannungsfeld auf, in dem sich die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen befinden: Die Erwartungen von Eltern mit hohen Bildungsansprüchen stehen in Spannung zu den Bildungserfordernissen von Kindern mit weniger Ressourcen. Gleichzeitig stehen die Erwartungen der Grundschulen an die abrufbaren Bildungsleistungen von Kindern im Widerspruch zu einer offenen situationsorientierten Pädagogik. In diesem doppelten Spannungsverhältnis sind Einrichtungsleitungen gefordert, den Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Konzepten treu zu bleiben. Zugleich äußern die Kita-Fachkräfte Fortbildungsbedarf im Bereich Kinderrechte, Partizipation und Umgang mit Vielfalt. Die Untersuchung hat darüber hinaus Fortbildungsbedarfe im Bereich der pädagogischen Qualität mit engen Ressourcen und im Bereich Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit identifiziert.

Der Forschungsbericht hat 94 Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative Experteninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" sind in großen Teilen bundesweit übertragbar. Der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung können unter www.dkhw.de/vielfalt-in-kitas heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2018

pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben

Frauen haben das Recht auf eine ergebnisoffene und anonyme Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Es muss uneingeschränkt sichergestellt sein, dass sie diese Beratung aufsuchen können, ohne bevormundet und gedemütigt zu werden. Der pro familia Bundesverband unterstützt die pro familia Beratungsstellen Frankfurt, Pforzheim, München und Wiesbaden in ihrer Forderung, dass für Demonstrationen gegen den Schwangerschaftsabbruch vor Beratungsstellen eine Sperrzone gelten muss. Nur so können Frauen unbehelligt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen.

Seit Aschermittwoch demonstrieren Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung von „40daysforlife“ vor den pro familia Beratungsstellen in Frankfurt, Pforzheim und Wiesbaden. In München stehen an jedem 24. oder 25. des Monats Verfechter*innen reproduktiver Dogmen vor der Beratungsstelle. Erklärtes Ziel aller Demonstrierenden ist es, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern und die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen zu „bekehren“. Sie beeinflussen ratsuchende Frauen, Männer und Paare mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen und mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Diese Demonstrationen behindern Frauen, Männer und Paare in der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Familienplanung und auf Informationen und Beratung im Falle ungeplanter Schwangerschaften.

„Ungewollt schwangere Frauen werden gedemütigt und traumatisiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, betont Prof. Dr. Davina Höblich, Bundesvorsitzende von pro familia. „Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Beratung nach §219 StGB durchzuführen. Sie müssen dieser Aufgabe in Ruhe nachkommen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass es bei der Beratung keinerlei Beeinflussung von außen geben darf. Angesichts der massiven Eingriffe ist dies nicht möglich.“

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen ihren gesetzliche Auftrag erfüllen können: Frauen zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und dabei gemäß §5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu handeln: „Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 15.03.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.

„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“

Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.04.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Koalitionsvertrag beim Wort zu nehmen und einen Sozialen Arbeitsmarkt für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen und darüber hinaus zu einer generellen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gelangen. Der Paritätische reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Hubertus Heil in der FAZ.

„Wir haben hunderttausende langzeitarbeitslose Menschen, die kaum noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist höchste Zeit, dass Politik auch für diese Menschen Perspektiven schafft. Da wo der erste Arbeitsmarkt keinen Platz bereithält, braucht es passgenaue Hilfen und öffentlich geförderte gute Beschäftigung. Es ist gut, dass der Arbeitsminister das jetzt anpackt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers, bei der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes auf längerfristige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern – von privat-gewerblichen über gemeinnützigen bis hin zu kommunalen Arbeitgebern – zu setzen, markierten einen Meilenstein. Der Paritätische wirbt seit vielen Jahren für solche Beschäftigungsangebote. Die vorgesehenen vier Milliarden Euro zur Förderung entsprechender Angebote für zunächst 150.000 Langzeitarbeitslose könnten zwar nur ein Einstieg sein. Nichtsdestotrotz sei es ein ganz wichtiger Schritt nach vorn.

Positiv bewertet der Paritätische zudem die angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Umgangs mit Menschen in Hartz IV. „Es wäre schön, wenn der Arbeitsminister mit dazu beiträgt dass das negative Menschenbild, das Hartz IV prägt, endlich revidiert wird“, so Schneider. Respekt und Teilhabe seien dabei grundsätzlich die richtige Richtschnur für Reformen. Konsequenterweise müssten die Regelsätze auf eine bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden, das Teilhabe tatsächlich ermöglicht und die schikanösen Sanktionen abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 29.03.2018

Am Wochenende wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt. Anlässlich der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung in der vergangenen Woche fragt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): Plant auch die Große Koalition mit ihrer Familienpolitik eine Zeitumstellung? Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode greift wichtige Anliegen von Alleinerziehenden wie etwa Kinderbetreuung auf, die Vereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sind aber nicht weitreichend genug. Insbesondere bei der Familienförderung ist weiterhin die Zeit stehen geblieben.

Hierzu erklärt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende:
„Auch in der kommenden Legislatur gilt leider: Es hakt im Uhrwerk bei einer Förderung, die der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Für Alleinerziehende verpufft die Kindergelderhöhung, da diese vollständig auf den Unterhaltsvorschuss oder Hartz-IV angerechnet wird. Damit das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut für Einelternfamilien nicht zur Luftnummer wird, darf es beim Umgangsmehrbedarf im SGB II und einer besseren Abstimmung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss nicht bei einer Prüfung bleiben. Hier besteht dringender Reformbedarf. Auch bei der Kinderbetreuung muss endlich ein Angebot sichergestellt werden, das tatsächlich bedarfsgerecht ist und auch Randzeiten abdeckt. Die Politik bewegt sich weiterhin in Trippelschrittchen auf ein neues Zeitalter in der Familienpolitik zu.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 23.03.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Allein­erziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts­vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß­nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhalts­vorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge­rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent.

„Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemän­gelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Allein­erziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kin­derzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinde­rarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn.

„Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tat­sächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn.

Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvor­schuss als PDF finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 13.03.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20.April 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bochum

Teilnahmegebühr: 15,00 €

Das Thema Fachkräftemangel ist inzwischen ein zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe.
Trotz Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der außerfamiliären BEB droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen teilweise aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die verlässliche Öffnungszeiten benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch für die Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird.
Die zuständigen Bundesländer haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch
teilweise unter dem Fokus von Qualitätserhalt und -ausbau fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die aktuelle Situation in NRW und Bochum diskutieren.

  • Wie sieht die Situation in NRW und insbesondere in Bochum aus?
  • Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?
  • Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden diskutiert?
  • Welchen Beitrag kann die Ausbildung (Fach- und Hochschulen) leisten?
  • Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Diese und Ihre spezifischen Themen möchten wir nach einem kurzen Input mit Ihnen gemeinsam
diskutieren. Ihre Fragen und Erfahrungen sind uns wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.
Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Um Anmeldung bis spätestens 13.04.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 24.April 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Im öffentlichen Sektor gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft seit Kurzen immerhin eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. Doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Welches Verständnis von Gleichstellung und welche Bemühungen zur Verwirklichung von Gleichstellung finden sich in unterschiedlichen Organisationen? Was sind Good-Practice Beispiele und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

In Kooperation mit dem AWO Bundesverband lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung Sie herzlich dazu ein, diese und andere Fragen am 24. April im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Non-Profit-Organisationen zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:27. April 2018, 19:00 Uhr und28. April 2018, 10:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Stiftung Frauen in Europa, Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, Frauen macht Politik, Gender- und Frauenforschungszentrumder Hessischen Hochschulen und Cornelia Goethe Centrum

Ort: Frankfurt/Main

Tagungsbeitrag:20,– Euro, ermäßigt 10,– Euro, Freitagabend Eintritt frei

Die Geschlechter- und Gleichstellungspolitiken der Europäischen Union galten einige Jahrzehnte lang als Erfolgsgeschichte. Inzwischen entwickeln sich europaweit rechtspopulistische Bewegungen, die gegen Genderpolitiken und sexuelle Selbstbestimmung mobilisieren. Erkämpfte Rechte und Praktiken, etwa im Bereich der Sexualität und Fortpflanzung, werden wieder in Frage gestellt.

Zusammen mit europäischen Expertinnen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wollen wir untersuchen, aus welchen historischen und ideologischen Quellen sich der gegenwärtige Antifeminismus speist und wie sich die Mobilmachung von RechtspopulistInnen auf Europa und die EU-Politik auswirkt.

Könnte in dieser Umbruchsituation nicht auch die Chance liegen, emanzipatorische Politik neu zu denken und zu begründen?

Die Tagung wird deutsch-englisch simultan übersetzt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018

Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr (AWO EN)

Ort: Schwelm

Prävention im Fokus gegen Kinder- und Jugendkriminalität

Zu ihrem mittlerweile fünften Fachtag "Hinschauen, Gewalt verhindern & Opfer schützen" lädt die AWO EN am Donnerstag, 17. Mai, ins Schwelmer Ibach-Haus ein.

Hier können Sie den Flyer mit dem Programm des Fachtags als PDF herunterladen, hier das Anmeldeformular.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter:Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Teilhabe – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Herkunft oder der Familienform, in der sie leben. In Deutschland ist aber jedes vierte Kind von Armut betroffen. Für die meisten von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Verzicht, Ausgrenzung und das Wissen um fehlende Chancen gehören für sie zum Alltag. Die Möglichkeit, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern, haben sie nicht.

Kinder- und Familienarmut muss endlich wirksam vermieden werden. Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, denn das ist offensichtlich gescheitert! Es wird daher dazu eingeladen, neu zu denken, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu sichern. Dazuwird am 5. Juli 2018 ein neues Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, das gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenbeirat entwickelt wurde.

Das Konzept besteht aus drei Bausteinen, die erläutert und mit Ihnen diskutieren werden sollen:

  1. einer neuen und kontinuierlichen Bedarfserhebung mit und für Kinder und Jugendliche,
  2. dem Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche sowie
  3. einem erreichbaren, kompetenten und unbürokratischen Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort.

Ein empirischer Blick auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, neue Studienergebnisse zur Frage, ob Geldleistungen bei Kindern ankommen, Erfahrungen aus der kommunalen Arbeit und eine Podiumsdiskussion ergänzen die Vorstellung des Konzeptes.

Besonders gespannt können Sie auf die Ideen und Standpunkte des „JugendExpertenTeams“ sein, das das Konzept aus Sicht junger Menschen kritisch geprüft und kommentiert hat.

Tagungsort ist das Hotel Berlin, Berlin, Lützowplatz 17.

Die Einladung und das Programm zur Tagungfolgen Anfang Mai 2018.

Das „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung" können Sie hier herunterladen.

Termin: 14. / 15.November 2018

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik. Die Veranstaltung wird im Tagungswerk Jerusalemkirche in der Lindenstraße 85 in 10969 Berlin-Kreuzberg stattfinden.

Das Programm und die konkrete Anmeldemöglichkeitfolgen im April. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Lisa Schmidt und Herr Thorsten Mittag unter altenhilfe@paritaet.org gerne zur Verfügung.

AUS DEM ZFF

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern den Paragraphen §219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Paragraph §219a StGB stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend genutzt, um gegen Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen vorzugehen. Wer öffentlich oder in Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche informiert, kann angezeigt und mit Bußgeldern belegt werden. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Dazu gehört neben dem Recht auf umfassende Informationen, das Recht auf eine freie Arztwahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für eine Beratung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frau entspricht. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind keinesfalls als Werbung sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe zu verstehen. Nur diese ermöglicht es den Frauen, in einer solchen Krisensituation, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu entscheiden. Deshalb fordern wir die Regierungskoalition zum Handeln im Sinne der betroffenen Frauen auf. Die aktuelle Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch weder befugt darauf hinzuweisen noch darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.03.2018

AKTUELLES

Dein Ring tut Gutes

Scheidungsringe für Kinder ist eine Spendenkampagne, die Menschen dazu bewegen möchte, ihre abgelegten und in Schubladen schlummernden Eheringe, Verlobungsringe oder anderen Schmuck für Trennungskinder – oder wie wir lieber sagen für Kinder mit zwei Elternhäusern – zu spenden. Viele Kinder in Deutschland leben nach der Scheidung oder Trennung der Eltern oft hunderte Kilometer von einem Elternteil entfernt. Längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die Fahrt- und Übernachtungskosten leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Oft verfügen die Eltern auch nicht über ein unterstützendes Netzwerk von Familie und Freunden am Wohnort des Kindes. Genau hier setzt Deine Spende für Kinder an!

Der Erlös Deines gespendeten Rings oder Schmuckstücks kommt unserem von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgezeichneten Besuchsprogramm Mein Papa kommt zugute. Mit Mein Papa kommt bewahren wir die Eltern-Kind-Bindung, indem wir bundesweit getrennt lebenden Vätern und Müttern kostenfreie Übernachtungen und kinderfreundliche Umgangsorte am Wohnort des Kindes vermitteln. Und wir stärken in dieser herausfordernden Zeit die Eltern mit einer individuellen pädagogischen Elternbegleitung zu praktischen Themen rund um den Umgang aus der Ferne und vor Ort.

Mit Sicherheit verbunden

Mein Papa kommt ist eine Initiative der gemeinnützigen Flechtwerk 2+1 gGmbH. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder eine für ihr Leben bedeutsame und innige Beziehung zu ihren beiden Eltern aufbauen können, unabhängig von der geografischen Distanz und vom Kontostand der Eltern. Denn eine gute Bindungserfahrung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung anderer sozialer Kompetenzen im Laufe eines Lebens.

Wir geben Deinem abgelegten Schmuck eine neue Bestimmung damit noch mehr Scheidungskinder sagen können: „Weißt Du was? Mein Papa / Meine Mama kommt.“

Weitere Informationen findest du hier.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „VielFam. Doing family und doing reproduction in vielfältigen Familen“ an der Humboldt-Universität zu Berlin werden vielfältige Familienkonstellationen untersucht. Was eine Familie ist und wie sie zustande kommt, sind zentrale Fragen, mit denen sichdas Projekt beschäftigt. Dazu sollen lesbisch, bi, schwul, trans*, queer Familien zum Thema Kinder, Elternschaft und Familienleben interviewt werden- egal, ob alleine, als Paar, Co-Parenting oder Mehrelternkonstellation, egal, ob bereits Kinder da sind oder (weitere) geplant sind.

Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt. Alle Hinweise auf persönliche Informationen werden so verändert, dass die Identität der Interviewten vollständig anonym bleibt.

Wenn Sie selbst Interesse an einem Interview haben oder Kontakte zu passenden Familien vermitteln können oder den Aufruf an entsprechende Personen weiterleiten, freuensich die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiterüber Ihre Unterstützung.

Für weitere Informationen und Fragen steht man sehr gern zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Almut Peukert/Julia Teschlade, M.A.
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Sozialwissenschaften
vielfamilie-sowi@hu-berlin.de
Tel: 0170 – 50 19 32 9
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/ambivalente-anerkennung

Mittlerweile sind weitere Publikationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung verfügbar.

Wie es um die Gleichstellung in Deutschland steht, was erreicht wurde und was noch zu tun ist – eine neue Broschüre des BMFSFJ fasst die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zusammen. Sie können sie hier herunterladen (PDF 2 MB). Diese Zusammenfassung ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Das Veranstaltungsset zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist jetzt online. Hier erhalten Sie Materialien für die einfache Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

Strategien und Handlungsempfehlungen vom Vernetzungstreffen in Mannheim

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Diezweite Broschüre des Projektsdokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim zweiten Vernetzungstreffen in Mannheim entwickelt wurden.

Mit

  • Eine europäische Herausforderung für Akzeptanz?“ (Nina Horaczek, Chefreporterin des Falter, Wien)
  • „Islamfeindlichkeit, Homophobie und Rechtspopulismus“ (Danijel Cubelic, Universität Heidelberg)
  • „Die Familie als sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Fundamental-christliche und neurechte Agitationen gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ (Tanja Gäbelein, freie Referentin)

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.03.2018

Die Studie "Kinderbetreuung über Nacht" wurde nun veröffentlicht.

Sie ist in der Study-Reihe bei der Hans-Böckler-Stiftung erschienen und unter folgendem Link als kostenloses E-Book zu finden: https://www.boeckler.de/5248.htm?produkt=HBS-006836&chunk=1&jahr=

Quelle: Information SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer vom 04.04.2018

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte.

Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch weiterhin Ihre Unterstützung.

Es wird insbesondere um die Mithilfe von weiteren

  • Paarhaushalten mit Kindern
  • Alleinerziehendenhaushalten
  • Mehrgenerationenhaushalten
  • Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten
  • Haushalten von Arbeitern
  • Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären)
  • Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro

gebeten.

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie.

Mitmachen!? So geht’s!

Sie möchten teilnehmen? Dann füllen Sie einfach das Teilnahmeformular Ihres Bundeslandes aus. Aus allen Anmeldungen wird eine repräsentative Stichprobe gezogenund somit die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der EVS2018 ausgewählt. Ihr Statistisches Landesamt kontaktiert und informiert Sie zeitnah zu Einzelheiten und zum Ablauf der Erhebung. Muster der verschiedenen Erhebungsbogen stehen zur Ansicht zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter sind für Sie während der gesamten Erhebung stets per Telefon oder E-Mail ansprechbar und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 4 2018

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.02.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.

Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.

Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.

Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesfachverband umF befürchtet zudem, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Anker-Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Zahlreiche unbegleitete Kinder- und Jugendliche leiden bereits jetzt erheblich unter der Trennung von ihren Familien. 90,5 % der vom BumF befragten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geben an, dass die Minderjährigen oft bzw. sehr oft in ihrem Alltag durch die Trennungssituationen beeinträchtigt sind. Statt die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, werden die Minderjährigen im Koalitionsvertrag jedoch zur expliziten Zielgruppe von Verschärfungen.

Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich lediglich bis zu 1000 Personen nachziehen können, wobei kein Rechtsanspruch formuliert wird. Zudem scheint der Eltern- und Geschwisternachzug hierbei von dem Kontingent ausgenommen zu werden, da die Koalitionspartner bei der Neuregelung Anreize ausschließen wollen, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden". Das Kindeswohl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen und ihr Recht auf Familie wird mit keinem Wort erwähnt.

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 09.02.2018

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage.Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.02.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD in wichtigen Fragen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt haben. "Die getroffenen Vereinbarungen gehen in die richtige Richtung", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. "Sie bleiben allerdings in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen zurück."

In der Familienpolitik und beim Thema Pflege vermisst die Diakonie den Mut zu strukturellen Veränderungen. "Kein Feuer wurde richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt", kritisiert Lilie.

In der Flüchtlingspolitik ist die Diakonie Deutschland enttäuscht von den Ergebnissen. "Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1.000 Personen im Monat ist kleinherzig", sagt Lilie.

Bei aller Kritik sieht die Diakonie in den Koalitionsvereinbarungen Gestaltungsoptionen. "Wir sind gern bereit, uns an der Entwicklung von Lösungen bei den drängenden Problemen der Gesellschaft zu beteiligen", sagt der Diakonie- Präsident. "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder eine stabile Regierung erhält."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. "Wir sehen im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder nachhaltig aus der Armut herausführt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen will", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle, dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu finden.

"Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden", so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt die Pläne von Union und SPD, Kinderrechte ausdrücklich als Kindergrundrecht in der Verfassung zu verankern. Auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht der DKSB substantielle Verbesserungen. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Einigung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Nun soll das, was wir so lange gefordert haben, endlich Wirklichkeit werden. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Es wäre ein Meilenstein für die Kinder in Deutschland und würde helfen, ihr Leben Schritt für Schritt zu verbessern.“ Laut Koalitionsvertrag soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spätestens bis Ende 2019 einen konkreten Vorschlag für ein Kindergrundrecht vorlegen.

Fortschritte sieht der Verband auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Zum ersten Mal zeigt sich der Wille, systematisch an das Problem heranzugehen, indem man sich am Mindestbedarf des Kindes orientiert. Wenn die Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, schafft das mehr Transparenz und baut Bürokratie ab“, so Hilgers. Zusammen mit den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket wäre dies ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut – dieser dürfe allerdings nur ein Zwischenschritt bleiben. Dazu Heinz Hilgers: „Im Grundsatz drängen wir weiterhin auf die Einführung einer Kindergrundsicherung und lehnen das Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisch und stigmatisierend ab. Für viele Kinder und ihre Familien ist es mit großem Aufwand und dem Gefühl von Demütigung verbunden.“

Mehr als ein Wermutstropfen ist nach Ansicht des DKSB allerdings die Vereinbarung von Union und SPD zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. „Diese Regelung ist kleinlich und peinlich und stellt den Verfassern des Koalitionsvertrages angesichts der niedrigen Fallzahlen bei der Härtefallregelung kein gutes Zeugnis aus“, so Heinz Hilgers. Für Kinder sei der Familienzusammenhalt so wichtig, dass eine gewaltsame Trennung über einen längeren Zeitraum zu Bindungs- und Beziehungsstörungen führen könne.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

„Die familienpolitischen Vorhaben für die Fortsetzung der großen Koalition setzen grundsätzlich richtige Akzente“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker zum Ende der Koalitionsgespräche. „Bei der konkreten politischen Umsetzung in nächster Zukunft würden wir uns für Familien jedoch noch mehr Ehrgeiz wünschen.“

Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 07.02.2018

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist.

Aber Prävention ist auch auf Aufarbeitung angewiesen und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zielt auf die Anerkennung erlittenen Unrechts und Respekt gegenüber betroffenen Menschen. Vor dem Hintergrund unserer nun seit zwei Jahren laufenden Arbeit haben wir uns gefragt, warum die Fortführung von Aufarbeitung und damit die Arbeit der Kommission explizit nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Wir hoffen sehr, dass die politisch Verantwortlichen auch an einer Weiterführung unabhängiger Aufarbeitung angesichts der großen Themen (z.B. Kindesmissbrauch in der Familie) und der Reichweite in die Gesellschaft hinein, interessiert sind und diese auch vorsehen.

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Bei der Aufarbeitungskommission haben sich bisher 1500 Betroffene sexueller Gewalt gemeldet. Viele von ihnen können während der jetzigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 nicht mehr angehört werden. Die Hoffnung dieser Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts in ihrer Kindheit und Jugend sollte von der Politik nicht enttäuscht werden.

Von Beginn an war klar, dass Aufarbeitung einen langen Atem benötigt, wenn wir den vielen Betroffenen und den zahlreichen Tatkontexten gerecht werden wollen. Bislang haben wir vertiefte Einblicke in die Tatkontexte Familie und DDR und wir arbeiten aktuell zu Kirchen und ritueller Gewalt. Aber andere Zusammenhänge etwa das Versagen von Jugendämtern in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik, Missbrauch in Schulen, in der Jugendbewegung beispielsweise bei den Pfadfindern oder im Sport haben wir noch nicht untersuchen können.

Wir würden gerne mit den politisch Verantwortlichen ins Gespräch kommen, wie die Arbeit der Aufarbeitungskommission über März 2019 hinaus weitergeführt werden kann – auf einer gesetzlichen Grundlage und mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Die Gesellschaft muss sich ihrer Verantwortung gegenüber Mädchen und Jungen aber auch gegenüber erwachsenen Betroffenen bewusst werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Die Erwartungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die begonnene gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung sind sehr groß.

Wir rufen die zukünftige Bundesregierung auf, lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Betroffene Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts erfahren, dass die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst wird und dass Mädchen und Jungen in Zukunft besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Stellungnahme Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.02.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei.

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“

Die ausführliche Auswertung unserer kürzlich veröffentlichten Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

Die Koalitionsverhandlungen sind beendet, Ministerien verteilt und Entscheidungen getroffen. Der Verband binationaler Familien zieht ein erstes Resümee aus Sicht einer vielfältigen Gesellschaft.

CDU/CSU und SPD betiteln ihren Koalitionsvertrag unter anderem als einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Die bange Frage ist, was bedeutet dabei „neu“? „Aus Sicht der Familien wurde einiges berücksichtigt, das Familienleben stärkt“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, zusammen. „Die Kinderrechte sollen gestärkt, Eltern entlastet, Schulen modernisiert, die Digitalisierung bewusst gestaltet werden – alles gute Ansätze für ein zukunftsfähiges Land.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die GroKo (Große Koalition) auch die zum Teil spezifischen Herausforderungen von Familien und Menschen mit einer sogenannten Migrationsgeschichte in Deutschland wirklich in den Blick nimmt? Der Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde erneut ausgesetzt und eine Obergrenze für Geflüchtete ist vorgesehen – somit Maßnahmen, die familienfeindlich wirken.

Das Innenministerium und der/die Staatsminister*in für Integration sind zwei wichtige Bereiche für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Nur hierin liegt die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Familien und Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Irritiert sind wir daher sehr über den neuen Zuschnitt des Ministeriums, das zukünftig einen Bereich Heimat hinzubekommt. Heimat für wen? Was soll in diesem Namen geschehen? Die Assoziationen mit diesem Begriff lassen eher Vergangenes und Überholtes aufleben, wo ist das „neue“, was versprochen wird? Wir erwarten und fordern vielmehr, Populismus und Rassismus in all seinen Formen entschieden entgegen zu treten und Deutschland auch in der Sicherheitspolitik vielfältig, demokratisch und offen zu denken.

Der Verband erwartet von den Verantwortlichen in der Koalition, die vielfältige Gesellschaft und Familien als Chance und zu schützendes Gut zu verstehen und dem radikalisierenden Populismus und Separatismus den Kampf anzusagen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 09.02.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie zu Familienarmut

Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt wor-den. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung fest-gestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

Die Einkommenssituation von vielen Familien und insbesondere Alleinerziehenden ist schlechter als bislang gedacht. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum jetzt erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied.

Um die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen vergleichen zu können, wurden bisher die zusätzlichen Ausgaben für Kinder gemäß der OECD-Skala pauschal mit sogenannten Äquivalenzgewichten geschätzt. Bezugsgröße dabei sind die Ausgaben für einen alleinlebenden Erwachsenen. Ein zusätzliches Kind unter 14 Jahren erhält ein Gewicht von 0,3, eine zusätzliche Person über 14 Jahren von 0,5. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass starre Skalen nicht angemes-sen sind. In der Studie wurden deswegen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Sie zeigen, dass die Anwendung der OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Denn für ärmere Familien ist die finanzielle Belastung durch Kinder im Ver-hältnis größer als für wohlhabende Familien. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Wir können Armut nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir sie realistisch betrachten können.“

Kinderlose sind im Durchschnitt besser gestellt als Familien

Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass von 1992 bis 2015 Paare mit Kindern oder Alleinerziehende im Durchschnitt finanziell stets schlechter gestellt waren als kinderlose Paare. „Mit jedem zusätzlichen Kind wird die finanzielle Lage von Familien schwieriger. Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, so Dräger. Zudem ist die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in diesem Zeitraum weiter aufgegangen. Seit den 90er Jahren ist es nur jenen Familien gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern, die ihren Erwerbsumfang ausweiten konnten – in der Regel durch eine umfänglichere Erwerbstätigkeit von Frauen. Entscheidend hierfür war der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kindergelderhöhungen hingegen haben die Einkommenssituation von Familien mit Kindern nicht nachhaltig verbessert. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Untersuchungen, allerdings sind die Effekte – gemessen mit der neuen Methode – stärker als bislang gedacht. Darüber hinaus ergeben sich im Detail relevante Unterschiede.

Familien stärker von Armut betroffen als gedacht

So zeigt sich, dass die Armutsrisikoquote von Paarfamilien nach der neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten liegt: nach neuer Berechnung sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende. Lag deren Armutsrisikoquote nach früheren Berechnungen bei 46 Prozent – und damit schon sehr hoch –, sind es auf Basis der neuen Methode 68 Prozent. Gerade bei Alleinerziehenden führt die Anwendung der starren, einkommensunabhängigen OECD-Skala dazu, dass die zusätzlichen Ausgaben für ein Kind im Haushalt deutlich unterschätzt werden. Während beispielsweise ein Haushalt mit zwei Erwachsenen mit einem Schlaf- und einem Wohnzimmer auskommen kann, brauchen Alleinerziehende zusätzlich ein Kinderzimmer. Zudem fallen bei niedrigeren Einkommen die kinderspezifischen Ausgaben (etwa für Windeln, Schulsachen, neue und passende Kleidung) besonders ins Gewicht. Gleichzeitig ist es für Alleinerziehende aufgrund der aufwändigeren Betreuung und Fürsorge für die Kinder besonders schwer, ihren Erwerbsumfang zu vergrößern. Vergleichbar ist die Situation für kinderreiche Familien. Dräger fasst zusammen: „Von Armut sind vor allem die Familien betroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund besonders großer
Betreuungsverantwortung nicht steigern konnten.“

Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Familienpolitik stellen

Politisch sollte deshalb ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung“, so Dräger. Zudem gilt es, die staatliche Existenzsicherung für Kinder neu aufzustellen. Dabei, so Dräger, sollte sich der Staat konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. „Mit einem Teilhabegeld als neue familienpolitische Maßnahme können wir das Kindergeld, die SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und den größten Teil des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln.“ Dieses neue Instrument soll gezielt arme Kinder und Jugendliche erreichen und mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote sowie eine passgenaue, unbürokratische Unterstützung. Zudem sollten die neuen methodischen Erkenntnisse
dieser Studie in der Armuts- und Sozialberichterstattung der Bundesregierung berücksichtigt
werden, damit die bisherigen Verzerrungen aufgrund der OECD-Skala zukünftig nicht weiter auftreten. „Ansonsten“, so Dräger, „verlieren wir genau die aus dem Blick, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“

Zusatzinformationen

In der Studie von Prof. Notburga Ott, Prof. Martin Werding und ihren Mitarbeitern an der Ruhr- Universität Bochum wird die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen seit Anfang der 90er Jahre differenziert nachgezeichnet und verglichen. Dazu werden in einem ersten Schritt sogenannte Äquivalenzskalen empirisch ermittelt, die man heranzieht, um Einkommen von Haushalten verschiedener Größe miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die Daten zu den Ausgaben der betrachteten Haushaltstypen liefert. Im Unterschied zu bisher vorliegenden Untersuchungen für Deutschland wird dabei berücksichtigt, dass angemessene Äquivalenzskalen von der Wohlstandsposition der Haushalte abhängen können. In einem zweiten Schritt werden die neu ermittelten Äquivalenzskalen herangezogen, um die Einkommenssituation von Familienhaushalten zu untersuchen. Datengrundlage sind dafür
die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Deutschland regelmäßig für Analysen der Einkommensverteilung herangezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Effekte der neu ermittelten Äquivalenzskalen im Vergleich zu bisher üblichen Methoden der Äquivalenzgewichtung aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 07.02.2018

„Die Familienarmut ist seit Jahren zu gering berechnet worden. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko deutlich höher als bisher angenommen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Kampf gegen Familienarmut endlich aufgenommen werden muss und die geplanten Maßnahmen der Groko zu dünn sind“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit Blick auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung.

Werner weiter: „Familienarmut ist Elternarmut. Deswegen muss endlich etwas gegen unsichere und schlecht bezahlte Jobs getan werden. Ein Mindestlohn von zwölf Euro und ein Verbot von Leiharbeit wären ein Anfang. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld auf 328 Euro für alle Kinder angehoben werden. Die geplante Kindergeld-Erhöhung der Groko ist deutlich zu niedrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.02.2018

Überall auf der Welt, aber gerade auch bei uns in Deutschland, muss es das Ziel sein, Kinderarmut zu beseitigen. Kinderarmut bedeutet meist Armut ein Leben lang.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zentral, die Bekämpfung von Kinderarmut konsequent anzugehen. Deshalb wollen wir ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen: Dazu gehört die Erhöhung und Verbesserung des Kinderzuschlags, und deutliche Verbesserungen der Leistungen für Kinder im Arbeitslosengeld II. Auch Verbesserungen der Erwerbssituation der Eltern durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen für die Erwerbsbeteiligung der Eltern, wie etwa einer Initiative zur Teilzeitausbildung, werden wir umsetzen. Und nicht zuletzt sorgen wir mit einem Milliardenpaket für Kitas dafür, dass Kinder gut betreut und Eltern von den Gebühren entlastet werden. Mit gezielten Geldleistungen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten aber auch mit der besseren Qualifizierung und Förderung von Langzeitarbeitslosen haben wir die notwendigen Schwerpunkte gesetzt damit Kinder in Deutschland gut aufwachsen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.02.2018

Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie mit dem Titel "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt? Ein neues Messkonzept" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Es ist ein Skandal, dass die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in Deutschland in den letzten 25 Jahren immer weiter aufgegangen ist. Das Risiko in Armut zu leben, ist nach den Ergebnissen der Studie für kinderreiche Familien und Alleinerziehende noch größer als bisher gedacht.

Wir unterstützen den Appell der Studie, die bisherigen Instrumente der Familienpolitik neu zu denken. Um diese Ungerechtigkeit endlich auszugleichen, fordern wir einen Grundbetrag pro Kind. Wer daneben noch Wohngeld oder weitere ergänzende Hilfen, zum Beispiel für Schulmaterial, Mobilität oder Freizeit und Kultur braucht, soll diese bekommen – einfach, unbürokratisch und in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu muss die Politik ihr Versprechen einlösen, die Rahmenbedingungen für familienfreundliche Erwerbstätigkeit zu verbessern."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.

"Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Um Jugendliche vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen, muss man sie dort erreichen und ansprechen, wo sich ihr Alltag abspielt – in der Schule. Um Schülerinnen und Schüler als mündige Bürgerinnen und Bürger zu stärken, bietet das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ den Jugendlichen an 166 Standorten ab März bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben an. Der Halt und das Aufzeigen von Lebensperspektiven stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Hier setzt die Präventionsarbeit der Bundesregierung mit dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus an. Gemeinsam mit den Ländern wird mit diesem Vorhaben das Engagement an Schulen erheblich ausgebaut.

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Umsetzungspartner des Vorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind neben den Ländern die Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung.

Ab 1. März 2018 werden in 15 Bundesländern rund 172,5 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention anbieten.

Das Vorhaben wird auch über 2018 hinaus fortgesetzt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.bmfsfj.de/jugendsozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2018

„Die 4. World Vision-Kinderstudie zeigt, was unter der Regierung von Union und SPD Realität geworden ist: die Rechte von Kindern werden durch die Politik ignoriert“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der aktuellen Studie.

Norbert Müller weiter: „Die Zahlen zeigen: Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt sich oder seine Familie als arm. Kinder können die aus Armut resultierende Ausgrenzung deutlich spüren. Das beginnt bei Ausgrenzungserfahrungen in der Schule und geht damit weiter, dass häufig kein Geld für Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub da ist. Die Bundesregierung hat es in den letzten vier Jahren massiv versäumt, etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Zwar definiert der Entwurf des Koalitionsvertrages die Bekämpfung von Kinderarmut endlich als Ziel. Die aufgezeigten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um das Problem ernsthaft anzugehen. Damit wird das Recht der Kinder auf Teilhabe und eine gute Entwicklung weiter gefährdet.

Erfreulich sind hingegen die Ergebnisse hinsichtlich der Empathie von Kindern für die Lage von Flüchtlingen. Die Pläne von CDU/CSU und SPD zur faktischen Kasernierung von Flüchtlingen sprechen leider eine andere Sprache. Abschottung ist wie World Vision richtigerweise kritisiert ‚Gift für die Integration‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.02.2018

Liveübertragung: Donnerstag, 22. Februar, 17.40 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung. Danach werden sie zur weiteren Beratung – voraussichtlich unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – in die Ausschüsse überwiesen.

Linke will Paragrafen ersatzlos streichen

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/93) macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.

Aufgrund des Paragrafen sei jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, so die Fraktion. Nach ihrer Ansicht besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat Die Linke die Initiative ergriffen, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen.

Grüne wollen sachliche Information ermöglichen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (19/630) Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen.

Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Da das Berufsordnungsrecht der Ärzte anpreisende Werbung untersage, bleibe empfehlende oder lobende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft unzulässig, betonen die Abgeordneten

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 12.02.2018

Bildinformationen öffneLiveübertragung: Freitag, 23. Februar, 9 Uhr

Zu Beginn der Sitzung am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert der Bundestag eine Stunde lang über den Bericht der Bundesregierung „über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“. Der Bericht wird im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll voraussichtlich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen.

Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit

Laut dem Bericht (19/400) nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 07.02.2018

Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/412) hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings sei das gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche "berechtigte Interesse" an einer Teilzeitausbildung beziehungsweise die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung im BBiG nicht definiert.

Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Laut Antwort sind im Jahr 2016 rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen worden, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 15.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" des Bundesfamilienministeriums. In einer Kleinen Anfrage (19/554) will sie unter anderem wissen, welche Akteure an den Entwicklung des Projektes beteiligt waren und nach welchen Kriterien die fünf beteiligten Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, auf welche Dauer das Projekt angelegt ist und mit welchen finanziellen Mitteln es gefördert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 53 vom 07.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Belegrechte der Bundeswehr in Kinderbetreuungseinrichtungen. In einer Kleinen Anfrage (19/626) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten in den Jahren 2016 und 2017 Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über Belegrechte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen bestanden, welche Kosten dadurch entstanden und an welchen Standorten weitere Vereinbarungen geplant sind. Zudem will die Fraktion erfahren, wo die Bundeswehr in eigene Kindertageseinrichtungen betreibt und welche Kosten dadurch entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 06.02.2018

Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen,Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 06.02.2018

Dem Bundesfamilienministerium sind im Rahmen des Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im vergangenen Jahr Kosten von insgesamt 60.434 Euro entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/416) mit. Ziel des Dialogforums sei nicht gewesen, zu konkreten Ergebnissen zu kommen, sondern Meinungsbilder zu einzelnen Fragen und Problemfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe offenzulegen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte nach Angaben der Regierung durch das Bundesfamilienministerium und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aufgrund fachlicher Kriterien. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Teilnehmer habe darauf gelegen, alle wesentlichen Akteure der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe und der freien Träger, sowie der Fachverbände, Bundesländer und der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Eltern nehmen immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/400) hervor. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Eltergeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Nach Angaben der Regierung bewerten 77 Prozent der befragten Bezieher des Elterngeld Plus dies als "gute Sache", 19 Prozent sagten "teils, teils" und nur ein Prozent bezeichnete es als "keine gute Sache". Die Zustimmungsrate falle bei den befragten Vätern mit 84 Prozent höher aus als bei den Müttern mit 75 Prozent. Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus sei es 65 Prozent der Mütter und 63 Prozent der Väter nach eigenen Angaben besonders wichtig, mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. 55 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus verzichten nach Aussage der Regierung wegen Sorge vor Einkommensverlusten auf den Partnerschaftsbonus, 27 Prozent aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Das Risiko, durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzbar zu werden, steigt am schnellsten in Helferberufen. Viele neue Technologien sind marktreif geworden, die vor allem einfache Tätigkeiten ersetzen können. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Insgesamt sind 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, dass innerhalb ihres Berufs mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen übernommen werden könnten. Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gut 46 Prozent, arbeitet in Berufen mit einer mittleren Substituierbarkeit. Das heißt, dass zwischen 30 und 70 Prozent der Tätigkeiten eines Berufs potenziell durch Computer erledigt werden könnten. Bei gut 28 Prozent der Beschäftigten könnten der IAB-Studie zufolge weniger als 30 Prozent der Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufs automatisiert werden.

Es sei aber keineswegs anzunehmen, dass dies in vollem Umfang geschehen werde, betonen die IAB-Forscherinnen Katharina Dengler und Britta Matthes. So können beispielsweise Kostengründe oder rechtliche Hürden dazu führen, dass nur ein Teil des technisch möglichen Automatisierungspotenzials ausgeschöpft wird.

Bildung und Qualifikation wirken tendenziell dem Risiko entgegen, dass berufliche Tätigkeiten von Computern übernommen werden könnten. So weisen Helferberufe, für die typischerweise keine berufliche Ausbildung benötigt wird, mit 58 Prozent das höchste Substituierbarkeitspotenzial auf. Bei Berufen, für die in der Regel ein vierjähriges Hochschulstudium erforderlich ist, liegt das Substituierbarkeitspotenzial bei 24 Prozent. Ein Vergleich mit einer von den beiden IAB-Forscherinnen drei Jahre zuvor erstellten Analyse der Substituierbarkeitspotenziale ergibt zudem, dass der Anstieg bei den Helferberufen mit rund zwölf Prozentpunkten doppelt so hoch ausfällt wie bei den Expertenberufen mit plus sechs Prozentpunkten. Während sich für die IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe kaum Veränderungen in den drei Jahren ergeben haben, sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Verkehrs- und Logistikberufen am stärksten gestiegen.

Insgesamt sprächen die Ergebnisse dafür, dass die Befürchtungen eines massiven Beschäftigungsabbaus im Zuge der Digitalisierung dennoch derzeit unbegründet seien, erläutern Dengler und Matthes. Es würden keineswegs nur Tätigkeiten wegfallen, sondern auch neue entstehen.

Innerhalb der Berufe werde es aber große Umbrüche geben, erklären die Forscherinnen. Entscheidend sei daher, Ausbildungen so zu gestalten, dass alle Auszubildenden mit den neuesten technologischen Innovationen in ihrem Beruf vertraut gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung, Höherqualifizierung und Umschulung müssten ausgebaut werden. Die Aus- und Weiterbildung sollte dabei nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auch auf den Erwerb sozialer und fachübergreifender Kompetenzen gerichtet sein. Mit der Digitalisierung verändere sich auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird – beispielsweise gewinne Arbeit in virtuellen Teams an Bedeutung. Deshalb werde es zukünftig noch wichtiger, über soziale Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Kommunikationsstärke, Selbstmanagement oder Empathie zu verfügen.

Die Studie steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.02.2018

52 % der volljährigen Personen in Deutschland lebten im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Valentinstages auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Männer ab 18 Jahren lebten zu 53 % in einer Ehe, Frauen zu 51 %.

Je nach Alter ergeben sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In der Altersgruppe von 18 bis unter 35 Jahren waren Frauen bereits häufiger verheiratet: 26 % der Frauen gegenüber 16% der Männer lebten mit Ehepartner oder -partnerin zusammen. Im Alter von 35 bis unter 65 Jahren galt dies für 62% der Männer und 64% der Frauen. In dieser Altersspanne gab es also kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Anders bei Personen im höheren Alter: Ab dem 65. Lebensjahr lebten 47% der Frauen in einer Ehe, auf Männer trifft dies für 74% zu. Der wichtigste Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 13.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.

Es ist dringend erforderlich – wie im Bereich Patientenvertretung im Gesundheitsbereich generell üblich –, auch für den Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.

„Gesetzliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen dieser Menschen vertreten werden können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den maßgeblichen Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören neben der BAGSO der Sozialverband VdK Deutschland, der SoVD Sozialverband Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 07.02.2018

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Schwerpunkte sollten dabei die Themen Mitbestimmung und Beteiligung, Bekämpfung der Kinderarmut sowie die Integration von Flüchtlingskindern sein.

"Die heute vorgelegte 4. World Vision Kinderstudie zeigt deutlich auf, dass es mit der Partizipation von Kindern in Deutschland nicht voran geht. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Große Defizite gibt es vor allem bei der Beteiligung in Schule und Familie", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es ist problematisch, dass die Kinderpolitik insgesamt immer noch ein Nischendasein fristet. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. Wir müssen unseren Kindern helfen, stark und gleichberechtigt zu sein, damit sie mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so werden wir dem Anspruch gerecht, verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen zu handeln."

"Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

Dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht, stimmt das Deutsche Kinderhilfswerk zuversichtlich. "Davon sollten sich die Erwachsenen eine Scheibe abschneiden. Die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen gehen ja leider in eine andere Richtung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das darin festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.02.2018

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2018

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

„Kinder und Jugendliche wollen ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür ist es notwendig, dass wir ihnen Freiräume eröffnen, damit sie ihre Ideen und Wünsche einbringen und ihr persönliches Potenzial entfalten können“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es liegt in der Verantwortung der Politik, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und mitgestalten können, wird wirklich kinderfreundlich und damit zukunftsfähig.“

„Städte und Gemeinden müssen Strukturen und Einrichtungen entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Kinder und Jugendliche brauchen beispielsweise einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es um die Planung von Spielplätzen oder von Jugendeinrichtungen geht. Die kommunale Politik muss Freiräume eröffnen, in denen echte Mitbestimmung und Entfaltung möglich wird.“

Kinder und Jugendliche brauchen aber auch in Schule und Freizeit mehr Freiräume. Ebenso sind Eltern dazu aufgerufen, ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entwickeln. Dazu gehören vor allem Freiräume, in denen sie sich eigenständig ihr Umfeld erschließen und ihre eigene Persönlichkeit ausbilden können.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Meinungsäußerung, Beteiligung und freie Entfaltung sind in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention garantiert, die Deutschland 1992 ratifiziert hat. Zum Weltkindertag rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam zum Einsatz für die Verwirklichung der Kinderrechte auf.

Anlässlich des Weltkindertags (20. September) entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam.

Am Sonntag, den 23. September 2018, finden in Berlin und in Köln unter demselben Motto die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 09.02.2018

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

„Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller.

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. März 2018

Veranstalter: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)

Ort: Würzburg

Familie befand sich seit jeher und befindet sich im Wandel. Dies zeigt auch die Zunahme an Familien, in denen die bio-genetische, rechtliche und/oder soziale Elternschaft auf mehr als 2 Personen verteilt ist. In der Folge wachsen Kinder immer häufiger in Familien auf, an deren Gründung mehr als zwei Elternteile beteiligt sind. Historisch bekannte Formen sogenannter multipler Elternschaft sind Adoptiv-, Pflege- und Stieffamilien. Durch eine Liberalisierung der Gesellschaft und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin differenziert sich Familie weiter aus und es kommen neuere Formen wie Regenbogenfamilien und Familien nach Gametenspende hinzu.

Für alle diese Familienformen stellt sich die Frage, wie Familie und Elternschaft definiert, hergestellt und nach außen kenntlich gemacht werden, wenn Abstammung als begründendes Element zwischen einigen oder allen Familienmitgliedern fehlt. Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? Die Fachtagung „Familien mit multipler Elternschaft“ soll genau diese Familienformen in den Blick nehmen und deren Herausforderungen und Chancen diskutieren. Eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung, der Kinder und Jugendhilfe sowie in der Beratung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. März 2018

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" gemeinsam mit dem DGB Hamburg

Ort: Hamburg

Ein Workshop für Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und weitere familienpolitische Akteur*innen

Am 1. Juli 2015 wurden ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus eingeführt. Beide Regelungen ermöglichen berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und geben ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten zu gestalten. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sollen partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren. Damit beides funktioniert, müssen Betriebe und Verwaltungen z.B. Teilzeit möglich machen – ganz praktisch und ohne Nachteile für die Beschäftigten. Doch es braucht noch mehr für eine gute Praxis!

Betriebs- und Personalräte spielen hierbei eine große Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gehört zu ihren Aufgaben, wie auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Im Workshop werden die Regelungen zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorgestellt und es wird Resumee gezogen: wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der Praxis gegenüber? Es wird diskutiert, wie Interessenvertretungen dabei unterstützen können und welche betrieblichen Lösungen sich gut umsetzen lassen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE und der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Kinderarmutskongress " Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund " – eine Veranstaltung des 2016 durch Dietmar Bartsch initiierten "Netzwerkes gegen Kinderarmut"

Die Veranstalter freuen sich über die Zusagen der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Heike Werner; der Arbeits- und Sozialministerin des Landes Brandenburg, Diana Golze, dem Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer; des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, und von Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Kindheitswissenschaften.

Die Veranstalter bewegt zutiefst, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau ist. Sie wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, wird dieser Gesellschaft nicht viel abgewinnen können. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Der Kongress soll die Gelegenheit bieten, ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema "Kinderarmut" mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Infos finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kooperiert eng mit anderen familien- und sozialpolitischen Akteuren und ist Mitglied diverser Vereine, Verbände und Bündnisse. Diese werden nun auch auf der ZFF-Homepage dargestellt: unter ÜBER UNS / Kooperationen.

AKTUELLES

Seit mehreren Jahren ist der AWO Bundesverband als Teil eines Trägerkonsortiums erfolgreich an der Umsetzung der ESF-Bundesprogramme Elternchance I und II beteiligt.

Im nun vorliegenden Positionspapier „ Konsortium Elternchance – Zwischenfazit und Forderungen nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit der Weiterqualifizierung zum_zur Elternbegleiter*in“ beschreiben die beteiligten Verbände sowohl Aufgaben und Auftrag von Elternbegleiter*innen als auch ihr Selbstverständnis als Konsortium und blicken auf Erreichtes. Abschließend werden fachpolitische Forderungen zur Stärkung des Arbeitsfeldes Familienbildung und zur Verstetigung von Elternbegleitung formuliert.

Das Positionspapier steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Quelle: Information Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Das ISS freut sich, Ihnen das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“ zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorstellen zu dürfen.

Die Idee: Mithilfe des Veranstaltungssets möchte das ISS Sie dafür gewinnen, die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu verbreiten und zu nutzen. Mit den bereitgestellten Materialien des Veranstaltungssets wird Ihnen die Arbeit für die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung erleichtert.

Das Veranstaltungsset enthält die folgenden Materialien:

  • Sie erhalten einen ausführlichen Organisationsleitfaden, in dem zwei verschiedene Veranstaltungsformate (kurz und lang) ausgearbeitet sind.
  • Sie erhalten eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation zu gleichstellungspolitischen Themen, die Sie nach Bedarf anpassen können.
  • Sie erhalten ein dazugehöriges Moderationsskript mit ausführlichen Notizen zu den einzelnen Folien der PowerPoint-Präsentation, das Sie bei Ihrem Vortrag unterstützt.
  • Sie erhalten Vorschläge für Einladungsschreiben, Handzettel- und Plakatvordrucke, die Sie ganz einfach individuell anpassen können.
  • Sie erhalten acht Kurzinfos, um einzelne Themen des Zweiten Gleichstellungsberichts vertiefen zu können.
  • Sie erhalten Zugang zu einem exklusiven Pool an externen Moderatorinnen und Moderatoren, die von uns speziell geschult worden sind und Sie bei Bedarf auf Ihrer Veranstaltung unterstützen können.

Das ISS würde sich freuen, wenn Sie mit dem Veranstaltungsset eine Veranstaltung organisieren, um den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu diskutieren und konkrete Schritte anzustoßen.

Zugang zum Veranstaltungsset erhalten Sie hier.

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst einen Aktivierungslink, um Ihr Passwort einzurichten. Nachdem Sie sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie die Materialien zum Veranstaltungsset "Weichen stellen durch Gleichstellung" herunterladen.

Sie finden im Download-Bereich auch in Kürze einen Evaluierungsbogen. Bitte vergessen Sie nicht, dem ISS Ihre Rückmeldung zu Ihrer Veranstaltung zukommen zu lassen.

Bei Fragen zum Veranstaltungsset erreichen Sie das ISS von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 030/616 717 9-16 oder per E-Mail unter gleichstellung@iss-ffm.de.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vom 08.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 3 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.01.2018

„Union und SPD bereiten die Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:

„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für die Große Koalition einzunehmen.

Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten. Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.

Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von Grünen und FDP.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration "Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen" brauche, die "knappe Güter" seien. Andererseits seien auch "familiäre Rahmenbedingungen" für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, "an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden", die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe "gelten weitgehend fort", sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation "für durchaus akzeptabel", lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters "niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt" in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und "abgestuft nach Alter" mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. "Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen", fügte Amann hinzu.

Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei "zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern". Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.

Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.

Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland "mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs" gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: "Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen."

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es "keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe" für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne "eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer" herangezogen werden.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.

Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 36 vom 29.01.2018

Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status geeinigt. Dieser soll schon diesen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert dies wie folgt:

„Die AWO lehnt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges entschieden ab. Eine weitere Aussetzung verweigert den Betroffenen das Recht auf ein Familienleben und ist damit grund- und menschenrechtswidrig. Zudem verstößt eine noch länger dauernde Trennung von Eltern und Kindern gegen das in der UN Kinderrechtskonvention geschützte Kindeswohl.

Zudem lehnt die AWO die geplante Regelung ab, ein monatliches Kontingent von Nachzügen einzuführen. Die Höchstzahl von 1.000 Nachzügen ab August 2018 bedeutet für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch einen Ausschluss des Familiennachzugs. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr wird es viele Jahre dauern bis die letzten Familienangehörigen einreisen können. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.01.2018

Zur heute bekanntgewordenen Einigung von Union und SPD zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Die Diakonie Deutschland ist von dem Kompromiss von Unionsparteien und SPD zum Familiennachzug enttäuscht. Wir können keinen großen Fortschritt gegenüber dem Sondierungspapier erkennen.

Die Härtefallregelung war schon bisher unzureichend, sie wird auch künftig nicht ausreichen. Ein reiches Land wie Deutschland muss in der Lage sein, an dieser Stelle menschliche Not zu lindern. Insbesondere, wenn unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familien aufwachsen müssen, ist das ein verheerendes integrationspolitisches Signal.

Aus Sicht der beiden Kirchen ist rechtlich, politisch und ethisch geboten, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in demselben Maß zu ermöglichen wie zu anerkannten Flüchtlingen und damit die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sofort zu beenden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 30.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Einigung zwischen SPD und Union zum Familiennachzug bei den Koalitionsverhandlungen als inhuman. Der Verband appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf von SPD und Union zur Verlängerung der geltenden Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli am kommenden Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Verband lehnt darüber hinaus die Pläne der Koalitionsverhandler für eine weiterhin restriktive Familiennachzugsregelung und die geplante Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat als inhuman ab. Auch in der angekündigten Weiterführung der existierenden Härtefallregelung sieht der Paritätische keine substantielle Verbesserung.

„Die festgelegte Zahl von 1000 Menschen pro Monat, die zu ihren Familienangehörigen nachziehen dürfen, ist willkürlich und moralisch fragwürdig. Im Klartext heißt diese Obergrenze, dass zehntausenden von Menschen der Familiennachzug verweigert wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schneider weiter: „Familien gehören zusammen, ganz egal wo sie herkommen. Der Schutz der Familieneinheit ist Menschenrecht! Es ist schlicht unvorstellbar, dass jemand auf Basis einer Nachzugsobergrenze seine Verwandten einen Monat länger in Unsicherheit und schwierigsten Bedingungen lassen soll.“

Die bestehende Härtefallregelung ist aus Sicht des Verbandes völlig unzureichend, da sie nur für ganz wenige Ausnahmen gilt und an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. „Das Gesetz ist jetzt schon ein Rohrkrepierer. Faktisch ist die Zahl von Geflüchteten, die davon profitieren, bereits jetzt minimal. Trotzdem versucht uns die SPD dies als Verhandlungserfolg zu verkaufen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.01.2018

Als Verband binationaler Familien und Partnerschaften kennen wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen Familiennachzug maßgebend sind, aus unserer langjährigen Arbeit und leider auch aus eigener Erfahrung. Nicht selten müssen wir um eine Familienzusammenführung kämpfen. Dabei geht es eigentlich um ein Menschenrecht – das Recht auf Familienleben!

Seit 2015 wird der Familiennachzug vor allem mit den Geflüchteten und deren Wunsch nach Zusammenführung mit ihren Angehörigen verbunden – ein Umstand, der in Hinsicht auf die lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern nur allzu nachvollziehbar ist. Geflüchtete haben einfach keine andere Möglichkeit des Zusammenlebens außer in dem Land, in dem sie Schutz gesucht und gefunden haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Danach soll er wieder wie zuvor automatisch in Kraft treten, also am 17. März 2018.

Aktuell wird folglich subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familiennachzug verwehrt – obwohl die Einschätzung, ob ein Geflüchteter vollen oder nur subsidiären Schutz erhält – sehr diskussionswürdig erscheint. Immer mehr Geflüchtete erhielten diesen Titel nachdem die Bestimmung der Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft war – was den Eindruck nahelegt, dass hier eine Begrenzung der Zuwanderung praktiziert wird, die subtil und undurchsichtig ist und auf den Rücken der Familien ausgetragen wird.

Familiennachzug konkret

Familiennachzug hört sich groß und über mehrere Genrationen hinweg an, doch es betrifft tatsächlich nur die Kernfamilie. Das bedeutet beispielweise für einen geflüchteten Syrer, dass er seine Frau und seine minderjährigen Kinder nachholen darf. Dies ist ein Recht, das er hat und in Anspruch nehmen kann und das ihm gleichzeitig die Grundlage dafür bietet, in einem neuen, ihm fremden Land anzukommen. Die Familie ist eine starke Einheit, die trägt, unterstützt und steuert – und das macht sie mit allen Familienmitgliedern gleichermaßen. Menschlich und moralisch völlig absurd erscheint dabei die rechtliche Regelung, dass einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zwar seine Mutter, nicht aber seine minderjährige Schwester folgen darf.

Allein an diesen beiden Beispielen sehen wir eine Schieflage in der Gleichstellung vor dem Gesetz und damit in dem Schutz der Familien – den sich ja so viele Parteien auf die Fahne geschrieben haben.

Familienleben ist ein Menschenrecht

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.). Aber was ist dieser Artikel wert, wenn die Familie in zwei, drei Klassen unterteilt wird und nicht als grundsätzliches Menschenrecht verstanden wird? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Abs.3 heißt es „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Und dies betrifft jede Familie. Familien sind die ersten Erfahrungen im sozialen Miteinander. Erziehung zu demokratischen, sozialen Wesen ist vor allem in sicheren, sorglosen, lebbaren Familiensituationen möglich und formt nicht nur Einzelne sondern eine Gesellschaft nachhaltig. Daher ist es eine Pflicht und eine strategische sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung, auch Migrant*innen und Geflüchteten das Familienleben und ein gesichertes Zusammenleben zu ermöglichen.

Ende oder Verlängerung des Nachzugsstopps?

Am 16. März 2018 läuft der Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte aus. Zahlreiche Menschen vertrauen darauf, dass sie danach ihre engsten Angehörigen nachholen können – so wie es bei der Gesetzesänderung in 2016 festgeschrieben wurde.

Nun plant die Union auf die Schnelle, diesen Nachzugsstopp erst einmal zu verlängern. Ihre Fokussierung liegt ausschließlich auf eine zahlenmäßige Begrenzung, von der man sich eine Sicherheit für Deutschland erhofft, die menschenrechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar ist. Dabei bleiben sowohl die prekären Lebenssituationen (Flucht vor Tod, Folter und Verfolgung) und die Gründe für eine Flucht, sowie die deprimierenden, angstbesetzten und frustrierenden Lebenssituationen im Aufnahmeland Deutschland – ohne die Familienmitglieder als stärkende Einheit – außen vor.

Wer einer Verlängerung zustimmt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Interesse an Familien und deren Schutz nicht wirklich im Sinn zu haben. Außerdem wird das Vertrauen der geflüchteten Menschen missbraucht, die davon ausgingen, dass sie ab Mitte März 2018 ihre Angehörigen nachziehen lassen können.

Der Verband binationaler Familien lehnt ein Nachzugsstopp ab, der eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Auch eine Härtefallregelung kann diese Schieflage nicht auffangen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

Es gilt jetzt zu beweisen, dass Deutschland ein starkes Land ist, das in Europa und der Welt eine Verantwortung für den Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und einer gemeinsamen lebenswerten Zukunft übernimmt. Diese Kraft hat dieses Land und es kann ein starkes Zeichen gegen den Rechtpopulismus und gegen den Zerfall von humanistischen Werten sein, für die Menschen in diesem Land immer wieder leidenschaftlich eingetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 22.01.2018

SCHWERPUNKT II: Koalitionsverhandlungen

Laut Medienberichten haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm in der Pflege mit einer besseren Personalausstattung in der Altenpflege geeinigt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Die AWO begrüßt, dass die möglichen Koalitionäre beim Thema Pflege auf mehr Fachkräfte setzen wollen. Allerdings bedeuten 8.000 zusätzliche Stellen umgerechnet auf die Zahl der deutschen Pflegeheime einmalig nur 0,6 Stellen pro Einrichtung. Die Situation in der ambulanten Pflege wird dabei ganz außen vor gelassen. Die Effekte des Sofortprogramms sind damit weder nachhaltig noch geeignet, die Situation vor Ort spürbar zu verbessern. Nach Ansicht der AWO muss das Sofortprogramm vor allem darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit der Pflegeberuf insgesamt attraktiver wird.

Die AWO unterstützt daher die Forderung des Bündnisses für Gute Pflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu finden.

Mehrkosten, die durch Personalverbesserungen entstehen, dürfen nicht allein zu Lasten der betroffenen Pflegebedürftigen gehen, sondern sie müssen und können stattdessen von der Pflegeversicherung getragen werden. Geld dafür wäre durchaus vorhanden. Allein durch die Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen aus der Krankenversicherung stünden für die Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dieses wäre eine systemische Verbesserung mit langfristigem Effekt. Darüber hinaus könnten durch Umwidmung des Pflegevorsorgefonds weitere finanzielle Mittel für mehr Personal und bessere Löhne bereitgestellt werden. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank geparkt, um ab 2035 Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung abzufedern. Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die Anlage aber Negativzinsen an, so dass hier Geld für dringend benötigte Leistungsverbesserungen vernichtet wird.

Mit diesem Betrag würde der personellen Unterausstattung durch Behebung eines Systemfehlers begegnet und eine dauerhafte Verbesserung von deutlich mehr als 8.000 Stellen – für ca. 25.000 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen – erreicht.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Offener Brief der Berliner Erklärung 2017 vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Vorsitzender der CSU Martin Schulz, Vorsitzender der SPD

* Exemplarisch wird der Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel versandt*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein "we too" eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein "Weiter so" reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Mo-nitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaf-tigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

[…]

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.01.2018

In wichtigen Bereichen wie Steuerpolitik, Bildung und Energie muss die zukünftige Große Koalition deutlich ambitionierter sein – Reformbedarf in Deutschland wird unzureichend angepackt.

Deutschlands nächste Regierung wird höchstwahrscheinlich erneut eine Große Koalition. Die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD, die als Basis für die gegenwärtigen Verhandlungen dienen, adressieren den großen Reformbedarf in Deutschland aber nur unzureichend. Das ist das Fazit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Es gibt bei den Sondierungsergebnissen gute Ansätze, aber zu Europa, in der Steuerpolitik, in der Bildung, bei den Investitionen und auch in anderen Bereichen fehlt es an Visionen und Ambitionen“, fasst DIW-Präsident Marcel Fratzscher zusammen. „Die Koalitionsverhandlungen sollten mehr als nur ein Absegnen der erreichten Einigung bringen. Sie sollten dafür genutzt werden, an vielen Stellen nachzubessern. Deutschland mag es wirtschaftlich gut gehen, aber das Land braucht dringend Reformen. Gerade jetzt ist die Zeit, sie anzustoßen, um nicht weitere vier Jahre zu verschenken.“

Zu einzelnen Handlungsfeldern äußern sich DIW-Forscherinnen und -Forscher wie folgt:

Steuern: „Um geringe Einkommen zu entlasten, müssen indirekte Steuern gesenkt werden“

„Die Steuerpolitik ist eines der wenigen Felder, in denen Union und SPD politisch weit auseinanderliegen. Dementsprechend wenig ambitioniert fallen in diesem Bereich die Sondierungsergebnisse aus. An Steuerentlastungen ist nur ein Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2020/21 vorgesehen, was überwiegend Besserverdienenden zugutekommt. Für stärkere Entlastungen geringer und mittlerer Einkommen müsste man indirekte Steuern senken, beispielsweise die Mehrwertsteuer, oder die Sozialbeiträge gezielter reduzieren. Dazu fehlt das Geld, da man die Überschüsse vorrangig für Ausgabenprogramme verwenden will. Bei den Sozialbeiträgen werden die ArbeitnehmerInnen moderat entlastet, die Rückkehr zur Parität der Krankenversicherungsbeiträge belastet aber die Arbeitgeber. Der Groko 3.0 fehlt zudem eine klare Vision, die Staatsfinanzen langfristig zukunftsfähig zu machen. Sobald die Zinsen wieder steigen, werden sich die Überschüsse schnell zurückbilden“, sagt Steuerexperte Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat.

Rente: „Ohne Stärkung der privaten Vorsorge kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden“

„Im Rentenbereich sehe ich bei den Sondierungsergebnissen an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Rolle der privaten Vorsorge, vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, muss präzisiert werden. Damit diese Säule ihre Rolle bei der Alterssicherung angemessen spielt, muss die aktuell freiwillige private Vorsorge gestärkt und vielleicht sogar Pflicht werden. Ohne eine Neudefinition dieser Säule kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden. Die Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut sind nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Grundrente schafft mit viel bürokratischem Aufwand eine neue Form von Sozialhilfe für eine kleine Gruppe älterer Menschen: Die wenigsten dürften die notwendigen 35 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem bedürftig sein. Stattdessen kann man mit weniger Aufwand die Freibetragsregelungen bei der Grundsicherung erweitern und die GRV gezielt für Geringverdienende stärken. Um Altersarmut langfristig vorzubeugen, muss auch an anderer Stelle angesetzt werden: Bei besseren Chancen während der Erwerbszeit“, sagt Rentenexperte Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat.

Gleichstellung von Frauen und Männern: „Ehegattensplitting schafft die falschen Anreize und muss reformiert werden“

„Im Sondierungspapier wird das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zwar erwähnt, aber ein zentraler Aspekt, das Steuersystem, bei dieser Frage außer Acht gelassen. Das Ehegattensplitting, vor allem in Kombination mit Mini-Job-Regelungen, schafft negative Anreize für Frauen, mehr und länger zu arbeiten, und sollte reformiert werden. Hier wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein vielversprechender Ansatz. Ein weiterer Ansatzpunkt für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist eine Verstärkung der Partnerschaftskomponenten bei Familienleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Partner-Monate beim Elterngeld“, äußert sich Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies.

Bildung und Familie: „Bundesbeteiligung und Qualität der Bildungseinrichtungen müssen noch stärker in den Vordergrund rücken“

„Begrüßenswert ist, dass die Koalitionäre Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle schaffen wollen. Die vereinbarte Kindergelderhöhung ist allerdings nicht zielführend: Sie ist teuer und bringt wenig. Die Beschlüsse enthalten auch gute Ansätze, zum Beispiel die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Aber hier, genau wie beim Ausbau der frühkindlichen Bildung, reicht Quantität nicht aus, sondern muss die Qualität der Angebote noch stärker in den Vordergrund rücken. Alles in allem ist in diesem Bereich ein größeres Engagement des Bundes gefragt, sowohl im Bereich der Qualitätsregulierung, damit Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich mehr ist, als auch bei der Finanzierung. Ich rate dringend davon ab, Kitas für alle Kinder flächendeckend gebührenfrei zu machen. Vielmehr könnte der Bund verbindlich regeln, dass die Gebührenstaffelung überall progressiver wird. Auch sollte das Kooperationsverbot in diesen Bereichen zumindest gelockert werden“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Energie: „Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet werden und bis 2030 abgeschlossen sein“

„Die Koalitionäre bekennen sich zwar zu den Klimazielen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen schrittweise den Kohleausstieg einleiten, die Beschlüsse zur Energiepolitik sind aber insgesamt zu halbherzig. Ich vermisse Anreize für einen gezielten Ausbau der Erneuerbaren, also für einen lastnahen Zubau samt optimiertem Lastmanagement und dezentraler Smart Grids sowie für zusätzliche Speicher. Zudem sind mir die Absprachen in Sachen Kohleausstieg zu zaghaft: Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis 2030 abgeschlossen sein. Energiesparmaßnahmen sollen forciert und die nachhaltige Verkehrswende inklusive Elektromobilitätsquote und Erhöhung der Dieselsteuer durchgeführt werden“, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Digitalisierung: „Klug gestaltete regulatorische Rahmenbedingungen statt staatliche Finanzierung um jeden Preis“

„In Sachen Digitalisierung strotzen die Sondierungsergebnisse vor guten Absichten, vom Ausbau der Infrastruktur bis zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 ist sicherlich wichtig, aber zu pauschal formuliert. Es sollte nur dort investiert werden, wo der künftige ökonomische Nutzen die Kosten übersteigt. Subventionen für den Netzausbau sollen zudem laut Sondierungspapier an die Glasfasertechnologie gebunden werden, womit das Prinzip der Technologieneutralität verletzt wird. So kann nicht sichergestellt werden, dass sich die beste Lösung durchsetzt. Staatliche Subventionen führen darüber hinaus in aller Regel zu Mitnahmeeffekten und damit zu Kosten, die bei klug gestalteten regulatorischen Rahmenbedingungen vermieden werden könnten. Die Vision eines Staates 4.0 ist ansprechend, leider fehlt aber ein konkreter Plan, wie man dahingelangen soll. Insbesondere sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kommunen nicht klar definiert“, so Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Investitionen: „Investitionsschwäche in der Industrie und bei den Kommunen muss angegangen werden“

„Deutschland leidet seit Jahren an einer ausgeprägten Investitionsschwäche. Um dies zu adressieren, ist den Koalitionären nicht viel eingefallen. Eine investitionsorientierte Unternehmenssteuerreform kann aber bei den privaten Investitionen einen wichtigen Impuls liefern: Unternehmen, die in Deutschland investieren, sollen weniger Steuern zahlen als solche, die nicht investieren. Umsetzen lässt sich das durch Änderungen bei den Abschreibungsregeln. Es können entweder die steuerlich anzusetzende Nutzungsdauer verringert oder degressive Abschreibungssätze eingeführt werden. So würden vor allem für die Industrie Anreize geschaffen, in die Zukunft des Produktionsstandortes Deutschland zu investieren. Der Investitionsschwäche bei den Kommunen ließe sich durch die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe ´Kommunale Investitionen´ entgegenwirken. Ähnlich der vorhandenen Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ könnten hier Bund und Ländern verfassungskonform gezielt Investitionsprojekte in klammen Gemeinden anstoßen“, sagt Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik.

Wohnen: „Reform der Grundsteuer könnte mehr Bauland verfügbar machen und Not auf dem Wohnungsmarkt lindern“

„Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden für die nächste Bundesregierung nicht kleiner werden – ganz im Gegenteil: Nach wie vor steigen die Mieten in Ballungszentren und vielen großen Städten kräftig, weil Wohnraum immer knapper wird. Unsere jüngste Prognose zeigt, dass der Neubauboom auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu Ende gehen wird, was die Lage noch verschärfen dürfte. Es greift viel zu kurz, den daraus resultierenden steigenden Mieten nur mit einer Mietpreisbremse begegnen zu wollen. Bestenfalls kann die Politik damit Zeit erkaufen, um das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Dazu zählt, die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Neubau von Wohnungen zu verbessern. Vor allem die Kommunen sind gefragt, mehr Flächen als Bauland auszuweisen und Brachen zu aktivieren. Ein möglicher Hebel dafür wäre eine durchdachte Reform der Grundsteuer: Würde statt des Gebäudewerts ein hypothetischer Bodenwert besteuert, errechnet aus den möglichen Nutzungserträgen einer Bebauung, entstünden daraus sehr wahrscheinlich Anreize für Investorinnen und Investoren, Grundstücke nicht mehr ungenutzt liegen zu lassen, sondern mehr Wohnungen zu bauen. Zudem muss der Fokus verstärkt auf bereits erschlossene Grundstücke gerichtet werden, wo man bestehende Gebäude aufstocken oder Hinterhöfe bebauen könnte. Dies könnte eine neue Bundesregierung mit einem Zuschussprogramm zur Stärkung des Eigenkapitals der Investorinnen und Investoren unterstützen“, so Immobilienökonom Claus Michelsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Konjunkturpolitik.

Europa: „Die neue Bundesregierung muss schnell die Initiative ergreifen für eine umfassende Reform Europas“

„Die Sondierungsergebnisse räumen Europa einen großen Stellenwert ein. Das ist ein erfreuliches Zeichen, muss aber mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Unmittelbar nach der Regierungsbildung muss Berlin die ausgestreckte Hand aus Paris ergreifen und sich aktiv und konstruktiv in einen Reformprozess des Euroraums und der EU einbringen, der sowohl dem Wunsch vieler Mitgliedsländer nach mehr Risikoteilung als auch den deutschen Bestrebungen nach mehr Marktdisziplin gerecht wird. Dafür ist es höchste Zeit, denn Europas Wirtschaft ist noch fragil und die Währungsunion anfällig für Krisen. Für eine umfassende Reform liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem für eine neue Ausgabenregel, die das Maastricht-Defizitkriterium ersetzen würde. Wichtig ist bei dem Reformprozess, dass die Bundesregierung anderen gegenüber nicht belehrend auftritt, anders als es in der Vergangenheit oft der Fall war“, sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.

Wochenbericht 1+2/2018 "Bauwirtschaft: Ende des Neubaubooms"

Wochenbericht 48/2017 "Gesetzliche Rente"

Wochenbericht 41/2017 „Kindertageseinrichtungen: Ausgaben der Familien sind von 1996 bis 2015 mitunter deutlich gestiegen“

Wochenbericht 20/2017 "Wie können mittlere Einkommen beim Einkommensteuertarif entlastet werden?"

Wochenbericht 13/2017 „Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume“

Wochenbericht 11/2017: „Kommunale Investitionsschwäche: Engpässe bei Planungs- und Baukapazitäten bremsen Städte und Gemeinden aus“

Wochenbericht 47/2016: „Ganztagsschule und Hort erhöhen die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Grundschulkindern“

DIW aktuell Nr. 6: „Steuerpolitik zwischen Jamaika und GroKo 3.0: Untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten“

DIW aktuell Nr. 4: „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“

DIW aktuell Nr. 1: „Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver“

Wie Risikoteilung und Marktdisziplin in Einklang gebracht werden können: ein konstruktiver Vorschlag zur Reform des Euroraums (Kurzfassung, deutsch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.01.2018

Zweiter Teilschritt erst für 2021 geplant – Frühere Umsetzung nötig.

„So wichtig und begrüßenswert die in den GroKo-Koalitionsverhandlungen geplante Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat ist, so verbesserungsbedürftig ist der hierfür geplante Zeitrahmen“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Beschlusslage der auf der Zielgeraden befindlichen Verhandlungen. „Dass die zweite, höhere Tranche der Kindergelderhöhung erst 2021 greifen soll, bremst die unterstützende Wirkung für Familien“, so Müller.

Der KRFD fordert daher, dass die Kindergelderhöhung komplett im Juli 2019 umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist für Juli 2019 zunächst eine Erhöhung um zehn Euro und eine weitere um 15 EUR erst für Beginn 2021 vorgesehen. Gerade kinderreiche Familien sind von den derzeit stark steigenden Verbraucherpreisen – insbesondere bei Nahrungsmitteln und Energie – betroffen. Laut jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,8 % gegenüber 2016 und damit stärker als in den letzten vier Jahren. Auch mit Blick auf diese Entwicklung spricht sich der Gesamtvorstand des KRFD für ein klares „Jetzt“ an Stelle eines „Klein anfangen und später durchstarten“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 05.02.2018

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) CDU/CSU und SPD auf, den Interessen einkommensarmer Menschen bei der Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen.

"Gesundheit ist ein Menschenrecht. In den Koalitionsverhandlungen spielt das Thema ‚gerechte Gesundheitsversorgung‘ seit langem endlich wieder eine Rolle. Die Einführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen Gesundheitssystem." sagt Barbara Eschen, Sprecherin der nak und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für sozial benachteiligte Menschen, die von Hartz IV ihre Existenz sichern müssen, sei dies jedoch keine ausreichende Lösung.

Das Gesundheitsbudget im Regelsatz von 15,80 Euro pro Monat ist viel zu gering. "Davon können sich die Menschen weder eine Brille noch Zahnersatz leisten", kritisiert Eschen. Auch das Ernährungsbudget – für ein 5-jähriges Kind werden beispielsweise 2,80 Euro pro Tag bemessen – lässt eine gesunde Ernährung nicht zu. "Gesundheit und gesunde Ernährung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen", sagt die nak-Sprecherin. Deshalb fordert die nak, für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener die Eigenbeteiligungen wie beispielsweise bei Rezeptgebühren, Zuzahlungen bei physiotherapeutischen Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten zu streichen.

Zudem müsse die Finanzierung einer Sehhilfe nach dem 18. Lebensjahr dringend wieder von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. "Es ist paradox, dass beispielsweise die Behandlungskosten eines Unfalls aufgrund einer Sehschwäche bezahlt werden, die Anschaffungskosten einer Brille jedoch nicht übernommen werden", kritisiert der Sprecher der AG Gesundheit in der nak, Prof. Gerhard Trabert. Auch die oft sehr hohe Eigenbeteiligung trotz Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen müsse gesenkt werden. "Sozial benachteiligte Menschen müssen sich genau wie alle anderen auch gesunde Zähne leisten können. Soziale Herkunft darf nicht am Zahnstatus erkennbar sein", betont Trabert. Die Koalitionsverhandlungen seien ein guter Zeitpunkt für die Politik zu reagieren und die Gesundheitsversorgung sozial gerecht zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2018

Als „Augenwischerei“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das rentenpolitische Gesamtkonzept, auf das sich Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die geplante „Grundrente“ sei lediglich eine „Sozialhilfe plus“ für einige wenige, der Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen gehe leer aus.

„Es sind keinerlei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Sondierungspapier feststellbar. Union und SPD lassen jedes ernstzunehmende Engagement bei der Bekämpfung von Armut im Alter vermissen und bleiben die Antwort schuldig, wie sie der wachsenden Altersarmut in Deutschland entgegen wirken wollen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die geplante „Grundrente“ komme nur wenigen zu Gute und werde zu neuen Verwerfungen führen, warnt der Verband: Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweisen könne oder eine Rente knapp über dem Grundsicherungsniveau habe, gehe leer aus. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente gingen ausgerechnet an den Ärmsten vorbei, da die Leistungen voll auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum“, erklärt Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Verband großzügige Freibeträge auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich fordert der Verband, das Rentenniveau von 48 Prozent wieder auf 53 Prozent anzuheben. „Was uns hier von Union und SPD als ausgewogenes Gesamtkonzept verkauft werden soll, geht an der Lebensrealität der wachsenden Zahl an Menschen, deren Rente im Alter nicht zum Leben reicht, einfach vorbei“, so Schneider.

Mit großer Skepsis sieht der Verband zudem die geplante Beitragsdeckelung bis zum Jahr 2025. „Wenn die Beiträge in der Rentenversicherung gedeckelt und keine weiteren Steuermittel fließen sollen, beraubt sich diese Koalition auf absehbare Zeit jedes rentenpolitischen Spielraums. Die Rücklagen würden aufgebraucht und ab 2025 wird es dann erst richtig hart. Die angekündigte Rentenkommission wird so letztlich nur noch Mangel moderieren können“, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 01.02.2018

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen bei der Pflege nicht annähernd ausreichend, um den Pflegenotstand wirksam zu beheben. Die Verständigung auf die Einführung flächendeckender Tarifverträge sei unbedingt zu begrüßen, doch müsse dies konsequenterweise auch auf die Häusliche Krankenpflege ausgeweitet werden. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung mit einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen einhergehen, warnt der Verband. Die angekündigten 8.000 neuen Stellen dürften, so der Paritätische, zudem nur ein Einstieg sein. Der Verband verlangt eine Vereinbarung auch dazu, wie und bis wann insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen und finanziert werden sollen.

Der Paritätische begrüßt die Pläne zur Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Pflege, fordert jedoch eine Klarstellung von Union und SPD, dass es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen kommen darf. „Es ist gut und ein überfälliger Schritt, wenn Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wenn die angehenden Koalitionäre dabei jedoch die Frage der Refinanzierung ausklammerten, wäre das ganze letztlich nicht mehr als ein ungedeckter Scheck. Es muss sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger sind, die die Zeche zahlen. Eine weitere finanzielle Belastung ist den Betroffenen nicht zuzumuten“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegeversicherung künftig grundsätzlich mindestens 85 Prozent der Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Pflegebedürftigen damit auf 15 Prozent gedeckelt wird.

Den Bedarf an zusätzlichem Pflegepersonal insgesamt schätzt der Paritätische mittelfristig auf rund 100.000 Pflegekräfte. Sollten dem Sofortprogramm für 8000 neue Stellen in der medizinischen Behandlungspflege keine weiteren verbindlichen Schritte folgen, sei das allenfalls ein „Trostpflaster“, das die Dauerkrise in der Pflege nicht heilen könne. „In der Pflege ist es mit Stückwerk nicht mehr getan. Gemessen an den Wahlkampfversprechungen von Schulz und Merkel ist es eigentlich ein schlechter Witz, was dem Publikum hier angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass den berechtigten Wahlkampfversprechen nun auch Taten folgen“, so Schneider.

Der Verband unterstreicht, dass deutlich umfassendere Maßnahmen und eine solidarische Strategie zur Refinanzierung der Kosten erforderlich sind, um den Pflegenotstand wirklich zu beenden. „Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn die künftige Bundesregierung den Pflegenotstand endlich stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen“, so Schneider. Ohne Beitragserhöhungen oder zusätzliche Steuermittel sei die Krise nicht zu beheben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 31.01.2018

SCHWERPUNKT III: Kinderreport

Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2018

Zum Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Wenn Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land in Armut leben müssen, ist das ein unerträglicher Skandal. Wenn sie zudem den Eindruck haben, dass sich die Politik nicht für ihre Nöte interessiert und Abhilfe schafft, dann ist das unfassbar beschämend. Deswegen ist der Kinderarmutsreport ein unmissverständlicher Auftrag an die nächste Bundesregierung, beim Thema Kinderarmut nicht mehr zu kleckern, sondern endlich umfassende und wirksame Maßnahmen anzugehen.

Es ist ungerecht, wenn dem Staat Kinder unterschiedlich viel wert sind. Es kann nicht sein, dass bei Kindern, die im Sozialbezug leben, das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird, während andere Kinder durch Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting in viel höherem Maße profitieren. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir brauchen eine Familienförderung, die das Existenzminimum von Kindern sichert und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet. Ziel muss sein, dass Familien mit Kindern, die jetzt wenig oder kein Einkommen haben, sich materiell deutlich besser stellen.

Kinderarmut und eingeschränkte Teilhabe zeigen sich im Alltag besonders, wenn Kinder sich beispielsweise das Mittagessen in Kitas und Schulen nicht leisten können und in ihren Freizeitmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt. Die meisten Familien, die den Kinderzuschlag benötigen, kommen gar nicht in den Genuss der Leistung. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des BuT und stattdessen das kostenfreie Mittagessen in Schulen und Kitas sowie einen freien und unbürokratischen Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.

Kinder und Jugendliche brauchen zudem Begleitung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen. Deswegen muss der Bund wieder mehr Verantwortung übernehmen, um ausreichend Fachkräfte in Kitas und Sozialarbeit in Schulen flächendeckend sicherzustellen. Diese Aufgabe darf nicht alleine auf die Kommunen und Länder abgewälzt und der dortigen Kassenlage überlassen werden.

Am heutigen Freitag hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2018 vorgestellt. 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben an, dass es Kinderarmut in Deutschland gibt, weil sich die Politik diesem Problem nur unzureichend widme.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

„Der Kinderreport des Kinderhilfswerks mit dem Schwerpunkt Kinderarmut zeigt deutlich, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft und der Abbau des Sozialstaats vielfach auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Zukunftsthema. Es ist gut, dass der Kinderreport 2018 das Thema so klar in den Vordergrund stellt. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Chancen, ihr Potential zu entfalten. Sie sind im Alltag Scham und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie haben weniger Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Kurz: Sie haben weniger Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben, so der Kinderreport 2018.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 4. Kind armutsgefährdet ist oder bereits in Armut lebt. Seit Jahren müssen wir beobachten, dass Kinderarmut zunimmt und die Politik viel zu wenig tut. Kindergelderhöhungen oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags helfen am Ende des Tages nur gut Verdienenden. Alleinerziehende werden weiterhin im Stich gelassen. Im Jahr 13 nach der Agenda 2010 wissen wir, wer die Zeche für Hartz IV zahlen muss: Kinder. Die Kinderarmut hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Der Bericht zeigt aber auch, dass die meisten Menschen in Deutschland Kinderarmut nicht hinnehmen wollen und sehr genau wissen, wer dafür verantwortlich ist: Herrschende Politik. 64 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass sie Steuererhöhungen befürworten, wenn damit Kinderarmut bekämpft wird. Die deutliche Mehrheit gibt an, dass Deutschland die wirtschaftliche Möglichkeit hat, armen Kindern zu helfen. Das zeigt: Die Menschen in Deutschland sind für Umverteilung zu Gunsten armer Kinder. In der zu bildenden Bundesregierung muss die Bekämpfung der Kinderarmut endlich Chefsache werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland stellt Staat und Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Rund drei Viertel sind der Ansicht, dass diese "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Neben diesem unzureichenden Engagement sind zu geringe Einkommen der Eltern durch prekäre Arbeitsverhältnisse sowie die zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2018, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute in Berlin vorstellten.

"Der Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil würdigte bei der Präsentation der Kinderreports 2018 den Einsatz des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sorge bereite ihm insbesondere die anhaltend hohe Kinderarmut. Die im Sondierungspapier von Union und SPD vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro reiche nicht, um die bedrückende Kinderarmut zu verringern. "Wir müssen deshalb intensiv über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutieren", sagte Weil. Trotz der hohen Armutsquote sei er aber optimistisch, sagte der Ministerpräsident. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung oder die Einsetzung einer Kinderkommission haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gestärkt, "und auf Bundesebene rückt die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in greifbare Nähe".

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Bevölkerung eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, sowie kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel in staatlichen Einrichtungen, als wichtig erachtet. Von der Mehrheit der Bevölkerung werden außerdem eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendig bewertet.

Auch bei der Frage der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung: Knapp zwei Drittel der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Gleichlautende Bekundungen finden sich in fast allen politischen Lagern.

"Wer Vollzeit arbeitet muss in der Lage sein, den Familienunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb brauchen wir armutsfeste Löhne in Deutschland. Wenn Eltern dies nicht aus eigener Kraft können, muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben", so Thomas Krüger weiter. "Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren."

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2018 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Die befragten Kinder und Jugendlichen stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Für 3 Prozent wird "sehr viel" und für 20 Prozent wird "eher viel" von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Mit 66 Prozent ("eher wenig") bzw. 11 Prozent ("sehr wenig") überwiegt der Anteil derer deutlich, die die Maßnahmen als unzureichend sehen.

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die befragten Erwachsenen kommen zu ähnlichen Einschätzungen wie die Kinder und Jugendlichen. Lediglich 5 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass "sehr viel" getan wird, für 19 Prozent wird "eher viel" getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 58 Prozent wird "eher wenig" und für 14 Prozent sogar "sehr wenig" in dieser Hinsicht getan.

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

94 Prozent der Kinder und Jugendlichen ("trifft voll und ganz zu" und "trifft eher zu") erachten geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut in Deutschland. Daneben wird Kinderarmut in Deutschland aus Sicht der Kinder und Jugendlichen außerdem dadurch begünstigt, dass das Thema von der Politik vernachlässigt wird: 90 Prozent sind der Ansicht, dass sich Politikerinnen und Politiker zu wenig um dieses Problem kümmern. Etwa ebenso viele Kinder und Jugendliche (89 Prozent) sehen eine zu geringe Unterstützung von Alleinerziehenden als ursächlichen Faktor für Kinderarmut in Deutschland an. Gut zwei Drittel (68 Prozent) sehen Kinderarmut darin begründet, dass arme Kinder zu wenig unterstützt werden, um einen guten Bildungsabschluss und damit einen Beruf zu bekommen. Dass wirtschaftliche Gründe eine zentrale Rolle spielen und sich Deutschland mehr Unterstützung für arme Kinder nicht leisten kann, glaubt lediglich ein Viertel (26 Prozent).

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die Einschätzung der Erwachsenen ähnelt im Wesentlichen dem Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen. Neben zu geringen Einkommen (84 Prozent) halten es gut vier Fünftel (81 Prozent) für zutreffend, dass eine unzureichende Unterstützung von Alleinerziehenden Kinderarmut begünstigt. Fehlende Bildungschancen für arme Kinder (78 Prozent) und ein unzureichendes Engagement der Politik (73 Prozent) beurteilen immer noch deutliche Mehrheiten als wichtige Einflussfaktoren für Kinderarmut hierzulande. Dass die wirtschaftliche Lage Deutschlands mehr Unterstützung nicht gestattet, glaubt hingegen nur eine Minderheit von 32 Prozent.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Besonders favorisiert werden hier die Lehrmittelfreiheit ("sehr wichtig" und "wichtig" für 97 Prozent), mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent) sowie kostenfreies Essen in Schule und Kita (92 Prozent). Aber auch eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (92 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (91 Prozent) und eine Erhöhung des Kindergeldes (89 Prozent) werden überdurchschnittlich oft befürwortet. Daneben werden Gutscheine für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (86 Prozent) bzw. kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (85 Prozent) als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den befragten Erwachsenen gibt es durchgehend sehr hohe Zustimmungswerte zu den einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert, einkommensschwache Familien und deren Kinder mit Lehrmittelfreiheit (94 Prozent), kostenfreien Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (87 Prozent) sowie kostenlosen Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (87 Prozent) und kostenfreiem Essen in Schule und Kita (84 Prozent) zu unterstützen. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (93 Prozent) einzusetzen, die sich um benachteiligte Kinder kümmern, ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder in staatlichen Einrichtungen (84 Prozent), als wichtig erachtet. Auch wenn sich noch eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht: Am geringsten sind die Zustimmungswerte hinsichtlich einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (72 Prozent) und Erhöhungen des staatlichen Kindergeldes (72 Prozent) als wirksame Unterstützungen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Entlang des Konzeptes für den Kinderreport 2018 wurde die Frage nach der Befürwortung oder Ablehnung möglicher Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sprachlich angepasst und vereinfacht auch den Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Ergebnis weicht deutlich von dem der Erwachsenen ab: Eine Steuererhöhung wird von einer Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (27 Prozent dafür, 73 Prozent dagegen) abgelehnt. Diese stark gegenläufigen Befunde lassen jedoch vermuten, dass die Frage von den befragten Kindern und Jugendlichen anders interpretiert wurde als von den Erwachsenen. Ein inhaltlicher Vergleich dieses Ergebnisses wird daher nicht vorgenommen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Bereitschaft zu höheren Steuerzahlungen mit immerhin fast zwei Dritteln (64 Prozent) der befragten Erwachsenen durchaus ausgeprägt ist. Die deutlichsten Unterschiede gibt es hier bei den Zustimmungsraten entlang der politischen Lager. Dabei variiert die Zustimmung zwischen 81 Prozent bzw. 74 Prozent bei den Grünen- und Linken-Anhängerinnen und -Anhängern, 67 Prozent bzw. 64 Prozent bei denen der SPD und der Union bis hin zu 61 Prozent bei der FDP. Am geringsten ist die Zustimmung bei der AfD, bei ihr sind als einziger im Bundestag vertretener Partei die Anhängerinnen und Anhänger mehrheitlich gegen entsprechende Steuererhöhungen (46 zu 53 Prozent).

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Bekanntheit der Kinderrechte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Defizite. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen", sagen nur 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den Erwachsenen ist die UN-Kinderrechtskonvention weitgehend unbekannt. Nur 12 Prozent der Befragten kennen sich "ganz gut aus", 75 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Achtel (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Wenn es um ihr unmittelbares Lebensumfeld geht, plädieren Kinder und Jugendliche vor allem für mehr Mitbestimmung in der Familie ("sehr wichtig" und "wichtig" für 96 Prozent) und in der Schule (96 Prozent). Eine sehr große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wünscht sich auch mehr Mitspracherechte im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten in Kitas mit lediglich 42 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 70 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 60 Prozent.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Erwachsene

Die Erwachsenen sehen das in der Tendenz genauso, allerdings teilweise auf niedrigerem Niveau. Die Befragten plädieren vor allem für mehr Mitbestimmung im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich ("sehr wichtig" und "wichtig" für 83 Prozent), in der Familie (81 Prozent) und in der Schule (79 Prozent). Mehr Mitbestimmung in Kitas wünschen sich 44 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine Mehrheit der Erwachsenen (70 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 65 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 59 Prozent.

Erhebung und Untersuchungsdesign

Für den Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.621 Personen, davon 620 Kinder und Jugendliche sowie 1.001 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden

In den obersten Bundesbehörden fehlen Frauen in Führungspositionen, auch wenn die Zahl weiblicher Führungskräfte wächst – wie der Gleichstellungsindex 2017 zeigt. Der Gleichstellungsindex misst jährlich die Geschlechteranteile von Führungspositionen in den Bundesbehörden und wird vom Statistischen Bundesamt heute (Montag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wir haben viele engagierte und gute Frauen, das muss sich auch noch mehr in den Spitzenpositionen widerspiegeln. Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Das gilt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen ebenso wie für die Übernahme von Führungsaufgaben in Teilzeit.“

Mittlerweile sind 35,3 Prozent Frauen in Leitungsfunktionen – gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozentpunkte. In 19 von insgesamt 24 Behörden hat sich der Frauenanteil im vergangenen Jahr erhöht. Bei den beruflichen Aufstiegen kletterte der Frauenanteil sogar um 4 Prozentpunkte auf 58 Prozent.

„Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Frauen in Führungsverantwortung. Der Bund geht in Sachen Gleichstellung mit gutem Beispiel voran“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley, „doch können wir auch hier noch besser werden.“

Seit 2015 ist der Anteil an Frauen in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.

Der Gleichstellungsindex ist außerdem hier auf der Seite des Statistischen Bundesamts abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2018

„Eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Kinderwunsch unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Beziehungsstatus ist überfällig. Die Vorschläge der FDP gehen aber am Problem vorbei: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für heterosexuelle Paare die verheiratet sind. Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende erhalten keine Zuwendungen. Ihr Kinderwunsch scheitert häufig an den sehr hohen Kosten“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Wer etwas an dieser ungerechten Situation ändern möchte, der muss sich für eine volle Kostenübernahme der Krankenkassen einsetzen. Dafür brauchen wir eine Krankenkasse, in die alle nach der Höhe ihres gesamten Einkommens einzahlen. Eine Versicherung in der alle die gleichen Leistungen erhalten und zwar ohne Zuzahlung: unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 01.02.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/527) Kosten und Wirkungen wohnungspolitischer Instrumente. Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für Auswirkungen des diskutierten Baukindergeldes. Auch erkundigen sich die Grünen nach möglichen Steuermindereinahmen bei der Einführung einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 49 vom 05.02.2018

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 31.01.2018

Sabine Zimmermann (Linke) übernimmt in der 19. Wahlperiode den Vorsitz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In seiner konstituierenden Sitzung unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bestimmte der Ausschuss am Mittwoch gemäß einer interfraktionellen Einigung die Linken-Parlamentarierin zu seiner Vorsitzenden. Die CDU/CSU-Fraktion entsendet 14 Abgeordnete in den insgesamt 40 Mitglieder umfassenden Ausschuss, die SPD neun und die AfD fünf Abgeordnete. Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit jeweils vier Mitgliedern vertreten.

Die Unionsfraktion ist mit Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Ursula Groden-Kranich, Torbjörn Kartes, Michael Kießling, Silke Launert, Sylvia Pantel, Martin Patzelt, Stephan Pilsinger, Josef Rief, Felix Schreiner, Marcus Weiberg und Bettina Wiesmann im Ausschuss vertreten. Die SPD entsendet Ulrike Bahr, Leni Breymaier, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Susann Rüthrich, Ursula Schulte, Stefan Schwartze, Svenja Stadler und Gülistan Yüksel. Für die AfD sitzen Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Frank Pasemann und Martin Reichardt im Ausschuss. Die FDP vertreten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Först und Matthias Seestern-Pauly. Die Linke entsendet neben Sabine Zimmermann zudem Doris Achelwilm, Norbert Müller und Katrin Werner. Für die Grünen sitzen Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer im Familienausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 31.01.2018

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten – zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 30.01.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/506) auf eine Kleine Anfrage (19/369) der Fraktion Die Linke. Demnach profitierten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 von flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der öffentlichen Verwaltung verfügten 78 Prozent der Beschäftigten über flexible Arbeitszeitregelungen, in der Branche Bergbau, Energie, Wasser waren es 77 Prozent, im Gastgewerbe waren es dagegen nur 34 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Arbeit des vom Bundesfamilienministerium 2017 einberufenen Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". In einer Kleinen Anfrage (19/416) will sie unter anderem wissen, welche Vereine, Verbände und Träger der Jugendhilfe teilgenommen haben und nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Dialogforum zieht und welche Ergebnisse in welcher Form in dieser Legislaturperiode politisch berücksichtigt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 33 vom 25.01.2018

Nach den "Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/485). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg im vergangenen Jahr von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen 2017 auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 24.01.2018

Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).*

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt.

Die SOEP-Auswertung zeigt auch, welche Unternehmens-internen Faktoren verhindern können, dass Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. So können sich Betriebsräte und Tarifbindung positiv auswirken, macht die Analyse deutlich. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, also mehr als fünfmal so viele. Eine Stärkung von Mitbestimmung und Tarifbindung kann zu faireren Arbeitsbedingungen beitragen, betont Pusch. […]

*Die vollständige Untersuchung "Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief Nr. 19, Januar 2018" steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2018, gekürzt

Durch die Zuwanderung wächst auch das Angebot an Haushaltsdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Hauswirtschaft, der Kinderbetreuung oder der häuslichen Altenpflege. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Ein Anstieg des Anteils der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region erhöht bei den einheimischen Frauen die Wahrscheinlichkeit, mehr Stunden erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig wenden die einheimischen Frauen dann im Schnitt weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wie Waschen, Kochen und Putzen auf.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region um zehn Prozent, zum Beispiel von drei Prozent auf 3,3 Prozent, führt laut der Studie zu einer Erhöhung des Angebots von Haushaltsdienstleistungen um 18 Prozent. „Eine bessere Verfügbarkeit von Haushaltsdienstleistungen kann einheimische Frauen entlasten und damit einen möglichen Konflikt bei der Entscheidung zwischen Familie und Beruf entschärfen“, heißt es in der Studie.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung um zehn Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen länger als 30 Stunden erwerbstätig sind, um 0,9 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit steigt dann von durchschnittlich 53 auf 53,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen mehr als 35 Stunden arbeiten, steigt um einen ganzen Prozentpunkt von 46 auf 47 Prozent.

Bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation ist der Effekt am stärksten. Hier beträgt er 1,2 Prozentpunkte bei einem Ausgangsniveau von 52 Prozent bei der 30-Stunden-Schwelle. Bei der 35-Stunden-Schwelle beträgt der Zuwachs 1,3 Prozentpunkte ausgehend von einem Niveau von 45 Prozent.

Zudem steigt bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation bei einem höheren Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung auch die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen. So erhöht ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Gesamtbevölkerung einer Region um zehn Prozent die Wahrscheinlichkeit, ein Kind unter einem Jahr zu haben, im Durchschnitt für einheimische Frauen mittlerer Qualifikation um 0,3 Prozentpunkte. Da diese Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt bei 4,4 Prozent liegt, bedeutet das einen Anstieg auf 4,7 Prozent.

Dass der Effekt bei den Frauen mit mittlerer Qualifikation wie einer Berufsausbildung am stärksten ist, wird in der Studie damit erklärt, dass Akademikerinnen häufig finanziell besser gestellt seien und sich damit Haushaltsdienstleistungen oft selbst dann noch leisten können, wenn das Angebot knapper ist. Geringqualifizierte Frauen, also Frauen ohne Berufsabschluss, würden dagegen häufig so starken finanziellen Einschränkungen unterliegen, dass sie auch bei einer Ausweitung des Angebots an Haushaltsdienstleistungen diese kaum in Anspruch nehmen.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass einheimische Frauen, insbesondere diejenigen mit mittlerem Qualifikationsniveau, mithilfe der Zuwanderung sowohl Erwerbstätigkeit und Hausarbeit als auch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung leichter vereinbaren können“, lautet das Fazit der Studie.

Die IAB-Studie bezieht sich in ihren Ergebnissen auf einheimische Frauen im Alter von 22 bis 45 Jahren. Der Untersuchungszeitraum sind die Jahre 1999 bis 2012. Die Studie ist online hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.02.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz: "Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerde-möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN finden Sie hier.

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto "Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you" ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.saferinternet.de und www.saferinternetday.org.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.02.2018

Altersverteilung der Beschäftigten nähert sich dem Gesamtarbeitsmarkt an

Im Jahr 2017 waren bundesweit knapp 173.000 Kita-Beschäftigte 50 Jahre und älter. Ihre Zahl hat sich von knapp 69.000 im Jahr 2006mehr als verdoppelt. Damit hat im ehemals jungen Arbeitsfeld Frühe Bildung im Zuge der Personalexpansion ein Alterungsprozess stattgefunden: Der Anteil älterer Beschäftigter am pädagogischen und leitenden Personal ist um 10 Prozentpunkte auf 29% gestiegen. Der längere Verbleib von Beschäftigten im Beruf sowie die Gewinnung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dazu geführt, dass sich das Altersgefüge in der Frühen Bildung dem des Gesamtarbeitsmarkts angleicht. Dort waren 2014 etwa 35% der Beschäftigten mindestens 50 Jahre alt. Dies zeigen Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung.

Mehr ältere Fachkräfte im Osten

Während im Bundesschnitt das Verhältnis von jüngeren und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewogen ist, zeigen sich starke regionale Unterschiede. So ist in Ostdeutschland die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren mit 36% deutlich größer als in Westdeutschland (27%). Bei den Bundesländern verzeichnen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit 41% und 40% Kita-Fachkräften der Generation 50plus die im Schnitt ältesten Beschäftigten, wohingegen in Bayern und Baden-Württemberg nur 23% und 26% des Kita-Personals 50 Jahre erreicht hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf unterschiedliche Ausbaudynamiken: Bis 2002 waren die Beschäftigtenzahlen in ostdeutschen Kitas rückläufig, was mit niedrigen Ausbildungszahlen und wenigen offenen Stellen einherging.

Die allgemein ausgewogene Altersverteilung der Beschäftigten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf Einrichtungsebene durchaus überalternde Teams gibt. „In mehr als jeder fünften Kita besteht die Belegschaft mindestens zur Hälfte aus Personen, die das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben“, sagt Karin Beher von der Autorengruppe Fachkräftebarometer. „Angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit und des steigenden Personalbedarfs in der Frühen Bildung, können Generationswechsel dort nur schwer durch Neueinstellungen kompensiert werden.“

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Downloads:

Grafik "Pädagogisches Personal und Leitungen nach Altersgruppen 2016 bis 2017" (PNG)

Weitere Daten zum Alter der Kita-Fachkräfte

Quelle: Pressemitteilung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) vom 31.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.

In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreicheInformationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.

„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Mit ihrem heute veröffentlichen Positionspapier „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“ fordert die AWO ein gemeinsam von Schule und Jugendhilfe verantwortetes und qualitativ gut ausgestattetes Angebot an Ganztagsschulen. „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein guter Weg, soziale Benachteiligungen abzubauen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt und ergänzt: „Das Potenzial von Ganztagsschulen bleibt viel zu häufig ungenutzt. Gute Ganztagsschulen sind mehr als Schule, sie sind ein Lern- und Lebensort, um das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Gute Ganztagsschulen können wirksame Beiträge zur Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg unabhängig von der Herkunft leisten.“

Die AWO zeigt in dem Positionspapier ganz klar die Mängel des bisherigen Ganztagsschulsystems auf. „Der Ausbau der Ganztagsschule ist bis heute nicht an bundesweite vergleichbare Mindestqualitätsstandards gebunden. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich deshalb stark in den Bundesländern und in den einzelnen Schulformen. Es existiert kein einheitliches Profil, kein vergleichbares pädagogisches Konzept und keine vergleichbare auskömmliche Finanzierung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Hier setzt die AWO mit ihrem Positionspapier an und stellt für die Bereiche: Warum brauchen Schulkinder eine ganzheitliche Bildung?, Schule braucht Jugendhilfe!, und Ganztägige Bildung ist mehr als Betreuung! ihre Forderungen auf.

Zu ihren Forderungen gehören u.a.:

  • Richtlinien der Bundesländer für Standards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Ausstattung, die Räumlichkeiten, die Inhalte der Angebote, sowie den Ausbau der Jugendhilfeangebote an einer Ganztagsschule;
  • die Beteiligung von Schule und Jugendhilfe an der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung;
  • Qualifiziertes Fachpersonal von Jugendhilfeträgern arbeitsrechtlich abzusichern und tariflich zu entlohnen sowie
  • die kostenfreie Teilnahme von Kindern an allen Betreuungsangeboten in der Schule sowie ein gesundes Mittagessen.

Der derzeit von den Koalitionären geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gelingt nur, wenn neben dem quantitativen Ausbau insbesondere auch qualitative Regelungen wie etwa gemeinsame Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen verbindlich vorgegeben werden“, schließt Wolfgang Stadler. Hier wird auch die Fachkräftesituation zentraler Faktor für den Ausbau erfolgreicher Ganztagsschulen sein. Die aktuelle Studie „Lehrkräfte dringend gesucht. Bedarf und Angebot für die Primarstufe“ zeigt was getan werden muss, um einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Die AWO hat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 eingehend geprüft und im Hinblick auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Sondierungspapier enthält viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Die AWO steht mit Anregungen und Hinweisen unterstützend zur Seite. Sie kann auf langes sozialpolitisches Engagement zurückblicken und hat sich dabei stets für die Überwindung von sozialen Problemen stark gemacht.

Die AWO begrüßt das klare Bekenntnis, die Europäische Union stärken zu wollen. Das Soziale Europa muss in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses rücken. Es braucht eine klare Formulierung, was die potentiellen Koalitionspartner unter dem Begriff „Sozialpakt“ verstehen und wie das „Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU“ verwirklicht werden soll. Ziel muss mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft sein. Viele der Vorschläge auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik sowie in den Bereichen Familie und Soziales weisen in eine richtige Richtung. Bei so essentiellen Vorhaben wie der Bekämpfung von Kinderarmut dürfen wir uns aber nicht in Einzellösungen wie der Anhebung des Kindergeldes oder der Ausweitung des Kinderzuschlags verlieren. Hier braucht es den Mut für eine Gesamtlösung. Die AWO setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.

Zu den großen Herausforderungen der neuen Legislatur werden auch die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege zählen. Aus Sicht der AWO muss das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Zudem bedarf es einer besseren Absicherung von Geringverdienenden und Erwerbsgeminderten. Die AWO unterstützt ausdrücklich die Vereinbarung, die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Auch in Sachen Pflege begrüßt die AWO, insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung des Pflegepersonals verbessern zu wollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen. In den Bereichen Migration und Integration fordert die AWO, in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung im Asylrecht zu unterlassen. Es muss das individuelle Recht auf Asyl gelten. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben absprechen.

Als soziale Dienstleisterin vermisst die AWO in einigen Bereichen des Sondierungspapiers ein klareres Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege, denn diese leistet einen unersetzlichen Beitrag für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Wir fordern wieder verstärkte Investitionen in den Sozialstaat, seine Infrastruktur sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme der AWO steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 25.01.2018

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Laut 57,7% der Befragten berichten die Jugendlichen oft bzw. immer von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Jugendämter, Träger und zuständige Ministerien müssen sich darauf einstellen, dass der Anteil (schwer) traumatisierter Minderjähriger weiter ansteigt, da die Fluchtrouten gefährlicher geworden sind.

Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

Der BumF fordert zudem, den Familiennachzug aus dem Ausland und Zusammenführungen innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Besonders schlecht bewerten die Fachkräfte zurzeit die Verfahren zum Eltern- und Geschwisternachzug. Doch auch bei der Zusammenführung von Minderjährigen mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen innerhalb Deutschlands wird von 44% angegeben, dass diese (sehr) schlecht funktionieren. Als häufigsten Grund (59,5% der Befragten) für Abgänge aus Einrichtungen wird daher angegeben, dass Jugendliche sich auf eigene Faust zu Angehörige bzw. Freunde begeben, die an anderen Orten leben. Sie gelten in der Folge vielfach als „vermisst“.

Am besten wurde die Unterbringungs- und Betreuungsqualität im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit zu 56,1% guten oder sehr guten Einschätzungen bewertet, am schlechtesten bei der vorläufigen Inobhutnahme mit nur 32,2% und den Hilfen für junge Volljährige mit 45,1% (sehr)guten Bewertungen. Trotz der gesunkenen Einreisezahlen und Verbesserungen gegenüber 2016 ist eine flächendeckend gute Unterbringungs- und Betreuungsqualität danach noch nicht überall hergestellt worden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere im Bereich der (vorläufigen) Inobhutnahme sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.

Während die Gesundheitsversorgung bei physischen Erkrankungen überwiegend positiv bewertet wird, ist sie bei psychischen Erkrankungen von 53,7% der Befragten als schlecht bzw. sehr schlecht eingeschätzt worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Strukturen der Psychosozialen Zentren durch Bundes- und Landesmittel sowie eine gesetzliche Sicherstellung der Erstattung von Sprachmittlungskosten.

Methodik

Insgesamt haben sich vom 19. Oktober bis 3. November 2017 2.211 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 1.347 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Die Auswertung der Online-Umfrage als PDF steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 27.01.2018

Istanbul-Konvention muss vorbehaltlos umgesetzt werden

Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul- Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

"Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention", sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

"Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken", betont Loheide.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 31.01.2018

Am 25. und 26. Januar 2018 treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister zu einem informellen Treffen in Sofia. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Teilnehmer des Treffens:

"Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards für Flüchtlinge müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin stärker belasteten Krisen- und Transitstaaten führen. In der EU muss weiterhin um eine faire Verteilung der Schutzsuchenden gerungen werden. Nur wenn hier eine gute Lösung gefunden wird, kann Europa seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden."

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht heute gemeinsam mit elf weiteren Verbänden und Flüchtlingsorganisation das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa – zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)". Darin fordern sie einen weiterhin unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren mit einer inhaltlichen Prüfung des Asylgesuchs in Europa. Sie lehnen insbesondere eine verpflichtende Drittstaatenregelung ab, die gleichzeitig mit der Absenkung von Standards für die Sicherheit der Flüchtlinge in diesen Staaten verbunden werden soll.

Das gemeinsame Positionspapier finden hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 25.01.2018

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stellt fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde also die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Thomas Krüger.

Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bleibt noch viel zu tun. Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Zusätzlich machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments soll gemeinsam darüber diskutiert werden, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur- und Sprachpolitik erhöht werden kann. Für den Bereich Soziale Arbeit wird ein Fachforum mit Fortbildungscharakter speziell für Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeboten. In den Fachforen sollen Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Um Anmeldung bis spätestens 09.02.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie (Geschäftsführer Alexander Nöhring) und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 03. März 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Ort: Magdeburg

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen.

Das nächste regionale Vernetzungstreffen findet am 03. März im Familienhaus Magdeburg statt. Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 05.-07. März 2018

Veranstalter: Die Armutskonferenz – Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Ort: Salzburg

Armut ist nicht nur ein Verlust an Einkommen. Armut ist stets verbunden mit einem Verlust an sozialem Status. In der Geschichte der Armutsdiskurse werden seit jeher die jeweiligen Verlierer*innengruppen eines grundlegenden sozialenWandels für ihre verschlechterte ökonomische Lage selbst verantwortlich gemacht, beschimpft und abgewertet. In dieser Arena des Kampfs um Anerkennungkommen die Begleitfolgen sozialen Abstiegs zum Vorschein: soziale Disqualifizierung, verletzte Gerechtigkeitsgefühle, Ohnmachtserfahrungen.

Die 11. Österreichische Armutskonferenz macht die Abwertungsspirale und das Ringen nach Anerkennung, Wertschätzung und Würde zum Thema. Sie nimmt dabei Bezug auf eine langjährige Tradition an theoretischen Beiträgen und Debatten in Armuts- und Verteilungsforschung und bezieht sich auf die unmittelbaren Erfahrungen von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen. In den Blick genommen werden auch die Zusammenhänge zwischen mangelnder Anerkennung, gesellschaftlichen Abstiegsängsten und dem Anstieg an gesellschaftlich wahrnehmbaren Aggressionen, die vor allem gegenüber so genannten Randgruppen zum Ausdruck gebracht werden. Wie können wir eine Politik der Umverteilung mit einer Politik der sozialen Anerkennung verbinden?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ort: Berlin

Nachrichten bekommen wir auf unser Smartphone, Technologien verändern Berufe, unsere Netzwerke sind die Soziale Medien – die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Deshalb geht es bei der diesjährigen DF-Fachveranstaltung um das Thema „Frauen und Digitalisierung“. Es wird gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen der Digitalisierung sind – Chancen und Herausforderungen werden unter einem gendersensiblen Blick diskutiert.

Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken! Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten. Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: "Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen."

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: "Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: "Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden."

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos auch zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.02.2018

Anlässlich der erneuten Verhandlungsrunde begrüßt das ZFF die IG-Metall Tarifforderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden, unterstützt durch einen Entgeltzuschuss für Beschäftige mit Sorgeaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die Tarifforderung der IG Metall kommt genau zum richtigen Zeitpunkt! Seit vielen Jahren sind steigende Arbeitsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beobachten, die der Verantwortungsübernahme von Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder und ältere Angehörige zum Teil komplett zuwiderlaufen. Dabei ist die familiäre Sorgearbeit für die Beschäftigten zentral: Männer und Frauen wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen! Auch die Seite der Arbeitgeber*innen muss endlich verstehen, dass diese Forderungen nicht im Gegensatz zu ihren Unternehmensinteressen stehen. Im Gegenteil: Ohne eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist keine gute Arbeit möglich!“

Reckmann erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund können wir die IG-Metall Tarifforderung nur unterstützen: Ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit dazugehörigem Rückkehrrecht schafft mehr Zeit für das Familienleben. Wir begrüßen überdies die Forderung nach einem Entgeltzuschuss für Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitszeitmodellen sowie für Arbeitnehmer*innen mit Betreuungsaufgaben für Kinder bis zu 14 Jahren oder ältere Angehörige. Neben den Tarifparteien ist aber auch die künftige Bundespolitik aufgefordert, Zeitpolitik für Familien ernst zu nehmen, die modernen Lebensrealitäten endlich anzuerkennen und das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.01.2018

AKTUELLES

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat die fachliche und gesellschaftspolitische Diskussion um das sogenannte Wechselmodell für Kinder nach elterlicher Trennung aufgegriffen und kommt zu dem Schluss: Das Wechselmodell ist nichts für jede*n und taugt nicht als Leitmodell für den Regelfall.

Das AGIA Positionspapier zum Wechselmodell steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Information Fachbereiche Häusliche Gewalt/Gewaltschutz/AGIA – Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. vom 29.01.2018

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juni sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft beendet: In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag greift in dem Antrag die seit Jahren von uns im Rahmen der Aktionswoche erhobene Forderung auf, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssen. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“. Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung in der deutschen Gesellschaft und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und d eren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Die Initiatoren der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien begrüßen diese Entwicklung. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, den Arbeitsauftrag ernst zu nehmen, den der 18. Deutsche Bundestag ihr gegeben hat. Sie möge die interdisziplinäre Arbeitsgruppe nun rasch einrichten und deren Arbeitsergebnisse umsetzen. Insbesondere die auskömmliche Finanzierung eines flächendeckenden Unterstützungssystems für Kinder aus sucht- oder psychisch kranken Familien muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden, damit sich entsprechende Netzwerkstrukturen bilden und nachhaltig entwickelt werden können. Diese Investitionen würden sich durch enorme Einsparungen in der Kranken- und Rentenversicherung innerhalb weniger Jahre auszahlen. Die günstige Finanzlage sollte unbedingt für diesen überfälligen Schritt genutzt werden.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen, ihre Stimme für die vergessenen Kinder zu erheben. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema Kinder aus Suchtfamilien mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen insbesondere auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen und Tipps, wie jedermann und jedefrau an der Aktionswoche teilnehmen kann, finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de. Die Aktionswoche läuft parallel zur Children of Alcoholics Week in den USA und in Großbritannien. Sie steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Schauspielerin Katrin Sass. Die Aktionswoche wird unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Quelle: Presseinformation der NACOA Deutschland vom 22.1.2018

Quelle: Newsletter der Deutschen Liga fuer das Kind Nr. 694 vom 25. Januar 2018

Gegensteuern – Rechtspopulismus und Gleichstellungsgegner*innen die Stirn bieten

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die erste Broschüre des Projekts dokumentiert die beim ersten Vernetzungstreffen in Leipzig entwickelten Strategien und Handlungsempfehlungen zu Themen wie Pädagogik der Vielfalt, Rechtspopulismus sowie Religion und Fundamentalismus.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.01.2018

Armut hat viele Facetten. Geld hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität wichtiger Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Bildung. Geldknappheit kann Mobilität und Freizeitverhalten und somit auch die soziale Teilhabe einschränken. Für einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist das Armutsrisiko besonders hoch. Wer hierzulande zu den Betroffenen zählt, zeigt die neue Ausgabe von STATISTIKBRIEF:

Februar 2018: Armut in Deutschland: Wer ist gefährdet?

Quelle: Mitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 02.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der morgigen Beratungen im Bundestag zum Familiennachzug fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Recht auf Familie von Geflüchteten anzuerkennen und auf eine weitere Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu verzichten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass die morgigen Beratungen auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz abzielen. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter weiterhin massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die gesellschaftliche Integration, sondern sendet weiterhin ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen ist ein humanitäres Gebot und nicht weiter verhandelbar!“

Das ZFF-Positionspapier zum Thema Familiennachzug „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe "fatale Folgen für alle Beteiligten", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 23 vom 18.01.2018

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/439) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 21 vom 17.01.2018

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 19 vom 16.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. "Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren", so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2018

Vor den am morgigen Freitag im Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie widerspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB. „Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Gerade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“

Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.01.2018

Heute wird über das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus im Bundestag debattiert. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieses Recht wieder in Kraft zu setzen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel. „Familie ist ein grundrechtlich geschütztes Gut und nicht verhandelbar. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern,“ so die Präsidentin der eaf weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 19.01.2018

Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll.
Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt? Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen? Wo finden sich die wesentlichen grund- und menschenrechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug? Wie wäre eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu bewerten? Wie wäre eine Regelung zu bewerten, die eine Kontingentierung vorsehen würde, etwa 1000 Menschen pro Monat?

Antworten auf diese und weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Familiennachzug hat das Institut in einem FAQ zusammengestellt:

Oft gestellte Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Quelle: Information Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 12.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

SCHWERPUNKT II: Sondierungsergebnisse / Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD sieht das ZFF gute Ansatzpunkte für die weitere Familienförderung, vermisst jedoch innovative und nachhaltige Maßnahmen. Kritisch beurteilen wir die Vereinbarungen zum Familiennachzug.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Das Ergebnis der Sondierungen ist aus familienpolitischer Sicht unzureichend. Mit der vorgesehenen deutlichen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages wird an dem ungerechten System der Familienförderung festgehalten. Um Kinder und deren Familien vor Armut zu schützen, begrüßen wir aber die angestrebte Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf dem Niveau des sächlichen Existenzminimums und die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese sollten aber so rasch wie möglich umgesetzt und perspektivisch zu einer Kindergrundsicherung ausgebaut werden.

Positiv sehen wir die geplante Einführung eines Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und die soziale Integration der Kinder gefördert.

Allerdings ist es aus Sicht des ZFF enttäuschend, dass sich die SPD offensichtlich nicht damit durchsetzen konnte, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wieder zurückzunehmen! Dabei ist es gerade das Wissen um die Sicherheit und Absicherung der eigenen Familie, die eine Integration erst möglich macht.

Als ZFF hoffen wir darauf, dass diese bisherigen Sondierungsergebnisse stabilisiert und im Rahmen von Koalitionsverhandlungen ausgebaut werden. Familien sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sie haben es verdient, gut und gemeinsam leben zu können“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.01.2018

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert das heute veröffentlichte Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD.

„In dem heute veröffentlichten Sondierungspapier sehen wir Licht und Schatten. Wir hätten uns mehr sozialpolitische Akzente erwartet. Es fehlt ein Maßnahmenpaket für die Bekämpfung der wachsenden Armut und sozialen Ungleichheit in der Gesellschaft. Eine schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder aber auch eine stärkere Besteuerung von Vermögen bleibt aus. Insgesamt enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch viele Lücken und fragliche Weichenstellungen. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Dabei müssen insbesondere auch die folgenden Problempunkte aus Sicht der AWO Schwerpunkte der Koalitionsverhandlungen bilden:

Positiv ist, dass die Sondierer in der Rentenversicherung weitere Leistungsverbesserungen einführen wollen, das gilt auch für die angekündigte Mütterrente II, die für die Betroffenen eine weitere Leistungsverbesserung bedeuten würde. Aber nur wenn die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, kann auch ein verlässlicher Generationenvertrag sichergestellt werden.

Die AWO unterstützt zwar die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll und die Zusatzbeiträge abgeschafft werden sollen, dennoch können wir nicht nachvollziehen, warum die Bürgerversicherung mit keinem Wort erwähnt wird. Für die Koalitionsverhandlungen fordern wir, sich auf eine gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu verständigen.

In Sachen Pflege begrüßt die AWO die geplanten Verbesserungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Verbesserungen vollständig refinanziert werden. Die Leistungsverbesserungen dürfen nicht auf die Pflegebedürftigen oder Einrichtungen abgewälzt werden. Die bessere Bezahlung und die flächendeckende Erstreckung von Tarifverträgen sind überfällige Schritte. Die Blockadehaltung von privaten Anbietern muss unterbunden werden.

Ein Gesetz zur bundesweiten Sicherstellung von Qualität in der Kinderbetreuung fehlt im Sondierungspapier. Im Gegenteil soll der Länderflickenteppich in Sachen Kitaqualität und Finanzierung sogar verstärkt werden, indem die Länderkompetenzen garantiert werden. Wie gut ein Kleinkind betreut wird, ist so weiterhin vom Wohnort abhängig. Auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen fehlt.

Widersprüchlich ist zudem, dass das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden, de facto aber eine Obergrenze eingeführt werden soll. Die AWO fordert in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung zu unterlassen und stattdessen den Familiennachzug auch für subsidiäre Schutzbedürftige zu ermöglichen.

Die AWO begrüßt die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Beispiel durch den Ausbau der Freiwilligendienste. Viele Punkte bleiben aber noch offen und müssen in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden, zum Beispiel auch der Engagementbereich. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung des Engagements und den Ausbau der Freiwilligendienste.

Selten waren die Ausgangsbedingungen für Koalitionsverhandlungen so günstig wie aktuell: eine gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Ein Grund sich auszuruhen, ist das allerdings nicht, weil die Herausforderungen vor denen die Bundesrepublik steht keineswegs kleiner geworden sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 12.01.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen

Bundesweit sollen in zentralen ANkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Abschiebung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch diejenigen, bei denen eine „positive Bleibeprognose“ besteht.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen vor ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter in den ANkER-Einrichtungen registriert und ihr Alter soll dort festgestellt werden. Damit wird die Primärzuständigkeit der Jugendhilfe für die Feststellung, ob eine Person unbegleitet und minderjährig, und damit besonders schutzbedürftig ist, in Frage gestellt. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Sondierungsergebnis.

Der Bundesfachverband umF befürchtet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der ANkER-Einrichtungen ab. Die Verteilung auf die Kommunen und der Anschluss an die kommunale Versorgung müssen so schnell wie möglich erfolgen. Nur so kann ein zügiger Zugang zu Schule, Kita und Betreuung sichergestellt werden. Eine kind- und jugendgerechte Unterbringung muss ab dem ersten Tag sichergestellt werden. Die Primärzuständigkeit für die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Neuregelungen, die dieses Primat umgehen, lehnt der Bundesfachverband umF ab.

Familiennachzug

Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt bleiben. Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich bis zu 1000 Personen nachziehen können, sofern hierdurch nicht die Obergrenze von 180.000–220.000 Zuwandernden (ohne Erwerbsmigration) insgesamt überschritten wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen scheint hierbei ausgeschlossen werden zu sollen.

Die Familie ist Grundvoraussetzung für ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen. Mit einer erneuten Aussetzung würden Minderjährige dazu gezwungen ohne (beide) Eltern aufzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Für ihr Wohl ist der Nachzugsanspruch entscheidend, hierzu gehört auch die Zusammenführung mit Geschwistern.

Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen. Einer erneuten Aussetzung ohne zeitliche Beschränkung stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Sichere Herkunftsstaaten

Algerien, Tunesien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, ebenso Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt. Das bedeutet insbesondere eine höhere Darlegungs- und Beweislast der Schutzsuchenden sowie erhebliche Einschränkungen im Rechtschutzverfahren – auch für Minderjährige.

Die Einstufung eines Landes als sicher darf nur erfolgen, wenn in diesem Land keine Verfolgung herrscht. Dies muss der Gesetzgeber prüfen. Die Anerkennungsquote sagt nichts darüber aus, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf oder nicht. Wie aus Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, lag zudem die bereinigte Schutzquote zuletzt für Marokko bei zwölf Prozent, für Algerien bei zehn Prozent.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Einschränkungen, die hiermit einhergehen, sind u.a. mit dem Kindeswohl und der Garantie fairer Asylverfahren nicht vereinbar.

Bleiberecht und Ausbildungsduldung

Das Sondierungsergebnis sieht Verbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen sowie eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vor.

Junge Menschen, die Integrationsleistungen erzielt haben, können nach vier Jahren ein Bleiberecht erhalten. Allerdings bestehen Altersgrenzen bei der Beantragung, die insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trotz gelungener Integration von der Regelung ausschließen. Zudem führen die uneinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der breite Auslegungsspielraum im Gesetzestext momentan dazu, dass das Gesetzgebungsziel verfehlt wird und Ausbildungen nicht begonnen werden können.

Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht angestrebt werden. Insbesondere die Altersgrenzen der Bleiberechtsregelung sollten gestrichen werden. Auch bei der Ausbildungsduldung muss gesetzlich nachgebessert werden. Der Bundesfachverband umF fordert, Ausbildungen umfänglich zu ermöglichen, bestehende Ausschlussgründe zu streichen und einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 12.01.2018

Das Bundesforum Männer, Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., fordert zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD von der zukünftigen Bundesregierung, Männer als gleichstellungspolitische Akteure in allen Politikfeldern stärker einzubeziehen.

„Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik und gehört auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen“, so Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer. „Um erfolgreich zu sein, muss moderne Gleichstellungspolitik auch Männer stärker in den Fokus nehmen“, erklärt Rosowski weiter.

Das Bundesforum Männer erwartet von der zukünftigen Bundesregierung gerade bei den Themen Vereinbarkeit, Familienpolitik, Gesundheit sowie Gewalt gleichstellungsorientierte männerpolitische Maßnahmen:

Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, Familien und Väter

Sorge- und Erwerbsarbeit sind zwischen Frauen und Männern nach wie vor ungleich verteilt. Nötig ist eine Gleichstellungspolitik, die strukturelle Benachteiligungen und Geschlechterstereotype abbaut und die Männern mehr Zeit für Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft. Dazu gehören eine 2-wöchige Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt mit Lohnfortzahlung, eine bedarfsorientierte Familienarbeitszeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abbau der steuer- und sozialrechtlichen Anreize für das traditionelle Ernährermodell sowie verbesserte Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.

Die Voraussetzungen dafür müssen verbessert werden, dass Eltern in Nachtrennungsfamilien weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Dazu sollte die Position von getrennten Vätern mehr in den Blick genommen und das Wechselmodell als eine mögliche Umgangs- und Betreuungsform neben anderen gestärkt werden. Insgesamt braucht es eine größere Anerkennung und Unterstützung aller Formen von Familie, in denen langfristige Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Regelmäßiges Berichtswesen zu Männergesundheit

Männer haben ein anderes Gesundheitsverhalten und einen anderen Bedarf an Gesundheitsangeboten als Frauen. Die wissenschaftliche Datenlage und -qualität zu Ursachen und Hintergründen ist unzureichend. Das Bundesforum Männer fordert eine regelmäßige Männergesundheitsberichterstattung und den Ausbau gendersensibler Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Jungen und Männer.

Schutz für männliche Opfer von Gewalt

Männer müssen beim Thema Gewalt nicht nur als Täter, sondern auch als Betroffene verstanden werden. Nötig ist beides: Der Gewaltschutz für Frauen muss gestärkt werden. Zugleich braucht es Hilfestrukturen für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen oder die selbst Opfer von Gewalt geworden sind. Das Bundesforum Männer fordert eine Studie über Gewaltbetroffenheit von Männern und die Schaffung flächendeckender Schutz- und Beratungsangebote für beispielsweise von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 22.01.2018

Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD starke gleichstellungspolitische Fortschritte. Die Sondierungsergebnisse zeigen, dass es für die Gleichstellungspolitik in die richtige Richtung geht. Aber beispielsweise beim Ehegattensplitting, Familiennachzug sowie beim Gewaltschutz besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf.

Zu den Sondierungsergebnissen sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Zum Ehegattensplitting können wir in den Sondierungsergebnissen nichts finden. Das ist schier unverständlich. Der DF fordert seit Langem das Ziel einer Reform des Ehegattensplittings. Nachdem die Jamaika-Sondiererenden mit der Abschaffung der Steuerklasse V bereits einen Schritt nach vorne gegangen sind, erwarten wir von CDU/CSU und SPD mehr.

Mit dem geplanten Familiennachzug von 1.000 Menschen pro Monat liegt der Kompromiss weit hinter dem Anfang der Woche geäußerten Vorschlag der SPD von 40.000 Menschen im Jahr. Stellen Sie sich vor, Sie warten seit drei Jahren darauf, Ihrem Ehemann nach Deutschland folgen zu können. Bei einer Quote von nur 1.000 Personen pro Monat können sich Familien ausrechnen, dass das Wiedersehen noch eine Weile dauern wird.“

Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Gewaltfreiheit und Antisexismus in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. „Das geplante Investitions- und Sanierungsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch wir brauchen nach wie vor die Einrichtung einer Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, so wie es in der am 1.2.2018 in Kraft tretenden Istanbul-Konvention steht“ so Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 12.01.2018

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert von Union und SPD Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen.

Nach den Sondierungen von CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition befürchtet die Diakonie Deutschland eine Wende in der Flüchtlingspolitik zu Lasten der Schutzbedürftigen.

"SPD und Unionsparteien verfolgen offenbar mit Vorrang, dass möglichst viele Geflüchtete rasch wieder ausreisen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dies sei ein Rückschritt zu den bisherigen Zielen und Erfolgen zur Integration.

Lilie ist enttäuscht darüber, dass die Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nicht abgeräumt werden. "Die Diakonie appelliert an die Parteien, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen noch einmal deutlich nachzubessern", sagt Lilie. "Eine Begrenzung auf 1.000 Personen im Monat ist für das wirtschaftlich prosperierende Deutschland kleinherzig." Vor allem unbegleitete Minderjährige bräuchten den Anschluss an ihre Angehörigen.

Die Diakonie sieht besonders die geplanten zentralen Aufnahmezentren kritisch.

In diesen Zentren sollen Flüchtlinge so lange bleiben, bis über Verbleib oder Rückführung entschieden ist. Vor allem die Beratungsarbeit der Wohlfahrtsverbände für die Geflüchteten werde dadurch erschwert. "CDU/CSU und SPD sagen nichts über eine flächendeckende und unabhängige Asylverfahrensberatung", bemängelt Diakonie-Präsident Lilie. "Die Jamaika- Sondierungen waren an dieser Stelle weiter gekommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD als gute Grundlage für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland. "Insbesondere das vereinbarte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Erhöhung von Kinderzuschlag und Kindergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die angestrebte Verbesserung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die Erhöhung des Schulstarterpakets und den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen in Schulen und Kitas. Wichtig ist es aber auch, die Hartz-IV-Regelsätze auf ein armutsfestes Niveau anzuheben. Hier muss noch nachgebessert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem der Wegfall des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich sind positiv zu vermerken. Jetzt kann endlich mehr Geld in unsere Schulen investiert werden. Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden und dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls entsprechen", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besteht allerdings erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der Flüchtlingspolitik. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Hier hoffen wir auf ein Einlenken und spürbare Verbesserungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe", so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.01.2018

DGB und Mitgliedsgewerkschaften zu den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD

Nach einer ersten Analyse der Sondierungsergebnisse kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften zu der Einschätzung:

Im Vergleich zu den Jamaika-Verhandlungen enthält dieses Ergebnis weit mehr Substanz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Stabilisierung der Rente, die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stärkung von Bildung und die Verbesserung der Pflege. Auch die Vorschläge für ein solidarisches und soziales Europa sind ein wichtiger Schritt.

Im Rahmen von Koalitionsverhandlungen muss es bei erkennbaren Schwachpunkten Verbesserungen geben, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu gestalten. Das betrifft insbesondere eine stärkere Akzentuierung von Zukunftsinvestitionen mit einer soliden Finanzierung und die Förderung von sicherer Arbeit und Tarifbindung.

Mit den Sondierungsergebnissen im Einzelnen wird sich der DGB-Bundesvorstand in der kommenden Woche beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 12.01.2018

„Mutige Ziele“ sehen anders aus

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondierungspapiers von Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das bisherige Sondierungspapier verspricht „mutige Ziele“ und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, ignoriert Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aber weitgehend. Das ist enttäuschend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert bei möglichen Koalitionsverhandlungen deutliche Nachbesserungen. Denn die Erfahrung zeigt, was nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart wird, wird in der Regel auch nicht gemacht. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Versprechen auf eines modernes Familien- und Abstammungsrecht muss ausdrücklich auch die Vielfalt der Familienformen ansprechen und alle Familien stärken. Auch Kinder in Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert und anerkannt werden. Die Vereinbarung für ein modernes Recht im Bereich Gleichberechtigung / Vielfalt muss explizit auch eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität erwähnen.

Besonders enttäuschend ist auch das Fehlen eines in die Zukunft gerichteten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie bzw. eines Bund-Länder-Programms zur Prävention und Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität bzw. Hasskriminalität. Das ist angesichts des Anstiegs homo- und transphober Hasskriminalität skandalös. Alle Menschen müssen in Sicherheit leben können.

Das Vorhaben die Verfolgerstaaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären verstößt wissentlich gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In allen drei Staaten werden Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI sieht anders aus, selbst wenn Union und SPD beteuern „sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen“.

Link zum Sondierungspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 12.01.2018

Als "dreisten Etikettenschwindel" und "armutspolitisch wirkungslos" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten "Grundrente". "Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. "Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen", so Schneider.

"Armutspolitisch verpufft das Ganze im Nichts, da die Regelsätze in der Altersgrundsicherung eklatant kleingerechnet sind und damit nicht vor Armut schützen", so Schneider. Der Verband weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden müssten, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. "Ein zehnprozentiges Trostpflästerchen hilft vor diesem Hintergrund armutspolitisch überhaupt nicht weiter", so Schneider. "Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum. Doch dazu findet sich in dem Sondierungspapier kein Wort."

Statt der komplizierten und armutspolitisch wirkungslosen Neuregelung plädiert der Paritätische für die einfache Erhöhung der Grundsicherungssätze für alle Altersarmen sowie die Einführung von großzügigen Freibeträgen auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. "Der Vorteil wäre, dass hierbei alle erreicht würden, deren Rente nicht zum Leben reicht und nicht nur die wenigen mit 35 und mehr Versicherungsjahren", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 19.01.2018

Als sozialpolitisch unambitioniert und flüchtlingspolitisch inakzeptabel bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Union und SPD. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Das Versprechen der Verhandlungspartner, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, werde nicht eingelöst, vielmehr sei zu erwarten, dass sich die Spaltung durch die skizzierten Maßnahmen noch verschärfe.

„Das Sondierungsergebnis verspricht nicht mehr als ein konservatives Weiter so. Wirklich Neues lässt sich nicht erkennen. Es gibt keine großen Würfe, weder bei der Bekämpfung der Kinderarmut, noch bei der Rente“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gebe es zwar beispielsweise leichte Nachbesserungen und einen neuen Namen für die Grundrente, die bereits im letzten Koalitionsvertrag stand. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei jedoch geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Viele gute Themen – vom BAföG, neuen Angeboten für Arbeitslose bis zum Wohngeld – würden angesprochen, blieben jedoch wie schon beim letzten Koalitionsvertrag unverbindlich. Angekündigte Verbesserungen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu der Pflege finden sich im Finanzierungsplan nicht wieder. „Es gibt zu viele ungedeckte Schecks.“

„Das Hauptmanko ist und bleibt die Unterfinanzierung all dessen, was nötig wäre“, bilanziert Schneider. „Wenn Union und SPD weder Beiträge noch Steuern erhöhen wollen, wird es keinen Spielraum für große Würfe geben. Wenn eine neue Große Koalition weiter darauf verzichtet sehr große Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich stärker als bisher zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, bleibt das Sondierungspapier zum größten Teil heiße Luft.“

Scharf kritisiert der Paritätische insbesondere die Kompromisse zur Flüchtlingspolitik. „Die doppelte Obergrenze beim Familiennachzug ist unter humanitären Gesichtspunkten völlig inakzeptabel genau wie die geplanten Sammellager für Asylbewerber und die massive Ausweitung der vermeintlich sicheren Herkunftsländer. Es geht hier ganz faktisch um die Exklusion geflüchteter Menschen. Wesentliche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Prinzipien wie Solidarität oder auch humanitäre Hinwendung werden mit diesen Plänen schleichend aufgegeben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 12.01.2018

Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An­sprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:

„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor­schussgesetzes vorzubereiten.“

Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerzie­hende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.

Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fall­beispiele finden Sie unter www.vamv.de

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Guter Schritt in Richtung Verbandsforderungen – eigenständige Familienpolitik für Kinderreiche bleibt Ziel des KRFD.

Mönchengladbach, den 19.01.2018: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begrüßt die im Rahmen der GroKo-Sondierungsgespräche geplante Erhöhung des Kindergeldes um 25 EUR pro Kind. „Für eine Familie mit drei Kindern sind 75 EUR im Monat eine spürbare Unterstützung und Wertschätzung“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes. Verständnis hat Müller für die vom bayerischen Landesverband angemahnte raschere Einführung der Kindergelderhöhung: „Die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung ist erst für 2021 vorgesehen, während beständig steigende Lebenshaltungskosten gerade Familien mit vielen Kindern treffen.“ Mit Blick auf das Gesamtpaket wird die Lockerung der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag einkommensschwache kinderreiche Familien entlasten. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche stellen ferner bei vielen weiteren Themen relevante Verbesserungen in Aussicht. „Von der flexibel ausgestalteten Ganztagsbetreuung über die Mütterrente II bis hin zu den vorgesehenen Erleichterungen bei Wohnungsbau und Miete sind viele Einzelmaßnahmen vorgesehen, die für Mehrkindfamilien in ihrer jeweiligen Lebenslage wertvoll sind“, so Müller. Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, ergänzt: „Die Ergebnisse der Sondierungskommission in ihrer Gesamtheit stellen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Forderungen unseres Verbandes dar. Gleichzeitig vermissen wir eine eigenständige Familienpolitik für die Bedarfe kinderreicher Familien.“ Daher tritt der KRFD weiterhin für eine ergänzende Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 19.01.2018

SCHWERPUNKT III: Elterngeld

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zur Nutzung von Elterngeld Plus freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistung und fordert die Weiterentwicklung zu einer Familienarbeitszeit.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Elterngeld Plus erweist sich als Erfolgsmodell für junge Eltern! Mittlerweile entscheiden sich 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden für ein Elterngeld Plus und können von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren. Konkret erweitert die Familienleistung die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Eltern können flexibler entscheiden, wie sie die Sorge für ihr Kind und ihren Beruf verbinden – und zwar auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Der familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, die den Sorgeverpflichtungen von Frauen und Männern im Lebensverlauf Rechnung trägt, muss unbedingt weiterentwickelt werden. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre hier ein sinnvoller nächster Schritt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.01.2018

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde das Elterngeld weiterentwickelt, um junge Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf für beide Partner besser zu unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, das Elterngeld seither länger beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zieht eine positive Bilanz: „Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen. Der Bericht zeigt: Die neuen Familienleistungen kommen gut bei den Eltern an und sie wirken.“

Elterngeld Plus kommt gut an

Die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist seit Einführung der Leistung stetig angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt: Im 3. Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzern (77 Prozent) bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und für Väter wichtigster Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne das Elterngeld Plus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern stärkt, besonders beliebt: In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem Elterngeld Plus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erreichen ihre Ziele

Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus unterstützt die Familienpolitik Eltern wirksam dabei, sich Zeit für ihre kleinen Kinder zu nehmen, dabei weiter im Beruf engagiert zu bleiben und sich auch gegenseitig zu unterstützen – so wie sie es sich wünschen und ohne dass die wirtschaftliche Stabilität der Familie gefährdet wird. Denn im Bezug von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert: „Wir müssen die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick behalten. Es wird darauf ankommen, Müttern und verstärkt auch Vätern Zeit für Familie und Beruf und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu geben – frühzeitig nach der Geburt und auch über die Kleinkindphase hinaus. Dann könnten auch mehr Kinder ihre Eltern als gleichermaßen enge Bezugspersonen im Alltag erleben und davon profitieren.“

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht. Grundlage des Berichts sind Daten des Statistischen Bundesamtes zur Elterngeldnutzung sowie Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern von Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.01.2018

„Vom Elterngeld und Elterngeld Plus profitieren vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Bezug werden diskriminiert, da die Leistungen sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens richten und auf ALG-II-Bezüge angerechnet werden. Elterngeld und Elterngeld Plus sind damit keine geeigneten Instrumente, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, Fraktion DIE LINKE, Expertin für Familienpolitik, mit Blick auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums, nach dem sich der Bezug von Elterngeld Plus seit Einführung des Instruments verdoppelt hat.

Werner weiter: „Die Anrechnung von Elterngeld und Elterngeld Plus auf Hartz-IV-Leistungen muss abgeschafft werden, denn sie führt dazu, dass Eltern nach der Geburt des Kindes häufig in Armut leben. Solange das nicht geändert wird, gehen die Leistungen an denen vorbei, die sie am dringendsten brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

Bericht des Familienministeriums zeigt, dass gesteckte Ziele erreicht wurden

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht des Familienministeriums über die Wirkung der Neuregelung zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus beschließen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt, dass die neuen Familienleistungen wirken und wir den Eltern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser entgegenkommen konnten. Wir wollten Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben. Das ist uns gelungen. Seit der Einführung des Elterngeld Plus hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Väter nutzen die Partnerschaftsbonusmonate gerne, um sich mehr Zeit für die Familien zu nehmen. Die Folge ist, dass sich die Eltern gegenseitig unterstützen und die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen: Geben dies lediglich 17 Prozent der Eltern an, die das Basiselterngeld beziehen, erhöht sich die Zahl beim Elterngeld Plus auf 24 Prozent und beim Bezug des Partnerschaftsbonus auf 82 Prozent.“

Marcus Weinberg:

„Die ersten Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass insbesondere auch Väter durch die Inanspruchnahme von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus davon profitieren, mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Sie zeigen aber auch, dass wir bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien weiterhin im Blick haben müssen. Alle Familien müssen uns gleich viel wert sein – unabhängig davon, ob sich ein Elternteil in den ersten Lebensjahren ganz der Kinderbetreuung widmet, oder ob sich die Eltern die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Eine abschließende Bewertung über die Auswirkungen der Leistungen werden wir erst dann vornehmen, wenn uns eine vollständige Auswertung der Gesamtdaten zu den Auswirkungen der Leistungen Mitte 2019 vorliegt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bedarf besteht insbesondere bei der Bewältigung des demographischen Wandels

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die heutige Unterzeichnung des neuen Revolvingertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr.

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“.

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018

Ministerien fördern neues Programm "Jugendmigrationsdienste im Quartier"

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.

Das Vorhaben wird in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt und dient dem Ziel, das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die Maßnahmen reichen von kreativen Workshops für Jung und Alt bis hin zu gemeinsamen Exkursionen zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Vorhandene Angebote und Akteure im Quartier werden in Planung und Durchführung der Vorhaben so weit wie möglich einbezogen. Für das Programm stellen die beiden Ressorts in den nächsten Jahren knapp 7 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 werden die 16 Modellvorhaben umgesetzt.

„Mit der Öffnung der Jugendmigrationsdienste für das Wohnumfeld erhoffen wir uns positive Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren , da die Angebote nicht nur den jungen Menschen, sondern dem sozialen Umfeld als Lebensraum zu Gute kommen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Deutschlandweit können junge Menschen von den gemeinsamen Projekten profitieren. Die Mittel werden gezielt in sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtgebieten einsetzt.“

Das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ wird an folgenden Standorten umgesetzt: Stuttgart, Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt, Neubrandenburg, Peine/Salzgitter, Wuppertal, Trier, Völklingen und Wernigerode, Bremen, Ingolstadt, Dresden, Flensburg und Gotha.

Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile. 2017 stellte der Bund 190 Mio. Euro zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2018

„Die neue Bundesregierung muss deutlich mehr für pflegende Angehörige tun. Diese Menschen tragen eine ungeheure Verantwortung, mit der sie finanziell und organisatorisch meist allein gelassen werden. Zudem belasten sie ihre eigene Gesundheit und werden nicht selten selbst krank und frühzeitig pflegebedürftig“, erklärt Pia Zimmermann, Pflegeexpertin der Fraktion DIE LINKE, angesichts einer heute veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege, die belegt, dass pflegende Angehörige unzureichend über ihren eigenen Gesundheitsschutz informiert und kaum auf passende Angebote hingewiesen werden.

Zimmermann weiter: „Die Hauptlast der Pflege in Deutschland liegt auf den Schultern der pflegenden Angehörigen. Das war das Credo der bisherigen Regierungspolitik und wurde durch die Pflegegesetze der letzten Jahre noch verschärft. Es ist längst überfällig, die betroffenen Angehörigen zu entlasten, zu unterstützen und sie vor gesundheitlichen Schäden als Folge ihrer freiwilligen Arbeit zu bewahren. Der Pflegenotstand beschränkt sich nicht auf Krankenhäuser und Pflegeheime, er betrifft alle, die mit Pflege beschäftigt sind. Die Folgen einer verfehlten Pflegepolitik dürfen nicht auf dem Rücken der Familien mit Pflegebedarf ausgetragen werden. Wir brauchen dringend mehr Prävention, Personal und Fachkompetenz, insbesondere in der häuslichen Pflege. Hier muss eine neue Regierung ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 10.01.2018

Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/412). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden, wie viele in welchen Berufsgruppen unbesetzt blieben und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Zudem fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern hat, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 17.01.2018

Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 16 vom 12.01.2018

Für die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Beschäftigten interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/369). Aus ihrer Sicht gehen durch flexible Arbeitsmodelle Grenzen verloren und festgelegte Zeiten werden überschritten. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Arbeitnehmer zurzeit in einem flexiblen Arbeitszeitmodell oder im Home Office arbeiten und ob solche Möglichkeiten gesundheitliche Folgen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Die Auszahlungspraxis der Jobcenter beim Arbeitslosengeld II steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke. Darin geht es um den Plan, Auszahlungen von Bargeld (zum Beispiel für Vorschüsse) künftig nicht mehr über einen Auszahlungsautomaten im Jobcenter, sondern über Supermarktkassen abzuwickeln. Dies solle laut Bundesagentur für Arbeit Behördengänge ersparen. Die Linke befürchtet dagegen eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Modernisierung qualitativ hochwertiger Internetseiten für Kinder.

Kindgerechte Angebote sollen verstärkt auch auf Mobilgeräten genutzt und mehrsprachig angeboten werden können.

Monika Grütters betonte: „Die mediale Welt der Kinder hat sich in den letzten Jahren enorm weiter entwickelt. Es ist daher wichtig, hochwertige Kinderangebote im Netz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, die hohe Qualität und Vielfalt kindgerechter Internetangebote zu erhalten und zu sichern.“

Die Sitzung der Jury, die für dieses Förderprogramm berufen wurde, fand im Dezember 2017 statt. Den Empfehlungen der unabhängigen Jury folgend unterstützt die Staatsministerin die Modernisierung der acht nachfolgend genannten Internetseiten für Kinder mit insgesamt rund 230.000 Euro:

  • www.audiyou.de ist eine Online-Audiothek, in der Kinder kostenlos Geräusche, Musikstücke und andere Audiodateien für die Produktion eigener Hörspiele herunterladen und ihre eigenen Aufnahmen mit anderen teilen können.
  • Die kostenlose und werbefreie Seite www.ohrka.de bietet Kindern von professionellen Sprechern vertonte Hörbücher, Hörspiele und Reportagen.
  • www.klexikon.de ist ein Online-Lexikon für Kinder.
  • Mit www.kinderzeitmaschine.de können Kinder virtuell durch die verschiedenen geschichtlichen Epochen reisen und Wissenswertes dazu erfahren.
  • www.frieden-fragen.de beantwortet kindgerecht Fragen rund um Krieg, Frieden, Streit und Leben in Vielfalt • www.junge-klassik.de führt Kinder durch Videos, interaktive Spiele und kurze Wissenstexte in die Welt der klassischen Musik ein und regt sie an, selbst zu musizieren. • www.kwerx.de vermittelt Kindern interaktiv und multimedial Wissen von der altägyptischen Kunst über die Kunst der Antike, des Barock und der Renaissance bis hin zur Kunst des Impressionismus und Expressionismus.
  • In der pädagogisch betreuten Videoplattform www.juki.de finden Kinder ausschließlich altersgerechte Videos und lernen, wie sie eigene Trickfilme und Videos erstellen und mit anderen teilen können.

Der Jury gehörten an:

Mechthild Appelhoff, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Andrea Kallweit, jugendschutz.net Marek Matysek, Deutsche Welle Anke Meinders, fragFINN e.V Jörg Risken, Egmont Ehapa Media GmbH

Das Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ ist eine Säule der gleichnamigen Initiative, die im Jahr 2007 gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes ins Leben gerufen wurde. Die andere Säule ist die von der Wirtschaft getragene Kindersuchmaschine fragFINN.de.

Nähere Informationen zur Förderung „Ein Netz für Kinder“ sind im Internet unter www.enfk.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "Chef vom Dienst" vom 10.01.2018

ZQP-Bevölkerungsbefragung: Prävention kommt in der häuslichen Pflege offenbar oft zu kurz. Es fehlt unter anderem an wirksamer Beratung und Zeit zur Umsetzung.

Menschen ab 50 Jahren sind für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention – gerade auch im Kontext Pflege – eine besonders wichtige Zielgruppe. Sie sind häufiger selbst von gesundheitlichen Belastungen und chronischen Erkrankungen betroffen als jüngere Menschen. Zugleich sind pflegende Angehörige am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren vertreten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) wollte daher wissen, welche Erfahrungen Menschen ab 50 Jahren in Deutschland mit Prävention, insbesondere im Kontext Pflege haben.

Die Studie mit über 1.000 Befragten zeigt: 72 Prozent der über 50-Jährigen haben großes Interesse an Informationen zur Prävention von Gesundheitsproblemen.

Bei den Personen, die selbst einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen oder dies getan haben, zeigt sich indes, wie schwierig es sein kann, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu schützen und zu fördern. Weniger als die Hälfte (46 Prozent) von den Befragten mit einer solchen Pflegeerfahrung war nach eigener Aussage von einem Pflegeberater oder Pflegedienst darüber informiert worden, wie man gesundheitlichen Problemen des Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Von diesen 46 Prozent setzte knapp ein Drittel (32 Prozent) die empfohlenen Maßnahmen nur teilweise oder gar nicht um. Gründe hierfür waren Zeitmangel (22 Prozent) oder Unsicherheit, wie die Maßnahmen richtig durchgeführt werden sollten (18Prozent).

Aus Sicht des ZQP zeichnet sich hier ein relevantes Problem ab: „Es ist sehr bedeutsam, pflegebedürftige Menschen so zu pflegen, dass ihre Fähigkeiten gestärkt werden. Das fördert die noch vorhandene Selbstständigkeit und kann den Verlauf von Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Gesundheitsförderung und Prävention sind zugleich auch für pflegende Angehörige selbst wichtig. Pflege sollte nicht krank machen – aber viele Angehörige sind erschöpft und überlastet. Da müssen heute schon vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung besser genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote“, so Suhr weiter.

Tatsächlich geben die Zahlen Hinweise darauf, dass es um Gesundheitsschutz und -förderung von pflegenden Angehörigen oft nicht gut bestellt sein dürfte. So gaben 73 Prozent der Befragten mit Pflegerfahrung an, keine Beratung zur Prävention in Fragen der eigenen Gesundheit von einem Pflegedienst oder Pflegeberater erhalten zu haben. Von den 23 Prozent, die sagten eine solche Beratung erhalten zu haben, wurden wichtige Präventionsthemen aus den Gesprächen häufig nicht erinnert. So sah sich von diesem knappen Viertel nur die Hälfte (50 Prozent) auf Unterstützungsangebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen hingewiesen. Zudem empfanden wiederum 53 Prozent in dieser Gruppe es als teilweise schwierig oder gar nicht möglich, genannte Präventionshinweise zur ihrer eigenen Gesundheit im Alltag umzusetzen. Als wichtigster Grund hierfür wurde fehlende Zeit genannt (34 Prozent).

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP, kennt diese Probleme: „Um Zeit zu sparen oder weil Techniken nicht gelernt sind, wird der Körper oft stärker beansprucht als nötig wäre. Aktivierend zu pflegen, kann zum Beispiel zur Schonung des Rückens des Pflegenden und gleichzeitig zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen.“ Denn bei der aktivierenden Pflege nimmt man dem Pflegebedürftigen nach Möglichkeit nicht einfach alles ab, sondern nutzt seine Fähigkeiten soweit wie möglich. In Kinästhetik-Kursen kann man lernen, den eigenen Körper zum Beispiel beim Transfer des Pflegebedürftigen vom Bett in den Sessel kraftschonend einzusetzen und gleichzeitig die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu nutzen. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten pflegende Angehörige vor allem einen Satz möglichst selten sagen: „Ich schaff‘ das schon alleine.“ Stattdessen sucht man sich besser Hilfe von anderen Familienangehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst.

Informationen zum Thema Prävention in der Pflege bietet das ZQP auf seiner Internetseite bestellung@zqp.de kostenlos bestellen.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung

Diese Analyse beleuchtet das Thema Prävention von Gesundheitsproblemen aus Bevölkerungssicht. Hierfür wurden 1.042 zufällig ausgewählte Personen über 50 Jahre anonym zu ihrer Einstellung aus den Themenbereichen „Prävention von Gesundheitsproblemen“ und „Prävention in der Pflege“ befragt. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutschsprachige Bevölkerung ab 50 Jahren in Deutschland. Die Befragung wurde vom 02.bis13.November2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam das computergestützte Telefoninterview (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens zum Einsatz. Anschließend wurde die Stichprobe nach Geschlecht, Alter und Region gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/-drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Zentrum für Qualität in der Pflege vom 10.01.2018

Männer und Frauen werden in Deutschland tendenziell immer später Eltern. Dies bedeutet jedoch keinen generell abnehmenden Trend zur Familiengründung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand eines Vergleichs von zusammengefassten Geburtsjahrgängen mitteilt, ist es bei Frauen zu Beginn des fünften Lebensjahrzehnts nach wie vor die Regel, als Mutter in einer Familie zu leben. Der Anteil der 40-jährigen Frauen der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1970 – 1974, welche als Mutter in einer Familie leben, ist mit 75% ähnlich hoch wie rund 15 Jahre zuvor. Damals hatte der Wert bei 78% (Geburtsjahrgänge 1955 – 1959) gelegen.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, welcher ausschließlich Personen als Eltern erfasst, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren ledigen Kindern leben. Verlässt ein Elternteil (in der Regel der Vater) nach einer Trennung den gemeinsamen Haushalt, wird er nicht länger als Elternteil erfasst. Dies führt dazu, dass es bei den Männern eine andere Entwicklung gibt als bei den Frauen: 66% der 40-jährigen Männer der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1955 – 1959 hatten als Väter in einer Familie gelebt. Mit dem gestiegenen Anteil der alleinerziehenden Mütter ist dieser Wert in den vergangenen Jahren auf 55% gesunken (Geburtsjahrgänge 1970 – 1974).

Detaillierte Analysen zur Partnerschaft, Elternschaft und Familiengröße finden sich im Beitrag „Familiengründung und -erweiterung im Kohortenvergleich“, der in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Heft 6/2017) erschienen ist.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 10.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO veröffentlicht ihren 1. Gleichstellungsbericht

Der Bundesverband der AWO veröffentlicht heute den 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Damit setzt der Verband ein klares Zeichen, denn: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wird nach einem fast dreijährigen Prozess der Datenerhebung und intensiven innerverbandlichen Auseinandersetzung eine langjährige Forderung nach einer Gleichstellungsberichterstattung und der Implementierung von Maßnahmen zu mehr innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit endlich erfüllt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil I bilden die Stellungnahme und Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes. Teil II ist der 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt, der von SowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut, erstellt wurde.

Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Den Gleichstellungsbericht der AWO können sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Gastrede von Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell

Am gestrigen Abend fand der Neujahrsempfang der AWO in Berlin statt. Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt begrüßte die mehr als 150 Gäste: „Das Jahr 2018 beginnt mit einer ungewohnten politischen Situation – es verspricht spannend zu werden. Doch ganz gleich welche Regierungskonstellation wir bekommen – die AWO hat Visionen und die werden wir versuchen, durchzusetzen.“ Der feierliche Empfang ließ Gelegenheit die Ergebnisse und Erfolge des zurückliegenden Jahres Revue passieren zu lassen und zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des Jahres 2018 zu geben. In politischer Hinsicht, so stellte AWO Präsident Schmidt klar, gelten für die AWO klare Grundsätze: ,,Als Arbeiterwohlfahrt akzeptieren wir keine Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl“, und ergänzte: ,,Wir stehen für Vielfalt. Deshalb kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft und gegen jede Form von Rechtsextremismus.“

Einen interessanten Gastvortrag hielt der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell. Er setzte sich vor allem mit den Ergebnisse der Sondierung von SPD, CDU und CSU auseinander und kritisierte: „Es fehlt der große Wurf und der Wille zu grundlegenden Reformen. Wir werden einen massiven Anstieg von Altersarmut erleben, wenn wir nicht entscheidend etwas ändern.“

Für Unterhaltung sorgte das Bühnenprogramm „FLÜCHTLINGEN EIN GESICHT GEBEN" der AWO Hochsauerland/Soest von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Im Anschluss bat Wilhelm Schmidt die Gäste zum Abendessen. Bei musikalischer Begleitung konnten sich die Gäste in entspannter Atmosphäre über die vor allen liegenden Herausforderungen des Jahres 2018 austauschen.

Zum Neujahrsempfang geladen, waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Vertreter*innen der AWO, sowie hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und anderen Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 17.01.2018

Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne "Unerhört!". Ab Januar schafft die Diakonie Deutschland damit eine Plattform für eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

"Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. Er soll provozieren und den Blick auf Menschen am Rande der Gesellschaft lenken, die sich unerhört fühlen", betont Lilie. "Unsere eindeutige Antwort heißt:

Zuhören! Der Anfang aller diakonischen Arbeit ist das Zuhören, die vorbehaltlose Zuwendung." Mit der Kampagne wolle die Diakonie aufrütteln und eine Diskussion anstoßen über soziale Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft.

Der Diakonie-Präsident sieht in der ganzen Gesellschaft einen Bedarf, stärker einander zuzuhören. "Und das bedeutet ausdrücklich nicht immer nur Zustimmung, sondern auch, den Weg eines strittigen Diskurses zu gehen", so Lilie weiter.

Die auf drei Jahre angelegte Kampagne "Unerhört!" ist eine integrierte Kommunikationskampagne, die nicht nur über Außenwerbung verbreitet wird, sondern auch über Dialogveranstaltungen, Aktionen, Social Media und im Internet. Im Rahmen der Kampagne, die mit den Plakaten "Unerhört! Diese Obdachlosen!" und "Unerhört! Diese Flüchtlinge!" startet, erzählen Unerhörte ihre Geschichte auf www.unerhört.de.

In seinem Blog schreibt Diakonie-Präsident Lilie, warum die Kampagne gerade jetzt notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 10.01.2018

„Lasst uns draußen spielen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2018 teilzunehmen.

„Kinder sollen möglichst viel draußen spielen. So können sie am besten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben, wichtige Naturerfahrungen machen und sich ihren eigenen Sozialraum aneignen. Aber die Bedingungen dafür haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen. Zudem fahren gerade in Wohngebieten viele Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Das führt zusammen mit maroden Spielplätzen und meckernden Erwachsenen dazu, dass unsere Kinder zu wenig draußen spielen. Auch den Jugendlichen fehlen wohnortnahe Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich treffen können, ohne in Konflikt mit anderen Nutzern zu geraten. Durch die zunehmende Ökonomisierung der Agrarwirtschaft lädt selbst der ländliche Raum nicht mehr selbstverständlich zum Draußenspiel ein, zumal hier vielfach der öffentliche Spielplatz als Treffpunkt für alle fehlt. Wir brauchen dringend eine kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt“, so Hofmann weiter.

Der Weltspieltag 2018 wird deutschlandweit zum elften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.01.2018

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD fordert der Deutsche Kinderschutzbund die Parteien aus aktuellem Anlass auf, ihr eigenes Wahlprogramm ernst zu nehmen und die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern:

An die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
An den Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union, Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
An den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Martin Schulz, MdB

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.

Darüber hinaus ist es in unseren Augen nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren: „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

In diesen Tagen führen Sie erste Gespräche über eine mögliche neue Große Koalition. Verhandelt wird dabei auch über die Kinder- und Familienpolitik der nächsten Jahre – und dabei explizit über die Kinderrechte. Ministerpräsident Kretschmer allerdings äußert sich zum Start der Gespräche mit der Situation in Deutschland zufrieden und zweifelt daran, dass Probleme durch Rechte im Grundgesetz gelöst werden können.

Wir vom Kinderschutzbund sagen dagegen: Natürlich sind auch Kinder Menschen. Überflüssig sind Kinderrechte im Grundgesetz dadurch aber noch lange nicht, im Gegenteil. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.

Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.

Im Aktionsbündnis Kinderrechte fordern deshalb UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind seit langem, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer reinen Staatszielbestimmung anstelle konkreter Kinderrechte wird dem Anliegen nicht gerecht. Eine solche Staatszielbestimmung hätte lediglich deklaratorische Bedeutung und würde, wie der sächsische Ministerpräsident dann zu Recht bemerken würde, keine Probleme lösen. Vielmehr würde sie das wichtige Thema Kinderrechte in der Verfassung für Jahre blockieren und damit dem Anliegen schaden.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte haben einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht, der Ihnen bekannt ist. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz keinesfalls zurückbleiben.

Wir fordern von Ihren Parteien, dass Sie in den laufenden Gesprächen Ihr eigenes Wahlprogramm ernst nehmen und sich an die Ankündigungen halten, die Sie darin gemacht haben.

Zu einem Austausch über dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 10.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, das Betroffene häufig in existenzielle Notlagen zwinge.

„Hinter jeder dieser Strafmaßnahmen steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“ erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Streichung von Hartz IV-Sanktionen und verweist auf deren Folgen, bis hin zu Obdachlosigkeit. Das Instrument der Sanktionen sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Ulrich Schneider warnt vor Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transfer-Leistungen erhalten: „Der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“

Programmhinweis: Über das Thema Sanktionen berichtet MDR "exakt – die Story" heute Abend um 20:45 Uhr. Im Gespräch dort auch Tina Hoffmann, Arbeitsmarktexpertin beim Paritätischen Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2018

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.

„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2018

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Februar 2018

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt am 02.02.2018 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, den Kinderreport 2018 vor. Der Kinderreport greift in jährlichem Rhythmus Fragen zu kinderrechtlichen Kernthemen auf, um sowohl einen aktuellen Zustand abzubilden als auch eine Entwicklung in kinderrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen. Dabei bilden Fragen zur Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention und den darin festgeschriebenen Kinderrechten, zu Gründen für die Kinderarmut in Deutschland und zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft die drei stetigen Säulen unserer Befragung.

Als thematischen Schwerpunkt behandelt der Kinderreport 2018 vertiefend Fragen zur Kinderarmut in Deutschland. Derzeit ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, eine erschreckend hohe Zahl für eine der reichsten Industrienationen der Welt. In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind.

Dabei liefert der Kinderreport mit einer repräsentativen Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aktuelle Daten zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Kinderarmut, zudem werden ausführlich einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas Kinderarmut beleuchtet und diskutiert.

Die repräsentative Umfrage durch das Politikforschungsinstitut Kantar Public beantwortet folgende Fragen:

  • Wie bewerten die Menschen in Deutschland die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, um Kinderarmut hierzulande zu bekämpfen?
  • Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland?
  • Welche Maßnahmen werden präferiert, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen?
  • Wären die Menschen dazu bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte?
  • Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
  • Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden?

Die ausführlichen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage wollen wir Ihnen ebenso vorstellen wie eine politische Einschätzung, was getan werden sollte, um die Ursachen der Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

Weitere Infos zur Vorstellung des Kinderreports 2018 und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. Februar 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Fast 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind hierzulande armutsgefährdet. Diese jungen Menschen haben oft schlechtere Bildungschancen, stehen häufiger im gesellschaftlichen Abseits und sind vielfach in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt. Das schränkt ihre Zukunftschancen von Anfang an ein. Wir sind der Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft diese Missstände nicht leisten darf.

Welche Lösungsansätze bietet die Politik, um dem anhaltenden Problem der Kinderarmut in Deutschland entgegenzusteuern? Welche Weichenstellungen müssen unternommen werden, um Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglichst gerechte Teilhabechancen zu bieten? Wie kann der Armutskreislauf junger Menschen mit konkreten Reformen im Bereich der Sozial-, Bildungs- und Familienpolitik durchbrochen werden?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/-innen sowie Vertreter/-innen aus Wissenschaft und sozialen Organisationen am Welttag der sozialen Gerechtigkeit diskutieret werden – bei der:

Abendveranstaltung von SOS-Kinderdorf e.V.
„Reiches Land, arme Kinder – ist das gerecht? Kinderarmut in Deutschland“
am 20. Februar 2018, ab 18:30 Uhr
in der Botschaft für Kinder, Lehrter Str. 66, 10557 Berlin

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Professorin Jutta Allmendinger, wird mit einem Impulsvortrag in das Thema einführen. Anschließend wird in einer Paneldiskussion debattiert, welche Lösungsansätze Politik, soziale Organisationen und Wissenschaft bereitstellen, um Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen.

Das vollständige Programm als PDF finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 2. Februar 2018 unter botschaft@sos-kinderdorf.de möglich. Geben Sie bei Ihrer Rückmeldung bitte an, falls Sie eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten. Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Leisering telefonisch unter 030 / 288765 963 zur Verfügung.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Leipzig

Familienbildung mit ihren unterschiedlichen Facetten – Herausforderungen und Gelingensbedingungen für eine gute familienbezogene Arbeit

In komplexer werdenden Gesellschaften sind Familien für ein gelingendes Familienleben und ein erfolgreiches Ausfüllen ihrer Rolle als Sozialisationsinstanz in zunehmendem Maß auf Unterstützung angewiesen. Angebote der Familienbildung bieten hier eine wichtige Hilfestellung.

Familienbildung versteht sich dabei als präventive und informative soziale Dienstleistung, die einzelne Familienmitglieder wie die Familie als Ganzes in ihrem Familienleben stärkt.

Was ist nötig, damit die Angebote der Familienbildung die Familien erreichen und auch eine Wirkung entfalten können? Welches sind die Herausforderungen, die den Mitarbeitenden im Arbeitsfeld begegnen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen wird. Dabei werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Familienbildung einfließen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts tritt zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang finden Sie den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft treten. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ können Sie hier bestellen oder als PDF herunterladen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

Die Dokumentation der Veranstaltung 2. Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ am 20. September 2017 in Berlin kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 1 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesbildungsministerium unterstützen mit einer gemeinsamen Initiative die Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen bei Erwachsenen. Rund 170 der vom Bundesfamilienministerium geförderten Mehrgenerationenhäuser erhalten dafür seit Jahresbeginn zusätzlich zwischen 5.000 und 15.000 Euro im Jahr. Das Bundesbildungsministerium stellt hierfür im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) bis zum Jahr 2020 Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer als Erwachsener nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen kann, versucht dies meistens aus Scham zu verbergen. Diese Menschen sind mit herkömmlichen Angeboten oft nur schwer zu erreichen. Eine Chance bieten die Mehrgenerationenhäuser mit ihren niedrigschwelligen Angeboten für Freizeit, Bildung und Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese gut vernetzten Orte der Begegnung für unsere Initiative nutzen.“

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka unterstreicht: „Lesen und Schreiben sind wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben so gut wie möglich teilhaben zu können. Um Menschen mit nur geringen Lese- und Schreibkompetenzen an neuen Orten des Lernens zu erreichen, nutzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Dekade für Alphabetisierung nun auch den Lernort Mehrgenerationenhaus. Das verbessert flächendeckend die Angebote, Lesen und Schreiben zu lernen.“

In Deutschland gelten rund 7,5 Millionen erwachsene Menschen im erwerbsfähigen Alter als funktionale Analphabeten: Sie können zwar einfache Sätze lesen und schreiben, nicht aber zusammenhängende Texte wie Arbeitsanweisungen, Handyverträge oder Behördenpost verstehen. Funktionaler Analphabetismus geht zudem oft mit unzureichenden Kompetenzen in anderen Grundbildungsbereichen einher. Dazu zählen Rechnen, digitale und finanzielle Grundbildung oder auch soziale Kompetenzen.

Zwar gibt es mittlerweile nahezu flächendeckend Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung, beispielsweise an Volkshochschulen. Allerdings nehmen weniger als ein Prozent der Betroffenen diese Angebote wahr. Das soll sich im Rahmen der Nationalen Dekade bis 2026 ändern. Teil des Arbeitsprogrammes der Dekade ist auch das Erproben neuer Lehrmethoden und Lernorte, um auch Menschen mit negativen Schulerfahrungen für späteres Lernen zu motivieren.

Die Mehrgenerationenhäuser haben sich mit ganz unterschiedlichen Ansätzen als solche Lernorte beworben: Sie bieten Beratung und Unterstützung beim Lesen und Verstehen von behördlichen Schreiben an, richten Lerncafés und Vorleserunden ein oder stellen Lehrmaterialien zur Verfügung. Andere bieten begleitete Lernformate für die digitale Plattform ich-will-lernen.de an, die bereits über eine halbe Million angemeldete Nutzerinnen und Nutzer hat. Der Ausbau von Kooperationen zu lokalen Unternehmen und Bildungsträgern soll ebenso gefördert werden, wie die Einbindung von Bibliotheken.

Über die Nationale AlphaDekade

Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und gesellschaftspolitischen Partnern. Ziel ist es, im Zeitraum von 2016 bis 2026 den funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen spürbar zu verringern und das Grundbildungsniveau zu erhöhen.

Mehr Informationen: www.alphadekade.de

Mehrgenerationenhäuser in Deutschland

Das Bundesfamilienministerium fördert bundesweit rund 550 Mehrgenerationenhäuser als nachbarschaftliche Orte der Begegnung. Sie unterstützen mit vielfältigen niedrigschwelligen Informations-, Bildungs- und Beratungsangeboten, Freizeitaktivitäten sowie Betreuungs- und Unterstützungsformaten bedarfsgerecht das generationenübergreifende Miteinander und freiwillige Engagement und fördern so den sozialen Zusammenhalt.

Mehr Informationen: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.01.2018

Start des Beratungsprojekts „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um chronisch kranke, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige. Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig beispielsweise ihre Eltern oder Geschwister.

Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Mit der ‚Pausentaste‘ starten wir in Kooperation mit der ‚Nummer gegen Kummer‘ ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot. Auch ist die Website www.pausentaste.de jetzt online gestellt. Damit geht das erste Unterstützungsangebot auf Bundesebene für pflegende Kinder und Jugendliche ans Netz, das Fragen rund um die Pflege beantwortet und Hilfestellung in belastenden Situationen bietet. Denn: Wer anderen hilft, braucht eben manchmal auch selber Hilfe“, so die Bundesministerin.

Junge Leute mit Pflegeverantwortung verrichten häufig wie selbstverständlich den Haushalt der Familie und kümmern sich um jüngere Geschwister. Sie leisten auch Pflegetätigkeiten wie z.B. Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Oft sind diese Kinder und Jugendlichen körperlich überanstrengt und haben weniger Freizeit als ihre Freundinnen und Freunde. Nicht selten verschlechtern sich ihre Leistungen in der Schule. Mit ihren Sorgen und Ängsten stehen sie häufig ganz allein da.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley dazu: „Über www.pausentaste.de wollen wir in erster Linie die Kinder und Jugendlichen erreichen. Wir wollen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation sensibilisieren.“

Online sind Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.

Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Hintergrundinformation:

Nummer gegen Kummer e.V. ist ein Verein mit 109 Mitgliedern. Dies sind lokale Vereine, die einen Standort des Kinder- und Jugendtelefons und/oder einen Standort des Elterntelefons unterhalten. Diese Standorte sind in ganz Deutschland verteilt. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind überwiegend örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Vereine, die extra zu diesem Zweck gegründet wurden oder weitere örtliche Träger der Freien Jugendhilfe wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Dieses Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar.

Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren. Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar (weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.01.2018

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Höhe von 78,824 Millionen Euro für Zahlungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses genehmigt. Wie es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/318) weiter heißt, konnte das BMF von bereits angefallenen Mehrausgaben in Höhe von 20,2 Millionen Euro "nur noch Kenntnis nehmen, hätte aber bei rechtzeitiger Antragstellung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt". Bereits am 6. November 2017 sei eine erste Einwilligung nach Artikel 112 GG über eine überplanmäßige Ausgabe bis zu 50 Millionen Euro erteilt worden, schreibt die Bundesregierung.

Die Regelung zum Unterhaltsvorschuss waren im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im vergangenen Jahr reformiert worden. Untere anderem beteiligt sich der Bund nun stärker an der Finanzierung des Vorschusses.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 03.01.2018

Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/295) unter anderem danach, wie viele Anträge auf Familiennachzug in diesen drei Jahren jeweils gestellt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1 vom 02.01.2018

Die Fraktion Die Linke will die finanzielle Situation von in der DDR geschiedenen Frauen verbessern. Dazu hat sie einen Antrag (19/220) vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, ein Entschädigungssystem zur Ergänzung der Renten dieser Frauen vorzulegen. In der DDR existierte nicht, wie in der Bundesrepublik, ein Versorgungsausgleich bei Scheidungen, weshalb in der DDR geschiedenen Frauen ihre Renten damit nicht aufbessern können und vielfach unter Altersarmut leiden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 595 vom 18.12.2017

Die geltende Warteregelung beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach den Willen der Fraktion Die Linke "mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben" werden. Zur Begründung verweist die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/241) auf "verfassungsrechtliche, humanitäre und integrationspolitische" Aspekte. Angesichts "aktueller Überlegungen einzelner Parteien, den Familiennachzug weiter auszusetzen", benötigten die Betroffenen "ein schnelles positives Signal des Bundestages".

Wie die Fraktion ausführt, wurde mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eine zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eingeführt. Dabei seien "vor allem Geflüchtete aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs betroffen". Die Familientrennung führe im Einzelfall "regelmäßig zu unerträglichen Härten". Ehegatten, Eltern und Kinder würden "gegen ihren Willen mitunter viele Jahre voneinander getrennt", da zur gesetzlichen zweijährigen Wartefrist "noch die Zeit der langen Asylbearbeitung in Deutschland und des Visumverfahrens" hinzukomme.

Die noch nicht in Deutschland lebenden Angehörigen befänden sich "regelmäßig in höchst prekären Lebensverhältnissen in Drittstaaten oder gar in Lebensgefahr, etwa in Syrien", heißt es in der Vorlage weiter. Eine gelingende Integration der bereits hier lebenden Angehörigen mit Schutzstatus sei kaum möglich, "wenn ihr Leben und ihre Gedanken bestimmt sind von der Sorge um ihre engsten Familienangehörigen". Auch handele es sich beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "um einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für schutzbedürftige Menschen".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 592 vom 13.12.2017

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat am 15. Dezember 2017 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen.

Ungewollte Schwangerschaften vermeiden

Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung der Initiative. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.

Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts "Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen" berücksichtigt werden. Zu prüfen sei auch, ob die Finanzierung – wie im Modellprojekt – aus Bundesmitteln erfolgen kann.

Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der amtierenden Bundesregierung gibt es nicht.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 15.12.2017

Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache sind häufig mit anderen solchen Kindern in einer Kita – Politik sollte Anreize für Mindestanteile von Kindern mit Migrationshintergrund abschaffen – Andere Studie zeigt, dass Kita-Qualität das soziale Verhalten von Kindern stark beeinflusst – Bei Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ist der Effekt am stärksten

Mehr und mehr Kinder besuchen in Deutschland eine Kindertageseinrichtung – im Jahr 2016 waren es fast 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren und mit rund 94 Prozent bereits nahezu alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Qualität der Kitas und die Zusammensetzung der Kita-Gruppen spielen eine bedeutende Rolle für die Entwicklung des Verhaltens und der Sprachkompetenzen der Kinder. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt aber, dass Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, häufig eine Kita besuchen, in der das auch auf viele andere Kinder zutrifft.

So besuchten im Jahr 2016 über 45 Prozent der Kinder mit deutscher Familiensprache eine Kita, in der weniger als zehn Prozent der Kinder zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen. Rund ein Drittel der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache dagegen sind in einer Kita, in der über 50 Prozent der Kinder in einer ähnlichen Situation sind. Das geht aus der Analyse eines umfassenden Datensatzes aus Westdeutschland (inklusive Berlin) für die Jahre 2007 bis 2016 hervor. Die ostdeutschen Bundesländer wurden ausgelassen, weil der niedrige Anteil an Kindern mit fremder Familiensprache in Kitas (rund vier Prozent) dort keine zuverlässigen Rückschlüsse zulässt.

„Im Hinblick auf Integration nicht sehr förderlich“

„Für Kinder, die zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen als Deutsch, ist die Interaktion mit deutschsprachigen Kindern in der Kita von herausragender Bedeutung“, so Studienautorin Ludovica Gambaro. „Leider stellen wir fest, dass in Deutschland eine gewisse Segregation herrscht: Diese Kinder finden sich oft in Kitas wieder, in denen die meisten anderen Kinder auch eher eine andere Familiensprache haben als Deutsch. Das kann im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache und auf die Integration in die Gesellschaft nicht sehr förderlich sein.“ […]

Kita-Qualität fördert prosoziales Verhalten der Kinder

Neben der Zusammensetzung der Gruppen, die auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, sind auch andere Merkmale der Kita-Qualität wichtig für die Entwicklung der Kinder, so eine zweite DIW-Studie. Georg Camehl und Frauke Peter haben darin den Zusammenhang zwischen der Qualität der Einrichtungen – gemessen an den fünf Indikatoren Gruppengröße, Personalschlüssel, Schulabschluss der ErzieherInnen, verfügbares Spiel- und Lernmaterial und Anzahl der Gruppenaktivitäten – und dem prosozialen Verhalten der Kinder untersucht. Prosoziales Verhalten beschreibt, wie rücksichtsvoll Kinder miteinander umgehen, mit anderen teilen oder lieb zu jüngeren Kindern sind. Diese Eigenschaften sind für das spätere Arbeitsleben hoch relevant, weil sie beispielsweise eng mit der Fähigkeit zusammenhängen, in Teams zu arbeiten.

Die Analyse der Daten von Vier- und Fünfjährigen aus fast 200 Kitas zeigt, dass die Kita-Qualität in positivem Zusammenhang mit dem prosozialen Verhalten der Kinder steht. Insbesondere die Verfügbarkeit von Spiel- und Lernmaterial und die in der Gruppe unternommenen Aktivitäten fördern prosoziales Verhalten, so ein wichtiges Ergebnis. Das gilt besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten – gemessen am Haushaltseinkommen und am Bildungsstand der Mutter. […]

Studien im DIW Wochenbericht 51+52/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2017, gekürzt

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der „Gender Pension Gap“ liegt bei 53 Prozent, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. WSI-Forscherin Dr. Christina Klenner hat gemeinsam mit Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt in Berlin die Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen verglichen. Ihrer Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer.

Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein „Gender Pension Gap“ von 53 Prozent. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 Prozent deutlich größer aus als im Osten mit 28 Prozent. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 Prozent.

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 Prozent gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 Prozent der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 Prozent. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 Prozent der weiblichen und 10 Prozent der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 Prozent der Männer und 2 Prozent der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

Besser als die männlichen schneiden die weiblichen Ruheständler nur bei den Hinterbliebenenrenten ab: Bei den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen Witwen im Schnitt auf 660 Euro, Witwer auf 303 Euro.

Für Frauen sei es besonders wichtig die gesetzliche Rente zu stärken, schreiben die Forscherinnen. Viele Frauen hätten keine oder nur niedrige Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Alternsversorgung (zweite und dritte Säule). „Gerade für Frauen gilt, dass sie Rentenverluste bei der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, kaum anderweitig kompensieren könnten“, sagt WSI-Expertin Christina Klenner.

Als Erklärung für die Rentenlücke verweisen die Autoren auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 Prozent der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 Prozent. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer.

Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken. Bis zur wirklichen Gleichstellung ist es zudem noch ein weiter Weg: Aus den Anwartschaften der aktuell Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren ergibt sich bei der gesetzlichen Rente immer noch eine Lücke von 24 Prozent.

Alexandra Wagner, Christina Klenner, Peter Sopp: Alterseinkommen von Frauen und Männern, WSI Report Nr. 38, Dezember 2017

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.12.2017

Missbrauchsbeauftragter Rörig mahnt CDU, CSU und SPD, die Forderungen aus ihren Wahlprüfsteinen für einen besseren Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt bei den Verhandlungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Anlässlich der aktuellen Sondierungsgespräche zu einer Neuauflage der Großen Koalition appelliert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, an Parteivorsitzende und Unterhändler:

„Alle drei Parteien, die aktuell Sondierungsgespräche führen, haben sich im Bundestagswahlkampf explizit zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz, gerade vor sexueller Gewalt, bekannt. Sowohl CDU, CSU als auch SPD äußerten im August 2017, unmittelbar vor der Bundestagswahl, ihren politischen Willen, Prävention, Aufarbeitung und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sichern. Dies sollte jetzt nicht vergessen werden. Aktuell besteht eine große Diskrepanz zwischen der Dimension von Missbrauch und dem, was dagegen getan wird. Wir haben jährlich mehr 12.000 angezeigte Fälle von Kindesmissbrauch. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder betroffenen sind. Dennoch wird von Politik und Gesellschaft noch immer viel zu wenig getan, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt – auch durch die digitalen Medien – zu schützen. Dazu braucht es dauerhafte Prävention sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Ich fordere CDU, CSU und SPD auf, den Schutz von Minderjährigen endlich ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein. Die künftige Koalition bitte ich, sich auf das von mir vorgeschlagene „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ in meinem Programm „Jetzt handeln“ von Oktober 2017 zu verständigen, Prävention, Betroffenenbeteiligung und die unabhängige Aufarbeitung zu stärken und auch der Reform des Opferentschädigungsgesetzes höchste politische Priorität einräumen.“

„JETZT HANDELN. Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ des Unabhängigen Beauftragten für die 19. Legislaturperiode

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der wohnungslosen Frauen am 21.12.

Vermehrt wird vor dem Weihnachtsfest auf Armut und Wohnungslosigkeit in den Medien hingewiesen – diese Schieflage in einem reichen Land findest aber das ganze Jahr über statt und das schon jahrelang und der Trend ist leider steigend.

Es gibt durchaus viele Angebote für und mit wohnungslosen Frauen und Männern, z.B. das 2. Wohnungslosencamp vom 23. bis zum 30. Juli 2017 in Freistatt (Niedersachsen) – dieses Camp wurde von 120 Teilnehmenden aus mehr als vierzig Orten in Deutschland, Finnland, Portugal, Österreich und Irland besucht.

Unter ihnen auch 25 wohnungslose Teilnehmerinnen aus Wilhelmshaven, Lüneburg, Berlin, Hannover, Köln, Bergisch Gladbach, Gumersbach, Göttingen, Frankfurt, Marburg, Pforzheim, Lissabon und Wien. Sie berichteten in einem Workshop, dass Frauen und Kinder ganz besonders betroffen sind von Not, Elend und Gewalt. Frauen, die ohne Wohnung leben müssen, werden oft angemacht und unfreundlich angesprochen, meist schlafen sie am Tag und in der Nacht sind sie unterwegs. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist das schwer auszuhalten. Trotzdem schlüpfen Frauen bei Männern unter, die sie ausnutzen. Ein Schlafplatz im Tausch gegen Hausarbeit usw.. Frauen sind meist Einzelgängerinnen, sie neigen dazu, ihre Not zu vertuschen, und leben meist in "verdeckter Wohnungslosigkeit". Die Dunkelziffer ist sehr hoch und eine bundesweite Wohnungslosenstatistik gibt es nicht.

In der Tat haben es z.B. Frauen mit Kind und Familie sehr viel schwerer, mit den Vorurteilen zu leben. Sie haben eine große Scham wegen ihrer Situation und eine noch größere Angst, erkannt zu werden. Das betrifft ebenso sehr viele ältere wohnungslose Frauen.

In einem reichen Deutschland verlieren Familien z.B. wegen Mietschulden viel zu schnell ihre Wohnung. Die Einstiegshilfen können nicht geleistet werden: keine Adresse – kein Job, bürokratische Hürden, Schufa, Hartz IV usw., obwohl es einen hochen Wohnungsleerstand gibt (z.B. in Hamburg 1.500 Wohnungen), ist es nicht möglich, dass dort wohnungslose Frauen einziehen können.

Dieses "reiche Deutschland" lässt Menschen, die in Armut leben, im Stich. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten, sind intelligente Lösungen und vertrauensvolle Maßnehmen gefragt.

Beim Wohnungslosentreffen 2017 in Freistatt haben sich jüngere und ältere wohnungslose Frauen gefunden und sich mithilfe des Armutsnetzes und den Frauenbüros in einigen Städten auf den Weg gemacht, dieser schon lange vorhandenen Situation entgegenzutreten – nicht nur für sich, sondern auch für die vielen Frauen, die dies nicht schaffen, und ebenso für die nachkommenden. Jede Unterstützung dieser Arbeit ist wichtig! U.a. kann unter dem Stichwort "Wohnungslose Frauen" an das Armutsnetzwerk gespendet werden.

www.armutsnetzwerk.de

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 21.12.2017

Studie zu Gewalt und Jugendlichen

Zu der Diskussion um die Studie: Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland mit dem Schwerpunkt auf Jugendlichen und Flüchtlingen erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Studie zeigt ganz klar, worin der größte Handlungsbedarf besteht: Junge Menschen egal welcher Herkunft, benötigen eine Perspektive für ihre Zukunft. Sie müssen ihre Möglichkeiten kennen, um sich als gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft erleben zu können. Zum Zweiten unterstützen die Ergebnisse der Studie die AWO Forderung, die Einschränkungen des Rechts auf Familiennachzug umgehend aufzuheben, da gerade die jungen Männer ohne Familienangehörige drohen besonders schnell in die Kriminalität abzurutschen. So kann auch subsidiär geschützten Menschen die Integration ermöglicht und der besondere Schutz der Familien, wie er im Grundgesetz verankert ist, gewährleistet werden.

Im Rahmen der Jugendhilfe wird eine umfassende Betreuung – unabhängig vom Herkunftsland und der jeweiligen Aufenthaltsperspektive – für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gewährleistet. Doch diese Betreuung fällt bei einer Mehrzahl der Kommunen ab dem 18. Geburtstag weg, so dass viele junge Volljährige plötzlich ohne Unterstützung und Perspektive sind – obwohl bei individuellem Bedarf ein rechtlicher Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestünde. Die AWO fordert die bundesweite Gewährleistung des Schulbesuchs und die Schulpflicht für alle Geflüchteten beginnend am ersten Tag ihres Aufenthaltes. Geflüchteten muss es ermöglicht werden, auch über das 18. Lebensjahr hinaus die Schule zu besuchen.

Ferner muss neben dem Asylrecht und dem Integrationsrecht ein zukunftsorientiertes Einwanderungsgesetz geschaffen werden, das über eine reine Fachkräftesicherung hinausgeht und die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben Aller in unserer Gesellschaft regelt.

Die Autoren der Studie fordern verbesserte Rückkehrmöglichkeiten. Eine diesbezügliche Debatte, kann nur im direkten Zusammenhang mit einem qualitativ hochwertigen und humanen Asylverfahren diskutiert werden, welches den grund-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist. Dabei verbieten sich eine willkürliche, pauschalisierte Einteilung der geflüchteten Menschen in diejenigen mit oder ohne Bleibeperspektive, sowie der Ausschluss von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern von grundlegenden Rechten. Nur ein faires Asylverfahren kann zusammen mit einer echten Informiertheit der Betroffenen die Grundlage für eine freiwillige und zwangsweise Rückkehr, Weiterwanderung oder Abschiebung bieten.

Die Verfasser der Studie sehen die Flüchtlingseinwanderung als eine wesentliche Ursache für den Anstieg der Gewalt. Sie legen aber Wert darauf, dass diese Ergebnisse differenziert zu betrachten sind und das unterstützt die AWO. Erschreckend ist, wie nun einige Politiker versuchen, diese Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung zu instrumentalisieren.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.01.2018

Verschiedene Unionspolitiker/innen fordern die „medizinische Altersfeststellung“ bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben. (1) Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die IPPNW lehnen diese Vorschläge als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache ab.

Die Medizin ist nicht in der Lage, das Alter „festzustellen“. Expert/innen sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist. Der Beweis, dass eine Person volljährig ist, lässt sich auch durch bildgebende Verfahren nicht mit der geforderten „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ erbringen. In der Praxis besteht daher ein erhebliches Risiko, dass Minderjährige durch die fehleranfällige Altersdiagnostik fälschlich zu Erwachsenen erklärt werden.

Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren ein Gesetz beschlossen, welches das Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen der Jugendhilfe in § 42f SGB VIII abschließend regelt (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, BGBl. I. 2015, S. 1802). Die ärztliche Untersuchung zur Einschätzung des Alters ist hier als ultima ratio gesetzlich festgeschrieben. Vorrang haben die Auswertung vorliegender Identitätsdokumente und die professionelle Inaugenscheinnahme pädagogisch geschulter Fachkräfte des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dies entspricht kinderrechtlichen sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben, zumal medizinische Verfahren in die körperliche und seelische Integrität des Betroffenen eingreifen und kein verlässliches Ergebnis gewährleisten.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat im September 2016 empfohlen, bis auf weiteres Röntgen- und Genitaluntersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung abzulehnen (2), ebenso die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (3). Die European Academy of Pediatrics empfiehlt seit 2015 allen Kinder- und Jugendärzten dringend, „nicht am Prozess der Alters­festsetzung von Asylbewerbern teilzunehmen, die angeben minderjährig zu sein“, und „diese Auffassung an alle anderen Ärzte weiterzugeben.“ (4)

Auch auf europäischer sowie internationaler Ebene werden medizinische Verfahren zur Einschätzung des Alters wie u.a. die Untersuchung von Knochen und Zähnen aufgrund ihrer Ungenauigkeit und ihres Eingriffscharakters abgelehnt bzw. als alleinige Entscheidungsgrundlage ausgeschlossen und der Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“ betont. Gerade aktuell hat sich der Europarat sowie der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes gemeinsam mit dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen mit dieser Frage beschäftigt und dies erneut bekräftigt. (5) Vorrangig ist deshalb bei der Ermittlung des Alters ein „interdisziplinärer und ganzheitlicher Ansatz“. (6)

Daher lehnen wir jede weitere gesetzliche Festschreibung der medizinischen Altersdiagnostik ab. Diese kann nichts zur Klärung des tatsächlichen Alters junger Flüchtlinge beitragen, geschweige denn zur Prävention von Gewaltverbrechen, wenn auch die Forderung in diesem Kontext immer wieder reflexartig erhoben wird.

Herausgeber:
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF), Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW)

Verweise:
(1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article171425092/Medizinische-Altersfeststellung-gesetzlich-vorschreiben.html
(2) Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer „Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen“. Deutsches Ärzteblatt, 30.09.2016, DOI: 10.3238/arztbl.2016.zeko_baek_SN_altersschaetzung2016_01
(3) Berliner Erklärung – „Grundrechte und Hilfebedarf minderjähriger Flüchtlinge in den Mittelpunkt stellen“ (Abschluss-Fazit der Fachtagung „Best Practice for young Refugees) 1.7.2015, https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Best_Practice_Refugees_2016.pdf
(4) Pieter J. J. Sauer, Alf Nicholson, David Neubauer (on behalf of the Advocacy and Ethics Group of the European Academy of Paediatrics): Age determination in asylum seekers: physicians should not be implicated. Eur J Pediatr 18.09.2015, DOI 10.1007/s00431-015-2628-z
(5) Council of Europe – Children’s Rights Division. (2017). Age Assessment: Council of Europe member states‘ policies, procdures and practices respectful of children’s rights in the context of migration, 09/2017; Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families/Committee on the Rights of the Child. (2017) Joint general comment No. 4 (2017) of the Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and No. 23 (2017) of the Committee on the Rights of the Child on State obligations regarding the human rights of children in the context of international migration in countries of origin, transit, destination and return*, CMW/C/GC/4-CRC/C/GC/23
(6) European Asylum Support Office (EASO). (2013). Age assessment practice in Europe

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 18.12.2017

Die unterzeichnenden Verbände, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), appellieren an Politik und Verwaltung, unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Ausländer“ medial insbesondere im Kontext von Kriminalität thematisiert werden, ist wenig bekannt über die zahlreichen Hürden, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbegleitete Minderjährige gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen, insbesondere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs 2015/2016, fundamentale Rechte vorenthalten: So wurde ihr Recht auf Elternnachzug massiv eingeschränkt und ihre Unterbringung und Versorgung in vielen Kommunen unterhalb geltender Standards der Jugendhilfe vielfach hingenommen.

Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren eingereisten Geflüchteten werden nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fiktives Geburtsdatum, das bei ungeklärtem oder nicht nachweisbarem Geburtstag behördlich festgelegt wird, ohne dass sich die jungen Menschen effektiv dagegen wehren könnten.

Mit diesem festgelegten Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt, wenn ein individueller Bedarf vorliegt. Damit stellt sich insbesondere die Frage nach Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung neu. Eine Anschlussversorgung ist nicht immer unmittelbar gewährleistet. Mit den hier entstehenden Versorgungslücken bei Beendigung der Jugendhilfe haben auch junge Menschen ohne Fluchthintergrund, die die Jugendhilfe verlassen, zu kämpfen. Bei jungen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr Aufenthalt oftmals noch nicht gesichert ist, die Anschlussversorgung aber hiervon abhängt und sie zum Teil gezwungen werden, ihren Wohnort zu wechseln. Ohne Unterstützung führt dies zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder gar Obdachlosigkeit.

Fehlende Übergangsmechanismen, unzureichende Hilfe-Koordination, mangelnde Beratungsstrukturen und nicht aufeinander abgestimmte Gesetze sowie Behördenpraxis sorgen hier für Perspektivlosigkeit: „Für meine Freunde ist der 18. Geburtstag ein Freudentag. Ich habe große Angst davor 18 zu werden. Durch die Jugendhilfe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erreichen und plötzlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlicher der Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG) befragt zu seinem bevorstehenden „Geburtstag.“ Belastend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei geduldeten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburtstag der Schutz vor der Abschiebung.

Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Sie darf aber mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch die Träger von Sozialhilfe und Jobcenter müssen endlich Verantwortung für die jungen Menschen übernehmen. Dafür ist allerdings zentral, dass Politik zu den jungen Menschen sowie zu ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft auch tatsächlich steht und ihnen (Aus)Bildung und Perspektivschaffung ermöglicht, statt diese durch fortwährende gesetzliche Verschärfungen zu torpedieren und zu verhindern.

„Bildungserfolge, Integration und Erfolge der Jugendhilfe dürfen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert werden“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom Bundesfachverband umF. „Geschaffene Perspektiven müssen aufrechterhalten und verfolgt werden können, wenn Integration gelingen soll. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss nachhaltig umgesetzt werden. Gerade junge volljährige Geflüchtete benötigen vielfältige Unterstützung, um ihre Zukunft in die Hand nehmen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 14.12.2017

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.

„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungspräsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 in dem vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern. 2001 hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass Eltern nicht nur bei den Rentenleistungen, sondern auch bei den Rentenbeiträgen verfassungswidrig gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, die zwar Beiträge gezahlt, aber zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes nichts beigetragen haben.

„Die Politik missachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben seit über 25 Jahren. Für die Erziehung eines Kindes bekommt eine Mutter im Rentenalter über die angeblich so großzügige Mütterrente gerade einmal 60 Euro Rente. Und auf der Beitragsseite werden Eltern über Geldbeiträge und die generative Beitragsleistung Kindererziehung weiterhin doppelt zur Kasse gebeten. Gegen diese Ungerechtigkeit ziehen zur Zeit Tausende Familien mit derElternklagen-Kampagnevor das Bundesverfassungsgericht. Anstatt ein ungerecht austariertes Rentensystem auf dem Rücken von Müttern und Vätern noch ungerechter zu gestalten, ist eine familienorientierte Rentenreform gefordert, die das Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellt“, so Heimann.

Dafür fordert der Deutsche Familienverband die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind für alle Eltern und die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Heimann warnt davor, Elternrente und Beitragsgerechtigkeit für Familien auf die lange Bank zu schieben oder in die Steuer auszulagern: „Die Erziehungsleistung der Familien sichert die Zukunft des Generationenvertrages. Deshalb muss sie auch innerhalb dieses Systems anerkannt und berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 klargestellt, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit mehreren Kindern mit dem Eigentumsschutz vereinbar ist. Auch eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung kann Spielräume für dringend notwendige Verbesserungen schaffen. Es gibt gute Wege hin zu einer familiengerechten und verfassungskonformen Rentenreform – man muss nur den Mut haben, sie zu gehen“, fordert Verbandsgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Quelle: Newsletter Deutscher Familienverband e.V. vom 08.01.2018

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Tarifforderung der Industriegewerkschaft Metall nach einer Option auf befristete Arbeitszeitreduzierung, in bestimmten Fällen bezuschusst durch den Arbeitgeber.

Das Bedürfnis von Frauen und Männern, die Erwerbsarbeitszeit flexibel den wechselnden Erfordernissen im Lebensverlauf anzupassen, ist durch vielfältige Studien und Befragungen belegt. Unternehmen ist es gelungen, ihre Bedürfnisse nach Flexibilität in Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitszeiten mehr und mehr durchzusetzen. Hingegen haben in den meisten Unternehmen Arbeitnehmer_innen nur die Möglichkeit, sich auf die angebotenen Teilzeit-Arbeitsplätze zu bewerben oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Damit sind aber nicht nur Nachteile bei Gehalt, Karriere und Rente verbunden, sondern auch erhebliche Zukunftsrisiken, denn ein Recht auf Aufstockung oder Rückkehr zur Vollzeit besteht nicht. Die »Teilzeitfalle« ist auch gleichstellungspolitisch fatal.

Es ist daher zu befürworten, dass sich die IG Metall in ihrer Tarifforderung dieses Problems annimmt. Sie fordert eine garantierte Wahloption für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten, die Arbeitszeit befristet für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf bis zu 28 Stunden/Woche zu reduzieren. Es soll einen Entgeltzuschuss geben, wenn die Arbeitszeit wegen Kindererziehung oder Pflege (in Höhe von 200 EUR monatlich) oder bei belastenden Arbeitszeiten wie Schichtarbeit (750 EUR im Jahr) verringert wird.

Die Einführung solcher Regelungen ist dringend erforderlich. Das gilt auch und gerade für eine Regelung, die den Entgeltausfall bei Arbeitszeitreduzierung zumindest teilweise kompensiert. Schon heute ist es nicht akzeptabel, dass sich nur diejenigen eine Anpassung ihrer Arbeitszeit an die Anforderungen in Familie und Pflege leisten können, die selbst oder deren Partner_in gut verdienen. Möglichkeiten für individuelles Ansparen von Geld und Zeit in Langzeitarbeitskonten sowie steuerliche Vergünstigungen für gesellschaftlich erwünschte Erwerbseinschränkungen können zwar hilfreich sein, wirken aber in der Praxis gleichermaßen selektiv.

Der Widerstand gegen diese Tarifforderung der IG Metall ist heftig. Eine Reduzierung von Arbeitszeit, so ein Gegenargument, würde den Fachkräftemangel verstärken. Dieser ist aber nicht nur eine Folge mangelnder Ausbildungsbereitschaft in der Vergangenheit, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass die Unternehmen – gerade im Metallbereich – nicht ausreichend vorhandenes Erwerbspotenzial erschließen, nämlich das der Frauen. Wenn arbeitszeitpolitisch vernünftige Tarifregelungen Eltern das Vertrauen geben würden, dass die Vereinbarkeit von Familie mit Erwerbsarbeit rechtlich durchsetzbar und auch finanzierbar ist, könnten Metallbetriebe sehr viel mehr als jetzt auch weibliche Fachkräfte gewinnen und halten.

Im Widerstand gegen die Tarifforderung wird auch behauptet, das Gleichbehandlungsgebot werde verletzt, sodass die angestrebte Tarifregelung rechtswidrig sei. Das überzeugt nicht. Beschäftigte mit und ohne Schichtarbeit haben ungleich belastende Arbeitsbedingungen. Auch Beschäftigte, die erziehen oder pflegen, befinden sich nicht in der gleichen Lage wie Beschäftigte ohne diese Aufgaben. Daher ist es rechtlich durchaus zulässig, diese Arbeitnehmergruppen unterschiedlich zu behandeln. Dies gilt selbst dann, wenn es dadurch zu geschlechterdifferenten Ergebnissen kommen sollte. Denn neben die sozialpolitische Rechtfertigung tritt die gleichstellungspolitische: Die vielen Männer, die sich mehr Zeit mit ihren Kindern oder auch für ihre pflegebedürftigen Eltern wünschen, können sich bei Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderung dann endlich trauen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne die aktuell bestehende »Teilzeitfalle« befürchten und ohne allzu große finanzielle Einbußen in den unteren Entgeltgruppen in Kauf nehmen zu müssen. Es ist eine für die Betroffenen unangenehme, aber durchaus rechtmäßige Folge sozialpolitischen Fortschritts, dass jene nicht profitieren können, die zuvor Entscheidungen wie den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags getroffen haben, aufgrund derer sie nicht in den Genuss der Neuregelung kommen können. Einen etwaigen Unmut bereits Teilzeitbeschäftigter im Tarifgebiet können die Unternehmen auffangen, indem sie auch ihnen freiwillig einen Entgeltzuschuss zahlen.

"Die IG Metall ist eine männerdominierte Gewerkschaft. Umso mehr ist zu begrüßen, dass die Gewerkschaft eine Forderung erhebt, die nicht nur dem Gesundheitsschutz für Schichtarbeit dient, sondern auch die Gleichstellung fördert, indem Männern und Frauen in gleicher Weise die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit ermöglicht wird", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. "Ein Recht auf flexible Anpassung der Arbeitszeit mit finanzieller Unterstützung für diejenigen, die Sorgearbeit leisten, sollte gängige Praxis in den Unternehmen werden." Der IG Metall ist Erfolg zu wünschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zu Jahresbeginn nachdrücklich an die nächste Bundesregierung, wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu spricht sich der Verband für Änderungen des Grundgesetzes, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut, eine konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Deutschland aus.

"Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, sonst riskieren wir nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient. Kinderfreundlichkeit muss in der kommenden Legislaturperiode zu einer Leitlinie von Politik werden, um unsere Gesellschaft zukunftsweisend und nachhaltig zu gestalten. Die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, denn sie setzt die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern. Deshalb erwarten wir von der nächsten Bundesregierung deutliche Akzente zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, baldmöglichst das Grundgesetz entsprechend dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls zu ändern. Dazu gehört die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre und die Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich. Zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für einen Bundesweiten Aktionsplan aus, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt. Um die Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, den Vorrang des Kindeswohls auch für Flüchtlingskinder konsequent umzusetzen. Dazu sollte nicht zuletzt ein gesetzlicher Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2018

Bildungsgerechtigkeit – In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer mehr professionelle Elternbegleiter*innen. Sie unterstützen das Selbstwertgefühl von Eltern, stehen für eine optimale Kindesentwicklung und leisten insbesondere wertvolle Integrationsarbeit von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrung.

So wie Duygu Özbisikletci:

„Als ich selbst vor 15 Jahren nach Deutschland kam, war für mich alles fremd. Die Eltern-Kind-Gruppe, in der ich gelandet bin, war für mich wie eine Offenbarung, ein wertvoller Anker, wo ich viele Informationen bekam, die ich vorher nicht hatte.“ Duygu Özbisikletci, 37, ist eine von über 8000 Elternbegleiter*innen, die derzeit bundesweit mit Fördergeldern des Bundesfamilienministeriums und des europäischen Sozialfonds weitergebildet werden und wurden. Im Stadtteilhaus SalinO leitet Özbisikletci mittlerweile selbst mehrere Kleinkind-, Vorlese- und Kindergruppen mit Begleitperson, die so gefragt sind, dass das Angebot demnächst aufgestockt werden soll.

„Es ist in allen Kulturen gleich: Eltern wollen, dass es ihren Kindern gut geht“, sagt Özbisikletci. Beim Singen, Malen, Basteln und Spielen in den Gruppenstunden erfahren sie mehr über Kindesentwicklung, unterschiedliche Erziehungsansichten und das deutsche Bildungswesen. „Hier haben Eltern einen geschützten Raum, Fragen zu stellen, sich zu öffnen“, erklärt die türkischstämmige ehemalige Radiologin. Die Weiterbildung zur Elternbegleiterin hat sie im vergangenen Jahr abgeschlossen.

„Sich öffnen ist nicht für jeden leicht“, sagt Özbisikletci, „oft hindern uns Vorurteile, dem anderen offen zu begegnen. Das wird häufig später in der Schule zum Problem.“ Ein zentrales Element der vom Konsortium Elternchance entwickelten (kostenlosen) Weiterbildung ist deshalb die „dialogische Haltung“. Sie beruht auf einer Begegnung auf Augenhöhe, Achtsamkeit und Wertschätzung. Özbisikletci: „Die Weiterbildung hat mir gezeigt, wie man Menschen erreicht und dass „Zuhören“ ein großes Wort ist. Ich kann sie nur jedem empfehlen.“

Die Weiterqualifizierung wird seit Kurzem auch in zwei Tagungshäusern im Raum Lüneburg/Hannover/Hamburg angeboten. Sie ist neben der Bearbeitungsgebühr und den Reisekosten mit keinen weiteren Kosten verbunden. Interessent*innen können sich hier über Kurse in ihrer Nähe informieren und sich für die Weiterqualifizierung anmelden.

Weitere Informationen und die Pressemappe finden Sie unter www.konsortium-elternchance.de/presse

  1. Stimmen zum ESF-Bundesprogramm Elternchance II
  2. Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau der Weiterqualifizierung
  3. Was ist das Besondere an Elternchance II? – Interview mit Andreas Zieske, Sprecher des Konsortiums
  4. Das sagen zertifizierte Elternbegleiter*innen
  5. Das Konsortium – Wer steckt hinter Elternchance II
  6. Standorte der Kurse

Quelle: Pressemitteilung Konsortium Elternchance Zentralstelle vom 21.12.2017

Offene und vielfältige Gesellschaft stärken

Anlässlich des Beginns der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), dass bei den anstehenden Sondierungsgesprächen auch die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) eine wichtige Rolle spielen.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Union und SPD sollten sich daher auch auf folgende Punkte verständigen

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Neben diesen Anliegen äußerte der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD seine große Besorgnis über rechtspopulistische Ausgrenzungsideologien und religiös-fundamentalistische Bewegungen.

Zu den eigentlichen Koalitionsverhandlungen wird der LSVD noch einen detaillierten Katalog vorlegen.

Hier finden Sie das Schreiben an CDU, CSU und SPD.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.01.2018

Assistierte Reproduktion muss allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offenstehen

Anlässlich der beiden am 03.01.2018 bekannt gewordenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Kosten einer unfruchtbaren Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese beiden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs als einen wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paare bei der Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz endlich klargestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht. Wann Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung bei künstlichen Befruchtungen erlaubt ist, wird bisher nur in den Berufsordnungen der Landesärztekammern angesprochen. Da diese Regelungen sehr unterschiedlich sind, ist die Rechtsunsicherheit groß. Deshalb fordert auch die Bundesärztekammer ein solches Bundesgesetz.

Zudem darf die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen nicht länger auf empfängnisunfähige Ehefrauen und die Verwendung von Spermien ihrer Ehegatten beschränkt bleiben, sondern muss auch die Kinderwunschbehandlung von Frauen mit Fremdspermien unabhängig von ihrem Familienstand und ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität umfassen.

Hintergrund

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 2/17

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 47/15

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt Reformbedarf im Abstammungs- und Familienrecht

Anlässlich des heute bekannt gewordenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs, dass transgeschlechtliche Frauen rechtlich nicht als Mütter anerkannt werden können, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich den Reformbedarf. Die Reform des Abstammungsrechts muss Bestandteil eines modernisierten Familienrechts sein, dass eine rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen gewährleistet. Das stärkt auch das Kindeswohl in diesen Familien.

Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Der LSVD erwartet außerdem, dass der Gesetzgeber endlich eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität auf den Weg bringt. Dabei muss die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts die oberste Leitlinie der Reform der rechtlichen Regelungen für trans*- und intergeschlechtliche Menschen sein.

Hintergrund

Das Abstammungsrecht sieht geschlechtsspezifische Voraussetzungen und Bezeichnungen vor. Abstammung wird vor allem als biologische Herkunft verstanden, die eine durch die Geburt vermittelte abstammungsmäßige Zugehörigkeit eines Kindes zu einer bestimmten Frau als Mutter und zu einem bestimmten Mann als Vater vorsieht.

Die geschlechtsbezogenen Verknüpfungen und Zwänge führen zu Rechtsunsicherheiten bei der Elternschaft von Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne des inzwischen als verfassungswidrig eingestuften § 22 Absatz 3 PStG und bei der Elternschaft von Personen, deren Geschlechtseintrag nicht mit dem gelebten Geschlecht übereinstimmt. Trans*Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende Trans*Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender Trans*Mann als Mutter erfasst.

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Als alarmierend bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung.

„Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Armut ist ein Schicksal, von dem Menschen im Rentenalter mittlerweile überdurchschnittlich und besonders hart betroffen sind“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Diese Entwicklung sei kein Zufall, sondern auch eine Konsequenz aus den rentenpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte, mit denen beispielsweise das Ziel der Lebensstandardsicherung in der Rente dem Ziel der Beitragssatzstabilität geopfert worden sei, kritisiert der Paritätische. „Die Altersarmut wird mit hoher Dynamik in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wenn nicht heute die politischen Weichen neu gestellt werden“, warnt Rock.

Der Paritätische fordert eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung und eine deutliche Erhöhung des Leistungsniveaus. „Wenn wir Altersarmut wirksam bekämpfen und allen Menschen im Alter ein Einkommen garantieren wollen, das ihnen ein Leben ermöglicht, das der Menschenwürde entspricht, müssen wir das gesamte Alterssicherungssystem neu aufstellen. Es wäre fatal, wenn sich die Politik jetzt alleine auf die Rentenpolitik konzentriert und den großen Reformbedarf bei der Altersgrundsicherung völlig ignoriert“, so Joachim Rock mit Blick auf die anstehenden Sondierungen von Union und SPD. Erforderlich sei unter anderem eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 530 Euro plus einen altersspezifischen Mehrbedarf. „Gerade für ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben integriert sind, geht der Mangel an Geld meist auch mit einem besonderen Mangel an sozialer Teilhabe einher. Da die Regelleistungen nur für vorübergehende Notlagen konzipiert sind, ältere Menschen aber in aller Regel dauerhaft darauf angewiesen sind, fordern wir einen Zuschlag für ältere Menschen um 10 Prozent“, so Rock.

Details zu den alterssicherungspolitischen Vorschlägen des Paritätischen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.12.2017

Eine Reform der Kita-Finanzierung mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband an, um regionale Ungleichheiten zu beenden und in allen Regionen die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind und eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen. Sowohl was die quantitative Versorgung, insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, gleiche Deutschland einem Flickenteppich. Der Paritätische fordert daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden.

„Obwohl es einen individuellen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt und der Staat in der Pflicht ist, entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich. Das muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche unterlaufen oder Angebote der Kindertagesbetreuung vielerorts nur nach Kassenlage, nicht aber nach Bedarfslage finanziert werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. In der Praxis würden so die intensiven Bemühungen zum Ausbau und zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre konterkariert. „Die Vielfalt regional unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen führt dazu, dass es letztlich von der Postleitzahl abhängt, ob Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten oder nicht. Diese Willkür muss ein Ende haben“, so Hesse.

Von einer einheitlichen Umstellung auf das System der Entgeltfinanzierung seien neben mehr Planungssicherheit für die Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote zu erwarten. „Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden. Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die Finanzierung von Leistungen“, so Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers FRÖBEL e.V.. In den meisten Bundesländern seien die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel aufwenden müssen. „Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen systemwidrig und gehören abgeschafft“, so Spieker.

Das ausführliche „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ finden Sie hier.

Das ausführliche Pressestatement von Werner Hesse sowie einige Zahlen zum Hintergrund finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Januar 2018

Veranstalter: Jusos Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

In Berlin lebt jedes 3. Kind in Armut. Gründe dafür sind vielfältig: Arbeitslosigkeit und/oder niedriger Bildungstand der Eltern oder auch Folgen von Trennung. Viele Alleinerziehende leben mit ihren Kindern an der Armutsgrenze. Ansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut liegen im Ausbau von Bildungs- und Sozialinfrastruktur einerseits und Stärkung der Familieneinkommen andererseits. Berlin hat viel für die Infrastruktur getan: gebührenfreie Kita-Plätze, Berufscoaching für Alleinerziehende, niedrigschwellige Familienzentren. Ressortübergreifende Maßnahmen erarbeitet seit 2017 die „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“, der Senatsverwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagentur, u.v.m. angehören.

Zur Stärkung der Familieneinkommen wird bundesweit eine Kindergrundsicherung gefordert. Sie wurde vor fast 10 Jahren von einem Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft entwickelt: kinderarmut-hat-folgen.de

Die Kindergrundsicherung wird von SPD, Grünen und Linken unterstützt — viele Länder, auch Berlin, setzen sich für Reformen auf Bundesebene ein. Ein Durchbruch gelang auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember 2017: eine Arbeitsgruppe wird bis Ende 2018 einen Stufenplan inklusive Kostenschätzung zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung entwickeln. Berlin wird sich auch hier beteiligen.

Gemeinsam mit Staatssekretärin Barbara König wollen die Jusos Friedrichshain-Kreuzberg über aktuelle Ansätze im Kampf gegen Kinderarmut sprechen. Dazu sind alle herzlich eingeladen, die sich für das Thema interessieren. Ob Jusos, Neumitglied oder einfach nur interessierte, alle sind herzlich willkommen.

Barbara König, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird über aktuelle Strategien und Konzepte berichten. Sie ist Mitglied der „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“ und hat 2009 als Geschäftsführerin des awo-nahen „Zukunftsforum Familie“ das Bündnis Kindergrundsicherung mit gegründet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innen Rat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen.

Hier können Sie die Vorankündigung als PDF herunterladen.

Hier finden Sie die entsprechende Facebook-Veranstaltung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von LSBTI* in der Gesellschaft. Im Vordergrund steht, LSBTI* ebenso zu stärken wie die Fachkräfte, die sie unterstützen und die Verbündeten, die mit ihnen zusammenarbeiten. Wichtig sind hierbei, die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homophobie, Transfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Ansprechpersonen für das Projekt „Miteinander stärken“ sind Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778.

Termin: 22./23. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

„Junge volljährige Geflüchtete, ein Fall für die Jugendhilfe? Jugendhilfe zwischen Arbeitsförderung und Abschiebungsbescheid“

Die Fachveranstaltung reflektiert integrationspolitische Handlungskonzepte für junge volljährige Flüchtlinge im Spannungsfeld von Jugendhilfe, Aufenthaltsrecht und Arbeitsförderung, bietet Gelegenheit zum Austausch und stellt Beispiele gelungener Praxis vor.

Zielgruppe sind Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Jobcentern und Arbeitsagenturen, Vormünder, Flüchtlingskoordinatoren in Jugend- und Sozialämtern, Sozialplaner/innen, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden.

Anmeldeschluss ist am 4.1.2018.

Die Seminarkosten betragen 120 Euro für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 150 Euro für Nichtmitglieder zzgl. Tagungsstättenkosten.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu der Frage, wie das Wohl der Kinder in ihrem Aufwachsen nach einer Trennung der Eltern gesichert werden kann. Wir betrachten die rechtliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte rund um das Thema und sprechen uns für eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden und gemeinsam getrennt erziehenden Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Immer mehr Eltern wollen nach einer Trennung gemeinsam für ihre Kinder Verantwortung übernehmen. Aus Sicht des ZFF verdient dies Respekt sowie eine deutlich bessere Anerkennung und Unterstützung. Jede Umgangsregelung muss allerdings das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Aus diesem Grund lehnen wir es ab, das Wechselmodell als vorherrschende Norm zu verankern und es gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Aus Sicht des ZFF braucht es mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung wirklich gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an wäre ein guter Weg, ebenso wie die bessere Anerkennung der finanziellen Lasten, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt.“

Unser Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.01.2018

AKTUELLES

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. ist seit September mit seinem Modellprojekt „VIEL MEHR – Vielfalt in Mehrkindfamilien“ Programmpartner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Das Projekt richtet sich gleichermaßen an Mehrkindfamilien mit Migrationshintergrund sowie an Angehörige der Mehrheitsbevölkerung an den Standorten Köln und Mönchengladbach sowie aus ganz Deutschland. Neben regelmäßigen Angeboten für die Teilnehmenden an den Standorten und aus weiteren Bundesländern sind Beratung für Familien mit Migrationshintergrund, Familienkongresse, mehrtägige Fahrten sowie ein eigenes Programm für ältere Kinder und Jugendliche aus Mehrkindfamilien Teil des Modellprojekts.

Auftakt, Austausch und Planung in Köln

Am 4. November 2017 fand in Köln mit dem ersten VIEL MEHR – Familienkongress die Auftaktveranstaltung statt, über die Familien aus ganz Deutschland erreicht konnten. Gemeinsam wurden Bedarfe von Mehrkindfamilien besprochen und ein Veranstaltungsplan für 2018 entwickelt. Der Projektmitarbeiter Nol Shala berichtete über seine Erfahrungen in der Beratung von Familien mit Migrationshintergrund und Lösungsansätze für häufig geschilderte Probleme und auftretende Fragen. Im Jugendprogramm erarbeiteten die Mädchen und Jungen gemeinsam mit Workshopleiter Oleksii Kysliak Möglichkeiten zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Der nächste VIEL MEHR – Familienkongress findet am 17.3.2018 in Jena statt. Interessierte Mehrkindfamilien und Kooperationspartner finden auf der Projekthomepage weitere Informationen und aktuelle Nachrichten. Über die E-Mail-Adresseviel.mehr@kinderreiche-familien.dekann direkt Kontakt aufgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 11.12.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 21/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) richtet gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den zweiten „Deutschen EngagementTag“ aus, der in diesem Jahr unter dem Motto „Engagement.Vielfalt.Demokratie“ steht und am 5. und 6. Dezember 2017 in Berlin stattfindet. Heute, am Internationalen Tag des Ehrenamtes, wird am Abend zudem feierlich der „ Deutsche Engagementpreis 2017“ verliehen.

In ihrer Eröffnungsrede zum „Deutschen EngagementTag“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am Morgen: „Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des SprecherInnenrats des BBE: „Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure.“

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag findet zum zweiten Mal statt. Mit dem EngagementTag wollen BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralem Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen. Die Fachveranstaltung bietet eine Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und für die Vernetzung der vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Engagementlandschaft, nachhaltige Infrastrukturen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Der Deutsche Engagementpreis 2017

Der Deutsche Engagementpreis stärkt die Anerkennung von freiwilligem Engagement in Deutschland. Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger werden für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet:

In der Kategorie Demokratie stärken gewinnt die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, die für eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus kämpft.

In der Kategorie Leben bewahren wurden die engagierten Mitglieder der Bürgerwerke eG aus Baden-Württemberg ausgewählt, die Gemeinschaft aus 71 Energiegenossenschaften versorgt Haushalte mit Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft aus der Region.

Die Datteltäter aus Berlin gewinnen mit ihrem Satirekanal auf YouTube, der die Zuschauer mit viel Humor zum Nachdenken über gesellschaftskritische Themen wie Rassismus, Sexismus, Radikalisierung, Hass, Stereotype und Ausgrenzung bringt, in der Kategorie Grenzen überwinden.

Das ElKiS-Projekt des Friedenskreis Halle e. V. aus Sachsen-Anhalt, das freiwillige Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kitas ausbildet, die kulturell sensibel zwischen Eltern und Erziehern vermitteln, kann sich in der Kategorie Chancen schaffen über den Sieg freuen.

In der Kategorie Generationen verbinden gewinnt die niedersächsische Jugendhilfe Göttingen e. V. mit ihrem Projekt der Leinefischer im Netz, das Computerkurse für ältere Menschen anbietet. Die Besonderheit: Jugendliche aus dem offenen Vollzug Göttingens fungieren als Mentoren für die Senioren, so werden gegenseitige Vorbehalte abgebaut und der Dialog der Generationen gestärkt. Sie erhalten den Preis aus den Händen von Familienministerin Barley.

Der mit 10.000 Euro dotierte Publikumspreis, für den 120.000 Menschen online abgestimmt haben, geht an DEIN STERNENKIND. In der bundesweiten Initiative aus Hessen haben sich rund 600 Fotografen zusammengeschlossen, die ehrenamtlich Erinnerungsfotos von Neugeborenen anfertigen, denen der Tod unausweichlich bevorsteht oder die bereits verstorben sind. Die Aufnahmen der Sternenkinder halten die kurze gemeinsame Zeit bildlich fest und helfen den Eltern, mit dem schweren Verlust umzugehen.

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer zwölfköpfigen Fachjury. 685 Preisträgerinnen und Preisträger anderer Wettbewerbe für freiwilliges Engagement waren für den Deutschen Engagementpreis 2017 nominiert.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sagte bei der Preisverleihung im TIPI am Kanzleramt: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises 2017 sind wichtige Vorbilder für eine tolerante, gerechte und solidarische Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen herzlich und gratuliere zur Auszeichnung!“

Moderiert wurde die Preisverleihung von Pinar Atalay, weitere prominente Gäste wie DFB-Integrationsbeauftragter Cacau, Kolumnist Harald Martenstein, die Schauspielerin Marie-Luise Marjan und der Schauspieler Richy Müller sowie die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab würdigten die Engagierten.

Außerdem kündigte die Bundesfamilienministerin den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel „Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!“ möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in unserem Land noch einmal ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar unter: https://youtu.be/Jvr7H73KkCQ

Weitere Informationen

Bildmaterial zu den Preisträgerinnen und Preisträger und der Preisverleihung ab 18 Uhr unter:https://www.deutscher-engagementpreis.de/presse/mediathek/

Weitere Informationen zum Deutschen Engagementpreis unter:www.deutscher-engagementpreis.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2017

„Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete Paare unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist daher zur Unterstützung von Familien völlig ungeeignet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen kommen in dieser Logik gar nicht vor und werden steuerlich benachteiligt. Eine moderne Familienpolitik muss sich nach den Lebensweisen richten, die in einer Gesellschaft gelebt werden, und nicht nach einer verstaubten konservativen Idealvorstellung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE) mit Blick auf einen Gastbeitrag der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Werner weiter:

„DIE LINKE will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, bei dem ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten steuerlich übertragbar ist. Die Mehreinnahmen durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wollen wir für eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

„Ein Grund zur Freude ist dieser Rekord nicht: Die hohe Zahl der Arbeitsstunden verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, müssen sich die anderen mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Nie zuvor wurde so viel in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet“, kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen zu Arbeitsvolumen und Überstunden. Krellmann weiter:

„Unbezahlte Überstunden sind Lohnraub. Die Arbeitgeber nutzen die Unsicherheit prekärer Beschäftigung und gleichzeitig die Angst derer, die noch einen Arbeitsplatz haben, aus. Hier sieht man, wie prekäre Beschäftigung Menschen diszipliniert und immer mehr Druck auf die Beschäftigten ausübt. Dieser Entwicklung müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit reorganisieren. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich – kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.12.2017

„Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird“, erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

„Ausreichend Vollzeitstellen – nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung – fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Zum Jahresende2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6% weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII„Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2% zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3%. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII„Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7%.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Auf dem SPD-Parteitag fordert heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ die Parteispitze auf, die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen, indem eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen fest in den Blick genommen wird.

Falls die SPD an einer Regierung beteiligt sein wird, sieht das Bündnis darin eine Chance, zurück zu einer sozialen Umverteilung zu gelangen. „Wir brauchen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften“ heißt es in dem Brief, der heute stellvertretend für die gesamte SPD von MdB Daniela Kolbe, MdB Dagmar Schmidt und weiteren Unterstützer*innen übergeben wurde.

Seit Jahrzehnten nehmen in Deutschland soziale Ungleichheit und Unsicherheit zu. Zu beobachten ist eine soziale Spaltung in der Gesellschaft, die nicht zuletzt zum Erstarken der rechtsnationalistischen Kräfte bei der Bundestagswahl 2017 geführt hat. Als Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.

Millionen Menschen in Deutschland sind von Erwerbslosigkeit oder Armut trotz Arbeit betroffen. Die Einkommen der Beschäftigten sind weit hinter der Entwicklung der Gewinne zurückgeblieben, viele Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, Zugewanderte und andere Gruppen geraten immer mehr ins Abseits.

Wir brauchen dringend öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Pflege, Kultur, Arbeitsmarktintegration. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherung aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden.

Der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates ist jedoch die Steuer- und Haushaltspolitik. Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen.

Wir halten daher eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens für unumgänglich. Was wir dringend benötigen, ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Wir appellieren an die Parteien einer möglichen Koalition, der Frage einer auskömmlichen und solidarischen Finanzierung unseres Sozialstaats in den laufenden Verhandlungen angemessen Rechnung zu tragen.

Fotos der Aktion: www.awo.org/buendnis-reichtum-umverteilen-fordert-notwendige-standfestigkeit-von-der-spd

Bündnis Umverteilen: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 07.12.2017

Heute stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Der Bericht beschäftigt sich auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen.Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen,besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen undGemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 06.12.2017

Angesichts der am 7./8. Dezember tagenden Innenministerkonferenz, plädiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Unter den aktuellen Umständen darf die Bundesrepublik keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan oder Rückführungen nach Syrien durchführen. Die AWO fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den schutzsuchenden Menschen bis sich die Lage in deren Heimatländern gebessert hat und damit sicherer ist.“ Eine Abschiebung nach Afghanistan geht im Hinblick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt mit unkalkulierbaren Risiken* für die Betroffenen einher.

In Deutschland sind afghanische Geflüchtete gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern deutlich schlechter gestellt. Zwar wurden ihnen seit Sommer 2017 Integrationsmaßnahmen des SGB III zugestanden, doch ab 01. Januar 2018 dürfen afghanische Geflüchtete in keinerlei Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vermittelt werden. Eine Förderung von asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) ist dann erst nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht sowieso generell untersagt ist.

Brigitte Döcker kritisiert dies und fordert: „Integrationsfördernde Instrumente sollten unterschiedslos für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, zugänglich sein.“ So setzt sich die AWO mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Diensten und insbesondere mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dafür ein, dass diese Menschen hier bleiben und aktive Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. „Für viele ehrenamtlich Engagierte ist eine Abschiebung der von ihnen betreuten Personen in das derzeit lebensgefährliche Afghanistan absolut nicht nachvollziehbar“, betont Brigitte Döcker abschließend.

*Die UN-Agentur zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) erklärte erst am 26.11.2017: „Der verschärfte Krieg in Afghanistan lässt die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.12.2017

#freiefahrtfuerfreiwillige – die Zentralstellen des FSJ, FÖJ und BFD unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Rund 100.000 Freiwillige in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie nehmen dabei Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige.

Am 05.12. werden Freiwillige mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Dominik Evcimen, Bundessprecher der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst 2016/2017, weiß, wie groß der Unmut auf Seiten der Freiwilligen bei teuren Nahverkehrstickets ist. Er hat daher die Aktion initiiert. „Es geht uns hierbei um Gerechtigkeit und Anerkennung unseres Engagements. Freiwilliges Engagement sollte gewürdigt werden und nicht noch durch Hürden wie teure Ticketpreise bei der Anreise zum Freiwilligendienst behindert werden“, erklärt Evcimen.

Busse und Bahnen sollten so günstig wie möglich für die Freiwilligen nutzbar sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb unterstützen die Zentralstellen die Forderung, denn:

  1. Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen,
  2. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können,
  3. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können,
  4. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

„Die Freiwilligen schenken anderen Menschen ihre Zeit und Tatkraft und erleben ihren Dienst als eine wertvolle Zeit der Orientierung und der Bildung – persönlich wie sozial. Ein Freiwilligenticket wäre eine sehr konkrete und nachhaltige Wertschätzung dieses besonderen Engagements“, unterstützt Dr. Petra Bahr, Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Freiwilligendienste, die Forderungen.

„Durch Freiwillige wird unheimlich viel für die Gesellschaft geleistet. Die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern. Die AWO hat auf ihrer Bundeskonferenz 2016 beschlossen, sich aktiv für die Möglichkeit der vergünstigten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler warum die AWO die Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige unterstützt.

Zum Hintergrund: Als Anerkennung erhalten Freiwillige kein Gehalt sondern unter anderem ein Taschengeld (zurzeit maximal 381 €, teilweise aber unter 200 € pro Monat), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Lasse (22, Freiwilliger in Schleswig-Holstein) findet es nicht gerecht, dass er von seinem Taschengeld auch noch 46,20 € für ein Monatsticket in Kiel bezahlen muss. Seiner Meinung nach müsse eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im Bundesland für Freiwillige das Ziel sein. Wilma (17, Freiwillige in Thüringen) pendelt für ihren Freiwilligendienst zwischen Jena und Weimar. Das kostet sie monatlich sogar 101,30 €. Ihr bleiben am Ende noch 98,70 €, weil der Rest des Taschengeldes auf das Sozialgeld ihrer Familie angerechnet wird.

Die verbandlichen Zentralstellen und Bundestutorate der Freiwilligendienste in Deutschland (BFD, FÖJ, FSJ) unterstützen die Initiative der Freiwilligen sich für kostenfreie bzw. kostengünstige Nahverkehrstickets in jedem Bundesland einzusetzen. Die Freiwilligendienste sind wichtige Bildungsjahre und Orientierungszeiten und eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die Aktion wird unterstützt durch die verbandlichen Zentralstellen und Träger im BFD, FSJ und FÖJ.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.11.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahl der Mindestsicherungsempfangenden 2016 erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl der Beziehenden von sozialen Mindestsicherungsleistungen zurückgegangen ist. Trotzdem sind 7,9 Millionen Betroffene immer noch viel zu viel. Die gute konjunkturelle Lage und der Aufschwung am Arbeitsmarkt gehen an zu vielen Menschen vorbei. Auch wenn die Zahl leicht gesunken ist, ist es völlig inakzeptabel, dass in Deutschland trotz der außergewöhnlich guten Ausgangslage noch immer rund 7,9 Millionen Menschen auf staatlicheUnterstützung angewiesen sind.

Der sicherste Weg nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, ist eine auskömmliche Arbeit zu haben. Doch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die langzeitarbeitslos und dauerhaft ohne Arbeit ist, ist ein schrillendes Alarmsignal. Es muss mehr für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt getan werden. Prosperierende Zeiten mit gefüllten Kassen müssen dafür genutzt werden, Menschen, die ansonsten nur schwer vermittelbar sind, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte und möglichst marktnahe Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten zum Jahresende2016 in Deutschland knapp 7,9 Mio. Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Diese Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu zählen Leistungen wie ArbeitslosengeldII/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXIIund Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 29.11.2017

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) zeigt auf, mit welchen, zum Teil widersprüchlichen Entwicklungen das Feld der Kinder- und Jugendfarbeit angesichts gesellschaftlicher Wandlungsprozesse konfrontiert ist. Die Stellungnahme benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen, denen sich Verbände, Einrichtungen und Träger sowie politische und administrative Verantwortliche stärker als bisher stellen müssen.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben Schule, Familie und Ausbildung ein wichtiger eigener Sozialisationsort für junge Menschen. Hier finden junge Menschen auf Freiwilligkeit basierende, altersgerechte, nichtkommerzielle Angebote und Gelegenheiten, mit Gleichaltrigen Lebenswelten zu gestalten, sich selbst zu erproben und Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in ihren Strukturen, Formen und Einrichtungen ausgesprochen heterogen. Diese Vielfalt nimmt angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch weiter zu.

Durch die Ausweitung von Schule, die Pluralisierung sozialer Milieus und Lebensformen sowie die Digitalisierung und Kommerzialisierung der Lebens- und Freizeitwelten steigen die Erwartungen an die Kinder- und Jugendarbeit. Das sind zum Beispiel präventive Aufträge, die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen, Betreuungsaufgaben und unterstützende Aufgaben im Kontext von (Ganztags-)Schule. Gleichzeitig deuten aktuelle Daten auf schleichende Rückgänge und strukturelle Veränderungen bei Personal und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hin.

Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit somit erheblichen Veränderungen unterworfen. Anlässlich des 15. Kinder- und Jugendberichts sowie der neu konzipierten amtlichen Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet die Stellungnahme die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen. Neben besseren Rahmenbedingungen für vielfältige Angebote sowie für die Qualifizierung von Fachkräften und jungen Ehrenamtlichen, spricht sich das BJK für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die stärkere wissenschaftliche Dauerbeobachtung des Feldes sowie ein bundesweites Netzwerk zur Stärkung der fachpolitischen Interessensvertretung seien hierfür dringend notwendig.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugenkuratorium, Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.11.2017

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland ankommen, bringen Konflikt-und Fluchterfahrungen mit und brauchen viel Unterstützung. "Der private Raum in einer Gastfamilie kann den jungen Menschen genau die Geborgenheit und den Schutz vermitteln, die sie benötigen, um gut in Deutschland anzukommen und ihre Fluchterlebnisse zu verarbeiten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin anlässlich der Abschlusstagung des Projekts "Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Vormundschaften, Patenschaften", das die Diakonie Deutschland in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder durchgeführt hat.

Der Aufenthalt in einer Gastfamilie könne die Chancen der jungen Menschen auf Integration in die deutsche Gesellschaft deutlich verbessern. Die Förderung des Spracherwerbs und die Begleitung der Schul- und Ausbildung durch die sehr persönliche Unterstützung beeinflussten ihre Biographie positiv, betont Loheide. So wie Abdul, der mit 16 Jahren nach Deutschland kam und in einer Pflegefamilie lebt. In dem Video "Ich bin Abdul" schildern er und seine Gastfamilie ihr Zusammenleben: https://hilfe.diakonie.de/aus-dem-leben-eines-jungen-gefluechteten-in-einer-gastfamilie/

"Dennoch sind Gastfamilien kein Selbstläufer und brauchen professionelle und kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfe", erklärt Loheide. Dies gelte ebenso für weitere ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen mit Vormündern und Paten, die sich engagiert für die Belange der jungen Geflüchteten einsetzten.

In knapp zweijähriger Arbeit haben die Diakonie Deutschland und das Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Unterstützung von Gastfamilien, Patenschaften und Vormundschaften für junge Flüchtlinge
gearbeitet. Erfahrungen und Empfehlungen, insbesondere zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien und zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete werden auf der Abschlusstagung diskutiert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dankte den Mitarbeitern des Diakonie-Projekts und den vielen ehrenamtlich Engagierten: "Sie bauen Brücken und geben jungen Menschen wieder eine Perspektive. Dieser anspruchsvolle Prozess braucht gute Rahmenbedingungen: die Flexibilität und das Know-How der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die enorme Hilfsbereitschaft von Initiativen, Vereinen und einzelnen Personen vor Ort. Wir stärken und unterstützen dabei gerne und werden auch zukünftig eng mit Ihnen für einen guten Schutz und eine gelingende Integration der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen zusammenarbeiten."

Informationen darüber, welche Voraussetzungen man als Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling mitbringen muss, finden Sie hier.

Informationen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. "Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement. Die fehlt an vielen Stellen. So ist die Engagementquote bei Schülerinnen und Schülern im Ganztag niedriger als bei denen im Halbtag, und auch bei G8-Schülerinnen und Schülern ist diese Quote unterproportional. Hier müssen freiwilliges Engagement und Schule besser als bisher verzahnt werden", so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder die Goldene Göre. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.12.2017

Krankenkassen sollten Kosten für PReP übernehmen

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die vielen Millionen Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. In Deutschland können heute die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion, dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung, inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.

Selbstbewusst, offen und diskriminierungsfrei leben zu können ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden.

Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Der LSVD fordert den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Zur Prävention gehört auch eine sensible und altersgerechte Sexualaufklärung an Schulen, die als Teil des schulischen Bildungsauftrags die elterliche Sexualerziehung ergänzt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Für den LSVD ist es unverzichtbar, grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in die Sexualerziehung einzubinden, so wie es aktuell in den Lehrplänen einiger Bundesländer auch ausdrücklich vorgegeben ist.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.12.2017

Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist Frontalangriff auf Emanzipationserfolge

Anlässlich des Bundesparteitags der AfD am kommenden Wochenende in Hannover erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die AfD ist eine Partei, die unberechenbar, radikal und homo- und transphob auftritt. Da dürfen wir uns auch nicht von einer lesbischen Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion täuschen lassen.

Die Abgeordneten dieser Partei wollen eine autoritäre, antiliberale und völkisch-homogene Gesellschaft zur Leitkultur erheben. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird gemeinsam mit vielen anderen weiter eintreten für eine vielfältige Gesellschaft, in der die Individualität jedes Menschen geachtet und respektiert wird. Davon haben wir alle was. Daher unterstützt der LSVD die Demonstration des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus.“

Demonstration am 02.12. in Hannover

Hintergrund

LSVD-Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative.“

LSVD-Projekt "Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegentreten."

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.11.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme“, so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. „Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal“, so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: GRIPS Theater

Ort: Berlin

Eintritt: kostenlos – um Anmeldung wird gebeten

Recherchiert – Expert*innen der Wirklichkeit im Gespräch über Kinderarmut und Chancengleichheit

Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut aktuellen Studien von Armut betroffen. Doch was bedeutet „Armut“ in Deutschland? Welche sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Folgen hat es für Kinder, wenn das Geld der Eltern knapp ist? Wie wirkt sich das auf die Chancengleichheit aus? Was können Schule, Zivilgesellschaft und Politik tun, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung sensibel und zielorientiert entgegenzutreten? Das GRIPS Theater lädt Sie ein, diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit den geladenen Gästen und dem Inszenierungsteam von „Anton macht´s klar“ im Vorfeld der Premiere zu diskutieren.

Zur Auseinandersetzung mit einer alltagstauglichen „Philosophie des Geldes“ empfiehlt das GRIPS Theater außerdem den Besuch folgender Vorstellung:
Anton macht´s klar – Für Menschen ab 8 Jahren | Premiere 18. Januar 2018
Anton hat eine blühende Fantasie, manchmal eine ganz schön große Klappe und oft gute Ideen. Nur Heelys hat er keine – und das wurmt ihn. Denn alle in der Klasse haben diese schnellen Superrollschuhe! Von seinen Eltern aber bekommt er das Geld dafür nicht, schließlich ist gerade erst die Waschmaschine kaputt gegangen und sie sind pleite. Was tun? Ideen hat Anton genug. Doch ganz so einfach ist das mit dem Geld beschaffen nicht. Anton begreift, wie stark Geld das Leben beeinflusst, besonders wenn es fehlt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 20. Januar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Dortmund, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente

Ort: Dortmund

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI* aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Auf dem regionalen Vernetzungstreffen in Dortmund wollen wir menschenfeindliche Parolen analysieren, effektive Gegenstrategien diskutieren und neue Kooperationen und Bündnisse schmieden. Darüber hinaus wollen wir konkrete Anforderungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung von Maßnahmen formulieren und ein Forum zum fachlich-qualifizierten Austausch und zur Vernetzung bieten.

Wann: Samstag, 20. Januar 2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo: Rathaus Dortmund, Friedensplatz 1 in 44135 Dortmund

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Die Stärkung von LSBTI*, ihren Verbündeten und Fachkräften steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homo- und Transphobie, Rassismus, Antisemitismus, sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Vorankündigung als pdf / Facebook-Veranstaltung

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind: Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778

Termin: 27. Februar 2018

Veranstalter: SHIA e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin / Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 20. Februar 2018

Wie Familienvielfalt gelebt und welche Unterstützung benötigt wird: Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedener Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum sollen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und die Gesellschaft identifiziert werden.

Eine Anmeldung per Telefon (030 / 42 80 09 01), Mail (margaretha.mueller@shia-berlin.de) oder Fax (030 / 4 25 11 86) ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2018.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier.

Der Deutsche Verein gestaltet mit den Fürsorgetagen Foren des fachlichen und fachpolitischen Diskurses. Fürsorgetage zeigen bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf und sind Seismographen sozialer Veränderungen und gesellschaftlicher Tiefenströmungen. Sie reflektieren soziale Veränderungen in ihrer Bedeutung für das gewachsene System sozialer Sicherung und sozialer Leistungen ebenso wie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Soziale Arbeit und das soziale Leben insgesamt.

Mit dem Motto des 81. Deutschen Fürsorgetages „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ knüpft der Deutsche Verein an die momentan stürmischen Zeiten globaler Krisen und ihrer Folgen, aber auch an die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland an. Die Vielgestaltigkeit einer offenen, in schneller Veränderung begriffenen und weniger verbindlich erscheinenden Gesellschaft braucht und fordert den sozialen Zusammenhalt und fordert ihn gleichzeitig heraus. Dieses Spannungsfeld zwischen sozialen Fliehkräften und sozialem Zusammenhalt in einer Gesellschaft mit vielen Gesichtern ist zu beleuchten.

Wie soll und muss es mit der Integration und Inklusion weitergehen? Wie müssen wir unsere sozialen Sicherungssysteme ausgestalten? Wie begegnen wir Familien in ihrer Vielfalt? Aber auch: Wie gelingt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Wie wirkt das neue Bundesteilhabegesetz? Wie schaffen wir es, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen? Was bringt die Digitalisierung für Änderungen mit sich? Dieses und vieles mehr steht im Fokus des kommenden Fürsorgetages.

Erwartet werden rund 2.000 Akteure aus Sozialpolitik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit, die drei Tage lang – über die Tagesaktualität hinaus – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen sozialer Veränderungen reflektieren und diskutieren. Mit dem Ziel, wichtige Impulse zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu setzen. Denn vor allem die im sozialen Bereich Tätigen übernehmen viel Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der gelebten Vielfalt.

Den Raum dafür bieten die auf dem Programm des Fürsorgetages stehenden drei Symposien und die über 40 Fachforen.

Informationen und Anmeldung zum 81. Deutschen Fürsorgetag unter www.deutscher-fuersorgetag.de

AKTUELLES

Ob Tandem, Mentoring oder Patenschaft genannt: Eins-zu-Eins-Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten boomen. Die Filmemacherin Julia Oelkers hat im Rahmen des Projektes „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge“ bei Tandempaaren nachgefragt: Was macht diese Art des freiwilligen Engagements so besonders?

Der Film steht auf der folgenden Website zur Verfügung:
https://fluechtlingshelfer.info/tandem/

Die Seite fluechtlingshelfer.info entstand im Rahmen des Programms „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“. Im Rahmen dieses Programms werden ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer qualifiziert und Projekte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefördert. Die Anschubfinanzierung für das Programm wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, zur Verfügung gestellt. Koordiniert werden die Projekte von den folgenden Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • AWO Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Der Paritätische – Gesamtverband

Im Auftrag dieser Verbände hat der Informationsverbund Asyl und Migration den Aufbau und die Pflege der Webseite "fluechtlingshelfer.info" übernommen. Auf der Seite finden Sie insbesondere Informationen für Koordinatorinnen und Koordinatoren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, darüber hinaus aber auch Materialien für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Weitere Informationen zum Informationsverbund Asyl und Migration finden Sie unter www.asyl.net.

Das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI. Wer flieht, hat dafür gute Gründe. Dies gilt besonders für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten. In über 90 Staaten der Erde droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI die Flucht noch nicht vorbei. Zu der existentiellen Unsicherheit, die mit den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren verbunden ist, kommen Erfahrungen von Rassismus, aber auch von LSBTI-Feindlichkeit hinzu. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Hierbei werden auch immer mehr geflüchtete LSBTI Teil dieser Initiativen oder bilden erste eigene Strukturen der Geflüchtetenselbsthilfe.

Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ganz konkret heißt dies, dass die Internetseite www.queer-refugees.de relauncht werden soll, so dass auf ihr per Online-Mapping Geflüchteten und Hilfeleistenden alle Informationen und Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Weiter besteht für Flüchtlingsunterkünfte und Beratungsstellen die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes in Bezug auf ihre Arbeit mit geflüchteten LSBTI geschult oder beraten zu werden. In Zusammenarbeit mit den LSVD-Strukturen auf Landesebene wollen wir geflüchtete LSBTI bei der Selbstorganisation und beim Aufbau eigener Netzwerke unterstützen. Schließlich beinhaltet das Projekt auch eine eigene Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete LSBTI. Das Projekt versteht sich auch als Lotsenstelle, über die Hilfesuchende Unterstützung erhalten und schnell und unbürokratisch an die nächstgelegene Anlaufstelle verwiesen werden können.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ sind

Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.12.2017