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ZFF-Info 02/2021

Der Internetauftritt und der Infodienst des Zukunftsforum Familie startet mit einem neuen Design ins Jahr 2021!

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

SCHWERPUNKT I: Sozialschutz-Paket III

Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschluss des Sozialschutzpakets III begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen, mahnt aber eine nachhaltige Unterstützung armer Familien an.

Das Kabinett hat gestern das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches verschiedene Vorhaben des letzten Koalitionsausschusses umsetzt. Zentrale Maßnahme ist eine Einmalzahlung von 150 Euro an erwachsene Grundsicherungsberechtigte, um coronabedingte Mehrausgaben abzufedern. Im Rahmen des Koalitionsausschusses hatte sich die Bundesregierung daneben auf einen weiteren Kinderbonus geeinigt. Der einmalige Zuschlag auf das Kindergeld soll 150 Euro pro Kind betragen, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Dazu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Armut in Corona-Zeiten grenzt Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus, denn Bildungs- und Teilhabechancen bleiben vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Wir begrüßen daher, dass Menschen in der Grundsicherung nun eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten sollen. Auch der angekündigte Kinderbonus soll armen Familien zu Gute kommen, denn er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist das richtige Signal in der Krise, denn so können Familien unbürokratisch unterstützt werden. Anders als die Bonuszahlung aus dem letzten Jahr muss der Bonus aber tatsächlich bei allen Familien ankommen. Alleinerziehende müssen profitieren, dementsprechend darf der Bonus nicht zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden. Daneben müssen auch Familien, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, etwa ausländische Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung, im Blick behalten werden. Diese waren von der letzten Bonuszahlung komplett ausgeschlossen. Wir fordern, es dieses Mal besser zu machen!“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der Belastungen armer Menschen in der aktuellen Krisensituation bleiben die Zahlungen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reichen bei Weitem nicht aus, um arme Kinder und Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für längerfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen, zumindest für die Zeit der Pandemie, ein. Darüber hinaus macht diese Krise deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.02.2021

„Der Gesetzentwurf wurde vollmundig als Sozialschutzpaket III angekündigt, wird aber erst in einem Vierteljahr als verspätetes Almosen-Briefchen an die Betroffenen zugestellt“,  erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Parteivorsitzende, zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten Sozialschutzpaket III. Kipping weiter:

„Mit der Einmalzahlung an Grundsicherungsbeziehende gesteht die Bundesregierung erstmals ein, dass von Armut Betroffenen das Geld für Hygieneartikel, Strom und ausgefallene Schulverpflegung dringend fehlt. Besser wäre es gewesen, die Regierung hätte sich auch auf schnelle und effektive Abhilfe einigen können.

Statt des von uns seit einem Jahr geforderten Pandemiezuschlags von 100 Euro monatlich auf alle Sozialleistungen während der gesamten Corona-Krise gibt es nun einen einmalig als Gesamtsumme im Mai ausgezahlten Zuschlag von 150 Euro für die Monate Januar bis Juni 2021. Die Bundesregierung bleibt sich auch im zweiten Jahr der Pandemie treu und handelt nach dem Dreiklang ‚zu spät, zu langsam, zu halbherzig‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.02.2021

Die Koalitionsfraktionen wollen Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. CDU/CSU und SPD haben deshalb einen Gesetzentwurf (19/26542) für ein Sozialschutz-Paket III vorgelegt, der auch Erleichterungen für soziale Dienstleister beinhaltet.

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet. Deshalb soll der Sicherstellungsauftrag nach dem SodEG bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden“, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 10.02.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Frühjahr während des ersten Lockdowns? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese Fragen bieten die zwei Veröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums, die am 1. Dezember 2020 erschienen sind: „Familie heute. Daten. Fakten. Trends – Familienreport 2020“ und „Familien in der Corona-Zeit“ – die Eltern-Corona-Befragung des Bundesfamilienministeriums zur Situation im Frühjahr 2020.

Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin
„Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie haben Familien ganz besondere Herausforderungen zu meistern. Der Familienreport 2020 zeigt, wie sie das machen und dass viele Eltern in Deutschland diese Verantwortung gemeinsam stemmen. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt. Und wir haben im Frühjahr gesehen, viele Unternehmen stärken die bei ihnen beschäftigten Mütter und Väter mit mehr Flexibilität und neuen familienbewussten Maßnahmen im Betrieb. Das wünsche ich mir auch für diesen Winter.“

Publikationen
Broschüre: Familie heute. Daten. Fakten. Trends. Familienreport 2020

Broschüre: Familien in der Corona-Zeit: Herausforderungen, Erfahrungen und Bedarfe

Alle Publikationen

Quelle: Newsletter Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2021

Die FDP-Fraktion spricht sich für zusätzliche Kinderkrankentage unabhängig vom Status der Krankenversicherung der Eltern während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/26527) fordert sie die Bundesregierung auf, in Anlehnung an das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene Hilfsprogramm die Zahl der Kinderkrankentage für alle selbstständigen und freiberuflichen, freiwillig oder gesetzlich versicherten Eltern von Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren zu erhöhen.

Die Liberalen weisen darauf hin, dass die von der Bundesregierung initiierte Ausweitung der Kinderkrankentage nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern gilt. Von den Kita- und Schulschließungen während der Corona-Pandemie seien aber alle Eltern betroffenen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 180 vom 10.02.2021

Die FDP-Fraktion ist mit ihren Forderung nach einer Verlängerung des Elterngeldes im Fall von coronabedingten Kita-Schließungen im Familienausschuss gescheitert. Das Gremium lehnte den entsprechenden Antrag (19/26192) der Liberalen am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der FDP- und der AfD-Fraktion ohne Aussprache ab.

Ebenfalls ohne Aussprache abgelehnt wurde der FDP-Antrag (19/21589), in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Neben der FDP stimmte lediglich die AfD für den Antrag, die Grünen enthielten sich der Stimme und alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Über beide Anträge wird das Plenum des Bundestages am Freitag abschließend beraten und abstimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 10.02.2021

Der Bezug des Elterngeldes soll nach dem Willen der FDP-Fraktion verlängert werden, wenn sich Aufnahme von Kindern in eine Kita wegen der coronabedingten Schließung von Betreuungseinrichtungen verschiebt. Die Bundesregierung soll hierfür die Möglichkeit schaffen, fordert sie in einem entsprechenden Antrag (19/26192). Familien trügen momentan die Hauptlast der Ausbreitung des Coronavirus. Durch die Schließung oder Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas und Schulen müssten Eltern deutlich größere Lasten tragen, argumentieren die Liberalen. Aufgabe der Politik müsse es sein, Lösungen für die betroffenen Eltern während der Pandemie zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 132 vom 28.01.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitgehendere Handlungsspielräume für ortsspezifisch notwendige Corona-Maßnahmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen die flächendeckenden Schul- und Kitaschließungen, und auch die Schließungen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, aufgehoben werden. Stattdessen sollten Bund, Länder und Kommunen einen „Setzkasten“ möglicher Maßnahmen zur Verfügung stellen, damit die Bildungseinrichtungen situationsangemessen flexibel auf die Corona-Pandemie reagieren können. Leitziel muss es dabei sein, das Recht auf Bildung im Sinne ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu gewährleisten.

„Wenn es um Schulen und Kitas, aber auch um die Kinder- und Jugendarbeit allgemein geht, brauchen wir eine vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen, so wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Hier hilft nicht der ,Holzhammer‘ mit flächendeckenden Schließungen aller Einrichtungen, sondern diese Bildungseinrichtungen benötigen ein umfangreiches Paket aus finanzieller Unterstützung und konkreten Fortbildungs- und Ausstattungsangeboten. Schulen und Kitas sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sollten dann wie aus einem Setzkasten in Absprache mit den Gesundheitsämtern die für die Situation vor Ort effektivste Maßnahme zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung einerseits und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie andererseits ergreifen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wie ein sicherer Schulunterricht funktionieren kann, haben die vier Fachgesellschaften für Epidemiologie, für Public Health, für Kinder- und Jugendmedizin und für pädiatrische Infektiologie am Montag in einer Leitlinie dargelegt. Jetzt muss entsprechend gehandelt werden. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen beispielsweise alternative Räumlichkeiten angemietet werden, um eine Entzerrung der räumlichen Enge in vielen Schulen und Kitas zu ermöglichen. Hotels, Museen, Jugendherbergen, Volkshochschulen, Theater, Freizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser, Sporthallen: Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, die ebenso wie Luftfilteranlagen und mobile Raumluft-Filter nicht an Verwaltungsvorschriften und angeblichem Geldmangel scheitern dürfen. Notwendiges zusätzliches Personal könnten beispielsweise auch Lehramtsstudierende, Museums- und Theaterpädagogen oder Dozentinnen der Volkshochschulen sein. Auch sollte den Schulen ermöglicht werden von der festen Stundentafel abzuweichen, um projektorientierten Unterricht in gleichbleibenden Lerngruppen realisieren zu können“, so Hofmann weiter.

Zusätzlich zu den konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein Experten/innenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden unabdingbar, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten. Zudem muss dauerhaft gewährleistet werden, dass sich alle Beschäftigten in Schulen und Kitas regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen können, auch wenn sie symptomfrei sind. Informationen über die jeweiligen Verfahrensweisen und ausgewählte Standorte für eine Testung müssen für Beschäftigte transparent und zugänglich sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2021

Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen hat sich der Kinderschutzbund mit der Forderung, Schulöffnung bereits in geeigneten Regionen möglich zu machen, mit einem Brief an Bund und Länder gewandt.

Kinder und Jugendliche sind in ihren Rechten und ihrer Entwicklung durch die aktuellen Schließungen von Kita und Schule und aller anderen Einrichtungen stark beeinträchtigt. Längere Schließungen beeinträchtigen die Bildungsmöglichkeiten erheblich und werden zu einer Verschärfung von Ungleichheit führen. Als Kinderschutzbund wollen wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass Befunde zu sozialen und psychischen Beeinträchtigungen im Lockdown vorliegen. Diese sollten künftig stärker bei der Abwägung der Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche benötigen den Kontakt zu Gleichaltrigen und Spielräume außerhalb des Elternhauses, um gut aufzuwachsen. „Der Lockdown nimmt Kindern und Jugendlichen wichtige Räume und zentrale Erfahrungen. Die Belastungen dürfen wir nicht ignorieren“, macht die Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes Prof. Dr. Sabine Andresen deutlich.

Der Kinderschutzbund betont deshalb noch einmal mit Nachdruck, dass dort, wo sinkende Inzidenzwerte und geeignete Hygienekonzepte es jeweils regional möglich machen, Schulen und Kitas wieder geöffnet werden müssen. „Sobald das Infektionsgeschehen in einer Region soweit gefallen ist, dass über erste Lockerungen nachgedacht werden kann, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn Kindern soziale Kontakte und Bildung weiter vorenthalten werden“ sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. Im Gegensatz zu Einzelhandel oder Dienstleistungsbetrieben, die aus Sorge vor dem Zustrom von Menschen aus anderen Gegenden nicht regional geöffnet werden können, ist die Zuordnung von Kindern und Jugendlichen zu entsprechenden Schulen und Kita eindeutig. Eine Zunahme unerwünschter Mobilität zwischen Regionen ist durch eine Öffnung von Kita und Schule somit nicht zu erwarten. „Die Kultusministerien, Schulträger und Schulen sind nunmehr in der Pflicht, sich mit geeigneten, durch die medizinischen Fachgesellschaften empfohlenen, Maßnahmen auf eine Öffnung vorzubereiten und diese dort, wo es regional möglich ist, auch vorzunehmen, im Sinne einer sinnvollen Güterabwägung zwischen Infektionsschutz und einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ betont Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des DKSB.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 04.02.2021

Ein Bündnis von 41 Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als “Tropfen auf den heißen Stein”. Die Organisationen starten heute eine breite Unterschriftensammlung, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen.

Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen treffe “die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart”, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell, und ausgerechnet die Ärmsten seien es, die nunmehr seit Beginn der Krise vor fast einem Jahr “noch immer auf angemessene Unterstützung” warten.

Das Bündnis fordert die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. “Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe”, heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen “für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.”

Der Appell wurde initiiert von einer breiten Allianz, die von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen reicht. Das Bündnis ruft Bürgerinnen und Bürger auf, mit ihrer Unterschrift unter den Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!”, politisch Druck zu machen, damit auch die Ärmsten – ob arme Alte und Pflegebedürftige oder Kinder, Arbeitslose, Flüchtlinge oder Erwerbsgeminderte – die Corona-Krise gut überstehen können.

Aufruftext und Möglichkeit der Unterzeichnung ab sofort unter anderem hier: www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Erstunterzeichnende des Appells:

Marlis Tepe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / Frank Werneke, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Prof. Dr. Jens Schubert, AWO Bundesverband e.V. / Dr. Ulrich Schneider, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. / Maria Loheide, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. / Adolf Bauer, Sozialverband Deutschland e.V. / Verena Bentele, Sozialverband VdK e.V. / Susanna Karawanskij, Volkssolidarität Bundesverband e.V. / Aron Schuster, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. / Heinz Hilgers, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. / Holger Hofmann, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Günter Burkhardt, PRO ASYL / Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland/ Friends of the Earth Germany / Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat e.V. / Dr. Melanie Weber-Moritz, Deutscher Mieterbund e.V. / Jochen Brühl, Tafel Deutschland e.V. / Martin Rücker, foodwatch e.V. / Christoph Bautz, Campact e.V. / Georg Grohmann, BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. / Benjamin Andrae, Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V. / Birgit Görres, Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. / Dr. Klaus-Dieter Warz, DEUTSCHE DIABETES FÖDERATION e.V. / Wolfgang Schreck und Oliver Kunz, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. / Christel Achberger, Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. / Herbert Temmes, Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. / Prof. Christel Bienstein, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V. / Gunter Erbe, Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und Sprachgeschädigte GSW e.V. / Georg Roth, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) / Uwe Weppler, PARITÄTisches Bildungswerk Bundesverband e.V. / Christian Molke, ADRA Deutschland e.V. / Andreas Luttmer-Bensmann, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) / Horst Schmitthenner, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen / Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschlands / Volkmar Proschwitz, Advent Wohlfahrtswerk e.V. / Carmen Thiele, PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. / Helena Steinhaus, Sanktionsfrei e.V. / Annegret Gabelin, Sozialwerk des dfb (Dachverband) e.V. / Heiko Frost, Verband Deutscher Schullandheime e.V. / Gudrun Nolte, Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt e.V. (KWA) / Georg Janßen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft / Britta Altenkamp, Zukunftsforum Familie e.V.

Zitate von Erstunterzeichnenden und sonstige Materialien: https://www.der-paritaetische.de/coronahilfe/downloads/


Auch das ZFF fordert gemeinsam mit 41 bundesweiten Organisationen: Soforthilfen für die Armen jetzt! #Mindestens600 #Coronahilfen

Unsere ZFF-Vorsitzende, Britta Altenkamp, dazu: „Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder, Jugendliche und ihre Familien weiter ab, denn in der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld für die technische Ausstattung nicht ausreicht. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Zum wiederholten Male fordern wir daher: Soforthilfen für die Armen – jetzt!“ 

https://www.der-paritaetische.de/presse/einmalig-breite-allianz-fordert-anhebung-der-regelsaetze-auf-mindestens-600-euro-und-weitere-corona-s/


Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.02.2021

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dachverband von u.a. rund 4000 freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, erklärt:

„Wichtig ist jetzt vor allem, dass möglichst schnell ausreichend Impfstoff da ist, damit auch Erzieher*innen, die richtigerweise zu den priorisierten Berufsgruppen gehören, zügig ein Impfangebot erhalten. Ohne die Notfallbetreuung in den Kitas fielen Ärzt*innen, Pflegekräfte, Verkäufer*innen und andere für die Eindämmung der Pandemie wichtige Beschäftigte aus. Kitas gehören damit nicht nur zu den systemrelevanten Einrichtungen, sondern Erzieher*innen sind auch in besonderem Maße gefährdet, sich zu infizieren. Krippen- und Kleinkindbetreuung funktioniert nicht auf physische Distanz, sondern nur mit körperlicher Nähe. Hier kann keine Plexiglasscheibe helfen. Man muss zudem sehen: Einen Lockdown gibt und gab es für Kitas nie. Selbst unter den aktuellen Bedingungen der Notfallbetreuung weisen viele Einrichtungen je nach Standort sogar eine Auslastung von über 50 Prozent auf. Gleichzeitig sind die Ausfallquoten unter Erzieher*innen hoch, so dass Personal und Einrichtungen schon lange an den Grenzen der Belastbarkeit arbeiten. Es ist daher auch nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Kitas sowohl bei der Ausstattung mit Masken und anderen Infektionsschutzmaterialien als auch bei der Teststrategie bisher vielerorts weitgehend außen vor waren. Bis auch für Erzieher*innen ein Impfangebot gemacht werden kann, muss in diesen Bereichen unbedingt nachgelegt werden. Schließlich muss sofort mit den Vorbereitungen für die Impfstrategie für alle Mitarbeitenden in Kitas und für Kindertagespflegespersonen begonnen werden. Es braucht eine Strategie und einen konkreten Plan, wie die Impfungen konkret umgesetzt werden können, bspw. durch ein strukturiertes Einlademanagement, das allen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen automatisch einen Termin sichert. Wenn Bund, Länder und Kommunen hier nicht zügig einen konkreten Plan vorlegen, der auch in der konkreten Praxis vor Ort umsetzbar ist, droht die Schließung von Kitas.“

Siehe auch: https://www.welt.de/politik/deutschland/article225237847/Erhoehte-Corona-Gefahr-in-Kitas-Fuer-die-Notbetreuung-bezahlen-unsere-Beschaeftigten-mit-ihrer-Gesundheit.html

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.01.2021

Mit Blick auf die anstehende Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin über die weiteren Corona-Eindämmungsmaßnahmen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV), bundesweit Familien einen Kontakt mit einer anderen festen Familie zu ermöglichen.

„Für Alleinerziehende bedeuten die aktuellen Kontaktbeschränkungen soziale Isolation“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Selbst in den Bundesländern, in denen sich zwei Familien zu einer Betreuungsgemeinschaft zusammenschließen dürfen, müssen die Erwachsenen draußen bleiben. „Kinder brauchen Kinder, Erwachsene brauchen aber auch andere Erwachsene. Wir sind besorgt, dass viele Alleinerziehende wegen der Belastungen der Coronakrise kurz vor einem Burnout stehen. Eine feste andere Familie treffen zu können, wäre bereits eine Entlastung. Auch die Berliner Regelung könnte ein Vorbild sein, nach der sich zwei Alleinerziehende mit ihren Kindern treffen dürfen. Die Altersgrenze sollte bei Kindern bis 14 Jahren liegen.“

Außerdem fordert Jaspers: „Sobald ein Lockern der Beschränkungen möglich ist, müssen als erstes die Kitas und Schulen geöffnet werden.“ Das hatte die Kanzlerin beim Familiendialog vergangene Woche versprochen. „Hierfür braucht es gute, sichere und verlässliche Konzepte, die sich stärker an Infektionszahlen als an Ländergrenzen orientieren und somit bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollten.“ Die Notbetreuung wird Hand in Hand mit einer absehbaren stufenweisen Öffnung noch weiter Bedeutung haben. „Hier ist es wichtig, vor Ort für eine einheitliche Praxis zu sorgen: Immer noch müssen Alleinerziehende mit ihrer Kita darüber diskutieren, dass sie auch bei gemeinsamem Sorgerecht die Hauptverantwortung tragen und alleinerziehend sind oder ob sie an einem freien Tag die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Dabei wäre einmal kurz durchschnaufen können gerade jetzt so wichtig für Alleinerziehende“, betont Jaspers.

„Das Kinderkrankengeld scheint bislang wenig in Anspruch genommen zu werden – etwa da die Kinder ab zwölf rausfallen oder nicht gesetzlich versichert sind, da der Einkommensverlust zu hoch wäre oder da es keine Teilzeit-Variante gibt. Wie auch beim geplanten Kinderbonus gibt es hier Nachbesserungsbedarf, damit Alleinerziehende gut durch die Coronakrise kommen können“, mahnt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 09.02.2021

Die Koalition hat sich gestern als Entlastung für Familien in der Coronakrise auf einen Nachschlag des Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verständigt. „Diesmal muss der Kinderbonus voll bei den Alleinerziehenden ankommen“, fordert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

„Halber Kinderbonus bei doppelter Belastung hat im vergangenen Jahr für viel Unverständnis und Empörung bei Alleinerziehenden gesorgt. Diesmal muss der Kinderbonus so ausgestaltet sein, dass er nicht wieder hälftig mit dem Kindesunterhalt verrechnet wird, sondern voll dort zur Verfügung steht, wo gebraucht wird: am Lebensmittelpunkt des Kindes, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, unterstreicht Jaspers.

„Alleinerziehende haben typischerweise Mehrausgaben im Lockdown, etwa weil das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt. „Wir wollen einen Kinderbonus und keinen Elternbonus – deshalb fordern wir den vollen Kinderbonus für Alleinerziehende! Fürs Wechselmodell schlagen wir eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuenden Haushalten vor“, so Jaspers.

Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommt.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 04.02.2021

Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen können Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Corona-Pandemie ohne zusätzliches Personal nicht nachkommen

Elf Monate Pandemie, wiederkehrende Lockdowns und kurzfristige Quarantänesituationen bringen nicht nur Eltern, sondern auch die Fachkräfte in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland immer öfter an ihre Grenzen. Diese Vermutung, die sich bereits im ersten Lockdown abzeichnete, wurde nun durch eine interne Blitzumfrage unter den Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) bestätigt.

„Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung, die vormittags normalerweise in Kitas und Schulen betreut werden, müssen während des Lockdowns wochenlang mit vielen zusätzlichen Stunden von den Fachkräften betreut und beschult werden“, so Rebecca Prent, Vizepräsidentin des VPK-Bundesverbandes e.V. „Dies aber ist nicht mit den vor Corona-Zeiten verhandelten Fachkraft-Kind-Schlüsseln und Tagessätzen zu leisten. Wir verfügen schlicht nicht über die Anzahl an Personal, die es bräuchte, um all das aufzufangen, was Kitas und Schulen aufgrund der Pandemie derzeit nicht selbst anbieten können“, so Prent weiter.

Die in den Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen, die in der Regel in altersübergreifenden Gruppen von bis zu zehn Kindern betreut werden, besuchen verschiedene Klassen und Schultypen. So ist es beispielsweise nicht unüblich, dass in einer Gruppe Kinder aus Regelgrundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium vereint sind. Die Anforderungen an das Homeschooling könnten dabei unterschiedlicher kaum sein. „Hinzu kommt, dass die Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte und der damit verbundenen Verhaltenssymptomatiken weitaus mehr Zuwendung und Motivationshilfe benötigen als andere Kinder im Homeschooling, die nicht einer besonderen Förderung durch Angebote der Jugendhilfe bedürfen“, präzisiert Prent.

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen haben gleich zu Beginn der Pandemie im März vergangenen Jahres auf ihre Situation aufmerksam gemacht und bei den für sie zuständigen Heimaufsichten mehr personelle und finanzielle Unterstützung eingefordert. Bis heute sind dem stetigen eindringlichen Appell der Einrichtungen jedoch kaum Taten gefolgt. In Bayern, wo Rebecca Prent eine eigene Einrichtung betreibt, wurde kürzlich eine zusätzliche Fachkraft für die Vormittagsbetreuung bewilligt. Dies aber reicht aus Sicht der erfahrenen Pädagogin längst nicht aus.

„Homeschooling auf unbestimmte Zeit, unterschiedliche Lernplattformen, fehlende Erreichbarkeit von Lehrern, Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf, alltägliche Aufgaben zum Beispiel auch in der Elternarbeit, die mindestens weiterlaufen oder aufgrund der aktuellen Situation noch zeitintensiver sind, die ständige Überprüfung und Umsetzung der Hygienekonzepte bei der gleichzeitigen Anwesenheit von viel mehr Kindern als gewöhnlich – das ist einfach nicht machbar. Bei allem Engagement und guten Willen – uns Fachkräften geht langsam die Puste aus.“

Der VPK fordert die Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, die Nöte der Einrichtungen endlich wahrzunehmen und schnelle und pragmatische Lösungen im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlichen Personals sicherzustellen. Die Kinder- und Jugendhilfe leistet einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag und darf ebenso wie andere Bereiche des Lebens in der Pandemie nicht vergessen werden. „Gerade sehen wir jeden Tag neue Studien, die das Ausmaß der aktuellen Situation auf die Psyche und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beschreiben. Wir müssen alles daransetzen, diesen besonders zuwendungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, die sie dringend benötigen“, so Prent abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 03.02.2021

SCHWERPUNKT III: Elterngeldreform

Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung der Elterngeld- und Elternzeitreform im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Reformen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, neben der Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, weitere Verbesserungen für Eltern von Frühchen vor. Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Bei früheren Frühgeburten soll der Anspruch erhöht werden – höchstens aber auf vier zusätzliche Elterngeld-Monate. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise wird daneben die Regelung verlängert, dass der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus nicht verloren geht, wenn der verpflichtende Stundenkorridor wegen der Pandemie nicht eingehalten werden kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Bausteine, damit Eltern diesen Schonraum in der frühen Familienphase partnerschaftlich organisieren können. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um und wir begrüßen, dass sich die Koalitionspartner zu einer etwas großzügigeren Lösung durchringen konnten. Ebenso unterstützen wir, dass die Anpassung des Partnerschaftsbonus angesichts der fortdauernden Pandemie verlängert wird. Junge Eltern sind gerade in dieser Zeit auf verlässliche Maßnahmen angewiesen, damit sie ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können“

Weiter erklärt Altenkamp: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern umfassendere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Auch eine bezahlte Freistellung für Väter rund um die Geburt des Kindes, die nicht auf Elternzeit- und Elterngeld angerechnet wird, würde die gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken und junge Eltern in der frühen Familienphase nachhaltig unterstützen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.01.2021

Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Mit der heutigen 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum
1. September 2021 in Kraft treten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Mit der Reform passen wir es noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen, wenn sie das wollen. Und wir machen ihnen das Leben ein Stück einfacher – durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie. Dank der zügigen und sehr konstruktiven Beratungen im Bundestag sind sogar noch einige Verbesserungen hinzugekommen, zum Beispiel durch die Ausweitung der Frühchen-Monate. Auch im EU-Vergleich liegen wir mit unserer Elternzeit und dem Elterngeld weit vorn und übertreffen sogar EU-Standards. Dabei geht es um ein wichtiges Zeichen: Wir sehen, was Familien aktuell leisten. Und wir stehen ihnen zur Seite. Mit einer Politik, die die Interessen und Bedürfnisse der Familien in den Mittelpunkt stellt. Und die verlässlich ist, gerade in der Krise.“

So wird das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher:

Erweiterter Teilzeitkorridor, weniger Bürokratie und keine Nachweise

Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors ist Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberfreundlich, denn drei bis vier volle Tage erleichtern die Arbeitsorganisation.

Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben jede Menge Bürokratie.

Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld

Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommens-ersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus

Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene 

Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei
12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Ausführlichere Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld–und-elternzeitgesetzes/147674

Informationen zum Elterngeld allgemein: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2021

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung weitere Verbesserungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen. Die Gesetzesänderung – die voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird – führt dazu, dass Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus noch flexibler und einfacher werden. Das hilft auch in der Krise.

„Mit der Reform sorgen wir dafür, dass Eltern die Familienleistung Elterngeld noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. So weiten wir unter anderem den Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Stunden aus. Der Bonus kann künftig auch kürzer bezogen oder früher als geplant beendet werden. Damit Eltern sich auch in der Krise auf die Leistung verlassen können, verlängern wir die Regelung, dass der Bonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Wir wissen, dass Familien mit zu früh geborenen Kindern vor besonderen Herausforderungen stehen. Je früher Kinder zur Welt kommen, desto mehr Zeit brauchen Eltern, um mögliche Entwicklungsverzögerungen aufzufangen. Um ihnen diese Zeit zu geben, haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgelegt. Neben dem bereits vorgesehenen zusätzlichen Elterngeldmonat für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, haben wir dafür gesorgt, dass es für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat geben wird. Eltern, deren Kind zum Beispiel zwölf Monate zu früh geboren wird, erhalten also künftig drei zusätzliche Monate Elterngeld.

Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der aktuellen Krise haben wir des Weiteren dafür gesorgt, dass Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und zum Beispiel erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten.

Mit diesem Feinschliff sorgen wir dafür, dass das sozialdemokratische Erfolgsmodell Elterngeld noch mehr Planungssicherheit und Wahlmöglichkeiten für Eltern bietet.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.01.2021

Bundestag beschließt Update für das Elterngeld

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter, Maik Beermann:

Marcus Weinberg: „Heute ist ein guter Tag für alle zukünftigen Eltern, denn mit den Neuregelungen beim Elterngeld und in der Elternzeit schaffen wir nicht nur mehr Flexibilität für Eltern nach der Geburt, wir schaffen auch mehr zeitliche Freiräume für Eltern. Wir erweitern den wöchentlichen Arbeitsstundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden, führen eine flexible Bezugsdauer von 2 bis 4 Monaten anstatt des bisherigen festen Bezugszeitraums von 4 Monaten bei einer Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile ein und stellen klar, dass im Fall einer schweren Erkrankung eines Elternteils auch ein alleiniger Bezug möglich ist. Damit machen wir den Partnerschaftsbonus nicht nur attraktiver, wir unterstützen auch die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen.

Als CDU/CSU haben wir dafür gesorgt, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen oder genommen haben und aufgrund der Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten, diesen Anspruch nicht verlieren oder das Elterngeld sogar zurückzuzahlen müssen. Wir greifen damit die Sorgen dieser Eltern schnell und unbürokratisch auf, die uns durch Zuschriften insbesondere Anfang des Jahres erreicht haben.“

Maik Beermann: „Ich freue mich sehr, dass wir das Elterngeld immer wieder den Wünschen der Eltern anpassen und Verbesserungen erreichen. Besonders am Herzen lag uns als Union, dass wir Eltern von frühgeborenen Kindern zusätzliche Elterngeldmonate zukommen lassen. Gerade Frühchen haben mit Entwicklungsverzögerungen zu kämpfen. Eltern erhalten nun jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn ihr Kind mindestens 6 Wochen, 8 Wochen, 12 Wochen und 16 Wochen zu früh geboren wurde. Da die Wahlfreiheit für uns ein hohes Gut ist, freuen wir auch darüber, dass wir etwas für Eltern mit Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit erreichen können: Diese Eltern können künftig wählen, dass geringfügige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie Einkommen aus Nichtselbständigkeit behandelt werden. Somit kommt mehr in die Haushaltskasse.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.01.2021

Der Familienausschuss hat der geplanten Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitmöglichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten verlängert. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24438) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der AfD-Fraktion. Die Oppositionsfraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mehrheitlich abgelehnt wurden hingegen ein Antrag der FDP (19/17284) und ein Antrag der Linken (19/15799) zu Reform des Elterngeldes.

Der Ausschuss hatte die Gesetzesvorlage der Regierung noch einmal durch einen Änderungsantrag der Koalition, dem alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD zustimmten, geändert. Er sieht ein Stufenmodell im Fall von Frühgeburten vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte nur eine Verlängerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat bei allen Frühgeburten vorgesehen.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können.

Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.

Die Oppositionsfraktionen bemängelten im Ausschuss, dass der Gesetzentwurf trotz vieler zu begrüßender Regelungen nicht der erhoffte „große Wurf“ sei. So kämen Pflegeeltern noch immer nicht in den Genuss des Elterngeldes. Zudem müssten die Mindest- und Maximalbeträge neu berechnet und angehoben werden. Sie seien seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 unverändert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 27.01.2021

eaf: Weitere Nachbesserungen beim Elterngeld notwendig

Die eaf begrüßt, dass mit der Reform des Elterngeldes, die heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, die Situation von Eltern zu früh geborener Kinder verbessert wird. Eltern von Frühchen müssen bislang früher als Eltern reif geborener Kinder ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, weil sich der Elterngeldanspruch nach dem tatsächlichen Geburtstermin richtet.
„Uns freut für alle Eltern, die sich um Gesundheit und Entwicklung ihrer zu früh geborenen Kinder sorgen, dass ein Teil unserer Kritik am Frühchenmonat zu einer Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren geführt hat“, erläutert Martin Bujard, Präsident der eaf. Statt eines einzigen zusätzlichen Elterngeldmonats soll es für Kinder, die mehr als sechs Wochen zu früh geboren werden, nun bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate geben.

Beim Stundenkorridor für mögliche Teilzeittätigkeit beim Partnerschaftsbonus wurde bedauerlicherweise nicht nachjustiert. Die eaf hatte sich für eine Absenkung der Untergrenze auf 20 Stunden ausgesprochen. „Forschungsergebnisse zeigen, dass dies den Wünschen von Müttern mit zweijährigen Kindern näherkommt und eine Inanspruchnahme so wahrscheinlicher macht“, führt Bujard aus. „Dies gilt auch und gerade für Alleinerziehende, deren Möglichkeit einer beruflichen Tätigkeit noch mehr von individuellen Faktoren wie Kitaplatz oder familiärer Unterstützung abhängen.“

Auch der Mindestsatz des Elterngeldes wird durch die Reform nicht erhöht, obwohl er faktisch seit über 30 Jahren nicht angepasst wurde. Aus Sicht der eaf ist der Reformprozess beim Elterngeld deshalb noch längst nicht abgeschlossen und muss durch umfassende zeitpolitische Angebote bis zur Einschulung des jüngsten Kindes ergänzt werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 29.01.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Giffey setzt die Bundesprogramme Kita-Einstieg und Sprach-Kitas bis Ende 2022 fort.

Auch in der Corona-Pandemie gilt für die Bundesprogramme „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ und „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ seit Anfang des Jahres eine neue Förderperiode. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt insgesamt 420 Millionen für die Fortsetzung der beiden Bundesprogramme bis Ende 2022 zur Verfügung.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Wir haben mit den beiden Programmen Kita-Einstieg und Sprach-Kitas viel erreicht. Dass es gelungen ist, die erfolgreichen Ansätze aus den Bundesprogrammen fortzuführen und noch einmal 420 Millionen Euro zu investieren ist gut und gerade auch in diesen Pandemie-Zeiten wichtig. Die Bundesprogramme setzen an den zentralen Stellschrauben für einen guten Einstieg ins Bildungssystem an: dem Zugang für alle Kinder und der Sprachförderung, wo sie nötig ist. Sie verbessern die Qualität in Kitas und stärken die Fachkräfte. Der neue Schwerpunkt Digitalisierung des Bundesprogramms Sprach-Kitas soll digitale Bildungs- und Austauschformate für die Fachkräftequalifizierung und die Programmabläufe verbessern.“

Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ richtet sich an Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht werden. Das Programm entwickelt niedrigschwellige Angebote, die den Einstieg von Kindern in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und unterstützend begleiten. Dazu gehören beispielsweise Informationsangebote für Eltern, Spielgruppen für Kinder und Kennlernprojekte mit Kitas. Auch in 2021 und 2022 werden dazu an 126 Standorten vielfältige Anregungen, Aktionen und Wege erprobt und umgesetzt. Sie vermitteln erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung und informieren die Familien zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland.

Weitere Infos zu Kita-Einstieg: https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/ und in diesem Kurzfilm.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das BMFSFJ seit 2016 die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Für jede Sprach-Kita stellt das Programm eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen Fachkräfte werden im Verbund von einer externen Fachberatung begleitet. In 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms 6.360 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 503 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert. Damit ist bundesweit etwa jede 10. Kita eine Sprach-Kita. Davon profitieren fast 500.000 Kinder und ihre Familien.

Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Digitale Medien gehören heute in vielen Familien zum Alltag und damit zum Sprachumfeld von Kindern aller Altersgruppen. Deshalb greift das Programm digitale Medien bei der sprachlichen Bildung auf. Der neue Schwerpunkt Digitalisierung des Bundesprogramms dient dazu, medienpädagogische Ansätze in der sprachlichen Bildung zu stärken sowie digitale Bildungs- und Austauschformate für die Fachkräftequalifizierung und die Programmabläufe besser nutzbar machen.

Nähere Informationen zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/

Die Projekt-Landkarte des BMFSFJ liefert einen aktuellen Überblick, an welchen Standorten die Bundesprogramme Sprach-Kitas und Kita-Einstieg wirken: https://www.bmfsfj.de/projekt-landkarte

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Deutschland braucht Teststrategie für Kitas und Schulen

Am gestrigen Donnerstag hat die Bundeskanzlerin einen Onlinedialog mit Eltern und Alleinerziehenden durchgeführt. Dabei wurde auch die Idee eines Familiengipfels angesprochen. Hierzu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Einen Familiengipfel im Bundeskanzleramt durchzuführen, halte ich für eine gute Idee. Eine gute Idee allein deshalb, weil es Gelegenheit gibt, das, was Familien in den vergangenen Wochen und Monaten in unserem Land geleistet haben und immer noch leisten, angemessen zu würdigen.

Zum anderen muss es auch darum gehen, die Erwartungen von Familien an einen möglichen Perspektivenplan zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Öffnung von Kitas und Schulen. Unabhängig von diesem Gipfel gilt es, schnellstmöglich zu eruieren, welche Testmöglichkeiten es für Kindergärten und Schulen gibt. Es reicht nicht, dass die Bundesfamilienministerin umfassende Testungen in Stufenplänen lose in Aussicht stellt. Bund, Länder und Kommunen müssen entsprechende Konzepte vorbereiten und umsetzen. Dabei sollte, so lange keine Möglichkeiten zur Eigentestung zur Verfügung stehen, auch auf die Bundeswehr und Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Fragen, die den Familien Sorge bereiten und die auf einem Familiengipfel zur Diskussion gestellt werden können. So etwa die Frage danach, welche Möglichkeiten es für Jugendliche gibt, Bildungsdefizite aufzuholen und starke Schüler in ihren Stärken zu fördern. Hier gibt es bereits tolle digitale Angebote wie etwa die ‚Corona School‘ oder die ‚Digitale Drehtür‘, die wir viel stärker nutzen könnten.

Auch die Frage danach, wie wir Jugendliche stärker an der Gestaltung unseres Landes nach Überwindung der Corona-Pandemie beteiligen können, kann auf einem Familiengipfel gestellt werden. Hackathons sind ein gutes Beispiel für ein Veranstaltungsformat, mit dem das gelingen kann.

Letztlich aber brauchen wir vor allem eine Strategie, um die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen. Vernachlässigung, Einsamkeit und häusliche Gewalt sind zentrale Herausforderungen, vor denen viele Familien, aber auch Alleinstehende und Senioren in dieser Krise stehen. Denn am Ende müssen wir auch die Menschen im Blick haben, die gar keine Familie mehr haben. Auch das muss ein Familiengipfel leisten können!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.02.2021

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterentwickelt

Heute debattiert der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Das größte Reformprojekt im Kinder- und Jugendbereich kommt in die parlamentarische Beratung: Der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Das Gesetz bringt Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen und ihre Eltern, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert auf Verbesserungen beim Schutz von Kindern in Einrichtungen und in Pflegefamilien sowie bei Auslandsmaßnahmen. Entscheidend ist in Fällen von Kindeswohlgefährdungen auch die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz. Positiv bewerten wir die Sicherstellung von Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen und im Bereich der Pflegekinderhilfe sowie die Verpflichtung zur Etablierung externer Beschwerdemöglichkeiten. Genauer ansehen werden wir uns die von vielen Verbänden und Ländern kritisierte Umstrukturierung im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Unser Ziel ist es, einen guten Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen noch besser zu machen.“

Marcus Weinberg: „Jede Veränderung in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft unmittelbar die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Deshalb bedarf dieses Gesetz unserer besonderen parlamentarischen Aufmerksamkeit. Zentrales Leitbild der Reform muss es sein, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten. Sie müssen stets als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden. Das wollen wir mit mehr Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in allen Prozessen sowie mehr Beratungsmöglichkeiten durch unabhängige Ombudsstellen in den Ländern erreichen. Darüber hinaus soll es mehr unbürokratische Hilfen in Notsituationen geben und einen Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung, Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind bei Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung der Erziehungshilfe. Zusätzlich soll die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe als Leitgedanke verankert werden.

Als CDU/CSU stehen wir für bestmöglich geschützte Kinder und Eltern, die in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Mit dem Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren eine gute Diskussionsgrundlage. Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Situation von obdachlosen jungen Menschen legen.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir weitere Verbesserungen gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.01.2021

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über eine Untersuchung zum Kinder- und Jugendschutz, die das Institut für Kinder- und Jugendhilfe 2019 im Auftrag des Bundesfamilienministerium im Hinblick auf die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts angefertigt hat. In einer Kleinen Anfrage (19/26356) will sie unter anderem wissen, ob die Ergebnisse der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen öffentlicht zugänglich sind oder veröffentlicht werden sollen. Zudem möchte sie erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen gezogen hat und welche davon in den Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeflossen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 169 vom 09.02.2021

Expertinnen sehen die mögliche Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sehr kritisch. Solche Eingriffe seien für Spenderinnen und Empfängerinnen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem stelle sich die Frage der wirtschaftlichen Ausbeutung der Spenderinnen, heißt es in Stellungnahmen der Fachfrauen zu einem Gesetzentwurf (19/17633) der FDP-Fraktion, der am Mittwoch Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages war. Die Expertinnen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden sind derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten.

Nach Ansicht des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin (FFGZ) ist die Eizellspende nicht so problemfrei, wie sie erscheine, denn anders als bei der Samenspende erfordere sie einen invasiven Eingriff. Dies könne Nebenwirkungen und Komplikationen mit sich bringen. Für die Spenderin sei unter anderem die Hormonbehandlung problematisch, bei der Empfängerin könnten Schwangerschaftserkrankungen mit schwer wirkenden Komplikationen auftreten. Zudem könnten sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären. Womöglich fühlten sich sogar Verwandte und Bekannte zur Spende verpflichtet. Hier stelle sich die Frage, inwiefern der Körper der Frau wirtschaftlich vermarktet werde.

Auf die Kommerzialisierung der Eizellspende ging auch das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften (Bioskop) ein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ohne finanzielle Anreize die Spendenbereitschaft der Frauen gering ausfalle. Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse würden sich auch in Deutschland nicht vermeiden lassen.

Die Soziologin Susanne Schultz von der Universität Frankfurt am Main kritisierte, die FDP wolle einen fremdnützigen, invasiven, gesundheitsbelastenden und risikobehafteten medizinischen Eingriff legalisieren. Der Begriff Spende sei irreführend, denn es gehe nicht um eine selbstlose Gabe, sondern um einen Vorgang, der in einen global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet sei.

Die Ethikerin Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen kam hingegen zu dem Schluss, dass Eizellspenden ethisch vertretbar seien. Viele Argumente gegen die Zulässigkeit beruhten auf einem veralteten Kenntnisstand.

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert erneut konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Das mittlerweile 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse angesichts neuer Erkenntnisse der Medizin und der gewonnenen Erfahrungen sowie zwischenzeitlicher gesellschaftlicher Wandlungen überprüft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 27.01.2021

Die Bertelsmann Stiftung hat zum dritten Mal bundesweit Eltern befragt, deren Kind eine KiTa besucht. Die bereits vor der Corona-Pandemie durchgeführte Befragung belegt, dass KiTas aus Sicht der Eltern schon lange ein zentraler Bildungs- und Betreuungsort für ihre Kinder sind.

Der jetzt veröffentlichte ElternZOOM 2021 zeigt differenziert, aus welchen Gründen Eltern ihr Kind in einer KiTa betreuen lassen. Damit die Bedarfe von Eltern in KiTas berücksichtigt werden können, müssen sie informiert und beteiligt werden. ElternZOOM fragte deshalb die Mütter und Väter, ob sie wissen, wie sie in ihrer KiTa mitreden und mitwirken können. Insgesamt 8.847 Eltern von KiTa-Kindern wurden hierzu im Jahr 2019 befragt. In Zusammenarbeit mit infratest dimap führte die Bertelsmann Stiftung die bundesweite Elternbefragung „ElternZOOM“ durch.

Ergänzend hierzu wurden Eltern von KiTa-Kindern in Gruppendiskussionen nach ihren Erwartungen und Vorstellungen von einer „guten“ KiTa gefragt. Ziel war es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Qualitätsvorstellungen der sehr divers zusammengesetzten Elternschaft herauszuarbeiten. So können die Perspektiven von Eltern besser verstanden und die Zusammenarbeit mit ihnen bedürfnisorientierter gestaltet werden. Diese qualitative Studie „KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern“ wurde von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann und Dr. Adeline Hurmaci vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) 2018 und 2019 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt.

Beide Studien machen deutlich, dass dem KiTa-System oftmals noch die strukturellen Rahmenbedingungen fehlen, um den Erwartungen der Eltern gerecht zu werden. Es mangelt an Plätzen, Fachkräften und einer kindgerechten Qualität.

Beide Studien stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. 

ElternZOOM 2021

KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Studie „KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern“ als Printpublikation auf dem Postweg zugestellt. Falls Sie weitere Exemplare benötigen, können Sie diese gerne über den oben genannten Link bestellen. Die Publikation ElternZOOM 2021 ist nur als Download erhältlich.

Wir möchten mit diesen Studien die Perspektiven und Vorstellungen von Eltern für eine gute KiTa in die Debatten über die Weiterentwicklung der deutschen KiTa-Landschaft einbringen.

Weitere Informationen zum Projekt ElternZOOM erhalten Sie unter: www.elternzoom.de.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 08.02.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Arbeitsgemeinschaften der Familienorganisationen im Bund und in den Ländern rufen in einem gemeinsamen offenen Brief zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf. Sie fordern die Bundes- und Landesregierungen dringend auf, die zurzeit stattfindenden Verhandlungen über einen solchen Rechtsanspruch zeitnah erfolgreich abzuschließen und den Rechtsanspruch in dieser Legislaturperiode des Bundes zu verabschieden.

Die Familienorganisationen sehen die Einführung des Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch die stockenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stark gefährdet. Sollten die durch Partikularinteressen von Landesregierungen oder einem mangelnden Entgegenkommen der Bundesregierung bei der Finanzierung der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung scheitern, würde die Chance vertan werden, diesen notwendigen Baustein der Betreuung flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Die Verbände betonen, dass die Familien kein Verständnis dafür hätten, wenn sich Bundesregierung und die Landesregierungen nun nicht über die im Koalitionsvertrag beschlossene Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einigen könnten.

Zugleich weist der Brief auf die Bedeutung des Rechtsanspruchs für mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder aus Familien mit unterschiedlichen Bildungsressourcen und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin. Daher fordern die Verbände Bundes- und Landesregierungen zum sofortigen Handeln auf: „Bringen Sie ihre Verhandlungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit hoher Qualität für Kinder im Grundschulalter unverzüglich zu einem erfolgreichen Abschluss. Gestalten Sie dabei den Anspruch dauerhaft mit inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die eine hohe Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-Qualität gewährleisten.“

Hintergrund:

Die Zusammenschlüsse der Familienorganisationen auf Bundes- und Landesebene

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist der bundesweite Zusammenschluss von: Deutscher Familienverband (DFV), evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), Familienbund der Katholiken (FDK), Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf).

Analog zur Bundesebene gibt es in den meisten Bundesländern Zusammenschlüsse der jeweiligen Landesverbände der Familienorganisationen, die von der Bundes-AGF strukturell unabhängig sind. Somit unterscheiden sich häufig auch die jeweiligen Zusammensetzungen und die Namen der Zusammenschlüsse.

Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die Zusammenschlüsse der Familienorganisationen auf Bundes- und Landesebene formulieren die gemeinsamen Anliegen ihrer jeweiligen Mitgliedsverbände und sind mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leisten politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördern auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2021

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ist neues Mitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Damit wird das Bündnis von 16 Verbänden und Organisationen sowie 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen getragen. Der Zuspruch zur Kindergrundsicherung wächst. Gleichzeitig erhöht sich der Druck für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung, denn die Kinderarmut ist anhaltend hoch und ihre Auswirkungen durch die Pandemie verstärkt sichtbar.

„Ich freue mich, dass mit dem VdK eine weitere starke Organisation dem Bündnis KINDERGRUNSICHERUNG beitritt und begrüße die Kolleg*innen im wachsenden Kreis derer, die sich für eine umfassende Verbesserung des Leistungssystems für Kinder einsetzen“, sagt Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Unterstützung für die Kindergrundsicherung ist in Zivilgesellschaft und Politik so hoch wie nie zuvor! Das ist für uns Verpflichtung im Wahljahr: Wir sind gut aufgestellt und werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Kindergrundsicherung im nächsten Koalitionsvertrag verankert wird“, so Schubert weiter.

In der aktuellen Krisensituation zeigen sich die Auswirkungen eines Aufwachsens in Kinderarmut deutlich. Seit Jahren ist die Kinderarmut zu hoch, rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche gelten als armutsgefährdet – das ist jedes 5. Kind. In Folge der Pandemie wird/könnte die Kinderarmut weiter ansteigen.

„Der Handlungsdruck zur Bekämpfung der Kinderarmut ist immens. Das erleben wir aktuell zum Beispiel im Bildungsbereich. Der Wegfall des vorher kostenfreien Mittagessens in Kita oder Schule und die Mehrausgaben für Geräte und Materialien im Homeschooling stellen viele Eltern vor fast unlösbare Herausforderungen“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses, fest. „Das Nachjustieren an Einzelmaßnahmen wirkt nicht nachhaltig gegen Kinderarmut. Deshalb brauchen wir einen echten Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, die in der Höhe ausreichend, direkt und unbürokratisch sowie frei von Stigmatisierung alle Kinder und Jugendliche erreicht“, fordert Hilgers.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum einfach und direkt sichert.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.02.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) widerspricht der Darstellung des Bundesfinanzministeriums, Familien würden 2021 von hohen Steuergeschenken profitieren. Auch im neuen Jahr sind Familien durch hohe und neue Steuern sowie durch Sozialabgaben belastet.

Das Bundesfinanzministerium verspricht eine der „größten Steuersenkungen unserer Geschichte“. DFV-Berechnungen widersprechen dieser Aussage. Es gehört fast schon zur Tradition, dass bei Steuerreformen Familien Gewinner sein sollen. Jedesmal stellt der DFV fest, dass sich die Position der Familien im Vergleich zu Personen ohne Unterhaltspflichten für Kinder nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert.

In der Fachinformation Familienförderung 2021: Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF) setzt sich der DFV mit den Aussagen des Bundesfinanzministeriums zur Steuerentlastung von Familien auseinander.

„Familien sind 2021 die Verlierer im deutschen Steuer- und Sozialabgabensystem. Auf der einen Seite wird der Solidaritätsbeitrag abgeschafft und das Kindergeld geringfügig erhöht, auf der anderen Seite dürfen sich Familien über eine 19 %-Mehrwertsteuer, höhere Krankenkassenbeiträge, Strompreise auf Rekordhöhe und eine neue CO2-Verbrauchssteuer freuen, die das Heizen und Auto fahren deutlich verteuert. Bestehende Nachteile im Sozialversicherungssystem bleiben für Familien auch 2021 erhalten“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „2021 gibt es keine Steuersenkungen für Familien. Wer das sagt, betreibt eine Steuer- und Abgabenschwindelei auf Kosten der Familien.“

Seit Jahren bemängelt der DFV: Ein Elternpaar mit 2 Kindern, das gemeinsam das Durchschnittsentgelt aller rentenversicherungspflichtig Beschäftigten erzielt, liegt trotz Zahlung des Kindergeldes am Rande oder gar unterhalb der Existenzminima der Familie. Und diese Situation ist bei kinderreichen Familien sogar schlimmer. „Wie absurd ist ein System, das zunächst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch staatliches Nehmen unter das Existenzminimum drückt, um dann über staatliches Geben das Existenzminimum zu gewährleisten?“, so Stresing.

Der DFV plädiert für eine echte Steuer- und Abgabenentlastung für Familien. Dazu gehört die Reform der gesetzlichen Sozialversicherung und ein transparentes Steuerrecht. „Familien brauchen keine Wahlkampfparolen, sondern klare und ehrliche Taten“, sagt Stresing.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.02.2021

Morgen befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“. Dadurch soll der Kinderschutz deutlich verbessert, Kindern in Not intensiver geholfen und ein Einstieg in Inklusion verankert werden. Die Diakonie begrüßt die Richtung des Gesetzes, sieht allerdings Verbesserungsbedarf.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings bleibt es hinter unseren Erwartungen zurück. 

Mehr Kooperation beim Kinderschutz, flächendeckende Ombudsstellen, bessere Beratung und mehr Beteiligung der Betroffenen – das unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien insbesondere in Notsituationen.

Die Reform soll für Kinder in Pflegefamilien mehr Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse bringen. Doch dabei muss die besondere Bedeutung der Beziehung von Kindern zu ihren leiblichen Eltern besser berücksichtigt werden.

Für Kinder mit einer Behinderung haben wir uns deutlich mehr erhofft. Es wird zwar eine große Reform angestrebt, aber erst in sieben Jahren sollen alle Kinder Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht erhalten. Schon jetzt soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass sich an den Leistungen, dem Kreis der Leistungsberechtigten und die Kostenbeteiligung nichts ändern dürfe. Das ist ein Widerspruch.

Eine Reform, die Probleme lösen soll, muss etwas ändern. Jetzt kommt die Stunde die Stunde des Parlaments. Die Abgeordneten haben die Chance, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nachzubessern. So kann es zu einer großen Reform werden, die einer Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung den Weg in die Zukunft weist.“

Hintergrund:

Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-und-jugendliche-in-schwierigen-lebenslagen-staerken/162816

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/kommentierung-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendli-chen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-stand-17122020

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.01.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum heutigen Safer Internet Day an Schulen, Kitas und Eltern, Kinder stärker als bisher für den Umgang mit Risiken und Fake News im Internet zu befähigen. Dafür sollte es aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen eine verbindliche Medienbildung in Kindertagesstätten, Schulen und in der Fachkräfteausbildung geben. Die damit einhergehende Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen kann diese auch in die Lage versetzen, Medien aktiv selbst zu gestalten und damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen.

Passend zum Safer Internet Day launcht das Deutsche Kinderhilfswerk heute die Internetseite www.schulsache.de. Damit bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Lehrkräften eine praxisnahe Möglichkeit, Kindern  Sicherheit und Orientierung im Umgang mit Medien zu vermitteln und sie dabei zu fördern, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich ihre eigenen Meinungen zu bilden. Schwerpunkt der Seite sind kinderrechtliche Themen, aufbereitet für die Vermittlung in Schule und Hort bis zur 6. Klasse. Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte finden auf der Webseite www.schulsache.de zudem die Methodenreihe „Methoden für die Schulpraxis“ sowie Materialien für digitales Lernen, die für das selbständige Arbeiten, zum Beispiel auch im Homeschooling, konzipiert wurden. www.schulsache.de wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Fake News, Desinformation und Propaganda im Internet sind auch für Kinder problematisch. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kinder möglichst frühzeitig Wissen darüber aneignen, welche Quellen im Netz vertrauens- und glaubwürdig sind, und wo die Unterschiede zwischen Informationen und Meinungen liegen. Insbesondere die Eltern sind hier in der Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten. Aber auch unser Bildungswesen trägt eine Mitverantwortung, um junge Menschen für Risiken und Falschnachrichten zu sensibilisieren und seriöse Informationsquellen aufzuzeigen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zugleich müssen aber auch die gesetzlichen Vorgaben für den Kinder- und Jugendmedienschutz nachgeschärft werden. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass bei der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novellierung des Jugendschutzgesetzes die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention eine zentrale Rolle spielen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Bund und Länder hier die Interessen der Kinder und Eltern in den Mittelpunkt stellen. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare, vor allem aber wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung. Dafür ist es auch wichtig, Anbieter von Medieninhalten, Mediendiensten und Endgeräten stärker in die Verantwortung für einen praktischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu nehmen“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mangelt es auch an einer Verzahnung und dauerhaften Finanzierung der zahlreichen medienpädagogischen Projekte in Deutschland. Diese lassen sich nur schwer ohne öffentliche Mittel durchführen, wenn man sie weder kostenpflichtig anbieten noch durch Werbung finanzieren will. Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk zum Safer Internet Day 2021 erneut die Gründung einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Stiftung Medienkompetenz vor, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.02.2021

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen.

Gerade während der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass Kinder kaum gehört und ihre Belange häufig hintenangestellt wurden. Das Bundeskabinett hat im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert wird. Dieser ist aus der Sicht von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk jedoch noch unzureichend. Hier braucht es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

„Die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wäre eine echte Chance, die Grundlagen für ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die Politik sollte diese Chance nutzen und sich auf eine kluge Formulierung verständigen. Denn ein Land, das die Rechte und die Interessen von Kindern stets besonders berücksichtigt und damit auch alle Familien stärkt, ist ein Land, in dem Kinder stark gemacht werden für die Herausforderungen der Gegenwart und für die Welt von morgen. Das ist nicht nur im Interesse unserer Kinder und ihrer Eltern, sondern auch im Interesse unserer ganzen Gesellschaft.“

„Die Corona-Krise zeigt uns, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.“

Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 03.02.2021

Die Legislaturperiode des 19. Bundestages geht zu Ende und die Regierung verspricht nach jahrelangen Debatten die Aufnahme der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings in einer abgeschwächten Form, die selbst hinter den Kompromiss der Bund-Länder Arbeitsgruppe zurückfällt. Das Wohl des Kindes soll nun „angemessen“ berücksichtigt werden, nicht umfassend und auch nicht vorrangig. Die Debatte geht weiter. 

„Es geht immer wieder um die Behauptung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG einschränken würden. Der politische Diskurs geht hier fehl. Es geht hier nicht um die Vorrang-Nachrang Problematik zwischen Staat und Eltern. Es geht vielmehr um das Kind als ausdrücklichen Grundrechtsträger “, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Durch den Verfassungsrang wären die Rechte von Kindern und Jugendlichen sichtbar und durchsetzbar, dies würde sich auch in den unteren Instanzen zeigen. Eltern und Staat wären gleichermaßen in der Verantwortung, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. 

„Der Staat würde angesichts steigender Kinderarmut und ungleicher Bildungschancen stärker in die Pflicht genommen, kindgerechte . Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Ganz besonders gilt dies dann auch für migrantische Kinder“, so Vangeltziki. Der Staat als Wächteramt wäre beispielsweise so in der Verantwortung, gezielt gegen Diskriminierung und Rassismus in Kindertagesstätten und sonstigen Bildungseinrichtungen vorzugehen. 

Zudem würden zahlreiche migrantische Kinder durch die Beibehaltung der Vorrangigkeit des Elternrechts im aktuellen Referentenentwurf weiterhin benachteiligt. 

Familienleistungen und sonstige Sozialleistungen hängen oft vom Aufenthaltsstatus oder von der Nationalität der Eltern ab. „Durch ein vorrangiges Kinderrecht im Grundgesetz hätten diese migrantischen Kinder einen starken Anspruch auf Gleichbehandlung, so wie es die UNKinderrechtskonvention nach Art. 3 auch vorsieht. Kinderrechte im Grundgesetz sollten stets umfassend und vorrangig sein, und zwar für alle Kinder“, fordert Chrysovalantou Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 25.01.2021

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begeht am 29. Januar 2021 sein 10-jähriges Bestehen. Gestartet als private Initiative einiger Familien im Jahr 2011 in Köln, ist er angewachsen auf einen Verband von 5300 Familien und damit 30.000 Eltern mit ihren Kindern. „Wir haben uns zusammengetan, weil wir gern und begeistert große Familien haben und diesen Lebensentwurf öffentlich überhaupt nicht mehr vertreten gesehen haben“, beschreibt Bundesvorsitzende und Gründungsmitglied Dr. Elisabeth Müller den Anfangsimpuls. „Wenn jedes dritte Kind in Deutschland mit mehr als zwei Geschwistern aufwächst und mehr als zehn Millionen Menschen in einer Mehrkindfamilie leben, dann sollten Lebensrealität und Bedarfe dieser Familien in die politische Gestaltung aktiv einfließen“, erklärt sie die Motivation des KRFD. Über die letzten Jahrzehnte hat der Anteil der Mehrkindfamilien in Deutschland stark abgenommen. „Wenn sich junge Familien ein drittes oder weiteres Kind wünschen, sich aber aus Sorge vor Existenznot oder uneinholbarer beruflicher Benachteiligung diesen Wunsch nicht erfüllen, ist das für unser Land ein Armutszeugnis. Unsere Sozialsysteme sind auf die Solidarität zwischen den Generationen angelegt und leben von der jeweils nächsten Generation“, so Müller.

Noch immer lebt der KRFD hauptsächlich aus dem Engagement der im Bundesverband und in den Landesverbänden engagierten Ehrenamtlichen. „Wir haben viel Expertise aus allen Berufsgruppen in den eigenen Reihen und sind immer wieder begeistert, mit wie viel Enthusiasmus und Beharrlichkeit sich Menschen für die Mehrkindfamilien einsetzen“, so Müller. „Über die Jahre haben wir interessierte und verlässliche Gesprächspartner in Politik, Wissenschaft und Medien gefunden, die das Thema Mehrkindfamilien aufgreifen und seine Relevanz erkennen“.

Die Eröffnung einer ordentlichen Bundesgeschäftsstelle in Mönchengladbach im Oktober 2019 und die vielen von öffentlicher Hand geförderten Projekte bestätigen den KRFD als Vertreter der 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und damit als wichtige Stimme im Chor der deutschen Familienverbände. „Mehrkindfamilien sind keine Exoten, sondern gehören in die Mitte der Gesellschaft. Deswegen müssen sie in der politischen Gestaltung mit bedacht werden und sollten in der öffentlichen Wahrnehmung vorkommen“, erklärt sie. „Wir freuen uns über diesen erfahrungsreichen Weg und bleiben beharrlich dran – für die Mehrkindfamilien in unserem Land.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 28.01.2021

 

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat vor fünf Jahren ihre Arbeit begonnen. Mehr als 1.000 Betroffene aus dem Tatkontext Familie haben sich bisher bei ihr gemeldet. Die Kommission fordert, dass diesem größten Bereich von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zukommt.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat vor fünf Jahren, am 26. Januar 2016, ihre Arbeit aufgenommen. Bisher haben sich rund 2.500 Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei ihr gemeldet, um über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft zu berichten. Mehr als 1.000 Personen haben der Kommission seitdem in einer vertraulichen Anhörung oder einem schriftlichen Bericht von sexualisierter Gewalt in der Familie berichtet.

Die Kommission ist weltweit die einzige, die sexuellen Kindesmissbrauch auch in der Familie untersucht. Gerade in diesem Bereich, in dem Kinder und Jugendliche besonderen Schutz, Fürsorge und Liebe erleben sollten, sind sie am häufigsten sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Darum wählte die Kommission 2016 die Familie als ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Bei Betroffenen aus dem familiären Bereich besteht ein großes Bedürfnis, der Kommission mitzuteilen, was ihnen in Kindheit und Jugend widerfahren ist. Damit verbinden viele auch das gesellschaftliche Anliegen, dass die Familie als Tatort sexualisierter Gewalt untersucht wird und Familien selbst aufarbeiten. Meist bleiben betroffene Menschen allein mit den familiären Gewalterfahrungen und den Folgen, weil sich niemand verantwortlich fühlt. Allzu oft wird der Privatraum Familie höher gewertet als der Schutz betroffener Kinder.“

Betroffene aus allen sozialen Schichten schildern in den Anhörungen und schriftlichen Berichten familiäre Umstände, durch die es Tätern und Täterinnen möglich war, Kindern oft über einen langen Zeitraum sexuelle Gewalt anzutun. Sie berichten von Vätern, Großvätern, neuen Partnern, aber auch von Müttern oder Geschwistern, von denen die Gewalt ausging. Viele Betroffene nennen weitere Gewaltformen wie Missachtung, Vernachlässigung, Demütigung und Desinteresse. Seit den ersten Auswertungen der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten beschäftigt sich die Kommission mit der Rolle der Mütter als Mitwissende, aber auch als Täterinnen.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes konzentriert sich die Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Sabine Andresen mit ihrem wissenschaftlichen Team auf die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie. „Das Ergebnis wird eine Fallstudie sein, die im Sommer dieses Jahres veröffentlicht wird. Sie dokumentiert die Formen und Umstände der sexualisierten Gewalt in Familien. Ein zentrales Zwischenergebnis ist, dass gelungene Hilfe für Betroffene davon abhängt, ob sexualisierte Gewalt – und andere Gewaltformen – in Familien benannt werden kann, verstanden und geglaubt wird“, so Andresen.

Die Kommission arbeitet kontinuierlich an diesem Tatkontext. Für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie sind darüber hinaus weitere Forschungen und Anstrengungen der Gesellschaft nötig. Insbesondere die Rolle von Jugendämtern und Familiengerichten muss aufgearbeitet werden. Hierzu wird die Kommission in diesem Jahr eine Fallstudie in Auftrag geben. Am Tatkontext Familie zeigt sich darüber hinaus besonders deutlich die dringende Notwendigkeit, Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene und Familienangehörige flächendeckend auszubauen. Diese Unterstützungsangebote sind eine wichtige Grundlage für die Aufarbeitung in Familien.

Nachdrücklich unterstützt die Kommission die Forderungen des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der im Dezember 2020 ein Impulspapier zur Familie als Tatort veröffentlicht hat. Darin wies der Betroffenenrat daraufhin, dass für viele Kinder und Jugendliche ihre Familie weder ein sicherer noch ein heiler Ort ist und alle Teile der Gesellschaft dafür verantwortlich sind, gerade auch bei diesem besonders privaten Bereich genau hinzuschauen, zu unterstützen und wenn möglich einzugreifen.

Um die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie weiter voranzubringen, ruft die Kommission weiterhin Betroffene sowie Angehörige oder Freunde von Betroffenen oder der Familie auf, ihr über die erlebte Gewalt zu berichten oder was sie darüber wissen und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Mit ihrem Wissen können sie dazu beitragen, auch anderen zu helfen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 26.01.2021

 

„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung generell, in der aktuellen Pandemie-Verordnung, einen Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten, da wo möglich, vorzusehen.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

„Arbeiten frei von Zeit und Raum“, fordere der Verband nun bereits seit mehr als 10 Jahren. „Ein Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten und/oder Home Office muss zügig im Bundestag verabschiedet werden. Losgelöst der Pandemie müssen wir wegkommen von der Präsenzkultur“ so Spachtholz. „Effizienz statt Präsenz“ müsse die Devise der Zukunft sein. „Homeoffice und Mobiles Arbeiten können ein ergänzendes punktuelles Vereinbarkeits- und Aufstiegserfolgsmodell sein. Wichtig ist aber, dass klare ergänzende Vorgaben für beide Modelle gemacht werden“.

Es sei deshalb auch in der aktuellen Debatte während der Pandemie wichtig, die Begrifflichkeiten deutlich zu trennen. „Plötzlich ist „Homeoffice“ in aller Munde – von Beschäftigten bis politischen Entscheidungsträger*innen und –akteur*innen. Wir wollen aber die Betriebsstätte zu herausfordernden Zeiten wie dieser Pandemie nicht „vorschreiben““ so Spachtholz. Zum Homeoffice gehörten ein hohes Maß an arbeitsschutzbegleitenden Maßnahmen. „Was viele aber derzeit machen ist Mobiles Arbeiten zu Hause: Mit eigenen manchmal nicht optimal eingestellten Laptops. Mit nicht ergonomischen Schreibtischstühlen. Mit Kindern und Jugendlichen im Raum, für die es derzeit weder Betreuung noch Präsenzunterricht gibt.“

„Wir gehen davon aus, dass geltende Arbeitsschutzregeln vielen Arbeitnehmer*innen leider nicht bekannt sind. Wir fordern deshalb, dass es auch für das Mobile Arbeiten klar definierte Regelungen gibt, die den Arbeitnehmer*innen mitgeteilt werden müssen. Sie betreffen nicht nur die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes, sondern auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen. Zum Beispiel bei der Nutzung privater Hard- und Software, wenn in der Kürze der Zeit die arbeitstechnische Infrastruktur von der/dem Arbeitgeber*in nicht vollumfänglich eingerichtet werden kann. Ebenso stehen Datenschutz und Betriebsgeheimnisse plötzlich in einem anderen Fokus, wenn sich Zuhause mehrere Familienmitglieder mit der arbeitenden Person in einem Raum oder Wohnung befinden.

„Klare gesetzliche Regelungen mit verpflichtender Einhaltung bedarf es auch zum Thema Ruhezeiten und ständige Erreichbarkeit.“ so Cornelia Spachtholz. „Aber darüber hinaus gilt für das Arbeiten von zu Hause, dass nicht nur die skizzierten Rahmenbedingungen transparent definiert und rechtlich vorhanden sind, sondern auch klar sein muss, dass sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter*innen von ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten in der Lage sein müssen (selbst-)ständig zu arbeiten. Bei all den Herausforderungen der Pandemie und der beschleunigten Digitalisierung dürfen wir die Menschen und insbesondere die berufstätigen Eltern mit ihren Kindern nicht aus dem Blick verlieren. Daher ist uns sehr wichtig, wiederholt klarzustellen, dass Mobiles Arbeiten zu Hause bzw. Homeoffice keine Kinderbetreuungsform ist, sondern nur ein punktuelles zusätzliches Vereinbarkeitsinstrument“ resümiert Spachtholz. Eltern stünden in dem Balanceakt, ihre Arbeitsleistung und die Betreuung als auch Beschulung ihrer Kinder unter einen Hut zu bekommen. „Nach gesundem Menschenverstand ein Ding der Unmöglichkeit. Viele Eltern machen es irgendwie möglich; wir fürchten sehr zu Lasten ihrer Gesundheit. Familien sind am Limit!“ so die Vorstandsvorsitzende des VBM, Cornelia Spachtholz. „Der Kinderbonus und auch die zusätzlichen Kinderkrankentage sind aktuell eine gutgemeinte Unterstützung, die als Eintagsfliegen willkommen sind. Mittel- und langfristig sind sie keine tragfähige Lösung der Vereinbarkeits- und Belastungsproblematik für Eltern und Kinder . Besonders Müttern würden sie in ihren Karrierechancen stark beeinträchtigen.“ fürchtet Spachtholz. „Denn in Deutschland übernehmen den weitaus größten Teil der Care-Arbeit immer noch die Frauen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 26.01.2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der aktuellen parlamentarischen Debatten um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) sprechen sich 23 Organisationen gemeinsam dafür aus, die Familienbildung als niedrigschwellige und wirksame Unterstützung für Familien zu stärken. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) zeichnet diesen Brief mit.

Der offene Brief wurde versendet an

  • die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • die zuständigen Minister*innen der Bundesländer,
  • die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag sowie
  • die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt: „Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Familien in den vergangenen Monaten eine enorme Kraftanstrengung abverlangt. Gerade in dieser Situation brauchen sie eine verlässliche und niedrigschwellige Begleitung durch die Familienbildung vor Ort. Eine zentrale Aufgabe dieser Angebote ist es, Eltern in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken, um Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Gute Familienbildung braucht dabei passende Rahmenbedingungen. Die Aussichten angesichts knapper werdender kommunaler Kassen sehen allerdings schlecht aus und Leistungen nach § 16 SGB VIII, zu denen die Angebote gehören, stehen oft an der Spitze der Kürzungslisten. Wir fordern daher dringend den Bund und die Länder auf, die aktuelle Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu nutzen und die Familienbildung zukunftsfest zu machen!“

Der Wortlaut des offenen Briefes:

Die Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Sie bietet über alle Familienphasen hinweg Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, Bildung, Gesundheit und in Alltagsfragen und stärkt die Bindungs- und Beziehungsstabilität in Familien.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen es daher sehr, dass der Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienbildung in § 16 SGB VIII-E exemplarisch aufzeigt, Grundlagen für Kooperation und Vernetzung im Sozialraum schafft und mit der neu vorgeschlagenen Formulierung endlich Abstand nimmt von einem defizitären Blick auf Eltern und Familie.

Um ihrem wichtigen Auftrag aber gerecht werden zu können, braucht Familienbildung strukturelle Voraussetzungen, um dauerhaft, verlässlich und wirkungsvoll den Familien in ihrem Sozialraum zur Verfügung zu stehen.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Verbindlichkeit der Bereitstellung von Angeboten der Familienbildung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu erhöhen!

Dazu muss/müssen

  • in § 16 SGB VIII klargestellt werden, dass es sich bei der Formulierung („sollen…angeboten werden“) nicht um eine freiwillige Leistung der Kommune, sondern um eine Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur handelt,
  • die Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien im Hinblick auf die Leistungen in § 16 SGB VIII aufgenommen werden sowie
  • die §§ 74 Absatz 6 und 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII explizit um die Leistungen der Familienförderung und ihre Einrichtungen erweitert und somit der Förderung der Jugendarbeit gleichgestellt werden.

Der jetzt formulierte Zusatz in § 16 SGB VIII-E zur Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen unterstreicht die Bedeutung des § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII-E, welcher klar die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung von Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit betont. Daraus folgt, dass auch für die Familienbildung die entsprechenden Mittel und Personalressourcen vorgehalten und finanziert werden müssen, um Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen.

Die soziale Krise als Folge der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind.

Dieser offene Brief wird mitgezeichnet von 23 Organisationen:

AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V.

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) e.V.

Deutsche Liga für das Kind e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e.V.

familienbildung deutschland – Kath. BAG für Einrichtungen der Familienbildung

Familienbund der Katholiken e.V.

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Naturfreunde Thüringen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

PEKIP e.V.

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

SHIA Bundesverband e.V.

Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Brief mit allen Logos finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.02.2021

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

Die gemeinsame Erklärung „Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien“ vom 02.02.2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung VZukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Februar 2021

Veranstalter: djb in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Der Wandel der Familie von der klassischen Kernfamilie Vater-Mutter-Kind hin zu vielfältigen Familienformen – ausgelöst durch veränderte Lebenswirklichkeiten –, ist nicht mehr aufzuhalten. 

Familie i. S. des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ist die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern. Familie ist da, wo Kinder sind; gleichgültig, ob es sich um leibliche Kinder, um Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder oder um nichteheliche Kinder handelt, ob sie aus einer oder mehreren Ehen hervorgegangen sind. Sie liegt auch vor bei unverheirateten Paaren. Das aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert stammende BGB, das gerade im Erbrecht kaum Reformen durchlaufen hat, hält hierfür keine adäquaten erbrechtlichen Lösungen bereit. Hatte im vergangenen Jahrhundert die Absicherung und Ausbildung der Kinder Priorität, stellt sich aktuell eher die Frage, ob der überlebende Ehegatte, in der Regel noch immer die Ehefrau, im Erbfall ausreichend geschützt ist oder es einer neuen Blickrichtung bedarf? 

Mit unseren europäischen Nachbarn wollen wir über den „Tellerrand“ schauen und Reformbedarfe ausloten, vorrangig im Hinblick auf die (rechtliche) Absicherung der überlebenden Ehepartnerin. 

Programm und weitere Informationen: Das vollständige Programm finden Sie hier
Die Veranstaltung bietet 5 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO). 

Tagungsbeitrag 75 €, für ReferendarInnen ermäßigt 35 €. Studierende und DoktorandInnen können kostenfrei teilnehmen.

Anmeldung unter: www.djb.de/termine/anmeldungen/2021/symposium-erbrecht

Die Einwahldaten werden nach der Anmeldung und Entrichtung des Tagungsbeitrags zur Verfügung gestellt. 

Termin: 04. März 2021

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Dieses Jahr hat uns allen viel abverlangt – vor allem den Frauen*. Denn sie sind es, die weltweit unsere Gesellschaften doppelt stützen: in lebensnotwendigen und oft schlecht bezahlten, systemrelevanten Berufen und – oft gleichzeitig – indem sie die unbezahlte Sorgearbeit zu Hause und im persönlichen Umfeld übernehmen. Die Corona-Krise zeigt in aller Deutlichkeit: Frauen* sind nicht nur systemrelevant – sie SIND das System.

Applaus gab es viel, doch echte Anerkennung erfordert konkretes politisches Handeln! Wie relevant sie für das System sind, zeigt sich für Frauen* auch in Lohn und Zeit. Darauf wollen wir zum Frauentag aufmerksam machen. Mit Ihnen und unseren Gästen, u.a. der SPD Politikerin Serpil Midyatli und der Bloggerin Laura Melina Berling (@littlefeministblog) möchten wir am 4. März 2021 um 17:00 Uhr in einer digitalen Veranstaltung Ansätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft diskutieren.

Anmeldung für die Teilnahme über Zoom: https://www.fes.de/lnk/40m

(Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2021, Einwahldaten werden Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung am 01. März zugeschickt)

Das war noch nicht alles! Beteiligen Sie sich auch an unseren Aktionen rund um den Frauentag!

Verschicken oder schenken Sie die „Danke“-Postkarte an eine Frau*, der* Sie für ihren* Beitrag in dieser schwierigen Zeit danken möchten. Auf der „Bitte“-Postkarte bzw. über unsere hier verlinkte Umfrage können Sie eine politische Vision/Forderung für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Fürsorgearbeit formulieren und an uns schicken. Diese Forderungen werden während der Veranstaltung am 4. März an die Politik übergeben.

Beteiligen Sie sich unbedingt auch an unserer Heldinnen*-Nominierung und nominieren Sie eine Frau* in Ihrem Leben, die neben einem „Danke“ für ihre tägliche Leistung auch die Möglichkeit bekommen soll, am 4. März 2021 bei unserer Veranstaltung mit unseren Gästen auf dem Podium zu diskutieren.

Alle Informationen rund um den Frauentag bei der FES finden Sie hier: https://www.fes.de/internationaler-frauentag-2021
Wir würden uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung und Ihre Beteiligung an den Aktionen rund um den Internationalen Frauentag freuen!

Termin: 03. März 2021

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Von guten Betreuungsangeboten profitieren Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Die Zahl der Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren wird seit einiger Zeit ausgebaut. Unterschiede gibt es zwischen Ost- und Westdeutschland. Wo bestehen nach wie vor Defizite und welche politischen Ansätze gibt es zur Verbesserung? Welche Bedeutung hat die Betreuungsqualität für die Teilhabe von sozial benachteiligten Kinder? Und wie sieht eine gerechte Finanzierung der Kinderbetreuung aus?

Mit:

Moderation: Ole Meinefeld (Heinrich-Böll-Stiftung)

Hier geht`s zum entsprechenden Artikel im Infrastruktur-Atlas

Mehr Infos zur Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden sich hier: https://calendar.boell.de/de/event/2-kitas-infrastrukturen-fuer-die-juengsten.

AKTUELLES

Die Arbeiterwohlfahrt veröffentlicht heute im Rahmen einer Onlinekonferenz ein Handbuch mit einem Leitfaden und Maßnahmen zur Öffnung der Altenhilfe für queere Senior*innen. Die Biografien von älteren Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (kurz LSBTIQ*) sind oftmals von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen geprägt. Sind LSBTIQ* im hohen Lebensalter auf Angebote der institutionellen Altenhilfe angewiesen, befürchten viele erneute Ablehnung, Ausgrenzung oder die Notwendigkeit, die eigene Körperlichkeit wiederum erklären zu müssen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das Modellprojekt setzt ausgehend von den Sorgen und Ängsten der Zielgruppe auf Wissensvermittlung und Coaching und stärkt damit die Einrichtungen für eine bedürfnisgerechte Pflege. Die Entwicklung dieses innovativen Praxishandbuchs erfolgte von Beginn an in enger Abstimmung mit Leitungskräften und Mitarbeitenden aus stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen der AWO, unter Mitwirkung der Wissenschaft, aber auch mit den bundesweiten Selbstvertretungsverbänden der queeren Communities.

Das Handbuch entstand im Rahmen des Modellprojekts „Queer im Alter – Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen der AWO für die Zielgruppe LSBTIQ*“. Es wurde zwischen Januar 2019 und Februar 2021 vom Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. konzipiert und gemeinsam mit sechs Modellstandorten der AWO in unterschiedlichen Bundesländern umgesetzt – gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Alle weiterführenden Informationen und Download: Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfe-Einrichtungen für LSBTIQ* veröffentlicht | AWO

Die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat ihr Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ an die Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey übergeben.

„Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“ lautete der Berichtsauftrag der Bundesregierung. Die Sachverständigenkommission hat daraufhin in ihrem Gutachten für die Digitalisierung relevante Bereiche ausdifferenziert  die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft  und diese bearbeitet.

Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster“, so die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok bei der Übergabe des Gutachtens: „In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab.“

Die Sachverständigenkommission spricht sich für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, den Einsatz automatisierter Prozesse in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. „In unserem Gutachten formulieren wir 101 Handlungsempfehlungen, um die Verwirklichungschancen im Zuge der Digitalisierung für alle zu stärken – unabhängig vom Geschlecht“, so Yollu-Tok. „Dafür müssen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung gestaltet werdenDas hat auch Konsequenzen für die Gleichstellungspolitik, denn wo neue Barrieren und Herausforderungen entstehen, müssen Ziele, Regelungen, Strukturen, und Instrumente angepasst werden.“

Mit der Übergabe ist das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht auf unserer Webseite unter Veröffentlichungen abrufbar.

Das BMFSFJ wird nun die Ressortabstimmung zur Stellungnahme der Bundesregierung einleiten und dann das Gutachten einschließlich der Stellungnahme voraussichtlich im Mai dem Kabinett vorlegen. (Auf unserer Homepage finden sie mehr Informationen zu den Hintergründen der Gleichstellungsberichte).

Hintergrund: Schwerpunkte des Gutachtens

  • In der Digitalbranche– bzwInformations- und Kommunikationsbranche, in der die für die Digitalisierung zentralen digitalen Technologien entwickelt und gestaltet werden, geht es etwa um Methoden der Gestaltung von Technik, um die Arbeits- und Organisationskultur sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für Gründungen in dieser Branche.  Die Sachverständigenkommission spricht sich hier zum einen für eine gleichstellungsorientierte Veränderung der Technikgestaltung und der in der Digitalbranche herrschenden Arbeits- und Organisationskultur aus. Zum anderen empfiehlt sie, technologische Innovationen als gestaltbare und gestaltungsbedürftige soziotechnische Innovationen zu verstehen. Damit würden auch weibliche Gründungsaktivitäten sichtbarer und das stereotype Bild des männlichen Unternehmers weniger präsent werden.
  • Die Digitale Wirtschaft meint jene wirtschaftlichen Aktivitäten, in denen die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zentrum steht – beispielsweise die Plattformökonomie. Im Fokus sind hier die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der Vermittlung von Arbeit über Plattformen.  Diese neue – meist atypische – Form der Arbeit verspricht etwa im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit Chancen, birgt aber auch gleichstellungsrelevante Risiken. Solange insbesondere der rechtliche Status der Plattformarbeitenden nicht geklärt ist – so eine der Kernbotschaften des Gutachtens – kann Plattformarbeit insbesondere für Frauen zu einer Sackgasse im Lebensverlauf führen. Und solange die über Plattformarbeit erworbene Erfahrung und Kompetenz nicht sichtbar ist, schafft diese Form der Arbeit keine Übergangserleichterungen im Lebensverlauf.
  • Im Bereich der Digitalisierten Wirtschaft, in der IKT-Technologien zur Unterstützung bestehender Geschäfts- und Arbeitsprozesse genutzt werden, beschreibt das Gutachten die daraus resultierenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt einschließlich der dafür notwendigen Qualifikationen. Hier werden sich die bestehenden geschlechtsbezogenen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich der Weiterbildung nicht „automatisch“ im Zuge der Digitalisierung auflösen. Mit entsprechenden Rahmenbedingungen hat die Digitalisierung aber durchaus das Potenzial, Gleichstellungszielen näherzukommen. Daher muss Mobile Arbeit beispielsweise gesetzlich verankert und u.a. durch Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Datenschutz und zum Schutz vor Diskriminierung flankiert werden. Auch der Einsatz algorithmischer Systeme in Personalauswahlprozessen muss aufgrund der Risiken, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen, kritisch begleitet und eng begrenzt werden.
  • Nicht zuletzt durchdringen digitale Technologien das ganze gesellschaftliche Leben (Digitalisierung der Gesellschaft). Dies erleichtert, verschiedene Lebensbereiche miteinander zu verbinden und zu gestalten, führt aber auch zu gleichstellungsrelevanten Risiken. Die Sachverständigenkommission zeigt hier auf, wie bestehende Probleme im Kontext der Digitalisierung eine neue Qualität erlangen können, auf die reagiert werden muss. Beispiele sind Stereotype in Sozialen Medien sowie geschlechtsbezogene digitale Gewalt. Auch aufgrund der zunehmenden Nutzung von Daten durch den Staat oder private Unternehmen, besteht die Gefahr, dass Verwirklichungschancen beschnitten werden. Hier ist der Staat gefordert, ausreichenden Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Die im Gutachten thematisierten Problemlagen und Handlungsempfehlungen zur Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft werfen zudem die Frage nach gleichstellungspolitischen Strukturen und Instrumenten auf, die eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung befördern oder gewährleisten können. Die Sachverständigenkommission knüpft dabei an bestehende gleichstellungspolitische Instrumente und Strukturen an und konkretisiert diese für eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung.

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ZFF-Info 14/2020

Mit diesem Newsletter verabschieden wir uns in diesem Jahr in die Weihnachtsferien. Wir wünschen Ihnen eine geruhsame Vorweihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gesundes und sorgenfreies Jahr 2021.

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Daten.Fakten.Trends

Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden: „Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern – das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden. Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.“

„Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.

Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt. Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Repräsentative Eltern-Corona-Befragung

Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai 2020 unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert. Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Wir sehen: Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der adäquaten Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten. In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich die Notwendigkeit, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt.

Die Eltern-Corona-Befragung können Sie hier herunterladen: www.bmfsfj.de/familien-in-der-corona-zeit

Die aktuelle Ausgabe von „Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de/familienreport2020

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2020

Giffey: Corona prägt die Lebensläufe der jungen Generation

Internationale Jugendbegegnungen und grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten sind eine tragende Säule der europäischen Integration. Wegen der Corona-Pandemie ist der Jugendaustausch allerdings quasi über Nacht zum Erliegen gekommen – ein tiefer Einschnitt für viele junge Menschen in Europa, aber auch für die internationale Jugendarbeit insgesamt. Das Thema war deshalb heute ein Schwerpunkt einer Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das virtuelle Treffen wurde von Bundesjugendministerin Franziska Giffey geleitet.

Bundesministerin Giffey betonte: „Junge Menschen haben es besonders schwer in diesen Zeiten. Vieles von dem, was Jungsein und Erwachsenwerden ausmacht, ist im Moment verboten oder nur eingeschränkt möglich: ob Lernen, Treffen mit Gleichaltrigen oder eben auch das Reisen. Junge Menschen wollen die Welt erkunden, Sprachen lernen, Erfahrungen und Eindrücke im Ausland sammeln. Das ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Corona prägt auch in dieser Hinsicht die Lebensläufe der jungen Generation. Deshalb müssen wir jetzt in Europa gemeinsam dafür sorgen, dass sich junge Menschen auch in Zukunft begegnen können. Dafür müssen Kontakte zu internationalen Partnern aufrechterhalten und digitale Austauschangebote ausgeweitet werden. Zentrales Ziel ist aber für mich, dass der internationale Jugendaustausch mit persönlichen Begegnungen, sobald es die Lage erlaubt, sofort wieder anlaufen kann.“

In Deutschland unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in der schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Ein Viertel des Budgets ist speziell für gemeinnützige Träger des langfristigen, internationalen Jugend- und Schüleraustauschs vorgesehen.

Ein weiteres Thema der Videokonferenz war die Diskussion über die bisher erreichten Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der Jugendpolitik. Neben der Verabschiedung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, mit der die Angebote in der Jugendarbeit in Europa gestärkt und damit alle jungen Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden sollen, ging es dabei als Schwerpunkt auch um das Thema „Jugend und Demokratie“.

Anfang Oktober hatte das BMFSFJ gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring hierzu einen digitalen Europäischen Jugenddemokratiekongress durchgeführt. Zentrale Ergebnisse der Veranstaltung sind nun in die Schlussfolgerungen zur Förderung des demokratischen Bewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa eingeflossen, die auf Initiative Deutschlands im Rat der Europäischen Union verabschiedet wurden.

Franziska Giffey: „Wir haben uns vorgenommen, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den Perspektiven und Ideen junger Menschen auf europäischer Ebene mehr Gehör zu verschaffen. Das ist uns gelungen. In seinen Schlussfolgerungen spricht sich der Rat für eine Stärkung wirksamer Jugendbeteiligung auf allen Ebenen aus – und die Tatsache, dass er dies tut, ist zugleich selbst ein Beispiel für gelungene Jugendbeteiligung.“

Weitere Informationen des BMFSFJ zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie unter: www.bmfsfj.de/eu2020, Informationen zum Jugenddemokratiekongress sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/europaeischer-jugenddemokratiekongress-endet/160824

Die Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister ersetzt den ursprünglich geplanten EU-Jugendministerrat. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten sich die Teilnehmenden nicht persönlich in Brüssel treffen, so dass eine Videokonferenz stattfinden musste.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2020

Das Jahressteuergesetz bringt Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Unternehmen und Vereine. Es wird insbesondere eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ehrenamtlich Tätige werden durch eine Erhöhung der Übungsleiter-Pauschale und der Ehrenamtspauschale entlastet. Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass Steuerhinterzieher auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen.

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Das Gesetz bringt Entlastungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Bundestag wird das Gesetz in der kommenden Woche abschließend beraten.

In der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmern. Um auch diesen Erwerbstätigen einen Abzug ihrer beruflich veranlassten Mehrkosten zu ermöglichen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro ein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Jahressteuergesetzes sind die Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine: Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden auf 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

Die bisher bis Ende 2021 vorgesehene Befristung der Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4.008 Euro wird aufgehoben. Der höhere Entlastungsbetrags wird also dauerhaft gewährt.

Die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe wird ausgebaut und zielgenauer ausgestaltet.

Die Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen wird ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro erhöht.

Mit dem Jahressteuergesetz gehen wir konsequent gegen Steuerhinterzieher vor.  Die Verfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird auf 15 Jahre verlängert.  Vor allem aber schaffen wir die strafrechtliche Möglichkeit zu einer rückwirkenden Einziehung bereits verjährter Steueransprüche, etwa aus den kriminellen Cum-Ex-Geschäften. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher seine Beute behalten kann.

Leider enthält das Jahressteuergesetz keine Regelung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen. Die SPD-Fraktion hat sich mit Nachdruck für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes, ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung wurde von der Union abgelehnt. Die SPD wird sich weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 09.12.2020

Zur Umfrage der Bertelsmann Stiftung, wonach Frauen in Coronakrise weiter den Großteil der Arbeit im Haushalt schultern, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Sprecherin für Zeitpolitik:

Was schon vor der Corona-Pandemie ein großes Problem in Deutschland war, spitzt sich unter den aktuellen Bedingungen vielfach noch zu: Frauen tragen eine zu große Last bei der Aufteilung der familiären Sorgearbeit.

Schon vor der Krise haben Frauen jeden Tag durchschnittlich 90 Minuten mehr Zeit für Haushalt und Kinder aufgebracht. Unter Corona-Bedingungen bringt es die Mehrheit der Frauen jetzt an den Rand der Erschöpfung. Das dürfen wir nicht einfach hinnehmen.

Es braucht eine Care-Revolution. Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern fair aufzuteilen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Forschung zeigt, dass die Partnerschaftlichkeit gestärkt wird, wenn Väter mehr als die zwei Partnermonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Chance hat Giffey bei der Elterngeldreform leider verpasst. Mit der grünen KinderZeit Plus wollen wir dafür sorgen, dass beide Eltern mehr Zeit für die Familie haben und durch mehr Partnermonate die Familienarbeit gerechter aufteilen.

Familien brauchen neben mehr Zeit auch mehr Flexibilität. Die Einführung einer flexiblen Vollzeit, die es Eltern erlaubt, zwischen 30-40 Stunden pro Woche zu arbeiten, würde Frauen und Familien entlasten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.12.2020

Nach einem relativ sorgenfreien Sommer hat unter den Beschäftigten in Deutschland die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wieder zugenommen. Im November 2020 machte sich jeder dritte Beschäftigte (33 Prozent) Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Coronavirus zu infizieren – verglichen mit jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) in den Monaten Juni und Juli, als die Infektionszahlen deutlich niedriger waren. Damit hat sich die Sorge um Ansteckung auf erhöhtem Niveau stabilisiert: Trotz Lockdowns ist der Wert fast genauso hoch wie im Oktober (34 Prozent; siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ist das Ergebnis einer Befragung des Portals Lohnspiegel.de, an der sich seit April 2020 rund 26.500 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung unter Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb besonders exponiert sind. So gaben seit Beginn der Befragung insgesamt 55 Prozent der Beschäftigten im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege an, sich Sorgen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu machen. Es folgen Beschäftigte in der Altenpflege (48 Prozent), der Gesundheits- und Krankenpflege (46 Prozent), Human- und Zahnmediziner (47 Prozent) sowie die Verkaufsberufe (41 Prozent). Die Fertigungsberufe bieten ein uneinheitliches Bild: Während sich in der Lebensmittelherstellung – zu der auch die Fleischwirtschaft zählt – jeder dritte Befragte Sorgen macht (34 Prozent), sind dies in den Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen sowie den Metallbauberufen deutlich weniger (jeweils 24 Prozent).

Deutlich seltener Sorgen um ihre Gesundheit machen sich auch Beschäftigte in den klassischen Bürotätigkeiten, etwa in Büro und Sekretariat oder dem Rechnungswesen (ebenfalls jeweils 24 Prozent). Eine entscheidende Erklärung hierfür ist die Nutzung des Homeoffice, die seit Ausbruch der Pandemie stark gestiegen ist. Persönlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen sowie das Risiko auf dem Weg zur Arbeit entfallen hier komplett. Unter den Befragten, die teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten, macht sich deshalb nur eine kleine Minderheit (17 Prozent) berufsbedingt Sorgen um die eigene Gesundheit. Entsprechend hoch ist in dieser Gruppe auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber: 82 Prozent bescheinigen ihrem Arbeitgeber uneingeschränkt, bereits ausreichende Schutzmaßnahmen umgesetzt zu haben.

Beschäftigte stellen Arbeitgebern gutes Zeugnis aus – mit Einschränkungen

Die Verbreitung des Homeoffice oder die Ausstattung mit Schutzausrüstung in besonders gefährdeten Berufen tragen dazu bei, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller auf Lohnspiegel.de Befragten (54 Prozent) die Maßnahmen ihres Arbeitgebers für ausreichend halten; ein weiteres Drittel (33 Prozent) sieht dies mit Einschränkungen so. Trotz der langen Vorlaufzeit beklagt aber auch aktuell (November 2020) noch jeder achte Beschäftigte (13 Prozent) unzureichende Maßnahmen des Arbeitgebers. Auffällige Häufungen gibt es bei den Bau- und Ausbauberufen, da auf Baustellen nach Angaben der Befragten nach wie vor häufig eng an eng und ohne Mund-Nasen-Schutz gearbeitet wird. Besonders unzufrieden sind auch Erzieherinnen und Erzieher, die beispielsweise davon berichten, dass in ihrer Einrichtung behördliche Vorgaben aus Personalmangel oder Raumnot nicht eingehalten werden.

Verantwortung der Arbeitgeber in der Krise gefragt

„Wenn Arbeitgeber die berechtigten Sorgen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach ignorieren, kann dies das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft zerstören“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Gefragt sind klare und offene Kommunikation sowie eine enge Einbindung der Beschäftigten in die Entwicklung und Umsetzung von effektiven Hygienekonzepten.“ Erster Ansprechpartner hierfür sollte der Betriebsrat sein, der im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsreche hat. Allerdings hatten nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2019 nur noch 40 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit 5 oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat.

Die Endverantwortung für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes im Betrieb liegt in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber und kann von diesem auch nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für den Infektionsschutz ihrer Mitarbeiter wurde zuletzt von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder betont. In den Beschlüssen vom 25. November 2020 mahnen diese die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an und appellieren an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Einhaltung der verbindlichen Corona-Arbeitsschutzregeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Einhaltung dieser Regeln müsse auch verstärkt kontrolliert werden.

Hinweise zur Methode

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 26.476 Datensätze ausgewertet, die vom 1. April bis zum 26. November 2020 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitsbedingungen in Deutschland. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung und ermöglicht es Beschäftigten, mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks ihr eigenes Gehalt mit dem von anderen Arbeitnehmern im selben Beruf zu vergleichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.12.2020

Fachtagung zieht Bilanz bezüglich Kindeswohl in Corona-Zeiten                             

Die Corona-Krise trifft Kinder und Jugendliche hart – und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sie werden nicht gehört, es gibt keine stabilen Beteiligungsstrukturen und wer in Armut aufwächst, hat oft keinen verlässlichen Zugang zur digital angebotenen Bildung. Damit sich das ändert, müssen Kinder- und Jugendrechte endlich konsequent umgesetzt werden.

Das wurde bei der heutigen digitalen Fachtagung „… und weg sind sie.“ – Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona, zu der die Diakonie Hessen, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie eingeladen hatten, deutlich.  

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wies darauf hin, dass die Umsetzung der Kinderrechte mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erlitten habe. Weder Bund, Länder noch Gemeinden hätten die Ansichten von Kindern und Jugendlichen beachtet. „Gleichzeitig wurden schon bestehende Defizite hinsichtlich des Gewaltschutzes von Kindern, der Bekämpfung von Kinderarmut sowie des Zugangs zu Bildung für alle Kinder verstärkt sichtbar“, sagte Kittel. 

Das hat auch die Studie „Krisengerechte Kinder statt kindgerechtem Krisenmanagement? Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lebensbedingungen junger Menschen“ von Prof. Dr. Michael Klundt gezeigt. Der Kindheitswissenschaftler an der Hochschule Magdeburg-Stendal kommt darin zu dem Ergebnis, dass in der Corona-Krise in Deutschland elementare Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt worden sind. 

Gemeinsam mit der Kinderarmuts-Expertin Gerda Holz, der Hessischen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte, Miriam Zeleke, und Nora Lohmiller von der Landesschülervertretung Hessen ging Kittel bei der Tagung der Frage nach, welche Konsequenzen aus den zurückliegenden Monaten zu ziehen sind und was seitens der Politik getan werden muss, damit sich die Lage für Kinder und Jugendliche in Deutschland bessert.  

Miriam Zeleke betonte, dass es gerade jetzt wichtig sei, auf Kinder und Jugendliche als eigenständige Akteure und Inhaber von Rechten hinzuweisen. 

Schülervertreterin Nora Lohmiller forderte u.a. mehr Unterstützung vom Land Hessen für in Armut aufwachsende Schüler*innen, denn: „Im Lockdown haben Schüler*innen, die wenig Unterstützung der Eltern und oft keine digitalen Medien zur Verfügung haben, keine Chance, mit dem Lernstoff hinterherzukommen. Diese Schüler*innen werden abgehängt“, so Lohmiller. Durch Corona werde die Kluft der sozialen Ungleichheit verstärkt, „aber vor allem wird nun sichtbar, was seit vielen Jahren schulpolitisch ignoriert wurde.“  

Mehr Unterstützung seitens der Politik forderte auch Armutsforscherin Gerda Holz. Kinder und Jugendliche stellten eine private und öffentliche Verantwortung dar. „Die Krise verfestigt und verschärft für Kinder und Jugendliche die Risiken im Hier und Jetzt und vermindert so ihre Chancen im Morgen“, sagte Holz. Während es in der Corona-Krise für viele Personengruppen Unterstützungs-angebote, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder staatliche Zuschüsse gebe, erhielten Sozialhilfeempfänger keine bedarfsgerechte Unterstützung. So seien die Leistungen für Bildung und Teilhabe, mit denen Eltern Musikunterricht oder das Mittagessen in Schulen bezahlen konnten, aufgrund der Schließung weggefallen. Diese Mittel sollten laut Holz jetzt anders für bedürftige Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. 

Nach Ansicht der Referentinnen und der Fachtagungs-Veranstalter müssen die Akteur*innen in der Politik endlich handeln, damit Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona nicht länger missachtet werden. „Dafür muss auf mehreren Ebenen gehandelt werden: Zum einen müssen Kinder und Jugendliche regelmäßig angehört werden zu ihren Meinungen und Bedürfnissen, zum Beispiel über fest installierte Kinder- und Jugendparlamente. Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche aber auch im akuten Fall die Möglichkeit erhalten, eine Verletzung ihrer Rechte zu melden, zum Beispiel über Ombudsstellen oder andere Beschwerdestellen“, so Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 03.12.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise gefragter denn je – vor allem an weiterführenden Schulen. Im ersten Quartal 2020 kommunizierten 59 % der 10- bis 15-Jährigen mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Lernplattformen oder -portale. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Wert mehr als sieben Mal so hoch wie im Vorjahr (1. Quartal 2019: 8 %). Von den Schülerinnen, Schülern und Studierenden ab 16 Jahren nutzten 72 % diesen Weg der Kommunikation zu Lernzwecken. Damit hat sich in dieser Altersgruppe der Anteil im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal verdoppelt (1. Quartal 2019: 35 %).

Nutzung digitaler Lernangebote hat stark zugenommen

Auch die Nutzung digitaler Lernmaterialien erfuhr einen Aufschwung. 64 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 15 Jahren verwendeten im ersten Quartal 2020 solche Materialien wie audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher. Das waren doppelt so viele wie im entsprechenden Vorjahresquartal (32 %). Auch bei den älteren Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren sowie Studierenden ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: Während im ersten Quartal 2019 rund 54 % digitale Lernmaterialien genutzt hatten, lag der Anteil im ersten Quartal 2020 bei 70 %. 

Die Corona-Krise führt auch zu einer größeren Nachfrage nach Online-Kursen. Im 1. Quartal 2020 absolvierten 13 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis15 Jahren und 22 % der Lernenden ab 16 Jahren Online-Kurse. Im Vorjahr lag der Anteil bei den Jüngeren bei 3 % und bei den Älteren bei 11 %. 

Digitale Ausstattung in Familien hängt stark vom Einkommen ab

Digitales Lernen ist nur mit der entsprechenden Ausstattung möglich – und diese hängt bei Familien stark vom Haushaltseinkommen ab. Anfang 2020 besaß fast die Hälfte (45 %) der Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro kein Tablet. Bei einem Haushaltseinkommen von monatlich 5 000 bis unter 18 000 Euro waren nur 14 % der Haushalte ohne Tablet. Etwas geringer sind die Unterschiede bei Laptops und Notebooks: Hier hatten unter den Familien mit besonders geringem Einkommen 18 % kein solches Gerät, unter jenen mit besonders hohem Einkommen lag der Anteil bei 6 %. 

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich das Leben zunehmend sowohl ins Internet als auch in den eigenen Haushalt verlagert. Homeschooling, Homeoffice und Freizeitaktivitäten laufen parallel, da spielt die Anzahl der vorhandenen Geräte eine wichtige Rolle. Rein rechnerisch verfügten Familien Anfang 2020 im Schnitt über insgesamt 3,2 Computer – egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. Aber auch hier zeigt sich: Je höher das Haushaltseinkommen, desto mehr Geräte waren im Schnitt vorhanden. Familien mit hohem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen (5 000 bis unter 18 000 Euro) standen Anfang 2020 rein rechnerisch im Durchschnitt 4,1 PCs zur Verfügung. In der untersten Einkommensgruppe (unter 2 000 Euro) waren es durchschnittlich 2,2 Geräte.

Digitaler Wandel betrifft Millionen Schülerinnen und Schüler

Der digitale Wandel verändert den Alltag von Millionen Lernenden und Lehrenden in Deutschland gleichermaßen. Im Schuljahr 2019/20 wurden 10,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichtet. Davon waren 7,6 Millionen an weiterführenden Schulen, die coronabedingt stärker auf Digitalunterricht setzen als Grundschulen.

Während der Corona-Pandemie sind die digitalen Möglichkeiten der Lehre zudem besonders wichtig für Lehrkräfte, die zu sogenannten Risikogruppen gehören. Von den insgesamt 694 000 Lehrkräften, die im Schuljahr 2019/20 bundesweit an allgemeinbildenden Schulen tätig waren, war mehr als ein Drittel (37 %) 50 Jahre und älter. Gut jede zehnte Lehrkraft (12 %) war mindestens 60 Jahre alt. 

Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse zur Nutzung von digitalen Lernmaterialien, Online-Kursen und digitalen Kommunikationswegen stammen aus der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in privaten Haushalten (IKT). Diese wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als methodisch harmonisierte, jährliche Befragung durchgeführt. Befragt werden Personen ab 10 Jahren. Die Befragung wird vom 01.04. bis zum 31.05. des Erhebungsjahres durchgeführt. Die entsprechende Frage nach den digitalen Lerntätigkeiten bezieht sich auf die letzten drei Monate vor dem Befragungszeitraum. 

Datengrundlage für die Ausstattung von Familien sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Zu Familien zählen Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Dazu wurden die Haushaltstypen Alleinerziehende und Paarhaushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren zusammengefasst. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

Weitere Informationen und aktuelle Ergebnisse:
– Themenseite IT-Nutzung
– Themenseite Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Datenbank GENESIS-Online mit Ergebnissen zur IT-Nutzung sowie zur Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Themenseite Schulen
„Bildung in einer digitalisierten Welt“ – Analyse im aktuellen Bildungsbericht

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Pflegeeinrichtungen appelliert die AWO an die Solidarität der Gesellschaft mit den pflegebedürftigen Menschen und den Mitarbeitenden in der Pflege. Die Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und bringt für jede*n Einzelne*n in unserer Gesellschaft Einschnitte mit sich. Es ist eine Fehlannahme jetzt zu glauben, das Leben in Pflegeheimen könne von solchen Einschränkungen unberührt bleiben. Im Gegenteil: hier besteht die höchste Gefährdungslage bei Erkrankungen.

Zu Beginn der Pandemie wurden von den Ländern Betretungsverbote erlassen. Das sollte jetzt so weit wie möglich vermieden werden. Dennoch müssen Bewohner*innen, Angehörige und auch Mitarbeitende mit Einschränkungen rechnen. Besucher*innen müssen kanalisiert werden, Menschenansammlungen größerer Art müssen vermieden und Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Auch die Testung von Besucher*innen mittels Schnelltests erfordern Zeit und Verständnis der Besucher*innen.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, hierzu: „Das Pflegepersonal arbeitet seit Beginn der Pandemie sehr hart, in Teilen über der Belastungsgrenze. Auch für die kommende Weihnachtszeit werden Pflegeheime nicht ohne Regelungen für Besucher*innen auskommen können. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Besucher*innen zu jeder beliebigen Zeit in die Heime kommen können. Bitte unterstützen Sie die Pflegekräfte bei der Planung und Organisation von Besuchen über die Feiertage und helfen Sie mit, dass Bewohner*innen in dieser Zeit alle ihre Besucher*innen empfangen können. Helfen Sie aber auch, indem Sie sich an Besuchs- und Hygieneregeln halten und lassen Sie sich gegebenenfalls vorher testen.“

In Medienberichten tauchen immer wieder Unterstellungen auf, dass das Aussetzen von Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen zum Nachlassen von Qualität in der Pflege und Betreuung der Bewohner*innen führen würde. Hierzu erklärt Brigitte Döcker: „Derartige Behauptungen stellen alle Mitarbeitenden unter einen Generalverdacht. Das muss unbedingt aufhören! Solche gleichmacherischen Berichte demotivieren Pflegekräfte und ihren Einsatz zutiefst. Stattdessen brauchen sie unsere Unterstützung und Solidarität.“

Hintergrund: Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung veröffentlicht diesen Freitag eine Handreichung für Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen. Die Arbeiterwohlfahrt wirkte mit ihrer Expertise daran mit. Durch die Abstimmung der Handreichung mit dem Robert Koch Institut erhalten Pflegeeinrichtungen nun mehr Sicherheit in ihrem Vorgehen beim Besuchsmanagement. Durch die Einbeziehung bei der Erarbeitung der Organisationen der Pflegebedürftigen und Angehörigen erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Besuchsregelungen bei den Betroffenen. Bei individuellen Regelungen vor Ort werden diese weiterhin einbezogen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.12.2020

Mit der digitalen 10. Sozialkonferenz des AWO Bundesverbandes „Irrelevant trotz Systemrelevanz? Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Krise“ fragt der Verband morgen gemeinsam mit über 150 Delegierten aus allen AWO-Gliederungen nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Frauen und Gleichstellung.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Die globale Gesundheitskrise führte dazu, dass frauenpolitische Themen zunächst zu wenig diskutiert wurden. Schnell wurde aber klar, dass ohne Frauen unsere Gesellschaft zusammenbrechen würde, denn: den Löwenanteil der beruflichen und privaten Sorgearbeit leisten Frauen.“

Zusätzlich zu den Belastungen durch den immensen Einsatz in Krankenhäusern, Pflege– und Betreuungseinrichtungen sowie zuhause haben Frauen nach wie vor strukturell schlechtere Ausgangsbedingungen, um die Folgen der Krise abzufedern. Weiter Wolfgang Stadler: „Unterrepräsentanz, Lohndiskriminierung, eine hohe Gewaltbetroffenheit in Partnerschaften und der Gender Care Gap führen zu einer geringeren Resilienz in Krisenzeiten“.

Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), eröffnet die 10. Sozialkonferenz der AWO mit einem Grundsatzreferat, in dem sie eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Krise und ihrer Auswirkungen für die Gleichstellung ziehen wird.

Jutta Allmendinger hierzu: „Dem Rückfall in tradierte Geschlechterrollen dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Wir wissen, was zu tun ist, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Wir müssen nur den politischen Mut haben, dieses Wissen auch zu nutzen.“

In sechs Workshops zu Frauengewaltschutz, Vereinbarkeit, Lohngerechtigkeit, innverbandliche Gleichstellung, reproduktive Rechte und Aufwertung der systemrelevanten Berufe werden die Delegierten AWO-Positionen mit den Erfahrungen aus der Krise abgleichen. In der abschließenden Podiumsdiskussion werden die Ergebnisse mit führenden Repräsentant*innen des Verbandes diskutiert.

Wolfgang Stadler ergänzt: „Krisen verstärken gesellschaftliche Ungleichheiten und erhöhen Risiken für benachteiligte Gruppen. Mit der 10. Sozialkonferenz wollen wir diese Themen in die Mitte des Verbandes und die Politik holen und dazu beitragen, dass Geschlechtergerechtigkeit auch während und nach Corona Leitgedanke verbandlichen und politischen Handelns bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.12.2020

Die Corona-Pandemie wird eine psychosoziale Krise nach sich ziehen. Das ist eines der Ergebnisse der digitalen Fachkonferenz zur psychischen Situation von Kindern in Krisengebieten, zu der die SOS-Kinderdörfer Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen hatten.

In Krisenregionen sei mit schwerwiegenden langfristigen psychosozialen Problemen zu rechnen, sagt Jan Ilhan Kizilhan, Traumatologe und Leiter des Instituts für transkulturelle Gesundheitsforschung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Bereits jetzt habe sich die Situation vielerorts verschlechtert, wie unter anderem eine Untersuchung in den Flüchtlingscamps in der nordirakischen Provinz Dohuk zeige. Dort hätten Quarantänemaßnahmen und Isolation dazu geführt, dass Kinder verstärkt psychologische Symptome entwickeln. Seit Beginn der Pandemie gebe es bei psychologischen Erkrankungen einen deutlichen Anstieg um 20 Prozent. Insgesamt würden mehr als die Hälfte der Menschen unter posttraumatischen Belastungsstörungen wie Flashbacks, Angststörungen oder Depressionen leiden.

Auch in Syrien beeinträchtige die Corona-Pandemie die ohnehin kritische psychische Situation der Kinder massiv, sagt Lur Katt, Sprecherin der SOS-Kinderdörfer in Syrien. Sie sagt: „Zu Krieg und Vertreibung kommen zusätzliche Not und Ungewissheit durch das Virus und die wirtschaftlichen Maßnahmen. Für die Kinder ist das eine enorme Belastung. Viele Kinder sind verstummt, leiden unter Albträumen, haben Selbstmordgedanken. Ihre seelischen Wunden sind tief.“

Die Experten waren sich einig, dass es einen eklatanten Mangel an psychischer Unterstützung und kompetenter Hilfe in den betroffenen Ländern gebe. „Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit müssen fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe werden“, sagt Wilfried Vyslozil, Vorstandsvorsitzender der SOS-Kinderdörfer weltweit. Gerade in Kriegs- und Krisengebieten bräuchten Kinder Schutz und Sicherheit sowie psychologische Hilfe. Nur dann könnten sie es schaffen, Resilienz aufzubauen und wieder einen Weg zu einem besseren Leben finden.

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer weltweit vom 04.12.2020

VPK fordert Corona-Impfungen und Schnelltests auch für Mitarbeitende der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe

Der zeitnahe Einsatz von Corona-Impfungen und Schnelltests bietet nach Auffassung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) gute Voraussetzungen dafür, dass gegebene Infektionsketten unterbrochen und auf diese Weise wirksam zur Eindämmung der Pandemie beigetragen werden kann.

„Völlig unverständlich ist uns allerdings, warum Impfung und Schnelltests bei den aktuellen Überlegungen von Gesundheitsminister Spahn offenbar nur Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie Beschäftigten in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und der Altenpflege angeboten werden sollen, nicht aber den vielen Mitarbeitenden in den Erzieherischen Hilfen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes.

Erzieherinnen und Erzieher in den Leistungsfeldern der Erzieherischen Hilfen auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes tragen auch in Zeiten der Corona-Pandemie durch ihre Arbeit dazu bei, dass die Normalität für Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien unter den derzeit besonders herausfordernden Bedingungen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben kann.

Mitarbeitende von stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben aufgrund ihrer berufsspezifischen häufigen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen ein signifikant höheres Risiko für eine Infektion mit Covid-19. Gleichzeitig können sie aber das Virus auch als Multiplikatoren in Einrichtungen hinein oder in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen.

Die genannten Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe gehören zur kritischen Infrastruktur der Gesellschaft und haben daher Systemrelevanz. Aus diesem Grund gilt es die hier tätigen Beschäftigten unbedingt ebenfalls durch die vorgesehenen Corona-Impfungen sowie Schnelltests zu schützen.

Das wichtige Arbeitsfeld der Erzieherischen Hilfen wurde von Gesundheitsminister Spahn leider vergessen. „Wir fordern die Bundesregierung deshalb dringend auf: Berücksichtigen Sie die Mitarbeitenden der Erzieherischen Hilfen im noch abschließend aufzustellenden Impfplan sowie bei der Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests, damit die Beschäftigten in den Einrichtungen ihre wichtigen Aufgaben weiterhin gut und gesund durchführen können. Nur wenn auch für diese wichtige Berufsgruppe die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, kann der Schutz dieses systemrelevanten Arbeitsfeldes erreicht und das Risiko von Infektionsketten verringert werden – dies ist dem VPK ein wichtiges Anliegen“, so Martin Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 07.12.2020

SCHWERPUNKT II: Beschluss ASMK Kindergrundsicherung

Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.

  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.11.2020

Zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Einführung einer Kindergrundsicherung erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Seit Jahren wächst der Rückhalt für eine echte Kindergrundsicherung. Nun geben auch die Länder grünes Licht. Dies ist ein wichtiges Zeichen an die Bundesregierung und hat große Signalwirkung für die anstehende Bundestagswahl 2021. Die Länder bestätigen, dass eine Kindergrundsicherung machbar ist und legen den Grundstein, diese endlich auf den Weg zu bringen. Wir Grüne stehen an der Seite der Länder und haben bereits ein Konzept für eine Kindergrundsicherung in die Debatte eingebracht.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, ist eine Gesamtstrategie dringend notwendig, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird. Dazu gehört zwingend die Bemessung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen anhand einer normalen Lebensweise statt an den untersten Einkommen. Die Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft der Kinder und kann Kinderarmut gezielt bekämpfen. Als Sofortmaßnahme ist ein monatlicher Aufschlag von 60 Euro auf den Regelbedarf für Kinder dring end geboten, um zusätzliche Kosten in der Krise aufzufangen.

Die Zeit ist reif für einen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden. Der Bundesregierung sollte der Realität ins Auge zu blicken und den gesellschaftlichen Rückhalt für eine Kindergrundsicherung erkennen. Sie kann es sich nicht länger leisten, mit Profilaxe-Maßnahmen wie dem Starke-Familien-Gesetz dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherzuhinken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.11.2020

Die Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer senden heute ein deutliches Signal an die Bundesregierung: zur Bekämpfung von Kinderarmut brauche es die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Ausmaß der Kinderarmut sei weiterhin zu groß, daher müssten umfassende Maßnahmen folgen. Mit ihrem Beschluss fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Bundesregierung auf, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss, mahnt jedoch an, dass jetzt Taten folgen müssen. Die Bekämpfung von Kinderarmut braucht Priorität.

„Der Beschluss der ASMK ist ein wichtiges und deutliches Signal an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut umzusetzen. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Kinderarmut nach wie vor ein riesengroßes Problem ist. Die Corona-Krise hat dieses Problem vielerorts noch verschärft. Wer jetzt nicht schnell und konsequent handelt, nimmt in Kauf, dass die Kinderarmut weiter steigen wird“, mahnt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, und fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch verdient.

„Es mangelt uns seit Jahren nicht an Erkenntnissen zur Kinderarmut, aber es mangelt an politischem Willen wirklich etwas zu tun. Mit reinen Lippenbekenntnissen muss jetzt Schluss sein. Priorität muss die Bekämpfung der Kinderarmut haben und zwar auf allen politischen Ebenen“, fordert auch Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. Der Bund müsse hier seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die ökonomische Situation von Kindern und Jugendlichen mit einer sozial gerechten Kinder- und Familienförderung verbessern. Auf Länder- und kommunaler Ebene brauche es neben der Kindergrundsicherung Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche und ihre Familien.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG will mit seiner Kindergrundsicherung zwei Ziele erreichen: die Bekämpfung von Kinderarmut und die gerechte Ausgestaltung der Kinder- und Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll in der Höhe die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdecken und fasst eine Vielzahl an bisher bestehenden Leistungen zusammen, wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag und die Hartz IV-Leistung für Kinder. So wird sie einfach und verständlich. Zudem wird sie sozial gerecht ausgestaltet, mit steigendem Einkommen sinkt die Kindergrundsicherung langsam ab und sie wird automatisch und unbürokratisch von einer einzigen Stelle ausgezahlt, damit alle Familien auch wirklich erreicht werden.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 26.11.2020

Anlässlich der am 26. und 27. November stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Diakonie Deutschland, dass die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden.

Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“

Hintergrund:

Bisher stehen verschiedene existenzsichernde Leistungen wie Kindergeld, Kinder- Regelsatz, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag nebeneinander.

Die Diakonie-Position wird im beigefügten Hintergrundpapier erläutert:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/2020-11-25_Hintergrundpapier_der_Diakonie_Deutschland_zur_Einfuehrung_einer_Kindergrundsicherung.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.11.2020

SCHWERPUNKT III: SGB VIII-Reform

Bundeskabinett beschließt mit Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes SGB VIII-Reform

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein neues KINDER-UND JUGENDSTÄRKUNGSGESETZ beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zu diesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland gehören:1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, sodass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die circa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten „Eingliederungshilfe“.31.000 junge Menschen, die vor allem im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden.Diejenigen der etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, die unter den Folgen dieser Erkrankungen leiden.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Mit der Beschlussfassung heute im Kabinett bringen wir eines unserer Flaggschiff-Projekte im Kinder- und Jugendbereich auf den Weg. Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe ist für diejenigen jungen Menschen da, die in einem schwierigen Umfeld aufwachsen, belastenden Situationen ausgesetzt sind oder drohen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Das sind über eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ermöglichen wir jetzt wichtige Verbesserungen für sie.

Wir haben fünf große Regelungsziele: Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Eltern künftig aktiv einbezogen. Und junge Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet. Denn: Jedes Kind ist erst einmal ein Kind. Und die Kinder- und Jugendhilfe sollte der erste Ansprechpartner für alle sein.

Viele Fachleute, Praktikerinnen und Praktiker und Betroffene haben sich an der Entwicklung dieses zukunftsfähigen Gesetzes beteiligt und warten jetzt auf die Umsetzung. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen spürbar erleichtern wird. Diese Reform stellt das Wohl der Kinder und deren Entwicklungsperspektiven an die allererste Stelle.“

Das Gesetz setzt dies in fünf Regelungsbereichen um:

1. Besserer Kinder- und Jugendschutz

Das Gesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen wird zur Pflicht. Die Anforderungen und Kontrollen bei Auslandsmaßnahmen werden verschärft.

Das Gesetz verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und weiteren wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz, wie Ärztinnen und Ärzten. Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie trotz Schweigepflicht einen Verdachtsfall melden dürfen – dann, wenn sie bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich halten.

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder in Pflegefamilien aufwachsen, werden mehr zur Eigenverantwortung motiviert und auf dem Weg in ein selbständiges Leben besser begleitet. Hierzu wird unter anderem die Höhe der Beiträge zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die einen Ferienjob oder ähnliches haben, deutlich reduziert – von jetzt 75 Prozent auf maximal 25 Prozent ihres Einkommens. Junge Volljährige bzw. sogenannte „Careleaver“, das heißt junge Menschen, die vor allem nach dem 18. Geburtstag eine Einrichtung oder eine Pflegefamilie verlassen, erhalten verbindlichere Unterstützung. Sie können auch in die Einrichtung zurückkehren, sollte etwas im Leben schiefgehen.

Für das Kind und seine Entwicklung ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Das Gesetz sieht deshalb Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Es geht dabei um die Bindungen des Pflegekindes zu seinen Eltern und Pflegeeltern, aber auch Geschwisterbeziehungen müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden gleichermaßen gestärkt, um sicherzustellen, dass das Kind und seine Bedürfnisse immer und unter allen Umständen Vorrang haben. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der sich in Stufen vollzieht.

Sofort mit der Verkündung des Gesetzes soll es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern leichter werden, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Dazu sollen sie umfassend über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch anderer Systeme beraten werden. Kinder mit und ohne Behinderungen werden künftig grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut.

Ab 2024 werden Eltern zudem durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, das heißt, sie erhalten einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.

2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig werden (sog. „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.

4. Mehr Prävention vor Ort

Eltern sollen sich künftig einfacher Hilfe holen können. Eltern mit einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung fällt es oft schwer, Hilfe für sich und ihre Kinder zu holen. Andere Eltern haben Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Das führt dazu, dass die vielen guten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gerade bei diesen Familien nicht oder nicht rechtzeitig ankommen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Eltern in einer kurzfristigen Notsituation, zum Beispiel wenn sie so krank sind, dass sie ihr Kind nicht versorgen und betreuen können, Hilfe bei der Alltagsbewältigung erhalten können: einfach bei einer Erziehungsberatungsstelle – ohne Antrag beim Jugendamt. Von dort wird den Familien eine Fachkraft oder eine ehrenamtliche Patin bzw. ein ehrenamtlicher Pate zur Seite gestellt, um das Kind beispielsweise zur Schule zu bringen, Essen zuzubereiten und bei den Hausaufgaben zu betreuen.

5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierzu werden unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Beratungsanspruch – auch ohne ihre Eltern. Organisierte Formen der Selbstvertretung werden gestärkt. Für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegekinder muss es bei Beschwerden verbindlich eine externe Ansprechperson geben.

Hintergrund

Im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ haben sich Bund, Länder und Kommunen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe im letzten Jahr darüber ausgetauscht, in welchen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbedarf besteht und wie Verbesserungen erreicht werden können. Rund 5.500 Expertinnen und Experten haben sich in die Diskussion eingebracht. Und rund 4.000 Fachkräfte und Betroffene – junge Menschen, Eltern und Pflegeeltern – wurden an wissenschaftlichen Begleitstudien beteiligt.

Auf Grundlage der Erkenntnisse des Dialogprozesses wurde der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf entwickelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.12.2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt vor allem die Vorschläge für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, mehr Beteiligung und Hilfen aus einer Hand. Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen.

„Benachteilte Kinder und Jugendliche und ihre Familien werden in Zukunft von einer besseren Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten und anderen wichtigen Akteuren profitieren. Damit Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser geschützt sind, werden die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis erhöht.

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sollen unter anderen durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Junge Menschen erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Es werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die bei Konflikten beraten, unterstützen und vermitteln. Selbstvertretungen von Eltern, Kindern oder Jugendlichen haben künftig einen Anspruch auf Einbeziehung und Unterstützung.

Für alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Behinderung, und ihre Familien soll die Kinder- und Jugendhilfe künftig die zuständige Anlaufstelle sein. Dafür stellen wir bereits jetzt die Weichen.

Die SPD Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Höhe der Kostenbeiträge für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe deutlich reduziert wird.

In einem ausführlichen Beteiligungsprozess im Jahr 2019 haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Bund, Ländern und Kommunen die Grundlage für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gelegt. Darauf können wir in den parlamentarischen Beratungen gut aufbauen: Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Bundeskabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Nach einem umfassenden Dialog mit Wissenschaft und Praxis hat das Bundesfamilienministerium Vorschläge für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Mit der Reform wollen wir für alle Kinder und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sichern – vor allem für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Dazu gehören auch die 3 bis 4 Millionen Kinder, die in einer Familie mit einem psychisch- oder suchtkranken Elternteil leben. Wir setzen mit dem Gesetz zentrale Empfehlungen der Arbeitsgruppe `Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern´ um, die der Deutsche Bundestag eingerichtet hatte. Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich selbst beim Jugendamt beraten zu lassen, wenn ein Problem besteht. Die betroffenen Familien sollen viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können – und zwar bevor die Situation außer Kontrolle gerät. Und künftig sollen Ärzte – die der Kinder und die der Eltern – sowie das Jugendamt enger zusammenarbeiten. So sind zum Beispiel Fallbesprechungen möglich, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. Mit diesen Maßnahmen gehen wir beim Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitssystem einen großen Schritt voran.“

Marcus Weinberg: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird nach einem jahrelangen Dialogprozess ‚Mitreden-Mitgestalten‘ für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eines deutlich: Eine umfassende und transparente Diskussion ist für die breite Akzeptanz notwendig.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Königsthema der Familienpolitik, denn Eingriffe und Veränderungen betreffen direkt die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Jede Änderung am Sozialgesetzbuch VIII ist eine Stellschraube für die Änderung der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Wir als CDU/CSU stehen für starke und bestmöglich geschützte Kinder und starke Eltern, die wir in ihrer Erziehungskompetenz stärken wollen. Der Staat hat außerhalb seines Wächteramts die elterliche Erziehungshoheit zu respektieren und diese bei Problemen gezielt und bestmöglich zu unterstützen. Nur dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist, kann und muss der Staat eingreifen. Kinderrechte und Elternrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren bereits eine gute Diskussionsgrundlage. Wir als CDU/CSU sind überzeugt davon, dass mit weiteren Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren ein Gesetz gemeinsam auch mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird, welches eine echte weitere Stärkung für Kinder und Eltern bedeutet.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Der Diskurs zur Reform des SGB VIII wird seit 2016 intensiv auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene geführt. Das Gesetzesvorhaben zu einem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2017 wurde auch nach intensiven Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsprozess im Bundesrat nicht abgeschlossen.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde deshalb vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Wie dort vereinbart, wurde im Vorfeld des erneuten Gesetzesvorhabens ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen
im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019 geführt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 240 KB]

SCHWERPUNKT IV: Tag des Ehrenamts

„Grenzenlos engagiert – Zivilgesellschaftliches Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen“ unter diesem Motto steht der fünfte „Deutsche EngagementTag“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ausrichtet und der heute und morgen als Online-Konferenz stattfindet.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: “Große Veränderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung oder der demografische Wandel prägen unsere Gesellschaft. In diesem Jahr hat nun die Corona-Pandemie unser Leben komplett auf den Kopf gestellt. Und es hat sich auch in der Krise gezeigt: Menschen, die sich engagieren und sich um ihre Mitmenschen kümmern, werden immer dringend gebraucht – sei es, um Nachbarn oder älteren Menschen beim Einkaufen zu helfen, sich gegen Vorurteile und Demokratiefeinde zu stellen oder trauernde Angehörige zu begleiten. Allen Engagierten gilt mein ganz herzlicher Dank. Sie sind eine wichtige Stütze in der Gesellschaft. Ohne ihren Einsatz würden wir die Herausforderungen des Alltags sicherlich weniger gut meistern können.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecher*innenrats betonte:

„Überall zeigt sich, wie wichtig das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen ist. Das gilt nicht nur für die großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit, sondern auch im Alltagsleben vor Ort. Bürgerschaftliches Engagement gestaltet, verändert, wendet zum Besseren. Und es macht unsere Demokratie stark, auch in Zeiten der Krise, wie wir sie gerade jetzt durchleben.“

Coronabedingt findet der Deutsche EngagementTag 2020 digital statt. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist die Herausforderung für die Zivilgesellschaft im Umgang mit der Corona-Pandemie. Außerdem wird der Frage nachgegangen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen weiter gestärkt werden kann. Auch soll ein Blick darauf gerichtet werden, wie es mit der Zivilgesellschaft nach 30 Jahren Deutscher Einheit steht.

Der zum fünften Mal stattfindende Deutsche EngagementTag hat sich mittlerweile zu einer zentralen Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und die Vernetzung der zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus dem Engagementbereich etabliert. Die Ausrichter, das BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik, wollen so den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralen Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbarer machen.

Am Abend wird zudem der Deutsche Engagementpreis verliehen – die Verleihung kann ab 18.00 Uhr im Livestream verfolgt werden (www.deutscher-engagementpreis.de/preisverleihung2020/).

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird bei der Festveranstaltung eine Laudatio auf den Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig halten und ein Gespräch mit ZDF-Moderatorin Jana Pareigis führen. Weitere prominente Laudatorinnen und Laudatoren sind u.a. der ehemalige deutsche Fußballnationalspieler Gerald Asamoah und die Ehefrau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender.

Bundesfamilienministerin Giffey sagte anlässlich der Preisverleihung:

„Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Sie sind leuchtende Vorbilder für ein solidarisches und menschliches Miteinander. Und sie stehen stellvertretend für die rund 30 Millionen Menschen, die unser Land durch ihr tagtägliches Engagement lebenswerter und stärker machen.“

Die Preisträger 2020 sind:Kategorie Leben bewahren: Seit März 2017 unterstützen die Trauerbegleiterinnen und -begleiter des Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig Kinder und Jugendliche, die ein Elternteil oder Geschwisterkind verloren haben und helfen ihnen dabei, ihren Verlust zu verarbeiten. Dabei bieten ihnen die Engagierten einen geschützten Rahmen, um ihre Trauer zulassen und bewältigen zu können. Die Nachfrage ist groß, denn Trauer und Tod werden in unserer Gesellschaft oftmals verdrängt.Kategorie Demokratie stärken: Das bundesweite Projekt „Meet a Jew“ des Zentralrats der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin vermittelt ehrenamtliche jüdische Jugendliche und Erwachsene an Schulen, Universitäten oder Vereine für eine persönliche Begegnung. So gelingt es, ein oft stereotypes Bild von Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft aufzubrechen und individuelle Einblicke in die Vielfältigkeit des jüdischen Lebens zu bekommen.Kategorie Grenzen überwinden: Seit seiner Flucht von Syrien nach Deutschland engagiert sich Bashar Hassoun in Berlin für die gemeinnützige Organisation FREEARTUS. Ziel ist es, Menschen aus verschiedenen Kulturen mit den Mitteln der Kunst zusammenzubringen und geflüchteten Menschen Zukunftsperspektiven zu geben. 2017 wurde das LAWRENCE in Berlin eröffnet, das nicht nur ein Restaurant ist, sondern in dem auch Ausstellungen, Theater und Konzerte stattfinden.Kategorie Generationen verbinden: Der Verein Die Platte lebt e. V. aus Schwerin fördert die Stadtteilarbeit in den Schweriner Plattenbaugebieten und gibt dem sozialen und kulturellen Zusammenleben einen Ort. Der Verein macht die Platte lebens- und liebenswert, indem er Möglichkeiten zur Begegnung eröffnet, Angebote im Bereich Kultur und Bildung gestaltet und für alle da ist – für Einheimische und Migrantinnen und Migranten, für Alt und Jung.Kategorie Chancen schaffen: Die Arbeit des Vereins Gefangene helfen Jugendlichen e. V. aus Hamburg beruht auf zwei Säulen: Einerseits führt er Präventionsprojekte mit gefährdeten Jugendlichen durch, um ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern, indem er sie mit dem Gefängnisalltag und den Lebensläufen von (ehemaligen) Inhaftierten konfrontiert. Andererseits unterstützen die Engagierten Gefangene bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.Publikumspreis: Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden und mit 9.600 Stimmen das Projekt „Tommy Nicht Allein – die Kliniknannys“ der Universitätsmedizin Rostock auf den 1. Platz gewählt. Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder oftmals eine schwere Belastung. Nicht immer können Eltern jederzeit ihre Kinder besuchen. Die Medizin-Studierenden der Universität Rostock haben einen 24 Stunden/365-Tage-Telefonservice aufgebaut, der per Kurznachricht eine Einsatzabfrage bei seinen über Hundert Mitgliedern auslöst. So werden kranke Kinder nicht allein gelassen und erfahren Freude und Wärme, Familien werden entlastet, und die Studierenden für die seelische und soziale Seite der Gesundheit sensibilisiert.

Insgesamt wurden im Rahmen des Deutschen Engagementpreises in diesem Jahr 383 herausragend engagierte Personen und Initiativen von 162 Preisausrichtern nominiert. Bei der Abstimmung über den Publikumspreis haben über 112.000 Menschen teilgenommen und für ihre Favoritinnen und Favoriten gestimmt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2020

Seit 1985 ist der 5. Dezember der Internationale Tag des Ehrenamtes. Die SPD-Bundestagsfraktion dankt den mehr als 30 Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen in Deutschland. Gerade die aktuelle Krisensituation zeigt, wie wichtig ihre Zeit, Leidenschaft und Kreativität für unsere Gesellschaft sind.

„Die Pandemie wirkt sich auch beim Ehrenamt aus. Viele Aufgaben können nicht mehr auf normalen Weg erledigt werden. Mit Kreativität und Einfallsreichtum werden jedoch schnell neue Wege gefunden, um Engagement möglich zu machen und zu helfen. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Strukturen auch in Zukunft erhalten und möglichst ausbauen.

Dieses Jahr haben wir die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Ziel gegründet, vor allem in ländlichen Regionen Engagement nachhaltig zu stärken. Zudem setzen wir mit dem Haushalt 2021 ein wichtiges Signal zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Engagement. Viele Projekte werden auf dem Niveau vom Vorjahr finanziert und manche sogar mit mehr Geld unterstützt.

Bürgerschaftliches Engagement ist eine bedeutsame Stütze für eine solidarische und lebendige Zivilgesellschaft sowie für unsere Demokratie. Die Corona-Krise hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig Solidarität und gegenseitige Unterstützung sind. Ehrenamtliches Engagement ist wertvoller als je zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 04.12.2020

#freiefahrtfuerfreiwillige – die FSJ, FÖJ und BFD Zentralstellen unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen* in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland.

Rund 100.000 Freiwillige* in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für die Fahrt zur Einsatzstelle nutzen die meisten Freiwilligen* die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn. Die Tickets dafür müssen sie meist selbst von ihrem Taschengeld bezahlen.

Busse und Bahnen sollten daher so günstig wie möglich für die Freiwilligen* sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb werden die Freiwilligen* mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige am 04.12.2020 in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Die Forderungen lauten wie folgt:

1.    Freiwillige* müssen ihre Dienststelle erreichen.

2.    Freiwillige* sollten möglichst umweltschonende Verkehrsmittel nutzen.

Durch kostengünstige Tickets für Bus und Bahn erhält das gesellschaftliche und ökologische Engagement der Freiwilligen Wertschätzung und Anerkennung. Zudem wird Interessierten der Zugang zum Freiwilligendienst erleichtert. Die Zentralstellen unterstützen deshalb das Anliegen der Freiwilligen* und machen ihre Positionen sichtbar.

Vivienne (19 Jahre, Freiwillige in Niedersachsen) findet es beispielsweise nicht gerecht, dass sie von ihrem monatlichen Taschengeld in Höhe von 414,00 € noch 161,10 € für ein ÖPNV-Monatsticket bezahlen muss. Die Fahrt zur Einsatzstelle müsse ihrer Meinung nach für alle Freiwilligen durch eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs möglich sein. Auch Gerasimos (20 Jahre, Freiwilliger in Nordrhein-Westfalen) wünscht sich und allen Freiwilligen die Anerkennung in Form von freier Fahrt für Freiwillige. Er ist fest davon überzeugt, dadurch werde mehr Interessierten ein Freiwilligendienst ermöglicht.

Im Jahr 2020 haben viele Freiwillige wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft und zur Bewältigung der Folgen von Corona geleistet. Der Zugang zu vergünstigten oder kostenlosen Tickets ist für viele Freiwillige ein notwendiger Schritt, um dieses Engagement möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2020

Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar, gerade in Krisen – Engagierte brauchen Schutz vor Infektion

– Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar und ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft.

– Engagierte brauchen in der Corona-Pandemie Schutz vor Infektion, besonders bei Kontakt zu Risikogruppen.

– Freiwilliges Engagement muss stärker digital ermöglicht werden – auch nach der Krise. Dazu gehören neben besserer technischer Ausstattung vor allem Fortbildungsangebote.

Freiwilliges Engagement ist ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft. Auch in der Corona-Krise leisten freiwillig Engagierte einen unverzichtbaren Beitrag für den Alltag vieler Menschen und für unser Miteinander. Sie engagieren sich teilweise unter erheblich erschwerten Bedingungen und mit dem Risiko einer Infektion. Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes plädiert die Diakonie daher für ausreichend Schutzmaterial und kostenlose Testmöglichkeiten für alle freiwillig Engagierten. Zudem sollten digitale Engagementformen – die bei jungen Menschen immer beliebter werden – auch nach der Corona-Krise weiter ausgebaut werden.

„Freiwilliges Engagement ist für unser Zusammenleben unverzichtbar. Das hat die Corona-Krise noch einmal überdeutlich gezeigt. Auch die Diakonie ist ohne das vielfältige Engagement undenkbar. Gerade in den vergangenen Monaten voller Unsicherheiten waren die freiwillig Engagierten ein zuverlässiger Anker, auf den sich viele Menschen verlassen konnten. Nachbarschaftshilfe, Telefonseelsorge, Kontakte und Gespräche auf Distanz haben insbesondere Risikogruppen vor Einsamkeit geschützt und in der Krise geholfen „, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Um den Freiwilligen ihr Engagement auch bei einer hohen Infektionslage weiterhin und sicher zu ermöglichen, müssen auch sie bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Dazu gehört ausreichend Schutzmaterial ebenso wie kostenlose Testmöglichkeiten. „Wir dürfen nicht riskieren, dass Einrichtungen aus Angst vor Infektionen auf den Einsatz von freiwillig Engagierten verzichten, wie es in der ersten Corona-Welle häufiger geschehen ist. Denn die Freiwilligen sind wichtig für die Menschen und für die Einrichtungen“, so Loheide.

Corona stellte auch die freiwillig Engagierten vor große Herausforderungen.

„Viele Dinge mussten anders organisiert werden als bisher. Die freiwillig Engagierten haben mit bemerkenswert großer Kreativität und Spontanität reagiert“, sagt Loheide. So konnte die Bahnhofsmission weiterhin Hilfesuchende und Wohnungslose begleiten und unterstützen, die in Krisenzeiten schnell durch alle Unterstützungsraster fallen. Wo Besuche im Pflegeheim analog nicht möglich waren, haben Freiwillige Videotelefonate eingeführt und erklärt. Patinnen und Paten verabredeten sich mit Geflüchteten digital zum Sprachkurs oder zur Vorbereitung eines Behördengangs. „Gerade die plötzlich notwendige Digitalisierung vieler Angebote hat neue Möglichkeiten erschlossen und bietet viele Chancen für neues Engagement. Digitale Engagementformen erreichen nicht nur andere Menschen, die von diesem Engagement profitieren, sondern machen freiwilliges Engagement auch für neue Personengruppen, insbesondere junge Menschen, attraktiv. An diesen Erfahrungen müssen wir anknüpfen – mit einem systematischen Digitalisierungs-Schub für die unterschiedlichen Einsatzfelder für Freiwillige. Um Engagement nach der Krise stärker digital zu entwickeln, brauchen wir ein flächendeckendes Digitalisierungsprogramm für eine bessere technische Ausstattung und notwendige Fortbildungsangebote“, sagt Loheide.

Den Menschen, die sich freiwillig zum Wohl anderer Menschen engagieren, gebührt ein großer Dank. „Ihr Einsatz ist unverzichtbar – nicht nur, aber besonders in der Krise. Sie sind es, die in unserer demokratischen Gesellschaft entscheidend zu einem friedlichen Miteinander beitragen“, so Loheide.

In den Einrichtungen und Diensten der Diakonie engagieren sich rund 700.000 Freiwillige. Ihr Engagement reicht von Nachbarschaftshilfen und Einkaufsdiensten, Besuchsdiensten in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizdiensten über Angebote der Bahnhofsmissionen und die Telefonseelsorge bis hin zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Freiwilligendienstleistenden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des morgigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. Eine besondere Bedeutung kommt nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dabei der Kommune zu. Ein guter Ansatzpunkt, um Kinder- und Jugendbeteiligung nachhaltig in den Kommunen zu verankern, sind Kinder- und Jugendparlamente und Jugendforen. Diese sind im Idealfall in unterschiedliche Beteiligungsformen eingebettet, in Schulen und Vereine, in die Jugendverbandsarbeit oder Einzelveranstaltungen. Rund 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Rahmen von rund 800 Kinder- und Jugendparlamenten und Jugendforen ehrenamtlich aktiv. Davon mischen sich die gewählten oder nominierten Mitglieder aktiv in die Kommunalpolitik ein. Sie treten als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf und schärfen den Blick für die Belange junger Menschen.

„Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Kinder und Jugendliche setzen sich mit großem Engagement für ihre eigenen Interessen und die anderer Kinder und Jugendlicher ein und leisten damit einen ganz entscheidenden Beitrag, Kommunen noch lebenswerter für junge Menschen zu machen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen. Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Handeln von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung wird passgenauer, wenn bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihre Meinung berücksichtigt wird. Sei es die Frage der Sicherheit der Schulwege, die kommunalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Sanierung von Spielplätzen, die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs: Die Einbeziehung junger Menschen in die kommunale Entwicklung ist der Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Kommune und damit ein attraktiver Standortfaktor. Die Kommunalpolitik sollte sich noch stärker für das Engagement junger Menschen, beispielsweise in Kinder- und Jugendparlamenten öffnen, diese durch eine partizipative Haltung unterstützen und mit Beschlüssen der Gemeindevertretungen sowie festen Budgets strukturell verankern. Dies würde sich positiv auf die gesamte Beteiligungslandschaft in der Kommune auswirken und das vielfältige Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern“, so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 04.12.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die EU-Ministerinnen und Minister für Arbeit, Soziales und Gleichstellung haben heute die Ratsschlussfolgerungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt einstimmig beschlossen. Konsequent wird so die EU-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 weiterverfolgt, die die Kommission mit dem Titel „Union der Geschlechtergleichstellung“ vergangenen März vorgelegt hat.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die geschlechtsspezifische Entgeltlücke bei 20 Prozent, EU-weit bei 15 Prozent. Da Frauen deutlich seltener ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, liegt die Rentenlücke in Deutschland sogar bei 50 Prozent. Das muss sich ändern.

Bundesgleichstellungsministerin Giffey setzt zum Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein deutliches Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Im Rat wurden die Schlussfolgerungen zur Schließung des Gender Pay Gaps einstimmig beschlossen. Hierzu gehören Maßnahmen, die zu einer gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen sollen.

Die Corona-Krise macht die ungleiche Verteilung und den Rückstand von Frauen bei Arbeitszeiten, Entgelt und der Verteilung unbezahlter Arbeit besonders deutlich. Klar ist, dass der Kampf um gleiche und gleichwertige Bezahlung weitergehen muss. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt sehr, dass sich die EU heute entschieden gegen ein internationales Rollback in der Gleichstellung positioniert hat. Mit den Ratsschlussfolgerungen kann der EU-Ministerrat seinen Beitrag zur Überprüfung der Fortschritte der Pekinger Aktionsplattform der Vereinten Nationen leisten. Das ist ein großer Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, in der das Thema Gleichstellung der Geschlechter ein Schwerpunkt ist.

Auch auf Bundesebene setzt sich die SPD-Fraktion im Bundestag entschieden für die Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern ein: So fordern wir unter anderem ein Verbandsklagerecht im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes. Im Zuge einer Aufwertung sozialer Berufe fordern wir vor allem in der Altenpflege eine verbindliche Tarifbindung. Mit der Einführung einer Vorstandsquote bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen tragen wir ebenfalls zur Schließung des Gender Pay Gaps bei.

Wir fordern: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 03.12.2020

Zum bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt in Berlin erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecher*innen für Queerpolitik:

Dass Berlin den bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt vorgelegt hat, ist außerordentlich gut und wichtig. Gewalttaten müssen konkret benannt, erkannt und transparent gemacht werden, damit sie gezielt bekämpft werden können. In dem Bericht liegt der Schwerpunkt auf anti-lesbischer Gewalt. Mit belastbaren Zahlen kann die Stadt auf Gewalttaten gegen queere Menschen viel entschlossener reagieren. So ist es auch möglich, Präventions- und Aufklärungsarbeit zielführend zu gestalten.

Wir fordern schon lange auf Bundesebene eine bessere Erhebung von LSBTIQ-feindlichen Straftaten. Dazu haben wir in dieser Woche einen schriftlichen Bericht von der Bundesregierung im Innenausschuss des Bundestages angefordert. Wir brauchen eine Auseinandersetzung mit Gewalt gegen queere Menschen. Der Berliner Bericht ist ein erstes, wirkungsvolles Signal an lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dieses Signal macht deutlich, dass wir dringend einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit brauchen und ein Ausbau der Gewaltschutz-Infrastruktur bundesweit erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Zur aktuellen Berichterstattung über eine Verlängerung der Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Bundesfamilienministerin Giffey hat beim Gute-Kita-Gesetz Wortbruch begangen. Entgegen ihrer Ankündigungen hat die Regierung keine finanzielle Vorsorge für eine Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes über 2022 hinaus getroffen. Im Finanzplan des Bundes findet sich nichts dergleichen. Darüber versucht sie hinwegzutäuschen. Besonders kritikwürdig daran ist die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium weiter den Eindruck erwecken soll, die Verlängerung sei von Seiten des Bundes eingepreist. Solch unseriöses Vorgehen schwächt die Glaubwürdigkeit einer Ministerin. Das kann auch die ohnehin schon schwierigen Bund-Länder-Verhandlungen für den Ausbau der Schulkindbetreuung belasten. Es wäre ein herber Rückschlag, sollte der im Koalitionsvertrag verankerte Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter scheitern.

Es ist nicht das erste Mal bei Franziska Giffey, dass schlagzeilenträchtige Ankündigungen später keinen Bestand haben. So war es beim Bundesprogramm Fachkräfteoffensive oder bei den Freiwilligendiensten. Zum Gute-Kita-Gesetz hatte sie mehrfach öffentlich erklärt, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister für eine Verlängerung der Gute-Kita-Gelder im Rahmen der Finanzplanung des Bundes zu sorgen. Noch in diesem September erweckte ihr Ministerium in einer Pressemitteilung den Eindruck, auch in der Finanzplanung bis 2024 seien Gelder vorgesehen: „Mit dem Bundeshaushalt 2021 und dem Finanzplan bis 2024 steht der Bund den Ländern gegenüber zu seiner Zusage, das Gute-KiTa-Gesetz finanziell zu unterstützen, die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern“, heißt es darin. Tatsächlich existieren nur allgemeine Absichtserklärungen der Regierung, die keinerlei Verbindlichkeit besitzen. Wir fordern, die Gute-Kita-Gelder über 2022 hinaus sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Wenn der Bund sich nicht zu seiner Verantwortung bekennt, ist das Gute-Kita-Gesetz tot, und der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung wackelt“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Forderungen der Länderfamilienminister zum absehbaren Auslaufen des Gute-Kita-Gesetzes. Müller weiter:

„Von Anfang an hat der Bund die Mittel im Gute-Kita-Gesetz auf vier Jahre befristet. Von Anfang an haben wir die strenge Befristung der Mittel kritisiert. Die Länder haben diese Kröte jedoch geschluckt, weil sie im Gegenzug mit dem Geld nahezu machen konnten, was sie wollten. Dieser Umgang mit den Rechten von Kindern, den Bedürfnissen von Familien und den Fachkräften ist unverantwortlich. Das Kita-System ist seit Jahren unterfinanziert, es gibt keine Konzepte, den Fachkräftemangel langfristig zu beheben, und keinen Plan, die Qualität bundesweit auf ein vergleichbares Niveau zu heben. In der Corona-Krise werden darüber hinaus Eltern, Erzieherinnen und Kinder mit dieser Situation alleine gelassen. Die Qualität sinkt, der Fachkräftemangel nimmt zu, und die Belastung für die Beschäftigten steigt. So darf es nicht weitergehen. Gut, dass die Länder das nun erkannt haben.

Wir fordern umgehend ein Bundeskitaqualitätsgesetz mit klar umrissenen Mindestqualitätsstandards und einem dauerhaften Einstieg des Bundes in die Finanzierung des laufenden Kitabetriebes.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Das Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen bleibt in Deutschland mit 19 Prozent beträchtlich, ein Sprung nach vorne ist das knappe Unterschreiten der 20-Prozent-Marke nicht: Eine Trendwende sieht anders aus. Vielmehr ist zu erwarten, dass dieses minimale Vorankommen im Jahr 2020 wieder aufgezehrt wird, weil Frauen im Zuge der pandemiebedingten Einschränkungen nachweislich stärker als Männer bei der Erwerbsarbeit zurückstecken“, sagt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen im Jahr 2019, das durchschnittlich 19 Prozent betrug. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist damit um 1 Prozent gegenüber 2018 gesunken und fällt im Bundesschnitt erstmals unter 20 Prozent. Achelwilm weiter:

„In dieser Legislaturperiode hat die GroKo mit der Gleichstellungsstrategie oder dem Führungspositionengesetz II zwar einige Überschriften für mehr Geschlechtergerechtigkeit produziert, aber die Wirkung ist bescheiden – insgesamt haben die Akzente der Bundesregierung nicht die erforderliche Durchschlagskraft. Das Entgelttransparenzgesetz gewährt unter hohen Voraussetzungen leicht verbesserte Auskunftsrechte, aber keine Sanktionen oder Verbandsklagerechte und zeitigt damit eher theoretische statt praktische Effekte. Die erneuerte Frauenquote für Unternehmensvorstände wird nur sehr wenige Frauen erreichen. Eine echte Aufwertung von Fachberufen, die weitgehend Frauen ausüben, wie z.B. im Einzelhandel oder in der Pflege, steht weiter aus. Und selbst in diesen ‚frauendominierten‘ Branchen zieht sich das Bild durch, dass höhere Positionen eher männlich besetzt werden, während Teilzeitstellen oder niedriger entlohnte Jobs – oft familienbedingt – überwiegend Frauen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE, dass bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts systematisch auf geschlechtergerechte Analysen, Ziele, Strategien und Ausgaben gesetzt wird. Wenn kein grundlegender und ressortübergreifender Paradigmenwechsel zur Behebung struktureller Nachteile aufgrund des Geschlechts und damit einhergehender Rollenerwartungen und Arbeitsteilungen passiert, wird jede Krise auf dem Rücken von Frauen verlaufen.

Gleichstellungspolitik spielt in der Politik der Bundesregierung eine viel zu defensive, nebensächliche und symbolische Rolle. Es reicht nicht, im Schneckentempo voranzukommen oder auf ungerechtem Niveau zu stagnieren. Auch angesichts eines arbeitsmarktpolitischen Wandels durch die Digitalisierung müssen neue Prioritäten für die gerechte Verteilung bezahlter Arbeitszeit und unbezahlter Tätigkeiten in der Familie auf die Tagesordnung, für paritätisch geförderte Elternzeiten und die grundlegende Aufwertung sozialer, sorgender Aufgaben. Das Ehegattensplitting als falscher Anreiz für traditionelle Einkommens- und Arbeitsverteilungen, der vor allem in den westdeutschen Bundesländern ‚zieht‘, muss gerechten und zeitgemäßen Modellen sozial ausgleichender Familien- und Kinderförderung weichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr mit Änderungen im Adoptionsrecht befassen: Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfegesetz zu verlangen.

Dieses war vom Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedet worden, hatte im Bundesrat am 3. Juli 2020 jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 3. Juli 2020).

Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 03.12.2020

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. „Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe“, schreibt die Regierung. Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen). Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1365 vom 09.12.2020

Zwei gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der von Mechthild Heil (CDU) geleiteten Sitzung nahmen die acht Sachverständigen Stellung zu Vorlagen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung (19/2370719/24901), Entwürfen der Grünen für Gesetze zur Fortbildung der Richterinnen und Richter (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen zur Präventionsstärkung (19/23676). Über den Gesetzentwurf der Koalition und den Grünen-Antrag hatte der Bundestag in erster Lesung Ende Oktober beraten.

Die Sachverständigen unterstützten das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Die geplanten begrifflichen und strafrechtlichen Änderungen trafen jedoch auf deutliche Kritik. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, war nicht der einzige Experte, der den Regierungsentwurf da ablehnte, wo er einseitig auf Strafrechtsverschärfungen setzt. Die Vorlage entspreche in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine „evidenzbasierte Kriminalpolitik“, zu der sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt haben, erklärte Kinzig. Bei einer Kriminalpolitik nach den Vorgaben der Boulevardpresse drohe der Verlust des rechtsstaatlichen Kompasses. Stattdessen sollten die Anstrengungen zum Schutz der Kinder auf dem Gebiet der Prävention verstärkt werden.

Kinzig stieß sich wie auch die meisten anderen Sachverständigen an der Einführung des Begriffes der „sexualisierten Gewalt“. Dieser könne eine rationale Auslegung des Strafgesetzbuches gefährden und vernebele den eklatanten Unterschied zwischen der Vornahme sexueller Handlungen mit und ohne Anwendung von Gewalt. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte, bewährte Prinzipien sollten nicht unnötig einer gesetzgeberischen Umgestaltung unterworfen werden, die zu neuen Auslegungsschwierigkeiten führen könnten. Während der Begriff des sexuellen Missbrauchs mittlerweile etabliert und gesellschaftlich durchgängig negativ besetzt ist, bestehe bei einer Umbenennung des Terminus die nicht zu unterschätzende Gefahr einer irreführenden gesellschaftlichen Bewertung. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus.

Jörg Eisele, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, erklärte, mit dem Titel des Gesetzentwurfs meine der Gesetzgeber, das Unrecht der Taten klarer beschreiben zu können. Damit würden auch solche Delikte, die nicht mit Körperkontakt einhergehen, als sexualisierte Gewalt angesehen. Es handele sich um reine Symbolik, die die tatbestandliche Beschreibung verfehle. Zudem entspreche der Begriff „sexueller Missbrauch“ der einschlägigen EU-Richtlinie.

Darauf verwies auch Tatjana Hörnle, Geschäftsführende Direktorin, Abteilung Strafrecht, des Max-Planck-Instituts in Freiburg. Der Gesetzentwurf blende die internationale Diskussion zur angemessenen Terminologie aus. Sie gab zu bedenken, dass durch die Kategorisierung aller Formen der sexuellen Gewalt an Kindern als „sexualisierte Gewalt“ die Begriffe verloren gingen, die zur Charakterisierung brutaler körperlicher Attacken erforderlich seien. Besonders verwunderlich sei es, auch Fälle ohne jeden körperlichen Kontakt „Gewalt“ zu nennen. Auch das Argument, der Begriff „Missbrauch“ sei problematisch, weil er als Gegenbegriff einen straflosen „Gebrauch“ von Kindern voraussetze, sei ein Fehlschluss. Tatsächlich sei „sexueller Missbrauch“ eine Kurzformel von „Missbrauch von Abhängigkeit und Unterlegenheit für sexuelle Zwecke“.

Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund (djb) erklärte, die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ sei in der Sache treffend und spiegele das menschenrechtliche Verständnis von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wider. Allerdings sei mit dieser Begriffsänderung auch die Gefahr von Missverständnissen und Unklarheit verbunden, da der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht wesentlich enger verstanden werde als im Völkerrecht und insbesondere im Kontext der Sexualstraftatbestände lediglich körperliche Gewalt impliziere. Sie schlug den Begriff „sexualisierte Übergriffe“ vor.

Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer warnte davor, das Thema zu instrumentalisieren. Zudem eigne sich der Entwurf nicht zur Prävention. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ werde Unklarheit geschaffen. Die Heraufstufung des Grundtatbestands des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen lehnte Lederer ab. Dafür fehle eine rationale Begründung, und es gebe auch keine empirische Belege für die Wirksamkeit. Mit Bezug auf die beabsichtigte Pönalisierung des Inverkehrbringens, Erwerbs und vor allem des Besitzens von kindlichen „Sexpuppen“ sprach Lederer von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu hands-on-Delikten kommen wird und die den Anforderungen an den Ultima-Ratio-Grundsatz nicht entspreche. Ähnlich äußerten sich auch Kinzig und Hörnle.

Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbunds (DRB), erklärte, Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Hinzu komme, dass die Anhebung des Strafrahmens eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben werde. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt. Der DRB bedauere jedoch, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt sei. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären. Darauf wies auch Bussweiler hin.

Franziska Drohsel von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verwies auf erhebliche Hürden und Belastungen für Betroffene in Gerichtsverfahren. So sehr einzelne Regelungen begrüßt würden, so sehr sähe ihre Organisation kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe, nicht neu geregelt würden. Das Gesetzespaket solle daher ergänzt werden durch mehr Opferschutz, die Abschaffung des Begriffs „Kinderpornographie“, die Vermittlung von mehr Fachwissen der Richter und Richterinnen im Umgang mit traumatisierten Kindern sowie durch eine Verfahrensverkürzung. Der Begriff „sexueller Missbrauch“ sollte nicht mehr verwendet werden, sagte Drohsel, die den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1356 vom 07.12.2020

Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Zahlen bekanntgewordener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung von Kinderpornographie hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/24901) vorgelegt. Darin werden, so die Vorlage, Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründeten, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehme.

Laut Entwurf soll mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen daher ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, wie es in der Vorlage heißt. Mit einer Anhebung der Strafrahmen solle darüber hinaus die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher im Strafrahmengefüge herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur tatangemessenen Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm solle zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Um die Strafverfolgung effektiver auszugestalten, sollen den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1344 vom 03.12.2020

  • Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Westdeutschland fast dreimal so hoch wie in Ostdeutschland
  • Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt
  • Männer verdienten in Deutschland 2018 durchschnittlich 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen
  • 71 % des Verdienstunterschieds sind strukturbedingt, also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten und seltener Führungspositionen erreichen

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland durchschnittlich 19 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1 Prozentpunkt geringer als 2018 und fiel nach den jetzt revidierten Ergebnissen erstmals unter 20 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb der bereinigte Gender Pay Gap, der nur alle vier Jahre berechnet werden kann, 2018 mit 6 % im Vergleich zu 2014 unverändert. 

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch schlechtere Zugangschancen von Frauen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet. 

Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Westen fast dreimal so hoch wie im Osten

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 20 % gesunken, während er im Osten mit 7 % unverändert blieb – für Gesamtdeutschland ergibt sich daraus der unbereinigte Gender Pay Gap von 19 %. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22 % um 3 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich liegen endgültige Ergebnisse erst für das Jahr 2018 vor. Mit 20 % lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland für das Jahr 2018 deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union (15 %). Von den 28 EU-Staaten im Jahr 2018 wies nur Estland mit 22 % einen noch höheren geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied auf. Auf ähnlichem Niveau wie Deutschland lagen Österreich, Tschechien, das Vereinigte Königreich, die Slowakei und Lettland (20 %). Die Staaten mit den EU-weit geringsten geschlechtsspezifischen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Luxemburg (1 %), Rumänien (2 %) sowie Italien (4 %). 

Bereinigter Gender Pay Gap 2018 in Deutschland unverändert bei 6 %

Während sich im Zeitverlauf beim unbereinigten Gender-Pay-Gap ein stetiger – wenn auch langsamer – Rückgang zeigt, verharrt der bereinigte Gender Pay Gap 2018 im Vergleich zu 2014 mit 6 % auf dem gleichen Niveau.

Die Werte des bereinigten Gender Pay Gap für West- und Ostdeutschland haben sich im Zeitverlauf angeglichen. Von 2006 bis 2018 sank der Verdienstunterschied im Osten von 12 % auf 7 %, während er im Westen von 8 % auf 6 % fiel. Der unbereinigte Gender Pay Gap war im Jahr 2006 im Westen vier Mal so groß wie im Osten. 2018 war er hingegen nur noch drei Mal so hoch.

Bei der Interpretation des bereinigten Gender Pay Gap ist zu beachten, dass hierbei nur in der Statistik vorliegende Informationen Berücksichtigung finden. Der Wert des bereinigten Gender Pay Gap kann somit als eine Obergrenze interpretiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. 

Männer verdienten 2018 im Durchschnitt 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer lag 2018 mit 21,70 Euro um 4,37 Euro höher als der für Frauen (17,33 Euro). Die Analyse zu ursächlichen Faktoren dieses Verdienstunterschiedes zeigt, dass 71 %(beziehungsweise 3,09 Euro) strukturbedingt sind. Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird (durchschnittlicher Effekt: 1,34 Euro) und sie seltener Führungspositionen (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro) erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs (durchschnittlicher Effekt: 0,43 Euro).

Die verbleibenden 29 % (beziehungsweise 1,28 Euro) des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen 2018 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Methodische Hinweise:

Dem EU-Vergleich zum unbereinigten Gender Pay Gap liegen die Vorgaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat zugrunde. Diese schließen aufgrund der EU-weit einheitlich verfügbaren Daten bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Ermittlung des Indikators aus. Die alle vier Jahre durchgeführte Verdienststrukturerhebung in Deutschland ermöglicht hingegen, weitere Beschäftigtengruppen in die Analyse einzubeziehen und so Aussagen für die gesamte deutsche Wirtschaft zu treffen. Im Vergleich zur engeren Abgrenzung nach den Vorgaben von Eurostat ergeben sich durch die zusätzliche Berücksichtigung von Beschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie in Kleinstbetrieben sowohl in Bezug auf das Ergebnis für den unbereinigten als auch für den bereinigten Gender Pay Gap keine großen Abweichungen. Unter Einbezug der genannten Beschäftigtengruppen liegen im Jahr 2018 der unbereinigte Gender Pay Gap bei 19 % und der bereinigte bei 6 %.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2014“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 2/2017).

Revision der Ergebnisse 2015 bis 2019
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung berechnet. Da nun die Ergebnisse der Erhebung aus dem Jahr 2018 vorliegen, wurden die auf Basis der vorherigen Erhebung aus dem Jahr 2014 fortgeschätzten Daten für die Jahre 2015 bis 2019 neu berechnet und revidiert. Allgemeine Hinweise zum Fortschreibe- und Revisionsverfahren der fortgeschriebenen Ergebnisse des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Methoden“ im Themenbereich „Verdienste und Verdienstunterschiede“ zu finden.

Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap:
• Nach Bundesländern in GENESIS-Online
 Lange Reihen auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.
• EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat Datenbank

Weitere Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap:
• Deutschland und nach Bundesländern 2014 und 2018 auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.

Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ist Teil des Monitorings der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am vergangenen Samstag sind die Delegierten der 30 Landes- und Bezirksverbände der AWO zu einem digitalen Bundesausschuss zusammengekommen. Der bedeutendste Tagesordnungspunkt an diesem Tag war die Weiterentwicklung des AWO-Governance-Kodex mitsamt den Regelungen zur Vergütung der Geschäftsführung – hierzu haben die Delegierten beraten und Beschlüsse gefasst.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Ich freue mich und bedanke mich bei den Delegierten, dass sie die wichtigen Änderungen des AWO-Governance-Kodex einstimmig beschlossen haben. Dies verdeutlicht erneut das klare Verständnis für Compliance im Verband und dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 haben wir hilfreiche Hinweise zu den Regelungen aus dem Verband erhalten. Natürlich haben wir unser Regelwerk auch in Anbetracht der Vorkommnisse in Hessen und Thüringen evaluiert. Nach vielen und intensiven Beratungen mit Fachexpert*innen bin ich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Es unterstützt die AWO, unsere Werte nachhaltig zu bewahren.“

Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung stehen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit geschäftlichen Beziehungen, die Stärkung der Aufsichtsgremien durch mehr Rechte und die Vergütung der Geschäftsführung. Neben der überarbeiteten Fassung des AWO-Governance-Kodex wird eine neue Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung veröffentlicht. Wolfgang Stadler weiter:

„Insbesondere die Vergütung der Geschäftsführung hat viele Berichterstattungen und Debatten in der Öffentlichkeit geprägt. Dies ist nachvollziehbar, da wir unsere wichtigen gesellschaftlichen Leistungen zum Teil mit öffentlichen Mitteln erbringen, Spenden erhalten und eine gemeinnützige, selbstlos tätige Organisation sind. Gleichzeitig – und das möchte ich deutlich sagen – leisten die Geschäftsführungen in der AWO, auch in herausfordernden Situationen, eine großartige Arbeit. Daher sollten sie stets angemessen und leistungsgerecht vergütet werden. Wir orientieren uns weiterhin an den Größenordnungen des Öffentlichen Diensts. Damit wird ebenso gewährleistet, dass sich die Spreizung der Vergütung der Geschäftsführungen und der Vergütung der Mitarbeitenden in einem angemessenen Verhältnis bewegt.

Zur Verbesserung der Transparenz müssen nun außerdem alle Gliederungen – unabhängig davon, ob ein Kreisverband oder eine ausgegliederte gGmbH – die Vergütung der Geschäftsführung gegenüber dem Bundesverband offenlegen und den Ausnahmefall gemessen am verbandlichen Vergleich schriftlich darlegen, sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird. Die Verträge der Geschäftsführungen der Landes- und Bezirksverbände erhalten wir unabhängig von den neuen Regelungen seit jeher, da dies im Verbandsstatut niedergeschrieben ist. Wir haben somit ein Regelwerk, welches auf der einen Seite klare Grenzen definiert, aber den Gliederungen unter Berücksichtigung des verbandlichen Maßstabs auch eigene Entscheidungen ermöglicht, die jeweils vom vollständigen Aufsichtsgremium zu beschließen sind.“

Anlagen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 09.12.2020

Bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche wird unter anderem über die Wiederaufnahme von Abschiebungen entschieden. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert diesen Vorstoß trotz hoher, schwer einzudämmender Infektionszahlen, und fordert weiteren Schutz für Geflüchtete. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt:

„Abschiebungen sind während der COVID‐19‐Pandemie nicht zu verantworten. Sie gefährden die Eindämmung der globalen Pandemie und setzen das Leben der Abgeschobenen unnötig aufs Spiel. Zudem haben zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, am Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze.

Der AWO Bundesverband spricht sich gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Pro Asyl und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen Corona-bedingten Abschiebestopp aus.

Zudem fordert der Verband, das Verbot von Abschiebungen nach Syrien zu verlängern. „Unabhängig vom Pandemiegeschehen muss sich die Innenministerkonferenz klar zur Verlängerung eines umfassenden Abschiebeverbotes nach Syrien bekennen, da in Syrien weiterhin systematisch und flächendeckend gefoltert wird“, so Döcker, „Solange willkürliche Verhaftungen, Folter und Entführungen den Alltag in Syrien bestimmen, sind Abschiebungen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Flüchtlingsrecht vereinbar. Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot gilt absolut und unabhängig.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.12.2020

Der AWO Bundesverband e.V. hat die Deklaration #positivarbeiten von der Deutschen AIDS-Hilfe unterzeichnet, um ein öffentliches Zeichen für gesundheitliche Chancengleichheit auch im Arbeitsleben zu setzen. Die Deklaration orientiert sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und entspricht den Werten und Überzeugungen der AWO.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der AWO Bundesverband wendet sich auch als Arbeitgeber gegen jegliche Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. HIV ist im Arbeitsalltag absolut kein Risiko, aber Menschen mit HIV droht bei Bekanntwerden ihrer Erkrankung Ablehnung, Ausgrenzung und Diskriminierung“.

Mit Hilfe von Aufklärung und Information tritt der AWO Bundesverband in Kooperation mit der Deutschen AIDS-Hilfe unbegründeten Ängsten und Vorurteile entgegen. Darüber hinaus setzt sich die die Arbeiterwohlfahrt weiterhin auch gesellschaftspolitisch gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV oder Aids ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.11.2020

Engagement und Partizipation älterer Menschen sind für die Gesellschaft unverzichtbar und müssen umfassend gestärkt und gezielt gefördert werden. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in ihrem Positionspapier „Älter und unverzichtbar! Engagement und Partizipation älterer Menschen stärken“, das zum Tag des Ehrenamts am 5. Dezember veröffentlicht wurde. In der aktuellen Situation ruft die BAGSO dazu auf, Konzepte zu entwickeln, wie das Engagement älterer Menschen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ausgeübt oder wieder aufgenommen werden kann.

Die BAGSO setzt sich dafür ein, dass Engagement-Strukturen dauerhaft gefördert werden, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Besondere Anstrengungen seien nötig, um auch Menschen Zugänge zu Engagement und Teilhabe zu ermöglichen, die aufgrund von Armut, gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialer Isolation bislang nicht erreicht werden. Zur Stärkung der politischen Teilhabe sollen Seniorenvertretungen in der Kommunalpolitik gefördert und auf Landesebene gesetzlich verankert werden. Um auch die Babyboomer-Generation für Engagement zu gewinnen, müssen passgenaue und flexible Möglichkeiten entwickelt und neue Engagementformate erprobt werden.

Besonders hervorgehoben wird der gesellschaftliche Stellenwert von generationenübergreifendem Engagement. „Vor allem die aktuellen politischen Herausforderungen wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, die Herausforderungen des Klimawandels und Fragen der Demokratie machen den Austausch und das gemeinsame Handeln unter Einbezug aller Generationen erforderlich“, heißt es in dem Positionspapier.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.Vn vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung der Kinderrechtsorganisation von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in allen Bundesländern ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in Hessen (53,9 Prozent), Bremen (51,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (51,5 Prozent) in der Mehrzahl dieser Verfahren (Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen) Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Am schlechtesten schneiden Berlin (34,0 Prozent), Nordrhein-Westfalen (37,5 Prozent) und Rheinland-Pfalz (37,6 Prozent) ab.

„Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies der Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll – und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in drei Bundesländern knapp über 50 Prozent, in allen anderen teils deutlich darunter. Hier muss es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen, die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss bei der Möglichkeit eines erheblichen Interessensgegensatzes zwischen dem Kind und seinen Eltern auch in der Verfahrenspraxis zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine Begründungspflicht beim Absehen von einer Bestellung. Es wird auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zudem, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien erfolgt. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Allerdings soll nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Gericht die Bestellung bei einer Gefahr für die Interessen des Kindes aufheben können. Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Weitere Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/, die kompletten Daten zu den Verfahrensbeiständen finden sich unter www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.12.2020

Der diesjährige Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ betont die Rolle der Familienbildung als wichtige Ressource der Demokratiebildung sowie die besondere Bedeutung der Eltern. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) bündelt mit dem Forum Familienbildung die langjährigen Erfahrungen in der evangelischen Eltern- und Familienbildung. Martin Bujard, Präsident der eaf, begrüßt es ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Familienbildung im Bericht in den Fokus gerückt werden:

„Familie ist der primäre Bildungsort. Die Bewältigung des Familienalltags kann somit als eine Art Übungsfeld demokratischen Zusammenlebens betrachtet werden. Die Angebote der Familienbildung begleiten Familien in verschiedenen Lebensphasen. Sie stärken Eltern und Kinder in ihren Kompetenzen und unterstützen sie dabei, demokratisches Handeln einzuüben. Denn Familienbildung bietet Räume für Begegnung und schafft Lernorte gemeinsam für Eltern und Kinder, in denen sie alltagsnah und selbstwirksam Entscheidungs-, Beratungs- und Argumentationsprozesse mitgestalten können.“

Die eaf unterstützt die Empfehlung aus dem Bericht, die Mitarbeitenden der Familienbildung durch Fachberatung zu begleiten. Dies hat sich in den Kindertagesstätten bereits seit Jahren bewährt. Bujard fordert: „Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nur erfolgen, wenn die Familienbildung vor Ort über ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen verfügt. Wir fordern, dass die Angebote und Strukturen auf der Grundlage eines formulierten Rechtsanspruches der Familienförderung im SGB VIII §16 nachhaltig regelfinanziert werden.“

Aktuell startet das Forum Familienbildung in der eaf gemeinsam mit der Diakonie Deutschland das Modellprojekt „Für Vielfalt und Partizipation in der Familienbildung“. Die Online-Seminarreihe für pädagogische Fachkräfte wird finanziert aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: >>>https://www.eaf-bund.de/de/projekte/kooperationen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.11.2020

LSVD zuversichtlich beim Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz

Heute tagt der Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Juli gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist zuversichtlich, dass mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare endgültig gescheitert ist. Das ist ein wichtiger Erfolg. Wir danken den Landesregierungen, die sich im Bundesrat der Verschärfung der Diskriminierung entgegengestellt haben, allen voran dem Sozialminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, und dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung sollte nach dem Willen der Regierungskoalition weiter massiv verschärft werden. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung sollte zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Das hätte noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder bedeutet.

Gemeinsam mit vielen Aktivist*innen hat der LSVD dafür gekämpft, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Obwohl wir die Bundesregierung deutlich auf unsere Kritik hingewiesen und einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet hatten, blieb Bundesministerin Giffey lange kompromissunfähig. Das führte dazu, dass das Adoptionshilfegesetz insgesamt verzögert wurde.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Es ist völlig unverständlich, warum das SPD-geführte Bundesjustizministerium dies seit Jahren verschleppt.

Hintergrund
Diskriminierung von lesbischen Familien würde sich durch Adoptionshilfegesetz verschärfen
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition vom LSVD und All Out mit über 66.000 Unterschriften

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. bietet in diesem Jahr eine Weihnacht der etwas anderen Art an.

Da die traditionelle SHIA-Weihnachtsfeier in diesem Jahr aus den allseits bekannten Gründen nicht stattfinden kann, wollen wir die auch schon traditionellen Buchgeschenke trotzdem den Kindern von alleinerziehenden Müttern und Vätern zukommen lassen.

Wir bitten Alleinerziehende, sich in der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. 03375/294752 zu melden und den Buchwunsch des Kindes mitzuteilen.

Am Dienstag, dem 22. Dezember 2020, können die Geschenke dann in der SHIA-Geschäftsstelle – natürlich mit Abstand – in der Bahnhofstraße 4 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgeholt werden.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese gibt Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vor. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass der Unterhalt für Kinder 2021 steigen wird, so dass auch höhere Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Beim höheren Unterhalt spiegelt sich zudem wider, dass 2021 in den sozialrechtlichen Regelsätzen erstmals Kosten für Mobilfunkgeräte berücksichtigt sind. Das war überfällig: Alles, was systematisch im Kindesunterhalt nicht berücksichtigt ist, zahlen de facto Alleinerziehende drauf. Hier sind weiter viele Verbesserungen notwendig: Denn die Grundlage, das sozialrechtliche Existenzminimum, ist seit Jahren in der Kritik, da die angewandte Methode zu einer systematischen Kleinrechnung der Bedarfe führt. Gleichzeitig fällt Kindern die Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro beim Unterhalt auf die Füße, da es zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Der ist jedoch im Verhältnis zum Kindergeld proportional weniger gestiegen. Zudem ist kaum nachvollziehbar, warum der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren unter dem Existenzminimum liegt. All das bedeutet: Trotz der Erhöhung werden Alleinerziehende weiter draufzahlen, da der Unterhalt gar nicht reichen kann.“

Hintergrund: Die sozialrechtliche Regelbedarfsermittlung ist die Grundlage für die Festsetzung des sächlichen Existenzminimums von Kindern in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise für die Bemessung des gesetzlichen Mindestunterhalts, des Unterhaltsvorschusses oder der steuerrechtlichen Freibeträge. Das steuerliche sächliche Existenzminimum leitet sich aus den Regelbedarfen ab. Gesetzlich richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum wiederrum der Mindestunterhalt. Die steuerlichen Freibeträge für 2021 liegen allerdings darüber. Deshalb hat die üppige Erhöhung der Kinderfreibeträge für 2021 das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums weiter vorangetrieben. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der auch die soziokulturelle Teilhabe abbildet, wird bei der Höhe des Kindesunterhalts zudem nicht berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.12.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2020

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V.

Wie findet Weihnachten im Corona-Jahr statt – gerade in den Einrichtungen der Altenhilfe und in den sozialen Diensten, die Menschen aus Risikogruppen betreuen? Wie ist die Stimmung in den Belegschaften der zwei größten deutschen Wohlfahrtsverbände? Was sind die größten Herausforderungen im Wahljahr 2021?

Welche langfristigen Konsequenzen hat Corona für die soziale Infrastruktur in Deutschland? Diese und andere Fragen wollen Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer Pressekonferenz mit Ihnen erörtern. 

Wir werden Ihnen erste vorläufige Ergebnisse einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft unter sozialen Einrichtungen und Diensten zu ihrer Finanzlage und ihren Sorgen vorstellen.

Ihre Fragen beantworten:

– Peter Neher, Caritas-Präsident

– Ulrich Lilie, Diakonie-Präsident

Anmeldung:

Es wird um Anmeldung bis zum 14. Dezember 2020 unter pressestelle@diakonie.de oder pressestelle@caritas.de gebeten. Die Einwahldaten werden Ihnen dann zugeschickt. 

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Interviews steht man Ihnen gerne zur Verfügung.

AKTUELLES

Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen darauf hingewiesen, dass das geltende Recht gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen und abbilden und dabei möglichst alle Lebenslagen und Lebensentwürfe der Menschen angemessen berücksichtigen muss. Wenn das Recht an vielen Stellen nach wie vor am traditionellen Familienbild von „(verheirateten) Vater, Mutter, Kind(ern)“ mit übereinstimmender genetischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft anknüpft, stellt sich die Frage, ob dies der Vielfalt von Familie hinreichend gerecht wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die gelebte Vielfalt an Familien- und Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung. Einerseits werden hier seit langem Reformbedarfe angemahnt und das Festhalten am klassischen Modell „ein Elternteil betreut, ein Elternteil bezahlt“ kritisch diskutiert sowie eine stärkere Unterstützung von Eltern und Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall insbesondere auch bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung eingefordert. Anderseits lebt ein Großteil der Kinder nach wie vor im Residenzmodell und viele Eltern sind mit der eigenen Betreuungsregelung zufrieden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 370 KB]

Zielsetzung dieser Empfehlungen
Der Deutsche Verein begleitet die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets seit der Einführung der Leistungen eng – zuletzt mit den dritten Empfehlungen aus dem Jahr 2015, die durch die vorliegenden vierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ersetzt werden.

Der Deutsche Verein weist in sämtlichen Vorauflagen auf den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen hin. Der Gesetzgeber ist den Rückmeldungen aus der Praxis teilweise nachgekommen und hat mit dem Starke-Familien-Gesetz zu einer teilweisen Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs beigetragen, insbesondere durch den Wegfall
der Eigenanteile bei der Schülerbeförderung und dem gemeinschaftlichen Mittagessen sowie dem weitestgehenden Verzicht auf gesonderte Antragserfordernisse mit Ausnahme bei der außerschulischen Lernförderung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 440 KB]

Zusätzlich zu den für viele herausfordernden Wünschen an die Weihnachtszeit mit Kindern gilt es nun, auch noch die Corona-Beschränkungen zu beachten.

Das Team von Mein Papa kommt/Meine Mama kommt gibt Antworten auf aktuelle Fragen zum Umgang in dieser außergewöhnlichen Zeit und während der Feiertage. Auf der Webseite unter https://mein-papa-kommt.info/aktuelles gibt es weitreichende Informationen u.a. in Zeiten von Corona.

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Ab 01.01.2021 müssen getrenntlebende Eltern ihre Kinder mit mehr Unterhalt unterstützen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls unter: https://mein-papa-kommt.info/fuer-eltern/unterhalt/

Es geht um den Moment im Leben, in dem Menschen auf das Ergebnis ihres Schwangerschaftstests warten. Es geht um die Frage „Schwanger oder nicht?“ und was das mit dem eigenen Leben macht, was an dieser Entscheidung alles dranhängt. Was diesem Moment vorausgegangen ist und mit wem. Und was möglicherweise daraus folgt. In der fiktionalen Streaming-Serie wird dieser Moment aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt: es geht um Teenie-Schwangerschaft, um den Kinderwunsch bei Menschen mit Behinderung (Trisomie 21), um Schwangerschaft in homosexuellen und polyamorösen Beziehungen. Der Cast der Serie ist unter anderem mit Darsteller:innen wie Banafshe Hourmazdi, Kevin Silvergieter, Marie Nasemann, Corinna Harfouch, Omar El-Saedi und Luisa Wöllisch besetzt.

Die Serie „2 Minuten“ steht in der ARD-Mediathek unter https://1.ard.de/2Minuten zum Streamen bereit.

Die BAG stellt einen neuen Service vor: In der Infothek Antifeminismus auf der Internetseite der BAG findet man unter vielem anderen Tipps zum Umgang mit Hatespeech und antifeministischen Angriffen, Beratungsstellen, Referent*innen und Coaches, Best-Practice Beispiele, Studien sowie Aktionsmaterial.  Die BAG hat dazu die Veröffentlichungen vieler Organisationen und Stiftungen angeschaut und entsprechende Materialien verlinkt. Ein Teil der Informationen wurden der BAG von Teilnehmer*innen des Strategietages 2019 zugeschickt.

Die Infothek gibt es  hier: www.frauenbeauftragte.org/themen/infothek-antifeminismus

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2020

SCHWERPUNKT I: Equal Care Day

Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2020

Zum Equal Care Day am 29. Februar erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

Der Equal Care Day ist ein wichtiger Aktionstag, der auf die für unsere Gesellschaft so wichtige Sorgearbeit aufmerksam machen soll. Einkaufen für die Nachbarin, Hausaufgaben machen mit den Kindern, da sein für den pflegebedürftigen Vater: Das ist Arbeit, die überwiegend Frauen scheinbar nebenher erledigen. Die unbezahlte Arbeitszeit von Frauen ist noch immer fast doppelt so hoch wie die von Männern und damit extrem unfair verteilt.

Gleichzeitig erfährt diese Arbeit nur wenig Wertschätzung, obwohl unsere gesamte Gesellschaft und auch die Wirtschaft ohne sie nicht funktionieren könnten. Das hohe private Engagement in den Familien und die fachlichen Fähigkeiten in den sozialen Berufen sind das Rückgrat dieser Gesellschaft.

Die berufliche Sorgearbeit ist höchst anspruchsvoll und verdient deutlich mehr Anerkennung. Zudem dürfen wir aber die Arbeit nicht vergessen, die zumeist Frauen in ihrer Familie oder Nachbarschaft in die Pflege von Angehörigen stecken. Darum unterstützen wir die Macherinnen und Macher des Equal Care Days und setzen uns gemeinsam für Gleichberechtigung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit ein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

„Arbeit und Zeit gerecht zu verteilen ist eine der dringlichsten Aufgaben der Politik. Ob die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, das Organisieren der Familie und die damit einhergehende Verantwortung: Diese notwendigen Daueraufgaben werden immer noch überwiegend Frauen zugeschrieben, gesellschaftlich unzureichend bewertet und ungleich verteilt. Folge ist, dass Frauen im Erwerbsleben zurückstecken und schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Rentenaussichten haben“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Equal Care Day am 29. Februar. Achelwilm weiter:

„Laut dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer. Hier braucht es einen Kultur- und Politikwandel, der bei der Gleichstellung von Männern und Frauen auch die gleiche Verteilung von Verantwortung und Zeit im Privatleben mitdenkt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen und Familien finanziell nach wie vor stark von männlichen Haupteinkommen oder steuerlichen Fehlanreizen wie dem Ehegattensplitting abhängig sein sollen. Es ist eine Aufgabe gesellschaftlicher Emanzipation und überfälliger Lohngerechtigkeit, dass Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, auf der Einkommensskala mit z.B. technischen Fachberufen gleichgestellt werden. Der Equal Care Day stellt diese Fragen zu Recht in den Vordergrund, es ist an der Bundesregierung, entsprechend tätig zu werden.“

Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fährt fort: „Dingen, die von Frauen umsonst und selbstverständlich erwartet werden, wird gesellschaftlich viel zu wenig Wert zugeschrieben. Das erleben unter anderem Pflegefachkräfte jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel. Auch die schlechten Arbeitsbedingungen finden bei Weitem noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Der Aufschrei über den Pflegenotstand ist zwar groß, die Bundesregierung setzt dem aber nichts Wirksames entgegen. Sonntagsreden helfen niemandem weiter. Der Mangel an Pflegefachkräften ist auch eine Folge der Abwertung der Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

80 Prozent der Care-Arbeit wird von Frauen geleistet. Das wird wenig anerkannt. Der Equal Care Day am 29. Februar macht auf die unfaire Verteilung und mangelnde Wertschätzung von Care-Arbeit aufmerksam.

Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Care-Arbeit, die Sorge für andere Menschen, ist der Motor unserer Gesellschaft.

Betrieben und geölt wird dieser Motor wesentlich von Frauen. Und zwar nicht nur im Beruf, zum Beispiel als Erzieherin oder Pflegekraft, sondern auch privat.

Frauen wenden pro Tag durchschnittlich über 50 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer: Kindererziehung, Hausarbeit oder die Pflege von Angehörigen sind nach wie vor überwiegend Frauensache – ein zusätzlicher Job, der nicht entlohnt und wenig anerkannt wird. Das muss sich dringend ändern! Care- Arbeit darf keine reine Frauensache bleiben. Und: Frauen, die privat viel Care- Arbeit leisten und dafür ihren Job reduzieren, gefährden ihre eigene soziale Absicherung. Wer sich um die Erziehung und Pflege seiner Kinder, Eltern und Angehörigen kümmert, darf dadurch nicht in prekäre Lebensverhältnisse oder Altersarmut abrutschen. Deshalb müssen diese Sorge- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden. Die kleinen Schritte der Verbesserung in den letzten Jahren reichen bei weitem nicht aus.

Außerdem schlagen wir als Diakonie vor, dass Menschen, die beruflich kürzertreten um ihre Angehörigen zu pflegen, sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. So würde aus der unbezahlten eine bezahlte Care Arbeit. Denn gerade diese Care Arbeit darf nicht unsichtbar bleiben, und schon gar nicht selbstverständlich.“

Zum Hintergrund:

Der Equal Care Day ist eine Initiative, die Menschen, Organisationen und Institutionen international dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren um auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam zu machen. Er wurde 2016 ins Leben gerufen und findet am 29. Februar 2020 das nächste Mal statt. Mehr Information unter www.equalcareday.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/062019-konzept-fuer-eine-grundlegende-pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.02.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Frauentag

Auch 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag haben Frauen und Männer in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen. Die Erfahrung lehrt: Von alleine ändert sich daran nichts. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten machen daher weiter Druck und fordern eine Nachschärfung der Frauenquote sowie mehr Macht für Frauen im Deutschen Bundestag.

„Heute vor fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag die Frauenquote für Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Seitdem hat sich einiges bewegt. Allerdings nur dort, wo das Gesetz klare Vorgaben macht.

Deshalb unterstützen wir unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten. Des Weiteren sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus mindestens vier Personen besteht. Denn Frauen müssen endlich überall dort mehr Mitsprache haben, wo es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und um Löhne geht. Damit wollen wir den Kulturwandel in den Unternehmen weiter vorantreiben, damit alle Frauen – nicht nur in den Spitzenpositionen – profitieren.

Das gleiche gilt für die Politik. Obwohl Frauen in der Bevölkerung in der Mehrheit sind, sind sie im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Frauen das bekommen, was ihnen zusteht: die Hälfte der politischen Macht. Deshalb wollen wir, dass künftig nur noch solche Parteien zur Wahl zugelassen werden, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.

Wenn es um die Verteilung von Zeit, Macht und Geld in der Gesellschaft geht, müssen mehr Frauen in Wirtschaft und Politik mitentscheiden können. Damit Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern endlich selbstverständlich wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Antifeminismus ist ein zunehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Das gesellschaftliche Klima wird merklich rauer. Eine breite rechtsextreme Bewegung propagiert neben einem rassistischen ein zutiefst antifeministisches Weltbild. Rechte Hetzer haben eine rückwärtsgewandte, stereotype Rollenvorstellung und wollen Frauen das Recht verwehren, über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper zu entscheiden. Queere Personen diffamieren sie als krank oder sprechen ihnen das Existenzrecht gänzlich ab. Feministinnen bezeichnen sie häufig als Ursprung allen Übels. Ihr Weltbild speist sich aus brandgefährlichen rechten Ideologien und Verschwörungstheorien. Rassismus und Antifeminismus bilden eine Einheit und sind der Nährboden für Hass und Gewalt. Dem treten wir entschlossen entgegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2020

„Am 8. März gehen Frauen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte, für Gleichstellung und für ein Leben frei von Gewalt zu demonstrieren. All das ist für Frauen immer noch nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Wir erleben zwar kleine gleichstellungspolitische Schritte, die dem zunehmenden, mitunter tödlichen Frauenhass aber nicht genug entgegensetzen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März. Möhring weiter:

„Gewalt an Frauen muss auf allen Ebenen konsequent bekämpft werden. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Woche den Antrag ,Für eine friedliche, feministische Außenpolitik‘ beschlossen. Uns geht es nicht um eine Besetzung von militärischen Spitzenpositionen mit Frauen oder quotierten Bundeswehreinheiten. Militärische Interventionen schützen keine Frauenrechte. Deutsche Panzer sichern keine Frauenrechte. Waffengewalt schafft Situationen, in denen Frauen und Mädchen systematisch sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Deshalb fordern wir den Stopp deutscher Waffenexporte und die Verankerung von sexualisierter Gewalt als legitimen Fluchtgrund im Asylgesetz. Und angesichts der humanitären Katastrophe an der europäischen Außengrenze ist das Gebot der Stunde: Die EU muss die Grenze öffnen und die schutzsuchenden Menschen aufnehmen.“

Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellungs- und Queerpolitik, fährt fort:

„Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen. Diese gesellschaftlich notwendigen Aufgaben werden im patriarchalen Kapitalismus als billig oder selbstverständlich vorausgesetzt. Oxfam hat errechnet: Ihr Geldwert entspricht einer Summe von 11 Billionen US-Dollar im Jahr – und das, wenn für diese Arbeit gerade einmal landesübliche Mindestlöhne gezahlt würden.

Auch bei uns sind Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Laut Zweitem Gleichstellungsbericht von 2017 bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer und stecken entsprechend beruflich zurück. Die Folge sind schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Renten. Gleichzeitig werden Sorgeberufe wie die Pflege, schlechter bezahlt als z.B. technische Fachberufe. Deshalb fordern wir, Arbeit und Zeit geschlechtergerecht zu verteilen. Berufe der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Erziehung und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen endlich gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden. Am Internationalen Frauentag und an allen anderen Tagen im Jahr.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Engagierte Frauen fördern – Frauen, die Hilfe brauchen, unterstützen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Wenn wir gemeinsam eine gute Zukunft gestalten wollen, brauchen wir mehr Frauen in der Politik, in Führungspositionen in der Arbeitswelt und beim digitalen Wandel. Ein demokratisches Gemeinwesen kann sich nicht damit zufriedengeben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung nicht angemessen in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene repräsentiert ist. Hier müssen sich alle Parteien, bei denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Mandaten nicht verwirklicht ist, auf den Weg machen.

Führen in der Arbeitswelt muss weiblicher werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass es etliche Unternehmen gibt, die beharrlich weiter ihre Zielvorgaben für Frauen in Leitungsfunktionen mit ‚Null‘ angeben und nicht einmal versuchen, dies zu begründen. Dabei wollen wir aber nicht nur mit dem Finger auf die Unternehmen zeigen. Auch in der Bundesverwaltung gilt es das Ziel zu realisieren, bis 2025 Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen.

Außerdem: Wir brauchen mehr Frauen in der digitalen Welt und als Gründerinnen von Startups. Das muss auch beim neuen Zukunftsfonds mitgedacht und angegangen werden.“

Marcus Weinberg: „Frauen müssen uneingeschränkt und überall Schutz vor Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung genießen. Der Staat hat diesen Schutz ohne Wenn und Aber und mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten. Es gibt weder Freiräume noch besondere Umstände, die Gewalttaten gegenüber Frauen rechtfertigen. Täter müssen unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bestraft werden. Deshalb haben wir Schutz vor Gewalt in dieser Wahlperiode zu einem Schwerpunkt gemacht.

Die ersten Ergebnisse sind da. Das Aktionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ läuft. Dazu gehören neben dem Runden Tisch, bei dem Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeit zusammenführen, auch Investitionen des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen.

Dennoch bleibt bei dem Thema noch viel zu tun: Das Tabu, häusliche Gewalt anzusprechen, muss gebrochen werden, und zwar in allen gesellschaftlichen Milieus. Dafür müssen Betroffene, Freunde und Nachbarinnen das Thema und die Hilfsangebote kennen. Uns, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist es besonders wichtig, dass Mädchen frei von Gewalt und selbstbewusst aufwachsen können. Dazu braucht es starke Mütter und Väter. Und schließlich müssen wir stärker gegen Frauenhass im Netz vorgehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Studien anlässlich des Frauentages und Equal Pay Days – Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter – Sowohl Männer als auch Frauen finden niedrigere Löhne für Frauen fair – Deutliche Unterschiede bei Lohnerwartungen – Unter anderem mehr Partnermonate beim Elterngeld, Reform des Ehegattensplittings und mehr weibliche Vorbilder könnten Gender Pay Gap reduzieren

Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, variiert stark mit dem Alter der Beschäftigten: Bei etwa 50-Jährigen ist der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen, der im Durchschnitt 21 Prozent beträgt, in etwa drei Mal so groß wie zwischen Frauen und Männern im Alter von bis zu 30 Jahren. Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien, die anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages und des Equal Pay Days am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entstanden sind. Insgesamt zehn ForscherInnen, unter anderem aus der Forschungsgruppe Gender Economics, der Abteilung Staat und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin, haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern beschäftigt.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien sind eine wichtige Ursache für den Gender Pay Gap

Erhebliche Unterschiede ergaben sich bei der Untersuchung der Verdienstlücke nach dem Alter: Während diese beispielsweise bei Beschäftigten bis zu einem Alter von 30 Jahren mit neun Prozent noch vergleichsweise klein ist, steigt der Gender Pay Gap ab dem 30. Geburtstag stark an und liegt zwischen 49 Jahre alten Frauen und Männern bei 28 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von rund 21 Prozent. Die Hauptursache für dieses Muster sind die sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Familienbedingt pausieren Frauen ab einem Alter von 30 Jahren häufig zumindest vorübergehend von ihrem Job und reduzieren die Arbeitszeit, mitunter sogar dauerhaft – bei Männern kommt dies nur äußerst selten vor.

„Unsere Untersuchungen legen nahe, dass die sehr ungleich verteilte Sorgearbeit – sprich insbesondere die Betreuung von Kindern – dazu beiträgt, dass die Stundenlöhne von Frauen ab 30 Jahren nicht weiter steigen. Männer hingegen können bis zum 50. Lebensjahr ein deutliches Gehaltsplus verzeichnen“ sagt Studienautorin Aline Zucco. Der Gender Pay Gap entsteht also vor allem mit der Geburt von Kindern.

Gender Gap in als gerecht empfundenen Löhnen ähnelt tatsächlicher Verdienstlücke

Doch auch wenn Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen berücksichtigt werden, indem man beispielsweise nur die Löhne derjenigen Frauen und Männer miteinander vergleicht, die ununterbrochen in Vollzeit erwerbstätig waren, verbleibt eine Verdienstlücke von rund sechs Prozent. Mögliche Erklärungen für diesen bereinigten Gender Pay Gap sind offene oder subtile Formen der Diskriminierung oder geschlechterstereotype Vorstellungen. Hinweise für solche geschlechterstereotypen Vorstellungen liefern die Auswertungen eines umfragebasierten Experiments, in dem Befragte anhand von fiktiven Personenbeschreibungen das Gehalt dieser Personen bewerten sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Frauen als auch Männer geringere Löhne für Frauen als gerecht empfinden, auch wenn alle anderen Merkmale wie die Tätigkeit, das Alter oder die Arbeitsleistung gleich sind.

Je älter die befragten Personen und die bewerteten fiktiven Personen sind, desto größer fällt der Gender Gap in den als gerecht empfunden Löhnen aus. „Das Muster entspricht also weitgehend den tatsächlich vorhandenen Verdienstunterschieden – es scheint, als würden sich im Berufsleben erfahrene Ungleichheiten in stereotypen Einstellungen widerspiegeln“, erklärt Jule Adriaans, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP und eine der Studienautorinnen.

Frauen erwarten deutlich geringere Lohnsteigerungen als Männer

Darauf deuten auch die Lohnerwartungen von Frauen und Männern hin. Wie die Auswertung einer repräsentativen Befragung zeigt, erwarten Frauen langfristig für sich selbst wesentlich geringere Lohnzuwächse als Männer. Insbesondere junge Akademikerinnen neigen dazu, ihre künftigen Löhne zu unterschätzen. „Wenn Frauen bestimmte Entscheidungen anders treffen als Männer, weil sie mit Blick auf ihre künftigen Löhne pessimistischer sind, verstärkt dies womöglich die tatsächliche Lohnentwicklung und verfestigt den Gender Pay Gap“, sagt Studienautorin Iuliia Grabova.

Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, müsste also auch der Kreislauf aus Erwartungen und stereotypen Einstellungen durchbrochen werden. Die StudienautorInnen sprechen sich daher unter anderem dafür aus, durch gezielte Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Dazu zählen beispielsweise mehr Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit und eine Reform des Ehegattensplittings. „Wichtig sind zudem mehr Frauen in klassisch männlich konnotierten Rollen, die als Vorbilder geschlechterstereotype Vorstellungen aufbrechen können“, so Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Auch ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen hat das Potential, stereotype Zuschreibungen mit Blick auf die Fähigkeiten und Verdienste von Frauen und Männern zu verändern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.2020

„Die Forderungen zum internationalen Frauentag sind jedes Jahr dieselben, weil der Fortschritt im Bereich Frauen- und Gleichstellung im Schneckentempo daherkommt und durch das Erstarken von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sogar Rückschritte verzeichnet“ sagt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen internationalen Frauentag.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag ist hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr, zwei Drittel aller Abgeordneten sind Männer. Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter. Stereotype Vorstellungen von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Rollenverteilung bilden den gesellschaftlichen Nährboden für diese Benachteiligung. Frauen mit Migrationsgeschichte werden dabei noch stärker benachteiligt oder gar von Teilhabeprozessen ausgegrenzt. Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen sich vehementer als andere gegen eine Vielzahl von strukturellen Benachteiligungen, Vorurteilen und Bedrohungen behaupten.

Die AWO fordert ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und ökonomisch abgesichertes Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit. Konkret bedeutet das:

  • Die Schließung des Gender Pay Gaps und des Gender Pension Gaps bspw. durch einen Branchentarifvertrag Soziales und eine Anhebung der Löhne.
  • Maßnahmen zur Behebung der Care-Krise, vor allem im Bereich der Pflege
  • Die Abschaffung von §218 und 219aStGB und der ärztlichen Gutachterpflicht zur Anerkennung von Trans- und Intergeschlechtlichkeit und damit die Umsetzung von körperlicher Selbstbestimmung für alle Menschen
  • Den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und queere Menschen und einen Ausbau der Schutzeinrichtungen sowie Präventionsprogramme gegen geschlechtsspezifische Gewalt
  • Eine entschlossenere Verpflichtung der Gesellschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Frauen mit offensichtlichem Migrationshintergrund
  • Dass die Akteure der Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik endlich den Kampf von Mädchen und Frauen mit Behinderungen anerkennen und Barrieren abbauen.

„Wir wollen für eine Gesellschaft streiten, in der alle Menschen gleichberechtigt und solidarisch miteinander leben können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir uns nicht spalten lassen und alle Menschen mitdenken und mitmeinen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2020

Mehr Maßnahmen um die Tarifbindung zu erhöhen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag in Berlin:

„Gleiches Gehalt für Frauen und Männer – wo Tarifverträge gelten, sind wir diesem Ziel ein Stück näher. Deswegen sollte die Politik die Tarifbindung stärken, indem sie öffentliche Aufträge künftig ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Bund und Länder können dies in entsprechenden Tariftreuegesetzen regeln. Überdies sollte es die Politik erleichtern, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für ganze Branchen gelten können. Insbesondere frauendominierte Berufe im Dienstleistungssektor würden davon profitieren. Tarifverträge drängen prekäre Beschäftigung zurück, sorgen für faire Arbeitszeiten und bieten den Beschäftigten bessere Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung – im Erwerbsleben und im Alter.“

Deutschland belegt mit einer durchschnittlichen Lohnlücke zwischen Frauen- und Männergehältern in Höhe von 21 Prozent einen der letzten Plätze im EU-Ranking. Wo Tarifverträge gelten, ist hierzulande die Kluft zwischen Frauen- und Männergehältern aber zehn Prozentpunkte kleiner. Und Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, bekommen fast ein Viertel mehr Gehalt als Frauen in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Für die 21-Prozent-Lohnlücke gibt es viele Ursachen: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, sie haben seltener Führungspositionen inne – und sie übernehmen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit.

Das Faktenblatt „Frauen profitieren von Tarifverträgen“ als PDF zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2020

– Internationaler Frauentag am 8. März: nach wie vor zu wenig Frauen in Führungspositionen

– Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, für Unternehmen unter bestimmten Umständen Frauenquote zur Pflicht zu machen, sind ein Ansatz, der nach Ansicht der Diakonie nicht weit genug geht

– Diakonie-Vorstand Maria Loheide: verbindliche Frauenquote als ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen, das aber durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss; auch Diakonie hat bei Geschlechtergerechtigkeit noch Luft nach oben

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Nach wie vor ist der Anteil von Frauen in den obersten Führungspositionen wesentlich geringer als der Anteil der Männer. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will für Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Frauenquote im Vorstand zur Pflicht machen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, geht dieser Vorschlag nicht weit genug, wenngleich eine verbindliche Frauenquote ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen sei. Es müssten weitere Maßnahmen ergänzt werden: „Wir brauchen mehr Frauen in den obersten Führungspositionen. Damit das gelingt, ist neben der Quote die Frauenförderung mit klaren Zielvorgaben in den Strategien von Unternehmen und Verbänden zu verankern. Sie muss mit konkreten Indikatoren und Maßnahmen geplant und messbar gemacht werden. Selbstverständlich sind dafür finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Frauenförderung gelingt nicht zum Nulltarif!“

Auch in den eigenen Reihen sieht Loheide bei der Frauenförderung noch Luft nach oben: „Auf der Führungsebene und in Gremien hat auch die Diakonie deutlichen Nachholbedarf.“ Frauen sind in diakonischen Aufsichts- und Entscheidungs-Gremien sowie Leitungspositionen noch unterrepräsentiert, obwohl 77 Prozent der Mitarbeitenden weiblich sind. Dies zeigt der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie, der 2019 veröffentlicht wurde. Mit dem Atlas liegen erstmalig verlässliche Zahlen über Frauen und Männer in Führungspositionen, in Aufsichts- und Entscheidungsgremien der Diakonie vor.

„Jetzt sind konkrete Maßnahmen notwendig, die von der Diakonie Deutschland sowie den Landes- und Fachverbänden umgesetzt werden müssen.

Geschlechtergerechtigkeit gehört ganz konsequent in jede Strategie“, sagt Loheide. Im Diakonischen Corporate Governance Kodex wurde bereits 2016 das Ziel gesetzt, eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen zu erreichen. Dazu soll bis 2026 ein Mindestanteil von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern erreicht sein.

Geschlechtergerechtigkeit sei aber auch eine Frage der Haltung und der Unternehmenskultur, sagt Maria Loheide. „Arbeitgeber müssen bereit sein, neue Wege zu gehen, um Frauen in Führung zu holen. Dazu gehört zum Beispiel die Abkehr von der zeitlichen Verfügbarkeit rund um die Uhr: Führungspositionen sollten wesentlich flexibler auch in Teilzeit oder in einer Doppelbesetzung möglich sein. Frauen müssen raus aus der Zwickmühle, sich zwischen Sorgeaufgaben – Kindererziehung oder Pflege Angehöriger – und Karriere entscheiden zu müssen.

Bei der Personalentwicklung gehört Frauenförderung ganz oben auf die Agenda.

Dazu gehören Mentoring-Programme oder Frauennetzwerke genauso wie aktive Rekrutierung von Frauen für Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.03.2020, gekürzt

Für eine Umverteilung der Sorgearbeit, die Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schafft, spricht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den „Frauenstreiktag“ aus. „Frauen leisten den mit Abstand größten Teil der familiären Pflege- und Sorgearbeit. Das muss sich dringend ändern“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Sonntag in Frankfurt a.M. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 komme zu dem Schluss, dass 18- bis 64-jährige Frauen in Deutschland 2,4mal so viel Zeit in unbezahlte Fürsorgearbeit und 1,6mal so viel in Hausarbeit investieren wie Männer. „Damit schultern Millionen Frauen unentgeltlich gesellschaftlich wichtige Arbeit.“

„Eine Umverteilung zwischen den Geschlechtern klappt nur, wenn weniger Zeit für Erwerbsarbeit eingesetzt werden muss. Dann steht mehr Zeit für Sorgearbeit zur Verfügung“, betonte Gützkow. Sie sprach sich für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich aus. „Die GEW hat das ganze Leben im Blick: Zeit für die Erwerbsarbeit, Zeit für die Sorgearbeit und die Pflege von Freundschaften, Zeit für politisches Engagement und Zeit für sich selbst“, betonte die frauenpolitische Expertin.

Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich teile die GEW eine zentrale Forderung des bundesweiten Frauenstreik*bündnisses, das heute zu einem „Feministischen Streik“ sowie zahlreichen Veranstaltungen aufruft. „Zu sehen, dass viele lokale und überregionale Bündnisse für die Rechte der Frauen aktiv sind, ist eine gute Nachricht. Wir freuen uns, mit ihnen an einem Strang zu ziehen“, erklärte Gützkow. „Im Schulterschluss von frauenpolitisch aktiven Gewerkschafterinnen und feministischen Gruppierungen erreichen wir mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.“ Der Bundesfrauenausschuss der GEW ruft zur Unterstützung der bundesweiten Aktionen auf. „Lasst uns mit den Aktivist*innen vom Frauen*streik solidarisch zusammenstehen“, hoben die GEW-Frauen hervor. Sie bitten die Mitglieder der Bildungsgewerkschaft, sich unter dem Motto „Wenn Frauen* streiken, steht die Welt still!“ mit eigenen Aktivitäten zu beteiligen.

Info: Unter anderem sind in Rostock, Halle, Hannover, Göttingen, Frankfurt a.M., Nürnberg und Augsburg Demonstrationen und Veranstaltungen geplant. Im vergangenen Jahr gingen nach Schätzung der Frauen*streikbündnisse bundesweit 75.000 Menschen auf die Straßen – eine Rekordzahl.

Hier finden Sie den Beschluss des GEW-Gewerkschaftstages von 2017 „Zeit zu leben – Zeit zu arbeiten“.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 08.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Armut hat immer noch viel zu oft ein weibliches Gesicht. Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. So vielfältig die Lebenslagen von Frauen sind, so einheitlich ist das Armutsrisiko. Besonders der eingeschränkte Zugang zu existenzsichernden Arbeitsplätzen und die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik sich immer noch stark an traditionellen Familienmodellen orientieren, führt für viele Frauen in die Armutsfalle.“

„Ein wesentlicher Grund für diese fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Wie eine jüngst veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zeigt, macht unbezahlte Arbeit bei Frauen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer“, so Stöcken weiter.

In einem gemeinsamen Aufruf forderten die nak und die Landesarmutskonferenzen deshalb bereits in der Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“ konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenarmut: Es gilt erstens den Gender-Pay-Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie der Einzelhandel und das Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten. Dafür braucht es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting muss einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag weichen und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Der Aufruf „Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen!“ ist Teil der nak Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“. Die Broschüre finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Seit über 100 Jahren findet am 8. März der Internationale Frauentag statt. Auch wenn sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft seit 1911 gewandelt hat, wird der Tag dafür genutzt, um auf bestehende globale Probleme aufmerksam zu machen. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Betroffenen-Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Vermeidung und Bekämpfung von Armut einsetzen. Die Verbesserung von Teilhabe und Partizipation für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, ihren sozialen, kulturellen oder individuellen Merkmalen, ist eines der zentralen Ziele der nak.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 08.03.2020

Der Paritätische Gesamtverband und pro familia fordern in gemeinsamer Pressemitteilung international verbriefte Frauenrechte endlich umzusetzen.

In Bezug auf die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen gibt es in Deutschland viele Defizite. Dies stellen der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband anlässlich des internationalen Frauentags 2020 fest. So haben die lange vorliegenden Belege für den hohen Bedarf einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel bis heute nicht zu einer gesetzlichen Lösung geführt. Frauen, die eine vertrauliche Beratung aufsuchen wollen, sind vor Beratungsstellen immer noch religiösen Eiferern ausgesetzt, weil rechtliche Regelungen fehlen, die dies verbieten. Und auch die Informationslage im Netz über Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist desolat geblieben, da die neu eingerichtete zentrale Liste für ganze Regionen in Deutschland keine Eintragung aufweist. In Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte gibt es nichts zu feiern, erklären der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband.

In vielen internationalen und nationalen Dokumenten sind Menschenrechte festgeschrieben, die sich auf die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Fortpflanzung, auf das Recht auf Information und auf den Zugang zu sicheren, effektiven, bezahlbaren und akzeptablen Methoden der Familienplanung beziehen. In der Praxis werden diese Rechte oft verletzt oder eingeschränkt.

So hat die Auswertung des pro familia Modellprojekts „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ im letzten Jahr bestätigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Im Rahmen der Studie gab mehr als die Hälfte der befragten Frauen an, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Die Ergebnisse des Modellprojekts decken sich mit den Erkenntnissen aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt worden sind. Klarer Handlungsbedarf also, worauf wartet der Gesetzgeber?

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Paritätische fordert daher grundsätzlich kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen. Ansonsten ist es weiterhin Realität, dass Menschen auf günstige, weniger sichere oder weniger gut verträgliche Verhütungsmittel zurückgreifen oder ganz auf Verhütung oder Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten verzichten. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit sind Menschenrechte, die es zu schützen gilt.“

Auch die vertrauliche Beratung gehört zu den sexuellen und reproduktiven Rechten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ratsuchende – etwa ungewollt schwangere Frauen oder Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben und denen per Gesetz absoluter Schutz ihrer Anonymität zugesichert ist – vor Beratungsstellen auf mit Plakaten und Holzkreuzen bewaffnete religiöse Eiferer treffen. „Der Gesetzgeber muss mit Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sicherstellen, dass Beratung geschützt, anonym und unbeeinträchtigt stattfinden kann“, macht die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner deutlich.

Es war absehbar, dass die zentrale Liste im Internet mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nie vollständig sein würde. Denn viele Ärzt*innen wollen in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich mit dem Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht werden. Auf Seiten von fundamentalistischen Selbstbestimmungsgegner*innen werden Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder*innen angeprangert. Die Politik hat sich gegen die Streichung des §219a StGB und damit gegen eine Normalisierung von Informationswegen und Informationsinhalten zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Für Frauen bedeutet das, dass sie nur über komplizierte Umwege an Informationen gelangen, die sie für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen. Mit dieser Gängelung von Frauen verletzt Deutschland einmal mehr seine Menschenrechtsverpflichtungen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 06.03.2020

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Morgen ist Equal-Pay-Day. Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten, um für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer zu erhalten. Damit arbeiten sie faktisch 77 Tage umsonst. Diese Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar. Damit Frauen eine echte Chance auf gleichen Lohn haben, bekämpft die SPD-Bundestagsfraktion bestehende Benachteiligungen weiterhin mit Vehemenz und fordert unter anderem die Einführung eines Verbandsklagerechts.

„Um gegen Lohnungleichheit vorzugehen, braucht es verschiedene Ansätze. In Deutschland gilt zum Beispiel seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seitdem das Recht, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Nach ersten Erfahrungen mit dem Gesetz ist für uns klar, dass hier nachgebessert werden muss, damit Frauen und Männer eine echte Chance auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei die Einführung eines Verbandsklagerechts. Frauen ist nicht zuzumuten, allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Außerdem sollte eine Einigungsstelle für Entgeltgleichheit eingerichtet werden. Weiter wollen wir, dass Unternehmen zukünftig verbindlich Prüfverfahren anwenden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sind. Wenn schlechtere Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit festgestellt wird, muss das Unternehmen das konsequent beseitigen. Darüber hinaus muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich Realität wird.

Ein weiterer konkreter Schritt zur Verkleinerung der Entgeltlücke ist eine höhere Tarifbindung im Dienstleistungsbereich, zum Beispiel für Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufe. Soziale Berufe, die derzeit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen endlich ihren Anforderungen und der hohen Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden.

Sorgearbeit ist fast überall immer noch weiblich. Hier müssen wir mit einem Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unbezahlte Sorgearbeit und bezahlte Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männer endlich gerechter verteilt wird. Um zum Beispiel bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu schaffen, führen wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.03.2020

Zum Equal Pay Day am 17. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung hat keinerlei Verbesserung gebracht und läuft ins Leere. Frauen nutzt es überhaupt nicht, wenn sich in Sachen Lohngerechtigkeit nichts verändert. Im Gegenteil, wenn die Frauenministerin trotz des vorliegenden Evaluationsberichtes immer noch verkündet, das Gesetz sei ein Erfolg, weil jetzt über Gehalt gesprochen werde, zeigt dies ihre Ignoranz gegenüber der anhaltenden Ungerechtigkeit.

Mit diesem Gesetz werden die Frauen noch immer allein gelassen. Wir fordern daher ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren, das sowohl große als auch kleine Betriebe in die Verantwortung nimmt. Gleichzeitig muss das Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens umgesetzt werden, damit betroffene Frauen nicht weiterhin allein und völlig ohne Unterstützung vor Gericht ziehen müssen, um Recht zu bekommen.

Aber auch das ist nur ein Anfang. Soziale und Care-Berufe werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Gleichzeitig ist diese Berufsgruppe oft unterbezahlt und es herrscht Überlastung wegen Personalmangels. Wir fordern deshalb eine Aufwertung der sozialen Arbeit, und in der Pflege fordern wir höhere Entlohnungen und strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Nur so entsteht echte Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Denn Frauen verdienen mehr.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.03.2020

„Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern wirken sich in der jetzigen Krise besonders zu Lasten von Frauen aus. Wer schon regulär erheblich weniger verdient, erwirbt auch deutlich geringere Ansprüche auf Lohnersatzleistungen im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Was in der Logik der Arbeitslosenversicherung stimmig ist, ist gleichstellungspolitisch verheerend. Denn es sind überholte Geschlechterklischees, die dazu führen, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit noch immer weniger verdienen und typische ‚Frauenberufe‘ generell erheblich schlechter bezahlt werden“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Equal-Pay-Day, wonach Frauen in Deutschland im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer. Ferschl weiter:

„Hinzu kommt, dass es aktuell wohl vor allem Frauen sind, die vor der Aufgabe stehen, die Betreuung ihrer Kinder aufgrund der flächendeckenden Kita- und Schulschließungen zu organisieren. Hier braucht es dringend schnelle und unbürokratische Hilfe in Form einer Entgeltfortzahlung für die betroffenen Eltern analog zur Regelung im Krankheitsfall.

Die Krise zeigt deutlich: Pflegerinnen, Verkäuferinnen, Arzt- und Praxishelferinnen sowie Erzieherinnen sind systemrelevant. Fallen sie aus, hat das erhebliche gesamtwirtschaftliche Folgen. Das muss sich endlich auch im Lohnniveau widerspiegeln. Nichts weniger als gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und eine Aufwertung von Pflegearbeit sowie von Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst durch höhere Löhne und wirksame Entlastung sind zwingend notwendig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.03.2020

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Es kann nicht sein, dass Frauen im Jahr 2020 in vergleichbaren Berufen und bei gleicher Qualifikation immer noch sechs Prozent weniger verdienen als Männer. Frauen fordern und verdienen eine faire Bezahlung. Nicht das Geschlecht, sondern die Leistung muss zählen. Wir brauchen einen stärkeren Kulturwandel in Gesellschaft und Unternehmen. Es gilt, mehr Frauen für die besser bezahlten MINT-Berufe zu begeistern und durch ein stärkeres Talentmanagement auf allen Ebenen mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Schließlich müssen wir Frauen und Männern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf etwa durch familienfreundliche Vollzeit und Führen in Tandems ermöglichen. Auch sollten Frauen stärker netzwerken und härter verhandeln. Der bereinigte Gender Pay Gap muss geschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.03.2020

Eine aktuelle Studie zeigt: Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind über das gesamte Erwerbsleben größer als bisher angenommen.Der häufig herangezogene Gender Pay Gap kann das wahre Ausmaß der Ungleichheit nur unzureichend abbilden.

Auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, verdienen Frauen nuretwas mehr als die Hälfte der Erwerbseinkommen der Männer. Ausgedrückt in absoluten Zahlen erzielen Frauen in Westdeutschland in Preisen von 2015 ein erwartetes durchschnittliches Lebenserwerbseinkommen von rund 830.000 Euro, während Männer mit durchschnittlich rund 1,5 Millionen Euro rechnen können. In Ostdeutschland fallen die erwarteten Lebenserwerbseinkommen insgesamt geringer aus. Frauen kommen hier auf rund 660.000 Euro, Männer auf knapp 1,1 Millionen Euro. Die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen, der sogenannte GenderLifetime Earnings Gap, beträgt damit für die jüngsten Jahrgänge, die heute Mitte 30-Jährigen, 45 Prozent inWest-und 40 Prozent in Ostdeutschland. Wie groß die Kluft ist, verdeutlicht auch die Betrachtung nach Qualifikationsniveau: Bis zum Geburtsjahrgang 1974 erzielen hochqualifizierte Frauen im Durchschnitt nur so viel Erwerbseinkommen wie geringqualifizierte Männer. Jüngere Akademikerinnen können immerhin ein ähnliches Lebenserwerbseinkommen wie mittelqualifizierte Männer erwarten und holen damit etwas auf.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie, für die ein Forschungsteam um Prof. Dr. Timm Bönke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Freien Universität (FU) Berlin die durchschnittlichen Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers – also staatliche Leistungen wie das Eltern- oder Kindergeld – für das 20. bis 60. Lebensjahr berechnet hat.

Kinderlose Frauen schließen zu Männern auf, Mütter hinken immer noch weithinterher

Kinder führen zu einer deutlichen Minderung der Lebenserwerbseinkommen von Müttern. Auf das Einkommen der Väter wirken sich Kinder hingegen so gut wie nicht aus. Mütter, die heute Mitte 30 sind, können mit einem Lebenserwerbseinkommen von rund 580.000 Euro (Westdeutschland) bzw. 570.000 Euro (Ostdeutschland) rechnen. Damit verdienen sie voraussichtlich rund 62 bzw. 48 Prozent weniger als Männer. Die Entwicklung im Zeitverlauf verdeutlicht, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Müttern älterer und jüngerer Jahrgänge gibt. Für Manuela Barišic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Die Unterschiede in den Lebenserwerbseinkommen zeigen, dass in Deutschland Chancen und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen sehr ungleich verteilt sind. Dabei haben insbesondere Mütter das Nachsehen.“ Lediglich die Lebenserwerbseinkommen der kinderlosen Frauen näherten sich denen der Männer an. Soverdienen heute Mitte 30-Jährige westdeutsche Frauen ohne Kinder 13 und ostdeutsche Frauen drei Prozent weniger als Männer. Dieser relativ geringe Abstand in Ostdeutschland kann durch das vergleichsweise geringe Einkommen von Männern der jüngeren Jahrgänge erklärt werden.

Teilzeitbeschäftigung und längere Auszeiten von Frauen entscheidend für die Einkommenslücke

Rund die Hälfte der Lebenserwerbseinkommenslücke zwischen Frauen und Männern wird durch die vermehrte Teilzeitbeschäftigung sowie längere Auszeiten vom Arbeitsmarkt von Frauen erklärt. Dabei spielen Kinderbetreuung und die Pflege Angehöriger eine wesentliche Rolle. Die Studie zeigt, dass für Frauen im Haupterwerbsalter zwischen 30 und 50 Jahren Teilzeit die dominante Erwerbsform ist. Männer hingegen arbeiten in dieser Phase mehrheitlich in Vollzeit. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten“, so Barišic.

Politik sollte Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebensverlauf betrachten

Da der viel diskutierte Gender Pay Gap, der in 2019 für Gesamtdeutschland bei 20 Prozentlag, lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasst, kann er die Ungleichheit, die sich im Lauf eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden. „Die derzeit geltende Messgröße, der Gender Pay Gap, verschleiert, wie groß die Kluft zwischen Männern und Frauen beim Einkommen tatsächlich ist“, kommentiert Barišic. Darüber hinaus ist die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen. Der Gender Lifetime Earnings Gapsei laut Barišic daher auch für die Politik ein relevantes Maß.

Zusatzinformationen

Der von der Bertelsmann Stiftung geförderten Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung und Prognose von Lebenserwerbseinkommen in Deutschland“ liegt ein dynamisches Mikrosimulationsmodell zugrunde, das vollständige Erwerbsbiografien im Längsschnitt nachzeichnet. Als Datenbasis dient das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Unter der Annahme, dass die aktuell zu beobachtenden Trends am Arbeitsmarkt fortgeschrieben werden, reicht die Analyse bis in das Jahr 2045. Auf dieser Datengrundlage lassen sich Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers vom 20. bis 60. Lebensjahr für die Kohorten 1964 bis 1985 für Deutschland untersuchen. Für die Analyse von Subgruppen in Ostdeutschland werden die Kohorten von 1971 bis 1982 betrachtet.Dabei liegt für dieälteren Kohorten, die heute bereits am Ende ihres Erwerbslebens stehen, der Großteil der empirisch erhobenenDaten vor. Für jüngere Kohorten steigt der Anteil der prognostizierten Daten sukzessive. Mit dieser Betrachtung komplementieren wir bereits bestehende Studien und Analysen zum Thema „Frauen in derArbeitswelt“ wie z. B. des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler Stiftung, von McKinsey und vom World Economic Forum.

Quelle: PressemitteilungBertelsmann Stiftungvom 17.03.2020

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20% weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 17. März 2020 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen mit durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger als Männer (22,16 Euro). 2018 hatte die Differenz 4,51Euro betragen.

Gender Pay Gap in Westdeutschland dreimal so hoch wie in Ostdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 21% gesunken, während er im Osten mit 7% unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein sehr langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22% um 2 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Drei Viertel des Gender Pay Gap sind strukturbedingt

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Da die Ergebnisse der VSE 2018 erst Mitte dieses Jahres vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die Erkenntnisse der Analysen der VSE 2014 zurückgegriffen werden. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2019 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6% weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen: „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ sowie „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap lassen sich hier abrufen.

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Berichtsjahr 2018 finden Sie in der Eurostat Datenbank abrufbar. Ergänzend enthält die Veröffentlichung von Eurostat „Adjusted Gender Pay Gap“ Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap 2014 im europäischen Vergleich.

Gleichstellung ist elementarer Teil der Indikatoren zur Messung der globalen Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen.
Die zugehörigen Daten für Deutschland finden Sie auf unserer nationalen Berichtsplattform unter: https://sustainabledevelopment-deutschland.github.io

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.03.2020

Die vom Corona-Virus ausgelöste Krise zeigt einmal mehr: Die Arbeit, die mehrheitlich Frauen für die Gesellschaft leisten, zum Bespiel als Pflegerinnen oder Erzieherinnen ist überlebenswichtig. Doch werden sie dafür nicht angemessen bezahlt. Das ist ein wesentlicher Faktor für die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 20 Prozent weniger als Männer, zeigen aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt zum Equal Pay Day.

„Wenn sich jetzt Politiker*innen öffentlich bei Pflegepersonal oder Kassierer*innen bedanken und in den Sozialen Medien Wertschätzung zum Ausdruck bringen, dann muss der nächste Schritt sein, diese Berufsgruppen endlich angemessen zu bezahlen. Anerkennung muss sich auch auf dem Gehaltszettel zeigen,“ fordert die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers, zum Equal Pay Day. „Wenn die Regierung Mittel in unbegrenzter Höhe der krisenleidenden Wirtschaft in Aussicht stellt, dann muss auch Geld da sein, um dem akuten Pflegekräfte- und Erzieher*innenmangel mit höheren Gehältern entgegenzuwirken,“ so Küppers weiter.

Die angeordneten Schließungen von Kitas und Schulen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zeigen, wie bedeutsam flexible Arbeitszeitregelungen für Erwerbstätige mit Sorgepflichten sind. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung in den kommenden Wochen übernehmen und auch die damit verbundenen finanziellen Einbußen schultern werden. „Jetzt sind Unternehmen und der Staat gleichermaßen gefragt, Arbeitnehmer*innen mobiles Arbeiten, selbstbestimmte Arbeitszeiten und einen Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte der Staat Eltern und Pflegenden, die wegen Schließungen von Einrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein können, eine Entgeltersatzleistung zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, findet der Equal Pay Day 2021 noch später im Jahr statt“, warnt Küppers.

Der Deutsch Frauenrat nimmt den diesjährigen Equal Pay Day zum Anlass, um auf die ungleich verteilte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern hinzuweisen. Im Schnitt kümmern sich Frauen jeden Tag knapp 90 Minuten länger um Haushalt, Kinder und Pflege als Männer. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und Entgeltersatzleistungen für Pflegezeiten“, so Mona Küppers.

Der Equal Pay Day markiert jedes Jahr den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen der Männer zu erreichen, das diese bis zum 31.12. des Vorjahres erwirtschaftet haben. Deutschland liegt mit einer Lohnlücke von 20 Prozent im EU-weiten Vergleich weiterhin auf dem vorletzten Platz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 17.03.2020

Der Equal Pay Day macht auf die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern bei den Löhnen aufmerksam. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist dem Bundesamt zufolge strukturbedingt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in Minijobs, sind in Branchen und Berufen tätig, in denen schlechter bezahlt wird und erreichen seltener Führungspositionen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern entsteht vor allem dadurch, dass Frauen nach wie vor überwiegend die unbezahlte Arbeit in der Familie leisten. Sie stecken ihre Interessen zurück und bleiben beruflich auf der Strecke.

Das wird meist schmerzhaft spürbar im Alter, wenn Frauen mit niedriger Rente in Armut leben. Dieses Risiko für Frauen muss noch stärker in den Blick genommen und die Lücke in der Alterssicherung unbedingt geschlossen werden. Pflege ist gesellschaftlich so notwendig wie Kindererziehung. Ein wichtiger Schritt in Richtung Equal Pay: Gleichberechtigte Aufteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen Männer und Frauen und eine vernünftige Anerkennung dieser Arbeit in der sozialen Absicherung. Die Diakonie hat Vorschläge gemacht, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

https://www.diakonie.de/gleichstellungsatlas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fruchtmus in Beuteln – sogenannte Quetschies – erfreuen sich als vermeintlich gesunde Kinderlebensmittel großer Nachfrage. Doch die Stiftung Warentest hat teilweise enorme Zuckermengen in Quetschies festgestellt. Das zeigt erneut: Gerade für Lebensmittel, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, brauchen wir Nährwertprofile, die den Anteil ungesunder Inhaltsstoffe wie Zucker begrenzen.

„Fruchtmus in Quetschbeuteln, das klingt gesund, ist praktisch und beliebt bei Kindern und Eltern. Ein ideales Kinderlebensmittel sind ‚Quetschies‘ nicht, denn sie sind viel zu süß. Auch Produkte die ohne Zuckerzusatz auskommen, enthalten sehr viel fruchteigenen Zucker. Stiftung Warentest fand im Schnitt 11 Gramm pro 100 Gramm, in manchen Quetschies sogar 16,5 Gramm. Das ist mehr als in Cola-Getränken.

Quetschies sind ungesund, viel zu kalorienreich und schlecht für die Zähne. Den Genuss von frischem Obst und Gemüse und alle damit verbundenen positiven Effekte können Quetschies nicht ersetzen. Zudem sind Quetschies ein Beispiel dafür, was sogenannte Kinderlebensmittel leider häufig auszeichnet: Ein hoher Zuckeranteil macht sie zu süß und damit beliebt bei Kindern – aber leider sehr ungesund.

Die SPD-Fraktion fordert, dass Kinderlebensmittel, die als solche bezeichnet, vermarktet und beworben werden, dem von der WHO in 2015 erstellten Europäischem Nährwertprofil für ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel entsprechen müssen. Damit würde der Anteil von Zucker und anderen ungesunden Inhaltstoffen deutlich reduziert werden.

Dieses Europäische Nährwertprofil muss Teil einer nationalen Diabetesstrategie werden. Zudem muss die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um sich auch auf EU-Ebene für das Nährwertprofil einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und MariaKlein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Kinder psychisch kranker Eltern sind häufig auf sich allein gestellt, ihnen muss endlich geholfen werden. Wenn Eltern psychisch erkranken oder an einer Suchterkrankung leiden, hat das Auswirkungen auf die ganze Familie. Eigentlich sollten Eltern Sorge für Ihre Kinder tragen. Bei Kindern aus Suchtfamilien oder mit psychisch erkrankten Elternteilen ist es oft andersrum: Die Kinder fühlen sich für ihre Eltern und das Funktionieren der Familie im Alltag verantwortlich. Expertinnen und Experten sprechen hier von Parentifizierung. Diese Verantwortung ist nicht alters- und kindgerecht. Zusätzlich belastet werden sie häufig durch den aus Angst vor Stigmatisierung immer noch sehr hohen Schweigedruck in den Familien.

Kinder psychisch und suchtkranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld und rechtzeitige sowie qualifizierte Hilfe angewiesen. Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig allein. Das erhöht ihr Risiko, später selbst seelisch zu erkranken. Kinder und ihre Familien benötigen sowohl alltagspraktische Unterstützung als auch medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung. Es fehlt jedoch bisher an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen.

Es braucht zudem eine interdisziplinäre Kooperations- und Vernetzungsstruktur der beteiligten professionellen Akteure und Hilfssysteme, um den komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch und suchtkranken Eltern angemessen zu adressieren. Konkrete Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe liegen nun vor.

Wir erwarten, dass die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Frauen, Senioren, Familie und Jugend diese umsetzen und dafür zeitnah konkrete Regelungsvorschläge vorlegen. Die Unterstützung der Kinder muss breit in der Fläche und dauerhaft gewährleitest sein, ebenso wie die Frage der Finanzierung. Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagne.

Der vom Parlament einstimmig beschlossene Bundestagsbeschluss liegt fast drei Jahre zurück. Weiterer Zeitverzug ist im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien nicht hinnehmbar.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Nach dem rasanten Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein logischer und notwendiger nächster Schritt. Die Einschulung ihrer Kinder stellt viele berufstätige Eltern vor schwierige Herausforderungen. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich Studien zufolge eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Dieser Bedarf ist bei Weitem nicht gedeckt. Es wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen. Hier stehen primär die Länder in der Pflicht. Der Bund wird die Länder aber finanziell unterstützen. Dafür richtet er nunmehr ein Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro ein. Es muss aber auch weiterhin die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie dieses Angebot nutzen wollen. Eine verpflichtende Ganztagsschule, wie immer wieder auch von SPD-Politikern als Ziel benannt, wird es mit der Union nicht geben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Die FDP im Bundestag fordert Elterngeld für Haushalte, die bei sich ein Pflegekind aufnehmen. Nach geltendem Recht erhalten Pflegeeltern kein Elterngeld, sondern Pflegegeld. Die Beträge sind unterschiedlich hoch.

Der Antrag der FDP-Bundestagfraktion ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/174/1917473.pdf

Quelle: Antrag Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 02.03.2020

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, sind nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats die Vorlage eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das dies mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hält, soweit Unionsbürger vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen seien, bei denen das Nichtbestehen der Freizügigkeit zwar festgestellt, diese Feststellung aber noch nicht in Bestandskraft erwachsen sei. Im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren begehrt eine rumänische Familie im Wege des Eilrechtsschutzes die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Ausländerbehörde hatte den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern und die daraus folgende Ausreisepflicht festgestellt. Über die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Die Vorlage des Sozialgerichts im Wege der konkreten Normenkontrolle ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Vorlage übergeht mehrere Fragen zur Verfassungswidrigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, die für die verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar sind und ohne deren Klärung das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren nicht entscheiden kann. Das Sozialgericht legt nicht hinreichend dar, dass das geltende Recht in der hier konkret zu entscheidenden Situation nicht so hätte ausgelegt werden können, dass die Leistung vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2020

Die Linksfraktion drängt die Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit. In Absprache mit Ländern und Kommunen solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17771). Grundsatz müsse sein, dass ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, wenn es vorrangig und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermietet, sich auf wohnungswirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und die Rendite auf maximal vier Prozent jährlich begrenzt. Darüber hinausgehende Überschüsse sollten zweckgebunden reinvestiert werden oder in einen Förderfonds für weitere gemeinnützige Bauvorhaben einfließen. Die Unternehmen müssten auf den Handel mit Wohnungen oder Unternehmensbeteiligungen sowie auf Bau, Umwandlung und den Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.

Im Gegenzug erhalten solche Firmen nach Vorstellung der Linksfraktion Steuererleichterungen, einen exklusiven Zugang zu Bundes-Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau und zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften. Einen Missbrauch der besonderen Unternehmensform wollen die Abgeordneten durch ein vierstufiges Kontrollverfahren ausschließen.

Weiter fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach dem Vorbild Wiens. Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sollten jährlich zehn Milliarden Euro in den Aufbau eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft fließen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 12.03.2020

Die medizinische Versorgung von Kindern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17461) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach spezialisierten Einrichtungen wie Kinderkrankenhäusern und der vertragsärztlichen Versorgung in der Kinderheilkunde (Pädiatrie).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/17633) der Fraktion, der die Legalisierung der Eizellspende durch Änderung des EschG vorsieht.

Die jetzige Regelung führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine „feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben“. Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („Frauen, Frieden und Sicherheit“) eingerichtet werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/17548). Die Bundesregierung wird aufgefordert, in „allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden“. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 266 vom 10.03.2020

Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.

Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 263 vom 10.03.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Idee einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einem eigenen Gesetzentwurf untermauert. Er solle dazu beitragen, dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“ (19/17307). „Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben“, fordert die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür.

Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer soll gesenkt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Gefördert werden dabei sämtliche immobilienwirtschaftlichen Möglichkeiten von Neubau über Vermietung bis hin zum Kauf von Belegungsrechten.

Die Wohnungen dürften dabei nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und die Wohnungen müssten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten liegen.

Flankierend fordern die Abgeordneten ein Investitionsprogramm zum Bau neuer, günstiger Wohnungen. Finanziert werden soll es maßgeblich mit Bundesmitteln, und zwar in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 03.03.2020

Nach den „Gesundheitschancen“ von Kindern und Jugendlichen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17385). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Studien über die Ursachen unterschiedlicher Gesundheitschancen als Grundlage für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 02.03.2020

Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 26.02.2020

Der Bund kann dem öffentlichen Wohnungsbau in Deutschland kurzfristig neuen Schub geben und so helfen, die akute Wohnungsknappheit in vielen Großstädten zu entspannen. Der Schlüssel dazu sind drei bundeseigene Gesellschaften, die Länder und Kommunen flexibel bei der Entwicklung von Bauprojekten und dem Bau neuer Wohnungen unterstützen: Erstens eine Beratungsgesellschaft, die Städten und Gemeinden Planungskapazitäten zur Verfügung stellt. Zweitens ein Bodenfonds, der Kommunen bundesweit finanziell und konzeptionell dabei hilft, Bauland zu erwerben und Infrastruktur zu finanzieren. Drittens eine Beteiligungsgesellschaft, die das Eigenkapital kommunaler Wohnbauunternehmen durch finanzielle Beteiligung stärkt. Das zeigen Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim in einem neuen Konzept für eine Bundesinitiative „Zukunft Wohnen“.*

Die Initiative soll in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Weitere Ziele sind: eine stärkere soziale Durchmischung der Städte, die Förderung ökologisch nachhaltigen Bauens und eine Senkung der Baukosten. „Diese Ziele lassen sich nur sinnvoll mit einer Zentralisierung bestimmter Elemente des Wohnungsbaus erreichen“, schreiben die Ökonomen. Durch die enge Zusammenarbeit der Bundesgesellschaften mit den lokalen Verwaltungen und Wohnungsgesellschaften werde aber auch die besondere Kompetenz vor Ort einbezogen. Die Initiative könnte „praktisch sofort mit relativ kleinen Volumina starten“, schreiben die Ökonomen – und schon in der Anfangsphase „eine merkliche Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbaus erreichen.“ Nach Berechnungen der Wissenschaftler ließen sich mit zehn Milliarden Euro an Bundesmitteln kurzfristig rund 90.000 zusätzliche Wohnungen bauen. Mittelfristig wäre das Modell beliebig skalierbar, je nachdem, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gebraucht werden.

Der Bedarf an Neubauten wird deutschlandweit bis 2030 auf mindestens 330.000 Wohnungen pro Jahr geschätzt. Neu gebaut wurden zuletzt aber nur rund 285.000 Wohnungen im Jahr. „Der Wohnungsneubau in Deutschland muss also weiter gesteigert werden, um die langfristige Nachfrage zu befriedigen“, schreiben die Wissenschaftler. „Dies sollte eigentlich für eine massive Ausweitung der öffentlichen Wohnraumförderung sprechen, doch bis vor kurzem war das Gegenteil der Fall.“ Besonders deutlich wird das, wenn man den Bestand an Sozialwohnungen anschaut: Während es Anfang der 1980er-Jahre noch 4 Millionen Sozialwohnungen gab, sind es heute nur noch 1,2 Millionen. Jährlich fallen weiter etwa 80.000 Sozialwohnungen aus der Förderung heraus, nur circa 25.000 werden neu gebaut. „Der Wohnungsmangel hat negative makroökonomische Konsequenzen, weil Menschen nicht ihr Produktivitätspotenzial ausschöpfen können“, schreiben Dullien und Krebs – beispielsweise, weil sie ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen, wenn lange Fahrtwege aus dem Umland nötig sind. „Außerdem kommt es zu Segregation und Ghettobildung, was Bildungschancen beeinträchtigt.“

Mit den Bundesgesellschaften, so Dullien und Krebs, lassen sich Engpässe auflösen, die aus Sicht vieler Experten den nötigen großflächigen Neubau von gleichzeitig preisgünstigem und qualitätvollem Wohnraum massiv behindern. So haben viele Kommunen nach langjährigem Personalabbau zu wenig Fachkräfte in den Bauverwaltungen, um Anträge schnell zu bearbeiten oder Baugebiete zu entwickeln. Finanziell schwache Städte und Gemeinden verkauften Bauland in ihrem Eigentum lange Zeit an den meistbietenden Investor, der dann häufig überwiegend hochpreisige Wohnungen errichtete. Kommunale Wohnungsgesellschaften blieben in vielen Städten weit unter ihren Möglichkeiten.

Die Beratungsgesellschaft würde die kommunalen Verwaltungen bei der Entwicklung von Wohn- und Stadtteilprojekten unterstützen. Solche Projekte sind häufig hochkomplex und erfordern die Beteiligung vieler Fachleute: Ingenieure, Stadtplaner, Grundstücksentwickler, Ökonomen, Kulturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler, Geografen und Landschaftsarchitekten müssen alle eng zusammenarbeiten. Zudem müssen komplizierte Finanzierungsfragen beantwortet und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. In vielen Fällen sind die Kommunen damit überfordert. Eine Gesellschaft auf Bundesebene, die auf die Entwicklung von Wohnquartieren spezialisiert ist, könnte ihre Expertise bei Bedarf zur Verfügung stellen – ähnlich wie es etwa die Stadt Hamburg mit der Gründung der HafenCity Hamburg GmbH auf Landesebene praktiziert hat. Diese Gesellschaft – eine hundertprozentige Tochter der Stadt – hat sich um Planung und Management des Stadtteils HafenCity gekümmert.

Eine der Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Wohnpolitik ist, dass Grund und Boden in öffentlicher Hand bleiben. Der Bodenfonds soll die finanziellen Mittel dazu bereitstellen. Dank der Unterstützung durch den Fonds könnten es sich die Kommunen leisten, Bauland zu behalten oder sogar zuzukaufen, statt es Investoren zu überlassen. Derzeit werden Vorkaufsrechte auf kommunaler Ebene oftmals nicht genutzt, weil es den Kommunen entweder an Geld für den Grundstückserwerb mangelt oder die Mittel für eine baldige Nutzung durch die öffentliche Hand fehlen. Zusätzlich zu finanziellen Beiträgen könnte der Bodenfonds auch Grundstücke aus Bundeseigentum und organisatorisches Know-how beisteuern.

Der Beteiligungsfonds würde die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch Aufstockung des Eigenkapitals finanziell stärken und die Kommunen oder Länder bei der Gründung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Obwohl viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften ihre Bautätigkeit zuletzt ausgeweitet haben, halten sich einige immer noch mit dem Neubau zurück, um nicht ihre Eigenkapitalquote zu sehr abzusenken. Niedrige Eigenkapitalquoten führen zu höheren Finanzierungskosten bei Baukrediten. Eine Aufstockung des Eigenkapitals mit Mitteln aus dem Beteiligungsfonds würde die Lage für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften entspannen.

Die drei Bundesgesellschaften sollten rechtlich selbständige Einheiten sein, deren Eigentümer zu hundert Prozent die öffentliche Hand ist, so Dullien und Krebs. Dabei sollte es neben den üblichen Aufsichtsgremien auch einen wissenschaftlichen Beirat geben, der mit Vertretern der Fachverbände und der Wissenschaft besetzt wird. Das Grundkapital der Gesellschaften würde sich im Wesentlichen aus Finanzmitteln des Bundes speisen. Die Finanzierung dieser Unternehmen über Kredite wäre dabei für den Bund eine „finanzielle Transaktion“ und würde daher nicht unter die Regeln der Schuldenbremse fallen. Die Bundes-AGs könnten zudem Geld durch Fremdfinanzierung aufnehmen.

*Sebastian Dullien, Tom Krebs: Wege aus der Wohnungskrise, IMK-Report Nr. 156, März 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben mittlerweile fast alle Bundesländer die Kitas und Schulen geschlossen. Viele Familien müssen nun kurzfristig die Kinderbetreuung organisieren. Für erwerbstätige Eltern und insbesondere für Alleinerziehende ist dies eine Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 692000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren erwerbstätig, davon 292000 in Vollzeit und 400 000 in Teilzeit. 90% der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren waren Frauen (620000).

Insgesamt lebten rund 1,3 Millionen Kinder unter 13 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Doch auch auf Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können Betreuungsengpässe zukommen. Dies traf 2018 auf gut 3,5Millionen beziehungsweise zwei Drittel (68%) der Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren zu.

Zum Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen gut 2,9 Millionen Grundschulkinder. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2019 deutschlandweit knapp 3,7Millionen Kinder betreut.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.03.2020

3,3 % weniger Personen in Bildungsprogrammen zwischen Schule und Ausbildung als 2018

Im Jahr 2019 haben in Deutschland 255000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung weiter mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber 2018 ab. Damit setzt sich der rückläufige Trend weiter fort. Im Jahr 2005 hatte die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich noch rund 418000 betragen, seither ist diese Zahl mit Ausnahme des Jahres 2016 kontinuierlich gesunken.

Niedrigere Anfängerzahlen auch in Berufsausbildung, Sekundarbereich II und Studium

Neben dem Übergangsbereich werden in der integrierten Ausbildungs­berichterstattung die Bildungsgänge in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II (zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung, etwa gymnasiale Oberstufe) und Studium. Im Jahr 2019 nahmen rund 2,0 Millionen Personen nach Verlassen der SekundarstufeI einen dieser Bildungsgänge auf (-0,5% gegenüber 2018). Während die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, im Vorjahresvergleich um 0,9% auf 730000 stieg, sanken die Anfängerzahlen in den übrigen zwei Sektoren. So ging die Anfängerzahl in Bildungsgängen des SekundarbereichsII um 0,8% auf 486000 zurück, die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,9% auf 512000.

Weniger Ausländerinnen und Ausländer im Übergangsbereich, mehr im Sekundarbereich II

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die im Jahr 2019 einen Bildungsgang anfingen, sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,7% auf 328000. Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren: Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 7,2% und im Studium um 1,3% ab. Dagegen blieb die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung nahezu konstant (+0,2 %) und stieg in Bildungsgängen des Sekundarbereich II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 7,4%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2020

Erneut rund 101000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18% zwischen 35 und 39Jahren. Rund 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant – rund 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant im Krankenhaus.

Im 4. Quartal 2019 wurden rund 24300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 1,3% weniger als im 4. Quartal 2018.

Im Vergleich zum Jahr 2009 (110700 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 8,9% beziehungsweise 9800 Fälle. Am stärksten ging die Zahl in den Altersgruppen 18 bis 19 Jahre (-41,4% beziehungsweise -3300 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-26,3% beziehungsweise -7000 Abbrüche) zurück. Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass zeitgleich die Zahl der 18- bis 19-jährigen Frauen um 12,6% und die Zahl der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,1% gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10000 Frauen ging bei den 18- bis 19-Jährigen von 86 auf 57 Abbrüche zurück, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 89 Abbrüche. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und für das Jahr 2019 Bevölkerungszahlen von 2018 verwendet.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.03.2020

Die öffentlichen Haushalte gaben 2017 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7300Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen insgesamt durchschnittlich 8000Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben dabei auf 6400Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8600Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin und Schüler mit 5100Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im dualen System zurückzuführen.

Der größte Teil, nämlich knapp 82% der Ausgaben für öffentliche Schulen, entfiel auf das Personal. Im Bundesdurchschnitt entspricht dies 6000Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin und Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9700Euro) und Hamburg (9600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6400Euro) und Schleswig-Holstein (6700Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, sind in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017“ oder in der Tabelle „Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern“ zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO verurteilt die Gewalt gegen die Schutzsuchenden an der griechisch-türkischen Grenze und lehnt den Versuch Griechenlands, das Recht auf Asyl aufzuheben und Schutzsuchende zurückzuweisen, auf das Schärfste ab. Deutschland muss mithelfen, eine Lösung zu finden, damit die Menschenrechte in griechischen Lagern und an den europäischen Außengrenzen nicht weiter missachtet und verletzt werden.

Grenzen zu überqueren, um Schutz zu finden, ist nicht illegal. Die Weltöffentlichkeit erlebt gegenwärtig eine humanitäre Katastrophe an der griechisch-türkischen Grenze und das unerträgliche Versagen aller politischen Regelungen zum menschenrechtlich fundierten Recht auf Asyl. Die AWO fordert daher umgehend die Rückkehr zu einem humanen Umgang mit geflüchteten Menschen, entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und den internationalen Menschenrechten, sowie eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das europäische Bündnis darf sich nicht länger abschotten. Europa wurde auf der Basis gemeinsamer Werte erschaffen. Diese Werte dürfen nicht an den europäischen Grenzen ihre Gültigkeit verlieren, diese Werte dürfen nicht leere Verlautbarungen bleiben. Wie stark sie sind, zeigt sich daran, ob ihnen Taten folgen. An den europäischen Grenzen und in Lagern werden Menschen in unwürdige Lebensumstände gezwungen. Das können wir nicht einfach hinnehmen. Es braucht endlich eine solidarische Lösung – die Geflüchteten müssen von allen europäischen Staaten aufgenommen werden.“

Hintergrund/Rechtliche Situation:

Flüchtlinge aus der Türkei müssen in der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat, war es auch vor dem 16. März 2016 nicht. (Aus Art. 33 Abs. 1 GFK, Art. 21 RL 2011/95/EU und Art. 38 RL 2013/32/EU und aus Art. 3 in Verb. mit Art. 13 EMRK ergibt sich ein nicht hinterfragbarer Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren in der EU geprüft und hierüber nach den festgelegten EU-Regelungen entschieden wird.)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2020

Der Bundestag berät heute ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme geflüchteter Minderjähriger aus Griechenland.

Zu den FAQs des BumF: Was können Bund, Länder, Kommunen, Privatpersonen und Jugendhilfeträger tun? Wieviele Aunfahmezusagen gibt es?

Nachdem die türkischen Grenzbehörden Schutzsuchende nicht mehr am Grenzübertritt hindern und Geflüchtete zum politischen Spielball gemacht werden, gehen die griechischen Grenzbehörden brutal vor. Tränengas und Gummigeschosse werden eingesetzt und geflüchtete Frauen, Männer und Kinder illegal in die Türkei zurückgeschoben. Diese rechtswidrigen Push-Backs treffen auch Minderjährige. Das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen ist derzeit kaum absehbar. Berichte über tödliche Schüsse und das abdrängen von Booten kursieren.

Um die flüchtenden Menschen zu schützen, muss dringend gehandelt werden. Illegale Push-Backs müssen umgehend beendet werden. Schutzsuchende müssen auf das griechische Festland gebracht werden. Dort müssen sie menschenwürdig untergebracht und schnellstmöglich in andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Seit Monaten blockiert das Bundesinnenministerium jedoch die Aufnahme von Schutzsuchende aus Griechenland. Dabei fordern Kinderrechts- und Flüchtlingsorganisationen angesichts der katastrophalen Lage für Kinder und Jugendliche in den Horror-Lagern auf den griechischen Inseln seit längerem unbegleitete Minderjährige aus Griechenland aufzunehmen. Zahlreiche Kommunen, Bundesländer, Einzelpersonen und Jugendhilfeträger sagen: „#WirHabenPlatz!“ und sind bereit Minderjährige aufzunehmen. Tausende Menschen waren gestern auf der Straße.

Gestern gab es erstmals Signale aus dem Bundesinnenministerium, die auf ein Ende der Blockadehaltung hoffen lassen. Es darf nun keine Zeit verloren werden. Heute wird der Bundestag ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme aus Griechenland beraten und namentlich abstimmen. Der BumF fordert die Abgeordneten aller Fraktionen auf, für eine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland zu stimmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 04.03.2020

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes als notwendigen Schritt in die digitale Gegenwart, mahnt aber Verbesserungen wie Netzanschlussfilter an.

„Der Gesetzentwurf ist ein überfälliger Schritt in die Gegenwart, denn die Digitalisierung stellt auch den Kinder- und Jugendschutz im Internet vor neue Herausforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zunehmende Medienvielfalt und die Risiken im Umgang mit Neuen Medien berücksichtigt werden,“ sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Erstmals sollen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) Neuerungen wie Apps, Streamingdienste, Soziale Netzwerke und Online-Spiele beachtet werden. Bislang beschränkt es sich auf die Regulierung von Inhalten auf Datenträgern wie Büchern, Filmrollen oder DVDs.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit neun Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz mahnt der DFV jedoch verpasste Chancen an, besonders aus Sicht der Eltern: „Die digitale Revolution verwischt zunehmend die gewohnten Grenzen zwischen den Medien. Das fordert Eltern besonders heraus. Hier steht jede Familie erst einmal alleine da – im Guten wie im Schlechten. Enorm hilfreich wäre eine einfache Lösung aus einem Guss,“ so Zeh. Diese fehlt auch im neuen Entwurf. Notwendig sind Netzanschlussfilter, welche als ebenso kostenlose wie plattformübergreifende Lösung bereits vor dem Gang ins Netz ansetzen. Sie werden nicht einmal erwähnt.

Für völlig unverständlich halten die Verbände zudem, dass lediglich Anbieter mit einer Million Nutzern in Deutschland zu Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen angehalten werden sollen. „Hier gerät der Entwurf ins Straucheln, denn die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Um wirklich wirksam und zukunftsweisend zu sein, muss Kinder- und Jugendschutz bei der tatsächlichen Gefährdung ansetzen, nicht bei willkürlich gezogenen Größenordnungen,“ mahnt Zeh an.

Lob verdient hingegen das Vorgehen der Bundesregierung gegen sexualisierte Anmache von Minderjährigen im Internet (sogenanntes Cybergrooming). Erst im Januar wurden die Befugnisse von Ermittlungsbehörden durch eine Änderung des Strafrechts gestärkt. Jetzt soll die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel in das JuSchG eingeführt werden.

Erleichterung für Eltern verspricht zudem die vorgesehene Alterskennzeichnung auch für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen. Der Grund für die Altersbeschränkung soll zudem durch einfache Symbole klar erkennbar gemacht werden. Allerdings sollen auch hier Anbieter unter einer Millionen Nutzern in Deutschland ausgenommen werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden,“ so Zeh. „Ein Film oder Spiel wird nicht weniger gewalttätig, bloß weil der Verkäufer kein Internetgigant ist. Das Einfügen der entsprechenden Kennzeichen auf Seiten der Anbieter ist alles andere als eine Herkulesaufgabe – der Entwurf selbst spricht von einem unerheblichen Erfüllungsaufwand.“

Die Verbände mahnen an, die neuen Regelungen auch konsequent durchzusetzen. Bei Verstößen sind klare Sanktionen und ihre wirksame Durchsetzung nötig. Dazu gehört die ausreichende Ausstattung der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz sowie die Bildung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Information

Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2020

Während die Bundesregierung in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht meint, die „Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme“ hätte sich in den vergangenen 20 Jahren „stark verbessert“, sind sich Wissenschaftler darin einig, dass die Politik so schnell wie möglich auf die demografischen Veränderungen reagieren muss. Denn die Sozialversicherung steht vor einem demografischen Kollaps.

Nun meldet sich der langjährige Geschäftsführer der Rentenversicherung, Franz Ruland, zur Grundrente zu Wort. Er meint, im solidarischen Rentensystem könnten Bürger Anreize finden, „ein Minimum an Arbeit legal zu erbringen und den Rest schwarz, denn jeder Euro mehr mindert die Grundrente“. Das ist sogar möglich. Lebensleistung lohnt sich nicht mehr.

Die Grundrente wird Eltern nicht viel bringen, obwohl sie mit ihrer Kindererziehung für den Erhalt des Generationenvertrages überhaupt erst sorgen. Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners grundsätzlich angerechnet (soweit bestimmte Freibeträge überstiegen werden). Bei nicht ehelichen Partnerschaften wird das Einkommen hingegen nicht angerechnet. Hier sieht der ehemalige Geschäftsführer der Rentenversicherung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz.

Ein ähnliches grundgesetzwidriges Verhalten finden wir derzeit auch in der Verbeitragung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Jahren kämpfen mehr als 2.000 Familien gegen die Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG), weil der generative Beitrag (Kindererziehung) nicht gleichwertig zum monetären Beitrag berücksichtigt wird.

Da aber fürchten alle – Bundessozialgericht, Bundesregierung und Sozialversicherungsträger – „neue Verwerfungen“, die sie allerdings nicht beziffern können. Und so kommt es, dass beim Bundesverfassungsgericht noch immer nicht die Frage geklärt ist, wie viele kindergeldberechtigte Kinder es bei Sozialversicherungspflichtigen gibt und wie viele Sozialversicherungspflichtige derzeit keine kindergeldberechtigten Kinder haben.

Der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hatte mir auf einem Fachtag vor einiger Zeit hierzu Daten zugesagt, ist seither aber nicht mehr zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.02.2020

In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich.

Unser Kampf für eine radikale Kursänderung der Wohnpolitik geht trotz Corona-Krise weiter. Denn unsere Forderung, dass Menschen sicher und bezahlbar wohnen können, ist dringender denn je. Wir brauchen sozial und ökologisch lebendige Städte – ohne Armut, Wohnungslosigkeit und Diskriminierung.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und der Bundesrepublik ruft das Aktionsbündnis Wohnen ist Menschenrecht! die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen auf, die Menschen, die auf der Straße sowie in Not- und Sammelunterkünften leben, verstärkt zu schützen. Notwendig sind kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen, die Öffnung der Schlafunterkünfte auch tagsüber zur Entlastung der Tagesstätten und die sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen.

Die Einstufung von Covid-19 als Pandemie zeigt einmal mehr, wie grundsätzlich es ist, dass das Menschenrecht auf Wohnen Umsetzung findet. Wir fordern eine Verstärkung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus auf allen Ebenen, um menschenwürdiges Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen.

Gemeinsam werden wir uns auch weiterhin gegen Verdrängung und Wohnungslosigkeit stark machen! Die Vernetzung auf bundesweiter und europäischer Ebene ist dabei zentral – den neuen Termin des Aktionstages teilen wir rechtzeitig mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2020

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1 Prozent).

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Gute Beratung und bedarfsgerechte Familienförderung sind die Schlüssel bei einem Schwangerschaftskonflikt. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht steigt. Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, brauchen gute Beratung und Unterstützung – unabhängig von ihrer Entscheidung, die jede Frau für sich treffen muss. Die Entscheidung für ein Kind hängt ganz stark davon ab, ob die Lebensplanung mit einem Kind gelingen und den Frauen die Angst vor der Zukunft genommen werden kann.“

Mit großer Sorge stellt die Diakonie fest, dass es überall an wohnortnahen Kitaplätzen und Betreuungsmöglichkeiten fehlt. Zudem ist in Städten kaum noch bezahlbarer Wohnraum für Familien zu finden. „Ich befürchte, dass es für Frauen immer schwieriger wird, sich für ein Kind zu entscheiden, wenn nicht in diese beiden wesentlichen Versorgungslücken massiv investiert wird. Ich wünsche mir, dass sich ein Trend zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen entwickelt“, so Loheide.

Es braucht bestmögliche Unterstützung für Paare und alleinerziehende Frauen, um ein Leben mit Kind zu ermöglichen. Die Kirchen und die Diakonie arbeiten intensiv für eine familienfreundliche Gesellschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrnehmung partnerschaftlicher Erziehungsverantwortung von Eltern.

Zum Hintergrund:

Knapp drei Viertel (72 Prozent) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_070_233.html

Weitere Infos:

Broschüre Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/200107_Broschuere_SelbstverstaendnisWeb.pdf

Themenschwerpunkt Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/schwangerschaftskonfliktberatung

Wissen kompakt zu Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/schwangerschafts-und-schwangerschaftskonfliktberatung

Ratgeber zu Schwangerschaft und Geburt: https://hilfe.diakonie.de/schwangerschaft-und-geburt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.03.2020

Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Internationalen Frauentag am 8. März 2020 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Die neue Strategie ist ambitioniert und enthält viele begrüßenswerte Ansätze. Allerdings ist es wichtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bloß aneinanderzureihen, sondern in ein kohärentes und überzeugendes Konzept der Geschlechtergleichstellung zu integrieren. Die europäische Gleichstellungspolitik muss den Anspruch haben, Vorreiterin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bleiben und aktiv für die Rechte der Frauen einzutreten. Dies umso mehr, als die Bemühungen der Kommission zunehmend durch reaktionäre Trends in einigen Mitgliedstaaten konterkariert werden.“

EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention

Der djb begrüßt, dass die Kommission sich weiterhin für einen Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Istanbul-Konvention starkmacht. Sollte dieser scheitern, will die Kommission 2021 Maßnahmen vorschlagen, die im Ergebnis dieselben Schutzstandards garantieren wie die Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine Ergänzung des Art. 83 Abs. 1 AEUV, um die Kompetenzen der EU auf Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erweitern. Damit setzt sie ein wichtiges Zeichen gegen die ablehnende Haltung einiger Mitgliedsstaaten.

Aufsichtsrätinnen-Richtlinie

Erfreulich ist aus Sicht des djb auch, dass die Kommission verspricht, sich für eine Verabschiedung der seit Jahren u.a. von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie einzusetzen. Diese sieht eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften vor.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verabschiedung dieser Richtlinie voranzutreiben.

Genderperspektive

In der neuen Amtszeit will die Kommission alle laufenden EU-Vorhaben und Prozesse aus einer Genderperspektive betrachten. Dabei betont die Kommission ihr Bewusstsein für die besondere Gefahr intersektionaler Benachteiligungen:

Häufig sind etwa Migrantinnen oder Frauen mit Behinderung in spezifischer Weise von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Der djb fordert, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt: „Die Sichtbarmachung von Mehrfachdiskriminierungen ist ein erster Schritt“, so Wersig. „Wir brauchen nicht nur Geschlechterparität in Führungspositionen, sondern auch Geschlechtergerechtigkeit für alle Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die von der EU-Kommission angekündigten bindenden Maßnahmen zur Lohntransparenz sind hier ebenso ein zentraler Baustein wie die zügige Umsetzung der im letzten Jahr in Kraft getretenen Vereinbarkeits-Richtlinie.“

EU-Managementpositionen paritätisch besetzen

Die Kommission will selbst mit gutem Beispiel vorangehen: Bis 2024 sollen alle Management-Positionen innerhalb der Kommission geschlechterparitätisch besetzt sein. Bis die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in EU-Management-Positionen, sondern EU-weit erreicht ist, ist es dagegen offensichtlich noch ein weiter Weg. Der djb wird ihn weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.

Weitere Informationen:

Zu den Inhalten der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Zur von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie, djb-Pressemitteilung vom 11.12.2015: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/pm15-45/

Zur Vereinbarkeitsrichtlinie, djb-Pressemitteilung vom 13.06.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2020

Die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vom Mai 2015 hat ernüchternde Ergebnisse erbracht. Zwar konnte der Frauenanteil in Aufsichtsräten mithilfe der festen Quote auf 35 Prozent gesteigert werden. Die freiwillige Zielgrößenverpflichtung für die Vorstände allerdings hat versagt. Der Frauenanteil liegt unter acht Prozent. Besonders bemerkenswert ist es, dass sich rund 80 Prozent der unter das Gesetz fallenden Unternehmen für den Vorstand gar keine Zielgröße oder die Zielgröße Null gesetzt haben. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb): „Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss.“

Die Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz haben deshalb einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht. Nach dessen Leitlinien soll das FüPoG folgende Regelung enthalten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus vier oder mehr Personen, soll bei Neubesetzung mindestens eine Frau bestellt werden. Die Zielgröße Null soll klar und verständlich begründet und veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht über Zielgrößen, Fristen und Begründungen soll es künftig spürbare Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro geben.

Das wäre keine weitgehende Änderung. Eine Frau im Vorstand allein kann eine von traditionellen Männern für traditionelle Männer geprägte Unternehmenskultur nicht ändern. Sie erlebt Anpassungszwang und höhere Anforderungen. Aber es ist ein Anfang! Die feste Besetzungsregel für eine Frau garantiert wenigstens, dass sie nicht wegen eines Mannes weggemobbt wird, wie nicht selten zu beobachten ist.

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden. Allerdings beginnt Gleichstellung nicht erst in den Vorständen. Der djb fordert deshalb eine Erweiterung der Anforderungen an die Erklärungspflicht im FüPoG. Prof. Dr. Maria Wersig: „Der Gesetzesentwurf der Ministerinnen für eine neue Quote in Vorständen ist ein guter Anfang und muss jetzt umgesetzt werden! Um die Gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen, braucht es allerdings weitreichendere verpflichtende Maßnahmen, nicht nur in den Vorständen, sondern schon auf dem Weg dahin.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.03.2020

Der UN-Frauenrechtsausschuss wird auf seiner Sitzung vom 2. bis 6. März 2020 festlegen, zu welchen Themen Deutschland im Rahmen der UN-Frauenrechtskonvention Rechenschaft ablegen muss. „Die Bundesregierung hat die Chance, jetzt noch einmal die Weichen für die volle Gleichberechtigung aller Frauen in Deutschland zu stellen“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Die UN-Frauenrechtskonvention konkretisiert das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Unsere Stellungnahme zeigt signifikante Lücken bei der Umsetzung der Gleichberechtigungsgebote und Menschenrechte von Frauen auf. Wir erwarten, dass der Ausschuss die Bundesregierung zur Berichterstattung zu den vom djb benannten Themen auffordert.“

Das Staatenberichtsverfahren ist eine Chance, die deutsche Gleichstellungspolitik auf den Prüfstand zu stellen. Gerade im Gleichstellungsjahr 2020 wäre es sehr zu begrüßen, wenn Deutschland auch in diesem Bereich in die Spitzengruppe aufrücken würde.

Der djb zeigt in seinen an den Ausschuss gesendeten Vorschlägen für die „List of Issues“ dringenden Handlungsbedarf auf: bei der tatsächlichen Wahlrechtsgleichheit für Frauen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Situation von geflüchteten Frauen, dem Umgang mit Digitalisierung, dem wirksamen Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und steuerrechtlichen Benachteiligungen. Weitere Themen sind die Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten, die Gewährleistung des Zugangs zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere der Schutz vor Gehsteigbelästigung, sowie die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, insbesondere in der Bildung, den Medien und der Werbung.

Die „List of Issues“ finden Sie hier:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06d/ (deutsch)

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06e/ (englisch)

Hintergrund

Als wichtigster internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Das Übereinkommen gilt als Bundesgesetz. Gesetzgebung, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte in Bund und Ländern dürfen daher nicht gegen CEDAW verstoßen. Deutschland ist zudem verpflichtet, aktiv die tatsächliche Gleichheit aller Frauen in der Gesellschaft zu erreichen und jegliche Form der Diskriminierung von Frauen auch durch Unternehmen und Privatpersonen zu beseitigen.

Die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten wird durch den aus unabhängigen Expert*innen bestehenden CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen (UN-Frauenrechtsausschuss) regelmäßig kontrolliert. Deutschland befindet sich aktuell im 9. Berichtsverfahren. Im Verfahren erstellen die Staaten Umsetzungsberichte. Die Zivilgesellschaft kann Parallelberichte einreichen. Der djb beteiligt sich seit vielen Jahren an den Prüfverfahren mit eigenen Stellungnahmen und Berichten.

Mit seinen Vorschlägen zur „List of issues“ nutzt der djb die zivilgesellschaftlichen Organisationen zustehende Möglichkeit, den CEDAW-Ausschuss auf Bereiche mit schwerwiegenden Umsetzungslücken aufmerksam zu machen. Nach dem neuen, vereinfachten Berichtsverfahren sendet der Ausschuss dem Staat einer Liste von Fragen zu (List of Issues Prior to Reporting – LoIPR), deren Beantwortung der Regierung obliegt und damit die Grundlage für den Staatenbericht bildet. Der CEDAW-Ausschuss wird der Bundesregierung nach seiner Sitzung im März diese Fragenliste übersenden. Diese muss innerhalb eines Jahres beantwortet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 zu einem entschiedenen Kampf gegen nationalistische und rechtspopulistische Bewegungen auf. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dazu sowohl einen breiten und verstärkten Einsatz zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure als auch und gerade von staatlichen Institutionen. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass sich künftig ein Kabinettsausschuss mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus befassen soll. Dieser muss jetzt schnell und verbindlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den zunehmenden rassistischen Einstellungen und Verbrechen in Deutschland Einhalt geboten wird.

„Die vielfach zu beobachtende Verrohung in politischen Auseinandersetzungen findet zunehmend einen Resonanzraum in unserer Gesellschaft. Die immer wieder vorgetragenen rassistischen Denkmuster befeuern nicht nur antidemokratisches Verhalten, sondern dienen teilweise auch als Legitimationsgrundlage für rassistische Straftaten. Hier dürfen Staat und Zivilgesellschaft keinen Millimeter nachgeben und müssen die Opfer von Rassismus und letztlich auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen. Die Förderung von Toleranz und das Erlernen von demokratischen Verhaltensmustern sind essentiell für unser demokratisches Gemeinwesen. Damit kann gar nicht früh genug begonnen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 als Kooperationspartner.

„Dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen kommt beim Thema Demokratieförderung eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus ist jede und jeder einzelne gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch, der Vorbild für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in den sozialen Medien. Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass deren bevorzugte Medien wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit letztlich für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, so Krüger weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 finden vom 16. bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „Gesicht zeigen – Stimme erheben“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 ist Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen nicht ausreichend, es braucht hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen droht ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Was wir nicht brauchen, sind Verwahranstalten am Nachmittag. Ganztagsbetreuung muss als Ganztagsbildung verstanden werden, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Aber Außenräume von Schulen sind meist noch für den Halbtag ausgelegt, für den Ganztag sind sie oftmals zu klein. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert, und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, die Information für Familien zu verbessern, die angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus von Quarantäne und Kita- und Schulschließungen betroffen sind.

Dazu erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Epidemie in Deutschland kann einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Familien haben. Neben der Angst um die eigene Gesundheit sollen Familien sich nicht zusätzlich noch Sorgen machen müssen, welche Folgen Quarantäne und Schulschließungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben. Die Bundesregierung muss deshalb Eltern schon im Vorfeld darüber informieren, welche Ansprüche sie insbesondere gegenüber ihren Arbeitsgebern haben. Öffentliche Informationen der Bundesregierung wie beispielsweise www.infektionsschutz.de enthalten bislang nur medizinische Informationen und Verhaltenstipps. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen aber auch wissen, welche gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen für Freistellungen und finanzielle Entschädigung gelten.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Eltern müssen arbeitsrechtliche Sicherheit haben, dass sie sich im Fall von Kita- und Schulschließungen zuhause um ihre Kinder kümmern können. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schließungen oder Quarantänen einen Anspruch auf Home-Office oder Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Der Bundestag ist gefordert, dies durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klarzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 28.02.2020

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert geplantes Adoptionshilfegesetz

Heute findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)“ der Bundesregierung statt. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das geplante Adoptionshilfegesetz wird die Diskriminierung und Bevormundung von Zwei-Mütter-verschärfen! Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die geplante Einführung einer verpflichtenden vorherigen Beratung bei Stiefkindadoptionen als verfassungswidrig. Das Gesetz sieht vor, die Adoption bei fehlendem Beratungsnachtweis auch für Frauenpaare zu versagen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wurde. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen diesen Paaren auch noch längere Wartezeiten, bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf.

Der LSVD fordert Bundesjustizministerin Lambrecht dazu auf, die versprochene Reform des Abstammungsrechts endlich auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hierzu liegt nun seit mittlerweile einem Jahr vor, ohne dass es vorangeht! Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden. Gleichgeschlechtliche Eltern müssen von Geburt ihres Kindes an gemeinsam in der Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

Eine entsprechende Petition des LSVD zusammen mit All Out an die Bundesjustizministerin Lambrecht wurde in kürzester Zeit bereits von über 45.000 Menschen unterschrieben.

In der heutigen Anhörung wird der LSVD durch Rechtsanwalt Dirk Siegfried vertreten.

Hintergrund

Stellungnahme des LSVD zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption

Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“

Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, sind lesbische Elternpaare weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erzeugen.

Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 Nr. 1 BGB automatisch Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes. Auch ohne Ehe können verschiedengeschlechtliche Paare die Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 2 BGB im Wege der Vaterschaftsanerkennung erzeugen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit bewusst voraussetzungsarm ausgestaltet und insbesondere nicht von der biologischen Vaterschaft abhängig gemacht. Auch diese Möglichkeit ist gleichgeschlechtlichen Elternpaaren verwehrt. Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar wird somit sogar schlechter gestellt als ein nicht miteinander verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 02.03.2020

Mit der heute gegründeten „Sozialen Plattform Wohnen – Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik“ wollen sich acht Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände für Menschen engagieren, die auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Die Mitzeichner der Plattform sehen mit Sorge, dass besonders in den Ballungsgebieten kaum noch bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Am stärksten von Wohnungsnot betroffen sind Menschen ohne Arbeit, mit einer Behinderung oder Krankheit, in einem bestimmten Alter, mit Schulden oder Alleinerziehende. Den Stimmen dieser Menschen möchte die Soziale Plattform Wohnen Gehör verschaffen.
Die Initiatoren fordern von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärkere Investitionen der Öffentlichen Hand für bezahlbaren Wohnraum, die Stärkung nicht-profitorientierten Bauens, Schutz vor Verdrängung besonders gefährdeter Menschen und die Förderung von barrierefreiem und inklusiven Wohnen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu: „Wir Sozialverbände müssen uns laut und deutlich in die wohnungspolitische Debatte einmischen. Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Die Realität sieht leider anders aus, besonders für Ärmere, Ältere und Kranke. Ihre Interessen müssen wir auch auf dem Wohnungsmarkt vertreten. Deswegen haben wir die Soziale Plattform Wohnen ins Leben gerufen.“

„Als Verband kommen wir an unsere Grenzen“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK über die Motivation, an der Plattform mitzuwirken. „Alle Erfolge, die wir für unsere mehr als zwei Millionen Mitglieder errungen haben wie die Grundrente oder höhere Rentenansprüche, werden wieder aufgefressen durch rasant steigende Mieten und zu wenig barrierefreien Wohnraum. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik.“

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: „Die Mietenexplosion trifft Familien mit geringem Einkommen besonders hart. Weder die Löhne noch andere familienbezogene Leistungen halten mit dem Mietenanstieg Schritt. Da bleibt kaum Geld für Kleidung, Zoobesuche und Bildung. In vielen Gegenden fehlen auch kindgerechte Angebote wie Spielplätze. Wir brauche mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien.“

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und der Sozialverband SoVD e.V. an.

Die Soziale Plattform Wohnen veröffentlicht zu ihrem Auftakt die Broschüre „Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes“, in dem neben den Forderungen der Plattform auch sechs spannende Reportagen von Menschen zu finden sind, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer hatten bzw. haben. Die Broschüre ab sofort auf www.paritaet.org zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.03.2020

Mit einer gemeinsamen Erklärung haben 22 Organisationen heute zu den Vorschlägen der Bundesregierung zu einer Reform des Europäischen Asylsystems Stellung bezogen. Angesichts der jüngsten Eskalation auf den griechischen Inseln fordern die Organisationen einen auf Menschenrechten und Flüchtlingsschutz basierenden Neustart.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage an der türkisch-griechischen Grenze fordert der Paritätische gemeinsam mit Amnesty International, PRO ASYL, Caritas, Diakonie Deutschland, AWO sowie zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die sofortige Gewährleistung des Zugangs zum Asylrecht an Europas Grenzen. Menschenrechtswidrige „Push-Backs“ – direkte Abschiebungen ohne Prüfung eines Asylantrages – durch Griechenland und andere EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien, müssten aufhören. „Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht ausgehebelt werden. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und muss dieses auch in Europa bekommen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Organisationen kritisieren das im Februar bekannt gewordene Konzeptpapier der Bundesregierung zu einer Reform des Gemeinsames Europäischen Asylsystems und die darin geplante Vorprüfung von Asylanträgen an der Außengrenze. Entweder würden die Verfahren lange dauern und zu großen Lagern mit katastrophalen Bedingungen wie aktuell in Griechenland führen. Oder sie würden schnell abgewickelt und mit ernsthaften Qualitätsmängeln behaftet sein. Insbesondere bezweifeln die Organisationen stark an, dass unter Gegebenheiten wie an der Grenze zwangsläufig gegeben ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann. Ohne diesen drohen aber menschenrechtswidrige Abschiebungen. Wenn in Vorverfahren geprüft wird, ob die Person in einen nicht-europäischen Staat als „sicheren Drittstaat“ zurückkehren könnte, drohe sich die EU ganz aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei befinden sich aktuell 84% der weltweiten Flüchtlinge in Ländern des globalen Südens. „Deutschland und die Europäische Union müssen Verantwortung übernehmen. Es darf keine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in andere Länder geben, die ohnehin schon den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen“, so Rosenbrock.

Hier ist die gemeinsame Erklärung: 200312_GemeinsamePosition_ReformGEAS_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2020

pro familia informiert über Informations- und Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Pandemie

Einschränkungen durch Vorkehrungen gegen Infektionen mit dem Corona-Virus treffen auch die Beratungsstellen. Dringende Beratungen, wie beispielsweise Pflichtberatungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, sollen aber weiterhin stattfinden. Nach Möglichkeit führen Beratungsstellen Beratungen telefonisch oder online durch. Diese und weitere aktuelle Informationen zur Arbeit von pro familia während der Corona-Pandemie sind ab sofort auf www.profamilia.de abrufbar.

Auf der Webseite gibt es außerdem Verweise auf Fachinformationen zu den Risiken für Schwangere und Säuglinge sowie Links zu nützlichen Webseiten und Hotlines. pro familia wird die Seite regelmäßig aktualisieren und aktuelle Informationen auch über den facebook-Kanal (https://www.facebook.com/profamilia.deutschland/ ) streuen.

pro familia wird auch in diesen Krisenzeiten die sexuellen und reproduktiven Rechte ihrer Klient*innen im Blickbehalten. Das bedeutet für uns, aktuelle sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen sowie eine unter den aktuellen Umständen bestmögliche Versorgung mit Beratung.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.03.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. bis 19. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Augsburg

aktuell stehen Familien über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes und weitere Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen zur Verfügung. Diese Leistungen können dazu beitragen größere Belastungen für Familien abzufedern und z.B. die negativen Auswirkungen von Kinderarmut auszugleichen. Die Evaluation familienpolitischer Leistungen hat bereits gezeigt, dass das stark ausdifferenzierte Leistungsspektrum in der Bevölkerung in Teilen nur wenig bekannt ist. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden, nicht überwinden können. Vor diesem Hintergrund fordern verschiedene Akteure seit längerem einen stärker zentralisierten, einfacheren Zugang zu Leistungen, z.B. sollen Hürden durch einen zentralisierten und/ oder digitalen Zugang zu Informationen und Anträgen überwunden werden.

Auf der Veranstaltung stellen sich verschiedene best practice Modelle vor. In Vorträgen und Arbeitsgruppen wird darüber diskutiert wie die Information über Leistungsberechtigung und der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden kann und wann sich digitale Lösungen, persönliche Beratung, der Aufbau von Netzwerken oder andere Vorgehensweisen anbieten.

Die Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 17. März 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Termin: 08. – 09. Juni 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

»Evangelische Familienbildung wendet sich an alle Menschen, die Familie als Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt leben.« So oder so ähnlich lauten viele Formulierungen, die den Anspruch Evangelischer Familienbildung beschreiben. Wie sieht aber die Wirklichkeit in unseren Einrichtungen und unserer (Arbeits-)Umgebung aus? Wie vielfältig sind die Menschen, ihre Familienformen, unsere Angebote, unser Team? Und was heißt überhaupt „Vielfalt“?

Der eaf-Präsident PD Dr. Martin Bujard ist Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und im Forschungsbereich Familie und Fertilität tätig. In seinem Eröffnungsvortrag wird er uns einen demografischen Überblick der Bevölkerungsstruktur sowie zu den Familienleitbildern und deren Bedeutung für das Familienleben geben.

Die Robert-Bosch-Stiftung hat 2019 das Vielfaltsbarometer „Zusammenhalt in Vielfalt“ herausgegeben und beschreibt Vielfalt als ein schwer zu fassendes Konstrukt. Was verstehen wir unter Vielfalt? Erleben wir sie als Bereicherung, Bedrohung oder Herausforderung? Die Arbeitswelt spricht von „Diversity Management“ und sieht in der Vielfalt den Schlüssel zum Erfolg. Dieser Diversity-Ansatz beinhaltet verschiedene Dimensionen des menschlichen Zusammenlebens, auch die soziale Kompetenz im Umgang mit Vielfalt. In diesen Themenkomplex, der einerseits die Konzepte und Zusammenhänge von Diversity – Diskriminierung – Inklusion beleuchtet und andererseits einen Blick auf mögliche Umsetzungsstrategien wirft, wird Ann-Sofie Susen einführen. Sie ist Projektleiterin des Mobilen Beratungsteams Berlin für Demokratieentwicklung im Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung der Stiftung SPI.

Sara Reiter von der Universität Münster wird die Ergebnisse ihrer Studie in NRW mit Blick auf die Familienbildung in den Mittelpunkt stellen und auf einige Herausforderungen hinsichtlich des Umgangs mit migrationsbedingter Diversität eingehen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. – 08. September 2020

Veranstalter: BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Flensburg

Der Empfang der Stadt Flensburg wird am Sonntag, den 06. September 2020 ab 18.00 Uhr,

im Hotel „Alte Post“ in Flensburg stattfinden. (www.ap-hotel-flensburg.de)

Die Konferenz tagt am 07. und 08. September 2020 im Audimax der Hochschule Flensburg (https://hs-flensburg.de/hochschule/lageplan) und im Haus Helsinki der Europa-Universität Flensburg. (www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/kontakt/anfahrt/)

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt unseres bundesweiten Netzwerkes und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Der Programmflyer steht Ihnen als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung. Hier.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 165,00 Euro. Darin enthalten ist ein Kombiticket für den Öffentlichen Nahverkehr in Flensburg während der drei Konferenztage.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 26. Bundeskonferenz. Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit der Teilnahmebestätigung gültig!!

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Hier direkt zur Anmeldung: www.frauenbeauftragte.org/Anmeldung_26_Bundeskonferenz_Flensburg?special=gast

AUS DEM ZFF

Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung, ebenso wie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen und auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz zur Kindergrundsicherung erwartet. Zahlreiche Verbände und Gewerkschaften arbeiten seit Jahren an immer konkreter ausdifferenzierten Kindergrundsicherungskonzepten. Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen und zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird (und bspw. nicht hinter den Status Quo zurückfällt) und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Infektion mit dem Coronavirus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2020

Das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit der Zielsetzung zu reformieren, Angebote zur Nutzung von Elterngeld zu flexibilisieren. Diese sollen den Wünschen und Bedarfen von Eltern nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Daneben strebt der Entwurf die Verbesserung der Situation von Eltern mit besonders früh geborenen Kindern sowie Vereinfachungen und rechtliche Klarstellungen an. Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Es begrüßt die geplanten Reformvorschläge, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und sozialer Gerechtigkeit.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.03.2020

Im Jahr 2020 steht eine grundlegende Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung auf
der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2018 vorliegen. Zahlreiche Verbände, darunter auch das ZFF, die auch im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum organisiert sind, haben sich daher an die politisch Verantwortlichen gewendet und fordern, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze
nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass die existenziellen Bedarfe auch tatsächlich gedeckt werden.

Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier.

Quelle: Schreiben an Mitglieder des Bundestages vonDiakonie Deutschland,Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD),Deutscher Gewerkschaftsbund, Volkssolidarität, Nationale Armutskonferenz, Paritätischer Gesamtverband,Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., AWO Bundesverband undZukunftsforum Familie e. V. vom 10.03.2020

AKTUELLES

Die Handreichung soll allen Gliederungen, Einrichtungen und Diensten der AWO aufzeigen, wie entsprechende Schutzkonzepte erstellt, verstetigt und überprüft werden können. Dabei bietet diese Handreichung kein fertiges Konzept, welches direkt übernommen werden kann. Vielmehr ist jeder Träger aufgefordert, die regionalen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen und eigenständig entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten.

Bitte leitet diesen Hinweis in die Einrichtungen und Dienste weiter und verbreitet die Handreichung in Euren Arbeitszusammenhängen.

Der Download ist hier möglich: https://www.awo.org/awo-handreichung-schutzkonzepte-gegen-sexuellen-missbrauch

Das Bundesforum Familie hat 2018 und 2019 in intensiven Diskussionen das Themenfeld „Familie, Partizipation und Demokratie” bearbeitet. Die Abschlusspublikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken!“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Außerdem haben die Mitgliedsorganisationen Good Practice Projekte im diesem Bereich zusammengetragen. Diese sind hier zu finden: Partizipation, Demokratie und Familie: Good Practice Projekte

In Zeiten wachsender Akzeptanz und zunehmender demokratieskeptischer Einstellungen und Radikalisierung junger Menschen gewinnt die Frage nach dem Erwerb demokratischer Kompetenzen und demokratiefördernder Einstellungen an Bedeutung. Familie kann dabei eine große Rolle spielen, indem bereits hier mit großer Selbstverständlichkeit die Grundlagen partizipativen und solidarischen Verhaltens erlernt und erprobt werden. Wie können diese Prozesse in unserer Gesellschaft initiiert und gefördert werden? Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht allen Kindern und Jugendlichen in gleichem Maße die Familie als „Übungswiese“ zu Verfügung steht. Auch Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen können durch ein offenes Gesprächsklima, durch Diskussionsbereitschaft und Möglichkeiten der Mitwirkung, Teilhabe und demokratischer Entscheidungsprozesse einen wertvollen Beitrag leisten.

So können demokratische Werte wie Akzeptanz, Vielfalt, Wertschätzung sowie Dialogfähigkeit geweckt werden. Die Bedeutung und Möglichkeiten der Familie und anderer Institutionen für Demokratie, Teilhabe, Zusammenhalt und Akzeptanz einzustehen standen bei dieser Themenperiode des Bundesforums Familie im Fokus.

Eine lebendige Demokratie von Menschen lebt, die für sie einstehen und sie weiterentwickeln; von Menschen, die bereit sind, über gesellschaftliche Werte und Fragestellungen in den Dialog zu treten und durch ihr Engagement das Gemeinwesen zu stärken. Hervorgehoben wird, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich darin unterstützt werden müssen, sich zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie sollen in der Lage sein, Informationen kritisch zu reflektieren, Argumente abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden, andere Meinungen zu akzeptieren und auf dieser Basis gemeinsame Entscheidungen auszuhandeln. Familien sind dabei als erster und lebenslanger Bildungsort eine wichtige Grundlage für Demokratiebildung.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung für (sozialpädagogische) Fachkräfte und Lehrende für den Bereich der Kindertagesbetreuung, wie sie dem Präsidium am 18. März 2020 vorgelegt werden,finden Sie hier.

In der aktuellen Stellungnahme positioniert sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu dem am 10.02.2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Die im Referentenentwurf enthaltenen wichtigen und grundlegenden Regulierungen sind für den Kinder- und Jugendschutz in unserer mediatisierten Gesellschaft weiterführend und letztlich auch überfällig. Wünschenswert wäre aus Sicht des BJK allerdings eine stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten. Insgesamt bildet sich in dem Entwurf auch das fast schon klassische Problem der strukturellen Lücke zwischen erzieherischem und strukturellem Jugendmedienschutz ab.

Das BJK möchte verdeutlichen, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Gleichwohl zeigt sich mit diesem Entwurf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterzuentwickeln und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren sind.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

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ZFF-Info 01/2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Stärkere Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus

Fokus auf die Arbeit der Engagierten vor Ort

Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist erfolgreich gestartet. Der Großteil der Bewilligungen ist abgeschlossen. Mit 115,5 Millionen Euro im Jahr 2020 rechnen wir damit, dass in ganz Deutschland mehr als 5.000 Projekte und Maßnahmen realisiert werden können – um Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit „Demokratie leben!“ unterstützen wir in der erfolgreich gestarteten zweiten Förderperiode die wichtige Arbeit von Engagierten in ganz Deutschland.

Das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist bedroht. Das sehen wir nicht zuletzt daran, dass immer mehr Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker eingeschüchtert und angegriffen werden. Wenn Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker ihre Arbeit nicht mehr machen können, ohne Angst vor Rechtsradikalen zu haben, macht das deutlich, wie stark der Extremismus unsere Demokratie schon heute gefährdet. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Unsere Antwort braucht beides: Zum einen harte Strafverfolgung, niemand darf ungestraft Angst verbreiten und Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen, angreifen. Zum anderen die Förderung des Engagements, gerade der Demokratinnen und Demokraten vor Ort.

Zwei Schwerpunkte sind mir in der neuen Förderperiode von „Demokratie leben!“ besonders wichtig: Erstens: Wir verstärken unser Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Erstmals wird es eigene Kompetenznetzwerke mit erfahrenen Trägern auf Bundesebene geben, um die Arbeit gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus zu bündeln und weiter zu verbessern. Zweitens: Wir haben einen Fokus auf die Zivilgesellschaft vor Ort gelegt. Zusätzliche Mittel fließen an die „Partnerschaften für Demokratie“ in 300 Kommunen, in denen bisher jährlich mehr als 4.000 Einzelprojekte umgesetzt wurden. „Demokratie leben!“ ist auch in der zweiten Förderperiode ein starkes Programm für unsere freiheitliche Demokratie.“

Der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus spiegelt sich auf allen Ebenen des Programms wider. Ein großer Teil der „Partnerschaften für Demokratie“ legt einen Fokus auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus. Die Landesdemokratiezentren können mit noch mehr Mitteln Projekte zur Ausstiegs-, Opfer- und Mobilen Beratung im Bereich Rechtsextremismus fördern. Auf Bundesebene wurden zwei leistungsstarke Kompetenznetzwerke zu den Themen Rechtsextremismus und Antisemitismus gegründet. Darüber hinaus gibt es zwölf weitere Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren, die sich mit der Arbeit gegen andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und mit Demokratieförderung befassen. Die Initiativen vor Ort werden dadurch stärker gefördert, dass mehr Mittel in die Strukturen vor Ort in den Ländern und Kommunen fließen (s.u.)

Die Mittelausstattung von „Demokratie leben!“ ist bis 2023 gesichert Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ ist 2015 mit 40,5 Millionen Euro gestartet. Seit mehreren Jahren ist das Programm nun stabil mit mehr als 100 Millionen Euro ausgestattet. Wie 2019 stehen auch 2020 115,5 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Ministerin Giffey hat mit Finanzminister Scholz vereinbart, dass die Finanzmittel bis 2023 weiter verstetigt werden sollen.

Mit der Aufstellung des neuen Haushalts für 2021 sollen in der Finanzplanung bis zum Jahr 2023 Mittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.01.2020, gekürzt

Beteiligungsprozess für ein modernes Kinder- und Jugendhilferecht „Mitreden-Mitgestalten“: Bundesjugendministerin Franziska Giffey nimmt Abschlussbericht entgegen

„Mitreden – Mitgestalten“ – unter diesem Motto stand der ein ganzes Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Heute hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expertinnen und Experten den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet. Es ist der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Ministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird.

In Deutschland leben 21,9 Millionen Menschen zwischen 0-27 Jahren. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben: 1,1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Umständen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Heimen groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, so dass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt. 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern nur in der so genannten „Behindertenhilfe“. 31.000 junge Menschen werden im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen, einige brauchen aber weiterhin Betreuung und Unterstützung.

Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind:

1) Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

2) Besserer Kinder- und Jugendschutz

3) Stärkung von Pflege- und Heimkindern

4) Mehr Prävention vor Ort

5) Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Bundesjugendministerin Giffey betonte bei Entgegennahme des Abschlussberichts:

„Ich bin beeindruckt, wie viel Sachverstand, Engagement und Ideen in diesem Papier stecken – jetzt ist es an uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu machen. So müssen Kinder, Jugendliche und Eltern mehr Gehör bekommen und die Möglichkeit haben, Probleme offen zu legen. Deshalb sollen unabhängige Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Der Staat muss zudem sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche, die in seiner Verantwortung betreut werden, geborgen aufwachsen und geschützt sind. Daher wollen wir die Heimaufsicht wirkungsvoller machen und die Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen deutlich verschärfen. Die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern soll von 75 auf 25 Prozent reduziert werden. Für die Kommunen wollen wir mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit schaffen, die künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt wird, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichen – ob in der Kita, im Familienzentrum oder im Jugendclub. Und mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen. Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“

Im Dialogprozess hatten über ein Jahr lang Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Geleitet wurde der Dialogprozess von der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks. Insgesamt brachten sich mehr als 5.400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der AG „SGB VIII: Mitreden- Mitgestalten“ sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Empfehlungen jetzt gründlich prüfen und die Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Im nächsten Frühjahr wird der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt. Fachwelt und Betroffene sind weiterhin eingeladen, mitzureden und mitzugestalten.

Das SGB VIII – Die Kinder- und Jugendhilfe

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten „Hilfen zur Erziehung“, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Der Reformbedarf im SGB VIII ist lange erkannt. Mit dem Dialog- und Beteiligungsprozess wurde nun sichergestellt, dass alle Perspektiven in die Erarbeitung des Gesetzes zur Reform einbezogen werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2019

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Diese Statistik ist ein längst überfälliger erster Schritt, um endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Untergebrachte wohnungslose Menschen empirisch fundiert zu zählen, ist richtig und vereinfacht die Erarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Armut.

Alle Sachverständigen begrüßten das Vorhaben, die Mehrheit war sich aber auch einig, dass das nur der Einstieg in eine Statistik sein kann. In einem analog zur Statistik zu erstellenden Bericht, müsse, so die Sachverständigen, erstens ernsthaft geprüft werden, wie die zu erfassende Gruppe der Wohnungslosen empirisch fundiert weiterentwickelt werden könne (z.B. Wohnungslose, die privat unterkommen, und auch Personen die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind).

Zweitens mahnte eine Reihe der Experten die Bundesregierung an, diverse grüne Forderungen aufzugreifen und umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere das von uns geforderte nationale Aktionsprogramm. Alle relevanten Akteure auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene müssen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände, sowie (ehemals) Betroffenen ein wirksames Gesamtkonzept zur dauerhaften Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeiten. Auf diese Weise folgt dem Zählen auch ein wirksames Handeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.01.2020

Zur Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verfassungsbeschwerde der Berliner Ärztin Bettina Gaber gegen den Paragrafen 219a ist konsequent und richtig. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Ärzte quasi dazu zwingt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Große Koalition muss endlich Verantwortung übernehmen und den Paragraf 219a abschaffen. Die SPD hat immer noch die Möglichkeit, ihren früheren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die Komplettabschaffung des Paragrafen 219a wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Stattdessen duckt sie sich weg. Das Urteil des Landgerichts Gießen hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a immer noch keine Rechtssicherheit für die Ärzte gebracht hat. Das ist fatal: Ärzte müssen sachlich informieren dürfen. Deswegen führt kein Weg an der schnellstmöglichen Streichung des Paragrafen 219a vorbei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 18.12.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Versorgungslage zur Vor- und Nachbetreuung sowie zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach den Voraussetzungen von Paragraf 218a. In einer Kleinen Anfrage (19/16309) will sie unter anderem wissen, wie viele Krankenhäuser und Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche nach Kenntnis der Bundesregierung vornehmen und wie sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Zudem möchte die Linksfraktion erfahren, ob die Bundesländer ihrem Auftrag, gemäß Paragraf 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetz ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen, nachkommen und ob dies von der Bundesregierung überprüft wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 54 vom 14.01.2020

Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag. Positiv bewertet wurde auch die vorgesehene ergänzende Berichterstattung über Personenkreise, die bisher vom Gesetz nicht erfasst werden. Auch eine Revisionsklausel, um das Gesetz entsprechend der gewonnenen Daten eventuell neu zu justieren, stieß auf positive Resonanz. Neben dem Regierungsentwurf waren auch Anträge der AfD-Fraktion (19/6064), der FDP-Fraktion (19/16036) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15783) Gegenstand der Anhörung.

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag betonte, die Akteure seien sich bewusst, dass eine Statistik keine Probleme löse. Zumal von der geplanten Statistik auch nicht alle betroffenen Personenkreise erfasst würden. Dennoch begrüße der Landkreistag eine solche Statistik, weil sie den Fokus auf eine sich deutlich verschärfende Problemlage richte, betonte Vorholz. Für den Deutschen Caritasverband äußerte Birgit Fix die Erwartung, dass die Statistik die Arbeit der Akteure vor Ort erleichtern werde. Auch könne dadurch die Koordinierung von Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorangebracht werden, sagte Fix.

Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) kritisierte die „Untererfassung“ ganzer Personengruppen. So sei es wichtig, wohnungslose Geflüchtete als auch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in die Statistik miteinzubeziehen. Auch Menschen, die auf der Straße leben, also die „klassische Kerngruppe“ der Wohnungslosen, nicht einzubeziehen, sei nicht nachvollziehbar, schreibt die BAG in ihrer Stellungnahme. Das Armutsnetzwerk e. V., als Selbstvertretung (ehemals) wohnungsloser Menschen, begrüßte die Einführung einer bundesweiten Statistik. Darüber hinaus schlägt der Verein in seiner Stellungnahme ein nationales Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit vor und fordert ergänzend, die Etablierung eines Grundrechts auf Wohnung im Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 13.01.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit (19/16341). Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 (1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737)) zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (19/15618).

Mit dem Gesetz soll die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen werden, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, heißt es in dem Gesetz, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 09.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren. Aus Sicht des Zukunftsforum Familie dürfen vor diesem Hintergrund nichteheliche Lebensformen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Dabei rückt das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung, unabhängig von der gewählten Lebensform, in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Aus diesem Selbstverständnis heraus begrüßen wir die Zielsetzung des Referentenentwurfs, verheiratete und unverheiratete Partnerschaften bei der Stiefkindadoption gleichzustellen und damit der Situation vielfältiger Familienformen sowie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bzgl. der Kriterien zur Prüfung der Stabilität der Paarbeziehung weiter verschärft wurde: nun müssen unverheiratete Paare nicht mehr zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben bevor sie eine Stiefkindadoption in Angriff nehmen können. Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption des in der Ehe geborenen Kindes angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich die Familienpolitik und das Familienrecht an allen Familienformen orientiert. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so kann die Vielfalt Familie auch wirklich gelebt werden.“

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/16242) zur nötigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den durchschnittlich anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 29 vom 08.01.2020

Um Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16000) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15594). Hintergrund sind die Ergebnisse einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe. Wie die Bundesregierung schreibt, erfolgte die Auswahl der Sachverständigen für die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ aufgrund der juristischen Fachkompetenz. Dabei sei es um rein rechtliche Fragestellungen gegangen. Bei der Besetzung sei auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet worden.

Zu den Ergebnissen heißt es, die Arbeitsgruppe habe sich mehrheitlich auf Thesen verständigt, die derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesjustizministeriums geprüft und bewertet würden. Die Auswertung der Thesen sowie die Prüfung ihrer Umsetzung beinhalte auch die Auseinandersetzung mit an den Thesen geäußerter Kritik sowie mit Erfahrungen aus dem Ausland. Es sei geplant, einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet. Der Meinungsbildungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 18 vom 07.01.2020

Der Ausschuss Digitale Agenda hat am Mittwochnachmittag in seiner 46. Sitzung mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD) über die Digitalisierung der Familienleistungen und weitere Digitalvorhaben des Ministeriums diskutiert. „Wir wollen alle Leistungen ins digitale Zeitalter bringen und für Familien in Deutschland erreichbar sein“, sagte Giffey im Ausschuss. Die Digitalisierung sei für ihr Ministerium ein großes Hilfsmittel auf dem Weg zu einem niedrigschwelligen und leicht zugängigen Angebot, betonte Giffey.

Eines der zentralen Projekte sei die App ELFE (Einfach Leistungen für Eltern), das an die Stelle von Papierformularen zur Beantragung von Geburtsurkunden, Kindergeld und Elterngeld treten soll. Im Jahr 2020 soll es zudem in allen Bundesländern möglich sein, das „ElterngeldDigital“ zu beantragen und dass die Datenübertragung elektronisch an die Elterngeldstellen vonstattengeht. „Das wäre die bundesweit erste Verwaltungsleistung, die vollständig elektronisch beantragt werden kann“, betonte Giffey. Die Ministerin kündigte weiter an, im kommenden Jahr ein Digitale-Familienleistungs-Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, das die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz aufgreife.

„Zudem ist das Jugendmedienschutzgesetz im Zeitalter von CD-ROM und Videokassetten stehengeblieben und nicht mehr zeitgemäß“, sagte Giffey. Bei der Weiterentwicklung zu einem modernen Gesetz müssten vor allem die Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche bei Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming, aber auch Fragen von Abzocke im Netz einbezogen werden. So müssten die Anbieter von Plattformen dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, also etwa auch Möglichkeiten zur Beschwerde zu schaffen. Auch müsste es mehr Orientierung für Eltern und eine verlässliche Alterskennzeichnung geben, plädierte Giffey. Sie kündigte weiter an, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weiterentwickeln zu wollen zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung, berichtete sie.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion wollte in der Diskussion erfahren, wann der Startschuss für die App falle. Außerdem wollte er Details zum Zeitplan und den Kosten für das Digitale-Familienleistungs-Gesetz erfahren. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, was das Ministerium tue, um den Bürgern Leistungen proaktiv anzubieten. Auch wollte er wissen, wie das Jugendmedienschutzgesetz modernisiert werden könne ohne in eine Debatte rund um Filter zu geraten. Mehr zum Innovationsbüro „Digitales Leben“ des BMFSFJ wollte ein Vertreter der AfD-Fraktion erfahren. Es gebe kaum messbare Ziele und man erfahre wenig über den konkreten Status der Umsetzung und eigene Veranstaltungen des Büros, kritisierte er.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte mehr zu den Plänen des Ministeriums erfahren, wie Anbieter von Apps und Plattformen dazu verpflichtet werden können, eine Art „Sicherheitsgurt“ für Kinder einzubauen. Eine Vertreterin der Linken kritisierte die schlechte Datenlage bei der Forschung hinsichtlich Gewalt gegen Frauen und fragte, ob es ein Schutzkonzept hinsichtlich Datensicherheit und Frauenhauskoordinierung, aber auch zum Schutz von Frauen außerhalb von Frauenhäusern gebe. Nach der Förderung von Frauen als Gestalterinnen in der Digitalisierung fragte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Auch wollte sie wissen, ob das FSJ digital ausgebaut werden soll und wie der Schwerpunkt „Digitalisierung“ bei der Engagement-Stiftung genau aussehen soll. Ein fraktionsloses Mitglied interessierte sich dafür, ob und wie Angebote zu Digitalisierung und Bildung im Alter, wie etwa die Plattform wissensdurstig.de, sichtbarer für diese Zielgruppe werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1441 vom 18.12.2019

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem regeln soll, dass Jobcenter mehr Freiheiten in der Betreuung und Budgetverfügung erhalten. Außerdem sollen der Vorrang der Vermittlung vor allen anderen Leistungen abgeschafft werden und Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten. Freiwilligkeit soll zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen gemacht werden, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1433 vom 18.12.2019

Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt hat bei einer Expertenanhörung des Familienausschusses am Montag breite Unterstützung gefunden. Fünf der sechs anwesenden Sachverständigen sprachen sich für den von den Grünen dazu vorgelegten Antrag (19/10224) aus, der die Entwicklung und Verabschiedung eines solchen Aktionsplans „unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen)“ von der Bundesregierung fordert. Lediglich Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, lehnte das Vorhaben der Grünen ab. Der Antrag stehe für ein „großangelegtes Umerziehungsprogramm im Dienste einer auf die Spitze getriebenen Vorstellung von Nicht-Diskriminierung und vermeintlichen Rechten Erwachsener“, sagte er.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies hingegen darauf, dass LSBTI-Menschen „weltweit und auch in Deutschland eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe sind“. Sie stünden ganz besonders in Gefahr, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden und müssten vor Diskriminierung und Gewalt wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und ihrer sexuellen Identität geschützt werden. Follmar-Otto machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren vieles im Bereich der Menschenrechte für LSBTI-Menschen erreicht worden sei. Gleichwohl gebe es gesetzgeberischen Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich des Verbotes von medizinisch nicht zwingend erforderlichen geschlechtsverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. Der vorgeschlagene Aktionsplan könne helfen, „die gesetzgeberischen mit den tatsächlichen Handlungsbedarfen zu verschränken“, befand sie.

Silvia Rentzsch vom Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland begrüßte den Antrag, in dem „ganz viele Aspekte aus der LSBTI-Community Berücksichtigung finden“. Damit sich die Menschen aber selbstbestimmt entwickeln könnten, brauche es mehr als Lippenbekenntnisse, sagte sie. Gerade im ländlichen Raum gebe es kaum Angebote für trans- oder intergeschlechtliche Menschen, kritisierte Rentzsch. Vielen Regelberatungsstellen fehle es an Finanzierung oder Kompetenz. Hierfür könne ein bundesweiter Aktionsplan einen Rahmen setzen, um die Länder zu befähigen, entsprechende Strukturen zu schaffen, sagte sie.

Aus Sicht von Arn Sauer von der Bundesvereinigung Trans* ist der nationale Aktionsplan geeignet, die noch bestehenden bundesrechtlichen Lücken – wie beispielsweise die Abschaffung des Transsexuellengesetzes zugunsten geschlechtlicher Selbstbestimmung – zu füllen und Diskriminierungen von LSBTIQ-Menschen „im Rahmen einer Gesamtstrategie zu verringern beziehungsweise zu verhindern und Hassgewalt zu bekämpfen“. Schon beim „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ habe die Bundesvereinigung mitgearbeitet, sagte Sauer. In dem Aktionsplan sei versucht worden, Menschenrechte von LSBTIQ-Menschen mit zu behandeln und zu integrieren. Er sei in der vorliegenden Form jedoch nicht als Antidiskriminierungswerkzeug geeignet, befand er. Die Verhandlungen mit anderen von „gruppistischer Menschenfeindlichkeit“ betroffenen Gruppen dazu hätten ebenfalls gezeigt, „dass es in vielerlei Belangen Sinn macht, Rechtsextremen und anderen Demokratiefeinden sowie Hassgewalt gemeinsam entgegenzutreten“. Gleichzeitig sei aber auch eine Fokussierung auf gruppenspezifische Themen „dringend angebracht und notwendig“.

Kira Splitt vom Schwulen Netzwerk Schlau NRW unterstützte den Antrag vollumfänglich. Gestärkt werden müsse die LSBTIQ-Bildungsarbeit, die das Ziel verfolge, über Dialogräume Berührungsängste gegenüber LSBTIQ abzubauen, Wissen zu vermitteln und Diskriminierung präventiv zu begegnen, sagte sie. Das gelte insbesondere für den ländlichen, strukturschwachen Raum und Länder ohne Landesförderung für diese Bildungsarbeit.

Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sagte, obgleich LSBTI-Menschen in den letzten Jahrzehnten viel an Akzeptanz erkämpft und gewonnen hätten, würden sie dennoch viel zu oft im Alltag als Menschen zweiter Klasse behandelt, verleugnet, beleidigt, verbal oder gar physisch bedroht und angegriffen. LSBTI-Feindlichkeit sei eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Heterosexualität, Zweigeschlechtlichkeit und binäre Männlich- und Weiblichkeitsvorstellungen als alleinige Normen definiere, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dagegen tabuisiere, abwerte und ausgrenze, betonte er. Wenn Menschen sich aus Angst vor Gewalt oder Diskriminierung nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen könnten, „ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit“, sagte Ulrich.

Nach Auffassung des in Österreich praktizierenden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Christian Spaemann geht der in Rede stehende „Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ von „fragwürdigen Annahmen“ aus. Bei dem Begriff der „geschlechtlichen Vielfalt“ handle es sich um ein ideologisches Konstrukt, „ohne Entsprechung in der Realität“. Es gebe keine Vielfalt der Geschlechter, „dafür aber eine reiche Vielfalt in der Ausprägung der beiden Geschlechter Mann und Frau“, sagte Spaemann. Es habe etwas „Umerzieherisches“, wenn statt der Förderung der Transparenz einzelner Gruppe und dem „um Verständnis werben“ ideologische Strukturen aufgebaut würden, bei denen es darum gehe, „den heterosexuellen Mainstream zu kippen und einen relativistischen Begriff von Sexualität zu extrahieren und in die Sexualpädagogik einzuführen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1423 vom 17.12.2019

Die Initiative der Fraktion Die Linke für eine Sicherung und Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist bei den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Das Ziel des Ausbaus und der Schaffung eines flächendeckenden Angebots der Schulsozialarbeit sei grundsätzlich sinnvoll und zu unterstützen, so betonten alle geladenen Experten. Der Bedarf sei gegeben. Ob allerdings dafür neue rechtliche Regelungen geschaffen werden müsste, sahen einzelne Experten skeptisch.

Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler sichern“ (19/9053). Darin verlangen die Abgeordneten, Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufzunehmen und dazu einen neuen Paragrafen (Angebote der Schulsozialarbeit) zu verankern. Es sei sicherzustellen, dass die Schulsozialarbeit auf den in Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut, schreibt die Linksfraktion. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die neue Regelleistung ausschließlich zusätzlich und nicht zulasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach Paragraf 11 Absatz 3 und Paragraf 13 des SGB VIII eingeführt wird und sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt.

Uwe Lübking lehnte als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die von der Linksfraktion vorgeschlagene Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII klar ab. Der Ausbau der Schulsozialarbeit sei zwar auch aus Sicht der Kommunen eine „politische Notwendigkeit“, doch die Verpflichtung zur Finanzierung liege in erster Linie bei den Ländern. Ob der Bund hier über den bestehenden Paragrafen 13 hinaus regelnd eingreifen könne, sei verfassungsrechtlich problematisch zu sehen. Zudem äußerte Lübking Bedenken, dass wie auch schon beim Thema Inklusion „durch das Nichtstun der Länder“ weitere Zuständigkeiten „schleichend“ auf die Kommunen übertragen werden können.

Rechtliche Probleme konnte Jan Kepert, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, nicht entdecken. Aus seiner Sicht sprächen sogar „gute Gründe“ für eine Stärkung der Schulsozialarbeit im SGB VIII, sagte Kepert. So sei etwa die bisherige Rechtsqualität der Norm fraglich. Zwar gebe es eine Pflicht zur Bereitstellung von Schulsozialarbeit; Schüler hätten aber keinen Rechtsanspruch. „Welchen Sinn machen dann Rechtspflichten, wenn man folgenlos dagegen verstoßen kann“, fragte der Sachverständige. Grundsätzlich sei zu beachten, dass eine „Regelung im Gesamtsystem des SGB VIII“ verortet sei und auch so betrachtet werden müsse. Einer „isolierten Änderung des Paragraph 13, Absatz 1 SGB VIII“ begegne er mit Bedenken.

Ausdrücklich für eine Stärkung der Schulsozialarbeit durch eine rechtliche Verankerung sprach sich Björn Köhler, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, aus. Diese sei aus Sicht der GEW „sinnvoll und nur folgerichtig“. Tatsächlich steige der Bedarf. Viele Schulen kämpften dafür, Schulsozialarbeit anbieten zu können. Fakt sei aber, dass etliche Kommunen aufgrund ihrer Haushaltslage Schulsozialarbeit nicht anbieten könnten. Ein flächendeckendes Angebot könne es erst geben, wenn die Schulsozialarbeit als „Auftrag und Handlungsfeld“ im SGB VIII verankert und dauerhaft finanziert werde.

Auch die Vertreter der kirchlichen Träger der Jugendsozialarbeit befürworteten eine Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings unterstrich Claudia Seibold für die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) in ihrer Stellungnahme, dass es darüber hinaus auch „bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards“ brauche. Hier komme dem Bund eine Steuerungsfunktion zu. Julia Schad Seibold, IN VIA Deutschland/Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Sozialarbeit (BAG KJS), lenkte den Blick zudem auf die Notwendigkeit einer „angemessenen Finanzierung“. Hier verwies sie auf Berechnungen des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit, der pro 150 Schülerinnen eine Vollzeitstelle fordere. Aufgrund dieser Berechnungen aus dem Jahr 2015 brauche es über 55.000 Stellen an allgemeinbildenden und fast 17.000 Stellen an beruflichen Schulen.

Dieser Forderung schloss sich auch Vera Helligrath, Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfe, an. In ihrer Stellungnahme betonte Helligrath den Wert von Schulsozialarbeit. Diese biete auf „einzigartige Weise allen Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung in Krisensituationen“. Deswegen sei es wichtig, sie rechtlich zu verankern und so für alle Schülerinnen zu sichern. Dies dürfe aber keinesfalls zulasten bestehender Angebote führen.

Larissa Meinunger, Deutscher Verein für öffentliche und private Vorsorge, wies daraufhin, dass die Schulsozialarbeit, abgesehen von der Frage ihrer rechtlichen Verankerung, vor allem einer inhaltlichen Neukonzeption bedürfe. Es brauche „einen deutlichen Auftrag, eine definierte Rolle und eine eindeutige Zuständigkeit“, betonte Meinunger. „Die Schulsozialarbeit muss wachsen. Sie darf aber nicht wuchern.“ Gegenwärtig stünden jedoch die Probleme der rechtlichen Verortung und strukturellen Zuordnung einem „konzentrierten Ausbau“ der Schulsozialarbeit entgegen. Hier sollten Schule und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Erste Landeskonzepte gebe es bereits, aber nicht überall. Es sei daher gut, dass sich der Bund des Themas jetzt annehmen, so die Sachverständige. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1422 vom 16.12.2019

Rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren nehmen Grundsicherung nicht in Anspruch – Einkommen würden bei voller Inanspruchnahme im Schnitt um 30 Prozent steigen – Antragsverfahren müssten vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden

Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren, denen Grundsicherung im Alter zusteht, nehmen diese nicht in Anspruch. Dies ergibt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert wurde.Verdeckte Altersarmut lässt sich nur schwer quantifizieren. Die DIW-ÖkonomInnen Peter Haan, Hermann Buslei, Johannes Geyer und Michelle Harnisch haben den Versuch gewagt. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben sie in unterschiedlichen Szenarien geschätzt, wie vielen Haushalten in der älteren Bevölkerung die Grundsicherung im Alter zustünde. Mithilfe der Angaben über den tatsächlichen Leistungsbezug ließ sich die Gruppe identifizieren, die zwar einen Anspruch hätte, diesen aber nicht geltend macht: Im Basisszenario sind es knapp 62 Prozent oder hochgerechnet etwa 625 000 Privathaushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen.

Besonders hoch ist die Quote bei Personen, die älter als 77 Jahre (73 Prozent) oder verwitwet (77 Prozent) sind. Auch ein niedriger Bildungsstatus geht damit einher, dass die Grundsicherung seltener in Anspruch genommen wird. Vor allem aber nehmen diejenigen, die monatliche Beträge bis 200 Euro aus der Grundsicherung zu erwarten haben, diese häufig nicht in Anspruch (80 Prozent). „Vielen ist das Verfahren vermutlich zu aufwendig – gerade bei kleinen Beträgen – oder sie wissen gar nicht, dass sie den Rechtsanspruch haben“, vermutet Studienautor Hermann Buslei. Auch die Angst, als „Almosenempfänger“ abgestempelt zu werden, könne eine Rolle spielen.

Altersvorsorgepolitik ist nur scheinbar erfolgreich

Um durchschnittlich rund 30 Prozent würde das Einkommen der Haushalte steigen, wenn sie Grundsicherung in Anspruch nähmen. Dies entspricht einer absoluten durchschnittlichen Einkommensänderung von 2650 Euro pro Jahr oder etwa 220 Euro im Monat. Profitieren würde erwartungsgemäß vor allem die untersten zehn Prozent der Einkommen. Nähmen tatsächlich alle Grundsicherungsberechtigten ihre Ansprüche wahr, würde dies den Staat rund zwei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich kosten, haben die DIW-ÖkonomInnen errechnet.

„Verdeckte Altersarmut ist ein weitverbreitetes Phänomen, dem man eigentlich mit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 entgegenwirken wollte“, berichtet Studienautor Johannes Geyer. Tatsächlich hat sich die Zahl der GrundsicherungsbezieherInnen seitdem von 260.000 auf 566.000 im Juni 2019 mehr als verdoppelt. Allerdings ist die Quote mit nur gut drei Prozent aller Personen ab der Regelaltersgrenze weiterhin niedrig. „Die niedrige Grundsicherungsquote ist schon deswegen kein guter Indikator für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung, weil die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen hoch ist“, ergänzt Geyer.

Mehr Informationen und vereinfachte Verfahren notwendig

„Viele Menschen wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind oder erwarten nur geringe Beträge. Andere trauen sich nicht zuzugeben, dass sie bedürftig sind, und wieder anderen ist das Verfahren zu bürokratisch und aufwendig“, erklärt Studienautor Peter Haan. Wenn Unwissenheit, Stigmatisierung, und Komplexität die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung sind, dann könne die Politik entsprechend reagieren. Das Informationsangebot müsste verbessert werden, um beispielsweise die unbegründete Angst vor dem Rückgriff auf das Einkommen oder Vermögen der Kinder zu nehmen. Der Stigmatisierung könne entgegengewirkt werden, indem der Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Vorstellung von Almosen im Alter betont wird. „Leider wurde auch in der aktuellen Diskussion um die Grundrente die Grundsicherung immer wieder als der zu vermeidende schlechte Status von der Grundrente abgegrenzt. Das hat das Stigma eher verschärft“, so Studienautor Geyer. Zudem sollten die Verfahren vereinfacht werden, indem beispielsweise die Berechtigten vorausgefüllte Anträge erhalten.

Zielführend könnte es auch sein, die Bewilligungsphase von derzeit zwölf Monaten zu verlängern, da sich die Einkommenssituation der Seniorinnen und Senioren in der Regel nicht mehr häufig grundlegend ändert. „Entfallen könnte auch die aufwendige Vermögensprüfung, da Vermögende in der Regel hohe Kapitaleinkünfte haben, die schon in der Einkommensprüfung zu Buche schlagen“, schlägt Peter Haan vor. „Eine vereinfachte Antragstellung und weniger Bürokratie könnte ein effizienter Weg sein, um die verdeckte Altersarmut etwas einzudämmen. Abschaffen kann man sie nur, wenn die Leistungen ohne Beantragung ausgezahlt würden.“

Studie im DIW Wochenbericht 49/2019

Infografik in hoher Auflösung

Interview mit Peter Haan

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2019

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Dabei sind bereits heute Fachkräfte in diesem Bereich knapp. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

In Deutschland sind rund 700.000 Erzieherinnen und Erzieher sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl um ein Drittel gestiegen. „Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen“, erklärt die IAB-Forscherin Anja Warning. Ursache sei vor allem der Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem Haupttätigkeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern.

Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung, zeigen überdurchschnittlich starke Rekrutierungsprobleme im Erzieherberuf. Während es bei Stellenausschreibungen in anderen Berufen durchschnittlich elf Bewerbungen gibt, sind es bei Erzieherstellen nur fünf. Bei der Hälfte der Stellenbesetzungen im Erzieherbereich gibt es aus Arbeitgebersicht Probleme wie zu wenig Bewerbungen oder unzureichende Qualifikationen der Bewerber. Die Personalsuche dauert auch überdurchschnittlich lange: So vergehen im Durchschnitt mehr als 100 Tage zwischen dem Beginn der Suche durch den Arbeitgeber und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der eingestellten Person. Die Besetzung dauert bei anderen Berufen im Schnitt weniger als 90 Tage.

„Arbeitgeber haben bei Erzieherstellen große Schwierigkeiten, Personal zu finden, ähnlich wie in Fachkraft-Berufen im Bereich Gesundheit und Pflege“, stellt Warning fest. Auch der OECD zufolge sei der Erzieherberuf in Deutschland ein Engpassberuf.

Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und das relativ hohe Alter der Beschäftigten in diesem Beruf werden den Bedarf an Fachkräften in naher Zukunft weiter steigern. „Es ist Dringlichkeit gegeben, die Attraktivität des Berufs und der Erzieher-Ausbildung zu verbessern, um das Angebot an ausgebildeten Fachkräften deutlich zu erhöhen“, so Warning. Ansatzpunkte seien eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze, die Vergütung des bislang unbezahlten schulischen Ausbildungsanteils und vermehrte Möglichkeiten zum Quereinstieg. Darüber hinaus sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen im Beruf zu verbessern, um diesen attraktiver zu machen.

„Kindertagesstätten können bei Personalmangel kurzfristig nicht über eine Verringerung der Zahl der zu betreuenden Kinder gegensteuern. Unbesetzte Stellen bringen deshalb besonders hohe Belastungen beim vorhandenen Personal mit sich. Personalmangel gefährdet die Qualität der Bildungsarbeit und nicht zuletzt die Attraktivität des Erzieherberufes“, schreibt Warning.

An der IAB-Stellenerhebung nehmen mehr als 10.000 Betriebe teil. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0220.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt hat heute ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum heute in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt auch im 2. Jahrhundert ihre Bestehens untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Im Rahmen des Grundsatzprogramms richtet der Wohlfahrtsverband seinen Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.12.2019

Pressemitteilung des Armutsnetzwerk e.V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am Montag, den 13. Januar 2020, von 12.30-14.00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“.

Erstmalig ist das Armutsnetzwerk e.V als Sachverständige eingeladen. Es freut uns sehr, dass unsere Stimme gehört wird. „Sachverstand ist auch bei den Menschen vorhanden, die akut in dieser Lebenslage leben oder gelebt haben“ so Jürgen Schneider, Gründungsmitglied, der sich langjährig gegen Wohnungslosigkeit engagiert und Mitinitiator des Wohnungslosentreffen ist.

„Wie soll verdeckte Wohnungslosigkeit erfasst werden, wenn man diejenigen vor Ort nicht einbezieht“ so Vorstandsmitglied Ilse Kramer, die in der Winterhilfe der IBWA e.V. in Köln mitwirkt und sich speziell auch für die Anliegen wohnungsloser Frauen stark macht.

„Dass dieses geplante Gesetz noch Schwächen hat, ist unbestritten. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Daher fordert Vorstand Michael Stiefel in der Anhörung, dass die Berichterstattung jetzt schon weitere Betroffenengruppen in anderen Einrichtungen einbezieht und nicht nur die von der Wohnungslosenhilfe untergebrachten Personen. Ebenso muss die Erfassung der Straßenobdachlosigkeit und von verdeckter Wohnungslosigkeit ganz oben auf die Prioritätenliste der ergänzenden Berichterstattung. Dies kann nur gelingen, wenn in der Gesetzesumsetzung ein Beraterkreis oder ein Begleitgremium geschaffen wird, das Selbstvertretungen und Organisationen von (ehemals) wohnungslosen Menschen einbezieht. Hier müssen diese Menschen eine eigene Stimme haben.

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 13.01.2020

Eine gute Alterskennzeichnung ist für fast alle Eltern in Deutschland (97 Prozent) ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder. Entsprechend achtet die große Mehrzahl der Eltern (88 Prozent) bei der Auswahl von Filmen, Apps, Spielen oder Streaming-Diensten auf die Alterskennzeichnung. Das bei manchen Anbietern bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters (Bestätigung der Volljährigkeit durch Klick) finden vier Fünftel der Befragten (81 Prozent) nicht ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten und Angeboten zu schützen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Kind bereits negative Erfahrungen bei der Online-Mediennutzung gemacht hat. Wenn ihr Kind im Internet mit negativen bzw. unangemessenen Inhalten in Kontakt kommt, weiß nur etwas mehr als ein Drittel der befragten Eltern (37 Prozent), an wen sie sich wenden können. Von dieser Gruppe würden sich wiederum zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) an eine staatliche Strafverfolgungsbehörde, vor allem die Polizei, wenden.

Die Bemühungen der Anbieter von Online-Angeboten für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schneiden hier Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen ab, deren Schutzbemühungen nur jeweils 27 Prozent als ausreichend ansehen, bei Anbietern sozialer Medien wie Facebook oder Instagram sehen das sogar nur 18 Prozent so. Gleichzeitig fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz härtere Strafen für Anbieter, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz (jeweils 93 Prozent).

Potentielle Angebote, die den Eltern dabei helfen könnten, ihre Kinder im Netz sicher zu begleiten und zu unterstützen, werden insgesamt sehr positiv bewertet: Mindestens vier Fünftel der Befragten stufen diese als sehr hilfreich oder hilfreich ein. Dabei zeigt sich, dass Angebote, die eher ohne eigenes Zutun umgesetzt werden können, wie funktionierende Jugendschutzeinstellungen (91 Prozent) oder eine verständliche, einheitliche Alterskennzeichnung (88 Prozent), als hilfreicher eingeschätzt werden als Angebote, die eine stärkere Eigeninitiative bzw. persönliches Handeln mit sich bringen würden, wie Beratungs- und Beschwerdestellen (84 Prozent) oder Schulungen zur Medienerziehung (80 Prozent).

„Wir brauchen einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte sich den aktuellen und zukünftigen Phänomenen und Technologien anpassen, für Eltern und Kinder transparent sein, ihnen jederzeit Hilfemöglichkeiten anbieten und gleichzeitig eine altersangemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht behindern. Eltern brauchen ebenso wie ihre Kinder mehr Unterstützung für eine sichere und kompetente Internetnutzung. Dazu gehört auch, dass Altersfreigaben für Medieninhalte, die einmal geprüft wurden, konsequent auch auf andere Verbreitungsmedien übertragen werden, ob Online- oder Offlinemedium. Doppelprüfungen mit teilweise unterschiedlichen Altersfreigaben müssen der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das muss einhergehen mit wirksameren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen. Insbesondere die Anbieter von Medieninhalten und Mediendiensten, ob im Inland oder Ausland, sollten hier im Fokus des Gesetzgebers stehen und sind gleichzeitig selbst in der Pflicht. Für sie braucht es einen klaren Rechtsrahmen, der verschiedene Maßgaben wie Altersfeststellung, Transparenz und Beratung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das jeweilige Angebot zwingend vorsieht. Dafür sind ebenso Kontrollmechanismen wie auch eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen notwendig. Zur effektiven Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sind Verstöße von Anbietern gegen geltendes Jugendschutzrecht durch wirkungsvolle Sanktionen zu ahnden“, so Krüger weiter.

Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom Meinungsforschungsinstitut Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.003 Erziehungsberechtigte, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, befragt. Die Fehlertoleranz der Umfrage liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei maximal 1,4 (bei einem Anteilwert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilwert von 50 Prozent).

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-jugendmedienschutz.

Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Die von der Bundesjustizministerin im November vorgelegte Formulierung sichert nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht ausreichend ab. Es muss eine Formulierung gefunden werden, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes- und Landesebene als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

„Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im Dezember vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich stehen und es bei der Umsetzung der Kinderrechte 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an vielen Ecken und Enden hakt. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bisher ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Eindeutige Formulierungen im Grundgesetz würden hingegen zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber bei allen Kinder betreffende Entscheidungen eine Kinderrechtsperspektive einnehmen.

„In der derzeitigen Diskussion wird zunehmend versucht, Kinderrechte und Elternrechte gegeneinander auszuspielen, um so Kinderrechte im Grundgesetz zu verhindern. Das ist grundlegend falsch. Denn Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern gegen den Staat führt eben nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, insbesondere Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss besser vor Armut zu schützen. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Kinderhilfswerkes von Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zeigt, dass die Armutsgefährdungsquote von Kindern aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsabschluss in Deutschland wesentlich höher (60,9 Prozent) ist als im EU-Durchschnitt (51,3 Prozent). Bei Eltern mit mittlerem oder hohem Bildungsabschluss hingegen ist das Verhältnis umgekehrt. Während in Deutschland 20,2 Prozent der Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsabschluss armutsgefährdet sind, liegt dieser Wert im EU-Durchschnitt bei 23,6 Prozent. Bei einem höheren Bildungsabschluss der Eltern liegen die Werte bei 6,1 Prozent in Deutschland und 8,3 Prozent im EU-Durchschnitt.

„Dass die Armutsgefährdungsquote bei Kindern, die in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern aufwachsen, deutlich höher liegt als in Haushalten mit hohem Bildungsabschluss der Eltern, überrascht uns kaum noch. Dass Deutschland aber bei der Kinderarmutsgefährdungsquote in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern so deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, gibt Anlass zur Sorge. Hier sind uns EU-Länder wie Portugal, Dänemark, Luxemburg oder die Niederlande weit voraus. Natürlich ist es gut, dass Kinder in Haushalten mit mittlerem und hohem Bildungsabschluss der Eltern weniger häufig von Armut betroffen sind als der EU-Durchschnitt. Gleichzeitig zeigt sich aber auch sehr deutlich, dass die Kinderarmutsbekämpfung vorrangig in Familien mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern ansetzen muss. Das fängt an bei armutsfesten Löhnen und einer deutlichen Entlastung von Geringverdienenden bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, und geht über mehr bezahlbaren Wohnraum auch für Familien mit geringem Einkommen bis hin zu einer chancengerechteren Gestaltung des Bildungssystems“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Das sehen wir bei der Inanspruchnahme der Tafeln, bei der 30 Prozent der Kundinnen und Kunden Kinder und Jugendliche sind, und damit überproportional mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Zu sehen ist dieser Zusammenhang auch beim Schulerfolg, der in Deutschland nach wie vor beträchtlich von der sozialen Herkunft abhängt. Das zeigt uns jede Pisa-Studie aufs Neue und aktuell sogar noch deutlicher als früher. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen gerade der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland konsequent anzunehmen. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zur beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

„Die Förderung armer Kinder und ihrer Familien sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören deshalb auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Um Kinder und Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/kinderarmutsquoten-europa.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.12.2019

Mit einer gemeinsamen Resolution an Bund und Länder fordern zahlreiche Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Juristinnen und Juristen sowie Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe aus ganz Deutschland die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. In der Erklärung wird begrüßt, dass mit dem Ende November vorgelegten Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ein großes Stück näher gerückt ist. Gleichzeitig wird eine über den aktuellen Entwurf hinausgehende Formulierung der Kinderrechte gefordert. Die Resolution haben bislang u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk terre des hommes unterzeichnet.

Wörtlich heißt es in der Resolution: „Allerdings droht das Vorhaben mit dem aktuellen Entwurf hinter der bereits geltenden Rechtslage in Deutschland zurückzubleiben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die den Status eines Bundesgesetzes hat, sowie die EU-Grundrechtecharta formulieren das Kindeswohlprinzip und die Beteiligungsrechte klar und stark. Daran sollte sich auch ein deutscher Verfassungstext orientieren.

Insbesondere für das Kindeswohlprinzip, das im Artikel 3 der UN-KRK geregelt ist, und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung halten wir die vorliegenden Formulierungen für nicht weitreichend genug. Wir sprechen uns für eine Formulierung aus, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der ,besten Kinderinteressen‘ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert. Wir dringen darauf, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen grundgesetzlich ausreichend im Sinne der UN-KRK abzusichern. Mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. (.)

Starke Kinderrechte richten sich nicht gegen Eltern oder gegen andere Erwachsene. Sie helfen vielmehr, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern. Kinderfreundliche Kommunen, die den Bedürfnissen, Interessen und Rechten der nachwachsenden Generation gerecht werden, sind – so unsere Erfahrung – lebenswertere Kommunen für die gesamte Bevölkerung.“

Die Resolution wurde initiiert vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“, der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und ist Teil der internationalen Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen – darunter Köln, Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Weitere Informationen dazu unter http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/

Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Kinderfreundliche Kommunen e.V., UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 13.12.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist Forderungen als völlig verfehlt zurück, die aktuellen Haushaltsüberschüsse des Bundes für Steuersenkungen einzusetzen. Angesichts der sozialen Verwerfungen und Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, mahnt der Verband einen konsequenten Rückfluss der Überschüsse in das Soziale an. Der Paritätische fordert konkret den Ausbau der Mindestsicherung und eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

„Das Geld muss dahin, wo es am Nötigsten gebraucht wird und Menschen in ihrem Alltag wirklich und unmittelbar hilft. Hartz IV geht direkt in den Konsum. Eine Anhebung der Regelsätze ist damit nicht nur direkte Armutsbekämpfung, sondern auch das beste Konjunkturprogramm, das man für strukturell benachteiligte Kommunen auflegen kann“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der in diesem Jahr turnusmäßig anstehenden Neuberechnung der Regelsätze mahnt der Paritätische grundlegende Anpassungen an, um sicherzustellen, dass die Regelsätze in der Grundsicherung endlich Teilhabe sicherstellen und Armut verhindern.

Es sei überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, kritisiert der Paritätische, dass angesichts der tiefen sozialen und regionalen Spaltung im Land regelmäßig milliardenschwere Haushaltsüberschüsse produziert würden. Steuersenkungen würden die soziale Schieflage noch weiter zu verschärfen, warnt er. Sachlich geboten wären stattdessen Mehrausgaben in der sozialen Mindestsicherung und für die soziale Infrastruktur in notleidenden Kommunen, so die Forderung. „Wenn wir die großen sozialen Probleme unserer Zeit lösen wollen, wenn wir Altersarmut und Armut trotz Arbeit verhindern, gutes Wohnen und eine menschenwürdige Pflege für alle sicherstellen wollen, dann braucht es eine sozialpolitische Offensive und diese kostet Geld“, so Schneider.

Angesichts der Tatsache, dass Teile des Überschusses auf einem kommunalen Investitionsstau basieren, fordert der Paritätische einen runden Tisch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um auch das Problem nicht abfließender Investitionsmittel endlich zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.01.2020

30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung.

„Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. Dem wohlhabenden Süden (Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent), stehen NRW mit einer Armutsquote von 18,1 Prozent und der Osten (17,5 %) gegenüber. Dazwischen liegen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen 15,9 Prozent. „Der Armutsbericht zeigt, dass auch der Westen Deutschlands tief gespalten und weit entfernt ist von Einheitlichkeit oder gleichwertigen Lebensbedingungen“, so Schneider.

Der Verband untersucht in der vorliegenden Studie die Armutsentwicklung auf Länder- und Regionalebene. In 35 von 95 Regionen ist die Armut laut Bericht zwischen 2008 und 2018 gesunken, darunter überwiegend ostdeutsche Regionen. In gut einem Viertel aller Regionen ist die Armut im gleichen Zeitraum um mehr als 20 Prozent gestiegen. Insbesondere das Ruhrgebiet bleibe mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent bei 5,8 Millionen Einwohner*innen Problemregion Nummer 1. Der Paritätische identifiziert darüber hinaus eine Reihe neuer Problemregionen („Die Abgestiegenen“), die, von guter Ausgangslage in 2008 gestartet, inzwischen ebenfalls Armutsquoten aufweisen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen. Besonders schlecht stellt sich die Entwicklung in Hessen dar: Gehörte das Bundesland vor zehn Jahren noch zum wohlhabenden Süden, ist die Armut in Hessen seitdem um 24 Prozent gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.

Der Paritätische weist schließlich auf die besondere Dynamik bei der Entwicklung von Altersarmut und der Armut Erwerbstätiger hin: Die Armut von Rentner*innen ist in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent und damit so stark wie bei keiner anderen Gruppe angestiegen. Von den erwachsenen Armen seien 29 Prozent in Rente und 32 Prozent erwerbstätig. Jedes fünfte Kind lebt in Armut.

Der Verband fordert in seinem Bericht einen dezidierten Masterplan zur Armutsvermeidung, der die Politikfelder Arbeit, Wohnen, Alterssicherung, Pflege, Gesundheit, Familie, Bildung und Teilhabe umfasst. Neben einem armutsfesten Mindestlohn und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV seien insbesondere Reformen der Altersgrundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung erforderlich, um Armut wirksam vorzubeugen. Voraussetzung zur Realisierung sei dabei ein mutiges Umsteuern in der Steuerpolitik.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie am 12.12.2019 im Internet unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2019

Die Fachminister*innen der Länder haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Hinter der Initiative steht Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer, die am 29. November in einer Pressemitteilung über einen Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) für eine bes-sere finanzielle Entlastung von Einelternfamilien informiert hat. „So soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet werden“, erklärte Schreyer.

„Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvor-schuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. „Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhalts-vorschuss. Verbesserung: Null Euro“, bemängelt Jaspers.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kin-dergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion „Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!“ auf diesen Missstand aufmerksam ge-macht. „Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzu-ziehen“, so Jaspers. „Wie appellieren an Länder und Bund, den Vor-schlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!“

„Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agen-da“, unterstreicht Jaspers. „Alleinerziehende sehen ihre Erziehungs-leistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt“, so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. „Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.12.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. – 24. April 2020

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Potsdam

Vom 22. bis 24. April 2020 lädt der Paritätische Gesamtverband herzlich zum Paritätischen Verbandstag 2020 in das Kongresshotel nach Potsdam ein. Wie in vergangenen Jahren werden wir den Verbandstag für die Tagung der Mitgliederversammlung und Sitzungen weiterer Gremien nutzen. Schwerpunkt des Verbandstages wird der Fachkongress unter dem Titel „Was uns bewegt. Paritätische Ideenwerkstatt für das Gemeinwohl“ am 23. und 24. April sein. Hierzu sind alle Paritäter*innen und auch externe Teilnehmende herzlich eingeladen.

Der Verbandstag 2020 findet in bewegten Zeiten statt. Mehr denn je sind wir gefordert, Gemeinnützigkeit gegen Profitorientierung zu verteidigen, Solidarität statt Egoismus zu leben und die gesellschaftliche Teilhabe aller gegen Versuche der Ausgrenzung zu ermöglichen. Welche Forderungen stellen wir in diesen Zeiten an die Politik? Mit dem Verbandstag starten wir die inhaltliche Vorbereitung für die Paritätische Kampagne zur nächsten Bundestagswahl. In zehn Ideenwerkstätten werden wir bestehende Forderungen schärfen und neue Paritätische Ideen für das Gemeinwohl entwickeln. Das Themenspektrum ist dabei vielfältig: Arbeitsmarkt, Behinderung, Bildung und Jugend, Gefährdetenhilfe, Gesundheit, Migration und Flucht, örtliche Infrastruktur, Pflege, Soziale Sicherheit und Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema ökologische Nachhaltigkeit. Mitgliedsorganisationen und Bündnispartner werden Praxisprojekte ihres ökologischen Engagements vorstellen und mit den Teilnehmenden ins Gespräch über Wege zu ökologisch nachhaltigem Handeln kommen. Zwei Impulsvorträge, zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung im Sozialen einerseits sowie zur sozial-ökologischen Wende andererseits, runden das Programm ab.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

Zur Kampagne der Volkshilfe Österreich

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., AWO Landesverband Bayern vom 06.12.2019

AKTUELLES

Neue Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen

Mit diffamierenden Kampfbegriffen machen Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen nicht nur Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) sondern auch gegen viele weitere Gruppen und Organisationen. Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden ebenso zur Zielscheibe wie Akteur*innen der politischen Bildung. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden, welche Strategien haben sich bewährt und was können Organisationen und Initiativen voneinander lernen?

Diesen und weiteren Fragen ging die 4. Regionalkonferenz des LSVD-Projekts „Miteinander stärken“ in Magdeburg nach. Eine Publikation stellt die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen dar. presse@lsvd.de.

Aus dem Inhalt

Von „besorgten Eltern“ und „Gender-Wahn“ – Angriffe auf (sexuelle und geschlechtliche) Vielfalt in der Bildung und mögliche Gegenstrategien.
Keynote von Dr. Carolin Küppers (Soziologin und wissenschaftliche Referentin für Gesellschaft, Teilhabe und Antidiskriminierung bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Berlin)

Zivilgesellschaft im Fadenkreuz von rechts – Was können wir rechten Angriffen und Diffamierungen entgegensetzen?
Fachforum mit Praxisbeispielen von Pascal Begrich (Miteinander e.V.), Anja Reuss (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma), Fabian Pfister (DGB Sachsen-Anhalt)

Politische Bildung in Gefahr – Wie können Bildungsfachkräfte menschenfeindlichen Einstellungen entgegenwirken und Demokratiebildung verteidigen?
Fachforum 2 mit Daniela Zocholl (Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt), Manuela Selzner (Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik)

Allein(erziehend) wird’s teuer! : Die Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Familien : Ein Analysepapier im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung und mit redaktioneller Begleitung des ZFF / Dr. Verena Tobsch, Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin). – Berlin : Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft, 2019.

Die öffentliche Debatte zur sozialen Wohnungspolitik ist neu entfacht. Forderungen nach stärkerer Regulierung des Wohnungsmarktes und dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Diskussion, welche wohnungspolitischen Instrumente wirken, sind aktuell auf der politischen und der gesellschaftlichen Agenda. Nicht ohne Grund, denn zu beobachten ist: Die Sozialstrukturen von Großstädten und Ballungszentren haben sich im Vergleich zu ländlichen Regionen in den letzten Jahren in Deutschland stark verändert und immer mehr Kinder wachsen in Städten auf. Gleichzeitig sind, insbesondere im städtischen Raum, Mietkosten und Immobilienpreise deutlich gestiegen. Empirische Studien zeigen zudem, dass die Armutsquoten in Großstädten höher sind als im Bundesdurchschnitt und ein Trend zu zunehmender Armut im städtischen Bereich zu beobachten ist. Es ist davon auszugehen, dass sich einkommensschwache Haushalte, darunter auch Familien mit Kindern, kaum noch angemessenen oder neuen Wohnraum leisten können. Mit weitreichenden Folgen: Sie werden dadurch aus ihren Nachbarschaften verdrängt oder unterliegen aufgrund steigender Mieten zunehmend einem Armutsrisiko. Doch ist diese höhere Wohnkostenbelastung auch empirisch nachweisbar?

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Mehr Wohnungen, die für Alleinerziehende geeignet sind und mehr Transparenz im „Angebotsdschungel“: Das sind zwei Wünsche, die Alleinerziehenden besonders wichtig sind. Das geht aus einer Studie hervor, die Berlins Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut heute veröffentlicht hat. Die Untersuchung „Was brauchen Alleinerziehende? Spezifische Bedarfe von Alleinerziehenden in prekären Lebenslagen in Berlin“ beruht auf leitfadengestützten Interviews mit 15 Betroffenen sowie Experten und Expertinnen von 13 Organisationen. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität. Sie vermittelt jedoch einen tieferen Einblick in die besonderen Problemlagen von Alleinerziehenden in Berlin und zeigt Optimierungsbedarf hinsichtlich der Angebotslandschaft und der Unterstützungsstrukturen.

Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie und Vorsitzende der Landeskommission: „Alleinerziehende Eltern haben es deutlich schwerer als Zweielternfamilien, Berufstätigkeit und die Sorge für den Nachwuchs unter einen Hut zu bekommen. Sie leisten oft doppelte Arbeit. Trotzdem sind sie stärker von Armut bedroht. Es ist daher ein wichtiges Anliegen des Senats und der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, diese Zielgruppe zu unterstützen, um allen Kindern in dieser Stadt ein Aufwachsen im Wohlergehen zu ermöglichen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsschulen, dem kostenfreien Mittagessen und den Schülertickets entlastet der Senat Familien in Berlin. Die Studie zeigt auch, dass wir mit dem Ausbau des Angebots von Familienzentren auf dem richtigen Weg sind.“

In der Landeskommission sind unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sechs weitere Senatsverwaltungen, die Bezirke und zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Die Kommission wurde 2017 vom Senat einberufen, um eine gesamtstädtische Strategie zur Reduzierung von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Ein Grundprinzip der Landeskommission ist die Partizipation der Zielgruppe. Betroffene sind als Expertinnen und Experten der eigenen Situation anzuerkennen. Ihre Erfahrung ist die Basis für die Entwicklung einer zu den Bedarfen passenden Strategie. Aus diesem Grund hat die Geschäftsstelle der Landeskommission Ende des Jahres 2018 die nun vorliegende Studie beim Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) in Auftrag gegeben.

Die Studie ist online verfügbar:
www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/kinder-und-familienarmut/studie_was_brauchen_alleinerziehende.pdf/

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa informiert über die Veröffentlichung der Dokumentation des Europäischen Fachdialogs „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ am 27. Mai 2019 in Berlin.

Das Thema Kinderarmut erfährt in vielen europäischen Staaten sowie auf europäischer Ebene eine hohe Aufmerksamkeit. Denn trotz staatlicher finanzieller Unterstützung und Maßnahmen zur Förderung von Teilhabechancen sind Kinder häufiger von Armut betroffen als die Gesamtbevölkerung. Dabei kann sich Armut nachweislich negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken und zeigt sich oft in schlechteren Chancen weit über das Kinder- und Jugendalter hinaus.

Vor diesem Hintergrund haben die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 27. Mai 2019 in Berlin den Europäischen Fachdialog „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ veranstaltet.

Vorgestellt und von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Verbänden diskutiert, wurden unterschiedliche Ansätze und Erfahrungen mit Leistungen für Kinder und Familien, die vor Armut schützen und Teilhabechancen sichern sollen. Dabei wurden nicht nur Geldleistungen, sondern auch nicht-finanzielle Leistungen in Form von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie Dienstleistungen, vor allem Kinderbetreuung, in den Blick genommen. Im Zentrum stand die Frage, in welchem Verhältnis diese Leistungen zueinanderstehen und, wie Zugänge zu diesen staatlichen Leistungen vereinfacht werden können, sodass sie alle Familien und ihre Kinder erreichen.

Die Dokumentation des Fachdialogs finden Sie hier auf unserer Webseite.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema Kinderarmut und soziale Exklusion:

Molter, Sarah; Schliffka, Christina (2019): Mit guten Chancen aufwachsen – Wie erreichen staatliche Angebote alle Kinder und Familien? Newsletter Nr.1/2019

Molter, Sarah (2019): Finanzielle Absicherung von Kindern. Ein Blick in andere europäische Staaten

Die Dokumentation wird Anfang 2020 auch in Englisch auf der Webseite verfügbar sein.

Kindern und Jugendlichen muss ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine individuell angepasste Förderung garantiert sein – unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens und den Gegebenheiten am Wohnort. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen: Es scheitert am fehlenden Angebot, an den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Dieses böll.brief zeigt, dass Pass-Systeme eine Verbesserung darstellen können. Sie ersetzen komplizierte Antragsverfahren, ermöglichen einen weitestgehend barriere- und stigmatisierungsfreien Zugang und wirken positiv auf die Angebotsvielfalt vor Ort. Dennoch nutzen von 357 untersuchten Landkreisen und Städten lediglich 51 ein Pass-System. Sie lassen sich einem von drei Typen zuordnen: 1. Pässe, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) administrieren, 2. erweiterte Sozialpässe, die darüber hinaus Zugang zu Leistungen öffentlicher und privater Anbieter ermöglichen und 3. Ermäßigungspässe, die unabhängig vom BuT Vergünstigungen ermöglichen.

Das böll.brief liefert eine Übersicht, wie sich die aufgezählten Pässe hinsichtlich der adressierten Personen, den Anspruchsvoraussetzungen und dem Leistungskatalog unterscheiden. Ausgehend von guten Praxisbeispielen werden die Potenziale ebenso diskutiert wie umsetzungskritische Aspekte. Einer für alle: Abschließend wird ein bundesweit einsetzbarer Kinderteilhabepass vorgestellt.

Die Studie finden Sie hier.

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ZFF-Info 12/2019

SCHWERPUNKT: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.08.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

„Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

„Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.07.2019

Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich höhere finanzielle Leistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Jugendlichen. Dadurch könnte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitgehend ersetzt werden. Jüngst veröffentliche Zahlen der Bundesregierung belegen, dass nur etwa die Hälfte aller Leistungsbe-rechtigten das BuT in Anspruch nehmen. Ohne das überdurchschnittlich in An-spruch genommene Schulbedarfspaket sind es sogar weniger als ein Drittel. „Die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme sind alarmierend“, sagte Familienbund-Prä-sident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Zahlen machen deutlich, dass die staatli-che Förderung von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Fa-milien vielfach nicht ankommen. Daran wird sich auch nach den anstehenden Erhö-hungen nicht viel ändern. Auch dann bleibt das BuT finanziell nur unzureichend aus-gestattet und mit hohem bürokratischen Aufwand für den Abruf jeder Einzelleistung verbunden. Das Gesetz erweist sich so kaum noch als geeignetes Instrument einer zeitgemäßen Sozial- und Familienpolitik.“

„Der Gesetzgeber muss dringend neue Wege finden, um Kin-dern und Jugendlichen aus armen Familien die soziale Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Hoffmann. „Die wichtigste Voraussetzung dafür: Das Geld für die Förderung von Kindern muss ankommen. Außerdem muss eine künftige Pauschale deutlich höher bemessen sein, als das heutige Klein-Klein einzelner Förderleistungen. Sinnvoll sind auch mehr kostenlose Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!“

„Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Hoffmann sagte weiter, dass der Familienbund der Katholiken ein reformiertes Kindergeld entwickelt habe, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt und die Steuerfreibe-träge unabhängig davon gewährt. „Dadurch werden einkommensschwächere Familien be-sonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 389 Euro steigen als Summe von Kinder-geld und Kinderzuschlag. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Nach den Zahlen der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kin-der und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkos-ten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000. Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jah-ren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.07.2019

In seiner aktuellen Studie verweist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die unterschiedlichen Geldbeträge, die Eltern aus verschiedenen Einkommensschichten monatlich für ihre Kinder ausgeben.

Die Studie fokussiert sich auf Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern. Die Situation der Familien mit drei und mehr Kindern wird nicht erfasst. Das ist bedauerlich, zumal es in Deutschland 1,4 Millionen Mehrkindfamilien gibt und jedes dritte Kind mit zwei und mehr Geschwistern aufwächst. „Eine so groß angelegte Studie von einem so wirkmächtigen Verband sollte die Mehrkindfamilien als wesentlichen Bevölkerungsanteil in der Betrachtung nicht außen vor lassen“, bedauert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. In Mehrkindfamilien bilden sich gesellschaftliche Trends besonders deutlich ab.

„Politik und Gesellschaft müssen in ihrer Familienpolitik Prioritäten setzen und könnten die Geldbeutel sowohl der Mittelschicht als auch der ärmeren Familien spürbar entlasten“, so Müller. Gerade am Schuljahresanfang kommen auf viele Eltern massierte Kosten zu: Ausstattung für die Schule oder Tickets für den ÖPNV und das gerade nach den Ferien, in denen Ferienbetreuung, Sommerlager und im besten Fall der Familienurlaub zu stemmen waren. Besonders bei der Mobilität können Eltern entlastet werden, denn die Kosten steigern sich, je älter Kinder werden und umso mobiler sie werden. „Intelligente Verkehrskonzepte und familienfreundliche Tarife würden den familiären Geldbeutel schonen, das Zeitkonto der Familien füllen und wären auch noch ein Beitrag zu Umweltschutz und innerstädtischer Verkehrsentlastung“, so Müller. „Wir haben über unsere Social Media-Kanäle unsere Mitglieder nach ihren Kosten für Schülertickets gefragt“, erläutert Vorstandsmitglied Annika Kröller-Deutsch. „Die Ergebnisse lagen weit auseinander und bildeten ab, wie verschieden die Bedingungen innerhalb Deutschlands für Familien sind.“

„Deutschland ist ein im internationalen Vergleich betrachtet wohlhabendes Land. Allerdings haben sich in Deutschland auch Standards etabliert, die es geringverdienenden Familien schwer machen, mitzuhalten“, erläutert Müller und zeigte sich enttäuscht von der geringen Anschaulichkeit, den plakativen Beispielen und der analytischen Unschärfe der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.08.2019

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

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Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht (www.bibb.de/pflegeberufe). Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:

Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegeausbildung.net

www.bibb.de/pflegeberufe

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2019

Ministerin Carola Reimann: „Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen“

Professorin Anne Lenze: „Kinder aus armen Familien müssen auf vieles verzichten“

Niedersachsen hat heute seine Aktivitäten zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland mit der Vorstellung eines Expertengutachtens untermauert. Gemeinsam mit Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt zeigte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bei einer Pressekonferenz in Hannover auf, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt und Kinderarmut nachhaltig bekämpft werden kann. Niedersachsen ist federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung einer Kindergrundsicherung prüft.

„Aktuell gilt in Niedersachsen fast jedes fünfte Kind als armutsbedroht. Es kann nicht sein, dass Kinder und Familie in unserem reichen Land ein Armutsrisiko darstellen“, sagte Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des Gutachtens: „Jedes Kind muss faire Startchancen bekommen. Das derzeit existierende Dickicht an familienbezogenen Leistungen ist für die Betroffenen schwer durchschaubar, die Unterstützung erreicht deshalb die Kinder zum Teil gar nicht. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir eine möglichst einheitliche Förderung einführen, die allen Kindern gleiche oder vergleichbare Chancen ermöglicht. Das ist die Idee der Kindergrundsicherung. Ich will, dass alle Kinder faire Startchancen haben, auch die aus einkommensschwachen Familien.“

Das von Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt erstellte Gutachten beleuchtet das bisherige System des Familienlastenausgleichs kritisch und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Kern beschäftigt sich ihr Gutachten mit der Methodik, wie das Existenzminimum für Familien berechnet werden kann. Professorin Lenze erklärt: „Insbesondere im Bereich der sozialen Teilhabe müssen Kinder aus armen Familien auf vieles verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Kindern und Jugendlichen häufig nicht an. Die Ergebnisse der Kindheitsforschung legen nahe, dass damit die Ursache für neue Ungleichheiten gelegt wird.“

Anlass für die Erstellung des Gutachtens ist das Engagement des Landes Niedersachsen für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister im Dezember hatte Niedersachsen ein erstes Grobkonzept eingebracht und konnte die Mehrheit der Länder davon überzeugen, dass dieses gemeinsam detaillierter ausgearbeitet wird.

Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • § SGB II Regelleistungen für Kinder
  • § Kindergeld
  • § Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • § Kinderzuschlag.

Prof. Anne Lenze überprüft in ihrem Gutachten die bestehende Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) kritisch und entwickelt Verbesserungsvorschläge. Im Zentrum steht dabei die angemessenere, d.h. bessere Berücksichtigung von Bildung und Teilhabe von Kindern.

Niedersachsen wird die Ausarbeitung des Konzepts der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vorlegen. Sozialministerin Reimann: „Wir wollen einen starken Impuls geben, damit die Einführung einer Kindergrundsicherung gelingen kann. Immer mehr Initiativen, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu politischen Parteien, engagieren sich in der Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dies zeigt, dass die Zeit reif wird, hier einen großen Schritt voran zu kommen – im Interesse unserer Kinder!“

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 05.08.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juli erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Noch immer ist das Ausmaß an prekärer Beschäftigung und Armut trotz Erwerbstätigkeit viel zu hoch und sind zu viele Menschen dauerhaft arbeitslos. Daher muss die Bundesregierung die Strukturschwächen des deutschen Arbeitsmarkts entschiedener angehen und vor allem den Arbeitsmarkt endlich auf die grundlegenden Veränderungen vorbereiten, die vor uns liegen. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt und mehr als heute auch auf die Unterstützung von Erwerbstätigen ausgerichtet werden. Dazu gehört ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren sozialen Absicherung verbunden ist. Zudem brauchen wir eine Garantiesicherung, um Existenzängste zu verringern und Erwerbstätigkeit muss besser finanziell anerkannt werden.

Inzwischen zeigen sich erste Anzeichen eines drohenden Konjunkturabschwungs. Es gibt ein wachsendes Unsicherheitsgefühl von Menschen, die die Sorge haben, morgen ohne Job da zu stehen. Die Bundesregierung macht dafür viel zu wenig, dabei müssten heute die Weichen für morgen gestellt werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Schon heute brauchen wir eine präventive Arbeitsmarktpolitik und mehr soziale Sicherheit für den Wandel von morgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2019

Anlässlich der heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) veröffentlichten Schätzungen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Die Wohnungslosenzahlen steigen weiter besorgniserregend an. Obwohl die BAG-W mit einem umgestellten Schätzmodell absolut auf weniger Wohnungslose Personen kommt, lässt sich der Anstieg nicht kleinrechnen. Für den Zeitraum 2016 auf 2017 wird ein Anstieg von 15 bis 20 Prozent prognostiziert. Das ist mehr als ein Indikator für das armutspolitische Versagen der Großen Koalition.

Damit sich die Armut nicht weiter verfestigt und alle Menschen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können, muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich und konsequent handeln. Wir brauchen ein nationales Aktionsprogramm an dem alle Akteure beteiligt werden müssen: Der Bund, die Länder und Kommunen, (ehemals) Betroffene und Sozialverbände. Nur im Dialog, unter der Federführung des Bundes, können wirksame Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum für alle ist hier oberste Prämisse, die Implementierung einer amtlichen bundesweiten Statistik zur Erfassung des Ausmaßes von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine wichtige Basis und ein erster notwendiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten regionalen Armutszahlen durch das statistische Bundesamt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Seit Jahren ist die Armut in Deutschland auf einem zu hohen Niveau, steigt über den Zeitverlauf in mehreren Bundesländern sogar immer noch weiter an. Auch wenn sich die neuen und die alten Bundesländer langsam annähern, ist das Niveau insgesamt immer noch viel zu hoch. Wenn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,9 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte von Armut bedroht waren, ist das ein Alarmsignal sondergleichen. Ziel muss sein, Armut in einem reichen Land wie Deutschland nach und nach ganz zu beseitigen. Die Bundesregierung lehnt sich aber weiter entspannt zurück und beruft sich immer wieder auf die guten ökonomischen Rahmendaten. Dass dieses Gebaren ungenügend ist, verdeutlicht die heute veröffentlichte Statistik nachdrücklich.

Armut in diesem Ausmaß schadet der gesamten Gesellschaft, denn sie zementiert die Ungleichheit und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit muss Schluss sein. Die Unzulänglichkeiten des bestehenden Sozialleistungssystems sind längst bekannt. Der Kinderarmut muss mit einer Kindergrundsicherung Einhalt geboten werden, Menschen im Alter bedürfen einer Garantierente. Wir müssen das Hartz-IV-System überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung für alle realisiert und zusätzliche Erwerbsarbeit stärker finanziell anerkennt. So vermeiden wir Armut, sorgen für mehr soziale Sicherheit und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

„Die hohe Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen in der Bundesrepublik ist eine Schande. Die Bundesregierung muss endlich handeln, doch der soziale Wohnungsbau bleibt das Stiefkind ihrer Wohnungspolitik. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, bedarf es eines öffentlichen Wohnungsbauprogramms für mehr Sozialwohnungen“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Eine offizielle bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit fehlt bisher. Deshalb sind auch die aktuellen Zahlen wieder Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit. Die Dimension der Wohnungslosigkeit zu kennen, ist ein wichtiger Schritt. Wichtiger ist jedoch, diese beschämende und unsoziale Realität zu überwinden. Mietenexplosion und Zwangsräumungen sind die Hauptursachen für die hohe Zahl der Wohnungslosen.

Die Bundesregierung muss jetzt Taten sprechen lassen, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuschieben. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Sozialwohnungen – und das ist nicht nur die Schuld der Länder, wie Horst Seehofer uns glauben machen will. Die Bundesregierung stellt viel zu wenig Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

„Wir brauchen endlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West sowie eine konsequente Politik zur Abschaffung der Armut. Die bisherigen Regierungen haben diesbezüglich versagt“, erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zum aktuellen Mikrozensus. Kipping weiter:

„Die soziale Spaltung von Ost und West ist auch an den Armutsquoten ablesbar: Die neuen Bundesländer haben eine 2,5 Prozentpunkte höhere Armutsquote. Deutlich wird aber auch, dass Erwerbslose mit einer Armutsquote von rund 57 Prozent, Alleinerziehende mit rund 42 Prozent und junge Erwachsene mit rund 26 Prozent zu den Ärmsten in Deutschland gehören. Auch bei diesen Gruppen zeigt sich die Spaltung von Ost und West durch bedeutend höhere Armutsquoten in Ost.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

Nach einem zweiten Nationalen Frauengesundheitsbericht erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11847). Darin fragt sie, wann die Vorlage des zweiten Frauengesundheitsberichts der Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch will sie unter anderem wissen, ob der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 30.07.2019

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes seit 2014. In einer Kleinen Anfrage (19/11910) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2019 Elterngeld bezogen haben und wie lange. Zudem möchte sie erfahren wie hoch der Anteil der Frauen und der Männer unter den Beziehern von Elterngeld und wie hoch der Anteil der Bezieher mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro beziehungsweise über 1.200 Euro war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 31.07.2019

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, wie sich in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2018 „der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben“, entwickelt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11865) unter anderem nach der entsprechenden Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 838 vom 30.07.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 410000 Frauen (56%) und 317000 Männer (44%) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209000 Schülerinnen und Schüler und 518000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um7,3% zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um7,0%.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468000 Personen (129000 Schülerinnen und Schüler, 339000 Studierende) gefördert (-6,9%).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4%, die Zahl der Teilgeförderten um8,7%.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9%. Für die Schülerförderung wurden 0,7Milliarden Euro (-53Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro).

Nahezu 90000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.08.2019

Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 14,5 Millionen Kinder in Familien, in denen das jüngste Kind unter 18 Jahren alt war. 6,6 Millionen dieser Kinder (46%) lebten mit mindestens einer Schwester im elterlichen Haushalt. Dabei teilten sich 2018 rund 3,4Millionen Jungen und 3,2 Millionen Mädchen den Haushalt mit einer oder mehreren Schwestern. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Schwestern am 4. August basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus mit.

Bezüglich der Anzahl an Schwestern zeigt sich zwischen Jungen und Mädchen kein großer Unterschied. Etwa 2,7 Millionen (79%) der circa 3,4 Millionen Jungen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, hatten genau eine Schwester. 579000 Jungen (17%) hatten zwei Schwestern. Drei oder mehr Schwestern hatten sogar nur 141000 Jungen (4%). Bei den 3,2 Millionen Mädchen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, verhielt es sich ähnlich. Etwa 2,5 Millionen Mädchen (78%) teilten sich das Elternhaus mit genau einer Schwester. Zwei Schwestern hatten 569000 Mädchen (18%) und lediglich 146000 Mädchen (5%) hatten im Jahr 2018 drei oder mehr Schwestern.

Methodische Hinweise:

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften, sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.07.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Vor einem Jahr trag die Regelung zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge in Kraft. Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, zieht Bilanz:

„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.

Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.

Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“

Zum Hintergrund:

Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.08.2019

2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben.“

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. „Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten“ sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. „Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten“, so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Zur Broschüre (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.07.2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Broschuere_PDF/2018-09_DT09_Broschuere_Familienzusammenfuehrung_web.pdf

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019

Die Wahl Ursula von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin gibt Anlass zu der Frage: Wie paritätisch ist das EU-Parlament nach der Wahl im Mai 2019 geworden? Mit einem Frauenanteil von 40 Prozent – nach 37 Prozent im Jahr 2014 – sieht es zumindest deutlich besser aus als in Deutschland mit seinem Frauenanteil im Bundestag von gerade einmal 31 Prozent!

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsstaaten, so fallen Schweden und Finnland auf: Beide haben deutlich über 50 Prozent Frauen in das EU-Parlament entsandt (55 Prozent und 54 Prozent). Weitere sechs Staaten erreichen einen Frauenanteil von genau 50 Prozent (Frankreich, Österreich, Luxemburg, Lettland, Slowenien und Malta). Deutschland nimmt unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Frauenanteile von 36 Prozent zusammen mit Kroatien lediglich den 18. Rang ein.

Davor liegen u.a. Portugal (48 Prozent), die Niederlande (46 Prozent), Spanien (45 Prozent), Irland (45 Prozent) und Italien (39 Prozent); selbst Ungarn erzielt mit 38 Prozent noch einen höheren Frauenanteil als Deutschland (im Einzelnen: https://github.com/dw-data/MEP-sociodemographics).

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die deutschen Parteien deutlich mehr Frauen in die Europawahl geschickt haben als zur Bundestagswahl im Jahr 2017.

Aber der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Da ist noch viel Luft nach oben!

Fest steht jedenfalls, es gibt auch in Deutschland genug qualifizierte Frauen, die bereit sind, politische Ämter zu übernehmen. Und es hätte auch für die Europawahl noch deutlich mehr Frauen gegeben. Denn dass Deutschland in Europa nicht einmal auf den Durchschnittswert von 40 Prozent Frauenanteil kommt, ist doch ein Armutszeugnis!“

Die Wahl der ersten Kommissionspräsidentin in der Geschichte der EU hat Signalwirkung: Geschlechtergerechtigkeit betrifft auch das Spitzenpersonal der EU. Es ist an der Zeit, dass 50 Prozent der freiwerdenden Ämter mit Frauen besetzt werden. Es gibt genügend fähige und qualifizierte Kandidatinnen. Zu hoffen bleibt, dass Ursula von der Leyen ihre Ankündigung wahr machen und die Hälfte ihrer Kommission mit Frauen besetzen wird. Sie ist hierbei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten ihr entsprechend gute Vorschläge machen.

Aber das scheint ja auf Europa-Ebene inzwischen einfacher als in Deutschland zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.08.2019

Wer die Steuererklärung selbst einreicht, muss sich sputen. Die gute Nachricht: Die Frist endet in diesem Jahr erstmals erst am 31. Juli. Die schlechte Nachricht: Für Verheiratete versprühen die Steuerformulare immer noch den Geist der 1950er Jahre. Denn sie halten nach wie vor am Bild des männlichen „Ernährers“ und der weiblichen „Zuverdienenden“ fest. Selbst wenn die Frau mehr verdient, ist eine Abgabe ohne den Ehemann an erster Stelle unzulässig. Zudem birgt die elektronische Abgabe der Steuererklärung erhebliche Risiken, denn auf das Einverständnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin kommt es faktisch nicht an. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Einführung geschlechtsneutraler Steuerformulare nicht nur für gleichgeschlechtliche Ehen und für gemeinsame Steuererklärungen die Pflicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Vollmacht.

Geschlechtsneutrale Steuerformulare – ein Ding der Unmöglichkeit?

„Dass es im Bundesfinanzministerium in vier Jahren nicht geschafft wurde, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten, zeigt, wie wenig Beachtung diesem Thema geschenkt wird.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir brauchen endlich diskriminierungsfreie Steuerformulare bzw. Erläuterungen und Beispiele, die frei sind von Stereotypen. Warum kann nicht Frau Mustermann mal die gemeinsame Steuererklärung übernehmen? Zudem sind auch im Onlineverfahren rechtlich wirksame Vollmachten notwendig und Eheleute sollten auf Haftungsrisiken hingewiesen werden.“

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Der djb hat zuletzt im Mai 2018 (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm18-18/) auf die Probleme hingewiesen.

Im Bundesfinanzministerium wird – so die Antwort auf eine kleine Anfrage – bereits seit 2015 „nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie die vielschichtigen automationstechnischen Belange mit unter Gendergesichtspunkten wünschenswerten Eintragungsoptionen in Einklang gebracht werden können“ (BT-Drs. 18/7170). Vier Jahre später hat sich kaum etwas geändert.

Auf den ersten Blick räumen die Formulare der Einkommensteuererklärung seit letztem Jahr die Möglichkeit ein, sich als „Person A“/“Person B“ beziehungsweise „Ehegatte A“/“Ehegatte B“ einzutragen. Auch in den folgenden Zeilen und in den Erklärungen sind Ansätze für geschlechtsneutrale Formulierungen und stereotypenfreie Beispiele erkennbar. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Option Ehegatte A/Ehegatte B ist auf gleichgeschlechtliche Ehen, die Option Person A/Person B auf eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

An der Zuordnung von „Ehemann“ und „Ehefrau“ für verschiedengeschlechtliche Ehen hat sich nichts geändert. In den Formularen ist ausdrücklich der „Ehemann“ als steuerpflichtige Person einzutragen. Die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die „Ehefrau“ vorgesehen. Diese Reihung ist selbst dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er oder wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften.

Risiken der Online-Steuererklärung: Ohne Vollmacht in die Haftung?

Dazu kommen die Risiken der Online-Steuererklärung. Während die Steuererklärung auf Papier von beiden Eheleuten unterzeichnet werden muss(te), wird die elektronische Steuererklärung mit einem Mausklick auf den Weg gebracht, ohne dass es auf das Einverständnis der anderen Person ankommt.

Selbst der bei Elster notwendige Antrag auf die Zertifikatsdatei, praktisch eine elektronische Unterschrift, setzt keine Vollmacht der anderen Person voraus.

Für die Steuerschuld haften dennoch beide. Die Möglichkeit des vollmachtlosen Handelns ist zum einen vertretungsrechtlich bedenklich. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Ausnahmen sind Alltagsgeschäfte. Bei der Steuererklärung kann es jedoch um erhebliche Summen gehen und die Eheleute schulden die Steuernachzahlungen im Zweifel gemeinsam.

Zum anderen ist die Regelung gleichstellungspolitisch problematisch. Das Beispiel Güterstand zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechtsfolgen häufig nicht bekannt sind oder falsch verstanden werden. Zudem befassen sich Frauen nach wie vor seltener mit dem Thema Steuern als Männer. Kein Wunder, wenn sogar die Steuerformulare den Ehemann als die relevante steuerpflichtige Person suggerieren. Es ist wichtig, dass Frauen sich in Sachen Steuern weiterbilden und auch bei gemeinsamer Steuererklärung oder Kontenführung informierte Entscheidungen treffen. Dennoch ist auch der Staat in der Pflicht:

im Hinblick auf die Ausgestaltung der Steuerformulare, deren Erläuterungen und Beispiele und in Bezug auf rechtlich wirksame und transparente Vertretungsregelungen. Eheleute müssen außerdem wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen auf sie zukommen. Dazu gehört die ausdrückliche Vollmacht.

Weiterhin wären Hinweise zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Steuererklärung in den Erläuterungen zur Steuererklärung wünschenswert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.07.2019

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann MdB, Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen noch nicht in Regelklassen einzuschulen ist für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ein Rückschritt.

„Die Erfahrungen mit Vorlaufkursen Deutsch oder ähnlichen Maßnahmen zeigten keine durchschlagenden Erfolge. Viele Kitas sind deshalb zu einem System der ‚alltagsintegrierten sprachlichen Bildung‘ übergegangen,“ erklärt Maria Ringler, die Bildungsreferentin des Verbandes. Hierbei kann Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource anerkannt und eingebunden werden.

„Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger Integrationsaspekt – aber wir dürfen die Kinder nicht aussondern, sondern sollten sie in ihrem mehrsprachigen Aufwachsen fördern und eben nicht sprachlos machen“, führt Ringler weiter aus.

Wünschenswert wäre ein Paradigmenwechsel, denn es gehe nicht um Deutsch, sondern um sprachliche Bildung. Das betreffe alle Kinder und das sei der Bildungsauftrag. Anerkennung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit müssten stärker in den Vordergrund rücken und Sprachen nicht als Integrationshemmnis wahrgenommen werden. Davon würden alle Kinder profitieren, denn Mehrsprachigkeit aktiviere kognitive Fähigkeiten und soziale Reflektiertheit. Eine Ausgrenzung sei nicht integrationsfördernd und gesellschaftspolitisch fatal.

„Anstatt Geld in Sonderklassen zu stecken, wäre es sinnvoller, Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schullalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren“, fordert Ringler.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 06.08.2019

Mit dem ersten Kind ändert sich das Leben – und die Belastung

Kurze Nächte, kaum noch Pausen und immer die Sorgen, nicht alles richtig zu machen – die ersten Monate mit Baby sind für viele Mütter eine echte Belastungsprobe. Doch wenn die eigenen Bedürfnisse dauerhaft zu kurz kommen, entstehen Stress und Hektik. Die völlige Erschöpfung ist vorprogrammiert. Damit es dazu nicht kommt, bieten spezialisierte Mutter-Kind-Kliniken Vorsorge- und Rehamaßnahmen bereits für Mütter mit Babys ab sechs Monaten an.

Die ersten zwölf Monate mit Baby sind für die meisten Eltern herausfordernd. Das Neugeborene prägt den Tag und die Nacht: Trink- und Essgewohnheiten, Entwicklungsphasen, Schlaf-Rhythmus, erste Kinderkrankheiten – all das müssen Eltern lernen. Erfahrungsgemäß ist das nicht leicht, denn auch die eigene Situation hat sich verändert. Wer vor dem Kind erfolgreich im Job war und dort Anerkennung erhalten hat, muss sich in der Mutterrolle umstellen. Besonders junge Mütter fühlen sich der neuen Verantwortung oft nicht gewachsen. Freunde verreisen und sind aktiv, während man sich selbst scheinbar nur noch um das eigene Kind dreht und keine Zeit mehr für sich hat. Das Leben vieler Mütter ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr im Gleichgewicht.

Eigentlich müssten sie glücklich sein, aber sie fühlen sich erschöpft und leer. Im Gespräch mit Freundinnen, aber auch mit Hebammen und Kinderärzten öffnen sich die Mütter. Für Gabi Mele vom Marianne-van-den-Bosch-Haus in Goch sind dies die wichtigen Momente, in denen die Frauen offen sind für einen guten Rat. „Wenn sie erfahren, dass sie in ihrer Situation nicht allein sind und dass es spezialisierte Fachkliniken für Maßnahmen der Müttergenesung mit Kleinkindern gibt, spendet das nicht nur Trost. Es richtet die Frauen auch auf.“ Die Mutter-Kind-Klinik in Goch hat sich auf Mütter mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren spezialisiert. Sie gehört zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung, die als größter Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk Spezialisierungen und Weiterentwicklungen vorantreibt.

Bei einer Mutter-Kind-Kur mit Kleinkindern wird besonders darauf Wert gelegt, den Müttern Sicherheit zu vermitteln. Dazu trägt im Marianne-van-den-Bosch-Haus ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Heilpädagogen, Ernährungsberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Psychologen bei. Sie arbeiten eng zusammen, um für jede Frau einen individuellen Plan zu entwickeln, der sie für ihren Alltag stärkt. „Wir erkunden mit den Müttern, was die Belastung auslöst, und wie wir das Schritt für Schritt ändern können“, erklärt Gabi Mele, die in Goch die Kinderbetreuung leitet. Die Mütter lernen auf diese Weise, wie sie mit ihrem Verhalten ihre Belastungssituation verändern können. Das gesamte Team ist eingebunden und gibt den Müttern den sicheren Rahmen, um sich in der Beziehung zu ihrem Kind neu auszuprobieren. „Wir haben keine Anleitung für die Mütter. Stattdessen geben wir ihnen die Stärkung und Sicherheit, dass sie das Steuer in der Hand haben.“ Ziel für Gabi Mele und ihr Team ist dabei immer, dass es dauerhaft allen gut geht: Mutter und Kind.

Die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) informiert über die Möglichkeiten einer Vorsorge- und Rehamaßnahme mit Kleinkindern.

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 30.07.2019

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Es ist Zeit, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Der PEV hat als aktives Mitglied des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) dazu die Online-Aktion der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 22. Mai unterstützt! Worum es geht und was zu tun ist, findet sich hier beschrieben.

Quelle: Aktuelle Hinweise Progressiver Eltern- und Erzieherverband (PEV) NW e. V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist mit heutiger Wirkung dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. „Wir wollen die Kräfte im Kampf gegen Kinderarmut bündeln und freuen uns auf die Arbeit im Bündnis Kindergrundsicherung“, unterstreicht die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers.

„Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und Wissenschaftler*innen dafür kämpfen, dass wirklich kein Kind zurückbleibt“, betont Jaspers. Das Bündnis Kindergrundsicherung will den derzeitigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Statt höherer Steuerentlastungen für Familien mit hohen Einkommen soll es eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro geben, die mit steigendem Einkommen sinkt. Dadurch werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besser erreicht.

„Uns ist wichtig, dass die Kindergrundsicherung so gestrickt ist, dass sie bei allen Familienformen ankommt. Im jetzigen System ist das nicht der Fall, sondern Alleinerziehende und ihre Kinder fallen an vielen Stellen durchs Raster. Wir werden gerne unsere Fachkompetenz ins Bündnis einbringen, um bei schwierigen Detailfragen an guten Lösungen für Kinder getrennter Eltern mitzuwirken. So muss die Kindergrundsicherung etwa an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht so ausgestaltet sein, dass bei beiden Eltern ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bedarfe des Kindes abzudecken“, bekräftigt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.07.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. September 2019

Veranstalter:Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der htw saar

Ort: Saarbrücken

Grußwort: Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot, Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland
Einführung: Charis Förster, pfv-Vorsitzende und Dekanin Fakultät für Sozialwissenschaften, htw saar

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt es bundesweit verschiedene alternative Zugänge zu diesem Handlungsfeld, die den Fachkräftebedarf decken sollen. Dabei wird v.a. das Verhältnis zwischen Praxis, Forschung, Ausbildung und Fachpolitik immer wieder kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert. Während das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis häufig asymmetrisch gedacht und gelebt wird („Ergebnisdissemination“, „Transfer in die Praxis“), strebt der pfv eine aktive und mitgestaltende Rolle der Praxis auf den unterschiedlichen Handlungs- und Steuerungsebenen des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an.

Gemeinsam mit Ihnen soll die aktuelle Situation im Saarland diskutiert werden, z.B. die Konzeption, Durchführung und Verwertung von Forschungsvorhaben (Praxisforschung), aber auch mit Blick auf die Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte (Verknüpfung der Lernorte Fach-/Hochschule und Kindertageseinrichtung; praxisintegrierte Ausbildungsformate).
Nach drei kurzen Inputs aus verschiedenen Bereichen (Ausbildung, Verwaltung, Hochschule) soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum oben genannten Thema diskutiert werden. Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Thematische Einführung:

„Neue Perspektiven in der beruflichen Bildung“ Daniel Treser, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Praxis stärken durch Fort- und Weiterbildungen“ Eva Hammes-Di Bernardo, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Die Bedeutung eines Hochschulstudiums“ Charis Förster, htw saar, Professur Theorie, Empirie und Praxis der Pädagogik der Kindheit

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 29.08.2019 an.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, das die Räume zur Verfügung stellt, und mit der htw saar ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 04. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen dieses Recht mit Leben füllen und hierzu nicht nur Benachteiligungen vermeiden und abbauen, sondern auch einen Beitrag für positive Lebensbedingungen für junge Menschen leisten. Soweit die Theorie bzw. die rechtlichen Vorgaben. Offen bleibt jedoch, wie diesem Anspruch vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen dieser jungen Menschen Rechnung getragen werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Gemeinsam mit Paritätischen Landesverbänden, überregionalen Mitgliedsorganisationen und regionalen Trägerorganisationen wollen wir fachbereichsübergreifend erörtern: Wer braucht was, warum, wofür?

Von den Frühen Hilfen über den Bereich der Kindertagesbetreuung, die Hilfen zur Erziehung sowie die Familienhilfe beleuchten wir verschiedene Sparten der Sozialen Arbeit. Im Fokus stehen die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Leistungen aus dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Unser erklärtes Ziel: die Möglichkeiten der Förderung innerhalb einzelner Leistungsbereiche neu auszuloten, praxisrelevante Lösungen zu finden, Netzwerke zu schaffen und Wissen zu teilen, um Paritätische Organisationen bei ihrem Einsatz für Kinder und Jugendliche noch besser unterstützen zu können.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier, bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ab sofort bis zum 20. August 2019 möglich sind.

Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem pro familia Bundesverband

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Ihnen soll diskutiert werden, wie wir den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln insbesondere für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen besser sicherstellen können.

Menschen mit einem geringen Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Das gilt ganz besonders seit der Einführung von Hartz IV: Seither müssen auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel über den Regelsatz monatlich mitfinanziert werden. Nur vereinzelt haben Kommunen eine Kompensationslösung mit speziellen Fonds eingerichtet, um den Bedarfen entsprechend nachzukommen – allerdings nur bis diese Fonds erschöpft sind. Es hängt aktuell vom Wohnort ab, ob Menschen diese freiwilligen Leistungen erhalten. Eine bundesweite einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – und damit ein Rechtsanspruch – besteht derzeit nicht.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

Um Anmeldung per Rückmeldebogen wird bis zum 31. August 2019 gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldugn finden Sie hier.

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: VENRO gemeinsam mit CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Naturschutzring, Diakonie Deutschland, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima-Allianz Deutschland und Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wollen die Staaten Armut beenden, Wohlstand schaffen sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringen.
Um dies zu erreichen, muss die stetig wachsende soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit deutlich reduziert werden – vor allem in den Ländern im globalen Süden. Aber auch in Deutschland wächst das Wohlstandsgefälle. Die Vermögensungleichheit steigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Schülerinnen und Schüler gehen für mehr Klimagerechtigkeit auf die Straße. Es muss sich etwas ändern, um langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns und weltweit zu stärken.

Im Rahmen der Konferenz unterziehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen einem Realitätscheck. In Gesprächsrunden und Fachforen diskutieren wir gemeinsam mit Vertreterinnen nd Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft Ideen, wie wir bei uns und weltweit die soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit reduzieren können, und im Sinne der Agenda 2030 »niemand zurücklassen«.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Sie können sich gern auch jetzt schon anmelden. Die Einladung und das Programm erhalten Sie zeitnah.

Für Fragen steht Ihnen in der VENRO-Geschäftsstelle Dr. Sonja Grigat (s.grigat@venro.org) zur Verfügung.

Termin: 18. September 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wie groß ist aktuell die Geschlechter(un)gleichheit in Deutschland? Wo steht der wissenschaftliche und politische Gleichstellungsdiskurs heute? Welche Anforderungen werden an Politik und Forschung in Zukunft gestellt? Diese Fragen diskutiert die Tagung „Muss Emanzipation eine Pause machen? Alte und neue Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik“.

Veranstaltungsprogramm (pdf)

Termin: 22. September 2019

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Köln

Der Bundeselternkongress öffnet zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung soll der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel.Die Anmeldung zu den Workshops wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wofür noch Informationen folgen.

Des Weiteren gibt es ein kostenloses Programm für die ganze Familie, während der Vorträge und Workshops, eine Betreuung für Ihr Kind und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Anmeldung zur Teilnahme unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Interessierte Ausstellerinnen und -steller für den Markt der Möglichkeiten melden sich bitte unter https://www.lebnrw.de/aussteller-bek/

Gern kann diese Info über Ihre Verteiler und sozialen Netzwerke weiter verbreitet werden. Auf Facebook gibt es auf der BEVKi-Facebook-Seite eine Veranstaltung die geteilt werden kann (https://www.facebook.com/events/506379943441939/).

Für Rückfragen steht Ihnen gern unsere Sprecherin Katja Wegner-Hens (katja.wegner-hens@bevki.de) zur Verfügung.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit DGB Deutschen Gewerkschaftsbund

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Ver­mögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guterwirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zuneh­menden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblie­ben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebens­chancen.

All diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz. Sie sind die Folge politi­scher Entscheidungen. So wurde etwa der Spitzensteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach abgesenkt, was eine verringerte Umverteilung von oben nach unten zur Folge hatte. Es wird Zeit, die vorhandenen verteilungs­politischen Stellschrauben zu nutzen und weitere Instrumente zu schaffen, um die wachsende soziale Spaltung in Deutschland zu beenden. Ob Löhne, Steuern oder Mieten – es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, das Leben für alle gerechter zu machen.

Auf der Veranstaltung „Gerechter ist besser – aktuelle verteilungspoliti­sche Herausforderungen“, die das WSI in Kooperation mit dem DGB durchführt, möchten wir am 17. Oktober 2019 in Berlin mit Ihnen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik über die Hintergründe der wachsenden Ungleichheit diskutieren. Vor allem aber möchten wir gemeinsam nach Lösungen der Verteilungsfrage suchen.

Eine Einladung mit dem ausführlichen Programm und der Anmeldemöglichkeit werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie auf der Homepage veröffentlicht unter www.boeckler.de/57.htm.

Termin: 22. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit FamilienForschung Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart-Hohenheim

Informieren, ins Gespräch kommen und gemeinsam weiterdenken, wie Deutschland familienfreundlicher werden kann – dieses Ziel wird auch bei der diesjährigen Veranstaltung verfolgt.

Thematisch wird nach 2013 erneut das Thema der sozialen Ungleichheiten aufgegriffen und nach Entwicklungen und neuen Herausforderungengefragt: In welchen Bereichen konnten Strukturen verbessert werden? Wo wurden Ziele nicht umgesetzt? Welche neuen sozialen Ungleichheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Entwicklungen und neue Familienformen mit sich?

Diesen Fragen geht man in einem multidimensionalen Blickwinkel nach und beleuchtet ökonomische Aspekte genauso wie soziale und kulturelle Auswirkungen von Ungleichheiten. In unterschiedlichen Arbeitsformen soll man sich mit aktuellen wissenschaftlichen Befunden und Konzepten von (sozialen) Ungleichheiten beschäftigen, stellen Praxisbeispiele und diskutieren diese. In unserer Rubrik „Zukunftsfragen der Familie“ wird sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten der multiplen Elternschaft auseinandergesetzt.

Eingeladen sind (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen, VertreterInnen aus Fachverbänden, Verwaltung und Politik sowie familien- und sozialpolitisch Interessierte.

Anmeldung und weitere Informationen zu Programm und Ort: www.akademie-rs.de/vakt_22434

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es wird daher um eine verbindliche Reservierung mit Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Institution bzw. Organisation durch eine E-Mail an kellner@verband-binationaler.de gebeten.

Die Anmeldung ist kostenfrei und vom 01. Juli bis zum 27. September 2019 möglich.

Termin: 29. bis 30. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Welt um uns wandelt sich rasant. Wir arbeiten mobil, handeln auf Plattformen und pflegen unsere Freundschaften im Internet. Bald wird unser Auto autonom fahren und unser Kühlschrank eigenständig für Nachschub sorgen können. Wir leben den digitalen Kapitalismus.

Aber bringt die neue Wirtschaft wirklich den versprochenen Fortschritt für alle oder nur enorme Macht und Profite für wenige? Führt die Digitalisierung unweigerlich zu mehr Ungleichheit – im wirtschaftlichen Wettbewerb, auf dem Arbeitsmarkt und bei Einkommen und Vermögen? Wie können wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle am Fortschritt teilhaben und von den Potentialen der neuen Technologien profitieren?

Das alles und mehr diskutieren wir auf unserem Kongress.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Einladung und weitere Informationen zum Programm und den Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kongress-Webseite.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung NRW, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und Stiftungsverbund der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

Es diskutieren: Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Dr. Regina Frey, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer,Dr. Uta C.Schmidt, Peggy Piesche, Francesca Schmidt,… u.a.

Weitere Informationen im Web.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.08.2019

Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.07.2019

AKTUELLES

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Karl Popper

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Hinweise und Tipps zur Durchfühung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen.

PDF hier herunterladen

Bestellen der Druckfassung unter bgr@paritaet.org (kostenfrei)

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum eine nur untergeordnete Rolle. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen, da insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Vor diesem Hintergrund formuliert sie zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zum Positionspapier

„Erfolg“ in der Sozialen Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig und wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus bewertet. Eine neue Studie untersucht das Verständnis von Fachkräften und zeigt Widersprüche zwischen Ökonomiediskurs und professioneller Perspektive auf.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?
Eine Untersuchung von Hannah Sophie Stiehm

2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 6,50 €,
ISBN: 978-3-7841-3210-5

Bestellen Sie versandkostenfrei Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?

Im Nachgang zu dem Forum „Fragt uns – Kinder und Jugendliche ins Boot holen“ am 4. Juli 2019 in Berlin steht jetzt die Dokumentation zur Verfügung.

Die detaillierte Dokumentation des Forum inklusive der Präsentationen und Unterlagen des JugendExpertenTeams finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2019

SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

Email: presse@innovationsbuero.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium

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ZFF-Info 10/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Webseite der Veranstaltung / Facebook-Veranstaltung

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ZFF-Info 09/2019

SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 08/2019

SCHWERPUNKT: Wohngeldreform

Bei den Herausforderungen, vor denen Familien täglich stehen, nimmt das Wohnen einen immer größeren Stellenwert ein: Mittlerweile werden die meisten Kinder in Ballungsräumen groß, in denen Familien überwiegend in Mietverhältnissen leben. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wie Hamburg, Berlin, München und Köln wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaut Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten. Inwieweit eine Reform des Wohngeldes hier helfen kann, die Missverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen und was es darüber hinaus braucht, um Familien in Zukunft guten und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, das diskutieren wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ und auf unserer gemeinsamen Fachtagung mit der Friedrich Ebert Stiftung am 6. Juni in Berlin. Folgen Sie den Links oder lesen Sie mehr dazu unter der Rubrik „Aus dem ZFF“ in diesem Newsletter.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs.

„Die dringend notwendige Reform des Wohngeldes rückt in greifbare Nähe. Dank unseres Entschließungsantrages können wir jetzt noch im ersten Halbjahr in das gesetzgeberische Verfahren starten.

Die Wohngeldreform ermöglicht Menschen bezahlbares Wohnen in Deutschland. Mit der Reform wird die Reichweite des Wohngeldes gestärkt und das Leistungsniveau erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Gleichzeitig gibt es mehr Geld. So wird zum Beispiel der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro steigen.

Mit der Dynamisierung des Wohngeldes setzen wir eine wichtige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um. Bisher erfolgte die Anpassung des Wohngelds in unregelmäßigen Abständen. In Zukunft wird es alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und Einkommen angepasst. Dadurch wird die Zahl der Berechtigten künftig weniger schwanken. Das bedeutet auch, dass weniger Berechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfesysteme wechseln müssen.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt der starken Unterschiedlichkeit des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.05.2019

Zum heute im Bundeskabinett entschlossenen Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Der Wohngeld-Beschluss des Kabinetts hat Licht und Schatten: Zwar ist die vorliegende Dynamisierung bei den Wohngeld-Zuschüssen ein Teilerfolg. Enttäuschend ist jedoch die komplett fehlende Klimakomponente. Diese ist wichtig, damit das Wohngeld auch in Wohnungen mit besseren Energieeffizienzstandards greift. So ist der Wohngeldbeschluss insgesamt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bundesregierung verpasst die Chance, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit beim Wohnen wirksam zu verbinden.

Klar ist: Mieterinnen und Mieter brauchen keine Almosen, sondern flächendeckend bezahlbare Mieten. Je weniger der Wohnmarkt überhitzt ist, desto weniger müssen Menschen Wohngeld überhaupt in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung muss endlich mehr Geld investieren, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.05.2019

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett zur Wohngelderhöhung erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten. Die Erhöhung des Wohngeldes ist ein längst überfälliger Schritt und doch zu kurz gesprungen, denn sie löst das eigentliche Problem vieler Menschen nicht, die keine bezahlbare Wohnung finden, die ihren Lebensverhältnissen entspricht. Das Problem muss viel breiter in Angriff genommen werden: vom sozialen Wohnungsbau bis hin zu einer funktionierenden Mietpreisbremse.

Für immer mehr Menschen sind die rasant steigenden Mieten inzwischen zu einem existenziellen Problem geworden. So können sich beispielsweise viele Rentnerinnen und Rentner, die in kleinere, altersgerechtere Wohnungen ziehen wollen, die Neumieten in den Großstädten nicht mehr leisten. Auch für junge Familien fehlt es angesichts der extrem gestiegenen Neumieten an bezahlbarem Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht.

Die aktuelle Wohngelderhöhung wird daher für viele nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Die geplante zweijährige Dynamisierung des Wohngeldes reicht nicht aus. Das Wohngeld muss, wie viele andere Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen der steigenden Mieten von ihrem Lohn oder ihrer Rente nicht mehr leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld künftig regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Einkommen anzupassen. Jedoch vermag der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen auf den Wohnungsmärkten nicht zu lösen. „Trotz Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden viele aktuell Wohnungssuchende Probleme haben, auf den angespannten Wohnungsmärkten eine entsprechend günstige Wohnung zu finden. Das Wohngeld muss darüber hinaus an die besondere Lebenssituation von Einelternfamilien angepasst werden. Dafür fordern wir beim anspruchsrelevanten Haushaltseinkommen einen Freibetrag in Höhe des Mindestunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle“, sagt die VAMV-Bundesvorsitzende Erika Biehn.

„Wer wenig verdient und nach einer Trennung mit seinen Kindern umziehen muss, konkurriert vor allem in Großstädten mit vielen anderen um viel zu wenige Wohnungsangebote im unteren Preissegment. Einelternfamilien mit nur einem Erwerbseinkommen haben es gegenüber Paarfamilien bei der Wohnungssuche deutlich schwerer. Damit Alleinerziehenden am Ende nicht nur der Platz unter der Brücke bleibt, muss das Angebot an bezahlbarem Wohnraum deutlich ausgeweitet werden: Etwa durch sozialen Wohnungsbau und eine effektive Mietpreisbremse. Die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld verhindern außerdem, dass Einelternfamilien mit der Leistung effektiv unterstützt werden können. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss mindern den Wohngeldanspruch, obwohl die beim gesetzlichen Mindestunterhalt pauschal veranschlagten Wohnkosten statistisch klein gerechnet sind und die hohen Mieten vielerorts nicht decken“, so Biehn weiter.

„Die Hälfte der Alleinerziehenden gibt laut einer Studie des Sozialverbandes Deutschland e.V. schon jetzt mehr als 30 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Einelternfamilien sind deshalb auf ein wirklich starkes Wohngeld angewiesen, damit familiengerechtes Wohnen für alle Familienformen erschwinglich bleibt! Viele Alleinerziehende haben schon jetzt ein Schlafsofa im Wohnzimmer statt eines eigenen Zimmers, hier lässt sich nicht weiter sparen!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 08.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium stellt Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt online

In Deutschland leben schätzungsweise 6,5 Millionen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Menschen. Das Bundesfamilienministerium hat das Ziel, Unwissen, Vorbehalte und Diskriminierung abzubauen, Akzeptanz, Gleichstellung und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Das neue Regenbogenportal ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Es ist Informationsquelle, Datenbank und Wissensnetzwerk in einem. Das Regenbogenportal liefert Aufklärung und passende Beratung und erleichtert interessierten Nutzer*innen den Zugang zu fachlich fundierten Informationen. Denn nur mit Wissen können Vorurteile abgebaut und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Noch nie gab es in Deutschland so viele Informationen zu LSBTI-Themen auf einen Blick. Das Regenbogenportal ist damit ein echter Fortschritt. Jeder Mensch ist einzigartig – und dennoch gehören Vorbehalte und Diskriminierung für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen immer noch zum Alltag. Nach wie vor gibt es Wissenslücken über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – und die wollen wir schließen. Das Regenbogenportal klärt auf, baut Vorurteile ab und kann dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegenzutreten.“

Aufklärung, Information und Vernetzung

Was bedeutet non-binary? Welche Vorschriften gelten beim Ändern des Namens bei der Geschlechtsanpassung? Wer hilft mir bei homophober Gewalt? Und wo bekommen Eltern Rat, deren Kind intergeschlechtlich geboren wurde?

In einfachen Texten und fundierten Hintergrundartikeln liefert das Portal Antworten auf Fragen wie diese. Es informiert zu Themen wie Gesundheit, Familie und Recht, greift aktuelle, gesellschaftspolitische Debatten auf und ist mit seiner Übersicht zu bundesweit knapp 300 Anlaufstellen eine praktische Orientierungshilfe. Das Regenbogenportal bietet ein umfassendes Wissensnetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlich, queere Menschen und deren Familien und Angehörige, aber auch für Lehrer*innen und Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche. Hier finden alle, die sich privat oder beruflich mit LSBTI* beschäftigen, kompakt aufbereitetes Wissen.

Das Angebot ist leicht zugänglich und kann auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden.

Um einen möglichst großen Kreis von Menschen zu erreichen, sind die wesentlichen Inhalte der Seite in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie in leichter Sprache verfügbar.

Nutzer*innen können die Inhalte ihren Interessen entsprechend nach den Kriterien sexuelle bzw. geschlechtliche Identität, Lebensbereich oder nach Materialtyp (z.B. Leitfäden, Sachinformationen oder Unterhaltungsmedien) filtern oder gezielt nach Schlagworten suchen.

Das Bundesfamilienministerium finanziert das Regenbogenportal zunächst bis Ende 2020 mit knapp 1 Million Euro. Das Wissensnetzwerk wird laufend mit neuen Informationen, Beratungsangeboten und Nachrichten ergänzt und informiert aktuell über gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen.

Hier finden Sie das Regenbogenportal: www.regenbogenportal.de

LSBTI*-Gleichstellungsarbeit des Bundesfamilienministeriums

Zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und zur Förderung der Gleichstellung von LSBTI*-Menschen sowie zur Unterstützung ihrer Familien wurde 2014 das Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtliche Vielfalt“ im BMFSFJ eingerichtet.

Wichtige Maßnahmen der vergangenen Jahre waren die Stärkung kompetenter Unterstützung von Regenbogenfamilien und LSBTI*-Projekten für Lesben und Schwule im Alter.

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzt sich das Ministerium auch gegen Trans- und Homofeindlichkeit und für den Aufbau des Bundesverbandes Trans* ein.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundesfamilienministeriums im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Ministerin Giffey und der Missbrauchsbeauftragte Rörig starten das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Dannenberg (Niedersachsen) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ gestartet.

Ziel des Projekts ist es, in acht ländlichen Regionen Strategien zu entwickeln, um Fachberatung vor Ort zu etablieren, die auf Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt spezialisiert ist. Neben dem Auf- und Ausbau konkreter Beratungsangebote geht es dabei auch um eine bessere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteure vor Ort, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen.

Ministerin Giffey bei der Auftaktveranstaltung im niedersächsischen Dannenberg: „Mit dem Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ verbessern wir den Zugang zu spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt gezielt dort, wo es derzeit am nötigsten ist: in ländlichen Regionen. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob es kompetente Ansprechpersonen gibt, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind. Spezialisierte Fachberatungsstellen helfen Betroffenen sexueller Gewalt und ihrem Umfeld. Und sie sorgen dafür, dass Fachwissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Kitas, Schulen und Sportvereinen – aber auch in Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern und Kirchengemeinden. Damit Schutzkonzepte wirksam umgesetzt werden können und damit Menschen, die für Kinder Verantwortung tragen, mögliche Anzeichen sexueller Gewalt einordnen können und wissen, was zu tun ist, um zu helfen.“

Der Missbrauchsbeauftragte Rörig bekräftigte in Dannenberg die Bedeutung des Modellprojekts: „Es erfordert viel Mut, sich Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch zu holen. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte brauchen deshalb Ansprechpersonen, die gut erreichbar sind und verlässlich zur Verfügung stehen – und zwar dort, wo sie leben, vor Ort! Leider fehlt es in ländlichen Regionen an spezialisierten Beratungsangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dem Land rar gesäten Fachberatungsstellen arbeiten seit Jahren personell und finanziell am Limit. Und für viele Menschen, die Beratung und Hilfe suchen, sind die Beratungsstellen zu weit entfernt oder sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Dabei sind die Beratungsstellen als erste niedrigschwellige Ansprechstelle bei sexueller Gewalt – aber auch für die wichtige Präventionsarbeit vor Ort – unverzichtbar. Um die Fachberatung auf dem Land auszubauen, ist „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ eine wichtige Unterstützung und Ermutigung. Vor allem aber sollte das Modellprojekt von den Ländern als Ansporn verstanden werden, den Kinderschutz in ihren ländlichen Regionen zu verbessern. Wo Kinder sind, muss in Kinderschutz investiert werden.“

Sexuelle Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche aus allen Lebenswelten, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten umfassende Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Diese Angebote sollen für alle Menschen schnell und unbürokratisch erreichbar sein. Besonders im ländlichen Raum ist dies jedoch häufig noch nicht der Fall. Hier existieren in vielen Regionen nur wenige Beratungsstellen und Betroffene müssen dorthin lange Wege zurücklegen.

Das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI e.V.), umgesetzt. In der ersten Projektphase werden die Fachberatungsstelle Violetta in Dannenberg (Niedersachsen), die Fachberatungsstelle der Caritas Vorpommern in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Fachberatungsstelle Brennessel in Ravensburg (Baden-Württemberg) gefördert. In der zweiten Projektphase, die 2020 startet, werden fünf weitere Standorte ausgewählt. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2019 bis 2021 rund 3,3 Millionen Euro für das Modellprojekt zur Verfügung. Damit werden Personalkosten in den Beratungsstellen (Fach- und Verwaltungskräfte) und Sachkosten (Miete, Büromaterial, Druckkosten etc.) in allen acht Fachberatungsstellen finanziert. Dadurch werden diese in die Lage versetzt, ihr Beratungsangebot auszuweiten und sich in ihrer Region mit den für Kinderschutz relevanten Akteuren zu vernetzen (Fachberatungsstellen als „regionale Kompetenzzentren“). Zusätzlich wird eine Koordinierungsstelle finanziert, die sich u.a. um den Erfahrungsaustausch der Fachberatungsstellen untereinander, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von projektbegleitenden Veranstaltungen kümmert.

Das Projekt ist eine gute Grundlage, auf der in den jeweiligen Modellregionen aufgebaut werden kann. Guter Kinderschutz gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln und ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden. Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.dgfpi.de/kinderschutz/wir-vor-ort-gegen-sexuelle-gewalt.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey und die Bremer Senatorin Bogedan haben, im Beisein des Bremer Bürgermeisters Sieling, den ersten Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ mit Bremen startet heute die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern.

Unterzeichnet wurde der Vertrag im Bremer Rathaus durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. Anwesend war auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling. Es ist der erste von 16 „Gute-KiTa-Verträgen“, die in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und kommen sehr gut voran. Es freut mich sehr, dass Bremen ein so starkes Paket an Maßnahmen angehen wird. Aus den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wissen wir: nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt – zum Beispiel die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder die Qualifizierung von Fachkräften. Außerdem zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Der Großteil der Mittel wird für Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bremen: Qualität und Gebührenentlastung Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien.

Bürgermeister Sieling: „Bildung ist der Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Und Bildung fängt bereits in Krippe und Kindertagesstätte an. Ich freue mich sehr, dass wir als erstes Bundesland nun das ‚Gute-KiTa-Gesetz‘ umsetzen und so noch mehr in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investieren. So schaffen wir gute und gleichberechtigte Startmöglichkeiten für alle Kinder.“

Senatorin Bogedan: „Wir konnten die Gelegenheit schnell beim Schopf packen, weil wir neben dem gewaltigen Ausbau der Kita-Plätze auch mitten in der Arbeit für notwendige Qualitätsverbesserungen stecken. Diese werden wir natürlich auch weiterhin in Rücksprache mit Trägern und Fachkräften in Kitas vor Ort treffen. Wir wollen ein verlässliches und nachvollziehbares System der Kindertagesbetreuung in den beiden Städten des Landes Bremen verankern. Ein modernes, qualitätskriteriengeleitetes System für die gute Entwicklung, Teilhabe und Bildung der Kinder, für gut ausgebildete und zufriedene Fachkräfte, Transparenz und Unterstützung für Eltern und Träger sowie enge Verknüpfungen zu den Akteuren in den Stadtteilen. Ziel ist es, eine ineinandergreifende Förderung aller Kinder entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie mit guter Bildung von Anfang an zu schaffen.“

In den nächsten Wochen werden die Verträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes mit dem Saarland und mit Brandenburg unterzeichnet. Termine mit weiteren Bundesländern sind aktuell in Planung.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Zur Information: Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Land Bremen – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

• Fachkraft-Kind-Schlüssel

Bremen wird mehr Personal für Kitas in schwierigem Umfeld einsetzen. Ziel ist eine Verbesserung des Personalschlüssels im Land Bremen, der sich an der Relation 1:8,99 der sogenannten Index-Einrichtungen orientiert. Das Land wird in diesen Kitas pro Ganztags-Gruppe für Über-Dreijährige 0,35 Stellen zusätzlich finanzieren. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 400 Gruppen aus Gute-KiTa-Mitteln eine verbesserte Personalausstattung erhalten (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). In Bremen sollen die Mittel auf Basis eines neu entwickelten Kita-Sozialindexes verteilt werden. Bremerhaven entwickelt zurzeit ein ähnliches Steuerkriterium. Diese Instrumente sollen bis spätestens 1. Oktober 2019 in beiden Stadtgemeinden beschlossen sein.

• Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 soll neben den bestehenden Aus- und Weiterbildungsformaten ein neues bezahltes und gegebenenfalls praxisintegriertes Ausbildungsformat (auf Basis der aus dem Modellversuch PiA gewonnenen Erkenntnisse) mit voraussichtlich bis zu neun Klassenverbänden je Schuljahr im Land Bremen umgesetzt werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer vergüteten Regelausbildung zu kommen. Außerdem soll die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin für Personen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausgeweitet werden. Um auch hier neue Zielgruppen zu gewinnen, soll nach Abschluss der kostenpflichtigen Weiterbildung eine „Abschlussprämie“ im Umfang des Schulgeldes von rund 4.000 Euro gezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen ab 2020 zusätzlich bis zu 275 Ausbildungsplätze angeboten und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden. Die Abschlussprämie könnte für Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die Prämie würde dann 2021 an Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.

• Förderung sprachlicher Bildung

Um Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung besser unterstützen zu können, soll in der Stadt Bremen ein standardisiertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren flächendeckend eingesetzt werden. Bremerhaven setzt mit dem Instrument BASIK bereits ein solches Verfahren ein. Die enge Verknüpfung von alltagsintegrierter und kleingruppenorientierter Sprachförderung spielt dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die durchgängige Sprachbildungsarbeit (Kita und Grundschule) vor dem Hintergrund des neuen Bildungsplans 0-10. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten werden derzeit die Bedarfe und Kriterien der Fachkräfte in den Kitas vor Ort beraten. Unter anderem sollen bei der Auswahl eines Instrumentes die realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich des zeitlichen Aufwands in den Kitas, die Eignung für den Einsatz von ein- und mehrsprachigen Kindern und die Verknüpfung mit Bremerhaven berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass das neue Verfahren in Ergänzung zum Sprachstandstest Cito (ein Jahr vor der Einschulung) ab 2020 greift.

• Steuerung der Kindertagesbetreuung

Im Land Bremen wird derzeit an einem Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz gearbeitet, mit dem erstmals eine Landesförderung von Kita-Plätzen in den beiden Stadtgemeinden umgesetzt werden soll. Für eine wirksame Qualitätsentwicklung ist die gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards allein nicht ausreichend. Vorgesehen ist deshalb, zum 1. Januar 2020 das Projekt „Entwicklung einer qualitätsorientierten Kita-Steuerung im Land Bremen“ aufzulegen. Unter anderem soll für das Land Bremen wissenschaftlich fundiert ermittelt werden, welche zusätzlichen Ressourcen für eine wirksame Qualitätsentwicklung notwendig sind, welche im System vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können und wodurch die Umsetzung bereits entwickelter Qualitätsstandards in der Vergangenheit behindert wurde. Zudem ist es notwendig, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungssystematik zu verankern. Die zunehmenden qualitativen Anforderungen an die Arbeit in Kitas werden in dem bestehenden starren und quantitativ ausgerichteten Finanzierungssystem nicht abgebildet. In dem Teilprojekt soll ein integriertes Steuerungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden, das die Vielzahl von maßnahmenbezogenen Sonderzuwendungen ablöst. Zur verbindlichen Erreichung von Qualitätsentwicklungszielen soll ein geeignetes Monitoring entwickelt werden. Ziel ist auf Basis der bestehenden Erfahrungen in beiden Stadtgemeinden bessere Steuerungsgrundlagen für das Qualitätsmanagement vor Ort zu entwickeln.

• Entlastung der Eltern von Gebühren

Mit der Zielsetzung einer durchgängig beitragsfreien Bildung werden alle Familien für Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2019/20 ganztags beitragsfrei gestellt. Damit sollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter gesteigert und der Umfang der Betreuungs- und Förderungsleistung nicht von einer wirtschaftlichen Entscheidung der Eltern abhängig gemacht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2019

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 02.05.2019

Zum Einknicken der FDP bei §219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die FDP enttäuscht bei §219a. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein. Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt. Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit dieser Strafnorm nun doch abfinden wollen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.05.2019

„Ich bin tief beeindruckt von der hervorragenden Arbeit der Hebammen und Geburtshelfer, die trotz widrigster Arbeitsbedingungen den schwangeren Frauen, Gebärenden und den Müttern im Wochenbett und Eltern zur Seite stehen“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den internationalen Tag der Hebammen am 5. Mai. Gabelmann weiter:

„Die enorme Arbeitsbelastung, die durch fehlende Hebammen hervorgerufen wird, führt zur Unterversorgung von Gebärenden und Neugeborenen. Dabei hilft auch die im TSVG vorgesehene Hebammen-Datenbank nicht, denn wo es keine Geburtshelfer gibt, können auch keine gefunden werden.

Mehr als 98 Prozent aller Kinder werden in Kliniken geboren. Dort benötigen wir verbindliche Personalvorgaben. Die Entscheidung für oder gegen einen Kaiserschnitt beispielsweise darf nicht nach ökonomischen Kriterien getroffen werden.

Die vorgesehene Akademisierung der Hebammenausbildung werden wir im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv im Sinne der Hebammen begleiten, und wir fordern einen hohen Praxisanteil. Die hohen Haftpflichtprämien sowie die verzögerte Auszahlung des Sicherstellungszuschlages erschweren die Arbeit ungemein und schrecken Interessenten ab, die als freiberufliche Hebammen arbeiten wollen. Wir benötigen ein ‚Sofortprogramm Geburtshilfe‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.05.2019

„Das Familienrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten gerecht werden. Wir haben es in Deutschland mit einer Vielzahl von Familienformen und einer wachsenden Zahl von nichtehelichen Familien zu tun. Es ist daher eine gute Nachricht, dass für unverheiratete Paare nun die Möglichkeit der Stiefkindadoption geschaffen werden muss“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Elternschaft von Steifkindern. Werner weiter:

„Insbesondere für die Kinder ist dies eine gute Entscheidung, denn für die wird die Möglichkeit geschaffen mit zwei rechtlichen Elternteilen aufzuwachsen. Die Bundesregierung muss nun zügig mit der Umsetzung des Urteils beginnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2019

„Nach wie vor ist der Niedriglohnsektor in Deutschland fest etabliert. Gute Arbeit ist hingegen zu wenig vorhanden. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Niedriglöhne. Rund eine Million Beschäftigte müssen mit ergänzenden Hartz-IV-Leistungen aufstocken und immer mehr gehen mehreren Jobs nach, um finanziell über die Runden zu kommen. Mitte 2018 sind es 3.414.085 gewesen. Im Jahr 2004 waren es noch 1.857.898. Die Bundesregierung darf dies nicht länger ignorieren. Der Niedriglohnsektor muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Die Niedriglohnstrategie muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Die Bundesregierung muss dringend die Rahmenbedingungen für gute Arbeit schaffen, von der man leben kann. Dazu ist der Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, Leiharbeit muss verboten werden und sachgrundlose Befristungen dürfen nicht länger möglich sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss zudem erleichtert werden, denn zu sozialer Gerechtigkeit gehören gute Löhne.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.04.2019

Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument „Baukindergeld“ fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochmorgen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen sondern abzuschließen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „zur Erwägung“ zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

„Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, „sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern“, heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sei daher nicht zu erkennen.

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren – einschließlich Alleinerziehende mit Kindern – beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen „und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt – sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher „sinnvoll und notwendig“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 08.05.2019

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine Kleine Anfrage (19/8867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 516 vom 08.05.2019

Oppositionsanträge zum Thema Altersarmut bildeten den Hintergrund einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7724) eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollen nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Die FDP-Fraktion (19/7694) will mit einer „Basis-Rente“ Altersarmut „zielgenau bekämpfen“. Dazu sollen unter anderem Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter nur zum Teil auf diese angerechnet werden.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/8555) die Einführung einer solidarischen Mindestrente, mit der jegliches vorhandenes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1.050 Euro netto im Monat angehoben werden soll. Bündnis 90/Die Grünen wollen Altersarmut mit einer „Garantierente“ bekämpfen (19/9231), bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll nach den Vorstellungen der Fraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen.

Für eine klare Trennung der Systeme der Grundsicherung von denen der Sozialversicherung sprach sich Professor Frank Nullmeier während der Anhörung aus. Eine Vermischung der den beiden Systemen zugrundeliegenden Rechtsansprüche sei eine große Gefahr, sagte er. Wenn unter der Bekämpfung der Altersarmut die Vermeidung von Grundsicherungsbezug verstanden und die Legitimität der Rentenbeitragszahlungen nicht gefährdet werden soll, seien Regelungen ohne Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung die am besten geeigneten Lösungen, befand er.

Der Gedanke einer Aufstockung der gesetzlichen Rente ohne die Grundsicherungsstelle in Erscheinung treten lassen zu müssen, sei sicherlich für die ein oder anderen attraktiv, sagte Professor Martin Werding. Gehe es aber über die Beantragung und Auszahlung der Gelder hinaus, sei dies für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihren jetzigen Strukturen nicht zu leisten. Die Folge wäre der Aufbau von Doppelstrukturen mit einem hohen Verwaltungsaufwand, sagte Werding.

Weder die Bedarfsermittlung noch die Bedürftigkeitsprüfung könne die Rentenversicherung derzeit leisten, sagte DRV-Vertreter Reinhold Thiede. Der Aufbau einer solchen Struktur sei hochbürokratisch und unwirtschaftlich, befand er.

Nach Ansicht des Sozialwissenschaftlers Florian Blank ermöglicht der Vorschlag der Grünen nach entsprechenden rentenrechtlichen Vorleistungen eine nicht bedürftigkeitsgeprüfte Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus innerhalb der Rentenversicherung. Am umfassendsten sei aber der Antrag der Linksfraktion zu bewerten, der auch eine Armutsbekämpfung im Sinne des statistischen Armutsbegriffs vorsehe. Unklar, so Blank, sei aber „das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen“.

Einzig zielführend ist nach Auffassung von Professor Christian Hagist der Vorschlag der Basis-Rente. Sie genüge den Kriterien Tragfähigkeit, Fairness und Angemessenheit, an denen staatliche Altersvorsorgesysteme gemeinhin gemessen würden, sagte er.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) „ist und bleibt Altersarmut die Ausnahme in Deutschland“. Die Anträge der Oppositionsfraktionen verstärken damit ebenso wie das Grundrentenkonzept des Bundesarbeitsministers unnötig die Sorgen der Bevölkerung vor grassierender und um sich greifender Altersarmut, wie BDA-Vertreter Alexander Gunkel sagte.

Professor Eckart Bomsdorf betonte, Altersarmut sei primär eine Folge der Höhe der Erwerbsbeteiligung und von Löhnen und Gehältern in der aktiven Phase der Versicherten. Hier sollten seiner Ansicht nach Gesellschaft und Politik ansetzen, „statt die Rente aufzumöbeln“.

Die persönliche Rente für langjährig Versicherte bei geringem Lohn muss nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufgewertet werden. Die vom Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei eine weiterentwickelte Form der Rente nach Mindestentgeltpunkten, deren schnelle gesetzliche Umsetzung der DGB ausdrücklich begrüßen würde, sagte Gewerkschaftsvertreter Ingo Schäfer.

Ein wesentliches Ziel einer Politik gegen Altersarmut muss es nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sein, den Zugang zu verbesserten Leistungen zu gewährleisten und Bedürftigkeitsprüfungen vermeiden zu helfen. Die solidarische Ausgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung sei dabei ein ganz wichtiges Instrument, sagte Verbandsvertreter Joachim Rook.

Nach Einschätzung von Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat der Vorschlag der Linksfraktion die größte Auswirkung auf die Reduktion der Altersarmut, da allen bedürftigen Menschen unabhängig von Beitragszeiten ein Grundeinkommen garantiert werde, das sich an empirischen Werten der Armutsrisikoquote orientiere. Der Vorschlag beinhalte jedoch auch die größten Kosten und die stärksten organisatorischen Veränderungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 508 vom 06.05.2019

Von systematischen Betrug beim Bezug von Kindergeld durch EU-Bürger in bestimmten Fällen hat Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, berichtet. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, berichtete Lesmeister am Montag, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld hätten, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. „Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Oftmals sind hier nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, erfüllt“, berichtete Lesmeister. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Für eine Person stünden gerade fünf Quadratmeter zur Verfügung. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern „schlichtweg menschenunwürdig“ seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.

Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgehen und unter anderem auch illegale Beschäftigung schärfer bekämpfen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Vorgesehen ist, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknöpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als „rundes Paket“.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. „Die Regelung macht Sinn“, so Bunk.

Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in Europa rechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Professor Hermann Plagemann für den DAV. Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Weder bedürfe es zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutze des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der FKS. Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein „Missbrauch“ vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Ebenso wie der Deutsche Anwaltverein sah auch die Diakonie Deutschland einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig“ ab.

Der DGB begrüßte, dass die Bemühungen gegen Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und illegale Beschäftigung vorzugehen, verstärkt werden sollen. Dies müsse allerdings durch eine entsprechende Personalausstattung unterlegt werden. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) erklärte, die derzeitigen Befugnisse der FKS seien nicht mehr den aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewachsen und damit nicht mehr zeitgemäß im Hinblick auf die Auftragsanbahnung über Tagelöhner- und Onlinebörsen. Eine personelle Stärkung der FKS sei unabdingbar. Die Organisation bezifferte den personellen Mehrbedarf auf 6.500 Stellen. Unterstützt wurden die Forderungen nach einem Personalaufbau von der Deutschen Steuergewerkschaft. Dem Vorwurf der Bürokratieausweitung hielt die Organisation entgegen, es gehe hier schlichtweg um Kriminalität, die zu verfolgen, aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen sei. Die zunehmende bürokratische Belastung war vom Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, beklagt worden. Diese Belastung betrage inzwischen 50 Milliarden Euro. Für den Mittelstand gebe es über 10.000 Informationspflichten. Und mit diesem Gesetzentwurf kämen weitere Informationspflichten hinzu.

Grundsätzlich setzte sich Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen) in seiner Stellungnahme mit den Strukturen beim Zoll auseinander. Der Zoll verfüge mit der FKS und der Zollfahndung über zwei parallele Vollzugsdienste, die unterschiedlichen Zentraldirektionen zugeordnet seien, obwohl sie vielfach ähnliche Aufgaben hätten. Bosch vermutete, dass die Patchwork-Organisation des Zolls einen effizienten Mitteleinsatz verhindere. Außerdem sei der Personalaufbau nicht gelungen. „Dem Zoll laufen die Leute weg“, sagte Bosch. Das sei ein Krisenphänomen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 507 vom 06.05.2019

Die Ausbildungsbilanz ist insgesamt positiv, schreibt die Bundesregierung zur Lage der beruflichen Bildung in Deutschland im Berufsbildungsbericht 2019 (19/9515). Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2017/2018 und dokumentiert die aktuellen Herausforderungen für die berufliche Bildung in der Bundesrepublik.

Insgesamt ist die Zahl der Anfänger unter den Auszubildenden um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 722.700 Auszubildenden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und liegt nun bei 531.400. Insbesondere die positive Entwicklung der betrieblichen Angebote trägt zu diesem Anstieg bei. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage liegt bei 106,0. Hundert Ausbildungssuchenden stehen also 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Diese Zahlen würden den positiven Trend der Vorjahre fortsetzen. Auch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 17.800 gestiegen. Der Anstieg bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie das gestiegene Ausbildungsinteresse sind in erster Linie auf die höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Fluchthintergrund zurückzuführen.

Eine große Herausforderung bleibt die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, schreibt die Bundesregierung. 2018 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen weiter auf knapp 57.700 gestiegen. Zugleich stieg auch die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf etwa 24.500. Hinzu kommen 54.100 junge Menschen, die trotz einer Alternative zur Ausbildung ihren Vermittlungswunsch weiter aufrechterhalten. An dieser Stelle zeige sich die Notwendigkeit einer intensiveren beruflichen Orientierung und Berufsberatung. Jungen Menschen könnten dadurch auch beispielsweise weniger bekannte Alternativen zum Wunschberuf aufgezeigt werden, die ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sich junge Männer immer stärker an der dualen Ausbildung beteiligen, während der Anteil junger Frauen hier weiter sinkt, dafür jedoch in den schulischen Ausbildungsgängen der Sozial- und Erziehungsberufe hoch ist und weiter steigt.

Die Bundesregierung hat sich für die kommenden Jahre das Ziel gesetzt, die berufliche Bildung zu modernisieren und auch – vor allem für Leistungsstärkere – attraktiver zu machen. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern soll mit zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten dazu beigetragen werden. Sie werden im Berufsbildungsbericht 2019 ausgewiesen sowie mit Budgets und – sofern schon vorhanden – Ergebnissen beschrieben. Zentrale Themen sind dabei die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung, aber auch die Aufwertung der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe). Daneben sollen mit einem Wettbewerb durch innovative Ansätze die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gesteigert werden.

Die Bundesregierung betont, dass die deutsche Wirtschaft junge Fachkräfte mit internationaler Berufskompetenz benötigt, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für junge Menschen stellen Auslandsaufenthalte eine wichtige Erfahrung im Lebenslauf dar, die weit über den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen hinausgeht. Ergebnisse einer von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB vorgelegten Studie zeigen, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 31.000 Absolventen im Rahmen ihrer beruflichen Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt realisiert haben. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. Die Studie stellt insbesondere hinsichtlich der außereuropäischen Mobilität Entwicklungspotenziale fest. Obwohl hier wichtige Märkte der deutschen Wirtschaft liegen würden, haben derzeit nur 12 Prozent der Auslandsaufenthalte ein Nicht-EU-Land zum Ziel.

Auch innerhalb Deutschlands gilt eine höhere Mobilität als ein Schlüsselfaktor, um unterschiedliche regionale Ausbildungsmarktverhältnisse auszugleichen und Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu verringern. Erste Analysen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 deuteten auf eine begrenzte Mobilitätsbereitschaft hin. So haben 8,6 Prozent der befragten Jugendlichen angegeben, Bewerbungen bei über 100 km vom Wohnort entfernten Betrieben eingereicht zu haben. Frauen (10,1 Prozent) zeigten sich etwas mobilitätsbereiter als Männer (7,6 Prozent. Mit steigendem Schulabschluss steige auch die Mobilitätsbereitschaft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 24.04.2019

Ein Großteil der Bevölkerung profitiert von steigenden Einkommen, doch seit der Finanzkrise nimmt die Ungleichheit der Einkommen wieder zu –– Mehr als die Hälfte hält den eigenen Nettolohn für zu niedrig, obwohl die Einkommenszuwächse positiv wahrgenommen werden

Für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist das verfügbare reale Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1991 und 2016 gestiegen, im Durchschnitt um 18 Prozent. Die Einkommenszuwächse fielen nach Einkommensposition aber unterschiedlich aus. Im Ergebnis hat die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen signifikant zugenommen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Seit der Finanzkrise steigt die Einkommensungleichheit wieder

Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanzkrise hat sich in steigenden Realeinkommen weiter Teile der Bevölkerung niedergeschlagen. Dazu haben insbesondere der starke Beschäftigungsaufbau und die Lohnanstiege der letzten Jahre sowie die Rentenanpassungen beigetragen. Betrachtet man die Zuwächse nach Einkommensdezilen, zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die höchsten Einkommen im zehnten Dezil zwischen 1991 und 2016 um 35 Prozent und die Einkommen im neunten bis dritten Dezil um acht bis 19 Prozent gestiegen sind, sind die Einkommen im zweiten Dezil nur um zwei Prozent gewachsen und im niedrigsten (ersten) Dezil seit 2010 sogar wieder gesunken – trotz der guten konjunkturellen Lage und der niedrigen Arbeitslosigkeit. Eine Erklärung dafür könnte allerdings die seit 2010 starke Zuwanderung sein, da Migrantinnen und Migranten in den ersten Jahren oftmals nur ein niedriges Einkommen erzielen.

Hohe Einkommenszufriedenheit und eine wahrgenommene Gerechtigkeitslücke

Unter den im SOEP Befragten hat vor dem Hintergrund der steigenden Realeinkommen auch die Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen zugenommen und wies im Jahr 2017 einen Höchststand gegenüber 1997 und 2007 auf. Dies gilt für alle Einkommensgruppen – auch für diejenigen, die nur geringe oder keine Zuwächse verbuchen können. Trotz dieser gestiegenen Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen betrachtet eine knappe Mehrheit der Befragten ihren eigenen individuellen Nettoverdienst als zu niedrig und deshalb als ungerecht. „Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass auch die unterschiedliche Teilhabe an den Einkommenssteigerungen wahrgenommen wird“, sagt SOEP-Direktor Stefan Liebig.

Jüngere Erwachsene sind mehr und mehr von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen

Der Anteil von Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens verfügen, lag in den 1990er Jahren in Deutschland noch bei rund elf Prozent. Bis zum Jahr 2016 ist diese sogenannte Niedrigeinkommens- beziehungsweise Armutsrisikoquote auf 16,6 Prozent gestiegen. Die Armutsrisikoschwelle lag dabei für einen Einpersonenhaushalt im Jahre 2016 bei rund 1.120 Euro pro Monat. Mit 28 Prozent hat die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren, die sich oft noch in der beruflichen Ausbildung oder im Studium befindet, die höchste Armutsrisikoquote. Einen starken Zuwachs auf fast 23 Prozent, der durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und einen ausgeweiteten Niedriglohnsektor erklärt werden kann, verzeichnet jedoch auch die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen.

Da im Jahr 2017 mehr als sieben Millionen Beschäftige in Deutschland einen Minijob ausübten und es zunehmend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeitbeschäftigung gibt, bietet Erwerbstätigkeit allein auch keinen umfassenden Schutz vor Einkommensarmut mehr. So hat sich die Niedrigeinkommensquote bei Mehrpersonenhaushalten mit nur einem Erwerbstätigen, die Mitte der 1990er Jahre bei etwa 15 Prozent lag, bis zum Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent verdoppelt. Ein vergleichbarer Trend findet sich auch bei erwerbstätigen Einpersonenhaushalten.

In städtischen Regionen hat das Armutsrisiko deutlich zugenommen

Im Jahr 1996 schwankte die Armutsrisikoquote lediglich zwischen rund neun und 13 Prozent, abhängig von der Gemeindegröße. Bis 2016 stieg das Armutsrisiko zwar in allen Regionen an, aber unterschiedlich stark: Während es in eher kleinen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 20.000 nur um zwei bis drei Prozentpunkte stieg, wuchs der Anteil der Niedrigeinkommensbezieher in städtischen Regionen (ab 20.000 Einwohner) um sieben bis zehn Prozentpunkte, was auch der verstärkten Zuwanderung in diese Städte geschuldet sein dürfte. Diese Zahlen sind insofern besorgniserregend, als dass die Wohnkosten hierbei nicht berücksichtigt sind. „Es gibt in den städtischen Regionen immer mehr Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, aber mit einem Mietmarkt konfrontiert sind, in dem bezahlbarer Wohnraum ein immer knapperes Gut wird“, schlussfolgert Markus Grabka.

Um der gestiegenen Einkommensungleichheit entgegenzuwirken, empfehlen die Autoren unterschiedliche Instrumente. Hierzu gehört neben einer verstärkten Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch die Absenkung der Minijobschwelle, um Anreize für eine Umwandlung in Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu setzen. Flankierend bedarf es auch wohnungspolitischer Maßnahmen zur Förderung des Baus von bezahlbarem Wohnraum, um ausreichend Wohnraum auch für einkommensschwache Personen in Städten zu erhalten.

DIW Wochenbericht 19/2019

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.05.2019

Wenn Frauen Kinder bekommen, müssen sie in Deutschland mit erheblichen Lohneinbußen rechnen. Auch Gleitzeit kann das nicht verhindern, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, braucht es neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit, im Steuerrecht – und einen Mentalitätswechsel.

Was die Lohnnachteile von Frauen mit Kindern angeht, steht Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich schlecht da, schreiben Dr. Yvonne Lott vom WSI und Lorena Eulgem. Die Sozialwissenschaftlerinnen haben untersucht, ob flexible Arbeitszeiten dazu beitragen können, diese Nachteile auszugleichen. Schließlich erleichtern sie grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Antwort lautet: nein. Den Ergebnissen zufolge verdienen Mütter, die Elternzeit genommen haben und in Gleitzeit wechseln, im Schnitt sogar noch weniger als vorher.

In punkto Geschlechtergleichheit hinke Deutschland in vielerlei Hinsicht hinterher, so Lott und Eulgem. Der Gender Pay Gap sei mit 21 Prozent höher als in den meisten anderen Industriestaaten. Noch düsterer sieht es aus, wenn Nachwuchs im Spiel ist: Studien zufolge verdienen Mütter von zwei Kindern bis zum Alter von 45 Jahren bis zu 58 Prozent weniger als kinderlose Frauen.

Als mögliche Gründe nennen die Forscherinnen zum einen den angeblichen Verlust von „Humankapital“: Durch die längeren Auszeiten, die viele Frauen nach der Geburt nehmen, werde ihre Qualifikation in den Augen vieler Arbeitgeber entwertet. Das ist vor allem für höher qualifizierte Beschäftigte ein Problem. Zum anderen gebe es „negative Signalwirkungen“, weil viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung betrachten. Zudem sei davon auszugehen, dass Vereinbarkeitsprobleme Stress verursachen und so die Produktivität beeinträchtigen.

Flexible Arbeitszeiten wiederum könnten dabei helfen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, so Lott und Eulgem. Insofern sollten sie eigentlich dazu beitragen, die Lohneinbußen von Frauen mit Kindern zu reduzieren. Tatsächlich hätten US-amerikanische Studien gezeigt, dass erwerbstätige Mütter von Gleitzeit dort finanziell profitieren.

Um zu überprüfen, ob ein solcher Effekt auch in Deutschland nachweisbar ist, haben die Wissenschaftlerinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels für Frauen, die in Elternzeit waren und vorher oder nachher Gleitzeit hatten, ausgewertet. Ihre Berechnungen bestätigen zunächst, dass Mutterschaft mit deutlichen Verdienstnachteilen verbunden ist: Die beobachteten Frauen, die nach einer Elternzeit von bis zu einem Jahr in den Beruf zurückkehren, verdienen im Schnitt 6,5 Prozent weniger pro Stunde. Wer mehr als ein Jahr pausiert, bekommt danach pro Stunde fast 10 Prozent weniger bezahlt.
Gleitzeit hat der Analyse zufolge generell einen positiven Effekt auf die Löhne von Frauen: Wenn sie von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 Prozent. Das Vorzeichen ändert sich jedoch, wenn es um Mütter geht: Frauen, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen 16 Prozent weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.

Anders als in den USA scheine Gleitzeit in Deutschland das Stigma von Mutterschaft noch zu verstärken, urteilen die Autorinnen. Um eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu befördern und so die offenbar stark ausgeprägten Vorurteile gegenüber erwerbstätigen Müttern abzubauen, empfehlen sie der Politik, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die Partnermonate bei der Elternzeit zu verlängern und ein Recht auf Familienarbeitszeit einzuführen, bei der beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren. Dass progressive soziale Normen im Zusammenspiel mit einem gut ausgebauten Betreuungsangebot viel bewirken können, zeigt nach Ansicht von Lott und Eulgem das Beispiel Schweden: Hier verdienen Mütter ab dem 40. Lebensjahr im Schnitt sogar mehr als kinderlose Frauen.

*Yvonne Lott, Lorena Eulgem: Lohnnachteile durch Mutterschaft – helfen flexible Arbeitszeiten? WSI Report Nr. 49

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.05.2019

Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 8 Millionen Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren darunter etwa 5 Millionen Mütter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren. Rund 740 000 Mütter lebten mit einem Kind im Säuglingsalter von unter 1 Jahr zusammen. Das heißt, diese Haushalte bestanden mindestens aus der Mutter und einem Kind. Dazu können weitere Personen kommen, etwa ein weiterer Elternteil und Geschwisterkinder.

68 % der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Nicht enthalten sind in dieser Quote Mütter, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt waren. Die realisierte Erwerbstätigenquote hat seit 2008 merklich zugenommen: Damals hatte sie bei nur 63 % gelegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

WIR KOMMEN WÄHLEN! startet zur Europawahl

“Es gibt viele Menschen, die politisch resigniert haben und an Wahlen nicht mehr teilnehmen. Wer von Armut betroffen ist, hat meist andere Sorgen,“ weiß Hermann Pfahler, Sprecher der Landesarmutskonferenz Berlin. „Da wir mit und für diese Menschen arbeiten, geben wir nicht auf, ihre Sorgen und Forderungen anzuhören und zu diskutieren!“

Diesem Ansatz folgt die Landesarmutskonferenz in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (nak), dem AWO-Bundesverband und dem AWO-Landesverband. In Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte rufen alle gemeinsam zur Initiative WIR KOMMEN WÄHLEN! auf: „Lasst uns die Türen öffnen, um Menschen einzuladen, über Themen zu sprechen, die sie betreffen und interessieren!“ Ziel ist es, dem Trend der sozialen und politischen Exklusion entgegenzuwirken und Zugänge zur Politik zu schaffen.

„Es ist nicht leicht, diese Personengruppe zu erreichen“, sagt Kirstin Wulf, Organisatorin der Initiative bei der Landesarmutskonferenz Berlin: „Seit Jahren kämpfen wir für diese Menschen.“ Denn viele neigen dazu, manchmal nur noch als Ausdruck des Protestes wählen zu gehen. „Dass man ihnen zuhört oder Gespräche auf Augenhöhe führt, das erleben diese Menschen leider nicht sehr häufig. Daran wollen wir mit unserem Ansatz des Speed-Datings etwas ändern.“

Auch Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), sagt: „Es ist wichtig, dass die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung in den politischen Diskurs mit eingehen. Denn es ist nur dann eine andere Sozialpolitik möglich, wenn deren Anliegen formuliert und an die Politik herangetragen werden. Dafür steht auch die Nationale Armutskonferenz!“

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, betont die Wichtigkeit der anstehenden Europawahl. „Wir freuen uns, als AWO Bundesverband, die Initiativer zu unterstützen. Denn die anstehende Europawahl ist auch eine Wahl über die soziale Ausrichtung der Europäischen Union. Daher ist es zu begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch über sozial- und armutspolitische Themen kommen“.

Und Manfred Nowak, stellvertretender Landesvorsitzender des AWO Landesverband Berlin e.V. erklärt: „Wir unterstützen die Veranstaltung, da sie allen Menschen in Berlin die Möglichkeit gibt, konkrete Fragen zur Europawahl an die Politik zu richten. Die Wahl und die damit verbundenen Perspektiven der europäischen Sozialpolitik sind für die Arbeit der AWO von hoher Bedeutung. Insbesondere die Armutsbekämpfung ist ein Thema, das täglich auf europäischer nationaler, aber auch auf kommunaler Ebene bearbeitet werden muss. Unsere Dienstleistungen werden von vielen Menschen genutzt, die von Armut betroffen sind – ein soziales Europa soll dieser Notwendigkeit entgegenwirken.“

„WIR KOMMEN WÄHLEN!“ ist eine Initiative der Landesarmutskonferenz Berlin, die seit 2011 zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Bezirkswahlen stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landesarmutskonferenz-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., AWO Landesverband e.V., Nationale Armutskonferenz, lak Berlin und Bezirksamt Mitte von Berlin vom 06.05.2019, gekürzt

Mehr als 50 Einrichtungen, Verbände, Träger, Initiativen, Fach- und Hochschulen, Gewerkschaften sowie Fachpresse haben sich zum Bündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ zusammengeschlossen, das heute eine Erklärung veröffentlicht. „Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren mit ihren Grundwerten dafür ein, dass Vielfalt anerkannt und gelebt wird. Wir unterstützen die Erklärung des Bündnisses, weil wir in ihr ein wichtiges Zeichen für die Chancen, aber auch die Herausforderungen sehen, die Vielfalt mit sich bringen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Gemeinsam mit anderen Akteuren möchte die AWO das Thema voranbringen.

In Kindertageseinrichtungen wird die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander gelegt. Umso wichtiger ist es, bereits dort Vielfalt zu leben. Kinder, Familien und Fachkräfte arbeiten dort miteinander in einem offenen, wertschätzenden und partizipativen Umgang. „Auch wenn Vielfalt mittlerweile selbstverständlich geworden sein sollte, wissen wir aus der Praxis, dass noch eine Menge Arbeit vor uns liegt. Reflexion und die Beschäftigung mit dem Thema Vielfalt muss bereits in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verankert und durch Mentorinnen und Mentoren unterstützt werden. Klar ist, dass der Umgang mit Vielfalt Ressourcen, Reflexion und gute Rahmenbedingungen in der frühpädagogischen Arbeit benötigt“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Die AWO setzt sich neben ihrer Positionierung für gelebte Vielfalt auch in mehreren Projekten mit dem Thema Vielfalt und Heterogenität auseinander. Im Bereich Kita bspw. durch die Projekte Kivobe („Kindern vorurteilsbewusst begegnen“) und Devi („Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle“). Bei Kivobe geht es um die vorurteilsbewusste Überprüfung der eigenen pädagogischen Haltung der Fachkräfte, die den Kindern und Familien gegenüber vorliegt. Vorurteile, Diskriminierungen und Ungleichheiten sollen so ermittelt werden, ein wertschätzender und offener Bildungsort soll gefördert werden. Bei Devi steht die Demokratieförderung und das Vielfaltsbewusstsein in Kindertageseinrichtungen im Vordergrund, Diskriminierungen und Barrieren in Kitas und in der Tagespflege sollen abgebaut werden.

Dem Bündnis haben sich bisher mehr als 50 unterschiedliche Einrichtungen und Akteure angeschlossen. Am 05. Juni 2019 findet ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem sich auch viele AWO Einrichtungen beteiligen. Initiatorin und Organisatorin des Aktionstages ist die Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg / Männer in Kitas“, Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.05.2019

Mit der 9. Sozialkonferenz knüpft die AWO an ihre Wurzeln und an ihre 100-jährige Erfahrung an: Sozialraumorientierte Arbeit und Quartiersprojekte leisten vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe. In Köln kommen heute über 200 Ehrenamtliche zusammen, um sich zur Quartiersentwicklung und dem Zusammenwirken von hauptamtlichen Dienstleistungen und ehrenamtlichem Engagement auszutauschen. Der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, erklärt den Anspruch der AWO: „Die Sozialraumperspektive bietet der AWO die Chance und die Möglichkeit, ehrenamtliche Strukturen und professionelle Dienstleistungen Hand in Hand zu erbringen und durch den gemeinsamen Anspruch die Lebensbedingungen und das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern.“

Ziel der AWO Quartiersarbeit ist es, Menschen zu befähigen, ihre Potenziale zu nutzen, sich zu beteiligen, zu kooperieren und Solidarität zu üben und dabei niemanden zurückzulassen. „Die AWO möchte vor Ort als auf Augenhöhe helfende, die Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit unterstützende Organisation betrachtet werden“, erklärt der AWO Präsident. Die AWO kennt sowohl die Lebenssituationen der Menschen als auch die Potenziale des Sozialraums. Der daraus gewonnene quartiersorientierte Ansatz ermöglicht es der AWO, innovative und bedarfsgerechte Angebote zu konzipieren. Mit der quartiersbezogenen Arbeit greift die AWO auch die Erkenntnisse des Siebten Altenberichtes aktiv auf. „Für die geforderte Altenhilfeplanung als eine Pflichtaufgabe der Kommune ist die entsprechende Finanzierung zu sichern“ unterstreicht Wilhelm Schmidt abschließend, der selbst als Mitglied der Altenberichtskommission an der Erarbeitung des Berichtes mitgewirkt hat.

Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit bereits an weit über 100 Standorten Quartiersentwicklungsprojekte und sozialräumliche Versorgungskonzepte umgesetzt. Dabei werden die unterschiedlichen Kompetenzen, Ressourcen und Handlungslogiken von Ehren- und Hauptamt genutzt, um sich produktiv zu ergänzen und gegenseitig zu bereichern.

Die AWO hat in den letzten Jahren durch praktische Beispiele erfahren, dass Menschen bereit sind, sich hier mit ihrer Zeit und mit ihren Kompetenzen einzusetzen, dass sie daran interessiert sind, die eigene Nachbarschaft mitzugestalten und sich für das soziale Leben vor Ort zu engagieren, um die Lebensqualität zu verbessern. Die Erfüllung des Wunsches, auch im höheren Alter im eigenen Zuhause zu leben und dabei auf soziale Kontakte wie auch auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen zu können, gelingt umso mehr, je besser haupt- und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote passgenaue Unterstützung bieten. Zugleich besteht ein Interesse der Menschen an der Nachbarschaft und den Lebensbedingungen im Umfeld.

Ziel der Sozialkonferenz ist es, eine „Kölner Erklärung“ zu erarbeiten, die die Stärken des gemeinsamen Handelns von Ehrenamt und Hauptamt – Hand in Hand für ein lebendiges Quartier unterstreicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2019

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ – ist wieder das zentrale Motto der bundesweiten Aktionswoche, die nun schon zum fünften Mal von der AWO gemeinsam mit den AWO Jugendwerken durchgeführt wird. „Die AWO wurde 1919 – also vor einhundert Jahren – gegründet. Damals wie heute wird sie benötigt, denn in einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein und dies zeigt sie auch im Rahmen ihrer Aktionswoche“, erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, und fügt hinzu: „Die Aktionswoche der AWO zeigt und feiert lebendiges und vielfältiges Engagement. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist unerlässlich, dass Menschen sich füreinander engagieren.“ Im Rahmen der Aktionswoche soll deshalb die Arbeit der haupt- und ehrenamtlich bei der AWO engagierten Menschen gewürdigt werden.

Vom 4. bis 12. Mai 2019 werden sich bundesweit unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ zahlreiche Einrichtungen von der Kita bis zum Seniorenwohnheim beteiligen und ihre Türen öffnen. „Die Aktionswoche lebt vom Engagement der AWO vor Ort. Deshalb freuen wir uns, dass in den vergangenen Jahren rund zweitausend Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Aktionswoche eingetragen wurden“, erklärt Präsident Schmidt. Das gebotene Programm ist so vielfältig wie die AWO: vom Familienfest bis zum Computertreff für Seniorinnen und Senioren.

Die zentrale Auftaktaktion für die Aktionswoche wird beim Marie-Juchacz-Denkmal in Berlin stattfinden. Der AWO Bundesverband führt dort eine Foto-Aktion durch. Die Aktionswoche 2019 ist aus zweierlei Gründen eine besondere: sie fällt zeitlich in das Jubiläumsjahr der AWO sowie in die #EuropeanHeart-Kampagne zur Europawahl. Die Fotoaktion wird dies verbildlichen.

Weitere Infos zur #EuropeanHeart-Kampagne finden Sie unter www.awo.org/europawahl2019. Als AWO haben wir eine lange Tradition: Unser Einsatz für ein soziales Miteinander und gegen jeden Nationalismus, beides gehört für uns zusammen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2019

Die Zahl der in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. „Kinder und Jugendlichen aus der Familie zu nehmen, ist zum Schutz des Kindes in vielen Fällen leider dringend notwendig. Damit ist die Aufgabe des Staates aber nicht erfüllt. Vielmehr müssen die Eltern unterstützt und beraten werden, damit sie möglichst bald wieder in der Lage sind, ihren Betreuungsaufgaben nachkommen zu können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wenn man den Eltern der betroffenen Kinder so schnell wie möglich parallele Hilfsangebote anbietet, könnte die Unterbringung bei Pflegefamilien oder in Heimen deutlich verkürzt werden.“

Die AWO fordert auch im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die leiblichen Eltern besser zu unterstützen und die Unterbringung in Pflegefamilien und Heimgruppen bspw. durch mehr Supervision und Beratung zu professionalisieren. „Grundsätzlich wird deutlich mehr pädagogisches Fachpersonal benötigt, sowohl für die Unterstützung der leiblichen Eltern als auch für die Pflegefamilien“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dabei müssen die Bindungen der Kinder oder Jugendlichen zu ihren Eltern und den Pflegefamilien im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.

Ein sogenannter Hilfeplan entscheidet, ob ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer Heimgruppe untergebracht wird und welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen. Die AWO fordert, dass der Hilfeplan in der Praxis noch stärker zusammen mit den Eltern erarbeitet wird.

Zur Statistik: Waren es im Jahr 2008 rund 60.000 Unterbringungen bei Pflegeeltern, so betrug im Jahr 2017 die Anzahl schon 81.000 und darüber hinaus fast 100.000 in der Heimerziehung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

Der morgige 1. Mai bietet einen guten Anlass, um das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung der Sozialen Arbeit zu betonen. „Die Arbeit von Beschäftigten in den sozialen Berufen entlastet heutzutage nahezu alle im Alltag. Das fängt bei der Kinderbetreuung an und hört bei Pflege von Angehörigen auf. Und dennoch wird der Wert der Sozialen Arbeit zu selten hervorgehoben“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: Ohne die Leistung der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist keine fortschrittliche, vorwärtsgewandte Gesellschaft zu machen.

„Aufgrund zunehmend schlechter Rahmenbedingungen wirkt die doch sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im sozialen Bereich für junge Menschen wenig attraktiv. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Das Ziel müssen bessere Arbeitsbedingungen sein, damit sich mehr junge Männer und Frauen für die sozialen Berufe interessieren“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende. Zugleich erfordern insbesondere der demografische Wandel und veränderte Familienstrukturen einen enormen Ausbau des sozialen Bereichs.

Derzeit arbeiten beispielsweise rund 1,1 Millionen Menschen bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen – ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung. „Wer Glück hat, arbeitet auf der Grundlage eines verlässlichen Tarifvertrags, leider ist das oft nicht der Fall. Doch wer Soziale Arbeit leistet, muss ein auskömmliches, gutes Einkommen erzielen. Das muss am Tag der Arbeit betont werden“, erklärt Wolfgang Stadler. Die AWO sieht die Lösung in einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege.

Dass die soziale Arbeit sowohl neu vermessen, als auch neu gewichtet werden muss, zeigt auch die Studie „Den Wert sozialer Arbeit neu vermessen“, die für die AWO vom Institut für Arbeit und Technik im Jahr 2017 erstellt wurde. Für Rückfragen zur Studie steht der Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales, Europa beim AWO Bundesverband Ragnar Hoenig zur Verfügung: ragnar.hoenig@awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung in Leipzig daran, dass die deutsche Wiedervereinigung auch Europa zu verdanken sei. Er kritisierte, dass es 30 Jahre später nicht gelungen ist, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Ost und West herzustellen.

Zwar sei die Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland in den Unternehmen mit Tarifbindung nahezu geschlossen. Zur bitteren Realität in den ostdeutschen Ländern gehöre es aber auch, dass nur noch 44 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen. Im Westen sei die Tarifbindung mit 57 Prozent unwesentlich besser. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Kapitalisten nahezu täglich Tarifflucht betreiben“, so Hoffmann. Um das zu erreichen, forderte er unter anderem, dass Fördergelder und Investitionshilfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen: „Es ist doch ein Unding, dass wir mit unseren Steuergeldern auch noch Lohndumping unterstützen.“

Angesichts des rasanten durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel vorangetrieben Strukturwandels werde sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren rasant verändern, so der DGB-Vorsitzende. „Diesen Strukturwandel dürfen wir nicht alleine den Märkten und Unternehmen überlassen.“ Die Politik müsse klar zeigen, dass sie für die Menschen da ist und der Strukturwandel begleitet wird. Dazu passe es nicht, dass der Soli abgeschafft werden soll, auch die Schuldenbremse sei die falsche Antwort. „Wie bitteschön soll der Strukturwandel denn gestaltet werden, wenn die finanziellen Spielräume für öffentliche Investitionen weiter zusammengestrichen werden?“ Des Weiteren erwartet Hoffmann, dass die Ergebnisse der Strukturwandelkommission eins zu eins umgesetzt werden.

Angesichts der Wahl zum europäischen Parlament am 26. Mai forderte er ein sozialeres Europa, dass in der Lage ist, die tiefen Umbrüche unserer Zeit im Interesse der Menschen zu gestalten. „Das vereinte Europa ist seit Jahrzehnten Garant für friedliches Zusammenleben auf unserem Kontinent“, sagte der DGB-Vorsitzende. Allerdings sei die EU seit Jahren in keiner guten Verfassung. Angesichts der tiefen Umbrüche brauchen wir aber „ein starkes Europa, das seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit bietet“, sagte Hoffmann. „Wir brauchen ein Europa, das für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sorgt“. Hoffmann forderte dazu auf, am 26. Mai wählen zu gehen. „Europa. Jetzt aber richtig!“

Die Rede im Wortlaut zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2019

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 -, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018* im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. „Das könnte“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, „allerdings wieder nur eine ‚kleine Lösung‘ werden, da der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

*Stellungnahme des djb vom 15.03.2018: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-03/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.05.2019

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich beschlossene ,Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2019

Auswertung der Antworten der Parteien auf die Forderungen des LSVD

Die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sind eine Richtungswahl. Es geht um die Zukunft der europäischen Demokratie. Denn immer offener werden europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit in Frage gestellt. Daher ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dazu auf, nur Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen. Der LSVD warnt ausdrücklich vor der AfD, die eine gefährliche Politik des Rückschritts vertritt.

Anlässlich der Europawahlen hat der LSVD seine Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt und ihre Antworten ausgewertet. Am besten abgeschnitten mit ihren Versprechen haben dabei FDP und SPD, gefolgt von Grünen, den Linke und den Piraten. Im Mittelfeld befinden sich Tierschutzpartei, Freie Wähler und Familienpartei. Die Union liegt auf dem vorletzten Platz und will weitgehend am Status quo festhalten. Weit abgeschlagen landet die AfD, die die bestehende EU-Kompetenz und gemeinsame Vertragsgrundlage für die Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit negiert.

Zudem können alle Kandidat*innen für die Europawahl, mit einer Unterzeichnung der Come-out Pledge vom ILGA Europe versprechen, sich im EU-Parlament für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI einzusetzen. Bislang unterstützen 91 von 811 deutschen Kandidat*innen die Pledge, darunter Katarina Barley (SPD), Ska Keller und Sven Giegold (Bündnis 90/ Die Grünen), Özlem Demirel und Martin Schirdewan (Linke), Nicola Beer (FDP), Ulrike Müller (Freie Wähler) und Patrick Breyer (Piraten).

Weitere Informationen
Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?
Was hat das Europäische Parlament für LSBTI getan?
Was hat die EU für LSBTI-Rechte getan?
Wie haben die Fraktionen in der letzten Legislatur über LSBTI-Rechte abgestimmt?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.05.2019

Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

LSVD-Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

„Familie umfassend denken“ – Kapitel 5 im LSVD-Programm „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.05.2019

Anlässlich ihrer Delegiertenkonferenz am 09. April 2019 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) in einem Positionspapier zentrale Botschaften zum Thema Alterssicherung und Rente verabschiedet. Hierzu erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Eine auskömmliche, sichere und verlässliche Alterssicherung zu garantieren, ist eine Kernaufgabe des Sozialstaats in Deutschland. Eine Person im Rentenalter kann ihre soziale Situation nicht mehr aktiv verändern. Spätestens im Alter gilt bis auf wenige Ausnahmen: einmal arm – immer arm“, betont Gerwin Stöcken.

„Gefordert ist deshalb ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, aber auch in der vorgelagerten Sozialpolitik. Die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss sich lohnen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn jahrelange Beitragszahlungen zu einem Rentenanspruch unterhalb der Armutsgrenze führen. Es ist nötig, Modelle zu entwickeln, die einerseits Beitragszahlungen grundsätzlich honorieren und dies mit der Anerkennung unbezahlter gesellschaftlicher Arbeit verbinden. Bundesminister Heil hat mit dem Konzept einer Grundrente einen Vorschlag zur Aufwertung der Rentenansprüche für Menschen gemacht, die langjährig beschäftigt waren, gepflegt oder erzogen haben. Dieser Vorschlag ist im Grundsatz zu begrüßen“, so Stöcken weiter.

„Das Renteneintrittsalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre an. Wie jüngst veröffentliche Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, schadet der späte Renteneintritt vor allem den Schwächeren. Wer nicht so lange arbeiten kann und früher in den Ruhestand wechseln muss, erfährt höhere Abschläge und damit geringere Renten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die nak deshalb ab. Sie setzt sich vielmehr für einen flexibel ausgestalteten, nach einer längeren Beschäftigung auch früheren Renteneintritt für körperlich und mental belastende Berufe und Tätigkeiten ein.“

„Ergänzend ist es nötig, den Kreis von Beitragszahlenden zu erweitern. Ein solidarisches und dauerhaft tragfähiges System der Alterssicherung kann nur funktionieren, wenn möglichst alle Erwerbstätigen einschließlich Selbständiger beitragen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss deshalb weiterentwickelt werden zu einer Erwerbstätigenversicherung“, bekräftigt der nak-Sprecher abschließend.

Zum Hintergrund:

Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen bezieht, dass unter 60% des mittleren Einkommens liegt. In Deutschland entspricht dies etwa 1096 Euro im Monat. Jeder Vierte Arme ist Rentnerin oder Rentner. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

Zum Positionspapier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2019/04/2019_4_30-nak-Botschaften-Rente-Altersarmut.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 30.04.2019

Angesichts der sich abzeichnenden Mindereinnahmen im Bundeshaushalt um mindestens 15 Milliarden Euro entgegen der bisherigen Prognosen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband einen steuerpolitischen Kurswechsel an. Notwendig sei eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um aktuelle Investitionsbedarfe zu decken, drängende Reformen umzusetzen und die Finanzierung des Sozialstaates sicherzustellen.

„Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Steuerschätzung jetzt den Rotstift zückt, die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fährt und wichtige soziale Reformen auf die lange Bank schiebt, wäre das fatal.“

Nachdem die Steuereinnahmen für den Bund in den nächsten Jahren absehbar geringer ausfallen als bisher erwartet, sei es höchste Zeit für einen steuerpolitischen Kurswechsel, fordert der Paritätische. „Wenn die Bundesregierung auch künftig noch Politik gestalten und nicht nur den Mangel verwalten will, braucht es schlicht mehr Steuereinnahmen. Das ist Mathematik“, so Schneider. „Ohne gezielte und deutliche Investitionen wird der Sozialstaat von heute in Zukunft nicht mehr funktionieren. Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur.“ Steuerliche Mehreinnahmen seien daher das „Gebot der Stunde“.

Konkret schlägt der Verband die stärkere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und sehr hoher Einkommen vor.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.05.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die heute veröffentlichte Studie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu „Haushaltseinkommen im regionalen Vergleich“ mit der Forderung nach einer armutspolitischen Offensive. Hinter den aufgezeigten regionalen Diskrepanzen bei den verfügbaren Haushaltseinkommen verbirgt sich laut Paritätischem ein massives Armutsproblem. Der Verband warnt vor regionalen Armutsspiralen. Er fordert die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen.

Der Paritätische Gesamtverband weist darauf hin, dass sich das Bild der regionalen Zerrissenheit noch einmal verschärft, betrachtet man statt der Durchschnittseinkommen die regionalen Armutsquoten. „Deutschland ist nicht nur was die Einkommen, sondern vor allem was die Armut angeht, ein nicht nur sozial, sondern auch regional zutiefst zerrissenes Land“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach Berechnungen des Paritätischen beträgt die gemeinsame Armutsquote von Bayern und Baden-Württemberg 12,1 Prozent, während es in Mittel- und Norddeutschland 17,3 Prozent sind. „Der armutspolitische Graben verläuft zwischen Süddeutschland und dem Rest der Republik“, so Schneider. In Bayern und Baden-Württemberg leben dabei mit 29,1 Millionen Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung. „Manche Regionen wie das Ruhrgebiet befinden sich seit Jahren in einer Armutsspirale, aus der sie aus eigener Kraft kaum noch herauskommen können“, so Schneider.

Der Paritätische fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur offensiven Armutsbekämpfung und zur Unterstützung der von Armut besonders betroffenen Regionen. „Die regionale Betrachtung zeigt: Es geht bei Armut nicht nur um individuelle Schicksale und Problemlagen, sondern um echte Strukturprobleme. Es kann nicht angehen, dass bei seit Jahren steigendem Wohlstand regelmäßig Aufschwungsverlierer produziert werden, seien es Menschen, die aus ihren Wohnungen vertrieben werden oder Menschen, die für nicht auskömmliche Mindestlöhne arbeiten müssen“, so Schneider. Notwendig seien nicht nur armutsfeste Löhne und Sozialleistungen, sondern ebenso eine solidarisch finanzierte Infrastrukturpolitik, insbesondere in den „abgehängten“ Regionen. „Der Teufelskreis zwischen hohen Armutszahlen und wegbrechenden kommunalen Dienstleistungen von Jugendzentren, über Schwimmbäder und Bibliotheken bis zu Gesundheitszentren, kann nur durch gezielte Regionalhilfen des Bundes und der Länder durchbrochen werden“, so Schneider. Es gehe hier letztlich auch um den sozialen Zusammenhalt und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen aus.

Eine Deutschlandkarte mit aktuellen Armutsquoten nach Bundesländern befindet sich hier: www.der-paritaetische.de/fachinfos/armut-in-deutschland-die-republik-ist-gespalten/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2019

Die U18-Europawahl am 17. Mai steuert auf einen neuen Rekord zu. Aktuell sind bereits mehr als 1.000 Wahllokale registriert – in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder Schulen. Zur Europawahl 2019 liegt die Zahl damit mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Wahl 2014. Damals konnten Kinder und Jugendliche lediglich in 410 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

„Europa ist jungen Menschen offensichtlich ebenso wichtig wie ihre demokratische Teilhabe“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, der die U18-Wahl koordiniert.

Mit U18 können Kinder und Jugendliche politische Bildung konkret erfahren. Sie organisieren selbst die Wahllokale und Diskussionen mit Politiker*innen über ihre Herzensthemen, sie stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. „U18 wirkt damit in zwei Richtungen: Junge Menschen beschäftigen sich mit Politik und sie bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Auch Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey unterstützt das Konzept der Kinder- und Jugendwahl U18: „Kinder und Jugendliche wollen mitmischen und mitreden, wenn es um ihre Zukunft geht. Die U18-Wahl gibt ihnen Gelegenheit, selbstbestimmt und selbstorganisiert mitzumachen. Sie erfahren, dass sich Demokratie lohnt und dass jede Stimme zählt. Zugleich senden die Kinder und Jugendlichen uns Erwachsenen vor der Europawahl am 26. Mai ein wichtiges Signal: Nehmt uns ernst und lasst uns mitwirken.“

Zum Wahltermin am 17. Mai werden politische Veranstaltungen organisiert, Urnen gebaut, Wahlzettel ausgedruckt und Wähler*innen mobilisiert. Neun Tage vor der Europawahl wird feststehen, welche Parteien Kinder und Jugendliche gerne im Europäischen Parlament hätten. Im Ergebnis spiegeln sich dann auch Themen, die Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Mehr Informationen: www.u18.org

Eine Übersicht aller Wahllokale: https://www.u18.org/europawahl-2019/wahllokale/wahllokale-deutschland.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 06.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2019

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

Ort: Erfurt

in der diesjährigen Multiplikatorenveranstaltung widmen man sich dem Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Unter dem Motto „Ich sehe was, was du nicht siehst – Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit“ möchte man mit Ihnen einen neuen Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werfen.
Erfahren Sie

  • von Prof. Dr. Isabell M. Welpe, welche innovativen Modelle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zukünftig erleichtern können,
  • von den Beteiligten unserer Podiumsdiskussion, was Unternehmen und Beschäftigte schon heute tun, um Vereinbarkeit zur gelebten Praxis zu machen, und
  • erarbeiten Sie in einem praxisnahen Workshop mit anderen Gästen Ideen und Modelle, um Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen voranzubringen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Vereinbarkeitsperspektiven kennenzulernen, und freuen Sie sich auf ein spannendes Programm mit Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. September / 1. Oktober 2019

Veranstalter: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. und Heidelberg
Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen

Ort: Frankfurt am Main

In der Dienstleistungsgesellschaft erkannte der französische Ökonom Jean Fourastié (1907-1990) die „große Hoffnung des zwanzigsten Jahrhunderts“. Aufgrund des technischen
Fortschritts, so seine Prognose vor 70 Jahren, würden immer weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gewerbe benötigt, während immer mehr Menschen in den Dienstleistungen beschäftigt sein würden. Das Ergebnis des Strukturwandels wären nicht nur hohe, sondern auch wesentlich gleichere Arbeitseinkommen; denn die Produktivitätsfortschritte in Agrarwirtschaft und Industrie würden in diesen beiden Sektoren zu deutlich steigenden Löhnen führen, während hohe Bildungs- und Qualifikationserfordernisse in den Dienstleistungsbranchen dort hohe Einkommen erzwängen. Längst angekommen in der Dienstleistungsgesellschaft wird heute – entgegen den Verteilungshoffnungen Fourastiés – die extreme Ungleichheit in den Dienstleistungsberufen zu einer Herausforderung, welche die gewerkschaftliche Interessenvertretung und die sozialstaatliche Reduktion von Risiken und Ungleichheiten in Frage und mit diesen die Demokratie auf die Probe stellt. Im Mittelpunkt der siebten Fachtagung der Reihe „Die Wirtschaft der Gesellschaft“ stehen der aktuelle Wandel der Dienstleistungsarbeit und dessen soziale Folgen.
In welchen Branchen auch der Dienstleistungen kann der Einsatz neuer digitaler Technologien langfristig zu massiven Produktivitätssteigerungen, aber eben auch zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen führen? Wie verändern digitale Technologien die Verrichtung von Dienstleistungen? Wie werden sich die Raum- und Zeitstrukturen der Erwerbsarbeit entwickeln, und wird der Privathaushalt der Arbeitsplatz der Zukunft? Wie steht es um die gewerkschaftliche Organisierbarkeit der Beschäftigten in den Branchen personenbezogener Dienstleistungen? Welche Konsequenzen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen und den eingespielten Interessenausgleich zeichnen sich bereits ab? Wie stark muss der Sozialstaat wachsen, um soziale Dienstleistungen durch deren (Ko-)Finanzierung allen zugänglich zu machen und um dort zugleich für gerechte Arbeitsverhältnisse zu sorgen? Kurzum: Führt uns der Wandel der Erwerbsarbeit „zurück in die Zukunft“ ausbeuterischer Dienstbot*innenverhältnisse oder gelingt es uns vielleicht doch, Wege einzuschlagen in Richtung Fourastiés Vision einer demokratisch-egalitären Dienstleistungsgesellschaft?

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Die aktuelle Ausgabe Nr. 29 unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ ist erschienen.

Unter dem Schwerpunktthema „Familie braucht ein Zuhause“ möchten wir der Frage nachgehen, woher die derzeitigen Missstände auf dem Wohnungsmarkt kommen und wie in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Familiengeschaffen werden kann. Ebenfalls wollen wir uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06.06.2019 in Berlin einstimmen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär Dr. Patrick Schreiner zur Wohnungsfrage ausgetauscht. Er plädiert für weniger Markt auf diesem Gebiet und für einen Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungssektors. Unser Mitglied, der AWO Landesverband Berlin e.V, berichtet über seine politische Lobbyarbeit zur präventiven Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot und was „Familie ist“, sagt uns dieses Mal unsere Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Die vorliegende Broschüre enthält das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf dem Stand des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Neu aufgenommen wurden dazu die zentralen Begründungen, die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in der Broschüre belassen und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) neu in die Broschüre aufgenommen. Enthalten ist darüber hinaus die Kostenbeitragsverordnung mit Kostenbeitragstabelle.
Mit dieser überarbeiteten Auflage der SGB-VIII-Broschüre will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Praxis unterstützen, indem sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe kompakt und zeitnah die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Die Lebensformen und die Alltagsgestaltung von Familien sind unterschiedlich und vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei das Wohl des Kindes wie auch die Bedürfnisse der Eltern/Elternteile und die Unterstützungsmöglichkeiten, um sie in ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung zu stärken. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erläutert in der Broschüre Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sinddie gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Podcast zur Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Nach über einem Jahr Debatte hat der Bundestag den §219a StGB im Februar 2019 reformiert. Doch der Kompromiss über die Reform des Paragrafen zum Verbot der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bleibt umstritten. Warum wird dieser Paragraf auch nach der Reform so kontrovers diskutiert? Was sind die Hintergründe des Streits? Welche gesellschaftlichen und politischen Positionen stehen sich gegenüber? In insgesamt fünf Folgen führt der Podcast durch das komplexe Labyrinth historischer, rechtlicher und politischer Hintergründe des Streits um §219a.

Begleitet wird die nach §219a angeklagte Gynäkologin Nora Szasz. In ihrer Gemeinschaftspraxis führt sie auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Darüber informiert sie auf ihrer Homepage. Der Ausgang des im August 2018 eröffneten Gerichtsprozess gegen sie und ihre Kollegin ist noch ungewiss – auch nach der Reform. In den fünf Folgen wird nach Argumenten und Gründen für die Kontroversen um den mittlerweile reformierten §219a gesucht. Wie sind Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik geregelt? Und was genau besagt §219a? Dafür werden die historischen Hintergründe des Werbeverbotes beleuchtet, Gespräche mit Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten, einer Historikerin und einer Philosophin geführt. Der Podcast begleitet Aktivistinnen und Aktivisten für sexuelle Selbstbestimmung und Vereine, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen. Und er verfolgt den Prozess gegen Frauenärztin Nora Szasz aus nächster Nähe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) berichtet in Folge 4 über die Forderung der Streichung von § 219a, welche das ZFF, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, im letzten Jahr in einem offenen Brief veröffentlicht hat.
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ZFF-Info 07/2019

SCHWERPUNKT:

Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung noch einmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zieht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG Bilanz und stellt fest: Die Forderung nach einer wirksamen und unbürokratischen Leistung, die Kinder aus der Armut holt, ist aktueller denn je. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch, trotz guter Wirtschaftslage und niedriger Arbeitslosigkeit. Zwar gab es in den letzten Jahren kleinere Verbesserungen, und das Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wächst, eine echte Reform blieb aber aus. Auf dem Armutskongress 2019 hat das Bündnis eine Erklärung unterzeichnet und symbolisch einen Kuchen neu verteilt, um die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für alle Kinder neu zu stellen.

„In fast allen Parteien wird die Kindergrundsicherung inzwischen als reale Option diskutiert. Es ist ein Erfolg des Bündnisses, dass an der Idee der Kindergrundsicherung heute beim Thema Kinder- und Familienförderung keiner mehr vorbei kommt“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses. „Solange aber fast jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut lebt, besteht für uns kein Anlass zum Feiern. Wir reden hier von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es darf nicht noch einmal zehn Jahre dauern, bevor politische Taten folgen“, so Schneider.

Der Staat müsse „für ein gutes Aufwachsen aller Kinder Sorge tragen“, der „große Wurf gegen Kinderarmut“ sei jedoch bis heute ausgeblieben, heißt es in der Erklärung der Bündnispartner anlässlich des zehnjährigen Bestehens. Einzelne Maßnahmen, wie der 2005 eingeführte Kinderzuschlag oder das 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket haben viel bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, aber wenig Entlastung für Familien, so die Kritik der Organisationen. Noch 2013 tauchte das Wort Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kein einziges Mal auf. Und auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Starke-Familien-Gesetzes seien schlicht nicht weit genug gegangen.

„Über viele Jahre wurde die hohe Kinderarmut und ihre Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe völlig ignoriert“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator, rückblickend fest. „In den letzten zehn Jahren ist viel zu wenig passiert. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren. Jedes Jahr, das verstreicht, ist ein Jahr verpasster Chancen für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb muss es endlich schneller voran gehen “, so Hilgers weiter. Das bisherige Engagement des Bündnisses sei ein wichtiger Beitrag gewesen, um auf dringend notwendige Veränderungen aufmerksam zu machen und das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Jetzt gelte es, die Kindergrundsicherung zur politischen Realität zu machen.

Die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, dafür macht sich das Bündnis seit seiner Gründung 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden stark. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung anlässlich des zehnjährigen Bündnis-Bestehens sowie weitere Informationen zum Bündnis finden Sie auch auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das heute im Bundesrat zur Abstimmung stehende „Starke-Familien-Gesetz“ als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband bewertet es positiv, dass mit dem Gesetz einige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche umgesetzt werden, kritisiert aber zugleich die Halbherzigkeit des Bundes in dieser Frage. „Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke. Wir streiten seit vielen Jahren für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ sind wir diesem Ziel nun einen kleinen Schritt näher gekommen. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, jedoch schlicht zu wenig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 14 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu heute eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2019

SCHWERPUNKT II: Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Heute wird im Kabinett darüber beraten.

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  • die Einführung einer “Duldung-light”,
  • die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  • die Ausweitung der Abschiebehaft.

Stellungnahme als PDF-Datei
Gesetzentwurf als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 17.04.2019

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde.Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.04.2019

Anlässlich des heute im Kabinett zu beschließenden „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert. So unbestritten die Notwendigkeit einer Mitwirkung der Betroffenen bei Identitätsklärung ist, so befremdlich ist die Art, wie jetzt im Hauruck-Verfahren und ohne Auswertung bereits bestehender Maßnahmen gehandelt werden soll. Bereits jetzt gibt es nach aktueller Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, die Mitwirkung von Betroffenen zu erreichen. Die Frage ist eher, ob die Grundannahme des Gesetzes, viele Ausreisepflichtige würden ihrer Pflicht nicht nachkommen, richtig ist.“

Die Diakonie hat die entsprechenden Daten in den vergangenen Wochen analysiert und gezeigt, dass sich dies aus den Daten des Ausländerzentralregisters nicht ableiten lässt. Zudem sage die Ausreisepflicht allein nichts darüber aus, ob sich jemand aus legitimen Gründen in Deutschland aufhält. Der Großteil der vom Bundesinnenministerium als ausreisepflichtig genannten Personen ist geduldet und zum Teil aus legitimen Gründen noch in Deutschland, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Personen während der Zeit ihrer Ausbildung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer Allgemeingefahr im Herkunftsland droht. „Die meisten anderen sind vermutlich längst ausgereist. So sind 2018 etwa genauso viele Personen ausgereist, wie Ende des Jahres noch ausreisepflichtige Personen in Deutschland lebten. Von vielen weiteren Ausreisen erlangten die Behörden keine Kenntnis und nehmen daher an, die Personen seien noch in Deutschland.“

Lilie schlägt dagegen vor: „Fakt ist, dass die Duldung im Bereich der Ausreisepflicht eine rechtliche Grauzone ist. Eine geeignete Maßnahme wäre daher, denjenigen, die vor allem aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deren freiwillige Ausreise daher auch nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, sowie denjenigen, für die politisch vereinbart ist, dass sie bleiben dürfen, zum Beispiel während der Ausbildung oder zur Beschäftigung, auch ein Aufenthaltsrecht statt einer Duldung zu gewähren. Dadurch könnte die Zahl der Ausreisepflichtigen aus Sicht der Diakonie signifikant reduziert werden. Die Annahme, dass Ausreisen und Abschiebungen allein an der Identitätsklärung scheitern, ist falsch, da oftmals weitere, politisch gewollte und legitime Duldungsgründe vorliegen.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Gesetzentwurf sowie die Analyse der Diakonie von Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreise und Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, Geduldeten und abgelehnten Asylbewerbern, die der Annahme des Geordnete-Rückkehr-Gesetz eines Vollzugsdefizites bei der Aufenthaltsbeendung widersprechen, finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepfl/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« vorlegt, der heute im Kabinett diskutiert wird. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung »zweiter Klasse« ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor – mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf* – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. »Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus«, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

* Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-10/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.

Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.

Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.

Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket werden entbürokratisiert und vereinfacht

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2019

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Elterngeldstatistik erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es ist sehr gut, dass das Elterngeld sich großer Beliebtheit erfreut. Eltern erhalten mit Elterngeld und ElterngeldPlus eine gute Unterstützung zur Geburt ihres Kindes und in den ersten Lebensjahren. Der steigende Anteil der Inanspruchnahme durch Väter ist ein gutes Zeichen. Es gibt aber noch viel Luft nach oben.

Es ist Zeit, das Elterngeld umfassend weiter zu entwickeln. Die Anzahl der Partnermonate sollte ausgeweitet werden, denn Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen die Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit gerade Mütter nach der Geburt eines Kindes nicht in der Teilzeitfalle landen, ist ein starkes Rückkehrrecht auf Vollzeit notwendig. Die Brückenteilzeit, die eine Mehrheit der Frauen nicht erreicht, ist viel zu kurz gesprungen. Aber auch mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office stehen familienpolitisch auf der Agenda.

Bis heute bleibt die Gerechtigkeitslücke bei Eltern im ALG-II-Bezug, diese gilt es endlich zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die Anrechnung des Elterngelds auf die Leistungen aus dem SGB II beenden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2019

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019

Die unterschiedliche rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in Ländern der Europäischen Union ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Wie die Abgeordneten schreiben, sind in einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, gebe es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beziehungsweise. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung einen Überblick über die entsprechende Gesetzeslage in den EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zur Situation in Deutschland erhalten und erkundigen sich nach Maßnahmen der Bundesrepublik, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 18.04.2019

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9032) auf eine Kleine Anfrage (19/8494) der Fraktion Die Linke zitiert. Demnach hatten nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2017 rund 40 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 Prozent verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur sieben Prozent das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 11.04.2019

Sprachliche Fähigkeiten unterscheiden sich bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren mitunter deutlich nach der Bildung der Eltern. Die meisten bisherigen Studien – und damit auch viele bildungspolitische Maßnahmen – orientierten sich mit Blick auf die Sprachkompetenzwerte am Durchschnitt innerhalb der verschiedenen Bildungsgruppen. Dieser Bericht zeigt, dass dies zu kurz greift und mögliche Ungleichheitsmuster im Verborgenen bleiben. Als einer von wenigen untersucht er die Verteilung der Sprachkompetenzen detaillierter. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS), dass die Unterschiede nach der Bildung der Eltern im unteren Sprachleistungsbereich deutlich größer sind. Kinder mit niedrigerem Bildungshintergrund sind also stärker benachteiligt und müssen sehr viel mehr aufholen als bisher gedacht. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass jährlich mehrere Millionen Euro in Förderprogramme zum Spracherwerb fließen. Um Unterschiede nach der Bildung der Eltern zu reduzieren, sollten Programme so ausgestaltet sein, dass leistungsschwächere Kinder aus bildungsferneren Familien deutlich gezielter unterstützt werden.

Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2019 | PDF

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.04.2019

Im Jahr 2018 haben 1,4 Millionen Mütter und 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4% mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3% zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7%.

30% der berechtigten Mütter und 13% der Väter wählen Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30% entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26%); bei den Männern waren es rund 13% (2017: 11%). Die Spanne reichte bei den Müttern von 20,6% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 42,1% in Thüringen; bei den Vätern von 9,3% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 21,4% in Berlin.

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20,0 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,0 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen Ihnen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung (Tabellen 22922-0101 ff.)

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversi­cherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienange­hörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.04.2019

Menschen mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.

„Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. „In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden“, erklärt Loheide. „Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote“, erklärt Loheide.

Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.

„Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben“, bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein-inklusionsprojekt-im-wohnquartier-gelingen-kann/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre“. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut sowie Kinderrecht auf beide Eltern das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.

„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen internationales und europäisches Recht, nämlich UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird.

Deutschland hat dieses Urteil bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei. Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen.

Stattdessen spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder weiterhin aus“, so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw.

Aufenthaltsstatus gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien dauerhaft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2019

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen finden Sie im Anhang oder hier: https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.04.2019

pro familia befürwortet Kassenzulassung von NIPT innerhalb enger Grenzen der Anwendung und fordert Stärkung der psychosozialen Schwangerenberatung

Morgen, am 11. April 2019, debattieren die Abgeordnete im Bundestag darüber, ob ein nicht-invasiver pränataler Bluttest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia spricht sich dafür aus, den NIPT bei Risikoschwangerschaften aus Gründen der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein flächendeckender Einsatz des NIPT als „Screening Methode“ bei allen Schwangeren zu Lasten der gesetzlichen Krankrenkassen lehnt pro familia ab. Dies würde dazu führen, dass der NIPT zu einer allgemein verbindlich empfohlenen Untersuchung wird und es dadurch Frauen und Paaren schwer gemacht wird, den Test abzulehnen.

Frauen und Paare haben ein Recht auf informierte Entscheidungen im Kontext ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen pränataldiagnostische Maßnahmen (PND) während einer Schwangerschaft. Dies impliziert sowohl eine Recht auf Information, ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt.

Bei Vorliegen einer individuellen Vorbelastung bzw. bei definiertem Risiko darf die Entscheidung für oder gegen einen als zuverlässig bewerteten nicht invasiven Pränatal Tests (NIPT) nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Schwangeren abhängig sein. Bislang werden für Risikoschwangere bereits invasive und damit gesundheitlich belastendere Methoden wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie durch die Krankenkassen finanziert. Daher befürwortet pro familia die Aufnahmen des NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb enger Grenzen der Anwendung bei definierten Risikoschwangerschaften im Kontext einer freiwilligen, professionellen psychosozialen Schwangerenberatung.

Der NIPT stellt ein Testverfahren zur Risikoermittlung bezüglich des Vorliegens einer Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Die Möglichkeiten der PND werden immer differenzierter und setzen immer früher im Verlauf der Schwangerschaft an. Deshalb ist aus Sicht von pro familia zentral, Frauen und Paare durch ein niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot an psychosozialer Beratung zu unterstützen, das als freiwilliges und ergänzendes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Information und Auseinandersetzung sind zentrale Aspekte, um Entscheidungen für oder gegen PND beziehungsweise für oder gegen bestimmte Methoden treffen zu können. So setzen Schwangere bzw. Paare zumeist auf die Bestätigung durch einen unauffälligen Befund und geraten durch einen auffälligen Befund in tiefe Krisen. Nicht wenige Paare entscheiden sich im Falle des Nachweises einer Chromosomenstörung beim Kind zu einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinischen Indikation. Ein auffälliger PND-Befund kann aber auch dazu führen, dass sich Paare schon in der Schwangerschaft auf die Geburt ihres „besonderen“ Kindes vorbereiten und einstellen.

Frauen und Paare haben das Recht, sich ohne Stigmatisierung – auch bei einem auffälligen/pathologischen Befund – für das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dazu benötigen sie eine angemessene Unterstützung. Hierfür müssen die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden gemäß der UN Behindertenkonvention.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.04.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Mai / 13. September / 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Erfurt

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern? Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen? Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie teilnehmen möchten – oder rufen Sie uns an.
Für die ganztägigen Fortbildungen erheben wir eine Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse.

Projekt ElternStärken:
Sewanstraße 43, 10319 Berlin
E-Mail: eva_prausner@elternstaerken.de
Telefon: 030/99270555

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, sondern auch finanzielle Fragen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Programm

  • Vortrag: Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten
    Dr. Stefan Rücker, Leiter der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
  • Vortrag: Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – Reformbedarfe?
    Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt

In Workshops werden folgende Fragestellungen vertieft:

  • Geld zum Leben: Wie kann das Kindesunterhaltsrecht fair reformiert werden?
    mit Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt
  • Vielfalt leben: Wie können unterschiedliche Betreuungsmodelle gelingen?
    mit Dr. Eginhard Walter, Dipl.-Psychologe
  • Grenzen ausloten: Gibt es Reformbedarf bei der Alltagssorge?
    Familienanwält*in, N.N.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung folgt.

Termin: 22. August / 12. Septmeber / 24. Oktober / 21. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu einer regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunde eingeladen, um fallspezifisch und beratend weiter arbeiten zu können

Termine & Themen der Weiterbildung

22. 08. 19 Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

12. 09. 19 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

24. 10.19 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

21. 11. 19 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; oder post@licht-blicke.org; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Dr. Berit Schröder, Politikwissenschaftlerin, Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt [moskito], Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Eva Prausner, Diplom Sozialarbeiterin, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH (www.elternstärken.de)

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Kooperation mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Hierzu erwartet Sie ein Programm mit Keynotes von Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Freie Universität Berlin) sowie Prof. Dr. Paul Mecheril (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Impulsreferaten, Reflexionen, einer Dokumentarfilm-Vorführung und einem Ausstellungsbesuch.
Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldungsinformationen wird Mitte Mai versandt.

AKTUELLES

In der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion wird der Familiennachzug vor allem im Kontext von Flucht begriffen. Die auch schwierig erlebten Nachzugsmöglichkeiten für Ehegatt*innen und Kinder zu Deutschen oder zu Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, bleiben dabei außen vor.

Es ist das Anliegen der vorliegenden Broschüre die Komplexität darzulegen, die um die Thematik Familienzusammenführung besteht. Dabei geht es um intransparente und nicht überschaubare Verfahren und zuvorderst um die Auswirkungen auf die Familien. Es wird dabei verdeutlicht, dass ein familiäres Familienleben grund- und menschenrechtlich zu schützen ist und dass dies in der Praxis vielfach zu kurz kommt.

In der nun erschienenen Publikation wird die Bandbreite der Thematik, die uns auch täglich in den Beratungen begegnet, dargelegt: es geht um den Nachzug zu Deutschen, zu Drittstaatler*innen, zu Unionsbürger*innen ebenso wie zu Flüchtlingen oder zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, um den Nachzug von Kindern aus Drittstaaten oder auch Großeltern. Ihnen allen ist bei aller Unterschiedlichkeit eines gemeinsam: ihr Recht auf Familienleben!

Hier finden Sie die Broschüre „Familienzusammenführung – für ein Recht auf Familienleben“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wir bedanken uns für den spannenden Austausch über die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen am 22. März 2018! Unten finden Sie die Zusammenfassung des Fachtags „Deutschlands soziale Pflichten – Wie weiter mit den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses?“.

Das Dokument ist auf der nak-Homepage zu finden unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/tagungsdokumentation_fachtag_deutschlands-soziale-pflichten_22-03-2019/.