ZFF-Info 02/2021

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Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

SCHWERPUNKT I: Sozialschutz-Paket III

Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschluss des Sozialschutzpakets III begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen, mahnt aber eine nachhaltige Unterstützung armer Familien an.

Das Kabinett hat gestern das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches verschiedene Vorhaben des letzten Koalitionsausschusses umsetzt. Zentrale Maßnahme ist eine Einmalzahlung von 150 Euro an erwachsene Grundsicherungsberechtigte, um coronabedingte Mehrausgaben abzufedern. Im Rahmen des Koalitionsausschusses hatte sich die Bundesregierung daneben auf einen weiteren Kinderbonus geeinigt. Der einmalige Zuschlag auf das Kindergeld soll 150 Euro pro Kind betragen, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Dazu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Armut in Corona-Zeiten grenzt Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus, denn Bildungs- und Teilhabechancen bleiben vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Wir begrüßen daher, dass Menschen in der Grundsicherung nun eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten sollen. Auch der angekündigte Kinderbonus soll armen Familien zu Gute kommen, denn er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist das richtige Signal in der Krise, denn so können Familien unbürokratisch unterstützt werden. Anders als die Bonuszahlung aus dem letzten Jahr muss der Bonus aber tatsächlich bei allen Familien ankommen. Alleinerziehende müssen profitieren, dementsprechend darf der Bonus nicht zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden. Daneben müssen auch Familien, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, etwa ausländische Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung, im Blick behalten werden. Diese waren von der letzten Bonuszahlung komplett ausgeschlossen. Wir fordern, es dieses Mal besser zu machen!“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der Belastungen armer Menschen in der aktuellen Krisensituation bleiben die Zahlungen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reichen bei Weitem nicht aus, um arme Kinder und Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für längerfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen, zumindest für die Zeit der Pandemie, ein. Darüber hinaus macht diese Krise deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.02.2021

„Der Gesetzentwurf wurde vollmundig als Sozialschutzpaket III angekündigt, wird aber erst in einem Vierteljahr als verspätetes Almosen-Briefchen an die Betroffenen zugestellt“,  erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Parteivorsitzende, zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten Sozialschutzpaket III. Kipping weiter:

„Mit der Einmalzahlung an Grundsicherungsbeziehende gesteht die Bundesregierung erstmals ein, dass von Armut Betroffenen das Geld für Hygieneartikel, Strom und ausgefallene Schulverpflegung dringend fehlt. Besser wäre es gewesen, die Regierung hätte sich auch auf schnelle und effektive Abhilfe einigen können.

Statt des von uns seit einem Jahr geforderten Pandemiezuschlags von 100 Euro monatlich auf alle Sozialleistungen während der gesamten Corona-Krise gibt es nun einen einmalig als Gesamtsumme im Mai ausgezahlten Zuschlag von 150 Euro für die Monate Januar bis Juni 2021. Die Bundesregierung bleibt sich auch im zweiten Jahr der Pandemie treu und handelt nach dem Dreiklang ‚zu spät, zu langsam, zu halbherzig‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.02.2021

Die Koalitionsfraktionen wollen Menschen, die Grundsicherung beziehen, während der Corona-Pandemie erneut entlasten. CDU/CSU und SPD haben deshalb einen Gesetzentwurf (19/26542) für ein Sozialschutz-Paket III vorgelegt, der auch Erleichterungen für soziale Dienstleister beinhaltet.

Der Entwurf sieht zum einen vor, den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Außerdem werden die Sonderregeln zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.

Auch der besondere Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ist aktuell bis zum 31. März 2021 befristet. „Der Bestand der sozialen Infrastruktur ist jedoch aufgrund des ungewissen Verlaufs der COVID-19-Pandemie und der bundesweit ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet. Deshalb soll der Sicherstellungsauftrag nach dem SodEG bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden“, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 10.02.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Frühjahr während des ersten Lockdowns? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese Fragen bieten die zwei Veröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums, die am 1. Dezember 2020 erschienen sind: „Familie heute. Daten. Fakten. Trends – Familienreport 2020“ und „Familien in der Corona-Zeit“ – die Eltern-Corona-Befragung des Bundesfamilienministeriums zur Situation im Frühjahr 2020.

Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin
„Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie haben Familien ganz besondere Herausforderungen zu meistern. Der Familienreport 2020 zeigt, wie sie das machen und dass viele Eltern in Deutschland diese Verantwortung gemeinsam stemmen. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt. Und wir haben im Frühjahr gesehen, viele Unternehmen stärken die bei ihnen beschäftigten Mütter und Väter mit mehr Flexibilität und neuen familienbewussten Maßnahmen im Betrieb. Das wünsche ich mir auch für diesen Winter.“

Publikationen
Broschüre: Familie heute. Daten. Fakten. Trends. Familienreport 2020

Broschüre: Familien in der Corona-Zeit: Herausforderungen, Erfahrungen und Bedarfe

Alle Publikationen

Quelle: Newsletter Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2021

Die FDP-Fraktion spricht sich für zusätzliche Kinderkrankentage unabhängig vom Status der Krankenversicherung der Eltern während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/26527) fordert sie die Bundesregierung auf, in Anlehnung an das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beschlossene Hilfsprogramm die Zahl der Kinderkrankentage für alle selbstständigen und freiberuflichen, freiwillig oder gesetzlich versicherten Eltern von Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren zu erhöhen.

Die Liberalen weisen darauf hin, dass die von der Bundesregierung initiierte Ausweitung der Kinderkrankentage nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern gilt. Von den Kita- und Schulschließungen während der Corona-Pandemie seien aber alle Eltern betroffenen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 180 vom 10.02.2021

Die FDP-Fraktion ist mit ihren Forderung nach einer Verlängerung des Elterngeldes im Fall von coronabedingten Kita-Schließungen im Familienausschuss gescheitert. Das Gremium lehnte den entsprechenden Antrag (19/26192) der Liberalen am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der FDP- und der AfD-Fraktion ohne Aussprache ab.

Ebenfalls ohne Aussprache abgelehnt wurde der FDP-Antrag (19/21589), in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Neben der FDP stimmte lediglich die AfD für den Antrag, die Grünen enthielten sich der Stimme und alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Über beide Anträge wird das Plenum des Bundestages am Freitag abschließend beraten und abstimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 10.02.2021

Der Bezug des Elterngeldes soll nach dem Willen der FDP-Fraktion verlängert werden, wenn sich Aufnahme von Kindern in eine Kita wegen der coronabedingten Schließung von Betreuungseinrichtungen verschiebt. Die Bundesregierung soll hierfür die Möglichkeit schaffen, fordert sie in einem entsprechenden Antrag (19/26192). Familien trügen momentan die Hauptlast der Ausbreitung des Coronavirus. Durch die Schließung oder Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas und Schulen müssten Eltern deutlich größere Lasten tragen, argumentieren die Liberalen. Aufgabe der Politik müsse es sein, Lösungen für die betroffenen Eltern während der Pandemie zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 132 vom 28.01.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitgehendere Handlungsspielräume für ortsspezifisch notwendige Corona-Maßnahmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen die flächendeckenden Schul- und Kitaschließungen, und auch die Schließungen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, aufgehoben werden. Stattdessen sollten Bund, Länder und Kommunen einen „Setzkasten“ möglicher Maßnahmen zur Verfügung stellen, damit die Bildungseinrichtungen situationsangemessen flexibel auf die Corona-Pandemie reagieren können. Leitziel muss es dabei sein, das Recht auf Bildung im Sinne ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu gewährleisten.

„Wenn es um Schulen und Kitas, aber auch um die Kinder- und Jugendarbeit allgemein geht, brauchen wir eine vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen, so wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Hier hilft nicht der ,Holzhammer‘ mit flächendeckenden Schließungen aller Einrichtungen, sondern diese Bildungseinrichtungen benötigen ein umfangreiches Paket aus finanzieller Unterstützung und konkreten Fortbildungs- und Ausstattungsangeboten. Schulen und Kitas sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sollten dann wie aus einem Setzkasten in Absprache mit den Gesundheitsämtern die für die Situation vor Ort effektivste Maßnahme zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung einerseits und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie andererseits ergreifen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wie ein sicherer Schulunterricht funktionieren kann, haben die vier Fachgesellschaften für Epidemiologie, für Public Health, für Kinder- und Jugendmedizin und für pädiatrische Infektiologie am Montag in einer Leitlinie dargelegt. Jetzt muss entsprechend gehandelt werden. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen beispielsweise alternative Räumlichkeiten angemietet werden, um eine Entzerrung der räumlichen Enge in vielen Schulen und Kitas zu ermöglichen. Hotels, Museen, Jugendherbergen, Volkshochschulen, Theater, Freizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser, Sporthallen: Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, die ebenso wie Luftfilteranlagen und mobile Raumluft-Filter nicht an Verwaltungsvorschriften und angeblichem Geldmangel scheitern dürfen. Notwendiges zusätzliches Personal könnten beispielsweise auch Lehramtsstudierende, Museums- und Theaterpädagogen oder Dozentinnen der Volkshochschulen sein. Auch sollte den Schulen ermöglicht werden von der festen Stundentafel abzuweichen, um projektorientierten Unterricht in gleichbleibenden Lerngruppen realisieren zu können“, so Hofmann weiter.

Zusätzlich zu den konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein Experten/innenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden unabdingbar, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten. Zudem muss dauerhaft gewährleistet werden, dass sich alle Beschäftigten in Schulen und Kitas regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen können, auch wenn sie symptomfrei sind. Informationen über die jeweiligen Verfahrensweisen und ausgewählte Standorte für eine Testung müssen für Beschäftigte transparent und zugänglich sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2021

Im Vorfeld des Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen hat sich der Kinderschutzbund mit der Forderung, Schulöffnung bereits in geeigneten Regionen möglich zu machen, mit einem Brief an Bund und Länder gewandt.

Kinder und Jugendliche sind in ihren Rechten und ihrer Entwicklung durch die aktuellen Schließungen von Kita und Schule und aller anderen Einrichtungen stark beeinträchtigt. Längere Schließungen beeinträchtigen die Bildungsmöglichkeiten erheblich und werden zu einer Verschärfung von Ungleichheit führen. Als Kinderschutzbund wollen wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass Befunde zu sozialen und psychischen Beeinträchtigungen im Lockdown vorliegen. Diese sollten künftig stärker bei der Abwägung der Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche benötigen den Kontakt zu Gleichaltrigen und Spielräume außerhalb des Elternhauses, um gut aufzuwachsen. „Der Lockdown nimmt Kindern und Jugendlichen wichtige Räume und zentrale Erfahrungen. Die Belastungen dürfen wir nicht ignorieren“, macht die Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes Prof. Dr. Sabine Andresen deutlich.

Der Kinderschutzbund betont deshalb noch einmal mit Nachdruck, dass dort, wo sinkende Inzidenzwerte und geeignete Hygienekonzepte es jeweils regional möglich machen, Schulen und Kitas wieder geöffnet werden müssen. „Sobald das Infektionsgeschehen in einer Region soweit gefallen ist, dass über erste Lockerungen nachgedacht werden kann, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn Kindern soziale Kontakte und Bildung weiter vorenthalten werden“ sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. Im Gegensatz zu Einzelhandel oder Dienstleistungsbetrieben, die aus Sorge vor dem Zustrom von Menschen aus anderen Gegenden nicht regional geöffnet werden können, ist die Zuordnung von Kindern und Jugendlichen zu entsprechenden Schulen und Kita eindeutig. Eine Zunahme unerwünschter Mobilität zwischen Regionen ist durch eine Öffnung von Kita und Schule somit nicht zu erwarten. „Die Kultusministerien, Schulträger und Schulen sind nunmehr in der Pflicht, sich mit geeigneten, durch die medizinischen Fachgesellschaften empfohlenen, Maßnahmen auf eine Öffnung vorzubereiten und diese dort, wo es regional möglich ist, auch vorzunehmen, im Sinne einer sinnvollen Güterabwägung zwischen Infektionsschutz und einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“ betont Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des DKSB.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 04.02.2021

Ein Bündnis von 41 Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als “Tropfen auf den heißen Stein”. Die Organisationen starten heute eine breite Unterschriftensammlung, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen.

Die Covid-19-Pandemie mit all ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen treffe “die Ärmsten in der Gesellschaft besonders hart”, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell, und ausgerechnet die Ärmsten seien es, die nunmehr seit Beginn der Krise vor fast einem Jahr “noch immer auf angemessene Unterstützung” warten.

Das Bündnis fordert die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. “Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe”, heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen “für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.”

Der Appell wurde initiiert von einer breiten Allianz, die von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe, Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen reicht. Das Bündnis ruft Bürgerinnen und Bürger auf, mit ihrer Unterschrift unter den Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!”, politisch Druck zu machen, damit auch die Ärmsten – ob arme Alte und Pflegebedürftige oder Kinder, Arbeitslose, Flüchtlinge oder Erwerbsgeminderte – die Corona-Krise gut überstehen können.

Aufruftext und Möglichkeit der Unterzeichnung ab sofort unter anderem hier: www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Erstunterzeichnende des Appells:

Marlis Tepe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / Frank Werneke, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Prof. Dr. Jens Schubert, AWO Bundesverband e.V. / Dr. Ulrich Schneider, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. / Maria Loheide, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. / Adolf Bauer, Sozialverband Deutschland e.V. / Verena Bentele, Sozialverband VdK e.V. / Susanna Karawanskij, Volkssolidarität Bundesverband e.V. / Aron Schuster, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. / Heinz Hilgers, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. / Holger Hofmann, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Günter Burkhardt, PRO ASYL / Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland/ Friends of the Earth Germany / Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat e.V. / Dr. Melanie Weber-Moritz, Deutscher Mieterbund e.V. / Jochen Brühl, Tafel Deutschland e.V. / Martin Rücker, foodwatch e.V. / Christoph Bautz, Campact e.V. / Georg Grohmann, BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. / Benjamin Andrae, Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V. / Birgit Görres, Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. / Dr. Klaus-Dieter Warz, DEUTSCHE DIABETES FÖDERATION e.V. / Wolfgang Schreck und Oliver Kunz, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. / Christel Achberger, Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. / Herbert Temmes, Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. / Prof. Christel Bienstein, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V. / Gunter Erbe, Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und Sprachgeschädigte GSW e.V. / Georg Roth, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) / Uwe Weppler, PARITÄTisches Bildungswerk Bundesverband e.V. / Christian Molke, ADRA Deutschland e.V. / Andreas Luttmer-Bensmann, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) / Horst Schmitthenner, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen / Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschlands / Volkmar Proschwitz, Advent Wohlfahrtswerk e.V. / Carmen Thiele, PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. / Helena Steinhaus, Sanktionsfrei e.V. / Annegret Gabelin, Sozialwerk des dfb (Dachverband) e.V. / Heiko Frost, Verband Deutscher Schullandheime e.V. / Gudrun Nolte, Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt e.V. (KWA) / Georg Janßen, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft / Britta Altenkamp, Zukunftsforum Familie e.V.

Zitate von Erstunterzeichnenden und sonstige Materialien: https://www.der-paritaetische.de/coronahilfe/downloads/


Auch das ZFF fordert gemeinsam mit 41 bundesweiten Organisationen: Soforthilfen für die Armen jetzt! #Mindestens600 #Coronahilfen

Unsere ZFF-Vorsitzende, Britta Altenkamp, dazu: „Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder, Jugendliche und ihre Familien weiter ab, denn in der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld für die technische Ausstattung nicht ausreicht. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Zum wiederholten Male fordern wir daher: Soforthilfen für die Armen – jetzt!“ 

https://www.der-paritaetische.de/presse/einmalig-breite-allianz-fordert-anhebung-der-regelsaetze-auf-mindestens-600-euro-und-weitere-corona-s/


Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.02.2021

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dachverband von u.a. rund 4000 freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, erklärt:

„Wichtig ist jetzt vor allem, dass möglichst schnell ausreichend Impfstoff da ist, damit auch Erzieher*innen, die richtigerweise zu den priorisierten Berufsgruppen gehören, zügig ein Impfangebot erhalten. Ohne die Notfallbetreuung in den Kitas fielen Ärzt*innen, Pflegekräfte, Verkäufer*innen und andere für die Eindämmung der Pandemie wichtige Beschäftigte aus. Kitas gehören damit nicht nur zu den systemrelevanten Einrichtungen, sondern Erzieher*innen sind auch in besonderem Maße gefährdet, sich zu infizieren. Krippen- und Kleinkindbetreuung funktioniert nicht auf physische Distanz, sondern nur mit körperlicher Nähe. Hier kann keine Plexiglasscheibe helfen. Man muss zudem sehen: Einen Lockdown gibt und gab es für Kitas nie. Selbst unter den aktuellen Bedingungen der Notfallbetreuung weisen viele Einrichtungen je nach Standort sogar eine Auslastung von über 50 Prozent auf. Gleichzeitig sind die Ausfallquoten unter Erzieher*innen hoch, so dass Personal und Einrichtungen schon lange an den Grenzen der Belastbarkeit arbeiten. Es ist daher auch nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet Kitas sowohl bei der Ausstattung mit Masken und anderen Infektionsschutzmaterialien als auch bei der Teststrategie bisher vielerorts weitgehend außen vor waren. Bis auch für Erzieher*innen ein Impfangebot gemacht werden kann, muss in diesen Bereichen unbedingt nachgelegt werden. Schließlich muss sofort mit den Vorbereitungen für die Impfstrategie für alle Mitarbeitenden in Kitas und für Kindertagespflegespersonen begonnen werden. Es braucht eine Strategie und einen konkreten Plan, wie die Impfungen konkret umgesetzt werden können, bspw. durch ein strukturiertes Einlademanagement, das allen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen automatisch einen Termin sichert. Wenn Bund, Länder und Kommunen hier nicht zügig einen konkreten Plan vorlegen, der auch in der konkreten Praxis vor Ort umsetzbar ist, droht die Schließung von Kitas.“

Siehe auch: https://www.welt.de/politik/deutschland/article225237847/Erhoehte-Corona-Gefahr-in-Kitas-Fuer-die-Notbetreuung-bezahlen-unsere-Beschaeftigten-mit-ihrer-Gesundheit.html

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.01.2021

Mit Blick auf die anstehende Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Kanzlerin über die weiteren Corona-Eindämmungsmaßnahmen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV), bundesweit Familien einen Kontakt mit einer anderen festen Familie zu ermöglichen.

„Für Alleinerziehende bedeuten die aktuellen Kontaktbeschränkungen soziale Isolation“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Selbst in den Bundesländern, in denen sich zwei Familien zu einer Betreuungsgemeinschaft zusammenschließen dürfen, müssen die Erwachsenen draußen bleiben. „Kinder brauchen Kinder, Erwachsene brauchen aber auch andere Erwachsene. Wir sind besorgt, dass viele Alleinerziehende wegen der Belastungen der Coronakrise kurz vor einem Burnout stehen. Eine feste andere Familie treffen zu können, wäre bereits eine Entlastung. Auch die Berliner Regelung könnte ein Vorbild sein, nach der sich zwei Alleinerziehende mit ihren Kindern treffen dürfen. Die Altersgrenze sollte bei Kindern bis 14 Jahren liegen.“

Außerdem fordert Jaspers: „Sobald ein Lockern der Beschränkungen möglich ist, müssen als erstes die Kitas und Schulen geöffnet werden.“ Das hatte die Kanzlerin beim Familiendialog vergangene Woche versprochen. „Hierfür braucht es gute, sichere und verlässliche Konzepte, die sich stärker an Infektionszahlen als an Ländergrenzen orientieren und somit bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollten.“ Die Notbetreuung wird Hand in Hand mit einer absehbaren stufenweisen Öffnung noch weiter Bedeutung haben. „Hier ist es wichtig, vor Ort für eine einheitliche Praxis zu sorgen: Immer noch müssen Alleinerziehende mit ihrer Kita darüber diskutieren, dass sie auch bei gemeinsamem Sorgerecht die Hauptverantwortung tragen und alleinerziehend sind oder ob sie an einem freien Tag die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen. Dabei wäre einmal kurz durchschnaufen können gerade jetzt so wichtig für Alleinerziehende“, betont Jaspers.

„Das Kinderkrankengeld scheint bislang wenig in Anspruch genommen zu werden – etwa da die Kinder ab zwölf rausfallen oder nicht gesetzlich versichert sind, da der Einkommensverlust zu hoch wäre oder da es keine Teilzeit-Variante gibt. Wie auch beim geplanten Kinderbonus gibt es hier Nachbesserungsbedarf, damit Alleinerziehende gut durch die Coronakrise kommen können“, mahnt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 09.02.2021

Die Koalition hat sich gestern als Entlastung für Familien in der Coronakrise auf einen Nachschlag des Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verständigt. „Diesmal muss der Kinderbonus voll bei den Alleinerziehenden ankommen“, fordert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

„Halber Kinderbonus bei doppelter Belastung hat im vergangenen Jahr für viel Unverständnis und Empörung bei Alleinerziehenden gesorgt. Diesmal muss der Kinderbonus so ausgestaltet sein, dass er nicht wieder hälftig mit dem Kindesunterhalt verrechnet wird, sondern voll dort zur Verfügung steht, wo gebraucht wird: am Lebensmittelpunkt des Kindes, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, unterstreicht Jaspers.

„Alleinerziehende haben typischerweise Mehrausgaben im Lockdown, etwa weil das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt. „Wir wollen einen Kinderbonus und keinen Elternbonus – deshalb fordern wir den vollen Kinderbonus für Alleinerziehende! Fürs Wechselmodell schlagen wir eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuenden Haushalten vor“, so Jaspers.

Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommt.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 04.02.2021

Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen können Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Corona-Pandemie ohne zusätzliches Personal nicht nachkommen

Elf Monate Pandemie, wiederkehrende Lockdowns und kurzfristige Quarantänesituationen bringen nicht nur Eltern, sondern auch die Fachkräfte in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland immer öfter an ihre Grenzen. Diese Vermutung, die sich bereits im ersten Lockdown abzeichnete, wurde nun durch eine interne Blitzumfrage unter den Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) bestätigt.

„Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung, die vormittags normalerweise in Kitas und Schulen betreut werden, müssen während des Lockdowns wochenlang mit vielen zusätzlichen Stunden von den Fachkräften betreut und beschult werden“, so Rebecca Prent, Vizepräsidentin des VPK-Bundesverbandes e.V. „Dies aber ist nicht mit den vor Corona-Zeiten verhandelten Fachkraft-Kind-Schlüsseln und Tagessätzen zu leisten. Wir verfügen schlicht nicht über die Anzahl an Personal, die es bräuchte, um all das aufzufangen, was Kitas und Schulen aufgrund der Pandemie derzeit nicht selbst anbieten können“, so Prent weiter.

Die in den Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen, die in der Regel in altersübergreifenden Gruppen von bis zu zehn Kindern betreut werden, besuchen verschiedene Klassen und Schultypen. So ist es beispielsweise nicht unüblich, dass in einer Gruppe Kinder aus Regelgrundschule, Förderschule, Mittelschule, Realschule und Gymnasium vereint sind. Die Anforderungen an das Homeschooling könnten dabei unterschiedlicher kaum sein. „Hinzu kommt, dass die Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer persönlichen Vorgeschichte und der damit verbundenen Verhaltenssymptomatiken weitaus mehr Zuwendung und Motivationshilfe benötigen als andere Kinder im Homeschooling, die nicht einer besonderen Förderung durch Angebote der Jugendhilfe bedürfen“, präzisiert Prent.

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen haben gleich zu Beginn der Pandemie im März vergangenen Jahres auf ihre Situation aufmerksam gemacht und bei den für sie zuständigen Heimaufsichten mehr personelle und finanzielle Unterstützung eingefordert. Bis heute sind dem stetigen eindringlichen Appell der Einrichtungen jedoch kaum Taten gefolgt. In Bayern, wo Rebecca Prent eine eigene Einrichtung betreibt, wurde kürzlich eine zusätzliche Fachkraft für die Vormittagsbetreuung bewilligt. Dies aber reicht aus Sicht der erfahrenen Pädagogin längst nicht aus.

„Homeschooling auf unbestimmte Zeit, unterschiedliche Lernplattformen, fehlende Erreichbarkeit von Lehrern, Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förder- und Betreuungsbedarf, alltägliche Aufgaben zum Beispiel auch in der Elternarbeit, die mindestens weiterlaufen oder aufgrund der aktuellen Situation noch zeitintensiver sind, die ständige Überprüfung und Umsetzung der Hygienekonzepte bei der gleichzeitigen Anwesenheit von viel mehr Kindern als gewöhnlich – das ist einfach nicht machbar. Bei allem Engagement und guten Willen – uns Fachkräften geht langsam die Puste aus.“

Der VPK fordert die Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, die Nöte der Einrichtungen endlich wahrzunehmen und schnelle und pragmatische Lösungen im Hinblick auf die Finanzierung zusätzlichen Personals sicherzustellen. Die Kinder- und Jugendhilfe leistet einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag und darf ebenso wie andere Bereiche des Lebens in der Pandemie nicht vergessen werden. „Gerade sehen wir jeden Tag neue Studien, die das Ausmaß der aktuellen Situation auf die Psyche und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen beschreiben. Wir müssen alles daransetzen, diesen besonders zuwendungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, die sie dringend benötigen“, so Prent abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 03.02.2021

SCHWERPUNKT III: Elterngeldreform

Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung der Elterngeld- und Elternzeitreform im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Reformen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, neben der Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, weitere Verbesserungen für Eltern von Frühchen vor. Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Bei früheren Frühgeburten soll der Anspruch erhöht werden – höchstens aber auf vier zusätzliche Elterngeld-Monate. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise wird daneben die Regelung verlängert, dass der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus nicht verloren geht, wenn der verpflichtende Stundenkorridor wegen der Pandemie nicht eingehalten werden kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Bausteine, damit Eltern diesen Schonraum in der frühen Familienphase partnerschaftlich organisieren können. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um und wir begrüßen, dass sich die Koalitionspartner zu einer etwas großzügigeren Lösung durchringen konnten. Ebenso unterstützen wir, dass die Anpassung des Partnerschaftsbonus angesichts der fortdauernden Pandemie verlängert wird. Junge Eltern sind gerade in dieser Zeit auf verlässliche Maßnahmen angewiesen, damit sie ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können“

Weiter erklärt Altenkamp: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern umfassendere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Auch eine bezahlte Freistellung für Väter rund um die Geburt des Kindes, die nicht auf Elternzeit- und Elterngeld angerechnet wird, würde die gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken und junge Eltern in der frühen Familienphase nachhaltig unterstützen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.01.2021

Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Mit der heutigen 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum
1. September 2021 in Kraft treten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Mit der Reform passen wir es noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen, wenn sie das wollen. Und wir machen ihnen das Leben ein Stück einfacher – durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie. Dank der zügigen und sehr konstruktiven Beratungen im Bundestag sind sogar noch einige Verbesserungen hinzugekommen, zum Beispiel durch die Ausweitung der Frühchen-Monate. Auch im EU-Vergleich liegen wir mit unserer Elternzeit und dem Elterngeld weit vorn und übertreffen sogar EU-Standards. Dabei geht es um ein wichtiges Zeichen: Wir sehen, was Familien aktuell leisten. Und wir stehen ihnen zur Seite. Mit einer Politik, die die Interessen und Bedürfnisse der Familien in den Mittelpunkt stellt. Und die verlässlich ist, gerade in der Krise.“

So wird das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher:

Erweiterter Teilzeitkorridor, weniger Bürokratie und keine Nachweise

Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors ist Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberfreundlich, denn drei bis vier volle Tage erleichtern die Arbeitsorganisation.

Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben jede Menge Bürokratie.

Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld

Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommens-ersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus

Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene 

Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei
12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Ausführlichere Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld–und-elternzeitgesetzes/147674

Informationen zum Elterngeld allgemein: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2021

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung weitere Verbesserungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz beschlossen. Die Gesetzesänderung – die voraussichtlich am Freitag vom Bundestag verabschiedet wird – führt dazu, dass Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus noch flexibler und einfacher werden. Das hilft auch in der Krise.

„Mit der Reform sorgen wir dafür, dass Eltern die Familienleistung Elterngeld noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. So weiten wir unter anderem den Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Stunden aus. Der Bonus kann künftig auch kürzer bezogen oder früher als geplant beendet werden. Damit Eltern sich auch in der Krise auf die Leistung verlassen können, verlängern wir die Regelung, dass der Bonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Wir wissen, dass Familien mit zu früh geborenen Kindern vor besonderen Herausforderungen stehen. Je früher Kinder zur Welt kommen, desto mehr Zeit brauchen Eltern, um mögliche Entwicklungsverzögerungen aufzufangen. Um ihnen diese Zeit zu geben, haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgelegt. Neben dem bereits vorgesehenen zusätzlichen Elterngeldmonat für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, haben wir dafür gesorgt, dass es für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat geben wird. Eltern, deren Kind zum Beispiel zwölf Monate zu früh geboren wird, erhalten also künftig drei zusätzliche Monate Elterngeld.

Auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der aktuellen Krise haben wir des Weiteren dafür gesorgt, dass Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und zum Beispiel erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten.

Mit diesem Feinschliff sorgen wir dafür, dass das sozialdemokratische Erfolgsmodell Elterngeld noch mehr Planungssicherheit und Wahlmöglichkeiten für Eltern bietet.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.01.2021

Bundestag beschließt Update für das Elterngeld

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter, Maik Beermann:

Marcus Weinberg: „Heute ist ein guter Tag für alle zukünftigen Eltern, denn mit den Neuregelungen beim Elterngeld und in der Elternzeit schaffen wir nicht nur mehr Flexibilität für Eltern nach der Geburt, wir schaffen auch mehr zeitliche Freiräume für Eltern. Wir erweitern den wöchentlichen Arbeitsstundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden, führen eine flexible Bezugsdauer von 2 bis 4 Monaten anstatt des bisherigen festen Bezugszeitraums von 4 Monaten bei einer Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile ein und stellen klar, dass im Fall einer schweren Erkrankung eines Elternteils auch ein alleiniger Bezug möglich ist. Damit machen wir den Partnerschaftsbonus nicht nur attraktiver, wir unterstützen auch die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen.

Als CDU/CSU haben wir dafür gesorgt, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen oder genommen haben und aufgrund der Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten, diesen Anspruch nicht verlieren oder das Elterngeld sogar zurückzuzahlen müssen. Wir greifen damit die Sorgen dieser Eltern schnell und unbürokratisch auf, die uns durch Zuschriften insbesondere Anfang des Jahres erreicht haben.“

Maik Beermann: „Ich freue mich sehr, dass wir das Elterngeld immer wieder den Wünschen der Eltern anpassen und Verbesserungen erreichen. Besonders am Herzen lag uns als Union, dass wir Eltern von frühgeborenen Kindern zusätzliche Elterngeldmonate zukommen lassen. Gerade Frühchen haben mit Entwicklungsverzögerungen zu kämpfen. Eltern erhalten nun jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn ihr Kind mindestens 6 Wochen, 8 Wochen, 12 Wochen und 16 Wochen zu früh geboren wurde. Da die Wahlfreiheit für uns ein hohes Gut ist, freuen wir auch darüber, dass wir etwas für Eltern mit Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit erreichen können: Diese Eltern können künftig wählen, dass geringfügige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie Einkommen aus Nichtselbständigkeit behandelt werden. Somit kommt mehr in die Haushaltskasse.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.01.2021

Der Familienausschuss hat der geplanten Novellierung des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes zugestimmt. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitmöglichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten verlängert. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24438) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der AfD-Fraktion. Die Oppositionsfraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Mehrheitlich abgelehnt wurden hingegen ein Antrag der FDP (19/17284) und ein Antrag der Linken (19/15799) zu Reform des Elterngeldes.

Der Ausschuss hatte die Gesetzesvorlage der Regierung noch einmal durch einen Änderungsantrag der Koalition, dem alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD zustimmten, geändert. Er sieht ein Stufenmodell im Fall von Frühgeburten vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte nur eine Verlängerung des Elterngeldes um pauschal einen Monat bei allen Frühgeburten vorgesehen.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können.

Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.

Die Oppositionsfraktionen bemängelten im Ausschuss, dass der Gesetzentwurf trotz vieler zu begrüßender Regelungen nicht der erhoffte „große Wurf“ sei. So kämen Pflegeeltern noch immer nicht in den Genuss des Elterngeldes. Zudem müssten die Mindest- und Maximalbeträge neu berechnet und angehoben werden. Sie seien seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 unverändert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 27.01.2021

eaf: Weitere Nachbesserungen beim Elterngeld notwendig

Die eaf begrüßt, dass mit der Reform des Elterngeldes, die heute vom Bundestag verabschiedet werden soll, die Situation von Eltern zu früh geborener Kinder verbessert wird. Eltern von Frühchen müssen bislang früher als Eltern reif geborener Kinder ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, weil sich der Elterngeldanspruch nach dem tatsächlichen Geburtstermin richtet.
„Uns freut für alle Eltern, die sich um Gesundheit und Entwicklung ihrer zu früh geborenen Kinder sorgen, dass ein Teil unserer Kritik am Frühchenmonat zu einer Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren geführt hat“, erläutert Martin Bujard, Präsident der eaf. Statt eines einzigen zusätzlichen Elterngeldmonats soll es für Kinder, die mehr als sechs Wochen zu früh geboren werden, nun bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate geben.

Beim Stundenkorridor für mögliche Teilzeittätigkeit beim Partnerschaftsbonus wurde bedauerlicherweise nicht nachjustiert. Die eaf hatte sich für eine Absenkung der Untergrenze auf 20 Stunden ausgesprochen. „Forschungsergebnisse zeigen, dass dies den Wünschen von Müttern mit zweijährigen Kindern näherkommt und eine Inanspruchnahme so wahrscheinlicher macht“, führt Bujard aus. „Dies gilt auch und gerade für Alleinerziehende, deren Möglichkeit einer beruflichen Tätigkeit noch mehr von individuellen Faktoren wie Kitaplatz oder familiärer Unterstützung abhängen.“

Auch der Mindestsatz des Elterngeldes wird durch die Reform nicht erhöht, obwohl er faktisch seit über 30 Jahren nicht angepasst wurde. Aus Sicht der eaf ist der Reformprozess beim Elterngeld deshalb noch längst nicht abgeschlossen und muss durch umfassende zeitpolitische Angebote bis zur Einschulung des jüngsten Kindes ergänzt werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 29.01.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Giffey setzt die Bundesprogramme Kita-Einstieg und Sprach-Kitas bis Ende 2022 fort.

Auch in der Corona-Pandemie gilt für die Bundesprogramme „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ und „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ seit Anfang des Jahres eine neue Förderperiode. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt insgesamt 420 Millionen für die Fortsetzung der beiden Bundesprogramme bis Ende 2022 zur Verfügung.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Wir haben mit den beiden Programmen Kita-Einstieg und Sprach-Kitas viel erreicht. Dass es gelungen ist, die erfolgreichen Ansätze aus den Bundesprogrammen fortzuführen und noch einmal 420 Millionen Euro zu investieren ist gut und gerade auch in diesen Pandemie-Zeiten wichtig. Die Bundesprogramme setzen an den zentralen Stellschrauben für einen guten Einstieg ins Bildungssystem an: dem Zugang für alle Kinder und der Sprachförderung, wo sie nötig ist. Sie verbessern die Qualität in Kitas und stärken die Fachkräfte. Der neue Schwerpunkt Digitalisierung des Bundesprogramms Sprach-Kitas soll digitale Bildungs- und Austauschformate für die Fachkräftequalifizierung und die Programmabläufe verbessern.“

Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ richtet sich an Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend von der institutionellen Kindertagesbetreuung erreicht werden. Das Programm entwickelt niedrigschwellige Angebote, die den Einstieg von Kindern in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung vorbereiten und unterstützend begleiten. Dazu gehören beispielsweise Informationsangebote für Eltern, Spielgruppen für Kinder und Kennlernprojekte mit Kitas. Auch in 2021 und 2022 werden dazu an 126 Standorten vielfältige Anregungen, Aktionen und Wege erprobt und umgesetzt. Sie vermitteln erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung und informieren die Familien zum Beispiel über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland.

Weitere Infos zu Kita-Einstieg: https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/ und in diesem Kurzfilm.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das BMFSFJ seit 2016 die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Das Programm verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Für jede Sprach-Kita stellt das Programm eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Die zusätzlichen Fachkräfte werden im Verbund von einer externen Fachberatung begleitet. In 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms 6.360 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 503 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert. Damit ist bundesweit etwa jede 10. Kita eine Sprach-Kita. Davon profitieren fast 500.000 Kinder und ihre Familien.

Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung. Digitale Medien gehören heute in vielen Familien zum Alltag und damit zum Sprachumfeld von Kindern aller Altersgruppen. Deshalb greift das Programm digitale Medien bei der sprachlichen Bildung auf. Der neue Schwerpunkt Digitalisierung des Bundesprogramms dient dazu, medienpädagogische Ansätze in der sprachlichen Bildung zu stärken sowie digitale Bildungs- und Austauschformate für die Fachkräftequalifizierung und die Programmabläufe besser nutzbar machen.

Nähere Informationen zum Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“: https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/

Die Projekt-Landkarte des BMFSFJ liefert einen aktuellen Überblick, an welchen Standorten die Bundesprogramme Sprach-Kitas und Kita-Einstieg wirken: https://www.bmfsfj.de/projekt-landkarte

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Deutschland braucht Teststrategie für Kitas und Schulen

Am gestrigen Donnerstag hat die Bundeskanzlerin einen Onlinedialog mit Eltern und Alleinerziehenden durchgeführt. Dabei wurde auch die Idee eines Familiengipfels angesprochen. Hierzu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Einen Familiengipfel im Bundeskanzleramt durchzuführen, halte ich für eine gute Idee. Eine gute Idee allein deshalb, weil es Gelegenheit gibt, das, was Familien in den vergangenen Wochen und Monaten in unserem Land geleistet haben und immer noch leisten, angemessen zu würdigen.

Zum anderen muss es auch darum gehen, die Erwartungen von Familien an einen möglichen Perspektivenplan zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Öffnung von Kitas und Schulen. Unabhängig von diesem Gipfel gilt es, schnellstmöglich zu eruieren, welche Testmöglichkeiten es für Kindergärten und Schulen gibt. Es reicht nicht, dass die Bundesfamilienministerin umfassende Testungen in Stufenplänen lose in Aussicht stellt. Bund, Länder und Kommunen müssen entsprechende Konzepte vorbereiten und umsetzen. Dabei sollte, so lange keine Möglichkeiten zur Eigentestung zur Verfügung stehen, auch auf die Bundeswehr und Hilfsorganisationen zurückgegriffen werden.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Fragen, die den Familien Sorge bereiten und die auf einem Familiengipfel zur Diskussion gestellt werden können. So etwa die Frage danach, welche Möglichkeiten es für Jugendliche gibt, Bildungsdefizite aufzuholen und starke Schüler in ihren Stärken zu fördern. Hier gibt es bereits tolle digitale Angebote wie etwa die ‚Corona School‘ oder die ‚Digitale Drehtür‘, die wir viel stärker nutzen könnten.

Auch die Frage danach, wie wir Jugendliche stärker an der Gestaltung unseres Landes nach Überwindung der Corona-Pandemie beteiligen können, kann auf einem Familiengipfel gestellt werden. Hackathons sind ein gutes Beispiel für ein Veranstaltungsformat, mit dem das gelingen kann.

Letztlich aber brauchen wir vor allem eine Strategie, um die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen. Vernachlässigung, Einsamkeit und häusliche Gewalt sind zentrale Herausforderungen, vor denen viele Familien, aber auch Alleinstehende und Senioren in dieser Krise stehen. Denn am Ende müssen wir auch die Menschen im Blick haben, die gar keine Familie mehr haben. Auch das muss ein Familiengipfel leisten können!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.02.2021

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterentwickelt

Heute debattiert der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Das größte Reformprojekt im Kinder- und Jugendbereich kommt in die parlamentarische Beratung: Der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Das Gesetz bringt Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen und ihre Eltern, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert auf Verbesserungen beim Schutz von Kindern in Einrichtungen und in Pflegefamilien sowie bei Auslandsmaßnahmen. Entscheidend ist in Fällen von Kindeswohlgefährdungen auch die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz. Positiv bewerten wir die Sicherstellung von Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen und im Bereich der Pflegekinderhilfe sowie die Verpflichtung zur Etablierung externer Beschwerdemöglichkeiten. Genauer ansehen werden wir uns die von vielen Verbänden und Ländern kritisierte Umstrukturierung im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Unser Ziel ist es, einen guten Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen noch besser zu machen.“

Marcus Weinberg: „Jede Veränderung in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft unmittelbar die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Deshalb bedarf dieses Gesetz unserer besonderen parlamentarischen Aufmerksamkeit. Zentrales Leitbild der Reform muss es sein, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten. Sie müssen stets als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden. Das wollen wir mit mehr Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in allen Prozessen sowie mehr Beratungsmöglichkeiten durch unabhängige Ombudsstellen in den Ländern erreichen. Darüber hinaus soll es mehr unbürokratische Hilfen in Notsituationen geben und einen Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung, Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind bei Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung der Erziehungshilfe. Zusätzlich soll die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe als Leitgedanke verankert werden.

Als CDU/CSU stehen wir für bestmöglich geschützte Kinder und Eltern, die in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Mit dem Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren eine gute Diskussionsgrundlage. Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Situation von obdachlosen jungen Menschen legen.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir weitere Verbesserungen gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.01.2021

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über eine Untersuchung zum Kinder- und Jugendschutz, die das Institut für Kinder- und Jugendhilfe 2019 im Auftrag des Bundesfamilienministerium im Hinblick auf die Reform des Kinder- und Jugendhilferechts angefertigt hat. In einer Kleinen Anfrage (19/26356) will sie unter anderem wissen, ob die Ergebnisse der Untersuchung zu den hochproblematischen Kinderschutzverläufen öffentlicht zugänglich sind oder veröffentlicht werden sollen. Zudem möchte sie erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen gezogen hat und welche davon in den Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeflossen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 169 vom 09.02.2021

Expertinnen sehen die mögliche Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland sehr kritisch. Solche Eingriffe seien für Spenderinnen und Empfängerinnen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Zudem stelle sich die Frage der wirtschaftlichen Ausbeutung der Spenderinnen, heißt es in Stellungnahmen der Fachfrauen zu einem Gesetzentwurf (19/17633) der FDP-Fraktion, der am Mittwoch Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages war. Die Expertinnen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden sind derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten.

Nach Ansicht des feministischen Frauengesundheitszentrums Berlin (FFGZ) ist die Eizellspende nicht so problemfrei, wie sie erscheine, denn anders als bei der Samenspende erfordere sie einen invasiven Eingriff. Dies könne Nebenwirkungen und Komplikationen mit sich bringen. Für die Spenderin sei unter anderem die Hormonbehandlung problematisch, bei der Empfängerin könnten Schwangerschaftserkrankungen mit schwer wirkenden Komplikationen auftreten. Zudem könnten sich Frauen aus einer ökonomischen Notlage zur Eizellspende bereit erklären. Womöglich fühlten sich sogar Verwandte und Bekannte zur Spende verpflichtet. Hier stelle sich die Frage, inwiefern der Körper der Frau wirtschaftlich vermarktet werde.

Auf die Kommerzialisierung der Eizellspende ging auch das Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften (Bioskop) ein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass ohne finanzielle Anreize die Spendenbereitschaft der Frauen gering ausfalle. Diese neuen Ausbeutungsverhältnisse würden sich auch in Deutschland nicht vermeiden lassen.

Die Soziologin Susanne Schultz von der Universität Frankfurt am Main kritisierte, die FDP wolle einen fremdnützigen, invasiven, gesundheitsbelastenden und risikobehafteten medizinischen Eingriff legalisieren. Der Begriff Spende sei irreführend, denn es gehe nicht um eine selbstlose Gabe, sondern um einen Vorgang, der in einen global expandierenden, reproduktionsmedizinischen Markt eingebettet sei.

Die Ethikerin Claudia Wiesemann von der Universitätsmedizin Göttingen kam hingegen zu dem Schluss, dass Eizellspenden ethisch vertretbar seien. Viele Argumente gegen die Zulässigkeit beruhten auf einem veralteten Kenntnisstand.

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert erneut konsistente rechtliche Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Das mittlerweile 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz müsse angesichts neuer Erkenntnisse der Medizin und der gewonnenen Erfahrungen sowie zwischenzeitlicher gesellschaftlicher Wandlungen überprüft werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 27.01.2021

Die Bertelsmann Stiftung hat zum dritten Mal bundesweit Eltern befragt, deren Kind eine KiTa besucht. Die bereits vor der Corona-Pandemie durchgeführte Befragung belegt, dass KiTas aus Sicht der Eltern schon lange ein zentraler Bildungs- und Betreuungsort für ihre Kinder sind.

Der jetzt veröffentlichte ElternZOOM 2021 zeigt differenziert, aus welchen Gründen Eltern ihr Kind in einer KiTa betreuen lassen. Damit die Bedarfe von Eltern in KiTas berücksichtigt werden können, müssen sie informiert und beteiligt werden. ElternZOOM fragte deshalb die Mütter und Väter, ob sie wissen, wie sie in ihrer KiTa mitreden und mitwirken können. Insgesamt 8.847 Eltern von KiTa-Kindern wurden hierzu im Jahr 2019 befragt. In Zusammenarbeit mit infratest dimap führte die Bertelsmann Stiftung die bundesweite Elternbefragung „ElternZOOM“ durch.

Ergänzend hierzu wurden Eltern von KiTa-Kindern in Gruppendiskussionen nach ihren Erwartungen und Vorstellungen von einer „guten“ KiTa gefragt. Ziel war es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Qualitätsvorstellungen der sehr divers zusammengesetzten Elternschaft herauszuarbeiten. So können die Perspektiven von Eltern besser verstanden und die Zusammenarbeit mit ihnen bedürfnisorientierter gestaltet werden. Diese qualitative Studie „KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern“ wurde von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann und Dr. Adeline Hurmaci vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) 2018 und 2019 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt.

Beide Studien machen deutlich, dass dem KiTa-System oftmals noch die strukturellen Rahmenbedingungen fehlen, um den Erwartungen der Eltern gerecht zu werden. Es mangelt an Plätzen, Fachkräften und einer kindgerechten Qualität.

Beide Studien stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. 

ElternZOOM 2021

KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Studie „KiTa-Qualität aus der Perspektive von Eltern“ als Printpublikation auf dem Postweg zugestellt. Falls Sie weitere Exemplare benötigen, können Sie diese gerne über den oben genannten Link bestellen. Die Publikation ElternZOOM 2021 ist nur als Download erhältlich.

Wir möchten mit diesen Studien die Perspektiven und Vorstellungen von Eltern für eine gute KiTa in die Debatten über die Weiterentwicklung der deutschen KiTa-Landschaft einbringen.

Weitere Informationen zum Projekt ElternZOOM erhalten Sie unter: www.elternzoom.de.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 08.02.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Arbeitsgemeinschaften der Familienorganisationen im Bund und in den Ländern rufen in einem gemeinsamen offenen Brief zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf. Sie fordern die Bundes- und Landesregierungen dringend auf, die zurzeit stattfindenden Verhandlungen über einen solchen Rechtsanspruch zeitnah erfolgreich abzuschließen und den Rechtsanspruch in dieser Legislaturperiode des Bundes zu verabschieden.

Die Familienorganisationen sehen die Einführung des Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter durch die stockenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stark gefährdet. Sollten die durch Partikularinteressen von Landesregierungen oder einem mangelnden Entgegenkommen der Bundesregierung bei der Finanzierung der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung scheitern, würde die Chance vertan werden, diesen notwendigen Baustein der Betreuung flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Die Verbände betonen, dass die Familien kein Verständnis dafür hätten, wenn sich Bundesregierung und die Landesregierungen nun nicht über die im Koalitionsvertrag beschlossene Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einigen könnten.

Zugleich weist der Brief auf die Bedeutung des Rechtsanspruchs für mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder aus Familien mit unterschiedlichen Bildungsressourcen und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin. Daher fordern die Verbände Bundes- und Landesregierungen zum sofortigen Handeln auf: „Bringen Sie ihre Verhandlungen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit hoher Qualität für Kinder im Grundschulalter unverzüglich zu einem erfolgreichen Abschluss. Gestalten Sie dabei den Anspruch dauerhaft mit inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die eine hohe Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungs-Qualität gewährleisten.“

Hintergrund:

Die Zusammenschlüsse der Familienorganisationen auf Bundes- und Landesebene

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist der bundesweite Zusammenschluss von: Deutscher Familienverband (DFV), evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), Familienbund der Katholiken (FDK), Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf).

Analog zur Bundesebene gibt es in den meisten Bundesländern Zusammenschlüsse der jeweiligen Landesverbände der Familienorganisationen, die von der Bundes-AGF strukturell unabhängig sind. Somit unterscheiden sich häufig auch die jeweiligen Zusammensetzungen und die Namen der Zusammenschlüsse.

Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die Zusammenschlüsse der Familienorganisationen auf Bundes- und Landesebene formulieren die gemeinsamen Anliegen ihrer jeweiligen Mitgliedsverbände und sind mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leisten politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördern auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2021

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ist neues Mitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Damit wird das Bündnis von 16 Verbänden und Organisationen sowie 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen getragen. Der Zuspruch zur Kindergrundsicherung wächst. Gleichzeitig erhöht sich der Druck für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung, denn die Kinderarmut ist anhaltend hoch und ihre Auswirkungen durch die Pandemie verstärkt sichtbar.

„Ich freue mich, dass mit dem VdK eine weitere starke Organisation dem Bündnis KINDERGRUNSICHERUNG beitritt und begrüße die Kolleg*innen im wachsenden Kreis derer, die sich für eine umfassende Verbesserung des Leistungssystems für Kinder einsetzen“, sagt Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Unterstützung für die Kindergrundsicherung ist in Zivilgesellschaft und Politik so hoch wie nie zuvor! Das ist für uns Verpflichtung im Wahljahr: Wir sind gut aufgestellt und werden gemeinsam darauf hinwirken, dass die Kindergrundsicherung im nächsten Koalitionsvertrag verankert wird“, so Schubert weiter.

In der aktuellen Krisensituation zeigen sich die Auswirkungen eines Aufwachsens in Kinderarmut deutlich. Seit Jahren ist die Kinderarmut zu hoch, rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche gelten als armutsgefährdet – das ist jedes 5. Kind. In Folge der Pandemie wird/könnte die Kinderarmut weiter ansteigen.

„Der Handlungsdruck zur Bekämpfung der Kinderarmut ist immens. Das erleben wir aktuell zum Beispiel im Bildungsbereich. Der Wegfall des vorher kostenfreien Mittagessens in Kita oder Schule und die Mehrausgaben für Geräte und Materialien im Homeschooling stellen viele Eltern vor fast unlösbare Herausforderungen“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses, fest. „Das Nachjustieren an Einzelmaßnahmen wirkt nicht nachhaltig gegen Kinderarmut. Deshalb brauchen wir einen echten Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, die in der Höhe ausreichend, direkt und unbürokratisch sowie frei von Stigmatisierung alle Kinder und Jugendliche erreicht“, fordert Hilgers.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum einfach und direkt sichert.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.02.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) widerspricht der Darstellung des Bundesfinanzministeriums, Familien würden 2021 von hohen Steuergeschenken profitieren. Auch im neuen Jahr sind Familien durch hohe und neue Steuern sowie durch Sozialabgaben belastet.

Das Bundesfinanzministerium verspricht eine der „größten Steuersenkungen unserer Geschichte“. DFV-Berechnungen widersprechen dieser Aussage. Es gehört fast schon zur Tradition, dass bei Steuerreformen Familien Gewinner sein sollen. Jedesmal stellt der DFV fest, dass sich die Position der Familien im Vergleich zu Personen ohne Unterhaltspflichten für Kinder nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert.

In der Fachinformation Familienförderung 2021: Nebelkerzen statt realer Entlastung (PDF) setzt sich der DFV mit den Aussagen des Bundesfinanzministeriums zur Steuerentlastung von Familien auseinander.

„Familien sind 2021 die Verlierer im deutschen Steuer- und Sozialabgabensystem. Auf der einen Seite wird der Solidaritätsbeitrag abgeschafft und das Kindergeld geringfügig erhöht, auf der anderen Seite dürfen sich Familien über eine 19 %-Mehrwertsteuer, höhere Krankenkassenbeiträge, Strompreise auf Rekordhöhe und eine neue CO2-Verbrauchssteuer freuen, die das Heizen und Auto fahren deutlich verteuert. Bestehende Nachteile im Sozialversicherungssystem bleiben für Familien auch 2021 erhalten“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „2021 gibt es keine Steuersenkungen für Familien. Wer das sagt, betreibt eine Steuer- und Abgabenschwindelei auf Kosten der Familien.“

Seit Jahren bemängelt der DFV: Ein Elternpaar mit 2 Kindern, das gemeinsam das Durchschnittsentgelt aller rentenversicherungspflichtig Beschäftigten erzielt, liegt trotz Zahlung des Kindergeldes am Rande oder gar unterhalb der Existenzminima der Familie. Und diese Situation ist bei kinderreichen Familien sogar schlimmer. „Wie absurd ist ein System, das zunächst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch staatliches Nehmen unter das Existenzminimum drückt, um dann über staatliches Geben das Existenzminimum zu gewährleisten?“, so Stresing.

Der DFV plädiert für eine echte Steuer- und Abgabenentlastung für Familien. Dazu gehört die Reform der gesetzlichen Sozialversicherung und ein transparentes Steuerrecht. „Familien brauchen keine Wahlkampfparolen, sondern klare und ehrliche Taten“, sagt Stresing.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.02.2021

Morgen befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“. Dadurch soll der Kinderschutz deutlich verbessert, Kindern in Not intensiver geholfen und ein Einstieg in Inklusion verankert werden. Die Diakonie begrüßt die Richtung des Gesetzes, sieht allerdings Verbesserungsbedarf.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geht einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings bleibt es hinter unseren Erwartungen zurück. 

Mehr Kooperation beim Kinderschutz, flächendeckende Ombudsstellen, bessere Beratung und mehr Beteiligung der Betroffenen – das unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien insbesondere in Notsituationen.

Die Reform soll für Kinder in Pflegefamilien mehr Kontinuität und Stabilität der Lebensverhältnisse bringen. Doch dabei muss die besondere Bedeutung der Beziehung von Kindern zu ihren leiblichen Eltern besser berücksichtigt werden.

Für Kinder mit einer Behinderung haben wir uns deutlich mehr erhofft. Es wird zwar eine große Reform angestrebt, aber erst in sieben Jahren sollen alle Kinder Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht erhalten. Schon jetzt soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass sich an den Leistungen, dem Kreis der Leistungsberechtigten und die Kostenbeteiligung nichts ändern dürfe. Das ist ein Widerspruch.

Eine Reform, die Probleme lösen soll, muss etwas ändern. Jetzt kommt die Stunde die Stunde des Parlaments. Die Abgeordneten haben die Chance, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nachzubessern. So kann es zu einer großen Reform werden, die einer Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung den Weg in die Zukunft weist.“

Hintergrund:

Die gesetzlichen Vorschriften über den Kinderschutz sollen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz deutlich verbessert werden. Der rechtliche Rahmen für Kinder in Pflegefamilien wird weiterentwickelt. Beteiligungsrechte werden ausgebaut und Ombudsstellen flächendeckend eingeführt. Die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sollen mittelfristig nachhaltig verbessert werden. Die inklusive Lösung – die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Jugendämtern – wird jedoch erst einmal vertagt. Sie soll erst im Jahr 2028 kommen und das auch nur dann, wenn bis dahin ein weiteres Reformgesetz zustande kommt, das die Grundlagen dafür schafft.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-und-jugendliche-in-schwierigen-lebenslagen-staerken/162816

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-fuer-ein-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz

https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/kommentierung-der-bagfw-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-von-kindern-und-jugendli-chen-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-kjsg-stand-17122020

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.01.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum heutigen Safer Internet Day an Schulen, Kitas und Eltern, Kinder stärker als bisher für den Umgang mit Risiken und Fake News im Internet zu befähigen. Dafür sollte es aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen eine verbindliche Medienbildung in Kindertagesstätten, Schulen und in der Fachkräfteausbildung geben. Die damit einhergehende Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen kann diese auch in die Lage versetzen, Medien aktiv selbst zu gestalten und damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen.

Passend zum Safer Internet Day launcht das Deutsche Kinderhilfswerk heute die Internetseite www.schulsache.de. Damit bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Lehrkräften eine praxisnahe Möglichkeit, Kindern  Sicherheit und Orientierung im Umgang mit Medien zu vermitteln und sie dabei zu fördern, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich ihre eigenen Meinungen zu bilden. Schwerpunkt der Seite sind kinderrechtliche Themen, aufbereitet für die Vermittlung in Schule und Hort bis zur 6. Klasse. Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte finden auf der Webseite www.schulsache.de zudem die Methodenreihe „Methoden für die Schulpraxis“ sowie Materialien für digitales Lernen, die für das selbständige Arbeiten, zum Beispiel auch im Homeschooling, konzipiert wurden. www.schulsache.de wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Fake News, Desinformation und Propaganda im Internet sind auch für Kinder problematisch. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kinder möglichst frühzeitig Wissen darüber aneignen, welche Quellen im Netz vertrauens- und glaubwürdig sind, und wo die Unterschiede zwischen Informationen und Meinungen liegen. Insbesondere die Eltern sind hier in der Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten. Aber auch unser Bildungswesen trägt eine Mitverantwortung, um junge Menschen für Risiken und Falschnachrichten zu sensibilisieren und seriöse Informationsquellen aufzuzeigen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zugleich müssen aber auch die gesetzlichen Vorgaben für den Kinder- und Jugendmedienschutz nachgeschärft werden. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass bei der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novellierung des Jugendschutzgesetzes die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention eine zentrale Rolle spielen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Bund und Länder hier die Interessen der Kinder und Eltern in den Mittelpunkt stellen. Da Kinder heutzutage sehr früh mit Medien in Kontakt kommen, braucht es einheitliche, für Eltern und Kinder nachvollziehbare, vor allem aber wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung. Dafür ist es auch wichtig, Anbieter von Medieninhalten, Mediendiensten und Endgeräten stärker in die Verantwortung für einen praktischen Kinder- und Jugendmedienschutz zu nehmen“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mangelt es auch an einer Verzahnung und dauerhaften Finanzierung der zahlreichen medienpädagogischen Projekte in Deutschland. Diese lassen sich nur schwer ohne öffentliche Mittel durchführen, wenn man sie weder kostenpflichtig anbieten noch durch Werbung finanzieren will. Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk zum Safer Internet Day 2021 erneut die Gründung einer gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Stiftung Medienkompetenz vor, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.02.2021

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen.

Gerade während der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass Kinder kaum gehört und ihre Belange häufig hintenangestellt wurden. Das Bundeskabinett hat im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert wird. Dieser ist aus der Sicht von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk jedoch noch unzureichend. Hier braucht es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

„Die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wäre eine echte Chance, die Grundlagen für ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die Politik sollte diese Chance nutzen und sich auf eine kluge Formulierung verständigen. Denn ein Land, das die Rechte und die Interessen von Kindern stets besonders berücksichtigt und damit auch alle Familien stärkt, ist ein Land, in dem Kinder stark gemacht werden für die Herausforderungen der Gegenwart und für die Welt von morgen. Das ist nicht nur im Interesse unserer Kinder und ihrer Eltern, sondern auch im Interesse unserer ganzen Gesellschaft.“

„Die Corona-Krise zeigt uns, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.“

Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 03.02.2021

Die Legislaturperiode des 19. Bundestages geht zu Ende und die Regierung verspricht nach jahrelangen Debatten die Aufnahme der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kinderrechte ins Grundgesetz. Allerdings in einer abgeschwächten Form, die selbst hinter den Kompromiss der Bund-Länder Arbeitsgruppe zurückfällt. Das Wohl des Kindes soll nun „angemessen“ berücksichtigt werden, nicht umfassend und auch nicht vorrangig. Die Debatte geht weiter. 

„Es geht immer wieder um die Behauptung, dass Kinderrechte im Grundgesetz das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG einschränken würden. Der politische Diskurs geht hier fehl. Es geht hier nicht um die Vorrang-Nachrang Problematik zwischen Staat und Eltern. Es geht vielmehr um das Kind als ausdrücklichen Grundrechtsträger “, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Durch den Verfassungsrang wären die Rechte von Kindern und Jugendlichen sichtbar und durchsetzbar, dies würde sich auch in den unteren Instanzen zeigen. Eltern und Staat wären gleichermaßen in der Verantwortung, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. 

„Der Staat würde angesichts steigender Kinderarmut und ungleicher Bildungschancen stärker in die Pflicht genommen, kindgerechte . Lebensverhältnisse und gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Ganz besonders gilt dies dann auch für migrantische Kinder“, so Vangeltziki. Der Staat als Wächteramt wäre beispielsweise so in der Verantwortung, gezielt gegen Diskriminierung und Rassismus in Kindertagesstätten und sonstigen Bildungseinrichtungen vorzugehen. 

Zudem würden zahlreiche migrantische Kinder durch die Beibehaltung der Vorrangigkeit des Elternrechts im aktuellen Referentenentwurf weiterhin benachteiligt. 

Familienleistungen und sonstige Sozialleistungen hängen oft vom Aufenthaltsstatus oder von der Nationalität der Eltern ab. „Durch ein vorrangiges Kinderrecht im Grundgesetz hätten diese migrantischen Kinder einen starken Anspruch auf Gleichbehandlung, so wie es die UNKinderrechtskonvention nach Art. 3 auch vorsieht. Kinderrechte im Grundgesetz sollten stets umfassend und vorrangig sein, und zwar für alle Kinder“, fordert Chrysovalantou Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 25.01.2021

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begeht am 29. Januar 2021 sein 10-jähriges Bestehen. Gestartet als private Initiative einiger Familien im Jahr 2011 in Köln, ist er angewachsen auf einen Verband von 5300 Familien und damit 30.000 Eltern mit ihren Kindern. „Wir haben uns zusammengetan, weil wir gern und begeistert große Familien haben und diesen Lebensentwurf öffentlich überhaupt nicht mehr vertreten gesehen haben“, beschreibt Bundesvorsitzende und Gründungsmitglied Dr. Elisabeth Müller den Anfangsimpuls. „Wenn jedes dritte Kind in Deutschland mit mehr als zwei Geschwistern aufwächst und mehr als zehn Millionen Menschen in einer Mehrkindfamilie leben, dann sollten Lebensrealität und Bedarfe dieser Familien in die politische Gestaltung aktiv einfließen“, erklärt sie die Motivation des KRFD. Über die letzten Jahrzehnte hat der Anteil der Mehrkindfamilien in Deutschland stark abgenommen. „Wenn sich junge Familien ein drittes oder weiteres Kind wünschen, sich aber aus Sorge vor Existenznot oder uneinholbarer beruflicher Benachteiligung diesen Wunsch nicht erfüllen, ist das für unser Land ein Armutszeugnis. Unsere Sozialsysteme sind auf die Solidarität zwischen den Generationen angelegt und leben von der jeweils nächsten Generation“, so Müller.

Noch immer lebt der KRFD hauptsächlich aus dem Engagement der im Bundesverband und in den Landesverbänden engagierten Ehrenamtlichen. „Wir haben viel Expertise aus allen Berufsgruppen in den eigenen Reihen und sind immer wieder begeistert, mit wie viel Enthusiasmus und Beharrlichkeit sich Menschen für die Mehrkindfamilien einsetzen“, so Müller. „Über die Jahre haben wir interessierte und verlässliche Gesprächspartner in Politik, Wissenschaft und Medien gefunden, die das Thema Mehrkindfamilien aufgreifen und seine Relevanz erkennen“.

Die Eröffnung einer ordentlichen Bundesgeschäftsstelle in Mönchengladbach im Oktober 2019 und die vielen von öffentlicher Hand geförderten Projekte bestätigen den KRFD als Vertreter der 1,4 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland und damit als wichtige Stimme im Chor der deutschen Familienverbände. „Mehrkindfamilien sind keine Exoten, sondern gehören in die Mitte der Gesellschaft. Deswegen müssen sie in der politischen Gestaltung mit bedacht werden und sollten in der öffentlichen Wahrnehmung vorkommen“, erklärt sie. „Wir freuen uns über diesen erfahrungsreichen Weg und bleiben beharrlich dran – für die Mehrkindfamilien in unserem Land.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 28.01.2021

 

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat vor fünf Jahren ihre Arbeit begonnen. Mehr als 1.000 Betroffene aus dem Tatkontext Familie haben sich bisher bei ihr gemeldet. Die Kommission fordert, dass diesem größten Bereich von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zukommt.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat vor fünf Jahren, am 26. Januar 2016, ihre Arbeit aufgenommen. Bisher haben sich rund 2.500 Betroffene sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei ihr gemeldet, um über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft zu berichten. Mehr als 1.000 Personen haben der Kommission seitdem in einer vertraulichen Anhörung oder einem schriftlichen Bericht von sexualisierter Gewalt in der Familie berichtet.

Die Kommission ist weltweit die einzige, die sexuellen Kindesmissbrauch auch in der Familie untersucht. Gerade in diesem Bereich, in dem Kinder und Jugendliche besonderen Schutz, Fürsorge und Liebe erleben sollten, sind sie am häufigsten sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Darum wählte die Kommission 2016 die Familie als ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Bei Betroffenen aus dem familiären Bereich besteht ein großes Bedürfnis, der Kommission mitzuteilen, was ihnen in Kindheit und Jugend widerfahren ist. Damit verbinden viele auch das gesellschaftliche Anliegen, dass die Familie als Tatort sexualisierter Gewalt untersucht wird und Familien selbst aufarbeiten. Meist bleiben betroffene Menschen allein mit den familiären Gewalterfahrungen und den Folgen, weil sich niemand verantwortlich fühlt. Allzu oft wird der Privatraum Familie höher gewertet als der Schutz betroffener Kinder.“

Betroffene aus allen sozialen Schichten schildern in den Anhörungen und schriftlichen Berichten familiäre Umstände, durch die es Tätern und Täterinnen möglich war, Kindern oft über einen langen Zeitraum sexuelle Gewalt anzutun. Sie berichten von Vätern, Großvätern, neuen Partnern, aber auch von Müttern oder Geschwistern, von denen die Gewalt ausging. Viele Betroffene nennen weitere Gewaltformen wie Missachtung, Vernachlässigung, Demütigung und Desinteresse. Seit den ersten Auswertungen der vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten beschäftigt sich die Kommission mit der Rolle der Mütter als Mitwissende, aber auch als Täterinnen.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes konzentriert sich die Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Sabine Andresen mit ihrem wissenschaftlichen Team auf die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie. „Das Ergebnis wird eine Fallstudie sein, die im Sommer dieses Jahres veröffentlicht wird. Sie dokumentiert die Formen und Umstände der sexualisierten Gewalt in Familien. Ein zentrales Zwischenergebnis ist, dass gelungene Hilfe für Betroffene davon abhängt, ob sexualisierte Gewalt – und andere Gewaltformen – in Familien benannt werden kann, verstanden und geglaubt wird“, so Andresen.

Die Kommission arbeitet kontinuierlich an diesem Tatkontext. Für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie sind darüber hinaus weitere Forschungen und Anstrengungen der Gesellschaft nötig. Insbesondere die Rolle von Jugendämtern und Familiengerichten muss aufgearbeitet werden. Hierzu wird die Kommission in diesem Jahr eine Fallstudie in Auftrag geben. Am Tatkontext Familie zeigt sich darüber hinaus besonders deutlich die dringende Notwendigkeit, Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffene und Familienangehörige flächendeckend auszubauen. Diese Unterstützungsangebote sind eine wichtige Grundlage für die Aufarbeitung in Familien.

Nachdrücklich unterstützt die Kommission die Forderungen des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der im Dezember 2020 ein Impulspapier zur Familie als Tatort veröffentlicht hat. Darin wies der Betroffenenrat daraufhin, dass für viele Kinder und Jugendliche ihre Familie weder ein sicherer noch ein heiler Ort ist und alle Teile der Gesellschaft dafür verantwortlich sind, gerade auch bei diesem besonders privaten Bereich genau hinzuschauen, zu unterstützen und wenn möglich einzugreifen.

Um die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in der Familie weiter voranzubringen, ruft die Kommission weiterhin Betroffene sowie Angehörige oder Freunde von Betroffenen oder der Familie auf, ihr über die erlebte Gewalt zu berichten oder was sie darüber wissen und welche Erfahrungen sie gemacht haben. Mit ihrem Wissen können sie dazu beitragen, auch anderen zu helfen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 26.01.2021

 

„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung generell, in der aktuellen Pandemie-Verordnung, einen Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten, da wo möglich, vorzusehen.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

„Arbeiten frei von Zeit und Raum“, fordere der Verband nun bereits seit mehr als 10 Jahren. „Ein Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten und/oder Home Office muss zügig im Bundestag verabschiedet werden. Losgelöst der Pandemie müssen wir wegkommen von der Präsenzkultur“ so Spachtholz. „Effizienz statt Präsenz“ müsse die Devise der Zukunft sein. „Homeoffice und Mobiles Arbeiten können ein ergänzendes punktuelles Vereinbarkeits- und Aufstiegserfolgsmodell sein. Wichtig ist aber, dass klare ergänzende Vorgaben für beide Modelle gemacht werden“.

Es sei deshalb auch in der aktuellen Debatte während der Pandemie wichtig, die Begrifflichkeiten deutlich zu trennen. „Plötzlich ist „Homeoffice“ in aller Munde – von Beschäftigten bis politischen Entscheidungsträger*innen und –akteur*innen. Wir wollen aber die Betriebsstätte zu herausfordernden Zeiten wie dieser Pandemie nicht „vorschreiben““ so Spachtholz. Zum Homeoffice gehörten ein hohes Maß an arbeitsschutzbegleitenden Maßnahmen. „Was viele aber derzeit machen ist Mobiles Arbeiten zu Hause: Mit eigenen manchmal nicht optimal eingestellten Laptops. Mit nicht ergonomischen Schreibtischstühlen. Mit Kindern und Jugendlichen im Raum, für die es derzeit weder Betreuung noch Präsenzunterricht gibt.“

„Wir gehen davon aus, dass geltende Arbeitsschutzregeln vielen Arbeitnehmer*innen leider nicht bekannt sind. Wir fordern deshalb, dass es auch für das Mobile Arbeiten klar definierte Regelungen gibt, die den Arbeitnehmer*innen mitgeteilt werden müssen. Sie betreffen nicht nur die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes, sondern auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen. Zum Beispiel bei der Nutzung privater Hard- und Software, wenn in der Kürze der Zeit die arbeitstechnische Infrastruktur von der/dem Arbeitgeber*in nicht vollumfänglich eingerichtet werden kann. Ebenso stehen Datenschutz und Betriebsgeheimnisse plötzlich in einem anderen Fokus, wenn sich Zuhause mehrere Familienmitglieder mit der arbeitenden Person in einem Raum oder Wohnung befinden.

„Klare gesetzliche Regelungen mit verpflichtender Einhaltung bedarf es auch zum Thema Ruhezeiten und ständige Erreichbarkeit.“ so Cornelia Spachtholz. „Aber darüber hinaus gilt für das Arbeiten von zu Hause, dass nicht nur die skizzierten Rahmenbedingungen transparent definiert und rechtlich vorhanden sind, sondern auch klar sein muss, dass sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiter*innen von ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten in der Lage sein müssen (selbst-)ständig zu arbeiten. Bei all den Herausforderungen der Pandemie und der beschleunigten Digitalisierung dürfen wir die Menschen und insbesondere die berufstätigen Eltern mit ihren Kindern nicht aus dem Blick verlieren. Daher ist uns sehr wichtig, wiederholt klarzustellen, dass Mobiles Arbeiten zu Hause bzw. Homeoffice keine Kinderbetreuungsform ist, sondern nur ein punktuelles zusätzliches Vereinbarkeitsinstrument“ resümiert Spachtholz. Eltern stünden in dem Balanceakt, ihre Arbeitsleistung und die Betreuung als auch Beschulung ihrer Kinder unter einen Hut zu bekommen. „Nach gesundem Menschenverstand ein Ding der Unmöglichkeit. Viele Eltern machen es irgendwie möglich; wir fürchten sehr zu Lasten ihrer Gesundheit. Familien sind am Limit!“ so die Vorstandsvorsitzende des VBM, Cornelia Spachtholz. „Der Kinderbonus und auch die zusätzlichen Kinderkrankentage sind aktuell eine gutgemeinte Unterstützung, die als Eintagsfliegen willkommen sind. Mittel- und langfristig sind sie keine tragfähige Lösung der Vereinbarkeits- und Belastungsproblematik für Eltern und Kinder . Besonders Müttern würden sie in ihren Karrierechancen stark beeinträchtigen.“ fürchtet Spachtholz. „Denn in Deutschland übernehmen den weitaus größten Teil der Care-Arbeit immer noch die Frauen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 26.01.2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der aktuellen parlamentarischen Debatten um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) sprechen sich 23 Organisationen gemeinsam dafür aus, die Familienbildung als niedrigschwellige und wirksame Unterstützung für Familien zu stärken. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) zeichnet diesen Brief mit.

Der offene Brief wurde versendet an

  • die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • die zuständigen Minister*innen der Bundesländer,
  • die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag sowie
  • die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt: „Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Familien in den vergangenen Monaten eine enorme Kraftanstrengung abverlangt. Gerade in dieser Situation brauchen sie eine verlässliche und niedrigschwellige Begleitung durch die Familienbildung vor Ort. Eine zentrale Aufgabe dieser Angebote ist es, Eltern in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken, um Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Gute Familienbildung braucht dabei passende Rahmenbedingungen. Die Aussichten angesichts knapper werdender kommunaler Kassen sehen allerdings schlecht aus und Leistungen nach § 16 SGB VIII, zu denen die Angebote gehören, stehen oft an der Spitze der Kürzungslisten. Wir fordern daher dringend den Bund und die Länder auf, die aktuelle Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu nutzen und die Familienbildung zukunftsfest zu machen!“

Der Wortlaut des offenen Briefes:

Die Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Sie bietet über alle Familienphasen hinweg Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, Bildung, Gesundheit und in Alltagsfragen und stärkt die Bindungs- und Beziehungsstabilität in Familien.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen es daher sehr, dass der Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienbildung in § 16 SGB VIII-E exemplarisch aufzeigt, Grundlagen für Kooperation und Vernetzung im Sozialraum schafft und mit der neu vorgeschlagenen Formulierung endlich Abstand nimmt von einem defizitären Blick auf Eltern und Familie.

Um ihrem wichtigen Auftrag aber gerecht werden zu können, braucht Familienbildung strukturelle Voraussetzungen, um dauerhaft, verlässlich und wirkungsvoll den Familien in ihrem Sozialraum zur Verfügung zu stehen.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Verbindlichkeit der Bereitstellung von Angeboten der Familienbildung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu erhöhen!

Dazu muss/müssen

  • in § 16 SGB VIII klargestellt werden, dass es sich bei der Formulierung („sollen…angeboten werden“) nicht um eine freiwillige Leistung der Kommune, sondern um eine Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur handelt,
  • die Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien im Hinblick auf die Leistungen in § 16 SGB VIII aufgenommen werden sowie
  • die §§ 74 Absatz 6 und 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII explizit um die Leistungen der Familienförderung und ihre Einrichtungen erweitert und somit der Förderung der Jugendarbeit gleichgestellt werden.

Der jetzt formulierte Zusatz in § 16 SGB VIII-E zur Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen unterstreicht die Bedeutung des § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII-E, welcher klar die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung von Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit betont. Daraus folgt, dass auch für die Familienbildung die entsprechenden Mittel und Personalressourcen vorgehalten und finanziert werden müssen, um Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen.

Die soziale Krise als Folge der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind.

Dieser offene Brief wird mitgezeichnet von 23 Organisationen:

AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V.

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) e.V.

Deutsche Liga für das Kind e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e.V.

familienbildung deutschland – Kath. BAG für Einrichtungen der Familienbildung

Familienbund der Katholiken e.V.

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Naturfreunde Thüringen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

PEKIP e.V.

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

SHIA Bundesverband e.V.

Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Brief mit allen Logos finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.02.2021

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

Die gemeinsame Erklärung „Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien“ vom 02.02.2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung VZukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Februar 2021

Veranstalter: djb in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Der Wandel der Familie von der klassischen Kernfamilie Vater-Mutter-Kind hin zu vielfältigen Familienformen – ausgelöst durch veränderte Lebenswirklichkeiten –, ist nicht mehr aufzuhalten. 

Familie i. S. des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ist die Gemeinschaft der Eltern mit ihren Kindern. Familie ist da, wo Kinder sind; gleichgültig, ob es sich um leibliche Kinder, um Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder oder um nichteheliche Kinder handelt, ob sie aus einer oder mehreren Ehen hervorgegangen sind. Sie liegt auch vor bei unverheirateten Paaren. Das aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert stammende BGB, das gerade im Erbrecht kaum Reformen durchlaufen hat, hält hierfür keine adäquaten erbrechtlichen Lösungen bereit. Hatte im vergangenen Jahrhundert die Absicherung und Ausbildung der Kinder Priorität, stellt sich aktuell eher die Frage, ob der überlebende Ehegatte, in der Regel noch immer die Ehefrau, im Erbfall ausreichend geschützt ist oder es einer neuen Blickrichtung bedarf? 

Mit unseren europäischen Nachbarn wollen wir über den „Tellerrand“ schauen und Reformbedarfe ausloten, vorrangig im Hinblick auf die (rechtliche) Absicherung der überlebenden Ehepartnerin. 

Programm und weitere Informationen: Das vollständige Programm finden Sie hier
Die Veranstaltung bietet 5 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO). 

Tagungsbeitrag 75 €, für ReferendarInnen ermäßigt 35 €. Studierende und DoktorandInnen können kostenfrei teilnehmen.

Anmeldung unter: www.djb.de/termine/anmeldungen/2021/symposium-erbrecht

Die Einwahldaten werden nach der Anmeldung und Entrichtung des Tagungsbeitrags zur Verfügung gestellt. 

Termin: 04. März 2021

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Dieses Jahr hat uns allen viel abverlangt – vor allem den Frauen*. Denn sie sind es, die weltweit unsere Gesellschaften doppelt stützen: in lebensnotwendigen und oft schlecht bezahlten, systemrelevanten Berufen und – oft gleichzeitig – indem sie die unbezahlte Sorgearbeit zu Hause und im persönlichen Umfeld übernehmen. Die Corona-Krise zeigt in aller Deutlichkeit: Frauen* sind nicht nur systemrelevant – sie SIND das System.

Applaus gab es viel, doch echte Anerkennung erfordert konkretes politisches Handeln! Wie relevant sie für das System sind, zeigt sich für Frauen* auch in Lohn und Zeit. Darauf wollen wir zum Frauentag aufmerksam machen. Mit Ihnen und unseren Gästen, u.a. der SPD Politikerin Serpil Midyatli und der Bloggerin Laura Melina Berling (@littlefeministblog) möchten wir am 4. März 2021 um 17:00 Uhr in einer digitalen Veranstaltung Ansätze für eine geschlechtergerechte Gesellschaft diskutieren.

Anmeldung für die Teilnahme über Zoom: https://www.fes.de/lnk/40m

(Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2021, Einwahldaten werden Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung am 01. März zugeschickt)

Das war noch nicht alles! Beteiligen Sie sich auch an unseren Aktionen rund um den Frauentag!

Verschicken oder schenken Sie die „Danke“-Postkarte an eine Frau*, der* Sie für ihren* Beitrag in dieser schwierigen Zeit danken möchten. Auf der „Bitte“-Postkarte bzw. über unsere hier verlinkte Umfrage können Sie eine politische Vision/Forderung für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Fürsorgearbeit formulieren und an uns schicken. Diese Forderungen werden während der Veranstaltung am 4. März an die Politik übergeben.

Beteiligen Sie sich unbedingt auch an unserer Heldinnen*-Nominierung und nominieren Sie eine Frau* in Ihrem Leben, die neben einem „Danke“ für ihre tägliche Leistung auch die Möglichkeit bekommen soll, am 4. März 2021 bei unserer Veranstaltung mit unseren Gästen auf dem Podium zu diskutieren.

Alle Informationen rund um den Frauentag bei der FES finden Sie hier: https://www.fes.de/internationaler-frauentag-2021
Wir würden uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung und Ihre Beteiligung an den Aktionen rund um den Internationalen Frauentag freuen!

Termin: 03. März 2021

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Von guten Betreuungsangeboten profitieren Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Die Zahl der Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren wird seit einiger Zeit ausgebaut. Unterschiede gibt es zwischen Ost- und Westdeutschland. Wo bestehen nach wie vor Defizite und welche politischen Ansätze gibt es zur Verbesserung? Welche Bedeutung hat die Betreuungsqualität für die Teilhabe von sozial benachteiligten Kinder? Und wie sieht eine gerechte Finanzierung der Kinderbetreuung aus?

Mit:

Moderation: Ole Meinefeld (Heinrich-Böll-Stiftung)

Hier geht`s zum entsprechenden Artikel im Infrastruktur-Atlas

Mehr Infos zur Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden sich hier: https://calendar.boell.de/de/event/2-kitas-infrastrukturen-fuer-die-juengsten.

AKTUELLES

Die Arbeiterwohlfahrt veröffentlicht heute im Rahmen einer Onlinekonferenz ein Handbuch mit einem Leitfaden und Maßnahmen zur Öffnung der Altenhilfe für queere Senior*innen. Die Biografien von älteren Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen (kurz LSBTIQ*) sind oftmals von Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen geprägt. Sind LSBTIQ* im hohen Lebensalter auf Angebote der institutionellen Altenhilfe angewiesen, befürchten viele erneute Ablehnung, Ausgrenzung oder die Notwendigkeit, die eigene Körperlichkeit wiederum erklären zu müssen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das Modellprojekt setzt ausgehend von den Sorgen und Ängsten der Zielgruppe auf Wissensvermittlung und Coaching und stärkt damit die Einrichtungen für eine bedürfnisgerechte Pflege. Die Entwicklung dieses innovativen Praxishandbuchs erfolgte von Beginn an in enger Abstimmung mit Leitungskräften und Mitarbeitenden aus stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen der AWO, unter Mitwirkung der Wissenschaft, aber auch mit den bundesweiten Selbstvertretungsverbänden der queeren Communities.

Das Handbuch entstand im Rahmen des Modellprojekts „Queer im Alter – Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen der AWO für die Zielgruppe LSBTIQ*“. Es wurde zwischen Januar 2019 und Februar 2021 vom Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. konzipiert und gemeinsam mit sechs Modellstandorten der AWO in unterschiedlichen Bundesländern umgesetzt – gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Alle weiterführenden Informationen und Download: Praxishandbuch zur Öffnung der Altenhilfe-Einrichtungen für LSBTIQ* veröffentlicht | AWO

Die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat ihr Gutachten „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ an die Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey übergeben.

„Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“ lautete der Berichtsauftrag der Bundesregierung. Die Sachverständigenkommission hat daraufhin in ihrem Gutachten für die Digitalisierung relevante Bereiche ausdifferenziert  die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft  und diese bearbeitet.

Die Digitalisierung öffnet ein Gelegenheitsfenster“, so die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok bei der Übergabe des Gutachtens: „In diesem scheinbar rein technischen Prozess können und müssen wir herrschende Geschlechterverhältnisse sichtbar machen, Geschlechterstereotype hinterfragen und Machtverhältnisse neu verhandeln. Denn ob wir mit der Gleichstellung der Geschlechter vorankommen oder zurückfallen, hängt von den Rahmenbedingungen und der Gestaltung der digitalen Transformation ab.“

Die Sachverständigenkommission spricht sich für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, den Einsatz automatisierter Prozesse in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten, zu beurteilen und aktiv zu gestalten. „In unserem Gutachten formulieren wir 101 Handlungsempfehlungen, um die Verwirklichungschancen im Zuge der Digitalisierung für alle zu stärken – unabhängig vom Geschlecht“, so Yollu-Tok. „Dafür müssen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung gestaltet werdenDas hat auch Konsequenzen für die Gleichstellungspolitik, denn wo neue Barrieren und Herausforderungen entstehen, müssen Ziele, Regelungen, Strukturen, und Instrumente angepasst werden.“

Mit der Übergabe ist das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht auf unserer Webseite unter Veröffentlichungen abrufbar.

Das BMFSFJ wird nun die Ressortabstimmung zur Stellungnahme der Bundesregierung einleiten und dann das Gutachten einschließlich der Stellungnahme voraussichtlich im Mai dem Kabinett vorlegen. (Auf unserer Homepage finden sie mehr Informationen zu den Hintergründen der Gleichstellungsberichte).

Hintergrund: Schwerpunkte des Gutachtens

  • In der Digitalbranche– bzwInformations- und Kommunikationsbranche, in der die für die Digitalisierung zentralen digitalen Technologien entwickelt und gestaltet werden, geht es etwa um Methoden der Gestaltung von Technik, um die Arbeits- und Organisationskultur sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für Gründungen in dieser Branche.  Die Sachverständigenkommission spricht sich hier zum einen für eine gleichstellungsorientierte Veränderung der Technikgestaltung und der in der Digitalbranche herrschenden Arbeits- und Organisationskultur aus. Zum anderen empfiehlt sie, technologische Innovationen als gestaltbare und gestaltungsbedürftige soziotechnische Innovationen zu verstehen. Damit würden auch weibliche Gründungsaktivitäten sichtbarer und das stereotype Bild des männlichen Unternehmers weniger präsent werden.
  • Die Digitale Wirtschaft meint jene wirtschaftlichen Aktivitäten, in denen die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zentrum steht – beispielsweise die Plattformökonomie. Im Fokus sind hier die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der Vermittlung von Arbeit über Plattformen.  Diese neue – meist atypische – Form der Arbeit verspricht etwa im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit Chancen, birgt aber auch gleichstellungsrelevante Risiken. Solange insbesondere der rechtliche Status der Plattformarbeitenden nicht geklärt ist – so eine der Kernbotschaften des Gutachtens – kann Plattformarbeit insbesondere für Frauen zu einer Sackgasse im Lebensverlauf führen. Und solange die über Plattformarbeit erworbene Erfahrung und Kompetenz nicht sichtbar ist, schafft diese Form der Arbeit keine Übergangserleichterungen im Lebensverlauf.
  • Im Bereich der Digitalisierten Wirtschaft, in der IKT-Technologien zur Unterstützung bestehender Geschäfts- und Arbeitsprozesse genutzt werden, beschreibt das Gutachten die daraus resultierenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt einschließlich der dafür notwendigen Qualifikationen. Hier werden sich die bestehenden geschlechtsbezogenen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich der Weiterbildung nicht „automatisch“ im Zuge der Digitalisierung auflösen. Mit entsprechenden Rahmenbedingungen hat die Digitalisierung aber durchaus das Potenzial, Gleichstellungszielen näherzukommen. Daher muss Mobile Arbeit beispielsweise gesetzlich verankert und u.a. durch Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum Datenschutz und zum Schutz vor Diskriminierung flankiert werden. Auch der Einsatz algorithmischer Systeme in Personalauswahlprozessen muss aufgrund der Risiken, u.a. im Hinblick auf Diskriminierungen, kritisch begleitet und eng begrenzt werden.
  • Nicht zuletzt durchdringen digitale Technologien das ganze gesellschaftliche Leben (Digitalisierung der Gesellschaft). Dies erleichtert, verschiedene Lebensbereiche miteinander zu verbinden und zu gestalten, führt aber auch zu gleichstellungsrelevanten Risiken. Die Sachverständigenkommission zeigt hier auf, wie bestehende Probleme im Kontext der Digitalisierung eine neue Qualität erlangen können, auf die reagiert werden muss. Beispiele sind Stereotype in Sozialen Medien sowie geschlechtsbezogene digitale Gewalt. Auch aufgrund der zunehmenden Nutzung von Daten durch den Staat oder private Unternehmen, besteht die Gefahr, dass Verwirklichungschancen beschnitten werden. Hier ist der Staat gefordert, ausreichenden Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit zu gewährleisten.

Die im Gutachten thematisierten Problemlagen und Handlungsempfehlungen zur Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft werfen zudem die Frage nach gleichstellungspolitischen Strukturen und Instrumenten auf, die eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung befördern oder gewährleisten können. Die Sachverständigenkommission knüpft dabei an bestehende gleichstellungspolitische Instrumente und Strukturen an und konkretisiert diese für eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung.