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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2025

AUS DEM ZFF

Die Geschäftsführerin des ZFF, Sophie Schwab, wird am Kitagipfel der Linken im Bundestag aktiv beteiligt sein. Gemeinsam mit Dominique Schneider (BEVKi) gestaltet Sophie Schwab den Workshop „Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag?“. Wir freuen uns auf den Tag und viele spannende und gewinnbringende Diskussionen.  

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Fraktion Die Linke im Bundestag

Ort: Berlin

Seit Jahren ignorieren die jeweiligen Bundesregierungen die Dauerkrise, in der sich das Kita-System befindet – seit Jahren fordern wir die Bundesregierungen auf, endlich die relevanten Akteure zusammen zu bringen, um Lösungen zu erarbeiten. Die Bundesregierung duckt sich mit großer Verlässlichkeit weg, während ein Autogipfel dem nächsten folgt. Nachdem das Problem von Regierungsseite nicht in die Hand genommen wird, kümmern eben wir uns – wie in unserem Hundert-Tage-Programm angekündigt – darum. Zusammen mit euch wollen wir die aktuelle Situation in ihren vielfältigen Dimensionen betrachten und Antworten auf die Kita-Krise erarbeiten und diskutieren.

Die Nachfrage ist groß und die Plätze sind begrenzt. Daher wir eine zeitnahe Anmeldung empfohlen unter: https://veranstaltungen.dielinkebt.de/kitagipfel/

Anmeldeschluss ist der 14.11.2025.

Programm:

09.00 Uhr Einlass

09.30 Uhr Kaffee

10.00 Uhr Eröffnung

Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek und Prof. Dr. Nikolaus Meyer (Hochschule Fulda)

11.00 Uhr Workshops I

  • Kita mal vom Kind aus gesehen – Kinderinteressen in den Mittelpunkt stellen. Mit: Sarah Matzke (Deutsches Kinderhilfswerk) Susann Rüthrich (Kinderbeauftragte Sachsen) und MdB Clara Bünger
  • Wo bitte geht´s zum Traumjob? Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen. Mit: Franziska Bruder (ver.di), Erzieher*innen, Melanie Krause (Kita-Fachkräfteverband Niedersachsen-Bremen) und MdB Anne Zerr
  • Herausforderungen sinkender Kinderzahlen: Bessere Qualität statt Schließungen. Mit: Sophie Koch (Volkssolidarität), Norbert Müller (GFB – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH), Dr. Silvia Ristow (Oberbürgermeisterin Bernburg/Saale) und MdL Eva von Angern (Sachsen-Anhalt)
  • Ganztagsbetreuung als Chance: Lern- und Lebensorte kindgerecht gestalten! Mit: Alessandro Novellino (GEW), Regina Thinius (angefragt, Fachdienst „Finanzhilfen für Familien“, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Ines Tesch (Schulleiterin Sigmund-Jähn-Grundschule, Fürstenwalde) und MdB Nicole Gohlke
  • Herausforderungen in der Erzieher*innenausbildung. Mit: Elke Alsago (ver.di), Ute Eggers (Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten e.V. BöfAE) und MdB Maren Kaminski

12.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Workshops II

  • Gerät die Qualität in der Krise unter die Räder? Gute Kitas für Alle! Mit: Birte Radmacher (GEW) und Judith Adamczyk (AWO) vom Bündnis Kita-Qualität und Daniela Heimann (Landeselternbeirat NRW)
  • Kitafinanzierung, Föderalismus und Beitragsfreiheit – Linke Vorschläge wider die vorherrschende Ohnmacht. Mit: U.a. MdL Ulrike Grosse-Röthig (Thüringen), Anna Weber (LAG Kinderarmut Berlin) und MdBB Miriam Strunge (Bremen)
  • Frühkindliche Bildung in Zeiten von Sprachdiagnostik und Deutschkursen. Mit Benedikt Wirth (Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM), Timm Albers (Universität Paderborn)
  • Standortbestimmung: Kita ein verlässlicher Partner im Familienalltag? Mit: U.a. Dominique Schneider (Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege BEVKi), Sophie Schwab (Zukunftsforum Familie ZFF) und MdB Mandy Eißing
  • Früher Ausgrenzung entgegentreten: Wie verhindern wir soziale Selektion in Kitas? Mit: Niels Espenhorst (Der Paritätische) Kjersti Nichols & Alaa Yakoub Agha (Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt LAMSA e.V.) und MdB Cansin Köktürk

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Wie Weiter?!

Zwischenergebnisse  und Podiumsdiskussion. Mit: U.a. MdB Heidi Reichinnek

17.00 Uhr Ende & Verabschiedung

Wir freuen uns, dass unsere Geschäftsführerin, Sophie Schwab, am Abschlusspanel des Festivals „Reproductive Futures-  Feministische Visionen für gerechte Sorge“ am 22.11.2025 teilnehmen wird.

Das Abschlusspanel der Veranstaltung bringt Perspektiven aus Wissenschaft, Aktivismus und Praxis zusammen, um über feministische, queere und intersektionale Ansätze zu reproduktiver Gerechtigkeit, Care und Gemeinschaft zu diskutieren.  

Termin: 20. – 22. November 2025

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Kuration des Festivals: Sophie Bauer, zusammen mit dem Gunda Werner Institut, der Global Unit für Feminismus und Geschlechterdemokratie und Alisa Tretau mit disruptif e.V. (Nicht nur Mütter waren schwanger) 
Das zweitägige Festival „Reproductive Futures. Feministische Visionen für gerechte Sorge“ bringt Akteur*innen aus Wissenschaft, Kunst, Aktivismus und Praxis zusammen, um zentrale Fragen zur Zukunft von Reproduktion, Familie und Sorgearbeit interdisziplinär und intersektional zu beleuchten.
In den drei Programmschwerpunkten Körper, Raum und Zeit schauen wir etwa auf Leihmutterschaft, Schwangerschaftsabbruch und antifeministische Angriffe auf reproduktive Rechte, aber auch auf sorgezentrierte Infrastrukturen und die Zukunft von Sorge.

Freitag, 21. November, 19:00-22:00 Uhr:
Das Reproductive Futures Festival wird mit dem Dokumentarfilm„9-Month Contract” vonKetevan Vashagashvili eröffnet – einer sehr persönlichen Darstellung von Leihmutterschaft, Mutterschaft und Würde in einer unregulierten Reproduktionsindustrie in Tiflis, Georgien. 
Im Anschluss an die Vorführung hält Amrita Pande eine Keynote, in der sie ihren neuen Bericht „Mapping Global Surrogacy” vorstellt. Der Abend endet mit einer Podiumsdiskussion zum Thema Leihmutterschaft und Reproduktionsökonomie mit Amrita Pande, Irina Herb und Ketevan Vashagashvili, moderiert von Derya Binisik von der Global Unit for Feminism and Gender Democracy der Heinrich-Böll-Stiftung. 

Diese Veranstaltung am Freitagabend findet komplett auf Englisch statt und kann im Livestream mitverfolgt werden. Teilnehmende via Livestream müssen sich nicht vorab anmelden.

Samstag, 22. November, 11.00 – 20.30 Uhr:
Am 22.11. setzen wir den Tag mit verschiedenen Panels und Installationen rund um das Thema   Sorge und Reproduktion fort. Das englischsprachige Panel „Reproductive bodies – Bodies of reproduction“, u.a. mit Amrita Pande, Elizabeth Ngari von Women in Exile und Jonte Lindemann vom genethischen Netzwerk stellen sich die Frage, welche Körper sich gesellschaftlich eigentlich reproduzieren dürfen – und welche strukturell daran gehindert werden. In der Werkstatt zum Thema Schwangerschaftsabbruch beschäftigen wir uns mit der Sorge um Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Wie geht’s weiter mit Paragraph 218, was ist ein sicherer Schwangerschaftsabbruch und welche Bilder zum Schwangerschaftsabbruch werden eigentlich medial produziert?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Mehr Arbeit, weniger Zeit: Während politische Debatten auf Wettbewerbsfähigkeit und Vollzeit setzen, drohen Care-Arbeit, Familie und Selbstsorge aus dem Blick zu geraten. Schon heute stehen viele Menschen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit.
Unsere Dokumentation zeigt, warum Care-Arbeit die Grundlage unserer Gesellschaft ist – und wie sie endlich mehr gesellschaftliche Anerkennung finden und ihre geschlechtergerechte Aufteilung verbessert werden kann.

Die Dokumentation können Sie hier herunterladen.

Am 24. Oktober 2025 findet erstmals der Tag der pflegenden Eltern statt. Ziel ist es, die enorme, meist unbezahlte Pflegearbeit von Eltern sichtbar zu machen, die ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung jahrelang betreuen und pflegen. Neben Anerkennung und Solidarität steht in diesem Jahr vor allem eine politische Forderung im Mittelpunkt: die soziale und finanzielle Absicherung der pflegenden Eltern.

Denn pflegende Eltern leisten rund um die Uhr Pflege- und Betreuungsarbeit, meist unbezahlt. Viele müssen ihre Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender zuverlässiger Unterstützungs- und Entlastungsangebote reduzieren oder ganz aufgeben. Einkommensverluste, Altersarmut und soziale Isolation sind die Folge. Besonders betroffen sind Allein- und Getrennterziehende, die häufig auf Bürgergeld angewiesen sind.

„Als pflegende alleinerziehende Mutter bin ich 365 Tage im Dienst. Ich habe keinen Urlaub, keine freien Wochenenden, keinen Feierabend. Zum Dank für meine ungesehene Arbeit bekomme ich dauerhaft Bürgergeld. Pflegende Angehörige leisten mehr als jeder 40-Stunden-Arbeitnehmer, werden aber mit Sanktionsdrohungen, Residenzpflicht und vielen weiteren Regeln des SGB II schikaniert. Das ist erniedrigend und zermürbend. Pflegende Angehörige gehören nicht ins Bürgergeld“, erklärt Melanie, die ihren autistischen Sohn mit Pflegegrad 3 pflegt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Pflegende Eltern rackern sich ab, damit unser System nicht kollabiert – und bekommen dafür leere Versprechen und Hiobsbotschaften. Ein Familienpflegegeld wird laut Koalitionsvertrag nur geprüft, während gleichzeitig vehement über Einsparungen in der Pflegeversicherung diskutiert wird. Wenn die Bundesregierung weiter auf Kosten pflegender Familien spart, ist das ein Armutszeugnis. Es ist Zeit, Geld in die Hand zu nehmen! Pflegende Familien brauchen soziale und finanzielle Absicherung im Gegenzug dafür, dass sie den Laden jeden Tag am Laufen halten.“

Bundesweite Aktionen und Symbol der Solidarität

Am 24. Oktober sind bundesweit verschiedene Aktionen geplant: Unterstützer*innen zeigen ihre Solidarität, indem sie zwei gekreuzte Kinderpflaster als Symbol für die Herausforderungen pflegender Eltern tragen. Unter dem Motto „Stell dir vor, du arbeitest rund um die Uhr – und keiner nennt es Arbeit“ posten Eltern ihre täglichen Pflege- und Betreuungsstunden in den sozialen Medien, um die unbezahlte Care-Arbeit sichtbar zu machen.

Der Tag der pflegenden Eltern soll zukünftig jährlich am 24. Oktober stattfinden und ein starkes Signal für Anerkennung, Solidarität und politische Veränderung setzen. 2025 steht dabei klar die Botschaft im Vordergrund: Pflegearbeit ist Arbeit und verdient finanzielle Absicherung, beispielsweise durch ein Pflegegehalt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.10.2025

                                                             

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland sind groß: Zu viele junge Menschen bekommen keinen Berufsabschluss, gleichzeitig bleiben viele betriebliche Ausbildungsstellen unbesetzt – insbesondere, weil Ausbildungsbetriebe keine oder keine passenden Bewerberinnen und Bewerber finden. In Zeiten eines abnehmenden Fachkräftepotenzials aufgrund der hohen altersbedingten Abgänge vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten Jahren ist entschlossenes Handeln erforderlich. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeitet daher engagiert und intensiv daran, jungen Menschen die Perspektiven und Möglichkeiten einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen. So soll das duale Ausbildungssystem gestärkt werden.

Am 10. November treffen sich die Spitzenvertreterinnen und -vertreter der Allianz für Aus- und Weiterbildung in Berlin. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales nehmen neben Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, aus Wirtschaft, Gewerkschaften sowie der Länder an dem Spitzentreffen teil. 

Im Rahmen des Spitzentreffens werden die Ergebnisse der noch laufenden Allianzperiode (2023 – 2025) präsentiert. Verschiedene Initiativen wurden angestoßen, um möglichst vielen jungen Menschen den Weg in eine duale Ausbildung zu ebnen und so das vorhandene Fachkräftepotenzial bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören:

  • Ein Netzwerk von Ausbildungsbotschafter-Initiativen: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter sind junge Auszubildende oder gerade fertig Ausgebildete, die in Schulen gehen und bei Schülerinnen und Schülern über die duale Ausbildung berichten. Das Netzwerk umfasst bereits 110 Initiativen und bringt diese zum Austausch zusammen.
  • Ausbildungsgarantie: Die Allianz hat deren Start begleitet, ihre Fördermöglichkeiten bekannter gemacht und steht weiterhin für ihre Botschaft, dass allen jungen Menschen die Chance auf Ausbildung eröffnet werden soll.
  • Grundlegende Positionspapiere: Die Allianz hat sich darauf verständigt, die Grundkompetenzen bei Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern zu stärken, die Berufswahlkompetenzen junger Menschen zu fördern sowie Jugendberufsagenturen bundesweit zu stärken.
  • Sommer der Berufsausbildung: Im Rahmen der von Bundeskanzler Friedrich Merz mit einem Grußwort gewürdigten Initiative haben die  Allianzpartner sowohl bei jungen Menschen als auch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit vielfältigen Veranstaltungen für die duale Ausbildung geworben.

In der neuen Allianzperiode ab 2026 wollen die Allianzpartnerinnen und -partner weiter Herausforderungen am Ausbildungsmarkt angehen, möglichst allen Menschen die Chance für einen Berufsabschluss geben und unter anderem die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung verbessern. Dazu sollen die berufliche Orientierung gestärkt sowie Unterstützungsangebote und -bedarfe zusammen gebracht werden.

Im Detail zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“

Die „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ ist seit über zehn Jahren die zentrale politische Plattform und ein Aktionsbündnis für die duale Ausbildung. In der Allianz arbeiten Ministerien und Behörden aus Bund und Ländern sowie Wirtschaft und Gewerkschaften gemeinsam daran, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und somit zur Fachkräftesicherung beizutragen. 

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz: https://www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2025

Kommission übergibt Vorschläge zur bürokratiearmen Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie an Bundesministerin Karin Prien

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – dieses Ziel verfolgt die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union. Sie soll den Entgeltgleichheitsgrundsatz zwischen Frauen und Männern fördern und muss bis Juni 2026 in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Bundesministerin Karin Prien hat dazu eine Kommission berufen, die heute ihre Vorschläge für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – damit Leistung sich wirklich lohnt. Das ist gerecht, für Männer und für Frauen. Die Expertenkommission hat bei den Empfehlungen zwei Ziele in den Blick genommen: Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss wirksam sein für die Beschäftigten und aufwandsarm für die Arbeitgeber. Wichtig ist mir: Die Unternehmen müssen Handlungssicherheit haben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht dadurch gefährdet wird. Und klar ist auch: Eine faire Bezahlung hilft, Potenziale zu heben.“

Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Transparenzinstrumente „Berichtspflicht“ und „Auskunftsanspruch“, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird die Vorschläge prüfen und einen Referentenentwurf erarbeiten. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren Anfang 2026 einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.11.2025

Zur Vorstellung des Zehn-Punkte-Plans der Bundesschülerkonferenz zur Verbesserung der mentalen Gesundheit junger Menschen erklärt Dr. Anja Reinalter, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die mentale Gesundheit junger Menschen ist kein Nice-to-have – sie ist Grundvoraussetzung für Bildung, Entwicklung und Zukunft. Wer psychisch überfordert ist, verliert Lernkraft, Motivation und Vertrauen in sich selbst – und damit auch seine Ausbildungs- und Studierfähigkeit. Damit verlieren wir als Gesellschaft genau die jungen Menschen, die wir morgen als Fachkräfte so dringend brauchen.

Fehlende mentale Gesundheit hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche: Allein im Gesundheitswesen entstehen dadurch jährlich Kosten von über 63 Milliarden Euro.

Jetzt muss die Bundesregierung liefern – mit einer nationalen Strategie für mentale Gesundheit, mehr Stellen für Schulsozialarbeit, mit Beratungsangeboten für Eltern und Fortbildung von Lehrkräften. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung das erfolgreiche Programm der Mental-Health-Coaches an Schulen auslaufen lässt. Zumal sie bisher keinerlei eigene Initiativen in diesem Bereich gestartet hat.

Zugleich braucht es eine stärkere Förderung digitaler und Medienkompetenz, damit Kinder und Jugendliche sich sicher im Netz bewegen. Vor allem müssen junge Menschen an politischen Prozessen, die sie betreffen, wirklich beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2025

Zum vorläufigen Scheitern des Verordnungsentwurfs zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der Widerstand gegen die geplanten Verschärfungen im Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen war erfolgreich. Ohne Mehrheit im Bundesrat musste die Bundesregierung die umstrittene Verordnung kurzfristig von der Tagesordnung nehmen.

Die Verordnung hätte diskriminierende Sonderregelungen geschaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dabei ist sie fachlich schlicht überflüssig: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt bereits heute sicher, dass die Identität einer Person nachvollziehbar bleibt, auch für Sicherheitsbehörden.

Die Bundesregierung muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Vorgehen nicht nur unnötiges Misstrauen gegenüber queeren Menschen geschürt, und sich dabei erneut mit rechtsextremen und menschenfeindlichen Kräften gemeingemacht zu haben, sondern auch erneut versucht zu haben, ein verfassungsrechtlich höchst problematisches Vorhaben ohne gesicherte politische Mehrheit durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine grundlegende Reform des Aufstiegs-BAföG. In einem entsprechenden Antrag (21/2562) bezeichnet sie Weiterbildung als zentralen Schlüssel, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die deutsche Volkswirtschaft und der Arbeitsmarkt stehen und verweist auf die Fachkräftelücke. Die Anforderungen an das Wissen und die Kompetenzen von Arbeitnehmern würden steigen, zum Beispiel durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. „Weiterbildung ist gleichzeitig ein wirksamer Schutz vor Arbeitslosigkeit und eine Chance, neue Karrierewege zu gehen und persönliche Talente und Potenziale zu entfalten“, schreiben die Abgeordneten. Wegen Zeitmangel, familiärer Verpflichtungen oder aus Kostengründen würden viele Interessierte jedoch keine Weiterbildung beginnen, hier müsse endlich gegengesteuert werden, heißt es in dem Antrag.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Aufstiegs-BAföG (AFBG) vorzulegen. Dieser soll unter anderem den Unterhaltsbeitrag nach Paragraf 10 AFBG für Aufstiegsfortbildungen, die in Teilzeit absolviert werden, öffnen. Außerdem soll der Unterhaltsbeitrag an den Bedarfssatz in Paragraf 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gekoppelt werden. Auch Fortbildungen, die zu einer Qualifikation auf derselben Fortbildungsstufe beziehungsweise Kompetenzniveau gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) führen, sollen für eine Förderung mit dem AFBG geöffnet werden. Ferner verlangt die Fraktion, den Kinderbetreuungszuschlag nach Paragraf 10 AFBG auf 250 Euro pro Monat anzuheben. Die Meisterausbildung sowie gleichgestellte Weiterbildungen an Fachschulen und -akademien sollen kostenfrei werden, indem der Darlehensanteil vollständig entfällt und das AFBG als Vollzuschuss zu sämtlichen Fortbildungs-, Material-, und Prüfungskosten gezahlt wird, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

 „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/2575), der am kommenden Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 07.11.2025

In Deutschland hat jede vierte Person eine Einwanderungsgeschichte. Von diesen 21,2 Millionen Menschen sind rund drei Viertel selbst nach Deutschland zugewandert, ein weiteres Viertel wurde hierzulande geboren. Doch wie geht es dieser vielfältigen Bevölkerungsgruppe – wie zufrieden ist sie? Antworten darauf gibt der aktuelle BiB.Monitor Wohlbefinden 2025 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA und weiterer Datensätze untersucht der diesjährige Monitor, wie sich die Lebenszufriedenheit von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen nach ihrer Ein- und Auswanderungsgeschichte unterscheidet. Dies umfasst sowohl Zugewanderte und deren Nachkommen als auch Menschen, die aus Deutschland weggezogen sind. Das Besondere am BiB.Monitor Wohlbefinden: Er beleuchtet nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern identifiziert auch die Anteile der wenig und der sehr Zufriedenen, also die Verteilung an den Rändern.

Das subjektive Wohlbefinden ist ein zentraler Indikator für den individuellen und den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Im Kontext der Zuwanderung ist es darüber hinaus ein wichtiger Indikator dafür, wie gut Integration und Teilhabe gelingen. „Die Lebenszufriedenheit von Menschen mit Einwanderungsgeschichte variiert durchaus nach Herkunftsland“, erläutert BiB-Direktorin und Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Eine herkunftsbezogene Differenzierung bei der Erfassung des Wohlbefindens ermöglicht es, migrationsspezifische Herausforderungen sichtbar zu machen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiterzuentwickeln. „Dies kann uns wichtige Hinweise für eine gelingende Integration geben“, so Spieß.

Befragte, die selbst zuwanderten, sind zufriedener als die Kinder von Zugewanderten

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit ist bei der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte und bei Eingewanderten gleich hoch – sie liegt auf einer Skala von 1 bis 10 bei jeweils 7,1 Punkten. Vor allem eingewanderte Frauen berichten mit 7,3 Punkten eine relativ hohe Zufriedenheit, die über dem Wert der Männer liegt (7,0 Punkte). Interessant: Nachkommen von Eingewanderten liegen nur bei 6,8 Punkten; diese Gruppe weist zudem den höchsten Anteil wenig Zufriedener auf. Berücksichtigt man jedoch sozioökonomische und demografische Merkmale wie Einkommen, Bildung oder Haushaltsstruktur, verschwinden die Unterschiede. „Merkmale wie das Einkommen, die Erwerbstätigkeit, die formale Bildung oder die Haushaltszusammensetzung hängen sowohl mit der Einwanderungsgeschichte als auch mit der Lebenszufriedenheit zusammen. Deshalb ist es wichtig, sie bei dem Vergleich von Bevölkerungsgruppen und deren Wohlbefinden zu berücksichtigen“, erklärt Mitautor Dr. Sebastian Will, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB.

Mit längerem Aufenthalt ist die Lebenszufriedenheit höher

Die Lebenszufriedenheit von Zugewanderten ist mit zunehmender Aufenthaltsdauer in Deutschland deutlich höher. Besonders hoch ist sie bei Menschen, die bereits vor mehr als 45 Jahren eingewandert sind: Sie erreichen im Durchschnitt 7,8 Punkte und weisen mit 33 Prozent den größten Anteil sehr Zufriedener auf. Zugleich ist in dieser Gruppe der Anteil der wenig Zufriedenen am geringsten, während er in den anderen Gruppen mit kürzerer Aufenthaltsdauer höher ausfällt. „In der Tendenz gilt: Je länger Zugewanderte in Deutschland leben, desto zufriedener sind sie mit ihrem Leben“, resümiert Will.

Hohe Zufriedenheit bei Zugewanderten aus Osteuropa

Die durchschnittliche Lebenszufriedenheit liegt bei Zugewanderten aus dem westlichen Ausland mit 7,1 Punkten auf dem gleichen Niveau wie bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden. Bevölkerungsgruppen aus Osteuropa weisen mit 7,2 Punkten noch etwas höhere Werte auf, während in Asien und Afrika Geborene mit 6,9 Punkten im Mittel geringere Zufriedenheitswerte zeigen. Nach Berücksichtigung von Merkmalen wie Einkommen, Alter oder Erwerbstätigkeit verringern sich die Unterschiede, sodass nur Eingewanderte aus Osteuropa weiterhin eine signifikant höhere Lebenszufriedenheit aufweisen.

Schutzsuchende aus der Ukraine mit geringeren, aber steigenden Zufriedenheitswerten

Ukrainerinnen und Ukrainer stellen derzeit die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Schutzsuchenden dar und weisen mit durchschnittlich 6,3 Punkten eine vergleichsweise niedrige Lebenszufriedenheit auf. Dies mag auch darin begründet liegen, dass in der Ukraine weiterhin Krieg herrscht. „Die allgemeine Zufriedenheit dieser Gruppe hat sich aber seit ihrer Ankunft in Deutschland von 5,9 Punkten im Jahr 2022 auf 6,3 Punkte im Sommer 2023 erhöht“, berichtet C. Katharina Spieß. „Dieser Anstieg hängt unter anderem mit dem Erlernen der deutschen Sprache, einer besseren Wohnsituation und einer Erwerbstätigkeit zusammen.“ Mehr als die Hälfte (51?Prozent) der ukrainischen Schutzsuchenden zählt zu den wenig Zufriedenen, wobei ältere Schutzsuchende über 50 Jahre besonders betroffen sind (60?Prozent).

Frauen aus der Ukraine sind im Durchschnitt unzufriedener als Männer, insbesondere Frauen über 50 Jahre, während Männer unter 50 Jahren am zufriedensten sind. Konkrete Faktoren, die die Lebenszufriedenheit erhöhen, sind gute Deutschkenntnisse, das Leben außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften, das Vorhandensein minderjähriger Kinder und einen Partner oder eine Partnerin im Haushalt und damit in Deutschland.

Ausgewanderte in Südeuropa am zufriedensten

Während viele Menschen nach Deutschland zuwandern, erwägen andere eine Auswanderung oder sind bereits ausgewandert. Im Jahr 2024 haben 0,4 Prozent der Deutschen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Von der im BiB.Monitor Wohlbefinden untersuchten Gruppe von Ausgewanderten leben die meisten seit durchschnittlich vier Jahren im Ausland und zu 71 Prozent in europäischen Ländern. Diese Ausgewanderten mit deutschem Pass berichten im Durchschnitt über eine höhere Lebenszufriedenheit als die Wohnbevölkerung in Deutschland, mit Spitzenwerten in Südeuropa (7,7 Punkte) und in nichteuropäischen Niedrigeinkommensländern wie der Türkei, China oder Mexiko (7,6 Punkte). Auch nach Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren bleiben vor allem die nach Südeuropa Ausgewanderten leicht zufriedener im Vergleich zu in andere Länder Ausgewanderten.

Deutlich weniger zufrieden zeigt sich hingegen die Bevölkerungsgruppe im jungen und mittleren Erwachsenenalter, die in Deutschland lebt, aber beabsichtigt, auszuwandern: Der durchschnittliche Zufriedenheitswert der Bevölkerungsgruppe, die eine eigene Auswanderung als wahrscheinlich einschätzt, liegt bei lediglich 6,4 Punkten.

Insgesamt ist die Lebenszufriedenheit in Deutschland leicht angestiegen

Insgesamt hat sich in Deutschland die durchschnittliche Lebenszufriedenheit im jungen und mittleren Erwachsenenalter (bis 52 Jahre) über alle Bevölkerungsgruppen hinweg stabilisiert und gegenüber den Vorjahren leicht verbessert. Im Vergleich zum Herbst 2022 stieg der Wert um gut 0,2 Punkte und lag Ende 2023 bei rund 7,1. „Der Anteil sehr Zufriedener nahm zu, während der Anteil wenig Zufriedener zurückging – ein deutlich positiverer Befund als etwa im Pandemiejahr 2021“, fasst BiB-Direktorin Spieß zusammen. Als mögliche Gründe für diese Entwicklung nennen die Forschenden das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen, einen gewissen Gewöhnungseffekt an die Ukraine-Krise sowie den Rückgang der Inflation ab Mitte 2023. Insgesamt nähert sich die Lebenszufriedenheit damit langsam wieder dem Vor-Pandemie-Niveau von etwa 7,4 Punkten an.

Studiendesign und zugrunde liegende Datensätze

Der BiB.Monitor Wohlbefinden untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland. Dabei nimmt er wechselnde Aspekte in den Fokus. Die diesjährige Studie zum Wohlbefinden der Bevölkerung mit Wanderungsgeschichte stützt sich auf mehrere repräsentative Datensätze (FReDA, SHARE, BiB/FReDA-Ukraine-Stichprobe, IAB-BAMF-SOEP, GERPS), die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden. Die meisten Ergebnisse lassen sich auf das Jahr 2023 beziehen. Insgesamt ermöglichen die Datensätze einen breiten Blick auf das Wohlbefinden verschiedener Bevölkerungsgruppen mit realisierten oder geplanten Zu- und Auswanderungsabsichten.

Link zum Download der Studie:

www.bib.bund.de/wohlbefinden-2025

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2025

Bei jungen Frauen in Deutschland dominiert ein egalitäres Rollenbild: Knapp zwei Drittel von ihnen haben entsprechende Einstellungen zur weiblichen Rolle. Sie erwarten beispielsweise keine negativen Folgen aus der Erwerbstätigkeit von Müttern auf ihre Kinder und sehen eine traditionelle Arbeitsteilung tendenziell nicht als die beste Lösung für Familien an. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hervor. Die Analysen basieren auf den Einstellungen zur weiblichen Rolle von 2.709 Frauen im Alter von 20 bis 30 Jahren, die über das familiendemografische Panel FReDA (2021 und 2023) befragt wurden.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, bilden unter den befragten Personen die als konsistent egalitär eingruppierten Frauen mit 62,2 % die größte Gruppe. „Sie stehen für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung bei Familie und Beruf und befürworten gleichstellungsbezogene Grundsätze“, erklärt Dr. Sabine Diabaté vom BiB und Mitautorin der Studie. Knapp ein Fünftel (19,3 %) und damit deutlich weniger vertritt ein vereinbarkeitsorientiertes Modell: Diese Frauen unterstützen Gleichstellung zwar grundsätzlich, halten – anders als die Frauen mit einer egalitären Einstellung – eine Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und Eltern insgesamt jedoch als schlecht vereinbar mit den Bedürfnissen der Kinder. Der reichweitenstarke Social-Media-Trend der sogenannten „Tradwives“ – Influencerinnen, die ein traditionelles Rollenbild von Weiblichkeit, Mutterschaft und Fürsorgearbeit idealisieren – spiegelt sich ebenfalls bei knapp einem Fünftel der jungen Frauen (18,5 %). Diese Gruppe vertritt Einstellungen, die jenen der „Tradwives“ ähneln, weil sie die Mutterschaft als existenzielle Lebensaufgabe einer Frau ansehen, die Ehe stark idealisieren und eine traditionelle Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau befürworten. Dazu zählen etwa die Überzeugungen, dass ein Kleinkind unter der Erwerbstätigkeit seiner Mutter leidet, eine Frau ohne ein Kind kein erfülltes Leben führen könne oder dass sich Frauen stärker auf die Familie als auf eine Karriere konzentrieren sollten.

Religion, Familie und Bildung als entscheidende Faktoren bei „Tradwife“-Überzeugungen

Eine vertiefte Analyse der jungen Frauen, deren Einstellungen zur weiblichen Rolle dem „Tradwife“-Muster stark ähneln, zeigt deutliche Zusammenhänge mit persönlichen Lebensumständen und sozialen Hintergründen: Vor allem Frauen, die sich selbst als religiös bezeichnen, vertreten mit höherer Wahrscheinlichkeit ein traditionelles Rollenbild. Auch Frauen, die selbst Mutter und verheiratet sind, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, solche Überzeugungen zu teilen. Zudem vertreten formal niedrig und mittel gebildete Frauen eher Einstellungen, die dem „Tradwife“-Ideal entsprechen, als hochgebildete. „Höher gebildete Frauen machen im Durchschnitt eher beruflich Karriere und sind häufiger finanziell unabhängig. Womöglich sind sie dadurch egalitärer eingestellt und hinterfragen traditionelle Rollenbilder – oder sie wählen gerade wegen ihrer egalitären Überzeugungen emanzipatorische Lebensentwürfe“, beschreibt Mitautorin Dr. Leonie Kleinschrot vom BiB das Phänomen.

Die Ergebnisse machen deutlich: Traditionelle Bilder der weiblichen Rolle sind zwar auf Social Media sichtbar und somit auch reichweitenstark, prägen jedoch im realen Leben nur eine Minderheit. Die Mehrheit der jungen Frauen in Deutschland orientiert sich an egalitären Vorstellungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.10.2025

inder von Eltern mit Wohneigentum haben höhere Chancen, eigene Immobilien zu besitzen, als Kinder von Mieter*innen – Zusammenhang schwächt sich aber in jüngeren Generationen ab: Immer mehr wohnen zur Miete – Abbau von Eigenkapitalhürden könnte sinnvoll sein

Junge Menschen in Deutschland besitzen deutlich seltener Wohnimmobilien als ihre Eltern und wohnen zunehmend zur Miete. Wer jedoch aus einer Eigentümerfamilie stammt, hat weiterhin deutlich bessere Chancen, selbst in den eigenen vier Wänden zu leben. Dieser Zusammenhang hat sich zwar abgeschwächt, ist im europäischen Vergleich aber hoch. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die DIW-Forscher Philipp Lersch mit zwei Kollegen von der Universität Oxford auf Basis von EU-SILC-Daten erstellt hat.

„Chancenungleichheit beim Wohneigentum aufgrund des familiären Hintergrunds besteht in Deutschland weiterhin, aber sie hat deutlich abgenommen“, fasst Lersch zusammen. Für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Kinder lag die Wahrscheinlichkeit um 24 Prozentpunkte höher, Wohnimmobilien zu besitzen, wenn ihre Eltern ebenfalls Immobilien besaßen. Für die zwischen 1985 und 1989 geborenen Kinder sank sie auf 15 Prozentpunkte.

Der Trend geht zur Mietimmobilie

Die Menschen in Deutschland wohnen zunehmend zur Miete, auch wenn ihre Eltern Wohneigentum besaßen. Gleichzeitig besitzen weniger junge Menschen aus Mieterfamilien Immobilien als frühere Jahrgänge. Folglich schwächt sich der relative Zusammenhang zwischen elterlichem Wohneigentum und dem der Kinder über die Zeit deutlich ab. Zwar mag dies bei einigen auch Ausdruck sich wandelnder Wünsche an ihre Wohnsituation sein. Umfragen belegen aber den verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum, das als zentrale Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge gilt. „Selbst wenn junge Menschen gerne in die eigenen vier Wände ziehen würden, gelingt es ihnen immer seltener“, konstatiert Lersch, der im DIW Berlin die Forschungsgruppe Lebensverlauf und Ungleichheit leitet.

„Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein.“ Philipp M. Lersch

Ein Hauptgrund sind wohl die rasant gestiegenen Immobilienpreise: Seit 2011 legten sie in Deutschland um 77 Prozent zu – weitaus stärker als die Realeinkommen. Gleichzeitig sind die Mieten in Deutschland im europäischen Vergleich günstig und die Rechte der Mietenden hoch. Dies trägt dazu bei, dass im EU-Vergleich Wohneigentum in Deutschland wenig verbreitet ist. Dennoch hängt hierzulande der Wohneigentumsstatus der Kinder stärker von dem ihrer Eltern ab als in den meisten anderen europäischen Ländern.

„Politisches Ziel sollte nicht sein, allen Menschen zu Wohneigentum zu verhelfen“, meint Lersch. „Wichtiger ist es, Wohnraum zugänglich zu machen, der – unabhängig davon, ob im Eigentum oder zur Miete – den Bedürfnissen der Menschen entspricht.“ Dazu müsse eine umfassende Strategie entwickelt werden, die Menschen Auswahl und Entscheidungsfreiheit auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht, die also für genügend Wohnraum zu erschwinglichen Preisen sorgt. „Ob man sich Wohneigentum leisten kann, darf keine Frage der Herkunft sein. Eigenkapitalhürden sollten daher gesenkt werden – etwa durch Modelle wie den Mietkauf.“

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.10.2025

Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist sozialpolitisch notwendig, generationengerecht und finanziell tragbar. Gerade mit Blick auf Generationengerechtigkeit sollte eine Stabilisierung auf Dauer angelegt sein und nicht nur bis 2031, wie es der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorsieht. Zusätzlich brauche es eine bessere Verzahnung aus Renten- und Arbeitsmarktpolitik, um ungenutzte Potenziale für eine stärkere Erwerbsbeteiligung zu erschließen. Das betont Dr. Ulrike Stein, Rentenexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer Stellungnahme für die heutige Expert*innenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags.*

„Ein stabiles Rentenniveau ist entscheidend für die Sicherung des Lebensstandards und stärkt das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung – über Generationen hinweg“, so Stein. „Unsere Analysen zeigen: Von der Stabilisierung profitieren Jung und Alt gleichermaßen, jüngere Generationen werden nicht benachteiligt.“ Eine aktuelle IMK-Studie** zeigt detailliert, dass eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im gescheiterten Rentenpaket II der Ampelkoalition vorgesehen war, für Menschen aller Geburtsjahrgänge zwischen den 1940ern und 2010 die interne Rendite der gesetzlichen Rente erhöht. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell kurz vor Eintritt ins Berufsleben stehen und ein wesentlicher Teil der heutigen Rentner*innen erhalten durch eine Stabilisierung im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente (Link zur Studie unten).

Seit den späten 1970er Jahren ist das Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf rund 48 Prozent gesunken, wo es nach dem Gesetzentwurf bis 2031 stabilisiert werden soll, zeigt Steins Analyse. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sich dagegen seit 1970 lediglich von 17 auf 18,6 Prozent erhöht. Stein betont, dass ein weiter sinkendes Rentenniveau nicht nur die individuelle Lebensstandardsicherung vieler Menschen gefährde, sondern einen wesentlichen Teil der Kosten für die Allgemeinheit lediglich in die Grundsicherung verlagern würde. „Eine solide Haltelinie wirkt der Zunahme von Armutsrisiken entgegen und sorgt dafür, dass die gesetzliche Rente weiterhin eine tragende Säule des Sozialstaats bleibt“, so Stein. 

Die Stabilisierung sei zudem grundsätzlich finanzierbar. Dass sich der Bund im Rahmen des Rentenpakets 2025 stärker über Steuermittel an der Finanzierung beteiligen möchte, ist ebenfalls ein akzeptabler Weg, analysiert die IMK-Expertin. Seit 2003 ist der Anteil der Gesamtausgaben des Bundes an der Finanzierung der Rentenversicherung, gemessen an der Wirtschaftsleistung, von 3,5 auf 2,7 Prozent des BIP gesunken – obwohl die Zahl der Altersrenten um 16 Prozent gestiegen ist. Die Bundeszuschüsse und -mittel dienen dazu, Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zu finanzieren, die nicht über Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen etwa Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung. Allerdings decken die Bundeszuschüsse laut Deutscher Rentenversicherung die nicht beitragsgedeckten Leistungen längst nicht vollständig ab; allein 2023 betrug die Finanzierungslücke rund 40 Milliarden Euro. „Die gesetzliche Rente bleibt finanzierbar – wenn die Politik bereit ist, ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen“, so Stein.

Das Rentenpaket 2025 enthält zudem die Einführung der Mütterrente III, die eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vorsieht. Aus Gerechtigkeitsperspektive ist diese Maßnahme laut IMK nachvollziehbar. Allerdings ist nach Einschätzung von Stein der bürokratische Aufwand hoch, die individuelle Entlastung gering, und die volkswirtschaftlichen Kosten beträchtlich. Die Maßnahme koste rund fünf Milliarden Euro, bringe den Betroffenen aber netto oft nur rund 15 Euro monatlich pro Kind. Das Geld sei in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt.

Generell bewertet das IMK das Rentenpaket 2025 vor allem wegen der Stabilisierung des Rentenniveaus als Schritt in die richtige Richtung. An anderer Stelle scheue die Bundesregierung in ihrer Rentenpolitik aber vor einer notwendigen Veränderung der Schwerpunktsetzung zurück: „Anstatt zu diskutieren, wie Rentner*innen mit befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigt, die Regelaltersgrenze erhöht oder teure Anreize zum Weiterarbeiten (Aktivrente) geschaffen werden können, sollte der Fokus darauf liegen, ungenutzte Erwerbspotenziale unter Personen im erwerbsfähigen Alter besser zu aktivieren“, schreibt die Forscherin in ihrer Stellungnahme. Besonders bei Frauen und jungen Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss gebe es erhebliche Reserven. Stein verweist auf Defizite im Bildungssystem und Fehlanreize im Steuer- und Abgabensystem, die eine Ausweitung des individuellen Arbeitsvolumens behinderten. Wichtig sei zudem ein besserer Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige. Nur so könnten mehr Menschen – insbesondere Frauen – ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und die soziale Sicherung langfristig stabilisieren. 

Die Stabilisierung des Rentenniveaus bringt einen generationsübergreifenden Nutzen mit sich. Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten.

Stabilisierung des Rentenniveaus: Wer verliert und wer gewinnt wirklich? IMK Policy Brief Nr. 186, Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.11.2025

Alle Jahre wieder: Nicht nur das Weihnachtsfest naht in großen Schritten, sondern auch das Weihnachtsgeld. So ist es zumindest für gut die Hälfte der Beschäftigten (51 Prozent), bei denen der Arbeitgeber die Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt überweist, und zwar meist schon im November. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag. Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber nach Tarifvertrag zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77 Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine Umfrage unter gut 58.000 Beschäftigten durch das Internetportal Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Die Umfrage zeigt außerdem, dass Männer (54 Prozent) etwas häufiger als Frauen (48 Prozent) Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen und Beschäftigte in Westdeutschland (53 Prozent) bessere Aussichten auf einen Bonus zum Fest haben als jene in Ostdeutschland (41 Prozent) (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch zwischen Beschäftigten mit einem unbefristeten Vertrag (52 Prozent) und einem befristeten Vertrag (48 Prozent) gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Beschäftigten in Vollzeit (53 Prozent) und in Teilzeit (46 Prozent). Der Analyse zufolge bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.

„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder abgezwackt wird“, sagt Dr. Malte Lübker, Gehaltsexperte am WSI. „Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit 68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu gegründete Betriebe oft erstmal versuchen, einen Tarifvertrag zu verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft gemeinsam dafür kämpfen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Umso wichtiger ist, dass die Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge einfach nach dem billigsten Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein wichtiger Baustein.“

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein. Vergleichsweise hohe Beträge werden auch in der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen (4.113 Euro), der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Auch im Privaten Bankgewerbe (3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn (3.399 Euro) können sich Beschäftigte in den kommenden Wochen über ein dickes Extra freuen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten größeren Branchen (siehe die Tabelle in der pdf-Version).

Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2025 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht. Einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es beispielsweise für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern (+9,6 Prozent), bei der Deutschen Bahn AG (+9,0 Prozent) und in der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (+7,6 Prozent).

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Auch im Öffentlichen Dienst gibt es eine einheitliche Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist. Sie beträgt bei den kommunalen Arbeitgebern, die für die Auswertung berücksichtigt wurden, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.

Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gib es teilweise zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher ist als in Bayern (250 Euro). Keine Ost-West-Unterschiede gibt es beispielsweise in den bundesweit gültigen Tarifverträgen im Privaten Bankgewerbe, im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst und der Deutschen Bahn AG.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk und der Floristik. Dasselbe trifft auf das ostdeutsche Bewachungsgewerbe zu, während in einigen Regionen Westdeutschlands das Weihnachtsgeld erst nach einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gewährt wird.

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Die Berechnungen zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld beruhen auf den Angaben von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 an einer Online-Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Eine Auswertung des Statistische Bundesamt war im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gekommen, dass sogar gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Die Differenz zur WSI-Auswertung ergibt sich aus jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen. In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt wertet hingegen Tarifverträge aus und rechnet auf dieser Grundlage die Verbreitung von Weihnachtsgeld hoch. Dabei werden alle Sonderzahlungen berücksichtigt, die im November oder Dezember ausgezahlt werden.

Die Pressemitteilung mit Abbildung und Tabelle (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2025

Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort. Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant. Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken.

Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat. Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen. Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft.

In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich. Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten. Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben.

„Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“

Arbeiten im Ruhestand – Arbeit, Arbeitsbedingungen und Motive aus betrieblicher Sicht. Auswertung der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2023. WSI-Report Nr. 107, Oktober 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.10.2025

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Doch wie viele Menschen von der neuen Regelung profitieren würden und wie hoch die Steuerersparnis ausfällt, war bisher unklar. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.* Im Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland blieben deshalb nur 0,87 Euro pro Monat steuerfrei, die mittlere Steuerersparnis fällt mit monatlich 0,31 Euro noch einmal dürftiger aus. Gleichzeitig entfällt die Entlastung ganz überwiegend auf Beschäftigte aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung. Die Berechnungen des WSI beruhen auf der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes vom April 2024, die detaillierte Gehaltsdaten von rund 9,6 Millionen Beschäftigten enthält.

„In den Betrieben haben sich Arbeitszeitkonten durchgesetzt und Mehrarbeit kann später durch Freizeit ausgeglichen werden“, so Studienautor Dr. Malte Lübker. Nach den Ergebnissen der IAB-Arbeitszeitrechnung verfällt zudem die Mehrheit der Überstunden im engeren Sinne. „Bezahlte Überstunden sind inzwischen eher ein Randphänomen“, so Lübker. Laut Verdiensterhebung bekamen im April 2024 nur 5,1 Prozent der Beschäftigten Überstunden ausbezahlt, darunter waren 1,8 Prozent mit einem Überstundenzuschlag (siehe auch Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Nach den Koalitionsplänen sollen Überstunden jedoch nur berücksichtigt werden, wenn diese über die normale Vollzeit hinausgehen, sodass sich mit 1,4 Prozent ein noch kleinerer Kreis von Begünstigten abzeichnet. Beschäftigte in Teilzeit erreichen die Vollzeitschwelle auch inklusive Überstunden nur in Ausnahmefällen, sodass von ihnen nur 0,2 Prozent einen Steuervorteil erwarten können. Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus. Deutlich häufiger profitieren hingegen Vollzeitbeschäftigte (2,4 %). Für Beschäftigte mit Tarifvertrag (1,7 %) sind die Aussichten auf einen Steuerbonus etwas besser, als wenn der Tarifvertrag fehlt (1,1 %).

Da Frauen in Deutschland häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer, würden unter ihnen nur 0,5 Prozent von der Steuerbefreiung profitieren. Bei Männern ergibt sich ein höherer Anteil von 2,2 Prozent. Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch bei der Höhe der freigestellten Beträge: Während Männer künftig pro Monat durchschnittlich 1,46 Euro steuerfrei mit nach Hause nehmen würden, sind es bei Frauen nur 0,23 Euro pro Monat. Dies liegt nur zum Teil daran, dass Frauen aufgrund der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit weniger Überstunden machen als Männer. Entscheidend ist vielmehr, dass bei Frauen aufgrund des Vollzeit-Erfordernisses nur rund die Hälfte (54 %) der Überstunden mit Zuschlag unter das neue Steuerprivileg fallen würde. Bei Männern sind es neun von zehn Überstunden mit Zuschlag (88 %). Entgeltexperte Lübker sieht darin einen Beleg für die mittelbare Diskriminierung von Frauen.

Auch wenn die individuelle Entlastung insgesamt sehr klein ist: Das Koalitionsvorhaben hat zudem problematische Auswirkungen auf die Einkommensverteilung. Rund 95 Prozent des Entlastungsvolumens käme Beschäftigten aus der oberen Hälfte der Entgeltverteilung zugute, während auf die untere Hälfte nur 5 Prozent der Gesamtsumme entfallen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem Bruttomonatsverdienst von bis zu 3.041 Euro beträgt die durchschnittliche Steuerersparnis gerade einmal 3 Cent pro Monat, für das Zehntel mit den höchsten Gehältern hingegen 1,18 Euro (siehe auch Tabelle 2 in der pdf-Version). „Die neue Studie zeigt, wie sozial unausgewogen das Vorhaben ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Statt eine breite Entlastung zu bewirken, würde von dem Steuerprivileg in erster Linie eine kleine Gruppe von Beschäftigten profitieren, die auch so ein auskömmliches Gehalt haben. Das trägt weiter zur Ungleichheit in der Gesellschaft bei und setzt ein falsches Signal.“

Das Vorhaben, das auf das Wahlprogramm der CDU/CSU zurückgeht, war zuletzt auch vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen scharf kritisiert worden. Die Ökonom*innen hatten argumentiert, dass die neue Regelung das Steuerrecht noch komplexer macht und erhebliche Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und in der Finanzverwaltung verursachen würde. Außerdem bezweifelten sie, dass die Steuerersparnis aufgrund ihrer geringen Höhe einen wirksamen Anreiz für Mehrarbeit setzt. Der Beirat war dabei unter großzügigen Annahmen von einer Steuerersparnis von 3,50 Euro pro Überstunde ausgegangen. Die neue WSI-Analyse zeigt, dass der Steuerbonus in der Realität mit 1,35 Euro pro Überstunde deutlich geringer ausfallen dürfte. Für Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst von bis zu 3.041 Euro beläuft sich das durchschnittliche Plus beim Netto-Gehalt sogar nur auf 0,39 Euro pro steuerbegünstigter Überstunde mit Zuschlag. Grund dafür ist unter anderem, dass für Beschäftigte mit geringerem Einkommen auch der Steuersatz geringer ist und Überstundenzuschläge geringer ausfallen als bei Beschäftigten mit höherem Einkommen.

Handlungsbedarf besteht laut der neuen WSI-Studie in anderen Bereichen. So verfällt derzeit nach der IAB-Arbeitszeitrechnung mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich. Um dies zu verhindern, sollten laut Studie verbleibende Lücken in der Arbeitszeiterfassung geschlossen werden. Zudem gibt es bei einigen Arbeitgebern – beispielsweise im Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen – die fragwürdige Praxis, auch bereits erfasste Überstunden unter bestimmten Bedingungen wieder aus den Arbeitszeitkonten zu löschen.

Trotzdem hat sich auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland inzwischen ein Berg von fast 500 Millionen bereits geleisteter Stunden im Wert von rund 9,5 Milliarden Euro angesammelt. „Wenn Beschäftigte in Bereichen mit besonders hoher Arbeitsbelastung keine realistische Perspektive auf Freizeitausgleich haben, kann es sinnvoll sein, die Zeitguthaben auszuzahlen“, so Lübker. „Ob ein etwaiger Überstundenzuschlag dabei steuerfrei bleibt oder nicht, ist für die Beschäftigten eher zweitrangig.“

Steuerliche Freistellung von Überstundenzuschlägen. Geringe Entlastung und problematische Verteilungswirkungen. WSI Policy Brief Nr. 93, Oktober 2025.

Die Pressemitteilung mit Tabellen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.10.2025

Frauen stellen fast die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft, doch nur 29 Prozent der obersten Führungskräfte sind weiblich. Der Anteil hat sich seit über 20 Jahren um nur 4 Prozentpunkte erhöht. In Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen ist der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen stärker gestiegen als in Betrieben ohne solche Angebote – dennoch zeigt sich: Der Gender Leadership Gap bleibt bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die auf dem IAB-Betriebspanel beruht.

Trotz hoher Qualifikation und hohem Bildungsniveau sind Frauen in Spitzenpositionen der Privatwirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Im Jahr 2024 waren 29 Prozent der Positionen auf der obersten Führungsebene weiblich besetzt – deutlich weniger als ihr Anteil an allen Beschäftigten von 45 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene liegt der Anteil mit 42 Prozent fast auf Beschäftigtenniveau. „Familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben können helfen, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, ersetzen jedoch nicht öffentliche Angebote wie ausreichend Kinderbetreuungsplätze“, erklärt IAB-Forscher Michael Oberfichtner.

Deutlich besser schneiden ostdeutsche Betriebe ab: Hier liegt das Repräsentanzmaß für Frauen auf der obersten Führungsebene bei 0,72, in Westdeutschland nur bei 0,64. Das Repräsentanzmaß misst, wie stark Frauen entsprechend ihrem Anteil an allen Beschäftigten in Führungspositionen vertreten sind. Ein Wert von 1,0 bedeutet Gleichstellung, Werte unter 1 zeigen eine Unterrepräsentanz. Besonders stark vertreten sind Frauen in Führungspositionen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bildungsbereich.

Der Anteil der Betriebe, die Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbieten, ist seit 2016 von 32 auf 59 Prozent gestiegen. Am häufigsten werden flexible Arbeitszeiten angeboten, inzwischen in 56 Prozent der Betriebe. In diesen arbeiten 77 Prozent aller Beschäftigten. Unterstützung bei Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen bleibt dagegen selten. „Sorgearbeit wird noch immer überwiegend von Frauen übernommen. Betriebliche Unterstützung in diesen Bereichen ist daher ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung in Führungspositionen“, so IAB-Forscherin Susanne Kohaut.

In Branchen, in denen familienfreundliche Maßnahmen bereits 2016 verbreitet waren, ist der Anteil weiblicher Führungskräfte seither stärker gestiegen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Gesundheit und Soziales sowie für Interessenvertretungen und Verbände. „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind längst kein reines Gleichstellungsthema mehr, sondern Wettbewerbsfaktor – gerade im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte“, so IAB-Forscherin Iris Möller.

Dennoch bleiben Netzwerke familienfreundlicher Unternehmen die Ausnahme: Nur zwei Prozent der Betriebe sind Mitglied in einem solchen Zusammenschluss.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-24.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.11.2025

  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
  • Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
  • Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr). Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe. Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung

Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war. Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).

Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen

Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %). In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer.

0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700. Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging.

Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %.

Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %). Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Betreuungsquote beruht ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals auf den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. Dies führt zu einer neuen Datenbasis im Vergleich zu den Vorjahren, die auf dem Zensus 2011 beruhten. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Tabellen auch mit Bundesländer-Ergebnissen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss am 13. November fordern Klima-Allianz Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der AWO Bundesverband und der WWF Deutschland die Regierungsfraktionen auf, das Sondervermögen gezielt für Zukunftsinvestitionen zu nutzen. Das Bündnis kritisiert, dass der aktuelle Haushaltsentwurf an den Herausforderungen der Zeit vorbeigeht: Milliarden sollen weiter in fossile Projekte fließen, während für Klimaschutz, Busse und Bahnen oder die Sanierung sozialer Einrichtungen das Geld fehlt. Dabei würden Investitionen in diese Bereiche die Wirtschaft, soziale Daseinsvorsorge und Klimaschutz zugleich stärken und das Leben vieler Menschen einfacher und sicherer machen.

Michael Groß, Präsident AWO Bundesverband: „Die soziale Infrastruktur leidet unter einem enormen Sanierungsstau. Tausende Pflegeheime, Kitas und weitere gemeinnützige Einrichtungen verfügen nicht über die notwendigen Mittel, um ihre Gebäude klimaneutral zu sanieren. Eine aktuelle Erhebung der AWO zeigt: Mehr als die Hälfte der Kitas muss energetisch und mit Blick auf den Klimaschutz erneuert werden. Fast 80 Prozent der Kitas heizen mit fossilen Energien; Wärmepumpen und Photovoltaik sind nur vereinzelt im Einsatz. Wenn wir soziale Einrichtungen jetzt modernisieren, schützen wir nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen, die dort leben, lernen und arbeiten. Die Bundesregierung muss dringend Mittel aus dem Sondervermögen mobilisieren, um die soziale Infrastruktur zukunftsfest zu machen!“

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Jetzt entscheidet sich, ob das Sondervermögen wirklich unser Leben und unsere Zukunft verbessert. Die Mittel müssen dorthin fließen, wo sie den größten Nutzen haben: in eine funktionierende, klimafreundliche Infrastruktur, in saubere heimische Energie, verlässliche Busse und Bahnen und in den Schutz der Menschen, die am stärksten von der Klimakrise betroffen sind. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass Union und SPD das Sondervermögen dafür nutzen, den Abschied von fossilen Strukturen einzuleiten und die Grundlage für den Wohlstand von morgen zu legen.”

Christine Behle, Stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Der ÖPNV geht auf dem Zahnfleisch: Verspätungen, Ausfälle, verschobene Investitionen, Fachkräftemangel. Der Bund darf sich hier nicht wegducken. Genauso wichtig wie auskömmliche Regionalisierungsmittel für den Regionalverkehr ist zusätzliches Geld für die Kommunen, die den Kostenaufwuchs im Nahverkehr nicht mehr allein tragen können, so ist auch eine Erhöhung der Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel (GVFG) auf mind. drei Mrd. € dringend geboten. Die Koalition darf die Kommunen nicht allein lassen, sonst riskiert sie die Funktionsfähigkeit des ÖPNV Damit wird sie ihrem eigenen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht. Jeder Euro, der in Busse, Regionalzüge und Straßenbahnen investiert wird, stärkt die Wirtschaft, schafft gute Arbeitsplätze und bringt die Menschen zuverlässig ans Ziel.“

Viviane Raddatz, Leiterin der Abteilung Klimaschutz und Energiepolitik beim WWF: „Über das Sondervermögen und den Klima- und Transformationsfonds sollen weiterhin fossile Projekte wie LNG-Terminals, Raffinerien oder Gasinfrastruktur finanziert werden. Das ist klimapolitisch falsch und nach Einschätzung vieler Expertinnen und Experten auch rechtlich fragwürdig. Diese Ausgaben widersprechen dem Ziel der Klimaneutralität, das im Sondervermögen selbst festgeschrieben ist. Statt fossile Strukturen zu stützen, sollte die Bundesregierung gezielt in klimaneutrale Technologien investieren, die Arbeitsplätze sichern und unserer Wirtschaft neue Perspektiven eröffnen. Die Green-Tech-Branche trägt bereits neun Prozent zur inländischen Bruttowertschöpfung bei und verschafft deutschen Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil auf den Weltmärkten.” 

Hintergrund: 

Kurzgutachten im Auftrag von ver.di und der Klima-Allianz Deutschland zur nachhaltigen Finanzierung des ÖPNV

Aktuelle Daten der AWO zu KITAS

Rechtsgutachten des WWF zum Finanzpaket: Einordnung der Grundgesetzänderungen aus Klimaperspektive

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Klima-Allianz Deutschland, ver.di und WWF Deutschland vom 11.11.2025

Fortschritt mit Einschränkungen

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – ein Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen (TIN*) in Deutschland. Es beendete nach Jahrzehnten das diskriminierende “Transsexuellengesetz” (TSG). Zum ersten Mal können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Namen selbstbestimmt ändern – ohne pathologisierende Verfahren und entwürdigende Zwangsbegutachtungen. Ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich jedoch: Das Selbstbestimmungsgesetz ist zwar ein wichtiger Fortschritt, jedoch nicht das Ende der Arbeit für echte Selbstbestimmung. 

So ist der Zugang zum Gesetz eingeschränkt: Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem bzw. verlängerbarem Aufenthaltstitel können die Regelung nutzen. Hinzu kommen Anmelde- und Sperrfristen, die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binären Menschen implizit unterstellen, sich ihrer Entscheidung nicht sicher zu sein. Auch Sonderregelungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zeigen, dass geschlechtliche Selbstbestimmung noch immer nicht bedingungslos anerkannt wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte auf Anerkennung und Würde haben – unabhängig von Herkunft, Pass oder Lebenssituation. Das SBGG war ein notwendiger Schritt, aber kein abschließender. Ein Jahr nach seiner Einführung ist klar: Dieses Gesetz muss weiterentwickelt werden – hin zu einer rechtlichen Realität, die geschlechtliche Vielfalt ohne Einschränkungen respektiert, schützt und stärkt.

Erschwerend kommt hinzu, dass in der politischen Debatte rund um das Gesetz wiederholt ein vermeintlicher Konflikt zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz von Frauen und Kindern konstruiert wurde. Diese Narrative haben Eingang in den Gesetzgebungsprozess gefunden, obwohl es in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmungsgesetze umgesetzt haben, zu entsprechenden systematischen Problemen gekommen ist. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, das Gesetz verfrüht bis zum 31. Juli 2026 mit Fokus auf Frauen und Kinder zu evaluieren. Diese Schwerpunktsetzung orientiert sich stark an der gesellschaftlich polarisierten Debatte, in der das Selbstbestimmungsgesetz fälschlicherweise als Risiko für Frauen oder Kinder dargestellt wurde. Eine Evaluation muss sich jedoch an den Menschenrechten und Grundfreiheiten orientieren, die dem Gesetz zugrunde liegen, wie auch im Gesetz selbst als Ziel der Evaluierung nach fünf Jahren festgelegt. Nur so kann sie dazu beitragen, bestehende Schwachstellen zu benennen und zukünftige Weiterentwicklungen im Sinne echter Selbstbestimmung zu gestalten.

Zugleich lässt sich nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz sagen:

  • Das Gesetz funktioniert. Die Erfahrungsberichte von Personen, die das Gesetz genutzt haben und auf der Webseite sbgg.info gesammelt wurden, zeigen, dass die Umsetzung in weiten Teilen unbürokratisch, respektvoll und verlässlich verläuft. Menschen, die von der neuen Regelung Gebrauch gemacht haben, berichten von Erleichterung, mehr Sicherheit und einem neuen Gefühl gesellschaftlicher Zugehörigkeit. Die Erfahrungen aus den Communitys und aus Beratungsstellen zeigen: Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt das Vertrauen in den Staat, weil es verdeutlicht, dass Grundrechte für alle gelten – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.  
  • Das Gesetz hat sich bewährt. Es trägt zur Entstigmatisierung und gesellschaftlichen Teilhabe bei und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen, grundrechtsbasierten Staatsverständnis. Die positive Resonanz aus der Praxis spricht für sich.
  • Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer demokratischen Reife. Es steht für eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern schützt. In einer lebendigen Demokratie darf es keine Gruppe geben, deren Identität und Würde in Frage gestellt oder staatlich geprüft werden muss. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – und in einer freiheitlichen Ordnung selbstverständlich.

Trotz aller Kritik bleibt festzuhalten: Das Selbstbestimmungsgesetz hat einen diskriminierenden Zustand beendet und erstmals gesetzlich den Grundsatz verankert, dass jeder Mensch über den eigenen Geschlechtseintrag nur selbst bestimmen kann. Das Selbstbestimmungsgesetz stärkt damit nicht nur trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen – es stärkt uns alle. 

Unterzeichnende Organisationen:

  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
  • Bundesverband Trans*
  • Deutscher Frauenrat
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • LSVD – Verband Queere Vielfalt 


Zusätzlich erklärt BDKJ-Bundesvorsitzende Daniela Hottenbacher:

“Das SBGG steht für Selbstbestimmung volljähriger Menschen. Echte Selbstbestimmung muss jedoch auch für Kinder und Jugendliche gelten, unabhängig von der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder gerichtlicher Entscheidungen.
Darüber hinaus kann das Signal, dass das Selbstbestimmungsgesetz an die Gesellschaft sendet, nur dann zu einer gelungenen demokratischen Zukunft beitragen, wenn alle Menschen in ihrer Identität gesehen und anerkannt werden.“

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Bundesverband Trans*, Deutscher Frauenrat, Evangelische Frauen in Deutschland e.V. und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 31.10.2025

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt ist mau, die Zahl der Arbeitslosen verharrt knapp unter der Drei-Millionen-Grenze. Mit jeder neuen Meldung über Stellenabbau in der Industrie sorgen sich mehr Menschen um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung muss jetzt gleichzeitig die Wirtschaft ankurbeln ohne Menschen zu verunsichern.

Wer für Arbeitslose und Arbeitssuchende Leistungen streichen und das soziale Netz löchriger machen will,  tut nichts für Arbeitsplätze, sondern schürt nur Ängste vor dem sozialen Abstieg. Gerade in unsicheren Zeiten müssen Arbeitnehmer*innen sich darauf verlassen können, beim Verlust ihres Jobs gut abgesichert zu sein. Da das Arbeitslosengeld in der Regel nur ein Jahr gezahlt wird, ist das Schutzniveau der Grundsicherung für alle Beschäftigten ein wichtiges Thema.

Deshalb ist es falsch, dass die Bundesregierung den Menschen den Notgroschen abnehmen will, wenn sie Grundsicherung brauchen. Wer sich einen bescheidenden Wohlstand erarbeitet hat, soll nach dem Willen der Union nach sehr kurzer Zeit seine Ersparnisse aufbrauchen. Doch solche Ersparnisse sind oftmals für die Altersvorsorge gedacht, und bitter nötig, wenn die Rente alleine nicht zum Leben reicht. Offensichtlich sollen bei der Union nur große Vermögen geschont werden: Merz will Superreiche weiter bei der Steuer bevorzugen, und dafür Arbeitnehmer*innen, denen längere Arbeitslosigkeit droht, die Ersparnisse wegnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.10.2025

Ab sofort stellt das Deutsche Kinderhilfswerk ein umfangreiches Angebot rund um das Thema Kinderrechte gebündelt und kostenlos auf einer Plattform zur Verfügung. Auf dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de finden Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz ein umfangreiches Wissensangebot, praxisnahe Informationen und Projektimpulse. Ziel des Portals ist es, Fachkräfte dabei zu unterstützen, die Rechte der Kinder stärker in ihren Arbeitsfeldern zu integrieren.

 

Neben fundierten Wissensangeboten liefern verschiedene Datenbanken Ideen für den Arbeitsalltag, unterstützen die Bildungsarbeit, den fachwissenschaftlichen Austausch sowie die Vernetzung für Workshops, Beratungen und Veranstaltungen. Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Deutschen Kinderhilfswerkes bieten zudem praxisnahe Ansätze zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und dienen dazu, eigene Kompetenzen gezielt zu erweitern. Außerdem zeigen zahlreiche Praxisbeispiele, wie Kinderrechte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Das Praxisportal wird im Rahmen der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

 

„Aktuelle Umfragen des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass wir bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt haben, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Mit unserer Kinderseite www.kindersache.de sind wir diesbezüglich bei den Kindern schon sehr gut aufgestellt, mit dem neuen Praxisportal www.kinderrechte.de schaffen wir jetzt auch für die Fachkräfte aus Kita, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Justiz eine hervorragende Möglichkeit, sich neues Wissen zum Thema Kinderrechte anzueignen, sich mit anderen Interessierten zu vernetzen oder beispielsweise von anderen Initiativen zu lernen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das neue Praxisportal bietet auch eine Methodendatenbank mit erprobten Ideen und Ansätzen für den Arbeitsalltag sowie eine Expertinnen- und Expertendatenbank, um erfahrene Fachpersonen für Workshops, Beratungen oder Schulungen direkt zu kontaktieren. Es gibt außerdem Einblicke in Förder- und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk – für alle, die eigene Projekte starten oder weiter vertiefen möchten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2025

eaf: Sanktionen für Eltern kürzen faktisch auch Existenzminimum der Kinder

 

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) warnt vor negativen Folgen der geplanten Regelungen zur Grundsicherung für Kinder, deren Familien derzeit Bürgergeld beziehen. Sie fordert Bundesregierung und Parlament dazu auf, die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Ziel muss es sein, die Lage von Kindern in armen Familien zu verbessern und nicht zu verschlechtern.

 

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von Anfang Oktober hatten uns in einem wichtigen Punkt sehr positiv gestimmt“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. “Die darin vorgesehene Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines pauscha­lierten Mehrbedarfs für umgangsberechtigte Elternteile entspricht langjährigen Forderungen der eaf – dies hätte die Situation vieler Trennungskinder deutlich verbessert. Der Blick in den nun vorliegenden Referentenentwurf ist jedoch enttäuschend – beides fehlt komplett darin.“

 

Statt Verbesserungen drohen laut eaf neue Belastungen. „Wir befürchten, dass Kinder künftig unter den Folgen verschärfter Sanktionsregelungen leiden. Wenn die Leistungen der Eltern gekürzt werden, sinkt das Budget der gesamten Familie – und Kinder trifft das immer mit. Werden zusätzlich die Kosten der Unterkunft gestrichen, droht im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit. Versäumnisse der Eltern – verschuldet oder unverschuldet – sollten nicht zu Lasten der Kinder gehen.

 

Kritisch bewertet die eaf zudem, dass Eltern künftig bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes verpflichtet werden können, eine Arbeit aufzunehmen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilzunehmen. „Es ist gut, Eltern frühzeitig zu beraten und sie beim Wiedereinstieg zu unterstützen“, betont die Bundesgeschäftsführerin. „Der Zeitpunkt sollte jedoch mit Blick auf das Wohl und die Entwicklung des Kindes gewählt werden – nicht allein nach arbeitsmarkt­politischen Zielvorgaben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 04.11.2025

Menschen aus ganz Deutschland kommen zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zusammen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Themen der dreitägigen Veranstaltung sind unter anderem der Schutz vor psychischer Gefährdung, eine zuverlässige Grundsicherung, ein sozialer Notfallmechanismus für gesellschaftliche Krisen, Kinder- und Jugendarmut und die Gewährleistung einer gesunden Ernährung.

Alex Embs berichtet: „Für mich stellt sich die Frage: Arm durch Krankheit oder krank durch Arbeit. Ich selbst bin aufgrund einer psychischen Erkrankung in die Armutsspirale geraten, Ich verbringe relativ viel Zeit damit, mich durch die Bürokratie zu kämpfen und extrem lange Bearbeitungszeiten kommen dazu.“ 
 
Sie kritisiert: „Die psychiatrische Gesundheitsversorgung ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt. Anlaufstellen in psychischen Krisen gibt es kaum oder sie sind in Krisenzeiten nicht erreichbar. Die Warteliste für einen Psychotherapieplatz sind zum Teil über 12 Monate und viele Therapeuten haben noch nicht mal mehr eine Warteliste. Das ist sehr belastend. Wir fordern anonym nutzbare, niedrigschwellige und zielgruppenspezifische Beratungs- und Therapieangebote, die rund um die Uhr und kostenfrei für Ratsuchende nutzbar sein müssen.“ Zudem müssten Informationen zu suizidpräventiven Angeboten einfach und übersichtlich zur Verfügung stehen. Hilfe in psychischen Krisen sollte so einfach zu bekommen sein, wie ein Friseurbesuch. 
 
„Psychische Erkrankungen und Belastungen kommen mit Armut zusammen. Das Kontroll-System der Jobcenter ist für viele Menschen schwer auszuhalten“, mahnt Alex Embs. Darum werde die gegenwärtige Sanktionsdebatte den Menschen überhaupt nicht gerecht. „Die Diskriminierung von Menschen mit psychischer Behinderung darf in der Politik keinen Platz haben!“ stellt Embs fest. Wirksame Hilfen fehlen: „Wartezeiten von 12 Monaten sind nicht auszuhalten. Der Zugang zu Psychotherapie muss so einfach wie ein Friseurbesuch werden!“ 
 
Manja Starke sorgt sich um die Menschen, die aufgrund von Sanktionen ihre Wohnungen verlieren: „Bisher haben einige Vermieter gerne Mieter mit Leistungsbezug gehabt, da damit die Miete gesichert war. Denn selbst wenn es eine Kürzung der Leistungen gab, blieb die Miete bisher davon weitgehendst unberührt. Die geplanten Änderungen führen aber dazu, dass die Miete eben nicht mehr sicher ist. Und das betrifft vor allem auch Menschen, die eh schon Probleme haben, ihr Leben auf die Reihe zu bekommen.“ Darum müssten die Kosten der Unterkunft immer sicher sein. 
 
Yvonne S. erlebt, wie existenzbedrohlich knappe Hilfen sind: „Der Bürgergeldsatz sieht 2 Euro im Monat für Bildung vor. Aber wo und wie kann man sich mit 2 Euro bilden? Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sind pro Tag 10 Euro für ein gesunde Ernährung nötig. Der Regelsatz in der Grundsicherung sieht dafür nur 6,50 Euro für alleinstehende Erwachsene vor – Kinder und leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen noch weniger. Und: Kinder haben zwei Eltern. Es ist aber nicht dafür gesorgt, dass nach Trennungen an beiden Lebensorten des Kindes das Nötige finanziert wird. Außerdem möchte ich echte Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder und Jugendliche.“ 
 
Auch Jobcenter sollten gefordert und in die Pflicht genommen und Rentenansprüche nicht einfach voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden, so die Organisationsgruppe des Treffens: „Wir fordern: Fördern first!“ so die politische Erklärung zum Treffen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 06.11.2025

Fürsorge darf kein Nachteil sein – VBM fordert: Fürsorge-Verantwortung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Der Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) wurde 1990 in Köln am sprichwörtlichen Küchentisch gegründet — aus einer klaren Haltung heraus:

Unsere Gründungsfrauen waren es leid, dass bestqualifizierte, erwerbsfähige und erwerbswillige Frauen — berufstätige Mütter — ihre Karriereambitionen und Erwerbsarbeit als Mütter nur dann verwirklichen konnten, wenn private Aushandlungsprozesse dies erfolgreich zuließen.“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day

Daran hat sich bis heute wenig geändert. Wer unbezahlte Sorgearbeit leistet – ob für Kinder, Angehörige oder die Gesellschaft –, wird strukturell und kulturell benachteiligt, wenn es um gleiche Chancen, Einkommen und Anerkennung geht.

Deshalb unterstützt der VBM ausdrücklich den Vorstoß der LUA-Carewerkschaft, die mit ihrer Petition „Diskriminierung stoppen – Care ins Grundgesetz!“ fordert, „Fürsorgeverantwortung“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern.

„Diese Forderung greift ein zentrales Anliegen des VBM auf, dass der Verband seit seiner Gründung im Jahr 1990 immer wieder formuliert:

Fürsorge darf nicht benachteiligen — sie ist der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält, allerdings bisher uns Frauen und Mütter karriere- und einkommensperspektivisch im Nacken sitzt mit dem Bumerang der Altersarmut, während sie gleichzeitig den Rücken der Männer stärkt.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Sandra Runge hat bereits während der Pandemie mit #ProParents einen wichtigen Impuls gesetzt, um sichtbar zu machen, dass Fürsorgeverantwortung auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden muss.

Dies haben wir als VBM von Beginn an unterstützt – und zugleich betont: Das AGG reicht nicht aus. Wir müssen an den Kern, an das Grundgesetz selbst.

Unser Dank gilt daher auch Jo Lücke, Franzi Helms und dem gesamten Team der LUA-Carewerkschaft für ihr Engagement.

Auch diese Initiative zeigt, wie stark zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit sein kann und dass wir im Schulterschluss gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass unbezahlte Care-Arbeit endlich den Stellenwert erhält, den sie verdient.“ Cornelia Spachtholz, VBM e. V.

Als Psychologin, Erzieherin und Mutter weiß ich, wie sehr Fürsorgearbeit unsere mentale Gesundheit, unser Selbstbild und unsere gesellschaftliche Teilhabe prägt.

Care-Arbeit ist Beziehungspflege, emotionale Intelligenz und gesellschaftliches Rückgrat in einem.

Es ist höchste Zeit, dass diese Verantwortung rechtlich anerkannt und vor Diskriminierung geschützt wird.

Wer Fürsorge trägt, trägt unsere Gesellschaft und verdient dafür Respekt, nicht Benachteiligung.“ Sanata Doumbia-Milkereit, Vorständin VBM e. V.

Hashtags: #Fürsorge #Care #CareArbeit #unbezahlteCarearbeit #Diskriminierungsmermal #Diskriminierung #Familienpolitik #Grundgesetz #Mütter #Frauen #Vereinbarkeit #Erwerbsarbeit #Karriere #Einkommen #Rente #Petition #BerufUndFamilie #Gleichberechtigung #Gleichstellung

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 10.11.2025

„Eltern erster und zweiter Klasse? – Zeit für echte Gleichstellung!“

Die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug schafft weitere soziale Ungleichheit. Der VBM fordert: Keine Benachteiligung von Eltern durch Armut, Herkunft oder Wohnort – sondern gleiche Rechte, gleiche Chancen! Zeit für ein Elternschutzgesetz und Fürsorge als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz!

Die Bundesregierung plant die Elternzeit für Eltern im Bürgergeldbezug auf ein Jahr zu verkürzen. Was auf den ersten Blick als klares Signal für schnelleren Weg in die Erwerbstätigkeit aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Diskriminierung auf sozialer Ebene und auch als Gefahr „Eltern in erste und zweite Klasse“ einzuteilen.

Keine Eltern zweiter Klasse!

„Eine Mutter im Bürgergeldbezug darf keine Schlechterstellung ihrer Elternzeitwahl haben! Wir dürfen Eltern nicht in Eltern erster Klasse und Eltern zweiter Klasse stigmatisieren und diskriminieren, indem wir sie nicht mit gleichwertigen Elternrechten ausstatten! Ein weiterer Anlass ein Elternschutzgesetz zu fordern – und Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufzunehmen!“ Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM).

Der VBM positioniert sich damit klar gegen die geplante Verkürzung der Elternzeit im Bürgergeldbezug und fordert stattdessen Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und Gleichstellung aller Eltern – unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft.

Elternzeit? So kurz wie möglich und so lange wie nötig!

Natürlich steht der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) seit jeher für das Motto:

„Elternzeit so kurz wie möglich und so lange wie nötig – am besten kombiniert mit Teilzeit oder Weiterbildung.“

Denn ein längerer Ausstieg aus dem Erwerbsleben benachteiligt insbesondere Mütter nachhaltig in Karriere, Einkommen und Rente.

Aber: Wenn politische Maßnahmen soziale Unterschiede verschärfen und Elternrechte beschneiden, ist eine Grenze überschritten!

„Es darf nicht sein, dass Eltern, die ohnehin mit finanziellen Einschränkungen leben, zusätzlich mit rechtlichen Benachteiligungen belastet werden.“ Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Ungleiche Bedingungen durch fehlende Infrastruktur

Gut ist, dass der Referentenentwurf zumindest berücksichtigt, dass Betreuungsplätze fehlen:

Laut DIW mangelt es bereits im Jahr 2024 an rund 300.000 Kitaplätzen für unter Dreijährige. Das ist ein strukturelles Defizit, das seit Jahren absehbar war und bekannt ist!

Doch das führt zu einem absurden Ergebnis:

  • In Regionen ohne ausreichende Betreuungsplätze dürfen Eltern länger Elternzeit nehmen.
  • In Regionen mit bedarfsgerechter ausreichender Betreuungsinfrastruktur wird Elternzeit auf ein Jahr verkürzt!

„Das ist keine Gleichstellung, sondern Standortlotterie!“ sind sich die VBM-Vorstandsfrauen einig.

Wahlfreiheit braucht Struktur und gleiche Lebensverhältnisse

„Wir brauchen Strukturen, die die gleichwertige Wahlfreiheit des Lebensmodells und gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Familienkonstellation, Arbeitssituation und Familienstandort!“ fordert Spachtholz.

Denn jedes Kind entwickelt sich individuell. Und jedes Kind braucht Zeit, um Vertrauen zu neuen Bezugspersonen außerhalb der Familie aufzubauen. Auch das Kindswohl muss in der Gesetzgebung berücksichtigt werden!

„Selbstverständlich muss auch weiterhin gelten: Eine Mutter darf ihr Kind so lange stillen, wie es für Mutter und Kind erforderlich ist.“ – Cornelia Spachtholz, VBM e.V.

Politik, die keine Elterngruppen gegeneinander ausspielen

Unterm Strich bleibt:

Unsere politischen Entscheidungsträger:innen dürfen nicht eine Elterngruppe gegen die andere ausspielen, indem sie Gesetze verschärfen, die soziale Spaltungen vertiefen.

Stattdessen braucht es:

  • Gleichwertige Elternrechte, unabhängig vom Einkommen
  • Verlässliche Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur
  • Und die rechtliche Anerkennung von (unbezahlter) Fürsorgearbeit als gesellschaftlich wertvolle Leistung

„Elternzeitverkürzung mit diskriminierender Klassifizierung in Eltern erster und zweiter Klasse, nein – aber qualitativer und quantitativer Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, unbedingt!“ fordert Spachtholz.

Unser Fazit:

Eltern sollen wählen dürfen und nicht kämpfen müssen.

Die geplante Regelung zeigt, wie dringend Deutschland ein Elternschutzgesetz braucht, das soziale und gleichstellungsorientierte Gerechtigkeit, Wahlfreiheit und das Kindswohl gleichermaßen schützt.

Fürsorge ist keine Schwäche, sondern eine Stärke – und sie gehört ins Grundgesetz!

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. November 2025

Veranstalter: SoVD, VdK und Volkssolidarität

Ort: Online

Im Fokus der Veranstaltung stehen die Fragen: „Wird die Grundsicherung den Lebensrealitäten der Menschen gerecht?“ und „Welche Reformen sind notwendig, damit die Grundsicherung auch wirklich alle Hilfebedürftigen erreicht?“.

Es wirken mit:

  • Margret Böwe (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referentin für Armut und Grundsicherung)
  • Rose Lang (Verdi-Sprecherin Erwerbslosenausschuss Rhein Neckar)
  • Dr. Armin Grau (MdB, Fraktion Die Grünen, Sprecher für Arbeit und Soziales).
  • Meral Ökten (Armutsaktivistin)
  • Michael Popp (Sozialverband VdK Deutschland e.V., Referent für Alterssicherung)
  • Dr. Julia Simonson (Deutsches Zentrum für Altersfragen, kommissarische Institutsleiterin)
  • Sarah Vollath (MdB, Fraktion Die Linke, Sprecherin für Renten- und Alterssicherungspolitik)
  • Holger Weidauer (Volkssolidarität Bundesverband e.V., Referent für Sozialpolitik)
  • Anna Wyduba (Sozialverband Deutschland e.V., Referentin für Sozialpolitik)

Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.

Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an. Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung.

Termin: 20. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Immer häufiger prägen Frauen die Führung und Außenwirkung rechter Parteien in Europa. Aber ist das „weibliche Antlitz“ des Rechtspopulismus oder -extremismus auch eine Triebkraft für die Wähler:innenwanderung aus der Mitte nach rechts? Und was steht auf dem Spiel, wenn es um Frauenrechte geht?

Ein neuer Film und eine Studie beleuchten diese Phänomene – und wir präsentieren beide in einem gemeinsamen Launch-Event.

Eine aktuelle Studie der Reihe „Triumph der Frauen?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert, wie Charisma, Rollenbilder und Social-Media-Strategien weiblicher Führungspersonen, insbesondere der Spitzenpolitiker*innen Giorgia Meloni, Marine Le Pen und Alice Weidel zusammenwirken – und welche Folgen das für Gleichstellung und Demokratie hat.

Die Studie finden Sie hier. 

Zum Launch zeigen wir den ZDF-Film „Rechte Frauen – Weiblich, national, radikal“ – eine Dokumentation über politische Täuschung, emotionale Rhetorik und das gefährlich moderne Comeback alter Ideologien. 

Anschließend sprechen wir mit der Regisseurin Nicola Graef, einer Autorin der Studie sowie weiteren spannenden Gästen über eine historische und faktenbasierte Einordnung sowie demokratische Gegenstrategien.

Das Programm der Einladung finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich hier zur Veranstaltung an!

 

Termin: 25. November 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Online

Wir stecken mitten im Wandel: Arbeit, Leben, Männlichkeit – vieles wird neu gedacht.

Mit „New Work Men“ haben sich Jacomo Fritzsche und Daniel Pauw mit dem Wandel in der Arbeitswelt befasst: Wie können Männer in der modernen Arbeitswelt ihre Rolle anders gestalten, alte Muster hinterfragen und neue Formen von Führung, Kooperation und Selbstführung entdecken? Auf der Grundlage dieser Analyse haben die beiden ein Trainingsprogramm entwickelt, um Kompetenzen wie Selbstreflexion, mentale Gesundheit und kollaboratives Handeln gezielt zu stärken.

In dieser Ausgabe von BFM Impulse gehen beide Autoren mit uns auf Spurensuche: Wo stecken Männer in alten Arbeitsmustern fest? Welche neuen Impulse brauchen sie – beruflich und persönlich? Und was muss sich in der Arbeitswelt verändern, damit neue Wege möglich werden?
Willkommen zu einem Austausch über Arbeit, Männlichkeit und Zukunft.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Anmeldung (Zoom)

Termin: 25. November – 10. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen ein massives Problem. Die polizeilich erfassten Fälle stiegen in den vergangenen Jahren weiter an.

Der Paritätische möchte den Tag zum Anlass nehmen, um zu zeigen, dass Gewalt gegen Frauen alle angeht. In seinen Strukturen befinden sich 141 Frauenhäuser und 196 Frauenberatungsstellen. Besonders häusliche Gewalt ist alles andere als eine Seltenheit. Frauen, Kinder und Jugendliche sind die Hauptbetroffenen.

Seit 1991 macht die UN-Kampagne „Orange the World“ auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Sie erstreckt sich vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der Paritätische Gesamtverband möchte die sogenannten „Orange Days“ nutzen, um das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt insgesamt noch stärker in den Fokus zu rücken. Insbesondere soll auch die Situation der (mit)betroffenen Kinder und Jugendlichen beleuchtet werden.

Hier geht es zur Anmeldung

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schon früh lernen Kinder, welche Gefühle sie zeigen dürfen und welche besser nicht. Jungen* sollen mutig sein, Mädchen* empathisch – beides engt ein.

Geschlechtsspezifische Gefühlserziehung prägt, wie Kinder sich selbst und andere wahrnehmen, wie sie Beziehungen gestalten und mit Herausforderungen umgehen und wie und ob sie lernen dürfen, gesunde und sozialverträgliche Ausdrucksformen für ihr Empfinden zu finden oder nicht.

In einem Online-Vortrag beleuchtet Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin, wie diese Prägungen entstehen, gibt Anregungen zur Reflexion und lädt ein, über die Folgen von Rollenstereotypen nachzudenken und eine gefühlsoffene Erziehung zu gestalten. 

Diese Punkte möchten wir gern im Nachgang des Vortrags mit Ihnen diskutieren.

Mit

Susanne Mierau, Diplom-Pädagogin, Familienbegleiterin und Autorin / Institut für Bindungsbegleitung | Geborgen Wachsen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Referat Kinder- und Jugendhilfe

jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. Dezember 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Welche Gemeinsamkeiten von Frühen Hilfen und Kindertagesstätten prägt die Unterstützung und Förderung von Kindern unter drei Jahren und deren Eltern? Inwieweit taugt der frühkindliche Bildungsbegriff als programmatische Klammer für eine interinstitutionelle und multiprofessionelle Kooperation? Wie gestaltet sich die konkrete Umsetzung der Kooperation? Welche Perspektiven ergeben sich daraus? – In einer partizipativ angelegten Infoveranstaltung sollen aus den Frühen Hilfen heraus Anknüpfungspunkte zu den Kindertagesstätten analysiert und vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen diskutiert werden.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Prof. Dr. phil. Jörg Fischer, stellvertret. Vorsitzender des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

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ZFF-Info

ZFF-Info 11/2025

AUS DEM ZFF

                                                                                 

                                                 

SCHWERPUNKT: Reform Bürgergeld

Zur Einsetzung des Gewerkschafts- und Sozialbeirats zur neuen Wahlperiode erklären Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Timon Dzienus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ricarda Lang:
„Wir brauchen jetzt eine breite gesellschaftliche Bewegung gegen die soziale Kälte der Regierung. Die angekündigten Kürzungen im Bürgergeld sind Teil eines groß angelegten Angriffs auf den Sozialstaat und auf die Rechte von Beschäftigten. Die Koalition aus Union und SPD lässt arbeitende Menschen im Regen stehen, wir wollen ihr Leben verbessern – mit besseren Löhnen, mehr Mitbestimmung und guten Tarifverträgen.“

Timon Dzienus:
„Der Sozialstaat ist das Bollwerk gegen den Faschismus und eine der größten Errungenschaften unserer Gesellschaft. Während die Regierung ihren Kürzungswahnsinn beim Bürgergeld fortsetzt und vom Ende des 8-Stunden-Tages spricht, suchen wir den Schulterschluss mit Gewerkschaften und Sozialverbänden. Wir wollen ein klares Signal an alle Beschäftigten in diesem Land senden: Mit uns Grünen werden eure Jobs sicherer und euer Leben bezahlbarer. Wir wollen, dass Wohnen endlich wieder bezahlbar und zum Ort von Gemeinschaft wird. Dafür braucht es eine funktionierende Regulierung der Mieten, die dem Mietwucher den Riegel vorschiebt. Für nachhaltige Lösungen suchen wir den Austausch mit den Gewerkschaften und Sozialverbänden.”

Hintergrund: Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt in der neuen Wahlperiode den Gewerkschafts- und Sozialbeirat erneut ein. Das Gremium intensiviert den Austausch mit dem DGB, sieben Einzelgewerkschaften und 15 Wohlfahrtsverbänden, um sich mit kritischen sozialpolitischen Fragen zu befassen und gemeinsam an vorausschauenden Impulsen für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu arbeiten. Federführend verantworten die Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang und Timon Dzienus die Neuaufstellung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Nach der Ankündigung der Bundesregierung zur Reform der Grundsicherung zeigt sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) alarmiert: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses seien nicht weniger als die Abschaffung des Bürgergelds und ein Angriff auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.  

Schärfere Sanktionen bis hin zum kompletten Leistungsentzug, absoluter Vermittlungsvorrang und sogar mögliche Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft – die Eckpunkte zur Reform der Grundsicherung bedeuten massive Eingriffe in die soziale Sicherheit von Millionen von Menschen und gehen hinter Hartz IV zurück. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:  

„Es kann nicht wahr sein, dass der Bundesregierung angesichts all der Krisen, die wir erleben, nichts Besseres einfällt, als schon wieder am Sozialstaat zu sägen. Nicht einmal ein Prozent der Bürgergeld-Empfänger*innen verweigert die Aufnahme von Arbeit. Unter dem Vorwand dieser sogenannten ‚Totalverweigerer‘ nun Millionen von Familien zu bestrafen, geht völlig an der Realität vorbei. Klar ist: In krisenhaften Zeiten muss Zusammenhalt organisiert werden – dafür wären Investitionen in Arbeitsmarktintegration, gute Betreuung und Pflege der richtige Weg. Wenn die Bundesregierung nach Finanzierungsquellen dafür sucht, dann wäre die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, für die sich auch Ministerin Bas einsetzt, ein klügerer Weg als Einsparungen zulasten der Ärmsten.“  

Die Einschätzung der Bundesregierung, wonach der vollständige Entzug der Leistungen und sogar die Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungskonform seien, bezeichnet die AWO als irrwitzig. „Man darf sich schon wundern, dass die Bundesregierung so hart an der Grenze der Verfassung operiert und sehenden Auges mit Verfassungsklagen rechnen muss. Doch auch jenseits der Verfassungskonformität: Es ist absurd, Menschen aufgrund verpasster Termine die Existenzgrundlage zu nehmen. Die Bundesregierung muss sich ernsthaft fragen, ob sie es verantworten möchte, dass Familien ihre Wohnung verlieren, nur weil sie nicht rechtzeitig beim Jobcenter waren. Das Existenzminimum ist die allerletzte Haltelinie und es ist auch heute nicht armutsfest. Was die Regierung nun plant, wird Menschen in die Obdachlosigkeit treiben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2025

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich auf eine Bürgergeld-Reform geeinigt.

Dazu erklärt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Der Koalitionsausschuss setzt wichtige Impulse für eine bessere individuelle Förderung und Unterstützung bei der Integration in Arbeit. Wir begrüßen ausdrücklich, dass künftig jede Person gleich zu Beginn ein persönliches Angebot erhält und Eltern mit sehr kleinen Kindern frühzeitig beraten werden sollen. Besonders positiv ist, dass auf Qualifizierung gesetzt wird, wo sie eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ermöglicht – und dass dabei junge Menschen besonders im Blick sind. 

Es ist richtig, die Mitwirkung von Menschen einzufordern, die Grundsicherung beziehen. Pflichtverletzungen müssen Konsequenzen haben – dafür reichen jedoch die bestehenden Regelungen aus. Kritisch sehen wir, wenn das Verhalten Einzelner negative Folgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft hat. Die existenzsichernden Leistungen für Kinder dürfen unter keinen Umständen gekürzt werden. 

Mit der Vereinbarung, dass die Kosten der Unterkunft künftig direkt an Vermieter überwiesen werden, erkennt die Koalition das reale Risiko von Wohnungslosigkeit an. Dennoch bleibt das Risiko bestehen, wenn Leistungsberechtigte den Fehlbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Wohnkosten weiterhin aus dem Regelsatz ausgleichen müssen – das sind im Schnitt rund 116 Euro pro Monat.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 10.10.2025

Zur aktuellen Einigung der Bundesregierung auf eine Grundsicherung erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes:

„Rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche leben nach aktuellem Stand im Bürgergeld. Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche haben ein gesondertes Schutzrecht. Sie sind als Teil von Bedarfsgemeinschaften von Sanktionen immer mitbetroffen, das muss ausgeschlossen werden.  Ihnen bei Kürzung aller Bezüge die Existenzgrundlage bis hin zum Verlust der Wohnung zu nehmen, ist ethisch fragwürdig und dürfte wohl auch nicht verfassungskonform sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 09.10.2025

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, verurteilt die Vorschläge der Bundesregierung als ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende.

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: 

„Statt dem versprochenen Rückenwind für Arbeitsmarktintegration schafft die Bundesregierung ein Bürokratie-Monster. Die Pläne der Bundesregierung sind ein ungerechtfertigtes und unsoziales Misstrauensvotum gegen Arbeitsuchende. Zudem widersprechen sie den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Wo Menschen auf individuelle Unterstützung bei der Jobsuche hoffen, setzt die Bundesregierung auf Strafen statt auf Hilfe. Damit riskiert sie, Haushalte und Familien in verfestigte Armut und Existenznot zu treiben. 

Millionen Arbeitsuchende aufgrund von wenigen tausend Leistungsminderungsfällen unter Generalverdacht zu stellen ist maßlos und kontraproduktiv. Die geplante vollständige Streichung von Geldleistungen nach dem dritten Meldeversäumnis sowie die Möglichkeit, in weiteren Schritten sämtliche Leistungen einzustellen, ist zudem sozialpolitisch gefährlich und integrationshemmend. Der Verlust von Nahrung, Wohnung und Krankenversicherung zerstört Lebensgrundlagen. So bringt man niemanden in Arbeit, sondern treibt Betroffene in existenzielle Not.  

Wenn selbst die Kosten der Unterkunft gestrichen werden können, droht die Zunahme von Wohnungslosigkeit.  

Auch die geplante Abschaffung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung ist ein Rückschritt. Schon bei kurzfristigem Hilfebedarf werden dadurch aufwendige Verwaltungsverfahren ausgelöst, die weder effizient noch gerecht seien. Besonders befremdlich ist es zudem, Eltern bereits ab dem ersten Lebensjahr ihres Kindes mit Sanktionen zu drohen.  

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses führen in die falsche Richtung – und das mit erhöhter Geschwindigkeit.“

Der Paritätische fordert stattdessen, arbeitsuchende Menschen mit Respekt zu behandeln und ihnen echte Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu bieten. Dazu gehörten passgenaue Fördermaßnahmen, individuelle Beratung und die konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf nachhaltige Hilfe.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.10.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam vorgelegte Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen. 

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen zeigen Wirkung – in der Privatwirtschaft ebenso wie im öffentlichen Dienst des Bundes, in Bundesunternehmen und in den Gremien des Bundes. In allen Bereichen steigt der Anteil von Frauen in Führung weiter.
Der Bund nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Mit einem Frauenanteil von 47 Prozent in Führungspositionen innerhalb der Bundesverwaltung setzen wir ein deutliches Zeichen für Gleichstellung. Unser Ziel bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern.
Es ist ermutigend, dass auch in der Privatwirtschaft Fortschritte sichtbar werden – denn vielfältig besetzte Führungsteams sind nachweislich erfolgreicher. Eine chancengerechte Beteiligung von Frauen ist deshalb nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: „Gleichberechtigung und eine tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau sind für mich überragend wichtige Ziele. Viele Fortschritte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, werden aktuell wieder in Frage gestellt.  Die 9. Jährliche Information der Bundesregierung zeigt aber auch, dass die Führungspositionengesetze eine Erfolgsgeschichte sind. Es hat sich ausgezahlt, dass der Gesetzgeber großen Unternehmen klare Vorgaben gemacht hat. Gleichzeitig wünsche ich mir, dass der Anteil an Frauen in Führungspositionen noch schneller ansteigt. Jetzt, mehr denn je, müssen wir dranbleiben und dürfen uns nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen.“

Die Zahlen der 9. Jährlichen Information im Überblick:

Der Bericht wertet – je nach betrachteter Kategorie – Zahlen aus den Jahren 2022 bis 2024 aus.

In der Privatwirtschaft hat sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2022 für die 1.915 betrachteten Unternehmen weiter erhöht. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2022 von 18,6 Prozent auf 27,4 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2022 um 7,1 Prozentpunkte übertroffen. Im Geschäftsjahr 2023 steigerte sich der Anteil auf 37,7 Prozent. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2022 trotz einer Steigerung um 1,5 Prozentpunkte bei lediglich 13 Prozent. In Vorständen werden die strategischen Entscheidungen für Unternehmen getroffen, deswegen ist weibliche Repräsentation hier besonders wichtig. Bei Unternehmen, die einer festen Quote für den Aufsichtsrat unterliegen ist der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozentpunkte gestiegen und liegt nunmehr bei 17,9 Prozent.   

Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 73,4 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Von diesen haben 48,6 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Im Jahr 2024 liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bereits bei 47 Prozent.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass nach wie vor erst zwei Drittel der Gremien einer paritätischen Besetzung unterliegen. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden. 

Bei den 55 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 45,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 31,9 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil in den obersten Leitungsorganen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern erfasst. Dort gibt es nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer – auch wenn die vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote weitgehend erfüllt wird. So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 74 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 27 Prozent. Beides ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Über das Führungspositionen-Gesetz
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. Für rund 2000 Unternehmen wurde die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen eingeführt. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. Die Regelungen des FüPoG in den Bereichen Privatwirtschaft, im öffentlichen Sektor und in den Gremien im Einflussbereich des Bundes wurden fortentwickelt und neue Vorgaben für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und die Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung gemacht.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.10.2025

Am 18. Dezember 1950 verkündete die Bundesregierung den ersten Bundesjugendplan. In den Trümmern der Nachkriegszeit sollte er mehr sein als ein Finanzierungsinstrument: Er gab jungen Menschen Unterkunft, Ausbildung, Möglichkeiten zur Selbstorganisation – und damit Hoffnung und Perspektive. 

Seither hat sich der Kinder- und Jugendplan stetig weiterentwickelt. Immer ging es darum, verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung und Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuführen. Nach der Deutschen Einheit wurde er zum Motor einer gesamtdeutschen Kinder- und Jugendhilfe, die große Transformationsprozesse bewältigen musste. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG, heute SGB VIII) erhielt er eine feste rechtliche Grundlage, die bis heute trägt.

Heute ist der Kinder- und Jugendplan ein Garant für stabile, plurale Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene.

Bundesjugendministerin Karin Prien: „Heute, 75 Jahre später, ist der Kinder- und Jugendplan ein bundesweit einmaliges und unverzichtbares Förderinstrument, das jungen Menschen Teilhabe ermöglicht und ihre Rechte schützt. Unverändert blieb das Ziel des Kinder- und Jugendplans: verlässliche Strukturen der außerschulischen Bildung auf Bundesebene zu schaffen und stetig weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir als Bundesregierung das Förderinstrument KJP mit einem strukturellen Blick auf Wirksamkeit und Effizienz prüfen. Der Bund fördert die Infrastruktur und Projekte von bundesweiter Bedeutung, während Länder und Kommunen den größten Anteil an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe schultern. Wichtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Für die Zukunft der Kinder- und Jugendpolitik haben wir uns drei Kernpunkte vorgenommen: Kinder und Jugendliche sollen ihr Leben selbstbestimmt und voller Zuversicht gestalten, sicher aufwachsen und eine gute frühe, schulische und außerschulische Bildung erhalten. Diese Ziele sind und bleiben unser gemeinsamer Kompass.“

 75 Jahre KJP bedeuten deshalb auch: 75 Jahre Investition in das, was die Zukunft trägt – die Jugend.

Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 sieht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 einen Aufwuchs um 7,5 Mio. Euro vor und damit ein Finanzvolumen von über 251 Mio. Euro.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes stärkt seit Jahrzehnten die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Handlungsfeldern. Damit ergänzt er die wertvolle Arbeit, die in den Ländern und Kommunen geleistet wird. Diese Verantwortung liegt bewusst bei Ländern und Kommunen – und sie erfüllen sie mit großem Engagement.

Warum der KJP heute unverzichtbar bleibt

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes ist weit mehr als eine Förderrichtlinie. Er ist Garant für stabile und vielfältige Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe. Er schafft bundesweit Räume für Beteiligung, Bildung und Engagement junger Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. In einer Zeit, in der Demokratie, Zusammenhalt und Teilhabe unter Druck stehen, ist er ein unverzichtbares Instrument, um die junge Generation zu stärken und die Gesellschaft zukunftsfähig zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2025

Zum heute von unserer Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf zur Ergänzung von Art. 3 GG erklärt Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

„Es ist notwendig, den Artikel 3 des Grundgesetzes endlich um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Und es war gut und wichtig, dass der Bundesrat auch mit Stimmen von CDU-geführten Bundesländern beschlossen hat, eine solche Änderung des Grundgesetzes vornehmen zu wollen.

Wir Grünen hätten uns gefreut, wenn CDU/CSU und SPD dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit uns Grünen diesen parteiübergreifenden Beschluss des Bundesrats auch in den Bundestag einzubringen. Wir bedauern, dass es hierfür bislang keine Bereitschaft der Koalitionsfraktionen gibt.

Wir Grünen bleiben dabei: Wir wollen gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen diese wichtige Änderung des Grundgesetzes vornehmen.

Angesichts zunehmender queerfeindlicher Hetze und Gewalt ist diese Ergänzung überfällig. Queere Menschen stehen derzeit unter massivem Druck. Die Zahl der Angriffe steigt, und Errungenschaften der letzten Jahre werden wieder infrage gestellt. Dieses Jahr wurde fast jeder dritte CSD von Rechtsextremen gestört. Häufig kam es dabei auch zu Gewalttaten gegen queere Menschen. Gerade jetzt ist es entscheidend, Haltung zu zeigen und sich klar zu positionieren.

Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der unmissverständlich deutlich macht: Queere Rechte sind Menschenrechte. Wir Grünen fordern bereits seit langem, Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen. Queere Menschen warten seit 76 Jahren darauf, endlich ausdrücklich im Grundgesetz geschützt zu werden – jetzt ist die Chance da.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.10.2025

Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Ausschuss für Gesundheit:

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland funktioniert nicht – weder im Interesse der Frauen noch der Ärzt*innen. Das belegt deutlich die erste große wissenschaftliche Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die sogenannte ELSA-Studie. Unsere Bundestagsfraktion hatte dazu Anfang September ein öffentliches Fachgespräch im Gesundheitsausschuss für heute beantragt. In dem Fachgespräch sollten die Ergebnisse der ELSA-Studie diskutiert werden, die größte Verbundstudie zu Schwangerschaftsabbrüchen, die noch unter Jens Spahn vom unionsgeführten Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde.

Die Koalition wollte das Fachgespräch zu Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitsausschuss allerdings nur hinter verschlossenen Türen durchführen. Da sie dafür in der heutigen Ausschusssitzung keine Mehrheit herbeiführen konnte, wurde schließlich das Fachgespräch verschoben, was für die interessierte Öffentlichkeit, die hochkarätigen Sachverständigen, die sich Zeit genommen haben, und eine kritische Oppositionsarbeit sehr bedauerlich ist. Wir setzen uns für eine zeitnahe geordnete Neuaufsetzung für ein öffentliches Fachgespräch ein.

Transparenz und öffentliche Auseinandersetzung gehören zur gelebten Demokratie dazu. Die gesundheitliche Versorgung von Frauen ist ein Thema, das uns alle betrifft. Eine offene und öffentliche Diskussion ist dringend notwendig, damit wir als Gesellschaft gemeinsam Lösungen finden können, um die schlechte Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Durch den Versuch der Koalition, das Fachgespräch nicht öffentlich zu machen, trägt sie nur zur weiteren Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bei.

Wir fordern einen bundesweit sicheren und barrierefreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine Gesetzgebung, die Ärzt*innen dabei unterstützt, diese Versorgung anzubieten, statt sie daran zu hindern. Es ist höchste Zeit, Schwangerschaftsabbrüche aus der Stigmatisierung zu befreien und die veraltete Gesetzgebung zu überwinden. Wir brauchen eine Enttabuisierung und eine Gesundheitsversorgung, die den Frauen die Unterstützung bietet, die sie benötigen. Der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche muss endlich legalisiert werden. Der veraltete § 218 schadet und verhindert den Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.10.2025

Die Linksfraktion fordert den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte, heißt es in einem Antrag (21/2216) der Fraktion.

Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen.

Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 553 vom 15.10.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/2038) eine Erhöhung des Elterngeldes. Zur Begründung führt sie an, dass der Mindestbetrag, den Eltern mit geringem oder keinem Einkommen erhalten, 300 Euro für das Basiselterngeld und 150 Euro für das ElterngeldPlus betrage, und diese Beträge seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht angepasst worden seien, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und Juli 2025 um 46,3 Prozent gestiegen seien. „Um diese Teuerung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag auf 438,90 Euro für das Basiselterngeld und auf 219,45 Euro für das ElterngeldPlus erhöht werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren außerdem, dass seit der Reform von 2011 das Elterngeld auf Transferleistungen angerechnet werde und es dadurch viele Familien, insbesondere solche mit geringem oder keinem Einkommen, nicht mehr erreiche. „Besonders betroffen sind hier Alleinerziehende.“

Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 440 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 220 Euro festlegen soll sowie die Einführung einer Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Ferner soll die Anrechnung von Elterngeld auf Leistungen der Grundsicherung so reformiert werden, dass das Elterngeld in Höhe der jeweiligen maximalen Freibeträge für Erwerbseinkommen anrechnungsfrei wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 487 vom 08.10.2025

Die Bundesregierung weist Kritik an der Entscheidung des Statistischen Bundesamtes wegen dessen veränderter Armutsstatistik zurück. In einer Antwort (21/1915) auf eine Kleine Anfrage (21/1632) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, die Entscheidung des Bundesamtes, Armutsgefährdungsquoten aus dem Mikrozensus-Kernprogramm auf Basis des Bundesmedians nicht mehr zu veröffentlichen, habe fachliche Gründe. Zum einen erfasse die europäische Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) das Einkommen von Haushalten (und daraus abgeleitet auch das bundesweite Medianeinkommen) sehr viel differenzierter als die Einkommensabfrage im Kernprogramm des Mikrozensus. „Zum anderen lässt die deutliche Erhöhung des Stichprobenumfangs einkommensbasierte Indikatoren wie die Armutsgefährdungsquote nun auch in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung auf Basis von EU-SILC zu. Damit wird zudem eine EU-weite Vergleichbarkeit von Armutsgefährdung ermöglicht“, argumentiert die Regierung. Sie sei aber nicht in die Entscheidung des Bundesamtes involviert gewesen, heißt es in der Antwort weiter.

Außerdem veröffentliche die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch weiterhin die Armutsrisikoquote für das Bundesgebiet, wie auch für die Bundesländer, mit einem bundesweit einheitlichen Referenzwert auf Grundlage von EU-SILC, so die Regierung.

Die Grünen hatten kritisiert, dass es nicht dem Standard der Armutsforschung entspreche, wenn die Ergebnisse aus dem Mikrozensus-Kern künftig nicht mehr auf Bundesebene zur Armutsquote ausgewiesen würden, weil so ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1968) zur Nutzung von Lebensmittelausgabestellen durch Seniorinnen und Senioren gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den Gründen für die verstärkte Nutzung von Lebensmittelausgabestellen oder Suppenküchen durch Senioren und nach der Zahl der Senioren, die Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 07.10.2025

Hohe Inflation hat den Anstieg der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen gebremst – Einkommensungleichheit und Armutsrisikoquote stagnieren seit 2020 – Unter Geflüchteten und Erwerbslosen ist Armutsrisiko weit überdurchschnittlich hoch und deutlich gestiegen

Die hohe Inflation der Jahre 2021/22 hat die Reallöhne und verfügbaren Einkommen in Deutschland erstmals seit 2013 wieder sinken lassen. Gleichzeitig ist aber bei den Bruttostundenlöhnen die Ungleichheit weiter zurückgegangen, was vor allem an den positiven Entwicklungen am unteren Ende der Lohnverteilung liegt. Bei den verfügbaren Einkommen auf Haushaltsebene stagniert hingegen seit 2020 die Ungleichheit ebenso wie die Armutsrisikoquote. Das Armutsrisiko hat vor allem für Erwerbslose und Geflüchtete stark zugenommen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Erhebung zur Einkommensverteilung in Deutschland auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Die hohe Inflation hat den langfristigen Trend bei der Entwicklung der Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen nicht umkehren können: Beide haben inflationsbereinigt seit 1995 deutlich zugelegt, insbesondere seit 2013. Seitdem ist auch die Ungleichheit der Stundenlöhne stark gesunken, und die Niedriglohnquote liegt wieder auf den Stand des Jahres 2000. „Die verschiedenen Arbeitsmarktreformen wie die Einführung des Mindestlohns scheinen Wirkung zu zeigen – insbesondere in Ostdeutschland“, resümiert Markus M. Grabka, der die Lohn- und Einkommensentwicklung jährlich auswertet. „Die Differenz der Niedriglohnquote zwischen Ost und West hat sich von 19 Prozentpunkten im Jahr 1995 auf nun knapp fünf Prozentpunkte reduziert.“

Armutsrisiko für Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch

Anders sieht es bei den Haushaltseinkommen aus: Dort ist die Ungleichheit seit 1995 gestiegen. Dies liegt zum einen an der steigenden Anzahl der Teilzeitbeschäftigten, die häufig im unteren Lohnsegment arbeiten. Zum anderen sind in den Jahreseinkommen anders als bei den Stundenlöhnen auch die Sonderzahlungen erfasst, die am oberen Ende der Verteilung im Schnitt höher ausfallen. Seit 2020 stagniert die Einkommensungleichheit aber.

„Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“ Markus M. Grabka

Ähnliches gilt für die Niedrigeinkommensquote oder auch Armutsrisikoquote, die seit 2019 bei rund 17 Prozent liegt. Während sie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund seit mehr als zehn Jahren bei knapp 13 Prozent liegt, ist sie unter Personen mit Migrationshintergrund mit rund 25 Prozent überdurchschnittlich hoch. Insbesondere Geflüchtete haben ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko, das seit 2010 zudem stark zugenommen hat: Die Quote stieg von 42 auf knapp 64 Prozent. „Die gute Nachricht ist: Seit 2020 sinkt die Armutsrisikoquote bei Geflüchteten wieder etwas, was der zunehmenden Arbeitsmarktintegration zu verdanken sein dürfte“, sagt DIW-Ökonom Grabka.

Ebenfalls stark zugenommen hat die Armutsrisikoquote für Haushalte ohne Erwerbstätige. „Es zeigt sich deutlich, dass Arbeit vor Armut schützt“, stellt Grabka fest. „Um die Einkommensungleichheit und das Armutsrisiko zu senken, sollte die Integration bestimmter Gruppen in den Arbeitsmarkt stärker gefördert werden. Auch das Transfersystem müsste reformiert werden, da sich eine Ausweitung der Arbeitszeit gerade im unteren Einkommensbereich kaum im Geldbeutel bemerkbar macht“, empfiehlt Grabka.

LINKS:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 15.10.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

BVT* und LSVD kritisieren geplante Änderungen des Meldewesens

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformer Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen geschaffen. Doch die jetzt geplanten Änderungen im Meldewesen (BR-Drucksache 419/25) drohen, diesen Erfolg wieder auszuhöhlen.

Bereits im Juli hat das Bundesinnenministerium Verordnungsentwürfe für verschiedene Änderungen des Meldewesens vorgelegt, die unverhältnismäßig in Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eingreifen. Mit der Einführung neuer Datenblätter (0702–0704 und 0304–0305) würden die Angaben über den ehemaligen Geschlechtseintrag und die Änderung künftig zum persönlichen Datensatz einer Person gehören. Wer Einsicht ins Melderegister hat, sieht sofort, dass eine Person trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär ist – auch wenn dies für den konkreten Verwaltungszweck keinerlei Relevanz hat. Nach Bekanntwerden kam in den Communities die Angst auf, dass damit sogenannte „rosa Listen“ angelegt werden könnten. Diese wurden in der Weimarer Republik geführt und haben die die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen im Nationalsozialismus vereinfacht.

Anfang September hat das Bundesinnenministerium eine überarbeitete Version der Verordnungen zur Zustimmung an den Bundesrat übersandt, über die am 17.10. abgestimmt wird. Die Grundrechtseingriffe sind nach wie vor unverändert geplant. Neu ist einzig ein Zusatz, der festschreibt, dass eine gezielte Suche nach trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen im System ausgeschlossen sein soll. Wie dies sichergestellt werden soll, bleibt unklar. Der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem Bundesrat empfohlen, die melderechtlichen Änderungen abzulehnen. 

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans* sagt dazu: „Statt Selbstbestimmung konsequent umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen zwangsgeoutet werden. Statt – wie zu Zeiten des sogenannten “Transsexuellengesetzes” (TSG) – die ehemaligen Daten mit einer Meldesperre vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, sollen der abgelegte Vorname und der abgelegte Personenstand nun auf den ersten Blick in den Meldedaten sichtbar sein. Und das ohne Erfordernis; bleibt doch die Nachvollziehbarkeit durch das Geburtenregister bestehen. Damit entsteht faktisch eine ‚Lebensakte Trans*‘. Selbstbestimmung bedeutet, dass die Gegenwart zählt. Die geplante Verordnung aber macht unsere Vergangenheit dauerhaft sichtbar. Statt Sicherheit zu schaffen, produziert die geplante Verordnung neue Risiken für Diskriminierung. Sie befeuert zudem die trans*feindliche Erzählung, dass Menschenrechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gefährlich wären. Das ist ein klarer Rückschritt. Besonders in einem politischen Klima, in dem trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen als Feindbild stilisiert werden.“

Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt: “Trans*feindlichkeit nimmt weltweit zu. Die Communitys haben die berechtigte Sorge, dass generell eine systematische Erfassung von geschlechtlicher Vielfalt erfolgt. Dass der persönliche Datensatz um die besonders sensiblen Informationen zum früheren Geschlechtseintrag erweitert wurde und diese Daten umfangreicher weitergegeben werden, höhlt das Recht auf geschlechtliche und informationelle Selbstbestimmung aus. Diese dauerhafte ‘Markierung’ ist absolut unverhältnismäßig und war in mehr als 40 Jahren TSG nie erforderlich. Das SBGG hat kein neues Ergebnis im Vergleich zum TSG. Am Ende stehen jeweils neue Vornamen und/oder ein neuer Geschlechtseintrag. Daher ist die geplante Änderung nicht nachvollziehbar und die Argumente des BMI lediglich vorgeschoben. Zudem kritisieren wir, dass derart sensible Fragestellungen überhaupt in Form einer Verordnung geregelt werden und nicht per Gesetzesentwurf, der dann im Bundestag diskutiert werden würde. Die Landesregierungen müssen jetzt die Kritik der Community und des Familienausschusses ernst nehmen und dieses Zwangsouting verhindern.”

Unsere Kritikpunkte:

  • Dauerhafte Sichtbarkeit: Die Transgeschlechtlichkeit einer Person ist unmittelbar aus dem Datensatz erkennbar. 
  • Sondermarkierungen: Spezielle Datenfelder für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen stigmatisieren, statt Gleichbehandlung zu sichern.
  • Offenbarungsverbot wird unterlaufen: Das SBGG garantiert Schutz – die Verordnung schwächt ihn ab.
  • Zwangs-Outings: Zugriff auf die Daten gefährdet Privatsphäre und Sicherheit von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Der Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung ist nicht notwendig! Die Nachvollziehbarkeit einer Person ist bereits jetzt gewährleistet.

Robin Ivy Osterkamp sagt dazu weiter: „Das TSG hat Menschenrechte verletzt. Viele Personen haben das Gesetz daher nicht genutzt – und mussten sich in Folge dessen alltäglich Diskriminierung aussetzen. Das Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war es, Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen abzubauen. Wenn die geplanten Änderungen im Meldewesen umgesetzt werden, verletzen diese jedoch erneut die Grundrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen. Warum müssen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen immer wieder Menschenrechtsverletzungen hinnehmen, wenn sie in Deutschland ihren Vornamen und Personenstand ändern wollen?“

Der Bundesverband Trans* und der  LSVD – Verband Queere Vielfalt fordern daher den Bundesrat dazu auf, die Verordnung in der vorliegenden Fassung abzulehnen. 

Hintergrund: 

Die Entwürfe für eine neue Bundesdatenmeldeverordnung sehen vor, dass der frühere Geschlechtseintrag und der vorherige Vorname wie auch das Datum der Änderung der Daten nach Selbstbestimmungsgesetz sichtbar im persönlichen Datensatz einer Person erfasst werden. Begründet wird dies mit Nachvollziehbarkeit und dem Wunsch, Personen identifizieren zu können. Zudem soll die Weitergabe dieser Daten bei einem Umzug und an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden.
Deutschland führt jedoch seit 1981 Vornamens- und Personenstandsänderungen durch.Die Identitfizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Aus Sicht des BVT* und des LSVD⁺ ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung daher nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.  
Die Sitzung des Bundesrats, bei der voraussichtlich über die Meldedatenverordnung abgestimmt werden wird, ist für den 17.10. angesetzt.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Trans* und LSVD+ – Verband Queere Vielfalt vom 15.10.2025

Der vom BMAS einberufene Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz ist beendet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen die geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Abschaffung des Achtstundentags weiterhin entschieden ab.

Der Dialog hat gezeigt, dass das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form funktioniert. Die geplanten Änderungen würden nur Chaos stiften und zu Rechtsunsicherheit führen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst Realität – durch Tarifverträge, die Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam aushandeln. Ein Aufweichen des Arbeitszeitgesetzes bringt hingegen mehr Belastung statt mehr Flexibilität: Arbeitgeber erhalten erweiterte Befugnisse, während der Schutz für Beschäftigte – insbesondere für jene ohne Tarifbindung – eingeschränkt wird. Das ist ein Bruch mit der sozialpartnerschaftlichen Tradition und ein Rückschritt in der Arbeitswelt.

Wer mehr Beschäftigung ermöglichen und dem Fachkräftemangel begegnen will, muss die tatsächlichen Hürden für mehr Beschäftigung abbauen. Eine aktuelle DGB-Umfrage zeigt: Wenn Beschäftigte mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an starren betrieblichen Abläufen und der Ablehnung durch Vorgesetzte. Die Arbeitgeber sind somit selbst das größte Hindernis für flexible Arbeit. Weitere wichtige Faktoren sind verlässliche Kinderbetreuung und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Statt die tägliche Höchstarbeitszeit auszuweiten, brauchen Beschäftigte mehr Arbeitszeitsouveränität. Dies gilt besonders für Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten. Viele von ihnen sind bereit, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, brauchen dafür aber die richtigen Rahmenbedingungen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Bundesregierung auf, dem Druck von Arbeitgeberverbänden nicht nachzugeben. Die Gesundheit der Beschäftigten und der Schutz vor Überlastung haben oberste Priorität.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2025

Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung will diese Woche ihren Zwischenbericht vorlegen. Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) warnen im Vorfeld vor einer Reformdiskussion ohne gesicherte Finanzierung.

„Eine Pflegereform ohne eine langfristige Finanzierung läuft ins Leere“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Die coronabedingten Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro müssen endlich an die Pflegekassen erstattet werden. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für staatlich veranlasste Kosten aufkommen. Langfristig braucht es zudem einen verlässlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen – etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pflegeausbildung. Diese Aufgaben sind im gesamtgesellschaftlichen Interesse und dürfen nicht länger allein den Pflegeversicherten aufgebürdet werden.“ 

Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP e.V., betont die besondere Chance der Bund-Länder-AG in Bezug auf eine umfassende Strukturreform: „Die Finanzierungsfrage in der Pflegeversicherung ist momentan am dringendsten. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Frage nach der tatsächlichen Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Strukturreformen dahinter zurücksteht. Die Erosion des Solidarsystems gefährdet mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität der Pflegeversicherung. Zudem droht das Versprechen, im Alter vor Armut und sozialer Not geschützt zu sein, zur Worthülse zu werden. Angesichts des demografischen Wandels muss die Politik hier groß denken. Kommunen haben eine Verantwortung für eine Altenhilfe und Pflegeplanung, aber hierfür müssen diese auch entsprechend befähigt werden. Sie dürfen nicht länger als ‚letzte Rettung‘ der Pflegekrise ohne entsprechende Unterstützung dienen: Ohne finanziellen und strukturellen Beitrag von den Ländern und vom Bund drohen eine Überforderung und ein ‚Regularienwildwuchs‘ in den Regionen.“ Die diakonischen Träger der Altenhilfe sind bereits jetzt vielerorts aktiv, um mit Kommunen Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen.  

Besonders kritisch sieht Ronneberger aktuelle Überlegungen, die Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen, um Geld einzusparen. „Dass freihändig über die Abschaffung der Leistungen bei Pflegegrad 1 diskutiert wird, zeigt die Hilflosigkeit der Politik“, sagt sie. „Es besteht das Risiko, am falschen Ende zu sparen. Hier sollte die Bund-Länder-Kommission gegensteuern.“ Es sei wichtig, Menschen schon ganz am Anfang der Pflegebedürftigkeit zu erreichen. „Aus der Praxis wissen wir, dass es für viele ältere Menschen schwierig ist, Unterstützung zu bekommen. Die Antragstellung ist kompliziert, viele Menschen fühlen sich nicht gut beraten und die Suche nach einem passenden Pflegedienst oder einer Tagespflege ist in vielen Regionen ein großes Problem“, so Ronneberger. Viele Betroffene versuchten dann, allein zurechtzukommen. „Das ist für pflegebedürftige Menschen wie auch für pflegende Angehörige oft der falsche Weg. Er führt in eine belastende Situation für alle Beteiligten – und das Pflegegeld ändert an dieser Situation wenig.“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit  
und Pflege e.V. vom 13.10.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland die konsequente Ausrichtung an der UN-Kinderrechtskonvention an. Die heute dazu im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe werden aus Sicht der Kinderrechtsorganisation diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in den Entwürfen gravierende kinderrechtliche Defizite.

„Kinderrechte gelten immer und überall, auch deshalb ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, alle Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform. Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Auch deshalb sind beispielsweise die Verlängerung der Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Möglichkeiten der Bewegungsbeschränkungen in den Unterkünften nicht akzeptabel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen.

Deshalb sollten kinderrechtliche Schutzgarantien möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern, so die Gutachter. Doch stattdessen schlage die Bundesregierung Verschärfungen vor – etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstießen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers müsse es sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.

Basierend auf dem Gutachten haben die Organisationen ein Positionspapier verfasst, in dem unter anderem ein gesetzlicher Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, und verbindliche Standards für die kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder gefordert werden. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.10.2025

Von heute an wird das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition im Bundestag beraten. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen aus Sicht des Familienbundes der Katholiken, des Kolpingwerkes Deutschland und der Katholischen Landvolkbewegung Deutschland kaum dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen. Es fehlt offensichtlich die politische Handlungsbereitschaft für eine grundlegende und generationengerechtere Reform der Alterssicherung. Beitragszahler:innen und zukünftige Rentner:innen müssen stärker in den Blick genommen werden.

„Ohne Mut zur Entscheidung werden wir nicht weiterkommen, jetzt müssen die Segel wirklich neu ausgerichtet werden. Das Finanzierungsproblem der Rente können wir nicht länger leugnen. Es reicht nicht, immer nur zu debattieren – es müssen endlich Taten folgen. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Vorschlägen, jetzt geht es darum, sie auch umzusetzen. Wir brauchen eine gerechte und zukunftsfeste Rente – mit einer fairen Verteilung der Lasten, die niemanden überfordert und allen Generationen Perspektiven eröffnet“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Fixierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent– ein Kernanliegen des aktuellen Rentenpakets – garantiert für die kommenden Jahre ein stabiles Wachstum der gesetzlichen Renten. Zwar ist die Aufrechterhaltung eines gesetzlichen Sicherungsniveaus grundsätzlich zu begrüßen. Faktisch geschieht dies allerdings einseitig zu Lasten jüngerer Generationen. Zudem trägt der aktuelle Ansatz weder dazu bei, Armutsgefährdung im Alter ausreichend zu bekämpfen, noch sichert er eine stabile Leistungshöhe für künftige Generationen von Rentner*innen.

Die Neuregelung der Mütterrente, durch die Kindererziehung unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt eines Kindes für alle Generationen anerkannt wird, schließt eine Gerechtigkeitslücke. Aus Sicht der katholischen Verbände handelt es sich dabei nicht um ein Wahlgeschenk, wie zum Teil kritisiert wird. Denn die damit erreichten Eltern, überwiegend Frauen, haben mit der Erziehung von Kindern eine zentrale Leistung für das umlagefinanzierte Rentensystem erbracht.  Dass die Mittel dafür anders als bei früheren Angleichungen der Mütterrente aus Steuereinnahmen finanziert werden, ist folgerichtig, da es sich bei Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

Insgesamt nimmt das Rentenpaket mit den vorgesehenen Einzelmaßnahmen dennoch  keine zukunftsweisenden Weichenstellungen vor. Die Verringerung von Altersarmut – ein wesentliches Ziel für die katholischen Verbände – wird nicht erreicht. Stattdessen werden die finanziellen Herausforderungen des Rentensystems verschärft. Dies wird auch daran deutlich, dass der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor außer Kraft gesetzt bleibt. Dieser sollte ursprünglich dazu beitragen, Rentensteigerungen angesichts einer alternden Bevölkerung moderat zu dämpfen. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erheblich steigen und in zehn Jahren bei mehr als 21 Prozent liegen.

Dabei sind die Herausforderungen des Rentensystems seit langem bekannt. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentner:innen entwickelt sich seit den späten 1960er Jahren kontinuierlich zu Ungunsten der heutigen Beitragszahlenden. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung verdoppelt: Sie liegt derzeit bei mehr als 20 Jahren. Kurzfristige Entlastungen sowie ein Denken in Wahlperioden verhindern Reformoptionen, die auf lange Sicht stabilisierend wirken. Mit der Berufung einer Rentenkommission, die erst in zwei Jahren Reformvorschläge liefern soll, wird die Lösung drängender Probleme in die Zukunft verschoben. Mitglieder der aktuellen Bundesregierung haben schon vor Start der Kommission geäußert, in dieser Legislaturperiode nicht mehr an etwaige Vorschläge  anknüpfen zu wollen. Bereits in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 arbeitete eine Kommission zur Reform der Alterssicherung, deren Ideen bis heute auf eine Umsetzung warten.

Die katholischen Verbände fordern eine echte Reform des deutschen Rentensystems. Hierzu gehören unter anderem die Einführung einer solidarischen, steuerfinanzierten Mindestrente im Alter und eine stärkere Berücksichtigung der gesellschaftlich gewünschten Sorgearbeit. Zusätzlich sollte die Rente zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Jedes weitere Abwarten erschwert die Problemlösung und beschädigt die Zukunft des Rentensystems. Die gesetzliche Rentenversicherung muss dingend Verlässlichkeit und Stabilität zurückgewinnen, nicht nur für bestehende und baldige Rentner:innen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 16.10.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Mindestbetrags beim Elterngeld zeitnah umzusetzen. Es handelt sich um einen längst überfälligen Schritt zur besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern. Seit 2007 stagnieren die Eckwerte des Elterngeldes. Eine Anpassung würde ein wichtiges Zeichen für Familien setzen, die in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder finanzielle Sicherheit und Zeit für Familie brauchen.

Morgen berät der Deutsche Bundestag über einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Elterngeld. Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Familien tragen Tag für Tag enorme Verantwortung – emotional, organisatorisch und finanziell. Dass der Mindestbetrag des Elterngeldes angehoben wird, wäre ein wichtiger Schritt. Gerade Familien mit geringem Einkommen spüren die steigenden Lebenshaltungskosten besonders stark. Für sie kann eine spürbare Erhöhung des Mindestelterngeldes einen echten Unterschied machen“.

Das Elterngeld ist die zentrale Anerkennungsleistung für die Erziehungsarbeit von Müttern und Vätern. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat sich die wirtschaftliche Realität grundlegend verändert: Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise sind deutlich gestiegen, während das Elterngeld immer mehr an Kaufkraft verloren hat. Das Elterngeld wurde als Rahmen konzipiert, um Einkommensrisiken abzufedern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

„Alle Eckwerte des Elterngeldes gehören dringend auf den Prüfstand. Denn seit der Einführung sind die Beträge unverändert geblieben – trotz steigender Preise und wachsender gesellschaftlicher Erwartungen an Familien. Wenn die Politik die im Koalitionsvertrag gemachten Versprechen ernst nimmt, dann ist jetzt der Moment, sie einzulösen“ erklärt Hoffmann.

Bei Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 deckte der Mindestbetrag noch das gesamte sächliche Existenzminimum eines Kindes ab. Seither wurde er jedoch nie erhöht und hat damit erheblich an Wert verloren. Diesen Umstand beklagt bereits der neunte Familienbericht 2021. Sachgerecht wäre, das Mindestelterngeld am sächlichen Kinderexistenzminimum zu orientieren. Konkret bedeutet dies, den Betrag auf mindestens 500 Euro pro Monat zu erhöhen.

Um das Elterngeld an die wirtschaftliche Realität anzupassen, müssen jedoch alle Eckwerte, aus denen sich die Lohnersatzrate berechnet, angehoben werden. Dies betrifft neben dem Mindestbetrag von 300 Euro den Maximalbetrag von 1.800 Euro und die Einkommensgrenzen, aus denen sich die Lohnersatzrate ergibt. Die Anhebung des Elterngeldes würde nicht nur eine finanzielle Entlastung bedeuten, sondern wäre vor allem auch ein gesellschaftliches Signal der Wertschätzung.

„Wenn Politik wirklich Familien fördern will, muss sie die finanzielle Absicherung in der frühen Familienphase regelmäßig an die Inflation anpassen“, so Hoffmann weiter. „Eltern, die Zeit mit ihrem Kind verbringen, leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Zeit darf nicht zum finanziellen Risiko werden. Das Elterngeld ist nicht nur eine Sozialleistung, sondern eine Anerkennungs- und Förderleistung für elterliche Fürsorge und Verantwortung.“

Bei einer Reform des Elterngeldes hält es der Familienbund außerdem für wichtig, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung durch zusätzliche Partnermonate zu fördern und das komplexe Antragsverfahren für Familien zu erleichtern. Denn dieses stellt für Familien eine große Belastung dar.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 09.10.2025

LSVD: Chance ergreifen!

Heute hat der Bundestag über die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG zum Schutz von LSBTIQ* beraten. Dazu kommentiert Bundesvorstandsmitglied Alexander Vogt für den LSVD – Verband Queere Vielfalt:

“Die explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz ist eine jahrzehntealte Forderung der Community. In der heutigen Bundestagsdebatte wurde deutlich, wie dringend geboten eine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG ist: Die Zahl der Straftaten im Bereich „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Angriffe gegen queere Menschen, queere Orte – unsere Community – sind mittlerweile alltäglich. Wir begrüßen, dass Vertreter*innen aller demokratischen Parteien den Bedarf nach einem besseren Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für LSBTIQ* heute so klar benannt haben.

Angriffe auf queeres Leben gehen nicht nur von Privatpersonen aus, sondern auch von Parteien und Regierungen – weltweit. In Ungarn, den USA oder kürzlich in der Slowakei werden die Rechte von LSBTIQ* beschnitten. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* im Grundgesetz hat einen wichtigen symbolischen Wert, der in diesen politischen Zeiten nicht zu unterschätzen ist. Das haben auch die verbalen Entgleisungen der AfD in der heutigen Debatte verdeutlicht. Und auch materiell-rechtlich macht die Einführung einer expliziten Kategorie einen Unterschied: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz sexueller Identität ist zwar mittlerweile gefestigt, aber kann sich dennoch wieder ändern. Art. 3 Abs. 1 GG hat schwule und bisexuelle Männer im unrühmlichen „Homosexuellenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1957 nicht geschützt.

Die Bundesratsinitiative vom 26.09. und die heutige Debatte zeigen große Einigkeit in der Sache. Wir fordern jetzt alle Abgeordneten auf, konstruktiv miteinander ins Gespräch zu kommen. Auch wir stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Diese Gelegenheit muss genutzt werden: Historische Schutzlücke schließen, Grundgesetz sturmfest für die Zukunft machen!”

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 09.10.2025

Jeder 6. Mensch in Deutschland lebt in Armut. Das belegt auch der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Gleichzeitig besitzt das reichste Zehntel über 54% des Vermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3% des Vermögens besitzt. „Diese soziale Spaltung ist Sprengstoff für unsere Demokratie”, fasst Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband, den 683-seitigen Bericht zusammen.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den Entwurf des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung als ernüchterndes Dokument der sozialen Schieflage in Deutschland. „Der Bericht zeigt glasklar: Armut bleibt in Deutschland ein Massenphänomen, das sich zunehmend verfestigt. Gleichzeitig wird das Thema Reichtum weitgehend ausgeblendet – das ist ein fatales politisches Signal“, erklärt Joachim Rock.

Laut Bericht liegt die Armutsquote seit Jahren stabil auf viel zu hohem Niveau zwischen 14 und 18 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Selbst Erwerbstätigkeit schützt längst nicht zuverlässig vor Armut: Jeder sechste Job ist ein Niedriglohnjob. Hinzu kommt, dass die Reallöhne in den Krisenjahren trotz Mindestlohnerhöhungen gesunken sind.

Der Verband sieht sich dabei in seinen eigenen Analysen bestätigt: Die Befunde zeigen, dass Wohnen zu einem Schlüsselfaktor sozialer Ungleichheit geworden ist. Fast jeder achte Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen aufwenden. Bei Menschen in Armut ist es sogar mehr als jeder dritte Haushalt. „Ohne Erbschaften bleibt der Immobilienerwerb für junge Menschen außer Reichweite. Sozialer Aufstieg wird aussichtslos, wenn nicht einmal der Ausstieg aus Armut ermöglicht wird“, erklärt Rock. „Wir brauchen endlich ernsthafte Maßnahmen zur Umverteilung und Reduzierung von Ungleichheit“. Das reichste Zehntel der Bevölkerung verfügt über  54 Prozent des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Bevölkerung nur 3 Prozent des Nettovermögens besitzt. 

Der Bericht dokumentiere nicht nur eine extreme Vermögensungleichheit, sondern zeige auch, dass soziale Ungleichheit in ungleicher politischer Teilhabe münde und so Demokratie und Zusammenhalt gefährde. Schon jetzt schwinde gerade bei Armutsbetroffenen das Vertrauen in Institutionen. „Diese Kluft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Wer über Armut spricht, darf über Reichtum und Privilegien nicht schweigen“, mahnt Rock. „Es reicht nicht, nur Armut zu bilanzieren. Was fehlt, ist der politische Wille zu einer Umverteilung von oben nach unten. Armut ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen. Der Bericht liefert die Daten – nun ist es Aufgabe der Politik, endlich entschlossen zu handeln.“

Der Paritätische fordert deshalb die stärkere Beteiligung von Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens, die solidarische Finanzierung der Sozialversicherungen durch ihren Ausbau zu einer sozialen Bürgerversicherung, eine gerechtere Erbschafts- und Einkommensteuer, eine armutsfeste Grundsicherung und massive Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Bildung, Inklusion und Gesundheit.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 02.10.2025

Vier von fünf berechtigten Kindern ohne Teilhabeansprüche.

Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle erreicht die Teilhabeleistung im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Bundeschnitt mindestens 81 Prozent der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen nicht. Für vier von fünf anspruchsberechtigten Kindern läuft diese Leistung ins Leere. Damit schreibt diese Säule des BuT auch 14 Jahre nach seiner Einführung eine Misserfolgsgeschichte fort.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien eigentlich helfen, Freizeit- und Sportangebote wahrnehmen zu können, die ihre Eltern ihnen sonst nicht finanzieren können. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Teilhabeleistung von bisher 15 Euro pro Kind auf 20 Euro im Monat zu erhöhen.

Nach aktuellen Erkenntnissen des Paritätischen Gesamtverbandes verfehlt jedoch gerade diese Teilhabeleistung des Pakets die beabsichtigte Wirkung fast vollständig.  Der Wohlfahrtsverband schlägt deshalb vor, die geplanten 20 Euro Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche auszuzahlen. Zudem gilt es einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, damit das Paket seine Wirkung entfalten kann.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes erklärte dazu: “Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen.

Die bisherige Teilhabeleistung reiche nicht aus: “Die Teilhabeleistung ist gut gedacht, die Umsetzung oftmals schlecht gemacht.  Die regional massiv ungleichen Teilhabequoten zeigen, dass Teilhabechancen häufig von der Postleitzahl abhängen. Damit dürfen wir uns niemals abfinden”, so Rock. Er unterstreicht, dass bei einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent hier die Rede von Millionen Kindern in Deutschland ist: “In einem derart reichen Land wie Deutschland ist es ein Ärgernis, wenn Kinder nicht zum Fußball- oder Ballettunterricht gehen können. Das muss dringend geändert werden, zumal jegliche Bemühungen hin zu einer Kindergrundsicherung eingestellt scheinen.” Darüber hinaus betonte Rock, dass dieses Problem bereits seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 bestünde und man von der Bundesregierung endlich eine Lernkurve erwarten könne.

Als einen Grund für die geringe Nutzung des Angebotes vermutet der Paritätische Gesamtverband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. Hier schlägt der Paritätische eine starke Vereinfachung der Vorgänge vor. Die Leistungen sollten pauschal an alle Kinder und Jugendlichen, die Ansprüche auf sie haben, ausgezahlt werden. Diese pauschale Auszahlung ist auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Außerdem sei es wichtig, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen vor Ort durch Rechtsansprüche auszubauen und abzusichern.

Die Expertise können Sie hier herunterladen.

Dokumente zum Download

Teilhabequoten im Fokus. (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.09.2025

  • VdK kritisiert aktuelle Debatte um Sparpläne in der Pflege
  • Bentele fordert stärkere Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige in Deutschland leisten weit mehr als nur private Fürsorge. Laut einer Studie der Hochschule Zittau/Görlitz hätten die informellen Pflegeleistungen im Jahr 2023 – wären sie von angelernten Pflegehilfskräften erbracht worden – einen Wert von rund 206 Milliarden Euro gehabt. „Angesichts dieser enormen Summe unentgeltlich erbrachter Pflegeleistungen sind aktuelle Debatten um Einsparungen in der Pflege ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sparpläne sind kein Ersatz für politische Fantasielosigkeit, und vor allem nicht für fehlende Strategien. Wenn sich nichts ändert, werden es auch in Zukunft die pflegenden Angehörigen sein, die den Laden am Laufen halten.“

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Dezember 2023 etwa 86 Prozent (4,9 Millionen Menschen) der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, überwiegend durch Angehörige. Wer die Abschaffung des Pflegegrads 1 befürwortet, übersieht nicht nur den aktuellen gesellschaftlichen Wert und das Engagement der pflegenden Angehörigen, sondern ignoriert auch die zukünftigen Herausforderungen, so Bentele: „Mit dem demografischen Wandel, insbesondere dem Eintritt der Babyboomer-Generation ins Pflegealter, und dem anhaltenden Fachkräftemangel in der professionellen Pflege wird der Bedarf an pflegenden Angehörigen massiv steigen.“

Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Stärkung und Anerkennung pflegender Angehöriger ebenso wie verbindliche und nachhaltige Lösungen zur Absicherung der Pflegeversicherung. Dazu gehört, dass Angehörige entlastet werden — finanziell, institutionell und durch bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Verband setzt sich zudem für eine einheitliche Pflegeversicherung ein, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen und die alle Einkommensarten berücksichtigt.

Erwartungen an Einsparungen in der Pflege zu hoch

Das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat ein theoretisches Einsparpotenzial von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich errechnet, sollten alle Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 sämtliche ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. In der Realität lagen die Ausgaben 2024 laut GKV-Spitzenverband jedoch bei nur 640 Millionen Euro, da viele Pflegebedürftige die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch nahmen. Diese Zahlen belegen, dass die Erwartungen an Einsparungen bei einer Abschaffung des Pflegegrads 1 zu hoch gegriffen sind. Gleichzeitig verunsichert die Diskussion Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen

Die Studie „Der monetäre Wert der Pflegeleistungen von An- und Zugehörigen in Deutschland“ von Prof. Dr. Andreas Hoff, Prof. Dr. Steffi Höse, Prof. Dr. Martin Knoll und Prof. Dr. Notburga Ott steht auf der Website des GAT Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.10.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2025

Veranstalter: verband binationaler familien und partnerschaften

Ort: Frankfurt

Die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Migrationsdebatten konzentrieren sich derzeit vor allem auf die Abwehr von Migration. Das ist kein neues Phänomen. Familien mit Migrationsgeschichte gehören jedoch schon lange zur Mitte unserer Gesellschaft, sie sind ein wesentlicher Bestandteil. Ihre Stimmen müssen daher gehört, ihre Anliegen ernst genommen und ihre Beiträge sichtbar gemacht werden – in der Politik ebenso wie im alltäglichen Zusammenleben.

Die Fachtagung stellt daher diese Familien und ihre Rolle in unserer Gesellschaft ins Zentrum. Auch angesichts zunehmender Diskriminierung, Ausgrenzung und Angriffen auf Vielfalt. Wir möchten den Fokus umkehren und die Lebensrealitäten dieser Familien sichtbar machen. Mit einem Rückblick auf frühere Migrationsdebatten, einer aktuellen Analyse, mit Beiträgen aus der Beratungspraxis, im Gespräch mit Politik und einer Gesprächsrunde über die Perspektiven binationaler Menschen.

Anmeldung: https://eveeno.com/ft2025

Mehr Infos hier.

Termin: 10. November 2025

Veranstalter: Evangelische Hochschule Dresden (ehs)

Ort: Online

es wird herzlich eingeladen zur Fachveranstaltung „Niedrigschwellige Familienbildung von und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“, die zugleich den Abschluss des gleichnamigen Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes bildet.

Geplantes Programm:

  • Fachimpuls der Projektleitung Prof. Dr. Christiane Solf
  • Vorstellung von Projektergebnissen und -publikation
  • Einblicke in die Praxisentwicklung mit Praxispartner:innen
  • Fachgespräch mit den Kooperationspartner:innen Ulrike Stephan (Referentin für Familienbildung, Ev. Arbeitsgemeinschaft Familie e.V.) und Dr. Verena Wittke (Referentin für Familienbildung, AWO Bundesverband e.V.)
  • Zwischendurch: Raum für Ihre Fragen und Gedanken

Die Veranstaltung wird am Montag, den 10. November 2025 von 12:00 bis 16:30 online stattfinden.

Um am Zoom-Meeting teilzunehmen, klicken Sie bitte auf diesen Link: https://ehs-dresden-de.zoom-x.de/j/67057412294 oder geben Sie die Meeting-ID 670 5741 2294 ein.

Für unsere Planung danken wir Ihnen, wenn Sie uns vorab per E-Mail über Ihre Teilnahme informieren.

Termin: 11. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Daten von Kindern gelten als besonders schützenswert. Gleichwohl finden sie sich in großen Mengen auf digitalen Plattformen und in sozialen Netzwerken wieder – oftmals freiwillig von Kindern selbst oder ihren Eltern und Verwandten preisgegeben.

Über mögliche Risiken und Maßnahmen zum Schutz der Daten von Kindern im digitalen Raum informiert Torsten Krause an den Beispielen Sharenting und Influencing. Anschließend laden wir zu einer intensiven Diskussion über das Thema ein.

Torsten Krause arbeitet als Kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk. Seit 2025 vertritt er die National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 12. November 2025, 13:00–16:00 Uhr
14. November 2025, 09:30–12:30 Uhr
17. November 2025, 09:30–12:30 Uhr

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Online

Trennung und Scheidung verändern Familien grundlegend. Allein- und getrennt erziehende Familien stehen oft vor der Herausforderung, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit und das Wohl ihrer Kinder gleichzeitig zu bewältigen. Der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung nimmt diese Lebenslagen in den Blick und formuliert Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit, ökonomischer Eigenständigkeit sowie Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Mit Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden diskutieren wir zentrale Empfehlungen des Zehnten Familienberichts und ihre Umsetzungsperspektiven für Praxis und Politik.

Anmeldeschluss ist der 20. Oktober 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/alles-bleibt-anders-familie-nach-trennung-und-scheidung-empfehlungen-des-zehnten-familienbericht-in-der-diskussion/

Termin: 18. November 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ist für junge Menschen vielerorts eine Zeit mit besonderen Herausforderungen – die auch mit psychischen Belastungen und Erkrankungen einhergeht. Wie können die jungen Menschen sowie Fachkräfte im Umgang mit psychischen Krisen unterstützt werden?

In der Online-Veranstaltung werden folgende Fragen und Themen behandelt: Welche Bedeutung hat psychische Gesundheit beim Übergang von der Schule in den Beruf – und welche Folgen haben Belastungen in dieser Phase? Wie können junge Menschen in dieser Zeit bestmöglich unterstützt werden? Welche Netzwerke und Kooperationspartner braucht es, um einen gelingenden Start ins Berufsleben zu ermöglichen?

Das Präventionsprogramm „Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf“ wird vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, psychische Krisen anzusprechen, das Hilfesuchverhalten zu stärken, gesundheitsförderliche Prozesse anzustoßen und das Stigma von psychischen Erkrankungen zu reduzieren. 

Mit: 

Wiebke Nonne, Programmleitung »Aufmachen! Psychisch fit in Berufsschule und Beruf«, Irrsinnig Menschlich e. V., Leipzig

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Gabriele Sauermann, juvo(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 317

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 28. November 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Burn-out und psychische Erschöpfung nehmen seit Jahren drastisch zu – ein deutliches Zeichen für die strukturelle Überforderung unserer Arbeitswelt. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Arbeitszeitverkürzungen bei Lohnausgleich, wie etwa die 4-Tage-Woche, positive Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden haben. Dennoch setzt die aktuelle Bundesregierung auf Flexibilisierung und steuerliche Anreize für Mehrarbeit – ein Kurs, der Fragen aufwirft.

Gemeinsam mit u.a. Prof. Dr. Brigitta Danuser, Universität Lausanne, Stefan Boes, Autor und Journalist und Jan Dieren MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales möchten wir diskutieren, wie die 4-Tage-Woche einen Beitrag zu einer gesünderen Gesellschaft leisten kann – und welche politischen sowie praktischen Rahmenbedingungen dafür notwendig wären. Moderiert wird die Diskussion von Salwa Houmsi.

Die Tagung findet am Freitag, den 28. November 2025 von 14:00 – 20:15 Uhr in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Haus 1, Saal 1, Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und die Diskussion.

Alle aktuellen Infos zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Webseite.

Hier geht es zum Programm

Hier geht es zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Montag, 13.10.2025 | Beginn 19:30 Uhr | wieder im RegenbogenKino, Lausitzer Str. 22, 10999 Berlin-Kreuzberg

Zur Präsentation des neuen Kalenders Wegbereiterinnen laden ein: Gisela Notz (Herausgeberin und Autorin), Heike Notz (Moderatorin), Bernd F. Gruschwitz, Annika Klanke und alle AutorInnen des Kalenders 2026.

Christa Weber und Jutta Kausch – beide Schauspielerin und Sängerin, begleitet vom Gitarristen Olaf Schäfer würdigen für uns die vorgestellten Frauen mit ihren Liedern.

Von den im Kalender vorgestellten Frauen werden präsentiert:
Pauline Roland/Edith Jacobson/ Phillis Wheatley

Im Jahr 2026 erscheint der Wandkalender „Wegbereiterinnen“ in der 24. Ausgabe. Seit er 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 276 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben in den Kalendern über Frauen geschrieben, die für eine friedliche Welt gekämpft haben.

Die Einladung kann gerne weitergegeben werden.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Geschichtssalon des Beginenhof Kreuzberg und der Regenbogenfabrik

Eintritt frei, Spenden für die KünstlerInnen sind willkommen.

 

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ZFF-Info

ZFF-Info 10/2025

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Weltkindertages warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor dem Ton in den aktuellen Debatten zur Zukunft des Sozialstaats.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Jedes Kind hat das Recht, geborgen, gesund und glücklich aufzuwachsen. Dafür braucht es einen starken und verantwortungsvollen Sozialstaat – einen Sozialstaat, der alle Kinder sieht, ihre Bedürfnisse ernst nimmt und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres und sorgenfreies Aufwachsen eröffnet.

Doch die aktuellen Debatten über die Zukunft des Sozialstaats sprechen eine andere Sprache: Sie verschärfen den Druck auf Familien und nehmen Kindern die Zuversicht. Wer als Kind erfahren muss, dass gesellschaftliche Anerkennung und politische Repräsentation am Kontostand hängen, verliert leicht das Vertrauen in beides.

Familien ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen brauchen Unterstützung am dringendsten – weil Sorgearbeit, Pflegeverantwortung oder Niedriglöhne kaum Raum für existenzsichernde Erwerbsarbeit lassen. Kinder dürfen nicht zu Sündenböcken einer Gesellschaft werden, die Care-Arbeit nicht wertschätzt. Sie tragen keine Verantwortung für die Lebenssituation ihrer Eltern.

Statt Ängste zu schüren, braucht es jetzt entschlossene Schritte: Dazu gehört für das ZFF – als Grundlage für monetäre Familienleistungen – ein neu berechnetes kindgerechtes Existenzminimum, das nicht nur auf statistischen Erkenntnissen basiert, sondern auch die Perspektiven von Kindern einbezieht. Ebenso braucht es den klaren Verzicht auf weitere Kürzungen der öffentlichen Infrastruktur, weil Kinder Erlebnisse und Räume brauchen, in denen sie sich ausprobieren und entfalten können. Und nicht zuletzt braucht es eine verlässliche Unterstützung für Familien durch bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, leichtere Zugänge zu Leistungen und echte Teilhabechancen.

Nur so kann der Sozialstaat allen Kindern das Aufwachsen in einer starken Demokratie ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2025

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT: Weltkindertag

Der 20. September ist der „Weltkindertag“. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder in Politik und Gesellschaft stärker in den Focus von zu rücken. Das diesjährige Motto lautet: „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“.

Für die Kinderkommission im Deutschen Bundestag erklärt hierzu deren Vorsitzender Michael Hose:

„Kinder und Jugendliche sollten ihre Rechte kennen, denn nur wenn sie wissen, wie sie sich aktiv einbringen können, verstehen sie, wie Demokratie funktioniert.
Die Meinung frei zu äußern, an Diskussionen teilzunehmen und sich für Themen zu engagieren, fördert nicht nur das politische Verständnis, sondern stärkt auch die Rolle in der Gesellschaft. Dies kann beispielsweise durch Mitbestimmung in der Schule, Teilnahme an Jugendparlamenten oder durch freiwilliges Engagement in sozialen Projekten geschehen. Das ist der Baustein für Demokratie. 
Andererseits liegt es in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche zu stärken und ihre Rechte zu wahren. 
Auch die Politik ist gefordert die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen, ihre Bedürfnisse ernst zu nehmen und sie in politische Prozesse einzubeziehen. 
Jedes Kind ist ein Gewinn. Weshalb jeder Tag ein Kindertag sein sollte.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert; die damalige DDR beging am 1. Juni den „Internationalen Kindertag“. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2025

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre schriftliche Stellungnahme zur Anhörung der Kommission am 12.09.25 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie fordert darin umfassende Verbesserungen für Kinder und Jugendliche bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen. Dazu erklärt Dr. Marvin Deversi, Co-Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Laut UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf soziale Sicherheit. Die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist aus unserer Sicht seit Jahren defizitär. Viele Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland in prekären finanziellen Verhältnissen auf und erleben regelmäßig soziale Ausgrenzung – wir sehen das tagtäglich in unseren Einrichtungen und Beratungsstellen. Das können wir uns als reiche Gesellschaft nicht länger leisten – weder moralisch noch wirtschaftlich, und schon gar nicht im Hinblick auf den Erhalt unserer Demokratie. Wir fordern die Kommission dazu auf, in ihren Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Jüngsten in unserem Land zu legen und für mehr Chancengerechtigkeit einzutreten.“

Die von Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission soll zeitnah Empfehlungen vorlegen, wie der Sozialstaat durch Vereinfachungen und Leistungszusammenlegungen bürger*innenfreundlicher, transparenter und unbürokratischer werden kann. Die AWO begleitet die Arbeit der Kommission konstruktiv und hat konkrete Aufträge an diese formuliert:

„Damit alle Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft teilhaben und ihre Talente entfalten können, sehen wir besonderen Handlungsbedarf bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe“, so Deversi weiter. „Statt Nachweise für Vereinsbeiträge zu verlangen, sollten diese antrags- und nachweislos in Form von realistischen Pauschalen direkt an die Familien ausgezahlt werden. Auch für Klassenfahrten, Schulausflüge, ÖPNV für Schüler*innen oder die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wünschen wir uns ein echtes Umdenken. Durch eine bessere institutionelle Förderung der Kitas und Schulen könnten wir uns als Gesellschaft darauf verlassen, dass alle Kinder und Jugendlichen ausreichend und gesund verpflegt werden. Eine echte Reform beim Bildungs- und Teilhabepaket würde dazu führen, dass jeder Cent auch wirklich bei den Kindern ankäme und nicht in bürokratischen Antragsverfahren hängen bliebe. Das wäre ein echter Meilenstein für die Verwirklichung von Kinderrechten.“

Alle Forderungen der AWO an die Sozialstaatskommission: https://awo.org/pressemeldung/awo-sozialstaatsreform-weltkindertag-2025/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2025

Bunte Aktionen für Kinderrechte – von Flashmob bis Familienfest

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 verwandelt die AWO Thüringen mit ihren Einrichtungen öffentliche Plätze an zehn Standorten in „Plätze der Kinderrechte“. Ziel ist es, Kinderrechte sichtbar zu machen und den Austausch zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu fördern. Zudem soll der Fokus auf die vielen Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit gelegt werden, die durch ihren täglichen Einsatz einen zentralen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte leisten.

Ob ein Kinderrechte-Rap mit Flashmob in Jena, ein buntes Familienfest in Geschwenda, ein kreativer Kuscheltier-Protestzug in Erfurt oder eine bemalte Bank in Weida – die Aktionen sind vielfältig und setzen ein starkes Zeichen für Teilhabe, Mitbestimmung und Schutz von Kindern.

„Jeder Tag ist Kindertag – das gilt in den Kindergärten, Jugendzentren, Schulen und Kinderheimen der AWO in Thüringen. Mit den Aktionstagen rund um den Weltkindertag machen wir das in der ganzen Gesellschaft sichtbar“, erklärt Nadja Körner, Leiterin des Projekts „Zukunft mit Herz – Gemeinsam Demokratie gestalten“ des AWO Landesverbandes Thüringen. Und weiter: „Kinder haben Rechte – darauf wollen wir mit kreativen und lebendigen Aktionen aufmerksam machen. Wir laden alle Menschen ein, mitzufeiern, mitzusingen, kreativ zu werden und die Kinderrechte laut und sichtbar in den Mittelpunkt zu stellen.“

Aktionen zum Weltkindertag mit der AWO Thüringen:

  • Kindergarten Nordknirpse (Weimar) – 18. September 2025, 14:30–17:00 Uhr;
    Bonhoefferstraße 73, Weimar
    Familiencafé im Garten mit kleinem Fest und Gespräch über Kinderrechte. Die ganze Woche begleitet von Projekten im Kindergarten.
  • Begegnungsstätte (Geschwenda) – 18. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Gothaer
    Straße 12, Geschwenda
    Großes Kinder- und Familienfest mit Bastelständen, Aktionsstraße, Schminken, Musik, Imbiss und buntem Trödelmarkt.
  • Kindergarten „Ameisenburg“ (Weida) – 20. September 2025, ab 10:00 Uhr; Osterburg
    Weida
    Eröffnung des Festes der Vereine mit Kinderprogramm. Anschließend bemalt das Kinder und Jugendparlament gemeinsam mit Kindern eine Bank als Symbol für Kinderrechte.
    Dazu gibt es Mitmachaktionen, die die Rechte spielerisch vermitteln.
  • Jugend- und Familienhaus (Rudolstadt-Schwarza) – 20. September 2025, 15:00–19:00 Uhr;
    Platz der Opfer des Faschismus, Rudolstadt
    Fest unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ mit Spiel, Bewegung und kreativen Angeboten, gestaltet mit lokalen Partnern.
  • Kindergarten „Jenzigblick“ (Jena) – 22. September 2025, 10:00 Uhr; Faulloch, Jena
    Flashmob mehrerer Kindergärten mit eigens geschriebenem Kinderrechte-Rap, gemeinsam aufgeführt mit Musiker Christian Weihrich.
  • Kindergarten „Käferland“ (Arnstadt) – Woche um den 20. September 2025;
    Käfernburger Straße 41, Arnstadt
    Projektwoche zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Höhepunkt ist ein Kinderfest, das Spiel, Spaß und die symbolische Feier eines „Platzes der Kinderrechte“ verbindet.
  • Kindergarten „Rabennest“ (Erfurt) – 24. September 2025, 15:00–17:00 Uhr; Am
    Rabenhügel 31A, Erfurt
    Unter dem Motto „Kinderrechte auf die Straße“ gestalten Kinder zusammen mit der MUFA und dem Thüringer Kinderschutzbund einen kreativen Kuscheltier-Protestzug für Kinderrechte: bunte Straßenbilder aus Kreide, Buttons, Quiz, Kinderschutzparcours und vieles mehr. Auch Erwachsene können sich am Info-Stand über Kinderrechte informieren.
  • Begegnungsstätte „Obermühle“ (Lauscha) – 26. September 2025, 08:00–12:00 Uhr &
    13:00–17:00 Uhr; Obermühle 1, Lauscha
    Kinder gestalten Wimpel, die als lange Kette öffentlich aufgehängt werden. Jugendliche verwandeln alte Stühle in „Plätze der Kinderrechte“, die später in öffentlichen Einrichtungen genutzt werden.
  • Kindergarten „Schlösschen am Festplatz“ (Bleicherode) – Woche um den 20.
    September 2025; Uthemannstraße 9, Bleicherode
    Aktionen unter dem Motto „Wir haben Rechte!“: Kinder lernen spielerisch durch Tanz, Gesang, Parcours und eine große Wandtafel ihre Rechte kennen.
  • Jugendzentrum Xer & mobile Jugendpflege (Bad Langensalza u. Umgebung) – rund um den 20. September 2025; verschiedene Orte (Herbsleben, VG Bad Tennstedt, Bad Langensalza)
    Kinderfeste an mehreren Orten greifen das Thema Kinderrechte mit Spiel, Musik und kreativen Aktionen auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Thüringen vom 15.09.2025

Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) versteht sich als Anwalt und Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien in Staat und Gesellschaft. In einer alternden Gesellschaft, in der junge Menschen einerseits zunehmend zum „knappen Gut“ werden und gleichzeitig noch immer zu wenig Gehör finden, ist es umso bedeutsamer ihre Rechtsposition zu stärken, dafür einzutreten, dass ihre Stimmen gehört und ihre Wünsche, Vorstellungen und Interessen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden.

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September möchten wir als BVkE die Aufmerksamkeit auf ein zentrales Anliegen lenken: die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Der BVkE unterstreicht in seiner aktuellen Position, dass Kinder von Geburt an Träger aller Grund rechte sind. Gleichzeitig spiegelt das Grundgesetz ihre besondere Schutz- und Förderbedürftigkeit bislang nicht ausdrücklich wider. Eine explizite Aufnahme der Kinderrechte im Verfassungstext – in Orientierung an die UN-Kinderrechtskonvention – würde ihre Grundrechtsposition stärken und ihrer
umfassenden Verwirklichung den notwendigen politischen und rechtlichen Nachdruck verleihen.

Dr. Klaus Esser, Vorsitzender des BVkE, verweist insbesondere auf die Rechte von Kindern, die in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden: „Kinder ohne elterliche Fürsorge, Kinder aus belasteten Familiensystemen oder geflüchtete Minderjährige – für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Rechte nicht nur implizit anerkannt, sondern sichtbar und verbindlich im Grundgesetz verankert sind.“

Um die Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, Beteiligung und Schutz nachhaltig zu sichern, müssen die Rechte von Kindern und jungen Menschen im Rahmen des gesellschaftspolitischen Generationenvertrags – insbesondere in der Rentenpolitik und im verbindlichen Rahmen für einen generationengerechten Klimaschutz – durch transparente und gerechte Mechanismen konkretisiert und nachvollziehbar ausgestaltet werden.

Generationengerechtigkeit beginnt damit, Kinder umfassend als eigenständige Träger:innen von Rechten zu sehen, ihre Zukunft auch als Zukunft der Allgemeinheit zu verstehen und diese als politische Priorität zu begreifen.

Weitere Informationen zu den BVkE Positionen erhalten Sie hier:
Kinderrechte ins Grundgesetz
Generationsgerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. vom 19.09.2025

Zum diesjährigen Weltkindertag erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die dringende Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland zu verbessern. Im Fokus stehen insbesondere die Forderungen nach einer Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro sowie eine signifikante Erhöhung des Elterngeldes.

„Kinder sind nicht nur die Zukunft unseres Landes, sondern auch die Gegenwart unserer Gesellschaft“, erklärt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass jedes Kind in Deutschland gleiche Chancen auf eine gute Zukunft hat. Das bedeutet, dass wir die Familienleistungen dringend reformieren müssen.“

Erhöhung des Kindergeldes auf 360 Euro

Das Kindergeld in Höhe von 360 Euro, das den maximalen Kindersteuerfreibetrag widerspiegelt, ist eine notwendige Maßnahme, um die Belastungen der Familien in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten abzufedern. Schmidt betont: „360 Euro Kindergeld sind nicht nur ein Schritt zur finanziellen Entlastung der Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Ein höheres Kindergeld ist eine entscheidende Grundlage dafür, dass Kinder in Deutschland in allen Einkommensschichten gleich behandelt werden. Dem Staat muss jedes Kind gleich viel Wert sein.“ Zudem ist es wichtig, dass das Kindergeld in Zukunft nicht nur automatisch direkt nach der Geburt des Kindes ausgezahlt wird, sondern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Damit soll der zusätzlichen Belastung von Familien während der Ausbildung ihrer Kinder Rechnung getragen werden.

Elterngeld: 600 + 2.300 Euro

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform des Sozialstaates ist die Anhebung des Basis-Elterngeldes auf mindestens 600 Euro. „Eltern müssen für den Zeitraum der Elternzeit ausreichend abgesichert sein“, so die Vizepräsidentin. „Die derzeitige Höhe des Basis-Elterngeldes von 300 Euro im Monat reicht längst nicht aus, um den finanziellen Herausforderungen nur annähernd gerecht zu werden.“ Bedingt durch die Inflation seit Einführung des Elterngeldes und die gestiegenen Lebenshaltungskosten muss das Basis-Elterngeld dringend nach oben angepasst werden.

Darüber hinaus fordert der DFV, den Maximalbetrag des Elterngeldes auf mindestens 2.300 Euro anzuheben. „Die Realität ist diejenige, dass Eltern ökonomisch entscheiden, wer von welchem Gehalt durch das Elterngeld Abzüge hinnimmt und wie lange. Wenn das Elterngeld ein großes Loch in die Familienkasse reißt, wird der höherverdienende Partner entweder kaum oder nur kurz in Elternzeit gehen“, so Schmidt. „Ideen zur Aufteilung der Elternzeit-Monate gibt es genug. Die einfachste Lösung liegt auf der Hand: Das Elterngeld erhöhen. Dann klappt es auch für die meisten Väter mit der Elternzeit“.

Der DFV fordert die Bundesregierung auf, diese Forderungen im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialstaates umzusetzen. „Der Sozialstaat muss mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität Schritt halten“, betont Schmidt. „Die Kinder- und Elterngelderhöhungen sind nicht nur eine Frage der Fairness gegenüber Eltern, sondern auch eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Kinder als Gemeinschaft in der Familie müssen in den Mittelpunkt der Sozial- und Steuerpolitik rücken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2025

Weltkindertag 2025: Über 1.000 Kinder und Jugendliche rufen bundesweit mit UNICEF und Deutschem Kinderhilfswerk zur Umsetzung der Kinderrechte auf

 

Zum Weltkindertag am 20. September fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland von Politik und Gesellschaft mit Nachdruck, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssen die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen und ihre aktive Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen umgesetzt werden – in Deutschland und in der internationalen Zusammenarbeit der Bundesregierung.

Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, betreffen nicht nur Deutschland. Der bröckelnde gesellschaftliche Zusammenhalt, eine veränderte Lebenswelt, die sich immer mehr in digitalen Räumen vollzieht, sowie globale Krisen schmälern die Zukunftschancen der Kinder weltweit und nehmen ihnen die Möglichkeit, ihre Stimme zu erheben. Auch die globalen Kürzungen in der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit wirken sich gravierend auf die Lebensbedingungen von Kindern weltweit aus.

 

Für UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ist die Umsetzung der Kinderrechte, besonders das Recht auf Mitbestimmung, grundlegend für das Wohlergehen der jungen Generation. Auch in Deutschland muss den Kinderrechten mehr Geltung verschafft werden. Dafür braucht es vor allem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut, und einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Diese politische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist entscheidend für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Schutz unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche setzten aus diesem Anlass heute zusammen mit den beiden Kinderrechtsorganisationen vor dem Brandenburger Tor ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte.

 

„Haus der Kinderrechte” am Brandenburger Tor

 

Dabei präsentierten Kinder und Jugendliche auf dem Pariser Platz in Berlin in Anwesenheit von Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ein „Haus der Kinderrechte“. Das kreative Bauwerk besteht aus einer Auswahl bunter Kinderrechte-Bausteine aus über 1.000 eingesendeten Forderungen und Wünschen junger Menschen aus ganz Deutschland zum Motto des Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. Auf einem der eingesendeten Bausteine steht geschrieben: “Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung, das Recht auf Beteiligung” – ein Ausdruck für einige der drängendsten Rechte für Kinder in Deutschland und weltweit.

 

Das Dach bildet eine eindrucksvolle kinderfreundliche Welt aus Spielbausteinen. Eine dritte Klasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin hatte diese mit den beiden Kinderrechtsorganisationen in einem Workshop kreiert. Unterstützt wurden sie dabei von einem Team von LEGOLAND Discovery Centre Berlin, das die Aktion mit zahlreichen LEGO-Bausteinen unterstützte und den Schülerinnen und Schülern beim Bau zur Seite stand. Mit dem kreativen Bauwerk bringen die Kinder die bundesweiten Ideen und ihre eigenen Visionen für eine kinderfreundliche Zukunft zum Ausdruck: etwa ein großes LEGO-Haus, in dem auch geflüchtete Kinder ein sicheres Dach und ein warmes Bett haben, einen Park mit schönen Toiletten und vielen Bäumen, einen voll bewachsenen LEGO-Regenwald mit geschützten Tieren und eine Schule für alle Kinder, mit vielen Pflanzen und neuen Büchern, in der das Lernen Spaß macht.

 

Die Stimmen der jungen Generation

 

Während der Veranstaltung trugen Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorTeams ihre wichtigen Botschaften vor: „Kinderrechte sind nicht verhandelbar. Ihre Durchsetzung ist das Fundament einer nachhaltigen, gerechten und friedlichen Welt. Eine Gesellschaft, die die Kinder und ihre Rechte nicht schützt, hat keine Zukunft”, sagten Matilda (17 Jahre) und Olivia (18 Jahre) aus dem JuniorTeam von UNICEF Deutschland.

 

„Ich finde, Kinderrechte müssen endlich ins Grundgesetz, damit sie wirklich ernst genommen werden. Kinder sollen nicht nur geschützt werden, sondern auch mitbestimmen können, weil es um ihre Zukunft geht. Demokratie heißt, dass alle gehört werden, auch Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass Politik Kinderrechte stärker beachtet“, sagte der 13-jährige Nathan aus Köln, Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Dr. Petra Bahr, Staatssekretärin im BMBFSFJ: „Kinderrechte sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Als Bundesregierung setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch im Alltag erfahren und aktiv mitgestalten können – in der Familie, in der Kita, in der Schule und in der ganzen Gesellschaft. Denn unsere Demokratie bleibt nur dann zukunftsfähig, wenn junge Menschen ihre Stimme erheben und gehört werden.“

 

Dagmar Wöhrl, Botschafterin von UNICEF Deutschland, sagte: „Kinder sind das verletzlichste und zugleich wichtigste Glied in unserer Gesellschaft. Sie sind die Zukunft. Doch leider verlieren Kinder durch Kriege, den Klimawandel, Flucht und Hunger nicht nur ihre Sicherheit und ihre Familie – sie verlieren vor allem ihre Kindheit und die Kraft, ihre eigene Zukunft mitzugestalten. Deshalb dürfen wir keine Zeit mehr verlieren: Es liegt an uns allen Kindern, hier und weltweit, eine Zukunft zu sichern.“

 

Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes, ergänzte: „Es lohnt sich, wenn Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Beteiligung lernen und selbstwirksam werden. Ob Spielplatz, Radweg oder Jugendparlament – sich füreinander und miteinander einzusetzen, ist ein Wert an sich. Dieser Wert braucht ein starkes Fundament, das die Politik endlich schaffen muss: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Und wir brauchen eine bessere Verankerung von Demokratiebildung in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten. Hier liegt noch viel Arbeit vor uns.”

 

Bundesweite Aktionen zum Mitmachen

 

Im Rahmen des Weltkindertags unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ finden in ganz Deutschland zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen statt. UNICEF Deutschland lädt Kinder und ihre Familien ein, aktiv zu werden: Mit selbstgestalteten Kinderrechte-Bausteinen und -Puzzlestücken sowie Freundschaftsarmbändern für mehr Zusammenhalt, können Kinder ihre Wünsche für eine kindgerechte Zukunft zum Ausdruck bringen. Unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn können Familien und Einrichtungen Fotos ihrer Kreativaktionen in sozialen Medien teilen.

 

Zudem feiert das Deutsche Kinderhilfswerk den Weltkindertag den ganzen September hindurch mit einem digitalen „Kinderrechte-Spezial“ auf www.kindersache.de. Dabei können die Kinder in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen. Wir laden alle ein, sich am Weltkindertag für die Rechte von Kindern und Jugendlichen starkzumachen!

 

Die Geschichte des Weltkindertags

 

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesseniorenministerin Karin Prien hat heute die Kommission für den Zehnten Altersbericht der Bundesregierung einberufen. Der Bericht soll untersuchen, wie Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglicht – unter besonderer Berücksichtigung non-formaler und informeller Lernformen sowie kognitiver Entwicklungen im Alter. Zugleich soll er Bildungsungleichheiten beleuchten zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich.

Bundesseniorenministerin Karin Prien: „Mit dem Zehnten Altersbericht rücken wir ein zentrales Zukunftsthema in den Fokus: Bildung und Lernen im Alter. Dieses Thema ist nun vollständig im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums verankert. Unser Ziel muss es sein, allen Menschen – unabhängig vom Alter – den Zugang zu Bildung und persönlicher Weiterentwicklung zu ermöglichen. Denn Bildung ist die Grundlage für gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensphasen. In einer Gesellschaft des langen Lebens bedeutet Bildung weit mehr als reine Wissensvermittlung: Sie ist der Schlüssel zu Selbstbestimmung, gesellschaftlichem Engagement und einem aktiven, erfüllten Altern. Ich bin überzeugt, wir brauchen die ältere Generation mit ihrem reichen Erfahrungsschatz in der Mitte unserer Gesellschaft. Ich danke den Mitgliedern der Zehnten Altersberichtskommission herzlich für ihre Bereitschaft, ihre Expertise in diesen wichtigen Bericht einzubringen.“

Vorsitzende der Zehnten Altersberichtskommission, Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff: „Die Lebensphase Alter ist heute vielfältiger und länger als je zuvor. Sie eröffnet neue Chancen, bringt aber auch Risiken mit sich. Bildung soll gelingendes Altern fördern – bei guter Gesundheit, sozialer Verbundenheit und im Dialog der Generationen. Im komplexer werdenden Alltag und in Übergängen wächst der Bedarf an Bildungsberatung und Lernbegleitung, wofür geeignete organisationale Strukturen und konzeptionelle Zugänge nötig sind. Der 10. Altersbericht greift diese Herausforderungen auf und skizziert neue Wege und Ansätze zur Stärkung der Bildungsbeteiligung in der nachberuflichen Phase.“

Befunde des Deutschen Alterssurvey (DEAS 2023) zeigen: Die Bildungsbeteiligung der Älteren in der Freizeit nimmt mit höherem Alter ab. Jedoch bildet sich auch bei den 76-Jährigen und Älteren noch fast jede fünfte Person in der Freizeit weiter. Dabei zeigen sich sowohl in der Bildungsbeteiligung außerhalb der Erwerbsarbeit als auch bei der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Erwerbsarbeit Unterschiede nach Bildung und Einkommen. Der DEAS (2023) zeigt auch: Über 70 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sehen das Älterwerden als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und verbinden damit positive Erwartungen.

Die Mitglieder der Zehnten Altersberichtskommission:

  • Prof.‘in (i.R.) Dr. Cornelia Kricheldorff (Vorsitzende), Katholische Hochschule Freiburg
  • Prof.‘in Dr. Stefanie Engler, Evangelische Hochschule Freiburg
  • Ass. Prof. Dr. Vera Gallistl-Kassing, Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften
  • Prof. Dr. Matthias Kliegel, Universität Genf
  • Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Dr. Markus Marquard, Universität Ulm
  • Jun.-Prof.‘in Dr. Laura Naegele, Technische Universität Dortmund
  • Prof. Dr. Bernhard Schmidt-Hertha, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Josef Schrader, in seiner Funktion als Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE), Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen
  • Prof.‘in Dr. Julia Steinfort, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen
  • N. N., Institutsleitung des Deutschen Zentrum für Altersfragen

Über die Altersberichte der Bundesregierung
Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:
2024: Neunter Altersbericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“
2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen: 
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Neue Veröffentlichung: DZA-Fact Sheet „Bildungsbeteiligung und Altersbilder von Menschen in der zweiten Lebenshälfte: Befunde des Deutschen Alterssurveys (DEAS) 2023“:
https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/Fact_Sheets/Factsheet_Weiterbildung_final_v2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2025

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/1723) zu aktuellen Entwicklungen der Kosten für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das zum 1. Januar 2025 weiterentwickelte sogenannte Kita-Qualitätsgesetz als Nachfolgegesetz des Gute-Kita-Gesetz auf die Kostenentwicklung auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 436 vom 22.09.2025

Die Entwicklung und Finanzierung der Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1701) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II seit 2019 absolut und prozentual durch verschiedene Instrumente gefördert wurden, die in der Anfrage einzeln abgefragt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Nach den methodischen Änderungen der Armutsstatistiken durch das Statistische Bundesamt fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/1632). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, aus welchen Gründen das Statistische Bundesamt entschieden hat, die Armutsquoten auf Basis des Mikrozensus-Kerns künftig nicht mehr auf Bundesebene auszuweisen und welche Rolle das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern bei dieser Entscheidung gespielt haben.

Die Grünen kritisieren, Armutsquoten für Bundesländer nur noch auf Basis des Landesmedians und nicht mehr auf Basis des Bundesmedians zu veröffentlichen, entspreche nicht dem Standard in der Armutsforschung. „Außerdem wird mit dieser Änderung ein bundesweiter Armutsvergleich unmöglich gemacht.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 434 vom 22.09.2025

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine kleine Anfrage zur Vermögensungleichheit in Deutschland eingereicht (21/1630). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch das gesamte Nettovermögen privater Haushalte in Deutschland laut aktuellster Datengrundlage der Bundesregierung sei, wie es sich verteile und wie es sich seit 2010 entwickelt habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 17.09.2025

Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (21/1618) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen diese über die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ hinaus plant, um mehr Sichtbarkeit für die bei Kindern und Jugendlichen weit verbreiteten Krankheitsbilder wie Depression, Angststörung oder Anorexia nervosa zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 424 vom 16.09.2025

„Ehrenamt und Geschlecht“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1601). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ehrenamtlich in Deutschland engagieren. Auch will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

„Entwicklungen im Bundesfreiwilligendienst“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1602). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie sich die Zahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden seit 2020 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 422 vom 15.09.2025

Die kürzlich beschlossenen Handyverbote an Schulen in Hessen und Bremen verdeutlichen, wie intensiv die Smartphone-Nutzung von Kindern und Jugendlichen derzeit diskutiert wird und unterstreichen den bestehenden Handlungsdruck für Politik und Bildungseinrichtungen. Eine neue Untersuchung, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) nun veröffentlicht hat, liefert Erkenntnisse darüber, wie Erwachsene in Deutschland über Smartphone-Verbote an Schulen denken und welche Altersgrenzen für Smartphone- und Social-Media-Nutzung sie für angemessen halten.

Wie aus der Untersuchung hervorgeht, spricht sich die große Mehrheit der Befragten für klare Regeln aus: Ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besitz eines eigenen Smartphones wird mehrheitlich befürwortet, für soziale Medien liegt die bevorzugte Grenze bei 14 Jahren. „Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Erwachsene ein Schutzbedürfnis für Kinder und Jugendliche sehen – gerade bei sozialen Medien“, betont Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitverfasserin der Studie.

Darüber hinaus macht die Untersuchung anhand eines Experiments sichtbar, welchen Einfluss Informationen auf die geäußerten Einstellungen haben: Wer vor der Befragung über die Risiken digitaler Mediennutzung für Kinder und Jugendliche informiert wird – wie etwa Cybermobbing oder Kontakt mit ungeeigneten Inhalten und die möglichen Folgen davon –, spricht sich für ein im Schnitt vier Monate höheres Mindestalter aus. Werden dagegen Vorteile betont, sinkt die Altersgrenze. „Information wirkt“, fasst Mitautorin Dr. Sophia Schmitz zusammen. „Insbesondere, wenn die Risiken hervorgehoben werden, erhöht sich die Altersgrenze für eine eigenständige Nutzung digitaler Medien.“

Auch im schulischen Kontext sprechen sich die Befragten mehrheitlich für strengere Regelungen aus. Ein Großteil befürwortet ein Verbot von Smartphones an Grundschulen sowie ein Nutzungsverbot im Unterricht an allen Schulen. Zugleich wird eine stärkere Verantwortung von Politik und Plattformbetreibern gefordert. Schulen sollen nach Ansicht vieler Befragter nicht nur regulieren, sondern auch Medienkompetenz vermitteln. Ein reines Handyverbot reicht nach Ansicht vieler Befragter nicht aus. Schulen sollen Kinder und Jugendliche für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien befähigen.

Das Wissen darüber, wie Informationen die Einstellungen der Wahlbevölkerung in Deutschland über Smartphone- und Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen sowie in Bildungseinrichtungen beeinflussen, ist nach Ansicht der Forschenden wichtig: „Erkenntnisse über den Effekt von Information auf Einstellungen können wertvolle Ansatzpunkte für politische Entscheidungen liefern“, meint Spieß. „Etwa bei der Akzeptanz potenzieller Regelungen zu einem ‚digitalen Volljährigkeitsalter‘“.

Zum Studiendesign: Die Untersuchung basiert auf einer bundesweiten Befragung von 1.312 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 18 Jahren. In einem sogenannten „Surveyexperiment“ wurden die Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip in vier Gruppen eingeteilt und erhielten unterschiedliche Informationen über die Folgen der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche: entweder nur positive Folgen, nur negative Folgen, eine Mischung aus beiden oder gar keine Informationen. Anschließend wurde erhoben, wie diese Informationen die Einstellungen zum Mindestalter für die eigenständige Nutzung von Smartphones und Social-Media beeinflussen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.09.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe noch bis zum 10. Oktober 2025 auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Praxispreis bewerben können. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Des Weiteren sind der Theorie- und Wissenschaftspreis und der Medienpreis (nur für Journalist*innen) nicht themengebunden ausgeschrieben. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Gestiftet wird der Preis von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2025

Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber „18 werden mit Behinderung“ umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2025 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben.

Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.

Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben z. B. Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungs-hilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.

Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. 

Weiterführende Informationen

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form für 1,50 Euro (Mitglieder) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 18.09.2025

Die Diakonie Deutschland fordert angesichts der Warnungen vor einer drohenden Schuldenwelle unter Jugendlichen mehr Finanzbildung an Schulen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Hinweise der Verbraucherschützer decken sich mit den Erfahrungen unserer Schuldnerberatungsstellen. Viele junge Menschen geraten durch verführerische Kreditangebote und steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten, weil ihnen grundlegendes Wissen im Umgang mit Geld fehlt. Um das zu verhindern, muss Finanzbildung verbindlich in den Lehrplänen verankert werden. Die unabhängigen Schuldnerberatungsstellen sollten ihre Expertise direkt in die Bildungsarbeit einbringen können.“

Weitere Informationen: www.diakonie.de/informieren/infothek/2025/juni/aktionswoche-schuldnerberatungsstellen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für 
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.

„Der Gesetzgeber ist hier gefordert: Gewaltschutz muss endlich wirksam werden. Wichtig ist die Täterarbeit, um künftig Gewalt zu verhindern, aber die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allenfalls in Einzelfällen kurzfristig bei entsprechender technischer Ausgestaltung und eingebettet in ein interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement schützen. Umfassender Gewaltschutz ist mehr als das, und auch menschenrechtlich gefordert“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der Entwurf ermöglicht es, Täterarbeit anzuordnen, und setzt so eine Vorgabe der Istanbul-Konvention aus Artikel 16 um. Täterarbeit wirkt, wenn gewaltausübende Personen so Verantwortung übernehmen und Rückfallrisiken sinken. Benötigt werden allerdings bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien, gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit. Sonst läuft die Regelung ins Leere.

Zudem ist dringend für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch den Familiengerichten zu sorgen. „Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein. Es müssen nun unbedingt Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Die derzeit geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung bewertet der djb kritisch. „Der Bezug zum spanischen Modell ist irreführend, weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Benötigt werden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

Der djb fordert deshalb, ernsthaft für Gewaltschutz zu sorgen. Dazu gehören Regelungen im Sorge- und Umgangsverfahren, die schnelle Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, verbindliche Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen sowie eine verlässliche Ausstattung von Schutz- und Beratungsangeboten. Nur so lässt sich der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam und nachhaltig stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.09.2025

er Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine „Checkliste für eine geschlechtergerechte Sozialstaatsreform“ veröffentlicht und an die von Bundesministerin Bärbel Bas eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform übermittelt. Die Checkliste zeigt: Eine Vereinfachung und Modernisierung des Sozialsystems kann nicht nur mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit schaffen, sondern muss auch konsequent die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen.

„Der Sozialstaat und die Gleichberechtigung gehören zusammen – und deshalb muss eine Reform die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb zeigt auf, dass das aktuelle Sozialsystem vielfach alte Rollenbilder zementiert, etwa im Recht der Bedarfsgemeinschaft, durch steuerrechtliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting oder durch Minijobs ohne ausreichende Absicherung. Zudem erschweren komplizierte Verfahren, fehlende Beratungsangebote und nicht aufeinander abgestimmte Leistungen insbesondere Alleinerziehenden – und damit ganz überwiegend Frauen – den Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Auch Sorgearbeit wird immer noch überwiegend von Frauen übernommen und dem Sozialrecht fehlen konsequente Anreize für die partnerschaftliche Aufteilung.

Mit der Checkliste fordert der djb konkrete Verbesserungen, um der derzeitigen ökonomischen Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken. Dazu gehören die eigenständige Leistungsansprüche statt faktischer Abhängigkeit, die gerechte Anerkennung von Sorgearbeit, die Dynamisierung und faire Ausgestaltung des Elterngeldes und die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Zudem muss das Steuerrecht auf gleichstellungsfeindliche Regelungen überprüft werden. Schließlich zielt der djb auf einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Sozialrecht und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen ab, also auch von migrantischen und anderen besonders Betroffenen.

„Die Sozialstaatskommission hat die Chance, mit ihren Empfehlungen Strukturen zu verändern, die Frauen seit Jahrzehnten benachteiligen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb sieht in der Arbeit der Kommission zur Sozialstaatsreform die große Chance, den Sozialstaat nicht nur bürgerfreundlicher und effizienter, sondern auch geschlechtergerechter zu gestalten. Die Checkliste des djb leistet dazu einen praktischen Beitrag. Es gilt, so gibt es das Grundgesetz vor, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ im gesamten Sozialsystem zu fördern und „bestehende Nachteile“ zu beseitigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.09.2025

eaf fordert beim Stakeholder-Gespräch der Sozialstaatskommission die Verknüpfung digitaler Lösungen mit sozialer Infrastruktur im Sozialraum

Eine Vielzahl von Leistungen, die von Familien als strukturelles „Leistungswirrwar“ erlebt werden: Unser Sozialstaat stellt Alleinerziehende und Familien mit niedrigem oder schwankendem Einkommen vor hohe Hürden. Dringend benötigte Unterstützung erreicht oft gerade diejenigen nicht, die sie am meisten brauchen.

Die von der Bundesregierung geplante Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats ist aus Sicht der eaf deshalb ein überfälliger und notwendiger Schritt, um das soziale Sicherungssystem zukunftsfähig, gerechter und verständlicher zu gestalten – gerade auch für Familien.

„Digitale Lösungen können entlasten und zu sozial gerechter Teilhabe führen. Aber das gelingt nur, wenn zuvor die digitale Teilhabe gesichert ist“, betonte Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff während des Stakeholder-Gesprächs der Kommission zur Sozialstaatsreform am 12. September 2025.

„Armutsbetroffenen Familien fehlen überdurchschnittlich oft die nötigen digitalen Endgeräte, ein Internetanschluss zu Hause und daraus folgend auch die nötigen digitalen Kompetenzen. Technische Ausstattung sowie ein Internetzugang sollten im Regelsatz zukünftig als eigen­ständiger Bedarf berücksichtigt werden. Doch das genügt nicht. Digitale Lösungen müssen immer auch mit niedrigschwelligen, persönlichen Anlaufstellen im Sozialraum verknüpft werden. Nur so verhindern wir, dass der digitale Sozialstaat zu einem ausschließenden System wird.“

Neben der Digitalisierung fordert die eaf in ihrer Stellungnahme für die Kommission eine realistische und kindgerechte Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums. Dies sollte sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern für ein gutes Aufwachsen, für gesunde Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe orientieren.

„Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder gerechte Teilhabechancen durch verlässliche Betreuungsinfrastruktur und ausreichende finanzielle Mittel vorfinden. Wo dieses Zutrauen schwindet, gerät auch das Vertrauen in Politik, Institutionen und letztlich in unsere Demokratie ins Wanken“, so Trieloff abschließend.

Die eaf sieht in der geplanten Reform des Sozialstaats großes Potenzial dafür, Familien besser zu erreichen, ihre Bedarfe klar zu definieren und Unterstützungsstrukturen für Familien wirkungsvoll zu gestalten. Aus Familienperspektive sollten dabei folgende Aspekte besondere Beachtung finden:

  • Digitale Lösungen können nur dann zu sozial gerechter Teilhabe führen, wenn zuvor digitale Teilhabe selbst gesichert ist. Sie müssen durch analoge Brückenstrukturen (Front Offices) im Sozialraum ergänzt werden.
  • Eine Vereinfachung von Verfahren genügt nicht, sie muss durch eine substanzielle Weiterentwicklung und Verbesserung der bestehenden Leistungen ergänzt werden – zielgenau, gerecht und zugänglich, insbesondere für Familien in prekären oder besonderen Lebenslagen.
  • Pauschalierungen – etwa bei typischen Regelfällen – können einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten. Doch sie dürfen nicht zum Einfallstor pauschaler Unterdeckung werden. Damit sie tatsächlich entlasten, müssen sie ausreichend hoch, bedarfsorientiert und praxistauglich ausgestaltet sein.
  • Neben niedrigschwelligen Zugängen benötigen Familien ganzheitlich orientierte Beratungs­angebote, die den Blick nicht auf einzelne Leistungen richten, sondern familiengerechte Lösungen über Zuständigkeitsgrenzen aufzeigen.
  • Durch inhaltliche Verbesserungen an den bestehenden Systemen sollten Leistungen an den Schnittstellen gut aufeinander abgestimmt gestaltet werden – gerade für Familien, die mit besonderen Belastungen oder prekären Lebenslagen konfrontiert sind.
  • Die Festlegung des Kinderregelsatzes darf sich nicht länger an einem statistisch ermittelten „Minimum“ orientieren, sondern muss sich – im Sinne des Kindeswohls, wie es auch die UN-Kinderrechtskonvention fordert – am tatsächlichen Bedarf eines guten Aufwachsens ausrichten: mit Blick auf Bildung, Entwicklung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Das soziokulturelle Existenzminimum sollte sich nicht am Konsumniveau einkommensarmer Haushalte, sondern an den Lebensverhältnissen mittlerer Einkommen orientieren.

>>Stellungnahme der eaf zum Vorhaben der Kommission zur Sozialstaatsreform vom 12. September 2025

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 16.09.2025

Eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) warnt, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 ins Leere laufen wird, wenn nicht schnell gehandelt wird.

Ohne einen bundesweit verbindlichen Rahmen wird der ab 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leere laufen. Das macht eine neue, durch die Max-Traeger-Stiftung der GEW geförderte Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen deutlich. Fehlende Standards, unklare Zuständigkeiten in der Zusammenarbeit und eine angespannte Personalsituation gefährden Qualität, Zugang und Verlässlichkeit der geplanten Angebote. Wenn hier nicht nachgesteuert wird, träfe das insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Familien. Damit stünde ein zentrales bildungs- und sozialpolitisches Versprechen der Politik auf der Kippe.

„Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“ (Anja Bensinger-Stolze)

„Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Ganztag – unabhängig von Wohnort, Familieneinkommen und Herkunft. Derzeit ist die Qualität des Angebots jedoch noch ein Lotteriespiel nach Postleitzahlen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule. „Wir brauchen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für die Arbeit im Ganztag, die allen Kindern gute Bildungschancen sichern. Im Augenblick ist es dem unermüdlichen und engagierten Einsatz der Beschäftigten zu verdanken, dass der Ganztag funktioniert.“

Zentrale Weichen stellen

Die Studie zeige, dass zentrale Weichen noch gestellt werden müssen. „Es braucht eine verlässliche Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe, eine sozialraumorientierte Ressourcensteuerung, den Abbau von Zugangsbarrieren sowie bessere Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen für die Fach- und Lehrkräfte sowie das pädagogische Personal“, betonte Bensinger-Stolze.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

  • VdK-Präsidentin: Sinnvolle Reformen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen notwendig
  • Auf den Reform-Herbst darf kein Winter der sozialen Kälte folgen

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.09.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Oktober 2025

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Wissenschaftliche Erkenntnisse werden angesichts eines Erstarkens antifeministischer und rechtspopulistischer Positionen aktuell zur politischen Verhandlungsmasse. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung, aber auch andere Forschungsfelder wie Umweltwissenschaften oder Postkoloniale Studien, werden zur Zielscheibe. Beispiele aus anderen Ländern, wie den USA oder Ungarn, zeigen, wie schnell und zerstörerisch eine autoritäre Einflussnahme auf das Wissenschaftssystem geschehen kann. 

Angriffe auf intersektionale Geschlechter- und Gleichstellungsforschung gefährden nicht allein die wissenschaftliche Freiheit. Als emanzipatorische Errungenschaft sozialer Bewegungen befördern diese kritischen Wissenschaften eine vielfältige, gleichberechtigte Gesellschaft. Sie sind relevant für eine menschenrechtsbasierte Bildung und eine aktive Zivilgesellschaft. Gleichstellungs- und Geschlechterforschung zu verteidigen, heißt Demokratie zu verteidigen. Zudem ist Geschlechtergleichstellung Verfassungsauftrag und damit auch in Krisenzeiten eine Notwendigkeit. 

Daher möchten wir mit Ihnen diskutieren: Warum braucht es gerade jetzt die intersektionale Gleichstellungs- und Geschlechterforschung in Deutschland? Welche Potenziale hat sie, den aktuellen Krisen zu begegnen und eine gerechte, pluralistische und demokratische Gesellschaft zu stärken? Wie kann sie sich als Forschungsfeld und in ihrer Bedeutung für die Politikberatung gegen eine antifeministische und vielfaltsfeindliche Einflussnahme absichern? Was können wir im bundesdeutschen Kontext durch Erfahrungen aus anderen Staaten lernen?

Die Bundesstiftung Gleichstellung möchte im Rahmen des Veranstaltungsformats Gleichstellungs-Lectures den Wissensaustausch zwischen Gleichstellungsforschung, -politik und -praxis fördern. Dazu sind insbesondere Wissenschaftler*innen sowie ein interessiertes Fachpublikum aus der Politik und Praxis eingeladen. 

Nach einer Begrüßung durch Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, wird Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk, Soziologin an der Södertörn Universität Stockholm und der Universität Warschau in ihrem Vortrag Einblicke in die transnationale Anti-Gender Bewegung und antifeministische Angriffe auf Wissenschaft geben. Anschließend diskutieren Prof. Dr. Nikita Dhawan, Inhaberin der Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie und Ideengeschichte an der TU Dresden, Franziska Rauchut, Leitung des Bereichs Wissen, Beratung, Innovation der Bundesstiftung Gleichstellung, und Dr. habil. Elżbieta Korolczuk in einer Paneldiskussion zu Herausforderungen und Handlungsoptionen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und Wissenschaft. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung aus dem Publikum. 

Bitte beachten Sie: Dr. habil. Elżbieta Bekiesza-Korolczuk wird ihren Vortrag auf englischer Sprache halten. Der übrige Teil der Veranstaltung wird auf Deutsch stattfinden. 

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Bitte melden Sie sich über unser Anmeldeformular an. Die Plätze sind begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Anmeldung zunächst per Mail eine Eingangsbestätigung erhalten. Dies ist noch nicht die Bestätigung, dass Sie angemeldet sind. Diese erhalten Sie in den kommenden Wochen. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de wenden.

Termin: 12. – 13. November 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Der sozial-ökologische Wandel ist für Gesellschaften und die Arbeitswelt eine immense Herausforderung. Dabei entstehen tiefgreifende Verunsicherungen, die zu zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten führen – insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Schutz und ökologischer Umbau der Wirtschaft gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden können. Weitverbreitete Transformationsängste werden von anti-demokratischen Kräften gezielt in einem Ausmaß mobilisiert, das die integrative Kraft gesellschaftlicher Institutionen und eingeübter (Aushandlungs-)Prozesse ins Wanken bringt. Wie äußern sich sozial-ökologische Transformationskonflikte und wie können progressive Kräfte zu einer demokratischen Lösung beitragen? Welche Ansätze für eine nachhaltigere Arbeitswelt werden bereits diskutiert und umgesetzt – wie etwa durch Gewerkschaften?  

Das WSI-Herbstforum findet am 12. und 13. November 2025 im Spreespeicher Berlin (Stralauer Allee 2, 10245 Berlin) und online statt. Die Anmeldung ist möglich auf unserer Webseite www.wsi-herbstforum.de.  

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Andrea Nahles (Bundesagentur für Arbeit), Bernd Sommer (Technische Universität Dortmund), Miriam Rehm (Universität Duisburg-Essen), Bettina Kohlrausch (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Andreas Hövermann (WSI der Hans-Böckler-Stiftung), Simon Schaupp (Technische Universität Berlin), Cara New Daggett (Virginia Polytechnic Institute and State University) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin). 

Das ausführliche Tagungsprogramm steht hier zum Download zur Verfügung. 

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ gemeinsam mit dem DGB-Bundesvorstand und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 

Ort: Berlin

Euch erwartet ein spannender Mix aus

  • fachlichem Input,
  • praxisnaher Workshops und
  • vielfältigen Möglichkeiten zur Vernetzung

rund um die Frage, wie wir Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam besser gestalten können.

Wir freuen uns besonders, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, ihre Teilnahme bereits zugesagt haben.

👥 Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche und familienpolitische Multiplikator*innen. Ihr habt die Chance, euch mit Kolleg*innen auszutauschen, gute Beispiele kennenzulernen und gemeinsam Strategien für mehr Vereinbarkeit in Betrieb und Politik zu entwickeln.

📍 Die Fachtagung findet ganztägig und in Präsenz im DGB-Bundesvorstand in Berlin statt. Sie ist kostenlos und freistellungsfähig. Reise- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.

👉 Also: Termin vormerken – 09. Juni 2026!

WEITERE INFORMATIONEN

Anlässlich der angespannten Personalsituation in vielen KiTas haben Dr. Marina Lagemann und Dr. Bianca Bloch am Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung eine empirische Studie konzipiert, die seit einigen Tagen bundesweit freigeschaltet ist. In der Befragung geht es darum, wie die Auswahl und Begleitung von neuem Personal durch Träger und KiTas gestaltet wird, welche Kompromisse dabei unter den aktuellen Bedingungen gegebenenfalls eingegangen werden (müssen) und welche Auswirkungen dies auf KiTa-Teams und Kinder im KiTa-Alltag hat.

Ziel der Studie ist es, aktuell bestehende Potenziale und Herausforderungen zu identifizieren, um Maßnahmen zur Systementlastung und Qualitätssicherung ableiten zu können.

Teilnehmen können bis zum 17. Oktober 2025  alle (stellvertretenden) KiTa-Leitungen in Deutschland unter diesem Link.

Die Befragung baut u.a. auf der Studie „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita“ auf, die in Kooperation zwischen der JLU Gießen und der Bertelsmann Stiftung ausgewertet wurde. Die Ergebnisse der Studie und weitere empirische Befunde legen nahe, dass die Voraussetzungen für eine gelingende Integration neuen Personals in vielen Einrichtungen sehr ungünstig ausfallen.

Vor dem Hintergrund sich verändernder Personalverordnungen und regionaler Differenzen zwischen Fachkräftemangel und Angebotsüberhang stellen sich u.a. die Fragen, inwiefern

  • diese Gegebenheiten bei der Auswahl von neuem Personal und dessen anschließender Begleitung im KiTa-Alltag berücksichtigt werden,
  • Herausforderungen im KiTa-Alltag nach der Einstellung von neuem Personal professionell begegnet und
  • die Integration von nicht einschlägig qualifiziertem Personal professionell gemeistert werden kann.

Wir bitten Sie herzlichst, an der Studie teilzunehmen bzw. die Befragung in Ihrem Netzwerk zu streuen, sodass wir gemeinsam möglichst viele Leitungen erreichen können!

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 09/2025

AUS DEM ZFF

Stellungnahme Vaterschaftsanfechtung

Das BMJV hat dem ZFF den Referent*innenentwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter übersandt und um Stellungnahme gebeten. Wir bedanken uns für die Möglichkeit und nehmen hierzu Stellung:

Familie ist überall dort, wo Menschen verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen – doch der aktuelle Referent*innenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung wird der vielfältigen Realität von Familien nicht gerecht. Er stärkt einseitig die Rechte leiblicher Väter, öffnet Missbrauch die Tür und vernachlässigt Förderung, rechtliche Anerkennung sowie Sichtbarkeit queerer, mehrelterlicher und sozial gelebter Familien. Wir lehnen den Entwurf in seiner jetzigen Form ab und fordern statt Inselreförmchen eine konsequente, umfassende Reform des ihrer Familien.

Stellungnahme Alleinerziehende

Der Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat dem Zukunftsforum Familie e. V. die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zum Antrag des SSW „Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern“ abzugeben. Wir haben uns sehr über diese Gelegenheit gefreut und haben sie gerne wahrgenommen.

Über 80 % der Alleinerziehenden in Trennungsfamilien sind Frauen. Sie und ihre Kinder sind im Vergleich zu anderen Familienformen deutlich häufiger von Armut betroffen. Zwar sind rund 71 % der Alleinerziehenden erwerbstätig – viele davon in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit –, doch reicht ihr Einkommen oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das ZFF begrüßt daher den umfangreichen Antrag der SSW Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag und die darin geforderten Maßnahmen für eine bessere Unterstützung und Anerkennung von Alleinerziehende auf Landes- und Bundesebene. 

Die Debatte um Arbeitszeit ist in vollem Gange – und sie wird kontrovers geführt. Geplante Reformen versprechen mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch Fakt ist: Deutschland hat ein strukturelles zeitpolitisches Gleichstellungsproblem.

Erwerbstätige Frauen leisten 8 Stunden mehr unbezahlte Sorgearbeit pro Woche als Männer. Gleichzeitig arbeiten sie 7 Stunden weniger in bezahlter Erwerbsarbeit.

Das Impulspapier „Wir erwarten mehr: Zeit für eine entschlossene Gleichstellungspolitik!“ zeigt: Ein direkter Zusammenhang zwischen längerer Arbeitszeit und mehr Wohlstand ist nicht belegt – im Gegenteil. Überlange Arbeitszeiten gefährden Produktivität und Gesundheit. Was als Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht ist, kann das Gegenteil bewirken.

Was es stattdessen braucht, ist eine entschlossene Gleichstellungspolitik, die Geschlechterungleichheiten wirksam bekämpft.

Das Papier ist ein Impuls des Netzwerks „Gerechte Zeiten“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das ZFF ist Teil des Netzwerks.

Jetzt das Papier lesen und teilen: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/22313.pdf

Jetzt anmelden: Digitales Mittagsgespräch zur Arbeitszeitdebatte

Diskutieren Sie das Papier, die zentralen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen mit den Autorinnen sowie der Journalistin und Autorin Teresa Bücker und Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung – kompakt in der Mittagspause am 9. Oktober von 12.30-13.15 Uhr via Zoom.

Zur Anmeldung: https://www.fes.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetail/285607/anmelden

Nikola Schopp, Referentin im ZFF, wird an diesem Tag in Hannover mit dabei sein und mutig, unbequem und laut mitdiskutieren.

Zum Reinhören: Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, spricht im Podcast „Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen“ über vielfältige Familienformen und Familienarmut und wie sie das ZFF als Lobbyverband auf Bundesebene für mehr Sichtbar aller Familien einsetzt.  

Nicht vorgesehen – Wenn Familien durchs Raster fallen – PAblish

                    

Für mehr folgt uns unter:

                                        

SCHWERPUNKT I: Tag der wohnungslosen Menschen

Anlässlich des Tages der wohnungslosen Menschen am 11.09.2025 erklärt Sylvia Rietenberg, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Die letzte Bundesregierung hat unter bündnisgrüner Beteiligung mit dem Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit 2024 den richtigen und dringend notwendigen Weg eingeschlagen. Er eröffnete die Chance, dem Ziel näherzukommen, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Diese Gelegenheit darf die aktuelle Bundesregierung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Dafür braucht es verbindliche Maßnahmen, die konsequente Einbindung der Betroffenen und den Mut, ressortübergreifend und föderal zusammenzuwirken.

Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern Wege finden, die Finanzierung der Kosten der Wohnungsgewinnung abzusichern. Ebenso wichtig ist der Aufbau eines echten Best-Practice-Austauschs – gezielt für die Verwaltungen in den Kommunen. Nur so können erfolgreiche Ansätze – von wirksamer Prävention bis hin zu Housing-First-Projekten – bundesweit verbreitet und dauerhaft verankert werden. Schwarz-Rot sollte die Zuschüsse des Bundes für die wichtige Arbeit insb. der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe und des Housing First Bundesverbandes im Bundeshaushalt verstetigen. Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 sieht an dieser Stelle jedoch eine empfindliche Absenkung um insgesamt 750 000 € vor.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2025

Zum morgigen Tag der wohnungslosen Menschen macht der AWO Bundesverband auf die wachsende soziale Notlage vieler Menschen in Deutschland aufmerksam. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnungslose Menschen zu übersehen und ihnen gesellschaftliche Teilhabe vorzuenthalten, ist nicht akzeptabel. Sie haben Anspruch auf Schutz, Würde und gesellschaftliche Solidarität. Wir rufen Politik, Zivilgesellschaft und jeden einzelnen Menschen dazu auf, gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft einzustehen, in der niemand ohne Dach über dem Kopf leben muss. Wohnungslosigkeit ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck struktureller Probleme: fehlender bezahlbarer Wohnraum, unzureichende soziale Sicherungssysteme, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und mangelnde Prävention. Besonders betroffen sind junge Menschen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Alleinerziehende.“

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren zum Stichtag 31. Januar 2025 rund 474.700 Menschen aufgrund von Wohnungslosigkeit in Unterkünften untergebracht – ein Anstieg von 8 % im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Zahl bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab: Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit – etwa jene, die bei Freund*innen, Bekannten oder in prekären Wohnverhältnissen leben – werden nur alle zwei Jahre erfasst. Die nächste umfassende Erhebung ist erst für 2026 geplant.

Wohnungslosigkeit ist eine direkte Folge von Armut. Wer von Armut betroffen ist, hat kaum Chancen auf dem angespannten Wohnungsmarkt, ist häufiger krank, sozial isoliert und in vielen Lebensbereichen benachteiligt. Besonders betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, junge Erwachsene und Menschen mit Migrationsgeschichte.

„Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen obdachlose Menschen. Immer wieder werden sie Opfer von Übergriffen – verbal, strukturell und körperlich“, so Groß weiter, „Diese Gewalt ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, das von Ausgrenzung, Gleichgültigkeit und wachsender sozialer Kälte geprägt ist. Die politische Fixierung auf Sparen um jeden Preis befeuert ein solches Klima noch.“

Die AWO fordert deshalb:

  • mehr bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen
  • gemeinnütziges und genossenschaftliches Wohnen stärken
  • stärkere Präventionsmaßnahmen, um Wohnungsverlust frühzeitig zu verhindern
  • Schutz vor Gewalt und diskriminierungsfreie Zugänge zu Hilfesystemen
  • gesellschaftliche Teilhabe statt Ausgrenzung – durch niedrigschwellige Angebote, Beratung und Unterstützung
  • ein sozial gerechtes Mietrecht, das Mieter*innen besser vor Kündigung, Verdrängung und Mietwucher schützt

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.09.2025

Unter dem Motto „Politik in die Pflicht nehmen – Wohnungsnot beenden“ ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) die Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe dazu auf, von den politischen Entscheidungsträger*innen entschlossene Maßnahmen gegen die wachsende Wohnungsnot einzufordern. Auch die BAG W sucht das Gespräch: Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks im Deutschen Bundestag am 12. September 2025 geht sie mit der Politik in den Dialog.

Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht

Die Wohnungsnot ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Wohnen ist ein Menschenrecht, doch für über 600.000 Menschen in Deutschland bleibt es unerfüllt. Mit ihrem Fünf-Punkte-Plan fordert die BAG W deshalb bedarfsgerechten sozialen Wohnraum, wirksame Instrumente wie Mietpreisbremse und Schonfristzahlung, eine klare Strategie zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030, den Abbau von Stigmatisierung sowie präventive Hilfen und menschenwürdige Unterbringung.

„Wohnen ist ein Menschenrecht und kein Luxus. Wir brauchen endlich eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik, die für bezahlbaren Wohnraum sorgt und die Menschen schützt, die am stärksten unter der Krise leiden“, betont Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W.

Parlamentarisches Frühstück im Bundestag am 12. September 2025

Auf Einladung von der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU) veranstaltet die BAG W ein parlamentarisches Frühstück zu den Themen Prävention und niedrigschwellige Zugänge im Bundestag.

Emmi Zeulner selbst betont: „Bedürfnisse wohnungsloser Menschen müssen in den Blick genommen werden. Der heutige Tag der wohnungslosen Menschen ist ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen. Alle Menschen in Deutschland sollen ein sicheres Zuhause finden und ein selbstbestimmtes Leben führen können – daran wollen wir arbeiten. Entscheidend sind die Prävention sowie der Ausbau niedrigschwelliger Zugänge, um Menschen in prekären Lebenslagen frühzeitig zu erreichen, ihnen eine Perspektive zu bieten und sogar den Verlust der Wohnung zu vermeiden. Ich danke allen Fachkräften für ihren täglichen Einsatz für die Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, und dabei einen wichtigen Beitrag leisten, dass diese wieder dort hinfinden können.“

Erfahrungsexpertin Astrid Thielo, Mitglied der Facharbeitsgemeinschaft Partizipation, bekräftigt: „Eine verantwortungsvolle, alle Menschen gleichermaßen fördernde und in ihren Grundrechten achtende Haltung in der Politik ist überfällig, damit das Leiden (ehemals) wohnungsloser Menschen ein Ende hat!“

Über 80 Einrichtungen und Dienste beteiligen sich mit Aktionen

Dem Aufruf der BAG W, sich aktiv in die politischen Debatten einzubringen, sind zahlreiche Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe gefolgt. Mit über 80 Aktionen wird bundesweit deutlich gemacht, dass Wohnungsnot nur durch entschlossenes politisches Handeln überwunden werden kann. Alle Veranstaltungen wie Lesungen, Fotoausstellungen und Flashmobs sind auf der Aktionslandkarte der BAG W zu finden.

„Wir brauchen eine Politik, die Menschen in Not unterstützt und ihnen echte Perspektiven auf ein sicheres Zuhause gibt. Die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe leisten dabei täglich unverzichtbare Arbeit“, ergänzt Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.

Quelle: Pressemitteilung BAG W – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V vom 11.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September fordert die Diakonie Deutschland von Bund, Ländern und Gemeinden, mehr bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Statt vor allem auf einen beschleunigten Wohnungsbau zu setzen, müsse die Politik vorrangig dafür sorgen, dass Wohnen für alle bezahlbar ist.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Tempo allein löst die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht. Es fehlt nicht an hochpreisigen Luxuswohnungen, sondern an ausreichend sozialen und gemeinnützigen Wohnungen, die auch ökologische Standards erfüllen. Darauf muss die Politik ihren Fokus legen.“

Die bundesweite Wohnkrise spitzt sich weiter zu: Immer mehr Menschen haben keine eigene Wohnung – selbst, wenn sie arbeiten. Laut aktuellem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) sind bereits 13 Prozent der Klient:innen der Wohnungsnotfallhilfe erwerbstätig, bei nicht-deutschen Klient:innen sogar 20 Prozent. Zudem sind viele Familien wohnungslos: Elf Prozent aller erfassten Personen leben mit mindestens einem Kind zusammen.

„Wer arbeitet, muss sich auch eine Wohnung leisten können. Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Insbesondere Kinder müssen vor Wohnungslosigkeit geschützt werden. Sie brauchen eine stabile Umgebung und ein sicheres Zuhause. Als Diakonie fordern wir, überall Fachstellen einzurichten, die Menschen beraten, wenn sie von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Das schützt Betroffene – und senkt die Kosten für die Kommunen deutlich“, so Elke Ronneberger. Eine von Teilen der Politik geforderte Pauschalierung der Unterkunftskosten lehnt die Diakonie Deutschland ab. Sie würde die Lage verschärfen, weil sie zu weiteren Wohnungsverlusten und damit auch zu höheren Unterbringungskosten führen würde.

Elke Ronneberger bei Aktionstag in Bremen 
Anlässlich des Tags der Wohnungslosen besucht Elke Ronneberger am 11. September die Aktion „Gemeinsam zu Tisch“ der Diakonie in Bremen. Vor und in der Kirche „Unser Lieben Frauen“ wird sie ein öffentliches Mittagessen mit Menschen in prekären Lebenslagen besuchen. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Aktionstages der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V statt: Aktionswebseite.

Weitere Informationen

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 10.09.2025

Zum Tag der Wohnungslosen macht der Kinderschutzbund auf die dramatische Situation wohnungsloser Kinder und Jugendlicher aufmerksam.

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts lebten am 31. Januar 2025 insgesamt rund 130 000 Minderjährige in Notunterkünften. Weitere rund 6600 Kinder und Jugendliche lebten in sogenannter verdeckter Wohnungslosigkeit, also provisorisch bei Freunden, Bekannten oder Großeltern. 2000 Minderjährige leben vollständig auf der Straße. Fast jeder Dritte von Wohnungslosigkeit betroffene Mensch ist unter 18 Jahre alt.

„Kinder brauchen ein Zuhause, um gesund aufzuwachsen, Freundschaften zu pflegen und in der Schule anzukommen. Ein Leben in Notunterkünften bedeutet Unsicherheit, Stigmatisierung und fehlende Teilhabe. Und es hat Auswirkungen auf das gesamte Leben: Angefangen bei guter Gesundheit, ausreichend Schlaf und Rückzugsmöglichkeiten. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass so viele Kinder und Jugendliche ohne feste Wohnung aufwachsen“, erklärt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes.

Kinderschutzbund: Gerechtes Wohnen für Kinder und Familien

In einem aktuellen Positionspapier fordert der Kinderschutzbund konkrete Maßnahmen für bezahlbaren, inklusiven und kinderfreundlichen Wohnraum:

  • Engagement für bezahlbaren Wohnraum: Mehr sozialer Wohnungsbau, Mietpreisregulierung, Leerstandsmanagement und Förderung alternativer Wohnformen.
  • Unterstützung von Careleavern: Junge Menschen, die aus der Jugendhilfe kommen, brauchen spezielle Hilfen beim Zugang zu Wohnraum.
  • Wohnraum für junge Menschen: Ausbildungs- und Studierendenwohnheime müssen ausgebaut werden, damit Jugendliche den Schritt in die Selbstständigkeit schaffen.
  • Mehrgenerationenwohnen fördern: Gemeinschaftliche Wohnprojekte stärken Zusammenhalt und bieten stabile Lebensräume für Kinder und Familien.
  • Öffentlichkeit sensibilisieren: Der Zusammenhang von Wohnkosten, Wohnungsnot und Armut muss stärker in Politik und Gesellschaft diskutiert werden.

„Die Zahlen zeigen deutlich: Kinder sind in erheblichem Maße betroffen – ihre Perspektive fehlt aber fast völlig in der öffentlichen Debatte. Das muss sich dringend ändern“, so Grein weiter.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.09.2025

SCHWERPUNKT II: Neuregelung Vaterschaftsanfechtung

Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt. „Mit dem aktuellen Referentenentwurf werden die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten für Kinder und Familien verschärft“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb kritisiert insbesondere, dass mit dem Referentenentwurf einseitig die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt werden – zu Lasten der rechtlichen und sozialen Familie des Kindes. Eine umfassende Interessenabwägung, die auch die Perspektive des Kindes, der Mutter sowie des rechtlichen und sozialen Vaters einbezieht, findet nicht statt. Der djb ist insbesondere alarmiert, weil der Referentenentwurf nicht ausdrücklich klarstellt, dass Samenspender nicht vom personellen Schutzbereich des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst sind und ihnen folglich auch kein Anfechtungsrecht zusteht. Auch bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten „zweiten Chance“ für den Anfechtungsberechtigten geht der Referenten-entwurf ohne Not und vor allem zu Lasten der Rechtssicherheit der betroffenen Kinder und ihrer rechtlichen Eltern zu weit und destabilisiert das grundlegende familienrechtliche Prinzip der Statussicherheit. Der djb sieht hier die Gefahr von zukünftigen „Kettenverfahren“, die die betroffenen Familien über Jahre belasten und dem Kindeswohl konkret schaden.

„Was wir brauchen, ist ein modernes und kohärentes Abstammungsrecht, das alle Familien-formen in den Blick nimmt“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Reform nicht auf die sogenannte Sekundärebene zu beschränken, sondern endlich die überfällige Neuregelung der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung auf der Primärebene anzugehen. Die familien-rechtliche Realität in Deutschland ist vielfältig – das Recht muss ihr endlich gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.08.2025

eaf fordert Nachbesserungen an Referentenentwurf

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht zum einen vor, dass Familiengerichte künftig im Einzelfall abwägen sollen, ob die rechtliche Vaterschaft beim sozialen Vater bleiben oder auf den biologischen Vater übergehen soll, wenn beide Anspruch darauf erheben und eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben. Zum anderen sieht der Referentenentwurf vor, dass die Interessen des sozialen Vaters und dessen Beziehung zum Kind in zwei nicht seltenen Szenarien dabei völlig unzureichend berücksichtigt werden.

Die aktuelle Rechtslage schützt ausnahmslos die soziale Familie und die sozial-familiäre Beziehung des rechtlichen Vaters zum Kind. Mit der Neuerung bezüglich besserer Möglichkeiten für biologische Väter für Einzelfallentscheidungen setzt der Referentenentwurf eine Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Dies begrüßt die evangelische arbeitsgemein­schaft familie (eaf) in ihrer Stellungnahme grundsätzlich, warnt aber im Interesse des Kindes davor, die Rolle des sozialen Vaters zu stark abzuwerten.

Der Schutz der Rolle der sozialen Väter soll laut Entwurf in zwei Fällen komplett entfallen: Ist das Kind noch nicht älter als 6 Monate, soll der biologische Vater durch die Anfechtung immer auch rechtlicher Vater des Kindes werden. Ist das Kind bereits volljährig und widerspricht der Vaterschaftsanfechtung nicht aktiv – aus Unwissenheit oder fehlender Priorität für diese Dinge in der Lebensphase als junge/r Erwachene/r – soll der biologische Vater ebenfalls immer den sozialen Vater als rechtlichen Vater verdrängen.

„Diese beiden Ausnahmen sehen wir sehr kritisch“, erläutert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Sie stärken die Rechte biologischer Väter in einem verfassungsrechtlich nicht erforder­lichen Maße. Auch bei sehr jungen Kindern sollte bei zwei Vätern mit starkem Interesse an einer rechtlichen Vaterschaft eine Kindeswohlprüfung stattfinden, damit die Grundrechte und Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden können, beispielsweise in Fällen mit Gewaltkontext. Und der Gesetzgeber würde das Kind vollends mit dem Bade ausschütten, wenn selbst volljährige Kinder, die lediglich einen Widerspruch verpeilen, über Nacht einen neuen rechtlichen Vater bekämen.“

Genau das aber sieht der aktuelle Entwurf vor. „Hier plädieren wir dafür, dass ohne die Zu­stimmung des Kindes keine Rechtsänderung eintritt“, betont Bujard. „Stellen Sie sich vor, Sie haben 18 Jahre lang für ein Kind gesorgt, ihm abends vorgelesen, Fahrradfahren beigebracht und mit ihm die Pubertät durchlitten; nur weil dieses Kind die Tragweite einer Vaterschaftsan­fechtung nicht erkennt, soll es über Nacht nicht mehr mit Ihnen verwandt sein? Hier muss der Gesetzesentwurf dringend nachgebessert werden!“

Die rechtliche Verwandtschaft ist unter anderem die Grundlage für Unterhaltsansprüche und Erbrechte und beim minderjährigen Kind auch für das Sorgerecht, das alle wichtigen Ent­scheidungen für das Kind betrifft. Eine gute Begleitung und Beratung für alle Beteiligten hält die eaf deshalb in allen Abstammungssachen für außerordentlich wichtig.

„Eine gewisse Sicherheit und Verlässlichkeit ist für soziale Väter zentral, um ihre Rolle bei der Erziehung, der finanziellen Sicherung und der emotionalen Bindung zum Kind einzunehmen. Der Gesetzgeber riskiert mit der Neuregelung, dass Männer ihre aufwändige Rolle als sozialer Vater nicht annehmen, da sie Sorge haben, die rechtliche Vaterrolle für das Kind kann ihnen irgend­wann leicht weggenommen werden“, warnt Bujard. „Für Kinder, die mit einem sozialen Vater aufwachsen, wäre dies von erheblichem Nachteil.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 15. August 2025.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.08.2025

LSVD nimmt Stellung zur geplanten Reform der Vaterschaftsanfechtung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vorgelegt. Der LSVD– Verband Queere Vielfalt hat mit Fokus auf queerpolitische Aspekte Stellung genommen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine weitere biologistische Verschiebung des Abstammungsrechts vor, während eine kohärente Gesamtreform weiterhin fehlt. Die geplanten Änderungen gehen z.T. erheblich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Deutlich wird eine einseitige Privilegierung der Rechtsstellung des „leiblichen“ Vaters gegenüber den Interessen des Kindes, der rechtlichen Mutter und des rechtlichen Vaters. Damit wird die Bedeutung sozialer Elternschaft und die gelebte Realität vieler Familien verkannt. Insbesondere das geplante weite Anfechtungsrecht auch für private Samenspender bei gleichzeitigem Fehlen der Möglichkeit rechtsverbindlicher vorgeburtlicher Vereinbarungen birgt große Risiken für queere Familien. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Möglichkeit der Einführung von Mehrelternschaften wurde nicht hinreichend geprüft.

Wir kritisieren, dass das Bundesverfassungsgericht vor Bearbeitung der „Nodoption“-Verfahren über das Anfechtungsrecht entschieden hat. Der Ausschluss von v.a. Zwei-Mütter-Familien wird in mittlerweile sieben Normenkontrollanträgen und einer Verfassungsbeschwerde als verfassungswidrig bewertet. Die Verfahren der „Nodoption“-Familien sind z.T. seit 2021 beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Noch immer hat das Gericht nicht über diese Fälle entschieden, mittlerweile sind sogar Verzögerungsrügen erfolgt.

Wir fordern nun von der Legislative, keine weitere biologistische Teillösung zu schaffen, sondern endlich ein verfassungskonformes Gesamtkonzept für die Reform des Abstammungsrecht vorzulegen, das sich maßgeblich am Kindeswohl orientiert.

Hier zur ausführlichen queerpolitischen Stellungnahme.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 14.08.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2025“ erschienen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute mit der Publikation „Education at a glance – Bildung auf einen Blick 2025“ einen umfassenden Vergleich der Bildungssysteme aller OECD-Staaten sowie weiterer Beitrittsländer und Partnerstaaten veröffentlicht. Die Ergebnisse aus dem Länderbericht für Deutschland stellte die OECD gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), und der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Bundespressekonferenz vor.

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Es ist wichtig und ermutigend, dass die OECD-Studie zeigt: Deutschland ist ein hochqualifiziertes MINT-Land. In keinem anderen Land der Welt macht ein höherer Anteil der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich einen Abschluss in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Deutschland ist also MINT-Weltmeister! Das ist der große Standortvorteil Deutschlands. Dieses Potenzial gilt es, weiter zu heben – mit der Weiterentwicklung des MINT-Aktionsplans, mit MissionMINT sowie durch eine große BAföG-Reform, die die Reichweite der Förderung ausbaut und die Leistungen verbessert. Wir werden das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren, für verlässlichere Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir setzen mit dem 1.000-Köpfe-Plus Programm ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit und bauen die Attraktivität des Standortes Deutschland weiter aus. Und wir brauchen eine rasche und kraftvolle Umsetzung der Hightech-Agenda Deutschland, die wir vor wenigen Wochen im Kabinett beschlossen haben. Unser Ziel: Deutschland soll wieder an die Weltspitze in Schlüsseltechnologien. Neue Technologien sollen zum Markenzeichen Deutschlands werden. Durch mehr Investitionen in Zukunftstechnologien, durch bessere Rahmenbedingungen, durch Anreize, schneller von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Hightech Agenda Deutschland hilft, sichere Arbeitsplätze zu schaffen, Abhängigkeiten zu reduzieren und den Alltag der Menschen zu verbessern.“

Parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf:„Deutschland steht im internationalen Vergleich besonders gut da, wenn es um berufliche Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen geht. Doch die Studie zeigt auch: Wir haben noch zu viele geringqualifizierte Menschen und Defizite bei den Grundkompetenzen. Die vielen jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss sind ein Risiko, sowohl für die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes als auch für den sozialen Zusammenhalt. Wir werden nachqualifizierende Wege zu einem Berufsabschluss ausbauen und bekannter machen – mit der Standardisierung und dem Ausbau von Teilqualifikationen. Wir werden die Übergänge von Schule in die Ausbildung weiter stärken und die berufliche Bildung insgesamt zukunftsfest gestalten. Zum Beispiel mit der geplanten Fortführung der Initiative Bildungsketten und mit dem Ausbau des Berufsorientierungsprogramms. Eine solide Ausbildung bleibt der Schlüssel für gute Perspektiven – beruflich und persönlich. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, in dem Bund, Länder und Kommunen so gut zusammenarbeiten, dass das System faire Chancen bietet – von der Kita über die Schule bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter. Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, allen Menschen in Deutschland eine gute Perspektive als künftige Fachkraft zu schaffen! Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein.“

Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz Bettina Martin: „Die Ergebnisse der diesjährigen OECD-Studie zeigen, dass sich die Anstrengungen von Bund und Ländern der vergangenen Jahre gelohnt haben. Sie haben aber neben dem Licht auch noch einige Schatten. So ist es gelungen, den Anteil der jungen Erwachsenen mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss (tertiär) von 33 auf 40 Prozent stark zu erhöhen. Das ist eine gute Entwicklung, denn wir brauchen zunehmend hochqualifizierte Fachkräfte in Deutschland – gerade auch im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, wo der Anteil derer mit einem Abschluss in Fächern international am höchsten ausfällt. Auch sind die deutschen Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren für ausländische Studierende immer attraktiver geworden. Ihre Anzahl hat sich mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung werden wir Länder gemeinsam mit dem Bund mithilfe der Internationalisierungsstrategie der KMK weiter vorantreiben.

Damit der Hochschulstandort Deutschland auch zukünftig attraktiv bleibt, muss u.a. massiv in die Infrastruktur investiert werden. Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung eine Schnellbauinitiative im Hochschulbau angekündigt hat. Denn wir brauchen eine Infrastruktur, die auf dem neuesten Stand ist, vom Labor über den Hörsaal bis zur Mensa.“

Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, äußert sich als Vertreterin der Bildungsministerkonferenz: „Die OECD-Studie zeigt: Deutschland verfügt über starke Säulen – unsere duale Ausbildung eröffnet jungen Menschen Perspektiven, die frühkindliche Bildung erreicht immer mehr Kinder, und unsere Hochschulen ziehen internationale Talente an. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wo wir handeln müssen: Chancengerechtigkeit stärken, Abschlüsse sichern und dem Lehrkräftemangel entschlossen begegnen, gerade in den MINT-Fächern. Noch immer verlassen zu viele Jugendliche die Schule ohne Abschluss, und die Herkunft prägt den Bildungserfolg nach wie vor zu stark. Deshalb investieren die Länder gezielt in Sprachförderung, Ganztagsangebote und moderne Wege der Lehrkräftegewinnung. Zugleich bauen wir die berufliche Bildung weiter aus, damit sie auch künftig eine verlässliche Brücke in Beschäftigung und Studium schlägt. Unser Ziel ist klar: Ein starkes Bildungssystem, das Leistung fördert, Qualität sichert und die Fachkräfte hervorbringt, die Deutschland für seine Zukunft braucht.“

Zentrale Ergebnisse „Bildung auf einen Blick 2025“

Der jährlich erscheinende OECD-Bericht „Education at a Glance“ hat das Ziel, anhand von quantitativen Indikatoren einen Vergleich der Bildungssysteme von 38 OECD-Staaten sowie weiteren Beitrittsländern und Partnerstaaten zu ermöglichen. Schwerpunktthema des diesjährigen Berichts ist die tertiäre Bildung.

Deutschland zeigt im internationalen Vergleich starke Ergebnisse bei beruflicher Bildung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen. 59 Prozent der 18- bis 24-Jährigen befinden sich in Ausbildung oder Studium, deutlich mehr als der OECD-Durchschnitt von 53 Prozent. Nur 10 Prozent sind weder in Bildung noch Beschäftigung, deutlich weniger als der OECD-Wert von 14 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt mit 2,7 Prozent ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt.

Besonders hervorzuheben ist der hohe Anteil an MINT-Abschlüssen: 35 Prozent der Hochschulabsolventinnen und -absolventen schließen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik ab – ein Spitzenwert weltweit. Zudem investiert Deutschland mit rund 19.500 US-Dollar pro Studierendem mehr als der OECD-Durchschnitt in die Hochschulbildung.

In den letzten fünf Jahren gab es positive Entwicklungen: Die Erwerbsquote von 25- bis 34-Jährigen ohne Sekundarabschluss stieg von 59 auf 61 Prozent, der Anteil mit Bachelor-Abschluss von 21 auf 23 Prozent. Weiterbildungsmaßnahmen werden zunehmend genutzt, besonders von Erwachsenen mit mittlerem Bildungsabschluss und hoher IT-Nutzung (54 Prozent gegenüber 49 Prozent OECD-Durchschnitt). Diese Trends zeigen die Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen.

Trotz der Fortschritte bleiben Herausforderungen: Die Nichterwerbsquote bei geringqualifizierten Erwachsenen ist weiterhin hoch, und nach wie vor bestehen soziale Ungleichheiten beim Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Politische Maßnahmen

Die Kultusministerkonferenz und der Bund setzen auf gezielte Programme wie „Schule macht stark“ und das Startchancen-Programm, um besonders benachteiligte Schulen zu unterstützen. Gegen den Lehrkräftemangel, vor allem in MINT-Fächern, fördern die Länder Quereinsteiger, nutzen außerschulische Lernorte und stärken digitale Bildungsangebote.

Im Hochschulbereich engagieren sich Bund und Länder gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit und Qualität. Das „Professorinnenprogramm“ fördert Gleichstellung und den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen. Zudem unterstützen Maßnahmen wie das Tenure-Track-Programm die bessere Vereinbarkeit von Wissenschaftskarrieren und Familie. Mit dem 1.000-Köpfe-Plus-Programm bauen wir die internationale Attraktivität des deutschen Wissenschaftsstandortes weiter aus.

Zur Ländernotiz Deutschland: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_b1cc11a5-de/deutschland_9a449e27-de.html

Zur vollständigen Studie: https://www.oecd.org/de/publications/bildung-auf-einen-blick-2025_9783763979257.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2025

Bund investiert rund 3,8 Milliarden in den Ausbau der Angebote

Die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt trotz rückläufiger Geburtenzahlen hoch. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der heute veröffentlichten Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Anteil der Kinder in Kitas und Kindertagespflege steigt in allen Altersgruppen. Gleichzeitig bestehen weiterhin deutliche Lücken zwischen dem Betreuungsangebot und dem tatsächlichen Bedarf von Eltern.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: 
„Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten. Aus dem Sondervermögen stellt allein der Bund 6,5 Milliarden für Bildung und Betreuung bereit. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Denn jedes Kind verdient gute Startchancen – Investitionen in frühe Bildung sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.“

Zentrale Ergebnisse der „Kindertagesbetreuung Kompakt“:

Die Betreuungsquote ist erneut gestiegen: 37,4 Prozent der unter 3-jährigen Kinder besuchten 2024 eine Kita – 2023 waren es noch 36,4 Prozent. Bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenentwicklung bedeutet dies: Besonders in Ostdeutschland rückt der Erhalt der vorhandenen Plätze in den Vordergrund, während in Westdeutschland eine weitere Ausweitung des Angebots notwendig ist.

Nahezu alle Eltern (98 Prozent) wünschen sich für ihre Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine Kindertagesbetreuung. 91,6 Prozent haben tatsächlich einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Bei den unter 3-jährigen Kindern fällt der Bedarf noch deutlich größer als das Angebot: Die Lücke zwischen Angebot und Bedarf beträgt hier weiterhin 14,6 Prozentpunkte.

Bund unterstützt den Ausbau der Kita-Infrastruktur und -Qualität

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren. Davon sollen rund 3,8 Milliarden Euro in ein Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung fließen. Um die Qualität von Kitas und Kindertagespflege weiterzuentwickeln, unterstützt der Bund die Länder außerdem mit dem Kita-Qualitätsgesetz. Dafür stehen bis 2026 jährlich rund zwei Milliarden Euro bereit. Diese Mittel können die Länder in Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und auch in Fachkräftesicherung investieren. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.  

Fachkräfte als Erfolgsfaktor für Kita-Ausbau und Qualitätsentwicklung

Fachpersonal bleibt der Schlüssel für qualitative und quantitative Erweiterung der Kindertagesbetreuung: In Westdeutschland hängt der weitere Ausbau maßgeblich davon ab, ob es gelingt, pädagogisches Personal zu gewinnen und langfristig zu halten. In Ostdeutschland könnten durch zusätzliche Fachkräfte bestehende Angebote stabilisiert und verbessert werden. Auch hier müssen Familien derzeit mit ungeplanten Schließzeiten in Kindertageseinrichtungen aufgrund von Personalmangel rechnen. Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sind daher von besonderer Bedeutung.  

Mit dem „Kompass Erziehungsberufe“ können am Beruf Interessierte online ihre Möglichkeiten checken, wie der Berufseinstieg in Kita oder Ganztag am besten gelingen kann: https://www.kompass-erziehungsberufe.de

Hintergrund zur Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“

Die zehnte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum elterlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung. Sie zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf und beleuchtet die Situation in den Bundesländern.

Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Kindertagesbetreuung Kompakt

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.08.2025

„Unser Sozialstaat braucht ein Update. Nur so können wir auch in Zukunft zielgerichtet all denen helfen, die Hilfe benötigen. Es geht jetzt darum, das Wirrwarr an Vorschriften aufzulösen um den Sozialstaat klarer, genauer und zielgerichteter auszugestalten. Der Einsatz finanzieller Mittel muss zukünftig besser und sinnvoller erfolgen. Wir müssen Einsparpotentiale identifizieren und Gelder für diejenigen einsetzen, die diese Mittel auch tatsächlich brauchen.

Seit jeher ist die Soziale Marktwirtschaft Markenkern der Union. Deshalb werden wir bei allen Reformvorschlägen Wirtschaft und Soziales zusammendenken und zusammenführen. Außerdem wollen wir die Chancen der neuen Technologien stärker nutzen, um mit Digitalisierung und KI Prozesse zusammenzuführen und unseren Sozialstaat noch leistungsfähiger zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.09.2025

Zur Veröffentlichung der Elsa-Studie erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Es wurde Zeit, dass Ministerin Warken nun endlich nach langem Zurückhalten die Elsa-Studie veröffentlicht hat. Gerade in der so aufgeheizten Diskussion um Paragraf 218 sind die Ergebnisse dieser breit aufgestellten Verbundstudie wichtige, fundierte und sachliche Informationen über die verschlechterte Versorgungslage in Deutschland. Die Ergebnisse zeichnen ein dramatisches Bild. Wörtlich heißt es im Kurzbericht der Studie: „Auf dem Weg zum Schwangerschaftsabbruch stießen vier von fünf Frauen und damit die Mehrheit auf mindestens eine Barriere, jede dritte Frau sogar auf drei und mehr Barrieren.“ Wir müssen die Studie nun ausführlich und seriös auswerten.

Unstrittig steht aber für uns fest, dass die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen die Versorgungslage verbessern würde. Dadurch wird nicht nur endlich die Stigmatisierung der betroffenen Frauen beendet. Die Entkriminalisierung erleichtert auch eine Kostenübernahme der Eingriffe durch die Krankenkassen und sie kann die Ausbildung von Ärzt*innen verbessern. Die Ergebnisse sind ein klarer Handlungsauftrag für alle demokratischen Fraktionen nun gemeinsam konstruktiv, an einer Lösung für die Entkriminalisierung zu arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.08.2025

Zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zur Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen in einer katholischen Klinik, erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:
„Dies ist kein guter Tag für die Frauen in Lippstadt und in ganz Deutschland. Schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Das betrifft Frauen, die ihre Schwangerschaft vor der 12. Schwangerschaftswoche beenden wollen, aber auch Schwangere, die aus gesundheitlichen Gründen eine gewollte Schwangerschaft nicht fortsetzen können. Diese Fälle sind besonders tragisch und für alle Beteiligten keine einfache Entscheidung. Dass diese Frauen nun durch die Dienstanweisung eines Bistums in Lippstadt nicht mehr versorgt werden, ist das Gegenteil von christlicher Nächstenliebe. Von der katholischen Kirche ist ein Umdenken in dieser Frage erforderlich. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:
„Es kann nicht sein, dass die medizinische Versorgung von Schwangeren verschlechtert wird, weil die katholische Kirche Schwangerschaftsabbrüche ablehnt. Es kann nicht sein, dass es ein überholtes katholisches Arbeitsrecht mit Sonderbefugnissen in unserem Land gibt, statt einer flächendeckenden guten, medizinischen Behandlung von Schwangeren. Wenn das Arbeitsrecht hier über der medizinischen Versorgung steht, dann muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Versorgung von Schwangeren über andere Wege gesichert wird. Frauen dürfen in dieser Situation nicht alleingelassen werden. Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wäre ein entscheidender Schritt, um die Versorgungslage für alle Schwangeren zu verbessern. Zugleich dürfen wir Ärztinnen und Ärzte, wie Prof. Volz, in dieser unmöglichen Situation nicht alleine lassen. Sie benötigen Rechtssicherheit und die Unterstützung von Gesellschaft und Politik.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.08.2025

Seit 1999 soll der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Jugend deutlich machen, welche Bedeutung das Engagement von Jugendlichen in Staat und Gesellschaft in Bildung, Beruf und Privatleben hat. Der Tag soll außerdem auf das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Jugendliche sowie auf die Situation von jungen Menschen weltweit aufmerksam machen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Michael Hose, MdB, erklärt: „Junge Menschen sind unsere Zukunft. Unsere Politik von heute hat direkte Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Es geht um Familie, Schule, Ausbildung, aber auch um Themen wie Mitbestimmung, soziale Gerechtigkeit, Umwelt und Klima.

Oft zeigen sich die Folgen politischer Entscheidungen erst über Generationen hinweg. Gerade deshalb ist es unerlässlich, nicht über, sondern mit jungen Menschen über die Zukunft zu sprechen, zum Beispiel beim Umgang mit Social Media oder der Aufarbeitung von Corona. Sie müssen mit ihren Anliegen, ihren Ideen und ihrem Engagement Gehör finden.“

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ruft die Jugendlichen auf und will sie ermutigen, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in politische und gesellschaftliche Jugendorganisationen einzubringen. Sie appelliert aber auch an Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.08.2025

Die Bundesregierung bekräftigt ihre Absicht, die Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu stärken. In einer Antwort (21/1312) auf eine Kleine Anfrage (21/1098) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie dabei mehrfach auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. So sei es unter anderem ein Ziel, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen, um die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate zu steigern. Die Regierung betont darüber hinaus, die Anerkennungsfrist für ausländische Berufsabschlüsse deutlich verkürzen zu wollen. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass von 2020 bis 2024 in insgesamt 257.072 Fällen eine Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfolgte. Die Regierung betont, eine Weiterentwicklung des AFBG im Blick zu haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Im grundsätzlichen Diskurs zur Digitalisierung muss zwischen der Nutzung privater Endgeräte, insbesondere Smartphones, einerseits und andererseits der Nutzung von für das Lernen technisch-pädagogisch optimierten Endgeräten an den Schulen unterschieden werden. Auch in Dänemark treffe man diese Unterscheidung, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1335) auf eine Kleine Anfrage (21/1108) der AfD-Fraktion schreibt. Darin hatte die Fraktion nach der Digitalisierungsstrategie für Schulen vor dem Hintergrund gefragt, dass es in Dänemark und anderen Ländern eine gewisse Abkehr von der Nutzung digitaler Geräte im Unterricht gibt. Die Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Bundesländern erfolge wie geplant. Gleichwohl verfolge auch die Bundesregierung den wissenschaftlichen Diskurs zu diesem Thema intensiv, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 84 vom 27.08.2025

Für die Themen Altersarmut und Alterssicherung interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/1241). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 81 vom 20.08.2025

Um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/1242). Wie die Fraktion darin schreibt, trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten am 24. Juli 2025 in Kraft. Wissen will sie unter anderem, was mit den bei Inkrafttreten des Gesetzes existierenden Wartelisten geschieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 105 vom 20.08.2025

„Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1165). Danach hat das Bundesinnenministerium am 11. Juni 2025 einen Referentenentwurf für eine „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Konkret sollten in den Datensatz für das Meldewesen neue Datenfelder eingeführt werden, mit denen frühere Geschlechtseinträge dauerhaft erfasst und gespeichert werden sollen sowie die Übermittlung der früheren Vornamen ausgeweitet werden soll. Darüber hinaus solle die Übermittlung dieser Daten von den Meldebehörden an die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern ausgeweitet werden.

Wissen wollen die Abgeordneten, warum nach Ansicht der Bundesregierung die bereits bestehende Speicherung früherer Personenstandsdaten nicht ausreicht. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung es rechtfertigt, „dass die im Entwurf zur Verordnung über das Meldewesen vorgesehene dauerhafte Speicherung und Weitergabe früherer Geschlechtseinträge ausschließlich für Personen gelten soll, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern, während bei anderen Namensänderungsverfahren keine vergleichbaren datenschutzrechtlich sensiblen Maßnahmen vorgesehen sind“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 100 vom 12.08.2025

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nyke Slawik, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Bundesinnenministerium hat mit seinem Schreiben vom 28. April 2025 an die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sowie nachrichtlich an das Bundeskanzleramt keine Sachverhalte im Bezug zum Hissen der Regenbogenflagge neu geregelt, sondern lediglich für Klarstellungen gesorgt. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/932).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Inneres und Recht – Nr. 97 vom 07.08.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach Zusammensetzung und Arbeitsweise der von der Bundesregierung eingesetzten Expertengruppe Mietrecht. In einer Kleinen Anfrage (21/1253) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Mitglieder ausgewählt wurden und wie Mieterorganisationen im Verhältnis zur Immobilienwirtschaft eingebunden sind. Darüber hinaus fragt die Fraktion nach dem Zeitplan und den Themen der Expertengruppe. Auch die angekündigte Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht sowie die Wirksamkeit der Mietpreisbremse sind Gegenstand der Anfrage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 368 vom 27.08.2025

Der Fach- und Arbeitskräftemangel stellt den Arbeitsmarkt in Deutschland heute schon vor große Herausforderungen – und aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur der Bevölkerung wird das Problem weiter zunehmen. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat auf Basis aktueller Forschungsprojekte beispielhafte Ansätze identifiziert, wie sich der demografisch bedingte Rückgang an Erwerbspersonen auffangen ließe. Ausgehend von verschiedenen Szenarien zeigen die Forschenden auf, welche konkreten Potenziale es gibt und wie sie zur Stabilisierung des Arbeitskräfteangebots beitragen können.

Erwerbspersonenpotenzial wird demografisch bedingt sinken

„Mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in den Ruhestand wird sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 67 Jahren deutlich reduzieren“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB. Aktuellsten Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge geht die Zahl der Erwerbspersonen von heute 51 Mio. auf 48 Mio. im Jahr 2040 zurück. „Eine zentrale Frage für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wird somit sein, wie wir den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch ein steigendes Erwerbsvolumen auffangen oder gar ausgleichen können.“

Mehrere Szenarien zur Hebung des Arbeitsvolumens möglich

Eine szenariobasierte Vorausberechnung des BiB zeigt: Ohne Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung wird das Arbeitsvolumen in Deutschland bis 2035 deutlich sinken. Unter Beibehaltung des Status quo könnte selbst eine sehr hohe Nettozuwanderung von jährlich über 450.000 Personen bis 2035 den Rückgang nicht vollständig verhindern. Allerdings bestehen Handlungsspielräume: Ein höheres Erwerbsvolumen von Frauen, vor allem in Westdeutschland, könnte den Rückgang um bis zu 2,6 Prozentpunkte dämpfen. Steigen zudem die Erwerbsumfänge der über 55-Jährigen, ließe sich das Minus je nach Annahmen um weitere 3,2 bis 4,1 Prozentpunkte reduzieren. „Mehr Erwerbstätigkeit von Frauen sowie von Älteren könnte den Rückgang spürbar abfedern“, fasst Spieß die Ergebnisse zusammen.

Steigerungspotenzial besteht vor allem bei Müttern

Wie aus Daten des Familiendemografischen Panels FReDA hervorgeht, ist die als ideal angesehene Arbeitszeit von Müttern mit minderjährigen Schulkindern deutlich höher als die tatsächliche – im Schnitt 5 bis 6 Stunden pro Woche. Würde aus dem Ideal Realität, entspräche das einem Plus von rund 645.000 Vollzeitstellen. Väter von jüngeren Kindern hingegen arbeiten im Schnitt 3 bis 4 Stunden mehr als ideal angesehen. Würde auch hierbei das Ideal an die Realität angepasst, käme das rechnerisch einem Minus von 320.000 Vollzeitstellen gleich. Unterm Strich ergäbe sich dennoch ein Plus von 325.000 Vollzeitäquivalenten – mit zusätzlichem Potenzial, wenn auch Mütter mit erwachsenen Kindern ihre Arbeitszeit ausweiten könnten. Diese Idealvorstellungen zu realisieren ist nicht leicht und hypothetisch; es verdeutlicht aber die großen Potenziale für den Arbeitsmarkt und könnte gleichzeitig zum Wohlbefinden von Eltern beitragen.

Kindertagesbetreuung als Schlüssel für höhere Erwerbsbeteiligung

Die Verfügbarkeit einer Kindertagesbetreuung ist ein Schlüsselfaktor für die Erwerbsbeteiligung von Müttern. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren mangelt es insgesamt weiterhin an ausreichenden Betreuungsangeboten, trotz zuletzt sinkender Geburtenzahlen. Ergebnisse aus der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) belegen, dass jede fünfte Familie mit Kindern zwischen einem und unter drei Jahren keinen Kita-Platz hat, obwohl dafür Bedarf besteht. Gerade bei Müttern, die nicht erwerbstätig sind oder in Teilzeit arbeiten, besteht ein hoher, bislang ungedeckter Bedarf. Berechnungen des BiB zeigen: Wenn alle Familien, die einen Kita-Platz wünschen, auch einen erhielten, könnte die Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Alter von ein bis unter drei Jahren um bis zu 11 Prozentpunkte steigen. Besonders groß ist das Erwerbspotenzial bei ressourcenschwächeren Familien, da hier der ungedeckte Bedarf nach einem Kita-Platz besonders hoch und Erwerbswünsche vielfach vorhanden sind.

Zugewanderte aus der Ukraine mit Erfahrungen in Engpassberufen

Auch in der Bevölkerungsgruppe der Zugewanderten bestehen erhebliche Potenziale, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen. Exemplarisch zeigt die BiB-Forschung dies an den aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg schutzsuchenden Menschen. Sie stellen mit rund 1,1 Mio. eine bedeutende Zuwanderergruppe in Deutschland dar. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt hat in den vergangenen Monaten zugenommen: Von den bis Sommer 2022 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden waren im vierten Quartal 2024 rund 43 Prozent erwerbstätig, mittlerweile ist der Anteil auf etwa 50 Prozent angestiegen. Ein zentrales Hindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bleiben die fehlenden Sprachkenntnisse. 92 Prozent derjenigen, die aktuell nicht nach einer Arbeitsstelle suchen, begründen dies mit laufenden Sprachkursen oder unzureichenden Deutschkenntnissen. Weitere 37 Prozent verweisen auf die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen sowie auf die baldige Rückreise in die Ukraine (34 Prozent).

Dennoch bietet diese Bevölkerungsgruppe großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt: Rund die Hälfte der ukrainischen Schutzsuchenden verfügt über Berufserfahrungen in sogenannten „Engpassberufen“, wie insbesondere in Pflege- und Gesundheitsberufen sowie im Handwerk. Diese Tätigkeiten zählen bereits heute zu den Bereichen mit erheblichem Fachkräftemangel in Deutschland. In Kombination mit einem weiterhin bestehenden Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachförderung, bedeutet dies perspektivisch ein weiteres Potenzial für den Arbeitsmarkt.

Realistische Einschätzung der Lebensdauer kann neue Erwerbspotenziale bei Älteren eröffnen

Um die Erwerbspotenziale älterer Menschen besser abschätzen zu können, ist die Planung des Erwerbsaustrittsalters von zentraler Bedeutung. Aus Analysen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) geht hervor, dass das geplante Erwerbsaustrittsalter bei Männern des Jahrgangs 1955 durchschnittlich etwa 63 Jahre betrug; für den Jahrgang 1970 ist es auf 65 Jahre angestiegen. Bei Frauen erhöhten sich die Vergleichswerte von knapp 63 auf 65 Jahre. Damit liegt das geplante Erwerbsaustrittsalter bei den geburtenstarken Jahrgängen der Babyboomer im Schnitt zwei bis drei Jahre unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Neben klassischen Faktoren wie Gesundheit, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsmarktlage oder gesetzlichen Vorgaben spielt die persönliche Einschätzung der eigenen Lebensdauer eine wichtige Rolle für den geplanten Ruhestand. Menschen, die ihr Leben eher kürzer einschätzen, planen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben im Schnitt rund ein Jahr früher als jene, die von einer realistischeren oder längeren Lebensdauer ausgehen. Besonders betroffen sind hier ältere Frauen: Sie arbeiten häufiger in Teilzeit und tendieren stärker als Männer dazu, ihre Lebenserwartung zu unterschätzen. Eine realistischere Selbsteinschätzung könnte daher gerade bei Frauen zusätzliche Erwerbspotenziale erschließen.

Zusammenfassung

„Das Erwerbspotenzial der in Deutschland lebenden Männer und Frauen ist noch lange nicht ausgeschöpft“, fasst Spieß zusammen. Gerade bei Frauen, und hier insbesondere bei Müttern, bestehen erhebliche Spielräume, die etwa durch ungedeckte Bedarfe bei der Kindertagesbetreuung eingeengt werden. Auch bei Frauen mit Zuwanderungsgeschichte können durch vereinfachte Anerkennung von Berufsabschlüssen zusätzliche Chancen erschlossen werden. Schutzsuchende aus der Ukraine bringen zudem Qualifikationen mit, die in vielen Engpassberufen dringend gebraucht werden. Darüber hinaus eröffnen eine steigende Lebenserwartung und unterschiedliche Pläne zum Renteneintritt Möglichkeiten für eine längere Erwerbstätigkeit. Maßnahmen, die die verschiedenen skizzierten Potenziale fördern, können dabei helfen, die Arbeitsmarktintegration zu stärken und Fachkräftelücken nachhaltig zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 04.09.2025

Die Arbeitszeit pro Kopf ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie liegt aktuell mit annähernd 29 Stunden pro Woche auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung. Dies zeigen aktuelle Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Berechnet wurde die geleistete wöchentliche Arbeitszeit pro Kopf für die Gesamtbevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Hierdurch sind alle Personen in der Bevölkerung unabhängig von ihrem aktuellen Erwerbsstatus berücksichtigt. Der Anstieg geht insbesondere auf die Frauen zurück, bei welchen sich die Arbeitszeit pro Kopf in den letzten 15 Jahren deutlich erhöht hat. Bei Männern liegt die Arbeitszeit pro Kopf dagegen in etwa auf dem Niveau, das Anfang der 1990er Jahre verzeichnet wurde.

Frauen holen gegenüber den Männern auf

Während Frauen 1991 im Schnitt rund 19 Wochenarbeitsstunden leisteten, waren es 2022 bereits über 24 Stunden. „Dieser Anstieg wird durch eine höhere Erwerbsbeteiligung der Frauen getragen. Die zunehmende Teilzeittätigkeit konnte durch eine starke Erhöhung des Anteils erwerbstätiger Frauen deutlich überkompensiert werden“, analysiert Harun Sulak vom BiB. So ist der Anteil erwerbstätiger Frauen innerhalb der letzten drei Jahrzehnte um fast ein Drittel gestiegen. Dennoch seien hier weitere Potenziale vorhanden: „So liegt die von Frauen und insbesondere Müttern als ideal angesehene Arbeitszeit nochmals höher als die aktuell realisierte Arbeitszeit. Familienpolitische Reformen wie der weitere bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung sind wichtige Rahmenbedingungen, damit Frauen und auch Männer Erwerbsarbeit und Familie besser vereinbaren können“, so Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB.

Arbeitszeiten der Männer auf dem Niveau vom Anfang der 1990er Jahre

Im Vergleich zu den Frauen zeigen sich bei Männern über den Zeitraum seit 1991 nur geringe Veränderungen. Bedingt durch die wirtschaftliche Schwächephase nach der Wiedervereinigung mit zahlreichen Betriebsschließungen vor allem im Osten Deutschlands sank die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zunächst ab und erreichte Mitte der 2000er Jahre ihren Tiefpunkt. Seitdem ist ein Wiederanstieg zu beobachten, der nur von der Coronapandemie unterbrochen wurde. „Die Daten belegen, dass Männer aktuell zwar häufiger erwerbstätig sind als 1991, und hier vor allem im höheren Alter. Allerdings arbeiten die erwerbstätigen Männer mittlerweile im Schnitt 2,6 Stunden pro Woche weniger. In der Summe gleichen sich die beiden Faktoren aus, sodass die Arbeitszeit pro Kopf bei Männern heute ziemlich genau auf dem Niveau von vor 30 Jahren liegt“, erklärt BiB-Forschungsdirektor Prof. Sebastian Klüsener.

Arbeitszeitangleichung als gesellschaftlicher Indikator

Insgesamt ergibt sich aus den Daten dennoch ein positiver Trend: Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden pro Kopf sind gestiegen – vor allem durch die höhere Erwerbsbeteiligung bei Frauen. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hat sich im Beobachtungszeitraum deutlich verringert. Während 1991 Frauen im Schnitt rund 14 Stunden weniger arbeiteten als Männer, beträgt der Unterschied heute nur noch gut 9 Stunden. „Diese Entwicklung ist nicht nur ein arbeitsmarktpolitisches Signal, sondern auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels“, so Klüsener.

Zur Methode: Die Berechnungen sind altersstandardisiert mit Bezug auf die Altersstruktur der Bevölkerung im Jahr 2022. Dies dient dazu, den Einfluss von Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung im Betrachtungszeitraum auf die beobachteten Trends herauszurechnen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 12.08.2025

Studie beleuchtet informellen Pflegebereich in Deutschland – Unbezahlte Pflege durch Angehörige ist zentrale Stütze des Pflegesystems – Pflegeleistende müssen stärker unterstützt und Strukturen der sozialen Pflegeversicherung auf Prüfstand gestellt werden

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen, Freund*innen oder Bekannten versorgt – unentgeltlich und oftmals ganz ohne professionelle Unterstützung. Von den derzeit rund fünf Millionen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, trifft das auf rund vier Millionen Menschen zu. Diese informelle Pflege nimmt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), von Forscherinnen des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sowie der Technischen Universität Dortmund unter die Lupe. Dabei zeigt sich eine große Vielfalt – nicht nur mit Blick auf unterschiedliche Pflegekonstellationen, sondern beispielsweise auch, was zeitliche und finanzielle Aufwendungen, Alter, Bildungshintergründe und Einkommensquellen der Pflegeleistenden betrifft. „Angehörige und andere nahestehende Personen sind der größte Pflegedienst Deutschlands“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und einer der Studienautoren. „Im Zuge des demografischen Wandels wird die informelle Pflege in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.“

Pflege findet meist außerhalb des eigenen Haushalts statt

Die Studie zeigt, dass der überwiegende Teil der informellen Pflege außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt, insbesondere durch Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren, die häufig ihre Eltern pflegen. Pflege innerhalb des eigenen Haushalts ist seltener und betrifft vor allem Partner*innen. Frauen übernehmen in beiden Fällen den größten Anteil der Pflege: 64 Prozent der Pflegenden sind weiblich, 36 Prozent männlich. Bei innerhäuslicher Pflege verfügen 83 Prozent der Pflegebedürftigen über einen anerkannten Pflegegrad, bei außerhäuslicher Pflege sind es 74 Prozent. Fast die Hälfte (47 Prozent) der außerhäuslich Pflegenden leistet drei Mal pro Woche oder häufiger Unterstützung, ein Drittel davon sogar in einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort. Innerhäuslich Pflegende sind oft bereits im Ruhestand (45 Prozent), unter den außerhäuslich Pflegenden sind es hingegen nur 16 Prozent.

Viele pflegende Haushalte sind auch finanziell belastet. Bei innerhäuslicher Pflege entstehen in der Hälfte der Fälle zusätzliche Kosten, die im Schnitt 138 Euro pro Monat betragen. Bei außerhäuslicher Pflege tragen zwar nur 20 Prozent der Haushalte zusätzliche Kosten, diese fallen mit durchschnittlich 226 Euro pro Monat jedoch deutlich höher aus. „Pflege durch Angehörige und Freund*innen ist oft eine erhebliche Belastung für die Pflegenden, zeitlich wie finanziell“, sagt Ulrike Ehrlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DZA. „Diese müssen nicht selten ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend sogar ganz aufgeben, was häufig geringere Einkommen und einen verstärkten Bezug von Transferleistungen bedeuten kann.“

Familienpflegegeld nur ein erster Baustein

Um die Belastungen abzufedern, prüft die Bundesregierung ein Familienpflegegeld. Als mögliche Maßnahme wird die Einführung einer Lohnersatzleistung diskutiert. Diese soll pflegende Angehörige finanziell unterstützen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder aussetzen müssen. „Ein Familienpflegegeld kann helfen, die finanzielle Lage von Pflegenden zu stabilisieren. Es greift aber zu kurz, wenn langfristige Pflegesituationen oder Menschen außerhalb des Erwerbslebens nicht berücksichtigt werden“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Da der absehbar steigende Pflegebedarf nach Ansicht der Studienautor*innen nicht allein durch Familien und Freundeskreise aufgefangen werden könne, müsse die Pflegeinfrastruktur gestärkt werden. Dazu gehöre nicht nur der Ausbau professioneller Pflegeangebote, sondern auch eine finanzielle Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung. „Um private Pflegenot zu verhindern, muss die Pflegeversicherung mehr Mittel und Möglichkeiten erhalten. Informelle Pflege ist unverzichtbar, darf aber nicht überfordert werden“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.09.2025

Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Das wäre eine Folge der von der Bundesregierung favorisierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit. Frauen rechnen noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie basiert auf einer Online-Befragung vom Juli 2025 unter mehr als 2000 Beschäftigten.* Um Aussagen über die Gesamtheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland treffen zu können, wurden die Daten gewichtet. Die Befragungsergebnisse unterstreichen auch, dass sehr lange und flexible Arbeitszeiten in Deutschland längst verbreitet sind. Immerhin 12 Prozent der vom WSI Befragten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent der Beschäftigten nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters vom WSI.

Die Bundesregierung und Arbeitgeberverbände wollen mehr Möglichkeiten für sehr lange Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Damit würden kurzfristig generell Erwerbsarbeitstage von mehr als zehn Stunden, im Extremfall sogar von mehr als 12 Stunden möglich, die dann über einen längeren Zeitraum auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden müssen. Aktuell ist der Acht-Stunden-Tag der gesetzliche Referenzrahmen, allerdings kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Darüber hinaus lässt das Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu, die auch in erheblichem Umfang genutzt werden. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. 
Trotz dieser erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten argumentieren  Befürworter*innen einer generellen Deregulierung unter anderem mit mehr Flexibilität, die nicht nur im Interesse von Arbeitgebern sondern auch von Beschäftigten sei.

Weniger als 10 Prozent der Befragten sehen mögliche Vorteile

Das sieht eine große Mehrheit der potenziell Betroffenen jedoch ganz anders: 72,5 Prozent jener befragten Arbeitnehmer*innen, die bislang noch nicht länger als zehn Stunden an einzelnen Tagen in der Woche arbeiten, sagen, dass auch schon einzelne derart lange Arbeitstage ihre Fähigkeit, nach Feierabend abzuschalten und sich zu erholen, etwas bis deutlich verschlechtern würden. Nur sechs Prozent erwarten eine Verbesserung (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die kritische Einschätzung deckt sich mit Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin. Danach kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten langfristig häufiger zu stressbedingten Erkrankungen. Es steigt sowohl das Risiko für psychische Leiden wie Burnout und Erschöpfungszustände, als auch für körperliche Probleme, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wächst auch das Unfallrisiko ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, so dass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden (mehr in unserem Forschungsüberblick; Link am Ende der PM).

Sogar 75 Prozent der Befragten rechnen damit, dass Arbeitstage über zehn Stunden für sie die Möglichkeit verschlechtern, familiäre oder private Verpflichtungen zu erfüllen. 73,5 Prozent erwarten negative Auswirkungen auf gemeinsame familiäre oder private Aktivitäten, 71,6 Prozent sehen die Gestaltung ihres Alltags erschwert. Der Anteil der Befragten, die hier Positives erwarten, liegt jeweils unter zehn Prozent. „Eine Aufhebung der täglichen Arbeitszeitgrenze droht, die Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verschlechtern“, fassen die WSI-Forscherinnen Lott und Peters die Sicht der meisten Arbeitnehmer*innen zusammen.

Deregulierung könnte Unwucht bei der Sorgearbeit noch weiter verschärfen – und so Erwerbstätigkeit von Frauen behindern

Die Deregulierung könne zudem Geschlechterungleichheiten verschärfen – weibliche Beschäftigte befürchten noch häufiger Verschlechterungen als Männer (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der pdf-Version). Ein wesentlicher Grund dürfte nach Analyse der WSI-Expertinnen darin liegen, dass Frauen in Beziehungen neben ihrem Erwerbsjob deutlich mehr als Männer unbezahlte Arbeit in Haushalt, Pflege von Angehörigen oder mit Kindern leisten. Realistisch ist, dass diese Unwucht weiter wächst, wenn der Partner künftig noch länger arbeitet.

Das legen auch die Aussagen jener 12 Prozent der Beschäftigten nahe, die bereits jetzt zumindest an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden im Erwerbsjob arbeiten. 48 Prozent von ihnen berichten, dass am Abend die Partnerin oder der Partner schon gelegentlich oder häufig bei Hausarbeiten oder der Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. Bei den Befragten ohne Zehn-Stunden-Tage sagen das gut 17 Prozentpunkte weniger. Da die befragten Männer fast doppelt so häufig wie die Frauen zumindest gelegentlich mehr als 10 Stunden im Erwerbsjob arbeiten (15,4% gegenüber 8 %), bleibt die häusliche Mehrarbeit vor allem an Frauen hängen.

„Das ist nicht nur ein individuelles Problem der direkt Betroffenen, sondern es macht es insbesondere Müttern noch schwerer, ihre Arbeitszeit auszuweiten“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Damit könnte die Deregulierung der Höchstarbeitszeit ausgerechnet den Zuwachs bei der Erwerbstätigkeit von Frauen bremsen, der in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen in Deutschland beigetragen hat. Gleichzeitig könnte sie Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen, höhere Krankenstände begünstigen und die Entscheidung für Kinder schwerer machen. Die Deregulierung erscheint damit auch wirtschaftlich kontraproduktiv.“

Ohnehin ist die Flexibilität, mit der berufliche und private Anforderungen unter einen Hut gebracht werden sollen, bereits jetzt hoch und offenbar mit dem geltenden Arbeitszeitrecht vereinbar. So geben 37,6 Prozent der Befragten an, dass es zumindest gelegentlich bei ihnen vorkommt, dass sie die Arbeit tagsüber aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und dafür nach 19 Uhr weiterarbeiten.

Wichtige Gründe für Unterbrechungen sind Haushalt/Besorgungen, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Dass sie nach 19 Uhr die Erwerbsarbeit fortsetzen, begründen 60 Prozent der Befragten mit derart „fragmentierten“ Arbeitstagen damit, dass sie sonst nicht ihre Arbeit schaffen würden. Jeweils ein gutes Drittel sagt zudem, dass es die Arbeit erfordere, beispielsweise, weil sie mit beruflichen Kontakten in anderen Zeitzonen kommunizieren müssen, oder dass sie sonst nicht auf ihre Arbeitszeit kommen. Bei einem knappen Viertel der Befragten, die nach 19 Uhr noch einmal loslegen, erwarten das die Vorgesetzten.

Gut 60 Prozent der Befragten, die zumindest gelegentlich nach 19 Uhr noch einmal die Erwerbsarbeit aufgreifen, geben an, dass sie im Gegenzug „immer“ oder „meistens“ am Folgetag später mit der Arbeit beginnen können, weitere knapp 23 Prozent sagen, das sei „in Ausnahmefällen“ möglich. Wenn der Arbeitsbeginn entsprechend später erfolgt, kann die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene und für die Gesundheit wichtige Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden.

Allerdings geben Beschäftigte mit „fragmentierten“ Arbeitstagen deutlich häufiger als andere an, dass abends die Partnerin oder der Partner schon bei Haushalt oder Kinderbetreuung für sie einspringen mussten. „Wir wissen auch aus anderen Studien, dass fragmentierte Arbeitstage und Arbeit am Abend für viele Beschäftigte bestenfalls eine Not- und keine Wunschlösung sind. Häufig sind sie verbunden mit hohem Stress und Zeitdruck“, sagt WSI-Arbeitszeitexpertin Yvonne Lott. „Sie werden aber genutzt, um Vereinbarkeitskonflikte zu entschärfen, und offenbar funktioniert das mit dem aktuellen Arbeitszeitgesetz. Die von der Bundesregierung angekündigte Deregulierung dürfte hingegen das fragile Verhältnis von Flexibilität und notwendigen Begrenzungen aus dem Gleichgewicht bringen, weil es gleichzeitig sehr lange und fragmentierte Arbeitstage begünstigt.“  

Anstelle der Abschaffung der täglichen Arbeitszeitgrenze seien vielmehr Reformen nötig, die Work-Life Balance und Partnerschaftlichkeit unterstützen, analysieren die Wissenschaftler*innen. Zu den zentralen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen zählen sie:

  • Die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen
  • Bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige, wie sie der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf empfiehlt
  • Eine Reform der Brückenteilzeit, indem Schwellenwerte abgeschafft, individuelle Arbeitszeitwünsche stärker berücksichtigt und flexible Anpassungen während der Laufzeit ermöglicht werden

Da sich Zeitwünsche und -bedarfe im Lebensverlauf der meisten Beschäftigten verändern, brauche es darüber hinaus Arbeitszeitmodelle, die Beschäftigten mehr Kontrolle über Dauer, Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit sowie über den Arbeitsort ermöglichen.

Lange und fragmentierte Arbeitstage: Verbreitung, Gründe und Auswirkungen. Policy Brief Nr. 92, September 2025.

Die Pressemitteilung mit Abbildungen.

Forschungsüberblick zu weiteren Folgen der Deregulierungspläne.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.09.2025
  • Mit dem Ausscheiden der Babyboomer geht dem Arbeitsmarkt knapp ein Drittel der heutigen Erwerbspersonen verloren
  • Jüngere Altersgruppen werden ältere zahlenmäßig nicht ersetzen
  • Erwerbstätigenquote älterer Menschen steigt stärker als in anderen Altersgruppen

Die Generation der Babyboomer spielt im Zusammenhang mit der Entwicklung des Arbeitskräfteangebots in Deutschland eine wichtige Rolle. Innerhalb von 15 Jahren werden die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge in den Ruhestand gegangen sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 mitteilt, werden bis 2039 rund 13,4 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht knapp einem Drittel (31 %) aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr zur Verfügung standen.

Jüngere Altersgruppen werden die Babyboomer zahlenmäßig nicht ersetzen können. Obwohl die 60- bis 64-Jährigen bereits im Übergang zum Ruhestand waren, stellten sie im Jahr 2024 noch 4,4 Millionen Erwerbspersonen. Das entsprach einer Erwerbsquote von 68 % in dieser Altersgruppe. Von den jüngeren Babyboomern im Alter von 55 bis 59 Jahren war ein deutlich höherer Anteil (85 %) noch am Arbeitsmarkt aktiv. Mit 5,6 Millionen stellten sie über alle Altersgruppen hinweg die meisten Erwerbspersonen. Beide Altersgruppen umfassten zusammen 10,0 Millionen Erwerbspersonen und damit mehr als die jüngeren Altersgruppen bis 54 Jahre. Zwar hatten sowohl die 45- bis 54-Jährigen als auch die 35- bis 44-Jährigen mit 90 % beziehungsweise 89 % die höchsten Erwerbsquoten, allerdings reichte die Zahl der Erwerbspersonen mit 9,3 beziehungsweise 9,8 Millionen nicht ganz an die der Babyboomer heran. Auch die 25- bis 34-Jährigen lagen mit 9,0 Millionen Erwerbspersonen deutlich unter der Zahl der Babyboomer. Gleiches galt für die beiden jüngsten Altersgruppen unter 25 Jahren, die sich teilweise noch in ihrer Ausbildungsphase befanden und erst nach Abschluss ihrer Ausbildung vollumfänglich für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten.

Erwerbstätigenquote älterer Menschen seit 2014 um 10 Prozentpunkte gestiegen

Um dem künftigen Arbeitskräftemangel zumindest kurzfristig entgegenzuwirken, wird diskutiert, die geburtenstarken Jahrgänge umfassender im Berufsleben zu halten oder dafür zu reaktivieren. Die Erwerbstätigenquote von älteren Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren bereits gestiegen: Während 2014 knapp zwei Drittel (65 %) der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachging, waren es 2024 bereits drei Viertel (75 %). Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozentpunkten. Damit ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen deutlich stärker gestiegen als in jüngeren Altersgruppen. Bei den 15- bis 24-Jährigen nahm sie im selben Zeitraum um 5 Prozentpunkte auf zuletzt 51 % zu. Am geringsten fiel die Steigerung bei den 25- bis 54-Jährigen aus: Hier stieg die Erwerbstätigenquote von 83 % im Jahr 2014 auf 85 % im Jahr 2024.

Großteil der Erwerbstätigen geht weiterhin vorzeitig in Ruhestand

Trotz der zunehmenden Erwerbstätigkeit älterer Menschen, gehen nach wie vor viele von ihnen vorzeitig in den Ruhestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangeboten von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit. Waren mit 58 Jahren im vergangenen Jahr noch 82 % (2014: 74 %) erwerbstätig, lag die Quote bei den 60-Jährigen bereits bei 79 % (2014: 69 %). Ab 62 Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit deutlicher ab: 70 % (2014: 56 %) gingen in diesem Alter einer Erwerbstätigkeit nach, mit 64 Jahren waren es noch 46 % (2014: 33 %). Mit 66 beziehungsweise 68 Jahren war ein Großteil der Erwerbstätigen aus dem Berufsleben ausgeschieden: Die entsprechenden Erwerbstätigenquoten lagen im vergangenen Jahr bei 22 % (2014: 15 %) und 16 % (2014: 11 %).

Methodische Hinweise:

Erwerbspersonen setzen sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen zusammen. Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung, die Erwerbstätigenquote hingegen der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung, jeweils an derselben Altersgruppe. Die Daten für das Jahr 2024 basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.09.2025

Der Anteil junger Menschen in Deutschland ist weiterhin auf historisch niedrigem Niveau. Gut 8,3 Millionen Menschen waren zum Ende des Jahres 2024 im Alter von 15 bis 24 Jahren. Demnach war jeder zehnte Mensch (10,0 %) in diesem Alter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August mitteilt. Bereits seit dem Jahresende 2021 liegt der Anteil junger Menschen an der Gesamtbevölkerung nahezu unverändert bei einem Tiefstand von 10,0 %. Dass er seitdem nicht weiter gesunken ist, sondern sich stabilisiert hat, liegt vor allem an der Zuwanderung vorwiegend junger Menschen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022.

Anfang der 1980er Jahre war jede sechste Person im jugendlichen Alter

Den höchsten Anteil an der Gesamtbevölkerung hatten junge Menschen in der ersten Hälfte der 1980er Jahre, als die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboomer im jugendlichen Alter waren. 1983 waren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik rund 13,1 Millionen Menschen 15 bis 24 Jahre alt. Das war jede sechste Person (16,7 %).

Zuwanderung wirkt der Alterung der Bevölkerung entgegen

Ohne Zuwanderung wäre der Anteil junger Menschen in der Gesamtbevölkerung noch niedriger. Betrachtet man die Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte, dann lag der Anteil junger Menschen von 15 bis 24 Jahren nach Ergebnissen des Mikrozensus 2024 nur bei 8,6 %. In der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte waren dagegen 12,0 % in dem Alter, also jede achte Person. Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 zugewandert sind.

Besonders hoch war der Anteil junger Menschen mit 20,7 % bei Nachkommen Eingewanderter – das heißt bei Menschen, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide zugewandert sind. Ähnlich hoch war der Anteil mit 20,0 % bei Menschen mit nur einem eingewanderten Elternteil (einseitige Einwanderungsgeschichte). Bei Eingewanderten selbst waren 9,2 % im Alter von 15 bis 24 Jahren.

Anteilig weniger junge Menschen in ostdeutschen Bundesländern

Die Altersstruktur und damit auch der Anteil junger Menschen unterscheidet sich auch regional. Die Stadtstaaten Bremen (11,1 %) und Hamburg (10,5 %) sowie das Flächenland Baden-Württemberg (10,5 %) hatten Ende 2024 den höchsten Anteil an 15- bis 24-Jährigen. Anteilig die wenigsten jungen Menschen lebten in Brandenburg (8,7 %), gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (je 8,9 %).

In Deutschland leben anteilig weniger junge Menschen als im EU-Schnitt

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat lebten zum Jahresbeginn 2024 in Deutschland (10,0 %) anteilig weniger junge Menschen als im Durchschnitt aller 27 EU-Mitgliedstaaten (10,7 %). EU-weit am höchsten war der Anteil der 15- bis 24-Jährigen in Irland (12,6 %), vor den Niederlanden (12,3 %) und Dänemark (12,2 %). Den geringsten Anteil junger Menschen innerhalb der EU verzeichneten Bulgarien (9,2 %) und Litauen (9,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Zahlen zur Gesamtbevölkerung nach Alter stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 nach dem Gebietsstand seit dem 3. Oktober 1990. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 basiert die Fortschreibung auf den Ergebnissen des Zensus 2022. Aufgrund der Umstellung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 sind die Ergebnisse ab 2022 mit denen vor 2022 nur eingeschränkt vergleichbar. Gleiches gilt für die Fortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Die Daten zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet. Dargestellt sind die Erstergebnisse des Jahres 2024 zur Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Stichtag für die Bevölkerungszahlen von Eurostat ist jeweils der 1. Januar des Jahres. Der Stand der Eurostat-Daten zum 1. Januar 2024 entspricht für Deutschland somit dem Stand der Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2023. Der Anteil junger Menschen im EU-Durchschnitt für 2024 ist vorläufig beziehungsweise enthält zum Teil Schätzungen. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte sowie das Dashboard Integration.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.08.2025
  • Mehrarbeit in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung am weitesten verbreitet
  • Knapp ein Fünftel der Betroffenen leistet unbezahlte Überstunden

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Knapp 4,4 Millionen von ihnen haben im Jahr 2024 durchschnittlich mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart war. Das entsprach einem Anteil von 11 % der insgesamt 39,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Finanz- und Versicherungsbranche und der Energieversorgung leisten am häufigsten Mehrarbeit

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, wo 17 % beziehungsweise 16 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen waren. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 % im Gastgewerbe, gefolgt von der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen wie etwa Wach- und Sicherheitsdienstleistungen oder Reinigungsdienstleistungen (8 %).

15 % der Betroffenen mit mindestens 15 Stunden Mehrarbeit pro Woche

Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. 45 % gaben an, durchschnittlich weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben. Bei insgesamt 73 % waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leisteten 15 % der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Bei einem Großteil fließt die Mehrarbeit in ein Arbeitszeitkonto ein

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2024 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leistete knapp jede oder jeder Fünfte (19 %) unbezahlte Überstunden. 16 % wurden für ihre Überstunden bezahlt. 71 % nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf den Erstergebnissen der Arbeitskräfteerhebung des Mikrozensus für das Jahr 2024.

Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten im Alter ab 15 Jahren, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen bundesweiten Tag der pflegenden Angehörigen erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Pflegende An- und Zugehörige sind das Rückgrat der häuslichen Pflege. Darum gilt es, ihnen an diesem Tag nicht nur Dank zu sagen, sondern vor allem auch bessere Unterstützung einzufordern.“

Rund 80% der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, mit und ohne Unterstützung ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste. Diese Aufgabe ist nicht nur körperlich, psychisch und emotional herausfordernd, sondern oft auch mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden.

„Pflegende Angehörige brauchen Entlastung, aktuell wird aber unter dem verklärenden Begriff von „mehr Eigenvorsorge“ politisch das Gegenteil diskutiert, nämlich ein Abbau von Hilfe: Pflegebedürftige und ihre Familien sollen künftig weniger unterstützende Leistungen erhalten, dafür noch mehr selbst pflegen und mehr selbst zahlen. Die Folgen sind absehbar: Pflegebedürftige, deren Zustand sich schneller verschlechtert, Pflegende, die unter massiver Erschöpfung und anderen gesundheitlichen Folgeschäden leiden. Damit sind häusliche Pflegearrangements gefährdet. Den Familien bleibt als Alternative zur Bewältigung der persönlichen Situation nur noch das Pflegeheim.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert, pflegende An- und Zugehörige zu entlasten, und zwar durch

  • den Ausbau von Pflege- und Entlastungsangeboten sowie pflegerischer Notfallversorgung;
  • die vertragliche Sicherstellung eines einheitlichen, flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugangs zu Kursangeboten für pflegende Angehörige und Schulungen in der Häuslichkeit;
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Lückenschluss bei der rentenrechtlichen Absicherung
  • die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegepersonen analog des Elterngeldes
  • die Reduzierung der Eigenbeteiligung im stationären und im ambulanten Bereich.

Hintergrund

Der Tag der pflegenden Angehörigen wird in Deutschland immer am 8. September begangen, um das Engagement der An- und Zugehörigen zu würdigen, die zu Hause pflegebedürftige Menschen unterstützen oder oft die Hauptversorgung leisten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.09.2025

In einem gemeinsamen Offenen Brief sprechen sich der Bundeselternrat, die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk sowie D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt klar gegen pauschale Smartphone-Verbote an Schulen aus. Stattdessen fordern sie eine bundesweite Bildungsoffensive für Medien- und Demokratiekompetenz sowie die aktive Beteiligung von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften an schulischen Regelungen.

Aline Sommer-Noack, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrats, kommentiert: „Digitale Medien gehören heute zum Alltag von Kindern und Jugendlichen – und damit auch in eine zeitgemäße Schule. Pauschale Handyverbote greifen zu kurz. Statt symbolpolitischer Schnellschüsse braucht es klare, altersgerechte und gemeinsam erarbeitete Regeln, die pädagogisch sinnvoll sind und die Verantwortung von Schule, Eltern und Schülern gleichermaßen einbeziehen.“

Die Medienpädagogin Anke Dana Tretter, die Mitglied der AG Bildung von D64 ist, ergänzt: „Pauschale Verbote privater Smartphones nehmen Schulen die Chance, digitale Herausforderungen pädagogisch zu begleiten. Verbote behindern die Entwicklung von Selbstregulation, kritischem Denken und demokratischer Verantwortung. Kompetenz entsteht nicht durch Abwesenheit des Gegenstands.“

Für Rüdiger Fries, den Co-Vorsitzenden der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) ist klar: „Medienkompetenz entsteht nicht durch Weglegen der Smartphones, sondern durch reflektierte Begleitung und pädagogisch-didaktische Gestaltung. Wir müssen Kinder und auch Jugendliche gleichermaßen schützen, befähigen und beteiligen, damit sie ausprobieren und kreativ sein können. Hilfreich ist die gemeinsame Entwicklung differenzierter Regulierungsmaßnahmen in der Schule. Ein pauschales Verbot greift zu kurz. Es fokussiert auf das Gerät als Ursache, statt die tieferliegenden pädagogischen, gesellschaftlichen und sozialen Faktoren in den Blick zu nehmen.“

Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes e.V. ergänzt: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche und stehen in krassem Widerspruch zu ihrem in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Recht auf digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz. Beim Thema Medienkompetenz darf die Politik weder junge Menschen noch Familien alleinlassen. Deshalb braucht es statt allgemeiner Verbote endlich mehr Beteiligung junger Menschen und gute Lernbedingungen in der Schule sowie Verantwortungsübernahme von Anbietern, um bestehende Risken der Mediennutzung zu reduzieren.“

Im Brief heißt es: „Verbote schaffen keine Medienkompetenz – sie verschieben das Problem ins Private und lassen Eltern und Schüler:innen allein. Wir brauchen pädagogisch begleitete Erfahrungsräume, keine reflexartigen Verbote.“

Ziel müsse es sein, junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien zu befähigen – nicht, sie davon auszuschließen. Schulen seien der zentrale Ort, um digitale Selbstregulation, kritische Informationsbewertung und demokratische Teilhabe zu erlernen. Pauschale Handyverbote stünden diesem Auftrag entgegen. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Kultusministerkonferenz, nicht länger auf kurzfristige Verbote zu setzen, sondern auf langfristige Bildungslösungen, die Kinder und Jugendliche ernst nehmen – und ihnen vertrauen.

Die zentralen Forderungen:

  • Keine pauschalen Smartphone-Verbote, sondern pädagogisch begründete und lokal abgestimmte Regelungen
  • Verankerung von Medienbildung als Querschnittsaufgabe oder als eigene Fach im Bildungssystem
  • Verpflichtende Beteiligung der Schulgemeinschaft an der Regelentwicklung
  • Investitionen in Infrastruktur, Lehrkräftefortbildung und außerschulische Medienpädagogik
  • Gemeinsame Verantwortung von Politik und Bildungsakteur:innen für zeitgemäße Medienbildung

Der Offene Brief kann unter www.dkhw.de/medienkompetenz-statt-smartphone-verbote abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Bundeselternrat, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. vom 27.08.2025

Caritas fordert eine gesetzliche Finanzierung von Babylotsen in Geburtskliniken

Mindestens jede fünfte Familie in Deutschland ist nach Einschätzung des Klinikpersonals so stark belastet, dass die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet sein kann. Das ist das Ergebnis des am 9. September veröffentlichten ZuFa-Monitorings 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Für den Deutschen Caritasverband ist klar: Familien in schwierigen Lebenslagen brauchen verlässliche Unterstützung – und Babylotsinnen und -lotsen leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag.

Von den 648.221 Kindern, die 2023 in Deutschland geboren wurden, wachsen mindestens 140.000 in Familien mit erheblichen psychosozialen Belastungen auf. Besonders betroffen sind Kinder in Haushalten, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Dass der Anteil schwer belasteter Familien steigt, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf.

Geburtskliniken sind zentrale Orte der frühen Hilfe: Hier lassen sich Belastungen erkennen und Eltern gezielt unterstützen. Babylotsinnen und -lotsen sind dafür speziell qualifiziert. Sie arbeiten eng mit dem medizinischen Team auf den Stationen zusammen, kennen das Hilfesystem vor Ort und sorgen dafür, dass aus Überforderung keine Kindeswohlgefährdung wird.

Doch trotz nachgewiesenem Erfolg ist die Finanzierung unsicher: Mehr als die Hälfte der Lotsendienste arbeitet auf befristeter Grundlage. Zwar beteiligen sich in 72 Prozent der Kliniken Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen, doch deren Budget stagniert seit 2012 bei 51 Millionen Euro – trotz steigender Kosten und wachsender Bedarfe. Dieses Missverhältnis gefährdet zentrale präventive Angebote.

Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch: In 80 Prozent der Kliniken haben Lotsendienste die Zufriedenheit von Eltern und Fachkräften verbessert und die Vermittlung belasteter Familien in Hilfsangebote deutlich gestärkt. Allein 2024 wurden in rund 100 Kliniken über 40.000 Familien beraten, in 428 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung:

  • Gesetzliche Regelfinanzierung von Lotsendiensten in Geburtskliniken – damit diese dauerhaft, flächendeckend und verlässlich wirken können,
  • Sicherung ausreichender finanzieller Mittel für die Frühen Hilfen auf Bundes- und Landesebene.

Die Realität ist alarmierend: 2023 wurde bei mindestens 63.700 Kindern eine Kindeswohlgefährdung festgestellt – ein neuer Höchststand. Jeder einzelne Fall bedeutet Leid für die Betroffenen und verursacht volkswirtschaftliche Folgekosten von mindestens 400.000 Euro. Das summiert sich auf 25,48 Milliarden Euro.

Demgegenüber stehen Kosten von lediglich 56 Euro pro Geburt für einen Lotsendienst. Schon mit 38 Millionen Euro jährlich ließe sich eine bundesweite Regelausstattung sichern – eine Investition mit maximalem Nutzen für Kinder, Eltern und Gesellschaft.

Das ZuFa Monitoring Geburtskliniken 2024 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen ist eine repräsentative Befragung von Mitarbeitenden in Geburtskliniken mit mehr als 300 Geburten im Jahr. Die Datenerhebung wurde vom Deutschen Krankenhausinstitut DKI durchgeführt. Eine vergleichbare Studie wurde bereits 2017 durchgeführt; die aktuellen Ergebnisse ermöglichen also auch einen Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre.

Zur Studie: https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/kooperations-und-schnittstellenforschung/zusammen-fuer-familien-zufa-monitoring-gesundheit-und-fruehe-hilfen/zufa-geburts-und-kinderkliniken-2024/

Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit mehr als zehn Jahren gemeinsam mit der Stiftung SeeYou für Babylotsen in Geburtskliniken ein; unterstützt werden sie dabei von der Auridis Stiftung. Lotsendienste ermöglichen den Zugang zu fast allen Familien, weil 98% der Kinder in Geburtskliniken geboren werden. Sie bilden daher einen elementaren Baustein in der präventiven Arbeit für Familien, damit auch Kinder aus prekären Lebenslagen gesund aufwachsen können.

Mehr zum Programm Babylotse und zur Caritas-Studie: https://www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/familie/babylotsinnen–praeventive-beratung-rund?searchterm=Babylotsen+Studie 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.09.2025

Deutscher Caritasverband fordert höhere Pauschale und flächendeckende Lernmittelfreiheit

Das neue Schuljahr startet in vielen Bundesländern und wird für immer mehr Familien zur finanziellen Herausforderung. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder mit der Angst ins neue Schuljahr starten, die eigene Ausbildung werde für ihre Familie zur untragbaren Belastung. Wenn die Kosten für Bücher, Stifte, Hefte oder Malkasten für die Eltern nicht zu schultern sind, ohne bei anderen lebenswichtigen Ausgaben heftig zu sparen, werden die ökonomischen Sorgen der Eltern die Freude der Kinder am Lernen überschatten. Das Kinderrecht auf Bildung darf von solchen Schatten nicht in Frage gestellt werden. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine klare Sprache: Die Kosten für Schulbücher steigen deutlich schneller als die allgemeine Inflation.“
Die Preise für Schul- und Lehrbücher sind den Zahlen des Amtes zufolge im Juni 2025 um 3,8 Prozent gestiegen, deutlich stärker als die allgemeine Inflation, die bei 2,0 Prozent liegt.

Schulbedarfspaket: Zu wenig und zu spät

Zwar erhalten Menschen im Bürgergeld-Bezug Zuschüsse für Schulbedarf, doch diese reichen bei weitem nicht aus. Das Schulstartpaket, aktuell bei 130 € zum Schuljahresbeginn und 65 € zum zweiten Halbjahr, deckt die tatsächlichen Ausgaben nicht ansatzweise ab.

„Die Preissteigerungen bei Schulmaterialien bringen gerade Familien mit mehreren Kindern an ihre Belastungsgrenze,“ mahnt Welskop-Deffaa. „Beim Wechsel von der Kita in die Grundschule oder auf eine weiterführende Schule braucht es eine neue Ausstattung, dafür reicht das Geld oft vorne und hinten nicht. Viel zu oft müssen die Familien die Kosten vorstrecken und wissen nicht wie.“

Schulbücher machen den Unterschied: Lernmittelfreiheit nicht überall gesichert

In vielen Bundesländern müssen Eltern die teuren Schulbücher selbst finanzieren, wo es keine Lernmittelfreiheit gibt. „Bildung, die von der Postleitzahl abhängig ist, darf nicht sein“, betont die Caritas-Präsidentin. „Leider wissen auch nicht alle Eltern, dass beim Jobcenter ein zusätzlicher ‚Mehrbedarf‘ für Schulbücher beantragt werden kann. Das Angebot muss dringend besser kommuniziert werden.“

Deutscher Caritasverband fordert: Sofortige Anpassung der Unterstützung

Eine realistische Anpassung der Schulbedarfs-Pauschale an die tatsächlichen Kosten, eine frühzeitige Auszahlung der Zuschüsse, damit die Familien nicht in Vorkasse gehen müssen und eine flächendeckende Lernmittelfreiheit, unabhängig vom Wohnort der Eltern sind dringend notwendig.

Hintergrund:
Preise für Schul- oder Lehrbücher sind im Juni 2025 +3,8% gestiegen (Inflation insgesamt: +2,0%, Quelle: Destatis).

In Bundesländern ohne Lernmittelfreiheit kann beim Jobcenter ein Mehrbedarf für Schulbücher beantragt werden.
Bereits aus einer Umfrage aus 2021* unter Caritas-Beraterinnen und -Beratern wurde berichtet, dass die Pauschale für das Schulbedarfspaket nie (44 %) oder nur manchmal ausreicht (43 %). Nur 13 % halten demnach die Pauschale insgesamt für ausreichend.

*https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2021/artikel/das-bildungs-und-teilhabepaket-muss-bekannter-werden

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.08.2025

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten will weniger arbeiten 

Eine aktuelle repräsentative Umfrage des DGB-Index Gute Arbeit zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten und der Realität: Mehr als die Hälfte der Befragten (53 Prozent) würde die eigene Arbeitszeit gerne verkürzen. Gleichzeitig scheitern Wünsche nach längeren Arbeitszeiten häufig nicht am Arbeitszeitgesetz, sondern an betrieblichen Strukturen und der Ablehnung durch Arbeitgeber.

Die Umfrage unter mehr als 4.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeigt: Je länger die tatsächliche Arbeitszeit, desto ausgeprägter der Wunsch nach Verkürzung. Besonders deutlich wird dies bei Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten: 80 Prozent derjenigen, die mehr als 40 Wochenstunden arbeiten, wollen ihre Arbeitszeit reduzieren. Bei Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden wünschen sich die Beschäftigten sogar eine Verkürzung um durchschnittlich 14,8 Stunden pro Woche.

Wenn Beschäftigte hingegen mehr arbeiten wollen, scheitert das nicht an den Grenzen des bestehenden Arbeitszeitgesetzes, sondern an anderen Faktoren: 51 Prozent nennen starre betriebliche Abläufe als Hindernis, 40 Prozent die Ablehnung durch Vorgesetzte. Fehlende Stellen (31 Prozent) und mangelnde Kinderbetreuung (29 Prozent) folgen erst danach. 

„Das Problem bei der Gestaltung von Arbeitszeiten ist nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern sehr oft sind es die Arbeitgeber selbst“, erklärt Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende. „Wir wissen, dass rund 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit gerne mehr arbeiten würden, aber Vorgesetzte das oft ablehnen und starre Arbeitsabläufe hinderlich sind. Die unflexible Arbeitsorganisation durch Arbeitgeber ist dabei sogar ein noch größeres Problem als die fehlende Kinderbetreuung.“

Fahimi kritisiert die Forderungen der Arbeitgeberverbände scharf: „Es geht auch deshalb völlig an der Realität vorbei, dass die Arbeitgeberverbände das Arbeitszeitgesetz ändern wollen, um den 8-Stunden-Tag abzuschaffen. Damit wird kein Problem gelöst, sondern nur ein neuer Konflikt provoziert. Das ist das Letzte, was die Betriebe gebrauchen könnten.“ Sie fordert mehr Effizienz statt längerer Arbeitszeiten: „Die Arbeitgeber sind selbst in der Verantwortung, mehr flexible Möglichkeiten anzubieten. Damit könnten auch Teilzeitkräfte, die das gerne möchten, mehr arbeiten. Der Schlüssel zu mehr Produktivität ist mehr Effizienz bei der Arbeitsorganisation und keinesfalls eine Verlängerung der Arbeitszeiten. Es ist hinlänglich belegt, dass die Beschäftigten in Deutschland seit langem im roten Bereich arbeiten. Deshalb äußern ja auch so viele den Bedarf, Arbeitszeiten reduzieren zu wollen, vor allem diejenigen, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.“

Die Auswertung basiert auf den Daten des DGB-Index Gute Arbeit 2025. Im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 wurden 4.018 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer telefonisch befragt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Deutschland beträgt 36,3 Stunden, wobei Männer mit 39,9 Stunden deutlich länger arbeiten als Frauen mit 32,3 Stunden.

DGB-Index Gute Arbeit „Wöchentliche Arbeitszeiten“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat ein Policy Paper zur geschlechtergerechten Bestenauslese im öffentlichen Dienst veröffentlicht. Darin wird deutlich: Frauen haben im Wettbewerb um Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin schlechte Karten. Zwar gibt es politische Bekenntnisse zur Gleichstellung, doch die Realität sieht anders aus: Das zentrale Auswahlinstrument für den beruflichen Aufstieg – die dienstliche Beurteilung – ist in vielen Fällen weder gendersensibel noch über Dienststellen hinweg vergleichbar.

„Solange berufliches Fortkommen von einem Beurteilungssystem abhängt, das überkommene Rollenbilder begünstigt, sind Frauen im Wettbewerb um Führungspositionen benachteiligt“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb weist in seiner Analyse auf tief verwurzelte Defizite hin: Unterschiedliche Beurteilungsrichtlinien in jedem Ressort der Bundesverwaltung, uneinheitliche Bewertungsskalen, mangelnde Transparenz und politisch besetzte Beurteilende ohne Fachqualifikation – all das erschwert faire Chancen für alle, insbesondere für Frauen. Zudem zeigen Studien, dass bestimmte Bewertungskriterien wie „Durchsetzungsfähigkeit“ oder „Belastbarkeit“ oft geschlechtsspezifisch interpretiert werden und dadurch ungewollt männlich konnotierte Verhaltensweisen bevorzugen.

Das Policy Paper formuliert ganz konkrete Reformvorschläge. Der djb fordert unter anderem eine einheitliche Beurteilungsrichtlinie für die gesamte Bundesverwaltung, geschlechtergerechte Kriterien mit Fokus auf Verantwortung statt Präsentismus sowie unabhängige, paritätisch besetzte Beurteilungskommissionen. Beamt*innen sollen zudem stärker in den Beurteilungsprozess eingebunden werden, zum Beispiel durch eigene Leistungsberichte oder regelmäßige Zwischengespräche.

„Ein modernes Beurteilungssystem muss Leistung sichtbar machen – nicht Stereotype verstärken“, sagt Dr. Marianne Czisnik, stellvertretende Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Gerade der öffentliche Dienst steht als zentraler Teil staatlichen Handelns in der besonderen Verantwortung, Gleichstellung konsequent umzusetzen, auch als Vorbild für andere gesellschaftliche Bereiche. Der djb fordert die Bundesregierung auf, jetzt die Weichen für ein gerechtes und zukunftsfähiges System der Bestenauslese zu stellen, denn nur so lässt sich ein leistungsstarker und vielfältiger öffentlicher Dienst verwirklichen und sichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.09.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zur geplanten EU Gender Equality Strategy 2026–2030 der Europäischen Kommission vorgelegt. Der djb begrüßte bereits den strategischen Fahrplan vom 7. März 2025 ausdrücklich. In seiner aktuellen Stellungnahme hinsichtlich der kommenden EU Gender Equality Strategy fordert der djb nun, dass die erzielten Fortschritte – etwa bei Entgelttransparenz, Gewaltschutz und Gleichstellung in Führungspositionen – aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden. Dazu brauche es eine starke Rolle der Europäischen Kommission und eine klare politische und finanzielle Unterstützung von Gleichstellungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten.

„Europäische Gleichstellungspolitik ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie und eine wichtige Grundlage zur Durchsetzung von Menschenrechten“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb betont die Notwendigkeit eines ambitionierten Gender Mainstreamings in allen Politikfeldern und fordert verbindliches Gender Budgeting im kommenden EU-Haushalt. Die neue Strategie sollte außerdem überprüfbare Indikatoren enthalten, damit Gleichstellung nicht nur als Querschnittsziel, sondern als konkret messbares politisches Vorhaben verankert wird. Auch globale Perspektiven wie eine kohärente feministische Außenpolitik und die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Korruption wie Sextortion müssen stärker berücksichtigt werden.

Zentrale Handlungsfelder sieht der djb zudem in der Verbesserung des Schutzes vor geschlechtsbezogener Gewalt, im Abbau struktureller Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt, in der digitalen Gleichstellungspolitik sowie im Zugang zu (reproduktiver) Gesundheitsversorgung. Dabei müssen auch migrantisierte Frauen abgesichert werden. Denn die Europäische Kommission muss gewährleisten, dass soziale Sicherungssysteme grenzüberschreitend funktionieren.

„Die neue Gender Equality Strategy der Europäischen Kommission bietet eine Chance, auch in Zeiten des Backlashes ein klares Zeichen dahingehend zu setzen, dass Gleichstellung weder optional ist noch am Grenzzaun endet“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Schließlich mahnt der djb eine konsequente Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels an. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht nur besonders von den Folgen betroffen, sondern spielen auch eine zentrale Rolle im Kampf für Klimagerechtigkeit. Eine erfolgreiche europäische Gleichstellungspolitik muss diese Perspektive systematisch einbeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.08.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die nur sehr unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland. Eine Analyse der Kinderrechtsorganisation auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt auf, dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird. Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer unter Berücksichtigung des Völkerrechts verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aktuell warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche jedoch teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen können.

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll auch die Rechtslage diesbezüglich geändert werden: Der Zugang zum Bildungssystem soll demnach so bald wie möglich erfolgen und darf nicht länger als zwei Monate nach Asylantragsstellung hinausgezögert werden. Dabei ist eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems auf höchstens einen Monat zu beschränken.

„Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Bundesländer haben sich entsprechend Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder verpflichtet. Nach langem Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen vielerorts eine qualitativ unzureichende oder keine Beschulung stattfindet, kommt es auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten. Vorbereitungsklassen beginnen häufig erst danach und können bis zu zwei Schuljahre andauern. Insgesamt kann es für geflüchtete Kinder bis zu drei Jahre dauern, bis sie in einer Regelklasse unterrichtet werden. Damit bleiben diese Kinder bei der Bildung auf der Strecke. Das verstößt gegen ihre Rechte. Die langen Wartezeiten sind zudem ein bildungspolitisches Problem, denn sie erschweren eine effiziente Bildungsintegration und erfolgreiche Bildungsverläufe erheblich. Eine Verstärkung von Investitionen und Bemühungen zur Umsetzung einer schnellen Gewährleistung des Rechts auf Bildung rechnet sich langfristig für Schulen und Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben während des sogenannten Clearingverfahrens in der Regel keinen Zugang zur schulischen Bildung. Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen für die vorläufige und reguläre Inobhutnahme Fristen von insgesamt fünf Wochen vor – jedoch haben die meisten Bundesländer kaum belastbare Daten zur tatsächlichen Dauer dieser Verfahren. Die Zahlen einiger weniger Bundesländer zeigen, dass diese dort durchschnittlich mehrere Monate dauern. Daher ist fraglich, ob der Zugang zur schulischen Bildung für diese besonders vulnerable Gruppe rechtskonform gewährleistet ist“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht es zudem als sehr problematisch an, dass es in keinem Bundesland möglich ist, systematisch auf Grundlage von Daten zu überprüfen, wie der Bildungszugang geflüchteter Kinder in der Praxis umgesetzt wird – insbesondere wie viel Zeit zwischen Asylantragstellung, Schulaufnahme und Integration in die Regelklasse vergeht. Auch die genaue Dauer der Beschulung in Vorbereitungsklassen oder Sprachlernklassen bis zur Integration in Regelklassen ist bislang kaum bekannt. Ebenfalls braucht es dringend ausreichend Daten über Bildungsverläufe von geflüchteten Kindern, um die Wirkungen der unterschiedlichen Bildungssysteme erfassen zu können. Verlässliche Datenerhebungen und ein schnellerer Zugang zur schulischen Bildung sollten deshalb Kernziele einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ fußt auf einer Befragung der Landesregierungen und wurde von der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt. Sie ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes, der voraussichtlich im Dezember dieses Jahres veröffentlicht wird. Im Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern untersucht und verglichen.

Die Analyse „Einschränkungen beim Recht auf Bildung: Geflüchtete Kinder bleiben auf der Strecke“ kann unter www.dkhw.de//bildungszugang-gefluechtete-kinder heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.09.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag 2025 einen ganzen Monat lang mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab heute dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag im gesamten Monat September passend zum Weltkindertagsmotto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ alles um die Themen Kinderrechte, Demokratie und Teilhabe. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen.

So können sich die Kinder an verschiedenen Rätseln und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche und Fragen vor allem rund um die Themen Demokratie und Kinderrechte austauschen. Zudem wird die beliebte Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt und diesmal die Frage beantwortet: Wie können sich Kinder politisch einbringen und mitbestimmen? Darüber hinaus führt eine interaktive Kinderrechte-Rallye durch die verschiedenen Beiträge auf kindersache.de. Und: So wie überall auf kindersache.de wird auch beim „Kinderrechte-Spezial” die Beteiligung natürlich großgeschrieben – die Kinder können nicht nur kommentieren, sondern auch ganz eigene Beiträge und Ideen einreichen.

„Die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive in allen Bereichen unserer Gesellschaft ist dringend notwendig, nicht nur am Weltkindertag am 20. September. Das Thema geht uns alle an: Politikerinnen und Politiker, Verantwortliche in der Wirtschaft, Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, sie alle sind in der Pflicht, wenn es um die Verwirklichung kindgerechter Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade in Zeiten multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Hier möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de ein klares Signal für die Kinderrechte setzen. Alle Kinder und Jugendlichen können hier beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch.“

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“ unterstreichen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.09.2025

eaf fordert sofortige Maßnahmen gegen Kinderarmut

Kinderarmut und finanzielle Nöte von Familien müssen dringend in den Fokus des Regierungs­handelns rücken. Das fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) mit Blick auf die besorgniserregenden Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage, die eine deutliche Zunahme der finanziellen Zukunftsängste von Eltern im Vergleich zum Januar zeigt. 25 Prozent der Befragten haben aktuell Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können.

„Dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, ist die Politik keinen Schritt nähergekommen. Auch die von der Regierung bis zum Sommer versprochene spürbare Verbesserung blieb bislang aus. Wenn Familien sich im Stich gelassen fühlen, verlieren sie das Vertrauen in die Politik, in Institutionen und in unsere Demokratie. Das ist fatal“, erklärt Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gute Rahmenbedingungen und gerechte Teilhabechancen haben. Dafür braucht es ausreichende finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall und eine soziale Infrastruktur mit hochwertigen Betreuungs- und Bildungsangeboten.“

Noch immer entscheiden Einkommen und Herkunft maßgeblich über Bildungswege und Zukunftschancen. Die eaf fordert deshalb eine Neudefinition des soziokulturellen Existenz­minimums für Kinder. Ebenso wichtig sind deutliche Investitionen in eine funktionierende Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur: in Kitas und Schulen ebenso wie in Beratungs- und Freizeitangebote, Familienbildung und Sprachförderung. „Dabei geht es nicht um Wohltaten, sondern um das, was alle Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen“, so Trieloff. „Die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Familien brauchen verlässliche Unterstützung im Alltag – nicht irgendwann, sondern jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.09.2025

Der Familienbund der Katholiken fordert angesichts der deutlich gesunkenen Geburtenrate, mit familienpolitischen Maßnahmen gegenzusteuern. Dabei müssen die Wünsche der Familien im Zentrum stehen. Ein zentraler Ansatzpunkt im Koalitionsvertrag ist das Elterngeld.

„Die aktuellen Zahlen zeigen eine alarmierende Entwicklung: In Deutschland ist die Geburtenrate weiter gesunken. Von Januar bis April 2025 wurden 7,5 % weniger Kinder geboren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau liegt inzwischen nur noch bei 1,35 – so niedrig wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Besonders besorgniserregend ist die wachsende Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Während sich Paare in Deutschland weiterhin durchschnittlich 1,8 Kinder wünschen, bleibt die tatsächliche Kinderzahl deutlich darunter. Diese Entwicklung bedeutet nicht nur eine Einschränkung individueller Freiheit. Sie verschärft auch den Fachkräftemangel, erhöht den Druck auf das Rentensystem und hat langfristige Auswirkungen auf Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Hoffmann fordert verlässliche und flexible Rahmenbedingungen für Familien: „Wenn Eltern – je nach Lebenssituation – zwischen verschiedenen Modellen und Kombinationen von Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Erziehungsarbeit wählen können, ohne dadurch wirtschaftlich ins Hintertreffen zu geraten, entstehen echte Perspektiven für Familiengründung und -erweiterung. Eine moderne Familienpolitik muss dafür die Voraussetzungen schaffen“, so Hoffmann.

Eine Maßnahme, die den Wunsch nach Kindern unterstützt, ist das Elterngeld. Laut der „Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen“ stieg die Geburtenzahl 2012 durch das Elterngeld um 7 %. Da die Eckwerte des Elterngeldes aber seit 2007 nie an die Preissteigerungen angepasst wurden, erfüllt das Elterngeld seine Funktion nur noch eingeschränkt. Ulrich Hoffmann erläutert: „Der Mindestbetrag von 300 Euro hat 2007 noch das sächliche Existenzminimum eines Kindes abgedeckt. Dieses liegt mittlerweile bei über 500 Euro. Und der Höchstbetrag von 1.800 Euro begrenzt heute bereits bei Durchschnittseinkommen die eigentlich vorgesehene Lohnersatzrate von 65 %. Für viele Familien ist es daher finanziell nicht mehr möglich, dass auch die besserverdienende Person Elternzeit nimmt. Eine Inflationsanpassung ist daher beim Elterngeld dringend erforderlich.“

Um den Wunsch vieler Familien nach einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu unterstützen, fordert Ulrich Hoffmann zusätzliche Partnermonate, wobei die von beiden Eltern flexibel nutzbaren zwölf Monate erhalten bleiben müssten. „Die Flexibilität des Elterngeldes darf nicht eingeschränkt, sondern muss ausgebaut werden, auch durch die Möglichkeit eines Elterngeldbezugs in späteren Lebensphasen des Kindes. Das Wissen darum, in kritischen Situationen für das Kind da sein zu können, erleichtert Paaren die Entscheidung für Kinder.“

Damit das gewünschte Familienmodell auch nach dem Elterngeldbezug gelebt werden, braucht es eine verlässliche, flexible und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur, gute Bildung, familiengerechte Steuern und Sozialabgaben und eine besondere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. „Wer heute Familien stärkt, sichert morgen die Zukunft unseres Landes“, betont Hoffmann und schließt mit: „Politik muss endlich die Weichen stellen – für mehr Zuversicht, mehr Kinder und eine solidarische Gesellschaft von morgen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.07.2025

Gewerkschaft unterstützt Väter vor Gericht +++ Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland aus Sicht der Gewerkschaft nicht ausreichend umgesetzt +++ Zeit nach der Geburt entscheidende Phase für gesamte Erwerbsbiografie von Frauen

Die IG Metall unterstützt aktuell mehrere Väter, die gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen. Die Väter wollen erstreiten, für den von ihnen genommenen Urlaub in den ersten Wochen nach der Geburt ihrer Kinder angemessen kompensiert zu werden. Sie stützen ihre Klagen auf die mangelnde Umsetzung der Richtlinie 2019/1158 der Europäischen Union (Vereinbarkeitsrichtlinie) durch die Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie müssen die Mitgliedsstaaten einen Freistellungsanspruch von mindestens zehn Tagen anlässlich der Geburt eines Kindes für den Vater oder den nach nationalem Recht anerkannten zweiten Elternteil einführen. Damit alle Väter sich diese Freistellung leisten können, muss sie auch vergütet werden. Eine solche Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes ist in Deutschland bisher nicht eingeführt worden.

Das Landgericht Berlin II hat nun zwei dieser Klagen abgewiesen. Die IG Metall unterstützt die Väter weiterhin, die in die nächste Instanz gehen wollen.

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gewährt Vätern entsprechend der Vereinbarkeitsrichtlinie einen spezifischen Freistellungsanspruch anlässlich der Geburt. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Mitgliedsstaaten, die dem zweiten Elternteil bislang keine spezielle Freistellung anlässlich der Geburt gewähren.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass es eine Freistellungsphase für den zweiten Elternteil im engen zeitlichen Zusammenhang zur Geburt geben sollte. Die Elternzeit und das Elterngeld können diesen speziellen Freistellungsanspruch nicht ersetzen, weil sie nicht im Zusammenhang mit der Geburt in Anspruch genommen werden müssen und auch keine separate, vergütete Freistellung von zehn Tagen ermöglichen. Die spezielle Freistellung anlässlich der Geburt entlastet die Mutter in der für ihre physische und psychische Gesundheit bedeutsamen Phase nach der Geburt und fördert die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen in besonderem Maße. Eine frühe partnerschaftliche Aufteilung hat somit einen hohen emotionalen und gesundheitlichen Wert für Eltern und Kind. Sie fördert auch eine faire Aufteilung der Sorgearbeit in den späteren Lebensphasen des Kindes.

Care- oder Sorgearbeit wird noch immer zu großen Anteilen von Frauen geleistet – mit der Coronapandemie hat sich dieser Umstand weiter verstärkt. Dies birgt nicht nur eine größere zeitliche und körperliche Belastung für Frauen, sondern verschärft auch die sogenannte Teilzeit-Falle, also die unfreiwillige, reduzierte Erwerbstätigkeit von Frauen. Sie ist mit erheblichen finanziellen Einbußen in der gesamten Erwerbsbiografie von Frauen verbunden und ist eine wesentliche Ursache des Gender Pay Gaps, der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass die Phase nach der Geburt des ersten Kindes entscheidend für die gesamte Erwerbsbiografie ist.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform des Elterngeldes vor, um eine stärkere Beteiligung des zweiten Elternteils, meist der Väter, und damit eine gerechte Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit gerade im Hinblick auf die Geburt des Kindes zu fördern. Aus Sicht der IG Metall kann diese Zielsetzung durch die Einführung der Freistellung des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt des Kindes erreicht werden. Die Bundesregierung muss die Vereinbarkeitsrichtlinie vollständig umsetzen und diese Freistellung einführen.

Quelle: Pressemitteilung IG Metall vom 06.08.2025

Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft

Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Trauriges Rekordhoch: Die „Meldestelle Antifeminismus“ registrierte im Jahr 2024 insgesamt 558 antifeministische Vorfälle. Dies entspricht einem Anstieg um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Angriffe reichen von Beleidigung, Bedrohung und Hasskampagnen über Körperverletzung und Brandstiftung bis hin zu systematischer digitaler sexualisierter Gewalt.

Durchschnittlich 10 antifeministische Vorfälle pro Woche dokumentierte die Meldestelle Antifeminismus im vergangenen Jahr. Die nun als Kurzbericht veröffentlichte Auswertung der eingegangenen Vorfallsmeldungen und Betroffenen-Erfahrungen zeigt: Antifeminismus äußert sich zunehmend aggressiver.

Darauf weisen unter anderem die vielfältigen Angriffsformen hin. Sie reichten von Sachbeschädigung (77 Vorfälle) über konkrete verbale (96) und physische Gewalt (72), systematische Angriffe/Bedrohungen via E-Mail, Brief, Anrufen oder Hassnachrichten (57) bis hin zu geplanten oder umgesetzten Anschlägen (10), etwa in Form von Brandstiftung, Buttersäure-Anschlägen oder Angriffen mit Waffen.

Angriffe, die sich gegen Einzelpersonen richteten, trafen vor allem Frauen und (weitere) Menschen aus der LSBTIQA+-Community, insbesondere trans* Personen. Aber auch zivilgesellschaftliches Engagement für Frauenrechte, Gleichstellung sowie geschlechtliche, sexuelle oder familiäre Vielfalt stand massiv im Fokus. Dies belegen unter anderem die zahlreich gemeldeten, antifeministisch motivierten direkten Angriffe auf Organisationen (59), wie Gleichstellungs- und Beratungsstellen, Gewaltschutzverbände, Jugend- und Sportvereine und auf Veranstaltungen (102). Darunter registrierte die Meldestelle 92 Angriffe auf CSDs, ihre Teilnehmenden und Organisator*innen. Die hohe Zahl reiht sich ein in die Berichte und Statistiken zu Gewalt und extrem rechten Angriffen gegen CSDs im Jahr 2024 und macht erneut die feste Verankerung von LSBTIQA+-Feindlichkeit in antifeministischer Ideologie und Mobilisierung deutlich. Weitere Angriffe richteten sich gegen Kulturveranstaltungen oder solche zum 08. März.

Fast 30% der 2024 gemeldeten Vorfälle entfielen auf den digitalen Raum. So gab es zahlreiche Meldungen zu Online-Beiträgen, teils sogar ganzen Webseiten und Gruppen, die organisiert zu Gewalt gegen Frauen aufrufen und systematisch Bildmaterial von sexualisierter Gewalt, Vergewaltigungen, Femiziden verbreiten. Nicht nur hier übernimmt organisierter Antifeminismus die Funktion, Gewalt gegen Frauen und antifeministisch markierte Feindbilder zu propagieren, anzuleiten und letztendlich gesellschaftlich zu legitimieren. Das individuelle Sicherheitsgefühl hat sich für viele, vor allem mehrfachmarginalisierte, Betroffene deutlich verschlechtert. 2 Pressemitteilung: Meldestelle Antifeminismus veröffentlicht Kurzbericht für das Jahr 2024

Die 2024 dokumentierten Vorfälle verdeutlichen darüber hinaus, welche Auswirkung die breite antifeministische Mobilisierung auf die Gesellschaft hat. Meldestellen-Leitung Ans Hartmann erläutert: Antifeminismus muss in seiner Relevanz für extrem rechte Bewegungen und Radikalisierung sowie im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt problematisiert werden. Antifeminismus gefährdet große Teile der Bevölkerung und ist ein massives sicherheitspolitisches Risiko, das dringend gesamtgesellschaftlich angegangen werden muss.“

Wie konkret sich Bedrohungslagen und Einschränkungen für die Zivilgesellschaft mittlerweile zeigen, spiegelt sich auch in den in 2024 zahlreich durchgeführten Fachberatungen und Fortbildungen wider. Der Bedarf an Informationen und Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Präventions- und Sicherheitskonzepten war bei frauen-/gleichstellungspolitischen Organisationen und im Bereich queerer Selbstvertretung und Bildungsarbeit besonders hoch.

Der Kurzbericht „Antifeministische Zustände in Deutschland 2024 – Eine massive Bedrohung für Betroffene und Zivilgesellschaft“ ist zu finden unter:

https://antifeminismus-melden.de

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V. vom 13.08.2025

Sie zu erhalten, liegt im Interesse aller Demokrat*innen

Zu den systematischen Angriffen auf das mühsam errungene Selbstbestimmungsgesetz erklären die Frauenhauskoordinierung e. V., der Bundesverband Trans*, der LSVD – Verband Queere Vielfalt e.V. und das Jugendnetzwerk Lambda e.V. gemeinsam:

Demokratien stehen für die Gleichheit aller Menschen und die Unverletzlichkeit der Menschenrechte. Werte wie Gleichheit, Freiheit und Menschenwürde bilden das Fundament einer Demokratie und garantieren Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensweisen, Perspektiven und Identitäten. In Zeiten, in denen antifeministische, autoritäre und rechtsextreme Stimmen lauter werden, werden diese Werte zunehmend angegriffen. Selbstbestimmung ist dabei eines der Themen, die als Konfliktfeld ins Zentrum gerückt werden und an denen sich zeigt: Nur wenn Menschenrechte Tag für Tag verteidigt werden, bleiben sie erhalten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gerät in diesem Hinblick immer wieder unter Beschuss. Dabei wird die Bedeutung des SBGG oft unterschätzt: Die öffentliche Debatte dreht sich hauptsächlich um Missbrauchsnarrative, anstatt den menschenrechtlichen Stellenwert des Selbstbestimmungsgesetzes in den Blick zu nehmen. Es bedeutet nicht nur einen menschenrechtskonformen Zugang zu Vornamens- und Personenstandsänderung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Es drückt aus, dass jede Person das Recht hat, über das eigene Leben zu bestimmen und ihre Identität frei zu entfalten. Es bildet zudem ab, dass in unserer Gesellschaft weder Frauen noch Männer in starren Geschlechterbildern eingeschlossen werden sollen.

Die Geschäftsführerin von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) Sibylle Schreiber erklärt: „Wie erwartet hat das SBGG an der Situation in Frauenhäusern nichts geändert. Vor der Verabschiedung des Gesetzes kursierte die angebliche Sorge, dass cis Männer sich durch schlichte Änderung des Vornamens oder Geschlechtseintrags missbräuchlich Zugang zu Frauenhäusern verschaffen könnten. Dieser unrealistischen Annahme haben wir schon damals widersprochen. Es werden hier immer wieder unnötig Schreckensszenarien konstruiert, während die alltägliche Gewalt durch cis Männer weitergeht – ohne dass es dafür eine aufwändige Änderung des Geschlechtseintrags braucht.
Ob ein Frauenhaus für eine gewaltbetroffene Frau und ihre Kinder in der jeweiligen Situation die adäquate Anlaufstelle ist und passende Unterstützung bieten kann, wird stets von den Fachkräften vor Ort im Einzelfall entschieden. Dies gilt unterschiedslos für die Aufnahme von cis Frauen wie von trans* Frauen oder nicht-binären Menschen. Trans* Frauen, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden in Deutschland bereits seit vielen Jahren Schutz in Frauenhäusern.
Gleichzeitig gehören trans* Frauen, intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen zu den besonders vulnerablen und in hohem Maße von Gewalt bedrohten Personengruppen. Deshalb ist es notwendig, bedarfsgerechte und intersektionale Angebote für Schutz und Unterstützung bei Gewalt zur Verfügung zu stellen. Den diskriminierungsfreien Zugang zu Schutz vor Gewalt halten wir für einen zentralen Gradmesser für die Verwirklichung eines gleichberechtigten Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft.“

Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des BVT* sagt dazu: „Eine Demokratie muss sich daran messen lassen, wie sie mit Gruppen umgeht, die Diskriminierung ausgesetzt sind. Stellt sie sich nicht schützend vor diese Gruppen, werden deren Menschenrechte als etwas Optionales dargestellt. Das widerspricht dem Grundgesetz. Ein strategischer Angriff auf das SBGG wie der von der rechtsextremen Person Liebich darf nicht dazu genutzt werden, das Selbstbestimmungsgesetz und damit auch die Grund- und Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen insgesamt in Frage zu stellen. Anstatt die Existenz des Selbstbestimmungsgesetzes zu hinterfragen, müsste im Zentrum stehen, wie Diskriminierung, die in verschiedenen Paragrafen des SBGG fortgeschrieben wird, beendet werden kann.“

Nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristeten oder verlängerbaren Aufenthaltstiteln haben Zugang. Vornamens- und Personenstandsänderungen in zeitlicher Nähe zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall sind gesondert geregelt und werden im Hinblick auf die Verpflichtung zum „Dienst an der Waffe” unwirksam. Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wird durch Anmeldefristen und Sperrfristen unterstellt, sie würden diese Angaben aus einer spontanen Laune heraus ändern. Es wird eine Bedrohung für Frauen und Kinder aus dem Selbstbestimmungsgesetz konstruiert, die in keinem der 16 Länder weltweit, die seit 2012 Selbstbestimmung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen umgesetzt haben, eingetreten ist.

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt betont: „Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen hat die Community lange gekämpft. Die Zahlen offenbaren, wie sehnsüchtig viele auf diese vereinfachte und diskriminierungsarme Möglichkeit des Wechsels von Vornamen und Geschlechtseintrag gewartet haben. Die Statistiken zeigen, dass Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuletzt rückläufig waren und nach Inkrafttreten im November und Dezember 2024 rund zehntausend Verfahren nach dem Selbstbestimmungsgesetz durchgeführt wurden. Dadurch wird deutlich, für wie viele Menschen das Gesetz eine große Bedeutung hat – Demokrat*innen sollten diesen queerpolitischen Meilenstein nicht in Frage stellen.“

Oska Jacobs aus dem Bundesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda sagt dazu: „Mit der Vulnerabilität junger Menschen zu argumentieren und gleichzeitig gegen das Selbstbestimmungsgesetz zu wettern, führt nicht nur in eine Sackgasse, sondern ist sogar im hohem Maße fahrlässig. Denn gerade um junge Menschen zu schützen, braucht es ein Gesetz, das es ermöglicht, ohne unnötige Hürden und menschenunwürdige Verfahren, über die eigene Identität bestimmen und diese behördlich verankern zu können. Viele junge queere, und vor allem trans* Menschen sind von psychischen Erkrankungen und großen mentalen Belastungen betroffen. Gerade in einer Lebensspanne die ohnehin von großen Veränderungen und Lebensfragen geprägt ist, an denen junge Menschen an Universitäten, Schulen und Ausbildungsplätzen jeden Tag damit konfrontiert werden, den offiziellen Namen angeben zu müssen, ist es umso entscheidender selbstbestimmt und barrierearm über die eigene Geschlechtsidentität entscheiden zu können. Das Selbstbestimmungsgesetz, und das zeigen auch die Zahlen, ist daher absolut unabdingbar und notwendig um die mentale Gesundheit junger Menschen gewährleisten zu können!“

Kontakt:
presse@frauenhauskoordinierung.de, presse@bv-trans.de, presse@lsvd.depresse@lambda-online.de

Zum Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 11.09.2025

Queere Sicherheit braucht politische Verantwortung

Heute ist Friedrich Merz seit 100 Tagen als Bundeskanzler im Amt. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt zieht eine Zwischenbilanz. Alva Träbert vom Bundesvorstand des LSVD erklärt:

Die ersten 100 Tage der neuen Regierung unter Bundeskanzler Merz haben viel Verunsicherung in die queere Community gebracht. Noch ist es zu früh, um eine umfassende queerpolitische Bilanz zu ziehen – dennoch gibt es bereits dringenden Handlungsbedarf.

Mit Sorge beobachten wir die politische Diskussion um Regenbogenfahnen, um die Teilnahme von Bundestagsmitarbeiter*innen am CSD und “Genderverbote”. Hier wird inzwischen ein offener Kulturkampf geführt, in dem Teile der Regierung rechtsextreme Narrative rund um einen angeblichen Woke-ism aufgreifen und legitimieren. Die Debatte um gendergerechte Sprache und queere Sichtbarkeit schlägt mediale Wellen, und genau das ist ihr Ziel: Ablenkung von tatsächlichen sozialen und politischen Problemen, die Millionen von Menschen in Deutschland betreffen.

Die Pläne zur Änderung des Meldewesens anlässlich des Selbstbestimmungsgesetzes kritisieren wir scharf. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen werden bei der geplanten Reform des Bundespolizeigesetzes nur mangelnd berücksichtigt. Die Beendigung aller humanitären Aufnahmeprogramme betrifft auch queere Menschen aus Afghanistan, die sich auf die Aussagen der letzten Bundesregierung verlassen haben und nach Pakistan ausgereist sind, wo sie nicht bleiben können. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan droht ihnen Verfolgung und Tod. Deutschland muss hier Wort halten: Diese Menschen müssen in jedem Fall aufgenommen werden. Dass es mit Sophie Koch weiterhin eine Queerbeauftragte gibt, begrüßen wir sehr. Wir hoffen, dass es ihr gerade in dieser politisch herausfordernden Zeit gelingt, eine starke Stimme für die Bedürfnisse der Community zu sein.

Die Liste der dringenden queerpolitischen Aufgaben ist lang, und die Bundesregierung wird sich daran messen lassen müssen, wie ernst sie diese nimmt. Das Familien- und Abstammungsrecht muss reformiert werden, um endlich der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht zu werden – zum Wohle der Kinder. Artikel 3 Abs. 3 GG muss um den expliziten Schutz aller queeren Menschen ergänzt werden. Die steigende queerfeindliche Hasskriminalität muss bundesweit konsequent erfasst, verfolgt und öffentlich verurteilt werden.

Wir fordern ein Ende der politischen Angriffe auf die queere Community und die Umsetzung dieser jahrzehntealten und teils immer wieder gerichtlich angemahnten Forderungen. Die Regierung Merz muss Verantwortung auch für queere Menschen übernehmen!

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 13.08.2025

Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Fehlende Kindertagesbetreuung verstärkt damit die soziale Spaltung der Gesellschaft.

Wer arm ist, hat deutlich schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz, das belegt ein aktueller Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung. Nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien besuchen eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kitaplatz profitieren (41 Prozent). Der Bericht zeigt, dass die Kosten der Kinderbetreuung für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung darstellen und zahlreiche Familien daran hindern, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.  

„Kinder aus armutsbetroffenen Familien werden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung ausgebremst, weil finanzielle und regulative Hürden den Weg in die Kita versperren. Die Bundesregierung muss diese Ungerechtigkeit beenden und Kita-Betreuung für alle ermöglichen”, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock.  

Für Eltern bedeute die fehlende Kindertagesbetreuung Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit und damit schlechtere Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, mahnen die Autor*innen des Berichts. Bestehende soziale Ungleichheiten würden so verstärkt.   

Beziehende von Sozialleistungen haben eigentlich einen Rechtsanspruch darauf, bei den Kita-Kosten entlastet zu werden. Der Bericht des Paritätischen zeigt aber, dass es bei der Umsetzung erhebliche Mängel gibt. Als Lösung schlägt der Verband vor, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien – ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.   

Der Paritätische fordert zudem, dass der Bund sich dauerhaft finanziell an der Verbesserung des Kita-Systems beteiligt, da frühkindliche Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei sei es entscheidend, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, etwa die Kostenübernahme des Mittagessens in der Kita, erleichtert wird.   

Die Publikation „Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung“ ist Teil einer neuen Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Armut, die jeweils verschiedene Schwerpunkte setzen. Dabei stützt sich der Bericht insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC.   

Dokumente zum Download

Ungleichheit von Anfang an: Bericht zu Armut und Kita-Betreuung (September 2025) (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.09.2025

Paritätischer: Gemeinnützige Angebote in Gefahr

Es drohen erneut Kürzungen bei der Unterstützung für die Eingliederung benachteiligter Menschen in den Arbeitsmarkt bei der Arbeitsmarktförderung. Die entsprechenden Titel im aktuellen Haushaltsentwurf der Regierung für 2025 konterkarieren das Vorhaben des Koalitionsvertrags, die Vermittlung in Arbeit zu stärken und sicherzustellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Paritätische Gesamtverband sieht darin mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen, die aktiv in der Arbeitsmarktförderung sind und praktische Erfahrungen mit Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeiterwerbslose haben, ein falsches Signal. Diese Stimmen der Praxis rufen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun in einem Offenen Brief auf, die drohenden Kürzungen zu verhindern.

Die Verfasser*innen des Briefes erinnern daran, dass bereits in den Vorjahren starke Kürzungen in diesem Bereich vorgenommen wurden. So lagen die Haushaltsmittel für die Arbeitsmarktintegration 2021 noch bei 5 Milliarden Euro. In 2024 waren nur noch 4,15 Milliarden Euro geplant. In 2025 sollen sogar nur noch 4,1 Milliarden zur Verfügung stehen.

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, hält diese Entwicklung für falsch: “Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind eine Investition in die nachhaltige Qualifizierung und Förderung von Menschen, die unsere Hilfe benötige und verdienen. Das lohnt sich, für alle. Die Bundesregierung darf deshalb nicht an der falschen Stelle sparen.

Der Paritätische fürchtet, dass weitere Kürzungen durch die Hintertür drohen. Hintergrund ist, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter und der sog. Eingliederungstitel im Bundeshaushalt gegenseitig deckungsfähig sind. Das bedeutet: Jobcenter können das Geld aus der Arbeitsförderung auch für ihre Verwaltungskosten einsetzen. Das Verwaltungsbudget ist jedoch absehbar viel zu niedrig.

Die gemeinnützigen Organisationen berichten aus der Praxis, dass Jobcenter vielerorts bereits Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung ein oder bieten diese teils nicht mehr an. In der Folge seien die Zahlen der Teilnehmer*innen bereits stark zurückgegangen. Leidtragende seien die Menschen, die in den Qualifizierungsmaßnahmen ihre Chance für den Ein- und Aufstieg im Arbeitsmarkt sehen. Sozialen Einrichtungen und Diensten droht, dass sie ihre Dienstleistungen nun immer seltener anbieten können. Dies könne sogar existenzbedrohend werden.

“Der Paritätische mit seinen Mitgliedern weiß aus erster Hand, wie wichtig die Integrationshilfen in den Arbeitsmarkt für viele Menschen sind. Sie sind unverzichtbar. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, diesen Posten im Haushalt nicht weiter auszudünnen. Im Gegenteil. Er muss stärker finanziert werden”, so Dr. Joachim Rock.

Dokumente zum Download

Offener Brief an den Deutschen Bundestag (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.08.2025

  • Drei Viertel halten Pläne von Schwarz-Rot gegen Kinderarmut für unzureichend
  • Ein Viertel sorgt sich um finanzielle Zukunft – starker Anstieg seit Jahresbeginn
  • Kinder von Geringverdienenden und Alleinerziehenden vermehrt emotional belastet

Familien in Deutschland sorgen sich zunehmend um ihre finanzielle Sicherheit und erwarten von der Bundesregierung wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut. Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von Save the Children unter Eltern minderjähriger Kinder äußerten gut drei Viertel (76 Prozent) die Ansicht, dass die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderarmut nicht ausreichen.

„Die Erwartungen an die Politik sind hoch – und das Vertrauen in bestehende Strategien gering“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut bei Save the Children. „In den Familien nehmen die finanziellen Sorgen zu und Kinderarmut verharrt auf einem hohen Niveau. Aber die Bundesregierung verschließt die Augen und lässt ein familienpolitisches Gesamtkonzept vermissen, um Eltern und Kinder besser zu unterstützen. Auch der Koalitionsvertrag zeigt: Viele Ansätze gegen Kinderarmut bleiben bisher vage oder Stückwerk. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir brauchen endlich mehr Ambition in der Familienpolitik.“

Deutlich mehr Eltern als noch zu Jahresbeginn blicken pessimistisch auf ihre finanzielle Situation. 25 Prozent der Befragten äußerten mit Blick auf die kommenden zwölf Monate die Sorge, dass sie die Grundbedürfnisse ihrer Familie (Heizung, Wohnen, Kleidung, Nahrung) nicht oder nicht mehr ausreichend decken können, das bedeutet eine Steigerung um 10 Prozentpunkte. Denn in einer forsa-Umfrage für Save the Children vor der Bundestagswahl hatten noch 15 Prozent diese Sorge geteilt. Besorgniserregend ist die Entwicklung insbesondere bei Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 Euro: Hier geben 57 Prozent an, sich die Versorgung mit dem Notwendigsten nicht mehr leisten zu können – ein Anstieg um 21 Prozentpunkte seit Januar.

Fast die Hälfte (48 Prozent) der Familien mit weniger als 3.000 Euro netto im Monat können sich nie oder nur selten etwas wie Urlaub, Restaurantbesuche, Hobbys der Kinder oder neue Möbel leisten. Bei Alleinerziehenden sind es 33 Prozent. Ein Fünftel der Kinder aus diesen Gruppen reagiert mit seelischem Stress auf den finanziellen Druck.

„Die Ergebnisse bestätigen, dass Armut und finanzielle Sorgen große psychische Belastungen für Eltern, aber auch für Kinder und Jugendliche selbst sind“, kommentiert Prof. Dr. Julian Schmitz, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie an der Universität Leipzig, die Umfrage, die ihm Save the Children zur Einordnung vorgelegt hat. „Wir wissen aus anderen Studien, dass Kinder aus finanziell benachteiligten Familien häufiger von psychischen Störungen betroffen sind und gleichzeitig schwerer Unterstützung finden. Die Folgen sind langanhaltende hohe gesellschaftliche und individuelle Kosten. Es ist daher eine zentrale politische Aufgabe, Kinderarmut endlich mit Nachdruck zu bekämpfen.“

Eric Großhaus ergänzt: „In den anstehenden Diskussionen und Reformen zur Zukunft des Sozialstaates und des Bürgergelds muss eins klargestellt werden: Familien und Kinder sind keine Bittsteller – sie haben ein Recht auf umfassende Unterstützung. Geringverdienende und Alleinerziehende brauchen nicht nur bessere Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Sie sind auch auf mehr Unterstützung für das Aufwachsen ihrer Kinder angewiesen – etwa durch Bildungs- und Teilhabeangebote, den Abbau von Bürokratie bei Sozialleistungen oder auch teilhabesichernde Regelsätze in der Grundsicherung. Wir brauchen ein breites Bündel von Maßnahmen für Kinder. “

Im Januar hatten 88 Prozent der Eltern gesagt, dass Kinderarmut ein drängendes Problem sei, das die nächste Bundesregierung vorrangig angehen sollte – und die Erwartungen bleiben hoch: Quer durch alle Gruppierungen wünschen sich Eltern, dass die Politik mehr für Kinder tun sollte. Fast 90 Prozent halten mehr Investitionen in Bildung für „sehr wichtig“, zwei Drittel (66 Prozent) den Ausbau der Kinderbetreuung. Jeweils deutlich mehr als die Hälfte der Befragten sagten, ihnen seien kostenlose oder günstige Freizeitangebote für Kinder, Bürokratieabbau bei Familienleistungen und eine bessere finanzielle Unterstützung für Familien „sehr wichtig“.

Forderungen von Save the Children:

  • Ein einfach zugängliches Sozialsystem für Familien sowie eine teilhabesichernde Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern. Eine für alle Kinder gültige Kindergrundsicherung muss weiterhin das Ziel bleiben und bei allen Reformen des Bürgergelds müssen die Rechte und das Wohl der über 1,8 Millionen Kinder im Leistungsbezug geachtet werden.
  • Eine politische Gesamtanstrengung und mehr Ambitionen gegen Kinderarmut. Ein wichtiger Ansatzpunkt dazu ist der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder. Der Bund sollte dieses Instrument stärken und mit finanziellen Mitteln ausstatten, um neue Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Kindern zu entwickeln. Zudem müssen alle föderalen Ebenen an einem Strang ziehen und gemeinsam an einer kohärenten Gesamtantwort auf die hohe Kinderarmut arbeiten. Es braucht sowohl eine armutsvermeidende Arbeitsmarktpolitik als auch monetäre Maßnahmen zur Vermeidung von Armut, Investitionen in die soziale Infrastruktur (vielfältige soziale Unterstützungsangebote für Kinder und Familien), Bildung und Zugang zu leistbarem Wohnraum und Gesundheitsversorgung.
  • Gezielte Maßnahmen zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern. Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarte Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ sollte die Belange von armutsbetroffenen sowie -bedrohten Kindern besonders adressieren. Es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder bundesweit flächendeckend Zugang zu qualitativ hochwertigen und armutssensiblen psycho-sozialen Unterstützungsangeboten erhalten. Dazu gehören sowohl niedrigschwellige Angebote, wie etwa Schulsozialarbeit oder Mental-Health-Coaches an Schulen, als auch die Behebung des bestehenden Therapieplatzmangels.

Hinweise für die Redaktion:

  • Für die repräsentative Umfrage befragte forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im August 2025 insgesamt 1.003 Eltern minderjähriger Kinder in Deutschland.
  • Die Umfrage und eine Einordnung der Ergebnisse finden Sie hier.
  • Vorherige Umfragen von Save the Children zu Kinderarmut: Januar 2025; August 2024
  • Save the Children ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 02.09.2025

  • VdK: Berechnung der Regelsätze und Bedarfe ist realitätsfern und veraltet
  • VdK-Präsidentin: „Weitere Nullrunde nicht vertretbar“

Für immer mehr Familien wird der Schulstart zur finanziellen Belastung. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert mehr Mittel, um die Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten zu verbessern:

„Das neue Schuljahr bringt für viele Familien eine weitere Hiobsbotschaft: Laut Statistischem Bundesamt sind die Kosten für Schul- und Lehrbücher binnen eines Jahres um satte 3,8 Prozent gestiegen. Für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten verschärft sich dadurch ein strukturelles Problem. Ihre Teilhabe an Bildung wird zunehmend erschwert.

Die aktuelle Entwicklung zeigt erneut: In der Grundsicherung reichen die derzeitigen Regelsätze und die ergänzenden Bedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket vielfach nicht aus. Sie sind realitätsfern, veraltet und nicht an die Lebensrealität der Menschen angepasst. Besonders hart trifft es wieder einmal Alleinerziehende und arme Familien mit mehreren Kindern.

Eine weitere Nullrunde bei der Höhe der Regelsätze und damit auch bei den Schulbedarfen ist nicht hinnehmbar. Sie verstärkt die seit Jahren bestehende Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien und trifft sie doppelt: durch sinkende Kaufkraft und eingeschränkte Teilhabechancen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 17.08.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. September 2025 

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin und live im Stream

Kinder betreuen und versorgen, Angehörige und Freund*innen pflegen oder sich um den Haushalt kümmern: Sorgearbeit ist der Normalfall im Lebensverlauf – und muss mit Erwerbstätigkeit vereinbar sein. Politische Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und für mehr Erwerbstätigkeit müssen den Realitätscheck dieser Normalität berücksichtigen. Was hilft, damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und die ökonomische Eigenständigkeit Realität werden – für Männer und für Frauen?

Im Austausch mit Vertreter*innen von Wirtschaft und Politik diskutieren wir, wie Gesellschaft und Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit, mehr Partnerschaftlichkeit und die faire Verteilung von Sorgearbeit gestärkt werden können.

Freuen Sie sich auf spannende Impulse u.a. von Dr. Astrid Pape (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.), Prof. Dr. Katharina Wrohlich (DIW Berlin) und Michaela Hermann (Bertelsmann Stiftung), auf Erfahrungsberichte aus Betroffenenperspektive von Doreen Borchert (Verband alleinerziehender Mütter und Väter – Landesverband Bayern) und Martin Habedank (Vater und Führungskraft in Teilzeit) sowie aus Unternehmensperspektive von Linda König (Städtisches Klinikum Dresden).

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Zusätzlich wird sie live auf www.sorgearbeit-fair-teilen.de gestreamt. Eine aktive Beteiligung per Live-Stream (z. B. per Chat oder Fragen) ist nicht möglich. Eine Anmeldung für den Stream ist nicht notwendig.

Programm

Anmeldung (Anmeldefrist verlängert bis Sonntag, 14. September 2025, 23.59 Uhr)

Termin: 23. September 2025 

Veranstalter: Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung
und die Vernetzungsstellen Schulverpflegung der Bundesländer

Ort: Online

Unter dem Motto „Ohne Schulverpflegung kein Ganztag: Gemeinsam gut lernen & essen“ möchten wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Schule, Kommune, Wissenschaft und Politik diskutieren, wie guter Ganztag gelingt.

Wir freuen uns sehr über Ihre Teilnahme!

Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies noch bis zum 16. September 2025 unter folgendem Link nachholen:
👉 Zur Anmeldung

Alle Informationen und Beiträge rund um die Online-Veranstaltung sind abrufbar unter:
www.gemeinsamgutessen.de/bundeslaender/aktionstag

Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu unter gemeinsamgutessen@ble.de

Termin: 28. September 2025 

Veranstalter: Internationaler Tag Alleinerziehender
Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Am 28. September 2025, möchten wir Sie erneut herzlich einladen, mit uns die Freude, den nun schon 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, unter dem Motto: „Wir feiern uns selbst, weil uns niemand feiert!“ zu teilen. Dieser Tag bietet eine besondere Gelegenheit, die täglichen Herausforderungen und Leistungen von Singleeltern in den Fokus zu stellen.

Im Mittelpunkt stehen inspirierende Gespräche, wertvolle Impulse und der Austausch mit Gleichgesinnten. Ein Glas Sekt mit oder ohne Alkohol, hebt die gute Laune.

Wir freuen uns darauf, diesen besonderen Tag mit Ihnen zu begehen und ein paar Stunden der Wertschätzung, dem Alltag von Alleinerziehenden zu entfliehen und mit Ihnen zu erleben.

Bitte kommen Sie und feiern Sie mit uns den 7. Internationalen Tag Alleinerziehender, den wir inzwischen in neun Ländern getragen haben. Dazu gehören neben uns Deutschen auch Österreich, die Schweiz, Norwegen, Kuba, Chile, Georgien, Ungarn, und Frankreich außerdem sind auch zwei weitere Bundesländer vertreten, nämlich Brandenburg und Baden-Württemberg.

28. September 2025, 13.00-15.00 Uhr, Berlin-Mitte, Alexanderplatz, Weltzeituhr

Termin: 07. Oktober 2025 18 – 20 Uhr (mit anschließendem Empfang)

Veranstalter: Population Europe und We-ID

Ort: Berlin

Podiumsdiskussion mit:

Hildegard Bentele, Mitglied des Europäischen Parlaments

Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zukunft Berlin

Prof. Dr. Claudia Neu, Inhaberin des Lehrstuhls für die Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel

Staatsministerin Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie für Antirassismus

Die Veranstaltung wird von Dr. Andreas Edel, Executive Secretary von Population Europe | Max-Planck-Institut für Demografische Forschung, moderiert.

Zum Programm

Im Mittelpunkt der Diskussion stehen folgende Fragen: Was definiert in Zeiten des demografischen Wandels und wachsender Bevölkerungsvielfalt politische Zugehörigkeit und Teilhabe in europäischen Demokratien? Wie kann ein inklusives und demokratisches Europa helfen, disruptiven und europakritischen Bewegungen zu begegnen? Welche Bedeutung hat dabei der ländliche Raum, und wie lassen sich diese Herausforderungen in einer Stadt wie Berlin gestalten?

Wer sind die Veranstalter?

Population Europe ist ein Netzwerk von über vierzig führenden Forschungseinrichtungen aus ganz Europa im Bereich der Bevölkerungswissenschaft mit Sitz im WissenschaftsForum Berlin, das sich der Politikberatung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels verschrieben hat und von der Max-Planck-Gesellschaft getragen wird.

We-ID ist ein von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon Europe gefördertes Forschungsprojekt mit Partnern aus Bulgarien, Deutschland, Italien, Kroatien, Schweden und dem Vereinigten Königreich, das sich mit den Schnittstellen von Migration, Integration, Identität und demografischem Wandel in Europa befasst und von der Universität Göttingen koordiniert wird.

Zur Anmeldung

Termin: 16. Oktober 2025 

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

Klimakrise, Verlust biologischer Vielfalt und globale Ungleichheiten fordern unsere Gesellschaft heraus – und auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor der Frage: Wie können junge Menschen darin unterstützt werden, sich für eine gerechte und lebenswerte Zukunft einzusetzen? Wie lassen sich Themen wie biologische Vielfalt und Klimagerechtigkeit sinnvoll in pädagogische Angebote integrieren?

Das Projekt „Handeln JETZT!“  der Jugendumweltverbände BUNDjugend, Naturfreundejugend und Naturschutzjugend im NABU (NAJU) bietet konkrete Anregungen, um diese Themen in die Praxis zu bringen.

Mit dem „Young Impact Fund – Handeln JETZT! möglich machen“ unterstützt es junge Menschen dabei, selbst aktiv zu werden: Über diesen Förderfonds können Gruppen aus der Jugend(sozial)arbeit unkompliziert finanzielle Mittel beantragen, um eigene Projekte für biologische Vielfalt, Klimaschutz oder Klimagerechtigkeit umzusetzen.

In dieser Ausgabe der Inforeihe wird das Projekt „Handeln JETZT!“  vorgestellt. Im Anschluss ist Zeit für Rückfragen und Austausch:

  • Welche Erfahrungen gibt es bereits?
  • Wo bestehen Hürden?
  • Und wie können ökologische Themen in der Jugendhilfe verankert werden?

Das Projekt „Handeln JETZT!“ wird gefördert im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Mit

Elena Sumser, Referentin der NAJU für “Handeln JETZT!“

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 06. November 2025

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin und hybrid

Migrantische Familien sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen.
Sie kämpfen gegen strukturellen Hürden und Benachteiligungen in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung und erschwerter sozialer Teilhabe. Trotz neuer Maßnahmen und Leistungen steigt die Zahl der Familien in prekären Lebenslagen – und mit ihr der Handlungsdruck.

Die Herausforderungen sind bekannt – doch wie geht es weiter?

Die Tagung „Wie weiter? Zukunftspolitik für migrantische Familien in Armutslagen“ lädt dazu ein, über politische Verantwortung und konkrete Wege zu einer armutsfesten Familienpolitik ins Gespräch zu kommen. Als Abschlussveranstaltung des FamPower²-Projekts blicken wir auch hier gemeinsam nach vorne: Welche Impulse hat FamPower² gesetzt? Was bleibt und wie können die Erkenntnisse genutzt werden?

Teilnehmende erhalten fundierte Einblicke in aktuelle politische und wissenschaftliche Entwicklungen, begegnen praxiserprobten Lösungsansätzen und visionären Konzepten – und treten in Dialog mit Fachpersonen, politischen Akteur*innen und Vertreter*innen migrantischer Selbstorganisationen.

📩 Die ausführliche Einladung mit Programm folgt in Kürze.
Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hier geht es direkt zum Projekt FamPower²: FamPower² – Workshops für Familien-Multiplikator*innen

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Fröbel gemeinsam mit der Stiftung Kinder forschen, der Stiftung Lesen und dem Didacta-Verband.

Ort: Berlin

Das Vorschul-Experiment: Sind Kitas und Schulen gute Bildungspartner?

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein zentrales Ereignis im Leben eines Kindes – und ein Prüfstein für unser Bildungssystem. Was brauchen Kinder, damit sie vom ersten Schultag an mit Freude lernen, gut mitmachen und die Lerninhalte erfassen können? Wie gelingt es, faire Bildungschancen von Anfang an zu schaffen und Grundsteine für erfolgreiche Bildungsbiografien zu legen? Wie können Kitas und Grundschulen gemeinsam echte Verantwortung für diesen Übergang übernehmen? Was können sie mit Blick auf die Bedürfnisse von Kindern besser machen? Und wie kann Politik dabei helfen, dass sich zwei Bildungsorte zu echten Partnern entwickeln?

Darüber wollen wir mit Ihnen beim 14. Plenum Frühpädagogik debattieren. Wir freuen uns auf Ihre Perspektiven und auf einen offenen Austausch darüber, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass alle Kinder stark und gut vorbereitet in ihre Schulzeit starten.

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialhilfe hat weiterhin in erheblichem Umfang existenzsichernde Leistungen zu erbringen. Eine Zunahme der Bedeutung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wegen des zunehmenden Risikos unzureichender Rentenansprüche wird auch im Jahr 2025 erwartet. Zudem stellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung immer neue Herausforderungen an die Fachkräfte. So hat das Bürgergeld auch in der Sozialhilfe Veränderungen mit sich gebracht, auf die in der Veranstaltung eingegangen wird. Die Veranstaltung informiert zudem über aktuelle Fragen der Rechtsentwicklung, insbesondere über Veränderungen im Leistungsrecht des SGB XII sowie aktuelle Rechtsprechung und eröffnet den Teilnehmenden die Möglichkeit, im kollegialen Austausch die eigene Praxis zu reflektieren.

Um aktuelle Entwicklungen aufgreifen zu können, werden die inhaltlichen Schwerpunkte der Fachveranstaltung am 20.-21.11.2025 in Berlin kurzfristig festgesetzt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte von Trägern der Sozialhilfe und von freien Trägern.

Anmeldungen bitte bis 19.09.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-sozialhilferechts-1/

Termin: 20. – 21. November 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Um den aktuellen und absehbar wachsenden Herausforderungen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu begegnen, müssen langfristige Strategien und belastbare Versorgungsstrukturen (weiter)entwickelt werden. Zentral ist dafür die Stärkung der häuslichen Pflege, die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger und die Gestaltung flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen. In der Fachtagung werden gute Beispiele aus der Praxis zur Öffnung und Vernetzung ins Quartier vorgestellt und diskutiert. Ziel ist es, Impulse für die Entwicklung und Gestaltung einer zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur zu geben. Ein fachlicher Austausch zwischen den Teilnehmenden steht im Vordergrund.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Leistungserbringende, freie Wohlfahrtspflege, Pflegefachverbände und Pflegeberatung, Vertreter*innen aus Bundesländern und Kommunen, Pflegekassen, Interessenvertretungen älterer und pflegebedürftiger Menschen, Pflegewissenschaft.

Anmeldeschluss ist spätestens am 19. September 2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: 

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/pflegerische-versorgung-sichern-oeffnung-und-vernetzung-im-quartier/

WEITERE INFORMATIONEN

Die Nationale Armutskonferenz ruft die demokratischen Fraktionen des 21. Deutschen Bundestages zu einer aktiven Politik der Armutsbekämpfung auf. Es gilt, die aktuell bestehende Kausalität „Armut macht krank, Krankheit macht arm“ endlich aufzulösen. Dazu benötigt es konkrete Handlungen in unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für armutsgefährdete und -betroffene Menschen.

Das aktualisierte Positionspapier ging heute an alle Abgeordneten im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages: 25-08-01 Nationale Armutskonferenz_Positionspapier Armut macht krank

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ZFF-Info 08/2025

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lina Larissa Strahl unterstützt als Projektbotschafterin Kinder von psychisch und suchtkranken Eltern

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert. Das hat Folgen für die psychische Gesundheit und Bildung vieler der betroffenen Kinder, viele leiden sogar ihr Leben lang unter den Folgen. „Hilfen im Netz“ bietet kostenlose und anonyme Beratung und Unterstützung. Mit einer jetzt gestarteten bundesweiten Plakatkampagne werden Kinder und Jugendliche auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Mareike Lotte Wulf, erklärt dazu: „Das Projekt ‚Hilfen im Netz‘ stellt durch seinen uneingeschränkten und niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem eine wichtige Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche bereit. Uns geht es darum, die mentale Gesundheit der jungen Menschen langfristig zu stärken. Damit Ratsuchende die passende Unterstützung erhalten und das Projekt wirksam werden kann, müssen aber zuallererst die Zugangswege bekannt sein. Die Kampagne trägt somit maßgeblich zur Aufklärung in der Gesellschaft bei.“

„Hilfen im Netz“ stellt eine kostenlose und anonyme Telefon- und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien, ihre Angehörigen und Fachkräfte bereit, daneben gibt es auf der Website hilfenimnetz.de eine digitale Landkarte mit bundesweiten Hilfeangeboten. Über eine Postleitzahlsuche sind dort bundesweit analoge Hilfeangebote vor Ort zu finden. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht- Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun. 

Der Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl liegt das Thema mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen. Als Botschafterin von „Hilfen im Netz“ nutzt sie ihre Social-Media-Kanäle, um auf die Angebote des Projekts hinzuweisen. Auch die Plakat-Kampagne wird sie mitbewerben.

Lina Larissa Strahl:Gerade junge Menschen brauchen Anlaufstellen, die leicht zugänglich und vertrauenswürdig sind, wenn sie sich in einer emotionalen und psychischen Notlage befinden – genau dafür steht “Hilfen im Netz”. Ich freue mich, dass ich Botschafterin dieser tollen Initiative bin. Mich dafür einsetzen zu können, dass Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien die Hilfe bekommen, die sie dringend benötigen, liegt mir sehr am Herzen. Ich möchte stets dazu ermutigen, sich jemandem anzuvertrauen und nach Hilfe zu fragen, denn oft verspüren Betroffene eine große Erleichterung und fühlen sich weniger allein, sobald sie es geschafft haben, den ersten Schritt zu machen.“

Der Außenwerber Wall unterstützt das Projekt als Medienpartner bundesweit mit insgesamt 4.000 Flächen für City Light Poster, die kostenlos über einen Zeitraum von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Patrick Möller, Geschäftsführer von Wall: Wir als Außenwerber freuen uns, die Plakatkampagne für die Online-Plattform hilfenimnetz.de mit unseren Werbeflächen unterstützen zu können. Betroffene und deren

Angehörige können so schnell und in großer Zahl erreicht werden. Sie haben den ersten Kontakt mit der Online-Plattform über die Plakate und wissen so, wo sie an zuverlässige Informationen kommen können. Wir hoffen auch, dass mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass hilfenimnetz.de erste Anlaufstelle für echte Hilfe ist.“

Hintergrund

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 21 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist der Berliner Außenwerber und Stadtmöblierer mit analogen und digitalen Werbeflächen sowie Transportmedien in mehr als 20 deutschen Großstädten, darunter alle Millionenstädte (Berlin, Hamburg, München und Köln). Wall ist Teil JCDecaux-Gruppe, der Nummer 1 der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2025

Ministerin Prien: „Psychisches Wohlbefinden besser durch soziale Begegnungen und dem Gefühl, gebraucht zu werden“

Wie einsam sich ein Mensch fühlt, steht in einem statistischen Zusammenhang mit seinem Alter, seinem Einkommen und der Frage, ob er oder sie einem Beruf nachgeht. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Deutschen Alterssurveys, die das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zum Thema Einsamkeit vorgenommen hat. Die Ergebnisse zeigen: Etwa jede elfte befragte Person ab 43 Jahren fühlte sich „sehr einsam“. Dabei fühlen sich die ab 76-Jährigen durchschnittlich weniger einsam als die Gruppe der 43- bis 55-Jährigen. Neben Alter und Geschlecht spielt der sozio-ökonomische Status – abgebildet über Einkommen und Erwerbsstatus – eine wichtige Rolle. 
 

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien: „Einsamkeit betrifft längst nicht nur ältere Menschen – auch in der Lebensmitte ist sie weit verbreitet, oft unsichtbar und unterschätzt. Studien zeigen sogar: Gerade in dieser Lebensphase ist das Gefühl zwar nicht für alle, aber doch für einige besonders ausgeprägt. Zwischen beruflichem Druck, familiären Verpflichtungen und gesellschaftlichen Erwartungen fehlt vielen das Erleben von echter Verbundenheit. Die Folgen sind gravierend – für die psychische Gesundheit, das soziale Miteinander und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb setzen wir gezielt dort an, wo Menschen einander begegnen: im Arbeitsleben, im Ehrenamt, in Schulen, Vereinen und sozialen Einrichtungen. Mit der Allianz gegen Einsamkeit schaffen wir neue Partnerschaften und Impulse, um Menschen in der Mitte des Lebens wieder stärker in die Mitte der Gesellschaft zu rücken.“

Wie einsam sich Menschen in der zweiten Lebenshälfte fühlen, lässt sich mit Daten des Deutschen Alterssurveys auf einer Skala von 1 bis 4 abbilden – von „gar nicht einsam“ bis „sehr einsam“. Der Mittelwert basiert auf Antworten zu sechs Fragen, die das Gefühl von sozialer Nähe und Isolation erfassen.

Substanzielle Unterschiede zeigen sich beim Einkommen. Personen, die als armutsgefährdet gelten, fühlen sich einsamer als Personen mit mittleren und höheren Einkommen. Ebenso deutlich sind die Unterschiede beim Erwerbsstatus: Erwerbstätige fühlen sich weniger einsam als Nicht-Erwerbstätige, allerdings nur im Erwerbsalter (43 bis 65 Jahre). Ab 66 Jahren, also dem üblichen Ruhestandsalter, gibt es keine signifikanten Unterschiede im Einsamkeitsempfinden zwischen Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und denen, die es nicht tun.

Wer nicht erwerbstätig ist, verliert oft nicht nur Einkommen, sondern auch soziale Kontakte, Alltagsstruktur und das Gefühl, gebraucht zu werden. Hinzu kommt: Arbeitslosigkeit ist häufig stigmatisiert – das kann zu Rückzug, Schamgefühlen und in der Folge auch zu Einsamkeit führen. Bei Personen ab 66 Jahren besteht ein solches Stigma nicht mehr. Das persönliche Netzwerk, etwa aus gleichaltrigen Freundinnen und Freunden, kann den Wegfall des Kontakts zu Kollegen und Kolleginnen kompensieren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Franz, M.-F., Stuth, S., & Huxhold, O. (2025). Einsamkeit in der zweiten Lebenshälfte – Vorkommen, Verteilung und die Rolle des Erwerbsstatus [DZA Aktuell 03/2025]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen. https://doi.org/10.60922/e2ef-ct55

Forschung am Deutschen Zentrum Altersforschung
Aktuell widmet sich das DZA dem Thema nicht nur im Deutschen Alterssurvey. So werden im „CoESI“-Projekt die langfristigen Folgen der Pandemie auf soziale Integration und Einsamkeit untersucht. Im „ReWiSil“ Projekt evaluiert das DZA die Silbernetz-Hotline gegen Isolation und Einsamkeit von Menschen über 60. Schließlich arbeitet das DZA im „Kompetenznetz Einsamkeit“ mit, das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Der Deutsche Alterssurvey
Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte ab 40 Jahren. Im Rahmen der Studie werden seit beinahe drei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Strategie gegen Einsamkeit im Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Strategie gegen Einsamkeit fortzuschreiben und die Arbeit bestehender Netzwerke zu unterstützen. Im Bereich der Prävention soll das Thema Einsamkeit, ihre Auswirkung und der Umgang damit in den Fokus gerückt werden. Insbesondere die Forschung zum Thema Einsamkeit im Bereich der Kinder und Jugendlichen soll gestärkt werden, um zielgenaue Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Einsamkeit vom Kindesalter bis zu den älteren Menschen zu entwickeln.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2025

Mit der Konstituierung am 10. Juli 2025 als Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) ihre Arbeit auf, um damit auch in der 21. Wahlperiode die Bedeutung einer fraktionsübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik des Parlaments zum Ausdruck zu bringen. Kinder und Jugendliche seien ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürften des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Es sei daher Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dafür zu sorgen, dass deren Interessen und Anliegen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt würden. Als deren „Anwalt“ sei die Kinderkommission auch Ansprechpartner für Verbände und andere Organisationen, für Eltern und Kinder.

Die Mitglieder der neuen Kinderkommission sind die Abgeordneten 
Michael Hose (CDU/CSU, entsprechend der Fraktionsstärke im Vorsitzturnus als erster Vorsitzender), Angela Rudzka (AfD), Truels Reichardt (SPD), Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mareike Hermeier (DIE LINKE.).

Für die Kinderkommission erklärt der Vorsitzende Michael Hose zur Konstituierung: 
„Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 Ausdruck der besonderen Verantwortung, die der Bundestag für Kinder und Jugendliche hat. Als Vater und ehemaliger Schulleiter ist die Leitung der Kinderkommission eine Herzensangelegenheit für mich. Meine Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und deren Schutz in den Sozialen Netzwerken. Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.07.2025

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31. Dezember 2029. Der Bundesrat hat ein Gesetz des Bundestages mit der verlängerten Frist am 11. Juli 2025 gebilligt. 

Instrument für angespannte Wohnungsmärkte

Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Bisherige Regelung vor dem Auslaufen

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung entfällt nun.

Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt

Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.

Inkrafttreten

Da der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde, kann das Gesetz nun ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Begrenzung der Migration

Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen

Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.07.2025

Die Bundesregierung hat aktuell keine Pläne für die Einführung der Wehrpflicht für Frauen. Dies stellt sie in ihrer Antwort (21/906) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (21/720) zur konkreten Ausgestaltung des von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) angekündigten neuen Wehrdienstgesetzes klar. Die notwendige Änderung von Artikel 12a, der eine Verpflichtung von Frauen „zum Dienst mit der Waffe“ ausdrücklich untersagt, sei „derzeit nicht geplant“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sich die weit überwiegende Anzahl der Fragen der Linksfraktion auf Beratungen über einen Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung beziehe, der noch nicht abgeschlossen sei. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstrecke sich aber „grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge“ und umfasse „nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 22.07.2025

Ohne direkte Mehrbelastung jüngerer Generationen: Sonderabgabe auf alle Alterseinkünfte würde einkommensschwache Rentner*innenhaushalte entlasten und Altersarmut reduzieren – Umverteilung nur in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre hingegen wenig zielgenau

Ein „Boomer-Soli“ – eine Solidaritäts-Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte – kann ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Rentensystems in Deutschland sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die Abgabe würde gezielt Personen mit hohen Alterseinkünften moderat zur Kasse bitten, um einkommensschwache Rentner*innen zu unterstützen und damit das Risiko für Altersarmut zu reduzieren. Das Besondere an dem Konzept: Umverteilt würde ausschließlich innerhalb der älteren Generation, Jüngere blieben also weitgehend verschont – im Gegensatz zu steigenden Rentenbeiträgen und Steuerzuschüssen, die nach den Plänen der neuen Koalition künftig die zunehmend klammen Kassen der gesetzlichen Rente stabilisieren sollen.

„Die Rentenpolitik hat es in den vergangenen Jahren versäumt, ausreichend finanzielle Rücklagen aufzubauen. Wenn alle Babyboomer im Ruhestand sind, wird das Rentensystem noch deutlich stärker unter Druck kommen als bisher“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. DIW-Steuerexperte Stefan Bach ergänzt: „Es wäre nicht fair, die anstehenden Lasten des demografischen Wandels vor allem den jüngeren Generationen aufzubürden. Ein Boomer-Soli kann helfen, für Ausgleich zu sorgen. Er träfe in erster Linie gut versorgte Ruheständler, denen es nicht allzu weh tut, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.“

Armutsrisikoquote im Alter würde von gut 18 auf knapp 14 Prozent sinken

Eine Sonderabgabe von zehn Prozent (nach Abzug eines Freibetrags von monatlich rund 1.000 Euro) auf alle Alterseinkünfte würde die 20 Prozent der Rentner*innenhaushalte mit den höchsten Einkommen moderat belasten. Abhängig davon, ob auch Kapitaleinkünfte für den Boomer-Soli herangezogen werden oder nicht, hätten Personen in diesen Haushalten ein um drei bis vier Prozent geringeres Nettoäquivalenzeinkommen. Das unterste Fünftel der Einkommensverteilung würde über höhere gesetzliche Renten deutlich profitieren. Die Einkommen stiegen dort um zehn bis elf Prozent. Das würde sich auch in der Armutsrisikoquote niederschlagen, die von gut 18 auf knapp 14 Prozent sänke.

Ein Vorteil des Boomer-Solis liegt in seiner breiten Bemessungsgrundlage: Herangezogen würden nicht nur gesetzliche Renten, sondern auch private und betriebliche Renten sowie sonstige Versorgungsbezüge, außerdem Pensionen von Beamt*innen und gegebenenfalls Vermögenseinkommen. Der Boomer-Soli würde also auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die gesetzliche Rente für viele wohlhabende Haushalte oft nur eine geringere Rolle spielt und sonstige Alterseinkünfte wie Betriebsrenten oder auch Vermögenseinkommen einen deutlich größeren Anteil am Einkommen haben.

Das erklärt auch, weshalb eine reine Umverteilung von Anwartschaften innerhalb der gesetzlichen Rente, wie sie etwa der Sachverständigenrat für Wirtschaft angeregt hat, einkommensstärkere Rentner*innenhaushalte deutlich weniger belasten würde. „Die Rentenpunkte in der gesetzlichen Rente sind kein guter Indikator für ein hohes oder niedriges Haushaltseinkommen – von daher wäre es wenig zielgenau, nur innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung umzuverteilen“, erklärt DIW-Rentenexperte Maximilian Blesch.

Boomer-Soli möglicherweise mit Nebenwirkungen

Die Studienautor*innen betonen aber, dass es letztlich von der politischen Zielsetzung abhänge, wie die Lasten zwischen älteren und jüngeren Generationen verteilt werden sollen. In allen Varianten sei die Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte aber einer Umverteilung nur in der gesetzlichen Rente vorzuziehen. Nebenwirkungen gäbe es dennoch: Auch wenn Erwerbseinkommen durch die Abgabe nicht direkt belastet werden, könnten langfristig sogenannte intertemporale Effekte entstehen: Wer heute arbeitet und vorsorgt, muss damit rechnen, im Alter zusätzliche belastet zu werden – das könnte die Motivation zur Erwerbsarbeit oder zum Sparen für das Alter verringern.

LINKs

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.07.2025

  • Ende 2024 war der Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt, die Durchschnittsfrau war gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann
  • Der Durchschnittsmensch lebt mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt, die Durchschnittswohnung hat 94,4 Quadratmeter
  • Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Sonderseite zum Durchschnittsmenschen in Deutschland

Ob von jung bis alt, von klein bis groß oder von arm bis reich: Mal angenommen, ein Mensch in Deutschland stünde für alle 83,6 Millionen, die hier leben. Dann wäre dieser Durchschnittsmensch 44,9 Jahre alt zum Jahresende 2024. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Start einer Sonderseite mit, die den Durchschnittsmenschen in Deutschland in vielen verschiedenen Lebensbereichen beschreibt. Die Durchschnittsfrau war mit 46,2 Jahren gut zweieinhalb Jahre älter als der Durchschnittsmann (43,5 Jahren).

Das höhere Durchschnittsalter von Frauen hängt mit ihrer höheren Lebenserwartung zusammen. Bei Geburt im Jahr 2024 betrug die Lebenserwartung der Durchschnittsfrau 83,5 Jahre. Mit 78,9 Jahren hatte der Durchschnittsmann eine um etwa viereinhalb Jahre geringere Lebenserwartung.

Lebt der Durchschnittsmensch in einer Familie, dann hat diese 3,4 Mitglieder im Haushalt

Laut Mikrozensus 2024 hat die Familie des Durchschnittsmenschen 3,4 Mitglieder. Familien sind hier im engeren Sinne definiert als alle Eltern-Kind-Konstellationen, die zusammen in einem Haushalt leben. Betrachtet man sämtliche Haushaltsformen vom Einpersonenhaushalt bis zur Großfamilie, dann lebt der Durchschnittsmensch mit einer weiteren Person zusammen in einem Haushalt (2,0 Mitglieder je Haushalt).

Wie der Durchschnittsmensch wohnt, zeigen die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Die Durchschnittswohnung hat demnach eine Wohnfläche von 94,4 Quadratmetern und kostet 7,28 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter.

Vollzeitbeschäftigte verdienten im Durchschnitt 4 634 Euro brutto im April 2024 – Medianverdienst bei 3 978 Euro

Betrachtet man alle abhängig Beschäftigten in Vollzeit, dann verdiente der vollzeitbeschäftigte Durchschnittsmensch im April 2024 ohne Sonderzahlungen 4 634 Euro brutto. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienten im Schnitt 4 214 Euro brutto im Monat und damit deutlich weniger als vollzeitbeschäftigte Männer mit 4 830 Euro.

Insbesondere bei Verdienstdaten wird deutlich, dass Durchschnittswerte mit Blick auf Aussagekraft und Interpretation limitiert sein können. Der Durchschnittswert, auch arithmetisches Mittel genannt, ist anfällig für extreme Werte und kann ein verzerrtes Bild liefern. Da wenige Personen mit sehr hohen Verdiensten den Durchschnitt stark beeinflussen können, wird hier häufig auch der Median als aussagekräftiger Mittelwert herangezogen. Er teilt eine Verteilung in zwei gleich große Hälften: 50 % der Werte liegen unterhalb des Medians und 50 % liegen darüber.

Betrachtet man die Medianverdienste, verdiente ein Vollzeitbeschäftigter im Mittel 3 978 Euro brutto im April 2024 (ohne Sonderzahlungen). Mit einem mittleren Bruttomonatsverdienst von 3 777 Euro brutto verdiente die vollzeitbeschäftigte Frau exakt 300 Euro weniger als der vollzeitbeschäftigte Mann mit 4 077 Euro.

Statistisches Bundesamt mit neuer Sonderseite zum Durchschnittsmenschen

Diese und weitere Daten rund um den Durchschnittsmenschen in Deutschland bündelt das Statistische Bundesamt auf einer neuen Sonderseite unter www.destatis.de/durchschnittsmensch. Das Datenangebot umfasst viele verschiedene Lebensbereiche und zeigt auch geschlechterspezifische Unterschiede zwischen der Durchschnittsfrau und dem Durchschnittsmann. Neben Aspekten des Zusammenlebens und Arbeitslebens wirft die Sonderseite auch einen Blick auf prägende Lebensphasen des Durchschnittsmenschen – wie die Studienzeit, den Auszug aus dem Elternhaus, die Familiengründung oder den Renteneintritt.

Methodische Hinweise:

Die Angaben zur Bevölkerungszahl und zum Durchschnittsalter basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung zum Stichtag 31.12.2024.

Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zum Thema Lebenserwartung finden Sie in der dazugehörigen Pressemitteilung.

Daten zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes finden Sie in unserer Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 12411-0005.

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland auf Basis des Mikrozensus bietet der Statistische Bericht Haushalte und Familien.

Die Daten zu den durchschnittlichen und mittleren Bruttomonatsverdiensten von Vollzeitbeschäftigten stammen aus der Verdiensterhebung für den Stichmonat April 2024 und sind in GENESIS-Online in der Tabelle 62361-0031 verfügbar.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 15. Juli 2025 gibt es Neuerungen bei der Webservice-Schnittstelle unserer Datenbank GENESIS-Online. Anstelle der GET-Methoden sowie der SOAP/XML-Schnittstelle sind die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle nutzbar. Um POST-Anfragen zu verwenden und die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen, überprüfen Sie bitte Ihre Prozesse. Detaillierte sprachliche und technische Dokumentationen sowie weitere Hinweise zur Umstellung bietet die Infoseite zur Webservice-Schnittstelle.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von unterschiedlichen Schulmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2025 um 3,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat und damit stärker als die Verbraucherpreise insgesamt. Diese stiegen im selben Zeitraum um 2,0 %.

Andere Schulmaterialien mit unterdurchschnittlichen Preissteigerungen

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preissteigerung geringer aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke unterdurchschnittlich gestiegen: Sie lagen mit +0,3 % nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2025 für 1,7 % mehr zahlen als im Juni 2024. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille)  fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.07.2025

  • Geburtenziffer 2024 mit 1,35 Kindern je Frau um 2 % niedriger als im Vorjahr
  • Höchste Geburtenziffer 2024 in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau, niedrigste in Berlin mit 1,21 Kindern je Frau
  • Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit so niedrig wie zuletzt vor 30 Jahren

Die zusammengefasste Geburtenziffer, oft als Geburtenrate bezeichnet, ist 2024 auf 1,35 Kinder je Frau gesunken. Sie war damit um 2 % niedriger als im Jahr 2023, in dem die Geburtenziffer unter Berücksichtigung der korrigierten Bevölkerungszahl des Zensus 2022 1,38 Kinder je Frau betrug. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, verlangsamte sich damit der Rückgang im Jahr 2024 deutlich. In den Jahren 2022 und 2023 war die Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr um 8 % beziehungsweise um 7 % gesunken. 

Im Jahr 2024 kamen in Deutschland 677 117 Kinder zur Welt. Damit nahm die Zahl der Geburten um 15 872 oder ebenfalls 2 % im Vergleich zum Vorjahr ab (2023: 692 989 Neugeborene). 

Höchste Geburtenziffer in Niedersachsen mit 1,42 Kindern je Frau

In den Bundesländern lag die zusammengefasste Geburtenziffer 2024 zwischen 1,21 in Berlin und 1,42 in Niedersachsen. Die Geburtenhäufigkeit in den östlichen Flächenländern war mit 1,27 Kindern je Frau deutlich geringer als in den westlichen Bundesländern mit 1,38 Kindern je Frau. Am höchsten in den östlichen Bundesländern war die Geburtenziffer in Brandenburg mit 1,34 Kindern je Frau.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Geburtenziffer im Jahr 2024 in allen Bundesländern. Den stärksten Rückgang verzeichnete Thüringen. Hier ging die Geburtenziffer um 7 % von 1,33 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,24 im Jahr 2024 zurück. Am geringsten sank sie in Baden-Württemberg: um 1 % von 1,41 Kindern je Frau im Jahr 2023 auf 1,39 im Jahr 2024.

Geburtenziffer der deutschen Frauen sank auf das Niveau des Jahres 1996

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit sank 2024 auf 1,23 Kinder je Frau. Eine ähnlich niedrige Geburtenhäufigkeit wurde bei den deutschen Frauen zuletzt vor knapp 30 Jahren im Jahr 1996 gemessen (1,22 Kinder je Frau). Besonders spürbar war der Rückgang der Geburtenziffer gegenüber dem Vorjahr mit -8 % im Jahr 2022 und mit -7 % im Jahr 2023. Im Jahr 2024 sank sie dagegen nur noch um 3 %.

Die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betrug 1,84 Kinder je Frau im Jahr 2024 und war damit 2 % niedriger als im Vorjahr. Die Geburtenhäufigkeit der ausländischen Frauen geht seit 2017 fast kontinuierlich zurück.

Frauenjahrgang 1975 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1975 ermitteln. So brachten die im Jahr 1975 geborenen Frauen, die 2024 mit 49 Jahren das Ende des gebärfähigen Alters nach statistischer Definition erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekamen beziehungsweise bekommen die zwischen 1970 und 1980 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2024 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,8 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Mütter schwankt seit 2021 leicht um diesen Wert, das Alter der Väter blieb konstant. Zuvor war das Durchschnittsalter bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2024 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,8 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes betrug 2024 30,4 Jahre. Die Väter waren beim ersten Kind der Mutter im Schnitt 33,3 Jahre alt. Damit waren Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes tendenziell älter geworden. Im Jahr 2015 waren Mütter im Durchschnitt erst 29,7 Jahre und Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls weiter

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2023 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) im Vergleich zum Jahr 2022 weiter gesunken sind. Dadurch ergibt sich 2023 für alle 27 EU-Staaten mit durchschnittlich 1,38 Kindern je Frau ein deutlich niedrigerer Wert als zehn Jahre zuvor mit 1,51 Kindern je Frau im Jahr 2013. Deutschland lag 2023 im Europäischen Durchschnitt. Am höchsten war die Geburtenziffer in Bulgarien mit 1,81 Kindern je Frau. Die niedrigsten Geburtenziffern wurden für Malta mit 1,06 und für Spanien mit 1,12 Kindern je Frau nachgewiesen.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beziehen sich auf den Bevölkerungsstand ausgehend vom Zensus 2022. Weitere Informationen zur neuen Bevölkerungsbasis finden sich im Beitrag „Umstellung der Bevölkerungszahlen auf die Ergebnisse des Zensus 2022„. Die zusammengefasste Geburtenziffer 2023 wurde unter Berücksichtigung dieses neuen Bevölkerungsstands von ursprünglich 1,35 auf 1,38 Kinder je Frau korrigiert. Weitere Ergebnisse der zusammengefassten Geburtenziffer auf Basis der neuen Bevölkerungszahl bietet der Beitrag „Umstellung auf Zensus 2022 führt zu einer höheren Geburtenrate, ergibt jedoch kein völlig neues Bild der Fertilität„.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Die Rubrik „Aktuell“ bietet unter anderem Informationen zum aktuellen Geburtenrückgang und zu monatlichen Geburtenzahlen.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2025

  • Zahl in den letzten 20 Jahren um 21,8 % gestiegen
  • Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden nahezu doppelt so hoch wie in der Bevölkerung insgesamt
  • Anteil Alleinlebender hierzulande mit 20,6 % deutlich über EU-Schnitt von 16,2 %

Gut 17,0 Millionen Menschen in Deutschland leben allein. Das ist gut jede fünfte Person (20,6 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Die Zahl der Alleinlebenden ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen – gegenüber 2004 um 21,8 %. Damals lebten noch 14,0 Millionen Menschen hierzulande allein. Ihr Anteil an der Bevölkerung betrug 17,1 %.

Ältere Menschen leben besonders häufig allein: In der Altersgruppe 65plus wohnte gut jede dritte Person allein (34,0 %), bei den mindestens 85-Jährigen war es mehr als jede zweite (56,0 %). Aber auch unter den jungen Erwachsenen zwischen 25 und 34 Jahren war der Anteil mit 28,0 % überdurchschnittlich hoch. Insgesamt leben Frauen etwas häufiger allein (21,2 %) als Männer (20,0 %).

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht

Alleinlebende sind besonders häufig von Armut bedroht. Nach den Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 2024 waren 29,0 % der Alleinlebenden armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden war damit fast doppelt so hoch wie die der Gesamtbevölkerung (15,5 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden gestiegen: 2023 hatte sie bei 26,4 % gelegen (Bevölkerung insgesamt: 14,4 %). Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland netto (nach Steuern und Sozialabgaben) bei 1 381 Euro im Monat.

Armut ist vielschichtig und geht über die reine Armutsgefährdung hinaus. Gut ein Drittel (35,1 %) aller Alleinlebenden war im letzten Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung ist bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Nettoäquivalenzeinkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, sie ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

Alleinlebende sind überdurchschnittlich häufig einsam

Gut jede vierte alleinlebende Person (25,8 %) fühlt sich oft einsam. Im Durchschnitt der Bevölkerung ab 10 Jahren waren es 16,3 %, wie aus Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 hervorgeht. Ganz besonders oft waren jüngere Alleinlebende unter 30 Jahren von Einsamkeit betroffen (35,9 %). Im Gegensatz dazu fühlten sich mit 17,6 % die Alleinlebenden ab 65 Jahren am seltensten einsam.

Anteil Alleinlebender nur in fünf EU-Staaten höher als in Deutschland

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2024 betrug der Anteil Alleinlebender an der EU-Bevölkerung 16,2 %. Laut der europäischen Statistikbehörde Eurostat lebten nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Litauen (27,0 %), Finnland (25,8 %), Dänemark (24,1 %) sowie Estland (22,3 %) und Schweden (22,2 %) im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein als in Deutschland. In der Slowakei (3,5 %), Irland (8,1 %) und Polen (8,8 %) war der Anteil am niedrigsten.

Gut zwei Fünftel aller Haushalte hierzulande sind Einpersonenhaushalte

Zwar machen Alleinlebende lediglich gut ein Fünftel der Bevölkerung hierzulande aus, Einpersonenhaushalte sind jedoch mit einem Anteil von gut zwei Fünfteln (41,6 %) der häufigste Haushaltstyp in Deutschland. Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist in den vergangenen 20 Jahren gestiegen: 2004 hatte er noch bei 36,5 % gelegen. In Zukunft werden Einpersonenhaushalte noch häufiger vertreten sein: Der Vorausberechnung der Privathaushalte zufolge wird ihr Anteil im Jahr 2040 bereits über 45 % betragen.

Methodische Hinweise:

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person.

Im Mikrozensus sowie in der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC) werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 aus dem Mikrozensus handelt es sich um Erstergebnisse. Diese basieren auf dem Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Bei den Ergebnissen aus der Mikrozensus-Unterstichprobe MZ-SILC handelt es sich um Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. Informationen zu Erst- und Endergebnissen sowie zur Anpassung an den Zensus 2022 finden Sie auf einer Sonderseite.

In der Erhebung MZ-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2022 wurden am 6. Juni 2025 in revidierter Form auf der Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

Die Vorausberechnung der Privathaushalte beruht auf den Ergebnissen der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Variante 2) und des Mikrozensus.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Einkommen und Armutsgefährdung finden Sie auf unserer Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung.

Weitere Ergebnisse zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.07.2025

  • Geschätzte Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse steigt zum 1. Januar 2026 um bis zu 400 Millionen Euro
  • Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren besonders häufig

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Demnach lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17 %) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 % (rund 400 Millionen Euro). Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt. Bei gleichbleibender Beschäftigtenzahl und -struktur sind die Ergebnisse daher überschätzt und somit als Obergrenzen zu verstehen.

Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders von der Erhöhung auf 13,90 Euro

Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der kommenden Mindestlohnerhöhung: In rund 20 % der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 %. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 % deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 %. Über alle Bundesländer hinweg weist Mecklenburg-Vorpommern mit 22 % den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Hamburg mit 14 % der geringste Anteil verzeichnet wird. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Besonders stark betroffen sind das Gastgewerbe mit 56 % sowie die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 43 % aller Jobs.

Maximal 8,3 Millionen Jobs von der zweiten Erhöhungsstufe auf 14,60 Euro betroffen

Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde. Auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2024 werden geschätzt maximal 8,3 Millionen Jobs von der vorgesehenen Erhöhung betroffen sein. Dies entspricht rund 21 % der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Jobs ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 % (rund 430 Millionen Euro) im Vergleich zum Zeitpunkt der ersten Erhöhungsstufe ab 1. Januar 2026. Hierbei wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die im April 2024 weniger als den neuen Mindestlohn von 14,60 Euro verdienten, mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 nicht berücksichtigt. Somit sind auch diese Ergebnisse überschätzt und als Obergrenzen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Mindestlohn bietet die Themenseite „Mindestlohn“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Über die langfristige Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland von April 2014 bis April 2024 informiert die Pressemitteilung Nr. 047 vom 6. Februar 2025.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die EU-Kommission stellt heute ihre Pläne für den EU-Haushalt ab 2028 vor und legt so die Prioritäten der EU für die nächsten Jahre fest. Angesichts der großen Veränderungen insbesondere in der europäischen Kohäsionspolitik fordert die AWO gemeinsam mit den anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), den Menschen in den Mittelpunkt europäischer Investitionen zu stellen. 

BAGFW-Präsident Achim Meyer auf der Heyde fordert eine Kohäsionspolitik, die „grundlegende Werte der EU – Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip – achtet. Bei Verstößen müssen Sanktionen erfolgen. Ohne Frage, die aktuelle Kohäsionspolitik ist reformbedürftig und der Verwaltungsaufwand muss radikal zurückgefahren werden. Soziale Projekte, wie die Unterstützung benachteiligter Familien und Kinder oder die Arbeitsmarktintegration langzeiterwerbsloser Menschen, dürfen aber keinem Spardiktat oder neuen Prioritäten zum Opfer fallen.“ 

AWO-Präsident Michael Groß weist auf die Bedeutung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) hin: „Mit dem Programm ESF Plus werden bundesweit wichtige Impulse für die Armutsbekämpfung gegeben. Durch Beratung und Bildung wird soziale Integration ermöglicht. Jetzt muss es darum gehen, die Neuauflage des ESF spürbar zu vereinfachen, praxisnah zu gestalten und entsprechend auskömmlich auszustatten. Die Wohlfahrtsverbände stehen bereit, um auch in Zukunft im Rahmen des Partnerschaftsprinzips zum Gelingen der EU-Fonds beizutragen – mit ihrer Projektarbeit vor Ort und durch Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Förderprogramme.“ 

Die BAGFW fordert zudem eine umfassende Mittelausstattung der EU-Fonds, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, um die sozialen Herausforderungen in allen Regionen Europas zu bewältigen. Dazu gehört, dass die Ko-Finanzierung der EU für soziale Projekte deutlich angehoben wird.  

Positionspapier der BAGFW zur Zukunft des Europäischen Sozialfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/positionspapier-der-bagfw-zur-eu-foerderperiode-ab-2028-mit-dem-europaeischen-sozialfonds-die-transformation-der-gesellschaft-und-der-arbeitswelt-in-zukunft-wirksam-gestalten 

Positionspapier zu Zukunft des Regionalentwicklungsfonds: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail/vorschlag-einer-positionierung-zur-efre-foerderung-2028-2034 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.07.2025

Die Beschäftigten in Deutschland lehnen eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Eine deutliche Mehrheit wünscht sich Arbeitszeiten innerhalb der Grenzen des Achtstundentags. Besonders deutlich ausgeprägt ist der Wunsch nach klaren Grenzen bei Arbeitnehmer*innen mit Kindern. Dies sind zentrale Befunde einer aktuellen Beschäftigtenbefragung zur Arbeitszeit im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit.

72 Prozent der Befragten wünschen sich Arbeitstage mit maximal acht Stunden. Nahezu alle (98 Prozent) wollen weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten. Auch eine Verschiebung des Arbeitstages in die Abendstunden hinein ist für eine überwältigende Mehrheit keine Option: 95 Prozent der Befragten wollen spätestens um 18 Uhr Feierabend machen.

Die Möglichkeit, den Arbeitstag aufzuteilen und am Abend nachzuarbeiten, ist für die große Mehrheit der Beschäftigten sowohl weltfremd als auch unattraktiv. Nur 17 Prozent der Beschäftigten mit Kindern nutzen solche Möglichkeiten, doch fast alle von ihnen (97 Prozent) würden ihren Arbeitstag lieber spätestens um 19 Uhr beenden.

Somit liefert die Befragung deutliche Signale an Politik und Arbeitgeber, den bestehenden Schutz durch das Arbeitszeitgesetz nicht aufzuweichen, sondern die Lebensrealitäten der Beschäftigten ernstzunehmen.

Dazu die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi:

„Eine Abschaffung des regulären Achtstundentages geht an der Realität der Beschäftigten völlig vorbei. Schon heute leisten die Menschen in Deutschland zahlreiche Überstunden – viele davon unbezahlt – und schon heute vereinbaren die Sozialpartner in tausenden Tarifverträgen flexible Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz in seiner derzeitigen Form bietet dafür ausreichend Spielraum.

Was die Bundesregierung jetzt anstrebt, ist die einseitige Verlagerung der Gestaltung von Arbeitszeiten zugunsten der Arbeitgeber – einschließlich ihrer Verlängerung. Für Beschäftigte ohne einen Schutz durch einen Tarifvertrag hieße das den willkürlich angeordneten Arbeitszeitlängen schutzlos ausgesetzt zu sein.

Mit Symbolpolitik soll von den strukturellen Ursachen der Wirtschaftsflaute abgelenkt und die Schuld den Arbeitnehmer*innen in die Schuhe geschoben werden. Das ist unanständig. Eine Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit löst keines der Probleme der deutschen Wirtschaft. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen eine Abschaffung des regulären Achtstundentages kategorisch ab.

Wer Beschäftigung sichern und dem Fachkräftemangel etwas entgegensetzen will, muss Überstunden abbauen, Belastungen reduzieren und ausreichend Zeit für Familienarbeit, gesellschaftliches Engagement, Erholung und Privates ermöglichen. Größere Arbeitszeitsouveränität bietet insbesondere Frauen die Möglichkeit zu einer höheren Erwerbstätigkeit und mehr finanzieller Unabhängigkeit. Dies würde auch dazu beitragen, die hohe Teilzeitquote zu senken.“ 

Hintergrund:
Am morgigen Donnerstag, den 24. Juli, startet der Sozialpartnerdialog zum Arbeitszeitgesetz. Die Gewerkschaften lehnen die von der Bundesregierung geplante Änderung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ab und werden den Dialog mit einer bundesweiten Kampagne begleiten.

Für den DGB-Index Gute Arbeit wurden im Befragungszeitraum von Januar bis Mai 2025 4.018 Arbeitnehmer*innen befragt.

DGB-Index Gute Arbeit „Grenzen des Arbeitstages“ zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.07.2025

Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Zu der heute veröffentlichten Studie „Arbeit lohnt sich immer?!“ des evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration (EFAS) sagt Bundesvorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland, Elke Ronneberger:

„Die Erfahrungen der langzeitarbeitslosen Menschen in der Studie zeigen: Angst und Unsicherheit hemmen den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Integration gelingt, indem man die Menschen individuell begleitet, sie stärkt und Unsicherheiten abbaut. Statt Langzeitarbeitslose als arbeitsscheu zu stigmatisieren und auf Druck zu setzen, sollten Förderangebote, wie Coaching, Teilhabe am Arbeitsmarkt und Arbeitsgelegenheiten deutlich ausgebaut werden.“

Weitere Informationen

Die Studie steht ab sofort kostenfrei zum Download bereit: Arbeit lohnt sich immer?! 

Blog-Beitrag von Elena Weber, Diakonie-Expertin für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung: „Arbeit lohnt sich immer?!“ – Neue Studie zeigt: Angst bremst die Integration in Arbeit – Diakonie Deutschland 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) betont in seiner aktuellen Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD): Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaften will, muss soziale Gerechtigkeit mitdenken – und dazu gehört die Gleichstellung der Geschlechter.

„Gleichstellung gehört in jede Nachhaltigkeitsstrategie und darf kein optionales Thema bleiben“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen in der Europäischen Union (EU), offen zu legen, wie sie mit ökologischen und sozialen Fragen umgehen – etwa beim Klimaschutz, bei Arbeitsbedingungen oder in der Unternehmensführung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Der djb begrüßt, dass damit Bewegung in das Verfahren kommt – schließlich hätte die Richtlinie bereits bis Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Inhaltlich macht sich der djb dafür stark, dass Geschlechtergerechtigkeit ausdrücklich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit im Gesetz berücksichtigt wird. So muss nicht nur in den Diversitätskonzepten von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung Geschlecht zum zwingenden Bestandteil gemacht werden, sondern auch in den zukünftig daneben notwendigen, die gesamte Belegschaft der Unternehmen umfassenden sog. Nachhaltigkeitsberichten (vormals: nichtfinanzielle Berichte). Zwar verweisen die neuen Vorschriften auf europäische Standards, die bereits differenzierte Inhalte enthalten, diese dürfen aber nicht in der Anwendung verwässert werden. Der djb fordert deshalb, die Berichtspflichten geschlechtergerecht zu interpretieren und die Spielräume bei der Umsetzung klar einzugrenzen.

„Nachhaltigkeitsberichte können ein wirksames Instrument sein, um Unternehmen zu mehr Gleichstellungsverantwortung zu bewegen – wenn sie Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht ausklammern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Der djb appelliert deshalb an die Bundesregierung, Gleichstellung als verbindlichen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung gesetzlich festzuschreiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.07.2025

Die am Vorabend der Wahl lancierte und erst heute Vormittag bekannt gewordene Kampagne gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf beschädigt demokratische Abläufe schwer. Die unterzeichnenden Verbände warnen davor, auf Grundlage von nichtbewiesenen Vorwürfen von der bisherigen Einigung abzuweichen.

Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einem Verfahren folgt, das jedenfalls im Ergebnis bisher ein hohes Maß an Vertrauen in die gewählten Personen und das Gericht insgesamt sichergestellt hat: Die von den vorschlagenden Fraktionen ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden bereits im Vorfeld gründlich auf ihre juristische Qualifikation und persönliche Eignung geprüft; sie stellen sich sodann in allen demokratischen Fraktionen persönlich vor. Gerade diese kollegialen Verfahren im Parlament sind Ausdruck eines demokratischen Miteinanders und verdienen Respekt und Verlässlichkeit. Wenn politische Akteure Kandidatinnen nach Abschluss von Einigungsprozessen und ohne stichhaltige Belege in letzter Minute aus dem Verfahren drängen, untergräbt das das Vertrauen in die Stabilität und Neutralität unserer Verfassungsorgane.

Der Schaden für Demokratie und Rechtsstaat ist immens – die Wahl aller drei vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollte ordnungsgemäß stattfinden.

Die unterzeichnenden Organisationen:

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Neue Richter*innenvereinigung e.V. (NRV)

Deutscher Frauenrat e.V. (DF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.07.2025

Beim diesjährigen Sommerfest der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Moabit kamen Eltern und Schüler*innen im Familienzentrum „Elly“ mit dem Berliner Beirat für Familienfragen ins Gespräch. Offen und direkt berichteten sie von ihren Erfahrungen, Sorgen und Wünschen rund ums Familienleben und den Schulalltag.

Kommunikation, Gemeinschaft, Bildung – was Familien stärkt

Im Fokus vieler Gespräche stand der Wunsch nach mehr Kommunikation und Zeit füreinander – sowohl im Familienleben als auch im schulischen Miteinander. Deutlich wurde, wie wichtig Orte des Austauschs sind: Besonders die vielfältigen Angebote des Familienzentrums „Elly“ fanden große Anerkennung. Es sollte gesichert und dauerhaft gefördert werden – eine Schließung wäre ein herber Rückschritt für die soziale Infrastruktur im Kiez. Gleichzeitig äußerten die Familien den Wunsch nach mehr wohnortnahen Angeboten außerhalb der Schule, um Begegnungen und Vernetzung leichter zu ermöglichen. Ein weiteres zentrales Thema war der Zustand der Schulen. Eltern und Schüler*innen forderten mehr Investitionen in die Bildungsinfrastruktur: Sanierungen, ein besserer Personalschlüssel, mehr Inklusionsangebote sowie eine stärkere Einbindung der Eltern wurden angesprochen. Der einhellige Wunsch war: gute, saubere und inklusive Schulen – für alle Kinder.

Alltagsbelastungen und Lebensumfeld – wo Familien Unterstützung brauchen

Auch Herausforderungen im Alltag kamen zur Sprache: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben belastet viele Eltern. Kinder berichteten von Stress im Schulalltag. Probleme im direkten Wohnumfeld wie Müll und rasende Autos – selbst in als sicher geltenden Spielstraßen – bereiten den Familien Sorgen und verstärken den alltäglichen Druck.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Was Familien uns sagen, ist eindeutig: Sie wollen Verantwortung übernehmen, aber sie dürfen damit nicht allein gelassen werden. Es braucht Investitionen in Bildung und verlässliche Orte wie das Familienzentrum ‚Elly‘. Wer heute Familien stärkt, sichert morgen den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Weitere Informationen zu unseren Familienforen finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 22.07.2025

In Kooperation mit dem Projekt “Familiäre Gesundheitsförderung insbesondere bei Alleinerziehenden (FamGeF)” und der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende bei Life e.V. hat der Berliner Beirat für Familienfragen ein Familienforum mit Ein-Eltern-Familien durchgeführt. Das Fazit: Alleinerziehende in Berlin stehen unter erheblichem Druck.

Neben mentaler Überforderung, Schuldgefühlen und gesellschaftlicher Stigmatisierung haben Ein-Eltern-Familien noch existenzielle Sorgen – wie finanzielle Unsicherheit oder ungeklärte Sorgerechtsfragen. Gravierend wird es besonders, wenn die Gesundheitsvorsorge nicht wahrgenommen wird, weil Zeit und organisatorische Kapazitäten fehlen. Diese strukturellen Hürden wirken sich langfristig negativ auf die körperliche und seelische Gesundheit von Eltern und Kindern aus. Es braucht also politische Maßnahmen, die gezielt auf die Lebensrealität Alleinerziehender eingehen:

  • Leicht zugängliche Gesundheitsversorgung in den Kiezen
  • Stabile Unterstützungsnetzwerke, Bildungsangebote, soziale Treffpunkte und alltagsnahe Hilfen wie Leihgroßeltern, Stadtteilmütter oder Patenschaften
  • Flexible und verlässliche Kinderbetreuung

Alleinerziehende tragen allein die Verantwortung für ihre Familien – sie müssen stärker in den Mittelpunkt familienpolitischer Entscheidungen gerückt werden. Sie brauchen niedrigschwellige Unterstützung und strukturelle Entlastungen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Gesundheit darf kein Luxus im hektischen Familienalltag sein. Ein-Eltern-Familien leisten enorm viel – gerade sie brauchen wohnortnahe Gesundheitsversorgung, flexible Betreuung und soziale Rückendeckung.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 10.07.2025

LSVD⁺ warnt vor Rückschritten für queere Sichtbarkeit

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich dagegen ausgesprochen, die Regenbogenflagge auf dem Bundestag zu hissen – dieser sei “kein Zirkuszelt”. Auch am Bundeskanzleramt wird es in diesem Jahr keine Regenbogenflagge geben, auch nicht zum Berliner Christopher Street Day (CSD). Seit 2022 wurde die Regenbogenflagge anlässlich des CSD in Berlin auf dem Bundestag und am Internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit (IDAHOBIT* am 17. Mai) am Bundeskanzleramt gehisst. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺  – Verband Queere Vielfalt, der an allen vergangenen Flaggenhissungen im Bundeskanzleramt teilgenommen hat:

Dass in diesem Jahr die Regenbogenflagge auch am Kanzleramt nicht gehisst werden soll, ist ein fatales politisches Signal an die LSBTIQ* Community – gerade in einer Zeit, in der queerfeindliche Gewalt und Hasskriminalität in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnung neue Höchststände erreichen. Seit Monaten sehen wir massive rechtsextreme Bedrohungen gegen CSDs in ganz Deutschland, nahezu wöchentlich. Im letzten Jahr war etwa jeder dritte CSD betroffen. Damit sind LSBTIQ* in Deutschland eine extrem gefährdete Gruppe. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie weiterhin sichtbar an der Seite von LSBTIQ* steht und Queerfeindlichkeit ernst nimmt. Auch wenn es sich bei der Regenbogenflagge um ein Symbol handelt: Auch bei Symbolen für die Solidarität mit LSBTIQ* darf es keine gesellschaftlichen Rückschritte geben!

Dem Bundeskanzleramt kommt eigentlich eine entscheidende Rolle zu, auf das demokratiegefährdende Problem der massiv zunehmenden queerfeindlichen Hasskriminalität aufmerksam zu machen. Statt dem nachzukommen, reiht sich das Bundeskanzleramt in eine Reihe von Rückschritten für queere Sichtbarkeit ein. Verschiedene Ministerien haben die Regenbogenflagge bereits gehisst oder planen dies sowie eine Teilnahme am CSD. Ein wichtiges Signal der Unterstützung und Solidarität kommt zudem aus dem Vizepräsidium des Bundestags: Sozialdemokratin Josephine Ortleb und der Grüne Omid Nouripour werden die Eröffnungsrede auf dem Berliner CSD halten.

Die Regenbogenflagge ist keine parteipolitische Stellungnahme. Sie ist ein universeller Ausdruck demokratischer Grundwerte wie Respekt, Gleichstellung und einer freien Gesellschaft. Die schwarz-rot-goldene Flagge hat nicht dieselbe Bedeutung wie die Regenbogenflagge als expliziter Ausdruck von Solidarität mit LSBTIQ*, obwohl die Bundesflagge selbstverständlich auch queere Menschen einschließt. LSBTIQ* waren allerdings auch unter der schwarz-rot-goldenen Flagge von staatlicher Ausgrenzung und aktiver Verfolgung betroffen, beispielsweise durch Paragraph 175 StGB. Sicher zu stellen, dass sich das nicht wiederholt, ist auch Aufgabe der amtierenden Bundesregierung.

Weiterlesen:

* Berliner Verwaltungsgericht: Progress-Pride-Flag auf einem Hort einer Grundschule widerspricht nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121487&enc=687474703a2f2f7777772e6c746f2e6465&tg=recht/nachrichten/n/vg3k66824-vg-berlin-progress-pride-flagge-grundschule>

* Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen? <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121489&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/14206-kommentar-koalitionsvertrag>

* Forderungen des LSVD⁺ für die Koalitionsverhandlungen <https://ea.newscpt9.de/_lnk/?&nid=5110353&sid=545615024&lid=23121491&enc=68747470733a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=de/ct/13356-Forderungen-des-LSVD-fuer-die-Koalitionsverhandlungen-2025>

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2025

LSVD kritisiert Gesetzesentwurf scharf

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am 4. Juni wurde der Gesetzesentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten in erster Lesung verabschiedet. Er sieht vor, unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Damit soll einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch andererseits die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgangen werden können. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir stellen uns klar gegen diese erneute Verschärfung der Asylpolitik und lehnen das Gesetzesvorhaben zur Einstufung von Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung in aller Deutlichkeit ab. In den drei Maghrebstaaten sind LSBTIQ* der Gefahr von mehrjährigen Haftstrafen, Folter durch Zwangsanaluntersuchungen und massiver Gewalt durch die Gesellschaft ausgesetzt. Länder per Rechtsverordnung als “sichere Herkunftsstaaten” zu erklären blendet nicht nur die Lebensrealität und Verfolgungserfahrungen zahlloser (queerer) Geflüchteter aus, es ist auch zutiefst undemokratisch. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft in einem regulären Gesetzgebungsverfahren wäre dringend notwendig. 

Nicht ohne Grund hat sich der Bundesrat bislang gegen die Aufnahme von Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestellt.  Die geplante beschleunigte Bestimmung per Verordnung ist inakzeptabel! Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Diese grundrechtlichen Mindestanforderungen gilt es einzuhalten und zu verteidigen..

Eine Einstufung als vermeintlich sicherer Herkunftsstaat bedeutet massive Einschränkungen für Asylsuchende aus diesen Ländern: Es wird unter anderem das Asylverfahren beschleunigt, die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt und Schutzsuchende sogar aus einem noch laufenden Asylverfahren heraus abgeschoben. Dies trifft gerade auch LSBTIQ* Geflüchtete, da sie sich oft bei der Anhörung aus begründeter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen.

Wenn trotz der erheblichen Bedenken dieser Entwurf beschlossen wird, müssen LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und ihre Schutzgesuche dürfen grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Dazu ist eine systematische, flächendeckende Identifizierung besonderer Schutzbedarfe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft notwendig. Sonst droht LSBTIQ* Abschiebung, Gewalt und Lebensgefahr, bevor Deutschland über ihren Schutzanspruch überhaupt entschieden hat.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 10.07.2025

  • Bentele: „Etat des Bundesfamilienministeriums ist bescheiden“
  • VdK fordert bessere Unterstützung pflegender Angehöriger

Statement von VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Etat des Bundesfamilienministeriums:

„Für das Bundesfamilienministerium sind im Haushalt des laufenden Jahres 14,12 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist mit Blick auf andere Ressorts ein bescheidener Betrag. Damit rangiert die Familienpolitik am unteren Ende der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung, auf Sparflamme in meinen Augen. Aber Familien verdienen mehr.

Um insbesondere Kinder in ihren Familien zu stärken, fordert der VdK den raschen Abbau bürokratischer Hürden und die Zusammenführung unübersichtlicher Einzelleistungen zur Förderung von Lebensunterhalt, Bildung und Teilhabe in allen Lebensbereichen.

Außerdem sollten junge Väter in den ersten zwei Wochen nach der Geburt aktiv unterstützt werden, etwa durch finanzielle Ausgleichsleistungen, damit sie in der prägenden Anfangszeit des Kindes anwesend sind und sich einbringen können.

Auch im Bereich der Pflege sieht der VdK noch großen Handlungsbedarf: In Deutschland werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, größtenteils durch Angehörige. Für diese braucht es dringend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Fast die Hälfte der pflegenden Angehörigen reduziert aufgrund der Pflege ihre Arbeitszeit oder gibt ihre Erwerbstätigkeit ganz auf. Dadurch verlieren sie Rentenpunkte und Einkommen. Wir appellieren an die Bundesregierung, pflegende Angehörige finanziell besser abzusichern und deren Armutsrisiko zu verringern. Im Koalitionsvertrag ist eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als Vorhaben genannt, das wäre ein erster Schritt. Der VdK plädiert für einen einkommensunabhängigen Pflegelohn.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.07.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. September 2025

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Im Rahmen der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie möchten wir ausgehend von der Online Umfrage des Bundesfachverbandes Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) (https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2025/06/bumf-online-umfrage-2024-einseitig.pdf) über die Situation junger Geflüchteter ins Gespräch kommen.

Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage verdeutlichen eine zunehmende Verschärfung der Situation junger Geflüchteter. Gewalt- und Rassismuserfahrungen nehmen zu, ebenso der Ausschluss vom regulären Schulunterricht. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Rückschritt bei Schutz, Bildung und Teilhabe. Asyl- und Versorgungssysteme gestalten sich immer restriktiver. Es entsteht eine Spirale des Drucks, die sich zunehmend auf die Resilienz und psychische Stabilität der jungen Menschen und ihrer Begleiter*innen auswirkt.

Politische Maßnahmen, wie etwa die GEAS-Reform, Zurückweisungen an Binnengrenzen oder die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, verdeutlichen eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Diese Entwicklungen wirken tief in die Praxis der Jugendhilfe hinein. Verfahren werden restriktiver, Hilfen gekürzt oder verweigert, das Kindeswohl – etwa beim Familiennachzug – vielfach nicht mehr als handlungsleitend wahrgenommen.

Zugleich zeigt die Umfrage, dass Fachkräfte sich an der Seite der jungen Menschen mit viel Kraft und Engagement Entrechtungen entgegenstellen. Außerdem formulieren sie Erfahrungen aus ihrer Praxis dazu, was aus ihrer Sicht Teilhabe ermöglicht und die jungen Menschen stärkt.

Mit

Helen Sundermeyer und Johanna Karpenstein, Referentinnen beim Bundesverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung: https://eveeno.com/107268154

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Sabine Haseloff, jugendhilfe@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 27. und 28. Oktober 2025

Veranstalter: Population Europe in Zusammenarbeit mit Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Ort: Berlin und online

Die Wahlerfolge antidemokratischer Bewegungen lassen sich nicht allein mit den demografischen oder sozioökonomischen Merkmalen einzelner Gruppen erklären. Entscheidender sind lokale Problemwahrnehmungen und Verlustnarrative im Kontext des demografischen Wandels. Diese manifestieren sich in einer empfundenen politischen Überforderung, Schuldzuweisungen und dem vermeintlichen Versagen der „etablierten“ Politik.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, politischen Stiftungen und der Politik analysieren wir diese demografischen Trends und diskutieren praktische Lösungen auf regionaler und lokaler Ebene.

Zur Anmeldung

Abendveranstaltung:

Montag, 27. Oktober 2025, 18:00–21:00 Uhr (MEZ) persönlich oder online (Zoom)

WissenschaftsForum Berlin, Markgrafenstr. 37, 10117 Berlin

Internationaler Tag:

Dienstag, 28. Oktober 2025, 13:15–17:00 Uhr (MEZ) online (Zoom)

(Während der gesamten Veranstaltung wird eine Simultanübersetzung Deutsch-Englisch angeboten.)

Am 27. Oktober diskutieren:

Karin Prien

(Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

C. Katharina Spieß

(Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB))

Glenn Micallef (tbc)

(EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport)

Shalini Randeria

(Präsidentin der Central European University in Wien)

Jasmin Arbabian-Vogel

(ehemalige Präsidentin des Verbands der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU))

Moderation:

Shelly Kupferberg

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2026 in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie- und Wissenschaftspreis ausgeschrieben. Bewerbungen sind jetzt möglich. Der Praxispreis hat das Thema „Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendhilfe“. Angesprochen sind damit alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe. Es werden Arbeiten gesucht, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas Demokratiebildung und -förderung leisten, neue Impulse geben und Innovationspotenzial haben. Die beiden anderen Preiskategorien – Theorie- und Wissenschaftspreis und Medienpreis – sind nicht themengebunden. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden.

Der Bewerbungsschluss ist der 10. Oktober 2025. Die elektronischen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html.

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ZFF-Info

ZFF-Info 07/2025

AUS DEM ZFF

Die Veranstaltung bot Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und den Autorinnen des Berichts zu den Analysen und Empfehlungen. Besonderer Dank gilt Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, der Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, der stellvertretenden Vorsitzenden der 10. Familienberichtskommission, für ihre Vorträge und die anregenden Diskussionsbeiträge. Die in der AGF organisierten Familienorganisationen hatten jeweils Kommentare zum Bericht abgegeben. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, hat daher auch ihr Kommentar für die Dokumentation zusammengefasst und auf Papier gebracht.

SCHWERPUNKT I: Wohnungslosenstatistik

Die gestern vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Zahlen zeigen einen deutlichen Anstieg: Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland rund 474.700 Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht – das sind 8 % mehr als im Vorjahr (2024: 439.500). Besonders alarmierend: 41 % der Betroffenen sind unter 25 Jahre alt, und Paare mit Kindern bilden mit 34 % die größte Gruppe.

„Es kann und darf nicht sein, dass in einem reichen Land wie Deutschland weiterhin so viele Menschen – darunter Familien mit Kindern, Jugendliche und alleinerziehende Frauen – ohne eigene Wohnung leben müssen. Der Wohnungsmarkt ist vielerorts überhitzt. Es ist höchste Zeit zu handeln!“, so AWO-Präsident Michael Groß. 

Die AWO begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse, betont jedoch: Das alleine reicht nicht. Entscheidend ist die konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) – mit klaren Zielen, verbindlichen Maßnahmen und ausreichender Finanzierung. 

Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter: Alleinerziehende, Jugendliche ohne familiären Rückhalt, Menschen mit Behinderung oder geflüchtete Menschen ohne Zugang zum Wohnungsmarkt. Viele Betroffene leben verdeckt – etwa bei Bekannten – und diese Anzahl ist in der vorgelegten Statistik nicht inkludiert. Das heißt die Zahlen von Menschen die keine Wohnung ist noch höher.  

Wohnungslosigkeit ist ein Ausdruck von Armut – und führt häufig zu sozialer Ausgrenzung. Menschen ohne Wohnung sind in vielerlei Hinsicht besonders verletzlich: Sie haben oft keinen Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Besonders alarmierend ist die zunehmende Gewalt gegen wohnungslose Menschen. Immer häufiger werden sie Opfer von Übergriffen, Diskriminierung und Ausgrenzung – sei es auf der Straße, in Unterkünften oder im öffentlichen Raum. Diese Entwicklung ist zutiefst besorgniserregend und zeigt, wie dringend Schutz, Anerkennung und politische Maßnahmen notwendig sind. 

Die AWO fordert daher:

  • Die Förderung von Wohngemeinnützigkeit und Gesetzesänderungen für einen stärkeren Mieter*innenschutz
  • Mehr sozialen Wohnungsbau mit langfristiger Bindung
  • Recht auf Wohnen gesetzlich verankern
  • Prävention stärken und Angebote ausbauen, z. B. durch Mietschuldenberatung und Hilfen bei drohendem Wohnungsverlust
  • Teilhabe sichern, z. B. durch niedrigschwellige Angebote in Bildung, Arbeit und Gesundheit 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2025

  • 41 % der untergebrachten wohnungslosen Personen jünger als 25 Jahre
  • 29 % kommen aus der Ukraine
  • Nach Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern mit gut 34 % die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137 800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137 800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136 900). Insgesamt wurden 409 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61 500) weiterhin bei rund 14 %. 

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163 400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159 800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79 000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21 800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117 900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117 900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94 600 Personen und Berlin mit 53 600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3 000), Sachsen-Anhalt (1 200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (zum Beispiel Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Privatpersonen unterkommen, sowie Wohnungslose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Wichtiger technischer Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Am 15. Juli 2025 werden folgende Änderungen an den Webservice-Schnittstellen (API) von GENESIS-Online wirksam: Die POST-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle ersetzen die SOAP/XML-Schnittstelle sowie GET-Methoden der RESTful/JSON-Schnittstelle. Bitte stellen Sie Ihre bestehenden Prozesse schon jetzt um und nutzen Sie POST-Anfragen, um die RESTful/JSON-Schnittstelle anzusprechen. Eine detaillierte sprachliche und technische Dokumentation sowie weitere Hinweise zur Umstellung sind auf der GENESIS-OnlineWebsite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025

Nach wie vor hohe Zahlen gemeldet – Kommunen brauchen ausreichende finanzielle Ausstattung für Maßnahmen

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland ist weiterhin stark gestiegen und hat ein alarmierendes Ausmaß angenommen. Laut Destatis waren am Stichtag 474 700 Personen von den Kommunen als öffentlich untergebracht gemeldet worden, weil sie kein eigenes Dach über dem Kopf haben. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500).

Der Deutsche Caritasverband fordert gemeinsam mit seiner Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (KAG W), Bund sowie Länder und Kommunen müssten jetzt entschlossen handeln und den Ausbau bezahlbaren Wohnraums vorantreiben. Gemeinsam mit den sozialen Trägern seien Anstrengungen zu unternehmen, damit Menschen ihre Wohnung nicht verlieren oder bei Wohnungsverlust schnellstmöglich Unterstützung erhalten, um wieder in eigenen Wohnraum zu gelangen. Nur Hand in Hand könne es gelingen, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Mitte der Gesellschaft erreicht
Drohende Wohnungslosigkeit hat mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht. Oft sind es Krisensituationen wie der Verlust des Partners oder der Partnerin, Verlust von Arbeit und Einkommen, Krankheit oder andere Lebenskrisen, die dazu führen, dass Menschen ihre bisherige Wohnung und damit ihr Zuhause verlieren.

Dr. Ulrike Kostka, Vorsitzende der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin: „Es müssen ausreichende Ressourcen und Angebote in den Städten und Gemeinden bereitgestellt werden, damit sich die vielerorts prekäre Situation nicht weiter verschärft. Die Praxisarbeit der Caritas zeigt, dass in den letzten Jahren die Probleme von Menschen auf der Straße zugenommen haben. Der Gesundheitszustand vieler Obdachloser ist besorgniserregend. Aufgrund mangelnder Finanzen fehlen bundesweit notwendige Hilfeangebote oder sind stark gefährdet.  Das Caritas-Arztmobil oder die Caritas-Krankenwohnung für Wohnungslose in Berlin sind Beispiele innovativer, wirkungsvoller Angebote, um deren Finanzierung wir immer wieder kämpfen mussten. Hier würde eine verbesserte Situation der finanziellen Ausstattung der Kommunen und Länder die Situation wohnungsloser Menschen deutlich verbessern. Insgesamt braucht es ausreichende Mittel für flächendeckende Prävention, Nothilfe und Vermittlung in Wohnraum.“

Strukturelle Probleme verschärfen die Situation
Die weiterhin sinkende Zahl von preisgebundenen Sozialwohnungen, stark steigende Mieten und die zunehmende Schwierigkeit, bezahlbare Wohnungen zu finden, treffen besonders einkommensschwache Haushalte.

Dringender Handlungsbedarf
Deswegen braucht es dringend ein Programm mit mehr Präventionsangeboten, umfassenden Hilfen und massiven Investitionen in den sozialen Wohnungsbau. 
Die hohen Zahlen machen deutlich: Wohnungslosigkeit ist längst kein rein städtisches Problem mehr und betrifft Menschen aller Altersgruppen. Ohne entschlossenes Handeln wird das EU-Ziel, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, nicht erreichbar sein.

Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit gemeinsam umsetzen
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat Deutschland für die Erreichung des EU-Ziels 2030 eine koordinierte Strategie entwickelt, die gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll. Die Caritas fordert, den im Koalitionsvertrag angekündigten NAP W nun zügig umzusetzen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

– Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau
– Unterstützung von jungen Wohnungslosen: gesicherte Wohnverhältnisse schaffen und pädagogische Begleitung anbieten
– Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten
– Flächendeckende und umfassende Prävention von Wohnungsverlust
– Gesundheitlichen Versorgung von wohnungslosen Menschen sichern und verbessern
– Hitzeschutz ausbauen.

Für die zügige Umsetzung der Maßnahmen benötigen die Kommunen und Länder allerdings entsprechende Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 08.07.2025

Rund 475.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege (Stichtag 31. Januar 2025). Damit ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent gestiegen. Das geht aus den heute veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Bereits in den Vorjahren war die Zahl unter anderem aufgrund verbesserter Datenmeldungen und der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine deutlich gestiegen.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit bleibt eines der drängendsten sozialpolitischen Probleme in Deutschland. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass so viele Menschen in unserem Land über keine eigene Wohnung verfügen – darunter viele Familien mit Kindern. Die eigene Wohnung ist zentral für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben. Bund und Länder müssen deshalb dafür sorgen, dass wohnungslose Menschen wieder in eigenen Wohnraum kommen – nicht nur in Notunterkünfte.“

Es sei begrüßenswert, dass mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau fließen solle. Doch es reiche nicht aus, nur zu bauen. Es müsse sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen auch Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. „Viele Betroffene scheitern auf dem angespannten Wohnungsmarkt an strukturellen Barrieren wie Schufa-Einträgen oder an Diskriminierung. Eine soziale Wohnungspolitik muss diesen Ausschlussmechanismen aktiv entgegenwirken und gezielt Wohnungslosigkeit bekämpfen“, so Ronneberger.

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.  
Im Wohnungslosenbericht 2024 der Bundesregierung, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfasst, war eine Gesamtzahl von rund 531.600 wohnungslosen Menschen zum Stichtag 31. Januar genannt.

Die Bundesregierung hatte zudem am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurde das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an konkreten Maßnahmen zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Am 23. Januar 2025 fand in Berlin der statt. Dort wurde auch das Jahresprogramm für das Jahr 2025 vorgelegt. 

Die Diakonie Deutschland hat gemeinsam mit dem Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) und der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin) am 26. Juni 2025 die neue Lebenslagenuntersuchung wohnungsloser Menschen veröffentlicht. Die für die diakonischen Einrichtungen repräsentative Studie unter rund 900 wohnungslosen Erwachsenen zeigt, dass sich die Lebenslagen wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert haben. 

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt: 474 700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2025

SCHWERPUNKT II: Pflegereform

Anlässlich der ersten Zusammenkunft der Bund-Länder-Kommission für eine große Pflegereform am kommenden Montag fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die Einbeziehung der Freien Wohlfahrtspflege:

„Die Wohlfahrtsverbände sind nicht nur maßgebliche Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, sondern auch wichtige zivilgesellschaftliche und anwaltschaftliche Akteure. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Vorschläge für die anstehende große Pflegereform müssen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Wohlfahrtsverbände bringen das Wissen aus der Realität der Pflege ein, das es braucht, um eine sinnvolle Reform auf den Weg zu bringen.“

Die Arbeiterwohlfahrt betont, dass beim Reformvorhaben die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung gesichert werden müsse.

Sonnenholzner: „Auch zukünftig muss sich jeder und jede darauf verlassen können, im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden. Dazu muss die Pflegeversicherung finanziell auf nachhaltig sichere Füße gestellt werden. Dafür müssen alle Berufsgruppen und Einkommensarten in die Versicherung einzahlen, außerdem muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wer Erben heranziehen will, muss eine Erbschaftssteuer einführen, um die Bundeszuschüsse für Pflegeversicherung zu refinanzieren.

Bis die Kommission zum Jahresende der Bundesregierung Ihre Vorschläge vorlegt und diese über entsprechende Gesetzgebungsverfahren greifen können, benötigen die Pflegekassen dringend finanzielle Unterstützung. Daher sind über die Pflegekassen finanzierte gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die Corona-bedingten Ausgaben, den Kassen zu erstatten. Darlehen, wie jetzt im Bundeshaushalt vorgesehen, sind nicht zielführend. Sie verlagern die Problematik auf einen späteren Zeitpunkt – immer verbunden mit der Gefahr, dass die Kassendefizite in der Zwischenzeit weiter anwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.07.2025

Zum Auftakt der Pflegekommission der Bundesregierung am 7. Juli 2025 fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund schnelle Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. 

Anja Piel, DGB Vorstandsmitglied, sagte am Sonntag in Berlin:

„Gute Pflege muss menschenwürdig funktionieren, sich am Bedarf orientieren und sie darf nicht in Armut führen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie schnell einen guten Plan für eine Pflegereform vorlegt. Die Kassen der Pflegeversicherung sind fast leer – und das Loch von rund zwei Milliarden Euro ist mit dem Darlehen der Bundesregierung nicht zu flicken. 

Ziel der Kommission muss sein, nicht nur eine kurze finanzielle Atempause zu erreichen, sondern eine mutige Reform einzuleiten, mit der gute Pflege finanziell sichergestellt werden kann. 

Wichtigster Baustein ist der Deckel für die Eigenanteile in der stationären Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss zur Pflege wieder eingeführt werden. Außerdem gibt es noch Schulden der Bundesregierung bei der Pflegeversicherung; nämlich 5,2 Milliarden Euro für die Auslagen in der Corona-Pandemie. Neben der Rückzahlung muss die Bundesregierung die Pflegeversicherung von Kosten für Leistungen entlasten, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören – dafür muss der Bund Steuermittel einsetzen.

Die beste Lösung bleibt eine Pflegebürgervollversicherung, bei der alle Pflege-Kosten von der Versicherung bezahlt werden.

Was nicht geht ist, Ausgaben und Pflegeleistungen zusammenzustreichen. Auch Karenzzeiten, in der die Versicherten die Pflegekosten selbst tragen müssen, kommen nicht in Frage. Wer bei der Pflege den Rotstift ansetzt, nimmt Verarmung der zu Pflegenden mit ihren Angehörigen billigend in Kauf und riskiert im schlimmsten Fall sogar den frühen Tod von Betroffenen.

Menschen, die in die Pflegeversicherung einzahlen, müssen auf die Kommission und die Bundesregierung vertrauen können, dass diese Reform jetzt kommt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2025

Ab heute wollen Bund und Länder die Weichen für eine umfassende Pflegereform stellen. Zum Auftakt der Bund-Länder-Kommission Pflege fordert die Diakonie Deutschland ein solides finanzielles Fundament für die Pflegeversicherung. Nur so kann die Pflegeinfrastruktur bundesweit gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden, um dem demografischen Wandel gerecht zu werden.

„Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder eine gemeinsame Linie finden und die Chance auf eine echte Pflegereform nicht verpassen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können. Notwendig sind auch ein Abbau von Bürokratie und mehr Transparenz darüber, welche Leistungen Pflegebedürftigen zustehen“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.  

Mit Blick auf die Finanzierung spricht sich die Diakonie Deutschland für eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung aus. Die konkrete Ausgestaltung soll in der Kommission erfolgen. Versicherungsfremde Leistungen – etwa Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – sollten kurzfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem fordert die Diakonie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, um die finanzielle Basis der Pflegeversicherung langfristig zu stärken. 

„Die Einbeziehung der Kommunen ist entscheidend für den Erfolg“, betont Ronneberger. „Wir wissen, dass viele Kommunen unter finanziellen Engpässen leiden. Doch Sparen an der falschen Stelle kommt langfristig teurer. Kommunen sollten daher verpflichtet werden, die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger systematisch zu ermitteln. Nur so lassen sich passgenaue Hilfen entwickeln – und zwar bevor Pflegebedürftigkeit eintritt.“ Die Diakonie schlägt beispielsweise präventive Hausbesuche für Menschen ab dem 75. Lebensjahr vor. Auch die Förderung der Nachbarschaftshilfe sei eine sinnvolle Maßnahme. „Dass Bund und Länder die Reform gemeinsam angehen, ist eine große Chance für eine nachhaltige Lösung aus einem Guss“, so Ronneberger. 

Die Diakonie ist mit 1.500 ambulanten Pflegediensten, 3.000 stationären Einrichtungen in der Pflege einer der größten Anbieter von Einrichtungen von pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen

Zur Pflegekampagne der Diakonie 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2025

  • Bentele: „Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“
  • VdK: Versorgung darf nicht vom Wohnort oder Einkommen abhängen

Am 7. Juli tritt erstmals die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, um die Weichen für die im Koalitionsvertrag angekündigte umfassende Pflegereform zu stellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangt von den Teilnehmenden zukunftsfähige Konzepte:

„Für die Pflege der Zukunft benötigen wir große, mutige Schritte. Sie muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen und eine gerechte und flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Alle Menschen sollten unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation die Pflege erhalten, die sie benötigen und verdienen.

Die Situation in der häuslichen Pflege in Deutschland ist alarmierend. Derzeit werden rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, wobei Angehörige einen Großteil der Pflege übernehmen. Sie leiden unter erheblichen Belastungen: Fast die Hälfte reduziert für die Pflege ihre Arbeitszeit. Darüber hinaus vernachlässigen über 50 Prozent der Pflegenden ihre eigene Gesundheit aufgrund der hohen Anforderungen.

Das erklärte Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und ihrer Finanzierung sein. Die Versorgungsstruktur muss, erst recht mit Blick auf den demografischen Wandel, dringend an die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen angepasst werden. Pflege darf in Zukunft nicht vom Wohnort abhängen. Die Sicherstellung einer gerechten Pflegeversorgung sollte als Pflichtaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge etabliert werden, vollständig finanziert von Bund und Ländern. Die Kommunen sind der einzige Akteur, der familiäre, nachbarschaftliche, berufliche und professionelle Formen der Hilfe für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in die Hand nehmen und zusammenführen kann.

Ein zentrales Problem stellt die nachhaltige Finanzierung der Pflege dar. Hier müssen Bund und Länder in einem ersten Schritt ihren Verpflichtungen nachkommen und der Pflegeversicherung die Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben erstatten – etwa die Pandemiekosten, die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger und die Investitionskosten. Aber stattdessen lässt der Bund die Pflegeversicherung am ausgestreckten Arm verhungern.

Auch für die grundlegende Reform der Finanzierung liegen mit dem Bericht der letzten Bundesregierung alle Vorschläge auf dem Tisch. Der VdK setzt sich für die Einführung einer einheitlichen Pflegeversicherung ein, in der sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern und in die alle Einkommensarten einbezogen werden.

Ich erwarte von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform konkrete, zukunftsfähige Lösungen, die die Pflegeversicherung nachhaltig sichern und den Menschen konkret helfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.07.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend nötig dieser Schritt für mehr Schutz war: Mehr als 18.000 Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): „15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der Stärkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“

Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
  • Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
  • Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
  • Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/UBSKMG

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages leistet seit 1988 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Da kindgerechte Lebensverhältnisse ein dauerhaftes Anliegen sind, haben die im Familienausschuss vertretenen Fraktionen in dieser Wahlperiode die Kinderkommission erneut eingesetzt.

Zur konstituierenden Sitzung der Kinderkommission der 21. Wahlperiode am 10. Juli 2025 erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Saskia Esken, MdB: „Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen haben im Parlament einen besonderen Stellenwert. Vor mehr als 35 Jahren hat der Bundestag mit der Einrichtung der Kinderkommission ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit ihrer erneuten Einsetzung bekräftigt der 21. Deutsche Bundestag, wie wichtig es ist, junge Menschen bei politischen Entscheidungen einzubeziehen, ihre Rechte zu stärken und ihren Belangen Geltung zu verschaffen.
Die Kinderkommission ist ein zentraler Ort, an dem die Belange von Kindern und Jugendliche gehört und gesehen werden. Als Stimme für junge Menschen im Parlament trägt sie dazu bei, ihre Interessen sichtbar zu machen und politisch wirksam zu vertreten. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend freut sich, den Belangen der jungen Generation mit der erneuten Einsetzung der Kinderkommission Gehör zu verschaffen.“

Mit ihrer Konstituierung kann die elfte Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen und die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament vertreten. Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen, die sich für Kinder einsetzen.

Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt der Abgeordnete Michael Hose (CDU/CSU).

Für Informationen steht das Sekretariat zur Verfügung:
kinderkommission@bundestag.de, Telefon: +49 30 227-30551

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.07.2025

Für die Wohnkostenlücke im Bürgergeld im Jahr 2024 interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/748). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen worden sind. Diese Werte soll die Regierung für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Nach Mehrgenerationenhäusern fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/758). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele dieser Häuser derzeit in Deutschland gefördert werden (aufgeschlüsselt nach Regionen), wie viele davon noch von vorherigen Aktionsprogrammen unterstützt werden und ob in der aktuellen Förderperiode neue Mehrgenerationenhäuser dazugekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 56 vom 09.07.2025

Die Bundesregierung hat den Abschlussbericht der Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen als Unterrichtung (21/700) vorgelegt.

Darin empfehlen die Experten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG). Es sei von grundlegender Bedeutung, bei einer möglichen Überarbeitung des ProstSchG auch an Maßnahmen zu denken, die auf eine Veränderung der gesellschaftlichen Haltung gegenüber der Prostitution zielen und Prostituierte vor Benachteiligung im Alltag schützen, schreiben sie und schlagen unter anderem die finanzielle Förderung von Maßnahmen vor, die über Prostitution aufklären und deutlich machen, „dass es sich um einen verfassungsrechtlich anerkannten und daher auch gesellschaftlich anzuerkennenden Beruf handelt“. Außerdem sollten Maßnahmen geprüft werden, mit denen die Benachteiligung von Prostituierten im Alltag, etwa bei der Wohnungssuche oder dem Kontakt mit Versicherungen oder Behörden, aktiv entgegengewirkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 54 vom 04.07.2025

Einen leichten Zuwachs sieht der Einzelplan 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) des Bundeshaushalts 2025 (21/500) vor. Bundesbildungs- und familienministerin Karin Prien (CDU) sollen dem Entwurf zufolge 14,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2024: 13,87 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten im Einzelplan 17 ist das Elterngeld. Kürzungen sind im laufenden Jahr unter anderem bei den Freiwilligendiensten geplant. Der veränderte Ressortzuschnitt mit dem neuen Bereich Bildung spiegelt sich im Haushaltsentwurf für 2025 noch nicht wider.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,9 Milliarden Euro eingeplant (2024: 12,49 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,41 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist (2024: 8,03 Milliarden Euro). Gestiegen sind die Ausgaben für Kindergeld und Kinderzuschlag, auf 3,85 Milliarden Euro (2024: 2,75 Milliarden Euro), davon entfallen allein 3,38 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2024: 2,37 Milliarden Euro) und 224 Millionen Euro auf das Kindergeld (2024: 210 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,31 Milliarden Euro eingeplant nach 1,3 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

Weniger Geld soll es für die Kinder- und Jugendpolitik geben, für die noch 588,99 Millionen Euro bereitstehen (2024: 600,44 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau liegen wie 2024. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 243,72 Millionen Euro (2024: 243,77 Millionen Euro).

Ausgaben in Höhe von 427,85 Millionen Euro sind im Kapitel „Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ enthalten (2024: 498,38 Millionen Euro). Davon entfallen 306,4 Millionen Euro auf den Haushaltstitel „Stärkung der Zivilgesellschaft“ (2024: 348,1 Millionen Euro). Gekürzt werden soll beim Bundesfreiwilligendienst, 184,2 Millionen Euro sind dafür im laufenden Jahr veranschlagt (2024: 207,2 Millionen Euro). Auch bei den anderen Freiwilligendiensten (Freiwilliger Sozialer Dienst, Freiwilliger Ökologischer Dienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) wird gekürzt: von 122,68 Millionen Euro in 2024 auf 105,68 Millionen Euro in diesem Jahr.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 52 vom 01.07.2025

Die Grünen-Fraktion fordert von der Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Die Finanzlage in dem Versicherungszweig sei so prekär, dass laut Kassen noch in diesem Jahr Zahlungsschwierigkeiten auftreten könnten, heißt es in einem Antrag (21/583) der Fraktion, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung steht.

Knapp 5,6 Millionen Menschen in Deutschland seien pflegebedürftig und bezögen Leistungen der Pflegeversicherung. Immer mehr pflegende An- und Zugehörige gerieten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen warteten auf dringend benötigte Hilfe, oft vergeblich, weil Pflegedienste oder -heime die nötige professionelle Unterstützung nicht mehr bieten könnten. Zugleich gerieten Pflegeanbieter in eine finanzielle Schieflage und müssten zum Teil schließen. Somit bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Pflegeversicherung zu stabilisieren, indem die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt werden und darauf hinzuwirken, dass die Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen.

Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 50 vom 27.06.2025

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/789) die Einführung eines „sozial gerechten Klimageldes“. Der Antrag soll am Donnerstag, 10. Juli 2025, ohne Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

Die Abgeordneten beziehen sich auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen, weil Mieter*innen auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren können und Pendler*innen nur unzureichende Alternativen im öffentlichen Verkehr finden“, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 09.07.2025

Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2025 der ausgabenstärkste Etat des Bundeshaushalts. Laut Haushaltsentwurf 2025 (21/500) kann Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) im nächsten Jahr 190,30 Milliarden Euro ausgeben. Damit steigt der Etat deutlich gegenüber 2024 (175,68 Milliarden Euro), nämlich um 14,62 Milliarden Euro.

Der Löwenanteil entfällt dabei wie immer auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Entwurf insgesamt 134,39 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 48,2 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,10 Milliarden Euro (2024: 30,84 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,76 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro).

Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende will der Bund in diesem Jahr 51,96 Milliarden Euro ausgeben (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,1 Milliarden Euro 2024 auf 13 Milliarden Euro 2025 steigen.

Deutliche Einsparungen sind bei den Kosten für das Bürgergeld geplant: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro (2024: 26,5 Milliarden Euro). Die Leistungen für Eingliederung in Arbeit sollen 4,1 Milliarden Euro kosten und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert (2024: 4,15 Milliarden Euro).

Sinken werden auch die Ausgaben des Bundes für die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 389,61 Millionen Euro sind dafür 2025 eingeplant (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern (2024: 234,04 Millionen Euro). Deutlich gespart wird auch bei Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation. Hier sinken die Ausgaben auf 67,88 Millionen Euro (2024: 167,04 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 30.06.2025

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/552). Unter anderem interessiert die Abgeordneten die Zahl der Ablehnung von Arbeitsangeboten und der Totalsanktionen. Außerdem fragen sie noch nach der Nachhaltigkeit von Arbeitsvermittlungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) im Zeitraum von 2015 bis 2024.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 268 vom 30.06.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden. So lautet der Titel eines entsprechenden Antrags (21/580), der heute Vormittag im Bundestag erstmals beraten wird.

Die rechtsextremistisch motivierten Bedrohungen queerer Menschen verfolgten das Ziel, eine ganze Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern, queere Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu treiben und sie an der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu hindern, schreiben die Grünen. „Staat und Gesellschaft sind aufgefordert, diesen Angriffen auf die Sicherheit und die Grundrechte queerer Menschen überall klar und entschieden entgegenzutreten“ fordern sie. Weiter heißt es: „Es ist daher sehr zu bedauern, wenn sich einzelne Unternehmen politischem Druck beugen und sich aus dem Sponsoring von CSDs zurückziehen, was auch die Finanzierung und Durchführung der Veranstaltungen selbst unter Druck setzt.“

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen. Dies soll durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten gewährleistet werden. Die Empfehlungen des Arbeitskreises zur „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz müssten umgesetzt und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten eingeführt werden, um LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen, fordern die Grünen. Ferner müsse die Regierung sich dafür einsetzen, den Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ engagiert und umfassend weiterzuführen. Der Antrag fordert außerdem einen Gesetzentwurf, „der Art. 3 Abs. 3 GG um ein explizites Verbot der Diskriminierung aufgrund der ’sexuellen Identität‘ ergänzt, und mit den demokratischen Fraktionen des Bundestages in den Dialog für die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu treten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 26.06.2025

Die Aufteilung der Hausarbeit gehört zu einem häufigen Konfliktthema in Partnerschaften. Frauen im erwerbsfähigen Alter bringen mit rund 13 Stunden pro Woche deutlich mehr Zeit für das Kochen, Putzen und Waschen auf als Männer, die sich meist nur die Hälfte dieser Zeit im Haushalt engagieren. Dieses Ungleichgewicht kann nicht nur das Klima in Beziehungen belasten, sondern auch das Risiko von Konflikten oder gar Trennungen erhöhen. Wie aber steht es um die Aufgabenteilung für verschiedene Haushaltstätigkeiten in deutschen Haushalten? Und welche Faktoren hemmen oder fördern eine ausgewogenere Verteilung der Hausarbeit? Der FReDA-Policy Brief „Geteilt, gerecht, zufrieden?“ des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat die Aufteilung der Hausarbeit in Partnerschaften und die Auswirkungen auf die Beziehungszufriedenheit untersucht.

Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit Unabhängig davon, welchen Anteil die Partner bei der Erwerbsarbeit übernehmen: Eine breite Mehrheit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wünscht sich eine gleiche Aufteilung zwischen Partnerin und Partner bei der Hausarbeit. Bei der Umsetzung dieses Anspruchs scheitern die Menschen jedoch sehr oft. Selbst Paare, die zu Beginn ihrer Beziehung eine symmetrische Verteilung praktizieren, verfallen häufig in eine ungleiche Aufteilung, sobald das erste Kind da ist und sich Vereinbarkeitsprobleme zeigen.

Geschlechterspezifische Zuständigkeiten Die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Partnerin und Partner unterscheidet sich nicht nur quantitativ, sondern auch nach der Art der Tätigkeiten. Rund 80 % der zusammenlebenden Paare berichten, dass der Mann beispielsweise hauptverantwortlich für anfallende Reparaturen sei. Frauen dagegen seien häufig verantwortlich für die regelmäßig anfallenden Routinearbeiten wie Wäschewaschen (bei 71 % der Paare ist die Frau hierfür verantwortlich), Putzen (66 %) oder Kochen (58 %). Bei Paaren mit Kindern ist diese Unterscheidung bei den Tätigkeiten noch deutlich stärker ausgeprägt. 

Ungleiche Aufteilung fördert Unzufriedenheit  

Eine möglichst gleiche Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frau und Mann wird oft von beiden Partnern als fair angesehen. Frauen in so organisierten Beziehungen sind im Durchschnitt zufriedener als jene, die in einer Partnerschaft mit ungleicher Verteilung leben. Ungleichheit bei der Aufteilung der Hausarbeit hingegen führt häufig zu einer größeren Belastung – und bei vielen Frauen zu einem starken Ungerechtigkeitsempfinden. Etwa jede fünfte Frau in Partnerschaften mit asymmetrisch aufgeteilter Hausarbeit denkt darüber nach, die Beziehung zu beenden.

Elternschaft ist die härteste Probe

Besonders der Übergang zur Elternschaft kann einen Anstoß für die ungleiche Verteilung der Hausarbeit darstellen. Sobald Kinder zum Haushalt gehören, übernehmen Frauen deutlich häufiger einen großen Teil der Routinetätigkeiten. Diese ungleiche Arbeitsteilung verfestigt sich dann oft im Laufe der Zeit.

Belastung von Frauen reduzieren, Engagement von Männern fördern Eine ungefähr gleiche Aufteilung der Hausarbeit entspricht nicht nur der Idealvorstellung der meisten Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter in Deutschland, sondern ist oft auch eine wichtige Grundlage für stabile und glückliche Partnerschaften. Für die Umsetzung wären jedoch insbesondere am Beginn der Familienphase mehr unterstützende Rahmenbedingungen wichtig. „Als Hilfestellung wäre es zentral, Elternpaare – und damit vor allem Frauen – bei der Hausarbeit zu entlasten. Dies könnte durch externe Angebote erreicht werden, etwa durch die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen oder das im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienbudget, mit dem zum Beispiel Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bezahlt werden könnten“, sagt Dr. Leonie Kleinschrot, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. Flexible Arbeitszeitmodelle könnten es Frau und Mann zudem ermöglichen, Erwerbs- und Familienaufgaben gleichermaßen nachzugehen: „Besonders für Väter sollte es leichter sein, sich von Anfang an und in größerem Umfang als bisher aktiv in die Familien- und Hausarbeit einzubringen“, ergänzt Mitautor Dr. Detlev Lück, ebenfalls wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB. 

Der Policy Brief steht hier zum Download bereit:

https://www.freda-panel.de/FReDA/DE/Publikationen/PolicyBrief/Downloads/down_policy-brief-hausarbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 09.07.2025

Sommerzeit, Ferienzeit, Zeugniszeit … Kurz vor den Sommerferien in Deutschland hat das Bundes­institut für Bevölkerungsforschung (BiB) eine neue Untersuchung veröffentlicht, die sich mit der Wirkung von Schulzeugnissen auf die elterliche Einschätzung und Bildungsaktivitäten mit den Kindern beschäftigt. Wie aus der Studie hervorgeht, überschätzen die meisten Eltern die schulischen Fähigkeiten ihrer Kinder. Schriftliche Bewertungen der Lehrer in den Zeugnissen ändern an dieser Fehleinschätzung nur wenig, dagegen haben Zeugnisnoten eine stärkere Wirkung auf die Erziehungsberechtigten.

Die Art und Weise, wie Schulen über den Leistungsstand von Schülerinnen und Schülern informieren, bestimmt maßgeblich das Einschätzungsvermögen von Eltern im Hinblick auf die Leistungsfähigkeiten ihrer Kinder – und beeinflusst somit die Unterstützung und das Engagement der Eltern. Wie die beiden Studienautorinnen darlegen, schätzen Eltern die schulischen Leistungen ihrer Kinder in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften in vielen Fällen höher ein als sie tatsächlich sind; besonders in niedriger gebildeten oder zugewanderten Familien werden die Fähigkeiten überschätzt. „Diese Fehleinschätzung kann dazu führen, dass Kinder von Eltern nicht ausreichend gefördert werden“, folgert Elena Ziege, Bildungsforscherin am BiB.

Dabei können Zeugnisnoten aus der Schule sehr wohl helfen, dieses Missverständnis zu korrigieren. Denn ein weiteres wichtiges Ergebnis der Untersuchung besagt: Das Format des Zeugnisses ist entscheidend. Weil Eltern das Geschriebene oft nicht im Sinne der Lehrkräfte verstehen, zeigen verbal formulierte Lernstandsbeschreibungen, wie sie in den ersten Klassenstufen der Grundschule in vielen Bundesländern üblich sind, kaum Wirkung oder führen sogar zur Reduktion elterlicher Aktivitäten mit den Kindern. Dagegen führen numerische Noten, Skalenbewertungen oder persönliche Gespräche mit Lehrkräften zu einer deutlichen Verhaltensänderung in Form eines größeren Engagements der Eltern. „Väter und Mütter, die präzisere Informationen zum Leistungsstand erhielten, lasen häufiger mit ihren Kindern und spielten öfter mit ihnen, insbesondere, wenn es sich um das erste Zeugnis im Schulverlauf handelte“, fasst Ziege die Ergebnisse zusammen. Das spräche für eine stärkere Fokussierung auf die erwähnten Rückmeldungen an die Eltern in den frühen Grundschuljahren anstatt verbal formulierter Zeugnisse.

Die Studie beschränkt sich in ihren Aussagen auf das erste Grundschuljahr und basiert auf bundesweiten Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS). Die Forschenden kommen zu dem Schluss: Gut verständliche, strukturierte und frühzeitige Informationen über Schülerleistungen fördern elterliche Bildungsaktivitäten. Das ist besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten ein wichtiger Hebel, damit alle Bildungspotenziale genutzt werden. „Gut informierte Eltern können besser unterstützen“, resümiert Elena Ziege.

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Ziege, Elena und Ariel Kalil (2025): How Information Affects Parents‘ Beliefs and Behavior: Evidence from First-Time Report Cards for German School Children

https://bfi.uchicago.edu/working-papers/how-information-affects-parents-beliefs-and-behavior-evidence-from-first-time-report-cards-for-german-school-children/?occurrence_id=0

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung vom 02.07.2025

Zwei DIW-Studien zur sozial-ökologischen Transformation beschäftigen sich mit Verteilungswirkungen des Klimagelds und der Lobbyarbeit von Unternehmen gegen Umweltschutz – Regional ausdifferenziertes Klimageld kann Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land verringern – Härtefälle auf dem Land sinken dadurch, in der Stadt nehmen sie allerdings zu – Unternehmen geben deutlich mehr Geld für Lobbyarbeit gegen Umweltschutz aus, wenn Konsument*innen grüne Produkte präferieren

Der in den nächsten Jahren deutlich steigende Preis für Kohlendioxid (CO2) wird vor allem einkommensschwache Haushalte belasten. Auch Haushalte in ländlichen Regionen sind im Schnitt um 60 Prozent stärker belastet als in urbanen Gebieten. Zur Entlastung könnte ein angemessen hohes beziehungsweise ein regional differenziertes Klimageld beitragen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat diese beide Optionen simuliert. Die Berechnungen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass auch mit einem pauschalen Klimageld von 360 Euro pro Kopf viele einkommensschwache Haushalte übermäßig belastet blieben, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Werden diese Belastungen durch ein regional differenziertes Klimageld reduziert, nimmt jedoch der Anteil der Härtefälle im städtischen Raum zu. „Ein regionales Klimageld würde die Belastungsunterschiede zwischen Stadt und Land zwar deutlich reduzieren, die Verteilungswirkungen und die Zahl der Härtefälle aber nicht ändern und somit keine unmittelbaren sozialpolitischen Vorteile bieten”, so DIW-Studienautor Stefan Bach aus der Abteilung Staat.

Durch den Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) im Jahr 2027 könnten sich die CO2-Preise mehr als verdoppeln. Um die relativ hohe Belastung der CO2-Bepreisung bei einkommensschwachen Haushalten abzufedern, hatte die vorherige Bundesregierung ein Klimageld auf den Weg gebracht, das aber von der neuen Bundesregierung nicht mehr vorgesehen ist. „Angesichts der steigenden CO2-Preise in den nächsten Jahren brauchen wir zügig einen sozial ausgewogenen Entlastungsmechanismus. Sonst droht politischer Widerstand, insbesondere bei dauerhaft hohen CO2-Preisen“, sagt Bach.

CO2-Bepreisung belastet Haushalte im ländlichen Raum besonders stark

In der Studie wird bei einem CO2-Preis von 160 Euro pro Tonne ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld von 360 Euro im Jahr an alle Einwohner*innen simuliert. Dieses kehrt die regressive Belastung um. Jenseits des Durchschnitts bleibt allerdings eine erhebliche Zahl an sozialen Härtefällen, also einkommensschwache Haushalte, die trotz Klimageld wegen ihres individuellen Mobilitätsverhaltens oder ihrer sehr energieineffizienten Wohnsituation stark belastet werden. Regional betrachtet zeigt sich, dass die höchsten Belastungen in ländlichen Regionen entstehen. Gründe hierfür sind die längeren Wege zum Arbeitsplatz, kaum verfügbarer öffentlicher Nahverkehr, größere Wohnflächen sowie der häufigere Einsatz von Heizöl. Die Studie simuliert daher ein regionales Klimageld, dessen Höhe nach vier Regionskategorien in städtische und ländliche Gebiete differenziert wird. Dadurch würde der Anteil der stark belasteten einkommensschwachen Haushalten auf dem Land von 15,2 auf 13,7 Prozent sinken. Da dieser Anteil in den Metropolen allerdings zugleich von 9,2 auf 11,7 Prozent steigt, ergibt sich unterm Strich kein sozialpolitischer Vorteil.

„Der Widerstand gegen klimapolitische Maßnahmen im ländlichen Raum ist häufig größer als in der Stadt. Daher könnte ein regional ausdifferenziertes Klimageld hier politisch effektiv sein”, sagt DIW-Steuerexperte Bach. Um die Zielgenauigkeit zu vergrößern, könnte das Klimageld bei höheren Einkommen reduziert werden. Das würde fiskalische Spielräume eröffnen, die beispielsweise genutzt werden könnten, um energetische Sanierungen zu fördern und damit Mieter*innen in besonders energieineffizienten Gebäuden zu entlasten.

Unternehmen reagieren auf umweltbewusste Verbraucher*innen mit mehr Lobbyarbeit

Im zweiten Bericht der Themenausgabe zur sozial-ökologischen Transformation steht die Lobbyarbeit von Unternehmen im Fokus. Anhand von Daten des Automobilsektors in den USA wird untersucht, wie sich die Lobbyausgaben entwickeln und in welche Richtung sie tendieren, wenn sich die Präferenzen der Konsument*innen hin zu grüneren Produkten verschieben.

DIW-Forschung zur sozial-ökologischen Transformation

Die sozial-ökologische Transformation stellt eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte dar – sowohl für Politik und Wirtschaft als auch für die Gesellschaft insgesamt. Umso wichtiger ist es, dass sich die wirtschaftswissenschaftliche Forschung intensiv und in ihrer ganzen Breite mit den damit verbundenen Fragen beschäftigt. Das DIW Berlin hat sich dieses Ziel zu eigen gemacht und baut seine Arbeiten zur Transformation kontinuierlich und in allen Abteilungen des Instituts aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen der Transformation auf private Haushalte und Unternehmen, auf Märkte, Investitionen und Innovationen – aber auch auf soziale Gerechtigkeit und die Verteilungswirkungen.

Demnach passen Unternehmen ihre Lobbyarbeit an, wenn Verbraucher*innen grünere Präferenzen entwickeln. Kurzfristig setzen sie ihre Lobbyaktivitäten verstärkt gegen umweltfreundliche Regulierung ein. „Firmen versuchen offensichtlich, durch Lobbyaktivitäten Profite aus umweltschädlichen Produkten zu schützen, wenn die Nachfrage grüner wird“, stellt Studienautorin Sonja Dobkowitz aus der Abteilung Makroökonomie fest. Es zeigt sich zudem, dass Firmen, deren Produktpalette auf wenig umweltfreundliche Verbrennerfahrzeuge konzentriert ist, tendenziell mehr auf solche Lobbyaktivitäten setzen. „Politische Entscheidungsträger*innen sollten die Einflussnahme durch Unternehmen transparenter gestalten, etwa durch strengere Vorgaben und weitere Offenlegungspflichten über Kontakte mit Wirtschaftsvertreter*innen“, empfiehlt Dobkowitz.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.07.2025

Freiwillige Frauenquoten verbessern nicht nur die Karrierechancen von Frauen. Sie können auch ein Umdenken in der gesamten Belegschaft bewirken, hin zu einem egalitäreren Verständnis von Geschlechterrollen. Das zeigt eine aktuelle Studie von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und der Universität Bielefeld.*

Gleichstellung im Betrieb ist kein Selbstläufer. Zwar sind viele Unternehmen bemüht, die Karrieremöglichkeiten für Frauen zu verbessern – doch wie gut wirken solche Maßnahmen tatsächlich? Und wie beeinflussen sie das Denken der Beschäftigten über Geschlechterrollen? Dieser Frage sind die Sozialwissenschaftlerinnen Dr. Eileen Peters vom WSI und Prof. Dr. Anja-Kristin Abendroth von der Universität Bielefeld nachgegangen. Ergebnis: In Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten sind die Beschäftigten egalitärer eingestellt, was Vorstellungen über Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt betrifft. Für Mentoring-Programme lässt sich ein solcher Zusammenhang nicht eindeutig nachweisen. Dies könnte auch daran liegen, wie solche Programme in der Praxis umgesetzt werden.

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftlerinnen einen Datensatz ausgewertet, der im Rahmen eines Projekts an der Universität Bielefeld in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhoben wurde. Ihre Analysen enthalten Befragungsdaten von 2445 Arbeitnehmer*innen aus 82 Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten. Die Teilnehmenden wurden gefragt, wie sie zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Arbeitswelt stehen. Konkret: Ob Männer und Frauen beide zum Haushaltseinkommen beitragen sollten, ob ein Kind darunter leidet, wenn seine Mutter arbeitet, oder ob es für alle besser ist, wenn nur die Männer arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben.

Laut der Studie vertreten Beschäftigte in Betrieben mit freiwilligen Frauenquoten egalitärere Ansichten als Beschäftigte an Arbeitsplätzen ohne eine solche Maßnahme. Im Durchschnitt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte in Betrieben mit Frauenquoten traditionelle geschlechtsspezifische Ideologien äußern, um 1,5 Prozentpunkte geringer. Sie stimmen mit einer um 3,8 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage zu, dass sowohl Frauen als auch Männer zum Haushaltseinkommen beitragen sollten. Außerdem widersprachen sie mit einer um 9 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit der Aussage, dass nur die Männer im Erwerbsjob arbeiten und die Frauen zu Hause bleiben sollten.

Zahlreiche statistische Robustheitsanalysen sowie konsistente Befunde über verschiedene Modellvarianten hinweg sprechen dafür, dass der beobachtete Zusammenhang nicht zufällig ist, betont WSI-Expertin Peters. Vieles deute darauf hin, dass die Quoten zur Herausbildung egalitärer Einstellungen beitragen können – auch wenn sich ein kausaler Effekt, also, dass Frauenquoten zu egalitären Einstellungen führen und nicht umgekehrt, mit den vorliegenden Daten nicht abschließend nachweisen lasse. Hierfür sei weitere Forschung nötig.

Eine mögliche Erklärung für den positiven Effekt ist, dass Frauen durch die Quote neue Rollen und Karrieremöglichkeiten kennenlernen, die sie zuvor für sich selbst ausgeschlossen hatten. Wenn mehr Frauen in Führungspositionen gelangen, können sie als Vorbilder dienen. Darüber hinaus signalisiert allein das Vorhandensein einer Frauenquote, dass Gleichstellung ein entscheidendes Ziel am Arbeitsplatz ist. So entsteht langfristig eine Kultur, in der Frauen eher als gleichberechtigter Teil der Belegschaft gesehen werden – sowohl von den Frauen selbst als auch von den Männern. „Mit freiwilligen Frauenquoten machen Betriebe deutlich: Frauen sollen in Führung – und zwar jetzt. Das verändert die Kultur im Unternehmen und setzt ein starkes Zeichen für Gleichstellung“, so die Forscherinnen. Je alltäglicher weibliche Führung wird, desto weniger wirken alte Klischees. So entsteht mit der Zeit eine neue betriebliche Normalität.

Die Ergebnisse für Mentoring-Programme sind weniger eindeutig. Dabei unterstützt ein*e erfahrene*r Mentor*in bei der persönlichen und beruflichen Entwicklung. Beschäftigte in Betrieben, die Mentoring einsetzen, unterscheiden sich in ihren geschlechtsspezifischen Einstellungen nicht von Beschäftigten in Betrieben ohne solche Programme. Ein leichter Zusammenhang zeigt sich lediglich, wenn die Maßnahmen seit mindestens fünf Jahren existieren. Dies könnte darauf hindeuten, dass sie länger brauchen, bis sie wirken.

Darüber hinaus könnte die geringe Wirkung auch an der konkreten Umsetzung von Mentoring-Programmen liegen. Sie werden häufig dafür kritisiert, dass Mentor*innen Karriereratschläge geben, die vor allem auf eine Anpassung an „maskulinisierte Normen des idealen Arbeitnehmers“ abzielen – und dadurch bestehende Geschlechterbilder eher festigen, statt sie zu hinterfragen. Schließlich, so Peters und Abendroth, entfaltet Mentoring dann besonderes Potenzial, die Unternehmenskultur zu verändern, wenn es nicht auf individuelle Anpassung zielt, sondern in eine umfassende betriebliche Gleichstellungsstrategie eingebettet ist.

Gerade in Zeiten, in denen weltweit gegen Gleichstellungspolitik mobilisiert wird, bewerten die Forscherinnen die Ergebnisse als starkes Argument: Betriebliche Maßnahmen wie freiwillige Frauenquoten können mehr als nur Strukturen verändern – sie setzen Impulse für ein neues Denken und stärken egalitäre Rollenbilder im Alltag der Arbeitswelt.

Gender Ideologies and Workplace Diversity Policies: Are Voluntary Women’s Quotas and Mentoring Programmes Associated with Employees’ Gender Ideologies?, Work, Employment and Society 1–24, Mai 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.07.2025

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Elterngeld ist aktuell für viele junge Familien ein Thema, denn gerade in den Sommermonaten werden besonders viele Kinder geboren. Knapp ein Drittel (32 %) der Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, hatten im ersten Bezugsmonat Anspruch auf den monatlichen Höchstbetrag von 1 800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. Unter den Müttern bezog jede achte (12 %) im ersten Elterngeldmonat den Elterngeld-Höchstbetrag, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Insgesamt hatten 17 % der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag. Anspruch auf den Höchstbetrag haben Personen, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2 770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 % der Eltern – bei Männern waren es 7 % der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 %).

Väter erhalten im Schnitt 1 337 Euro monatlich, Mütter 830 Euro

Väter erhielten 2024 im Schnitt 1 337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter mit durchschnittlich 830 Euro pro Monat deutlich weniger. Hierfür gab es zwei Gründe: Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 %) als Mütter (76 %). Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngeldes diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2 344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1 789 Euro).

Geringere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe ergibt sich ein umgekehrtes Bild: Väter, die im Jahr 2024 Elterngeld bezogen, beanspruchten insgesamt durchschnittlich 4 185 Euro Elterngeld. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter von 11 462 Euro. Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter: Die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern lag bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Themenseite Eltern- und Kindergeld im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt die Seite Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2025
  • Anteil der Stiefkindadoptionen mit 74 % auf neuem Höchststand, vor allem wegen mehr Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
  • Tiefstand bei Adoptionsbewerbungen und zur Adoption vorgemerkten Kindern
  • Auf jedes vorgemerkte Adoptivkind kommen fünf potenzielle Adoptivfamilien

Nach dem historischen Tiefstand im Jahr 2023 hat die Zahl der Adoptionen wieder leicht zugenommen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2024 in Deutschland 3 662 Kinder adoptiert. Das waren 1,7 % oder 61 Kinder mehr als im Jahr zuvor, als die Zahl der Adoptionen auf den tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken war. Gleichzeitig erreichte der Anteil der Stiefkindadoptionen 2024 einen neuen Höchststand: Fast drei Viertel (74 %) der Kinder wurden von ihren Stiefmüttern oder ‑vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Weitere 22 % der Adoptivkinder kamen in verschiedengeschlechtliche und 3 % in gleichgeschlechtliche Paarfamilien, bei denen die Paare das Kind gemeinsam adoptierten. In knapp 2 % der Fälle wurden die Kinder von sonstigen Einzelpersonen angenommen.

Nur knapp 2 % der Kinder aus dem Ausland adoptiert – am häufigsten aus Thailand

Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Adoption im Schnitt 5,3 Jahre alt, gut jedes zweite von ihnen (51 %) war jünger als 2 Jahre. Vor der Adoption war mit 72 % der Großteil der adoptierten Kinder bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil aufgewachsen, 10 % wurden aus einem Krankenhaus und 9 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In weiteren 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 7 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 2 % der adoptierten Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – und zwar am häufigsten aus Thailand, Südafrika oder Sri Lanka.

Bei knapp einem Viertel (23 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 wurde im Vorfeld eine Adoptionspflege durchgeführt (§ 1744 BGB). Diese Probephase ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich die Beteiligten noch nicht kennen, und dient vor allem dazu, eine Bindung zwischen dem Kind und der künftigen Adoptivfamilie aufzubauen. Bei den im Jahr 2024 adoptierten Kindern dauerte diese Phase im Schnitt 16 Monate.

Stiefkindadoptionen gewinnen langfristig an Bedeutung

43 % der Adoptivkinder im Jahr 2024 wurden von ihren Stiefmüttern und weitere 31 % von ihren Stiefvätern angenommen. Während die Kinder bei der Adoption durch eine Stiefmutter im Schnitt nur 2 Jahre alt waren, lag das Durchschnittsalter bei der Adoption durch einen Stiefvater mit 11,4 Jahren fast sechsmal so hoch.

Eine Erklärung für diesen Unterschied kann die Form der Partnerschaft der Stiefmütter geben: Bei etwa vier von fünf (79 %) Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. Dies entsprach gut einem Drittel (34 %) aller Adoptionen im Jahr 2024 (2023: 31 %). Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Die Zahl dieser Adoptionen durch Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne Angaben zum Kindsvater stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich um 10 % oder 110 Fälle auf 1 243 Adoptionen. Der Anstieg trug maßgeblich dazu bei, dass die Stiefkindadoptionen insgesamt weiter an Bedeutung gewonnen haben: Seit 2014 ist ihr Anteil an allen Adoptionen von 58 % auf den neuen Höchststand von 74 % im Jahr 2024 gewachsen, 2023 hatte er bei 73 % gelegen.   

Jedes vierte Kind gemeinsam von einem Paar adoptiert

Jedes vierte Adoptivkind (25 %) wurde 2024 gemeinsam von einem Paar angenommen. Mit durchschnittlich 3,4 Jahren waren diese Kinder etwas jünger als bei Adoptionen durch Einzelpersonen (5,9 Jahre). In 22 % der Fälle handelte es sich bei den neuen Adoptiveltern um verschieden- und in 3 % um gleichgeschlechtliche Elternpaare. Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit 74 % deutlich die rein männlichen Paare. Während sie häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 74 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 64 %).

Deutlich weniger Adoptionsbewerbungen und für eine Adoption vorgemerkte Kinder

Trotz des leichten Anstiegs im Jahr 2024 liegt die Zahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil zwischen rund 3 600 und 4 100 Fällen. Während die Adoptionen 2023 auf einen historischen Tiefstand gesunken waren, traf dies im Jahr 2024 auf die Adoptionsbewerbungen und die Zahl der zur Adoption vorgemerkten Kinder zu: Die Adoptionsbewerbungen sanken 2024 um 14 % auf 3 440 und die für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 26 % auf 665 Fälle. Rechnerisch standen im Jahr 2024 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik weist alle Adoptionen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen innerhalb eines Jahres aus. Die Dauer der Adoptionspflege wird nur bei nationalen Adoptionen mit durchgeführter Adoptionspflege (ohne zum Beispiel Stiefkind- oder Sukzessivadoptionen) erfasst. Bei den Adoptionsbewerbungen und den für eine Adoption vorgemerkten Kindern wird jeweils der Bestand am Jahresende erhoben. Die Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind bezieht sich auf nationale Adoptionen. Weitere Angaben zur Methodik und Qualität enthält der Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik stehen in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Tabellen 22521) bereit, darunter nach Bundesländern in der Zeitreihe ab 2010 (Tabelle 22521-0020). Einen Überblick über die neuen Daten, auch für die Bundesländer, enthält der Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen„. Weitere Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Appell aus Sicht von Wohlfahrtspflege, Gewerkschaft sowie Umwelt- und Sozialverbänden fordert Bundestag und Bundesrat auf, mit dem Bundeshaushalt und den geplanten Sondervermögen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Anlässlich der heutigen Beratung des Bundeshaushalts 2025 im Bundestag appelliert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis an die Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, sozial-ökologische Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Es seien dringend massive Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige soziale Infrastruktur erforderlich.

“Der soziale Zusammenhalt ist gefährdet, und die Demokratie sieht sich zunehmenden Anfechtungen ausgesetzt”, warnen die Unterzeichnenden des Appells. Das Sicherungsversprechen des Sozialstaats sei essenziell für die Demokratie. Doch viele Menschen fürchteten sich mit Blick auf die Sozialversicherungen vor steigenden Beiträgen und einem gleichzeitig sinkenden Leistungsniveau. Das Bündnis mahnt, die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung dürfe nicht durch Darlehen ausgeglichen werden. Sozialversicherungen übernehmen eine Vielzahl gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die sachgerecht durch Steuermittel refinanziert werden müssten. Mittel- und langfristig müssten die Sozialversicherungen solidarisch und nachhaltig erneuert werden.

Die Verbände weisen darauf hin, dass ein großer Teil der sozialen Infrastruktur in Deutschland durch gemeinnützige Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege getragen wird. Um ihre Einrichtungen und Dienste klimafreundlich und digital aufzustellen, müssten sie konsequent in Förderprogramme aus den Sondervermögen einbezogen werden.

Das Bündnis macht dabei deutlich, dass soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zusammengehören: “Die Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krisen unserer Zeit sowie die digitale Teilhabe bislang benachteiligter Bevölkerungsgruppen sind gemeinsame Zukunftsaufgaben”, heißt es in dem Appell. 

Die Organisationen hinter dem Aufruf vertreten gemeinsam mehrere Millionen Mitglieder, mehr als zwei Millionen hauptamtlich Beschäftigte und über drei Millionen freiwillig Engagierte.

Den Appell unterzeichnet haben:  

AWO Bundesverband   

BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland   

Der Paritätische Gesamtverband   

Deutscher Caritasverband   

DRK – Deutsches Rotes Kreuz   

Diakonie Deutschland   

Sozialverband Deutschland SoVD   

Sozialverband VdK Deutschland   

Ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   

Volkssolidarität 

ZWST – Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 

Der vollständige Appell zum Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2025/250708_Aufruf-Bundeshaushalt-2025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.07.2025

Für diese Woche sagen Wetterdienste Temperaturen von bis zu 40 Grad in Deutschland voraus – eine ernsthafte Gefahr für Menschen. Die Diakonie Deutschland warnt vor den lebensbedrohlichen Folgen extremer Hitze für wohnungslose Menschen und ruft Städte, Gemeinden und Bürger:innen zum Handeln auf.

„Gemeinsam können Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel bewirken, um wohnungslose Menschen vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen. Sei es durch die Bereitstellung von kühlen Orten und Trinkwasser oder durch Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft im Alltag. Notunterkünfte müssen nicht nur in den Wintermonaten zugänglich sein, sondern ganzjährig, und sie müssen hitzegerecht ausgestattet sein“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Kommunen sind gefordert, indem sie an zentralen Orten Trinkwasserstellen und schattige Rückzugsorte schaffen. Ergänzend braucht es aufsuchende Gesundheitsangebote und eine gute Vernetzung sozialer Hilfestrukturen, um schnell und gezielt reagieren und helfen zu können.“

Extreme Hitze kann genauso tödlich sein wie extreme Kälte – insbesondere für geschwächte, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Menschen. „Gerade an heißen Tagen zählt jede kleine Geste“, so Ronneberger weiter. „Wer aufmerksam durch die Stadt geht und nicht wegsieht, kann einen wichtigen Beitrag leisten – manchmal sogar Leben retten.“ 

Die Diakonie fordert: 

  • Öffnung klimatisierter öffentlicher Räume: Klimatisierte Einrichtungen wie Bezirksämter, Bibliotheken und Museen sollten tagsüber für hitzegefährdete Menschen zugänglich gemacht werden. Zusätzlich sollten auf öffentlichen Plätzen und in Parks temporäre Schattenspender installiert werden – zum Beispiel durch große Sonnensegel oder Zelte.
  • Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung: Dazu zählen der Ausbau bestehender öffentlicher Trinkbrunnen, das Aufstellen mobiler Wasserstationen, Trinkwassertanks und Wasserwägen sowie die kostenlose Bereitstellung von Wasserflaschen in öffentlichen Gebäuden.
  • Maßnahmen zum physischen Schutz vor Hitze: Wichtig sind die Ausgabe von Sonnencreme, Sonnenhüten und leichter Kleidung, der Ausbau mobiler Erste-Hilfe-Angebote, die Verteilung leichter, nährstoffreicher Lebensmittel und ggf. Nahrungsergänzungsmittel gegen Dehydration. Ergänzend sollten mobile medizinische Teams eingesetzt werden, um frühzeitig Hitzeschäden zu erkennen und zu behandeln.

Was Sie tun können, um obdachlosen Menschen zu helfen: 

  • Wasser anbieten: Eine Flasche Wasser kann Leben retten. Fragen Sie höflich, ob jemand etwas zu trinken braucht.
  • Schattenplätze empfehlen: Weisen Sie auf schattige Orte oder kühlere öffentliche Gebäude hin, etwa Bibliotheken oder Kirchen.
  • Nicht wegsehen: Zeigen Sie Mitgefühl, sprechen Sie Menschen freundlich an – viele sind dankbar für Aufmerksamkeit und ein kurzes Gespräch.
  • Auf akute Notlagen achten: Wenn jemand desorientiert wirkt oder reglos in der Sonne liegt, rufen Sie im Zweifel den Notruf (112).

Weitere Informationen

Mit rund 800 Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe leistet die Diakonie Hilfe vor Ort. Hier finden Sie eine Einrichtung in Ihrer Nähe: Diakonie-Einrichtungssuche 

Unser Experte für Wohnungslosigkeit, Lars Schäfer, steht für Interviews zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz veröffentlicht. Mit diesen Entwürfen will die Bundesregierung das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umsetzen. Der djb kritisiert, dass für diese weitreichenden Gesetzesvorhaben der Verbändebeteiligung erneut nur eine extrem kurze Stellungnahmefrist von einer Woche eingeräumt wurde – ein Vorgehen, das eine fundierte rechtspolitische Debatte faktisch unmöglich macht.

„Die europäische GEAS-Reform führt auch in Deutschland dazu, dass viele Frauen, queere Personen und andere Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt keinen angemessenen Schutz finden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Inhaltlich warnt der djb vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind äußerst kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.

„Menschenrechte dürfen im europäischen Asylsystem nicht zum Spielball politischer Abschreckungspolitik werden“, betont Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Besonders kritisch bewertet der djb außerdem die geplanten Verordnungsermächtigungen zur Festlegung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten. Solche Entscheidungen betreffen zentrale Grundrechte von Geflüchteten und gehören ins Parlament. Auch die Einführung einer Asylverfahrenshaft lehnt der djb als nicht erforderlich und unverhältnismäßig ab. Insgesamt droht der deutsche Gesetzgeber, über die europäischen Vorgaben hinaus Freiheitsrechte einzuschränken und Schutzlücken zu schaffen.

Der djb appelliert an Bundesregierung und Bundestag, die Umsetzung der GEAS-Reform nicht für einen Abbau von Schutzstandards zu nutzen. Geflüchtete, insbesondere Frauen, queere Personen und andere vulnerable Gruppen, müssen in Deutschland und Europa wirksamen Schutz vor Verfolgung und Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, aufs Schärfste. Der heute zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf (BT-Drs. 21/321) trifft Frauen in besonderen Maßen.

Mehr als 70 Prozent der nachziehenden Familienangehörigen subsidiär Schutzberechtigter sind Frauen und Kinder. Durch die Aussetzung des Familiennachzugs wird ihnen eine der wenigen legalen und sicheren Möglichkeiten der Einreise genommen. Die anhaltende Trennung von Familienmitgliedern bedeutet eine enorme psychische Belastung. Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, konstatiert: „Die geplante Regelung begegnet erheblichen völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht auf Achtung der Familie nach Art. 8 EMRK droht ausgehöhlt zu werden.“ Die Begründung der Bundesregierung, die Aussetzung diene der Entlastung der „Aufnahme- und Integrationssysteme“, ist angesichts stark rückläufiger Asylantragstellungen sowie der bestehenden Kontingentierung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht tragfähig.

Auch während der Dauer der Aussetzung des Familiennachzugs besteht gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 6 Absatz 1 GG eine staatliche Verpflichtung, eine Einzelfallprüfung zu gewährleisten. Dabei müssen insbesondere die Rechte von Kindern gewahrt und die Dauer der Trennung sowie die fehlende Möglichkeit, das Familienleben im Herkunftsland zu führen, berücksichtigt werden. Eine solche Prüfung ist aktuell nicht sichergestellt. Zwar sieht § 22 Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit einer Aufnahme von Familienangehörigen aus „dringenden humanitären Gründen“ vor – die restriktive Anwendungspraxis stellt für die Betroffenen jedoch eine kaum unüberwindbare Hürde dar. „Anstatt legale Wege zu verbauen, sollten Wartezeiten verkürzt und die Verfahren zur Familienzusammenführung beschleunigt werden,“ so Dr. Stefanie Killinger, LL.M., die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk erhofft sich von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse und wegweisende Initiativen für ein kindgerechtes und kinderfreundliches Deutschland. Dazu gehören aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen, die Etablierung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag, sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

 

„Seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahre 1988 hat die Kinderkommission an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat sie es geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Die Notwendigkeit einer starken Kinderkommission zeigt auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem das Wort Kinderrechte nicht einmal vorkommt. Das zeigt symbolhaft auf, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen weiterhin viel zu kurz kommen. Gleichzeitig wünschen wir uns eine Stärkung der Kinderkommission beispielsweise durch weitergehendere Antragsrechte, damit sie in ihrer Arbeit noch effizienter und wirksamer wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

 

„Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention an, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Auch hier sollte die neue Kinderkommission entscheidende Akzente setzen. Denn es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2025

LSVD fordert alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, Regenbogen zu bekennen!

Heute hat der Berliner Senat darüber beschlossen, die seit langem angekündigte Bundesratsinitiative zur Stärkung des Schutzes lesbischer, schwuler, bisexueller, trans* und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) im Grundgesetz zu starten. Hierzu soll Artikel 3, Absatz 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Geplant ist, dass die Ergänzung am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht wird. Damit die Verfassungsänderung gelingt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erforderlich. Patrick Dörr kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD  – Verband Queere Vielfalt:

“LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen, ist dringender denn je! Hassrede in sozialen Medien, Beleidigungen auf der Straße und auch tätliche Angriffe auf queere Menschen nehmen in erschreckendem Maße zu. CSDs werden vermehrt zur Zielscheibe rechtsextremer Gruppierungen. Im Bundestag ist die zweitstärkste Fraktion eine, die Hass gegen alles vermeintlich Fremde und damit auch gegen LSBTIQ* schürt. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form kein hinreichender Schutz ist: Auch in der Bundesrepublik wurden queere Menschen ausgegrenzt, systematisch verfolgt und ins Gefängnis gesteckt. Es ist Zeit, dass die Politik diese Schutzlücke endlich schließt! 
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner nun Bewegung in die Debatte bringt. Nun müssen sich zunächst die anderen Bundesländer positionieren, ob sie einen besseren Schutz von LSBTIQ* im Grundgesetz wollen, oder eben nicht. Dabei ist für uns klar: Die vorgeschobenen Argumente, dass der bisherige Schutz doch ausreiche, sind für uns nicht stichhaltig. Sie verkennen, dass sich auch die Mehrheiten in den Parlamenten, die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts und nicht zuletzt die gesamtgesellschaftliche Stimmung drehen können. Diese Legislatur ist womöglich die letzte Chance, um ein für alle Mal klarzustellen und festzuzurren: Die gesamte queere Community muss unter den expliziten Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.
SPD, Grüne, Linke und FDP haben sich klar für eine Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen, und auch in der Union haben sich bedeutende Stimmen wie Hendrik Wüst, Daniel Günther und Boris Rhein klar dafür positioniert. Zuletzt hat auch die saarländische CDU einen entsprechenden Antrag im Saarbrücker Landtag unterstützt. Wir fordern daher die Union auf, endlich offen in der Partei über die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes zu diskutieren. Nach Jahrzehnten queerfeindlicher Verfolgung, für die gerade auch die Union Verantwortung trägt, ist sie dies der queeren Community schuldig. Wer diese Demokratie schützen will, muss auch LSBTIQ* schützen wollen. Wir vom LSVD⁺  fordern alle Entscheidungsträger*innen in der Union auf, dem Beispiel der Berliner CDU zu folgen und Regenbogen zu bekennen!”

Auch der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg begrüßt die Bundesratsinitiative des Berliner Senats ausdrücklich und ruft die anderen Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. Patrick Müller-Kampa vom Landesvorstand erklärt:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Berlin als Regenbogenhauptstadt mit gutem Beispiel vorangeht. Der Vorstoß des Senats ist ein starkes Signal an den Bundesrat und ein längst überfälliger Schritt für die Grundrechte queerer Menschen. Unsere Stadt lebt von Vielfalt – dieser Realität muss auch das Grundgesetz endlich Rechnung tragen. Jetzt ist die Zeit, den Schutz von LSBTIQ* verbindlich und unmissverständlich zu verankern.“

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.07.2025

LSVD: Kampf gegen Queerfeindlichkeit ist Auftrag für alle Demokrat*innen

Heute hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag “Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen beenden” in den Deutschen Bundestag eingebracht, für den sich auch SPD und Linke ausgesprochen haben. Die SPD-Fraktion sprach der Community in der Bundestagsdebatte ihre Solidarität aus. Maik Brückner von der Linken bekräftigte die diesjährige deutschlandweite CSD-Forderung “Nie wieder still!” Das kommentiert Erik Jödicke für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt wie folgt:

Dieser umfassende queerpolitische Antrag ist ein wichtiges Signal – nicht nur an die queere Community, sondern an alle, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft einsetzen. Gerade jetzt steht die Community durch Angriffe auf CSDs und steigende Zahlen von Hasskriminalität besonders unter Druck. Ob in Gelsenkirchen, Regensburg, Schönebeck oder zuletzt in Bad Freienwalde – queere Sichtbarkeit wird zunehmend mit Gewalt beantwortet. Wir begrüßen diesen Antrag der Grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich und fordern alle Demokrat*innen auf, Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam und gemeinsam zu bekämpfen.

Ein zentrales Anliegen ist die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz um den expliziten Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung . Eine solche Verfassungsänderung wäre ein historischer Schritt und ein sichtbares Zeichen des Staates, dass LSBTIQ*-Rechte Grundrechte sind. Wir begrüßen, dass auch Marco Luzcak von der CDU sich in der Bundestagsdebatte explizit für diese Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen und die Union auch gestern im Saarland einen SPD-Antrag zur Grundgesetzergänzung unterstützt hat. Diesen Versprechen müssen endlich konkrete Handlungen folgen. Gerade in einer Zeit, in der Hass und Hetze wieder lauter werden, ist ein klarer verfassungsrechtlicher Schutz für die Zukunft unerlässlich.

Der Antrag stellt zentrale und jahrelange Forderungen nach Gleichstellung der LSBTIQ*-Community in den Fokus: Die Weiterentwicklung des Bundesaktionsplans „Queer Leben“ ist zentral, um queere Infrastruktur nachhaltig und verlässlich aufzustellen. Queere Geflüchtete müssen in der Implementierung von GEAS und den Gesetzesvorhaben im Bereich sichere Herkunftsstaaten in ihrer Vulnerabilität anerkannt und geschützt werden. Politisch Verantwortliche müssen sich unter anderem durch die Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz für ein striktes Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität einsetzen. Ein besonders dringlicher Bereich ist auch das Familien- und Abstammungsrecht: Es ist schlicht nicht mehr zeitgemäß, dass Kinder in Regenbogenfamilien rechtlich benachteiligt werden. Grüne und SPD bekräftigten diese Forderung in der Debatte. Die Bundesregierung muss jetzt Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LSBTIQ* wirksam bekämpfen!

Marco Luczak behauptete, viele der Übergriffe kämen aus dem migrantischen Milieu. Die überwiegende Bedrohung kommt aber laut der polizeilichen Kriminalstatistik von rechts. Es gibt keine gezielte muslimische Mobilisierung gegen CSDs, aber christlich-fundamentalistische und Rechtsextreme schon. Muslimisch motivierte Hasskriminalität gegen LSBTIQ* ist ein Problem, aber in einem anderen Ausmaß und in einem anderen Kontext. Carsten Müller (ebenfalls CDU) meinte, der Antrag schieße über das Ziel hinaus und würde einige Gruppen privilegieren. Für uns ist klar: Es geht nicht um Sonderrechte für manche, sondern gleiche Rechte für alle Menschen!

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 26.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 09. Oktober 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und AG Alleinerziehende der AWO NRW

Ort: Dortmund

Alleinerziehende waren und sind gefordert – in allen Lebenslagen- insbesondere bei der Arbeitsmarktbeteiligung. In Deutschland ist etwa jede vierte Familie eine Ein-Eltern-Familie. Davon sind immer noch 20 Prozent auf den Bezug von Bürgergeld angewiesen. 

Die neue schwarz rote Bundesregierung will Alleinerziehende entlasten und gleichzeitig das Bürgergeld reformieren. Grund genug für die AWO genauer hinzusehen und sich auszutauschen, was wir von der neuen Bundesregierung erwarten. 

Der AWO-Bundesverband und die AG Alleinerziehende der AWO NRW, laden Kolleg*innen aus der Praxis, Vertreter*innen aus dem Bereich der Jobcenter, Politik, der Agentur für Arbeit, Gewerkschafter*innen, Bildungsträger*innen sowie gleichstellungspolitische Multiplikator*innen,  zu einem Fachtag am 9. Oktober 2025 nach Dortmund ein. 

Anmeldung über diesen LINK  (Anmeldefrist ist der 09.09.2025)

WEITERE INFORMATIONEN

Vom 25. bis 27. Juni 2025 fand im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach die jährliche Arbeitstagung des Fördervereins gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit statt. Im Mittelpunkt stand eine intensive Auseinandersetzung mit den Folgen von 20 Jahren Hartz IV – für Erwerbslose, Beschäftigte und die Gesellschaft insgesamt.

Die Teilnehmenden zogen eine kritische Bilanz dieser tiefgreifenden „Reform“. Deutlich wurde: Hartz IV hat nicht nur individuelle Lebensrealitäten massiv beeinträchtigt, sondern auch soziale Sicherheiten untergraben und das gesellschaftliche Klima nachhaltig verändert. Auch aktuelle Entwicklungen im Bereich sozialer Sicherheit wurden im Rahmen der Tagung analysiert und diskutiert.

Gemeinsames Ergebnis der Diskussionen ist eine Abschlussresolution, die von allen Teilnehmenden einstimmig verabschiedet wurde.

Die Resolution ist zu finden unter:

👉 www.erwerbslos.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 06/2025

AUS DEM ZFF

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien

Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell. In Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland aufwachsen, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass sie gut aufwachsen, sich zu zufriedenen und selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln sowie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – insbesondere, bei Armut und sozialer Benachteiligung. Wird die soziale Infrastruktur und die familien- sowie sozialpolitischen Leistungen für Familien nicht gestärkt, lassen wir Familien im Stich. Das gefährdet nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

In Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.

Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Den Appell im Wortlaut finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2024 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2025

SCHWERPUNKT: Haushalt / Sondervermögen

Kabinett beschließt Haushaltsentwurf – Prien stellt Eckpunkte auf der Bildungsministerkonferenz vor

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.

Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2025

Vor dem bevorstehenden Kabinettsbeschluss zum Gesetz über das Sondervermögen fordern die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Caritasverband e. V. und der AWO Bundesverband e. V., die Mittel gezielt für Klimaschutz und Modernisierung sozialer Infrastruktur einzusetzen. Die Verbände drängen auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs: Investitionen in fossile Projekte müssen ausgeschlossen, die Klimawirkung der Maßnahmen überprüft und gemeinnützige Träger gezielt gefördert werden.

“Das Sondervermögen wurde mit dem Ziel beschlossen, dass es zum Klimaschutz beiträgt. Im aktuellen Entwurf der Regierung fehlt jedoch eine klare Regel, dass die Mittel nicht in fossile Projekte wie neue Gaskraftwerke und Autobahnen fließen dürfen – und umgekehrt alle Gelder im Sondervermögen explizit auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können”, kritisiert Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin Politik der Klima-Allianz Deutschland. “Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, bis September ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Wie soll das finanziert werden, wenn Klimaschutz nicht ausreichend im Sondervermögen verankert ist? Damit das Sondervermögen wirklich bei den Menschen ankommt, muss es in Dinge investiert werden, die unseren Alltag besser machen und zum Klimaschutz beitragen, zum Beispiel gedämmte Schulen und Wohnungen, gut ausgebaute Wärmenetze in den Kommunen oder Bus und Bahn, auf die man sich verlassen kann.”

Michael Groß, AWO-Präsident: “Viele Pflegeeinrichtungen, Kitas und andere soziale Einrichtungen müssen dringend modernisiert, digitalisiert und energetisch saniert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen sowie adäquate Räume für eine hochwertige Bildung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Auch können nur durch eine wirksame Sanierung und Modernisierung die Energieverbräuche der Einrichtungen dauerhaft gesenkt werden. Das senkt auch für öffentliche Kassen die damit verbundenen Kosten. Gemeinnützige Träger haben für diese Investitionen nicht genug finanzielle Mittel, weil sie kaum Rücklagen bilden dürfen und keine Gewinne erwirtschaften. Das Sondervermögen muss deshalb gezielt gemeinnützige Träger und Einrichtungen unterstützen. So machen wir die soziale Infrastruktur zukunftsfähig und verbinden sozialen Fortschritt mit mehr Klimaschutz.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Deutscher Caritasverband: “Die Bundesregierung muss den Klima- und Transformationsfonds als Finanzierungsmotor für sozial gerechten Klimaschutz nutzen. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wollen seit Jahren ihre Gebäude sanieren, um das Klima ebenso wie die Menschen zu schützen. Auch die Konjunktur würde durch unsere Sanierungsmaßnahmen mit angekurbelt und neue, klimafreundliche Bautechniken deutschlandweit etabliert. Die Träger können diesen Beitrag allerdings bislang kaum leisten. Sie müssen die knappen Mittel fast vollständig dafür einsetzen, eine adäquate Versorgung der Menschen sicherzustellen.

Die Bundesregierung sollte nun dafür sorgen, dass die jährlich geplanten 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu einem echten Aufwuchs der Investitionen im Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Im Dreiklang von äußerer, innerer und sozialer Sicherheit gilt es, den Blick nicht auf Verteidigung zu verengen und den Rufen einiger großer Konzerne zu folgen. Die Sondervermögen müssen auch für eine zukunftssichere soziale Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2025

Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt und zur Errichtung des Sondervermögens sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin:

„Die Wirtschaft braucht jetzt ein mutiges Signal für mehr Investitionen und gute Arbeitsplätze. Die Beschlüsse des Kabinetts sind dafür ein wichtiger Schritt.

Offen bleibt noch, wie und zu welchen Teilen die Mittel aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur und Klimaneutralität im Einzelnen auch schnell auf den Weg gebracht werden. Eine exzellente und bezahlbare Infrastruktur sowie Planungssicherheit sind die Voraussetzung für einen Weg raus aus der Krise. Die Unternehmen müssen aber auch selbst in Modernisierung und Zukunft investieren. Die von der Regierung geplanten Steuervorteile sollten Unternehmen dazu motivieren, jetzt auch zu investieren und den Wandel zu neuen Technologien zu beschleunigen, anstatt in schwierigen Zeiten weiter Druck auf die Belegschaften auszuüben. 

Mit dem Strompreispaket kommt endlich auch eine längst überfällige Entlastung für das produzierende Gewerbe. Gerade in der Industrie ist der Druck groß, mit wettbewerbsfähigeren Energiepreisen die Standorte zu halten. 

Insgesamt sind die geplanten Entlastungen bedauerlicherweise nicht mit Anreizen für Standortsicherung und die Beachtung von Tarifverträgen verknüpft. Es wird nun darauf ankommen, Förderprogramme nicht weiter als Steuergeschenke mit der Gießkanne zu verteilen, damit die wirtschaftliche Entlastung wirklich auch mit der Sicherung guter Arbeitsplätze verbunden ist. 

Mit den Steuervorteilen für Unternehmen drohten außerdem zu große Mindereinnahmen, besonders für die Kommunen. Wenn Gemeinden sparen müssen, verschlechtert das das Leben der Menschen vor Ort. Es ist gut, dass Bund und Länder eine Lösung gefunden haben, die nicht zulasten der ohnehin schon unterfinanzierten Strukturen führt. Eine dauerhafte Strukturreform zur ausreichenden Finanzierung der Kommunen und ein Altschuldenfonds bleiben aber auf der Agenda. 

Auf Dauer kann der Staat nur dann vernünftig wirtschaften, wenn weitere Reformen kommen: Die geplante Expertengruppe zur Schuldenbremse sollte Vorschläge machen, damit auch in Zukunft wichtige Zukunftsinvestitionen über Kredite finanziert werden können. Außerdem braucht Deutschland endlich ein gerechtes Steuersystem mit Vermögensteuer und Erbschaftsteuer – auch das führt zu höheren Einnahmen und Investitionsspielräumen für eine solidarische und resiliente Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Die Bundesregierung hat heute den Haushaltsentwurf 2025, die Haushalts-Eckwerte 2026 und den Entwurf zum Sondervermögen Infrastruktur beschlossen. Die Diakonie Deutschland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, um die enormen Herausforderungen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu gewährleisten. Zur inneren und äußeren Sicherheit gehören auch Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Pflege von alten und kranken Menschen, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Integration von Geflüchteten sowie sozial-gerechter Klimaschutz, betonte der evangelische Wohlfahrtsverband.

„Investitionen in die soziale Infrastruktur und die soziale Sicherheit stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen der Menschen in eine gute Zukunft. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die gemeinnützige Sozial- und Gesundheitswirtschaft bei einem Investitionsprogramm dieser Größenordnung vergisst. Mit ihren mehr als zwei Millionen Beschäftigten kümmert sie sich um Millionen Menschen in diesem Land und ist das Rückgrat unseres Sozialstaates“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Wer die soziale Infrastruktur vernachlässigt, gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Mit Blick auf den Haushalt 2026 sei daher entscheidend, dass die Koalition nicht nur den Industriestandort Deutschland fördere, sondern den Beitrag sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen zur ökonomischen Wertschöpfung, zum Arbeitsmarkt, für soziale Innovationen und für den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft berücksichtige. Dafür fordert die Diakonie gezielte Investitionen in Klimaanpassung, Digitalisierung und Modernisierung, um sicherzustellen, dass auch künftig Millionen Menschen in allen Lebenslagen verlässlich Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2025

  • VdK kritisiert unzureichende Finanzierung von Gesundheit und Pflege
  • Bentele: „Gesamtgesellschaftliche Ausgaben müssen vom Bund getragen werden“

Statement von Verena Bentele zum Haushaltsentwurf 2025:

„Die finanzielle Lage der Sozialversicherungen ist besorgniserregend. Viele Menschen befürchten jetzt steigende Beiträge, und das kann nicht das Mittel der Wahl sein. Dem massiven Anstieg der Verteidigungsausgaben, den Rekordinvestitionen in die Infrastruktur und Steuerentlastungen für die Unternehmen steht ein zögerliches Vorgehen bei den Sozialversicherungen gegenüber. Die geplante Unterstützung der Kranken- und Pflegeversicherung durch zu niedrige Darlehen anstelle von ausreichenden und verbindlichen Bundeszuschüssen verstärkt den Eindruck einer bloßen Notlösung.

Die Corona-Ausgaben bei der Pflege, Krankenhausinvestitionen oder bestimmte familienpolitische Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von den Sozialversicherungen durch Beitragsgelder getragen wurden, ohne dass der Bund einen ausreichenden Ausgleich leistete. In der Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren willkürlich 10 Milliarden Euro Bundeszuschüsse gestrichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Der Ausgleich dieser Ausgaben aus Steuermitteln muss nicht in Kommissionen besprochen, sondern im Haushalt vereinbart werden.

Klar ist: Weder das Darlehen in Höhe von 2,3 Milliarden an den Gesundheitsfonds noch das Darlehen in Höhe von einer halben Milliarde an die Pflegeversicherung werden einen weiteren Beitragsanstieg verhindern.

Eine faire und verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Ausgaben durch den Bund ist die Voraussetzung für Strukturreformen, die nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen dürfen. Diese Reformen könnten in den kommenden Jahren den Beitragsanstieg um mindestens vier Prozentpunkte verringen und insbesondere Versicherte mit geringen und mittleren Einkommen entlasten.

Eine stabile Gesundheitsversorgung, gute Pflege, eine sichere Rente sowie die Unterstützung von Arbeitsuchenden und auch der demographische Wandel sind zu bewältigen, wenn wir die Lasten durch eine vernünftige Steuerpolitik auf breitere Schultern verteilen und endlich die Milliardäre und Multimillionäre höher besteuern.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist die unzureichende Finanzierung des KfW-Investitionszuschusses ´Altersgerecht umbauen`. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, ihre Wohnungen barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und den Umzug in ein Pflegeheim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Die im letzten Jahr zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die Mittel sind regelmäßig schnell ausgeschöpft. Unsere Forderung lautet daher klar: Das Programm ´Altersgerecht umbauen` muss nicht nur fortgeführt, sondern mit 500 Millionen Euro ausreichend und dauerhaft finanziert werden. Nur so können Betroffene sicher planen. Zudem müssen die Fördersätze von aktuell 10 auf 30 Prozent angehoben werden, um den tatsächlichen Kosten gerecht zu werden und mehr Menschen die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.06.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evalutionsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund: 
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderkommission) beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages.

Die Kinderkommission, kurz KiKo, gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 245 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/216) für längere Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau einstimmig angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (21/514) wurde deshalb für erledigt erklärt.

Hintergrund ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufe 1 eingeführt wird. Im Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann für alle Schüler bis Klasse 4 gelten. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt. Wegen sich lange hinziehender Planungsprozesse, Lieferengpässen und Fachkräftemangel läuft der Mittelabruf aber schleppend, die Verantwortlichen vor Ort können Fristen zur Beantragung von Bundes-Fördermitteln vielfach nicht mehr einhalten.

Deshalb wird das Investitionsprogramm nun durch eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) um zwei Jahre verlängert, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Die AfD-Abgeordnete Kerstin Przygodda hat bei der Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch nicht die nötige Mehrheit der Stimmen erhalten. In geheimer Wahl gab es bei 37 abgegebenen Stimmen 11 Ja-Stimmen, 25 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion, es gab eine Enthaltung. Die Stellvertretung geht damit an den dienstältesten Abgeordneten des Ausschusses über, in dem Fall an Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Weg für die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch dem entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) mehrheitlich zu. Für den geänderten Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke enthielt und die AfD-Fraktion dagegen stimmte.

Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll die zum Ende des Jahres eigentlich auslaufende Regelung um weitere vier Jahre verlängert werden. Die Mietpreisbremse sorgt in von den Bundesländern ausgewiesenen „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ dafür, dass die Neuvermietungsmiete grundsätzlich gedeckelt wird.

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss noch eine sachfremde Änderung an dem Gesetzentwurf vor. Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine „Faire-Mieten-Gesetz“ (21/222) und ein Antrag der Fraktion Die Linken mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 25.06.2025

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Einig waren sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass es keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gibt. Umstritten blieb, ob die in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz geregelten Einzelfallprüfungen eine ausreichende Härtefallregelung erlauben. Aus Sicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Projects ist das nicht der Fall.

Kommunalvertreter sprachen sich für den Gesetzentwurf aus, weil damit der Überlastung von Städten, Landkreisen und Gemeinden entgegengewirkt werden könne. Andere Sachverständige hielten die geplante Neuregelung mit Blick auf die angekündigte Migrationswende für nicht ausreichend.

Das Vorhaben verstößt laut Kerstin Becker vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Schutz des Familienlebens der Betroffenen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Es widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, laut dem die Familien in den Mittelpunkt gestellt und die „sogenannte illegale Migration“ bekämpft werden solle. Mit dem Entwurf würden aus ihrer Sicht jedoch legale und sichere Migrationswege ausgesetzt.

Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband forderte eine verlässliche, wirksame und rechtstaatlich tragfähige Härtefallregelung. „Die Aussetzung kann nur erfolgen, wenn eine offene und einzelfallbezogene Abwägung tatsächlich möglich ist“, sagte sie. Der Verweis auf Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz reiche dafür „bei weitem nicht aus“. Diese Norm sei für hochgradige Einzelfälle konzipiert und habe sich bereits in der letzten Aussetzungsphase 2016 bis 2018 als völlig unzureichend für humanitäre Härtefälle erwiesen. Nötig sei eine Norm mit einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog, die durch transparente Antragswege eine Verfahrenssicherheit schaffe.

Corinna Ujkasević vom International Refugee Assistance Project hält die Regelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für unzureichend im Sinne einer individuellen Prüfung. „Paragraf 22 wird nicht die Abhilfe schaffen, die sich viele erhoffen.“ Ein weiteres großes Problem ist es laut Ujkasević, dass der Gesetzentwurf keine Stichtagsregelung vorsehe. Dadurch würden auch alle laufenden Verfahren betroffen. Die Betroffenen hätten aber wegen der überlangen Verfahrenszeiten bei den deutschen Botschaften schon mehrere Jahre gewartet.

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hält den Entwurf indes für geeignet, „das mit ihm verfolgte Ziel der Zuwanderungsbegrenzung zu erreichen“. Das Grundgesetz gewähre keine Ansprüche auf Einreise in das Bundesgebiet für Familienangehörige von hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten. Auch das Unionsrecht stehe der Begrenzung der Zuwanderung nicht im Wege. Gleichwohl sollte erwogen werden, eine Übergangsregelung für Fälle in das Gesetz aufzunehmen, in denen Deutschland rechtskräftig zur „ermessensfehlerfreien Neubescheidung von Familiennachzugsbegehren verpflichtet worden ist“.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, subsidiär Schutzberechtigte könnten ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie selbst arbeitslos seien und keine Wohnung hätten. Daraus folge „ein Familiennachzug in die Sozialsysteme“, urteilte er. Der Gesetzentwurf unterbinde dies und reagiere damit auf die Nöte der Kommunen.

Wichtig sei es, wie die Ausnahmeregelungen gehandhabt würden. Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz biete mit seinem Verweis auf völkerrechtliche Gründe für die nötige Konkretisierung der zuständigen Gerichte eine gute Basis. Bei der Konkretisierung gehe es auch um die Frage, ob ein Zusammenleben im Ausland möglich und zumutbar ist. Der Sturz des Assad-Regimes erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Syrer künftig seltener Anspruch auf Nachzug haben, erklärte Thym.

Insbesondere im Bereich der Wohnraumversorgung sowie in den Kindertagesstätten und Schulen wird die Aussetzung zu dringend notwendigen Entlastungen führen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte während der Anhörung, es gehe auch um den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für Fluchtzuwanderung.

Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag sieht in der befristeten Aussetzung ein Instrument, um den Städten Entlastung zu verschaffen, auch wenn der Nachzug integrationsfördernd wirke. Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, während der Aussetzung diplomatische Gespräche mit den Herkunftsstaaten zu führen, um die Gründe für das Verlassen der Heimat zu beenden.

Privatdozent Roman Lehner von der Georg-August-Universität Göttingen sieht die Härtefallregelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz als geeignet an. Dass diese ausreichend sei, habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zum Kindenachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahre 2022 bestätigt.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, hält es für problematisch, dass die derzeit geplante Regelung im Unterschied zu der letzten Aussetzung zwischen 2016 und 2018 auch Personen erfassen solle, die sich bereits auf einer Warteliste zur Terminvergabe für ein Visum befinden oder gar schon förmlich ein Visum beantragt haben.

Als „reine Symbolpolitik“ bezeichnete Professor Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz die Aussetzung. Vor dem Hintergrund von zwei Millionen Asylanträgen von 1990 bis 2024 und vor der Tatsache, dass inzwischen über ein Prozent der afghanischen Bevölkerung (400.000 Menschen) in Deutschland lebe, erscheine die Aussetzung des Nachzugs mit jährlich 12.000 Menschen, „wie reine Symbolik ohne spürbare Abhilfe“, sagte er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 23.06.2025

In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen. Das ergibt eine neue Kurzstudie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien,wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

Üblicherweise wird die These einer positiven wirtschaftlichen Wirkung gestrichener Feiertage damit begründet, dass in Monaten mit besonders vielen Feiertagen (oder wenig Arbeitstagen, wie durch die regelmäßig kurze Monatslänge im Februar) weniger produziert wird als in anderen Monaten. So kalkuliert etwa das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer vermeintlichen zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 5 bis 8,6 Milliarden Euro pro gestrichenem Feiertag, oder etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Betrachtet man allerdings reale Fälle, in denen die Zahl der Feiertage verändert wurde, sieht das Bild anders aus. Das IMK betrachtet sechs solcher „Realexperimente“ seit 1990. Dabei wurden in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage gestrichen oder neu eingeführt, in anderen nicht. Hier kann man im Jahr der Einführung oder Streichung die Wirtschaftsleistung dieser Länder mit jener der Bundesrepublik insgesamt und ähnlich strukturierten (benachbarten) Bundesländern vergleichen.

Dullien und die IMK-Forscher*innen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein betrachten in ihrer Studie: Erstens die Abschaffung des Buß- und Bettages in allen Bundesländern außer Sachsen ab dem Jahr 1995, zweitens die einmalige Ausdehnung des Reformationstages auf alle Bundesländer 2017, drittens den erneuten Wegfall des arbeitsfreien Reformationstages in vielen Bundesländern im Folgejahr, viertens die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlicher Feiertag in Berlin 2019, fünftens die Einführung des Weltkindertages in Thüringen im selben Jahr und sechstens die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern 2023. Basis für die Analyse sind die Daten des Statistischen Bundesamts zum jährlichen nominalen Bruttoinlandsprodukt auf Ebene der Bundesländer.

Würde die einfache Gleichung aufgehen: „Weniger Feiertage = Mehr Wirtschaftsleistung“, dann müsste man 1995 ein niedrigeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen als in anderen Bundesländern sehen, ebenso in Berlin und Thüringen 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern 2023. 2017 müsste das Bruttoinlandsprodukt in jenen Bundesländern, die den Reformationstag erstmals als gesetzlichen Feiertag begingen, langsamer gewachsen sein als im Rest der Republik, 2018 dann in jenen Ländern stärker, in denen der Reformationstag nicht mehr gesetzlicher Feiertag war.

Sachsen 1995: Beibehaltung des Buß- und Bettages

Tatsächlich hat sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 in Sachsen aber stärker entwickelt als im Rest Deutschlands. Nominal wuchs die Wirtschaftsleistung im Bundesschnitt um 3,4 Prozent, im ostdeutschen Freistaat dagegen um 9,7 Prozent. Dabei stellen die Forschenden natürlich in Rechnung, dass Mitte der 1990er Jahren noch der wirtschaftliche Aufholprozess in Ostdeutschland lief. Es ist also plausibel, dass Sachsens Wirtschaft deutlich schneller wuchs als jene Gesamtdeutschlands. Ein Vergleich mit den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigt allerdings: Auch ihnen gegenüber legte das nominale BIP in Sachsen 1995 erheblich stärker zu, obwohl die beiden anderen Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag strichen. Der Vorsprung lag bei 3,7 Prozentpunkten gegenüber Sachsen-Anhalt und 4,3 Prozentpunkten gegenüber Thüringen (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). 

Reformationstag 2017 und 2018

2017 wurde anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation in allen Bundesländern der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag begangen. In den ostdeutschen Bundesländern, in denen der Feiertag schon zuvor gesetzlich verankert war, fiel das nominale Wachstum in diesem Jahr tatsächlich minimal um 0,2 Prozentpunkte stärker aus als in jenen Ländern, in denen der Reformationstag einmalig arbeitsfrei war (Abbildung 2 in der Studie). 

Allerdings zeigte der Wegfall des Feiertages im Folgejahr in den betroffenen Bundesländern wiederum keinen positiven Effekt. 2018 war der 31. Oktober in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder normaler Arbeitstag. Vergleicht man das Wirtschaftswachstum in diesen Bundesländern mit jenen westdeutschen Bundesländern, die den Reformationstag 2017 als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben und 2018 beibehielten, so hatten die Bundesländer mit Wegfall des Feiertages sogar ein minimal um 0,2 Prozentpunkte schwächeres Wirtschaftswachstum als jene, die den Feiertag dauerhaft beibehielten (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Abbildung 3).

Internationaler Frauentag in Berlin und Weltkindertag in Thüringen 2019

In Berlin wurde 2019 der Internationale Frauentag am 8. März erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen. Die Wirtschaftsleistung in der Bundeshauptstadt entwickelte sich in dem Jahr besser als im Bundesdurchschnitt: Der Vorsprung beim Wachstum des nominalen BIPs lag bei 2,0 Prozentpunkten. Auch im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem umliegenden Brandenburg wuchs das BIP in Berlin stärker, nicht schwächer.

In Thüringen wurde ebenfalls 2019 der Weltkindertag am 20. September als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Hier fiel das Wachstum um 0,4 Prozentpunkte niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 4).

Internationaler Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern 2023

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Internationale Frauentag 2023 gesetzlicher Feiertag. Dort fiel das Wachstum höher aus als in der Bundesrepublik insgesamt und im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, allerdings niedriger als in Brandenburg und Niedersachsen (Abbildung 5). Zu beachten ist hier laut IMK jedoch, dass es sowohl für Niedersachsen als auch für Mecklenburg-Vorpommern 2023 Sonderfaktoren gab: In Stade wurde in dem Jahr ein LNG-Terminal fertiggebaut und in Betrieb genommen. Mecklenburg-Vorpommern war zum einen besonders negativ von der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen durch die Nordstream-Pipelines betroffen, gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme eines LNG-Terminals in Mukran 2024, die das BIP erhöht haben dürften. Von daher sei fraglich, wie aussagekräftig letztlich dieses Beispiel ist.

Schaden weniger Feiertage der Produktivität?

Dass ein Feiertag weniger keinen klaren positiven Einfluss auf die Wirtschaftsleistung hat, erklären die Forschenden des IMK einerseits mit der Flexibilität einer modernen Volkswirtschaft: Unternehmen planen die Abarbeitung ihrer Aufträge so, dass diese möglichst nicht an Feiertagen stattfindet, auch, weil dann Zuschläge gezahlt werden. Unklar ist, ob ohne diese Feiertage tatsächlich über das Jahr mehr produziert würde – wie es die Befürworter*innen von Streichungen annehmen –, oder ob die Produktion nur anders verteilt würde.

Viel spricht aber laut IMK dafür, dass – auch in Zeiten vielerorts beklagten Fachkräftemangels – die Nachfragesituation der Unternehmen der bestimmende und begrenzende Faktor für die Produktion ist. So gaben in den jüngsten Umfragen des Ifo-Instituts 36,8 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes an, mangelnde Aufträge seien ein Hindernis für die Produktion, während nur 17,5 Prozent sagten, Personalmangel behindere die Produktion.

Hinzu kommt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht nur auf die geleistete Zahl der Arbeitsstunden zurückgeht, sondern auch Produktivität und Innovation eine wichtige Rolle spielen. „Denkbar ist, dass die Beobachtung fehlender positiver Wachstumseffekte einer geringeren Zahl an Feiertagen darauf zurückgeht, dass die geringere Erholungszeit die Produktivität senkt“, schreiben Dullien, Stein und Herzog-Stein. Möglich sei auch der Effekt, dass Erwerbstätige, die sich durch ihre Arbeit und andere Verpflichtungen in Familie oder Haushalt stark belastet fühlen, zumindest mittel- und langfristig als Reaktion auf die Streichung des Feiertages ihr Arbeitsangebot an anderer Stelle zurückfahren, etwa durch die Verringerung der Arbeitszeit in Teilzeitstellen oder die Aufgabe eines zusätzlichen Minijobs. So gibt es Hinweise, dass während der Covid-Pandemie Pflegekräfte als Reaktion auf die hohe Belastung ihre Arbeitszeit verringert haben.

Abschaffung von Feiertagen als „Wachstumsbooster“: Idee ohne robustes empirisches Fundament. IMK Kommentar Nr. 14, Juni 2025

Eine aktuelle Studie analysiert die Folgen weiterer Ideen zur Deregulierung und Verlängerung von Arbeitszeiten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.06.2025

ie Inflationsrate in Deutschland hat im Mai bei 2,1 Prozent verharrt und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter dem Zielwert, der neunte direkt beim Inflationsziel. Konkret reichte die Spannweite im Mai von 1,4 bis 2,0 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,6 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Mai 2025 wie in den Vormonaten gering: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,7 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Alleinerziehende sowie Alleinlebende mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). 

Als einziger Haushaltstyp hatten im Mai Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,0 Prozent eine Inflation direkt auf dem Niveau der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (1,9 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,8 Prozent). Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen drei konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind. Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen, Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen des Gastgewerbes. Allerdings verzeichneten alle drei Haushaltsgruppen einen leichten Rückgang ihrer Inflationsrate, weil sich der Preisauftrieb bei Pauschalreisen gegenüber dem Vormonat normalisiert hat. In der Folge hat sich die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten von 0,8 Prozentpunkten im April auf 0,6 Prozentpunkte im Mai verringert.  

Die beiden anderen untersuchten Haushaltstypen, Familien mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im Mai eine Inflationsrate von je 1,7 Prozent. Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.

Zusätzliches Argument für Zinssenkung: Euro hat deutlich aufgewertet

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Erwartung von Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Allerdings sind die Risiken für die Inflationsprognose in den vergangenen Wochen etwas gestiegen, und zwar in beide Richtungen: Während ein länger andauernder Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu anhaltend höheren Rohöl- und Erdgaspreisen führen könnte, besteht durch den weiter schwelenden von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass die Teuerung sogar unter die Zielinflation fällt. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, hält sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält eine weitere Leitzinssenkung durch die EZB für erforderlich. Die Zinsschritte der vergangenen Monate, zuletzt am 11. Juni auf 2,0 Prozent, hätten zwar für Entlastung gesorgt. Sie reichten aber noch nicht aus, zumal seit Jahresbeginn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent aufgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremst. Ein weiterer Zinsschritt solle „zeitnah folgen, zumal die aktuelle Inflationsprognose der EZB dies ohnehin annimmt“, erklärt die Ökonomin. „Eine Belebung der Binnennachfrage ist dringend erforderlich und könnte zudem einen Beitrag zur Lösung des Zollkonflikts liefern.“  

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel knapp 40 Prozent teurer als 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Mai 2025 um 39,6 Prozent höher als im Mai 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 33,0 Prozent teurer als im April 2019.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Inflation verharrt im Mai 2025 bei 2,1 Prozent. Anstieg der Dienstleistungspreise deutlich verringert. IMK Policy Brief Nr. 192, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.06.2025

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD plant in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Flexibilisierung und Ausschöpfung der Arbeitszeit, etwa steuerliche Entlastungen von Überstundenzuschlägen und Anreize zur Ausweitung von Teilzeit. Ergebnisse der OPAL-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Eine unbegrenzte tägliche Arbeitszeit lehnen 73 Prozent der Beschäftigten ab. Allerdings wären 34 Prozent der Beschäftigten auch bereit, an einzelnen Tagen mehr als 10 Stunden pro Tag zu arbeiten, wenngleich die Mehrheit dies für sich ablehnt. Finanzielle Anreize für Überstunden und für eine Ausweitung von Teilzeit sprechen besonders jüngere Beschäftigte an.

45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten sind eher bereit, mehr Überstunden als bislang zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag erhalten. Mit der Möglichkeit, sich Überstunden mit einem steuerfreien Zuschlag auszahlen zu lassen, wären insbesondere jüngere Vollzeitbeschäftigte zu mehr Überstunden bereit: Während in der jüngsten Gruppe bis 30 Jahre etwa 60 Prozent gewillt sind, ihre Überstunden infolge eines steuerlich begünstigten Zuschlags auszuweiten, sind es bei der Gruppe der Personen über 60 Jahren 37 Prozent.

Mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie können sich etwa 33 Prozent der Teilzeitbeschäftigten vorstellen, ihre Stundenanzahl dauerhaft zu erhöhen, im Mittel um 6 Stunden pro Woche. Dabei würden junge Teilzeitbeschäftigte mit einer einmaligen Prämie eher Stunden erhöhen: 48 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, dass sie (eher) bereit wären, ihre Stundenzahl dauerhaft auszuweiten. Bei den Teilzeitbeschäftigten über 60 Jahren ist der Anteil mit 24 Prozent erheblich kleiner. „Für die Anreize zur Ausweitung von Teilzeit gilt: Ihre Wirkung hängt stark davon ab, welche Zielgruppen man erreichen möchte und ob strukturelle Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – bestehen bleiben“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Schon jetzt arbeiten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten häufig mehr als 10 Stunden an einzelnen Arbeitstagen. Bislang ist es für 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten möglich, Überstunden zu leisten und von ihrem Arbeitgeber mit Zuschlag auszahlen zu lassen. Auch haben 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten bereits unter den aktuellen Bedingungen den Wunsch, ihre Wochenarbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. „Es reicht nicht aus, steuerliche Anreize zu setzen“, so IAB-Forscher Jonas A. Weik. „Arbeitgeber müssen auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Änderungen nach deren Inkrafttreten auch reagieren und Überstundenzuschläge anbieten sowie bereit sein, mit Teilzeitbeschäftigten individuelle Lösungen für die Aufstockung der Arbeitszeit zu finden, wenn sie tatsächlich mehr Arbeitszeit von den Beschäftigten abrufen wollen.“

Die Studie von Jens Stegmaier, Jonas A. Weik, Bernd Fitzenberger und Enzo Weber beruht auf Daten der Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Die Ergebnisse beziehen sich auf 3.800 Befragte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.06.2025

  • Deutlicher Rückgang der Scheidungen seit 2003
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2024 waren minderjährige Kinder betroffen
  • Im Durchschnitt erfolgte die Scheidung nach knapp 15 Ehejahren

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129 300 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (+0,3 % oder 329 Scheidungen), als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde. Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (2024: -39,6 %). Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2024 wurden 349 200 Ehen geschlossen, das waren 3,3 % oder 11 800 weniger als 2023. Zwischen Mann und Frau wurden 2024 in Deutschland 340 400 Ehen geschlossen (2023: 351 800) und 8 800 Ehen (2023: 9 200) zwischen Personen gleichen Geschlechts.

111 000 minderjährige Scheidungskinder im Jahr 2024

Etwas mehr als die Hälfte (50,8 % beziehungsweise rund 65 700) der im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten 48,0 % ein Kind, 40,0 % zwei und 12,0 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich der langjährige Trend eines Rückgangs des Anteils der Ehescheidungen mit einem Kind und der Zunahme des Anteils mit zwei oder mehr Kindern fort. Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Scheidung meist nach einjährigen Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,5 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,5 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Bei etwa 21 200 oder 16,4 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem in etwa auf dem heutigen Niveau.

Bei 90,0 % der Ehescheidungen wurde 2024 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,0 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,0 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Weniger Aufhebungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften, aber mehr Scheidungen

Im Jahr 2024 ließen sich rund 1 500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 18,1 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2023. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,2 % aller Ehescheidungen des Jahres 2024.

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2024 wurden mit rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 19,6 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das fünfte Jahr in Folge gesunken. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden und es findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sowie Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite „Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften“ sowie über die Tabellen 12631 sowie 12661 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2025

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person (21 %) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, war der Anteil damit geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 sahen sich noch 23 % der Bevölkerung finanziell außer Stande, für eine Woche Urlaub zu verreisen.

Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders betroffen

Alleinerziehenden fehlt besonders häufig das Geld für einen Urlaub: 38 % der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich im Jahr 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 % überdurchschnittlich hoch. Am seltensten waren dagegen zwei Erwachsene betroffen, die ohne Kinder in einem Haushalt lebten (15 %). Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 %. Hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich eine Urlaubsreise leisten kann oder nicht. Hatten 16 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern kein Geld für eine solche Reise, so traf dies auf 29 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern zu.

EU-weit große Unterschiede

EU-weit lebte im Jahr 2024 gut ein Viertel der Bevölkerung in Haushalten (27 %), die sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten können. Deutschland lag somit nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat unter dem Durchschnitt aller Staaten der Europäischen Union (EU). Am seltensten war die Bevölkerung in Luxemburg (9 %), Schweden (12 %) und den Niederlanden (13 %) betroffen. Vergleichsweise selten hatten dagegen Menschen in Rumänien genug Geld für den Urlaub: 59 % konnten sich dort nach eigenen Angaben keine solche Reise leisten. Hoch war der Anteil der betroffenen Bevölkerung auch in Griechenland mit 46 % und in Bulgarien mit 41 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Endergebnisse, basierend auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Bei der Erhebung wird abgefragt, ob sich der Haushalt finanziell leisten kann, mindestens eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen. Dazu zählt auch Urlaub bei Freunden/Verwandten oder in der eigenen Ferienunterkunft. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation).

Kinder sind hier sowohl Minderjährige im selben Haushalt als auch Personen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.  

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Die Ergebnisse im EU-Vergleich können aus der Eurostat-Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.06.2025

  • 26 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen, 44 % mit einem Geschwisterkind, 30 % ohne Geschwister
  • Familien mit Einwanderungsgeschichte doppelt so oft mit drei oder mehr Kindern wie Familien ohne Einwanderungsgeschichte

In Deutschland lebte 2024 gut jedes vierte Kind (26 %) in einer kinderreichen Familie. In einer kinderreichen Familie leben mindestens drei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lebten 18 % Kinder mit zwei Geschwistern in der Familie. Mit drei oder mehr Geschwistern wohnten 8 % der Kinder zusammen. Rund 30 % der Kinder lebten ohne Geschwister und 44 % mit einem Geschwisterkind in der Familie.

Anteil von Kindern mit zwei oder mehr Geschwistern steigt seit 2015 leicht an

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten im Jahr 1996 rund 31 % der Kinder ohne Geschwister, 44 % mit einem Geschwisterkind und 25 % in kinderreichen Familien. Dabei ist der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 % zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 % anzusteigen. Im Gegenzug ist der Anteil von Kindern ohne Geschwister von 1996 bis 2015 von 31 % auf 33 % angestiegen und anschließend bis 2024 wieder 30 % gesunken. Hintergrund für die Entwicklungen der letzten zehn Jahre dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein.

n 13 % der Familien leben mindestens drei Kinder

Bezogen auf die Zahl der Familien in Deutschland betrug der Anteil von kinderreichen Familien 13 %. Dabei sind kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 % etwas häufiger vertreten als in den östlichen Ländern mit 11 %.

Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten häufiger drei oder mehr Kinder als Familien ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 lebten in 19 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte mindestens drei Kinder, in Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf rund 10 % zu.

Der Anteil an kinderreichen Familien ist bei Familien mit zwei Elternteilen höher als bei Alleinerziehenden: In Paarfamilien wiesen 15 % der Familien mindestens drei Kinder auf. Unter den Alleinerziehenden lag der Anteil hingegen bei 8 %.

Methodische Hinweise:

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für welchen jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Ab dem Jahr 2021 werden hierzu Bevölkerungseckwerte auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies umfasst verheiratete und unverheiratete Paare sowie alleinerziehende Mütter und Väter inklusive deren jeweilige Kinder. Einbezogen in diesen Familienbegriff sind neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern und im Haushalt lebende Kinder.

Die Zahl der Kinder einer Familie entspricht der Zahl der Kinder, welche zum Zeitpunkt der Befragung im elterlichen Haushalt leben. Kinder, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, werden nicht berücksichtigt. Zudem können künftig noch weitere Kinder in der Familie geboren werden, das heißt eine Teilmenge der Kinder ohne Geschwister im Jahr 2024 wird in Zukunft mit Geschwistern in der Familie leben.

Kinder, die noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder in einer Partnerschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern bilden eine eigene Lebensform.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmeverfahren als zentrale Instrumente einer verantwortungsvollen und solidarischen Flüchtlingspolitik weiter auszubauen und zu stärken.  

„In Zeiten globaler Krisen und wachsender Unsicherheit ist es umso wichtiger, Haltung zu zeigen“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß, „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Akteur im internationalen Flüchtlingsschutz etabliert. Geordnete Aufnahmeverfahren wie Resettlement und humanitäre Programme haben dem Land internationale Anerkennung eingebracht. Diese sicheren und legalen Zugangswege entlasten nicht nur Krisenregionen, sondern bieten Schutzsuchenden eine Alternative zu lebensgefährlichen Fluchtrouten. Sie ermöglichen eine planbare, sichere und geordnete Aufnahme, entlasten Kommunen, gewährleisten hohe Sicherheitsstandards und stehen für gelebte internationale Verantwortung. Ein Rückzug Deutschlands aus diesen Programmen wäre ein fatales Signal – sowohl an schutzbedürftige Menschen als auch an internationale Partner.“

Als verlässliche Partnerin einer humanitären und geordneten Aufnahmepolitik unterstützt die AWO Schutzsuchende bundesweit bei der Integration – etwa durch Beratung bei der Suche nach Arbeit und Kitapätzen oder im Kontakt mit Behörden. Sie ist u.A. einer der Träger der „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), die seit 2005 anerkannte Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland bietet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2025

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert umfassende Maßnahmen für eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung. Um die Verteilungsfrage stärker ins Zentrum der öffentlichen Debatten zu rücken, veranstaltet der DGB am Dienstag unter dem Motto „Wohlstand für wen?“ eine Konferenz in Berlin. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte: 

„Die Frage nach einer gerechteren Verteilung des Wohlstands ist eine Schlüsselfrage für die Demokratie in Deutschland. Wachsende Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein ungerechtes Steuersystem belastet Normalverdienende übermäßig, verschont aber gleichzeitig die wirklich Vermögenden und generiert zu wenig Einnahmen für die öffentliche Hand. In der Folge schüren ein staatlicher Sparkurs, die Schließung von kommunalen Einrichtungen und Angeboten sowie kaputte Infrastruktur Unzufriedenheit und Unsicherheit in der Bevölkerung.

Anstatt sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, wird oft abgelenkt: Rechte Populisten sammeln Stimmen, indem sie nach oben buckeln und nach unten treten. Die Schuld an der schlechten Lage wird bei den Schwächsten in der Gesellschaft gesucht – bei Bürgergeldempfänger*innen oder Asylbewerber*innen beispielsweise.

Trotz ihrer gesellschaftlichen Brisanz beleibt die Verteilungsfrage auch im aktuellen Koalitionsvertrag unterbelichtet. Zur wachsenden Vermögensungleichheit findet sich kein Wort, eine Vermögenssteuer wird nicht einmal erwähnt, und auch bei der Erbschaftssteuer soll alles beim Alten bleiben. Dies, obwohl eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Vermögenssteuer befürwortet.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Verkehrssicherheit von Bund, Ländern und Kommunen, bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Dafür ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen ein verkehrspolitisches Umdenken und eine veränderte Verkehrspolitik notwendig, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise die Erstellung von Schulwegplänen, zu beteiligen. Denn Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

„Leider vergessen die Erwachsenen viel zu schnell, wie schwierig und gefährlich viele Situationen im Straßenverkehr für sie als Kind waren. Deshalb sollten sie immer wieder einen Perspektivwechsel vornehmen und sich in die Lage von Kindern hineinversetzen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr zu verstehen. Gerade kleine Kinder sind im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Hier muss es ein Umdenken und mehr Rücksichtnahme auf Kinder geben, damit nicht Angst und Unsicherheit die ständigen Wegbegleiter von Kindern im Straßenverkehr sind. Wir brauchen eine Verkehrsinfrastruktur, die Fehler verzeiht und daher auf besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie Kinder ausgerichtet ist. Besonders die Situation zum Schulbeginn und bei Schulende bedarf dringend einer ordnungspolitischen Aufmerksamkeit. In keinem Betrieb würden wir eine solche Dauergefährdung in Kauf nehmen. Wichtig ist zudem, dass existierende Schulwegpläne nicht länger als Placebo in den Schubladen der Verwaltung verschwinden dürfen, sondern sie müssen stärker für die Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt und in ein umfassendes Schulmobilitätskonzept integriert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vor kurzem vorgestellte europäische Studie des Clean Cities Netzwerkes hat aufgezeigt, dass deutsche Städte der Verkehrswende hinterherhinken und nicht auf Kinder eingestellt sind. So sind Schulstraßen die Ausnahme, sichere Schulwege fehlen und Tempo 30 oder geschützte Radwege sind selten. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass jeden Tag in Deutschland fast 75 Kinder im Straßenverkehr verunglücken, davon mehr als 25 mit dem Fahrrad und mehr als 16 zu Fuß. Fast jede Woche verunglückt ein Kind unter 15 Jahren sogar tödlich. Diese Zahlen sind nicht länger hinnehmbar.

Deshalb muss der Straßenverkehr für alle Kinder so sicher werden, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können. Dazu gehört vor allem die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten – sowohl das Tempo als auch die Durchfahrt von Straßen betreffend. Wichtig sind außerdem ein dichtes und komfortables Radwegenetz sowie breite und sichere Straßenquerungen. Diese Maßnahmen müssen eingebettet sein in ein kommunales kinderfreundliches Rahmenkonzept, zu dem auch die Einrichtung von Spielstraßen und ein flächendeckendes Tempo 30 gehören. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen.

Der Tag der Verkehrssicherheit wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen. Seitdem werden jedes Jahr am 3. Samstag im Juni unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen von zahlreichen Akteuren durchgeführt, um den Menschen Themen der Verkehrssicherheit näherzubringen und erlebbar zu machen. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit zahlreiche Aktionen, die dem Tag der Verkehrssicherheit sein vielfältiges Gesicht geben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.06.2025

Ein Projekt aus Berlin-Neukölln und zwei Projekte aus Köln sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die „Lobenden Erwähnungen“, die mit 3.000 Euro dotiert sind, erhielten in diesem Jahr Projekte aus Hamburg, Neukirch/Lausitz (Sachsen) und Weimar. Den mit 3.000 Euro prämierten Publikumspreis Europa-Park JUNIOR CLUB Award konnte sich das Projekt „FilmCLUB Oberlausitz: Klappe und Action – Wir haben etwas zu erzählen!“ aus Neukirch/Lausitz sichern.

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Preis ist der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung. Partner ist der Europa-Park in Rust, wo der Preis heute verliehen wurde. Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk hatten das Engagement der Kinder und Jugendlichen maßgeblich unterstützt.

Die Gewinnerprojekte haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte: Im Projekt „Coole Kids Rap – Mach Mit: Umweltsong und DIY-Tutorials für den Umweltschutz“ (Gewinner in der Kategorie „Kinder- und Jugendkultur“) entwickelten die Kinder und Jugendlichen Tutorials, in denen sie erklären, wie man sich niedrigschwellig für den Naturschutz einsetzen kann. Das Projekt findet seit 2010 einmal jährlich in den Sommerferien im Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. mit wechselnden Themenschwerpunkten statt. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren schreiben dabei eigene Texte, rappen, tanzen Streetdance, gestalten Graffiti, drucken T-Shirts, besuchen ein Tonstudio und drehen zum Abschluss einen Videoclip. Mit dem Projekt im letzten Jahr möchten die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein für ökologische Themen stärken und andere ermutigen, aktiv für den Umweltschutz einzutreten.

Beim Projekt „Klima schützen mit Zahlen“ (Gewinner in der Kategorie „Politisches Engagement“) hat der 12-jährige Nathan aus Köln anhand von Zahlen das Thema Klimaschutz für Kinder und Jugendliche greifbarer gemacht. Zusammen mit seinen Eltern hatte er einige Dokumentationen zum Umweltschutz gesehen, und da er Mathematik und Zahlen sehr mag, wollte er die Themen miteinander verbinden. Mit seinem Projekt möchte Nathan die „großen Zahlen“ der Klimakrise anschaulich einordnen und für Kinder und Jugendliche durch Praxisbeispiele verständlicher machen. An seiner Schule hat er dazu einen Vortrag gehalten und diesen mit gemalten Plakaten in Form einer Ausstellung veröffentlicht. Unterstützt wurde er dabei von der Nachhaltigkeits-AG an seiner Schule und von seiner Familie.

Das Projekt „Mentale Gesundheit von Schüler:innen“ der Bezirksschüler:in-nenvertretung Köln (BSV) (Gewinner in der Kategorie „Solidarisches Miteinander“) zielt darauf ab, die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Köln nachhaltig zu verbessern, indem es präventive Workshops und Unterstützungsangebote bereitstellt. Gleichzeitig stärkt es die Selbstwirksamkeit der durchführenden Schülerinnen und Schüler der BSV, die eigenverantwortlich Mittel vergeben und aktiv an der Verbesserung der Schulsituation mitwirken. Die sorgfältig von den Schülerinnen und Schülern der BSV ausgewählten Kooperationspartner bringen ihre Expertise ein und gestalten die Workshops an den Schulen. Die BSV ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung von mehr als 150.000 Schülerinnen und Schülern in Köln. Sie fungiert als Sprachrohr und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit und Politik.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir Projekte aus, die sich herausragend im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. Dabei ist der Aspekt der umfangreichen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte zentrales Kriterium. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv sind, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, betont Prof. Dr. Siegfried Barth, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es ist absolut bewundernswert, mit welcher Begeisterung und Entschlossenheit sich diese jungen Menschen für ihre Mitmenschen und ein gemeinsames Miteinander einsetzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Alle sechs Finalisten engagieren sich vorbildlich und mit großer Ausdauer für ihre Ziele und hatten eine tolle Bewerbung abgeliefert. Als Belohnung und Auszeichnung bekommen die Kinder und Jugendlichen nicht nur ein stattliches Preisgeld, sondern konnten heute auch eine tolle Preisverleihung hier bei uns im Europa-Park erleben. Damit möchten wir dieses einzigartige Engagement und den außergewöhnlichen Ideenreichtum der Kinder und Jugendlichen wertschätzen“, so Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vergeben wurde der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinnerinnen und Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhielten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem gab es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wurde der Europa-Park JUNIOR CLUB Award vergeben, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie zu allen Nominierten finden Sie unter www.dkhw.de/dkjp.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 16.06.2025

LSVD fordert: Rechtliche Elternschaft ab Geburt für alle Kinder

Ein Mütterpaar aus Pforzheim kämpft seit über zwei Jahren darum, dass beide Frauen von Geburt an als rechtliche Mütter ihrer Kinder anerkannt werden – ohne den demütigenden und diskriminierenden Umweg über eine sogenannte Stiefkindadoption. In beiden Fällen hat jeweils eine Frau mit einer Eizellspende ihrer Partnerin ein Kind zur Welt gebracht. Trotz Eheschließung wird rechtlich allein die gebärende Mutter als Elternteil anerkannt. Das Amtsgericht Pforzheim hat jetzt entschieden: Das derzeitige Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte von Kindern und Eltern von Regenbogenfamilien in verfassungswidriger Weise. Das Gericht ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt

Der Fall aus Pforzheim ist ein weiteres Alarmsignal – die Bundesregierung muss endlich handeln! Wir brauchen endlich ein diskriminierungsfreies und modernes Familien- und Abstammungsrecht, das der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht wird. Ab Geburt rechtlich abgesichert werden aktuell nur Familien, in denen der zweite Elternteil den Geschlechtseintrag „männlich“ hat. Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Elternteils und nur ein rechtliches Elternteil ab Geburt zu haben, gefährdet das Kindeswohl. Eine Zuordnung der zweiten Elternstelle muss unabhängig vom Geschlecht unmittelbar nach der Geburt möglich sein, um die Verletzung der Grundrechte von Kindern queerer Eltern endlich zu beenden. 

Inzwischen betreiben sechs Fachgerichte Normenkontrollverfahren, weil sie der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern aus queeren Familien verletzt. Zusätzlich liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einer betroffenen Familie vor. Insgesamt sind damit acht Verfahren anhängig – doch das höchste Gericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Stattdessen verweist es auf die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts. 

Dabei herrscht seit Jahren politischer Konsens darüber, dass diese rechtliche Diskriminierung beendet werden muss. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde angekündigt, Familienpolitik am Wohl des Kindes auszurichten. Aus unserer Sicht ist klar: Eine rasche Reform des Abstammungsrechts ist aus Gründen des Kindeswohls und der Gleichstellung längst überfällig.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 25.06.2025

Protest von 200.000 Menschen

Nach dem Rückzug der Telekom aus Diversity-Programmen in den USA  haben mehr als 200.000 Menschen innerhalb weniger Tage den Appell „Telekom vs. Trump: Vielfalt verteidigen!“ unterzeichnet. Sie fordern von Telekom-Chef Tim Höttges, die in den USA gestrichenen Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion wieder aufzunehmen und sich öffentlich gegen diskriminierende Aussagen der Trump-Regierung zu stellen. Der Appell wurde von der Kampagnen-Organisation Campact gemeinsam mit CSD Deutschland e.V. und LSVD – Verband Queere Vielfalt am vergangenen Freitag gestartet. 

Unter dem Druck der neuen US-Regierung hat die Telekom angekündigt, den Großteil ihrer Anti-Diskriminierungs-Programme in den USA teils zurückzufahren oder gar einzustellen. Das steht in starkem Kontrast zum Auftreten in Deutschland. Hier versucht der  Konzern sich weiterhin als vielfältig und queerfreundlich zu geben – beispielsweise durch die Unterstützung verschiedener CSD-Demonstrationen in deutschen Städten. 

Till Facius, Campaigner bei Campact e.V.: „Die Menschen erwarten von der Telekom, dass sie demokratische Werte auch international verteidigt. Wer sich in Deutschland als Verfechter der Vielfalt inszeniert, darf nicht in den USA vor Trump kapitulieren. Der Konzern muss jetzt beweisen, dass Vielfalt und Gleichberechtigung für sie mehr sind als nur Marketing-Instrumente. ”

Ronald Zinke Tiemann, Vorstand CSD Deutschland e.V.: “Wir stehen als bundesweite CSDs geschlossen gegen den Rechtsruck – für Sichtbarkeit, Solidarität und eine wehrhafte Demokratie. Wenn Queersein wieder angegriffen wird, ist Wegschauen keine Option – wir stellen uns dem Hass entschlossen entgegen.”

Julia Monro, Bundesvorstand LSVD – Verband Queere Vielfalt: “In der Krise offenbart sich der Charakter. Es ist erschütternd, mit welcher Geschwindigkeit Bekenntnisse zu Menschenrechten in stürmischen Zeiten geopfert werden. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und braucht jetzt Haltung und eine Reflexion der eigenen Werte. Unternehmen als gesellschaftliche Akteur*innen tragen Verantwortung!”

Die vollständigen Forderungen und weitere Informationen zum Appell finden Sie unter: https://aktion.campact.de/menschenrechte/telekom-streicht-diversitaet/teilnehmen

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Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 17.06.2025

Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei.
Gemeinsam mit Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Thomas Wasilewski, Bürgergeldbeziehender und Ehrenamtlicher bei der Tafel, stellte sie die Studie heute morgen in der Bundespressekonferenz vor.

1: Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste

Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Selbst Grundbedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt: Nur jeder Zweite gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden; insbesondere Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf Essen (54 %). 28% machen sich sogar Sorgen, obdachlos zu werden.

2: Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann

Der Wunsch, vom Bürgergeld unabhängig zu werden, ist stark ausgeprägt (74 %). Jedoch sind
nur Wenige zuversichtlich, dass sie auch eine Stelle finden werden, mit der sie den Bürgergeldbezug beenden können (26 %). Neben Hindernissen auf der individuellen und strukturellen Ebene werden die Jobcenter bei der Arbeitssuche nur als bedingt hilfreich wahrgenommen.

3: Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen

Gesellschaftliches Stigma und Scham sind unter den Befragten sehr präsent. Nur 12 % fühlen sich der Gesellschaft zugehörig und 42 % geben an, dass sie sich schämen, Bürgergeld zu beziehen. Die Mehrheit der Befragten (72 %) hat Angst vor weiteren Verschärfungen im Bürgergeld: Insbesondere die mögliche Wiedereinführung eines vollständigen Leistungsentzugs wird von den Befragten als akut  existenzgefährdend beschrieben.

Auch Thomas Wasilewski, der mit seiner Familie Bürgergeld bezieht, übt massive Kritik am jetzigen Bürgergeld-System: „Unser Leben findet in ständiger Unsicherheit statt. Es reicht kaum für die nötigsten Nahrungsmittel und auch der Schulalltag ist dadurch für unsere Kinder besonders schwer. Diese Stimme im Kopf ist immer präsent: Wie soll es morgen weitergehen? Das zerfrisst die Seele. Es ist  unerträglich zu erleben, wie meine Söhne leiden, weil ihnen das Allernötigste fehlt.” Marcel Fratzscher (DIW) betonte: „Das Bürgergeld muss so  ausgestaltet sein, dass es die Teilhabe aller betroffenen Menschen gewährleistet. Eine Kürzung der Leistungen ist kontraproduktiv, nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für Unternehmen, Gesellschaft und Sozialstaat, da dies die Arbeitsaufnahme erschweren und nicht verbessern würde. Politik und Wirtschaft müssen mehr und nicht weniger in Menschen mit Bürgergeld investieren.“

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt.

Für die Umfrage wurden 1.014 Bürgergeldbeziehende zwischen 18 und 67 Jahren über ein Online-Access-Panel befragt. Durch eine abschließende soziodemografische Gewichtung auf Basis der amtlichen Statistiken sind die Daten geeignet, um Aussagen über die Grundgesamtheit der Bürgergeldbeziehenden in Deutschland zu treffen.

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

Quelle: Pressemitteilung Sanktionsfrei e.V. vom 23.06.2025

  • Bentele: „Debatte um Kita-Schließungen verunsichert viele Eltern“
  • VdK fordert deutliche Anstrengungen von Kommunen und Ländern

In der aktuellen Diskussion über drohende Kita-Schließungen warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele vor den langfristigen Folgen:
 
„Nach jahrelangem Ringen um ausreichend Kitaplätze droht einigen Kitas in den ostdeutschen Bundesländern nun aufgrund rückläufiger Kinderzahlen das Aus. Bundesfamilienministerin Karin Prien verweist hierzu auf unterschiedliche Problemlagen zwischen den westdeutschen Flächenländern und den ostdeutschen Ländern. Sie erwägt, Kita-Mitarbeitende über Weiterbildungen in anderen Bereichen einzusetzen. Doch eine solche kurzfristige Reaktion birgt Risiken: Wenn Kitas geschlossen und Fachkräfte dauerhaft in andere Bereiche überführt werden, könnte in einigen Jahren erneut ein Mangel an Betreuungsplätzen entstehen. Langfristig braucht es überall ausreichend Kitas – in Ost- wie in Westdeutschland, wo es nach wie vor zu wenige Kitaplätze gibt. Hier sind deutliche Anstrengungen der Kommunen und Länder erforderlich, um die Bedarfe zu decken.

Die aktuelle Debatte um Kita-Schließungen verunsichert all diejenigen Eltern, deren berufliche Existenz von der sicheren Tagesbetreuung ihrer Kinder abhängt. Insbesondere Alleinerziehende sind aufgrund fehlender Kinderbetreuung häufig von Armut bedroht. Außerdem haben Kinder ein gesetzlich verankertes Recht auf die Betreuung und Förderung in Kitas, das in ganz Deutschland garantiert sein muss.

Der VdK fordert daher eine flächendeckende Absicherung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder. Die Betreuungsangebote müssen qualitativ und quantitativ angemessen, bezahlbar und für Kinder mit Behinderung barrierefrei sein. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer langfristigen Strategie, die sowohl die demografischen Herausforderungen berücksichtigt als auch den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung fördert. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu einer guten Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juli 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wurde zum 1. Januar 2005 im Zuge des Zuwanderungsgesetzes aus der Taufe gehoben. 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, das 20-jährige Bestehen der MBE mit uns in einer Fachveranstaltung zu begehen.

20 Jahre MBE – Ein Bundesprogramm mit Wirkung vor Ort

1. Juli 2025, 10.30 – 13.00,

Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin

https://www.hotel-dietrich-bonhoeffer.de/

Das DeZIM-Institut wird erstmals seine Studie im Auftrag des Haushaltsausschusses des Bundetags zur Evaluation der MBE präsentieren. Wir werfen einen Blick zurück auf den Werdegang des Bundesprogramms und wagen mit einem Podium zu seinen Perspektiven einen Blick nach vorn.

Anbei finden Sie das Programm. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis zum 23. Juni 2025 unter Veranstaltung der Trägerverbände zu 20 Jahren MBE.

Informationen zur MBE finden Sie hier: www.migrationsberatung.org

Sonderseite zu 20 Jahren MBE: https://www.migrationsberatung.org/de/20JahreMBE

Termin: 08. Juli 2025

Veranstalter: Sozialverband Deutschland SoVD und ver.di Bundesvorstand

Ort: Berlin / Hyprid

Anlässlich der nunmehr 20. Frauen-Alterssicherungskonferenz wollen sich ver.di und der SoVD mit den Vorstellungen und Positionen der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD zur Alterssicherung und zur Sorgearbeit auseinandersetzen.

Anlass für uns zu diskutieren:

  • Wie bewerten wir die Eckpunkte zur Alterssicherung aus frauenpolitischer Sicht?
  • Was kommt neben der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Gleichbehandlung bei der
    Mütterrente und dem Beibehalten der „Rente ab 63“ auf uns zu?
  • Wie kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden?
  • Wie werden die Rahmenbedingungen für Menschen mit Sorgeverantwortung verbessert?
  • Was will die neue Koalition gegen Altersarmut gerade von Frauen tun?

Die Veranstaltung wird in Präsenz in Berlin und als Live-Stream durchgeführt.

Dazu wird herzlich eingeladen.

Anmeldungen für eine Teilnahme in Präsenz in Berlin bitte über den Link KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten.

Als Live-Stream können alle Interessierten die Veranstaltung ohne Anmeldung auf unserer
Webseite über www.frauen.verdi.de verfolgen und im Chat diskutieren.

Termin: 15. Juli 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 sollten Zugangshürden zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassend abgebaut und die Inanspruchnahme durch einkommensschwache Familien deutlich verbessert werden. Tatsächlich zeigt sich aber, dass heute vor allem die Kommunen und Jobcenter Zugangshürden aufrechterhalten und teilweise sogar noch ausgebaut haben.

Im Fokus stehen Bürokratielasten wie Antragsverfahren, die in den BuT-Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene implementiert werden.

Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Vollerhebung der Ruhr-Universität Bochum zu den BuT-Verwaltungsverfahren und Bewilligungspolitiken am Beispiel der Ruhrgebietskommunen. Mit den Teilnehmenden sollen auf dieser Grundlage exemplarisch Ideen diskutiert werden, wie die Inanspruchnahme der Leistungen auch bundesweit erhöht werden kann.  

An der Veranstaltung wirkt mit:
Philipp Gräfe ist Politik- und Verwaltungswissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum. Zusammen mit Prof. Dr. Jörg Bogumil ist er Autor der Studie „Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe“ (Online frei verfügbar unter https://doi.org/10.46586/rub.zefir.409)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

WEITERE INFORMATIONEN

Psychisch krank zu sein, reicht nicht. Wer als junger Mensch Therapie braucht, muss erst die Zustimmung der Eltern einholen – auch wenn er oder sie reif genug ist, selbst zu verstehen, was hilft.

Klingt absurd? Ist es auch. Und für viele Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben oder deren Eltern sich zerstritten haben, bittere Realität.

Wir finden: Wer leidet und versteht, was Therapie ist, soll auch Hilfe bekommen – ohne bürokratischen Hürdenlauf.

Was ist das Problem?

Derzeit ist der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich eingeschränkt, denn sie brauchen dafür die Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten. Diese Genehmigung sollte nicht zur Hürde werden, denn wer leidet, möchte schnell Hilfe.

Was fordern wir?

Der Kinder- und Jugendrat des SOS-Kinderdorf e.V. kennt dieses Problem aus eigener Betroffenheit. Auf die Initiative der Mitglieder des Kinder- und Jugendrats reichen wir nun eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Dabei fordern wir:

Kinder und Jugendliche, sollen in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen – wenn sie die nötige Einsicht und Reife besitzen. In schwierigen oder gar gefährdeten Lebenslagen darf dringend benötigte Hilfe nicht daran scheitern, dass eine elterliche Zustimmung fehlt.

Mehr Infos und der Link zur Petition:

https://www.sos-kinderdorf.de/ueber-uns/politische-arbeit/petition-selbstbestimmte-therapie-fuer-jugendliche?utm_source=redirect&utm_medium=petition

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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2025

AUS DEM ZFF

Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.

Im Lebensverlauf Sorgeverantwortung zu übernehmen, ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies gilt zumindest für Frauen, die nach wie vor den Hauptteil unbezahlter Sorgearbeit schultern, zu Lasten ihrer Gesundheit, ihres Wohlbefindens, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer ökonomischen Eigenständigkeit bis ins Alter. Langjährig pflegende Frauen und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder haben ein sehr hohes Armutsrisiko, das oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit resultiert.

„Angesichts dieser Lebensrealitäten begrüßen wir die Zielsetzung von CDU, CSU und SPD, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als zentrales Anliegen ihrer gesamten Regierungsarbeit zu definieren, Familien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen stärken zu wollen“, so die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Für die Beseitigung struktureller Benachteiligungen und für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entscheidend. Die von der Koalition angestrebte Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kann ohne die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht gelingen.

Das Bündnis begrüßt, dass die Koalitionspartner die faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit als eigenständige Zielsetzung formulieren: „Die relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrages sind jedoch größtenteils wenig konkret formuliert, ihre Ausgestaltung bleibt vage. Es kommt nun entscheidend darauf an, diese Zielsetzung mit passenden Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Prüfaufträge allein ändern nichts. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit priorisiert werden.“

Als grundsätzlich positiv bewertet das Bündnis die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die erweiterten und flexibleren Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige, die mögliche Einführung eines Familienpflegegeldes, das Vorhaben des Familienbudgets für sogenannte „Alltagshelfer“ und die geplante Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Weitere begrüßenswerte Zielsetzungen wie die Unterstützung für Familien nach der Geburt bedürfen dringend der Konkretisierung.

Für problematisch hingegen hält das Bündnis die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Überstunden. Das Bündnis bedauert, dass sich weitere Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur fairen Verteilung von Sorgearbeit leisten könnten, wie beispielweise die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Überwindung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung, nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden.

Die ausführliche Bewertung des Koalitionsvertrages ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.05.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2025

Zwei Figuren, eine nutzt einen Rollstuhl und einen Laptop, die andere zeigt auf ein Brett an der Wand mit Notizzetteln und einer Glühbirne. Text: Pflege in Familien – Solidargemeinschaftliche Verantwortung statt privater Bürde. Positionspapier.

Das Zukunftsforum Familie e. V. veröffentlicht am heutigen Internationalen Tag der Pflege ein Positionspapier, das eine Pflegepolitik fordert, die Selbstbestimmung durchsetzt, Geschlechtergerechtigkeit erringt und Inklusion stärkt. Millionen Menschen in Deutschland pflegen Zu- und Angehörige. Als größte unbezahlte Pflegeeinrichtung Deutschlands werden informell Pflegende von der Politik bislang weitgehend ignoriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. erklärt:

„Die Missstände in der informellen Pflege sind kein Nebenschauplatz, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsthema. Derzeit tragen vor allem Frauen in Familien die Lasten dieses Systems – unbezahlt, ungeschützt und politisch marginalisiert. Unser Papier zeigt: Es braucht verbindliche Strukturen, die Selbstbestimmung ermöglichen, Geschlechtergerechtigkeit schaffen und Pflege verlässlich absichern. Nur so kann unsere Gesellschaft dem demografischen Wandeln solidarisch begegnen.

In einer Zeit, in der sich die neu gebildete Bundesregierung halbherzige Reformkosmetik in den Koalitionsvertrag schreibt, macht das ZFF Druck: Pflegepolitik darf nicht länger an Menschen mit Pflegeverantwortung und Pflegebedarf vorbeiregieren. Es braucht solidargemeinschaftliche Verantwortung und mutiges politisches Handeln.“

Das neue Positionspapier des ZFF formuliert sieben politische Forderungen mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung dieser:

  1. Selbstbestimmung durchsetzen
  2. Inklusion stärken
  3. Geschlechtergerechtigkeit erringen
  4. Solidarität verwirklichen
  5. Zugänglichkeit erleichtern
  6. Pflege maßschneidern
  7. Sozialversicherungen reformieren

Hintergrund: Der Tag der Pflege gehört den beruflich Pflegenden, doch Pflege endet nicht am Rand der Profession. Viele beruflich Pflegende übernehmen zusätzlich private Pflegeverantwortung oder werden aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst pflegebedürftig. Wir blicken auf ein System, das Fürsorge zur Überforderung werden lässt.

Professionelle und informelle Pflege müssen als zusammenhängende Verantwortung gedacht und politisch abgesichert werden. Es braucht strukturelle Entlastung.

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.05.2025

Zitat von Britta Altenkamp begleitet von einem Foto von ihr

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.04.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2025

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Allerdings bleibt die zukünftige Bundesregierung in ihren Plänen unzureichend, da sie eine entscheidende Maßnahme zur Demokratiebeteiligung völlig ausblendet: das Wahlrecht.

„Die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei Bundestagswahlen ist der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichwertige Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Minister a.D. „Es ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie thematisiert. Doch die zentrale Frage, wie junge Menschen wirklich in den politischen Prozess eingebunden werden können, bleibt unbeantwortet.“

Das Wahlrecht ab 18 Jahren schließt Millionen junger Bundesbürger nach wie vor vom aktiven Wahlrecht aus und verwehrt ihnen die Mitbestimmung über die Zukunft unseres Landes. Das hat zur Folge, dass sich unsere Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Generation orientiert.

Der Wahlausschluss von 14 Millionen minderjährigen Bundesbürgern hat zwangsläufig Konsequenzen für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft, Politik und Kultur sowie das Vertrauen in unsere Demokratie selbst.

Der DFV fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Das würde dazu führen, dass alle Jahrgänge in unserer Demokratie von Anfang an berücksichtigt werden würden: Vom 17-Jährigen bis zum Baby. Und so lange Kinder nicht selbst wählen können, sollen Eltern für ihre Kinder im Einklang mit der bereits im Grundgesetz verankerten Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 1 GG wählen dürfen.

„Wir können von den kommenden Generationen nicht erwarten, dass sie Verantwortung für ihre Gesellschaft übernehmen, wenn wir ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung verweigern. Das Wahlrecht muss ein universelles Recht sein, das allen Bundesbürgern – unabhängig vom Alter – zugänglich ist“, so Zeh.

Weitere Informationen:

Kampagnen-Webseite „Wahlrecht.jetzt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem Anlass eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. Der djb hat bereits in seiner Kurzstellungnahme vom 14. April 2025 erste gleichstellungspolitische Bewertungen abgegeben – heute gibt er der neuen Bundesregierung eine vertiefte Analyse an die Hand. Fest steht: Die neue Regierung wird sich an ihren eigenen Versprechen messen lassen müssen. „Wir erwarten ein ernsthaftes Engagement für Gleichstellung von der neuen Bundesregierung. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss als Querschnittsaufgabe konsequent umgesetzt werden“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. Der djb appelliert an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung umfassend wahrzunehmen. Verdeutlicht am Beispiel des Familienrechts: „Wer – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Diskriminierung von queeren Personen beenden will und ein am Kindeswohl orientiertes Familienrecht anstrebt, muss zwingend das Abstammungsrecht reformieren“, so Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der djb erkennt an, dass die Koalition institutionelle Stärkungen der Gleichstellungspolitik plant. Gleichzeitig fehlt es an einem umfassenden Ansatz, der Geschlechtergerechtigkeit als zentralen Auftrag der Verfassung begreift. Auch in der Digitalpolitik bleiben viele Fragen offen: Wie sollen Daten gerecht gestaltet, digitale Gewalt wirksam bekämpft und geschlechterbezogene Diskriminierung bei digitalen Anwendungen verhindert werden? „Digitalisierung ist mehr als Internetwirtschaft und Online-Anträge in der Verwaltung. Eine moderne Digitalpolitik muss Genderperspektiven systematisch einbeziehen“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.05.2025

Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.

Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise

„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleicher­maßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“

Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitäts­entwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.

Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie

Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.

In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.

Finanzielle Situation von Familien verbessern

Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.

Gewaltschutz und Familienrecht

Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewalt­schutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Familienförderung und Familienbildung

Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 14.04.2025

Neue Regierung sollte gegen Armut und Geschlechterungleichheit vorgehen

  • Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme in Verbindung mit der strukturellen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führt dazu, dass viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen sind, insbesondere Alleinerziehende und ältere Frauen.
  • Im drittreichsten Land der Welt klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen der Höhe der gewährten Sozialleistungen und der Armutsrisikogrenze.
  • Die an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien sollten der Stärkung der sozialen Sicherung und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.

(Berlin, 24. März 2025) – Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass viele Menschen in Deutschland in einem Ausmaß von Armut betroffen sind, das ihre Menschenrechte verletzt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Bekämpfung dieses Problems sollte für die politischen Parteien, die über die Bildung der nächsten Regierungskoalition verhandeln, ganz oben auf der Agenda stehen.

Der 89-seitige Bericht Es zerreißt einen“: Armut und Geschlecht im deutschen Sozialstaat“ dokumentiert die zunehmende Armut und das Versagen des deutschen Sozialsystems, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für viele Menschen zu gewährleisten. Der Mangel an angemessener Unterstützung betrifft vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern und ältere alleinstehende Frauen mit geringem Einkommen.

„Deutschland hat ein Armutsproblem und insbesondere ein Frauenarmutsproblem, obwohl es die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist“, sagte Kartik Raj, Senior Researcher für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Parteien in den Koalitionsgesprächen sollten der Stärkung des sozialen Schutzes und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.“

Human Rights Watch befragte 62 Personen in ganz Deutschland, die Erfahrungen mit einem Leben mit geringem Einkommen gemacht haben, führte Gruppendiskussionen mit Alleinerziehenden durch und sprach mit mehr als 20 Nichtregierungsgruppen, kommunalen Organisationen und Mitarbeitenden der Tafeln in 10 Bundesländern. Human Rights Watch analysierte zudem offizielle Daten und bezog die Ergebnisse mehrerer Studien nationaler Einrichtungen und Organisationen mit ein.

Die jüngsten offiziellen Statistiken zeigen, dass 14,4 Prozent der deutschen Bevölkerung (12,1 Millionen Menschen) gemessen an ihrem Einkommen in Armut leben. Die Regierung stuft zwei von fünf deutschen Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil als „armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht“ ein und berücksichtigt eine breitere EU-weite Definition von Armut, die auch Arbeitslosigkeit und materielle Entbehrung umfasst.

Mehr als 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren sind ebenfalls von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei ältere Frauen einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Ein Grund dafür ist, dass die Jahre der Kindererziehung oder der Pflege unbezahlt sind und bei der Rentenberechnung nicht in gleichem Maße als Arbeit angerechnet werden. Außerdem machen Frauen zwei Drittel der 3,8 Millionen Menschen aus, die in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wie Midi- oder Minijobs arbeiten. Dies führt zu geringeren Rentenbeiträgen und somit später auch zu niedrigeren Renten. Selbst eine Grundrenten reicht nicht aus, um die Betroffenen über die Armutsgrenze zu bringen.

Viele der befragten Personen berichteten, dass sie kaum ausreichend Geld für Lebensmittel, Strom, Warmwasser, Wohnraum sowie Haushaltsreparaturen oder Gesundheits- und Bildungskosten hatten. Die drastische Inflation bei Energie und vielen Grundnahrungsmitteln in den Jahren 2022 und 2023 hat diese Probleme noch verschärft.

Eine 71-jährige Frau, die allein in einer Stadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen lebt, sagte: „Ich bin Rentnerin, die Unterstützung durch den Staat reicht einfach nicht aus. Das Leben ist teuer. Zu Hause lege ich mich unter eine Decke und trinke Tee, Kaffee oder Suppe, um mich warm zu halten. Viel mehr kann ich nicht tun.“

Als die damalige Regierungskoalition Ende 2021 ihr Amt antrat, erkannte sie die Unzulänglichkeiten des 2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV, sowie die Grenzen des Kindergeldes bei der Armutsbekämpfung. Als Reaktion darauf führte sie das Bürgergeld ein, das einige Verbesserungen bot.

Sie hat jedoch ein einjähriges Moratorium für die Einbehaltung von Sozialleistungen (ausgenommen Wohn- und Heizkosten) für Personen, welche die Anforderungen für die Arbeitssuche nicht erfüllten und eine Bonuszahlung für Arbeitsuchende, die eine berufliche Weiterbildung absolvierten, fast unmittelbar nach Einführung wieder zurückgenommen. Ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung scheiterten an der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern und schließlich am Bruch der Koalition Ende 2024.

In der Zwischenzeit hat die scheidende Regierung nur begrenzte Fortschritte bei der Beseitigung der tiefgreifenden strukturellen Faktoren gemacht, die der Diskrepanz zwischen der geleisteten Arbeit und dem Verdienst von Frauen sowie dem geschlechtsspezifischen Rentengefälle zugrundliegen. Zudem hat sie Zeiten eingeschränkter Beschäftigung aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten bei der Berechnung der Rentenbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.

Eine 42-jährige alleinerziehende, berufstätige Mutter von drei Kindern aus dem ländlichen Sachsen sagte: „Ich kann es mir nicht leisten, meine Kinder gesund zu ernähren. Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man am Ende des Monats nur noch Brot und Butter hat … Es zerreißt einen.“

Human Rights Watch fand heraus, dass nach Berücksichtigung der Wohnkosten große Lücken zwischen der Höhe des Bürgergeldes und der Armutsrisikogrenze bestehen. So erhält beispielsweise ein Haushalt mit einem/einer Alleinerziehenden und zwei Kindern 1.198 Euro an Sozialleistungen, während die Armutsgrenze bei 1.626 Euro liegt. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Die Lücke für eine*n alleinstehende*n Erwachsene*n beträgt 51 Prozent.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen verankert sind, denen Deutschland beigetreten ist. Entsprechende Abkommen, Standards und Leitlinien zur sozialen Sicherheit von UN- und europäischen Menschenrechtsorganen enthalten Anforderungen an die Angemessenheit von Sozialleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Rechtsprechung zum Prinzip des Existenzminimums entwickelt, das für ein menschenwürdiges Leben erforderlich ist. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass allen Menschen zumindest so viel von ihrem Einkommen bleibt, dass sie ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken können und ihnen ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet wird. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht ausreicht, um Deutschlands völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die neue Bundesregierung sollte dies dringend in Angriff nehmen.

Human Rights Watch hat seine Forschungsergebnisse mit den zuständigen Bundesministerien geteilt, deren Antworten in dem Bericht zusammengefasst sind.

Die erste Runde der Koalitionsgespräche deutet darauf hin, dass sich die Parteien, die wahrscheinlich die nächste Regierung bilden werden, grundsätzlich darauf geeinigt haben, die sog. Schuldenbremse zu lockern, um eine Erhöhung der Ausgaben zu ermöglichen, hierbei jedoch den Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur Vorrang einzuräumen, während bei der sozialen Sicherheit Kürzungen drohen.

„Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist in internationalen Verträgen festgeschrieben, welche Deutschland unterzeichnet hat. Der Sozialstaat und das Existenzminimum sind zentrale deutsche Verfassungsprinzipien“, sagte Raj. „Die neue Regierung sollte anerkennen, dass ein starker Sozialstaat, der alle in der Gesellschaft unterstützt, wesentlich zu Deutschlands Sicherheit insgesamt beiträgt.“

Quelle: Pressemitteilung Human Rights Watch vom 24.03.2025

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung abschreibt und auch Kinder mit Behinderung nicht im Blick hat
  • Bentele: „Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden“

VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Koalitionsvertrag zu wenig Mut für tiefgreifende Veränderungen im Bereich Familie und Kinder:

„Dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung völlig abgeschrieben hat, ist für die mehr als drei Millionen Kinder, die in Armut leben, eine furchtbare Nachricht. Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, hätte es diesen Systemwandel dringend gebraucht. Stattdessen wird es nur minimale Veränderungen geben, die kaum einen Effekt haben dürften. Arme Kinder werden arm bleiben. Ihre Chancen, es als Erwachsene aus der Armut zu schaffen, bleiben gering.

Ebenso von der neuen Regierung völlig vergessen werden Kinder mit Behinderung. Sie tauchen namentlich nicht einmal im Koalitionsvertrag auf. Das reicht nicht, liebe Koalitionäre! Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?

Viel zu unkonkret bleibt die angehende Regierung auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier braucht es deutlich mehr Lösungsvorschläge, zum Beispiel wie Frauenarmut besser bekämpft und Sorgearbeit besser verteilt werden kann. Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden. Immerhin: Beim Elterngeld soll es mehr Anreize für mehr Väterbeteiligung, höhere Lohnersatzraten und einen höheren Mindest- und Höchstbetrag geben.

Auch den Ausbau von Mutter-Kind-Kliniken unterstützt der VdK, fordert aber, dass alle Kliniken barrierefrei und inklusiv ausgestaltet werden. Denn gerade Mütter von pflegebedürftigen Kindern kommen oft an die Grenze ihrer Kräfte und brauchen Erholung. Leider hat die neue Regierung in diesem Zuge eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige nur sehr vage in Aussicht gestellt, die aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Stattdessen sollen zumindest Freistellungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber leider zu wenig Mut für echte Veränderungen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2025

  • VdK warnt vor zusätzlichen Belastungen in der Pflege
  • VdK-Präsidentin: „Nullrunde für pflegende Angehörige“

Verena Bentele kritisiert Einnahme- und Ausgabeentwicklung in der Pflegeversicherung:

„Die geplanten strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die steigende Ausgabendynamik zu stoppen. Die Pflegeversicherung muss von Grund auf saniert werden. Notfallpläne können die klaffenden Löcher nicht mehr schließen. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt brauchen wir Lösungen statt langer Beratungen. Jedes Jahr ohne eine umfassende Reform ist ein verlorenes und vergrößert das bestehende Defizit.

Laut Pflegekassen wird für Ende 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Angesichts dieser Zahlen ist es unverständlich, dass die Pflegekassen zusätzlich mit 5,9 Milliarden Euro durch ausbleibende Rückerstattungen der Pandemiekosten belastet werden. Der im Raum stehende Ausgleich über Steuermittel scheint endgültig vom Tisch.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Stopp der Ausgabendynamik deutet zudem auf mögliche Leistungskürzungen oder höhere Hürden für Leistungsbewilligungen hin. Das ist keine Option. Sparen an dieser Stelle verschlechtert die Versorgung und belastet pflegende Angehörige noch stärker. Auch neue Zugangshürden lehnen wir entschieden ab. Für die Finanzlage der Pflegekassen ist essenziell, dass die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben endlich kompensiert wird. Neben den pandemiebedingten Kosten belasten auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die teilweise Finanzierung der Pflege- und Ausbildungskosten die Pflegekassen. Damit muss Schluss sein.

Zwar kündigen die Koalitionäre die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz an und stellen die Einführung eines Familienpflegegelds in Aussicht, das entlastet aber keine pflegenden Angehörigen – weder heute noch morgen. Das sind nur Absichtserklärungen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die Idee eines Familienpflegegelds. Doch auch hier fehlt es an Verbindlichkeit – das Prüfverfahren lässt konkrete Perspektiven vermissen. Zudem ist das Familienpflegegeld, analog zum Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Es unterscheidet sich damit deutlich vom geforderten Pflegelohn. Wer vorher mehr verdient hat, bekommt mehr – unabhängig davon, wie intensiv oder aufwändig die Pflege tatsächlich ist.

Auch der Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger zu prüfen, bleibe vage. Was fehlt, sind konkrete Schritte – wie etwa der Ausbau von Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, ein Pflegebudget oder eine sektorübergreifende pflegerische Versorgung. Auch diese Vorschläge sind bislang lediglich Prüfaufträge.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.04.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Wertschätzung und Anerkennung für Familien jeden Tag im Jahr

Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Familie erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie geben Halt, vermitteln Werte, verbinden Generationen und tragen maßgeblich dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine Zukunft hat. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzen wir auf eine moderne Familienpolitik, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und frei von jeglicher Ideologie ist. Was Familien brauchen, sind konkrete Entlastungen, echte Flexibilität und Verlässlichkeit – sei es durch flexiblere Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, Investitionen in gute Kitas und Schulen, eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Fürsorge und Beruf sowie die Weiterentwicklung des Elterngeldes. 

Wer in Familien investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unsere Politik ist ein klares Bekenntnis: Familien stehen im Zentrum unseres Handelns – nicht nur heute, sondern jeden Tag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.05.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Blick auf das neue „Superministerium“ die Bedeutung teilhabeermöglichender Bildung für die Chancengerechtigkeit für Kinder aus allen Familien.

„Bildung stellt die Weichen für ein erfolgreiches Leben. Bildung ist so viel mehr als die Fähigkeit, bestimmte Leistungen zu erbringen, sie darf sich nicht an kurzfristigen Erfordernissen der Wirtschaft orientieren. Wir treten für ein Bildungsverständnis ein, das Wohlergehen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den Fokus nimmt. Nur auf diese Weise ist Bildung eine Investition nicht nur in die Biografien einzelner Kinder, sondern in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

In der Zusammenlegung der Bereiche Bildung und Familie im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der neuen Ministerin Karin Prien (CDU) sieht der Wohlfahrtsverband neue Potenziale und Chancen, um Familien zu stärken und Verbesserungen im Bildungssystem herbeizuführen.

Ein wichtiger Baustein liegt dabei in der frühkindlichen Bildung, so Sonnenholzner: „Noch immer hängen Bildungschancen stark vom soziökonomischen Status der Familien und dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch gesellschaftspolitisch unklug. Es gilt, Familien durch verlässliche und lebensweltnahe Angebote der Bildung, Beratung und Begegnung frühzeitig in ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu stärken. Kitas brauchen gute Rahmenbedingungen – dazu gehört z. B. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder Zeit für die Kitaleitung. Nur so können am Kindeswohl orientierte Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden, die den Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Familien eine verlässliche und vertrauenswürdige Kinderbetreuung versprechen kann.“

Neben der Qualität der Arbeit pocht die AWO auf Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Ausbau und Sanierung von sozialen Einrichtungen, z. B. Kitas, Ganztagangebote, Familienzentren oder Schulen. Dabei muss neben inklusiven Lösungen auch der Klimaschutz berücksichtigt werden, betont Sonnenholzner, „Für gute Bildung braucht es auch angemessene Räume, in denen gearbeitet und der Tag verbracht wird. Die Gebäudestruktur vieler Kindertageseinrichtungen entspricht weder den Bedürfnissen der Kinder, noch kann von einem klimagerechten Gebäudebestand die Rede sein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

„Neben Investitionen in Bildung brauchen wir endlich auch zeit-, familien- und gleichstellungspolitische Instrumente, die die Bedarfe und Bedürfnisse der Familien ernstnehmen und gute Rahmenbedingungen für Familienleben schaffen. Dabei müssen wir die Vielfalt der Familien in unserer Gesellschaft beachten – nicht jede Familie braucht das Gleiche. Entsprechend vielfältig muss Unterstützung ausgestaltet werden“, erklärt Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.05.2025

Caritas-Verbandsumfrage zeigt: Fehlende Plätze, Kürzungen und steigende Belastungen gefährden gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an

Dass die neue Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag gerade heute, am Tag der Familie, ihre Pläne für die Bildungs- und Familienpolitik der neuen Legislaturperiode vorstellt, ist ein glücklicher Zufall. Der Deutsche Caritasverband sieht die dringende Notwendigkeit, die Gunst dieser Stunde beim Schopfe zu ergreifen und die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich mit der Zusammenführung der Familien- und Bildungspolitik in einer Hand ergeben – gerade für einkommensarme Familien und für Familien mit spezifischen Belastungen.

„Gleiche Teilhabechancen für alle von Anfang an können nur dann gelingen, wenn familiäre Erziehung und formale Bildung gemeinsam gestärkt werden: Verlässliche Betreuungsangebote im Kleinkind- und im Grundschulalter legen den Grundstein für eine Kultur guten Aufwachsens. Sie entlasten Eltern und fördern die Entwicklungschancen der Kinder. Frau Ministerin Prien muss ihre landespolitischen Erfahrungen in die Waagschale werfen, um für die Generationen- und Zukunftspolitik ihres Ressorts ein breites Bündnis der Unterstützung zu organisieren. Die Zeiten, in denen das Konsonantenministerium als Gedöns-Ressort in die zweite Reihe gesetzt wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören,“ so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Verlässliche Kinderbetreuung auf Platz 1 der familienpolitischen Aufgaben

Verlässliche und qualitativ abgesicherte Kinderbetreuung sowie praktische Unterstützung für den Familienalltag gehören ganz oben auf die Prio-Liste – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage innerhalb der verbandlichen Caritas. 338 Führungs- und Beratungskräfte haben daran teilgenommen und priorisierten den Ausbau der Kinderbetreuung als die dringendste familienpolitische Aufgabe.

93 Prozent der Befragten sehen, dass die Belastungen der Familien in den vergangenen zwei Jahren zugenommen haben, davon sehen sich 43 Prozent stark belastet. Wir wissen, dass sich insbesondere Mütter abgehängt fühlen, wenn sie ihre beruflichen Pläne aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht umsetzen konnten. Im Feld der Integration zeigen sich besondere Herausforderungen, wenn die Betreuung nicht funktioniert; Mütter mit Migrationshintergrund konnten keine Sprachkurse besuchen, Integration und gesellschaftliche Teilhabe wurden erheblich erschwert.

Angebote mussten eingeschränkt werden

56 Prozent der Umfrage-Teilnehmer_innen geben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren bei der Kindertagesbetreuung, bei frühkindlicher Bildung oder bei Beratungseinrichtungen das Leistungsspektrum – z.T. stark – einschränken mussten. Dabei wird gerade eine flächendeckende Versorgung mit einer stabilen Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur von den befragten Führungskräften als entscheidend angesehen, um die Krisenresilienz der Familien zu stärken. Hohe Bedeutung messen die Teilnehmer_innen der Umfrage darüber hinaus Unterstützungsangeboten durch frühe Hilfen und Lotsendiensten in Geburtskliniken bei.

Pädagogische Konzepte: Interkulturelle Öffnung und Armutssensibilität

„Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich auf die Fortführung von Sprachkitas. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine Bildungslandschaft geschaffen, die auf Inklusion und Integration setzt. Es braucht Kindertageseinrichtungen mit verlässlichen Öffnungszeiten und es braucht Kitas, deren pädagogisches Konzept Armutssensibilität und Zusammenhalt stärkt.   Wenn Kinder frühzeitig lernen, dass sich der Wert eines Freundes nicht daran bemisst, wie groß die Torte ist, die er zum Kindergeburtstag in die Kita mitbringt, ist das der erste Schritt für ein gedeihliches Miteinander über Einkommensgrenzen hinweg im Jugend- und Erwachsenenalter. Der Umgang mit Vorurteilen will von Anfang an gelernt sein,“ so Welskop-Deffaa.

Subsidiaritätsprinzip stärken

Die Caritaspräsidentin hebt hervor: Der Koalitionsvertrag will den Kommunen bei der Umsetzung des Ausbauziels der Ganztagsbetreuung die notwendigen Spielräume belassen, damit vor Ort die passenden Angebote geschaffen werden, und Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Rolle gestärkt werden. „Ganz in diesem Sinne bieten wir Ministerin Prien unsere Unterstützung an. Glückliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein gutes Miteinander der Generationen sind Kernversprechen einer Politik, für die wir als Caritas der Ministerin den ganzen Erfahrungsschatz unserer Einrichtungen und Dienste anbieten.“

Die Auswertung der Umfrage finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.05.2025

Am Tag der Familie fordert der Deutsche Familienverband (DFV) bessere Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung hat wenig Familiengerechtes zu bieten. Ein wesentliches Handlungsfeld der neuen Bundesregierung muss das Familienwohnen sein. Doch der Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eher begrenzt.

„In der Wohneigentumsförderung benennt der Koalitionsvertrag lediglich eine nicht genauer beschriebene ‚Starthilfe Wohneigentum‘ für Familien, bei der zwei Förderprogramme der KfW zusammengeführt werden sollen. Beim bezahlbaren Mietwohnen ist ein Mix an guten Ansätzen zu finden wie die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau oder die Verlängerung der Mietpreisbremse für vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten“, so Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Zentral ist jedoch: Es muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Für zuverlässige und messbare Neuerungen sind konkrete Vorhaben notwendig, die eindeutige Familienkomponenten enthalten: „Wiederbelebung des Baukindergeldes und vor allem die Senkung der kostentreibenden Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag für Familien. Beim Mietwohnen müssen Haushalte mit mittlerem Einkommen, die zwischen verschiedenen Zugangs- und Fördermöglichkeiten stehen, bedacht werden“, sagt Heimann. „Das Wohnen darf für eine mehrköpfige Familie nicht zum Armutsrisiko werden.“

Den „Wohnungsbauturbo“, für den die Regierung in den ersten 100 Tagen einen Entwurf vorlegen will, bewertet Sebastian Heimann wegen der konkreten Zeitangabe als positiv. Doch auch hier müssen Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, etwa durch eine verbindliche gesetzliche Quote für bezahlbare und familiengerechte Wohnungen (min. 20 Prozent). „Das Motto in der Wohnpolitik muss ‚Vorfahrt für Familien‘ heißen. Denn die Wohnsituation ist zentral für Familien“, so der Bundesgeschäftsführer.

Weitere Informationen

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025: Familienpolitische Einschätzung des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2025

  • VdK wünscht sich mehr Mut für bessere Familienpolitik
  • VdK-Präsidentin: „Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen notwendig“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine starke Familienpolitik:

„Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Internationalen Tag der Familie ausgerufen, um die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft herauszustellen. Aber es gibt eben noch 364 weitere Tage im Jahr – und an denen zeigt sich, wie ernst es der Politik wirklich mit den Familien ist.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag kann es für uns nur eine Antwort geben: Das reicht nicht.

Zwar enthält der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich Familienpolitik. Aber vieles bleibt kleinteilig – der große Wurf fehlt. Was es braucht, ist ein echter Systemwechsel, um das Leben von Familien spürbar zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt wäre, Familien mit Kindern mit Behinderungen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Das bedeutet zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen oder das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen unkompliziert gewähren – ohne immer wieder neue Nachweise zu verlangen.

Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen auch mehr Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Wir müssen die Zahl der Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Kinder deutlich ausbauen, ebenso wie familienentlastende Dienste und sozialpädiatrische Zentren. Es braucht ausreichend inklusive Mutter-Kind-Kliniken, einen echten Pflegelohn oder eine verlässliche Lohnersatzleistung, auch bessere Möglichkeiten, die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Das sind nur ein paar Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Aber ich sage auch: Gute Lösungen sind machbar!

Wir bringen uns mit unserer Expertise gerne ein, um genau das gemeinsam umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 15.05.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand zu stellen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: 

Friedrich Merz hat geliefert – aber nicht, was Menschen wirklich brauchen. Statt endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, erklärt er den Sozialstaat zur Belastung. Das ist zynisch und gefährlich. Wenn der Kanzler den Sozialbereich zur „Kostenlawine“ erklärt, meint er Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er stellt Grundrechte zur Disposition, unter dem Deckmantel von Effizienz.

Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier den Rotstift ansetzt, sägt an der Menschenwürde.

Was Merz jetzt fordert, ist kein Kassensturz. Es ist ein Kurssturz. Zurück in die Vergangenheit. Zurück zur Verwaltung von Behinderung. Zurück zur Aussonderung.

Diesen Weg gehen wir nicht mit und ich erwarte vom Koalitionspartner SPD und insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, sich dem ebenfalls entschieden entgegenzustellen!

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erneut zu Objekten behördlicher Steuerung gemacht werden. Wir kämpfen dafür, dass sie ihre Rechte leben können, sei es auf Arbeit, beim Wohnen, in der Bildung, und in Hinblick auf umfängliche Teilhabe. Ohne Wenn und Aber.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das verpflichtet. Wer wie Merz Sozialabbau fordert, soll das offen sagen. Aber er soll sich nicht hinter Haushaltszahlen verstecken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2025

Zur Reaktion der Bundesjustizministerien auf die Ankündigungen von Kanzler und Innenminister, Zurückweisungen an deutschen Grenzen trotz eines Gerichtsurteils fortsetzen zu wollen, erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

„Bundeskanzler Merz sowie Bundesinnenminister Dobrindt haben angekündigt, die Zurückweisungen an den Grenzen fortzusetzen zu wollen, trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin.

Nach langem Schweigen widerspricht Bundesjustizministerin Hubig dem nun deutlich, indem sie zur Einhaltung von Gerichtsurteilen im Rechtsstaat aufruft. Das ist löblich, sorgt aber für Verwirrung. Wir fragen uns, was denn nun die Linie der Bundesregierung ist: die Einhaltung deutscher und europäischer rechtsstaatlicher Prinzipien und europäische Kooperation oder Rechtsbruch und populistische Show?

Für uns Grüne ist klar: Die Bundesregierung muss Recht, Gesetz und die Gerichte respektieren und sie muss die Zurückweisung an den Grenzen sofort beenden. Wir dürfen das rechtsstaatliche, einige Europa nicht durch einseitige deutsche Maßnahmen an den Grenzen gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.06.2025

Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Meilenstein und außerordentlich wichtiges Signal in der Debatte um Paragraf 218, dass sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit klar und deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches ausspricht. Wir begrüßen den Beschluss sehr.

Ein zentrales Argument für die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung ist für die Ärzt*innen, dass das Strafrecht die Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen benötigen, sehr erschwert. Die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und die Anfeindungen gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen auch die Mediziner*innen als einen unhaltbaren Zustand an.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages erhöht mit Nachdruck den Druck auf Union und SPD. Es muss eine politische Lösung für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geben. Darauf muss die Bundesregierung eine Antwort geben und zügig eine gesetzliche Lösung vorlegen. In der letzten Wahlperiode wurde die finale Abstimmung des breit getragenen Gruppenantrags zu §218 maßgeblich von der Union verhindert. Jetzt kann sich die Bundesregierung angesichts der medizinisch-fachlichen Beschlusslage nicht mehr weiter wegducken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches schnellstmöglich vorzulegen und einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage von Frauen entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2025

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/341) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen.

Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilen die Abgeordneten.

Über den Antrag berät das Parlament am Donnerstag, dem 5. Juni 2025. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“ angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 04.06.2025

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) vorgelegt, der am Freitagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll dieser Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Daneben sieht der Gesetzentwurf zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen.

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 201 vom 04.06.2025

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 13.05.2025

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Doch insbesondere Frauen ist nicht bewusst, wie lange sie wahrscheinlich leben werden – und dies kann gravierende Folgen haben.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter ihre verbleibende Lebensdauer einschätzen. Während Männer häufig die Zeitspanne zu optimistisch ansetzen und ihre Lebensdauer überschätzen, ist bei Frauen eher das Gegenteil der Fall: Sie unterschätzen die ihnen verbleibende Zeit. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Personen, die ihre verbleibende Lebenszeit unterschätzen, tendenziell weniger in die Altersvorsorge investieren“, erklärt Dr. Andreas Mergenthaler, Mitautor der Studie. Aus dieser Fehleinschätzung kann ein niedriges Rentenniveau folgen und das Armutsrisiko kann sich erhöhen.

 

Die ausführliche Pressemitteilung haben wir beigefügt.

Die Pressemitteilung basiert auf der aktuellen Ausgabe von „BiB.Aktuell“, einer Publikation des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die am 21.05.2025 veröffentlicht wird. Den entsprechenden Beitrag aus der Publikation „BiB.Aktuell“ haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch die Autorin / die Autoren der Studie als Interviewpartner.

Die vollständige Literaturangabe des Beitrags lautet:

Reuter, Anna; Mergenthaler, Andreas; Klüsener, Sebastian (2025): Gender Gap bei selbst eingeschätzter Lebensdauer. Männer optimistisch, Frauen pessimistisch?

www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-4    

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.05.2025

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Der heute bereits vielfach beklagte Arbeitskräftemangel dürfte sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in naher Zukunft weiter verschärfen. So wird mit dem Übergang der Babyboomer in den Ruhestand die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2035 stark zurückgehen. Abhängig von der Entwicklung der internationalen Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland ist mit einem Rückgang zwischen 1,5 und 4,7 Mio. Personen zu rechnen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie sich das Volumen des Erwerbsangebots in Deutschland zukünftig entwickeln könnte, welche Stellschrauben von Bedeutung sind und welche Rolle Frauen und älteren Erwerbstätigen hierbei zukommt.

Um plausible Annahmen für das zukünftige gesamtwirtschaftliche Erwerbsvolumen treffen zu können, analysierten die Autoren der Studie zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre. Demnach stieg zwischen 2009 und 2022 das Erwerbsvolumen von 1,39 Mrd. Arbeitsstunden pro Woche auf 1,47 Mrd. an, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in etwa konstant blieb. „Die Zunahme des Erwerbsvolumens in dieser Zeit ist somit auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung zurückzuführen“, resümiert Mitautor Harun Sulak vom BiB. Allerdings trugen zu diesem Anstieg die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark bei. Die markantesten Veränderungen zeigten sich im höheren Alter: Im Alter ab etwa 50 Jahren stieg die Erwerbstätigkeit pro Person bei beiden Geschlechtern stark an – bei den 60- bis 64-Jährigen kam es im Schnitt sogar zu einer Zunahme von rund acht Arbeitsstunden pro Woche.

Auf Basis verschiedener Szenarien nahmen die Studienautoren Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens in Form von geleisteten Arbeitsstunden pro Woche bis zum Jahr 2035 vor. Die Vorausberechnungen unterschieden sich bei der internationalen Wanderung, dem Bildungsniveau sowie der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Erwerbstätigen. Die Ergebnisse zeigen, dass es noch erhebliche Potenziale gibt, dem durch den Ruhestandseintritt der Babyboomer bedingten Arbeitskraftmangel entgegenzuwirken. So würde sich zum Beispiel das Arbeitskraftangebot bis 2035 nur wenig ändern, wenn die Nettozuwanderung durchschnittlich bei etwa 330.000 Personen läge und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen erreicht werden könnten. „In dem Szenario gehen wir von einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen auf das ostdeutsche Niveau aus“, erklärt BiB-Forscher Harun Sulak. „Bei den älteren Erwerbstätigen schreiben wir die in den letzten anderthalb Jahrzehnten verzeichneten Anstiege in die Zukunft fort.“ Für die Zugewanderten wird ein Bildungsniveau entsprechend der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung und eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration angenommen. „All diese Aspekte sind natürlich keine Selbstläufer, aber durchaus mögliche Szenarien“, so Sulak. Unter diesen Annahmen ergeben sich für 2035 1,48 Mrd. geleistete Arbeitsstunden pro Woche, was gegenüber 2022 sogar noch einem leichten Plus entspräche.

Bei der Studie wurde auch berücksichtigt, dass sich die Erwerbstätigkeit nach Bildungsniveau stark unterscheidet. 2022 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Person bei hochgebildeten Männern zwischen 20 und 66 Jahren um 2,5 Stunden höher als bei Männern mit mittlerer Bildung – und über 7 Stunden höher als bei Männern mit niedriger Bildung. Bei Frauen waren die Unterschiede mit 3 bzw. 11 Arbeitsstunden pro Woche nochmal deutlich größer. „Diese Unterschiede verdeutlichen, dass auch durch Investitionen in Bildung ungenutzte Erwerbspotenziale erschlossen werden können“, schlussfolgert der Mitautor und BiB-Forscher Dr. Sebastian Klüsener. „Dabei geht es nicht nur um Bildung im jüngeren Alter, sondern auch um lebenslanges Lernen in allen Altersschichten.“

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Sulak, Harun; Jung, Felix; Klüsener, Sebastian (2025): Wie kann demografiebedingtem Arbeitskraftmangel begegnet werden? Szenarienbasierte Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens bis 2035.

http://www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-3

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.04.2025

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.    

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau

Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden. Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität

Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit

Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet

Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“ Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“ Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. „Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gefahr für Vereinbarkeit und Gesundheit, HBS Kommentar Nr. 5, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.05.2025

Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*

Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.

Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren

Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus

Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.

WSI Policy Brief Nr. 88, März 2025

10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.03.2025

Während des Pride Month im Juni stehen die Rechte und Lebenswelten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie queerer Menschen (LSBTIQ*) im Fokus. 31 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern gab es im Jahr 2024 in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. In den sogenannten Regenbogenfamilien lebten 50 000 Kinder. Der Begriff Regenbogenfamilien beschreibt Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenlebt – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Eine von 200 Paarfamilien ist eine Regenbogenfamilie

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland gut 6,8 Millionen Paarfamilien mit minderjährigen Kindern, rund jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Gut 70 % der Elternpaare in Regenbogenfamilien waren zwei Frauen (22 000), knapp 30 % Männerpaare (9 000). Von allen 208 000 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 15 % als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Legt man einen erweiterten Familienbegriff zugrunde, der auch Paare mit erwachsenen Kindern umfasst, lebten in Deutschland 38 000 Regenbogenfamilien mit 62 000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung der Hochrechnung auf den Zensus 2022 bieten eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

 
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.06.2025
  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu atypischen Arbeitszeiten in Deutschland stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

Die europäischen Daten zu Schichtarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen aus der Arbeitskräfteerhebung der EU, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist.

Angegeben sind jeweils die Anteile der abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren, die angegeben haben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig, regelmäßig oder gelegentlich an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, abends (18 bis 23 Uhr), nachts (23 bis 6 Uhr) oder im Schichtsystem gearbeitet haben.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Themenseite Erwerbstätigkeit. Europäische Arbeitsmarktdaten finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsmarkt in Europa.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2025
  • 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.

613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2024 sowie für das 4. Quartal 2024 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2024 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.03.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2025

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine grundlegende Stärkung und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Statt individueller Fehlentscheidungen stehen häufig Armut, unsichere Arbeitsverhältnisse, Krankheit oder Trennung hinter einer Überschuldung. Schuldnerberatung ist daher kein ‚Nice to have‘, sondern ein existenziell wichtiges Angebot der sozialen Daseinsvorsorge.“ 

Die AWO kritisiert, dass es bislang keinen flächendeckenden, gesetzlich abgesicherten Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung gibt. Die Träger müssen vielerorts um Projektmittel kämpfen, während die Nachfrage nach Unterstützung weiter steigt. Gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie oder angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat sich gezeigt, wie schnell Haushalte in finanzielle Not geraten können. 

Zugleich fordert die AWO eine stärkere Verankerung von finanzieller Bildung im Bildungssystem – insbesondere in benachteiligten Lebenslagen. „Finanzielle Bildung darf nicht nur jenen zugutekommen, die ohnehin über Ressourcen und Unterstützung verfügen. Sie muss gezielt und niedrigschwellig dort ansetzen, wo das Risiko für Verschuldung am höchsten ist“, so Sonnenholzner weiter. 

Hintergrund ist die vom 2. bis 6. Juni stattfindende Aktionswoche Schuldnerberatung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ steht. Die AWO ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und beteiligt sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Beratungsangeboten in ihren Einrichtungen bundesweit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2025

„Gemeinsam aus der Einsamkeit“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit. Einsamkeit ist ein bedeutsames Thema. Verschiedene Untersuchungen belegen tiefgreifende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Menschen. Einsamkeit kann Gefühle von Isolation, Traurigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen verstärken. In unserer oft schnelllebigen Gesellschaft ist es schnell möglich, dass Menschen sich einsam fühlen, obwohl sie von vielen Menschen umgeben sind.

Zur diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Einsamkeit darf kein Tabuthema sein. Umso wichtiger ist, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und soziale Bindungen zu fördern. Darauf weisen wir als AWO seit geraumer Zeit immer wieder hin. Denn: Die Erfahrung unserer täglichen Arbeit in Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort zeigt, dass Gemeinschaftsprojekte, Nachbarschaftshilfen oder Veranstaltungen im Quartier den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern können. Nicht minder bedeutsam ist der Familienalltag, die Pflege von Freundschaften und das Engagement in Vereinen oder Initiativen. Wir sind alle aufgefordert, empathisch im Umgang mit unseren Mitmenschen und offen für die Bedürfnisse anderer zu sein – damit Einsamkeit erst gar nicht möglich wird und den Alltag bestimmt. Dies gilt besonders mit Blick auf junge Menschen, die in realer oder virtueller Einsamkeit empfänglicher werden für Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Ideologien – eine Entwicklung, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.05.2025

Die AWO unterstützt den Vorschlag der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas, dass Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Forderung entspricht unserer eigenen langjährigen Forderung. Die Diskussion in den letzten Tagen zeigt mal wieder in dramatischer Weise auf, wie wenig einige Beteiligte über den Lebensalltag vieler Rentner, aber insbesondere Rentnerinnen in Deutschland wissen. Die letzten Tage eines Monats werden oft zu Tagen des leeren Kühlschranks. Viele scheuen sich, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ehrenamt und unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen sind täglich mit den Nöten der in Armut lebenden Rentner und Rentnerinnen konfrontiert. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass die Lebensleistung von Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Beruf oder in der Familie nicht auch finanziell anerkannt wird. Anstatt permanent über Kürzungen zu philosophieren, sollten Vorschläge auch in der Wissenschaft entwickelt werden, die Einnahmeseite zu verbreitern und die Ansprüche auf lebensstandardsicherndem Niveau gerecht für alle zu deckeln.

Eine schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen umfasst, würde die Finanzierung der Rentenversicherung auf eine solidere Basis stellen und für deren Stabilisierung sorgen. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherten ist notwendig, um Fairness und Gleichbehandlung sicherzustellen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.05.2025

Der heutige Weltgesundheitstag lenkt den Blick auf die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert dazu eine umfassende Verbesserung der Versorgung während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und im Wochenbett. Zudem drängt sie auf mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit und die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen, die Familien zu Beginn, aber auch langfristig unterstützen und stärken. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby sind prägende Erfahrungen, die Familien stärken können, wenn sie gut begleitet werden. Diese Zeit stellt das gesamte Leben auf den Kopf und wirft auch viele nicht-medizinische Fragen auf. In unseren Beratungsstellen für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität beobachten wir einen großen Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung. Von vielen werdenden Eltern hören wir von finanziellen Sorgen: Der Antragsdschungel, finanzielle Einbußen und lange Bearbeitungszeiten führen oft zu Unsicherheiten und in manchen Fällen sogar zu existenziellen Ängsten. Das ist ein erheblicher Stressfaktor, der die Familien auch gesundheitlich sehr belasten kann. Es muss schnell und nachhaltig Entlastung geschaffen werden.“

Der Verband unterstreicht, dass auch die Umsetzung von zeit- und familienpolitischen Maßnahmen gerade in der Anfangsphase des Familienlebens gesundheitsfördernd seien. „Maßnahmen wie die Familienstartzeit sind nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, um Sorgearbeit und -verantwortung auch langfristig partnerschaftlich zu verteilen. Sie tragen auch unmittelbar zur Gesundheit der gebärenden Person und des neugeborenen Kindes bei. Sie stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind, reduzieren Stress und schaffen wertvolle Zeit für Erholung und gemeinsames Ankommen als Familie. Die nächste Bundesregierung muss endlich bedarfsgerechte zeit-, familien- und gleichstellungpolitische Instrumente umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet im Juni eine Social Media Kampagne, um auf die Bedeutung der europäischen Gleichstellungspolitik aufmerksam zu machen. Jeden Dienstag wird ein kurzes Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht, das zentrale Aspekte des „Fahrplans für die Frauenrechte“ der EU-Kommission beleuchtet. Dieser wurde am 7. März 2025 vorgestellt und bereitet den Übergang von der bisherigen Gender Equality Strategie 2020–2025 zu einer neuen politischen Agenda vor.

„Gerade jetzt zum Start der neuen Bundesregierung in Deutschland müssen wir die Weichen für eine starke europäische Gleichstellungspolitik stellen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Die Videos der Kampagne diskutieren die Inhalte und Prinzipien des Fahrplans und des dazugehörigen Annex. Die Europäische Kommission konzentriert sich darin beispielsweise auf das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt und auf politische Teilhabe, sowie Themen wie Gender Mainstreaming und Intersektionalität. Dabei bieten die acht Prinzipien für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Kommission im Annex des Fahrplans näher ausführt, eine gute Grundlage, müssen jedoch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Insgesamt begrüßt der djb, dass die EU-Kommission eine ambitionierte Agenda verfolgt, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung und eine deutliche Weiterentwicklung in der kommenden Gleichstellungsstrategie.

„Gleichstellung ist ein europäisches Versprechen – und das muss endlich eingelöst werden“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb fordert, dass sich die neue Bundesregierung klar zum Fahrplan der EU-Kommission bekennt, sich im Rat der Europäischen Union engagiert und auf das Instrument der „German Vote“ verzichtet, wenn es um die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen geht. Gleichzeitig ruft der djb die EU-Kommission dazu auf, ihre rechtlichen Mittel konsequent zu nutzen, wenn Mitgliedstaaten Richtlinien zur Gleichstellung nicht oder nur unzureichend umsetzen. Mit dieser Social Media Kampagne will der djb auch die Zivilgesellschaft mobilisieren, die europäische Gleichstellungspolitik aufmerksam zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. „Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. Sie entfalten eine exkludierende Wirkung mit Blick auf qualifizierte Berufsfelder, die ökonomische Unabhängigkeit versprechen. „Die Verbotsregelungen gründen auf problematischen Stereotypen, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung, und auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen“, erklärt Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb.

Einen besonderen Fokus legt der djb in seiner Positionierung auf die intersektionale Diskriminierung der betroffenen Frauen. Das Diskriminierungsmerkmal der Religion ist unmittelbar mit demjenigen des Geschlechts verwoben. Die Diskriminierung wirkt da, wo das weibliche Geschlecht mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheitenreligion – dem Islam – korreliert. Betroffen sind somit diejenigen, die sich in der Schnittmenge mehrerer durch Diskriminierungsverbote geschützter Gruppen befinden und daher besonders vulnerabel sind.

Aus Sicht des djb ist eine Anpassung bestehender Regelungen zur Amtstracht ein geeignetes Mittel, um legitime Erwartungen hinsichtlich der durch die richterliche Robe ausgedrückten Distanz und dem intendierten Selbstbild des neutralen Staates mit den Grundrechten der betroffenen Frauen in Einklang zu bringen. So könnten – als milderes Mittel im Vergleich zu pauschalen Verbotsregelungen – allein solche Kopftücher zugelassen werden, die sich farblich und stofflich in die Amtstracht einfügen. Hierdurch ließe sich die Unterordnung der Person unter das Amt – um die es im Kern der Debatte um die Verbotsgesetze geht – sinnvoll zum Ausdruck bringen.

„Die Justiz sollte für alle offen sein, die die im Deutschen Richtergesetz normierten Anforderungen erfüllen, und Vielfalt und Repräsentanz als Stärke begreifen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt mit seinem aktuellen Policy Paper „Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen“ einen Kontrapunkt zum kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag. Die dortigen Vorschläge zur Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit und zur steuerlichen Begünstigung von Überstunden oberhalb einer Vollzeittätigkeit dienen vor allem Arbeitgebendeninteressen, verschärfen Geschlechterungerechtigkeiten und diskriminieren Teilzeitbeschäftigte.

Dabei ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchaus auch im Interesse von Frauen – wenn sie geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Wirtschafts- und Arbeitszeitpolitik muss dringend diesen Verfassungsauftrag einbeziehen. Damit Frauen eigenständig ihre Existenz sichern können, müssen geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in den Unternehmen geschaffen werden. „Unser Policy Paper enthält zentrale Handlungshinweise für die Gestaltung einer neuen Arbeitszeitkultur”, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Jüngste Untersuchungen etwa des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen ihre Existenz nicht über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg eigenständig absichern können. Schuld daran sind jedoch nicht Frauen und ihre individuellen Entscheidungen. Vielmehr werden Frauen weiterhin durch strukturelle Rahmenbedingungen wie starre Arbeitszeitstrukturen in diese prekäre Lage gedrängt. Verkürzte und/oder unterbrochene Erwerbsarbeitszeiten etwa zur vermeintlichen Vereinbarkeit mit unbezahlter Sorgearbeit haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.

Das Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. Sie sind in der Verantwortung. Es bestehen zwar individuelle Ansprüche auf Flexibilisierung der persönlichen Arbeitszeit und diese sind auch notwendig. Zu häufig wird jedoch auf die Durchsetzung dieser individuellen Ansprüche verzichtet, da negative Auswirkungen wie Arbeitsverdichtungen für Kolleg*innen und/oder anderweitige Konflikte befürchtet werden. Diese beschränkten Handlungsmöglichkeiten sind für die Betroffenen nicht hinnehmbar. „Der djb hat ein Instrument entwickelt, mit dem im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden kann, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der neuen Bundesregierung eine engagiertere Kinder- und Jugendpolitik an, um bessere Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen zeigt eindrücklich, dass es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren gilt. Insbesondere bei der Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Kinder brauchen wir nicht weniger als einen Neustart. Es muss endlich gelingen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür braucht es eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, vor allem aber den politischen Willen der neuen Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für bessere Entwicklungschancen aller Kinder ein Zusammenspiel nötig aus finanzieller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld. Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Gleichzeitig sehen wir, dass laut Statistischem Bundesamt reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Chancengerechtigkeit sieht anders aus. Deshalb sollten die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Sowohl kinderrechtlich als auch volkswirtschaftlich sind die ungleichen Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland ein massives Problem. Wenn wir wohlfeilen Willensbekundungen nicht auch finanzpolitische Taten folgen lassen, kommen wir hier keinen Zentimeter weiter“, so Hanke weiter.

 

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, auch und insbesondere in den Schulen. Denn auch die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Zudem leistet sie einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Deshalb müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, sagt Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.05.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2025 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns spielen – mit allen Sinnen!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Verknüpfung der Themen Spiel und Kultur aufmerksam machen. Über ihre Sinne kommen Kinder von Beginn an in Kontakt mit der Welt und wollen diese auf spielerische Weise mitgestalten und dadurch ihrer Wahrnehmung Ausdruck verleihen. Daher haben Kinder ein Recht darauf, ihr natürliches Spielbedürfnis mit allen Sinnen auszuleben und sich dabei frei und zweckfrei zu entfalten.

Botschafter des Weltspieltags 2025 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Der Weltspieltag 2025 wird deutschlandweit zum 18. Mal ausgerichtet, in diesem Jahr erstmals am 11. Juni, nachdem die Vereinten Nationen den Weltspieltag (International Day of Play) vor Kurzem in die offizielle Liste der UN-Gedenktage aufgenommen haben.

„Wo wären wir ohne Kreativität und Fantasie! Aber in einer Zeit, in der Kinder überwiegend von vorgefertigtem Spielzeug umgeben sind und einen durchgetakteten Alltag erleben, bleiben wenig Möglichkeiten für freies Spiel und kreative Tätigkeiten. Dabei ist es so wichtig, dass Kinder Raum für spielerisches Ausprobieren sowie für gestalterische Ausdrucksweisen haben, damit sie unsere Welt entdecken und mitgestalten können. Auf diesem Weg entstehen außerdem die besten Ideen und erfinderischsten Lösungen. Der Weltspieltag 2025 erinnert uns daran, wie bedeutend Spiel und Kultur sind – auch für uns Erwachsene!“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2025.

Der Fantasie und Kreativität sind besonders am Weltspieltag keine Grenzen gesetzt: Wie wäre es zum Beispiel mit etwas Zeitungsmusik? Welche unterschiedlichen Geräusche lassen sich mit einem Bogen Zeitungspapier erzeugen und kann daraus ein gemeinsamer Rhythmus entstehen? Und wie sehen eigentlich die Farben der Natur aus? Vielleicht lässt es sich herausfinden, wenn verschiedene Naturmaterialien, wie Blätter, Früchte oder Blüten, auf ein weißes Blatt Papier gerieben werden und dort ihre Spuren hinterlassen.

„Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf Spiel und künstlerische Aktivitäten fest und das hat gute Gründe: Kinder erforschen und begreifen ihre Welt mit allen Sinnen. Daher ist es sehr wichtig, der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihrem kulturellen Ausdruck Raum zu geben. Kinder haben ihren eigenen Zugang zur Kultur. Wenn Kinder selbst erdachte Choreografien einüben, Handpuppen bauen oder gemeinsam Musik machen, haben sie in erster Linie jede Menge Spaß. Sie stärken dabei aber auch ihre geistigen Fähigkeiten, ihre Kreativität und erleben Gemeinschaft. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Berührung kommen. Dadurch lernen sie unterschiedliche Perspektiven kennen und können ihrer eigenen Position Ausdruck verleihen. Kulturelle Teilhabe ist gerade für benachteiligte Kinder wichtig, denn mit der Erfahrung von Selbstwirksamkeit entwickelt sich die notwendige Resilienz im Umgang mit Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.04.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertags und des Weltelterntags am 1. Juni hebt der Berliner Beirat für Familienfragen die Bedeutung starker Familienpolitik hervor. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe – und Eltern benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Der Kindertag ist mehr als ein Gedenktag: Er erinnert uns daran, dass Kinder eigene Rechte und Bedürfnisse haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, müssen Familien als ihr wichtigstes Umfeld unterstützt und gestärkt werden. Eltern leisten Tag für Tag Enormes – mit Verantwortung, Fürsorge und oft mit besonderen Herausforderungen. Diese Leistung verdient gesellschaftliche Anerkennung und politische Unterstützung: Es braucht Entlastung und bessere Bedingungen für alle Familien.

Ein wichtiger politischer Wegweiser dafür ist der Berliner Familienbericht 2025 des Berliner Beirats für Familienfragen, der am 12. Mai veröffentlicht und dem Senat von Berlin überreicht wurde. Er analysiert die Lebensrealitäten von Familien in Berlin und formuliert klare Empfehlungen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  • Wohnraum für Familien: Bezahlbare und ausreichend große Wohnungen mit Platz zum Leben, Lernen und Durchatmen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, gute und zuverlässige Betreuungsangebote und Zeit für Sorgearbeit.
  • Familienförderung: Bedarfsgerechte und leicht zugängliche Leistungen und Angebote.
  • Chancengleichheit und Teilhabe: Gleiche Chancen für alle Familien – unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Einkommen oder Familienform.
  • Effiziente Verwaltung: Einfache, bürgernahe und digitale Prozesse ohne unnötige Hürden.

Der Berliner Familienbeirat versteht Familienpolitik als dauerhafte, ressortübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung im kontinuierlichen Austausch mit Familien erfolgen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbericht 2025 zeigt deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Am 1. Juni feiern wir Kinder und würdigen Eltern – das sollte auch ein Anlass sein, konkrete Verbesserungen für Familien auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 28.05.2025

Im Rahmen des Single Parents Day am 21.03.25 fand in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Netzwerk für Alleinerziehende in Marzahn-Hellersdorf ein Familienforum mit dem Berliner Beirat für Familienfragen statt. Die Alleinerziehenden machten deutlich, dass sie durch Geldnot, Zeitmangel und soziale Isolation unter hohem Druck stehen. 

Das Einkommen reicht oft kaum zum Leben und die enorme Belastung durch Job, Kinder und Alltag bringt viele Alleinerziehende an ihre Grenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch ihre Berufstätigkeit knapp über den Einkommensgrenzen für staatliche Unterstützungen liegen. Sie fühlen sich überfordert und kämpfen mit finanziellen Engpässen.

Klassenfahrten oder Schwimmkurse sprengen häufig das vorhandene Budget der Familie. Die alleinerziehenden Eltern wünschten sich höhere Familienleistungen. Die Unterstützung für Kinder müsse sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch die Bürokratie ist für viele Eltern eine große Belastung. Komplizierte Antragsverfahren schrecken oft ab, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Problem sind unflexible Bedingungen im Job. Faire Arbeitszeiten und betriebliche Kinderbetreuung würden helfen.
Das Forum machte deutlich: Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Alleinerziehende stehen Tag für Tag vor enormen Herausforderungen – doch sie fühlen sich oft allein gelassen. Viele kämpfen trotz harter Arbeit mit finanziellen Schwierigkeiten. Eine Gesellschaft, die Alleinerziehende aktiv unterstützt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Kinder.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 17.04.2025

Der Familienbund der Katholiken gratuliert Karin Prien (CDU) zu ihrer Ernennung als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit ihrem Amtsantritt verbindet sich die Hoffnung auf eine zukunftsgerichtete Familienpolitik, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Verantwortung im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft verbindet. Gerade der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass immer mehr Familien in Deutschland von Armut bedroht sind. Die Soziale Marktwirtschaft muss wieder ihrem Anspruch gerecht werden: „Wohlstand für alle“ darf kein leeres Versprechen bleiben – nur mit starker sozialer Absicherung und echter Teilhabe kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. „Soziale Marktwirtschaft bedeutet in erster Linie, dass Familien von ihrem Einkommen leben können. Das setzt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung der Erziehungsleistung und familiengerechte Steuern und Abgaben voraus, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Frau Prien übernimmt ein Schlüsselressort, das maßgeblich die Lebensrealität von Familien in Deutschland gestaltet. Wir hoffen, dass sie die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreift. Besonders Kinder und Familien sind überproportional von Armut betroffen – jetzt braucht es eine politische Wende hin zu mehr Gerechtigkeit für Familien und echter Chancengleichheit“, fordert Hoffmann.

Der Familienbund erneuert in diesem Zusammenhang seine zentralen Forderungen für eine nachhaltige und gerechte Familienpolitik:

  • Dazu gehören eine effiziente Reform der Familienförderung, die wirksame Bekämpfung von Familienarmut und ein gerechter Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familienarbeit, der ausreichend gemeinsame Zeit in der Familie ermöglicht.
  • Gleiche Startvoraussetzungen für jedes Kind sind zentral – deshalb begrüßen wir die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Ministeriums mit einem starken Fokus auf Bildung, mahnen aber zugleich, dass alle familienpolitischen Themen ausreichend berücksichtigt werden müssen.
  • Es gilt, Hürden abzubauen, individuelle und strukturelle Benachteiligungen von Familien aufzuheben und Strukturen zu schaffen, die echte Fairness ermöglichen.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihre Stärkung muss oberste Priorität haben. Wir stehen bereit, Ministerin Prien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsam an einer familiengerechten Zukunft zu arbeiten“, betont Ulrich Hoffmann.

Die vollständige Positionierung des Familienbundes zur Bundestagswahl 2025 mit zehn zentralen Forderungen für die kommende Legislaturperiode ist unter https://familienbund.org/artikel/nachhaltig-familienfreundlich-und-familiengerecht-position-des-familienbundes-der-katholiken-zur-bundestagswahl-2025 nachzulesen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 07.05.2025

Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und einem erfolgreichen Bildungsweg. Studien belegen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen sind. Doch trotz dieser Erkenntnis bleibt die frühkindliche Bildung oft unterfinanziert und personell unterbesetzt. Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken und der Stiftung Kinder forschen ist eine gute frühkindliche Bildung mehr als nur die Vorbereitung auf die Schule. Sie umfasst die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, bei der auch Eltern eine zentrale Rolle spielen. Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern, stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und ermöglicht verschiedene Betreuungsmodelle. Noch zu selten wird der Wert der Bildungsarbeit erkannt, die Kitas bereits leisten. Sie orientieren sich am Wissensdurst der Kinder und fördern sie individuell, bedarfsorientiert und alltagsintegriert.

Gerade die frühe Bildung im Alter von drei bis sechs Jahren bietet enormes Potenzial: Kinder sind von Natur aus neugierig, sie stellen Fragen, entdecken, forschen, experimentieren – genau das sind die Grundlagen für kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen und Innovationsfähigkeit, die unser Land geprägt haben und in Zukunft weiterhin dringend gebraucht werden. Kinder brauchen vielfältige Förderung und Anregung: sprachlich, künstlerisch und naturwissenschaftlich. Wer früh mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technik in Berührung kommt, entwickelt ein grundlegendes Verständnis für die Welt und verliert Hemmungen gegenüber diesen wichtigen Zukunftsfeldern. Das trifft im Übrigen auf Mädchen genauso zu wie auf Jungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die frühe Bildung strukturell zu stärken!

Entdeckendes und Forschendes Lernen in der Kita ist wichtig, weil sie:

  • Neugier und Entdeckergeist fördert! Kinder stellen von Natur aus viele Fragen und wollen die Welt erforschen und verstehen.
  • Grundlagen für späteres Lernen legt! Frühe Erfahrungen mit MINT-Themen erleichtern den späteren Schulstart und beugt Stereotypen vor.
  • Problemlösungsfähigkeiten stärkt! Spielerisches Experimentieren hilft, logisch zu denken und Zusammenhänge zu erkennen.
  • Sprachentwicklung unterstützt! Durch gemeinsames Forschen lernen Kinder, ihre Gedanken dialogisch auszudrücken, Meinungen zu formulieren und zu hinterfragen.
  • Chancengleichheit verbessert! Alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus, erhalten früh Zugang zu einer hohen Bildungsqualität im ersten Bildungsort, der Kita.

Kurz gesagt: Frühe Bildung macht Kinder stark für die Zukunft!

Daher fordern der Familienbund der Katholiken und die Stiftung Kinder forschen gemeinsam:

  • Mehr Investitionen in Kitas – für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel (zur Gewährleistung von Betreuung und Bildungsarbeit), moderne Lernmaterialien und Ausstattung (inkl. digitaler Infrastruktur und Zugang für das gesamte Team)
  • Verbindliche Mindeststandards für Kita-Qualität – verbindliche, wissenschaftlich fundierte Mindeststandards für die Kita-Qualität sind notwendig, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein einheitliches Qualitätsgesetz könnte zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und finanzielle Mittel effizienter zugunsten der Kinder einsetzen.
  • Multiprofessionelle Teams mit spezialisierten Fachkräften aus Pädagogik, Sprachförderung und MINT-Bildung, um frühzeitige bedarfsgerechte Förderung und den Übergang zur Grundschule zu sichern.
  • Verbindliche Fortbildungen für Erzieher:innen/Pädagogische Fachkräfte im Bereich MINT- und Sprachbildung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung. Ohne sie ist eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nicht möglich.
  • Alltagsintegrierte Sprach- und MINT-Bildung als festen Bestandteil frühkindlicher Lernkonzepte.

Jede verpasste Chance in der frühen Bildung ist eine vertane Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige, chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung zu stellen!

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 26.03.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertages richten wir gemeinsam einen eindringlichen Appell an die Entscheidungsträger:innen der Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft:

Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist kein Nice-to-Have, sondern ein Grundrecht. Die frühe Bildung legt die Grundlage für die sprachliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Gleichzeitig sind Kitas ein entscheidender Faktor für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Chancengleichheit – insbesondere für Kinder in benachteiligten Lebenslagen.

Vanessa Poerschke, Initiatorin KITA-Reform Jetzt: „Die Kita ist neben dem zu Hause der erste Bildungsort im Leben eines Kindes – und sie entscheidet maßgeblich über dessen weiteren Chancen in Schule, Beruf und Leben. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung. Wer heute in Kitas investiert, investiert in Gerechtigkeit, Integration, Chancengleichheit – und in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ergänzt: „Wir sind in der Pflicht, Kita & Co sowie Schulen als Lern- und Lebensort so zu gestalten, dass sie als inspirierende Schutz- und Wohlfühloase fungieren, in der das Potenzial unserer Kinder sich ganzheitlich entfalten kann! Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte in Qualität und Quantität gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Die Realität in Kitas: ein System am Limit.
Zu wenig Personal, zu große Gruppen, hohe Krankheitsstände – und kaum Zeit für das, was Kinder am meisten brauchen: Beziehung, Bildung, Geborgenheit

Hinzu kommt: Kitas können ihre Betreuungszeiten immer seltener verlässlich abdecken.

Gruppen fallen aus, Öffnungszeiten werden spontan oder dauerhaft gekürzt – mit gravierenden Folgen für Eltern, die Erwerbsarbeit, Familienleben und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Statt Bildungsgerechtigkeit erleben Kinder und Familien somit ein System der Zufälle – abhängig vom Wohnort, vom Engagement Einzelner und von politischer Kurzfristigkeit.

Deutschland braucht eine bundesweite KITA-Reform.
Es braucht einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen, der überall für gleiche Chancen, verlässliche Betreuung und gute pädagogische Qualität sorgt. Wir fordern daher

  • Bundesweite Qualitätsstandards, die nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich geregelt sind und umgesetzt werden
  • Ein verbesserter Betreuungsschlüssel, der Kindern und Fachkräften gerecht wird
  • Gute Arbeitsbedingungen für pädagogisches Personal – damit Fachkräfte bleiben und neue nachkommen
  • Verlässliche Strukturen, auf die Familien sich im Alltag verlassen können
  • Eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen
  • Trotz Qualitäts- und Quantitätsanspruch gilt die Notwendigkeit der beitragsfreien Kita&Co, da Bildung beitragsfrei auch im U3 & Ü3-Bereich sein sollte und wir auch weitere soziale Segregation vermeiden müssen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir die Petition „KITA-Reform Jetzt gestartet, die bereits mehr als 65.000 Unterstützende gefunden hat.

Diese Legislaturperiode muss zur Reformperiode für die (frühe) Bildung werden – mit klaren Zielen und konsequenter Umsetzung.

Vanessa Poerschke und Cornelia Spachtholz sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass wir die Weichen für das ganze Leben in einer Phase stellen, die politisch nach wie vor unterfinanziert und unterbewertet ist. Wer heute Kitas vernachlässigt, riskiert die Zukunft von unseren Kindern, uns berufstätigen Eltern, Familien – und unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Eltern werden laut und KITA-Reform Jetzt und Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.05.2025

Der neue Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ unterstreicht die besondere Bedeutung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ und der Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Der Kooperationsverbund hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen, um das Thema im Bildungsbereich nachhaltig zu festigen und langfristig eine bundeszentrale Infrastruktur in diesem Bereich zu etablieren. Ziel ist es, bestehende Strukturen durch das Bündeln von Expertisen und Angeboten zu ergänzen, Wissen in die Praxis zu transferieren und fachliche (Qualitäts-)Entwicklungen sowie Diskurse im Kontext gesamtgesellschaftlicher Debatten zu begleiten.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, bei dem die Koordinierungsstelle für den Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ (KV DeKi) angesiedelt ist, sind fünf weitere bundesweit agierende Träger in dem Verbund tätig: die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. (IKW), das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V.

„Demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen. Kinder müssen in den sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt und gehört werden und durch ihr Mitwirken ihre und unsere Lebensverhältnisse mitgestalten können – und zwar von Anfang an!“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nur Demokratie praktisch zu erleben, kann wirksam darauf vorbereiten, den Herausforderungen dieser Zeit demokratisch zu begegnen. Anerkennungserfahrungen fördern Ambiguitätstoleranz und stärken demokratische Resilienz. Kinder und Jugendliche bilden dabei ein Korrektiv zu erwachsenen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Miteinander“, erklärt Dr. Lena Kahle, Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

„Junge Menschen wollen und können Demokratie aktiv mitgestalten. Erwachsene sind verantwortlich, sie dabei zu stärken: mit Bildungsangeboten, die attraktive Freiräume, wertschätzende Lerngelegenheiten und geeignete Rahmenbedingungen für gute Demokratiebildung schaffen“, sagt Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

„Demokratiebildung erfordert einen grundlegenden Abbau von Diskriminierung, wie Rassismus, Adultismus, Klassismus etc. in den jeweiligen Einrichtungen. Nur so kann Demokratie und Mitgestaltung für alle Kinder erlebbar und erfahrbar werden“, erklärt Purnima Vater vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung.

„Leider erleben auch Kinder im Alltag Diskriminierungssituationen. Bildungsangebote zur Auseinandersetzung mit konkreten Handlungsmöglichkeiten können bei Kindern die Sensibilität für diskriminierendes Verhalten fördern, ihre Kompetenzen zum selbstwirksamen Handeln erweitern und die Motivation zu solidarischem Handeln stärken“, sagt Ralf Hron, Vorstandsvorsitzender vom Netzwerk für Demokratie und Courage.

„Courage bei Ausgrenzung und Diskriminierung zu zeigen ist nicht für alle selbstverständlich. Demokratische Praktiken müssen erlebt und eingeübt werden. Die Schulen in unserem Netzwerk haben sich dazu verpflichtet, ihre Schulkultur entsprechend zu gestalten. Unsere 125 Koordinierungsstellen in ganz Deutschland unterstützen sie dabei“, erklärt Sanem Kleff, Direktorin von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und Vorstandsvorsitzende von Aktion Courage e.V.

Hauptzielgruppen des Kooperationsverbundes sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, Eltern und Familienangehörige, pädagogische Fachkräfte in Kita, Hort, Ganztag, Schule und in außerschulischen Einrichtungen, Leitungen von Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstitute und Fachverbände sowie Verwaltungen und Kommunen. Gefördert ist der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V. vom 16.04.2025

LSVD kritisiert Vorhaben und fordert Maßnahmen zum Schutz LSBTIQ* Asylsuchender

Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni einen Vorschlag, um unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* mehrjährige Haftstrafen, Folter und massive Gewalt durch die Gesellschaft. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir lehnen die geplante neuerliche Verschärfung der Asylgesetzgebung ab. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten, schon gar nicht für LSBTIQ* Schutzsuchende. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf.

Der LSVD⁺ lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab und warnt vor dessen verheerenden Konsequenzen. Sollte es trotz aller rechtlicher Einwände beschlossen werden, fordern wir, dass LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und dass ihre Schutzgesuche grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Außerdem fordern wir, dass die im Rahmen der GEAS-Reform geplante Umstrukturierung der Erkennung von Vulnerabilitäten in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft durchgeführt wird. Nur so kann der ohnehin absehbare Schaden für verfolgte LSBTIQ* Schutzsuchende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsstaaten zumindest etwas abgemildert werden.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 04.06.2025

Erfahrungsberichte von mehr als sechs Monaten „Gesetz in der Praxis“

Seit mehr als sechs Monaten ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nachdem jahrelang auf CSDs gegen das veraltete Transsexuellengesetz protestiert wurde, beginnt nun der erste Pride-Month mit Selbstbestimmungsgesetz. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen, das die Informationswebseite sbgg.info verantwortet, veröffentlicht dazu eine Sammlung von Erfahrungsberichten rund um das Verfahren für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:  

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt wurde lange gekämpft. Der Gesetzgebungsprozess und auch die erste Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes waren allerdings geprägt von Falschinformationen und transfeindlichen Erzählungen. Die Perspektiven von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen kamen kaum vor. Mit einer Sammlung von Erfahrungsberichten rund um den Prozess der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möchten wir diese Perspektiven und Realitäten des SBGG sichtbar machen. Uns haben unterschiedliche Berichte erreicht: unter anderem von Menschen, die be_hindert werden, von Eltern von trans* Kindern, aus der Beratungsarbeit, von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Für viele war die Änderung erleichternd und das, wofür jahrelang gekämpft wurde: ein mehr oder weniger einfacher bürokratischer Akt. So sagt Titus M.*: „Ich bin insgesamt sehr froh, die Änderung vollzogen zu haben und fühle mich mit meinem neuen Namen und Geschlechtseintrag endlich ernst genommen. Ich kann mich mit mehr Selbstbewusstsein durch die Welt bewegen. Es macht mich geradezu euphorisch, ihn auf neue Dokumente schreiben zu dürfen oder Post zu bekommen, die an den Namen adressiert ist.“ 

Für andere gilt das leider noch immer nicht, etwa für geflüchtete Personen: „Im Beratungskontext mit Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben, sind die Erfahrungen leider nicht so positiv. Es gibt bei uns zwei Personen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben und ihren Namen und Personenstand gerne ändern lassen wollen. Leider ist die bürokratische Hürde sehr groß, so dass die Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten.“   

Transfeindlichkeit ist mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht beendet, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität zeigen. Weder in Deutschland, wie Lian, 16 Jahre alt, berichtet: „Es fühlt sich an, als wäre ich endlich auch offiziell ich selbst, aber viele meiner Unsicherheiten wurden dadurch nicht beseitigt. Denn wenn ich als Mädchen gelesen werde oder Transfeindlichkeit bzw. LGBTQ-Feindlichkeit erfahre, rettet mich auch kein männlicher Geschlechtseintrag und Name.“, noch weltweit, wie eine andere Person angibt: „Das X im Reisepass beunruhigt mich ehrlich gesagt – Reisen in die USA zum Beispiel habe ich für mich auch beruflich gerade komplett ausgeschlossen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: „Für uns alle – aber natürlich insbesondere für unsere Tochter – war das ein großer Tag, der sie ein Stück näher zu ihrer eigentlichen Identität geführt hat.“, sagt Diana, Mutter eines trans* Kindes.

Eine Auswahl von Erfahrungsberichten ist auf der Webseite sbgg.info zu finden. Außerdem finden Erklärungsberechtigte, Angehörige und Standesbeamt*innen Informationen zum Ablauf der Änderung, zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes, Hinweise auf Beratungsstellen u.v.m. 

* Von den berichtenden Personen gewählte Pseudonyme.

Weiterlesen: 

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.06.2025

  • VdK-Präsidentin: „Inklusion ist kein Nice-to-have“
  • VdK: Weg in eine inklusive Zukunft mutig weitergehen

Zum Deutschen Diversity-Tag fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele mehr Taten:

„Am 27. Mai 2025 feiern wir den 13. Deutschen Diversity-Tag – ein Tag, der die Kraft der Vielfalt zeigt. Denn echte Vielfalt bringt uns weiter: Sie fördert Innovation, verbessert die Zusammenarbeit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht Unternehmen zu attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgebern. Wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen, entstehen neue Ideen, kreative Lösungen und ein stärkeres Miteinander.

Doch Vielfalt ist mehr als ein buntes Bild. Sie braucht Strukturen, die Teilhabe für alle ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen werden noch viel zu oft übergangen oder nicht ausreichend beteiligt. Symbolische Aktionen reichen nicht aus, wenn es an echter Barrierefreiheit und inklusiven Entscheidungsprozessen fehlt. Inklusion darf kein kurzfristiger Trend oder reines Marketinginstrument sein.

Diversity-Strategien wirken aus Sicht von Menschen mit Behinderungen oft unglaubwürdig, wenn sie nicht inklusiv und mit richtiger Beteiligung umgesetzt werden. Es darf keine Konzepte geben, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg entstehen. Menschen mit Behinderungen müssen aktiv eingebunden werden – in Politik wie in Unternehmen. Symbolische Maßnahmen ohne strukturelle Veränderungen und ein rein ökonomischer Blickwinkel reichen nicht aus. Vielfalt muss Teil der Unternehmenskultur sein und spezifische Bedürfnisse – wie die von Menschen mit Behinderungen – sichtbar und systematisch berücksichtigen.

Auch an einem Tag wie heute müssen wir leider viele Menschen in unserem Land daran erinnern, dass Inklusion kein Nice-to-have ist, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert nichts Geringeres als echte Teilhabe und Gleichberechtigung. Es braucht deshalb verbindliche Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen – etwa eine Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit oder zumindest zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall.

Der Diversity-Tag ist ein wichtiger Anlass, um uns unserer Verantwortung bewusst zu werden – und den Weg in eine inklusive Zukunft mutig weiterzugehen. Vielfalt beginnt im Denken – und wächst durch entschlossenes Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 26.05.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Studie ist aus dem Projekt „Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen“ am IAQ/Universität Duisburg-Essen hervorgegangen, an dem die AWO neben der GEW als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Ergänzungsstudie hat die AWO im Herbst 2024 in Auftrag gegeben.

📅        18.06.2025

⏰        13:00 bis 15:00 Uhr

📍           digital über Teams

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier: Ganztagsförderung als Armuts(folgen)prävention – AWO

Termin: 05. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionäre u.a., die Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Warum Frühe Hilfen für Familien in Armutslagen ganz besonders wichtig sind, davon berichtet Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt. Im März 2025 wurde ein aktualisiertes Beiratspapier des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen herausgegeben, das besonders auf die damit verbundene Armuts(folgen)prävention eingeht. Prof. Dr. Jörg Fischer stellt auch die Forderungen des Beirats an die Politik vor.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. – 17.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Aufgabe und Pflicht für alle politischen Akteure.

Neben entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Familien- und Familienverfahrensrecht und der Absicherung des Hilfesystems bedarf es für einen umfassenden Schutz und die passende Unterstützung der Betroffenen und  einer engen Zusammenarbeit von Jugendamt, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen und spezifischen Unterstützungsstrukturen vor Ort. Das gemeinsame Anliegen aller Akteure muss insbesondere sein, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, in der Regel der Frau, und den Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt besser zu verzahnen sowie bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die gewaltbetroffenen Personen und insbesondere auch für die immer mitbetroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist unbedingt auch Täterarbeit in den Blick zu nehmen.

Auf der Fachveranstaltung werden ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen Ideen und Gelingensbedingungen für die Netzwerkarbeit vor Ort diskutiert.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/schutz-und-unterstuetzung-von-gewaltbetroffenen-frauen-und-ihren-kindern-gelingende-netzwerkarbeit-vor-ort/

Termin: 20.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

Anmeldung (bis 15. Juni 2025, 23 Uhr)

Termin: 25.  Juni 2025

Veranstalter: Ratschlag Kinderarmut in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Ein Aufwachsen in Armut hat langfristige Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unser gesellschaftliches Miteinander und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir wissen, dass ein Aufwachsen in Armut die Bildungs- und Lebenschancen junger Menschen deutlich verringert und dieses immense gesellschaftliche Folgekosten nach sich zieht.

Im Ratschlag Kinderarmut wollen wir uns in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung daher mit der Frage auseinandersetzen, welche „Investitionen in Kinder“ wichtig sind und wie wir diese gemeinschaftlich angehen sollten. Wir tun dies im Rahmen des Ratschlag Kinderarmut, des größten zivilgesellschaftlichen Treffens in Deutschland zu diesem Thema und einem Format der Nationalen Armutskonferenz.

Darüber wollen wir mit Politik und Wirtschaft ins Gespräch gehen unter dem Motto:

Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in unseren Wohlstand

Mit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe  

Wann  25.06.2025, 17-19:15 Uhr und anschl. Ausklang am Buffet

Wo       Haus des Humanismus, Potsdamer Str. 157, 10783 Berlin

Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2025 an unter: https://forms.office.com/e/YNprY0KN31

(Wir bitten bei der Anmeldung um die Angabe einiger Daten für die statistische Auswertung, die wir für die Abrechnung der Sitzungskosten gegenüber dem Bundesministerium benötigen. Da die Veranstaltung vom BMFSFJ gefördert wird, kann sie kostenlos angeboten werden)

Bei Fragen zum Programm und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: ratschlag-kinderarmut@awo.org

Termin: 26. – 27. September 2025

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bamberg

Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien sind entscheidende Faktoren, um soziale Ungleichheiten abzubauen: die Kita spielt dabei eine zentrale Rolle als Grundlage für den Lern- und Bildungsweg der Kinder. Doch wie lässt sich dieses Ziel in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft erreichen, in der Kitas in so unterschiedlich strukturierten Sozialräumen arbeiten? Sind hier gleiche Bedingungen überhaupt gerecht?

Ansprüche an Kita und Schule gibt es viele: Bildungspläne, kindlicher und familiärer Unterstützungsbedarf, Schaffen von durchgängigen Bildungsbiografien und die Forderung nach Kompetenzmessungen und evidenzbasierter Förderung….

Mit fachlichen Impulsen und Zeit für den Austausch fragen wir, wie es konkret aussieht in den Kindertagesstätten und welche Ideen und Lösungsansätze es gibt. Die Veranstaltung richtet sich an Bildungsverantwortliche sowie Fachkräfte aus Kita- bzw. Schul-Praxis und Wissenschaft, die sich für eine nachhaltige und gerechte Bildungslandschaft engagieren.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Diskussion teilzunehmen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Bildungsstrategie mitzuwirken.

Die Tagung erfolgt in Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Besonders hinweisen möchte wir auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Bamberg, die für Sie ihre Türen öffnen für einen praxisbezogenen Austausch zum Thema!

Anmeldung und Information zur Bundesfachtagung:

Teilnahmegebühr: 95,-€ / 70,-€ für pfv-Mitglieder u. Studierende

Veranstaltungsort:  Universität Bamberg, Markusstraße 8, 96047Bamberg

Melden Sie sich an über den angehängten Flyer oder unsere Website: https://pfv.info/09-2025-bundesfachtagung-in-bamberg/

Flyer zum Download: pfv-Bundesfachtagung 2025

WEITERE INFORMATIONEN

Die Bundestagswahl 2025 hat es eindrücklich gezeigt: Das Wahlverhalten polarisiert zunehmend entlang von Geschlechtergrenzen. Frauen wählten überdurchschnittlich häufig Parteien links der Mitte, Männer bevorzugten Parteien des konservativen und rechten Spektrums – besonders deutlich in der Altersgruppe unter 25 Jahren.

In der neuen Analyse Die Polarisierung der Geschlechter zeigt Dr. Ansgar Hudde, wie sich dieser moderne Gender-Gap entwickelt hat, welche strukturellen Ursachen er hat und welche Trends zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Die Analyse zeigt:

– Welche Faktoren den modernen Gender-Gap im Wahlverhalten beeinflussen

– Welche Rolle verschiedene Altersgruppen spielen

– Wie die Wahlmuster für die einzelnen Parteien aussahen

Jetzt die Analyse lesen 

Warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein guter Anfang sein darf

2022 initiierte Natascha Sagorski nach persönlicher Betroffenheit eine Petition, um auf die unzureichende rechtliche Absicherung von Frauen nach Fehlgeburten aufmerksam zu machen – mit großer Resonanz.
Zum 1. Juni 2025 tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Frauen erhalten künftig auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Anspruch auf Mutterschutz.

Im FES impuls Baustelle Familienpolitik zeigt Natascha Sagorski, warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein Anfang sein kann – und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Aufklärung, Forschung und gesellschaftlicher Diskurs bleiben lückenhaft – obwohl Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist. 

Die Publikation zeigt:

– Was sich mit der Reform konkret ändert

– Warum das erste Trimester nicht unberücksichtigt bleiben darf

– Wie Fehlgeburten enttabuisiert und Betroffene besser unterstützt werden können

– Was es für eine gerechte Familienpolitik braucht

Jetzt das Papier lesen

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ZFF-Info 04/2025

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Fachtagung:

„Care, Arbeit, Zukunft: Wer kümmert sich morgen und wie wird´s gerecht?“

Termin: 22. Mai 2025

Ort: Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin

Das politische Pendel schlägt um – wir erleben erneut einen Aufwind reaktionärer und neoliberaler Strömungen. Somit wird auch wieder ein neues Bild auf die Arbeitnehmer*innen der Zukunft geworfen: Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die wirtschaftliche Dynamik zu fördern, sollen mehr Menschen wieder Vollzeit erwerbsarbeiten. Gleichzeitig erleben wir, wie der Rotstift angesetzt wird und sozialstaatliche Leistungen, Infrastrukturangebote und Auszeiten für Care-Aufgaben schleichend abgebaut werden. Obwohl schon heute immer mehr Menschen mit Mehrfachbelastungen jonglieren und darum kämpfen, sowohl den Anforderungen des Berufs als auch denen der Familie gerecht zu werden. Abgesehen von den gesundheits-, gleichstellungs- und sozialpolitischen Risiken, die diese Entwicklungen zweifellos mit sich bringen, stellt sich die Frage, wer dann die Kinder- und Altenbetreuung übernimmt und wo noch Zeit für die Selbstfürsorge bleibt? Wird es weiterhin Förderungen geben, um Erwerbsarbeit wegen Care-Aufgaben zu reduzieren? Eines steht für uns fest: Die Zukunft der Fachkräftegewinnung hängt davon ab, wie gut wir Familie, Pflege und Beruf vereinbaren – damit Erwerbsarbeit um das Familienleben herum organisiert wird und nicht umgekehrt.

Gemeinsam mit Expert*innen wie Prof. Dr. Alexandra Scheele (Uni Bielefeld), Prof. Dr. Jonas Hagedorn (Theologische Fakultät Paderborn), Almut Schnerring (Autorin und Journalistin), Hanna Völkle (EAF Berlin), Dr. Anna Saave (Uni Freiburg), Dr. Judith Adamczyk (AWO Bundesverband) und vielen anderen wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten u.a. der Frage nachgehen, wie die Wertschätzung und geschlechtergerechte Aufteilung von Care-Zeiten in einer sich verändernden Arbeitswelt verbessert werden kann und welche politischen Schritte notwendig sind, um unsere Zukunft nachhaltig zu gestalten und Auszeiten nicht zu einem Luxusgut werden zu lassen.

Merken Sie sich den Termin vor und leiten Sie diese Einladung gern weiter. Weitere Details zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze. Wir freuen uns auf den Austausch!

Gefördert vom

Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet. Diesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 18.03.2025

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein erklärtes Ziel des Grundgesetzes – der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation sichern die Zukunft. Hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt Gesellschaft und Familien. Das ZFF unterstützt daher mit vielen weiteren Organisationen den Appell des Kita-Qualitätsbündnisses an die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen. Kitas haben den Auftrag, Bildung, Betreuung und Erziehung ganzheitlich zu gestalten und Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu begleiten. Dafür braucht es ein verlässliches Unterstützungssystem.

Den Link zum Appell: Bündnis-Appell.pdf

Die PM des Kita Qualitätsbündnisses finden Sie hier: https://awo.org/pressemeldung/awo-gew-ktk-appell-fruehe-bildung/

Koalitionsverhandlungen: #SorgeArbeitFairTeilen muss in den Koalitionsvertrag: Der Weg zu ökonomischer Eigenständigkeit beginnt bei der fairen Verteilung der Carearbeit.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.03.2025

ZFF unterstützt als Erstunterzeichnerin die Petition von Better Birth Control e.V. und pro familia, die zum Weltfrauentag gestartet wurde

Better Birth Control e.V. und pro familia fordern anlässlich des Internationalen Frauentags kostenfreie Verhütungsmittel für alle Menschen. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, sich unabhängig vom Geld für ein Verhütungsmittel zu entscheiden, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen – für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Einkommen. Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Die Wahl eines Verhütungsmittels darf keine Frage des Geldbeutels sein! Die Konsequenzen? Sorgen beim Sex, mehr ungewollte Schwangerschaften, gesundheitliche Probleme und steigende Raten sexuell übertragbarer Krankheiten. Diese Ungleichheit kostet die Gesellschaft mehr, als es kosten würde, Verhütung für alle frei verfügbar zu machen. Deshalb braucht es eine kostenlose Verhütung für alle – vor allem, nachdem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert ist! Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen benötigen ebenfalls diskriminierungsfreien Zugang zu Verhütung.

Better Birth Control und pro familia fordern die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode Verantwortung zu übernehmen, Verhütung kostenlos zu machen und für alle besser zu regeln.

Link zur Petition: innn.it/kostenlose-verhuetung

Wir, das Zukunftsforum Familie e.V. und das Bundesjugendwerk der AWO e.V., suchen eine dritte Mietpartei für unsere Bürogemeinschaft in Berlin-Kreuzberg. Ideal wäre eine Organisation oder Initiative aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich, die unser gemeinschaftliches Arbeitsumfeld bereichert.

Das bieten wir:

  • Bürofläche: Ein 14 m² großes Büro mit großen Fenstern und Blick in den Hinterhof
  • Gemeinschaftsräume: Ein Besprechungsraum, eine Teeküche und zwei Badezimmer/Toiletten
  • Ausstattung: Nutzung des Druckers und weiterer Büroinfrastruktur möglich
  • Lage: Michaelkirchstr. 17/18, 10179 Berlin-Kreuzberg, ca. 10 Minuten Fußweg von den S-&U-Bahnhöfen Heinrich-Heine-Straße und Jannowitzbrücke

Mietkonditionen:

  • Warmmiete: ca. 650 – 800 € / Monat, abhängig von konkretem Nutzungsbedarf sowie Anzahl der nutzenden Personen (inkl. Nutzung der Gemeinschaftsräume, exkl. Internet/Telefon etc.)
  • Verfügbarkeit: frühestens ab 1. Juli 2025 bzw. nach Absprache
  • Mietdauer: vorläufig befristet bis 30.06.2027 mit Option auf Verlängerung

Falls ihr Interesse habt, freuen wir uns über eure Rückmeldung! Die Anzeige kann gern weitergeleitet werden.

Kontakt: schwab@zukunftsforum-familie.de und/oder sarina.brauer@bundesjugendwerk.de

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

Für mehr Gleichstellung und gegen frauenfeindliche Gesinnungen – darum geht es am Weltfrauentag 2025. Fortschritte in diesen Bereichen ergeben sich nicht von selbst, sondern müssen Stück für Stück erkämpft und mit politischem Willen hinterlegt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion will nicht nur drohende Rückschritte und Stagnation in diesem Bereich verhindern, sondern nach vorne gehen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Für Gleichstellung ist eine paritätische Repräsentanz von Frauen essenziell. Im Bundestag sind Frauen aktuell mit nur einem Drittel stark unterrepräsentiert. Im Vergleich zu den vergangenen Legislaturperioden ist ihr Anteil gar rückläufig. Diese Entwicklung verdeutlicht erneut: Von alleine passiert nichts. Wir brauchen ein Paritätsgesetz, das Parität im Parlament nicht nur befördert, sondern auch verbindlich macht. Ein solches Gesetz ist kein Selbstzweck, sondern setzt elementare Ziele von Repräsentanz und Teilhabe um, zu denen sich Deutschland in Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet hat.

Wie wichtig Parität ist, zeigt sich vor allem auch dort, wo über Dinge entschieden wird, die Frauen in besonderer Weise betreffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung gestärkt und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden. Die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch ist nicht nur unzeitgemäß und wird von weit über 70 Prozent der Bevölkerung abgelehnt, sondern führt auch zu einer schlechten Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen. Es gilt dies nun endlich zu ändern.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Weltweit bedrohen politisch Rechte hart erkämpfte Frauenrechte. Das dürfen wir hier in Deutschland und international nicht zulassen. Frauenrechte sind Menschenrechte und es bleibt unsere Aufgabe, für die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen zu kämpfen, ohne Kompromisse bei den bereits erzielten Erfolgen zu riskieren. Bildung und Betreuung betreffen Frauen und Familien in diesem Land unmittelbar. Es ist wichtig und gut, dass wir nun in diesem Bereich hohe Summen investieren und genau dort Verbesserungen erreichen, wo sie gebraucht werden. Gleichstellungspolitische Errungenschaften wie zum Beispiel das Elterngeld als ‚nice to have‘ zu diskreditieren, wie es der Chef des ifo Instituts, Clemens Fuest, zu Beginn der Frauentagswoche getan hat, geht jedenfalls in die völlig falsche Richtung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2025

Geschlechtergerechtigkeit und ökonomische Gleichstellung sind untrennbar miteinander verbunden. Anlässlich des Internationalen Frauentags und des Equal Pay Days fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Priorität zu machen und Geschlechtergerechtigkeit durch eine gerechte Verteilung von Ressourcen aktiv voranzubringen. Solange die Sorgearbeit finanziell nicht anerkannt und Erwerbsarbeit von Frauen systematisch geringer geschätzt wird, bleibt echte Gleichberechtigung unerreichbar, so der Verband. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„In einem gesellschaftlichen und politischen Klima, das zunehmend rechts-konservativ und antifeministisch geprägt ist, braucht es den klaren politischen Willen, Geschlechtergerechtigkeit durchzusetzen. Dazu müssen insbesondere die Perspektiven von Frauen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Parlament, der derzeit nur knapp ein Drittel der Abgeordneten ausmacht, ist dies eine besondere Herausforderung“, erklärt Sonnenholzner.

Die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen ist eine der großen Hürden für Gleichstellung. Frauen sind überdurchschnittlich häufig in systemrelevanten, aber schlecht vergüteten Berufen tätig, die Bezahlung ist zudem ungleich. Zwar ist der Gender Pay Gap nach vier Jahren Stagnation um zwei Prozentpunkte auf 16 % gesunken, doch bleibt Deutschland mit diesem Wert hinter dem europäischen Durchschnitt von 13 % zurück.

Diese Ungleichheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen: Frauen leisten den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Eine unzureichende Betreuungsinfrastruktur zwingt viele Frauen in Teilzeit oder Minijobs, während steuerliche Fehlanreize wie das Ehegattensplitting tradierte Rollenbilder festigen – mit massiven Folgen für wirtschaftliche Unabhängigkeit, Karrierechancen und Rente von Frauen.

„Wer über Frauenrechte spricht, muss auch über faire Löhne, eine gerechte Verteilung und finanzielle Absicherung von Sorgearbeit sowie eine Reform der Steuer- und Sozialpolitik sprechen. Die Politik ist gefordert, strukturelle Benachteiligungen konsequent abzubauen und endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, die echte Geschlechtergerechtigkeit und Wahlfreiheit in der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen“, so Sonnenholzner, „Ohne Equal Pay gibt es keine Gleichstellung. Es ist Zeit zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2025

Der Equal Pay Day findet in diesem Jahr am 7. März und damit direkt vor dem Internationalen Frauentag statt. Aus diesem Anlass macht der Deutsche Gewerkschaftsbund erneut auf die immer noch 16-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Es bleibt viel zu tun, um die Lohnlücke weiter zu schließen. Durchschnittlich 4,10 Euro brutto in der Stunde weniger erhalten Frauen als Männer für ihre Arbeit. Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack die künftige Bundesregierung auf, mehr in Gleichstellung zu investieren:

„Auch in diesen Zeiten bleibt es grundgesetzlich verbriefter Auftrag der Bundesregierung, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Unverzichtbar sind Investitionen in die Infrastruktur: Bedarfsdeckende Angebote für Kinderbetreuung und mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege sind notwendig, um Frauen mehr Erwerbsarbeit zu ermöglichen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dafür sollte der Bund die Länder dauerhaft stärker finanziell unterstützen. Damit Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen partnerschaftlich verteilt werden kann, braucht es weitere Maßnahmen, wie die Einführung von zehn Tagen bezahlter Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes sowie ein höheres Elterngeld. Und natürlich müssen Frauen gerecht bezahlt werden: Als eine erste Maßnahme sollte die künftige Bundesregierung deswegen die EU-Entgelttransparenzrichtline vollständig in nationales Recht umsetzen, damit Entgeltdiskriminierung auf betrieblicher Ebene in Zukunft aufgedeckt und beseitigt wird.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
„Die Ungleichheit in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern macht nicht vor dem öffentlichen Dienst Halt. In drei Bundesländern werden Grundschullehrkräfte immer noch schlechter eingruppiert und damit bezahlt, als Lehrkräfte an anderen Schulformen – und an Grundschulen arbeiten mit 90 Prozent die meisten Frauen. An Grundschulen gibt es zudem deutlich weniger Karrieremöglichkeiten als an anderen Schulformen. Unsere Besoldungs- und Tarifpolitik wird so auch zur Gleichstellungspolitik. In vielen Bundesländern war die GEW damit erfolgreich und hat durchgesetzt, dass der Grundsatz ‚kleine Kinder, kleines Geld‘ nicht länger gültig ist. 13 von 16 Bundesländer haben sich auf Druck der GEW hin auf den Weg gemacht, Grundschullehrkräfte endlich genauso einzugruppieren, wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen. Die drei verbleibenden Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland müssen jetzt liefern!“

Michael Vassiliadis, IG BCE-Vorsitzender:
„Es ist ein mittelalterlich anmutendes Verständnis von Geschlechtergleichheit, das bis heute in vielen Bereichen unserer Gesellschaft erkennbar ist. Potenziale werden verschenkt, Gerechtigkeit und Gleichheit als zentrale Prinzipien unseres Grundgesetzes täglich verletzt. Dass wir bei gleicher Arbeit noch immer einen Unterschied von 16 Prozent zwischen Männern und Frauen messen, ist ein Skandal, den die deutschen Gewerkschaften niemals hinnehmen werden und laut und stark bekämpfen. Das wichtigste und erfolgreichste Gegenmittel gegen ungleiche Bezahlung sind Tarifverträge und somit Tarifbindung. In der Chemie haben wir damit den Gender Pay Gap auf 7 Prozent reduziert. Das ist besser als in allen Bereichen ohne Tarifverträge, aber weiterhin viel zu hoch. In Unternehmen mit starker Mitbestimmung und einer Kultur der Gleichstellung kann man noch mehr erreichen. Es gibt Fälle, da haben wir den Gender Pay Gap bereits unter 2 Prozent drücken können. Aber auch hier gilt, wie generell: Das Ziel bleibt 0 Prozent.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2025

Anlässlich des Internationalen Frauentages macht die Diakonie Deutschland auf die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten für Frauen im Erwerbsleben, bei der finanziellen Absicherung und in politischen Entscheidungsprozessen aufmerksam. Jede fünfte Frau gilt im Alter als armutsgefährdet und auch alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen. Frauen verdienen immer noch 16 Prozent weniger als Männer, arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten durchschnittlich neun Stunden pro Woche mehr an Care- und Sorgearbeit – bei alleinerziehenden Müttern sind es im Schnitt sogar über 15 Stunden. Der aktuell gewählte Deutsche Bundestag hat lediglich einen Frauenanteil von 32,4 Prozent. Dieser Anteil stagniert seit Jahren. Über frauenspezifische Belange entscheiden also überwiegend Männer.

Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik, Elke Ronneberger: „Diese Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Für die neue Bundesregierung bleiben die Gleichstellung von Frauen und das Aufbrechen von Rollenstereotypen zentrale politische Aufgaben. Dazu gehören Gesetzesvorhaben zur Pflege- und Sorgearbeit, Reformen in der Steuergesetzgebung, der Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualifizierung im Kita- und Bildungsbereich sowie die konsequente Umsetzung von Equal Pay.“ Darüber hinaus fordert die Diakonie den Ausbau und die Stärkung von Gewaltschutzprogrammen, denn Gewalt gegen Frauen und die Bedrohung ihrer Selbstbestimmungsrechte sind in Deutschland und weltweit Realität. 
 
Es ist zu beobachten, dass rechtsautoritäre politische Kräfte immer vehementer ein traditionelles Familien- und Frauenbild propagieren. „Dieses geht einher mit ökonomischer Abhängigkeit vom Partner, der Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und Angehörige und dem Rückzug ins Private. Eine wirklich selbstbestimmte Lebensführung basiert jedoch auf echten Wahlmöglichkeiten durch ökonomische Unabhängigkeit und gute schulische und berufliche Qualifikation“, so Ronneberger weiter.  
 
Auf vielfältige Weise trägt die Diakonie mit ihrer Arbeit und ihren sozialen Angeboten zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei: Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote unterstützen Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Evangelische Beratungsstellen stehen allen Frauen, Alleinerziehenden und Familien bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt, Erziehungs- und Lebensfragen zur Seite. Geflüchtete Frauen werden durch Empowerment-Projekte gestärkt. Von häuslicher Gewalt oder von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen werden in spezifischen Fachberatungsstellen und Frauenhäusern beraten und geschützt. Gleichzeitig schafft die Diakonie als Arbeitgeberin Möglichkeiten zur Existenzsicherung und Qualifizierung und richtet ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst aus. 
 
Als Arbeitgeberin setzt sich die Diakonie selbstkritisch mit Fragen der Vereinbarkeit und der vielfältigen Repräsentanz in ihren Strukturen auseinander. Laut Gleichstellungsatlas 2019 arbeiten rund 77 Prozent Frauen in diakonischen Einrichtungen. In der obersten Führungsebene dieser Einrichtungen sind Frauen mit 31 Prozent jedoch stark unterrepräsentiert. „Mit der Satzungsänderung 2024 werden wir künftig Entscheidungsgremien mit einem Frauenanteil von mindestens 50 Prozent besetzen und so mittelfristig zu einer neuen Führungskultur kommen“, so Ronneberger.  
 
Hintergrund: 
Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag am 8. März weltweit gefeiert. 
Hervorgegangen aus der Frauen- und Arbeiter:innenbewegung setzt dieser Tag ein sichtbares Zeichen für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit.

Weitere Informationen:

Gender Gap Arbeitsmarkt 2024 

Gender Pension Gap 2023 

Alleinerziehende-Factsheet 2024  

Lagebild Geschlechtsspezifische Gewalt 

Blog: Halbe Macht, halbes Geld? Gleichberechtigung braucht mehr als leere Versprechen 

Blog: Armutserfahrungen einer alleinerziehenden Mutter

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 07.03.2025

Am 8. März 2025 werden zum Internationalen Frauentag wieder viele Menschen auf die Straße gehen, um für Gleichstellung und das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung zu demonstrieren – denn trotz internationaler Verpflichtungen und politischer Versprechen ist Gewalt gegen Frauen weiterhin allgegenwärtig, reproduktive Rechte sind unzureichend abgesichert, und strukturelle geschlechtsbezogene Diskriminierung in der Gesellschaft verhindert echte Gleichstellung. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gesetzliche Reformen, um Gleichstellung sicherzustellen und den Schutz vor Gewalt zu garantieren. „Der Weltfrauentag erinnert uns daran, dass Gleichstellung auch im Jahr 2025 keine Selbstverständlichkeit ist – weder weltweit noch in Deutschland“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat seine zentralen Forderungen im Vorfeld der Bundestagswahl umfassend dargelegt. Eine seiner Forderungen ist, die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen u.a. Gewaltbetroffene in familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Auch sind aufenthaltsrechtliche Gesetzesänderungen für den wirksamen Schutz von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffener Frauen und TIN-Personen mit Flucht- und Migrationsgeschichte längst überfällig. Der djb fordert, das neue Gewalthilfegesetz wirkungsvoll umzusetzen, das von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern ab Anfang 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung garantiert. Auch im Strafrecht bedarf es Änderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt, welche konsequenter geahndet werden müssen. „Es ist endlich ein strafrechtlicher und gesellschaftlicher Umgang mit sexualisierter Gewalt erforderlich, der der Bedeutung der sexuellen Selbstbestimmung für die Persönlichkeitsentfaltung Rechnung trägt“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht.

Der djb setzt sich weiterhin dafür ein, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs konnte der Bundestag zwar nicht abstimmen, doch der djb hält an seiner Forderung nach einer Entkriminalisierung fest. 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Abschaffung von § 218 StGB aus. Die aktuelle Kriminalisierung behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und stigmatisiert Betroffene sowie das medizinische Personal. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein notwendiger Schritt hin zu einer Gesellschaft, die die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und TIN-Personen anerkennt und respektiert. Nur durch die Abschaffung der Strafbarkeit wird der diskriminierungsarme Zugang zu sicheren Abbrüchen gewährleistet“, so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2025

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl / Koalitionsverhandlungen

Der Deutsche Bundestag rückt nach Rechts: Mit zweistelligen Zugewinnen verdoppelte die AfD ihren Stimmenanteil bei der gestrigen Bundestagswahl. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist das Wahlergebnis Grund zur Sorge und Mahnung, zu handeln.

“Das Ergebnis der extremen Rechten bei der Bundestagswahl ist leider keine Überraschung. Ein Schock und eine große Gefahr ist es trotzdem”, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Dass gestern über 20 Prozent der Wähler*innen ihr Kreuz bei einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei gemacht haben, ist eine Zäsur, da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”

Die großen Zukunftsfragen der sozialen Sicherheit und des sozialen Aufstiegs seien im Wahlkampf viel zu wenig diskutiert worden. Dass sich dies auf das Wahlergebnis auswirke, sei logisch, so AWO-Präsident Michael Groß: “Wenn es den demokratischen Parteien nicht gelingt, die echten Probleme, denen die Menschen tagtäglich begegnen, zu thematisieren, und manche von ihnen stattdessen sogar mit den Rechtsextremen gemeinsame Sache machen, dann darf man sich über dieses Ergebnis nicht wundern.”

Nun gelte es, dass demokratische Parteien eine verlässliche, zukunftsgerichtete Regierung bilden und dabei klar eine soziale, solidarische Politik vereinbarten: “Die einzig richtige Antwort auf das Erstarken der AfD ist es, das zu stärken, was uns zusammenhält: den Sozialstaat und damit das Versprechen, dass niemand allein gelassen, niemand zurückgelassen wird. Dazu gehören eine konsequente Armutsbekämpfung, massive Investitionen in Menschen, deren Bildung und Gesundheit, in die Quartiere, in denen sie leben, und bezahlbares Wohnen. Um die Zukunft gestalten zu können, wird eine sozial gerechte Steuerpolitik genau wie eine Abschaffung der Schuldenbremse nötig sein”, so Groß.

Kathrin Sonnenholzner ergänzt: “Als AWO stehen wir bereit, Lösungen für diese Krise der Demokratie zu diskutieren. Wir stehen auch an der Seite derer, die befürchten müssen, die Folgen dieses Ergebnisses persönlich zu spüren. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass sie sich zum Sozialstaat und den ihn tragenden Institutionen bekennen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.02.2025

In Reaktion auf die gestrige Bundestagswahl sprach sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi für eine zügige Regierungsbildung aus: „Wir stehen vor großen Aufgaben und dürfen keine Zeit verlieren. Der Wahlkampf ist beendet. Jetzt geht es um schnelle und pragmatische Lösungen.“

Deutschland stehe vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Es brauche jetzt eine handlungsfähige und entschlossene Bundesregierung: „Wir erwarten eine Investitionsoffensive im Eiltempo, um die wirtschaftliche Zukunft des Landes zu sichern“, so Fahimi.

Im Zentrum der Modernisierung müssten massive Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Energieversorgung und industrielle Zukunftstechnologien stehen: „Ohne gezielte Investitionen drohen wirtschaftlicher Stillstand und eine schleichende Schwächung unseres Wirtschaftsstandorts. Eine Reform der Schuldenbremse und eine aktive Standortpolitik sind daher unerlässlich.“

Ein weiterer entscheidender Baustein für eine starke Wirtschaft sei eine gerechte Arbeitsmarktpolitik: „Die Krise darf nicht als Vorwand genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Wir brauchen jetzt eine Tarifwende: Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind die Basis für eine stabile und innovative Wirtschaft“, betonte Fahimi. Deshalb sei ein Nationaler Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung dringend erforderlich. „Im weltweiten Systemkampf muss Deutschland ein klares Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft geben. Und dafür sind fair verhandelte Tarifverträge für alle ein Zeichen der Stabilität an die Beschäftigten des Landes.“

Gleichzeitig brauche Deutschland mehr soziale Gerechtigkeit. „Ein leistungsfähiger Sozialstaat ist kein Selbstzweck, sondern eine Standortfrage. Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss für soziale Sicherheit sorgen“, stellte Fahimi klar. Gerade in Zeiten des Wandels müsse sich der Sozialstaat beweisen. Eine stabile Gesundheitsversorgung, eine dauerhaft verlässliche Rente und starke Kommunen seien essenziell für wirtschaftlichen Erfolg und einen funktionierenden Alltag der Menschen.

„Deutschland braucht jetzt Aufbruch und verlässliche Verabredungen“, so die DGB-Chefin. „Die nächste Bundesregierung muss Investitionen beschleunigen, gute Beschäftigung sichern und sich klar zur sozialen Marktwirtschaft bekennen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.02.2025

Am Tag nach der Bundestagswahl ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die gewählten Abgeordneten dazu auf, Gleichstellung und Demokratie entschlossen zu verteidigen. Unter anderem dürfen Fortschritte in der Geschlechtergerechtigkeit, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und die wirtschaftliche Gleichstellung nicht ins Hintertreffen geraten – gerade jetzt, wo demokratische Werte und Menschenrechte weltweit unter Druck stehen.

Vor der Wahl hatte der djb seine zentralen Forderungen veröffentlicht und diese in Wahlprüfsteinen mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. „Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, die Gleichberechtigung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter als zentrales Element einer modernen Gesellschaft wirksam in allen Politikbereichen zu verankern“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Besorgniserregend sind rechtspopulistische Angriffe auf Gleichstellungspolitik und die Aushöhlung von Grundrechten. „Von Parität im Bundestag sind wir nach der Wahl noch weiter entfernt als zuvor. Dies ist eine Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, erklärt Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Der djb wird die nun kommenden Koalitionsverhandlungen aus nächster Nähe mit feministisch-juristischer Expertise begleiten. „Wir nehmen die Parteien beim Wort und werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, dass gleichstellungspolitische Vorhaben vorangebracht und umgesetzt werden“, unterstreicht Lucy Chebout, djb-Vizepräsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.02.2025

eaf fordert Koalitionsverhandlungen mit Fokus auf Familien

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich die im Sondierungs­papier von CDU/CSU und SPD angedeuteten Absichtserklärungen, die auf eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf, die Förderung von Partnerschaftlichkeit, den Ausbau verlässlicher Kitas, Ganztagsschulen und Tagespflege, Investitionen in Bildung sowie das Voranbringen des Gewaltschutzes gerichtet sind.

„Hier erkennen wir viel guten Willen. Wenn eine zukünftige Regierung die Kita- und Bildungs­krise in den Griff bekommen würde, wäre für Familien eine Menge gewonnen“, resümiert eaf‑Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Hierzu ist ein klares Bekenntnis des Bundes für finanzielle Verantwortung bei der Kinderbetreuung notwendig, um verlässliche und qualitativ gute Ange­bote zu garantieren. Aus Sicht der eaf sind wichtige Stichworte wie Gewaltschutz oder Partnerschaftlichkeit in der Familie noch nicht ausreichend unterfüttert.“

Eine bessere Abstimmung und Zusammenfassung sozialer Leistungen gemeinsam mit einer Beratung aus einer Hand sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Doch, so Bujard, wird es darauf ankommen, ob tatsächlich mehr Geld die Familien erreicht. „Dazu muss zuerst der Kinderregelsatz an die spezifischen Bedarfe von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe angepasst werden.“

Geschlechtergerechtigkeit in der Sorgearbeit stellt sich nicht automatisch durch gute Betreu­ungsangebote ein. „Wir vermissen die Ankündigung konkreter Maßnahmen wie Familienstartzeit, Elterngeldausbau und zeitpolitische Instrumente wie eine dynamische Familienarbeitszeit“, so Bujard. „Beim Gewaltschutz fehlt uns die gesetzliche Verankerung im Familien- und Familien­verfahrensrecht.“

Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre mussten sie überwiegend allein bewältigen. „Wenn Eltern sich im Stich gelassen fühlen und das Vertrauen in Institutionen und demokratische Strukturen schwindet, hat dies weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft“, mahnt Bujard. „Es ist höchste Zeit, Familienpolitik stärker ins Zentrum politischen Handelns zu rücken!“

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.03.2025

  • Bentele: „Soziale Belange der Menschen gehören ins Zentrum der Politik“
  • VdK fordert gerechteres Steuersystem und Absicherung des Rentenniveaus

Nachdem das Ergebnis der Bundestagswahl bekannt ist, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele am Wahlabend in Berlin:

„Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden. Ich gratuliere allen erfolgreichen Demokratinnen und Demokraten zu ihrem guten Ergebnis. Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie sich eine künftige Regierung zusammensetzt – für mich ist ganz klar: Das Soziale muss zur Chefsache werden.

Die Ereignisse der letzten Wochen haben vielen Menschen vermittelt, dass Sozialpolitik eher eine Belastung als ein großer Schatz unserer Gesellschaft ist. Dabei brauchen wir einen starken Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit gibt. Das gelingt nur, wenn eine neue Regierung die sozialen Belange der Menschen genauso wichtig nimmt wie eine gute Wirtschafts-, Klima- und Energiepolitik. Das Ziel muss sein, die Gesellschaft wieder zusammenzuführen und verloren gegangenes Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Wir brauchen eine Regierung, in der die Koalitionspartner gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine nachhaltige Wirtschaft, ein stabiler Frieden und ein starker Sozialstaat müssen zusammengedacht werden. Das erwarte ich von den Parteien, die in den kommenden Tagen und Wochen Koalitionsgespräche aufnehmen werden.

In diesen Gesprächen sollte es auch darum gehen, wie in den nächsten Jahren das Leben in den ländlichen Regionen verbessert werden kann. Es braucht zum Beispiel starke Investitionen in eine gute medizinische und pflegerische Versorgung, damit die Menschen in ihrem Alltag konkrete Verbesserungen spüren.

Investitionsbedarf gibt es in vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur. Mit einem gerechteren Steuersystem ließen sich die notwendigen Aufgaben finanzieren. Gerade in den vergangenen Jahren, in denen es vielen Menschen schlechter ging, sind einige Personen und Unternehmen mit exorbitanten Gewinnen immer reicher geworden. Sie müssen endlich ihren gerechten Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Mit einem klaren Blick auf die Einnahmenseite, statt immer auf die Ausgaben zu schielen, wird Deutschland für alle besser und die nächste Legislaturperiode ein Erfolg.

Und für eine ganz konkrete Forderung an eine neue Regierung ist es auch am Wahlabend nicht zu früh. Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang gearbeitet und fürchten um ihre Altersvorsorge: Die Absicherung des Rentenniveaus muss in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen kann. Claus appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren.

 

Berlin, 14. März 2025. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus nahm heute in Berlin gemeinsam mit Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat der UBSKM, und Matthias Katsch, Mitglied in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, öffentlich Stellung zur Bekanntgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 12.03.2025, den Fonds Sexueller Missbrauchs bis Ende 2028 zu beenden.

 

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BMFSFJ auf der Website des Fonds bekannt gegeben, dass Erstanträge nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden können und eine Auszahlung nur noch bis 31.12.2028 erfolgen kann. Diese Entscheidung bedeute, so Claus, das faktische Ende eines der wichtigsten Hilfesysteme für Betroffene sexueller Gewalt. Der 2013 eingerichtete Fonds Sexueller Missbrauch ermöglicht Betroffenen, Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 EUR (bei einem Mehrbedarf bei Behinderung bis zu 15.000 EUR) zu beantragen. Er war eine zentrale Errungenschaft des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ (2010-2011) und bot Unterstützung, wo andere Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht greifen konnten, weil Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können.

 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus: „Es ist die Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen und Verantwortung zu übernehmen, wenn dieser Schutz in der Vergangenheit nicht ausreichend gewährleistet war. Dass sich der Staat jetzt fast geräuschlos aus der Verantwortung stiehlt, ist ein desaströses Signal für Betroffene und ein Armutszeugnis für die Politik. Es ist seit April 2024 durch den Bundesrechnungshof bekannt, dass der Fonds nicht rechtskonform aufgestellt ist, um weitergeführt werden zu können. Diese Zeit wurde nicht genutzt, um nahtlos ein Nachfolgemodell zu etablieren.“

 

Kritik äußerte Claus auch daran, dass die Öffentlichkeit und Betroffene erst vor zwei Tagen über die Medien von der neuen Richtlinie erfahren haben – diese aber bereits am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. „Erneut wurden die wichtigen Prämissen in der Kommunikation mit Betroffenen – Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe, Betroffene nicht zu Bittstellern machen – missachtet“, so Claus. Die Abschaffung des Fonds ohne adäquaten Ersatz sei eine Missachtung der Lebensrealität von Betroffenen und zeige die fehlende Anerkennung ihrer Biografie. Auch bisher mögliche Vorauszahlungen werden bereits seit 1. Januar 2025 nicht mehr gewährt. Für Betroffene bedeute das, dass sie in Vorleistung gehen müssten – was viele schlichtweg nicht können. Laut Fachberatungsstellen betreffe dies über 90 % der Antragstellenden.

 

Tamara Luding, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM, betonte: „Der Fonds hat viele unterschiedliche Phasen durchlebt. Es gab gerade zu Beginn viel Kritik zur Art der Bearbeitung und zu den sehr langen Bearbeitungszeiten. Aber eines wurde nie in Frage gestellt – wie existenziell wichtig der Fonds für Betroffene ist. Der Fonds hat viele tausende Leben erleichtert, Leiden gelindert, dazu beigetragen, dass es Menschen besser geht, die Last erträglich wird. Das alles soll nun geändert und verunmöglicht werden. Was wird aus denen, die noch keinen Antrag gestellt haben? Was aus denen, die durch die Änderungen gar keine Chance mehr haben, weil sie nicht in Vorleistung gehen können? Natürlich wollen wir, dass Unterstützungsmöglichkeiten wie der Fonds rechtssicher sind, aber allem voran wollen wir, dass sie da sind! Genauso wie der Fonds von Anfang an gedacht war, als eine ergänzende Hilfe, die Betroffene ernstnimmt und da greift, wo andere Hilfen nicht greifen.“

 

Auch Matthias Katsch, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, forderte die Weiterführung eines niedrigschwelligen Hilfesystems: „Der Staat steht in Verantwortung dafür, dass Menschen in ihrer Kindheit und Jugend nicht ausreichend geschützt wurden. Er muss das erlittene Unrecht anerkennen. Dies kann man nicht wie eine lästige Pflicht abschütteln. Ein Mittel dafür sind niedrigschwellige Hilfen für die Betroffenen – entsprechend der Forderungen des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch“ von 2010 bis 2011. Seit der Einsetzung der Aufarbeitungskommission 2016 berichten uns Betroffene, wie ihnen durch den Fonds Sexueller Missbrauch Anerkennung und Unterstützungsleistungen zuteilwurden. Zum einen ist diese Anerkennung zentral. Zum anderen helfen die Leistungen bei der Bewältigung der in der Kindheit erlebten Gewalterfahrungen enorm. Der Lebensalltag vieler Betroffener ist als Folge des Missbrauchs von physischen und psychischen Belastungen geprägt. Diese Situation macht es ihnen oft unmöglich, komplizierte und bürokratische Antragsverfahren zu durchlaufen. Darum muss es weiterhin ein niedrigschwelligen Hilfeangebot geben.“

 

Claus forderte: „Die Politik muss jetzt schnell eine Alternative schaffen, die für Betroffene leicht zugänglich, dauerhaft, rechtssicher und haushaltskonform ist. Diese muss nahtlos an den bisherigen Fonds anschließen, sodass Betroffene ohne Unterbrechung weiterhin Anträge stellen und auch weiterhin Leistungen wie bisher – ohne eigene Vorauszahlungen – abrechnen können. Ich erwarte von den Koalitionspartnern, dass dies jetzt entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart wird.“

 

Zum Fonds Sexueller Missbrauch und zur Richtlinie:

https://www.fonds-missbrauch.de/aktuelles/aktuell/aenderungen-beim-ergaenzenden-hilfesystem

 

Zur Stellungnahme des Betroffenenrats zur neuen Richtlinie:

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/aus-unserer-sicht/stellungnahmen

 

Hinweise zu Hilfeangeboten und zu einer betroffenensensiblen Berichterstattung:

https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/auf-hilfeangebote-in-der-berichterstattung-hinweisen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.03.2025

Mit dem „Schwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ befasst sich der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/15105) vorliegt. Darin warnen die Sachverständigen unter anderem davor, Transformationsstrategien einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen auszurichten, denn dies berge die Gefahr, Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.

Zur Erläuterung dieses Aspekts führen sie aus: „Strukturelle Geschlechterungleichheiten, etwa beim Einkommen, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Verteilung von Sorgearbeit, werden bei Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen bislang kaum berücksichtigt. Der CO2-Preis für fossile Heizenergie beispielsweise trifft alleinlebende und alleinerziehende Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens überdurchschnittlich hart; zugleich können sie seltener auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Bei klimapolitischen Strategien und Investitionen für die Wirtschaft liegt der Fokus auf technikzentrierten Lösungen, dem Problem des Beschäftigungsverlustes in emissionsstarken Branchen und Entlastungen für energieintensive Industrien; damit stehen männerdominierte Branchen im Mittelpunkt der Bemühungen. Die Folgen des Klimawandels für frauendominierte Branchen, etwa für Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, werden demgegenüber vernachlässigt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 19.03.2025

Die Bundesregierung befasst sich nicht mit der Finanzierung privater gemeinnütziger oder nicht gemeinnütziger Vereine und Stiftungen. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/15079) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14957) mit. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob der Regierung bekannt ist, dass der gemeinnützige Verein „Dezernat Zukunft“ der „Lebensgefährtin von Bundeskanzleramtschef Wolfgang Schmidt“ weit überwiegend von ausländischen Großspendern finanziert werde.

Die Regierung verweist auf das öffentlich abrufbare und beim Deutschen Bundestag geführte gemeinsame Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung, in dem weitere Angaben zu „Dezernat Zukunft“ auffindbar seien. Der Verein gebe auf seiner eigenen Internetseite auch Auskunft über seine Finanzierung. Davon abweichende Erkenntnisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Auf die Frage, ob die Regierung es für angemessen oder bedenklich hält, dass ausländische Geldgeber unbegrenzt politisch aktive Nichtregierungsorganisationen finanzieren dürfen, heißt es in der Antwort, die politische Betätigung stehe jedermann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu. Die Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgten „nach Maßgabe ihres gesetzlichen Auftrages“ Finanzströme extremistischer und terroristischer Bestrebungen. Den bestehenden Rahmen für das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht hält die Bundesregierung für „zweckmäßig“. Kritisch merkt sie an, es sei nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 112 vom 06.03.2025

Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, sie habe in den zurückliegenden drei Jahren der Ampel-Regierung zu wenig getan, um Familien und Kinder besser zu unterstützen. In einer Antwort (20/14997) auf eine Kleine Anfrage (20/14653) der CDU/CSU-Fraktion beantwortet sie unter anderem die Frage nach Maßnahmen zum Kampf gegen Kinderarmut mit dem Verweis, dass das Gesetz für eine Kindergrundsicherung im parlamentarischen Verfahren stecken geblieben sei. Darüber hinaus habe die Regierung aber dafür gesorgt, dass sowohl das Kindergeld zum ersten Januar 2025 gestiegen ist und die steuerlichen Freibeträge für Kinder und Kindergeld ab 2026 steigen. Auch sei der Kinderzuschlag erhöht worden. Die Antwort reagiert auf insgesamt rund 100 Fragen der Unionsfraktion zu familienpolitischen Komplexen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderbetreuung und vielen anderen Themen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 26.02.2025

Nach Details zum Familiennachzug nach Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14979). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Personen sich Ende Januar 2025 auf der zentralen Warteliste für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und wie viele Personen sich aktuell auf anderen Wartelisten der deutschen Auslandsvertretungen befanden, um ein Familiennachzugsvisum zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 25.02.2025

Die Integration von Frauen und Männern aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt hat im vergangenen Jahr eine dynamische Entwicklung genommen. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, waren im vierten Quartal 2024 gut 43 Prozent der schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer erwerbstätig, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gegenüber den Vorjahren verschlechtert hat. Im Frühjahr 2024 lag der Vergleichswert noch bei 30 Prozent und im Sommer 2022 bei 16 Prozent. Im dritten Jahr des Aufenthalts der Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland haben sich die Übergangsraten in Erwerbstätigkeit gegenüber den ersten beiden Jahren spürbar erhöht.

Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit Kriegsbeginn zweimal jährlich die immer gleichen ukrainischen Geflüchteten zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt. Die mittlerweile fünfte Erhebung wurde zwischen Ende Oktober und Dezember 2024 durchgeführt.

 

Sprachkenntnisse eine Schlüsselqualifikation für den Job

 

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass nun zunehmend mehr Schutzsuchende in den Arbeitsmarkt gelangen, die bislang aufgrund der Teilnahme an Sprachkursen nicht erwerbstätig sein konnten. „Dieser sogenannte ,Lock-in‘-Effekt, der sich durch den Besuch von Integrationsmaßnahmen in den ersten zwei Jahren nach Ankunft in Deutschland ergeben hatte, löst sich allmählich auf“, erklärt Studienleiter Dr. Andreas Ette vom BiB. Auch unter den bisher noch nicht erwerbstätigen Ukrainerinnen und Ukrainern zeigt sich eine weiterhin hohe Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme: „Rund 24 Prozent von ihnen geben an, sofort eine Beschäftigung aufnehmen zu wollen, weitere 45 Prozent streben dies innerhalb der nächsten zwölf Monate an“, so Ette.

Eine zentrale Herausforderung bleibt das auf dem Arbeitsmarkt häufig erforderliche deutsche Sprachniveau. Zwar haben etwa drei Viertel der Schutzsuchenden aus der Ukraine mindestens einen Sprachkurs abgeschlossen, aber erst 27 Prozent haben das für viele Berufe erforderliche Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen.

 

Kinderbetreuung hindert vor allem Frauen an Erwerbstätigkeit

 

Großes Potenzial für den Arbeitsmarkt besteht weiterhin bei den ukrainischen Frauen mit Kindern. Nach wie vor nimmt mehr als die Hälfte von ihnen (57 %) die elterliche Sorge ihrer Minderjährigen in Deutschland alleine wahr. Auch deshalb schlagen sich bei dieser Gruppe anfallende Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in einer geringeren Erwerbstätigenquote nieder. Gegenwärtig sind fast zwei Drittel (63 %) der Väter, die mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt leben, erwerbstätig – bei Müttern ist es nicht einmal jede Vierte (23 %). Sobald der Sorgeaufwand für die Kinder sinkt, reduziert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern: Väter mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren sind zu 57 Prozent erwerbstätig, bei Frauen sind es 46 Prozent.

„Die Ergebnisse der Befragung verdeutlichen das große Potenzial geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer für den deutschen Arbeitsmarkt“, fasst BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß zusammen. „Um dieses vollständig zu nutzen, sind weiterhin gezielte Maßnahmen zur Sprachförderung und zur Arbeitsvermittlung erforderlich, genauso wie Angebote bei der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2025

Die Zahl der von berufstätigen Frauen jährlich geleisteten Arbeitsstunden war 2023 im Schnitt 24 Prozent niedriger als die der Männer. Damit lag die Arbeitszeitlücke um gut 100 Stunden oder 4 Prozentpunkte unter dem Stand von 2000 und hat sich seitdem nur langsam verringert. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Männer ihre Arbeitszeit verkürzt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Dienstag veröffentliche Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt verbrachten Frauen 2023 im Durchschnitt rund 350 Stunden im Jahr weniger mit Erwerbsarbeit als Männer. Die Arbeitszeitlücke besteht über alle Altersgruppen hinweg, vor allem aber in der Familienphase: Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren arbeiteten im Schnitt 1.105 Stunden pro Jahr, bei den Männern waren es 1.569 Stunden.

Die Gründe für den Gender-Working-Time-Gap liegen vor allem in den unterschiedlichen Teilzeitquoten und Wochenstunden von Frauen und Männern: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ausschließlich bei den Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Während mittlerweile fast 60 Prozent aller beschäftigten Frauen in Teilzeit arbeiten, sind es bei den Männern rund 20 Prozent. Zudem arbeiten Frauen und Männer in Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Jobs unterschiedlich lange. So war die Jahresarbeitszeit bei vollzeitbeschäftigten Frauen 2023 rund 5 Prozent kürzer als die der vollzeitbeschäftigten Männer. „Männer und Frauen sind in verschiedenen Berufen und Branchen tätig“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. „Aber insbesondere leisten Männer mehr Überstunden oder arbeiten häufiger in Führungspositionen mit sehr langen Arbeitszeiten.“

Es zeigen sich auch deutliche regionale Unterschiede: In Westdeutschland, wo traditionelle Geschlechternormen nach wie vor stärker ausgeprägt sind, lag der Gender-Working-Time-Gap 2023 bei 27 Prozent, in den ostdeutschen Bundesländern lediglich bei 18 Prozent. Hier sind Frauen schon seit DDR-Zeiten stärker in den Arbeitsmarkt integriert. Dies zeigt sich noch immer in einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie in niedrigeren Teilzeitquoten.

„Um diese Ungleichheiten zu reduzieren, müssen die Rahmenbedingungen weiter verbessert und aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehören ein besserer Zugang zu Kinderbetreuung, stärkere finanzielle Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit und möglichst flexible, selbstbestimmte Arbeitszeitregelungen. Zugleich beeinflussen bessere Rahmenbedingen auch die Arbeitszeitpräferenzen von Müttern, denn sie führen tendenziell dazu, dass auch die gewünschte Zahl der Arbeitsstunden steigt“, so Wanger.

Die Studie beruht auf der IAB-Arbeitszeitrechnung zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/die-arbeitszeitunterschiede-zwischen-frauen-und-maennern-verringern-sich-nur-langsam/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.03.2025

Bei 56,6 % der Paare im Jahr 2024 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 33,1 % liegen beide in etwa gleichauf

In den meisten Paarhaushalten in Deutschland steuern nach wie vor Männer einen größeren Teil zum Einkommen bei als Frauen. Lediglich in jedem zehnten Paarhaushalt (10,3 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mit. Bei 56,6 % der Paare war es umgekehrt und der Mann die Haupteinkommensperson. In 33,1 % der Fälle lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. 

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede etwas geringer aus – mit Kindern noch stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt fällt das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommenspersonen etwas weniger stark, aber immer noch deutlich aus. In 11,8 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 51,1 % der Mann. Bei 37,1 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen. 

In Paarfamilien mit Kindern sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensperson. So hatte die Frau bei Paaren mit Kindern im Haushalt in nur 7,8 % der Fälle das höhere Einkommen. Mit einem Anteil von 65,7 % war dagegen ganz überwiegend der Mann die Haupteinkommensperson. In 26,5 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen. Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten häufiger in Teilzeit als Frauen ohne Kinder. Bei Männern ist es umgekehrt: Väter arbeiten seltener in Teilzeit als Männer ohne Kinder.

Anteil der Frauen mit höherem Einkommen stagniert, Anteil der Paare mit in etwa gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich das Geschlechterverhältnis mit Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren kaum verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensperson liegt seit 2021 (10,5 %) auf einem ähnlichen Niveau. Leicht zurückgegangen ist im selben Zeitraum der Anteil der männlichen Haupteinkommenspersonen: von 58,8 % im Jahr 2021 auf 56,6 % im Jahr 2024. Zugenommen hat entsprechend der Anteil der Paare, bei denen beide in etwa gleich viel Einkommen haben. 2021 traf das auf 30,7 % aller Paarhaushalte zu, 2024 hatten in 33,1 % der Fälle beide Partner ein ähnliches Einkommen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Erstergebnisse, die dargestellten Ergebnisse für 2021 bis 2023 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. 

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet. 

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld I, BaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen. 

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung. 

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind. 

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht. 

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2024 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 13. Februar 2025

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.03.2025

Studie belegt negative Auswirkungen auf Einstellungen zu Minderheitengruppen

Verschwörungserzählungen wirken sich negativ auf das soziale Miteinander aus. Menschen, die konspirativen Darstellungen ausgesetzt sind, entwickeln nachweisbar negativere Einstellungen gegenüber bestimmten Minderheitengruppen wie zum Beispiel Muslimen, Chinesen oder Russen. Das zeigt eine neue Studie von Eylem Kanol, Gastforscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), und Rebecca Endtricht von der Universität Hamburg.

Für die Untersuchung führten Kanol und Endtricht ein Umfrageexperiment in Deutschland durch. Die Teilnehmenden wurden mit konspirativen Darstellungen von Gesundheits-, Wirtschafts- und Sicherheitskrisen konfrontiert, ohne dabei auf bestimmte Narrative oder Gruppen hinzuweisen. Anschließend sollten sie ihre Einstellungen gegenüber verschiedenen Gruppen bewerten. Höhere Werte stehen für stärkere negative Gefühle (siehe Grafik). 

Bei den Gruppen handelte es sich zum einen um Angehörige von Minderheiten in Deutschland wie Jüdinnen und Juden, Geflüchtete und Muslime und zum anderen um Staatsangehörige der Länder USA, China und Russland, da auch diese Nationen häufig Ziel von Verschwörungstheorien sind. Um den kausalen Effekt der konspirativen Darstellungen nachzuweisen, wurde zusätzlich eine Kontrollgruppe eingerichtet. Die Befragten in dieser Gruppe bewerteten die genannten sozialen Gruppen, ohne zuvor mit den Verschwörungsszenarien konfrontiert worden zu sein.

Ohne Krisenszenario bewerteten die Befragten Muslime, Geflüchtete und Russinnen und Russen am negativsten, während Juden und US-Amerikaner*innen am positivsten eingeschätzt wurden. In Verbindung mit einer konspirativen Darstellung einer Krise verschlechterte sich die Bewertung in fast allen Szenarien deutlich. Die Studie ergab insbesondere, dass eine verschwörungsorientierte Darstellung von Kriegen die stärkste negative Auswirkung auf die Wahrnehmung verschiedener Gruppen hatte. Ebenso hatten konspirative Darstellungen von Wirtschaftskrisen eine starke negative Wirkung.

Je weiter sich Personen von der politischen Mitte nach links oder rechts bewegen, desto anfälliger sind sie für feindliche Einstellungen, wenn sie mit verschwörungstheoretischen Erzählungen konfrontiert werden. Während rechtsgerichtete Personen besonders auf wirtschaftliche Szenarien reagieren, sind es bei Linken in erster Linie gesundheitliche Narrative, die einen starken Einfluss haben. Menschen, die sich in der politischen Mitte verorten, zeigen hingegen eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber konspirativen Erzählungen.

„Verschwörungserzählungen verstärken in Zeiten von Unsicherheit und Krisen die Trennung zwischen ,uns‘ und ,denen‘ und fördern die Entstehung von Vorurteilen“, erklärt Eylem Kanol. „Angesichts aktueller Entwicklungen, wie dem Verzicht vieler Social-Media-Plattformen auf Faktenprüfungen und dem wachsenden Einfluss rechtsextremer Parteien, die oft auf Verschwörungstheorien Bezug nehmen, ist es wichtiger denn je, diese Auswirkungen zu erkennen und anzugehen.“

Die Daten dieser Studie stammen aus einer repräsentativen Umfrage, die in Deutschland zwischen dem 18. März und dem 10. Juni 2021 im Rahmen des Forschungsclusters „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung (MOTRA)“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kriminologie an der Universität Hamburg durchgeführt wurde. An der Studie nahmen mehr als 4.000 Personen in Deutschland teil.

Die Studie erlaubt keine Aussagen über die langfristigen Auswirkungen der experimentellen Manipulation auf die Einstellungen der Menschen. Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass der Glaube an Verschwörungen über längere Zeit hinweg bestehen bleibt und potenziell anhaltende Feindseligkeit gegenüber Fremdgruppen fördern kann. Um dies empirisch zu belegen, sind jedoch weitere Studien erforderlich.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLoS ONE erschienen und unter diesem Link frei verfügbar.

Rebecca Endtricht, Eylem Kanol (2024): Conspiracy beliefs and negative attitudes towards outgroups in times of crises: Experimental evidence from Germany. In: PLoS ONE 19(11).

Eylem Kanol ist Gastforscher am WZB, wo er bis Januar 2025 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Migration, Integration und Transnationalisierung tätig war. Seit Februar forscht er an der Freien Universität Berlin.

Rebecca Endtricht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut diversen Medienberichten hat die erste Pflegekasse Finanzhilfen wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt angesichts dieser Zuspitzung erneut vor einem Pflegekollaps und fordert die politisch  Verantwortlichen auf, schnellstmöglich zu handeln. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:   

“Es ist jetzt eingetreten, wovor Expert*innen seit Jahren gewarnt haben: Der Kollaps der Pflege hat begonnen. Auch viele Tropfen auf einem heißen Stein verpuffen letztlich. Es braucht jetzt endlich statt kurzfristiger Notmaßnahmen mit höchstens kosmetischer Wirkung eine solide und nachhaltige Finanzierungsbasis. Handelt die Politik jetzt nicht, lässt sie sehenden Auges zu, dass das Vertrauen in die staatlichen Versorgungssysteme unwiederbringlich erodiert. Es ist politisch unklug, das Vertrauen in den Staat weiter zu schwächen, indem man die Dringlichkeit der Lage ignoriert und notwendige Maßnahmen, ja Reformen immer wieder hinauszögert. Wir müssen durch Steuerzuschüsse umgehend dafür sorgen, dass die Pflegekassen zahlungsfähig bleiben und dann endlich nachhaltige Lösungen finden, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern. Die AWO schlägt dazu eine Verbreiterung der Einnahmenbasis vor. Ein erster Schritt könnte die Verbeitragung anderer Einkommensarten sein und der Einbezug aller in den Finanzausgleich. Nur durch gerechte und langfristige Lösungen können wir das Vertrauen der Bürger*innen in unser Sozialsystem wieder stärken und der Abkehr und dem Misstrauen gegenüber dem Staat begegnen. 

Die unsichere Finanzlage bringt auch für viele pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen, die Pflegeeinrichtungen und Dienste, die diese Menschen Tag für Tag versorgen, aber auch für alle gesetzlich Versicherten, große Unsicherheit mit sich, so der Verband. Die notwendige Reform der Sozialen Pflegeversicherung war zwar von der letzten Bundesregierung angekündigt, jedoch nicht vollzogen worden, insbesondere auch aufgrund des vorzeitigen Koalitionsbruches. Was blieb, war eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum Jahresende als Notmaßnahme. “Die AWO erwartet daher, dass in den Koalitionsverhandlungen die Prioritäten im Sinne der Menschen gesetzt werden und die seit Jahren anstehende Reform der Pflegeversicherung unmittelbar nach Bildung einer Bundesregierung angegangen werden. Denn: Selbst wenn die neue Bundesregierung eine solche Reform sofort angeht, wird diese nur in einem längeren Gesetzgebungsverfahren zu realisieren sein. Daher braucht es für die schnelle Abhilfe dringend eine Finanzspritze aus Steuermitteln zur Entlastung von versicherungsfremden Leistungen, am besten über ein Sondervermögen Pflege“, so Sonnenholzner abschließend.

Siehe dazu auch:

https://awo.org/pressemeldung/dak-gutachten-zu-pandemiekosten-awo-warnt-vor-beitragserhoehungen-in-der-pflegeversicherung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht. Der djb begrüßt die vorgeschlagenen Neuerungen, sieht jedoch gleichzeitig Nachbesserungsbedarf, um Betroffene effektiv zu schützen und digitale Gewalt wirksam zu bekämpfen. „Wir müssen aufhören, nur zu diskutieren. Wir brauchen ein starkes Gesetz, das digitale Gewalt konsequent bekämpft“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb unterstützt insbesondere die Ausweitung des Auskunftsanspruchs bei anonymen Rechtsverletzungen, die Einführung zeitweiliger, richterlich angeordneter Accountsperren und die Verpflichtung aller ausländischer Anbieter zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um wirksam gegen Täter vorzugehen und konsequent rechtsverletzende Inhalte zu ahnden.

Gleichzeitig weist der djb auf entscheidende Lücken im Entwurf hin: Es fehlen Maßnahmen wie die Einrichtung spezialisierter Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung digitaler Gewalt, umfassende Beratungsangebote für Betroffene sowie eine Ausweitung der Entschädigungsregelungen auf Opfer psychischer Gewalt. Besonders problematisch ist zudem, dass der Entwurf das Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen nicht vorsieht. Ohne diese Möglichkeit bleiben Betroffene oft auf sich allein gestellt und müssen hohe Hürden für die Durchsetzung ihrer Rechte überwinden.

Darüber hinaus kritisiert der djb, dass die geplanten Maßnahmen nur bei bestimmten Straftatbeständen greifen sollen. Damit fallen zahlreiche Formen digitaler Gewalt, wie das unbefugte Veröffentlichen höchst privater Informationen, aus dem Anwendungsbereich der geplanten Regelungen, obwohl sie gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Der djb fordert daher, dass jede rechtswidrige Verletzung absoluter Rechte als Voraussetzung etwa für den Auskunftsanspruch genügen muss.

„Digitale Gewalt ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Wir brauchen klare rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht nur reaktiv, sondern präventiv wirken“, fordert Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales im djb. Der djb appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf schnell zu überarbeiten, um eine wirksame rechtliche Grundlage gegen digitale Gewalt zu schaffen und den Schutz von Betroffenen zu stärken. Der djb wird sich weiterhin mit Nachdruck für diese Forderungen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und würdigt die zentralen Ergebnisse. Das Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ zeigt eindrucksvoll, dass Klimapolitik nur dann wirksam und gerecht sein kann, wenn sie die Dimension der Geschlechtergerechtigkeit systematisch mitdenkt.

„Das Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht macht deutlich: Eine sozial-ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn Gleichstellung als Querschnittsthema verankert wird. Der djb begrüßt insbesondere die Forderung, bestehende Normen zu hinterfragen und Konzepte wie eine geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung zu fördern, die Gemeinwohl, Sorgearbeit und Klimaschutz verbinden“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Das Gutachten, das von einer interdisziplinär besetzten Sachverständigenkommission unterstützt von der Bundesstiftung Gleichstellung erarbeitet wurde, hebt hervor, dass Frauen und einkommensarme Gruppen von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind. Gleichzeitig sind sie in politischen Entscheidungsprozessen nach wie vor unterrepräsentiert. Der djb unterstützt die Empfehlung, gerechte Teilhabe aller Geschlechter an umwelt- und klimarelevanten Entscheidungen sicherzustellen. Dazu braucht es mehr verfügbare Zeit, so dass zurecht auf die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeitmodelle in der Erwerbsarbeit und diesbezüglich auf den Vorschlag des djb für ein Wahlarbeitszeitgesetz verwiesen wird.

Ein zentrales Anliegen des Gutachtens ist die Notwendigkeit, Klimapolitik nicht einseitig technikorientiert zu gestalten. Stattdessen braucht es eine umfassende Perspektive, die gesellschaftliche Strukturen und Gleichstellungsfragen einbezieht. So zeigt der Bericht auf, dass aktuelle Klimamaßnahmen oft männerdominierte Industrien im Fokus haben, während frauendominierte Berufsbereiche, etwa im sozialen Sektor, vernachlässigt werden. Das Gutachten betont richtig die Verantwortung der arbeitgebenden Unternehmen, gute Arbeitsbedingungen in der Transformation zu sichern und verweist hinsichtlich Regelungsmöglichkeiten auf die djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft.

„Gleichstellungspolitik darf nicht als Nebenschauplatz der Klimapolitik betrachtet werden. Vielmehr ist sie eine entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige und sozial gerechte Transformation unserer Gesellschaft“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Gutachtens aufzugreifen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit endlich anzugehen. Der Gender Care Gap – die ungleiche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern – bleibt eine zentrale Gerechtigkeitslücke mit direkten Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen. Trotz jahrzehntelanger Debatten fehlen wirksame Maßnahmen, um Sorgearbeit fair zu verteilen und gesellschaftlich aufzuwerten.

„Der Equal Care Day 2025 ist ein erneuter Weckruf: Die strukturelle Benachteiligung von Frauen durch ungleiche Sorgeverantwortung muss endlich beseitigt werden“, fordert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb hat im Vorfeld der Bundestagswahl in seinen Wahlforderungen betont, dass eine Reform sozial-, familien- und arbeitsrechtlicher Regelungen unerlässlich ist. Er fordert unter anderem eine bessere Abstimmung und Bündelung von Familienleistungen sowie eine gerechtere Gestaltung des Elterngeldes, die stärker auf symmetrische Partnermonate setzt. Mit Blick auf Trennungsfamilien braucht es eine Reform des Bürgergelds und des Unterhaltsrechts.

„Der Gender Care Gap führt zwangsläufig zum Gender Pension Gap. Die gesetzliche Rente muss als zentrales Sicherungssystem gestärkt werden“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich. „Sorgearbeit muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden. Der Staat muss Strukturen schaffen, die Sorgearbeit wertschätzen und eine gerechte Verteilung für alle ermöglichen“, ergänzt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Dagegen sind solche Strukturen abzuschaffen, die Frauen den Wechsel in eine existenzsichernde Beschäftigung erschweren und ihre eigenständige finanzielle Absicherung im Lebensverlauf behindern. Dazu gehören u.a. das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklasse V, mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Hürden auf dem Arbeitsmarkt, die eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie verhindern. Der djb fordert daher die konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens Juni 2026 und die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, um benachteiligende Teilzeitstrukturen zu überwinden. „Die Unternehmen müssen die Bedingungen der Erwerbsarbeit ändern und diskriminierungsfreie Zugänge sowie Teilnahme sichern. Allen Beschäftigten sind gleiche Verwirklichungschancen einzuräumen, auch und gerade Müttern“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Der djb zeigt in seiner Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft praktikable Wege auf, wie Unternehmen Diskriminierungsfreiheit erreichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Dabei braucht es beim Kampf gegen das weitere Erstarken nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen einen besonderen Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

 

„Die Förderung von Antirassismus- und Menschenrechtsbildung darf keine Altersgrenze nach unten kennen. Deshalb kommt neben den Eltern insbesondere den pädagogischen Fachkräften in Kita, Hort und Ganztag sowie den Lehrkräften an Schulen eine eminent wichtige Rolle zu, denn wie sie mit Ausgrenzungen und Rassismus umgehen, prägt auch die Kinder in erheblichem Maße. Bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass Medien wie TikTok, YouTube oder Instagram für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit auch für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 als Kooperationspartner.

 

„Viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen sollten sich ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Hier gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Thomas Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 finden vom 17. März bis 30. März statt und stehen unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025 ist der Unternehmer, Aktivist, Autor und Künstler Gianni Jovanovic.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.03.2025

Das Thema Kinderrechte gehört ganz nach oben auf die politische Agenda. Dabei ist die Ganztagsgrundschule der ideale Bildungsort, in dem sich Kinder aktiv mit dem Thema auseinandersetzen können. Im KUCOBINA-Projekt arbeitet Seitenstark mit dem Deutschen Kinder-hilfswerk (DKHW) zusammen. Als Ergebnis ist ein digitales Lernangebot für pädagogische Fach- und Lehrkräfte entstanden, das am 11. März 2025 in der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung vorgestellt wird.

 

KUCOBINA steht für: „Kuratierter Content für Bildungsangebote im Ganztag“. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt setzen der Seitenstark e. V. und die Technische Hochschule Köln gemeinsam um. Das DKHW stellt für das Vorhaben Inhalte seiner Kinderseite http://www.kindersache.de/ zum Thema Kinderrechte und Demokratiebildung zur Verfügung. Daraus ist im Rahmen des Projekts nun ein digitales Lernangebot entstanden.

 

Das DKHW engagiert sich seit über 20 Jahren im Seitenstark-Netzwerk mit hochwertigen Angeboten für Kinder im Internet und für die Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Bereich.

 

„Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Dabei geht es aber nicht nur um Schutz und Bildung, sondern vor allem auch um das Recht von Kindern auf altersgerechte, qualitätsvolle Angebote! Genau dafür steht das KUCOBINA-Projekt von Seitenstark e.V., das wir mit unserer Kinderseite http://www.kindersache.de/ gerne unterstützen. Denn Kinder brauchen heute jenseits kommerziell ausgerichteter Medienangebote Chancen und Möglichkeiten, um den digitalen Raum mitzugestalten, mitzuerleben und ebendiese digitale Medienwelt sicher zu entdecken. Dafür braucht es eine Vielfalt guter Inhalte und kindgerechte Zugänge auch im Internet “, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Die Gestaltung qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsangebote für Kinder ist eines der wichtigsten Anliegen unseres Vereins“, erklärt Seitenstark-Geschäftsführerin Helga Kleinen. „Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Im KUCOBINA-Projekt haben wir gemeinsam mit den Kinderseiten in unserem Netzwerk ganztagsrelevante Themen für Kinder didaktisch aufbereitet, sodass pädagogische Fach- und Lehrkräfte sie zielgerichtet in der Praxis einsetzen und Kinder mit Spaß lernen können.“

 

Einladung zur Online-Abschlussveranstaltung Die Präsentation ausgewählter Lernangebote findet am 11. März 2025 im Rahmen der KUCOBINA-Abschlussveranstaltung statt. Das Grußwort spricht Stefan Angermüller (stellv. Referatsleiter Projektgruppe „Nationaler Digitaler Bildungsraum“, BMBF), Silke Müller (Schulleiterin, Digitalbotschafterin des Landes Niedersachsen, Buchautorin) führt mit einer Keynote ins Thema ein. Die Veranstaltung findet Online als Zoom-Videokonferenz statt.

 

Projekt-Info: https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-projekt

Informationen zur Veranstaltung https://seitenstark.de/eltern-und-lehrkraefte/kucobina-abschlussveranstaltung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Seitenstark e. V. vom 20.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Thema Pflege befasst. Gleichzeitig mahnt er eine langfristige Strategie sowie eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern an.

Morgen, am Mittwoch,12. März, steht die Zukunft der Pflege auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt, dass sich die MPK mit dem Thema befasst. Gleichzeitig mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, eine langfristige Strategie an: „Wir brauchen eine Pflege Roadmap 2040, eine langfristige Strategie mit einer klugen Kombination von Lösungen für die Probleme in der Pflege.“ Denn angesichts steigender Pflegekosten, wachsender Personalnot und einer zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger steht das deutsche Pflegesystem vor massiven Herausforderungen.

Dramatische Lage: Pflegekosten steigen, Personal fehlt

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die Kosten für stationäre Pflege betragen nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen durchschnittlich 2.400 Euro pro Monat. Viele Pflegebedürftige verzichten im ambulanten Bereich aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen und riskieren damit eine Unterversorgung. „Wir befinden uns in einer Pflege-Krise“, warnt Rock und drängt auf eine längst überfällige, nachhaltige Reform.

Eine 15-Jahres-Offensive solle zentrale Aspekte wie steigende Pflegebedürftigkeit, hohe Eigenanteile, Fachkräftemangel und die Unterstützung pflegender Angehöriger in den Fokus nehmen. „Auch Entbürokratisierung, verbindliche kommunale Altenhilfe und wirtschaftliche Sicherheit für Pflegeeinrichtungen sind essenziell“, erklärt Rock.

Pflegevollversicherung schützt Betroffene

Die zu erwartende Kostensteigerung dürfe allerdings nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, betont Rock. Um pflegebedingte Armut zu vermeiden, sei es notwendig, die pflegebedingten Kosten durch ein stabiles Versicherungssystem vollständig zu übernehmen. Deswegen hält der Paritätische eine umfassende Entlastung der Pflegebedürftigen durch eine Pflegevollversicherung für dringend geboten. Dabei verweist der Paritätische auf ein gemeinsam mit Partnern erarbeitetes Gutachten, das eine gerechte Finanzierungsmöglichkeit aufzeigt. Eine solidarische Bürgerversicherung, die gesetzliche und private Versicherungszweige zusammenführt und die Einnahmebasis verbreitert, sei technisch leicht möglich und unproblematisch finanzierbar. So könnte eine langfristige Finanzierung der Pflege bei wachsenden Ausgaben sichergestellt werden.

Langfristige Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich

Die Planung und Umsetzung einer solch umfassenden Pflege Roadmap 2040 erfordert eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Rock verweist auf das Vorbild der „Konzertierten Aktion Pflege“, die 2017 bis 2021 von der damaligen Großen Koalition ins Leben gerufen worden war. „Die neue Bundesregierung steht zusammen mit den Bundesländern in der Pflicht, den Weg für eine nachhaltige Lösung zu ebnen und Sicherheit zu schaffen“, betont Rock.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.03.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Hamburg ist mit der verpflichtenden Vorstellung viereinhalbjähriger Kinder bei der Grundschule und einem ausgeprägten Vorschulsystem für manche Bildungspolitiker*innen ein Vorbild für gezielte Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule. Doch wie gut gelingt dieses Modell in der Praxis und welche Hinweise auf die Wirksamkeit dieses Modells gibt es tatsächlich? Gelingt der Spracherwerb in vorschulischen Settings nachweislich besser? Und was brauchen Kinder für den Übergang in die Grundschule aus der Perspektive der frühkindlichen Bildung? Diesen Fragen gehen wir in der Online-Veranstaltung nach.

Mit
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Programm:
Vorstellung des Hamburger Modells zur Förderung von Kindern vor dem Übergang in die Schule
Tom Töpfer und Lena Spiekermann, Der Paritätische Hamburg

Es wird vorgestellt, welche Instrumente in Hamburg genutzt werden und welche Rahmenbedingungen darüber hinaus in Hamburg für den Übergang relevant sind. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob es Erkenntnisse zu Zusammenhängen zwischen Lern- bzw. Entwicklungsstand der Kinder und spezifischen Fördermaßnahmen gibt.

Wie können Kinder bei der sprachlichen Bildung unterstützt werden?
Dr. Sophie Koch, Volkssolidarität Bundesverband

Der Beitrag befasst sich mit Mythen und Missverständnis rund um Sprachentwicklung und den Begriff der „Sprachförderung“ und beleuchtet, welche Rahmenbedingungen sich für die sprachliche Entwicklung als geeignet erwiesen haben.

Was trägt zum Gelingen des Übergangs bei und welche (bundes-)politischen Maßnahmen könnten gezielt das Gelingen verbessern?
Prof. Dr. Peter Cloos, Universität Hildesheim

Da nicht allein Sprache für das Gelingen des Übergangs von der Kita in die Schule relevant ist, fasst der Beitrag von Prof. Peter Cloos zusammen, welche Kompetenzen für Kinder zum Übergang in die Schule relevant sind und wie sich Kinder Wissen aneignen.

Anschließend werden unter Einbeziehung der Fragen aus dem Publikum Handlungsbedarfe für eine gute und kindgerechte Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule besprochen. Dabei wird sich möglicherweise zeigen, welche Aspekte des Hamburger Modells der vorschulischen Förderung einen Vorbildcharakter haben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 25. März 2025

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Thema: Zuversicht braucht Vertrauen. Der 17. Kinder- und Jugendbericht

Referierende:
Prof. Dr. Karin Böllert,
Universität Münster, Vorsitzende der Sachverständigenkommission zum 17. Kinder- und Jugendbericht
Prof. Dr. Jens Pothmann,
Deutsches Jugendinstitut, Leiter der Geschäftsstelle zum 17. Kinder- und Jugendbericht

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Diese Veranstaltung wird per Webex stattfinden. Den Link für die Einwahl per Webex finden Sie hier:

Webex-Link zum Kolloquium

Termin: 27. März 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Online via Zoom

m Vorfeld des diesjährigen Boys’ Day sprechen wir am 27. März 2025 von 17:30 – 19:00 Uhr im Rahmen unserer digitalen Veranstaltungsreihe „BFM Impulse“ mit Prof. Dr. Tim Rohrmann über „Männer in Kitas“
In seinem Impulsbeitrag gibt Tim Rohrmann Einblicke in Hintergründe, Forschungsergebnisse und Strategien zur Gewinnung von Männern als pädagogische Fachkräfte für Kitas.

  • Warum sind männliche Fachkräfte in Kitas wichtig?
  • Welche Herausforderungen und Chancen gibt es?

Was kann getan werden, um männliche Jugendliche und Männer für eine Tätigkeit in Kitas zu gewinnen – und sie dort auch langfristig zu halten?

Tim Rohrmann ist Dipl.-Psychologe und Erziehungswissenschaftler. Er ist Studiengangsleiter für Kindheitspädagogik an der HAWK Hildesheim. Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. Gender und Geschlechterbewusste Pädagogik, Männer und Frauen in Kindertageseinrichtungen, Group Gender Balance sowie Inklusion und Diversität.

In unserer digitalen Veranstaltungsreihe BFM Impulse kommen in unregelmäßigen Abständen Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Link zur Anmeldung

Termin: 08. April 2025

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e. V.

Ort: Berlin

SOS-Kinderdorf feiert 2025 sein 70-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie am 8. April in Berlin zu unserem Frühlingsfest einzuladen. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Ihnen möchten wir über die Zukunft der Jugendhilfe sprechen: Was haben wir in den vergangenen 70 Jahren in der täglichen
Arbeit von SOS-Kinderdorf und in der Branche gelernt? Welche Herausforderungen beschäftigen uns als Träger der Jugendhilfe, aber auch unsere Kinder und Jugendlichen? Welche Maßnahmen müssen wir ergreifen, um die Jugendhilfe in Deutschland zukunftssicher aufzustellen?

Für das um 18 Uhr beginnende Frühlingsfest in unserer Botschaft für Kinder in Berlin mit anschließendem Empfang möchten wir Sie herzlich einladen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Teilnahme hier anzumelden:

Anmeldung

Termin: 12. Mai 2025

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Im Fokus stehen die zentralen Aussagen des 10. Familienberichts „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“. Der Bericht hat u.a. die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern, die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung, die Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen und die Anerkennung und Förderung der Vielfalt von Familienformen als leitende Prämissen gewählt.

Die Veranstaltung bietet Raum für den Austausch zwischen interessierter Fachöffentlichkeit, Akteuren der Familienpolitik und Berichtsautorinnen zu den Analysen und Empfehlungen des Berichts. Wir freuen uns besonders, Frau Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, und Frau Prof. Dr. Miriam Beblo, stellvertretende Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission, als Referentinnen begrüßen zu dürfen. Dazu werden die in der AGF organisierten Familienorganisationen Kommentare zum Bericht geben. Es soll ferner eine intensive Diskussion im Plenum Platz finden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm finden Sie anbei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 26. April 2025:

Termin: 02. – 03. Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Hannover

zur Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, Grundsicherung für Arbeitssuchende“ vom 02.-03.06.2025 im Wyndham Atrium Hotel Hannover sind noch freie Plätze verfügbar.
Diese Fachveranstaltung beschäftigt sich im aktuellen Jahr schwerpunktmäßig mit Erfahrungen mit der Umsetzung von zentralen Neuerungen im Bürgergeld. Beiträge zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II sowie zum Kooperationsplan erörtern Erfahrungen mit den neuen Instrumenten sowie Einsatzmöglichkeiten aus einer Praxisperspektive.         

Weiterhin werden zentrale Änderungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung sowie ihre Bedeutung für Jobcenter präsentiert. Zusätzlich soll ein Ausblick auf die Weiterentwicklung und Umsetzung des SGB II in der neuen Legislaturperiode gegeben werden.

Am zweiten Tag wird außerdem mit dem Thema Alleinerziehende in SGB II Bezug erörtert, wie diese spezifische Gruppe in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hierzu werden Erfahrungen aus dem Jobcenter Region Hannover präsentiert.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Leistungserbringung.

 

AKTUELLE FRAGEN DES BÜRGERGELDES, GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3470/25

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 15.04.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-des-buergergeldes-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

Termin: 16. – 18. September 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Erfurt

Alle drei Jahre veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Sozialkongress „Deutscher Fürsorgetag“.

Unter dem diesjährigen Motto TRANSFORMATIONEN · SOZIAL · MACHEN werden um die 1.700 Fachleute aus Sozialpolitik, Sozialrecht und Sozialer Arbeit vom 16. bis 18.9.2025 in Erfurt erwartet.

Über 40 Fachforen und über 100 Referierende bieten eine große Themenvielfalt: www.dft2025.de

Sichern Sie sich Ihr Ticket für den Kongress zum Frühbucherpreis bis zum 30. April 2025.

Interesse Austeller*in beim Markt der Möglichkeiten zu werden und mit einer Stellfläche die Fach- und Führungskräfte im sozialen Bereich zu treffen? Dann gerne hier mehr erfahren, inkl. Preisrechner.

WEITERE INFORMATIONEN

In einem umkämpften Wohnungsmarkt haben Alleinerziehende sehr schlechte Chancen auf bezahlbaren und angemessenen Wohnraum. Dabei sind sie besonders häufig von Armut sowie Einsamkeit betroffen und auf unterstützende Strukturen angewiesen.

Die Stiftung Alltagsheld:innen setzt sich für ein besseres Leben von Alleinerziehenden ein.

Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt, um ihre Wohnsituation zu verbessern. Damit unterstützen wir innovative Konzepte für gemeinschaftliches Wohnen mit Alleinerziehenden mit bis zu 10.000 Euro/Projekt. Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger und Initiativen. Es können sich sowohl laufende als auch neue Projekte bewerben, die Alleinerziehende bei der Umsetzung beteiligen.
Die diesjährigen Antragsfristen sind der 31. März und der 30. September 2025. Anträge können einfach online gestellt werden – https://alltagsheldinnen.org/foerderprogramm-gutes-wohnen-alleinerziehende/

Sie können helfen, indem Sie Ihre Kontakte über die Fördermöglichkeiten informieren. In der Anlage finden Sie unseren Info-Flyer, denen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in Papierform zusenden.

Und, wenn Sie noch mehr tun möchten, um die Wohnsituation von Alleinerziehenden zu verbessern: Unterstützen Sie mit ihrer Unterschrift die Forderungen des Bündnis GUTES WOHNEN für Alleinerziehende auf https://alltagsheldinnen.org/buendnis-gutes-wohnen/mitgestalten.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2025

AUS DEM ZFF

Es ist soweit: Am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025, steht die Bundestagswahl an. Das ZFF hat in den letzten Wochen mit einer Kampagne darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den politischen Fokus zu rücken. Denn Familienpolitik betrifft uns alle! Auf Instagram, Facebook, LinkedIn und Bluesky wurden die Themen Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt beleuchtet und damit die ZFF-Wahlforderungen veröffentlicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In diesem kurzen Bundestagswahlkampf wurde Familienpolitik kaum beachtet – ein alarmierendes Signal. Denn sie ist kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Pfeiler sozialer Gerechtigkeit: Sie stärkt die wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik. Eine zukunftsorientierte Politik muss die vielfältigen Bedürfnisse von Familien endlich wieder in den Mittelpunkt rücken – für starken gesellschaftlichen Zusammenhalt, eine wehrhafte Demokratie und eine offene, vielfältige Gesellschaft, die entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung einsteht.

Für uns bedeutet eine gute Politik für Familien: Vielfalt anerkennen, reproduktive Rechte und Selbstbestimmung stärken, Generationenzusammenhalt festigen, Chancengerechtigkeit sichern, echte Gleichstellung und Inklusion durchsetzen sowie finanzielle Sicherheit garantieren. Darüber hinaus ist die Schaffung einer verlässlichen Betreuungsinfrastruktur und bezahlbaren Wohnraums für alle unabdingbar. Doch nicht alle Parteien teilen diese Ziele. Deshalb: Am Sonntag genau hinsehen und mit Ihrer Stimme ein Zeichen für eine starke, solidarische Familienpolitik setzen!“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2025

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und gegen die Ausgrenzung von Migrant*innen und sozial benachteiligten Gruppen – dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen auf. Unter anderem haben das Zukunftsforum Familie, die Sozialverbände Vdk und SoVD, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie die Wohlfahrtverbände Diakonie, AWO und der Paritätische Gesamtverband den Appell „Gesundheit unteilbar – Gemeinsam gegen Ausgrenzung und für ein gerechtes Gesundheitssystem“ unterzeichnet.

Die Organisationen zeigen sich besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein. Diese würden die berechtigte Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Gesundheitssystem ausnutzen, um gegen Migrant*innen, Geflüchtete und andere marginalisierte Gruppen zu hetzen. Anstatt strukturelle Probleme in der Gesundheitsversorgung anzugehen, würden so Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Eine Politik, die Grenzen schließen, Migration verhindern und Sozialleistungen für ohnehin benachteiligte Personengruppen streichen wolle, so der Appell, trüge nicht zu Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung bei, sondern würde diese im Gegenteil für große Teile der Bevölkerung weiter verschlechtern. Sollten rechtextreme Kräfte weiter erstarken, sei damit zu rechnen, dass dringend benötigte medizinische Fachkräfte und Pflegepersonal mit Migrationsgeschichte oder aus dem Ausland Deutschland verlassen beziehungsweise in Zukunft meiden werden.

Neben einem Aufruf zur Solidarität und für eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Deutschland formulieren die Organisationen auch konkrete Forderungen – darunter die Schaffung eines einheitlichen, sozial gerechten und nachhaltig finanzierten Krankenversicherungssystems.

Lesen Sie den Appell hier:   http://aerztederwelt.org/unteilbar

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gleichstellungspolitische Forderungen an die künftige Bundesregierung formuliert. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Bundestagswahl 2025 wird auch für die Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft eine Richtungsentscheidung sein. Die neue Bundesregierung muss Frauen- und gleichstellungspolitische Themen zur Priorität machen und sich für eine gleichberechtigte und gerechte Gesellschaft einsetzen. Dazu gehören vor allem die konsequente Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte und der schnelle bedarfsgerechte Ausbau des Schutzes vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.“

Eine zentrale Forderung der AWO ist die vollständige Streichung des §218 StGB. Noch immer macht er das selbstbestimmte Beenden einer Schwangerschaft zu einer Straftat – mit weitreichenden Folgen.

„§218 kriminalisiert und stigmatisiert ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, gleichermaßen. Die Streichung würde nicht nur die Kriminalisierung und Diskriminierung beenden, sondern auch die medizinische Versorgung verbessern: Schwangerschaftsabbrüche könnten als reguläre Gesundheitsleistung anerkannt und von den Krankenkassen übernommen werden. Die nächste Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle Schwangeren angemessen versorgt und unterstützt werden“, so Sonnenholzner.

Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gibt es dringenden Handlungsbedarf, so der Wohlfahrtsverband. Zwar wurde am Ende dieser Legislatur mit dem Gewalthilfegesetz ein Meilenstein erreicht, doch das reiche nicht aus: „Das verabschiedete Gewalthilfegesetz bleibt hinter den Forderungen zurück, die für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt notwendig wären. Wir brauchen ein Hilfesystem, das alle Betroffenen schützt – Frauen ebenso wie trans, inter und nicht-binäre Personen“, so Sonnenholzner.

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter die Streichung des §218 StGB sowie ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.  Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.02.2025

Gehen Sie zur Wahl. Nutzen Sie Ihre Stimme als Bürgerin und Bürger dieses Landes.

Die Herausforderungen für die künftige Bundesregierung könnten nicht größer sein. Die deutsche Wirtschaft muss wieder wachsen, damit wir Beschäftigung und Wohlstand sichern. Die Deindustrialisierung Deutschlands muss gestoppt werden. Und wir brauchen Antworten auf die sich mit Präsident Donald Trump tiefgreifend ändernden transatlantischen Beziehungen.

Auf diese Herausforderungen gibt es keine schnellen Lösungen. Deutschland auf den richtigen Kurs zu bringen, wird viel Kraft kosten. Deshalb brauchen wir eine stabile Regierung, die eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet und die die Probleme unseres Landes als gemeinschaftliches Projekt anpackt.

Wir erwarten von der neuen Regierung, dass sie unsere Wirtschaft stärkt, unsere Arbeitswelt zukunftsfähig gestaltet und dabei den Beschäftigten eine sichere Perspektive schafft. Sie muss in der Lage sein, dringende Aufgaben wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, Energiekosten, Digitalisierung und Sicherung des Fachkräftebedarfes zu stemmen. Und sie muss eine starke und zusammenführende Rolle in Europa übernehmen.

Für die anstehende Bundestagswahl geben wir Ihnen keine Wahlempfehlung. Es ist allein Ihre Entscheidung, wen Sie wählen.

Wir bitten Sie jedoch um drei Dinge:

  1. Gehen Sie zur Wahl. Nutzen Sie Ihre Stimme als Bürgerin und Bürger dieses Landes.
  2. Setzen Sie sich mit den Programmen der Parteien auseinander. Hinterfragen Sie die Konzepte. Überlegen Sie, was in der jetzigen Situation das Beste für Sie und unser Land ist.

Achten Sie bitte darauf, dass die Partei, für die Sie sich entscheiden, zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat seine Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 veröffentlicht. Darin analysiert der djb die Wahlprogramme der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Linke und BSW umfassend mit Blick auf Themen der Geschlechtergerechtigkeit.

„Mit unseren Wahlprüfsteinen zeigen wir auf, welche Parteien sich wirklich für Gleichstellung, etwa im Bereich Gewaltschutz oder bei Fragen der reproduktiven Gerechtigkeit, einsetzen – und welche nicht“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb rückt die Wahlprüfsteine ab heute durch eine Social-Media-Kampagne in den Fokus der Öffentlichkeit. Zudem erscheint in Kürze eine Folge des djb-Podcasts Justitias Töchter, in der die Analysen und Forderungen ausführlich besprochen werden.

Bereits im November 2024 hat der djb seine zentralen Wahlforderungen für die kommende Legislaturperiode formuliert und sie seither kontinuierlich aktualisiert. Nun können Interessierte in den Wahlprüfsteinen des djb gezielt nachlesen, inwieweit die Parteien diese Forderungen in ihren Wahlprogrammen aufgreifen. In der Gesamtschau werden enorme Unterschiede zwischen den Parteien deutlich: Von Fragen der sozialen Sicherung und des Familienlastenausgleichs, ökonomischer Gleichberechtigung und sozialer Teilhabe bis hin zu einer geschlechtergerechten Daten- und Digitalpolitik zeigen sich in den Parteiprogrammen nicht nur verschiedene Schwerpunktsetzungen. Vielmehr offenbart sich auch, dass einige Parteien bestrebt sind, Geschlechtergerechtigkeit zu verhindern – und damit bereits erreichte Fortschritte gefährden und zurückdrehen wollen.

Der djb ruft alle Wahlberechtigten auf, sich vor der Bundestagswahl umfassend zu informieren und für eine Politik der Gleichstellung einzutreten. „Wir sehen, wie inzwischen auch die etablierten Parteien immer weiter nach rechts rücken. Als Wahlberechtigte können wir dem am 23. Februar 2025 etwas entgegensetzen. Alle, die die Chance haben, sich mit ihrer Stimme für eine gerechtere Gesellschaft einzusetzen, sollten sie jetzt nutzen, bevor es zu spät ist“, betont Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb. „Demokratie und Gleichstellung sind keine Selbstverständlichkeit. Gerade jetzt ist es entscheidend, sich aktiv über die Wahlprogramme der Parteien zu informieren, und konsequent diejenigen zu wählen, die sich für unsere Werte einsetzen“, betont auch Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.02.2025

„Der Familienbund der Katholiken legt zur Bundestagswahl 2025 zehn zentrale familienpolitische Forderungen vor. Er fordert eine nachhaltige Familienpolitik, die Familien stärkt, Wahlfreiheit sichert und soziale Gerechtigkeit fördert. Zentral dafür sind ausreichend Zeit für Erziehung und Pflege, finanzielle Unterstützung, verlässliche Kinderbetreuung sowie gerechte Beiträge in den Sozialversicherungen. Nachhaltige Familienpolitik stärkt die Generationensolidarität und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Blick auf die zehn zentralen Forderungen des Familienbunds zeigt, wie eine gerechte und zukunftsorientierte Familienpolitik aussehen kann. Der Familienbund ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, bewusst wählen zu gehen – für eine Politik, die Familien in den Mittelpunkt stellt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der freiheitlichen Demokratie stärkt!“ Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken

 

Weitere familienpolitische Positionen des Familienbundes finden Sie – thematisch geordnet und den aktuellen Plänen der Parteien gegenübergestellt – auf unserer Website zur Bundestagswahl: https://familienbund.org/bundestagswahl-2025

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.02.2025

Das Netzwerk Familie in der Hochschule e.V. (FidH) mit mehr als 150 Mitgliedsinstitutionen verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben im deutschsprachigen Hochschulraum fest zu verankern und weiter zu entwickeln.

Zur Bundestagswahl 2025 haben wir eine Stellungnahme mit Eckpunkten verfasst.

Wir richten uns damit an alle, die sich in der Familien- und Gleichstellungspolitik engagieren und dafür einsetzen, dass Eltern und pflegende Angehörige gleichermaßen Ausbildung und Karriere verfolgen können, als Fachkräfte auch zukünftig zur Verfügung stehen und zugleich die unerlässliche gesellschaftliche Aufgabe der Care-Arbeit leisten können.

Quelle: Pressemitteilung Familie in der Hochschule e.V. vom 13.02.2025

  • Civey-Umfrage: 72 Prozent sind der Meinung, dass soziale Themen zu wenig behandelt werden
  • VdK fordert Diskussionen um die besten politischen Konzepte, die den Sozialstaat leistungsfähig und zukunftssicher machen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass soziale Themen in diesem Wahlkampf nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das sieht auch eine sehr große Mehrheit der Menschen in Deutschland so, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt, die der VdK in Auftrag gegeben hat. Präsidentin Verena Bentele sagt:

„Es wird in diesem Wahlkampf viel zu wenig über die Themen gesprochen, die die Menschen wirklich bewegen. Ich vermisse Diskussionen um die besten politischen Konzepte, die den Sozialstaat leistungsfähig und zukunftssicher machen. Es geht viel zu selten um ausreichend hohe Renten, ein funktionierendes und bezahlbares Gesundheits- und Pflegesystem. Ich höre von den Wahlkämpfern kaum etwas darüber, wie Armut bekämpft und eine Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft erreicht werden kann.

Dabei brauchen wir dringend gute Lösungen für eine gerechte Finanzierung unserer Sozialversicherungen, um den Sozialstaat auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Und es gibt auch vom VdK konkrete Vorschläge, wie die Sozialversicherungen zum Beispiel von der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben entlastet werden können. Doch die Wahlkämpfer konzentrieren sich bislang leider eher auf andere Themen.

Im Wahlkampf-Endspurt müssen die Parteien endlich Farbe bekennen und den Wählerinnen und Wählern klipp und klar sagen, was sie mit der Rente oder der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung vorhaben. Für uns ist klar: Ein guter Sozialstaat hilft allen Menschen, schützt unsere Demokratie und ist finanzierbar.“

Auch die Menschen in Deutschland vermissen soziale Themen im Wahlkampf. Eine vom Sozialverband VdK in Auftrag gegebene repräsentative Civey-Umfrage zeigt: 70 Prozent der Befragten finden, dass soziale Themen in diesem Wahlkampf zu wenig behandelt werden. Sogar mehr als die Hälfte ist der Auffassung, dass sie eindeutig zu wenig stattfinden. Nicht mal 15 Prozent geben an, dass soziale Themen genau richtig häufig behandelt werden. Nur zehn Prozent sagen, dass soziale Themen zu viel diskutiert werden.

Bentele: „Die Zustimmung zu unserer Beobachtung, dass soziale Themen zu wenig behandelt werden, zieht sich durch alle Bundesländer, Parteipräferenzen, Berufs- und Altersgruppen. Im Osten Deutschlands geben sogar fast 80 Prozent der Menschen an, dass soziale Themen nicht ausreichend behandelt werden.“

Die Umfrage belegt: Insbesondere die ganz normalen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Menschen in herausfordernden Lebenslagen, also zum Beispiel Geschiedene oder aktuell nicht erwerbstätige Menschen, vermissen soziale Themen im Wahlkampf.

Bentele appelliert an die politischen Parteien: „In der letzten Woche dieses Wahlkampfes müssen endlich soziale Themen auf den Tisch. Wir hoffen bei der nächsten Diskussion der Spitzenkandidatinnen und Kandidaten auf mehr Fragen zur Sozialpolitik. Das fast vollständige Fehlen der Sozialpolitik im Duell Merz gegen Scholz war ein Negativbeispiel.“

Zu den Umfrage-Ergebnissen

 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 16.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In welcher Konstellation auch immer die neuen Regierungsparteien zusammenarbeiten werden – die anstehenden Themen sind vielfältig und die Dringlichkeit hinsichtlich der Präsentation überzeugender und kurzfristiger Lösungskonzepte hoch. Auch die Kinder- und Jugendhilfe steht vor großen Herausforderungen, welche nur unter gemeinsamer Anstrengung und durch das Zusammenwirken aller am Hilfeprozess Beteiligten erfolgreich bewältigt werden können. Die mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Veränderungen sind zum großen Teil begrüßenswert. Aber um auch in Zukunft erfolgreich im Sinne junger Menschen wirken zu können, müssen die zukünftigen Regierungsparteien mit innovativen Ansätzen und einer angemessenen Finanzierung die Weichen für eine echte Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen stellen. Die Bedarfe der in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen lebenden jungen Menschen müssen fokussiert und ihre Anliegen in den Mittelpunkt gestellt werden. Gerade die geplante Umsetzung der Inklusion in all ihren Facetten, aber auch die Bekämpfung des vielerorts bestehenden Fachkräftemangels sowie der Umgang mit der stetigen Zunahme komplexer Fallverläufe stellen die Kinder- und Jugendhilfe vor Herausforderungen, denen nur durch das konstruktive und ergebnisorientierte Handeln von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern unter Partizipation der jungen Menschen begegnet werden kann.

Als Verband, der die Interessen und Bedarfe junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vertritt, hat der VPK-Bundesverband im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahlen eine Umfrage gestartet. Wir wollten herausfinden, welche Themen junge Menschen besonders beschäftigen und mit dieser Initiative zudem auch die Demokratiebildung unterstützen: Welche Ängste und Wünsche haben junge Menschen? Was erwarten sie von der kommenden Regierung? Wie stellen sie sich ihre Zukunft vor? Die Ergebnisse der nicht repräsentativen Umfrage haben klare Tendenzen gezeigt: Junge Menschen wünschen sich ein bezahlbares Leben, soziale Gerechtigkeit und eine sichere Zukunft. In einer Zeit voller Krisen – von Inflation und innerpolitischen Spannungen über den Klimawandel bis hin zu Kriegen – zeigt sich, dass junge Menschen sehr genau wahrnehmen, was um sie herum geschieht.

Sie finden Sie die Forderungen des VPK sowie die Ergebnisse unserer Umfrage unter jungen Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter https://www.vpk.de/de/

Quelle: Pressemitteilung

VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 17.02.2025

SCHWERPUNKT II: Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz kommt – aber schützt explizit nur Frauen. Die Politik platziert Hilfseinrichtungen damit in einem Widerspruch zwischen Theorie und Praxis und stellt trans*, inter* und nicht-binäre Personen als nicht schutzwürdig dar. Trans*feminine Personen und trans* Frauen wurden in den Diskussionen um das Gesetz wieder einmal als Gefährdung dargestellt.

Wie von vielen Verbänden und der Zivilgesellschaft gefordert, hat die Politik den Weg für das Gewalthilfegesetz frei gemacht: SPD, Union und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einigten sich früher diese Woche im Familienausschuss. Läuft alles nach Plan, wird das Gesetz am heutigen Freitag im Bundestag und im Februar im Bundesrat diskutiert.

Tritt das Gesetz in Kraft, werden Frauenhäuser und Beratungsstellen in Zukunft besser finanziert: Die Länder und Kommunen müssen die Einrichtungen nicht mehr alleine tragen, sondern der Bund stellt bis 2036 rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich bereit.

Das Gesetz führt einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Gewalt ein. Das Gesetz nennt aber explizit nur Frauen und ihre Kinder als Personen, die Zugang haben sollen. Ob trans* Frauen hier mitgemeint sind oder nicht, lässt das Gesetz an dieser Stelle offen. Das Gesetz hatte in früheren Versionen explizit alle trans*, inter* und nicht-binären Personen in seinen Schutzbereich aufgenommen, u.a. auch weil Artikel 4 der Instanbul-Konvention diese Personengruppe als schutzwürdig definiert.

Ursache des nun erfolgten Ausschlusses ist die Position der CDU. Die Union wollte sogar noch einen Schritt weiter gehen und in den Gesetzestext aufnehmen lassen, dass das Gesetz Frauen und Kinder schütze, trans* Frauen hier aber explizit nicht mit gemeint seien.

Mari Günther vom Bundesverband Trans* sagt dazu: „Mit dieser Strategie hat die CDU nicht nur den Schutz von trans*, inter* und nicht-binären Personen verhindert, sondern auch die Rechte aller Frauen in diesem Land angegriffen. Sie hat die gewaltbetroffenen cis Frauen in diesem Land als Geisel gehalten – denn wenn SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Schutz für alle trans*, inter* und nicht-binäre Personen festgehalten hätten, wäre das Gesetz aufgrund der fehlenden Unterstützung der CDU geplatzt. All die Frauen, die zum jetzigen Zeitpunkt keine Hilfe finden, die getötet werden, hätten in diesem Fall weiter keine Hilfe gefunden – und die CDU hätte das billigend in Kauf genommen. Die Rechte von Frauen und die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen werden hier gegeneinander ausgespielt. Die Trans*bewegung ist eine zutiefst feministische Bewegung. Daher sehen wir nicht nur den Ausschluss von trans*, inter* und nicht-binären Personen als Skandal, sondern auch wie er erreicht wurde.“

Die Strategie der Union basiert auf trans*feindlichen und vor allem trans*misogynen Narrativen. Es werden Falschinformationen über trans*feminine Personen und trans* Frauen verbreitet. Sie werden als potenzielle Gefährdung dargestellt. Diese Panikmache ist realitätsfern, die vermeintliche ‚Gefahr‘ erfunden und von keinerlei Daten untermauert – während gleichzeitig belastbare Zahlen vorliegen, die einen Anstieg der Gewalt gegen eben die Gruppe von Menschen demonstrieren, die selbst unbegründet als Gefahr konstruiert wird.

In der Praxis entscheiden Frauenhäuser nach hausinternen Richtlinien selbst, ob sie eine schutzsuchende Person aufnehmen. Die Beratung und Unterbringung von trans*, inter* und nicht-binären Personen ist in vielen Einrichtungen – teilweise seit Jahrzehnten – eine Selbstverständlichkeit.

Die fehlende klare Inklusion von trans* Frauen und allen trans*, inter* und nicht-binären Personen im Gesetzestext bringt trans* Frauen in eine prekäre Lage: Frauenhäuser, die ausschließlich cis Frauen aufnehmen, werden dies weiterhin tun. Frauenhäuser, die offen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind, werden es bleiben – da trans*misogyne und trans*feindliche Narrative aber immer mehr Verbreitung finden, muss die Zukunft zeigen, wie lange das noch so sein wird. Durch die Formulierung des Gesetzes wird die Diskussion darüber, wer geschützt wird und wer nicht, in die Einrichtungen verlagert.

Mari Günther dazu weiter: „In der Praxis wird die Exklusionsforderung der CDU erst mal nicht viel ändern. Der Versuch, Fachkräfte, die gewaltbetroffenen Personen helfen, zwischen das Gesetz und ihre etablierte Praxis zu stellen, zwischen das Gesetz und ihren Auftrag, Menschen zu schützen, ist untragbar. Dies geschieht in der Hoffnung, dass sie dazwischen zerrieben werden und künftig nicht nur trans* Männer, inter* Personen und nicht-binäre Personen ausschließen, sondern auch trans* Frauen.  Das ist ein Angriff auf das bestehende Hilfesystem. Auch wenn der BVT* die bessere Finanzierung und die zusätzlichen Ressourcen begrüßt, die durch das Gesetz ermöglicht werden, kritisieren wir den Ausschluss scharf. Gleich mehrere Gruppen, die oft von Gewalt betroffen sind, explizit auszuschließen und damit laut und deutlich zu sagen, dass diese Gruppen nicht schutzwürdig sind, zeigt uns, wie wenig Solidarität und wie viel soziale Kälte in diesem Land herrschen.“

In Anbetracht des gesellschaftlichen Rechtsrucks wäre Gewaltschutz für trans*, inter* und nicht-binäre Personen dringender denn je. Die im November 2023 erschienene Studie Antifeminismus als autoritäre Krisenreaktion? zeigt: Je autoritärer eine Gesellschaft wird, desto stärker können sich Personen dazu legitimiert sehen, menschenfeindliche Einstellungen durch Gewalt auszuagieren. Dies geschieht bewusst und unbewusst. Besonders trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind von diesen Gewaltformen betroffen.

Durch den gesellschaftlichen Rechtsruck ist bereits jetzt ein deutlicher Anstieg trans*feindlicher Gewalt in Deutschland zu beobachten: Das Bundesinnenministerium verzeichnet für 2023 besorgniserregende Fallzahlen für Hasskriminalität mit Bezug zu den Merkmalen „sexuelle Orientierung“ (1499 Straftaten) und „geschlechtsbezogene Diversität“ (854 Straftaten). Das ist ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr (insgesamt 1422 Straftaten in beiden Kategorien).

Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen weiter zunehmen wird. Das Gewalthilfegesetz lässt trans*, inter* und nicht-binäre Personen hier bewusst schutzlos zurück.

Hintergrund:

Gewalt gegen trans* und nicht-binäre Personen ist und war lange gesellschaftlich normalisiert. Dies findet auch Ausdruck darin, dass es nicht sehr viele Erhebungen gibt, die belastbare Zahlen über Gewalt an trans* und nicht-binären Personen liefern. Erhebungen zu häuslicher Gewalt gegen trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind uns nicht bekannt. Wenn sich Erhebungen mit dem Thema Gewalt beschäftigen, wird meist allgemein nach körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt gefragt und selten der Kontext erhoben. Die Zahlen der existierenden Erhebungen sind jedoch eher hoch:

– In der EU-weiten Vergleichsstudie der Grundrechteagentur der Europäischen Union FRA (2014), geben 34 % aller befragten trans* Personen an, in den vergangenen fünf Jahren körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt zu haben: : Trans* Frauen sind mit 38 % am häufigsten Gewalt ausgesetzt. 32 % der trans* Männer und 27 % der nicht-binärenPersonen sind gewaltbetroffen..

– In der von LesMigras durchgeführten Studie mit dem Titel „..nicht so greifbar und doch real“  aus dem Jahr 2012 stimmten 74,5 % der 216 befragten trans* Personen der Aussage zu, dass ihnen unverschämte, sexualisierte Fragen zu ihrem Körper gestellt wurden. 30,9 % gaben an, sexualisierte Übergriffe erlebt zu haben.

– An der U.S. Transgender Survey aus dem Jahr 2016 nahmen 27.715 trans* und nicht-binäre Personen teil. Unter ihnen beantworteten 47 % die Frage, ob sie sexualisierter Gewalt ausgesetzt gewesen sind, mit Ja.

– Im Rahmen der Australian Trans and Gender Diverse Sexual Health Survey aus dem Jahr 2018 stimmten 53,2 % der teilnehmenden1613 trans und nicht-binären Personen der Frage „Wurden Sie jemals gezwungen oder eingeschüchtert, etwas Sexuelles zu tun, was Sie nicht tun wollten?“ zu.

– In der Partner 5-Studie aus dem Jahr 2021, die im deutschsprachigen Raum erhoben wurde, ordneten sich 42 Personen (5 %) der 861 Befragten der Kategorie „divers“ zu. Von diesen Personen stimmten 21 % der Aussage zu, eine Vergewaltigung überlebt zu haben.

Dieses Statement kann als PDF heruntergeladen werden. Hier klicken.

Weiterführende Links:

Autoritarismus-Studie:
Niendorf, J, Rodemerk, H. (2023). Antifeminismus als autoritäre Krisenreaktion? Sozialpsychologische Perspektiven auf die Ergebnisse der Leipziger Autoritarismus Studie 2022 in Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ): Wissen schafft Demokratie (2023), Bd. 13, Seite 86 bis 99. 

FRA:
European Union Agency for Fundamental Rights (2014). Being Trans in the EU: Comparative analysis of the EU LGBT survey data (S. 53-54). Publications Office of the European Union. doi:10.2811/92683

Zahlen aus Australien:
Callander, D., Wiggins, J., Rosenberg & S., Cornelisse et al. (2019). The 2018 Australian Trans and Gender Diverse Sexual Health Survey: Report of Findings (S. 10). UNSW Sydney. 

Zahlen aus den USA:
James, S. E., Herman, J. L. & Rankin, S. et al. (2016). The Report of the 2015 U.S. Transgender Survey (S. 205). National Center for Transgender Equality. 

Zahlen aus Deutschland:
LesMigraS (2012). „… nicht so greifbar, und doch real …“. Eine quantitative und qualitative Studie zu Gewalt und (Mehrfach-)Diskriminierungserfahrungen von lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* in Deutschland (S. 23-95). 

Weller, K. et al. (2021): PARTNER 5 Jugendsexualität 2021. Primärbericht: Sexuelle Bildung, sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt (S 23-30). Hochschule Merseburg.

Zahlen zu Hasskriminalität.

Quelle: Pressemitteilung Familie in der Hochschule e.V. vom 13.02.2025

eaf begrüßt Schutzanspruch für Frauen und Kinder

Der von der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) schon seit Längerem geforderte Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt wird durch das am Freitag im Bundesrat verabschiedete Gewalthilfegesetz Wirklichkeit, allerdings erst ab 2032.

„Endlich bekommen gewaltbetroffene Frauen besseren Schutz und mehr Hilfe! Gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl hat das Gewalthilfegesetz nun auch im Bundesrat grünes Licht bekommen“, zeigt sich eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard erleichtert. „Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“ Der Ausbau der viel zu wenigen Schutzplätze in Frauenhäusern ist zwingend notwendig. Eine zentrale Neuerung des Gesetzes ist zudem, dass betroffene Frauen künftig nicht mehr für ihre Unterbringung und Beratung zahlen müssen. „Dass Schutz vor Gewalt bisher oft auch eine finanzielle Frage war, ist kaum zu fassen – umso wichtiger, dass sich das nun ändert“, so Bujard.

Gewalt in der Familie verursacht großes Leid, wirkt sich negativ auf die Entwicklung von Kindern aus und verhindert die Gleichstellung von Frauen. Die eaf setzt sich für eine politische Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt ein. Dazu sind weitere Gesetzesvorhaben notwendig.

„Wir brauchen zeitnah die gesetzliche Verankerung von Gewaltschutz im Umgangs- und Sorgerecht“, betont Bujard. „Umgangsrechte müssen hinter dem Gewaltschutz zurücktreten, solange keine Gefährdungsanalyse vorliegt. Das muss sich auch im Familienverfahrensrecht widerspiegeln. Bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen andere Verfahrensregeln gelten. Das sind dringliche Aufgaben für eine neue Bundesregierung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 17.02.2025

Der Bundesrat hat am letzten Freitag mit seiner Zustimmung den Weg für ein Gewalthilfegesetz frei gemacht. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

„Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein für den Gewaltschutz und für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der VAMV hat sich zusammen mit anderen Organisationen für das Zustandekommen des Gesetzes eingesetzt – wir sind sehr froh, dass es nun tatsächlich beschlossen ist! Aktuell fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. Das bedeutet: tagtäglich müssen Schutzunterkünfte gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder abweisen – Frauen werden unter Umständen in lebensbedrohliche Situationen zurückgeschickt.“

„Es ist ein ermutigendes Zeichen für den Gewaltschutz, dass das Gesetz durch den Konsens demokratischer Parteien in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden konnte“, erklärt Jaspers. „Das Gewalthilfegesetz schafft nun endlich einen Anspruch auf Schutz und Beratung. Ein Wermutstropfen ist, dass der Anspruch erst ab 2032 besteht. Es ist die Grundlage für den Ausbau eines flächendecken-den und bedarfsgerechten Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Nun kommt es darauf an, diesen Ausbau zügig um-zusetzen.“

Jaspers ergänzt: „Allerdings braucht es für einen effektiven Schutz vor Gewalt und für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention dringend weitere Schritte: An der Schnittstelle zwischen Gewaltschutz und Umgangs- und Sorgerecht bestehen weiterhin erhebliche Schutzlücken. Umgangsrechte werden oft auf Kosten des Gewaltschutzes umgesetzt. Auch das familiengerichtliche Verfahren schützt gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nicht in ausreichendem Maß. Hier braucht es eine Neujustierung: der Schutz gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder muss an erster Stelle stehen, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Eine neue Bundesregierung muss daher unverzüglich eine Reform des Umgangs- und Sorgerechts sowie eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Angriff nehmen, um diese Lücken zu schließen.“

VAMV_PM_Gewalthilfegesetz_18022025.pdf 

Quelle: Pressemitteilung VAMV Bundesverband e.V. vom 18.02.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.

Fehlgeburten ab der 13. Woche

Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu.

Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.

Bundesrat hatte Ausweitung des Mutterschutzes gefordert

Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung an die Bundesregierung das Eingreifen des Mutterschutzes deutlich vor der 20. Woche gefordert. Dadurch könne verhindert werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele so das Abrutschen in den Krankengeldbezug, hatten die Länder argumentiert.

Wie es weitergeht

Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2025

Löhne sind mit Inflation 2022 insgesamt real gefallen, nicht aber in der untersten Lohngruppe – Niedriglohnsektor schrumpft weiterhin, insbesondere in Ostdeutschland – Haushaltseinkommen steigen in der langen Frist deutlich, stagnieren aber in untersten Einkommensgruppen – Armutsrisikoquote sinkt dennoch, insbesondere in Ostdeutschland, bei Kindern und Jugendlichen sowie Alleinerziehenden

Mit der rasant steigenden Inflation sind die Bruttostundenlöhne im Jahr 2022 im Schnitt zwar gefallen, das unterste Lohndezil holte aber aufgrund der starken Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 gegenüber allen anderen Dezilen auf. Der Niedriglohnsektor schrumpfte dadurch, insbesondere in den ostdeutschen Ländern. Auch deutet sich eine Trendumkehr bei der seit Jahren steigenden Armutsrisikoquote an. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der aktuellen Einkommenserhebung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die jährlich rund 30.000 Personen in Deutschland befragt werden.

„Insbesondere in Ostdeutschland sehen wir eine erfreuliche Entwicklung. Sowohl der Niedriglohnsektor als auch die Armutsrisikoquote, die sich nach den Haushaltsnettoeinkommen bemisst, sinken dort deutlich, liegen aber weiterhin über den Werten in Westdeutschland“, resümiert SOEP-Studienautor Markus M. Grabka. Deutschlandweit schrumpfte der Niedriglohnsektor seit seinem Höchststand 2007 von 23,4 Prozent auf nunmehr 18,5 Prozent der abhängig Beschäftigten, in Ostdeutschland sank er sogar um 14 Prozentpunkte – von 38 auf zuletzt 24 Prozent.

Armutsrisikoquote bei Jugendlichen und Alleinerziehenden sinkt beträchtlich

Von den steigenden Haushaltsnettoeinkommen, die seit 1995 inflationsbereinigt um im Schnitt 35 Prozent zunahmen, konnten die einkommensschwächsten Haushalte allerdings wenig profitieren. Ihre Einkommen stagnierten, während die Einkommen der reichsten Haushalte um 58 Prozent stiegen. Die hohe Inflation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine schlägt sich hier allerdings noch nicht nieder, da bei den Jahreseinkommen bisher nur das Jahr 2021 erfasst wurde.

Schaut man aber auf die Monatsnettoeinkommen der Haushalte, die 2022 abgefragt wurden, deutet sich ein Trendbruch bei den Niedrigeinkommen an. Nach einer langen Phase des Anstiegs sinkt erstmals die Armutsrisikoquote derjenigen, die über weniger als 60 Prozent des Medians des Haushaltsnettoeinkommens verfügen. Insbesondere in Ostdeutschland und unter ostdeutschen Kindern und Jugendlichen zeigt sich ein starker Rückgang bei der Armutsgefährdung. Auch die Quote der Alleinerziehendenhaushalte, die von Armut bedroht sind, ist von einem Höchststand bei 37 Prozent im Jahr 2018 auf 31 Prozent im Jahr 2022 gefallen, in den ostdeutschen Ländern im gleichen Zeitraum sogar von 43 auf 32 Prozent. „Die in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen für Alleinerziehende wie Änderungen rund um den Unterhaltsvorschuss oder der erhöhte steuerliche Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende haben sichtbar gewirkt“, konstatiert Studienautor Grabka und führt aus: „Die sinkenden Werte bei der Armutsrisikoquote sind ein erfreulicher Befund, der sich aber verstetigen muss, um von einer Trendumkehr zu sprechen.“

Wolle man das weiterhin hohe Armutsrisiko reduzieren, sollten Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden, da der Anteil der frühen Schulabgänger*innen zuletzt gewachsen ist. „Ohne qualifizierten Bildungsabschluss sind Armutskarrieren sehr wahrscheinlich. Gezielte Bildungsausgaben, die zum Beispiel über höhere Steuern auf Vermögen finanziert werden könnten, sind auch aus diesem Grund dringend erforderlich“, empfiehlt Grabka.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.02.2025

Union, FDP und AfD versprechen umfangreiche Steuerentlastungen, die das Staatsdefizit um bis zu vier Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hochtreiben und vor allem Besser- und Hochverdienende entlasten. SPD und Grüne wollen Steuerentlastungen auf die unteren und mittleren Einkommen konzentrieren und die Steuern bei Hochverdienenden und Vermögenden erhöhen. Wachstumseffekte reduzieren die Mindereinnahmen nur zum geringeren Teil. Daher sollten Steuerentlastungen vor allem auf Erwerbseinkommen und Unternehmen konzentriert werden. Steuererhöhungen für hohe Einkommen und Vermögen sollten nicht tabu sein, aber nicht übertrieben werden. Der steuerpolitische Elefant im Raum ist die Mehrwertsteuer.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.02.2025

Fast überall in der Europäischen Union sind die Mindestlöhne zum Jahresanfang gestiegen. Für Mindestlohnbeziehende kamen dabei zwei günstige Entwicklungen zusammen: Zum einen fielen die Erhöhungen meist kräftig aus. Im Mittel (Median) betrug die nominale Steigerung gegenüber dem Vorjahr 6,2 Prozent. Zum anderen ist die Inflation gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Verlauf des Jahres 2024 europaweit zurückgegangen. Anders als in den vergangenen Jahren bleibt damit auch nach Berücksichtigung der gestiegenen Lebenshaltungskosten mit 3,8 Prozent im Median ein deutliches reales Plus. Wermutstropfen bei der Entwicklung ist, dass die Zuwächse geographisch sehr ungleich verteilt sind. So stammen die neun Länder mit den größten realen Zuwächsen – jeweils oberhalb von 5 Prozent – allesamt aus Osteuropa. Im Rest der EU verzeichnen Irland (+4,9 %), Portugal (+3,3 %), Griechenland (+3,3 %) und die Niederlande (+2,7 %) vergleichsweise hohe reale Steigerungen. In Deutschland übertraf die Anpassung des Mindestlohns auf 12,82 Euro zum Jahresanfang die HVPI-Inflationsrate des Vorjahres nur geringfügig, sodass für Menschen, die hierzulande zum Mindestlohn arbeiten, lediglich ein reales Wachstum von 0,8 Prozent übrigbleibt. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Als einen Grund für die Erhöhungen macht der Bericht den Einfluss der Europäischen Mindestlohnrichtlinie aus. „Durch Referenzwerte für angemessene Mindestlöhne, die im Zuge der Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie in den nationalen Mindestlohngesetzen verankert wurden, entsteht in viele Ländern ein Sog hin zu strukturellen Mindestlohnerhöhungen, die über die normalen regelmäßigen Anpassungen hinausreichen“, bilanzieren die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Um die Angemessenheit von Mindestlöhnen zu beurteilen, ist in der Richtlinie unter anderem der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns verankert – also des Lohnes, der die Lohnverteilung in zwei gleichgroße Hälften teilt. Nach den aktuellsten verfügbaren Daten der OECD, die sich auf das Jahr 2023 beziehen, erreichten zuletzt nur Portugal (68,2 %), Slowenien (63,0 %) und Frankreich (62,2 %) diese Zielvorgabe. Deutschland verfehlte das Ziel mit 51,7 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten deutlich. Bereits im laufenden Jahr wäre ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig, um das 60-Prozent-Ziel zu erreichen, so die WSI-Forscher.

Viele Länder haben eine langfristige Zielgröße für den Mindestlohn gesetzlich verankert oder auf andere Weise festgelegt (siehe Übersicht 1 im Bericht). Die Bilanz der vergangenen zehn Jahre zeigt, dass dies dem Mindestlohn einen deutlichen Schub gibt: In Westeuropa verzeichnen Spanien (+48,9 %), Portugal (+40,3 %) und Irland (+30,7 %) gegenüber dem Jahr 2015 ein deutliches Realwachstum, in Großbritannien stieg der Mindestlohn preisbereinigt in den letzten zehn Jahren sogar um 76,0 Prozent (siehe Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das Ex-EU-Mitglied Großbritannien verfolgt inzwischen das ambitionierte Ziel, ein Living Wage in Höhe 66 Prozent des Medianlohns zu erreichen. Auch Irland will sein derzeitiges Ziel von 60 Prozent des Medians überprüfen, um perspektivisch ein Living Wage von 66 Prozent des Medians einzuführen.

Verhaltene Zehn-Jahres-Bilanz für Deutschland

Demgegenüber fällt die Zehn-Jahres-Blanz in Deutschland deutlich bescheidener aus: Hierzulande stieg der Mindestlohn real um 16 Prozent gegenüber dem Einführungsniveau aus dem Jahr 2015. Dies entspricht in etwa der Erhöhung des Mindestlohns durch den Deutschen Bundestag von 10,45 Euro auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. „Per Saldo haben die Anpassungen unter der Ägide der Mindestlohnkommission über die vergangenen zehn Jahre zu keiner nennenswerten realen Erhöhung geführt, sondern lediglich inflationsbedingte Kaufkraftverluste ausgeglichen – ähnlich wie dies in Frankreich und Belgien durch eine Indizierung des Mindestlohns erreicht wird“, so das Fazit der Studienautoren Lübker und Schulten. „Wenn der Mindestlohn auch in diesem Jahr wieder Thema im Wahlkampf ist, hat sich die Mindestlohnkommission das ein Stück weit selbst zuzuschreiben“, ergänzt Lübker. „Insbesondere die letzte Anpassungsentscheidung, die gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen gefällt wurde, hat den Ruf der Kommission in den Augen Vieler beschädigt.“

Inzwischen deute sich jedoch Grund zur Hoffnung auf eine Kurskorrektur der Kommission an: In ihrer neuen Geschäftsordnung hat sich diese darauf festgelegt, sich künftig unter anderem am Wert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten zu orientieren und wieder im Konsens zu entscheiden. Die nächste Entscheidung steht zum 30. Juni dieses Jahres an. „Um den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns dauerhaft als Zielgröße zu etablieren, wäre auch in Deutschland eine Aufnahme in das Mindestlohngesetz sinnvoll“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

Deutschland fällt in der Europäischen Union auf den 5. Platz zurück

Mit dem aktuellen Mindestlohnniveau lag Deutschland unter den 22 EU-Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn zum Stichtag 1. Januar 2025 hinter Luxemburg (15,25 €), den Niederlanden (14,06 €) und Irland (13,50 €) auf dem 4. Platz. Da Belgien seinen Mindestlohn am 1. Februar von 12,57 Euro auf 12,83 Euro erhöht hat, ist diese Rangfolge allerdings inzwischen obsolet und Deutschland (12,82 €) ist mittlerweile auf den 5. Platz vor Frankreich (11,88 €) abgerutscht. Auch in Großbritannien liegt der Mindestlohn mit umgerechnet 13,51 € oberhalb des deutschen Niveaus und steigt dort zum 1. April 2025 auf umgerechnet 14,42 €.

In Süd- und Osteuropa gelten niedrigere Mindestlöhne, wie beispielsweise in Spanien (8,37 €), Slowenien (7,39 €) und Polen (7,08 €). Am Ende der Tabelle finden sich Lettland (4,38 €), Ungarn (4,23 €) sowie Bulgarien (3,32 €; siehe Abbildung 1 in der pdf-Version). Durch das kräftige Mindestlohnwachstum in den osteuropäischen Ländern hat sich das Gefälle innerhalb der EU in den letzten Jahren allerdings deutlich verringert. In Österreich, Italien und den nordischen Ländern existiert kein gesetzlicher Mindestlohn. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark gestützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Lohnuntergrenze.

Deutscher Mindestlohn kaufkraftbereinigt auf Position 6 in der EU

Die Unterschiede im Mindestlohnniveau werden durch unterschiedliche Lebenshaltungskosten innerhalb der EU teilweise relativiert. Der WSI-Mindestlohnbericht weist deswegen auf Basis von Daten des Internationalen Währungsfonds (IMF) auch kaufkraftbereinigte Mindestlöhne aus. Durch das vergleichsweise hohe Preisniveau in Westeuropa fallen hier die Mindestlöhne in Kaufkraftstandards auf Euro-Basis (KKS €) niedriger aus: Luxemburg (12,29 KKS €), die Niederlande (12,26 KKS €) und Irland (12,16 KKS €) liegen nach dieser Betrachtungsweise fast gleichauf, gefolgt von Frankreich und Belgien (beide 11,92 KKS €). Deutschland (11,81 KKS €) liegt mit geringem Abstand auf dem 6. Rang (Abbildung 2 im Bericht). In Ost- und Südeuropa kommt aufgrund von tendenziell niedrigeren Lebenshaltungskosten ein gegenläufiger Effekt zum Tragen: So schließen Polen (10,36 KKS €), Spanien (9,32 KKS €) und Slowenien (8,64 KKS €) zu Westeuropa auf und auch beim Schlusslicht Bulgarien (5,48 KKS €) fällt der Mindestlohn nach Berücksichtigung der geringeren Lebenshaltungskosten deutlich höher aus.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,70 Euro in Australien, 12,95 Euro in Neuseeland oder 11,08 Euro in Kanada über 6,80 Euro in Korea oder 6,44 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,75 Euro in der Türkei, 1,45 Euro in Argentinien, 1,18 Euro in Brasilien und 1,10 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Weitgehend obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,85 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. Dazu gehören die Bundesstaaten Washington (15,39 €), Kalifornien (15,24 €), New York (14,32 €), New Jersey (14,31 €) sowie Illinois (13,86 €).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.02.2025

Die Erwerbsbeteiligung in der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen ist seit 2015, als der erste Jahrgang der Generation Z in diese Altersgruppe vorrückte, um über 6 Prozentpunkte auf rund 76 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf eine zunehmende Erwerbsbeteiligung unter Studierenden zurückzuführen. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Montag veröffentlicht wurde.

Junge Leute beteiligen sich heute stärker am Arbeitsmarkt als noch in den vergangenen Jahrzehnten. „Dass die Generation Z viel fordert, aber wenig arbeitet, ist ein verbreitetes Vorurteil. Doch es ist falsch. Die jungen Leute sind fleißig wie lange nicht mehr“, erklärt IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Von 2015 bis 2023 ist zwar sowohl die Teilzeit- als auch die Vollzeitbeschäftigung unter den 20- bis 24-Jährigen gestiegen, die Teilzeitbeschäftigung aber wesentlich stärker.

Die höhere Erwerbsbeteiligung Jüngerer ist vor allem einem wachsenden Anteil von Studierenden mit Nebenjobs geschuldet: Die Erwerbsquote unter Studierenden im Alter von 20 bis 24 Jahren zwischen 2015 und 2023 hat um 19,3 Prozentpunkte auf 56 Prozent zugenommen. Gleichzeitig ist die Erwerbsquote unter allen Nichtstudierenden dieser Altersgruppe im genannten Zeitraum ebenso gestiegen – um 1,6 Prozentpunkte auf 85,9 Prozent. „Der Anstieg der Erwerbsquoten ist zu großen Teilen, aber nicht ausschließlich, auf eine höhere Erwerbsbeteiligung unter Studierenden zurückzuführen“, so IAB-Forscher Timon Hellwagner. „Dieser Befund widerspricht gängigen Klischees zur mangelnden Arbeitsbereitschaft der Generation Z, passt aber zu weiteren generationsspezifischen Ergebnissen. So wechseln junge Leute heute nicht häufiger den Job als früher und auch die Entwicklung der gewünschten Arbeitsstunden bei den Jungen unterscheidet sich nicht von der Älterer“, schreiben Hellwagner und Weber.

Die Studie beruht auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit und des Mikrozensus für die Jahre 2015 bis 2023 und ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/generation-z-noch-ein-klischee-weniger/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.02.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap geht so stark zurück wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006
  • Bereinigter Gender Pay Gap dagegen unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5 % und im Westen bei 17 %. 

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern  

Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8 % von durchschnittlich 2 633 Euro auf 2 851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5 % von 3 873 Euro auf 4 078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023. 

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde 

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24 % der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21 % (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19 % des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12 % der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37 % des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 8 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen. 

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Ein Erklärvideo im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht die Sinnhaftigkeit beider Indikatoren. 

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Berichtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden. 

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern wurde bekannt, dass der Fortbestand des Bundesfreiwilligendienstes akut gefährdet ist. Anders als zunächst angekündigt, seien die Platzkontingente für das Haushaltsjahr 2026 nicht gesichert. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

 

„Wieder einmal lässt die Bundesregierung junge Menschen im Regen stehen und hält sich nicht an die Zusagen, die Freiwilligendienste bedarfsgerecht auszustatten. Unsere Zahlen zeigen, dass wir schon in wenigen Wochen keine neuen Bundesfreiwilligendienst-Vereinbarungen mit Engagierten mehr abschließen können, weil im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für 2026 nicht genügend Reserven zur Verfügung stehen. Damit werden Menschen enttäuscht, die sich ein Jahr lang als Freiwillige für die Gesellschaft engagieren wollen, aber keinen Platz bekommen. Diese Entwicklung bedroht aber auch grundsätzlich den Bundesfreiwilligendienst in seiner Existenz, denn das System bricht zusammen, wenn erst mit einem neuen Haushaltsbeschluss wieder Gelder bereitgestellt werden. Wann dieser Beschluss erfolgen wird, ist derzeit nämlich unklar. Das ist ein Offenbarungseid und vertieft die Verunsicherung und das Gefühl des Nicht-Gesehen-Werdens der jungen Generation. Wir werden daran erinnern, wenn die nächste populistische Debatte um einen sozialen Pflichtdienst aufgemacht wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.02.2025

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ruft die demokratischen Parteien dazu auf, die Bedeutung des Sozialstaats für die Demokratie im Wahlkampf zum Thema zu machen.  

„Vor zwei Wochen konnten wir im Bundestag erleben, dass der politische Anstand verloren geht, wenn Konservative und Rechtsextreme gemeinsame Sache machen. Auch beim Sozialstaat scheint eine große Nähe dieser Parteien zu bestehen – und ein ebenso großes Risiko, Vertrauen in die Demokratie zu beschädigen“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß.  

Dabei sind fortschrittliche sozialpolitische Maßnahmen und Investitionen in unser Gemeinwesen aus Sicht der AWO das richtige Mittel gegen den Vertrauenslust in Politik und Demokratie: „Wer erlebt, dass der Staat in Notlagen da ist, Sicherheit gibt und Chancen schafft, erkennt auch die Funktionsfähigkeit und Wichtigkeit der Demokratie“, so Groß.  

Zur Finanzierung der dafür notwendigen sozialen Infrastruktur brauche es größere Hebel, so Groß: „Wir müssen dringend die seit 1997 ausgesetzte Vermögensteuer wieder erheben und die höchsten Einkommen stärker besteuern. Dadurch sind dem Staat bis heute viele hundert Milliarden verloren gegangen. Nur mit einer Stärkung der Einnahmenseite schaffen wir den nötigen finanziellen Spielraum, um den Investitionsstau der sozialen Dienste und Einrichtungen zu beheben.“ 

Die AWO ruft die Parteien auf, ihre Ideen für einen „Sozialstaat für die Demokratie“ zu diskutieren. Vor allem Kinder und Jugendliche müssten heute eine funktionierende Demokratie erleben, um sich für sie einzusetzen und zu leben. Daher fordert die AWO eine Reform der Familienförderung, die durch eine Senkung des Kinderfreibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung mehr Mittel zur Unterstützung armutsbetroffener Kinder ermöglichen würde, wie eine Studie von AWO und DIW jüngst ergeben hat.  

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter die Forderung nach einer Vermögenssteuer und einer Reform der monetären Familienförderung. Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2025

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Katholische Siedlungsdienst (KSD) fordern eine umfassende Reform der Bau- und Wohnungspolitik, um Familien den Zugang zu Wohnungen und Wohneigentum zu erleichtern. Die katholischen Verbände richten sich mit einem Forderungskatalog an die Politik, um im Vorfeld der kommenden Bundestagswahlen auf die Dringlichkeit einer familienfreundlichen Baupolitik hinzuweisen.

 

Wohnraum als Grundlage von Familienleben und Sorgearbeit sichern

„Eine familienfreundliche Baupolitik ist unverzichtbar für die demografische, soziale und wirtschaftliche und schließlich auch politische Zukunft unseres Landes“, erklären die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Die Familiengründung darf nicht dadurch erschwert werden, dass Wohnraum fehlt oder unerschwinglich ist. Wohnraum muss besonders für Familien wieder erschwinglich werden und dennoch nachhaltig und wirtschaftlich effizient bleiben. Darum fordern wir die Politik dazu auf, familienfreundliche Reformen des Wohnungsbaus anzugehen“, erklärt Dr. Martin Nebeling, Vorstand des BKU.

“Durch Reformen von Bau- und Sanierungsbestimmungen sowie gezielte Fördermaßnahmen für Familien muss sichergestellt werden, dass die nötige klimagerechte Ausgestaltung von Bau- und Sanierungsvorhaben mit einer Entlastung für Familien einhergehen, um sie vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen“, äußert Ulrich Hoffman, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Zudem brauchen wir dringend eine ernsthafte Entbürokratisierung und Digitalisierung des Baurechts“, ergänzt Thomas Hummelsbeck, Vorstandsvorsitzender des KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. „Dies hilft der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft und damit auch Familien. Ebenso muss die Förderkulisse einfacher gestaltet werden, um einen besseren Zugang zu ermöglichen und Projekte schneller auf den Weg zu bringen.“

 

Zentrale Forderungen für eine nachhaltige und familienfreundliche Baupolitik

 

Der Bund Katholischer Unternehmer, der Katholische Siedlungsdienst und der Familienbund der Katholiken fordern, dass die Politik entschlossene Schritte unternimmt, um:

 

  • Familien den Ersterwerb von Wohneigentum zu erleichtern: Der Verzicht auf die Grunderwerbsteuer oder ein nach Kinderzahl gestaffelter Freibetrag beim Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie, würde jungen Familien erhebliche finanzielle Erleichterung verschaffen und die Vermögensbildung fördern. Gerade in Bundesländern mit hohen Steuersätzen ist dies ein entscheidender Hebel, um Hürden beim Wohnungskauf abzubauen. In allen Bundesländern außer Bayern und Thüringen wurde die Grunderwerbsteuer seit 2006 stark erhöht.
  • Familien durch innovative Darlehensmodelle zu unterstützen: Eigenkapitalersetzende Nachrangdarlehen würden Familien unterstützen, die zwar die monatlichen Zins- und Tilgungsbelastungen tragen können, aber nicht das notwendige Eigenkapital haben. Ein Teilrückzahlungsverzicht je Kind – auch bei künftigem Familienzuwachs – könnte jungen Familien den Zugang zu Wohneigentum und die Entscheidung für Kinder weiter erleichtern.
  • Bezahlbaren, familiengerechten Wohnraum schaffen: Da Familien bei Investoren oft nicht im Blick sind, muss angemessener Wohnraum für Familien zielgenau in den angespannten Wohnungsmärkten geschaffen werden. Die Förderrichtlinien der Bundesländer sollten Quoten für familientaugliche Wohnungen und deren tatsächliche Vergabe an Familien verlangen. Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht gekürzt, sondern müssen erhöht werden.
  • Klimagerechtes und bezahlbares Bauen zu fördern: Bestehende Baubestimmungen sollten überarbeitet werden, um gezielt ökologisches Bauen und Sanieren zu erleichtern. und bspw. den Holzbau aufzuwerten. Dabei müssen soziale Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum für Familien und wirtschaftlich schwächere Haushalte berücksichtigt werden.
  • Familien bei energetischen Vorgaben zu entlasten: Um die hohen Kosten von klimagerechtem Bauen und Sanieren tragbar zu machen, bedarf es einer angemessenen finanziellen Förderung für Privathaushalte mit geringen bis mittleren Einkommen. Ohne diese gezielte Entlastung würde die Umsetzung klimapolitischer Ziele das Ziel bezahlbaren Wohnraums konterkarieren.
  • Die relative CO₂-Verbesserung zu fördern: Statt auf starre Vorgaben für energetische Sanierungen zu setzen, sollten gezielte Anreize geschaffen werden, um effektive CO₂-Einsparungen zu belohnen.
  • Bauprojekte durch ernsthafte Entbürokratisierung beschleunigen: Das Baurecht muss umfassend und ernsthaft entbürokratisiert, (Genehmigungs-) Prozesse digitalisiert werden – dies hilft der gesamten Bau- und Wohnungswirtschaft. Dazu gehört auch eine einfachere, zugänglichere Gestaltung der Förderkulisse, die auskömmlich und verlässlich finanziert sein muss.

 

Weitere Informationen

„Acht Impulse für den Wohnungsbau“, www.bku.de/8impulse

Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit aus familienpolitischer Perspektive, https://familienbund.org/artikel/positionspapier-des-familienbunds-der-katholiken-zu-klimagerechtigkeit-und-nachhaltigkeit-aus-familienpolitischer-perspektive

Quelle: Pressemitteilung Bund Katholischer Unternehmer (BKU), Familienbund der Katholiken und KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. vom 17.02.2025

Für eine grundlegende BAföG-Reform nach der Bundestagswahl spricht sich ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, kirchlichen Hochschulverbänden, dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften sowie der Initiative Arbeiterkind aus. „Noch immer bekommen zu wenige Studierende BAföG. Rund ein Drittel der Studierenden lebt in prekären Verhältnissen“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Montag in Berlin: 

„Nach der Bundestagswahl muss das BAföG zügig an die veränderten Studien- und Ausbildungsbedingungen sowie die höheren Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Bundesregierung muss endlich die Fördersätze erhöhen, damit sie zum Leben und für ein Dach über dem Kopf ausreichen. Ebenso sollte sie einen automatischen Inflationsausgleich einführen. Für die große Mehrheit der BAföG-Geförderten ist diese Unterstützung entscheidend, um überhaupt studieren zu können. Die Politik hat die Verantwortung, durch ein verbessertes BAföG für Chancengleichheit beim Ausbildungszugang zu sorgen, damit das Fachkräftepotential in Deutschland optimal genutzt werden kann.“

Die Erklärung im Wortlaut: 

Perspektiven eröffnen ‒ In die Zukunft investieren! 
Breites Bündnis präsentiert Eckpunkte für eine echte BAföG-Reform 
In einem breiten Bündnis fordern wir die kommende Bundesregierung und den Bundestag auf, nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 eine umfassende BAföG-Reform schnell anzugehen. 

Das BAföG ist das Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung. Und ein zentrales Instrument, um Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschule zu sichern. Doch noch immer ist es nicht auskömmlich, und noch immer bekommen zu wenige Studierende BAföG. Rund ein Drittel der Studierenden lebt in prekären Verhältnissen. Wir haben bei der Studienfinanzierung ein Umsetzungs- und kein Erkenntnisproblem.

Die aus unserer gemeinsamen Sicht wichtigsten Punkte für eine echte BAföG-Reform sind: 

Das BAföG muss die Kosten für Lebenshaltung und Ausbildung decken: Das BAföG reicht noch immer nicht zum Leben aus. Die Bedarfssätze sind deshalb in einem ersten Schritt sofort auf ein existenzsicherndes Minimum anzuheben, durch höhere Freibeträge sind auch Familien mit mittlerem Einkommen zu erreichen. 

Wohnkosten müssen angemessen berücksichtigt werden: Die Wohnkostenpauschale muss im Einklang mit der Düsseldorfer Tabelle auf mindestens 440 Euro im Monat erhöht werden. Auch die Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei den Eltern wohnen, muss deutlich erhöht werden. 

Bedarfssätze und Freibeträge automatisch anpassen: Die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG müssen unbedingt jährlich und automatisch an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst werden, denn Studierende brauchen Finanzierungssicherheit. Die Freibeträge vom eigenen Einkommen der Schüler*innen und Studierenden aus Minijobs sind automatisiert an die Minijob- Obergrenze zu koppeln. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sind automatisiert an die Höhe der Beiträge anzupassen. 

BAföG-Darlehensanteil reduzieren: Verschuldungsängste schrecken vor allem diejenigen ab, die am meisten von einer Förderung profitieren würden. Der Darlehensanteil muss schrittweise reduziert werden, bis das BAföG wieder als Vollzuschuss ausgezahlt wird.

Die Bündnispartner: 
Arbeiterkind.de 
Bundesverband katholische Kirche an Hochschulen 
Deutsches Studierendenwerk ‒ DSW 
Deutscher Gewerkschaftsbund ‒ DGB 
DGB-Jugend 
freier zusammenschluss von student*innenschaften ‒ fzs e.V. 
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ‒ GEW 
Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland 
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.02.2025

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein 8-Punkte-Programm vorgelegt, das sich an Menschen ohne Berufsabschluss richtet. Ziel des Programms ist es, allen Menschen gute Chancen auf eine Ausbildung zu bieten, die Fachkräftepotenziale besser zu erschließen und den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Fast 2,9 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Insgesamt sind es in Deutschland mindestens 4,5 Millionen Beschäftigte – Tendenz steigend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack warnte vor erheblichen Risiken sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft insgesamt, sollte sich diese Entwicklung nicht umkehren lassen. Die Gewerkschafterin sagte am Montag in Berlin:

„Wir fordern die kommende Bundesregierung auf, mehr Einsatz für Aus- und Weiterbildung zu zeigen und dringend ein umfassendes Aktionsprogramm für Menschen ohne Berufsabschluss aufzulegen. Die zunehmend hohe Zahl von Menschen ohne Berufsabschluss ist besorgniserregend. Es zerreißt unsere Gesellschaft, wenn immer mehr Menschen im Arbeitsleben abgehängt werden. Für die Betroffenen bedeutet es oft ein Leben in unsicheren Arbeitsverhältnissen, mit niedrigen Löhnen und kaum Perspektiven. Obendrein führt dieses ungenutzte Potenzial zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels: Während Betriebe immer öfter über fehlende Fachkräfte klagen, bleiben viele Menschen außen vor. Es reicht eben nicht, sich allein auf Zuwanderung oder kurzfristige Weiterbildungsmaßnahmen zu verlassen. Wir brauchen Priorität für unser Bildungssystem und mehr Geld für wirksame Instrumente, um Menschen zu einem Berufsabschluss zu führen.“

Mit seinem 8-Punkte-Plan hat der DGB klare Anforderungen für Aus- und Weiterbildung formuliert: Das Programm sieht vor, die Ausbildungsgarantie auszuweiten und das Nachholen von Berufsabschlüssen stärker zu fördern. Auch die Anerkennung ausländischer Qualifikationen soll verbessert und die Validierung von Berufserfahrungen gefördert werden. Zudem schlagen wir die Einführung einer Bildungs(teil)zeit vor, um Weiterbildung und den Erwerb eines Berufsabschlusses besser zu ermöglichen. Der DGB fordert zudem die Fortsetzung der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, um Menschen die notwendige Grundbildung für eine umfassende gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu ermöglichen.

Mehr Fachkräfte durch bessere Aus- und Weiterbildung – 8-Punkte-Programm für Menschen ohne Berufsabschluss zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.02.2025

Ein breites gesellschaftliche Bündnis, zu dem auch der Paritätische Gesamtverband gehört, startet Kampagne.

In ganz Deutschland werden ab heute an Kirchen und Gewerkschaftshäusern, Vereinsgebäuden, sozialen Einrichtungen und vielen weiteren Orten Banner und Plakate aufgehängt. Mit der Kampagne #DuEntscheidest wirbt ein breites gesellschaftliches Bündnis aus 69 Organisationen mit vier klaren Botschaften für demokratische Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt:

  • „Das Recht des Stärkeren schwächt alle anderen. Wir wollen solidarisch zusammenleben.“
  • „Menschenrechte gelten für alle Menschen. Wir wollen ein Land, das niemanden im Stich lässt.“
  • „Rassismus ist keine Meinung. Wir wollen Vielfalt leben.“
  • „Eine gerechte Gesellschaft ist eine Aufgabe, kein Traum. Wir wollen Veränderungen gemeinsam gestalten.“

Zum Auftakt der Aktion fand heute in Berlin eine gemeinsame Banner-Aktion der Bündnispartner statt. Daran beteiligten sich: Anja Piel (Geschäftsführender Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund), Gökay Sofuoğlu (Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde Deutschland), Dr. Julia Duchrow (Generalsekretärin Amnesty International Deutschland), Achim Meyer auf der Heyde (Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes), Prälat Dr. Karl Jüsten (Leiter Kommissariat der deutschen Bischöfe), Marc Frings (Generalsekretär Zentralkomitee der deutschen Katholiken), Tareq Alaows (flüchtlingspolitischer Sprecher Pro Asyl), Dr. Christian Stäblein (Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) und Tobias Pforte-von Randow (stellv. Geschäftsführer Deutscher Naturschutz-Ring).

Auch in den Sozialen Medien zeigen unter dem Motto #DuEntscheidest zahlreiche Menschen Gesicht: Unsere Demokratie geht uns alle an! Das Engagement von jedem und jeder ist gefragt. Demokratie endet nicht am Wahltag. Sie lebt von der aktiven Beteiligung der Menschen – in der Politik, im Betrieb, in der Kirchengemeinde, in der Nachbarschaft oder im Ehrenamt. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, gleiche Chancen für alle und Klimagerechtigkeit gehören ebenso dazu wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und politische Teilhabe. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Aktion #DuEntscheidest mit der Präsentation der Botschaften auf Bannern und in den Sozialen Medien über den Wahltag hinaus als sichtbares Zeichen gegen Spaltung und für Zusammenhalt. Das Bündnis will den vielen Engagierten den Rücken stärken und zugleich zu weiteren Initiativen ermutigen.

„Zusammen für Demokratie“ ist ein Bündnis, dem Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrt, Sport, Kultur, Bildung, Jugend, Menschenrechte, Migration und Klimaschutz angehören. Die Bündnispartner verbindet die Überzeugung, dass jeder Mensch die gleiche Würde hat.

Zum Hintergrund der Kampagne: Weltweit steht die liberale Demokratie unter Druck, auch in Deutschland. Rechtsextreme Akteure bestreiten die fundamentale Gleichheit aller Menschen und negieren die Menschenrechte. Statt konkrete Lösungen für bestehende Probleme anzubieten, spielen sie mit Ressentiments, schüren Rassismus und andere menschenfeindliche Haltungen, schwächen demokratische Institutionen und verachten die rechtsstaatliche Kultur. Auch das Projekt eines vereinten Europas bekämpfen sie. Dieser Gefahr stellen sich die Bündnispartner gemeinsam entgegen: „Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten“, so das Bündnis (https://zusammen-fuer-demokratie.de/ueber-uns/).

Achim Meyer auf der Heyde, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Demokratie wird in Vereinen und sozialen Initiativen vor Ort gelebt und verteidigt. Auf diesen Einsatz kommt es jetzt mehr denn je an, denn es ist etwas ins Kippen geraten in unserer Gesellschaft. Es ist Zeit solidarisch zu sein und zusammenzuführen, statt zu spalten!“

Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde Deutschland: „Dass wir gemeinsam vor der Geschäftsstelle der TGD mit vielen Organisationen Flagge zeigen für Demokratie und die Werte des Grundgesetzes, das gibt uns, den Menschen mit Migrationsgeschichte, die Kraft auszuhalten, dass die Brandmauer beschädigt wurde. Es gibt uns den Glauben zurück, dass dies auch unsere Heimat bleiben wird.”

Anja Piel, Geschäftsführender Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund: „Freie Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechte sind fester Bestandteil einer jeden echten Demokratie. Ohne diese substanziellen Rechte gibt es keine Tarifverträge, keine Mitbestimmung und keine soziale Sicherheit. Wir machen uns als Gewerkschaften stark für Vielfalt, Respekt und Zusammenhalt ohne Unterscheidung von sozialer oder ethnischer Herkunft – in den Betrieben, auf der Straße und mit dieser Aktion auch sichtbar im ganzen Land.“

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin Amnesty International Deutschland: „Menschenrechte müssen im Alltag verteidigt werden. Denn sie sind die Grundlage unseres täglichen Zusammenlebens. Wer die Rechte einiger verletzt, verletzt die Rechte aller. Wir lassen uns nicht gegeneinander in Stellung bringen!“

Marc Frings, Generalsekretär Zentralkomitee der deutschen Katholiken: „Demokratie braucht Haltung. Gemeinsam stehen wir ein für die unverfügbare Menschenwürde, den Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit in einer vielfältigen Gesellschaft. Wir wollen ein Land, das niemanden im Stich lässt.”

Tobias Pforte-von Randow, stellv. Geschäftsführer Deutscher Naturschutz-Ring: „Als deutsche Umweltbewegung sehen wir in dem weltweiten Rechtsruck eine direkte Gefahr für die Gesellschaft als Ganzes und uns als Teil der Zivilgesellschaft: Wer Demokratie und Menschenrechte infrage stellt, bedroht auch den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Denn Natur- und Klimaschutz braucht Kooperation. Dass nicht nur weltweit, sondern auch hier in Deutschland die fossile Lobby viel Geld aufbringt, um rechtsextreme Parteien zu stärken, zeigt: Eine lebenswerte Zukunft braucht eine offene, vielfältige demokratische Gesellschaft.”

Weitere Zitate der Bündnis-Partner: https://zusammen-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/2025/02/DuEntscheidest-Stimmen.pdf 

Bündnis Zusammen für Demokratie“: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Die Materialien der Kampagne: https://shop.digitalcourage.de/buendnis-zusammen-fuer-demokratie-materialien/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.02.2025

80 Prozent der Menschen in Deutschland nehmen eine Spaltung der Gesellschaft wahr. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt die Studie „Verständigungsorte in polarisierenden Zeiten“ von midi, der Zukunftswerkstatt von Diakonie und evangelischer Kirche. Die gefühlte Spaltung verläuft nach Ansicht der meisten Befragten zwischen einer kleinen Minderheit und einer großen Mehrheit.

Nur knapp die Hälfte der Befragten ist mit der Demokratie in Deutschland zufrieden. Zwei Drittel der Befragten sind über gesellschaftliche Entwicklungen oder Ereignisse verärgert, viele sogar wütend. Besonders gering ist das Vertrauen in politische Institutionen wie Parteien und die Bundesregierung.  

Jeder dritte Befragte hat bereits erlebt, dass Diskussionen über polarisierende Themen unsachlich oder respektlos verlaufen, ein Drittel der Befragten hat schon einmal den Kontakt zu Menschen wegen kontroverser Themen eingeschränkt oder abgebrochen. Dies führt dazu, dass der Austausch über polarisierende Themen bewusst vermieden wird.  

Hier setzt die Kampagne #VerständigungsOrte an, mit der Evangelische Kirche und Diakonie deutschlandweit Orte des Dialogs über gesellschaftliche Krisen und Konflikte schaffen.  

Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland: „Die Ergebnisse der Studie kann man durchaus als alarmierend bezeichnen. Die meisten Menschen in unserem Land spüren eine Spaltung. Und viele ziehen sich in ihre Blasen zurück. Als Kirche und Diakonie leiten wir daraus – und auch aus unserer biblisch-geistlichen Tradition – einen Auftrag und eine Verpflichtung ab. Wir wollen uns für Verständigung, Dialog und ein respektvolles Miteinander stark machen. Mit der Kampagne #VerständigungsOrte wollen wir dafür Räume schaffen und sichtbar machen.“ 

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es sind nicht nur äußere Faktoren wie der Krieg in der Ukraine, die vielen Menschen Angst machen. Auch rapide gesellschaftliche Veränderungen und eine zunehmende Einkommensungleichheit sorgen für Verunsicherung. Hier gilt es, genau hinzusehen und diese vielen Realitäten in den Blick zu nehmen, sie auszusprechen – und dann in einen Dialog zu kommen, auf Augenhöhe und mit Respekt. Wir brauchen weniger Konfliktarenen. Wir brauchen mehr Verständigungsorte!“ 

Dr. Klaus Douglass, Direktor der Zukunftswerkstatt von Diakonie und evangelischer Kirche (midi): „Die Herausforderungen sind groß. Mit der Kampagne #VerständigungsOrte wollen Kirche und Diakonie im Jahr nach der Bundestagswahl den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, der gefühlten Polarisierung entgegenwirken und tragfähige Antworten auf die Frage liefern: Wie wollen wir in Deutschland zukünftig gemeinsam leben?“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 13.02.2025

Ohne ein Umsteuern in der Sozial- und Klimapolitik drohen die einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland weiter abgehängt zu werden. „In der Debatte um den Klimaschutz wird die Perspektive von Menschen mit wenig Geld viel zu oft vergessen,“ sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland, anlässlich der Vorstellung eines Gutachtens der Diakonie Deutschland zum sozial-ökologischen Existenzminimum in Berlin.

Wegen der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der notwendigen Investitionen in dem Klimaschutz werden Menschen in den unteren Einkommensgruppen in absehbarer Zeit mit deutlich weniger verfügbarem Einkommen ihren Alltag bestreiten müssen. Zumindest dann, wenn sich die Verteilungsentwicklung der letzten 25 Jahre fortsetzen sollte. Das prognostizieren der Ökonom Dr. Benjamin Held und die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker in ihrem von der Diakonie Deutschland in Auftrag gegebenen Gutachten. Gründe dafür seien die wachsende Einkommensungleichheit, die Kosten für Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur und steigende Preise. „Unser Gutachten zeigt, dass die Folgen der Klimakrise auch in Deutschland das Existenzminimum gefährden könnten, wenn die Politik nicht gegensteuert. Wir müssen neu darüber nachdenken, wie wir auch in Zukunft für alle die Teilhabe an der Gesellschaft sichern. Dazu müssen wir bei der Bestimmung des Existenzminimums ökologische Kriterien berücksichtigen. In Zukunft muss ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sicherstellen, dass wir niemanden bei der Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft zurücklassen“, so Ronneberger. 

Ein großes Problem sind die die gestiegenen Lohnunterschiede. Die Forscherinnen und Forscher zeigen, dass die Einkommensungleichheit in den vergangenen 25 Jahren deutlich zugenommen hat. So sind die verfügbaren Einkommen der obersten zehn Prozent der Haushalte zwischen 1995 und 2020 preisbereinigt um 51 Prozent gestiegen, die der untersten zehn Prozent dagegen nur um vier Prozent. Zugleich ist der Regelsatz für Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, im gleichen Zeitraum preisbereinigt sogar um drei Prozent gesunken und erreicht erst jetzt wieder das Niveau von 1995. Parallel dazu führt die Klimakrise zu deutlichen Preissteigerungen, zum Beispiel durch die CO2-Bepreisung. Dies kann dazu führen, dass sich Menschen mit geringem Einkommen nicht ausreichend am Klimaschutz und am gesellschaftlichen Leben beteiligen können, weil ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. „Die Folgen des Klimawandels wie Extremtemperaturen und Unwetter treffen soziale Einrichtungen sowie Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders hart. Klimaschutz und der Schutz vor Armut gehören untrennbar zusammen. Die nächste Bundesregierung steht zudem in der Verantwortung, soziale Einrichtungen bei den Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung finanziell zu unterstützen“, sagt Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbands. 

Die Abwärtsspirale kann durch einen Mix sozialpolitischer Maßnahmen durchbrochen werden. Dazu bedarf es unter anderem einer gezielten Stärkung von Geringverdienern, etwa durch eine Einkommensteuerreform, eine Erhöhung des Mindestlohns und eine Reform der Grundsicherung. Dr. Brigitte Knopf, Direktorin und Gründerin von Zukunft KlimaSozial und stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, betont die gesamtgesellschaftlichen Chancen, die das Zusammendenken von Klimaschutz und sozialen Fragen bietet: „Wenn die sozial gerechte Transformation zur Klimaneutralität erfolgreich sein soll, kommt es vor allem darauf an, dass wir auch Haushalten mit unterem und mittlerem Einkommen ermöglichen, aus einem CO2-intensiven Lebensstil auszusteigen. Das kann gelingen, wenn wir Klima- und Sozialpolitik von Anfang an zusammendenken. Mit einem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Ordnungsrecht, gezielter Förderung und einem sozial gestaffelten Klimageld ermöglichen wir eine positive Teilhabe an der Transformation für alle, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz von Klimaschutz insgesamt.“ So könnten sowohl die Klimaziele erreicht als auch gesellschaftliche Teilhabechancen gesichert werden. Im Gutachten werden fünf Lösungsansätze vorgestellt, die besonders geeignet sind, um diese Ziele zu erreichen und damit ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sicherzustellen. 

Renate Krause, Aktive in der Selbstvertretung von Menschen mit Armutserfahrung, ergänzt: „Auch Menschen, die in Grundsicherung oder im Bürgergeldbezug leben, sind entschlossen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Aber diese Mitwirkung ist nicht ohne Extra-Kosten möglich. Eine energetisch sanierte Wohnung ist gut für den Klimaschutz, aber der Umbau kann von Menschen mit wenig Geld nicht bezahlt werden. Viel zu häufig sind wir, besonders auf dem Land, auf das Auto angewiesen. Gut ausgebaute Infrastruktur und ein deutschlandweites Sozialticket fehlen immer noch. Gesunde und ökologisch produzierte Lebensmittel sind nicht finanzierbar. So können in Armut Lebende den Weg zur Klimaneutralität nicht unterstützen, der Weg bleibt verschlossen! Nur ein ‚sozial-ökologisches Existenzminimum‘ sichert die Möglichkeit zur Teilhabe an dieser Transformation! Nachhaltigkeit darf kein Luxus sein.“ 

Weitere Informationen:

Gutachten „Sozial-ökologisches Existenzminimum – Herausforderungen und Lösungsansätze für ein menschenwürdiges Existenzminimum in Zeiten der Transformation“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 11.02.2025

Anlässlich des diesjährigen Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine stärkere Regulierung der Social-Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen und die konsequente Durchsetzung der EU-Daten- und Digitalgesetze. Der SID ist ein Aktionstag, um die Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Internet zu verbessern. Die Koordinierung läuft über die EU-Initiative klicksafe zum diesjährigen Thema „Keine Likes für Lügen! Erkenne Extremismus, Populismus und Deepfakes im Netz“.

„Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist dringend notwendig, aber nicht ausreichend. Social Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen müssen für das rechtswidrige Ausspielen jugendgefährdender und antifeministischer Inhalte spürbar zur Verantwortung gezogen werden“, erläutert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In Europa und auch in Deutschland mehren sich Einzelpersonen und Personengruppen, die den Feminismus zum Feindbild erklären. Zu dieser gesellschaftlichen Stimmung tragen Social-Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen mit gezielter werblicher (Online)-Ansprache bei. Die Folgen sind dramatisch. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. „Der djb sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert ein Verbot der Beobachtung des Nutzer*innenverhaltens und politischer werblicher (Online)-Ansprache,“ betont Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales. Zu der Tatsache, dass die gängige Praxis gegen die Regelungen der DSGVO verstößt, hat sich der djb umfänglich geäußert. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, sondern muss für alle Generationen und Geschlechter ein sicherer Ort sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 11.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und fordert anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsauschuss dessen zeitnahe Umsetzung. In seiner aktuellen Stellungnahme bekräftigt der djb, dass der Entwurf eine längst überfällige Reform darstellt, die die reproduktiven Rechte von Frauen und trans*, inter* und nichtbinären Personen stärkt. Die Entscheidung über diesen Entwurf muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. „Es ist ein Erfolg zivilgesellschaftlicher Initiativen, dass diese Anhörung überhaupt stattfindet. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, diesen ersten notwendigen Schritt zur reproduktiven Gerechtigkeit in der letzten Sekunde dieser Legislatur zu gehen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nach einer Beratung zu legalisieren und damit aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Zudem sollen schwangere Personen nach dieser Frist grundsätzlich straffrei bleiben. Dies entspricht auch den langjährigen Forderungen des djb. Der Entwurf setzt damit zumindest teilweise internationale Empfehlungen um und korrigiert bestehende rechtliche Widersprüche.

„Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat noch nie zu mehr Schutz ungeborenen Lebens geführt, sondern vielmehr dazu, dass Abbrüche unsicher sind. Eine Neuregelung ist daher nicht nur juristisch möglich, sondern auch dringend notwendig,“ betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission für Strafrecht im djb.

Der djb fordert jedoch, dass diese Reform nur als erster Schritt verstanden wird. Langfristig müssen auch die verpflichtende Beratung und die bestehende Frist von zwölf Wochen entfallen, um reproduktive Rechte umfassend zu gewährleisten und abzusichern.

„Es besteht seit Jahren ein breiter gesellschaftlicher und fachlicher Konsens über die Notwendigkeit einer Neuregelung. Der Bundestag muss diese Chance jetzt nutzen, um einen Paradigmenwechsel einzuleiten und das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung endlich ernst zu nehmen,“ so Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Der djb appelliert an alle demokratischen Abgeordneten, die Umsetzung des Entwurfs zu unterstützen und den Weg für eine gerechte und längst überfällige Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu ebnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 10.02.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

 

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt.

Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive

Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen, wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

 

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft. Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in

Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2025

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden.  Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben Rechte – und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden. Nach wie vor hängen die Bildungschancen eines Kindes und ein gesundes Aufwachsen zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Der Kinderschutzbund Bundesverband, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 13.02.2025

Der Weltkindertag am 20. September 2025 steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen fordern im Wahljahr 2025 dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

„Das Motto des Weltkindertages 2025 unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Kinderrechte für unser Zusammenleben“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Um unsere 14,3 Millionen Demokratinnen und Demokraten von Morgen zu stärken, braucht es eine Politik, die Kinder, ihre Chancen und die Verwirklichung ihrer Rechte gezielt fördert. Mit umfassenden Investitionen in Bildung, der Förderung benachteiligter junger Menschen vom Kita-Alter an und der Beteiligung der jungen Generation an politischen Entscheidungen können wir die Zukunftsfähigkeit des Landes vorantreiben und zugleich unsere demokratische Gesellschaft stärken.”

„Es braucht dringend konsequente politische Initiativen und Entscheidungen für eine Politik, die alle Generationen in den Blick nimmt. Denn bisher werden die Belange der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an zu vielen Stellen systematisch ausgeblendet. Wir sehen tagtäglich, dass unsere Demokratie an vielen Stellen herausgefordert wird wie lange nicht. Deshalb ist es dringend angezeigt, unsere Demokratie zusammen mit der jungen Generation mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Dafür braucht es auch die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in allen Bereichen unserer Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 ist eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk geplant. Dabei werden die Kinderrechte als Bausteine für Demokratie im Fokus stehen. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen. Dabei werden sich Menschen aus ganz Deutschland für Kinder, deren Rechte und Bedürfnisse stark machen. Alle Informationen zum Weltkindertag gibt es unter http://www.unicef.de/weltkindertag und http://www.dkhw.de/weltkindertag.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF vom 12.02.2025

Anlässlich des morgigen Safer Internet Day veröffentlicht der Kinderschutzbund ein neues Haltungspapier zur Nutzung von Smartphones bei Kindern und Jugendlichen. Der Verband empfiehlt, dass Kinder frühestens ab einem Alter von zehn Jahren ein eigenes Smartphone erhalten sollten. Entscheidend dabei sei jedoch die individuelle Entwicklung des Kindes sowie das Kindeswohl.

„Ein Smartphone bedeutet für Kinder nicht nur neue Möglichkeiten der Teilhabe, sondern auch Risiken. Deshalb müssen Eltern ihre Kinder aktiv begleiten und Jugendschutzeinstellungen konsequent nutzen“, betont Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbundes.

Laut aktuellen Studien haben bereits viele Kinder im Grundschulalter Zugang zu Smartphones – sei es über Familiengeräte oder eigene Endgeräte. Der Kinderschutzbund warnt jedoch davor, Kinder zu früh allein mit der digitalen Welt zu lassen. Neben der elterlichen Begleitung sind Schutzmaßnahmen wie Filtereinstellungen und altersgerechte Inhalte essenziell.

Empfehlungen des Kinderschutzbundes

  • Bis zum dritten Lebensjahr möglichst bildschirmfrei aufwachsen.
    • Vor der Grundschule kein eigenes Smartphone.
    • Erst ab zehn Jahren ein eigenes Smartphone – mit aktiver elterlicher Begleitung und Jugendschutzeinstellungen.
    • Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Eltern.

„Ein generelles Smartphone-Verbot für Kinder halten wir nicht für zielführend. Vielmehr muss die Medienkompetenz in Familien, Kitas und Schulen gestärkt werden, damit Kinder sicher und selbstbestimmt digitale Angebote nutzen können“, so Türk weiter.

Der Kinderschutzbund fordert zudem eine stärkere Verantwortung der Anbieter: Plattformbetreiber, Gerätehersteller und die Werbewirtschaft müssten mehr für den Schutz von Kindern tun. „Kinderschutz muss von Anfang an mitgedacht werden – durch sichere Voreinstellungen und klare Altersgrenzen“, erklärt Türk.

Das vollständige Haltungspapier ist ab sofort unter Kinderschutzbund.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.02.2025

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer eine Straftat. Frauen, die abtreiben, werden hier daher immer noch kriminalisiert – und das seit mehr als 150 Jahren! Das muss sich ändern, fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit mehr als 70 Organisationen und Verbänden, die am kommenden Montag (10. Februar 2025) an einer Verbändeanhörung des Deutschen Bundestages mitwirken. Dort wird ein interfraktioneller Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beraten, der von 328 Abgeordneten unterzeichnet wurde. Eigentlich hätte der Entwurf längst im Plenum des Bundestages beraten werden sollen, aber Union und FDP blockieren das Gesetzverfahren.

Dazu sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Wir erwarten, dass Union und FDP den Wunsch einer mit 80 Prozent Zustimmung großen Mehrheit der Bevölkerung für straffreie Schwangerschaftsabbrüche nicht weiter blockieren und fordern sie auf, den Gesetzesentwurf der 328 Abgeordneten direkt nach der Verbändeanhörung an den Rechtsauschuss und noch in dieser Woche ins Plenum zur Gesetzesverabschiedung zu überweisen. Deutschland hat eins der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Das ist nicht zeitgemäß und muss geändert werden.“

Silke Zimmer, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Frauen‐ und Gleichstellungspolitik, ergänzt: „Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren. Die Politik muss endlich handeln und die Bevormundung von Frauen beenden. Die jetzige Gesetzesinitiative ist ein guter erster Schritt. Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden.“

ver.di fordert neben der Streichung des Paragraphen 218 den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote zu Schwangerschaftsabbrüchen, die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen als festen Bestandteil der medizinischen Ausbildung im Bereich Gynäkologie sowie die Verpflichtung staatlicher Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Denn dadurch, dass immer weniger Ärztinnen und Ärzte wegen der Stigmatisierung Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssten ungewollt Schwangere lange Wege und hohe Kosten auf sich nehmen, wenn sie ihr Recht auf Gesundheitsversorgung wahrnehmen wollten. Dies müsste ein modernes Gesetz für die Zukunft anders und zu Gunsten der Betroffenen regeln.

Quelle: Pressemitteilung ver.di-Bundesvorstand vom 07.02.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. Februar 2025

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ort: Online

Ernährungsarmut ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem mit gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, soziale Teilhabe und Chancengleichheit. Jüngst schockierte eine repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag von Save The Children unter Eltern minderjähriger Kinder. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 3.000 Euro sagten, sie würden häufig bei gesundem Essen sparen.

Am 21. Februar organisiert der Ernährungsrat Berlin in Kooperation mit der Nationale Armutskonferenz (NAK), der Diakonie Deutschland und dem Deutsche Institut für Menschenrechte eine Fachtagung unter dem Titel Ernährungsarmut überwinden, das Recht auf Nahrung stärken – für eine gerechte und nachhaltige Ernährungspolitik, die alle erreicht! Die Tagung selbst ist bereits ausgebucht, aber wir empfehlen euch den Live-Stream mit den Auftaktreden, von 10:30 bis ca. 12:00, u.a. mit:

Michael Windfuhr (Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte)
Heike Towae (Armutsaktivistin)
Ulrike Arens-Azevêdo (Ökotrophologin und ehemalige Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.)

Material zur Konferenz kann auch nach der Veranstaltung noch im Netz aufgerufen werden.

Der Live-Stream kann auch über www.nationale-armutskonferenz.de aufgerufen werden.

Termin: 05. März 2025

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Das Statistische Bundesamt lädt Sie herzlich zum Fachgespräch ein, das wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) durchführen:

Im Jahr 2023 lebten in Deutschland 16,2 Millionen Eingewanderte und 5 Millionen Nachkommen, bei denen beide Elternteile eingewandert sind: Für ein gutes Viertel der Bevölkerung gehört damit ihre Einwanderungsgeschichte zur Lebenswirklichkeit. Die Integration eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche und ist Grundvoraussetzung für Teilhabe und Zusammenhalt.

Mit dem Dashboard Integration bietet das Statistische Bundesamt einen umfassenden Überblick zu den statistischen Trends des Integrationsgeschehens in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Dashboard Integration wurde in
Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, als neuer eigenständiger Bereich des Dashboards Deutschland entwickelt und
aufgebaut. Damit wird der Integrationsbericht 2024 der Beauftragten erstmals um das Dashboard Integration ergänzt, das einen einfachen und interaktiven Zugang zu den im Bericht dargestellten Indikatoren und Daten bietet.

Interaktive Grafiken zu 60 Indikatoren in 14 Themenfeldern geben Antworten auf Fragen dazu, wie häufig und in welcher Form eingewanderte Menschen am Arbeitsmarkt aktiv sind, welche schulischen Kompetenzen und Bildungsabschlüsse sie aufweisen, wie sie ihren Gesundheitszustand einschätzen, wie zugehörig sie sich zu Deutschland und wie sicher sie sich in ihrem Wohnumfeld fühlen. Das Dashboard enthält dabei neben Ergebnissen der amtlichen Statistik
auch Daten von Behörden und der wissenschaftlichen Forschung. Die dargestellten Indikatoren wurden für den 14. Integrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) entwickelt.

In der Veranstaltung zeigen wir, wie Sie das Dashboard zur Informationssuche nutzen können. Wir stellen dabei die wichtigsten Trends des Integrationsgeschehens in ausgewählten Themenfeldern vor.

Im Anschluss gibt es bei einem kleinen Snack und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.

Weitere Informationen » www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldungen per Mail » hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder in Präsenz teilnehmen möchten.

Termin: 18. bis 21. März 2025

Veranstalter: TUSCH und TUSCH Koproduktion

Ort: Berlin

Vom 18. bis 21. März 2025 findet wieder das TUSCH Festival im Podewil in Berlin-Mitte statt. Rund 400 junge Menschen verschiedener Schulformen beschäftigen sich in 16 Theaterproduktionen mit kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Hintergründen:

Erwachsen-Werden und das Überwinden von Angst, mit Schubladen, Hierarchien, Gefühlen u. v. m. Wichtiges Merkmal des TUSCH Festivals ist, dass immer zwei Kooperationen in einem Programmblock aufführen. So spielt eine Gruppe von Schüler*innen während die andere zuguckt und anschließend spielt die andere Gruppe, während die eine zuguckt. So können die Schüler*innen nicht nur Theater Spielen selbst erleben, sondern schauen auch Theater von Schüler*innen für Schüler*innen.

In einem anschließenden, spielerisch gestalteten Nachgespräch tauschen sich die jungen Spieler*innen über das Gesehene aus und stellen sich Fragen zur Stückentwicklung und der Präsentation.

Das Programm und weitere Informationen unter: www.tusch-berlin.de