AUS DEM ZFF
ZFF: Stellenausschreibung: Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d) Schwerpunkt Verwaltung, Finanzen & Organisation
Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein bundesweit tätiger familienpolitischer Fachverband. Wir setzen uns für eine gerechte, vielfältige und zukunftsorientierte Familienpolitik ein und arbeiten eng mit Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen.
Zur Unterstützung der Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strukturierte Persönlichkeit als Assistenz der Geschäftsführung mit Schwerpunkt Verwaltung, Finanzen & Organisation.
Ihre Aufgaben:
In dieser Schlüsselposition unterstützen Sie die Geschäftsführung und tragen die Verantwortung für zentrale Verwaltungs-, Finanz- und Organisationsprozesse der Geschäftsstelle. Dazu gehören insbesondere:
- Eigenverantwortliche Sachbearbeitung im Finanz- und Verwaltungswesen der Geschäftsstelle (u. a. laufende Finanzbuchhaltung, Aufbereitung von Unterlagen für Wirtschaftsprüfung und Zuwendungsgeber)
- Zuarbeit bei Anträgen, Berichten, Haushalts- und Finanzplanungen
- Koordination und fristgerechte Erfüllung gesetzlicher Melde- und Nachweispflichten (z. B. Lobbyregister, Künstlersozialkasse, Verwendungsnachweise)
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie Sicherstellung der fristgerechten Begleichung aller Verbindlichkeiten
- Unterstützung der Geschäftsführung in allen finanz- und personalbezogenen Fragen
- Vorbereitung, Nachbereitung und Dokumentation von Vorstandssitzungen und Beschlüssen (inkl. Sitzungsvorlagen, Beschlussübersichten)
- Pflege und Weiterentwicklung interner Verwaltungs-, Dokumentations- und Ablagestrukturen
- Eigenständige Termin-, Reise- und Korrespondenzorganisation für die Geschäftsführung
- Aktive Entlastung der Geschäftsführung durch enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Übernahme organisatorischer Aufgaben
Ihr Profil:
- Abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsbezogene oder vergleichbare Ausbildung (z. B. Büromanagement, Verwaltung, Finanz- oder Verbandswesen) oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in diesen Bereichen
- Sicherer Umgang mit MS Office (insbesondere Excel und Word) sowie mit Finanz- und Verwaltungssoftware (idealerweise Microsoft Dynamics NAV oder vergleichbar)
- Sehr gutes Zahlenverständnis sowie Erfahrung im Umgang mit formalen, abrechnungs- und fristenbezogenen Prozessen
Darüber hinaus bringen Sie mit:
- eine strukturierte, selbstständige und sehr zuverlässige Arbeitsweise
- Freude daran, Verantwortung zu übernehmen und Dinge eigenständig voranzubringen
- einen freundlichen und verbindlichen Umgangston
- hohe Stressresistenz und die Fähigkeit, auch bei vielen parallelen Aufgaben den Überblick zu behalten
- ausgeprägte Lösungsorientierung und Kreativität
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Gespür für Prioritäten
- Lust auf die Arbeit in einem kleinen, engagierten Team inkl. Bürohund mit viel Eigenverantwortung
Wir bieten:
- ein Stellenanteil von 25 h/Woche.
- Vergütung nach TV AWO Bundesverband
- eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem politisch relevanten, zivilgesellschaftlichen Umfeld
- enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und Einblick in strategische Entscheidungsprozesse
- ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsklima
- Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Perspektive auf eine anschließende Entfristung.
Als Organisation möchten wir vielfältige Perspektiven, Erfahrungen und Expertisen in unserem Team stärken. Wir ermutigen daher ausdrücklich Juden*Jüdinnen, BIPoC, Menschen mit eigener oder familiärer Migrationsgeschichte, LGBTQIA+, Sinti*zze und Rom*nja sowie Menschen mit Behinderung, sich bei uns zu bewerben.
Der Arbeitsplatz ist aktuell leider nicht vollständig barrierefrei. Bei Fragen zur Barrierefreiheit kommen Sie gern auf uns zu.
Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis So, 22.02.2026 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:
Zukunftsforum Familie e.V.
Frau Sophie Schwab – persönlich –
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin
personal@zukunftsforum-familie.de
Gespräche finden voraussichtlich am 02., 05. und 06. März in Berlin statt.
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 0151 / 44 95 91 93 und per E-Mail zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bundestag: Sachverständige – darunter ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab – nur teilweise einig beim Vaterschaftsrecht
Das Kindeswohl muss weiterhin im Vordergrund stehen. Darin zumindest waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997). Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass es einem leiblichen Vater bisher zu schwer gemacht wird, die einmal rechtskräftig anerkannte Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Im konkreten Fall war der rechtliche Vater seinen familiären Pflichten nicht mehr nachgekommen, trotzdem konnte der biologische Vater dessen Vaterschaft nicht mehr anfechten.
In der Anhörung nun kritisierte Lucy Chebout vom Deutschen Juristinnenbund, dass der Gesetzentwurf über das von Karlsruhe vorgegebene Ziel hinausschieße. Statt einer zweiten Chance erhalte der leibliche Vater „unbegrenzt viele Chancen“. Durch die „voraussetzungslose Antragsmöglichkeit“ werde immer wieder die „ganze Mühle“ der Prüfung, ob sich an den Voraussetzungen der rechtlichen Vaterschaft etwas geändert hat, in Bewegung gesetzt.
Hier hakte auch Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familie ein. Der Entwurf schwäche bestehende Elternschaften und könne für Kinder zu einem „dauerhaften Schwebezustand“ der Unklarheit über ihre Familienverhältnisse führen. Dies widerspreche dem Wohl des Kindes, das verlässliche Beziehungen brauche. Erschwerend kommt aus Sicht von Schwab hinzu, dass selbst Vergewaltigern und anderen Gewalttätern die Möglichkeit wiederholter Vaterschaftsanfechtungen eröffnet werde.
Kerstin Niethammer-Jürgens von der Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die vorgesehene Anfechtungsfrist, die zusätzliche und schwierige Verfahren nach sich zu ziehen drohe. Zusätzliche Verfahren erwartet sie aber auch, weil „das Interesse der Väter an Teilhabe am Leben der Kinder“ zunehme. Die „engagierten Richter“ an den Familiengerichten würden das jedoch schaffen, zeigte sich Niethammer-Jürgens überzeugt.
Auch Marko Oldenburger vom Deutschen Anwaltverein befürchtet, dass die Anfechtungsfrist zu nicht erfolgversprechenden Verfahren führe, nur um die Frist einzuhalten. Für die Kindesentwicklung sei eine „frühzeitige Klärung“ der familiären Verhältnisse wichtig, betonte Oldenburger, und die „unbeschränkte Wiederaufnahmemöglichkeit“ widerspreche dem. Im Übrigen sollte das Recht auf Anfechtung an den erkennbaren Verantwortungswillen des leiblichen Vaters geknüpft sein.
Derartige Einwände wollte Gregor Thüsing von der Universität Bonn nicht in gleichem Maße teilen. Viele Bedenken, dass leibliche Väter die Familie ihres biologischen Kindes unter dauernde Beobachtung stellen und immer neue Verfahren eröffnen könnten, seien schon im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf geäußert und im vorliegenden Gesetzentwurf „hinreichend berücksichtigt“ worden.
Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Gesetzentwurf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Richterin am Bundesgerichtshof Christina Pernice befürchtet deshalb, dass „unterschiedliche Richter mit unterschiedlichen Horizonten“ in ähnlich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Urteilen käme. Sie sieht deshalb die „Gefahr der Rechtszersplitterung“.
Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School bedauerte, dass der Gesetzentwurf „die Chance zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts“ verpasse. Sie kritisierte ebenso wie andere Sachverständige das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip, das die Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft ausschließt. Dagegen wandte Gregor Thüsing ein, dass es dafür Zeit für eine gründliche Debatte brauche und es daher richtig sei, unter Einhaltung der von Karlsruhe vorgegebenen Frist die konkret aufgeworfene Frage zu lösen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 12.01.2025
Anlässlich der Einladung von Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, als Sachverständige zur Anhörung des Gesetzentwurfs zur Vaterschaftsanfechtung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat das ZFF seine Stellungnahme überarbeitet. Diese steht hier zum Download bereit: Microsoft Word – ZFF Stellungnahme GE Vaterschaftsanfechtung_final
SCHWERPUNKT I: Sozialstaatskommission
BMAS: Bundesministerin Bärbel Bas nimmt Ergebnisse der Sozialstaatskommission entgegen
Die Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht ihren Abschlussbericht
Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden. Dafür hat die Sozialstaatskommission ein ambitioniertes Paket an Empfehlungen vorgelegt, um die Sozialverwaltung und das Sozialrecht bürgerfreundlicher zu gestalten. Weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen! Dabei ist der Kommission klar, dass das soziale Schutzniveau bewahrt bleibt. Ich danke der Kommission für die guten Empfehlungen und appelliere an alle in Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam mit uns beherzt an die Umsetzung zu gehen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 27.01.2026
CDU/CSU: Ein moderner Sozialstaat muss verständlich, schnell und verlässlich sein
Heute hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihre Reformempfehlungen vorgestellt. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz, wie folgt zitieren:
„Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat ein umfassendes Reformkonzept vorgelegt, um den steuerfinanzierten Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die 26 Empfehlungen sind eine gute Grundlage, um jetzt zügig und gezielt Reformen auf den Weg zu bringen. Wir wollen keine Zeit verlieren, wenn es darum geht, Leistungen zu vereinfachen, Arbeit zu belohnen und die Verwaltung zu entlasten. Ein moderner Sozialstaat muss verständlich, schnell und verlässlich sein – nicht kompliziert und bürokratisch. Je schlanker unser Sozialstaat ist, desto mehr Kosten können wir auch einsparen – bei aufwendigen Verfahren und schlecht aufeinander abgestimmte Leistungen. Damit bauen wir überflüssige Bürokratie ab. Teil der Empfehlungen sind deshalb auch mehr Pauschalierungen, automatisierte Verfahren sowie ein zentrales digitales Anlauf- und Serviceportal. Nicht zuletzt stärkt ein leistungsfähiger Sozialstaat auch das Vertrauen in Staat und Demokratie. Wer den Staat im Alltag als unterstützend erlebt, fasst wieder mehr Vertrauen in seine Institutionen. Auch dieses Ziel haben wir fest im Blick.“
Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 27.01.2026
DGB-Sozialstaatskonferenz: Strukturreformen und gerechte Finanzierung – Scharfe Kritik an Kürzungsdebatten
Mit einem klaren Bekenntnis zu einem starken Sozialstaat als Voraussetzung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) heute seine Sozialstaatskonferenz in Berlin eröffnet. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutieren unter dem Motto „Sozialstaat stärken. Teilhabe gewährleisten. Demokratie schützen“ über die Zukunft der sozialen Sicherung in Deutschland.
Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi kritisierte die derzeitige öffentliche Debatte scharf: “Wir erleben eine Diskussion, die den Sozialstaat selbst zum Problem erklärt – und nicht seine unzureichende Ausstattung, seine zersplitterten Zuständigkeiten oder seine überlasteten Strukturen.“ Die Beschäftigten seien nicht schuld an der aktuellen wirtschaftlichen Lage. “Rentenkürzungen, längere Arbeitstage oder zusätzlicher Druck auf Arbeitslose werden keinen einzigen zusätzlichen Auftrag für Unternehmen schaffen”, so Fahimi. Die entscheidende Frage laute nicht, ob Deutschland sich den Sozialstaat leisten könne, sondern wie gut er funktioniere. Der DGB fordert einen Sozialstaat aus einer Hand mit dem One-Stop-Prinzip, digitalen Lösungen, die Beschäftigte und Verwaltung entlasten, und persönlicher Beratung. „Ein effizienter Sozialstaat bedeutet nicht weniger Schutz, sondern bessere Organisation, klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe.”
Zur Finanzierung des Sozialstaats forderte Fahimi eine Reform der Erbschaftsteuer. Die weitreichenden Ausnahmen für Betriebsvermögen seien seit Jahren die größte einzelne Steuersubvention der Bundesregierung. „Seit 2016 summieren sich diese Ausnahmen auf 79 Milliarden Euro – 79 Milliarden Euro, die wir als Gesellschaft bislang einer sehr wohlhabenden Unternehmerschicht schenken“, rechnete die DGB-Vorsitzende vor. „Eine solche Form der Reichenpflege können wir uns in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht mehr leisten.“
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verteidigte den Sozialstaat gegen Vorwürfe der Unbezahlbarkeit: “Der Sozialstaat ist kein Wohltätigkeitsbasar und keine Verhandlungsmasse zur Haushaltskonsolidierung. Die Menschen im Land zahlen mit ihrer Arbeit dafür ein, jeden Tag und jede Stunde, dass diese zentralen Sicherungsanker sie halten – bei Krankheit, bei Schicksalsschlägen, wenn Risiken eintreten, die sie nicht verhindern können.” Piel warnte vor den demokratiegefährdenden Folgen von Sozialabbau: “Wer in seiner Not alleingelassen wird, der verliert Vertrauen in staatliche Ordnung, Rechtsstaat und am Ende in die Demokratie.” Ein moderner Sozialstaat dagegen stärke die Demokratie, schaffe Raum für Solidarität und beuge der Spaltung der Gesellschaft vor.
An der Konferenz nehmen unter anderem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der österreichische Finanzminister Dr. Markus Marterbauer, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft teil.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand vom 29.01.2026
Diakonie Deutschland zu den Empfehlungen der Sozialstaatskommission
Die Diakonie Deutschland bewertet die Reformvorschläge der Kommission zur Modernisierung des Sozialstaates als weitgehend positiv. Die Empfehlungen sind grundsätzlich geeignet, existenzsichernde Leistungen einfacher, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.
Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Die Reformvorschläge der Sozialstaatskommission sind ambitioniert. Die Kommission duckt sich nicht weg hinter einer Reihe von möglichen Lösungen, sondern formuliert geeinte Vorschläge. Das allein zeigt, dass sie die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt. Wichtig ist, dass es bei der Umsetzung der Vorschläge wie von der Kommission angekündigt tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“
Die Diakonie Deutschland hatte der Sozialstaatskommission vorgeschlagen, ortsnahe Erstanlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie einfachere Zugänge zu Leistungen zu schaffen. Beides findet sich in den Empfehlungen der Kommission wieder. Rüdiger Schuch: „Die geplante umfassende Digitalisierung des Sozialstaats wird für viele Menschen Zugänge zu Leistungen vereinfachen, für einen Teil baut sie dagegen Hürden auf. Wir werden immer wieder darauf hinweisen, dass der Zugang aller Menschen zu Behörden und sozialen Leistungen im Blick sein muss.“
Die Diakonie Deutschland sieht in einigen Vorschlägen der Sozialstaatskommission das Risiko von Leistungsverschlechterungen und prüft diese im Detail kritisch. So bewertet sie auch den Vorschlag kritisch, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung sowie an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu koppeln.
„Die Verantwortung liegt eher bei den deutschen Arbeitgebern, die teilweise versuchen, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen, anstatt ausreichende Vollzeitstellen anzubieten. Schlechte Arbeitsbedingungen und prekäre Arbeitsverträge sollten nicht den EU-Bürgerinnen und -Bürgern angelastet werden.“
Weitere Informationen
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung vom 27.01.2026
Paritätischer Gesamtverband:Sozialstaatskommission: Paritätischer warnt vor Kürzungen
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Absicht, den Sozialstaat zugänglicher zu machen, kritisiert geplante Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen aber scharf.
Mit Blick auf die Vorschläge der Sozialstaatskommission fordert der Paritätische, Kürzungen bei Menschen mit geringem Einkommen zu verhindern. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen. Das ist ein fatales Signal und untergräbt das Vertrauen in die geplante Reform“, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock.
Menschen, die nicht Vollzeit arbeiten können, etwa weil sie körperlich beeinträchtigt sind oder wertvolle Sorgearbeit leisten, drohten zu Verlierer*innen der Reform zu werden. Das käme einer Entwertung von Pflege- und Sorgearbeit gleich. Beeinträchtigungen, Krankheiten und Lebenskrisen seien reale Probleme, keine persönlichen Kalkulationsfehler.
Der Paritätische betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss und begrüßt diese Zielsetzung. “Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird.”
Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.
„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit”, so Rock. Betroffen seien insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund von Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Arbeitsmarktchancen nur in geringem Umfang arbeiten können.
Die Praxis der Sozialen Arbeit zeige, dass die ökonomische Anreizrhetorik die Komplexität sozialer Lebenslagen unzureichend abbilde, so der Paritätische. Wer soziale Teilhabe und Armutsvermeidung ernst meine, müsse sicherstellen, dass Reformen realitätsgerecht sind und strukturelle Benachteiligungen nicht verstärken.
Positiv hervorzuheben seien dagegen die geplanten Digitalisierungsschritte, der erleichterte Zugang zu Leistungen sowie die antragslose Bewilligung von Kindergeld ab Geburt. Der Paritätische warnt davor, den Zugang zum Sozialstaat ausschließlich digital zu ermöglichen. Inklusion und Barrierefreiheit müssen zum Standard gehören, nicht nur ein Zusatz sein.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.01.2026
VdK: Bentele zur Sozialstaatskommission: „Reform ja – Kürzungen nein“
- Gute Ansätze zur Vereinfachung von Teilen des Sozialstaats
- Reduzierung bei Wohnkosten und Reform als Sparpaket inakzeptabel
Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage:
„Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel.
Wir begrüßen das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis muss nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht.
Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden.
Allerdings müssen Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienen Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine ist ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung darf nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.
Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen.
Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden.
Positiv bewerten wir, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das darf sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal kann Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen sind digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 27.01.2026
SCHWERPUNKT II: Neue Grundsicherung
CDU/CSU: Die neue Grundsicherung soll kein Endpunkt, sondern Sprungbrett in Arbeit sein
Das Bundeskabinett hat die Einführung der neuen Grundsicherung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Biadacz:
„Wir stehen zu unserer Verantwortung: Solidarität bedeutet, dass Unterstützung an Bedingungen geknüpft wird. Das System fordern und fördern ist wieder im Gleichgewicht – gleichzeitig schützen wir diejenigen, die Hilfe brauchen, und setzen Anreize, aktiv mitzuwirken. Gemeinsam gestalten wir einen Sozialstaat, der gerecht und effizient ist. Die neue Grundsicherung soll kein Endpunkt sein, sondern ein Sprungbrett in Arbeit. Wir wollen eine konsequente Vermittlung für alle, die arbeiten können. Ein modernes Sozialsystem muss beides leisten: schützen und aktivieren. So gelingt es uns, den Arbeitsmarkt und unsere Wirtschaft voranzubringen und zukunftsfest aufzustellen.“
Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.12.2025
Bundestag: Gesetzentwurf zum Rechtskreiswechsel für Ukrainer
Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf (21/3539) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag erstmals vom Bundestag beraten werden soll. Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im AsylbLG, SGB II, SGB V (Krankenversicherung) und SGB XII (Unfallversicherung) vor.
Für den Bereich des AsylbLG soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“
Im Bereich des SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG.“
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 15 vom 12.01.2026
AWO kritisiert Kabinettsbeschluss deutlich
Anlässlich des für heute geplanten Kabinettsbeschlusses zur „Neuen Grundsicherung“ erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO):
„Mit der Neuen Grundsicherung verwendet die Bundesregierung viel Energie darauf, Menschen in Not schärfer zu sanktionieren. Uns reicht’s: Es wurde lang genug darüber diskutiert, wie man weiter auf dem Rücken der Ärmsten sparen kann – diese Debatte ist für ein reiches Land wie Deutschland beschämend. Und sie lenkt ab von dem, was uns wirklich umtreiben sollte: In den letzten fünf Jahren sind die Preise für Lebensmittel um über 36 Prozent gestiegen – dieser Anstieg wurde für Menschen am Existenzminimum aber nicht ausgeglichen. Während Familien also darum bangen, am Monatsende ein warmes Essen für ihre Kinder auf den Tisch zu bekommen, beschäftigt sich die Regierung damit, verpasste Termine beim Jobcenter mit der Streichung der Wohnkosten zu bestrafen. Das ist eine verheerende Debatte, die an der Realität armer Menschen vorbeigeht und weder die Wirtschaft noch die knappen Kassen des Bundes weiterbringt. Was es braucht, ist ein konsequenter Einsatz dafür, Menschen in gute Arbeit zu bringen und sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Dafür fordern wir den Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen für Bürgergeld-Beziehende und mehr Anstrengungen bei der Arbeitsmarktintegration!“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.12.2025
AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, SoVD, Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität: Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit
Mit einem Großplakat vor dem Bundestag fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Gewerkschaften die Abgeordneten auf, bei der Bürgergeld-Reform nachzubessern.
Anlässlich der Bundestagsdebatte zur neuen Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände die geplante Reform des Bürgergeldes: Die Verschärfungen bringen kaum Einsparungen, können Betroffene im schlimmsten Fall aber ihr Zuhause kosten, so die Verbände. Mit Blick auf die öffentlichen Finanzen müsste dagegen der organisierte Steuerbetrug in den Fokus der Politik rücken, der die öffentliche Hand jährlich rund 100 Milliarden Euro kostet.
Parallel zur Debatte im Bundestag unterstreichen die Organisationen ihre Forderungen auf einem Großplakat vor dem Reichstag mit der Botschaft: „Neue Grundsicherung – altes Problem: Sanktionen kosten die Wohnung. Organisierter Steuerbetrug kostet Milliarden.”
Gewerkschaften und Verbände appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren zu korrigieren und folgende Verschlechterungen zu verhindern:
- Vermittlungsvorrang: Der Vermittlungsvorrang behindert Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit. Für den dauerhaften Weg aus der Arbeitslosigkeit braucht es stattdessen gut finanzierte Förderung und Qualifizierung.
- Sanktionen: Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Die mögliche komplette Einstellung der Leistungen kann Menschen mit psychischen Problemen, Angehörige und Kinder betreffen. 100-Prozent-Sanktionen sollten unterbleiben. Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigen sind besonders zu schützen.
- Kosten der Unterkunft: Sanktionen und Verschärfungen bei der Anerkennung der Kosten der Unterkunft (KdU) können zu Mietschulden, Zwangsräumungen und somit zu mehr Wohnungslosigkeit führen. Die Wohnkosten sind deshalb von den Leistungseinstellungen und Sanktionen auszunehmen. Die Probleme des Wohnungsmarktes werden auf die Leistungsberechtigten abgewälzt. Es bedarf der Begrenzungen der Mietpreise und des Einsatzes gegen Mietwucher für alle Mietenden statt der Begrenzung der Mietkostenerstattungen allein für SGB-II-Leistungsberechtigte.
Beteiligte Organisationen: AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität.
Folgende Statements können gerne vollständig oder in Auszügen verwendet werden:
Dr. Marvin Deversi, Vorstand AWO Bundesverband e.V.: „Die verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung treffen Millionen Kinder und ihre Familien – und sie treffen Menschen, die z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen ohnehin kaum Chancen auf soziale Teilhabe haben. Ein moderner Sozialstaat muss die Teilhabe aller Menschen in den Mittelpunkt rücken und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Statt der neuen Grundsicherung fordern wir daher armutsfeste Regelsätze, mehr Investitionen in Qualifizierung und in die Unterstützung derer, die einen Job suchen!“
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes: „Das strukturelle Problem am Wohnungsmarkt wird auf die Leistungsberechtigten abgewälzt, anstatt die Ursachen überhöhter Mieten anzugehen. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen geltendes Recht verstoßen, müssen endlich konsequent in die Pflicht genommen und der Mieterschutz gestärkt werden.”
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Das Reformpaket der Bundesregierung ist ein sozialer Rückschritt. Die Bundesregierung wird damit nicht einmal den Zielen gerecht, die sie sich selbst gesetzt hat. Die neue Grundsicherung bringt nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit, sondern verschärft stattdessen Existenzängste und soziale Härten. Die versprochenen Einsparungen sind reine Luftbuchungen. Der Haushalt lässt sich nicht auf dem Rücken der Ärmsten sanieren. Das ist der völlig falsche Fokus. Die Bundesregierung muss endlich Maßnahmen ergreifen, um die Wirtschaft anzukurbeln – dann kommen tatsächlich auch mehr Arbeitslose in Jobs. Wir fordern die Abgeordneten auf, dieses Gesetz nur zu beschließen, wenn sich daran noch etwas zum Vorteil ändert.“
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland: „Verschärfte Sanktionen treiben Menschen in existenzielle Not, schlimmstenfalls in die Wohnungslosigkeit. Wer Menschen dauerhaft in Arbeit bringen und öffentliche Kassen entlasten will, sollte stattdessen in gute Arbeitsförderung und verlässliche Begleitung investieren.”
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die neue Grundsicherung droht, Armut, Angst und Bürokratie massiv zu vergrößern. Wir brauchen einen Sozialstaat, der vor Armut schützt und echte Unterstützung bietet, der Solidarität fördert und Steuerbetrug ein Ende bereitet.”
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD): „Das Fördern der Menschen im Leistungsbezug darf nicht am Alter festgemacht werden, damit die Leistungsberechtigten diskriminierungsfrei die benötigte Unterstützung erhalten, um ihre Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu überwinden.”
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. (VdK): „Die Kürzungen bei den Mietkosten würden auch Rentnerinnen und Rentner sowie Erwerbsgeminderte in der Grundsicherung treffen. Hier droht eine neue Dimension von Armut und Obdachlosigkeit.”
Rebecca Liebig, Mitglied im Bundesvorstand, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Die Änderungen im Vermittlungsprozess inklusive der Wiederbelebung des Vermittlungsvorrangs sind ein Rückschritt für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Durch Druck werden die Menschen in prekäre und nicht existenzsichernde Beschäftigungen gedrängt. Die Folge ist, dass nach kurzer Zeit die Menschen wieder arbeitslos werden. Der Vermittlungsvorrang verhindert notwendige Qualifizierung und das Nachholen von Abschlüssen vieler Leistungsberechtigter im SGB II – und somit deren Chancen auf eine langfristig gute Arbeitsstelle.”
Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Die neuen Grundsicherung bedeutet in erster Linie Verschlechterung für die Betroffenen. Es werden nicht nur Vorurteile gegenüber den Betroffenen bedient, darüber hinaus werden die Lebenssituationen ignoriert und Ursachen von Armut ausgeblendet. Keines der avisierten Ziele, nämlich Einsparungen, weniger Bürokratie und mehr Menschen in Arbeit, wird damit erreicht werden. Mit großem Aufwand wird stattdessen kontrolliert, sanktioniert und bestraft. Und während man Neid und Verdacht gegen die Ärmsten schürt, bleiben großer Reichtum und Gewinne unangetastet. Diese soziale Schieflage muss endlich beseitigt werden.”
Quelle: Pressemitteilung AWO, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Sozialverband VdK, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Volkssolidarität vom 15.01.2026
DGB: „Neue Grundsicherung“ – Keine Einsparungen, aber unsozial
Zur heute von der Bundesregierung beschlossenen Reform des Bürgergelds sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
„Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist unsozial und ungerecht – und es bringt nicht einmal die erhofften Einsparungen. Den Staatshaushalt kann und darf man nicht auf dem Rücken der Menschen im Bürgergeld-Bezug sanieren. Das Parlament muss jetzt nachbessern.
Zwar enthält das Gesetz Verbesserungen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten führen im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und verschärften sozialen Problemen. Die Härtefallregelungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen reichen nicht. Die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und die Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten treffen vor allem diejenigen, die vorher oft jahrzehntelang in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann, wenn sie selbst in Not geraten, im Regen stehen gelassen werden.
Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz Einsparungen, die nicht eintreten werden. Wer mehr Kontrollen und Sanktionen will, muss auch das dafür notwendige Personal bezahlen, das es in den Jobcentern derzeit noch gar nicht gibt. Am Ende wächst nur die Bürokratie. Um die Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen, braucht es eine gerechtere Besteuerung hoher Vermögen, Erbschaften und Einkommen. Allein die Wiedereinführung einer moderaten Vermögenssteuer würde pro Jahr rund 30 Milliarden in die Staatskassen spülen. Die Koalition sollte nicht den untauglichen Versuch machen, den Staatshaushalt auf dem Rücken der Ärmsten zu sanieren.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.12.2025
Diakonie Deutschland zur neuen Grundsicherung: Zurück in die Hartz-IV-Logik
Die Diakonie Deutschland warnt vor harten Einschnitten durch den für heute geplanten Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung. Anstatt Menschen besser dabei zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen, setzt der Staat vor allem auf Sanktionen und riskiert damit soziale Notlagen.
Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Mit der neuen Grundsicherung kehrt die Bundesregierung zu einem Sanktionsregime zurück, das wir mit dem Ende von Hartz IV eigentlich hinter uns lassen wollten. Statt den Druck zu erhöhen, sollte die Regierung die Jobcenter so ausstatten, dass sie Menschen durch gute und wirksame Beratung, Förderung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können.“
Schuch warnt zugleich vor den Folgen für besonders verletzliche Gruppen: „Sanktionen treffen nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen – etwa mit psychischen Problemen. Gerade sie scheitern oft an starren Fristen und formalen Nachweispflichten. Ihnen droht durch die neuen Regelungen schlimmstenfalls sogar die Wohnungslosigkeit. Auch für viele Familien spitzt sich die finanzielle Lage weiter zu. Denn schon heute müssen viele Leistungsberechtigte einen Teil ihrer Miete selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Werden sie zusätzlich sanktioniert, fehlt das Geld nicht nur für die Miete, sondern auch für die Kinder im Haushalt.“
Weitere Informationen:
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Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung e.V.
Diakonie Deutschland vom 17.12.2025
DKHW: Bürgergeldreform nicht auf dem Rücken von Kindern
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der geplanten Bürgergeldreform ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche an. „Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“, so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2026
Familienbund der Katholiken: Familien brauchen Unterstützung und keinen Zwang
Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken enthält die geplante Bürgergeldreform unangemessene Verschärfungen für Familien, die deren Sorgeverantwortung außer Acht lassen.
Anlässlich der ersten Lesung zur Grundsicherungsreform im Deutschen Bundestag warnt der Familienbund der Katholiken mit Nachdruck vor der geplanten Regelung, die Eltern im Grundsicherungsbezug bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zwingt, sobald ein Kitaplatz zur Verfügung steht.
Dazu äußert der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann: „Eine solche Regelung setzt Familien in einer besonders sensiblen Phase unter erheblichen zusätzlichen Druck. Die Regelung steht im Widerspruch zur Elternzeitregelung, die Eltern in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Schonraum und Wahlfreiheit hinsichtlich ihres Familienmodells garantiert. Nach dem Grundgesetz obliegt es den Eltern zu entscheiden, welche Kinderbetreuung dem Kindeswohl am besten dient. Statt faktischem Zwang und fragwürdigen Erwerbsanreizen brauchen Familien wirksame Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg und verlässliche Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann ihr Kind für die Kita bereit ist und wie sie Betreuung und Beruf verantwortlich miteinander verbinden. Dazu gehören flächendeckend verlässliche frühkindliche Betreuungsmöglichkeiten in guter Qualität. Für Familien im unteren Einkommensbereich sollten diese beitragsfrei sein. Zudem müssen die Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt sein, damit sich die Erhöhung der Erwerbstätigkeit für Familien in jedem Fall finanziell lohnt.“
Der Familienbund sieht die Auswirkungen der geplanten Bürgergeldreform auf Familien kritisch: Er weist darauf hin, dass Familien durch Sorgeverantwortung gebunden sind und damit bereits eine gesellschaftlich wichtige Arbeit leisten. An Familien sollten daher andere Maßstäbe angelegt werden als an Alleinstehende, was Zumutbarkeitskriterien, Erwerbsaufnahme, Erwerbsumfang sowie vollständige Leistungskürzungen oder den Wegfall von Wohnkosten betrifft. Der Familienbund fordert verhältnismäßige Sanktionen, die vor allem Missbrauch und gravierende Versäumnisse adressieren. Bei Familien darf es keine Sanktionen auf Wohnkosten geben.
Der Familienbund hat ein Factsheet zum Bürgergeld veröffentlicht, in dem er bestehende Reformideen faktenbasiert einordnet. Dieses finden sie hier .
Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 15.01.2026
nak: Erklärung der Nationalen Armutskonferenz zum Gesetzentwurf „neue Grundsicherung“
Sozialpolitik muss wieder ernst genommen werden: Die Überwindung von Armut muss zentrales gesellschaftliches Ziel sein!
Durch die neue Grundsicherung sollen Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.
26-1-28 nak Neue Grundsicherung Erklärung
Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 28.01.2026
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Teilzeit von Gnaden der Union und der Arbeitgeber ist fernab jeder Lebensrealität von Eltern
Zur Forderung aus der Union, das Recht auf Teilzeit einzuschränken, erklärt Lisa Paus, Berichterstatterin für Gleichstellung:
Kinderbetreuung, Pflege und Ehrenamt halten Wirtschaft und Demokratie am Laufen – oft nur möglich durch Teilzeit. Das als „Lifestyle“ kleinzureden, ist eine Respektlosigkeit. Teilzeit von Gnaden der Union und der Arbeitgeber ist fernab jeder Lebensrealität, insbesondere der von Eltern. Diejenigen, die die Union hier nebenbei als faul abstempelt, sind gerade jene hunderttausenden Frauen mit kleinen Kindern, die mehr arbeiten wollen – daran aber scheitern, weil Kitaplätze fehlen und das Steuersystem Vollzeit für Frauen unattraktiv macht.
Ohne gute Bedingungen für vollzeitnahe Teilzeit spitzt sich die Wahl zu zwischen Burnout oder Minijob. Das hat fatale Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen. Wer wirklich will, dass Menschen mehr arbeiten, muss die Anreize und Strukturen richtig setzen: Reform von Ehegattensplitting und Minijobs bis hin zum Ausbau von Kita, Ganztag und Pflege, statt knapp eine Milliarde in der Aktivrente zu versenken, von der zumeist gut situierte Herren profitieren.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2026
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bekannte Lösungen, keine Entscheidungen: Bundesregierung lässt Pflegebedürftige weiter zahlen
Zu den steigenden Eigenanteilen für pflegebedürftige Menschen erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik:
Die Zahlen zu den aktuellen Heimkosten sind alarmierend, aber nicht überraschend. Sie sind die absehbare Folge politischer Untätigkeit. Solange die Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen ergreift, werden die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen. Dabei liegen die notwendigen Vorschläge längst auf dem Tisch – was fehlt, sind klare politische Entscheidungen.
Der angekündigte Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform ist richtig und notwendig. Er kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Gesundheitsministerium an politischer Führung mangelt. Entlastungen, die keiner großen Reform bedürfen, hätten längst umgesetzt werden können: die vollständige Rückerstattung der Corona-Mehrkosten, eine sofortige Entlastung bei den Ausbildungskosten oder die Erstattung der Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln. Das würde der Pflegeversicherung mehr Spielräume für eine bessere Unterstützung der pflegebedürftigen Menschen ermöglichen. Ein weiterer Schritt zu mehr Fairness im System wäre auch ein Kostenausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
Stattdessen wird Zeit verloren, während Pflegebedürftige Monat für Monat mehr bezahlen müssen. Wer es ernst meint mit Entlastung, muss jetzt handeln – nicht erst am Ende eines langwierigen Reformprozesses.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.01.2026
Bundestag: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit
Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfasst seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich in Frage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).
Aus Sicht von Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Professor Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und von der Technischen Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen.
Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der 6- bis 11-Jährigen zu erwarten, was zu Lasten der 12- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er.
Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie.
Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Professor Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen.
Professor Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit vor allem – neben den Kommunen – von Jugendverbänden und den Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“.
Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine zeitliche Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah.
Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs- sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger.
Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 27.01.2026
Bundestag: Regierung verteidigt Änderungen am Arbeitszeitgesetz
Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung in einer Antwort (21/3703) auf eine Kleine Anfrage (21/3169) der Fraktion Die Linke.
Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen und schreibt weiter: „Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Umsetzung der Vorhaben im Arbeitszeitgesetz unter Wahrung der hohen Standards im Arbeitsschutz erfolgt. Dies schließt die Prävention psychischer Erkrankungen ein.“
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 27.01.2026
Bundestag: Kita-Gesetz im zweiten Quartal 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) will im zweiten Quartal 2026 einen Referentenentwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3699) auf eine Kleine Anfrage (21/3411) der Fraktion Die Linke.
Seit Juli 2025 würden Vertretungen des BMBFSFJ und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG beraten, wie dieser Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden könne. „Dabei wird auch über die vorgesehene Integration der Förderung von SprachKitas und Startchancen-Kitas beraten. Dem Ergebnis dieses Prozesses soll nicht vorgegriffen werden“, schreibt die Regierung weiter.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 26.01.2026
Bundestag: Bericht zu Frauen in Führungspositionen
Der Anteil der weiblich besetzten Aufsichtsratsposten in nur börsennotierten Unternehmen hat 2024 bei 33,6 Prozent gelegen. Damit lag er leicht unter dem Anteil bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen (38,4 Prozent) sowie den börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen (36,6 Prozent). Das geht aus dem Ersten Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen hervor. Dieser liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3450) vor und betrachtet die Entwicklung des Frauenanteils in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen in den Geschäftsjahren 2023 und 2024.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 23.01.2026
Bundestag: Linke fordert Ende des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Fraktion Die Linke will das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abschaffen und hat dazu einen entsprechenden Antrag (21/3571) formuliert. Sie kritisiert darin vor allem die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539), mit dem ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem AsylbLG anstatt nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) erhalten sollen. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des AsylbLG“, heißt es in dem Antrag weiter.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des AsylbLG nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das AsylbLG insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 13.01.2026
Bundestag: Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen
Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (21/3509) „zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ vor. Die Länderkammer hatte den Entwurf in ihrer 1059. Sitzung am 21. November 2025 beschlossen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte der Bundesrat einen solchen Entwurf (20/7850) vorgelegt, der aber der Diskontinuität anheimgefallen war.
Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.
Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie das Anliegen des Bundesrates unterstütze. „Ein aktuell in Arbeit befindlicher Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen soll ebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Er soll möglichst zeitnah veröffentlicht werden“, heißt es weiter.
Wie die Bundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiter Vorschläge „insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichen Kündigung durch eine sogenannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten“.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 8 vom 08.01.2026
Bundestag: Rechtsextreme Gewalttaten gegen Frauen
Über unter anderem rechtsextreme Gewalttaten mit „misogynem und sexistischem Hintergrund“ informiert die Bundesregierung in einer Antwort (21/3371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2861). Die Regierung macht darin unter anderem Angaben zu in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Gewalttaten gegen Frauen, die dem rechtsextremistischen Milieu zugeordnet werden. Zudem gibt sie auf Fragen der Linken Auskunft über die Aufschlüsslung von politisch motivierten Gewalttaten nach Unterthemenfeldern wie „Frauenfeindlichkeit“ und „Geschlechterbezogene Diversität“. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2024 sowie das Jahr 2025 (Abfragestand vom 24. November 2025).
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 2 vom 05.01.2026
Bundestag: Ganztagsangebote für Grundschulkinder
Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.
Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt.
Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in der Unterrichtung.
„Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Länder hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 718 vom 17.12.2025
DIW: „Besser Ehegattensplitting und Minijobs reformieren, als Recht auf Teilzeit streichen“
Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt:
„Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.
Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte.““
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.01.2026
DIW: DIW-Vorschlag zur Erbschaftsteuer könnte Zahl der Steuerpflichtigen halbieren und Belastungen gerechter verteilen
Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegien abgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden – Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt – Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro – Übergangsregelung für Unternehmen bei Abschaffung der Steuerprivilegien empfohlen
Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung von Lebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen und steuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl der Steuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter und Steuerpflichtige deutlich reduziert. Dies zeigen Reformszenarien zur Erbschaftsteuer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat mit seinem Team im vergangenen Jahr mehr als 20 Reformszenarien für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen durchgerechnet und legt nun einen weiteren Ansatz vor, der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.
Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird derzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gilt, dass das Bundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr als rechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen. Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65 Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehend die obersten Vermögensgruppen träfe.
Mehreinnahmen für höhere Lebensfreibeträge und Steuervereinfachung nutzen
„Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweise umverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden, wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiert werden“, schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatz richtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In seinem Vorschlag werden neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progression bleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahl der Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.
DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem von verschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. „Eine Flat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommen erzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht“, erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten, während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet werden.
Übergangsregelung bei Unternehmensübertragungen erforderlich
„Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise“, empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. „Zu prüfen wären weitere Finanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht“, schlägt Bach vor. Ein zusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüber hinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehr bei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.
Links
- Studie im DIW Wochenbericht 4/2026
- Infografik in hoher Auflösung (JPG, 1.88 MB)
- Interview mit Studienautor Stefan Bach
- Audio-Interview mit Stefan Bach (MP3, 10.09 MB)
- Nachgeforscht: Video zur Erbschaftsteuer mit Stefan Bach
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 21.01.2026
DIW: Frauenanteil in Spitzengremien großer Unternehmen: Aufwärtstrend gerät ins Stocken
DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteile in Vorständen und Aufsichtsräten stagnieren 2025 vielerorts oder sinken sogar – Nur Finanzsektor bildet Ausnahme – Rückblick auf 20 Jahre Managerinnen-Barometer zeigt Fortschritte, steigende Frauenanteile sind aber kein Selbstläufer – Zusätzliche Studie belegt: Frauen in Führungspositionen können geschlechterstereotype Zuschreibungen abbauen
Der Frauenanteil in den Vorständen der größten Unternehmen in Deutschland ist im vergangenen Jahr vielerorts kaum noch gestiegen. Im Spätherbst 2025 stagnierte der Anteil der Vorständinnen in den meisten untersuchten Unternehmensgruppen bei maximal etwa 20 Prozent, teilweise war er sogar rückläufig. In vielen Fällen war dies nicht auf eine sinkende Zahl von Frauen in Vorständen zurückzuführen, sondern auf einen im Vergleich zum Vorjahr stärkeren Zuwachs männlicher Vorstandsmitglieder. Eine Ausnahme bildet der Finanzsektor, in dem der Frauenanteil in den Vorständen weiter zulegen konnte. Das zeigt das aktuelle Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das in diesem Jahr zum 20. Mal erscheint.
„Noch ist unklar, ob wir es mit einer kurzfristigen Delle oder dem Beginn einer längeren Stagnation beim Frauenanteil in Spitzenpositionen zu tun haben“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. „Klar ist aber: Die jüngste Entwicklung ist ein Warnsignal, dass Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen kein Selbstläufer sind.“
Über die vergangenen 20 Jahre hinweg fällt die Bilanz dennoch positiv aus. Seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2006 ist der Frauenanteil in den obersten Entscheidungsgremien großer Unternehmen hierzulande deutlich gestiegen. So lag der Anteil der Vorständinnen etwa in den 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors 2006 noch bei gut einem Prozent, im Spätherbst 2025 betrug er rund 19 Prozent. Die größten Banken und Versicherungen steigerten sich von zweieinhalb auf 21 bis 22 Prozent. Auch in den Aufsichtsräten nahm der Frauenanteil in allen Gruppen deutlich zu.
DAX-40 und Unternehmen mit Bundesbeteiligung gehen voran
Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte regelmäßige Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Spitzengremien in Deutschland. In die aktuelle Analyse flossen Daten von mehr als 500 Unternehmen ein, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die 160 DAX-Unternehmen sowie die 100 größten Banken, 60 Versicherungen und über 70 Unternehmen mit Bundesbeteiligung.
Besonders hervor stechen weiterhin die DAX-40-Unternehmen. Noch Mitte der 2000er Jahre lag der Frauenanteil in deren Vorständen nahe null, inzwischen beträgt er gut ein Viertel. Auch Unternehmen mit Bundesbeteiligung weisen seit Jahren überdurchschnittlich hohe Frauenanteile in den Vorständen auf und liegen trotz eines leichten Rückgangs in den vergangenen beiden Jahren mit rund 32 Prozent weiterhin an der Spitze.
Frauen in Führungspositionen wirken Geschlechterstereotypen entgegen
Dass die Entwicklung der Frauenanteile in Führungspositionen nicht nur für die Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten relevant ist, sondern darüber hinaus wirkt, zeigt eine weitere Studie im Rahmen des diesjährigen Managerinnen-Barometers. Auf Basis eines Befragungsexperiments untersuchte sie, wie Beschäftigte die Gerechtigkeit von Löhnen bewerten. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen Gender Gap: Die Befragten betrachteten im Durchschnitt niedrigere Löhne für Frauen als gerecht. Wurde innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren jedoch eine Frau anstelle eines Mannes ihre direkte Führungskraft am Arbeitsplatz, passten die Befragten ihre Einschätzungen an und der Gender Gap in den als fair erachteten Löhnen sank.
Die Analyse verdeutlicht, dass nicht die bloße Anwesenheit von Frauen am Arbeitsplatz entscheidend ist, sondern die hierarchische Position. „Frauen in Führungsrollen können dazu beitragen, tief verankerte geschlechterstereotype Zuschreibungen aufzubrechen, indem sie etablierte Statusannahmen infrage stellen und als konkrete Vorbilder wirken“, so Wrohlich. „Sie beeinflussen also nicht nur die Arbeit in den Gremien, sondern potenziell die Einstellungen und Erwartungen der gesamten Belegschaft.“ Ein höherer Frauenanteil im Management könne so langfristig zu mehr Chancengleichheit beitragen. Eine Stagnation oder gar ein Rückgang der Frauenanteile in Führungspositionen würde diese positiven Effekte hingegen bremsen.
Links
- DIW Managerinnen-Barometer im DIW Wochenbericht 3/2026
- Infografik in hoher Auflösung (JPG, 1.73 MB)
- Zusatzstudie: Gender Gap in als gerecht erachteten Löhnen
- Interview mit Studienautorin Katharina Wrohlich (MP3, 17.94 MB)
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.01.2026
Hans-Böckler-Stiftung: Arbeitszeit: Viel Flexibilität durch Zusammenspiel von Gesetz und Tarifverträgen
Das Zusammenwirken von geltendem Arbeitszeitgesetz und Tarifverträgen lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung. Zugleich sind Regeln für die Gesundheit von Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unerlässlich. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*
Das Arbeitszeitgesetz steht unter Beschuss: Arbeitgeber haben es schon lange ins Visier genommen, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, deutlich längere Arbeitstage zu ermöglichen, indem die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit durch eine Regelung für die Wochenarbeitszeit ersetzt wird. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach sogar davon, das Arbeitszeitgesetz ganz abzuschaffen. Das Argument: Die geltende Regelung biete zu wenig Flexibilität. Doch die Kritik blendet aus, dass das geltende Arbeitsgesetz keineswegs starr ist. So kann beispielsweise die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Zudem ist das Arbeitszeitgesetz „tarifdispositiv“, das heißt Arbeitgeberverband und Gewerkschaft können Abweichungen per Tarifvertrag aushandeln, die tarifgebundene Unternehmen nutzen können. Das geschieht regelmäßig, zeigt Dr. Reinhard Bispinck in der Studie. Der ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs hat analysiert, wie Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt sind, und sich dabei auf 25 Tarifbereiche quer über alle Branchen konzentriert.
Der Auswertung zufolge verfügen die Unternehmen über erhebliche Spielräume. „Das Flexibilitätspotenzial der tariflichen Arbeitszeitbestimmungen aus Sicht betrieblicher Steuerungsinteressen ist seit langem sehr hoch“, schreibt der Forscher.
Das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen von Tarifverträgen schafft einen guten Ausgleich zwischen den Flexibilisierungsbedürfnissen der Arbeitgeber*innen und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Die könnte leiden, wenn durch Abschaffung der täglichen gesetzlichen Obergrenze zeitweilig Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden möglich würden. Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie drohen erhebliche Nachteile, wie Forschende der Hans-Böckler-Stiftung und anderer Institutionen in verschiedenen Untersuchungen zeigen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). „Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder sinnvoll noch erforderlich, wie die Analyse der tariflichen Regelungen unterstreicht“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Untersuchung zeigt, dass Unternehmen schon unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung haben. Gleichzeitig werden die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in die Gestaltung miteinbezogen. Das Zusammenspiel von gesetzlichem Rahmen und passgenauen, fair ausgehandelten tariflichen Lösungen ist eine Stärke. Unternehmen müssen sie aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist.“ Aktuell hat nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland einen Arbeitgeber, der sich an einen Tarifvertrag gebunden hat.
In der Regel ist in Tarifverträgen eine Wochenarbeitszeit vereinbart, schreibt Bispinck in der Auswertung. In Westdeutschland beläuft sie sich im Schnitt auf 37,6 Stunden, im Osten auf 38,6. Das Spektrum reicht von 35 Stunden wie in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden, etwa in der Landwirtschaft. Pauschale Arbeitszeitreduzierungen hat es in den meisten Branchen seit langem nicht gegeben.
Ein wirkungsvolles Instrument zur Flexibilisierung stellen sogenannte Arbeitszeitkorridore dar. In der chemischen Industrie beispielsweise kann die Wochenarbeitszeit für einzelne Beschäftigtengruppen oder ganze Betriebe mit Zustimmung der Tarifparteien angepasst werden auf einen Wert zwischen 32 und 40 Stunden. Auch die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit für Teile der Belegschaft oder befristete Verkürzungen zur Beschäftigungssicherung sind oft zulässig.
Die meisten Tarifverträge erlauben zudem eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind dabei Grenzen vorgegeben, beispielsweise maximal zehn Stunden täglich in der Papierverarbeitung oder 34 bis 60 Stunden pro Woche in der bayerischen Landwirtschaft. Der Ausgleichszeitraum, innerhalb dessen die vereinbarte Wochenarbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, beträgt meist sechs Monate bis ein Jahr, in Sonderfällen bis zu drei Jahre. Die Vorgaben seien generell im Laufe der Jahre weiter gefasst worden, so Bispinck.
Bei der Ruhezeit nach dem Feierabend sieht das Arbeitszeitgesetz ein Minimum von elf Stunden vor, von dem durch Tarifvertrag abgewichen werden kann. Von dieser Möglichkeit wird in diversen Branchen Gebrauch gemacht. Samstagsarbeit lassen die meisten Tarifverträge in irgendeiner Form zu. Großen Spielraum haben Unternehmen zudem in Sachen Schichtarbeit, die ebenfalls in verschiedenen Formen in allen Tarifbereichen erlaubt ist.
Für Mehrarbeit ist in der Regel eine mehr oder minder großzügige Obergrenze tarifvertraglich festgelegt, vereinzelt – zum Beispiel in der Druckindustrie – gibt es gar keine Begrenzung.
Ein Novum in der tariflichen Arbeitszeitpolitik der vergangenen Jahre stellen Wahloptionen dar, die es Beschäftigten ermöglichen, individuell zwischen Entgelterhöhung und Arbeitszeitverkürzung zu entscheiden. Bei der Deutschen Bahn etwa können die Beschäftigten zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen, darunter zwölf zusätzliche Urlaubstage oder eine um zwei Stunden kürzere Wochenarbeitszeit statt Entgelterhöhung. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordwest kann ein tarifliches Zusatzentgelt von 1000 Euro in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden.
Arbeitszeitkonten sind in der überwiegenden Mehrheit der Tarifbereiche verbreitet, Langzeitkonten, die etwa für Qualifizierung, Teilzeit oder Freistellung vor der Rente genutzt werden können, in sieben Tarifbereichen. In einzelnen Branchen wie der Eisen- und Stahl- oder der Chemieindustrie schreiben Demografie-Tarifverträge die Einrichtung betrieblicher Fonds vor, mit denen sich fest definierte Zwecke wie Altersteilzeit oder eine „lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ finanzieren lassen. Altersteilzeit ist hin und wieder auch in speziellen Tarifverträgen geregelt.
Unter dem Strich zeige sich, dass den Unternehmen eine breite Palette von tarifvertraglichen Instrumenten zur Verfügung steht, mit denen sich Arbeitszeit gestalten lässt, so Bispinck. „Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten.“
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2026
Hans-Böckler-Stiftung: WSI-Experte: 60 Prozent des Medianlohns sollte als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn gesetzlich verankert werden
Die Europäische Union hat sich die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf die Fahne geschrieben. Ein Beitrag dazu ist die EU-Richtlinie für angemessene Mindestlöhne vom Oktober 2022, die unter anderem nationale Referenzwerte vorsieht. Um diese sinnvolle Vorgabe zu erfüllen, sollte der Deutsche Bundestag den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten auch im Mindestlohngesetz festschreiben. Das geht aus einer Stellungnahme von Dr. Malte Lübker hervor.* Der Mindestlohnexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zählt zu den Sachverständigen, die heute im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales angehört werden. Diese Rechtsklarheit würde auch das Mandat der Mindestlohnkommission stärken, so Lübker.
Die Mindestlohnkommission, die aus Vertreter*innen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Wissenschaft besteht und für die Anpassung des Mindestlohns zuständig ist, habe sich in der Vergangenheit – wie derzeit im Gesetz vorgesehen – in erster Linie an der Tarifentwicklung orientiert, so Lübker. Doch dies ändert sich: Der damalige Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Kommission 2024 in einem Brief beauftragt, künftig auch den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigen zu berücksichtigen. Auch die Kommission selbst hat sich den neuen Referenzwert in ihre Geschäftsordnung geschrieben. „Die Mindestlohnkommission hat sich damit in einer für sie komplexen Situation als handlungs- und kompromissfähig erwiesen“, so Lübker.
Die Neuerung trägt erste Früchte: Während die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 die Tarifentwicklung nachvollzieht, zeigt sich der Einfluss des Referenzwerts im zweiten Anpassungsschritt auf 14,60 Euro zum Jahresbeginn 2027. Dies entspricht in etwa 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten – wenn auch mit Stand vom April 2025. Ein gesetzlicher Referenzwert würde die Kommission darin bestärken, diesen Kurs fortzusetzen und es ihr ermöglichen, die Höhe des Mindestlohns eigenständig im Hinblick auf das Lohngefüge zu prüfen, erklärt der WSI-Forscher. Ein erneuter Eingriff wie 2022, als die Erhöhung auf 12 Euro gesetzlich vorgenommen wurde, werde so überflüssig.
Doch die Neuerungen in der Kommission haben auch Kritiker*innen auf den Plan gerufen – die öffentlichen Vorwürfe reichten bis hin zum Verfassungsbruch. Die derzeitige Situation hält der Wissenschaftler deshalb für unzumutbar: Die Kommission sehe sich einerseits mit der Erwartung konfrontiert, das Mindestlohngesetz europarechtskonform auszulegen und den Referenzwert in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Andererseits werde ihr vorgehalten, dass sie genau dies ohne eine vorherige Gesetzesänderung nicht dürfe. Das schwäche ihre Autorität in unnötiger Weise. Lübkers Empfehlung: Der Bundestag sollte die bisherige Behelfslösung ersetzen und den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten im Mindestlohngesetz verankern. Dies würde „Rechtsklarheit für die künftige Arbeit der Mindestlohnkommission schaffen, diese effektiv vor dem unberechtigten Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung schützen und das Mandat der Mindestlohnkommission stärken“.
Neben einer gesetzlichen Verankerung des Referenzwertes gibt es bei der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie noch weiteren dringenden Handlungsbedarf, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Der in der Richtlinie ebenfalls vorgesehene nationale Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung ist inzwischen überfällig und sollte dringend vom Kabinett verabschiedet werden.“
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.01.2026
IAB: Jede vierte Person hält eine Vollzeitbeschäftigung von Müttern mit Kindern unter drei Jahren für angemessen
Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.
Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.
„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.
Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.
Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.
Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.
Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.
Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.01.2026
Statistisches Bundesamt: 12 % der allgemeinbildenden Schulen sind Privatschulen
- Zahl der Privatschulen binnen zehn Jahren um 7 % auf 3 800 gestiegen
- 807 900 Schülerinnen und Schüler besuchen eine Privatschule
- Durchschnittlich 2 042 Euro Schulgeld zahlen Eltern für einen Privatschulplatz
Die Zahl der Privatschulen in Deutschland nimmt zu: Im Schuljahr 2024/25 waren rund 3 800 allgemeinbildende Schulen hierzulande in privater Trägerschaft. Das war knapp jede achte allgemeinbildende Schule (12 %), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zugleich gab es gut 29 000 öffentliche allgemeinbildende Schulen. Die Zahl der Privatschulen ist in den vergangenen zehn Jahren um 7 % gestiegen: Im Schuljahr 2014/2015 hatte es knapp 3 600 Privatschulen gegeben. Im selben Zeitraum ging die Zahl der öffentlichen Schulen um knapp 4 % zurück (2014/15: gut 30 000 Schulen).
Anteil der Privatschülerinnen und -schüler nahezu unverändert
Der Anteil der Privatschülerinnen und -schüler blieb im Zehn-Jahres-Vergleich jedoch weitgehend konstant: Im Schuljahr 2024/25 ging wie in den Jahren zuvor seit 2014/15 knapp ein Zehntel (9 %) der Kinder und Jugendlichen, welche allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Insgesamt waren das 2024/25 rund 807 900 von insgesamt gut 8,9 Millionen Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2014/15 hatten 736 900 der insgesamt 8,4 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besucht. Diese Konstanz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Privatschulen durchschnittlich kleiner als die öffentlichen sind und die Schließungen von öffentlichen Schulen häufig durch Vergrößerungen der verbliebenen öffentlichen Einrichtungen ausgeglichen wurden.
Jede achte Schülerin beziehungsweise jeder achter Schüler in Mecklenburg-Vorpommern geht auf eine Privatschule
Wie stark Privatschulen genutzt werden, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Am höchsten war der Anteil von Privatschülerinnen und -schülern in Mecklenburg-Vorpommern: Im Schuljahr 2024/25 gingen 13 % der Kinder und Jugendlichen, welche dort allgemeinbildende Schulen besuchten, auf Privatschulen. Auch in Sachsen (12 %) und Bayern (11 %) war der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen vergleichsweise hoch. Am niedrigsten war er in Schleswig-Holstein (6 %), Niedersachsen (6 %) und Hessen (7 %).
Ausländische Schülerinnen und Schüler seltener in privaten Schulen als deutsche
Von den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Privatschulen wurde im Schuljahr 2024/25 gut ein Drittel (34 %) an Gymnasien unterrichtet. 14 % der Privatschülerinnen und -schüler gingen auf eine Grundschule, 12 % auf eine Realschule. 11 % waren an einer Freien Waldorfschule angemeldet, 10 % an Schulen mit drei Bildungsgängen wie etwa Integrierte Gesamtschulen oder Gemeinschaftsschulen und 10 % an Förderschulen. Die übrigen 9 % verteilen sich auf andere Schularten.
Ausländische Schülerinnen und Schüler besuchen deutlich seltener eine Privatschule als deutsche. Während 4 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler an einer allgemeinbildenden Privatschule unterrichtet wurde, lag der Anteil bei deutschen Schülerinnen und Schülern bei 10 %.
Eltern bezahlten im Schnitt 2 042 Euro pro Jahr für einen Privatschulplatz
Für einen Platz an einer Privatschule muss häufig Schulgeld gezahlt werden. Für rund 599 000 Kinder und Jugendliche wurde in der Lohn- und Einkommensteuer 2021 Schulgeld geltend gemacht. 2 042 Euro im Jahr zahlten deren Eltern im Durchschnitt für einen kostenpflichtigen Privatschulplatz. Für 7 % kostete der Platz mindestens 5 000 Euro im Jahr, knapp ein Viertel (24 %) machte zwischen 2 000 und 5 000 Euro steuerlich geltend, rund die Hälfte (48 %) zwischen 500 und 2 000 Euro und für 22 % beliefen sich die Gebühren auf weniger als 500 Euro im Jahr. Deutliche Unterschiede zeigen sich auf regionaler Ebene: Am höchsten war das durchschnittlich steuerlich geltend gemachte Schulgeld in Hessen mit 3 261 Euro je Kind, am niedrigsten in Sachsen mit 1 270 Euro.
Methodische Hinweise:
Alle Angaben zum Schulgeld beziehen sich ausschließlich auf die Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 23 Jahren, die eine kostenpflichtige Privatschule besuchten und deren Eltern das Schulgeld in der Steuererklärung des Jahres 2021 angegeben haben. Nicht berücksichtigt sind Schülerinnen und Schüler, die kostenfreie Privatschulen besuchen, die aus bestimmten Gründen vom Schulgeld befreit waren oder deren Eltern das Schulgeld steuerlich nicht geltend gemacht haben.
Aufgrund der langen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen und der Bearbeitungsdauer bei der Finanzverwaltung liegen die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung (circa 3,5 Jahre) vor. Die aktuellsten Ergebnisse sind daher für das Veranlagungsjahr 2021.
Weitere Informationen:
Daten zu allgemeinbildenden Privatschulen werden im Statistischen Bericht “Allgemeinbildende Schulen – Schuljahr 2024/25“ veröffentlicht.
Daten zum steuerlich geltend gemachten Schulgeld 2021 finden Sie im Statistischen Bericht “Lohn- und Einkommensteuer – Schulgeld – 2021“.
Interaktive Karten zeigen die Zahl der Kinder in kostenpflichtigen Privatschulen und die Höhe des Schulgeldes nach Kreisen.
Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite “Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Statistisches Bundesamt: Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16 %
- Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst bei 4 %, in der Privatwirtschaft bei 17 %
- Bereinigter Gender Pay Gap ebenfalls unverändert bei 6 %
Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 Euro einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5 %, in Westdeutschland dagegen bei 17 %.
Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst
Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15 %. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4 % wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17 %). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.
Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19 % der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18 % des Verdienstunterschieds (0,75 Euro) erklärt. Etwa 13 % der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.
Die verbleibenden 40 % des Verdienstunterschieds (1,71 Euro von 4,24 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 9 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.
Methodische Hinweise:
Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Einfach erklärt werden beide Indikatoren in einem Video im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Seit 2022 können die Ursachen des Gender Pay Gaps jährlich auf Basis der monatlichen Verdiensterhebung untersucht werden. Zuvor stützten sich die Berechnungen auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie einer Fortschreibung der Ergebnisse für die Zwischenjahre.
Berechnungsweise:
Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen des repräsentativen Monats April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Abschnitt O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Zudem werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Diese Abgrenzungen gewährleisten europaweit vergleichbare Ergebnisse, da die Datenerhebungen in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sind. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. Ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite „Gender Pay Gap„. Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.12.2025
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO und ISS: Kein Social-Media-Verbot – Jugendliche fordern klare Regeln
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt heute in Berlin die Ergebnisse einer Befragung unter jugendlichen Internet-Nutzer*innen vor. Demzufolge greift ein generelles Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige zu kurz und löst Probleme mit Blick auf Jugendschutz nicht. Die qualitative Studie des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt macht vielmehr deutlich: Statt pauschaler Verbote bedarf es stärkerer Plattformregulierung, mehr Medienbildung und niedrigschwelliger Unterstützungsangebote.
Die explorative Studie „Wenn man uns fragen würde …“ basiert auf Gruppeninterviews mit 30 Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Lebenslagen, durchgeführt in Einrichtungen in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren. Sie zeigt: Junge Menschen erkennen Risiken sozialer Medien sehr genau – etwa problematische Algorithmen, Suchtmechanismen, sexualisierte Inhalte oder Hass und Gewalt. Ein pauschales Verbot wird dieser reflektierten Nutzungspraxis nicht gerecht und geht an der Realität vieler Jugendlicher vorbei.
Stattdessen benennen sie einen klaren Bedarf an verbindlicher Regulierung der Plattformen. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher deutlich mehr Medienbildung in Schule, Jugendhilfe und außerschulischen Angeboten sowie an niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die auch Eltern und Fachkräfte einbeziehen. Zentral ist für sie zudem, dass junge Menschen selbst an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre digitale Lebenswelt unmittelbar betreffen.
„Ein Verbot verschiebt Verantwortung von Plattformbetreibern und Politik auf Jugendliche“, so Bundesvorstand Marvin Deversi. „Notwendig sind verbindliche Regeln für Anbieter, wirksamer Jugend- und Datenschutz sowie eine Politik, die Prävention und Befähigung ernst nimmt. Medienkompetenz ist dabei keine Frage des Alters, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Studie ist deshalb auch eine Aufforderung zum Perspektivwechsel: weg von symbolischer Ordnungspolitik, hin zu einer kohärenten Digital- und Jugendpolitik, die Schutz, Teilhabe und Verantwortung zusammendenkt.“
Marius Hilkert, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ISS, fügt hinzu: „Betroffene wissen am besten, wo Probleme liegen und was es zu ihrer Lösung braucht – das gilt auch für Jugendliche. Auch deshalb sind Beteiligungsprozesse wie in unserer Studie zu einem potenziellen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige so wichtig. Unsere Befragung macht die Lebensrealitäten junger Menschen sichtbar: Sie handeln als risikobewusste und wissbegierige Nutzer*innen und lehnen ein generelles Social-Media-Verbot größtenteils ab.“
Zum Download der Studie: https://awo.org/pressemeldung/kein-social-media-verbot-jugendliche-fordern-klare-regeln/
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) vom 26.01.2026
AWO kommentiert Pläne für Erbschaftssteuerreform
Zu den Plänen der SPD zu einer Reform der Erbschaftssteuer erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:
„Es ist gut, dass die Debatte über eine Reform der Erbschaftssteuer wieder aufgenommen wird. In einer Zeit wachsender sozialer Ungleichheit ist es notwendig, über eine faire und solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens zu sprechen. Sobald Vorschläge zur gerechteren Besteuerung großer Vermögen auf den Tisch kommen, folgt zuverlässig eine reflexhafte Empörungsdebatte aus den immer selben Kreisen. Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht mehr von deren unrealistischen Horrorszenarien an der Ausgestaltung einer gerechten, solidarischen Steuerpolitik hindern lassen. Allen ist klar, dass wir jetzt Investitionen in Infrastruktur und Bildung brauchen.
Die einzige Idee bisher scheint zu sein, aus den Ärmsten noch mehr herauszuholen, und dass das nicht funktioniert, zeigt aktuell die „Neue Grundsicherung“: Versprochen waren hohe Einsparungen, tatsächlich aber bringen die Gängelungen praktisch keine nennenswerten Einnahmen für die Staatskassen.
Es ist schlicht richtig, Menschen mit sehr hohen Vermögen stärker als bisher an dieser Finanzierung zu beteiligen. Vermögensungleichheit ist Gift für die Demokratie und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein handlungsfähiger Staat braucht ausreichend Mittel und die müssen gerecht und solidarisch erhoben sein.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2026
BKU und Familienbund der Katholiken: Die Familienversicherung muss erhalten bleiben – Kindererziehung ist für die gesetzliche Krankenversicherung unverzichtbar
Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Geschenk. Sie ist ein begrenzter Ausgleich im Rahmen eines umlagefinanzierten Systems, in dem Familien durch ihren generativen Beitrag insgesamt höhere Beiträge leisten. Deshalb fordern der Bund katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung.
Berlin, Köln 8. Januar 2026 Trotz des Sparpakets der Bundesregierung haben zahlreiche Krankenkassen ab Januar 2026 ihre Beiträge angehoben. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken warnen angesichts des weiterhin bestehenden Spardrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung eindringlich vor einer Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Anstatt Familienbeiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen, fordern die Verbände Strukturreformen sowie mehr Wertschätzung und einen gerechten Ausgleich für die Leistungen von Familien.
Familien leisten mit der Erziehung von Kindern einen generativen Beitrag für das gesamte Sozialsystem. Die Krankenversicherung wird – wie die Rente – in einem Umlageverfahren finanziert. Sie ist auf die künftigen Beiträge der heutigen Kinder angewiesen. Die mit Abstand höchsten Kosten fallen im Alter an. Gleichzeitig wird unsere Gesellschaft demografisch bedingt älter. Die wachsenden Gesundheitskosten werden im Umlageverfahren der Sozialversicherungen somit zunehmend durch die Beiträge immer weniger Erwerbstätiger – insbesondere Jüngerer und Familien – finanziert.
Die Bezeichnung der Mitversicherung als „beitragsfrei“ ist aus Sicht der Verbände irreführend, da grundsätzlich auf das Gesamteinkommen der Familie Beiträge erhoben werden. Die beitragsfreie Mitversicherung entfällt zudem bei einem Einkommen von mehr als 565 Euro bzw. bei einem Minijob um 603 Euro im Monat. Sie ist damit vor allem für Personen relevant, die wegen Sorgearbeit nicht erwerbstätig sein können. Für diese ist sie aber sehr wichtig – z. B. in der Elternzeit.
Die Familienversicherung schützt auch die Wahlfreiheit der Familien. „Der Staat darf nicht in die Lebensplanung von Paaren eingreifen und sie für ihre Entscheidung bestrafen, Verantwortung füreinander und für Familienarbeit, Sorgearbeit und intergenerationales Miteinander zu übernehmen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Es geht aber nicht nur ums Geld. Es geht darum anzuerkennen, was Familie täglich leistet – für unsere Gesellschaft, aber auch für unsere Sozialversicherungen.“
„Wer Angehörige pflegt oder Kinder großzieht und zeitweise nicht erwerbstätig sein kann, darf nicht mit Beiträgen auf ein gar nicht vorhandenes Einkommen belastet werden“, ergänzt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling. „Wir brauchen keine Zusatzabgabe auf Familienarbeit, sondern eine nach der Kinderzahl gestaffelte Beitragsentlastung für Familien. Außerdem eine nachhaltige Stärkung des Gesundheitssystems durch mehr Effizienz, Prävention und Digitalisierung“, so Nebeling weiter. „Die Verantwortung für tragfähige Finanzierungsmodelle darf nicht auf die Familien abgewälzt werden.“
Die Verbände weisen darauf hin, dass Familien in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefördert werden. Forschungsergebnisse¹ haben gezeigt, dass im Durchschnitt erst bei Familien ab vier Kindern Gesundheitskosten anfallen, die höher sind als die Beiträge der Familien. Die meisten Familien sind trotz Familienversicherung Nettozahler – und erbringen zusätzlich den für jedes Umlageverfahren unverzichtbaren Beitrag der Kindererziehung.
Quelle: Pressemitteilung Bund katholischer Unternehmer (BKU) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.01.2026
DGB setzt Rentenkommission ein: Für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Einrichtung einer eigenen Rentenkommission beschlossen. Ziel ist es, einen umfassend tragfähigen Vorschlag für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland zu beraten. Die Kommission erarbeitet ein konsistentes Gesamtkonzept, das für alle Erwerbstätigen eine auskömmliche und verlässliche Rente gewährleistet.
Im Mittelpunkt steht eine starke gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die für alle eine solide Basis der Alterssicherung bietet. Ergänzend sollen kollektive Formen der betrieblichen Altersversorgung sowie Elemente des sozialen Ausgleichs weiterentwickelt werden – insbesondere mit Blick auf geschlechtsspezifische Nachteile im Erwerbsleben, die Übernahme von Sorgearbeit und gesundheitlich bedingte Einschränkungen bis hin zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.
„Die Rente ist das zentrale Versprechen des Sozialstaats: Wer ein Leben lang arbeitet, muss auch im Alter sicher leben können“, erklärt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Mit unserer Rentenkommission wollen wir einen eigenen, klaren und solidarischen Gegenentwurf vorlegen – jenseits von derzeitigem Stückwerk und kurzfristigen Debatten. Unser Ziel ist eine Alterssicherung, die den Lebensstandard sichert, Armut verhindert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.“
Der DGB-Rentenkommission gehören an: Yasmin Fahimi (DGB), Christiane Benner (IG Metall), Nils Hindersmann (IGBCE), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nina Krüger (DGB Jugend), Verena Bentele, Dr. Joachim Rock, Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler, Prof. Dr. Katja Nebe, Peter Weiß, Ricarda Lang, Kevin Kühnert.
Zur inhaltlichen Vertiefung setzt die DGB-Rentenkommission vier thematische Labore ein:
- Labor „Versorgungsanspruch aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung“
- Labor „Finanzierung der Alterssicherung“
- Labor „Fairer Renteneintritt und Arbeiten im Alter“
- Labor „Sozial abgesicherte Übergänge von der Arbeit in die Rente“
In diesen Laboren erarbeiten Vertreterinnen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft konkrete Lösungsansätze und formulieren Empfehlungen. Beteiligt sind unter anderem folgende wissenschaftliche Expertinnen: Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen), Prof. Dr. Antonio Brettschneider (TH Köln), Prof. Dr. Martin Brussig (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Jutta Schmitz-Kießler (Hochschule Bielefeld), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Prof. Dr. Katja Nebe (Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung), Dr. Florian Blank (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut), Dr. Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), Prof. Dr. Hans Martin Hasselhorn (Universität Wuppertal), Prof. Dr. Claudia Vogel (Hochschule Neu-brandenburg) sowie Prof. Dr. Felix Wilke (Ernst-Abbe-Hochschule Jena).
Die konstituierende Sitzung der DGB-Rentenkommission ist für Ende Februar / Anfang März 2026 geplant. Eine Zwischenbewertung der Arbeiten erfolgt im späten Frühjahr, die Abschlussklausur im Sommer 2026. Anschließend ist eine zeitnahe Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.01.2026
Diakonie Deutschland und aej: Freiwilligendienste stärken – Neue Chancen für gesellschaftliches Engagement
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz eröffnet auch neue Perspektiven für gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr sollen künftig auch zivile Freiwilligendienste stärker gefördert werden. Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) begrüßen diese Entwicklung.
Mit Blick auf die Beratungen im Bundeskabinett und im Bundesrat zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Das Gesetz setzt einen klaren Impuls für mehr gesellschaftliches Engagement. Neben der Bundeswehr werden auch zivile Freiwilligendienste gezielt gestärkt, was jungen Menschen neue Chancen eröffnet, sich aktiv in unserer Gesellschaft einzubringen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept zu entwickeln, das alle beteiligten Stellen, Partner und Dienstleistenden einbezieht. Da mit dem Beschluss des Bundestages nicht nur auf den Dienst in der Bundeswehr, sondern auch auf Möglichkeiten in sozialen Einsatzbereichen sowie dem Zivil- und Bevölkerungsschutz hingewiesen wird, leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Krisenfestigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Diakonie Deutschland und aej setzen sich in dem aktuellen politischen und legislativen Prozess für den weiteren und zügigen Ausbau der Freiwilligendienste ein. Annika Schreiter, Generalsekretärin der aej, betont: „Junge Menschen sollten zur Teilnahme an einem Dienst motiviert und bewegt werden. Deshalb fordern Diakonie und aej weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Platz in bestehenden Freiwilligendiensten sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, um diese zu stärken und die Zahl der Freiwilligen zu verdoppeln. Dazu sind die neuen zusätzlichen Plätze ein erster Schritt. Die Evangelischen Freiwilligendienste stehen hier bereit.“
Gemeinsam mit anderen Verbänden haben aej und Diakonie die „Vision 2030“ erarbeitet, um die Freiwilligendienste bis 2030 von 100.000 auf 200.000 Plätze pro Jahr auszubauen. Ein Aspekt der „Vision 2030“ ist es, den Freiwilligendienst für alle zugänglich zu machen. Ein Freiwilligendienst sollte nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betont: „Das aktuelle Taschengeld in den Freiwilligendiensten reicht nicht, um unabhängig von den Eltern zu wohnen und zu leben. Die Diakonie fordert deshalb eine Erhöhung des Taschengeldes auf BAFÖG-Niveau von etwa 1.000 Euro im Monat.“
Zur Diskussion über ein mögliches Gesetz zur Wehrpflicht und zu Ersatzdiensten erklärt Rüdiger Schuch, man werde im Falle einer Wiedereinsetzung des Zivildienstes mit den beteiligten Organisationen und Dienststellen zusammenarbeiten. „Dabei ist es wichtig, die Erfahrungen aus dem ehemaligen Zivildienst zu prüfen und die erfolgreichen Modelle der heutigen Freiwilligendienste zu berücksichtigen. Diese Programme, die der Bildung, Orientierung und dem gesellschaftlichen Engagement dienen, müssen für alle Menschen zugänglich bleiben – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen. Der große Beitrag, den diese Dienste für die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt leisten, darf nicht beeinträchtigt werden.“
Annika Schreiter bekräftigt, wie wichtig es sei, junge Menschen in die aktuelle Diskussion um Wehrdienst und Freiwilligendienst aktiv einzubeziehen. „Wenn komplette Jahrgänge angeschrieben oder gemustert werden sollen, braucht es Transparenz, echte Wahlmöglichkeiten und Raum für Gewissensbildung. Freiwilligkeit darf nicht durch ökonomische Anreize oder sozialen Druck ausgehöhlt werden. Evangelische Jugendarbeit begleitet junge Menschen verlässlich – nicht mit Druck, sondern mit Orientierung.“
Diakonie und aej organisieren gemeinsam die Freiwilligendienste in einer zentralen Stelle. Im Jahr 2024 engagierten sich rund 13.000 junge Menschen in Deutschland oder im Ausland, davon etwa 8.500 im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und rund 4.500 im Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 19.12.2025
DKHW: Anne Lütkes neue Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes
Anne Lütkes ist neue Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie folgt auf Thomas Krüger, der nach einer langen Amtszeit von 30 Jahren auf der Mitgliederversammlung der Kinderrechtsorganisation nicht erneut kandidiert hatte. Als Vizepräsidentinnen wurden Nathalie Schulze-Oben und Anja Siegesmund gewählt, als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. Den erweiterten Vorstand komplettieren Mustafa Akça, Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz, Ottilie Klein, Erik Lierenfeld und Katja Mast.
Anne Lütkes ist Fachanwältin für Familienrecht und seit 2006 im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes, zuletzt als Vizepräsidentin. Sie war von 2000 bis 2005 Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie sowie Stellvertreterin der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein. Von 2010 bis 2017 amtierte sie als Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf.
„Mein besonderer Dank gilt Thomas Krüger, der durch seine unermüdliche Arbeit als Präsident unserer Kinderrechtsorganisation maßgeblich dafür gesorgt hat, dass das Deutsche Kinderhilfswerk auf allen Ebenen des Vereins sehr gut aufgestellt ist und sich zu einem der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland entwickelt hat. Das hat ebenso wie unsere finanzielle Unabhängigkeit durch private Mittel dazu beigetragen, dass wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite fördern können“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Unsere Arbeit wird auch in den nächsten Jahren insbesondere die Defizite bei der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in den Blick nehmen. Eine starke Stimme für die Interessen und Rechte von jungen Menschen brauchen wir mehr denn je: Der von uns vor kurzem vorgestellte Kinderrechte-Index hat deutlich gezeigt, dass es auf allen staatlichen Ebenen eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik und damit einhergehend Strategien für die Umsetzung der Kinderrechte braucht. Das gilt insbesondere für die Kinder- und Jugendbeteiligung und die langfristige Förderung von Beteiligungsstrukturen, aber auch für die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land oder die Herausforderungen im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes“, so Lütkes weiter.
„Weiterer Arbeitsschwerpunkt wird das Thema Kindgerechte Justiz sein. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Zudem werden wir uns verstärkt dem Thema Bildungschancen von Kindern widmen, zu dem wir im Sommer den Kinderreport 2026 vorlegen werden“, sagt Anne Lütkes.
„Und auch die Demokratiebildung im Kindesalter und die Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur in diesem Bereich werden auf unserer Agenda ganz oben stehen. Die Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern sind hier zentral – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Dafür muss die Demokratiebildung auch politisch verbindlich gestärkt werden. Denn demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen“, so Anne Lütkes.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2026
DKHW und Bundesbildungsministerin Karin Prien stellen neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Inklusion vor
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien das neue PIXI-Buch „Alle machen mit!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Bezugspersonen auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Kinderrecht auf Inklusion und der Ermöglichung von Beteiligung für alle Kinder. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, Kinderrecht auf beide Eltern, Kinderrecht auf Privatsphäre, Kinderrecht auf Information und Kinderrecht auf kulturelle Bildung das achte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Insgesamt haben die acht PIXI-Bücher inzwischen eine Auflage von mehr als 500.000 Exemplaren erreicht. Zum neuen PIXI-Buch gibt es erstmals einen begleitenden Kurzfilm, um auch auf diesem Wege Kindern die Geschichte und die Kinderrechte näherzubringen.
„Die Kinderrechte sind mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch immer zu wenig bekannt. Deshalb freuen wir uns umso mehr, den Kindern mit unserer PIXI-Buchreihe ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Inklusion wird fast flächendeckend viel zu wenig beachtet, dabei muss es für alle Kinder gleichermaßen umgesetzt werden. Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Selbstbestimmung. Dafür müssen in unserer Gesellschaft Barrieren abgebaut und die individuellen Potenziale jedes Kindes gefördert werden. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten und können mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten. Das gilt ausnahmslos für alle Kinder. Deshalb steht das Recht auf Inklusion im Mittelpunkt unseres neuen PIXI-Buches“, betont Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Vorlesen ist ein zentraler Baustein frühkindlicher Bildung: Geschichten öffnen Welten, stärken Sprache, Fantasie und Empathie und vermitteln Werte. Gute frühkindliche Bildung ist kein Luxus, sondern ein Kinderrecht, das darüber entscheidet, ob Kinder ihr Potenzial entfalten oder schon am Start ausgebremst werden. Kinder müssen von Anfang an erleben, dass ihre Stimme zählt, dass Inklusion und Teilhabe selbstverständlich sind und dass alle dazugehören – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Fähigkeiten. Pädagogische Fachkräfte leisten dafür Unverzichtbares, denn sie begleiten Kinder aufmerksam und greifen ihre Fragen auf. Das neue PIXI-Buch zeigt auf kindgerechte Weise: Alle Kinder sollen sich gesehen fühlen und die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Wer heute verlässlich in hochwertige und inklusive Bildung investiert, investiert in Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Bundesbildungs- und -Familienministerin Karin Prien.
Die Geschichten der Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes drehen sich um eine Gruppe befreundeter Kitakinder, die die Herausforderungen in ihrem Alltag selbstbestimmt und kreativ lösen. In jedem Buch steht ein anderes Kind im Mittelpunkt. Dieses Mal ist Maja die Hauptfigur. Die altersgerecht formulierte und illustrierte Geschichte thematisiert gelebte Inklusion und Beteiligung im Kita-Alltag: Kinder mit und ohne Behinderung entdecken zusammen mit einer Erzieherin und einem Erzieher verschiedene Barrieren im Kita-Garten – und setzen sich gemeinsam aktiv für dessen Umgestaltung ein. Die Kita wird so als Ort gelebter Demokratie und Inklusion sichtbar – ein Ort, an dem alle Kinder teilhaben, ihre Umwelt mitgestalten und sich als selbstwirksam erleben können. Die gemeinsame Orientierung von Erwachsenen und Kindern an den Kinderrechten bildet hierfür die Grundlage.
Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der selbstverständliche Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich unterschwellig, wie ein roter Faden durch die Geschichten zieht. Die Figuren im Buch, die Zeichnungen und die verwendete Sprache sind bewusst so gewählt, dass Vielfalt als Normalität im Alltag wahrgenommen wird. So leben die Hauptfiguren in unterschiedlichsten Familienkonstellationen, haben verschiedene herkunftbedingte Ausgangssituationen und Lebenswelten. Ein Begleitheft zum PIXI-Buch unterstützt pädagogische Fachkräfte dabei, Kinderrechte – insbesondere in den Bereichen Inklusion und Vielfalt – in ihren Einrichtungen wirkungsvoll zu thematisieren und kleine Projekte dazu umzusetzen. Hierfür werden zwei praxisorientierte Methoden für den Kita-Alltag vorgestellt. Die erste Methode ermutigt die Kinder, ihre individuellen Stärken zu entdecken und verdeutlicht gleichzeitig, wie wichtig jedes einzelne Mitglied für die Gemeinschaft ist. Die zweite Methode lädt dazu ein, gemeinsam den Kitahof zu erkunden und sich dafür einzusetzen, diesen zum „Kinderrechte-Ort“ zu machen.
Das PIXI-Buch ist nicht im Handel verfügbar, sondern ist kostenfrei beim Deutschen Kinderhilfswerk erhältlich. Pädagogische Fachkräfte aus Kita und Hort können Gruppensätze à 15 oder 30 Stück und didaktisches Begleitmaterial bestellen: www.dkhw.de/shop. Der PIXI-Kurzfilm ist hier abrufbar: www.dkhw.de/pixi-film-alle-machen-mit.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.01.2026
DKHW: 2026 muss das Jahr der Kinderrechte werden
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Staat und Zivilgesellschaft dazu auf, in diesem Jahr einen besonderen Fokus auf die Kinderrechte zu legen. „Der von uns im letzten Monat vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch sehr vieles im Argen liegt. Mehr als 36 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen wird das Kindeswohl bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Hier braucht es dringend Veränderungen: Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger.
„Als Kinderrechtsorganisation stehen wir für eine Gesellschaft ein, in der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mitbestimmen können und bestmögliche Chancen für ein gutes Aufwachsen erhalten. Wir wollen ein kindgerechtes Deutschland, in dem Kinder und Jugendliche als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft gesehen, behandelt und respektiert werden. Es muss Standard auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Zivilgesellschaft sein, dass Kinder unsere Gesellschaft mit ihrer Kreativität und Kompetenz mitgestalten können. Dabei ist die Beteiligung von Kindern ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft. Demokratie zu lernen erfordert, Demokratie zu erleben. Denn Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sondern vor allem auch unsere Gegenwart. Dass in die junge Generation kurz- und langfristig mehr investiert werden muss, zeigt sich beispielsweise beim drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung ist skandalös und hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.
Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es immer noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik entspricht, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft altersgemäß zu beteiligen sind. Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.
„Gerade die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist notwendiger denn je. Hier sind die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat gefordert, endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz zu schaffen, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Aufgrund der hohen Hürden, die es bei einer Änderung des Grundgesetzes im Bundestag und Bundesrat gibt, braucht es zum Wohle der Kinder und für wirksame Kindergrundrechte hierfür eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Langfristig würden so eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen und die Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete gestärkt“, sagt Thomas Krüger.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2026
eaf: Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl im Blick behalten!
eaf kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Deutschen Bundestag noch einmal kritisch zu prüfen und dabei die Bedeutung sozialer Väter für das Kindeswohl stärker in den Blick zu nehmen.
Nach Auffassung der eaf wertet der vorliegende Entwurf die Rolle des sozialen Vaters erheblich ab und geht damit deutlich über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus, lediglich in besonders gelagerten Fällen die Rechte biologischer Väter zu stärken.
„Mehrere der vorgeschlagenen Regelungen sind aus Sicht des Kindeswohls nicht zielführend“, so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir gehen davon aus, dass das Auseinanderfallen von rechtlicher und biologischer Vaterschaft eher die Ausnahme als die Regel ist. Wenn zwei Väter ein starkes Interesse an der rechtlichen Vaterschaft haben, müssen die Hintergründe stets sorgfältig geprüft werden. Das ist nur möglich durch eine familiengerichtliche Einzelfallentscheidung, die die Interessen und Grundrechte aller Beteiligten berücksichtigt und eine umfassende Kindeswohlprüfung vornimmt.“
Besonders kritisch bewertet die eaf, dass nach der nun vorgesehenen Regelung volljährige Kinder aktiv widersprechen müssen, wenn der biologische Vater die rechtliche Vaterschaft des sozialen Vaters anficht. Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht vorgegeben. Sie könnte dazu führen, dass der soziale Vater seine Rechtsstellung über Nacht verliert, falls das von ihm großgezogene volljährige Kind eine Widerspruchsfrist versäumt. Die eaf schlägt stattdessen vor, für eine erfolgreiche Anfechtung stets die aktive Zustimmung des erwachsenen Kindes einzuholen.
Die neu geschaffene Möglichkeit für den biologischen Vater, alle zwei Jahre gerichtlich überprüfen zu lassen, ob seine sozial-familiäre Beziehung zum Kind die des sozialen und rechtlichen Vaters mittlerweile an Schutzwürdigkeit übertrifft, sieht die eaf ebenfalls mit großer Sorge: „Wir fragen uns, ob damit nicht eine Art neuer ‚Wettlauf um die Vaterschaft‘ etabliert wird, der eigentlich verhindert werden soll“, so Bujard. „Der Schutz der sozialen Familie droht hier stärker geschwächt zu werden, als es das Bundesverfassungsgericht beabsichtigt hat.“
Auch die neue gesetzliche Vermutung, dass eine sozial-familiäre Beziehung frühestens nach einem Jahr rechtlicher Vaterschaft des sozialen Vaters vorliegen kann, bewertet die eaf kritisch. „In diesem gesamten Zeitraum könnte ein sozialer Vater den Rechten eines biologischen Vaters praktisch wenig entgegenhalten“, erläutert Bujard. „Geht das Gericht davon aus, dass keine sozial-familiäre Beziehung besteht, unterbleibt auch eine Kindeswohlprüfung. Die Vorgeschichte, die Motivation aller Beteiligten und die Bedeutung des sozialen Vaters für das Wohl des Kindes werden dann nicht in die Entscheidung einbezogen. Gerade in Fällen mit Gewaltkontexten ist dies jedoch elementar wichtig.“
„Leider berücksichtigt der aktuelle Entwurf die Interessen sozialer Väter und deren Beziehung zu ihren Kindern nicht ausreichend“, resümiert der eaf-Präsident Bujard und warnt: „Wenn ein sozialer Vater befürchten muss, dass er trotz Übernahme der rechtlichen Verantwortung immer darauf gefasst sein muss, durch den biologischen Vater ersetzt zu werden, untergräbt dies seine Rolle in der Erziehung, der finanziellen Absicherung und der emotionalen Bindung zum Kind.“
>>Stellungnahme der eaf zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 12.01.2026
LSVD+: Bundesregierung begreift Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen
Auf eine Anfrage des Abgeordneten Maik Brückner (die Linke) zum Aktionsplan „Queer leben“ verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort nur auf die vergangene Legislaturperiode. Einen Aktionsplan für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt hat die LSBTIQ*-Zivilgesellschaft lange gefordert. Dieses Versprechen hat die SPD/Grünen/ FDP-Regierung eingelöst und damit die Queerpolitik ganz wesentlich vorangebracht. Dazu erklärt Alexander Vogt für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
Wenngleich die Erarbeitung des Aktionsplans in der Vergangenheit liegt: die Umsetzung muss jetzt durch die Bundesregierung weitergeführt werden! Das würde lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) eine sichere Zukunft in Deutschland ermöglichen. Die Bundesregierung darf sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, denn queeres Leben in Deutschland ist derzeit so bedroht wie schon lange nicht mehr. Das belegen unter anderem die Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität in aller Deutlichkeit.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich bereits mehrmals zum Schutz und zur Förderung queeren Lebens in Deutschland bekannt: durch die Verstetigung des Amts der Queerbeauftragten, durch Bekenntnisse im Koalitionsvertrag, Bekräftigung in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen. Auch Kanzler Merz persönlich hat am 9. Juli 2025 im Bundestag bekräftigt: „Wir tun alles, um Menschen, die queer sind, ein gutes und auch ein sicheres Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich stehe persönlich dafür ein, dass das so ist und dass das besser wird. So wie es gegenwärtig ist, mit den vielfältigen Bedrohungen, kann es nicht bleiben.“
Diesen Worten müssen Taten folgen! Jetzt müssen die im Aktionsplan „Queer leben“ entwickelten Empfehlungen und Handlungspläne auch unter der schwarz-roten Regierung langfristig abgesichert werden: Als Querschnittsaufgabe aller Bundesressorts und mit finanziellen Mitteln hinterlegt. Die Ministerien haben sich im Aktionsplan jeweils zu Maßnahmen zum Schutz queeren Lebens verpflichtet, diese Verpflichtungen gelten über den Wechsel der Legislaurperiode hinaus. Auch viele unionsgeführte Landesregierungen haben diese Dringlichkeit erkannt und entsprechende Aktionspläne auf Landesebene verabschiedet.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung: Frage 79
- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 17. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juli 2025: 1639
- Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?
- Queerfeindliche Gewalt: Angriffe auf Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche s…
- Nationalen Aktionsplan fortführen
Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.01.2026
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
BALZ, Diakonie Deutschland und KOS: „Jobcenter.digital – vertane Chance oder Zukunft der digitalen Sozialleistungen?“
Termin: 10. Februar 2026
Veranstalter: Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS)
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise (BALZ)
Diakonie Deutschland
Ort: Online
Behördenleistungen werden digitaler. Mit dem Online-Service Jobcenter.digital und der Jobcenter-App digitalisiert die Bundesagentur für Arbeit derzeit ihre Leistungen in Jobcentern.
Leistungen beantragen, Termine vereinbaren, Bescheide erhalten rund um die Uhr und von überall – was für die einen Erleichterung im Alltag verspricht, baut für andere Hürden auf. Menschen, die die Online-Kommunikation nicht nutzen können, erleben Barrieren beim Zugang zu Sozialleistungen, weil bisherige Kommunikationskanäle eingeschränkt oder nicht anerkannt werden. Die Abbruchquote bei „Jobcenter.digital“ wird auf 50 % geschätzt. Beratungsstellen haben Schwierigkeiten, Menschen bei der digitalen Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs zu unterstützen.
In der Veranstaltung schauen wir auf Chancen sowie Herausforderungen von Jobcenter.digital. Nils Wohltmann hat durch seine Beratungspraxis im Berliner Arbeitslosenzentrum detaillierte Kenntnis der Hürden, mit denen Leistungsberechtigte konfrontiert sind und entwickelt daraus praxisorientierte Verfahrensvorschläge.
Ass.jur. Sabine Hummerich arbeitet bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger Bremen. Sie wird, gestützt auf ihre Beratungserfahrungen, vor allem die rechtlichen Aspekte der Umstellung von analogen auf digitale Verfahren beleuchten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir auf der Veranstaltung folgende Fragen diskutieren: Welche Chancen bieten digitale Lösungen und welche Risiken bergen sie? Wie kommen Leistungsberechtigte analog zu ihrem Recht? Wie können digitale Lösungen so entwickelt werden, dass sie die Bedarfe von Bürger*innen und Beratungsstellen mitberücksichtigen?
Wir sprechen mit:
Parsa Marvi (MdB Fraktion SPD, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung), Cansın Köktürk (MdB Fraktion Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), Timon Dzienus (MdB Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales), N.N. (MdB Fraktion CDU/ CSU)
Die Veranstaltung richtet sich an fachlich Interessierte und ist kostenfrei.
Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2026 unter diesem Link an.
Die Zugangsdaten für Zoom erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
BAG BEK: "Mit und durch Worte wachsen – Wie Kinder sprechen lernen und wie wir sie dabei in der Kita unterstützenkönnen. Erkenntnisse, Austausch und Impulse"
Termin: 11. Februar 2026
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)
Ort: online
der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit dem Volkssolidarität Bundesverband und Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen die Expertise „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ vorgelegt. Sie bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse zum kindlichen Spracherwerb und benennt zentrale Handlungsbedarfe für eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung von Kindern in der Kita. Hier geht es direkt zur Broschüre: www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/expertise-sprache-2026/
Die Expertise gibt Handlungsempfehlungen, wie in Kindertageseinrichtungen eine bedarfsgerechte sprachliche Bildung umgesetzt werden kann, die eine gezielte individuelle Unterstützung von Kindern in Alltagssituationen bietet. Grundlage dafür sind die regelmäßig erfassten Entwicklungsstände der Kinder und tragfähige pädagogische Beziehungen mit qualifizierten Fachkräften. Denn die wirksamsten Bedingungen für Sprachentwicklung entstehen nachweislich in interessengeleiteten Interaktionen innerhalb authentischer Kommunikationssituationen.
Am 11. Februar 2026 findet die Veranstaltung „Mit und durch Worte wachsen – Wie Kinder sprechen lernen und wie wir sie dabei in der Kita unterstützen können. Erkenntnisse, Austausch und Impulse“ u. a. mit zwei Autorinnen der Expertise im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kita-Dialoge 2026: Wie werden Kitas dem Heute und Morgen von Kindern gerecht?“ statt.
Die Veranstaltung findet am 11.02.2026 online und kostenfrei in der Zeit zwischen 15.00 und 16.30 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden (Website Niedersächsisches Institut
für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. – nifbe).
Die Veranstaltungsreihe Kita-Dialoge ist eine gemeinsame Initiative von Bundesarbeitsgemeinschaft für Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK)
- Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
- Institut für den Situationsansatz (ista)
- Kompetenzzentrum Frühe Kindheit Niedersachsen der Universität Hildesheim
- Netzwerk Gemeinsamer Diskriminierungsabbau in der frühkindlichen Bildung (GeDAB)
- Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e. V. (nifbe)
- Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
- ver.di Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Digital native oder digital naiv? Wie sollte der Bund Medienkompetenz junger Menschen fördern?
Termin: 25. Februar 2026
Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ort: Berlin oder online
Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen von klein auf und eröffnen Chancen für Lernen, Kreativität und Austausch. Zugleich stellen sie junge Menschen vor Herausforderungen wie Desinformation, manipulative oder schädliche Inhalte.
Im Fachgespräch diskutieren wir, wie Kinder und Jugendliche altersgerecht im digitalen Raum unterstützt werden können. Dabei bringen wir Perspektiven von Schüler*innen, Lehr- und Fachkräften, Wissenschaft, frühkindlicher Bildung, außerschulischer Medienpädagogik sowie zivilgesellschaftlicher Initiativen zusammen. Ziel ist es, konkrete politische Handlungsempfehlungen für den Bund abzuleiten.
MIT DABEI:
Misbah Khan MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende | Anja Reinalter MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Rüdiger Fries, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur | Amy Kirchhoff (angefragt), Bundesschülerkonferenz | Bianka Pergande, National Coalition Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland | Prof. Dr. Katharina Scheiter, Universität Potsdam
Deutsche Liga für das Kind: "Und wer fragt mich?" 3.0 - Early Bird Preis noch wenige Tage
Termin: 16. – 17. April 2026
Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind
Ort: Heidelberg
Nach zwei erfolgreichen Tagungen 2022 und 2024 laden wir Sie sehr herzlich zur 3. Tagung „Und wer fragt mich?“ 3.0 am 16./17. April 2026 in Heidelberg ein. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung und Finanzierung familienorientierter rechtskreisübergreifender Unterstützungsangebote für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern. Betroffene Kinder und ihre Familien benötigen bundesweit präventive Unterstützung zur Stärkung von Resilienz sowie kombinierte Hilfen in gemeinsamen Hilfeprozessen.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Menschen mit Erfahrungswissen diskutieren wir die aktuellen Bedarfe und innovativen Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Kinder und das, was noch umgesetzt werden muss.
Die 19 Empfehlungen der AG KPKE aus dem Jahr 2019 haben wichtige Impulse zur Verbesserung der Situation von Kindern aus psychisch und sucht belasteten Familien gesetzt, doch die praktische Umsetzung komplexer Gemeinschaftsleistungen und deren Finanzierung bleibt eine zentrale Aufgabe. Wie verzahnen wir die Sozialgesetzbücher, damit Familien passgenaue, koordinierte Hilfen auch wirklich erhalten? Welche Finanzierungsmodelle bewähren sich? Und was sagen die Menschen, die diese Hilfen brauchen? Was ist für sie wichtig?
Lernen Sie bei der Tagung beispielhafte Leuchtturmprojekte aus Sozialpädiatrie, Gemeindepsychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe und Frühen Hilfen kennen. Die Erfahrungen daraus können auch für Ihre Einrichtung oder Kommune interessant sein und bilden die Grundlagen für strukturelle Gelingensbedingungen auf Bundesebene.
Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus verschiedenen Sozialsystemen, Politik, Kostenträgern und betroffene Familien ins Gespräch.
Wir freuen uns auf zwei spannende Tage und die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen! Nur gemeinsam kommen wir wichtige Schritte weiter!
CME-Punkte für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen:
Eine Zertifizierung der Tagung „Und wer fragt mich? Unterstützung für Kinder
psychisch kranker Eltern gestalten – 3.0“ als Fortbildungsveranstaltung ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.
WEITERE INFORMATIONEN
Bertelsmann-Stiftung: Worauf es bei der Bildung und bedarfsgerechten Förderung von Kita-Kindern ankommt
Kita-Kinder haben sehr unterschiedliche Bedarfe. Insbesondere die Bildung und Entwicklung von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache oder einer Eingliederungshilfe stellen erhöhte Anforderungen an die pädagogische Arbeit. Für eine bedarfsgerechte Förderung aller Kinder müssten mehr Kita-Teams in Deutschland personell besser aufgestellt sein. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei der fachlich empfohlenen Personalausstattung im Ost-West-Vergleich. Das von der Politik geplante Startchancen-Programm für Kitas könnte die Situation verbessern – wenn die Mittel dort zum Einsatz kommen, wo der Handlungsbedarf am größten ist.
Weiterlesen können Sie hier.
ISS: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (digitaler) sexualisierter Gewalt in Europa

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt veröffentlichte die Beobachtungsstelle eine Publikationsreihe zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Europa bekämpfen“. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt.
- Expertise: Digitaler Schutzschild: Maßnahmen der EU gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern undJugendlichen.
Die Expertise stellt die bestehenden und geplanten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung digitalersexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. - Übersicht: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Einblick in straf- und familienrechtliche Regelungenin Europa.
Die Übersicht stellt ausgewählte straf- und familienrechtliche Regelungen zum Umgang mit sexualisierter Gewaltgegen Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Irland, Schweden und Spanien vor. - Dossier: Wie Kinder und Jugendliche in Europa vor sexualisierter Gewalt im Netz geschützt werden.
Das Dossier beschäftigt sich aus europäischen, zivilgesellschaftlichen und nationalen Perspektiven damit, wie Kinder und Jugendlichewirksamer vor (digitaler sexualisierter) Gewalt geschützt werden können.
Alle Veröffentlichungen können auf der Webseite
https://beobachtungsstelle-gesellschaftspolitik.de/schwerpunktthemen/gewalt#p88 kostenlos heruntergeladen werden.
Volkssolidarität: Frühe sprachliche Bildung systematisch stärken – Volkssolidarität und Paritätischer legen gemeinsame Expertise vor
Vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Debatte und der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten verpflichtenden Erfassung des Sprachentwicklungsstands von Kindern haben der Paritätische Gesamtverband und der Volkssolidarität Bundesverband gemeinsam mit ausgewiesenen Wissenschaftler*innen eine neue Expertise vorgelegt. Sie zeigt auf, wie Aneignung von Sprache in der frühen Kindheit fachlich fundiert, diversitätssensibel und wirksam begleitet werden kann – ohne den Fokus auf zusätzliche Tests und isolierte Förderprogramme zu verengen.
Die Expertise mit dem Titel „Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung“ bündelt interdisziplinäre Erkenntnisse aus Frühpädagogik, Sprachwissenschaft, Logopädie und Bildungsforschung. Sie nimmt die zunehmende Problematisierung kindlicher Sprachentwicklung kritisch in den Blick und formuliert konkrete Handlungsempfehlungen für ein kohärentes System früher sprachlicher Bildung.
Die Autor*innen der Expertise machen deutlich: Entscheidend ist nicht die Ausweitung standardisierter Sprachtests, sondern die Qualität der pädagogischen Begleitung im Alltag der Kindertagesbetreuung.
„Die Bundesregierung zeigt mit ihren Plänen im Koalitionsvertrag, dass sie sich für frühe sprachliche Bildung engagieren will – ein wichtiges Signal“, erklärt Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität. „Aber mehr Tests schaffen keine besseren Bildungs- und Teilhabechancen. Was Kinder brauchen, sind gut ausgestattete Kitas und qualifizierte Fachkräfte für eine beziehungsvolle sprachliche Bildung, die an tatsächlichen Lebens- und Sprachwelten von Kindern ansetzt.“
Die Expertise zeigt auf, dass Kinder Sprache vor allem in authentischen, interessengeleiteten Interaktionen erwerben – eingebettet in den pädagogischen Alltag. Eine defizitorientierte Engführung auf Deutschkenntnisse und punktuelle Screenings greifen insbesondere in vielfältigen Sozialräumen zu kurz und bergen die Gefahr von Fehlinterpretationen und Stigmatisierungen, vor allem bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern.
Neben einer kontinuierlichen, kontextsensitiven und fachkundigen Beobachtung des kindlichen Spracherwerbs empfehlen die Expert*innen für die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung unter anderem:
- die Stärkung der alltagsintegrierten und bedarfsgerechten Sprachbildung in Kitas,
- die dafür notwendige personelle und strukturelle Ausstattung, insbesondere in sozial belasteten Regionen,
- niedrigschwellige multiprofessionelle Kooperation zwischen Kitas, Familien, Kinderärzt*innen, Diagnostikzentren und Therapeut*innen
- sowie verbindliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für pädagogische Fachkräfte im Bereich der sprachlichen Bildung.
„Wir wollen mit dieser Expertise eine fachlich fundierte Orientierung für Politik, Verwaltung und Praxis geben“, betont Karawanskij. „Ziel ist ein System, das frühzeitig unterstützt statt aussortiert und das dort besonders investiert, wo Kinder unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Dafür braucht es jetzt eine bundesgesetzliche Rahmung, die Planungssicherheit schafft und so die notwendigen Voraussetzungen in ganz Deutschland schafft – damit frühe alltagsintegrierte und bedarfsgerechte Sprachbildung allen Kindern zugutekommt.“




























Termin: 09. Juni 2026


Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.



