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Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Vereinbarkeit für pflegende Angehörige verbessern – Lohnersatzleistung jetzt einführen!

Berlin, 26.08.2022 – Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2022

AUS DEM ZFF

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.                                               

Gefördert vom

        

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.  Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Weitere Informationen und das Eckpunktepapier finden Sie hier:  www.bmfsfj.de/selbstbestimmungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Zum Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Jürgen Lenders:

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz überwinden wir das entwürdigende Transsexuellengesetz und verbessern die Rechtslage für transgeschlechtliche Menschen. Diese wichtige Gesetzesinitiative hat die Ampelkoalition bereits im ersten Regierungsjahr gestartet. Die Gutachten und das Amtsgerichtsverfahren werden endlich abgeschafft. Diese waren für die Betroffenen belastend und entwürdigend. Künftig werden Menschen die Möglichkeit haben, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Zudem werden die Möglichkeiten zur sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung ausgebaut. Ein guter Tag für die Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 30.06.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Überwindung des Transsexuellengesetzes und für die Etablierung eines modernen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses muss sich zuallererst am Wohl und besten Interesse des Kindes ausrichten. Die vergangenen Jahrzehnte haben vielfach gezeigt, welch körperliches Leid und seelische Schäden bei Kindern hervorgerufen werden können, wenn Entscheidungen zu ihrer geschlechtlichen Identität ohne sie und gegen ihren Willen getroffen werden.

„Die Entscheidung über die geschlechtliche wie sexuelle Identität kann keinem Menschen durch Eltern, Mediziner*innen oder Mitarbeiter*innen von Standesämtern abgenommen werden. Nur jeder Mensch selbst kann für sich wahrnehmen und feststellen, als welche Person man verortet werden möchte. Eine solche, zutiefst individuelle und persönliche Entscheidung benötigt Zeit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Niemand kommt als fertiger Mensch zur Welt. Und so, wie sich unser Charakter und unsere Vorstellungen von der Welt erst nach und nach entwickeln und ausprägen, benötigt auch die Erkenntnis über unsere geschlechtliche und sexuelle Zuordnung Zeit – mitunter ein Leben lang“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen Dialog um das Selbstbestimmungsrecht zu forcieren und die Rechte der Kinder dabei in den Mittelpunkt zu stellen. „Viel zu lang wurden Menschen kategorisiert und in Schubladen gesteckt, ohne sie zu beteiligen und viel zu oft wurden Entscheidungen getroffen, unter den Menschen noch Jahrzehnte später litten. Deswegen sollte unstrittig sein, dass auf nicht notwendige Zuordnungen und medizinisch nicht erforderliche Eingriffe verzichten werden kann.“ Mit Blick auf die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention führt Thomas Krüger weiter aus: „Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten, kein Kind darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.“

„Um den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs frei von Ängsten, Vorurteilen und Scham führen zu können, benötigt es Information, Beratungsangebote und Bildung“, meint der Präsident der Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Neben der weiterhin zwingend notwendigen Aufklärung von medizinischem Personal und Mitarbeitenden in Behörden und Verwaltungen, ist es unerlässlich auch werdende Eltern und pädagogische Fachkräfte über die Vielfalt und Varianz geschlechtlicher und sexueller Ausprägungen zu informieren und ihnen Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Im Fokus sollte dabei die Botschaft stehen, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll und liebenswert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.06.2022

LSVD begrüßt Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz

Berlin. 30.06.2022. Heute haben Bundesministerin Lisa Paus und Bundesminister Dr. Marco Buschmann erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Künftig sollen trans*-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ihren Personenstand beim Standesamt ändern können – ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD begrüßt das heute vorgestellte Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten und das grundrechtswidrige Transsexuellengesetz (TSG) endlich zu beerdigen. Faktenfreien Angstkampagnen, die trans*-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen als Feindbilder und Gefahr für die Gesellschaft phantasieren, muss mit einer sachlichen und unaufgeregten Berichterstattung begegnet werden.

Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im TSG gestellten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes gegen die Grundrechte verstoßen. Noch immer müssen trans*- Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen über sich ergehen lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch unwürdig für die Betroffenen. So mussten oft etwa auch Fragen zum Masturbationsverhalten oder zur Unterwäsche beantwortet werden. Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen wird die Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert.

Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand bei Volljährigen soll mit dem zukünftigen Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich sein – ohne Gutachten, Atteste oder Gerichtsbeschlüsse. Die Selbstauskunft der Person soll künftig ausreichen. Die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sollen durch ein sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot gestärkt werden.

Das angekündigte Gesetz sieht für Jugendliche ab 14 Jahren vor, dass sie für die Abgabe der Erklärung über den Geschlechtseintrag auf die Zustimmung der Eltern angewiesen sind. Wollen die Eltern diese Zustimmung nicht erteilen, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden. Diese Lösung entspricht nicht der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder der Wahl über einen Beruf zugetraut wird. Der Antrag beim Familiengericht stellt vor dem Hintergrund des familiären Zusammenlebens eine extrem hohe Hürde dar.

Den Ausbau von Beratungsangeboten begrüßt der LSVD – es ist zudem begrüßenswert, dass keine Beratungspflicht und damit Verfahrenserschwernis durch die Hintertür angedacht ist.

Auch möchte die Bundesregierung trans*- und intergeschlechtliche Menschen für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen entschädigen. Dieser Schritt ist seit Jahrzehnten überfällig. Der Gesetzgeber sollte die Hürden für diese Entschädigungen niedrig halten.

Leider enthält das Eckpunktepapier keine abschließende Regelung zu trans* Elternschaft. Nach derzeitiger Rechtslage werden transgeschlechtliche Eltern im Geburtenregister mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht eingetragen. Beispielsweise wird ein trans* Mann, der ein Kind geboren hat, in der Geburtsurkunde derzeit als Mutter eingetragen. Damit geht ein Zwangsouting einher; zudem entstehen massive Probleme im Alltag. Der Gesetzgeber kündigt hier immerhin eine Interimslösung an, verweist im Übrigen aber auf die anstehende Novelle des Abstammungsrechts. Diese Reform muss nun endlich kommen!

Hintergrund

In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit.

Der LSVD sieht im Kampf um Selbstbestimmung für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub mehr.

12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie kann kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden bzw. steht als pdf zum Download bereit.

„Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“ – Für eine respektvolle und menschenwürdige Berichterstattung, die Diskriminierung entgegenwirkt

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ unterstützen. Vielen Dank.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Sachverständigengremium soll Potenziale und Teilhabe älterer Menschen untersuchen

Mit dem Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die am 6. Juli von Bundesseniorenministerin Lisa Paus berufen wurde.

Lisa Paus: „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community. Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“

Vielfalt und Teilhabe

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll in ihrem Bericht die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Bei der Beschreibung der Heterogenität des Alters und der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre soll außerdem auf die Generation der Baby-Boomer geschaut und herausgearbeitet werden, welche gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Chancen mit deren Älterwerden in Zukunft voraussichtlich entstehen werden.

Der Expertenbericht soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

Die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission:

Prof. Dr. Martina Brandt (Vorsitzende), Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Antonio Brettschneider, Fachhochschule Köln

Prof. Dr. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin

Prof. Dr. Susanne Kümpers, Hochschule Fulda

Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Klaus Rothermund, Universität Jena

Prof. Dr. Liane Schenk, Charité Berlin

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Direktor des DZA

Prof. Dr. Andrea Teti, Universität Vechta

Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin, Alice Salomon Hochschule Berlin

Die Altersberichte

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:

  • 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
  • 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
  • 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
  • 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
  • 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2022

Bundesfamilienministerium verlängert Frauenförderprogramm „Stark im Beruf“

Das Bundesfamilienministerium setzt das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte bis zum Ende dieses Jahres fort. Damit können die bundesweit über 80 Kontaktstellen weiterhin Migrantinnen mit Familienverantwortung in Jobs und Ausbildung vermitteln. Aktuell profitieren davon insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „‚Stark im Beruf‘ ist erfolgreich und hat schon vielen Frauen geholfen. Mit dem Programm eröffnen wir Müttern mit Migrationsgeschichte nicht nur einen Weg in gute Arbeit, sondern auch längerfristige Perspektiven in Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass wir ‚Stark im Beruf‘ verlängern konnten. Die Nachfrage ist unverändert hoch und es gewinnen alle: die Frauen erhalten eine berufliche Perspektive, die Unternehmen bekommen hochmotivierte Arbeitskräfte.“

Das Programm „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination aus mehrmonatigen Coachings und Frauenkursen individuell auf ihrem Weg in eine Beschäftigung. Da die Teilnehmerinnen Mütter sind, finden die Kurse in der Regel in Teilzeit statt. Der Mix aus sozialpädagogischer Begleitung bei Jobeinstieg, Sprachtraining für die Berufspraxis und Peer-to-Peer-Unterstützung in den Kursen hat sich bewährt, so dass es kaum Abbrecherinnen gibt. Die rund 80 Kontaktstellen in ganz Deutschland haben seit 2015 rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet: Ein Drittel wechselte in eine Ausbildung oder hochwertige Beschäftigung, einem weiteren Drittel gelang durch Qualifizierungen erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt.

Nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni 2022 setzt das Bundesfamilienministerium nun Bundesmittel ein, so dass „Stark im Beruf“ zumindest bis Ende 2022 und bis zum Beginn eines verwandten ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums weiterlaufen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf www.starkimberuf.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Neue Studienergebnisse des Alterssurvey veröffentlicht

Die Corona-Pandemie hat alle vor große Herausforderungen gestellt und viel Flexibilität erfordert. Gerade Menschen, die Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen pflegen und zugleich erwerbstätig sind, mussten ihren Alltag umorganisieren. Neue Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen haben als noch im Jahr 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.

Dabei wird deutlich, dass Frauen nicht nur häufiger als Männer unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand: Im Winter 2020/21 brachten sie insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Dienst für ihre Familien und für unsere Gesellschaft. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, wurden gleich zu Beginn der Pandemie Sonderregelungen für akute Pflegesituationen, für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Das reicht aber nicht. In Zeiten großer Krisen brauchen wir einander ganz besonders. Ich setze mich dafür ein, dass diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, eine Lohnersatzleistung erhalten und damit finanziell abgesichert sind. So wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss auch pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen.“

Schnelle Hilfe für Angehörige durch das Pflegetelefon

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen und schnelle Hilfe zu leisten, stehen Expert*innen des Pflegetelefons, als bundesweites Beratungs- und Informationsangebot des Bundesseniorenministeriums, für Fragen rund um die Pflege und insbesondere zur Familienpflegezeit zur Verfügung. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.

Über die Befragung

Die erhobenen Daten des Alterssurveys stammen aus dem Sommer 2020, dem Beginn der Pandemie, sowie aus dem Winter 2020/21, der durch den zweiten Lockdown, aber auch durch den Impfstart für vulnerable Gruppen bestimmt war. Zum Vergleich wurde die Befragung aus dem Jahr 2017 herangezogen. Die ausgewerteten Angaben stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren.

Untersucht wurde der Zusammenhang von Unterstützungs- und Pflegeaufgaben mit der Erwerbsarbeit bei Personen im Alter von 46 bis 65 Jahren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., & Bünning, M. (2022). Pflege und Erwerbsarbeit: Was ändert sich für Frauen und Männer in der Corona-Pandemie [DZA Aktuell 02/2022]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Online finden Sie die Studie unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit_final.pdf

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS)

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Seit Beginn der Corona-Pandemie fanden zwei Erhebungen des Deutschen Alterssurveys statt, bei denen jeweils Personen befragt wurden, die zuvor schon mindestens einmal an der Studie teilgenommen hatten. An der Befragung im Sommer 2020 (8. Juni bis 22. Juli 2020) haben 4.823 Personen ab einem Alter von 46 Jahren teilgenommen, bei der Befragung im Winter 2020/21 (04. November 2020 bis 1. März 2021) waren es 5.402 Personen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2022

Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.

Über den Nationalen Rat

Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.

Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

Die „Agenda 2022-2023“ sowie die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

www.bmfsfj.de

www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.06.2022

„Mit der Streichung des Bundesprogramms Sprach-Kitas lässt der Bund 6.900 Kitas – und somit jede achte – im Regen stehen und mit ihnen 500.000 Kinder und 7.500 Fachkräfte. Betroffen sind hiervon vor allem Kitas in sozialen Brennpunkten, in denen Kinder ganz besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Damit zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht“, kommentiert Heidi Reichinnek, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das von der Bundesregierung verkündete Ende des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“. Reichinnek weiter:

„Die Corona-Krise schlägt immer noch voll durch mit erhöhten Förderbedarfen auch im sprachlichen Bereich. Hinzu kommen neue Bedarfe durch den Krieg in der Ukraine. Aber Familienministerin Lisa Paus fällt dazu nichts Besseres ein, als erst einmal die Sprach-Kitas zu kürzen und die Zukunft des Gute-Kita-Gesetzes vor einem angekündigtem Krisenwinter in Frage zu stellen. Das ist soziale Kälte, die wir nicht hinnehmen werden.

DIE LINKE wehrt sich gegen die angekündigten Kürzungen. Statt eines Abbaus im sozialen Bereich brauchen wir eine zukunfts- und krisenfeste Infrastruktur auch im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Förderung. Daher streiten wir für ein Kita-Qualitätsgesetz. Der Bund muss sich endlich dauerhaft und verlässlich an den steigenden Kitakosten beteiligen und soziale Maßstäbe formulieren. Frau Paus muss liefern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.07.2022

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Der Bundestag hatte die Aufhebung am 24. Juni 2022 beschlossen.

Künftig können Ärztinnen und Ärzte ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Irreführende Werbung bleibt verboten

Geändert wird auch das Heilmittelwerbesetz: Es erfasst künftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt damit weiter verboten. So werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ergänzt. Demnach ist es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung einer Abtreibung zu informieren, die unter den Voraussetzungen von Paragraf 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch erfolgt.

Rehabilitation früherer Verurteilter

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren.

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Zudem verlängert das Gesetz die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, bis einschließlich 21. Juli 2027.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2688) weitere Erleichterungen für junge Eltern. Konkret geht es ihr darum, einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einzuführen. Um frühzeitig den Aufbau einer engen Bindung zwischen dem zweiten Elternteil und dem neugeborenen Kind zu ermöglichen sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen, seien weitere verbindliche Maßnahmen und Anreize notwendig, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) umzusetzen, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln und darin einen Rechtsanspruch auf Elternschutz festzuschreiben, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung von 28 Kalendertagen für den zweiten Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson ab Geburt des Kindes vorsieht. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass erstens eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent geleistet werde. Zweitens müsse ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und drittens ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 364 vom 11.07.2022

Aus der Sicht von Sachverständigen für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wird das Aufstiegsversprechen, jedem Kind das Erklettern der Erfolgsleiter durch hochwertige Bildung zu ermöglichen, in Deutschland nicht eingelöst. Stattdessen sei zu erkennen, dass Armut das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen präge und sich dies auch auf das Bildungssystem auswirke, hieß es übereinstimmend während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend zum Thema „Hochwertige Bildung als nachhaltiges Mittel gegen Armut und soziale Ungleichheit im Sinne der SDGs“.

Seit 2005 sei in Deutschland der Zustand zu beklagen, dass konstant jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, sagte Antje Funcke, Senior Expert für Familie und Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche seien davon betroffen. „Armut ist für diese Kinder häufig ein Dauerzustand, weil es sehr schwierig ist, dem SGB II-Bezug zu entkommen“, sagte Funke. Besonders betroffen seien Kinder in Alleinerziehenden- oder in Mehr-Kind-Familien.

Seit dem Pisa-Schock im Jahr 2001 sei es aber auch im Bildungssystem kaum gelungen, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Stattdessen habe der vor zwei Wochen veröffentlichte Nationale Bildungsbericht erneut konstatiert, „dass dieser Zusammenhang anhaltend stark ausgeprägt ist“. Die Kompetenzunterschiede bei Kindern aus dem höchsten und dem niedrigsten Sozialstatus seien größer geworden, sagte die Expertin der Bertelsmann-Stiftung. Viertklässler aus privilegierten Elternhäusern hätten in Mathematik und Deutsch etwa ein Jahr Leistungsvorsprung vor Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten. Corona werde diese Schere noch weiter aufgehen lassen, sagte Funcke. Das Sprichwort: „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ gelte mit Blick auf das Bildungssystem in Deutschland leider eher als der Satz: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“

Amir Sallachi, Jugendexperte beim Team Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung und Mitglied im Jugendbeirat der Stadt Krefeld, nannte die Aufklärung der Kinder über ihre Rechte „fundamental“. Das sei eine Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche großangelegt in kommunalen Strukturen engagieren können, befand er. Gerade in der Corona-Pandemie hätten sich bestehende Beteiligungsformate nicht als krisenfest erwiesen. Kinder- und Jugendparlamente, Jugendräte und andere Organisationen hätten keinen Kontakt zu denen gehabt, die sie vertreten sollen. „Gerade in solch einer Krise muss aber die Stimme der jungen Menschen dringend Gehör finden“, betonte Sallachi.

Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, verwies auf eine Studie von 2018, wonach die Einkommensungleichheit in den höchstentwickelten Industriestaaten seit den 1990er Jahren stetig zugenommen habe, während die „soziale Mobilität“ ins Stocken geraten sei. Im OECD-Durchschnitt benötigte der Studie zufolge ein Mensch für die Entwicklung „von unten in die Mitte der Gesellschaft“ fünf Generationen. Während es in den skandinavischen Staaten „nur“ zwei bis drei Generationen brauche, liege der Wert für Deutschland bei sechs Generationen, also 180 Jahren, sagte Klundt. „Es geht hier nicht darum, vom Tellerwäscher zum Millionär zu werden“, so der Wissenschaftler. Um im Bilde zu bleiben, gehe es eher darum, vom Tellerwäscher zum Koch zu werden.

Aus seiner Sicht beginnt das Problem schon bei der Kita. Zum einen gebe es nicht genug Plätze. Zum anderen würden aber auch Familien im unteren Einkommensbereich den höchsten Einkommensanteil von allen Einkommensgruppen für die Kitakosten aufwenden müssen. Weiter gehe es in der Schule, wo laut Klundt spätestens mit Beginn der Sekundarstufe die besten Schüler aus armen Haushalten mit geringem Bildungsniveau abrutschten. Aus ökonomischer Sicht sei das eine Vergeudung menschlicher Ressourcen, wenn qualifizierte Menschen entmutigt und nicht weiter gefördert würden. In Deutschland, so der Experte weiter, gebe es im OECD-Vergleich überproportional viele Abstiege im Verhältnis zum Bildungsabschluss der eigenen Eltern und unterproportional viele Aufstiege. Das Bildungssystem verstärke also die sozialen Unterschiede, sagte Klundt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 360 vom 07.07.2022

Nach Auswertungen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2021 rund 43.000 Menschen durch das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“gefördert worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2520) auf eine Kleine Anfrage (20/2071) der Fraktion Die Linke. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat lagen im Jahr 2020 (aktuellste Daten) demnach bei 1.356 Euro. Unter Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers lagen sie bei 1.764 Euro. Zu dieser Berechnung schreibt die Regierung weiter: „Hierbei ist zu beachten, dass die Dauerermittlung in der Regel auf Basis der beendeten Förderungen stattfindet. Diese sind, da die Förderung bis zu fünf Jahre laufen kann, für das Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ noch nicht aussagekräftig. Erst wenn ein Mix aus vollständig absolvierten Förderungen und vorzeitig beendeten Förderungen besteht, kann damit verlässlich gerechnet werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 06.07.2022

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1874) mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent beziehungsweise eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 342 vom 04.07.2022

Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, den Rechtsanspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter umzusetzen. Neue Berechnungen zeigen, dass die ostdeutschen Länder bis 2030 jedem Kind einen Ganztagsplatz bieten können und sich daher auf Qualitätsverbesserungen konzentrieren sollten. Im Westen müssen mehr als eine Million Plätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort erfordert deutlich mehr Fachkräfte, als bis 2030 zur Verfügung stehen. Im Westen sind 76.000 Fachkräfte zusätzlich erforderlich, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll.

In den ostdeutschen Bundesländern steht zwar genügend Personal zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Wir empfehlen allerdings – über den Rechtsanspruch hinaus – die ostdeutschen Schulen und Horte mit so viel Personal auszustatten, dass sie die bessere Personalausstattung im Westen erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich.

Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden also bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt werden, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Das zeigt unser neuer „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 05.07.2022, gekürzt

Die starken Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln belasten insbesondere Familien mit niedrigeren Einkommen stark. Zugleich bewirken aber auch die beiden von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für diese Haushalte einiges, vorausgesetzt beide Elternteile sind erwerbstätig. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2600 Euro auf rund 64 Prozent der absehbaren zusätzlichen Belastungen, die in diesem Jahr durch stark verteuerte Energie und teurere Lebensmittel entstehen. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen von 3600 bis 5000 Euro netto sind es 54 Prozent, zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Spürbar niedriger fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist: Sie liegt bei einer vierköpfigen Familie mit 2600-3600 Euro Nettoeinkommen bei 44 Prozent und somit niedriger als bei einem Paar ohne Kinder, doppelter Erwerbstätigkeit und mittlerem Einkommen (51 Prozent). Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen für diesen Haushaltstyp von 2000-2600 Euro sind es 48 Prozent. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch die starken Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln zu rund 75 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit sehr hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 38 Prozent (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM bzw. Tabelle 3 in der Studie; Links unten).

Auch Menschen in der Grundsicherung werden nach der neuen IMK-Analyse relativ stark entlastet: Die beschlossenen staatlichen Maßnahmen fangen bei ihnen rund 90 Prozent der zusätzlichen Kosten für stark verteuerte Energie und Nahrungsmittel auf – allerdings bei grundsätzlich sehr engen finanziellen Spielräumen, weshalb „auch eine geringe Belastung unmittelbar zu Konsumeinschränkungen führen dürfte“, schreiben Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Katja Rietzler und Dr. Silke Tober in ihrer Studie.

Während die aktuellen Entlastungspakete nach dem Urteil der Forschenden damit bei Erwerbstätigen und Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen „im Großen und Ganzen eine umfangreiche und sozial weitgehend ausgewogene Entlastung“ bewirkten, konstatieren sie bei Nichterwerbstätigen, vor allem Rentnerinnen und Rentnern, eine „soziale Schieflage.“ So beträgt die Entlastungswirkung bei Alleinlebenden, die im Ruhestand sind und ein niedriges Einkommen unter 900 Euro netto im Monat haben, gerade einmal 10 Prozent. 46 Prozent werden ausgeglichen, falls für diesen Haushalt ein Wohngeld-Anspruch besteht.

Mit Blick auf Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen, beispielsweise Menschen im Ruhestand etwas oberhalb der Sozialleistungsgrenze, konstatieren Dullien, Rietzler und Tober daher einen akuten Nachholbedarf bei den Maßnahmen. Und auch wenn die Entlastungen für die meisten Haushalte mit Erwerbstätigen in diesem Jahr „spürbar“ ausfielen, müsse die Bundesregierung bereit sein, für das kommende Jahr noch einmal nachzulegen. Zwar prognostiziert das IMK aktuell einen Rückgang der Inflationsrate von knapp 7 Prozent in diesem Jahr auf knapp 3 Prozent 2023. Damit blieben die Preise insbesondere für Waren des Grundbedarfs aber hoch und es bestünde auch im kommenden Jahr eine erhebliche Zusatzbelastung durch erhöhte Energie- und Nahrungsmittelpreise.         

Die neue Studie aktualisiert und erweitert eine Untersuchung vom April. Nun konnten die Be- und Entlastungen für mehr – insgesamt 11 – Haushaltstypen errechnet werden, die sich in Personenzahl, Einkommen und Erwerbskonstellation unterscheiden. Zudem berücksichtigt das IMK neben den Energiekosten auch die Zusatzbelastungen durch die deutlich höheren Nahrungsmittelpreise. Schließlich lässt sich die Wirkung der staatlichen Maßnahmen mittlerweile noch genauer kalkulieren, weil anders als im April beispielsweise die Details der Regelungen für 9-Euro-Ticket oder Tankrabatt bekannt sind. Grundsätzlich hat sich das Gesamtbild gegenüber den früheren Berechnungen nur geringfügig verändert. Veränderungen gegenüber der ersten Analyse vom April ergeben sich vor allem daraus, dass die Preise für Energie und Nahrungsmittel noch stärker gestiegen sind als damals absehbar war und sich die April-Analyse auf Energiekosten konzentrierte.

Die Belastung für die unterschiedlichen Haushaltstypen haben die Forschenden ermittelt, indem sie die haushaltsspezifischen Ausgaben für verschiedene Kategorien, also die jeweils repräsentativen Warenkörbe, aus der amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 fortschrieben und für 2022 die Belastung durch jene Preissteigerung, die oberhalb der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent lag, errechneten. Zugrunde gelegt ist dabei die IMK-Prognose für die Preisentwicklung, die Ende Juni veröffentlicht wurde.

Den Belastungen gegenüber gestellt wurden die Entlastungen aus den beiden Paketen der Bundesregierung. Diese bestehen aus Änderungen am Einkommensteuerrecht (wie der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), den Entlastungen bei Energiepreisen (durch Abschaffung der EEG-Umlage sowie die vorübergehende Senkung von Energiesteuern auf Kraftstoffe), der vorübergehenden Verbilligung von ÖPNV-Tickets sowie Direktzahlungen wie Energiepreispauschale und Kinderbonus.

Der größte Teil der Entlastungen ergibt sich laut den IMK-Berechnungen aus Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie aus Energiepreispauschale und Kinderbonus. Haushalte mit geringen Einkommen profitieren dabei vor allem von den Pauschalzahlungen, Haushalte mit höheren Einkommen vor allem von den Erhöhungen von Freibeträgen und Pauschalen im Steuerrecht.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung – ein Update. IMK Policy Brief Nr. 126, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.07.2022

Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, ist arm oder armutsgefährdet. Wer mindestens doppelt so viel verdient wie die Person genau in der Mitte der Verteilung, ist reich. Auf dieser in Statistik und Wissenschaft weit verbreiteten Konvention beruhen die meisten Aussagen darüber, wie der gesellschaftliche Wohlstand verteilt ist. Aber könnte es nicht sein, dass 60 Prozent immer noch nicht für einen erträglichen Lebensstandard reichen? Und was ist mit den Vermögen: Warum sollte jemand arm sein, der oder die zwar nur ein geringes Einkommen, aber dafür ein eigenes Haus hat? Sind, andererseits, Beschäftigte mit hohem Lohn, aber ohne nennenswertes Vermögen, wirklich schon reich?

Die Sozialforscherin Dr. Irene Becker und Dr. Tanja Schmidt und Dr. Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) in Berlin haben Begriffe wie „arm“, „prekär“, „knappe Teilhabe“ und „reich“ neu definiert und stellen sie auf den empirischen Prüfstand. In ihrer Studie haben sie mehr Daten einbezogen als üblich: nämlich auch Vermögen, Spar- und Ausgabeverhalten. Auf dieser Basis lassen sich – anhand von in den Daten vorgefundener Muster – Gruppen bilden. Beispiel: Die Ausgaben für Nahrungsmittel steigen im unteren Bereich der Verteilung mit zunehmendem Einkommen stark an. Zusätzliches Einkommen wird in Haushalten mit wenig Geld überwiegend zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse aufgewendet, der Rückstand gegenüber Haushalten mit mittlerem Einkommen zuerst auf diesem Gebiet verringert. Ab einem gewissen Punkt wird die Kurve jedoch flacher. Bis zu dieser „Sättigungsgrenze“ besteht nach der Interpretation der Forscherinnen ein „ungedeckter Bedarf“. Vermögen und Vermögensbildung durch Sparen spielen in diesem Bereich der Verteilung keine Rolle – im Schnitt wird „entspart“: Ersparnisse werden aufgelöst oder Geld wird geliehen.

Nach den Berechnungen der Forscherinnen mit Daten der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) des Statistischen Bundesamts endet dieser als Armut klassifizierte Abschnitt der Verteilung bei einem Einkommen von rund 65 Prozent des mittleren Einkommens, sofern ein allenfalls geringes Vermögen vorhanden ist. Die Armutsgrenze ist also nicht sehr weit von den üblicherweise verwendeten 60 Prozent entfernt ist. Mit Einkommen ist hier das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen gemeint, das heißt: Abgaben an Staat und Sozialversicherung sind bereits abgezogen, Sozialtransfers berücksichtigt, und durch Gewichtungsfaktoren werden Unterschiede in der Haushaltsgröße berücksichtigt, sodass sich etwa Ein- und Vierpersonenhaushalte sinnvoll vergleichen lassen.
 
Oberhalb der Armut sehen Becker, Schmidt und Tobsch einen Prekaritätsbereich. Sie meinen damit eine finanzielle Ausstattung, die für die Befriedigung grundlegender physischer Bedürfnisse ausreicht, mit der eine Teilnahme am „normalen“ gesellschaftlichen Leben aber aus materiellen Gründen erschwert ist. Als Indikator dienen hier die Ausgaben für Bekleidung und soziokulturelle Teilhabe. Das können zum Beispiel die Kosten für Handy, Internet oder einen Cafébesuch sein. Ähnlich wie bei den Nahrungsmitteln am unteren Ende der Verteilung zeigt sich hier ein großer ungedeckter Bedarf, der erst „an der Schwelle zum Übergang in den breiten Teilhabebereich“ eine „vorläufige Sättigung“ findet. Diese Schwelle verläuft bei etwa 80 Prozent des mittleren Einkommens.

Finanzielle Sicherheit und entsprechende gesellschaftliche Teilhabe können sich statt aus laufendem Einkommen auch aus Rücklagen speisen. So wird bei der Berechnung der Zahl der Haushalte in prekärer Lage eine sehr kleine Gruppe ausgeklammert, die über Vermögen von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens verfügt. In ihrem Fall griffe der bloße Blick aufs Einkommen also zu kurz. Mit gerade einmal zwei Prozent aller Haushalte im Prekaritätsbereich fällt diese Konstellation allerdings gesamtgesellschaftlich kaum ins Gewicht.
 
Die Mittelschicht lässt sich anhand von Einkommen, Vermögen, Ersparnisbildung und Ausgabeverhalten in drei Gruppen aufteilen. Die Wissenschaftlerinnen sprechen von knapper, guter und sehr guter Teilhabe. Dafür gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei wie bei allen Berechnungen das mittlere (Median) Nettoäquivalenzeinkommen den Bezugspunkt bildet:

Knappe Teilhabe: 80 bis 105 Prozent (falls erhebliche Ersparnisse/Vermögenswerte – konkret: von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens – vorliegen: 70 bis 95 Prozent),

Gute Teilhabe: 105 bis 150 Prozent (95 bis 150 Prozent im Falle erheblicher Vermögen),

Sehr gute Teilhabe: 150 bis 200 Prozent (150 bis 175 Prozent im Falle erheblicher Vermögen).

Politisch wie wissenschaftlich relevanter – und umstrittener – ist jedoch die Frage, wo der letzte Abschnitt der Verteilung beginnt: der Reichtum. In den Worten der Forscherinnen: eine „reiche Ressourcenausstattung“, die durch Einkommen und Vermögen „einen weit überdurchschnittlichen Lebensstandard“ bei gleichzeitig weiterem Vermögensaufbau ermöglicht.

Ausgaben für bestimmte Produktgruppen oder Aktivitäten taugen wenig zur Bestimmung von Reichtum. Denn „hohe Einkommen und Vermögen bieten die Möglichkeit, Individualisierung und Differenzierung je nach Präferenzen ohne Einschränkungen auszuleben, was sich in der Ausgabenstruktur widerspiegelt“. Lediglich die Höhe der Konsumausgaben insgesamt kommt als Indikator infrage. Bei Menschen, die das Doppelte bis Zweieinhalbfache des mittleren Einkommens verdienen, lagen sie 2018 im Schnitt um 76 Prozent über dem in der gesellschaftlichen Mitte Üblichen. Bei noch höheren Einkommen betrug der Wert 101 Prozent, wobei Personen mit höherem Vermögen mehr konsumieren. Auch die laufende Ersparnis ist im obersten Einkommenssegment beträchtlich. So legen beispielsweise Alleinstehende mit dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen des mittleren Einkommens im Schnitt gut 1300 Euro im Monat zurück.
 
Konsumausgaben und Ersparnis steigen nach den Auswertungen der Forscherinnen im Einkommensbereich um das Doppelte des Mittelwerts sehr dynamisch an. Insofern liegt eine Grenzziehung zwischen „sehr guter Teilhabe“ und „Reichtum“ in diesem Abschnitt nahe – was wiederum für die gewöhnlich benutzte 200-Prozent-Schwelle als Reichtumsgrenze spricht. Letztlich erscheint Becker, Schmidt und Tobsch der Wert von 175 Prozent als angemessen, sofern der entsprechende Haushalt zusätzlich wenigstens drei mittlere Jahreseinkommen auf der hohen Kante hat. Denn bereits Haushalte, die beim Einkommen unter der 200-Prozent-Marke liegen, ähneln in vieler Hinsicht den reicheren, sofern sie über größeres Vermögen verfügen.

Die Wissenschaftlerinnen ziehen das Fazit: Angesichts ihrer „theoretisch-empirisch fundiert“ abgeleiteten Ergebnisse könnten die Aussagen der Armuts- und Reichtumsforschung sowie der „etablierten Sozialbericherstattung“ nicht mehr als „statistische Konstrukte auf der Basis willkürlicher Setzungen gedeutet und damit abgetan werden“. Eher seien die bisher üblichen Grenzziehungen für Deutschland zu vorsichtig: „zu niedrig hinsichtlich der Armut und zu hoch bei der Erfassung von Reichtum“.

Wohlstand, Armut und Reichtum neu ermittelt, Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 472, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2022

Beim Treffen der so genannten „konzertierten Aktion“ wollen sich am Montag Bundesregierung und Sozialpartner über die aktuelle Entwicklung von Konjunktur und Inflation austauschen. Eine Forderung ist, dabei über weitere finanzpolitische Entlastungsmaßnahmen für Privathaushalte zu sprechen. Das ist richtig, da die Rekordinflation Haushalte bis in die Mitte der Einkommensverteilung hinein unter Druck setzt. Dieser Druck führt zu einer tiefen Verunsicherung der Gesellschaft, die durch die Corona-Pandemie bereits erschöpft ist. Vermieden werden sollten aber teure Entlastungen mit verteilungspolitisch fragwürdigen Folgen wie etwa eine allgemeine Absenkung der Einkommensteuer. Zu diesen Ergebnissen kommen Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Prof. Dr. Sebastian Dullien in einer neuen Kurzstudie. Darin skizzieren die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Befragungsdaten die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation. Und sie beleuchten verschiedene Entlastungsvorschläge, die in letzter Zeit gemacht wurden.*  

Die Belastung durch die starke Teuerung ist für Haushalte bis in die breite Mitte der Gesellschaft hoch. Das zeigt unter anderem die aktuelle Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Rund ein Viertel der befragten gut 6200 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden gab dabei Ende April an, die eigene finanzielle Situation „äußerst stark“ oder „stark“ belastend zu finden und sich „große Sorgen“ um die eigene wirtschaftliche Situation zu machen. Damit sind die Sorgen und Belastungen in Folge von Ukraine-Krieg und Inflation verbreiteter als auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, macht der Vergleich mit vorhergegangenen Befragungswellen deutlich. „Die aktuelle Krise ist somit unmittelbar in den Haushalten spürbar“, betonen die Soziologin und der Ökonom (detaillierte Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung und Abbildungen dazu finden Sie am Ende der PM verlinkt).

Die Belastungen sind ungleich verteilt, wobei sich stark verteuerte Lebensmittel und gestiegene Energiepreise unterschiedlich auswirken: Während die Energiepreise Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen beinahe gleich stark treffen, belasten die teureren Lebensmittel die unteren Einkommen deutlich stärker als die mittleren und oberen Einkommen. So berichteten von den Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen bis maximal 2000 Euro netto monatlich 65 bis 75 Prozent von „äußersten“ oder „starken“ Belastungen durch die gestiegenen Lebensmittelpreise (siehe auch Abbildung 1 in der Kurzstudie; Link unten). „Besonders problematisch ist, dass dieser finanzielle Stress vor allem jene Haushalte mit oft ohnehin niedrigen Einkommen trifft, die bereits während der Corona-Pandemie überdurchschnittlich häufig Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch.

Die großen finanziellen Belastungen der unteren Einkommensgruppen „schlagen als gesamtgesellschaftliche Vertrauenskrise auf“, warnen die Forschenden. Das Vertrauen in die Fähigkeit von Staat und Gesellschaft, die dargestellten finanziellen Belastungen aufzufangen und gerecht zu kompensieren, sei gering. So stehen Sorgen um eine Zunahme der sozialen Ungleichheit und um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft nach Ängsten vor einer Eskalation des Ukraine-Krieges und Sorgen um die Inflation recht weit vorne im Ranking der Befragten. Knapp ein Drittel stimmte der Aussage zu, dass „sie sich vom Staat nicht ausreichend unterstützt fühlen“ und ein ebenso großer Anteil ist überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland durch den Ukraine-Krieg noch ungleicher wird. Ein Viertel der Befragten teilte die Befürchtung, „dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, dass sie Gefahr läuft daran zu zerbrechen“.

Nur ein knappes Viertel der befragten Erwerbspersonen äußerte sich im April „zufrieden” oder „sehr zufrieden” mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung seit Beginn des Ukraine-Kriegs, wobei deutlich wird, dass vor allem soziale und finanzielle Aspekte mit der Unzufriedenheit korrelieren. „Die aktuell weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem Management der Kriegsfolgen ist somit offenbar vor allem von Sorgen um soziale und finanzielle Fragen getrieben“, konstatieren Kohlrausch und Dullien. „Es geht bei der Umsetzung zielgenauer Entlastung somit nicht nur um schnelle und dringend notwendige Hilfen für untere und mittlere Einkommen, sondern auch um den Beweis der Handlungsfähigkeit des Staates beziehungsweise der Bundesregierung sowie den Nachweis, dass es gelingt diese Krise gerecht und mit Respekt vor den Schwächsten der Gesellschaft zu bewältigen“, lautet ihr Fazit zum aktuellen gesellschaftlichen Klima.

Damit müssten sich auch potenzielle Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Privathaushalte daran messen lassen, ob sie geeignet sind, die besonders belasteten unteren und mittleren Einkommen zu unterstützen, und gleichzeitig als „sozial gerecht” wahrgenommen werden, schreiben Kohlrausch und Dullien. Exemplarisch beleuchten sie sechs aktuelle Vorschläge.

Steuer- und Beitragsfreiheit von Einmalzahlungen des Arbeitgebers

Dieser Ansatz wurde bereits mit dem Corona-Bonus in der Pandemie praktiziert. Durch eine solche Maßnahme würde der Staat bei solchen Einmalzahlungen netto quasi „etwas drauflegen“. Dies dürfte für die Tarifparteien solche Zahlungen relativ zu Tabellensteigerungen attraktiver machen.

Wenn dadurch pauschale Einmalzahlungen gewährt werden, profitierten prozentual Geringverdiener von den Zahlungen der Arbeitgeber stärker als jene mit hohen Einkommen. Fiskalpolitisch, also aus Sicht des Staates, ist allerdings die Entlastung bei Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen tendenziell größer, weil diese einen höheren Grenzsteuersatz zahlen und deshalb die Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung bei Ihnen entsprechend höher sind, analysiert Ökonom Dullien. „Ein Problem ist auch, dass den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen und deshalb – etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung – höhere Beitragssteigerungen notwendig werden könnten.“ Zuletzt bestehe das Risiko, dass durch den Anreiz zu Einmalzahlungen statt dauerhafter, tabellenwirksamer Lohnerhöhungen die Tabellenanstiege zu gering ausfallen und so deutlich hinter den Preissteigerungen zurückbleiben. „Dies könnte eine Bugwelle an Nachholbedarf erzeugen, der sich in der Notwendigkeit sehr hoher Lohnsteigerungen in künftigen Jahren entlädt“, schreiben Kohlrausch und Dullien.

Staatliche Einmalzahlungen

Schon in den ersten beiden Entlastungspaketen hat die Regierung solche Zahlungen in Form der Energiepauschale (eine steuerpflichtige Zahlung an alle Erwerbstätigen) und des Kinderbonus´ (eine Zahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld, die mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird) eingesetzt. „Ein Vorteil dieser Zahlungen ist, dass Erwerbstätige mit geringem Verdienst sowohl relativ als auch in Euro gerechnet stärker profitieren als Besserverdienende“, heben die Forschenden hervor. Zudem würden diese Zahlungen nicht nur jene Beschäftigten erreichen, bei denen der Arbeitgeber eine Einmalzahlung gewährt beziehungsweise diese tariflich vereinbart wird. Auch Kleinselbständige würden profitieren. Auf jeden Fall sollten solche Einmalzahlungen noch einmal für jene Haushalte auf den Weg gebracht werden, die entweder bisher noch gar nicht von diesen Zahlungen profitiert haben (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder rein auf Transfers angewiesen sind, empfehlen Kohlrausch und Dullien.

Anpassung des Regelsatzes zur Grundsicherung (Hartz IV)

Auch die Preise der Waren im Warenkorb von Menschen in der Grundsicherung haben deutlich angezogen und sind stärker gestiegen als der Regelsatz. Dessen turnusgemäße Anpassung findet erst wieder im Januar 2023 statt. „Da ohnehin die Regelsätze schon heute nicht armutsfest sind, bedeutet dies, dass viele Menschen de facto durch die hohe Inflation in die Armut gedrückt werden“, warnen die Forschenden. Ein Vorziehen der Anpassung würde diese Menschen im zweiten Halbjahr 2022 kurzfristig entlasten.

Abbau der „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer

Diskutiert wird auch, den Einkommensteuertarif im Umfang der Inflation zu verschieben. Während der Grundfreibetrag seit 2010 deutlich stärker angehoben wurde, als die Preise gestiegen sind, gilt dies nicht für die übrigen Eckpunkte des Steuertarifs. Allerdings sei es eine politische Entscheidung, wer wie stark besteuert werden soll. „Die Verschiebung aller Tarifeckpunkte im Umfang der Inflation würde primär Besserverdienenden zugutekommen Diese würden sowohl in absoluten Euro-Beträgen wie auch relativ zu ihren Einkommen stärker entlastet als Geringverdienerinnen und -verdiener“, so Kohlrausch und Dullien. Außerdem würden all jene Haushalte leer ausgehen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Schließlich wären die fiskalischen Kosten einer solchen Maßnahme sehr hoch, und sie wären nicht nur auf das Jahr 2022/2023 beschränkt, sondern würden auch in künftigen Jahren anfallen.

Mehrwertsteuersenkung

Denkbar wäre auch, die Mehrwertsteuer entweder für alle Umsätze oder speziell für Lebensmittel dauerhaft oder vorübergehend zu senken. Ein Vorteil wäre, dass prinzipiell eine niedrigere Mehrwertsteuer den Inflationsdruck dämpfen würde und so die Privathaushalte entlastet würden. Ein Problem an dem Vorschlag sei allerdings, dass nicht klar ist, in welchem Umfang tatsächlich der Handel die Mehrwertsteuersenkung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben würde, analysieren Kohlrausch und Dullien. „Auch wäre die Entlastung nicht sehr zielgenau: In Euro gerechnet würden Hocheinkommenshaushalte stärker profitieren, da diese üblicherweise teurere Produkte kaufen und mehr konsumieren“, schreiben sie. Eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung wäre für die öffentlichen Haushalte zudem sehr teuer, bei einer vorübergehenden Senkung käme es bei Auslaufen der Steuersenkung zu einem Preissprung und damit wieder höheren Inflationsraten.

Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch

Wie von Sebastian Dullien und Prof. Dr. Isabella Weber von der University of Massachusetts vorgeschlagen, könnte ein Grundverbrauch von Gas im Preis gedeckelt und entsprechend staatlich subventioniert werden. Ein solcher Schritt würde die Haushalte mit Gasheizung entlasten, die gemessene Inflationsrate senken, aber gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen intakt lassen, weil der Verbrauch über dem Grundsockel weiter zum vollen Preis abgerechnet würde. Ein solcher Gaspreisdeckel könnte insbesondere bei einer Lieferunterbrechung russischen Gases und der daran anknüpfenden Weiterreichung gestiegener Gaspreise an die Privathaushalte ein wichtiges Element sein, Privatinsolvenzen und soziale Verwerfungen zu vermeiden, so Kohlrausch und Dullien.

Konzertierte Aktion: Weitere Entlastungen für Privathaushalte nötig. IMK Kommentar Nr. 7, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.07.2022

  • Gesamtförderbetrag um 21 % höher als im Vorjahr
  • 77 % der in Vollzeit geförderten Personen hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden am häufigsten gefördert

Im Jahr 2021 haben insgesamt 192 000 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 8 % mehr als im Vorjahr (178 200). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Fördersumme insgesamt um 21 % gestiegen

Im Jahr 2021 standen insgesamt 952 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zur Verfügung. Das waren 168 Millionen Euro oder 21 % mehr als 2020. Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit der vierten Änderung des AFBG der Unterhalt bei einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit mit einem Vollzuschuss gefördert wird. Zudem wurden im Rahmen der Gesetzesänderung der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wie auch die Zuschüsse bei Maßnahme- und Prüfungsgebühren angehoben.

Rund 788 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen 2021 auf Zuschüsse und rund 164 Millionen Euro auf bewilligte Darlehen, von denen 122 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (150 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (606 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (29 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (3 Million Euro) ausgezahlt.

Die Darlehen wurden insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (112 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (3 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen. Der Rest der Darlehen wurde bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen.

Frauenanteil an geförderten Personen auf 43 % gestiegen

78 400 geförderte Personen machten 2021 eine Fortbildung in Teilzeit und 113 500 in Vollzeit. 77 % der Geförderten in Vollzeitfortbildung (87 600) bezogen kein Einkommen, bei weiteren 17 % lag das Jahreseinkommen unter 5 000 Euro.

82 000 der im Jahr 2021 geförderten Personen waren Frauen und 110 000 Männer. Der Frauenanteil lag somit bei 43 %, das waren 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Der nach wie vor niedrige Frauenanteil an den geförderten Personen hängt auch damit zusammen, dass viele der geförderten Fortbildungsberufe einen niedrigen Frauenanteil haben, zum Beispiel die Berufe Industriemeister/-in Metall, Maschinenbautechniker/-in und Elektro-Techniker/-in.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2021 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 26 % gestiegen, von 39 600 auf 50 100. Die Geförderten profitierten von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch welche beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG als früher im Schüler-BAföG ermöglicht wurden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2021 die Berufe Wirtschaftsfachwirt/-in mit 10 500 Geförderten und Industriemeister/-in Metall mit 10 300 Geförderten. Bei den Männern war der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf der Industriemeister Metall (9 800), bei den Frauen die staatlich anerkannte Erzieherin (41 500).

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2022

Mehr Eheschließungen zwischen Frauen als zwischen Männern

Seit Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschließungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, stimmte der Deutsche Bundestag einem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu. Das Gesetz trat dann am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zuvor hatten gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Teil dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde seitdem in Ehen umgewandelt. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften waren es bis Ende 2021 insgesamt 36 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen geht zurück 

Allein im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 8 700 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen – 12,4 % weniger als 2020, als es gut 9 900 gleichgeschlechtliche Eheschließungen gab. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen waren es knapp 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021, das waren 7,3 % weniger als 2020 (8 400). Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Eheschließungen zwischen Männern und Frauen: Deren Zahl ging um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr. 

Gleichgeschlechtliche Ehen werden häufiger von Frauen geschlossen 

2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Eheschließungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.07.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 ist eine schlechte Perspektive für arbeitslose Menschen!“, kommentiert der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner. Der Bundesfinanzminister plant einen Rückgang der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 4,8 Mrd. Euro auf 4,2 Mrd. Euro, obwohl schon diese Mittel nicht ausreichend waren, um dem Bedarf gerecht zu werden. „Aktive Arbeitsmarktpolitik ist wirksam und vor allem in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument. Gerade diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen mit den geplanten Einsparungen von 600 Millionen Euro in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht einfach fallengelassen werden“, so Groß weiter. „Wir fordern den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, Wege für eine Weiterführung und Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu finden. Auch wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen vor großen Herausforderungen steht und natürlich Maßnahmen ergreifen muss, ist es ein fatales Signal, ausgerechnet bei den Ärmsten zu sparen. Das wird das Gefühl sozialer Ungerechtigkeit in der Bevölkerung verstärken und kann zu Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt werden!“

Langzeitarbeitslose und gesellschaftliche Teilhabe besonders betroffen

Neben der Kürzung bei Maßnahmen der Förderung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen wäre ein Rückgang der Förderung beim Teilhabechanceninstrument dramatisch. Dieses fördert unter anderem eine längerfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen. Viele Jahre hat die freie Wohlfahrtspflege für ein Instrument gekämpft, das ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und damit Brücken in die Erwerbstätigkeit baut. „Das Programm bietet vielen Menschen und ihren Familien Perspektiven und Teilhabechancen. Diese Einsparmaßnahme bedroht von Armut betroffene Menschen, die eine Begleitstruktur benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die Vielfalt der Trägerlandschaft. Das Programm ist erfolgreich und kann auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Das ist insbesondere in der Pflege und der Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor“, ergänzt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen mehr solche Programme und nicht weniger, um mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen und den Arbeitsmarkt zu entlasten.“

In der AWO gibt es viele gute Erfahrungen mit dem Programm, das seit 2019 läuft und auch in der Pandemie erfolgreich durchgeführt wurde. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderzeiträume über einen längeren Zeitraum gehen und eine gute Begleitung für die Menschen sichergestellt ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.07.2022

Freiwilliges Engagement hat viele Formen. Ob digital, in der eigenen Nachbarschaft, der Kommune oder für ein globales Vorhaben. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt der AWO Bundesverband wieder kreatives und herausragendes Engagement in der AWO. Wesentliche Idee ist es, AWO-Projekte auszuzeichnen, die auf besondere und nachhaltige Weise einen Beitrag zum gelingenden Zusammenleben – lokal bis global – und zur Demokratiestärkung leisten. Das Engagement soll beispielhaft zeigen, wie die AWO-Grundwerte Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zeitgemäß gelebt werden können. Bis zum 30. September 2022 besteht die Möglichkeit, sich mit eigenen Projekten zu bewerben, oder andere für den Ehrenamtspreis zu nominieren.

 

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2023 wird in drei Kategorien vergeben. Die Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ richtet sich an Projekte, die bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden. „Engagement fördert Innovationen“ sucht nach neuen Ideen und Projekten am Beginn der Umsetzung und in der Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ sucht die AWO nach Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft auf besondere Weise stärken. Bewerben werden können sich alle, die bei der AWO oder beim Jugendwerk der AWO ein ehrenamtliches Projekt begleiten oder leiten. Es können sich auch hauptamtlich initiierte oder begleitete Projekte bewerben, solange die Arbeit im Kern ehrenamtlich getragen wird. Auch Nominierungen für AWO-Projekte können eingereicht werden.

 

Die Gewinner*innen werden am 12. Januar 2023 auf dem AWO Neujahrsempfang prämiert. Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert und die ausgezeichneten Projekte erhalten die Möglichkeit, außerdem Hilfe bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen. Eine Bewerbung ist ab sofort über das Bewerbungsformular unter https://awo.org/llep-bewerbung, per Post an den AWO Bundesverband sowie per E-Mail an engagementpreis@awo.org möglich (Anhänge max. 10 MB, Formate PDF, JPG und PPTX). Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es auf https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.07.2022

Schon seit Wochen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen dramatisch. In einem gemeinsamen Treffen mit den Träger*innen von Pflegeeinrichtungen schwor Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach diese nun auf eine schwere Corona-Welle mit vielen Todesopfern im Herbst ein. Ein neues Infektionsschutzgesetz wird von der Bundesregierung für Herbst angekündigt ohne inhaltlich konkret zu werden. Da der Minister Schutzmaßnahmen aber jetzt für notwendig hält, appellierte er am Dienstag an die Pflegeeinrichtungen, Corona-Schutzmaßnahmen künftig ohne gesetzliche oder behördliche Grundlagen per Hausrecht umzusetzen.

 

„Es ist absolut unverständlich, warum der Minister angesichts steigender Infektionszahlen im Sommer und erschreckender Prognosen für den Herbst nicht gesetzgeberisch tätig wird und dabei die Länder einbezieht“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker. „Stattdessen wird die Verantwortung auf die Pflegeeinrichtungen zu Lasten der Mitarbeitenden, Bewohner*innen und Besucher*innen abgewälzt.“ Diese seien nach zweieinhalb Jahren Pandemie schon genug gebeutelt und bräuchten dringend mehr politische Unterstützung, so der AWO Bundesverband. Erwiesenermaßen korrelieren die Corona-Inzidenzen in Pflegeheimen mit denen in der Allgemeinbevölkerung. Der beste Schutz besonders gefährdeter Personengruppen vor Corona ist daher die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit, um so ein Überschwappen der Corona-Welle im Herbst auf Pflegeheime zu verhindern. „Stattdessen sollen Pflegeeinrichtungen künftig selbst schärfere Maßnahmen durchsetzen, die außerhalb von Pflegeinrichtungen nicht für notwendig erachtet werden, ohne dabei rechtliche Rückendeckung zu erhalten,“ so Döcker weiter. „Diese Art von Politik ist den Menschen in den Einrichtungen nicht mehr zu vermitteln und erschüttert das Vertrauen in die Politik.“

 

Die AWO fordert die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister dazu auf, wieder zu einem angemessenen und vorausschauenden Umgang mit der Pandemie zurückzukehren, die nicht nur die Freiheit des/der Einzelnen im Blick hat, sondern auch das Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Dabei gilt es, Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen wieder stärker in den Blick zu nehmen, um sie zu schützen und nicht weiter zu isolieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2022

Die Diakonie Deutschland und die Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) appellieren an die Ampel-Koalition, den Rotstift nicht beim Gute-Kita-Gesetz anzusetzen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund seit 2019 die Länder im Umfang von 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Heute will das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den neuen Finanzplan bis 2026 beschließen. Nach Informationen von Diakonie und BETA sind im Bundeshaushalt 2023 keine Mittel eingeplant, um die Länder weiter mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen.

 

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Insbesondere Kinder und Familien haben in der Corona-Pandemie unter Einschränkungen gelitten. Die dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag versprochen, die Länder bei der Qualitätsentwicklung  im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu unterstützen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen, bedeutet weniger Förderung für die Kinder und zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung. Ohne die weitere Beteiligung des Bundes droht bei knappen Kassen die Qualität der Angebote deutlich zu sinken. Dies wäre ein fatales Zeichen und ein echter  Rückschritt.“

 

Dr. Carsten Schlepper, Vorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA): „Jeder investierte Euro in die Qualität der frühen Bildung ist eine Investition in eine stabile demokratische Gesellschaft und entlastet die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention. Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz war und bleibt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft für alle Kinder von Anfang an. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die Gute-Kita-Gelder des Bundes langfristig im Etat verankert werden.“

 

Seit der Einführung des Gute-Kita-Gesetzes konnte die Qualität der frühen Bildung mit Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Kindertageseinrichtungen sind lange schon viel mehr als nur Orte der Betreuung. Sie sind zentrale Räume der Bildung und tragen maßgeblich zur Förderung der gesunden Entwicklung aller Kinder sowie zum Abbau von Bildungsungleichheiten bei.

 

„Gute Bildung von Anfang an fördert die körperliche, soziale und emotionale Entwicklung der kommenden Generationen. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert auf lange Sicht die Risiken brüchiger Lebensverläufe und beugt vor, dass junge Menschen später in Armut geraten“, so Loheide und Schlepper weiter.

 

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Beteiligung des Bundes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung dauerhaft zu sichern. Dass die Fortführung des Gesetzes nun bei den Planungen zum Bundeshaushalt 2023 zur Disposition zu stehen scheint, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar. Trotz steigender gesamtgesellschaftlicher Kosten durch Pandemie, Krieg und Klimawandel darf nicht ausgerechnet bei der frühen Bildung gespart werden.

 

Fehlen im kommenden Jahr die Mittel zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetz, könnten einige der mühsam aufgebauten neuen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum Beispiel müssten viele Kita-Leitungen verstärkt zurück in den Gruppendienst, weil weniger Zeit für Leitungsaufgaben finanziert wäre. Wichtige Verwaltungsaufgaben und die Arbeit an pädagogischen Konzepten für die Einrichtungen könnten nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit während der Arbeitszeit erledigt werden. Damit würden sich auch die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit verschlechtern. Im Ergebnis würde die Arbeitsbelastung der wegen der Pandemie stark erschöpften Fachkräften steigen; zu befürchten wäre ein Anstieg von Kündigungen des dringend benötigten Personals.

Quelle: Pressemitteilung Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) und Diakonie Deutschland Evangelisches  Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom  01.07.2022

Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem „Trümmerfrauenurteil“ einen umfassenden Reformauftrag für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung dieser – besonders für Kinderreiche – wesentlichen Vorgaben.

Es ist paradox: Wer Kinder erzieht und damit einen bestanderhaltenden Beitrag für den Generationenvertrag Rente leistet, muss im Alter selbst mit einer niedrigen Rente auskommen. „Die Erziehung eines Kindes wird heute mit kaum mehr als 100 Euro in der Rente berücksichtigt. Ein gerechter Ausgleich für mindestens 18 Jahre Kindererziehung ist das keinesfalls. Die Konsequenzen sehen wir nicht nur in der Altersarmut von vielen Eltern – insbesondere kinderreichen Müttern. Je weniger Kinder geboren werden, desto schwieriger wird es sein, das Rentensystem am Leben zu halten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Rente aus den Kindererziehungszeiten ist für Mütter kein Dank, keine Anerkennung, sondern eine Armutsleistung.“

Verfassungsgericht: Familien benachteiligt

Der DFV-Präsident ist überzeugt, dass die Situation heute besser aussehen würde, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1992 (Trümmerfrauenurteil) ernst genommen worden wäre. Das Gericht stellte die bestandssichernde Bedeutung der Kindererziehung für das Rentensystem fest und sah Familien – speziell solche mit mehreren Kindern – durch geringe Renten benachteiligt. Es trug dem Gesetzgeber auf, mit jedem Reformschritt die Benachteiligung von Eltern in der Rente zu verringern.

„30 Jahre nach dem Trümmerfrauenurteil werden Eltern für das Kinderkriegen immer noch mit Mindestrenten abgestraft. Anstatt der Kinderarmut und dem Verschwinden der kinderreichen Familien familienpolitisch entgegenzuwirken, zementiert man mit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rentenversicherung Kinderarmut. Immer weniger Paare entscheiden sich für mehrere Kinder“, so Zeh.

Besonders bestürzend ist für den DFV das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialversicherung. „In den letzten Jahrzehnten war Karlsruhe immer ein wichtiger Garant der Verfassungsrechte von Familien. Jetzt verabschiedet sich das Bundesverfassungsgericht von der eigenen Rechtsprechung zum Trümmerfrauenurteil und zementiert die Altersarmut von kinderreichen Familien. Anstatt den Generationenvertrag zukunftsfest zu machen, haben sich die Karlsruher Richter in einer abenteuerlichen Weise dafür entschieden, Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung benachteiligt zu lassen“, sagt Zeh und verweist auf die erste kritische Literatur von Wissenschaftlern und Juristen zum Urteil vom 7. April 2022.

Elternrente einführen

Nach wie vor hängt die Höhe der Rente vor allem von der Erwerbstätigkeit und dem Rentenpunktekonto ab. Eine bruchlose Erwerbsbiografie in Vollzeit ist für Eltern jedoch nicht machbar. Kurze Kindererziehungszeiten belasten Familien außerdem. „Zeit ist für Eltern zu einer Währung geworden. Auch die immer noch gesetzlich geschützte Elternzeit von drei Jahren steht stark unter Druck. Familien benötigen Erleichterung! Ein wesentlicher Schritt ist, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten neu zu gestalten. Der Deutsche Familienverband schlägt dafür eine eigenständige Elternrente vor“, sagt Zeh.

Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden. „Mit der Elternrente wird bei der Erziehung von drei Kindern über die Dauer von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entstehen, der dem aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Die besondere Leistung von Familien mit vielen Kindern würde mit der Elternrente endlich konsequent anerkannt“, so der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rente für Familien:

BVerfG-Urteil vom 07.04.2022: Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

Anmerkung: Die Forderungen sind weiterhin aktuell. Bei den Elternklagen haben Familien einen Teilerfolg in der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.07.2022

Diakonie verstärkt ihre Bemühungen, eine größere Repräsentanz von Frauen in den Führungsebenen zu erreichen. Das 9. Netzwerktreffen von FiF (Frauen in Führung in Kirche und Diakonie) beschäftigte sich mit dem Thema „Damit sich (endlich) was bewegt – wie Frauen in Führung kommen und bleiben!“. Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VDU) berichteten vom alternativlosen Weg einer verbindlichen Quote, ohne die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen nicht erreicht wird.

Die Schirmfrau des Netzwerks, Maria Loheide, Aufsichtsratsvorsitzende der Führungsakademie und zugleich Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt: „Die Debatte um Frauen in Führungspositionen hat in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesamtgesellschaftlich deutlich an Fahrt aufgenommen.

Auch in Kirche und Diakonie ist allzu deutlich geworden, dass Appelle und unverbindliche Empfehlungen nicht zielführend waren, um die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Es sind verbindliche Regelungen erforderlich.“

Zu dieser deutlichen Bewertung kommen die Teilnehmen des 9. Treffen des Netzwerkes Frauen in Führung in Kirche und Diakonie, das aus mehr als 100 Frauen der obersten Leitungsebenen besteht. 

Mehr Infos:

https://www.fa-kd.de/programm/frauen-in-fuehrung-fif/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant nach Medienberichten eine drastische Kürzung bei Leistungen für Langzeitarbeitslose. Danach sollen im Bundeshaushalt 2023 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um über 600 Millionen Euro gekürzt werden. Betroffen wären insbesondere Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Den Rotstift gerade bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten anzusetzen, ist unanständig. Herr Lindner sollte sich darauf besinnen, dass er Verantwortung trägt für alle in der Gesellschaft, nicht nur für Wohlhabende und gut Qualifizierte.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2022

Zu den Beratungen der „Konzertieren Aktion“ heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt Diakoniepräsident Ulrich Lilie:

 

„Jetzt müssen vor allem die Menschen entlastet werden, die wegen der galoppierenden Inflation in existenzielle Nöte geraten. Dies sind Haushalte mit geringen Arbeitseinkommen, Grundsicherung oder kleinen Renten. Denn wer bereits jeden Euro in den täglichen Bedarf stecken muss, kann nichts mehr abknapsen oder auf Erspartes zurückgreifen. Außerdem brauchen wir statt gelegentlicher Einmalzahlungen, die wie Almosen daherkommen, eine würdevolle und berechenbare Unterstützung. Die Diakonie schlägt deshalb als Notfallinstrument einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat für ein halbes Jahr vor. Dieser soll gezahlt werden, wenn ein Haushalt Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhält. Allein acht Millionen Menschen in Deutschland leben von existenzsichernden Leistungen. Und das sind nur die Allerärmsten. In einem Sozialstaat wie unserem gehören sie in der Not zuallererst in den Blick.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2022

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.

„Durch das Rechtsgutachten wird die Stellung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland deutlich gestärkt. Sie haben ein allgemeinpolitisches Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen und tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen verstärkt Gehör finden. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen vor Ort einfordern können“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten stellt zudem fest, dass Mitgliedern von Kinder- und Jugendparlamenten von der Gemeinde in eigener Verantwortung generelle oder einzelfallbezogene Rede- und Antragsrechte auch im Plenum und den Ausschüssen der Gemeindevertretung eingeräumt werden können, wobei Landesgesetze dies beschränken können.

Bindende Entscheidungsrechte im Plenum der Gemeindevertretung müssen hingegen bei den von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertretern verbleiben und können für Kinder und Jugendliche ohne passives Wahlrecht nicht eingeräumt werden. Gleichwohl können bestimmte Entscheidungen im Einzelfall auf die Kinder- und Jugendparlamente übertragen werden, solange die Gemeindevertretung das Letztentscheidungsrecht behält.

Nach Ansicht der Gutachter bedarf die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche in kommunalen Ausschüssen ein Stimmrecht erhalten, einer gesetzgeberischen Entscheidung im jeweiligen Bundesland. Liegt eine solche nicht vor, haben auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Jugendhilfeausschüsse mit ihrer spezifischen Struktur und Funktion von demokratisch vollständig legitimierungsbedürftigen Ausschüssen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften unterscheiden. Die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die nicht von den Kommunalparlamenten entsandt werden, können aus bundesrechtlicher Perspektive auch jünger als 18 Jahre sein. Das jeweilige Landesrecht kann jedoch etwas anderes bestimmen.

Das Rechtsgutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Philipp B. Donath (University of Labour – Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt) sowie von Dipl.-Jur. Alexander Heger und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten, eine jugendgerechte Version unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten-jugendliche heruntergeladen werden. Das Gutachten ist ein Produkt der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Diese wird getragen von der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V, dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk. Das Gutachten wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heute vorgestellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ von Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen, damit bis zum Jahr 2030 jedem Grundschulkind ein qualitativ hochwertiger Platz in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Alle Anstrengungen in der Qualitätsentwicklung für Kita und Hort müssen sich daher vorrangig am  psychischen und physischen Wohlergehen der Kinder messen lassen und das Ganztagsangebot explizit an demokratischen Grundprinzipien ausrichten. Hierfür braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Betreuungsplätze nachhaltig sicherzustellen.

 

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert. Diese sollte über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bieten. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Ganztägige Bildung darf nicht nur am Standort Schule stattfinden und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeuten. Wir brauchen stattdessen eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Dabei ist die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels ebenso zu beachten wie eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Wir brauchen qualifiziertes pädagogisches Personal, das abgesichert durch Fachkräfteausbildung und Weiterbildungen bestehender Fachkräfte insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften gehören endlich leistungsgerecht ausgestaltet. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Hofmann weiter.

 

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.07.2022

eaf bringt Familiengipfel im Kanzleramt erneut aufs Tapet

 

Für Familien stehen beim Start in die Ferien die Erholung vom eng getakteten Schulalltag, Freibad, Urlaub und Entspannung im Mittelpunkt. Allerdings sollten Politik und Verwaltung nicht ausruhen, sondern mit Hochdruck an tragfähigen Konzepten für den Start in das neue Schuljahr arbeiten, die Infektionen einschränken und soziales sowie schulisches Lernen gleichermaßen ermöglichen. Bei den Planungen muss der Fokus auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gelenkt werden, fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie erinnert an ihre Initiative, zu einem Familiengipfel in das Bundeskanzleramt einzuladen.

 

„Wir befürchten, dass die Familien wieder einmal aus dem Blick geraten“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Verlauf der Pandemie bereits vielfältige Belastungen geschultert. Ihre Belange dürfen nicht abermals hintenanstehen, sondern sie müssen zur Chefsache gemacht werden. Ein Familiengipfel im Bundeskanzleramt wäre ein deutliches Signal an die Familien: Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 11.07.2022

Freizeitangebote im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals. 

 

Zeugnis in der Tasche und endlich Freizeit! Kids und ihre Familien können sich auf viele Sommeraktivitäten in den Ferien freuen. Ob kreative Workshops, erlebnisreiche Feriencamps oder coole Ausflüge: Der Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals hat viele kostengünstige Tipps für die Sommerferien parat. Einfach nach Bezirk, Tag oder Zeit filtern und aus rund 1.800 Ferienevents das passende raussuchen. 

Umsonst ins Freibad, in den Zoo oder Tierpark gehen und über 200 Preisvorteile bei vielen Sommerferienangeboten genießen: So richtig günstig wird es für Familien mit dem SuperFerien-Pass 2022/23! Erworben werden kann er direkt beim JugendKulturService oder in vielen anderen Verkaufsstellen. Der Lernstoff des Schuljahres soll in den Ferien aufgefrischt werden? Das können Berliner Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen bei der Sommerschule 2022 des Programms „Aufholen nach Corona“.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 06.07.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. August 2022

Veranstalter: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Ort: Köln

Liebe Expert*innen in eigener Sache (Menschen mit geringem Einkommen und/oder Armutserfahrung), macht mit und diskutiert mit  uns den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die  Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Das fünfte Treffen von Menschen mit Armutserfahrung wird wieder mit Expertinnen und Experten in eigener Sache geplant und durchgeführt. Denn die Freie Wohlfahrtspflege sieht es als selbstverständlich an, Menschen mit geringem Einkommen eine Plattform für Informationen, Vernetzung und politische Teilhabe zu bieten. 

Thema
NRW hat am 15. Mai 2022 einen neuen Landtag gewählt. Die CDU und die Grünen stellen die neue Landesregierung und haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Dieser ist für die kommenden fünf Jahre für die Politik in NRW handlungsleitend.
Armut und damit ein Mangel an Teilhabemöglichkeiten in vielen Bereichen des Lebens trifft in NRW viele Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche. Die steigenden Mieten, Energie- und Lebensmittelkosten sowie die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen des Alltags sind große Herausforderungen für viele Menschen und insbesondere für diejenigen mit geringem Einkommen.
Beim fünften Treffen für Menschen mit Armutserfahrung fragen wir, inwieweit Armut und soziale Ausgrenzung im Koalitionsvertrag vorkommen und welche Strategien zur Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung erkennbar sind. Wir erarbeiten Maßnahmen und Forderungen, die wir in die politische Diskussion einbringen möchten.
In einem zweiten Schritt werden diese dann mit Landtagsabgeordneten bei einem gesonderten Termin diskutiert.
Dieses Treffen möchte zur politischen Diskussion und zum politischen Mitmischen einladen, damit deutlich wird, dass sozial (lebens-)relevant ist!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenlos – Fahrtkosten werden erstattet.

Termin: 7. September 2022

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: In vielen Staaten gelingt die geschlechtergerechte Entlohnung nicht. Gleichzeitig wird unbezahlte Sorgearbeit zu einem ungleich höheren Anteil von Frauen und Mädchen geschultert.

Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen nicht erst seit der Pandemie. Seit der Pandemie erleben wir sogar Rückschritte. Die Schließung der Lohnlücke ist ohne die Schließung der Sorgearbeitslücke nicht denkbar und umgekehrt. Es braucht gemeinsame und solidarische Anstrengungen für Geschlechtergerechtigkeit weltweit! Eine Grundlage ist die UN Women Solidaritätsbewegung HeForShe – nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, wie es besser geht. Wir schauen in unserer internationalen Konferenz in Kooperation mit UN Women Deutschland e.V. und der International Labour Organization (ILO) am 7. September 2022 also vor allem Richtung Norden und erarbeiten konkrete Forderungen.

Anmeldung bis zum 24. August 2022 möglich.

Das aktuelle Programm finden Sie auf der Konferenzwebsite: https://www.fes.de/equalpayequalcare 

Termin: 21. bis 22. September 2022

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Rehburg-Loccum

Die Wechselbeziehungen zwischen ökologischer Transformation und Sozialpolitik werden seit einiger Zeit intensiver diskutiert. Häufig stehen dabei die Belastungswirkungen der Klimapolitik und Möglichkeiten ihres sozialpolitischen Ausgleichs im Vordergrund. Dabei gibt es auch Synergiepotenziale zwischen beiden Politikfeldern. Durch den Krieg in der Ukraine stellt sich die Situation mittlerweile noch komplexer dar: Wurde mit der Sicherheit eine Dimension der sozialen Nachhaltigkeit vernachlässigt? Gibt es neue Zielkonflikte und Synergiepotenziale, insb. im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Das Programm der Veranstaltung finden Sie unter www.loccum.de/tagungen/2258. Dort können Sie sich auch anmelden.

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Archiv Pressemitteilung

ZFF-Sonderinfo: Save the Date: Fachtagung „Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“ am 11. Oktober 2022 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring                                             

Geschäftsführer, ZFF                                               

 

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2022

In Nordrhein Westfalen, als erstes Bundesland in diesem Jahr, haben die Sommerferien begonnen. Dies ist für viele Familien und ihre Kinder aber nicht gleichbedeutend mit einer unbeschwerten Zeit, sondern vielfach wird soziale Ausgrenzung umso deutlicher: Während die einen die nächste Flugreise planen, können sich andere Familien nicht mal einen Wochenendausflug mit Übernachtung leisten. In der Reisezeit werden soziale und Umweltfragen gleichermaßen deutlich.

Das ZFF möchte auf diese Zusammenhänge hinweisen und sie auf die politische Tagesordnung setzen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus sozial- und umweltpolitischen Verbänden und Organisationen haben wir zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart formuliert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum Handeln aufzufordern!

Die „Zehn Thesen für einen sozial und ökologischen Neustart“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie hier.  

Quelle: Pressehinweis Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2022

In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion “Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen” finden Sie hier

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung §219a StGB

Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und verbessert die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn § 219a schränkt den Zugang zu medizinisch sachlichen Informationen ein und ist mit unserem heutigen Verständnis von Selbstbestimmung nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte müssen befürchten, für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche verfolgt zu werden.

Die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über Fortführung oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine ihre Gesundheit betreffende Entscheidung. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehört der öffentliche Zugang zu verlässlichen sachlichen Informationen. Es ist überfällig, dass sich ungewollt schwangere Frauen gerade bei Ärztinnen und Ärzte informieren können, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies setzt auch unlauteren Informationsquellen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner etwas entgegen.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen nicht mehr für ihre Selbstbestimmung kämpfen müssen. Die Streichung des § 219a ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter zu stärken, werden wir noch weiter gehen. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck. Sie erschweren zudem die Arbeit der Beratungsstellen und Arztpraxen. Höchste Zeit, dass wir sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 23.06.2022

Zur Streichung von § 219a StGB erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit der Streichung von § 219a STGB ermöglichen wir Frauen endlich den umfassenden Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Frauen in der Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft brauchen umfassende Informationen, um die für sich richtige Entscheidung treffen zu können. Ärztinnen und Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen, müssen ihrerseits über Abtreibungen informieren dürfen – auch öffentlich im Internet. Jenen, die sich wie Kristina Hähnel in der Vergangenheit entschlossen haben, trotz drohender strafrechtlicher Sanktionen Frauen zu informieren, gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Die Fortschrittskoalition hat diesen Missstand nun beendet. Der haltlose Anwurf aus dem konservativen Lager, durch die Abschaffung würde der Lebensschutz aufgeweicht, zeigt, wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat und wer eben nicht. Das ungeborene Leben ist in Deutschland unverändert stark geschützt. Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.06.2022

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch beschlossen. Zudem soll das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Anträge von Union (20/1017) und AfD (20/1505, 20/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen will der Bundestag am Freitag abschließend beraten.

Der Regierungsentwurf sieht vor, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches („ Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) zu streichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden.

Der Ausschuss beschloss auf Antrag der Koalition Änderungen an dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben einer redaktionellen Änderung nunmehr auch eine Ergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz. In Paragraf 13a soll ein neuer Absatz 3 ergänzt werden. Nach diesem soll es „Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten“ gestattet sein, „sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, der unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden soll, zu informieren“.

Zudem soll durch eine weitere Änderung – ohne direkten Bezug zum Werbeverbot – das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ angepasst werden. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen auf Entschädigung soll um fünf Jahre bis zum 21. Juli 2027 verlängert werden. Dieser Änderung stimmte in getrennter Abstimmung bei Enthaltung der AfD auch die Union zu.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unionsantrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Die hib-Meldung zum ersten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-896194

Die hib-Meldung zum zweiten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891538

Die hib-Meldung zum Linken-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894188

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 314 vom 22.06.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte.

Der Verband setzte sich seit 2017 für die ersatzlose Streichung der Norm ein. In insgesamt sieben Stellungnahmen hat der djb die Abschaffung gefordert und Reformvorschläge im Bereich der reproduktiven Rechte angemahnt. Der Bundeskongress des djb im September 2017, wenige Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, fand zu diesem Thema statt und diskutierte die Notwendigkeit einer Abschaffung der Norm.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die auf der Tribüne des Bundestages die historische Debatte gemeinsam mit vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und betroffenen Ärztinnen und Ärzten verfolgt hat, kommentiert: „Die Streichung des § 219a StGB war lange überfällig. Ein breites Bündnis hat diese gesellschaftspolitische Diskussion vorangebracht und auch der djb hat mit seiner Expertise einen Beitrag zum heutigen Ergebnis geleistet. Dank gilt den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Kriminalisierung gewehrt haben. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiterhin engagiert in die rechtspolitische Diskussion über reproduktive Rechte einbringen, denn es gibt weiterhin viel zu tun. Ein Beispiel ist der in Deutschland noch nicht umgesetzte und im Koalitionsvertrag verankerte kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln, der zeitnah umgesetzt werden sollte und aktuellen Sparzwängen schon aus menschenrechtlichen Gründen nicht geopfert werden darf.“

Die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl ergänzt: „Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.06.2022

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zur Entlastung Alleinerziehender

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1334), in dem unter anderem gefordert wird, den 2020 auf 4.008 Euro angehobenen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro aufzustocken und zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt werden könnte. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies im Zusammenhang mit steuerlichen Entlastungen darauf hin, dass dabei auf etwaige unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Geldleistungen geachtet werden müsse. Mit Blick auf die von der Ampelkoalition geplante Einführung einer Kindergrundsicherung komme es darauf an, wie die Schnittstelle zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht ausgestaltet wird.

Die Schnittstellenproblematik sah auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie. Zwar würde ein steuerlicher Abzugsbetrag steuerzahlende Alleinerziehende deutlich besser entlasten. Viele Alleinerziehende seien aufgrund ihrer Armutsbetroffenheit aber überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang steuerpflichtig. Nöhring plädierte für die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Einführung einer Steuergutschrift, um geringverdienende Alleinerziehende in Form einer „negativen Einkommensteuer“ zu unterstützen. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt befürwortete einen höheren Entlastungsbetrag, wobei man diskutieren müsse, ob die im Unionsantrag vorgeschlagenen 5.000 Euro ausreichen.

Für Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken muss die Umwandlung des Entlastungsbetrags in eine Steuergutschrift gut überlegt werden. Ob sie befürwortet werden könnte, hänge von ihrer Höhe ab. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gibt es keine Definition, welche Belastungen der Entlastungsbetrag abgelten soll. Der Entlastungsbetrag sei ein Nachteilsausgleich für Alleinerziehende, die das steuerliche Ehegattensplitting nicht nutzen können. Er könne den Splittingvorteil der Ehepaare aber nicht kompensieren. Rauhöft machte zudem auf das Problem aufmerksam, dass der Entlastungsbetrag für ein jüngeres Kind entfällt, wenn bei einem älteren Alleinerziehenden-Kind altersbedingt das Kindergeld gestrichen wird, obwohl das ältere Kind weiterhin im Haushalt verbleibt.

Einhellig begrüßten die Sachverständigen den Vorschlag im Unionsantrag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Bis Ende 2007 war das Kindergeld nur zur Hälfte von der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung abgezogen worden, seit 2008 gilt die volle Anrechnung des Kindergeldes – eine damalige „Sparmaßnahme“, die rückgängig gemacht werden sollte, so der Tenor. Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unterstützte die Forderung ebenfalls, erinnerte aber zugleich an den Finanzierungskonflikt zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017.

Auch weitere Forderungen der Unionsfraktion, den Freibetrag für den Wohngeldbezug von Alleinerziehenden von derzeit 1.320 Euro jährlich um 20 Prozent zu erhöhen und kurzfristig den im Juni beschlossenen Kinderbonus für Alleinerziehende von 100 auf 150 Euro anzuheben, stießen auf Zustimmung. Für Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter wäre die Anhebung des Freibetrags beim Wohngeld ein richtiger und zielgenauer Ansatz, weil sie dazu beitragen könnte, Nachteile von Alleinerziehenden auf dem Wohnungsmarkt abzumildern.

Ein höherer Kinderbonus lässt sich für Ulrike Spangenberg vom Deutschen Juristinnenbund gleichheitsrechtlich mit den besonderen inflationsbedingten Belastungen von Alleinerziehenden begründen, die im Verhältnis zum Haushaltseinkommen etwas höher seien als die von Paarfamilien. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt meinte, der Kinderbonus sei im Antrag etwas „nebulös“ gehalten, aber: „Geld hilft immer.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 310 vom 21.06.2022

Heute wird im Familienausschuss des Bundestages über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, der das Ziel verfolgt angesichts der aktuellen Inflation Alleinerziehende stärker zu entlasten. Die Position des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) wird vertreten von Dr. Ulrike Spangenberg, Mitglied der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich das Ziel des Antrags. Denn Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut und somit auch von den Auswirkungen der Inflation betroffen. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen langjährigen djb-Forderungen. Sie könnten nicht nur dazu dienen, die aktuellen inflationsbedingten Belastungen zu verringern, sondern darüber hinaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Alleinerziehende grundsätzlich verbessern. Dazu gehört insbesondere der Vorschlag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Erhöhung des Steuerentlastungsbetrags von derzeit 4.008 auf 5.000 Euro ist angesichts der Einkommensrealitäten von Alleinerziehenden jedoch wenig zielführend beziehungsweise nicht ausreichend. „Mit dieser Maßnahme würden Alleinerziehende mit hohem Einkommen ohne erkennbaren sachlichen Grund stärker entlastet als Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Dies ist mit Blick auf das Gleichheitsgebot aus dem Grundgesetz nicht zu rechtfertigen und widerspricht darüber hinaus dem Ziel des Antrags, inflationsbedingte Belastungen auszugleichen. Der richtige Weg wäre hier die Einführung einer Steuergutschrift, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.“, fordert die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig. „Damit würden Alleinerziehende in allen Einkommensgruppen unterstützt. Derzeit fallen Alleinerziehende, die kaum oder keine Steuern zahlen und nicht im SGB II-Bezug sind, aus dem Raster.“

Zudem ist darauf zu achten, dass unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen zu bewährten Sozialleistungen wie Wohngeld, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zum Kinderzuschlag vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.06.2022

Die heute im Familienausschuss diskutierte Änderung in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist für die  Kinderarmutsprävention dringend notwendig und  ein wichtiger Baustein im Rahmen einer  notwendigen Reform der kinderbezogenen  Sozialleistungen.

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages diskutieren der Familienbund der Katholiken und andere Sachverständige unter anderem über Änderungen  beim Unterhaltsvorschuss, über die Anhebung des  Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und einen  Kinderbonus.
„Diese Punkte versprechen Alleinerziehenden mehr  Geld, gerade in Zeiten von 7 % dauerhafter Inflation sind sie dringend notwendig, denn steigende Preise  für Nahrungsmittel, Strom und Mieten bedeuten  besonders für Ein-Eltern-Familien erhebliche  Belastungen und ein großes Armutsrisiko“ sagte  Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes  der Katholiken heute vor der Anhörung.

Der Familienbund der Katholiken hält die im  Antrag der Unionsfraktion vorgesehenen  Maßnahmen grundsätzlich für gut und sachgerecht. Es gilt jedoch Alleinerziehende insbesondere auch  im Rahmen einer allgemeinen Reform der  Familienförderung zu unterstützen, die einerseits  alle Familien im Blick hat und andererseits einen  besonderen Schwerpunkt auf den unteren und  mittleren Einkommensbereich legt, in dem auch die Einkommen der meisten Alleinerziehenden liegen.

Zum Unterhaltsvorschuss erklärt Hoffmann: „Bei der Berechnung wird derzeit das volle Kindergeld gegengerechnet. Hier ist die Idee, das Kindergeld nur hälftig anzurechnen, ein echter Leistungsgewinn und ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden mit und ohne Unterhaltsvorschuss.“
Der Familienbund unterstützt diesen Punkt. Die derzeitige Praxis der Berechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss widerspricht der beim Unterhalt bereits vorgenommenen hälftigen Anrechnung und ist systematisch nicht begründbar. Durch eine nur hälftige Anrechnung des  Kindergeldes hätten Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug monatlich 109,50 € mehr zur Verfügung. Diese finanziell deutliche Verbesserung würde vielen helfen, unabhängig von der Grundsicherung zu werden.

Hoffmann äußerte sich auch zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: „Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und finanzielle Mehrbelastungen. Das sollte dementsprechend auch berücksichtigt werden“. Die Erhöhung des Entlastungsbetrages auf 5.000 Euro ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, wird jedoch nur bei wenigen Haushalten aufgrund ihrer zu geringen Einkommen ankommen. Grundsätzlich würde es der Familienbund für richtig halten, den Entlastungsbetrag exakt zu berechnen. Denn er ist vor allem als steuerliche Berücksichtigung einer tatsächlichen Mehrbelastung von Alleinerziehenden überzeugend. Soweit es um eine Förderung von Alleinerziehenden gehen soll, wären die familienpolitischen Leistungen der richtige  Ansatzpunkt.

„Der angedachte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ist ein weiterer wichtiger Punkt, jedoch sollte er allen Familien zur Verfügung stehen, um niemanden zu benachteiligen“ fügte Hoffmann hinzu.
Obwohl die Berücksichtigung besonderer  Belastungen von Alleinerziehenden richtig ist, bleibt folgender Grundsatz wichtig: Die  Familienförderung sollte nicht in erster Linie nach  Familienform differenzieren, sondern vor allem  nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und  Kinderzahl. Gerade davon würden viele  Alleinerziehende besonders profitieren. 

Weiterführende Informationen
Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Antrag der Fraktion CDU/CSU:
Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 20.06.2022

Die aktuelle Inflation trifft viele Alleinerziehende so hart, da sie vielfach aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos keine finanziellen Puffer haben, um Preissteigerungen aufzufangen. Heute befasst sich der Familienausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit der Frage, wie Alleinerziehende besser unterstützt werden können. Grundlage ist ein Antrag der Union.

„Wo das Geld kaum die laufenden Ausgaben deckt, wird jede Extraausgabe zu einer Herausforderung: das Taschengeld für den anstehenden Wandertag, die Brille, die kaputte Schultasche. Das bedeutet für noch mehr Kinder, oft nicht dabei sein zu können – nicht mit zur Eisdiele, ins Kino gehen zu können“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die den VAMV als Sachverständige bei der Anhörung vertritt.

„Der Antrag gibt insbesondere mit der Forderung nach einer nur noch hälftigen Anrechnung des Kindesgeldes auf den Unterhaltsvorschuss, einer Erhöhung des Alleinerziehenden-Freibetrags beim Wohngeld sowie der Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Steuerabzugsbetrag gute Ansätze, akut Alleinerziehende zu unterstützen, auch wenn hier jeweils noch weitergehende Reformbedarfe bestehen“, erklärt Jaspers.

„Gleichzeitig ist jedoch ein umfassender Politikansatz notwendig, um von vornherein das Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken, so dass diese besser gegen Krisen gewappnet sind“, dringt Jaspers. „Gute Politik für Alleinerziehende muss hierfür Rahmenbedingungen schaffen: durch tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung, eine familienfreundliche und geschlechtergerechte Arbeitswelt, bezahlbaren Wohnraum, Steuergerechtigkeit und eine Kindergrundsicherung. Eine gute Ausgestaltung der Kindergrundsicherung für Ein-Elternfamilien ist Voraussetzung, um Kinderarmut zu bekämpfen. Denn jedes zweite Kind in Armut wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.“

Die ausführliche Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT III: Weltflüchtlingstag

„Die unbürokratische Aufnahme von Millionen Geflüchteten aus der Ukraine in der EU hat gezeigt, dass eine solidarische Asylpolitik, die die Rechte und Würde von Schutzsuchenden wahrt, grundsätzlich möglich ist. Dennoch setzt die EU bei anderen, vor allem nicht-europäischen Geflüchteten, auf Abschreckung, Entrechtung und Abschottung: Rechtswidrige Zurückweisungen durch Pushbacks und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, Internierungslager für Geflüchtete in Polen, menschenunwürdige Hot-Spot-Lager auf den griechischen Inseln und fast 50.000 Tote infolge der EU-Abschottungspolitik. Die unerträgliche Liste der zum Teil schon seit Jahren hingenommenen Menschenrechtsverletzungen im Namen der EU ließe sich noch lange fortsetzen. Hier braucht es ein radikales Umdenken, ein klares Bekenntnis zu Humanität und Menschenrechten, wenn die EU nicht jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Flüchtlingsschutz verlieren will“, erklärt Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni. Laut aktuellen Zahlen des UNHCR befinden sich im Jahr 2022 weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Das entspricht mehr als einem Prozent der Weltbevölkerung. Bünger weiter:

„Die Grundhaltung bei der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine stimmt: Die Menschen werden solidarisch aufgenommen. Sie können zunächst selbst entscheiden, in welchem Land sie um Schutz nachsuchen wollen, vor allem bei der Unterbringung können zivilgesellschaftliche Ressourcen und die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung so genutzt werden. Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen sicheren Status und können von Beginn an arbeiten und Sprachkurse besuchen. Sozialrechtlich und bei der Gesundheitsversorgung werden sie der übrigen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Das müsste Vorbild für die Aufnahme bei Schutzsuchenden aus anderen Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, dem Jemen sein, die ebenso vor Krieg, Gewalt, Unfreiheit, Terror und Folter fliehen müssen. Sie gelangen zumeist nur auf äußerst gefährlichen Fluchtrouten in die EU, häufig über das Mittelmeer. Darauf folgt für viele ein Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern auf den griechischen Inseln oder gar eine Inhaftierung.

Auch in Deutschland sind viele Schutzsuchende gezwungen, sich in Massenunterkünften aufzuhalten. Dort leben sie ohne jegliche Privatsphäre in engen Räumen, stigmatisiert und ausgegrenzt. Das ist sogar der Fall, wenn sie bei Verwandten unterkommen könnten. Es gibt Bewegungseinschränkungen und Arbeitsverbote, eine gesundheitliche Versorgung erfolgt nur eingeschränkt, etwa bei akuten Schmerzzuständen. Das alles dient der gezielten Abschreckung. Sozialleistungen für Asylsuchende sind deutlich gekürzt, oft gibt es nur unzureichende Sachleistungen, die ein Leben in Menschenwürde nicht ermöglichen. Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich auf ihrem vergangenen Gipfel mehrheitlich darauf verständigt, dass es künftig sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben soll. Das bedeutet für viele Schutzsuchende unzumutbare und unfaire Schnellverfahren an den Grenzen, oft verbunden mit monatelanger Haft. Ein weiterer Rückschritt mit Blick auf die ohnehin schon prekären Zustände an den Außengrenzen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik.

Wir müssen eine Antwort auf die damit zusammenhängenden Aufgaben und Probleme finden, die nicht auf Abschottung und Abschreckung setzt und die stattdessen die Rechte der Menschen und ihre Würde in den Mittelpunkt stellt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.06.2022

  • 2,3 Millionen Menschen sind aus Gründen von Flucht und Vertreibung seit 1950 nach Deutschland zugewandert
  • Knapp eine Million noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkrieges

Der Krieg in der Ukraine hat auch die Erfahrungen von Geflüchteten während und nach früheren Fluchtbewegungen in den Fokus gerückt. Bereits vor Ausbruch des Krieges haben in Deutschland im Jahr 2021 mindestens 3,3 Millionen Menschen gelebt, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz auf das heutige Gebiet Deutschlands zugewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages sowie des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni auf Basis von Daten des Mikrozensus 2021 mitteilt, sind seit 1950 2,3 Millionen Menschen aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 962 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkrieges. Für 2022 liegen noch keine Daten vor, die Zahl dürfte aufgrund des Krieges in Ukraine und der damit einhergehenden Fluchtzuwanderung deutlich höher liegen.

1,2 Millionen Personen zwischen 2014 und 2021 nach Deutschland geflohen

Von den 2,3 Millionen Menschen, die nach 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland kamen, ist allein gut die Hälfte (1,2 Millionen Menschen) in den Jahren 2014 bis 2021 nach Deutschland zugewandert. Weitere 487 000 Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten sind durchschnittlich 40 Jahre alt, 41 % sind Frauen und 59 % Männer.

Von den 2,3 Millionen Zugewanderten mit Migrationshintergrund, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland gekommen sind, wurde knapp jede dritte Person (29 % beziehungsweise 670 000 Menschen) in Syrien geboren. Weitere 221 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 191 000 aus dem Irak. Danach folgen Polen (141 000), der Iran (115 000) und die Türkei (102 000) als wichtigste Herkunftsstaaten. 38 000 aus der Ukraine stammende Personen gaben 2021 an, aus Gründen von Flucht und Asylsuche nach Deutschland zugewandert zu sein.

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 82 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie haben ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen müssen. Die in Deutschland lebenden 962 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges sind durchschnittlich 82 Jahre alt, 58 % sind Frauen und 42 % Männer.

Mehr als die Hälfte aller Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges leben in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (17 %), Bayern (14 %), Niedersachsen (13 %) und Baden-Württemberg (12 %).

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Die Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung wird subjektiv von den Befragten beantwortet und hängt nicht zwingend mit einem offiziellen Aufenthaltstitel zusammen. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z.B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben.

Die aktuelle Fluchtbewegung aus der Ukraine kann mit den Mikrozensusdaten des Berichtsjahres 2021 nicht abgebildet werden.

Dargestellt ist die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz.

Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet der vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung ab Berichtsjahr 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahres 2021.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite haben wir Daten und Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

Mehr als 100 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Nie zuvor hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine größere Zahl an Vertriebenen registriert. Angesichts dessen ruft die AWO zu mehr Solidarität mit allen geflüchteten Menschen auf.

„Die Willkommenskultur nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat gezeigt, was möglich ist, wenn wir uns als Gesellschaft für Geflüchtete einsetzen“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Leider erleben wir jedoch auch eine enorme Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Identität. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Anlässlich des Weltflüchtlingstags appellieren wir daher wiederholt an die AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und fordern dazu auf, für alle geflüchteten und schutzsuchenden Menschen gleichermaßen einzustehen.“

Jeder Mensch hat das Recht, Schutz und Sicherheit zu suchen – egal wer, woher und wann. Daran soll der Weltflüchtlingstag erinnern, ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der erstmals weltweit am 20. Juni 2001 begangen wurde. Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute.

„Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass hinter diesen unfassbaren Zahlen Millionen von individuellen Schicksalen und tragischen Geschichten stehen“, so Döcker weiter. „Geflüchteten Menschen mit Würde und Respekt zu begegnen – dafür setzt sich die AWO tagtäglich ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 20.06.2022

LSVD kritisiert menschenverachtende Praxis des BAMF

Zum heutigen Weltflüchtlingstag mahnt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), endlich seine diskriminierende und menschenverachtende Bescheidungspraxis zu beenden. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, besonders vulnerable Flüchtlinge zu schützen und für faire und rechtssichere Asylverfahren sorgen zu wollen, endlich umsetzen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie in den Anhörungen dem BAMF glaubhaft machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, um einen Schutzstatus zu erhalten. Dabei dreht sich zum einen meist alles um die Frage, ob das BAMF ihre sexuelle Orientierung und/oder die geschlechtliche Identität für glaubhaft befindet, aber auch wie es die konkrete Gefährdungslage bei Rückkehr beurteilt. Dabei stellt das BAMF allerdings auch windige Prognosen an, ob die Person bei Rückkehr ein Doppelleben führen würde und sich so vor Verfolgung schützen könnte. Diese europarechtswidrigen Verhaltensprognosen führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass besonders schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten.

Der LSVD hat hierzu dem BAMF über 70 Fälle zur Überprüfung vorgelegt. In einem halben Dutzend Fällen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien hat das BAMF diese rechtswidrige Praxis sogar angewandt, obwohl die schwulen und lesbischen Asylsuchenden heiraten wollten und dazu offizielle Dokumente vorlagen oder sie sogar schon verheiratet waren. Darüber hinaus hat das BAMF in zwei Fällen verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren das Familienasyl verweigert und darauf verwiesen, dass die Ehe z. B. im Verfolgerstaat Iran hätte gelebt werden müssen. Diese Beispiele zeigen auf, wie dringend die internen Maßstäbe des BAMF angepasst werden müssen.

Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine „besondere Rechtsberatung“ für „queere Verfolgte“ einzurichten, muss zügig umgesetzt werden. Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Damit queere Geflüchtete die oft lebenslang erlernte Scham und Angst überwinden, brauchen sie Beratung durch queere Organisationen, wo sie sich sicher fühlen können. Die Bundesregierung muss hier Wort halten und eine flächendeckende Rechtsberatung in queerer Trägerschaft fördern.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Hintergrund

Asylrecht: Bei homo- und bisexuellen Geflüchteten darf nicht von diskretem Leben ausgegangen werden – Für Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab

Nach hanebüchener Verhaltensprognose droht schwulem Pakistaner die Abschiebung – Fall zeigt beispielhaft auf, wie das BAMF weiterhin gegen höchstrichterliche Asylrechtsprechung zum „Diskretionsgebot“ verstößt

Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel? Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Humanitäres Aufnahmeprogramm: LSBTI aus Afghanistan berücksichtigen – Aufruf von 41 Organisationen an Ministerinnen Baerbock und Faeser

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 20.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staats- und Regierungschefs einigen sich auf jährliches Monitoring um Gleichstellung voranzutreiben

Der G7-Gipfel in Elmau stellt den Höhepunkt der deutschen Präsidentschaft dar. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs spielt auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Mit dem heutigen Beschluss verpflichtet sich die Gruppe erstmals, Fortschritte bei der Gleichstellung in den G7-Staaten und der Europäischen Union jährlich durch ein „G7 Dashboard on Gender Gaps“ zu überprüfen. So werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig transparent dargestellt.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: „Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Doch Frauen und Mädchen erfahren aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung. Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen und müssen vielfach körperliche oder sexuelle Gewalt ertragen. Um Geschlechtergerechtigkeit effektiv voranzutreiben, brauchen wir strukturelle Änderungen und gemeinsames Handeln. Es ist ein großer Erfolg, dass wir im Kreis der G7 das „Dashboard on Gender Gaps“ beschlossen haben. So wird der dringende Handlungsbedarf für mehr Gleichstellung schwarz auf weiß transparent. Nun kommt es darauf an, dass wir als G7 unsere Gleichstellungspolitik daran ausrichten und unsere Erfolge daran messen lassen. Das Monitoring macht deutlich, dass wir nicht nachlassen dürfen Frauen in Führungspositionen zu stärken, die Entgeltgleichheit voranzutreiben und den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern.“

Umfassendes Monitoring vielfältiger Gleichstellungsbereiche

Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von 12 Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen Bereichen: unter anderem in Bildung, Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politischer Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Das Dashboard wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert.

Ergebnisse des ersten Monitorings

Der Bericht 2022 des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ zeigt beispielsweise, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland (13,9%) höher ist als in der Europäischen Union (EU) (10,8%). Dies trägt dazu bei, dass der Gender Pension Gap in Deutschland deutlich höher ist als in der EU. So erhalten Frauen in Deutschland 39,2 Prozent weniger Rente als Männer, während der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern in der EU bei 24,3 Prozent liegt.

Gleichzeitig zeigt sich einmal mehr, dass feste Geschlechterquoten bei der Besetzung von Entscheidungspositionen wirken: Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten liegt 2021 laut Monitoring in Deutschland bei 36,0 Prozent, während es in den OECD-Mitgliedstaaten 28,4 Prozent und auf Ebene der G7-Gemeinschaft 33,3 Prozent sind. 

Meilenstein der G7-Gleichstellungspolitik

Aufbauend auf den Ergebnissen des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ werden die G7 gezieltere Vereinbarungen, aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die Verabschiedung des Monitorings ist ein politisches Signal dafür, dass die Wertegemeinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will. Die G7-Gemeinschaft verdeutlicht damit, Gleichstellung als Grundwert demokratischer Gesellschaften zu verteidigen und als wichtigen Fortschrittsfaktor voranzutreiben.

Details online abrufbar

Das G7 Dashboard on Gender Gaps finden Sie online unter: https://www.bmfsfj.de/g7-dashboard

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

BZgA überreicht Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative an den Senat für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin

Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Kindesmissbrauch sind die Themen des Theaterstücks „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“. Das Stück ist das zentrale Element der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im November 2017 startete die Kooperation zwischen „Trau dich!“ und dem Land Berlin. Als sechstes Bundesland erhält Berlin heute die Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative von BMFSFJ und BZgA. Dies ist der Startschuss für die dauerhafte Etablierung der Initiative in Berlin. Die Schirmherrschaft hat Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie übernommen.

Vom Start der Initiative im November 2017 bis zur Lizenzübergabe an das Land Berlin werden im Rahmen der bundesweiten Initiative über 7.100 Kinder von mehr als 85 Schulen das Theaterstück in Berlin gesehen haben.

Ziel von „Trau dich!“ ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren ihre Rechte zu erklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Zusätzlich werden Lehrkräfte und Eltern zu Unterstützungsangeboten in der Region informiert und dazu ermutigt, sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und es zum Inhalt in ihrem Unterricht zu machen.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Starke Kinderrechte sind das Fundament für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Initiative ‚Trau dich!‘ zeigt, wie gute Prävention gelingen kann: Kinder stärken, Fachkräfte weiterbilden, Eltern informieren und vor allem Schulen und Fachberatungsstellen besser vernetzen. Seit 2017 kooperiert Berlin mit ‚Trau dich!‘. Viele Kinder haben das Theaterstück gesehen. Aber noch viel wichtiger ist, dass die Erwachsenen, als Eltern und Fachkräfte, sensibilisiert

und fortgebildet wurden. Denn eines ist klar: die Erwachsenen – nicht die Kinder selbst – sind für Schutz und Hilfen verantwortlich. Es ist gut, dass das Land Berlin Verantwortung für den Kinderschutz übernimmt und die Initiative des Bundes weiterführt. Nur gemeinsam können wir ein Klima schaffen, in dem Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.“

Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, erklärt: „Mit ‚Trau dich!‘ richten wir uns in Berlin vornehmlich an Mädchen und Jungen der fünften und sechsten Klasse, klären sie über ihre Rechte auf und informieren sie über sexuellen Missbrauch. Darüber hinaus werden auch die Bezugspersonen wie Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende der Schule und deren Eltern im Vorfeld über das Thema sexueller Missbrauch informiert und sensibilisiert. Als Bildungssenatorin des Landes Berlin freue ich mich, dass wir mit der Übernahme der Initiative ‚Trau dich!‘ die bestehenden Präventionsangebote zum sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Land Berlin um einen weiteren Baustein erweitern. Mit der Schulgesetzänderung im September 2021 wurde das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schulgesetz fest verankert. Das heißt: Schulen erarbeiten im Rahmen des Schulprogramms ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing dient.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erläutert anlässlich der Lizenzübergabe: „Im vergangenen Jahr mussten wir erneut eine Zunahme der gemeldeten Vorfälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnen. 17.498 Kinder wurden 2021 in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt. Das bedeutet, dass jeden Tag durchschnittlich 48 minderjährige Mädchen und Jungen Übergriffe durch Erwachsene erleiden mussten. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Deshalb ist es unser Ziel, mit ‚Trau dich!‘ Eltern und Lehrkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und vor allem die Kinder zu stärken. Ich freue mich sehr, dass es im Rahmen der Kooperation zu der Verstetigung unserer Präventionsinitiative in Berlin kommt.“

Bis heute kooperieren elf Bundesländer mit der Bundesinitiative „Trau dich!“: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Nach Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist Berlin das sechste Bundesland, das die Umsetzung der Initiative verstetigt hat.

Mit der Verstetigung der Initiative in Berlin wird die Strategie von „Trau dich!“ weiterverfolgt, Eltern und pädagogische Fachkräfte sprach- und handlungsfähig zu machen, um sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt einzubringen. Im direkten Zusammenhang mit den Aufführungen werden dafür Lehrkräfteworkshops und Elternabende angeboten sowie das Hilfesystem vor Ort eingebunden.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Elternratgeber an.

Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte der Schulen nehmen an begleitenden Fortbildungen teil. Ein Methodenheft bietet Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks im Unterricht.

Eltern und pädagogische Fachkräfte finden auch online Informationen unter www.trau-dich.de/multiplikatoren Kinder spricht das Online-Portal www.trau-dich.de mit altersgerechten Informationen direkt an.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111, einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation:

Im Jahr 2021 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin 917 aktenkundig gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Weitere Informationen zur Initiative „Trau dich!“ unter:

www.trau-dich.de 

www.trau-dich.de/multiplikatoren

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Pressemotive stehen zur Verfügung unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

Bundesfamilienministerium eröffnet Verstetigungskonferenz „Kita-Einstieg“ am 24.06.2022 in Berlin.

Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder. Bisher profitieren jedoch nicht alle Familien gleichermaßen von Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung. 2017 hat das Bundesfamilienministerium deshalb das Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ins Leben gerufen. Es fördert niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm ist so erfolgreich, dass nun über eine langfristige Verstetigung vor Ort diskutiert wird. Dazu lädt das Bundesministerium heute alle beteiligen Kommunen zu einer Verstetigungskonferenz nach Berlin ein.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Kinder gute Startchancen erhalten. Dazu gehört gute Kindertagesbetreuung. Gute Kinderbetreuung bedeutet frühe Bildung. Und frühe Bildung ist ein Schlüssel zur Chancengerechtigkeit – gerade auch für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb fördert mein Ministerium das Programm „Kita-Einstieg“. Es ist ein großer Erfolg: Mehr als 13.000 Kinder haben, Dank der engagierten Arbeit der Fachkräfte und der vielfältigen Angebote, den Weg in die Kindertagesbetreuung gefunden. Wir haben mit unserem Programm den Anschub geleistet. Die einzelnen Standorte sind mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrer Vernetzung vor Ort für die Fortführung und Verstetigung der Angebote gut aufgestellt.“

Zu Beginn des Jahres 2022 startete „Kita-Einstieg“ in die letzte Programmphase. Seit 2017 wurden rund 83.000 Menschen – Kinder, Eltern, weitere Familienangehörige – durch Angebote aus dem Bundesprogramm erreicht. Gegenwärtig bieten 125 Vorhaben ihr umfangreiches und vielseitiges Programmangebot für die Kinder und Familien an.

In Zeiten der Covid-19-Pandemie und aktuell während des Ukrainekrieges entwickelten die Programmbeteiligten kreative Ideen und Angebote, um Familien zu erreichen. Dabei sammelten sie wichtige Erfahrungen, wie der Zugang zu Bildungsangeboten für Familien erleichtert werden kann und was Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration von schutzsuchenden Familien tun können.

In den nächsten Monaten richtet sich der Fokus darauf, die entwickelten Angebote und die aufgebauten Strukturen in den Kommunen nachhaltig zu verstetigen, damit sie auch über die Programmlaufzeit hinaus erhalten bleiben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm, zu Fragen der Verstetigung sowie gute Beispiele aus der Praxis finden sich unter:

https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2022

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet erneut Anstieg des Beratungsaufkommens

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist das Beratungsaufkommen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ angestiegen. Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Alle 20 Minuten eine Anfrage, bei der es um Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner geht – das ist eine erschreckende Dimension, die unterstreicht, wie wichtig Hilfe für die betroffenen Frauen ist. Das Hilfetelefon steht dafür, dass sie nicht allein sind und dass es Wege aus der Gewalt gibt. Die Zahlen zeigen auch, welche Bedeutung das Hilfetelefon gerade in Krisenzeiten hat. Das gilt für die Pandemie genauso wie für die vielen tausend geflüchteten Frauen aus der Ukraine, die bei uns Schutz suchen. Das Hilfetelefon hat sich mit seinem mehrsprachigen Beratungsangebot zu einem wichtigen Baustein im Hilfesystem entwickelt. Wesentlich dabei ist, dass die betroffenen Frauen das Hilfetelefon rund um die Uhr verlässlich erreichen können. Die Beraterinnen sind 365 Tage im Jahr 24 Stunden im Einsatz. Für dieses enorme Engagement sage ich herzlich Danke.“

Martina Hannak, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem das Hilfetelefon angesiedelt ist: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie-Einschränkungen die Beratung für die betroffenen Frauen, ihr soziales Umfeld und die Fachkräfte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Gerade weil es Frauen oftmals so schwerfällt, sich nach außen zu wenden, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Im aktuellen Jahresbericht ist hinterlegt, welche besonderen fachlichen und organisatorischen Strukturen erforderlich sind, damit unsere Beraterinnen den verschiedenen Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nachkommen können.“

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“: „Der anhaltend hohe Anteil von Beratungen zu häuslicher Gewalt unterstreicht die Bedeutung dieses Themenfeldes in unserer täglichen Arbeit. In den Gesprächen zeigt sich, dass Corona-bedingte Beschränkungen und Belastungen nicht die Ursache für häusliche Gewalt sind. Aber sie erhöhen das Risiko, dass konflikthafte Situationen eskalieren, Gewalt zunimmt und Übergriffe häufiger und massiver werden Unser Ziel ist es, dass gewaltbetroffene Frauen unser Beratungsangebot kennen und wissen, dass sie sich jederzeit anonym, vertraulich und kostenfrei an uns wenden können.“

Mehr als 1.000 Beratungen pro Woche

Die Beraterinnen am Hilfetelefon führten im Jahr 2021 pro Woche mehr als 1.000 Beratungen durch. Laut dem Jahresbericht war dabei häusliche Gewalt wie bereits in den Vorjahren das Hauptthema mit rund 60 Prozent der Beratungen. Im Schnitt alle 20 Minuten erreichte das Hilfetelefon eine Anfrage, bei der Gewalt durch den (Ex-)Partner eine Rolle spielte.

Ratsuchende nehmen meist telefonisch und abends Kontakt auf

Wie in den Vorjahren, wandten sich rund neun von zehn Ratsuchenden (89%) telefonisch an das Hilfetelefon. Elf Prozent nutzten die Online-Beratung, die meisten davon per Sofort-Chat. Etwa zwei Drittel der Kontakte wurden abends und nachts (zwischen 18 und 8 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen aufgenommen.

Über das Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Mehr als 80 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000/116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat auf www.hilfetelefon.de an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2021 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie die Infografik „Neun Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2022

Lisa Paus bei Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom

Bundesministerin Lisa Paus nimmt heute an der Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom teil und unterstreicht das Engagement Deutschlands für die Belange älterer Menschen. Die Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit 56 teilnehmenden Staaten findet unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Der Fokus der Konferenz liegt auf dem Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft. Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten. In Deutschland wollen wir die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln und um eine Lohnersatzleistung ergänzen.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Rechte und Wünsche Älterer nicht immer so respektiert werden, wie geboten. Es geht jetzt darum, die internationalen Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen zu bündeln und international wirksamen Maßnahmen anzustoßen. Daher setze ich mich im internationalen Rahmen für eine menschenrechtsbasierte Politik für ältere Menschen ein.“ 

20 Jahre Weltaltenplan: Bilanz und Ausblick
2002 wurde der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen in Madrid verabschiedet, im gleichen Jahr in Berlin die Umsetzungsstrategie für die UNECE Region. Auf der Konferenz in Rom ziehen die Seniorenminister*innen nach 20 Jahren Bilanz und blicken nach vorne. So soll durch die gemeinsame Erklärung ein Fahrplan mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre verabschiedet werden.

Folgende Schwerpunkte stehen bei der Konferenz im Fokus:

  • Förderung des aktiven und gesunden Alterns im Lebensverlauf
  • Sicherung der Langzeitpflege und Entlastung pflegender
    Angehöriger
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

Weiter Informationen unter:

Offizielle Website zur Konferenz: https://mipaa20rome.it/

Über die Standing Working Group on Ageing (SWGA): https://unece.org/population/standing-working-group-ageing/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.06.2022

„Die Inflation belastet besonders Familien mit niedrigem Einkommen – deshalb fordert DIE LINKE eine gezielte finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und eine Kindergrundsicherung. Der von der Bundesregierung eingebrachte Kindersofortzuschlag von 20 Euro reicht nicht, um Kinder vor Armut zu schützen. Ein Sofortzuschlag in Höhe von 78 Euro wäre das Mindeste gewesen“, kommentiert Gökay Akbulut, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE, die neueste Studie des Inflationsmonitors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Akbulut weiter:

„Es ist Zeit zu handeln: Vor allem Alleinerziehende müssen vor der Armut geschützt werden. Alleinerziehende sind nicht nur wegen der aktuell steigenden Inflation massiv von Armut bedroht. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden lag schon vor der hohen Inflation bei über 40 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und verhindern, dass noch mehr Familien in die Armut abrutschen. Es wäre schon hilfreich, wenn das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Ebenso darf der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld nicht mehr voll auf Transferleistungen angerechnet werden, denn sonst bringen Erhöhungen von beispielsweise dem Kindergeld die Familien nicht weiter.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

„Statt sich dreist in freie Tarifverhandlungen einzumischen, sollte sich Olaf Scholz lieber darum kümmern, dass die Bundesregierung ihre bisher offenkundig unzureichenden Entlastungspakete kräftig nachbessert“, kommentiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag von Bundeskanzler Scholz im Rahmen einer von ihm vorgeschlagenen konzertierten Aktion bei Tarifabschlüssen auf Einmalzahlungen zu setzen. Meiser weiter:

„Wir haben es in vielen Bereichen mit anhaltenden Preissteigerungen zu tun, die einen nachhaltigen Ausgleich brauchen, der nicht wie Einmalzahlungen übermorgen schon wieder verpufft ist. Die Gewerkschaften haben deshalb völlig Recht, wenn sie sagen, dass es jetzt dringend kräftige und tabellenwirksame Lohnerhöhungen geben muss.

Der Bundeskanzler und seine Bundesregierung sollten sich darauf konzentrieren, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen und die kurzfristigen kriegsbedingten Preisspitzen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen schnell aus Steuermitteln abzufedern. Dabei dürfen auch Rentner, Hartz-IV-Beziehende und Studierende nicht länger durchs Raster fallen. Zur Gegenfinanzierung müssen endlich auch in Deutschland die Extragewinne derjenigen Unternehmen abgeschöpft werden, die in der aktuellen Krise massive Extraprofite einfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein sogenanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/2302) auf eine Kleine Anfrage (20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. Details zu allen weiteren Inhalten bleiben den Gesetzesentwürfen vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445.000 Euro zur Unterstützung der Telefonhotline und mit 460.000 Euro für die Austauschplattform. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2318) auf eine Kleine Anfrage (20/2069) der CDU/CSU-Fraktion. Die Förderung habe im April 2022 begonnen und laufe bis Dezember 2023.

Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung Hochschule zu ermöglichen, seien die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April 2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes geöffnet worden, schreibt die Regierung.

„Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das Patenschaftsprogramm “Menschen helfen Menschen„, die Hilfetelefone “Gewalt gegen Frauen„ und “Schwangere in Not„, deren Angebote jetzt auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Die Bundesregierung plant eine ressortübergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden derzeit noch abgestimmt, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/2306) auf eine Kleine Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke.

Auch zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle sind die Überlegungen demnach noch nicht abgeschlossen. Erste Aufgabe der Koordinierungsstelle soll die Entwicklung der ressortübergreifenden Gesamtstrategie sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

An der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ hat sich durch den personellen Wechsel an der Spitze des Ministeriums nichts geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2310) auf eine Kleine Anfrage (20/2092) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.

Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.

Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 24.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2335), mehr Ausbildungsplätze zur schaffen und die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Die duale Ausbildung stehe nicht erst seit der Coronakrise unter Druck. Schon lange vor der Coronapandemie hätten weniger als 20 Prozent der Betriebe ausgebildet. 2020 sei die Zahl nochmals um 1,4 Prozent auf 419.700 gesunken, erläutern die Abgeordneten in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass dieser Trend dauerhaft dramatische Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben werde, heißt es darin weiter,

Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsanspruch auf Ausbildung verankert und allen Menschen die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert. Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine solidarische Umlagefinanzierung eingeführt werden, die alle Betriebe für die Finanzierung der Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt und die Ausbildungskapazitäten krisensicher macht. Gemeinsam mit den Ländern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerkschaften soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die überbetriebliche Ausbildung verstärkt gemäß Paragraf 10 Berufsbildungsgesetz genutzt wird, um die Ausbildungsbeteiligung kleinerer Unternehmen zu erhöhen. Ferner verlangt die Fraktion, die Berufseinstiegsbegleitung stärker flächendeckend zu etablieren und finanziell abzusichern sowie die Assistierte Ausbildung insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und auch schulische Ausbildungen als Regelangebot umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 23.06.2022

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmittag in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 318 vom 22.06.2022

Die Bundesregierung verteidigt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung für den Arbeitsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem verweist sie auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und erläutert in einer Antwort (20/2177) auf eine Kleine Anfrage (20/1877) der Fraktion Die Linke auch das weitere Vorgehen für die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der Demokratie“. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention zusammengeführt und ressortübergreifend gebündelt werden. In diesem Rahmen würden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus angepasst und weiterentwickelt, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge soll dafür ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsebene eingerichtet werden, um die Ansätze strategisch zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Bundesinnenministerium. Eine ressortübergreifende Strategie soll Ende 2023 vorgelegt werden.

Zu den Planungen des Ministeriums gehört auch, in den Freiwilligendiensten die Teilzeitmöglichkeiten weiter zu verbessern. Bisher ist dafür ein Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Details zum Inhalt des Gesetzes liegen demnach noch nicht vor, es soll aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 304 vom 17.06.2022

52 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland mit einem relativ niedrigen Haushaltseinkommen bis 2000 Euro netto monatlich sehen sich genötigt, weniger Lebensmittel zu kaufen, weil die Preise so stark gestiegen sind, insbesondere für Energie. Darunter wollen rund 18 Prozent den Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren und Ähnlichem sogar „bedeutend“ zurückfahren. 63 Prozent geben zudem an, beim Kauf von Kleidung und Schuhen inflationsbedingt kürzer treten zu wollen, darunter 28 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung von Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden.*

Der akute Druck, den Konsum solcher Alltagsgüter zu reduzieren, nimmt zwar mit wachsendem Einkommen ab. Gleichwohl wirkt er weit in die Gesellschaft hinein: Über alle Einkommensgruppen hinweg wollen 39 Prozent der Erwerbspersonen künftig weniger Nahrungs- und Genussmittel kaufen, darunter zehn Prozent „bedeutend weniger“. Bei Bekleidung und Schuhen wollen sich 53 Prozent einschränken, davon 18 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Je nach Energieart geben überdies 62 (Warmwasser) bis 73 Prozent (Strom) aller Befragten an, ihren Verbrauch reduzieren zu wollen. Haushalte mit niedrigen Einkommen liegen bei der Haushaltsenergie wiederum deutlich höher (Abbildungen 3 und 4).

Die Befragungsdaten zeigen auch, wie groß die Lücken sind, die vor allem die Explosion der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine in viele Haushaltsbudgets reißt: Knapp 36 Prozent der befragten Erwerbspersonen geben an, sie bräuchten aktuell monatlich 100 bis 250 Euro zusätzlich, um ihren bisherigen Lebensstandard halten zu können, weitere 25 Prozent beziffern den Bedarf auf 50 bis 100 Euro. 16 Prozent nennen sogar 250 bis 500 Euro (Abbildung 5).

Die Studie beruht auf der neuesten Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden Ende April und Anfang Mai 2022 gut 6.200 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse zeigten erstens, wie die hohe Inflation soziale Ungleichheiten verschärft, analysieren die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Jan Behringer. Den hohen Spardruck bei Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen – und deren Familien –
nennen der wissenschaftliche Direktor und der Verteilungsexperte des IMK „umso bedenklicher, als dass diese Haushalte in besonderem Maße Einsparungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmittel, Kleidung und Schuhe planen, für die nach den Daten der amtlichen Statistik in dieser Gruppe ohnehin nur begrenzte Mittel aufgewendet werden“ Zweitens drohe die sich abzeichnende Konsumzurückhaltung „die Erholung des privaten Verbrauchs nach der Corona-Pandemie zu verzögern“. Das könne die Konjunktur deutlich schwächen.         

Die Forscher konstatieren, dass die Hilfspakete der Bundesregierung zwar viele Erwerbstätige spürbar vom ersten akuten Preisschock entlasteten und bei ihnen – anders als bei Rentnern und Studierenden – auch eine gewisse soziale Balance aufwiesen. Allerdings trage die Aufsplitterung auf eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ wahrscheinlich dazu bei, dass die Entlastungspolitik, für die die Regierung bislang rund 30 Milliarden Euro aufwenden will, im Alltag weniger wahrgenommen werde, so Dullien. Zudem unterstreichen die aktuellen Umfrageergebnisse für die Wissenschaftler, dass die Entlastungen für viele Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen nicht ausreichend seien und noch stärker sozial fokussiert werden müssten.

„Die Politik sollte dies beim Design weiterer Entlastungspakete berücksichtigen und weitere Maßnahmen so konzipieren, dass Haushalte mit geringen Einkommen spürbar stärker entlastet werden als jene mit höheren Einkommen“, schreiben Dullien und Behringer. Entsprechende Maßnahmen hätten, ähnlich wie Kinderbonus oder Energiepreispauschale, dann auch das Potenzial, die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren, argumentieren die Ökonomen auf Basis weiterer Ergebnisse aus der aktuellen Umfrage: So gaben die befragten Erwerbstätigen an, im Schnitt 48 Prozent der für den September zur Auszahlung vorgesehenen Energiepauschale unmittelbar innerhalb der kommenden 12 Monate ausgeben zu wollen. „Dies deutet darauf hin, dass die Zahlungen einen spürbaren Beitrag zur Stützung der Konsumnachfrage geben könnten“, so die IMK-Experten, „zumal frühere Befragungen nahelegen, dass bei vergleichbaren Einmalzahlungen am Ende weniger der zusätzlich erhaltenen Mittel gespart werden als ursprünglich geplant“.

Energiepreisschock: Besonders Geringverdiener wollen Konsum deutlich einschränken. Ergebnisse aus der HBS-Erwerbspersonenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 125, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste – und die Schere bei den Belastungen hat sich noch einmal deutlich geöffnet: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Mai 2022 um 8,9 Prozent bzw. um 6,5 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit höheren und mit mittleren Einkommen lagen die Raten mit 7,6 und 7,7 Prozent im Mai leicht unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Die Preissteigerung bei Alleinlebenden mit niedrigem Einkommen lag mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte betrug die Inflationsrate im Mai 8,2 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,6 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,9 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im Mai so stark wie seit der Ölkrise der 1970er Jahre nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich und sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,4 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im Mai deutlich größer als in den Vormonaten und dreimal so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und zunehmend Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 6,6 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,5 Prozentpunkte von insgesamt 6,5 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Der Preisanstieg bei Wohnenergie belastet Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel schlägt sich stärker nieder“, schreiben IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Bei Nahrungsmitteln kletterte der Preisanstieg im Mai auf den höchsten Wert seit 1991, als das Statistische Bundesamt die aktuelle Datenreihe begann. Und der rasant gestiegene Börsenpreis für Erdgas dürfte sich in den kommenden Monaten noch einmal deutlich stärker auf die Verbraucherpreise auswirken, so Dullien und Tober.

Besonders stark dürfte dieser Anstieg ausfallen, falls die Bundesnetzagentur im Rahmen des „Notfallplans Gas“ tatsächlich eine Knappheit bei den Gasimporten feststellen muss und den Versorgern erlaubt, die gestiegenen Bezugspreise unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. „In diesem Fall könnten kurzfristig sogar Inflationsraten im zweistelligen Bereich erreicht werden“, schreiben Dullien und Tober.

Besonders drastisch würde das wiederum Haushalte mit niedrigeren Einkommen treffen, weil Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Inflationsrate für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen in den vergangenen zwei Monaten recht schnell gestiegen ist und nun mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt aller Haushalte liegt. Am Jahresanfang war sie noch spürbar niedriger, weil ärmere Haushalte kaum Geld für Güterarten wie Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen ausgeben können, die sich im ersten Teil der Inflationswelle stark verteuert hatten. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zusätzlich zum hohen Stellenwert von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie auch die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, betonen Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Schon gar nicht, wenn, wie aktuell, beispielsweise für fast alle Grundnahrungsmittel die Preise kräftig steigen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.
       
– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
         
Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Belastungsschere geht im Mai 2022 weiter auf. IMK Policy Brief Nr. 124, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.06.2022

  • Zwei Drittel aller Adoptivkinder werden von einem Stiefelternteil angenommen
  • Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern steigt auf 27 %
  • Stiefkindadoptionen sind im Westen deutlich häufiger als im Osten
  • Fremdadoptionen sinken im Zehnjahresvergleich um 30 % 

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen:  Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden. 

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle 

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren 

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Methodische Hinweise: 

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin jeweils nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2021 sind der Publikation „Adoptionen“ zu entnehmen und erscheinen in Kürze in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (22521). 

Weiterführende Angaben zu den Themen „Adoptionen und Sorgerecht“ befinden sich auf der gleichnamigen Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2022

  • Nach Rückgang 2020 erreicht Nettozuwanderung wieder annähernd das Niveau vor der Corona-Pandemie
  • Weiterer steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Ausländeranteil und Durchschnittsalter gestiegen

Nachdem die Bevölkerungszahl in Deutschland im Vorjahr nahezu unverändert blieb (-12 000 Personen), ist sie im Jahr 2021 um 0,1 % beziehungsweise 82 000 Personen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mitteilt, lebten zum Jahresende 2021 gut 83,2 Millionen Personen in Deutschland und damit mehr als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg der Nettozuwanderung zurückzuführen. Diese ist im Jahr 2021 nach vorläufigen Ergebnissen auf 317 000 gewachsen (2020: 220 000) und hat sich dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie angenähert (2019: 327 000). Gleichzeitig stieg der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten weiter auf 228 000 (2020: 212 000).

Ausländeranteil und Durchschnittsalter der Bevölkerung nehmen zu

Ende 2021 lebten 72,3 Millionen Menschen mit deutscher und 10,9 Millionen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Demnach stieg die Anzahl von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Vergleich zu 2020 um 308 000 Personen. Die Anzahl der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sank um 226 000 Personen. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 12,7 % auf 13,1 % zu.

Wie im Vorjahr stieg die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2021 weiter an. So verzeichnete die Gruppe der Personen ab 60 Jahren einen Anstieg um 341 000 Personen auf 24,4 Millionen (+1,4 %). Dabei ist vor allem die Gruppe der Hochbetagten ab 80 Jahren auf 6,1 Millionen stark gestiegen (+175 000 bzw. +3,0 %).

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2021 18,3 Millionen (+166 000 Personen bzw. +0,9 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,4 Millionen (-358 000 Personen bzw. -0,8 %). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren ist hingegen um 99 000 Personen oder 0,6 % auf 15,4 Millionen gestiegen.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung erhöhte sich geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,7 Jahre.

Bevölkerungszahl Westdeutschlands gewachsen, im Osten weiter rückläufig

Die Bevölkerungsentwicklung verlief 2021 regional unterschiedlich: Absolut stieg die Bevölkerungszahl in Bayern mit +37 000 Personen am stärksten, gefolgt von Niedersachsen (+24 000) und Baden-Württemberg (+22 000). Prozentual hatten Schleswig-Holstein und Berlin (jeweils +0,4 %) die höchsten Zuwächse. Bevölkerungsverluste gab es zudem in Bremen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) einen Bevölkerungszuwachs um 98 000 Personen auf 67,1 Millionen. Dieser Zuwachs fiel zwar deutlich höher aus als im Jahr 2020 (+ 24 000), lag jedoch weiterhin unter dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (+ 144 000).

In Ostdeutschland (ohne Berlin) nahm die Bevölkerungszahl weiter um 30 000 ab und betrug am Jahresende 12,5 Millionen.

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen.

Die Bevölkerungsfortschreibung basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011, aktuell finden die Erhebungen für den Zensus 2022 statt. Nach der Veröffentlichung der neuen Zensusergebnisse ab November 2023 wird die Grundlage der Bevölkerungsberechnung aktualisiert.

Die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 sind endgültig. Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2021 stellen aber vorläufige Ergebnisse dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AKF hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) einen Bericht mit dem Titel „Gewalt unter der Geburt – wie werden Betroffene und die Öffentlichkeit dazu sinnvoll informiert?“ erstellt. Der Bericht basiert auf den Gutachten von Professor:innen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaften, einer Expertin für  Migrationsgesundheit, einer Medizinjournalistin und last but not least den Vertreterinnen von Betroffeneninitiativen. Sie erörtern ausführlich die Möglichkeiten und Wege einer sinnvollen Information zu Gewalt unter der Geburt, mit Schwerpunkten im Bereich der Information für besondere Zielgruppen wie Migrantinnen und Flüchtlinge, Bildungsferne, Väter sowie zu Best Practice-Beispielen aus dem Ausland.

Der Bericht kann auf der Website des AKF eingesehen werden.
Die Veröffentlichung der Gutachten wird folgen.

Die unterschiedlichen und weit gefächerten Empfehlungen der Gutachterinnen zeigen, dass wir in Deutschland strukturierte und planvolle Maßnahmen zur Aufklärung über respektlose und traumatisierende Geburten ergreifen sollten. Möglichst im Rahmen von größeren Aktionen sollten sensible und zielgruppengerechte Informationen breit zugänglich gemacht werden. 

Diese Gutachten samt den Empfehlungen des AKF können als ein erster hoffnungsvoller Schritt gesehen werden, das Thema gesundheitspolitisch in den Fokus zu rücken und endlich konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung und Beseitigung von Respektlosigkeit und Gewalt unter der Geburt zu ergreifen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) vom 24.06.2022

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) mahnt an, das Gute-Kita-Gesetz weiterhin durch Bundesgelder finanziell abzusichern und dringend weiterzuentwickeln. Es begründet seine Forderung damit, dass die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung verbessert werden müssten.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien das Ziel verankert ist, die Länder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen, sei eine Verstetigung der Bundesmittel noch nicht gesichert, stellt das Bündnis fest.

„Am 1. Juli soll der neue Haushalt durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Auslaufen des Gesetzes hätte folgenschwere Konsequenzen für das gesamte Arbeitsfeld, gerade in einer für viele Einrichtungen ohnehin schon angespannten Situation“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbands. „Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit durch gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Hier steht der Bund in einer Verantwortung.“

Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes ergänzt: „Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, das Gute-Kita-Gesetz fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Nun räumt die Familienministerin ein, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Würden tatsächlich keine Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant, wäre das ein fatales Zeichen für Familien und Fachkräfte gleichermaßen und gefährde das Vorhaben, ein dauerhaftes Gesetz mit einheitlichen Standards auf den Weg zu bringen.“

Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, fügt hinzu: „Der Personalmangel hat sich weiter verschärft, viele Fachkräfte verlassen das Berufsfeld. Nur durch echte Qualitätsverbesserungen werden auch die Arbeitsbedingungen attraktiver. Die Finanzierung und Unterstützung durch den Bund muss dauerhaft gesichert werden, damit die Länder die Rahmenbedingungen langfristig verbessern können. Im ersten Schritt aber muss das Gute-Kita-Gesetz in die Verlängerung gehen.“

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz fordert die Bundesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und die Mittel für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundeshaushalt ab 2023 zu berücksichtigen.

Info: Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz setzt sich aus dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zusammen. Gemeinsam engagiert sich es sich für verbindliche Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.06.2022

Der Rat der europäischen Union hat in den letzten Wochen mehrere Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl und Migration angenommen. Der AWO Bundesverband hatte diesen Prozess kritisch begleitet. Am 22.06.2022 einigten sich die Mitgliedstaaten nun zuletzt zur sog. Screening-Verordnung.

Der gestrige Beschluss bezieht sich auf Vorschläge der Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets vom 23.09.20 und sieht vor, dass Personen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, zunächst in Transiteinrichtungen in Grenznähe das Screening-Verfahren durchlaufen müssen. Während dieses Screening-Verfahrens, welches bis zu zehn Tagen dauern kann, gilt die Person als nicht eingereist. Die Fiktion der Nicht-Einreise bedeutet, dass ein Schutzsuchende*r noch nicht als eingereist gilt, obwohl er tatsächlich bereits die physische Grenze eines Staates passiert hat. Dies ist besonders für die Frage entscheidend, ob ein Schutzsuchende*r an der Grenze zurückgewiesen werden kann, oder eine Rückführung erforderlich ist. Damit wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, Schutzsuchende auch weit hinter der Grenze zurückzuweisen.

„Es ist zu befürchten, dass die Fiktion der Nicht-Einreise nur mittels einer Aufnahme in Grenzlagern stattfinden kann“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker das Vorhaben. „Ohne die Möglichkeit, die Lager zu verlassen käme dies einer Inhaftnahme von schutzsuchenden Menschen gleich.“ Nur Schutzsuchende aus einem Herkunftsland mit einer europaweiten Schutzquote von über 20 Prozent, welche sich zuvor nicht in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, können offiziell in die EU einreisen, um hier das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen. Ein Großteil der Schutzsuchenden wird in Grenznähe verbleiben müssen. Damit werden Lager an den EU-Außengrenzen verstetigt und weiterhin tragen Mitgliedstaaten mit einer Außengrenze die Hauptlast im gemeinsamen europäischen Asylsystem.

„Mit diesen Beschlüssen sind bestehende europäische Werte und Menschenrechte, wie der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung in Gefahr“, so Döcker weiter. Die AWO fordert, dass es an den europäischen Außengrenzen nicht zur gewaltsamen Zurückdrängung von Schutzsuchenden, sogenannten Push-Backs, oder anderen Menschenrechtsverletzungen kommen darf. „Der Zugang zum Asyl ist ein Grundpfeiler der Genfer Flüchtlingskonvention und muss jederzeit gewährleistet sein. Dabei muss die eigenständige Einreise gewahrt bleiben und auch tatsächlich ermöglicht werden“, so Döcker abschließend. „Wir lehnen die Fiktion der Nicht Einreise ab, engagieren uns für einen tragfähigen, solidarischen Verteilmechanismus und fordern die Verantwortlichen dazu auf, Grenzverfahren nicht verpflichtend einzuführen. Lager und Inhaftierungen an Europas Grenzen für schutzsuchende Menschen dürfen wir niemals akzeptieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.06.2022

BAGSO fordert Ausweitung der Nationalen Bildungsberichterstattung auf Bildung im Alter

In einer Gesellschaft des langen Lebens kommt Bildung im Alter eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist ein Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe und ermöglicht es, gesellschaftliche und individuelle Herausforderungen zu meistern. Der Nationale Bildungsbericht 2022, der heute in Berlin vorgestellt wurde, befasst sich im Wesentlichen nur mit der Bildung von Menschen im erwerbfähigen Alter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert diese Nichtbeachtung der älteren Generationen – zumal der Bericht für sich in Anspruch nimmt, eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten Bildungssystems in Deutschland zu sein. „Diese kolossale Fehleinschätzung ist Ausdruck dafür, dass Bildung im Alter bisher nicht als bildungs- und gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe erkannt und ernst genommen wird“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Weil der Bericht die Bildung im Alter nicht thematisiert, bietet er auch keine Grundlage für politisches Handeln. Dieses ist nach Ansicht der BAGSO allerdings dringend erforderlich. Ziel müsse es sein, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. In ihrem aktuellen Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO Bund, Länder und Kommunen dazu auf, eine Nationale Strategie für Bildung im Alter zu entwickeln und umzusetzen.

„Wer möchte, dass ältere Menschen sich gesundheitsbewusst verhalten, die digitale Transformation mitgehen, sich gesellschaftlich engagieren und als Bürgerinnen und Bürger gut informiert an der Gesellschaft und Politik partizipieren, muss dafür nachhaltige, gut finanzierte und qualifizierte Bildungsstrukturen schaffen“, so Regina Görner.

Damit der Nationale Bildungsbericht zukünftig auch Bildung im Alter angemessen darstellen kann, fordert die BAGSO, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt einen eigenen regelmäßigen bundesweiten Survey zu Bildung im Alter auflegt. Betrachtet werden müssen dabei nicht nur formale, sondern auch non-formale und informelle Bildungsaktivitäten bis ins höchste Alter. Um in Zukunft möglichst vielen älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, sollte ein besonderer Schwerpunkt eines Surveys auf den Bildungsungleichheiten im Alter liegen.

Zum BAGSO-Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 23.06.2022

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform des Bundesausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG). Gleichzeitig mahnt der DFV an, die Altersgrenze beim Kindergeld anzuheben.

„Das BAföG ist ein bewährtes Instrument der Chancengleichheit im Bildungssektor – jetzt gab es eine ‚Rundumerneuerung‘. Für Familien ist es eine wichtige finanzielle Unterstützung ihrer Kinder in der schulischen und akademischen Ausbildung“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV. „Besonders in kinderreichen Familien wird das Familienbudget durch die Ausbildungshilfe für ihre Kinder entlastet. Es war längst an der Zeit, die Fördersätze und Förderbedingungen anzupassen – wie auch die Antragswege weiter zu entstauben.“

Das BAföG ermöglicht seit über 50 Jahren einen unterstützenden Zugang zur qualifizierten Ausbildung und stärkt die beruflichen Chancen junger Menschen. Die Änderungen, die der Bundestag beim BAföG beschlossen hat, umfassen u.a.:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro
  • Der Grundbedarfssatz wird zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro pro Monat erhöht
  • Die Einkommensfreibeträge von verheirateten Eltern der BAföG-Empfänger werden um 20 Prozent von 2.000 auf 2.400 Euro angehoben
  • Der Grundfreibetrag für alleinstehende Elternteile und den Ehegatten des Auszubildenden steigt von 1.330 auf 1.600 Euro
  • Der Freibetrag für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte wird auf 730 Euro erhöht (Zunahme von 20,7 %)
  • Der Betreuungszuschlag für Studenten mit Kindern steigt auf 160 Euro
  • Der BAföG-Antrag wird digital
  • Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studenten steigt um 11 Prozent von 325 auf 360 Euro
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich um 13 Euro auf 168 Euro

„Erfreulich ist, dass die Änderungen direkt an der Lebensrealität von Studierenden ansetzen – von Krankenkassenbeiträgen bis steigenden Wohnkosten, die die größte Belastung in der Ausbildung sind“, beurteilt Eileen Salzmann.

Des Weiteren unterstützt der DFV das Vorhaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien einzuführen, die beispielsweise den finanziellen Aufwand für einen Umzug, die Immatrikulation und IT-Ausstattung zum Beginn eines Studiums nicht stemmen können.

Kritik: BAföG-Reform ohne Kindergeld gedacht

Allerdings: Für den Deutschen Familienverband muss die zukünftige BAföG-Reform endlich im Kontext einer Verlängerung des Kindergeldes gedacht werden. Das Kindergeld wird für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

„Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei der Berufsausbildung und im Studium gekommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Eltern würden viele berufliche Ausbildungen auf der Kippe stehen. Die finanziellen Belastungen sind für Familien schmerzhaft, wenn das Kindergeld und davon abhängige Erleichterungen, wie automatische Freibeträge im Steuerrecht, plötzlich wegfallen“, sagt Salzmann. „Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung eines verlängerten Kindergeldes bis 27, um die kostenintensive Ausbildung von Kindern auch wirklich bis zum Ende der Erstausbildung unterstützen zu können. Die Ausbildung der nächsten Generation muss konsequent als eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht am Ende doch der Eltern gesehen werden.“

Weitere Informationen

Kindergeld: DFV fordert dauerhafte Ausweitung bis zum 27. Lebensjahr

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2022

Der Deutsche Familienverband wurde am 25. Juni 1922 in Weimar gegründet. Zum 100. Jubiläum dankt der Verband dem Engagement seiner Mitglieder und Förderer.

Vor 100 Jahren schlossen sich mehrere Ortsverbände der Kinderreichen aus dem gesamten Gebiet der Weimarer Republik zusammen und gründeten einen Gesamtverband. Mit dem Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie – der Vorgängerorganisation des heutigen Deutschen Familienverbandes (DFV) – entstand die erste deutschlandweite Lobbyorganisation von Familien.

Ziel war, die Interessen von Familien mit mehr als vier Kindern gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und Einfluss auf eine familiengerechte Gesetzgebung zu nehmen. „Nach dem Ersten Weltkrieg litten kinderreiche Familien unter akuter Not. Die Situation der Familien war unter heutigen Maßstäben unerträglich: Armut, katastrophale hygienische Zustände und Wohnungsnot bedrohten sie. Die Kinderreichen-Ortsverbände schlossen sich zur Selbsthilfe zusammen, sorgten sich aber gleichzeitig um den Schutz der Familien im gesamten Land“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten sich kinderreiche Familien unter dem Namen Bund kinderreicher und junger Familien Deutschlands (BKD) neu und erweiterten den Mitgliederkreis. Die Anzahl der Kinder war nicht mehr ausschlaggebend. Alle Familien waren im Verband willkommen. Seinen heutigen Namen verdankt der Verband schließlich der Fusion mit dem Deutschen Familienverband im Jahr 1969.

Vielfalt als Alleinstellungsmerkmal

Zuletzt erweiterte die Deutsche Wiedervereinigung den Kreis der DFV-Familien. Schnell entstanden in den ostdeutschen Bundesländern Landesvertretungen des Deutschen Familienverbandes.

„Wir sind stolz auf unseren über Jahre gewachsenen, vielfältigen Verband und das tatkräftige Engagement unserer Mitglieder. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal des DFV, dass seine Mitglieder über konfessionelle und politische Grenzen hinweg miteinander diskutieren, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und gemeinsame familienpolitische Forderungen aufstellen. Im Mittelpunkt unserer gemeinnützigen Arbeit stehen die Bedürfnisse von Familien und das Streben nach Anerkennung ihrer Leistungen“, sagt Zeh.

Heute ist der DFV so bunt wie die Familien selbst. Neben kinderreichen Familien gehören Alleinerziehende, Patchworkfamilien, binationale Familien sowie Eltern und Kinder verschiedenster kultureller Prägungen dem Deutschen Familienverband an. Der DFV ist die größte bundesweite, politisch und konfessionell unabhängige, Vertretung von Familien. Ihr Engagement gilt vor allem den Bereichen, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen: die wirtschaftliche Situation, das Wohnen, die Altersabsicherung, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben u.a.m.

Für viele familienpolitische Leistungen wie beispielsweise das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung sowie das Baukindergeld hat sich der DFV erfolgreich eingesetzt. Zuletzt erzielte der Verband einen Teilerfolg für die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Familien sind die Basis unserer Gemeinschaft. Durch die Erziehung der nächsten Generation sorgen sie für Stabilität und Erneuerung zugleich. In Krisenzeiten sind besonders Familien wesentliche Stützen der Gesellschaft. Das hat die Pandemie sehr gut gezeigt“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Nur mit Familien ist ein Staat zu machen. Wer die Zukunft des Gemeinwesens im Blick hat, muss familienpolitisch dafür Sorge tragen, dass Familien wieder mehr Mut zu Kindern haben und in der Lage sind, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Das ist die Kernaufgabe jeder guten Familienpolitik.“

Weitere Informationen

Website des Deutschen Familienverbandes:
www.deutscher-familienverband.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.06.2022

40 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen sozialen und ökologischen Neustart. In einem Zehn-Thesen-Papier sprechen sich die Diakonie Deutschland, der NABU, die Nationale Armutskonferenz gemeinsam in einem breiten Bündnis unter anderem für eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen aus.

 

„Klima- und Sozialpolitik müssen endlich sinnvoll miteinander verzahnt ineinandergreifen. Die Menschen werden von den steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen überrannt. Gleichzeitig zeigen die extremen Hitzetage, wie sich unsere Umwelt mit der Klimakrise verändern wird. Beide Probleme sind existenziell und treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Deshalb freue ich mich, dass wir uns erstmalig mit einem Bündnis aus 40 Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich zusammengetan haben, um einen sozialen und ökologischen Neustart von der Politik zu fordern. Wir wollen und werden als Diakonie unseren Teil dazu beitragen, dass die Idee von einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft mit Leben gefüllt wird“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

 

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, beginnen die Ferien. Die Sommerzeit ist klima-und sozialpolitisch von großer Bedeutung. Familien mit geringem Einkommen bleiben mit Sorgen um Strom- und Gasnachzahlungen zuhause. Sie sind in schlecht isolierten Wohnungen der Sommerhitze ausgesetzt. Jürgen Schneider, mit eigener Armutserfahrung im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz engagiert, weist auf die großen sozialen Auswirkungen des Klimawandels hin: „Schon längst stellt sich in Deutschland für in Armut Lebende und Wohnungslose nicht nur im Sommer die Existenzfrage. Sommer im Klimawandel heißt: Es fehlt an Wasser, gekühlten Aufenthaltsmöglichkeiten und Geld fürs Schwimmbad.“ Nicht einmal öffentliche Toiletten seien für in Armut Lebende kostenfrei, die es in ihren überhitzten Wohnungen nicht aushalten oder sowieso auf der Straße leben.

 

Aus Sicht des NABU, mit dem die Diakonie Deutschland kooperiert, können Menschen mit geringem Einkommen von klug umgesetzten umweltpolitischen Maßnahmen profitieren. „Wir können mehrere Ziele gemeinsam erreichen, einerseits Einkommensschwachen Haushalten unmittelbar Entlastung anbieten und gleichzeitig den klimatechnischen Nutzen erhöhen. Dazu braucht es gut ausgebauten Nahverkehr, attraktive Radwegenetze, schattenspendendes Stadtgrün, gezielte sozialpolitisch ausgerichtete Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Wohnraum im Bestand und gezielte Förderung bei der Anschaffung von Energiespargeräten“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Auch die Lieferketten können soziale und ökologische Kriterien besser erfüllen, wenn die Marktmacht von acht Millionen Sozialleistungsbeziehenden sich nicht nur an Billigprodukten mit schlechter sozial- und Ökobilanz orientieren muss. Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Konsum sollen allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.“

 

Soziale und ökologische Fragen seien nicht zu trennen, betonen Diakonie, NABU und Armutskonferenz: „Wir wollen mit insgesamt 40 Unterzeichnenden der ‚Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart‘ als breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich machen: soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeit bekommen, ökologisch verantwortungsvoll zu konsumieren und sich gesund zu ernähren“. Darum seien Steuerungs- und Fördermechanismen nötig, die arme Haushalte entlasten und das Klima schützen. „Die ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn sie den sozialen Frieden wahrt“, so Diakonie, NABU und nak. 

 

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart:

https://www.diakonie.de/journal/zehn-thesen-fuer-einen-sozialen-und-oekologischen-neustart

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V., Nationale Armutskonferenz und NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. vom 23.06.2022

Für den Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ analysiert das DJI die Situation von Früher Bildung, Ganztagsbetreuung und non-formalen Lernwelten neben der Schule

Obwohl in den vergangenen 15 Jahren über 800.000 neue Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Deutschland geschaffen wurden, kann der vorhandene Bedarf aktuell immer noch nicht gedeckt werden. Das größte Hemmnis beim Ausbau ist neben den Plätzen das fehlende Fachpersonal, vor allem in Westdeutschland. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2022“.

Dieser Bericht, der zum neunten Mal erscheint, bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im diesjährigen Schwerpunkt der Entwicklung des Bildungspersonals und damit zusammenhängenden aktuellen Herausforderungen. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Personallücke Mitte des Jahrzehnts am größten

„Der Personalnotstand wird in den kommenden Jahren zu einer Schlüsselfrage der Zukunftsfähigkeit der Frühen Bildung“, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI. „Die größte Lücke zwischen Angebot und Bedarf werden wir voraussichtlich Mitte des Jahrzehnts erreichen“, erläutert der ehemaliger DJI-Direktor. Aktuellen Berechnungen zufolge werden in den Kitas im Jahr 2025 bis zu 73.000 Fachkräfte insbesondere in Westdeutschland fehlen, auch wenn weiterhin eine große Zahl an neuen Fachkräften jährlich auf den Arbeitsmarkt strömt. Aber dennoch wird sich die Kindertagesbetreuung in diesem Jahrzehnt vermutlich einem Ende ihres lang anhaltenden Wachstums nähern. Dies eröffnet die Chance einer neuen Qualitätsoffensive.

Corona-Pandemie hat Bildungsungleichheit in der frühen Kindheit verstärkt

„Ich denke, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Corona-Pandemie Bildungsunterschiede noch verstärkt hat“, erläutert Rauschenbach einen weiteren Befund des aktuellen Berichts. Corona hat dazu geführt, dass für viele Kinder in dieser Zeit Bildungsimpulse und spezifische Förderungen in der Kita sowie die Anregungsqualität durch Gleichaltrige entfallen sind. Zusätzlich haben sich zwischen 2019 und 2021 die Unterschiede in der Unterstützung der Kinder in den Familien vergrößert. Zwar kam es bei vielen Aktivitäten, die Mütter mit ihren Kindern ausübten, in diesem Zeitraum zu einer durchschnittlichen Zunahme, jedoch war die Ausübung von expliziten Bildungsaktivitäten wie Vorlesen noch stärker als bislang vom elterlichen Bildungsstand abhängig. So wurde Kindern von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss im Jahr 2021 mit 19 Tagen im Monat deutlich seltener vorgelesen als bei höheren Abschlüssen; hier lag dieser Wert bei 26 Tagen pro Monat.

Pandemiebedingte Kita-Schließungen treffen besonders Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache

Zusätzliche Nachteile brachten pandemiebedingte Kita-Schließungen für Kinder mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache mit sich. Etwa jedes fünfte Kita-Kind, im Westen fast jedes vierte, zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt spricht zu Hause überwiegend eine nichtdeutsche Familiensprache. Für diese Kinder sind Kitas der Schlüssel, um die deutsche Sprache im Spiel mit Gleichaltrigen fast nebenher zu erlernen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Angebote in den Kitas wurden Bildungsaktivitäten und Möglichkeiten des Spracherwerbs erschwert.

Betreuungs- und Datenlücke im Ganztag

Im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern zeigen die aktuellsten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) derzeit eine Lücke zwischen der Beteiligung der Kinder (54 Prozent) und dem Bedarf der Eltern (63 Prozent) von etwa 10 Prozentpunkten. „Unverständlich ist, warum für ganztägige Angebote bislang keinerlei belastbare Daten zum Personal erfasst werden“, bekräftigt Rauschenbach. Aufgrund dessen ist die Anzahl und die Art der Qualifikation der dort Tätigen sowie der Personalschlüssel unbekannt. Nicht systematisch verankert ist zudem das Thema der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter in den pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen. Der Bedarf an Fachkräften für zusätzliche Ganztagsangebote im Grundschulalter kann sich durch den Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2029/30 auf 65.600 Personen belaufen.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Pressemitteilung mit weiteren Links zum Bildungsbericht 2022, Interview mit Prof. Thomas Rauschenbach sowie Grafiken und weiteren Informationen

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1149-bildungsbericht-2022-fachkraeftemangel-draengendstes-problem-der-fruehen-bildung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 23.06.2022

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben heute in Berlin den medius 2022 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden vier Arbeiten ausgezeichnet, wobei zweimal der 3. Platz vergeben wurde.

 

Den 1. Preis (dotiert mit 1.000 Euro) verlieh die Jury Ronja Bachofer für ihre Masterarbeit „Gendergerechte Sprache im Kinderfernsehen – Verwendung in nonfiktionalen Formaten und Wirkung auf die Zielgruppe“, eingereicht an der Universität Erfurt. Im Fokus steht dabei die empirische Untersuchung der Wirkung gendergerechter Sprache in audiovisuellen Medien auf Kinder und Jugendliche, speziell in nonfiktionalen Fernsehformaten des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Darauf aufbauend werden wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Arbeit von Kinderfernsehredaktionen erarbeitet.

 

Der 2. Preis (dotiert mit 700 Euro) ging an Elena Theresia Pohl für ihre Masterarbeit „Es ist leichter, sich nicht damit zu befassen“ Extremismusbezogene Medienkompetenzen Jugendlicher angesichts islamistischer Propaganda auf Instagram“. Die Absolventin der Ludwig-Maximilians-Universität München widmet sich mit einem qualitativen Forschungsdesign explorativ der Frage, welchen Einfluss kommunikative Strategien von Islamisten auf Jugendliche auf Instagram haben und auf welcher Basis Jugendliche diese erkennen und bewerten. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt.

 

Einen von zwei 3. Preisen (dotiert mit 400 Euro) verlieh die Jury Jana Dieckmann und Lara Große-Hellmann für ihre Masterarbeit „Die Praxis medienerzieherischen Handelns in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien über mobile Endgeräte bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung – eine Interviewstudie zur Perspektive von Erziehungsberechtigten“. Die an der Universität zu Köln eingereichte Arbeit liefert qualitativ-empirisch fundierte, grundlegende Erkenntnisse zur elterlichen Medienerziehung beeinträchtigter Kinder in Bezug auf soziale Medien. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche Rolle die Medienerziehung für die Teilhabe der Kinder spielt.

 

Auch die Masterarbeit „Familienalltag in der Krise: Herausforderungen des DistancE-Learnings während der COVID-19 Pandemie“ von Maren Reitler wurde mit dem 3. Platz und einem Preisgeld von 400 Euro ausgezeichnet. Eingereicht an der Universität Leipzig, untersucht die Arbeit anhand qualitativer Familieninterviews, wie sich der Alltag von Familien mit Grundschulkindern durch medienvermitteltes Distanzlernen verändert. Dabei nimmt sie besonders Faktoren gesellschaftlicher Ungleichheit in den Blick und liefert auf dieser Basis medienpädagogische, gesellschaftliche und familienpolitische Impulse.

 

„Die Auswahl der vier mit dem medius 2022 ausgezeichneten Arbeiten spiegelt die Breite der Handlungs- und Forschungsfelder der Medienpädagogik wider und zeigt deutlich: Um gesellschaftlichen Auswirkungen von Medienentwicklungen und den Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in allen ihren Lebensräumen gerecht zu werden, muss Medienpädagogik interdisziplinär verstanden werden“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2022

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,6 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht.

13,8 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 600.000 mehr als vor der Pandemie. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13,1 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (17,9 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (20,8 Prozent).

Bezüglich der regionalen Armutsentwicklung zeigt sich Deutschland nach dem aktuellen Armutsbericht tief gespalten: Während sich Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg und vor allem Bayern positiv absetzen, weisen fünf Bundesländer überdurchschnittlich hohe Armutsquoten auf: Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohner*innen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jede*r Fünfte dort lebt in Armut. In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert insbesondere das jüngste Entlastungspaket als ungerecht und unzureichend. Die seit Herbst 2021 steigenden Lebenshaltungskosten führten zu einer dramatischen Vertiefung der Armut und verlangten entschlossene Hilfsmaßnahmen. “Pandemie und Inflation treffen eben nicht alle gleich. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wenn die Bundesregierung wie mit der Gießkanne übers Land zieht, Unterstützung dort leistet, wo sie überhaupt nicht gebraucht wird und Hilfe dort nur völlig unzulänglich gestaltet, wo sie dringend erforderlich wäre”, so Schneider. Nur zwei Milliarden Euro des insgesamt 29 Milliarden-Euro-schweren Entlastungspaket seien als gezielte Hilfen ausschließlich einkommensarmen Menschen zugekommen, kritisiert der Verband. Dazu würden die Einmalzahlungen durch die Inflation “aufgefressen”, noch bevor sie überhaupt ausgezahlt sind.

Der Paritätische fordert umgehend ein neues Maßnahmenpaket, das bei den fürsorgerischen Leistungen ansetzen müsse, konkret den Regelsätzen in der Grundsicherung, bei Wohngeld und BAföG. “Wir brauchen dringend ein weiteres Entlastungspaket, eines das zielgerichtet ist, wirksam und nachhaltig”, fordert Ulrich Schneider. “Grundsicherung, Wohngeld und BAföG sind nach unserer Auffassung die wirksamsten Hebel um schnell zu einer Entlastung unterer Einkommen zu gelangen, die nachhaltig wirkt und nicht nach kurzer Zeit wieder verpufft. Es geht darum unsere letzten Netze sozialer Sicherung wieder höher zu hängen.”

 Paritätischer Armutsbericht 2022

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.06.2022

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Ernährungsstrategie bis 2023 angekündigt. Das Bündnis #ErnährungswendeAnpacken aus 22 Verbänden hat jetzt ein Positionspapier für eine zukunftsweisende Ernährungsstrategie erarbeitet, die es im Vorfeld der Auftaktveranstaltung des Bundesernährungsministeriums zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie am 29. Juni vorlegt. Darin werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um allen Menschen eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen.

Die Initiative #ErnährungswendeAnpacken begrüßt, dass die Ampelkoalition bis 2023 eine Ernährungsstrategie für Deutschland erarbeiten will, um eine „gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen”. Jetzt muss die Bundesregierung zügig ambitionierte Ziele und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen vorlegen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Zu einer erfolgreichen Ernährungsstrategie gehören daher auch die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze und die Ermöglichung von gutem Essen in Gemeinschaftseinrichtungen – von der Kita bis zum Krankenhaus.”

Grundlage, Leitbild und Vision bei der Entwicklung der Ernährungsstrategie sollte eine sozial gerechte, gesundheitsfördernde, umweltverträgliche und dem Tierschutz zuträgliche Ernährungspolitik für Deutschland sein. Die Ernährungsstrategie und die darin definierten Maßnahmen sollten mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sein. Ohne Investitionen wird eine Ernährungswende nicht zu erreichen sein. Um eine verbindliche Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, sollten konkrete Erfolgsindikatoren entwickelt werden.

Transparenz und Beteiligung

Eine Ernährungswende kann nur gelingen, wenn sie breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat. Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis eine transparente Planung und Beteiligung der relevanten Wissenschaftler*innen und Berufsgruppen sowie der zivilgesellschaftlichen Verbände bei der Erstellung der Ernährungsstrategie bis 2023 sowie bei deren Umsetzung.

Eine Strategie für alle

Ziele und Maßnahmen der Ernährungsstrategie müssen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Eine Ernährungswende muss dazu führen, dass allen Menschen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung ermöglicht wird. Gesundes, nachhaltiges Essen darf kein Privileg für einkommensstarke Haushalte sein, sondern ist ein Grundrecht für alle.

Folgende konkrete Maßnahmen hält das Bündnis für essenziell:

  • Finanzierung einer flächendeckenden, gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung und eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  • Überprüfung der Lebensmittelbesteuerung mit dem Ziel einer sozial gerechten, gesundheitsfördernden, umweltverträglichen und dem Tierschutz zuträglichen Ausrichtung.
  • Förderung einer pflanzenbasierten Ernährung mit dem Ziel, den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren.
  • Stärkung einer sozial gerechten, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungskompetenz in Schule und Beruf.
  • Verbesserung der Qualifizierung und Verankerung von Ernährungsbildung und Ernährungstherapie im Gesundheitswesen.
  • Verbindliche Regulierung von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung.
  • Erhöhung der Leistungen in der sozialen Mindestsicherung im Kampf gegen Ernährungsarmut.  

Um die Ziele der Vereinten Nationen für eine Nachhaltige Entwicklung sowie die im Pariser Klimaabkommen verankerten Ziele zu erreichen, ist ein „Weiter so“ keine Option. Darüber besteht ein breiter Konsens. Nun hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht nur zu einer leidvollen humanitären Krise geführt, sondern er bedroht auch die globale Ernährungssicherung und erschwert das Erreichen von Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen in der Weltgemeinschaft.

Gerade jetzt ist es deshalb wichtiger denn je, dass wir für eine nachhaltige und gesunde Ernährung ein langfristig resilientes Ernährungssystem schaffen. Aktuellen und künftigen Herausforderungen und Krisen werden wir nur standhalten, wenn wir Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit zusammendenken.

Das Positionspapier wird getragen von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (BÄK), Bundesvertretung der Medizinstudierenden, Deutschland e. V. (bvmd), Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW), Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Adipositas Gesellschaft e. V. (DAG) Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) der DAG, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Ecologic Institute, Netzwerk der Ernährungsräte, Institut für Welternährung, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung, Fachhochschule Münster, Physicians Association for Nutrition (PAN), ProVeg, RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V., Slow Food Deutschland e. V., Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), WWF Deutschland.

Dokumente zum Download

Empfehlungen Ernährungsstrategie (367 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.06.2022

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform als viel zu niedrig angesetzt.

Zum kommenden Wintersemester soll der BAföG-Satz um 5,75 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus sollen Zuschläge etwa für Miete und Versicherungen sowie Freibeträge etwas erhöht werden. Der Paritätische verweist auf seine im Mai veröffentlichte Studie, nach welcher jede*r dritte Student*in arm ist und fordert weiterhin grundlegende Reformen.

„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die geplante Erhöhung der BAföG-Sätze. Angesichts der Inflationsentwicklung würde die sowieso schon bestehende Armutsspirale bei Studierenden sich noch schneller drehen. “Die Armutsquote bei Studierenden ist schon jetzt doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist dramatisch. Junge Menschen an der Uni müssen sich auf ihr Studium konzentrieren können. Ständige Existenzängste machen keine guten Akademiker*innen”, so Schneider weiter.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegt fast jeder zweite Studierende mit BAföG-Bezug unter der allgemeinen Armutsschwelle. Demnach sind deutlich höhere als die jetzt geplanten Steigerungen nötig, um Studierendenarmut zu vermeiden. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle bräuchte es deutlich über 600 Euro, um das Existenzminimum zu sichern.

Dokumente zum Download

Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland.“ (365 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ort: Berlin

Zeugnisse der Vergangenheit sind elementar für die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In einer demokratischen Gesellschaft spielen Archive bei der Sicherung und Überlieferung von Quellen und Dokumenten eine wichtige Rolle.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte mit der Tagung ein Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Dokumenten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen. Gleichzeitig wollen wir Perspektiven zur Sicherung von Quellen diskutieren. Welche Strukturen und Prozesse in Archiven können Aufarbeitung unterstützen? Welche Herausforderungen gibt es bei der Übernahme von Akten in die Archive? Welche Rolle spielen Machtverhältnisse beim Zugang zum Archivgut? Wie könnten konkrete Lösungen aussehen?

Über diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Betroffenen sowie weiteren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Archivwissenschaft, Forschung und Politik sprechen. Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort wie auch online möglich.

Zur Veranstaltungsseite

Termin: 21. und 22. September 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Ort: Ludwigshafen

Auf der Tagung sollen die Eckpunkte für eine dynamische Familienarbeitszeit vorgestellt werden. Denn auch nach der Elternzeit stellt sich ganz konkret und alltäglich die Frage, wie Familien jenseits von beruflichem Druck und privaten Organisationsaufgaben genügend Ruhe und Muße für ihr gemeinsames Leben finden. Es soll mit Ihnen und Expert:innen aus Forschung, Politik und Wirtschaft diskutiert werden, ob und unter welchen Bedingungen das Instrument einer dynamischen Familienarbeitszeit Eltern tatsächlich entlasten kann. Das Programm der Fachtagung finden Sie hier.

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche der Pfalz statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2022-09-21-jahrestagung-und-mitgliederversammlung

Termin: 13. und 14. Oktober 2022

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Studien verdeutlichen, die negativen Auswirkungen der langanhaltenden Belastungssituation für Kinder und Familien im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Gleichzeitig bieten Krisen auch immer Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung. Bei der diesjährigen Tagung zur Eltern- und Familienbildung laden wir Sie dazu ein, gemeinsam mit Expert_innen und Kolleg_innen Ihre Erfahrungen in der Pandemie zu reflektieren. Gemeinsam tauschen wir uns zu den Bedarfen von Familien, den sich aus der Pandemie ergebenden Chancen sowie zur optimalen Nutzung von Ressourcen aus. Die Veranstaltung setzt sich aus Fachvorträgen ausgewählter Referent_innen, Workshops und kollegialem Austausch zusammen. Innerhalb der zwei Tage erhalten Sie die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse und themenspezifische Theorien sowie gelungene Beispiele aus der fachlichen Praxis kennenzulernen und sich in Arbeitsgruppen damit auseinanderzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ online für die Fachvorträge und das Podiumsgespräch einzuwählen. Die Online-Teilnahme beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Workshop am Freitag.

Teilnahmebeitrag:
EUR 90,- bei Teilnahme vor Ort inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendessen
EUR 59,- bei Teilnahme am Online-Programm

Wir bitten Sie, Übernachtungen selbst zu buchen. Dies ist auch in den hoffmanns höfen möglich.

Teilnahmebedingungen:
Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, muss eine schriftliche Absage erfolgen. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichtteilnahme am Veranstaltungstag, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.

Das Programm und weitere Informationenn finden Sie hier.

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Wer gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss Gleichstellung stärken – erfolgreiche Gleichstellungarbeit erhöht die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume. Das ist das Ergebnis der BAG Studie „Gleichstellung als Regionalentwicklung – zur Situation der kommunalen Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen Deutschlands“. Im Anschluss an die Studie hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) in Zusammenarbeit mit kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Politikempfehlungen für „gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ entwickelt. Diese werden wir im Oktober 2022 veröffentlichen.

Zur Veröffentlichung richten wir am 17. Oktober 2022 eine digitale Veranstaltung zur Vorstellung unserer Politikempfehlungen aus, zu der wir Sie herzlich einladen. Wir stellen unsere Politikempfehlungen vor und diskutieren mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen SPD, FDP, GRÜNE, CDU und Linke über die Verbesserung der Situation von Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Die Studie sowie die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die offizielle Einladung mit Anmeldelink erhalten Sie Anfang September. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich den Termin bereits vormerken.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Familien im geeinten Deutschland haben seit 1989 Erhebliches geleistet und die gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen maßgeblich mitgeprägt. Dabei konnten das Familienleben und auch die Bedingungen für Familien in Ost und West zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung kaum unterschiedlicher sein, wie ein Blick auf große politische Wegmarken der Familienpolitik und die unterschiedlichen Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Aufgabenteilung zwischen den Eltern zeigt.

Seitdem sind nicht nur Ost und West stärker zusammengewachsen, sondern auch die Vorstellungen und Wünsche zum Familienleben. Das zeigt diese Publikation, die sich auf historische Quellen aus Ost und West stützt und für die Väter und Mütter aus beiden Landesteilen und aus unterschiedlichen Generationen zu ihren Familienstrukturen befragt wurden. Indem globale Prozesse der Modernisierung auf unterschiedliche kulturelle, strukturelle und ökonomische Bedingungen in Ost und West treffen und die beiden Landesteile sich zudem wechselseitig beeinflussen, wächst die Vielfalt des Familienlebens.

Familienpolitik muss diesem stetigen Wandel gerecht werden. Gegenseitige Akzeptanz für gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Lebensbedingungen und Wertvorstellungen von Familien sind Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Familienleben nach den eigenen Vorstellungen gestalten können, und dass Verständnis füreinander das gesellschaftliche Miteinader ermöglicht. Vor diesem Hintergrund liefert diese Publikation einen differenzierten Überblick über das Familienleben in der ehemaligen DDR, der früheren BRD und im wiedervereinten Deutschland. Dieser Ost-West-Vergleich, begleitet durch Zitate dreier Generationen von Eltern, soll verständlich machen, woher wir familienpolitisch kommen und was wir brauchen, damit unsere Familienpolitik heute und in Zukunft auf das Leben und die Wünsche von Familien passt. Sie soll einen Rahmen schaffen, damit sich Familien in ganz Deutschland – in aller Gemeinsamkeit und Unterschiedlichkeit – bestmöglich entwickeln können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland

Die aktuelle Podcast-Folge 20 zum Thema „Erziehungshilfe“ ist online: https://awo.org/awo-podcast

Kurz zum Folgeninhalt:

Laut Gesetz haben Eltern oder Vormund „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII). Zu den Erziehungshilfen gehören stationäre (Wohngruppen/Heimunterbringung), teilstationäre (Tagesgruppen) und ambulante (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) Leistungen aber auch die Erziehungsberatung.

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Hilfen zur Erziehung erheblich gestiegen, die Anforderungen an die Arbeit in der Erziehungshilfe ebenfalls. Besonders während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistungen in der Erziehungshilfe kaum vorhanden ist. „Das Thema Hilfen zur Erziehung wird in einem Land wie Deutschland gerne auch ausgeblendet“, so Ina Reitzner-Ruppert vom AWO Jugendhilfeverbund Westthüringen. Warum das so ist, wie die tägliche Arbeit mit den Eltern, Kinder und Jugendlichen aussieht und weshalb die Jugendhilfe an sich größere Anerkennung erfahren sollte, darüber spricht Reitzner-Ruppert mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Erziehungshilfe“ im „#DuKannstDas!“-Podcast des AWO Bundesverbandes.

Viele Spaß beim Hören.

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Archiv Pressemitteilung

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Krisenfeste Gleichstellungspolitik muss die faire Verteilung von Sorgearbeit voranbringen!

Berlin, 29.06.2022 – Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

  1. Ökologie und Soziales gehören zusammen
    Ökologische und soziale Fragen lassen sich nicht trennen, sie sind Überlebens- und Gerechtigkeitsfragen.
    Die Überwindung der Umwelt- und Klimakrise verlangt immense politische, gesellschaftliche,
    soziale und wirtschaftliche Anstrengungen auf der ganzen Welt. Das Pariser Klimaabkommen
    muss umgesetzt und der globale Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad begrenzt,
    die Naturzerstörung muss beendet und Artenvielfalt erhalten werden. Politik, Wirtschaft,
    Produktion und Konsum müssen eine zukunftsfähige Umgestaltung erfahren und die planetaren
    Belastungsgrenzen anerkannt sein. Der Ressourcenverbrauch reicher Länder und Personen
    ist weit überzogen. Auf der anderen Seite sind Armut und fehlender Zugang zu Ressourcen
    bittere Realität. Klimakrise, Naturzerstörung und soziale Ungerechtigkeit sind eng verbunden.
    Der Ressourcenverbrauch muss zugleich begrenzt und sozial gerecht gestaltet werden.

  2. Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit
    Der Klimawandel sowie der rasante und irreversible Verlust an natürlichen Lebensräumen und
    Arten gefährden das Überleben der Menschen. Technologien allein können diese Krisen nicht
    lösen. Ein achtsamer Umgang mit der Natur ist notwendig und reduziert diese nicht auf die
    Rolle eines Ressourcenlagers. Sie hat einen eigenen Wert. Der umfassende Erhalt und Schutz
    von vielfältigen Landschaften, Wäldern, Böden, Grundwasser, Gebirgen, Feuchtgebieten, Flüssen,
    Meeren und ihrer nicht-menschlichen Bewohner sind Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz
    und den Schutz der Lebensgrundlagen.
    Dies ist zugleich Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften und das Einhalten der planetaren
    Grenzen. Die 17 Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs)
    sind dabei ein wichtiger Kompass.

  3. Wirtschaft ökologisch gestalten
    Der ordnungspolitische Rahmen muss Anreize für soziale und ökologische Innovationen und
    Finanzmärkte setzen, Fehlanreize abschaffen und die Überwindung klima- wie umweltschädlicher
    Produkte oder Verhaltensweisen gewährleisten. Ein Umsteuern auf allen Ebenen initiiert
    und unterstützt wirksam die nötige Veränderung der Produktion, Dienstleistungen und Waren in
    der Wirtschaft sowie der Konsumgewohnheiten der öffentlichen Hand und der Privathaushalte.
    Investitionsströme sind von grauer Infrastruktur (u. a. Straßen, Schienen, Energieversorgung,
    Abfallentsorgung) in grüne Infrastruktur (vernetzte Ökosysteme und ihre Leistungen) umzulenken
    und klima- und umweltschädliche Subventionen abzubauen.

  4. Energiewende: sozial gerecht und naturverträglich
    Die drastische Reduzierung des Energieverbrauchs, der schnellstmögliche Ausstieg aus den
    fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas sowie der massive naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren
    Energien sind das Herzstück der Energiewende.
    Die CO2-Bepreisung muss mit einer sozialen Umverteilung verbunden sein, wie mit dem Klimageld
    diskutiert. Zukunftsfähiges Konsumieren und Wohnen muss für alle Menschen möglich
    sein. So sind Förderprogramme nötig, beispielsweise für energiesparende Geräte, ökologisch
    wirksame Reparaturen sowie eine bessere Energie- und Wärmeeffizienz von Wohnraum, die
    besonders Haushalten und Personen mit geringem Einkommen zugutekommen. Hilfen für Familien
    und Sozialleistungen müssen bedarfsdeckend sein und die Kosten des Klimaschutzes
    berücksichtigen.

  5. Teilhabe für alle an umweltschonender Mobilität
    Die Verkehrswende bietet die Chance, soziale und ökologische Ziele zu verbinden. Mobilität
    muss allen zugänglich und zugleich klima- und umweltschonend gestaltet sein. Staus, hohe
    CO2-Emissionen und Flächenversiegelung sollen der Vergangenheit angehören. In Städten,
    aber auch auf dem Land braucht es weniger Autos, mehr ÖPNV und mehr Sharing-Angebote:
    zugänglich, barrierefrei und ohne finanzielle Hürden. Dazu kommt ein umfangreiches und sicheres
    Netz von Rad- und Fußwegen.

  6. Ernährungs- und Landwirtschaftswende
    Die Art, wie Lebensmittel überwiegend erzeugt, gehandelt und konsumiert werden, ist nicht zukunftsfähig.
    Der Wandel hin zu einer ökologischen, umweltfreundlichen und klimaschonenden
    Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und vielfältigen bäuerlichen Strukturen ist notwendig.
    Sie muss für die Produzent:innen auskömmlich sein. Fischereien und Fischzuchten sind
    umweltverträglich zu gestalten.
    Lebensmittel, deren Erzeugung mit Naturschädigung wie Wasserverschwendung und Entwaldung
    sowie mit Menschenrechtsverletzungen verbunden ist, gehören aus Handel und Konsum
    verdrängt. Hochwertige, nachhaltig, wassersparend und regional erzeugte gesunde Lebensmittel
    müssen ihren angemessenen Preis haben und zugleich allen Menschen zugänglich sein.
    Ziel der staatlichen Steuerung und von Subventionen ist naturverträgliche Ernährungssicherheit
    und –souveränität.

  7. Soziale Gerechtigkeit erfordert Umverteilung
    Eine sozial-ökologische Transformation erfordert eine faire Aufteilung der Lasten. Umweltschäden
    werden insbesondere durch Personen mit hohem Einkommen und Ressourcenverbrauch
    verursacht. Dem muss steuer- und ordnungspolitisch entgegengewirkt werden.
    Menschen mit sozialen Benachteiligungen und in strukturschwachen Regionen benötigen bedarfsgerechte
    Unterstützungsleistungen bei den anstehenden Veränderungen. Das
    Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene muss so gestaltet sein, dass es
    ökologisch nachhaltige Teilhabe ermöglicht.

  8. Nachhaltige Arbeitsformen
    Die Interessen von Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen, ausreichendem Einkommen,
    beruflichen Perspektiven und Sicherheit im Wandel müssen berücksichtigt werden. Erwerbsarbeit
    soll durch private wie öffentliche Investitionen in ökologisch nachhaltige Produkte, Prozesse
    und Dienstleistungen langfristig und mit aktiver Beteiligung der Beschäftigten gesichert
    werden.
    Erwerbsarbeitsformen müssen vielfältig weiterentwickelt und die Arbeitszeit neu verteilt werden.
    Arbeitsformen wie Familienarbeit, Care- und Sorgearbeit oder zivilgesellschaftliches Engagement
    sowie gemeinwohlorientierte Arbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt
    sein.
    Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit soll Nachhaltigkeitskriterien einbeziehen.

  9. Globale Verantwortung
    Viele soziale, ökologische und ökonomische Probleme in anderen Teilen der Welt werden
    durch die Wirtschaftsweise, Produktionsformen und Konsumgewohnheiten in Ländern mit hoher
    Wirtschaftskraft verursacht oder verstärkt.
    Es ist eine Frage der globalen Gerechtigkeit, dass alle Menschen ein gesundes und selbstbestimmtes
    Leben führen können, ihre Lebensgrundlagen erhalten bleiben und ihre Menschenrechte
    sowie die Rechte und Territorien indigener Bevölkerung geachtet werden. Dazu gehören
    eine faire Handelspolitik sowie die Erweiterung und Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialverträge.

  10. In Krisenzeiten Veränderungen umsetzen
    Die Bewältigung der großen ökologischen Krisen unserer Zeit – Klimawandel, Verlust von Arten
    und Lebensräumen und die Verschmutzung der Umwelt – muss dafür genutzt werden, eine
    neue, nachhaltige und sozial gerechte Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Die Folgen des
    russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zeigen einmal mehr, wie problematisch die Abhängigkeit
    von fossilen Energien ist. Der Schutz des Klimas, der Biodiversität, aber auch von
    Frieden, Demokratie und sozialem Zusammenhalt erfordert die schnellstmögliche Abkehr von
    Kohle, Öl und Gas sowie der naturschädigenden Gewinnung und Nutzung anderer Rohstoffe.

Berlin, 23. Juni 2022

1.  Diakonie Deutschland
2.  Zukunftsforum Familie e.V.
3.  Institut für Kirche und Gesellschaft
4.  Forum Ökologie & Papier
5.  BUND Naturschutz in Bayern e.V.
6.  Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
7.  AWO Bundesverband e.V.
8.  Internationaler Bund
9.  350.org
10. Slow Food Deutschland e.V.
11. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany
12. Brot für die Welt
13. Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe
14. Evangelische Akademie im Rheinland
15. Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland – DaMOst e.V.
16. Deutscher Caritasverband
17. AGU – Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in den Gliedkirchen der EKD
18. Heinz-Sielmann-Stiftung
19. Klima-Allianz Deutschland
20. Deutscher Naturschutz-Ring
21. Evangelische Kirche im Rheinland
22. Evangelische Kirche von Westfalen
23. Konzeptwerk Neue Ökonomie
24. SoVD Sozialverband Deutschland
25. WWF
26. NABU
27. BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit
28. Armutsnetzwerk e.V.
29. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)
30. Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.
31. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
32. Lippische Landeskirche
33. Nationale Armutskonferenz
34. Greenpeace
35. Werkstatt Ökonomie
36. Forum Umwelt und Entwicklung
37. Netzwerk Grundeinkommen
38. German Zero e.V.
39. Diakonie Hessen

Das Bündnis der unterzeichnenden Verbände wird wissenschaftlich unterstützt durch das
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Rahmen von Projektförderungen
durch die Open Society Foundations und die Robert Bosch Stiftung.

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Archiv Pressemitteilung

Alleinerziehende stärken: mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen!

Berlin, 20.06.2022 – In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ finden Sie hier

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird an der Anhörung als Sachverständiger teilnehmen. Die Stellungnahme des ZFF zur Anhörung finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20220613_Stellungnahme-Antrag-Alleinerziehende_ZFF.pdf

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend befasst sich am Montag, 20. Juni 2022, mit  der Unterstützung Alleinerziehender. Die Sitzung  beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 2.200 und dauert zwei Stunden.  Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ (20/1334).

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Antrag von CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben. „Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.
Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinderkümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären  Verhältnissen“. (sas/irs/07.06.2022)

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Quelle: Deutscher Bundestag

Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.05.2022

SCHWERPUNKT I: Mindestlohn

Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte.

„Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Damit löst die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen ein. Mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmenden – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.

Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Sie ist nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, ist die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 284 vom 03.06.2022

Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung, die mit dem Gesetz verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze wird jedoch weiterhin abgelehnt.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Freitag in Berlin: „Wir begrüßen diesen Schritt des Gesetzgebers außerordentlich, denn der Mindestlohn war bei seiner Einführung im Niveau zu niedrig angesetzt. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erhalten rund 6,2 Millionen Beschäftigte mehr Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um später im Rentenalter Armut zu mindern. Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen hilft der höhere Mindestlohn. Auch auf die Konjunktur wird sich die Erhöhung positiv auswirken, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.

Die Gewerkschaften setzen sich auch künftig in der Mindestlohnkommission dafür ein, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und ihn armutsfest zu gestalten. Der Fokus der Gewerkschaften liegt jedoch nach wie vor auf Tarifverhandlungen. Wir wollen mit den Arbeitgebern mehr Tarifverträge mit guten Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig. Für weniger Geld darf in Deutschland niemand arbeiten.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte: „In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt  – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.

Mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel, soziale Absicherung und Gleichstellung sind noch mehr Minijobs ein Irrweg: Falsche Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen, entwerten auch den Wert von Qualifikation und Weiterbildung und halten unzählige Frauen von einer eigenständigen existenzsichernden Beschäftigung ab. Minijobs sind eben kein taugliches Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern für zu viele eine berufliche Sackgasse.

Die Koalition muss auch bei der Arbeitszeiterfassung liefern: Es braucht eine lückenlose verlässliche und manipulationssichere Erfassung in sämtlichen Branchen. Fehlende Arbeitszeiterfassung führt am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.06.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Kindertag

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Tag der Freude und Anlass zum Feiern für die Kinder in unserem Land. Gleichzeitig bietet dieser Tag aber auch die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Kinder eigene Rechte haben und das diese in der Politik immer mitgedacht werden müssen. Gerade das Kindeswohl ist bei staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Deshalb müssen wir die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nicht nur an bestimmten Tagen im Jahr in den Mittelpunkt stellen, sondern in unseren Alltag. Auch bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen müssen diese eine wichtige Rolle spielen. Deshalb freut sich die Kinderkommission, dass Initiativen und Aktionen rund um den 1. Juni nicht nur Spaß und Unterhaltung bieten, sondern das auch über die Kinderrechte informiert wird.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 12,9 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Nach vorläufigen Ergebnissen erreichte die Geburtenzahl für 2021 mit 795 500 Neugeborenen sogar den höchsten Stand seit 1997.

Kinderanteil in Deutschland unter EU-Durchschnitt, Italien mit niedrigstem Anteil

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2021 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 14,0 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil nur in Italien (11,9 %), Portugal (12,4 %) und Malta (12,6 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,6 %), Schweden (16,5 %) und Frankreich (16,4 %) auf.

Methodischer Hinweis:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 31.05.2022

Zum Internationalen Kindertag 1. Juni 2022 erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Internationale Kindertag ist für viele Familien Anlass für besondere Aktivitäten und kleine Überraschungen. Für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist der Kindertag meist ein Tag wie jeder andere. Sie erleben wieder einmal, nicht dabei sein zu können. Wegen des enormen Anstiegs der Lebensmittel- und Energiepreise sind besondere Tage in diesem Jahr für viele Eltern schlicht nicht bezahlbar. In Armut lebende Kinder brauchen – nicht nur am Kindertag – dringend mehr Unterstützung. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden.“ Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni plädiert die Diakonie dafür, endlich mit den ewigen Einmal- und Bonuszahlungen aufzuhören und stattdessen zeitnah eine angemessene Kindergrundsicherung umzusetzen und eine Notlagenregelung zu beschließen. Die Notlagenregelung sollte fest in den Sozialgesetzbüchern verankert werden und in einer nationalen Krisensituation eine Unterstützung von Betroffenen – mit mindestens derzeit 100 Euro monatlich für ein halbes Jahr – garantieren. „Schluss mit den Almosen! Kinder und Jugendliche brauchen einen fairen Start ins Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.“

Hintergrund:

Für eine gesetzlich verankerte Notfallregelung müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine gesetzliche Regelung für eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten. Weiter schlägt die Diakonie vor, Hartz-IV-Regelsätze entsprechend der Inflationsrate automatisch anzuheben, damit die Grundsicherung wirklich existenzsichernd ist. Die letzte Erhöhung betrug 0,7 Prozent, die Inflation hingegen liegt bei mehr als sieben Prozent. Im Regelsatz sind pro Monat 155 Euro für Lebensmittel vorgesehen, 36 Euro für Strom. Die Preise laufen davon. Es ist klar, dass das nicht reicht.

Weitere Informationen:

Link zur Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.05.2022

SCHWERPUNKT III: Familien in der Sozialversicherung

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG hingegen nicht dadurch, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Insoweit fehlt es an einer Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.05.2022

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:

„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Kinderreiche Familien werden gestärkt, nun ist die Politik am Zug

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen bis Juli 2023 beseitigt werden muss. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:

„Wir als Union begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ausdrücklich. Familien mit mehr als zwei Kindern sind in Deutschland an vielen Stellen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sei es bei der Wohnungssuche, beim Autokauf oder bei der Freizeitgestaltung. Die Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung ist ein weiterer Schritt, ihre Stellung zu stärken und ihnen die verdiente Unterstützung zukommen zu lassen.

Bei den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist nun ebenfalls die Politik am Zug. Diese Anpassungen sind aus Sicht der Union mit Blick auf das noch immer erhöhte Armutsrisiko kinderreicher Familien ebenso notwendig. 

Nun ist es an daher der Bundesregierung, unverzüglich einen Vorschlag für diese Anpassung und die darüber hinausgehende notwendige Änderung der Sozialversicherungsbeiträge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Wir als Opposition sichern ihr im parlamentarischen Verfahren unsere positive Mitarbeit zu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung kinderreicher Familien in der Pflegeversicherung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien mit mehreren Kindern im jetzigen überbürokratisierten System auch finanziell stärker belastet sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Dschungel der Familienleistungen und Entlastungen für Familien wird mit großem Instrumentenkasten an kleinen Stellschrauben gedreht. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig. Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 25.05.2022

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.

16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“

2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.

„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“

Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“

Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.

Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“

Weitere Informationen

Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)

FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue E-Learning-Module für Akteure in den Frühen Hilfen

Gesunde Ernährung ist bereits in der frühen Kindheit wichtig. Junge Familien in belasteten Lebenslagen in gesundem Essverhalten zu unterstützen, ist das Ziel einer Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung und Verbreitung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning-Module für die Lernplattform „Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kooperiert dabei mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zunächst bis Ende 2023.

Durch qualitätsgesicherte Angebote zur Ernährungsbildung und zum Zusammenspiel von Ernährung und Eltern-Kind-Bindung werden Fachkräfte in den Frühen Hilfen in die Lage versetzt, belasteten Familien wichtige Kompetenzen für ihren Ernährungsalltag zu vermitteln. Das E-Learning-Angebot wird aus einem Basismodul zur Ernährungskompetenz und einem Spezialmodul zur Ernährung von Säuglingen bestehen. Ergänzend werden Präsenzveranstaltungen angeboten.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, gesund zu essen, denn einmal eingeübtes Verhalten zu ändern, fällt später immer schwer. Wir wollen daher Ernährungskompetenz dort vermitteln, wo sie besonders wirksam sein kann: in der Beratung und Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.“

Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung ist wichtig für den Start in ein gesundes Leben. Mit den neuen Fortbildungsangeboten und Medien investieren wir in die Ernährungsbildung der Fachkräfte und stärken damit auch die Ernährungskompetenz junger Familien. Im Fokus stehen dabei vor allem sozial benachteiligte Familien und ihre Bedürfnisse.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Kindheit und zentral für die weitere körperliche Entwicklung. Die neuen E-Learning-Module zur Ernährung ergänzen die Lernplattform des NZFH um diesen Bereich. Dadurch erweitern wir die Angebote zur Online-Qualifizierung von Fachkräften und Freiwilligen in den Frühen Hilfen, unterstützen Fortbildungen und geben neue didaktische Impulse.“

Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Mit unseren Aktivitäten wollen wir besonders die Familien erreichen, die bezogen auf die Ernährungskompetenz den größten Unterstützungsbedarf haben. Dafür ist die neue Kooperation wegweisend. Über unser Netzwerk, das aus Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen besteht, werden wir die Fortbildungsangebote in die Breite tragen.“

Mit der neuen Kooperation wird Fachwissen zum Wohl junger Familien gebündelt: Die BLE bringt fachliche Kompetenz zur Ernährungsbildung sowie ein breites Akteursnetzwerk ein und das NZFH seine Strukturen mit etablierten Zugangswegen zur Zielgruppe der jungen Familien. Gefördert wird die Kooperation durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf:

www.fruehehilfen.de

www.gesund-ins-leben.de

www.elternsein.info

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.06.2022

Das Vorhaben soll bis Ende der Legislaturperiode erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu ist ein breiter Beteiligungsprozess geplant.

Einsamkeit ist ein negatives Gefühl, das nicht erst seit der Corona-Pandemie im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Das Bundesfamilienministerium möchte das Thema politisch und wissenschaftlich genauer betrachten: Wie kann Einsamkeit vorgebeugt, wie kann sie bekämpft werden? Mit einer Konferenz gemeinsam mit Fachkräften aus der Sozialen Arbeit, aus Forschung sowie Wohlfahrtsverbänden startet Bundesministerin Lisa Paus am heutigen Dienstag die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit. Sie soll bis Ende der Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess entstehen und gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit umgesetzt werden.

Dazu erklärt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einsamkeit betrifft viele Menschen. Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen.  Aber auch viele jüngere Menschen kennen das Gefühl der Einsamkeit und leiden darunter, wie sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Für eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit sind unterschiedliche Perspektiven notwendig, weil Einsamkeit ein vielfältiges gesellschaftliches Phänomen ist. Dafür legen wir heute den Grundstein.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit (KNE): „Wir möchten mit dieser Konferenz einerseits zur Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit beitragen und andererseits die Debatte in Deutschland mit vielfältigen Impulsen bereichern. Dazu wird das Thema aus internationaler, wissenschaftlicher, zivilgesellschaftlicher, sowie politischer Perspektive betrachtet. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten. Gleichzeitig möchten wir mit vielfältigen Beiträgen von Forschenden das bestehende Wissen zum Thema weiterverbreiten. Das KNE möchte mit qualitativen und quantitativen Forschungsprojekten zur weiteren Erforschung von Einsamkeit beitragen.“

Bereits jetzt setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Belange einsamer Menschen ein.

  • Über das Programm des Malteser Hilfsdienstes “Miteinander Füreinander“ sollen an rund 110 Malteser-Standorten besonders hochbetagte Seniorinnen und Senioren erreicht werden.
  • Mit dem Programm Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis Oktober 2022 29 Modellprojekte gefördert, die ungewollter Einsamkeit und zugleich Altersarmut entgegenwirken.
  • Ab Oktober 2022 schließt sich ein weiteres ESF Plus Programm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen Bis zum September 2027 können rund 80 Projekte mit sozial neuartigen Angeboten gefördert werden.
  • Zudem helfen die bundesweit von uns geförderten 530 Mehrgenerationenhäuser, Isolation sowie Einsamkeit zu verhindern.
  • Mit dem Projekt Zukunftswerkstatt Kommunen werden Kommunen unterstützt, die Folgen des demografischen Wandels zu gestalten. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Orten der Begegnung wie z.B. den Jugendladen im sächsischen Riesa oder die Erzählsalons in plattdeutscher Sprache im Emsland.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Kernaufgaben des Kompetenznetzes sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu werden Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit erforscht, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickelt sowie Wissen zum Thema weiterverbreitet. Zudem soll die Sensibilisierung in der Gesellschaft für einsame Menschen erhöht werden.

Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf kompetenznetz-einsamkeit.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2022

Attraktives Ausbildungsangebot erreicht neue Zielgruppen / Länder übernehmen Vorgaben des Bundesprogramms

Nach drei Jahren Ausbildung im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ erhalten rund 2.500 Auszubildende nun ihren Abschluss. Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreichte heute den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern bei einem Besuch in der Fröbel Kita „Kleine Füße – Naseweis“ in Berlin eine Urkunde und zog ein positives Fazit der Fachkräfteoffensive, die in diesem Sommer ausläuft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sorgen für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und leisten damit eine Arbeit, die zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Der Beruf setzt eine hohe Fachkompetenz voraus, eine gute Ausbildung und positive Motivation der pädagogischen Fachkräfte sind enorm wichtig. Mit der ‚Fachkräfteoffensive‘ ist es uns gelungen, die praxisintegrierte Ausbildung PiA als bundesweit attraktives Ausbildungsmodell zu etablieren und neue Zielgruppen für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen, darunter viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das zeigt: Mit attraktiven, passenden Angeboten können wir dem Fachkräftemangel in den Kitas entgegenwirken.“

Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür hat das Ministerium von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereitgestellt. Im Februar 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert, um den gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Besonders nachgefragt war die Förderung von so genannten „Kitahelferinnen“ und „Kitahelfern“, die unterstützende, nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitrugen und zugleich ein neues Fachkräftepotenzial erschließen.

Mit der „Fachkräfteoffensive“ ist es dem Bundesfamilienministerium gelungen eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm hinauswirkt:

  • Das Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)wurde bundesweit als Vorbild etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen Mitteln das Programm aufgestockt und/oder das Modell erstmalig eingeführt und fortgeführt und dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
  • Die vom Bundesprogramm gesetzten Bundesstandards wie die Anrechnung auf den Personalschlüssel, die Praxisanleitung oder die Höhe der Vergütung wurden von den Ländern, die das Modell neu eingeführt haben, zum großen Teil übernommen.
  • Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich als Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen erwiesen. Die Evaluation zeigt, dass fast 60 % der Auszubildenden über ein (Fach)Abitur verfügen und 35 % berufliche Vorqualifikationen jenseits der Sozialpädagogik mitbringen.
  • Die Programmevaluation zeigt, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Fachkräfte, Auszubildende, Träger) mit dem Bundesprogramm sehr zufrieden sind. Die Auszubildenden bewerten ihre Lern- und Arbeitsbedingungen sehr positiv, insbesondere die Vergütung nach TVöD und die geförderte Praxisbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Auch geförderte Kita-Helferinnen und -helfer entlasten das pädagogische Personal und stellen ein erhebliches Fachkräftepotenzial dar: zwei Drittel (64 %) können sich eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung vorstellen, 23 % haben sogar schon ein Angebot seitens des Trägers, eine Fachschulplatzzusage oder beides.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2022

Fotoausstellung im Bundesseniorenministerium in Berlin zeigt aktive Seniorinnen und Senioren.

Bundesministerin Lisa Paus hat heute die Fotoausstellung „Wer rastet, der rostet!“ eröffnet. Zu sehen sind Menschen ab 60, die im Rahmen der gleichnamigen Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung ausgewählt und von dem bekannten Fotografen Karsten Thormaehlen bei ihren Aktivitäten porträtiert wurden. Die Ausstellung ist im Foyer des Ministeriums in Berlin zu sehen und werktags von 11.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Dazu erklärt Bundesministerin Lisa Paus: „Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen. Ältere Menschen sind häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können. Dafür setze ich mich ein.“

Das Projekt zeigt, wie aktiv Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, auch im fortgeschrittenen Alter in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren.

Unter den Porträtierten sind Heidrun Beck-Schulz (64) und Ralf Brünig (77). Heidrun Beck-Schulz brennt für Sport und Bewegung. Sie leitet gleich mehrere Senioren-Gymnastikgruppen im Raum Heilbronn. „Und wenn ich irgendwann nur noch den kleinen Finger bewegen kann, werde ich das tun, weil ich an mir die positive Kraft der Bewegung spüre.“ Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). Er hat eine spezielle Trainingsform für Kinder entwickelt, Sound-Karate.

Angebote für Seniorinnen und Senioren:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum DigitalPakt Alter und „Digitalen Engel“.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2022

Lisa Paus: „Es kommt auf Investitionen in Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit an“

Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt, angesichts der enormen aktuellen Herausforderungen, müssen wir mehr denn je in den Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit investieren. Dafür stehen meinem Haus in diesem Jahr rund 12,6 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret heißt das, dass alle Kinder in Familien mit wenig oder keinem Einkommen ab Juli den Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat bekommen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Und wir unterstützen weiterhin alle Kinder und Jugendliche, die es in der Pandemie besonders schwer hatten. 272 Millionen stehen dafür mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in diesem Jahr zur Verfügung. Mit dem Elterngeld, der beliebtesten Familienleistung, helfen wir Müttern und Vätern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Jeden einzelnen Euro der 7,7 Milliarden ist es dafür wert. Zudem setzen wir rund 31 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine ein.

Starke Investitionen in die Zukunft, darauf kommt es jetzt an. Denn wie robust und widerstandsfähig unsere Gesellschaft gegenüber äußeren Krisen ist, misst sich an ihrer Stärke im Innern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Haushältern.“

Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:

Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:

  • Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
  • Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
  • Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
  • Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.

Gesetzliche Leistungen für die Familien
Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder“ werden auch in 2022 erhebliche Mittel in Höhe von rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen zur Verfügung gestellt. Von den Erhöhungen profitieren insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (mit rund 81 Millionen Euro), die Qualifizierungsoffensive (mit 60 Millionen Euro) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro). Für zahlreiche weitere Maßnahmen werden insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt.

Aufgaben der freien Jugendhilfe
Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Rekordwert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel konnten um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):

  • Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
  • Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
  • Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus
Für den am 1. Mai neu ernannten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland werden erstmals Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Einzelplan 17 ausgebracht.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zusätzliche Mittel von 4,825 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor gefördert (+3,6 Millionen Euro) und die institutionelle Förderung des DeZIM (1,225 Millionen Euro) unterstützt werden. Insgesamt stehen für Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung in 2022 rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen
Das Programm Demokratie Leben! wird gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2022 165,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2022 18 Millionen Euro eingeplant (eine weitere Verstärkung aus den Mitteln für die „humanitäre Hilfe Ukraine“ ist vorgesehen, s.o.). Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst der entsprechend der Finanzplanung ein Volumen von 183,5 Millionen Euro umfasst.

Mehrgenerationenhäuser
Für die Mehrgenerationenhäuser werden die zusätzlichen 5,45 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 auch für 2022 zur Verfügung gestellt, sodass auch in 2022 weiterhin jedes Mehrgenerationenhaus mit 40.000 Euro gefördert werden kann. Zusätzlich stehen den Mehrgenerationenhäusern in 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Damit stehen für die Mehrgenerationenhäuser rund 29,5 Millionen Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.

Stärkung der Familienpolitik
Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wohlfahrtsverbände
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die notwendige und wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.

Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2022 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,6 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit kann das bisherige Niveau gehalten werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.

Erneut erhält die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (10 Millionen Euro). Damit werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Jahr 20 Millionen Euro aus dem Einzelplan 17 zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2022

Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“

„Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“

„Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“

Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2022

Die aktuellen Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Wermelskirchen zeigen einmal mehr die schreckliche Dimension von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die unbedingte Notwendigkeit, mit aller Kraft dagegen vorzugehen. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt schon die gestern vorgestellte Zahl kindlicher Gewaltopfer im Jahr 2021: Im Jahresdurchschnitt wurden 49 Kinder jeden Tag Opfer sexualisierter Gewalt.

„Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden passende Ermittlungsinstrumente sowie genug Personal an die Hand geben, damit die riesigen Datenmengen von Missbrauchsdarstellungen ausgewertet und alle Tatverdächtigen effektiv und schnell ermittelt werden können. Das Dunkelfeld ist bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder immer noch zu groß. Deswegen werden wir zudem für eine Erhebung verlässlicher Zahlen zum Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder sorgen.

Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder allgegenwärtig ist. Wir müssen sicherstellen, dass Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, auch tatsächlich etabliert werden und Hilfsangebote überall verfügbar sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte darin geschult werden, typische Täterstrategien zu erkennen und ein Handlungsplan zum Umgang mit einem Verdacht entwickelt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.05.2022

Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Menstruationshygiene. Noch immer unterliegt die Menstruation einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Das muss sich ändern.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Mädchen und Frauen werden weltweit noch immer wegen ihrer Menstruation stigmatisiert und ausgegrenzt – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Berufschancen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Deutschland wird die Menstruation, die zum Leben jeder Frau gehört, nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Das wollen wir ändern. Denn das ist ein Überbleibsel eines längst überholten Frauenbildes. Es passt nicht in unsere offene und freie Gesellschaft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter stark machen.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist leider auch heute noch kein selbstverständlicher weltweiter Standard, dass Menschen uneingeschränkten Zugang zu Wasser, Sanitär- und Hygieneversorgung haben. Das führt zu Problemen und Ausgrenzung: Menstruierende bleiben Zuhause und sind regelmäßig vom Schulbesuch und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sie sind außerdem erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch deshalb werden wir unsere internationale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten.

In Deutschland gehören Menstruationsartikel zum alltäglichen Hygienebedarf. Unsere 2020 umgesetzte Mehrwertsteuersenkung darauf war richtig. Aber es bleibt noch Handlungsbedarf. So sollte geprüft werden, wie und wo in Deutschland kostenfreie Menstruationshygieneprodukte zur Verfügung gestellt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.05.2022

Zum aktuellen Vorschlag von Bundespräsidenten Steinmeier, ein Pflichtjahr für junge Menschen einzuführen, erklären Denise Loop und Emilia Fester, Mitglieder im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement:

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die die Selbstbestimmung von jungen Menschen ein. Die Freiwilligkeit ist für junge Menschen bei der Entscheidung für einen sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen oder internationalen Dienst in der Orientierungsphase nach der Schule ein wichtiger Punkt. Anstatt einen Pflichtdienst einzuführen, welcher derzeit weder staatlicherseits noch trägerseitig umsetzbar wäre, wollen wir die freiwilligen Angebote ausbauen. Alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.

Laut dem dritten Engagementbericht der Bundesregierung engagieren sich bereits gut zwei Drittel aller jungen Menschen für einen gesellschaftlichen Zweck. Junge Menschen müssen nicht für soziale Aufgaben verpflichtet werden. Es ist notwendig, die Struktur der Freiwilligendienste so zu stärken, dass alle jungen Menschen daran teilnehmen können und von dieser Möglichkeit wissen.

Die Ampel hat sich hierfür ambitionierte Reformen vorgenommen: Das Taschengeld für die Freiwilligen soll angehoben und das Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse erweitert werden, indem wir digitale- und Teilzeitdienste schaffen und auch den internationalen Freiwilligendienst stärken. Durch die Erhöhung des Taschengeldes sollen unabhängig von der sozialen Herkunft noch wesentlich mehr jungen Menschen ein freiwilliger Dienst ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, die Wertschätzung für die jungen Freiwilligen zu erhöhen und die Beantragung von staatlicher Unterstützung für laufende Kosten während des Freiwilligendienstes zu vereinfachen.

Eine deutliche Mittelerhöhung für die Freiwilligendienste wäre nötig, um all die Vorhaben umzusetzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Denkbar wäre beispielsweise die Öffnung des BAföG und die Fortsetzung des 9€-Tickets für Freiwillige. Ein Pflichtdienst ist keine Option.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 13.06.2022

Die Ampel-Koalition scheitert auch im Bereich des BMFSFJ weiterhin an den eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen

Im Deutschen Bundestag wurde am heutigen Dienstag der Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Auch zwei Monate nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zeigt sich die Ampel-Koalition unfähig, auf die aktuellen Herausforderungen ausreichend zu reagieren und ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Trotz der massiven Anpassungsbedarfe durch die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Frauen, Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine ist der Haushalt des BMFSFJ im Vergleich zum Gesamthaushalt nur marginal angewachsen. Insbesondere für den Ausbau der Sprach-Kitas, für eine Aufstockung der Frühen Hilfen, für die Fortsetzung der Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und für ein weiteres Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau hat es im Haushaltsentwurf der Ampel erneut nicht gereicht. Dies ist umso verwunderlicher, da die Union zu all den genannten Themen entsprechende Änderungsanträge eingebracht hat und gleichzeitig auch Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet hat. Hier hätten wir uns von der Ampel mehr Bereitschaft zu bedarfsorientiertem Handeln gewünscht.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Familien in der Bundesrepublik leisten Großartiges, zumal in der aktuell überaus herausfordernden Lage. Zuerst die anhaltende Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die damit verbundenen steigenden Preise und eine unsichere gesamtwirtschaftliche Perspektive stellen vor allem für Familien mit Kindern große Herausforderungen dar. Auf diese Herausforderungen geben der Haushaltsplan und insbesondere das Budget des Familienministeriums keine Antwort. Dazu kommt, dass der Haushalt nicht nachhaltig finanziert wird. Die Rekordschulden belasten insbesondere die nachfolgende Generation. Einem solchen Haushaltsplan können wir nicht zustimmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 31.05.2022

Zu den Klimageld-Plänen von Bundesarbeitsminister Heil können Sie den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, mit folgenden Worten zitieren:

„Bundesarbeitsminister Heil will ein Klimageld für alle einführen, die 4.000 Euro und weniger verdienen. Die Ampel erkennt damit an, dass ihre bisherigen Entlastungspakete völlig unzureichend sind. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Klimageld ein Bürokratiemonster sein wird und nicht schnell genug umsetzbar ist, um die Menschen sofort und spürbar zu entlasten. 

Aus gutem Grund scheiterte das von Heil vorgeschlagene Mobilitätsgeld in der Ampel. Jetzt nimmt er einen neuen Anlauf unter neuem Namen. Über die Höhe der geplanten Entlastungen bleibt Heil jegliche Antwort schuldig. Das ist nichts anderes als Schaufensterpolitik. Außerdem ist vollkommen unklar, ob auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende entlastet werden sollen. Es darf nicht sein, dass – wie bei der Energiepreispauschale – Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und andere Gruppen ohne Arbeitseinkommen wieder leer ausgehen. Sonst würde die Ampel ein weiteres Mal die soziale Spaltung des Landes vertiefen. 
 
Was wir jetzt dringend brauchen ist kein weiteres Stückwerk an Reförmchen. Wir brauchen schnell wirksame Entlastungen, die tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dazu gehören vor allem eine Inflationsbremse bei der Einkommenssteuer, eine soziale Steuerreform für kleinere und mittlere Einkommen und ein höherer Pauschbetrag, um coronabedingte Mehrausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Außerdem muss der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht werden, um Familien stärker zu entlasten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.05.2022

Auch in diesem Jahr übernimmt die Kinderkommission im Deut-schen Bundestag die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ stattfindet.

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass Bewegung und Spiel im Freien eine zentrale Rolle bei einer Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Kindliche Entwicklung und Spielen gehen Hand in Hand. Im Spiel entdecken Kinder ihre Kreativität, lernen eigene Kräfte und Grenzen kennen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander und stärken ihre kognitiven Kompetenzen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf Spiel- und Freizeit. Daran muss immer wieder erinnert werden, gerade weil dieses Kinderrecht im Alltag der Erwachsenenwelt manchmal zu kurz kommt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Recht im alltäglichen Leben Geltung zu verschaffen. Gefragt sind hier nicht nur Familien, Kitas, Schulen und Vereine. Auch Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben, zum Beispiel wenn es darum geht, Freiflächen, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze zu planen und zu bauen.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Anlässlich des Weltspieltags rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner regelmäßig zu Aktionen auf, um in Erinnerung zu rufen, dass freies Spielen ein Grundbedürfnis aller Kinder ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sagt Kindern ein Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung zu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.05.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2093) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Familienpolitik gestellt. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Plänen zur Erweiterung von Partnermonaten nach der Geburt eines Kindes und nach der „Corona-Auszeit für Familien“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 14.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2071) zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt. Im Kern geht es darin um die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes im Jahr 2021 und einen Ausblick auf dieses Jahr. So möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem Informationen über die Anzahl der Teilnehmer erhalten und über konkrete Details wie Finanzierung, Förderdauer und Prognosen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2092) zur Vorhabenplanung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Jugendpolitik gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der konkreten Umsetzung des Projektes „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ und nach dem Projekt „Jugendstrategie, Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Unionsfraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2069) zu den Folgen des Ukraine-Krieges auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dabei steht die frühkindliche Bildung und die Kinderbetreuung im Fokus. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele geflüchtete Kinder bereits in Kitas betreut werden und wie hoch die Kosten für die Integration dieser Kinder in den Jahren 2022 und 2023 sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 07.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/1618) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung der Kindergrundsicherung und des „Gute-Kita-Gesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 274 vom 31.05.2022

Der Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („IstanbulKonvention“) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, welche Gesamtstrategie dafür vorgesehen ist und bis wann die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 272 vom 31.05.2022

Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1635) verzichtet. Das geht aus einer Unterrichtung (20/1980).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 27.05.2022

Für die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/1877). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ und anderen Projekten in diesem Zusammenhang.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 261 vom 23.05.2022

Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der stark gestiegenen Inflation machen sich mehr Erwerbspersonen in Deutschland große Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation als zu irgendeinem Zeitpunkt während der Corona-Krise. Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden die eigene finanzielle Lage als „äußerst stark“ oder „stark“ belastend (24 Prozent) und hat große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft (26 Prozent). Das zeigen neue Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die regelmäßig ein Panel aus Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden befragt wird (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).* Unter Erwerbspersonen mit niedrigem Haushaltseinkommen unter 1.300 Euro netto im Monat äußert sogar mehr als die Hälfte große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage, in der nächsthöheren Einkommensgruppe zwischen 1.301 und 2.000 Euro netto tun das noch fast 40 Prozent. Auch die Belastung durch steigende Preise ist bei Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen sehr weit verbreitet (79 Prozent; siehe Abbildung 5 in der pdf-Version; Link unten), sie reicht aber auch weit in mittlere Einkommensgruppen, wo 54 bis 59 Prozent sich große Sorgen um die Inflation machen.

Die Sorge um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist derzeit ebenfalls ausgeprägter als jemals während der Pandemie: Zwei Drittel aller Befragten fürchten, dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, „dass sie Gefahr läuft, daran zu zerbrechen“. Drei Viertel glauben, dass die Einkommensverteilung durch den Ukraine-Krieg ungleicher wird. Dagegen sind die sozio-emotionalen Belastungen, von denen die Befragten berichten, etwa mit Blick auf die familiäre oder die Arbeitssituation zwar zuletzt auf das niedrigste Niveau seit Pandemiebeginn gesunken, offenbar, weil Schul-, Kita- und Betriebsschließungen im Moment kein großes Thema sind. Unter dem Strich überwiegen aber Verunsicherung und Unzufriedenheit: Lediglich rund ein Viertel der befragten Erwerbspersonen ist aktuell zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung in der Russland-Ukraine-Krise, rund ein Drittel äußert sich zufrieden mit Blick auf die Bewältigung der Pandemie.

„Insgesamt zeigt sich das Bild einer stark verunsicherten Gesellschaft, die mit wenig Zuversicht in die Zukunft blickt. Die Frustration, dass auf die Pandemie nun gleich die nächste schwere Krise durch den russischen Angriffskrieg folgt, zehrt an vielen Menschen, die entweder gar nicht mehr über die Runden kommen oder befürchten, dass ihre individuellen Reserven und die des Landes schwinden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Die Ängste speisen sich dabei nicht nur aus der sicherheitspolitischen Weltlage, sondern in sehr starkem Ausmaß aus materiellen Belastungen und Sorgen. Die sind in den unteren Einkommensgruppen deutlich stärker ausgeprägt. Besonders beunruhigend ist hier, dass dies Gruppen sind, die schon während der Pandemie deutlich öfter Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, hebt die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

„Sehr viele Befragte haben kein Vertrauen, dass die Lasten der Ukraine-Krise fair verteilt werden und fühlen sich schon jetzt nicht ausreichend unterstützt. Das schwächt auch ihr Vertrauen in die Bundesregierung und demokratische Institutionen insgesamt“, so Kohlrausch. „Es ist daher dringend notwendig, bei kommenden Verteilungsauseinandersetzungen diejenigen, die schon finanziell stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben, besonders im Blick zu behalten. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen, sondern auch der Stabilisierung der Gesellschaft als Ganzem“, sagt die Soziologin.

Kohlrausch hat zusammen mit WSI-Sozialforscher Dr. Andreas Hövermann die neueste Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung ausgewertet, die die Hans-Böckler-Stiftung seit Frühjahr 2020 durchführt. Dafür wurden Ende April 6.234 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation während der Pandemie befragt. Dieselben Personen waren bereits im April, Juni und November 2020 sowie im Januar, Juli und Oktober 2021 und im Januar 2022 interviewt worden, allerdings teilweise nicht mit dem vollständigen Fragebogen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Durch die Panelstruktur lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf herausarbeiten.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.05.2022

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2022

Im IT-Dienstleistungsbereich arbeiteten 75,9 % der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, im Gesundheitswesen nur 5,4 %.

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.

In den vergangenen Wochen und Monaten sind Berufstätige in vielen Unternehmen derweil wieder vermehrt aus dem Homeoffice an ihren eigentlichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber war Ende März 2022 ausgelaufen.

Ob und in welchem Maße Erwerbstätige Homeoffice machen, sprich mobil oder flexibel von zu Hause arbeiten können, hängt auch davon ab, ob sie abhängig beschäftigt oder als Selbstständige tätig sind. Der entsprechende Anteil bei den abhängig Beschäftigten liegt mit 23,1 % etwas niedriger als der bei allen Erwerbstätigen.

Homeoffice-Anteil im IT-Dienstleitungsbereich am größten, im Bau- und Gesundheitswesen am geringsten

Noch deutlicher variiert die Nutzung von Homeoffice nach Branchen. In der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie arbeiteten im Jahr 2021 gut drei Viertel der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus (75,9 %). In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 71,3 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es etwa zwei Drittel der Beschäftigten (66,2 %). In anderen Wirtschaftsbereichen blieb die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, dagegen auch zu Corona-Zeiten vielmehr die Ausnahme als die Regel. Im Gesundheitswesen konnten 2021 mit 5,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Bau- und Ausbaugewerbe (8,1 %) oder etwa im Einzelhandel (8,3 %, ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) war in den seltensten Fällen mit Homeoffice vereinbar.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2021 leicht über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiteten durchschnittlich 24,2 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren von zu Hause aus. In den Niederlanden (54,0 %), in Schweden (46,5 %) und in Luxemburg (45,4 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (6,5 %), Rumänien (6,6 %) und Zypern (12,6 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2021 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2022

  • Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 wieder unter 300 000 Wohnungen gesunken
  • Zahl neuer Einfamilienhäuser um 10,4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen
  • Bauüberhang mit knapp 847 000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen auf höchstem Stand seit 1996

Die Bundesregierung hat sich das Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen in Deutschland gesetzt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 293 393 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,2 % oder 12 983 weniger als im Vorjahr. Nachdem im Jahr 2020 erstmals mehr als 300 000 neue Wohnungen entstanden waren, fiel die Zahl im Jahr 2021 wieder auf das Niveau des Jahres 2019 (2020: 306 376 neue Wohnungen; 2019: 293 002). Der 2011 begonnene jährliche Anstieg der Zahl fertiggestellter Wohnungen setzte sich damit 2021 nicht weiter fort. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg im Jahr 2021 mit 380 736 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 846 467 Wohnungen (+67 035 gegenüber 2020). Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs beschleunigte sich somit im Jahr 2021 und erreichte den höchsten Stand seit 1996 (922 343).

Wohnungsbau stockt wegen Materialknappheit, hoher Preise und Personalmangel

Der Rückgang der Baufertigstellungen bei gleichzeitiger starker Zunahme des Bauüberhangs deuten auf angebotsseitige Störungen hin, die Unternehmen und Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren. Hier dürften Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer erhöhten Nachfrage nach Baustoffen wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie die hohe Auslastung beziehungsweise Personalknappheit im Baugewerbe eine maßgebliche Rolle spielen (Ergebnisse zur Preisentwicklung für Baumaterialien bietet die Pressemitteilung Nr. N 006 vom 10. Februar 2022).

Zahl neuer Wohnungen sowohl in Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern gesunken

Von den insgesamt 293 393 im Jahr 2021 fertig gestellten Wohnungen waren 256 352 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, das waren 4,6 % weniger als im Jahr 2020. Auf neue Einfamilienhäuser entfielen davon 78 209 Wohnungen, was einem Rückgang um 10,4 % entspricht. In Mehrfamilienhäusern wurden 147 925 und damit 3,6 % weniger Neubauwohnungen fertiggestellt. In Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 1,7 % auf 20 118 Wohnungen. In neu gebauten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen, und zwar um 32,0 % auf 10 100. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf 5 317. Durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden 31 724 Wohnungen, das waren 2,7 % weniger als im Jahr 2021.

Bei den im Jahr 2021 fertiggestellten Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2020 um 2,8 % auf 190,2 Millionen Kubikmeter. Diese Zunahme ist auf einen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+3,9 %) zurückzuführen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baufertigstellungen können über die Tabellen 31121 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse der Baustatistiken bieten auch die Themenseite „Bauen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Derzeit wird erneut eine soziale Pflichtzeit für junge Menschen gefordert. Dazu Brigitte Döcker, Vorsitzende des AWO-Bundesverbandes: „Als AWO lehnen wir eine Dienstpflicht ab und setzen klar auf Freiwilligkeit. Wir stehen für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste (FSJ und BFD) dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten. Was wir wirklich benötigen, ist mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Dieses freiwillige Engagement noch viel ernster zu nehmen, würde den Gemeinsinn stärken. Das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg, Menschen für soziale Berufsfelder zu interessieren.“ Es gibt ein strukturelles Fachkräfteproblem im sozialen Bereich, das lässt sich aber nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen, so die AWO weiter. Im Gegenteil führt ein Pflichtdienst dazu, dass die häufig ohnehin schon überlasteten Fachkräfte sich zusätzlich um im schlechten Fall unfreiwillige Helfer*innen kümmern müssen. Was der soziale Bereich stattdessen benötigt, sind mehr Fachkräfte, die gut ausgebildet und motiviert sind.

Diejenigen, die die Pflichtzeit befürworten, führen an, wie prägend und erhellend die Erfahrungen in einem sozialen Dienst sind. Das ist zweifellos richtig, aber Solidarität und Gemeinsinn können nicht mit einem Pflichtdienst erzwungen werden. Der Ruf nach einem Pflichtdienst unterstellt, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb nicht für das Gemeinwohl interessieren. Weder die Shell-Jugendstudien noch die Freiwilligensurveys geben Anhaltspunkte für einen solchen Befund. Sie zeigen im Gegenteil, dass junge Menschen zu den hoch engagierten Gruppen der Bevölkerung gehören. Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus zwei Jahren Pandemie, in denen der Staat große Versäumnisse darin gezeigt hat, die Bedürfnisse junger Menschen angemessen zu berücksichtigen, den Schulbetrieb vernünftig zu organisieren und vieles mehr. Nun eine Pflichtdienstdebatte anzustoßen, ist das absolut falsche Signal. Wenn Menschen dazu gezwungen werden in Bereichen zu arbeiten, die ihnen nicht liegen, wird der Effekt vielleicht sogar abschreckend sein.

Die Freiwilligendienste zeigen, wie es stattdessen geht: Jedes Jahr absolvieren rund 100.000 junge Menschen bundesweit ein FSJ / BFD / FÖJ und engagieren sich für das Gemeinwohl, für andere Menschen und auch für sich selbst, indem sie Erfahrungen sammeln, berufliche Orientierung gewinnen usw. In den begleitenden Seminaren reflektieren die Freiwilligen ihre Erfahrungen und befassen sich intensiv mit der Frage, in welcher Gesellschaft sie leben wollen und was für das Gemeinwohl zu tun ist. Viele können sich nach dem Freiwilligendienst eine berufliche Zukunft im sozialen Bereich vorstellen – bei der AWO sind das über 60 Prozent, wie unsere regelmäßigen Freiwilligenbefragungen zeigen.

Mit Sicherheit lassen sich noch mehr Menschen für ein FSJ oder eine BFD gewinnen. Dafür braucht es allerdings eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine deutliche Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung. Sehr entscheidend ist, dass jede*r, die*der es möchte, sich einen Freiwilligendienst auch leisten kann. Das sei bisher nicht der Fall, so die AWO. Zum Beispiel bleiben Freiwillige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, vom Taschengeld lediglich 250 Euro. Der „Rest“ wird auf das Haushaltseinkommen angerechnet. Zudem sind Freiwillige auf den ÖPNV angewiesen. Trotzdem müssen sie in der Regel selbst für ihr Ticket zahlen – während Angehörige der Bundeswehr kostenfrei fahren. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass es Nachholbedarf in Bezug auf die Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende gibt. „Es geht darum, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für ein freiwilliges soziales Engagement zu entscheiden. Hier muss die Debatte ansetzen,“ so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 14.06.2022

Ministerinnen und Minister aus 30 UNECE-Ländern tagen in Rom

Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans in Madrid tagen mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Situation älterer Menschen in Europa, Nordamerika und Eurasien. Auf der „UNECE-Ministerkonferenz über das Altern“ am 16. und 17. Juni 2022 in Rom wird über Fortschritte der Seniorenpolitik sowie Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert. Ministerinnen und Minister aus 30 Ländern werden erwartet, darunter auch die deutsche Seniorenministerin Lisa Paus. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt auf der Konferenz die Interessen der älteren Generationen in Deutschland und weltweit. Bereits heute (15.6.2022) treffen sich Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Staaten, die Rechte älterer Menschen endlich besser zu schützen.

Auf der Ministerkonferenz in Rom fordert die BAGSO, die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans durch die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention zu untermauern. Nach Ansicht der BAGSO würde eine Weltaltenrechtskonvention Lücken in Bereichen schließen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist. Staaten würden verpflichtet, die Rechte Älterer zu wahren. Außerdem würde eine Konvention älteren Menschen eine Grundlage bieten, um ihre Rechte einzufordern und zum Beispiel gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Auf diese Weise könnte eine Konvention die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik der Staaten im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans ergänzen und verstärken.

Mit der UNECE-Ministerkonferenz über das Altern in Rom wird die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans (Madrid International Plan of Action on Ageing, kurz: MIPAA) für die Jahre 2017 bis 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Bundesregierung bei der UNECE einen Bericht zur Umsetzung in Deutschland eingereicht. Auch die BAGSO hat die Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme beurteilt. Die Ministerkonferenz über das Altern wird von der UNECE in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe für das Altern der UNECE und der italienischen Regierung veranstaltet. Die Konferenz wird live übertragen.

Live-Übertragung der UNECE-Ministerkonferenz

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 15.06.2022

BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.

Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 10.06.2022

BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren

Die BAGSO setzt sie sich für ein Recht auf ein Leben ohne Internet ein: Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen? Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.

In einigen wenigen Fragen geht es darum, in welchen Bereichen Menschen ohne Internet auf Schwierigkeiten stoßen und welche Schwierigkeiten dies konkret sind. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. Ziel ist es, sich auf der Grundlage der Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren gemeinsam für gute Lösungen einzusetzen.

Die Umfrage kann handschriftlich oder im Internet ausgefüllt werden. Der gedruckte Fragebogen kann – bei Bedarf auch in größerer Stückzahl – per Mail unter umfrage@bagso.de oder telefonisch unter 0228 – 24 99 93 55 bestellt werden. Alle Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.bagso.de/umfrage. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.06.2022

BAGSO fordert Entwicklung einer Nationalen Bildungsstrategie

Der Wunsch, Neues zu erfahren und dazuzulernen, ist unabhängig vom Lebensalter. Bildung im Alter trägt zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohlbefinden und Gesundheit bei. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird sie immer wichtiger. In ihrem Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. „Bildung ist ein Menschenrecht und daher allen Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter zu ermöglichen“, heißt es in dem Positionspapier.

Die BAGSO fordert, das Thema Bildung im Alter als politische Aufgabe in Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und benennt konkrete Schritte zu einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter. So müssten leicht zugängliche, quartiersbezogene Lernorte und Bildungsangebote im direkten Wohnumfeld älterer Menschen sowie zugehende Formate geschaffen werden. Diese sollten zusammen mit älteren Menschen entwickelt werden und kostenfrei oder kostengünstig sein, um niemanden auszuschließen. Auch thematische Vielfalt muss nach Ansicht der BAGSO gefördert werden. Benötigt würden zum Beispiel Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und politische Bildung.

Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter gelte es auch, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, heißt es in dem Positionspapier. Dazu sei es notwendig, das Berufsfeld der Geragogik und der Bildungsarbeit mit älteren Menschen insgesamt zu stärken.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.05.2022

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, bestehend aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert in einem gemeinsamen Papier die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld sowie grundsätzliche Verbesserungen für den ÖPNV

Berlin – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU; BUND, VCD der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bewertet die im Zuge des Entlastungspakets vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zur Mobilität kritisch. Neben kurzfristig wirksamen Instrumenten fehlen auch langfristige Impulse für sozial- und umweltverträgliche Mobilität.

„Die dreimonatige Entlastung durch das 9-Euro-Ticket kann lediglich kurzzeitige, finanzielle Effekte erzielen“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses, „was es aber braucht, sind grundsätzliche und langfristig angelegte Verbesserungen insbesondere für einen barrierefreien ÖPNV, um allen Bevölkerungsgruppen, im Besonderen auch auf dem Land, gleichen Zugang zu Mobilität zu ermöglichen und zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Hier muss die Bundesregierung jetzt nachlegen.“

Zudem fordert das Bündnis eine Reform der Pendlerpauschale: „Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende erwartet von der Bundesregierung die Umwandlung in ein Mobilitätsgeld. Von der derzeit geltenden und in der vergangenen Woche noch erhöhten Pendlerpauschale profitieren Personen mit hohem Einkommen deutlich stärker als solche, die mit niedrigem Einkommen den Eingangssteuersatz zahlen. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes hingegen würde pro Pendel-Kilometer ein bestimmter Betrag direkt mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Es wäre unabhängig sowohl vom Einkommen als auch von den benutzen Verkehrsmitteln. Zudem sollte geprüft werden, ob auch nicht berufsbedingte Wege geltend gemacht werden können, um das Mobilitätsgeld nicht ausschließlich auf erwerbstätige Personen zu beschränken.“

Des Weiteren erklärt das Bündnis auch die beschlossene dreimonatige Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr als weder sozial ausgewogen noch als dienlich für den Klimaschutz. „Einkommensstarke Haushalte profitieren auch hier deutlich stärker, da diese statistisch mehr Kraftstoff verbrauchen. Statt den Verbrauch fossiler Energien weiter zu fördern, braucht es Anreize zum Sparen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten“. Über eine gezielte Entlastung von Härtefällen hätten die veranschlagten Milliarden eine sowohl ökologisch als auch sozial und sogar wirtschaftlich sinnvolle Wirkung erzielen können, so das Bündnis weiter.

Mehr dazu in der ausführlichen Positionierung

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sich gegründet, um solch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Ausrichtung der Verkehrspolitik konstruktiv zu begleiten und einer Spaltung der Gesellschaft darüber entgegenzuwirken. Durch seine Arbeit strebt das Bündnis an, die fortwährenden Auseinandersetzungen über die Zukunft der Mobilität zu entschärfen und versteht sich als Dialogplattform, auf der Zielkonflikte ausgehandelt werden können. Die Vorschläge des Bündnisses sollen dazu dienen, eine gemeinsame Vorstellung der künftigen Mobilitätswelt zu entwickeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten.

Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 19.05.2022

Zu den Vorschlägen von Bundesminister Heil für ein soziales Klimageld erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der soziale Ausgleich für Klimaschutzmaßnahmen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Es ist gut, dass das Bewusstsein dafür in der Politik angekommen ist. Ohne einen zielgenauen sozialen Ausgleich droht der Klimaschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verlieren. Für Haushalte mit kleinem Einkommen ist die Energieversorgung schon jetzt unsicher. Damit niemandem das Licht ausgeht, müssen soziale Härten abgefedert werden. Und zwar schnell, einfach und unbürokratisch. Für die Zukunft setzt sich die Diakonie für eine zusätzliche Klimaprämie ein. Diese sollte die Menschen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur CO2-Reduzierung ebenso spürbar wie direkt und sozial entlasten. Dafür müssen jetzt die Grundlagen gelegt werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/klima-sozial-gerecht-und-wirksam-schuetzen-klimapraemiejetzt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2022

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.

Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.

Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2022, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen fordern zum heutigen Weltspieltag die Verbesserung der kommunalen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Alle Kommunen in Deutschland sind nach Ansicht der beiden Organisationen aufgerufen, ihren planerischen und finanziellen Handlungsspielraum zu nutzen, um die Gegebenheiten vor Ort konkret zu verbessern. Möglichkeiten dazu sind beispielsweise kommunale Spielflächenkonzepte, der Ausbau von Naturerfahrungsräumen und eine bessere Kooperation von Kitas und Schulen mit den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Bei allen Maßnahmen müssen die Kinder und Jugendlichen bereits in die Planungen einbezogen werden und echte Mitsprachrechterechte erhalten. Da ohne weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen diese vielfältigen Aufgaben kaum zu bewältigen sind, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen an dieser Stelle deutlich stärkere Anstrengungen von Bund und Ländern.

„Grüne Spiel- und Freiräume sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in den Kommunen besonders wichtig. Gleichzeitig können zum Kinderspiel geeignete Flächen wie Naturerfahrungsräume einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und den Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bedeutung der sozialen Stadtnatur ist daher stärker als bisher zu berücksichtigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bund und Länder sind hier aufgerufen, die Kommunen durch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und entsprechende finanzielle Hilfen dazu zu befähigen, innerstädtische Naturerfahrungsräume einzurichten und dauerhaft zu betreiben.“

„Für eine bessere Qualität von Spielräumen braucht es in jeder Kommune beteiligungsorientierte Spielflächenkonzepte, die sowohl klassische Spielplätze als auch alle anderen Spiel- und Freiflächen, Wegeverbindungen wie Rad- und Schulwege, Stadtplätze, Sportanlagen sowie Spielstraßen in den Blick nehmen. Ein hierfür geeignetes Instrument ist die Spielleitplanung, welche die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen partizipativ herausarbeitet und in die Stadtentwicklung integriert. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, ihre Kommunen finanziell zu unterstützen sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. „Zudem sollten über die Städtebauförderung die Kinderrechte noch stärkeren Einzug in Bauvorhaben erhalten. Elemente der bespielbaren Stadt oder die Sicherung von Freizeitwegen der Kinder sind daher beim Stadtumbau konsequent zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bundesländer Spielraumgesetze erlassen, die eine kommunale Flächenbevorratung für Spielflächen vorschreiben.“

Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Das Deutsche Kinderhilfswerk selbst schickt die Kinder zum Weltspieltag auf eine Entdeckungstour durch ihre Kommune, um ein Bild von ihrem Lieblingsort auf eine Postkarte zu malen oder ein Foto des Ortes zu machen. Diese Postkarte oder das Foto können die Kinder anschließend an einen Freund oder eine Freundin schicken oder überreichen, und damit zum gemeinsamen Entdecken und Spielen einladen. Zudem sollen die Postkarten und Fotos in den sozialen Medien unter dem #WSTLieblingsort gepostet oder direkt ans Deutsche Kinderhilfswerk geschickt werden. Die besten Veröffentlichungen und Einsendungen werden mit kleinen Preisen belohnt. Unterstützt wird der Weltspieltag vom Kinder- und Familienradio Radio TEDDY. Botschafter des Weltspieltags 2022 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2022

Die Erwachsenen in Deutschland messen dem Draußenspielen und dem Draußensein von Kindern weiterhin sehr große Bedeutung bei. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Erwachsenen geben an, dies äußerst wichtig zu finden, weitere 30 Prozent halten es für sehr wichtig, 3 Prozent für wichtig. Die Kinder und Jugendlichen sehen das anders: Nur 11 Prozent finden dies äußerst wichtig. 29 Prozent ist das Draußensein sehr wichtig, 32 Prozent ist dies wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren und Erwachsenen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“.

Während der Corona-Pandemie konnten zeitweise viele Freizeitaktivitäten draußen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, zum Beispiel das Spielen auf Spielplätzen, der Sport im Verein oder das Treffen von Freunden draußen. Vor diesem Hintergrund wurden die Kinder und Jugendlichen gefragt, inwieweit sich für sie der Stellenwert des Draußenseins seit Beginn der Pandemie verändert hat. Für 24 Prozent der Befragten ist es seit der Corona-Pandemie wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Für 13 Prozent ist dies unwichtiger geworden. 62 Prozent konstatieren hier keinen Unterschied. Gleichzeitig meints knapp ein Drittel der Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie gar nicht mehr so oft draußen sind (32 Prozent). Seltener wird das von den Kindern und Jugendlichen selbst so gesehen (14 Prozent).

„Seit der Corona-Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Das unterstreicht die Wichtigkeit von schnell und eigenständig erreichbaren Frei- und Außenräumen für Kinder und Jugendliche, damit sie hier nicht ausgebremst werden. Insbesondere in der Stadt- und Raumplanung und ebenso in der Bau- und Verkehrsplanung müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Das gilt auch für entsprechende Freiräume im immer stärker institutionalisierten und organisierten Alltag von Kindern. Es braucht vor allem in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ansonsten laufen wir Gefahr, dass eine Generation von Stubenhockern heranwächst. Am besten ist es natürlich, wenn Kinder ihre Zeit draußen in der Natur verbringen. Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Wir wissen aber gleichzeitig, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder brauchen deshalb eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Es sollte für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen. Und dies nicht nur beim Wochenendausflug ins Grüne, wenn ausreichend Zeit besteht, entsprechende Wege gemeinsam mit der Familie zurückzulegen. Sondern auch im städtischen Alltag, also im unmittelbaren, eigenständig erreichbaren Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen“, so Hofmann weiter.

Rund die Hälfte der Erwachsenen (54 Prozent) meint, dass Kinder und Jugendliche manchmal nicht draußen spielen bzw. sich nicht draußen aufhalten können, weil es dafür nicht genug Möglichkeiten in ihren Wohnumgebungen gibt. 37 Prozent sehen den Grund dafür im zu gefährlichen Straßenverkehr, 36 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche häufig nicht genug Zeit haben, um draußen zu spielen.

34 Prozent der Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie häufig keine Zeit haben, um draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen. 26 Prozent meinen, dass es in ihrer Nachbarschaft keine anderen Kinder bzw. Jugendlichen zum Spielen oder Zeit verbringen draußen gibt.

Auf die Frage, welche Maßnahmen es Kinder und Jugendlichen am ehesten erleichtern würden, draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen, nennen knapp drei Viertel der Erwachsenen (71 Prozent) mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). Zwei Drittel meinen, dass die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume (66 Prozent) sowie in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen (64 Prozent), zu einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen führen würden. 54 Prozent halten kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege) als geeignete Maßnahme, 45 Prozent meinen dies von mehr verkehrsberuhigten Bereichen.

Danach gefragt, welche Dinge ihnen das Spielen bzw. das Zeitverbringen draußen erleichtern würden, nennen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege). Jeweils 27 Prozent wünschen sich mehr naturbelassene Flächen im Wohnumfeld, wo man spielen oder sich aufhalten kann sowie mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). 21 Prozent sagen, dass mehr Angebote in der Schule, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen, ihnen das Draußensein erleichtern würden.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltspieltag 2022 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.017 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren und 1.031 Erwachsene befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.05.2022

LSVD fordert Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer und trans* Personen

Heute ist Weltblutspendetag. Noch immer werden schwule und bisexuelle Männer in Deutschland bei der Blutspende diskriminiert. Sie dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten vier Monaten keinen neuen und nicht mehr als einen Sexualpartner hatten. Transgeschlechtliche Menschen werden grundlos gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Homo- und bisexuelle Männer dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden. Noch immer wird in der Hämotherapierichtlinie Sex unter Männern als per se riskanter definiert als heterosexueller Sexualverkehr. Das Risiko einer Infektion bemisst sich jedoch nicht nach dem Geschlecht der Sexualpartner*innen, sondern danach, ob das Sexualverhalten riskant ist. HIV-Neuinfektionen bei homo- und bisexuellen Männern gehen seit Jahren deutlich zurück, während die Zahlen bei heterosexuellen Männern kontinuierlich steigen. Wenn man die diskriminierende Logik der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium konsequent weiterdenkt, müssten eigentlich heterosexuelle Männer als Risikogruppe definiert und von der Blutspende zurückgestellt werden. Unverständlich ist auch, dass die Richtlinie trans* Personen grundlos als eigene Risikogruppe nennt. Wir erwarten von der Ampelregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Diskriminierung nun zügig umsetzt.

Die Änderungen der Hämotherapierichtlinie im letzten Herbst haben zwar endlich die willkürliche zwölfmonatige Enthaltsamkeitsregelung für homo- und bisexuelle Männer gestrichen. Die Ungleichbehandlung jedoch bleibt: Während heterosexuelle Männer, die mehrere Sexualpartnerinnen haben, Blut spenden dürfen, gilt für schwule und bisexuelle Männer vier Monate vor der Spende eine Pflicht zur Enthaltsamkeit bzw. Monogamie: Sex mit einem neuen oder mit mehr als einem Sexualpartner führt zum Ausschluss von der Blutspende.

Zielführender als eine am Geschlecht der Sexualpartner*innen orientierte Risikogruppenbildung wäre die Beurteilung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens. Die hierfür erforderlichen Fragebögen sind längst entwickelt und liegen in den Schubladen der oben zitierten Arbeitsgruppe. Studien dieser Arbeitsgruppe haben ergeben, dass diese Fragebögen sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherige Risikogruppenbildung. Ihr Einsatz scheitert jedoch an der Befürchtung, dass Spendenwillige durch zu intime Fragen von der Blutspende abgeschreckt werden könnten. Diese Befürchtung kann jedoch nicht die fortdauernde Diskriminierung und Stigmatisierung schwuler und bisexueller Männer zur Folge haben! Erforderlich und nachweislich wirksam sind dagegen Aufklärung und Information der Spendenden über sexuelles Risikoverhalten.

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Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.

LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“

Blutspendeverbot abschaffen – Stellungnahme des LSVD zu den Fraktionsanträgen von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.06.2022

Auf ihrer halbjährlichen Delegiertenversammlung in Köln hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen konsequenten und beteiligungsorientierten Neustart mit dem Bürgergeld eingefordert. In der Nationalen Armutskonferenz vernetzen sich Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände der Sozialen Arbeit, Gewerkschaften und Initiativen aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung.

„Das Bürgergeld muss einen konsequenten Bruch mit dem autoritären Hartz-IV-System vollziehen“, so Jürgen Schneider, Mitglied des Koordinierungskreises der nak und selbst leistungsberechtigt in der Grundsicherung. „Im Koalitionsvertrag stehen sanfte Worte wie ‚Soft Skills‘ und ‚Augenhöhe‘. Es ist völlig unklar, was das bedeuten soll. Nötig sind klare Neuregelungen, die das Machtgefälle in den Jobcentern auflösen.“

Für die Leistungsbeziehenden sei Ohnmacht im Umgang mit den Behörden eine alltägliche Erfahrung. „Hier die sogenannten Hilfebedürftigen – dort die Helfenden, die angeblich genau wissen, was die Leute brauchen. Diese Entmündigung steht weiter in den politischen Papieren.“ Zwar solle es jetzt Kompetenzermittlungsverfahren geben, Sanktionen würden abgemildert und Vereinbarungen länger mit den Leistungsberechtigten diskutiert. „Aber letztlich bleibt es dabei: die Leistungsberechtigten bleiben Objekte der Sozialleistung und werden nicht als Subjekte ihres eigenen Handelns und ihres eigenen Lebensweges respektiert.“

Wie schwer es den politischen Entscheider:innen falle, umzudenken, sehe man an der Weigerung, Regelsätze endlich realistisch zu ermitteln oder Sanktionen ganz aufzugeben. „Die Perspektive der Leistungsberechtigten kommt überhaupt nicht vor“, erklärt Heike Wagner, die mit der „AG Grundsicherung“ der nak ein Positionspapier zur Stärkung der Selbstorganisation erarbeitet hat. „Im Krankenversicherungssystem zum Beispiel sind ganz selbstverständlich Mittel für die Selbsthilfe vorgesehen. Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen.“

Daher fordere die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen. Auch auf die Ankündigung der Ampelkoalition, in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung die Sichtweise von Betroffenen zu berücksichtigen, müsse ein konkreter und selbstbestimmter Einbezug von Menschen mit Armutserfahrung folgen. „Hierzu ist die Nationale Armutskonferenz die richtige Ansprechpartnerin. Auf unserem „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ am 21. und 22. September dieses Jahres werden wir gezielt politische Akteur:innen aufsuchen, um unsere Sichtweise darzustellen und die Berücksichtigung unserer Interessen einzufordern.“

Wagner: „Die Vorbereitungen für das ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ starten Ende Juni mit verschiedenen Workshops. Gerade in Zeiten von Energiepreissteigerungen und Klimakatastrophe muss ein sozialer und ökologischer Neustart gelingen. Dabei wollen wir die Interessen einkommensarmer Menschen aktiv vertreten. Alle, die beim ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ mitwirken und sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, sind herzlich zur digitalen Auftaktveranstaltung am 30. Juni von 14 bis 15:30 Uhr eingeladen.“

Die Positionen der nak, den Einladungslink für die Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der nak:

https://www.nationale-armutskonferenz.de/

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland vom 15.06.2022

Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.

Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.

Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.

Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dokumente zum Download

Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2022

Veranstalter: Organisiert von INKOTA, FIAN, Agrar Koordination und Forum Umwelt und Entwicklung

Ernährungsarmut stellt in Deutschland ein großes Problem dar. Millionen von Menschen fehlen die finanziellen Mittel oder Fähigkeiten, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Derzeit rapide steigende Kosten für Energie und Lebensmittel verschärfen die Situation besonders für  einkommensschwache Haushalte weiter. Eine öffentliche Debatte findet hingegen bislang unzureichend statt.

Was sind die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklungen? Wie kann die Ernährungsstrategie der Ampelkoalition ein gesundes sowie sozial und ökologisch gerechtes Ernährungssystem fördern? Welche politische Maßnahmen brauchen wir, um insbesondere gefährdete oder betroffene Personen in den Fokus zu nehmen?

Wir diskutieren gemeinsam mit:

  • Martin Rücker – freier Journalist und Autor des Buches „Ihr macht uns krank“
  • Renate Künast, MdB – Sprecherin für Ernährungspolitik, Bündnis 90/Die Grünen
  • Helena Kilian-Steinhaus – Gründerin, Sanktionsfrei e.V.
  • Georg Janßen (angefragt) – Bundesgeschäftsführer, AbL e.V.

Moderation: Tanja Busse

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die AWO verfolgt das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen  Strukturen zu erreichen und Vielfalt im AWO  Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Das ESF-Gleichstellungsprojekt „Vielfaltsbewusst in  Führung. Mit Diversity Management Potentiale  erkennen, Strukturen verändern, Personal  gewinnen und binden“ (ViF) liefert konkrete  Anknüpfungspunkte, wie das gelingen kann. An den beiden Modellstandorten Westliches Westfalen und Schwaben wurden in einem intensiven  partizipativen Arbeitsprozess AWO-spezifische  Diversity-Konzepte entwickelt. Dazu gehören  Leitbilder vielfaltsbewusster Führung sowie  Standards vielfaltsbewusster Personalgewinnung  und -entwicklung mit konkreten Maßnahmen für  die Umsetzung. Führungskräften kommt dabei als  Entscheidungsträger*innen und  Personalverantwortlichen eine besondere  Verantwortung zu. Die Abschlusstagung bietet  Interessierten aus der AWO und anderen Verbänden der Sozialwirtschaft sowie der  Fachöffentlichkeit insgesamt Gelegenheit:

  • Einblicke in die Ergebnisse und  Erfahrungswerte aus dem ViF-Projekt zu  gewinnen,
  • sich mit Schwerpunktthemen im Bereich  vielfaltsbewusster Führung,  Personalgewinnung und -entwicklung auseinanderzusetzen,
  • Kenntnisse und Bewusstsein für Aspekte  gesellschaftlicher Vielfalt zu erweitern,
  • die eigene Vielfaltskompetenz zu stärken und
  • Impulse für den eigenen Verbands- und Arbeitskontext mitzunehmen.

Das Programm, weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die AGF begleitet mit Expertengesprächen und Empfehlungspapieren den Prozess der Umsetzung der „Europäischen Garantie für Kinder“. Zu dem sich in Erarbeitung befindlichen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hat die AGF Empfehlungen zu zwei weiteren Themenbereichen vorgelegt.

Die aktuellen Empfehlungen befassen sich mit den Themen „Frühkindliche Betreuung, Bildung, Erziehung und Inklusion“ sowie „Angemessener Wohnraum“. Sie finden sich in einem integrierten Papier (Seiten 3ff und 21ff), das auch die bereits erschienenen Themen „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsversorgung“ umfasst.

Zum Hintergrund: Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Von der Bundesregierung erwartet die AGF, dass der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen.

Die Empfehlungen der AGF liegen in deutscher und englischer Sprache vor.

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  • Leiter:in Verwaltung (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (80 %)
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  • Teamassistenz (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (80 %)
  • Praktikant:in (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (Bewerbungen sind nicht fristgebunden und können laufend eingesendet werden)

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. ist ein 2010 gegründeter bundesweiter Dachverband von Akteur:innen im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit. Unsere Kernaufgaben als Nichtregierungsorganisation sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Wir gestalten Gleichstellungspolitik auf Bundesebene. Dabei richten wir das Augenmerk auf die Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und die Konflikte, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben.

Auch wenn wir ein Interessenverband für Jungen, Männer und Väter sind, liegt uns viel an einem diversen Team. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, kulturellen Hintergrundes und sexueller Orientierung. Auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen.

Zu den Stellenangeboten des Bundesforum Männer e.V.

Nutzen Sie Ihre Vergangenheit als Ausrede? Oder sehen Sie es als Stärke, dass Sie immer wieder  aufgestanden sind und weitergemacht haben? 

In den vergangenen zwei Jahren hat die ganze Welt  den Atem angehalten. Jeder Mensch auf der Erde  hat die Pandemie auf unterschiedliche Art und  Weise erlebt. Egal welche Erfahrungen wir mit der  Pandemie gemacht haben, sie bleibt ein Stück unserer aller Leben. Wie können wir unsere  Vergangenheit reflektieren, daraus nützliche  Schlüsse ziehen, um gestärkt daraus  hervorzugehen? Wir möchten Ihnen in diesem  Workshop Werkzeuge an die Hand geben, damit Sie genau diese wertvollen persönlichen Erfahrungen  bei sich freilegen und mit anderen teilen können.  Außerdem tauschen wir mit Ihnen nützliche Tipps  und Tricks aus, wie Sie Ihre Erfahrungen als Stärke  einsetzen können. Darüber hinaus teilen wir mit  Ihnen das japanische Geheimnis über dem Umgang mit Ihrer Vergangenheit.

In diesem Online-Workshop werden wir zusammen mit Ihnen u.a. folgende Themen beleuchten:
Wie kommuniziere ich mit anderen? Wie spreche  ich mit mir selbst? Erlaube ich mir selbst Ruhepausen? Was ist Stress und wie gehe ich effizient damit um? Wie nutze ich meine Vergangenheit um andere Menschen zu stärken? Wie werde ich zu einem Menschen, der positiv in die Zukunft blickt? Wie nutze ich Krisen als  Chancen für mein persönliches Wachstum?

Den Flyer und weitre Informationen finden sie hier.

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Familien in der Sozialversicherung: keine neuen Gerechtigkeitsprobleme schaffen!

Berlin, 24.05.2022 – Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

 

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

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ZFF-Info 08/2022

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Familie:

„Familien in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb müssen Politik und Gesellschaft Familien in all ihrer Vielfalt unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Das gilt auch für die Stadtplanung und Baupolitik. Besonders in Ballungsräumen fehlt es oft an bezahlbarem Wohnraum für Familien. Freiräume, Spiel- und Sportplätze für Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Kitas müssen im Zuge der Stadtentwicklung mitgedacht werden. Sichere Verkehrswege und ein gut ausgebauter Nahverkehr sind für den Alltag von Familien in großen und kleinen Städten von großer Bedeutung.

Dabei sollten in den Kommunen vor Ort auch die Möglichkeiten genutzt werden, Kinder und Jugendliche mit in die Stadtplanung einzubeziehen und damit ihren Blick und ihre Vorstellungen konkret in Projekte einzubinden. Hierzu gibt es bereits viele gelungene Beispiele.

Letztendlich ist eine kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung eine Investition in die Zukunft.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2022

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Familiennachzug zügig umzusetzen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nicht nur am Tag der Familie gilt das Grundrecht: Familien gehören zusammen. Es ist unverantwortlich, dass tausende Flüchtlingsfamilien in Deutschland aufgrund von bürokratischen Hürden und gesetzlichen Auflagen immer noch getrennt voneinander leben. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern getrennt – das ist enorm schädlich für die Entwicklung von Kindern und muss endlich ein Ende haben. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns leben, ihre nahen Angehörigen unbürokratisch nachholen können. Die gesetzlichen Regelungen müssen vereinfacht und zum Beispiel Dokumente auch in digitaler Form anerkannt werden.“

Hintergrund:

Um im Ausland lebende Familienangehörige nach Deutschland zu holen, müssen geflüchtete Menschen hohe bürokratische Hürden nehmen. Oft bleiben Familien deswegen über Jahre getrennt oder finden auch gar nicht mehr zueinander. Die neue Regierungskoalition hatte vor einem halben Jahr verabredet, zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen: Alle Schutzberechtigten, unabhängig davon, ob sie nach der Genfer Konvention oder nach europäischem Recht Schutz bekommen haben, sollten ihre Angehörigen der unmittelbaren Kernfamilie nachholen können. Zur Kernfamilie gehören Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder. Das ist bis heute noch nicht passiert. Aus Sicht der Diakonie müssen zudem weitere familiäre Bedingungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Pflegebedürftigkeit aufeinander angewiesen sind.

Das Beschaffen von Dokumenten ist oftmals teuer. Deshalb fordert die Diakonie, dass der Staat bedürftige Menschen bei der Familienzusammenführung auch finanziell unterstützt. Häufig verschulden sich Flüchtlingsfamilien, um die Ausreise von Verwandten zu ermöglichen und sind durch die Familienzusammenführung verschuldet. Die Diakonie unterstützt Flüchtlingsfamilien bei der Zusammenführung mit ihrem Spendenfonds.

Weitergehende Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Fonds Familienzusammenführung: https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Familie Städte und Gemeinden zu einem radikalen Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung auf, um Kommunen endlich kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt nachdrücklich davor, dass die weitere Vernichtung von Freiflächen und Spielmöglichkeiten Kinder und Jugendliche immer weiter ausgrenzt. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Raumplanung verbindlich etabliert werden. Nur eine kinderfreundliche Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich auch Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Kinder und Jugendliche sind vielfach die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, Lärmschutzklagen, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Gerade ältere Kinder finden kaum für sie geeignete Aufenthaltsflächen und nehmen daher Spielplätze für Kleinkinder in Beschlag oder treffen sich in Einkaufszentren. Hier wird deutlich, dass bei Planungsfragen fast ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive und nicht im Sinne von Familien und ihren Bedürfnissen gedacht wird. Wir sollten deshalb schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch in der Verkehrsplanung, gerade wenn es um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit geht, müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen oder der Planung von Radwegen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen sowie temporäre Spielstraßen überall dort, wo es an Spielraum mangelt, einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Holger Hofmann.

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2022

Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, etwa 70 Prozent davon sind Frauen, viele mit ihren minderjährigen Kindern. Die geflüchteten Mütter sind faktisch alleinerziehend, da die Väter der Kinder in der Ukraine zurück­bleiben mussten. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai verweist die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) auf die wichtige Rolle der Familienbildung für die Betreuung und Integration ukrainischen Familien. Sie fordert die Schaffung nachhaltiger Förderstrukturen, um die Arbeit der Bildungsstätten langfristig sicherzustellen.

 

„In Familienbildungsstätten finden die geflüchteten Mütter und Kinder Hilfe und Unterstützung. Dort sind das Wissen, die jahrelange praktische Erfahrung und bewährte Netzwerke vorhanden, um Angebote für genau diese durch Krieg und Flucht traumatisierten Familien zu schaffen“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Unsere Familienbildungseinrichtungen wollen auf den sprunghaft gestiegenen Bedarf adäquat reagieren. Aufgrund der unzureichenden Planung und Förderung in Ländern und Kommunen fehlen ihnen dafür aber seit Jahren und erst recht durch die Umstellungen in der Corona-Pandemie die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen. Nun geraten die Einrichtungen an den Rand ihrer Möglichkeiten.“

 

Die eaf fordert Bund, Länder und Kommunen deshalb auf, eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau der Familienbildung zu schaffen. Familienbildung und Familienberatung sollten in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter einbezogen werden, damit bedarfsgerechte Angebote auch langfristig zur Ver­fügung stehen.

 

Abschließend betont Bujard: „Durch gute familienunterstützende Angebote können wir ver­hindern, dass sich traumatische Erlebnisse aus der Erfahrung von Krieg und Flucht verfestigen. Gleichzeitig werden die geflüchteten Menschen nach ihrer Ankunft bei uns nicht allein gelassen und in dieser schwierigen Lebensphase von Profis unterstützt. Das Potenzial der Familienbildung sollte dafür unbedingt genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 13.05.2022

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum heutigen Tag der Pflege fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, schnell die notwendige Reform der Pflegeversicherung anzugehen. Dabei müssen bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Das alles wird Kosten verursachen, die sich auch in erhöhten Eigenanteilen zeigen werden.  Die Bezahlbarkeit von Pflege durch eine nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung muss im Zentrum stehen und politisch priorisiert werden.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es gehen immer mehr Menschen in die Pflege, das zeigt, dass die Pflege grundsätzlich ein attraktiver Beruf sein kann. Es braucht aber angesichts des demografischen Wandels mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Die Pflegeinfrastruktur in Deutschland ist für den demografischen Wandel und des sich daraus ergebenden Bedarf überhaupt nicht ausgestattet. Der Fachkräftemangel ist bereits jetzt akut.“ 

Die Corona-Pandemie hat deutlich den Finger in die Wunden des Pflegesystems gelegt: Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Testverpflichtungen und Personalausfälle aufgrund von Quarantäne der Mitarbeiter*innen oder wegen Erschöpfungserscheinungen belasten die professionelle Pflege sehr.

Diese Belastungen stehen nicht für sich, sondern treten hinzu zu den ohnehin strukturellen Problemen in der Pflege: Im professionellen Bereich ist dies der sich immer weiter zuspitzende Personalmangel, bei den pflegenden Angehörigen der Mangel an Angeboten zur Entlastung, wie etwa Tages- oder Kurzzeitpflegeplätze, aber auch psycho-soziale Entlastungsangebote oder finanzielle Absicherung durch Entgeltersatzleistungen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Gesellschaft ist den beruflich und privat Pflegenden zum Dank verpflichtet. Die Pandemie hat uns dringlich vor Augen geführt, wie wichtig Pflegende für unsere Gesellschaft sind, mit welchem Einsatz und welcher Selbstlosigkeit sie Verantwortung übernehmen für diejenigen Menschen, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Doch auf diesem Selbstverständnis der Pflegenden darf sich die Gesellschaft nicht ausruhen. Viele Pflegende hat diese Pandemie an ihre Grenzen gebracht – es gilt nun, sie aufzufangen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die AWO fordert daher die konsequente und vollständige Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes zur Verbesserung der Personalsituation, eine tarifliche Bezahlung für alle Pflegekräfte und die Entlastung pflegender Angehöriger unter anderem über die  Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten.

All diese wichtigen Verbesserungen in der Pflege werden kosten. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wird sich absehbar in den steigenden Eigenanteilen pflegebedürftiger Menschen zeigen oder zu einer nicht mehr bedarfsdeckenden ambulanten Versorgung führen. Die eingeführte relative Bezuschussung der Eigenanteile im stationären Bereich wird daran nichts ändern, weil sie das strukturelle Problem nicht bei der Wurzel packt. Finanzielle Planbarkeit und damit eine bedarfsgerechte Absicherung pflegebedürftiger Menschen kann nur durch eine echte Deckelung der Eigenanteile erreicht werden. Daher fordert die AWO im Kontext der absehbar steigenden Kosten durch steigende Löhne und den Personalaufbau in der Pflege, diese wichtige Reform der Pflegeversicherung jetzt anzugehen. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen durch zwei Jahre Pandemie und jetzt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine dürfen die Reformbaustellen in der Pflege und deren Ziele nicht vergessen oder gar aufgegeben werden. Nur so kann ein Ausgleich zwischen der Verbesserung der Situation Pflegender und der Bezahlbarkeit für Pflegebedürftige geschaffen werden, so dass beide Seiten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Zum 202. Mal jährt sich am 12. Mai der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der modernen Pflege. Seit den 1970er Jahren wird dieses Datum als internationaler Tag der Pflege begangen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2022

„Pflegende Angehörige sind erschöpft. Ihre Belastung ist enorm. ihre ´Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit` muss gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, nach der Corona-Zeit umso mehr. Sie treten beruflich kürzer und verzichten damit auf Lohn und Karriere. Am Ende führt das auch noch zu einer geringeren Rente. Eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist das A und O der Pflegepolitik. Die politischen Schritte dahin sind überfällig“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des heutigen Tags der Pflegenden.

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, die allermeisten von ihnen ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Bei der zuletzt beschlossenen Pflegereform sind pflegende Angehörige allerdings leer ausgegangen. „Sie brauchen Entlastung – beispielsweise eine auskömmliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Familienpflege- und Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Politik muss zugleich den Ausbau der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege vorantreiben und ein Entlastungsbudget einführen, das flexibel und passgenau für die Entlastung, die man gerade braucht, eingesetzt werden kann“, fordert Welskop-Deffaa.

Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlichen

Der Deutsche Caritasverband setzt sich schon seit langem dafür ein, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengeführt werden. „Sollte die Regierung beide Gesetze parallel bestehen lassen, ist es das Mindeste, für pflegende Angehörige die Pandemie-Sonderregelungen zur flexiblen Inanspruchnahme von Pflege- und Familienzeit zu verstetigen“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Sterbende begleiten ohne existenzielle Sorgen

„Pflegende Angehörige sollten Sterbende begleiten können, ohne in existenzielle Sorgen zu geraten“, so die Caritas-Präsidentin. Dafür müsse es einen Rechtsanspruch auf eine Sterbekarenz geben, die für 3 Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Die Sterbekarenz gibt es bereits seit einigen Jahren in Österreich. Sie gewährt Arbeitnehmer_innen das Recht zur Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger. „Sterben ist ein Beziehungsgeschehen, das haben wir im Lockdown schmerzlich erfahren, als Angehörigen der Abschied von ihren Eltern und Großeltern in Altenhilfeeinrichtungen verwehrt blieb“, so Welskop-Deffaa. Die Sterbekarenz ist die Antwort unserer mobilen Leistungsgesellschaft auf diese Erkenntnis. „Wir müssen verhindern, dass Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens allein sind, weil die Kinder keine beruflichen Freiräume finden.“

Versorgung im häuslichen Umfeld stärken

Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld braucht einen Pflegemix, der die Angehörigen mit Angeboten ambulanter Hilfen entlastet. Auch die Gestaltung rechtskonformer und fairer Arbeitsbedingungen von Live-in-Pflegekräften, die Pflegebedürftige Zuhause betreuen und damit Angehörige entlasten, gehört zu diesem Pflegemix, für den die Caritas mit Nachdruck eintritt. Notwendig sei zudem, dass Pflegende und pflegende Angehörige Sachleistungen in Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können – also etwa für Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Mit dem Umwandlungsanspruch könnten Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2022

Laut statistischem Bundesamt gelten 4,13 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen – meistens Frauen, die „den größten Pflegedienst der Nation“ darstellen. Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai macht der Deutsche Caritasverband auf seine Hilfs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufmerksam, denn diese Aufgabe ist ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen.

Überforderung der pflegenden Angehörigen auf vielen Ebenen

70% der privat Pflegenden fühlen sich in ihrem Pflegealltag bereits nach wenigen Monaten überfordert. Fehlende Wertschätzung, Berufstätigkeit, das Kümmern um die eigenen Kinder und Enkelkinder belasten erheblich den Alltag. Dazu kommen erhöhte finanzielle Ausgaben, eine häufig beengte Wohnsituationen sowie psychischer und emotionaler Druck durch die ständige Verfügbarkeit. Vielen Angehörigen fehlt es zudem an pflegerischen und medizinischen Kompetenzen, beispielsweise bei der Grundversorgung des Patienten oder bei Auftreten einer Demenz. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen haben täglich körperliche Beschwerden.

Anrecht auf Entlastung

Der Gesetzgeber hat Entlastungsmöglichkeiten geschaffen, u.a. mit dem gesetzlichen Anspruch der Pflegezeit für Angehörige – seit 2015 mit einem Recht auf Bezahlung versehen.
Eine andere Möglichkeit ist die Entlastung der Pflegeperson durch die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können auch eine Kur in Anspruch nehmen.

Um der Not vieler pflegenden Angehörige zu begegnen und zusätzliche Entlastung zu verschaffen, halten die Caritasverbände vielfältige Angebote bereit.

  • Haushaltnahe Dienstleistungen, auch für pflegende Angehörige:

Eine Unterstützungskraft kommt regelmäßig zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt in alltäglichen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Eine Haushaltshilfe kann im Rahmen einer Pflegesachleistung abgerechnet werden. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Pflegegrad abhängig. Dieses Angebot bieten beispielsweise die Caritas in Coesfeld, Dresden, im Landkreis Donau-Ries oder im Rhein-Erft-Kreis.

  • Kurberatung für pflegende Angehörige:

Die Caritas unterstützt z.B. in der bei der Beantragung und Auswahl einer geeigneten Kurklinik, aber auch bei der Organisation und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur. In Einzelfällen können Kuren auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen stattfinden. Dieses Angebot wird u.a. bei der Caritas in Wilhelmshafen, Mecklenburg, Regensburg oder Bochum durchgeführt.

  • Pflegeberatung:

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen konkreten Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Die Berater_innen weisen auch auf Entlastungsangebote für Pflegepersonen hin. Die anfallenden Kosten der umfassenden Beratung übernehmen die Pflegekassen. Diese Beratungen werden u.a. bei der Caritas in Osnabrück, Leipzig, Würzburg und Dortmund angeboten.

  • Schulungs- und Pflegekurse:

Die Kurse vermitteln grundlegende Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit und werden bundesweit bei vielen Caritasverbänden angeboten. In einem speziellen Pflegeübungszentrum der Caritas in Rhön-Grabfeld können darüber hinaus Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 21 Tagen zusammenleben und gemeinsam Pflege „üben“.

  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige:

Aus Sorge, die übernommene Verantwortung nicht gut genug auszufüllen, werden z.T. eigene Grenzen überschritten. In Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen finden entlastende Gespräche in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Tipps und Anregungen von professioneller Seite helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen. Die Caritas in Magdeburg, Düren-Jülich oder Lichtenfels organisieren u.a. diese Gruppen.

  • Seniorenreisen und Tagesfahrten, zum Beispiel für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:

Die speziell für Senioren konzipierten Reisen der Caritas bieten nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch Gesellschaft und neue Erfahrungen, bei denen auch pflegende Angehörige teilhaben können. Erfahrenen, ehrenamtliche Reisebegleiter, die entsprechend fachlich geschult sind, begleiten die Reisen. Dieses Angebot bietet die Caritas u.a. in Dortmund, Fulda, Aachen oder Frankfurt.

Pflegende Angehörige, die Entlastung wünschen, können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an ihren Caritasverband vor Ort wenden. Weitere Informationen unter: caritas.de/adressen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.05.2022

Unter dem Motto „Pflege braucht Aufwind“ fordern Mitarbeitende der Diakonie in ganz Deutschland bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Am heutigen Tag der Pflege ließen sie an rund 250 Standorten lila Ballons steigen. Diese sind eine Mahnung an die Politik, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.

„Pflegekräfte verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Sie müssen vor Überlastung geschützt und entlastet werden. Dazu sind insbesondere eine bessere Personalausstattung und eine gute Bezahlung erforderlich. Verlässliche freie Zeiten und Wochenenden sowie Urlaube ohne Unterbrechung und Notdienste sind ein wirksamer Schutz vor Überlastung und tragen dazu bei, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben oder auch wieder einsteigen. Es gibt immer mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Menschen, die professionell pflegen wollen. Die Politik muss jetzt handeln, denn wir sitzen auf einem demografischen Pulverfass“, sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Spätestens die Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zu einem Umdenken in der Pflegepolitik führen“, sagt Wilfried Wesemann vom Deutschen Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Ein „weiter so wie zuvor“ dürfe es nicht geben: „Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen. Entsprechend sind dringend notwendige Zukunftsentwicklungen zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln“.

Maria Loheide und Wilfried Wesemann halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für längst überfällig. Notwendig seien Maßnahmen, die kurzfristig spürbare Verbesserungen im Pflegealltag bewirken und die Weichen für notwendige Reformschritte stellen: „Wer alte und kranke Menschen pflegt, muss sich darauf verlassen können, dass Gesellschaft und Politik sie nicht im Regen stehen lassen. Bonuszahlungen als steuerfreie Prämie sind ein wichtiges, anerkennendes Signal, ersetzen aber die Entlastung durch ausreichend Personal und gute Löhne nicht“, so Loheide.

Initiiert wurde die Aktion zum Tag der Pflege gemeinsam von Diakonie Deutschland und dem DEVAP. Die Verbände wollen damit auf die weiterhin dramatische Situation in der Pflege aufmerksam machen. Neben einer besseren Anerkennung für den Beruf und einer besseren finanziellen Ausstattung der Pflege fordern sie einen wirksamen Schutz vor der Überlastung der Pflegekräfte.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. vom 12.05.2022

SCHWERPUNKT III: Entlastungspakete

Martin Rosemann, arbeitspolitischer Sprecher::

Im Plenum wird heute über den Gesetzentwurf zum Kindersofortzuschlag abgestimmt. Dadurch erhalten ab Juli von Armut betroffene Kinder und Jugendliche 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur im Koalitionsvertrag beschlossenen Kindergrundsicherung.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Härten durch den Krieg in der Ukraine und die Preissteigerungen nicht diejenigen am härtesten treffen, die am wenigsten haben. Deshalb entlasten wir erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten einmalig 100 Euro. So ermöglichen wir trotz Krisen die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Maßnahmen sind Teil des umfangreichen Entlastungspakets der Bundesregierung. Dazu gehören neben diesen Unterstützungen auch eine Energiepreispauschale, ein Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind – auch für aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Kinder –, eine Energiesteuerabsenkung auf Kraftstoffe für drei Monate sowie die 90 Tage ÖPNV-Flatrate für neun Euro pro Monat für alle.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 erfolgreich für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ eingesetzt. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag am 11.05.2022 sollen die Mittel dafür gegenüber dem Haushaltsansatz um 15 Millionen Euro erhöht werden. Außerdem stärken wir die Jugendmigrationsdienste und die Jugendverbände. Weitere Verbesserungen konnten wir im Bereich Gleichstellungspolitik sowie für das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen“ erreichen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Wir sehen die großen Herausforderungen durch die aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Auch deshalb stärken wir die Arbeit der Jugendmigrationsdienste mit zusätzlichen acht Millionen Euro. Um die Integrations- und Migrationsforschung in Deutschland voranzubringen, erhöhen wir außerdem die Mittel für das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung sowie den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa). Gleichzeitig stocken wir die Ausstattung der ‚Zukunftswerkstatt Kommunen‘ auf. Wir verstetigen die Förderung von ‚UN Women Deutschland‘ und setzen damit ein wichtiges Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Frauen.“

Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin:

„Die letzten zwei Jahre waren für Kinder und Jugendliche nicht einfach. Umso wichtiger ist es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf eine Erhöhung der Mittel im Kinder- und Jugendplan hinwirkt. Mit den insgesamt 26 Millionen Euro mehr im Jahr 2022 fördern wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Beispielsweise stärken wir mit dem Bundesprogramm ‚Respekt Coaches‘ das Demokratieverständnis junger Menschen, sorgen für mehr Zusammenhalt und tragen damit zu einem insgesamt besseren Gesellschaftsklima bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 16 Milliarden Euro auf den Weg. Mit der Energiepreispauschale als wichtigste Einzelmaßnahme werden 44 Millionen Erwerbstätige zügig und unbürokratisch entlastet – sie erhalten eine 300 Euro Einmalzahlung. 

„Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt zügig und ohne bürokratische Hürden: Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Da die Besteuerung mit dem Einkommen steigt, wird eine soziale Ausgestaltung der Pauschale erreicht.

Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Der Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.

Angehoben werden außerdem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„1,7 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Haushalten auf, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Statistisch ist es für ein Paar ohne Kinder fast doppelt so wahrscheinlich, den Ausstieg aus der Grundsicherung zu schaffen, wie für ein Paar mit Kindern. Aber Kinder dürfen in unserer Gesellschaft keine Chancenbremse sein. Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz bringt die dringend benötigte Entlastung für die Menschen, bei denen gestiegene Preise über das Gewicht der Brotdose oder den Schwimmbadbesuch entscheiden. Für eine vierköpfige Familie in der Grundsicherung sind das 600 Euro Einmalzahlung und 40 Euro im Monat mehr im Geldbeutel. Der Sofortzuschlag baut eine Brücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, um die Härten der gestiegenen Preise abzufedern und mehr gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus von Armut betroffenen Familien zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.05.2022

Ampel beschließt Bürokratiemonster

Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss die Energiepreispauschale beschlossen. Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen bleiben außen vor. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann, und der Berichterstatter Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Das Gesetz ist sozial unausgewogen. Elterngeldbezieher, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 € außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen genauso hart getroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wer gut beraten ist, findet trotzdem einen Weg, die Energiepreispauschale zu bekommen. Der schlecht Beratene fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein.“

Olav Gutting: „Wir werden dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen, allein schon aufgrund des immensen Bürokratieaufwands und der nicht zielgenauen Entlastung. Stattdessen bringen wir einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Koalition u.a. auffordern, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie jungen Eltern und anderen Beziehern von Lohnersatzleistungen, zügig auszuzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung Einmalzahlungen für Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung für das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geänderter Fassung stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden zwei Anträge der Linken für eine Neuberechnung der Regelsätze (20/1502) und für einen höheren Kinder-Sofortzuschlag (20/1504).

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihren Gesetzentwurf und erläuterten die Änderungen. Es sei richtig gewesen, in der derzeitigen Situation schnell eine Lösung zu finden. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Zahlungen vor dem Hindergrund der Inflation als völlig unzureichend und forderte einen höheren Regelsatz. Die Unionsfraktion sprach von einem chaotischen Flickenteppich und forderte, ukrainische Geflüchtete sofort ins SGB II zu integrieren. Die AfD-Fraktion nannte die Zahlungen tendenziell zu niedrig und kritisierte, dass die Regierung nur Symptome behandle aber die Ursachen nicht angehe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 11.05.2022

Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an. Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 09.05.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist weiterhin erheblich: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im April 2022 um 8,0 Prozent bzw. um 6,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,4 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,9 bis 7,2 Prozent im April etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate 7,6 bzw. 7,5 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,1 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,5 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die Entlastungspakete der Bundesregierung haben nach Analyse der Forschenden zwar durchaus eine soziale Komponente, aber längst nicht in jeder Konstellation: Sie dürften zwar erst einmal den absehbaren Effekt der starken Teuerung für „Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien substanziell“ lindern, schreiben die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober. Sie veranschlagen beispielsweise für eine typische vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen und niedrigem Haushaltseinkommen für das Gesamtjahr 2022 eine Entlastung um 1006 Euro, während diese Familie durch die Preisexplosion von Januar bis April insgesamt 398 zusätzlich für Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel ausgeben musste. Schwächer fällt die Entlastungswirkung bei Alleinerziehenden und Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Eine gravierende Lücke zeigt sich insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, auch mit niedrigen Einkommen: Deren Belastung durch stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise war bereits im Vier-Monatszeitraum von Januar bis April mehr als drei Mal so hoch wie die für das Gesamtjahr vorgesehene Entlastung (151 Euro gegenüber 46 Euro; siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). „Hier muss nachgesteuert werden, um soziale Härten und eine weitere Spreizung der sozialen Schere zu verhindern“, mahnen Dullien und Tober. Und ergänzen: „Je nach Verlauf der Pandemie und des Ukrainekrieges muss zudem insgesamt bei der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen nachgelegt werden.“

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im April so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 1,8 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden lag die Differenz im April fast so hoch wie im März und mehr als doppelt so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,8 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,0 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,1 Prozentpunkte von insgesamt 6,2 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben IMK-Direktor Dullien und Inflationsexpertin Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder mit mittlerem Einkommen sowie bei einkommensstarken Singles wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb aktuell noch etwas unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.05.2022

Der Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket verabschiedet. Ziel des Entlastungspaket ist es, die in Folge des Ukrainekriegs gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Energie, abzufedern und die Bürger*innen durch Steuersenkungen, Zuschüsse und Zuschläge zu entlasten. Die AWO begrüßt, dass auch Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und Familien berücksichtigt wurden. Gleichwohl gehe das Paket stellenweise nicht weit genug und brauche insgesamt mehr Zielgenauigkeit.

 

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bürgerinnen und Bürger, die durch die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise vor großen Herausforderungen im Alltag stehen, kurzfristig zu unterstützen. Die Politik muss aber dafür sorgen, dass mehr Unterstützung da ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird. Neben Leistungsberechtigten der Grundsicherung sind insbesondere auch Auszubildende, Studierende und Rentner*innen von den steigenden Kosten betroffen, profitieren jedoch kaum von den beschlossenen Maßnahmen – das ist nicht gerecht. Hier erwarten wir weitere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen!“

 

Außerdem drängt die AWO darauf, es nicht bei einer einmaligen Entlastung zu belassen. In den Leistungssystemen müssen langfristige Mechanismen verankert werden, die die Preissteigerungen abfedern und Armut abbauen, da sich die soziale Lage vieler Menschen immer weiter verschärft. Der Koalitionsvertrag sieht wichtige Maßnahmen vor, die trotz der aktuellen politischen Lage konsequent umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf das hohe Niveau der Kinderarmut in Deutschland mahnt die AWO eine bedarfsorientierte Umsetzung der Kindergrundsicherung an.

 

Dazu Michael Groß, der auch der Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung ist, weiter: „Wir sehen ganz deutlich, wie wichtig die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ist. Eines muss dabei klar sein: Eine solche Maßnahme ist nur dann eine echte Verbesserung, wenn sie den Lebensstandard der Betroffenen deutlich anhebt – alles andere ist eine Mogelpackung. Eine armutsfeste und unbürokratische Kindergrundsicherung sichert nicht nur höhere Lebenshaltungskosten ab, sondern ermöglicht auch eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Groß.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2022

BAGSO appelliert an Mitglieder des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über das Steuerentlastungsgesetz 2022 abstimmen, dass für Berufstätige eine einmalige Energiepreis-Pauschale von 300 Euro vorsieht. Rentnerinnen und Rentner sollen eine solche Pauschale nicht erhalten. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen protestiert gegen diese Ungleichbehandlung. In einem Brief an die Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heißt es: „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht.“

Als Interessenvertretung der älteren Generationen bezeichnet die BAGSO die Regelung als vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, heißt es wörtlich in den Schreiben.

Auch der Verweis auf aktuelle Rentenerhöhungen rechtfertigt nach Ansicht der BAGSO diese Entscheidung nicht. Die jährliche Rentenanpassung ist den Bezieherinnen und Beziehern gesetzlich zugesichert und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmereinkünfte im Vorjahr. „Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei den nun begünstigten Berufstätigen danach zu unterscheiden, wer in 2022 von einer Tariferhöhung profitiert und wer nicht“, so die BAGSO.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wird am 11. Mai 2022 im Finanzausschuss beraten und liegt am 12. Mai 2022 dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 09.05.2022

  • Gesetzgeber muss Grundsicherung krisenfest gestalten
  • Notlagenregelung fest in Sozialgesetzbüchern verankern
  • Regelsatzanpassung für Hartz IV-Betroffene auf 630 Euro im Monat nötig

Der massive Preisanstieg bei Energie und Nahrungsmitteln zeigt überdeutlich: Deutschland braucht eine realistische, an die Inflation angepasste Grundsicherung und eine fest in den Sozialgesetzbüchern verankerte Regelung für soziale Notlagen. Immer neue Einmalzahlungen reichen nicht aus. Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die Betroffenen ein halbes Jahr lang mit mindestens 100 Euro zusätzlich im Monat zu unterstützen. Diesen Krisen-Mechanismus könnte der Bundestag bei Bedarf in Kraft setzen, indem er eine soziale Notlage feststellt. Dies wäre verlässlicher und würdevoller, als in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten.

„Diese ewigen Einmal- und Bonuszahlungen haben etwas von Almosen“, sagt Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Der Gesetzgeber muss die Grundsicherung armutsfest und krisensicher gestalten.“ Darüber hinaus brauche es eine Notlagenregelung und auch dauerhaft höhere Regelsätze in der Grundsicherung.

Eine stichprobenartige Umfrage in den Beratungsstellen der Diakonie Anfang Mai zeigt, dass immer mehr Familien darüber klagten, dass sie ihren Kindern nicht mehr das kaufen könnten, was sie eigentlich brauchten, zum Beispiel Kleidung in der nächsten Größe. Teilweise seien die günstigen Lebensmittel in den Regalen der Supermärkte nicht mehr vorhanden, viele äußerten Zukunftsängste. „Immer mehr Menschen müssen darauf achten, dass am Ende des Monats überhaupt noch Lebensmittel eingekauft werden können“, so Loheide.

Die Corona-Pandemie und die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise haben die Lage von Hartz-IV-Beziehenden und Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland massiv verschärft. Insbesondere die steigenden Energiepreise stürzen in Armut Lebende in existenzielle Not. Es drohen Strom- und Gassperren. Die Diakonie Deutschland begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehenen Einmalzahlungen an Hartz-IV-Betroffene sowie den Kindersofortzuschlag, kritisiert aber Höhe und Leistungsdauer. Eine wirksame Krisenhilfe müsse sich über mehrere Monate erstrecken. Auch sei die Anpassung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen- und Empfänger längst überfällig.

Nach Beschlüssen von Bundesregierung und Bundestag erhalten Kindergeldbeziehende ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind sowie einen Einmalbonus für Kinder von 100 Euro pro Kind. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen bekommen einmalig 200 Euro. Hinzu kommt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen im September 2022.

Acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der monatliche Regelsatz liegt für Erwachsene bei 449 Euro und sollte aus Sicht der Diakonie rund 630 Euro im Monat betragen, bei andauernder Inflation entsprechend mehr. Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 fest, dass in krisenhaften Situationen mit starken Preissteigerungen kurzfristigere Anpassungen des Regelsatzes erfolgen müssen –  auf Basis der aktuellen Zahlen. Nach Diakonie-Berechnungen ist der Regelsatz bei Erwachsenen rund 180 Euro zu niedrig, bei Kindern durchschnittlich 78 Euro.

 „Das Leben in Deutschland verteuert sich spürbar. Der Regelsatz wurde zu Jahresbeginn jedoch gerade einmal um drei Euro angehoben. Das ist deutlich weniger als ein Prozent bei einer Inflationsrate von über sieben Prozent. Die Anpassung der Regelsätze ist lange überfällig. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, so Loheide weiter.

Am 9. Mai findet im Bundestag eine Verbände-Anhörung zum Gesetzentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz statt. Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 08.05.2022

SCHWERPUNKT IV: Streichung § 219a

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“ 

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist von der Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch, 18. Mai 2022, unterstützt worden. Für die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die die seit Jahren anhaltende und zum Teil heftig geführte Debatte durch ihre Verurteilung wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ins Rollen gebracht hatte, gibt es wie für die anderen Befürworterinnen in der Anhörung keinen guten Grund, Frauen, die von ungewollter Schwangerschaft betroffen sind, Informationen vorzuenthalten. Der abzuschaffende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches sei eine der Ursachen für die immer schlechter werdenden Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, erklärte die Ärztin. Gegen ihre Verurteilung und gegen den Paragrafen 219a hat Hänel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Thorsten Lieb (FDP) geleiteten ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses in der 20. Wahlperiode ging es vor allem um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (20/1635). Dieser war in der vergangenen Woche erstmals im Plenum beraten worden. Die Abgeordneten hatten darüber hinaus den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017) und den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Paragraf 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736) beraten. Die Anträge standen auch auf der Tagesordnung der Anhörung.

Auch die Bundesvorsitzende des Bundesverbands pro familia, Monika Börding, begrüßte die geplante Streichung von 219a aus dem Strafgesetzbuch. Dieser Schritt sei überfällig, denn der Paragraf verletze die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärztinnen und Ärzten. Künftig könnten sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken könnten nach der Streichung nicht mehr von Gegnerinnen und Gegnern der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung wegen der Bereitstellung solcher Informationen angezeigt werden. Die Streichung sei ein guter erster Schritt, reiche jedoch nicht aus, betonte Börding in ihrer Stellungnahme.

Dies sieht auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) so. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht, erklärte, für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit seien weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere müsse der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Die Abschaffung des Paragrafen 219a beseitige die Verletzung der Berufsfreiheit der informierenden Ärztinnen und Ärzte. Die Rehabilitierung der auf Grundlage von 219a verurteilten Personen setze hierfür ebenfalls ein wichtiges Zeichen.

Dem stimmte Valentina Chiofalo vom Netzwerk Doctors for choice Germany zu. Wie Steinl gab sie zu Protokoll, dass die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht weit genug gehe. Im Hinblick auf die immer schlechter werdende Versorgungslage werde deutlich, erklärte die Juristin, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden muss. Die jetzigen Defizite seien dabei auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs zurückzuführen.

Aus Sicht der Frauenärztin Angela Köninger trifft die von mehreren Sachverständigen geschilderte schlechte Lage nicht zu. Die Klinikdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme für eine sachliche und auf dem Boden der realen Tatsachen geführte Diskussion, fern von „theoretischen Angstkulissen“, aus. Aus ihrer Sicht seien die in der aktuellen Debatte um den Gesetzentwurf postulierten Missstände in der Information und Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Realität nicht präsent. Zudem stelle 219a nicht den Grund dar, warum Ärztinnen und Ärzte keine Abbrüche anbieten. Grund hierfür sei in fast allen Fällen deren Berufung auf ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht.

Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe erklärte, dass das Werbeverbot entgegen der Auffassung der Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil des gut austarierten Schutzkonzepts des Strafgesetzbuchs und des Schwangerenkonfliktgesetzes für das ungeborene Leben sei. Die Expertin betonte, dass der Staat eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht für das ungeborene Leben habe. 219a sollte aus diesem Grunde erhalten werden und allenfalls im Hinblick auf berechtigte Informationsbedarfe der Frauen Anpassungen erfahren. Um sicherzustellen, dass Frauen die notwendigen, fachlich fundierten und qualitätsgesicherten Informationen erhalten, die sie als Grundlage für ihre Entscheidung benötigen, sei die von der Bundesregierung geplante Streichung weder geeignet noch erforderlich.

Der 1990 in Leipzig gegründete Verein „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (Kaleb) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von Paragraf 219a aus. Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte, der Bundestag solle nicht nur 219a als Teil des staatlichen Schutzes für die Würde des Menschen betrachten, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die eine falsche Einordnung von Abtreibungen als „normale“ medizinische Heilbehandlungen verhindern. Die Bundesregierung solle die Lücken beim Schutz von Ungeborenen und ihren Müttern schließen, statt bestehende Schutzvorschriften zu beseitigen.

Die eingeladenen Strafrechts-Sachverständigen vertraten unterschiedliche Meinungen. Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig erklärte, die Reform des 219a habe die grundlegenden Bedenken gegen das strafrechtliche Verbot nicht beseitigen können. Nach derzeit geltendem Recht würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufwiesen. Die Bestrafung von neutralen Informationen über die Art und Weise von Schwangerschaftsabbrüchen sei verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem sei die fortgeltende Bestrafung der sachlichen Information über nicht verbotene berufliche Handlungen für den Schutz des ungeborenen Lebens weder geeignet noch erforderlich. Das Beharren der CDU/CSU-Fraktion auf der Strafnorm von 219a entspreche nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit. Der Paragraf habe seine Legitimation mit der Entscheidung für die strafrechtliche Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verloren.

Dagegen ist für Michael Kubiciel von der Universität Augsburg die Streichung des Paragrafen verfassungsrechtlich nicht notwendig, sondern im Gegenteil problematisch. Das Ziel des Regierungsentwurfes, mehr sachliche Informationen zu den Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, lasse sich zielgenauer mit einer Änderung des Paragrafen erreichen. Zudem eröffne die Abschaffung Spielräume für „meinungshaltige“ Darstellungen bis hin zur Publikumswerbung. Dies widerspreche der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber müsse dem Eindruck entgegentreten, bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich um einen „alltäglichen, also der Normalität entsprechenden Vorgang“. Unterschiedlich bewerteten Hoven und Kubiciel auch die geplante Aufhebung von rechtskräftigen Verurteilungen.

Wie vor ihr auch Hoven begrüßte es Anna Katharina Mangold, Europarechtlerin von der Europa-Universität Flensburg, wenn „verfassungswidrige Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den verfassungswidrigen Paragrafen 219a StGB in seinen seit 1990 geltenden Fassungen aufgehoben werden“. Mangold betonte in ihrem Statement, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch das Werbeverbot an keiner Stelle erwähne, obgleich es im Übrigen alle einschlägigen Strafrechtsnormen gründlich überprüft habe. Es gebe keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, der die Eingriffe in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einerseits, in die Informationsfreiheit der schwangeren Frauen andererseits zu rechtfertigen vermöchte.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es vor allem um die Sicherung der Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, den Sinn einer möglichen Modifizierung des Paragrafen 219a, den Schutz des ungeborenen Lebens, die Rehabilitierung verurteilter Ärztinnen sowie die geplanten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes und der Anträge im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 251 vom 18.05.2022

Die Fraktion Die Linke unterstützt die von der Ampel-Koalition geplante Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB“. Die bisherige Beratungspflicht soll ferner durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden, der „Beratungszwang“ nach Paragraf 218a Absatz 4 und Paragraf 219 StGB abgeschafft werden. „Reproduktive Gerechtigkeit“ will die Fraktion zum Regierungsziel erklärt wissen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (20/1736) hervor, der am Freitag gemeinsam mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) sowie einem Antrag der Unionsfraktion (20/1017), der sich gegen die Aufhebung ausspricht, auf der Tagesordnung steht.

Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, hätten „das über 150 Jahre geltende grundsätzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 StGB sowie die fast ein Jahrhundert andauernde Wirkung des Regelungsinhalts des § 219a StGB […] tiefe Spuren in der Versorgungslage für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, hinterlassen“. Daher seien weitere Maßnahmen von Nöten, „um körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich sicherzustellen“, schreibt die Fraktion.

Neben einem Ausbau von Beratungsangeboten fordert die Fraktion „den wirksamen Schutz vor Belästigung von Schwangeren und medizinischem oder beratendem Personal in Form von Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen und Praxen beziehungsweise Kliniken oder Belästigung im digitalen Raum durch aggressive Fehlinformation und Hassrede, insbesondere den Gebrauch von Holocaust verharmlosender Polemik in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche“.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der „Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, etwa durch die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Zudem müsse ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs sichergestellt werden. „Wenn nötig ist dies durch weitere Regelungen, die Kliniken in öffentlicher Hand verpflichten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, zu realisieren“, fordert die Fraktion. Ferner verlangt die Fraktion, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Zu den beiden Anträge und der Gesetzentwurf findet am Mittwoch, 18. Mai, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 11.05.2022

Heute wird im Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des §219a StGB beraten.

Selvi Naidu aus dem AWO Bundesvorstand begrüßt die geplante Streichung und erklärt: „Es ist dem Einsatz unerschrockener Ärzt*innen wie Kristina Hänel und der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche endlich Geschichte werden wird. Keine Frau entscheidet sich durch zu viel Information für einen Schwangerschaftsabbruch.“

Seit der Öffentlichmachung der Verurteilung von Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen §219a StGB im Jahr 2017 fand in Deutschland eine intensive Auseinandersetzung um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Menschen, die Berufs- und Meinungsfreiheit von Ärzt*innen sowie die Umsetzung von reproduktiven Rechten insgesamt statt. Die 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte keinerlei Fortschritte, da weiterhin Ärzt*innen wegen Verstoßes gegen §219 a StGB verurteilt wurden. Eine niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen über Kosten, Verfahren und Rahmenbedingungen von Abbrüchen außerhalb persönlicher Beratungsgespräche war für Betroffene weiterhin kaum möglich.

„Aus der Praxis unserer Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass nicht nur die Informationslage prekär ist, sondern insgesamt keine ausreichende Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen, vor allem außerhalb von Großstädten, in Deutschland gegeben ist. Die Möglichkeit, sich sachlich auch übers Internet über Abtreibung zu informieren, ist ein erster Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren zu erhöhen“, erklärt Selvi Naidu.

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein und sieht – gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als zentral dafür an. Sie fordert neben einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen die Abschaffung der Pflichtberatung sowie eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung in Polen und den USA bezüglich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen sollte die Bundesregierung nach diesem ersten Schritt schnell den zweiten tun und die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen“, sagt Selvi Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.05.2022

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands und die Verbesserung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Der djb wird in der Anhörung durch Inga Schuchmann, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, und Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb, als Sachverständige vertreten.

Vor wenigen Wochen hat der djb eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung einer Ärztin nach § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und die Verfassungswidrigkeit des Straftatbestands dargelegt. „Sowohl Ärzt*innen als auch ungewollt schwangere Personen werden durch § 219a StGB in ihren Grundrechten verletzt. Die Vorschrift verstößt gegen die Berufs-, die Informations- und die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie greift als Strafvorschrift zudem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzt*innen ein, indem sie ein mit der Berufsausübung verbundenes Verhalten mit einem sozialethischen Unwerturteil belegt. Nicht zuletzt verletzt sie die Gleichheitsrechte“, fasst Inga Schuchmann die Stellungnahme zusammen.

Die geplante Abschaffung des § 219a StGB ist ein erster wichtiger Schritt, um die reproduktive Selbstbestimmung von ungewollt schwangeren Personen zu stärken und die fortdauernde Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Rehabilitierung der auf Grundlage des § 219a StGB verurteilten Personen setzt hierfür ein wichtiges Zeichen. Für das Ziel des Entwurfs, umfassend sachliche Informationen durch Ärzt*innen zu gewährleisten, ist jedoch eine weitere als die bereits geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes geboten. Der djb fordert insoweit, Schwangerschaftsabbrüche nicht nur aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 HWG, sondern auch aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 HWG auszunehmen. Dies dient der Rechtssicherheit für Ärzt*innen und der Sicherstellung des Zugangs zu Informationen.

„Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden“, ergänzt Dr. Leonie Steinl.

[Weitere Informationen: djb-Stellungnahme st22-09 zum Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), 16. Mai 2022]

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung

Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist heute der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen Gewalt vor

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle soll diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten. Denn es braucht belastbare Daten, um das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland zu erfassen und politisch angemessen reagieren zu können.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Gemeinsames Positionspapier als Grundlage für den Gesetzentwurf

In ihren Beratungen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hatten sich Bund, Länder und Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Das dazu verabschiedete Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bilden. Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und sicherzustellen, dass sie bundesweit professionelle Unterstützung bei Gewalt erhalten können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2022

Familienministerin Paus und EU Kommissar Schmit starten Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Kinderarmut bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern, Eltern stärken – das sind die Vorhaben, mit denen sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus für eine gute und sichere Zukunft von Kindern einsetzt. Dazu startete sie heute in Berlin gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit einer Kick-Off-Veranstaltung.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht oder betroffen. Das ist für ein so reiches Land wie Deutschland eine Schande, mit der wir uns nicht abfinden dürfen. Um Kinder und ihre Familien wirksam zu unterstützen, haben wir heute den Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ gestartet. Mit dem Aktionsplan wollen wir die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren stärken, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder spürbar zu verbessern. Wir wollen betroffene Familien aber noch mehr fördern: durch die Einführung der Kindergrundsicherung, einer 14-tägigen Partnerschaftsfreistellung nach der Geburt und von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, Verbesserungen beim Elterngeld und ein neues ESF Plus-Programm zur Unterstützung von Eltern.“

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ setzt Deutschland die 2021 verabschiedete Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Danach soll jedem Kind in Europa der Zugang zu Erziehung, Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden.

Nicolas Schmit, EU Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte:
„Die Kindergarantie ist eine wesentliche Antwort darauf, wie die EU die Kinderarmut reduzieren will, denn EU und Mitgliedstaaten haben sich auf ambitionierte Ziele im Kampf gegen die Armut verständigt: Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 EU-weit um 15 Millionen gesenkt werden. Darunter sollen mindestens 5 Millionen Kinder sein. Der Europäische Sozialfonds Plus wird hierbei eine wesentliche Anschubfinanzierung in vielen Mitgliedstaaten leisten.“

Damit jedes Kind in Deutschland Zugang zu den Ressourcen bekommt, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung notwendig sind, soll der Nationale Aktionsplan auch die Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen sicherstellen. Zur Steuerung dieses Prozesses ernannte Ministerin Paus die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin.

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:

„Wir wollen den Aktionsplan zum Erfolg machen – in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und mit der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa. Ganz wichtig ist mir dabei der Dialog mit den Kindern und Jugendlichen selbst, die wir sehr stark einbinden wollen. Nur wenn wir unsere Kräfte bündeln, werden wir eine faire materielle und soziale Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen erreichen.“

Deligöz verabredete mit der anwesenden Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, und dem Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, die Zusammenarbeit in einer Steuerungsgruppe zum Aktionsplan.

An der fachöffentlichen Kick-Off-Veranstaltung nahmen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft teil. Zehn Kinder und Jugendliche konnten ihre Eindrücke und Wünsche an die Politik adressieren. In acht Fachforen zu den unterschiedlichen Themen des Nationalen Aktionsplans wurden Handlungsempfehlungen für den Aktionsplan erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Beauftragte Claus skizzierte in ihrer heutigen Antritts-Pressekonferenz zentrale Themen für die Jahre 2022/23.

Die neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat heute einige ihrer zentralen Themen für die Jahre 2022/23 vorgestellt. Kerstin Claus wurde am 30. März mit Beschluss der Bundesregierung zur neuen Beauftragten berufen und hat das Amt am 1. April 2022 angetreten.

Claus: „Meine Botschaft ist klar: Ich kämpfe dafür, sichtbar zu machen, dass sexueller Missbrauch jede und jeden angeht. Wir alle gemeinsam tragen eine persönliche, gesellschaftliche oder politische Verantwortung, die wir nicht weg delegieren dürfen. Es ist mein Ziel, dieses Bewusstsein gesamtgesellschaftlich zu stärken, damit Kinder und Jugendliche künftig effektiver vor sexualisierter Gewalt geschützt und Taten schneller aufgedeckt werden. Sexualisierte Gewalt geschieht nicht spontan oder aus Versehen. Sie findet auch nicht irgendwo, sondern mitten unter uns statt. Wir alle müssen lernen, für möglich zu halten, dass sie in unserem ganz persönlichen Umfeld stattfindet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit betroffene Kinder und wahrscheinlich auch Täter und Täterinnen kennen. Nur wer das begreift, wird Missbrauch wahrnehmen, sich zuständig fühlen und bereit sein zu handeln.“

Ausbau von Netzwerken vor Ort und Unterstützung von Landesbetroffenenräten

„Fälle wie jene in Staufen und Lügde, die nur stellvertretend für so viele stehen, haben uns in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, was es heißt, wenn zu spät interveniert wird, weil Strukturen im Kinderschutz sich nicht effektiv vernetzen und Hinweisen nicht konsequent nachgegangen wird“, so Claus. Eine solche Verantwortungsdelegation verhindert frühzeitige Aufdeckung und führt dazu, dass Kinder weiter Taten ausgeliefert bleiben. „Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Wenn wir sie ausreichend schützen wollen, müssen die Strukturen um das Kind herum funktionieren.

Deshalb brauchen wir starke Netzwerke, Schutzkonzepte vor Ort und verlässliche Hilfen, die Betroffenen über die gesamte Lebensspanne niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Hierfür müssen wir diejenigen stärken, die sich vor Ort gegen sexuelle Gewalt engagieren: die Beratungsstellen, die Kinder- und Jugendhilfe, die Ermittlungsbehörden und auch Ausbildungseinrichtungen, zum Beispiel für soziale und pädagogische Fachkräfte – dies sind alles Strukturen, die in Länderverantwortung liegen und dort ressortübergreifend weiter ausgebaut werden sollten.“ Claus wolle bereits in diesem Jahr verstärkt den Dialog vor Ort mit den Ländern, Kommunen und Gemeinden suchen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr die strukturierte politische Anbindung von Betroffenenexpertise auf Länderebene, analog zum Betroffenenrat beim UBSKM-Amt: Es brauche den konsequenten Austausch von Politik mit Betroffenen. Über Landesbetroffenenräte wird ihre spezifische Fachlichkeit und ihr Erfahrungswissen nutzbar. Betroffene wissen, was geholfen hätte, die Taten zu verhindern oder wenigstens die Folgen bestmöglich zu minimieren.

Kompetenzzentrum Forschung für Deutschland – damit regelmäßig erhobene Zahlen evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen ermöglichen

Dass wir trotz allen Engagements der vergangenen Jahre vielfältig noch am Anfang stehen, etwa wenn es um die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten in Schulen, in Vereinen, in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit geht, ergibt sich für Claus auch daraus, dass es noch immer keine wirklich aussagekräftigen und validen Daten gebe: „Es ist ein Skandal, dass wir selbst im Jahr 2022 noch immer keine verlässlichen Zahlen zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben. Und das obwohl wir wissen, dass die in den verschiedenen Systemen erfassten Fälle, das Hellfeld, nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellt.“ Claus: „Das Thema Prävalenzdaten werden wir jetzt zügig angehen. Wir müssen Zahlen dauerhaft und regelmäßig erheben. Nur so können wir erkennen, ob Politik greift, sich die Zahl der Taten reduziert, Taten schneller aufgedeckt und Kinder besser geschützt werden.“ Hier beruft sich Claus auf gleichlautende Verständigungen des ‚Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘, die dieser im Sommer 2021 vorgelegt hatte. Claus stellt klar, dass es gerade nicht um eine einmalige Stichprobe gehen dürfe, sondern um die Darstellung von Entwicklungen in Form eines regelmäßigen Lagebildes. Ein nationales Kompetenzzentrum Forschung sollte dieses systematisch und fortlaufend erheben. „Dies ist mir ein zentrales Anliegen. Fachlich besteht hier breite Einigkeit. Jetzt braucht es konkret Zusagen aus der Politik, um zügig in die Umsetzung zu kommen.“

Gesetzliche Verankerung des UBSKM-Amtes sollte jetzt schnell umgesetzt und ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene werden

Claus begrüßte die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des UBSKM-Amtes. „Es ist wesentlich, das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche endlich auch verbindlich im Parlament zu verankern.

Über eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht gegenüber dem Parlament zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung werde es möglich, positive Entwicklungen auf Bundes- aber auch Landesebene zu benennen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Zudem halte der Koalitionsvertrag explizit fest, dass die Regierung künftig Aufarbeitung aktiv begleiten und befördern und wenn erforderlich hierfür gesetzliche Grundlagen schaffen wird. „Es ist von besonderer Bedeutung, dass endlich auch der Staat bereit ist, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Dort, wo Kinder und Jugendliche nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt wurden, kann Aufarbeitung wenigstens heute Taten sichtbar machen. Deswegen sollte ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung im Gesetzgebungsprozess mitgedacht werden.“

Start der Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne im Herbst 2022 – damit alle verstehen, was das Thema Missbrauch mit ihnen zu tun hat und handeln können

Die Unabhängige Beauftragte kündigt den Start für die gemeinsame Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne mit dem Bundesfamilienministerium für diesen Herbst an. Claus: „Wir brauchen eine solche Kampagne, die insbesondere uns Erwachsene adressiert: Täterstrategien sind hochmanipulativ und sie beziehen immer auch das soziale Umfeld ein. Das müssen wir verstehen, wenn wir Kinder künftig besser schützen, ihnen Hilfe ermöglichen wollen. Hierfür müssen wir nicht alle Expert:innen werden, aber wir alle sollten über Täterstrategien Bescheid wissen. Erst wenn wir begreifen, dass sexueller Missbrauch jederzeit auch in unserem direkten Umfeld stattfinden kann, werden wir anfangen, genauer hinzusehen und auch aktiv zu werden.“ Einen solchen Bewusstseinswandel erreiche man nicht mit ein paar Plakaten. Deswegen habe man die Kampagne von Beginn an auf mehrere Jahre angelegt. Trotz früherer Zusagen fehle es aktuell aber an Finanzierungszusagen über 2022 hinaus. 

Claus: „Sexueller Missbrauch ist immer noch ein Tabuthema. Noch immer wird die ganz konkrete Bedrohung von so vielen Kindern und Jugendlichen verdrängt und weggeschoben. Die Kampagne will genau diese Haltung des Verdrängens durchbrechen: Damit dies gelingen kann, müssen wir dieses Thema immer wieder neu zu den Menschen bringen. Lösungen aufzeigen und Netzwerke vor Ort stärken. Eine auf mehrere Jahre angelegte Kampagne ist auf diesem Weg ein wesentlicher Baustein.“

Die Pressemappe zur Antritts-Pressekonferenz finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 17.05.2022

Der heutige Tag der Kinderbetreuung bietet eine gute Gelegenheit, den Kita-Fachkräften und Tageseltern zu danken. Damit die Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit noch besser werden, wollen wir auch als Bund weiterhin die Länder dabei unterstützen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung aufzuwerten. Ebenso wollen wir sie dabei unterstützen, die Arbeits- und Ausbildungsbildungen für das Kita-Fachpersonal nachhaltig zu stärken.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Kita-Fachkräfte, Tagesmütter und Tagesväter leisten jeden Tag Herausragendes. Sie sind Bildungs- und Erziehungspartnerinnen und Erziehungspartner, Zuhörerinnen und Zuhörer, Ersthelferinnen und Ersthelfer und vieles mehr. Dafür danken wir ihnen herzlich. Aber Danke sagen alleine reicht nicht. Faire Löhne für Fachkräfte sowie zum Beispiel ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit müssen endlich selbstverständlich werden.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir auch von Bundesseite die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dieses Engagement wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Davon profitieren alle: Kinder, Fachkräfte und Eltern.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen von der Bundesseite dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern: kleinere Gruppen, bessere Löhne und mehr Zeit und Fachpersonal für Sprachbildung und Integration. Die Nachfrage nach guten Kita-Plätzen steigt weiter. Das gilt auch für die Erwartungen und Anforderungen an Tagesmütter, Tagesväter und Kita-Fachkräfte. Deshalb benötigen wir viele zusätzliche Fachkräfte. Die Kita-Zeit ist eine wichtige Phase in der kindlichen Entwicklung. Deshalb streben wir an, gemeinsam mit den Ländern dafür langfristig höhere und bundeseinheitliche Qualitätsstandards und eine vergütete, einheitliche Ausbildung zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag hat das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten. An Kinder von Sozialleistungsempfängern soll ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro gezahlt werden. Zusätzlich erhalten SGB II, XII-Bezieher eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:

„Die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen sind ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,4 Prozent schnell aufgezehrt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Nötig ist ein deutlich breiterer Ansatz als die bloßen Einzelmaßnahmen der Ampelkoalition. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, den die Ampel abgelehnt hat. Darin haben wir unter anderem auch gefordert, dass die Wirkungen der kalten Progression durch einen Anpassung des Einkommensteuertarifs beseitigt werden. So hätten alle mehr Netto vom Brutto.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.05.2022

„Jede bzw. jeder dritte Studierende in der Bundesrepublik lebt in Armut – ein Armutszeugnis für die deutsche Politik. Das ist unfassbar und verdeutlicht erneut das Versagen der letzten Bundesregierungen bei den notwendigen Anpassungen beim BAföG“, erklärt Nicole Gohlke zur heute vorgelegten Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland. Aktuelle empirische Befunde zu einer bedarfsorientierten Reform der Berufsausbildungsförderung in Deutschland“ des Paritätischen Gesamtverbands. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Eine umfassende Überarbeitung des BAföG bleibt bitter nötig: derzeit erhalten nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG. Umso unerklärlicher ist es, dass die jetzige Bundesregierung mit ihrem vorliegenden, halbherzigen Entwurf der BAföG-Novelle diese Schieflage nicht ausreichend angeht. Wer die Studierenden und Auszubildenden so stiefmütterlich behandelt, braucht sich über Fachkräftemangel nicht zu wundern.

Die Bedarfssätze werden auch weiterhin den realen Bedarf nicht decken. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent wird durch die Inflationsrate von derzeit mehr als sieben Prozent komplett aufgefressen. Das heißt im Klartext: auch das ,neue‘ BAföG wird unterhalb der Armutsgrenze und unter Hartz-IV-Niveau liegen. Die Mieten gehen weiter durch die Decke, und die Lebenshaltungskosten steigen.

Wir brauchen eine Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebensrealitäten der Studierenden. Wir müssen endlich zurück zum rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die Frage, ob man sich für die Ausbildung oder ein Studium verschulden muss, ist zentral, wenn es um den Abbau von sozialer Ungleichheit geht. Und die Wohnpauschale muss umgewandelt werden in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung. Das wäre ein ernstgemeinter Anfang. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden an der derzeitigen prekären Situation der Studierenden leider nicht viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.05.2022

Das durchschnittlich bezogene Arbeitslosengeld von Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr bei 1.072 Euro im Monat gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1790) auf eine Kleine Anfrage (20/1378) der Fraktion Die Linke. Die Regierung bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach haben im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt rund 84.000 versicherungspflichtige Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Bezogen auf alle versicherungspflichtigen Leistungsbeziehenden lag der Anteil bei neun Prozent, wie aus der Antwort hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 250 vom 18.05.2022

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich in einem gemeinsamen Antrag (20/1856), der am heutigen Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.

So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 249 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/1408) der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müssten die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen.

Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke bemängelte fehlende Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, obwohl die Zollbehörden dies seit Jahren als Haupteinfallstor für den Missbrauch des Mindestlohns bezeichnen würden. Die AfD-Fraktion stellte fest, das Gesetz hebele die Mechanismen des Marktes aus und das berge Risiken. Sie verwies auf drohenden Arbeitsplatzverlust und darauf, dass auch der erhöhte Mindestlohn nicht armutsfest sei.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-mindestlohn-891072

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung geebnet und dem Gesetzentwurf (20/1413) der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.

Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen nun vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf schaffe den nötigen Raum, um bis zur Einführung des Bürgergeldes Mitwirkungspflichten zu diskutieren und zu evaluieren. Die Grünen stellten fest, dass Meldeversäumnisse nicht nachträglich sanktioniert werden könnten. Das habe die Koalition mit ihrem Änderungsantrag klargestellt. Der FDP-Fraktion war wichtig zu betonen, dass es keine Sanktionsfreiheit gebe und auch das Bürgergeld nicht ohne Sanktionen auskommen werde.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Gesetz als unlogisch und verfassungsmäßig nicht geboten. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit würden stets betonen, dass sie Sanktionen für ihre Arbeit bräuchten. Die AfD-Fraktion übte ebenfalls deutliche Kritik und warf der Bundesregierung vor, eine absolute Sanktionsfreiheit anzustreben, dies jedoch derzeit nicht offen sagen zu wollen. Die Linke unterstützte das Moratorium grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Sanktionen nicht grundsätzlich abgeschafft würden, deshalb sei das Gesetz eine Mogelpackung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männer im Deutschen Bundestag erreicht werden kann, hat die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am Donnerstagabend beschäftigt. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Bundestag 34,9 Prozent. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier brachte die zentrale Frage auf den Punkt: „Frauen sind 50,7 Prozent der Bevölkerung, die wollen gleichberechtigte Repräsentation.“ Es gehe darum, dass das „Leben und Erleben von Frauen im Parlament vorkommt“, um die Abgabe von Macht von Männern an Frauen.

Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 hatten die Mütter des Grundgesetzes 1949 im Parlamentarischen Rat durchgesetzt, worauf besonders die Sachverständige Professorin Silke Ruth Laskowski hinwies. Der Absatz wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bei der damaligen Grundgesetzänderung beteiligt war die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverständige in der Kommission Elke Ferner. Sie wies auf die Ursachen dafür hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie höher als 36,3 Prozent war: Man müsse die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betätigen. Viele Frauen hätten diese Zeit nicht. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Männern.

Die Sachverständige Professorin Sophie Schönberger ergänzte, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisteten als Männer, mithin weniger Zeit hätten. Sie diagnostizierte aber auch eine strukturelle Benachteiligung, etwa durch Sexismus, und sprach von einem „dicken Brett, das gebohrt werden muss“. Nicole Bauer (FDP) sagte, das Parlament müsse vielfältiger und moderner werden. Sie warb dafür, die Parlamentsarbeit durch familienfreundliche Sitzungszeiten oder elektronische Abstimmungen zu modernisieren.

Bei der Frage, ob Veränderungen innerhalb der Parteien bei den Listenaufstellungen, etwa Quoten, zu einer Verbesserung führen würden, wies Nina Warken für die Unionsfraktion auf die Beobachtung hin, dass der Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen immer etwa dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien entspreche. Es liege an den Parteien selbst, wesentliche Änderungen zu bewirken.

Die Veränderung eines „unguten Gefühls“ durch Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen thematisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Wenn der Kuchen 70:30 verteilt ist, wenn es 50:50 werden soll, müssen die 70 was abgeben. Das ist die Frage der Macht“, sagte sie. Sie betonte zugleich, dass Frauen und Männer im Parlament die gesamte Gesellschaft repräsentierten: „Ich möchte nicht Repräsentantin der Frauen sein.“ Grünen-Obmann Till Steffen sah die Vereinbarkeit von Familie und Mandat eher überbetont. Offenkundig seien hingegen „Abwertungsmechanismen“ gegenüber Frauen stärker als gegenüber Männern.

AfD-Obmann Albrecht Glaser bezweifelte, dass „strukturell etwas falsch“ ist, das sei ein „unempirischer Schluss“. Im Hinblick auf ein Paritätsgesetz sagte Glaser, wenn ein Staat seinen „Souverän“ ausgestalten wolle, sei das „tendenziell undemokratisch“. Er fragte, ob aus dem juristischen Gleichheitsgebot eine „numerische Gleichheit“ abgeleitet werden könne.

Der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff plädierte dafür, das gesamte Wahlrecht und die Stellung der Parteien im Wahlsystem in den Blick zu nehmen. Mit „offenen Listen“ würde die Dominanz der Parteien reduziert, sie müssten Macht abgeben. Gleich für ein Paritätsgesetz zu argumentieren, ohne über andere Dinge zu sprechen, ist für ihn mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden. FDP-Obmann Konstantin Kuhle hält eine gesetzliche Paritätsregelung für verfassungswidrig und „hochgradig problematisch“ für die Parlamentskultur. Hinter einer verpflichtenden Parlamentskultur verberge sich der Eindruck, es gäbe ein „perfekt zusammengesetztes Parlament“, das perfekt die Bevölkerung widerspiegele: „Das ist unserer Verfassungskultur fremd.“

Den Einwand, auch andere gesellschaftliche Gruppen als die Frauen könnten im Nachgang eine Parität einfordern, konterte die Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, mit dem Verweis auf den Wortlaut in Artikel 3: „Eine andere Quote für andere Gruppen wäre nicht gerechtfertigt.“ Mit einem Paritätsgesetz würde in die Wahlrechtsgrundsätze des Artikels 38 des Grundgesetzes wie etwa die Gleichheit der Wahl eingegriffen. Es käme aber darauf an, ob die Eingriffe gerechtfertigt sind, etwa bei struktureller Diskriminierung von Frauen. Ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip läge nicht vor, ein Paritätsgesetz würde nicht die Zusammensetzung des Parlaments determinieren.

Die Wahlrechtskommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, war am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzt worden. Sie soll Vorschläge zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 13.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 12.05.2022

Der Petitionsausschuss setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten hingegen für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Eingabe wird eine zuverlässige Kontrolle jener Arbeitgeber gefordert, die Minijobber beschäftigen. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten diese auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.

Einige Arbeitgeber würden geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen ihre Rechte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub vorenthalten, schreibt der Petent. Der Gang zum Arbeitsgericht verhelfe nur dem Einzelnen zu seinem Recht und habe unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Eine grundlegende Änderung der Arbeitssituation für geringfügig Beschäftigte werde damit nicht erreicht, heißt es in der Petition.

Nach Einschätzung des Petitionsausschusses hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die mit ihm eingeführten Dokumentationspflichten die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. In das Mindestlohngesetz (MiLoG) seien bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns „gerade mit Blick auf die geringfügig Beschäftigten“ auch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgenommen worden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese regelten unter anderem Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von Minijobbern und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Damit werde gewährleistet, dass den Beschäftigten bei einem für die Arbeitnehmerrechte derart grundlegendem Gesetz wie dem MiLoG „nicht allein die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung ihres Mindestlohnanspruchs offensteht“.

Um darüber hinaus den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffen, hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge die Information und Beratung von Beschäftigten sowie Arbeitgebern im Bereich der Arbeitnehmerrechte für maßgeblich. Das ausgebaute Informations- und Beratungsangebot durch die Minijobzentrale sei insoweit zu begrüßen, heißt es.

Unabhängig davon weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf Verbesserungen bei den Mini- und Midi-Jobs verständigt hätten. So sollen beispielsweise Hürden abgebaut werden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren. Zudem solle sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie soll dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder „zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“.

Stärker kontrolliert werden soll laut Koalitionsvertrag auch die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs. Mit Blick hierauf hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, „in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 11.05.2022

Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise bringen insbesondere Geringverdienende in Bedrängnis – rund zwei Drittel der Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 2.300 Euro brutto sehen sich davon betroffen. In dieser Gruppe berichtet etwa ein Fünftel über „große finanzielle Schwierigkeiten“ in Folge der höheren Kosten für Heizenergie, Motorkraftstoffe und Strom. Zusätzlich geben in Abhängigkeit vom Energieträger jeweils 42 bis 50 Prozent an, auf andere Dinge verzichten zu müssen, um ihre Energierechnungen zu bezahlen. Unter Beschäftigten mit einem höheren Monatsverdienst ab 4.000 Euro brutto berichtet hingegen rund die Hälfte, dass sie sich die steigenden Kosten für Energie aufgrund ihres Einkommens bislang „ganz gut leisten“ können (Abbildung 1 bis 3 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Allerdings gibt auch in dieser Einkommensgruppe rund ein Viertel an, mindestens bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Im mittleren Verdienstbereich zwischen 2.300 und 4.000 Euro berichten schließlich jeweils 45 Prozent von Einschränkungen und rund jede*r zehnte von ernsthaften finanziellen Problemen. Rund ein Fünftel aller Befragten gibt an, von den einzelnen Energiepreissteigerungen bislang nicht betroffen zu sein – zum Beispiel, weil die Stromkosten noch nicht gestiegen sind oder sie kein Auto besitzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich 5.164 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

„Wir sehen immer deutlicher, welchen sozialen Sprengstoff die Preisentwicklung der vergangenen Monate birgt“, sagt Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Zum einen entfällt für Haushalte mit geringen Einkommen ein besonders hoher Anteil der Ausgaben auf Güter, deren Preise zuletzt stark gestiegen sind. Neben Energie zählen hierzu auch Nahrungsmittel.* Zum anderen haben Menschen mit geringem Einkommen oft keinen finanziellen Spielraum, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen. „Wenn das Haushaltsbudget sowieso schon auf Kante genäht ist, können Preissteigerungen beim Grundbedarf schnell zu finanziellen Problemen führen“, sagt WSI-Experte Lübker. „Selbst wenn man Energie spart, wo es eben geht, stehen dann harte Entscheidungen an – und man muss auch auf Dinge verzichten, die eigentlich notwendig sind.“

Die allgemeine Lohnentwicklung wird im laufenden Jahr voraussichtlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Per Saldo dürfte dies für viele Beschäftigte zu spürbaren Reallohnverlusten führen, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter geht also zurück. Umso wichtiger ist nach Meinung der Fachleute die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll von derzeit 9,82 Euro zunächst zum 1. Juli auf 10,45 Euro und dann ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. „Das liegt sehr deutlich oberhalb der Inflationsrate und bringt für diejenigen eine dringend notwendige finanzielle Entlastung, die unter der aktuellen Preisentwicklung besonders leiden“, so Lübker. „Der Mindestlohn von 12 Euro kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt – und wirkt auch dort, wo keine Tarifverträge gelten und die Löhne besonders niedrig sind.“ Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Teuerung nennenswert beschleunigt. So zeigen detaillierte Berechnungen des WSI und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass der Inflationseffekt der Mindestlohnanhebung mit 0,25 Prozent äußerst moderat ausfällt.** Auch die Bundesbank prognostiziert für 2022/23 nur einen Preiseffekt von insgesamt 0,2 Prozent.

In der aktuellen Lohnspiegel.de-Umfrage wurde zudem erhoben, welche staatliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Befragten bevorzugen. Den größten Zuspruch erhielten dabei eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen (29 Prozent) und ein Preisdeckel für den Grundbedarf aller Bürger (ebenfalls 29 Prozent) (Abbildung 4). Deutlich weniger Befragte sprachen sich für eine Subvention des gesamten Energieverbrauchs aus (13 Prozent) oder forderten, dass in erster Linie Berufspendelnde unterstützt werden sollten (6 Prozent). Lediglich 2 Prozent der Befragten hielten Entlastungsmaßnahmen nicht für notwendig, während 22 Prozent zu dem Thema keine Meinung hatten. Differenziert man nach dem Einkommen der Befragten so zeigt sich, dass eine gezielte Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sowohl unter den Geringverdienenden (32 Prozent) als auch den Besserverdienenden (ebenfalls 32 Prozent) die bevorzugte Maßnahme ist. Unter Beschäftigen mit mittlerem Verdienst fand hingegen der Energiepreisdeckel für den Grundbedarf (31 Prozent) die größte Zustimmung.

Informationen zur Methode

Für die neue Studie wurden 5.164 Datensätze von Beschäftigten ausgewertet, die sich im Zeitraum vom 23. März bis zum 3. Mai 2022 an einer kontinuierlichen Online Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Situation der Beschäftigten. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro beeinflusst Inflation kaum, IMK Policy Brief Nr. 116, Januar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.05.2022

  • Zahl der Fälle in allen Altersgruppen geringer als 2019, Rückgang fällt bei jungen Menschen aber besonders groß aus 
  • Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor am höchsten
  • Deutliche Geschlechterunterschiede sichtbar

Abgesagte Feste, geschlossene Lokale, Kontaktbeschränkungen – in der Folge kamen im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie deutlich weniger Menschen wegen Alkoholmissbrauchs in ein Krankenhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund 12 200 Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 20 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Das waren 39,7 % weniger als im Jahr 2019. Damals waren es rund 20 300 Kinder und Jugendliche.

Über alle Altersgruppen hinweg gab es im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen im Vergleich zu 2019 rund ein Viertel (-23,8 %) weniger Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung. Dabei ist der Rückgang in allen Altersgruppen zu beobachten, er fällt aber in der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen (-41,7 %) und bei den 20- bis unter 25-Jährigen (-41,5 %) am höchsten aus. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 40- bis unter 45-Jährigen und bei den 60- bis unter 65-Jährigen nahm die Zahl der Fälle um jeweils 12,2 % ab.

Die Ergebnisse zeigen im Jahr 2020 zwar einen coronabedingt starken Rückgang, trotzdem sind die Fallzahlen immer noch höher als zur Jahrtausendwende. Im Jahr 2000 gab es insgesamt rund 54 000 Fälle und damit 41,1 % weniger als im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen. Auch bei den 10- bis unter 20-Jährigen liegen die Zahlen im Jahr 2020 um mehr als ein Viertel (+28,6 %) über denen von vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 gab es rund 9 500 stationäre Krankenhauseinweisungen dieser Altersgruppe, im Jahr 2020 waren es 12 200 Fälle. Demografische Effekte spielen hierbei eine geringe Rolle: Auch bei den Pro-Kopf-Fallzahlen zeigt sich über alle Altersgruppen hinweg ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2000.

Jugendliche von 15 bis unter 20 Jahren besonders gefährdet

Trotz coronabedingt sinkender Fallzahlen ist das Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor besonders groß: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen wurden auch 2020 mit 9 900 die meisten Fälle verzeichnet. Danach folgen die 50- bis unter 55-Jährigen mit 8 400 Fällen. Noch deutlicher zeigt sich die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Altersgruppen in den Pro-Kopf-Daten: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen gab es im Jahr 2020 mit knapp 254 Fällen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner den höchsten Wert aller Altersgruppen. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 50- bis unter 55-Jährigen gab es 126 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Männer neigen stärker zum Rauschtrinken als Frauen 

Die Daten weisen auch auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin. Im Jahr 2020 mussten rund 54 300 Männer über alle Altersgruppen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 71,2 % aller Fälle. Dabei liegt der Männeranteil über alle Altersgruppen, ausgenommen in der Altersgruppe der 10- bis unter 15-Jährigen (Männeranteil: 39 %) deutlich über dem Anteil der Frauen. In der Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen ist der Unterschied mit einem Männeranteil von 77 % am stärksten ausgeprägt.

Methodische Hinweise: 

Die Angaben zu Krankenhausbehandlungen basieren auf der Krankenhausstatistik. Hierbei handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient in einem Jahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt wurde.

Im Jahr 2020 war wegen der Corona-Pandemie die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen unter anderem nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 06.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der Kinderbetreuung fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die professionelle Kinderbetreuung zu stärken und die Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Es brauche zudem Unterstützung für die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Kindern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen ist in der Kitalandschaft langsam eine vermeintliche Normalität zu spüren. Viele Sicherheitsmaßnahmen wurden reduziert, regelmäßige Testungen werden nach und nach beendet und Quarantänebestimmungen wurden aufgeweicht. Diese Lockerungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Arbeitsfeld massiv belastet ist. Die AWO fordert seit Jahren, dass es bundesweite und nachhaltige Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung benötigt – diese Forderung ist aktuell wichtiger und drängender als je zuvor. Es zeigt sich derzeit, dass zu lange zu wenig in das Arbeitsfeld investiert wurde. Dabei braucht es nach der Pandemie massive Anstrengungen um das System zu stärken: es müssen neue Fachkräfte aber auch Quereinsteiger*innen gewonnen, aus- und fortgebildet werden, um die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder gewährleisten zu können. Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und auf Förderung und Fachkräfte brauchen gute Arbeitsbedingungen für ihre wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten  – diesen Aspekten muss nun wieder verstärkt nachgekommen werden.“

Der Tag der Kinderbetreuung findet bereits zum 10. Mal statt. Er soll Anlass geben, Erzieher*innen und Tageseltern für ihr Engagement zu danken.

Naidu abschließend: „In der gegenwärtigen Zeit braucht es mehr als nur ein Dankeschön! Die Kindertageseinrichtungen brauchen jetzt mehr Unterstützung, mehr finanzielle Ressourcen und mehr Personal, um die Auswirkungen der Pandemie und die Integration der geflüchteten Kinder und Familien aus der Ukraine zu bewältigen. Ihre Betreuung und Integration ist angesichts der sowieso schon herausfordernden Situation nicht nebenbei zu leisten.“

Infos zum Tag der Kinderbetreuung: https://www.rund-um-kita.de/tag-der-kinderbetreuung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2022

125 Jahre Deutscher Caritasverband – „Not sehen und handeln“

Der Krieg in der Ukraine bedeutet unendliches menschliches Leid. Mit großer Spenden- und Hilfsbereitschaft unterstützen die Menschen in Deutschland die Arbeit der Caritas für die vom Bombenhagel Vertriebenen. „Die große Solidarität mit den Opfern des Krieges ist ein wichtiges Signal, dass wir der Aggression nicht ohnmächtig zuschauen. Die humanitäre Hilfe ist unverzichtbarer Teil der Lösung, an der wir politisch und zivilgesellschaftlich arbeiten, um im Angesicht vielfältig verbundener Krisen Zukunft und Zusammenhalt neu zu gestalten“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des Caritas-Jahresempfangs in Berlin.

Passende Antworten auf neue soziale Notlagen – 125 Jahre Caritas in Deutschland

Der Empfang steht im Zeichen der Jubiläums-Kampagne #DasMachenWirGemeinsam und richtet das Augenmerk auf das Zusammenwirken nationaler und internationaler Arbeit des Verbandes. Der Deutsche Caritasverband hat in seiner 125-jährigen Geschichte immer wieder passende Antworten auf neue soziale Notlagen entwickeln müssen; die Zusammenhänge von nationalen und internationalen Gerechtigkeitsfragen seien immer dringlicher geworden, so Welskop-Deffaa mit Blick auf die Klimakrise ebenso wie auf die Pandemieerfahrung der letzten beiden Jahre.

Globale und lokale Krisen bewältigen

Ricklef Beutin, Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt, dankte dem Deutschen Caritasverband für die langjährige Zusammenarbeit und verwies auf die strategisch wichtige Rolle von Nichtregierungsorganisationen bei der humanitären Hilfe: „Laut UN benötigen gerade weltweit 296 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Der Krieg in der Ukraine hat vielfältige Auswirkungen auf andere Konflikte wie in Syrien, Afghanistan und am Horn von Afrika. Zur Lösung braucht es starke internationale und lokale Partner.“

Die langjährige Zusammenarbeit auf Ebene der Zivilgesellschaft habe zu einer lebendigen und widerstandsfähigen demokratischen Gesellschaft in der Ukraine beigetragen, so der parlamentarische Staatsekretär Niels Annen, aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dies vereinfache nun auch die bedarfsgerechte Umsetzung der Nothilfe durch lokale Partner: “Wir stehen fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und unterstützen sie bei allen Wiederaufbaumaßnahmen.“

Not sehen und handeln

Andrij Waskowycz, vom ´Ukrainischen Weltkongress` und ehemaliger Caritas-Präsident der Ukraine, zeigt sich bestürzt über die immense Gewalt und Auslöschung des Lebens im Krieg: „Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der ukrainischen Caritas schon lange besteht.“ Die Kapazitäten für humanitäre Hilfe wurden stetig ausgebaut. Das hilft uns jetzt bei der akuten Nothilfe. Trotz der Bombardierungen arbeitet die Caritas vor Ort weiter.“

Das machen wir gemeinsam – Solidarität als Anker

„Die Menschen aus der Ukraine, die als Geflüchtete zu uns kommen, beeindrucken uns mit ihren Erfahrungen, mit ihrer Leidensgeschichte, aber auch mit ihrem enormen Durchhaltewillen und Zusammenhalt. Für viele ist ihr christlicher Glaube eine entscheidende Ressource, aus der sie Kraft schöpfen in der aktuellen Situation“, sagt Bischof Dr. Michael Gerber. Die Caritas habe mit ihrer aktuellen Jahreskampagne #dasmachenwirgemeinsam die richtige Botschaft getroffen, den traumatischen Folgen des Krieges entgegenzutreten und neue Lebenswege zu entwickeln.

Hilfe, die vor Ort ankommt

„Die Menschen, die bei uns ankommen, haben meist schon Unterstützung auf ihrer Flucht durch verschiedene Organisationen und Freiwillige erfahren – in der Ukraine und in den anliegenden Nachbarländern“, berichtet Darya Damyuk, Ersthelferin der Caritas am Hauptbahnhof in München. Sie hoffe, dass die Solidarität weiter anhält und weitere nachhaltige Angebote zur Integration der Menschen entwickelt werden. Sie bedankte sich besonders bei den Menschen in Deutschland, die Geflüchtete bei sich aufnehmen.

Weitere Informationen zu 125 Jahre Caritas in Deutschland

Geschichte der Caritas in Deutschland – eine Chronologie von 1897 bis heute

Caritas-Jahreskampagne #DasMachenWirGemeinsam

125 Jahre Caritas in Deutschland – Menschen und Geschichten

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2022

Nach der Wohnungssuche ist die Frage nach dem
´Ob und Wie` der Kinderbetreuung die drängendste Frage für die Familien, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. „Wir haben in der Vergangenheit gelernt, welch unschätzbar wertvollen Beitrag zur Integration die Kindertageseinrichtungen leisten können“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.

„Kindertageseinrichtungen sind Bildungsinstitutionen, in denen die Förderung von Integration und Teilhabe, gewährleistet ist. Sie sind Orte des Ankommens in der fremden Umgebung; sie sind in der Lage, Kindern unter Kindern nach den Schrecken der Flucht ein Stück unbeschwerten Kindseins zurückzugeben. Gleichzeitig ist gute Kinderbetreuung die Voraussetzung für viele geflüchtete Frauen, um über Integrations- und Sprachkurse schnell den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.“

Kitas trotz Überlastung bereit zur Aufnahme geflüchteter Kinder

In Deutschland fehlen hunderttausende Kita-Plätze.* Die Bereitschaft der Einrichtungen, trotz andauernder Personalüberlastung die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen, ist großartig. Wichtig ist, dafür die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, fordern der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) -Bundesverband.

Mehr Assistenzkräfte und Entlastung der Verwaltung notwendig

Kurzfristig benötigen Träger und Fachkräfte Spielräume für innovative Ansätze, zusätzliche Mittel und unbürokratische Unterstützungsleistungen durch die Länder und Kommunen, etwa für den Einsatz von Assistenzkräften und Entlastung in der Verwaltung. Darüber hinaus muss der Bund jetzt die Weichen für eine Entfristung und Erhöhung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz stellen.

Multiprofessionelle Teams müssen zum Einsatz kommen

Der KTK-Bundesverband fordert schon lange, dass multiprofessionelle Teams in Kitas zum Einsatz kommen: Teams, in denen neben pädagogischen Fachkräften Mitarbeitende tätig sind, die neben einer pädagogischen Basisqualifikation eine weitere Ausbildung und andere bereichernde Kompetenzen mitbringen, etwa aus dem Handwerk oder der Kunst.

Bisher wurden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesqualitätsgesetz nicht weiter konkretisiert, kritisieren die Verbände. „Das wird höchste Zeit, nicht nur, weil tausende Kinder auf der Flucht vor einem Krieg zu uns gekommen sind. Der Personalmangel belastet das Arbeitsfeld erheblich. Außerdem muss der Ausbau fortgesetzt werden. Der Einsatz für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel und die konsequente Berücksichtigung von Leitungsaufgaben und mittelbarer pädagogischer Arbeit dürfen durch die aktuellen Ausnahmeregelungen nicht gefährdet werden“, fordert Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

*Quelle: Regelmäßige Erhebungen und Vorausberechnungen des Forschungsverbundes Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund.

Hintergrund:
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband. In ihm sind fast 8.000 Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband vom 11.05.2022

In ihrer ersten Rede als DGB-Vorsitzende hat Yasmin Fahimi am Montag beim DGB-Bundeskongress in Berlin die Aufgabe der Gewerkschaften als Schutzmacht voller Gestaltungskraft betont.

In Zeiten fundamentaler Veränderung, Krisen und Fehlentwicklungen in der Politik würden Gewerkschaften gebraucht als Lotsen für eine gute Gesellschaft und als Gestalter einer guten neuen Arbeitswelt. „Wir gestalten Zukunft! Solidarisch und gerecht, mit Selbstvertrauen und Zuversicht“, rief Fahimi den Delegierten der Gewerkschaften und Gästen des Kongresses zu. „Wir werden dafür sorgen, dass es auch in der Transformation gerecht zugeht und der soziale Frieden gesichert bleibt.“

Dafür brauche es einen Aufbruch, der die Wirtschaft demokratischer, die Gesellschaft widerstandsfähiger und das Leben nachhaltiger, freier, sicherer und menschlicher mache. Einen solchen Aufbruch könne es nur mit einer starken Gewerkschaftsbewegung geben.

Die neue DGB-Chefin wies darauf hin, dass nur eine demokratisch gestaltete Transformation zur Erfolgsgeschichte werden könne: „Wer sich Tarifverträgen verweigert, wer das Recht auf Mitbestimmung im Betrieb, im Unternehmen und der Dienststelle glaubt ignorieren zu können, der verurteilt die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Scheitern. Sie wird nur mit den Beschäftigten und ihrer Kompetenz gelingen – und nicht gegen sie.“ Deswegen müsse das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend reformiert werden und eine echte Mitbestimmung in den Unternehmen abgesichert sein. „Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und eine funktionierende Daseinsvorsorge. Transformation braucht auch eine funktionierende öffentliche Verwaltung“, bekräftigte Fahimi.

Vor dem Hintergrund der aktuellen historischen Herausforderungen forderte sie mehr Verteilungsgerechtigkeit, um den sozialen Frieden zu sichern. Leistungsfreie Erlöse aus Vermögen, Immobilien und Spekulationen müssten für das Gemeinwohl stärker herangezogen werden. Eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sei überfällig. Darüber hinaus sei zusätzlich eine Sondervermögensabgabe, etwa in Form eines mehrjährigen Lastenausgleichs, angemessen.

Um den Investitionsstau in Deutschland zu beheben, brauchten die öffentlichen Haushalte dringend zusätzliche Einnahmen. Stattdessen werde aber das alte Dogma der Schwarzen Null gepredigt: „Die sogenannte Schuldenbremse ist längst aus der Zeit gefallen. Sie ist nichts anderes als eine ideologische Bremse gegen einen aktiven Staat und gegen eine soziale Politik,“ kritisierte Fahimi. Das absolut falsche Signal sei nun der Ruf nach Lohnzurückhaltung. Das sei nichts anderes, als „die Krisenbewältigung den Beschäftigten aufzuladen. Das machen wir nicht mit.“

Die DGB-Vorsitzende forderte in ihrer Rede außerdem, alle Lebensleistungen angemessen zu würdigen, denn „das bedeutet sozialen Fortschritt“. Dabei gehe es nicht allein um ein soziales Sicherheitsnetz, sondern um echte Teilhabe: „Soziale Gerechtigkeit heißt, soziale Rechte zu stärken. Es heißt, sich mindestens eine existenzsichernde Lebensgrundlage schaffen zu können – und dabei, wenn nötig, Unterstützung zu bekommen. Ohne diese sozialen Rechte bleiben viele Menschen nur Bittsteller. Das werden wie niemals hinnehmen!“

Die Grundsatzrede der DGB-Vorsitzenden finden Sie hier.

Der DGB-Kongress wird mit den Antragsberatungen fortgesetzt. Alle Informationen inklusive Livestream finden Sie hier: 22. DGB-Bundeskongress 2022 – Parlament der Arbeit

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag berät am (heutigen) Freitag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf zur befristeten Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen bis zur Einführung des geplanten Bürgergelds. Dieses soll die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern und die Folgen von Verstößen neu regeln. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Als Diakonie wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Hartz IV-Sanktionen treffen Menschen mit besonderen Problemen. Wer nicht gut lesen und schreiben kann, sich im Umgang mit den Behörden nicht auskennt oder nicht gut deutsch spricht, ist besonders von Sanktionen bedroht. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärft ihre Lage weiter und trägt nichts zur Lösung der individuellen Probleme der Menschen bei.

Darum begrüßt die Diakonie Deutschland das Sanktionsmoratorium der Bundesregierung, das verhaltensbedingte Sanktionen bis zur Einführung des Bürgergeldes aussetzt. Allerdings werden bisher  Sanktionen wegen verpasster Termine nicht ausgesetzt. Sie machen den Großteil der Pflichtverletzungen aus. Das Moratorium muss auch in diesen Fällen gelten.

Mit dem geplanten Bürgergeld muss der bisherige Sanktionmechanismus bei Hartz IV dauerhaft beendet werden. Denn diese Strafen greifen in das Existenzminimum ein. Das Minimum an Lebensnotwendigem muss immer gesichert sein und darf nicht gekürzt werden. Die Sanktions-Paragraphen 31 und 32 im Sozialgesetzbuch II müssen gestrichen und damit Kürzungen am Existenzminimum beendet werden.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

In Weimar hat am Wochenende das erste Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten stattgefunden. An dem Treffen am 14. und 15. Mai nahmen rund 130 junge Menschen aus ganz Deutschland teil. Die auf Landesebene bestehenden sechs Dachverbände der Kinder- und Jugendparlamente waren ebenso vertreten wie das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen. Auf dem Treffen standen Austausch und Unterstützung, Information und Wissenserwerb ebenso im Vordergrund wie die Vernetzung über Landesgrenzen hinaus. Bereits vor drei Jahren veranstaltete die Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk erstmalig drei Vernetzungstreffen, zwei regionale Vernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente und ein bundesweites Vernetzungstreffen für Fachkräfte.

„Es ist ein schönes Gefühl und es macht stolz zu erleben, dass das eigene Engagement etwas bewirken kann, gemeinsam mit Gleichaltrigen und auch mit Unterstützung von Erwachsenen. Kinder- und Jugendparlamente sind ein wichtiger Lernort für unsere Demokratie. Die Bundesregierung wird mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung die Jugendstrategie weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendbeteiligung und Beteiligungsnetzwerke stärken“, sagte Bundesjugendministerin Lisa Paus in einer Videogrußbotschaft zum Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten.

„Jungen Menschen mehr Mitbestimmung zu ermöglichen ist unsere gemeinsame Aufgabe, die wir in Thüringen mit der Landesstrategie Mitbestimmung und der Änderung der Kommunalordnung verfolgen. Ich freue mich in diesem Sinne, dass das diesjährige Bundesvernetzungstreffen der Kinder- und Jugendparlamente in Weimar in Präsenz stattfinden kann und jungen Menschen eine Möglichkeit zum Austausch und zur gemeinsamen Diskussion bietet“, erklärte Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

„Das Bundesvernetzungstreffen ist Teil eines vielfältigen Unterstützungsangebotes der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk. Kinder- und Jugendparlamente tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bundesvernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente wurde veranstaltet von der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk als Teil der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente, in der außerdem der Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine wissenschaftliche Begleitung und ein Jugendbeirat vertreten sind, unterstützt bundesweit Kinder- und Jugendparlamente durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Das Bundesvernetzungstreffen fand zudem in Kooperation mit dem Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, der Servicestelle Mitbestimmung Thüringen, der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar, sowie dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom  15.05.2022

Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht.

 

Der Kinderschutzbund verabschiedet deshalb auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Resolution „Unterstützung für Kinder auf der Flucht“.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

 

„Kinder gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, sie brauchen deshalb besonderen Schutz und unsere Fürsorge. Geflüchtete Kinder müssen deshalb schnell einen festen und verlässlichen Rahmen erhalten, dazu gehören angemessener Wohnraum ebenso wie der Schul- und Kitabesuch. Sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Es muss also sichergestellt sein, dass auch geflüchtete Kinder Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Freizeitangeboten erhalten. Insbesondere für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die Registrierung höchste Priorität haben: Nur die Kinder, von denen der Staat weiß, kann er mit Hilfsangeboten unterstützen. Nur so können sie auch vor der Gefahr des Menschenhandels geschützt werden.“

 

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherrin der Kinderschutztage 2022:

 

„Es ist entsetzlich, Tag für Tag mit ansehen zu müssen, wie Frauen und Kinder unter unmenschlichen Umständen fliehen müssen. Es ist uns ein Herzensanliegen, den Geflüchteten humanitär zu helfen. Dafür haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Hilfspaket für dieses und nächstes in Höhe von 320 Millionen Euro geschnürt. Die Geflüchteten, insbesondere die Kinder brauchen unsere Hilfe und unsere Mitmenschlichkeit. Dafür stehen wir hier in unserem Bundesland.“

Resolution

Quelle: Pressemitteilung Deutscher  Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom  12.05.2022

Bildungsgewerkschaft stellt Studie „Die Umsetzung des Digitalpakts Schule 2022“ vor: „Digitalisierungsschub kommt nicht überall an“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom  02.05.2022

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Familien, ihre Heimat zu verlassen. Teils schwer traumatisiert und ohne die engsten Angehörigen und Freunde, begeben sie sich in eine ungewisse Zukunft. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, diesen Menschen zu helfen. Dafür zeichnen, neben der staatlichen Unterstützung, seit Monaten gemeinnützige und private Organisationen und die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit ihrem unermüdlichen Einsatz verantwortlich. Ihr seid klasse!

Auch Sie können geflüchteten Familien Unterstützung zukommen lassen. Die Familienbildungsprogramme von IMPULS erleichtern den Kindern und Eltern die erste Zeit in Deutschland und helfen Organisationen, Sozial- und Bildungseinrichtungen bei der Inklusion dieser Menschen.
 
Die positiven Effekte unserer Familienbildungsprogramme im Kontext der Fluchtmigration konnten in einer Evaluationsstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Korntheuer (KU Ingolstadt-Eichstätt) im Jahr 2021 nachgewiesen werden.
 
Beim Klick auf das obige Thumbnail gelangen Sie zum Video mit den Studienergebnissen.  Dort stellt das Forschungsteam dar, wie die Familienbesuchsprogramme e:du (OPSTAPJE), HIPPY und Willkommen mit IMPULS zur Inklusion von Kindern im Vorschulalter und ihrer Familien beitragen:
  • Familienbesucher*innen begleiten Kinder und Eltern auf Augenhöhe und sind Vertrauenspersonen
  • Deutschkenntnisse werden verbessert
  • Kinder und Eltern fühlen sich angenommen und wechseln in eine aktive Gastgeber-Rolle
  • das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein wird gesteigert (Empowerment)
  • Familien finden schneller Anschluss zu anderen Menschen und Einrichtungen (Networking)

    📰 Den vollständigen Abschlussbericht zur Studie gibt es hier als Download
Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom  12.05.2022

Queerpolitischer Aufbruch muss beginnen

Am 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990. Seit diesem Tag wird Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation nicht länger als Krankheit einstuft. Mit fünf Forderungen zum Idahobit2022 drängt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) auf den zeitnahen Beginn zentraler queerpolitischer Vorhaben durch die Bundesregierung.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erfüllen. Die neue Bundesregierung hat für die Legislatur einen queerpolitischen Aufbruch versprochen. Dieser muss nun endlich an Fahrt aufnehmen. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten zentralen Vorhaben für eine spürbare Verbesserung der Rechte von LSBTI muss nun zügig begonnen werden.

1. Fachkommission gegen lsbti-feindliche Hasskriminalität und Nationalen Aktionsplan starten

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und angegriffen, weil die Täter*innen ihren Hass auf LSBTI in Gewalt ausleben. Im vergangenen Jahr wurden von den Behörden über 1.000 LSBTI-feindliche Taten registriert. Das sind drei Fälle jeden Tag und mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Und die Dunkelziffer dürfte beim Vielfachen davon liegen. Innenministerin Faeser muss LSBTI-feindliche Hasskriminalität auf die innenpolitische Agenda setzen und die von der Innenminister*innenkonferenz geforderte unabhängige Fachkommission unverzüglich einsetzen. Der erste Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen soll bereits für die Herbstkonferenz vorliegen. Doch bislang ist noch nichts passiert!

Der LSVD setzt große Hoffnungen in den von der Bundesregierung vereinbarten ressortübergreifenden und finanziell unterlegten Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Queerbeauftragte Lehmann hat den Startschuss für diesen Sommer angekündigt. Ein wirksamer, nachhaltiger und auf die Zukunft gerichteter Aktionsplan muss in enger Abstimmung zwischen den Ministerien und der Community erarbeitet werden. Wichtig ist zudem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung anderer Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen werden. Das eröffnet eine intersektionale Perspektive, die der Vielfalt von LSBTI Rechnung trägt und auch Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nimmt. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, eindeutige Zielvereinbarungen und belastbare Selbstverpflichtungen.

2. Effektives Demokratiefördergesetz

Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Der LSVD unterstützt das geplante Demokratiefördergesetz und erwartet, dass sich dort die im Koalitionsvertrag bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vereinbarten wichtigen Schwerpunkte wiederfinden. Hierzu gehören die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte.

Ein erstes Diskussionspapier bleibt jedoch bei den Themen Empowerment, Intersektionalität und Stärkung der Beratung für Betroffene von Hasskriminalität noch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für ein effektives Demokratiefördergesetz müssen das Empowerment marginalisierter Gruppen und die Förderung intersektional arbeitender Projekte als klare Gesetzesziele formuliert werden. Zudem müssen bestehende, erfolgreich arbeitende Strukturen zur Förderung von Demokratie und Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen langfristig abgesichert werden.

3. Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Wir fordern die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Justizminister Dr. Marco Buschmann hat angekündigt, dass die im Koalitionsvertrag verabredete umfangreiche Reform im Abstammungs- und Familienrecht im Herbst 2023 im Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wird. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen: eine Interimsreform soll die drängendsten Probleme lösen, bevor in einem weiteren Reformschritt eine grundlegende Neuordnung familienrechtlicher Beziehungen erfolgt. Am vergangenen Donnerstag versprach er, in einem schnellen ersten Schritt „möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden“ und „bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen“. Dieser erste Schritt muss das Ende der unsäglichen Stiefkindadoptionen bedeuten! Der LSVD fordert für alle Fragen, die einer kurzfristigen Lösung zugänglich sind, umgehend neue Regelungen zur gesellschaftlichen Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen.

In einem weiteren Reformschritt können dann Themen verhandelt werden, die einer intensiven Diskussion bedürfen, wie etwa die Entwicklung von Elternschaftsvereinbarungen für Mehrelternfamilien, in denen die Väter gerade keine Samenspender sein wollen, sondern soziale und rechtliche Elternteile, die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften und die Regulierung in anderen verwandten Rechtsgebieten, wie die Entscheidung über die Regulierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft.

4. Selbstbestimmter Geschlechtseintrag für trans- und intergeschlechtliche Menschen

Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen wird in Deutschland Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert. In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit. Der Kampf um Selbstbestimmung für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen ist die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht darf nicht länger an demütigende und langwierige Fremdbegutachtungen geknüpft sein. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub.

5. Rechte queerer Geflüchteter sicherstellen

In vielen Staaten ist die Menschenrechtssituation für LSBTI grausam. Einige wenige schaffen es, vor Unterdrückung, Gewalt, Folter und Todesdrohung zu uns flüchten. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scheint es weiterhin ein großes Anliegen zu sein, LSBTI in Verfolgerstaaten abschieben zu können. Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Dem muss Innenministerin Faeser endlich Einhalt gebieten und für faire, rechtskonforme Asylentscheidungen Sorge tragen. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung, die Einreise und die Aufnahme von Personen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch zu gestalten. In Deutschland angekommen, ist es wichtig, dass aus der Ukraine geflüchtete LSBTI bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung erhalten. Die Verteilung der Geflüchteten muss sich daher auch nach diesen Kriterien richten. Bei der unbürokratischen Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine fordern wir die Bundesregierung überdies auf, sich dafür einzusetzen, dass auch möglichst vielen Drittstaatler*innen ein Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuteil wird und sie nicht in klassische Asylverfahren samt Unterbringung in Sammelunterkünften gedrängt werden. Viele dieser Drittstaatler*innen sind LSBTI aus Verfolgerstaaten, die ebenso wie Ukrainer*innen Schutz bedürfen.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom  16.05.2022

Die pro familia Bundesdelegiertenversammlung fand am 8. Mai 2022 wegen der Pandemie erneut virtuell statt. Die Delegierten waren unter anderem zusammengekommen, um neue Vorstandsmitglieder zu wählen.

Die bisherige Bundesvorsitzende, Dörte Frank-Boegner, schied nach drei Jahren aus dem Bundesvorstand aus. Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende, dankte ihr im Namen des Vorstands für das große Engagement, mit dem sie aus der Erfahrung der Beratungsarbeit heraus gemeinsam Ideen entwickelt und diese mit starker Stimme in die Politik eingebracht habe.

Die Delegierten wählten Monika Börding mit großer Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden. Die Diplom-Pädagogin aus Bremen ist kein neues Gesicht im Verband: Von 2013 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des pro familia Landesverbands Bremen. Sie freue sich, an der Weiterentwicklung von pro familia beteiligt zu sein, erklärte Monika Börding nach der Wahl. Der Verband läge ihr sehr am Herzen und Themen gebe es weiterhin genug.

„Selbstverständlich stellt der aktuelle Krieg in der Ukraine und die durch den Klimawandel entstehenden Fragen viele Themen in den Schatten. Gleichwohl gilt es weiterhin, Fragen der Selbstbestimmung und reproduktiven Rechte zu verteidigen und zu entwickeln. Diese stehen immer wieder auf dem Prüfstand, wie ein Blick auf die aktuelle Entwicklung in den USA zeigt. Aus meiner Sicht sind die anstehenden Fragen in Deutschland die Abschaffung des §219a StGB und eine Verbesserung der regionalen medizinischen Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte Börding. Sie verwies auf den Film ‚Wie wir wollen‘ des Kollektivs Kinokas aus Berlin, in dem alle Aspekte der aktuellen Debatte umfassend dargestellt seien.

Fiona Franz, Medizinstudentin an der Universität Hamburg und Gründungsmitglied von Medical Students for Choice Hamburg, wurde als stellvertretende Vorsitzende für eine weitere Wahlperiode wiedergewählt. Sie ist Mitglied des jungen Netzwerks pia – pro familia in action und möchte im Bundesvorstand ein Sprachrohr für die jungen Menschen bei pro familia sein.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2022

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum

Auf unserem digitalen Fachgespräch „Mobilität von Kindern und Jugendlichen – sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum“ diskutieren wir, wie wir den Straßenraum kindgerechter gestalten können.

Unter den Aspekten der Gesundheit, Verkehrserziehung, Bewegungs- und Entwicklungsförderung ist eine selbständige und aktive Mobilität und Teilhabe am Verkehr für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Doch hat die eigenständige Mobilität junger Menschen in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgenommen. Das liegt unter anderem daran, dass der öffentliche Raum zu ihren Ungunsten verteilt und die Straßeninfrastruktur größtenteils nicht kindgerecht ist.

Mitte Mai gehen in mehr als 200 Städten Menschen im Rahmen der Kidical Mass auf die Straße und demonstrieren für eine kindgerechte Infrastruktur. Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an selbstständige und sichere Mobilität auf die Agenda im Parlament. Welche Änderungen es im StVG braucht, um diese besser in Planungen einfließen zu lassen, diskutieren wir mit den eingeladenen Referent*innen.

Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Zur Veranstaltung  

Mit dabei

Stefan Gelbhaar MdB, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin für Mobilität von Kindern und Jugendlichen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter für Prävention und Kindergesundheit MdB Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion | Anika Meenken, Sprecherin Mobilitätsbildung, VCD | Dr. Roman Ringwald, Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht, Partner Becker Büttner Held

Termin: 14. Juni 2022, 14.00 bis 15.30 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Online

Seit einigen Monaten erreichen den Paritätischen zunehmend Problemanzeigen aus unseren Mitgliedsorganisationen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldanträgen für in Deutschland lebende Unionsbürger*innen stehen. Ein Teil der Probleme dürfte auf die Verschärfung der gesetzlichen Regelung im Sommer 2019 zurückzuführen sein, ein anderer Teil ergibt sich aber unabhängig davon aus der Verwaltungspraxis der Familienkassen. Dazu zählen unter anderem: überlange Bearbeitungsdauer der Kindergeldanträge, unverhältnismäßige Anforderungen an Nachweispflichten oder rechtswidrige Ablehnungen von Kindergeld aufgrund freizügigkeitsrechtlicher Vorgaben.

In dem Fachgespräch möchten wir die Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis schildern und anschließend mit dem Fachpublikum darüber diskutieren, wie die Zugangsbarrieren zu den Kindergeldleistungen für diese Gruppe abgebaut werden können – auch in Hinblick auf die womöglich bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Zuge der Kindergrundsicherung.

Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung

14:10 Uhr  Anspruch auf Kindergeld für Kinder  von EU-Bürger*innen: aktuelle Rechtslage
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender

14:25 Uhr  Zugangsbarrieren und  Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des  Anspruchs auf Kindergeld aufgrund der  Verwaltungspraxis
Natalia Bugaj-Wolfram, Der Paritätische Gesamtverband

14:40 Uhr  Folgen der gesetzlichen oder  verwaltungsbedingten Kindergeldausschlüsse  für die betroffenen Familien: Problemlagen  und Zukunftsperspektiven
Chrysovalantou Vangeltziki, Verband binationaler Familien und Partnerschaften

14:55 Uhr   Austausch im Plenum

15:30 Uhr   Abschluss der Veranstaltung

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Sie bekommen nach der Anmeldung eine Buchungsbestätigung mit den Einwahldaten. In dieser Mail gibt es auch einen Link zum Buchungscenter, sodass Sie ggf. selbst stornieren können. Nach der Einwahl werden Sie in einen Warteraum geleitet – wir beginnen pünktlich 14.00 Uhr.

Termin: 30. November 2022

Veranstalter: „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ AWO Bundesverband e.V.

Ort: Digital | Zoom

Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte und Fachberater*innen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung

Hiermit möchten wir auf unsere Fachveranstaltung des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ am 30. November 2022 von 09:30-15:30 Uhr aufmerksam machen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin vormerken.

Eine Einladung mit konkretem Programm folgt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF Geschäftsführer, Alexander Nöhring, ist als Sachverständiger zu dieser Anhörung geladen.

Montag, 9. Mai 2022, 14:00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) BT-Drucksache 20/1411

Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus 
BT-Drucksache 20/1502

Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten 
BT-Drucksache 20/1504

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/892378-892378

Hinweise: 
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 04.05.2022

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.04.2022

SCHWERPUNKT I: Tag der Arbeit

Zum Tag der Arbeit erklären die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann:

Der diesjährige Tag der Arbeit fällt in eine Zeit, die von großen Herausforderungen und Unsicherheit geprägt ist. Nachdem die Corona-Krise unser Land lange gebremst hat, stellt nun der furchtbare russische Angriffskrieg die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Die hohen Energiepreise belasten die Konjunkturaussichten und stellen schon jetzt viele Bürger*innen vor große Probleme. In dieser Zeit braucht es Sicherheit für die Arbeitnehmer*innen, gute Löhne und eine funktionierende Sozialpartnerschaft.

Um die Folgen des Krieges abzufedern und das Land aus der Krise zu führen, haben wir umfangreiche Entlastungen für die Bürger*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht, die zielgerichtet und insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen unterstützen.

Eines der ersten großen Vorhaben der Ampel ist die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde. Damit stellen wir 6 Millionen Menschen in Deutschland sofort besser. Wir wollen das Tarifsystem stärken und als Bund vorangehen. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen.

Auch in diesen Zeiten macht die Klimakrise keine Pause. Die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft bringt riesige Chancen mit sich: klimagerechter Wohlstand, wirtschaftlicher Aufschwung, Innovationen, Zukunftsjobs und eine bessere Lebensqualität. Allerdings zeigen sich diese Chancen oft erst mittel- bis langfristig. Mit unserer Klimaschutz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nehmen wir die berechtigten Sorgen und Ängste ernst und machen den Betroffenen sinnvolle Angebote. Unser Ziel ist es, den ökologischen Wandel voranzutreiben und sozial gerecht zu gestalten. Insbesondere dort, wo Jobprofile sich grundlegend verändern oder Arbeitsplätze verloren gehen, braucht es ein noch besseres Angebot an Weiterbildung und Qualifizierung. Mit einer Weiterbildungsoffensive, einem Qualifizierungsgeld und einem Transformationsfond wollen wir Beschäftigte und Unternehmen in der digitalen und ökologischen Transformation unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Lebendige Sozialpartnerschaft ist unverzichtbar

Der Tag der Arbeit am 1. Mai rückt alljährlich die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig:

„Die Herausforderungen wachsen scheinbar unaufhaltsam: Die Verteidigung von Frieden und Freiheit, die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nur in einem großen gesellschaftlichen Konsens zu bewältigen. Individuelles Engagement, eine lebendige Sozialpartnerschaft mit aktiven Gewerkschaften und Betriebsräten sowie der ordnende Staat sind dafür die unverzichtbaren Motoren.

Die existenzielle Bedrohung durch Krieg überlagert bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Gefühl der Unsicherheit in der sich durch die Digitalisierung wandelnden Arbeitswelt. Wichtig sind jetzt Zukunftsstrategien für ihre aktive Beteiligung in der Transformation der Arbeitswelt. Handeln statt ausgeliefert sein. Zentrale Bausteine sind die Vermittlung von Qualifikationen und die Perspektive, dass dort moderne Betriebe mit zukunftssicheren Jobs entstehen können, wo traditionelle Arbeitsplätze wegfallen.

Keine Option dürfen Konzepte sein, die aussondern, statt mitnehmen – etwa über Modelle eines Grundeinkommens. Unabhängigkeit durch Arbeit ist die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese Unabhängigkeit lässt sich nicht durch staatliche Alimentation ersetzen.

Möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen beteiligen und sich selbst in die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen einbringen. Sie leisten damit einen eigenen Beitrag zu gelebter Sozialpartnerschaft und einer fairen Gestaltung des Wandels.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Unter dem Motto „Zukunft geMAInsam gestalten!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Tag der Arbeit – im dritten Jahr der Corona-Pandemie wieder mit Kundgebungen vor Ort auf den Straßen und Plätzen im gesamten Bundesgebiet.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann brachte bei der zentralen Kundgebung in Berlin seine Bestürzung über den Krieg in der Ukraine zum Ausdruck und verurteilte den völkerrechtswidrigen Angriff. „Mit dem verbrecherischen Angriff Putins auf die Ukraine ist Krieg als Mittel der Politik nach über 20 Jahren nach Europa zurückgekehrt. Unsere Werte wie Menschenrechte, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Dieser menschenverachtende Krieg ist ein Angriff auf die europäische Friedensordnung und auf unsere Demokratie“, so Hoffmann. Er appellierte an den russischen Präsidenten, den Krieg sofort zu beenden und forderte Hilfe für diejenigen, über die der Krieg Not und Elend gebracht habe.

Hierzulande komme es nun darauf an, Geflüchtete zu integrieren. „Ihre Qualifikationen müssen unbürokratisch anerkannt werden. Nur so können sie schnell gute Arbeit finden, die anständig bezahlt wird.“ Angesichts der Frage nach der künftigen Friedens- und Sicherheitsordnung Europas warnte er vor einer neuen Phase der Konfrontation und einer dauerhaften Aufstockung des Rüstungshaushalts: „Wir sagen Nein zu Militarisierung und massiver Aufrüstung. Wir brauchen dieses Geld für Zukunftsinvestitionen in die Transformation. Und wir brauchen es für die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaats. Militärische Friedenssicherung darf niemals zulasten des sozialen Friedens erkauft werden.“

Der Krieg beeinflusse auch die Wirtschaft und Energieversorgung hierzulande. „Die Energiepreise sind für viele Menschen und für einige Unternehmen kaum noch bezahlbar. Hier muss gegengesteuert werden.“ Hoffmann forderte, von Energieimporten unabhängig zu werden. „Die Ampelkoalition hat ein ambitioniertes energiepolitisches Programm aufgestellt. Die Gewerkschaften werden sie dabei unterstützen – aber auch ganz genau hinschauen. Wir brauchen bezahlbare Energie für alle“.

Deutlich bessere Löhne für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack in ihrer Mai-Rede auf dem Frankfurter Römer. Angesichts der aktuellen Tarifrunde in dem Bereich forderte sie von den Arbeitgebern: „Zollt den Kolleginnen endlich den nötigen Respekt für Ihre Arbeit! Legt endlich ein ordentliches Angebot vor! Die Arbeitsbedingungen müssen endlich besser werden, die Löhne müssen rauf!“ Es sei „skandalös, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände auch nach der zweiten Verhandlungsrunde noch immer keine einzige Idee haben, die bis an die Erschöpfung arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu entlasten oder ihre Arbeit finanziell anzuerkennen! Und dass, obwohl der Fachkräftemangel weiter um sich greift, die Krankenstände aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen hoch sind und viele einfach nicht mehr können.“

Für den Bildungsbereich verlangte die DGB-Vize mehr Investitionen für Schulgebäude und Kindergärten, für mehr Personal und für die Aus- und Weiterbildung. „Unser Bildungssystem ist nicht vorbereitet auf die Veränderungen der sozial-ökologischen Transformation und ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften“, betonte Hannack. „Zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne Abschluss. Zu viele junge Menschen bleiben ohne Ausbildungsplatz. Zu viele Menschen bleiben ohne Berufsabschluss. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt handelt und einlöst, was im Koalitionsvertrag verabredet wurde. Dazu gehört der Ausbau der frühkindlichen Bildung, ein modernisiertes BAföG, eine bessere Förderung der Weiterbildung sowie endlich eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie.“ Es müsse „Schluss damit sein“, so Hannack, „dass nur rund 20 Prozent der Betriebe ausbilden und die anderen 80 Prozent der Betriebe sich darauf ausruhen und keinen einzigen jungen Menschen ausbilden.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, verwies bei der Mai-Kundgebung in Leipzig auf die noch immer existierende Lohnkluft zwischen Ost und West: „Damit muss Schluss sein! Es wird Zeit, dass die Arbeitgeber hier in die Spur kommen.“ Wo Tarifverträge gelten, sei der Abstand zwischen Ost- und Westlöhnen fast ausgeglichen. Aber vielfach, so Körzell, „flüchten die Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Die haben immer noch nicht kapiert, dass ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte wichtig für den unternehmerischen Erfolg sind.“ Die Bundesregierung müsse hier engagiert mit einem Bundestariftreuegesetz gegensteuern, betonte der Gewerkschafter. „Wir brauchen den Schutz durch Tarifverträge auch bei Betriebsübergängen, Outsourcing und Umstrukturierungen. Öffentliche Aufträge sollten ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen gehen.“

Der Mindestlohn als unterste Haltelinie müsse schnell auf 12 Euro angehoben werden. Gerade in ostdeutschen Ländern profitieren davon viele Beschäftigte, vor allem Frauen.

Für die Kohleregionen forderte Körzell eine vorausschauende Strukturpolitik mit ausreichend Qualifikations- und Ausbildungsangeboten. „Die dafür vom Bund zugesagten Gelder müssen endlich eingesetzt werden, um neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. „Alle müssen an einen Tisch, Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Wissenschaft und nicht zuletzt Betriebs- und Personalräte.“

Überdies forderte Körzell massive Investitionen in Infrastruktur, für Bildung und Soziales, für Straßen, Schulen und Gesundheit. Dafür brauche der Staat mehr Einnahmen. „Unternehmen, Spitzenverdienende und reiche Haushalte müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Beschäftigte finanzieren mit ihren Steuern den größten Teil der öffentlichen Ausgaben. Hier muss die Politik für mehr Gerechtigkeit sorgen, sonst bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt auf der Strecke.“

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erinnerte in Kassel daran, wie wichtig in krisenhaften Zeiten ein starker Sozialstaat ist: „Es war der Sozialstaat, der uns mit seinen Sicherheitsankern durch die Krise gebracht hat. Wir Gewerkschaften haben an der Seite der Beschäftigten ein höheres Kurzarbeitergeld erstritten und Arbeitslosigkeit verhindert. Mit dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurde von vielen bitterste Not abgewendet. Gemeinsam haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitgeber ihren Teil der Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz übernehmen, Kosten für Tests und Masken. Jeden neoliberalen Angriff auf unsere Sicherungssysteme haben wir hart zurückgewiesen, gekämpft für Lohnfortzahlung in der Quarantäne, für Kinderkrankengeld“, zog Piel Bilanz.

Die Krise habe aber auch Lücken gezeigt. „Wer ohnehin schon ein Mini-Einkommen hat, ist durch das anteilige Kurzarbeitergeld nicht gut abgesichert. Deshalb muss es in Zukunft auch beim Kurzarbeitergeld eine untere Haltelinie geben“, forderte Piel. In der Krise fielen außerdem tausende Minijobs weg. Viele landeten direkt in der Grundsicherung. „Dass die Ampel die Minijobs jetzt auch noch ausweiten will, ist ein Riesenfehler“, mahnte die Gewerkschafterin. Auch in Zukunft und angesichts des Kriegs in der Ukraine liege viel Arbeit vor den Gewerkschaften. „Die steigenden Energiepreise und die Inflation machen einmal mehr deutlich, wie wichtig gerechte Lastenverteilung gerade in krisenhaften Zeiten ist. Wir denken an Menschen in Arbeit genauso wie an die in Arbeitslosigkeit, an die jungen Menschen in Schulen, Ausbildung und Studium genauso wie an unsere Älteren mit kleinen Renten und an Kinder, deren Armut wir mit einer echten Kindergrundsicherung eingrenzen müssen“, so Piel.

Die Reden der DGB-Vorstandsmitglieder zum Download:

Rede vom DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann am 1. Mai 2022 in Berlin (PDF, 151 kB)

Rede der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack am 1. Mai 2022 in Frankfurt am Main (PDF, 157 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am 1. Mai 2022 in Leipzig (PDF, 178 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am 1. Mai 2022 in Kassel (PDF, 161 kB)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt das Teilhabechancengesetz und weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterlegen. Denn bisher sind diese unzureichend und können dadurch in der Praxis ihre Wirkung nicht zielgerichtet und in voller Breite entfalten. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Arbeit ist der Schlüssel zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Wir müssen alle Chancen ergreifen, Menschen für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu qualifizieren und zu gewinnen. Insbesondere langzeitarbeitslose Menschen benötigen Unterstützung, um wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Hierfür hat die Bundesregierung 2019 das Teilhabechancengesetz geschaffen, das die AWO als ein grundsätzlich erfolgreiches Instrument bewertet. Dieses Instrument und alle weiteren Maßnahmen können in der Praxis nur dann wirksam werden, wenn sie mit entsprechenden Mitteln hinterlegt sind. Die Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter und Arbeitsagenturen sind vielerorts dramatisch und haben sehr konkrete Auswirkungen auf die Menschen, die die Mittel dringend benötigen. Das muss sich ändern, wenn wirkliche Hilfe das Ziel sein soll und nicht nur wohlklingende Instrumente auf dem Papier.“

Aus der Praxis berichtet die AWO, dass erfolgreiche Einstellungen aufgrund fehlender Mittel seitens der Jobcenter gestrichen werden und keine neuen Beschäftigungen mehr möglich sind. Dies trifft in erster Linie diejenigen, die über die Maßnahmen Orientierung und Motivation gefunden sowie Mut gefasst haben und nun wieder ohne Anschlussperspektive in die Langzeitarbeitslosigkeit gehen müssen. Die Erfahrung von Berater*innen zeigt, dass ein erneuter Anlauf deutlich schwieriger werden wird. Das sind verpasste Chancen.

„Nach zwei Jahren Pandemie, in Zeiten hoher Inflation und sozialer und gesellschaftlicher Verunsicherung sind wirksame Arbeitsmarktinstrumente mehr denn je notwendig. Wir müssen jetzt die Menschen unterstützen! Wir appellieren an die Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags von Weiterentwicklung und Ausbau des Teilhabechanceninstruments schnell einzulösen und mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten“, so Döcker abschließend.

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, setzt sich die AWO auf allen Ebenen dafür ein, dass allen Menschen, die es wollen und die dazu in der Lage sind, unterschiedliche Maßnahmen der Qualifizierung, Begleitung und Beschäftigung angeboten werden. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.04.2022

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startet ihre Kampagne #DauerhafterLockdown.

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Recklinghausen beispielsweise bestätigt, dass allein hier 600 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung gefunden haben. Die Menschen arbeiten in Jugendwerkstätten, in der Grünanlagenpflege, in Radstationen oder in Sozialkaufhäusern. Aber: „Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind“, kritisiert Helmut Flötotto, stellvertretender Vorsitzender der BAG IDA. Die Caritas tritt deshalb dafür ein, dass Teilhabeinstrumente entfristet und damit ein fester Bestandteil arbeitsmarktpolitischer Förderung werden.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Weitere Informationen zur Kampagne #DauerhafterLockdown
https://www.dauerhafter-lockdown.de

Über die BAG IDA
Hilfen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zu entwickeln und zu fördern, ist Zweck der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA). Die BAG IDA hilft, die berufliche und soziale Ausgrenzung von arbeitslosen Menschen zu überwinden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es für sie kaum Chancen. Die BAG IDA setzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für eine Förderung eines solchen integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit der BAG IDA ein.

Weitere Informationen: https://www.ida.caritas.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.04.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appelliert ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müsse handeln!

Hintergrundpapier: Inklusive Arbeit vom Verbändetreffen Arbeit

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/jetzt-die-weichen-fuer-einen-inklusiven-arbeitsmarkt-stellen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2022

SCHWERPUNKT II: Kinder-Sofortzuschlag

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1504) eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte den von der Bundesregierung vorgesehenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu viel zu gering. „Dieser Sofortzuschlag geht an den sozialen Realitäten komplett vorbei und hält nicht was er verspricht. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist eine echte Besserstellung notwendig. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Auf dieses Jahr gerechnet bringt der Sofortzuschlag armen Kindern nur 33 Cent am Tag mehr. Das ist einfach armselig“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Nach aktueller Studienlage tragen derzeit Familien mit niedrigem Einkommen die höchste Inflationsbelastung. Deshalb sollte der Sofortzuschlag vor allem die Funktion erfüllen, die materielle Lage von einkommensarmen Familien spürbar zu verbessern. Dies wird mit zusätzlichen 20 Euro nicht erreicht. Schon der zu Beginn in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich war willkürlich gegriffen und nicht sachlich begründet. Auch er hätte den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine kinderrechtlich angemessene soziokulturelle Teilhabe nicht abdecken können. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Wirkliche Armutsbekämpfung sieht anders aus“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Sofortzuschlag für Kinder. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht tatenlos bleibt, sondern von Armut bedrohten Kindern einen Sofortzuschlag zahlen will“, sagt Svenja Kraus, neue Bundesgeschäftsführerin der eaf. Der Zeitplan der interministeriellen Steuerungsgruppe Kinder­grundsicherung sieht den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für den Winter 2023/2024 vor. Die eaf teilt die Einschätzung, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung noch viele offene Fragen zu klären sind, um am Ende alle relevanten Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

 

Bereits im August 2021 hatte die eaf angemahnt, in der Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung umgehend mit der Verbesserung der sozialen Absicherung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der etablierten Strukturen zu beginnen. Dort sind die Stellschrauben bekannt und die Folgen gut abzuschätzen. Mit ihrem Zwischenruf zur Kindergrundsicherung schlug sie unter anderem vor, zeitnah einen am Wohl des Kindes orientierten Kinderregelsatz zu ermitteln und den Unterhaltsvorschuss zu reformieren. „Der Sofortzuschlag ist mit 20 Euro monatlich ein pauschaler erster, aber leider viel zu kleiner Schritt in Richtung eines solchen Kinderregelsatzes. Weitere Zwischenschritte sind erforderlich!“, so Kraus.

 

Ein großer Teil der Zielgruppe einer Kindergrundsicherung sind Kinder von Alleinerziehenden. „Insofern verdient ein aktueller Antrag der Opposition aus Sicht der eaf einen zweiten Blick, weil er die Forderung der eaf nach einer nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhalts­vorschuss aufnimmt“, so Kraus weiter. „Derzeit fehlt Kindern im Unterhaltsvorschussbezug im Vergleich zu Kindern mit Mindestunterhalt das halbe Kindergeld in Höhe von 109,50 Euro, eine nicht nachvollziehbare Regelung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 28.04.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus stellt erste Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors vor

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser danken Beteiligten für rund 170 Stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Preis des Bundesfamilienministeriums zeichnet Mehrgenerationenhäuser für gesellschaftliches Engagement aus

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Parlamentarische Staatssekretärinnen von Bundesfamilien- und Ernährungsministerium besuchen Brandenburger Kita

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2022

Bundesfamilienministerium startet Unternehmenswettbewerb „Innovationspreis Vereinbarkeit“ – Bewerbungen bis zum 24. Juni möglich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2022

Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2022

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2022

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Gleichzeitig wird die Rente generationengerechter. Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind. Dadurch unterstützen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben.

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES HUBERTUS HEIL

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent.

Zum Nachholfaktor

Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Dennoch ist die Rente stabil geblieben. Rein rechnerisch hätte es letztes Jahr, mitten in der Krise, eine Rentenabsenkung geben müssen. Das konnte dank der Rentengarantie verhindert werden.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird für die diesjährige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor – unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau – wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird.

In diesem Zusammenhang wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt höher ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Dank der Bereinigung passt das sogenannte Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Zur Rentenanpassung 2022

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die Löhne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird – wie bereits ausgeführt – gleichzeitig die vermiedene Rentenkürzung aus dem letzten Jahr vollständig nachgeholt.

Trotz dieser Dämpfung werden die Renten zum Sommer kräftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren. Und auch weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Auch in Krisenzeiten bleibt die Rente verlässlich.

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Zu den Erwerbsminderungsrenten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.

Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13.04.2022

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wohnen muss für alle Bürgerinnen und Bürger wieder bezahlbar sein. Um das zu erreichen, braucht es einen echten Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik und eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Nur so lassen sich, trotz schwieriger Bedingungen, jährlich deutschlandweit 400.000 neue Wohnungen bauen – ein Viertel davon mit öffentlichem Geld.

Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes benötigen wir eine Beschleunigung von Planungen und Genehmigungen. Bauland muss schneller mobilisiert werden. Zudem wollen wir einen klimagerechteren, flächen- und ressourcenschonenden und für Mieterinnen und Mieter bezahlbaren Wohnungsbau. Dazu zählen auch die Begrenzung von Baukosten und die Sicherung der Qualität im Wohnungsbau.

Für diesen gemeinschaftlichen Kraftakt ist das im Koalitionsvertrag verabredete Bündnis bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Baustein. Es ist gut, dass die Bundesbauministerin dieses Bündnis gleich zu Beginn der Legislatur einberuft und breit aufstellt. Neben Vertreter*innen der Baubranche und der Immobilienwirtschaft gibt es zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft, die sich mit ihren Belangen, aber vor allem auch mit ihren Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven einbringen können. Die Expert*innen werden gemeinsam mit der Politik Empfehlungen erarbeiten, um schnell nötige Impulse für den Wohnungsbau zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Zur Vereidigung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Gyde Jensen:

„Als FDP-Bundestagsfraktion freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Die schnelle Ernennung von Lisa Paus zeigt, dass die Aufgaben des Hauses und seiner Ministerin für diese Koalition einen hohen Stellenwert haben. Jetzt gilt es, gemeinsam und mit voller Konzentration auf die Sache unsere Vorhaben für eine progressive Familienpolitik aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Wir haben uns als Koalition das übergeordnete Ziel gesetzt, dass die soziale Herkunft nicht darüber entscheiden darf, welche Entwicklungschancen ein Kind in Deutschland hat. Mit der Kindergrundsicherung und einem digitalen Kinderchancenportal, das unbürokratisch Teilhabe ermöglicht, gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz und der Fachkräfteoffensive haben wir uns hier wichtige Ziele gesetzt, die wir jetzt anpacken und auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

„Das Mindestlohnerhöhungsgesetz kommt und setzt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro fest. Was für Millionen Beschäftigte eine gute Nachricht ist, empfinden Unternehmen mit dem Geschäftsmodell ‚Dumpinglöhne‘ als Zumutung. Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände den Druck erhöhen und mit juristischen Klagen drohen“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden ersten parlamentarischen Lesung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Ferschl weiter:

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) vor, der am Freitag, 13. Mai, in erster Lesung beraten werden soll. Die Unionsfraktion hat zu dem Tagesordnungspunkt ebenfalls einen Antrag eingebracht (20/1017), der sich unter anderem gegen die Aufhebung des Paragrafen ausspricht.

Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“. Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Verurteilung einer Gießener Ärztin schreibt. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“.

Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch betont die Bundesregierung in der Begründung, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept.

Der Entwurf sieht zum anderen Änderungen am Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, um zum einen der Gefahr zu begegnen, dass nach der Aufhebung des Paragrafen „unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“. Dessen in Paragraf 1 geregelter Anwendungsbereich soll demnach auch auf „Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug“ erweitert werden. Durch eine Anpassung in Paragraf 12 Absatz 2 HWG soll zum anderen das bisher geltende Verbot für Publikumswerbung für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Damit solle künftig „die Möglichkeit der Information über medizinisch indizierte und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des HWG“ bestehen. Damit sei insbesondere irreführende Werbung nach Paragraf 3 HWG verboten. Zudem griffen die Vorgaben von Paragraf 11 für Publikumswerbung. Die Vorgaben des HWG würden für jedermann gelten, schreibt die Bundesregierung. Für Ärztinnen und Ärzte würden zudem die Regelungen der jeweiligen Berufsordnungen greifen, führt die Bundesregierung aus. „Es gibt daher keine Anhaltspunkte, dass nach der Aufhebung der Strafnorm des § 219a StGB werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft“, heißt es in dem Entwurf.

Weiter ist laut Entwurf eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen. Mit dieser Änderungen sollen strafgerichtliche Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a StGB in den Fassungen seit dem 16. Juni 1993 beziehungsweise auf Grundlage von Paragraf 219b StGB in der Fassung von 1. Oktober 1997 bis 15. Juni 1993 aufgehoben werden. Die den Urteilen zugrundeliegenden Verfahren sollen zudem gesetzlich eingestellt werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus. Der Rechtsausschuss will sich am Mittwoch, 18. Mai 2022, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf und dem Unions-Antrag befassen.

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Der Vorgang im DIP: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-strafgesetzbuches-aufhebung-des-verbots-der/286486

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 206 vom 03.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 29.04.2022

Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schreibt Die Linke. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit.

Die Abgeordneten fordern deshalb Änderungen an dem von der Bundesregierung dazu formulierten Gesetzentwurf. So soll unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner soll ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns soll als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns soll es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1502), den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.

Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ zwischen 2020 und 2025 rund 288.000 Stellen neu besetzt werden müssen. Das schreibt sie in der Antwort (20/1433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1003) unter Bezug auf die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings, das für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden ist.

Bei 136.000 Stellen handele es sich demnach um Ersatzbedarf für die in den Ruhestand gehenden Beschäftigten. Rund 152.000 Stellen müssten neu besetzt werden, weil die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten zunehme. Es sei davon auszugehen, dass im selben Zeitraum rund 147.000 Personen aus dem Bildungssystem kommen und einen entsprechenden Beruf erlernt haben, schreibt die Regierung. Nicht alle würden jedoch in ihrem erlernten Beruf arbeiten, hingegen würden auch Personen mit einer anderen Qualifikation in den Bereich wechseln. „Es wird erwartet, dass der Beruf (wie in der Vergangenheit) über diese Personen an beruflicher Mobilität gewinnt. Die rund 41.000 Personen, die über die berufliche Mobilität zwischen 2020 und 2025 hinzukommen, werden zusammen mit den erlernten Kräften aus dem Bildungssystem demnach ein Neuangebot an Arbeitskräften von insgesamt 188.000 Personen stellen und daher um fast 100.000 weniger als der Neubedarf insgesamt“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

531 Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden in 2022 in Deutschland mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ (2021 bis 2028) gefördert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1197) hervor. 88 davon befinden sich in Bayern, 65 im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 23 der mit öffentlichen Geldern geförderten MGH gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Häuser seien bereits Teil der vorherigen Förderprogramme gewesen, keines erhalte neu eine Förderung, heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr als die Hälfte der Häuser (55,6 Prozent), seien vollständig barrierefrei, schreibt die Bundesregierung weiter, zusätzlich 40,3 Prozent seien teilweise barrierefrei – inklusive des Offenen Treffs. Die Förderung teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu unterschiedlich großen Teilen. Festgeschrieben ist allerdings laut Bundesregierung in den Förderrichtlinien eine regionale Kofinanzierung von jährlich 10.000 Euro. Diese könne von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten oder den Bundesländern erbracht werden.

Die Förderung des Bundes werde als Festbetrag gewährt, daher seien die Förderanteile „variabel“, heißt es in der Antwort. In den Jahren 2012 bis 2019 seien bis zu 30.000 Euro als Bundesförderung gewährt worden, seit 2020 bis zu 40.000 Euro pro Haus. Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Bundesförderung je MGH in den Jahren 2020 und 2021 auf Antrag um jeweils bis zu 1.000 Euro aufgestockt worden.

Weitere zehn Millionen Euro seien im gleichen Zeitraum zur Aufstockung des Bundesprogramms im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

Die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebte Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag bewerten Sachverständige mehrheitlich als sinnvoll. Dies führe zu mehr demokratischer Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren und stärke damit die Antidiskriminierungsstelle (ADS) insgesamt. Das war der vorherrschende Tenor der öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) am Montag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zudem mahnten einige Experten eine umfassendere Reform des AGG an. Andere jedoch kritisierten die vorgesehene Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als Fehler. Auch dass die Leitung der ADS zu einem oder einer Unabhängigen Beauftragten umgestaltet werden solle, monierten sie als „nicht zielführend“.

Klar für die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sprach sich Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein aus, die auch zugleich die Antidiskriminierungsstelle des Landes leitet: Es brauche dringend ein Besetzungsverfahren, das rechtssicher sei, betonte sie. Die durch Rechtsstreitigkeiten verursachte lange Vakanz der Leitung habe zu einer Schwächung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geführt. Die Ausgestaltung als Wahlamt biete die erforderliche Rechtssicherheit und betone die demokratische Legitimation, argumentierte El Samadoni. Damit werde ein wichtiges Signal nach innen und außen gesetzt: „Damit ist die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht mehr nur irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge, sondern es wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Aufgabe der Antidiskriminierung als herausgehoben betrachtet.“

Ähnlich hatte sich Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), positioniert: In einer schriftlichen Stellungnahme des Dachverbands der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen begrüßte sie eine Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz“ als Fortschritt. Die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren führe insgesamt zu einer Aufwertung der Stelle. Die bisher „unklare Stellung der Leitung“ ohne den Bundesbeauftragtenstatus werde beendet. Allerdings forderte der advd weitere Reformschritte: Die Antidiskriminierungsstelle solle als oberste Bundesbehörde eingerichtet werden, um ihre „völlige Unabhängigkeit“ – analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten – zu gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.

Gänzlich anders beurteilte Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die anvisierte Änderung des AGG: Die Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens nannte er in seinem Statement einen „Irrweg“, über den sich keine Verbesserung des Status quo erreichen lasse. Besonders kritikwürdig sei die Besetzung der Leitung per Wahl: Zwar könne der Gesetzgeber so, wie angestrebt, Konkurrentenklagen vermeiden, aber dies sei auch möglich, wenn man – anders als in der Vergangenheit – Verfahrensfehler vermeide, argumentierte der Arbeitsrechts-Experte. Indem man sich so aber auch vom „Prinzip der Bestenauslese“ verabschiede, schließe man die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der Antidiskriminierungsstelle nicht. Im Gegenteil: „Das schadet ihr!“

Auch Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich skeptisch, ob die Wahl im Bundestag tatsächlich für mehr Transparenz sorgen werde. „Ist das wirklich das richtige Signal – oder nicht doch die Bestenauslese?“ Auch sah sie kaum Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS. Fachlich bestehe diese doch bereits, meinte die Arbeitsrechtlerin. Viel wichtiger sei es aus ihrer Sicht, die Arbeit der Stelle zu verbessern. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Bekanntheit und der Erreichbarkeit ihres Beratungsangebots, so Benz. Die Umwandlung der Leitungsstelle in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten sei hier aber nicht „zielführend“. Auch für eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung bestehe kein Anlass, heißt es zudem in der schriftlichen Stellungnahme des BDA.

Dieser Einschätzung widersprach die frühere, langjährige Leiterin der ADS, Christine Lüders: Es brauche eine Stärkung der Unabhängigkeit der ADS von der Exekutive – und hierzu trage die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag bei. Aber auch Ausstattung und Kompetenzen der ADS müssten erweitert werden, drängte Lüders. Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten präventiv wirken zu können“, erklärte die frühere Managerin und heutige Beraterin. Insofern sei die Änderung des AGG ein erster, aber ein „großer Schritt nach vorn“.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/890824-890824

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889366

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes in der Mediathek: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-gleichbehandlungsgesetz-887866

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 25.04.2022

Die Linksfraktion sieht die Entwicklung und Zukunft des sozialen Wohnungsbaus mit Sorge. Von vier Millionen Sozialwohnungen in der 1980er Jahren seien heute nur noch eine Millionen Sozialwohnungen übrig, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/1449). Die Unterstützung für einen Neustart bleibe bislang aus, sowohl rechtlich als auch haushalterisch.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Ausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen zehn Jahren waren, wie viele Sozialwohnungen neu gebaut wurden – und wie viele die Regierungskoalition in den nächsten vier Jahren zu bauen gedenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 182 vom 21.04.2022

Um den Mittelabfluss beim Digitalpakt Schule geht es in einer Nachfrage (20/1418) der CDU/CSU-Fraktion zur Antwort (20/908) der Bundesregierung. In dieser Antwort vom 3. März 2022 habe die Bundesregierung auf die Frage, wie hoch der Stand des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule sei, geantwortet, dass für den Stichtag 15. Februar noch keine weitergabefähigen Daten vorlägen. Laut Fragesteller seien die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss am 4. März 2022 in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden.

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob am 3. März 2022 bereits weitergabefähige Zahlen zum Stand des Mittelabflusses vorlagen und welche Maßnahmen das BMBF zur Überprüfung und Validierung der von den Ländern übermittelten Daten unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 21.04.2022

In Deutschland waren im Jahr 2020 Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 30,2 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter noch bei 29,0 Jahren, wie das Statistische Bundesamt aus Anlass des Muttertages am 8. Mai mitteilt. Das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden ist in den vergangenen zehn Jahren fast durchgehend gestiegen.

Im Jahr 2020 kamen in Deutschland rund 360 000 Erstgeborene auf die Welt. Davon hatten 0,8 % (2 900) eine Mutter, die jünger als 18 Jahre alt war. Bei 2,9 % der Erstgeborenen (10 500) war die Mutter bei der Entbindung 40 Jahre und älter.

EU-Vergleich: Durchschnittsalter der Erstgebärenden in Italien am höchsten

Auch in den anderen Staaten der Europäischen Union bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind. Im Jahr 2020 betrug das Alter der Erstgebärenden im EU-Durchschnitt laut Eurostat 29,5 Jahre. In Italien waren die Frauen bei Geburt ihres ersten Kindes mit im Schnitt 31,4 Jahren am ältesten, gefolgt von Spanien mit 31,2 Jahren und Luxemburg mit 31,0 Jahren.  Am jüngsten waren die Erstgebärenden 2020 in Bulgarien (26,4 Jahre), gefolgt von Rumänien (27,1 Jahre) und der Slowakei (27,2 Jahre).

Methodische Hinweise:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt können aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.05.2022
  • Noch nie haben in der Bundesrepublik Deutschland so wenige Paare geheiratet wie im Jahr 2021
  • Zugleich kamen im zweiten Jahr der Corona-Pandemie in Deutschland so viele Kinder zur Welt wie seit 1997 nicht mehr

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland ist im Jahr 2021 auf einen neuen historischen Tiefstand gesunken. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben 2021 rund 357 800 Paare geheiratet. Damit wurden 2021 noch einmal 15 500 oder 4,2 % weniger Ehen geschlossen als im ersten Corona-Jahr 2020, in dem die Zahl bereits um 10,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken war. Weniger Eheschließungen wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik lediglich während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1915 bis 1918 registriert. Für die Kriegsjahre 1944 und 1945 liegen keine Daten vor. Demgegenüber stieg die Zahl der Geburten in Deutschland im Jahr 2021 auf den höchsten Stand seit 1997.

Im Osten Deutschlands war der Rückgang der Zahl der Eheschließungen 2021 mit -8,6 % stärker ausgeprägt als im Westen mit -3,5 %. Hierzu kann auch beigetragen haben, dass in Ostdeutschland derzeit die Zahl der Menschen im Alter um 30 Jahre abnimmt. Bei den etwa 30-Jährigen sind die Heiratsraten üblicherweise am höchsten, allerdings befinden sich aktuell die in den östlichen Bundesländern schwach besetzen Geburtsjahrgänge von Anfang der 1990er Jahre in diesem Alter.

Im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 349 000 Ehen (2020: 363 000) zwischen Mann und Frau und 8 700 Ehen (2020: 9 900) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen. Ohne Umwandlungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe waren es 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021 (2020: 8 400). 

Geburtenzahl mit 795 500 Kindern auf dem höchsten Niveau seit 1997 

Im Gegensatz zu den Eheschließungen nahm die Zahl der Geburten im zweiten Jahr der Pandemie zu. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 795 500 Kinder geboren. Das war die höchste Geburtenzahl seit 1997 (812 173 Kinder). Damit stieg die Geburtenzahl im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 2,0 %. In den Monaten Februar (+4,3 %), März (+7,3 %) sowie Oktober (+3,3 %) und November (+4,7 %) war 2021 die Geburtenzahl deutlich höher als im Durchschnitt der drei vorherigen Jahre. Von Mai bis Juli 2021 lag sie dagegen leicht darunter. 

In Westdeutschland stiegen die Geburtenzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 3,3 %. Anders in Ostdeutschland, wo die Geburten – unter anderem aufgrund der abnehmenden Zahl potenzieller Eltern – um 5,1 % zurückgingen.

Deutschlandweit war eine Zunahme der Geburten der dritten Kinder (also Kinder von Müttern, die zuvor bereits zwei Kinder geboren hatten) zu beobachten. Sie stiegen um 3,9 %. Die Geburten der ersten Kinder nahmen dagegen insgesamt nur um 1,2 % zu.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2021 sind vorläufig und stammen aus der regulären Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen, die auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern erstellt werden. Die endgültigen Daten werden turnusgemäß Mitte des Jahres vorliegen und auch eine Auswertung nach weiteren Merkmalen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen. 

Für 1944 und 1945 liegen keine Angaben zu Eheschließungen vor. Die monatlichen Geburtenzahlen 2021 werden mit den jeweiligen Durchschnittswerten der drei vorangegangenen Jahre verglichen, um belastbare Aussagen zu den monatlichen Veränderungen zu erhalten. 

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. 

Weiterführende Informationen:

Die Ergebnisse der Geburtenstatistik (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) und Eheschließungsstatistik (Tabellen 12611-0002 und 12611-0011) nach Monaten und Bundesländern bis einschließlich Dezember 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 und zu Eheschließungen im Tabellensegment 12611 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

Gut 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 24 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2020. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Knapp 589 000 beziehungsweise 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 10 Monaten. 

Knapp 534 000 beziehungsweise 47,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar. Methodische Hinweise sind in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit ihrem neuen Positionspapier zur sozial-ökologischen Transformation setzt sich die AWO vor dem Hintergrund der existenziellen Klimakrise für einen solidarischen Wandel ein. Der Verband fordert die Politik auf, schnell für Verbindlichkeit zu sorgen und den Pfad zur Klimaneutralität mit wirksamer Rahmensetzung zu ebnen. Die AWO betont dabei, dass die Klimakrise es erforderlich macht, sich sozialen Fragen neu zu stellen. Alle Menschen müssten sich gerade in den aktuell unsicheren Zeiten auf soziale Sicherheit verlassen können.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert: „Die Klimakrise wird in hohem Maße von den Emissionen der Wohlhabendsten getrieben. Lösungen müssen auch an diesen gewaltigen Ungleichheiten ansetzen. Die Kosten der Transformation dürfen nicht auf einkommensarme Haushalte umgelegt werden, die weltweit und in Deutschland den geringsten Beitrag an der Entstehung und Verschärfung der Klimakrise tragen und sich zu Recht Sorgen machen, finanziell abgehängt zu werden. Gleichzeitig dürfen wir bei der sozial-ökologische Transformation nicht immer nur die Kosten sehen, sondern sollten auch einmal vom Ende her denken. Den Wandel solidarisch zu gestalten heißt für uns, Klima und Umwelt zu schützen. Wir müssen alle Menschen in die Lage versetzen, am Wandel teilzuhaben, etwa mit einer Rückverteilung der CO2-Bepreisung, einem Programm zum Umstieg auf energieeffiziente Haushaltsgeräte oder auch klimagerechten Infrastrukturen in den Bereichen Wohnen, Energie und Mobilität. Hier erwarten wir nicht nur Marktanreize, sondern einen sozial gerechten, staatlichen Ordnungsrahmen.“

Brigitte Döcker, Vorstand des AWO Bundesverbandes, stellt klar: „Die aktuelle Diskussion um steigende Energiepreise zeigt, dass wir über weitere Instrumente sprechen müssen, die einkommensarme Menschen bedarfsgerecht unterstützen. Das gilt auch für die sozial-ökologische Transformation. Wir wollen unsere Gesellschaft für alle Menschen lebenswerter machen. Deshalb haben wir uns auch für unsere Einrichtungen und Dienste konkrete Selbstverpflichtungen für den Klimaschutz auferlegt. Denn wir wollen als Wohlfahrtsverband auf allen Ebenen am Wandel mitwirken.“

Die AWO gibt dafür erste politische Impulse in den Bereichen Bepreisung von CO2 Emissionen, Abbau von umweltschädlichen Subventionen sowie im Bereich Wohnen und Energie. Diese Schwerpunkte sind dabei nur der Anfang, denn der Verband will sich künftig auch in weiteren Bereichen der Transformation für sozial gerechte Reformschritte stark machen.

Download des Positionspapiers (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2022

„Angesichts der anhaltenden tragischen Flucht von Menschen aus der Ukraine ist die breite Solidarität in Deutschland ein großartiges Signal der Mitmenschlichkeit. Wichtig ist uns, die vielfältige spontane humanitäre Hilfe strukturell abzusichern. Die private Gastfreundschaft ist überwältigend, sie ist ein Schlüsselelement wirksamer persönlicher Solidarbereitschaft. Die, die ihre Herzen und Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine geöffnet haben, verdienen Hochachtung und Dankbarkeit. Sie müssen nun die unerlässliche Unterstützung für viele praktische Fragen erfahren“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des „Round Table #Ukraine – gutes Ankommen vor Ort”, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz heute Wohlfahrtsverbände und andere Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ins Kanzleramt eingeladen hat.

Von den mehr als 5 Millionen aus der Ukraine Geflüchteten, sind über 369.400 Menschen nach Deutschland geflohen, vor allem sind es Frauen (84 %), von denen viele mit ihren Kindern (58 %) hierzulande Schutz suchen*. Auch zahlreiche ältere, pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind angekommen.

Private Unterbringung nachhaltig stärken

Anfang April waren 24 % der Geflüchteten bei Freunden untergekommen, 22 % in einer sonstigen Privatwohnung und 19 % wohnten bei Verwandten. „Über die Hälfte der Schutzsuchenden sind also in privatem Wohnraum aufgenommen worden. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Situation, in der große Aufnahmeeinrichtungen kaum die nötigen Rückzugsorte gewährleisten können, hat die private Unterbringung sich als Anker solidarischer Aufnahme erwiesen. Nun müssen Gastgeber_innen und Geflüchtete dringend unterstützt werden, damit die Bereitschaft zur Unterbringung und Begleitung nachhaltig weiterbesteht. Konflikte müssen so früh und so gut wie möglich vermieden werden“, so Welskop-Deffaa.

Ausreichend Begleitung und Hilfe bei Konflikten

Dazu braucht es etwa Beratung im Vorfeld, Unterstützung beim Matching und Begleitung während der Aufnahme, eine Vermittlung im Konfliktfall und eine Weiterleitung an Hilfestrukturen. Welskop-Deffaa: „Ein digitales Vermittlungsportal ist aus unserer Sicht allein nicht ausreichend. Ohne Unterstützung drohen Enttäuschung und Überforderung oder gar ein Abbruch der Aufnahme.“

Angebote bundesweit ausbauen

Die Caritasverbände vor Ort sind bereits dabei, diese neue Form der Unterbringung zu unterstützen und entwickeln wirkungsvolle Lösungen für den neu entstandenen Bedarf. So vermittelt beispielsweise die Caritas Osnabrück im Rahmen des
Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“ Ehrenamtliche, die Freizeitangebote organisieren und gestalten (bspw. Zoobesuche, Kindergruppen, Austauschangebote für Frauen) oder zu Behörden, Sprachkursen etc. begleiten und damit private Wohnungsgeber_innen entlasten können. In Düsseldorf begleiten und beraten Mitarbeitende der Caritas und andere Wohlfahrtsverbände im Auftrag der Stadt privat untergebrachte Schutzsuchende. Genau diese Unterstützung ist derzeit erforderlich.

Neben privater Unterbringung gibt es aber auch weitere Formen der Aufnahme. Die Caritas ist in Flüchtlingsunterkünften aktiv und kümmert sich um diejenigen, die nicht privat aufgenommen werden. Zudem wurden in Caritas-Einrichtungen zahlreiche allein reisende Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonderen Bedarfen (Behinderung, Pflegebedarf) aufgenommen. „Aus den Kriegsgebieten müssen in diesen Wochen auch ganze Einrichtungen von Menschen mit Behinderung evakuiert werden. Wir sind sehr dankbar, dass diese vulnerablen Schutzsuchenden an verschiedenen Stellen in Deutschland über das Netz der europäischen Caritasfamilie Aufnahme und Hilfe erfahren“, so Welskop-Deffaa. 

Hintergrundinformation
Private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine kann ein wichtiger Beitrag sein, wenn sie gut begleitet wird. Der Deutsche Caritasverband hat dazu einen
Leitfaden für private Unterbringung veröffentlicht.

(*Quelle aller in der Pressemitteilung genannten Zahlen: Erhebung Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI)).
BMI – Alle Meldungen – Befragung ukrainischer Kriegsflüchtlinge (bund.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.04.2022

Die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung in der Sozialversicherung ist auch 2022 eine Armutsfalle. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Familienverbände DFV und FDK.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) analysieren im Horizontalen Vergleich 2022, wie sich Sozialabgaben auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verschlechtert: Fehlten einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen 2021 noch 223 Euro ihres Existenzminimums, sind es 2022 insgesamt 2.472 Euro. Die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate wird das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen lassen. Damit vergrößert sich die Schere noch einmal deutlich. Die Entwicklung schätzen die Familienverbände als dramatisch ein.

„Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto weniger Rücksicht nimmt der Staat auf die finanziellen Belastungen der Familien. Das ist sozialpolitisch geradezu paradox“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Im Steuersystem ist die Belastungsgerechtigkeit hingegen klar geregelt: Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig ist, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Das Sozialversicherungssystem nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Kinderfreibeträge wie im Steuerrecht gibt es in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht. Mit dem Ergebnis, dass es diejenigen bestraft, die durch die Kindererziehung deutlich weniger leistungsfähig sind.“

Zusammen mit dem FDK unterstützt der DFV deswegen Familien, die gegen familienblinde Abgaben in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung klagen und mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

„Auf Grundlage vorheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordern die Familienverbände einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit. Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen. Da sich die Politik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karlsruhe“, sagt FDK-Präsident Ulrich Hoffmann.

Reformansatz „Gerechtigkeit für Familien“: So werden Familien gleichgestellt

Mit dem Horizontalen Vergleich machen die Familienverbände jährlich aufs Neue auf den familiengefährdenden Armutsmissstand aufmerksam. In diesem Jahr rechnen sie zusätzlich vor, wie sich die Kombination zweier aus Gerechtigkeitsgründen gebotener Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von insgesamt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken würde.

Die vorgeschlagene Entlastung von Familien setzt sich zusammen aus:

  • der Anhebung des Kindergeldes auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz, damit die Entlastungswirkung pro Kind in jeder Familie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
  • der Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung, um in der Sozialversicherung endlich die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und Leistungsgerechtigkeit herzustellen

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen in Höhe von 38.901 Euro etwas mehr als das Existenzminimum zur freien Verfügung stehen würde.

„Wer Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen will, muss Gerechtigkeit für Familien herstellen und auf diesem Weg eine Kindergrundsicherung gewährleisten“, so Zeh. „Nur eine Kindergrundsicherung, die einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Schirm hat, kann eine wirkungsvolle Kindergrundsicherung sein.“

Ulrich Hoffmann betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht diskriminiert werden. Wer einen Staat ohne Blick auf die Familien machen will, wird scheitern. Mit erheblichen Konsequenzen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.“

Weiterführende Informationen: Horizontaler Vergleich 2022 – Was am Monatsende übrig bleibt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.05.2022

Am Mittwoch traf das neue Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zum ersten Mal zusammen. Ihm gehören 35 ständige Mitglieder an, wobei Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sind. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass eine zentrale gesellschaftliche Gruppe keinen Eingang ins Bündnis gefunden hat: die Familien.

Familien sind die großen Verlierer am Wohnungsmarkt. In Ballungsgebieten finden sie kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Neue Wohnungen entsprechen immer weniger den Bedürfnissen von Eltern und Kindern, zum Beispiel die Größe sowie den Zuschnitt betreffend.

„Fehlender bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum hat dramatische Konsequenzen für Familien. Die Wohnsituation beeinflusst wesentlich, wie sich Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen Mut zu Kindern finden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. Hinzu kommt seit geraumer Zeit eine erhebliche Schattenmiete in Form von Spitzensteuersätzen auf Energieträger. Heizung und Elektrizität sind für Familien zur Luxusware geworden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Um die berechtigten Interessen von Eltern und Kindern unmittelbar zu berücksichtigen, hätten Familien im neuen Bündnis des Bundesbauministeriums vertreten sein müssen. Von einer Familienvertretung fehlt im Bündnis bezahlbarer Wohnraum jedoch jede Spur.

„Es ist gut und richtig, dass die Baubranche und die Kommunalvertreter am Tisch des Bündnisses sitzen. Doch wenn die Bedürfnisse von Familien ignoriert werden, hat das Bündnis von Anfang an einen erheblichen Geburtsfehler“, so Heimann. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohn- und Baupolitik des Bundes und nicht an den Zuschauerrand.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.04.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einigung auf ein europäisches Gesetz über digitale Dienste vom 23. April 2022. Der Digital Services Act (DSA) bringt eine europaweit einheitliche Regulierung von illegalen Inhalten, zu denen insbesondere Hassrede und Hetze sowie rechtswidrige diskriminierende Inhalte im Netz zählen, mit entsprechendem politischem Gewicht. „Damit nutzt die EU ihre Stärke, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten,“ so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig, „Frauen sind von Hasskriminalität im Netz in besonders großem Ausmaß betroffen und werden gehindert, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszuüben.“

Mit dem DSA setzt die EU auf mehr Transparenz bei Löschungen und Algorithmen der Plattformen. Das ist jedenfalls ein wichtiger Schritt. Es ist unverzichtbar, in einer digitalisierten Gesellschaft hier mehr Wissen und Forschungsmöglichkeiten zu generieren.

Der djb hatte bereits 2017 begrüßt, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dem Phänomen der maßlosen Hassrede auf sozialen Netzwerken entschieden entgegengetreten war. Den Evaluierungs- und Reformierungsprozess des NetzDG hat der djb seitdem kritisch begleitet. Der Regulierungsansatz des NetzDG zielt allein auf eine schnelle, den digitalen Verbreitungsmechanismen angepasste Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalität. Die Vereinbarkeit des NetzDG mit EU-Recht stand dabei immer in Frage. Dieser deutsche Sonderweg hat als Anstoß-Regulierung funktioniert. Löschung und Sperrung allein reichen jedoch nicht aus. Nicht aus dem Auge verloren werden darf, dass es Betroffenen von digitaler Gewalt immer auch darum geht, dass das gewaltvolle Verhalten sanktioniert wird.  

„Ob der Regulierungsansatz der EU die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Hasskriminalität erschwert, wird sich zeigen.“, so Wersig weiter. „Es ist denkbar, dass noch weitreichendere Regulierungsansätze aktiviert werden müssen, um den virtuellen Kommunikationsraum gegen digitale Gewalt nachhaltig zu schützen.“

Der djb verweist dazu auf seine Ausführungen im Papier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen„.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland unter dem Motto „Für Kinder und Umwelt: Adieu Elterntaxi!“ dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Während der Aktionstage vom 19. bis 30. September 2022 sollen möglichst viele Kinder deutschlandweit zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. In den letzten Jahren hatten zehntausende Kinder in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht und die Aktion zu einem großen Erfolg geführt. Wer in diesem Jahr teilnehmen will, sollte sich auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de eintragen, um vielfältige Informationen, Projektideen und Materialien zum Bewerben für die Aktionstage im September 2022 zu erhalten.

 

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zur Genüge: So können Schulen und Kitas während der Aktionstage etwa sogenannte Laufbusse organisieren. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen vor Ort Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen können. Auch das Sammeln von „Laufpunkten“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg, auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitawegs motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

 

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „In der kindlichen Entwicklung spielt Bewegung eine entscheidende Rolle. Dem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen, ist für ein gesundes Aufwachsen von Kindern elementar. Daher sollte jede Gelegenheit genutzt werden, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen. Der Weg zur Schule oder zum Kindergarten ist dafür perfekt geeignet. Die Strecken sind meist relativ kurz. Und mit anfänglicher Begleitung durch Erwachsene oder ältere Kinder können sie in der Regel problemlos zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zurückgelegt werden. So starten Kinder aktiv in den Tag und können den Weg gemeinsam mit Freunden oder der Familie erleben. Als Schirmherrin freut es mich deshalb sehr, wenn sich möglichst viele Schulen und Kindergruppen an den diesjährigen Aktionstagen beteiligen. Ich wünsche allen Kindern auf ihrem Weg zur Schule oder in den Kindergarten eine bewegte Zeit mit vielen schönen Begegnungen.“

 

Damit möglichst viele Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurücklegen, fordern VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für alle Kinder so zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können: Dazu gehört neben Tempo 30 auf allen als Schulweg genutzten Straßen insbesondere die sicherere Gestaltung der Infrastruktur unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei den entsprechenden Planungsprozessen. Zudem muss der Straßenverkehr rund um Schulen und Kindergärten nach Ansicht der Verbände wirksam begrenzt werden. Eltern, die nicht auf das Elterntaxi verzichten können oder wollen, sollten Alternativparkplätze angeboten werden, damit durch Bring-Situationen vor den Bildungseinrichtungen niemand gefährdet wird.

 

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 19. bis 30. September 2022 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung vom 05.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk macht ab heute mit einer großangelegten Spendenkampagne auf die Situation geflüchteter Kinder aus der Ukraine aufmerksam. Dafür wirbt die Kinderrechtsorganisation mit Plakaten, die in neun deutschen Städten auf mehr als 2.000 Flächen hängen werden, um Spenden für Projekte, die den Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern sollen. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den Einnahmen der Spendenkampagne unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk deutschlandweit Hilfsprojekte für geflüchtete Kinder aus der Ukraine: zum Beispiel Projekte, in denen sie auf den Schulbesuch in Deutschland vorbereitet werden oder psychologische Betreuung erhalten, damit sie die Erlebnisse ihrer Flucht verarbeiten können. Zudem können Familien, die nach Deutschland geflohen sind, schnell und unkompliziert individuelle Unterstützung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen, etwa für Schulausstattungen, medizinische Hilfen oder eine kindgerechte Wohnungseinrichtung.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Spendenkampagne großzügig unterstützt. Die Zahl der Geflüchteten wächst täglich weiter an, dementsprechend ist der Bedarf an Unterstützung weiterhin sehr groß. Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die auf der Flucht sind. Ihre Aufnahme ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt beispielsweise kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Mit unserem Kindernothilfefonds fördern wir deutschlandweit entsprechende Projekte ebenso wie einzelne Familien, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Weil es uns am Herzen liegt, unterstützen wir die Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes reichweitenstark mit der Plakatierung des Spendenaufrufs. Wir wollen die Millionen von Menschen in Deutschland, die wir mit unseren Medien erreichen, für dieses wichtige Thema sensibilisieren und dabei helfen, möglichst viele Spenden für die vom Krieg betroffenen Kinder zu sammeln, die tagtäglich in Deutschland ankommen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

 

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Hilfe des Deutschen Kinderhilfswerkes für geflüchtete Kinder aus der Ukraine finden Sie unter: www.dkhw.de/ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungssitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts des Deutschen Bundestages eine überparteiliche Initiative zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen. „Eine Absenkung des Wahlalters auf der Europa- und Bundesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht stark profitiert. Die Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit ist antiquiert und sollte der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der andauernden Pandemie, der Klimakrise sowie des Krieges in Europa, um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen das Wahlrecht ermöglichen. Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes notwendige Absenkung des Wahlalters wird auch eines der Themen im Kinderreport 2022 sein, den das Deutschen Kinderhilfswerk demnächst unter dem Titel „Rechte von Kindern in Deutschland: Generationengerechte Politik für und mit Kindern“ vorstellen wird. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Absenkung des Wahlalters findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/wahlalterabsenkung, weitere Informationen sowie die Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/absenkung-des-wahlalters/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung mahnt der Kinderschutzbund, dass auch psychische Gewalt keinen Platz in der Erziehung haben darf. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, die auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen ausschließt.

 

 „Demütigungen, Liebesentzug oder Herabsetzungen sind Formen der Gewalt. Für diese Gewalt gibt es noch zu wenig Bewusstsein. Wir brauchen eine breitere Strategie, die gerade auch für Demütigungen und emotionale Gewalt sensibilisiert“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. „Hier ist eine nachhaltige Aufklärungskampagne gefragt. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Hilgers weiter.

 

Um Eltern und Kinder in der Erziehung zu begleiten, wurde im Kinderschutzbund das Konzept der Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® vor mehr als 20 Jahren entwickelt. In diesen ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ein zentrales Thema.

 

Die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 auch in teildigitalisierter Form angeboten werden, um den Zugang noch einfacher zu machen. Möglich gemacht wurde diese Teildigitalisierung durch Fördergelder des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Unterstützung der Drogeriemarktkette DM. Weitere Informationen und Materialien finden Sie unter www.sesk.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 30.04.2022

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die ersten Schritte zur Eindämmung der Inflationsfolgen und fordert die Bundesregierung dazu auf, weitere Schritte zu unternehmen. Neben einer Beseitigung der „kalten Progression“ fordert er einen besonderen Blick auf einkommensschwächere Familien.

 „Wir haben die seit Jahrzehnten höchste Inflationsrate in Deutschland, vor allem für Mehrkindfamilien und Geringverdiener spitzt sich damit die Lage zu. Auch wenn gerade in vielen anderen Ländern der Welt noch dramatischere Entwicklungen zu beobachten sind, verlangt auch die Situation in der Bundesrepublik politisches Handeln“, forderte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute in Berlin.

„Die Bundesregierung hat erste wichtige und gute Schritte zur Linderung der Inflationsfolgen unternommen, aber auch weiterhin muss genau geschaut werden, was unternommen werden sollte, damit wir nicht Verhältnisse bekommen, in denen sich Familien zwischen Nahrung und Wärme entscheiden müssen“, erklärte Hoffmann weiter.

Die derzeitige Inflation bezieht sich noch im Schwerpunkt auf die Energiekosten. Aber der Familienbund warnt vor einer drohenden Spirale. Es gilt den Trend zu brechen, so dass die Inflation sich nicht von den Energiepreisen zu anderen Preissparten durchfrisst. Hier sieht der Familienbund ganz klar den Regierungsauftrag, „denn diese hat einen Stabilisierungsauftrag und muss gegen eine Preisspirale vorgehen“, bittet Hoffmann.

Der Familienbund appelliert auch an die Unternehmen, die Situation nicht auszunutzen: „Die Preise dürfen nicht nur deswegen steigen, weil gerade eine gewisse Stimmung der Akzeptanz herrscht und man Erhöhungen hinter dem Mantel einer scheinbar allgemeinen Inflation verstecken kann“, erklärte Hoffmann und fuhr fort: „Es muss sichergestellt werden, dass die durch die Abschaffung der EEG-Umlage geschaffenen Entlastungen bei den Energieversorgern an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.“

Hoffmann plädiert dafür, insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen im Blick zu haben: „Gerade die Not von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien mit gestiegenen Energiepreisen offenbart, dass das Existenzminimum und die Bedarfe von Kindern zeitnah neu zu ermitteln und in dessen Folge der Regelsatz und die Kinderfreibeträge anzupassen sind.

Der Familienbund sieht vielfältige weitere Möglichkeiten, wie die Bundesregierung Maßnahmen einleiten kann. Vor allem die Beseitigung der „kalten Progression“ durch einen „Tarif auf Rädern“ ist ein dringendes Gebot der Steuergerechtigkeit. Denn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft nicht steigern, dürfen nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher ist eine automatische Anpassung des Einkommenssteuertarifs an die Inflation erforderlich.

Für wichtig hält der Familienbund zudem eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Kinderprodukte. Diese würde insbesondere einkommensschwächere Familien entlasten, die einen hohen Anteil ihres Einkommens für solche Produkte ausgeben. „Denn es geht um zielgenaue Dauerlösungen und nicht um schnell verpuffende Einzelmaßnahmen, die bestenfalls wie ein Tropfen auf dem heißen Stein und schlimmstenfalls wie ein Brandbeschleuniger für die Inflation wirken“, forderte Hoffmann. Es gelte zu prüfen, inwiefern eine echte Entlastungswirkung erzeugt wird und nicht nur eine einmalige kurzfristige Aktion vorliegt, die den Gegeneffekt beschleunigt. Das bisherige Entlastungspaket ist nach Ansicht des Familienbundes nicht zielgenau und entlastet auch nur kurzfristig. Der Familienbund fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen noch einmal zu untersuchen und zu ergänzen.

Neben Entlastungsmaßnahmen muss jetzt geprüft werden, inwiefern die Kaufkraft erhalten bleiben und die Inflation direkt bekämpft werden kann. Aus diesen Gründen gilt es zu prüfen, inwiefern die Bundesregierung, die EZB und andere Akteure Möglichkeiten der Gegensteuerung ergreifen können. „Es ist widersprüchlich, wenn die Ampel-Koalition sich gegen eine Vermögenssteuer für Großverdiener und eine Reform der Erbschaftssteuer wehrt, aber die Enteignung der Kleinsparer billigend in Kauf nimmt“, erklärte Hoffmann. Geprüft werden sollten auch die Chancen und Risiken einer „konzertierten Aktion“, d.h. einer Abstimmung von Tarifpartnern und Bundesregierung mit dem Ziel, langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und keine Preisspirale in Gang zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.04.2022

Queerpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung: Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Unter dem Motto „Selbstbestimmt wir“ diskutierte der LSVD auf seinem 34. LSVD-Verbandstag die queerpolitischen Möglichkeiten und Vorhaben der neuen Bundesregierung. In seiner Gastrede stellte uns der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, die Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik vor. So soll mit der Reform im Abstammungsrecht, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie der Erstellung des Nationalen Aktionsplans noch in diesem Jahr begonnen werden. Dabei rief er die Community und Zivilgesellschaft dazu auf, weiter Druck zu machen, um die Realisierung der im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben weiter voranzutreiben.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Der verbrecherische und unvorstellbar brutale Angriffskrieg von Putins Russland auf die Ukraine steht für eine epochale Auseinandersetzung zwischen Demokratie und autoritären Regimen, die nichts so sehr fürchten wie Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen. Wir solidarisieren uns mit dem Freiheitskampf der Menschen in der Ukraine.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde. Selbstbestimmung ist nicht denkbar ohne Demokratie, ohne Rechtsstaat, ohne Meinungsfreiheit, aber auch nicht ohne wirksamen Schutz vor Hass und Hetze.

Die Demokratie wird die epochale Auseinandersetzung am besten bestehen, wenn sie möglichst viele Menschen für ihre Werte der Freiheit und Selbstbestimmung gewinnt, wenn sie dafür sorgt, dass ihre Gesellschaften noch inklusiver werden und diese Werte auch im staatlichen Handeln jederzeit zum Tragen kommen und damit von allen gelebt werden können. In seinem Verbandstagsbeschluss „Selbstbestimmt wir“ stellte der LSVD daher vier Projekte für 2022 in den Mittelpunkt, die mehr Selbstbestimmung für LSBTI ermöglichen. Dazu gehören ein Selbstbestimmungsgesetz für trans- und intergeschlechtliche Menschen, ein effektives Demokratiefördergesetz und ein wirksamer Nationaler Aktionsplan sowie Schutz und faire Verfahren für queere Geflüchtete.

Gegen jede Verbesserung der Selbstbestimmungsrechte queerer Menschen hat die katholische Kirche mit ihrem hartnäckigen jahrzehntelangen Widerstand schwere Schuld auf sich geladen. Wir begrüßen, dass nun auch in der katholischen Kirche in Deutschland einiges in Bewegung gekommen ist. Für all das Leid, das sie generationenlang queeren Menschen, ihren Angehörigen und Freund*innen angetan haben, erwarten wir nicht nur ein Schuldanerkenntnis der deutschen Bischöfe, sondern auch tätige Reue: die Akzeptanz und Unterstützung staatlicher Gesetzgebung, die Freiheit und Selbstbestimmung queerer Menschen umfassend rechtlich verbrieft, auch im Grundgesetz, und einen engagierten Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI in der Weltkirche.

Bedrohte LSBTI aus Verfolgerstaaten aufnehmen und in Deutschland Schutz bieten

In den letzten Jahren haben der systematische Angriff gegen die LSBTI-Community in der russischen Teilrepublik Tschetschenien, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die Androhung der Todesstrafe für queere Menschen in elf Staaten und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, dass Menschenrechte konstant unter Druck stehen – auch und gerade für LSBTI. Dabei beginnt der Angriff auf die Community bereits vor unserer Haustür, durch rechtspopulistische Regierungen in Ungarn und Polen.

In einem weiteren Beschluss fordert der LSVD-Verbandstag daher die Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um verfolgte LSBTI im Ausland zu schützen und Menschenrechtsverteidiger*innen zu stärken. Gleichzeitig muss die Bundesregierung ihrer internationalen Pflicht nachkommen, bedrohte LSBTI in Deutschland aufzunehmen und Schutz zu bieten. Hierfür bedarf es großzügig ausgestalteter Aufnahmeprogramme, der verstärkten Vergabe humanitärer Visa, fairer Asylverfahren, einer sicheren Unterbringung und einer Asylverfahrensberatung durch Träger der queeren Community. So müssen LSBTI aus der Ukraine unbürokratisch aufgenommen und bedarfsgerecht verteilt werden. Das versprochene Aufnahmeprogramm für Afghanistan muss LSBTI als besonders gefährdete Gruppe ausdrücklich berücksichtigen. Prioritär muss Innenministerin Faeser der rechtswidrigen Bescheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich ein Ende bereiten. Es dürfen keine europarechtswidrigen Prognosen mehr über „diskretes Leben“ angestellt werden, um LSBTI in die schlimmsten Verfolgerstaaten abschieben zu können.

Wahlen zum Bundesvorstand und Verabschiedung von Günter Dworek und Helmut Metzner

Nach der Vorstellung des Tätigkeits- und des Finanzberichts standen die Wahlen zum Bundesvorstand auf der Tagesordnung. Nach über 30 Jahren mussten wir Abschied von Günter Dworek nehmen. Mit seinem jahrzehntelangen Engagement prägte er nicht nur unseren Verband, sondern war auch maßgeblich an den großen Erfolgen der rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Emanzipation von LSBTI beteiligt. Wir verbeugen uns vor dieser Leistung und sagen vom ganzen Herzen Danke. Ebenfalls verabschieden mussten wir Helmut Metzner nach 13 Jahren Mitarbeit im Gremium. Er wurde zum neuen Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gewählt und gibt daher seine Ämter im LSVD und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zum Frühsommer 2022 auf. Für dieses neue Amt wünschen wir ihm viel Erfolg und Energie. Er wird uns im Bundesvorstand sehr fehlen.

Patrick Dörr, Henny Engels, Andre Lehmann, Stefanie Lünsmann-Schmidt und Christian Rudolph wurden für eine weitere zweijährige Amtszeit bestätigt. Neu im Bundesvorstand begrüßen wir Alva Trävert. Weiterhin gehören dem neunköpfigen ehrenamtlichen Gremium die im letzten Jahr gewählten Philipp Braun, Gabriela Lünsmann und Alfonso Pantisano an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 25.04.2022

Der Paritätische fordert die zügige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau.

Angesichts der aktuellen massiven Preissteigerungsraten kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets beschlossenen Hilfen für einkommensschwache Haushalte als völlig unzureichend. Statt einer Einmalleistung sei eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro nötig.

“Die Monat für Monat dahinschmelzende Kaufkraft treibt die Ärmsten gerade buchstäblich an den Rand der Verzweiflung”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise für Lebensmittel in den vergangenen Monaten außergewöhnlich stark angestiegen sind, während die Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn um gerade einmal 0,7% erhöht wurden. “Arme Menschen dürfen nicht länger mit unzureichenden  Einmalzahlungen vertröstet werden, sondern brauchen spürbare und dauerhafte Unterstützung in ihrer Not. Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass die Hartz-IV-Regelsätze schlicht viel zu niedrig sind”, so Schneider. Mindestens 200 Euro mehr im Monat brauche es laut Schneider, um die Grundsicherung annähernd bedarfsgerecht zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  treffen die aktuellen hohen Energiepreise ärmere Haushalte mit besonderer Wucht. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die morgen über das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten werden, für wirksame Nachbesserungen zu sorgen. Neben einer dauerhaften und spürbaren Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung brauche es auch eine Ausweitung von Wohngeld und BaföG, damit mehr Menschen wirksam erreicht und entlastet werden. Der zuletzt beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss werde zudem in der Höhe absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen. Auch hier braucht es eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in Form einer echten Klimakomponente, fordert der Verband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Mai 2022

Veranstalter: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin und Online

Verwandtschaftsverhältnisse ergeben sich nicht, wie allgemein angenommen, aus Blutsbanden, sondern aus einer rechtlichen Bestimmung, der sog. Eltern-Kind-Zuordnung. Solche rechtlichen Bestimmungen sowie ihre Auslegung ziehen eine Vielzahl von Folgen für Eltern und Kinder nach sich. Dabei werden unterschiedliche Kriterien für Elternschaft herangezogen, die aktuell virulent diskutiert, werden. Inwiefern sind soziale Kriterien für die Eltern-Kind Zuordnung ausschlaggebend? Welchen rechtlichen Rahmen finden Co-Eltern bei ihrer Familiengründung vor? Welche rechtlichen Voraussetzungen finden wir in Nachtrennungsfamilien? Und wo besteht Reformbedarf?

Das Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“ versammelt 50 Schlagworte feministischer Debatten um Elternschaft. An diesem Abend diskutieren wir gemeinsam mit Autor*innen des Handbuchs über soziale Elternschaft, die sich zwischen rechtlichen Voraussetzungen und sozialer Wirklichkeit konstituiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. und 24. Mai 2022

Veranstalter: AWO Landesverband Sachsen e.V.
Landesfachstelle Interkulturelle Öffnung und Diversität

Ort: digital via ZOOM

Die Welt von heute ist heterogen und kulturell vielfältig. Diese Vielfalt spiegelt sich in
verschiedensten Arbeitsfeldern aber besonders im Beratungskontext wieder.
Diese gesellschaftliche Vielfalt bedarf einer sozialintegrativen Beratungsleistung welche
weltoffen und kulturell aufgeschlossen auf die Menschen eingeht und zugleich solidarisch
und verantwortungsbewusst handeln kann. Diese gesellschaftliche Vielfallt spiegelt
sich nicht nur in der geografischen Herkunft der Menschen wieder, sondern bedeutet auch
einen integrativen Ansatz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vertreten.
Um eine kompetente, emphatische und verständnisvolle Beratung zu gewährleisten
möchten wir Ihnen mit diesem Workshop gerne Handlungsempfehlungen an die Hand
geben und zu verschiedensten Themengebieten der interkulturellen Kompetenzen sensibilisieren.
Der Workshop findet an zwei Tagen statt, um genügend Zeit zu haben die
erlernten Techniken zu vertiefen und ein Verständnis für das gemeinsame Miteinander
unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft sowie weiteren sozialen Dimensionen
der Diversität zu erarbeiten.

Anmeldung bis 17. Mai 2022 an: Landesfachstelle.IKOED@awo-sachsen.de

Nutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular.

Bei Fragen wenden Sie sich an melanie.eberlein@awo-sachsen.de.

Termin: 31. Mai bis 01. Juni 2022

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ort: Stuttgart und Online

Familien agieren in unsicheren Zeiten: Nicht nur die Corona-Pandemie, auch die digitale Revolution sowie neue Dynamiken in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft und in der Arbeitswelt stellen herkömmliche Sicherheiten in Frage.

Wie kann Familie unter solchen komplexen Bedingungen gestaltet werden?

Die 8. Hohenheimer Tage der Familienpolitik beleuchten am 31. Mai und 1. Juni 2022 die Auswirkungen der gesellschaftlichen Transformationsprozesse auf Familien.

Wir blicken auf die Vielfalt an familiären Lebensmodellen und die sozialen und politischen Kontexte, die Zusammenleben und Aufwachsen heute beeinflussen. So fragen wir beispielsweise danach, wie Familie jenseits von Heteronormativität hergestellt und gelebt werden kann. Welchen Herausforderungen müssen sich LGTB*Q-Familien stellen? In interaktiven Workshops diskutieren wir aus theoretischer und praktischer Perspektive u.a., wie Familien mit Migrationsgeschichte empowert werden können und welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Alltag von Familien hat. Und wir blicken auf die Maßnahmen der Politik: Wird genug getan, um Familien angesichts der neuen Lebensrealitäten zu fördern und zu unterstützen? Oder klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander?

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird am 2. Tag der Tagung beim Podiumsgespräch „Familienfreundlichkeit: Anspruch und Wirklichkeit“ mitdiskutieren.

Weitere Informationen zur Anmeldung und dem Programm  finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2022

Veranstalter: BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Ort: Berlin und Online

Zum diesjährigen Thema „Steuerpolitik für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien“ können Sie spannende Vorträge und Diskussionsrunden im Haus der Bundespressekonferenz und online per Livestream mitverfolgen.

Nach der Begrüßung und Einführung zum Verbandstag durch den Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft wird die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF, MdB Katja Hessel, einen Überblick zu Steuerpolitischen Vorhaben der 20. Legislaturperiode geben und im Anschluss Fragen beantworten. 

Ab 11.45 Uhr dürfen Sie sich auf eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprechern Michael Schrodi (SPD), Antje Tillmann (CDU/CSU), Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Markus Herbrand (FDP), Christian Görke (DIE LINKE) sowie dem BVL-Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft freuen. 

Ab 14.00 Uhr hält Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft einen Vortrag über „100 Jahre Lohnsteuer – 60 Jahre Lohnsteuerhilfevereine“. 

Anschließend referiert Prof. Dr. Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, zu „Steuerlichen Verhaltensreaktionen bei Arbeitnehmern am Beispiel ausgewählter empirischer Analysen.“ 

Zum Abschluss erläutert Meinhard Wittwer, Vorsitzender Richter am BFH, aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Steuerrecht. 

Für die Planung und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine verbindliche Anmeldung benötigt.

Für eine Online-Teilnahme am Verbandstag können Sie sich ab dem 10.05.2022 über folgenden Link anmelden: https://www.bvl-verband.de/verbandstag-2022
Sie erhalten dann eine automatisierte Bestätigung mit den Zugangsdaten.

Termin: 11. Mai 2022 und 22. Juni 2022

Veranstalter: Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Im Rahmen eines EU-geförderten Projekts entwickeln wir Online-Gruppenangebote für diejenigen Zielgruppen, die durch die Corona-Pandemie stark benachteiligt wurden.

Hier finden Sie zwei aktuelle Online Gruppenangebote für werdende Väter (Start: 22.06.2022) und berufstätige Eltern (Start: 11.05.2022).

Es sind noch Plätze frei, die Teilnahme ist kostenlos. 

 

Termin: 23. bis 24. September 2022

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle

Ort: Potsdam 

(Multi-)professionelle Teams bilden in der Kinder- und Jugendhilfe seit jeher eine Facette des Personals. Im Zuge der starken Expansion der Arbeitsfelder und des hohen Personalbedarfs werden die pluralen Ausbildungs-, Studien- und Lebenshintergründe – insbesondere in Kindertageseinrichtungen – deutlicher sichtbar als zuvor. Erweiterte Ansprüche an die pädagogische Arbeit, veränderte Fachkräfterichtlinien und neue Formen inklusiver Zusammenarbeit unterstützen diese Prozesse. Auf der Bundesfachtagung sollen die Potenziale und Hindernisse für die pädagogische Praxis gemeinsam ausgelotet werden. Mit der Tagung wird Raum gegeben für offene Fragen von Ausbildung, Praxis, Wissenschaft und Fachpolitik. Impulsvorträge und Workshops rahmen diese Auseinandersetzungen.
Die Tagung bietet neben dem unmittelbaren Austausch vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung.

Die Veranstaltung ermöglicht eine Standortbestimmung aus theoretischer und praktischer Perspektive. Sie richtet sich an alle, die sich mit den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen oder dem offenen schulischen Ganztag beschäftigen sowie an diejenigen, denen die Weiterentwicklung guter Bildungsorte in unserer Gesellschaft ein offenes Anliegen ist.

Die pfv-Bundesfachtagung 2022 führt der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv) in Kooperation mit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam sowie den Beruflichen Schulen Hermannswerder durch. Sie findet am 23. und 24. September 2022 auf der Insel Hermannswerder in Potsdam statt.

Anmeldungen via www.pfv. info

WEITERE INFORMATIONEN

Vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Anlass veröffentlicht UNICEF Deutschland eine Publikation mit dem Titel

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – eine Bilanz

Darin befassen sich Expert*innen aus der Politik, Wissenschaft, Verbänden und NGOs mit der Kinderrechtskonvention, analysieren den aktuellen Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der deutschen Politik und geben Empfehlungen für nächste Schritte.

Über alle Beiträge hinweg wird deutlich: In den vergangenen 30 Jahren ist Deutschland der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein gutes Stück nähergekommen. Von einer Situation zu Beginn der 1990er Jahre, in der vielen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention für Deutschland gar nicht bewusst war, hin zu wichtigen Verbesserungen wie der Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention und neuen Initiativen für Kinder und Jugendliche ist viel geschehen.

Aber es wird auch klar: Es gibt noch viel zu tun. Unter anderem der Umgang mit der Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen zu selten berücksichtigt und ihre Interessen viel zu oft nicht gehört oder nicht ernst genommen werden.

Unsere Publikation greift zentrale und aktuelle Themen in unterschiedlichen Politikbereichen auf, die für Kinder besonders relevant sind. Sie beleuchtet die Integration der Kinderrechte in verschiedene Politikbereiche sowie aktuelle Trends und Herausforderungen wie die mentale Gesundheit oder die Situation geflüchteter Kinder. Die Publikation gibt außerdem Impulse für die weitere Umsetzung der Kinderrechte in den Bereichen Klimapolitik, Partizipation von Kindern und Jugendlichen und sozialer Gerechtigkeit.

Sie können die Publikation hier abrufen: https://www.unicef.de/informieren/materialien/30-jahre-kinderrechtskonvention/265966

  • Was ist dir bei deiner Bildung wichtig?
  • Hast du alles, was du als junger Erwachsener brauchst?
  • Bekommst du die Unterstützung, die du benötigst?

Hier kommst du zum Fragebogen:
https://s2survey.net/Bedarfe/?q=JO

Teilnehmen kannst du vom 25.04. bis zum 22.05.2022.

Das Institut für soziale Arbeit (ISA e.V. ) & Bertelsmann Stiftung

Zwischen den Bruttolebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern klafft nach wie vor eine deutliche Lücke. Verheiratete Frauen können diese Lücke in ihren verfügbaren Lebenseinkommen schließen – wenn sie in traditionellen Rollen durch das Partnereinkommen abgesichert sind. Alleinerziehenden, die auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, fällt es deutlich schwerer, ihren Lebensstandard zu sichern. Zum Tag der Arbeit rückt das Thema wieder in den Blickpunkt.

Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von unserer Stiftung geförderte Studie des Forscher:innenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, auf.

Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, das heißt zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf rund 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab.

„Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab. Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“

Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung

Sozialstaat gleicht Lebenseinkommensverlust von Alleinerziehenden nicht aus

Bei (überwiegend) alleinerziehenden Müttern kann das im Zuge der Familiengründung wegfallende Einkommen kaum oder gar nicht durch einen Partner kompensiert werden. Sie sind daher stärker auf staatliche Sozialleistungen angewiesen und hinken dennoch hinterher. Das gilt auch für Mütter, die über einen längeren Zeitraum verheiratet waren und sich nach der Trennung um die Kinder kümmern. Das verfügbare Lebenseinkommen von heute Mitte-30-jährigen teilweise alleinerziehenden Müttern (weniger als die Hälfte der Erziehungszeit) liegt bei 625.000 Euro und ist damit rund 10 Prozent niedriger als das der verheirateten Mütter. Die Zahlen zeigen auch, dass Alleinerziehende zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Im Vergleich zu älteren Alleinerziehenden (Jahrgang 1964), ist der Anteil der Transfers am gesamten Lebenseinkommen für jüngere teilweise alleinerziehende Mütter (Jahrgang 1985) von 5 auf 9 Prozent und für überwiegend Alleinerziehende von 10 auf 17 Prozent stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gesunken, weil sich beispielsweise Phasen der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit verlängert haben. Sie sind nur bedingt in der Lage, zu den verheirateten Müttern aufzuschließen. „Viele der familienbezogenen Leistungen sind noch immer auf die eheliche Lebensgemeinschaft ausgerichtet, so wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung. Für Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare sind diese Leistungen nicht zugänglich“, sagt Timm Bönke, Juniorprofessor für Öffentliche Finanzen und Autor der Studie.

Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken

Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: „Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen“, mahnt Barišić. „Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.“

Stattdessen müsse es um eine universellere Absicherung unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten gehen – durch verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und größeren finanziellen Spielraum. Dies seien wichtige Rahmenbedingungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und eine bessere Absicherung von Alleinerziehenden.

Hier geht es zur Studie „Wer gewinnt? Wer verliert?“.

Präventionsketten bekommen immer größere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt der Planung und Umsetzung vor Ort sind Koordinationskräfte dieser integrierten kommunalen Strategien zur Gesundheitsförderung und Prävention. Diese Personen gilt es wohlüberlegt auszuwählen und zu qualifizieren, damit sie ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden können. Das vom Programm Präventionsketten Niedersachsen herausgegebene digitale Handbuch setzt genau hier an: die fachlich fundierte Erweiterung von Fachkompetenz und personaler Kompetenz von Fachkräften, die in Kommunen tätig sind.

Was müssen diese Fachkräfte, wissen und können, um diese Aufgabe fachlich erfolgreich zu bewältigen? Welche Fähigkeiten sollte sie mitbringen oder sich aneignen? Antworten liefern die im kompetenzorientierten Handbuch zusammengestellten Erkenntnissen der fast sechsjährigen Qualifizierung von Koordinator*innen und weiteren Fachkräften aus den 22 niedersächsischen Kommunen des Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“.

Inhaltlich orientiert sich das Handbuch an den Handlungsanforderungen, die an Koordinationskräfte gestellt werden:

  • Wissenserwerb
  • Strategieentwicklung und Strukturaufbau
  • Gremienarbeit und Veranstaltungen
  • Reflexion von Haltung und Handeln.

Das Handbuch richtet sich an Koordinations- und Fachkräfte aus Kommunen, Prozessbegleitungen, Aus- und Weiterbildende in diesem Feld sowie Entscheidungsträger*innen, die Koordinationskräfte auswählen und bei ihrer komplexen Aufgabe unterstützen möchten.

Präventionsketten konkret!

Ein kompetenzorientiertes Handbuch zur Koordination von integrierten kommunalen Strategien.

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Archiv Pressemitteilung

Kinder-Sofortzuschlag: Arme Kinder, Jugendliche und ihre Familien verdienen mehr!

Berlin, 27.04.2022 – Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

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ZFF-Info 06/2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Spiegel sagt in Warschau Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu

Deutschland unterstützt Polen bei der Unterbringung und Versorgung von Heim- und Waisenkindern aus der Ukraine. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel der polnischen Familien- und Sozialministerin Marlena Malag heute in Warschau zugesagt. Entsprechend der großen Solidarität, mit der sich alle deutschen Bundesländer an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Heimen beteiligen, hat nunmehr Baden-Württemberg zugesichert, noch weitere derzeit in Polen untergebrachte Waisenkinder aus der Ukraine aufzunehmen.

Spiegel besucht für zwei Tage Polen, um sich vor Ort über die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter im Nachbarland zu informieren. Begleitet wird sie unter anderem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie von Desirée Weber, UNICEF Deutschland, Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. und Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr beeindruckt und bewegt von der überwältigenden Solidarität, mit der unsere polnischen Nachbarinnen und Nachbarn die rund zweieinhalb Millionen Menschen, die aus der Ukraine zu ihnen geflohen sind, aufnehmen. Wir sind nach Polen gekommen, um uns hier aus erster Hand über die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu informieren und das System der Unterbringung und Versorgung vor Ort kennenzulernen. Auch die deutsche Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die Geflüchteten zu unterstützen, und hat unter anderem eine bundesweite Koordinierungsstelle für die Aufnahme evakuierter ukrainischer Waisen- und Heimkinder in Deutschland eingerichtet. Diese jungen Menschen sind besonders schutzbedürftig, und es ist mir persönlich sehr wichtig, dass sie gut in Deutschland untergebracht und versorgt werden. Daher freue ich mich sehr, dass ich meiner Amtskollegin Marlena Malag zusagen konnte, dass sich das Land Baden-Württemberg bereiterklärt hat, ukrainische Waisenkinder aus Polen aufzunehmen und unterzubringen. Baden-Württemberg danke ich sehr herzlich für das Engagement.“ Desirée Weber, UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen außerordentlich die große Solidarität Polens mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Bereitschaft Deutschlands, weitere Kinder aus institutionellen Einrichtungen aufzunehmen. Bis zur Eskalation des Krieges lebten in der Ukraine annähernd 100.000 Kinder in Heimen und Internaten – etwa die Hälfte von ihnen sind Kinder mit Behinderungen. Diese Kinder sind besonders schutzbedürftig und brauchen entsprechende Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sicher untergebracht und gut versorgt werden. Ganz entscheidend ist außerdem, dass sie dabei unterstützt werden, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte zu verarbeiten. Die meisten Kinder aus Waisenhäusern und institutionellen Einrichtungen in der Ukraine haben noch Eltern oder eine erweiterte Familie. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie wo immer möglich im Kontakt mit ihren Familien bleiben und ermittelt wird, ob sie wieder mit Angehörigen zusammengeführt werden können, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.“ Prof. Dr. Sabina Schutter, SOS-Kinderdorf e.V.: „In Polen werden Geflüchtete aus der Ukraine mit offenen Armen empfangen, dafür sind wir sehr dankbar. Als internationale Kinderschutzorganisation weiß SOS-Kinderdorf, wie wichtig es ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche kindgerecht und sicher untergebracht und betreut werden. Nur so können Kinderschutz und Kindeswohl gewährleistet werden. Mit der SOS-Meldestelle unterstützen wir im Auftrag des Bundesfamilienministeriums insbesondere die kindgerechte Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Heim- und Waisenkindern in Deutschland. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass diese als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Die Kinder, die jetzt bei uns ankommen, brauchen Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.“ Daniel Grein, Deutscher Kinderschutzbund e.V.: „Polen zeigt mit der Aufnahme von bislang mehr als zwei Millionen geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität. Das ist ein Kraftakt, vor dem ich großen Respekt habe. Ich bin deshalb froh darüber, dass auch Deutschland Verantwortung übernimmt und die Aufnahme von Heimkindern zugesagt hat. Die geflüchteten Kinder müssen nun zügig in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem integriert werden. Denn insbesondere traumatisierte Kinder brauchen so schnell wie möglich eine feste Struktur, einen rhythmisierten Tagesablauf und Kontakt zu anderen Kindern. Der Kinderschutzbund seinerseits steht bereit, geflüchteten Kindern das Ankommen zu erleichtern, sie in seine Angebote zu integrieren und sozialpädagogisch zu begleiten.“ Auf dem Programm der zweitätigen Reise steht neben dem Gespräch von Bundesministerin Spiegel mit ihrer Amtskollegin in Warschau ein Treffen mit polnischen und deutschen Organisationen, die in der Geflüchtetenhilfe in Polen aktiv sind. Die Delegation besichtigt außerdem das humanitäre Hilfszentrum der temporären Flüchtlingsunterkunft Expo Ptak, die größte Durchgangsaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Europa mit einer Gesamtkapazität von bis zu 20.000 Menschen. Spiegel nimmt dort an der Übergabe einer Hilfslieferung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln teil, die von der deutschen Botschaft in Warschau in Kooperation mit der deutsch-polnischen Außenhandelskammer und deutschen Unternehmen in Polen organisiert wird. Anlässlich der Reise nach Warschau legt Ministerin Spiegel zudem einen Kranz am Denkmal der Helden des Ghettos nieder.

Darüber besucht die Delegation die zentrale Durchgangsstelle für ukrainische Heim- und Waisenkinder und unbegleitete Kinder und Jugendliche in Stalowa Wola südlich von Warschau. Dort werden die evakuierten Kinder und Jugendlichen registriert und vorläufig untergebracht, bevor sie in dauerhafte Unterkünfte in ganz Polen vermittelt werden. Den Abschluss der Reise bildet die Besichtigung des zentralen Logistikzentrums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Lublin, das Ausgangspunkt für Hilfsgüterlieferungen in Polen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2022

Bund und Länder vereinbaren enge Zusammenarbeit bei Schutz und Integration ukrainischer Frauen und Kinder.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder wollen sich gemeinsam für den Schutz und die Integration von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine einsetzen. In einer Videokonferenz verständigten sich Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und die Hamburger Senatorin für Gleichstellung Katharina Fegebank mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern heute darauf, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit voller Kraft anzugehen.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Ukraine brauchen bestmöglichen Schutz und die Chance auf einen guten Start in Deutschland. Sie benötigen Angebote und Beratung sowie Möglichkeiten der schnellen Integration. Dabei können wir auf Strukturen und Schutzsysteme aufsetzen, die seit 2015 aufgebaut wurden und die sich bewährt haben. Wir werden diese Strukturen den aktuellen Herausforderungen anpassen. Es geht um den Schutz vor Gewalt und Menschenhandel, um Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration, um Sprachkitas für die Kinder und um das wichtige Thema der psychosozialen Versorgung der Menschen, die Traumatisches im Krieg erlebt haben. Ich bin den Ländern sehr dankbar für ihr Engagement – wir werden die Herausforderungen gemeinsam stemmen.“ Senatorin Katharina Fegebank: „Ich bin von der Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland und Europa überwältigt. Die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine sind von den Ereignissen der letzten Wochen stark traumatisiert und es gilt nun insbesondere, die vulnerablen Gruppen wie Frauen, Kinder, aber auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Leider gibt es auch Personen und Gruppen, die versuchen, ihre Notlage auszunutzen. Deshalb ist es notwendig, über die Gefahr des Menschenhandels aufzuklären und hierfür zu sensibilisieren. Die Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Länder stellen sich ihrer Verantwortung und entwickeln ihre länderspezifischen Strategien deshalb ständig weiter. Eine gute Koordination und Verzahnung der Hilfsangebote zwischen Bund und Ländern ist essentiell, um dem Menschenhandel entschieden entgegenzuwirken. Es ist unser aller Aufgabe als Gesamtgesellschaft, genauer hinzuschauen, wie es den Frauen geht.“ Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor allem Frauen und Kinder. Viele Tausende suchen Schutz in Deutschland. Für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten sind grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2022

Am heutigen Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“. Dazu können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär wie folgt zitieren:

„Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung und schultern doppelte Sorgen. Sie verdienen deshalb auch doppelte Entlastung. Alleinerziehende leisten Enormes für unsere Gesellschaft. Viele der beinahe 2,7 Millionen Väter und insbesondere Mütter arbeiten in Teilzeit, um Familie und Beruf vereinbaren zu können und nehmen dafür erhebliche Abstriche bei ihrem Verdienst in Kauf. Beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden gilt als einkommensarm. Angesichts einer Inflation von 7,3 Prozent kommen die gestiegenen Kosten im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei den Mieten hier besonders hart zum Tragen. Deshalb braucht es jetzt schnelle Entlastung. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Alleinerziehende kurzfristig mehr Netto im Portemonnaie haben.“

Hintergrund: Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen“ (20/1334) steht am Mittwoch, 6. April 2022, um 17.50 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages: https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001334.pdf

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 06.04.2022

Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.

Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt. Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt. Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.

Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen, schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 14.04.2022

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 160 vom 06.04.2022

Die CDU/CSU-Fraktion will Alleinerziehende in der aktuellen Inflation entlasten. In einem Antrag (20/1334), der am heutigen Mittwoch erstmalig im Bundestagsplenum auf der Tagesordnung steht, fordert die Fraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben.

„Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.

Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären Verhältnissen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 06.04.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist deutlich größer als in den Vormonaten: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im März 2022 um 7,9 Prozent bzw. um 6,0 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,3 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,7 bis 7,0 Prozent im März etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern und mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate je 7,4 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 6,8 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt bei 7,2 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM, Link unten, und die Informationen zur Methode). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im März so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Der Preisanstieg hat sich zuletzt nicht nur bei den Preistreibern der Vormonate, Haushaltsenergie und Kraftstoffen, sondern  auch bei Nahrungsmitteln spürbar beschleunigt. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor, und sie haben zuletzt deutlich zugenommen: Lag die Differenz im März bei 1,9 Prozentpunkten, waren es im Februar 0,8 Prozentpunkte. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,9 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 7,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,3 Prozentpunkte von insgesamt 6 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung, zeigt die neue Auswertung von IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK.

„Zusammenfassend lässt sich schlussfolgern, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker spüren“, schreiben die Forschenden. Dieser Trend dürfte sich weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden und zudem die Nahrungsmittelpreise auf den Weltmärkten zuletzt noch weiter kräftig gestiegen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder und mittlerem Einkommen wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb noch unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die Europäische Zentralbank (EZB), unter normalen Umständen erste Instanz bei der Kontrolle der Preisentwicklung, sei in der aktuellen Situation, in der fortgesetzte Energiepreisschocks die Inflation treiben, machtlos, betonen die Forschenden. Es sei daher richtig, dass die EZB „an ihrem bedachten Kurs“ festhalte und die Leitzinsen frühestens zum Jahresende etwas erhöhen dürfte. „Damit verhindert sie, dass die Belastung der Preisschübe zusätzlich durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit erhöht wird“, schreiben Dullien und Tober.

Die Bundesregierung habe in dieser Situation mit ihren beiden Entlastungspaketen Schritte in die richtige Richtung gemacht, attestieren die Forschenden des IMK. Sie dürften „die zu erwartenden Belastungen durch die über dem Inflationsziel der EZB liegende Teuerung weitgehend sozial ausgewogen und zu einem erheblichen Teil“ auffangen.

Eine kurz vor Ostern vorgestellte Studie des IMK beziffert die Effekte**: Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien werden danach durch die Pakete substanziell von den Zusatzausgaben für Energie entlastet – und im Verhältnis auch stärker als reichere Haushalte. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Einkommen auf rund 90 Prozent der zusätzlichen Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen sind es 77 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen werden 70 Prozent der zusätzlichen Energieausgaben aufgefangen. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch teurere Energie zu rund 76 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 44 Prozent.

Generell spürbar geringer fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Und Rentnerinnen und Rentner profitieren von den Entlastungspaketen kaum, auch wenn sie sehr niedrige Einkommen haben.

Wie aus dem aktuellen Inflationsmonitor nun hervorgeht, steht der Großteil der Belastungen in diesem Jahr den Haushalten noch bevor. Im Januar und Februar waren die Zusatzbelastungen aus gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen noch vergleichsweise gering, sind aber im März deutlich gestiegen. Für die kommenden Monate werden von Dullien und Tober – trotz einer prognostizierten leichten Entspannung bei den Inflationsraten – weiter hohe Zusatzbelastungen erwartet.  

Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Regierungsbeschlüsse sieht das IMK daher weiteren Handlungsbedarf, insbesondere im Falle weiterer Preisschocks: Bei etlichen Haushalten mit geringeren Einkommen bleibe eine spürbare Lücke, betonen die Forschenden, die Politik müsse deshalb bereit sein, noch mehr zu tun, auch damit die soziale Schere nicht noch weiter auseinandergeht.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, April 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.04.2022

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

Mehr Geburten von Geschwisterkindern von Januar bis November 2021 

Von Januar bis November 2021 kamen in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 728 000 Kinder zur Welt. Davon hatten etwa 394 000 (54 %) bereits bei der Geburt ältere Geschwister. Die Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern, nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 3,2 % deutlich stärker zu als die der Erstgeborenen (+0,9 %). 

Besonders auffallend war die Zunahme der Geschwistergeburten in den Monaten März (+9,7 %) und April (+5,8 %) 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Dieses Geburtenplus geht auf die Schwangerschaften im Juni und Juli 2020 zurück, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Auch im weiteren Jahresverlauf entwickelten sich die Geburten der Geschwisterkinder überwiegend sehr positiv, während die Gesamtzahl der Geburten mit Ausnahme von August nur ein geringes Plus verzeichnete.

Methodischer Hinweis:

Bei den Angaben zu den Haushalten handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Webseite verfügbar.

Die Angaben zu Geburten für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können.  

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern. 

Weitere Informationen: 

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis November 2021 sind auf der Themenseite Geburten veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern, am 05. April 2022 hat der Europäische Rat eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen. Damit wird es zukünftig für nationale Regierungen insbesondere bei Kinderbekleidung und –schuhen leichter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Die Familienorganisationen fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeiten zügig umsetzt.

„Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“

Die Familienorganisationen betonen, dass dies ein Baustein sein kann, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen sind derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.

Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden. Zu den Produkten, die neu hinzugekommen sind, gehören Kinderbekleidung und –schuhe.

Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 06.04.2022

Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind nicht die richtige Strategie.

Angesichts der rekordhohen Inflationsrate fordert die Arbeiterwohlfahrt ein radikales Umdenken in der Armuts- und Energiepolitik. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Inflation trifft auf eine zutiefst ungleiche Gesellschaft, in der viele Menschen in Armut leben und derzeit durch die steigenden Lebenshaltungskosten in existenzielle Not geraten. Die momentanen Teuerungen belasten armutsbetroffene Haushalte relativ mehr, sie müssen einen immer höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens u.a. für Warmmiete, Strom, Mobilität und Lebensmittel aufbringen. Hinzu kommen die sozialen Folgen von Corona. In der Summe entstehen finanziellen Mehrbelastungen, die für ärmere Haushalte nicht mehr tragbar sind. Die aktuelle Situation muss daher zum Anlass genommen werden, um das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates kurzfristig wie langfristig zu erneuern. Wir erwarten, dass die Sozialpolitik auf diesen Preisschock bedarfsgerecht reagiert! Durch die galoppierenden Preise verschärft sich die Situation täglich. Wie klein die finanziellen Spielräume sind, erleben täglich unsere Kitas und Quartiersprojekte.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, ergänzt: „Die kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen zeigen den richtigen Willen, soziale Härten abzufedern. Aber Stückwerk und Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind langfristig gesehen keine Strategie für die zwingend gebotene sozial-ökologische Transformation. Wenn die Klimawende verpasst, alle Menschen mitzunehmen, steigt in den kommenden Jahren das Risiko einer sozialen Spaltung. Wir brauchen als Gesellschaft eine gerechte, sozial-ökologische Wende. Denn die Klimakrise ist eine zutiefst soziale Frage – das zeigt sich im Moment ganz deutlich. Effektiver Klimaschutz ist also schon sozialpolitisch geboten. Wir müssen gleichzeitig die Verteilungswirkung der Instrumente und Maßnahmen genau in den Blick nehmen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die Armutspolitik an diese neuen Realitäten anzupassen. Die beschleunigte Transformation darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die bereits in der gegenwärtigen Situation an existenzielle Grenzen stoßen – sonst sind der soziale Frieden und Zusammenhalt unserer Gesellschaft akut gefährdet.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.04.2022

Die Hartz-IV-Regelsätze liegen weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Unvorhergesehene Kostensteigerungen lassen sich nicht ausgleichen. In der Corona-Pandemie sind die Lebenshaltungskosten laufend gestiegen. Inflation und Energiepreise wachsen durch den Ukraine-Krieg weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht 2014 geforderte Anpassung des Regelsatzes ist nicht nur für Strom überfällig. Die geringen Einmalzahlungen gleichen die Kostenexplosion nicht aus. Allein Lebensmittel haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent verteuert. Immer mehr Haushalte können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Der Strom-Betrag im Regelsatz von rund 36 Euro entspricht laut Stromspiegel Deutschland einem extrem geringen Verbrauch. Einkommensarme können aber z.B. nicht einen Stromfresser gegen einen energieeffizienten Kühlschrank austauschen.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert daher mit Unterstützung der Nationalen Armutskonferenz (nak) für Einkommensarme und Grundsicherungsbeziehende:

  • Übernahme der Energiekosten für alle existenziellen Bedürfnisse;
  • unbürokratische Erstattung erhöhter Abschläge und Nachzahlungen;
  • Verbot von Strom- und Gassperrungen für Privathaushalte;
  • Erhöhung des Regelsatzes auf das tatsächliche Existenzminimum;
  • Einmalzahlung als Ausgleich für Preissteigerungen und Mehrausgaben müssen hinreichend bemessen sein und dürfen eine notwendige zeitnahe Erhöhung der Regelbedarfe nicht ersetzen;
  • Übernahme der Anschaffungskosten für energiesparende Geräte.

Hier geht es zum ausführlichen Forderungspapier: 22-4-8_Forderungspapier_Energiekosten.pdf

Quelle: Position Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. vom 08.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation heute zwei Publikationen veröffentlicht: eine Sammlung guter Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren.

 

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

 

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

 

„Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Entscheidungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden. Zudem hat die Aufarbeitung zahlreicher Kinderschutzfälle deutlich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern an allen Verfahrensstadien wesentlich ist“, so Lütkes weiter.

 

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

 

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft. So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Anne Lütkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung ökologischer Kinderrechte für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Deutschland. „Trotz des gestiegenen Bewusstseins für Umweltkrisen und trotz zahlreicher internationaler Vereinbarungen steckt das Verständnis für die Beziehung zwischen Kinderrechten und Umweltschutz noch in den Kinderschuhen. Dabei haben die Folgen des Klimawandels gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität von Kindern. Auch deshalb sollten sie aktiver an Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu ökologischen Fragen beteiligt werden. Ohne die Mitwirkung und Kompetenz von Kindern und Jugendlichen werden die globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele kaum erreicht werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dabei müssen wir immer beachten, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gutsituierten Haushalten. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Familieneinkommen und der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren, der mehr beachtet werden muss.  So mangelt es an naturnahen Spiel- und Erholungsflächen eher in den Quartieren, in denen ärmere Familien zuhause sind.  Dies kann konkrete gesundheitliche Folgen für die Kinder haben, beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit an Neurodermitis zu erkranken. Deshalb muss bei der Diskussion über ökologische Kinderrechte die soziale Dimension eine starke Berücksichtigung finden“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, dass gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention die Risikobewertung von Schadstoffen an der besonderen Vulnerabilität von Kindern orientiert wird. Umwelteinwirkungen auf die körperliche Entwicklung von Kindern, insbesondere hinsichtlich von Atemwegs-, Haut- und Immunsystemerkrankungen, aber auch Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung müssen in Längsschnittstudien erforscht und bewertet werden. Umweltbildung und aktives umweltgerechtes Handeln, beispielsweise bei der Auswahl von Nahrungsmitteln, sollten einen festen Platz in Kita, Schule und Hort haben. Schließlich muss die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung die Rechte der jungen Generation sowie der zukünftigen Generationen konsequent berücksichtigen und jungen Menschen ermöglichen, darauf Einfluss zu nehmen. Vorgaben, wie sie in internationalen Klimaschutzabkommen festgehalten sind, gilt es einzuhalten.

Mit dem Weltgesundheitstag erinnert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an ihre Gründung im Jahr 1948. Sie legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz für den Weltgesundheitstag fest. Ziel dabei ist es, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. Mit dem diesjährigen Motto „Our Planet, our health“ macht die WHO zum Weltgesundheitstag auf den Zusammenhang zwischen den Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2022

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist erneut angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,1 Prozent, im letzten Jahr bei 33,1 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2021 waren von 5.277.413 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.763.973 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Wir brauchen deshalb endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen und in der letzten Woche eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun wird es auf die konkrete Ausgestaltung und die eingesetzten Mittel im Haushalt ankommen. Ziel muss es dabei sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Erstellung der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess sowie ein ressortübergreifender Ansatz. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mit beschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 699 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2022

eaf beglückwünscht Lisa Paus – und das Haus

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, freut sich über die Ernennung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Lisa Paus bekommen wir eine ausgewiesene Finanzexpertin, die sich in dem komplexen Feld der Familienpolitik bereits mit ihrem Konzept zur Kindergrundsicherung einen Namen gemacht hat.“

Für die eaf steht seit knapp 70 Jahren progressive Familienpolitik im Mittelpunkt ihrer politischen Bemühungen. Der eaf ist wichtig, eine starke Stimme für die Interessen von Familien in Politik und Gesellschaft zu sein und deutlich zu machen, dass Familienpolitik gelebte Realität und eine Querschnittsaufgabe ist.

„Aufgrund ihres beruflichen und privaten Lebensweges bin ich davon überzeugt, dass sie die weichen und harten Faktoren in diesem gesellschaftlich allumfassenden Bereich wirkungsvoll verbinden kann“, führt Bujard aus. „Ich bin optimistisch, dass sie im politischen Berlin Mehrheiten für Kinder und Familien finden wird. Dabei wünschen wir ihr viel Erfolg und unterstützen sie gern.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Mai 2022

Veranstalter: Fachzentrum Mehrsprachigkeit im Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

Die Tagung bietet einen fachlichen Einblick in das Themenfeld frühe Mehrsprachigkeit. Sie bietet Raum für Reflexion und Erfahrungsaustausch. Beispiele aus der Praxis, mit einem Blick nach Frankreich, liefern Ansatzpunkte für den Kita-Alltag.

Die Veranstaltung im Hybrid-Format findet in Kooperation mit dem und im Haus am Dom, Frankfurt statt. Anmeldung für die Präsenzteilnahme bitte direkt über diesen Link. Eine online-Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich über diesen Livestream-Link.
Hier geht es zur Veranstaltungsseite auf Facebook
Flyer zum Fachtag als Download

Termin: 12. Mai 2022

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Am 12. Mai 2022 veranstaltet das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. den Fachtag „Männer. Beratung.“ und richtet im Anschluss seinen Jahresempfang aus. Sie können sich direkt hier für den Fachtag tagsüber und/oder den Jahresempfang am Abend anmelden.

Der Fachtag findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Der Jahresempfang findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 17:00 bis 21:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Fachtag „Männer.Beratung.“

Mit dem Fachtag wollen wir Chancen und Herausforderungen der Beratung von Männern ausloten, die Bedeutung einer geschlechterreflektierten & männlichkeitsorientierten Beratungsarbeit herausstellen und einen Perspektivwechsel beim Blick auf Männer und Beratung ermöglichen. Dazu haben wir als Bundesforum Männer u.a. den Leitfaden „Männer gut beraten“ erstellt, den wir auf dem Fachtag vorstellen werden.

Jahresempfang

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen! Gleichstellungsorientierte Männerpolitik der Ampelkoalition“ lädt das Bundesforum Männer ab 17:00 Uhr zum Jahresempfang ein. Wir freuen uns, dass der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ Sven Lehmann mit einem politischen Impuls zum Thema unser Gast sein wird. Im Anschluss besteht bei Snacks und Getränken die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.

Das detaillierte Programm zum Fachtag „Männer.Beratung.“ sowie zum anschließenden Jahresempfang finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. Juni 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

Die Fachtagung beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Zumutungen und Herausforderungen der Pandemie und deren Folgen. Neue Normalität – seit dem Frühjahr 2020 ist der Ausdruck im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einem – umstrittenen – politischen Schlagwort geworden. Wird diese Neue Normalität der Ausnahmezustand bleiben? Gehen wir gestärkt aus der Krise hervor? Klar ist: Es wird nicht mehr so sein, wie es vorher war.

Die Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen (Mitgliederversammlung) tagt am 21.6.2022 nach dem Ende der Fachtagung. 

FLYER / PROGRAMM

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Bundesregierung auf ein Energie-Entlastungspaket, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) arme Kinder und ihre Familien nachhaltiger zu unterstützen.

Die Ampelregierung hat sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten auf ein Energie-Entlastungspaket geeinigt. Dies sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige, ein Familienzuschuss, der als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll und eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten von Strom, Lebensmitteln oder dem Heizen begrüßen wir die Initiative der Ampel, die Menschen durch ein breites Maßnahmenbündel zu entlasten! Aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erweist sich das Paket allerdings als durchwachsen. Der Familienzuschuss soll zusammen mit dem Kindergeld als Einmalbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt werden. Dies ist zwar ein schnell umsetzbares und unbürokratisches Instrument, ist aber sozial unausgewogen. So gehen Familien ohne Kindergeldberechtigung, etwa Familien mit Aufenthaltsgestattung, leer aus. Außerdem bleibt unklar, ob Alleinerziehenden, bei denen die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnet wird, von der vollen Höhe der Einmalzahlung profitieren. Bereits beim Corona-Kindergeldbonus haben wir diese fehlende Zielgenauigkeit beobachten können, nun ist es an der Ampel, diesen Fehler der alten Bundesregierung nicht zu wiederholen! “

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Menschen, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind: die Ärmsten in unserer Gesellschaft!  Die Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Menschen in Hartz IV und der bereits beschlossene Energiekosten-Zuschuss bei Sozialleistungsbezug sind gute Schritte, reichen aber bei Weitem nicht aus!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.03.2022

Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier „Europäische Garantie für Kinder umsetzen, Nationalen Aktionsplan entwickeln, Kinderarmut bekämpfen.“ richten sich der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie mit konkreten Impulsen für eine ambitionierte Umsetzung der EU-Kindergarantie an die Bundesregierung. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, zeitnah eine*n nationale*n Koordinator*in für die EU-Kindergarantie zu benennen und einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorzulegen.

Dazu sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um allen Kindern und Jugendlichen soziokulturelle Teilhabe und einen gleichberechtigten, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu garantieren, braucht es eine wirksame Umsetzung der EU-Kindergarantie auf nationaler Ebene. Ein wesentlicher Fokus des Nationalen Aktionsplans muss auf dem Aus- und Aufbau der sozialen Infrastruktur liegen. Insbesondere müssen die in vielen Kommunen bewährten Präventionsketten für gutes und gesundes Aufwachsen verankert und ausgebaut werden. Durch ein integriertes und vernetztes Handeln aller relevanten Akteur*innen und Angebote werden Kinder von der Geburt bis zur Ausbildung wirkungsvoll begleitet. Gleichzeitig muss der Aktionsplan Maßnahmen berücksichtigen, die die Armutssensibilität von Fachkräften stärken, damit diese kenntnisreich und sensibel auf Familien zugehen können.“

In Forschung und Praxis ist belegt: Eine engmaschige institutionelle Begleitung ist für das Aufwachsen im Wohlergehen von armutsbetroffenen Kindern unverzichtbar. Auch die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat die hohe Bedeutung und Wirksamkeit von Präventionsketten bei der Unterstützung armutsbetroffener Kinder und ihrer Familien gezeigt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Die Umsetzung der EU-Kindergarantie ist nicht nur EU-weit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, sie ist gleichzeitig eines der ersten armutspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Als Familienverband fordern wir dazu auf, bereits in der Phase der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans diejenigen einzubeziehen, die von den Maßnahmen erreicht werden sollen, nämlich armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst. Sie sind die größten Expert*innen in eigener Sache! Die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der EU Kindergarantie hängt zudem entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, in welchen dieser entwickelt wird: Es wird Zeit für eine starke Europäische Säule Sozialer Rechte, für die umfassende Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz sowie für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung für ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche, die hier aufwachsen.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2021 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EU-Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Sie sind dazu aufgefordert, unter Einbindung von Interessensträgern bis März diesen Jahres Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell eine*n nationale*n Koordinator*in einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Die AWO und das ZFF setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die EU-Kindergarantie in der nationalen Umsetzung einen wirksamen Beitrag gegen Kinderarmut leisten wird. Dafür setzen sie sich auch im Bündnis mit anderen ein. Beide Verbände haben gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen und Verbänden vor Kurzem das Eckpunktepapier „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“ veröffentlicht. Das vorliegende Impulspapier knüpft daran an.

Das Impulspapier kann hier abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2022

SCHWERPUNKT I: Familienetat 2022

Bundesregierung beschließt zweiten Haushaltsentwurf 2022

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Das Bundesfamilienministerium soll demnach Mittel in Höhe von 12,58 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Das sind 147 Millionen Euro mehr, als im ersten Regierungsentwurf vom Juni 2021 vorgesehen waren.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Im zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 stärken wir mit zusätzlichen 147 Millionen Euro Kinder, Familien und die Zivilgesellschaft in unserem Land. Ab 1. Juli sorgen wir mit dem Kindersofortzuschlag dafür, dass 2,9 Millionen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Damit erreichen wir zielgenau diejenigen, die in der Pandemie besonders belastet sind, und gehen gleichzeitig den ersten Schritt hin zur Kindergrundsicherung. Wir fördern die Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung von Eltern bei der Kinderbetreuung und werden das Elterngeld bedarfsgerecht finanzieren. Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellen wir noch einmal erhebliche Mittel für Sport- und Freizeitangebote, für Familienerholung und vieles weitere zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Programms Demokratie Leben! auf das Rekordniveau von 165 Millionen Euro setzen wir ein Ausrufezeichen hinter zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen Extremismus. Für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus kommen weitere 7,4 Millionen Euro hinzu. Mit zusätzlichen 4,5 Millionen Euro für die Jugendwerke tragen wir dazu bei, dass junge Leute ihren Horizont erweitern, im Umgang mit Diversität befähigt werden und ihre Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit wahrnehmen.“ Wichtige Einzelposten im Haushaltsentwurf für das Bundesfamilienministerium sind:

Mehr Geld für Kinder und Eltern

Der Kinderzuschlag wird ab 1. Juli 2022 durch den neuen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ergänzt. Dafür sollen zusätzlich 31 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für den Kinderzuschlag stehen damit im Regierungsentwurf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und erfolgreichsten familienpolitischen Leistungen. Die Inanspruchnahme steigt kontinuierlich – genauso wie die Zahl neugeborener Kinder. Mit 100 Millionen Euro zusätzlich soll das Elterngeld bedarfsgerecht finanziert werden, der Etat steigt damit auf insgesamt 7,73 Milliarden Euro.

Stärkung der Familienpolitik

Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sollen 27,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz liegt damit um 2,6 Millionen Euro über der bisherigen Finanzplanung.

Erhöhung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen im Jahr 2022 rund 272 Millionen Euro eingesetzt werden. Von den Erhöhungen sollen insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (rund 81 Millionen Euro zusätzlich), die Qualifizierungsoffensive (60 Millionen Euro zusätzlich) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro zusätzlich) profitieren. Für zahlreiche weitere Maßnahmen sollen insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Starke Demokratie, starke Zivilgesellschaft, Kampf gegen Extremismus Das Programm Demokratie Leben! soll gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro aufgestockt werden und damit insgesamt 165,5 Millionen Euro erhalten. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind im Haushalt 18 Millionen Euro eingeplant.

Der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Mit zusätzlichen 7,4 Millionen Euro soll unter anderem die politische Jugendarbeit und der Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel weiter ausgebaut werden. Zudem soll das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationszentrum stärker gefördert werden, etwa durch Gelder für den Aufbau eines Rassismusmonitors.

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist laut dem Regierungsentwurf mit 10 Millionen Euro jährlich dauerhaft gesichert. Das gilt auch für die Bundesstiftung Gleichstellung, die jährlich fünf Millionen Euro erhalten soll. Zusätzlich soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt im Jahr 2022 erneut Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhalten. Damit hätte die Stiftung in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung.

Ausbau des Internationalen Jugendaustauschs Für die Unterstützung der Jugendwerke sollen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zusätzliche 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für die Jugendwerke sind damit insgesamt rund 25 Millionen Euro eingeplant. Mit diesem Geld kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen und des Deutsch-Französischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Anschubfinanzierung für die beiden neu zu gründenden Jugendwerke, das Deutsch-Amerikanische und das Deutsch-Israelische Jugendwerk, ermöglicht.

Für die Organisation und Veranstaltungen während der deutschen G7-Ratspräsidentschaft werden zwei Millionen Euro eingeplant, der größte Teil davon (1,27 Millionen Euro) für den Y7-Jugendgipfel.

Verlässliche Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser Auch im Jahr 2022 soll jedes Mehrgenerationenhaus weiterhin mit 40.000 Euro gefördert werden. Dafür sind im Haushaltsentwurf zusätzliche 5,45 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen den Mehrgenerationenhäusern insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

Die Ampel-Koalition wird ihren eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen selbst nicht gerecht

Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Dazu erklären die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Die Ampel-Koalition ist mit vollmundigen Ankündigungen für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die neue Legislaturperiode gestartet. Mit Blick auf den Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2022 sind die meisten Vorhaben aber selbst mit der Lupe nicht zu finden. Es fehlen insbesondere die Erweiterung und Reform des Elterngeldes, die Verlängerung des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau, das neue Aufholpaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Zeit sowie der Ausbau und die Verstetigung von Projekten gegen Einsamkeit. Die Bundesregierung wird damit unseren und auch ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht.

Auch im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine bleibt die Bundesregierung weiterhin unflexibel, unfähig oder unwillig. Für konkrete Projekte und Unterstützungsleistungen sind im Einzelplan für den Bereich des BMFSFJ keinerlei zusätzlichen Mittel hinterlegt, obwohl diese dringend notwendig wären. Da fragen wir uns als Union, ob der Koalition die Bedeutung und der Umfang der aktuellen Geschehnisse überhaupt bewusst ist.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Förderung von Familien ist eine gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe, welche mit finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Der Haushalt der Regierungskoalition bildet das nicht ausreichend ab.

Wir als Union sehen die Schwerpunkte nicht bei ideologisch geprägten Vorhaben. Wir möchten dazu beitragen, dass es allen Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen besser geht. Wichtig ist uns, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ihre Kinder zu begleiten und zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie und die Preissteigerungen für Energie und Lebenshaltung halten wir beispielsweise eine Fortsetzung und deutliche Stärkung des Corona-Aufholprogramms und eine Ausweitung des Kindersofortzuschlags auf eine Kindergelderhöhung für alle Familien für dringend geboten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.03.2022

Der Etat für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 (20/1000) leicht schrumpfen. Im Einzelplan 17 sind Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro (Soll 2021: 13,2) vorgesehen und damit rund 6,2 Millionen Euro weniger als im vergangenen Jahr. Bundesministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von rund 199 Millionen Euro rechnen (wie 2021). Mit 12,4 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros der Ausgaben im Etatentwurfs für ihr Haus (Soll 2021: rund 12 Milliarden Euro). 51,8 Millionen stehen für Investitionen bereit.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind rund 10,7 Milliarden Euro eingeplant (2021: rund 10,4 Milliarden Euro). Ein Schwerpunkt ist hier das Elterngeld, das mit rund 7,7 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2021: rund 7,4 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen rund 1,7 Milliarden Euro (2021: rund 1,7 Milliarden Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind für 2022 wie bereits schon 2021 rund eine Milliarde Euro vorgesehen.

Weniger Geld ist für die Kinder- und Jugendpolitik eingeplant, für die noch rund 984,3 Millionen Euro bereitstehen (2021: rund 1,9 Milliarden Euro). Aufgestockt werden sollen jedoch die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 150,5 Millionen Euro auf 183,5 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf rund 267,9 Millionen Euro (2021: 234,53 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive stehen laut Etatentwurf rund 387,3 Millionen statt wie im Vorjahr rund 286,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rückgang der Ausgaben in diesem Bereich erklärt sich dadurch, dass Zuweisungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro an das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für die „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen sind.

Rund 567,6 Millionen Euro und damit rund 32,7 Millionen mehr soll Ministerin Spiegel für die Stärkung der Zivilgesellschaft , für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2021: 534,8 Millionen Euro). Davon entfallen rund 356,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2021: rund 363,8 Millionen Euro). Den größten Einzelposten bilden hier die Zuschüsse zum Bundesfreiwilligendienst, der wie im Jahr zuvor rund 207,2 Millionen Euro erhält.

Die Ausgaben für die Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik sollen von rund 170,5 Millionen im Vorjahr auf rund 210,9 Millionen in 2022 steigen: So sind unter anderem höhere Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik geplant: Diese sollen in diesem Jahr 27,5 Millionen statt 23,3 Millionen Euro erhalten. Auch für „Familienferienzeiten in und nach der Corona-Pandemie“ soll mit 40 Millionen Euro (2021: 10 Millionen) mehr Geld zur Verfügung stehen.

Das unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln soll als nachgeordnete Behörde des BMFSJ rund 117,2 Millionen Euro (2021: rund 117,1 Millionen Euro) erhalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz 3,6 Millionen (2021: 2,7 Millionen Euro), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll wie 2021 rund 2,8 Millionen Euro bekommen und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rund 1,9 Millionen Euro (2021: rund 1,9 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 128 vom 21.03.2022

Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 hat das Bundeskabinett eine Aufstockung der Mittel für das Bundesfamilienministerium beschlossen. Die Mittel werden um 147 Millionen Euro auf nun 12,58 Milliarden Euro erhöht.

“Mehr Geld für Kinder, Familien und starke Zivilgesellschaft?”

„Eine Aufstockung der Mittel für Kinder und Familien ist immer zu begrüßen. Das zeigt, dass Familien stärker in den Fokus der Politik rücken. Eine Aufstockung alleine reicht jedoch nicht, wenn die Strukturen gleichbleiben. Sonst haben wir wieder das Prinzip Gießkanne und die Maßnahmen kommen nicht wirklich bei denjenigen an, die sie brauchen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Um eine Wirksamkeit zu erreichen, braucht es verstärkt zielgerichtete Angebote und verlässliche Strukturen. Einzelmaßnahmen im Programm „Aufholen“ oder im Förderpaket „Aufleben“ wie Kinderfreizeiten oder Lernförderung in einmaliger oder in Kursform seien gut und wichtig, aber vielfach nicht die passenden Angebote für besonders benachteiligte Gruppen wie migrantische Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen. „Da herrscht zum Teil eher Beliebigkeit. Wer soll und wer nimmt an den Maßnahmen teil? Wenn Sie schon mal mit migrantischen Kindern und Jugendlichen zusammengearbeitet haben, wissen Sie, wie schwierig es sein kann, diese zu erreichen.” Es brauche hier Angebote, die Vertrauen aufbauen und Anlaufstellen über einen längeren Zeitraum hinweg sein können. Projekte mit einer Laufzeit von 8 Monaten würden es da schwer haben. „Eine Verlängerung der schon begonnenen Projekte und mehr zielgruppenspezifische Angebote, die Zugänge auch außerhalb schulischer Strukturen ermöglichen“, fordert Vangeltziki.

Ähnlich sehe es im Bereich Demokratieförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus aus. „Zivilgesellschaft stärken heißt hier nicht zuletzt, die Vielfalt der Organisationen wahrzunehmen und in die Bundesprogramme mit einzubinden. Die Stimmen der von Rechtsextremismus und Rassismus betroffenen Gruppen müssen gehört werden”. Das setze voraus, dass es gerade für kleinere Vereine Strukturen der Beteiligung gebe. „Kurzfristige Projekte, die allein bei den großen Trägern angesiedelt sind, verpuffen sonst“, so Vangeltziki.

Mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüße die Einführung eines Kinder-Sofortzuschlags bis zur Umsetzung der angekündigten Kindergrundsicherung. Ob jedoch 20 € monatlich wirklich Kinderarmut reduzieren können, werde sich zeigen.  „Und erreichen diese Gelder wirklich alle bedürftigen Kinder und Familien? Oder gibt es erneut aufenthaltsrechtliche Ausschlüsse wie z.B. beim Kindergeldbezug?“. Das sei auch bei der angekündigten Kindergrundsicherung zu berücksichtigen „Wir hoffen, dass die Kindergrundsicherung zügig umgesetzt wird. Die geplanten Formen der automatischen, digitalen und einfachen Antragstellung dürfen keine neuen Stolpersteine für Familien werden, die dafür sprachliche, informative oder technische Hürden überwinden müssen. Wir hoffen auch, dass es dann keine migrationspolitischen Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen wie bisher bei Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld gibt“.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2022

SCHWERPUNKT II: Krieg in der Ukraine

Spiegel: Gruppen müssen zusammenbleiben können

 

Hunderttausende Geflüchtete, vor allem Frauen, Kinder und alte Menschen, suchen in Deutschland Schutz vor dem Ukraine-Krieg, darunter auch zahlreiche Kinder und Jugendliche aus Waisenhäusern und Kinderheimen mit ihren Betreuerinnen. Das Bundesfamilienministerium richtet eine bundesweite Anlaufstelle zur Unterbringung ukrainischer Waisenkinder ein.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Putins brutaler Angriffskrieg trifft die Zivilbevölkerung, vor allem auch die Kinder in der Ukraine, mit voller Härte. Wo noch vor ein paar Tagen ihr Zuhause war, wo sie zur Schule oder in die Kita gegangen sind, wo sie sich draußen zum Spielen getroffen haben, dort stehen sie heute vor Trümmerhaufen und erleben Bomben, Terror und Tod. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Menschen aus der Ukraine bei uns Zuflucht finden. Dies gilt gerade auch für die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in ukrainischen Waisenhäusern und Kinderheimen aufwachsen. Wir stehen in engem Kontakt mit der ukrainischen Sozialministerin und haben ihr unsere Unterstützung zugesagt. Mir ist sehr wichtig, dass diese Kinder und Jugendlichen, die so viel Leid und Tod erlebt haben, als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren vertrauten Erzieherinnen getrennt werden. Wir müssen so viel Stabilität wie möglich schaffen. Mein Ministerium unterstützt mit einer Koordinierungsstelle die Länder und Kommunen darin, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Betreuungspersonen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Wir werden dabei auch besondere Bedarfe wie Behinderungen oder schwere Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Wir werden sehr schnell ein Verfahren umsetzen, das sicherstellt, dass die Kinder und Jugendlichen aus ukrainischen Kinderheimen geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden.“

Die Unterbringung und Versorgung geschlossener größerer Gruppen in geeigneten Unterkünften stellt Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Bundesfamilienministeriums wird daher permanent im Kontakt mit Ländern und Kommunen stehen, die Aufnahmekapazitäten kontinuierlich abfragen und so über einen aktuellen Überblick über bestehende Unterbringungsmöglichkeiten verfügen. Wird eine Gruppe Heimkinder oder Waisen aus der Ukraine nach Deutschland gebracht, wird sie von der Koordinierungsstelle in eine geeignete, vorbereitete Unterkunft geleitet werden. So sorgt die Stelle dafür, dass die Kinder gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt und geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden. Darüber hinaus berät und informiert die Anlauf- und Koordinierungsstelle alle Behörden, Träger, Initiativen und Privatpersonen, die diesen Kindern in Deutschland helfen wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2022

Karl Kübel Stiftung bietet hilfreiche Tipps und Hinweise                               

Der Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen machen sich auch in der Kindertagesbetreuung in Deutschland bemerkbar. Wie lassen sich die ankommenden Kinder und Familien bestmöglich begleiten? Wie können wir mit den Ängsten und Sorgen von Kindern umgehen? Soll man mit ihnen über Krieg reden?

Antworten darauf liefert die Übersicht „Über Krieg sprechen? Praxistipps und Handlungshinweise für die Kindertagesbetreuung“. Sie wurde von der Koordinierungsstelle „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie herausgegeben und ist auf der Homepage der Stiftung (www.kkstiftung.de) als Download erhältlich.

Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Koordinierungsstelle bietet darüber hinaus weitere praxisbezogene Materialien zum Thema Vielfalt und Kinderrechte (Vielfalts-Taschen, Kinderkiste) sowie eine Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ an. Weitere Informationen und Downloads finden Interessierte ebenfalls auf Website der Karl Kübel Stiftung.

„Die Koordinierungsstelle ‚Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung‘ hat sich in den vergangenen Jahren als wichtige Instanz für Kinder und Familien mit Fluchtgeschichte in Hessen etabliert. Sie ist heute wichtiger denn je, um den aktuellen Bedarfen zu entsprechen und vorurteilsbewusste und chancengerechte Strukturen zu fördern“, sagt Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie.

Um diesen wichtigen Aufgaben auch weiterhin nachkommen zu können, hat die Koordinierungsstelle die Zusage für eine Projektverlängerung bis einschließlich 2025 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 21.03.2022

In den umkämpften Gebieten in der Ukraine sind derzeit bis zu 70 000 Kinder, die in Waisenhäusern oder Kinderheimen leben, direkt von Bomben und Raketen bedroht. Schätzungen der SOS-Kinderdörfer gehen von bis zu 100 000 Heimkindern aus, die möglicherweise evakuiert werden müssen. Eine angemessene Beteiligung Deutschlands an ihrer Aufnahme scheitert derzeit am Geld.

Die ukrainischen Behörden lassen evakuierte Heimkinder nur ausreisen, wenn die Erklärung eines deutschen Bürgermeisters oder einer deutschen Bürgermeisterin vorliegt, dass diese Kinder aufgenommen und versorgt werden und dies nach Ankunft auch entsprechend zurückgemeldet wird.

Kinderschutzbund-Präsident Hilgers: „Das Vorgehen der ukrainischen Behörden ist richtig. Die Kinder müssen vor Menschenhandel geschützt werden. Aber: Seit Wochen können Bund und Länder sich nicht auf ein Finanzierungsmodell verständigen. Und so finden sich nur mit Glück und guten Kontakten Kommunen, die Heimkinder aufnehmen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Da warten Kinder im Bombenhagel darauf, dass hier in Deutschland die Bürokratie aus dem Quark kommt. Das ist – bei allem Verständnis für haushalterische und rechtliche Erwägungen – ein ethischer und politischer Skandal.“  

Heinz Hilgers weiter: „Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Kinderheimen müssen selbstverständlich auch in Deutschland aufgenommen und in das bestehende System der Kinder- und Jugendhilfe integriert werden. Für die finanziellen Mehrbelastungen müssen Bund und Länder aufkommen. Ich erwarte, dass dieses Verantwortungs-Ping-Pong aufhört und Bund und Länder konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Den Kindern in der Ukraine läuft die Zeit davon.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 24.03.2022

Der Krieg in der Ukraine ist medial und politisch präsent wie kaum ein anderer in den letzten
Jahrzehnten. Dieser Krieg löst viele Ängste aus, bei allen. Die Bedrohung durch eine atomare Großmacht ist plötzlich zur Realität geworden. In Deutschland und in Europa. In den letzten beiden Wochen seit Beginn des Krieges erreichen den Verband zahlreiche Anrufe und Emails. Fast alle drehen sich um den Krieg und seine Folgen. Versuch einer Zusammenfassung.

Wie sag‘ ich es meinem Kind? Familien und der Krieg in der Ukraine

Viele binationale und migrantische Familien haben Familienangehörige in Kriegsgebieten.
Berichte über Kriegshandlungen und Ängste um Angehörige sind für sie seit langem Teil ihres Alltags. Sie wundern sich, was ist jetzt so anders. Sie haben das Gefühl, dass ihre Sorgen und Nöte nicht im gleichen Maß gesehen wurden und werden. Weder in Kitas, noch in Schulen oder am Arbeitsplatz. Die Familien fragen sich: Wie können sie mit ihren Kindern über diesen Krieg sprechen und erklären, was so anders daran ist als bei der Tante in Afghanistan oder dem Großvater in Syrien?

Angesichts der rassistischen Vorfälle gegenüber Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen fragen sich migrantische Familien: was würde mit uns passieren, müssten wir aus Deutschland fliehen? Sind wir dann auch Geflüchtete zweiter Klasse? Steht uns im Ernstfall
der gleiche Schutz zu?

Ist Krieg nicht gleich Krieg?

Im Jahr 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union die Massenzustrom-Richtlinie. Sie beinhaltet u.a. Mindestnormen für die Gewährung eines  vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen und einen Solidaritätsmechanismus, der zum einen die Finanzierung, zum anderen die tatsächliche Aufnahme in den Mitgliedstaaten regeln soll. Die europäischen
Staaten waren sich angesichts des Krieges in der Ukraine schnell einig, diese Richtlinie anzuwenden.

Eine Frage, die sich Geflüchtete aus anderen Ländern stellen: „warum wurde die Massenzustrom-Richtlinie nicht auch 2015 / 2016 in Betracht gezogen?“

Gerade syrische, afghanische oder irakische Familien sind irritiert. Sie mussten aufwändige Asylanträge stellen, wurden in Massenunterkünften untergebracht. Die europäischen Regierungen waren und sind sich nach wie vor uneins über die Aufnahme und die Verteilung dieser Geflüchteten.

Die Meldungen über die Zurückweisungen von Geflüchteten an den Grenzen, die in der Ukraine als Studierende, Arbeitnehmer:innen oder aus  Fluchtgründen lebten und die aus Afrika, Asien oder dem Nahen Osten kommen, geben den Familien darüber hinaus Anlass zur Sorge. Sie fragen sich: „Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Gibt es willkommene Geflüchtete und weniger willkommene? Ungeachtet der Menschenrechte?“

Die Deutsche Bahn bietet in einer PM von Ende Februar Menschen aus der Ukraine kostenlos Bahnfahrten nach Deutschland an. Allerdings nur für Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Warum nicht für alle Menschen, die gerade aus der Ukraine fliehen müssen?

Was ist mit uns Russ:innen?

Den Verband erreichen verzweifelte Anrufe von Russ:innen, die sich zurzeit in Deutschland aufhalten, z.B. mit Besuchsvisa oder in Kürze endendem Aufenthaltsrecht. Oder die zur Wehrpflicht herangezogen werden sollen.

„Ich hatte gerade eine junge russische Mutter am Telefon, die sich zu Besuch seit 2 Monaten in Deutschland befindet. Ihr Mann hat ein Visum zur Erwerbstätigkeit. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde ihr mitgeteilt, dass sie regulär ausreisen muss und das Kriegsgeschehen keine andere Betrachtung rechtfertigt,“ berichtet eine Beraterin.

Durch die Einstellung des Bankenverkehrs, können Angehörige kein Geld mehr nach Russland  überweisen: “Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Meine 86-jährige Mutter lebt alleine in Moskau. Sie braucht für ihren Lebensunterhalt und ihre  Medikamente meine finanzielle Unterstützung. Herholen kann ich sie auch nicht so einfach. Ich bin Deutsche, sie ist Russin.“

Putin hat nicht nur Befürworter:innen im Land. Tausende wurden bereits verhaftet und viele wollen das Land schnell verlassen. Wird für sie auch die Massenzustrom-Richtlinie gelten?
Noch gibt es anscheinend keine entsprechenden Anweisungen durch das Bundesinnenministerium bzw. die Innenministerien der Länder. Es fehlt noch an schnellen Regelungen für den Umgang mit russischen Staatsangehörigen.

Ankommen und was dann?

Schüler:innen aus der Ukraine soll schnellstmöglich ein Schulbesuch ermöglicht werden. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans fordert ukrainischsprachigen Unterricht, damit die Kinder ihre Muttersprache nicht verlieren. Das ist sehr begrüßenswert. Aber nicht, wie er es begründet: damit sie keine Lücken haben, wenn sie wieder zurückkehren. Sprache ist ein wichtiger Teil der Identität, unabhängig vom Aufenthalt in einem Land. Vielleicht ist dies ein Anlass auch andere Sprachen im Bildungssystem stärker zu berücksichtigen: Arabisch, Farsi, Dari und andere. Auch die geflüchteten Kinder mit diesen Muttersprachen wollen ihre Identitäten nicht verlieren.

Gleicher als gleich?

Jeder Krieg ist grausam. Wir müssen uns mit allen Betroffenen von Krieg und Verfolgung solidarisch zeigen. Menschenrechte gelten für alle Menschen.

Deutschland kann zum Glück auf eine gewachsene Struktur der Hilfe bei Fluchtbewegungen zurückgreifen. Seit 2015/2016 gibt es viele neue untereinander vernetzte Organisationen. Es hat sich eine Willkommenskultur gebildet. Sie sollte weiterhin für Alle da sein und von der Politik entsprechend unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.03.2022

SCHWERPUNKT III: Energie-Entlastungspaket

Armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht unterstützen

Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung angesichts der aktuellen Lage weitere Vorhaben auf den Weg bringt. Der Verband mahnt aber an, die Maßnahmen stärker zielgerichtet auszurichten und insbesondere armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen.  

Dazu kommentiert Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes: „Menschen in Armut und prekären Lebenslagen geraten durch die aktuellen Preissteigerungen besonders unter Druck. Insofern kommt das Entlastungspaket zur richtigen Zeit. In der Gesamtschau sind einige Maßnahmen zu begrüßen. Dass Leistungsberechtigte der Grundsicherung und Kinder mit einer weiteren Einmalzahlung berücksichtigt werden, ist ein wichtiger Schritt. Der Familienzuschuss muss aber unbedingt bei allen leistungsberechtigten Kindern ankommen und darf nicht bei der Grundsicherung angerechnet werden.“

Andere Instrumente wie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe oder die Energiepreispauschale sind aus Sicht der AWO nicht geeignet, um gezielt diejenigen Menschen zu entlasten, die den höchsten Bedarf haben. Bei der Energiepreispauschale fordert der Verband eine nach Einkommen gestaffelte und nach oben gedeckelte Ausgestaltung.  

Groß weiter: „Es kann nicht sein, dass auch wohlhabende Menschen entlastet werden sollen. Die Entlastungen müssen gezielt bei Menschen mit geringen Einkommen und Leistungsberechtigten ankommen. Hier sehen wir bei verschiedenen Maßnahmen noch Diskussionsbedarf und werden die Umsetzung der Vorhaben eng begleiten. Am Ende muss ein sozial und ökologisch tragfähiges Gesamtpaket stehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2022

Die Koalitionsparteien haben sich auf ein zweites Energiekosten-Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Beschlüsse der Ampel-Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und die Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar. Mit einer steuerlichen Energiepreispauschale von 300 Euro werden sie nicht erreicht. Denn wer nichts oder nur sehr wenig verdient, zahlt keine Steuern und kann daher auch nicht steuerlich entlastet werden. In die richtige Richtung gehen dagegen die Verdoppelung der Einmalzahlung von 100 Euro an Grundsicherungsbeziehende, die allerdings nicht ausreichend ist, und die Preissenkungen im ÖPNV.

Über akute Entlastungen hinaus braucht es grundsätzlich und perspektivisch ein einfaches und unbürokratisches Instrument, das sozialen Notlagen schnell und wirksam entgegenwirkt. Die Diakonie schlägt deshalb einen Mechanismus vor, der in die Sozialgesetzbücher eingeführt wird und Sozialleistungen krisenfester macht. Danach ist im Fall einer sozialen Notlage vorgesehen, dass Leistungsberechtigte monatlich 100 Euro als Pauschale erhalten, begrenzt auf ein halbes Jahr. Dazu müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die bereits in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2022

Die Ampel hat sich angesichts steigender Energiekosten auf ein Entlastungspaket geeinigt. Im Pakt enthalten sind u.a. ein Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige sowie eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass die Ampelregierung Härten angesichts der steigenden Energiepreise abfedern möchte. Diese sind für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende ein echtes Problem. Da Energiepreise absehbar dauerhaft hoch sein werden, hätten wir uns jedoch auch längerfristige Antworten gewünscht. Beim Familienzuschuss ist offen, ob wieder die identische Rezeptur wie beim Kinderbonus Anwendung finden soll. Für Alleinerziehende war dieses Rezept jedoch unbekömmlich – als Kindergelderhöhung konnte ein unterhaltszahlender Elternteil den Unterhalt um den halben Bonus kürzen. Für Alleinerziehende hieß das: Volle Mehrbelastung, halber Bonus. Wir dringen darauf, diesen Fehler nicht zu wiederholen. Der Familienzuschuss wird am Lebensmittelpunkt des Kindes gebraucht, in dem Haushalt, in dem die Energiekosten entstehen: Voll bei den Alleinerziehenden! Die Mehrbelastungen durch steigende Fahrtkosten umgangsberechtigter Elternteile können hingegen durch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro abgefedert werden.“

Der Kinderbonus sollte Mehrbelastungen in der Coronakrise auffangen. 2020 belief er sich auf einmalig 300 Euro, 2021 auf 150 Euro. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt war, hat auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern gegriffen. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

 

Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen. Das haben wir bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesehen, von denen Kinder massiv betroffen waren. Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg bei uns Schutz suchen, sicher und geborgen aufnehmen und alles tun, damit sie hier gut ankommen. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Die aktuellen Herausforderungen zeigen einmal mehr: Kinderrechte brauchen mehr Aufmerksamkeit und müssen gestärkt werden. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen. Es ist Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.“ Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.

Seit 30 Jahren gibt es Bestrebungen in der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2018 sind 88 Prozent der Eltern in Deutschland für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition ausdrücklich zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bekannt und einen Gesetzentwurf angekündigt, der sich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.

Quelle für die Umfrage: Mauss Research, Repräsentative Elternbefragung für die neues handeln GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, September 2018

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Stiftungsrat konstituiert sich und beruft Stiftungsbeirat.

Am 4. April 2022 hat sich der Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung konstituiert. Vorsitzende des Stiftungsrats ist Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel. Dem Stiftungsrat der 2021 gegründeten Stiftung gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestags an.

Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel: „Mit der Bundesstiftung Gleichstellung wollen wir die Gleichstellung als Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft voranbringen. Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht sein Leben frei gestalten und seine Potenziale entfalten kann. Dazu wollen wir die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 als starke Einrichtung etablieren. Die Bundesstiftung soll aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht, und dafür Lösungen entwickeln. Sie soll ein lebendiger Treffpunkt für alle sein, die sich für mehr Gleichstellung in Deutschland einsetzen. Denn Gleichstellung braucht viele Veränderungen, die von allen gemeinsam erkämpft werden müssen.“ Die Mitglieder im Stiftungsrat sind:

Für die Fraktion der SPD

Mitglied: Josephine Ortleb, Stellvertretung: Ariane Fäscher

Mitglied: Leni Breymaier, Stellvertretung: Felix Döring

Mitglied: Sönke Rix, Stellvertretung: Yasmin Fahimi Für die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN

Mitglied: Ulle Schauws, Stellvertretung: Denise Loop

Mitglied: Filiz Polat, Stellvertretung: Schahina Gambir Für die Fraktion der FDP

Mitglied: Nicole Bauer, Stellvertretung: Gyde Jensen Für die Fraktion der CDU/CSU

Mitglied: Silvia Breher, Stellvertretung: Mechthild Heil

Mitglied: Dr. Katja Leickert, Stellvertretung: Gero Storjohann

Mitglied: Ralph Edelhäußer, Stellvertretung: Paul Lehrieder

Motivierter Start für tatsächliche Gleichstellung

Der Stiftungsrat berief in seiner konstituierenden Sitzung auch den Stiftungsbeirat. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Der für drei Jahre berufene Beirat berät den Stiftungsrat und das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung bei der inhaltlichen Arbeitsplanung und bei der Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit.

Das Direktorium der Stiftung stellte in der konstituierenden Sitzung seinen Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 mit dem Titel „Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung – die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt ihre Arbeit auf!“ vor. Dazu erklärte Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung: „Mit der Sitzung ist ein motivierter Start auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung gelungen.“ Dr. Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung, ergänzte: „Wir wollen außerdem ein offenes Haus der Gleichstellung aufbauen, das seine Türen weit aufmacht.“ Gleichstellungstag soll Vernetzung voranbringen Im Jahr 2022 sollen die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit auf den organisatorischen und inhaltlichen Aufbauprozessen liegen. Es gilt, die Bundesstiftung, ihre Themen und Angebote öffentlich bekannt und sichtbar zu machen. Beispielsweise ist mit einem sogenannten Gleichstellungstag die Etablierung eines neuen Vernetzungsformats vorgesehen, der als Fachtag jährlich zusammen mit Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen stattfinden soll.

Mehr Informationen zur Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie hier: www.bundesstiftung-gleichstellung.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Kerstin Claus ist neue Missbrauchsbeauftragte

Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April für die nächsten fünf Jahre neu besetzt.
Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Kerstin Claus haben wir eine hervorragend qualifizierte Frau für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. Ich bin überzeugt, dass sie wichtige neue Impulse setzen wird und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr.
Gemeinsam werden wir viel erreichen: in der Ampel-Koalition haben wir uns vorgenommen, das Amt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und die wichtige Arbeit der Aufarbeitungskommission fortzuführen. Außerdem werden wir in diesem Jahr eine  bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne starten. Mit der Unabhängigen Beauftragten Claus an der Seite werden wir die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorantreiben. Meine Ziele sind klar: Kein Kind soll sexualisierte Gewalt erleben müssen. Prävention sowie Hilfen und Aufarbeitung müssen gestärkt werden.“

Zu ihrer Ernennung erklärt Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass mir die Bundesregierung das Vertrauen ausspricht und mich zur neuen Unabhängigen Beauftragten berufen hat. Sexualisierte Gewalt ist überall in Deutschland tagtägliche Realität für viele Kinder und Jugendliche, oftmals mit lebenslangen Auswirkungen. Wir brauchen starke Netzwerke, um Kinder und Jugendliche zu schützen und verlässliche Hilfen über die gesamte Lebensspanne. Hierfür möchte ich insbesondere mit den Ländern und Kommunen in eine starke Zusammenarbeit treten. Kinder können nur vor Ort geschützt werden. Flächendeckende Schutzkonzepte in Schulen und Vereinen sind deshalb ebenso wichtige Bausteine gegen Missbrauch wie verbindliche Standards in der Qualifizierung von Fachkräften und die Sensibilisierung der Gesellschaft. Kinder zu schützen, Taten aufzudecken und Betroffene gut zu begleiten, kann nur gelingen, wenn wir alle dazu beitragen und die Hilfestrukturen flächendeckend zur Verfügung stehen. Ich werde deshalb verstärkt den Dialog vor Ort suchen und freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene.

In der Beratung habe ich immer wieder gemerkt, wie sehr Prozesse sich verändern, wenn es gelungen ist, in Entscheidungen die Expertise und das Erfahrungswissen von uns Betroffenen einzubringen. Deswegen werde ich mich für die stärkere Einbindung der Perspektiven Betroffener und ihre grundlegende Beteiligung in den Ländern einsetzen und diese auch auf Bundesebene weiter ausbauen.“

Der Betroffenenrat begrüßt die Berufung seines Mitglieds Kerstin Claus zur Unabhängigen  Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch:
„Dass mit Kerstin Claus erstmals eine Betroffene Unabhängige Beauftragte wird, ist für uns die konsequente Fortführung eines herausfordernden Amtes. Wir alle kennen Kerstin Claus als  leidenschaftliche Mitstreiterin – immer parteiisch für die Bedürfnisse und Belange von Betroffenen. Im Betroffenenrat werden wir sie vermissen. Aber mit dieser Entscheidung werden die jahrelange Arbeit von Betroffenen sowie ihre vielfältigen Kompetenzen noch sichtbarer. Wir wünschen Kerstin alles Gute und vor allem viel Kraft im neuen Amt.
Wir werden weiter gemeinsam nicht schweigen.“

Über Kerstin Claus Kerstin Claus, geboren 1969 in München, ist Journalistin und systemische Beraterin und seit 2015 in der Politik- und Strategieberatung im Themenbereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig. Claus ist als Unabhängige Beauftragte nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Arbeitsstab des bisherigen Unabhängigen Beauftragten Rörig bleibt der neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet.

Über das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren
Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehören:

  1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  2. Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und der Hilfen für betroffene Menschen,
  3. Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  4. Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  5. Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Beim Amt der Unabhängigen Beauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Bundesfamilienministerin berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Weitere Informationen zur Ernennung der Unabhängigen Beauftragten unter www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für Gesetzentwurf des Bundestags zur Änderung des AGG

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel vorgelegte Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestags einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Damit soll der Weg frei gemacht werden, um die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag wählen zu lassen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ, Sven Lehmann:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spielt eine entscheidende Rolle für unsere offene Gesellschaft und bei der Bekämpfung von Diskriminierung. Ich freue mich, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die Weichen für eine schnelle Neubesetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS gestellt sind. Durch eine demokratische Wahl im Bundestag wird die Unabhängigkeit der ADS gestärkt. Wie wichtig eine generelle Stärkung der ADS ist, zeigt sich auch im aktuellen Bericht der ADS und der zuständigen Beauftragten an den Deutschen Bundestag. Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag. Die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS und der gemeldeten Diskriminierungsfälle erreichten im Berichtszeitraum einen Höchststand. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag auch vereinbart, die Antidiskriminierungsstelle angemessen mit Personal und Budget auszustatten und ihre Kompetenzen zu stärken. Mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten weitreichenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir weitere Schritte hin zu einem umfassenden Diskriminierungsschutz gehen, indem wir Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Ich freue mich, wenn der Deutsche Bundestag nun zügig den Gesetzentwurf behandelt, so dass die Wahl der neuen Leitung zeitnah erfolgen kann.“ Kabinettsbeschluss greift Koalitionsvertrag auf Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Unabhängigkeit der ADS sicherstellen soll. Dafür soll künftig die Leitung der ADS auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen werden. Durch die Formulierungshilfe soll eine rechtssichere Besetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS sichergestellt und eine zeitnahe Besetzung ermöglicht werden. Die Formulierungshilfe greift entsprechende Empfehlungen seitens der Wissenschaft und der Verbände sowie von europäischen und internationalen Gremien auf, wie zuletzt etwa von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im März 2020.

Hintergrund zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet.

Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.

Grundlage der Arbeit ist das AGG, das vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität.

2020 sind die Beratungsanfragen an die ADS um 78 Prozent gestiegen. Von 2017 bis 2020 verzeichnete die ADS insgesamt 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschütztes Merkmal beziehen (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität). 3.757 Anfragen betrafen andere Merkmale (sozialer Status, Gesundheit, Familienstand, Aufenthaltsstatus und andere).

Weitere Informationen unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung wird eingerichtet

Die Bundesregierung startet mit der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) die Neuausrichtung der Familienförderung. Am Dienstag, den 29. März, findet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu die konstituierende Sitzung der IMA statt.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der offenen und verdeckten Armut holen. Je sicherer die finanzielle Situation von Familien ist, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.

Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben. Unter anderem müssen wir Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem neuen Bürgergeld oder dem BAföG so gestalten, dass die Leistungen gut ineinandergreifen. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung schaffen wir ein Instrument, dass es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen. Mein Ministerium wird darüber hinaus die Verbände und die Zivilgesellschaft in einem begleitenden Austausch in die Entwicklung der Kindergrundsicherung einbeziehen.“ Sechs Ministerien arbeiten zusammen In der IMA wirken das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Federführung des BMFSFJ mit. Zum Auftakttreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs Bundesministerien wird der Fokus auch auf den hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gerichtet. Ziel der ersten ressortübergreifenden Sitzung ist eine gemeinsame Auftakterklärung.

Bündelung familienpolitischer Leistungen Für die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Unterstützung für Kinder neugestaltet werden. In der Kindergrundsicherung sollen das Kindergeld für alle Familien, Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen in einer Leistung gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Geplant ist, dass die IMA Kindergrundsicherung bis Ende 2023 in 5 thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen und Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.03.2022

Die Kinderkommission teilt mit:

Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder. 

Mit der Konstituierung als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2022 kann die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in der 20. Wahlperiode 
zum Ausdruck, wie wichtig eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist. 

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Sarah Lahrkamp (SPD), Abgeordneter Paul Lehrieder (CDU/CSU), Abgeordnete Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Gereon Bollmann (AFD) und Abgeordnete Heidi Reichinnek (DIE LINKE.).

Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Lahrkamp die erste Vorsitzende der Kinderkommission. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 20. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 ein fester Bestandteil des Parlaments und damit Ausdruck der besonderen Verantwortung, die die Politik für Kinder und Jugendliche hat.“

„Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Fraktionen werden dazu ihre Themen einbringen, so dass wir verschiedensten Fragen nachgehen werden, die dem Schutz, der Förderung und der Beteiligung von Kindern in Deutschland dienen.“ 

„Mir liegt während meines Vorsitzes vor allem am Herzen, dass wir erstens über parteipolitische Positionen hinweg das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick behalten und zweitens die Kinderrechte auch leben, was im Falle der Kinderkommission auch bedeutet, dass wir Kinder und Jugendliche beteiligen, dass wir mit ihnen statt über sie reden, dass wir ihnen zuhören und ihre Worte berücksichtigen. Kinder sind die besten Vertreter ihrer eigenen Interessen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 24.03.2022

Mietpreiskontrollen reduzieren kurzfristig ökonomische Ungleichheit – Vor allem GeringverdienerInnen profitieren, weil sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Miete ausgeben – Vermögende verlieren überproportional Einnahmen aus Vermietung – Mietpreisregulierung ist in der Regel aber mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Nebeneffekten wie geringerem Mietangebot verbunden

Die Regulierung von Mietpreisen kann ökonomische Ungleichheit kurzfristig reduzieren. Das zeigt eine Studie der Abteilung Makroökonomie am DIW Berlin. Mietpreiskontrollen mindern die Ungleichheit der Einkommen und wirken dämpfend auf das Verhältnis von Vermögen und Nationaleinkommen, das als Indikator für Ungleichheit gilt. Für die Studie untersuchten die Autoren zunächst die Verteilung der Mietbelastung und Mieteinnahmen nach Einkommensgruppen auf Basis der Daten der Luxemburger Einkommensstudie (LIS). In einem zweiten Schritt wurde die Entwicklung von Ungleichheit und Mietpreisregulierung in 16 OECD-Ländern im Zeitraum seit 1900 statistisch analysiert. Bisherige Studien zu Mietpreisregulierungen hatten hervorgehoben, dass sie zwar die Mieten senken, aber häufig mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Effekten wie geringerem Wohnungsangebot und sinkender Wohnqualität verbunden sind. Unerforscht blieb hingegen bisher, welchen Einfluss Mietpreiskontrollen auf ökonomische Ungleichheit ausüben.

Mietbelastung zwischen Arm und Reich ungleich verteilt

Die Studie zeigt, dass es historisch seit 1900 einen Zusammenhang zwischen Mietpreiskontrollen und sinkender Ungleichheit gibt. So sank die Einkommensungleichheit in den untersuchten Ländern nach der Einführung von Mietpreiskontrollen in der Nachkriegszeit auf ein historisches Tief, stieg aber stark an, als der Mietmarkt seit den 1970er Jahren schrittweise dereguliert wurde. „Der Rückgang der Ungleichheit in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist nicht allein auf Mietpreiskontrollen zurückzuführen“, erklärt DIW-Forscher Konstantin A. Kholodilin. „Vielmehr waren Mietpreiskontrollen Teil eines solidarischen Gesamtpakets, zu dem auch progressive Steuern und Sozialleistungen gehörten.“ Die Forschungsergebnisse zeigten aber, dass die Frage der Mietpreisregulierungen in der Ungleichheitsdebatte bisher nicht genug beachtet wurde.

„Entscheidend dafür, dass Mietpreiskontrollen die ökonomische Ungleichheit senken, ist die Verteilung von Mieteinnahmen und Mietausgaben“, ergänzt Co-Autor Sebastian Kohl von der Freien Universität Berlin. „Ärmere Haushalte geben relativ einen größeren Teil ihres Einkommens für die Miete aus, während reichere Haushalte relativ größere Einnahmen aus Vermietung haben.“ Begrenzt der Gesetzgeber das Wachstum der Mieten, profitierten daher vor allem die Einkommensschwachen, während die reichsten Haushalte weniger Einnahmen aus Vermietung erzielen. Es sind allerdings relativ strikte Mietpreiskontrollen notwendig, damit ein spürbarer Effekt erzielt werden kann. Zudem senken die Mietpreisregulierungen die Ungleichheit nur kurzfristig, weil Markteilnehmer Wege finden, sie zu umgehen, etwa indem sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln.

Mehr Gleichheit, aber weniger Angebot und Mobilität

Die Wirkung von Mietpreisregulierung wird durch eine Reihe von unerwünschten Nebeneffekten eingeschränkt: So mindert sie den Anreiz, neue Wohnungen zu bauen und alte zu renovieren, so dass mittelfristig das Angebot von Wohnungen auf dem Mietmarkt sinkt. Auch senkt sie die Mobilität und erschwert so NeumieterInnen, eine Wohnung zu finden. Die ungleichheitssenkenden Effekte sind zudem begrenzt: „Die Mietgesetzgebung kann nicht die Ungleichheiten, die durch Arbeitseinkommen entstanden sind, nachträglich kompensieren“, gibt Kholodilin zu bedenken. Eingriffe in den Mietmarkt könnten aber ein Instrument sein, um wohnungsspezifische Ungleichheiten zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 23.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband betrachtet die ersten 100 Tage Familienpolitik der neuen Bundesregierung als ernüchternd.

„Für die ersten 100 Tage einer neuen Regierung gilt normalerweise eine Schonfrist, aus familienpolitischer Sicht ist es allerdings sehr lahm angelaufen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Ampel hat sehr viel versprochen, setzt aber bisher zu wenig um. Es ist eigentlich kaum möglich, die ersten drei Regierungsmonate in der Familienpolitik zu bewerten, weil schlicht und einfach kaum etwas auf den Weg gebracht worden ist.“

Der Deutsche Familienverband kritisiert, dass bis heute nicht einmal die Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht wurde. Selbst unter Mitgliedern des Familienausschusses des Bundestages ist das auf erhebliche Kritik gestoßen.

Energie

Bei der Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut in Deutschland ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes die Kraftanstrengung bisher mangelhaft. Es ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Jahresverdienst von 41.500 Euro (2021) auf 38.900 Euro fallen wird. Die Inflation, die bereits vor der Ukraine-Krise bei 4,9 % lag, liegt mittlerweile über 5 % und die Energiepreise erreichen Rekordhöhen. „Der Krieg in der Ukraine wird die Situation weiter verschärfen mit dramatischen Auswirkungen für die Familien. Deshalb muss die Regierung Familien jetzt in den Blick nehmen und zeigen, wie sie sie stützten will“, so Zeh.

Laut dem Verbandspräsidenten ist die Grundversorgung mit Energie für viele Familien ein Luxusgut geworden. Wenn Familien nicht mehr in der Lage sind, Heizöl einzukaufen und zu Hause frieren, dann habe der Staat dafür zu sorgen, dass die Steuern auf Energieprodukte gesenkt werden. „Es wird längst Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, warum Verbraucher Spitzensteuern von bis zu 50 % auf Energie bezahlen müssen“, so Zeh. „Die CO2-Bepreisung wird die Lage zum Jahresanfang 2023 sogar noch deutlich verschärfen. Hier ist dringender Reformbedarf angeraten, sonst droht beim Thema Energie eine drastische soziale Unwucht.“

Kinder-Sofortzuschlag

Den Gesetzesentwurf zur Einführung des Kinder-Sofortzuschlages hält der Deutsche Familienverband für ungenügend. „20 Euro monatlich je Kind wird keine einzige Familie aus der Armutsfalle holen. Es reicht nicht einmal als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Sofortzuschlag ist ein familienpolitisches Desaster, welcher weit unter den Forderungen der Familien- und Sozialverbände liegt“, sagt der Verbandspräsident.

Elterngeld

„Beim Elterngeld sieht man keinen politischen Willen, das Elterngeld zu erhöhen, obwohl das längst geboten wäre“, sagt Zeh. Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurde der Basisbetrag von 300 Euro nicht verändert. Die fehlende Anpassung des Elterngeldes an die familiären Realitäten führt dazu, dass Mütter, die mehrere Kinder bekommen, finanziell abgestraft werden. Deutlicher wird der Handlungsbedarf, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass der Vorläufer des Elterngeldes – das Erziehungsgehalt – im Jahr 1986 bereits 600 DM betragen hat. Der Kaufkraftverlust beträgt seitdem bis heute etwa 50 Prozent.

Steuern und Abgaben

Der Horizontale Vergleich des Deutschen Familienverbandes zeigt, dass Familien nach Abzug von Steuern und Abgaben und zzgl. Kindergeld bereits ab dem zweiten Kind unter das steuerliche Existenzminimum rutschen. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht auf dem familienpolitischen Schirm der Bundesregierung. Stattdessen haben Familien weitere Belastungen in der Sozialversicherung zu befürchten. Für die Pflegeversicherung kündigt der Ampel-Vertrag bereits Beitragserhöhungen an, auch in der Renten- und Krankenversicherung ist mit steigendem Ausgabendruck zu rechnen. Das lehnt der Deutsche Familienverband ab. Familien werden abermals in Mithaftung für eine demografische Entwicklung genommen, für die sie am wenigsten etwas können.

Bauen und Wohnen

Der Deutsche Familienverband begrüßt die Absicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz, ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen auf den Weg zu bringen. „Wohnen und Bauen muss bezahlbar sein. uch in den Innenstädten“, sagt Zeh. „Neben der Reform der Grunderwerbsteuer braucht es eine Bauoffensive und eine kluge Eigenheimförderung für junge Familien. Die Wohnsituation entscheidet wesentlich darüber mit, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab.“

Familie und Corona

Die Corona-Pandemie ist weiterhin eine große Belastungsprobe für Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule. Der Deutsche Familienverband sieht es als positiv an, dass das Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums namens „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ im Jahr 2022 mit 272 Millionen Euro ausgestattet wird. Das ist eine sinnvolle Hilfe, um Lernrückstände zu beseitigen.

Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 (PDF)

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Gerade bei der Bekämpfung der Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Zur Stärkung der Beteiligung wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen denkbar, um diese gegenüber den Kommunen einfordern zu können.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Dafür ist auch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen ein wichtiger Schritt, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aktuelle repräsentative Umfragen zeigen mehr als deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz steht. Eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einen großen Schub verleihen. So hätte diese neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, da Politik, Gerichte und Verwaltung die Kinderrechte in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden“, so Krüger weiter.

 

„Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland muss im Bundeshaushalt deutlich stärker priorisiert werden. Referenz bei allen Maßnahmen und Programmen muss ein gutes Aufwachsen aller Kinder sein. Nur so wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich. Hier appellieren wir an die Bundesregierung, zügig eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Ziel muss dabei neben der Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient, auch die Umsetzung der EU-Kindergarantie und damit eine gute infrastrukturelle Ausstattung im Lebensumfeld von Kindern sein“, sagt Thomas Krüger.

 

„Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereichen wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Krüger abschließend.

 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 02. September 1990 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat der Konvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach der Ratifikation am 06. März 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.04.2022

Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich für die Etablierung von Ombudspersonen bzw. Beauftragten für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus. Als Ausgangspunkt dient eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene. Aufgaben der teilweise neu zu schaffenden Stellen wären neben der Bekanntmachung der Kinderrechte vor allem die Interessenvertretung von Kindern in Politik und Gesellschaft, das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die Förderung der Beteiligung und Partizipation von Kindern sowie die Bearbeitung von Beschwerden von Einzelnen und Gruppen.

Die Expertise stellt zudem fest, dass eine einzelne Beauftragtenstelle, beispielsweise auf der Bundesebene, diese unterschiedlichen notwendigen Aufgaben nicht befriedigend umsetzen könne. Vielmehr müsse ein Netzwerk von Beauftragten auf kommunaler, Länder- und Bundesebene entwickelt werden, die miteinander kooperieren, sich inhaltlich abstimmen und eine gemeinsame Strategie zur Förderung der Kinderrechte entwickeln und umsetzen. Ausgangspunkt der Expertise ist eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene.

„Die Studie weist eindrucksvoll den Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für ein Netz an Beauftragten für Kinderrechte nach. Die zu bearbeitenden Aufgabenfelder sind klar definiert und umreißen den Auftrag an die Politik auf allen Ebenen tätig zu werden und entsprechende Stellen einzurichten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für uns als Kinderrechtsorganisation steht die Umsetzung der Kinderrechte und der sich damit verbindenden Aufgaben im Zentrum. Dabei können die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen angesiedelten Beauftragten hinsichtlich ihrer Aktivitäten sinnvolle Schwerpunkte setzen: Einzelfallarbeit beispielsweise wäre auf der kommunalen Ebene zu verorten, während die Landes- und Bundesebene die Gesetzgebung begleiten würde“, so Hofmann weiter.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Ombudsstellen auf der Landesebene den Informationsfluss unter den Kommunen, Good-practice-Erfahrungen und Wissen sicherstellen, gemeinsame Positionierungen erarbeiten und dessen Transfer gewährleisten. Ähnliches gilt für eine entsprechende Stelle auf Bundesebene, für die unterschiedliche Konstruktionen denkbar wären, etwa analog dem Unabhängigen Beauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, unter Einbeziehung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages oder mit Verantwortung bei Servicestellen zivilgesellschaftlicher Träger“, sagt Holger Hofmann.

Die Untersuchung für das Deutsche Kinderhilfswerk kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass Ombudspersonen oder Beauftragte nicht nur eine symbolische Funktion erfüllen, sondern ihre Aktivitäten substanziell umzusetzen seien. Dafür wären eine gesetzliche Absicherung der Stelle, ihrer Aufgaben und des Verfahrens zur Berufung erforderlich. Zudem sei auf inhaltliche Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit sowie eine hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu achten. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch an der Strategieentwicklung seien Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Denn der oder die Beauftragte verfüge nicht qua Amt über die „richtige“ Einschätzung der Kinder- und Jugendinteressen, befinde sich aber in der Position, die erforderlichen Perspektiven zusammenzubringen und diese an die richtigen Stellen in Politik und Verwaltung zu adressieren.

Die Erstellung der Expertise „Ombudspersonen und vergleichbare Stellen im europäischen Vergleich – ein Ausblick für Deutschland“ durch Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl von der Freien Universität Berlin und Dr. Thomas Meysen vom SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Expertise kann unter https://dkhw.de/studie-ombudsstellen heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.03.2022

Ein breites Bündnis von 32 Organisationen und Verbänden warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste. In einem Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprechen sich die Organisationen für weitgehende Änderungen des geplanten Gesetzes in den derzeit stattfindenden Trilog-Verhandlungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie dem Europäischen Rat aus. Denn die derzeit im Trilog verhandelte Fassung des Gesetzes birgt die Gefahr, dass das im letzten Jahr modernisierte und novellierte deutsche Jugendschutzgesetz in wesentlichen Kernelementen des digitalen Kinder- und Jugendschutzes in Frage gestellt werden kann. Das Schreiben haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeo Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Kinderschutzbund und SOS Kinderdorf unterzeichnet.

Aus Sicht der Organisationen und Verbände stellt das deutsche Jugendschutzgesetz den derzeit besten erreichbaren Standard des Jugendschutzes in den digitalen Medien dar und sollte deshalb als Mindeststandard des Gesetzes über Digitale Dienste gelten. Alternativ sollte das Gesetz zumindest klarstellen, dass einem einzelnen Mitgliedstaat nicht verboten wird, nationale Gesetze oder Anforderungen zu erlassen, die über die Regulierungen des Gesetzes über Digitale Dienste in Bezug auf den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich des Rechts auf Schutz vor kriminellen Handlungen, hinausgehen.

„Die grundsätzliche Zielstellung des EU-Gesetzes über Digitale Dienste, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nur unzureichend berücksichtigt und Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Die Europäische Union darf das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Kindeswohl nicht untergraben. Wir appellieren daher an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wesentliches Element des deutschen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.

Den Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie alle unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie unter https://netzwerk-kinderrechte.de/2022/03/23/offener-brief-kinderrechte-und-das-gesetz-ueber-digitale-dienste/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.03.2022

Derzeit wird auf EU-Ebene der Digital Services Act verhandelt. So richtig eine EU-weit getroffene Vereinbarung zur Regulierung digitaler Angebote ist: Den Kindeswohlvorrang hat der derzeitige Gesetzentwurf nicht im Blick. Noch mehr: Der in Deutschland geltende Jugendmedienschutz könnte in Teilen sogar ausgehebelt werden. Wir fordern daher sowohl die Aufnahme des Kindeswohlvorrangs in den Gesetzestext als auch eine Öffnungsklausel, die nationale und höhere Jugendschutzstandards möglich macht.

Den offenen Brief finden Sie hier als PDF zum Download. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.03.2022

eaf betont Relevanz der Demokratieförderung in der Familie

Der Grundstein für Demokratie wird in der Familie gelegt: Familien sind die ersten Orte, in denen Kinder Aushandlungsprozesse und Beteiligung erfahren können, zum Beispiel indem sie früh in Entscheidungen eingebunden und am Familienalltag beteiligt werden. Darauf weist die eaf in ihrer Stellungnahme zu einem Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz hin, das aktuell gemeinsam von Familienministerium (BMFSFJ) und Innenministerium (BMI) vorgelegt wurde. Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Bundesförderung auf den Weg zu bringen und Adressaten und Voraussetzungen für eine Förderung festzuschreiben.

„Die Familienbildung erreicht als einziger Bildungsbereich Familien altersunabhängig und in allen Lebenslagen“, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Bereits bestehende Arbeitsfelder wie die Familienbildung, die Familienberatung und die Familienerholung mit ihren fachlich be­währten Strukturen sollten deshalb im Demokratiefördergesetz ausdrücklich als Adressaten der Förderung benannt werden.“

Mit ihren niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angeboten unterstützen Familienbildungs­einrichtungen Familien darin, ihre Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsaufgaben best­möglich wahrzunehmen. „Wege aufzuzeigen, wie ein respektvolles Miteinander von Kindern und Eltern gelingen kann, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können, wie Entscheidungen gemeinsam getroffen, Kompromisse ausgehandelt und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden können, das zu vermitteln, ist der gesetzliche Auftrag der Familienbildung“, führt Bujard aus.

Aus Sicht der eaf ist es deshalb außerordentlich wichtig, die wertvolle primärpräventive Arbeit der Familienbildung durch eine langfristige und nachhaltige Förderung abzusichern, denn, so Bujard weiter: „Demokratieförderung und die Entwicklung entsprechender Haltungen bedürfen eines „langen Atems“, der durch kurzfristige Projekte „nach Kassenlage“ kaum gewährleistet werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 22.03.2022

Seit Längerem diskutiert die Fachwelt über eine Reform des Unterhaltsrechts mit Blick auf ein Residenzmodell mit erweitertem Umgang und das paritätische Wechselmodell. Gleichzeitig beginnen Diskussionen, ob Leistungen für Alleinerziehende zwischen „getrennt erziehenden“ Eltern aufgeteilt werden sollten. Bei diesen Überlegungen zu Unterhalt und staatlichen Leistungen sieht der VAMV die Gefahr, dass es zu Konstruktionsfehlern zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder kommt, wenn Aspekte wie erhöhte Kosten dieser Modelle oder ein zumeist unterschiedliches Startkapital von Eltern nach einer Trennung im toten Winkel bleiben. Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt, um daraus für unterschiedliche Betreuungsmodelle angemessene Folgen auf den Kindesunterhalt und für staatliche Leistungen abzuleiten.

„Nur wenn die Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten anerkannt, berücksichtigt und gedeckt werden, trägt dies zu einer Reduzierung von Konflikten um unterschiedliche Betreuungsmodelle bei. Dies schafft die notwendige Voraussetzung, damit bei der Verständigung auf ein Betreuungsmodell tatsächlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen kann“, so Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). In seinem Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern“ macht der VAMV konkrete Vorschläge für Reformen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. „Wir hoffen, damit gute Impulse für eine faire Reform des Unterhaltsrechts wie auch für das Ausgestalten einer künftigen Kindergrundsicherung zu geben“, betont Jaspers.

Nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ müssen für eine faire Aufteilung von Unterhaltslasten im Lebensverlauf entstandene familienbedingte Nachteile beider Eltern am Arbeitsmarkt einbezogen werden – denn diese sind mit eingeschränkten Möglichkeiten verbunden, den Kindesunterhalt tatsächlich erwirtschaften zu können. „Zudem entstehen abhängig vom gewählten Umgangsmodell Mehrkosten, die sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Sozialrecht als Teil des grundlegenden Bedarfs von Trennungskindern anerkannt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann bei sozialrechtlichen Leistungen das Ergebnis nur eine Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern zu Lasten der Existenzsicherung ihres Kindes sein. Auch im Unterhaltsrecht wäre das Kind sonst nicht in beiden Haushalten gut versorgt. Wir haben konkrete Vorschläge bis hin zu einem Rechenmodell für den Kindesunterhalt entwickelt, welche der tatsächlichen Lastenverteilung getrennter Eltern sowie dem Absichern der Kinder in beiden Haushalten Rechnung tragen“, erläutert Jaspers.

Das Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern. Reformbedarfe im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.04.2022

Eine neue Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer zeigt, dass es an Familiengerichten und in Jugendämtern zunehmend Verfahren gibt, in denen nicht das Wohl des Kindes bestimmend ist, sondern ideologisch motivierte Narrative zu Entscheidungen führen, die das Wohl von Kindern gefährden. In Urteilsbegründungen höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie in Akten zu bundesweit hunderten Inobhutnahmen von Kindern alleinerziehender Mütter wegen einer vermeintlich zu engen-Mutter-Kind-Bindung ist Hammer auf Erzählungen gestoßen, wie Mütter würden Kinder entfremden oder Gewalt und Missbrauch nur erfinden, um den Umgang zu verhindern. Solche Narrative entziehen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit, sind aber die Grundlage für Entscheidungen, die fatale Folgen für Kinder und Mütter haben können. 

Die Studie sowie Pressemitteilung und Faktenblatt finden Sie unter https://www.familienrecht-in-deutschland.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 04.04.2022

WEITERE INFORMATIONEN

Die Kindertagesbetreuung hat einen umfassenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und trägt wesentlich dazu bei, die Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familienleben, Care- und Erwerbsarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen. Die hohe Bedeutung der Kindertagesbetreuung zeigt sich auch darin, dass sie ein stark wachsender und dynamischer Teilarbeitsmarkt ist.

Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtung auch für junge Menschen attraktiv ist. Neben der grundsätzlichen Attraktivität der Arbeit mit Kindern sind inzwischen Zugewinne an Einkommen zu verzeichnen, und der Anteil der Befristungen von Arbeitsverhältnissen ist gesunken. Bund, Länder, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen haben in der Vergangenheit viele Maßnahmen für die Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtung ergriffen. Dennoch verlässt etwa ein Viertel der ausgebildeten Fachkräfte innerhalb der ersten drei bis fünf Berufsjahre die Kindertageseinrichtungen wieder. Das gilt insbesondere für (akademisch qualifizierte) Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen und männliche Fachkräfte. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Teil von ihnen in dem die Kindertageseinrichtungen rahmenden System der Kindertagesbetreuung verbleibt, allerdings gibt es hierzu bislang noch keine validen Daten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.03.2022 [PDF, 300 KB]

Das UBSKM-Team hat mit dem Betroffenenrat ein neues Serviceangebot für Medien erstellt: Kostenfreie, nicht skandalisierende Stockfotos, Tipps für die Berichterstattung und weitere Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung zu sexuellem Missbrauch.

Anlässlich des Relaunchs der neuen UBSSKM-Site hat das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) heute gemeinsam mit dem Betroffenenrat beim UBSKM und dem Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch neue Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung vorgestellt. Betroffenenrat und Beraterinnen des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch hatten intensiv an der Erstellung des Servicepakets mitgewirkt, das ab heute Medienvertreter:innen auf der UBSKM-Site kostenfrei zur Verfügung steht. Hierzu gehören:

  • Stockfotos zur freien Nutzung
  • Tipps für Medien für eine betroffenensensible Berichterstattung
  • Tipps für Betroffene im Umgang mit Medien
  • Kurztexte und Logos zum Verweis auf Hilfeangebote in den Medien

Zudem stellten der Betroffenenrat und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch Ansprechpersonen vor, die den Medien für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen.

Neue Bilder gegen falsche Mythen und skandalisierende Darstellungen

Wie das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Medien bildlich dargestellt wird, beeinflusst den gesellschaftlichen Blick auf Betroffene, Täter und Täterinnen. Die Bildsprache zu sexuellem Kindesmissbrauch reproduziert aber immer noch viele falsche Mythen und ist oft skandalisierend, schockierend und furchteinflößend. Die Bilder männlicher Schattenrisse hinter Spielplatzschaukeln beispielsweise bedienen gleich zwei Stereotype, die nicht stimmen: Die meisten Kinder werden nicht von Fremdtätern missbraucht, sondern von Menschen aus ihrem sozialen Umfeld (meist der Familie), und nicht nur Männer, sondern auch Frauen können Kinder missbrauchen. Bestimmte Motive können bei Betroffenen außerdem Erinnerungen an traumatische Erlebnisse hervorrufen (Trigger). Es liegt daher auch in der Verantwortung von Medienmacher:innen und Bildagenturen, Fotos zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen, die eine emotionale Reaktion ermöglichen, ohne zu verstören oder Stereotype zu bedienen. Das UBSKM-Team hat deshalb einen Grundstock an Fotos anfertigen lassen, mit denen Berichterstattung bebildert werden kann, ohne Klischees zu bedienen. Die neuen Stockfotos sollen dazu beitragen, eine sachlich angemessene Bildsprache zum Thema sexueller Kindesmissbrauch zu wählen.

Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat: „Betroffenensensible Berichterstattung spiegelt sich auch in der Bildsprache wieder. Die Fotos von Teddys am Straßenrand oder verwaisten Schaukeln auf Spielplätzen waren schon immer fehl am Platze, denn Missbrauch findet nicht „irgendwo“ an fremden Orten statt – sondern meist in den alltäglichen Lebenswelten der Kinder und durch Menschen, die ihnen besonders nahestehen. Gerade die Entwicklung der Fotoangebote im Bilderpool war uns eine Herzensangelegenheit und wir hoffen auf eine breite Verwendung.“

Betroffene nicht auf ihre „Opfer“-Geschichte reduzieren

Sexuelle Gewalt – egal in welcher Form – ist ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene. Dadurch ergibt sich für Medien eine besondere Verantwortung zur sensiblen Berichterstattung. Das bedeutet nicht nur ein einfühlsames Vorgehen während des Interviews, auch die Vor- und Nachbereitung kann in solchen Fällen intensiver ausfallen. Schon bei der Kontaktaufnahme im Vorfeld des Interviews ist ein würdevoller und betroffenensensibler Umgang von großer Bedeutung. Viele Betroffene lehnen es beispielsweise ab, als „Opfer“ bezeichnet zu werden. Wichtig ist auch, Betroffenen in Interviews so viel Entscheidungsspielraum wie möglich zu geben, damit sie nicht erneut in eine ohnmächtige Haltung gedrängt werden. Auch die Art und Weise, wie Gewalttaten beschrieben werden, sollte gut überlegt sein. Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt von „Sex“ zu schreiben oder zu sprechen ist beispielsweise problematisch. Auch Details eines Missbrauchs zu beschreiben, kann retraumatisierend für Betroffene sein – und schlimmstenfalls sogar Täter oder Täterinnen stimulieren.

Nicolas Haaf, Mitglied im Betroffenenrat: „Wer über seine persönliche Geschichte und die erlittene sexualisierte Gewalt öffentlich spricht, darf ein einfühlsames Vorgehen und grundlegendes Wissen zum Thema von Medienvertreter:innen erwarten. Die Aufklärung über diese alltäglichen Verbrechen darf nicht auf Kosten der Betroffenen gehen. Aus diesem Grund war es dem Betroffenenrat ein wichtiges Anliegen, in die vorliegenden Tipps seine eigenen Erfahrungen mit einfließen zu lassen.“

Hilfeangebote bei der Berichterstattung benennen, damit alle Unterstützung finden können

Oft suchen Betroffene oder Menschen aus dem Umfeld von Kindern nach Berichten zum Thema vermehrt nach Hilfe- und Unterstützungsangeboten. Es sollte deshalb bei der Berichterstattung über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (vergleichbar der Berichterstattung zu Suizid oder Depression) auf die bundesweiten Hilfeangebote hingewiesen werden, zum Beispiel in Form eines Hinweis-Textes oder Abbinders oder durch das Einbinden/Einblenden der Logos des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauchs www.hilfe-portal-missbrauch.de oder des kostenfreien Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch 0800 – 22 55 530.

Silke Noack, Leiterin Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: „Wenn Medien über sexuellen Kindesmissbrauch berichten, sollten sie immer auf bestehende Hilfeangebote hinweisen. Bei uns rufen viele Menschen an, die durch Berichterstattungen an die eigene Geschichte erinnert werden und Unterstützung brauchen. Und es melden sich Menschen, die eine Vermutung oder einen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch haben und sich durch Berichte trauen, Hilfe zu suchen. Wenn man nicht weiß, wohin man sich wenden kann, bleibt man mit diesem Gefühl alleine zurück und Kindern wird nicht geholfen. Da haben Medien eine wirklich wichtige Rolle im Hilfesystem.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert nachdrücklich für eine vollständige Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte. Um die Kinderrechte umzusetzen und ihre Potenziale besser als bisher auszuschöpfen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen und Ebenen, Wissen über die Bedeutung und Reichweite der Kinderrechte. Nur so können diese vollumfänglich etabliert werden und Anwendung finden. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dazu eine wesentliche Voraussetzung.

An diese Forderungen knüpft der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ an, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat. Er verdeutlicht einerseits die Bedeutung der Kinderrechte und skizziert andererseits die positiven Folgen ihrer Absicherung sowohl für das einzelne Kind als auch für die Gesellschaft.

„Wie ein roter Faden zieht sich ein zentrales Anliegen durch die Beiträge der Autorinnen und Autoren: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Denn eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland den benötigten Schub geben. So hätte die Verankerung neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der Kinderrechte, da Politik, Gerichte und Verwaltung diese in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben nicht in der letzten Legislaturperiode verwirklicht werden konnte, verstehen wir den Sammelband in Gänze als eine Argumentationsgrundlage und einen Appell an die neue Bundesregierung, die Kinderrechte entsprechend den Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufzunehmen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Beiträge des Sammelbandes behandeln beispielsweise die partizipative Praxis und Beteiligung in Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Frage der Vermittlung von Kinderrechten in kindlichen Bildungsprozessen. Außerdem geht es um die Bedeutung flächendeckender kommunaler Beteiligungsstrukturen. Daneben werden Erfolgsfaktoren für die Entwicklung einer kommunalen Beteiligungslandschaft am Beispiel Schleswig-Holstein beleuchtet. Und auch die Umsetzung der Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren, die Frage der Kinderrechte im digitalen Raum sowie die EU-Kinderrechtsstrategie und ihre Bedeutung für die EU und für Deutschland sind Thema des Sammelbandes.

Die Erstellung des Sammelbandes erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ kann unter https://dkhw.de/sammelband-kinderrechte heruntergeladen werden.

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Energie-Entlastungspaket: Die Ampel muss arme Kinder und ihre Familien nachhaltig entlasten!

Berlin, 25.03.2022 – Anlässlich der Einigung der Bundesregierung auf ein Energie-Entlastungspaket, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) arme Kinder und ihre Familien nachhaltiger zu unterstützen.

Die Ampelregierung hat sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten auf ein Energie-Entlastungspaket geeinigt. Dies sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige, ein Familienzuschuss, der als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll und eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten von Strom, Lebensmitteln oder dem Heizen begrüßen wir die Initiative der Ampel, die Menschen durch ein breites Maßnahmenbündel zu entlasten! Aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erweist sich das Paket allerdings als durchwachsen. Der Familienzuschuss soll zusammen mit dem Kindergeld als Einmalbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt werden. Dies ist zwar ein schnell umsetzbares und unbürokratisches Instrument, ist aber sozial unausgewogen. So gehen Familien ohne Kindergeldberechtigung, etwa Familien mit Aufenthaltsgestattung, leer aus. Außerdem bleibt unklar, ob Alleinerziehenden, bei denen die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnet wird, von der vollen Höhe der Einmalzahlung profitieren. Bereits beim Corona-Kindergeldbonus haben wir diese fehlende Zielgenauigkeit beobachten können, nun ist es an der Ampel, diesen Fehler der alten Bundesregierung nicht zu wiederholen! “

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Menschen, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind: die Ärmsten in unserer Gesellschaft!  Die Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Menschen in Hartz IV und der bereits beschlossene Energiekosten-Zuschuss bei Sozialleistungsbezug sind gute Schritte, reichen aber bei Weitem nicht aus!“

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EU-Kindergarantie: AWO und ZFF fordern entschlossene Umsetzung der Bundesregierung

Berlin, 17.03.2022 – Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier „Europäische Garantie für Kinder umsetzen, Nationalen Aktionsplan entwickeln, Kinderarmut bekämpfen.“ richten sich der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie mit konkreten Impulsen für eine ambitionierte Umsetzung der EU-Kindergarantie an die Bundesregierung. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, zeitnah eine*n nationale*n Koordinator*in für die EU-Kindergarantie zu benennen und einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorzulegen.

Dazu sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um allen Kindern und Jugendlichen soziokulturelle Teilhabe und einen gleichberechtigten, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu garantieren, braucht es eine wirksame Umsetzung der EU-Kindergarantie auf nationaler Ebene. Ein wesentlicher Fokus des Nationalen Aktionsplans muss auf dem Aus- und Aufbau der sozialen Infrastruktur liegen. Insbesondere müssen die in vielen Kommunen bewährten Präventionsketten für gutes und gesundes Aufwachsen verankert und ausgebaut werden. Durch ein integriertes und vernetztes Handeln aller relevanten Akteur*innen und Angebote werden Kinder von der Geburt bis zur Ausbildung wirkungsvoll begleitet. Gleichzeitig muss der Aktionsplan Maßnahmen berücksichtigen, die die Armutssensibilität von Fachkräften stärken, damit diese kenntnisreich und sensibel auf Familien zugehen können.“

In Forschung und Praxis ist belegt: Eine engmaschige institutionelle Begleitung ist für das Aufwachsen im Wohlergehen von armutsbetroffenen Kindern unverzichtbar. Auch die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat die hohe Bedeutung und Wirksamkeit von Präventionsketten bei der Unterstützung armutsbetroffener Kinder und ihrer Familien gezeigt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Die Umsetzung der EU-Kindergarantie ist nicht nur EU-weit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, sie ist gleichzeitig eines der ersten armutspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Als Familienverband fordern wir dazu auf, bereits in der Phase der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans diejenigen einzubeziehen, die von den Maßnahmen erreicht werden sollen, nämlich armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst. Sie sind die größten Expert*innen in eigener Sache! Die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der EU Kindergarantie hängt zudem entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, in welchen dieser entwickelt wird: Es wird Zeit für eine starke Europäische Säule Sozialer Rechte, für die umfassende Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz sowie für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung für ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche, die hier aufwachsen.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2021 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EU-Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Sie sind dazu aufgefordert, unter Einbindung von Interessensträgern bis März diesen Jahres Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell eine*n nationale*n Koordinator*in einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Die AWO und das ZFF setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die EU-Kindergarantie in der nationalen Umsetzung einen wirksamen Beitrag gegen Kinderarmut leisten wird. Dafür setzen sie sich auch im Bündnis mit anderen ein. Beide Verbände haben gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen und Verbänden vor Kurzem das Eckpunktepapier „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“ veröffentlicht. Das vorliegende Impulspapier knüpft daran an.

Das Impulspapier kann hier abgerufen werden.

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ZFF-Info 04/2022

AUS DEM ZFF

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2022

Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.03.2022

Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.03.2022

Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.02.2022

SCHWERPUNKT I: Krieg in der Ukraine

Bundesfamilienministerium unterstützt geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Der Krieg treibt immer mehr Menschen in der Ukraine dazu, ihre Heimat zu verlassen und in die Nachbarländer zu fliehen. Auch in Deutschland kommen zunehmend Schutzsuchende an, fast ausschließlich Frauen und Kinder.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Für seine politischen Pläne macht Wladimir Putin Millionen unschuldiger Menschen in der Ukraine zur Zielscheibe von Bomben, Granaten und Raketen. Ich denke an die Opfer und Betroffenen dieses Krieges, an die Menschen, die in den umkämpften Gebieten um ihr Leben fürchten müssen und an die Hunderttausenden von Flüchtlingen, die allermeisten davon Frauen und Kinder. Sie suchen Zuflucht auch in Deutschland und wir wollen ihnen Zuflucht, Schutz und Sicherheit bieten. Besondere Unterstützung brauchen dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich danke allen Menschen, die sich in dieser Notlage für die Schutzsuchenden einsetzen, den vielen Menschen, die spenden und den Helfern und Helferinnen, die Kleidung und Lebensmittel sammeln, Schlafplätze organisieren und einfach Trost bieten. Die Bundesregierung und auch mein Ministerium setzen alles daran, so unbürokratisch und schnell wie möglich zu helfen. Der Aggression und der Zerstörung, den Schmerzen und dem Leid setzen wir Mitgefühl, Solidarität und praktische Hilfe entgegen.“ Kurzfristig unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland mit den folgenden Projekten:

Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (0 8000 116 016) und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (0800 40 40 020) bieten rund um die Uhr, anonym und kostenfrei Beratung u.a. auch in Russisch und Polnisch an. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden.

Unterstützung für schwangere Geflüchtete Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

Patenschaften für geflüchtete Menschen

Das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ verfügt seit 2016 über bewährte und erprobte Strukturen auch in der Flüchtlingshilfe. Die ehrenamtlichen Paten und Patinnen unterstützen Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Deutschland ganz konkret im Alltag, zum Beispiel bei gemeinsamen Behördengängen oder Arztbesuchen, bei Übersetzungen oder beim Ausfüllen amtlicher Dokumente. 24 zumeist bundesweit agierende Programmträger mit über 700 angeschlossenen lokalen Strukturen bieten flächendeckend bedarfsgerechte Angebote, von der niedrigschwelligen Alltagsbegleitung über die Erschließung des Wohnumfeldes und Hausaufgabenbetreuung bis hin zu Bildungsmentorenschaften zur Sicherung von Schulabschlüssen.

Hilfe beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit Im Bundesprogramm „Stark im Beruf“ erhalten zugewanderte Mütter Unterstützung bei der Orientierung in Deutschland und beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die 85 Träger sind Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser oder Bildungsträger, die über Expertise in der Frauen-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit und Sprachvermittlung verfügen. Sie unterstützen die Frauen durch Einzelberatung und Frauenkurse. Neben allgemeinen Themen stehen die Erstorientierung in Deutschland, Fragen der Lebensorganisation, Vermittlung bei Behörden und von Sprachkursen im Vordergrund.

Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsmaßnahmen in Planung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zu den Beratungen der EU-Innenminister*innen erklären Julian Pahlke MdB, und Filiz Polat MdB:

 

Julian Pahlke:

„Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz muss umgehend in Kraft gesetzt werden. Dies wäre ein wichtiges Signal, dass Geflüchtete in Europa schnell und unbürokratisch Schutz finden können, wenn der Wille, gemeinsam zu handeln, da ist. Menschen, die vor Putins Krieg in der Ukraine fliehen, heißen wir willkommen. Das schließt natürlich Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft ein. Es darf keine rassistischen Kontrollen oder das Abweisen von Flüchtenden an Grenzübergängen geben, es darf keine Flüchtenden erster und zweiter Klasse geben. Auch für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft müssen in Deutschland kurz- und langfristig Möglichkeiten eines gesicherten Aufenthalts bestehen. Zusätzlich finden selbstverständlich auch russische Deserteure und Menschen, die aus politischen Gründen aus Russland fliehen, bei uns Schutz.“

 

Filiz Polat:

„In Deutschland gilt es, keine unnötigen bürokratischen Hürden zu errichten. Da, wo Geflüchtete bereits privat untergekommen sind, darf es keine Zuweisungen in andere Bundesländer oder Kommunen durch die Behörden geben. Wer bei Familienangehörigen oder Freunden unterkommt, wird mit diesen furchtbaren traumatischen Ereignissen und der Trennung von Vätern, Brüdern und Partnern leichter fertig werden als in einer Unterkunft, dies gilt insbesondere für Kinder. Wichtig ist zudem ein uneingeschränkter Krankenversicherungsschutz, der auch schnelle psychologische Versorgung ermöglichen muss; dies gilt insbesondere auch für die vielen Kinder und unbegleiteten Jugendlichen. Schließlich gilt es, für Geflüchtete aus der Ukraine den Zugang zu Integrationssprachkursen von Anfang an sicherzustellen. Die Angebote müssen finanziell ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 03.03.2022

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. verurteilt den gewaltsamen Angriff auf die Ukraine durch die russische Armee. Es wurden bereits zahlreiche Zivilist*innen getötet darunter auch Kinder. Laut UN-Angaben vom 28.02.2022 flüchteten seit Kriegsausbruch bereits 520.000 Menschen aus der Ukraine in die angrenzenden Nachbarländer. Es ist eine der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Seit Beginn der Angriffe erreichten mehr als 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland. Der BumF fordert: Europa und Deutschland müssen jetzt alle nötigen solidarischen Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung flüchtender Menschen mobilisieren.

Die solidarische Aufnahmezusage der europäischen Staaten ist begrüßenswert. Im Sinne einer menschenrechtsorientierten Politik muss Deutschland diese Zusage nun unbürokratisch umsetzen – zum schnellen Schutz der von Krieg, Gewalt und Verfolgung bedrohten Menschen! Auch zahlreiche Kinder und Jugendliche werden zur Flucht gezwungen und verlieren ihre Familienangehörigen. Sie gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, ihre spezifischen Bedarfe müssen in der Umsetzung solidarischer Maßnahmen unbedingt beachtet werden.

Der BumF e.V. fordert:

  • Es muss selbstverständlich für alle flüchtenden Menschen der Schutz vor den kriegerischen Auseinandersetzungen gewährleistet werden. In der Ukraine leben zahlreiche Menschen aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten. Auch viele von ihnen sind nun vom Krieg betroffen und zur Flucht gezwungen. Berichte über rassistische Behandlung an den Grenzen und darüber, dass Menschen die Ausreise aus der Ukraine erschwert wurde, sind besorgniserregend und bedürfen der Aufklärung. Es darf kein Unterschied zwischen flüchtenden Menschen gemacht werden. Rassismus und Solidarität schließen einander aus. Eine Solidarität, die diskriminiert, ist keine Solidarität.
  • Deutschland verfügt über ausreichend Ressourcen, flüchtenden Menschen Schutz zu bieten und steht mit in der Verantwortung, sich aktiv an der Aufnahme flüchtender Menschen zu beteiligen. Dazu gehört die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterbringungsmöglichkeiten, die Gewährung des Zugangs zu psychosozialen Versorgungsstrukturen sowie der Aufbau eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Ankommenssystems.
  • Dieses Ankommenssystem muss unbedingt die besonderen Bedarfe begleiteter und unbegleiteter Minderjähriger in den Blick nehmen und wirksam auf diese eingehen. Dazu gehört die psychische und physische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Erfahrungen von Gewalt und Flucht sowie die Trennung von Familienangehörigen sind besonders belastend für junge Menschen. Niederschwellige, jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote müssen für die ankommenden jungen Menschen bereitgestellt werden.
  • Die gelingende und schnelle Umsetzung von Familien- und Community-Zusammenführungen muss prioritär behandelt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Menschen aus der Ukraine ohne Sorge um ihren Aufenthalt in Deutschland bleiben können. Dieser muss unbürokratisch verlängert werden, ein Abschiebestopp ist natürlich unabdingbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 02.03.2022

Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an.

Die Bildungsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärten dazu am 11. März 2022 in Lübeck: „Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), schnell Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Schulen nun aber auch zügig und unbürokratisch Unterstützung anbieten. Um die aktuelle Herausforderung meistern zu können, bedarf es unter anderem zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen für die Schulen.

Die Lehrkräfte in Deutschland haben seit 2015 zwar viele Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen gemacht und sind grundsätzlich gut auf solche Situationen vorbereitet. Nach fast zwei Jahren arbeiten in der Corona-Pandemie sind viele Lehrerinnen und Lehrer aber erschöpft und am Limit ihrer Kräfte. Daher wird die nächste Zeit eine große Herausforderung, auch wenn sich alle Beschäftigten in den Schulen wie immer leidenschaftlich für das Wohl der Kinder engagieren werden.

Die Bildungseinrichtungen brauchen deshalb nun mehr denn je die volle politische Unterstützung. Es bedarf multiprofessioneller Teams sowie zusätzlichen Personals für die Errichtung von Willkommens-, Übergangs- und Vorbereitungsklassen und angemessener Räumlichkeiten. Zudem bedarf es umfangreicher Angebote für die Beschäftigten, um mit den Traumata der Geflüchteten in angemessener Weise umgehen zu können, sowie zusätzlicher Lehrkräfte für ‚Deutsch als
Zweit-/Fremdsprache‘ (DaZ/DaF) und herkunftssprachlicher Fachkräfte.

Eine Einbindung von geflüchteten pädagogischen Fachkräfte begrüßen wir grundsätzlich. Wichtig ist aber, ihnen zielgruppengerechte Unterstützung und verlässliche Perspektiven zu bieten.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 11.03.2022

Kinder und Jugendliche erleben gegenwärtig – wie wir alle – brutale Zeiten. Kinder und Jugendliche in der Ukraine sind gegenwärtig vom Krieg unmittelbar betroffen. Der Krieg gefährdet ihr Leben und versetzt sie in Angst. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben dabei ein Umfeld, in dem sie unterstützt werden und das mit ihnen die Bedrohungen gemeinsam durchleben kann.

Zudem werden Kinder und Jugendliche gegenwärtig zur Flucht gezwungen oder befinden sich bereits auf der Flucht. Weiterhin gibt es viele Kinder und Jugendliche in Deutschland und in anderen  europäischen Ländern, die Verwandte und Freund*innen in der Ukraine haben. Alle diese Kinder und Jugendlichen sind unmittelbar und mittelbar vom Krieg betroffen. Aber auch junge Menschen, deren Familien aus Russland stammen, sind damit u.U. konfrontiert, um das Leben derjenigen  Familienangehörigen fürchten zu müssen, die den Mut aufbringen gegen den Krieg Position zu beziehen.

Zudem müssen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die gegenwärtig mit den Bildern des Krieges konfrontiert werden, diese durchleben und verarbeiten. Sie sehen durch die Berichterstattung einen Krieg, den sie so bisher nicht kannten, das Aufwachsen in Frieden hat seine Selbstverständlichkeit verloren.

Entsprechend sind die Kinder- und Jugendpolitik, die Kinder- und Jugendhilfe und alle pädagogischen Organisationen, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten, aktuell aufgefordert, Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in der Bearbeitung der beunruhigenden Erfahrungen zu unterstützen und die gegenwärtige Situation gemeinsam mit ihnen zu thematisieren, ihr Eintreten gegen Krieg und für Frieden zu fördern und zu begleiten:

1. Es sind – erstens – Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses wird gegenwärtig in der Ukraine außer Kraft gesetzt und massiv verletzt.

2. Es sind – zweitens – alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig junge Menschen aus der Ukraine – in ihren sozialen und psychischen Bedarfen zu begleiten und mit ihnen unbürokratisch sichere Orte ihres Aufenthalts zu schaffen. Familien, die Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, sind zu unterstützen.

3. Es sind – drittens – alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben, gefordert, insbesondere in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, mit jungen Menschen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren, Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Die als europäische Zeitenwende beschriebene Aggression gegen die Ukraine macht auch vor der Kinder- und Jugendpolitik, den Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe nicht halt. Mit diesem offenen Brief möchten wir auf die hieraus erwachsenen besonderen Herausforderungen hinweisen.

Das Eintreten für ein friedliches Europa, für die Universalität der Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht von Ländern und den Schutz von jungen Menschen ist zwar gelebte Praxis; diese hat aber angesichts des Krieges in der Ukraine eine Dringlichkeit erfahren, die noch vor wenigen Wochen kaum vorstellbar war. Und diese Praxis aktualisiert sich nicht mehr aus der Position einer  Friedenssituation heraus, sondern agiert vor dem Hintergrund eines Bedrohungspotentials, das für die große Mehrzahl der jungen Menschen bislang völlig unbekannt war.

Denken sie jetzt daran, mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam Ängste und Erfahrungen
zu teilen. Helfen Sie, junge Menschen in der Ukraine zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik vom 01.03.2022

 

Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf Menschen, Infrastruktur und Grenzen, aber auch auf die Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie. Im Angesicht des totalitären Machtsystems in Russland wird mit erschreckender Deutlichkeit klar, wie sehr Demokratien auf Menschen angewiesen sind, die Konflikte gewaltfrei lösen, Entscheidungen demokratisch treffen, Unrecht erkennen und benennen und sich entschlossen gegen Gewalt stellen. 

Die Fähigkeit zu demokratischem Handeln wird Menschen aber nicht in die Wiege gelegt. Auch dort nicht, wo Kinder in bestehende Demokratien hineingeboren werden. Wie lesen, schreiben und rechnen muss jeder Mensch lernen, für eigene Interessen einzustehen, sich in Andere hineinzuversetzen, Konflikte ohne Gewalt zu meistern, Begründungen zu erfragen und selbst zu geben, Regeln anzuerkennen sowie Grenzverletzungen bei sich und anderen zu erkennen und zu stoppen. 

„Kinder in der Ukraine, die direkt oder indirekt von den Kriegshandlungen betroffen sind, brauchen jetzt unmittelbar Sicherheit und Hilfsgüter sowie Bildungsangebote und psychosoziale Unterstützung. Kinder, die nach Deutschland flüchten, brauchen so schnell wie möglich eine Unterkunft, Anschluss an Kita und Schule und besondere Unterstützung, vor allem wenn sie von Elternteilen getrennt wurden oder traumatisierende Erfahrungen gemacht haben. Aber auch für Kinder in Deutschland bleibt nichts, wie es war. Gerade jetzt wird uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig Kinderrechte und Demokratiebildung von Anfang an sind“, sagt Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Es kommt es jetzt darauf an, dass 

  • Eltern, Pädagog:innen und andere Erwachsene mit Kindern kindgerecht über Krieg und Konflikte sprechen und ihre Fragen und Sorgen ernst nehmen
  • Emotionen wie Angst, Wut oder Trauer in Gesprächen sprachlich zum Ausdruck gebracht und nicht bagatellisiert werden 
  • Kinder altersgerecht Zugang zu Informationen über den Krieg haben und bei der Auswahl von Medien auf eine kindgerechte Bildsprache geachtet wird 
  • in Kitas und Schulen bei aufkommenden Vorurteilen, Ausgrenzungen, Feindseligkeiten oder Übergriffen unter Kindern sofort interveniert wird, besonders wenn es rassistische, nationale oder religiöse Bezüge gibt 
  • Kinder bei Konflikten angemessen begleitet werden. 

Menschenrechte und Demokratie erlernen Menschen im günstigen Fall von klein auf. Die Kompetenz von Kindern zur Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme hängt davon ab, wie viel Selbstbestimmung und Beteiligung sie selbst erfahren. Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen zuhören, ihre Sichtweise ernst nehmen und ihnen Mitwirkung ermöglichen. Und Kinder brauchen von Anfang an erwachsene Vorbilder, die durch ihr alltägliches Handeln Orientierung geben, sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung wenden und deutlich machen, wo Recht endet und wo Unrecht beginnt. Wie unverzichtbar diese Eigenschaften für eine lebendige demokratische Gesellschaft sind, zeigt sich ganz besonders in diesen Krisenzeiten. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 07.03.2022

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht. Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 07.03.2022

Die Mitglieder des Deutschen Familienverbandes (DFV) zeigen sich zutiefst erschüttert über den völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation mit belarussischer Unterstützung auf die Ukraine.

„Wir erleben eine epochale Zeitenwende. Unsere freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Werte werden rücksichtlos von autoritären Regimen angegriffen. Der russische Angriff ist ein feiges Verbrechen, er bringt nichts anderes als Leid und Verderben über Familien in der Ukraine. Macht darf niemals über das Recht erhaben sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Gleichzeitig sind wir in Gedanken bei den russischen Müttern und Vätern, die ihre wehrpflichtigen Söhne in einem sinnlosen Angriffskrieg beweinen müssen. Keine Familie wird aus diesem Krieg als Sieger hervorgehen. Krieg bringt immer den Tod mit sich.“

Über mehrere DFV-Migrationsprojekte bestehen weitreichende Kontakte zu Familien im Kriegsgebiet, zu Flüchtlingen und zu ukrainischen Gemeinschaften in Deutschland. Wir bündeln derzeit unsere Verbandsaktivitäten und werden ankommenden Eltern und ihren Kindern aus der Ukraine mit dem Nötigsten ausstatten: Lebensmittel, Spielzeug, Kleidung und Baby- sowie Kleinkindbedarf.

„Im Deutschen Familienverband sind wir in Vielfalt der Familie verpflichtet. DFV-Mitglieder mit ukrainischem oder russischem Migrationshintergrund bringen sich derzeit ebenso für flüchtende Familien ein, wie jene aus Deutschland, Polen, Österreich, Venezuela oder Nicaragua. Wir setzen gerade im Deutschen Familienverband alles daran, die Not der ankommenden ukrainischen Familien zu lindern. Unser gesamtes Verbandsengagement ist derzeit darauf ausgerichtet. Es ist unsere Pflicht zu helfen“, so Zeh.

Spendenhinweis:

Geldspenden werden durch die Bundesgeschäftsstelle sofort und direkt an unsere DFV-Ukraine-Hilfe in Magdeburg weitergeleitet. Dort wird die Familienunterstützung des Deutschen Familienverbandes koordiniert.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die Sie beim Finanzamt gelten machen können.

Kontoverbindung für Spende:

IBAN DE30 4306 0967 1117 6562 00
Deutscher Familienverband e.V.
Betreff „Ukraine-Hilfe“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in der Debatte über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. „Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die sich auf der Flucht befinden. Bereits jetzt sind viele Geflüchtete in Deutschland eingetroffen, viele weitere werden sich noch auf den Weg machen. Diese müssen wir mit offenen Armen empfangen. Bei den geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich über die sehr große Hilfsbereitschaft, die sich in den letzten Tagen auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. An diesen Eckpunkten muss sich eine staatliche Gesamtstrategie ausrichten“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass neben ukrainischen Staatsangehörigen auch Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten, deren Eltern beispielsweise in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und dort keinen langfristen Aufenthalt hatten, Aufnahme in Deutschland finden müssen. Eine Ungleichbehandlung ist mit den Vorgaben der UN-Kinderrechte unvereinbar.

Zur Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sollten sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende Punkte verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell in einer Gesamtstrategie absichern:

  • Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder Sie müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch und dürfen nicht auf die Inanspruchnahme der unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sein.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen schnellen Zugang zu psychosozialen Hilfen Erfahrungen von Flucht und Gewalt oder die Trennung von Familienangehörigen sind für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Deshalb braucht es schnellstmöglich niedrigschwellige, kinder- und jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote für die geflüchteten jungen Menschen.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung Dafür ist mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur medizinischen Standardversorgung sicherzustellen. Außerdem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.
  • Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte Geflüchtete Kinder brauchen bedarfsgerechte dezentrale Wohnmöglichkeiten. Gemeinschaftsunterkünfte sind keine Orte für Kinder. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen zu gesundheitsgefährdenden Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können.
  • Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein In Gemeinschaftsunterkünften sind geflüchtete Kinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Deshalb braucht es Mindeststandards in diesen Unterkünften zum Schutz der Kinder. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten.
  • Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung – ganz gleich, wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber auch tatsächlich zugänglich sein, sie müssen also örtlich erreichbar sein und die Ausstattung mit den dementsprechenden Ressourcen für Transportmittel und Lehrmittel muss erfolgen.
  • Geflüchtete Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Zur Integration von geflüchteten Kindern in den Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Kinder zu erkennen und zu fördern.
  • Zugang zum Recht für geflüchtete Kinder Der Zugang zum Recht ist die Voraussetzung und Grundlage für die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Daher brauchen geflüchtete Kinder einen effektiven und unmittelbaren Zugang zum Recht. Dazu müssen sie kindgerechte Informationen über ihre Versorgung, ihren Verbleib und dass sie jeweilig betreffende Verfahren erhalten und kindgerecht begleitet werden. Dies gilt für unbegleitete Minderjährige und begleitete Kinder gleichermaßen.
  • Zugang zu Informationen und Beteiligung geflüchteter Kinder Zudem sind geflüchtete Kinder in für sie verständlicher Sprache zu informieren und zu beteiligen, dazu braucht es geschulte Fachkräfte sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Daneben müssen niedrigschwellige Beschwerde- und Anlaufstellen eingerichtet werden, die den geflüchteten Kindern kindgerechte und kostenfreie Beratung von qualifizierten Expertinnen und Experten sowie Rechtsbeistand bieten.

Um Kindern und Familien zu helfen, die sich zwangsweise auf die Flucht nach Deutschland machen mussten, hat das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt und mit 100.000 Euro ausgestattet. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dafür zunächst 200.000 Euro bereitgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.03.2022

SCHWERPUNKT II: Kindersofortzuschlag

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Bundesministerin Anne Spiegel: „Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“

Bundesminister Hubertus Heil:„Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.“

Ab Juli 20 Euro mehr im Monat für armutsgefährdete Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

„Nachdem wochenlang über die Ausgestaltung gemutmaßt wurde, hat der Koalitionsausschuss nun endlich über einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien beraten. Das Ergebnis ist aber weder in der Höhe noch im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens akzeptabel“, erklärt Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zur Einigung der Koalition auf einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien in Höhe von 20 Euro. Reichinnek weiter:

„In den vergangenen Wochen haben Sozialverbände der Bundesregierung vorgerechnet, wie hoch ein Sofortzuschlag sein müsste, wenn er die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigte. Zukunftsforum Familie, Diakonie und andere kamen auf einen monatlichen Fehlbetrag von 78 Euro, den sie als absolutes Minimum für den angekündigten Zuschlag bezeichneten. Völlig ohne Faktenbasis haben sich SPD, Grüne und FDP nun auf 20 Euro geeinigt, also rund ein Viertel dessen, was von den Verbänden als unterste Grenze gesehen wird.

Die inzwischen zwei Jahre andauernden Mehrbelastungen durch die Pandemiefolgen, explodierende Energiepreise, eine Inflation von über fünf Prozent – all das soll mit einem Betrag beglichen werden, der sich als Geste in etwa auf dem Niveau des Beifalls für die Pflegekräfte während der Pandemie bewegt. ‚Respekt für dich‘, wie es die SPD im Wahlkampf das Land hoch und runter plakatiert hat, war also wirklich nur als Floskel gemeint, die sich zumindest in den Geldbeuteln ärmerer Familien nicht niederschlagen wird.

Ausgezahlt werden soll der Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien ab Juli – also erst in fünf Monaten. Diese Verzögerung ist keineswegs notwendig, um bürokratische Vorarbeit zu leisten, sondern eine weitere Stellschraube, um den Auszahlungsbetrag klein zu halten. Zum Vergleich: Die Abwrackprämie als Konjunkturhilfe für deutsche Autokonzerne wurde Mitte Januar 2009 im Kabinett beschlossen und trat zum 7. März in Kraft. Aber da ging es eben um die Rettung von Konzernen, nicht von Kindern.

Als LINKE fordern wir einen Sofortzuschlag von 100 Euro, der für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine wirkliche Hilfe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung darstellen würde. Darüber hinaus muss er wesentlich früher umgesetzt werden. Bürokratie darf hier nicht als Ausrede vorgeschoben werden. Familien und Kinder brauchen die Unterstützung jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.02.2022

Weitere Maßnahmen sind notwendig, sagt Verbandspräsident Zeh.

Familien mit geringem Einkommen sollen ab Juli monatlich 20 Euro pro Kind erhalten. „Mit dem sogenannten Kinder-Sofortzuschlag gibt die Bundesregierung vor, zügig der Armut in Familien entgegenzutreten. Doch das reicht bei Weitem nicht aus. Es ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Der Sofortzuschlag ist nicht einmal ein Trostpflaster, er liegt sogar 60 Euro unter dem notwendigen Mindestbetrag.“

Den Deutschen Familienverband überzeugt der Sofortzuschlag in keinster Weise, weil Steuer-Ungerechtigkeiten sowie verfassungswidrige Abgaben bestehen bleiben und das Existenzminimum von Familien angreifen. „Es ist unabdingbar, Kinderarmut zu verhindern. Dafür müssen Familien insgesamt gestärkt werden. Auch Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, doch familienblinde Steuern und Abgaben verhindern das“, so Zeh.

Der Verbandspräsident weist darauf hin, dass Familien angesichts steigender Inflation, extrem gestiegener Energie- und Mobilitätskosten auch kurzfristig spürbare Entlastung benötigen. Relativ einfach umzusetzen sei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas, Benzin und Diesel auf sieben Prozent „Die Pandemie hat den Familien zugesetzt und jetzt kommt ein Krieg in Europa hinzu. Es ist höchste Zeit für eine vielseitige Unterstützung von Familien im Land sowie von ukrainischen Flüchtlingsfamilien“, sagt Zeh.

Weiterführende Information

Horizontaler Vergleich – Berechnung zur Steuer- und Abgabenlast bei Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.03.2022

Die Höhe des Regelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich durch massive Preissteigerungen, Corona-Krise und Inflation immer weiter auseinander. Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition mit einem Sofortzuschlag kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Allerdings bleibt die Höhe von monatlich 20 Euro für Kinder und einmalig 100 Euro für Erwachsene weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag ist angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu niedrig. „Dieser Sofortzuschlag hält nicht was er verspricht. Wir sind sehr enttäuscht vom Ergebnis des Koalitionsausschusses. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Wenn der Bundesfinanzminister jetzt von einem Entlastungspaket in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro spricht, und für arme Kinder und Jugendliche mit dem Sofortzuschlag auf dieses Jahr gerechnet nur knapp 33 Cent am Tag dabei rausspringen, zeigt das das Missverhältnis dieses Pakets sehr deutlich“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schon der vor einigen Wochen in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich würde den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine sozio-kulturelle Teilhabe nicht abdecken. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist aber eine echte Besserstellung nötig“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2022

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Vor einem Jahr war er drei Tage später. Der Tag markiert den Zeitraum, den es braucht, bis Frauen das Gleiche verdient haben wie Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

„Die Richtung stimmt, das Tempo nicht. Wir müssen noch viel bewegen. Für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Um das zu erreichen, haben wir uns viel vorgenommen:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dafür gesorgt, dass der gesetzliche Mindestlohn schon im Oktober dieses Jahres auf 12 Euro erhöht wird. Davon wird rund ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen profitieren.

Wir werden die Tarifbindung stärken und damit auch für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen. Der Bund wird öffentliche Aufträge künftig nur an Firmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Wenn Betriebe einzig zum Zweck der Tarifflucht ausgegliedert werden, wird künftig der bisher geltende Tarifvertrag fortgelten.

Nur wenn Entgeltdiskriminierung aufgedeckt wird, kann sie auch beseitigt werden. Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes im Jahr 2017 haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das eigene Gehalt mit dem Gehalt von Kolleginnen und Kollegen vergleichen lassen können. Wir werden das Gesetz um die sogenannte Prozessstandschaft erweitern. Damit müssen Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit künftig nicht mehr selbst geltend machen, sondern können auf die Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden zurückgreifen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf weiter stärken: Wir werden dafür sorgen, dass die Brückenteilzeit künftig von mehr Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann.

Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Hierfür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns weiter mit aller Entschiedenheit einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.03.2022

Zum Equal Pay Day am 7. März erklären Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir leider immer noch weit entfernt. Selbst bei gleicher Qualifikation ist der Entgeltunterschied immer noch erheblich. Ein klarer Hinweis auf die versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Das muss und das wird sich ändern. Wir setzen uns für Gleichheit beim Lohn ein, denn Frauen verdienen einfach mehr.

Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und die Durchsetzung stärken, indem wir es Beschäftigten ermöglichen, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege einer Prozessstandschaft geltend machen zu können. So lassen wir Frauen nicht mehr allein, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Wir machen bei der Entgeltgleichheit ernst. Denn es muss Schluss sein mit der Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2022

Zum Equal Pay Day erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 ist die ökonomische und finanzielle Unabhängigkeit von Frauen hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist teilweise erheblich. Das hat Folgen: Alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen haben eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Es ist daher richtig, dass die Ampel-Regierung vereinbart hat, nun endlich die Voraussetzungen für den Abbau dieser gesellschaftlichen Benachteiligungen zu schaffen. Denn Freiheit bedeutet auch, finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, mit der Abschaffung der Steuerklassen III und V zu mehr Fairness beizutragen. Mit der Einführung des Partnerschutzes sowie der Anhebung der Partnermonate beim Elterngeld ermöglichen wir es Eltern, gemeinsam Verantwortung in der Familie und im Beruf zu übernehmen. Und schließlich wird die Kinderbetreuung in Kita und Ganztagsbereich bedarfsorientiert ausgebaut. So tragen wir wesentlich zu einem finanziellen Level-Playing-Field zwischen den Geschlechtern und echter Wahlfreiheit bei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2022

„Im Jahr 2020 haben Frauen durchschnittlich 4,16 Euro brutto weniger verdient als Männer. Eine Lohnlücke von 18 Prozent – bedingt vor allem durch die schlechte Bezahlung sogenannter ‚Frauenberufe‘. Aber auch im exakt gleichen Job verdienen Frauen noch 6 Prozent weniger – diese Unterschiede sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer die Situation ändern will, muss sich an eigene Wahlversprechen erinnern – auch wenn das für die Regierungsparteien schmerzhaft ist“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, am heutigen „Equal Pay Day“ mit Blick auf die nach wie vor bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Reichinnek weiter:

„Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit sogenannter klassischer Frauenberufe entdeckt – ob in der Pflege, der Kinderbetreuung oder an der Supermarktkasse. Diese sind in der Regel schlecht bezahlt. Frauen müssen zudem oft unbezahlte Carearbeit leisten, und zwei Drittel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor, auf den wir laut SPD ‚stolz‘ sein sollen, sind Frauen. Selbst bei gleicher Arbeitszeit in der gleichen Position in der gleichen Branche herrscht eine Lohnlücke von sechs Prozent – und diese ist durch nichts zu erklären. Reelle Veränderung lässt noch immer auf sich warten. Selbst nach der für November geplanten Erhöhung wird der Mindestlohn weiterhin in Altersarmut führen, wie die Bundesregierung selbst zugibt. Altersarmut ist ein wachsendes Problem, das Frauen nochmal härter trifft als Männer. Auch deswegen muss es aufrütteln, dass der Anteil erwerbstätiger Frauen im Rentenalter zwischen 2009 und 2019 um 46 Prozent anstieg – ein katastrophaler Trend.

Privatisierungen im Gesundheits- sowie im Sorgearbeitssektor müssen gestoppt werden, auch wenn Finanz- und Gesundheitsminister solche Vorhaben in der Vergangenheit unterstützt haben. DIE LINKE unterstützt die entsprechenden Tarifkämpfe der Gewerkschaften, denn wer sich im Kampf um ein Leben ohne Existenzangst auf die Bundesregierung verlässt, ist jetzt schon verloren. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Equal Pay Day bald schon am 1. Januar stattfindet!”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Bildungsgewerkschaft legt zum Equal Pay Day Studie zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte vor

Mit Blick auf mehrere wichtige Landtagswahlen mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte für gleichwertige Arbeit an. Die Bildungsgewerkschaft untermauerte ihre Forderung mit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: „Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Equal Pay Day (EPD) am Montag. Sie machte sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“

„Im schulischen Alltag bewältigen Grundschullehrkräfte auffallend hohe Anforderungen und Belastungen, vor allem mit Blick auf ihr Wissen und Können sowie auf psychosoziale Herausforderungen. Die Arbeit der Lehrkräfte an Grundschulen wird oft unterbrochen, deshalb müssen sie hoch konzentriert arbeiten“, stellte Gützkow die Ergebnisse einer repräsentativen arbeitswissenschaftlichen Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen vor. Sie arbeiteten häufig in Teams, benötigten stets viel Einfühlungsvermögen und bewältigten in erheblichem Maße belastende psychosoziale Anforderungen. Ebenfalls stark belastet seien die Lehrkräfte an Schulen, die alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse vergeben. „Außer hohen psychosozialen Belastungen fallen bei ihnen vor allem die Anforderungen an ihre Verantwortung für die Jugendlichen an der Schwelle zu Ausbildung und Beruf ins Gewicht“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.

Mit ihrem Engagement für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I habe die GEW, so Gützkow, in den vergangenen Jahren viel erreicht. „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betonte sie. „Ohne den Druck der GEW und ihrer Mitglieder wäre das nicht möglich gewesen.“ Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). In dem Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigte die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ In Niedersachsen werde im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigte das GEW-Vorstandsmitglied an.

Info: Index für gleichwertige Arbeit: Zum EPD veröffentlichte die GEW eine arbeitswissenschaftliche Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen. In der Untersuchung und mithilfe eines anerkannten Verfahrens zur Gleichwertigkeit von Tätigkeiten gaben rund 15.000 Lehrkräfte aus allen Bundesländern (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Antworten auf Fragen zu ihren Arbeitszeiten, Anforderungen und Belastungen. Das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) mit Sitz in Berlin hat diese repräsentative Lehrkräftebefragung 2021 unter GEW-Mitgliedern durchgeführt.

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt. Weitere Informationen: A13: Stand der Dinge.

Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Ein leicht positiver Trend ist zu erkennen: Noch 2020 war der EPD am 14. März. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. Hier finden Sie weitere Informationen zum Equal Pay Day.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 06.03.2022

Frauen haben im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap– im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 weiter mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück: Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.

In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer 

In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %) und lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen 

Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier kann der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärt werden. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap:
Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern. Dieser Abstand (Englisch: „Gap“) wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer angegeben. Dabei sind zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention verfügbar: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Berechnungsweise:

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Ergebnisse:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland:
• Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“
• Nach EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat-Datenbank

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Frauentag

Am Internationalen Frauentag gilt unsere volle Solidarität den Frauen und Kindern, die auf der Flucht sind vor dem furchtbaren Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie gilt den Menschen, die in der Ukraine für Demokratie und Freiheit kämpfen – angesichts eines Krieges, der nicht ihrer ist. Grundvoraussetzung für die Demokratie und eine freie Gesellschaft bleibt die Gleichstellung.

„Der Internationale Frauentag ist ein wichtiger Tag für die Demokratie: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Fundament einer freien Gesellschaft. In diesen Tagen wird durch Putins brutalen Angriffskrieg die freie Gesellschaft in der Ukraine existenziell bedroht.

Gerade jetzt stehen wir in der Pflicht, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern entschieden voranzubringen. In Deutschland und in Europa. Das heißt für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag konkret: Wir werden den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln. Wir werden die Istanbul-Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen vollständig implementieren. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und ihre Kinder sichern wir ab. Dazu gehören ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und die Stärkung der Gewaltprävention. Wir werden den frauenfeindlichen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen, damit Ärztinnen und Ärzte öffentlich und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Wir werden alle Gender Gaps schließen. Das betrifft auch die Lohnlücke: Wir werden schon im Oktober dieses Jahres den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Außerdem werden wir das Entgelttransparenzgesetz ausbauen.

Gerade jetzt gilt, dass wir unseren entschlossenen Kampf für die Demokratie und unsere Werte fortsetzen. Dazu gehört zentral die Gleichstellung der Geschlechter, die für eine freie und demokratische Gesellschaft existenziell ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2022

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Berichterstatterin für Frauenpolitik:

 

Jeder Frau muss das Recht auf Selbstbestimmung, ein Leben frei von Gewalt, gleiche Rechte im Arbeitsleben sowie bei der Verteilung von Macht und Verantwortung zustehen. Jeder Frau stehen der gleiche Lohn und faire Verteilung der Sorgearbeit in Familie und Gesellschaft zu. Dazu machen wir uns als Ampelkoalition stark und in der Frauenpolitik den Unterschied. Wir wollen endlich den feministischen Aufbruch, den dieses Land so dringend benötigt. In zehn Jahren wollen wir die Gleichstellung in Deutschland erreichen. Dabei gibt es noch sehr viel zu tun.

Wir setzen uns ein für mehr reproduktive Selbstbestimmung und verbessern Information und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütung. Im Gewaltschutz werden wir endlich die notwendigen Schritte zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Wesentliche Maßnahme ist nach wie vor, die Lohnlücke von 18 Prozent und den Gender Pay und den Gender Pension Gap zu schließen. Damit gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird, werden wir die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, die Unterstützung bei Klageverfahren und den Mindestlohn von 12 Euro im Koalitionsvertrag umsetzen und damit die Einkommensgerechtigkeit für Frauen verbessern.

Der diesjährige Internationale Frauentag steht stark unter dem Eindruck des grausamen Krieges in der Ukraine und der Menschen, die nun auch in Deutschland Zuflucht, Schutz und Hilfe suchen. 90 Prozent der Flüchtenden sind Frauen und Kinder. An diesem Internationalen Frauentag sind grenzenlose Solidarität und jeder Einsatz dafür, ihnen das Ankommen in Deutschland so gut wie möglich zu erleichtern, besonders wichtig. Dieser Internationale Frauentag markiert auch, wie wichtig die Repräsentanz von Frauen in der Außenpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und bei allen Friedensverhandlungen ist.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Belange von Frauen in den Fokus rücken

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„In Kriegs- und Krisensituationen sind es die Frauen, die besonders bedroht und betroffen sind. Sei es durch die Mehrfachbelastung während der Corona-Pandemie durch Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung oder jetzt aktuell im Krieg in der Ukraine. In der Regel sind es Frauen, ohne die eine Bewältigung dieser Krisen nicht möglich wäre. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Frauen weltweit in den Fokus rücken und uns dafür einsetzen, dass Bedrohung und Benachteiligung von Frauen weltweit bekämpft werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Zum heutigen Weltfrauentag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: 

„Obwohl der Weltfrauentag seit über 100 Jahren gefeiert wird, ist er nach wie vor leider notwendig, um weltweit auf fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuweisen. Auch in Deutschland ist in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung noch viel zu tun. Das beginnt bei physischer und verbaler Gewalt gegen Frauen und geht bis hin zu Gehaltsunterschieden, der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit und darüber hinaus. Auch in der Politik sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, auf Bundes- und mehr noch auf Kommunalebene. In einem Land, in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter sogar verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen. Der Weltfrauentag ist deshalb ein wichtiger Reminder für die Politik sowie die Gesellschaft als Ganzes, sich nicht mit dem Status Quo zufriedenzugeben, sondern die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen aktiv voranzutreiben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Bildungsgewerkschaft zum Internationalen Frauentag – Warnstreiks angekündigt

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich mit Blick auf den Internationalen Frauentag am Dienstag dafür stark, die Sozial- und Erziehungsberufe (SuE) im öffentlichen Dienst aufzuwerten. „Im SuE-Bereich sind 83 Prozent der Beschäftigten Frauen, im Erzieherinnenberuf sogar 94 Prozent. Die aktuellen Tarifverhandlungen für die Sozial- und Erziehungsberufe in den Kommunen sollen deshalb auch einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben bringen“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Montag in Frankfurt a.M. „Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde auf stur gestellt und in den Verhandlungen mit ver.di wichtige Kernforderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Deshalb kündigen die Gewerkschaften für den Internationalen Frauentag erste Warnstreiks an.“

„Die Beschäftigten im SuE-Bereich sind verärgert, dass die Arbeitgeber bei vielen berechtigten Forderungen keinen Handlungsbedarf sehen. Unzureichende Arbeitsbedingungen und der gesellschaftlichen Aufgabe nicht angepasste Gehälter haben dazu geführt, dass es in diesen Berufen einen häufigen personellen Wechsel gibt und sich der Fachkräftemangel immer weiter zuspitzt. Schon heute fehlen an den Kitas des Landes Erzieherinnen und Erzieher im sechsstelligen Bereich“, betonte Gützkow. Um die SuE-Berufe wieder attraktiver zu gestalten, sei es dringend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf verständigen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten. Die Probleme seien durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt worden. „Wir brauchen beispielsweise Vereinbarungen, in denen die Vor- und Nachbereitungszeiten festgeschrieben werden“, unterstrich Gützkow. Sie wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften der Dreiklang bessere Arbeitsbedingungen, finanzielle Anerkennung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel entscheidend sei.

Info: Am 8. März findet in jedem Jahr der Internationale Frauentag statt. 2022 lautet das Motto der DGB-Gewerkschaften „Wandel ist weiblich“.
Die Tarifverhandlungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) haben am 25. Februar begonnen. Die zweite Runde ist auf den 21./22. März terminiert. Ver.di führt die Verhandlungen für die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Alle Infos zur SuE-Tarifrunde und der GEW-Kampagne „Wir sind die Profis“ finden Sie auf der GEW-Website: www.gew.de/wir-sind-die-profis

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 07.03.2022

Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark

Bei Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und sozialer Absicherung im Alter haben Frauen in Deutschland während der vergangenen Jahre gegenüber Männern aufholen können. In einzelnen Bereichen, wie bei den Schulabschlüssen, stehen sie mittlerweile sogar etwas besser da. Dazu haben auch verbesserte gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung oder Geschlechterquoten. Doch auch wenn die Gleichstellung damit vielfach etwas vorangekommen ist, fällt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter aus als die von Männern. Und einige Entwicklungen während der Corona-Pandemie sind zweischneidig oder in ihren Folgen noch nicht absehbar: So ist etwa der Rückstand von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung im Jahr 2020 dadurch noch einmal etwas kleiner geworden, dass mehr Männer als Frauen aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Der Anteil der Paare, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen aufteilen, schwankt im Verlauf der Pandemie und hat zuletzt sogar abgenommen. Wo es bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 28 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt (siehe auch die tabellarische Übersicht in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Grafiken in der Studie; Links unten).*

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation sowie bei der Beteiligung an Weiterbildung haben Frauen im Durchschnitt ein höheres Niveau als Männer erreicht. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell (Ende 2020) aber noch um rund 7 Prozentpunkte niedriger – Anfang der 1990er Jahre war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung oder Pflege. Hier könnte es durch die Corona-Krise sogar zu Rückschritten gekommen sein: So übernahmen vor Beginn der Pandemie 62 Prozent der Mütter und 5 Prozent der Väter in Paarbeziehungen mit Kindern den überwiegenden Anteil der Betreuungszeit, ein Drittel der Paare teilte die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen auf. Im Frühjahr 2020, bei insbesondere unter männlichen Beschäftigten weit verbreiteter Kurzarbeit, stieg der Anteil der überwiegend betreuenden Männer zwischenzeitlich auf 13 Prozent an, sank aber schnell wieder. Nach den jüngsten verfügbaren Daten vom Juni 2021 ist die Arbeitsteilung noch ungleicher geworden als vor der Krise: Bei 71 Prozent der Familien übernahmen die Mütter überwiegend die Kinderbetreuung, bei 7 Prozent die Väter. Nur noch 22 Prozent der Paare teilten sich die Sorgearbeit annähernd gleich auf.

„Auch das ist erst einmal eine Momentaufnahme. Aber es besteht die Gefahr, dass die Pandemie Fortschritte in Frage stellt, die langsam über Jahre hinweg gemacht wurden“, sagt Dr. Yvonne Lott, Gleichstellungsforscherin am WSI und Mitautorin des Reports. „Umso wichtiger ist, dass Staat und Gesellschaft die Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit verstärken. Dazu gehören unter anderem ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, mehr Partnermonate bei der Elternzeit und eine Abkehr von der nach wie vor in vielen Unternehmen gepflegten Kultur überlanger Arbeitszeiten. Aber auch ein Ende für Regelungen, die vor allem Frauen am Rande des Arbeitsmarktes halten, insbesondere Minijobs und das überkommene Ehegattensplitting.“ Schnelle Fortschritte bei der Gleichstellung, betont die Wissenschaftlerin, seien auch ein wichtiger Beitrag, um den demografischen Wandel zu bewältigen.    

Gender Pay und Gender Pension Gap: Wie wird sich Corona auswirken?

Aktuell arbeiten Frauen viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber 11 Prozent 2019), sehr oft, um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Von den Beschäftigten, die als einziges Arbeitsverhältnis nur einen Minijob haben, sind rund 60 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 18,3 Prozent unter dem von Männern liegt. 2020, so der vorläufige Wert, verdienten Männer im Durchschnitt 22,78 Euro brutto pro Stunde, Frauen 18,62 Euro. Im gleichen Jahr verdienten 17,5 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern waren es 9,1 Prozent.

Immerhin ist der Gender Pay Gap in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich kleiner geworden. Eine der Ursachen dafür ist nach der WSI-Analyse der 2015 eingeführte Mindestlohn. Da Frauen deutlich häufiger als Männer von Niedriglöhnen betroffen sind, hat die Lohnuntergrenze ihre Bezahlung etwas stärker positiv beeinflusst, die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung auf 12 Euro könnte einen weiteren spürbaren Impuls geben.

Relativ wenig getan hat sich dagegen bei der Verteilung von Führungsposten: Über die vergangenen Jahre weitgehend konstant sind 13 Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten in leitender Stellung tätig, aber lediglich 10 Prozent der Frauen mit Vollzeittätigkeit. Unter Teilzeitbeschäftigten ist der Abstand noch größer (knapp 12 gegenüber knapp 6 Prozent) – wobei allerdings unter den Männern in Teilzeit auch die Quote der Un- und Angelernten höher ist. Eine weitere Rolle beim Verdienstrückstand von Frauen spielen sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass Berufe mit vielen weiblichen Beschäftigten, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, in der Erziehung oder im Handel, oft schlechter bezahlt werden als handwerkliche und technische Berufe, in denen Männer dominieren. Neben einer finanziellen Aufwertung von systemrelevanten „typisch weiblichen“ Berufen plädieren Lott und ihre Co-Autorinnen und Autoren Svenja Pfahl, Dietmar Hobler und Eugen Unrau dafür, Kindern und Jugendlichen systematisch mehr Möglichkeiten zu schaffen, geschlechteruntypische Berufsfelder kennenzulernen, um Stereotype bei der Ausbildungs- und Berufswahl abzubauen.

Die geschlechtsspezifischen Schwerpunkte bei der Berufswahl drücken sich auch in den Arbeitsbelastungen aus, über die Frauen und Männer berichten. Beispielsweise arbeiteten 2021 jeder dritte männliche und gut jede vierte weibliche Vollzeitbeschäftigte körperlich schwer. Auch von Lärm am Arbeitsplatz waren Männer häufiger betroffen. Weibliche Beschäftigte müssen dagegen deutlich häufiger als männliche unter Zeitdruck arbeiten, oder sie haben Tätigkeiten, bei denen sie häufig unterbrochen werden.      

Noch deutlich gravierender als der Gender Pay Gap ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 49 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap, auch wegen der viel niedrigeren Erwerbsquote, sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich bislang meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin Lott. Unklar ist zudem, ob die Corona-Pandemie den langfristig positiven Trend negativ beeinflussen wird. Verschiedene Studien, unter anderem aus dem WSI zeigen, dass Frauen in Zeiten von Lockdowns, Kitaschließungen, weit verbreiteter Quarantäne und Homeschooling deutlich häufiger ihre Erwerbsarbeit reduziert haben als Männer.

Zuwachs bei Ganztagsbetreuung zuletzt verlangsamt

Dabei ist der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung eigentlich eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Faktor für gleiche Erwerbschancen, so die Studie. Hatten 2007 erst 24,3 Prozent der 3- bis 6-Jährigen und 7,3 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Ganztagsbetreuung, stiegen die Quoten bis 2020 auf 47,9 und 19,6 Prozent. Allerdings haben sich die Zuwächse zuletzt verlangsamt – und der Betreuungsbedarf von Eltern ist besonders für die Altersgruppe unter 3 Jahren noch weitaus höher.

Eher langsam hat zuletzt auch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen zugenommen. 2020 lag er bei 32 Prozent (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet mit rund 33 Prozent für 2021). Dabei fällt der Part der Frauen nach der WSI-Auswertung deutlich größer aus, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen: Mit 35 Prozent war er 2020 in mitbestimmten Unternehmen 1,6 mal höher als in nicht mitbestimmten Firmen mit 22 Prozent. Ein Grund: 37 Prozent der Plätze auf der Beschäftigtenbank im Aufsichtsrat hatten Frauen inne, während es auf der Kapitalseite 29 Prozent waren. Zudem gilt in Unternehmen ohne Mitbestimmung auch keine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände – eine Beschränkung, die die Forschenden stark kritisieren und die dazu beiträgt, dass weibliche Vorstandsmitglieder in Unternehmen ohne Mitbestimmung eine besonders kleine Minderheit darstellen.  Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fällt die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Eine Ausweitung von Geschlechterquoten auf einen weit größeren Kreis von Unternehmen ist nach Analyse der Forschenden dringend notwendig. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie über die bereits genannten Ansätze hinaus:  

– Loslösen des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V. Denn da beide Lohnersatzleistungen auf Basis der Nettolöhne berechnet werden, erhalten Personen (meist sind es verheiratete Frauen) in Steuerklasse V bei gleichem Bruttoentgelt aktuell deutlich geringere Leistungen als Personen in Klasse III.

– Reform des Ehegattensplittings (Abschaffung der Steuerklasse V).

– Weiterer Ausbau von verlässlichen, krisenfesten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auch weil sich institutionelle Kinderbetreuung aktuell mehr als je zuvor als wichtiger sozialer „Lernort“ für Kinder erwiesen hat.

– Verstärkung der Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine (schrittweise) Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf bis zu sechs Monate oder eine stärkere Bezuschussung/Förderung von partnerschaftlichen Nutzungsmustern beim Elterngeld bzw. bei vorübergehender, familienbedingter Teilzeitarbeit.

– Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Überstundenkultur. Dafür sind unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien notwendig, die sich nicht an der Arbeitsplatz-Präsenz oder an Überstunden orientieren.

– Aufwertung von systemrelevanten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 72, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 23.02.2022

AWO zum Internationalen Frauentag. 

In diesem Jahr steht der morgige Internationale Frauentag unter dem bedrückenden Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Grundsätzlich sind Frauen auf der Flucht und nach der Ankunft besonderen Risiken ausgesetzt. AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu.

„Die Zerstörung von staatlichen Strukturen und sozialen Netzwerken führt zu verstärkter Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Studien wie von Amnesty International belegen, dass in Kriegszeiten die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern massiv ansteigt, geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung als Waffe eingesetzt wird und Armut, Zerstörung und Vertreibung massiv zur Destabilisierung der Gesellschaft beitragen. Der heutige Tag muss daher allen Frauen und Kindern gewidmet sein, die um ihr Leben und ihre elementaren Menschenrechte kämpfen. Ihnen gilt unsere volle Solidarität und wir werden uns dafür einsetzen, dass sie ausreichend Schutz und Unterstützung erfahren.“

Der Internationale Frauentag wurde vor mehr als hundert Jahren von der internationalen Frauen- und Arbeiter*innenbewegung erkämpft und erinnert an die Forderung von Frauen weltweit nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und sicheren Leben. Auch heute sind diese noch nicht eingelöst. Noch immer ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern alarmierend hoch. Die Corona-Krise ging und geht massiv zu Lasten der Erwerbsarbeit, des Einkommens und der physischen und psychischen Gesundheit von Frauen. Auch international ist Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor nicht erreicht. Seit der Machtübernahme der Taliban werden in Afghanistan die Rechte von Frauen massiv eingeschränkt. In Russland werden seit Jahren feministische und queere Menschenrechtsorganisationen diskriminiert und unterdrückt und der Rückbezug auf patriarchale Strukturen propagiert. All dies dient als Nährboden für gewaltförmige Konflikte bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

Seit vergangener Woche sind bereits über eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen, die überwiegende Mehrheit unter ihnen Frauen und Kinder. Bereits seit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 sind 1,5 Millionen Frauen und Kinder aus ihrer Heimat der Ost-Ukraine vertrieben worden. „Es wird nun darauf ankommen, die besonderen Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen anzuerkennen und die Unterstützung danach auszurichten“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2022

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung zum internationalen Frauentag auf, die enorme Belastung von Frauen, insbesondere von Müttern und Pflegenden, in der Pandemie anzuerkennen und Abhilfe zu leisten.

„Zum Frauentag wollen wir keine Blumen, sondern ein grundlegendes Aufholprogramm für Frauen, damit sie durch die Pandemie und ihren hohen Einsatz für Sorgearbeit nicht in die gleichstellungspolitische Steinzeit katapultiert werden,“ fordert Dr. Beate von Miquel, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Erholungsperspektiven für Frauen schaffen

Am Ende der vierten Corona-Welle sind alle Kräfte aufgebraucht. Die Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Disziplin und der Verzicht, die die Pandemie Personen mit Sorgeverantwortung abverlangt, können nicht dauerhaft aufrechterhalten werden, ohne ernsthaft krank zu werden. Frauen brauchen jetzt eine Erholungsperspektive jenseits von Kinderkrankentagen und besserem Wetter. Die Bundesregierung sollte die immensen Kraftanstrengungen vor allem von Frauen mit Sorgeverantwortung honorieren.

Aufholprogramme für Frauen und Gleichstellung auflegen

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung ein Aufbauprogramm für Frauen auf den Weg bringen. Durch die pandemiebedingten Unwägbarkeiten in der Betreuung von Kindern und Angehörigen hat sich die Arbeitsteilung in Familien nachweislich retraditionalisiert. Diese Entwicklung muss gebremst werden. Die gerechte Verteilung von Sorgearbeit gehört deshalb dringend in den politischen Fokus.

„Die Bundesregierung muss jetzt alle Vorhaben zur partnerschaftlichen Verteilung von Sorgearbeit aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen. So werden Mütter und pflegende Angehörige entlastet und Männer stärker in ihrer Sorgeverantwortung angesprochen,“ so Dr. Beate von Miquel weiter.

Der DF erwartet von der Bundesregierung außerdem, die Mittel im Feld der Gleichstellungspolitik zu erhöhen, eine neue Gleichstellungsstrategie ressortübergreifend verbindlich aufzusetzen und im Kabinett zu verankern. Parallel muss der angekündigte Gleichstellungs-Check für Gesetze rasch umgesetzt werden, damit neue Vorhaben immer auch die Lebensrealitäten von Frauen im Blick haben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 04.03.2022

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf über 23 Millionen Frauen und Mädchen, die unter den Folgen des Ukraine-Krieges leiden.

Millionen Menschen sind auf der Flucht. Wegen der Generalmobilmachung der ukrainischen Regierung fliehen fast ausschließlich Frauen über die Grenzen, viele mit ihren Kindern.

Die gesamte Bevölkerung in der Ukraine leidet unter dem Krieg, jedoch sind Frauen und Männer unterschiedlich von den Auswirkungen betroffen. „Frauen und Mädchen sind besonders gefährdet, im Kriegsgebiet oder auf dem Fluchtweg Opfer sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu werden“, sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt. „Für sie muss vor Ort ebenso wie auf der Flucht und in den Aufnahmestaaten dringend besondere Unterstützung sichergestellt werden.“ Die Präsidentin mahnt, dass es ohne die Überwindung geschlechtsspezifischer und struktureller Gewalt und Unterdrückung keine dauerhaft friedlichen Gesellschaften geben wird. „Die von der Bundesregierung angekündigte feministische Außen- und Entwicklungspolitik öffnet diesen Weg.“

Untersuchungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte die Zunahme von Gewalt gegen Frauen begünstigen. Kriegstraumata bei Soldaten können zu verstärkter Gewalt gegen Frauen und Kinder führen. Verschärft wird dies durch die Zementierung traditioneller Geschlechterrollen, wenn Frauen und Kinder fliehen und Männer an den Fronten zurückbleiben.

Diakonie Vorständin Maria Loheide: „Frauen und Kinder, die zu uns kommen sind vielfach traumatisiert. Sie brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das sind nicht nur Wohnmöglichkeiten, sondern auch bei uns Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch und Informationen über ihre Rechte. Sie müssen schnell professionelle Unterstützung und Begleitung sowie einen unkomplizierten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erhalten. Die Diakonie ist vorbereitet, um geflüchteten Menschen und insbesondere den jetzt hier ankommenden Frauen in dieser belastenden Situation zur Seite zu stehen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung und die europäische Staatengemeinschaft, Organisationen in der Ukraine, die sich für die Rechte und Sicherheit von Frauen und Mädchen stark machen, finanziell und politisch zu unterstützen und einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychosozialen Leistungen zu schaffen.

Hintergrund:

Der internationale Frauentag wird jährlich am 8. März begangen. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen.

Brot für die Welt fördert verschiedene zivilgesellschaftliche und kirchliche Partnerorganisationen in der Ukraine, die seit Beginn des Krieges im Jahr 2014 psychosoziale Beratung und Begleitung für betroffene Menschen leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen beim Ankommen und der Integration. Das humanitäre Hilfswerk der evangelischen Kirchen, die Diakonie Katastrophenhilfe, leistet über lokale Partnerorganisationen Nothilfe für die vor dem Krieg fliehenden Menschen in den Nachbarländern der Ukraine und ruft zu diesem Zweck zu Spenden auf.

Die Diakonie Katastrophenhilfe bittet auch online um Spenden:
Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2022

pro familia fordert die Bundesregierung angesichts der erneuten Belagerung der Frankfurter Beratungsstelle zum Handeln auf

 

Erneut haben vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle tägliche Versammlungen als Behinderung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch begonnen. Sechs Wochen lang werden Ratsuchende, die die psychosoziale Beratung bei pro familia Frankfurt aufsuchen wollen, den Gebeten und Gesängen von „40 Tage für das Leben“ ausgesetzt sein, einer religiös-fundamentalistischen Gruppe. Ratsuchende mit vielen Beratungsthemen zu Themen wie Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft, darunter Menschen mit ungewollter Schwangerschaft ebenso wie Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen müssen Spalier laufen und werden mit Gesängen und Schockbildern bedrängt und daran gehindert, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Bundespolitik muss den freien Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten und Belagerungen von Beratungsstellen untersagen, fordert der pro familia Bundesverband.

 

Vor einigen Beratungsstellen von pro familia ist es Jahr für Jahr das gleiche Bild. An bestimmten Tagen im Monat – oder wie aktuell in der Fastenzeit – halten religiöse Gruppen sogenannte Mahnwachen ab und belästigen die Ratsuchenden. Der Versuch der Stadt Frankfurt, dies während der Öffnungszeiten und im Nahbereich der Beratungsstelle von pro familia gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Verwaltungsgericht verwies auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und erklärte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vor der Konfrontation mit einer Meinung schütze, die als Stigmatisierung und Anprangerung empfunden würden.

 

„Diese Aussage zeugt von großer Fehleinschätzung um die Notwendigkeit einer geschützten, vertraulichen Atmosphäre in der psychosozialen Beratung. Menschen haben ein Recht auf Beratung, um in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre Fragen zu stellen, ihre Anliegen zu sortieren und Informationen zu bekommen“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Ratsuchende mit allen Anliegen haben ein Recht darauf, unbehelligt und ohne Spießrutenlauf eine Beratungsstelle aufzusuchen. Im Fall der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch ist der Ausschluss einer Beeinflussung sogar ausdrücklich im Schwangerschaftskonfliktgesetz gefordert.“

 

„Alle Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer akuten Notlage. Alle stehen unter Druck. Viele empfinden Scham- und Schuldgefühle. Einige haben Angst – bis hin zu Todesangst, weil niemand von der Schwangerschaft erfahren darf. Deshalb ist der geschützte und unbehelligte Beratungsrahmen so wichtig. Wird dieser nicht endlich durch ein Gesetz abgesichert, steht das Vertrauen in die Beratung auf dem Spiel“, sagt Claudia Hohmann, Leiterin der pro familia Beratungsstelle Frankfurt.

 

Im letzten Jahr hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ähnliche Versammlungen vor der Beratungsstelle in Pforzheim untersagt. Dieses Gericht ging von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Ratsuchenden aus, die Versammlung sei darauf ausgerichtet gewesen, die Ratsuchenden einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen.

 

„Wir können nicht hinnehmen, dass in jeder Stadt der Schutz der Beratung neu durchgefochten werden muss“, betont Dörte Frank-Boegner. „Es ist Aufgabe der Bundespolitik, das Persönlichkeitsrecht der Ratsuchenden zu schützen, und zwar bundesweit. pro familia ist dankbar, dass das Thema Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Doch nun müssen den Worten Taten folgen. Wir brauchen eine bundesweite Regelung, die die Rechte der Ratsuchenden respektiert.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.03.2022

Am 8. März 2022 begehen wir den Internationalen Frauentag und kämpfen sichtbar und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von Frauen* weltweit. Es ist ein täglicher Kampf von Frauen* sich in patriarchalischen Strukturen für die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Struktur und Kultur in allen Lebensbereichen einzusetzen.

„Die Eskalation von Diskriminierung und Gewalt in kämpferischer Auseinandersetzung ist Krieg. Krieg ist ein patriarchalisches Instrument der Machtdemonstration, Machtdurchsetzung und Machtmissbrauch. Gewalt und Krieg sind nie duldbar und auch keine Lösung für Konflikte!“ entrüstet sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und bekennt sich: „Wir sind mit den Menschen in der Ukraine solidarisch, sowie mit allen Menschen in Russland und weltweit, die sich gegen den Krieg von Putin stellen und mit uns das sofortige Beenden von Kriegshandlungen durch die russische Regierung fordern!“

„Insbesondere Frauen, Kinder und junge Menschen sind die Hauptleidtragenden jeglicher Kriegssituation: Sei es, dass sie Gewalterfahrung im Kriegsgebiet erleiden, sei es, dass sie engste Familienangehörige verlieren, sei es, dass sie alleine verantwortlich für das Versorgen der Kinder und der Altengeneration unter erschwerten Bedingungen sind, sei es, dass sie Kinder in U-Bahnstationen gebären oder sei es, dass sie Heimatvertriebene auf der Flucht sind, was oftmals auch mit einer Bedrohung durch sexualisierte Gewalt oder anderer Gewaltformen verbunden ist. Mit all dem Erlebten gehen Traumatisierungen einher und entstehen posttraumatische Belastungsstörungen, die nicht nur mit Ängsten vor der Zukunft verbunden sind!“ ist Spachtholz überzeugt.

Die VBM Vorsitzende appelliert an die politischen Entscheidungsträger:innen in Deutschland die Versprechungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und den sich abzeichnenden Folgen mit noch ungewissem Ausgang, nicht nur Sicherheitspolitik im Kontext Energie und Verteidigung mit entsprechenden Kosten anzustreben, sondern auch die im Ampel-Koalitionsvertrag formulierten gleichstellungspolitischen Ziele, insbesondere auch die Umsetzung des Gewaltschutzabkommens „Istanbul-Konvention“ und die Bemühungen „Gleichstellung innerhalb diesen Jahrzehnts zu erreichen“ als wichtige Investition weiterhin anzuerkennen und zu priorisieren.

„Wir brauchen nicht nur eine feministische Außenpolitik, sondern auch feministische Innenpolitik, d. h. echte gleichstellungsorientierte Strukturen, die den Weg zu einer gewalt- und diskriminierungsfreien Kultur ebnen – in Deutschland, in der EU und weltweit!“ fordert Spachtholz.

Als Mitglied im Deutscher Frauenrat und der CEDAW Allianz ist der VBM Mitzeichnerin der Solidaritätsbekundung für Menschen in der Ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 07.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Pariser Konferenz berät zur Europäischen Kindergarantie und Unterstützung für Kinder im Russland-Ukraine-Konflikt.

Heute trafen sich Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Paris, um die europäische Kindergarantie voranzutreiben. Im Fokus der Konferenz stand auch der Russland-Ukraine Konflikt. Alle Teilnehmenden unterzeichneten eine Erklärung, die die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt und insbesondere auf das Leiden der Kinder aufmerksam macht.

Für die deutsche Bundesregierung nahm Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, an der Konferenz teil und betonte:

„Flüchtlingskinder und ihre Familien aus der Ukraine erfahren großes Leid. Wir müssen dafür sorgen, dass sie schnell Schutz und Sicherheit in Deutschland und anderen EU-Staaten finden. Hilfe, gerade für geflüchtete Kinder, muss dabei alles umfassen: von guter Gesundheitsversorgung über Bildung bis zur gesunden Ernährung. Mit der Zustimmung zur Europäischen Kindergarantie haben wir uns dazu in ganz Europa verpflichtet.

Ziel der Garantie ist es, mehr Chancengerechtigkeit für Kinder zu erreichen, ganz egal, wo sie leben. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Kind in Europa die gleichen Möglichkeiten auf Wohlergehen und eine gute Entwicklung hat. Dabei sind besonders die ersten Lebensjahre entscheidend. Deutschland leistet hierzu wichtige Impulse. In der Bundesregierung haben wir uns umfassende Maßnahmen vorgenommen, um Familien wirksamer zu unterstützen. Allen voran die geplante 14-tägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, Verbesserungen im Elterngeld und die Einführung von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Zur Stärkung der Teilhabe von Familien haben wir mit der Bundesstiftung „Frühen Hilfen“ sowie den Bundesprogrammen „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ bereits deutliche Erfolge erreicht. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder europaweit spürbar zu verbessern.“ Chancengleichheit durch die Europäische Kindergarantie Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen bekommen, die für sein Wohlergeben und seine Entwicklung notwendig sind – von Bildung bis zur medizinischen Versorgung. Um dies zu erreichen, hatte der Rat der Europäischen Union im Juni 2021 einstimmig eine Empfehlung zur Einführung einer EU-Kindergarantie beschlossen. Ziel ist es, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu bekämpfen, Kinderrechte zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Weitere Informationen zur EU-Kindergarantie: ec.europa.eu/social.

Die Gemeinsame Erklärung zum Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auf Kinder finden Sie hier.

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bessere-chancen-fuer-kinder-in-ganz-europa-193776

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) im Bundeskabinett erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Canan Bayram, Berichterstatterin für Strafrecht:

Wir freuen uns sehr, dass das Kabinett die schon 2019 von der Grünen Bundestagsfraktion geforderte ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Justizminister Marco Buschmann und Frauenministerin Anne Spiegel haben die Streichung des §219a StGB zur Priorität gemacht. Hieran zeigt sich, dass die Ampelregierung frauenpolitisch den Unterschied macht.

Die Streichung von 219a ist ein langjähriges grünes Anliegen, mit dem wir endlich mehr Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zugänglich machen und Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen.

Das sogenannte Werbungsverbot ist ein Relikt des Nationalsozialismus und seine Abschaffung ist überfällig.

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der notwendigen Gesundheitsversorgung und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung. Es ist falsch, dass Ärzt*innen, die diesen Eingriff vornehmen und darüber aufklären, in Deutschland kriminalisiert wurden.

Durch die Abschaffung des § 219a StGB können Ärzt*innen über die von ihnen angebotenen medizinischen Behandlungen informieren, ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden.

Mit der Abschaffung von § 219a StGB schaffen wir nicht nur die Aufklärungsmöglichkeit für Ärzt*innen, sondern auch den bestmöglichen Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die auf fachkundige Aufklärung und schnelle medizinische Versorgung angewiesen sind.

Unser Dank gilt den Ärzt*innen, allen voran Kristina Hänel, sowie den Aktivist*innen, die seit Jahren das Thema 219a auf der gesellschaftspolitischen Agenda halten. Klar ist aber auch, dass es für uns Grüne mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht getan ist. Die verbesserte Information über Schwangerschaftsabbrüche ist ein erster großer Erfolg. Wichtig ist, dass sich die zunehmend schlechter werdende Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch erheblich verbessert. Als Ampelkoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag festgelegt, dafür Sorge zu tragen, dass es wieder mehr Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen – und Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert werden. Perspektivisch wollen wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. Um Möglichkeiten einer außerstrafgesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen, werden wir als Ampel zudem eine Kommission einsetzen. Die bestehende Situation mit einer vielerorts prekären Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch werden wir nicht länger hinnehmen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 09.03.2022

„Endlich scheint Schwung in die Umsetzung der BAFöG-Reform zu kommen. Die Überarbeitung ist bitter nötig, wenn nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG erhält. Wir müssen zu dem zurück, was das BAföG einst leistete. Allerdings sind die jetzigen geplanten Erhöhungen weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd“, erklärt Nicole Gohlke, bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Die Bundesregierung sollte sich an der Lebenswirklichkeit und den realen Kosten der jungen Menschen orientieren, die mit eklatant gestiegenen Wohnkosten kämpfen. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschale ist gut gemeint, reicht aber nicht. In München etwa gehen durchschnittlich 91 Prozent des BAföG zum Wohnen drauf, in Berlin blechen BAföG-Empfänger über die Hälfte für die Miete. Es kann doch nicht weiter der Geldbeutel entscheiden, ob und wo man studiert. Ein dickes Fragezeichen hinterlässt die Bundesregierung noch beim Notfallmechanismus und bei der Klärung der Rückzahlungsmodalitäten.

Zudem sollten wir damit aufhören, es als Selbstverständlichkeit zu betrachten, dass viele Studierende nebenher arbeiten gehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Wir erwarten doch auch nicht, dass jemand neben seiner Bankausbildung jobben geht. Das kommt in der Debatte viel zu kurz.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.02.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung der Kinderkommission beschlossen. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Ulrike Bahr (SPD) votierten die Mitglieder einstimmig für die erneute Einrichtung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. Alle Fraktionen unterstützten damit das Anliegen, „die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission auch in der 20. Wahlperiode fortzusetzen“, wie es in dem fraktionsübergreifenden Ausschussantrag heißt. Die sogenannte „Kiko“ habe seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderpolitik in Deutschland geleistet.

Die Kinderkommission muss sich nun formal konstituieren; auch ihre künftigen Mitglieder sind von den Fraktionen noch zu benennen. Jede Fraktion stellt ein Mitglied, das auch ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Der Vorsitz im Gremium wechselt turnusmäßig zwischen Mitgliedern der Kommission in der Reihenfolge der Fraktionsgröße.

Formal ist die Kinderkommission ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er ist kleiner als der Ausschuss selbst, hat aber eine besondere Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 16.02.2022

DIW-Studie beleuchtet Ampel-Pläne zur Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III und V für Ehepaare – Alternatives Faktorverfahren der Steuerklasse IV, das den Splittingvorteil des Paares berücksichtigt, sollte vereinfacht und ergänzt werden – Positive Effekte auf Erwerbstätigkeit von Frauen wären wohl begrenzt – Zusätzlich zu Reform der Lohnsteuerklassen wäre Reform des Ehegattensplittings sinnvoll

Die Bundesregierung plant eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, um die hohe Belastung für Zweitverdienende im Lohnsteuerverfahren zu vermindern und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern. WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V zwar grundsätzlich zielführend ist, aber noch nachgebessert werden sollte. „Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“ Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen eines Paares addiert, halbiert und die Steuer berechnet. Diese wird danach wieder verdoppelt. Aufgrund des progressiven Steuersatzes ist die Ersparnis am größten, wenn einer viel verdient und der andere nichts.

Faktorverfahren bereits möglich, aber kaum angewandt

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide PartnerInnen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. „Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde zum Beispiel eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen“, erläutert Studienautor Stefan Bach.

Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider PartnerInnen berücksichtigt. „Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist“, ergänzt Bach. „Es muss aufwendig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.“ Die AutorInnen schlagen als einfache Ergänzung einen automatischen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. „Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde“, so der Steuerexperte.

Reform des Ehegattensplittings darf nicht von Agenda verschwinden

Ob die geplante Reform aber tatsächlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht, ist fraglich. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn die PartnerInnen ihre Erwerbsentscheidungen an den laufenden Lohnsteuerbelastungen orientieren, die sich am Ende jeden Monats auf dem Gehaltszettel widerspiegeln. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Paares. Soweit sich viele Paare nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen nach der Steuererklärung im Folgejahr richten, bei der das Ehegattensplitting mit seiner steuerbelastenden Wirkung auf Zweitverdienende greift, werden die Effekte auf die Erwerbsbeteiligung nur gering ausfallen.

„Das Aus der Steuerklassenkombination III und V wäre ein positives Signal und ein erster Schritt zur Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben“, resümiert Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat. „Allerdings muss auch beim Ehegattensplitting deutlich nachjustiert werden. In seiner jetzigen Form setzt es falsche Anreize.“ Die ÖkonomInnen empfehlen dafür das sogenannte Realsplitting, das sich in der Reformdiskussion der vergangenen Jahre als Kompromiss abzeichnet. Beim Realsplitting würden bei der steuerlichen Veranlagung geringere Einkommensbeträge auf das niedrigere Gehalt übertragen als bei der jetzigen Regelung. Besonders bei sehr hohen Einkommen würden die Steuervorteile deutlich begrenzt, bei mittleren und unteren aber kaum angetastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.03.2022

Familiengründung ist nach wie vor kritischer Wendepunkt für Erwerbsbiografien und Gehälter von Frauen – Reformen bei Elterngeld, Ehegattensplitting und Minijobs sind Ansatzpunkte, um Sorgearbeit gerechter aufzuteilen

Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, ist in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich bis auf 18 Prozent gesunken. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt, unterscheidet sich der Rückgang allerdings sehr stark nach dem Alter: Während der Gender Pay Gap bei den unter 30-Jährigen von durchschnittlich rund 15 Prozent in den Jahren 1990 bis 1999 auf acht Prozent im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 fiel, verharrte er in den Altersgruppen ab 40 Jahren bei deutlich über 20 Prozent. „Daran zeigt sich, wie einschneidend die Phase der Familiengründung für die Erwerbsbiografien und damit die Gehälter vieler Frauen nach wie vor ist“, sagt Annekatrin Schrenker aus der Abteilung Staat des DIW Berlin anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days. „Frauen legen ab der Geburt des ersten Kindes längere Pausen vom Job ein und arbeiten fortan häufiger in Teilzeit. Die Folge ist, dass Männer mit ihren Stundenlöhnen insbesondere im Alter von 30 bis 40 Jahren davonziehen“, so Schrenker.

Grund dafür ist in erster Linie die in Deutschland nach wie vor sehr ungleiche Aufteilung der Sorgearbeit. Mütter wenden im Durchschnitt deutlich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit auf als Männer. Sie treten beruflich kürzer – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern oft dauerhaft, wie vergangene Studien bereits gezeigt haben. Da Teilzeitjobs nicht nur aufgrund des geringeren Stundenumfangs weniger Gehalt abwerfen, sondern auch pro Stunde schlechter bezahlt werden, weitet sich die Lohnschere zwischen Frauen und Männern ab der Familiengründung – und schließt sich in höherem Alter nicht mehr. Dass die Verdienstunterschiede im Alter bis 30 Jahren heute geringer ausfallen, ist unter anderem den höheren Bildungsabschlüssen von Frauen zuzurechnen: Junge erwerbstätige Frauen haben mittlerweile häufiger einen Universitätsabschluss als junge Männer. Zudem bekommen sie ihr erstes Kind später, als das früher der Fall war.

Politik sollte Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit setzen

„Frauen sind mit ihren Stundenlöhnen in jungen Jahren ihren männlichen Kollegen mittlerweile auf den Fersen – nach der Familiengründung sind die Verdienstunterschiede aber beinahe so groß wie eh und je“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Um dies zu ändern, braucht es Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit in der kritischen Phase der Familiengründung.“ Eine Möglichkeit wäre den Studienautorinnen zufolge, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Derzeit beschränken sich viele Väter auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit, um das Elterngeld in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Partnermonate sollten schrittweise auf sieben von 14 Monaten erhöht werden. Gleichzeitig sollte die Lohnersatzrate angehoben werden, um das Elterngeld für Väter, die in vielen Familien nach wie vor die Hauptverdiener sind, attraktiver zu machen. Auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs könnte zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit führen. „Wenn sich sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen und Männern angleichen, würde dies nicht nur geschlechterstereotype Einstellungen abbauen, sondern auch den Gender Pay Gap nachhaltig reduzieren“, so Wrohlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

DIW Studie untersucht Einfluss von Sorgearbeit auf Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Männern – Egalitärere Verteilung der Sorgearbeit in Paarhaushalten erhöht Erwerbsumfang von Frauen stärker, als sie den von Männern verringert – Hausarbeit schränkt Erwerbsbeteiligung stärker ein als Betreuungsaufgaben – Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen empfohlen

Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung sind zwischen Frauen und Männern in Deutschland sehr ungleich verteilt. In rund 75 Prozent der Paarhaushalte übernimmt der Mann weniger als die Hälfte der Sorgearbeit. Leistet der Mann aber mehr Sorgearbeit, also Hausarbeit und Betreuungsaufgaben, steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Arbeitsumfang der Frauen nimmt sogar viermal so viel zu, wie er beim Mann abnimmt. Dies ist eines der Kernergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) seit 2001 stützt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass, wenn Frauen bei Hausarbeit und Kinderbetreuung entlastet werden, sie mehr erwerbstätig sind. Das bisschen Haushalt macht sich also erwiesenermaßen nicht von allein“, sagt Studienautorin Claire Samtleben in Anspielung auf den deutschen Schlager aus dem Jahr 1977. Wird die Sorgearbeit ausgelagert, also zum Beispiel mit Kitabetreuung oder Haushaltshilfen, erhöht dies nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und den Erwerbsumfang bei den Frauen, sondern auch bei den Männern.

Effekt der Hausarbeit bisher unterschätzt

Ein weiteres relevantes Ergebnis erhielten die AutorInnen, als sie Sorgearbeit nach Hausarbeit und Betreuungsaufgaben differenziert untersuchten: Werden Frauen bei der Hausarbeit durch Mehrarbeit des Partners oder Auslagerung entlastet, erhöht sich ihre Erwerbsbeteiligung stärker, als wenn sie bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stärker unterstützt werden. „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Reform des Elterngeld mit Ausweitung der Partnermonate sind sicherlich sinnvolle Vorhaben, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen“, meint Ko-Autor Kai-Uwe Müller. „Doch der Aspekt der Hausarbeit ist bisher weitgehend vernachlässigt worden.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag ist nun die Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen vorgesehen. Häufig jedoch wird diese Arbeit in unversicherten Arbeitsverhältnissen von marginalisierten Gruppen übernommen. „Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen, beispielsweise über ein Gutscheinsystem kann, richtig ausgestaltet, Vorteile für viele bringen“, meint Müller.

Sorgearbeit und Vollzeittätigkeit beider Partner lässt sich gerade bei Paaren mit Kindern nur schwer realisieren. „Wenn aber die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung“, appelliert Claire Samtleben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

In einer steigenden Zahl von Haushalten erwirtschaften Frauen das Haupteinkommen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass dies an veränderten Rollenbildern liegt.

Der Mann verdient das Geld, die Frau hütet Haushalt und Kinder. Das war einst das unangefochtene Standardmodell der familiären Arbeitsteilung. Abgelöst wurde es vom Hinzuverdienermodell, in dem die Frau zumindest den kleineren Teil des Erwerbseinkommens beisteuert. Im modernen Zweiverdienermodell schließlich kommen beide Partner auf ähnliche Einkommen. Vergleichsweise selten kommt es jedoch bis heute vor, dass die Frau die Hauptverdienerin, die „Familienernährerin“ ist. Allerdings nimmt der Zahl solcher Haushalte zu, wie eine Untersuchung von WSI-Forscher Wolfram Brehmer sowie Christina Klenner und Tanja Schmidt zeigt. Sie haben Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer regelmäßig wiederholten, repräsentativen Haushaltsbefragung, ausgewertet. Demnach hatten im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Schnitt knapp 11 Prozent der Paarhaushalte in Deutschland eine Hauptverdienerin. Wobei die Quote im Laufe des Untersuchungszeitraums von 9,9 auf 11,9 Prozent gestiegen ist.

In zwei Dritteln der Haushalte verdienten die Männer mehr, ein knappes Viertel waren Haushalte „mit egalitärer Einkommenserwirtschaftung“. Die Grundgesamtheit bilden alle heterosexuellen Paarhaushalte – mit oder ohne Kinder. Als Familienernährer oder -ernährerin gilt, wer 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt. Kapitalerträge oder Sozialtransfers, die nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden können, bleiben außen vor.

Unter welchen Umständen werden Frauen nun zu Familienernährerinnen? Denkbar wären verschiedene Entwicklungen und Motive. Zum Beispiel könnten sich gut ausgebildete Frauen mit Karriereambitionen mit Männern zusammentun, die keine Selbstverwirklichung im Beruf anstreben, sondern sich ihre Energie lieber für die Kinder aufsparen. Tatsächlich ist die Bandbreite der Konstellationen recht groß, trotzdem konnten die Forschenden eine Reihe typischer Muster herausfiltern.

Unfreiwillige Familienernährerinnen

Der Faktor mit dem größten Einfluss ist der Erwerbsstatus des Mannes. Am häufigsten werden Frauen schlicht dadurch zu Hauptverdienerinnen, dass der Mann seinen Job verliert. In die gleiche Richtung wirkt – oft unfreiwillige – Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung des Mannes. Das erklärt den Forschenden zufolge auch einen Teil des Anstiegs der Zahl der Familienernährerinnen-Haushalte: In den Untersuchungszeitraum fällt die große Finanz- und Wirtschaftskrise, die gerade viele Männer ihren Arbeitsplatz gekostet oder ihnen zumindest Kurzarbeit beschert hat – ein Effekt, der auch in anderen europäischen Ländern die Haushalte mit Hauptverdienerin vermehrt hat. 

Die Wahrscheinlichkeit für eine Familienernährerinnen-Konstellation steigt auch, wenn der Mann einen Migrationshintergrund und dadurch schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt hat oder selbstständig ist. Eine gute berufliche Position der Frau erhöht die Chance, zur Hauptverdienerin zu werden, etwa wenn sie in einem gut bezahlenden Großbetrieb oder dem öffentlichen Dienst arbeitet.

Den größeren Teil des Einkommens verdienen Frauen oft auch dann, wenn kleine Kinder im Haushalt leben und die Väter Elternzeit nehmen oder wenn sich die Partner noch in der Ausbildung befinden. In Haushalten mit älteren Hauptverdienerinnen kann der Mann bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 

Die Haushalte von Familienernährerinnen zählen in aller Regel nicht zu den wohlhabenden. Knapp die Hälfte „rangiert in einer prekären Einkommenssituation“, so die Forschenden, und rund 20 Prozent sind „im strengen Sinne arm“. Daran ändert die Tatsache nichts, dass Hauptverdienerinnen häufiger als ihre Geschlechtsgenossinnen in traditionellen Familienarrangements akademische Abschlüsse haben und eine höhere berufliche Stellung bekleiden. Denn auf der anderen Seite haben rund 15 Prozent in der Gruppe der Familienernährerinnen keinen Berufsabschluss und knapp die Hälfte arbeitet in „niedriger beruflicher Stellung“. 

Welche Rolle spielen Einstellungen?

Zumindest in einem der Untersuchungsjahre, nämlich 2012, wurde im SOEP auch die „Geschlechterrollenorientierung“ der Befragten erfasst, also ob die Interviewten eher eine traditionelle oder eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann befürworten. Dabei findet das egalitäre Modell mit etwa 85 Prozent Zustimmung unter Familienernährerinnen zwar großen Zuspruch. Die Zustimmungsrate liegt jedoch sieben Prozentpunkte unter dem Wert für Frauen in Haushalten, die in Sachen Einkommen tatsächlich als egalitär einzustufen sind. Und „einen signifikanten Zusammenhang zwischen egalitären Geschlechterrollenorientierungen und der Einkommensrelation im Paarhaushalt“ konnten Brehmer, Klenner und Schmidt statistisch nicht nachweisen. Das bedeutet: Die Einstellung zu Geschlechterrollen wirkt sich offenbar nicht auf die Einkommensverteilung von Paaren aus.Die Forschenden kommen zu dem Schluss: „Dass Familienernährerinnen-Konstellationen auf bewusst gewählten Strategien der Paare beruhen, lässt sich anhand der verfügbaren Daten nicht bestätigen.“ Die meisten Paare planen nicht, dass die Frau den Löwenanteil der Erwerbsarbeit übernimmt, sondern geraten in die Situation hinein. 

Ost und West

Ostdeutschland unterscheidet sich deutlich vom Westen – was nicht zuletzt an der längeren Tradition der Frauenerwerbstätigkeit liegen dürfte. Im Osten beträgt die Hauptverdienerinnen-Quote im Durchschnitt der untersuchten Jahre 16,2 Prozent, im Westen nur 9,5 Prozent. Auch die mit dem Zusammenbruch der DDR-Industrie gesunkenen Einkommenschancen für Männer könnten ein Grund sein, vermuten die Forschenden. Einige der gefundenen Zusammenhänge gelten nur für einen von beiden Landesteilen. So erhöht ein akademischer Abschluss die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Familienernährerin wird, nur in Westdeutschland, während bei Frauen im Osten keine signifikante Beziehung besteht.

Überholte Leitbilder

Auch wenn das Familienernährerinnen-Modell meist nicht aus Überzeugung gewählt wird, ist es ein Bestandteil der gesellschaftlichen Realität, konstatieren die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Und angesichts von Prekarisierungsprozessen am Arbeitsmarkt, die besonders Männer mit eher geringer Qualifikation oder Migrationshintergrund betreffen, sowie einer steten Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Positionen von Frauen dürfte die Zahl der Haushalte mit Hauptverdienerin weiter zunehmen. Das müsse auch die Politik zur Kenntnis nehmen, die sich „gegenwärtig mit einer inkonsistenten Mischung von Regelungen und Leistungen teilweise am Bild des männlichen Familien­ernährers, teilweise an einem gleichberechtigten Zweiverdienermodell“ orientiert, schreiben die Forschenden. Auf „die neuen Familienkonstellationen mit Familienernährerinnen“ sei man „bisher nicht adäquat eingestellt“ . Nötig sei zudem „eine konsequente Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf sowie eine bessere Vereinbarkeit von Fürsorge und Beruf für beide Geschlechter“.

Wolfram Brehmer, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Was macht Frauen in Deutschland zu Familienernährerinnen? WSI-Report Nr. 70, Januar 2022

Quelle: Ausgabe 03/2022 Hans-Böckler-Stiftung vom 17.02.2022

Die AWO-ISS Langzeitstudie zur Kinderarmut untersucht seit 1997 die Lebensverläufe von armutsbetroffenen Kindern in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde die fünfte Phase der Studie abgeschlossen, in der die Lebenslagen und Armutserfahrungen von den damals Sechsjährigen nun im Alter von 25 Jahren untersucht wurden. Mit ‚(Über-)Leben mit 28‘ wurden nun die Ergebnisse der fünften Studienphase mit Blick auf den Übergang ins junge Erwachsenenalter vertieft und um einem neuen Forschungsaspekt erweitert: Wie wirken sich die Armutserfahrungen im Kindes- und Jugendalter auf die Bewältigung der Corona-Krise im jungen Erwachsenenalter aus? Um diese Frage zu beantworten, wurden acht Studienteilnehmenden sechs Monate lang qualitativ begleitet.

Die Lebensrealitäten mit 28 Jahren unterscheiden sich dabei stark: Da gibt es Marie, die infolge vielfacher chronischer Erkrankungen bereits arbeitsunfähig ist und weiterhin in Armut lebt. Oder aber Ali, der zwar in Armut und multipler Deprivation aufgewachsen ist, aber mittlerweile durch einen guten Job finanziell abgesichert ist und ein selbstbestimmtes Leben führt. Für all die jungen Menschen zeigten sich dennoch die Auswirkungen der (Kinder-) Armut bis ins Erwachsenenalter hinein. Was wir von diesem Wissen für die Praxis der Sozialen Arbeit lernen können, formulieren wir in Handlungsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Studie und die Lebensgeschichten der jungen Menschen können Sie unter

https://www.iss-ffm.de/fileadmin/assets/veroeffentlichungen/downloads/AWO-ISS-Langzeitstudie-VI.pdf

nachlesen. Die Studie kann als Druckversion gegen eine Postgebühr beim ISS über info@iss-ffm.de bestellt werden. Der Versand der bestellten Bücher erfolgt Ende März.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.03.2022

  • 75 % der Mütter erwerbstätig – Anteil binnen zehn Jahren um fünf Prozentpunkte gestiegen
  • Mütter jüngerer Kinder arbeiten in Deutschland doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt
  • Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Ein großer Teil der erwerbstätigen Mütter steckt beruflich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit (65,5 %). Bei Vätern in derselben Situation waren es zuletzt nur 7,1 %. Daran hat sich binnen zehn Jahren wenig verändert: 2010 lag die Teilzeitquote von Vätern bei 5,4 %, die von Müttern bei 64,2 %.

Anteil erwerbstätiger Mütter binnen zehn Jahren um gut fünf Prozentpunkte gestiegen

Mütter in Deutschland waren damit 2020 häufiger erwerbstätig (74,9 %) als zehn Jahre zuvor: 2010 lag der Anteil erwerbstätiger Mütter noch bei 69,3 %. Frauen mit Kindern stehen allerdings weiterhin deutlich seltener im Arbeitsleben als Männer in derselben familiären Situation: Der Anteil der erwerbstätigen Väter blieb im selben Zeitraum nahezu konstant und lag 2020 bei 90,2 %.  

Mütter mit jüngeren Kindern arbeiten in Deutschland fast doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt 

Vor allem für Eltern jüngerer Kinder ist die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung eine Herausforderung. Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-27) ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch: 69,3 % der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 %. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 unter den EU-27, eine höhere Teilzeitquote bei Müttern haben nur die Niederlande (82,3 %). Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten, aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt. Der Unterschied fällt bei einer Teilzeitquote von 7,6 % im Vergleich zu den EU-weiten 5,6 % allerdings geringer aus. 

Die hohe Teilzeitquote geht einher mit einer im EU-Vergleich etwas höheren Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren waren 2020 in Deutschland häufiger erwerbstätig (Anteil von 70,7 %) als im EU-Durchschnitt (68,2 %). 

Zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter leben mit Kind(ern)

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten im Jahr 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 %). Darunter waren 6,9 % Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 Jahren ist der Anteil deutlich niedriger: Hier lebte nur ein Drittel (33,5 %) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. 

Frauen arbeiten häufig in durch die Corona-Krise belasteten Berufsbereichen

Während der Corona-Pandemie geriet nicht nur das Vereinbaren von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung für viele Frauen zur Herausforderung – sie waren auch wegen ihrer Berufe überdurchschnittlich stark belastet, etwa wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos. So waren in medizinischen Gesundheitsberufen nahezu vier von fünf Erwerbstätigen weiblich (78 %). Genauso hoch war der Anteil im Bereich nichtmedizinischer Gesundheit und Körperpflege. In sozialen Berufen wie im Erziehungsbereich, in denen das Ansteckungsrisiko vergleichsweise hoch ist, lag der Frauenanteil bei knapp 84 %. Auch in Verkaufsberufen arbeiteten mit einem Anteil von 70 % überdurchschnittlich viele Frauen. 

Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 %) war im Jahr 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 % etwas niedriger. Besonders deutlich fallen die Geschlechterunterschiede bei jungen und älteren Menschen aus. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen waren 32,7 % der Frauen armutsgefährdet sowie 25,4 % der Männer. Bei den über 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote für Frauen bei 22,6 %, die der Männer bei 18,2 %.   

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. 

Bei den Ergebnissen zur Armutsgefährdung handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Unter anderem wechselte sie damit von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Aufgrund der umfangreichen methodischen Änderungen ist ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 463 Euro im Monat. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Analyse des Deutschen Familienverbandes zeigt: Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung macht Hoffnung auf gute familienpolitische Maßnahmen. Leider weist der Vertragstext bei entscheidenden Themen Schwächen auf.

„Die Bundesregierung hat sich ein großes Bündel familienpolitischer Arbeit vorgenommen. Gespickt mit vielen Versprechen. Im gesamten Querschnittsbereich der Familienpolitik kommen erhebliche Neuerungen auf Familien zu, sei es im Familienrecht, bei Steuern und Abgaben sowie in der Bildung oder im Wohnungswesen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Ein herausragendes Manko des Koalitionsvertrages ist für den Deutschen Familienverband die stark erwerbsorientierte Ausrichtung der künftigen Familienpolitik. Gleich mehrfach nehmen die Ampel-Parteien in der Koalitionsvereinbarung Bezug darauf.

„Eine zukunftsgewandte Familienpolitik darf sich nur einem Ziel widmen. Sie muss Eltern und ihren Kindern ein Leben nach ihren eigenen Wünschen und Erfordernissen ermöglichen. Eine Familienpolitik, die sich der Wirtschaftspolitik unterordnet, wird konsequent scheitern”, sagt Zeh. „Im Koalitionsvertrag sehen wir Chancen für Familien. Gleichzeitig auch viele Klippen, die dringend umschifft werden müssen.“

Der DFV unterstützt wesentliche familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die auf den Gesetzesweg gebracht werden sollten. Als positiv bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Gesetzlicher Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter
  • Bessere Unterstützung für ungewollt Kinderlose
  • Erhöhung des steuerlichen Ausbildungsfreibetrags für Eltern mit volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium
  • Dynamisierung des Pflegegeldes
  • Ausweitung von Informationen für Hilfesuchende im Rahmen der StGB 219a-Reform
  • Einführung eines digitalen Kinderchancenportals
  • Reform der Grunderwerbsteuer sowie Bau- und Investitionsoffensive zum Bau von 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert
  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
  • Stärkung und Finanzierung der Schulsozialarbeit
  • Zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner nach Geburt eines Kindes
  • Investitionsprogramme zum Ausbau von Plätzen in den Kindertagesstätten

Mehrere familienpolitische Maßnahmen der Koalitionsregierung lehnt der Deutsche Familienverband ab oder sieht in der Umsetzung viele offene Fragen. Als kritisch bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Fehlende Beitragsentlastung von Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung). Das wären derzeit 240 Euro je Kind und Monat
  • Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung sowie steuerliche Kapitaldeckung der Rentenversicherung sollten nicht von Eltern mit Unterhaltspflichten getragen werden
  • Der Gleichstellungs-Check sollte durch eine Familienverträglichkeitsprüfung von Gesetzen ergänzt werden
  • Bei der Kindergrundsicherung müssen offene Fragen diskutiert werden. Was wird wie genau finanziert und wer hat rechtliche Ansprüche auf was? Für den Deutschen Familienverband lässt sich die Kindergrundsicherung schnell umsetzen: Höheres Kindergeld und die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft
  • Werbung zum eigenen Vermögensvorteil oder grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche lehnt der Deutsche Familienverband strikt ab (StGB 219a)
  • Kinderrechte sind bereits Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 1 GG ff.). Wenn diese Rechte noch einmal bekräftigt werden sollen, dann muss sichergestellt sein, dass die elterliche Erstverantwortung gewahrt wird
  • Die CO2-Bepreisung wird das Heizen und die Mobilität für Familien in den nächsten Jahren stark verteuern
  • Kaum tatsächliche Entlastung beim stark besteuerten Strompreis
  • Elterngeld: seit 2009 gibt es keine Erhöhung des Basis-Elterngeldes
  • Familiengerechte Arbeitszeitmodelle im Koalitionsvertrag: Fehlanzeige
  • Bisher keine Anerkennung von Familienqualifikationen bei der Einstellung und Beförderung
  • Es fehlt ein Investitionsprogramm für bauwillige Familien. Das Baukindergeld sollte wieder aufgelegt werden

Weitere Informationen finden sich in der Analyse

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.02.2022

Die Strompreise haben Anfang 2022 ein nationales Rekordhoch erreicht. Besonders auf Familien mit mehreren Kindern kommen Preiserhöhungen im dreistelligen Bereich zu, wie der Deutsche Familienverband berechnet hat.

„Die Strompreisexplosion stellt Familien vor finanzielle Probleme. Eine Familie mit drei Kindern hat beim gleichen Vorjahresverbrauch eine Mehrbelastung von über 200 Euro zu befürchten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Aufgrund der gestiegenen Preise an den Energiemärkten, Steuern, Abgaben und Umlagen sind die Verbraucherkosten für Strom, aber auch für Heizöl, Gas sowie Benzin und Diesel deutlich gestiegen. Diese hohen Kosten belasten nicht nur arme Haushalte, sondern zunehmend den Mittelstand.

„Die Lohnentwicklung, die mit 1,4 Prozent für 2022 prognostiziert wird, kommt mit den Strompreissteigerungen von 12,5 Prozent und der Inflation von 5,3 Prozent längst nicht mehr mit. Wenn es so weiter geht, wird Strom für Familien bald zum rationierten Luxusgut. Dazu kommen Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Mieten und bei den Autokraftstoffen“, so Zeh. „Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern gerecht werden – und endlich handeln. Die Steuern müssen runter!“

Die langfristige Entwicklung des Strommarktes sieht der Deutsche Familienverband kritisch. Strom gehört neben Gas und Heizöl sowie Benzin und Diesel zur Grundversorgung, die für alle Familien bezahlbar bleiben muss. Sofern keine steuerlichen Maßnahmen getroffen werden, ist davon auszugehen, dass der Strompreis weiter steigen wird. Dafür sorgt alleine die CO2-Bepreisung, die sich automatisch jedes Jahr erhöht.

„Kein Land in den G20-Staaten hat höhere Strompreise als die Bundesrepublik. Kaufkraftbereinigt hat Deutschland sogar weltweit einen der teuersten Strompreistarife“, sagt Zeh.

Der Deutsche Familienverband fordert die Politik zu Entlastungen auf. Um den massiven Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte des Jahres 2022
  • Senkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 Prozent
  • Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlich zulässigen Mindeststeuersatz
  • Familienklimafreibetrag bei der CO2-Bepreisung

Weitere Informationen

Berechnung des Deutschen Familienverbandes: Strompreisentwicklung (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.02.2022

Anlässlich des 13. Wohnungsbau-Tages in Berlin fordert die Diakonie Deutschland von der Bundesregierung einen Kraftakt für bezahlbare Wohnungen. Das Branchentreffen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wohn-Inventur für Deutschland“.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Wohnsituation in Deutschland ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Nicht nur Menschen mit geringen Einkommen sind davon betroffen. Auch Normalverdienende werden an die Stadtränder oder in unattraktive Lagen verdrängt. Eine neue Studie, vorgestellt auf dem Wohnungsbau-Tag, zeigt, dass jeder Zehnte auf zu engem Raum lebt, vor allem Familien mit Kindern finden keine angemessenen bezahlbaren Wohnungen. Barrierefreier Wohnraum fehlt für Ältere wie für Menschen mit Behinderung. Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen will und sich im Koalitionsvertrag zum sozialen Wohnungsbau bekennt. Dafür braucht es einen Kraftakt, diese Ziele auch zügig mit entschlossenen Schritten anzugehen, damit alle Menschen angemessen wohnen und leben können.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig:

– Um Miet- und Baukosten zu reduzieren, sollte die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder eingeführt werden. Gewinne müssen überwiegend in den Bestand oder Neubau von sozialem Wohnraum reinvestiert werden.

– Spekulationsgewinne mit Immobilien und Bauland sollten steuerlich weitgehend abgeschöpft werden.

– Leerständen oder Zweckentfremdung muss mit wirksamen rechtlichen Mitteln begegnet werden.

– Die Politik muss mehr Anreize für den Bau barrierefreier Wohnungen schaffen.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/bezahlbarer-wohnraum

zum Wohnungsbautag:

https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/wohnungsbautage/13-wohnungsbau-tag-2022.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 an Staat und Zivilgesellschaft, sich konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtsbasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium. Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

„Rassistische Einstellungen und Verhaltensweisen gefährden und verletzen nicht nur Einzelpersonen, sondern bedrohen in zunehmendem Maße auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland, da sie den menschenrechtlichen Grundsätzen von Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung zuwiderlaufen. Sobald Grundrechte zur Disposition stehen, steht die Demokratie an sich in Frage“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 als Kooperationspartner.

„Hier darf der Staat keinen Millimeter nachgeben und muss die Opfer von Rassismus und auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen, verbunden mit einer stärkeren Unterstützung durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus gefördert und vernetzt werden kann. Zudem braucht es die Anerkennung und Aufarbeitung struktureller Aspekte von Rassismus und Antisemitismus in Deutschland. Das geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Thomas Krüger.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 finden vom 14. bis 27. März statt und stehen unter dem Motto „Haltung zeigen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 ist der Sportverein Eintracht Frankfurt.

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Bundesratsinitiative, um Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.

„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürwortet in zahlreichen Umfragen eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 11.03.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 06. April 2022

Veranstalter: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Die Veranstaltung wird im Digitalen stattfinden. Dabei wird ein Fokus auf der Rolle der Fachkräfte und auf den Konzepten „Empowerment“ und „Powersharing“ liegen. Was bedeuten diese Begriffe und was heißt es diskriminierungskritisch zu arbeiten? Welche Voraussetzungen braucht es, damit die Ermächtigung geflüchteter junger Menschen möglich wird? Gleichzeitig wird es auch um die Stärkung der Fachkräfte selbst gehen und um den Wissenstransfer und -austausch über etwa rechtliche Grundlagen für eine informierte Arbeit mit jungen Geflüchteten.

Die Frühjahrstagung richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vormund*innen und andere Personen, die mit jungen geflüchteten Personen arbeiten. Sie bietet Raum für vertiefenden Austausch über die Arbeit mit unbegleiteten und begleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen. Das Ziel der Veranstaltung ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften. Eine Tagungsdokumentation wird die Ergebnisse unserer Diskussionen über den Rahmen der Veranstaltung hinaus verfügbar machen.

Zu Programm und Anmeldung

Termin: 26. April 2022

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Aalen

In dem Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird der Inklusionsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe programmatisch verankert. Damit einher gehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch viele Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung – angefangen bei der Organisations- sowie Angebotsentwicklung bis hin zu notwendigen Weiterqualifizierungen der Fachkräfte.

Das VPK-PODIUM 2022 greift diese und weitere Aspekte auf, um einerseits Fragestellungen zu den Grundlagen im SGB VIII und der UN-Behindertenrechtskonvention zu formulieren und anderseits Mitarbeitenden aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung von Inklusion im Einrichtungsalltag zu geben.

So werden die oben genannten Grundlagen durch die Vorträge von Prof. Dr. Jan Kepert und Prof. Dr. Benedikt Hopmann vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Mittagspause soll den Teilnehmenden in zwei parallel stattfindenden Workshops die Möglichkeit zum Austausch darüber gegeben werden, wie sich der nun vorgezeichnete Weg zur erfolgreichen Umsetzung von inklusiven Lösungen in der Praxis in den nächsten Jahren wirkungsvoll gestalten lässt. Dabei wirft Katrin Peters, Bereichsleiterin bei Projekt PETRA, einen Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule. Fabian Erhardt, Leiter der Einrichtung Sozialpädagogische Wohngruppen, berichtet von Chancen und Fallstricken der bereits etablierten inklusiven Arbeit im Alltag seiner Einrichtung.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Was passiert gerade in der Ukraine? Und was ist überhaupt Krieg?
Das sind Fragen, die Kinder und Jugendliche jetzt Zuhause sowie in der Schule stellen und die gut beantwortet werden wollen. Eltern und Pädago:innen stehen vor der Herausforderung, Kindern die aktuelle Situation zu erklären und ihnen Ängste zu nehmen. Wir möchten sie dabei unterstützen.
Unsere Expertin für Persönlichkeitsentwicklung, Annekathrin Schmidt, und eine Psychotherapeutin geben Rat. Das Interview finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Umsetzung der Kindergrundsicherung: Wir brauchen einen echten Systemwechsel

Berlin, 16.03.2022 – Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Krieg in der Ukraine: Umfassende Unterstützung für geflüchtete Familien!

Berlin, 07.03.2022 – Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 04.03.2022 – Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

 

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Archiv Pressemitteilung

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Die faire Verteilung von Sorgearbeit muss erklärtes politisches Ziel werden

Berlin, 28.02.2022 – Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Offener Brief Bildungspolitik muss Mehrsprachigkeit endlich mitdenken! Unsere gemeinsame Aktion

Berlin, 21.02.2022– Zum Internationalen Tag der Muttersprache richten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteur:innen Forderungen zum Umgang mit Mehrsprachigkeit an die Bildungsverantwortlichen.

Bildung bestimmt die Existenz und Lebensqualität von Familien. Die Zugänge zu Bildung sind jedoch nicht für alle Familien in gleichem Maße gegeben. Nach wie vor ist Bildungserfolg eng an die soziale und sprachliche Herkunft gekoppelt. Mehrsprachigkeit wird hier als Defizit gesehen und als Hindernis für den Bildungserfolg verstanden.

Mehrsprachigkeit ist aber eine gesellschaftliche Realität und mit vielen Vorteilen verbunden. Die nach wie vor monolingual ausgerichtete Bildungspolitik greift dies bisher kaum auf, obwohl allein mehr als 1/3 (ca. 36%)1 aller Kinder in Familien einen sog. Migrationshintergrund haben und potentiell mehrsprachig aufwachsen. Kinder und Jugendliche sollten daher einen Rechtsanspruch auf Entwicklung einer eigenen sprachlichen und kulturellen Identität haben, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Wir, die Unterzeichner:innen dieses offenen Briefes, sehen deshalb die Notwendigkeit, dass die Bildungseinrichtungen auf die zunehmende kulturelle und sprachliche Pluralisierung der Einwanderungsgesellschaft mit modernen pädagogischen und didaktischen Konzepten reagieren müssen. Die lebensweltliche Mehrsprachigkeit muss als gesellschaftliche Bildungsressource anerkannt und gezielt gefördert werden. Dazu braucht es einen Perspektivwechsel: Mehrsprachigkeit darf nicht als Defizit oder lediglich als Hintergrundbedingung für den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache gesehen werden. Veränderte pädagogische Konzepte und Ansätze müssen durch unterstützende Strukturen und Rahmenbedingungen mitgetragen werden. Es bedarf einer Änderung des Grundgesetzes über die Zuständigkeit der Bildungspolitik. Bildungspolitik muss bundespolitisch und mit einheitlichen Qualitätsstandards gedacht werden.

Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2022

AUS DEM ZFF

Gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen und Verbänden fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Bundesregierung mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.02.2022

Anlässlich der aktuellen Debatte um Höhe und Auszahlung des geplanten Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, den die Ampelkoalition bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewähren will, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen wegweisenden Schritt zur Armutsbekämpfung.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche geplant, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Zuschlag wird gezahlt, bis die Leistungen in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll auf der Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche beruhen, also auf Basis einer Summe, welche die Möglichkeit für ein gutes Aufwachsen für alle bietet. Derzeit wird über die Höhe und die Anspruchsberechtigung diskutiert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche, der bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll, ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Damit haben diejenigen, die es am dringendsten brauchen, sofort mehr Geld in der Tasche. Außerdem wird durch seine Einführung anerkannt, dass die aktuellen Regelsätze in der Grundsicherung zu gering sind und keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass aktuell durchschnittlich knapp 78 Euro willkürlich von der statistisch ermittelten Höhe des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen abgezogen werden. Wenn die neue Koalition Kinderarmut von Beginn an aktiv begegnen und den Familien ein deutliches Signal senden will, dann sollte sie sich beim Sofortzuschlag mindestens an dieser Höhe orientieren. Langfristig brauchen wir eine Neubemessung des Existenzminimums, welches der Kindergrundsicherung zu Grunde gelegt wird und ein gutes Aufwachsen für alle ermöglicht. Es ist politischer Auftrag der neuen Koalition, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche endlich nachhaltig zu bekämpfen!“

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sowie unsere Überlegungen zum Sofortzuschlag finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt. Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.02.2022

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig bekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen Leistungen aus. Dies macht eine Umfrage von mehr als 600 Beteiligten aus Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, DGB und Zukunftsforum Familie deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis schildern die typischen Probleme bei der Beantragung des KiZ, die bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung dringend gelöst werden müssen.

Insgesamt müssen die existenzsichernden Leistungen für Familien transparent, einfach und unbürokratisch zu beantragen sein. Die Auswertung gibt wichtige Hinweise, wie dies gelingen kann und was auch im Hinblick auf eine Kindergrundsicherung beachtet werden muss. Dies haben die beteiligten Organisationen auch in einem gemeinsamen Brief an die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Margit Gottstein deutlich gemacht.

Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umfrage: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.02.2022

SCHWERPUNKT I: EU-Kindergarantie

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen fordert die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

In einem heute veröffentlichten Eckpunktepapier fordern die 17 Organisationen einen ressortübergreifenden Ansatz, indem neben dem Bundesfamilienministerium weitere Bundesministerien sowie Länder und Kommunen unter Einbeziehung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen werden müssen. Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen.“

Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Die AGF unterstützt und begleitet die Einführung der Kindergarantie, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern verpflichten. Aus Sicht der AGF bietet die Initiative eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu stärken.

Weitere Informationen zur Kindergarantie sowie Download des Eckpunktepapiers: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2022

AWO fordert mit breitem Bündnis ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Das Eckpunktepapier haben neben dem AWO Bundesverband unter anderem das Kinderhilfswerk, unicef, das ZFF und der Kinderschutzbund unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2022

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Eckpunktepapier haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, SOS Kinderdorf, UNICEF Deutschland, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität, World Vision Deutschland und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (.) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (.) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

„Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet. Es braucht stattdessen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie unter https://dkhw.de/kindergarantie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2022

  • Pflege lässt oft wenig Zeit für Berufstätigkeit
  • Sozialverband VdK fordert besondere Unterstützung im Aktionsplan zur EU-Kindergarantie für Familien mit Kindern mit Behinderung

Im Juni 2021 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie darauf, bis 2030 allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres muss die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Der VdK fordert in einem breiten Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden von der Bundesregierung, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit. Das führt dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten können oder lediglich in Teilzeit beschäftigt sind. Die Behinderung ihrer Kinder darf diese Familien aber nicht arm machen. Sie müssen unbedingt besser unterstützt werden. Der VdK fordert daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung dieser Familien.“

Download des gemeinsamen Eckpunktepapiers zum Nationalen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.02.2022

SCHWERPUNKT II: Sofortzuschlag

„Kinderarmut lässt sich nicht mit einem Zuschlag von 10 oder 25 Euro bekämpfen“, kommentiert Heidi Reichinnek, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion innerhalb der Bundesregierung zur Einführung des im Koalitionsvertrag verabredeten Sofortzuschlags zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reichinnek weiter:

„Die Mehrbelastungen in den Haushalten sind massiv. FFP 2-Masken, Desinfektionsmittel, Einrichtungsgegenstände für ein halbwegs erträgliches Homeschooling, das Befriedigen der besonderen Bedürfnisse von Kindern, welche über Monate hinweg kaum aus den eigenen vier Wänden herauskommen, und vieles mehr. Hinzu kommt eine Inflation von fast fünf Prozent, die dazu führt, dass die eh schon zu niedrigen Sozialleistungen immer weniger wert sind. Dass aus einem SPD-geführten Ministerium der Vorschlag kommt, diese Aufwendungen mit zehn Euro abzufedern, ist der blanke Hohn und zeigt, wie wenig die SPD von Kinderarmut versteht. Auch die Kritik der Sozialverbände spricht für sich, wenn u.a. das Zukunftsforum Familie und die Diakonie fordern, dass die Höhe des Sofortzuschlages sich zumindest an der bereits gegebenen Bedarfsunterdeckung in Höhe von 78 Euro pro Kind und Monat orientieren sollte.

DIE LINKE fordert einen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro. Der Sofortzuschlag soll die Zeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung überbrücken. Wenn die Bundesregierung schon bei dieser Überbrückung nicht ansatzweise den tatsächlichen Bedarf von Kindern als Grundlage nimmt, dann ist das ein ordentlicher Dämpfer für meine Erwartungen, dass die Kindergrundsicherung der Ampel tatsächlich dazu geeignet sein wird, die 2,8 Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut zu befreien.“

 Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.02.2022

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel gab vergangene Woche bei Gesprächen im Bundestag bekannt, dass der Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder in Kürze kommen soll. Die zuständigen Ressorts befänden sich bereits in der Abstimmung bzgl. der Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Der Sofortzuschlag wurde im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Inkrafttreten der Kindergrundsicherung gelten. Die AWO begrüßt die Ankündigung, fordert aber, dass der Sofortzuschlag eine substantielle Höhe haben sollte und alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht.

Dazu sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Sofortzuschlag für Kinder nun zügig anpackt und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Mit dem Sofortzuschlag erkennen die Koalitionäre an, dass die gegenwärtige finanzielle Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Deckung ihrer existenziellen Bedarfe nicht ausreicht. Der Sofortzuschlag muss diese Lücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung schließen. Insofern haben wir hohe Erwartungen an eine Leistung, die voraussichtlich zwei Jahre lang gilt.

Dabei sind jetzt zwei Punkte entscheidend: Erstens muss sich die Höhe an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientieren und sollte nicht nach Kassenlage festgesetzt werden. Die bisher diskutierten Summen reichen nicht aus und zeigen uns, dass es bei der weiteren Umsetzung der Kindergrundsicherung unbedingt einen umfänglichen Beteiligungsprozess zur Neubemessung des kindlichen Existenzminimums geben muss. Zweitens muss bei der Auszahlung sichergestellt werden, dass alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Leistungsausschlüsse, wie beim Kinderfreizeitbonus geschehen, müssen diesmal unbedingt vermieden werden. Wir werden die Umsetzungsschritte der Kindergrundsicherung mit unserer langjährigen Expertise und vielen weiteren Akteuren im Bündnis Kindergrundsicherung eng begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.02.2022

Zum offenen Brief zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Bundesregierung, den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder zügig und in substantieller Höhe umzusetzen, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Durchschnittlich 78 Euro fehlten Kindern in der Grundsicherung schon vor der Pandemie, coronabedingte Mehrausgaben und Inflation kommen hinzu. Dieses Loch in der Haushaltskasse wird von Monat zu Monat größer. Geld fehlt für das Nötigste wie Schulmaterial, Kleidung oder gesundes Essen. Dieses Problem darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren und Kinder länger auf Hilfe warten lassen. Sie muss jetzt ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag einlösen und deutlich spürbar Abhilfe schaffen.“

Weitere Informationen:

Offener Brief:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Offener_Brief_zu_ausbleibenden_Hilfen_fuer_die_Aermsten.pdf

https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.02.2022

Zur Diskussion über den Kinder-Sofortzuschlag erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Massive Preissteigerungen, Corona-Krise, Inflation: Die Höhe des Kinderregelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich in fast dramatischer Weise immer weiter auseinander. Kinder in der Grundsicherung erhalten monatlich rund 78 Euro zu wenig. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit einem Kinder-Sofortzuschlag jetzt kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte, bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird. Allerdings bleibt die derzeit diskutierte Höhe des Sofortzuschlags von rund 25 Euro weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag wäre angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

„Der Sofortzuschlag muss alle Kinder in Not einfach und unbürokratisch erreichen und spürbar für Erleichterung sorgen“, fordert Loheide. Bei der Entwicklung der Kindergrundsicherung müsse die Koalition realistische Berechnungen machen. „Dazu muss das Existenzminimum – auch von Kindern – endlich auf einer lebensnahen Berechnungsgrundlage ermittelt werden.“

Hintergrund:

Die Lücke beim Kinderregelsatz erhöht sich mit den jährlichen Preissteigerungen seit 2020 (Siehe Tabelle im Anhang)

Grundlage der Berechnungen:

Lücke im Jahr 2020 nach Berechnungen der Diakonie, entsprechend der Stellungnahme zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_StN_OEffAnhoerung_RBEG_201028.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2022

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung will die Regierung arme Familien durch einen monatlichen Sofortzuschlag entlasten. „Wie ernst es den Koalitionsparteien damit ist, Kinder aus der Armut zu holen, zeigt sich nicht nur an einer zügigen Umsetzung, sondern vor allem an der Höhe des Sofortzuschlags“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Laut Medienberichten werden in der Regierung Beträge zwischen 10 und 25 Euro pro Monat diskutiert. „Das wäre mit Blick auf die Lebensrealität armer Familien und die faktische Unterdeckung ihrer Bedarfe viel zu wenig und keine echte Abhilfe“, kritisiert Jaspers. „Wir fordern eine nachvollziehbare und begründete Herleitung der Höhe eines Sofortzuschlags statt einer Politik nach Kassenlage!“

Jaspers weiter: „Es braucht eine tatsächliche Verbesserung des Status Quo! Der Sofortzuschlag muss in allen armen Familien zusätzlich zur Verfügung stehen. Fehler wie beim Kinderfreizeitbonus müssen vermieden werden. Hier war es so, dass trotz vergleichbarer Einkommenssituation im Haushalt die Kinder leer ausgingen, die ohne eigenen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind.“

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein. „Laut Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Die aktuellen Regelbedarfe sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Ein Sofortzuschlag muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht künstlich klein rechnen“, so Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.02.2022

  • Verena Bentele kritisiert Diskussion um Höhe zwischen den Ministerien
  • Sozialverband fordert Berechnung nach tatsächlichem Bedarf der Kinder

Die Bundesregierung plant, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag zu gewähren, der Kindern aus sozial benachteiligten Familien schnell hilft. Derzeit stimmen sich Bundesfamilien-, Bundessozial- und Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten ab. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir begrüßen ausdrücklich den geplanten Sofortzuschlag. Allerdings drängt sich aktuell der Eindruck auf, dass er möglichst wenig kosten soll und seine Berechnung sich unnötig lang hinzieht. Aber bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien darf nicht länger gespart werden. Wir brauchen sofort diesen Zuschlag, und er muss ausreichend hoch sein. Er muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Nur dann hilft er auch. Stattdessen wird aktuell zwischen den Ministerien über die Höhe wie auf einem Basar geschachert. Das muss enden. Wenn die Regierung jetzt nicht einen ausreichenden Zuschlag beschließt, rückt die Bekämpfung der Kinderarmut in weite Ferne. Denn bis die von der Regierung geplante Kindergrundsicherung kommt, werden sicherlich noch einige Jahre vergehen. Der VdK fordert, dass die Kindergrundsicherung in jedem Fall in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 01.02.2022

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Alle zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen aktiviert werden, um den Schulen in der Omikron-Welle besser zu helfen

Zu der aktuellen Debatte über den angemessenen Umgang mit Schulen in der Pandemie erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„In den Schulen werden Stimmen laut, die fordern, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Pandemie zu bekämpfen. Das ist richtig, denn es gibt viele innovative Bildungsstartups, die gute digitale Werkzeuge entwickelt haben und Schülern und Lehrern schnell helfen könnten. Die Bundesbildungsministerin sollte diese wertvolle Ressource nicht länger ignorieren, sondern muss jetzt unkompliziert und pragmatisch die Bildungsstartups bei der Pandemiebekämpfung einbinden und zu einem Digitalbildungsgipfel einladen. Die Gespräche müssen schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern geführt werden, um noch in diesem Frühjahr Verbesserungen zu erzielen. Innovative Bildungsangebote erleichtern den Umgang mit der Pandemie und geben Schulen mehr Instrumente an die Hand, um flexibel und situativ gute Lehr- und Lernbedingungen aufrechtzuerhalten.

Eine stärkere Einbindung von Bildungsstartups ist nicht nur zur Überwindung der aktuellen Notsituation ratsam, sondern auch langfristig ein sinnvoller Schritt für eine moderne Bildungslandschaft. Mit digitalen Tools können Kinder und Schüler besser motiviert und in den Unterricht eingebunden werden. Und zwar auf individuelle Weise, ohne Über- oder Unterforderung und entsprechend der jeweiligen Bedarfe. Lernmanagementsysteme und Learning Analytics sind der Schlüssel zur besseren Unterrichtsgestaltung und müssen für einen Innovationsschub in den Schulen genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2022

AGJF-Empfehlungen bekräftigen Forderung der eaf nach Regelfinanzierung und verlässlichen Strukturen

Familienbildungsstätten können einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Pandemiefolgen leisten, wenn ihre Angebote in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe integriert sind. Zu diesem Schluss kommt aktuell das gemeinsame Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG): „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder und Jugendhilfe“.

Familienbildungseinrichtungen, Familienerholungsstätten sowie Familienberatungsstellen sind für die Unterstützung von jungen Menschen und Familien essenziell. Insbesondere Familienbildungsstätten unterstützen, beraten und fördern mit ihren präventiv-orientierten Angeboten Familien in ihrem jeweiligen Alltag. Der zeitlich begrenzte Ausfall der Präsenzangebote in der Pandemie zeigte, dass es nicht nur einen kontinuierlich vorhandenen Bedarf gibt, sondern durch die Lockdown-Bedingungen neue und drängende Bedarfslagen hinzugekommen sind. „Viele Träger haben ihre Angebote auf digitale Formate umgestellt und somit einen Teil ihrer jugend- und familienstärkenden Aktivitäten aufrechterhalten“ bekräftigt Andreas Zieske, Leiter der Servicestelle Forum Familienbildung und stellvertretender Bundesgeschäftsführer der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie. „Auch unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Fokus auf dem Ausbau digitaler Angebote mit entsprechenden Schulungen der Fachkräfte im Umgang mit den digitalen Medien liegen muss. Neben flächendeckenden Fortbildungen brauchen wir dringend stabile und auskömmliche Strukturen für diese Angebote!“.

Das Positionspapier von AGJF und BAG empfiehlt, die familienunterstützenden Leistungen des § 16 SGB VIII, insbesondere Familienberatung und Familienbildung, zukünftig stärker in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Diese Forderung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie bereits mehrfach erhoben. „Um die Folgen der Pandemie nachhaltig abzumildern, reichen zeitlich begrenzte Programme wie das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ allein nicht aus. Vielmehr sind Jugend- und Familienministerkonferenz sowie die Länder aufgefordert, durch entsprechende Beschlüsse und Ausführungsgesetze dringend eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau von Familienbildung, Familienerholung und Familienberatung zu schaffen!“ so Zieske.

>>>Zur eaf-Pressemitteilung „Familienbildung und Familienberatung unverzichtbar!“ vom 21. Juni 2021

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.02.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Debatte um finanzielle Entlastungen erklärt Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:

„Angesichts von 13 Millionen Menschen, die heute in Deutschland von Einkommensarmut betroffen sind, davon 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter, ist ganz klar, dass die Koalition mehr gegen die durch hohe Energiepreise getriebene Teuerungswelle unternehmen muss.

Wir müssen Menschen mit wenig Einkommen helfen, anstatt teure Steuergeschenke zu verteilen. Die Ampel arbeitet an einem Entlastungs-Gesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist und kann da nur der Anfang sein. Wir brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden.

Dazu gehört für mich, dass jetzt beim Kindersofortzuschlag und der gerechten Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern Tempo gemacht wird. Wir müssen auch weiter darüber nachdenken, wie Menschen, die von der Grundsicherung leben, bessere Unterstützung erhalten.

Eine Abschaffung der EEG Umlage muss so umgesetzt werden, dass die Kostenerleichterungen auch wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Preistreiber sind und bleiben die fossilen Energien. Nur mit einer Beschleunigung des Umstiegs auf sauberen, verlässlichen und preiswerten Strom können wir unvorhergesehene Preisanstiege künftig begrenzen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 06.02.2022

Die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren haben im August 2021 in Deutschland durchschnittlich 535 Euro betragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/461) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (20/334). Die laufenden anerkannten Kosten für diesen Typ der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II beliefen sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 520 Euro. 2011 lagen die laufenden tatsächlichen Kosten noch bei 430 Euro und die laufenden anerkannten Kosten bei 414 Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 01.02.2022

Kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Januar 2022 um 5,0 Prozent bzw. um 4,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 4,9 Prozent lag. Auch für Singles mit niedrigen, mittleren und höheren Einkommen lagen die Raten mit 4,4 bis 4,7 Prozent im Januar etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem oder mit mittlerem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb um jeweils 4,9 Prozent, bei Familien mit höherem Einkommen um 4,7 Prozent. Für Alleinerziehende mit einem Kind und mittlerem Einkommen betrug die Teuerungsrate 4,8 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

Die Energiepreise sind weiterhin die wichtigsten Inflationstreiber. Ihr starker Anstieg hat dazu geführt, dass die Inflationsrate im Januar deutlich höher ausfiel als nach Wegfall des Sondereffekts durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer erwartet worden war. Innerhalb dieser Kategorie verschieben sich aber die Gewichte: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, hat deren Einfluss auf die Teuerung im Januar verglichen mit Dezember 2021 spürbar zugenommen, während sich die bislang dominierende Rolle der anziehenden Kraftstoffpreise relativ abschwächte. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, was derzeit wahrscheinlich ist, dürften Haushalte mit niedrigeren Einkommen zunehmend stärker belastet sein. Denn Haushaltsenergie und Lebensmittel haben als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben ein sehr hohes Gewicht, während etwa Benzin bei Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen eine vergleichsweise größere Rolle spielt. Aktuell sei die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen allein deshalb noch unterdurchschnittlich, weil andere Güterarten mit hohem Preisanstieg wie Kraftstoffe, Pauschalreisen oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten kaum ins Gewicht fallen, analysiert das IMK. Bei Familien schlägt demgegenüber weiterhin der starke Preisanstieg bei Kraftstoffen durch.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation Haushalte mit geringeren Einkommen zwar noch nicht überproportional trifft, aber infolge des höheren Anstiegs bei Haushaltsenergie relativ stärker als im Dezember 2021“, skizzieren Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien den aktuellen Trend. Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten. 

Für die kommenden Monate sieht das IMK zudem insbesondere mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund ist, dass die Preise, die Gasversorger bezahlen müssen, um sich Lieferungen in einigen Monaten zu sichern, so genannte Futures, seit Dezember extrem stark und noch weitaus mehr angezogen haben als die Preise für Endkunden. Ein wesentlicher Grund ist der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. „Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte“, warnen Tober und Dullien. Das hieße, dass die Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent in diesem Szenario selbst dann deutlich überschritten wäre, wenn alle anderen Preise stabil bleiben würden – was unrealistisch ist, zumal die Kosten für Gas etwa auch den Strompreis spürbar beeinflussen.

„Da eine zügige Normalisierung der internationalen Gaspreise nicht mehr in Sicht ist, sollte die Bundesregierung rasch wirtschaftspolitisch gegensteuern, um soziale Härten und eine Beeinträchtigung der Konjunktur abzuwenden“, empfehlen die Fachleute des IMK. Die bereits diskutierte vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei eine sinnvolle Maßnahme, reiche aber nicht aus, wenn die Gaspreise regelrecht explodierten. Zusätzlich wäre eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie eine Möglichkeit. Darüber hinaus schlägt das IMK vor, für Haushalte, die mit Gas heizen und/oder kochen, zeitweilig einen Grundbedarf preislich zu deckeln. Der Staat sollte beispielsweise für die ersten 8.000 Kilowattstunden Gas, die Haushalte beziehen, den Preis auf dem aktuellen Niveau festschreiben und die Versorgungsunternehmen für eigene Mehrkosten entschädigen. Das würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein, so Dullien und Tober.              

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor ermittelt Ökonomin Silke Tober auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Haushaltsspezifische Teuerungsraten: Dominiert bald die Haushaltsenergie? IMK Policy Brief Nr. 117, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.02.2022

Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2020 nach vorläufigen Ergebnissen durchschnittlich 8 500 Euro für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das gut 200 Euro (+2,8 %) mehr als im Jahr 2019. Aufgeteilt nach Ausgabearten entfiel mit 6 800 Euro ein Großteil der Mittel auf Personalaufwendungen, die restlichen 1 700 Euro wurden für Investitionen sowie den laufenden Sachaufwand ausgegeben. 

Pro-Kopf Ausgaben variieren zwischen den Schularten

An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 9 200 Euro je Schülerin und Schüler und somit 200 Euro (+2,4 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: An Integrierten Gesamtschulen lagen die Pro-Kopf Ausgaben bei 10 000 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,3 %), an Gymnasien bei 9 600 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,4 %). An Grundschulen wurden durchschnittlich 7 400 Euro (+100 Euro beziehungsweise +1,8 %) je Schülerin und Schüler ausgegeben.

Die Ausgaben an beruflichen Schulen liegen im Vergleich deutlich niedriger. Im Jahr 2020 wurden hier insgesamt 6 000 Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet.
Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+4,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit häufigerem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems. 

Ausgaben je Schülerin und Schüler in den Stadtstaaten am höchsten

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2020 hatten die Stadtstaaten mit durchschnittlich 11 700 Euro. Berlin kam dabei auf 12 300 Euro, Hamburg auf 11 400 Euro und Bremen auf 9 400 Euro. In den Flächenländern variierten die Ausgaben zwischen 7 500 Euro in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise 7 800 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und 9 600 Euro in Bayern. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur oder Gebäudemanagement vorliegen. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen und Daten zu den Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen finden Sie online auf der Themenseite der Bildungsfinanzen und in der Datenbank GENESIS-Online. Das Datenangebot in GENSIS-Online wird sukzessive ausgebaut. 

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. 

Methodische Hinweise:

Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in nationaler Systematik sind die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Schule und Schulverwaltung. Schüler- und Lehrerzahlen sowie Unterrichtsstunden stammen aus den Vorjahresdaten der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Daten der amtlichen Schulstatistik. Die Kennzahl „Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Hierzu werden die Schülerzahlen der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 gewichtet. 

Unterschiede in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern können vor allem zurückgeführt werden auf:

  • unterschiedliche Schüler-Lehrer-Relationen
  • unterschiedliche Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte
  • unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (zum Beispiel Ausmaß der Ganztagsbetreuung)
  • abweichende Besoldungsstrukturen und -niveaus
  • Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit
  • Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen
  • Unterschiede im Gebäudemanagement

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.02.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter Beteiligung der AWO einen offenen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht. Darin wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen und pandemiebedingter Mehrkosten ein schnelles Gegensteuern in der Armutspolitik gefordert. Auch die AWO sieht die sich verschärfende soziale Lage mit großer Sorge und fordert, die Situation von armutsbetroffenen Menschen, auch vor dem Hintergrund der sozial-ökologischen Transformation, stärker in den Blick zu nehmen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preisentwicklung und Pandemie setzen viele Menschen finanziell stark unter Druck. Für Menschen in der Grundsicherung und in prekären Lebenslagen werden die zusätzlichen Kosten schnell zu einer existenziellen Frage. Das gegenwärtige Niveau der Grundsicherung ist aber ohnehin schon auf Kante genäht und reicht nicht aus, um die gegenwärtigen Mehrbelastungen abzusichern. Wir brauchen jetzt schnelle Sofortmaßnahmen in Form eines pauschalen Zuschlages auf die Grundsicherung, um steigende Lebenshaltungs- und Stromkosten abzufedern. Außerdem muss der angekündigte Sofortzuschlag für Kinder zügig und in substantieller Höhe umgesetzt werden!“

„Über diese Sofortmaßnahmen hinaus bedarf es einer Gesamtstrategie, wie wir vor dem Hintergrund der sozialen Folgen der Pandemie und großer, gemeinsamer Transformationsaufgaben wieder mehr sozialen Zusammenhalt organisieren. Das ist eine zutiefst soziale Frage und ein Handlungsauftrag an die Sozialpolitik. Wir müssen dazu Armutsrisiken besser absichern, ökonomische und soziale Ungleichheiten abbauen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen sicherstellen. Daran werden wir die Vorhaben im Koalitionsvertrag und ihre gesetzgeberische Umsetzung messen.“

Zum Offenen Brief (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.02.2022

Mit Blumen und kleinen Geschenken wird auch dieses Jahr am 14. Februar der Valentinstag in vielen Liebesbeziehungen, Partnerschaften und Ehen begangen. Für viele Menschen ein schöner Anlass, um sich zu beschenken und sich über die Liebesbeziehung zu freuen. Leider sind nach wie vor zahlreiche Paarbeziehungen, Partnerschaften oder Ehen insbesondere für Frauen durch Gewalt geprägt – was auch an diesem Tag nicht vergessen werden darf.

Die Fälle von Gewalt in Partnerschaften nehmen seit Jahren zu. Diese Gewalt richtet sich überwiegend gegen Frauen. Von den mehr als 146.000 Opfern im Jahr 2020 sind mehr als 80 % weiblich. Partnerschaftsgewalt bedeutet zumeist vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung. 2020 wurden 139 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang, d. h. Mord oder Totschlag, versuchte Morde noch nicht eingeschlossen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution ist der Anteil weiblicher Opfer besonders hoch und betrifft teilweise zu 100 % Frauen – und zwar in ihren Partnerschaften.

„Wir dürfen vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen. Wir brauchen eine gute Gewaltschutzinfrastruktur mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen sowie Fachberatungs- und Interventionsstellen, damit jede Frau zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, der Gewaltsituation zu entkommen“, so AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert, „Das Recht auf Schutz und Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ist eine zentrale AWO-Forderung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese auf ihrer Agenda hat und absichern will. Um nicht wieder ungenutzte Jahre verstreichen zu lassen, fordern wir hier eindeutigen politischen Willen, Verantwortung und umgehendes Handeln. Zentral ist dabei auch, die prekäre Finanzierungssituation für Frauenhäuser und Beratungsstellen nachhaltig besser zu regeln.“

„Als AWO verurteilen wir jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen uns dafür ein, dass entsprechende Schutz- und Beratungsangebote etabliert werden“, Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Neben der dringenden finanziellen Absicherung und dem notwendigen Ausbau des Hilfesystems für Frauen braucht es darüber hinaus auch Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Männer oder queere Menschen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO seit mehr als 40 Jahren von Gewalt betroffene Frauen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben. Auf neu entstehende Hilfebedarfe reagiert die AWO mit innovativen und bedarfsgerechten sozialen Angeboten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.02.2022

Gestern wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte verabschiedet. Die AWO fordert weitergehende Entlastung. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist gut und wichtig, dass das akute Problem steigender Energiepreise kurzfristig erkannt und angegangen wird. Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mieter*innen helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten kurzfristig und unbürokratisch besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Unklar ist bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch bleibt die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngeldes bisher nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren Klärung der Ermittlungsgrundlagen. Bis Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“

Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter*innen mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden erfreulicherweise noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

Die AWO betont, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung handelt. Neben den Heizkosten steigen aktuell insbesondere auch die Stromkosten massiv an. Das trifft neben dem im Gesetzentwurf andressierten Bezugskreis auch alle Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es zum einen kurzfristiger und unbürokratische Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 25. Januar 2022) zum Download (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Der Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro steigen. Die AWO nimmt Stellung zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin begrüßt der Verband die Anhebung. Das Vorhaben bedeute eine gezielte, finanzielle Besserstellung von vielen Millionen Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen. Vor dem Hintergrund starker Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt sei eine Erhöhung sozialpolitisch geboten. Gleichzeitig müsse die Tarifbindung gestärkt werden. 

„Viele Menschen in Deutschland können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, Niedriglöhne sind weit verbreitet. Das passt nicht zu einer Gesellschaft, die sich ganz überwiegend als Arbeitsgesellschaft versteht. Eine armutsfeste Bezahlung muss für alle sichergestellt werden“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Es geht hier schlicht und einfach um die Würde und den Wert von Arbeit. Es ist daher sozialpolitisch geboten, dass der Mindestlohn steigt. Er verbessert gezielt untere Einkommen, stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und trägt dazu bei, dass viele Beschäftigte nicht mehr auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind.

Gleichzeitig ist ein Mindestlohn überhaupt erst wegen rückläufiger Tarifbindung und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors notwendig geworden. Diese strukturellen Herausforderungen in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes müssen angegangen werden. Dazu muss die Tarifbindung wieder gestärkt und die Sozialversicherungspflicht insbesondere bei der geringfügigen Beschäftigung ausgeweitet werden.“

Die vollständige Stellungnahme der AWO zum Download hier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.

„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“

Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.

Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.

„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“

Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.02.2022

Eine repräsentative Umfrage zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für Politik und Gesellschaft, mehr als bisher für ein kindgerechtes Deutschland zu tun. Das fängt bei der Kinderfreundlichkeit an: Nur 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Das sind acht Prozentpunkte weniger als noch vor vier Jahren und zehn Prozentpunkte weniger als vor sieben Jahren.

92 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, berücksichtigt werden. Dass dies tatsächlich erfüllt wird, meinen hingegen nur 17 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Frage der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und beim Schutz der Kinder vor Gewalt. Außerdem sehen fast die Hälfte der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die gewaltige Aufgabe, vor der unsere Gesellschaft steht. Nicht einmal die Hälfte der Befragten hält Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Die Zweifel an der Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft beruhen darauf, dass alle Bereiche, die für eine kinderfreundliche Gesellschaft als wichtig erachtet werden, als defizitär eingeschätzt werden. Für eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten gefordert. Die Meinungen, was ein kinderfreundliches Deutschland ausmachen sollte und inwieweit das in der Gesellschaft erfüllt wird, gehen hier am stärksten auseinander. Zudem werden bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt die größten Defizite konstatiert. Hier muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen. Das wäre vor allem für die Kinder in Deutschland eine längst überfällige gute Nachricht und für das Deutsche Kinderhilfswerk ein schönes Geburtstagsgeschenk“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine kindgerechte Gesellschaft ist neben der Politik aber immer auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn Kinderfreundlichkeit beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Wir brauchen aber die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Das Übergehen der Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, so Krüger weiter.

„Wir wurden während der Corona-Pandemie leider immer wieder Zeugen einer grundlegenden Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. So wurde und wird ihr Beteiligungsrecht an politischen Entscheidungen vielfach schlichtweg übergangen. Für eine kindgerechte Gesellschaft ist es zudem wichtig, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt muss verstärkt im Blickpunkt stehen. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereich wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Thomas Krüger.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen

  1. Wichtigkeit verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Fast alle Befragten (99 Prozent) sind der Meinung, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt für eine kinderfreundliche Gesellschaft sehr wichtig oder wichtig ist. 95 Prozent betrachten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig oder wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel in der Corona-Krise, berücksichtigt werden, halten 92 Prozent für (sehr) wichtig, 90 Prozent finden die Unterstützung von Familien mit Kindern (z.B. finanziell oder durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie) (sehr) wichtig. Für 86 Prozent ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sich Politiker genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern, für ebenfalls 86 Prozent ist selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (sehr) wichtig.

83 Prozent sagen dies über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Restaurant, in der Nachbarschaft etc.). 74 Prozent der Befragten halten es für eine kinderfreundliche Gesellschaft für (sehr) wichtig, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert. Dass Kinder bei Angelegenheiten mitbestimmen dürfen, die sie selbst betreffen, finden 62 Prozent der Befragten (sehr) wichtig.

  1. Umsetzungsgrad verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Vergleichsweise am häufigsten sehen die Befragten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (46 Prozent), selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (40 Prozent) sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (38 Prozent) als sehr gut oder gut erfüllt an.

Lediglich rund ein Drittel der Befragten hält die Punkte Unterstützung von Familien mit Kindern (36 Prozent) und das Kümmern um Kinder aus Flüchtlingsfamilien (34 Prozent) in Deutschland für (sehr) gut erfüllt.

Nur jeweils etwa ein Viertel meint, dass die Punkte Schutz der Kinder vor Gewalt (28 Prozent) sowie Mitbestimmung von Kindern (25 Prozent) sehr gut oder gut erfüllt sind. Dass Kinderinteressen auch in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Corona-Krise berücksichtigt werden, meinen nur 17 Prozent der Befragten und nur 15 Prozent sind der Ansicht, dass Politiker sich genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern.

  1. Diskrepanzen zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand

Alle abgefragten Aspekte werden von der großen Mehrheit der Befragten als (sehr) wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft erachtet – dass sie gegenwärtig in Deutschland auch (sehr) gut erfüllt sind, meint hingegen weniger als die Hälfte der Befragten.

Die größten Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich hinsichtlich der Berücksichtigung der Kinderinteressen in Krisenzeiten (minus 75 Prozentpunkte), der Bekämpfung von Kinderarmut (minus 71 Prozentpunkte), dem Schutz der Kinder vor Gewalt (minus 71 Prozentpunkte) sowie der Unterstützung von Familien mit Kindern (minus 54 Prozentpunkte).

Große Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich aber auch bei den Fragen hinsichtlich ausreichender Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (Diskrepanz von 49 Prozentpunkten), hinsichtlich selbstbestimmter Zeit und ausreichender Erholung für Kinder (Diskrepanz von 46 Prozentpunkten) und der Berücksichtigung der Kinderbedürfnisse im Alltag (Diskrepanz 45 Prozentpunkte). Das gilt auch bei der Frage, ob man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert (Diskrepanz von 40 Prozentpunkten) und bei der Mitbestimmung von Kindern, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen (Diskrepanz von 37 Prozentpunkten).

  1. Ist Deutschland ein kinderfreundliches Land?

Mit nur 48 Prozent sind weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Nach dem Urteil von 43 Prozent ist Deutschland alles in allem kein kinderfreundliches Land. Damit fällt der Anteil derjenigen, die Deutschland als kinderfreundliches Land einschätzen, geringer aus als 2015 und 2018. Damals waren noch 58 Prozent bzw. 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist.

Jüngere meinen wesentlich häufiger als Ältere (76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu 26 Prozent der über 60-Jährigen), Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche (50 Prozent zu 38 Prozent) und Männer häufiger als Frauen (53 Prozent zu 43 Prozent), dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Auch entlang der Parteipräferenzen zeigen sich statistisch signifikante Auffälligkeiten. So halten 77 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der Unionsparteien und 61 Prozent der FDP- Anhängerinnen und Anhänger Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Deutlich geringere Zustimmungswerte sind im Lager der SPD (44 Prozent), der AfD (40 Prozent) sowie der Linken (39 Prozent) und der Grünen (38 Prozent) zu verzeichnen.

Für die repräsentative Umfrage zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im Januar 2022 deutschlandweit 1.004 wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage und Grafiken können unter https://dkhw.de/Umfrage-Kinderfreundlichkeit-2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 16.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zu Bewerbungen für den Kinder- und Jugendgipfel 2022 auf. Beim Kinder- und Jugendgipfel lernen Kinder und Jugendliche anhand von selbst gewählten aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen ihre Rechte kennen und erhalten eine Plattform, um diese mit konkreten politischen Forderungen zu verbinden. Der Gipfel wird vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Education Innovation Lab und dem Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Berlin (FEZ) durchgeführt. Hintergrund des Kinder- und Jugendgipfels sind zwei Jubiläen: der 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und der 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Programm für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen von 10 – 17 Jahren (bei jüngeren Teilnehmenden sollte eine intensivere Begleitung eingeplant werden) gehört der kostenlose Online-Workshop „Unsere Forderungen!“ mit verschiedenen Modulen, die ab dem 5.4.2022 begonnen werden können. Nach Durchlaufen der digitalen Phase des Gipfels haben die Teilnehmenden die Chance, zum analogen Kinder- und Jugendgipfel im September 2022 nach Berlin eingeladen zu werden, sich bundesweit zu vernetzen, kreativ an ihren Forderungen weiterzuarbeiten und diese mit Politikerinnen und Politikern zu diskutieren.

„Deutschland wird bei den Kinderrechten oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Viele Kinder und Jugendliche werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das haben die Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Hier wurde deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Debatte zu selten einbezogen und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in der Folge häufig ignoriert werden. Man diskutiert über sie, aber nicht mit ihnen. Das möchten wir mit dem Kinder- und Jugendgipfel ändern. Denn wir brauchen für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 unter www.dkhw.de/Gipfel2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2022

Ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs. Die eaf weist in ihrer Stellungnahme auf eine Widersprüchlichkeit des Referentenentwurfs hin: Das Ziel, „zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“ ist aus Sicht der eaf mit der vorgesehenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro schwer in Einklang zu bringen.

„Minijobs sind in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Die Flexibilität und der höhere Verdienst durch „brutto gleich netto“ verführt viele Mütter dazu, mit einem Minijob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen. Das bedeutet aber leider auch: geringe Stundenlöhne, kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld, keine Rente, keine Weiterbildung, kein Aufstieg. Viele Frauen bleiben jahrelang in dieser Beschäftigungsform hängen, der sogenannte „Klebeeffekt“.

Derzeit üben deutlich mehr Frauen als Männer einen Minijob aus, vielfach als Haupterwerbs­beschäftigung. Die vorgesehene Ausweitung des Minijobs durch Angleichung der Gering­fügigkeitsgrenze an gestiegene Löhne und Gehälter erhält die Attraktivität dieser prekären Beschäftigungsform. „Das sehen wir kritisch. Aus Sicht der eaf eignen sich Minijobs nur für Personen, deren Erwerbstätigkeit nicht auf langfristige Existenzsicherung angelegt ist. Das trifft in erster Linie auf Schüler/innen, Student/innen oder Rentner/innen zu, aber nicht auf Mütter, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren. Deshalb sollte die Bundesregierung die falschen Anreize reduzieren“, so Bujard.

Dagegen begrüßt die eaf die mit dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung und Ver­besserung der Midijobs, um Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnbereich in sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 08.02.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das vorrangig.  Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.

Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie zum Konzept auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Infokasten

Derzeit geltende migrationspolitische Ausschlüsse bei Familienleistungen

  • Keinen Anspruch auf Kindergeld für einige EU-Staatsangehörige, besonders wenn sie nicht erwerbstätig sind. In manchen Fällen haben Familien keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Damit haben die Kinder auch keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern sich im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeiten.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium befinden und deren Eltern im Ausland leben.
  • Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, haben nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern tot oder verschollen sind.
  • Im Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Regelsätze zum Teil niedriger als in der normalen Grundsicherung, die Gesundheitsleistungen sind eingeschränkt und es gibt keinen Anspruch auf pauschale Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehende.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.02.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. März 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Was wirklich gut für unsere Kinder ist – alle wissenschaftlichen Studien ausgewertet:
Warum wir z.B. Kinder immer trösten sollten, was an Spinat gefährlich ist, warum kleine Hausaufgabenhasser Recht haben und was Kritzeln mit dem Lernen macht.

Kennen Sie das auch? Ob Oma, Nachbar oder Lieblings-Bloggerin: In der Erziehung hat jeder eine Meinung, aber niemand die Fakten. Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin, räumt auf mit Irrtümern und Ammenmärchen. Sie erzählt amüsant und auf den Punkt, was wirklich wichtig ist, um gesunde, respektvolle und glückliche Kinder großzuziehen – herausgefiltert aus über 900 Studien. Nicola kennt die Erziehungsgeheimnisse der Kulturen, die besonders stabile, aufmerksame und selbstbewusste Kinder hervorbringen und hat eine Vision: Denn aus ihrer Sicht ziehen Eltern die Erwachsenen von morgen groß – und sie sagt uns, was unsere Kinder heute brauchen, um diese Zukunft zu bewältigen.

Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte aus der Familienbildung und Elternzusammenarbeit, Eltern-Kind-Gruppen-Leiter*innen, sowie alle Interessierte

Referentin:
Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin
https://nicolaschmidt.de/

Die Veranstaltung wird gefördert vom BMFSFJ und der EKD.

TEILNAHME UND ANMELDUNG
  • Teilnahmegebühr für Mitglieder im Forum Familienbildung: 10,00 € pro Person
  • Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 20,00 € pro Person
  • Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung zum Kurs notwendig.
  • Anmeldeschluss: 22. März 2022

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Workshop mit den notwendigen Zugangsdaten.
Hinweis: Unsere Online-Veranstaltungen finden unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt. Während der Veranstaltung werden Sie gebeten, ihren Klarnamen anzugeben. Zur Dokumentation der Teilnehmenden gegenüber unseren Zuwendungsgebern speichern wir während der Veranstaltung die so entstehende Teilnehmendenliste mittles Screenshot. Ihr Teilnehmendendaten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und weitergegeben.

Anmeldeformular

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind.

Wir halten dies für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine große Reform ein.

Das aktualisierte Konzept und den Fragen-Antworten-Katalog des Bündnisses Kindergrundsicherung finden Sie auf der Webseite www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Das Bundesforum Familie hat in einem intensiven Diskussionsprozess 2020-2021 den Themenschwerpunkt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ bearbeitet. In einer Serie von Fachforen brachten die Mitgliedsorganisationen ihre unterschiedlichen Perspektiven auf Wohnen und Familie ein. Die nun vorliegende Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Familie muss eine viel zentralere Rolle in der Wohnungspolitik einnehmen: Die beteiligten Organisationen erkennen die herausragende Rolle von Wohnbedingungen und Wohnumfeld für die Sozialisationsleistungen von Familien und die Notwendigkeit der Entwicklung von familiengerechtem Wohnraum. Hinsichtlich aktueller Entwicklungen immer knapper werdenden Wohnraums sind es gerade Familien, die auf dem Wohnungsmarkt vor besonderen Herausforderungen stehen – insbesondere z.B. Einelternfamilien, Mehrkindfamilien, Familien mit behinderten Mitgliedern sowie von Armut oder Rassismus betroffene Familien.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Familiengerechte Wohnpolitik als Aufgabe für Staat und Gesellschaft: Die Bedarfe von Familien müssen verstärkt Teil der Wohnraumdebatte sein, sei es im Neubau, in der Mietenpolitik oder im Eigentumserwerb. Es braucht politische Rahmenbedingungen, um einen familiengerechten Wohnungsmarkt zu etablieren. Familiengerechtigkeit muss in Beständen, Bau und Infrastruktur berücksichtigt und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt verhindert werden.
  • Beteiligung an kommunaler Infrastruktur: Um gute Strukturen für Familien in ihren Quartieren bzw. Kommunen zu etablieren, ist eine Vielzahl von Gelingensbedingungen notwendig. Es gilt, Familien als Expert*innen ihrer Lebensräume zu erkennen und ihre Bedarfe in die Angebotsplanung einzubeziehen. Um Beteiligung zu ermöglichen, braucht es Mittel, die kon­junkturunabhängig zur Verfügung stehen sowie die langfristige Förderung personeller Ressourcen.
  • Wohnungslosigkeit von Familien: Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die Zahlen wohnungsloser Familien. Hier sind dringend präventive statt kurative Maßnahmen nötig, um das Phänomen nachhaltig anzugehen. Versteckte Wohnungslosigkeit muss besser erfasst werden, so dass eine zügige Vermittlung in normale Wohnverhältnisse statt langer Aufenthalte in Sonder­wohnformen gewährleistet werden kann.
  • Gemeinschaftliches Wohnen für Familien: Das Wissen über gemeinschaftliche Wohnformen kann für die Familienpolitik fruchtbare Erkenntnisse liefern. Gemeinschaftliches Wohnen für Familien bietet ein beachtliches Anpassungspotential an familienbiographische Umbrüche und schafft Ressourcen, die auf das umliegende Quartier und die Gesamtgesellschaft ausstrahlen.

Wir freuen uns über die Verbreitung der Publikation. Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden.

Das Policy-Papier „Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat“ hat Prognos gemeinsam mit der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May erstellt. Es stellt Gestaltungsaufgaben vor, die präventive Sozialpolitik im investierenden Sozialstaat voranbringen und zu einer nationalen Präventionsstrategie führen.

LINK: https://www.prognos.com/de/projekt/perspektiven-fuer-die-kinder-und-jugendpolitik-im-investierenden-sozialstaat

Für die Plattform forschungs- und fallorientiertes Lernen haben Anja Kerle, Jessica Prigge und Stephanie Simon eine Arbeitsbroschüre entwickelt:

Armut in kindheitspädagogischen Einrichtungen. Impulse zur Entwicklung einer armutsbewussten Haltung und Praxis

Sie ist kostenlos downloadbar -> https://doi.org/10.18442/pforle-3

Über empirisches Material aus zwei Forschungsprojekten gibt sie Einblick in zentrale Herausforderungen, die sich der pädagogischen Praxis beim Umgang mit (Kinder-)Armut stellen und setzt Impulse für die Entwicklung einer kritisch-reflexiven Perspektive. Die Broschüre wird demnächst in die Plattform für forschungs- und fallorientiertes Lernen der Universität Hildesheim eingebettet, die bald online gehen wird.

Auf Bundesebene fordert die Ampel-Koalition die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Für eine Änderung des im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlalters bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist.

In der Publikation „Wahlrecht mit 16 – Chance oder Irrweg?“ beleuchtet Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Risiken und Auswirkungen der geforderten Absenkung des Wahlalters aus juristischer Perspektive – auch mit Blick auf den demographischen Wandel und das Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung.

Weitere Informationen

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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). „Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mithilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.

Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.“

SJ zum Download: https://t1p.de/qvdj1

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Umsetzung der EU-Kindergarantie: Breites Bündnis fordert ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland

Berlin, 10.02.2022 – Gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen und Verbänden fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Bundesregierung mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie hier.

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Kinder-Sofortzuschlag: Die Ampel sollte ein starkes Zeichen setzen für arme Kinder, Jugendliche und ihre Familien!

Berlin, 01.02.2022 – Anlässlich der aktuellen Debatte um Höhe und Auszahlung des geplanten Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, den die Ampelkoalition bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewähren will, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen wegweisenden Schritt zur Armutsbekämpfung.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche geplant, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Zuschlag wird gezahlt, bis die Leistungen in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll auf der Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche beruhen, also auf Basis einer Summe, welche die Möglichkeit für ein gutes Aufwachsen für alle bietet. Derzeit wird über die Höhe und die Anspruchsberechtigung diskutiert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche, der bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll, ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Damit haben diejenigen, die es am dringendsten brauchen, sofort mehr Geld in der Tasche. Außerdem wird durch seine Einführung anerkannt, dass die aktuellen Regelsätze in der Grundsicherung zu gering sind und keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass aktuell durchschnittlich knapp 78 Euro willkürlich von der statistisch ermittelten Höhe des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen abgezogen werden. Wenn die neue Koalition Kinderarmut von Beginn an aktiv begegnen und den Familien ein deutliches Signal senden will, dann sollte sie sich beim Sofortzuschlag mindestens an dieser Höhe orientieren. Langfristig brauchen wir eine Neubemessung des Existenzminimums, welches der Kindergrundsicherung zu Grunde gelegt wird und ein gutes Aufwachsen für alle ermöglicht. Es ist politischer Auftrag der neuen Koalition, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche endlich nachhaltig zu bekämpfen!“

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sowie unsere Überlegungen zum Sofortzuschlag finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt. Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

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ZFF-Info 02/2022

AUS DEM ZFF

Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein zentraler Ort der Sozialisation, der Fürsorge und des familiären Miteinanders. Familien brauchen ausreichenden, bezahlbaren und guten Wohnraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist ein Wohnumfeld, welches Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält und Nachbarschaften fördert, von entscheidender Bedeutung für das Familienleben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gutes, sicheres und lernförderndes Zuhause ist. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass sich Wohnen zu einer der drängendsten sozialen Fragen entwickelt. Arme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, tragen hohe Wohnkostenbelastungen. Für sie wird es immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden und nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt.“

Altenkamp ergänzt: „Die Wohnungsfrage gehört auf die familienpolitische Agenda, denn sie ist existenziell notwendig für ein gutes Familienleben und Voraussetzung für ein Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Wohlergehen. Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien in den Mittelpunkt stellen!“

Das ZFF- Positionspapier „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung von §219a StGB

Zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Die ersatzlose Streichung des unsäglichen § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig. Es ist unerträglich, dass Ärzte im Jahr 2022 noch immer dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in solchen Extremsituationen brauchen die Möglichkeit, sich umfassend informieren zu können. Mit dieser Prioritätensetzung legt der Bundesjustizminister einen ersten wichtigen Baustein für gesellschaftspolitischen Fortschritt. Gleichwohl gilt besonderer Dank Aktivisten wie Kristina Hähnel, die sich trotz der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für Betroffene stark gemacht haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind ausreichend vorhanden und gut zugänglich

Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklärt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.

Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen und aus meiner Sicht entscheidend ist ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Bundesjustizminister Buschmann hat am heutigen Montag einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

„Frauen – auch die werdenden Väter – stehen bei einer möglichen Abtreibung vor einer äußert schwierigen Gewissensentscheidung. Dabei geht es nicht nur um die Selbstbestimmung als Frau, sondern auch um das Leben des Ungeborenen. Keine Frau trifft eine solche Entscheidung über das Lebensrecht ihres Kindes leichtfertig. Genau deshalb aber braucht auch das ungeborene Leben eine Fürsprache und die Sicherstellung, dass auch seine Interessen im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs gewahrt werden. Denn der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Was wir nicht brauchen, ist Werbung für Abtreibungen. Vielmehr brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation. In unserer Gesellschaft muss es möglich sein, für eine werdende Mutter (und den Vater) Lösungen aufzuzeigen, auch wenn eine Schwangerschaft oder das Elternsein im ersten Moment völlig unvorstellbar scheint. Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.

Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Die Abschaffung des Paragraphen 219a lehnen wir daher ab. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend: Das Ungeborene steht bereits unter dem Schutz von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So darf nach unserer Überzeugung die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein (weiteres) Kind niemals ausschlaggebend sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a. Reichinnek weiter:

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar. Deshalb müssen sie ferner Teil der universitären Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern werden. Es kann nicht sein, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die diese Eingriffe durchführen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Gestern wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt.

„Schwangere haben ein Recht auf Informationen. Die Ampel setzt ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zügig um. Damit wird Deutschland in diesem Bereich endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Ungewollt Schwangere werden nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Die AWO begrüßt diesen rechtlichen Fortschritt ausdrücklich und hofft auf eine zügige Verabschiedung!“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Ausgelöst durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung im Jahr 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen verbesserte sich nicht für ungewollt Schwangere. Aus Sicht der AWO lenkte der Streit um das Informationsrecht ungewollt Schwangerer über Schwangerschaftsabbrüche aber den Blick auf ein altes zentrales gleichstellungspolitisches Thema – das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen. Die prekäre Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland wurde sichtbar.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Die Streichung von § 219a StGB darf daher nicht das Ende der Liberalisierung sein“, führt AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert aus. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Die angekündigte Kommission, die sich mit einer außerstrafrechtlichen Regelung von Abtreibung beschäftigen soll, muss daher zügig kommen, um auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirkliche Liberalisierung voranzutreiben und reproduktive Rechte auch in Deutschland umzusetzen“, fordert Schubert abschließend.

Informationen und Beratungsstellen für Fragen zur Schwangerschaft: www.awo-schwanger.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.01.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von § 219a StGB, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Hierdurch wird endlich die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Ärzt*innen beseitigt. Gleichzeitig wird ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen beendet. Ihnen war es bislang kaum und nur mit der schwebenden Gefahr eines Strafverfahrens möglich, sachlich über die von ihnen angewendeten Methoden, Rahmenbedingungen und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Diese mit einer erheblichen Stigmatisierung verbundene Kriminalisierung hat zur signifikanten Verschlechterung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere beigetragen und ihre reproduktive Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt.

„Die Streichung der Vorschrift war lange überfällig.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist ein erster Schritt getan, die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen sowie die Stigmatisierung von ihnen und ungewollt Schwangeren zu beseitigen. Um die Situation von Schwangeren in Deutschland zufriedenstellend zu verbessern, verbleiben allerdings noch weitere Schritte.“ So entfällt zwar mit der Strafvorschrift eine Hürde für sachliche Informationen durch Ärzt*innen. Dennoch führen massive Anfeindungen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen, etwa durch sogenannte Gehsteigbelästigungen, noch immer dazu, dass viele Ärzt*innen sich nicht auf offizielle Listen aufnehmen lassen oder davon absehen, selbst öffentlich auf ihren Websites über die angebotenen Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.01.2022

pro familia begrüßt Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDF) hat heute einen Referentenentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und das Vorhaben, den § 219a ersatzlos zu streichen. Dieser Schritt ist überfällig, denn der Paragraph verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen. Künftig können sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie können auf der Webseite der Praxis/der Klinik die Informationen abrufen, die die Einrichtungen für Patient*innen als wichtig erachten, etwa zur angewandten Methode, zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen. Ärzt*innen und Kliniken können nach der Streichung des §219a StGB nicht mehr von fundamentalistischen Gegner*innen der Selbstbestimmung angezeigt werden, weil sie diese Informationen bereitstellen.

„Informationen für Patient*innen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Bisher wurden sie aber durch den Strafrechtsparagraphen als ‚Werbung‘ eingestuft und bestraft“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit der Ratsuchenden. Denn der direkte Weg von der informationssuchenden Person zu der Person, die sie geben kann und will, wird künftig gewährleistet sein.“

pro familia stellt fest, dass die Aufhebung des §219a nur der Anfang sein kann. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt und ein menschenrechtskonformes Gesetz außerhalb des Strafrechts geschaffen wird. Die bisherige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht menschenrechtskonform und evidenzbasiert. Deshalb unterstützt pro familia die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, um eine Neuregelung des § 218 auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.01.2022

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zum Welttag der Bildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Beste Bildung ist weltweit der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und sozialem Aufstieg. Gerade in Krisenzeiten muss das Recht auf Bildung geschützt werden. Es darf nicht sein, dass beispielsweise in Uganda viele Schülerinnen und Schüler nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie nicht mehr in ihre Schulen zurückkehren. Auch in Deutschland muss das Recht auf Bildung oberste Priorität haben. Der vergangene Schul-Lockdown hat die Problematik unterschiedlicher Bildungschancen aufgezeigt und noch vertieft: Während die einen Unterstützung von den Eltern, Zugang zu Nachhilfe und ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch haben, fehlt es anderen schon an einem eigenen Endgerät oder Internetanschluss. Deshalb muss der Präsenzunterricht trotz steigender Infektionszahlen durch die zwar milde, aber hochansteckende Omikron-Variante stattfinden. Wichtig ist dabei eine hohe Impfquote bei Lehrkräften, die Maskenpflicht und genügend Test- und Impfkapazitäten für Schülerinnen und Schüler um die Gefahr einer schweren Erkrankung zu verringern. Gleichzeitig muss der Digitalisierungsschub an vielen Schulen jetzt weiter ausgebaut werden. Die Ampel wird mit dem Digitalpakt 2.0 dazu einen zentralen Beitrag leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 23.01.2022

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich heute für eine Corona-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Hierzu können Sie den bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, wie folgt zitieren:

„Eine gute Nachricht für mehr Sicherheit in den Schulen: Die Stiko empfiehlt eine Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche. Dies ist ein wichtiger Schritt, um in der Omikron-Welle mehr Schutz und Stabilität im Schulbetrieb zu erlangen. Jetzt können sich Schülerinnen und Schüler an der Empfehlung orientieren und sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde noch besser schützen. Dadurch steigen die Chancen für offene Schulen in den nächsten Monaten. Es ist gut, dass die Ständige Impfkommission dieses wichtige Thema prioritär und nach wissenschaftlicher Erkenntnis behandelt hat.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, schlägt der Bundesregierung einen Corona-Armutsgipfel vor, um gemeinsam mit Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen Lösungen zu finden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen. Er bittet Kanzler Olaf Scholz in einem Brief darum, einen schnellen Corona-Zuschlag auf Hartz IV zu zahlen, um armen Menschen zu helfen:

„Seit über zwei Jahren wird das öffentliche und private Leben von der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die letzte Bundesregierung hat mit vielen Maßnahmen auf diese Krise reagiert. Meine Fraktion DIE LINKE hat einige dieser Maßnahmen im Bundestag mitgetragen und in anderen Punkten Alternativen vorgeschlagen – so wie es die jetzigen Koalitionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen auch getan haben. Was in vielen Punkten am Ende der richtige Weg gewesen wäre, können wir zum Teil heute noch nicht sagen. Aber neben der Weigerung, die Patente auf Impfstoffe freizugeben und damit der Pandemie international den Kampf anzusagen, war eine Entscheidung definitiv falsch: Zwar einen Autogipfel nach dem anderen zu veranstalten, aber keinen Sozialgipfel.

Arme Menschen sind in jeder Hinsicht am meisten durch die Pandemie betroffen – nicht gefühlt, sondern empirisch belegt. Wer arm ist, hat laut einer RKI-Studie ein höheres Risiko, an Corona zu erkranken und zu sterben. Die Armut in Deutschland ist laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in der Pandemie auf einen Höchststand gewachsen. Parallel sind Hilfsangebote wie Tafeln oder Sozialkaufhäuser zeitweise weggebrochen und aktuell wieder durch die Omikron-Welle gefährdet. Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind bei uns am meisten von Armut betroffen. Einige Schulkinder aus diesen Familien werden zeitweise nicht am Fernunterricht teilgenommen haben, wenn sie zu den 230.000 Menschen gehören, denen laut Paritätischem im vergangenen Jahr der Strom abgedreht wurde.

Und die Lage wird gerade noch schlimmer. Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gehen über die Hartz-IV-Anpassung weit hinaus. In meinen Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt melden sich derzeit so viele verzweifelte Menschen wie noch nie, die sagen, dass sie mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, nicht mehr über die Runden kommen. Ich bitte Sie, jetzt sofort zu helfen und einen Krisenaufschlag von 100 Euro auf Hartz IV zu veranlassen, wie es Sozialverbände fordern.

Die andauernde Pandemie ist eine riesige Herausforderung für den Staat und für Sie als neue Bundesregierung. Deshalb sollten Sie sich jetzt Expertise von außen holen und einen Corona-Armutsgipfel einberufen, um sich einen Überblick über die gravierenden Probleme der 13 Millionen armen Menschen in Deutschland zu verschaffen. Gemeinsam mit Wohlfahrts- und Sozialverbänden, mit Kommunen, den Betroffenen sowie Hilfsorganisationen müssen unverzüglich Lösungen gefunden werden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen.“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.01.2022

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis Ende März 2022 Sonderregelungen. So wird das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht. Anders als regulär werde das Pflegeunterstützungsgeld dabei je pflegebedürftiger Person für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage gewährt, heißt es in der Antwort (20/376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/308) der AfD-Fraktion.

Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Aktuelle Anpassungen im Infektionsschutzgesetz gefährden den Fortbestand wichtiger Betreuungsangebote und damit das Wohl von Kindern und Jugendlichen

Seit der Ende 2021 umgesetzten erneuten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes stehen viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einem Problem: In Ermangelung der Durchsetzungsfähigkeit einer allgemeinen Impfpflicht soll Verantwortung nun delegiert und Einrichtungen dazu verpflichtet werden, die Impfpflicht unter ihren Mitarbeitenden selbst umzusetzen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den eigentlichen Adressatenkreis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – medizinische und pflegerische Einrichtungen – unverhältnismäßig und stellt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor große Probleme.

„Bisher sind wir ganz klar davon ausgegangen, dass Jugendhilfeeinrichtungen von der Neuregelung nicht betroffen sind, da diese grundsätzlich keine Orte mit besonderen Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Bewohner sind. Aktuell zeichnet sich aber ab, dass das Gesetz in einigen Bundesländern nun so interpretiert wird, dass auch Einrichtungen der Jugendhilfe unter die ab Mitte März 2022 einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sofern diese Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung betreuen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes e.V. „Diese Gruppe von jungen Menschen definiert sich aber über ihre seelischen Besonderheiten und nicht über akute oder chronische Grundkrankheiten, die ein erhöhtes Risiko für schwere oder sogar tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe bergen. Aus diesem Grund lässt sich eine Zuordnung zur Kategorie der medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Die von uns betreuten jungen Menschen leiden unter psychischen Belastungen und traumatischen Störungen. Grundvoraussetzung für ihre Betreuung und Genesung sind stabile und haltgebende Strukturen sowie tragfähige, professionelle und langfristige Beziehungsangebote durch erfahrene Fachkräfte“, so Adam weiter.

Die aktuelle Anpassung des Infektionsschutzgesetzes setzt eben diese Stabilität in den Strukturen der Einrichtungen und in den Beziehungen der dort betreuten Kinder und Jugendlichen nun aufs Spiel. In völlig unverhältnismäßiger Weise wird in Kauf genommen, dass langjährige, überaus engagierte und für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen kündigen und die Einrichtungen in einer Zeit des ohnehin schon dramatisch um sich greifenden Fachkräftemangels damit in existentielle Nöte bringen. Dies führt in Verbindung mit den zu erwartenden deutlich höheren Personalausfällen wegen COVID-19-Erkrankungen zu fast unlösbaren Personalproblemen in den Einrichtungen, die die Betreuung substanziell gefährden.

„Es ist unseren Trägern bisher erfolgreich gelungen, die Weiterverbreitung des Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die jungen Menschen in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein und leidenschaftlichem Engagement durch diese Pandemie begleitet und vor deren Gefahren geschützt. Im Gegensatz zu Pflegeeinrichtungen, in denen das Virus durch Angestellte in die Einrichtungen getragen wird, liegt das Gefahrenrisiko einer Infektionsübertragung in der Jugendhilfe bei den betreuten jungen Menschen, die das Virus aufgrund ihrer unterschiedlichen Außenkontakte in Schule oder Freundeskreis in die Einrichtung tragen können. Aber auch hier haben individuelles Verantwortungsbewusstsein, regelmäßiges Testen und die gegenseitige Rücksichtnahme dazu geführt, dass größere Krankheitsausbrüche stets verhindert werden konnten“, so Martin Adam.

Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zukünftig tatsächlich für zahlreiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, so können wichtige Angebote für junge Menschen aufgrund der durch Kündigungen und Überbelastung der verbleibenden Fachkräfte verursachten Personalausfälle künftig in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt werden. Von den Auswirkungen werden betroffene Kinder und Jugendliche dann in ihrer Entwicklung und Gesundheit erheblich stärker gefährdet sein als bisher.

„Wir brauchen unverzügliche Klarheit in der Frage der Impfpflicht. Und wir brauchen ein Vorgehen mit Augenmaß anstatt unverhältnismäßiger Regelungen zum Nachteil junger Menschen. Der eigenverantwortliche Umgang von Einrichtungsleitungen und Fachkräften mit den Herausforderungen der Pandemie hat sich bewährt. Es spricht vieles dafür diesen Weg beizubehalten und die Einrichtungen darin zu bestärken und zu unterstützen“, so Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 24.01.2022

Wirtschaftliche Einbrüche haben für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt allgemein schwerwiegendere Folgen als für andere Altersgruppen. Wie wirkt sich die Covid-19-Krise diesbezüglich im Vergleich mit der globalen Finanzkrise vor einem Jahrzehnt aus? Ein genauer Blick auch auf andere europäische Länder liefert hier interessante Einblicke.

Wirtschaftskrisen mindern die Arbeitsmarktchancen gerade junger Menschen unverhältnismäßig stark. Das gilt auch für die Covid-19-Rezession. Denn diese Personengruppe sieht sich auch in dieser Krise einer Gemengelage an Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. So arbeiten junge Menschen häufig in Branchen und Berufen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der Tourismusbranche. Außerdem sind ihre Arbeitsverträge oft nur befristet – und wurden wegen der Pandemie auch häufig nicht verlängert. Zudem waren und sind junge Menschen stark von Schulschließungen und eingeschränkten Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. In Verbindung mit der pandemiebedingten sozialen Isolation hat dies vermehrt zu psychischen Problemen geführt. Basierend auf einem wissenschaftlichen Bericht, den Regina Konle-Seidl und Francesca Picarella im September 2021 für das Europäische Parlament erstellt haben, werden im Folgenden die Auswirkungen von Covid-19 auf die Arbeitsmarktsituation, Bildung und psychische Gesundheit von jungen Menschen in Europa zusammenfassend beschrieben. Dabei werden die Auswirkungen der aktuellen Krise mit denen der globalen Finanzkrise von 2008/2009 verglichen. Bei dem Vergleich geht es nicht zuletzt darum, die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu Beginn der beruflichen Laufbahn (sogenannte Scarring- oder “Vernarbungseffekte“) auf die Erwerbschancen im weiteren Lebensverlauf auszuloten.

Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit

Während der Pandemie entwickelten sich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen in Wellen, was die unterschiedlichen Lockdown- und Öffnungsphasen widerspiegelt. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg in allen europäischen Ländern im zweiten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 besonders stark. Diese stieg zwischen März und August 2020 von gut 15 Prozent auf fast 19 Prozent. Im April 2021 erreichte sie mit 18,5 Prozent einen erneuten Höchststand. Seitdem ist die von Eurostat gemessene (saisonbereinigte) Quote stetig gesunken. Im August 2021 lag sie bei etwa 16 Prozent – und damit immer noch höher als vor Ausbruch der Krise. Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt waren für einen Großteil des Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit verantwortlich, da viele Unternehmen ihre Einstellungspraxis änderten und befristete Verträge nicht verlängerten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit war im Allgemeinen bei jungen Frauen höher als bei jungen Männern.

Vor dem Ausbruch der Krise war die Jugendarbeitslosigkeit in fast allen europäischen Ländern deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2019 gab es 1,9 Millionen weniger Arbeitslose in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen als 2012. Bislang liegt der Anstieg deutlich unter dem Niveau, auf dem sie sich während und nach der Finanzkrise 2008/2009 bewegt hatte. Dennoch unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten bei Jugendlichen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor stark.

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass Länder, die von der Finanzkrise besonders stark betroffen waren (Griechenland, Italien oder Spanien), während der Pandemie erneut einen überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit verzeichneten. In Deutschland ist die Jugendarbeitslosigkeit generell niedrig. Ende 2019 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen bei 5,1 Prozent. Sie stieg im ersten Quartal 2021 auf 8,3 Prozent und sank im zweiten Quartal 2021 auf 7,1 Prozent. Der Anstieg um 2 Prozentpunkte zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem zweiten Quartal 2021 lag leicht unter dem EU-Durchschnitt (+ 2,6 Prozentpunkte) im gleichen Zeitraum.

Während die Eurostat-Daten noch kein klares Bild darüber vermitteln, ob sich die Jugendarbeitslosigkeit verfestigt, zeigen die nationalen Registerdaten für Deutschland im September 2021 einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen um 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit

  • Für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist der wichtigste Indikator für die Jugendarbeitslosigkeit die “Zahl der jugendlichen Arbeitslosen geteilt durch die Gesamtzahl der 15- bis 24-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt (Beschäftigte plus Arbeitslose)”. Dieser Indikator (Jugendarbeitslosigkeitsquote) überzeichnet jedoch tendenziell das tatsächliche Ausmaß der Problematik, da sich ein großer Teil der jungen Menschen in dieser Altersgruppe noch im Bildungssystem befindet. Junge Menschen, die zur Schule gehen, studieren oder dem Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden durch diesen Indikator nicht erfasst — weder im Zähler noch im Nenner.
  • Dieser Umstand wird durch einen alternativen Indikator (Populationsanteil erwerbsloser Jugendlicher) berücksichtigt. Er misst den prozentualen Anteil der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe. Die so gemessene Jugendarbeitslosigkeit ist daher deutlich niedriger als mit dem vorstehend definierten Indikator (siehe Tabelle).
  • NEET ist ein Akronym, das Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren bezeichnet, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training befinden (“Not in Education, Employment, or Training”). NEET umfasst eine sehr heterogene Bevölkerung, wobei arbeitslose Jugendliche hier nur eine Teilgruppe sind. Die NEET-Bevölkerung im Alter von 15 bis 29 Jahren kann in insgesamt sieben Untergruppen unterteilt werden: Wiedereinsteiger, Kurzzeitarbeitslose, Langzeitarbeitslose, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht zur Verfügung stehen, Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht zur Verfügung stehen, entmutigte Beschäftigte und andere Nichterwerbspersonen. Im Nenner dieses Indikators steht die Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe und desselben Geschlechts. Auf EU-Ebene hat das NEET-Konzept eine wichtigere Bedeutung erlangt als das der Arbeitslosenquoten, denn damit wird die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern besser und genauer als bisher auf die konkreten Problemlagen und Gefährdungspotenziale junger Menschen am Arbeitsmarkt gelenkt.

Junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind (NEET)

Im Gegensatz zu früheren Krisen zeichnet sich die Covid-19-Krise dadurch aus, dass es in allen Altersgruppen mehr Übergänge von Beschäftigung in Nichterwerbstätigkeit als in Arbeitslosigkeit gab. Damit spiegeln die Arbeitslosenzahlen nur einen kleineren Teil der verlorenen Arbeitsplätze wider. Das zeigt sich auch am Erwerbsstatus junger Menschen, die weder eine Beschäftigung noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Im Englischen hat sich dafür die Bezeichnung „NEETs“ etabliert (siehe Infokasten „Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit“). Der Anteil der nicht erwerbstätigen NEETs, die nicht auf der Suche nach Arbeit sind beziehungsweise innerhalb von zwei Wochen nicht für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen, ist im Jahr 2020 doppelt so stark gestiegen (+0,8 Prozentpunkte) wie der Anteil der arbeitslosen NEETs (+0,4 Prozentpunkte). Die aggregierten Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass der Anteil der NEETs, die arbeiten wollten (aber nicht aktiv nach Arbeit suchten), um 0,9 Prozentpunkte zunahm. Dies könnte darauf hindeuten, dass die neuen NEETs im Jahr 2020 in erster Linie Kurzzeitarbeitslose waren.

Unmittelbar vor dem Ausbruch der Covid-19-Krise im März 2020 gab es im Vergleich zu 2013 etwa 1,7 Millionen weniger NEETs. Seither ist die Zahl jedoch wieder angestiegen: Im Jahr 2020 gab es EU-weit rund 725.000 mehr junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung waren als im Jahr 2019. Die NEET-Quote stieg von 12,5 Prozent vor Ausbruch der Krise Ende 2019 auf einen Höchststand von 14,6 Prozent im zweiten Quartal 2020. Ein Jahr später war sie wieder auf 13,2 Prozent gesunken.

Dabei meldet Eurostat einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten nicht nur für Länder mit historisch hohen Raten wie Italien oder Griechenland, sondern auch für Deutschland, ein Land mit einer allgemein niedrigen NEET-Quote. Die deutsche Quote stieg von 7,8 Prozent Ende 2019 auf 9 Prozent im zweiten Quartal 2021.

Beständigkeit von NEET-Länderclustern

Es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der NEET-Population.  Neben der ökonomischen Lage auf regionaler Ebene beeinflussen auch soziodemografische Merkmale (zum Beispiel ein niedriger Bildungsstand) sowie institutionelle Gründe (zum Beispiel nationale Regelungen für den Übergang von der Schule in den Beruf) das NEET-Risiko eines jungen Menschen. Trotz erheblicher Verbesserungen seit 2013 können auch während der Pandemie weitgehend drei von Eurofound bereits im Jahr 2016 ermittelten Ländercluster ausgemacht werden. Im ersten Cluster, das hauptsächlich aus nordischen, westlichen und kontinentalen Ländern besteht, sind Kurzzeitarbeitslose die größte NEET-Gruppe. In den südlichen Mitgliedstaaten dominieren Langzeitarbeitslose und entmutigte junge Arbeitsuchende. In Osteuropa wiederum machen junge Frauen, die Kinder oder Angehörige betreuen, einen großen Anteil der NEETs aus. Im Jahr 2020 verzeichneten Italien und Griechenland einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten, während andere Länder mit ebenfalls hohen NEET-Quoten, etwa Bulgarien oder Spanien, einen Anstieg unterhalb des europäischen Durchschnitts verzeichneten.

Interessanterweise zeigt sich in dieser Krise ein eher untypisches Muster in Bezug auf das Bildungsniveau von NEETs und kürzlich arbeitslos gewordenen jungen Menschen: Die Wahrscheinlichkeit, NEET zu werden, nimmt üblicherweise mit steigendem Bildungsniveau ab. Folglich besteht für Geringqualifizierte das größte Risiko, zur Gruppe der NEETs zu gehören. Die Daten von Eurostat zeigen jedoch , dass die NEET-Quoten im Jahr 2020 über alle Bildungsniveaus hinweg gestiegen sind. das bedeutet, dass zumindest im Hinblick auf das Bildungsniveau keine weitere Polarisierung zu beobachten ist.

Auswirkungen der Pandemie auf Bildung und psychisches Wohlbefinden junger Menschen

Die Schließung von Schulen und die eingeschränkten Möglichkeiten des berufsbegleitenden Lernens haben die verfügbare Lernzeit verkürzt – und damit auch die Chancen der Betroffenen, sich Kompetenzen anzueignen. Zugleich zeigen verschiedene Erhebungen, etwa eine von Eurofound durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen in der Europäischen Union, dass Schulschließungen und Eindämmungsmaßnahmen auch das psychische Wohlbefinden junger Menschen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen. Deren Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden sanken im Frühjahr 2021 auf einen Tiefpunkt. Zu dieser Zeit sahen sich fast zwei Drittel der Jugendlichen dem Risiko von Depressionen ausgesetzt. Im Gegensatz hatte die (vorübergehende) Schließung von Betrieben eine positive, aber unbedeutende Auswirkung auf die Lebenszufriedenheit der betroffenen jungen Menschen.

Arbeitsplatzverluste und verkürzte Arbeitszeiten haben dagegen zu einem starken Rückgang des Arbeitseinkommens bei jungen Beschäftigten geführt. Auf Basis von Indikatoren wie “von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht” ergibt sich jedoch noch kein klares Bild darüber, ob sich die soziale Lage junger Menschen auch langfristig verschlechtert. Vermutlich dürften aber insbesondere junge Menschen aus marginalisierten Verhältnissen auch längerfristig unter den negativen Folgen von Arbeitslosigkeit, eingeschränkten Bildungschancen und schlechter psychischer Gesundheit leiden.

Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-19-Krise für Jugendliche

Trotz der beschriebenen negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung und die soziale Lage junger Menschen sind diese möglicherweise weniger schwerwiegend als die Konsequenzen der globalen Finanzkrise. Die meisten Länder haben frühzeitig mit gezielten Maßnahmen reagiert, um die negativen Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen abzumildern. Diese Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und -erhaltung über die Stärkung arbeitsbezogener Lernmöglichkeiten bis hin zur Einkommensunterstützung und der Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Allerdings haben nur wenige Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung der psychosozialen Dienste für junge Menschen gestartet. Um eine verlorene “Generation Lockdown” zu vermeiden, ist es daher wichtig, der psychischen Gesundheit junger Menschen in der Erholungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch auf europäischer Ebene wurde eine Vielzahl von Initiativen und Programmen ins Leben gerufen, um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen. So hat die Förderung junger Menschen nunmehr auch haushaltspolitisch eine hohe Priorität in der Europäischen Union.

Fazit

Frühere Rezessionen, insbesondere die globale Finanzkrise von 2008, haben gezeigt, dass die Jugendarbeitslosigkeit in vielen europäischen Ländern nicht nur zu Beginn eines wirtschaftlichen Abschwungs rasch und deutlich ansteigt, sondern auch noch lange nach Beginn der Erholung über dem Vorkrisenniveau bleibt. Wissenschaftlichen Studien zufolge erleiden junge Menschen, die während einer schweren Rezession ihren allgemeinen oder beruflichen Bildungsabschluss machen, nicht nur unmittelbar danach signifikante Einkommenseinbußen, sondern auch in den Folgejahren. Es gibt jedoch Gründe zur Annahme, dass die negativen Folgen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung junger Menschen weniger schwerwiegend sein könnten als die Folgen der globalen Finanzkrise, und dass die in den Jahren vor der Pandemie erzielten Fortschritte nicht völlig zunichtegemacht wurden. Anders als bei der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen und die EU frühzeitig mit gezielten Fördermaßnahmen zugunsten der jungen Generationen reagiert, und so die negativen Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit gemildert.

Allerdings sind auch in Deutschland – einem Land mit traditionell niedriger Jugendarbeitslosigkeit – junge Menschen infolge der Krise häufiger und länger arbeitslos als vorher. Je länger die Krise anhält, desto größer ist das Risiko, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt. Ein besonders besorgniserregendes Phänomen ist das Fortbestehen hoher NEET-Quoten in Ländern wie Italien oder Griechenland. Daher ist die Umsetzung der erneuerten „Jugendgarantie“ – die vom Europäischen Rat im Oktober 2020 verabschiedet wurde – für viele Länder eine Chance, wichtige Lücken in der Jugendgarantie von 2013 zu schließen, insbesondere in Bezug auf Qualität von Praktika und die aktive Ansprache vulnerabler NEET-Gruppen.

Obwohl die langfristigen Auswirkungen auf die soziale Situation und das psychische Wohlbefinden junger Menschen noch ungewiss sind, könnten die Lernverluste aufgrund von Schulschließungen längerfristig zu großen Nachteilen führen. Die jungen Menschen verdienen auch dann noch die besondere Aufmerksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Entscheidungsträger in ganz Europa, wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt wieder erholen. Denn es gilt zu verhindern, dass sich die Covid-19-Krise  langfristig negativ auf Leben und Beschäftigung  junger Menschen auswirkt.

Quelle: Artikel Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.01.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum sofortigen Förderstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat gestern abrupt das Förderprogramm für effiziente Gebäude (EH 55) gestoppt. Mit der Entscheidung steht der langgehegte Traum vom Eigenheim für viele Familien vor dem Aus. Angesichts ohnehin steigender Bau- und Materialpreise ist das ein herber Schlag ins Gesicht. Sie alle bekommen von dieser Bundesregierung keine Verlässlichkeit, sondern beschädigtes Vertrauen. Viele stehen nach monatelanger Planung und ersten Ausgaben nun vor dem Nichts. Das ist eine Unverschämtheit. Das eigene Haus ist nicht nur Wohn-, sondern Heimat-, Lebens- und Rückzugsort. Die Bundesregierung zeigt damit erneut den geringen Stellenwert von Familien auf ihrer Prioritätenliste.

Jedes Eigenheim ist aber auch ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Angesichts der geringsten Eigentumsquote in ganz Europa sollte sich auch die Bundesfamilien- und Seniorenministerin zur Entscheidung ihres Vizekanzlers äußern. Familien und Senioren könnten jetzt eine starke Stimme in der Bundesregierung gebrauchen. Für mich ist klar: Erfolgreiche Programme baut man aus und stellt sie nicht ein. Dass es sich dabei um ein Klimaschutzprogramm handelt, setzt der Geschichte die grüne Krone auf.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.01.2022

Zur heute anstehenden Bundestags-Debatte zur Familien­politik können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Der Ampel fehlt es an Respekt gegenüber den Leistungsträgern der Gesellschaft! Statt Familien angesichts steigender Energiepreise und der höchsten Inflation seit 30 Jahren zu entlasten, führt die Ampel mit der Verantwortungsgemeinschaft lieber ein neues Familienmodell ein, das das Tor zur Vielehe öffnet. Wir müssen leider konstatieren: Bei der Ampel stimmen weder Kompass noch Prioritäten.

Interessant ist hierbei insbesondere die Rolle der Grünen und der SPD. Noch im letzten Jahr haben sie einen FDP-Antrag zu Verantwortungsgemeinschaften abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein Steuersparmodell handelt. Das war auch richtig. Denn die Wahrheit ist: Auch Zweierbeziehungen werden vor der Frage stehen: Ehe oder Verantwortungsgemeinschaft? Wir lehnen diese Ehe light ab. Denn die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sie beinhaltet Rechte und Pflichten. Davon bleibt aber nicht viel übrig, wenn es ein Rechtsinstitut gibt, das zwar bei Sonnenschein möglichst unbürokratisch zugänglich, jederzeit auflösbar, in unterschiedlichen Abstufungen und mit finanziellen Vergünstigungen des Staates verbunden, aber gleichzeitig weniger verpflichtend als die Ehe wäre. Moderne Familienpolitik heißt für uns als Union nicht Beliebigkeit. Daran werden wir die Familienministerin messen. Wenn sie Familien entlasten oder aber mit flexiblen Arbeitszeiten den Alltag erleichtern will, sind wir als Union dazu jederzeit bereit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

„Der Zugang zu guter Bildung muss in allen Lebenslagen möglich sein – hier und anderswo. Zu viele Kinder und junge Menschen sind derzeit von Bildung abgeschnitten und bleiben abgehängt. Wir brauchen endlich ein modernes Bildungssystem, krisenfest und sozial gerecht. Statt nur den Mangel zu verwalten sind endlich umfassende Reformen und ausreichend finanzielle Unterstützung nötig“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Nicole Gohlke anlässlich des internationalen Tages der Bildung am 24. Februar 2022. Gohlke weiter:


„Der Zugang zu Bildung muss endlich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Bildung ist ein Menschenrecht. Die Bildung muss Chefsache und darf nicht der Wirtschaft überlassen werden.  
Corona lehrt uns: unser Bildungssystem muss krisenfest werden. Schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit: mit einer Lehrkräfteoffensive, mit einer Digitalisierungsoffensive. 
Und wir brauchen endlich ein bundesweites Bildungsrahmengesetz und die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz – das Kooperationsverbot in der Bildung gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 26.01.2022

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterricht (20/413) vorgelegt hat.

Lag die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten 2016 noch bei rund 377.000, sei sie im Jahr 2020 um etwa 14,9 Prozent auf rund 321.000 gesunken. Es ist somit laut Bericht zwar gelungen, „den Rückgang der Gefördertenzahlen deutlich zu verlangsamen, jedoch ohne, dass der eigentlich erhoffte Wiederanstieg bereits sichtbar geworden wäre“. Das Jahr 2020 stehe im besonderen Fokus des Berichts, da die erste Stufe der Leistungserhöhungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes hier erstmals voll zum Tragen gekommen sei. Mit diesem Gesetz ist unter anderem ein Anstieg der Bedarfssätze um insgesamt sieben Prozent in zwei Stufen und der Freibeträge um insgesamt 16 Prozent in drei Stufen beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende ist somit ab dem Jahr 2020 von zuvor 735 Euro auf 861 Euro gestiegen.

Neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat auch die COVID-19-Pandemie das Berichtsjahr 2020 geprägt. Um zu sichern, dass Studierende keinen finanziellen Nachteil durch pandemiebedingte Beeinträchtigungen an Universitäten oder Hochschulen erleiden würden, sei im Jahr 2020 beschlossen worden, BAföG-Leistungen trotz verschobenem Vorlesungsbeginn normal weiterzuzahlen und eine Verlängerung der Förderhöchstdauer zu ermöglichen. Außerdem sollten nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen Studierende in finanzieller Notlage unterstützen. Dieser Zuschuss stand laut Bericht auch BAföG-Empfängern offen. Über den gesamten Zeitraum von Juni bis September 2020 und November 2020 bis September 2021 haben rund 181.000 Studierende diesen finanziellen Zuschuss mindestens einmal beantragt.

Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit dem 16. September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem BaföG-Gesetz digital zu beantragen. Bisher seien 110.563 Anträge in digitaler Form eingegangen (Stand: 02.11.2021).

Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor. Um die Auswirkungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2019 abbilden zu können, wurde die Vorlage des 22. BAföG-Berichts von 2019 auf 2021 verschoben. Der Bericht umfasst daher die Jahre 2017 bis 2020.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Die Bundesregierung empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf des Bundesrates für ein Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (20/409) für erledigt zu erklären. Mit dem Gesetzentwurf sollten sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagsfinanzhilfegesetz so angepasst werden, dass die bereitgestellten Bundesmittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die bisherige Frist hinaus ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2022, von den Ländern abgerufen werden können.

Diese beabsichtigte Gesetzesänderung sei jedoch bereits erfolgt, heißt es zur Erklärung in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzs und des Ganztagsfinanzhilfegesetz vom 20. Dezember 2021, das am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten sei, sei die Frist zum Abfluss der Finanzhilfe bereits um ein Jahr verlängert worden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne daher für erledigt erklärt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 17 vom 14.01.2022

Bundesweite forsa-Befragung von Eltern im Auftrag der Bepanthen-Kinderförderung:

Familien unter Druck – Mehrheit der Eltern wünscht sich mehr Verständnis bei der Kindererziehung

  • Die Mehrheit aller Eltern erlebt Kritik an der Erziehung ihrer Kinder
  • Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihre Kindererziehung kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater
  • Kritik trifft vor allem Mütter und junge Eltern unter 35 Jahren
  • Experten äußern Verständnis für das Empfinden der Eltern

Unzählige Erziehungstipps in Büchern und Zeitschriften, diverse Familienblogs und Mom-Influencer in Social Media und dann mischen sich noch Freunde und Familie ein – von allen Seiten gibt es gut gemeinte Ratschläge, aber auch handfeste Kritik zur Kindererziehung von Eltern. Wie sehr sich Eltern tatsächlich kritisiert fühlen, zeigt nun die aktuelle, repräsentative forsa-Befragung, die von der Bepanthen-Kinderförderung in Auftrag gegeben wurde. Demnach erlebt die deutliche Mehrheit aller Eltern Kritik an ihrer Kinderziehung. Das hat Folgen: Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihren Erziehungsstil kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater. Die Mehrheit der Eltern und sogar fast zwei Drittel der jungen Eltern unter 35 Jahren wünscht sich deshalb in Bezug auf ihre Kindererziehung mehr Verständnis von anderen.

Mehrheit der Eltern kennt Kritik am Erziehungsstil und leidet darunter

Die Zahlen lassen aufhorchen: Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der befragten Eltern gibt an, schon einmal von anderen für den Umgang mit ihrem Kind kritisiert worden zu sein. Dabei kommt die Kritik vor allem aus dem familiären Umfeld der Eltern. Eigene Familienangehörige (45 Prozent) äußern am häufigsten Kritik, die vor allem jüngere Eltern (51 Prozent) und Eltern jüngerer Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren (48 Prozent) trifft. Dieser Umfang an negativen Rückmeldungen geht nicht spurlos an den kritisierten Eltern vorbei. Ganze 41 Prozent der Eltern sehen aufgrund der wahrgenommenen Kritik ihre Erziehungskompetenz grundsätzlich in Frage gestellt. Die Folge: Frauen bewerten sich deutlich öfter als schlechte Mutter (48 Prozent) als Männer (31 Prozent). 

Frauen und junge Eltern besonders betroffen

Die Umfrage zeigt an mehreren Stellen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Altersgruppen der Eltern auf. Frauen erleben durchweg eine höhere Belastung durch Kritik. Tendenziell werden Mütter (65 Prozent) und jüngere Eltern bis 34 Jahre (63 Prozent) häufiger kritisiert als Väter (53 Prozent) und Eltern über 45 Jahre (54 Prozent). Sie ärgern sich öfter über Ratschläge von anderen (55 Prozent; Männer: 40 Prozent) und fühlen sich schneller verletzt (40 Prozent, Männer: 16 Prozent) oder unter Druck gesetzt (34 Prozent, Männer: 18 Prozent). Vor allem junge Eltern ärgern sich besonders über Kritik, weil sie der Meinung sind, die Kindererziehung sei allein ihre Sache (62 Prozent). Dennoch nehmen sich gerade junge Eltern kritische Äußerungen besonders zu Herzen und fühlen sich dadurch am ehesten verletzt (34 Prozent), unter Druck gesetzt (41 Prozent) oder als schlechtes Elternteil (31 Prozent). 

Mom Shaming – besonders junge Frauen leiden unter Kritik

Damit bestätigen die Ergebnisse der forsa-Befragung ein Phänomen, das auch als Mom (bzw. Dad) Shaming bekannt ist: Aufgrund von beiläufigen oder tatsächlich kritischen Bemerkungen des persönlichen Umfelds am Erziehungsstil entsteht bei Betroffenen das Gefühl, als Mutter oder Vater zu versagen. Solche Rückmeldungen zur Kindererziehung müssen nicht unbedingt verbal und kritisch kommuniziert werden, um große Verunsicherung bei Eltern zu verursachen. Bereits ein abfällig wahrgenommener Blick, aber auch visuelle Emoticons und Nachrichten in den sozialen Medien, die den Erziehungsstil von Müttern oder Vätern kommentieren, können tiefgreifende Zweifel hervorrufen. Solche Situationen kennt auch Henriette Zwick, SuperMom-Bloggerin. „Gut gemeinte Ratschläge zur Erziehung meiner Kinder wirken schnell wie Kritik. Vor allem bin ich damit in den sozialen Medien konfrontiert. In der Anonymität des Internets nehmen sich die Leute deutlich mehr heraus“, so Zwick. 

Ob streng oder lax – Kritik gibt es in beiden Fällen

Dabei sind sich die Kritiker oft nicht einig, was Mütter und Väter falsch machen. Von den Eltern, die Kritik an ihrem Erziehungsstil kennen, wurde über der Hälfte (54 Prozent) vorgeworfen, dass sie ihrem Kind zu viel durchgehen ließen. Fast genauso viele Eltern (48 Prozent) wurden aber auch schon für das Gegenteil kritisiert: Sie seien zu streng und würden ihr Kind zu häufig ermahnen. Hier legt die Umfrage wieder einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern offen: Mütter werden eher dafür kritisiert, ihrem Kind zu viel durchgehen zu lassen (58 Prozent; Männer: 50 Prozent), Väter eher für einen zu strengen Erziehungsstil (55 Prozent; Frauen; 43 Prozent). „Als Mutter oder Vater ist man besonders empfindlich, wenn es um die Kinder und die Kindererziehung geht. Und: Man möchte alles richtig machen. Es ist gut zu wissen: Fehlerlose Eltern gibt es nicht – zum Glück“, sagt die Diplom-Psychologin Elisabeth Raffauf. „Bei Kritik ist es wichtig zu unterscheiden: Empfinde ich sie als freundlich oder bevormundend? Ist sie vielleicht – mit Abstand betrachtet – auch hilfreich?“

Eltern wünschen sich mehr Verständnis für die Kindererziehung

Genau das wünscht sich die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) von ihrem Umfeld: Mehr Verständnis für den eigenen Erziehungsstil und dafür, dass sie Dinge anders machen als andere. Von den jungen Eltern unter 35 Jahren wünschen sich dies sogar mehr als zwei Drittel (70 Prozent). Neben mehr Verständnis fordern Eltern über alle Altersgruppen hinweg auch mehr Wertschätzung für die Erziehungsarbeit (52 Prozent). Für Frauen (60 Prozent) ist Wertschätzung dabei erneut wichtiger als für Männer (42 Prozent). Einig sind sich allerdings nahezu alle Eltern bei einem Aspekt: Kaum ein Elternteil (4 Prozent) wünscht sich mehr Tipps und Ratschläge zur Kindererziehung. Das sieht auch Henriette Zwick so: „Ich habe über die Jahre als Mama eins gelernt: Als Eltern kennen wir unsere Kinder. Wir wissen, was sie brauchen. Das sollten sich alle Eltern bewusst machen und ihre Kinder auf ihre ganz eigene und persönliche Weise beim Großwerden begleiten.“

Über die Bepanthen Kinderförderung

Die Bepanthen Kinderförderung setzt sich seit 2008 für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein. Im zweijährlichen Rhythmus führt sie gemeinsam mit der Universität Bielefeld Sozialstudien durch, um aktuelle Problemfelder in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren – beispielsweise zum Thema Achtsamkeit, Gewalt oder Kinderarmut. Die aus den Studien gewonnenen Erkenntnisse fließen in die praktische Kinderförderung des Kinderhilfswerks „Die Arche“ ein.

Während der Corona-Pandemie widmete sich die Bepanthen-Kinderförderung der mentalen und physischen Gesundheit von Familien und entwickelte mit der Arche das digitale Fitnessprogramm „Mach Dich fit – Für Kids!“, das Kinder dazu anregt, sich auch zu Hause ausreichend zu bewegen und auf die inneren Stärken zu konzentrieren. Zusätzlich wurde eine Forsa-Umfrage in 2021 veröffentlicht, die das aktuelle Stimmungsbild der Eltern während der noch anhaltenden Corona-Pandemie spiegelt.

Weitere Informationen unter bepanthen.de/kinderfoerderung und zur aktuellen Studie unter bepanthen.de/kinderfoerderung/sozialforschung/gemeinschaftssinn.

Über Bayer

Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen Menschen nützen und die Umwelt schonen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Konzern mit rund 100.000 Beschäftigten einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich bereinigt um Sondereinflüsse auf 4,9 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de

Die Bayer Vital GmbH vertreibt die Arzneimittel der Divisionen Consumer Health und Pharmaceuticals in Deutschland. Mehr Informationen zur Bayer Vital GmbH finden Sie unter: www.gesundheit.bayer.de

Quelle: Pressemitteilung Bayer Vital GmbH und Bepanthen-Kinderförderung vom 18.01.2022

Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sowie kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung: Gemessen an einem für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkorb sind die Preise im Dezember 2021 um 5,5 Prozent gestiegen. Dagegen wiesen Alleinstehende mit niedrigem Einkommen die im Vergleich geringste haushaltsspezifische Teuerungsrate mit 4,4 Prozent auf. Auch für Singles mit hohen und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 4,7 bzw. 5,0 Prozent im Dezember etwas unter der allgemeinen Preissteigerung von 5,3 Prozent. Bei Familienhaushalten mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen waren es 5,3, bei Familien mit höherem Einkommen 5,4 Prozent (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Schaut man auf die Inflationsraten für das gesamte Jahr 2021, zeigt sich ein ähnliches Muster auf deutlich niedrigerem Niveau: Während im deutschen Durchschnitt der Verbraucherpreisindex um 3,1 Prozent stieg, reichten die haushaltsspezifischen Raten von 2,6 Prozent bei Singles mit niedrigem Einkommen bis zu jeweils 3,3 Prozent bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem beziehungsweise mittlerem Einkommen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die neue Auswertung liefert künftig monatlich die spezifischen Teuerungsraten für acht repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

„In den vergangenen Monaten ist die Inflation hochgeschnellt. Viele aktuell preistreibende Faktoren beruhen dabei auf Corona-bedingten Sondereffekten, wie auch die Preisentwicklung für das Jahr 2021 insgesamt zeigt, die mit 3,1 Prozent deutlich niedriger ist als die Monatszahlen zum Jahresende. Wir rechnen damit, dass sich die Inflation im laufenden Jahr wieder spürbar abschwächt. Trotzdem belastet die Teuerung die Haushalte in Deutschland. Und grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten“, sagt Dr. Silke Tober. Die IMK-Expertin für Geldpolitik hat den monatlichen Monitor konzipiert.

Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ermittelt Tober die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im neuen IMK Inflationsmonitor werden acht repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation gegenwärtig nicht überproportional Haushalte mit geringeren Einkommen trifft“, fasst Tober das aktuell beobachtete Muster zusammen. Allerdings erweist sich etwa die vergleichsweise niedrigere Inflationsrate bei Alleinstehenden mit geringem Einkommen als zweischneidig – auch über das Problem fehlender Rücklagen hinaus. Denn diese Haushalte sind stark von den erheblichen Preisanstiegen bei Lebensmitteln und insbesondere Haushaltsenergie betroffen – Güter des Grundbedarfs, deren Konsum sie kaum reduzieren können. Dass ihre haushaltsspezifische Inflation derzeit unterdurchschnittlich ausfällt, liegt vor allem schlicht daran, dass sie sich andere Waren und Dienstleistungen, deren Preise ebenfalls stark zugelegt haben, ohnehin nicht leisten können. Das gilt vor allem für Benzin und andere Ausgaben fürs Auto sowie beispielsweise für Reisen.

Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen, die mit 5,3 Prozent im Dezember eine durchschnittliche Monatsrate aufweisen, spielen die deutlich gestiegenen Preise für Lebensmittel, Heizung und Strom ebenfalls eine wichtige Rolle für die haushaltsspezifische Preisentwicklung. Zudem schlagen in ihrem Fall auch die im Vorjahresvergleich stark erhöhten Kraftstoffpreise zu Buche. Das gilt in noch etwas höherem Maße für Haushalte mit Kindern und mittlerem sowie für Paare mit mittlerem Einkommen, weshalb die beiden letztgenannten Gruppen aktuell mit jeweils 5,5, Prozent die höchste Inflationsbelastung tragen. Dagegen spielen solche alltäglichen Güter im Gesamt-Warenkorb von Alleinstehenden mit sehr hohen Einkommen eine etwas kleinere Rolle. Daher ist ihre haushaltsspezifische Inflationsrate mit 4,7 Prozent im Dezember unterdurchschnittlich.

Welche hohe Bedeutung aktuell insbesondere die Preise für Heizöl und Auto-Kraftstoffe haben, verdeutlicht Tober am Beispiel dreier Paarhaushalte mit mittlerem Einkommen. Heizt eines dieser Paare mit Öl und fährt ein Auto mit Verbrennermotor, liegt seine Inflationsrate bei 5,9 statt 5,5 Prozent. Dagegen hat Paar 2 eine Haushalts-Teuerungsrate von 5,2 Prozent, weil es mit Gas heizt. Für Paar 3, das Gasheizung hat und auch noch statt des Autos öffentliche Verkehrsmittel nutzt, stiegen die Preise im Dezember um 3,8 Prozent.   

Auch wenn das IMK in diesem Jahr einen weiteren deutlichen Anstieg der Energiepreise eher für unwahrscheinlich hält, rät Inflationsexpertin Tober der Politik, die Entwicklung genau im Blick zu behalten und über Hilfen für Haushalte mit niedrigen Einkommen nachzudenken: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen stellen die aktuell hohen Energiepreise eine große Belastung dar. Das gilt selbst für Menschen in der Hartz-IV-Grundsicherung, da hier zwar die üblichen Heizkosten, nicht aber die Stromkosten vom Staat übernommen werden“, sagt die Ökonomin. „Ein Zuschuss für Geringverdienende, insbesondere jene mit Kindern, ist daher in der aktuellen Situation eine sinnvolle verteilungspolitische Maßnahme.“        

Der IMK Inflationsmonitor wird künftig monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung vom 21.01.2022

  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit
  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit

Wegen der hohen Zahl an Covid-19-Infektionen in Deutschland müssen viele Kinder erneut zu Hause betreut werden – das stellt vor allem berufstätige Eltern vor Probleme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2020 rund 4,5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (67 %).

85 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. Gut eine Million Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2020 waren 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 43 % in Vollzeit (233 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (85 %).

3,8 Millionen Kinder zwischen 0 und 10 Jahren wurden zuletzt in Kitas betreut

Die aktuell angespannte Lage in Betreuungseinrichtungen und an Grundschulen betrifft Millionen jüngere Kinder, die dort betreut beziehungsweise unterrichtet werden. Rund 3,8 Millionen Kinder unter elf Jahren wurden zum Stichtag 1. März 2021 in Kindertageseinrichtungen in Deutschland betreut. Rund 2,8 Millionen Kinder besuchten im Schuljahr 2020/2021 die Grundschule. 

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen „Digitalen Magazin“. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Weitere Daten zu Schülerinnen und Schülern nach Alter und besuchten Schularten finden Sie in unserer Fachserie 11, Reihe 1, Tabelle 3.5 „Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen, Geburtsjahren/Alter und Geschlecht“.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2022

  • Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %), niedrigste in Berlin (0,9 %)
  • Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
  • Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren multimedial auf

Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

Die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26 500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 % besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 zum wiederholten Mal ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2 500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe (0,9 %). Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (58 %), die die Klassenstufe wiederholten, waren zuletzt männlich, 42 % davon waren weiblich.

Grundschulen: 21 Schülerinnen und Schüler im Schnitt je Klasse

Bei der Diskussion um gute Lehr- und Lernbedingungen während der Corona-Pandemie spielt auch die Klassengröße eine Rolle – etwa im Zusammenhang mit den geforderten Abstandsregeln. Die Klassengröße – also die Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse – variiert je nach Schulart. Über alle Schularten (ohne Sekundarstufe II) hinweg lag die durchschnittliche Klassengröße im Schuljahr 2020/2021 bundesweit bei 24 Schülerinnen und Schülern. Am höchsten war sie mit 26 Schülerinnen und Schülern in Berlin, am niedrigsten mit 21 in Sachsen-Anhalt.

Abstands- und Hygieneregeln spielen in Grundschulen eine verstärkte Rolle, da die Kinder dort seltener gegen das Coronavirus geimpft sind. Im Schuljahr 2020/2021 hatten die Klassen an Grundschulen bundesweit im Schnitt 21 Schülerinnen und Schüler. Während der letzten zehn Jahre hat sich die Klassengröße an Grundschulen nicht verändert. Am kleinsten waren die Klassen im Schnitt zuletzt in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen mit jeweils 19 Schülerinnen und Schülern. In Nordrhein-Westfalen und in Berlin mit jeweils 23 waren die Grundschulklassen am größten.

Wichtige Bildungsindikatoren multimedial aufbereitet

Die Daten sind Teil des neuen „Digitalen Magazins Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Darin sind Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium zusammengestellt. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. In dem neuen Veröffentlichungsformat werden zentrale Bildungsindikatoren multimedial präsentiert – als interaktive Grafiken, kombiniert mit erklärenden Texten, Videos und Audios.

Methodische Hinweise:

Die Wiederholerquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholern (Summe aus Nicht­versetzten und freiwilligen Wiederholerinnen und Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr.

Durch Auflösung des Klassenverbandes in der reformierten Oberstufe an Gymnasien, Integrierten Gesamt-, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs entfallen die Klassenangaben für den Sekundarbereich II.

Weitere Informationen enthält die Fachserie 11 Reihe 1.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2022

Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2020 um 6,4 % ab. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der vorliegenden Daten ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

70 % der Frauen, die im 3. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.01.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ein Bündnis aus AWO-Verbänden hat sich mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt und fordert humanitäre Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan. Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Die erschütternden und hoffnungslosen Bilder, die uns kurz nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan erreichten, sind längst aus den Medien verschwunden. Das Leid der Menschen im Land hält aber nicht nur an, sondern wird von Tag zu Tag größer. Ihre Situation bleibt lebensgefährlich und entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Die Taliban haben inzwischen endgültig die Kontrolle über das gesamte Land erlangt, in kürzester Zeit geht die ohnehin schon angeschlagene Wirtschaft Afghanistans zugrunde. Laut UN sind aktuell eine Million Kinder unter fünf Jahren von akuter Unterernährung betroffen.“

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert daher in einem gemeinsamen Appell mit Mitgliedsverbänden deutschlandweit sofortige Maßnahmen der Bundesregierung.

Konkret fordert das Bündnis

  1. ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan.
  2. Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Familienangehörige (auch außerhalb der Kernfamilie) von in Deutschland lebenden Afghan*innen bzw. das hierzu erforderliche Einvernehmen des Bundes.
  3. zur Entlastung der Nachbarstaaten Afghanistans zusätzliche Aufnahmeplätze für Afghan*innen im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms.
  4. einen schnellen, unbürokratischen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten und die dazu notwendige Einrichtung von Familiennachzugsverfahren an allen deutschen Auslandsvertretungen in der Region.

„Das Leben von Menschen ist bedroht – darunter Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, Ortskräfte deutscher Institutionen, von denen viele bei Subunternehmern beschäftigt waren, und Menschen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben“, mahnt AWO Präsident Michael Groß, „Wir können diese Leben retten. Wenn wir schnell und unbürokratisch handeln!“

Der vollständige Appell (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.01.2022

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine umfassende Bewertung des Koalitionsvertrages veröffentlicht. Der Verband begrüßt darin die sozial- und gesellschaftspolitische Stoßrichtung des Vertrages und fordert eine entschlossene Umsetzung. Mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt seien auch mit Blick auf die Bewältigung anstehender Herausforderungen wie Pandemiebekämpfung, sozial-ökologische Transformation und Digitalisierung von zentraler Bedeutung, so der Verband.

Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der Fortschritt, den sich die neue Bundesregierung zu Recht vorgenommen hat, muss unbedingt in der Breite der Gesellschaft ankommen. Entsprechend müssen sich die im Koalitionsvertrag verankerten sozialen Vorhaben daran messen lassen, ob sie den sozialen Zusammenhalt stärken und Armut abbauen. Wir stellen fest: Viele Instrumente in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben das Potenzial, die soziale Lage der Menschen konkret und spürbar zu verbessern. Auch in der Gesellschaftspolitik sehen wir wichtige Fortschritte.“ AWO Präsident Michael Groß merkt an: „Mehr Problembewusstsein und einen gemeinsamen politischen Willen hätte sich die AWO beim Abbau von Vermögensungleichheit gewünscht. Unsere Gesellschaft wird immer ungleicher. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Demokratie, hier umzusteuern. Wir werden uns mit unserer Expertise einbringen und uns weiter für einen starken Sozialstaat und hochwertige soziale Dienstleistungen und Angebote einsetzen. Es kommt jetzt entscheidend auf eine entschlossene Umsetzung der Vorhaben an.“

Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme bewertet die AWO die aus wohlfahrtsverbandlicher Perspektive relevanten Maßnahmen des Koalitionsvertrages im Einzelnen. Dabei werden vielfach Hinweise zur Konkretisierung der Vorhaben gegeben und über den Vertrag hinaus gehende Handlungsbedarfe identifiziert. Insbesondere die finanzpolitischen Leerstellen sieht der Verband kritisch.

„Bei der Ausgestaltung und Umsetzung darf es an den Finanzen nicht scheitern“, ergänzt der AWO Bundesvorsitzende Jens M. Schubert, „Es wird also darauf ankommen, ob die Vorhaben mit den dafür benötigten finanziellen Mitteln unterlegt werden. Hier bleibt der Koalitionsvertrag leider im Unklaren. Bei den Investitionen in die digitale und soziale Infrastruktur, bei der Kindergrundsicherung, dem Wohnungsbau, bei Nachhaltigkeit und Pflege können wir uns keine halben Sachen mehr leisten. Wir müssen jetzt richtig anpacken! Das gilt im Übrigen auch für den Abbau ausufernder Ungleichheiten. Bei der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen und den Regelsätzen in der Grundsicherung muss im Laufe der Legislaturperiode dringend nachgesteuert werden!“

Die vollständige Stellungnahme zum Download gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.01.2022

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Gemeinsam für Kinderrechte“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen mit diesem Motto sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen muss das gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so kann es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk sehen mit Sorge, dass Kinder gerade während der Covid-19-Pandemie kaum gehört und ihre Belange häufig übergangen wurden und werden. Die Bedürfnisse von Kindern müssen im Alltag berücksichtigt werden und Kinder müssen bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen können. Der von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigte Nationale Aktionsplan zur Kinder- und Jugendbeteiligung sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Aber auch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein wesentlicher Baustein für Kinderrechte, der nun endlich wirksam werden muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland setzen auf eine neue Initiative der Bundesregierung zum Beginn dieser Legislaturperiode. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Verantwortung, im Interesse von Kindern und Jugendlichen eine längst überfällige verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte zu ermöglichen.

„Die Corona-Krise zeigt uns mehr als jemals zuvor, dass die UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt werden muss. Eingebunden werden müssen unterschiedliche politische Ressorts, denn Kinderrechte betreffen neben der Kinder- und Jugendpolitik etwa auch die Stadtentwicklungs- oder Gesundheitspolitik. Nur so kann es gelingen, ein kinderfreundliches Deutschland zu schaffen und die richtigen Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für eine kinderfreundliche Gesellschaft muss neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie angegangen werden. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt.“

„Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen sich politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in unserem Land noch stärker für die Verwirklichung der Kinderrechte engagieren“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Dazu gehört auch, dass die Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. Damit dies gelingt, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Wir ermutigen die politischen Akteure, rasch das Gespräch zu suchen, um den Schritt in dieser Legislaturperiode mit einem wirkungsvollen Vorschlag endlich zu tun.“

Zum Weltkindertag am 20. September 2022 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 25.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Bildung umfangreiche und ambitionierte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. So vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Und auch bei der Integration von geflüchteten Kindern ins Bildungssystem gibt es noch viel zu tun. Zudem muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Diese soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen und im Zeitalter der Digitalisierung Angebote barrierearm in Anspruch nehmen zu können.

 

„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, ungeachtet ihrer sozialen Lage oder ihrer Herkunft. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vererbung von Bildungsverläufen aufzubrechen. Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist nachweislich von entscheidender Bedeutung. Deshalb müssen allen Kindern gleichwertige Chancen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für die fast drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind. Hier lassen sich auch über eine gute Personal-, Raum- und Sachausstattung von Bildungseinrichtungen, durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte sowie ein vielfältiges, nicht nur an Lehrplänen orientiertes Bildungsangebot die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen in den Elternhäusern ausgleichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aus dem Recht auf Bildung folgt zudem, dass alle Kinder in Deutschland Anspruch auf Bildung und Beschulung haben. Auch zu uns geflüchtete Kinder sollten schnellstmöglich eine Schule besuchen können. Dabei geht es zum einen um das Lernen generell, aber auch um den sozialen Austausch mit anderen. Das monatelange Warten und Ausharren in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften ohne ausreichenden Zugang zu Bildung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Hofmann weiter.

 

„Mit dem General Comment No.25 sichern die Vereinten Nationen Kindern ein Recht auf digitale Bildung zu. Dies umfasst sowohl die technische Ausstattung, die Qualifizierung der Fachkräfte zum Umgang mit Technik und Materialien als auch die Förderung von Entwicklung und Anschaffung digitaler Bildungsmaterialien. Digitale Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen. Digitale Bildung kann zudem das Recht auf Bildung in Situationen sichern, die eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht zulassen“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.01.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. startet im Januar 2022 das Fachzentrum Mehrsprachigkeit. Ziel ist es, Mehrsprachigkeit als gelebte Normalität stärker sichtbar zu machen. Noch immer fehlt es an Wissen und Informationen, insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule, in Beratungsstellen, in Ämtern und Organisationen.  

„Wir leben in einer globalen und mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft. Die Bildungspolitik muss das endlich aufgreifen. Wenn in Bildungskonzepten unter Sprachförderung weiterhin nur der Erwerb des Deutschen verstanden wird, geht das in die völlig falsche Richtung. Es braucht dringend ein neues Verständnis von sprachlicher Bildung, die alle Sprachen der Kinder einbezieht. Und das geht weit über “herkunftssprachliche Angebote” hinaus, wie es etwa im Koalitionsvertrag steht“, so Maria Ringler, Referentin des Verbandes zum Thema Mehrsprachigkeit.

Der Verband will mit diesem Angebot nicht nur mit Bildungspolitik, Multiplikator:innen und Fachkräften in Dialog treten, sie beraten und informieren. “Wir richten uns vor allem an Eltern und Kinder, beraten zu Fragen der mehrsprachigen Erziehung, zeigen Wertschätzung und schaffen Räume für Austausch und Vernetzung”, so Ringler.

Sprache sei mehr als nur ein reines Kommunikationsmittel, betont Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Sprache sei immer auch Trägerin von Wissen und kultureller Erfahrung. „Je mehr Sprachen mir vertraut sind, desto mehr Türen zu unterschiedlichen Welten stehen mir offen. Sie verdeutlichen mir unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster, sie sind Teil meiner Identitätsbildung. Mit der Familiensprache kann ich mit meiner Familie, mit meinen Verwandten, meinen Großeltern verbunden bleiben.“ Aus diesem Grund sei es für einen Familienverband, der die Interessen migrantischer Familien vertritt, so wichtig, ein Fachzentrum Mehrsprachigkeit zu etablieren.

„Es geht uns nicht zuletzt um ein sprachen-gerechteres Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Um die Anerkennung der mehrsprachigen Kompetenzen der migrantischen, bi- und transnationalen Familien und ihre Wirkung als “Brückenbauer:innen” und “Übersetzer:innen”. Sie leben im Kleinen vor, was wir in einer diversen Gesellschaft im Großen benötigen: Offenheit und Verständnis füreinander und vielfältige Sprachkompetenzen, um gemeinsam erfolgreich miteinander kommunizieren, leben und arbeiten zu können,“ so Vangeltziki.

Mit Dr. Marie Leroy, Soziolinguistin, und Selma Walther, Diplom-Sprachwissenschaftlerin, stehen zwei Expertinnen für Mehrsprachigkeit dem Fachzentrum zur Verfügung. Sie informieren und beraten Eltern und Fachkräfte, bieten Qualifizierungen und Workshops an und sind ansprechbar für alle Anfragen zum Thema Mehrsprachigkeit

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.01.2022

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.

“Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden“, fordert Schneider.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden sowie den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt 449 Euro betragen.

“Die bedarfsgerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Regelsätze ist die Grundlage einer jeden Reform von Hartz IV und auch der von der Koalition angekündigten Kindergrundsicherung. Wir werden diese Bundesregierung auch daran messen, dass sie die Ärmsten nicht eine weitere Legislaturperiode lang in ihrer Not alleine lässt, sondern armutspolitisch in die Offensive geht”, so Schneider. Damit die Menschen angesichts der andauernden Pandemie und der explodierenden Preise kurzfristig Hilfe erfahren, fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro.

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Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.01.2022

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen arme Familien einen monatlichen Zuschlag bekommen. Der Paritätische mahnt zügige Entscheidung an.

Der Paritätische Gesamtverband unterstützt den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen), schnellstmöglich einen Zuschlag auf den Regelsatz für Kinder aus Familien zu gewähren, die aktuell Hartz IV, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag bekommen, um die Zeit bis zur Einführung einer echten Kindergrundsicherung zu überbrücken. Als “armutspolitischen Affront” kritisiert der Wohlfahrtsverband dagegen die Haltung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die monatliche Soforthilfe für die betroffenen Familien auf 10 Euro deckeln will. Der Paritätische appelliert an die Ampel-Koalition, zügig eine Entscheidung zu treffen, die eine spürbare Entlastung für die Familien bringt. 

“Die Ankündigung der Ampel im Koalitionsvertrag, eine Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, ist ein echter Meilenstein. Doch bereits auf dem Weg zur Umsetzung wird sich zeigen, wie ernst es den unterschiedlichen Koalitionären mit der Abschaffung der Kinderarmut wirklich ist”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Die Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie schon bei der Einführung von Hartz IV künstlich kleingerechnet wurden und seitdem den Mindestbedarf von Kindern und Erwachsenen nicht abdeckten, fordert der Paritätische. Der Vorstoß der Bundesfamilienministerin, den im Koalitionsvertrag angekündigten Zuschlag für die Kinder bis zur endgültigen Neuberechnung nicht auf die lange Bank zu schieben, sei daher nur zu begrüßen. Die von der Familienministerin vorgeschlagenen 25 Euro pro Monat seien dabei nach Auffassung des Verbandes das absolute Minimum. Als armutspolitisch ignorant und Affront betrachtet Schneider vor diesem Hintergrund die von  Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagenen 10 Euro pro Kind. “Wer weiß, wie es armen Familien wirklich geht, weiß auch, dass es schnell eine spürbare Entlastung braucht. Es führt kein Weg dran vorbei: gegen Armut hilft Geld.” 

Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, zügig zu einer Einigung zu finden, die die finanzielle Not der Familien angemessen berücksichtigt. Der Verband reagiert auf eine Meldung des Business Insider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 10.01.2022

„Mit einer Kindergrundsicherung und einer Steuergutschrift für Alleinerziehende plant die Ampel echte Verbesserungen für Alleinerziehende“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vorhaben der neuen Regierung für die kommenden vier Jahre. „Insgesamt gibt es Licht und Schatten, bei vielen Vorhaben wird es auf das Kleingedruckte ankommen. Bei Leistungen auf die Preisschilder – kommen unterm Strich auch tatsächlich Verbesserungen an?“, so Jaspers weiter.

In einer Bewertung des Koalitionsvertrages hat der VAMV Pläne der Ampel für Alleinerziehende eingeordnet und erste Vorschläge für die Ausgestaltung gemacht. „Eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer tatsächlichen Steuergutschrift ist ein echter Fortschritt, um Alleinerziehende mit mittleren und geringen Einkommen zu entlasten. Entscheidend ist die Höhe: Um keine Alleinerziehende schlechter zu stellen, muss die Höhe des Abzugsbetrags an der maximalen Wirkung des jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende anknüpfen“, unterstreicht Jaspers.

Im Familienrecht begrüßt der VAMV, dass weiter kein Umgangsmodell zum Leitbild erhoben werden soll und die Orientierung am Kindeswohl vorne steht. „Beim vieldiskutierten Wechselmodell geht es um ein Ermöglichen und nicht um ein Verordnen, das ist genau richtig. Kritisch sehen wir, dass das Wechselmodell bei der Beratung für getrennte Eltern in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Eine gute Beratung muss ergebnisoffen Eltern helfen herauszufinden, welches Umgangsmodell zu ihrem Kind und ihrer Lebenssituation individuell am besten passt“, betont Jaspers.

An manchen Stellen hätte der VAMV sich mehr Mut gewünscht: Beim Elterngeld für stärkere Anreize hin zur Parität, im Steuerrecht hin zur Individualbesteuerung. Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ist ein Schritt nach vorne, tastet aber den Ehegattensplitting-Effekt nicht an. Dieser wird durch eine Ausweitung der Minijobs – weiter mit vollem Splittingvorteil – verschärft. „Die Steuerungswirkung hin zu einer asymmetrischen Arbeitsteilung sowie die Steuerungerechtigkeit für Alleinerziehende bleiben bestehen“, bemängelt Jaspers. „Es bleibt bei Anreizen für die verheiratete Zuverdienerin im Minijob – ein Modell, die gerade Müttern nach einer Trennung auf die Füße fällt, wenn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.01.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2022 und 23. Februar 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Die BAGFW bietet insgesamt sechs kostenfreie Online-Veranstaltungen an, die sich mit den Wirkungen und Folgen der Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie auch den Wirkungen auf die betreffenden Einrichtungen und Dienste beschäftigen. 

Die nächsten Online-Veranstaltungen sind:

  1. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche aus? Herausforderungen für die zukünftige Ausgestaltung der Hilfen und Angebote, Donnerstag, 10.02.2022, 09:30 – 12.30 Uhr
  2. Erschöpfte Familien als Adressat*innen von Familienbildung und Familienerholung, Mittwoch, 23.02.2022, 09:30 – 12.00 Uhr

Worum geht es? Die seit zwei Jahren anhaltende Pandemie und die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus haben das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien gravierend verändert. Die Wohlfahrtsverbände nehmen diese Auswirkungen wie Seismographen wahr und können unmittelbar aus der Praxis die Pandemiefolgen und die (unerwünschten) Folgen der Maßnahmen zu deren Eindämmung veranschaulichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bietet daher in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Online-Veranstaltungsreihe zu den anhaltenden Wirkungen und Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege der entsprechenden Arbeitsfelder an.

Ausgehend von Impulsen aus der Praxis und einem Blick auf Familien aus wissenschaftlicher Sicht wollen wir mit Euch darüber ins Gespräch kommen, welche Herausforderungen die Pandemie mit ihren wochenlangen massiven Einschränkungen für Familien, aber auch für Mitarbeitende und Träger von Familienbildung und -erholung mit sich gebracht haben und welche Probleme sichtbar geworden sind. Was brauchen Familien, aber auch Fachkräfte jetzt? Gleichzeitig soll es aber auch darum gehen, welche Lehren wir aus dieser Krise ziehen und welche Antworten für die Zukunft wir in der Familienförderung und in der Politik darauf finden müssen.

Impulse:
Dr. Inken Balla, Leiterin des AWO Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrums in Güstrow
Martina Bunk-Georgieva, Referatsleitung Familienerholung der AWO SANO gGmbH in Rerik
Dr. Laura Castiglioni, Deutsches Jugendinstitut München

Eine Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist unter dem folgenden Link möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/erschoepfte-familien-23022022

Informationen zur gesamten Veranstaltungsreihe sind dem Anhang zu entnehmen oder unter dem folgenden Link abzurufen: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail-1/unbeschwert-ist-anders

Termin: 15. Februar 2022

Veranstalter: Niedersächsisches Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Digitale Angebote ausbauen und entwickeln: Chance für die Väterarbeit

Das Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“ lädt zum Online-Fachgespräch in der Veranstaltungsreihe „Wie geht es weiter für Väter und Familien nach der Corona-Pandemie?“ ein.

Die Corona-Pandemie hat die Umstellung von Präsenzangeboten der Familienbildung und -beratung auf digitale Formate erzwungen. Dadurch wurde ein Entwicklungsschub ausgelöst, der viele kreative Lösungen hervorgebracht hat. Welche Chancen ergeben sich daraus für die Beteiligung von Vätern an der Familienbildung und -beratung? Wie können digitale Angebote ansprechend und kreativ gestaltet werden? Wie kann ein geschützter Rahmen geschaffen werden, in dem (werdende) Väter mit Angeboten der Familienbildung gut und dauerhaft erreicht werden?

Nora Becher, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, stellt Möglichkeiten zur Umsetzung von Online-Angeboten vor. Axel Hengst, mannigfaltig e.V., gibt Einblick in die Beratungs- und Gruppenarbeit im Projekt „Bald Papa“ für werdende Väter.

Bitte melden Sie sich bis zum 12. Februar 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 22. Februar 2022

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Alleinerziehend – ein Wort, das gerade mal fünf Mal im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel vorkommt, aber dennoch eine große Rolle in der Legislatur spielen muss. Denn für Alleinerziehende haben die großen familienpolitischen Reformen der kommenden Legislatur besondere Relevanz. Ob Sorge Umgangs- und Unterhaltsrecht, Kindergrundsicherung, Steuergutschrift, Elterngeld, Kinderkrankentage oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei Alleinerziehenden muss doppelt geschaut werden, ob Änderungen tatsächlich die beabsichtigte Wirkung entfalten. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – deshalb möchten wir gleich zu Beginn der Legislatur das Gespräch mit Politiker*innen aus dem Deutschen Bundestag suchen und drängende Sachfragen diskutieren.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Miriam Hoheisel, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
– Silvia Breher, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU / CSU
– Heidi Reichinnek, Mitglied des Deutschen Bundestages, Die Linke
– Nina Stahr, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90 / Die Grünen
– Jasmina Hostert, Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.  Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.  

Hier können Sie sich anmelden.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung an Ihre E-Mail mit den Einwahldaten (per Zoom). Bitte geben Sie diese Daten nicht weiter. Sie können Ihre Anmeldung ggf. bei eveeno im Buchungscenter selbstständig stornieren.

Über den Link wählen Sie sich per Webbrowser ein und nehmen teil, Sie werden dann aufgefordert das Video und das Audiosignal über Computer oder Telefon freizuschalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist sich ggf. Zoom als Anwendung vorab herunterzuladen.

Wer keine Kamera hat, kann den Link trotzdem starten und sich über Telefon (siehe Möglichkeiten oben) in die Audio-Übertragung einwählen.

Bitte benennen Sie sich bei oder nach dem Einloggen mit Ihrem Klarnamen, der Vorname kann abgekürzt sein. Wir nutzen die nachträgliche Berichtfunktion von Zoom (ausschließlich für die interne Dokumentation), um Anmeldestand und Teilnahme abzugleichen. Während der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet oder fotografiert.

Wir werden alle Teilnehmenden (ausgenommen die Input-Geber*innen) für die Dauer der Übertragung stumm schalten und bitten Sie dies vorerst beizubehalten. Die Chatfunktion wird es ermöglichen, Fragen und Anmerkungen zu notieren, die von unserer Moderation bearbeitet werden.

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

„Was brauchen Familien in der Corona-Pandemie wirklich?“: in der nunmehr fünften COVID-19-Welle ist diese Frage drängender denn je. Die derzeitige Ausnahmelage hat deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Wie sieht nun aber eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie aus? Damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst, und seine Analysen und Empfehlungen bieten eine Fülle an konkreten Ansatzpunkten, Argumentationen und Hintergründen.

Download Einladungsflyer

Diesen Dialog möchten wir nun gemeinsam vertiefen, und laden Sie deshalb herzlich ein

am 24. Februar 2022 um 17 Uhr in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg nach Berlin* (oder im Livestream) zur gemeinsamen Veranstaltung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag „Weg mit der Gießkanne: Was Familien in der Corona-Pandemie wirklich brauchen“.

Besonders freuen wir uns, dass wir die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, begrüßen dürfen, die die Keynote sprechen wird, gefolgt vom Impulsreferat der Bildungs- und Familienökonomin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Auf dem Podium diskutieren im Anschluss Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats, moderiert von Dr. Daniel Deckers (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Alle Details verrät Ihnen der Programmflyer, den Sie oben zum Download finden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in Berlin persönlich begrüßen dürfen oder Sie via Livestream teilnehmen! Sie helfen uns sehr, wenn Sie sich bis 10. Februar über das Formular, dessen Online-Link Sie unten (und im Programmflyer) finden, anmelden.

Termin: 21. März 2022

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Diese Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater/innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachberater/innen sind Vermittler/innen und Multiplikator/innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die derzeitige Situation der Fachberatung auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse zu beleuchten und konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis zu identifizieren. Ausgehend von aktuellen Gesetzgebungsprozessen (KiQuTG und KJSG) und den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das System der Kindertagesbetreuung richtet sich der Fokus zum einen auf Strategien zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie im System der Kindertagesbetreuung. Hierbei sollen insbesondere die Schnittstellen zwischen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen / Trägern / Fachberatungen in den Blick genommen werden. Zum anderen wird sich das Forum mit den Professionalisierungsentwicklungen im Feld der Fachberatung auseinandersetzen und der Frage nachgehen, welche Handlungsbedarfe und Perspektiven sich aus den oben genannten Gesetzen für die Arbeit von Fachberater/innen mit und ohne Dienst- und Fachaufsicht ergeben. Die Veranstaltung bietet Raum für den fachlichen, bundesweiten Austausch.

Sie richtet sich an Fachberater/innen sowie Vertreter/innen der Fach- und Dienstaufsicht aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung.

Anmeldeschluss ist spätestens der 18. Februar 2022.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
www.deutscher-verein.de/de/va-22-fachberatung-kindertagesbetreuung

WEITERE INFORMATIONEN

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung?

 

Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. 

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung? Lange Zeit beschäftigten sich feministische Debatten kaum mit Elternschaft und Familie. Der bis in die Gegenwart hinein tonangebende Gleichheitsfeminismus orientiert sich an der Gleichheit mit Männern – ungebunden und durch Frauen von Fürsorge befreit. Durch feministische Kämpfe sollte Autonomie und Selbstbestimmung auch für Frauen erstritten werden. Da die Sorge um ein abhängiges Kind der mütterlichen Selbstbestimmung Grenzen setzt, war sie in den feministischen Debatten lange Zeit Gegenstand der Abgrenzung. Zeiten ändern sich! Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. Nicht länger richten sie sich gegen die Familie, sondern gegen Verhältnisse, in denen das Leben mit Kindern zur Zumutung wird. In der Familie Feminismus leben – eine neue Devise und Herausforderung. Lust auf Bindung, Freiheit durch Angewiesenheit, Macht durch Mutterschaft – auch für Freundinnen und Väter. Damit sind Feminismus, Familie und Elternschaft in dieser Kombination ein neuer Untersuchungsgegenstand.

Ein Handbuch, das anhand von Schlagwörtern lexikonartig 50 feministische Perspektiven auf Elternschaft versammelt.

Das Handbuch Feministische Perspektiven auf Elternschaft erscheint Mitte Dezember 2021 im Verlag Barbara Budrich.

Direkt beim Verlag bestellen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs will Betroffenen eine Stimme geben und ihre Erfahrungen sichtbar machen. Dafür startet sie ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt und veröffentlicht 100 Geschichten von betroffenen Menschen auf einem neuen Internetportal.

 

Unter dem Namen „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht heute die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ein frei zugängliches Internetportal mit 100 biografischen Berichten von betroffenen Menschen. Es ist in diesem Umfang ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt. Mit ihren Geschichten legen die Betroffenen ein vielfältiges Zeugnis ab über das erlebte Unrecht und Leid, aber auch über Hilfe in der Kindheit, über die Folgen des Missbrauchs, aber auch über Kraft, Mut und Wege, das Geschehene zu bewältigen. Sie berichten unter einem Pseudonym von Missbrauch in der Familie, im sozialen Umfeld, im Sportverein, in der Schule, in der Kirche, im Heim oder auch in organisierten Strukturen.

 

Das Geschichten-Portal leistet als Gedächtnisort einen bedeutenden Beitrag für die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Darüber hinaus tragen die Geschichten dazu bei, für die Folgen sexueller Gewalt zu sensibilisieren, die Tabuisierung des Themas und die Stigmatisierung betroffener Menschen zu beenden, die häufig auf den Status eines Opfers reduziert werden, wenn sie über den Missbrauch sprechen.

 

Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission:

„Der Name des Portals steht für die Bedeutung dessen, was Betroffene der Kommission in vertraulichen Gesprächen oder schriftlich berichten: Jede einzelne dieser Geschichten ist wichtig und zählt. Mit dem Portal „Geschichten, die zählen“ wollen wir einen würdigen Ort schaffen für die vielfältigen Erfahrungen betroffener Menschen. Unser Dank und unsere Anerkennung gehören den Betroffenen, die sich uns anvertraut haben. Sie stellen mit ihren Geschichten wertvolles Wissen zur Verfügung. Unsere Pflicht als Gesellschaft ist es, dieses Wissen auch für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu nutzen.“

 

Vielen betroffenen Menschen, die sich anvertrauen, ist genau dies ein großes Anliegen. So schildert es eine Betroffene:

„Ich habe mich dafür entschieden, meinen Bericht zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass ich durch meine Erfahrungen dazu beitragen kann, Kinder besser zu schützen. Und damit meine Vergangenheit einen Sinn bekommt, etwas Positives für andere bewirkt.“

 

Matthias Katsch, Mitglied der Kommission:

„Das Portal ist ein Ort, an dem die Geschichten von betroffenen Menschen gewürdigt werden und öffentliche Anerkennung für das erlittene Unrecht, aber auch für ihre Lebensleistung erhalten. Wir wollen Betroffenen eine Stimme geben und ihre Geschichten sichtbar machen. Aber nicht jeder betroffene Mensch kann oder will über die sexuelle Gewalt in der Kindheit oder Jugend sprechen oder schreiben. Sie haben auch das Recht, darüber zu schweigen. Die biographischen Berichte und Erfahrungen auf dem Portal stehen daher stellvertretend für die vielen nicht erzählten Geschichten.“

 

Das Portal der Kommission ist seit heute unter der Internetadresse www.geschichten-die-zählen.de erreichbar.

 

Bis heute haben sich fast 3.000 Betroffene und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei der Kommission gemeldet und sich in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten mitgeteilt. Auf dem Portal www.geschichten-die-zählen.de veröffentlicht die Kommission in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen und mit ihrem Einverständnis ihre Berichte in gekürzter und pseudonymisierter Form. Die Geschichten können auf dem Portal sowohl nach dem Kontext und dem Zeitraum, in dem der Missbrauch stattfand, als auch nach Geschlecht der Betroffenen ausgewählt werden. Auf dem Portal sollen fortlaufend neue Geschichten veröffentlicht werden.

+++ Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in NRW und ab 2022 auch bundesweit +++

Das Modellprojekt „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ wird seit 2016 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und der Auridis Stiftung gefördert und von der AWO OWL in Ostwestfalen-Lippe durchgeführt.
Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas bundesweit.

Im Jahr 2020 führte das Forschungsunternehmen INTERVAL GmbH eine externe Evaluation des Modellprojekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ durch. Hier wird deutlich, dass die Integrationsbegleiterinnen durchgehend eine Unterstützung für Kinder und Eltern mit Migrations- oder Fluchthintergrund sind. Die Evaluationsergebnisse finden Sie hier. 

Projektidee und Ziele

Das Projekt zielt auf die Integration von Kindern und Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Es setzt dabei auf drei Ebenen an:

1. Schulung von Frauen mit Integrationserfahrung
Frauen mit eigener Integrationserfahrung aufgrund von Flucht oder Migration werden zu Integrationsbegleiterinnen geschult und bekommen einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt.

2. Unterstützung von Kindern und Eltern
Die Integrationsbegleiterinnen unterstützen Kinder und ihre Eltern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Sie fungieren als Mittlerinnen zwischen den Kindern und ihren Familien auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite, dolmetschen und sind Identifikationsfiguren.

3. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden durch den Einsatz der Integrationsbegleiterinnen unterstützt und entlastet.

Projekthistorie

Die AWO OWL führt seit März 2017 Schulungen für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in Ostwestfalen-Lippe durch.

In den ersten fünf Schulungsrunden haben 99 Teilnehmerinnen zw. 20 – 54 Jahren an der Schulung in OWL teilgenommen. Von diesen haben 86 Teilnehmerinnen die Schulung erfolgreich als Integrationsbegleiterinnen abgeschlossen. Zusätzlich haben 11 Teilnehmerinnen den Unterrichtsteil der Schulung erfolgreich abgeschlossen, konnten aber pandemiebedingt oder aufgrund persönlicher Umstände ihr Praktikum in einer Kita, welches Bestandteil der Schulung ist, nicht (oder aufgrund einer Schwangerschaft noch nicht) beenden.

Der Bildungshintergrund der Teilnehmerinnen ist sehr unterschiedlich. Teilgenommen haben Frauen ohne Schulabschluss bis hin zu einem in Deutschland anerkannten Hochschulstudium.

Die Herkunftsländer der Teilnehmerinnen sind Afghanistan, Ägypten, Albanien, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Lettland, Libanon, Marokko, Pakistan, Polen, Rumänien, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

Die Aufenthaltsdauer der Teilnehmerinnen in Deutschland zu Beginn der Schulung erstreckt sich von 17 Monaten bis zu 40 Jahren.

Anschlussbeschäftigungen der Teilnehmerinnen

Insgesamt sind in OWL 46 Teilnehmerinnen im Anschluss an die Schulungen zunächst befristet als Integrationsbegleiterinnen in Kitas angestellt worden. Mehr als ein Drittel von ihnen ist nach 1-2 Jahren der Anstellung bereits entfristet worden.

Einige Teilnehmerinnen haben sich zudem, teilweise nach einer Zeit der Anstellung als Integrationsbegleiterin, für eine weitere Bildungsphase entschieden: für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin oder Kinderpflegerin, für den Besuch eines Sprachkurses oder das Nachholen eines Schulabschlusses. Eine Teilnehmerin kann nach Anerkennung ihres Studiums aus dem Herkunftsland als Sozialarbeiterin arbeiten.

Weitere Teilnehmerinnen haben eine Anstellung im hauswirtschaftlichen Bereich angetreten.

Finanzierung der Schulungsmaßnahme

Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist, dass geflüchtete und migrierte Frauen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden können, der durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit ausgestellt wird.  Die Voraussetzungen hierfür werden durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit geprüft. Die Kosten für die Schulung werden über die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gedeckt.

Für teilnehmende Kitas entstehen für die Dauer der Schulung keine Kosten.
In unserem Flyer finden Sie alle Informationen kurz zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Dr. Franziska Eisenhuth (Projektleitung)
Maike Lippelt (Mitarbeiterin Transfer)
Erika Richert (Mitarbeiterin Transfer)
Sara Weege (Sozialarbeiterin Maßnahme)

Integrationsbegleiterinnen@awo-owl.de
Tel. 0521-9216-249

Wenn Sie sich für eine Umsetzung des Projekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ in Ihrer Kommune interessieren, berät und unterstützt Sie das Transferteam der AWO OWL gerne dabei.

Nähere Informationen zum Projekt

Als Mitzeichner*innen des Ratschlages gegen Kinderarmut und Aktive im Einsatz zur Prävention von Kinderarmutsfolgen haben wir heute ein Positionspapier: Präventionsketten verankern – Teilhabechancen für alle Kinder fördern! veröffentlicht. Dieses möchten wir jetzt landes- und bundesweit verbreiten. Das Positionspapier basiert auf Erkenntnissen unseres Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ und intensivem Erfahrungsaustausch mit kommunalen Entscheidungsträger*innen.

Wir fordern, dass Präventionsketten als verbindliches Instrument kommunaler Armutsprävention in allen Kommunen strategisch-strukturell verankert werden. In 7 Positionen werden die Punkte genannt, die dafür unverzichtbar sind:

Die Verankerung von Präventionsketten braucht…

  1. …einen Paradigmenwechsel in Politik & Verwaltung, der die Belange aller Kinder und Familien in den Mittelpunkt rückt und Prävention als kommunale Pflichtaufgabe versteht!
  2. …ein mittel- bis langfristig ausgerichtetes Prozessverständnis sowie einen verbindlichen Ressourceneinsatz!
  3. …eine verlässliche, regelhafte Finanzierung und größere Handlungsspielräume!
  4. …realistische Ziele und die kritische Auseinandersetzung mit erreichten Wirkungen! 
  5. …Willen, Zeit und Raum zum Dialog sowie Diskurs auf allen Ebenen!
  6. …verlässliche Prozessbegleitung und kontinuierliche Qualifizierung!
  7. …eine strategisch-konzeptionelle Unterstützung von Bundes- und Landesebene!

Ab heute werden wir jeden Dienstag eine der 7 Positionen auf unserer Website www.praeventionsketten-nds.de  und dem Twitter-Account @LVGundAFS in den Mittelpunkt stellen.

Die AGF hat zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ vorgelegt. Dies ist nach dem Themenbereich „Ernährung“ die zweite Veröffentlichung zum Umsetzungsprozess der Child Guarantee vor dem Hintergrund der deutschen Situation.

In den Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ sind u.a. die Ergebnisse eines Fachgesprächs eingeflossen, dass die AGF in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit durchgeführt hat.

In dem Empfehlungspapier „Gesundheit“ wird betont, dass sich der nationale Aktionsplan an einem umfassenden Gesundheitsbegriff orientieren muss und insbesondere gesundheitsfördernde, verhältnispräventive Maßnahmen, die auf körperliche, seelische und soziale Einflüsse auf die Kindergesundheit zielen, ins Zentrum seiner politischen Strategie stellen sollte.

Insbesondere gehen die Empfehlungen auf folgende Bereiche ein:

  • Grundsätzliche Anmerkungen zum Zusammenhang von Armut und Gesundheit sowie zur Implementierung der Kindergarantie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Frühe Hilfen und anschließende Maßnahmen weiterentwickeln
  • Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche erleichtern
  • Präventionsketten flächendeckend ausbauen und familiäre Gesundheitsförderung stärken
  • Die gesundheitsfördernden Funktionen familienbezogener Angebote stärken
  • Soziale Arbeit und Gesundheitsfachkräfte in Kitas und Schulen stärken
  • Gesundheitsfördernde Ernährungs- und Bewegungskultur in Kitas und Schulen fördern 
  • Fachkräfte gewinnen und qualifizieren, diverse Teams fördern und Kooperation ermöglichen

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die AGF begrüßt die „Europäische Garantie für Kinder“ und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut sowie für mehr gesundheitliche Chancengleichheit zu verstärken. Mit ihrer Umsetzung geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.

Von der Bundesregierung wird erwartet, dass der zu erstellende nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um die Grundziele zu erreichen. Nicht ausreichend wäre es hingegen, sich auf die Aufzählung bereits vorhandener Maßnahmen zu beschränken.

Die AGF begleitet den Umsetzungsprozess der Child Guarantee und entwickelt vor dem Hintergrund der deutsche Situation  Empfehlungen für die nationale Umsetzung. Diese Empfehlungen veröffentlicht die AGF in unregelmäßigen Abständen. Im Dezember 2021 veröffentlichte sie die ersten Empfehlungen, die sich vor allem auf den Themenbereich „Ernährung“ bezogen (https://www.ag-familie.de/media/docs21/AGF_CG_Empfehlungen_Ernaehrung_2021.pdf).

Die Empfehlungen liegen jeweils in deutscher und englischer Sprache vor.

Zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ (Dokumentation der Jahrestagung 2021) ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält folgende Artikel: Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel – eine Einführung (Sabine Walper, München); Spiel – ein Booster der sozialen Umgebung (Bernhard Hauser, St. Gallen); Das Recht auf Beteiligung in Krippen (Frauke Hildebrandt, Potsdam); Kultur – Bildung – Teilhabe. Potenziale frühkindlicher kultureller Bildung für kreative Teilhabe (Fabian Hofmann, Düsseldorf); „Die Kinder werden zu wichtigen Ideengebern unserer Entwürfe“ (Interview mit Susanne Hofmann, Die Baupiloten BDA, Berlin); Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft (Aladin El-Mafaalani, Osnabrück); Recht auf Bildung und Recht auf Spiel. Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention (Stefanie Schmahl, Würzburg); Interview mit Bianka Pergande, Berlin: „Die Wahrung des Kinderrechts auf Partizipation geht direkt mit der Wahrung des Kinderrechts auf Schutz einher“ sowie folgende Praxisartikel: Kindergarten plus: Raum für das Spiel mit Gefühlen. Positive Erfahrungen rund um das Thema Emotionen (Stella Valentien, Berlin); Eure Zukunft. Heute schon da. 1 von 14 Millionen, Appell aus der Jugend. Das Heft können Sie zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellen unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin erwerben. 

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ZFF-Positionspapier: „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“

Berlin, 27.01.2022 – Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein zentraler Ort der Sozialisation, der Fürsorge und des familiären Miteinanders. Familien brauchen ausreichenden, bezahlbaren und guten Wohnraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist ein Wohnumfeld, welches Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält und Nachbarschaften fördert, von entscheidender Bedeutung für das Familienleben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gutes, sicheres und lernförderndes Zuhause ist. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass sich Wohnen zu einer der drängendsten sozialen Fragen entwickelt. Arme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, tragen hohe Wohnkostenbelastungen. Für sie wird es immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden und nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt.“

Altenkamp ergänzt: „Die Wohnungsfrage gehört auf die familienpolitische Agenda, denn sie ist existenziell notwendig für ein gutes Familienleben und Voraussetzung für ein Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Wohlergehen. Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien in den Mittelpunkt stellen!“

Das ZFF- Positionspapier „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“ können Sie hier herunterladen.

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ZFF-Info 01/2022

AUS DEM ZFF

In seiner umfassenden Bewertung des Koalitionsvertrages begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine Vielzahl der familienpolitischen Pläne der Ampelparteien, sieht aber zeit- und verteilungspolitischen Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht umfassende Vorhaben in der Familienpolitik vor. So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, mit dem Ziel, das System der monetären Familienleistungen umfassend zu reformieren. Daneben sind zahlreiche Verbesserungen bei Leistungen für die frühe Familienphase vorgesehen, etwa ein zusätzlicher Partnermonat beim Elterngeld, der Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt oder die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Zudem soll mit einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Der Vielfalt des Familienlebens wird u. a. mit einer Reform des Abstammungsrechts Rechnung getragen, die etwa die Anerkennung von Mütter-Familien ab Geburt des Kindes ermöglicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein großer Fortschritt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien! Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten. Wir begrüßen, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden soll. Dieser muss angemessen hoch sein und umgehend umgesetzt werden!“

Altenkamp ergänzt: „Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Dafür sind sie auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Wir begrüßen die familienpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen und Impulse für eine partnerschaftliche Ausgestaltung von Familienleistungen setzen. Allerdings hätten wir uns im Koalitionsvertrag deutlich mutigere Schritte für eine gleichstellungsorientierte Zeit- und Familienpolitik gewünscht, welche der Übernahme von Sorgeverantwortung über den gesamten Lebensverlauf hinweg tatsächlich Rechnung trägt!“ 

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.01.2022

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert angesichts der Ergebnisse einer Studie des IAB im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu Aufstocker*innen dringende Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Die heute vorgestellte Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker*innen und wie gelingt der Ausstieg?“ zeigt deutlich auf, dass Arbeit alleine nicht vor Armut schützt – vor allem dann nicht, wenn Kinder im Haushalt leben. Demnach ist nahezu jede*r dritte Leistungsbezieher*in mit Kindern erwerbstätig. Besonders schwer ist es für Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, stellt fest: „Es ist ein Skandal, dass es in einem der reichsten Länder der Welt ein Armutsrisiko darstellt, Kinder zu bekommen. Die vorgelegte Studie zeigt einmal mehr den Fehler im System auf. Eltern gehen vielfach einer Erwerbstätigkeit nach, kümmern sich um ihre Kinder und trotzdem bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig, um ins Kino zu gehen, in den Urlaub zu fahren oder sich etwas anzusparen. Die Kinder erleben früh, dass Armut ein Stigma ist, das nicht leicht loszuwerden ist.“

Altenkamp fordert: „Der aktuell vorgelegte Koalitionsvertrag zeigt hier Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass mit einer Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche aus der Armut geholt und das Mindestelterngeld angehoben werden soll. Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Grundsicherungsbezug helfen Aufstocker*innen mit Kindern. Diese Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Ausweitung der Minijobgrenze hingegen, dies zeigt die vorgelegte Studie deutlich, kommt dem Festhalten an prekärer Beschäftigung ohne Aufstiegschancen und eigenständiger Absicherung gleich. Diese Beschäftigungsfalle, vor allem für Mütter, muss dringend beseitigt werden!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.12.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition steht es schwarz auf weiß: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Das Bundesforum Männer begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung hier Großes vornimmt. Dennoch hätte die Ampelkoalition bei der Formulierung ihres Koalitionsvertrages ruhig etwas mehr Männlichkeit wagen können. Denn unklar ist, wieviel (kritische) Männlichkeitsperspektive in den beschriebenen Zielen und Maßnahmen steckt und wo Männer als Adressaten und als Akteure einer Politik für geschlechtergerechte Verhältnisse direkt angesprochen sind.

Die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie begrüßen wir als Bundesforum Männer genauso, wie einen durchgehenden Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen oder das Ziel, den Gender Data Gap zu schließen. Aber wir erwarten zugleich, dass dabei Männer bzw. Männlichkeit(en) Berücksichtigung finden. Das betrifft den Bereich der Gesundheitspolitik mit einem differenzierten Blick auf männliche Lebenslagen genauso, wie bspw. die Familienpolitik, wo Väter beim Thema Partnerschaftlichkeit ausdrücklich stärker positiv angesprochen, ermuntert und – wo nötig – auch gefordert werden müssen.

Wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben auch für Männer

Aus der Perspektive einer gleichstellungsorientierten Politik für Männer, Jungen und Väter sind wichtige politische Weichenstellungen geplant. Dazu gehört, dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abgebaut, die Partnermonate erweitert und die neue Familienleistung einer vergüteten Freistellung für Väter (und Mitmütter) aus Anlass einer Geburt eingeführt werden sollen. Wir werten es als positives Signal, dass die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel medial hinter diese Maßnahmen noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat.

Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern weiter zu stärken – auch nach Trennung und Scheidung – finden wir genauso sinnvoll wie die Zielstellung, in der Trennungs- und Konfliktberatung den Fokus deutlicher auf die Möglichkeiten des Wechselmodells zu richten, um so Schritt für Schritt vom alten Residenzmodell als alleinigem Normalfall wegzukommen. Ebenfalls stellt die skizzierte Möglichkeit, dass nicht verheiratete Väter einseitig das gemeinsame Sorgerecht erklären können, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bei einer Reform des Abstammungsrechts sollte dagegen dringend darauf geachtet werden, dass bei der Integration der völlig berechtigten Anliegen von queeren Familienkonstellationen auch die heterosexuelle Vaterschaft in der Rechtssprache weiterhin adäquat repräsentiert bleibt.

Gewalt soll künftig mit einer ressortübergreifenden Strategie entgegengewirkt werden und auch die Istanbul-Konvention soll endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Das bedeutet eine Stärkung des Gewaltschutzes vor allem für Frauen und Mädchen, aber auch für Jungen und Männer. Als Bundesforum Männer finden wir es wichtig, in diesem Feld insgesamt aufzusatteln und dabei eine Balance aus Prävention, Opferschutz und -unterstützung sowie Täterarbeit zu gewährleisten. Die Ansätze im Koalitionsvertrag klingen vielversprechend. Jetzt muss geliefert werden.

Für die geplante Kindergrundsicherung oder für den Zusammenhang von Pflege und Vereinbarkeit sind Männer ebenfalls eine wichtige Bezugsgröße, auch wenn dies im Koalitionsvertrag nicht gesondert hervorgehoben wird. Denn die Kindergrundsicherung kann als gesellschaftliche Solidarleistung und in Verschränkung mit der geplanten Reform bei der Familienbesteuerung und den Steuerklassen dazu beitragen, dass die männliche Rolle des Allein- oder Haupternährers weiter aufgeweicht und damit Geschlechterungleichheit überwunden wird, auch und vor allem in den untersten Einkommensniveaus. Die geplante Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag sein, um Männern eine Übernahme von Angehörigenpflege zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.

Caring Masculinities – Männer werden noch zu selten explizit angesprochen

Viele der geplanten Maßnahmen eint, dass darin die Erweiterung des männlichen Rollenbildes „Erwerbsmann“ um die Facette von Caring Masculinities (fürsorgliche Männlichkeiten) angelegt ist, so wie dies bereits im 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Erwerbs-und-Sorge-Modell für alle Geschlechter entworfen wurde. Daher halten wir es für zentral, Männer und Väter gezielt anzusprechen, um ihnen das Entfaltungspotential und die persönlichen Chancen nahezubringen, die in all diesen mittel- und unmittelbar gleichstellungspolitisch wirkenden Maßnahmen liegen.

Die Richtung stimmt – aber Jungen, Männer und Väter müssen noch gezielter angesprochen und mitgedacht werden

Wir hoffen, dass es in den nächsten vier Jahren unter der neuen Bundesregierung gelingt, mehr Jungen, Männer und Väter für die Gleichstellungspolitik zu gewinnen und alle Geschlechter einzuladen, Gleichstellung gemeinsam voranzubringen. Dafür stehen wir als Bundesforum Männer bereit.

Pressemitteilung zum Internationalen Männertag: Männer als Akteure einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik

Quelle: Aktuelles Bundesforum Männer vom 21.12.2021

Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Auf Grundlage seiner Wahlforderungen hat der DF den Koalitionsvertrag überprüft und zeigt in seiner Auswertung, welche dieser DF-Wahlforderungen die Regierungsparteien aufgreifen wollen und welche offen geblieben sind. Zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung an der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag messen und die darüber hinaus notwendigen Maßnahmen einfordern.

Quelle: Aktuelles Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 21.12.2021

  • Appell an Ampelkoalition: Kinder aus armen Familien müssen besser gefördert werden
  • Flankierende Maßnahmen etwa zur Stärkung der Erziehungskompetenz müssen bestehen bleiben

Die Vorstandsvorsitzende der SOS-Kinderdörfer, Sabina Schutter, appelliert gemeinsam mit dem VdK Deutschland an die Ampelkoalition, dass die Kindergrundsicherung nicht zu einer Reduzierung von Leistungen führen dürfe: „Ich habe die Befürchtung, dass wir mit der Kindergrundsicherung schlechter dastehen werden als vorher, wenn die jetzt bestehenden Leistungen nicht vollständig integriert werden“, sagte Schutter im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele. So müssten auch Leistungen der jetzigen Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen die Kinder integriert sind, vollständig in der Kindergrundsicherung abgebildet werden wie etwa die Kosten der Unterkunft, sagte Schütter in Benteles Podcast „In guter Gesellschaft“, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bentele teilt Schutters Befürchtungen in dem Podcast: „Wenn die Kindergrundsicherung nicht gut umgesetzt wird, bleibt es wie es jetzt ist, nämlich dass Kinder aus der Mittelschicht am besten gefördert werden, besser als Kinder aus Familien, die wenig Geld haben.“ Gebraucht würden zudem weiterhin flankierende Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz stärken und Kinder in schwierigen Lebenslagen unterstützen, sagte Schütter: „Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Mit einer monetären Leistung ist nicht alles getan.“

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer und Sozialverband VdK Deutschland vom 16.12.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zur Sondersitzung der Kultusministerkonferenz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Die Kultusministerinnen und -minister müssen alles daran setzen, um Kinder in den Schulen bestmöglich vor Corona zu schützen. Flächendeckende Schulschließungen wie zuletzt von Dezember 2020 bis Mai 2021 dürfen sich nicht wiederholen. Denn diese hatten bittere Folgen für die psychische und physische Gesundheit, soziale Teilhabe und Bildungschancen von Kindern. In den Schulen müssen gerade jetzt nach den Ferien täglich Tests durchgeführt werden, im besten Fall PCR-Pool-Tests. Bestehende Hygienekonzepte müssen konsequent eingehalten, Lehrkräfte erneut geschult werden. Bei Booster-Impfungen brauchen wir eine Priorisierung und spezielle Angebote für Lehrkräfte. Schulen spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunftschancen von Kindern und gehören damit zur kritischen Infrastruktur. Daher muss für Lehrkräfte die verkürzte Quarantäne-Regelung gelten, soweit dies dem Schutz der Kinder dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

„Die Ankündigungen der neuen Bildungsministerin sind schön und gut, doch den warmen Worten müssen Taten folgen. Ich habe große Sorge, dass das BAföG-Desaster weiter ausgesessen wird“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

„Spätestens zum nächsten Wintersemester muss das neue BAföG vollumfänglich umgesetzt sein und gelten. Die jetzige Studierendengeneration erwartet im vierten Corona-Semester eine sichere finanzielle Perspektive, und dafür braucht es eine Grundsatzreform. Das BAföG muss wieder zur Vollförderung gemacht werden, denn nur so wird es für Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Vor der Wahl hatte die SPD angekündigt, den Darlehensteil streichen zu wollen. In seiner Regierungserklärung dampfte Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Versprechen zu einer Möglichkeit ein, die geprüft werde. Das ist ein Vertrauensbruch sondergleichen.

Dass die Ampel die KfW-Schuldenfalle neu auflegen will, macht mich sprachlos. Was FDP und Grüne bei der Groko noch kritisierten, ist nun doch gut genug, um die Studierenden abzuspeisen. Kredite und Almosen sind keine Hilfen. Eine unkomplizierte Öffnung des BAföG ist jetzt nötig, bevor der nächste Lockdown kommt und wieder Nebenjobs wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Konsequente Anwendung aller Instrumente und schnelle Befassung STIKO mit Empfehlung Booster-Impfung für Jugendliche notwendig

Mit Blick auf die heutige Beratung der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit der Omikron-Welle an Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

Thomas Jarzombek: „Die Omikron-Welle darf nicht zur Bremse von Bildungschancen werden. Es darf daher nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, dass Schulen auch in den nächsten Monaten mit allen Mitteln offengehalten werden müssen. Die schulseitigen Instrumente, wie Masken, Lüftungskonzepte und engmaschige Testverfahren, sind da und müssen konsequent angewendet werden.

Zu einem umfassenden Schutz gehört aber auch, dass möglichst viele Jugendliche die vorhandenen Angebote für eine Auffrischungsimpfung nutzen. So können sie sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde gut schützen. Die Ständige Impfkommission wäre gut beraten, eine unmittelbare und schnelle Befassung auf Grundlage wissenschaftlich verfügbarer Daten hinsichtlich einer Booster-Impfempfehlung für Jugendliche vorzunehmen. Dies hat einen elementaren Einfluss für den Schulbetrieb in den nächsten Monaten.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

SCHWERPUNKT III: Aufstocker-Familien in Deutschland

„Wer noch einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die Tatsache brauchte, dass die geplante Ausweitung und Flexibilisierung der Minijobs arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Unsinn ist, hat ihn heute bekommen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Menschen, die trotz Arbeit Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Ferschl weiter:

„Erneut stellen die Forscherinnen der Bertelsmann-Stiftung fest, dass vor allem Frauen, und zumeist diejenigen mit familiären Verpflichtungen, in prekären Kleinstjobs festkleben. Ein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen und der Aufbau von Ansprüchen in der Sozialversicherung werden ihnen systematisch verwehrt. Stattdessen sind sie trotz Arbeit auf Almosen vom Amt angewiesen.

Die negativen Auswirkungen von Minijobs sind seit Jahren bekannt. Was fehlt, ist der politische Handlungswille. Gleichstellungspolitik wird aber nicht durch paritätisch besetzte Ministerposten am Kabinettstisch erreicht, sondern durch Maßnahmen, die Frauen endlich wirksam eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen und für mehr Tarifverträge sorgen. Tarifverträge verringern nämlich nachweislich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.

Höhere Zuverdienstmöglichkeiten für das Bürgergeld genannte Hartz IV im neuen Gewand, wie die Ampelkoalition sie plant, sind hingegen keine Lösung. Denn sie holen die Menschen nicht aus dem Leistungsbezug heraus.

Die Koalition muss ihr Vorhaben, die Minijobs auszuweiten, im Licht der neuen Forschung ernsthaft überdenken. Minijobs müssen endlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.12.2021

Die heute veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug“ zeigt, dass viele Familien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Kinder erhöhen für Familien das Armutsrisiko. Der Kinderschutzbund fordert deshalb die Kindergrundsicherung und bis diese eingeführt wird einen Sofortzuschlag, um Kinderarmut zu beenden.

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass etwa ein Drittel der SGB II – Leistungsbeziehenden mit Kindern erwerbstätig und trotzdem auf finanzielle Hilfen angewiesen ist. Bestimmte Familienformen sind besonders betroffen, so Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, dazu: „Eltern geben ihr Bestes und trotzdem leben sie mit ihren Kindern in Armut. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb ist es höchste Zeit für die Kindergrundsicherung. Bis zu ihrer Einführung muss schnell ein Sofortzuschlag für Kinder in substanzieller Höhe kommen, der Armut wirklich verringert.“

Zu den Kindern, die in Familien mit ergänzenden SGB II-Leistungen aufwachsen, kommt noch eine etwa gleich große Anzahl im Kinderzuschlagsbezug hinzu. Diese werden in der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung nicht berücksichtigt. Hilgers dazu: „Bezieher*innen des Kinderzuschlags leben auf einem ähnlich finanziellen prekären Niveau wie die Aufstocker*innen. Mit vergleichbarem bürokratischem Aufwand, bestes Beispiel dafür ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Die Hebelwirkung der Kindergrundsicherung wird enorm sein, weil alle Kinder und Familien endlich aus der Armut geholt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 15.12.2021

IAB-Studie im Auftrag von Bertelsmann bestätigt eaf in der Forderung nach mehr zeitlicher Entlastung für Eltern

Wer mit Kindern in einem Haushalt lebt, hat ein höheres Risiko, trotz Erwerbstätigkeit noch zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende, gehen arbeiten und müssen trotzdem ihr Einkommen mit Sozialleistungen aufstocken. Das Erwerbseinkommen reicht für die Existenzsicherung der Familie nicht aus, weil die Eltern zu wenige Stunden arbeiten oder der Lohn zu gering ist. Häufig trifft beides zu.

„Ein zentraler Befund der Studie lautet, dass sich das Aufstocker-Risiko erhöht, wenn man Kinder hat. Das ist kein Zufall“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Auf der einen Seite erhöhen Kinder den finanziellen Bedarf einer Familie, auf der anderen benötigen sie viel Zeit und Fürsorge. Jede Stunde des Tages steht aber nur einmal zur Verfügung: entweder für Familien­arbeit oder für Erwerbsarbeit.“

Die von Eltern aufgewendete Fürsorgezeit geht oftmals zulasten der Zeit für eine existenz­sichernde Erwerbstätigkeit. Für ein gutes Leben mit Kindern sind aber genügend Zeit, genügend Geld und ein weniger kräftezehrender Alltag notwendig. Die Studie zeigt, dass das eine das andere zu oft ausschließt.

„Wir haben bereits Bedenken angemeldet, dass die von der Ampelkoalition geplanten zeit­politischen Maßnahmen für Familien nicht ausreichen werden“, so Bujard. „Deshalb fordern wir mutigere Reformvorhaben im Bereich der Zeitpolitik für Familien.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.12.2021

  • IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung bestätigt Forderung des Sozialverbands VdK nach Eindämmung von Minijobs
  • Familien brauchen mehr Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeit-Modelle

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung beziehen etwa 860.000 Menschen in Deutschland zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen. Unter diesen sogenannten „Aufstockern“ befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte dazu:

„Die Studie bestätigt die Erfahrung des VdK: Minijobs halten nicht, wofür sie gedacht waren – einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Sie sind zu einer Armutsfalle für viele Menschen geworden, vor allem für Frauen und Alleinerziehende. Dass die Ampelkoalition sie nun mit der Erhöhung der Grenze auf 520 Euro auch noch ausweiten will, ist der absolut falsche Weg. Stattdessen sollte sie die Kinderbetreuung unbedingt ausbauen und Anreize für Arbeitgeber schaffen, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 15.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung beruft Sven Lehmann in neu geschaffenes Amt

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Zu seiner Ernennung erklärt Sven Lehmann:

„Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeigt, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist. Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität muss im Grundgesetz sichergestellt und die Grundrechte von trans-, inter- und nicht binären Menschen müssen endlich vollständig durchgesetzt werden. Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er koordiniert insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die damit verbundene Information der Öffentlichkeit.

Sven Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.01.2022

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der Fachkräftegewinnung. Außerdem profitieren immer mehr Familien von kostenfreien Kitaplätzen. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen aber weiterhin.

Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat – und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Leider unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen. In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen.“

Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an Fahrt auf: Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im Schuljahr 2019/20 stieg um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, z. B. durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz bzw. war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der
Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr Qualität sowie
Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.

Weitere Informationen:
www.gute-kita-portal.de/gute-kita-gesetz/monitoring

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.12.2021

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat den ersten wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen veröffentlicht. Schwerpunktthema des Berichts, der den Zeitraum von 2018 bis Ende 2020 umfasst, ist die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Frühe Hilfen sind wichtig, um Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig mit passgenauen Angeboten zu unterstützen. Sie ebnen kleinen Kindern und ihren Eltern den Weg ins Leben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundesstiftung Frühe Hilfen weiter stärken.“

Mit dem Start der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Januar 2018 hat die Qualitätsentwicklung weiter an Bedeutung gewonnen. Die Bundesstiftung verfolgt das Ziel, ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau im Bereich der Frühen Hilfen zu gewährleisten und unterstützt dabei, gleichwertige Lebensbedingungen für Eltern mit Kinder bis drei Jahre in ganz Deutschland zu schaffen. Insbesondere Familien mit psychosozialen Belastungen sollen einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen finden.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der das NZFH seinen Sitz hat, betont: „Der Bericht zeigt deutlich die hohe Innovationskraft der Frühen Hilfen. Diese wird vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durch zahlreiche Aktivitäten in Forschung und Qualitätsentwicklung gefördert. Damit bietet es Ländern und Kommunen eine wichtige Orientierung für ihre Arbeit mit Familien.“

Thematisiert werden in dem Bericht unter anderem die Herausforderungen der Corona-Pandemie für Familien und für die Akteure in den Frühen Hilfen. Der durch die Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub hat neue Online-Formate in den Frühen Hilfen hervorgebracht: Online-Treffs und Video-Beratungen für Eltern sowie Online-Fortbildungen für Fachkräfte wie die Lernplattform des NZFH. Viele dieser digitalen Formate werden auch in Zukunft bestehen bleiben und analoge Formate ergänzen.

Von hoher Bedeutung für alle Bundesländer ist die angespannte Personalsituation bei den Fachkräften in den Frühen Hilfen. Der Gesamtbericht der Länder weist insbesondere auf den Fachkräftemangel bei den Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen hin. Kommunen versuchen, mit festen Anstellungen Gesundheitsfachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird helfen, die steigenden Bedarfe zukünftig aufzufangen.

Den wissenschaftlichen Bericht hat das NZFH unter Beteiligung der Bundesstiftung Frühe Hilfen und der Bundesländer erstellt.

Die Publikation „Qualität in den Frühen Hilfen. Wissenschaftlicher Bericht 2020 zum Thema Qualitätsentwicklung“ steht online zur Verfügung unter: www.fruehehilfen.de  

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.12.2021

Frauen stärker als Männer betroffen / Geschlecht und Bildung machen den Unterschied beim Einkommen

Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren (22,4 Prozent) in Deutschland ist von Armut betroffen. Bei den hochbetagten Frauen liegt der Anteil sogar noch um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse der vom Bundesseniorenministerium geförderten Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+). Der nun vorliegende zweite Bericht „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ zeigt, dass die Einkommenssituation von Menschen über 80 Jahren wie auch in den anderen Altersgruppen sehr unterschiedlich ist. So liegt ein beträchtlicher Anteil Hochbetagter mit dem Einkommen unter der Armutsgrenze. Gleichzeitig gibt es aber auch einen großen Anteil mit mittleren Einkommen und einige wenige, die in der Studie als „einkommensreich“ bezeichnet werden.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig. Besonders betroffen sind die Frauen: Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren ist fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen. Das zeigt, wie deutlich sich schlechtere Bezahlung, aber auch längere Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben in späteren Jahren auf das Leben von Frauen auswirken. Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Dafür lösen wir endlich die Bremse bei vielen Fragen der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln und die Rechtsdurchsetzung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Genauso ist es höchste Zeit, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Denn rund zwei Drittel derjenigen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sind Frauen. Und: Mit dem Gleichstellungscheck für alle Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts will ich dafür sorgen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen endlich ein Ende haben.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ im Überblick:

  • Insgesamt 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter sind von Einkommensarmut betroffen. Damit verfügen die Betroffenen über ein maximales Einkommen von 1.167 Euro im Monat. In der Gesamtbevölkerung liegt diese Quote bei 14,8 Prozent.
  • Der Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen besteht bis ins hohe Alter: Hochgebildete haben im Vergleich zu niedriggebildeten Hochaltrigen durchschnittlich ein um fast 1.150 Euro höheres monatliches Nettoäquivalenzeinkommen.[1] Die Armutsquote unter den Niedriggebildeten ist mit 41,5 Prozent ungleich höher als bei den Hochgebildeten dieser Altersgruppe mit 6,7 Prozent.
  • Das durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen von hochaltrigen Frauen liegt bei 1.765 Euro, jenes von hochaltrigen Männern bei 2.068 Euro. Damit liegt das Einkommen der Frauen ca. 300 Euro unter dem Einkommen von Männern. Zudem ist die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei Männern. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Frauen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Diese haben im Durchschnitt ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von 1.369 Euro, die Armutsquote liegt hier bei über 50 Prozent.
  • Das Einkommen der Hochaltrigen in Ostdeutschland (1.758 Euro) liegt unter dem Einkommen in Westdeutschland (1.923 Euro); allerdings ist dieser Unterschied statistisch nicht bedeutsam. Die Armutsquote der ab 80-Jährigen ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland (18,2 Prozent vs. 23,7 Prozent). Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland.
  • In der Bevölkerungsgruppe der ab 80-Jährigen gelten 2,8 Prozent als einkommensreich.[2] Bei ihnen übersteigt das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf den Wert von 3.940 Euro.

Der Bericht basiert auf Angaben von mehr als 10.000 zufällig ausgewählten Personen im Alter von 80 Jahren oder älter im gesamten Bundesgebiet, die zwischen November 2020 und April 2021 schriftlich befragt wurden.

Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt.

Der Bericht und weitere Informationen finden sich unter https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 sowie https://www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/hohes-alter-in-deutschland-d80

[1] Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Einkommen und wird berechnet, um Haushaltseinkommen unabhängig von der Größe des Haushalts vergleichbar zu machen. Hierbei hat die erste Person ein Gewicht von 1,0, jede weitere Person ein Gewicht von 0,5, um Einsparungseffekte, wie z.B. Miete, Nebenkosten etc. zu berücksichtigen. Die Summe des Haushaltseinkommens wird durch die Summe der Personengewichte geteilt. [2] Einkommensreichtum liegt vor, wenn das Nettoäquivalenzeinkommen einer Person über 200 Prozent des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung beträgt. Das liegt bei einem monatlichen Einkommen über 3.940 Euro vor.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2021

Bildungswege individueller fördern und Digitalisierung für einfachere Handhabe nutzen

Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch mit dem neuen BAföG-Bericht befasst. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Die aktuellen Zahlen des Berichtes bleiben hinter den Erwartungen der letzten Reform zurück. Daher muss das BAföG weiterentwickelt und von der Ampel-Regierung konkrete Vorschläge vorgelegt werden. Notwendig sind eine flexiblere Ausgestaltung und einfachere Anwendung. Dazu trägt bereits bei, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende ab September diesen Jahres in allen 16 Bundesländern den digitalen Antragsassistenten ‚BAföG Digital‘ nutzen können. Damit kann der BAföG‐Antrag bequem im Online‐Tool erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden, inklusive Upload-Funktion für beizufügende Dokumente. 

Das Potential der Digitalisierung muss weiter voll genutzt werden, um die Attraktivität des BAföG zu steigern. Neben der leichteren Handhabe muss das BAföG stärker zu einem Instrument der individuellen Förderung von Bildungswegen werden. Auch ein Master-Studium zu einem späteren Zeitpunkt sollte förderfähig sein, wenn der Bedarf an Unterstützung da ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Verlängerung des Förderprogramms für Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schafft Kommunen Planungssicherheit

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung von Abruffristen für Fördermittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Verlängerung des Förderprogramms für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt gerade noch rechtzeitig. Die Kommunen erhalten die notwendige Planungssicherheit, um bereits begonnene Projekte, wie beispielsweise Hortbauten, auch tatsächlich beenden zu können. Drohende Rückforderungen und weitere Haushaltslöcher in den Kassen der Kommunen werden damit kurz vor ‚Toresschluss‘ am 31.12. vermieden. Die Ampel-Koalition hat mit dem Gesetz eine Initiative von CDU/CSU aufgegriffen, die dem Bundestag bereits seit Wochen vorliegt. Leider hatten die Ampel-Parteien die Initiative zunächst auf das Abstellgleis geschoben. Die nunmehr beschlossene Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige Weg, damit Familien entlastet werden und von der Ganztagsförderung im Grundschulalter möglichst schnell profitieren.

Das von der Union auf den Weg gebrachte Prestigeprojekt muss von den Ampel-Parteien weiterhin mit Leben gefüllt werden, damit es ein Erfolg wird. Schon jetzt ist klar, dass die Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern viele Fachkräfte benötigen werden. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher muss daher nicht nur fortgesetzt, sondern so weiterentwickelt werden, dass auch Grundschulkinder davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Hintergrund:
Die Wartezeiten beim Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen liegen bei über einem Jahr (siehe Frage 7, Stand Mai 2021; genauer wird dies nicht erfasst). Die Bundesregierung hatte zuletzt eine personelle Aufstockung der Visastellen in den Nachbarländern Afghanistans angekündigt; seit Schließung der deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 werden die Visaverfahren vor allem in Islamabad und Neu Delhi bearbeitet. Dort kam es von Mai 2019 bis Mai 2021 zu einem Abbau der Stellen im Visumsbereich von 47 auf 39 (ebd., Antwort zu Frage 17).

Im August 2021(Nachbeantwortung vom 30.8. des AA an Ulla Jelpke) betrug die Zahl der Personen aus Afghanistan, die auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Familiennachzugs warteten: 2.760 in Islamabad und 1.413 in Neu Delhi, das waren insgesamt 4.173 afghanische Angehörige auf einer „Terminwarteliste“. Im ersten Halbjahr 2021 seien insgesamt 624 Familiennachzugsvisa an afghanische Staatsangehörige erteilt worden.
Anfang Mai 2021 waren es noch 1.879 afghanische Angehörige, die in Islamabad auf einen Termin warteten, und 1.138 in Neu Delhi, d.h. insgesamt 3.017 Personen (Frage 2).

»Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich«

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Frage ergibt sich, dass sich Ende November / Anfang Dezember 2021 schon 5.707 afghanische Angehörige auf einer Terminwarteliste zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung befanden (1.818 in Neu-Delhi und 3.889 in Islamabad). 1.283 Personen waren Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten, die Übrigen Angehörige von anerkannten Flüchtlingen bzw. von sonstigen AfghanInnen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland (in seltenen Fällen von Deutschen). Wegen Doppel- und Fehlbuchungen von Terminen liege die tatsächliche Zahl der registrierten Personen vermutlich niedriger als angegeben, erläutert die Bundesregierung.

Weiter heißt es, dass das Personal in den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi temporär verstärkt worden sei – auf aktuell 27 in Islamabad und 20 Stellen in Neu-Delhi -, doch mit insgesamt 47 Stellen an diesen beiden Standorten wurde damit gerade einmal der Personalstand von Mai 2017 wieder erreicht!

Dazu erklärt Gökay Akbulut:

„Immer mehr afghanische Angehörige warten auf den Familiennachzug nach Deutschland. Knapp 6.000 Menschen stehen derzeit auf den Wartelisten der Botschaften, das sind fast doppelt so viele wie vor einem halben Jahr. Die aktuellen Personalaufstockungen reichen bei Weitem nicht, zumal damit nur der Personalstand von vor zweieinhalb Jahren wiederhergestellt wurde. Die Angehörigen in Afghanistan können nicht länger warten: Der Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich. Wenn die Visumsbearbeitung im derzeitigen Tempo weitergeht, dauert es Jahre, bis alle Anträge bearbeitet sind – das ist inakzeptabel. Die neue Bundesregierung steht im Wort: Die Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden, hier bedarf es drastischer Maßnahmen und eines Mentalitätenwechsels im Auswärtigen Amt. Es geht um die Verwirklichung des Menschenrechts auf Familienleben!“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 21.12.2021

„Es ist beschämend, dass die Armut in diesem reichen Land einen neuen Rekordwert erreicht. Staatliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben zwar einen noch größeren Anstieg der Armut verhindert, waren aber einfach nicht ausreichend“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den heute vorgestellten Bericht „Armut in der Pandemie“ des Paritätischen Gesamtverbands. Ferschl weiter:

„Schon vor Beginn der Pandemie wurden einkommensarme Menschen von den wirtschaftlichen Folgen der Krise ungleich härter getroffen. Denn wenn schon das Lohneinkommen kaum zum Leben reicht, sind Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erst recht zu wenig. Für Menschen im Grundsicherungsbezug war von wirksamer Soforthilfe keine Spur. Die ergriffenen Maßnahmen der Regierung haben zwar durch eine Absicherung von Beschäftigten einen sprunghaften Anstieg der messbaren Armut verhindert, individuelle Armutslagen jedoch teils sogar verschärft. Eine solche Entwicklung birgt gesellschaftlichen Sprengstoff, zumal Superreiche in der Pandemie ihre Einkommen sogar steigern konnten. Es ist überfällig, umzusteuern und die gesellschaftliche Ungleichheit mit einer Vermögenssteuer zu reduzieren. Außerdem müssen die Regelsätze schleunigst auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden – DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme einen Regelsatz von 658 Euro. Die neue Ampel-Regierung muss hier zwingend tätig werden, denn eine Umbenennung in Bürgergeld allein wird an der grassierenden Armut hierzulande wenig ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Die SPD-Parlamentarierin Ulrike Bahr leitet den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Ausschuss konstituierte sich am Mittwoch unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özuguz (SPD) und wählte Bahr mit 36 Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen zur Vorsitzenden. Die bayerische Sozialdemokratin gehört dem Bundestag seit 2013 an.

Die SPD-Fraktion ist im Ausschuss mit elf Abgeordneten vertreten, die CDU/CSU-Fraktion mit zehn, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs, die FDP-Fraktion mit fünf, die AfD-Fraktion mit vier und die Linksfraktion mit zwei Abgeordneten. Über den stellvertretenden Vorsitz entscheidet der Ausschuss aufgrund einer interfraktionellen Einigung erst im Januar kommenden Jahres, dann werden auch die Obleute der Fraktionen benannt.

SPD: Ulrike Bahr, Daniel Baldy, Leni Breymeier, Felix Döring, Ariane Fäscher, Anke Henning, Jasmina Hostert, Sarah Lahrkamp, Erik von Malottki, Josephine Ortleb, Stefan Schwartze

CDU/CSU: Silvia Breher, Ralph Edelhäußer, Anne Janssen, Paul Lehrieder, Katja Leikert, Gero Storjohann, Hermann-Josef Tebroke, Astrid Timmermann-Fechter, Christoph de Fries, Mareike Lotte Wulf

Bündnis 90/Die Grünen: Emilia Fester, Schahina Gambir, Ricarda Lang, Denise Loop, Ulle Schauws, Nina Stahr

FDP: Matthias Seestern-Pauly, Martin Gassner-Herz, Katja Adler, Nico Tippelt, Nicole Bauer

AfD: Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Martin Reichardt

Linke: Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1133 vom 15.12.2021

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung erzielt, in der sie die Entscheidung bekräftigen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Vorgeschlagen hatte dies die EU-Kommission (s. EuropaNews 10/21), um junge Menschen in Europa bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihre politische Partizipation zu fördern. Der EU-Jugendbericht hatte gezeigt, dass sich die Bildungschancen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die psychosoziale Situation junger Menschen während der Pandemie deutlich verschlechtert haben. Das geplante Europäische Jahr wird Konferenzen, Veranstaltungen und Informationskampagnen umfassen, die junge Europäer:innen in diesen Bereichen Möglichkeiten aufzeigen sollen.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass EU-Mitgliedstaaten die Elternschaft beider gleichgeschlechtlicher Partner:innen anerkennen müssen, wenn diese in der Geburtsurkunde des Kindes so eingetragen sind. Die rechtliche Elternschaft führe dazu, dass die Staatsbürgerschaft des Kindes im Herkunftsland des Elternteils anerkannt werden müsse. Außerdem gelte, wie auch für alle leiblichen Eltern, ein Einreise- und Aufenthaltsrecht des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind. Geklagt hatte ein lesbisches Ehepaar gegen die Entscheidung Bulgariens, ihre gemeinsame Elternschaft nicht anzuerkennen. Die Eltern sind eine bulgarische und eine britische Staatsbürgerin, die in Spanien leben und dort als zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen wurden. Der EuGH stellte klar, dass kein Mitgliedstaat Eltern ihr Recht auf Freizügigkeit vorenthalten oder erschweren dürfe, weil beide Eltern das gleiche Geschlecht haben. Dies bedeute allerdings nicht, dass jeder Mitgliedstaat die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen und selbst Geburtsurkunden mit zwei Müttern oder Vätern ausstellen müsse.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zur Sorge. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 1.826 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um fast 16 Prozent gestiegen.

„Seit einigen Monaten ist zu beobachten, dass die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder wieder ansteigt. Deshalb müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an entscheidenden Stellen in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Klar ist aber, das zeigen internationale Studien, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Derzeit ist der Blick auf Kinder in Deutschland durch die Corona-Pandemie sehr auf die Situation in Schulen und Kitas geprägt. Das darf uns aber nicht davon ablenken, dass es auch noch andere wichtige Problemstellungen gibt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei der Umverteilung der Flüchtlingskinder Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Flüchtlingskinder betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Alles andere wäre kinderrechtlich fahrlässig“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Jahresbeginn Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland verstärkt als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts der anhaltend hohen Kinderarmutsquote auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber ebenso abhängig von einer Grundhaltung unserer Gesellschaft Kindern gegenüber. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung klafft eine zu große Lücke. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Jetzt gilt es, diese Vorhaben möglichst schnell auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Kinder noch nicht durchgängig als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Aber auch im Alltag von Familien sowie in der täglichen Praxis von Schulen, Verwaltungen und Politik muss der Bewusstseinswandel schneller voranschreiten. Schon die Diskussion in den letzten Jahren um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Gerade die vergangenen Pandemie-Monate haben gezeigt, welch geringen Stellenwert die Belange junger Menschen an vielen Stellen hierzulande haben“, so Krüger weiter.

„Umso wichtiger ist es nun den Blick auf die Kinderrechte zu richten. Und das mit zwei runden Jubiläen. Wir werden in diesem Jahr nicht nur den 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, sondern auch den 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dazu sind unter dem Motto „Für ein kindgerechtes Deutschland” zahlreiche Aktionen und Maßnahmen geplant, beispielsweise ein Kinder- und Jugendgipfel in Berlin, ein neues Gesprächsformat unter dem Titel „Jugend trifft Politik“, eine Studie zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland oder der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Generationengerechtigkeit. Aber natürlich werden auch der Weltspieltag, der Weltkindertag und der Internationale Tag der Kinderrechte wichtige Wegmarken in diesem Jahr setzen“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die geringe Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022 als völlig unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird damit kein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.12.2021

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen.  „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Dokumente zum Download

Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021. 837 KB

Weiterführende Links

Schwerpunkt-Website zum Armutsbericht 2021 Hier finden Sie weitere Informationen und Grafiken zum Paritätischen Armutsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 16.12.2021

Montag wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht. „Erfreulicherweise wurden grundlegende Änderungen, die im Ergebnis zu weniger Unterhalt für Kinder geführt hätten, nicht umgesetzt“, stellt Daniela Jaspers fest, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Der Verband hatte zu konkreten Änderungsvorschlägen, die im Raum standen, kritisch Stellung genommen.

Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021 wird ab Januar 2022 der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um 3 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) um 4 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) um 5 Euro erhöht. Mindestunterhalt ist bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro zu zahlen. Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt diese Erhöhung des Mindestunterhalts um, die sich auch auf alle höheren Einkommensgruppen erhöhend auswirkt. „Diese, wenn auch geringe, Erhöhung des Mindestunterhalts ist einerseits zu begrüßen, reicht andererseits jedoch nicht aus, damit der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt“, erklärt Jaspers. „Hier sind weitere Schritte nötig, damit endlich eine bedarfsdeckende Unterhaltshöhe erreicht wird.“

Zwar stellt die Mindestunterhaltsverordnung weitere Erhöhungen des Mindestunterhalts zum 1. Januar 2023 in Aussicht. „Um zu einem wirklich bedarfsdeckenden Unterhalt zu kommen, müssen jedoch neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen und auch soziokulturelle Teilhabe umfassen“, fordert Jaspers.

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.

Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages für die Düsseldorfer Tabelle 2022

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 15.12.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Welche Herausforderungen bringen die Wege und Maßnahmen in und aus der Corona-Pandemie für die Lebenssituationen von Familien? Wie unterscheiden sich diese für unterschiedliche Gruppen? Welche Unterstützungsbedarfe gibt es dabei? Wie sind die von der Bundesregierung bisher aufgesetzten Förderprogramme für die unterschiedlichen Gruppen zu bewerten? 

Auch und besonders während der Pandemie hat sich wieder deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Mit der Situation der Familien während der Pandemie hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst und seine Diskussionsergebnisse in Form verschiedener, offen zugänglicher Beiträge herausgegeben. Die entstandenen Analysen und Empfehlungen bieten Hintergründe, Argumentationen und Ansatzpunkte für eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie und verdeutlichen einmal mehr, dass Familienpolitik ein Querschnittsthema ist und auch angrenzende Politikfelder die Lebenswelt der Familien oft betrifft.

Hierauf aufbauend möchte der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen mit Förderung der Stiftung Ravensburger Verlag die Diskussion weiter vorantreiben und auf dieser Fachveranstaltung mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Handlungsfelder der Familienpolitik bei dem Weg aus und nach der Pandemie hierhingehend beleuchten, wie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien eingegangen werden kann.

  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ

Es diskutieren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
  • Prof. Dr. Claudia Diehl, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ
  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School, Professor of Sociology

Moderation: Dr. Daniel Deckers, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Programm:

  • Eröffnung durch den Vorstand der Stiftung Ravensburger Verlag, Johannes Hauenstein und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ, Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß
  • Podiumsdiskussion
  • Ende gegen 19 Uhr, danach Stehempfang

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin jetzt schon einplanen: eine ausführliche Einladung erreicht Sie dann im Januar 2022. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstaltung wird online gestreamt, den entsprechenden Link teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Termin: 25. Januar 2022

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung

Die aktuelle Studie „Homeoffice in Deutschland – eine Neiddebatte?“ bringt ans Tageslicht, dass vor allem Frauen zu den Verliererinnen der Krise gehören. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) soll die Schieflage in Wirtschaft und Gesellschaft erörtert werden, die viele Frauen betrifft.

In Krisenzeiten ist es noch einmal schwieriger, das Bild der funktionierenden Karrierefrau aufrecht zu erhalten, die jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung steht, während sie gleichzeitig die Hauptlast der Familienarbeit trägt. Handlungsbedarf besteht an mehreren Stellen! Wie sollte Führung sich verhalten? Was kann helfen? Alles easy im Job?

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21. Januar 2022

Veranstalter: Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, dem 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt. . 

Auf dem Podium: Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Die Anmeldung ist bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich. 

Save the date: Die nächste Jahrestagung – ebenfalls zum Thema „Sichere Orte für Kinder?“ – ist am 7. und 8. Oktober 2022 voraussichtlich in Leipzig sowie online geplant. Direkt im Anschluss an die Jahrestagung findet die Mitgliederversammlung der Liga statt.

WEITERE INFORMATIONEN

An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick.

Der neue Sammelband kann unter https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-5594-0/grundsicherung-weiterdenken/ erworben werden.

Die Abhängigkeit der Bildungsteilhabe von der sozialen Herkunft ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt. Um Chancengleichheit zu steigern, sollten Schulen in schwierigen sozialen Lagen deswegen besser ausgestattet werden. Hier setzt die Idee von Schulsozialindizes an: Sie machen Ungleichheiten zwischen Schulen sichtbar und stellen die Grundlage dar, Ressourcen bedarfsgerecht zu verteilen.

Von besonderer Bedeutung ist dieses Instrument für Kommunen. Sie erleben als erstes die Folgen von Bildungsungleichheiten. Das Papier soll Kommunen eine praktische Perspektive und Orientierung geben, mit welchen Strategien und Konzepten sie sich auf den Weg der Sozialindexbildung machen können.

Sozialindizes für Schulen

Kommunale Perspektiven ; Studie im Auftrag des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, 2021

Publikation herunterladen

Die AGF hat zur Umsetzung der Kindergarantie n Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Ernährung“ vorgelegt. Die AGF begleitet die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder (Child Guarantee) in Deutschland mit einer Reihe von Fachgesprächen zu den unterschiedlichen Themenbereichen und entsprechenden Empfehlungen.

In den Fachgesprächen und den daraus resultierenden Empfehlungen der AGFwerden die einzelnen in der Kindergarantie genannten Themenbereiche auf die deutsche Situation analysiert und Vorschläge für eine Verbesserung der Situation diskutiert. Aus den Gesprächen entwickelt die AGF Empfehlungen für die nationale Umsetzung der Kindergarantie.

Die ersten Empfehlungen betreffen das Ziel „effektiver Zugang zu ausreichender und gesunder Ernährung“. Hierzu hat die AGF am 31. Mai in Zusammenarbeit mit der plattform ernährung und bewegung (peb) ein Fachgespräch durchgeführt.

Die Empfehlungen der AGF betonen, dass die in der Kindergarantie empfohlenen Elemente grundsätzlich wichtige Ansatzpunkte bieten, die zu unterstützen sind. Für eine Verbesserung der Ernährungssituation ist ein umfangreicher Maßnahmen-Mix nötig, der die Familien als Ganzes in ihrer Ernährungskompetenz stärkt, positiv auf ein gesundes Ernährungsverhalten der Kinder einwirkt, sie vor irreführender Werbung schützt und die Betreuungs- und Bildungsinstitutionen in die Lage versetzt, „gute Ernährung“ als Bildungsthema für Kinder und Eltern zu etablieren und auch praktisch umzusetzen.

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Ausgabe 4/2021 von „Demografische Forschung Aus Erster Hand“ ist erschienen.

Sie ist online auf der Homepage https://www.demografische-forschung.org/ zu finden.

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Themen dieser Ausgabe sind:

(Max-Planck-Institut für demografische Forschung)
Lebenserwartung: Jähes Ende des steten Anstiegs
Pandemie-Jahr 2020 bringt Rekord-Verluste in vielen Ländern
Neue Analysen des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigen, wie sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 in Europa, Russland, den USA und Chile entwickelt hat. In 28 von 30 untersuchten Ländern ging die durchschnittliche Lebensdauer demnach teils deutlich zurück. Die Hauptursache war die COVID-19-Pandemie.

(Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung)
Keine Zeit für das Sonntagsfrühstück
Wie sich Wochenendarbeit auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt
Ausschlafen, gemeinsam kochen, basteln, spielen oder Ausflüge unternehmen: Das Wochenende ist gemeinhin Familienzeit. Doch nicht wenige Eltern müssen auch an Sams- und Sonntagen arbeiten. Die Schwierigkeiten, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, steigen in diesem Fall deutlich an.

(Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels)
Nicht ohne Trauschein
Studie zu Lebensformen von türkeistämmigen Migrant*innen und Spätaussiedler*innen
Unter jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund lebt ein Viertel ohne Partner*in außerhalb des Elternhauses und ein Siebtel ohne Trauschein mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen. Unter türkeistämmigen Migrant*innen der ersten und zweiten Generation sowie bei Spätaussiedler*innen sind diese beiden Lebensformen dagegen die Ausnahme, zeigt eine Studie zur Altersgruppe der 18- bis 40-Jährigen.

Wir freuen uns, Ihnen heute unsere zwei jüngsten, druckfrischen Publikationen aus dem Projekt Frühkindliche Bildung vorstellen zu dürfen. Beide Exemplare erhalten Sie Anfang nächsten Jahres: 

Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2021. Transparenz schaffen – Governance stärken 

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021

Bereits Ende August dieses Jahres veröffentlichten wir online das aktuelle Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme gemeinsam mit den erstmals publizierten Ergebnissen des Fachkräfte-Radars.  

Das diesjährige Ländermonitoring zeigt, dass trotz eines erheblichen KiTa-Ausbaus nach wie vor nicht von gleichen Teilhabe- und Bildungschancen in der frühkindlichen Bildung gesprochen werden kann. In Westdeutschland gibt es nicht genug KiTa-Plätze und in Ostdeutschland ist die Personalausstattung noch immer deutlich ungünstiger. Dieses doppelte Ost-West-Gefälle kann allerdings aufgelöst werden. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule. Er beschreibt in Szenarien, wie sich der Bedarf und das Angebot an KiTa-Fachkräften bis 2030 entwickeln könnten. Basis sind differenzierte Daten für alle Bundesländer, die eine Grundlage für frühzeitige Strategien gegen den Fachkräfte-Mangel bieten.   

Die achte Ausgabe des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme hält in diesem Jahr in 16 Länderprofilen zusätzliche Auswertungen zur Situation in der Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung bereit. Darüber hinaus zeigt sie auf, welche dringenden Handlungsbedarfe im KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz bestehen, um allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse bieten zu können.  

Schauen Sie auch gerne auf unserem neu strukturierten Onlineportal
www.laendermonitor.de vorbei. Dieses hält eine Vielzahl neuer Indikatoren in den Bereichen KiTa, Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung für Sie bereit.  

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Archiv Pressemitteilung

Koalitionsvertrag: Mehr Fortschritt für Familien?

Berlin, 12.01.2022 – In seiner umfassenden Bewertung des Koalitionsvertrages begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine Vielzahl der familienpolitischen Pläne der Ampelparteien, sieht aber zeit- und verteilungspolitischen Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht umfassende Vorhaben in der Familienpolitik vor. So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, mit dem Ziel, das System der monetären Familienleistungen umfassend zu reformieren. Daneben sind zahlreiche Verbesserungen bei Leistungen für die frühe Familienphase vorgesehen, etwa ein zusätzlicher Partnermonat beim Elterngeld, der Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt oder die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Zudem soll mit einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Der Vielfalt des Familienlebens wird u. a. mit einer Reform des Abstammungsrechts Rechnung getragen, die etwa die Anerkennung von Mütter-Familien ab Geburt des Kindes ermöglicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein großer Fortschritt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien! Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten. Wir begrüßen, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden soll. Dieser muss angemessen hoch sein und umgehend umgesetzt werden!“

Altenkamp ergänzt: „Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Dafür sind sie auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Wir begrüßen die familienpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen und Impulse für eine partnerschaftliche Ausgestaltung von Familienleistungen setzen. Allerdings hätten wir uns im Koalitionsvertrag deutlich mutigere Schritte für eine gleichstellungsorientierte Zeit- und Familienpolitik gewünscht, welche der Übernahme von Sorgeverantwortung über den gesamten Lebensverlauf hinweg tatsächlich Rechnung trägt!“ 

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Arm trotz Arbeit: Für Familien mit Kindern oftmals traurige Realität!

Berlin, 15.12.2021 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert angesichts der Ergebnisse einer Studie des IAB im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu Aufstocker*innen dringende Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Die heute vorgestellte Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker*innen und wie gelingt der Ausstieg?“ zeigt deutlich auf, dass Arbeit alleine nicht vor Armut schützt – vor allem dann nicht, wenn Kinder im Haushalt leben. Demnach ist nahezu jede*r dritte Leistungsbezieher*in mit Kindern erwerbstätig. Besonders schwer ist es für Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, stellt fest: „Es ist ein Skandal, dass es in einem der reichsten Länder der Welt ein Armutsrisiko darstellt, Kinder zu bekommen. Die vorgelegte Studie zeigt einmal mehr den Fehler im System auf. Eltern gehen vielfach einer Erwerbstätigkeit nach, kümmern sich um ihre Kinder und trotzdem bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig, um ins Kino zu gehen, in den Urlaub zu fahren oder sich etwas anzusparen. Die Kinder erleben früh, dass Armut ein Stigma ist, das nicht leicht loszuwerden ist.“

Altenkamp fordert: „Der aktuell vorgelegte Koalitionsvertrag zeigt hier Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass mit einer Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche aus der Armut geholt und das Mindestelterngeld angehoben werden soll. Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Grundsicherungsbezug helfen Aufstocker*innen mit Kindern. Diese Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Ausweitung der Minijobgrenze hingegen, dies zeigt die vorgelegte Studie deutlich, kommt dem Festhalten an prekärer Beschäftigung ohne Aufstiegschancen und eigenständiger Absicherung gleich. Diese Beschäftigungsfalle, vor allem für Mütter, muss dringend beseitigt werden!“

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ZFF-Info 17/2021

AUS DEM ZFF

Familien sind die Leidtragenden der Corona Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend und haben sie bis an die Grenze der Belastbarkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Den noch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist z.B. das Versprechen des Bundeskanzleramtes einen Bundesfamiliengipfel durch zu führen nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona Krisenstab der Bundesregierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen“.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände überein stimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen : Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen

Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Ausnahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch i m Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände:

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscherfamilienverband.de

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

www.eafbund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.12.2021

Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG bewertet es das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) als sehr positives Signal, dass die Kindergrundsicherung mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert ist. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt.

Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten.

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.12.2021

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die zeitnahe Einrichtung eines Corona-Krisenstabs, mahnt aber an, dass die Stimmen von Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv eingezogen werden müssen. Eine starke Vertretung für ihre Belange gehört an den Verhandlungstisch.

Angesichts der verheerenden Infektionslage plant die künftige Ampel-Koalition die Einrichtung eines Krisenstabs im Kanzleramt, der noch in dieser Woche seine Arbeit aufnehmen soll. Die Erfahrungen der vergangenen Corona-Wellen haben gezeigt, dass eine Einbeziehung von Vertreter*innen aus dem Bereich Familie, Kinder und Jugend unerlässlich ist, um die sozialen Belastungen der Krise abzufangen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Erneut steht uns ein langer, harter Pandemie-Winter bevor, und eins sollte inzwischen klar sein: Familien, Kinder und Jugendliche dürfen mit ihren Bedürfnissen und Problemen nicht wieder alleingelassen werden! Ihre Stimmen müssen gehört und aktiv in Entscheidungsprozesse und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung einbezogen werden. Es ist daher ein Muss, dass im neuen Corona-Krisenstab Expert*innen und Politiker*innen aus der Familienpolitik sitzen.“

Altenkamp erklärt weiterhin: „Viele Familien leiden unter der Krise, zum Beispiel aufgrund der dramatischen Corona-Lage an Schulen. Viele Kinder und Jugendliche haben außerdem die psychischen Belastungen in Folge der vergangenen Kontaktbeschränkungen noch lange nicht überwunden. Bei der Bekämpfung der Pandemie müssen ihre Bedürfnisse endlich mitgedacht werden! Daher muss der Krisenstab angemessene Unterstützungsmaßnahmen festlegen. Ob passende Schutzkonzepte in Schulen und Kitas, Maßnahmen gegen die soziale Einsamkeit, gute Teilzeit-Optionen für die Erwerbsarbeit von Eltern oder unbürokratische Hilfen für Familien mit geringem Einkommen – die Instrumente sind da, sie müssen aber auch bedarfsgerecht und zielgenau eingesetzt werden. Der Corona-Krisenstab steht daher vor der Aufgabe, sowohl wirkungsvolle als auch kinder-, jugend- und familienfreundliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Das Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt sieht im vorgelegten Koalitionsvertrag großes Potenzial für eine soziale und nachhaltige Politik in der nächsten Legislaturperiode. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorstandsvorsitzende Jens M. Schubert:

„Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält viele grundlegende sozialpolitische Weichenstellungen, die eine echte soziale und nachhaltige Politik ermöglichen werden. Dabei wird auch die wichtige Einbindung der Zivilgesellschaft an vielen Stellen deutlich. Das sendet ein starkes Signal für Teilhabe beim gesellschaftlichen Fortschritt und wird auch belegt durch das im Koalitionsvertrag vorhandene Bekenntnis zur freien Wohlfahrtspflege. Die AWO wird sich bei der sicherlich in den Einzelheiten nicht einfachen Umsetzung der beschriebenen Vorhaben einbringen.“

In einer ersten Reaktion bewertet die Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt die vorgelegten Pläne zum Bereich Pflege wie folgt: „Im Bereich der Pflege sehen wir, dass an vielen Stellen angesetzt werden soll: Modernisierung der Ausbildung, Fachkräfteoffensive sowie Begrenzung der Eigenanteile sind wichtige und notwendige Punkte zur Entlastung der Situation in der Pflege, eingerahmt durch eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen, nicht zuletzt durch einen Corona-Bonus“, so Kathrin Sonnenholzner, „Die Installierung eines Coronarates in der aktuellen Situation war zudem überfällig und absolut richtig. Wir begrüßen darüber hinaus besonders das weite Verständnis des Familienbegriffs und die Weiterentwicklung bei gleichstellungspolitischen Fragen.“

Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, zeigt sich mit den Ergebnissen im Bereich Arbeit und Soziales zufrieden: „Der Koalitionsvertrag benennt in Sachen soziale Gerechtigkeit wichtige Meilensteine. Die sofortige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bedeutet eine finanzielle Besserstellung für viele Millionen Arbeitsnehmer*innen und ist eine gezielte Stärkung unterer Einkommen. Viele der weiteren angekündigten Vorhaben, etwa das Bürgergeld, beim Sozialen Arbeitsmarkt oder im Bereich Wohnen, sind vielversprechend, um das Leben der Menschen konkret zu verbessern. Ganz besonders freuen wir uns über die Verankerung einer Kindergrundsicherung, für die wir uns gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen lange und intensiv eingesetzt haben. Es besteht jetzt endlich die Chance, durch Zusammenlegung von Leistungen und zielgerichteter Maßnahmen Kinderarmut in Deutschland substantiell zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.11.2021

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bewerten den Koalitionsvertrag als einen ambitionierten Schritt hin zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft mit Mut zu neuem Denken und kohärentem Handeln. Der deutliche Wille der Ampelkoalition zu einem echten Generationenvertrag ist erkennbar. Jetzt muss es darum gehen, den notwendigen sozial-ökologischen Kurswechsel voranzutreiben, ohne neue soziale Verliererinnen und Verlierer hervorzubringen. Bei der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, in der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihrer tiefen Verankerung in allen Bevölkerungsschichten gerne verlässliche Verbündete.

Die Freie Wohlfahrtspflege leistet mit ihren rund 118.000 Einrichtungen und Diensten mit 4,1 Millionen Plätzen einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Bevölkerung.

Sie steht als Partner an der Seite der Bündnispartner von FDP, Grünen und SPD, wenn es darum geht, das jetzt vorliegende ehrgeizige und umfangreiche Programm, sozial gerecht und zukunftsfähig auszugestalten.

Besonderen Handlungsbedarf sehen die Spitzenverbände vor allem beim Gesundheits- und Pflegesystem, einer gemeinwohlorientierten Digitalisierungsstrategie und in der Armutsbekämpfung.

BAGFW-Präsident Ulrich Lilie (Diakonie): „Das Stückwerk der bisherigen Reformmaßnahmen hat nicht zu den gewünschten Verbesserungen in der Pflege geführt. Und schon vor Corona sind die Kosten, die von den pflegebedürftigen Menschen gezahlt werden müssen, in astronomische Höhen geschossen. Heute liegt der Bundesdurchschnitt für einen Platz im Pflegeheim bei unglaublichen 2.125 Euro im Monat. Der Pflegenotstand ist längst da – Corona hat ihn noch einmal massiv verschärft. Umso mehr begrüßen wir daher als Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, dass die Regierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen und die Bezahlung wie die Personalschlüssel in der Pflege verbessern werden. Dies war eine zentrale Forderung der Wohlfahrtsverbände.“

BAGFW-Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (DRK) hebt hervor: „Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen der neuen Bundesregierung als zuverlässige Partner für die kommende Legislaturperiode zur Seite, insbesondere bei der notwendigen, konkreten Ausgestaltung der Ziele. Hier kommt noch eine Menge Arbeit auf die neue Bundesregierung zu, zumal der ganze Koalitionsvertrag unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Wir freuen uns, dass die Wohlfahrtspflege im Koalitionsvertrag berücksichtigt ist. Wir erwarten nun, dass diese Bekenntnisse mit wirksamen Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der gemeinnützigen Dienste und Einrichtungen hinterlegt werden.“

BAGFW-Vizepräsident Prof. Dr. Jens Schubert (AWO) bekräftigt: „Wir sehen das klare Bekenntnis zum Abbau von Kinderarmut. Die BAGFW hat sich lange dafür eingesetzt, das System der Familienleistungen zu vereinfachen und Leistungen zu bündeln. Verschiedene Wohlfahrtsverbände haben sich für eine Kindergrundsicherung stark gemacht. Insofern ist die Verankerung im Koalitionsvertrag sehr zu begrüßen und wir nehmen uns heraus, das auch als Erfolg unseres langjährigen Engagements gegen Kinderarmut zu verstehen. An diesem Punkt wird es sehr auf die Umsetzung ankommen. Viele technische Details, viele Schnittstellenfragen sind zu klären. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass wir eine existenzsichernde und sozial gerechte Kindergrundsicherung erreichen.“

Die gesamte Mitteilung und Informationen zur BAGFW gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V. vom 29.11.2021

„Wenn die Parteien der neuen Bundesregierung ein ‚Jahrzehnt der Bildung‘ ausrufen, dann muss das ein Jahrzehnt der Bildung für alle sein: für Kinder aus armen Familien, für geflüchtete Menschen, für Menschen in allen Lebensphasen“, so Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Gleiche Bildungschancen sind essenziell im Kampf gegen Armut und soziale Spaltung“.

Umgang mit digitalen Medien als Schlüsselkompetenz

Bei der frühkindlichen Bildung heißt das: Der Fokus muss auf die Qualität der Betreuung, die Sprachförderung, die Medienkompetenz liegen. „Kinder und Jugendliche müssen sich in der digitalen Welt zurecht finden können, sonst nützen alle Tablets und PCs der Welt nichts“, so Welskop-Deffaa.

Die neue Bundesregierung zeigt auch mit Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in die nächste Phase des Lebens begleiten: Sie will junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben nicht verlieren. Aktuell sind etwa 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen in Deutschland weder in Ausbildung noch in Arbeit, eine viel zu hohe Zahl.

Langzeitarbeitslose nicht abschreiben

Bildung ist eine Baustelle für das gesamte Leben – und niemand sollte abgeschrieben werden, nur weil er oder sie lange nicht gelernt oder gearbeitet hat. „Ich bin dankbar, dass Weiterbildung für Menschen in Arbeitslosigkeit mitgedacht wird“, so Welskop-Deffaa.

Der Vermittlungsvorrang, der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II dazu anhält, die vom Jobcenter angebotene Stellen zu nehmen, soll wegfallen. Zurecht, denn „Was nutzt eine schnelle Vermittlung in irgendwelche Jobs, wenn es nicht gelingt, durch Weiterbildung und Umschulung die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt zu schaffen?“, so die Caritas-Präsidentin.

Besonders begrüßt der Deutscher Caritasverband die Pläne zur vereinfachten Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und das Bekenntnis zur Bildungsfreizügigkeit in der EU. „Bildung darf nicht in nationalstaatlichen Kästchen gedacht werden. Wir brauchen die Vielfalt der Kompetenzen und Erfahrungen, um in der globale Welt Zukunft und Zusammenhalt zu gestalten“, so Welskop-Deffaa.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.11.2021

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Vater oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Vorhaben. „Die Freistellung für den Partner ist eine notwendige Ergänzung des Mutterschutzes. Es stärkt den Zusammenhalt der Familie direkt nach der Geburt und verhilft zu einer engeren Bindung des Kleinkindes an beide Elternteile“, sagt DFV-Vizepräsidentin Franziska Schmidt.

Private Arbeitgeber sind gesetzlich bisher nicht verpflichtet, Vätern bezahlte Freistellung zur Geburt eines Kindes zu gewähren. Wird Sonderurlaub genehmigt, dann meist nur für einen Tag. Dadurch bleibt der Partner kurz nach der Geburt faktisch vom frühen Familienleben ausgeschlossen. Gleichzeitig müssen frischgebackene Mütter auf die erforderliche Unterstützung des Partners – beispielsweise nach einem erfolgten Kaiserschnitt – verzichten, sofern der Vater nicht seinen Erholungsurlaub beim Arbeitgeber geltend macht. „Die bezahlte Freistellung der Väter direkt nach der Geburt schließt eine jahrzehntelange Regelungslücke. Es ist unbefriedigend zu wissen, dass eine Familie mit dem frisch geborenen Kind keine geschützte Zeit für sich selbst hat“, so Schmidt.

Laut einer EU-Richtlinie sorgt die Freistellung des Partners für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Elternteilen. Bis August 2022 sollen deshalb alle Mitgliedsstaaten „Vaterschaftsurlaub“ für die Dauer von zehn Arbeitstagen bzw. zwei Kalenderwochen entsprechend einführen. „Mit der Freistellung folgt die Ampelkoalition den Vorgaben der Europäischen Union. Noch zu klären ist die Frage der Freistellungsvergütung. Sie muss sich mindestens am Mutterschaftsgeld orientieren“, so die Vizepräsidentin.

Weitere Informationen

EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 01.12.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt die Ampel-Koalitionäre in ihrem Bestreben, die Grunderwerbsteuer zu reformieren und damit den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern.

„Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist begrüßenswert und dringlich. Eine Neujustierung führt dazu, dass sich gerade Eltern mit mehreren Kindern den Wunsch nach einem familiengerechten Wohnen und nach einer Alterssicherung leisten können“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Bereits die Große Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, eine Reform der Grunderwerbssteuer zu prüfen. Ein konkretes Umsetzungskonzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer wurde nie vorgelegt. Der Deutsche Familienverband begrüßt ausdrücklich das Reformvorhaben der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD im Koalitionsvertrag, die Grunderwerbsteuer flexibel neu zu gestalten.

„Für den DFV ist die Wiedereinführung von Familienfreibeträgen in der Grunderwerbsteuer sowie eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern besonders wichtig“, so Zeh. „Die Bundesländer sind hier – ebenso wie die Bundesregierung – in der Verantwortung, eine familiengerechte Lösung bei der Reform der Grunderwerbsteuer zu finden.“

Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert. 2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf 25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.

„Besonders Familien mit mehreren Kindern finden kaum geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete. Für diese kinderreichen Familien könnte ein Eigenheim eine nachhaltige Wohn- und Lebenslösung sein. Voraussetzung wäre eine deutliche finanzielle Entlastung. Ein Steuerfreibetrag und die gleichzeitige Senkung der Grunderwerbsteuersätze sind wichtige Entlastungen für bezahlbares Familienwohnen im Eigenheim“, so Zeh weiter. „Eine Verstetigung des Baukindergeldes wäre eine weitere positive Maßnahme.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Vielfalt der familienpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung markiert aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) einen Aufbruch hin zu einer zukunftsfähigeren Familienpolitik, die mehr Unterstützung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern und Familien zum Ziel hat.

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Wir haben einige unserer familienpolitischen Vorschläge im Koalitionsvertrag wiedergefunden, das freut uns sehr. Bei der von der eaf stark thematisierten Zeitpolitik für Familien fehlen allerdings die mutigen Reformvorhaben beim Elterngeld und einer dynamischen Familienarbeitszeit. Wir begrüßen erste Ansätze, mit denen die neue Koalition mehr zeitlichen Spielraum für Familien schaffen möchte: Die zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, der dreimonatige Kündigungsschutz nach der Elternzeit, die Stärkung der Brückenteilzeit und auch die geplante Weiterentwicklung der Pflegezeit schaffen deutlich verbesserte Voraussetzungen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Gestaltung des familiären Zusammenlebens. Jedoch vermissen wir zeitpolitische Angebote für die Zeitspanne zwischen Elternzeitende und Einschulung des jüngsten Kindes, um Eltern in der Rushhour des Lebens zu entlasten und die gemeinsame Verantwortungsübernahme für das Kind zu stärken“.

Zahlreiche weitere Forderungen der eaf finden sich ebenfalls in den familienpolitischen Vorhaben der Koalition wieder. Die eaf lenkt das Augenmerk dabei auf folgende Aspekte:

Ausbau der Infrastruktur

Die eaf begrüßt den geplanten gemeinsamen Qualitätsrahmen von Bund, Ländern und Kommunen für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und die Schaffung einer Gesamtstrategie für die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betreuungsbereich. Für Familienbildungseinrichtungen fehlt allerdings auch weiterhin eine verlässliche, regelhafte Förderung, obwohl die stark gewachsene Bedeutung von Familienbildung und Familienberatung unstrittig ist. Hier fordert die eaf einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienförderung, der die Bundesländer zum Erlass von Familienfördergesetzen aufruft.

Finanzielle Situation von Familien

Die eaf begrüßt das Anliegen der Koalitionäre, armutsbetroffene Kinder und ihre Familien kurzfristig durch einen Sofortzuschlag und zusätzlich Alleinerziehende durch eine Steuergutschrift zu unterstützen, ehe mittelfristig die neu zu schaffende Kindergrundsicherung greift. Die gewonnene Zeit kommt der geplanten Überprüfung von Wechselwirkungen mit anderen Leistungen zugute. Diese gründliche Prüfung der Schnittstellen zwischen sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Strukturen bei der Gestaltung der Kindergrundsicherung ist aus Sicht der eaf unabdingbar, um unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden und alle wichtigen Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

Kinderrechte im Grundgesetz

Mit Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird aus Sicht der eaf ein wichtiges politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche gesetzt. Dabei sollte allerdings sowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat vermieden werden. Eine solche Lösung kann die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen, die eaf hat dafür einen gut begründeten Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Reproduktionsmedizin

Mit zahlreichen Vorhaben im Bereich Reproduktionsmedizin reagiert die Regierungskoalition auf die fortschreitende medizinische Entwicklung auf diesem Gebiet und nimmt dabei auch neue Familienformen in den Blick. Aus Sicht der eaf muss bei Inanspruchnahme von assistierten Reproduktionsverfahren immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Kinderwunsch-Paare sollten deshalb durch eine qualifizierte, niedrigschwellige und kostenlose psychosoziale Beratung unabhängig von der Beratung durch die Reproduktionsmediziner:innen dazu befähigt werden, die für sie und das Wohl des erwünschten Kindes passenden Entscheidungen zu treffen. Die eaf bemängelt, dass ein solches Beratungsangebot im Koalitionsvertrag bisher nicht vorgesehen ist und verweist auf ihre Vorschläge im Positionspapier „Kinderwunsch und Kindeswohl – Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 03.12.2021

Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen. Er war für zahlreiche Drittstaater:innen erforderlich, um ein gemeinsames Ehe- und Familienleben in Deutschland führen zu können. Das betraf eine Vielzahl von binationalen Familien und Partnerschaften.

„Das ist ein Erfolg für unsere Forderungen und Kämpfe. Seit 2007 haben wir immer wieder betont, dass der erzwungene Spracherwerb im Ausland Familienzusammenführung für binationale Familien und Partnerschaften verhindert. Er trennte die Paare völlig unnötig voneinander, zum Teil für Jahre“, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Der Ehegattennachzug verlangt, dass die/der im Ausland lebende Partner:in noch vor Einreise und einem gemeinsamen Leben in Deutschland eine Prüfung in Deutschkenntnissen vorlegen muss. Trotz Bemühen und größter Motivation fielen Prüflinge durch, manchmal mehrere Male. Das ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, sondern es führt zu Frustration.

Den Berater:innen im Verband wurden in den vergangenen Jahren viele dramatische Schicksale berichtet. Manche Paare warteten Jahre, bis sie endlich in Deutschland zusammen leben konnten. Ehen zerbrachen auch daran. Sogar 16-jährige Kinder müssen zum Teil einen Sprachnachweis erbringen.

„Der Spracherwerb im Inland, das zeigen alle Studien, ist einfacher, zielführender und fördert auch die schnellere Integration. Viele unserer binationalen Paare können jetzt – zumindest teilweise – aufatmen. Wenn jetzt noch die Visaprozesse im Familiennachzug priorisiert, die Verfahren zügiger verlaufen, können in Zukunft die liebenden Paare schneller zueinander kommen“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 25.11.2021

pro familia begrüßt Pläne zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung

Die Ampel-Koalition hat vielversprechende Änderungen bezüglich der reproduktiven Selbstbestimmung vorgesehen. Der pro familia Bundesverband begrüßt die geplante Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch und unterstützt die Initiative der Ampel Koalition, eine außerstrafrechtliche Lösung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs voran zu bringen.

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vor. Damit wird es Ärzt*innen endlich möglich sein, auf ihren Webseiten zu informieren, dass und wie sie den Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis durchführen. Prozesse gegen Ärzt*innen, die ihre Patient*innen online ausführlicher aufklären wollen, werden endlich der Vergangenheit angehören.

„Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition und freuen uns, dass die Informationsrechte von Ärzt*innen und Klient*innen gestärkt werden“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Damit wird eine Rechtssicherheit geschaffen und es wird verhindert, dass Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung Ärzt*innen anzeigen und an den Pranger stellen können. Wir haben uns lange für die Streichung des §219a StGB eingesetzt und freuen uns, dass dieses Ziel nun bald erreicht sein wird.“

Im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ des Koalitionsvertrags sind weitere Vorhaben aufgelistet, die schon lange auf der Wunschliste von pro familia stehen, zum Beispiel die Übernahme von Verhütungskosten für Menschen mit wenig Einkommen und diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlungen. Aus Sicht von pro familia sollte es für letztere zudem ausreichend neutrale und kostenfreie Beratungsangebote geben, damit Klient*innen sich gut informiert entscheiden können.

Insbesondere begrüßt pro familia die vorgesehene Einsetzung einer Kommission, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen wird.

„Wir freuen uns sehr, dass das Thema Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat“, so Frank-Boegner. „Wir haben mit vielen anderen Organisationen und Bündnissen anlässlich ‚150 Jahre §218 StGB‘ gezeigt, dass wir ein menschenrechtskonformes Gesetz brauchen, das unterstützt statt kriminalisiert. pro familia wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und bietet als Fachverband Unterstützung an.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 29.11.2021

Koalitionsvertrag der Ampel stimmt optimistisch – jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

Der zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelte Entwurf für einen Koalitionsvertrag liegt vor. Insgesamt stimmt er optimistisch und überrascht auch – wurde er doch von einem Parteienbündnis mit teils sehr heterogenen Anschauungen und Interessen entwickelt.

„Wir begrüßen das Ergebnis der Verhandlungen, die mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Parteien sicher nicht einfach waren. Neben den angekündigten wichtigen Schritten in Richtung einer nachhaltigen Klimapolitik sind aus unserer Sicht insbesondere die angekündigten Pläne für eine Verbesserung der Situation der Pflegeberufe, die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns zu begrüßen“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. VPK. „Als Verband, der sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzt, liegt unser Hauptaugenmerk insbesondere auf den mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Ankündigen im Bereich des Kinderschutzes, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Inklusion.“

Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein zentrales Element des Koalitionsvertrages. So soll u.a. die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich geregelt, der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt verstetigt und die unabhängige Aufarbeitungskommission in ihrer jetzigen Form weitergeführt werden. „Wir haben relativ schnell nach der Amtseinführung von Johannes-Wilhelm Rörig im Jahr 2016 mit diesem eine Vereinbarung unterzeichnet, in der wir uns dazu verpflichtet haben, unsere Mitglieder bei der Entwicklung und Umsetzung passender Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu unterstützen. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass diesem wichtigen Amt und der Arbeit des UBSKM und dessen Team zukünftig die Anerkennung zuteil wird, die ihnen gebührt“, so Martin Adam.

Aber auch die geplanten Veränderungen im Bereich der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen stoßen auf ein positives Echo im Verband. Dieser setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen eigene Einkünfte komplett behalten dürfen.

„Vom angekündigten Beteiligungsprozess mit Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Inklusion im SGB VIII erhoffen wir uns, dass Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe in gleichem Maße beteiligt und gemeinsam praxistaugliche Wege gefunden werden, die das wichtige Projekt Inklusion in der Praxis zum gewünschten Erfolg werden lassen. Dabei appellieren wir eindringlich an die zukünftigen Koalitionspartner und geben zu bedenken, dass echte Inklusion in der gewünschten Form ohne auskömmliche und langfristige Finanzierung nicht möglich sein wird“, so Martin Adam.

Weiterhin weist der Verband, der bundesweit rund 850 Einrichtungen der stationären, teil-stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe zu seinen Mitliedern zählt, die zum Großteil über maximal 20 Betreuungsplätze verfügen, noch auf ein dringend zu lösendes Problem hin. „Mit der Neudefinition des Einrichtungsbegriffs drohen kleinere, familienanaloge Einrichtungen zukünftig aus der Betriebserlaubnispflicht herauszufallen. Eine Entwicklung in diese Richtung ist aktuell bereits in mehreren Bundesländern erkennbar. Diese Plätze mit ihren individuellen und spezifischen pädagogischen Angeboten werden aber dringend benötigt – dies zeigt die Praxiserfahrung und die vielen Anfragen von Jugendämtern jeden Tag. Hier kommt es nun darauf an, das Gesetz nachzuschärfen und dafür zu sorgen, dass diese wichtigen Angebote auch zukünftig erhalten bleiben“, so Martin Adam. Aus Sicht des Verbandes wird das Gesetz hier dem Anliegen junger Menschen und dem Kinderschutz aktuell nicht gerecht.

„Und nicht zuletzt: Von einem Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit versprechen wir uns, dass die rechtliche Gleichstellung aller Träger von Einrichtungen in der kommenden Legislatur ihrer längst überfälligen Umsetzung ein wesentliches Stück näher kommt. Private Träger der Kinder- und Jugendhilfe leisten jeden Tag unverzichtbare, qualitätsvolle und höchst engagierte Arbeit für Kinder und Jugendliche. Deshalb erwarten wir uns von den Koalitionären mehr Unterstützung auf dem Weg zur gleichberechtigten Beteiligung aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch hier könnte die Koalition mehr Zukunft wagen“, so Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung VPK-Bundesverband e.V. vom 29.11.2021

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten.
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.
„Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann.
Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf,
einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERSICHERUNG vom 02.12.2021

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommens-schwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.12.2021

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 02.12.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen. Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte.
Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen. Die Schulschließungen waren auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet; damit war gewährleistet, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit etwa infolge des Impffortschritts seine Dringlichkeit verlieren könnte. Schließlich hatte der Bund bereits vor Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen, dass etwaige künftige, auch die Schulen betreffende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr derart schwerwiegend belasten. Dazu zählen unter anderem eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen („StopptCOVID-Studie“) so-wie Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „DigitalPaktSchule“ von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung digitalen Distanzunterrichts.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de

Quelle: Pressemitteilung BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 30.11.2021

„Dass die Kultusministerkonferenz die Bewältigung des Lehrkräftemangels aufschiebt, ist nicht vermittelbar. Der Mehrbedarf ist allerorten offenkundig und wird durch die Pandemie noch größer. Es braucht jetzt einen Fahrplan, damit schnell mehr Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter qualifiziert und eingestellt werden. Nur mit einer Personaloffensive von Bund und Ländern können wir die Förderbedarfe in der Pandemie und darüber hinaus bewältigen“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Tagung der Kultusministerkonferenz. Gohlke weiter:

„Die Digitalisierung der Schulen schreitet zwar voran, aber immer noch viel zu langsam. Es ist schön und gut, sich über digitale Lernstrategien zu verständigen. Diese können aber erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Infrastruktur vorhanden ist und die Weiterbildung läuft. Lehrende und Schülerschaft wünschen sich spürbare Verbesserungen bei WLAN, Ausstattung und Qualifikation.

Für einen besseren Infektionsschutz in den Schulen erwarte ich umfassendere Corona-Maßnahmen als vom letzten Bund-Länder-Gipfel beschlossen. Allein mit einer Maskenpflicht ist die Pandemie nicht zu stoppen, und selbst eine Impffreigabe für Schulkinder würde frühestens in mehreren Monaten positive Effekte haben. Tägliche Testung und mehr Luftfilter sind überfällig. Das oberste Ziel muss es sein, das Grundrecht auf Bildung und den Gesundheitsschutz bestmöglich zu garantieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.12.2021

„Von der 200 Millionen Euro Förderung des Bundes für Luftfilter in Kitas und Schulen ist bisher kaum etwas in den Bildungseinrichtungen angekommen. Lediglich das Land Nordrhein-Westphalen konnte rund 275.000 Euro abrufen. Das geht viel zu langsam. Seit Auflage des Programms im Sommer steckt das Geld in den Mühlen der Bürokratie fest. Nun müssen die Kinder im Winter wieder bei offenem Fenster im Unterricht sitzen“, erklärt Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage. Mohamed Ali weiter:

„Ursache für die Verzögerung ist das komplexe Verfahren zum Verteilen des Fördergeldes. Zunächst wird es im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen an die Länder übertragen. Diese müssen anschließend eigene Förderprogramme auflegen. Das ist bisher jedoch nur in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein geschehen.

Die Bundesregierung muss, in Abstimmung mit den Ländern, eine schnellere Lösung zum Verteilen des Geldes finden. Eine Möglichkeit ist, dass die Kitas und Schulen es direkt über die nationale Förderbank KfW beantragen können. Außerdem sollten der Fördertopf aufgestockt und die Bedingungen gelockert werden. Bei der Gesundheit der Kinder darf nicht länger gespart werden. Die 200 Millionen Euro, die der Bund insgesamt zur Verfügung stellt, reichen nicht aus. Allein für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulklassen in Niedersachsen wären rund 110 Millionen Euro notwendig.

Die Förderbedingungen schließen viele Schulen aus. Geld gibt es derzeit nur für Geräte, die in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit aufgestellt werden. Einige Schulen verriegeln deshalb bereits ihre Fenster. Außerdem gilt die Förderung nur für Schulen, an denen Kinder bis maximal 12 Jahre unterrichtet werden, und der Bund übernimmt nur 50 Prozent der Anschaffungskosten. Damit muss Schluss sein. Die Bundesregierung muss mehr Geld in die Hand nehmen, damit alle Klassen und Kitas mit Luftfiltern ausgestattet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.12.2021

„Leider haben Bund und Länder für die Bildung nur ein Mindestmaß an Vereinbarungen getroffen. Solange kein Impfstoff für alle Klassenstufen freigegeben ist, müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit allen vorhandenen Mitteln geschützt werden“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heute von Bund und Ländern beschlossene Maskenpflicht an Schulen. Gohlke weiter:

„Die Maskenpflicht allein wird nicht ausreichen, um Ansteckungen in den Schulen zu verhindern. Damit der Schutz garantiert ist, braucht es in den Bildungseinrichtungen jeden Tag kostenlos frische Masken. Warum man sich nicht darüber verständigt hat, möglichst überall kleinere Lerngruppen zu bilden, bleibt mir ein Rätsel. Mit einer täglichen Verdichtung der Tests auch für Geimpfte könnten Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Es wäre nötig gewesen, sich endlich über eine flächendeckende Ausstattung der Klassenzimmer mit Luftfiltern zu verständigen. Das alles müsste auch für Kitas und Hochschulen gelten. In zu vielen Punkten bleibt es bei einem gefährlichen Flickenteppich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 02.12.2021

„Die Schulen gehen am Stock und das nicht erst seit der Pandemie. Der Lehrberuf gleicht einem Fulltimejob ohne Wochenenden. Lehrerinnen und Lehrer sollen fachlich, pädagogisch und digital all das ausbaden, was die verantwortlichen Ministerien verbummelt haben. Seit über einem Jahr sind sie noch dazu eine Corona-Teststation. Dass immer noch in den Sternen steht, wann alle Schulen über genügend pädagogisches Personal oder stabiles W-LAN verfügen, ist eine Armutszeugnis für die Politik“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die diesjährige repräsentative Schulleiter-Umfrage „Berufszufriedenheit von Schulleitungen“. Nicole Gohlke weiter:

„Die Ampelpläne für neue Schulsozialarbeiter sind zwar schön und gut, doch sie ändern an der Überlastung in der Breite nichts. Im besten Falle bekommt jede vierte Schule eine zusätzliche Personalstelle. Das genügt hinten und vorne nicht. Wenn die Lehrer und Lehrerinnen ausgebrannt sind, wie sollen sie dann bitte gute Bildung vermitteln?

Ein ‚Jahrzehnt der Bildungschancen‘ einzuläuten, aber im Koalitionsvertrag den grassierenden Lehrkräftemangel zu ignorieren, passt nicht zusammen. Es muss schnellstens eine Personaloffensive kommen, sonst bluten die Schulen aus. 100.000 neue Lehrkräfte sind perspektivisch unumgänglich. Dafür hätte die Ampel jetzt die Weichen stellen können. Eine Aufwertung der Schulbildung ist nur durch eine dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes zu stemmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.11.2021

Eltern waren zu Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober deutlich zufriedener mit dem Familienleben, der Kinderbetreuung und dem Leben allgemein als in den Lockdowns im vergangenen Winter und Frühjahr. Gleichzeitig äußerten sie deutlich weniger Sorgen als im April, etwa mit Blick auf die Bildung und wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder. Trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen unter jungen Menschen bei zugleich weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen sind auch die Sorgen um die Gesundheit der Kinder deutlich zurückgegangen. Dies könnte darauf hindeuten, dass Eltern sich zur Zeit des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs auch um andere gesundheitliche Auswirkungen als die einer Covid-19-Infektion bei ihren Kindern gesorgt haben. Geöffnete Kitas und Schulen sind für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Regelmäßige Tests, eine hohe Impfquote unter den Beschäftigten und entsprechende Hygienemaßnahmen scheinen die zentralen Bausteine zu sein, um erneute Schließungen abzuwenden und einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss selbiger auf Familien und Kinder zu minimieren.

Empirischen Analysen zufolge hatten Eltern während des ersten und zweiten coronabedingten Lockdowns ein signifikant geringeres Wohlbefinden als vor der Pandemie. Gleichzeitig machten sie sich mehr Sorgen um ihre Kinder. Demnach berichtete im Frühjahr 2021 zur Zeit der Kita- und Schul(teil)schließungen die Mehrheit der Eltern über große Sorgen um die Bildung und wirtschaftliche Zukunft der Kinder. Auch der Anteil der Eltern, die sich große Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder machten, war hoch.

Seit einigen Wochen nimmt die vierte Corona-Infektionswelle Fahrt auf und sorgt regelmäßig für neue Rekorde bei den täglichen Neuinfektionszahlen. Insbesondere in den jungen Altersgruppen stiegen die Inzidenzen zuletzt rasant an. Wie steht es um die Sorgen und die Zufriedenheit von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren zu Beginn dieser vierten Welle, in der der Kita- und Schulbetrieb nahezu uneingeschränkt ist? Dieser Frage wird anhand einer aktuellen Befragung von Eltern aus der zweiten Oktoberhälfte 2021 nachgegangen. Die Ergebnisse werden mit Werten aus dem Frühjahr 2021 verglichen, die im Rahmen des FamilienMonitor_Corona des DIW Berlin in Kooperation mit infratest dimap erhoben wurden.

Die aktuellen Analysen basieren auf Befragungen der CoronaCOMPASS-Studie von infratest dimap, die vom 19. bis 29. Oktober 2021 online durchgeführt wurden, also zu Beginn der vierten Corona-Welle. Ein besonderes Merkmal der vierten Welle ist, dass insbesondere die Inzidenzen unter jüngeren Personen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegen als in früheren Phasen der Pandemie. Gleichzeitig sind im Oktober 2021 Kitas und Schulen geöffnet, mit Ausnahme von punktuellen Quarantänen. Im Vergleich zum Frühjahr ist der Anteil an Kindern, die dadurch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, vergleichsweise gering. So befanden sich im Oktober weniger als 0,5 Prozent der SchülerInnen in Quarantäne.

Für den CoronaCOMPASS werden seit Beginn der Pandemie in Deutschland wahlberechtigte Personen online befragt. Die Daten erheben den Anspruch, nach Gewichtung für in Deutschland wahlberechtigte Personen mit Online-Zugang repräsentativ zu sein. Die aktuellen Ergebnisse für den Oktober 2021 basieren auf Angaben von 408 Müttern und Vätern mit Kindern unter 16 Jahren im Haushalt. Die Stichprobengröße reicht aus, um Trends nachzuzeichnen und einige Strukturanalysen mit statistisch aussagekräftigen Ergebnissen durchzuführen. Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass Wucht und Brisanz der vierten Corona-Welle auch aufgrund des Handelns und Äußerungen aus der Politik bis Ende Oktober noch nicht in dem Maße wahrgenommen wurden wie in früheren Infektionswellen.

Die Analysen betrachten die Sorgen von Eltern um die Bildung, die wirtschaftliche Zukunft und die Gesundheit der Kinder. Darüber hinaus wird die Zufriedenheit von Eltern mit der Kinderbetreuung, dem Familienleben und dem Leben allgemein betrachtet. Diese Maße des Wohlbefindens sind in den Sozialwissenschaften eine zentrale Untersuchungsgröße, die als ein Maß zur Messung der Wohlfahrt einer Volkswirtschaft herangezogen werden. Sie sind auch ein Maß für die Stabilität von Partnerschaften und ein Familienleben, das die Entwicklung von Kindern fördert. Dieses individuelle Wohlbefinden hängt auch signifikant mit der Bereitschaft zusammen, Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus mitzutragen.

Eltern machen sich weniger Sorgen als im Frühjahr 2021

Mitte bis Ende Oktober 2021 berichteten 84 Prozent der Eltern mit Kindern unter 16 Jahren von einigen oder gar großen Sorgen um die Bildung ihrer Kinder, 88 Prozent sorgten sich um die wirtschaftliche Zukunft der Kinder und 83 Prozent um die Gesundheit ihrer Kinder.

Wenngleich damit mehr als vier von fünf Eltern in den jeweiligen Bereichen Sorgen äußerten, haben sich die großen Sorgen zum Beginn der vierten Welle im Vergleich zum Frühjahr 2021 deutlich verringert. Während sich in der Zeit des zweiten Lockdowns mit eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb noch mehr als jedes zweite Elternteil große Sorgen um die Bildung und wirtschaftliche Zukunft des Kindes machte, ist es nun bei weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen noch gut jedes dritte Elternteil. Auch die großen Sorgen um die Gesundheit der Kinder sind gesunken – von 38 Prozent Anfang April auf 29 Prozent Ende Oktober. Dass die Sorgen um die Gesundheit der Kinder trotz steigender Inzidenzen in dieser Altersgruppe aktuell niedriger sind als zur Zeit des Lockdowns im Frühjahr, könnte darauf hindeuten, dass sich Eltern damals nicht allein um eine mögliche Covid-19-Infektion ihrer Kinder sorgten. Sie hatten zusätzlich offenbar auch die gesundheitlichen Folgen durch Eindämmungsmaßnahmen im Kopf, die etwa durch soziale Isolation bei eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb auftreten können – und tatsächlich auch aufgetreten sind. So berichten Eltern in anderen Studien, dass ihre Kinder im zweiten Lockdown vermehrt unter psychosomatischen Beschwerden litten. Allerdings könnte die Erklärung für die geringeren Sorgen der Eltern an dieser Stelle auch sein, dass die Quote der geimpften Fachkräfte in Kitas und der Lehrkräfte in Schulen im Vergleich zum Frühjahr deutlich höher liegt und damit ein geringeres Ansteckungsrisiko für die Kinder besteht.

Im Vergleich zur ersten Aprilhälfte 2021 ist der Rückgang der großen Sorgen um die Bildung und die wirtschaftliche Zukunft der Kinder besonders ausgeprägt bei Eltern ohne Abitur. Dies könnte daran liegen, dass sie bei eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb den Eindruck hatten, das fehlende Bildungs- und Betreuungsumfeld nicht im gewünschten Maße kompensieren zu können. Auch sind die Sorgen bei Eltern von Grundschulkindern stärker zurückgegangen als bei Eltern mit Kita-Kindern oder älteren Schulkindern. Der Rückgang der großen Sorgen um die Gesundheit war nahezu unabhängig vom Alter des Kindes, dem Geschlecht oder der Bildung der Eltern.

Zufriedenheit im Oktober 2021 auf Niveau von vor einem Jahr

Die Zufriedenheit von Müttern und Vätern wird für verschiedene Bereiche auf einer Skala von Null („ganz und gar unzufrieden“) bis Zehn („ganz und gar zufrieden“) gemessen. Im Oktober dieses Jahres lag die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung bei sechs Punkten, mit dem Familienleben bei 7,3 Punkten und die Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen bei 7,2 Punkten. Damit haben sich die Werte gegenüber dem Frühjahr 2021 deutlich erholt (Abbildung 5). Die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung und dem Familienleben lag zum Beginn der vierten Welle wieder auf dem Niveau vom November 2020, als Kitas und Schulen vor dem zweiten Lockdown noch geöffnet waren. Mit dem Leben allgemein sind Eltern zuletzt – im Vergleich zum vorherigen Pandemieverlauf – vergleichsweise zufrieden gewesen, allerdings noch deutlich unter dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie.

Die Erholung der Zufriedenheitswerte mit Blick auf die Kinderbetreuung geht vor allem auf Eltern von Grundschulkindern zurück. Kinder in diesem Alter haben bei eingeschränktem Schulbetrieb und Distanzunterricht einen großen Betreuungsbedarf und benötigen mehr Unterstützung beim Lernen – beides ist zeitintensiv und hat zur Zeit der Schulschließungen wohl zu großen Belastungen geführt. Eltern von Grundschulkindern sind im Vergleich zu Eltern anderer Kinder auch die einzige Gruppe, bei der sich die Zufriedenheit mit dem Familienleben signifikant erholt hat. Bei einer Unterscheidung nach der Bildung der Eltern zeigt sich, dass solche ohne Abitur im Oktober im Vergleich zum April zufriedener mit der Kinderbetreuung und dem Familienleben waren (der Zuwachs der Zufriedenheit mit dem Familienleben ist im statistischen Sinne aber nicht signifikant). Die Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen ist über alle Gruppen hinweg signifikant gestiegen. Diese Erholung zeigt sich unabhängig vom Alter des Kindes, für Mütter und für Väter sowie für Eltern mit und ohne Abitur.

Fazit: Wichtigkeit geöffneter Kitas und Schulen für Eltern nicht hoch genug einzuschätzen

Eltern sind nach wie vor deutlich unzufriedener als vor der Corona-Pandemie. Das gilt mit Blick auf die Zufriedenheit mit dem Familienleben, mit der Kinderbetreuung und mit Blick auf die allgemeine Lebenszufriedenheit. Wie dieses DIW aktuell zeigt, waren die Werte im Oktober dieses Jahres, also zu Beginn der vierten Infektionswelle bei gleichzeitig geöffneten Kitas und Schulen, jedoch deutlich besser als zur Zeit der Kita- und Schulschließungen in vergangenen Lockdowns. Auch die Sorgen der Eltern, etwa um die Gesundheit ihrer Kinder, sind trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen vor allem unter Kindern und Jugendlichen zuletzt deutlich geringer gewesen als im April. Dies unterstreicht, dass geöffnete Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Eltern in ihrer Wichtigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Das A und O sind entsprechende und der pandemischen Lage angemessene Hygienemaßnahmen in den Kitas und Schulen, regelmäßige Tests und eine sehr viel höhere Impfquote unter Erwachsenen, also auch bei in Kitas und Schulen beschäftigten Personen. In einem solchen Rahmen machen sich Eltern offenbar weniger Sorgen und sind zufriedener als zur Zeit der coronabedingten Lockdowns, in denen die Sorgen der Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder offenbar auch in möglichen psychologischen Folgen der Maßnahmen für die Kinder begründet waren.

Sorgen und Wohlbefinden der Eltern haben einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss auf Familien und Kinder. Vor diesem Hintergrund und angesichts der direkten Auswirkungen von Kita- und Schulschließungen auf die Kinder sollte die Politik mögliche erneute Maßnahmen in diese Richtung sehr sorgfältig abwägen.

Abstract

Eltern waren zu Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober deutlich zufriedener mit dem Familienleben, der Kinderbetreuung und dem Leben allgemein als in den Lockdowns im vergangenen Winter und Frühjahr. Gleichzeitig äußerten sie deutlich weniger Sorgen als im April, etwa mit Blick auf die Bildung und wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder. Trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen unter jungen Menschen bei zugleich weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen sind auch die Sorgen um die Gesundheit der Kinder deutlich zurückgegangen. Dies könnte darauf hindeuten, dass Eltern sich zur Zeit des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs auch um andere gesundheitliche Auswirkungen als die einer Covid-19-Infektion bei ihren Kindern gesorgt haben. Geöffnete Kitas und Schulen sind für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Regelmäßige Tests, eine hohe Impfquote unter den Beschäftigten und entsprechende Hygienemaßnahmen scheinen die zentralen Bausteine zu sein, um erneute Schließungen abzuwenden und einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss selbiger auf Familien und Kinder zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 23.11.2021

 

Die Hilfsprogramme der Bundesregierung konnten Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Frauen dürften sie aber weniger genützt haben als Männern.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise könnten die Unterschiede zwischen den Geschlechtern vergrößert haben. So ist absehbar, dass 38 Prozent der Maßnahmen eher Männern zugutekommen als Frauen, während nur 21 Prozent mehr den Frauen als den Männern nutzen dürften. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom WSI geförderte Studie der Berliner Forscherin Regina Frey.

Die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung umfassen der Untersuchung zufolge 108 abgrenzbare Einzelmaßnahmen. Dazu zählen die Ausweitung des Kurzarbeitsgeldes ebenso wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie die Förderung von Gebäudesanierungen, Unterstützungszahlungen für Selbstständige oder die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bei 86 der Maßnahmen konnte die Forscherin einen direkten Nutzen für bestimmte Personengruppen identifizieren. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, Investitionen, aber auch Kredite, staatliche Garantien. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich. 

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzt oder einem Geschlecht mehr nutzen kann als dem anderen, ermittelte die Forscherin anhand unterschiedlicher Parameter. Beispiel Kurzarbeitsgeld: Es wird häufiger von Männern in Anspruch genommen als von Frauen. Hinzu kommt, dass die Lohnersatzleistung einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens ersetzt. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V haben. Zudem verdienen Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger und arbeiten besonders häufig in Minijobs, in denen kein Anspruch auf Kurzarbeitsgeld entsteht. 

Unter dem Strich kommt die Auswertung zu dem Ergebnis, dass beide Geschlechter von 35 der 86 Maßnahmen annähernd gleich stark profitieren dürften. In 33 Fällen dürfte der absehbare Nutzen eher bei den Männern liegen. Lediglich bei 18 Maßnahmen ist zu erwarten, dass sie Frauen stärker als Männern zugutekommen. Die Maßnahmen, die eher Männern nutzen, umfassen oft ein besonders großes finanzielles Volumen. Rund zwei Drittel der eingesetzten rund 600 Milliarden Euro, die sich 78 der 86 Maßnahmen direkt zuordnen lassen, flossen oder fließen in Instrumente, die Männern erwartbar mehr nutzen als Frauen, nur 7 Prozent des Volumens kommen wahrscheinlich Frauen stärker zugute als Männern. Auch längerfristige positive Beschäftigungseffekte durch Investitionen sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen“, sagt WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. Dies sei ein Beispiel für eine geschlechterblinde Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte. 

Für die neue Bundesregierung gebe es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting.

Impuls-Beitrag als PDF 

Quelle: Veröffentlichungen Hans-Böckler-Stiftung vom 02.12.2021

Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat sich der Schulalltag für viele Kinder und Jugendliche stark verändert. Durch die Schulschließungen zur Eindämmung der Pandemie wurde Distanzlernen im Frühjahr 2020 und auch im Schuljahr 2020/2021 zu einer neuen Normalität. Im Rahmen der Studie „Corona und Du“ hat das IAB für Kinder und Jugendliche erhoben, wie der Distanzunterricht umgesetzt wurde und wie sich dieser auf die Kontakthäufigkeit zu den Lehrkräften und auf die Lernzeit der Schülerinnen und Schüler ausgewirkt hat.

Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland geschlossen. Die Lehrkräfte mussten ihre Schülerinnen und Schüler völlig unvorbereitet aus der Distanz unterrichten. Aufgrund fehlender einheitlicher Vorgaben zum Homeschooling wurde der Distanzunterricht selbst innerhalb einzelner Schulen sehr unterschiedlich umgesetzt.

Manche Lehrkräfte setzten – gerade in der Anfangszeit des ersten Lockdowns – überwiegend auf Aufgabenblätter, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollten. Andere versuchten, den Unterricht in Form von Videokonferenzen aufrechtzuerhalten oder Lerninhalte mithilfe von Lernvideos zu vermitteln.

Die Umsetzung des Distanzunterrichts ist auch insofern von Bedeutung, als unterschiedliche Unterrichtsmethoden sich unmittelbar darauf auswirken, wie häufig Kinder und Jugendliche Kontakt zu ihren Lehrkräften haben. Zudem scheint die Art des Distanzunterrichts einen Einfluss darauf zu haben, wie viel Zeit Schülerinnen und Schüler für die Schule verwenden. Beide Größen, die Häufigkeit des Kontakts mit den Lehrkräften und die für schulische Aktivitäten aufgewendete Zeit, dürften für den Lernerfolg im Homeschooling eine zentrale Rolle spielen. Dies gilt insbesondere für lernschwache und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, deren Bildungschancen sich durch die Schulschließungen weiter verschlechtern könnten.

Am Beispiel des Mathematikunterrichts lässt sich zeigen, wie sich die Durchführung des Distanzunterrichts während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 sowohl zwischen Schulformen als auch zwischen Jahrgangsstufen unterschieden hat. Für das Fach Deutsch sind die Ergebnisse weitgehend deckungsgleich und werden daher nicht explizit aufgeführt.

Die hier präsentierten Analysen zeigen: Neben der Unterrichtsmethode unterscheiden sich auch die Häufigkeit der Kontakte mit der Lehrkraft und die aufgewendete Lernzeit zwischen den einzelnen Schulformen deutlich. Die Analysen stützen sich auf Daten der im Herbst 2020 durchgeführten IAB-Studie „Corona und Du“ (CoDu) zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den schulischen Bildungserwerb insbesondere von benachteiligten Kindern. Dafür wurden rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern befragt (siehe Infokasten).

Den hier präsentierten Analysen liegt eine Stichprobe von 9.088 Schülerinnen und Schülern der 4. bis 9. Jahrgangsstufe zugrunde. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Momentaufnahme der ersten Schulschließungen zwischen März und Juni 2020 handelt und etwaige Veränderungen in späteren Phasen des Homeschoolings im Rahmen der Studie nicht erfasst wurden.

Aufgabenblätter waren während des Distanzunterrichts anfangs die mit Abstand am häufigsten eingesetzte Unterrichtsmethode

Im Durchschnitt berichten 47 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler, dass sie während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 mehrmals pro Woche Aufgabenblätter per Post, E-Mail oder Onlineplattform von ihrer Lehrkraft im Fach Mathematik erhalten haben. Durchschnittlich 22 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Lehrkraft mehrmals pro Woche Lernsoftware oder Lernvideos, beispielsweise über die Videoplattform YouTube, im Mathematikunterricht eingesetzt hat. Virtueller Unterricht per Videokonferenz fand lediglich bei circa 14 Prozent der Befragten mehrmals pro Woche statt.

Diese drei Unterrichtsmethoden wurden während des Lockdowns im Frühjahr 2020 oft miteinander kombiniert. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass mit den Aufgabenblättern eine klassische Variante der Gestaltung des Distanzunterrichts im Vordergrund stand. Im Gegensatz dazu wurden moderne, technologiegestützte Unterrichtsmethoden wie Lernvideos, Lernsoftware oder Videokonferenzen deutlich seltener verwendet. In vielen Schulen dürfte es an der hierfür erforderlichen IT-Ausstattung oder an digitalem Know-how der Lehrkräfte gefehlt haben.

Alle drei Unterrichtsmethoden werden in den Grundschulen deutlich seltener eingesetzt als in weiterführenden Schulen

Zugleich gibt es bei der Verbreitung der jeweiligen Unterrichtsmethoden deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Schulformen: Alle drei Methoden kommen an Gymnasien sowie an Haupt- und Realschulen deutlich häufiger zum Einsatz als an Grundschulen. So arbeiteten jeweils rund 54 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler an Gymnasien sowie an Haupt- und Realschulen mehrmals pro Woche mit Aufgabenblättern, aber nur 31 Prozent der Grundschulkinder. An den Gesamtschulen lag dieser Anteil bei 46 Prozent.

Beim Einsatz von Lernvideos und Lernsoftware lagen die Haupt- und Realschulen mit 27 Prozent an der Spitze, gefolgt von Gymnasien mit 22 Prozent, Gesamtschulen mit 19 Prozent und Grundschulen mit 17 Prozent. Am seltensten fanden in allen Schulformen Videokonferenzen statt. Auffällig ist erneut der Unterschied zwischen weiterführenden Schulen und Grundschulen: Während nur knapp 8 Prozent der befragten Grundschulkinder von mehrfachen Videokonferenzen pro Woche berichteten, waren es in der Gesamtschule 15 Prozent, am Gymnasium 16 Prozent und an den Haupt- und Realschulen fast 18 Prozent.

Auch der Kontakt mit den Lehrkräften ist in den Grundschulen am geringsten

Die Häufigkeit des Kontakts mit den Lehrkräften offenbart ebenfalls erstaunliche Unterschiede zwischen den Schulformen. Insgesamt gaben knapp 35 Prozent der Befragten an, während der Schulschließungen im Frühjahr 2020 (März bis Juni) mehrmals pro Woche direkten Kontakt mit der Lehrkraft im Fach Mathematik gehabt zu haben, beispielsweise per Telefon oder per E-Mail. Während sich dieser Anteil an den Haupt- und Realschulen auf knapp 43 Prozent, an Gesamtschulen auf gut 37 Prozent und an Gymnasien auf 35 Prozent belief, bildeten auch hier die Grundschulen mit nur 23 Prozent das Schlusslicht.

Dieses Muster ist teils einem Alterseffekt geschuldet: Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgangsstufen (8. und 9. Klasse) hatten in rund 42 Prozent der Fälle mehrmals pro Woche direkten Kontakt mit ihrer Lehrkraft, während jüngere Altersgruppen (5. bis 7. Klasse) nur zu 35 Prozent von mehr als einem Kontakt pro Woche berichteten. Bei den Grundschulkindern waren es noch einmal deutlich weniger.

Jüngere Schulkinder sind für ihre Lehrkraft schwieriger zu erreichen als ältere, da sie auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Ältere Schülerinnen und Schüler hingegen sind eigenständiger und dürften häufiger über einen eigenen Computer und andere digitale Kommunikationskanäle wie eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, die sie zum Lernen einsetzen können.

Die durchschnittliche Lernzeit hat sich im Distanzunterricht mehr als halbiert

Im Durchschnitt arbeiteten die befragten Kinder und Jugendlichen während der coronabedingten Schulschließung im Frühjahr 2020 3,4 Stunden pro Schultag für die Schule. Darunter fallen sowohl (digitale) Unterrichtszeiten als auch das Bearbeiten von Aufgabenblättern, Hausaufgaben oder sonstiges Lernen. Rund 30 Prozent der Befragten wendeten insgesamt weniger als 2 Stunden pro Schultag für die Schule auf, und jeweils rund 35 Prozent 2 bis 4 Stunden beziehungsweise 4 oder mehr Stunden.

Vergleicht man diese Zahlen mit den durchschnittlichen Lernzeiten vor der Covid-19-Pandemie aus einer 2020 publizierten Studie von Ludger Wößmann und Koautoren, so zeigt sich, dass in allen Schulformen während des Distanzunterrichts sehr viel weniger Zeit mit dem Lernen für die Schule verbracht wurde als vorher (durchschnittlich 3,6 versus 7,4 Stunden pro Schultag).

In der vorliegenden Befragung verwendeten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit durchschnittlich 3,25 Stunden pro Schultag am meisten Zeit für die Schule. Kinder und Jugendliche, die eine Grund-, Haupt- oder Realschule besuchten, verbrachten hingegen mit durchschnittlich rund 3 Stunden pro Schultag am wenigsten Zeit mit schulischen Aktivitäten. Auch hier lassen sich Alterseffekte beobachten: Je älter die Schülerinnen und Schüler sind, desto mehr Zeit verwenden sie für schulische Aktivitäten.

Zwischen der aufgewendeten Lernzeit und der Häufigkeit, mit der verschiedene Unterrichtsmethoden im Homeschooling zum Einsatz kommen, besteht ein positiver Zusammenhang. Dies bestätigt den Befund eines im Jahr 2020 veröffentlichten Beitrags im IAB-Forum, der die Abiturjahrgänge 2020 und 2021 zum Gegenstand hatte. Abiturientinnen und Abiturienten, deren Lehrkräfte im Distanzunterricht mehrmals pro Woche Lernmaterialen einsetzten (entweder Aufgabenblätter, Lernvideos/Lernsoftware oder Videokonferenzen), wendeten mehr Zeit für die Schule auf als diejenigen, die höchstens einmal pro Woche Lernmaterialien erhielten.

Dieser Zusammenhang fällt zudem je nach Schulform unterschiedlich stark aus. Im Gymnasium ist die Differenz in der Lernzeit zwischen häufig und weniger häufig unterrichteten Schülerinnen und Schülern am größten (durchschnittlich 4 Stunden pro Schultag bei mehrmaligem Einsatz pro Woche versus 3,3 Stunden bei seltenerem Einsatz). Für Kinder und Jugendliche in der Haupt- und Realschule ist die Differenz mit durchschnittlich knapp 3 zu gut 2,8 Stunden hingegen sehr gering.

Fazit

Mit den Schließungen im Frühjahr 2020 mussten Schulen unvorbereitet von Präsenz- auf Distanzunterricht umstellen. Die Ausgestaltung des Distanzunterrichts erfolgte allerdings von Schulform zu Schulform unterschiedlich. Dies betrifft die Häufigkeit der Anwendung einzelner Unterrichtsmethoden und der Kontakte mit der Lehrkraft ebenso wie die von den Schülerinnen und Schülern aufgewendete Lernzeit, wie auch die aktuelle Metastudie von Christoph Helm und Koautoren zeigt.

Die hier ausgewertete CoDu-Studie des IAB zeigt, dass Kinder und Jugendliche von Haupt- und Realschulen am intensivsten von ihren Lehrkräften betreut wurden, gefolgt von Schülerinnen und Schülern an Gymnasien und Gesamtschulen. Demgegenüber hatten Grundschulkinder im Schnitt deutlich seltener Unterricht in Form von Aufgabenblättern, Videokonferenzen und Lernvideos/-software und seltener direkten Kontakt zu ihrer Lehrkraft. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass jüngere Schulkinder seltener über einen Zugang zu digitaler Kommunikation verfügen. Lehrkräfte haben daher Aufgabenblätter und andere Unterrichtsmaterialien seltener, aber dafür möglicherweise in größerem Umfang, an die Eltern versandt.

Während des Lockdowns benötigten Eltern kleinerer Kinder ihre PCs und Laptops häufig selbst für das Arbeiten von zu Hause und hatten nicht immer ausreichend Zeit, ihre Sprösslinge beim digitalen Lernen zu unterstützen. Grundschulen könnten aus diesem Grund seltener Unterrichtsmethoden angewendet haben, die einen direkten Kontakt zum Schulkind erfordern. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass während der ersten Schulschließungen im Frühjahr 2020 Grundschulkinder insgesamt weniger intensiv von ihren Lehrkräften betreut wurden. Ob dies die pandemiebedingte psychische Belastung von Grundschulkindern, die für ältere Schülerinnen und Schüler belegt ist (beispielsweise in einem 2021 erschienenen Beitrag von Silke Anger und Koautoren im IAB-Forum), zusätzlich verschärft hat, lässt sich an dieser Stelle nur mutmaßen.

Die aufgewendete Lernzeit hängt nicht nur mit dem Alter der Schülerinnen und Schüler, sondern auch mit der Häufigkeit der einzelnen Unterrichtsmethoden und der Häufigkeit der Kontakte mit der Lehrkraft zusammen. Engagierte Lehrkräfte, die für ihre Klasse gut erreichbar sind und den Distanzunterricht vielfältig und in engem Kontakt mit ihren Schülerinnen und Schülern ausgestalten, scheinen einen Einfluss darauf zu haben, wie viel Zeit diese für die Schule aufbringen.

Einheitlichere Konzepte bezüglich Kontakthäufigkeit und eingesetzter Lernmaterialien sowie die Bereitstellung entsprechender Infrastruktur aufseiten der Schulen dürften daher dazu beitragen, auch im Distanzunterricht eine hohe Unterrichtsqualität für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Um zu gewährleisten, dass gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien etwaige materielle Einschränkungen nicht den Lernerfolg behindern, muss die technische Ausstattung sowohl der Schulen selbst als auch der betroffenen Familien in den Blick genommen und die Stärkung digitaler Lernmethoden und -pädagogik forciert werden.

Studie „Corona und Du“ (CoDu)

Die Studie „Corona und Du“ (CoDu) untersucht den Bildungserwerb von Kindern und Jugendlichen während der Covid-19-Pandemie. Bundesweit nahmen im Herbst 2020 etwa 15.000 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern an einer Online-Befragung des IAB in Kooperation mit der Universität Hamburg und dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung teil. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind in der Studie überrepräsentiert – etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen kommt aus Haushalten mit Leistungen aus der Grundsicherung.

Die für die Auswertung verwendete Stichprobe (n=9.088) beinhaltet Kinder und Jugendliche von der 4. Klasse bis einschließlich zur 9. Klasse. Diese gaben an, eine Grundschule, eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule zu besuchen.

Quelle: Veröffentlichungen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 08.12.2021

Familien sind die Leidtragenden der Corona-Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend, und haben sie bis an die Grenze der Belastbarkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Dennoch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist z.B. das Versprechen des Bundeskanzleramtes, einen Bundesfamiliengipfel durchzuführen, nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona-Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona-Krisenstab der Bundesregierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen“.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona-Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände übereinstimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen: Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher – im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Ausnahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch im Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscher-familienverband.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

www.eaf-bund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.12.2021

Familien sind die Leidtragenden der Corona-Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend, und haben sie bis an die Grenze der Belast­barkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Dennoch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist zum Beispiel das Versprechen des Bundeskanzleramtes, einen Bundesfamiliengipfel durchzuführen, nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona-Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona-Krisenstab der Bundes­regierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen.“

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona-Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände übereinstimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen: Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher – im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Aus­nahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch im Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscher-familienverband.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

www.eaf-bund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 03.12.2021

  • VdK: Strom- und Heizkosten sind in der Grundsicherung und dem Wohngeld nicht ausreichend berechnet
  • Coronakrise führt zu explodierenden Abschlussrechnungen

Die Kosten für Heizung und Strom sind in Deutschland auf einen Rekordwert gestiegen. Haushalte mit kleinen Einkommen spüren die höheren Kosten in ihrem Geldbeutel besonders deutlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Familien, die von einem kleinen Einkommen oder von Sozialleistungen leben müssen, droht in diesem Jahr das Frieren unter dem Weihnachtsbaum. Denn für die Betroffenen bedeutet die Energiepreisentwicklung, entweder weniger Geld für Lebensmittel und Kleidung zur Verfügung zu haben, oder im Winter ihre Wohnung nicht angemessen warmhalten zu können.“

Neben den sowieso steigenden Energiepreisen wird die Coronakrise zu explodierenden Abschlussrechnungen führen. VdK-Präsidentin Bentele: „Die Menschen mussten mit ihren Kindern aus Infektionsschutzgründen lange zu Hause bleiben und haben deswegen natürlich mehr Energie verbraucht. Hinzu kommt, dass Menschen mit geringen Einkommen oft in unsanierten Wohnungen leben, die schon in normalen Jahren höhere Heizkosten verursachen als sanierte Gebäude.“

Der VdK kritisiert, dass Sozialleistungen die tatsächlichen Energiekosten der Haushalte nicht abdecken. Bentele: „Wir brauchen dringend eine Neuberechnung der Regelsätze. Der Stromanteil ist aktuell viel zu niedrig berechnet und liegt weit unter den realen Preisen. Außerdem fordert der VdK, dass in der Grundsicherung und im Hartz IV die Wohn- und Heizkosten an den tatsächlichen Kosten berechnet werden müssen.“

Damit das Wohngeld auf Dauer eine echte Entlastungsfunktion entfalten kann, fordert der VdK, dass auch die Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom als wohngeldfähige Nebenkosten dauerhaft bei der Berechnung durch eine Energiekostenkomponente berücksichtigt werden. Der von der Koalition geplante einmalig erhöhte Heizkostenzuschuss sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, so Bentele. Bentele weiter: „Die Ampel-Parteien haben angekündigt, das Wohngeld stärken zu wollen. Das begrüßt der VdK. Wir wünschen uns, dass die künftige Regierung nun den notwendigen Mut aufbringt, wirksame Maßnahmen gegen Energiearmut zu ergreifen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 02.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue parlamentarische Staatssekretärin und parlamentarischer Staatssekretär sind Ekin Deligöz und Sven Lehmann

Anne Spiegel hat heute von Christine Lambrecht die Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernommen.

Mit ihr startet ein Team, das sich seit langem für starke Familien, für Gleichstellung, für gesellschaftliche Vielfalt und Zusammenhalt einsetzt: Neue parlamentarische Staatssekretärin ist Ekin Deligöz, neuer parlamentarischer Staatssekretär ist Sven Lehmann. Sie folgen auf Caren Marks und Stefan Zierke. Als beamtete Staatssekretärin tritt Margit Gottstein die Nachfolge von Juliane Seifert an.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich freue mich, dass ich ab heute meine Herzensthemen als Bundesfamilienministerin bewegen kann. Ich danke meiner Amtsvorgängerin Christine Lambrecht ausdrücklich und wünsche ihr für ihre neuen Aufgaben eine glückliche Hand.

Als Bundesfamilienministerin habe ich mir viel vorgenommen: Von der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie, über die Stärkung der Familienzeit bis hin zu einer ambitionierten Gleichstellungspolitik.

Mit der Kindergrundsicherung will ich der Kinderarmut in Deutschland den Kampf ansagen. Bisher gab es mit rund 150 Maßnahmen einen Dschungel an Familienleistungen. Künftig soll ein Antrag zur Geburt des Kindes genügen, um Familien mit kleinem Einkommen unbürokratisch zu unterstützen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Für die zeitnahe Unterstützung werden wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Sofortzuschlag etablieren, der schnell ein Plus im Geldbeutel von etwa 2,7 Millionen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bringen wird.“

Christine Lambrecht, bisherige Bundesfamilienministerin und nun Bundesverteidigungsministerin: „Ich gratuliere Anne Spiegel ganz herzlich zum Amtsantritt als neue Bundesfamilienministerin. Das ist ein wunderbares Amt, in dem man ganz viel bewirken kann: für Kinder und Jugendliche, für Familien, für Frauen, für ältere Menschen, für die Stärkung unserer Demokratie und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dafür wünsche ich Anne Spiegel alles Gute und viel Erfolg. In den vergangenen sechs Monaten war ich sehr gern Familienministerin. Ich bin froh, dass wir mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbildung für Grundschulkinder und dem Corona-Aufholpaket bis zuletzt viel für Kinder und Familien bewegen konnten. Den hochkompetenten und hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesfamilienministeriums möchte ich herzlich danken.“

Anne Spiegel war bereits von 2016 bis 2021 Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz. Ab Januar 2021 leitete sie daneben das Landesministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Seit dem 18. Mai 2021 war sie Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie stellvertretende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin.

Ekin Deligöz, Bundestagsabgeordnete seit 1998, war stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit November 2020 war sie kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Sven Lehmann ist seit 2017 Bundestagsabgeordneter der Grünen. Als queerpolitischer Sprecher setzte er sich für Vielfalt und ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben für alle Menschen ein.

Die neue Staatssekretärin und Amtschefin des BMFSFJ, Margit Gottstein, war zuletzt Staatssekretärin für Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Land Berlin. Zuvor war sie Staatssekretärin im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz.

Die neue Bundesregierung hat sich für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen und Familien, für Demokratie und Engagement, für Gleichstellung und Vielfalt viel vorgenommen. Zu den zentralen Vorhaben gehören:

  • Kindergrundsicherung: Die neue Bundesregierung will mehr Kinder aus der Armut holen. Die neue Kindergrundsicherung wird bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und vor allem diejenigen unterstützen, die am meisten Unterstützung brauchen. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag abgesichert.
  • Kinderrechte im Grundgesetz: Kinder haben eigene Rechte, die die neue Bundesregierung im Grundgesetz verankern will.
  • Inklusive Jugendhilfe: Die Bundesregierung will in einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeiten, diese gesetzlich regeln und fortlaufend evaluieren.
  • Vielfalt von Familien: Das Familienrecht wird modernisiert. Familien sind überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Damit wird es auch möglich werden, rechtlich jenseits von Liebesbeziehungen füreinander Verantwortung zu übernehmen.
  • Zeit für Familie: Die neue Bundesregierung wird Familien unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Das Elterngeld wird vereinfacht, digitalisiert und gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt. Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze werden weiterentwickelt, um pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität zu geben, auch durch eine Lohnersatzleistung im Fall pflegebedingter Auszeiten.
  • Gleichstellung: Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes wird weiterentwickelt – mit einem Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen.
  • Schutz vor Gewalt an Frauen: Die neue Bundesregierung wird das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Das Hilfesystem wird bedarfsgerecht ausgebaut. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.
  • Demokratie und Engagement: Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft wird die Bundesregierung bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen. Damit stärkt die Bundesregierung die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen und schützt sie vor Angriffen.
  • Ältere Menschen: Die Bundesregierung will selbstbestimmtes Leben für ältere Menschen unterstützen und den Zusammenhalt zwischen den Generationen fördern. Menschen im Alter sollen selbstbestimmt in ihrem frei gewählten Umfeld leben können. Dafür will die Bundesregierung seniorengerechte Ansätze auf allen staatlichen Ebenen und im digitalen Raum fördern.

Weitere Informationen, Lebensläufe und Fotos der neuen Leitung des Bundesfamilienministeriums finden Sie auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.12.2021

Angebot des Bundesfamilienministeriums
bewährt sich in Pandemiezeiten / Hilfe auch in kritischen und belastenden Situationen

Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es das bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31. Wer Informationen zu häuslicher Pflege sucht oder Fragen zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsmöglichkeiten hat, braucht nur zum Handy zu greifen. Das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berät rund um das Thema Pflege. Eingerichtet wurde die Hotline vor zehn Jahren mit dem Ziel, pflegenden Angehörigen eine niedrigschwellige Beratung zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf zu ermöglichen.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesseniorenministerin: „Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen gepflegt und betreut. Gerade in der Corona-Zeit ist das eine enorme Leistung, die Familien, aber auch die Solidarität und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt. Rund um die häusliche Pflege stellen sich jeden Tag viele Fragen: nach gesetzlichen Leistungen, nach der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege oder nach Rat, wenn die Belastung sehr groß wird. Seit zehn Jahren sind die Beraterinnen und Berater am Pflegetelefon genau für diese Fragen da. Sie helfen auch jetzt, wenn es um die Akuthilfen für pflegende Angehörige während der Corona-Pandemie geht. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Alle, die Fragen haben, möchte ich ermuntern, sich an das Pflegetelefon zu wenden.“

2,33 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Angehörige machen denn auch den Großteil (70%) der Anruferinnen und Anrufer beim Pflegetelefon aus; aber auch Beratungsstellen, Pflegebedürftige oder Arbeitgeber nehmen das Beratungsangebot in Anspruch. Das Pflegetelefon hat sich auch und gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie bewährt. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Anzahl der Anrufe, die 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent stieg.

Viele lassen sich derzeit auch zu den Akuthilfen für pflegende Angehörige beraten, denn die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen zusätzlich. Die Akuthilfen sind befristet geltende gesetzliche Regelungen, die pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfachen. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage (statt zuvor bis zu 10 Tage) der Arbeit fernbleiben. Erhalten Arbeitnehmer während dieser Zeit keinen Lohn, können sie ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Außerdem wurden Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler gestaltet: Pflegende Angehörige können unter erleichterten Bedingungen eine vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.

Auch zu anderen Fragen rund um die häusliche Pflege berät das Pflegetelefon, wie zum Beispiel zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus bietet das Pflegetelefon Hilfe in kritischen und belastenden Situationen. Bei Bedarf vermitteln die Beraterinnen und Berater auch an Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Beratungsangebot des Pflegetelefons wird durch die Webseite www.wege-zur-pflege.de ergänzt.

Informationen zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten sowie den Akuthilfen finden sich auch unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/informationen-fuer-pflegende-angehoerige

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.12.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den täglichen Herausforderungen von Familien befasst, in denen Kinder mit Behinderungen bzw. einem besonderem Förderbedarf aufwachsen.

Wir möchten Sie bitten, uns dabei zu helfen, für die hier verlinkte Umfrage möglichst viele Teilnehmer*innen zu gewinnen. 

Das Forschungsprojekt zielt auf grundlegende, allgemeine und übergreifende Fragestellungen aus der Perspektive der betroffenen Eltern (bzw. Adoptiv- oder Pflegeeltern) zu den großen und kleinen Hürden im Familienalltag. Wir wollen nach brauchbaren Handlungsansätzen für wirksame und hilfreiche Unterstützungs-, Beratungs- sowie Teilhabeförderungsangebote suchen und ggf. auch weitergehenden Forschungsbedarf herausarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 29.11.2021

Gutes Signal für Familien – Ausbau der Ganztagsbetreuung kann zügig weitergehen

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes. Dazu erklärt die kommissarische Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber:

„Der jetzt von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetzentwurf entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf, den unsere Fraktion bereits vor vier Wochen vorgelegt hatte. Wir sind froh, dass die Ampel-Koalition unseren Vorstoß jetzt aufgreift. Unser Druck hat sich ausgezahlt. Damit haben die Kommunen Planungssicherheit. Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen und können den Ausbau der Ganztagsbetreuung zügig weitervoranbringen. Das ist ein gutes Signal für Familien.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Meilenstein und ein Erfolg für Familien. Auch deshalb ist die Verlängerung des Förderzeitraums für die Kommunen wichtig. Viele Familien bauen darauf, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung vor Ort zügig voranschreitet. Auch sie brauchen Planungssicherheit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 09.12.2021

„Bildungsgerechtigkeit muss höchste Priorität haben. Der Großteil der Schülerinnen und Schüler ist desillusioniert und erwartet zu Recht bessere Lernbedingungen“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum morgigen „Tag der Bildung“ sowie zu den Ergebnissen einer Forsa-Umfrage zur Schulzufriedenheit. Gohlke weiter:

„Allein durch eine langfristige Milliardenförderung des Bundes können die Schulen adäquat ausgestattet werden. Die Bildungsfinanzierung muss auf ein zukunftsfähiges Fundament gestellt werden. Der Königsteiner Schlüssel ist durch einen bundesweiten Sozialindex zu ersetzen. Nur mit einer Bund-Länder-Offensive für mehr Lehrkräfte und pädagogisches Personal können die Lernbedarfe künftig noch gedeckt werden. Die Sanierung und der Ausbau von Schulgebäuden müssen höchste Priorität haben.

Dass nach bald zwei Jahren Pandemie mehr Lehrkräfte und eine umfassende Digitalisierung immer noch auf sich warten lassen, ist nicht nachvollziehbar. Schulleitungen und Bildungsforschung schlagen seit Monaten Alarm. Immer mehr Kinder werden abgehängt und das Personal verschlissen. Wir brauchen weniger Selektion und längeres gemeinsames Lernen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.12.2021

Die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Höhe von 750 Millionen Euro soll um ein Jahr verlängert werden. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (20/190) zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes sieht vor, die Laufzeit über den 31. Dezember 2021 bis Ende 2022 zu verlängern. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögere sich die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, heißt es in der Gesetzesvorlage. Ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 sei deshalb vielfach nicht möglich.

Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1117 vom 07.12.2021

  • Rund 160 Milliarden Euro für Bildung aus öffentlicher Hand
  • Corona-Pandemie führte unter anderem zu Mehrausgaben für Digitalisierung, Hygienekonzepte und zusätzliche Betreuungsangebote  

Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sind im Jahr 2020 auf 159,6 Milliarden Euro gestiegen. Das waren rund 9,1 Milliarden Euro oder 6,0 % mehr als 2019. In die Schulen floss 2020 mit 76,8 Milliarden Euro knapp die Hälfte (48,1 %) der öffentlichen Bildungsausgaben. 36,2 Milliarden Euro entfielen auf die Kindertagesbetreuung (22,7 %) und 33,2 Milliarden Euro auf die Hochschulen (20,8 %). Zu diesen Ergebnissen kommt das Statistische Bundesamt (Destatis) im Bildungsfinanzbericht 2021 auf Basis vorläufiger Daten der öffentlichen Haushalte.

Mehrausgaben getragen durch Bund und Länder

Getragen wurden die Mehrausgaben 2020 von Bund und Ländern. Die Länder gaben 111,8 Milliarden Euro aus und finanzierten mit 70,1 % einen Großteil der öffentlichen Bildungsausgaben. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben der Länder um 6,6 Milliarden Euro (+6,2 %). Der Bund erhöhte seine Ausgaben um 3,5 Milliarden Euro (+35,2 %) auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Zurückzuführen ist der starke prozentuale Anstieg der Bundesausgaben überwiegend auf Zuweisungen des Bundes an verschiedene Sondervermögen für Kindertagesbetreuung, Schulen und Bildungsförderung. Auf kommunaler Ebene lässt sich hingegen ein leichter Ausgabenrückgang beobachten. 2020 haben die Gemeinden insgesamt 34,4 Milliarden Euro und damit knapp 1 Milliarde Euro weniger als 2019 für Bildung ausgebeben (-2,7 %).

Corona-Pandemie: Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt gestiegen

Auch im Bildungswesen war das Jahr 2020 stark von der Corona-Pandemie geprägt. Betroffen waren sämtliche Bildungsbereiche und Körperschaftsgruppen. Ausgabenschwerpunkte der öffentlichen Haushalte im Bildungswesen stellten dabei unter anderem die Digitalisierung von Bildungseinrichtungen, die Umsetzung von Hygienekonzepten, die Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Betreuungsangebote sowie die Kompensation unvorhergesehener Mindereinnahmen dar.

Deutlich feststellen lässt sich der Einfluss der Corona-Pandemie auch bei Betrachtung des Anteils der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Gegenüber dem Vorjahr ist hier der Anteil am BIP auf 4,8 % gestiegen (2019: 4,4 %). Erklärbar ist dieser Anstieg durch den pandemiebedingten Rückgang des nominalen BIP bei gleichzeitig steigenden Bildungsausgaben. Hingegen war beim Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am öffentlichen Gesamthaushalt ein leichter Rückgang auf 20,8 % zu verzeichnen (2019: 21,5 %).

Weitere Informationen:
Das Statistische Bundesamt erstellt den Bildungsfinanzbericht jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kultusministerkonferenz. Neben den öffentlichen Bildungsausgaben (Kapitel 3 und 4) enthält der Bildungsfinanzbericht auch die Bildungsausgaben in Abgrenzung des Bildungsbudgets (Kapitel 2) sowie in internationaler Abgrenzung (Kapitel 5).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 09.12.2021

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2020 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 35 % 
  • Ausnahme Schweden: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter 
  • EU-Vergleich: Durchschnittsalter bei Auszug in Deutschland mit 23,8 Jahren etwas niedriger als im EU-Durchschnitt   

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2020 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten noch gut jeder Dritte (35 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als lediges Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 4 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2020 mit 23,8 Jahren etwas niedriger als im EU-Durchschnitt (26,4). Vor allem in den nordeuropäischen Ländern ziehen Kinder früh von zu Hause aus. Mit 17,5 Jahren hatte Schweden das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark (21,2 Jahre) und Finnland (22,0 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 32,4 Jahren in Kroatien gemessen. Aber auch in der Slowakei (30,9), in Italien und Malta (je 30,2) sowie Portugal (30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Schwedens, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2020 bei Frauen 23,0 Jahre und bei Männern 24,6. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,4 Jahren.

Methodische Hinweise:

Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, der 2020 neu gestaltet wurde. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf der eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Erstergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt warnt vor den Folgen gestiegener Verbraucherpreise für finanziell schlechter gestellte Haushalte. Es drohen Strom- und Gassperren auch in den kalten Monaten, aber auch ein „gesundes“ Leben wird immer teurer. Betroffen sind Hartz-IV-Beziehende und Menschen mit niedrigem Einkommen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preissteigerungen treffen Menschen mit wenig Geld besonders hart. Werden die Lebenskosten teurer, fressen sie kleine Einkommen besonders schnell auf. Beim Regelbedarf sehen wir, dass der sowieso schon auf Kante genäht ist – Preissteigerungen können davon nicht abgedeckt werden. Wenn also, wie beschlossen, der Regelsatz für eine alleinstehende Person im kommenden Jahr um nur 3 Euro steigen wird, kommt das de facto einer Leistungskürzung gleich. Kurzfristig braucht es umgehend einen Zuschlag, langfristig muss der Regelsatz anders berechnet werden, um Preissteigerungen besser abzubilden.“

Die Pandemie und notwendige Schutzmaßnahmen haben zusätzlich den finanziellen Druck erhöht, so Groß weiter: „Das Leben hat sich mehr und mehr in die eigene Wohnung verlagert und den Energiebedarf dort entsprechend erhöht. Hygienemittel wie Desinfektion und Masken schlagen außerdem teuer zu Buche. Die Strom- und Gassperren, von denen viele Menschen betroffen sind, sind zudem jetzt in den Wintermonaten besonders gefährlich. Allein im Vorjahr gab es davon eine viertel Million. Die neue Bundesregierung muss hier schnell handeln und dafür Sorge tragen, dass die steigenden finanziellen Belastungen sozial abgefedert werden und auch Menschen mit geringem Einkommen und Menschen, die Grundsicherung beziehen, gesund und nachhaltig leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.12.2021

Franz Müntefering nach sechs Jahren verabschiedet

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat eine neue Vorsitzende. Die Gewerkschafterin und frühere saarländische Ministerin Dr. Regina Görner wurde von der Mitgliederversammlung der BAGSO für die nächsten drei Jahre an die Spitze des Dachverbandes gewählt. Sie löst Franz Müntefering ab, der die BAGSO sechs Jahre lang als Vorsitzender geführt hat. Der frühere SPD-Politiker und Bundesminister hatte nicht erneut für den Vorstand kandidiert.

Regina Görner dankte Franz Müntefering auf der Mitgliederversammlung und würdigte seine Verdienste. Müntefering habe unermüdlich auf das Recht und die Verantwortung der Älteren hingewiesen, sich einzumischen und mitzugestalten. Der Geschäftsführer der BAGSO, Guido Klumpp, hob hervor, dass Müntefering die BAGSO für zentrale gesellschaftspolitische Themen wie Klimaschutz und Erhalt der Demokratie geöffnet und damit die Verantwortung der Älteren für die nachfolgenden Generationen sichtbar gemacht habe.

Mit Regina Görner folgt eine erfahrene Sozial- und Gesundheitspolitikerin im Vorsitz der BAGSO. Görner war von 1999 bis 2004 Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Saarland. Sie war 10 Jahre lang geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und später in gleicher Funktion bei der IG Metall. Von 2000 bis 2016 gehörte sie dem Bundesvorstand der CDU an. Regina Görner engagiert sich seit 2015 im Vorstand der BAGSO. 2018 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zusammen mit Dr. Heidrun Mollenkopf leitete sie die Fachkommission Digitalisierung.

Neben Regina Görner, die auf Vorschlag des DGB gewählt wurde, gehören dem neuen geschäftsführenden Vorstand Michael Griffig (Kolpingwerk) und Jens-Peter Kruse (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Altenarbeit in der EKD) an. Als Beisitzerinnen und Beisitzer wurden Katrin Markus (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen), Hermann Allroggen (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband), Sebastian Wegner (Volkssolidarität Bundesverband) und Margit Hankewitz (Sozialwerk Berlin) gewählt.

Die Mitgliederversammlung dankte auch den weiteren scheidenden Mitgliedern des Vorstandes. Rudolf Herweck engagierte sich seit 2007 für die BAGSO, seit 2014 gehörte er dem Vorstand an. Irmtraut Pütter war seit 2009 kooptiertes Vorstandsmitglied.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.12.2021

BAGSO veröffentlicht auf dem 13. Deutschen Seniorentag Hannoversche Erklärung

Die älteren Generationen wollen sich mitverantwortlich an der Lösung der anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen beteiligen. Das ist die zentrale Botschaft der „Hannoverschen Erklärung“, die die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen gemeinsam mit ihren 125 Mitgliedsverbänden zum 13. Deutschen Seniorentag veröffentlicht hat. Neben einem klaren Bekenntnis zum Klimaschutz und zum Erhalt der Lebensgrundlagen als Aufgabe aller Generationen gelte es, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. „Wir Älteren und Alten wollen unsere vielfältigen Erfahrungen in die Gestaltung einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft einbringen und unseren Beitrag zu einer lebendigen Zivilgesellschaft leisten“, heißt es in der Erklärung.
Die zunehmende gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt wird von den BAGSO-Verbänden als Bereicherung und als Herausforderung beschrieben. Sie erfordere es, das Gemeinsame und Verbindende zu suchen. „Wir werden mit Zuversicht und gegenseitigem Vertrauen weiter an einer Gesellschaft arbeiten, die allen gleiche Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten einräumt, egal zu welcher Generation oder sozialen Gruppe sie gehören“, so die Erklärung.

Zentrale seniorenpolitische Herausforderungen
Der Vorsitzende der BAGSO, Franz Müntefering, unterstrich bei der Vorstellung der Hannoverschen Erklärung, dass es gute Rahmenbedingungen brauche, damit sich Ältere gesellschaftlich einbringen können und gehört werden. „Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie müssen finanziell in die Lage versetzt werden, Angebote zu Begegnung und Engagement für alle zu fördern“, sagte Müntefering. Auch digitale Teilhabe älterer Menschen müsse gestärkt werden, so die stellvertretende Vorsitzende der BAGSO, Dr. Regina Görner. Dazu brauche es digitale Erfahrungsorte für ältere Menschen, wie sie zum Beispiel im Rahmen des DigitalPakt Alter gefördert werden. In der Pflege sei es wichtig, neben der stationären Pflege auch die pflegenden Angehörigen zu stärken. Um die Diskriminierung älterer und jüngerer Menschen zu verhindern, fordert die BAGSO zudem die Aufnahme des Merkmals Lebensalter in Artikel 3 Grundgesetzes.

Gute Resonanz auf digitalen Deutschen Seniorentag
Der 13. Deutsche Seniorentag wurde in kurzer Zeit in eine rein digitale Veranstaltung umgewandelt. Zur Halbzeit zieht die BAGSO als Veranstalter eine positive Zwischenbilanz. An den bisher rund 45 Veranstaltungen nahmen in etwa genauso viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil, wie in Präsenz erwartet worden waren. Besondere Publikumshighlights am ersten Tag waren, neben der Festveranstaltung mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ein Gespräch mit Franz Müntefering und Uschi Glas sowie eine Veranstaltung zur kommunalen Seniorenarbeit der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen. Der Deutsche Seniorentag dauert noch bis Freitag an. Das Programm ist auf www.deutscher-seniorentag.de einsehbar.

Zur Hannoverschen Erklärung

Zu den Pressefotos

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.11.2021

Mahnender Hinweis auch an deutsche Bundesregierung versprochene Reform im Abstammungsrecht zügig anzugehen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute, am 14.12.2021, über einen Fall zur Frage der Anerkennung der Freizügigkeit von Regenbogenfamilien innerhalb der Europäischen Union entschieden (EuGH-Entscheidung). Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist bahnbrechend für Regenbogenfamilien in der ganzen EU. Sie macht deutlich, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU für alle Kinder von EU-Bürger*innen schützen müssen: Selbst dann, wenn sie Regenbogenfamilien die rechtliche Anerkennung bei sich weiter verweigern. Der EuGH zwingt damit die EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen des internationalen Privatrechts die personenstandsrechtlichen Entscheidungen anderer EU-Staaten anzuerkennen und die daraus folgenden Rechte wie etwa den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. 

Der EuGH unterstützt damit die EU-Kommission, die im Rahmen ihrer LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft in Regenbogenfamilien vorlegen möchte. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert schon lange, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. 

Das Urteil ist auch ein mahnender Hinweis Richtung Deutschland. Nach jetziger Rechtslage hätte auch Deutschland die spanische Geburtsurkunde nicht anerkannt und dem Kind keinen Pass ausgestellt, wenn die beiden Mütter nicht angegeben hätten, wer von beiden die leibliche Mutter ist. Denn trotz Eheöffnung gilt nach deutschem Recht bei der Geburt eines Kindes nur die leibliche Mutter als Mutter. Die Ehefrau muss das Kind als Stiefkind adoptieren, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu sein. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung versprochen, das Abstammungs- und Familienrecht zu reformieren und damit auch Regenbogenfamilien besser abzusichern. Dieses Versprechen gilt es zügig einzulösen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Für Regenbogenfamilien kann eine Reise oder ein Umzug innerhalb der EU zum echten Problem werden: In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten kann gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder verweigert werden. Dann haben die im Land des bisherigen Aufenthaltes rechtlich etablierten familiären Bindungen zwischen Kindern und Elternteilen keinen Bestand mehr, wenn eine Regenbogenfamilie beim Wechsel des Lebensmittelpunktes eine nationale Grenze überschreitet. Das kann für die betroffenen Kinder zu erheblichen Benachteiligungen führen, etwa wenn sie wegen eines Umzugs ihrer Familie Unterhalts- und Erbschaftsrechte verlieren. Darüber hinaus entstehen den Familien häufig sozial- und steuerrechtliche Nachteile.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.12.2021

WEITERE INFORMATIONEN

Ob Pandemie, Klimawandel, Kinderarmut, Demokratiefragen oder Geschlechtergerechtigkeit – der Sozialstaat und die Zivilgesellschaft müssen gestärkt werden. Die Kosten der Pandemie dürften nicht durch Sparpolitik und Leistungskürzungen refinanziert werden. Die AWO entwickelt Ideen, um die Zukunftsfragen – Ungleichheiten, Demokratiefragen, Digitalisierung, Klimaschutz oder demographischer Wandel – sozial und nachhaltig zu beantworten. Unabdingbar sind dabei eine sozial gerechte Verteilung der Lasten und eine Politik, die Zukunft entschlossen gestalten möchte.

Die AWO Ansicht ist das Magazin des AWO Bundesverbandes. Es erscheint alle drei Monate und beleuchtet jeweils ein sozial- und gesellschaftspolitisches Thema. Dabei wird fundiert analysiert und meinungsstark kommentiert. 

Die inhaltliche Klammer eines jeden Heftes bilden die „AWO Ansicht“ und „AWO Außenansicht“. Dazwischen finden Sie zu Beginn jeder Ausgabe einen kurzen Überblick zu aktuellen AWO-Aktivitäten mit Zahlen und Fakten. Anschließend folgt immer der Themenschwerpunkt eines Heftes mit Interviews, Porträts, Reportagen und Berichten aus der Praxis.

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Wie können wir die Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, um für Familien in Zukunft krisensichere Rahmenbedingungen zu schaffen? Dieser Frage sind wir während unserer Jahrestagung am 15. und 16. September 2021 nachgegangen.

Am ersten Tag warf Prof Sascha Dickel mit uns einen kommunikations- und mediensoziologischen Blick auf die Krise und Landesbischof Ralf Meister erzählte, wie die Kirche Familien erreichen kann – auch und gerade in der Krise.

Am zweiten Tag fasste Dr. Inga Laß zusammen, wie Familien die Krise erlebt haben und vor welchen Herausforderungen sie standen und stehen. Mit Prof. Sabine Walper schauten wir dann nach vorn: Welche Schwerpunkte sollte Familienpolitik zukünftig setzen?

Moderiert von Eva Brackelmann, Geschäftsführerin der eaf Sachsen, diskutierten im Anschluss Petra Mackroth vom BMFSFJ, Jana Laske von der MBL Maschinenbau Lieb GmbH, Sascha Verlan und Prof. Sabine Walper darüber, wie Care-Arbeit in Familie und Gesellschaft mehr gewürdigt und gerechter geteilt werden kann.

Anschließend gab es in Workshops Einblicke in die Praxis aus Familienbildung, Familienerholung, Kirchgemeinden und regionalen Netzwerken.

Die Dokumentation finden Sie unter: Familienpolitik krisensicher gestalten – Dokumentation der Jahrestagung 2021 – eaf (eaf-bund.de)

Eurofound hat den Bericht Impact of COVID-19 on young people in the EU (en) veröffentlicht, der die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf junge Menschen in der EU thematisiert. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie werden ebenso wie Handlungsempfehlungen für die Politik in einer Zusammenfassung (de/en) aufgelistet.

Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen.

Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich.

Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren.

Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer  Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus.

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Corona-Krisenstab: Familienverbände fordern Beteiligung

Familien sind die Leidtragenden der Corona Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Berlin, 03.12.2021 – Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend und haben sie bis an die Grenze der Belastbarkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Den noch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist z.B. das Versprechen des Bundeskanzleramtes einen Bundesfamiliengipfel durch zu führen nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona Krisenstab der Bundesregierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen“.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände überein stimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen : Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen

Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Ausnahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch i m Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände:

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscherfamilienverband.de

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

www.eafbund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de/

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Kinderarmut beenden: Die Kindergrundsicherung jetzt schnell und gut umsetzen

Berlin, 02.12.2021 – Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG bewertet es das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) als sehr positives Signal, dass die Kindergrundsicherung mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert ist. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt.

Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten.

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier.

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Corona-Krisenstab: Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss mit an den Tisch!

Berlin, 30.11.2021 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die zeitnahe Einrichtung eines Corona-Krisenstabs, mahnt aber an, dass die Stimmen von Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv eingezogen werden müssen. Eine starke Vertretung für ihre Belange gehört an den Verhandlungstisch.

Angesichts der verheerenden Infektionslage plant die künftige Ampel-Koalition die Einrichtung eines Krisenstabs im Kanzleramt, der noch in dieser Woche seine Arbeit aufnehmen soll. Die Erfahrungen der vergangenen Corona-Wellen haben gezeigt, dass eine Einbeziehung von Vertreter*innen aus dem Bereich Familie, Kinder und Jugend unerlässlich ist, um die sozialen Belastungen der Krise abzufangen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Erneut steht uns ein langer, harter Pandemie-Winter bevor, und eins sollte inzwischen klar sein: Familien, Kinder und Jugendliche dürfen mit ihren Bedürfnissen und Problemen nicht wieder alleingelassen werden! Ihre Stimmen müssen gehört und aktiv in Entscheidungsprozesse und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung einbezogen werden. Es ist daher ein Muss, dass im neuen Corona-Krisenstab Expert*innen und Politiker*innen aus der Familienpolitik sitzen.“

Altenkamp erklärt weiterhin: „Viele Familien leiden unter der Krise, zum Beispiel aufgrund der dramatischen Corona-Lage an Schulen. Viele Kinder und Jugendliche haben außerdem die psychischen Belastungen in Folge der vergangenen Kontaktbeschränkungen noch lange nicht überwunden. Bei der Bekämpfung der Pandemie müssen ihre Bedürfnisse endlich mitgedacht werden! Daher muss der Krisenstab angemessene Unterstützungsmaßnahmen festlegen. Ob passende Schutzkonzepte in Schulen und Kitas, Maßnahmen gegen die soziale Einsamkeit, gute Teilzeit-Optionen für die Erwerbsarbeit von Eltern oder unbürokratische Hilfen für Familien mit geringem Einkommen – die Instrumente sind da, sie müssen aber auch bedarfsgerecht und zielgenau eingesetzt werden. Der Corona-Krisenstab steht daher vor der Aufgabe, sowohl wirkungsvolle als auch kinder-, jugend- und familienfreundliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Das Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

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ZFF-Info 16/2021

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2021

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), geflüchteten Kindern und ihren Familien sichere Fluchtwege und ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Situation geflüchteter Kinder und ihrer Familien war angesichts der Corona-Pandemie lange von der politischen und medialen Tagesordnung gestrichen. Angesichts der unsäglichen Situation geflüchteter Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze erfährt sie wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Kinderrechte ist es zentral, dass die kommende Bundesregierung die deutsche Flüchtlingspolitik unter dem Aspekt des Kindeswohls gestaltet und der internationalen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten gerecht wird. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Die katastrophale Situation an den europäischen Grenzen zeigt deutlich, dass es solidarische Lösungen braucht, um Geflüchteten sichere Fluchtwege zu ermöglichen. Wir wissen, dass für viele Familien die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht ist bzw. Beweggrund, ihre Kinder allein auf die gefährliche Reise zu schicken. Auch Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden Zugänge ermöglichen.“

Altenkamp bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.11.2021

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert das ZFF gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Vermeintliches Allheilmittel gegen Kinderarmut gleicht Rechnung mit vielen Unbekannten

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am heutigen Mittwoch den Entwurf ihres Koalitionsvertrags für 2021 bis 2025 vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Gespannt haben wir auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gewartet, welche die Ampel-Parteien bereits vor der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages als neues Allheilmittel gegen Kinderarmut angekündigt hatte. 

Der Koalitionsvertrag klingt hier zunächst vielversprechend, ist aber letztlich ernüchternd. Offenbar hat die Ampel keine Idee, wie sie ihr Versprechen einer Kindergrundsicherung umsetzen will.

Vollkommen unklar bleibt die Berechnung des vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrags, der zusätzlich zu einem für alle Kinder und Jugendlichen einheitlichen Garantiebetrag gezahlt werden soll. Die Ampel will erst einmal einen Arbeitskreis bilden, der bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen prüfen und sicherstellen soll, ‚dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt.‘ Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung will die Ampel von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag absichern und Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten.

Die vielgepriesene Kindergrundsicherung ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten und eingepreister Zwischenlösung.“

Hintergrund:
Mit der Kindergrundsicherung wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2021

„Neue Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass 18,5 Prozent und damit jeder Fünfte in Deutschland armutsgefährdet ist. Die kommende Bundesregierung muss der Armutsbekämpfung endlich oberste Priorität einräumen“, so Katja Kipping, Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. Kipping weiter:

„Die gut 15 Millionen Betroffenen sind trotz Sozialleistungen arm. Die Regelbedarfe für Erwerbslose und Armutsrentner sind seit Jahren zu niedrig. Stigmatisierung durch das Hartz-IV-Sanktionsregime sowie aufgesplitterte und kompliziert zu beantragende Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sorgen ebenfalls dafür, dass Geld nicht bei denen ankommt, die es am dringendsten brauchen. Dennoch gilt: Ohne Sozialleistungen wäre die Armutsgefährdungsquote noch erheblich höher.

Die verbesserte Methodik des Mikrozensus bewirkt, dass bisherige Verzerrungen der Armutsstatistik gemildert werden. Das bedeutet aber auch, dass Armut in den letzten Jahren statistisch unterstützt wurde. Die Ampel hat nun vier Aufgaben: Armutsfeste Regelbedarfe für Erwerbslose und Grundsicherungsbeziehende von mindestens 658 Euro, eine Mindestrente, die den Namen verdient, sowie eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine Beendigung des Niedriglohnsektors mit Armutslöhnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

„Die Ampelkoalition hat sich im sozialen Bereich viel vorgenommen. Der Koalitionsvertrag macht sichtbar, wo die drängendsten Probleme sind und dass die neue Regierung daran arbeiten will, sozialen Spaltungen entgegen zu treten“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode.

„Viele konkrete Vorhaben zeugen vom Willen, Zusammenhalt und Fortschritt zu gestalten – für einen resilienten Sozialstaat, der Sprungbretter und Sicherheitsnetze für alle Generationen schafft,“ so die Bewertung der Caritas.

Besonders verletzliche Menschen im Blick

Mit Maßnahmen, die akute Probleme anpacken – wie der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte und die Einrichtung eines Corona-Krisenstabs -, schafft die Koalition Freiraum für ihre große Reformvorhaben in der Pflege, in der Arbeitsmarkt- und in der Familienpolitik, gegen die Vererbung von Armut, für Bildungschancen für alle.

Es ist gut, dass besonders verletzliche Menschen in den Blick genommen werden – Menschen im Sozialleistungsbezug, Menschen in der Verschuldungsfalle, Menschen mit Behinderung und in den Elendslagern für Geflüchtete an den Toren Europas.

Begrüßenswertes bei Pflege, sozialem Arbeitsmarkt, in der Migrationspolitik

Der Deutsche Caritasverband begrüßt ausdrücklich die Stärkung der häuslichen Pflege und die weitere Reduzierung der finanziellen Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen, die Entfristung des sozialen Arbeitsmarkts und die Abschaffung der Sondersanktionen für Jugendliche in der Grundsicherung. Sehr erfreulich ist die Stärkung der humanitären Aufnahme- und Resettlement-Programme für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht. Die Koalitionspartner haben auch mutige Ideen im Bereich der Demokratieförderung. Sie setzen auf eine Stärkung der Betroffenenbeteiligung und des Ehrenamts.

Perspektivwechsel bei Klimaschutz, Digitalisierung

„Die Parteien der neuen Bundesregierung stellen Klimaschutz und Digitalisierung in den Dienst sozialer Gerechtigkeit. Diesen Perspektivwechsel unterstützen wir nachdrücklich,“ so Welskop-Deffaa.

Manche Aussage in der internationalen und gerade auch in der Politik für ein soziales Europa bleibt noch blass, bewertet Welskop-Deffaa weiter. Gerade zum sozialen Europa wird manche gute Idee ihren Praxistest noch bestehen müssen.

Lebensanfang und Lebensende schützen

Lücken sieht die Caritas auch bei der finanziellen Absicherung von Menschen in der Grundsicherung und der Sozialhilfe: Der Deutsche Caritasverband fordert schon lange eine andere Methodik bei der Kalkulation der Regelsätze für Hartz IV. Die Umbenennung in „Bürgergeld“ ändert nichts daran, dass das Geld für viele Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, vorne und hinten nicht reicht und keine umfassende gesellschaftliche Teilhabe möglich macht.

So überzeugend der Vertrag mit der Stabilisierung der gesetzlichen Rente und der Kindergrundsicherung die Anliegen der älteren und der jüngeren Generation versöhnt, so wenig werden die ethischen Leitplanken in Fragen des Lebensschutzes ausreichend sichtbar. „Wir hoffen, dass an Lebensanfang und Lebensende der Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde auch in der neuen Legislaturperiode höchste Priorität hat,“ so die Caritas-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen der Ampel-Koalition im Bildungs- und Familienleistungsbereich.

„Weniger Bürokratie ist mehr Zeit für Kinder“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. Die Digitalisierung hat die Kommunikation und den Datenaustausch in vielen Lebensbereichen vereinfacht und Prozesse effizienter gemacht. Dennoch müssen sich bisher Familien immer wieder durch Papierberge und -ausdrucke kämpfen, wenn sie beispielsweise einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen oder ihren Kindern im Homeschooling mit den Hausaufgaben helfen.

„Der vorgestellte Koalitionsvertrag steht für einen umfassenden digitalen Aufbruch. Im Deutschen Familienverband begrüßen wir das ausdrücklich“, so Salzmann. „Eine moderne Verwaltung muss digital und familienorientiert sein. Die Digitalisierung muss Eltern bei allen wichtigen Verwaltungsleistungen entlasten – von der Schwangerschaft bis zur Geburt, von dem Kinder- und Elterngeld bis hin zur Anmeldung in der Kindertagesstätte.“

Die Große Koalition hatte bereits im Mai 2021 die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern mit 134 Millionen Euro unterstützt. Es ist folgerichtig, dass die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Koalitionsvertrag mit einer ausreichenden Finanzierung einhergeht.

„Bei der Digitalisierung im Bildungswesen ist es wichtig, dass Bund und Länder Hand in Hand arbeiten. Es ist der richtige Schritt, die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung zu fördern. Wir brauchen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Standardisierung von digitalen Bildungskonzepten. Wir brauchen in den Schulen moderne Technik, Lehrerfortbildungen und die dazugehörige Gerätewartung und -administration“, so Salzmann. „Im Kontext der Digitalisierung von Schulen ist ein moderner Datenschutz wichtig. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich kommunale Entscheidungsträger zu oft hinter vermeintlichen Datenschutzparagraphen verbarrikadierten. Der Datenschutz darf keine Digitalisierungsbremse mehr sein. Auch hier sind Reformen dringend angebracht.“

Für den Deutschen Familienverband ist es wichtig, dass Eltern als Bildungspartner in der Digitalisierung der Schulen nicht außen vor gelassen werden. Die Familie ist der erste Bildungsort für Kinder. Auch dort muss der Digitalpakt seine Wirkung entfalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Ampel-Koalition will Eltern während der aktiven Familienphase in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht entlasten. Familien erwarten nun deutliche Worte vom Bundesverfassungsgericht.

Für leistungs- und familiengerechte Sozialabgaben ist ein Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht diesen jedoch nicht vor. Damit wird eine längst überfällige Reform in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der nächsten Bundesregierung auf die lange Bank geschoben.

„Ohne einen Kinderfreibetrag werden Familien in der Sozialversicherung benachteiligt und die Vorgaben aus dem Beitragsleistungsurteil Kindererziehung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Klar ist, den Generationenvertrag der gesetzlichen Rente, Pflege und Krankenversicherung halten nur Familien ein.“

Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, die Kinder betreuen und erziehen – und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten –, mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.

„Eltern erziehen die Beitragszahler von morgen, zahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder und werden am Ende für die Kindererziehung in der Rente auch noch abgestraft“, so Zeh. „Wieder will eine Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand in der gesetzlichen Sozialversicherung aufrechterhalten und in Kauf nehmen, Familien nachhaltig zu schaden“, sagt der Verbandspräsident.

DFV-Berechnungen zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie familienblinde Sozialabgaben Eltern und ihren Kindern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Betroffen sind inzwischen auch Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. „Kinder zu haben ist kein Armutsrisiko, denn es sind gerade familienblinde Sozialabgaben, die Eltern unter das Existenzminimum treiben“, so Zeh. „Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung ist eine Investition in eine zukunftsgewandte Familienpolitik.“

Weiterführende Informationen

Elternklagen – Webseite zu den Verfassungsbeschwerden

Horizontaler Vergleich – Berechnungen zur Abgaben- und Steuerlast von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

SPD, Grüne und FDP wollen das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 herabsetzen. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequentere Reform des Wahlrechts.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss Kindern bereits ab Geburt zustehen. Solange die Kinder selbst den Wahlakt nicht ausüben können, müssen sie konsequenterweise durch ihre Eltern vertreten werden. Das Wahlrecht ab Geburt sichert ab, dass die Belange von Minderjährigen in der Politik tatsächlich ernst genommen werden.

„Die Corona-Krise hat bestätigt, wie schnell Kinder aus dem Blickfeld der Politik geraten. Damit ihre Stimmen nachhaltig gehört werden, brauchen sie ein tatsächliches Recht auf politische Beteiligung. Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre genügt nicht“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Bei einem Wahlrecht ab 16 bleiben weiterhin Millionen von Stimmen junger Menschen unberücksichtigt und ihre Belange ungehört. „Wir brauchen eine konsequentere Reform des Wahlrechts, um den Mangel an Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Politik zu beheben. Nur das Wahlrecht ab Geburt kann leisten, dass kein Minderjähriger mehr ausgeschlossen wird. Solange Kinder nicht selbst wählen können, sind dabei die Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Lampe.

Das Wahlrecht ab Geburt wird von vielen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Familienministerin a. D. Renate Schmidt, vertreten. „Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert“, sagt Schmidt auf wahlrecht.jetzt, der Kampagnen-Webseite für das Wahlrecht ab Geburt. Die Gemeinschaft müsse zukunftsfest gemacht werden.

Spätestens seitdem junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist deutlich geworden, dass Kinder eine klare politische Meinung haben und diese deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, dass wir den jungen Menschen das wichtigste demokratische Grundrecht gewähren und damit der Zukunft eine Stimme geben“, sagt der Vizepräsident.

Weiterführende Information

Nur wer wählt, zählt! – Website zum Wahlrecht ab Geburt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Der Deutsche Familienverband fordert von den künftigen Partnern einer neuen Bundesregierung, dass die hohen Energiekosten beim Wohnen endlich gesenkt werden.

„Deutschland ist europäischer Rekordhalter beim Strompreis. Kein europäischer Verbraucher zahlt mehr Geld für Strom als in der Bundesrepublik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wenn der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden soll, muss sich die Energiewende in einem deutlich günstigeren Stromtarif widerspiegeln.“

Anfang des Jahres 2021 haben sich mit der CO2-Besteuerung von Heizöl, Gas und Treibstoffen die Energiepreise im Bereich Wohnen und Mobilität massiv erhöht. Bis zum Jahr 2025 wird die Besteuerung um mehr als das Doppelte von derzeit 25 Euro auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen. Danach soll der Steuerbetrag bei 65 Euro fixiert werden, wobei es bereits Pläne von Bundestagsparteien gibt, den CO2-Besteuerungsbetrag nach oben durch einen Zertifikatehandel offen zu lassen. Für fossile Energieträger bedeutet das bis 2025 eine Steuererhöhung von 121 Prozent (Benzin), 120 Prozent (Diesel), 119 Prozent (Heizöl) und 117 Prozent (Erdgas).

„Kein Vater und keine Mutter wird die Kinder im Winter Zuhause frieren lassen. Wärme muss im Winter ein Grundrecht sein. Familien haben nicht die Wahl, einfach das Thermostat zu zudrehen oder die Zimmer auf Jacken-Temperatur abzukühlen. Die Kosten der CO2-Steuer schlagen im Familienportemonnaie ein dickes Loch. Die Alternative, mit Strom zu heizen, besteht nicht. Der Strompreis klettert von einem Rekordniveau zum anderen“, sagt Zeh.

Paradoxerweise ist gerade der Staat selbst der größte Strompreistreiber. Laut dem Monitoringbericht 2020 sind alleine 52 Prozent des Strompreises staatlich veranlasste Preisbestandteile. Bereits die EEG-Umlage macht rund 21 Prozent des Gesamtstrompreises aus. Die seit Jahresanfang wieder erhöhte Mehrwertsteuer verteuert den Strom zusätzlich.

„Wenn die Energiewende von breiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert werden soll, muss sie bezahlbar sein. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung muss die deutliche Reduzierung der Stromkosten für Familien sein“, fordert der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Monitoringbericht 2020 des Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes (PDF)

Bundesumweltministerium: FAQ CO2-Bepreisung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Koalitionsvertrag: Kinder- und Elternrechte gehören zusammen

Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt vor dem Ansinnen der Ampelkoalition, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die elterliche Erstverantwortung auszublenden.

„Kinder und Eltern bilden eine Einheit. Kinderrechte müssen immer aus der Sicht der Familie gedacht werden. Alles andere widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Wir teilen das Anliegen der künftigen Bundesregierung, die Rechte von Kindern zu stärken. Aber der Plan der Ampelkoalition spielt Kinder- und Elternrechte gegeneinander aus und gefährdet die grundgesetzlich austarierte Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat“, warnt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden. Das staatliche Wächteramt ist gefordert, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Aber der Staat hat nicht das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. Dagegen werden sich die Familien immer wehren“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern, zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am Besten. Nicht der Staat. „Kinder können sich nur unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Deshalb sind Kinderrechte und Elternrechte kein Gegensatz – die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen“, so Zeh.

Bereits jetzt stehen Kindern zudem alle Grundrechte zu: Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde, eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eigenem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Soll dies durch eine Änderung des Grundgesetzes nochmals politisch bekräftigt werden, muss sichergestellt sein, dass Kinderrechte an die elterliche Erstverantwortung knüpfen. Hierfür liegt aus der letzten Legislaturperiode schon ein sinnvoller Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor, den die SPD und damit die künftige Kanzlerpartei mit eingebracht hat.

„Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft. Statt den klaren und prägnanten Familienschutz der Verfassung zu gefährden, muss die Politik Kinder und Familien endlich in den Mittelpunkt stellen“, so DFV-Präsident Klaus Zeh.

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagt Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

„Wir begrüßen das Zustandekommen der ersten Ampel-Regierung und den politischen Aufbruch, den das neue Bündnis verspricht. Viele Themen in Richtung eines sozial-ökologischen Wandels werden richtig adressiert. Das Bekenntnis, dass die Transformation und Digitalisierung nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden kann, ist richtig und muss rasch in konkrete Politik übersetzt werden.

Dazu gehört die Stärkung von Tarifverträgen durch ein Bundestariftreuegesetz, das für Millionen Beschäftigte höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen bedeuten wird. Durch die angekündigte Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen kann die Tarifflucht der Arbeitgeber eingedämmt werden.

Richtig ist, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt werden muss. Das Ende der missbräuchlichen Umgehung der Mitbestimmungsrechte durch europäisches Gesellschaftsrecht wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist überfällig. Auch dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit zukünftig als Offizialdelikt eingestuft wird, ist gut. Sie muss empfindlich bestraft werden. Das geplante digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ermöglicht es uns, auch in der digitalen Arbeitswelt die Menschen zu erreichen. Für einen fairen Wandel der Arbeitswelt wird das aber nicht reichen. Um ihn zu gestalten und die Beschäftigten dabei mitzunehmen, muss der politische Stillstand bei der Mitbestimmung endlich überwunden werden. Daran werden wir die Koalitionsparteien messen. 

Dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigen soll, ist richtig und bedeutet eine ordentliche Lohnerhöhung für rund zehn Millionen Beschäftigte. Allerdings dürfen Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose, wenn sie einen Job antrete, nicht länger ausgeschlossen bleiben!

Der DGB begrüßt das Bekenntnis der Ampelkoalition, das Renteneintrittsalter nicht noch weiter zu erhöhen und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft festzulegen. Darüber hinaus muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Für den DGB ist zugleich klar, dass eine fondsbasierte private Aktienrente die betriebliche Altersvorsorge nicht schwächen darf.

Die Pläne der Ampelkoalition zur Kindergrundsicherung sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut. Auch die Überführung der Grundsicherung (Hartz IV) in ein Bürgergeld ist zu begrüßen, wenn sie richtig gemacht wird. Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs. Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Falsch ist es, die sachgrundlose Befristung nur für den öffentlichen Dienst zu begrenzen und das auch nur halbherzig. Sie muss auch – und zwar ambitioniert – für die private Wirtschaft abgeschafft werden.

Durchaus ambitioniert sind die Ziele, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten. Über die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen Erziehung über den Digitalpakt Schule bis zu einem elternunabhängigem BAföG oder einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre werden bis zur Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen richtige Pfade beschrieben. Sie gilt es rasch umzusetzen. Auch die Ausbildungsgarantie für alle Jugendliche ist zu begrüßen. Sie muss aber durch eine Umlage finanziert werden.  

Angesichts des rasanten Strukturwandels haben die Gewerkschaften seit langem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Dafür finden sich im Koalitionsvertrag gute Ansätze, wie das Transformations- und Transferkurzarbeitergeld oder eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Rolle der Qualifizierung. Zu begrüßen ist, dass für Menschen in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat.

Zurecht nimmt der Klimaschutz einen hohen Stellenwert im Vertrag ein. Der Schlüssel zu einem gelingenden Klimaschutz sind massive Investitionen. Die wesentlichen Felder dafür sind im Vertrag skizziert und seit langem bekannt: massiver Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und digitale Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche. Mutlos bleibt der Vertrag bei der konkreten Bezifferung der Investitionsbedarfe.

Aber es fehlen nicht nur die Preisschilder für die Investitionen. Völlig ungeklärt bleibt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Mit einer Rückkehr zur Schuldenbremse bereits im Jahr 2023 nimmt sich die neue Bundesregierung den finanziellen Spielraum, den sie dringend braucht, um massiv zu investieren, die Wirtschaft zu dekarbonisieren und unser Land zukunftsfest zu machen.

Und: Wer mehr Fortschritt wagen will, darf sich nicht vor einem Einstieg in eine gerechte Steuerpolitik drücken. Dazu haben sich die zukünftigen Ampelkoalitionäre nicht durchringen können. Das ist eine zentrale Schwachstelle, die mutig durch gutes Regieren korrigiert werden sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.11.2021

Nationaler Aktionsplan, Selbstbestimmungsgesetz, Abstammungsrechtsreform, Diskriminierungsschutz und Hasskriminalitätsbekämpfung

SPD, Grüne und FDP haben heute ihren vereinbarten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht in dem vorgestellten Koalitionsvertrag den geforderten queerpolitischen Aufbruch. Er beinhaltet zentrale Vorhaben mit vielversprechender Signalwirkung. Die von den Ampelparteien vereinbarten Ziele versprechen eine spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Dazu gehören vor allem ein nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, ein expliziter verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung.

Die neue Bundesregierung hat große Aufgaben: einen wirksamen Klimaschutz, die Bewältigung der Corona-Pandemie, schwierige außenpolitische Herausforderungen und die Pflicht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das heißt: Ungerechtigkeiten beseitigen, Menschenrechte schützen, Respekt und Vielfalt stärken. Die Verwirklichung von Gleichberechtigung, ein besserer Diskriminierungsschutz und wirksame Maßnahmen gegen Hass und Hetze dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bereits in den Antworten auf die LSVD-Wahlprüfsteine gab es große Übereinstimmungen bei den drei Parteien. Auf unserem Verbandstag kurz nach der Bundestagswahl forderten wir mit dem Beschluss „Queerpolitischer Aufbruch 2021“ ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung und haben einen Fahrplan für die ersten 100 Tage vorgeschlagen. Dieser Beschluss ging an die Parteispitzen der Ampelparteien. Zudem haben wir alle Verhandler*innen aus den relevanten Arbeitsgruppen angeschrieben und sie gebeten, unsere Forderungen zu berücksichtigen und einzubringen.

Hintergrund

Abstammungsrecht, Selbstbestimmungsgesetz, Antidiskriminierung, Bekämpfung von Queerfeindlichkeit: Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel?

Queerpolitischer Aufbruch 2021: Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung. Beschluss des 33. LSVD-Verbandstags

Bundestagswahl: Was wollen die Parteien für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erreichen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 24.11.2021

Eine Reihe guter Punkte, aber auch noch Leerstellen, die es zu füllen gilt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet den zwischen SPD, Grünen und FDP ausverhandelten Entwurf für einen Koalitionsvertrag verhalten optimistisch: Die notwendige Neu-Architektur unserer Sozialversicherung bleibe zwar aus, doch sei dies von einem Parteienbündnis aus zum Teil sich geradezu widersprechenden Anschauungen und Interessen auch nicht zu erwarten gewesen. Es fänden sich eine ganze Reihe wichtiger und guter Punkte in dem Papier, der Paritätische warnt allerdings davor, dass das Tabu jeglicher Steuererhöhungen zur Achillesferse auch dieser Bundesregierung werden könnte.

“Man kann schon sagen: Das Glas ist mindestens halbvoll. Und das ist mehr, als bei einem solchen Zweckbündnis, in dem zu Teilen komplett gegensätzliche Gesellschaftsentwürfe aufeinander prallen, erwartet werden durfte”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Der Vertrag enthält eine ganze Menge sehr positiver Punkte. Zur sachlichen Bewertung gehört aber auch: Wenn es die Ampel ernst meint mit dem viel beschworenen Fortschritt, müssen auch die noch vorhandenen sozial- und armutspolitischen Leerstellen im Koalitionsvertrag im Laufe der Legislaturperiode gefüllt werden”, so Schneider.

Positiv bewertet der Verband u.a. die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch vielversprechende pflegepolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, wie bspw. die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Ankündigung, die pflegebedingten Eigenanteile abzusenken und die Einführung einer Pflegevollversicherung zu prüfen. Mit dem Einstieg in eine Kindergrundsicherung oder in den gemeinnützigen Wohnungsbau würden zudem geradezu Meilensteine gesetzt. “Man kann diese beiden Punkte gar nicht überschätzen, da hier wirklich neue Strukturen zum Wohle der Menschen geschaffen werden”, so Schneider. Auch dass sich die Koalition geeinigt habe, ein Klimageld zur sozialen Kompensation steigender CO2-Preise zu entwickeln, sei voll zu begrüßen. 

Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionspartner, die skizzierten Vorhaben zügig und ambitioniert umzusetzen, sich weiteren notwendigen Reformen im Laufe der Legislatur dabei jedoch nicht zu verschließen. Insbesondere von der angekündigten Überwindung von Hartz IV könne noch keine Rede sein. Zwar sei die Aussetzung von Sanktionen ein wichtiger Schritt, unbedingt folgen müsse jedoch auch eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Grundsicherung. “Angesichts der Not der Betroffenen und der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, kann hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein”, so Schneider.

Inwiefern eine künftige Ampel-Koalition zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen wird können, steht nach Ansicht des Paritätischen insgesamt grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Dass die Koalition offenbar auf Steuererhöhungen verzichten und stattdessen auf weitgehend haushaltsneutrale Umschichtungen setzen wolle bzw. auf wirtschaftliches Wachstum hoffe, sieht der Verband mit Sorge: “Wenn in den kommenden vier Jahren kein finanzpolitisches Wunder geschieht, kann auch diese Koalition möglicherweise schnell in ganz schwere Fahrwasser kommen”, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.11.2021

  • Langjährige Forderung des VdK nach Dynamisierung des Pflegegeldes wird endlich angepackt
  • Bentele: „Chance für Einstieg in die Pflege-Vollversicherung wurde vertan“

Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert jedoch, dass es nur einen freiwilligen Einstieg in die Vollversicherung geben soll: „Vieles liest sich gut, was zur Pflege im Koalitionsvertrag steht. Aber es muss jetzt auch geliefert werden. Eine vertane Chance ist dagegen, dass es keine verlässliche Pflegevollversicherung für alle gibt, sondern nur für jene, die sie freiwillig abschließen. Die Gefahr, dass damit die Tür in eine allgemeine Pflegevollversicherung unwiederbringlich geschlossen wird, ist groß. Das darf nicht sein.“

Der VdK sieht den Auftakt beim Pflegegeld als richtigen und wichtigen Schritt an, der zeigt, dass die Politik die häusliche Pflege noch nicht ganz vergessen hat. Bentele: „Jetzt muss das Koalitionsvorhaben auch wirklich in Gesetze gepackt werden. Die Lage der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause wurde viel zu lange ignoriert. Eine Anpassung des Pflegegelds an die Inflation ist das Mindeste.“

Auch die Möglichkeit für eine Pflegezeit für noch arbeitstätige pflegende Angehörige soll reformiert werden. Aus Sicht des VdK ein dringend notwendiger Schritt: Bei der bisherigen Ausgestaltung der Pflegezeit waren es bisher immer nur wenige hundert Betroffene pro Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nahmen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll zukünftig Schluss sein mit den starren Modellen und der Frage, wie pflegende Angehörige diese Auszeit finanzieren sollen. Geplant ist mehr Zeitsouveränität und eine Lohnersatzleistung – auch eine langjährige Forderung des VdK.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus auch die Verschmelzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget vorgesehen. VdK-Präsidentin Bentele: „Es ist gut, dass hier ein erster, wichtiger Schritt gegangen wird. Hier hätten wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht und auch noch den Entlastungsbetrag und wenigstens die Überlegung zum Einbezug der Tagespflege als wichtige Verbesserung in der häuslichen Pflege empfunden. Aber man muss jetzt einfach mal den Einstieg wagen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 23.11.2021

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Ein Koalitionsvertrag ohne moderne Geschlechterpolitik ist nicht zeitgemäß. Eine geschlechtergerechte Gleichstellungsstrategie muss als Querschnittsthema in allen Ressorts verankert werden. Längst überfällig ist ein geschlechtergerechter Bundeshaushalt. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine deutliche Aufwertung von sogenannten Frauenberufen, die Abschaffung der §§218 und 219a StGB, Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorge- und Carearbeit, ein Paritégesetz, die Abschaffung des Ehegattensplittings und der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden und Regelungen zu gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit: Equal Pay.
Bisher haben wir leider den Eindruck, dass Gleichstellungspolitik und wichtige Anliegen von Frauen-, Männer-, und Gleichstellungsorganisationen – wenn überhaupt – nur ein Randthema in den Koalitionsverhandlungen sind. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte gehören auf der Tagesordnung ganz nach oben!

Unsere Top sieben:

  1. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar unterschrieben, umgesetzt hat die bisherige Bundesregierung bisher wenig. Das muss sich ändern. Jede 3. Frau wird im Lauf ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Die Folgekosten: mindestens 3,8 Milliarden Euro (Studie BTU Cottbus-Senftenberg). Dazu kommt zunehmend die Gewalt im digitalen Raum. Es braucht mehr Prävention, es braucht deutlichere gesetzliche Regelungen für soziale Plattformen und es braucht ein gut finanziertes, verbindliches und nachhaltiges Hilfesystem für Opfer von jeglicher Form von Gewalt. Dazu gehört auch die Finanzierung von Frauenhäusern und der Täterarbeit als Pflichtaufgabe.
  2. Sogenannte Frauenberufe müssen endlich deutlich aufgewertet werden. Beispiel Pflege: lange schon ist die Arbeitsbelastung zu hoch und die Bezahlung zu niedrig. In der Pflege fehlen schon jetzt mindestens 100.000 Mitarbeiter*innen.
  3. Noch immer leisten Frauen den Hauptteil der Sorgearbeit, in der Folge drohen erheblich niedrigere Renten im Vergleich zu Männern. Wir fordern konkrete Initiativen, um Sorge- und Carearbeit fair zu verteilen.
  4. Noch immer sind Frauen nicht paritätisch in Politik und in Führungspositionen der Wirtschaft vertreten. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert, gesetzliche Vorgaben sind nötig. Das zeigt auch die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Nur ein Drittel ist weiblich. Es braucht ein Paritégesetz.
  5. Noch immer sind hauptsächlich alleinerziehende Mütter, mit ihren Kindern auf Hartz IV angewiesen und von Altersarmut bedroht. Zudem werden Alleinerziehende beim Steuerrecht benachteiligt. Es ist dringend an der Zeit, diese Benachteiligung und auch das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es belohnt ein völlig überholtes Ehemodell.
  6. Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht für Frauen über ihren eigenen Körper. Die §§218 und 219a StGB müssen endlich abgeschafft und kostenlose Beratungsangebote ausgebaut werden.
  7. In der Digitalisierung muss die Geschlechterperspektive mitgedacht werden, dazu gehört die Überprüfung jeglicher Algorithmen und KI-Anwendungen auf eine klischeefreie Nutzung und Eingabe – ohne Geschlechterstereotypen erneut zu reproduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Business and Professional Women (BPW) Germany, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Bundesfrauenvertretung des dbb Beamtenbund und Tarifunion, EAF Berlin. Diversity in Leadership, Bundesfrauensekretärin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT II: Ganztagsbetreuung

Kommunen brauchen unverzüglich Planungssicherheit beim Ganztagsausbau

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für den beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase:

„Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass die Kommunen ein riesengroßes Problem haben, das sie ohne Unterstützung des Bundes nicht lösen können. Das Jahr 2021 wird absehbar in 43 Tagen enden und damit auch die Förderfrist für die Bundesmittel zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Absehbar werden viele Kommunen diese Frist nicht einhalten können – es drohen hohe Rückforderungen, die neue Löcher in die Haushalte der betroffenen Kommunen reißen werden.

Die von CDU und CSU mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg gebrachte Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige und gangbare Weg. Wenn die Umsetzung dieses Prestigeprojektes auch des Bundes nicht ins Stottern geraten soll, brauchen die Kommunen unverzüglich Planungssicherheit, dass sie begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr abschließen und bis Ende 2022 abrechnen können.

Die künftigen Ampelkoalitionäre ignorieren das Problem und ducken sich vor einer pragmatischen und schnellen Lösung weg. Mit ihrer Vogelstrauß-Politik lassen SPD, Grüne und FDP die Kommunen im Stich.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Bundesweit drohen nach dem 31. Dezember Baustopps an unseren Schulen, wenn der Bund jetzt nicht handelt. Damit die Schulen und Horte schnell fit für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern gemacht werden, hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 insgesamt 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Abruffrist für diese Fördermittel endet nach aktueller Rechtslage allerdings am 31. Dezember. Wegen der angespannten Lage im Handwerk und Lieferengpässen bei Baumaterialien konnten von den Schulträgern und Horten längst noch nicht alle Bauvorhaben abgeschlossen werden. Der von uns als CDU/CSU heute vorgelegte Gesetzentwurf stellt sicher, dass auch nach dem Jahreswechsel in den Schulen weitergebaut werden kann. Eltern und Kinder verlassen sich darauf, dass Grundschulkinder ab 2026 nachmittags in den Schulen betreut werden können. Leider hat das links-gelbe Bündnis den Ernst der Lage offenbar noch nicht erkannt. Die Schulen und Horte brauchen jetzt schnell Sicherheit, damit der Ausbau der Ganztagsinfrastruktur wie geplant weitergehen kann.“

Hintergrund:

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, da der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Unionsantrag zur Verlängerung von Förderfristen beim Ganztagsausbau aufs Abstellgleis geschoben

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Christian Haase:

Nadine Schön: Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Es ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden können. Viele Kommunen werden die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben müssen und Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit werden auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduziert.“

Christian Haase: „Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass unser Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel zum Ganztagsausbau im Grundschulalter nicht sofort abgestimmt, sondern in die Ausschussberatung überwiesen worden ist. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches.

Was sich mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche angedeutet hat, ist jetzt in der Praxis festzustellen: Die Kommunen können auf den Bund nicht mehr als verlässlichen Partner zählen. SPD, Grüne und FDP verstolpern aus nicht nachvollziehbaren Gründen ihren Koalitionsstart noch bevor die Koalition an den Start geht – und das zulasten der Kommunen. Diesen läuft bei der Umsetzung des Förderprogramms zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die Zeit davon. Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Dafür fehlt den künftigen Koalitionären offensichtlich die Kraft.“

Hintergrund:

Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „„Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll der Förderzeitraum für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über den 31. Dezember 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Union (20/83) wird der Bundestag am heutigen Donnerstag in erster Lesung beraten. Die Fraktion verweist auf das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz, mit dem eine stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 realisiert werden soll. Es sei davon auszugehen, dass mehr als 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Der Bund unterstütze Länder und Kommunen beim Ausbau des Betreuungsangebotes mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. Dafür habe der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Von den 3,5 Milliarden Euro habe der Bund den Ländern Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Frist zum Abruf dieser Mittel durch die Länder sei sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz auf den 31. Dezember 2021 terminiert.

Die angespannte Situation im Bausektor und Lieferengpässe von Baumaterialien führen laut Unionsfraktion jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung und Beendigung von Bauprojekten. Bereits jetzt sei absehbar, dass in vielen Ländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können. Es bestehe die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs der Förderbescheide aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die anfallenden Kosten selbst tragen müssen und die Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden können. Daher sei es erforderlich, die vorgesehene Frist um ein Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1096 vom 18.11.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

„Die Auswirkungen der Schulschließungen auf Kinder, Jugendliche und deren Familien waren verheerend“, sagt Nicole Gohlke. „Um das den Familien und dem Personal in Zukunft zu ersparen, brauchen wir dringend die Umsetzung aller möglichen Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.“ Bund und Länder müssen handeln: Mehr Raumluftfiltersysteme, CO2-Messgeräte, kostenlose Masken für alle Beteiligten, ausreichend Schnelltests und Desinfektionsmittel, zusätzliche Räumlichkeiten an dritten Lernorten, zusätzliches pädagogisches sowie Betreuungspersonal u.v.m. Die Linksfraktion hat einen Antrag dazu eingebracht.

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Quelle: Newsletter Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Die Fraktion Die Linke spricht sich gegen die erneute Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/81), über den der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmals beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass Schulen, Kitas und die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe offengehalten werden. Um dies zu gewährleisten, seien sie pandemiegerecht auszustatten.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Linksfraktion in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche täglich kostenlose FFP2- beziehungsweise medizinische Masken, Antigen-Schnelltests und ausreichend Desinfektionsmittel für Kindern und Jugendliche, das gesamte Personal sowie Besucher zur Verfügung gestellt werden. Alle Einrichtungen sollen mit CO2-Messgeräten und Raumluftfiltersystemen ausgestattet werden und mehr niedrigschwellige Impfangebote angeboten werden. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für die Dauer der pandemischen Lage bei der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ein Recht auf ein Corona-Elterngeld einzuführen. Dieses soll während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1097 vom 18.11.2021

Angesichts der besorgniserregenden pandemischen Lage müsse die besonders verletzliche Gruppe der Kinder hervorgehoben werden: Es dürfe nicht nachgelassen werden, diese besonders im Fokus von Schutzbemühungen zu belassen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Welcher Zahlen bedarf es denn noch, um unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern zu erhöhen? Viele Kinder und Familien haben nach fast zwei Jahren Pandemie praktisch keine Reserven mehr, sie sind am Ende ihrer Kräfte angelangt. Familien brauchen konkret Entlastung und Unterstützung. Es darf von ihnen nicht erwartet werden, unbegrenzt im Krisenmodus zu agieren. Vor allem armutsbetroffene Familien und ihre Kinder stehen besonders unter Druck, es droht eine Zuspitzung ihrer prekären Lage. Wir brauchen noch bessere Konzepte, die darauf angepasst sind, alle Familien in der Pandemie zu schützen und ihr Leben unter diesen Bedingungen zu entlasten.

Lehrpersonal in Schulen und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Frauenhäusern müssen bei den Booster-Impfungen priorisiert werden; und auch sie haben eine schnelle Entlastung bitter nötig. Es braucht zudem eine finanzielle Ausstattung, die die weitere Anschaffung und Betreibung von Luftfiltern und Hygienemaßnahmen ermöglicht. Was aber in jedem Fall gilt, ist doch: Eine hohe Impfrate bei denen, die geimpft werden können, ist der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, die eben nicht oder nicht in allen Fällen geimpft werden können. Das ist eine Frage von Verantwortung und generationenübergreifender Solidarität.

Auch das wichtige Aufholpaket für benachteiligte Kinder muss – allein, weil die Pandemie ja immer noch in voller Härte zuschlägt –  ergänzt und erweitert werden. Die Nachholbedarfe von Kindern und Jugendlichen sind neben schulischen Inhalten zum Teil enorm, denn die nötigen Schutzmaßnahmen gehen notgedrungen mit großen Belastungen für ihre soziale Entwicklung einher. Hierfür bedarf es zusätzlicher finanzieller und längerfristiger unterstützender sozialpädagogischer Angebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2021

Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pandemie im Bundestag beraten. Die AWO begrüßt die darin enthaltende Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Menschen in finanziellen Notlagen und die soziale Infrastruktur.

Der Verband sieht vor allem in der Verlängerung der Karenzzeit für die vertiefte Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung eine Entlastung für Betroffene, die Halt in einer finanziell und individuell belastenden Ausnahmesituation gebe. Die AWO fordert daher, die inzwischen bewährte Praxis auch unabhängig von Corona zu verstetigen. Der entsprechende Prüfauftrag aus dem Sondierungspapier müsse zeitnah und umfassend umgesetzt werden.

„Es ist wichtig und richtig, dass Rettungsschirme nicht nur über der Wirtschaft, sondern vor allem über Menschen in prekären Lebenslagen und der sozialen Infrastruktur für alle Bürger*innen gespannt werden“, so Döcker, „Den Zugang zur Grundsicherung weiterhin zu vereinfachen, wird in den kommenden Monaten viele Menschen vor existenziellen Krisen schützen und die Verlängerung des Rettungsschirms für soziale Dienstleister (SodEG) bis zum Frühjahr 2022 die soziale Infrastruktur in Deutschland vor dem Kollaps bewahren – von Werkstätten über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsmaßnahmen. Sie sind dadurch vor dem möglichen Corona-Bankrott durch Ausfälle, Schließungen oder Begrenzungen der Teilnehmendenzahlen geschützt.“

Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bis zum 19. März 2022 wertet der Verband positiv. Brigitte Döcker: „Die Pandemie bringt Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Gleichzeitig kämpfen auf Grund der nötigen Schutzmaßnahmen die über 70 gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige im Verbund des Müttergenesungswerkes um ihre Existenz. Die im Rettungsschirm enthaltenen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle sind lebensnotwendig, damit die Kliniken weiterhin Entlastung für hoch belastete Familien gewährleisten können.“

Die wirtschaftliche Absicherung durch Rettungsschirme sei aber vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend. „Der enorme Anstieg an Ansteckungen und insbesondere an Impfdurchbrüchen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenen Belastungen für Pflegeeinrichtungen nicht überwunden sind“, so Brigitte Döcker, „Neben der wirtschaftlichen Absicherung durch die Schutzschirme sind daher insbesondere Pflegeeinrichtungen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die ihnen anvertrauten Menschen weiterhin schützen zu können. Die dafür nötigen Maßnahmen von umfangreicher Testung bis zu Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen können nicht ohne Weiteres zusätzlich zum Arbeitsalltag durchgeführt werden. Der Einsatz der Bundeswehr zur Durchführung von Testungen in den Einrichtungen hat sich in der letzten Welle bewährt und sollte kurzfristig wieder ermöglicht werden. Vor allem aber müssen die Impfkampagne vorangetrieben und Booster-Impfungen schnell in der Fläche ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.11.2021

eaf begrüßt Offenhalten von Kitas und Schulen, aber damit ist es nicht getan

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag heute beschlossen hat, stehen flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas voraussichtlich bald nicht mehr als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Falls auch der Bundesrat am Freitag grünes Licht gibt, können solche Gemeinschaftseinrichtungen künftig nur noch in Einzelfällen geschlossen werden.

„Endlich werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den politischen Ent­scheidungen in den Blick genommen! Viele Schülerinnen und Schüler haben unter den monatelangen Schulschließungen der vergangenen anderthalb Jahre stark gelitten, deshalb hat die Politik richtig erkannt, dass sich diese Situation nicht wiederholen darf“, lobt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Das ist aber nur die halbe Miete! Uns ist absolut unverständlich, warum die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht stärker im Zentrum politischen Handels stehen.“

Bei geöffneten Kitas und Schulen muss aus Sicht der eaf deutlich mehr dafür getan werden, die Infektionsgefahr für Kinder und Jugendliche zu minimieren. „Kinder und Jugendliche haben genug gelitten und verzichtet, um die ältere Generation zu schützen“, so Insa Schöningh. “Sie sollten nicht einen weiteren Winter in ihren Klassenräumen frieren, weil statt Luftfiltern nur Lüften zur Verfügung steht. Für die ganz Kleinen müssen endlich kindgerechte Spuck- oder Lolli-Tests die Regel sein. Wir vermissen hier die Solidarität der Erwachsenen, die verant­wortlich dafür sind, die Rahmenbedingungen in Schule und Kita annehmbar zu gestalten und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 18.11.2021

  • Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale wurde vergessen
  • Pflegebedürftige zu Hause müssen auch weiterhin Zusatzkosten für Masken und Desinfektionsmittel allein tragen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass bei den Maßnahmen, die die Ampelkoalitionäre im Kampf gegen Corona am Donnerstag im Bundestag beschließen wollen, erneut die Zuhause Gepflegten vergessen werden: „Niemand in der Politik interessiert sich für den Schutz der Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich der Zuhause Gepflegten und der Millionen von pflegenden Angehörigen. Sie haben weiterhin Zusatzkosten für Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Masken. Doch die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale wird nicht verlängert und läuft Ende des Jahres aus. Das ist ein Skandal“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. An alle werde gedacht, nur an sie wieder einmal nicht: „Für die Soldaten und Bundesbeamte gibt es eine steuerfreie Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro. Die Ärzte erhalten für jede Impfung statt 20 nun 28 Euro. Über die Pflegeeinrichtungen wird weiterhin ein Millionenschutzschirm gespannt. Nur die Zuhause Gepflegten gehen mal wieder leer aus und müssen selbst um das Mindeste für den eigenen Gesundheitsschutz kämpfen“, sagte Bentele.

Dabei seien sie von den allgemeinen Preissteigerungen aktuell ohnehin besonders stark betroffen: „Denn das Gesundheitsministerium hat ihnen ja auch die versprochene und seit Jahren notwendige Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Entlastungsleistungen in der Pflegereform im Juli gestrichen“, kritisierte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kein deutlicher Anstieg von angezeigten Fällen während der Corona-Lockdowns / Deutlich mehr Frauen wandten sich aber an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Auch 2020 sind die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften weiter gestiegen, im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften. Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner oder Partnerinnen getötet.

Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020, die die geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, in Berlin vorgestellt hat.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin: „Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Die Justiz muss diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen.

Unser Strafrecht haben wir gerade erst verschärft. Stalking kann jetzt sehr viel häufiger verfolgt werden. So können Stalker gestoppt werden, bevor sie gewalttätig werden. Das Gewaltschutzgesetz haben wir erweitert. Bei Verletzung oder Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung können Betroffene jetzt Kontaktverbote und Betretungsverbote für ihre Wohnung erwirken. Dies gilt es konsequent durchzusetzen.

Wir müssen alles dafür tun, den Betroffenen zu helfen, damit sie der Gewalt entkommen und sich und ihre Kinder schützen können. Deshalb bauen wir Frauenhäuser und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern aus, mit 120 Millionen Euro des Bundes. Wir investieren in die Aus- und Fortbildung von Fachkräften, die unmittelbar helfen können. Ich bin sicher, dass diese Arbeit zum Schutz vor Gewalt sehr konsequent weitergeführt wird.“

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts: „Erneut verzeichnen wir einen Anstieg bei den Opfern von Gewalttaten in Partnerschaften. Die Bekämpfung der Partnerschaftsgewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind, bleibt deshalb weiterhin in unserem polizeilichen Fokus: Kein Täter darf sich vor Bestrafung sicher fühlen! Damit das gelingt, sind wir alle gefragt, deshalb: Seien Sie wachsam, achten Sie auf Ihre Mitmenschen und wenden Sie sich bei einem Verdacht an die Beratungsstellen oder die Polizei!

Mit Sorge sehen wir auch die anhaltenden Anstiege von Bedrohung, Stalking und Nötigung über das Internet. Um diese noch wirksamer bekämpfen zu können, soll die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ im BKA, kurz ZMI, ab dem kommenden Jahr Hinweise auf Hass und Hetze im Internet von bestimmten Anbietern von Telemediendiensten gebündelt entgegennehmen. Gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz von Bund und Bundesländern stellen wir sicher, dass diese Straftaten intensiver strafrechtlich verfolgt werden. Unsere Botschaft ist eindeutig: Auch das vermeintlich anonyme Internet schützt die Täter nicht vor Strafverfolgung!“

Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2020 (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

  • Opfer von Tötungsdelikten: 359 Frauen, 101 Männer
  • Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 72.013 Frauen und 19.199 Männer
  • Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 29.301 Frauen und 3.721 Männer
  • Opfer von Freiheitsberaubung: 1.567 Frauen und 192 Männer
  • Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 12.449 Frauen und 5.570 Männer

Mehr als die Hälfte der Opfer (51,2 Prozent) lebte in einem gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Partnerschaftsgewalt steigen seit 2015 kontinuierlich an. Das ist ein Indiz dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und Gewalttaten zur Anzeige bringen.

Entwicklung der Partnerschaftsgewalt während der Corona-Lockdowns

Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben keinen eindeutigen Anstieg der Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich im April 2020 ein Anstieg von 2,9 Prozent, im Mai von 3,7 Prozent. Während des zweiten Lockdowns („Lockdown light“ ab Anfang November, Lockdown ab Mitte Dezember 2020) sank die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Im Dezember sank diese sogar um 3,2 Prozent. Ein Grund hierfür kann die Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen. Ein Hinweis dafür könnten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sein. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns erheblich zugenommen hat. 2020 wurden mehr als 51.000 Beratungen dokumentiert, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Unterstützung für Opfer von Gewalt und Stärkung der Prävention

Um den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern, stellt der Bund mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von 2020 bis 2024 jedes Jahr 30 Millionen Euro bereit. Das Programm wird in enger Kooperation von Bund und Ländern erfolgreich umgesetzt: Über 90 Bauvorhaben werden derzeit betreut. 34 Bauvorhaben sind bereits bewilligt, weitere stehen kurz davor. Ziel ist der nachhaltige und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems insbesondere für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen wie beispielsweise Frauen mit Beeinträchtigungen.

Flankiert wird das Investitionsprogramm durch das Bundesinnovationsprogramm, für das der Bund 5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 zur Erprobung von neuen Konzepten bei Schutz, Unterstützung und Prävention von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stellt. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in erheblichem Umfang in die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten. Aktuell werden 14 Innovations-Projekte gefördert. Mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ werden die digitalen Kompetenzen und die Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gestärkt. So konnten von Gewalt betroffene Frauen auch mit Hilfe digitaler Medien weiter unterstützt werden. Über 4.000 Fachkräfte aus unterschiedlichen Feldern wie der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz und aus Frauenunterstützungseinrichtungen konnten zudem über E-Learning-Kurse zu Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt weitergebildet werden.

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2021

Rörig: „Gerade dort, wo Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollen, im Kreis ihres Vertrauens, in der Familie und bei Freunden, bei Nachbarn oder im Verein sind sie häufig sexueller Gewalt ausgesetzt. Das ist unerträglich und muss sich ändern. Kinder und Jugendliche müssen vertrauen können.“

 

Berlin, 18.11.2021. „Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“ heißt die Aktionswoche des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt“ am 18.11.2021. „Vertrauen aber sicher“ soll darauf aufmerksam machen, dass gerade im engsten Vertrauenskreis, in Familien und im sozialen Nahfeld, Missbrauch am häufigsten stattfindet – obwohl gerade dort Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollten und auch auf Zuhören, Verständnis und Hilfe vertrauen können.

 

„Wir rufen dazu auf, gemeinsam für den Schutz zu sorgen, den Kinder und Jugendliche brauchen,“ sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig: „Es hat nichts mit Denunziation zu tun, wenn man sich bei Anzeichen von sexuellen Übergriffen oder Gewalt im Freundeskreis, in der Verwandtschaft, im Verein oder in der Schule an eine Beratungsstelle wendet. Kinder müssen überall darauf vertrauen können, dass Erwachsene sie schützen.“

 

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen passiert zu Hause, in der Schule, bei außerschulischen Aktivitäten, am Smartphone oder im Netz durch Cybergrooming, Manipulation via Webcam oder das nicht autorisierte Weiterleiten von selbstgenerierten Bildern. Laut Europarat wird in den meisten Fällen (70 bis 85 %) sexualisierte Gewalt von einer Person begangen, die das Kind kennt und der es vertraut; in 90 % der Fälle werden die sexuellen Gewalttaten nicht bei der Polizei angezeigt.

 

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Familie und soziales Nahfeld nicht zum Tatort werden zu lassen: „Der Betroffenenrat unterstützt das diesjährige Motto „making the circle of trust truly safe for children“ des Aktionstages sehr. Kinder, die in ihrer Familie oder ihrem sozialen Nahfeld sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Es gibt für sie keinen sicheren Ort und sie lernen, dass sie niemandem vertrauen können. Die sexualisierte Gewalt ist über viele Jahre hinweg Alltag. Oft gibt es kein Entrinnen aus der Gewalt. Überall dort, wo sich Kinder aufhalten, brauchen wir Schutzkonzepte und vor allem ein kompetentes Umfeld, damit Taten gerade im Familienkreis oder im sozialen Nahfeld erkannt werden. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen jedoch das Vertrauen, dass ihnen geglaubt und geholfen wird. Sie brauchen sichere Sprechräume. Staat und Gesellschaft haben nicht das Recht, sie in diesen Familien im Stich zu lassen.“

 

Um auf das Thema sexuelle Gewalt in Familien und sozialem Nahfeld aufmerksam zu machen, gibt es noch bis zum 21. November eine Reihe von Aktionen auf den Social-Media-Kanälen des UBSKM. So findet am 18. November ein „Instagram Live“ mit Sonja Howard (Mitglied im Betroffenenrat), Tanja von Bodelschwingh (Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch) und Nadine Finke (Beraterin bei Wildwasser Oldenburg) statt, moderiert von der Journalistin Maria Popov: https://www.instagram.com/missbrauchsbeauftragter/

 

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt findet seit 2015 jährlich am 18. November auf Initiative des Europarates statt. Ziel ist es, mit dem Europäischen Tag gegen alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. In diesem Jahr rückt mit dem Motto „making the circle of trust truly safe for children“ („Lasst uns den Kreis des Vertrauens für Kinder wirklich sicher machen“) das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Familie oder im sozialen Nahfeld in den Fokus. „Circle of trust“ („Kreis des Vertrauens“) meint dabei Familienmitglieder ebenso wie Personen aus dem sozialen Umfeld wie Lehrer:innen oder Trainer:innen. https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sex-abuse-day 

#EndChildSexAbuseDay 

#VertrauenAberSicher

 

 

DOWNLOADS ZUR AKTIONSWOCHE

Hier stehen Materialien zum Download bereit:

https://beauftragter-missbrauch.de/presse/meldungen/detail/vertrauen-aber-sicher

Sie sind zur kosten- und rechtefreien Verwendung freigegeben. Weitere Formate sind auf Anfrage an patricia.asare@ubskm.bund.de jederzeit erhältlich.

 

DOWNLOADS ZU DEN HILFEANGEBOTEN

Wir möchten, dass Menschen erfahren, dass es Hilfe gibt. Sie sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind oder einen Verdacht haben, dass in ihrem Umfeld Kinder oder Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/downloads finden Sie Grafiken zur Bewerbung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch, des Hilfe-Telefons berta und des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.11.2021

Studie untersucht Engagement von Müttern in der Schule und Unterstützung ihrer Kinder zu Hause – Unterschiede nach beruflichem Bildungsabschluss mitunter beträchtlich und nur teilweise durch Schulnoten der Kinder zu erklären – Etwa in Schulgremien sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen vertreten sein, um alle Schülerinnen und Schüler zu repräsentieren

Mütter mit einem akademischen Abschluss engagieren sich in vielen Fällen häufiger in der Schule ihrer Kinder als Frauen, die eine Ausbildung absolviert oder keinen beruflichen Abschluss haben. Diese wiederum unterstützen ihre Kinder eher zu Hause. Das geht aus einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des Nationalen Bildungspanels (NEPS) basiert. Akademikerinnen sind demnach beispielsweise häufiger in der Elternvertretung aktiv, gehen eher zu Elternabenden und bringen sich öfter bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen ein. Nichtakademikerinnen greifen ihren Kindern hingegen eher zu Hause bei Internetrecherchen und den Hausaufgaben unter die Arme. Der Fokus der Untersuchung lag auf den Müttern, da sie in den meisten Fällen mehr Zeit mit den Kindern verbringen als Väter und eher die Ansprechpartnerinnen für schulische Angelegenheiten sind. Zudem haben sie in den meisten Haushalten die Fragen nach dem elterlichen Engagement beantwortet.

 „Bereits bestehende Bildungsungleichheiten werden womöglich noch dadurch verstärkt, dass sich Mütter je nach Bildungsabschluss unterschiedlich stark in der Schule ihrer Kinder einbringen“, sagt Jan Marcus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und Juniorprofessor an der Universität Hamburg, der die Studie gemeinsam mit C. Katharina Spieß sowie Sevrin Waights und Andrew Judy erstellt hat.

Schulnoten und weitere Merkmale wurden in Berechnungen berücksichtigt

Die Unterschiede im schulischen Engagement sind teils beträchtlich: So nehmen fast 94 Prozent der studierten Mütter neun- bis 17-jähriger Kinder an Elternabenden teil – unter den Müttern ohne beruflichen Abschluss sind es mit knapp 84 Prozent rund zehn Prozentpunkte weniger. Ähnliche Unterschiede gibt es in den Elternvertretungen, in denen fast 44 Prozent der Mütter mit abgeschlossenem Studium vertreten sind, aber nur gut 32 Prozent der Mütter ohne Abschluss. Auch bei schulischen Veranstaltungen helfen Akademikerinnen (knapp 67 Prozent) häufiger als Mütter mit Ausbildung (60 Prozent) und Mütter ohne beruflichen Abschluss (rund 46 Prozent).

Mit Blick auf das elterliche Engagement zu Hause zeigt sich tendenziell das umgekehrte Bild: Ihre neun bis zehn Jahre alten Kinder unterstützen Mütter ohne beruflichen Abschluss beispielsweise bei den Hausaufgaben mit knapp 74 Prozent deutlich häufiger als Akademikerinnen (53 Prozent). Dieser Unterschied ist nur teilweise dadurch zu erklären, dass Kinder aus Nichtakademikerhaushalten im Durchschnitt schlechtere Schulnoten in Deutsch und Mathematik haben als Kinder aus Akademikerhaushalten. Zwar werden die Unterschiede kleiner, wenn die Schulnoten neben der Schulform und weiteren Merkmalen wie dem Wohnort und der Anzahl der Geschwister in den Berechnungen berücksichtigt werden – sie bleiben aber mit mehr als zehn Prozentpunkten groß und im statistischen Sinne signifikant. Andere Unterschiede verschwinden hingegen, wenn die Schulnoten in die Berechnungen einfließen: So suchen Mütter ohne Studium offenbar deshalb häufiger das Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern als Mütter mit Studienabschluss, weil ihre Kinder im Mittel in der Schule schwächer sind.

Schulen sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen zu Mitarbeit in Schulgremien motivieren

Wünschenswert ist den StudienautorInnen zufolge, dass sich alle Elterngruppen gleichermaßen in der Schule engagieren. „Das wäre nicht nur deshalb wichtig, damit Bildungsungleichheiten zumindest nicht größer werden – sondern auch, damit etwa in Schulgremien die Interessen aller Eltern vertreten werden und nicht nur die weniger Eltern“, so Spieß, frühere Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und heute Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Dementsprechend sollten sowohl die Politik als auch Schulen mehr Anstrengungen unternehmen, Eltern aus allen Bildungsgruppen für solche Aufgaben zu gewinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.11.2021

Zahl der Geburten von Januar bis August 2021 um 1,3 % höher als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 524 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,3 %. Zwischen den einzelnen Monaten gab es deutliche Unterschiede. Während sich die Geburtenzahl im Januar kaum veränderte, stieg sie im Februar und April um rund 3 % und im März um 7 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Von Mai bis Juli gab es dagegen einen leichten Rückgang. Für August 2021 ist ein solcher Vergleich aufgrund der Datenlage noch nicht aussagekräftig.

Auffällig war die Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern in den Monaten März und April 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Das Geburtenplus geht vor allem auf die Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit zurück, die bereits mindestens ein Kind hatten. Ihre Schwangerschaften begannen im Juni und Juli 2020, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Die deutliche Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern war aber temporär und hat sich ab Mai 2021 nicht weiter fortgesetzt.

Zunahme der Geburten im Westen, Rückgang im Osten

Die Geburtenzahl stieg im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Westdeutschland um 2,6 %, in den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) nahm sie dagegen um 2,1 % ab. Im Osten setzte sich damit der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Die Zunahme der Geburten im Westen wich dagegen von der bisherigen tendenziell stagnierenden Entwicklung ab.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können. Insbesondere für August 2021 ist daher ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat noch nicht aussagekräftig. Jedoch liegen die Angaben nach dem Geburtsmonat näher an den endgültigen Ergebnissen als die sonst übliche Nachweisung vorläufiger Monatswerte. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung und Bearbeitung der Geburtenmeldungen in der Statistik (sogenannter Berichtsmonat) und können vom tatsächlichen Geburtsmonat abweichen. Für einen Vergleich mit den endgültigen monatlichen Geburtenzahlen der Vorjahre sind die Angaben nach einzelnen Berichtsmonaten nur eingeschränkt geeignet.

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis August 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung bietet die Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 16.11.2021

  • Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 führt zu mehr wohngeldberechtigten Haushalten
  • Rund 618 200 Haushalte bezogen am Jahresende 2020 Wohngeld
  • Ausgaben für Wohngeld im Vorjahresvergleich um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen

Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenüber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund für den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

Neben der Wohngeldreform können sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben. Das Ausmaß dieser Effekte infolge pandemiebedingter Einkommensrückgänge lässt sich allerdings nicht quantifizieren.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,7 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.

Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 177 Euro

Ende 2020 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2020 bei reinen Wohngeldhaushalten 177 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 167 Euro. Zum Vergleich: Ende 2019 war der Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten mit 153 Euro etwas geringer als bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 158 Euro. Ein Ziel des Wohngeldstärkungsgesetzes war eine Leistungsverbesserung für Haushalte mit geringem Einkommen sowie eine alle zwei Jahre erfolgende Leistungsanpassung. Die letzte Wohngelderhöhung gab es am 1. Januar 2016.

Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 357,6 Millionen Euro gestiegen

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,311 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 38 % oder 357,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben für Wohngeld 953,6 Millionen Euro betragen.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen können in der Tabelle Haushalte mit Wohngeld (22311-0001) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 12.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die AWO fordert gemeinsam mit 27 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen den Stopp von Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

28 NGOs fordern: "Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrecht am 20.11.2021 fordert der AWO Bundesverband zusammen mit weiteren 27 Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden in einem gemeinsamen Appell die nächste Bundesregierung dazu auf Menschenrechte von Kindern auch an den EU-Außengrenzen zu achten.

Zentrale Forderungen des gemeinsamen Appells sind:

  • Um  aktuellen Situation an den EU-Außengrenzen entgegen zu treten müssen Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.
  • der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren muss sichergestellt werden
  • Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden.
  • Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen  immer umgehenden und umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Notsituationen erhalten

Hintergrund

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen. Ferner droht bei einer Nicht-Aufnahme die Zurückweisung in ihre Herkunftsländer.

Appell: Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2021

Es war eine Überraschung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz:

Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Es war ein langer und mühsamer Weg, der von vielen Initiativen aus Bundesverbänden und Wissenschaft, von vielen kleinen Anfragen und zwei Debatten im Bundestag geprägt war. In der bundespolitischen Diskussion zeigte sich dabei stets die politische Widersprüchlichkeit im Umgang mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene. Einerseits wurde die Bedeutung und Wichtigkeit von Schulsozialarbeit uneingeschränkt gelobt; andererseits wurde auf den Föderalismus verwiesen, der es der Bundesregierung untersagt, in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen.

Beiliegender Artikel von Dieter Eckert, ehemaliger Referent für Jugend- und Schulsozialarbeit im AWO Bundesverband, und Dr. Herbert Bassarak, langjährig Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der TH Nürnberg, geht auf Spurensuche nach den Ursprüngen und Entwicklungslinien des § 13a SGB VIII. Der Beitrag vermittelt erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 17.11.2021

Anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November fordert das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. die künftige Bundesregierung auf, Gleichstellungspolitik in den Fokus ihrer Arbeit der nächsten vier Jahre zu stellen und dabei Männer mit in den Blick zu nehmen. Gleichstellung geht alle Geschlechter an und gleichstellungspolitischer Fortschritt braucht auch das Engagement von Jungen und Männern.

“Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie das Potenzial von Männern als gleichstellungspolitische Akteure voll anerkennt und gleichstellungsorientierte Männerpolitik endlich verlässlich fördert”, so Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer e.V.

Vor der neuen Bundesregierung liegen große politische Herausforderungen, bei denen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht länger nachrangig behandelt werden dürfen. Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie fragil gleichberechtigte Verhältnisse sind und wie stark strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fortwirkt. Um gleichstellungsorientierte Männerpolitik und eine moderne Gleichstellungspolitik insgesamt wirksam umsetzen zu können, braucht es jetzt dringend zukunftsweisende politische Maßnahmen!

Männer übernehmen Verantwortung – partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern

Das Bundesforum Männer e.V. erwartet deshalb, dass die künftige Bundesregierung ernst macht und familien- wie sozialpolitisch die Weichen auf Zukunft stellt. Hierzu gehören die Einführung einer Lohnersatzleistung für die Angehörigenpflege genauso wie eine Armut verhindernde Kindergrundsicherung. Das Familienrecht muss entrümpelt werden. Das überholte Leitbild der Versorger-Ehe gehört endlich ausrangiert. Ziel muss eine Rechtslage sein, die partnerschaftliche und gleichberechtigte Aufgaben- und Chancenteilungen zulässt und erleichtert. Dazu braucht es Maßnahmen und Rahmenbedingungen wie:

  • Die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und die Vaterschaftsfreistellung von zwei Wochen nach Geburt mit Lohnersatzleistung.
  • Einvernehmliche Lösungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu Fragen der rechtlichen und sozialen Vaterschaft sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Vielfalt der gelebten Betreuungsformen vor und nach Trennung und Scheidung.
  • Anerkennung der Vereinbarkeitsbedarfe im Lebensverlauf, z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und geeignete Arbeitszeitpolitik.
  • Ausbau von Programmen und Projekten mit dem Ziel, mehr Männer in Erziehungs- und Pflegeberufe zu bringen.

Nationale Strategie für Jungen- und Männergesundheit

Zudem fordert das Bundesforum Männer e.V. eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik, die auch die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Jungen und Männern mit einbezieht: Risikoverhalten, Alkohol- und Drogenkonsum, psychische Erkrankungen, Unfälle, Suizide sind nur einige Themen, bei denen ein spezifischer Blick auf die Zusammenhänge zwischen männlichen Verhaltensmustern, gesellschaftlichen Verhältnissen und gesundheitlichen Problemen von Jungen und Männern notwendig ist. Mehr als zwei Drittel der Alkohol- und Drogenabhängigen und über 80% der Alkohol- und Drogentoten sind männlich. 75% aller Selbsttötungen werden von Männern begangen und 70% der Obdachlosen und 95% der Inhaftierten in Deutschland sind Männer. *

Die Zahlen machen deutlich: wir brauchen eine Männergesundheitsstrategie, die Impulse der WHO-Männergesundheitsstrategie von 2018 für Europa aufnimmt und in Form einer nationalen Männergesundheitsstrategie weiterentwickelt.

* Quelle: RKI: Gesundheitliche Lage der Männer in Deutschland (2014); Stat. Bundesamt: Thema Suizid (2019); PKS (2020).

Quelle: Pressemitteilung BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. vom 19.11.2021

Eine Mehrheit der Deutschen würde für eine gute Pflege aller Bürgerinnen und Bürger höhere Beiträge zur Pflegeversicherung in Kauf nehmen. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage der Diakonie Deutschland hervor. Für eine gute Pflege sehen sie weiter den Staat und nicht nur die Familie in der Pflicht.

Für die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sprechen die Umfrageergebnisse deutlich für eine umfassende Pflegereform. Die ist längst überfällig und muss von der künftigen Bundesregierung zügig auf den Weg gebracht werden: „Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen die Menschen und  sind bereit, mehr dafür zu bezahlen. Gute Pflege für alle Menschen ist möglich und hängt nicht vom persönlichen Vermögen ab. SPD, FPD und Grüne sind gut beraten, diese Ergebnisse in ihrer Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Die Menschen erwarten, dass die Finanzierung der Pflege in Zukunft gesichert ist und auf einer soliden Basis steht.“

Die Diakonie Deutschland zeige mit ihrem Konzept für eine grundlegende Pflegereform, dass eine gute Pflege mit einer begrenzten Eigenbeteiligung für die pflegebedürftigen Menschen finanzierbar sei. „Moderate Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und das Heranziehen von Kapital- und Mieterträgen bei der Beitragsbemessung sind wie Steuerzuschüsse wichtige Elemente des notwendigen Finanzierungsmixes“, so Loheide.

51,9 Prozent der Befragten stimmten der Frage zu, dass sie für eine gute pflegerische Versorgung höhere Beiträge in Kauf nehmen würden. 37,2 Prozent antworteten mit nein bzw. eher nein (15,6 Prozent), elf Prozent sind unentschieden. Von den 18- bis 29-Jährigen würden sogar über 67 Prozent mehr Geld für eine gute pflegerische Versorgung zahlen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind es 55 Prozent.

„Wenn es um die dringend nötige Reform der Pflege geht, fürchtet die Politik die hohen Kosten: für mehr Personal, für bessere Gehälter, für Beratung und Entlastungen von Angehörigen. Dabei ist den meisten Menschen klar, dass gute Pflege in Zukunft mehr kosten wird. Sie sind bereit, mehr zu bezahlen, damit auch sie sich auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen können. Um sinnvoll vorsorgen zu können und pflegebedürftige Menschen nicht mit ständig steigenden und unkalkulierbaren Kosten zu belasten, muss die Pflegeversicherung eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung werden“, so Loheide.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft sei es wichtig, jetzt die Weichen für eine demografiefeste Pflegereform zu stellen: „Schon jetzt fürchten viele ältere Menschen, dass sie bei Pflegebedürftigkeit die Kosten nicht finanzieren können und auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen“, sagt Loheide mit Blick auf die ständig steigende Eigenbeteiligung. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige derzeit monatlich 2.125 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Können sie diesen Beitrag nicht finanzieren, hilft die Kommune mit Sozialleistungen aus.

„Vorschläge, Modelle und Finanzierungskonzepte für eine nachhaltige Pflegereform liegen seit langem vor. Die kommende Bundesregierung muss sie aufgreifen und endlich konkrete Schritte umsetzen“, fordert Loheide. „Deshalb brauchen wir sehr schnell einen Pflegegipfel und im Anschluss ein Gremium von Expertinnen und Experten, um die konkreten Schritte anzugehen.“

Auf die Frage, „Nehmen Sie die pflegerische Verantwortung eher als Aufgabe des Staates oder der privaten Familien wahr?“, antworteten 35 Prozent der Befragten, sie sähen eindeutig den Staat in der Verantwortung, 19 Prozent nannten die Familie und 44 Prozent beide.

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Diakonie Deutschland vom 5. bis 8. November 2021 rund 5.000 Personen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozent repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Weitere Informationen:

Grafiken zum Download: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-1.jpg

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-2.jpg

Konzept der Diakonie Deutschland für eine grundlegende Pflegereform:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.11.2021

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle, die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Die Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie für den Unterhaltsbedarf, dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Mit Besorgnis nimmt der djb zur Kenntnis, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorschlägt, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken wird.

45,2 Prozent der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es ist daher im hohen Maße irreführend, wenn die Unterhaltskommission darauf abstellt, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer „überproportionalen Erhöhung“ des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder in Höhe von 451 Euro im Jahr 2021 ist es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich“, so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend ist es, mit der kontinuierlichen und „überproportionalen“ Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. „Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht, noch entspricht sie dem Kindeswohl“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren im Jahr 2020 alleinerziehend. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde vor allem die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der Teilzeitfalle sitzenden betreuenden Elternteile muss dringend vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.11.2021

Breites Bündnis fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission mit einem gemeinsamen Appell auf, die Rechte der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zu wahren.

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.

“Der Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze ist eine politische, rechtliche und im Ergebnis humanitäre Katastrophe. Den Betroffenen – unter ihnen viele Kinder und Jugendliche – muss dringend geholfen werden und ihr Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Europa darf nicht länger mit Füßen getreten werden”, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

“Die aktuelle Reaktion der EU, schutzsuchende Menschen ihr Recht auf Asyl zu verweigern und sie in ihre Herkunftsstaaten, in denen ihnen Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen drohen, zurückzuschicken, ist eine Schande für die Europäische Union,” so Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingspolitik beim Paritätischen Gesamtverband.

Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die Krise im Sinne der geflüchteten Menschen, unter ihnen Familien und Kinder, gelöst wird. Dazu gehören Evakuierungen, der Zugang zu Asylverfahren in der EU und eine umgehende humanitäre Versorgung.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.

Dokumente zum Download: Appell: Kinderrechtsverletzungen stoppen! 322 KB

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2021

  • Bundeszuschüsse reichen nicht für notwendige versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld
  • „Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich notwendig“

Der Sozialverband VdK fordert, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, dauerhaft zu erhöhen: „Es ist gut und richtig, dass der Zuschuss für das kommende Jahr auf 14 Milliarden Euro erhöht wird. Das ständige Zuschießen von Geld in den Gesundheitsfonds zeigt aber auch, dass der bislang vorgesehene Zuschuss zu gering ist. Er muss dauerhaft erhöht werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Um die notwendige Erhöhung berechnen zu können, müssten die Kosten für die sogenannten versicherungsfremden, also nicht beitragsgedeckten, Leistungen aber erst einmal präzise ermittelt werden.

Bentele verwies darauf, dass viele gesellschaftspolitisch veranlasste Leistungen wie der Krankenversicherungsschutz für Ehepartner und Kinder, das Mutterschaftsgeld oder die Unterstützung von einkommensschwachen Menschen, die aus dem Gesundheitsfonds gezahlt werden, unbedingt notwendig seien. „Darum ist es aber auch wichtig, dass diese Leistungen durch Bundeszuschüsse bezahlt werden. Allerdings reichen die jährlich hierfür vorgesehenen 14,5 Milliarden bei weitem nicht aus“, so Bentele.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands lagen die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen schon in 2017 bei rund 37,5 Milliarden Euro. Andere Berechnungen gehen weit darüber hinaus und belaufen sich auf bis zu 57 Milliarden Euro. „Ein Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich realistisch“, sagte die VdK-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 17. , 24. November 2021, 01. und 08. Dezember 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Neue Workshopserie „!plus Themen“ startet im November mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl, Partizipation

Das Kindergarten plus Onlineseminarangebot wird erweitert. Unter dem Titel „!plus Themen“ startet ab November als erstes eine Live-Online-Workshopserie mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl und Partizipation. Die Kosten für drei wählbare Workshoptermine betragen insgesamt 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).

Die Serie ist buchbar unter: https://kindergartenplus.de/shop-seminare/.

Die Workshops werden gestaltet von Prof. Dr. Jörg Maywald (Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam) und Bianka Pergande (Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind).

Themen sind

  • 17.11.2021, 16.00 – 18.00: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald,
  • 24.11.2021, 16.00 – 18.00: Die Kita als sicherer Ort für Kinder /Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften mit Bianka Pergande,
  • 01.12.2021, 16.00 – 18.00: Signale von Widerstand und Beschwerden erkennen und angemessen reagieren Bianka Pergande
  • 08.12.2021, 16.30 – 18.30: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2021

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen e.V.

Erstmalig wird sich in Thüringen ein Fachtag mit den Chancen und dem Mehrwert europäischer Familienbildung für hiesige Kommunen beschäftigen.
Neben einem grundsätzlichen Blick auf die Sinnhaftigkeit europäischer Begegnungsprojekte bietet der Fachtag konkrete Einblicke in Planung, Umsetzung und Finanzierung europäischer Familienbegegnungen.

Während des Fachtages haben interessierte Kommunen/Landkreise die Möglichkeit, mit Vertreter:innen des Modellprojekts „FaTI – Familiy Trainer international“ ins Gespräch zu kommen und exklusive Unterstützung für Begegnungsprojekte in 2022/23 in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau! Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir, wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu „Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden Sie hier.

Mit ihrer milliardenschweren Stabilisierungspolitik hat die Bundesregierung in der Corona-Krise zahlreiche Arbeitsplätze und Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland gesichert. Viele Hilfen haben aber kaum die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern berücksichtigt, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt sowie im Steuer- und Sozialsystem. Daher ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Hilfspakete zugleich Schieflagen in der Gleichstellung von Frauen und Männern noch weiter vergrößert werden. So zeigt die Analyse des zu erwartenden Nutzen durch die Maßnahmen: 38 Prozent der 108 untersuchten Maßnahmen dürften Männern eher nutzen als Frauen, für 21 Prozent ist der absehbare Nutzen für Frauen größer einzuschätzen als für Männer. Bei rund 41 Prozent ist der Nutzen für beide Geschlechter gleich groß einzuschätzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie, die die erwartbaren Auswirkungen der drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung beleuchtet.* Berücksichtigt man, wie viel Geld für verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen vorgesehen ist, dürften die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte sogar noch weitaus größer ausfallen, so die Analyse der Forscherin Dr. Regina Frey. Auch längerfristige Beschäftigungseffekte sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Die Studienergebnisse bedeuten selbstverständlich nicht, dass nicht auch Frauen von den Corona-Hilfspaketen profitiert haben und profitieren. Aber sie zeigen, dass viele Maßnahmen so aufgesetzt waren, dass sie seltener und in geringerem Umfang Frauen nutzen als Männern“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen. Deshalb dürften sie insgesamt besondere Belastungen, die zum Beispiel viele Mütter tragen mussten, wenn sie angesichts geschlossener Schulen und Kitas ihre Erwerbsarbeit reduziert haben, nicht ausgleichen, sondern den Rückstand zu Männern eher noch vergrößern. Das ist ein Beispiel für eine `geschlechterblinde´ Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte.“

Die Befunde unterstreichen: „Für die neue Bundesregierung gibt es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun“, betont die WSI-Direktorin. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine deutlich bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren kräftigen Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und den Sozial- und Care-Sektor insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting. Zudem sei es wichtig, noch viel stärker als bisher der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Untersuchung wird heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt, an der auch Elke Hannack, DGB-Vize und Vorsitzende des Kuratoriums der Hans-Böckler-Stiftung, teilnimmt (siehe auch die Zitate zur PK unten).   

In der Studie analysiert Regina Frey, die als Expertin für Gleichstellungsfragen Kommunen, Bundesländer und Bundesbehörden berät, die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung. Diese umfassen nach der Untersuchung 108 abgrenzbare Maßnahmen mit einer großen Bandbreite: Das Kurzarbeitsgeld (KUG) zählt ebenso dazu wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie auch die Förderung von Gebäudesanierungen. Auch Unterstützungszahlungen für Selbständige, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Förderung der Quantentechnologie sind enthalten. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich (mit Ausnahme des Kurzarbeitsgeldes). Daher können bei den Finanzvolumina einzelner Maßnahmen aktuell auch keine genaueren Differenzierungen nach Geschlecht vorgenommen werden. Je nachdem, ob der absehbare Nutzen für beide Geschlechter annähernd gleich groß ist oder ob eher ein Nutzen für Männer oder für Frauen angenommen werden kann, wird das gesamte vorgesehene Volumen einer Maßnahme einer dieser Kategorien zugeordnet.     

Bei 86 der Maßnahmen identifizierte die Forscherin einen direkten Nutzen für Personen. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, aber auch Kredite und staatliche Garantien. Für 78 dieser Maßnahmen mit einem Nutzen für Personen lagen Informationen zum veranschlagten Budget vor. Es beläuft sich auf insgesamt knapp 600 Milliarden Euro, worin allerdings auch ein großer Anteil an Krediten und Haftungsgarantien enthalten ist (361 Milliarden Euro).

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzen kann oder einem Geschlecht klar mehr als dem anderen, ermittelt die Forscherin anhand von drei Parametern, die in der Studie für jede Einzelmaßnahme dokumentiert werden. Untersucht werden zum einen direkte Nutzeneffekte der Corona-Hilfsmaßnahmen nach Geschlecht. Zum anderen geht es um in die Maßnahmen eingelagerte Regelungen, die dazu führen, dass diese für Frauen und Männer nicht gleichermaßen gut greifen können. Drittens geht es um zu erwartende Beschäftigungseffekte für Männer und Frauen. So wird beispielsweise das Instrument Kurzarbeitsgeld zum einen von Männern im Durchschnitt stärker in Anspruch genommen. Zudem besteht eine Verzerrung, denn die Lohnersatzleistung ersetzt einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V gewählt haben. Hier spricht Frey von einem „inhärenten Verzerrungseffekt“, der dazu führt, dass das Instrument für Frauen und Männer nicht gleich wirksam sein kann. Hinzu kommt, dass Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger verdienen und besonders häufig in Minijobs arbeiten, die nicht über KUG abgesichert sind.

Die Auswertung kommt zu folgenden Kernergebnissen:

– Von 35 der 86 Maßnahmen oder 41 Prozent ist zu erwarten, dass sie Frauen und Männern annähernd gleich stark nutzen. Bei 33 Maßnahmen oder 38 Prozent ist davon auszugehen, dass sie eher Männern nutzen. Lediglich für 18 Maßnahmen kann erwartet werden, dass sie eher Frauen nutzen, das entspricht 21 Prozent.

– Da Maßnahmen, die absehbar eher Männern nutzen, oft ein besonders großes finanzielles Volumen umfassen, sind die Unterschiede hier sogar noch größer: 68 Prozent der insgesamt eingeplanten knapp 600 Milliarden Euro sind für Instrumente vorgesehen, die eher Männern nutzen dürften, bei 25 Prozent ist der Nutzen gleich einzuschätzen. Nur 7 Prozent des Volumens wurden für Maßnahmen eingeplant, die Frauen eher nutzen können als Männern.

– Bei insgesamt 15 Maßnahmen wirken sich „inhärente Verzerrungen“ auf den geschlechtsspezifischen Nutzen aus. In 14 Fällen geschieht das zu Ungunsten von Frauen, so wie etwa beim Kurzarbeitsgeld durch die oben beschriebene Kombination von Nettolohnorientierung und Steuerklassenverteilung. Auf diese 14 Maßnahmen entfällt ein Budget von knapp 150 Milliarden Euro. Lediglich in einem Fall ist der Nutzen für Frauen größer: Durch die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialkasse.

– 49 Maßnahmen haben indirekte, längerfristige Wirkung auf die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung. Davon entfallen 40 oder 82 Prozent auf Branchen, in denen aktuell vor allem Männer arbeiten, etwa Energiewirtschaft, Informationstechnologie oder Schiffbau. 8 Maßnahmen bzw. 16 Prozent fördern Wirtschaftszweige, in denen beide Geschlechter annähernd gleich stark vertreten sind. Lediglich in einem Fall, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, verbessern sich die Beschäftigungsaussichten in einer aktuell „frauendominierten“ Branche.

Zitate zur Pressekonferenz:

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, Kuratoriumsvorsitzende der Hans-Böckler-Stiftung:

„Die Gleichstellungswirkung staatlicher Maßnahmen darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, wenn es mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft vorangehen soll. Wir brauchen eine nachhaltige Gleichstellungsstrategie und bei allen Regierungsvorhaben schon in der Planung einen Gleichstellungscheck. Das ist unser Anspruch an eine neue Bundesregierung, die sich dem Fortschritt verschreiben will!“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI:

„Viele Instrumente der hier untersuchten Pakete zur Krisenabwehr könnten geschlechtsspezifische Ungleichheiten verstärken. Ein wichtiger Grund ist, dass die in der Regel erforderliche geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung nicht effektiv genug vorgenommen wurde und daher nicht dazu führte, dass effektive Mechanismen eines Nachteilsausgleichs für Frauen eingeführt wurden.“

Studienautorin Dr. Regina Frey:

„Es braucht ein Monitoring der Hilfen und Förderungen im Rahmen der Anti-Krisen-Politik, das nach Geschlecht und gegebenenfalls auch nach anderen sozialen Kategorien differenziert. Eine gleichstellungsorientierte Planung und Steuerung von Kriseninterventionen ist internationaler Standard und Teil eines guten Regierungshandelns.“

Analyse von drei Maßnahmen-Paketen des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise aus Gleichstellungsperspektive. WSI Study Nr. 29, November 2021

Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0
zusammendenken

Zum Download

Bildungs- und Kinderarmut sind zwei Seiten einer Medaille – effektiv und dauerhaft wirksam können beide nur bekämpft werden, wenn es gelingt, neben der finanziellen Besserstellung der Familien auch die Angebotsseite zu stärken und monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander zu verzahnen.

Der Vorschlag eines Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuTG) will eine stabile Infrastruktur für qualitativ hochwertige Bildungs- und Teilhabeangebote gewährleisten: BuT-Leistungen sollen verbessert und ausgeweitet und ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen.

Die Autor/innen widmen sich in diesem Papier den relevanten Fragen, die sich an den Schnittstellen ergeben, ebenso wie den Kosten und Wirkungen. Auch Zukunftsfragen wie eine mögliche digitale Administrierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen werden beleuchtet.

Die Studie finden Sie hier.

Zur Autorin und zum Autor:

Dorothee Schulte-Basta ist Referentin für Sozialpolitik im Bereich Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. Dort arbeitet sie insbesondere zu den Themen Familienpolitik, Sozialpolitik und Gaming in der politischen Bildung. Ihr familienpolitischer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. 

Prof. Dr. Michael Wrase ist Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Stiftung Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Seine Forschungsthemen sind Verfassungsrecht, Bildungs- und Sozialrecht sowie Rechtssoziologie, insbesondere Rechtswirkungsforschung.

Jetzt als Download oder Print verfügbar. 

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der AWO-Flyer Inter*Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist veröffentlicht worden und kann unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12127, 50Gebinde) bestellt werden.

Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Im Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz entspricht die Bundesregierung den wiederholten Empfehlungen und Forderungen, gesetzliche Verbote von „geschlechtsnormalisierenden“ Eingriffen zu erlassen. Geschützt werden soll mit dem Gesetz das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Damit einher geht, dass diese Kinder grundsätzlich vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden sollen. Denn bisher wurden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, häufig Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die medizinisch nicht immer notwendig waren, sondern in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten.

Durch die neue Gesetzeslage zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und gesellschaftliche Veränderungen werden mehr Inter*Kinder unter anderem in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sichtbar sein.

Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und will Inter*Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege willkommen heißen.

Die in diesem Zusammenhang deutlich gewordenen Informations- und Beratungsbedarfe sollen mit dem hier zu diesem Thema vorgelegten Flyer berücksichtigt werden. Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und alle Interessierten. 

Am 19.11.2021 geht eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort. 

Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt. 

Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V., sagt über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutsch-sprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.“ Erstmalig können Anwender*innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen. 

Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. „Auch die politischen Verantwortungträger_innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. 

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert_innengruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich: „Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel. „Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümiert Susanne Feuerbach. 

kinderrechtekommentare.de

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Koalitionsvertrag: Familienpolitischer Aufbruch der Ampelparteien?

Berlin, 24.11.2021 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“

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Internationaler Tag der Kinderrechte: Solidarität mit geflüchteten Kindern und ihren Familien

Berlin, 18.11.2021 – Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), geflüchteten Kindern und ihren Familien sichere Fluchtwege und ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Situation geflüchteter Kinder und ihrer Familien war angesichts der Corona-Pandemie lange von der politischen und medialen Tagesordnung gestrichen. Angesichts der unsäglichen Situation geflüchteter Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze erfährt sie wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Kinderrechte ist es zentral, dass die kommende Bundesregierung die deutsche Flüchtlingspolitik unter dem Aspekt des Kindeswohls gestaltet und der internationalen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten gerecht wird. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Die katastrophale Situation an den europäischen Grenzen zeigt deutlich, dass es solidarische Lösungen braucht, um Geflüchteten sichere Fluchtwege zu ermöglichen. Wir wissen, dass für viele Familien die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht ist bzw. Beweggrund, ihre Kinder allein auf die gefährliche Reise zu schicken. Auch Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden Zugänge ermöglichen.“

Altenkamp bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

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Offener Brief: Vielfalt von Umgangsmodellen erhalten!

Berlin, 11.11.2021 – Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert das ZFF gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

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ZFF-Info 15/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass einige Unterstützungsmaßnahmen für Familien bestehen bleiben sollen, mahnt aber langfristige Rettungsschirme an.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen ein bundeseinheitlicher Katalog möglicher Schutzvorkehrungen eingeführt sowie Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig ist geplant, dass diverse Unterstützungsmaßnahmen in Kraft bleiben: Dazu gehören der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie zum Kinderzuschlag (Aussetzung bzw. Vereinfachung der Vermögensprüfung), der Fortbestand der Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder bspw. bei Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen zu Hause betreut werden müssen, die Verlängerung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage sowie die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Pflege- und dem Familienpflegezeitgesetz.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir alle sehnen uns nach einer Rückkehr zur Normalität und dem Ende der Pandemie. Für viele Familien ist die Corona-Krise jedoch noch lange nicht vorbei. Zum einen wirken die psychischen und finanziellen Belastungen, die durch Kinderbetreuung und Homeschooling, Verdienstausfall oder Jobverlust entstanden sind, noch immer nach. Hinzu kommt ein geschlechterpolitischer „Backlash“ in der Verteilung von Sorgearbeit. Zum anderen sind es gerade die jüngsten in unserer Gesellschaft, die noch nicht geimpft werden können. Sie sind – auch aufgrund fehlender Testkapazitäten in Kitas und mangelnder Ausstattung z.B. mit Luftfiltern – in besonderem Maße von Quarantäne, COVID-Erkrankungen und eventuellen Kita- bzw. Schulschließungen betroffen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass einige der Unterstützungsmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten Familien zur Verfügung standen, trotz Auslaufen der epidemischen Lage verlängert werden.“

Altenkamp fordert daher: „Die verhandelnden Koalitionsparteien haben nun die Chance, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Pandemie und darüber hinaus zu schaffen. Dringend brauchen Kinder, Jugendliche und Familien auf lange Sicht gute kommunale Unterstützungsstrukturen, eine verstärkte pädagogische Begleitung in Kita und Schule sowie Erholungsmaßnahmen. Nur eine umfassende Kindergrundsicherung kann für den angekündigten Neustart in der Familienförderung sorgen, für pflegende Angehörige müssen gut abgesicherte Teilzeitoptionen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen werden. Wir brauchen kinder-, jugend- und familienfreundliche Lösungen zur Bekämpfung der Krisenfolgen!“

Das Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.11.2020

SCHWERPUNKT I: Koalitionsverhandlungen

Notwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern in Anlehnung an die Empfehlungen der AG KipkE

Die unterzeichnenden Fachverbände und Personen weisen die zukünftige Bundesregierung auf einen weiterhin dringenden fachlichen und bundesrechtlichen Handlungsbedarf für Familien mit psychisch- und suchterkrankten Eltern hin und fordern die Koalitionspartner*innen auf, das Thema in die politischen Verhandlungen und eine zukünftige Koalitionsvereinbarung aufzunehmen.

Einige der Empfehlungen der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern1 wurden bei der Novellierung des SGB VIII und in Anpassungen des SGB V sowie untergeordneter Regelwerke berücksichtigt. Wichtige Grundlagen und nächste Umsetzungsschritte fehlen jedoch, so dass bis heute am individuellen Bedarf orientierte, sozialgesetzbuchübergreifende, familienorientierte Hilfen nicht strukturell verortet sind und somit bei den Betroffenen auch nicht ankommen.

Die durch die Pandemie bedingte Isolation vieler Familien, verbunden mit gesundheitlichen und finanziellen Bedrohungen und einer nach wie vor bestehenden Stigmatisierungsgefahr psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen, hat die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nochmals deutlich verschärft.

Wir unterstützen das Statement des Bundesverbands für Erziehungshilfe e. V. (AFET) und des Dachverbands Gemeindepsychiatrie e. V. vollumfänglich, die noch ausstehenden Forderungen der Arbeitsgruppe in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen.

Neben den von den beiden Fachverbänden formulierten Prioritäten zu SGB-übergreifenden, komplexen und mischfinanzierten Leistungen, klaren rechtlichen Regelungen zur strukturierten, verpflichtenden Kooperation der beteiligten Systeme, der Entwicklung von kommunalen Gesamtkonzepten qualitätsgesicherter, rechtskreisübergreifender Hilfesysteme und der Einführung eines qualitativen Monitorings erscheinen uns als zentral für eine gelingende Umsetzung der AG KipkE-Empfehlungen:

  • Blick auf die Familie als Gesamtsystem: Unabhängig davon, ob psychisch oder suchterkrankte Eltern oder Kinder im ambulanten oder stationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Kontext versorgt werden, sind die Wechselwirkungen auf Familienangehörige mit zu beachten und Hilfen aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe und Familienhilfe sowie ggf. weiteren Hilfesystemen (z. B. SGB IX, Frühe Hilfen etc.) zusammenzuführen. In erwachsenenpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten sollten Kinder von Patient*innen systematisch mitgedacht und in den Blick genommen werden, ebenso müssen erkrankte Eltern in kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten berücksichtigt werden.
  • Interdisziplinäre Lotsen- und Ankerteams – Koordination und Vernetzung als eigene Leistung: Die zentrale Bedeutung von Koordination und Vernetzung aller Leistungen für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen ist über traditionelle SGB-Grenzen hinweg durch wissenschaftliche Evidenz gesichert (s. o.). Sie sollte daher als eigene Leistungsart für diese Personengruppe in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.
  • An den aktuellen Bedarfen der betroffenen Familien orientierte Bereitstellung und auskömmliche Finanzierung von integrierten Eltern-Kind-Diagnostik- und Therapieplätzen
  • Finanzierung der Mehrpersonensettings ambulant, teil- und vollstationär: Um eine integrierte Behandlung von Familienmitgliedern zu ermöglichen, ist es notwendig, deren Finanzierung über SGB V auch mit zwei oder mehr Indexpatient*innen sicherzustellen (für das (teil-)stationäre Setting bietet dazu die erfolgte Weiterentwicklung der OPS-Codes zum Eltern-Kind-Setting, auch mit der neuen Möglichkeit einer „bifokalen“ Behandlung von 2 Index-patient*innen, eine gute Grundlage). Im Bereich der Prävention, d. h. wenn noch keine entsprechenden Diagnosen bei den Familienmitgliedern vorliegen, sollten familienbezogene komplexe Hilfeleistungen „SGB-säulenübergreifend“ (SGB V, SGB VIII, SGB IX etc.) gesetzlich ermöglicht werden.
  • Prävention: Zentrales Ziel muss es sein, die Prävention manifester Erkrankungen von belasteten und gefährdeten Kindern psychisch erkrankter Eltern gezielt zu verbessern, indem geeignete komplexe Leistungen endlich etabliert und finanziert werden. Gleiches gilt umgekehrt für hochbelastete, aber ggf. noch nicht manifest erkrankte oder diagnostizierte Eltern psychisch erkrankter Kinder.
  • Fort- und Weiterbildung der beteiligten Berufsgruppen der unterschiedlichen SGB-Säulen mit Fokus auf einem gemeinsamen Fallverständnis: Gelingende Kooperation ist auf ein gemeinsames Grundverständnis der jeweiligen Kompetenzen und Perspektiven angewiesen und profitiert von einer gemeinsamen Sprache.
  • Wissenschaftliche Begleitung / Forschung: Auch wenn es bereits einige aussagekräftige deutsche Studien zur Situation von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern, der Situation psychisch kranker Erwachsener als Eltern und auch als Paar sowie zu einzelnen Förderangeboten gibt, muss das sich verändernde rechtskreisübergreifende Handlungsfeld weiterhin beforscht werden.

Die Bedarfe der Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern und ihrer Familien dürfen in der nächsten Legislaturperiode nicht an den Rand der politischen Aufmerksamkeit gedrängt, sondern müssen zentral im Fokus gehalten werden. Erste Entwicklungen in eine positive Richtung der strukturellen, systemübergreifenden Regelversorgung der Zielgruppe sind erfolgt und müssen jetzt breiter etabliert und weiterverfolgt werden.

Die unterzeichnenden Institutionen stehen der Bundesregierung auch in der nächsten Legislaturperiode mit ihrer Expertise zur Umsetzung der Empfehlungen zur Verfügung.

Das vollständige Impulspapier mit Informationen aller unterzeichnenden Fachverbände finden Sie hier.

Quelle: Meldung Deutsche Liga für das Kind vom 02.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mahnen die seit Jahrzehnten ungelöste Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an.

„Die Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, einen seit Jahrzehnten schwelenden Verfassungskonflikt in der gesetzlichen Sozialversicherung zu lösen. Es geht um eine gleichmäßige und faire Beitragserhebung. Familien unterstützen die umlagefinanzierten Sozialsysteme bis heute durch zwei Beiträge: Zum einen durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler und zum anderen durch Geldbeiträge. Anstatt jedoch die Ungerechtigkeit der doppelten Beitragsbelastung gesetzlich zu beseitigen, zwingt die Bundespolitik die Familien trotz eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Klageweg“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern bei der Erhebung zu Sozialversicherungsbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil der neben den Geldbeiträgen erbrachte und ebenso systemnotwendige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber verneinte in einer Kurzstellungnahme die Forderungen der Karlsruher Richter. Seitdem müssen sich Familien durch die Instanzen klagen. Inzwischen sind die Klagen im Rahmen von mehreren Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Ziel der klagenden Familienverbände: die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Das Kinderexistenzminimum muss auch in der Sozialversicherung von Abgaben freigestellt sein. Im Steuerrecht ist das längst der Fall“, so Ulrich Hoffmann.

Die Zeit ist reif dafür, die Sozialversicherung wieder auf die Füße zu stellen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes „Der Generationenvertrag des Sozialstaates ruht auf den Leistungen der Familien. Der fehlende Kinderfreibetrag und die hohen Beitragsbelastungen in der gesetzlichen Sozialversicherung entziehen Familien mit mehreren Kindern und Durchschnittseinkommen – das zeigt der jährliche Horizontale Vergleich – die wirtschaftliche Grundlage.“

Zudem müssen alle Familien hinnehmen, dass sie gegenüber Haushalten ohne Kinder ökonomisch benachteiligt werden und auf allen Märkten das Nachsehen haben – nicht zuletzt auf dem immer teurer werdenden Wohnungsmarkt. Das wird die demografische Krise verschärfen und die Umlagesysteme weiter destabilisieren. Wir brauchen eine familiengerechte Sozialversicherung, in der die Leistung Kindererziehung für den Generationenvertrag anerkannt wird.

Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken fordern die Koalitionäre dringend auf, einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen.

Kampagne zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung www.elternklagen.de

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de

Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. und Familienbund der Katholiken vom 02.11.2021

Mit den laufenden Koalitionsverhandlungen wird entschieden, welche politischen Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Ganz oben auf die Agenda muss auch die Überwindung der Altersarmut. Seit Jahren steigt insbesondere die Altersarmut von Frauen deutlich. Vor diesem Hintergrund fordert die Diakonie Deutschland die verhandelnden Fraktionen auf, die Weiterentwicklung der Grundrente zu einem Kernthema der Koalitionsverhandlungen zu machen.

„Altersarmut betrifft Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, überdurchschnittlich. Es ist unbedingt notwendig, wirksame Regelungen gegen Altersarmut im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Frauen, aber auch Männer, die über lange Jahre Sorgearbeit übernommen haben und dadurch im Alter von Armut bedroht sind, dürfen nicht vergessen werden. Beim Renteneintritt wird für die Grundrente das Einkommen der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Das ist unlogisch“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die 2020 eingeführte Grundrente ist ein erster Schritt. Doch die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen einer Beitragszahlung von über 33 Jahren bei größerem Beschäftigungsumfang sind gerade für viele Frauen ein Hindernis – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern und für Alleinerziehende. Darum fordert die Diakonie wesentliche Erleichterungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung. Weiter sollten während der Erziehungszeiten die Rentenbeiträge für Teilzeitarbeit aus Steuermitteln so aufgestockt werden, dass eine Beitragszahlung wie in Vollzeitbeschäftigung erfolgt.

Die Diakonie schlägt zudem ein Modell vor, das das aktuelle Alterseinkommen zum Maßstab macht und die Vermögensprüfung abschafft. Diese sei überflüssig, da fast nie anrechenbares Vermögen ermittelt werde.

Loheide: „Jeder Euro Rentenbeitrag muss sich lohnen. Für die gesetzlichen Rentenansprüche müssen in der Grundrente und in der Grundsicherung immer Freibeträge gelten. Es ist nicht sinnvoll, mehr als 30 Jahre Beitragszahlung vorauszusetzen, um überhaupt einen Grundrentenanspruch zu erzielen. Diese Hürde können gerade Erziehende mit mehreren Kindern oft nicht nehmen.“

Weitere Informationen:

Erklärung zu den Koalitionsverhandlungen: „Grundrente vereinfachen – Altersarmut von Frauen wirksam bekämpfen“: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/21-11-09_Grundrente_und_Altersarmut_von_Frauen_F.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.11.2021

eaf befürchtet zu wenige Impulse der Zeit- und Familienpolitik bei den Koalitionsverhandlungen

Die „Rushhour des Lebens“ mit ihrer hohen Belastung durch Familien, Haus- und Erwerbsarbeit fordert Eltern in ganz erheblichem Maße und bringt insbesondere Mütter und Väter von jüngeren Kindern oft an ihre Belastungsgrenze. Im Sondierungspapier für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP sind zeitpolitische Maßnahmen zur Unterstützung von Familien außen vor geblieben. Diese sind für eine moderne Familienpolitik und für Gleichstellung aber essentiell. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) weist mit Nachdruck auf die Lücke hin und fordert die Koalitionäre auf, diesen wichtigen Aspekt in die Verhandlungen unbedingt mit einzubeziehen:

„Eltern benötigen wesentlich mehr zeitlichen Spielraum bei der Gestaltung von Erwerbstätig­keit und Familienleben. Nur so gewinnen sie Ressourcen, mit denen sie auf die wechselnden Anforderungen ihres Alltags in Familie und Beruf flexibel reagieren können. Mütter und Väter wollen heutzutage beides, beruflich erfolgreich und aktive, fürsorgende Eltern sein. Die neue Bundesregierung sollte mit zeitpolitischen Instrumenten unbedingt den gesetzlichen Rahmen weiterentwickeln, der solche zeitlichen Spielräume möglich macht“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

Die eaf fordert:

  • Ausbau des Elterngeldes: Der nicht übertragbare Teil des Elterngeldes für den zweiten Elternteil sollte auf sechs Monate erhöht werden, wobei die Höchstbezugsdauer von einem Jahr für den ersten Elternteil beibehalten werden soll. Dies ergibt ein frei aufteilbares Modell von 6 + 6 + 6 Monaten.
  • Dynamische Elternarbeitszeit: Im Anschluss an die Elternzeit bis zur Einschulung des jüngsten Kindes muss eine flexible Arbeitszeitregelung für Eltern jüngerer Kinder entwickelt werden.

Vaterschaftsfreistellung: Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil um den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2021

“Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, so Ulrich Schneider.

Die ganz große Mehrheit (85%) der Bevölkerung glaubt nicht, dass die aktuellen Hartz IV-Leistungen ausreichen, um den alltäglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 811 Euro im Monat werden im Durchschnitt als nötig erachtet, ein Betrag der 80 Prozent über dem liegt, was alleinlebenden Grundsicherungsbeziehenden derzeit tatsächlich zugestanden wird (446 Euro). Dies ergibt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband mahnt eine klare Festlegung der Ampel-Koalition auf eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze an. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft von der neuen Bundesregierung in ihrer Not im Stich gelassen werden.

„Die Umfrage belegt, wie wenig die Regelsätze mit der praktischen Lebensrealität zu tun haben. Sie sind kleingetrickst, viel zu niedrig und manifestieren Armut statt sie zu beseitigen. Ein Blick auf die Preise im Supermarkt genügt, um zu sehen, dass diese Armutssätze nicht reichen, um über den Monat zu kommen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung entschlossenes Handeln zur Abschaffung von Armut. Die Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau sei mit Priorität anzupacken und im Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern, appelliert der Verband an die Verhandler*innen einer Ampel-Koalition. “Wir reden hier vom Existenzminimum und der bitteren Alltagsnot von Millionen von Menschen. Keine Koalition kann es sich erlauben, hier untätig zu bleiben“, so Schneider. Die derzeit geplante Erhöhung der Regelsätze um 0,7 Prozent zum 1.1.2022 sei klar verfassungswidrig und werde vor dem Verfassungsgericht landen, warnt er unter Verweis auf ein entsprechendes Rechtsgutachten. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz deutlich über 600 Euro liegen.

Dies wird durch eine aktuelle Meinungsumfrage untermauert: 85 Prozent der Befragten gehen nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen Regelsätze ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. 67% geben an, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes – ohne Wohnkosten – von  600 Euro und mehr zu benötigen Im Durchschnitt  gingen die Befragten  sogar von 811 Euro aus.

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen halten es sechs von  zehn  Befragten für  wichtig, dass  sich  SPD  und  Grüne  mit  der  Forderung nach einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze durchsetzen. Unter Anhänger*innen der beiden Parteien sind es sogar  75% (SPD) bzw. 77% (Grüne). “Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, betont Schneider mit Blick auf die Daten.

Die repräsentative Umfrage wurde vom 28. Oktober bis 2. November 2021 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes durchgeführt. Insgesamt wurden 1.027 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Dokumente zum Download

Umfrage zu Regelsätzen 816 KB

Weiterführende Links

Siehe auch: Umfrage zu Steuerpolitik

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Anlass ist die geplante Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, sofern sie nicht verlängert wird.

Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht, heißt es in dem Entwurf.

Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar sei, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden könne.

Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet.

In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.

Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden.

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.

Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1079 vom 09.11.2021

Einzelmaßnahmen wie zusätzliche Kinderkrankentage konnten während der Pandemie nicht verhindern, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiter ins Hintertreffen geraten sind. Hilfreich wäre unter anderem mehr Mitbestimmung.

Es ist hierzulande noch ein weiter Weg, bis Frauen und Männer im Job wirklich gleiche Chancen haben: „Schon vor der Pandemie zeigte sich auf vielen Ebenen, dass der Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland nicht umgesetzt ist“, stellt Bettina Kohlrausch in einer aktuellen Studie fest. Ein wichtiger Grund sei die doppelte Belastung von Frauen durch Beruf und Familie. Wie sich die Coronakrise in diesem Zusammenhang ausgewirkt hat, hat die WSI-Direktorin anhand von Daten der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung analysiert. Ausgewertet wurden Angaben von über 5000 Personen, die an fünf Befragungswellen zwischen April 2020 und Juni 2021 teilgenommen haben. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zum Teil noch vertieft haben. Als Gegenmittel empfiehlt die Forscherin mehr Homeoffice, reduzierte Arbeitszeiten, mehr Zeitsouveränität für alle Beschäftigten und einen Kulturwandel auf betrieblicher Ebene, zu dem mehr Mitbestimmung beitragen könnte.

Bei der Sorgearbeit sei sowohl vor als auch während der Pandemie die Hauptlast auf die Frauen entfallen, schreibt Kohlrausch. Zuletzt haben 69 Prozent der befragten Frauen und 64 Prozent der Männer angegeben, dass sich in ihrer Familie hauptsächlich die Mutter um die Kinder kümmert. Weil die Belastung durch Schul- und Kitaschließungen insgesamt gestiegen ist, hat der „Gender Care Gap“ in absoluten Zahlen zugenommen. Der Anteil der Männer, die die Hauptlast der Sorgearbeit übernommen haben, war zwar zu Beginn der Krise von etwa 5 Prozent auf rund 11 Prozent gestiegen, hat sich später aber wieder auf dem Vorkrisenniveau eingependelt. Studien der WSI-Forscherinnen Yvonne Lott und Aline Zucco zeigen, dass eine gerechtere Arbeitsteilung innerhalb der Partnerschaft vor allem dann geglückt ist, wenn Väter im Homeoffice oder mit reduzierter Arbeitszeit tätig waren.

Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit dürfte der Untersuchung zufolge dazu beigetragen haben, dass die befragten Frauen sich sowohl familiär als auch finanziell und beruflich im Schnitt stärker belastet fühlten als die Männer. Sie mussten zudem häufiger im Job kürzertreten, um Kinder zu betreuen: Im April 2020 hatten 24 Prozent der Frauen im Vergleich zu 13 Prozent der Männer aus diesem Grund ihre Arbeitszeit reduziert, im Juni 2021 waren es 13 im Vergleich zu 5 Prozent. Der „Gender Time Gap“, also der Rückstand von Frauen gegenüber Männern bei der wöchentlichen Arbeitszeit, hat sich infolgedessen von 5,2 auf in der Spitze 6,3 Stunden vergrößert. Es fällt auf, dass diese Entwicklung sich im Verlauf der Pandemie verstetigt hat: Im Juni 2021 betrug der Rückstand immer noch 5,9 Stunden. Laut der Analyse ist ein Negativeffekt bei den Arbeitszeiten von Frauen auch dann feststellbar, wenn man familiäre Verpflichtungen als Grund ausklammert. „Das bedeutet, dass Frauen während der Pandemie stärker als Männer vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden und dass dies nicht ausschließlich auf die größere Verantwortung von Frauen für die Kinderbetreuung zurückzuführen ist“, so die Soziologin. Der strukturelle Nachteil von Frauen scheine sich verstärkt zu haben.

Die Politik habe durchaus reagiert, erklärt Kohlrausch, beispielsweise durch besseren Zugang zu Notbetreuung während der Schul- und Kitaschließungen. Zudem seien der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet und Arbeitgeber mit Blick auf den Infektionsschutz verpflichtet worden, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Um sich um ihre Kinder kümmern zu können, haben 55 Prozent der befragten Eltern flexible Arbeitszeiten und 40 Prozent mobiles Arbeiten genutzt. Kinderkrankentage wurden dafür nur von 20 Prozent in Anspruch genommen und haben damit eine deutlich geringere Rolle gespielt – obwohl sie explizit zur Entlastung von Eltern eingeführt worden waren. Kohlrausch führt das darauf zurück, dass viele Beschäftigte angesichts hoher Arbeitsverdichtung keine Möglichkeit sehen, ihr Arbeitsvolumen zu reduzieren, ohne dass Aufgaben unerledigt bleiben. Dass Frauen mit 17,9 Prozent Kinderkrankentage seltener genutzt haben als Männer mit 21,9 Prozent, dürfte auch damit zusammenhängen, dass sie häufiger befristet oder in Teilzeit tätig sind. Denn wer sich in einer eher schwachen Arbeitsmarktposition befindet, nehme solche Rechte seltener in Anspruch. Bei der Zahl der genutzten Kinderkrankentage liegen die Frauen mit durchschnittlich fünf Tagen allerdings vor den Männern mit vier Tagen.

„In der Gesamtschau zeigt sich, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, resümiert die Wissenschaftlerin. Von den Erfahrungen mit der Pandemie lasse sich lernen, dass Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen hier helfen könnten. Dass nur ein Fünftel der Befragten Kinderkrankentage genutzt hat, zeige, dass flexible Arbeitszeit nicht funktioniert, wenn Beschäftigte ihre gesetzlich verbrieften Rechte nicht in Anspruch nehmen können. Gleichstellungspolitik dürfe sich nicht darauf beschränken, Kinderbetreuungsangebote auszubauen, sondern müsse die betriebliche Ebene stärker in den Blick nehmen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sollten die betrieblichen Mitbestimmungsrechte gestärkt und ausgebaut werden, beispielsweise bei der Ausgestaltung des Homeoffice.

Bettina Kohlrausch: Gleichberechtigung während der Pandemie, Wirtschaftsdienst 10/2021

Impuls-Beitrag als PDF 

Quelle: Ausgabe 17/2021 Hans Böckler Stiftung vom 04.11.2021

  • Kinder- und Jugendhilfe meldet rund 53 600 erzieherische Hilfen weniger als 2019
  • Besonders stark sank die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort
  • Hohe Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Alleinerziehende

Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Methodischer Hinweis:

Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst. Zum einen ist davon auszugehen, dass sie kein gleichwertiger Ersatz für eine persönliche Beratung vor Ort sein können. Zum anderen ist eine Änderung der Methodik in der laufenden Erhebung nicht sinnvoll, da ansonsten die Auswirkungen von Sonderereignissen, also auch der Effekt der Pandemie, nicht abgebildet werden könnten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ und in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 29.10.2021

Soziale Infrastruktur muss jetzt Übergang von Schule und Beruf absichern

Rund 217.700 junge Erwachsene unter 25 Jahren in Deutschland waren im September 2021 arbeitslos. Rund 50 Prozent aller an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen gehen leer aus. Viele von ihnen haben die Hoffnung längst verloren, dass sich Ausbildung und Qualifizierung lohnen. Einige haben den Jobcentern und den Berufsbildungseinrichtungen den Rücken gekehrt. Ihnen kann ein Leben zwischen Aushilfsjobs und Wohnungslosigkeit drohen. Die Caritas fordert die neue Bundesregierung auf, Wort zu halten: jungen Menschen gute Startchancen zu eröffnen und den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung für alle zu verbessern.

Jobcenter und Jugendhilfe haben Kontakt zu Jugendlichen verloren

An der Schwelle zwischen Schule und Beruf blieben in der Corona-Pandemie besonders viele junge Menschen hängen. „Viele Jugendliche sind während der Pandemie verloren gegangen. 84 000 Ratsuchende haben, laut Berufsbildungsbericht 2021, den Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagenturen abgebrochen – das ist fatal für die jungen Menschen“, berichtet Eva Maria Welskop-Deffaa, gewählte Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Junge Menschen brauchen bedarfsgerechte Unterstützungsangebote am Übergang von der Schule in den Beruf, die auch unter schwierigen Umständen tragen. Dafür ist ein Netz sozialer Infrastruktur unabdingbar – überall in Deutschland, unabhängig von der Postleitzahl. Nur so können Kinder und Jugendliche den nötigen Zukunftsmut behalten“, so Welskop-Deffaa.

Hilfe besser verzahnen – Sanktionen endlich abschaffen

Wichtig ist dabei die Hilfe besser zu verzahnen, beispielsweise in der systematischen Kooperation von Schule, Jugendhilfe, Jobcenter und Kommune. Dadurch können Jugendliche eine Perspektive erhalten, damit sie sich nicht aus den Angeboten verabschieden. „Es braucht einen chancengerechten Ausbildungsmarkt, der allen jungen Menschen, auch denen aus prekären Lebenssituationen, eine qualifizierte Ausbildung und damit Armutsprävention ermöglicht“, so Welskop-Deffaa. Seit Jahren fordert die Caritas, endlich die verschärften Hartz-IV-Sanktionen gegen junge Erwachsene unter 25 Jahren und die Kürzung der Leistung für Unterkunft abzuschaffen. Diese haben häufig kontraproduktive Wirkung und führen dazu, dass Jugendliche dort, wo ihnen eigentlich geholfen werden soll, verloren gehen.

Jugendliche fühlen sich oft ohnmächtig und wollen zurecht mehr Beteiligung

„Das System, so wie es gerade ist, erwartet von den jungen Menschen Anpassung. Es nimmt wenig Rücksicht auf Gefühle wie Würde oder Scham. Und es erlaubt den Faktor Zeit nicht. Das muss sich ändern“, sagt Rebecca Weber, Sozialarbeiterin bei MOMO – the voice of disconnected youth* in Essen. Hier geht es zum Interview

Steigende Inzidenzen – Konsequenzen für Kinder und Jugendliche

Gerade die wieder steigenden Corona-Inzidenzen belasten Kinder und Jugendliche schwerwiegend. Die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen müssen deshalb besser in den Blick genommen werden. „Wer hört schon einem Kind zu? Ich habe selten die Unterstützung gefunden, die ich gebraucht hätte“, erzählt Tanja Fischer, ehemals obdachlos, im Interview. Wichtig ist, dass junge Menschen mit einer aktiven Jugendpolitik bei den sie betreffenden Entscheidungen von Bund, Ländern, Kommunen, in Diensten und Einrichtungen sowie im Sozialraum beteiligt werden.

Armutswochen
Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und SKM Bundesverband auf, den Blick auf die belastete Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.

Weiterführende Informationen
* MOMO – The Voice Of Diconnected Youth ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aktuell oder in der Vergangenheit von Obdachlosigkeit betroffen sind oder waren. Hier mehr Informationen zu MOMO

Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.
Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.
Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot. (Quelle Bundesagentur für Arbeit, 28.10.2021)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.11.2021

Für verwundbare Personengruppe darf der Anspruch auf Testung nach dem Fristende im Dezember nicht enden.

Frauen, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden, ein Kind erwarten oder gerade ein Kind geboren haben, sind besonders schutzbedürftig. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die uneingeschränkte Weiterführung von kostenlosen Corona-Schnelltests für Schwangere, Stillende und Frauen in der Kinderwunschbehandlung über die derzeit gültige Frist hinaus.

„Kostenlose Tests sind für stillende Frauen und werdende Mütter besonders wichtig“, sagt Vizepräsidentin Franziska Schmidt. „Nicht alle Mütter dürfen sich impfen lassen. Das gleiche gilt für Frauen, die sich in der Kinderwunschbehandlung befinden. Es wäre unfair, Stillenden, Schwangeren oder Frauen in Kinderwunschbehandlung den gesellschaftlichen Schutz zu versagen und sie für Corona-Tests selbst zahlen zu lassen.“

Frauen sollten sich auf die Schwangerschaft, das Neugeborene oder die Erfüllung ihres Kinderwunsches konzentrieren können. Vom Impfstatus unabhängige, niedrigschwellige Testangebote unterstützen die Frauen dabei und erleichtern im Zweifelsfall auch die Entscheidung für eine Impfung, falls diese noch nicht erfolgt ist.

Trotz der großen Fortschritte in der Coronaforschung ist eine Impfung für Frauen in Kinderwunschbehandlung sowie werdende oder frischgebackene Mütter noch mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Dem müsse einfühlsam begegnet werden. „Es gilt, die Frauen zu stärken und ihnen Vertrauen zu geben. Daher muss ergänzend zum bestehenden Corona-Impfangebot und Informationsangeboten der Anspruch auf Testung weiterhin gewährleistet sein“, sagt Schmidt.

Die Vizepräsidentin des DFV warnt vor weiterer Belastung der Mutterschaft: „In der Pandemie ist den Frauen und ihren Familien bereits sehr viel zugemutet worden, dabei ist eine Bewältigung der Krise ohne Familien nicht möglich. Es wäre daher unverständlich, wenn diese Personengruppe für Corona-Tests selbst zahlen müsste.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich

Das Beschleunigungsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erweist sich als nicht erfüllbar. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

„Selbst Kommunen, die bei der Beantragung der Beschleunigungsmittel auf fertige Planungen zurückgreifen und schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen konnten, stehen bei der baulichen Umsetzung mehr und mehr vor gravierenden Problemen: Neben ohnehin geringen Kapazitäten des Bauhandwerks verschärft die Materialknappheit auch im Baubereich die Situation zusätzlich – Baumaßnahmen liegen deutlich im Zeitplan zurück und die Kommunen haben keine Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen, um den Rückstand wieder aufzuholen.

Nachdem uns Anfang Oktober erste Hilferufe betroffener Kommunen erreicht haben, haben wir direkt die federführenden Bundesministerien der Finanzen und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Schreiben eindringlich um Fristverlängerung gebeten. Außer einer Eingangsbestätigung ist bislang keine Reaktion festzustellen.

Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können.

Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich.“

Hintergrund:

Nachdem der Bund im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt hatte, haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, mit den Fördermitteln Betreuungskapazitäten auszubauen. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Viele Kommunen werden es aufgrund baulicher Probleme absehbar nicht schaffen, die bereitgestellten Fördermittel rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abzurufen. Sollte es bei der bislang festgelegten Frist zum Mittelabruf bis 31. Dezember 2021 bleiben, werden viele Kommunen die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben und Maßnahmen nicht umsetzen können, oder sie müssen die durch die erforderliche Rückgabe der Fördermittel entstehende Deckungslücke aus eigenen Mitteln ausgleichen, was auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduzieren wird.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.11.2021

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, weil der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Der Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ist ein Meilenstein für bessere Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemeinsam mit den Ländern konnten wir ihn im Sommer noch auf den Weg bringen. Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur hatte der Bund den Ländern bereits Ende 2020 im Rahmen der Corona-Soforthilfen Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Schulträger und Horte haben sich seitdem auf den Weg gemacht und für eine verbesserte Nachmittagsbetreuung unter anderem in Spielgeräte und Spielplätze sowie in An-, Aus- und Umbauten investiert. Doch auch sie sind nun betroffen vom Materialmangel in der Baubranche – die Fertigstellung vieler Vorhaben verzögert sich. Das Investitionsprogramm läuft jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 aus, Länder und Kommunen drohen auf ihren Baukosten sitzen zu bleiben. Wir fordern die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, schnellstmöglich sicherzustellen, dass diese Mittel auch über den 31. Dezember hinaus weiter zur Verfügung stehen und begonnene Vorhaben fertiggestellt werden können. Schulträger und Horte brauchen Sicherheit für den Ganztagsausbau.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 30.10.2021

Der Ruf von Gewerkschaften und Sozialverbänden nach einem Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesstätten muss endlich gehört werden. Denn noch immer sind die Betreuungs- und Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich. Viel zu oft fehlt es an ausreichend Plätzen oder ist das Personal überlastet. Die Meldungen von Einrichtungen, die sogar schließen müssen, häufen sich. Kitas dürfen nicht länger zum Durchlauferhitzer für Beschäftigte werden, sondern sollen hochqualitative Pädagogik und frühkindliche Bildung ermöglichen können.

Es braucht eine flächendeckende Verbesserung für die Kitas im Land. Dafür sind mehr Qualifikation, mehr Personal und mehr Zeitkapazitäten nötig. Anstelle unverbindlicher Gießkannenpolitik ist es höchste Zeit für einen klaren Fahrplan zur Stärkung der Kita-Infrastruktur. Bundesweit fehlen bald über 1 Million Betreuungsplätze und es herrscht eklatanter Personalmangel. Der Bund muss die Länder unterstützen und zugleich in die Pflicht nehmen, um bis 2030 die nötigen 230.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist nur so viel wert, wie er in der Realität auch umgesetzt wird. Und gute Pädagogik gibt’s nur mit guten Arbeitsbedingungen. Dafür will die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode im Bundestag ein Kita-Qualitätsgesetz durchsetzen, das Beschäftigte, Kinder und Eltern gleichermaßen unterstützt.

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.10.2021

Die Justizminister:innen der Mitgliedstaaten konnten im Rat der EU keine Einigung für gemeinsame Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie erzielen. Polen und Ungarn sprach ein Veto gegen die Strategie aus, da sie aus Perspektive der polnischen Minister:innen der Förderung der LGBT-Gemeinschaft diene und eine Politik vorantreibe, die polnische Vertreter:innen als Gender-Ideologie bezeichneten. Sie verletze Kinderrechte, da Kinder das Recht hätten, in einer Familie mit Mutter und Vater aufzuwachsen.
Als Reaktion hat ein Bündnis von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen ein Statement veröffentlicht, in dem die Annahme und Implementierung der EU-Kinderrechtsstrategie gefordert wird. Die Arbeitsgruppe des EU-Parlaments für Kinderrechte (Child Rights Intergroup) wertet das Veto als Verletzung der EU-Grundrechtecharta. Sie ruft die Kommission dazu auf, für die Achtung von Menschenrechten und EU-Recht durch alle Mitgliedstaaten einzustehen. Eurochild verweist zudem darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten die UN-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet und sich damit der Umsetzung aller Kinderrechte verpflichtet haben.

  • Gemeinsame Stellungnahme von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen
  • Child Rights Intergroup: Aufruf an die Kommission zur Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta
  • Eurochild: Stellungnahme zum Veto gegen die EU-Kinderrechtsstrategie

Quelle: Nachricht Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.10.2021

Höheres Pflegerisiko für Personen mit geringen Einkommen – Armutsgefährdete Männer knapp sechs Jahre früher pflegebedürftig als Besserverdienende, Frauen rund dreieinhalb Jahre – Unterschiede im Pflegebedarf auch nach Stellung und Belastung im Beruf

Ärmere Personen haben ein höheres Risiko, pflegebedürftig zu werden und sind früher auf Pflege angewiesen als Menschen mit hohen Einkommen. Gleiches gilt für Arbeiter und Arbeiterinnen im Vergleich zu Beamten und Beamtinnen sowie für Menschen mit hohen Arbeitsbelastungen im Vergleich zu Personen mit niedrigen beruflichen Belastungen. Das sind die Ergebnisse einer neuen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass Menschen mit niedrigen Einkommen zudem eine deutlich geringere Lebenserwartung als Besserverdienende haben. „Nicht nur Einkommen und Lebenserwartung sind in Deutschland sozial ungleich verteilt, sondern auch das Pflegerisiko“, stellt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin, fest. Für die aktuelle Analyse hat er mit seinen DIW-Kollegen Johannes Geyer, Hannes Kröger und Maximilian Schaller Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet.

Pflegebedürftigkeit hängt nicht nur vom Alter ab

Ende des Jahres 2020 wurden knapp 3,5 Millionen Menschen ambulant gepflegt. Dabei sind Männer, die direkt vor dem Renteneintritt weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient haben, etwa sechs Jahre früher auf die häusliche Pflege angewiesen als Männer mit mehr als 150 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Frauen beträgt die Differenz rund dreieinhalb Jahre. Auch nach der beruflichen Stellung zeigen sich Unterschiede: Arbeiterinnen und Arbeiter werden durchschnittlich etwa vier Jahre früher pflegebedürftig als Beamtinnen und Beamte. Um den Einfluss von physischen und psychosozialen Arbeitsbelastungen zu untersuchen, wurde der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ein Indexwert von eins (geringe Belastungen) bis zehn (hohe Belastungen) zugeordnet. Es zeigt sich: Männer und Frauen mit hohen beruflichen Belastungen haben durchschnittlich 4,7 beziehungsweise 2,7 weniger Lebensjahre, in denen sie nicht auf die Pflege durch andere angewiesen sind, als Personen mit niedrigen Belastungen.

„Pflegebedürftigkeit hängt also nicht nur vom Alter ab und tritt auch nicht zufällig auf. Im Gegenteil: Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gesellschaft, Einkommen und Arbeitswelt beeinflusst“, erklärt Johannes Geyer. 

Sozialpolitische Reformen sind notwendig, um Ungleichheit im Pflegerisiko auszugleichen

Die Kosten für die Pflege werden in Deutschland nur teilweise durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt – der Rest muss privat getragen werden. Zudem werden bei der informellen Pflege Angehörige häufig zeitlich, physisch und psychisch belastet. Da Menschen mit geringen Einkommen oder einer hohen beruflichen Belastung ein höheres Pflegerisiko haben, treten die Kosten für sie häufiger auf und reduzieren die ohnehin geringeren verfügbaren Einkommen. „Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, brauchen wir sozialpolitische Maßnahmen, die das ausgleichen. Wir brauchen dabei sowohl Konzepte, die sofort greifen, als auch solche, die langfristig angelegt sind“, fordert Peter Haan.

Eine nachhaltige Politik sollte bereits in der Erwerbsphase ansetzen und dort beispielsweise die Arbeitsbelastungen verringern, um das Pflegerisiko präventiv zu reduzieren. Kurzfristig sollten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgebaut und die Qualität und das Angebot in der Pflege erhöht werden. Alternativ können auch private Zuzahlungen stärker vom Einkommen abhängig gemacht werden. Auch eine Bürgerversicherung, in der private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammengebracht werden, könnte die Ungleichheit reduzieren, da das Pflegerisiko von Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist als bei Menschen mit gesetzlicher Versicherung.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 03.11.2021

771 700 Kinder erstmals eingeschult

In diesem Jahr wurden in Deutschland so viele Kinder eingeschult wie seit 14 Jahren nicht mehr: 771 700 Kinder haben zu Beginn des laufenden Schuljahres 2021/2022 nach vorläufigen Ergebnissen mit der Schule begonnen. Das waren 21 900 oder 2,9 % mehr Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zuletzt wurden im Schuljahr 2007/2008 mehr Kinder eingeschult (772 700).

Der starke Anstieg der Einschulungen lässt sich auf demografische Entwicklungen wie etwa die höheren Geburtenzahlen in den jeweiligen Jahren zurückführen: So wurden 2014 rund 33 000 mehr Kinder geboren als noch im Vorjahr (+4,8 %), im Jahr 2015 waren es 23 000 mehr (+2,3 %). Dementsprechend gab es zum Jahresende 2020 bundesweit rund 3,0 % mehr Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis unter 7 Jahren als im Jahr zuvor. Die Zahl ausländischer Kinder in dieser Altersgruppe lag Ende 2020 dabei um 9,7 % höher als im Vorjahr, jener mit deutscher Staatsangehörigkeit um 1,9 %.

Grundschulen weiterhin häufigste Schulart bei Einschulungen

Der überwiegende Teil der Kinder (93,6 %) startete seine Schullaufbahn an einer Grundschule. 3,0 % wurden an Förderschulen eingeschult, 2,4 % an Integrierten Gesamtschulen sowie 1,0 % an Freien Waldorfschulen. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr gab es zudem 3,4 % mehr Einschulungen an Freien Waldorfschulen sowie 3,1 % mehr Einschulungen an Grundschulen. An Förderschulen blieb der Anteil nahezu unverändert (-0,9 %).

Methodische Hinweise: 
Bei den Ergebnissen zu den Einschulungen handelt es sich um erste vorläufige Daten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen finden Sie in der Publikation „Schnellmeldungsergebnisse der Schulstatistik„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 11.11.2021

  • 10,3 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2020 in überbelegten Wohnungen
  • 16,4 % der Minderjährigen, aber nur 3,0 % der ab 65-Jährigen betroffen
  • Menschen in Städten, Alleinlebende sowie Alleinerziehende und deren Kinder hatten überdurchschnittlich häufig zu wenige Wohnräume zur Verfügung

Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände waren im Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitweise nur stark eingeschränkt möglich. Besonders belastend konnte das für Menschen sein, die in Wohnungen lebten, die nach europäischer Definition als überbelegt gelten. In Deutschland waren davon im Jahr 2020 knapp 8,5 Millionen Personen betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote damit bei 10,3 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der EU-SILC-Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.

Menschen in Städten stärker von Überbelegung betroffen als auf dem Land

Die Überbelegungsquote war 2020 in den deutschen Städten besonders hoch. Gut jede siebte Person (15,0 %) wohnte hier in einer überbelegten Wohnung. In Kleinstädten und Vororten waren dagegen nur etwa halb so viele Menschen betroffen, hier wohnten 7,9 % in solchen Wohnverhältnissen. Auf dem Land standen dagegen meist mehr Wohnräume zur Verfügung, lediglich 5,8 % der Bevölkerung lebten dort in überbelegten Wohnungen.

Alleinlebende, Alleinerziehende und deren Kinder besonders betroffen

Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume zur Verfügung haben und damit in einer überbelegten Wohnung leben. Gemäß europäischer Definition muss ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben (etwa ein Wohn- und ein Schlafzimmer), damit die Wohnung nicht als überbelegt gilt. Demnach wohnten 13,0 % der Alleinlebenden in Deutschland 2020 in überbelegten Wohnungen, also beispielsweise in Ein-Zimmer-Appartements. Unter den Haushalten ohne Kinder waren Alleinlebende damit am häufigsten betroffen. Demgegenüber lebten nur 2,4 % der Menschen in Haushalten mit zwei Erwachsenen in überbelegten Wohnungen.

Unter den Haushalten mit Kindern war die Überbelegungsquote bei Alleinerziehenden-Haushalten am höchsten: 29,9 % der Alleinerziehenden und deren Kinder lebten 2020 in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Demgegenüber wohnten nur 7,3 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind sowie 8,0 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern in solchen Verhältnissen.

Jede sechste minderjährige Person in Deutschland in beengten Wohnverhältnissen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stellten mit 16,4 % die Altersgruppe, die am häufigsten zu beengt wohnt. Damit lebte 2020 knapp jede sechste minderjährige Person in Deutschland in einer überbelegten Wohnung. Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren lagen mit einem Anteil von 11,0 % leicht über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (10,3 %). Dagegen lebten nur 3,0 % der ab 65-Jährigen in überbelegten Wohnungen.

EU-Vergleich: Überbelegungsquoten in Rumänien und Lettland am höchsten

In wirtschaftlich schwachen Staaten der Europäischen Union (EU-27) lebten die Menschen im Jahr 2020 am häufigsten in überbelegten Wohnungen: Rumänien (45,1 %) und Lettland (42,5 %) waren die EU-Staaten mit den höchsten Überbelegungsquoten. Die Inselstaaten Zypern (2,5 %) und Malta (4,2 %) hatten dagegen EU-weit am wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach europäischer Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • ein Gemeinschaftsraum,
  • ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Für Irland und Italien liegen für das Jahr 2020 bislang keine Überbelegungsquoten vor.

Hinweise zur EU-SILC-Erhebung 2020:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer ab als die zuvor separat durchgeführte Erhebung „Leben in Europa“. Zudem wechselte EU-SILC von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit von Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in großen Teilen auskunftspflichtig erhoben. Der Einfluss dieser methodischen Änderungen verbunden mit den allgemeinen Besonderheiten des Mikrozensus 2020 auf die Ergebnisse zu Einkommen und Lebensbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Ebenso kann der Einfluss der Corona-Krise auf die subjektiven Wahrnehmungen und Erwartungen der Haushalte zur individuellen finanziellen und sozialen Situation während der Befragungszeit und daraus resultierende eventuelle Auswirkungen auf die Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 04.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS), die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Universität zu Köln haben am 3. November 2021 die Ergebnisse ihrer vierten Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Sozial- und Gesundheitswesen veröffentlicht. Die bundesweit größte Längsschnittstudie zeigt, wie sehr die Rettungsschirme und Schutzpakete des Bundes und der Länder, insbesondere auch die Leistungen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz dazu beigetragen haben, dass die Träger der sozialen Infrastruktur in der Krise sicher weiterarbeiten konnten. Finanzierungslücken wurden geschlossen, Liquiditätsengpässe behoben, so das Fazit der Studie.

Dabei wurden die Leistungen durchgängig nur dort und insoweit in Anspruch genommen, wo die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich war. „Die Studie bestätigt in ihrer vierten Auflage noch einmal die außerordentlichen Belastungen, aber auch die Flexibilität der Leistungserbringer“, so Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft, zu den Ergebnissen. Der Digitalisierungsschub für die Sozialwirtschaft ist unübersehbar und bringt erhebliche Transformationserfordernisse mit sich. Im Gegensatz zu den bisherigen Erhebungen betrachtet die vierte Studie nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt, sondern verdeutlicht, in welchen Bereichen weiterhin Förderung benötigt wird. Die zentralen Ergebnisse:

  • Weiterhin müssen alle Einrichtungen mit  Auslastungsrückgängen umgehen. Stark betroffen sind u. a. Tagespflegen (76 Prozent) und stationäre Pflegeeinrichtungen (53 Prozent).
  • Der Pflegerettungsschirm nach § 150 SGB XI und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sind mit Abstand die wichtigsten Instrumente zur Absicherung der wirtschaftlichen Lage, gefolgt von den Programmen der Landesregierungen.
  • Bei Auslaufen der relevanten Schutzmaßnahmen und Hilfspakete rechnet ein erheblicher Anteil der Befragten mit einem Liquiditätsrückgang von zumeist zwischen fünf bis 20 Prozent. Zudem werden von einer Mehrheit Refinanzierungslücken zwischen fünf und 30 Prozent erwartet.

„Die Daten zeigen erneut sehr deutlich, wie wichtig angesichts der weiterhin andauernden Pandemie mit jetzt wieder steigenden Inzidenzzahlen die Fortführung der Rettungsschirme für die Planungssicherheit in den einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist“, so Schmitz.

Selvi Naidu, Finanzvorständin des AWO Bundesverbands: „Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen und Impfdurchbrüche insbesondere bei älteren Menschen und Bewohnern von Pflegeheimen ist es dringend geboten, den Pflegeschutzschirm über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern. Insbesondere die Tagespflegen unterliegen immer noch pandemiebedingten Beschränkungen, die einer vollständigen Belegung im Wege stehen. Ähnliches gilt auch für die Reha-Einrichtungen sowie die Vorsorgeeinrichtungen der Müttergenesung. Dies zeigen die Ergebnisse der BFS-Befragungen sehr deutlich.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die Pandemie trifft die gemeinnützige Sozialwirtschaft schwer, weil sie nicht auf umfangreiche Rücklagen zurückgreifen kann, um finanzielle Engpässe zu kompensieren. Die Leistungen aus den Schutzschirmen stellen sicher, dass Menschen in unterschiedlichen Notlagen auch morgen noch die Hilfsangebote finden, die sie jeweils brauchen. Um auch zukünftig in vergleichbaren Situationen die benötigten Hilfen sicherzustellen, müssen wir jetzt für solche Fälle auskömmliche Schutzschirme entwickeln.“

Neu gewählte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Der SodEG-Schutzschirm ist in dieser Phase der Pandemie für die Einrichtungen, die für Kinder, Jugendliche und Familien da sind, nach wie vor überlebenswichtig. Wir hören beispielsweise aus den Reha-Einrichtungen, dass ungeimpfte Kinder Reha-Leistungen kurzfristig nicht in Anspruch nehmen können oder in den Kuren erkranken – typische Probleme, für die die Schutzschirme gemacht wurden.“

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Die Pflegeeinrichtungen sind weit von einem Normalbetrieb entfernt und leiden noch immer unter hohen Belastungen für zusätzliche Schutzmaßnahmen – gerade angesichts einzelner Berichte über Impfdurchbrüche. Die bewährte Absicherung durch den Pflegerettungsschirm muss deshalb bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie aufrechterhalten werden.“

Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: „Die Pandemie war ein nie dagewesener Härtetest für die gesamte soziale Infrastruktur und hat dennoch bewiesen, dass unsere Gesellschaft sich auch in Krisenzeiten auf diese verlassen kann. Die zurückliegenden anderthalb Jahre haben jedoch auch deutlich gemacht, dass soziale Dienste und Einrichtungen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um in digitale Infrastruktur und Kompetenzen zu investieren.“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt: „Der Pflegeschutzschirm – das hat die Studie gezeigt – sichert die dringend gebotene wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen und Dienste waren und sind eine verlässliche Stütze in der Pandemie. Alle dort tätigen Kräfte leisten Unvorstellbares und arbeiten am Limit. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der neuen Ausbrüche in den Einrichtungen vor Ort wäre es ein fatales Signal, den Schutzschirm nicht über den 31.12.21 hinaus zu verlängern.“

Die bundesweite Umfrage wurde im Zeitraum vom 20. September bis 18. Oktober 2021 durchgeführt und verzeichnete 1.400 Teilnehmer*innen.

Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an Britta Klemm, Leiterin Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft & Research, BFS Service GmbH, Telefon 0221 97356-474, E-Mail: b.klemm@sozialbank.de.

Quelle: gemeinsame Presseinformation Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Bank für Sozialwirtschaft AG, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonie Deutschland e.V. und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. vom 03.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Dezember 2021

Veranstalter: Kooperation des AWO Bundesverbands, des Bundesverbands für Kindertagespflege und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

Die Veranstaltung ist dem Phänomen der Diskriminierung aufgrund der sozialen Schicht gewidmet. Insbesondere das letzte Jahr unter den Pandemiebedingungen hat die soziale Kluft verschärft. An diesem Tag nehmen wir die Auswirkungen der klassistischen Machtverhältnisse auf die Identitätsentwicklung der Kinder unter die Lupe. Gemeinsam mit Experten suchen wir Wege, um Barrieren für Bildungsprozesse der Kinder abzubauen.
Die Veranstaltung ist an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen gerichtet.

Workshops
1. Klassismus: Eine oft vergessene Diskriminierungsform – Ideen für eine klassismuskritische Begegnung mit Kindern und deren Familiensystemen – Goska Soluch
2. Rahmenlinien zwischen Rassismen und Klassismen – Melanelle B. C. Hémêfa
3. Klassismus und Antisemitismus – Vera Katona
4. Workshop zu Klassismus in der Kindertagespflege – Frauke Rohlfs
5. Mit Kindern in die Welt der Vielfalt hinaus: Klassenverhältnisse in Kitas sensibel wahrnehmen und professionell damit umgehen – Romy Schulze

In Kooperation mit dem Projekt DEVI der Arbeiterwohlfahrt und des Bvktp organisiert ATID eine trägerübergreifende Fachveranstaltung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 01. Dezember 2021

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Hiermit werden Sie recht herzlich zu der nächsten und für dieses Jahr letzten Online-Veranstaltung in unserer Reihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung eingeladen.

Die Veranstaltung findet am 1. Dezember von 10.00 – 12.00 Uhr unter dem Titel „Armutssensible Arbeit mit Familien“ statt und richtet sich an Mitarbeitende in Familienbildungseinrichtungen, an Kursleitungen und ehrenamtlich Tätige sowie an Leitungskräfte und Trägervertreter:innen.

Die Referentin wird Gerda Holz aus Frankfurt a.M. sein. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für Armutsfragen und ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS).

Zum Inhalt:

Der professionelle Umgang mit ungleichen Lebensbedingungen und Lebenswelten ist für Mitarbeitende und Kursleitungen in Familienbildungsstätten eine große Herausforderung. Der Vortrag von Gerda Holz wird Basiswissen zu Kinderarmut in Deutschland zu vermitteln. Zu klären ist, wann man überhaupt von Kinderarmut spricht und woran Fachkräfte „arme“ Familien erkennen können. Dabei geht es auch darum, eigene Deutungs- und Bewertungsmuster von Armut zu reflektieren und zu verändern. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, wie sich das pädagogische Handeln und die Angebote armutssensibel gestalten lassen, damit Familienbildungsstätten für Familien ein guter Ort auch in schwierigen und belastenden Lebenssituationen sein können.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen

Bitte melden Sie sich bis zum 26.11.2021 mit dem zur Verfügung stehenden Formular an. 

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau!
Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir,
wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu  Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Ende der epidemischen Lage: Die Pandemie ist für Familien noch lange nicht vorbei!

Berlin, 11.11.2021 – Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass einige Unterstützungsmaßnahmen für Familien bestehen bleiben sollen, mahnt aber langfristige Rettungsschirme an.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen ein bundeseinheitlicher Katalog möglicher Schutzvorkehrungen eingeführt sowie Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig ist geplant, dass diverse Unterstützungsmaßnahmen in Kraft bleiben: Dazu gehören der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie zum Kinderzuschlag (Aussetzung bzw. Vereinfachung der Vermögensprüfung), der Fortbestand der Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder bspw. bei Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen zu Hause betreut werden müssen, die Verlängerung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage sowie die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Pflege- und dem Familienpflegezeitgesetz.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir alle sehnen uns nach einer Rückkehr zur Normalität und dem Ende der Pandemie. Für viele Familien ist die Corona-Krise jedoch noch lange nicht vorbei. Zum einen wirken die psychischen und finanziellen Belastungen, die durch Kinderbetreuung und Homeschooling, Verdienstausfall oder Jobverlust entstanden sind, noch immer nach. Hinzu kommt ein geschlechterpolitischer „Backlash“ in der Verteilung von Sorgearbeit. Zum anderen sind es gerade die jüngsten in unserer Gesellschaft, die noch nicht geimpft werden können. Sie sind – auch aufgrund fehlender Testkapazitäten in Kitas und mangelnder Ausstattung z.B. mit Luftfiltern – in besonderem Maße von Quarantäne, COVID-Erkrankungen und eventuellen Kita- bzw. Schulschließungen betroffen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass einige der Unterstützungsmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten Familien zur Verfügung standen, trotz Auslaufen der epidemischen Lage verlängert werden.“

Altenkamp fordert daher: „Die verhandelnden Koalitionsparteien haben nun die Chance, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Pandemie und darüber hinaus zu schaffen. Dringend brauchen Kinder, Jugendliche und Familien auf lange Sicht gute kommunale Unterstützungsstrukturen, eine verstärkte pädagogische Begleitung in Kita und Schule sowie Erholungsmaßnahmen. Nur eine umfassende Kindergrundsicherung kann für den angekündigten Neustart in der Familienförderung sorgen, für pflegende Angehörige müssen gut abgesicherte Teilzeitoptionen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen werden. Wir brauchen kinder-, jugend- und familienfreundliche Lösungen zur Bekämpfung der Krisenfolgen!“

Das Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2021

AUS DEM ZFF

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden und Einzelpersonen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Aufnahme eines KiTa-Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag.

Das Bündnis aus 38 Verbänden und diversen Einzelpersonen steht unter der Federführung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)–Bundesverband. In einem gemeinsamen Positionspapier wird gefordert, Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festzuschreiben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.

Die Pressemitteilung des Bündnisses sowie das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.10.2021

Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) den Appell des Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen wendet sich zu Beginn der Koalitionsverhandlungen an die verhandelnden Parteien und fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen über den gesamten Lebensverlauf ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF und Mitglied im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, erklärt dazu: „Viele junge Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während ein Großteil der Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilt, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter ihre Arbeitszeit im Beruf. Es ist dringend an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen. Wir fordern die verhandelnden Parteien auf, diese Herausforderungen anzugehen und gute und gerechte Rahmenbedingungen für Familien im Koalitionsvertrag zu verankern!“

Die vollständige Pressemitteilung zum Appell finden Sie hier.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.10.2021

Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die verhandelnden Parteien gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dazu auf, Eckpunkte für eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag festzulegen.

Britta Altenkamp Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben die Aufnahme der Kindergrundsicherung im Sondierungspapier begrüßt, jetzt kommt es darauf an, dass die verhandelnden Parteien Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung festlegen, die ihren Namen wirklich verdient. Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen wir uns für eine Ausgestaltung ein, die Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpft. Die kommende Bundesregierung hat es in der Hand, endlich eine sozial gerechte Familienförderung zu schaffen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren – nutzen Sie diese Chance!“ 

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mit den zentralen Eckpunkten für eine Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.10.2021

Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert.   

Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut von Kindern und Jugendlichen muss endlich beseitigt werden. Darüber ist sich die Mehrheit der Bevölkerung – auch über Parteipräferenzen hinaus – einig, das zeigt auch die breite positive Resonanz auf die Kampagne #4JahreGegenKinderarmut. Nun sind konkrete Schritte von der Politik gefragt! Von Infrastruktur über finanzielle Leistungen bis hin zu tatsächlicher Teilhabe – in der kommenden Legislaturperiode muss das Versprechen auf ein Aufwachsen in Wohlergehen für alle endlich eingelöst werden.“

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.10.2021

SCHWERPUNKT I: Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen

Zu den familienpolitischen Aspekten im Sondierungspapier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Als zentrales Instrument gegen Kinderarmut verspricht die Ampel wenig überraschend die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dabei lässt sie jedoch alle entscheidenden Fragen offen: Will man mehr Geld einstellen oder bleibt die Summe gleich? Wer profitiert von einer Zusammenlegung von Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren familienpolitischen Leistungen? Klar ist: Die bloße Bündelung und Umetikettierung bestehender Leistungen wird kein Kind in Deutschland finanziell besser stellen. Und Pauschalisierung schafft immer Verlierer, weil man nicht mehr individualisieren kann. Nicht alles, was gut klingt, ist auch gut.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2021

Zum Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bereich Bildungspolitik erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:

„Die Corona-Pandemie hat die Mängel des Bildungsföderalismus offengelegt. Es fehlt an Effizienz. Dies zeigt das Trauerspiel um die Mittel aus dem Digitalpakt. Der Bund lieferte, aber die Mittel kommen nur schleppend vor Ort in den Schulen an. Daraus müssen die Lehren gezogen werden. Wer wirklich Vorfahrt für Bildung will, muss die Kernfrage beantworten: Welche Bildungskompetenzen soll der Bund erhalten? Vor der Wahl forderte die FDP jahrelang eine Grungesetzänderung zum Bildungsföderalismus für mehr Gestaltungsmacht des Bundes. Offenbar handelte es sich dabei aber nur um Muskelspiele in der Opposition. Für den Sondierungsfrieden rudert die FDP zurück und legt die Forderung offenbar ad acta. Übrig bleibt eine zahnlose Formulierung im Sondierungspapier von SPD, FDP und Grüne: ‚Bund und Länder sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat.‘ Statt klarem Zukunftskonzept für den Bildungsföderalismus werden weitere Mittel als ‚Digitalpakt 2.0‘ ins Schaufenster gestellt. Dabei sind die Mittel aus dem ersten Digitalpakt noch lange nicht ausgegeben. Strukturdefizite lassen sich aber nicht mit Geldern zukleistern. Am Ende leiden die Bildungschancen unserer Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2021

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt weist angesichts der Koalitionsverhandlungen auf die angespannte Situation in der Pflege hin und fordert weitgehende Reformen. Die bisher bekannt gewordenen Vorhaben müssen jetzt unterlegt werden, damit gute Pflege dauerhaft gewährleistet und der Fachkräftemangel beendet werden kann. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die Covid-19-Pandemie hat wie ein Brennglas funktioniert und bestehende Probleme überdeutlich gemacht. Für die AWO ist deshalb klar, dass das Thema Pflege schnell und umfassend angegangen werden und auch breiter gedacht werden muss.“ Es gelte, die Arbeitsbedingungen für Pflegende deutlich zu verbessern, Pflegekosten solidarisch zu tragen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, unterstreicht: „Schon jetzt ist die Situation in der Pflege mehr als angespannt. In den nächsten Jahren erwarten uns zum einen der demografische Wandel, zum anderen die geplante – und überfällige – Verbesserung der Personalausstattung in der Pflege. Das wird die Situation deutlich verschärfen. Es muss eine Fachkräfteoffensive geben, und zwar jetzt. Das bedeutet, Berufsrückkehrende zu gewinnen und Teilzeitkräften eine Vollzeittätigkeit attraktiver zu machen. Es bedeutet auch, neue Menschen für den Ausbildungsberuf zu begeistern, ob im In- oder Ausland.“

Um langfristig gute Pflege gewährleisten zu können, brauche es deshalb eine grundlegende Aufwertung der pflegenden Berufe, so Jens M. Schubert: „Voraussetzung für die Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege sind bessere Arbeitsbedingungen und die bessere Bezahlung nach Tarif. Zwar wurde letzteres in der vergangenen Legislatur grundsätzlich als Zulassungskriterium für Pflegeeinrichtungen und -dienste ins Pflegeversicherungsgesetz aufgenommen, allerdings lässt diese Regelung noch zu viele Fragen offen. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, umfangreich nachzubessern.“

Zudem müsse die Situation pflegender Angehöriger mehr Berücksichtigung finden. Der AWO Bundesverband unterstützt dafür die Idee der Zusammenlegung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sowie die damit verbundene Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige für 15 Monate, wenn diese für die Pflege eine berufliche Auszeit nehmen. Kathrin Sonnenholzner weist zudem abschließend darauf hin: „Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige müssen wirksam von steigenden Kosten der Pflege entlastet werden, indem die finanziellen Eigenanteile für stationäre Pflege sowohl in der Höhe als auch in der Dauer begrenzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.10.2021

In ihren Sondierungsgesprächen einigten sich SPD, Grüne und FDP auf die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Arbeiterwohlfahrt sieht in dem Beschluss eine wichtige Chance im Kampf gegen Kinderarmut. Es gelte jetzt, die Kriterien für eine echte Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag zu verankern und das Vorhaben konsequent umzusetzen.

Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Das Bekenntnis von SPD, Grünen und FDP zur Kindergrundsicherung hat historische Tragweite. Die Ankündigung weckt die Hoffnung, dass es einen tragfähigen Konsens gibt, um die Idee der Kindergrundsicherung weiter zu konkretisieren und zügig in die Umsetzung zu gehen. Wenn die Höhe der Leistung bedarfsdeckend ausgestaltet wird und alle relevanten sozial- und steuerrechtlichen Leistungen in einer Kindergrundsicherung zusammengefasst sind, werden wir Kinder wirkungsvoll vor Armut schützen können.“

Im heute Nachmittag veröffentlichten Papier zu den Ergebnissen der Sondierungen zwischen SPD, Grünen und FDP ist die Rede von einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell, das bisherige Leistungen bündelt und deren Auszahlung automatisiert. Das greift zentrale Forderungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland auf. Noch auszugestalten ist, welche Leistungen das Modell genau beinhalten soll. Der Vorschlag des Bündnis Kindergrundsicherung sieht vor, dass insbesondere die Kinderregelsätze im SGB II, pauschale Beträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der Kinderzuschlag, das Kindergeld und Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung aufgehen.   

„Wird die geplante Kindergrundsicherung so ausgestaltet, dass sie vor allem von Armut bedrohten Familien hilft, können wir mit Fug und Recht von einem Meilenstein im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland sprechen“, erklärt Schubert abschließend, „Die AWO wird sich in die Umsetzung einbringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.10.2021

Die Koalitionsverhandlungen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben am 21.10. begonnen. Das am 15.10. bekannt gewordene Sondierungspapier zeigt, dass zwar das Thema Gleichstellung beachtet wird, aber der gleichstellungsorientierte Blick auf Jungen, Männer und Väter bisweilen fehlt. Dabei heißt es in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020 veröffentlichten Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer in Deutschland“, dass Gleichstellungspolitik alle Geschlechter angehe und gleichstellungspolitischer Fortschritt das Engagement von Jungen und Männern brauche. Dennoch wird das Potenzial, Jungen und Männer aktiv in die Gleichstellungspolitik einzubeziehen, bislang kaum beachtet – und noch weniger ausgeschöpft.
  
Seit mehr als 10 Jahren ist das Bundesforum Männer gestaltender Partner der Politik, um genau dies zu ändern. Die vor uns liegenden globalen Wandlungsprozesse erfordern ein partnerschaftliches und konstruktives Zusammenwirken aller Geschlechter. Das Bundesforum Männer bündelt mit seinen 38 Mitgliedsorganisationen die notwendige Expertise auf Seiten von Jungen, Männern und Vätern. Um dem gesellschaftlichen und grundgesetzlich verankerten Auftrag gerecht zu werden, die Gleichheit zwischen den Geschlechtern in Deutschland zu verwirklichen, fordert das Bundesforum Männer von der neuen Regierung eine zeitgemäße und zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie, die eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik umfasst!

Männerpolitische Forderungen des Bundesforum Männer

Quelle: Newsletter Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. vom 26.10.2021

„Die neue Bundesregierung muss Armut junger Menschen stärker bekämpfen, gerade jetzt in und nach der Coronapandemie. Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht zeigt klar: Eine Bildungsoffensive, gerade für benachteiligte junge Menschen, gehört in die Koalitionsverhandlungen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der am 17. Oktober startenden Armutswochen.

Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Bundesverband auf, den Blick auf die Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.

Jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene sind armutsgefährdet

Die Zahlen zeigen deutlich die Not: Jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene sind armutsgefährdet. Mehr als 45.000 Jugendliche haben im Jahr 2020 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Und für Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern ist es, laut Shell Jugend-Studie, nur halb so wahrscheinlich, das Abitur zu erreichen (39 Prozent) wie für Jugendliche aus bildungsnahen Elternhäusern (81 Prozent). „Der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungschancen muss endlich aufgebrochen werden“, so Präsident Neher.

Schwierig ist der Übergang von Schule und Beruf

„Für viele der betroffenen jungen Menschen ist es schwierig bis unmöglich der Armut zu entkommen. Oft verfestigt sie sich ein Leben lang. In der Coronapandemie hat sich die Situation zugespitzt“, unterstreicht Neher. Daten aus einer IAB-Studie zeigen, dass in diesem Jahr jeder 10. Betrieb angekündigt hat, sein Lehrstellenangebot zu kürzen. Es gelte, Kettenreaktionen zu vermeiden: Ein schlechter oder kein Schulabschluss, wenige niedrigschwellige Angebote zur Berufsorientierung, kein Zugang zu passenden Ausbildungsplätzen und fehlende berufliche Perspektiven. Die Folge ist zu häufig ein Leben in Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Dagegen braucht es ein Ausbildungsangebot für jene jungen Menschen, die sich für diese Option entscheiden (hier ein Interview dazu).

Neue Regierung muss Pflöcke für eine Bildungsoffensive einschlagen

„Diese Lebensläufe können einen anderen Weg nehmen, wenn die neue Bundesregierung beherzt Pflöcke für bildungs- und sozialpolitische Maßnahmen einschlägt“, so Neher. Frühe Förderung, Schulsozialarbeit, Berufsorientierung und die Elternarbeit müsse man entschieden stärken und mit zusätzlichen niederschwelligen Angeboten unterstützen. „Für die Kinder und Jugendlichen, die eine außerschulische Lernförderung brauchen, muss diese aus dem Bildungs- und Teilhabepaket viel großzügiger gewährleistet werden. Und die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen von Anfang an auch jungen Menschen im Asylverfahren offenstehen“, fordert Neher.

DigitalPakt Schule hilft nicht allen Jugendlichen

Alle Kinder und Jugendlichen sollten einen Zugang zu digitalen Geräten und technischem Support haben. Aber die Unterstützung über den DigitalPakt Schule kommt längst nicht bei allen an. Ein DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe und ein Bundesprogramm „Digitalisierung in der Jugendsozialarbeit“ können Lösungen sein. „In der Pandemie haben unsere Träger glücklicherweise einige Laptops auf Spendenbasis erhalten, aber nicht für alle Jugendlichen. Für das technische Know-How müssen wir selbst sorgen. Wenn in der Jugendhilfe die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen möglich sein soll, muss dies finanziert werden. Dafür müssen aber die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet werden. Auch hier bremst das Denken nur an die Kosten, statt in die Zukunft der jungen Menschen zu investieren“, sagt Joachim Nunner, Geschäftsführer des Jugendwerk Birkeneck, im Interview zu den Armutswochen.

Mehr Informationen zu den Armutswochen finden Sie hier.

Die Position des Deutschen Caritasverbandes zu den Armutswochen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.10.2021

Zu dem heute veröffentlichten Sondierungspapier von SPD, Bündnis90/die Grünen und FDP äußert sich Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Das Ergebnis der Sondierung von SPD, Grünen und FDP lässt hoffen, dass die zukünftige Regierungskoalition die Weichen für die sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft richtig stellt. Die notwendige Modernisierung muss glaubwürdig und verlässlich mit sozialer Gerechtigkeit verbunden werden.

Zentrale Politikvorschläge der Diakonie zur nachhaltigen Neujustierung unseres Sozialstaates haben Eingang in das Papier gefunden. Dazu gehören die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Überwindung von Hartz-IV und ein Sozialstaat, der vor Armut schützt. Auch die Verabredungen für eine moderne Einwanderungspolitik sowie die Ausrichtung der Asyl- und Migrationspolitik an menschenrechtlichen Standards sieht die Diakonie als gute Signale.

Deutlich ist aber auch, dass die drei Parteien noch keine überzeugende gemeinsame politische Antwort auf weitere drängende Fragen gefunden haben.  In der Pflegepolitik erwarten wir deutlich mehr, als das Sondierungspapier erkennen lässt:  eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die die Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen begrenzt, pflegende Angehörige spürbar entlastet und den Pflegeberuf attraktiv gestaltet.

Die Koalitionsverhandlungen bieten nun die Chance, das Sondierungsergebnis mit Substanz zu füllen und eine politische Vision zu entwickeln, die die Zusammengehörigkeit der Gesellschaft nachhaltig fördert. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme können nur gelöst werden, wenn Ausgrenzung und Lagerdenken überwunden werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.10.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mit Blick auf die morgen beginnenden Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP, einen starken Fokus auch auf die Kinder- und Jugendpolitik zu richten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die nächste Bundesregierung dringend die großen kinderpolitischen Baustellen angehen, die sich in den letzten Jahren aufgetan haben. Dafür müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent aufgegriffen und ihre nachrangige Rolle in der bundesdeutschen Politik beendet werden. Zu den drängendsten Punkten gehören nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Absicherung eines funktionieren Kinder- und Jugendhilfesystems und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem. Zudem gilt es, die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken. Hier müssen die Auswirkungen der Pandemie auf die physische und psychische Verfassung der Kinder und Jugendlichen noch stärker als bisher in den Blick genommen werden.

„Das von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Sondierungspapier ist ein guter Anfang, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequenter als bisher aufzugreifen. Klar ist aber auch, dass es jetzt darauf ankommt, in den Koalitionsverhandlungen Schlagwörter wie die Kindergrundsicherung mit Leben zu füllen und finanziell zu hinterlegen. Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Kindergrundsicherung kann nur gelingen, wenn dieses Instrument richtig eingestellt und mit ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet wird. Das gilt auch für das Kinder- und Jugendhilfesystem als Ganzes. Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, gehört deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ganz oben auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung muss auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Hier erwarten wir von der nächsten Bundesregierung eine überparteiliche Initiative unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, um mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen. Die nächste Bundesregierung sollte auch beim angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen nachsteuern, um diese konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls“, so Hofmann weiter.

„Und auch bei der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen müssen wir entscheidende Schritte vorankommen. Es sollte zukünftig einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten sowie mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Denn Kinder und Jugendliche wollen, dass ihre Stimme gehört wird, dass sie und ihre Anliegen ernst genommen werden und sie somit ein Teil der Gesellschaft sind, der nicht übergangen wird. Deswegen ist auch eine Absenkung des Wahlalters bei den Europa- und Bundestagswahlen auf 16 Jahre aus kinderrechtlicher Sicht längst überfällig“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.10.2021

Vielversprechender Anfang für die Koalitionsverhandlungen

SPD, Bündnis 90/ Die Grüne und FDP haben heute die Ergebnisse ihrer Sondierungen veröffentlicht und beabsichtigen auf dieser Grundlage Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Dazu erklärt Stefanie Lünsmann-Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Sondierungspapier von SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP bietet sehr gute Ansätze für einen echten queerpolitischen Aufbruch hin zu mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Respekt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht ein ernsthaftes Bemühen, Vielfalt anzuerkennen und damit auch der Lebensrealität von queeren Menschen in unserem Land in der Gesellschaftspolitik Rechnung zu Tragen. Das wäre ein großer Fortschritt.

Dieser vielversprechende Auftakt muss nun in den kommenden Koalitionsverhandlungen weiter präzisiert werden. An den Vorhaben wird sicher noch viel zu arbeiten sein. So braucht es beispielsweise klare Regelungen zum Schutz, zur Aufnahme und zur Anerkennung von LSBTI-Geflüchteten. Das versprochene Engagement gegen Queerfeindlichkeit muss sich in konkreten Maßnahmen widerspiegeln. Der LSVD wird sich weiter mit konkreten Vorschlägen einbringen.

Hintergrund

Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP?

Queerpolitischer Aufbruch 2021: Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung.
Beschluss des 33. LSVD-Verbandstags

Bundestagswahl: Was wollen die Parteien für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erreichen

Quelle: Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.10.2021

Die Gretchenfrage bleibt unbeantwortet: Woher soll das Geld kommen? Auch armutspolitisch bleibt das Sondierungspapier Antworten schuldig.

Große Sorge bereitet dem Paritätischen Wohlfahrtsverband das heute veröffentlichte Sondierungspapier, auf das sich die Verhandlungsteams von SPD, Grünen und FDP als gemeinsame Basis für mögliche Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Als einer der größten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, unter dessen Dach über 10.800 Organisationen und Initiativen sozialer Arbeit organisiert sind, vermisst der Paritätische unter den ausformulierten Zielen der potenziellen Ampel-Partner insbesondere, die Armut in diesem Land zu beseitigen und die tief gespaltene Gesellschaft wieder zusammenzuführen. Sollten SPD, Grüne und FDP potenzielle Steuererhöhungen tatsächlich zum Tabu erklären, mache sie sich schlicht handlungsunfähig, warnt der Verband.

Die Leerstellen in dem Zwischenergebnis der Verhandlungen seien Anlass zu großer Beunruhigung: “Punkte, die wir ganz sicher auf der Tagesordnung einer neuen Bundesregierung sahen, finden sich in dem Papier überhaupt nicht wieder”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Als Beispiele nennt er eine umfassende Pflegereform, die Pflegebedürftige auch finanziell entlastet, Schritte in Richtung Bürgerversicherung in Rente und Pflege und eine endlich wirksame Mietpreisdämpfungspolitik. “Wir begrüßen zwar außerordentlich, dass es den gemeinsamen Willen gibt, die Bekämpfung des Klimawandels entschlossen anzugehen, doch umso mehr sorgt uns, dass es offenbar keine gemeinsame Vorstellung  zu der  sozialen Flankierung gibt”, so Schneider. Armutspolitisch bliebe das Sondierungspapier Antworten schuldig.

Es seien auch sehr positive Punkte in dem Papier, so etwa die Ankündigungen für die Einführung einer Kindergrundsicherung, einer Wohngemeinnützigkeit und mehr Sozialwohnungen, dem Willen zu mehr Engagement für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge und auch der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum, räumt der Verband ein, gibt jedoch zu bedenken, dass angesichts der steuerpolitischen Vereinbarungen vieles unter Finanzierungsvorbehalt stehe. “Bis jetzt bleibt die Gretchenfrage unbeantwortet: Woher soll das Geld kommen? Wer die Steuerfrage zum Tabu erklärt, macht sich politisch schlicht handlungsunfähig. Der Verzicht auf eine stärkere Heranziehung sehr hoher Vermögen und Einkommen zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens droht der Geburtsfehler auch dieser Koalition zu werden”, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.10.2021

Anlässlich der morgen beginnenden Koalitionsverhandlungen in Fachgruppen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen zu stärken. Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungsfamilien – wie die FDP es fordert – würde verhindern, dass Eltern die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall finden.

 

„Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss bereits zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach einer Trennung“, betont Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende. In über 80 Prozent der Paarfamilien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener, Teilzeit von Müttern ermöglicht weiter Vollzeit-Karrieren von Vätern. Entsprechend wird nur von einer kleinen Minderheit der Trennungsfamilien mit ca. fünf Prozent erweiterter Umgang und mit ca. vier Prozent ein paritätisches Wechselmodell praktiziert. „Gute Gleichstellungspolitik muss Gleiches und Ungleiches genau unterscheiden. Denn sonst entsteht Benachteiligung statt Gleichstellung“, erläutert Jaspers. Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen deshalb faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen. Um familienbedingte Nachteile aus der Zeit als Paarfamilie auszugleichen, sind Übergangsfristen von einer Barunterhaltspflicht notwendig. „Berufliche Nachteile lösen sich durch ein wochenweises Mehr an Zeit nicht einfach in Wohlgefallen auf“, unterstreicht Jaspers. Zudem dürfen weiterhin erst im paritätischen Wechselmodell beide Elternteile in der Pflicht für den Barunterhalt sein. Denn auch bei erweitertem Umgang stemmen Alleinerziehende den Löwenanteil der Betreuung – dabei zusätzlich zum eigenen Lebensunterhalt auch noch den Kindesunterhalt zu verdienen, ist wenig realistisch.

 

„Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Das Umgangsrecht ermöglicht bereits individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben“, betont Jaspers weiter. „Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich verordnen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 26.10.2021

Mit Blick auf anstehende Koalitionsverhandlungen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vielfalt von Familienformen anzuerkennen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die politische und gesellschaftliche Teilhabe für Alleinerziehende und ihre Kinder  zu stärken. Im Kindschaftsrecht hält der VAMV ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall für alle Trennungsfamilien für ungeeignet.

Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV:

„Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Bereits das überproportional hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden zeigt, dass hier immer noch dringender politischer Reformbedarf besteht. Diesen muss die neue Bundesregierung angehen und bessere Politik für Alleinerziehende im Koalitionsvertrag verankern. Wir brauchen eine Politik, die allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und gute Bedingungen für ihr gesundes Aufwachsen bietet. Eine Kindergrundsicherung kann das, wenn sie gut gemacht ist: bei Kindern getrennter Eltern muss sie vor allem am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommen, um dort Armut zu bekämpfen.

Gute Politik muss auch Alleinerziehenden ermöglichen, frei von existenziellen Nöten ausreichend Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Gefragt sind dafür bessere Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit, etwa durch eine Familienarbeitszeit, und weitere Weichenstellungen für eine eigenständige Existenzsicherung im Lebensverlauf sowie Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende.

Bessere Politik fördert die Gleichstellung der Geschlechter von Anfang an, so dass nicht mehr nur ein Elternteil – in der Regel die Mutter – die finanziellen Nachteile einer Trennung tragen muss. In den meisten Paarfamilien ermöglicht die Teilzeit von Müttern immer noch Vollzeit-Karrieren von Vätern. Im Recht fehlen jedoch faire Regelungen beim Kindesunterhalt fürs Wechselmodell, die in der Paarfamilie entstandene familienbedingte Nachteile ausgleichen. Die Vielfalt von Betreuungsmodellen muss zudem erhalten bleiben, um für jedes einzelne Kind individuell die beste Lösung zu finden. Ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall, wie es die FDP fordert, lehnen wir ab. Denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich vorschreiben.“

Wahlflyer mit Forderungen für die neue Legislatur

Neues Grundsatzprogramm des VAMV

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.10.2021

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass häusliche Pflege und umfassende Pflegereform nicht einmal erwähnt werden
  • Festhalten an PKV ist rückwärtsgewandt, so VdK-Präsidentin

Der Sozialverband VdK Deutschland appelliert an SPD, Grüne und FDP bei den drängendsten Pflege- und Gesundheitsfragen in den am Montag beginnenden Koalitionsgesprächen endlich auf Zukunft zu setzen und nicht auf ein Weiterso: „Gegen den Fachkräftemangel in der Pflege plant man die X-te Offensive. Die häusliche Pflege zu stärken, auch als Antwort auf den Fachkraftmangel in der Pflege, wäre mal ein sinnvoller Ansatz. Doch diese wird nicht einmal erwähnt, genauso wenig wie eine umfassende Pflegereform. Das ist einfach ideenlos“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele das Sondierungspapier der drei Parteien.

Die SPD habe versprochen, das soziale Sicherungssystem zu stärken, Grüne und FDP immer wieder verkündet, dass sie sich dem Fortschritt verpflichtet fühlen. „Davon scheint nicht viel übrig. In der Pflegeversicherung fehlen schon nächstes Jahr drei Milliarden Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung muss in 2022 ein Steuerzuschuss von 21,5 Milliarden Euro plus weitere sieben Milliarden Euro fließen. Statt jetzt die Finanzierung durch die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern, wird an der PKV festgehalten. Das ist rückwärtsgewandt“, so Bentele. Laut einer Infratest-Dimap-Studie befürworteten sogar 62 Prozent der FDP-Anhänger die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung. „Unverständlich, dass sich die FDP dann weiterhin gegen diesen wichtigen Schritt sperrt. Das Tempo auf Autobahnen begrenzen und dafür mit Vollgas in Sozialversicherungssysteme für alle zu investieren wäre zukunftsorientiert.“

Gleichzeitig begrüßte Bentele, dass die drei Parteien Prävention als Leitprinzip in der Gesundheitsversorgung einführen wollen und eine Reform der Krankenhausfinanzierung anstreben. „Auch das klare Bekenntnis, dass das Renteneintrittsalter nicht steigen und Hartz IV überwunden werden soll, ist ein gutes Signal“, sagte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.10.2021

SCHWERPUNKT II: §218 StGB

Gunda-Werner-Institut unterzeichnet Abschlusserklärung “150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“

Der Paragraf 218 kriminalisiert in Deutschland seit 150 Jahren ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er ist Relikt patriarchaler Kultur und beeinträchtigt bis heute den Zugang zu Selbstbestimmung und adäquater reproduktiver Gesundheitsversorgung. Es ist höchste Zeit, Versorgungssicherheit zu garantieren und reproduktive Selbstbestimmung für alle zu garantieren.

Gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen, Verbänden und Vereinen sowie 600 Einzelpersonen aus Wissenschaft, Politik und Aktivismus unterzeichnet das Gunda-Werner-Institut (GWI) deshalb die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“ und fordert eine umfassende und zeitgemäße Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs, die die Bedürfnisse der ungewollt Schwangeren in den Mittelpunkt stellt und internationale Menschenrechtsnormen respektiert.

Die zahlreichen Vorträge und Diskussionen auf dem Kongress, der am 27./28. August stattfand und in den sich das GWI mit einem Workshop zu reproduktiver Gerechtigkeit einbrachte, haben gezeigt, wie dringend eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist: Die Kriminalisierung verhindert die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkassen, sorgt für Versorgungslücken in vielen Regionen Deutschlands und stigmatisiert Betroffene und Ärzt*innen. Gleichzeitig werden Selbstbestimmungsrechte und bisherige feministische Errungenschaften systematisch von rechten und fundamentalistischen Akteur*innen angegriffen.

Aus intersektionaler Perspektive bedeutet §218 vor allem für prekarisierte und migrantisierte Menschen einen erschwerten Zugang zu reproduktiver Selbstbestimmung. Im Sinne der reproduktiven Gerechtigkeit ist uns noch ein weiterer Aspekt wichtig, nämlich anzuerkennen, dass nicht nur der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch gleichberechtigte Zugänge zu selbstbestimmten Schwangerschaften, Geburten und Elternschaft erleichtert werden müssen.

Wir sind zuversichtlich, dass es gesellschaftliche Mehrheiten und juristische Spielräume für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes gibt. Als Gunda-Werner-Institut werden wir einen Beitrag leisten, damit der §218 StGB zum letzten Mal Jubiläum feiern konnte.

Mehr Infos zur Geschichte und Gegenwart des §218 in unserem Web-Dossier.

Böll.Interview zu Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld Gehsteigbelästigung.

Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung vom 28.10.2021

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den zehn Erstunterzeichner*innen der Abschlusserklärung des Fachkongresses „150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch“, welche heute offiziell an die Parteivorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, FDP und Die Linke übersandt wird. Bisher haben über 100 Organisationen und 600 Einzelpersonen die Erklärung mitgezeichnet. Dazu erklärt Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Die breite Unterstützung für dieses Thema zeigt, wie groß die gesellschaftliche Rückendeckung für eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist. Der §218 StGB führt zu einer immer schlechter werdenden Versorgungslage bundesweit. Schon jetzt müssen Frauen teilweise über 150 km weit fahren, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können“.

Beim digitalen Fachkongress im August mit über 500 Teilnehmenden, wurden aus vielfältigen Perspektiven neben der Entstehungsgeschichte des § 218 StGB vor allem die Folgen der strafrechtlichen Regelung für betroffenen Frauen* und Ärzt*innen beleuchtet. Mit der Abschlusserklärung richten die Unterzeichnenden einen dringenden Appell an die Politik, über Parteigrenzen hinweg eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff zu nehmen. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt führt aus: „Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung für die Belange von Frauen ein. Die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ist für uns elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Daher gehören Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch.“

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft daher für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter, die ersatzlose Streichung des §219a StGB sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. Nähere Informationen zu Beratung sind hier zu finden: http://www.awo-schwanger.de

Zur Abschlusserklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.10.2021

„Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit ungewollt Schwangerer“

Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen

Die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“, der Ende August 2021 stattfand, hat breite zivilgesellschaftliche Unterstützung gefunden. Mehr als 100 Verbände, Organisationen, Institutionen und Netzwerke aus dem Spektrum von Beratung, Gesundheit, Migration, Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie mehr als 600 Einzelpersonen haben sie unterzeichnet. Dieses zivilgesellschaftliche Bündnis fordert eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und appelliert an die Parteien, sich der Herausforderung einer lang überfälligen menschenrechtskonformen Gesetzesreform konstruktiv zu stellen.

„Eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Deutschland ist überfällig“, erklärt Stephanie Schlitt, stellvertretende Bundesvorsitzende. „Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.“

Im Zuge des Fachkongresses haben Fachbeiträge und die Erfahrungsberichte von Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, gezeigt, dass die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland gefährdet. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. Dabei zeigen die Erfahrungen anderer Länder, dass es möglich ist, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Die breite zivilgesellschaftliche Unterstützung der Abschlusserklärung verleiht der Forderung, eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der 20. Wahlperiode anzugehen, deutlichen Nachdruck.

Die Unterzeichnenden  haben den Vorständen von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FPD und der Linken die Abschlusserklärung des Kongresses heute zugesandt. In der jetzt anfangenden 20. Wahlperiode soll die Gesetzesreform angegangen werden, so die Forderung.

Die Pressemitteilung und die Abschlusserklärung sind online hier abrufbar: www.profamilia.de/presse

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.10.2021

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrund-sicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.

„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.

Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:

  • Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
  • Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitssuchende. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
  • Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.

„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident Der Kinderschutzbund und Koordinator des Bündnisses.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.10.2021

Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrundsicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.

„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.

Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:

  • Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
  • Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitssuchende. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
  • Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.

„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds und Koordinator des Bündnisses.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 21.10.2021

Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrundsicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.

„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.

VdK-Präsidentin Verena Bentele unterstreicht die Forderung: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden.“

Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:

  • Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
  • Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht ins Arbeitsförderungsgesetz. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
  • Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.

„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident Der Kinderschutzbund und Koordinator des Bündnisses.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und zum Konzept: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 21.10.2021

SCHWERPUNKT IV: #4JahreGegenKinderarmut

Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert. 

„Es ist für ein reiches Land wie Deutschland ein Skandal, dass nach wie vor jedes fünfte Kind in Armut aufwächst“, so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensschwachen Familien – noch einmal verschärft. Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut sind, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. „Mögliche Einsparungen, um den Haushalt zu sanieren, dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen“, appelliert Loheide.

In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossen Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung einer sozialen Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag sowie psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

„Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen muss in den Koalitionsverhandlungen endlich eine zentrale Rolle spielen“, so Loheide.

Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt. 

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.10.2021

Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert. Die Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ hatten u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, das muss sich schleunigst ändern. Den Absichtserklärungen im Ampel-Sondierungspapier müssen jetzt Taten folgen. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.  vom 19.10.2021

SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Berlin. Die Herausforderungen für die kommende Bundesregierung sind immens. Umso wichtiger, dass die Regierungsbildung so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Eines steht für den Sozialverband Deutschland (SoVD) in jedem Fall bereits jetzt fest: „Wir dürfen jegliche Form von Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen. Im Koalitionsvertrag für die kommenden vier Jahre müssen daher entschlossene Maßnahmen fest verankert werden“, fordert SoVD-Präsident Adolf Bauer. Vier Wochen lang hat der SoVD gemeinsam mit 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, ein niedrigschwelliger Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Nun liegt der Ball im Spielfeld der potentiellen Koalitionspartner*innen. „Wenn die Koalitionsverhandlungen starten, haben die beteiligten Akteur*innen die Gelegenheit zu beweisen, dass Kinder in der Politik doch eine Lobby haben. Der Kampf gegen Kinderarmut gehört ganz oben auf die politische Agenda“, fordert Bauer.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 19.10.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre mittlerweile 16-jährige Tochter, bei der ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen besteht, gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt haben, durch die der Mutter unter anderem das Recht zur Regelung schulischer Belange sowie der Gesundheitssorge für ihre Tochter entzogen wurde. Die Beschwerdeführerinnen machten vor allem eine Verletzung von Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sowie bei der Tochter ihres Grundrechts aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG geltend. Sie stützten sich zudem auf einen von ihnen in Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention – BRK) verorteten Anspruch der Tochter auf inklusive Beschulung.

Die Verfassungsbeschwerde, mit der das Bundesverfassungsgericht nicht über die Bedeutung von Art. 24 BRK für in Schulausbildung befindliche Menschen mit Behinderungen im innerstaatlichen Recht zu entscheiden hatte, blieb erfolglos. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde und die dazu vorgelegten, eine vollumfängliche Überprüfung der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen nicht ermöglichenden Unterlagen ließen eine Verletzung von Grundrechten der Beschwerdeführerinnen nicht erkennen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-088.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.10.2021

Nach wie vor werden in Deutschland Kinder aus Arbeiterfamilien in der Bildung benachteiligt. Das belegt eine neue Studie des Stifterverbandes. Nur etwa jedes vierte Grundschulkind aus einer Nichtakademiker-Familie beginnt ein Studium, während es aus Akademikerhaushalten acht von zehn Kinder sind. Im Bildungsverlauf wird derart ausgesiebt, dass an Schulen Arbeiterkinder zwar 71 Prozent ausmachen, unter den Studierenden aber nur noch etwas weniger als die Hälfte. Die Selektivität unseres Bildungssystems führt dazu, dass mit jeder Stufe die Aufstiegschancen für Kinder aus Arbeiterfamilien rapide schwinden.

Die Studie bestätigt die Linksfraktion in ihren Forderungen: Die Lernförderung in den Schulen muss massiv ausgebaut werden. Es braucht ein Programm für Zehntausende neue Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal. Wo die soziale Herkunft Lernhürden birgt, gilt es diese schon in der Grundschule durch mehr Unterstützungsangebote umzukehren. Ich wünsche mir ein höheres Tempo beim Ganztagsausbau, denn jedes Jahr gehen Chancen verloren. Das ist auch eine Frage von Generationengerechtigkeit. Grundsätzlich ist weniger Selektion durch mehr Gemeinschaftsschulen der Weg zu Chancengleichheit. Der Bund muss endlich dauerhaft Verantwortung für die Schulbildung übernehmen und diese langfristig mitfinanzieren. Nur Schulen, die gut ausgestattet sind, können auch gute Bildungsarbeit leisten. Für bessere Lernerfolge braucht es eine Lehrkräfteoffensive, schnellere Digitalisierung und ein umfassendes Sanierungsprogramm.

Damit mehr Arbeiterkinder ins Studium kommen, müssen sie vom BAföG erreicht werden. Das fängt bei der Vereinfachung des Antragsprozesses an und hört bei der Erhöhung des Fördersatzes noch längst nicht auf. Wenn schon bei niedrigen Elterneinkommen Abzüge drohen, überlegt man sich zweimal zu studieren. Viele haben Sorge, dass sie über Jahre auf Darlehnsschulden sitzen bleiben. Deswegen gilt: Die Ausbildungsförderung muss rückzahlungsfrei sein und die Einkommensfreibeträge müssen angehoben werden. Die nächste BAföG-Reform ist richtungsweisend. Bildungsgerechtigkeit gibt es nur bei gleichen Chancen zum Bildungsaufstieg, unabhängig vom sozialen Hintergrund. Bildung muss zur Chefsache werden!

Quelle: Nachrichten Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.10.2021

Kinderbetreuung ist längst nicht überall in Deutschland beitragsfrei, für viele Eltern ist die Fürsorge für ihren Nachwuchs deshalb auch eine Kostenfrage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1 310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das waren 38 % aller Kinder dieser Altersgruppe, für die eine Anlage „Kind“ abgegeben wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.

Die Kinderbetreuung hängt dabei stark vom Alter der Kinder ab. Bei den unter 3-Jährigen gaben Eltern für 29 % der Kinder Betreuungskosten in der Steuererklärung 2017 an. Im Alter von 3 bis 5 Jahren waren es gut zwei Drittel (68 %) – trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre. Im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) wurden 44 % und von 11 bis 13 Jahren noch 10 % der Kinder beitragspflichtig betreut.

Die jeweils geltend gemachten Kosten sind im Krippenalter am höchsten. Bei den unter 3-Jährigen zahlten Eltern für Kinder mit Betreuungskosten durchschnittlich 1 710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen 3 und 5 Jahren betrugen die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1 630 Euro. Sie sanken mit steigendem Alter kontinuierlich. In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen betrugen sie 940 Euro, bei den 11- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.

Eine weitere Einflussgröße auf die Betreuungskosten ist das Einkommen der Eltern. Mit dem Einkommen steigt sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von weniger als 20 000 Euro im Jahr hatten 22 % der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1 000 Euro. Verdienten die Eltern mehr als 100 000 Euro jährlich, wurde rund die Hälfte der Kinder (49 %) beitragspflichtig betreut. Und auch die Kosten waren mit 1 740 Euro deutlich höher als in den niedrigeren Einkommensklassen. Das liegt unter anderem daran, dass sich Gebühren für die Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Gleichzeitig haben Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.

Methodische Hinweise:

Eltern können für jedes Kind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens jedoch 4 000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei den ausgewerteten Daten handelt es sich immer um die vollen Kinderbetreuungskosten und nicht um die absetzbaren zwei Drittel.

Weitere Information:

Detaillierte Daten und Zeitreihen über die Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen können über die Tabelle (22541) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 14.10.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden fordern AWO, GEW und KTK-Bundesverband die Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag.

Die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband setzen sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein. Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern. Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz. „Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, während einer Pressekonferenz des Bündnisses am 25.10.2021 in Berlin.

„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“

 

„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren.“ Der AWO Bundesverband und der KTK-Bundesverband vertreten über 10.000 Kindertageseinrichtungen auf Bundesebene. Als Bildungsgewerkschaft vertritt die GEW die pädagogischen Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft  und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. vom 25.10.2021

Viele Kinder sind am Limit – das ist der Corona-Befund der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen der Caritas, die damit selbst ans Limit kommen. Angst, Einsamkeit, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen, und Suizidalität – fast jedes dritte Kind leidet enorm unter den Folgen der Corona-Pandemie und zeigt psychische Auffälligkeiten. Deshalb fordert die Caritas den Ausbau der unterstützenden Angebote, um psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.

Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Bundesverband auf, den Blick auf die belastete Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.

Junge Menschen ins politische Radar

„Die jungen Menschen brauchen umgehend Hilfe. Unsere psychologischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern schlagen Alarm“, sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, gewählte Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Der tägliche Blick der Politik auf die Inzidenzzahlen verstellt gröblich den Blick auf die zweite Ebene der Corona-Gefahren. Längst sind neben den physischen Folgen einer Corona-Infektion die psychischen Folgen der Corona-Maßnahmen das drängendste Problem. Als Caritas weisen wir mit Nachdruck auf diese Entwicklung hin und auf die Notwendigkeit, entschlossen gegen zu steuern.“

Mehr Begleitung vor Ort notwendig

„Es geht um niedrigschwellig erreichbare Hilfe. Die Angebote der Erziehungs-, Familien-, Lebens- und Migrationsberatung sowie der Jugendberatung müssen gesichert und ausgebaut werden“, so Welskop-Deffaa weiter. Notwendig sind auch mehr Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Begleitung. „Digitale Angebote wie beispielsweise die U25-Online-Suizidpräventionsberatung und #gemeinsamstatteinsam sind wichtige, niederschwellige Ergänzungen und haben in und nach der Pandemie große Nachfrage erfahren“, so Welskop-Deffaa. So stieg im Zeitraum des zweiten Lockdowns das Kontaktaufkommen bei [U25] um 30 Prozent an. Ein deutliches Anzeichen des großen Hilfebedarfs von jungen Menschen in Deutschland.

Einsamkeit, Überforderung und andere Sorgenpakete

60,7 Prozent der jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren fühlen sich teilweise oder dauerhaft einsam, gibt die JuCo-Studie* an. Schulsozialarbeiter_innen berichten von vielen psycho-emotionalen Belastungen junger Menschen. Das führt zu schwierigen Situationen im Schulalltag. „Depression im Jugendalter hat oft andere Anzeichen als bei Erwachsenen, zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten, Selbstzweifel oder körperliche Symptome wie Kopfschmerzen. Seit der Pandemie haben wir zusätzlich mehr junge Menschen, die weitere Sorgenpakete mit sich tragen, wie Einsamkeit und Überforderung. Bei alledem ist der Ausbau von Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche wichtig“, sagt Jennifer Catsam, Teamleitung der Caritas Online-Suizidpräventionsberatung [U25], hier im Interview.

Häufig ist von der verlorenen „Corona-Generation“ zu hören und zu lesen. „Ein solcher Stempel wird der Komplexität der Wirklichkeit junger Menschen nicht gerecht. Viele Jugendliche haben sich während der Lockdowns irgendwie über Wasser gehalten. Sie haben die Improvisationen des Corona-Schulalltags versucht zu meistern und sich in vorbildlicher Solidarität für die Generation ihrer Großeltern engagiert. Jetzt gebührt ihnen die Solidarität der Älteren. Politik und Kirche sind gefordert, die Rechte der jungen Menschen konkret zu verteidigen – gegen ein Virus, das neben unserer Gesundheit auch unseren sozialen Zusammenhalt angreift“, so Welskop-Deffaa.

*Die JuCo-Studie wird vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt in Kooperation mit der Universität Bielefeld verantwortet.

Weitere Informationen zu den Armutswochen und unterstützende Projekte
Mehr Informationen zu den Armutswochen 2021 des Deutschen Caritasverbandes.

Stellungnahme
Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zu den Armutswochen 2021

Bundesweite Spenden-Kampagne
Die neue bundesweite Spenden-Kampagne „Women4Youth“ des Caritasfachverbandes IN VIA, des Hildegardis-Vereins sowie des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) unterstützt Mädchen und junge Frauen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Belastungen zurückgezogen und den gesellschaftlichen Anschluss oder auch die berufliche Perspektive verloren haben. Mehr Informationen unter https://www.women4youth.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.10.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschlands (KRFD) kritisieren politische Vorschläge, das Ehegattensplitting abzuschaffen.

Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.

„Es ist sachgerecht, dass eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die sich gesetzlich verpflichtet haben, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen, steuerlich anders behandelt wird als jemand, der die Unterhalts- und Beistandspflichten für einen Partner nicht trägt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Evident verfassungswidrig ist die Idee, die ehelichen Unterhaltspflichten steuerlich lediglich durch einen übertragbaren Grundfreibetrag zu berücksichtigen. „Dann stünden die Ehepartner nach der Scheidung steuerlich besser da als während der Ehe. Ein mit dem ‚besonderen Schutz‘ der Ehe unvereinbarer und gesellschaftlich höchst fragwürdiger steuerlicher Anreiz zur Trennung“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Verbände missbilligen auch Vorschläge, das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Damit würden Eheleute genauso besteuert, wie Menschen, die geschieden sind. Mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ehegatten umfassend füreinander einstehen und dies per Gesetz müssen. Mit einem Realsplitting würde eine Ehegemeinschaft sachwidrig besteuert und deutlich schlechter gestellt. „Es ist vielleicht der politische Zeitgeist, die Ehe von der Scheidung aus zu denken. Das wird aber weder der Ehe noch dem Grundgesetz gerecht“, so Hoffmann.

Von einer Abschaffung des Ehegattensplittings wären besonders Familien mit mehreren Kindern und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen betroffen, die bereits jetzt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an der Armutsgrenze leben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings würden gerade diejenigen Familien mit zusätzlichen Steuern belastet, die für die demographische Entwicklung unseres Landes am wichtigsten sind. „Eine Familienpolitik, die sich gegen kinderreiche Familien richtet, schadet unserer gesamten Gesellschaft – mit erheblichen Auswirkungen auf die auf Nachwuchs angewiesenen Umlagesysteme Rente, Pflege und Krankenversorgung“, sagt Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien (KRFD).

Für die Familienverbände steckt hinter dem Vorstoß zum Ausstieg aus dem Ehegattensplitting ein großer und gefährlicher Irrtum:

Das Ehegattensplitting ist erstens keine Eheförderung und zweitens kein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Das Ehegattensplitting verhindert somit als Instrument der Gleichheit, dass bestimmte Familienmodelle günstiger besteuert werden als andere. Wer die Freiheit und Vielfalt der Familien wertschätzt, muss am Splitting festhalten. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre finanziell verheerend für Millionen von Familien.

Alle Reformen der Ehebesteuerung müssen auf dem Ehegattensplitting aufbauen und dürfen nicht zu einer Schlechterstellung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft sowie der Familie führen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V., Familienbund der Katholiken und Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 25.10.2021

Ein breites Bündnis von 38 Verbänden setzt sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein. Neben dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband hat auch das Deutsche Kinderhilfswerk die Erklärung unterzeichnet.

Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.

Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz.

„Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, während einer Pressekonferenz des Bündnisses am 25.10.2021 in Berlin.

„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“

„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es nun in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren.“

Mehr Informationen und die Erklärung der Verbände: https://www.dkhw.de/schwerpunkte/demokratiebildung-von-anfang-an/politische-arbeit/bundesqualitaetsgesetz-fuer-kitas/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2021

Die Ampel will Hartz IV hinter sich lassen und durch ein Bürgergeld ersetzen. Zu befürchten ist allerdings, dass die verhandelnden Parteien damit gar keine wesentlichen Verbesserungen wie die deutliche Erhöhung der Regelsätze verbinden.

Allerdings schließt das Sondierungspapier solche Fortschritte auch nicht aus. Zudem ist mittlerweile klar: Die derzeit geplante Erhöhung der Regelsätze um 0,7 Prozent zum 1.1.2022 ist verfassungswidrig – keine Koalition kann es sich erlauben, hier untätig zu bleiben. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer*innen des Rote-Linie-Appells an Hubertus Heil, mit dem wir deutlich machen konnten, welche Folgen ein armutspolitischer Stillstand für Betroffene hätte.

Um jetzt in diesen entscheidenden nächsten Tagen Druck für echten Forschritt statt eines bloßen Etikettenwechsels zu machen, hat Sanktionsfrei – Unterstützer des Corona-Nothilfen-Appells – eine Petition gestartet und freut sich, wenn Sie diese bekanntmachen und verbreiten: https://weact.campact.de/p/sanktionsfrei

Auch wir beim Paritätischen planen parallel zu den Verhandlungen aktiv zu werden – Informationen folgen.  

Quelle: Information Der Paritätische Gesamtverband vom 26.10.2021

Der Handlungsdruck sei zu groß, als dass eine künftige Bundesregierung hier untätig bleiben könne.

Eine umfassende Pflegereform mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich des heute beginnenden Deutschen Pflegetages an. Es brauche mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und unbedingt auch eine Entlastung und bessere – auch finanzielle – Absicherung pflegender Angehöriger. Der Verband appelliert an SPD, Grüne und FDP, die derzeit über eine mögliche Ampel-Koalition sondieren, das Thema Pflege entschlossen anzugehen. Der Handlungsdruck sei zu groß, als dass eine künftige Bundesregierung hier untätig bleiben könne.

“Wir brauchen eine echte Pflegereform, die den Namen verdient und unbedingt mehr Geld im System”, fordert Lisa Schmidt, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Teilhabe, Pflege im Paritätischen Gesamtverband. Um die bestehenden Herausforderungen anzugehen, müsse die Pflegefinanzierung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Mehrere Milliarden Euro zusätzlich seien jedes Jahr nötig. “Diese Kosten dürfen auf keinen Fall zusätzlich zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht arm machen, wie es derzeit leider immer häufiger der Fall ist”, mahnt Schmidt.

Der Paritätische schlägt eine einheitliche solidarische Bürgerversicherung als Pflegevollversicherung vor: “Perspektivisch braucht es eine Vollversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirksam absichert”, fordert Schmidt. Auf dem Weg dahin müssten zuvorderst die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten deutlich gedeckelt werden. Der Verband fordert übergangsweise als Sofortmaßnahme eine Begrenzung des Eigenanteils für pflegebedingte Kosten in Höhe von 15 Prozent, die Pflegekassen sollen stattdessen stärker in die Pflicht genommen werden. Zur finanziellen Absicherung pflegender Angehöriger fordert der Paritätische eine Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.

Mehr Informationen zu den pflegepolitischen Forderungen des Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/hintergrundpapier-pflegepolitische-forderungen-des-paritaetischen-zur-bundestagswahl-2021/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 13.10.2021

Anlässlich der anstehenden Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die prekäre Lage vieler Einelternfamilien durch Änderungen der Tabelle nicht weiter zu verschärfen. Die Vorschläge der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages weisen jedoch leider in die entgegengesetzte Richtung. „Unterm Strich bedeuten die Vorschläge der Kommission Kürzungen für unterhaltsberechtigte Kinder beim Unterhalt und mehr Mangelfälle. Dies wird ein grundlegendes Problem weiter verschärfen statt lösen: der Kindesunterhalt ist bereits jetzt systematisch zu niedrig“, bemängelt Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die Kommission regt grundlegende Veränderungen an, wie etwa die Düsseldorfer Tabelle in Zukunft nur noch auf ein Kind statt wie bisher auf zwei auszurichten. Ferner will die Kommission den notwendigen Selbstbehalt für Erwerbstätige um 70 Euro auf 1.230 Euro und für Nicht-erwerbstätige von 960 Euro auf 1.000 Euro erhöhen, ist einem Artikel in der Zeitschrift für Familienrecht zu entnehmen. Der Mindestunterhalt sei von 2008 bis 2021 um 40 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt dagegen nur um 29 Prozent, so die Kommission. Grundlegende Veränderungen seien notwendig, um eine angemessene Relation zwischen Mindestunterhalt und notwendigem Selbstbehalt sicherzustellen. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Denn die Rechnung geht nur auf, wenn der Mindestunterhalt auch tatsächlich den Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt. Dies ist aktuell nicht der Fall“, erläutert Jaspers. Die Höhe des Unterhalts ist systematisch zu niedrig angesetzt, da er auf den nicht bedarfsdeckenden sozialrechtlichen Regelsätzen fußt und die soziokulturelle Teilhabe nicht abbildet. „In der Konsequenz springen die Alleiner-ziehenden in die Bresche und sichern den Bedarf des Kindes aus ihrem eigenen Einkommen, soweit vorhanden“, erklärt Jaspers. Im Jahr 2018, als der Mindestunterhalt bei 399 Euro im Monat lag, gaben Alleinerziehende durchschnittlich 710 Euro für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind aus, davon allein 200 Euro für Wohnkosten.

„Anstatt den bereits jetzt nicht existenzsichernden Kindesunterhalt weiter zu kürzen, müssen neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen“, fordert Jaspers.

Die ausführliche Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen für die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.10.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. November 2020 11:00 – 13:00 Uhr

Veranstalter: Population Europe

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Trotz aller Fortschritte bei Bildung und Erwerbsbeteiligung verdienen Frauen heute noch immer durchschnittlich weniger als Männer und sind seltener in Führunspositionen anzutreffen. Elternschaft ist  eine der Hauptursachen für diese geschlechtsspezifischen Ungleichheiten. Die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden ungleichen wirtschaftlichen Folgen für Männer und Frauen ließen diese Thematik Teil einer breiteren öffentlichen Diskussion werden. Dieser Vortrag gibt einen systematischen Überblick über die Rolle der Elternschaft für die anhaltenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland.

Sie können sich hier anmelden: https://population-europe.eu/dienstagsdialog-mit-prof-dr-lena-hipp

Termin: 02. November 2020 12:00 – 13:00 Uhr

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Die Online-Diskussionsveranstaltung richtet sich an Interessierte und Entscheider:innen aus Politik und Verwaltung (Behörden, Verbände, Abgeordnete etc.). Sie ist Teil der von Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und dem Statistischen Bundesamt gemeinsam organisierten Reihe „Berliner Demografiegespräche“.

Im März dieses Jahres hat ein Geburtenplus von 6% in Deutschland für Aufsehen gesorgt, gingen doch in vielen anderen Ländern, insbesondere Südeuropa und den USA, die Geburtenzahlen im Zuge der COVID-19-Pandemie spürbar zurück.

Liegt das erste Pandemiejahr damit im Geburtentrend des 21. Jahrhunderts in Deutschland oder läuft es ihm zuwider? Wieso gibt es einen deutlichen Einbruch in den anderen Ländern? Und welche Auswirkungen hat der nicht realisierte Kinderwunsch auf die Paare?

Zwei Fachleute – die Statistikerin Olga Pötzsch (Statistisches Bundesamt) und der Sozialwissenschaftler PD Dr. Martin Bujard vom BiB– stellen aktuelle Befunde vor und diskutieren mögliche Auswirkungen der weiteren COVID-19-Wellen auf die Geburtenentwicklung. Die Daten zu Geburten liegen für Deutschland bis einschließlich Juli 2021 vor.

Mehr Informationen finden Sie hier: www.bib.bund.de/DE/Aktuelles/2021/2021-10-14-Berliner-Demografiegespraech-Geburtenknick-oder-Babyboom.html 

Bitte melden Sie sich per Email an: Veranstaltungen-iPunkt@destatis.de . Sie erhalten Einwahldaten für die Webex-Videokonferenz im Vorfeld.

Termin: 16. November 2021

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW

Bei dieser Veranstaltung wird es darum gehen, Lebenssituationen und -ereignisse, in denen väterliches Engagement beeinflusst wird, zu identifizieren und diejenigen, die Väter in diesen Phasen begleiten und beraten mit denen ins Gespräch zu bringen, die gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen mitgestalten.
Dabei werden die Erfahrungen, die Väter und alle anderen, in der Corona Pandemie, während der Lockdowns mit Schul- und Kitaschließungen, im Homeoffice und in der Ausübung systemrelevante Berufe gemacht haben im Vordergrund stehen und die Chancen der Learnings dieser 18 Monate ausgewertet.
Ergebnis dieser Tagung sind konkrete Ansätze, die es einerseits Vätern bzw. denjenigen die sie begleiten und beraten ermöglichen, Entscheidungsabläufe ‚transparenter‘ zu gestalten und andererseits denjenigen, die Rahmenbedingungen (mit-) gestalten, erlauben vermeintliche Sachzwänge und andere Faktoren, die nicht zu den ‚erwünschten‘ Zielen führen, zu korrigieren und Weichen anders zu stellen.

Programm

Ab 9.00 Uhr Login der Teilnehmenden

9.30 Uhr Eröffnung und Einführung

Videogrußbotschaft Andreas Bothe, Staatssekretär MKFFI
LAG-V Mitglieder im Gespräch: Hans-Georg Nelles, Stephan Buttgereit und Jürgen Haas zu den Herausforderungen und Erfahrungen in der Arbeit der letzten 18 Monate.

10.00 Uhr Keynotes

Engagement von Vätern, Entwicklung, Bedeutung und Rahmenbedingungen, David Juncke Prognos AG
Corona als Brennglas – Erfahrungen von Vätern und Chancen/ Ansatzpunkte für Veränderungen mehr väterliches Engagement, Anna Buschmeyer, Deutsches Jugendinstitut München

11:20 Uhr Pause

11:35 Uhr Videoimpuls: Portraits von Paaren und ihren Erfahrungen in unterschiedlichen Familienkonstellationen

Das vollständige Programm finden Sie hier: Programm Vätertagung 20211007

Weitere Informationen zu den Dialogrunden und den Workshops gibt es hier: Inhalte und Leitfragen der Dialogrunden und Workshops 20211007

Für die Teilnahme an der Tagung werden keine Kosten erhoben, eine Anmeldung ist hier möglich: https://eveeno.com/lag-vaetertagung-2021

Termin: 23. bis 24. November 2021

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW

Es werden neue Forschungsergebnisse zu aktuellen Fragen vorgestellt und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Fachpraxis sowie Politik und Administration diskutiert. Dabei spannt das Thema „Aufwachsen in Deutschland“ einen breiten Bogen, der die unterschiedlichen Lebensphasen der Kindheit, Jugend und des jungen Erwachsenenalters abdeckt sowie unterschiedliche Akteure und Institutionen in den Blick nimmt, die für das gelingende Aufwachsen Verantwortung tragen. Prof. Sabine Walper, neue Direktorin des DJI ab 1. Oktober, eröffnet die Online-Veranstaltung und beleuchtet dabei die verschiedenen Aspekte des Aufwachsens in Deutschland für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ihrem einleitenden Vortrag. Die für den Abend des 23.11. geplante Verabschiedungsveranstaltung für Prof. Dr. Rauschenbach ist aus Pandemiegründen für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

Aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie wird die Tagung online stattfinden.

Das Programm finden Sie im Anhang zu dieser E-Mail, den Link zur Anmeldung hier: https://event.goes-virtual.de/v/wissenschaftliche-jahrestagung-dji

WEITERE INFORMATIONEN

Auch in diesem Jahr führen wir eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter, Pflegeeltern, Beratungsstellen und weitere Personen richtet, die mit jungen Geflüchteten in Kontakt stehen. Mit dieser Befragung möchten wir uns einen Überblick über die Situation der jungen Menschen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten.

Der Fokus liegt auf der Situation unbegleiteter Minderjährigen und unbegleiteter junger Erwachsener, es wird jedoch auch nach begleiteten Minderjährigen, die mit ihren Familien in Deutschland leben, gefragt. Wenn nur mit einer der genannten Zielgruppen gearbeitet wird, muss nur der entsprechende Teil des Fragebogens beantwortet werden.

Wir laden Sie und Euch alle ganz herzlich ein, bis einschließlich 31. Oktober 2021 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://www.soscisurvey.de/BumF_Onlineumfrage/

In den vergangenen Jahren haben die Auswertungen der Umfragen in Politik, Behörden und Medien breite Aufmerksamkeit erfahren. Es ist uns ein großes Anliegen möglichst viele Fachkräfte zu erreichen, um somit gute Praxis und bestehende Probleme identifizieren und in diesem Kontext auch von deren Erfahrungen als Praktiker*innen profitieren zu können. Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.

Für die Bereitschaft an der Umfrage teilzunehmen, bedanken wir uns!

Frauen und insbesondere Mütter werden durch die Kombination aus Ehegattensplitting und steuer- und abgabenfreien 450-Euro-Jobs auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Für sie lohnt sich häufig die Aufnahme einer substanziellen Beschäftigung kaum. Damit (Mehr-)Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Zweitverdienerinnen attraktiver wird, plädieren wir für eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijob. 

Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Alter von 25 bis 60 Jahren haben mit 6 Millionen rund drei Viertel ein geringeres Einkommen als ihr Partner und sind demnach Zweitverdienerinnen. Für sie setzt das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland falsche Anreize. Sie leiden darunter, dass – anders als bei einem Minijob – bei der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nicht nur Sozialversicherungsabgaben, sondern auch Einkommenssteuer anfällt, die über dem üblichen Eingangsteuersatz in Höhe von 14 Prozent liegt. Grund dafür ist das Ehegattensplitting, das dazu führt, dass eine Zweitverdienerin demselben Steuersatz unterliegt wie der Erstverdiener.  

Eine Kombireform könnte die Fehlanreize des Ehegattensplittings begrenzen und Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung umwandeln. Denn diese, so zeigen Berechnungen von Andreas Peichl, Maximilian Blömer und Przemyslaw Brandt vom ifo Institut in unserem Auftrag, hätte im Vergleich zu einzelnen isolierten Reformen besonders große Beschäftigungseffekte für Frauen.  

Kombireform bringt mehr als 100.000 Frauen in gute Beschäftigung 

Die Untersuchung zeigt, dass die Umwandlung des jetzigen Ehegattensplittings in ein Realsplitting und der Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung 124.000 Menschen in Arbeit bringen könnte, davon 108.000 Frauen. Die jeweils isolierte Einführung des Realsplittings und der Reform der Minijobs brächte dagegen weniger Frauen in Arbeit. Beim Realsplitting würden beide Eheleute separat veranlagt, allerdings dürfte ein begrenzter Betrag in Höhe von 13.805 Euro, der die Unterhaltspflichten widerspiegelt und damit verfassungskonform wäre, auf die Partnerin übertragen werden.

Dadurch ließe sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, sodass sich die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Erhöhung der Arbeitszeit für sie insgesamt eher lohnen würde. Gleichzeitig würde auch der Steuervorteil durch das Splitting für besonders hohe Einkommen begrenzt, von dem insbesondere Paare profitieren, bei denen eine einzige Person – in der Regel der Mann – den Großteil des Einkommens erzielt.

Zur Zweitverdienerinnenfalle trägt neben dem Ehegattensplitting auch der steuer- und abgabenfreie Minijob bei. Durch sukzessiv ansteigende Sozialversicherungsabgaben könnten Minijobs in reguläre Beschäftigung umgewandelt werden: Die Abgaben würden ab dem ersten Euro fällig, allerdings mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. Der volle Sozialversicherungssatz würde dagegen bei 1.800 Euro – was einer Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohnbereich entspricht – zu Buche schlagen. Eine solche Kombireform wäre nahezu aufkommensneutral, d. h. sie würde keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen. Auch die Verteilungswirkungen wären erheblich: Insgesamt würden die unteren 40 Prozent der Einkommen entlastet werden.

Kombireform zur Abschaffung von Fehlanreizen ist nötig und möglich

Für viele Zweitverdienerinnen lohnt sich heute Arbeit über den Minijob hinaus kaum. Ein Beispiel: Verdient der Mann 48.000 Euro brutto im Jahr, würde die Ehefrau bei einem Stundenlohn von 10 Euro und einem Minijob mit ca. 10 Wochenstunden 5.400 Euro im Jahr hinzuverdienen. Wählt sie stattdessen einen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden, bei gleichem Bruttostundenlohn, blieben der Familie nur rund 1.000 Euro mehr. 

Die Folge: Viele Zweitverdienerinnen entscheiden sich häufig für einen Minijob, der sich insbesondere in der Corona-Pandemie als besonders krisenanfällig erwiesen hat. Dies hat weitreichende Folgen für die Absicherung der Frauen – sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch im Alter. „Es muss uns gelingen, Frauen und Mütter aus der Zweitverdienerinnenfalle zu befreien“, sagt Barišić. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten. Eine kombinierte Reform könnte auch helfen, Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.“

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer des Deutschen Kita-Preises,

mehrere tausend Einrichtungen und Initiativen aus der gesamten Bundesrepublik haben sich bereits um den Deutschen Kita-Preis beworben. In dieser Zeit teilten die teilnehmenden Kitas und lokalen Bündnisse mit unseren Expert:innen inspirierende Momente und innovative, praxiserprobte Ideen. Einige der zahlreichen Beispiele haben wir im Inspirationsbuch des Deutschen Kita-Preises gesammelt, das wir Ihnen im Frühjahr gemeinsam mit Ihrem Juryordner zugesendet haben.

Ab sofort gibt es unsere Publikation auch in digitaler Version auf unserer Webseite zum Download. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein gebundenes Exemplar kostenlos zu bestellen – allerdings nur solange der Vorrat reicht.

Zur digitalen Variante sowie zum Bestellformular für gebundene Exemplare kommen Sie hier: https://www.deutscher-kita-preis.de/das-inspirationsbuch

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Archiv Pressemitteilung

Kindertageseinrichtungen sind unverzichtbar: Für ein Bundesqualitätsgesetz!

Berlin, 25.10.2021 – Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden und Einzelpersonen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Aufnahme eines KiTa-Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag.

Das Bündnis aus 38 Verbänden und diversen Einzelpersonen steht unter der Federführung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)–Bundesverband. In einem gemeinsamen Positionspapier wird gefordert, Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festzuschreiben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.

Die Pressemitteilung des Bündnisses sowie das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Appell: Geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit prominent im Koalitionsvertrag verankern!

Berlin, 21.10.2021 – Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) den Appell des Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen wendet sich zu Beginn der Koalitionsverhandlungen an die verhandelnden Parteien und fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen über den gesamten Lebensverlauf ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF und Mitglied im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, erklärt dazu: „Viele junge Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während ein Großteil der Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilt, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter ihre Arbeitszeit im Beruf. Es ist dringend an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen. Wir fordern die verhandelnden Parteien auf, diese Herausforderungen anzugehen und gute und gerechte Rahmenbedingungen für Familien im Koalitionsvertrag zu verankern!“

Die vollständige Pressemitteilung zum Appell finden Sie hier.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Archiv Pressemitteilung

Kindergrundsicherung als zentrales Zukunftsprojekt für Ampel-Koalition

Berlin, 21.10.2021 – Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die verhandelnden Parteien gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dazu auf, Eckpunkte für eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag festzulegen.

Britta Altenkamp Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben die Aufnahme der Kindergrundsicherung im Sondierungspapier begrüßt, jetzt kommt es darauf an, dass die verhandelnden Parteien Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung festlegen, die ihren Namen wirklich verdient. Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen wir uns für eine Ausgestaltung ein, die Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpft. Die kommende Bundesregierung hat es in der Hand, endlich eine sozial gerechte Familienförderung zu schaffen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren – nutzen Sie diese Chance!“ 

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mit den zentralen Eckpunkten für eine Kindergrundsicherung finden Sie hier.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Breites Bündnis fordert effektive Bekämpfung von Kinderarmut in der kommenden Legislaturperiode

Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Berlin, 19.10.2021 – Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert.   

Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut von Kindern und Jugendlichen muss endlich beseitigt werden. Darüber ist sich die Mehrheit der Bevölkerung – auch über Parteipräferenzen hinaus – einig, das zeigt auch die breite positive Resonanz auf die Kampagne #4JahreGegenKinderarmut. Nun sind konkrete Schritte von der Politik gefragt! Von Infrastruktur über finanzielle Leistungen bis hin zu tatsächlicher Teilhabe – in der kommenden Legislaturperiode muss das Versprechen auf ein Aufwachsen in Wohlergehen für alle endlich eingelöst werden.“

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.10.2021

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2021

Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein 

Bildung, Spiel und Beteiligung sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern und deshalb auch als Kinderrechte verankert. Während der Corona-Pandemie gerieten die Rechte von Kindern jedoch häufig aus dem Blick, und Kinder waren nicht an der Gestaltung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung beteiligt. Gerade in und nach Krisen kommt es aber darauf an, die besten Interessen und die Sichtweisen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

„Dass es der letzten Bundesregierung 2021 nicht gelungen ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zeigt: In der Corona-Krise wurden die Kinderrechte marginalisiert“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München. „Kindern fehlte der Kontakt zu Spielkamerad:innen und Pädagog:innen genauso wie der Zugang zur Kita, Schule, zu Spielplätzen, sportlichen und kulturellen Angeboten. Viele Familien gerieten an den Rand ihrer Kräfte, bestehende Benachteiligungen wurden zu akuten Risiken für das Wohl vieler Kinder. Gerade in Krisenzeiten kommt es aber darauf an, das Wohl und die Meinung von Kindern besonders zu berücksichtigen. Kinder, die ihre Rechte kennen und sich darauf verlassen können, dass ihre Stimme Gehör findet, sind auch in Krisen besser vor Risiken wie zum Beispiel Gewalt geschützt und können sich an der Krisenbewältigung beteiligen. Es ist fast 30 Jahre her, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Jetzt wird es endlich Zeit, dass die künftige Bundesregierung eine neue Chance ergreift, um die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.“ 

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ fordert die Deutsche Liga für das Kind die neue Bundesregierung auf, über befristete Aufholprogramme hinaus dauerhaft für eine hohe Qualität in der frühen Bildung und für den Ausbau hochwertiger ganztägiger Bildung zu sorgen und sicherzustellen, dass das Wohl und die Meinung von Kindern gerade in Krisenzeiten besondere Berücksichtigung finden. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist dafür eine wichtige Voraussetzung. 

Auf der Tagung soll diskutiert werden, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte des Kindes gewahrt bzw. verwirklicht werden können. Dabei wird auch die Frage aufgegriffen, welche Rolle den Fachkräften zukommt und welche Aufgaben Politik und Verwaltung haben. Zu den Referent:innen der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., gehören Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen), Prof‘in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam), Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin), Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf), Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück) und Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg). An der abschließenden Podiumsdiskussion werden Schüler sowie Absolventinnen des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children’s Rights der Fachhochschule Potsdam teilnehmen.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den rund 200 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 08.10.2021

Der DGB Bundesvorstand hat sich am heutigen Dienstag in Berlin erneut mit dem Ergebnis der Bundestagswahl beschäftigt. Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen bekräftigen die Gewerkschaften die Forderungen, die sie bereits im November 2020 und im Rahmen der Kampagne „ECHT GERECHT: Zukunft solidarisch gestalten“ an die politischen Parteien gestellt haben.

Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Unser Land steht vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, die Zukunft unserer Arbeitswelt und Wirtschaft angesichts von Klimawandel und Digitalisierung, um Geschlechtergerechtigkeit, gute Bildung, Chancengleichheit und unsere Demokratie in Deutschland und Europa. Wir brauchen einen Aufbruch, um die Herausforderungen in diesem Land stemmen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass schnell eine handlungsfähige Regierung gebildet wird, die dann die Weichen richtig stellt.“

Folgende Punkte muss die neue Bundesregierung zügig umsetzen: 

  1. Die Handlungsfähigkeit des Staates stärken – mehr Investitionen für die Transformation, den Wandel nachhaltig gestalten und Wohlstand sichern
  • öffentliche und private Investitionen stärken, ein umfangreiches staatliches Investitionsprogramm von zusätzlich mindestens 45 Mrd. Euro pro Jahr für zehn Jahre umsetzen, zur Finanzierung die Schuldenbremse abschaffen, zumindest aber mehr Spielräume und Ausnahmen für (Zukunfts-)Investitionen einführen oder alle Möglichkeiten ausnutzen, öffentliche Investitionen auch bei bestehenden Schuldenregeln ausweiten zu können (beispielsweise über öffentliche Investitionsgesellschaften und Extrahaushalte), Tilgungspläne für Corona-Schulden verlängern.
  • ein gerechtes Steuersystem einführen – mit Mehreinnahmen bei Erbschafts-, Vermögens- und anderen Steuern und gleichzeitiger Entlastung der Normal- und Geringverdienenden im Bereich der Einkommenssteuer.
  • den klimaneutralen und beschäftigungssichernden Umbau bestehender Wirtschaftsstrukturen und vorhandener Wertschöpfungsnetzwerke aus Industrie und Dienstleistungen vorantreiben.
  • die nachhaltige Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur ausbauen und Planungsverfahren beschleunigen.
  • den Ausbau erneuerbarer Energien und Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft beschleunigen.
  • die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte (Steuerfinanzierung der EEG-Umlage) senken.
  • eine proaktive Strukturpolitik für die Regionen umsetzen und Transformationsräte und -netzwerke einrichten, Industrie und Schlüsseltechnologien im Land halten oder neu ansiedeln.
  • eine umfassende öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit gewährleisten, kommunale Altschulden durch Bund und Länder übernehmen, mehr in bessere Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, Mobilität, lebenswerte Regionen, gute Kitas, Schulen und Unis und bedarfsgerechte Personalausstattung im Öffentlichen Dienst investieren.
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung stärken
  • ein Bundestariftreue- und Vergabegesetz (auch für Bundesunternehmen) einführen.
  • die Instrumente zur Stärkung von Tarifverträgen (z.B. Allgemeinverbindlicherklärung) ausbauen.
  • Regelungen zum (digitalen) Zugangsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte schaffen bzw. erweitern.
  • das Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte z.B. bei Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung, Ein- und Durchführung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Fragen der Gleichstellung, Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen. Entsprechende Regelungen braucht es im Bundespersonalvertretungsgesetz.
  • legale Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht schließen, effektives Sanktionsregime bei Nichtanwendung von Mitbestimmungsgesetzen schaffen.
  • die Unternehmensmitbestimmung modernisieren, das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch Schlichtungsverfahren ersetzen.
  1. Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen
  • gute Arbeitsbedingungen sichern, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes verhindern, die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärken und ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.
  • die Nationale Weiterbildungsstrategie u.a. mit dem Ziel fortführen, ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen unabhängig vom Lebensalter und sozialem Status einzuführen sowie finanziell abzusichern und umfassende, verbindliche und passgenaue Freistellungs- und abgesicherte Weiterbildungsansprüche durchsetzen.
  • eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf öffnet, einführen und einen Pakt für berufliche Schulen abschließen.
  • den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen, Ausnahmen abschaffen, die Durchsetzung verbessern.
  • prekäre Beschäftigungsformen und ihren Missbrauch überwinden, sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse abschaffen, Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen, Minijobs reformieren und Saisonarbeit regulieren.
  • einen Rechtsrahmen für freiwilliges und gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice setzen.
  • einen Rechtsrahmen für die Einführung und Nutzung neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz definieren.
  1. Den Sozialstaat stärken – Sicherheit im Wandel garantieren
  • die solidarische Finanzierung und paritätische Beiträge von Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sichern.
  • die Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgervollversicherung weiterentwickeln.
  • das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabilisieren und in weiteren Schritten anheben ohne Beitragssatz auf 22 oder gar 20 Prozent zu deckeln.
  • das Rentenalter nicht anheben und flexible Übergänge in die Rente fördern.
  • die betriebliche Altersversorgung stärken.
  • eine Kindergrundsicherung einführen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.10.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die demokratischen Parteien, bei den anstehenden Sondierungsgesprächen und nachfolgenden Koalitionsverhandlungen die Situation von Kindern und Jugendlichen ambitioniert in den Mittelpunkt zu stellen.

„Gerade die Parteien, die junge Wählerinnen und Wähler haben ansprechen können, sind in der Pflicht, eine politische Zukunftsvision zu entwickeln, die sich an den aktuellen und zukünftigen Anliegen der jungen Generation ausrichtet. Übergreifende Klammer aller Maßnahmen eines solchen Zukunftsprojekts sollte eine Generationenpolitik sein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent ernst nimmt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Wir brauchen endlich den Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland, das sich den drängenden Herausforderungen nachhaltiger Klimapolitik genauso annimmt wie der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems und einer am Gemeinwohl ausgerichteten Gestaltung der Digitalisierung“, so Krüger weiter.

„Das erreicht man nicht durch eine Politik der kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern durch gemeinsame Visionen für eine zukunftsfähige Politik. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung nichts weniger als einen großen kinder- und jugendpolitischen Wurf. Dieser darf sich dabei nicht allein auf die klassischen Felder der Kinder- und Jugendpolitik beschränken, sondern muss Lösungen finden für Gemeinschaftsaufgaben, die so lange liegen geblieben sind. Dazu gehören auch eine ehrgeizige Sozialpolitik, die vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut vorantreibt, und eine bessere rechtliche Absicherung der Kinderrechte in Deutschland“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.09.2021

Auch Verteilungsfragen dürften bei Sondierungen nicht ausgeklammert werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Sondierungsteams von SPD, den Grünen und der FDP sich in den Verhandlungen darauf zu konzentrieren, wie eine Ampel-Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine echte sozial-ökologische Transformation auf den Weg bringen kann. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden, mahnt der Verband. Ob eine künftige Bundesregierung wirklich einen Beitrag zu gesellschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit leisten könne, stehe und falle mit der Frage der Finanzierung.

“Deutschland ist ein sozial und regional tief gespaltenes Land. Die künftige Bundesregierung kann es sich nicht leisten, diese wachsende Kluft und brennende soziale Probleme wie Pflegenotstand, Wohnungsnot und wachsende Armut zu ignorieren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Was es brauche, sei eine “echte Offensive für den gesellschaftlichen Zusammenhalt”. Eine konsequente Klimaschutzpolitik müsse mit einer genauso ambitionierten Sozialpolitik einhergehen, die alle mitnimmt, fordert der Paritätische. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden.

“Die Frage nach der Finanzierung ist der Glaubwürdigkeitstest für eine jede neue Regierung. Wer es ernst meint mit der sozial-ökologischen Transformation, mit Modernisierung, Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftlichem Zusammenhalt, muss sagen, wie notwendige Reformen und Investitionen finanziert werden sollen”, so Schneider. Dabei gehe es nicht allein um Transferleistungen, sondern vor allem auch um die Sicherung notwendiger sozialer Infrastruktur vor Ort – vom Jugendzentrum über die Schuldner- und Suchtberatung bis hin zum Frauenhaus. “Es geht um die Unterstützung vieler notleidender Regionen und um gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland.”

Zwingend notwendig sind aus Sicht des Verbandes insbesondere entschlossene Maßnahmen, um Armut in diesem reichen Land abzuschaffen. “Die Armut in Deutschland ist inzwischen auf neuem traurigem Rekordhoch. Hinter uns liegen viele armutspolitisch verlorene Jahre. Es darf nicht noch einmal passieren, dass in einem Koalitionsvertrag ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft leer ausgehen”, fordert Schneider.

In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen fänden sich viele gute Ideen, lobt der Verband: von einer Kindergrundsicherung über die Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau bis zu Konzepten für eine solidarische Bürgerversicherung in Pflege und Gesundheit sowie die Stärkung der gesetzlichen Rente. “Es wäre verheerend, wenn die klugen sozialpolitischen Ansätze entweder einem blinden Fortschrittsglauben oder aber einer neuerlichen Tabuisierung von Steuererhöhungen zum Opfer fielen”, warnt Schneider.

Mehr Infos zu den Forderungen des Paritätischen unter: www.der-paritaetische.de/weilallezählen

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.10.2021

  • Sozialverband VdK erinnert SPD und Grüne an Wahlversprechen, den Mindestlohn zu erhöhen
  • Auch die Kindergrundsicherung müsse endlich kommen, forderte Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an SPD und Grüne, sich an ihre Wahlversprechen zu halten und endlich einen Neustart bei der Bekämpfung der Armut zu wagen: „Jetzt ist die Zeit, die Ampel umzuschalten und Armut in Deutschland konsequent zu beseitigen: Das ist dringend notwendig für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, davon profitiert aber auch die Wirtschaft“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele angesichts der Sondierungsgespräche in Berlin.

„Arbeit schützt nur dann vor Armut, wenn es gute Löhne gibt. Deswegen muss der gesetzliche Mindestlohn jetzt erhöht werden“, forderte Bentele. SPD und Grüne sollten ihr Wahlversprechen einhalten und den Mindestlohn sofort auf zwölf Euro anheben. „Das muss ein nicht verhandelbarer erster Schritt zu einem existenzsichernden Lohn sein“, sagte Bentele. Der VdK hält in einem zweiten Schritt die Erhöhung auf mindestens 13 Euro für notwendig, um eine Altersvorsorge oberhalb der Grundsicherung sicherzustellen.

Bentele erinnerte SPD-Chef Olaf Scholz zudem an sein Versprechen, für stabile Renten zu sorgen: „Wir brauchen ein stabil hohes Rentenniveau, das mindestens bei 50 Prozent liegen muss, besser aber bei 53 Prozent.“ Nur so lasse sich dauerhaft Altersarmut bekämpfen.

Gegen Kinderarmut vorzugehen, hatten alle drei Parteien angekündigt. Dass das aktuelle System der Familienförderung versagt hat, ist Konsens, daraus sind aus Sicht des VdK Konsequenzen nun zu ziehen: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden“, forderte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht zeigt auch Auswirkungen der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den Väterreport. Update 2021 veröffentlicht.

Der Väterreport beschreibt regelmäßig auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen von Vätern in Deutschland. Neben ihren Werten und Einstellungen nimmt der Report das Familienleben der Väter und ihre berufliche Situation in den Blick. Zum zweiten Mal stellt der Report auch die Situation von Vätern, die in Trennung leben, dar. Ein eigenständiges Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Beruf und Familie.  

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Doch dies zu erreichen ist ein täglicher Spagat. Dabei brauchen Familien die bestmögliche Unterstützung: durch moderne Familienleistungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, und durch gute Kitas und Ganztagsschulen.

Heute teilen sich in jeder sechsten Familie beide Eltern die Kinderbetreuung gleichermaßen auf. Trotzdem klaffen in den meisten Familien Wunsch und Wirklichkeit noch auseinander. Der Väterreport zeigt, dass viele Väter sich gerne deutlich mehr an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen würden. Corona hat trotz aller Belastungen gezeigt, dass eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung möglich ist, auch dank einer veränderten Arbeitswelt. Viele Väter haben sich in dieser Zeit mehr als je zuvor um die Bildung und Betreuung ihrer Kinder gekümmert. Das sind Erfahrungen, an die Familien, aber auch wir als gesamte Gesellschaft, anknüpfen können.

Die positiven Effekte, die Elternzeit und Elterngeld für die Partnerschaftlichkeit haben, müssen wir stärken. Gerade erst haben wir das Elterngeld flexibler und partnerschaftlicher gemacht, vor allem durch mehr Teilzeitmöglichkeiten. Jetzt geht es darum, Mütter und Väter über längere Zeit als bisher dabei zu unterstützen, sich die Verantwortung für Job und Familie partnerschaftlich zu teilen.“

Der Väterreport zeigt: Immer mehr Väter wollen heute die Familienaufgaben und die Verantwortung für das Familieneinkommen partnerschaftlich teilen, anders als die Generation zuvor. Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen gemeinsam mit der Mutter für die Kinder verantwortlich sein.

Auch nach einer Trennung wollen sich viele Väter aktiv an Kinderziehung und -betreuung beteiligen. Getrennt lebende Väter geben zu großen Anteilen (48 %) an, dass sie sich gerne mehr um Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern möchten.

Elterngeld und Elternzeit sind wirksame Instrumente, die immer mehr Väter dabei unterstützen, zumindest zeitweise im Beruf kürzer zu treten und sich stärker familiär zu engagieren. Mittlerweile nehmen über 42 % der Väter Elternzeit, beziehen dabei Elterngeld und nehmen sich damit Zeit für ihre Kinder. Die „Väterzeit“ ist von einer Ausnahme zum in Wirtschaft und Gesellschaft weithin akzeptierten und gelebten Modell geworden. Zusätzlich unterstützen Unternehmen die Väter und passen ihr Angebot familienbewusster Personalmaßnahmen auf ihre Bedürfnisse an.

Weder die sich wandelnden Einstellungen noch die stärkere Teilhabe am Familienleben durch das Elterngeld haben jedoch nachhaltig die Erwerbstätigkeit von Vätern verändert. Väter sind nach der Elternzeit immer noch überwiegend in Vollzeit erwerbstätig. 68 % der Mütter von minderjährigen Kindern arbeiten in Teilzeit, aber nur 7 % der Männer. Hier zeigen sich Wunsch und Wirklichkeit: Nur 17 % der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 % eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 % der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 % der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten.

Der Report empfiehlt daher, die positiven Effekte von Elternzeit und Elterngeld deutlich zu verlängern und über eine Familienarbeitszeit zu einer existenzsichernden und vollzeitnahen Erwerbstätigkeit sowohl von Müttern, als auch von Vätern beizutragen.

Der Väterreport zeigt erhebliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Während viele Väter in Kurzarbeit oder im Homeoffice tätig waren, engagierten sie sich stärker in der Familienarbeit. Die tägliche Kinderbetreuungszeit von Vätern aus Paarfamilien stieg auf durchschnittlich 5,3 statt 2,8 Stunden täglich (+ 89 %). Mütter übernahmen dennoch weiter den deutlich größeren Teil der Familienarbeit: während der Lockdowns durchschnittlich 9,6 statt bisher 6,7 Stunden Kinderbetreuungszeit pro Tag (+ 43 %). Der Väterreport wertet diese Pandemie-Erfahrungen als Chance, die Familienarbeit nachhaltiger partnerschaftlich aufzuteilen.

Der Väterreport stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse einer aktuellen Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zu „Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftlichkeit“.

Den Väterreport. Update 2021 finden Sie hier:
www.bmfsfj.de/vaeterreport

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2021

Stillende Mütter brauchen ein gutes Umfeld und Unterstützung

Bis zum 10. Oktober 2021 findet die Weltstillwoche statt. In diesem Jahr lautet das Motto: „Stillen. Unser gemeinsamer Weg.“ Ziel der Weltstillwoche ist es, das soziale Umfeld für die Besonderheiten dieser Zeit zu sensibilisieren. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann:

„Stillen geht alle Eltern an. Fast alle Mütter versuchen nach der Geburt, ihr Kind zu stillen. Denn sie wissen: Muttermilch ist erste Nahrung und noch viel mehr, nämlich Wärme, Nähe, Geborgenheit. Allerdings sinkt die Zahl der gestillten Säuglinge sehr schnell sehr stark. Die Gründe sind vielfältig. Dazu gehören auch negative Erfahrungen mit dem Stillen in der Öffentlichkeit. Dieses wird in Deutschland immer noch von Teilen der Bevölkerung stigmatisiert.

Gerade die ersten Wochen sind aber eine ganz besondere und sensible Phase – für die stillende Mutter, den Säugling und die ganze Familie. Die Weltstillwoche macht dies zum Thema und sorgt für Haltung für das Stillen. Stillende Frauen dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Deshalb ist es wichtig, klar zu machen: Stillende und ihre Familien sind nicht allein. Es gibt viele Menschen, die sie begleiten und unterstützen können: Hebammen, Stillberaterinnen, Ärzte und Ärztinnen, Sozialarbeiter. Und auch Arbeitgeber, die mit einem still­freundlichen Arbeitsumfeld das Stillen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Eines ist klar: Stillen ist die natürliche Ernährung für Babys. Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Muttermilch ist viel mehr als nur Nahrung. Sie schützt den Säugling und späteren Erwachsenen auch vor Infektionen, Allergien und vor der Entwicklung von Übergewicht, Diabetes mellitus Typ 2. In den ersten tausend Tagen im Leben eines Kindes wird seine Gesundheit geprägt. Prävention fängt früh an. Deshalb setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausbau der Stillförderung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans ‚In Form‘ ein. Wir wollen Deutschland stillfreundlicher machen. Damit gewinnen alle!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.10.2021

„Geld allein macht noch längst kein Online-Klassenzimmer. Bei der Umsetzung der Digitalisierung ist noch viel Luft nach oben“, erklärt Nicole Gohlke mit Blick auf den Beschluss der heutigen Kultusministerkonferenz. Die hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Davon zeugt selbst die holprige Hybrid-Pressekonferenz der KMK. Gerade einmal zwölf Prozent der Schulen sind umfassend ausgestattet, während ein Drittel als ‚digitale Nachzügler‘ gelten. Es sind längst sind nicht alle Gebäude mit W-Lan oder Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen Laptop ausgestattet. Bisher wurden nur 17 Prozent aus dem Digitalpakt ausgezahlt. Die Mittel müssen schneller vor Ort ankommen, damit die Netze stabil und Geräte voll einsetzbar sind. Da sich die Digitalisierung täglich wandelt, braucht es mehr Wartung und Weiterbildung. Es ist gut, wenn die KMK eine langfristige Bundesförderung zum Ziel macht, denn diese ist längst überfällig. DIE LINKE wird ein Auge darauf haben, dass die dauerhafte Mitfinanzierung auch kommt.

Das Aufholprogramm ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Milliarden Euro für über zehn Millionen Schülerinnen und Schüler in einer historischen Bildungskrise sind zu wenig. Um bei Lernrückständen und psychischen Belastungen ausreichend Unterstützung zu finanzieren, müssen mehr Mittel in die Hand genommen werden. Anstelle von externen Nachhilfekursen braucht es bessere Lern- und Arbeitsbedingungen in den Schulen, die seit langem teils völlig überlastet sind. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte fühlen sich in der Coronakrise alleingelassen. Der eklatante Lehrkräftemangel muss endlich in Angriff genommen werden, um Unterricht, Schulsozialarbeit und Digitalisierung voranzubringen.

Der Flickenteppich bei den Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen macht die Leute kirre. Das Virus ist in München genauso ansteckend wie in Hamburg oder Köln. Präsenzunterricht und Gesundheitsschutz zusammen müssen oberste Priorität haben. Ich erwarte, dass dafür alle Länder an einem Strang ziehen. Die Klassenzimmer müssen endlich flächendeckend mit Luftfiltern ausgestattet werden, damit alle Beteiligten sicher durch den Winter kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.102021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat heute eine wissenschaftliche Studie zur Digitalisierung im Schulsystem veröffentlicht. Die Studie offenbart gravierenden Handlungsdruck: Mehr als 50 Prozent der Schulen verfügen über kein WLAN. 43 Prozent der befragten Lehrer*innen geben an, dass es an ihrer Schule nicht genug mobile Endgeräte für den Unterricht gibt. Gleichzeitig klagen viele Lehrer*innen über eine enorme Arbeitsbelastung und häufig mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche.

Dazu erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Hochschul- und Wissenschaftspolitik: „Alle Schulen brauchen WLAN und alle Schüler*innen ein mobiles Endgerät – das muss zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Lehrkräfte dürfen durch IT-Technik nicht zusätzlich belastet werden. Viele Lehrkräfte arbeiten schon jetzt am Limit oder darüber hinaus. Für den pädagogisch wertvollen Einsatz digitaler Technik brauchen Lehrkräfte Zeit für Fort- und Weiterbildung. Die Schulen brauchen endlich deutlich mehr und besser bezahlte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen.
Die Schulen in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit beim Einsatz digitaler Technik. Die digitale Spaltung muss überwunden werden, denn schon jetzt sorgt sie auch für eine soziale Spaltung. Fehlende Medienkompetenzen führen zu schlechteren Bildungschancen und Abschlüssen.

Noch immer sind die Mittel des ‚Digitalpakts Schule‘ nicht vollständig in den Ländern und vor Ort in den Schulen angekommen. Die neue Bundesregierung muss endlich mit dem Klein-Klein aufhören und ein breit angelegtes Investitionsprogramm für gute Bildung starten. Es darf nicht länger sein, dass das marodeste Gebäude mit dem schlechtesten Internetempfang im Ort die Schule ist.

Die technische Ausstattung allein bildet aber nur die Grundlage. Digitalisierung sorgt nicht automatisch für eine gute Bildung, wenn sie allein auf einen guten WLAN-Empfang reduziert wird. Wir brauchen ein Umdenken und müssen Digitalisierung an den Schulen als Schlüssel zu politischer und kultureller Teilhabe aller Menschen im digitalen Zeitalter neu ausrichten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 29.09.2021

Das EU-Parlament hat eine Entschließung angenommen, die die Rechte von LGBTQI-Familien stärken soll. Sie betrifft vor allem die Freizügigkeit von Bürger:innen, die in homosexuellen Beziehungen leben und ihre Familien. In der Entschließung wird gefordert, dass gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei Eltern gleichen Geschlechts beide Elternteile rechtlich anzuerkennen und in Dokumenten wie zum Beispiel Geburtsurkunden aufzuführen. Familienzusammenführungen sollen bei gleichgeschlechtlichen Partner:innen ebenso ermöglicht werden wie bei heterosexuellen Partner:innen und die Nationalität der Kinder müsse ebenso gleich geregelt werden. Insgesamt sollten gleichgeschlechtliche Ehe- und Lebenspartner:innen in jeder Hinsicht so behandelt werden, wie es die Ehegatten-Bestimmungen der Freizügigkeitsrichtlinie vorsehen.

Quelle: EuropaNEws Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 04.11.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Überblick zur SGB-VIII-Novelle

Seit 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nun in Kraft. Welche Neuerungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) sind jetzt zu beachten?

Im Folgenden werden zentrale Änderungen dargestellt und erläutert bzw. aus Sicht der AWO bewertet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gesetzesänderungen sind thematisch unter die vom Bundesministerium bereits eingeführten Überschriften Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen gefasst.

Nicht alle Gesetzesänderungen sind bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe:

  • Erst zum 01.01.2024 werden die sogenannten Verfahrenslotsinnen bei den Jugendämtern eingeführt
  • und erst zum 01.01.2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig werden, ganz gleich ob bzw. welche Beeinträchtigung vorliegt (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe).

Diese Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe kann aber als letzte Stufe der SGB-VIII-Reform erst dann umgesetzt werden, wenn Bundestag und Bundesrat bis 2027 ein Bundesgesetz verabschieden, das die Einzelheiten konkret regelt. Die auch von der AWO seit Jahren geforderte inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist somit „auf die Schiene“ gesetzt, aber ob und wie sie tatsächlich per Bundesgesetz 2027 umgesetzt wird oder doch noch ausgebremst wird, hängt von einem zukünftigen Gesetzgeber ab. Hier hätte die AWO eine erheblich verbindlichere Gesetzesregelung für erforderlich gehalten.

  • Schützen – Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärken – Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Helfen – Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Unterstützen – Mehr Prävention vor Ort 
  • Beteiligen – Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • sowie weitere Neuregelungen

Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) im Überblick

Quelle: Artikel AWO Bundesverband e.V. vom 07.10.2021

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen zweiten Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige und Nahestehende pflegebedürftiger Menschen. Von den derzeit 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden  3,3 Millionen zu Hause gepflegt, davon 2,1 ausschließlich von Angehörigen versorgt. Eine besondere Herausforderung bedeutet dabei die Pflege eines demenzerkrankten Angehörigen. Schätzungen der Deutschen Alzheimergesellschaft zufolge sind daran etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland erkrankt.

Mit einem Aktionstag will die AWO die Leistungen der pflegenden Angehörigen in den gesellschaftlichen Fokus stellen. Für pflegende Angehörige, nahestehende Pflegende und  interessierte Bürger*innen bietet der AWO Bundesverband gemeinsam mit awo lifebalance einen Informations- und Austauschtag (Link: https://www.awo-pflegeberatung.de/aktuelles/detail/awo-in-aktion-am-2-europaeischen-tag-der-pflegenden-angehoerigen) zum Thema Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „In Deutschland sind pflegende Angehörige trotz starker sozialer Versicherungssysteme weiterhin der größte Pflegedienst der Nation – und in den meisten Fällen sind es Frauen, die diese unsichtbare Arbeit leisten, ohne, dass sie angemessen entlastet oder unterstützt würden. Ihre Anliegen müssen zusammen mit der generellen Situation der Pflege hierzulande von der nächsten Bundesregierung dringend angepackt werden.“

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Oftmals fehlt es an bedarfsorientierter Information zu Unterstützungsangeboten oder es gibt bürokratische Hürden, entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gerade in der Corona-Pandemie wurde europaweit deutlich, dass durch die Beschränkungen und Auflagen zum Infektionsschutz pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von den nationalen Gesundheitssystemen abgeschnitten waren und isoliert die Hauptlast der Versorgung und Organisation zu tragen hatten. Bislang drohen Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, Armut, Krankheit oder soziale Isolation. Wir müssen dafür sorgen, dass Angehörige und Nahestehende mehr Unterstützung bekommen.“

Die AWO setzt sich für die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen ein. Hierzu gehört ein passgenauer Ausbau und ein crossmedialer Zugang der Informations-und Beratungsstruktur für pflegende Angehörige; eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sowie eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate als auch die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten. Ebenso fordert die AWO den Ausbau der ambulanten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Zur gesundheitlichen Entlastung der hoch belasteten Gruppe der pflegenden Angehörigen setzt sich die AWO verstärkt für die Gesundheitsförderung sowie Präventions- und Reha-Angebote ein. Als Voraussetzung dafür gilt es dringend Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote auszubauen. Die aktuellen Wartezeiten sind absolut inakzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.10.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut.

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Der vollständige Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.09.2021

Zum 70. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die immer noch fehlende Umsetzung wegweisender Familienurteile. Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung muss diese in den Mittelpunkt gestellt werden.

Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

„Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Zum Schutz der Familie verpflichtet

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Familien unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Familienschutzartikel). Dabei ist der Staat auch verpflichtet, Familien zu achten und aktiv zu fördern. „Den hohen Familienschutz verankerten die Verfassungsgeber nicht nur aus Fürsorglichkeit gegenüber Familien, sondern weil sie Familie als eine Grundvoraussetzung des freiheitlichen und solidarischen Verfassungsstaates erkannten“, so der Verbandspräsident.

Mit den vier Familienurteilen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht verwirklicht werden und Korrekturen geboten sind. „Bis heute fehlt die konsequente Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die neue Bundesregierung hat ein großes Aufgabenpaket nachzuholen. Wir erwarten, dass es neben dem Klimathema im Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen steht, damit dieser verfassungswidrige Zustand endlich beendet wird“, sagt der Verbandspräsident.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

Weitere Informationen

Die vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.09.2021

  • Verena Bentele kündigt Protest an, wenn Koalitionsvertrag Angehörigenpflege weiter ignoriert
  • DAK-Pflegereport bestätigt VdK-Studie: Angehörige sind bereit zu pflegen

Der Sozialverband VdK sieht sich durch den heute veröffentlichten DAK-Pflegereport bestätigt, dass die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege verbessern muss. „Die Bundesregierung darf nicht länger einseitig die Lobbyinteressen der Pflegebetreiber bedienen, sondern muss endlich die häusliche Pflege stärken. Angehörige, vor allem auch jüngere Menschen, sind bereit zu pflegen und sehen darin auch eine sinnstiftende Tätigkeit, wie eine Studie des VdK unlängst gezeigt hat. Dies wurde heute von der DAK-Studie bestätigt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Veröffentlichung des DAK-Pflegereports.

Durch den Corona-Rettungsschirm seien eine Million nach der anderen für nicht belegte Heimplätze an die Pflegeeinrichtungen geflossen, kritisierte Bentele: „Für die häusliche Pflege gab es dagegen nichts. Wann wird endlich verstanden: Die Betroffenen wollen nicht ins Heim und die Angehörigen sind bereit sich an der Pflege zu beteiligen – aber sie brauchen Unterstützung.“ Bentele forderte deshalb die Verhandler der künftigen Bundesregierung auf: „Kein Koalitionsvertrag ohne Stärkung der Angehörigenpflege! Ansonsten werden wir als Sozialverband auf die Barrikaden gehen.“

Angesichts des Fachkräftemangels in Einrichtungen sei die Förderung der Pflege durch Angehörige und ambulanter Angebote das Gebot der Stunde, sagte Bentele: „Dafür müssen aber endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die Liste der zu erledigenden Aufgaben ist nach Ansicht des VdK lang: Das Pflegegeld muss erhöht, die Pflegeleistungen müssen flexibilisiert und als Budgets ausgestalten werden. Die Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige sind zu verbessern. Außerdem ist eine Pflegezeit, die den Namen verdient hat, mit einer Lohnersatzleistung einzuführen. Gebraucht werden nach Ansicht des VdK zudem Angehörigenpflege-Manager, die Angehörige neutral beraten und in schwierigen Lagen auch die Hilfen zusammenstellen und koordinieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Rahmen des Pflegereports der DAK-Krankenversicherung hat ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen unter 40 Jahren eigene Angehörige pflegen würde. Demnach wären zwei von drei, die zwischen 16 und 39 Jahren alt sind, bereit, Pflegeaufgaben in der Familie zu übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Oktober 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt.  Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start Up Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die der digitale Transformationsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugt.
Mit dem Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung liegt erstmals eine ausführliche und differenzierte Verknüpfung von Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder und Stellschrauben für gesellschaftlichen Wandel vor.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die umfassenden technischen Innovationen, insbesondere mit Blick auf strukturell benachteiligte Gruppen? Wie wollen wir im Zuge der digitalen Transformation der Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen? Wie kann Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden? Welche konkreten gendersensiblen Maßnahmen kann die AWO in diesem Transformationsprozess unternehmen? Das sind Fragen, die uns auch in der AWO stark beschäftigen und zwar als Arbeitgeberin, Mitgliederverband und wichtige sozialpolitische Akteurin.

Prof. Dr. Aysel Yollu Tok , Vorsitzende der  Sachverständigenkommission des Dritten  Gleichstellungsberichts, wird uns die zentralen  Ergebnisse des Berichts vorstellen.  Anknüpfungspunkte an die Themen und Handlungsfelder der AWO werden anschließend im  digitalen Spitzengespräch mit Prof. Dr. Aysel Yollu Tok  und Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzende r des AWO Bundesverbandes e.  V., aufgezeigt.

Die persönliche Anmeldung ist über folgendes Online Formular möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/digitales-spitzengespraech-gleichstellungsbericht-2021
Anmeldeschluss ist der 25.10.2021

Termin: 10. November 2021

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fait teilen

Die Corona-Krise führt den gesellschaftlichen Wert von Sorgearbeit wie Pflege, Kindererziehung
oder Hausarbeit einmal mehr vor Augen. Zugleich zeigt sie überdeutlich die problematischen Folgen der ungleichen Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern: Die Pandemie hat Überlastung, gesundheitliche Probleme und die Gefährdung beruflicher Existenzen vor allem bei Frauen verstärkt. Die Politik ist aufgefordert, in der neuen Wahlperiode sich abzeichnenden negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv entgegenzuwirken.
Welche Erkenntnisse zur Sorgelücke zwischen Frauen und Männer gibt es? Welche Maßnahmen sind – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – notwendig, um den Gender Care Gap zu schließen? Und welche Wünsche haben Menschen mit Sorgeverantwortung an Politik und Verwaltung?

Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns den Link für die Teilnahme.
Bitte melden Sie sich bis zum 5.11.2021 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, Ihrer Postanschrift und Ihrer E-Mail-Adresse unter kontakt@sorgearbeit-fair-teilen.de an.

Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie unter www.sorgearbeit-fair-teilen.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme der Bundesregierung zu den Zwischenberichten der Evaluationsstudien zur Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)

Inhaltsübersicht

I. Präambel
II. Evaluation nach § 6 Absatz 3 KiQuTG
III. Stellungnahme der Bundesregierung zu einzelnen Punkten der Zwischenberichte der
Evaluationsstudien

  1. Fachpolitische und partizipative Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung des
    Gesetzes
  2. Die Umsetzung durch Bund-Länder-Verträge
  3. Die Ausgestaltung der Handlungsfelder und die Umsetzung der Maßnahmen durch die
    Länder
  4. Entlastung der Eltern bei den Gebühren
  5. Mögliche Perspektiven für die bundesweite Weiterentwicklung der Qualität und die
    Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Den ganzen Bericht finden Sie hier.

In der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ wurden Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2020 sowie im Zeitverlauf zusammengestellt. Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 stark beeinflusst. Vielerorts wurden Betreuungsangebote zeitweise geschlossen. Die angeführten Statistiken erfassen diese
Situation nicht, sondern bilden die Situation an einem bestimmten Stichtag ab: zum 1. März für die Kinder bis zum Schuleintritt und zum Schuljahresbeginn für die Grundschulkinder.

Dies sind zentrale Ergebnisse der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“:
Kinder bis zum Schuleintritt

  • Zum Stichtag 1. März 2020 wurden erneut mehr Kinder bis zum Schuleintritt betreut als im
    Vorjahr.
  • Die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen,
    bei den Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt jedoch leicht gesunken. Der Grund
    dafür ist, dass die Zahl der Kinder der letztgenannten Altersgruppe in der Bevölkerung
    deutlich gestiegen ist.
  • Bei der Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren gab es nach wie vor große Unterschiede
    zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Quoten näherten sich aber weiter an, wenn auch
    aktuell langsamer als in den Vorjahren.
  • Auch 2020 gab es im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der
    Eltern und der Betreuungsquote: Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer
    als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt
    auch später als im Westen.

Grundschulkinder

  • 2020 wurden erneut mehr Grundschulkinder in Horten und Ganztagsgrundschulen in der
    Statistik erfasst als im Vorjahr.
  • Die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zeigen, dass es auch 2020 im
    Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der
    Betreuungsquote gab. Es werden mehr Plätze in Ganztagsschulen, Horten und weiteren
    Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt, um den Bedarf der Eltern zu decken.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten deutlich
    früher. Die Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.
    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung
  • Während der Corona-Pandemie sind Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote durch
    Betreuungseinrichtungen massiv eingebrochen. Der Anteil der Eltern, die ihr Kind ausschließlich selbst betreuten, ist sowohl für Eltern von Kindern vor dem Schuleintritt als auch
    für Eltern von Grundschulkindern stark angestiegen.

Die komplette Ausgabe finden Sie hier.

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Archiv Aktuelle Hinweise

#ZusammenhaltenBTW21 Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern! Politische Forderungen des ZFF nach der Bundestagswahl

Berlin, 11.10.2021 – Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2021

AUS DEM ZFF

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.09.2021

In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gemeinsam mit acht weiteren Verbänden, dass der Kinderfreizeitbonus bei allen Kindern ankommen muss. Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2021

Pünktlich zu den Bundestagswahlen 2021 launcht das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen seinen Onlineauftritt und appelliert an die Parteien: Schluss mit dem Aussitzen – die Politik muss endlich den Weg für einen gleichstellungspolitischen Aufbruch und die gerechte Verteilung von Sorgearbeit ebnen!

In Sachen Geschlechtergerechtigkeit hakt es an allen Ecken und Enden. Spätestens in der Corona-Krise mag dies wohl kaum noch jemand bestreiten. Ein Kernproblem ist und bleibt die ungleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern.

Who cares? Der sogenannte Gender Care Gap liegt nach wie vor bei 52 Prozent – bei heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern sogar bei 83 Prozent. Diese gravierende Sorgelücke hat erhebliche Folgen und führt unter anderem dazu, dass vielen Frauen nicht im gleichen Maße wie Männern Zeit und Kraft zur Verfügung stehen, einer eigenen existenzsichernden beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Gleichzeitig wird von Männern immer noch erwartet, die Rolle des Familienernährers zu übernehmen, sodass ihnen für Sorge- und Hausarbeit zu wenig Zeit bleibt.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen bringt es auf den Punkt: Wer Gleichberechtigung will, muss an der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Allen Menschen muss unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften und zugleich ihren Sorgeverpflichtungen nachkommen zu können. Dafür müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, die die gleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit verhindern.

Close the Gap! Das Bündnis nimmt die Parteien in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Sorgelücke zu schließen. So fordern die 13 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses die Politik auf, eine zehntägige Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt mit vollem Lohnersatz einzuführen. Die Freistellung unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung in den Familien von Anfang an.

Auch beim Steuersystem sieht das Bündnis dringenden Handlungsbedarf. Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für ein Familienmodell aus Hauptverdiener und Hausfrau bzw. „Zuverdienerin“. Die Bündnismitglieder fordern von der Politik, die Lohnsteuerklasse V endlich abzuschaffen und eine Individualbesteuerung einzuführen.

Die sechs Forderungen des Bündnisses an die Parteien zur Bundestagswahl 2021 sind ab sofort online verfügbar. Auch das im Gründungsstatut zusammengefasste Selbstverständnis und die Ziele des Bündnisses sind auf der Website sorgearbeit-fair-teilen.de zu finden.

Sorge- und Erwerbsarbeit müssen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Familienform, sexueller Orientierung oder sozialem Status – als selbstverständliche Elemente weiblicher wie männlicher Lebensverläufe begriffen und möglich gemacht werden, ohne dass dies zu individueller Überforderung führt. Dies hat sich das Bündnis zum obersten Ziel gesetzt.

Das Bündnis

Das im Sommer 2020 gegründete zivilgesellschaftliche Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ein. Seine 13 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V.
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familien e.V. vom 20.09.2021

SCHWERPUNKT I: #4JahreGegenKinderarmut

Der Deutsche Caritasverband und 60 andere Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

 

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen – darunter die Diakonie Deutschland – fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Dazu haben sie eine gemeinsame Erklärung, „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, veröffentlicht.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Immer noch wächst in unserem Land mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf – das ist eine Schande. Darum fordern wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert und zudem ungerecht. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensarmen Familien – noch einmal verschärft. Auf kommunaler Ebene muss deshalb die familienunterstützende soziale Infrastruktur so ausgebaut werden, dass sie bedarfsgerecht ist und Kinder mit ihren Familien wirklich erreicht sowie spürbar entlastet. Kinder und Jugendliche brauchen über das Corona-Aufholprogramm hinaus Begleitung in ihrem Kita- und Schulalltag sowie psychosoziale Unterstützung, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.

In den Koalitionsverhandlungen müssen existenzsichernde Leistungen für Kinder endlich eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und ein gutes Aufwachsen!“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung zur Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20210928_PM_4JahreGegenKinderarmut.pdf

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Themenschwerpunkt Kinderarmut: https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen. Die unterzeichnenden Organisationen des „Ratschlag Kinderarmut“ fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. Die Erklärung haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, für eine der reichsten Industrienationen der Welt ist das nichts weniger als eine Schande. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der „Ratschlag Kinderarmut“ fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, alle unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen! Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 28.09.2021

SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Berlin. Die Bundestagswahl ist vorbei, nun geht es in die Koalitionsverhandlungen. In diesen gehört die Bekämpfung von Kinderarmut aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) ganz oben auf die Agenda. Daher fordert der SoVD In einem Zusammenschluss aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. „Wenn wir wissen, dass nach aktuellen Zahlen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut aufwachsen, muss auch der Letzte verstanden haben, dass es Zeit ist zu handeln“, appelliert SoVD-Präsident Adolf Bauer an die Politiker*innen im neu gewählten Bundestag.

In der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordert das Bündnis eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, einen niedrigschwelligen Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung und eine Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 28.09.2021

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl 2021

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. h.c. Thomas Sattelberger:

„Der OECD-Bericht stellt der bundesdeutschen Bildungspolitik erneut ein schlechtes Zeugnis aus. Noch immer haben von den 25- bis 34-Jährigen in Deutschland 13 Prozent höchstens einen Realschulabschluss, aber keine Ausbildung und keinen weiteren Schulabschluss. Wenn Bundesbildungsministerin Karliczek jetzt zum Ende der Legislatur mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung fordert, macht sie sich selbst vom Bock zum Gärtner. Ihr Ministerium hat die Probleme vier Jahre lang nicht angepackt, sondern ausgesessen. Die Corona-Schulkrise hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass unter Unterrichtsausfall allen voran die Schwächsten in unserer Gesellschaft leiden. Alle Kinder, ganz gleich welcher sozialer Herkunft, müssen die gleichen Bildungschancen erhalten. Die nächste Bundesregierung darf keine Sonntagsreden mehr halten, sondern muss endlich mehr für die Zukunft junger Menschen tun. Wir brauchen ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern bei Bildungsthemen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0, mit dem die Mittel schnell bei all denen ankommen, die darauf angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 16.09.2021

In der vergangenen Woche konnten Kinder und Jugendliche im Rahmen der U18-Wahl entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Bundesweit gingen in 2.699 Wahllokalen rund 262.000 Menschen unter 18 Jahren an die Wahlurnen. Damit hat sich eine Rekordzahl an jungen Menschen beteiligt. Bei der letzten U18-Bundestagswahl 2017 hatten knapp 220.000 in rund 1.500 Wahllokalen ihre Stimme abgegeben.

Das Endergebnis aller ausgezählten Stimmen für die U18-Bundestagswahl 2021: Bündnis 90/Die Grünen 21,0%, SPD 19,2%, CDU/CSU 16,9%, FDP 12,0%, Die Linke 7,5%, AfD 5,9%, Tierschutzpartei 5,7%. 11,8% der abgegebenen Stimmen verteilen sich auf sonstige Parteien.

„Die Rekord-Beteiligung an der U18-Wahl zeigt, dass junge Menschen mitgestalten und gehört werden wollen. Der große Zuspruch spiegelt das Interesse an Politik wider und zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche für die parlamentarische Demokratie ins Zeug legen“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„Die Rekordbeteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch weiteres politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Jugendbildung in Deutschland. Sie bietet Platz dafür, dass Kinder und Jugendliche sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch ausdrücken. Junge Menschen organisieren Diskussionen mit Politiker*innen, stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. Sie machen – mit Unterstützung von Jugendleiter*innen – konkret politische Bildung. Mit dem Engagement für U18 und der Teilnahme an der Wahl zeigen sie ganz klar: Sie gestalten Demokratie mit und stärken sie dadurch.

U18 wird getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen sowie vielen Jugendverbänden. Die U18-Bundestagswahl 2021 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Wahlkreisen: https://wahlen.u18.org/wahlergebnisse/bundestagswahl-2021

Weitere Hintergründe und Informationen unter www.u18.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesjugendring(DBJR) und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.09.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) hat die Parteiprogramme zur Bundestagswahl auf einen scharfen Familien-TÜV gestellt und die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken mit den zentralen Anforderungen an eine krisensichere und nachhaltige Familienpolitik verglichen.

Bewusst haben wir auf einen Fragekatalog an die Parteien verzichtet. Wir wollten selbst wissen: Wollen die Parteien eine gute und nachhaltige Familienpolitik oder sind Familien nur ein Alibi im Wahlprogramm? Entscheiden Sie selbst!

Die Wahlprüfsteine finden sich hier zum Download.

Auf diese wichtigen Themen haben wir besonders scharf geschaut:

  • Gesamteindruck: Stellen die Parteien Familien in den Mittelpunkt ihres Programms? Wo wollen sie nach einem Wahlsieg ihre familienpolitischen Schwerpunkte setzen und fordern sie mutige neue Wege wie zum Beispiel ein Wahlrecht ab Geburt?
  • Finanzielle Perspektiven: Was haben Familien bei Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erwarten? Wie stehen die Parteien zum Ehegattensplitting?
  • Beitragsentlastung und Rente für Eltern: Bekennen sich die Parteien zum Ziel einer familiengerechten Sozialversicherung?
  • Setzt sich die Wohnungsnot für Familien fort oder machen die Parteien Hoffnung auf bezahlbares und familiengerechtes Wohnen?
  • Das deutsche Bildungssystem hat den Corona-Test nicht bestanden. Wie wollen die Parteien die Bildung zukunftsfähig machen und den Bildungsort Familie stärken?
  • Welches Leitbild verfolgen die Parteien beim Thema Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit? Geben Sie Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Zeit für Kinder?
  • Alle Versprechen haben wir außerdem darauf hin geprüft, ob sie die Bedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern berücksichtigen – denn Zukunft gibt es nur mit Mehr-Kind-Familien.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2021

Nur eine Koalition akzeptabel, die Lähmung der letzten Legislatur überwindet

Anlässlich des Ergebnisses der Bundestagswahl erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Olaf Scholz zum Sieg der Bundestagswahl. Der Ausgang der Wahl bietet eine große Chance für die Verbesserung der Rechte von LSBTI. Der Zugewinn an Stimmen für SPD, Grüne und FDP zeigt auch, dass sich die Wähler*innen eine queerpolitisch progressive Regierung wünschen. Wir fordern eine Regierungsbildung, die nach der Lähmung der letzten Legislatur nun die Chance für einen queerpolitischen Aufbruch ergreift, und erwarten, dass Grüne, FDP und SPD ihre queerpolitischen Wahlversprechen umsetzen. Für uns ist nur eine Koalition akzeptabel, die zeitnah einen wirklichen Wechsel bringt.
 
SPD, FDP und Grüne sind sich bei einer Politik für Akzeptanz und gleiche Rechte weitgehend einig. In einem ebenfalls möglichen Bündnis mit der Union dürfen FDP und Grüne Hoffnungen der Community nicht enttäuschen. Beide Parteien haben mit ihren Antworten auf unsere Wahlprüfsteinen große Erwartungen geweckt. Gemeinsam müssten sie gegen die Blockadehaltung der Union kämpfen, um in Verhandlungen queerpolitische Vorhaben durchzusetzen.
 
Ein Nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, der explizite verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes (TSG) durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung wären wichtige Vorhaben mit queerpolitischer Signalwirkung.
 
Auch andere Missstände lassen kein Zuwarten und Zaudern zu. LSBTI-Flüchtlinge müssen unter entsetzlichen Bedingungen und unter ständiger Bedrohung durch Anfeindungen und Gewalt in Lagern an EU-Außengrenzen ausharren. Hier braucht es ein sofortiges und großzügiges Aufnahmeprogramm für diese besonders vulnerablen Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 27.09.2021

Das im Juli 2020 gegründete Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den Lebensverlauf hinweg einzusetzen. Die Politik darf sich nicht mit einer Rückkehr zum Status Quo vor Corona zufriedengeben. Die Anreize für die gleichberechtige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit müssen in der kommenden Legislaturperiode verstärkt werden. Fehlanreize gilt es zu beseitigen. Das Bündnis fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch hin zu einer fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Zusammen mit 12 weiteren Verbänden macht sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) dafür stark, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den genannten Gender Care Gap und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren und die Sorgelücke zu schließen.

https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.09.2021

  • Sozialverband fordert, alle Erwerbstätigen müssen in Sozialversicherungssystem einzahlen
  • Mit der Kindergrundsicherung und Mindestlohn von 13 Euro endlich die Armut bekämpfen, appelliert Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an die Parteien, die nun in Gesprächen eine mögliche Koalition sondieren, die überfälligen sozialpolitischen Reformen nicht zu vergessen: „Jetzt ist die Zeit für Veränderung. Sozialpolitische Reformen dürfen nicht dem mutlosen Kompromiss geopfert werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. „Seit Jahren warten der Pflegebedürftige und seine Frau, die ihn zu Hause versorgt, auf mehr Geld und Unterstützung. Seit Jahren wartet das Kind, dessen alleinerziehende Mutter dreimal überlegt, ob sie sich die Kinokarte leisten kann, auf eine angemessene Hilfe. Seit Jahren wartet der Mann, der sich auf dem Bau krank geschuftet hat, auf eine Erwerbsminderungsrente, mit der er noch teilhaben kann am sozialen Leben.“

Bentele mahnte, neben den drängenden klimapolitischen Aufgaben auch die sozialpolitischen vorrangig anzugehen: „Wir müssen unsere Sozialsysteme endlich zukunftsfähig und wirklich solidarisch machen. Das heißt, alle Erwerbstätigen müssen zum Beispiel in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung einzahlen – von der Beamtin, dem Politiker, über den Selbstständigen, die Angestellte bis zum Arbeiter.“ Das stärke nicht nur die finanzielle Basis des Sozialversicherungssystems, es führe auch dazu, dass alle, die darin einzahlen, ein Interesse daran haben, es bestmöglich weiterzuentwickeln, sagte Bentele.

Dringend müsse auch die viel zu hohe Armut in Deutschland bekämpft werden. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, darunter 1,6 Millionen mit erwerbstätigen Eltern. „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht – und das seit Jahren. Die bisherige Familienförderung mit ihren vielen verschiedenen Maßnahmen hat versagt“, sagte Bentele und forderte eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt und für arme Familien höher ausfallen muss als für reiche.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte, die von Grundsicherung leben, müssten die Regelsätze endlich angepasst werden. Bentele weiter: „Um Altersarmut in Zukunft zu verhindern, müssen Minijobs eingedämmt und der Mindestlohn auf mindestens 13 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 27.09.2021

SCHWERPUNKT III: Weltkindertag

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht besucht Sprach-Kita in Bensheim

Die sozialen Einschränkungen der vergangenen Monate durch die Corona-Pandemie waren für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Gerade die Jüngsten haben auf vieles verzichten müssen. Anderthalb Jahre Pandemie sind eine lange Zeit im Leben eines Kindes. Jetzt heißt es, den Weg zurück in ein normales Leben anzutreten.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Am Weltkindertag möchte ich den Kindern und Jugendlichen aus vollem Herzen Danke sagen. Sie haben in der Pandemie oft zurückstecken müssen. Inzwischen geht es aufwärts, aber für Kinder und Jugendliche ist in der Kita, der Schule oder der Freizeit noch längst nicht wieder alles normal. Deshalb haben wir das Corona-Aufholpaket geschnürt. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche gute Unterstützung dabei bekommen, verpassten Lernstoff nachzuholen. Und: Sie sollen wieder erleben können, was sie in der Pandemie besonders vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musikmachen, Jugendaustausch und viele andere Freizeitaktivitäten. Hier setzt unser Aufholpaket an. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu begleiten und ihnen Freiräume zurück zu geben.“

Um Kindern und Jugendlichen den Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu erleichtern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Das Bundesfamilienministerium schafft mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten. Zudem fördert es die Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.

Förderung von Sprach-Kitas durch das Corona-Aufholpaket

Stellvertretend für die vielen Angebote im Aktionsprogramm hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Weltkindertag die Städtische Kindertagesstätte Fuldastraße in Bensheim besucht. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ kann dort eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung ihre Tätigkeit aufnehmen. Insgesamt werden im Bundesprogramm Sprach-Kitas über das Corona-Aufholprogramm 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte für die sprachliche Bildung finanziert. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen: Über 3.500 Interessenbekundungen sind für die 1.000 neuen Stellen eingegangen, 661 Stellen sind bereits bewilligt. Außerdem haben alle Sprach-Kitas die Möglichkeit, ihr pädagogisches Angebot mit einem Paket von Zuschüssen zu erweitern. Alle Sprach-Kitas können einen Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 für pädagogische Materialien und Angebote beantragen. Damit werden vor allem diejenigen Kinder, die während der Kita-Schließungen keine direkte Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer Sprachentwicklung gezielt gefördert und wieder in die Kita integriert. Mit im Paket ist ein Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro für medienpädagogische Angebote und technische Ausstattung. Über 5.000 Sprach-Kitas haben bereits Anträge für das Zuschuss-Paket gestellt.

Über den Weltkindertag

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland mit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrecht und humanitäre Hilfe:

Das Motto des diesjährigen Weltkindertages ist „Kinderrechte jetzt“. Es ist höchste Zeit, Kinder und ihre Perspektiven endlich ins Zentrum des politischen Handelns zu stellen – in Deutschland und weltweit. Geberländer müssen ihr Engagement jetzt verstärken, um gerade benachteiligte Kinder im globalen Süden vor Kinderarmut, ungleichen Bildungschancen und Kindesmissbrauch zu schützen.

Klimakrise, Covid-19-Pandemie und soziale Ungleichheit – beim Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit werden die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen Kinder und Jugendliche in politische Prozesse einbinden und an der Gestaltung ihrer Welt beteiligen. Ein wichtiger Schritt ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Kindheit und Jugend finden nicht nur in der Schule statt, deshalb müssen auch außerschulische Angebote wie die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Die junge Generation braucht Freiräume, nicht-kommerzielle Angebote und Treffpunkte.

Kinder und ihre Familien brauchen eine Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz, die mehr als nur eine Alibi-Erklärung ist. Nachdem der halbgare Versuch der großen Koalition  gescheitert ist, werden wir in der kommenden Wahlperiode weiter für starke Kinderrechte im Grundgesetz kämpfen. Eine starke Formulierung kann wichtige Weichen für das Aufwachsen künftiger Generationen und ein kinderfreundliches  Deutschland stellen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 19.09.2021

Die Diakonie warnt davor, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Bekämpfung von Kinderarmut nur nach Kassenlage voranzutreiben. Gerade Kinder aus sozial schwachen Familien dürfen durch Sparmaßnahmen nicht zu noch größeren Verlierern der Pandemie gemacht werden.

Zum Weltkindertag am 20. September sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Für die Abfederung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen musste der Staat erhebliche Finanzmittel einsetzen und Schulden aufnehmen. Eine umfangreiche Haushaltssanierung ist absehbar. Die Maßnahmen dürfen auf keinen Fall auf Kosten der Kinder und ihrer Familien gehen. Das ist unsere klare Erwartung an die nächste Bundesregierung, an die Länder und Kommunen. Kinder, insbesondere aus sozial schwachen Familien, gehören zu den größten Verlierern der Pandemie. Vielen Kindern fehlten die digitale Ausstattung für das Homeschooling, die individuelle Unterstützung und der Austausch mit Gleichaltrigen.

Wird jetzt bei der Bildung und Förderung von Kindern und der Unterstützung von Familien gespart, trifft es die am härtesten, die am meisten aufholen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Stattdessen muss alles dafür getan werden, Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen. Dazu muss die ganztägige Betreuung und Förderung zügig ausgebaut werden. 

Außerdem brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Leistungswirrwarr für Familien beendet und Kinder wirksam vor Armut schützt. Auch hier gilt: Die entscheidenden Weichen für die Zukunft einer ganzen Generation dürfen nicht nach Kassenlage gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2021

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit die Weichen für eine zukunftsfähige und kinderfreundlichere Welt zu stellen. Mit der Installation „Lasst die Kinder nicht länger in der Luft hängen – Kinderrechte jetzt!“ haben die beiden Organisationen vor dem Berliner Reichstag mit großen Ballons ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl forderten die beiden Organisationen zusammen mit engagierten Kindern und Jugendlichen vom nächsten Parlament und einer neuen Regierung insbesondere die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die stärkere Förderung der Chancengerechtigkeit und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte jetzt!“ unterstreichen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk, dass es dringend an der Zeit ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und eine gerechte und nachhaltige Welt zu schaffen – für Kinder und mit ihnen gemeinsam.

Peter-Matthias Gaede, Stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland, erklärte anlässlich des Weltkindertages: „Die Bundesregierung hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode einiges dazu beigetragen, Kinder zu schützen und zu fördern – an der Seite von UNICEF auch im globalen Süden. Nur vieles ist leider noch immer nicht geschafft: Noch gibt es relative Kinderarmut auch in Deutschland; und sie betrifft nach einer aktuellen UNICEF-Studie etwa 1,5 Millionen Mädchen und Jungen. Und noch haben wir die eigentlich geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht. Das ist bedauerlich. Die nächste Bunderegierung wird für Kinder enorm viel zu tun haben. Corona hat nicht nur eine internationale Bildungskrise verursacht. Der Klimawandel betrifft nicht nur Kinder da draußen in der Welt. Um bessere Entwicklungschancen für Kinder, um einen gerechteren Zugang zu Bildungschancen, um ein Leben in intakter und gesunder Umwelt für Kinder geht es auch direkt vor unserer Haustür.“

Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagte am Weltkindertag: „Politische Entscheidungen müssen sich endlich auch an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ausrichten. Das gilt beispielsweise für das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland, die wir am besten mit der Einführung einer Kindergrundsicherung beseitigen können. Zudem müssen Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an den wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes beteiligt werden. Deshalb sollte es einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat, in dem auch Kinder und Jugendliche Sitz und Stimme haben müssen, könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten und mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Bundesregierung gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten bereits zum zweiten Mal die großen Feste zum Weltkindertag in Berlin und vielen weiteren Städten in Deutschland abgesagt werden. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben daher alternative Aktionen ins Leben gerufen, um Kindern trotz der Pandemie die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zu erheben.

Bundesweit findet heute erneut die kreative Mitmach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ statt, die durch UNICEF Deutschland initiiert wurde. In zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland erobern Mädchen und Jungen mit bunten Kreidebildern den öffentlichen Raum und machen sich so für die Belange und Rechte der Kinder stark.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das noch bis Ende des Monats: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag (20.09.) macht der Kinderschutzbund bundesweit auf das Problem der Kinderarmut aufmerksam. Das Motto: „Kinder haben Armut nicht gewählt“. Auf vielen öffentlichen Plätzen in ganz Deutschland macht der Kinderschutzbund damit das Thema Kinderarmut sichtbar. Der Kinderschutzbund fordert eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut.


Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Dass Kinder in Deutschland unter Armut leiden, dürfen wir nicht hinnehmen! Wir erwarten, dass die künftige Regierung in der kommenden Legislaturperiode massive Anstrengungen unternimmt, um die Kinderarmut zu beenden. Es ist höchste Zeit.“ Anfang September verabschiedete der Kinderschutzbund in Hannover geschlossen eine Resolution gegen Kinderarmut. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Dazu zählen für den Kinderschutzbund ein Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie eine Kindergrundsicherung.

Der Weltkindertag ist dazu da, um auf die Rechte und individuellen Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Aktuell lebt aber jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. Präsident Heinz Hilgers: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Gleichzeitig gibt es noch zu viele Vorurteile gegenüber armen Familien. Die Unterstellung, dass finanziell arme Eltern nicht das Beste für ihre Kinder wollen, muss aufhören.“ Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund an Politik und Gesellschaft die Bedürfnisse von Kindern stärker zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.09.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung
können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen

Heute ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“

Familienurlaub durch Aktionsprogramm der Bundesregierung

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Buchung und Berechtigung

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen. 

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2021

Für Familien ist die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung: Arbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung und andere Verpflichtungen mussten und werden teilweise immer noch parallel bewältigt. Der Bedarf an Entlastung auch in Form von Erholungsmaßnahmen sei groß, betont Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Diakonie das Aktionsprogramm „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ des Bundesfamilienministeriums. Ab Oktober bis Ende Dezember 2022 können Familien mit kleinen Einkommen und behinderten Angehörigen eine Woche Urlaub machen und müssen nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. 

Maria Loheide: „Für bedürftige Familien eine Auszeit ermöglichen – das ist ein wichtiges Signal in dieser belastenden Pandemie-Zeit. Sowohl kinderreiche als auch viele alleinerziehende Familien und Familien mit Migrationshintergrund sowie Familien mit kranken oder pflegebedürftigen Mitgliedern müssen oftmals aus finanziellen Gründen auf Urlaub und Erholung verzichten – obwohl gerade sie am dringendsten mehr Unterstützung und Entlastung brauchen.“

Zwar gibt es in einigen Bundesländern Individualzuschüsse, aber längst nicht in allen. „Wir müssen das Finanzierungsdilemma der Erholung für Familien lösen. Einerseits wird erwartet, dass die Ferienstätten für Familien hohe qualitative Standards erfüllen, andererseits fehlt es an der dafür notwendigen langfristigen wirtschaftlichen Absicherung. Die Familienerholung muss endlich als Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und verlässlich gefördert werden. Insbesondere die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte muss gesichert sein“, so Loheide weiter.

Die Diakonie Deutschland appelliert an die künftige Bundesregierung, ihr Versprechen einzulösen, Familien auch über die Corona-Zeit hinaus besser in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. „Nur so können gerade auch stark belastete Familien mit kleinen Einkommen Kraft tanken, Orientierung bekommen und Impulse für ihren Alltag mit nach Hause nehmen“, so Loheide.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Donnerstag  das evangelische Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee (Schleswig-Holstein) besucht. Weitere zwanzig evangelische Familienferienstätten beteiligen sich an dem Programm.

Weitere Infos: BMFSFJ – Corona-Auszeit für Familien https://www.ebz-wittensee.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.09.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern. Es ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt und wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien. Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die Kindertagesbetreuung – zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal und weniger Gebühren.

In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kinder­tages­­betreuung unbedingt fortgesetzt werden. Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir gute Bildungschancen für alle Kinder.“

Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien

Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn Handlungs­feldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum Gesetz haben sich bewährt.

In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluations­studien bestätigen, dass die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.

Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe

Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.

Die Autorinnen und Autoren der Evaluationsstudien

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluations­studie zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung.

Mit dem heute verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-gute-kita-gesetz

Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2021

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach geht nach 19 Jahren an der Spitze des DJI in den Ruhestand

Frau Prof. Dr. Sabine Walper wurde heute vom Kuratorium des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur neuen Direktorin gewählt. Sie ist seit 2012 Forschungsdirektorin am DJI und wird vom 1. Oktober 2021 an die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Thomas Rauschenbach antreten, der das Institut seit 2002 leitet.

Bundesjugendministerin Christine Lambrecht gratuliert Frau Prof. Walper zur Wahl und dankt Herrn Prof. Rauschenbach herzlich zum Abschied: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Professorin Walper eine ausgewiesene Expertin für die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Familien- und Kindheitsforschung gewinnen konnten. Ihr nationales und internationales Renommee ist beeindruckend. Bei Ihr liegt das Institut für die kommenden Herausforderungen in besten Händen. Zugleich möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Professor Rauschenbach bedanken, der beim DJI eine Ära geprägt hat. Unter seiner Leitung ist das DJI enorm gewachsen und hat entscheidend an gesellschaftspolitischen Weichenstellungen mitgewirkt. So hat es wichtige Impulse für den Kitaausbau und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gegeben.“

Das Deutsche Jugendinstitut ist mit fast 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. Es erforscht die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Institut berät Bund, Länder sowie Kommunen und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Träger des 1963 gegründeten Instituts ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2021

Zur Abstimmung im Bundesrat über den Länderantrag zur Streichung von Paragraf 219a erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir begrüßen, dass sich die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen in der letzten Sitzung des Bundesrates mit ihrem Antrag noch einmal klar zur Streichung von Paragraf 219a StGB bekennen. Das ist im Hinblick auf die Bundestagswahl ein wichtiges Signal. Dass der Antrag auf Streichung von 219a StGB abgelehnt wurde, unterstreicht einmal mehr, wie sehr die Union bei dem wichtigen Thema Selbstbestimmung von Frauen aus der Zeit gefallen ist. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen. Bei ungewollter Schwangerschaft müssen Frauen alle Informationen zur Verfügung stehen und zwar ohne Hürden.

Die Änderungen von Union und SPD am 219a von Anfang 2019 haben keine Verbesserung gebracht. Ärzt*innen werden weiterhin durch Abtreibungsgegner*innen angezeigt und verurteilt. Und schlimmer noch: Mit dieser politischen Entscheidung wurde klargestellt, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als strafbewehrte Werbung angesehen werden. Es ist ein absolutes Unding, dass die Union die Streichung dieses Paragrafen verhindert hat und sich die SPD in ihren Dienst gestellt hat. Ärzt*innen müssen auch auf ihren Webseiten frei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wie über alle anderen medizinischen Leistungen auch. Alles andere ist absolut unzeitgemäß und bevormundend und trägt sicherlich nicht dazu bei, dass es weniger Schwangerschaftsabbrüche gibt.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 17.09.2021

Zur heute im Kabinett beschlossenen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um drei Euro erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Die Beschlüsse zur Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes sind unverantwortlich, kalt und bitter. Besonders in und nach Krisenzeiten muss klar sein, dass der Staat die Existenzgrundlage und Würde der Bürgerinnen und Bürger sichert, die in sozialen Notlagen darauf angewiesen sind. Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregierung den Menschen noch einmal die kalte Schulter. Vor allem mit Blick auf die vielen Kinder, die in Hartz IV aufwachsen, ist das absolut inakzeptabel.“

Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Die beschlossene Erhöhung um lächerliche drei Euro zeigt einmal mehr, dass die derzeitige Bundesregierung sich nicht für die Ärmsten in unserer Gesellschaft interessiert. Das betrifft gerade auch Kinder, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht.

Wir Grüne kritisieren schon lange die Berechnung der Hartz-IV-Sätze. Dass diese Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liegt, belegt die realitätsfernen Berechnungswege. Wir Grüne fordern deshalb eine Neuermittlung und deutliche Anhebung der Regelsätze. Als erster Schritt muss der Betrag sofort um mindestens 50 Euro steigen. Hartz IV wollen wir durch eine würdevolle Garantiesicherung überwinden, die zum Leben reicht und Menschen unterstützt, statt zu sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

  • In der abgelaufenen Wahlperiode ist die Zahl der alleinerziehenden Mütter oder Väter, die staatliche Unterstützung benötigen, leicht zurückgegangen.
  • Das Niveau bleibt aber hoch, wie eine Anfrage der Linkspartei ergeben hat.
  • Sie fordert mehr Anstrengungen gegen Kinderarmut.

Die Zahl der Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist in der abgelaufenen Wahlperiode nur leicht zurückgegangen und bleibt mit einer halben Million Familien weiter auf einem hohen Niveau. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Danach weist die Bundesagentur für Arbeit für Mai 2021 rund 498.000 sogenannte Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften aus. Damit sind rund ein Drittel aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern auf Hartz IV angewiesen. 2018 gab es knapp 558.000 alleinerziehende Eltern mit Hartz-IV-Bezug, 2019 etwa 527.000 und 2020 rund 510.000.

„Alleinerziehende werden vergessen“

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, die große Koalition habe für Alleinerziehende kaum etwas bewirkt. Die Betreuungsangebote reichten oft nicht aus, um Job und Kinder zu vereinbaren. „Alleinerziehende Familien in Hartz IV wurden nicht nur in der Corona-Krise weitestgehend vergessen, sondern auch in diesem Wahlkampf“, beklagte er.

Bartsch forderte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf, die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung zur Bedingung für eine Koalition zu erklären. „Eine eventuelle Mitte-Links-Regierung muss eine Politik der Nulltoleranz gegen Kinderarmut machen“, so Bartsch.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.09.2021

„Das Bildungsministerium lügt sich weiter in die Tasche, wenn nun das beschleunigte Tempo der Mittelabrufe gelobt wird – bisher ist erst ein Bruchteil der Mittel an den Schulen angekommen. Die Digitalisierung an Schulen bleibt weiter Glückssache – das eine Land kauft schon Roboter, das andere kämpft noch mit der Geräteausstattung und dem WLAN. Es darf nicht sein, dass digitale Bildung so davon abhängig ist, wo die Eltern leben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstmöglich aufgelöst werden“, kommentiert Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Bericht des Bundministeriums für Finanzen zum Stand des Mittelabrufs aus dem DigitalPakt Schule. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Von 6,5 Milliarden sind bis zur Jahresmitte 2021 gerade einmal etwas mehr als 850 Millionen Euro geflossen, das sind 13 Prozent. Die Gelder aus dem DigitalPakt Schule sollten erst einmal dafür eingesetzt werden, dass überall eine stabile Infrastruktur steht und dass alle Schülerinnen und Schüler – und zwar auch die armen – sowie Lehrkräfte Geräte und Zugänge zum Netz haben. Stattdessen fließen Gelder jetzt schon regelmäßig in Softwarelizenzen kommerzieller Plattformanbieter, obwohl die Grundlagen der Digitalisierung immer noch nicht geschaffen sind. So ist nach wie vor praktisch keine Administration in Sicht. Gleichzeitig wird aber geradezu klammheimlich ein KI-System an Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern getestet, was im Bericht aber nur Sachsen kurz erwähnt. Das zeigt, dass die Prioritäten bei der Digitalisierung zunehmend darauf gelegt werden, die EdTech-Industrie zu versorgen und nicht die Schulen. Der aktuelle Sachstand aller Ausstattungen und Investitionen ist für uns außerdem kaum transparent nachvollziehbar, da jedes Land seinen Bericht anders gestaltet und es nur wenige strukturierte Elemente gibt, die sich vergleichen lassen.

In der nächsten Wahlperiode müssen nicht nur die Finanzierungsprogramme und der Föderalismus unter die Lupe genommen werden, sondern auch der Lobbyismus und die intransparente Datenlage zum Stand der digitalen Ausstattung in den Ländern. Wir wollen ein Bildungsrahmengesetz, das auch bei der Digitalisierung einheitliche Standards festlegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

Rund 22 900 gemeldete Fälle

Im 2. Quartal 2021 wurden rund 22 900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 % ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

69 % der Frauen, die im 2. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.09.2021

  • Insgesamt 751 159 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung
  • Männeranteil hat sich seit 2011 fast verdoppelt auf 7,4 %
  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren nimmt erstmals seit Beginn der Zeitreihe ab 

Die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2021 gegenüber dem Vorjahr um 23 435 oder 3,2 % auf insgesamt 751 159 Personen gestiegen. Davon waren 708 136 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen tätig und 43 023 als Tagesmutter oder -vater in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren zusätzlich 110 165 Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Während die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, nahm die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 ab: Zum 1. März 2021 wurden 2,3 % weniger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern betreut als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquoten der unter dreijährigen und drei- bis sechsjährigen Kinder haben sich im Vorjahresvergleich um jeweils 0,6 Prozentpunkte verringert. 

Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten 

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2021 waren 55 455 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Tageseinrichtung beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 7,4 %. Im Ländervergleich war der Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten (jeweils 12,5 %). In den vergangenen 10 Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2011 mehr als verdreifacht (2011: 18 433), der Männeranteil fast verdoppelt (2011: 3,8 %). Den höchsten Anstieg verzeichnete Sachsen-Anhalt. Hier hat sich die Zahl der männlichen Beschäftigten fast verfünffacht (von 298 auf 1 373). 

Betreuungsquoten bei unter Sechsjährigen sinken 

Bundesweit nahmen zum Stichtag 1. März 2021 rund 3,9 Millionen Kinder unter 14 Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, davon waren 20,6 % beziehungsweise 809 908 Kinder unter drei Jahren alt. Damit sank die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. Das war der erste Rückgang in dieser Altersgruppe seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 und hängt neben der Bevölkerungsentwicklung vermutlich auch damit zusammen, dass aufgrund der Corona-Pandemie neue Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise „Schnuppertage“ oder die Eingewöhnung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nur eingeschränkt möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen war dagegen kein Rückgang zu beobachten: Hier stieg die Zahl der betreuten Kinder im Vorjahresvergleich um 1,1 % auf 2,2 Millionen. 

Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag deutschlandweit bei 34,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (2020: 35,0 %). Die Betreuungsquote der Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren verringerte sich ebenfalls um 0,6 Prozentpunkte auf 91,9 % (2020: 92,5 %). Ein traditionelles Ost-West-Gefälle in den Betreuungsquoten bleibt bestehen: In Ostdeutschland waren durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (52,3 %), im Westen knapp ein Drittel (30,6 %). Bei den Kindern von drei bis unter sechs Jahren ist dieser Unterschied geringer (Ost: 94,0 %, West: 91,4 %). 

Zahl der Kindertageseinrichtungen steigt um 1,6 % 

Am 1. März 2021 gab es bundesweit 58 500 Kindertageseinrichtungen. Das waren rund 900 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,6 %). Davon boten 22 428 Einrichtungen eine integrative Betreuung an. Dies entspricht einem Anteil von 38,3 %. Seit 2011 ist die Zahl der Tageseinrichtungen in Deutschland um 13,6 % gestiegen (2011: 51 484 Einrichtungen).

Weitere Informationen:
Weitere Informationen enthält die Publikation „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“.
Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Methodische Hinweise:
Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2021 wider.
Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Zudem wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betreuungsquoten der Kinder sowie auf die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Kindertagespflege lassen sich anhand der Daten nicht exakt quantifizieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass während der Pandemie (neue) Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise keine Eingewöhnung der Kinder oder „Schnuppertage“ in der Einrichtung möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. Auch eine erschwerte Personalsuche während der Pandemie oder zusätzlich eingestelltes Personal zur Umsetzung der Hygienevorgaben könnten die erhobenen Daten zum 1. März 2021 beeinflusst haben.

„Ganztagsbetreuung von Kindern ist ein wichtiger Indikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).“

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 23.09.2021

  • Zahl der verunglückten Kinder geht stärker zurück (-20 % gegenüber 2019) als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %)
  • Kinder verunglückten am häufigsten mit dem Fahrrad (41 %)
  • Unter 15-Jährige in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verunglückten besonders häufig

Das coronabedingt geringe Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 hat sich besonders stark auf die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ausgewirkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen rund 22 500 Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden; im Schnitt wurde damit alle 23 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Die Zahl der verunglückten Kinder lag fast 20 % niedriger als im Jahr 2019 und war so gering wie noch nie seit der Deutschen Vereinigung. Damit sank die Zahl der Unfallopfer unter 15 Jahren stärker als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %). Auch die Zahl der getöteten Kinder ging zurück: von 55 im Jahr 2019 auf 48 im vergangenen Jahr. 

Ein Grund für den Tiefststand dürfte die zeitweilige Schließung der Schulen sowie vieler Freizeiteinrichtungen sein. So verunglückten während des ersten Lockdowns ab Mitte März 2020 weniger Kinder als in den Vorjahresmonaten auf den Straßen. Von Mai bis Juli stieg die Zahl zwar wieder, sie lag aber noch deutlich unter dem Niveau der Vorjahresmonate. “Wir wissen, dass die 6- bis 14-Jährigen in der Zeit von 7 bis 8 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr besonders häufig im Vergleich zu anderen Uhrzeiten im Straßenverkehr verunglücken”, sagt Stefanie Rink, Expertin für Verkehrsunfallstatistik. “Also zu den Zeiten, in denen sie normalerweise auf dem Weg zur Schule oder zurück sind.” Auch in ihrer Freizeit am Nachmittag seien Kinder im Straßenverkehr üblicherweise besonders gefährdet, so Expertin Rink.

Kleinkinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad

Die meisten Kinder, die 2020 im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Fahrrad unterwegs (41 %). Knapp 33 % saßen in einem Auto und 21 % gingen zu Fuß, als der Unfall passierte. Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild:

Unter 6-Jährige sind oft im Auto ihrer Eltern unterwegs, dem zufolge verunglücken sie hier am häufigsten (58 % im Jahr 2020). Schulkinder sind mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr unterwegs – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren verunglückten 36 % in einem Auto, 32 % als Radfahrende und mehr als jedes vierte Kind (27 %) war zu Fuß unterwegs. 10- bis 14-Jährige verunglückten dagegen am häufigsten auf ihrem Fahrrad (57 %), 21 % in einem Auto sowie 16 % zu Fuß. 

Im Schnitt knapp 200 von 100 000 Kindern verunglückt – große regionale Unterschiede

Insgesamt haben Kinder aber im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der unter 15-Jährigen an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 6,8 %, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13,7 %. Im Jahr 2020 verunglückten bundesweit im Schnitt 197 Kinder je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Altersklasse im Straßenverkehr. Dabei gab es jedoch auch regionale Unterschiede. So verunglückten Kinder in Schleswig-Holstein relativ häufig bei Verkehrsunfällen: 288 verunglückte Kinder kamen dort auf 100 000 Kinder. Auch in Brandenburg (265) und Sachsen-Anhalt (252) waren die Quoten vergleichsweise hoch. Am niedrigsten lagen die Werte in Hessen mit 151 sowie in Baden-Württemberg mit 167 und in Rheinland-Pfalz mit 169 Verunglückten je 100 000 Kinder.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse auch auf regionaler Ebene finden Sie in unserem Fachbericht Kinderunfälle im Straßenverkehr 2020.
Unser Unfallkalender gibt einen Überblick darüber, an welchen Tagen Kinder im Jahr 2020 besonders häufig verunglückt sind und inwiefern das tägliche Unfallgeschehen von dem der Vorjahre abweicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 20.09.2021

  • Schulen und Kitas meldeten 2020 zusammen über 19 000 Kinderschutzfälle
  • Im Frühjahr 2020 haben sich die von Schulen gemeldeten Fälle mehr als halbiert
  • Zeitgleich gingen auch die von Kitas gemeldeten Fälle um etwa ein Drittel zurück
  • 70 % aller von Schulen und Kitas gemeldeten Kinder waren jünger als 12 Jahre 

Im Corona-Jahr 2020 stellten die Jugendämter in Deutschland bei 60 551 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei weiteren 66 557 Minderjährigen kamen die Behörden zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In 15 % oder 19 028 dieser insgesamt 127 108 Kinderschutzfälle kam der Hinweis von einer Schule oder Kindertagesstätte (einschließlich Kindertagespflege). Fachleute hatten vor dem ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020 davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die vorübergehenden Schul- und Kitaschließungen unentdeckt bleiben könnte. Neue monatliche Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun, dass die Meldungen von Schulen und Kitas im Frühjahr 2020 tatsächlich zeitweise stark zurückgegangen sind. 

„Insbesondere im April und Mai 2020 -also einen Monat nach den ersten coronabedingten Schulschließungen im März und April -lagen die von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle deutlich unter dem Vorjahresniveau“, sagt Manuela Nöthen, Expertin für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Statistischen Bundesamt. „Zeitgleich nahmen auch die von Kitas gemeldeten Fälle ab, jedoch nicht so stark wie bei Schulen. Damit bestätigt die Statistik die Einschätzung verschiedener Fachleute, dass im Zuge des Lockdowns im Frühjahr 2020 weniger Kinderschutzfälle aus den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemeldet wurden“, so Nöthen weiter. 

Schulen: Im April und Mai 2020 weniger als halb so viele Fälle wie im Vorjahr 

Den neuen Monatsergebnissen zufolge sank die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle von 1 476 im März 2020 auf 674 Fälle im April. Damit hat sich dieser Wert nicht nur gegenüber dem Vormonat, sondern auch im Vergleich zum April des Vorjahres (1 435 Fälle) mehr als halbiert. Im Mai 2020 stieg die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle wieder etwas an (729 Fälle), war aber weiterhin nur etwa halb so hoch wie im Mai des Vorjahres (1 433 Fälle). In den Sommermonaten Juni, Juli und August – in denen das Niveau ferienbedingt in der Regel niedriger ausfällt – näherten sich die Fallzahlen dann wieder den Vorjahreswerten an, blieben aber weiterhin unter deren Niveau. Erst im Herbst und Winter 2020 überschritt die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle dann die Fallzahlen von 2019.

Auch Kitas meldeten im April und Mai 2020 weniger Fälle 

Auch die Kitas (einschließlich Kindertagespflege) haben den Jugendämtern im Frühjahr 2020 zeitweise deutlich weniger Kinderwohlgefährdungen und Fälle von Hilfe- oder Unterstützungsbedarf gemeldet. Im Vergleich zu den Schulen fiel der Rückgang jedoch schwächer aus: Während die Kitas im März 2020 noch 422 Kinderschutzfälle gemeldet haben, waren es im April nur 267. Sowohl gegenüber dem Vormonat, als auch im Vergleich zum April des Vorjahres (408 Fälle) lag der Wert damit um über ein Drittel niedriger. Im Mai fiel der Unterschied dann zwar etwas geringer aus (2019: 393 Fälle, 2020: 275 Fälle), war aber nach wie vor mit fast einem Drittel auffällig. Im Juni 2020 überschritten die Fallzahlen den Vorjahreswert dann deutlich.

Insgesamt waren die betroffenen Kinder in 70 % aller von Kitas oder Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle jünger als 12 Jahre. Besonders hoch waren die Anteile der Unter-12-Jährigen im April und Mai 2020 mit 75 % und 74 % (April und Mai 2019: jeweils 69 %). 

Bei anderen Hinweisgebern keine Auffälligkeiten nach dem ersten Lockdown

Die Rückgänge in der monatlichen Entwicklung bei Schulen und Kitas wirkten sich auch auf die Jahresergebnisse aus: Zwar war die Gesamtzahl der Kinderschutzfälle von 2019 auf 2020 um 11 % auf 127 108 gestiegen. Bei den Schulen verlief die Entwicklung durch die Besonderheiten im Frühjahr jedoch gegen den allgemeinen Trend: Hier gingen sie gegenüber 2019 um 3 % auf 14 477 zurück. Bei den Kitas war die Jahresentwicklung zwar nicht rückläufig, der Anstieg fiel aber nur etwa halb so hoch wie der Durchschnitt (+11 %) aus: Von 2019 auf 2020 nahmen die von Kitas gemeldeten Fälle um 6 % auf 4 551 zu.  

Bei anderen Hinweisgebern gab es beim Thema Kinderschutz im Zuge des ersten Lockdowns keinen Rückgang der Fallzahlen, so zum Beispiel bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften: Im Jahr 2020 sind die von Polizei und Justiz gemeldeten Fälle mit +16 % überdurchschnittlich gestiegen (Durchschnitt: +11 %). Dabei bewegten sich die monatlich gemeldeten Kinderschutzfälle auf relativ hohem Niveau zwischen 2 253 (Februar) und 3 019 (Juli). Besondere Auffälligkeiten waren hier im Frühjahr nicht auszumachen. Ähnliches gilt für die von der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym gemeldeten Fälle: Hier schwankten die monatlichen Meldungen zwar etwas stärker zwischen 1 904 (Februar) und 3 062 (Juli) Fällen, im Frühjahr gab es aber auch hier keine nennenswerten Rückgänge. Die Bevölkerung hatte 2020 rund 18 % mehr Kinderschutzfälle als 2019 gemeldet -und damit ebenfalls überdurchschnittlich viele.

Methodische Hinweise:

Grundlage der in der vorliegenden Pressemitteilung nachgewiesenen „Kinderschutzfälle“ sind sowohl alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, als auch die Fälle, bei denen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Zusammengenommen handelt es sich somit um all jene Fälle, die Aktivitäten des Jugendamtes zum Schutz von Kindern ausgelöst haben. Unberücksichtigt sind die ursprünglichen Verdachtsmeldungen, die durch die Prüfung des Jugendamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) nicht bestätigt wurden. 

Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz dient – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Monatsergebnisse einer Sonderauswertung  für die Jahre 2015 bis 2020 zu den von Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen können der Tabelle (Gefährdungseinschätzungen) entnommen werden. Ausführliche Jahresergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 17.09.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.

Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.

Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.

Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:

  1. Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
  2. Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
  3. Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
  4. Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
  5. Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
  6. Menschen mit Demenz angemessen versorgen
  7. Pflegende Angehörige unterstützen
  8. Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
  9. Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
  10. Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern

Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2021

Auf dem Bundesverbandstag des Deutschen Familienverbandes (DFV) in Magdeburg wählten die Delegierten ein neues Präsidium. Klaus Zeh wurde im Amt des Verbandspräsidenten einstimmig bestätigt.

Der Bundesverbandstag – das höchste Gremium des Deutschen Familienverbandes – hat für eine Amtsperiode von vier Jahren zwei neue Vizepräsidentinnen in das Präsidium gewählt und drei Mitglieder in ihren Ämtern bestätigt.

Der wiedergewählte Verbandspräsident Klaus Zeh sagt:

„Wir haben ein starkes Führungsteam mit starken Männern und Frauen an Bord. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren unserer Amtsperiode. In der Pandemie wurden Familien bis an die Schmerzgrenze allein gelassen. Wir dürfen die Familienpolitik nicht den Sonntagsrednern überlassen. Als Familienverband wollen wir eine Politik umgesetzt wissen, die sich mit Herz und Verstand für das Wohl der Familie einsetzt – jederzeit. Nur mit Familien ist ein guter Staat zu machen.“

Zu Vizepräsidentinnen gewählt worden sind:

Eileen Salzmann: Eileen Salzmann ist Volkswirtin und als Ministerialbeamtin in der sächsischen Landesverwaltung tätig. Sie ist Mutter von vier Kindern. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Sachsen. 2020 übernahm sie den Vorsitz im Landesbeirat für die Belange von Familien, der das sächsische Sozialministerium berät. Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes Sachsen liegen in der Elternbildung, im Projekt „Familienfreundliche Kommune“ und in der demographischen Entwicklung.

Franziska Schmidt: Franziska Schmidt ist seit 2019 als Richterin tätig. Bis zur Geburt ihres Sohnes – im April 2021 – übte sie diese Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Meiningen aus. Seit 2016 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Thüringen, in dem sie bereits seit 2014 aktiv ist. 2015 wurde sie im Thüringer Landtag für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Als Präsidiumsmitglieder hat der Bundesverbandstag bestätigt:

Dr. Klaus Zeh, Präsident: Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag. Klaus Zeh ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Im Freistaat Thüringen war Klaus Zeh Finanzminister (1990-1994) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

René Lampe, Vizepräsident: René Lampe ist Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er ist Sozialpädagoge und M.A. Sozialmanagement. Als Systemischer Familientherapeut ist er in der Beratungsstelle ProMann aktiv. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Sozialarbeit in Schulen und Kindertagesstätten, die Männer- und Täterarbeit, Anti-Gewaltmaßnahmen und familienbezogene Migrationsarbeit. René Lampe lebt in einer Patchwork-Familie und ist Vater von zwei Kindern.

Wolfgang Haupt, Schatzmeister: Wolfgang Haupt ist Vorsitzender der DFV-Landesverbände Brandenburg und Berlin. Seit 2011 ist er Schatzmeister im Präsidium des Deutschen Familienverbandes. Wolfgang Haupt war Geschäftsführer einer Unternehmensberatung für Industrie, Handel und Dienstleistung. Er ist Gründungsinitiator der DFV-Ostverbände nach der Friedlichen Revolution. Wolfgang Haupt ist Vater eines Sohnes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.09.2021

Familienorientierte Personalpolitik in Kirche und Diakonie etabliert sich weiter: In einem Festakt mit Grußworten des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden elf weitere Einrichtungen mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Seit 2019 bietet das Gütesiegel von EKD und Diakonie Deutschland bundesweit ein zukunftsweisendes und nutzenorientiertes Managementinstrument für alle, die Familienorientierung in ihrem Personalmanagement einführen, weiterentwickeln und verfestigen wollen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir freuen uns über elf weitere Zertifikatsträgerinnen und -träger, die Familienorientierung in ihren Einrichtungen so mutig und zukunftsweisend verfolgt haben. Mutig, weil wir in unruhigen Zeiten leben, in denen sich Träger und Einrichtungen von Kirche und Diakonie vielen Herausforderungen stellen müssen, nicht zuletzt durch die Corona Pandemie. Zukunftsweisend, weil sie mit der Zertifizierung die Menschen in ihrer Vielfältigkeit und in ihrer Verantwortung füreinander ins Zentrums ihres Tuns stellen. Das leitet uns, in unserem evangelischen Selbstverständnis, egal wie herausfordernd die Rahmenbedingungen auch sein mögen.“ Doch nicht nur die Mitarbeitenden profitieren von familienorientierten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz: Auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberin können ihr Profil für Mitarbeitende schärfen. Führungskräfte und Leitungen übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. „Denn eine Kultur, die familiäres Engagement würdigt und ermöglicht, entsteht dann, wenn in Unternehmen Familienorientierung von oberster Führungsebene gefördert und selbst gelebt wird“, so Loheide.

Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD: „Es hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber, die sich bereits intensiv mit der Schaffung familienorientierter Strukturen für ihre Mitarbeitenden beschäftigt haben, deutlich besser mit der Pandemiesituation zurechtkommen. Wie gut, dass dieser überaus wichtige Fokus der Familienorientierung im Bereich der gesamten Evangelischen Kirche und Diakonie bereits 2013 angestoßen wurde und sich seit 2016 in der gemeinsamen Initiative von EKD und Diakonie zur Entwicklung des Gütesiegels manifestiert hat.“ Angebote von Arbeitgebern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Mitarbeitenden seien längst keine Ausnahme mehr. „Aber wir als Kirche und Diakonie haben aus unserem Selbstverständnis heraus dazu besonders viel zu bieten – das zeigen ja auch die Erfahrungen aus den Zertifizierungsverfahren“, so Bedford-Strohm.

Das bundesweit geltende Gütesiegel wurde in einer Pilotphase entwickelt und mit zwölf kirchlichen und diakonische Trägern und Einrichtungen getestet. Die aktuelle Implementierungsphase läuft noch bis Herbst 2022 und wird von 17 Landeskirchen und Diakonischen Werken sowie zwei großen diakonischen Trägern unterstützt. In dieser Zeit nehmen insgesamt fast 50 Träger und Einrichtungen an der Zertifizierung teil – von kleineren Kirchengemeinden und Verwaltungsämtern über Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die nächste Verleihungszeremonie findet am 22. September 2022 statt. Im Januar 2023 startet das nächste Zertifizierungsverfahren.

Weitere Informationen: Gütesiegel Familienorientierung: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 17.09.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die verbindliche und nachhaltige Verankerung von Kinderrechten im Primarbildungsbereich. Hierfür ist vor allem eine stärkere Berücksichtigung des Themas Kinderrechte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften in den Grundschulen vonnöten. Daneben sollte es einheitliche Vorgaben durch die Kultusministerkonferenz in den Rahmenlehrplänen geben, um den Stellenwert von Kinderrechten im Unterricht und im schulischen Alltag insgesamt zu stärken. Schließlich sollten insbesondere Grundschulen für ihre Kinderrechte-Bildungsarbeit finanziell besser ausgestattet werden, dazu müssen die Bundesländer mehr Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Die hohe Bedeutung dieser Forderungen belegen die zentralen Ergebnisse der heute vorgelegten Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“.

 

„Die Studie arbeitet ganz klar heraus, dass es bei der nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule auf drei Bereiche ankommt: auf die Organisationsstruktur und Konzeption der Schule, auf die Haltung der Verantwortlichen in der Schule und auf die Handlungspraxis im Schulalltag. Deshalb sollten verbindliche und gemeinsam ausgehandelte Regeln, Beteiligungsverfahren, Gremien und Leitbilder festgelegt und formuliert werden, um die Beteiligung der Kinder und die Achtung ihrer Rechte verlässlich abzusichern. Wenn die Kinderrechte zudem in der Schule für alle Beteiligten sichtbar sind, regt das den Austausch und die Auseinandersetzung unter den Akteurinnen und Akteuren an. Wichtig ist zudem deren Überzeugung, sich im Alltag konsequent für die Rechte der Kinder einzusetzen. Schließlich müssen die Kinderrechte an den Schulen im Alltag immer wieder aufs Neue praktisch zur Geltung gebracht und mit Leben gefüllt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Schulen müssen als Orte für Kinder gestaltet werden, in denen sie sich wohlfühlen und in denen ihre Rechte selbstverständlich geachtet werden. Bei der Ausgestaltung dieser Rechte spielt wiederum das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung eine große Rolle, das untrennbar mit dem Wohl der Kinder verbunden ist. Nur wenn Schulen zusammen mit Kindern gestaltet und weiterentwickelt werden, entstehen Lebensorte für Kinder, an denen sie sich wohlfühlen und die sie gerne besuchen. Dabei ist es wichtig, eine kinderrechtsbasierte Arbeit in Grundschulen trotz oftmals begrenzter finanzieller und zeitlicher Ressourcen oder ungünstiger Räumlichkeiten abzusichern. Kinderrechte müssen unter allen Bedingungen gesichert sein, auch und gerade in Krisenzeiten“, so Hofmann weiter.

 

Seit einigen Jahren zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk ausgewählte Grundschulen in Deutschland als Kinderrechteschulen aus. Neben der fachlichen Beratung durch das Deutsche Kinderhilfswerk bietet die Teilnahme an diesem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekt den Grundschulen die Möglichkeit, sich in einem bundesweiten Netzwerk mit anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig auszutauschen, vielfältige themenbezogene Praxismaterialien zu erhalten sowie verschiedene Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

 

Die Studie „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes umgesetzt. Die Ergebnisse der Studie finden sich zum Download unter www.kinderrechte.de/evaluation.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.09.2021

Heute um 14 Uhr übergab Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, die Unterschriftenliste – mittlerweile über 24.000 – der Petition an Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Büros der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung.

Im Gespräch mit den Vertretern der Ministerien begrüßte Chrysovalantou Vangeltziki die Einrichtung des neuen Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten. Sie betonte, dass es bei der Beschleunigung der Visaverfahren nicht nur um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender gehen dürfe. „Wenn das Personal wie angekündigt auf 400 Mitarbeiter:innen aufgestockt wird, müssen endlich auch die Visaverfahren für Familienangehörige priorisiert und beschleunigt werden.“

Schließlich habe Afghanistan ausdrücklich vor Augen geführt, welch katastrophale Folgen die enormen bürokratischen Hürden in Visaverfahren im Familiennachzug haben können. Es sei zwar ein Fortschritt, dass derzeit für Afghani:innen kein Sprachtest in einem Goethe-Institut abgelegt werden müsse, aber dennoch bleibe die Regelung eines anderweitigen Sprachnachweises bestehen. „Das Beste wäre hier komplett auf den Nachweis zu verzichten. Gerade jetzt brauchen die Familienangehörigen in Afghanistan und deren Familien in Deutschland Ihre Unterstützung“, so Vangeltziki.

In einem sehr ernsthaften Austausch versicherten Dr. Eick, Leiter der Rechtsabteilung  im Auswärtigen Amt und Oberamtsrat Volkwein vom Büro für Menschenrechtspolitik, dass  sie die Anliegen sehr wichtig nähmen. Frau Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung ließ den Wunsch nach weiteren Treffen ausrichten.

„Ich hoffe, dass die vielen Unterschriften die Dringlichkeit der Anliegen der vielen verzweifelten Familien deutlich machen konnten und dass nun zügig die Visa für alle im Visaprozess feststeckenden Familienangehörigen gewährt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 17.09.2021

Informationsverbote, Stigmatisierung und Barrieren bei der Versorgung – dies kennzeichnet die derzeitige Lage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Die diesjährige Kampagne „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ hat gezeigt: Viele Menschen haben genug von den Auswirkungen des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch ansiedelt. pro familia fordert anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September zusammen mit vielen Organisationen und Einzelpersonen eine neue Regelung außerhalb des Strafrechts. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs endlich beenden.

„Wir brauchen eine zeitgemäße, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich an internationalen Menschenrechten orientiert und die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt“, erklärt die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Sie behindert eine ausreichende Gesundheitsversorgung, denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch, setzt Ärzt*innen unter Druck und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Des Weiteren werden der Schwangerschaftsabbruch und diejenigen, die ihn durchführen oder durchführen lassen, durch die Strafandrohung stigmatisiert. Dabei zeigen Beispiele aus Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

„Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit“, so Frank-Boegner.

pro familia setzt sich dafür ein, dass für diejenigen, die es wünschen, ein Schwangerschaftsabbruch als Option zur Verfügung steht – ohne Stigmatisierung, Bevormundung und mit aller Unterstützung.

Neben dem §218 muss auch der §219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dieser Paragraph kriminalisiert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren. Gerade hat der Bundesrat den Vorstoß einiger Bundesländer, den §219a StGB abzuschaffen, abgelehnt. Dabei ist der §219a StGB ein grober Verstoß gegen das Recht auf Information, dass Ärzt*innen verweigert wird, über die Methoden, die sie bei einem Schwangerschaftsabbruch anwenden, aufzuklären. Ebenso müssen sich Patient*innen darüber online informieren können.

Am 28.9.2021 finden in vielen Städten Aktionen zum Safe Abortion Day statt, die die Streichung der §§218,219 aus dem Strafgesetzbuch zum Ziel haben. Eine Übersicht ist hier zu finden: www.wegmit218.de/termine/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,

bitte veranlassen Sie eine großzügigere Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreizeitbonus, damit der Bonus alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erreichen kann! Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren. Das kann von der Politik nicht gewollt sein! Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die unterzeichnenden Verbände beim Kinderfreizeitbonus eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss.

Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro Kindern aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. Für die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich:
Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Zwar kann der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände ist allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgehen.

Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise brauchen Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Der Kinderfreizeitbonus sollte daher niedrigschwellig ausgezahlt werden.
Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, sollte die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese wichtige Verbesserung für Alleinerziehende unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Jaspers
Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Hildegard Eckert
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Holger Hofmann
Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Sidonie Fernau
Vorsitzender Vorstand
des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Stefanie Ponikau
Stellvertretende Vorsitzende
MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.

Birgit Uhlworm
Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.

Susanna Karawanskij
Präsidentin
Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Britta Altenkamp, MdL
Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 23.09.2021

  • Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz
  • VdK fordert, ein vereinfachtes Entlastungsbudget und Lohnersatzleistungen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.09.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. – 09. Oktober 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ findet am 8./9.10.2021 im Online-Format statt und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann. Anmeldungen sind noch bis zum 4. Oktober möglich über unseren Online-Shop.

Auf der Tagung wird erörtert, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte auf Beteiligung, Bildung und Spiel auch unter schwierigen Bedingungen verwirklicht werden können. Es soll diskutiert werden, welche Rolle den beteiligten Fachkräften zukommt und was Politik und Verwaltung tun können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Vorträge:

  • Prof’in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam): Das Recht auf Beteiligung im Krippen-Alltag
  • Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen): Die Bedeutung des Spiels für die kindliche Entwicklung
  • Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin): Partizipative Kitaplanung. Was kommt dabei heraus und worauf kommt es an?
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf): Kultur – Bildung – Teilhabe. Kunst & Pädagogik in der frühen Kindheit
  • Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg): Recht auf Bildung und Recht auf Spiel: Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention
  • Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück): Das Recht des Kindes auf Chancengleichheit in der Bildung. Wo stehen wir in Deutschland und welche Auswirkungen haben die paradoxen Effekte unseres Bildungssystems auf Bildungsverläufe von Kindern?

Nähere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Rechtzeitig zur Wahl am Wochenende unsere Info-Broschüre. Vielleicht hilft es bei der Entscheidung. Viel Spaß beim Lesen!

Qual der Wahl. Demokratische Partizipation aus Sicht migrantischer Familien.

Auch in der Pandemie brauchen Kinder offene Schulen und Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ hin, die das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium gemeinsam eingesetzt haben. Dafür müssten die vorhandenen Schutzkonzepte umgesetzt und die Kinder regelmäßig getestet werden, bevorzugt mit gepoolten PCR-Lollitests. Außerdem sei es wichtig, dass für alle Kinder und Jugendliche Präventionsangebote zugänglich sind und besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützt werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse am 15. September dem Bundeskabinett vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“

Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz der beiden Bundesministerien hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten seit Mitte Juli vier Mal getagt. Dabei sind in den drei Handlungsfeldern „Zurück zur Normalität – aber mit Vorsicht“, „Gemeinsam stark machen“ und „Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe“ Empfehlungen erarbeitet worden, die sich zentral an die Länder und Kommunen richten, die in diesem Bereich wichtige Aufgaben übernehmen, sowie den Bund und weitere Akteurinnen und Akteure:

1. Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen vermeiden

  • Kinder und Jugendliche brauchen offene Kitas und Schulen. Den Expertinnen und Experten zufolge ist es dafür wichtig, dass Infektionsschutzmaßnahmen (Impfen, Testen, Abstand, Hygiene, Maske, Lüften/Luftfilter) als Gesamtpaket umgesetzt werden.
  • Kinder unter zwölf Jahren können sich noch nicht impfen lassen. Darum ist es besonders wichtig, dass sich jetzt jeder impfen lässt, der regelmäßig Kontakt zu Kindern hat. Dafür brauche es eine verstärkte zielgruppenspezifische Aufklärung in den Einrichtungen. Länder und Kommunen sollten außerdem noch mehr niedrigschwellige Impfangebote machen, zum Beispiel mit mobilen Teams.
  • Die Bundesregierung strebt an, eine mit der Corona-KiTa-Studie vergleichbare Studie für den Schulbereich aufzulegen.

2. Sport-, Bewegungs- und außerschulische Bildungsangebote offen halten

  • Über Schule und Kita hinaus brauchen Kinder Sport und Bewegung und weitere Freizeitangebote als Ausgleich. Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass insbesondere Sport im Freien weiterhin möglich ist.
  • Kinder, die in der Schule bereits getestet wurden, sollen für die Freizeitaktivitäten nicht noch einmal getestet werden müssen.

3. Präventive Angebote für alle Kinder verstärkt zugänglich machen

  • Angesichts der besonderen Belastungen, denen Kinder und Jugendliche in der Pandemie ausgesetzt waren und sind, sind Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Dafür gibt es bereits viele Angebote online und vor Ort. Diese sollen auf kommunaler Ebene noch besser vernetzt und gestärkt werden. Außerdem soll die Sichtbarkeit von Angeboten wie der „Nummer gegen Kummer“, dem Familienportal und der Frühen Hilfen erhöht werden.
  • Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel die Angebote der Frühen Hilfen und die Erziehungsberatungsstellen sollen ausgebaut und stärker digital ausgerichtet werden.
  • Länder und Kommunen sollen mit den Krankenkassen und anderen Trägern die primärpräventiven Angebote – wie zum Beispiel Angebote zum gesunden Frühstücken oder zum Einhalten von Pausen in Kitas und Schulen – ausbauen und damit vor allem Bewegungsmangel, falscher Ernährung und Stress vorbeugen.
  • Der Bund hilft mit dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, das zwei Milliarden Euro für Angebote umfasst, mit denen sie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben.

4. Besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützen

  • Für besonders belastete Kinder und Jugendliche ist es noch schwieriger, die gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Sie brauchen daher besondere Unterstützung. Um diesen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die U- und J- Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt und die Schuleingangsuntersuchungen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig. Krankenkassen und Länder sollen verstärkt für die U-Untersuchungen werben und ihre Einladungssysteme intensivieren.
  • Fachkräfte und Ehrenamtliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der Schule und Kita sollen online geschult werden, um pandemiebedingte Belastungen früh und sicher zu erkennen.
  • Sollte eine Therapie notwendig sein, stehen neben dem üblichen Weg der Terminvereinbarung auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereit, um einen Platz zu vermitteln. Ab dem 1. Oktober gibt es zudem ein neues niedrigschwelliges Behandlungsangebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung.
  • Erholung für belastete Familien schaffen. Damit Eltern und ihre Kinder sich erholen und Kraft für den Alltag tanken können, soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ein kostengünstiger Familienurlaub ermöglicht werden. Hier setzt bereits die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ an.

5. Umfassendes Testangebot an Kitas und Schulen

Da viele Kinder noch nicht geimpft werden können, muss an Kitas und Schulen ein umfassendes Testangebot zur Verfügung stehen. Die Nationale Teststrategie empfiehlt dafür besonders gepoolte PCR-Lollitests. Denn die sind für die Kinder einfach zu handhaben und sicherer als Antigentests.

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Aktuelle Hinweise

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Breites Bündnis fordert: Kinderarmut muss zentrale Rolle in den Koalitionsverhandlungen spielen

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/