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Breites Bündnis kritisiert populistische Stimmungsmache und warnt vor sozialen Kürzungen

Berlin, 31.01.2025 – Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.

„Gegen unzureichendes Erwerbseinkommen hilft keine Stimmungsmache gegen die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, sondern höhere Löhne und bessere Honorare“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. Die Unterzeichner*innen warnen eindringlich davor, dass der Sozialstaat aktuell bedroht ist. Dieser sei jedoch ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland, den es gerade in Zeiten des Umbruchs, der Transformation und der Verunsicherung brauche.

„Wir stellen uns allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen. Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen
Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen“, wird in dem Aufruf betont. Solidarität dürfe nicht vor den Wohlhabenden Halt machen. „Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.“

Zu den zentralen sozialpolitischen Erwartungen an eine kommende Regierung zählt das Bündnis höhere Löhne mittels mehr tariflicher Bezahlung und einem deutlich höheren Mindestlohn, bessere Grundsicherungsleistungen, die Gewährleistung von sozialer und beruflicher Teilhabe, die Schaffung von ausreichendem und
bezahlbarem Wohnraum sowie  Sozialversicherungen, die insbesondere verlässlich gegen Altersarmut schützen.

Der Aufruf in voller Länge, Zitate aus den beteiligten Organisationen und Gruppen und Gruppen
sowie ein gemeinsames Video sind hier abrufbar: https://www.derparitaetische.de/alle-meldungen/aufruf-fuer-soziale-sicherheit/

Dem Bündnis gehören an:
AWO Bundesverband e.V., Caritas, Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.

 

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Familien in den Mittepunkt stellen – ZFF-Wahlforderungen zur Bundestagswahl!

Berlin, 29.01.2025 – Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Bis dahin möchte das ZFF mit einer Kampagne Wähler*innen und Politiker*innen darauf hinweisen, wie dringend notwendig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu rücken und was eine gute Familien- Sozial- und Gleichstellungspolitik beinhaltet. Die Kampagne wird in den nächsten Wochen auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook, LinkedIn oder Bluesky laufen und umfasst die vier Themenbereiche Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In weniger als vier Wochen ist es soweit: Wir sind dazu aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Gerade jetzt ist es wichtig, gemeinsam für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten, die die vielfältigen Bedarfe aller Familien in den Mittelpunkt stellt und sich entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung positioniert. Gute Politik für Familien kann ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit sein. Sie fördert wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Eine zukunftsorientierte Politik für Familien muss wieder das Kernanliegen der politischen Agenda werden, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Demokratie zu gewährleisten. Setzen Sie Ihr Kreuz richtig und machen sich somit für eine solidarische Familienpolitik stark.“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

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ZFF-Info 01/2025

AUS DEM ZFF

Alle reden über die Wirtschaft – aber wer spricht über Kinderarmut? Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung um die Kindergrundsicherung scheint das Thema “Kinderarmut” im Wahlkampf derzeit kaum eine Rolle zu spielen. Das muss sich ändern, finden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Zukunftsforum Familie (ZFF) und das Bundesjugendwerk der AWO.

Heute veröffentlichen die drei Verbände das erste von 12 Factsheets zur Armut von Kindern und Jugendlichen. Die Datenblätter erläutern Hintergründe und sozialpolitische Lösungswege. Das Bündnis sieht sie als Auftrag an die zukünftige Bundesregierung, entschieden gegen soziale Ungerechtigkeit in Kindheit und Jugend vorzugehen: AWO wählt Demokratie – AWO

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: „Aufwachsen in Armut bedeutet sehr konkrete materielle Entbehrungen – das erleben wir jeden Tag in den vielen Kindertagesstätten, den Jugendmigrationsdiensten und in vielen anderen Einrichtungen, die die AWO als Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereithält. Dabei ist für uns als AWO klar: Armut ist kein individuelles Versagen, sondern sie hat strukturelle Gründe. Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung endlich ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderarmut durch eine Erhöhung und Vereinfachung der monetären Leistungen, eine dauerhafte Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der die Qualität dort absichert.“

Katharina Zejewski, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO, ergänzt: „Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, werden nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung eingeschränkt, sondern ihnen wird auch die Möglichkeit genommen, die Demokratie als gerechte und solidarische Gesellschaftsform zu erfahren. Armut erschwert nicht nur individuelle Lebenswege, sondern ist auch eines der größten Hindernisse für politische und gesellschaftliche Teilhabe. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland waren unzureichend. Wir fordern von der kommenden Regierung entschlossene und wirksame Maßnahmen, um allen jungen Menschen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, unterstreicht: „Viel zu viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien nutzen ihre Ansprüche auf sozialrechtliche Leistungen nicht. Viele wissen nicht, was ihnen zusteht, schämen sich, die Unterstützung zu beantragen, scheuen die bürokratischen Hürden oder wissen schlichtweg nicht, wie und wo sie den Beistand erhalten können. So leben mehrere Hunderttausende von Familien in verdeckter Armut und unter dem Existenzminimum – trotz der Rechte, die ihnen zustehen. Es ist höchste Zeit, dass jedes Kind und jeder Jugendliche die Chance auf ein Leben ohne materielle Entbehrungen erhält.“

Direkter Download des Factsheets „Der Ungleichheit wirksam begegnen“ (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., AWO Bundesverband e. V. und Bundesjugendwerk der AWO vom 23.01.2025

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen vom Deutschen Familienverband. Der eaf-Präsident, Prof. Dr. Martin Bujard, wurde als neuer Vorsitzender für zwei Jahre gewählt. Er übernimmt damit den Staffelstab von Dr. Klaus Zeh, dem Präsidenten des Deutschen Familienverbands, der zuletzt den AGF-Vorsitz innehatte und zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.

Prof. Dr. Martin Bujard ist hauptberuflich stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und leitet dort den Forschungsbereich Familie und Fertilität. Zu seinem Amtsantritt als AGF-Vorsitzender stellt er fest, dass „Familien gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Stabilitätsanker für viele Menschen waren und für die Gesellschaft viel geleistet hatten, aber zunehmend an Grenzen der Belastung gestoßen sind“. So blieben weiterhin anhaltend große Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumal Kinderbetreuung oft als weniger verlässlich erlebt wird, hohe finanzielle Belastungen durch steigende Preise, Kinderarmut und viel zu häufig ein eklatanter Mangel an familiengerechtem Wohnraum. Zudem beobachtet er, dass gerade in der Rushhour des Lebens, mit jüngeren Kindern, Eltern oft erheblichen Zeitdruck und Stress erleben, der sie an Belastungsgrenzen bringt, statt dass sie diese Lebensphase als junge Familie genießen können.

„Die AGF muss sich mit der Breite der Probleme, mit denen Familien konfrontiert sind, auseinandersetzen. Als neuer Vorsitzender werde ich mich schwerpunktmäßig dafür einsetzen, Familien durch zeitpolitische Maßnahmen zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Angebot und die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhöhen“, so Martin Bujard. „Familie umfasst aber Mitglieder in allen Altersphasen. Familie braucht deshalb auch Zeit und Unterstützung für die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Angehöriger, gerade angesichts der demografischen Alterung unserer Gesellschaft.“

Damit knüpft die AGF an wichtige Themen der letzten Jahre an, in denen sie bereits an der Konzeptentwicklung für eine „Neue Familienpflegezeit“ beteiligt war und sich mit dem Thema Kinderarmut u.a. durch die Begleitung der Umsetzung der EU-Kindergarantie befasst hat. In den letzten beiden Jahren hat sich die AGF zudem unter anderem intensiv mit Kindertagesbetreuung, Wohnungsnot von Familien, der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet, der EU-Elternschaftsverordnung, transnationalen Familien sowie dem Klimawandel beschäftigt. An diesen Themen wird die AGF auch unter neuer Leitung mit unveränderter Energie weiterarbeiten, ebenso wie sie ihre intensive Arbeit auf der europäischen und internationalen Ebene fortsetzen wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 16.01.2025

SCHWERPUNKT I: 10. Familienbericht

Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick.

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute im Kabinett vorgestellt hat.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt – zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.

Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die Frühkindliche Bildung zu stärken.“

Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: „Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit 5–10 Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte.“


Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
  2. die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
  3. die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
  4. die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.
     

Zentrale Handlungsempfehlungen:

  • Ökonomische Eigenständigkeit stärken: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
     
  • Gemeinsame Elternverantwortung fördern: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
     
  • Vulnerabilitäten beachten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
     
  • Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen: Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
     

Der 10. Familienbericht – Hintergrund 
Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Weitere Informationen finden Sie auf
www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht (Langfassung)
www.bmfsfj.de/zehnter-famillienbericht-kurzfassung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2025

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich häufiger armutsgefährdet als Eltern in Paarbeziehungen. Darauf verweist der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung (20/14510), der nun als Unterrichtung vorliegt.

Alleinerziehende sind demnach überwiegend erwerbstätig, aber ihr Äquivalenzeinkommen liegt deutlich unter dem von Paarfamilien mit Kindern. Im Jahr 2021 waren 72 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 79 Prozent der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig (in Paarfamilien: 66 Prozent beziehungsweise 90 Prozent). Dennoch haben Alleinerziehende im Durchschnitt deutlich weniger Geld zur Verfügung als Eltern in Paarfamilien. Im Jahr 2021 hatte ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien waren es im Vergleich nur 19,4 Prozent.

Zum Armutsrisiko schreibt die Expertenkommission: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“ Das Sozialleistungssystem sei ein wichtiges Handlungsfeld, um Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen, stellen die Sachverständigen weiter fest und plädieren unter anderem für eine bessere Berücksichtigung umgangs- und betreuungsbedingter Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht und eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Außerdem schlägt die Kommission vor, nur noch den hälftigen Kindergeldbetrag auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und bei einem regelmäßigen Aufenthalt des Kindes in zwei elterlichen Haushalten zu überprüfen, wie die Unterhaltsvorschussleistung gegebenenfalls aufgeteilt oder gemindert werden könne, wenn sich ein Kind regelmäßig länger im Haushalt des anderen Elternteils aufhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Welskop-Deffaa: „Wir müssen die Türen der Erziehungsangebote offenhalten“

Angesichts des jüngsten Familienberichts der Bundesregierung, bekräftigt der Caritasverband, Familien in Trennungssituationen zu unterstützen und Betreuungs- und Erziehungsberatungsangebote zu stärken

Der aktuelle Familienbericht wirft ein Schlaglicht auf die finanziellen und strukturellen Herausforderungen, vor denen Getrennt- und Alleinerziehende stehen: Hat die Kita (jetzt, wo endlich ein Platz gefunden ist) verkürzte Öffnungszeiten oder bleibt gar ganz geschlossen? Reichen Geld und Zeit wochenlang nur für Nudeln und Tiefkühlpizza? Sind die dringend nötigen Winterstiefel für die Kinder bezahlbar?

„Fragen wie diese beschäftigen viele Familien – vor allem aber Millionen Eltern in Deutschland, die nach Trennung und Scheidung mit doppelten Kosten und besonderen Belastungen zurechtkommen müssen. Das hören wir aus unseren Caritas-Beratungsstellen landauf landab“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Damit Familien für Kinder getrenntlebender Eltern ein Netz bleiben können, das schützt und trägt, brauchen sie Angebote, die über die Krise hinweghelfen.“

Kein Kind zurücklassen – Betreuung und Bildung sichern

„Ein verlässlicher Kita-Platz und eine gute schulische Betreuung der Kinder sind unverzichtbar, damit die Anforderungen der Arbeitswelt für Eltern nicht zur Dauerbelastung werden. Das gilt besonders, wenn für die familiäre Kinderbetreuung nur ein Elternteil verfügbar ist“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Wir brauchen in Deutschland ausreichend Betreuungsplätze, flexible Betreuungszeiten und genug Fachpersonal in den Kitas. Das gilt für alle Eltern, besonders aber für die, die sich nach Trennung und Scheidung die familiären Sorgeaufgaben nicht partnerschaftlich aufteilen können.“

Damit der Unterhalt bei den Kindern ankommt

Viele Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen für sich oder ihr Kind, aber mehr als die Hälfte von ihnen erhalten diese Zahlungen nicht oder nicht in voller Höhe. Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu verbessern. „Es muss sichergestellt werden, dass der Unterhaltsbedarf des Kindes in jeder Betreuungskonstellation geregelt ist und das Geld für das Kind auch ankommt“, so Welskop-Deffaa.

Ausweislich des 10.Familienberichts ist das Armutsrisiko für Mütter, die aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften heraus Alleinerziehende wurden, weiter gestiegen; das Armutsrisiko für alleinlebende Frauen mit Kindern ist dreimal so hoch wie für Frauen, die in einer Partnerschaft leben. Bei alleinerziehenden Müttern und Vätern führen die finanziellen Belastungen häufig zu gesundheitlichen Problemen – ein Umstand, der sich auch negativ auf das Wohlbefinden der Kinder auswirkt.

Manche Partnerschaft gerät mit der Geburt des ersten Kindes in die Krise. Umso wichtiger für den Deutschen Caritasverband, dass die Frühen Hilfen zu einem Regelangebot werden; Gesundheitsvorsorge und Jugendschutz sind im Rahmen einer ganzheitlichen Familienpolitik zusammenzuführen. „Babylotsendienste sind als Türöffner in die Frühen Hilfen eine Erfolgsgeschichte. Wenn Mutter oder Vater direkt in der Geburtsklinik eine Lotsin an ihrer Seite finden, die sie durch den Dschungel der Gefühle und Behördengänge begleitet, ist der Anfang nur halb so schwer – auch dann wenn das Baby viel zu früh oder krank geboren wird“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

„Der 10. Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht,“ bekräftigt Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei ihrem Besuch im Deutschen Caritasverband. „Der Bericht macht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das Kindergeld wurde deutlich erhöht und der Kinderzuschlag ausgebaut. Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute.“

Gemeinsam mit Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa öffnete Bundesministerin Paus symbolisch eine der 1000 Türen, die die Caritas im Jahr 2025 im Rahmen ihrer Kampagne „Da kann ja jeder kommen. Caritas öffnet Türen“ in ganz Deutschland aufstellt. „Wir wollen, dass jedes Kind willkommen ist. Damit es gut starten kann, braucht es die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die die freie und öffentliche Wohlfahrtspflege bereithalten,“ so die Caritas.

Hintergrund

In Deutschland gibt es etwa 2,97 Millionen alleinerziehende Eltern, von denen rund 1,7 Millionen minderjährige Kinder haben. Dabei sind die meisten Alleinerziehenden Frauen: Im Jahr 2023 lebten rund 2,39 Millionen Mütter und etwa 580.000 Väter allein mit ihren Kindern. Besonders betroffen von Armut sind Kinder in Alleinerziehendenfamilien und Mehrkindfamilien. Im Jahr 2023 galten 20,7 Prozent der Kinder unter 18 Jahren und 25 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 16.01.2024

Deutscher Familienverband kritisiert Vorschlag zur Abschaffung des Ehegattensplittings und Schönfärberei des Kinder- und Elterngeldes.

Ehegattensplitting

„Die vorgeschlagene Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein massiver Angriff auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Es wäre mit bis zu 25 Milliarden Euro staatlichen Mehreinnahmen die größte Steuererhöhung für Familien seit Gründung der Bundesrepublik“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Besonders kinderreiche Familien, die ohnehin schon mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen, würden dadurch arm gemacht werden.“

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings stößt zudem an deutliche verfassungsrechtliche Schranken. Gerade das Grundgesetz gebietet, die Ehe und Familie zu schützen. „Die Forderung aus dem 10. Familienbericht, das Ehegattensplitting abzuschaffen, ist nichts anderes als eine politische Steuererhöhungsphantasie auf dem Rücken von Millionen von Familien“, so Heimann.

Der DFV stellt klar: Das Ehegattensplitting ist weder eine Eheförderung noch ein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Kindergeld / Kinderzuschlag

Mit Befremden nimmt der DFV die Eigendarstellung der Bundesregierung zur Kenntnis, sie habe die Leistungen für Familien „massiv ausgeweitet“ und stelle so viel Geld wie kaum eine Bundesregierung zuvor bereit.

„Die Darstellung der Familienministerin zum Kindergeld verschleiert die Realität“, erklärt Heimann. Das Kindergeld ist 2025 lediglich um 2 Prozent erhöht worden. Die vielgepriesene Kindergelderhöhung wird durch die Inflation mehr als aufgezehrt. 2024 gab es bereits eine Nullrunde beim Kindergeld. Real haben Familien heute weniger in der Tasche als vor der Erhöhung. Auch Alleinerziehende profitieren keineswegs in dem Maße, wie es die Bundesregierung darstellt – sie sind nach wie vor am stärksten von Armut bedroht.

Die Bundesregierung ist an ihrem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, die Kinderarmut zu bekämpfen, gescheitert. „Die Kindergrundsicherung hat sich zu einem familienpolitischen Desaster entwickelt. Die Reform des Kindergeldes beinhaltete ausschließlich einen Namenswechsel und die Erhöhung des Kinderzuschlages ist viel zu gering, um eine Familien aus der Armutsfalle zu befreien“, so Heimann.

Basis- und Höchstbetrag des Elterngeldes

Beim Elterngeld hat die Bundesregierung selbst Kürzungen beschlossen. Die Einkommenshöchstgrenzen wurden deutlich abgesenkt.

Gegenwärtig beziehen etwa ¼ aller Mütter das Basis-Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Seit 1986 (damals Erziehungsgeld genannt) wurde dieser Betrag nicht mehr erhöht. Die fehlende Inflationsanpassung hat zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von knapp 150 Euro aufweist. Die Bundesregierung will Mütterarmut bekämpfen. Gleichzeitig ignoriert sie die Erhöhung des Mindest-Elterngeldes seit fast 40 Jahren. Hier ist eine Anpassung auf 600 Euro pro Monat überfällig.

Ein weiteres Problem besteht beim Höchstbetrag selbst. Wenn die Partnerschaftlichkeit gestärkt werden soll, muss der Höchstbetrag von derzeit 1.800 Euro ansteigen. Idealerweise auf 2.300 Euro, so die Forderung des DFV. Bundesgeschäftsführer Heimann sagt dazu: „Wenn in einer Familie deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Partnern vorliegen, ist es eine rationale Entscheidung, dass der Mehrverdiener in der Regel keine oder nur eine kurze Auszeit nimmt. Bei Reformvorschlägen hantiert das Bundesfamilienministerium aber lieber mit ineffektiven Zusatzmonaten, anstatt Geld in die Hand zu nehmen und das Problem endlich zu lösen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.01.2024

Das Bundesfamilienministerium hat gestern den 10. Familienbericht zu Allein- und Getrennterziehenden veröf-fentlicht. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Ver-bandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):
„Der Bericht empfiehlt konkrete Maßnahmen, um Alleinerziehende besser zu unterstützen: Eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss würde den Alleinerziehenden helfen, die sich nicht auf Kindesunter-halt verlassen können. Ein Weiterentwickeln der steuerlichen Entlas-tung für Alleinerziehende hin zu einer Negativsteuer würde auch Alleinerziehende mit geringen Einkommen unter die Arme greifen. Das Berücksichtigen von zusätzlichen Mehrbedarfen, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt, ist im Sozial- und Unterhaltsrecht überfällig.
Eine Stärke des Berichts ist, dass er grundlegend den gesellschaftli-chen Rahmen für ökonomische Eigenständigkeit über das ganze Le-ben fordert, denn die Weichen für das hohe Armutsrisiko Allein-erziehender werden vor einer Trennung gestellt, wenn Mütter beruf-lich zurückstecken. Konkrete Empfehlungen der Kommission, etwa Fehlanreize wie das Ehegattensplitting auf den Prüfstand stellen, eine ausreichende Kinderbetreuung auch zu Randzeiten sicher zu stellen oder Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt rechtlich zu stützen, begrüßen wir. All das sind Aufgaben für eine neue Bundes-regierung.
Bauchschmerzen haben wir beim Thema Statistik. Es ist richtig, ver-schiedene Betreuungsarrangements nach einer Trennung statistisch besser abzubilden. Den Begriff Alleinerziehend in Frage zu stellen, schießt aber über das Ziel hinaus. Alleinerziehende tragen die Hauptverantwortung im Alltag, mindestens ein Kind zu betreuen, Geld zu verdienen und den Haushalt zu schmeißen, selbst wenn der andere Elternteil sich einbringt. Gerade das darf nicht unter den Tisch fallen, wenn Alleinerziehende und Getrennterziehende wirklich passgenauer unterstützt werden sollen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 16.01.2024

SCHWERPUNKT II: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten

Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten erzielt. Es ist wichtig, dass wir hier endlich handeln.

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, als Regierungsfraktionen gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten zu erzielen. Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz. Deshalb ist es umso wichtiger, hier endlich zu handeln. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.

Unser Ziel ist es, den gestaffelten Mutterschutz als gemeinsames Projekt aller demokratischen Fraktionen zu verabschieden. Noch sind einige Verfahrensfragen zu klären, die wir in Kürze im Gespräch mit der Union besprechen werden. Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden.

In der letzten Sitzungswoche werden wir den gestaffelten Mutterschutz verabschieden. Dazu laden wir alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam mit uns und Natascha Sagorski, die von Anfang an unermüdlich für den Mutterschutz eingetreten ist, bei einem Empfang zu feiern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.01.2025

Gestern hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt sowie des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen stattgefunden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher wie folgt zitieren: 

„Der Vorschlag von CDU/CSU für ein Gesetz zum gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt liegt auf dem Tisch. Unser Gesetz sieht einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot an, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, soll sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen müssen. Sie braucht einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können. Viele Fachgespräche im Vorfeld des Gesetzes und auch die Petition von Natascha Sagorski haben die Notwendigkeit einer Mutterschutzreform deutlich gemacht. Es ist ein Gesetz, das wir nun gemeinsam im Parlament zügig beschließen wollen. Weitere Anhörungen bedarf es unseres Erachtens daher nicht mehr. Wir werden bereits heute die Aufsetzung der abschließenden Beratung des Gesetzes von CDU/CSU in der nächsten Sitzungswoche erbitten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/14241) beider Fraktionen vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll.

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt wurde nicht ausdrücklich vorgesehen. „In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren“, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es: „Ziel der Neuregelung ist es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen – abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft – gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und Bundesminister Özdemir eröffnen größtes nationales Forum für die Entwicklung ländlicher Räume

„Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!“ lautet der Aufruf und das Motto des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung, das heute von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, eröffnet wurde.

Beim größten nationalen Forum für die Entwicklung ländlicher Räume diskutieren über 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen derGrünen Woche zwei Tage lang, wie Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen Regionen gestärkt werden können. Ein besonderer Fokus des Forums liegt auf den Themen Frauen und Jugend in ländlichen Räumen. Expertinnen und Experten aus verschiedensten Organisationen, aus Bund, Ländern und Kommunen diskutieren in 30 Fachforen über Lösungsansätze, wie beispielsweise die Repräsentanz von Frauen in kommunalen und wirtschaftlichen Gremien gestärkt werden kann oder wie Jugendliche in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, um ländliche Räume für sie als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu gestalten.

Bundesministerin Lisa Paus: „Um die Zukunft unserer Gemeinden und Landkreise anzupacken, brauchen wir alle Stimmen. Noch immer reden zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik mit, bleiben Frauen bei Entscheidungen für die Gemeinschaft außen vor. Das wollen wir ändern. Mit dem Programm „Frauen. Vielfalt. Politik.“ holen wir mehr Frauen in die Sitzungsräume und Ratssäle, wo über kommunale Projekte und Finanzen entschieden wird. Und wir sorgen dafür, dass auch junge Menschen mitreden: Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung zeigen wir Gemeinden und Landkreisen Wege, wie sich Bedarfe und Ideen der nächsten Generationen stärker berücksichtigen lassen. An diesem Plan haben Kinder und Jugendliche über mehrere Jahre mitgearbeitet. Denn nur wer beteiligt ist, gestaltet mit. Unser Land lebt von Vielfalt, vom Mut zur Veränderung und von Menschen, die anpacken. Gerade im ländlichen Raum ist das Engagement junger Menschen und Frauen deshalb unverzichtbar.“

Bundesminister Özdemir: „Unsere ländlichen Regionen sind für mich Sinnbild für Vielfalt und Tatkraft. Hier packen überdurchschnittlich viele Menschen mit großem Engagement an. Ob als Mitglied im Gemeinderat oder als Bürgermeister, im kulturellen Bereich, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder auch bei Hilfsangeboten für Senioren oder Geflüchtete – Ehrenamt kennt viele Gesichter, ist aber immer nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und trägt entscheidend dazu bei, Miteinander zu erhalten und Lebensqualität zu steigern. Wo Menschen unmittelbar an lokalen Entscheidungsprozessen teilhaben, wo sie mitgestalten und Verantwortung übernehmen können, werden demokratische Grundwerte jeden Tag mit Leben gefüllt. Wie wir Teilhabe und ländliche Gemeinden als Keimzellen von Vielfalt und Demokratie erhalten – darum geht es bei unserem diesjährigen Zukunftsforum. Das gilt besonders mit Blick auf das Engagement von Frauen und jungen Menschen.“

Hintergrund

Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt, zu stärken.

Mit dem Zukunftsforum als größte nationale Plattform für ländliche Räume bietet das BMEL Akteurinnen und Akteuren der Ländlichen Entwicklung seit 2008 jährlich während der Grünen Woche eine zentrale Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer, Diskussion und Austausch zu praktischen Lösungen

  • Informationen zu BMEL-Projekten und zum Thema „Ländliche Entwicklung“ finden Sie hier.

Das gesamte Programm und weitere Informationen, insbesondere zum „Markt der Möglichkeiten“, finden Sie auf der Webseite zum Zukunftsforum Ländliche Entwicklung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2025

Neue Schwerpunkte auf Verschwörungsdenken und Hass im Netz

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet in seine dritte Förderperiode. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. „Demokratie leben!“ hat sich zum größten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.

„Demokratie leben!“ ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Evaluierung der letzten zwei Förderperioden durch externe Institute zeigt, dass das Bundesprogramm insbesondere junge Menschen erreicht und durch Demokratieförderung gegen demokratiefeindliche Positionen stützt; Fachkräfte werden gestärkt im Umgang mit Vielfalt, radikalisierte Personen reflektieren ihr Weltbild.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit zehn Jahren wendet sich ‚Demokratie leben!‘ erfolgreich gegen jede Form von Extremismus und ist inzwischen fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Wir stärken zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit gegen Radikalisierung, denn Demokratieförderung kann nicht allein auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt, um sich entfalten zu können.
Die Evaluation zeigt: ‚Demokratie leben!‘ wirkt und wir erreichen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie werden darin gestärkt, sich einzubringen, Extremismus zu erkennen und dagegen einzustehen.
Eine große Stärke von ‚Demokratie leben!‘ ist, flexibel auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Das tun wir auch jetzt. In der dritten Förderperiode setzen wir neue Schwerpunkte, etwa gegen Verschwörungsdenken und Hass im Netz, mit einem Fokus auf strukturschwache Regionen. Zudem verlängern wir die Förderperiode auf acht Jahre, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Wir haben auch aufgestockt: so fördern wir mehr Projekte und einen bundesweiten Kooperationsverbund im Bereich Antisemitismus.
Unsere Demokratie steht unter Druck und es ist unser aller Pflicht, darauf zu reagieren. Darum ist ein Demokratiefördergesetz so wichtig. Der Bund bekäme damit den gesetzlichen Auftrag, Projekte zur Demokratieförderung zu unterstützen. Es wäre damit keine Kannleistung des Bundes wie zur Zeit, sondern eine Pflichtaufgabe mit hohen Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament.“

Das Programm in der dritten Förderperiode

Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche. Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung.

Im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ wird die weitere Professionalisierung und engere Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Themenfeldern des Bundesprogramms (z.B. Digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) angestrebt.

Die „Landes-Demokratiezentren“ stellen insbesondere ein Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereit.

Über die „Partnerschaften für Demokratie“ werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt.

„Innovationsprojekte“ dienen der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher und methodischer Arbeitsansätze sowie neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Sie orientieren sich an den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ und „Extremismusprävention.“

Die im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ geförderten Projekte entwickeln die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten, ideologisierten oder wegen einschlägiger Straftaten Inhaftierten sowie Klient*innen der Bewährungshilfe weiter.

Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.

Auswahl der Projekte

Im Sommer 2024 hatten Initiativen, Vereine und Kommunen die Gelegenheit, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Rund 2.000 Interessenbekundungen wurden eingereicht. Es wurden für alle Programmbereiche umfangreiche und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagierende Zielvorgaben entwickelt. Diese müssen von den geförderten Projekten erfüllt werden.

Anhand standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expert*innen wurden aus den eingereichten Interessenbekundungen eine Vielzahl von Projekten für eine Förderung in der 3. Förderperiode von „Demokratie leben!“ ausgewählt, u.a.:

  • 333 Partnerschaften für Demokratie
  • 16 Landes-Demokratiezentren
  • 15 Projekte im Programmbereich Strafvollzug
  • 125 Innovationsprojekte
  • 14 Kooperationsverbünde und eine Fachorganisation im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur 

 

Weiterführende Informationen:

https://www.demokratie-leben.de/

Evaluation des Bundesprogramms: https://www.demokratie-leben.de/demokratie-leben/programm/evaluation

Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet. In dieser sind die Grundlagen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ festgeschrieben. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten: https://www.demokratie-leben.de/resource/blob/253710/c64c47db0a7da96df93d0fcc0e02994f/foerderrichtlinie-demokratie-leben–data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.01.2025

BM’in Paus stellt 9. Altersbericht der Bundesregierung vor

Ältere Menschen in Deutschland leben so vielfältig wie nie zuvor, sie bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssen ältere Menschen mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können – das zeigt der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesseniorenministerin Lisa Paus heute im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren – das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen.“

Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: „Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen – wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln.“

Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können z.B. Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrant*innen, LSBTIQ* und Frauen sind benachteiligt sind.

Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sog. Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen („Secondary Baby Talk“).

In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt u.a. an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.

Hintergrund
Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte 9. Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.neunter-altersbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.01.2025

2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Pflegefachpersonen erhalten mehr Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, in dem wir bereits einiges für Familien erreichen konnten. Gleichzeitig macht der Blick auf das neue Jahr Mut, denn der Einsatz für Familien, Pflege und Demokratie lohnt sich. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag wird auch das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Damit unterstützen wir die Länder dabei, in den kommenden zwei Jahren noch mehr für verlässliche Kitas und eine gute Betreuungsqualität zu investieren. Der Mindestunterhalt wird im neuen Jahr steigen, zusätzlich werden wir das Beantragen von Elterngeld vereinfachen – das ist ein gutes Zeichen für alle Familien.”

Verbesserung der Kinderbetreuung
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
    Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).


Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Förderung der Demokratie
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Diese Neuerungen wurden in 2024 bereits umgesetzt:

Freiwilligen-Teilzeitgesetz (seit Mai 2024 in Kraft)
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige in der gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten BFD, FSJ, FÖJ, u.a. durch Anhebung der Taschengeld-Obergrenze, Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für unter 27-jährige Freiwillige und weitere gesetzliche Klarstellungen.

Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024 in Kraft)
Ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ist an die Stelle des veralteten und zum Teil verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes getreten.

Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen (seit November 2024 in Kraft)
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, damit sie den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen können.

Weitere Informationen:

Für gute Kinderbetreuung bundesweit: das KiTa-Qualitätsgesetz

Unterhaltsvorschuss

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Gesetze:

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Externe Links:

Das Familienportal

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2024

Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“

Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.

Status der Maßnahmen

Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 
Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.

Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.

Internationaler Austausch und Ausblick

Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. 
Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. 
Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.

Das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Weiterführende Links:

Angebote gegen Einsamkeit mit Angebotslandkarte: www.strategie-gegen-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2024

Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 einen Bericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ beschlossen.

„Der Neunte Altersbericht beschreibt einmal mehr die steigende Anzahl von älteren Menschen in Deutschland und deren vielfältige Lebensverhältnisse. Wie in allen anderen Altersgruppen reichen sie von arm bis reich, von gesund bis krank und von guten bis katastrophalen Wohnsituationen vor Ort. Er geht auf die wichtigen Potenziale Älterer für Sorgearbeit in Familien, gelingende Nachbarschaften, Pflegebedürftige, Vereine und Demokratie ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion dankt der Sachverständigenkommission für die vielen wertvollen Hinweise und die wichtigen Empfehlungen des Berichts. Kommunen, Länder und Bund sollen gleichermaßen bestehende Hürden abbauen, Barrieren überwinden und Diskriminierungen bekämpfen.

Umsetzen lässt sich das alles aber nur mit dem richtigen Kompass. Der muss vor allem auf das Ziel „gutes Leben im Alter für alle“ ausgerichtet sein. In stürmischen Zeiten setzen wir auf angemessene Gesundheitsversorgung, barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum, Unterstützung von armutsgefährdeten älteren Menschen und zugänglichen Angeboten vor Ort. Dabei sind und bleiben die Organisationen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege unsere wichtigsten Partner. Weil nicht alle älteren Menschen beim Megatrend Digitalisierung mitmachen wollen, setzen wir uns auch für das Recht auf ein analoges Leben ein.

Ich meine, dass wir die gesellschaftlichen Chancen nutzen sollten, die mit einem Eintritt in den Ruhestand einhergehen: Mitsechziger:innen, die viel gearbeitet haben, wollen nicht zwangsläufig von Hundert auf Null herunterfahren. Oft wissen sie gar nicht, was es vor Ort für Angebote gibt, die womöglich zu ihnen passen. Vor Ort wiederum ist bei Vereinen, Organisationen und in der Wohlfahrt schlicht nicht bekannt, dass Herr Huber aus der Gartenstraße oder Frau Epple aus dem Teichweg künftig viel Zeit haben und sich einbringen wollen. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass Epple und Huber auf ihrem Rentenbescheid beispielsweise einen QR-Code finden, mit dem sie postleitzahlgenau Bedarfe, Angebote und Kontaktdaten für aktuelles ehrenamtliches Engagement finden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.01.2025

Ein französisches Gericht hat heute den Hauptangeklagten im Prozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und zur Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil zeigt auch, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Heute wurde in Frankreich ein wichtiges Urteil gesprochen: Dominique Pelicot, der seine Frau Gisèle über Jahre betäubt und Fremden über das Internet zur Vergewaltigung angeboten hat, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das ist gut und richtig so. Es gibt jedoch hierzulande keinen Grund, mit Schaudern auf die menschlichen Abgründe in Frankreich zu schauen und diese als schlimmen Einzelfall einzuordnen. Wie ein diese Woche veröffentlichter Bericht des Reportagenetzwerks STRG_F beweist, werden Frauen auch hierzulande von ihnen nahestehenden Männern betäubt, sexuell missbraucht und dabei entstandene Aufnahmen ins Internet gestellt. Mit Einvernehmlichkeit hat das nichts zu tun. Solche Fälle müssen aufgeklärt und als Straftat intensiv verfolgt werden. Wir brauchen zudem eine eindeutige rechtliche Regelung. Statt „Nein-heißt-Nein“ muss auch hier eine „Ja-heißt-Ja“-Regelung eingeführt werden.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin

„Das Urteil ist zu begrüßen. Vergewaltiger-Netzwerke machen deutlich, welche Schieflage wir hinsichtlich der Wahrnehmung von Frauen und Sexualität rechtlich und gesellschaftlich haben. Die Recherchen und das Urteil zeigen uns den dringenden und unaufschiebbaren Handlungsbedarf bezüglich der selbstbestimmten Sexualität von Frauen auf. Bisher ist auch das Sexualstrafrecht nicht verbindlich im juristischen Curriculum verankert. Eine Trauma- und opfersensible Betrachtung ist dringend notwendig. Das heutige Urteil zeigt, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.12.2024

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Montag, 10. Februar 2025 , 17.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

 

Der Rechtsausschuss veranstaltet eine öffentliche Anhörung zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1035320-1035320.

Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Aufgrund von begrenzen Platzkapazitäten ist für Medienvertreter, die vor Ort zuhören möchten, eine Anmeldung unter pressereferat@bundestag.de unbedingt erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass pro Redaktion nur eine Anmeldung möglich ist. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Redaktion an. Die Anmeldefrist endet am 6. Februar 2025.

Zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages ist zudem eine gültige Akkreditierung notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 23.01.2025

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. 

Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

– die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)

– die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)

– die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

– die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024

Die Zahl der Sozialmietwohnungen ist in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen. Gab es im Jahr 2014 noch rund 1,46 Millionen Sozialmietwohnungen, so betrug deren Zahl Ende 2023 noch 1,07 Millionen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14409) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe die Linke (20/13975) hervor. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass der Bestand an Sozialmietwohnungen 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 14.000 Wohneinheiten abgenommen habe: „Das ist der geringste Rückgang seit der Bundesregierung die Daten vorliegen (2006).“ Im Jahr 2023 sei es darüber hinaus in sieben Ländern zu einem Anstieg beim Bestand an Sozialmietwohnungen gekommen. Die Ausgaben für Wohngeld sind in jüngster Zeit stark gestiegen. Wurden 2022 noch 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, so stiegen die Aufgaben im Jahr 2023 auf 3,9 Milliarden Euro an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 20.01.2025

Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen in Deutschland Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14524) auf eine Kleine Anfrage (20/14376) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten einer Studie der Universität Witten/Herdecke. Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ergebe sich zudem für den Berichtszeitraum des Jahres 2023, dass 22.646 Personen unter 25 Jahren, davon 1.095 unter 18 Jahren, als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Eine Aussage, welche Person gepflegt wurde (ein Elternteil, Geschwisterteil oder andere Personen), könne durch diese Daten jedoch nicht getroffen werden, heißt es in der Antwort weiter.

„Pflegende Kinder und Jugendliche nehmen sich selbst häufig nicht als Pflegende wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um Familienmitglieder. Aus Angst vor Stigmatisierung oder dem Auseinanderbrechen der Familie sprechen sie oftmals nicht über ihre familiären Sorgen. An diesen Punkten setzen die niedrigschwelligen Beratungsangebote des Projekts ‚Pausentaste‘ an“, schreibt die Regierung weiter. Den Angaben zufolge gab es in den Jahren 2018 bis 2024 monatlich durchschnittlich über 4.500 Zugriffe auf die Website des Projekts, die gezielt pflegende Kinder und Jugendliche anspricht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 22.01.2025

Der Bundesrat macht in einer Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf (20/14343) der Bundesregierung für ein Kinder- und Jugendhilfe-Inklusionsgesetz. Diese Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (20/14505) durch die Bundesregierung vor.

Der Bundesrat betont darin unter anderem: „Um den Schutz und das Kindeswohl von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß Paragraf 34 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) noch besser zu gewährleisten, muss die Zusammenarbeit der verschiedenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Hilfe- und Leistungsplanung für die Fälle verbindlich geregelt werden, bei denen sich Leistungsgewährung und Leistungserbringung örtlich unterscheiden.“ Die Länderkammer fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zu den Ergänzenden Bestimmungen zur Hilfe- und Leistungsplanung bei Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe dahingehend zu überprüfen, verbindliche Regelungen zur Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung der beteiligten örtlichen Träger der Jugendhilfe zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Die Förderung des familiengerechten Wohnens steht besonders im Fokus des Regierungshandelns. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14274) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13987). Als eines der Beispiele wird die Wiederbelebung des nach Angaben der Regierung jahrzehntelang vernachlässigten sozialen Wohnungsbaus genannt. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.591 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Das seien knapp 21 Prozent beziehungsweise rund 8.500 Wohneinheiten mehr als im Vorjahr gewesen.

Außerdem wird auch auf das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ verwiesen. Es richte sich explizit auch an Familien mit Kindern. Gefördert würden Haushalte mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 6 vom 03.01.2025

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14343) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Sie bezieht sich darin auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem, in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf. Anfang Dezember hatten bereits die Fraktionen von SPD und Grünen einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt.

Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Nach der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13164). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Frauen und Männer in den Jahren 2014, 2019, 2022, 2023 und 2024 Rentenpunkte aufgrund von Kindererziehungszeiten bezogen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13163) zur Regierungsbilanz beim Thema Verteilungsgerechtigkeit gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, was diese für eine armutsfeste Ausgestaltung des Mindestlohns unternommen hat, wenn ein armutsfestes Einkommen in Anlehnung an die EU-Mindestlohnrichtlinie als ein Einkommen in Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens definiert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Bundesregierung will Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie hat deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14342) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Einen gleichlautenden Entwurf hatten im Dezember bereits die Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegt.

Die Regierung bezieht sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Der Entwurf kritisiert, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellt die Bundesregierung fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 02.01.2025

Zum Schutz der Wohnungssuchenden vor überproportionalen Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten setzt die Bundesregierung besonders auf zwei Gesetzesvorhaben. In einer Antwort der Regierung (20/14202) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13895) wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und auf den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrierten Stadtentwicklung verwiesen. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören neben der Verlängerung der Mietpreisbremse auch die Verlängerung des Umwandlungsschutzes sowie der Verordnungsermächtigung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte, in denen Instrumente wie das Baugebot eingesetzt werden könnten. In der Antwort heißt es auf Fragen nach der Mietentwicklung in Bayern, der Freistaat Bayern habe die Mieterschutzverordnung zum 1. September 2023 um fünf Gemeinden erweitert. Damit lägen 208 bayerische Kommunen im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen- und Kappungsgrenzenverordnung. Die Antwort enthält zudem Angaben zur Mietpreisentwicklung in bayerischen Gemeinden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 896 vom 27.12.2024

Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen und damit auch keine verlässlichen und belastbaren Zahlen dazu vor, wie hoch die Gesamtzahl der Familien ist, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aus diesem Grund könnten auch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele dieser Familien den Kinderzuschlag tatsächlich beziehen oder nicht beziehen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/14206) auf eine Kleine Anfrage (20/13921) der Gruppe Die Linke. Darin rechnet die Regierung unter anderem auch vor, dass eine Nicht-Anrechnung des Kindergeldes im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Vergleich zur geltenden Rechtslage in den vergangenen zehn Jahren zu Mehrausgaben von insgesamt rund 34,5 Milliarden Euro geführt hätte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Für den Stichtag 31. Januar 2024 wurde dem Statistischen Bundesamt eine Gesamtzahl von 439.465 untergebrachten wohnungslosen Personen gemeldet, darunter sind 189.505 Personen weiblich, was einem Anteil von rund 43 Prozent entspricht. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14216) auf eine Kleine Anfrage (20/13871) der Gruppe Die Linke.

Insbesondere ältere Frauen ab 50 Jahre, die lange ohne jede Unterkunft auf der Straße gelebt haben, seien mit Mehrfachbeeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen konfrontiert. Auch die Situation von wohnungslosen Frauen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere aus den ost- und südosteuropäischen EU-Staaten, stelle seit über zehn Jahren eine Herausforderung dar, schreibt die Regierung weiter. „Der Zugang zu angemessenem Wohnraum und zum deutschen Hilfesystem ist für Zuwandernde häufig erschwert, Frauen sind durch die drohenden Ausbeutungs- und Missbrauchsrisiken besonders gefährdet“, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Regierung waren im Jahr 2022 rund 6.900 Frauen offen wohnungslos beziehungsweise wohnungslos ohne Unterkunft. Verdeckt wohnungslos waren 19.525 Frauen. Unter den wohnungslosen Personen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (erste Gruppe), betrug der Anteil der Männer demnach 79 Prozent, jener der Frauen 19 Prozent. In der zweiten Gruppe (in verdeckter Wohnungslosigkeit Lebende) machte der Männeranteil 60 Prozent und der der Frauen 40 Prozent aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs soll die Mietpreisbremse noch einmal bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (20/14238) vor. Zudem wird der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen ausgedehnt, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen.

Zur Begründung schreiben die Koalitionsfraktionen, die Energiekosten und die Inflation seien insgesamt stark angestiegen. Mieterinnen und Mieter müssten einen zunehmend größeren Anteil ihres Einkommens für Lebenshaltungskosten und die Mietnebenkosten der Wohnung ausgeben. Hohe Wiedervermietungsmieten würden insbesondere Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen, vor allem Familien mit Kindern, vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen bei der Wohnungssuche stellen. Folge sei eine Verdrängung eines Teiles der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern, bedürfe es daher flankierender Maßnahmen im sozialen Mietrecht.

Zu den Erfahrungen mit der Mietpreisbremse heißt es in dem Entwurf, diese habe den Mietenanstieg in den durch die Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten moderat verlangsamt. „Die Mietpreisbremse wirkt zielgerichtet dort, wo besonders starke Mietenanstiege – von jährlich über 3,9 Prozent – vorliegen und nicht in anderen Marktsegmenten“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 wird auch unter Berücksichtigung der Grundrechte der Vermieter als angemessen bezeichnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 887 vom 19.12.2024

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/12089), der das Ziel verfolgt, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen, stößt bei Sachverständigen auf großen Zuspruch. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Mittwochnachmittag deutlich.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“, heißt es in der Vorlage.

Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen soll geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.

Professor Beate Ditzen vom Institut für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Heidelberg wies darauf hin, dass die Folgen psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen von Eltern nicht nur die Erkrankten selbst beträfen. Vielmehr wirkten sie „unmittelbar auf das familiäre Zusammenleben und über Generationen hinweg über das Verhalten und die Lebenssituation hinaus auch über biologische Faktoren auf die Kinder“. Die einzige realistische Möglichkeit, die es gebe, liege in der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen. Daher sei dem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen, sagte Ditzen.

Mit dem Antrag könne den Kindern Leid erspart werden, sagte Jörg Kons, Leiter des Vereins Fitkids. Gespart werde zudem auch noch das „Geld des Steuerzahlers“. Kons schilderte vor den Abgeordneten den Fall eines von seinem Verein betreuten Mädchens, dessen Eltern Drogen konsumiert und mit Drogen gehandelt hätten, und das inzwischen dennoch als inzwischen junge Erwachsene eine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht habe und nun „ein Mitglied unserer Gesellschaft ist“.

Psychisch belasteten Eltern, so sagte Tina Lindemann, Geschäftsführerin beim Dachverband Gemeindepsychiatrie, werde oft Erziehungsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung unterstellt. Sie dürften jedoch keinesfalls noch zusätzlich stigmatisiert werden in ihrer Elternrolle. Es sei die Entstigmatisierung, die zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme professioneller Hilfen führe, sagte Lindemann. Daher brauche es nachhaltige Entstigmatisierungskampagnen.

Stephan Osten vom Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bewertete eine dauerhafte Erhöhung der Mittel für die Frühen Hilfen als „essenziell“. Der Ausbau von Lotsendiensten und die Entwicklung verlässlicher Übergangskonzepte, etwa zwischen Frühen Hilfen und weiteren familienorientierten Angeboten, sollten aus seiner Sicht prioritär behandelt werden. Frühe und umfassende Interventionen seien entscheidend, um langfristige psychosoziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden, sagte Osten.

Heide Mertens von der Bundesgeschäftsstelle Sozialdienst katholischer Frauen plädierte für eine Absicherung und den Ausbau der Finanzierung der Frühen Hilfen sowie die Prüfung der Ausdehnung auf das 6. Lebensjahr. Zudem sei eine Kooperation und Verbindung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems dringend im ambulanten und stationären Bereich erforderlich.

Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürwortet die im Antrag enthaltene Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung der Leistung auf Familien mit Kindern über 14 Jahren ausdrücklich. Auch Familien mit älteren Kindern könnten im Fall einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung einen Unterstützungsbedarf haben.

Für eine multiprofessionelle und auf allen Ebenen gesteuerte Hilfestruktur gebe es eine Blaupause, sagte Gabriele Sauermann vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Das seien die Frühen Hilfen. Von ihnen könne man lernen, dass es aufeinander abgestimmte Strukturen „auf allen föderalen Ebenen“ brauche.

Sabine Surholt vom Verein Schatten & Licht, der bundesweiten Selbsthilfe-Organisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen, hält ein noch engeres Netz an aufsuchenden bindungsfördernden und entlastenden Hilfsangeboten für nötig. „Vor allem auch im ländlichen Raum“, sagte sie. Die Frühen Hilfen sollten aus ihrer Sicht längerfristig bedarfsorientiert begleiten können. Viel zu häufig nämlich gingen Eltern an den Schnittstellen der Angebote verloren, sagte sie.

Juliane Tausch von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ begrüßte den Antrag. Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern seien darauf angewiesen, dass ihre Wegbegleiterinnen in Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit ihre besondere Belastungslage wahr- und ernstnehmen, sagte sie. „Sie dürfen mit ihren Nöten und Sorgen um ihre Eltern nicht allein sein“, betonte Tausch.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es sinnvoll, die Erfüllung der 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode zu evaluieren und die Erfüllung gegebenenfalls noch ausstehender Aufgaben konzentriert anzugehen, „bevor über eine Ausweitung der bestehenden Aufgaben entschieden werden kann“, wie Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages sagte. Hierzu müsse der Stand der Umsetzung in den Bundesländern erfasst werden. Die Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sollte sich aber auch explizit mit der Frage der damit verbundenen Kostenaufwüchse befassen, machte der Kommunalvertreter deutlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 886 vom 19.12.2024

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmittag die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 879 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. In einem von den Liberalen vorgelegten Gesetzentwurf (20/14255) zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz – ArbZFlexG) bezeichnet sie eine Modernisierung der Vorgaben als „überfällig“. Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit sei immer öfter der Standardfall, wobei sich die Ziele und Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen regelmäßig ergänzten. Dennoch orientiere sich das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seinen wesentlichen Vorgaben immer noch an einer Vergangenheit, in der mobiles, digitalisiertes Arbeiten weitgehend unbekannt war, schreibt die Fraktion zur Begründung.

Konkret sollen im deutschen Arbeitszeitgesetz neue Abweichungsmöglichkeiten per Tarifvertrag oder durch eine auf Grund eines Tarifvertrags getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden. So würden neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auch vorsehe, entstehen, argumentieren die Abgeordneten. „Die Zustimmung der Tarifpartner sichert sowohl den Schutz der Beschäftigten ab und ermöglicht die Berücksichtigung unternehmerischer Ziele. Zudem operationalisiert diese Regelung das unverbrüchliche Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, indem mobile Arbeit zur Emissionsreduzierung beiträgt, ohne die Lebensplanung der Menschen oder die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Unternehmen einzuengen“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/14164) zu Teilzeit und Transferleistungsbezug gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Personen, die Kinderzuschlag erhalten, in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten. Außerdem fragen die Liberalen nach der Teilzeit-Struktur im Bereich des Kinderzuschlags und nach Gründen, die Kinderzuschlagsbezieher für Teilzeit-Tätigkeiten anführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 866 vom 16.12.2024

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA (Family Research and Demographic Analysis) am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ist mit dem Jahresbeginn 2025 in den Dauerbetrieb übergegangen. FReDA hat zum Ziel, die Forschung und die Datenbasis zu Lebenssituation, Lebenszufriedenheit und Wertvorstellungen von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter, insbesondere im Familienkontext, deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesbildungsminister Cem Özdemir:

„Der erfolgreiche Aufbau des Familiendemografischen Panels FReDA durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte eine Lücke in der Forschungsdatenlandschaft schließen. Dank FReDA haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu hochwertigen Daten, mit denen sie Fragen zum demografischen Wandel, zur Familienplanung und zu Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens erforschen können. Dass FReDA nun in die Dauerfinanzierung übergeht, ist ein großer Erfolg und unterstreicht die Bedeutung der Investition in Forschungsdateninfrastrukturen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Als Schirmherrin des familiendemografischen Langzeitpanels FReDA freue ich mich über die erfolgreiche Verstetigung dieser wichtigen Dateninfrastruktur für die familiendemografische Forschung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Die Langzeitstudie FReDA liefert uns regelmäßig wichtige und aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung von Familien und des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt. Damit gewinnen wir auch Erkenntnisse zur Förderung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für das politische Handeln als auch für die Wissenschaft von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Prof. Dr. C. Katharina Spieß:

„Das Projekt FReDA ist für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik zentral. Die Untersuchung der familiären Herausforderungen in Zeiten der Krisen und Umbrüche bildet das Fundament einer bürgernahen Politik, die alle Familien stärken soll.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard:

„Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist essenziell, um gesellschaftliche Entwicklungen wissenschaftlich fundiert zu beschreiben und kausale Zusammenhänge zu verstehen. Weiterhin sind demografische Veränderungen wie der gegenwärtige Geburtenrückgang und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Daher arbeiten wir eng mit über 20 internationalen Partnern zusammen, so dass ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern ermöglicht wird.“

Hintergrund

Das innovative Forschungsdateninfrastrukturprojekt FReDA, dessen Projektleitung am BiB angesiedelt ist, liefert seit 2020 repräsentative familiendemografische Befunde. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 55 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie wird gemeinsam mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften durchgeführt.

Zunächst war der Aufbau der Studie über fünf Jahre mit einer Anschubfinanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht worden. Eine unabhängige wissenschaftliche Begutachtung zum bisherigen Projektverlauf und zum Zukunftskonzept fiel positiv aus. Die eingeholten Gutachten votierten einstimmig auf „förderwürdig“. Somit erfolgt seit dem 1. Januar 2025 die planmäßige Verstetigung des Panels am BiB im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung zum Bundeshalt.

Weitere Informationen

http://www.freda-panel.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 14.01.2025

In der Debatte über die Fachkräftesituation behaupten manche, es brauche nur mehr „Druck“, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen. Genannt werden etwa Kürzungen beim Bürgergeld oder eine Erhöhung des Rentenalters. Doch solch vereinfachte Positionen gehen an der Realität des deutschen Arbeitsmarktes vorbei, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die den aktuellen Forschungsstand erschließt.* Danach gibt es bislang große ungenutzte Potenziale von Menschen, die als Fachkräfte arbeiten könnten. Wenn diese Potenziale gehoben würden, könnte damit die Fachkräftelücke reduziert werden – als ein wichtiger Faktor, ergänzt durch Zuwanderung. Aber es braucht Investitionen, um das ungenutzte Potenzial nachhaltig zu erschließen, unter anderem in Weiterbildung, in betriebliches Gesundheitsmanagement, insbesondere für ältere Beschäftigte, und in Kinderbetreuung und Schulen, so die Untersuchung von WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und WSI-Qualifizierungsexpertin Magdalena Polloczek.

Die Ampelkoalition habe mit dem Qualifizierungsgeld ein sinnvolles Instrument geschaffen, dessen Wirksamkeit sich im betrieblichen Alltag aber erst noch erweisen müsse. Die ebenfalls sinnvolle Bildungsteilzeit wurde bis zum Bruch der Koalition nicht umgesetzt. Trotz solcher Umsetzungslücken wiesen derartige Ansätze in die richtige Richtung, betonen die Forscherinnen: „Eine Fachkräftedebatte, die die Potenziale von Menschen in den Blick nimmt, führt zu mehr Chancengleichheit und tut damit nicht nur den direkt betroffenen Menschen gut. Dies entfaltet auch einen ungemeinen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft.“ Falsch und riskant sei es dagegen, schwache gesellschaftliche Gruppen gegen noch schwächere auszuspielen, etwa Geringverdiener*innen gegen Bürgergeldbezieher*innen. Das berge die Gefahr, „soziale Ungleichheiten zu verschärfen und damit den sozialen Zusammenhalt zu gefährden, während diese Ansätze vergleichsweise wenig Potenzial bergen, die Anzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräfte tatsächlich kurzfristig zu erhöhen.“, warnen Kohlrausch und Polloczek.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Boeckler-Stiftung vom 19.12.2024, gekürzt

  • Zahl der Kinder mit Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden pro Woche im selben Zeitraum um 8 % zurückgegangen
  • Pädagogisches Kita-Personal binnen zehn Jahren um 46 % zugenommen, 67 % arbeiten nicht in Vollzeit
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolvent/-innen auf neuem Höchststand

Lange Betreuungszeiten werden in den Kindertageseinrichtungen hierzulande immer häufiger. Die Zahl der Kinder mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden in der Woche hat von 2014 bis 2024 um 30 % zugenommen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Knapp zwei Drittel (64 %) dieser Kinder hatten zuletzt eine festgelegte Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden. Ebenfalls gestiegen ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 bis 35 Wochenstunden (+25 %). Einen Rückgang gab es hingegen bei Kindern mit einer kürzeren Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden in der Woche: Deren Zahl nahm von 2014 bis 2024 um 8 % ab. Die durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit stieg damit in den vergangenen zehn Jahren von 35,3 auf 36,1 Stunden pro Woche. Im selben Zeitraum ist die Zahl der betreuten Kinder insgesamt um ein Fünftel (20 %) gestiegen – von 3,29 Millionen auf 3,94 Millionen.

46 % mehr pädagogisches Personal als zehn Jahre zuvor

Um lange Betreuungszeiten gewährleisten zu können, wird ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 46 % gestiegen. Rund 724 100 Betreuungskräfte arbeiteten 2024 in Kindertageseinrichtungen, im Jahr 2014 waren es noch gut 494 300 Personen.

67 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiten in Teilzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stark gestiegen ist, gilt die Personalsituation in vielen Einrichtungen als angespannt. Ein Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 67 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2024 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2014: 65 %).

Zur Einordnung: Nach Ergebnissen des Mikrozensus für das Jahr 2023 arbeiteten 31 % aller abhängig Erwerbstätigen nicht in Vollzeit. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.

55 600 Menschen 2023 mit Ausbildungsabschluss in Top-3-Erziehungsberufen

Für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung qualifiziert unter anderem eine schulische Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe. Im Jahr 2023 schlossen rund 55 600 Menschen eine solche Ausbildung als Erzieher/in, Sozialassistent/in oder sozialpädagogische/r Assistent/in beziehungsweise als Kinderpfleger/in ab. Das war ein neuer Höchststand, obwohl für Schleswig-Holstein die entsprechende Zahl nicht vorlag. Knapp die Hälfte (44 %) der Absolvierenden, die einen beruflichen Abschluss an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachakademien erlangten, erwarb diesen in einem der Top-3-Erziehungsberufe. Im Jahr 2013 hatten bundesweit noch 44 100 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem dieser Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/in sowie als Heilerziehungspfleger/in.

Erzieher/in unter Top 10 der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse

Für die Kinderbetreuung wird auch auf Fachkräfte aus dem Ausland gesetzt. 2 778 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in gab es im Jahr 2023. Davon wurden 1 743 positiv, 624 negativ und 222 noch nicht beschieden. 186 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Besonders häufig ging es um die Anerkennung von Abschlüssen aus Spanien (324), der Ukraine (237) und der Türkei (231). Insgesamt zählt der Abschluss als Erzieher/in zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse. Die Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in machten knapp 3 % aller Anerkennungsverfahren aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zu den Kindern und den tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen beziehen sich auf den 1. März des jeweiligen Jahres.

Die Daten zur Teilzeitquote unter allen abhängig Erwerbstätigen stammen aus dem Mikrozensus. Die Unterteilung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten.

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/in, Sozialassistent/in und sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2023 nicht vor.

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Aus Datenschutzgründen sind die Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet, der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2025

WZB-Studie: Mangel an bezahlbarem Wohnraum in strukturstarken Regionen behindert Integration von Flüchtlingen

Flüchtlinge ziehen in Deutschland häufig in wirtschaftlich schwache Städte mit hoher Arbeitslosigkeit, da sie nur dort günstigen Wohnraum finden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von WZB-Forscher Jonas Wiedner und Merlin Schaeffer von der Universität Kopenhagen. Für ihre Untersuchung analysierten die Forscher erstmals für Deutschland die Umzüge von über 2.400 geflüchteten Personen zwischen 2015 und 2019.  

Flüchtlinge, die nach der Aufhebung der Wohnsitzbeschränkungen umziehen, lassen sich laut bisherigen Untersuchungen vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nieder. Die Gründe für diesen Befund hat die Studie von Jonas Wiedner und Merliner Schaeffer erstmals näher beleuchtet. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass der Wohnungsmarkt eine entscheidende Rolle spielt. Wohnraum in wirtschaftlich attraktiven Lagen ist knapp und teuer. Flüchtlinge weichen daher oft in Städte strukturschwacher Regionen aus, wo sie überhaupt erst die Chance auf eine Wohnung haben. Gleichzeitig sind Flüchtlinge oft auf die Infrastrukturen größerer Städte angewiesen. Hier finden sie zum Beispiel soziale Kontakte zu anderen Einwanderern und deren Nachfahren, die ihnen ein Gefühl von Zugehörigkeit vermitteln und sie oft bei den weiteren Schritten in Deutschland unterstützen.

Im untersuchten Zeitraum von 2015 bis 2019 verzeichneten zum Beispiel ehemalige Industriestädte wie Duisburg (+ 5,6 Prozentpunkte) oder Salzgitter (+ 7,2 Prozentpunkte) aufgrund ihres hohen Wohnungsleerstandes einen überproportionalen Anstieg an Flüchtlingen (siehe Karte). Während der Anteil anerkannter Flüchtlinge deutschlandweit um 2,9 Prozentpunkte stieg, waren es in vielen Städten des Ruhrgebiets deutlich über 5 Prozentpunkte. In vielen wohlhabenden Regionen Bayerns, in denen es oft einen ungedeckten Arbeitskräftebedarf gab, stieg der Bevölkerungsanteil von Flüchtlingen hingegen kaum, etwa nur um 0,1 Prozentpunkte im Landkreis Eichstätt. Auch in Ostdeutschland ziehen Flüchtlinge in die Städte. So erhöhte sich etwa der Flüchtlingsanteil von Cottbus von 0,7 auf 7,2 Prozent, während es im gesamten Osten nur einen Anstieg von 0,9 auf 2,9 Prozent gab.

Die Studie zeigt insgesamt: Je höher die Arbeitslosigkeit in einer Region ist, desto stärker steigt der Flüchtlingsanteil an der Bevölkerung. Damit sehen sich Kommunen mit einer ohnehin herausfordernden Sozialstruktur höheren Belastungen durch die Integration der Flüchtlinge ausgesetzt. „Damit wird auch die Zielsetzung des sogenannten Königsteiner Schlüssels verfehlt“, sagt Jonas Wiedner. Dieser Schlüssel sieht die Verteilung von Flüchtlingen auf Länder und Kreise nach deren Bevölkerung und Steueraufkommen vor. Wirtschaftsstärkere Regionen sollen eine höhere Zahl an Schutzsuchenden aufnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall — auch weil Flüchtlinge nach Ende der Wohnsitzbeschränkung in ärmere Gegenden abwandern, wie die WZB-Untersuchung jetzt belegt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass für Flüchtlinge in Deutschland bei der Wahl ihres Wohnortes zunächst Ressourcen wie bezahlbarer Wohnraum oder soziale Nähe zu anderen Einwanderern wichtig sind“, erläutert Merlin Schaeffer. „Angesichts der Zustände auf dem Mietmarkt ist es für einkommensschwache Flüchtlinge oft schlicht nicht möglich, eine Wohnung in prosperierenden Regionen zu finden. Dies führt dazu, dass sie in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen. Das wiederum kann die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, wie wir aus anderen Studien wissen“, sagt Jonas Wiedner.

Die Ergebnisse tragen zur Diskussion über die seit 2016 geltende Wohnsitzregelung bei. Diese schreibt vor, dass schutzberechtigte Personen in vielen Fällen drei Jahre am Ort ihres Asylverfahrens leben müssen. Wissenschaftliche Untersuchungen solcher Wohnsitzauflagen zeigen, dass sie oft die Integration verlangsamen. Kritiker dieser Regeln argumentieren daher, dass sich Flüchtlinge in Regionen mit besseren Integrations- und Jobmöglichkeiten ansiedeln würden, wenn man ihnen dies erlaubte. Allerdings zieht nur eine Minderheit der Geflüchteten tatsächlich in andere Regionen, sobald es ihnen erlaubt ist, wie die WZB-Forscher zeigen. Und diejenigen, die mobil sind, verbessern durch einen Ortwechsel ihre Wohnlage nicht: „In unserer Studie sehen wir klar, dass die Flüchtlinge nach Aufhebung der Beschränkungen verstärkt in ärmere Gegenden ziehen – zumindest unter den Gegebenheiten des aktuellen Wohnungsmarkts. Daher stellt die Wohnungsnot ein erhebliches Integrationshindernis dar“, sagt Jonas Wiedner.

Die Untersuchung basiert auf Daten aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die jährlich zur ihrer Lebenssituation befragt werden.

Die Studie ist im Journal of Ethnic and Migration Studies erschienen und hier frei zugänglich.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 20.01.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu einer breiten Beteiligung an der Wahl auf und veröffentlicht 15 Kernforderungen für eine gerechte, demokratische Gesellschaft. 

Die Bundestagswahl 2025 ist ein entscheidender Moment für die Zukunft unseres Landes. Die Wahl birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Es geht darum, für eine Regierung zu stimmen, die demokratische Werte hochhält und die dringend benötigten Investitionen in den Sozialstaat vorantreibt. Gleichzeitig gilt es, sich gegen antidemokratische Kräfte und diejenigen zu stellen, die den Sozialstaat abbauen wollen, so der Wohlfahrtsverband. In einer Zeit, in der Demokratie und Sozialstaat unter Druck stehen, will die AWO gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen demokratischen Kräften ein starkes Zeichen für eine gerechte, zukunftsfeste Gesellschaft setzen.

Mit der Kampagne „AWO wählt Demokratie“ fordert die AWO eine starke Zivilgesellschaft, eine gerechte Verteilung von Wohlstand und eine umfassende Reform der sozialen Sicherungssysteme”, so die AWO Bundesvorstände Claudia Mandrysch und Marvin Deversi, „Es braucht eine mutige Sozialpolitik, die die Demokratie stärkt und den sozialen Zusammenhalt fördert. Besonders im Fokus stehen dabei die Kernforderungen der AWO.”

Der Verband fordert unter anderem:

  • Eine starke, gerechte Pflegepolitik, die faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte schafft und Pflegebedürftigen den Zugang zu hochwertiger Versorgung ermöglicht.
  • Gleichstellung und Vielfalt: Die Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung – gleichberechtigt teilhaben können.
  • Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen, die von einer familienfreundlichen Gesellschaft mit gerechtem Zugang zu Bildung profitieren.

„Unsere Vision für Deutschland 2030 ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch in Würde lebt und Politik für gleiche Chancen sorgt, in der Kinder und Jugendliche in einer familienfreundlichen Umgebung aufwachsen und in der jeder und jede in der Gesellschaft sich aktiv für unsere Demokratie engagieren können“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

“Die AWO ruft alle Wahlberechtigten auf, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und für eine der demokratischen Parteien zu stimmen, die sich für eine gerechte, soziale und demokratische Zukunft einsetzen. Die Demokratie braucht uns alle“, so AWO-Präsident Michael Groß abschließend, „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundestagswahl 2025 eine Wahl für eine starke, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft wird.“

Materialien zur Kampagne, die vollständigen Kernforderungen und alle Termine gibt es auf der Kampagnen-Webseite: https://awowaehltdemokratie.awo.org

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.01.2025

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gedenkt anlässlich seines 110. Geburtstages am 22. Januar ihres langjährigen Bundesvorsitzenden Heinrich Albertz. In einer Erklärung betont AWO-Ehrenvorsitzender Wilhelm Schmidt:

„Heinrich Albertz war ein Mensch von außergewöhnlichem Engagement und einer bemerkenswerten Vielseitigkeit. Als AWO Bundesvorsitzender hat er nicht nur den Wiederaufbau der Arbeiterwohlfahrt nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend vorangetrieben, sondern auch mit seiner politischen Arbeit einen nachhaltigen Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ausgeübt. Sein Leben und Wirken sind ein Paradebeispiel für gelebte Solidarität und für das Streben nach einer gerechten und friedlichen Gesellschaft.“

Heinrich Albertz war von 1949 bis 1965 Bundesvorsitzender der AWO und leitete den Wiederaufbau der 1933 verbotenen Organisation. In dieser Zeit trugen zahlreiche AWO-Mitglieder dazu bei, die Werte der Solidarität und des sozialen Ausgleichs nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs wiederzubeleben. Albertz, der auch als Sozialminister und später als Regierender Bürgermeister von Berlin einen bedeutenden politischen Weg ging, setzte sich zeitlebens für den sozialen Frieden und die Förderung von Gerechtigkeit ein.

„Besonders hervorzuheben ist Albertz’ Arbeit in der Friedensbewegung der 1980er Jahre, in der er mit unermüdlichem Einsatz gegen den NATO-Doppelbeschluss und für Abrüstung eintrat“, so Wilhelm Schmidt weiter. „Seine Friedensarbeit und sein Engagement für die Demokratie und die sozialen Werte der AWO sind auch heute noch ein wichtiger Ansporn für uns alle.“

Die AWO ehrte Albertz‘ Verdienste mit der Stiftung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises, der seither an herausragende Persönlichkeiten verliehen wird, die sich in den Bereichen Frieden, soziale Gerechtigkeit und politisches Engagement besonders verdient gemacht haben.

Albertz’ lebenslanges Engagement wird weiterhin in zahlreichen AWO-Einrichtungen gewürdigt. Die AWO Bremen beispielsweise widmet ihm seit 2019 gemeinsam mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Heinrich-Albertz-Symposium. Gast in diesem Jahr am 4. Februar wird Prof. Dr. Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung sein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.01.2025

Einer neuen Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zufolge sind die für stationäre Pflege aufzubringenden Eigenanteile erneut angestiegen. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Alle paar Monate geht die Meldung neuer beängstigender Kostensteigerungen für die Pflege durch die Presse und ohne politisches Handeln wird sich das nicht ändern. Die steigenden Eigenanteile in der Pflege dürfen nicht weiter politisch ausgesessen werden. Die neue Bundesregierung muss dringend eine Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung angehen, und zwar so schnell wie möglich. Die Politik darf pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige nicht wieder und weiter im Regen stehen lassen. Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich aus Steuermitteln ausgeglichen werden und es braucht eine Pflegevollversicherung, an der sich alle beteiligen!“

Laut WIdO müssen Pflegebedürftige inzwischen 2.424 Euro im Monat für ihre Pflege im Heim aufwenden, fast sieben Prozent mehr als noch 2023. Bis 2029 wird mit einer weiteren Zunahme um 57 Prozent auf bis zu 3812 Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.01.2025

Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat am Montag in Berlin die politischen Schwerpunkte für das Jahr 2025 vorgestellt und die aktuelle politische Lage bewertet.

Mit Sorge blickt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi auf ein Jahr, in dem sich die wirtschaftliche Krise weiter zu verfestigen droht: „Eine toxische Mischung aus Managementfehlern, Konjunkturschwäche und strukturellen Defiziten hat bereits viele gute Arbeitsplätze gekostet, und andere geraten zunehmend unter Druck. Der unmittelbare Schutz der Beschäftigten steht jetzt für unsere Betriebsräte und ihre Gewerkschaften an erster Stelle.“ 

Die Schuldenbremse sei keine Staatsräson. Vielmehr sei ein starker Sozialstaat das Wesen der sozialen Marktwirtschaft – und das Rückgrat einer erfolgreichen demokratischen Gesellschaft. Deswegen müsse die nächste Bundesregierung im Eiltempo eine Investitionsoffensive starten: „Fehlende Investitionen von heute sind die Schulden von morgen zu Wucherzins“, so Fahimi.

Nur durch eine verlässliche Infrastruktur und modere Daseinsvorsorge könnte der Standort Deutschland auch für Privatinvestitionen wieder attraktiver gemacht werden. Investitionsprämien sollten zur Modernisierung des industriellen Kerns beitragen. Außerdem seien verlässliche und wettbewerbsfähige Energiepreise eine Überlebensfrage für die energieintensive Industrie. Jedoch warnte Fahimi: „Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wir erwarten, dass begünstigte Unternehmen sich zur Beschäftigungssicherung und Tariftreue verpflichten.“ 

Jeglichen Versuchen, soziale Errungenschaften im Schatten der Krise abzuschaffen, erteilte Fahimi eine klare Absage: „Sozialversicherungsbeiträge zu deckeln und Leistungen aus den Versicherungssystemen herauszunehmen spart nur den Arbeitgebern Geld. Für die Beschäftigten heißt es Sparen an ihrer sozialen Absicherung oder sogar Draufzahlen für bisherige Versicherungsleistungen.“ Außerdem seien es nicht die Sozialversicherungsbeiträge, die über „mehr Netto vom Brutto“ entschieden, sondern Entlastungen bei Mieten, Energiepreisen oder bei der kalten Progression.

Mit Blick auf die Bundestagswahl appellierte Fahimi an Wählerinnen und Wähler, genau aufzupassen, welche der Parteien wirklich ihre Interessen vertreten. Das sei auch die Basis, auf der die DGB-Kampagne zur Bundestagswahl aufgebaut ist. Sie steht unter dem Motto: „Mach Dich stark mit uns!“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte verstärkte Investitionen in den öffentlichen Dienst, da es häufig an Personal und besserer Ausstattung mangele. „Wer erfolgreich Zukunft gestalten will, muss den Staat finanziell, strategisch und personell wieder in die Lage versetzen, seine Aufgaben zu erfüllen. Anderenfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust in Politik und Staat“, sagte sie. Forderungen nach Stellenstreichungen lehnte Hannack entschieden ab.

Deutschland investiere zudem seit Jahrzehnten zu wenig in sein Bildungssystem. Die DGB-Vize hob die unzureichende Kita-Betreuung hervor und forderte mehr Gelder für bedarfsdeckende Angebote in der Kinderbetreuung und für die häusliche Pflege. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten“, betonte sie. 

Hannack forderte, Bildung zur Priorität zu machen und das Bildungssystem zu verbessern. „Deutschland benötigt kluge Köpfe, investiert jedoch im internationalen Vergleich zu wenig in Bildung“, sagte sie. Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir im Grundgesetz ein Kooperationsgebot für Bildung, damit der Bund die Länder dauerhaft finanziell unterstützen könne. Zudem sollte das Startchancenprogramm ausgeweitet werden, um benachteiligte Kinder zu erreichen. Die Ausbildungsgarantie sollte auf das gesamte Bundesgebiet erweitert und ein Zukunftsfonds für neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Eine neue Architektur für lebensbegleitendes Lernen, inklusive staatlich geförderter Bildungsteilzeit, sei notwendig, um den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte, „die nächste Bundesregierung muss dringend ihre Investitionstätigkeit verstärken. Für Investitionen in die Infrastruktur, in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sollte die Schuldenbremse von vornherein nicht gelten. Wer zukünftig die goldene Investitionsregel nicht anwendet, wird in einer bleiernen Zeit aufwachen.“ Aktuell bestehe ein zusätzlicher Investitionsbedarf bei Bund, Ländern und Gemeinden von mindestens 600 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre, um unsere Infrastruktur zu modernisieren, Schulen zu sanieren und unsere starke Wirtschaft auf klimafreundliche Füße zu stellen. 

Die wachsende Ungleichheit im Land bezeichnete Körzell als „große Gefahr für die Demokratie.“ Es sei „überhaupt nicht nachvollziehbar, warum leistungsloses Einkommen geringer besteuert wird als Erwerbsarbeit. Reiche und Superreiche, große Erbschaften, Höchstverdienende und Kapitaleinkünfte müssen endlich mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Die nächste Bundesregierung müsse diese Einkünfte höher besteuern. „Bei der Einkommensteuer wollen wir die ‚unteren‘ 95 Prozent der Beschäftigten entlasten. Damit wird der breite Konsum gestärkt und die wirtschaftliche Entwicklung stabilisiert“, betonte Körzell.

Zudem forderte Körzell Maßnahmen, um die Tarifbindung zu stärken. „Heute arbeiten nur noch knapp 50 Prozent der Beschäftigten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Damit liegt Deutschland unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern auf dem vorletzten Platz“, sagte der Gewerkschafter. Der Bund müsse gegensteuern mit einem wirksamen Bundestariftreuegesetz. Tarifverträge sollten leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können. Auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe müsse endlich kommen. 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte die zentrale Rolle sozialer Sicherheit in Krisenzeiten. Viele Menschen seien verunsichert und bangten um ihre Arbeitsplätze. „Dabei wird schnell vergessen: So schlecht sind die Voraussetzungen nicht, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Gut ausgebildete Beschäftigte und ein handlungsfähiger Sozialstaat sind dafür unschlagbare Standortvorteile“, sagte Piel. Sie warnte davor, den Sozialstaat als Rückgrat von Demokratie und Zusammenhalt zu schwächen. „Wer die Axt an den Sozialstaat legt, gefährdet gesellschaftlichen Frieden und die Stabilität unserer Demokratie“, mahnte sie. 

Piel forderte deshalb ein stabiles Rentenniveau und lehnte eine Erhöhung des Rentenalters ab: „Ein höheres Rentenalter ist eine Rentenkürzung. Die Menschen wissen das.“ Es sei kein Wunder, dass jetzt selbst die Union verspreche, das Rentenalter nicht über 67 anzuheben. Gerichtet an die Union forderte Piel: „Wer im Wahlkampf vollmundig verspricht, das Rentenalter nicht anzuheben, sollte tunlichst die Finger von der Rente nach 45 Beitragsjahren lassen!“ Mehr Geld für die gesetzliche Rente erreiche man mit mehr Tarifbindung, fairen Löhnen und höherer Erwerbsbeteiligung.

Für die Fachkräftesicherung forderte Piel, in Weiterbildung zu investieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu fördern und eine gute Einwanderungspolitik zu organisieren. Zur Arbeitslosenversicherung sagte Piel: „Eine starke Arbeitslosenversicherung ist unverzichtbar, damit Beschäftigte nicht im Regen stehen und Strukturwandel nicht zum Verlustgeschäft wird. Dafür braucht es weiterhin eine solide finanzielle Grundlage für die Bundesagentur für Arbeit.“

Zusammenfassend forderte Piel von den Parteien, den Sozialstaat zu stärken: „Wer krank oder arbeitslos wird oder in den verdienten Ruhestand geht, muss sich darauf verlassen können, nicht abgehängt zu werden. Nur so funktionieren sozialer Frieden und Demokratie.“

Die Statements vom Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand zum Download:

Statement der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi

Statement der stellvertretenden Vorsitzenden Elke Hannack

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.01.2025

Die Sozial-Managerin Elke Ronneberger ist seit Januar die neue Bundesvorständin Sozialpolitik in der Diakonie Deutschland. Die 1968 in Halle (Saale) geborene Diplom-Pädagogin folgt auf Maria Loheide, die zum Jahreswechsel in den Ruhestand ging.

Ronneberger gehörte von Juni 2021 bis März 2024 der Geschäftsführung der Kloster Dobbertin gGmbH an. Der gemeinnützige Einrichtungsträger zählt zu den größten Anbietern sozialer Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war sie von 2013 bis 2021 Vorständin und Geschäftsführerin der Evangelischen Stadtmission in Halle (Saale). Seit 2014 ist Elke Ronneberger zudem ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des evangelischen Fachverbandes für Teilhabe e.V. (BeB) sowie seit 2019 Mitglied im Ethik-Beirat des BeB.  
 
Elke Ronneberger gehört neben Präsident Rüdiger Schuch und Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht, dem Vorstand der Diakonie Deutschland an.

Zur Vorstandsseite und Pressefoto von Elke Ronneberger 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 02.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert politische Unterstützung für die Durchsetzung von Gleichstellung auch in der Privatwirtschaft. Auf seinen Social-Media-Kanälen wird er in der kommenden Woche die Aufmerksamkeit auf bestehende Missstände richten und vom 13. bis zum 17. Januar 2025 in fünf zentralen Thesen den Handlungsdruck sowie die Handlungsmöglichkeiten offenlegen. Grundlage bildet die aktualisierte djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft, die um konkrete Handlungshinweise für Unternehmen und Interessenvertretungen ergänzt wurde. „Mit der Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft zeigen wir, dass es praktikable, nicht überfordernde und effektive Lösungen gibt, Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen herzustellen“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nötig ist das, weil die Arbeit von Frauen gerade in der Privatwirtschaft nach wie vor strukturell erschwert und systematisch abgewertet wird. Selbst 30 Jahre nach Einführung von Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz belegen Indikatoren wie der Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap oder auch der Digital Gender Gap die strukturellen Benachteiligungen. Frauen können nicht so viel arbeiten, wie sie wollen, haben trotz gleicher Qualifikation nicht den gleichen Zugang zu Jobs und Positionen wie Männer, bekommen weniger Entgelt und Rente trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit und werden vom betrieblichen Arbeitsschutz nur unzureichend erfasst. Kurz, der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag ist noch nicht erfüllt.

Es wäre also fatal und ein Verfassungsbruch, Gleichstellungspolitik auf Eis zu legen. Daher adressiert die djb-Konzeption sowohl den Gesetzgeber als auch Unternehmen und Interessenvertretungen. Im ersten Teil fordert sie den Gesetzgeber auf, endlich ein wirksames, umfassendes und für alle geltendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu schaffen. Das gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, um realisierbare Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Unabhängig davon haben die Unternehmen und Interessenvertretungen aber bereits nach dem geltenden Recht die Verantwortung, diskriminierungsfreie Strukturen zu schaffen. Sie sollten dies auch tun, um von erheblichen Wettbewerbsvorteilen und Produktivitätssteigerungen zu profitieren. Dazu enthält der zweite Teil der djb-Konzeption wichtige Handlungshinweise, wie und in welchen Bereichen Unternehmen sich auf den Weg machen sollen. Diese können auch als Grundlage für die Formulierung konkreter rechtspolitischer Forderungen in der gleichstellungspolitischen Lobbyarbeit genutzt werden.

„Insbesondere Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen müssen dafür Sorge tragen, dass Gleichstellung in der Erwerbsarbeit ein zentrales Thema der Gestaltung von Arbeit bleibt“, fordert Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.01.2025

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Der Sonderfonds U18 ist mit insgesamt 100.000 Euro gefüllt, wobei gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Träger bis zu 5.000 Euro, Kinder und Jugendliche bis zu 500 Euro beantragen können.

 

„Im Zuge der Bundestagswahl beschäftigen sich auch viele junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens. Deshalb unterstützen wir mit dem neuen Sonderfonds U18 Maßnahmen zur politischen Bildung im Vorfeld und zur Aufarbeitung der Bundestagswahl. Hier sind der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt: Workshops zu den Wahlprogrammen, ein Video zum Thema ‚Kampf gegen Rechtsextremismus‘, eine Demo-Plakat-Mal-Aktion im Jugendclub oder die konkrete Umsetzung durch ein Wahllokal im Rahmen der U18-Bundestagswahl vor Ort. Ganz wichtig ist es, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Denn diese ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im besonderen Fokus des Förderfonds stehen Projekte der U18-Bundestagswahl. Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen dabei deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus und ihre Stimmen werden im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände.

Weitere Information zum Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ und zum Jugendfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter http://www.dkhw.de/sonderfonds-u18

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2025

Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale der U18-Bundestagswahl. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus, ihre Stimmen werden so im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die finalen Wahlergebnisse der Kinder- und Jugendwahl werden am 17. Februar gegen 12:30 Uhr auf http://www.u18.org/ und per Pressemitteilung veröffentlicht.

 

U18 ist eine der größten Initiativen in der außerschulischen politischen Jugendbildung in Deutschland – offen, niederschwellig und selbstorganisiert. Wahllokale der U18-Wahl werden in Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder an Schulen eingerichtet. Junge Ehrenamtliche organisieren zudem Workshops, Diskussionen und setzen sich aktiv mit politischen Themen und mit demokratischen Prozessen auseinander. So macht U18 junge Stimmen sichtbar und belebt die Demokratie durch Engagement und frische Perspektiven.

 

Gruppen, Initiativen oder Organisationen können Wahllokale unter https://wahlen.u18.org/dashboard anmelden. Redaktionen sind herzlich eingeladen, Wahllokale zu besuchen und darüber zu berichten. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie unter: https://wahlen.u18.org/bundestagswahl/wahllokale. In der Praxis sind das meist Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendeinrichtungen, Schulclubs und andere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden. Ausgeschlossen sind lediglich Organisationen, die parteipolitische Interessen verfolgen.

 

Die letzte U18-Bundestagswahl 2021 verzeichnete eine Rekordbeteiligung: Über 262.000 junge Menschen stimmten in knapp 2.700 Wahllokalen ab. Details dazu unter: https://www.dbjr.de/artikel/rekordbeteiligung-bei-u18-bundestagswahl-zeigt-junge-menschen-wollen-mitbestimmen. Trotz der vorgezogenen U18-Bundestagswahl und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit erwarten die Organisator*innen eine hohe Beteiligung.

 

Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Sie sind überzeugt: Politische Jugendbildung braucht selbstbestimmte Freiräume für junge Menschen und dafür die Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft. Die U18-Bundestagswahl 2025 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesjugendministerium. Die U18-Bundestagswahl findet mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Bundestages statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring vom 08.01.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn einen stärkeren Fokus auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an. „Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse der jungen Generation einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nimmt. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die die Interessen der jungen Generation systematisch ausblendet. Wir werden uns diesbezüglich die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Monat genau anschauen und die nächste Bundesregierung am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einer nachhaltigen Gestaltung unserer Gesellschaft gehört auch Stärkung unserer Demokratie. Dabei dürfen Kinder nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern sie sind bereits konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten. Hier braucht es dringend eine nachhaltige Absicherung der bislang oft prekären Strukturen im Bereich der Demokratieförderung durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Bundesländern. Nur so kann Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive geboten und eine Abkehr von der bisherigen Praxis kurzfristiger Projektförderungen erreicht werden. Auch deshalb treten wir für ein wirkungsvolles Demokratiefördergesetz ein, damit es eine verbesserte Rechtsgrundlage zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft gibt“, so Krüger weiter.

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Denn die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie und ist insofern unverzichtbar“, sagt Thomas Krüger.

„Drängendes Thema ist aber auch nach wie vor die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland. Hier hat es in den letzten Jahren kaum Fortschritte gegeben, es ist deshalb an der Zeit, endlich bestehende kindbezogene Leistungen transparent zu bündeln, zugänglicher zu machen und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht zu gewährleisten. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, braucht es zudem armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld. Dazu gehören Spielorte und Spielräume sowie Freizeitangebote ebenso wie ein Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das Kindern gleiche Chancen eröffnet und in enger Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Sozialraum wirkt“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2025

Ein breites Bündnis von rund 200 Organisationen, Verbänden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit fordert eine krisenfeste und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für Kinder und Jugendliche in Deutschland. In einem heute veröffentlichten Appell fordert das Bündnis vor allem eine Stärkung der Kinderrechte, eine Absicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, eine bessere vorschulische und schulische Bildung sowie eine Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der jungen Generation. Auch der Erhalt funktionierender Kinder- und Jugendhilfestrukturen insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und die verstärkte Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt der Forderungen. Den Appell haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze sowie der Spielmobile e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte unterzeichnet.

Wörtlich heißt es: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Bereits vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe in vielen Kommunen ,auf Kante genäht‘. Neue Bedarfe sind durch die Pandemie hinzugekommen und jetzt steht sie aufgrund der kommunalen Finanznot vielfach vor dem Zusammenbruch. Es ist zu befürchten, dass Angebote und notwendige Unterstützung nicht mehr bei den jungen Menschen und ihren Familien ankommen, viele kleine Träger der freien Jugendhilfe diese Sparmaßnahmen nicht überleben und Fachkräfte abwandern. Wenn Strukturen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter wegbrechen, wird es sehr schwer sein, sie später wieder aufzubauen. Außerdem werden sie dringend gebraucht, um unsere Demokratie zu schützen und die einzigartigen Qualitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im offenen Ganztag an Schulen einzubringen. Deshalb brauchen wir einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche, der ihre Bedarfe in den Mittelpunkt stellt und auf verschiedenen Ebenen grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland schafft.“

„Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Investitionen in soziale Dienste, schulische Förderung und die Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sind nur einige Beispiele, die viel zu oft hintenangestellt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit muss in Deutschland um jeden Cent kämpfen, darunter leiden insbesondere arme Kinder. Sie haben aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten vielfach kaum eine Chance, kostenpflichtige Angebote in diesem Bereich zu nutzen und werden dadurch ausgegrenzt. Von Chancengleichheit, einem gesunden Aufwachsen und fairen Bildungschancen können diese Kinder oftmals nicht einmal mehr träumen. Deshalb brauchen wir einen grundlegenden Wandel in der Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland, hin zu einem viel stärkeren Augenmerk auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Generation“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell für einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche mit allen unterzeichnenden Organisationen finden Sie unter https://www.bdja.org/aktuelles.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.12.2024

Influencer*innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Das belegt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Der Gesetzgeber muss deshalb die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten. Erst danach sollte die Veröffentlichung überhaupt möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern können Gerichte in Einzelfällen Ergänzungspfleger zur Vertretung der Kinder bestimmen.

 

Nach Ansicht der Gutachter*innen braucht es ein altersabgestuftes Schutzkonzept. Zwar gibt es bereits Gesetze zum Kinderschutz, doch im Fall von „Family-Influencing” greifen sie nur unzureichend. Darum muss der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” – wie die Autor*innen es nennen – konkretisiert und vor allem anwendbar gemacht werden. Zudem sollten die Jugendämter sowie die Landesmedienanstalten in die Überwachung der Vorgaben eingebunden werden.

 

Dr. Astrid Deilmann, geschäftsführende Vorständin bei Campact e.V., sagt:  “Die schamlose Zurschaustellung der eigenen Kinder, um Reichweite und letztendlich Werbedeals zu sichern, kann kindeswohlgefährdend sein. Das Rechtsgutachten belegt dies klar und sollte die künftige Bundesregierung zum Handeln aufrufen: Wir brauchen Gesetze, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen. Besonders wenn Kinder zu Werbefiguren stilisiert und in den sozialen Medien in allen Lebenslagen inszeniert und instrumentalisiert werden, verletzt das ihr Recht auf informelle Selbstdarstellung und greift massiv in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Gemeinsam mit unserer WeAct-Petentin Sara Flieder und dem Deutschen Kinderhilfswerk werden wir das Gutachten nutzen, um diese klaffende Lücke im Kinderschutz durch den Gesetzgeber zu schließen.”

 

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Bei zahlreichen Social-Media-Accounts verschwimmen die Grenzen zwischen kreativer Freizeitbeschäftigung und Arbeit von Minderjährigen einerseits, zwischen Werbung und nicht-kommerziellen Inhalten andererseits. Dabei entsteht an vielen Stellen ein erheblicher Interessenkonflikt: Das wirtschaftliche Interesse der Eltern steht oft im Widerspruch zu den Rechten der Kinder – dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Wenn Kinder im Wettlauf um Reichweiten monetarisiert und instrumentalisiert werden, dann ist das Kindeswohl in Gefahr. Das vorliegende Rechtsgutachten leistet hier einen wichtigen Beitrag, Schutzlücken im Kontext von Kindeswohlgefährdungen aufzudecken und eben diese Lücken mit einem konkreten Praxiskonzept zu schließen“.

 

Sara Flieder, Kinderrechtsexpertin und Initiatorin der WeAct-Petition „Kinderrechte auf Instagram wahren“ stellt fest: “Vor zwei Jahren habe ich per WeAct-Petition gefordert, die kindliche Privatsphäre auf kommerziellen Social Media Accounts zu schützen. Ich konnte über 55.000 Unterschriften sammeln, aber politisch veränderte sich nichts. Heute sehe ich mich mit dem Rechtsgutachten bestätigt: Kinder haben Rechte und die werden durch Family-Influencing auf vielfache Weise verletzt. Und dabei geht es nicht mal um die schlimmen Fälle, in denen Kinder vor laufender Kamera gedemütigt werden. Schlafen, das Kranksein, die intimen Momente beim Kuscheln – das reicht aus, um die Privatsphäre der Kinder irreparabel zu schädigen. Das Internet vergisst nichts und die Influencer*innen haben keine Kontrolle über diese Bilder. Wir brauchen eine Verschärfung der Gesetze, um unsere Kinder zu schützen“

 

Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ sowie weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen und Rückfragen:

 

Campact e.V.

Lynn Rohwer, Pressereferentin

0151-70605315

Mail: presse@campact.de

www.campact.de

 

Campact ist eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und die Demokratie verteidigen. Der Verein schmiedet breite Bündnisse und mobilisiert eine starke Bewegung für den ökosozialen Fortschritt. Damit eine gerechte Gesellschaft entsteht, in der alle Menschen sicher und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit leben können. Campact finanziert sich durch Spenden von hunderttausenden Menschen und handelt unabhängig von Parteipolitik und Wirtschaftsinteressen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.12.2024

Für Familien sind die verschiedenen gleichzeitig stattfindenden Krisen eine große Heraus­forderung. Finanzielle Unsicherheiten, organisatorische Belastungen und emotionale Anforderungen prägen deshalb das Zusammenleben von Eltern und Kindern. Sie benötigen in ihrem Alltag und speziell in Ausnahme- und Krisensituationen die für sie passende Unterstützung, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) hat vor diesem Hintergrund ein Forderungspapier mit 10 zentralen Handlungsempfehlungen für die 21. Wahlperiode veröffentlicht.

Familienpolitik ist aus Sicht der eaf eine Querschnittsaufgabe. „Ob Arbeit, Soziales, Bildung, Wohnung, Verkehr, Klima oder Demokratiebildung: Familien müssen in allen politischen Bereichen mitgedacht werden“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard.

„Wir fordern von der neuen Regierung, die Bildungs- und Betreuungskrise aktiv zu bewältigen. Die finanzielle Situation von Familien muss endlich verbessert werden. Durch zeitpolitische Instrumente sollten besonders Väter für die Übernahme von familiärer Sorgearbeit gewonnen werden. Reformen im Familienrecht müssen das Kind in den Mittelpunkt stellen und umfassenden Gewaltschutz schaffen.“

Ein weiteres zentrales Anliegen der eaf ist es, Familienbildung durch ausreichende Finanzierung langfristig zu stärken.

„Wir werden die familienpolitische Arbeit der nächsten Bundesregierung an unseren Forderungen messen“, so Bujard weiter. „In den vergangenen Jahren wurde viele Chancen verpasst. Jetzt ist es an der Zeit, längst überfällige Verbesserungen für das Leben von Familien endlich umzusetzen.“

Link zum Forderungspapier

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.01.2025

Nicole Trieloff ist die neue Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und hat zum 1. Januar 2025 die Leitung der Bundesgeschäftsstelle übernommen.

 

eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard begrüßte Trieloff im Namen des gesamten Präsidiums und erklärte: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Nicole Trieloff und wünschen ihr einen guten Start! Sie wird die Arbeit unseres Verbandes durch ihre profunden fachlichen Kenntnisse und vielfältigen Erfahrungen sehr bereichern, neue Impulse setzen und dazu beitragen, dass wir weiterhin als starke Stimme für Familien in Kirche und Gesellschaft präsent sind.“

 

„Ich freue mich sehr darauf, mit dem engagierten Team der eaf die wichtige Arbeit des Verbandes fortzuführen“, betonte Nicole Trieloff. „Gerade in stürmischen Zeiten ist es entscheidend, Familien als Rückgrat der Gesellschaft zu stärken und ihnen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, um den wachsenden Anforderungen standzuhalten. Dabei geht es auch darum, Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und so hoffnungsvolle Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.“

 

Trieloff ist mit den Themen und Anliegen der eaf bestens vertraut. Als Dipl.-Sozialpädagogin blickt sie auf langjährige Erfahrungen in der direkten Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zurück. Von 2016 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des Christlichen Sozialwerks Berlin e. V., eines freien Trägers der Jugendhilfe. Anschließend wechselte sie in die politische Verbandsarbeit, wo sie zuletzt als Referentin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland tätig war.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 09.01.2025

Der neue „Kita-Sozialindex“ des Paritätischen Gesamtverbandes

Die Bedingungen in deutschen Kindertagesstätten (Kitas) könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor allem Einrichtungen mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben oft mit großen Hürden zu kämpfen. Der Paritätische Gesamtverband will das ändern und hat den „Kita-Sozialindex“ entwickelt – ein innovatives Instrument zur systematischen Unterstützung von Kitas, in denen Kinder mehr Hilfe brauchen. 

„Der Kita-Sozialindex gibt Bund und Ländern in der Bildungs- und Sozialpolitik ein Instrument an die Hand, das mehr Chancengerechtigkeit von Klein auf ermöglicht,“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Studien zeigen: Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen haben schon im frühen Alter schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen. Gleichzeitig sind Kitas mit vielen benachteiligten Kindern besonders stark vom Personalmangel betroffen. Doch bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Methodik, die Benachteiligung in ihrer Komplexität hinaus erfasst. Genau hier greift der Kita-Sozialindex des Paritätischen: Er schaut genauer hin, nämlich auf das Haushaltseinkommen, Migrationshintergrund, Gesundheit und die Familienverhältnisse – und zeichnet so ein umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern.  

Der Kita-Sozialindex regt dazu an, vorhandene oder leicht zugängliche sozioökonomische Daten der Kinder systematisch zu nutzen, um Kitas flexibel und bedarfsgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig liefert diese Erfassung wertvolle Informationen über die Teilhabe von benachteiligten Kindern und eröffnet neue Perspektiven für die Jugendhilfe. Der Kita-Sozialindex zielt nicht auf die Kompensation einzelner Benachteiligungen ab, sondern schafft die Möglichkeit, soziale Ungleichheiten grundsätzlich anzugehen.  

Auf Basis des Kita-Sozialindexes könnten Fördermittel – analog zum Startchancen-Programm für Schulen – gezielt eingesetzt werden, um Kitas mit erhöhtem Bedarf mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Dazu gehören mehr Fachkräfte für kleinere Gruppen, spezialisierte Stellen für Sprachförderung oder Sozialarbeit und eine spürbare Entlastung des Kita-Teams – etwa durch zusätzliches Personal für Verwaltung, Hauswirtschaft oder externe Beratung. Damit wird die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit geschaffen.

Der Kita-Sozialindex (26 Seiten) ist als pdf-Datei auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes ab sofort kostenlos abrufbar. Am 29.1.25 informiert das Fachteam des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in einer Online-Veranstaltung über Hintergründe und Details. Anmeldung erforderlich.

Dokumente zum Download

Gerechtigkeit von Anfang an. Ein Sozialindex für Kindertageseinrichtungen (316 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.01.2025

  • VdK-Analyse zeigt, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie sie behoben werden kann
  • Verena Bentele: „Politische Maßnahmen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden“
  • Bund und Länder könnten insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen

Stimmen aus Politik und Wirtschaft betonen immer wieder: Die Sozialversicherungen, also die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, seien viel zu teuer. Als Folge sei es unvermeidlich, dass Beiträge angehoben und/oder Leistungen gekürzt werden.

Der Sozialverband VdK hat diese Behauptungen überprüft. Zusammen mit Fiscal Future, einer Nichtregierungsorganisation, die sich intensiv mit Finanzpolitik befasst, hat er analysiert, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie die Versicherungen wieder stabilisiert werden können – und zwar ohne Beitragszahlende immer weiter zu belasten.

Das Ergebnis: In den vergangenen Jahrzehnten war es gängige Praxis, dass einige politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, der eigentlich genau für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben da ist. Stattdessen bedient sich der Gesetzgeber an den Kassen der Beitragszahlenden der gesetzlichen Versicherungen.

Zu sehen ist das unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung: Diese zahlt zum Beispiel momentan die Kosten, die für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Mutterschutz und Ausbildungszeiten anfallen. Insgesamt zahlt die Rentenversicherung 108,2 Milliarden Euro für solche Leistungen, von denen der Bund der Rentenversicherung lediglich 84,3 Milliarden als sogenannter „Bundeszuschuss“ zurückzahlt. Auf den restlichen knapp 24 Milliarden Euro bleibt die Rentenkasse sitzen. „Dass diese Rentenleistungen sinnvoll sind, bezweifelt der VdK nicht. Wir finden jedoch, die Kosten dafür sollten nicht allein von den Beitragszahlenden der Rentenversicherung, sondern von der gesamten Gesellschaft übernommen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Beispiele für solche Leistungen, die die Sozialversicherungen übernehmen, die aber eigentlich nicht aus den Beiträgen finanziert werden sollten, findet der VdK in allen Versicherungen. Dass immer wieder gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Töpfen der Sozialversicherungen gezahlt werden, führt zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn während sich die Sozialversicherungen vorrangig aus Beiträgen von gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert, speist sich der Bundeshaushalt auch aus den Steuern von Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern, Selbstständigen, Unternehmen und aller, die Umsatzsteuer zahlen. Wer sich also in den Töpfen der Sozialversicherungen bedient, bedient sich an dem Geld einer Gruppe mit tendenziell geringeren Einkommen.

„Für uns ist klar, dass diese Praxis aufhören muss. Politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden – also aus den Steuereinnahmen“, so Bentele.

Das Problem, dass der Bund und die Länder traditionell ebenfalls knapp bei Kasse sind, lässt sich nach Berechnungen des VdK durch eine gerechtere und solidarische Steuerpolitik lösen. Bis zu zehn Milliarden Euro könnte beispielsweise eine sozial gerechte Ausgestaltung der Erbschaftssteuer einbringen, sogar 40 Milliarden brächte eine verfassungsgemäße Form der Vermögenssteuer, und weitere 25 Milliarden könnten nach Schätzungen des VdK über eine konsequentere Bekämpfung von Steuervermeidung erzielt werden.

Die Berechnungen in Zusammenarbeit mit Fiscal Future haben ergeben: Würde die Politik alle steuerpolitischen Vorschläge des VdK umsetzen, könnten Bund und Länder insgesamt sogar bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen als bisher. „Damit ließen sich die gesamtgesellschaftlichen Ausgaben der Sozialversicherungen übernehmen. Die Folge davon wäre, dass sich die Beitragssätze stabilisieren würden. Die Sozialversicherungen könnten für die Menschen gute Leistungen erbringen. Davon würde die gesamte Gesellschaft profitieren“, sagt Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.01.2025

  • Verena Bentele: „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar“
  • Sozialverband VdK setzt sich für starken Sozialstaat ein, der gleiche Chancen für alle schafft
  • VdK fordert die schnelle Veröffentlichung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts

Laut dem aktuellen Sozialbericht des Statistischen Bundesamtes sind knapp zwölf Millionen Menschen in Deutschland derzeit von Armut betroffen oder bedroht. Zwar sind die Vermögen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, diese sind aber sehr ungleich verteilt. Armut hingegen verharrt auf hohem Niveau, und das Risiko, im Alter arm zu sein, hat zugenommen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Weihnachten steht vor der Tür und viele Familien wissen noch nicht einmal, wie sie die Heizkosten für die Wohnung oder die Lebensmittel bezahlen sollen – geschweige denn Geschenke oder einen Weihnachtsbaum. Das tägliche Leben wird teurer und teurer, das spüren wir alle. Doch einige trifft das besonders hart.“

Laut einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kletterten die Mieten innerhalb eines Jahres im Schnitt um rund vier Prozent. Seit 2010 sind die Nettokaltmieten damit insgesamt um 64 Prozent gestiegen. „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar. Die politisch Verantwortlichen müssen endlich Lösungen finden, wie vor allem Menschen mit geringem Einkommen besser unterstützt werden können“, sagt Bentele.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gibt am Ende jeder Legislaturperiode einen guten Einblick, wie Armut – auch unter Einbeziehung der Superreichen – zielgerichtet bekämpft werden könnte. „Durch die kürzere Amtszeit der Ampel-Regierung droht dieser Bericht nun unter den Tisch zu fallen. Das darf nicht passieren“, sagt Bentele. „Der Bericht muss noch vor Antritt der neuen Regierung veröffentlicht werden, um dieser einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben.“

Der VdK fordert in seiner Aktion zur anstehenden Bundestagswahl, dass die Parteien sich zum Sozialstaat bekennen. Das Ziel muss sein, Menschen vor Armut in jedem Alter zu schützen. „Armut kann jeden treffen – in allen Altersgruppen und in fast allen Lebenslagen. Daher muss ein starker Sozialstaat für gute Startbedingungen und gleiche Chancen für alle sorgen. Dazu gehören eine solide Kindergrundsicherung, ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro, Konzepte gegen Armut, vor allem für ältere Menschen und Frauen, durch eine Anhebung des Rentenniveaua auf 53 Prozent“, sagt Bentele.

VdK-Bundestagswahl-Aktion JASOZIAL

 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Verschiedene Studien zeigen, dass Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Kinder oft deutlich schlechtere Rahmenbedingungen haben. Es gibt also einen erheblichen Bedarf, diese Einrichtungen besser auszustatten. Doch wie können die Bedarfe in geeigneter Weise erfasst werden? Dazu hat der Paritätische Gesamtverband einen Sozialindex erstellt, der von einem breiten Benachteiligungsverständnis ausgeht, wie es der Initiative „Europäische Garantie für Kinder“ zugrunde liegt. Diese Initiative wird in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ umgesetzt. Wie sich dieses Benachteiligungsverständnis für die Erstellung eines Sozialindex für Kindertageseinrichtungen adaptieren lässt, wird im Verlauf der Veranstaltung dargelegt.

Die Erstellung eines derart komponierten Sozialindex soll beispielhaft zeigen, dass es möglich ist, komplexe Ausgangslagen von Kindern statistisch zu erfassen und – analog zum Bereich der schulischen Bildung – zusätzliche Ressourcen zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit an die Kitas mit einem höheren Bedarf zu verteilen.

Insbesondere mit Blick auf die wechselseitige Verstärkung unterschiedlicher Benachteiligungsrisiken erscheint es notwendig, die Komplexität der unterschiedlichen Ausgangslagen besser als bisher zu erfassen. Damit Benachteiligungen möglichst früh und möglichst umfassend abgebaut werden können.  

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 03. April 2025 bis 04. April 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Eltern mit Behinderungen und chronisch kranke Eltern sind Mutter und Vater wie andere Eltern auch. Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Hilfe angewiesen sein.

Wie gelingt die Unterstützung mit „Elternassistenz“ und/oder begleiteter Elternschaft? Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle oft herausfordernd. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und der hieraus resultierenden Notwendigkeit einer träger- und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit wird der Frage nachgegangen, wie die bedarfsgerechte Unterstützung von Eltern mit Behinderungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes gelingt.

Ziel der Veranstaltung ist die Information und Förderung des kontinuierlichen Austauschs der beteiligten Akteure und Unterstützung der Praxis bei der Aufgabe eines besseren Schnittstellenmanagements und der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung für die Zielgruppe der Eltern mit Behinderungen.

Das Thema wird aus den verschiedenen Perspektiven der Wissenschaft, der Leistungsträger und -erbringer, der Interessenvertretung der Eltern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und der Beratungsstellen beleuchtet. Neben den Vorträgen wird besonderer Wert auf die Möglichkeit der Vernetzung und den fachlichen Austausch gelegt.

Anmeldeschluss ist spätestens der 04.02.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm, welche in Kürze zur Verfügung stehen wird, finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

WEITERE INFORMATIONEN

Umfang: Teilzeitstelle (max. 12 Stunden/Woche [30,0%])
Dauer: voraussichtlich 03/2025 bis 02/2030 (5 Jahre)
Einsatzort: Herne (und NRW)

ANFORDERUNGEN/ PROFIL:

  • Unterstützung der Projektleitung bei der inhaltlichen Konzeption und Durchführung von
    familienorientierten, inklusiven (digitalen) Bildungsformaten (u.a. digitaler Selbstlernkurse) im
    Fokus Anti-Bias und Inklusion
  • Unterstützung der Planung, Durchführung und Abwicklung der verschiedenen
    Projektmaßnahmen
  • Kommunikation (E-Mail, Telefon, etc.) mit Honorarkräften, pädagogischen Fachkräften,
    Ehrenamtlichen und weiteren Projektbeteiligten
  • Erstellung von Social-Media-Content (im Projektkontext)
  • Evaluation und Dokumentation von Projektaktivitäten

WIR BIETEN:

  • eine vielseitige Tätigkeit mit eigenem Gestaltungsspielraum
  • Arbeit in einem diversitätssensiblen Team mit entsprechender Reflexionskultur
  • Teilnahme an Supervision und Teamevents
  • eine flexible, aufgabenorientierte Gestaltung der Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Remote-Arbeit
  • betriebliche Unterstützung bei Fortbildung und Qualifizierung (individuelle Personalentwicklung)
  • eine angemessene Vergütung nach TV-L, EG 11 inkl. Jahressonderzahlung
  • Berücksichtigung der familiären Situation der Mitarbeiter*innen

WIR ERWARTEN:

  • (erste) Erfahrungen in der Bildungsarbeit
  • Nachweis einer einschlägigen (sozial-)pädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Hochschul-
    bzw. Berufsausbildung
  • Zusatzqualifikationen/ Vorkenntnisse in den Bereichen Anti-Bias/ Anti-Diskriminierung und/ oder
    Inklusion/ Ableismuskritik
  • Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeit in Abendstunden oder an Wochenenden
  • fundierte EDV- (MS 365/Office) und Social-Media-Kenntnisse, ggf. Vorerfahrungen im Erstellen
    digitalen Lerncontents
  • Kommunikationsstärke, Flexibilität, Teamfähigkeit und Mobilität
  • ein auf Gleichwertigkeit aller Menschen orientiertes Menschenbild sowie eine wertschätzende
    Grundhaltung gegenüber der Vielfalt von Familien, ggf. gesellschaftspolitisches Engagement
  • ein tadelloses Führungszeugnis hinsichtlich § 72a Abs. 1 und 2 SGB VIII (Kinderschutz)
  • Freude an Netzwerkarbeit und persönlichen Entwicklungsprozessen mit Familien

Als Tendenzbetrieb setzen wir eine Übereinstimmung der Mitarbeiter*innen mit unserer verbandlichen Wertorientierung voraus. Wir laden ausdrücklich BIPoC, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen/Assistenzbedarfen und Mehrfachmarginalisierte zur Bewerbung ein.

Bewerbungen (PDF-Format) bitte an die Geschäftsführung des PEV NRW (bewerbung@pevnrw.de), Manuel Becker und Dana Meyer richten. Bewerbungsgespräche werden ab Mitte Februar terminiert. Informationen zur Projektkonzeption oder zum Stellenprofil können über Dana Meyer (02323 49317 63 / dana.meyer@pevnrw.de) eingeholt werden.

Der PEV NRW e.V. ist ein seit 1973 in NRW tätiger gemeinnütziger Bildungs- und Jugendhilfeträger mit dem Schwerpunkt Bildung und Unterstützung für Familien. Die Bildungsarbeit ist DIN EN ISO zertifiziert. Besondere Bezugspunkte liegen in der gesellschaftlichen Partizipation, der Kooperation mit Initiativen und klassischen Einrichtungen des schulischen und vorschulischen Bereichs sowie der Einbeziehung sozial- und bildungsbenachteiligter Familien. Außerdem wirkt der PEV als Lobbyist für Familieninteressen. Der Verband ist korporatives Mitglied der AWO sowie Mitglied des Zukunftsforums Familie ZFF.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) steht für eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sucht eine*n Abteilungsleiter*in (m/w/d) für die Abteilung Arbeitsmarktpolitik

Beginn: zum nächstmöglichen Termin
Arbeitszeit: Vollzeit 37h 
Arbeitsort: Keithstraße 1, 10787 Berlin

Gegenstand der Stelle

Die Stelle umfasst die Leitung und die Personalführung der Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Dazu gehören die Politikfelder:

  • Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik
  • Fachkräftegewinnung durch inländische Potenziale und Fachkräfteeinwanderung
  • Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit (SGB II und SGB III)
  • Aktive Arbeitsmarkpolitik für unterschiedliche Zielgruppen
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten gerade in Transformationsprozessen
  • Bekämpfung prekärer und dequalifizierender Beschäftigungsformen, sowie Armut und Ausgrenzung
  • Europäische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
  • berufliche Rehabilitation von Schwerbehinderten und Schwerbehindertenrecht

Ihre Aufgaben

  • Grundsatzfragen der Abteilung
  • Personalführung
  • Koordination der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit der Arbeitnehmerbank in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit 
  • strategische und fachspezifische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand
  • Verantwortung für die Erarbeitung von Stellungnahmen, Reden und Publikationen
  • Vertretung des DGB bei Anhörungen und im Rahmen von fachspezifischen öffentlichen Veranstaltungen
  • Vertretung des DGB in Gremien 
  • fachlicher Austausch mit den Gliederungen des DGB und der Gewerkschaften sowie umfangreiche strategische Netzwerkarbeit 
  • Verantwortung für Veranstaltungen, Seminare, Bildungsarbeit und die Organisation von Kampagnen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik
  • Kosten- und Budgetverantwortung für den Abteilungsbereich
  • Teilnahme an Leitungssitzungen

Ihr Profil

  • Masterstudium an FH oder Universität oder gleichwertige Kenntnisse
  • umfangreiche arbeitsmarktpolitische Kenntnisse
  • mehrjährige Erfahrungen in der gewerkschaftlichen Arbeit und in gewerkschaftlichen Abstimmungsprozessen
  • vertiefte Kenntnisse SGB II und SGB III
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Rahmen der Gremienarbeit und repräsentativen Terminen
  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren
  • mehrjährige Führungserfahrung
  • gute Kenntnisse der Bundespolitik
  • Erfahrungen in der Netzwerkarbeit
  • komplexe Methoden-, Problemlösungs- und Organisationskompetenzen
  • komplexe Kooperations- und Kommunikationskompetenz insbesondere im Rahmen von Verhandlungen und außenwirksamen Tätigkeiten
  • Verantwortung für Finanzen und Sachmittel für strategische Verwendungszwecke
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache 

Wir bieten

  • attraktive Arbeitsbedingungen (bei Vollzeit: 37-Stunden-Woche, 31 Tage Urlaub [+ 10 Tage Arbeitszeitverkürzungstage], gute Bedingungen zur Vereinbarung von Beruf und Familie, umfangreiche Sozialleistungen)
  • gute Bezahlung (Entgeltgruppe 09, DGB-Entgeltsystem)
  • strukturierte Einarbeitungsphase
  • ausgezeichnetes Weiterbildungsprogramm
  • Firmenhandy und Dienstlaptop
  • berufliche Bahncard nach Bedarf

Wir sind immer auf der Suche nach Talenten! 
Dabei spielen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Behinderungen/ Beeinträchtigungen und sexuelle Orientierung für uns keine Rolle, im Gegenteil: wir fördern Vielfalt.
Bei entsprechender gleicher Eignung und Qualifikation werden Menschen mit Behinderung vorrangig berücksichtigt.

Schriftliche Bewerbungen bitten wir bis spätestens 28.01.2025 zu senden.

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Der Deutsche Frauenrat sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Referent*in (w/M/d) zur Koordinierung des
Bündnisses Sorgearbeit fair teilen

befristete Stelle mit 32-35 Wochenstunden bei flexiblen Arbeitszeiten
und der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten

Der Deutsche Frauenrat (DF), Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle. Hierfür bündelt der DF im Wege demokratischer Willensbildung die Interessen seiner Mitgliedsverbände und bringt seine starke Stimme in die Bundespolitik ein.

Der Deutsche Frauenrat hat die Trägerschaft für die Koordinationsstelle des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen inne, gefördert durch das BMFSFJ.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Die Mitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen haben sich zusammengeschlossen, um den Blick auf die gesellschaftliche Organisation von Arbeit zu weiten und bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit zusammenzudenken. Das Bündnis versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und den gegenseitigen Transfer von Wissen pflegt und gemeinsame Aktionen initiiert, um den gesellschaftlichen Wert der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit öffentlich sichtbar zu machen und auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung hinzuweisen. Dem Bündnis gehören in Deutschland ansässige Organisationen und Verbände an, die sich für die geschlechtergerechte Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland einsetzen und deren Ziel es ist, die Sorgelücke zu schließen.

  • Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen sensibilisiert Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Thema der gerechten Verteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und dafür, wie Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich organisiert ist.
  • Das Bündnis begleitet und forciert den gesellschaftlichen und politischen Diskurs.
  • Das Bündnis informiert über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und unterstützt die Kommunikation und den Austausch darüber.
  • Das Bündnis diskutiert und formuliert Forderungen an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
  • Das Bündnis sucht das Gespräch mit Politik, Wirtschaft und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren (Lobbyarbeit).
  • Das Bündnis begleitet seine Arbeit mit einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beiträgt, das Thema bekannter und dessen Relevanz bewusst zu machen sowie die Implementierung notwendiger Veränderungen voranzutreiben.

Was wir von Ihnen erwarten

  • Koordination der politischen Lobbyarbeit des Bündnisses
  • Konzeption, zeitliche Planung und Durchführung aller Vorhaben im Auftrag des Plenums
  • Inhaltliche sowie organisatorische Koordination der Gremien
  • Konzeption und Begleitung von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Erstellung von Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen
  • Auswertung und Dokumentation der Arbeit des Bündnisses

Sie bringen mit

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für das Aufgabengebiet adäquaten Studienfach
  • Erfahrungen in Verbands- und Lobbyarbeit oder in der parlamentarischen Arbeit auf Bundesebene
  • engagiertes Interesse an Gleichstellungs- und Familienpolitik, Schwerpunkt Sorgearbeit
  • hohe Sicherheit beim Erstellen und Zusammenführen von Texten
  • einschlägige Erfahrung in der Gestaltung von politischen Konsensbildungs- und Abstimmungsprozessen zwischen verschiedenen Akteur*innen
  • Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation und -moderation

So runden Sie Ihr Profil ab

  • souveräner Umgang mit politischen Akteur*innen und Interessengruppen
  • Kooperationsfähigkeit und Flexibilität

Wir bieten eine inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeit mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten in einer feministischen Organisation mit weitreichendem Netzwerk und kollegialer Arbeitsatmosphäre. Arbeitsort ist die gut angebundene DF-Geschäftsstelle in Berlin mit der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten.

Die Stelle mit einem Umfang von 32-35 Wochenstunden ist vom 1.1.2025 – 31.12.2025 befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt vorbehaltlich Projektbewilligung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die Eingruppierung der Stelle erfolgt nach Qualifikationen bis zu TVöD E13.

Wir möchten gezielt Menschen ansprechen, die die Vielfalt in unserem Team stärken. Insbesondere freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Color oder Menschen mit Behinderung sowie Angehörige marginalisierter Gruppen. (Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsplatz leider nicht vollständig barrierefrei ist.) Wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen unser Team bereichern und einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit leisten – wenn Sie sich in einem solchen Umfeld engagieren möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung können Sie ab sofort und bis zum 15.01.2025 über unsere Webseite einreichen. Nennen Sie in Ihrer Bewerbung bitte Ihre gewünschte Wochenstundenzahl. Bewerbungen werden direkt nach Eingang gesichtet und Vorstellungsgespräche am 22.01.2025 in der DF-Geschäftsstelle geführt.

Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführerin Judith Rahner unter rahner@frauenrat.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stellenausschreibung als Pdf-Datei

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Archiv Pressemitteilung

Kinderarmut beenden! AWO, ZFF und Bundesjugendwerk der AWO stellen Fact Sheets zur Überwindung von sozialer Ungleichheit in Kindheit und Jugend vor

Berlin, 23.01.2025 – Alle reden über die Wirtschaft – aber wer spricht über Kinderarmut? Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung um die Kindergrundsicherung scheint das Thema “Kinderarmut” im Wahlkampf derzeit kaum eine Rolle zu spielen. Das muss sich ändern, finden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Zukunftsforum Familie (ZFF) und das Bundesjugendwerk der AWO.

Heute veröffentlichen die drei Verbände das erste von 12 Factsheets zur Armut von Kindern und Jugendlichen. Die Datenblätter erläutern Hintergründe und sozialpolitische Lösungswege. Das Bündnis sieht sie als Auftrag an die zukünftige Bundesregierung, entschieden gegen soziale Ungerechtigkeit in Kindheit und Jugend vorzugehen: AWO wählt Demokratie – AWO

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: „Aufwachsen in Armut bedeutet sehr konkrete materielle Entbehrungen – das erleben wir jeden Tag in den vielen Kindertagesstätten, den Jugendmigrationsdiensten und in vielen anderen Einrichtungen, die die AWO als Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereithält. Dabei ist für uns als AWO klar: Armut ist kein individuelles Versagen, sondern sie hat strukturelle Gründe. Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung endlich ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderarmut durch eine Erhöhung und Vereinfachung der monetären Leistungen, eine dauerhafte Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der die Qualität dort absichert.“

Katharina Zejewski, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO, ergänzt: „Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, werden nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung eingeschränkt, sondern ihnen wird auch die Möglichkeit genommen, die Demokratie als gerechte und solidarische Gesellschaftsform zu erfahren. Armut erschwert nicht nur individuelle Lebenswege, sondern ist auch eines der größten Hindernisse für politische und gesellschaftliche Teilhabe. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland waren unzureichend. Wir fordern von der kommenden Regierung entschlossene und wirksame Maßnahmen, um allen jungen Menschen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, unterstreicht: „Viel zu viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien nutzen ihre Ansprüche auf sozialrechtliche Leistungen nicht. Viele wissen nicht, was ihnen zusteht, schämen sich, die Unterstützung zu beantragen, scheuen die bürokratischen Hürden oder wissen schlichtweg nicht, wie und wo sie den Beistand erhalten können. So leben mehrere Hunderttausende von Familien in verdeckter Armut und unter dem Existenzminimum – trotz der Rechte, die ihnen zustehen. Es ist höchste Zeit, dass jedes Kind und jeder Jugendliche die Chance auf ein Leben ohne materielle Entbehrungen erhält.“

Direkter Download des Factsheets „Der Ungleichheit wirksam begegnen“ (PDF)

Weitere Informationen:

https://awo.org/

https://www.bundesjugendwerk.de/

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Die AGF startet mit Prof. Dr. Martin Bujard als neuem Vorsitzenden in das neue Jahr

Berlin, 16.01.2025 – Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen vom Deutschen Familienverband. Der eaf-Präsident, Prof. Dr. Martin Bujard, wurde als neuer Vorsitzender für zwei Jahre gewählt. Er übernimmt damit den Staffelstab von Dr. Klaus Zeh, dem Präsidenten des Deutschen Familienverbands, der zuletzt den AGF-Vorsitz innehatte und zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.

Kontakt: Prof. Dr. Martin Bujard ist hauptberuflich stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und leitet dort den Forschungsbereich Familie und Fertilität. Zu seinem Amtsantritt als AGF-Vorsitzender stellt er fest, dass „Familien gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Stabilitätsanker für viele Menschen waren und für die Gesellschaft viel geleistet hatten, aber zunehmend an Grenzen der Belastung gestoßen sind“. So blieben weiterhin anhaltend große Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumal Kinderbetreuung oft als weniger verlässlich erlebt wird, hohe finanzielle Belastungen durch steigende Preise, Kinderarmut und viel zu häufig ein eklatanter Mangel an familiengerechtem Wohnraum. Zudem beobachtet er, dass gerade in der Rushhour des Lebens, mit jüngeren Kindern, Eltern oft erheblichen Zeitdruck und Stress erleben, der sie an Belastungsgrenzen bringt, statt dass sie diese Lebensphase als junge Familie genießen können.

„Die AGF muss sich mit der Breite der Probleme, mit denen Familien konfrontiert sind, auseinandersetzen. Als neuer Vorsitzender werde ich mich schwerpunktmäßig dafür einsetzen, Familien durch zeitpolitische Maßnahmen zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Angebot und die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhöhen“, so Martin Bujard. „Familie umfasst aber Mitglieder in allen Altersphasen. Familie braucht deshalb auch Zeit und Unterstützung für die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Angehöriger, gerade angesichts der demografischen Alterung unserer Gesellschaft.“

Damit knüpft die AGF an wichtige Themen der letzten Jahre an, in denen sie bereits an der Konzeptentwicklung für eine „Neue Familienpflegezeit“ beteiligt war und sich mit dem Thema Kinderarmut u.a. durch die Begleitung der Umsetzung der EU-Kindergarantie befasst hat. In den letzten beiden Jahren hat sich die AGF zudem unter anderem intensiv mit Kindertagesbetreuung, Wohnungsnot von Familien, der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet, der EU-Elternschaftsverordnung, transnationalen Familien sowie dem Klimawandel beschäftigt. An diesen Themen wird die AGF auch unter neuer Leitung mit unveränderter Energie weiterarbeiten, ebenso wie sie ihre intensive Arbeit auf der europäischen und internationalen Ebene fortsetzen wird.

Das ZFF ist seit 2023 Teil der AGF.

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2024

AUS DEM ZFF

Ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung – doch wahltaktische Blockaden gefährden den Abschluss dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Prozesses. In einem eindringlichen Appell richten sich zahlreiche Verbände an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.

Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die erste Lesung fand vergangene Woche am 5. Dezember im Deutschen Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wo er droht bis zu den Neuwahlen zu verbleiben.

Die Petition fordert:

  • Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss,
  • die Rücküberweisung ins Plenum und
  • eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.

„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.

Die Initiator*innen warnen: „Eine demokratische Entscheidung darf nicht unterlaufen werden. Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren!“

Weitere Informationen und Petition: https://innn.it/abstimmungjetzt

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung u. a. vom 12.12.2024

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen appelliert an die Parteien, die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern endlich mit oberster Priorität umzusetzen. Geschlechtergerechtigkeit beginnt mit der fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden. „Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen.“

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, in der nächsten Legislaturperiode sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit endlich umzusetzen:

  1. Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  2. 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  3. Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  4. Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  5. Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht – trotz staatlicher Verpflichtung, diese durch geeignete Maßnahmen aktiv umzusetzen. Dies zeigt sich beispielsweise am Gender Care, Gender Pay oder Gender Pension Gap. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewirken die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständigen Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/12/BSFT-Wahlforderungen-2025.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.12.2024

Das Bündnis Kindergrundsicherung bereitet sich nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus auf die neue Legislaturperiode vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele wurde als Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung wiedergewählt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Ich freue mich sehr, dass ich für ein weiteres Jahr Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung sein werde. Die politischen Mehrheiten im Bundestag werden sich in den nächsten Monaten ändern, unser Anliegen ist wichtiger denn je: Die Kinderarmut in Deutschland muss weiterhin bekämpft werden. Das Bündnis, in dem 20 Organisationen Mitglied sind, wird sich weiterhin für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut einsetzen. Ein so reiches Land wie Deutschland darf ein Aufwachsen ohne gute Chancen niemals akzeptieren.“

Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds und Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Die Kindergrundsicherung ist in der Ampel gescheitert. Das enttäuscht uns. Ganz besonders enttäuscht dürften aber die Millionen Familien in Deutschland sein, die auf eine echte Kehrtwende beim Kampf gegen Kinderarmut gehofft haben. Mit Verena Bentele als Sprecherin werden wir als Bündnis Kindergrundsicherung den Bundestagswahlkampf nutzen, um neben wirtschaftlichen und migrationspolitischen Themen auch den drei Millionen armen Kindern in unserem Land Gehör zu verschaffen. Ihre Belange dürfen im Wahlkampfgetöse nicht untergehen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG vom 10.12.2024

SCHWERPUNKT: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.“

Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.

Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie nachdrücklich einen besseren Gewaltschutz von Frauen fordert und konkrete Vorschläge für einen ganzheitlichen Schutz und Prävention macht. Wir sprechen uns für ein umfassendes Verständnis von Gewalt aus, das körperliche, sexuelle, psychische und ökonomische Gewalt umfasst. Gewalttaten gegen Frauen sind keine tragischen Einzelfälle, sondern haben ihre Ursachen in patriarchalen Vorstellungen und Besitzdenken.

Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft und offenbart tief verwurzelte Ungleichheiten und Machtmissbrauch. Gewalthandlungen gegen Frauen sind keine Einzelfälle, sondern die Gewalt ist strukturell. Das zeigt sich in diskriminierenden Rollenbildern, ungleichen Chancen und institutionellen Hürden, die besonders Frauen benachteiligen. Prävention ist der wirksamste Schutz und das Kernanliegen des Positionspapiers: Aufklärung in Schulen und Gesellschaft, Stärkung von Schutz- und Hilfsangeboten sowie Täterarbeit sind essenziell. Außerdem wollen wir die traumasensible Qualifizierung aller Akteure stärken. Ziele sind ein Abbau patriarchaler Strukturen und ein besseres gesellschaftliches Verständnis für die Ursachen von Gewalt gegen Frauen. Denn Gewalt ist kein Schicksal – als Gesellschaft haben wir die Verantwortung, die Strukturen hinter der Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen und sie zukünftig besser zu verhindern.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Für einen echten Fortschritt beim Schutz von Frauen vor Gewalt müssen wir das Gewalthilfegesetz noch vor den Neuwahlen im Februar auf den Weg bringen. Damit eine schnelle und effektive Strafverfolgung und eine angemessene Bestrafung gelingen, müssen wir die Justiz personell und materiell gut ausstatten und für noch mehr Fortbildungsangebote zu geschlechtsspezifischer Gewalt sorgen. Wir sehen deswegen die Notwendigkeit für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Außerdem müssen wir die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch im Aufenthalts- und Familienrecht vollständig umsetzen. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts darf nicht die Rechte und die Sicherheit des Gewaltopfers oder der gemeinsamen Kinder gefährden. Wir brauchen außerdem ein vom Partner unabhängiges, eigenständiges Aufenthaltsrecht für Betroffene von häuslicher Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.12.2024

Zum Kabinettsbeschluss der Gewaltschutzstrategie erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Heute hat das Kabinett die von Ministerin Lisa Paus vorgelegte Gewaltschutzstrategie beschlossen. Damit setzen wir ein klares Zeichen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das alle betrifft. Unser Ziel ist es, diese Strukturen zu verändern, damit Frauen und Mädchen ein Leben frei von Angst und Gewalt führen können, und so von Gewalt Betroffenen umfassenden Schutz und neue Perspektiven zu ermöglichen.

Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist ein zentraler Bestandteil der Istanbul-Konvention. Mit 120 Maßnahmen verfolgt die vorgelegte Strategie einen systematischen und ganzheitlichen Ansatz, um Gewalt vorzubeugen, Betroffene zu schützen, Täterarbeit und Strafverfolgung auszubauen. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland überwachen und stärken wird. Es ist wichtig, dass wir die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht als isolierte Aufgabe betrachten. Es ist entscheidend, dass alle politischen Ebenen zusammenarbeiten und Maßnahmen in allen relevanten Arbeitsbereichen greifen. Wir brauchen umfassende und koordinierte Lösungen.

Trotz der erzielten Fortschritte zeigt die aktuelle Gewaltschutzstrategie deutlich, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Beispielsweise fehlen Regelungen zur ausreichenden Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Zudem stoßen Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus weiterhin auf große Hürden bei der Suche nach Hilfe und Schutz.

Viele dieser Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag vereinbart, können aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt werden. Ein weiterer entscheidender Schritt, der in dieser Legislaturperiode noch möglich ist, ist das Gewalthilfegesetz. Dieses Gesetz liegt dem Bundestag vor. Wir haben die Chance, mit dem Gewalthilfegesetz einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um mehr Hilfe und Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt sicherzustellen. Diese Chance dürfen wir nicht versäumen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schreiben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus.

In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion fordert außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 841 vom 04.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie haben deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14025) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten.

Die Fraktionen beziehen sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Die Abgeordneten kritisieren, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellen SPD und Grüne fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen. Das Anliegen des Entwurfs, effektiven Opferschutz im Strafrecht zu gewährleisten, ist zwar begrüßenswert, doch der Entwurf wird seinem eigenen Anspruch in weiten Teilen nicht gerecht. „Die im Entwurf vorgesehene strafrechtliche Erfassung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt berücksichtigt die verschiedenen Ausprägungen und die strukturelle Komponente geschlechtsbezogener Gewalt nicht hinreichend. Diese zentralen Probleme greift der Gesetzentwurf mit den primär vorgesehenen Strafschärfungen nicht auf“, führt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder aus. Dilken Çelebi, LL.M., und Dr. Catharina Conrad von der djb-Strafrechtskommission vertreten den djb heute in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf.

Mit der Einführung des Merkmals der „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ in zahl-reichen Straftatbeständen trägt der Gesetzentwurf stereotype Geschlechterbilder fort und suggeriert, geschlechtsspezifische Gewalt gründe sich primär in der körperlichen Überlegenheit der Täter. Der Wesenskern geschlechtsspezifischer Gewalt, nämlich die strukturelle gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen und die geschlechtsspezifische Motivation, wird verfehlt. Soweit die Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) als „präventives“ Mittel vorgeschlagen wird, kritisiert der djb, dass diese allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme zur Verhütung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dienen kann. Dies auch nur, soweit ihr Einsatz verfassungskonform und grundrechtsschonend ausgestaltet ist sowie die erforderliche Infrastruktur und die notwendige technische Ausgestaltung gegeben sind. Ihr Einsatz müsste darüber hinaus an ein interdisziplinäres Fallmanagement geknüpft werden. Diese Aspekte lässt der Entwurf außer Acht. „Statt der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollte die Bundesregierung effektive, langfristige präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnergewalt ergreifen. Ein wesentlicher Baustein ist der flächendeckende Ausbau eines diskriminierungs- und kostenfreien Schutz-, Unterstützungs- und Beratungssystems. Das Gewalthilfegesetzt sollte daher dringend verabschiedet werden“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Es ist richtig, für einen effektiven Gewaltschutz die Täter in die Verantwortung zu nehmen. Programme zur Täterarbeit sind nach Art. 16 Istanbul-Konvention als Präventionsmaßnahme zu verstehen. „Täterarbeit muss nicht nur im Gewaltschutzgesetz, sondern auch im Kindschaftsrecht gesetzlich verankert werden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht: Rund zwei Drittel der Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Queer leben“ umgesetzt oder in Umsetzung

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Der Bericht zeigt: Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Aktionsplan „Queer leben“ ist mehr als eine Agenda – er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann: „Der Aktionsplan „Queer leben“ dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!“

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan „Queer leben“ im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. 

Im Aktionsplan „Queer leben“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2024 über die Umsetzung des Aktionsplans informieren wird. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ zeigt, dass mit 83 Maßnahmen rund zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. 

Der heute beschlossene Bericht geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert. 

Den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Das Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung 

Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“

Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Fachleute und Beratungskräfte trafen sich heute zu einem Online-Fachtag.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
  • Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
  • Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.  

Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter www.stark-familie.info.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2024

Zweiter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Der Ganztagsausbau kommt voran. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiter daran, Erstklässlern ausreichend Plätze für eine ganztägige Bildung und Betreuung bereit zu stellen. 73 Prozent aller Grundschulen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an, die mehr ist als Unterricht. Im Ganztag wird Schule zu einem Lebensort für Kinder. Sie können hier spielen, wachsen und sich entfalten, jeden Tag neu. Ein Ganztagsangebot kann soziale Unterschiede ausgleichen und gerechte Bildungschancen schaffen. Auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ausgerichtet, führt das auch zu mehr Erwerbstätigkeit von Müttern, was in Zeiten des Fachkräftebedarfs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.“

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir: „Eine gute Ganztagsbetreuung bedeutet bessere Bildung und mehr Chancengleichheit. Kinder brauchen das richtige Umfeld und Begleitung – von Anfang an. Dabei kommt es auf die Qualität der Ganztagsangebote an. Unser Ziel ist, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeinsam hochwertige Ganztagskonzepte entwickeln. Gleichzeitig müssen wir verstärkt Fachkräfte ausbilden, die diese Konzepte für die Kinder mit Leben füllen. Gute Ganztagsangebote sind eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.

Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

Weiterführende Informationen:

GaFöG-Bericht 2024 (PDF zum Download)

https://www.bmfsfj.de/ganztag

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

Bundeskabinett beschließt Engagementstrategie und Vierten Engagementbericht

Im Vorfeld des Internationalen Tags des Ehrenamts (5. Dezember) hat das Bundeskabinett heute zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Engagementpolitik und stärkt das freiwillige Engagement.

Vierter Engagementbericht

Der Vierte Engagementbericht beleuchtet die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in Deutschland. Er beleuchtet, wie soziale Unterschiede die Beteiligungsmöglichkeiten beeinflussen und zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft Barrieren abbauen können.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die deutsche Engagementlandschaft ist lebendig und vielfältig, und sie bewirkt unglaublich viel Gutes. Der Vierte Engagementbericht zeigt aber auch: Freiwilliges Engagement muss inklusiver werden! Wir brauchen einfache Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und für gesellschaftliche Beteiligung. Politik und Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass wirklich alle, die sich engagieren wollen die Möglichkeit dafür bekommen.“

Der Vierte Engagementbericht untersucht unter anderem, warum bestimmte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, es schwerer haben, sich freiwillig zu engagieren. Er identifiziert Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung. Ein Fokus liegt auf der Bedeutung von Partizipationserfahrungen in der Kindheit und Jugend für das spätere Engagement. Der Bericht empfiehlt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Zugang zum Engagement zu erleichtern. Außerdem soll Bürokratie abgebaut und neue, inklusive Organisationen gefördert werden.

Engagementstrategie

Mit der ebenfalls heute vom Kabinett beschlossenen Engagementstrategie stärkt die Bundesregierung freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Mit dieser Strategie setzen wir die Leitplanken für jede künftige Engagement-Politik des Bundes. Wir verbessern Beratung, Qualifizierung und Vernetzung und erleichtern den Zugang zu freiwilligem Engagement. Die Engagierten dieses Landes sind ein Garant für den demokratischen Zusammenhalt und sie verdienen einen verlässlichen Rahmen für ihre wertvolle Arbeit.“

Die Engagementstrategie der Bundesregierung stärkt freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem über 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie verfolgt fünf zentrale Ziele, darunter die Förderung von Vielfalt und die Stärkung des Engagements in Krisenzeiten. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, den Zugang zum Engagement für alle Menschen zu erleichtern – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Auch die digitale Transformation des Engagements wird vorangetrieben. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Mit der Engagementstrategie und dem Vierten Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Hintergrund

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich engagiert. Mit Beschluss vom 19. März 2009 (Drucksache 16/11774) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht einer jeweils neu einzusetzenden unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Der Vierte Engagementbericht hat den inhaltlichen Schwerpunkt „Zugangschancen zum Freiwilligen Engagement“. Er wurde erarbeitet von einer neunköpfigen Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Frau Professor Dr. Chantal Munsch: https://vierter-engagementbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

BM‘in Paus diskutiert Voraussetzungen für die ökonomische Gleichstellung bei einer Konferenz in Berlin

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft bei einer Konferenz zur Ökonomischen Gleichstellung am 28.11.2024 in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten – in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen.“

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkte den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können wie sie möchten.

In einem „Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030“ haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:

  • zu makroökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Neue Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“ ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen: www.lebenskarte.info.

Die Konferenz „Ökonomische Gleichstellung 2030“ richtete das Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit dem Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürger*innen auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen. 

In der Anlage erhalten Sie die Presseinformation des Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.11.2024

Das Kabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis einschließlich 2029 beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Vorhaben noch im Januar abschließen, um einen weiteren Anstieg der Wohnkosten in Deutschland zu verhindern.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiger Beitrag, um das Wohnen in Deutschland bezahlbar zu halten. Ich freue mich, dass es im Regierungsentwurf gelungen ist, den Geltungszeitraum bis einschließlich 2029 festzulegen und die Neubauausnahme moderat anzupassen. Jetzt müssen nach jahrelanger Blockade durch Marco Buschmann auch die übrigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kommen. Dazu gehört eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes, ein Absenken der Kappungsgrenze, eine Heilungswirkung von Schonfristzahlung auch für ordentliche Kündigungen und eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums vom Mietspiegel. Wir können die Preistreiber am Markt nur bremsen, wenn die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten für Mieterinnen und Mieter verbessert werden. Die Union muss nun ihrer Verantwortung gerecht werden und mit uns die dringend notwendigen Anpassungen auf den Weg bringen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse im Kabinett setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass wir klar auf der Seite der Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen. Die Verlängerung ist noch vor der Neuwahl erforderlich. Jede Verzögerung ist ein perfides Spiel mit den Sorgen und Ängsten der Menschen, die sich ihre Miete heute schon kaum noch leisten können. Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit.

Es liegt nun an der Union, die Blockadehaltung aufzugeben und diesem wichtigen und drängenden Vorhaben zuzustimmen, damit es mit einer Mehrheit im Bundestag noch vor der Bundeswahl beschlossen werden kann. Andernfalls droht die Mietpreisbremse Ende 2025 auszulaufen, weil die Länder es nicht mehr rechtzeitig schaffen, ihre Landesverordnungen zu beschließen.

Jetzt ist nicht die Zeit für Verzögerungen oder parteipolitische Taktiken. Es geht um Millionen von Mieterinnen und Mietern im Mieterland Deutschland, die von massiven Mietsteigerungen bedroht wären. Ihr Schutz braucht eine Mehrheit im Bundestag – und zwar jetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.12.2024

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
BT-Drucksache 20/12089

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1033508-1033508

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Mittwoch, 18. Dezember 2024 , 15.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.12.2024

Nach der Wohnsituation von Familien in Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13987). Gefragt wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung über das Zusammenleben und Wohnen von Familien. Die Abgeordneten interessieren sich auch für Angaben darüber, wie viele Familien zur Miete wohnen und wie viele Wohneigentum haben. Gefragt wird zudem nach durchschnittlichen Wohnflächen, die Familien zur Verfügung stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 859 vom 11.12.2024

Die Ausbaugeschwindigkeit bei ganztätigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder muss beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Das betont die Bundesregierung in dem Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, der nun als Unterrichtung (20/14115) vorliegt.

Die Analyse der Inanspruchnahmequote nach Angebotsformen zeige, dass nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Hierzu zählten auch Angebote, bei denen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt, heißt es in der Unterrichtung.

Weiter stellt die Regierung fest: „Die regional unterschiedlichen Ausbaustände hinsichtlich der Plätze für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, die Ambition in Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus und gleichzeitig der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Elementarbereich stellen alle zentralen Akteure, aber insbesondere die Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, seien die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 857 vom 10.12.2024

Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement stellt der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung fest, der nun als Unterrichtung (20/14120) vorliegt. „Der Befund der Kommission für den Vierten Engagementbericht, dass nicht alle sozialen Gruppen gleichermaßen im Engagement repräsentiert sind, stellt eine besondere Herausforderung dar“, betont die Regierung. Insbesondere die soziodemografischen Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter und Behinderung machten demnach einen Unterschied. „Es bedarf einer Umsetzung des auch im Berichtsauftrag formulierten Ziels gleicher Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen“, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Das Überstundenvolumen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist im vergangenen Jahr erneut in Folge gesunken. Wie aus einer Antwort (20/14004) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13520) der Gruppe Die Linke hervorgeht, lag die Zahl der geleisteten Überstunden bei 1,3 Millionen Stunden (2014: 1,8 Millionen Stunden). Das Arbeitsvolumen von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ist jedoch von rund 50 Millionen Stunden im Jahr 2014 auf rund 53 Millionen Stunden 2023 gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Den Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13997). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Visa zum Familiennachzug im vergangenen sowie im laufenden Jahr erteilt worden sind. Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele dieser Visa Familienangehörigen von minderjährigen Referenzpersonen erteilt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 846 vom 05.12.2024

Nach der wohnungspolitischen Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2014 erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13975). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich die Zahl der Sozialwohnungen seit 2014 entwickelt hat und wie hoch die Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung seitdem waren. Weiterhin wird nach der Entwicklung der Marktmieten und der Bodenrichtwerte gefragt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, die immer weiter steigenden Bodenpreise und die Spekulation mit Wohnraum verteuere den Wohnraum immer weiter. Die Bundesregierung habe ihr 2022 verkündetes Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, verfehlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 836 vom 04.12.2024

Nach Sozialleistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13982). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie es zu erklären ist, dass in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von totalen Leistungseinstellungen in „’Dublin-Fällen‘ jegliche Auseinandersetzung mit zwingend zu beachtendem EU-Recht und Verfassungsrecht fehlt und insbesondere auch nicht auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bzw. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eingegangen wurde“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 834 vom 03.12.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13921) zu nicht umgesetzten Gesetzesprojekten in der Familienpolitik und der Armutsbetroffenheit von Familien gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der Familien mit mehreren Kindern, nach den Einkommensverhältnissen und nach dem Bezug von Transferleistungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 828 vom 02.12.2024

Bundesweit geht in immer mehr Kitas der Anteil der Mitarbeitenden zurück, die mindestens über eine Qualifikation als Erzieher:in verfügen. Weil in vielen Einrichtungen das Personal fehlt, werden immer mehr Personen ohne die formalen pädagogischen Voraussetzungen eingestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Was der Notsituation geschuldet ist, könnte in mehreren Bundesländern zu einer dauerhaften Praxis werden. Zudem weisen neue Daten darauf hin, dass Beschäftigte vermehrt das Berufsfeld verlassen könnten.

Eine hohe Fachkraft-Quote in jedem Kita-Team ist ein zentraler Faktor für eine kindgerechte frühkindliche Bildung. Doch immer weniger Kita-Personal bringt die formalen pädagogischen Voraussetzungen mit. Das belegen die Daten aus dem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Während im Jahr 2017 bundesweit in 41 Prozent aller Kita-Teams mehr als acht von zehn pädagogisch Tätigen mindestens einen einschlägigen Fachschulabschluss aufwiesen, traf das 2023 nur noch auf rund jedes dritte Kita-Team zu (32 Prozent). Dieser Rückgang ist in 13 Bundesländern zu verzeichnen. Am deutlichsten fiel er in Berlin (18 Prozentpunkte), Mecklenburg-Vorpommern (15 Prozentpunkte) und Nordrhein-Westfalen (14 Prozentpunkte) aus.

„Grundsätzlich ist es gut, wenn die Kitas neue und vor allem motivierte Mitarbeitende gewinnen. Aber für die anspruchsvolle Arbeit mit den Kindern benötigen sie eine ausreichende pädagogische Qualifikation. Aufgrund des Platz- und Personalmangels mag es in einer Notsituation vertretbar sein, die Anforderungen vorübergehend zu senken, um die Schließung einer Kita abzuwenden. Das darf aber nicht zu einem dauerhaften Absenken der Fachkraft-Quote
führen – doch genau diese Tendenz sehen wir momentan in mehreren Bundesländern“, sagt Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung.

Starke Unterschiede zwischen den Bundesländern

Ein Blick in die einzelnen Bundesländer offenbart starke Unterschiede: Eine hohe Fachkraft-Quote von 82,5 Prozent und mehr weisen im Osten zwischen 35 Prozent (Berlin) und 89 Prozent (Thüringen) der Kita-Teams auf. Im Westen hingegen reicht die Spannweite von 3 Prozent in Bayern bis 36 Prozent in Hessen. Die Herausforderungen für die westdeutschen Länder sind somit deutlich größer.

Verschiedene Studien zeigen, dass eine niedrige Fachkraft-Quote im Team die Qualität der pädagogischen Arbeit mindert und den professionellen Anspruch der Fachkräfte gefährden
kann. Zudem stellt die Begleitung von nicht einschlägig ausgebildeten Mitarbeitenden zunächst zusätzlichen Aufwand und damit einen weiteren Belastungsfaktor für das Fachpersonal dar.

Fachkräfte ans Berufsfeld binden

Dass sich die Überlastung des Kita-Personals auf einem sehr hohen Niveau befindet, belegt eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Bertelsmann Stiftung: Fast
die Hälfte der befragten Kita-Mitarbeitenden gibt darin an, sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet zu fühlen. Viele Beschäftigte schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Berufsfeld kurz- bis mittelfristig verlassen werden, als sehr hoch ein. Bei rund einem Viertel der Befragten liegt diese sogar bei 80 Prozent oder höher. Dies trifft auch auf Personen zu, die sich noch in Ausbildung befinden und das Berufsfeld damit gar nicht erst betreten würden. Am höchsten ist das Abwanderungsrisiko bei den jüngeren Mitarbeitenden im Alter von 26 bis 30 Jahren. Die Abwanderungsgedanken treten umso wahrscheinlicher auf, je häufiger sich jemand überlastet fühlt. „Je mehr Kita-Beschäftigte das Berufsfeld verlassen, desto größer wird die Belastung für das verbleibende Personal, was zu noch mehr Abwanderung führen kann. Diese Spirale gilt es zu durchbrechen“, so Stein.

Daher unterstützt die Bertelsmann Stiftung die Empfehlungen der vom Bundesfamilienministerium eingesetzten Arbeitsgruppe Frühe Bildung. Diese spricht sich für ein Anheben bzw. Halten der Fachkraft-Quote auf zunächst 72,5 Prozent und längerfristig 85 Prozent in jedem Kita-Team aus. Allerdings hat die Bundesregierung dies in der beschlossenen Fortsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes nicht berücksichtigt. Um die Situation trotzdem kurzfristig zu verbessern, bräuchte es Anette Stein zufolge eine verlässlich finanzierte, professionelle Beratung und Begleitung, die die Zusammenarbeit in den sehr unterschiedlich zusammengesetzten Kita-Teams unmittelbar unterstützt. Diese kontinuierlichen Maßnahmen könnten Kita-Beschäftigte aber nur dann dauerhaft im Beruf halten, wenn es gelingt, den Anteil an Fachkräften wieder zu erhöhen. Dafür gilt es, neues und gut ausgebildetes Personal zu gewinnen und Mitarbeitende, die noch nicht hinreichend qualifiziert sind, weiterzubilden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.12.2024

SOEP-Studie zeigt: Migrant*innen ohne Fluchthintergrund tätigen häufiger Geldtransfers als Geflüchtete – Wahrscheinlichkeit für Geldüberweisungen sinkt, je größer der Haushalt und je geringer die Rückkehrabsicht ist – Rolle von Auslandsüberweisungen sollte neu bewertet werden, zumal sie auch wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe in Heimatländern leisten

Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld ins Ausland – Tendenz sinkend. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, basierend auf repräsentativen Haushaltsbefragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die erstmals die Auslandsüberweisungen von Migrant*innen mit und ohne Fluchthintergrund über die Jahre seit 2013 untersucht hat. Anlass für diese Auswertung war auch die scharfe politische Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen führte.

Laut Daten der Bundesbank haben die jährlichen Auslandsüberweisungen inzwischen die Höhe von 22 Milliarden Euro jährlich erreicht. Dabei wird jedoch nicht unterschieden, ob diese Überweisungen von Migrant*innen, Nicht-Migrant*innen oder Geflüchteten getätigt werden. Mit den Haushaltsbefragungen des SOEP inklusive der Migrations- und Geflüchtetenstichproben, die gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgenommen werden, wird erstmals untersucht, wie häufig die jeweiligen Gruppen aus privaten Gründen Geld ins Ausland überweisen. Demnach ist der Anteil der Geflüchteten, die Geld ins Ausland senden, seit 2012 von 13 auf sieben Prozent gesunken, während er bei Migrant*innen von acht auf zwölf Prozent gestiegen ist. „Die politische Debatte spiegelt also überhaupt nicht die Realität wider“, schlussfolgert Studienautorin Adriana R. Cardozo Silva, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP. Und Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des SOEP, ergänzt: „Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage“.

Auslandsüberweisungen sind wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung

Was sich an den Daten auch zeigt, ist, dass Geflüchtete eine um 2,7 Prozentpunkte geringere Wahrscheinlichkeit haben, Geld ins Ausland zu überweisen, als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Denn auch diese tätigen Auslandsüberweisungen. Deutlich zeigt sich an den Berechnungen zudem, dass die Familiensituation und die Rückkehrabsicht die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass Migrant*innen Geld ins Ausland überweisen: Mit der Anzahl der Kinder im Haushalt und mit der Absicht, längerfristig in Deutschland zu bleiben, sinkt diese Wahrscheinlichkeit.

„Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben“ Adriana Cardozo Silva

„Bei all diesen Diskussionen, auch über die Bezahlkarte, sollte die Tatsache mehr in den Fokus genommen werden, dass Auslandsüberweisungen ein wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung sind“, fordert Zinn. Und Studienautorin Cardozo Silva ergänzt: „Migrantenüberweisungen ins Ausland gelten als treibende Kraft zur Förderung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen, da sie die Lebensbedingungen von Familien und Gemeinschaften verbessern. Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die dem SDG-Rahmen entspricht und ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben.“

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2024

Zerstückelte Arbeitszeiten mögen die Bewältigung des Alltags erleichtern. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine neue Untersuchung. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, wie wichtig zeitliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage sind.

„Ich mache jetzt Schluss und logge mich heute Abend noch mal ein.“ Diesen Satz hätte vor 30 Jahren niemand verstanden, in Zeiten mobiler Arbeit an Laptop und Handy klingt er selbstverständlich. Vor allem im Homeoffice haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen oder andere private Aktivitäten durch geteilte Tage unter einen Hut zu bekommen. Wie geht es Menschen, die ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen, um später am Abend noch eine Spätschicht einzulegen? Genießen sie ihre Freiheit in puncto Zeiteinteilung oder sind solche Arrangements eher eine Notlösung, um die verlangte Arbeitsmenge überhaupt bewältigen zu können? Bleibt noch genügend Zeit zur Erholung? Welche Unterschiede gibt es zwischen Frauen und Männern, zwischen Menschen mit und ohne Kinder? Das haben Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.*

Ihre Studie basiert auf Daten der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragungen aus den Jahren 2019 und 2021 – zwei Zeitpunkten, zwischen denen sich das zeit- und ortsflexible Arbeiten infolge der Corona-Pandemie erheblich verbreitet hat. Auch die Arbeitszeitfragmentierung hat in dieser Zeit „leicht zugenommen“, wie die Forschenden feststellen. Dennoch handelt es sich dabei nicht um ein Massenphänomen. 4 Prozent der Beschäftigten – ohne Schichtarbeitende, die ihre Zeit nicht selbst einteilen können – unterbrechen ihre Arbeit „häufig“ und machen am Abend nach 19 Uhr weiter. Bei 10 Prozent kommt das „manchmal“ vor, bei 27 Prozent „selten“. Die Mehrheit gibt an, nie so zu arbeiten. Abgefragt wurden ausschließlich freiwillige Unterbrechungen aus privaten Gründen.

Im nächsten Schritt haben Lott und Backhaus geschaut, wie die Betroffenen auf andere Fragen zu Arbeitszeit, Job oder Familie geantwortet haben, und statistische Auffälligkeiten herausgearbeitet. Das funktioniert über komplexe Regressionsrechnungen, die statistische Zusammenhänge deutlich machen. Dabei haben sich nicht alle Vermutungen bestätigt. Beispielsweise ist die Frage, ob jemand Kinder hat oder nicht, für den Zusammenhang zwischen fragmentierten Arbeitszeiten und Faktoren wie Stress weniger entscheidend als gedacht. Dennoch gibt es eine Reihe signifikanter Ergebnisse:

– Arbeitszeitfragmentierung und Zeit- oder Leistungsdruck hängen zusammen. Gründe könnten sein, dass der zweigeteilte Arbeitstag mit mehrfachem Rollenwechsel selbst den Stresslevel erhöht oder dass die Arbeitsmenge so groß ist, dass sie anders gar nicht zu schaffen wäre.

– Arbeitszeitfragmentierung geht oft mit langen – und nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich oft problematischen – Wochenarbeitszeiten einher. Ausnahme: Im Gegensatz zu Männern und kinderlosen Frauen arbeiten Mütter insgesamt im Erwerbsjob nicht länger, wenn sie einen Teil davon in die Abendstunden verlagern. Wegen der Sorgearbeit zu Hause bleibe ihnen schlicht nicht die Zeit dazu, vermuten die Forschenden.

– Bei fragmentierter Arbeit kommen die Ruhezeiten – gesetzlich vorgeschrieben sind elf Stunden am Stück – oft zu kurz. Dies habe „massive Auswirkungen auf die Erholung, den Schlaf, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, das Unfallgeschehen, aber auch auf Gesundheit und Wohlbefinden“, warnen Lott und Backhaus.

– Je häufiger Beschäftigte mit fragmentierten Zeiten arbeiten, desto schlechter bewerten sie ihre Work-Life-Balance. Was bedeuten könne, „dass die Unterbrechung der Arbeitszeit für private Verpflichtungen zwar eine Vereinbarkeit grundsätzlich ermöglicht, aber nicht zwangsläufig zu einer höheren Zufriedenheit“ führt, so die Forschenden.

– Frauen nehmen einen größeren Zeit- und Leistungsdruck wahr. Möglicherweise, weil sie im Fall von Teilzeitarbeit besonders unter Strom stehen, um das Pensum zu schaffen, oder weil sie sich als Frauen in einem traditionellem Arbeitsumfeld besonders beweisen müssen.

In ihrem Fazit schreiben Lott und Backhaus, die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit etwa für Kinderbetreuung oder Hausarbeit zu unterbrechen, werde „an vielen Stellen in der öffentlichen Debatte als positiv und familienfreundlich dargestellt“. Ihre Auswertung zeige jedoch, dass gerade Frauen mit fragmentierten Arbeitszeiten keineswegs zufriedener mit der Balance zwischen Beruflichem und Privatem sind als andere: Im Gegenteil.

Daher wäre es „illusorisch zu glauben, eine weitere Aufweichung von Arbeitszeitgrenzen würde Deutschland zu einem familienfreundlicheren und wirtschaftlich erfolgreicheren Land machen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Gerade, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen wird, um Sorgearbeit zu verrichten, machen die Beschäftigten keine Pause, sondern arbeiten – wenn auch unbezahlt – weiter. Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen, dass diese unbezahlte Arbeit verrichtet wird; sie ist kein Privatvergnügen. Verbindliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage und klare Regelungen für Ruhezeiten im Erwerbsjob haben daher eine wichtige Funktion für die Gesundheit von Beschäftigten – was Arbeitgebervertreter erstaunlich oft ignorieren.“ Zudem zeige die Untersuchung, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur sei, beispielsweise eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung.

Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitfragmentierung, Zeit- oder Leistungsdruck, Arbeitszeit, Ruhezeit und Work-Life-Balance: Welche Rolle spielen Geschlecht und Elternschaft? Erscheint in: Sozialpolitik.ch 1/2025 (Beitrag in Press).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2024

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer*in sind seit der Pandemie um mehr als ein Drittel gefallen. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Beschäftigten machten im dritten Quartal 2024 im Schnitt 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

„Es werden so wenige Überstunden wie noch nie geleistet. Aber mittlerweile hat fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Insgesamt gingen rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach, 1,2 Prozent mehr als noch im dritten Quartal 2023. Damit folgt die Entwicklung dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im dritten Quartal 2024 bei knapp 46,1 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im dritten Quartal 2024 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 0,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Arbeitszeit pro erwerbstätige Person betrug im dritten Quartal 2024 340,7 Stunden – damit zeigt sich mit +0,2 Prozent ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal. Der Anstieg liegt vor allem an einem positiven Kalendereffekt – im dritten Quartal 2024 gab es aufgrund der Lage der Wochenenden einen Arbeitstag mehr als im Vorjahresquartal.

Die Teilzeitquote ist im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 39,7 Prozent. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,1 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,4 Prozent hingegen leicht gesunken. „Der Arbeitsmarkt ist zweigeteilt: fast 100.000 Vollzeitjobs weniger als vor einem Jahr – aber fast 200.000 Teilzeitjobs mehr. Die Industrie ist in der Krise, aber Erziehung und Pflege boomen“, so IAB-Ökonom Weber.

Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2024 mit 5,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres mit 5,4 Prozent. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 89.000 Personen auf nun 217.000 Personen gestiegen. Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche ist die Zahl der Kurzarbeitenden im längerfristigen Vergleich erhöht.  „Die meisten kommen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere der Metall- sowie der Elektroindustrie und dem Maschinenbau“, so IAB-Forscherin Susanne Wanger.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2403.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.12.2024

  • Zahl der Inobhutnahmen 2023 aufgrund unbegleiteter Einreisen Minderjähriger erneut gestiegen – aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor
  • Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf Vernachlässigung, psychische und sexuelle Gewalt besonders häufig
  • Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte nach der Inobhutnahme an den bisherigen Aufenthaltsort zurück, knapp die Hälfte lebte an einem neuen Ort

Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 erneut gestiegen, aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023 rund 74 600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren 8 100 oder 12 % Betroffene mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2023 zum dritten Mal in Folge – allerdings nicht so stark wie 2022: Damals hatte das Plus bei 18 900 Fällen oder 40 % gelegen. Hintergrund des Anstiegs ist das Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle sank die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2023 sogar – und zwar um 2 600 Fälle oder 7 % auf 35 300 Fälle.

Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise

Im Jahr 2023 haben die Jugendämter 39 300 Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt (2022: 28 600). Das war gut die Hälfte aller Inobhutnahmen (53 %). Dazu zählen sowohl vorläufige Inobhutnahmen (33 %), die direkt nach der Einreise durchgeführt werden, als auch reguläre Inobhutnahmen (20 %), die in der Regel – nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen – daran anschließen. Angaben zu den Herkunftsländern der unbegleitet eingereisten Minderjährigen liegen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht vor.

Ein weiteres gutes Drittel aller Inobhutnahmen (36 %) erfolgte 2023 aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen und etwa ein Zehntel (11 %) der Fälle waren Selbstmeldungen, also Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche selbst aktiv beim Jugendamt Unterstützung suchten.

Inobhutnahme dauerte im Schnitt 50 Tage

Vor der Inobhutnahme lebten 44 % der Kinder oder Jugendlichen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, darunter der Großteil zusammen mit mindestens einem Elternteil (37 % aller Fälle). Weitere 18 % waren – mit oder ohne Elternteil – in einer Einrichtung untergebracht, etwa in einem Heim (10 %) oder einer Aufnahmeeinrichtung beziehungsweise Gemeinschaftsunterkunft (3 %). In den verbleibenden Fällen – darunter insbesondere nach unbegleiteten Einreisen – war der vorherige Aufenthalt unbekannt (26 %) oder keine feste Unterkunft vorhanden (13 %).

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 50 Tage, trotzdem konnte etwa jeder dritte Fall (31 %) in weniger als einer Woche beendet werden. Rund ein Fünftel der Minderjährigen (19 %) war vor der Inobhutnahme von zuhause ausgerissen. Neben der unbegleiteten Einreise zählten zu den häufigsten der insgesamt 13 möglichen Anlässe für eine Inobhutnahme im Jahr 2023: Die Überforderung der Eltern (22 %), Hinweise auf Vernachlässigungen (10 %), Anzeichen für körperliche Misshandlungen (9 %) und Beziehungsprobleme (7 %). Mehrfachnennungen waren möglich.

Hohe Widerspruchsquoten bei Hinweisen auf Vernachlässigung, psychische Misshandlungen und sexuelle Gewalt

Neue Daten zeigen, dass in 6 % aller Fälle ein Widerspruch gegen die Maßnahme von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten eingelegt wurde. Etwa viermal so hoch und damit weit über dem Durchschnitt lag dieser Anteil bei Hinweisen auf Vernachlässigungen (26 %), psychische Misshandlungen (26 %) und sexuelle Gewalt (23 %). Eine hohe Widerspruchrate kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. Diese Möglichkeit haben die Jugendämter 2023 in 83 % aller Widerspruchsfälle auch genutzt.

Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte an den bisherigen Aufenthaltsort zurück

Nach Beendigung der Inobhutnahme kehrte fast ein Viertel (23 %) der betroffenen Jungen oder Mädchen an den bisherigen Aufenthaltsort zurück. Knapp die Hälfte (47 %) der Kinder oder Jugendlichen wurde nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung, deutlich seltener in einer Familie beziehungsweise einem privaten Haushalt.

In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen (9 %) oder beendeten die Inobhutnahme selbst (11 %), gegebenenfalls auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In weiteren 10 % der Fälle wurde die Inobhutnahme anderweitig beendet. Diese Angaben zum Maßnahmen-Ende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).

Methodische Hinweise:
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder (Selbstmeldung), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden (§ 42 Absatz 1 SGB VIII). Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht. Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später – in der Regel nach Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Nähere Informationen bietet ein Hintergrundpapier im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Im Jahr 2023 ist es in einigen Jugendämtern zu Untererfassungen oder Ausfällen von Daten gekommen, die nicht mehr rekonstruiert werden können. Auf Basis des Vorjahresergebnisses kann der Ausfall auf rund 1 100 Fälle geschätzt werden. Angesichts der dynamischen und auch regional sehr unterschiedlichen Entwicklung und der Größenordnung des Ausfalls wurde an dieser Stelle auf eine Zuschätzung verzichtet. Die Statistik wurde zudem überarbeitet und unter anderem um sechs neue Merkmale erweitert. Weitergehende Informationen enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse einschließlich Angaben nach Bundesländern stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen: 22523) und auf der Themenseite “Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Informationen bietet auch der neue Statistische Bericht “Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 5. November 2024 ist die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar und hat damit das Beta-Stadium verlassen. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem haben sich die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads geändert. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 02.12.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nicht nur in den Ballungszentren sind die Menschen seit Jahren mit stark steigenden Mieten konfrontiert. Inzwischen sind zweistellige Steigerungsraten der Angebotsmieten keine Seltenheit mehr. Der wenige Neubau vermag diese Lücke nicht zu schließen. Bezahlbarer Wohnraum fehlt und seit über 20 Jahren sinkt der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland beständig. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen robusten Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen vor überzogenen Mietforderungen. Das Netzwerk Mieten und Wohnen richtet sich deshalb mit zehn Verbänden, darunter dem AWO Bundesverband, in einem offenen Brief an die Bundesregierung.   

Tatsächlich hat die seit knapp 10 Jahren geltende Mietpreisbremse diese Funktion nach zahlreichen Nachbesserungen allmählich übernehmen können. In ihren ersten Jahren gab es wegen Fehlern des Gesetzes und öffentlich geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken nur eine schleppende Anwendung. Hinzu kam, dass in zahlreichen Bundesländern die Verordnungen, die die Mietpreisbremse in Kraft setzen sollten, einer gerichtlichen Überprüfung zunächst nicht standhielten – so in Hamburg, Bayern, Hessen u. a.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse in Fortführung seiner langjährigen Rechtsprechung zu Artikel 14 GG. Dies war aber weder eine „Ausreißer-Entscheidung“ noch hat das Gericht die Mietpreisbremse gerade noch für verfassungsgemäß erachtet.

Mehrere Reformen haben die Mietpreisbremse zudem insgesamt effektiver gemacht. Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein alternativloses und unverzichtbares Instrument zur Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten.

Allerdings gilt diese Mietpreisbremse bisher nur für fünf Jahre und muss vom Parlament verlängert werden. Anderenfalls läuft sie zum 31.12.2025 aus. Die Ampelkoalition hatte sich zwar auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre verständigt. Aber durch das Ende der Koalition am 06.11.2024 kann dies nun nicht mehr umgesetzt werden. Wir appellieren daher an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, einen ungehemmten Mietanstieg zu verhindern und die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Der offene Brief wird unterstützt von:

AWO Bundesverband e.V.
Berliner Mieterverein e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Berlin-Brandenburg
Deutscher Mieterbund e. V.
Neue Richtervereinigung Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand

Hier den offenen Brief herunterladen: https://awo.org/pressemeldung/zehn-verbaende-fordern-in-einem-offenen-brief-eine-verlaengerung-der-mietpreisbremse/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.12.2024

Zum Welt-Aids-Tag an diesem Sonntag fordert die Arbeiterwohlfahrt Gleichberechtigung und Solidarität für HIV-positive Menschen.

Seit über drei Jahrzehnten wird am 1. Dezember weltweit der Welt-Aids-Tag begangen. Dieser Tag ruft zu einem Miteinander ohne Vorurteile und Ausgrenzung auf und gedenkt der Menschen, die an den Folgen von HIV und Aids verstorben sind. Weltweit leben etwa 40 Millionen Menschen mit HIV. Viele von ihnen haben noch immer keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten und sind von Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen. Der Welt-Aids-Tag 2024 steht unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!“ („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“).

„Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege und in anwaltschaftlicher Funktion für benachteiligte Menschen macht sich die AWO für ein Gesundheitssystem stark, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht. Gleiche Gesundheitschancen für alle Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, und ergänzt „Ein gleicher Zugang für alle Menschen zu Prävention, Information und Beratung sowie zu medizinischer Versorgung muss eine dringende Priorität im politischen Handeln werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.11.2024

Zum Jahresende geht die langjährige Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, in den Ruhestand. In einem feierlichen Gottesdienst in der Kreuzberger Passionskirche wurde sie heute von Bischöfin Beate Hofmann, Aufsichtsratsvorsitzende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE), offiziell von ihrem Amt entpflichtet. Zahlreiche Gäste aus Diakonie, Kirche, Politik und Gesellschaft nahmen an der Feier teil.

Bischöfin Beate Hofmann würdigte Maria Loheide für ihre 13-jährige prägende, sozialpolitische Arbeit für die Diakonie Deutschland: „Wie die hartnäckige Witwe in der Bibel (Lukas 18) hat Maria Loheide mit großer Geduld und Beharrlichkeit die Anliegen der Menschen verfolgt, die in der Diakonie begleitet und unterstützt werden. Gesetze für Menschen besser machen und dabei in Kontakt mit denen bleiben, um die es geht, das war ihr Anliegen – in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, beim Bundesteilhabegesetz und im Blick auf Heimkinder und Betroffene von sexualisierter Gewalt. Für diese diakonische Anwaltschaft sage ich ein großes Dankeschön!“

Neben der sozialpolitischen Arbeit engagierte sich Maria Loheide in vielfältigen Netzwerken. Vor elf Jahren initiierte Loheide das Netzwerk „Frauen in Führung in Kirche und Diakonie“ und trieb die Einführung der Frauenquote in den Führungsgremien des EWDE voran.  

Die Predigt hielt Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland. Sie ist eine langjährige Weggefährtin von Maria Loheide und mit ihr über viele Jahre in gesellschafts- und frauenpolitischen Handlungsfeldern eng verbunden. In ihrer Predigt (Jesaja 35, 1-10) ging sie auf Jesajas Vision ein, in schwierigen Zeiten nicht zu verzweifeln und mit Gottes Beistand zu rechnen: „Die Leitworte des Propheten haben Bestand; beschreiben den Auftrag unserer christlich-diakonischen Wegegemeinschaft, die mit der Ankunft Jesu neu orientiert wird auf das Reich Gottes hin, auf Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Frieden hin.“ 

Rüdiger Schuch, Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung und Präsident der Diakonie Deutschland, dankte Maria Loheide im Namen des EWDE und seiner drei Marken Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Diakonie Katastrophenhilfe. Er würdigte die gute Zusammenarbeit im EWDE-Vorstand. „Maria Loheide ist eine absolute Sozialexpertin und überzeugte Netzwerkerin. Sie hat der evangelischen Sozialpolitik ein klares Profil gegeben. Ihr Verdienst ist es auch, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Diakonie entscheidend vorangekommen ist, wobei sie sich besonders für die Beteiligung der Betroffenen eingesetzt hat“, so Schuch.

Neue Sozialvorständin der Diakonie Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 Elke Ronneberger.  

Hintergrund:  
Maria Loheide wurde 2011 in den Vorstand des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt und ist seit 2012 Vorständin des EWDE und für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Hier verantwortete sie die sozialpolitische Lobbyarbeit der Diakonie auf Bundesebene. Dazu vertrat sie die Diakonie in zahlreichen kooperierenden Netzwerkorganisationen. Loheide war unter anderem Vizepräsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Vorsitzende der Sozialkommissionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vice Chairperson im europäischen diakonischen Verbund Eurodiaconia. Ihre Amtszeit endet mit dem Jahr 2024.

Weitere Informationen:

Vita Maria Loheide

Interview Maria Loheide im aktuellen Diakonie-Jahresbericht: „Damit der Sozialstaat gut funktioniert“  

zur Predigt: Jesaja 35, 1-10: Seid getrost! Fürchtet Euch nicht! Seid gesegnet! Eure Kraft möge gedeihen! 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 11.12.2024

Das Bundeskabinett hat heute die Engagementstrategie beschlossen. Damit wird der im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbarte Prozess abgeschlossen. Als zentrales Ziel wurde die Verabschiedung einer Engagementstrategie unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt. Von einer neuen Bundesregierung erwartet die Diakonie Deutschland, dass der begonnene Beteiligungsprozess weiterverfolgt wird und die zivilgesellschaftlichen Strukturen für freiwilliges Engagement auskömmlich und langfristig finanziert werden.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir begrüßen, dass die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung beteiligt war, aber klar ist schon heute: In diesen herausfordernden Zeiten brauchen Menschen, die sich für andere und für unsere Demokratie engagieren, sehr viel mehr Unterstützung, politischen Rückhalt und finanzielle Sicherheit. Zumal weitergehende Ziele, wie die seit mehreren Legislaturperioden geforderte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, nicht umgesetzt wurden.“ Die Unsicherheit über den zukünftigen Bundeshaushalt führe bereits dazu, dass sich hauptamtlich Mitarbeitende nach neuen Jobs umsehen müssen. „Mit ihnen geht der notwendige, stabile fachliche Rückhalt für das freiwillige Engagement verloren. Dies zu kompensieren ist für alle gemeinnützigen Träger – nicht nur in der Diakonie – kaum zu leisten“, so Schuch.  
 
Bundesministerin Paus will die Engagementstrategie auf dem Deutschen Engagementtag am 9. und 10. Dezember in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen dieser Tagung wird neben der Strategie auch der von einer Sachverständigen-Kommission verfasste 4. Engagementbericht mit vielen Stimmen aus der Zivilgesellschaft, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie zahlreichen Mitgliedern des Bundestages diskutiert. Daraus geht hervor, dass die soziale Ungleichheit beim Ehrenamt zunimmt. Es engagieren sich deutlich mehr sozial gut gestellte Personen als Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Kommission empfiehlt der Politik und den Institutionen, die Freiwilligen ermöglichen sich zu engagieren, den Barrieren und Hürden für gesellschaftliches Engagement entgegenzuwirken. „Wir hoffen, dass zahlreiche der mehr als 1.000 übergebenen Vorschläge in der Debatte bleiben und auch von künftigen Bundesregierungen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft auf die Agenda gesetzt werden. Freiwilliges Engagement muss attraktiv bleiben und für eine breite gesellschaftliche Gruppe zugänglich sein. Denn Engagement ist die Basis für eine gute Zukunft für uns alle, für unsere zivile, demokratische Gesellschaft“, betont der Diakonie-Präsident.  
 
Hintergrund:  
Fast 29 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Deutschland. In der Diakonie sind rund 700.000 Menschen freiwillig engagiert. Die Diakonie begrüßt und unterstützt auch die Aktion der Freiwilligendienste #Freie Fahrt für Freiwillige! am Internationalen Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) und verbindet dies mit dem von allen zivilgesellschaftlichen Zentralstellen für den Bundestagswahlkampf formulierten „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz“. In Diakonie und Kirche engagieren sich jährlich rund 14.000 Menschen in Freiwilligendiensten.

Weiter Informationen:

www.diakonie.de/informieren/infothek/aktuelles/themen/freiwilliges-engagement

www.b-b-e.de/projekte/beitraege-des-bbe-zur-bundes-engagementstrategie/ 

Engagementstrategie des Bundes: BMFSFJ – Engagementstrategie des Bundes

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert an die EU-Kommission, ihrem in den EU-Verträgen verankerten Auftrag und ihrer Rolle als Vorreiterin für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Europa auch in den kommenden fünf Jahren gerecht zu werden.

„Die EU-Kommission muss die ‚Union der Gleichheit‘ zu einer Priorität in allen Politikbereichen machen. Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit sind Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb mahnt, Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit gerade auch in diesen turbulenten Zeiten, in denen demokratiefeindliche Kräfte in ganz Europa die Errungenschaften der Gleichberechtigung in Frage stellen, hoch oben auf die politische Agenda zu setzen.

Am 1. Dezember 2024 hat die neue EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen ihr Amt angetreten. Der djb begrüßt, dass die Kommissionspräsidentin in ihren Politischen Leitlinien an ihr erstes Mandat anknüpft und weitere Schritte hin zu einer ‚Union der Gleichheit‘ ankündigt; sie bleibt dabei jedoch sehr allgemein. Mit der Belgierin Hadja Lahbib ist erneut eine Kommissarin für Gleichstellung ernannt worden, allerdings zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Sie hat die Vorlage einer ‚Roadmap für Frauenrechte‘ zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 und eine neue europäische Gleichstellungsstrategie post-2025 angekündigt.

Der djb begrüßt, dass die neue EU-Kommission den Fokus auf eine effektive und nachhaltige Umsetzung der in ihrem letzten Mandat erzielten Fortschritte in den Mitgliedstaaten legen will. Dies reicht aber nicht aus. Es braucht weitere konkrete und innovative Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung der zunehmenden – auch digitalen – Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung von strukturellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Benachteiligungen (Stichworte: Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap, Parität).

Der djb hat bereits im Juli 2024 ein Forderungspapier an die EU-Kommission mit konkreten Vor-schlägen aus verschiedenen Politikbereichen für eine soziale und geschlechtergerechte Ausgestaltung der Gesellschaft vorgelegt. Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb: „Der djb wird die angekündigte Roadmap für Frauenrechte und die neue EU-Gleichstellungsstrategie aufmerksam und konstruktiv-kritisch begleiten. Schönen Worten müssen Taten folgen. Die Kommission steht hier in der Verantwortung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einem aktuellen Policy Paper die unzureichende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund der geschlechtsspezifischen Verfolgung in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis und fordert gesetzliche Klarstellungen im Asylgesetz. Die Praxis, geschlechtsspezifische Verfolgung häufig nicht als asylrelevant anzuerkennen, steht im Widerspruch zu völker- und europarechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, die gem. Art. 60 Abs. 1 die Vertragsstaaten verpflichtet, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. „Frauen und andere marginalisierte Personengruppen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts Gewalt erfahren, benötigen wirksamen Schutz. Dem müssen wir im Asylrecht und seiner Praxis Rechnung tragen,“ erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb fordert konkrete Anpassungen im Asylgesetz: Die ausdrückliche Aufnahme geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungshandlung in § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG sowie die Klarstellung in § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, dass allein die Anknüpfung der Gewalt an das Geschlecht die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe begründen kann, wobei es dabei nicht zusätzlich auf das Kriterium der „Andersartigkeit“ in § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG ankommen darf. Ferner müssen geschlechtsspezifische Gesichtspunkte auch bei der Bewertung interner Fluchtalternativen beachtet werden und die realen Lebens- und Überlebensbedingungen von alleinstehenden oder alleinerziehenden Frauen berücksichtigt werden. Der § 3e AsylG ist daher um geschlechtsspezifische Aspekte und das Kindeswohl zu ergänzen.

Darüber hinaus bedarf es weiter Maßnahmen. „Geschlechtsspezifische Aspekte müssen auch bei der Auslegung der anderen Verfolgungsgründe gem. § 3 AsylG im Sinne des Art. 60 Abs. 2 IK stärker berücksichtigt werden. Oftmals bestehen mehrfachdiskriminierende Faktoren, welche in ihrer ganzen Dimension erkannt werden müssen“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb. Ferner fordert der djb geschlechtssensible Aufnahme- und Asylverfahren. Es braucht verbindliche Leitlinien, um vulnerable Personen, insbesondere Frauen, frühzeitig zu identifizieren und zu schützen. Auch die Einrichtung sicherer und separater Schutzräume in Unterkünften ist dringend notwendig, um das Risiko weiterer Gewalterfahrungen zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.11.2024

  • Bentele: „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt“
  • Gesetzesreform muss schnellstmöglich in den Bundestag

Die Ampel-Regierung hatte die Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro bereits beschlossen – doch bisher wurde das entsprechende Steuerfortentwicklungsgesetz nicht vom Bundestag beschlossen. „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt. Dafür muss sich eine Mehrheit im Parlament jetzt einsetzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das muss das Minimum sein, wenn schon die Kindergrundsicherung nicht kommt.“

Damit das Gesetz zum 1. Januar noch umgesetzt werden kann und die Familienkassen ihre IT-Systeme rechtzeitig umstellen können, muss der Bundestag schnellstmöglich einen Beschluss fassen. „Die Zeit drängt jetzt. Das Thema sollte unbedingt noch in dieser Woche auf die Tagesordnung kommen“, sagt Bentele.

Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag ist auch eine kleine Änderung des Ehegattensplittings Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes: Die Steuerklassen III und V sollten wegfallen. „Das würde für viele Frauen ein höheres monatliches Nettoeinkommen bedeuten“, sagt Bentele. „Auch aus diesem Grund sollte das Gesetz unbedingt noch verabschiedet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Kinder brauchen Beziehungen, um sich in der Kita wohl- und zugehörig zu fühlen. Dies bildet die Grundlage für vielfältige Bildungsprozesse und die Aneignung von Welt. Schauen wir auf aktuelle Situationen in Kitas, ist die Frage, ob das geschieht. Der Fokus liegt nicht auf der Gestaltung von Beziehungen, sondern eher auf „Durchhalten und den Tag irgendwie schaffen“, „Kompetenzförderung und -messung“ oder „Personalmangel“.
Kinder sind mit ständigem Wechsel von Bezugspersonen konfrontiert und haben selten langfristige Beziehungen mit Erwachsenen in der Kita. Kinder und Familien sind spätestens seit „Corona“ ungeübt in der Gestaltung von außerfamilialen Beziehungen, in Aushandlungsprozessen und im Freunde finden und bleiben.

In der Veranstaltung wollen wir nach einem kurzen Impuls in den Austausch gehen über die Erfahrungen im Alltag der Teilnehmenden. So können wir aktuelle Missstände erkunden und Möglichkeitsräume aufdecken, wie Kinder heute bei der Gestaltung von Beziehungen unterstützt werden können.

Mit Katrin Macha, Direktorin ISTA, ista – Institut für den Situationsansatz

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Berlin

Bestandsaufnahme und gleichstellungspolitische Perspektiven

Männer stehen heute im Spannungsfeld zwischen neuen Geschlechterbildern und Rollenerwartungen auf der einen und weiter bestehenden traditionellen Männlichkeitsanforderungen auf der anderen Seite. Diese Gleichzeitigkeit wird z. T. als widersprüchlich erlebt und geht mit Verunsicherungen und auch mit der Rückkehr zu vermeintlich alten Gewissheiten einher. In Lebensphasen, die von Übergängen und Neuorientierung geprägt sind, kann dies besonders deutlich werden.

Zum politischen Jahresauftakt widmet sich das Bundesforum Männer am 24. Januar 2025 zusammen mit dem BMFSFJ dem Thema „Männerbilder in Zeiten des Wandels“. Im Mittelpunkt stehen die Lebensrealitäten und Perspektiven junger Männer. Wie sehen diese sich selbst? Was bewegt sie, und wie navigieren sie zwischen individuellen Ambivalenzen und gesellschaftlichen Anforderungen? Die Veranstaltung greift zentrale Fragen auf, die sich aus quantitativen und qualitativen Untersuchungsbefunden ergeben, und öffnet Raum für Reflexion und Austausch zum Thema nachhaltige Männlichkeit und gleichstellungspolitische Perspektiven für Jungen und Männer.

Im Rahmen von Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sollen gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik Antworten gefunden werden, welche differenzierten Konzepte der Ansprache nötig sind, um junge Männer stärker für gleichstellungsorientierte Maßnahmen zu sensibilisieren, sie nachhaltig zu erreichen, einzubinden und zu unterstützen. Wir laden dazu ein, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und neue Impulse für die gleichstellungspolitische Arbeit mit jungen Männern setzen.

Programm-Highlights:

  • Begrüßung: Thomas Altgeld, Vorsitzender des Bundesforum Männer
  • Impulsvortrag: Bundesministerin Lisa Paus über die Rolle von Jungen- und Männerpolitik als Bestandteil von Gleichstellungspolitik
  • Aktuelle Forschung: Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut präsentiert neue Erkenntnisse zu den Perspektiven junger Männer
  • Zivilgesellschaft: Dr. Dag Schölper vom BFM spricht zu gleichstellungsorientierter Männerpolitik und nachhaltiger Männlichkeit
  • Podiumsgespräch: Mit Bundesministerin Lisa Paus, Prof. Dr. Carsten Wippermann, Dr. Dag Schölper, Boris von Heesen und Susanne Kaiser
  • Lockeren Austausch bei einem Stehimbiss
  • Gesamtmoderation: Markus Theunert, Buchautor und Gleichstellungsaktivist

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. März 2025 – 12. November 2025

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Sexuelle Bildung ist vielfältig. Ebenso wie ihre Themen unterliegt sie einem ständigen Wandel. Für sexualpädagogisch Tätige bedeutet dies eine fortwährende Auseinandersetzung und Reflektion in diesem vielfältigen und dynamischen Arbeitsbereich.

Diese mehrteilige Seminarreihe beleuchtet die vielfältigen Zugänge zu Körper, Indentität/en und Sexualität/en in der sexualpädagogischen Gruppenarbeit und nimmt zugleich die ihnen zugrunde liegende Vielfalt als Ausgangspunkt. 

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Seminarreihe finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Großteil der Menschen ist die Krankheit COVID-19 in den Hintergrund getreten. Andere kämpfen weiterhin mit den Spätfolgen der Erkrankung: Sie leiden unter Long COVID. Eine besonders vulnerable Gruppe von Betroffenen sind Kinder und Jugendliche.

Long COVID bei Kindern und Jugendlichen ist für Medizin und Wissenschaft sowie für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung. Das Krankheitsbild ist noch neu und schwer zu diagnostizieren. Die Symptome sind vielfältig. Die Krankheit kann Auswirkungen auf die Lern- und Entwicklungsfähigkeit von betroffenen Heranwachsenden haben und somit den Schulalltag erheblich beeinflussen. Es gilt, wirksame Strategien zu entwickeln, um betroffenen Kindern und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen und sie trotz der Symptome bestmöglich in das Alltagsgeschehen zu integrieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2023 die BMG-Initiative Long COVID ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen u.a. auch pädagogische und soziale Fachkräfte über das Krankheitsbild Long COVID bei Kindern und Jugendlichen und mögliche Unterstützungsangebote informiert werden.  

Helfen Sie mit: Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Reichweite zu nutzen, um auf Long COVID bei Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen! Ihre Organisation kann einen wichtigen Beitrag für ein besseres Verständnis rund um das Krankheitsbild und das Leiden der Betroffenen leisten. In unserer digitalen Toolbox finden Sie dafür kostenlose Informationsmaterialien zum Download und zur Bestellung, die auf die Informationsbedürfnisse von pädagogischen und sozialen Fachkräften zugeschnitten sind: Zur digitalen Toolbox.

Ihre Unterstützung und Ihr Engagement sind von großer Bedeutung, um das Bewusstsein für Long COVID bei Kindern und Jugendlichen zu stärken! Mehr Informationen finden Sie unter www.bmg-longcovid.de/kinder-und-jugendliche.  

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6 Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Geschlechtergerechtigkeit gelingt nur mit Partnerschaftlichkeit!

Berlin, 12.12.2024 – Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen appelliert an die Parteien, die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern endlich mit oberster Priorität umzusetzen. Geschlechtergerechtigkeit beginnt mit der fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden. „Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen.“

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, in der nächsten Legislaturperiode sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit endlich umzusetzen:

  1. Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  2. 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  3. Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  4. Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  5. Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht – trotz staatlicher Verpflichtung, diese durch geeignete Maßnahmen aktiv umzusetzen. Dies zeigt sich beispielsweise am Gender Care, Gender Pay oder Gender Pension Gap. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewirken die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständigen Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/12/BSFT-Wahlforderungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2024

AUS DEM ZFF

73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf. Bitte beachten Sie im Anhang den Verbändebrief und die dazugehörige Pressemitteilung.

Auch das ZFF hat den Verbändebrief unterzeichnet. Sie können die Vorsitzende des ZFF, Britta Altenkamp, wie folgt zitieren: „Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Verbändebrief.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Andere vom 28.11.2024

SCHWERPUNKT I: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfrauenministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“ 

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.  
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
  • Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich. 

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt. 
  • Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. 
  • Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.  
  • Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.  

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/

Quelle: Pressemitteilung  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.11.2024

Neues Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus haben heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und stellt umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich – und verlangt konsequentes Handeln.“

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum.“

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“:

  • Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
  • Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
  • Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
  • Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
  • Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
  • Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
  • Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier: https://bka.de/StraftatengegenFrauen2023

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt hat bei der SPD-Bundestagsfraktion immer Priorität. Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden.

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen entschieden entgegengetreten werden. Wie das aktuelle Lagebild zeigt, gehört geschlechtsspezifische Gewalt zum Alltag vieler Frauen. Die Zahlen dazu sind erneut gestiegen. Im Jahr 2023 wurde fast jeden Tag eine Frau Opfer eines Femizids. Das ist unerträglich und muss unbedingt ein Ende haben. Deshalb wollen wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit einem Gewalthilfegesetz soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle in Deutschland lebenden Frauen und ihre Kinder garantiert werden. Neben einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern legt das Gesetz einen Schwerpunkt auf eine umfassende Prävention. Dies unterstützen wir sehr. Unser gesamtgesellschaftliches Ziel muss sein, Gewalttaten gegen Frauen ein Ende zu setzen – die Prävention ist dabei das beste Mittel.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss immer Priorität haben. Es gilt jetzt, keine weitere Zeit zu verlieren – und betroffenen Frauen und ihren Kindern schnellstmöglich und bestmöglich ausreichend Schutz und niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren. Die SPD-Bundestagsfraktion sucht mit allen demokratischen Bundestagsfraktionen Gespräche, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Parteipolitische Machtspiele sind hier nicht angebracht. Das Gesetz muss jetzt kommen.

‚Die Scham muss die Seite wechseln‘ – dieser Satz der Französin Gisèle Pélicot kann ein neues Verständnis für und einen anderen Blick auf von Männern ausgehende Gewalt sein, nicht nur in Frankreich, auf der ganzen Welt und auch bei uns. Darum ist es so wichtig, das Schweigen zu brechen. Wenn nicht geschwiegen und weggeschaut wird, dann kann sich für die Betroffenen viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.11.2024

Wir brauchen eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Der 25. November als „Orange Day“ ist der Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär und die frauenpolitische Sprecherin, Silvia Breher: 

Dorothee Bär: „Ein Recht auf gewaltfreies Leben darf kein Zufall sein. Es ist ein Menschenrecht, das für alle Frauen und Mädchen gelten muss – und selbstverständlich unabhängig von der Willkür des eigenen Partners oder unter Unrechtsregimen egal wo. Die stetig steigenden Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen in ihren vielfältigen und grausamen Facetten in Deutschland und der ganzen Welt sind für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Führung unseres Vorsitzenden Friedrich Merz nicht länger hinnehmbar. Nachdem die Ampel und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin drei Jahre lang gebraucht haben, um exakt gar nichts zu erreichen für von Gewalt bedrohte Frauen, treten wir an, um die Missachtung von Frauenrechten und die Herabwürdigung und Verletzung von Frauen mit aller Kraft zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht nur schauen wir hin, denn ohne Sichtbarmachung ist Heilung für die Betroffenen unmöglich. Entscheidend ist für uns die Umsetzung eines umfassenden Konzepts zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder. Es ist Zeit, dass wir jetzt endlich ins Handeln kommen.“ 

Silvia Breher: „Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland trauriger Alltag. Knapp 495 Frauen werden täglich Opfer von häuslicher Gewalt. Fast jeden Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes zu Hause. Trotz dieser erschreckend hohen Zahlen ist es ein Thema, über das kaum jemand spricht. Es ist mit einem Stigma behaftet, das endlich gebrochen werden muss. Dies erreichen wir nur, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen. Der Orange Day setzt dafür ein wichtiges Zeichen. Ein gesellschaftlicher Wandel allein reicht aber nicht aus, wir brauchen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die das Thema umfassend angeht. Neben dem Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems, brauchen wir umfassende und langfristige Maßnahmen zum präventiven Gewaltschutz, mehr Aufklärungsarbeit, ein härteres Vorgehen gegen die Täter, durch konkrete Strafverschärfungen und Verbesserungen beim Schutz von Frauen vor Nachtrennungsgewalt und digitaler Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des BKA aus dem Jahr 2023 werden jeden Tag mindestens zwei bis drei Tötungsversuche gegen Frauen allein in Deutschland unternommen. 360 Frauen und Mädchen sind 2023 Opfer von vollendeten Taten geworden, davon wurden 155 Frauen durch Partner, Ehemänner und Ex-Partner getötet. Angesichts dieser Zahlen fordert die AWO alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln auf, um häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und ein Gewalthilfegesetz endlich zu verabschieden.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Jeden Tag werden rund 500 Frauen und Mädchen Opfer von Delikten häuslicher Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Um diese Gewalt zu stoppen müssen Schutz, Beratung und Intervention gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Gewalthilfegesetz soll die vielerorts prekäre finanzielle Situation von Schutzeinrichtungen, spezifischen Fachberatungs- und Interventionsstellen sowie die Arbeit mit Tätern endlich bundesweit verbessert werden. Diese Zahlen und die dahinterstehenden Schicksale sind nicht hinnehmbar.“

Mit dem Gesetz sollen ebenfalls entscheidende Anforderungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erfüllt werden. „Deutschland ist in der Pflicht, seinen gesetzlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen dringend nachzukommen. Wir mahnen alle demokratischen Fraktionen dringend zur Eile an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden,“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2024

Das heute von Bundesfamilienministerium und Bundeskriminalamt vorgestellte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt einmal mehr das immense Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes:

 

„Die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen müssen endlich mit einem Recht auf Schutz und Beratung gestärkt werden. Es braucht wirksame Prävention, ungehinderten Schutz und fachliche Beratung. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein immer wieder auf die lange Bank geschobenes Gewalthilfegesetz endlich umzusetzen. Es muss auch die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen auf solide finanzielle Füße stellen. Schutz vor Bedrohung und Gewalt sowie Beratung müssen kostenfrei, zu jeder Zeit und ohne bürokratische Hürden überall in Deutschland erreichbar sein.“

 

Mehr als 52.000 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, mehr als 180.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt und mehr als 17.000 weibliche Opfer von digitaler Gewalt sind das erschreckende Ergebnis der Datenerhebung für 2023. 938 Frauen und Mädchen wurden Opfer eines versuchten Femizides, d. h. eines Tötungsdeliktes, weil sie Frauen sind; 360 Tötungen wurden vollzogen. Die Täter sind geleitet von einer Vorstellung von Ungleichwertigkeiten, patriarchalen Denkmustern und Strukturen, Dominanz- und Überlegenheitsansprüchen. In allen Deliktgruppen sind seit Jahren steigende Zahlen zu verzeichnen. Das Dunkelfeld wird als sehr viel umfassender eingeschätzt, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden – aus Scham, aus Sorge vor weiterer Eskalation, fehlendem Vertrauen in Polizei und Justiz oder wegen gemeinsamer Kinder.

 

„Die finanzielle Situation in vielen Frauenhäusern, Fachberatungsstellen für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt oder Interventionsstellen ist seit Jahren vielerorts prekär. Auch die Arbeiterwohlfahrt musste bereits zwei Frauenhäuser im ländlichen Raum schließen, weil eine kostendeckende Refinanzierung fehlt. Das geht zulasten von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Dieser unhaltbare Zustand muss jetzt beendet werden, um die steigenden Gewaltzahlen entschieden stoppen zu können“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

SkF fordert schnelles Handeln zum Schutz von Gewaltbetroffenen

Das Bundeskriminalamt hat heute das neue Lagebild zu geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen veröffentlicht. Die Ergebnisse spiegeln einen besorgniserregenden Trend wider: Die Gewalt gegen Frauen nimmt in erschreckendem Maße zu.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die gemeldeten Delikte zum Nachteil von Frauen steigen in allen Bereichen. Über 6 % mehr Fälle wurden in den Fallgruppen Menschenhandel und Sexualstraftaten registriert, 5,6 % mehr Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt. Besonders alarmierend ist der Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen um 25 %. 360 Frauen und Mädchen verloren ihr Leben durch Femzide. Diese Zahlen verdeutlichen die drängende Notwendigkeit, Betroffene besser zu schützen und Unterstützungsstrukturen zu stärken.

Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein e-V.: „Die Ergebnisse des Lagebildes bestätigen, was wir seit Jahren beobachten: Die Gewalt hinter verschlossenen Türen nimmt zu. Jede Frau, die Gewalt erfährt, ist eine zu viel. Es ist höchste Zeit, dass ein Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, das klare Standards für Schutz und Hilfe für Betroffene schafft und deren Finanzierung sichert.“

Der SkF fordert die Politik auf, die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes auf die Prioritätenliste zu setzen. Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und verlässlich finanziertes Netz aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufangeboten zu garantieren.

„Betroffene brauchen schnell und unkompliziert Schutz und Hilfe – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation. Ein Gewalthilfegesetz ist ein notwendiger Schritt, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und ihnen eine Perspektive zu geben“, so Fritz weiter.

Der SkF appelliert an alle gesellschaftlichen Akteure, Gewalt gegen Frauen und in Familien nicht als privates Problem abzutun, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Der Verein setzt sich seit Jahren für gewaltbetroffene Frauen ein und unterstützt sie mit spezialisierten Beratungsangeboten und sicheren Schutzräumen.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritas-Präsidentin: „Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das unabhängig von Einkommen und Bildung in allen Bevölkerungsschichten vorkommt. Gewalt gegen Frauen gefährdet ihre körperliche und seelische Gesundheit und die mitbetroffenen Kinder. Die Absicherung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, namentlich von Frauenhäusern, ist unerlässlich. Die Opfer brauchen Schutz – die oft ungeheuerlichen Taten müssen gesühnt werden. Giséle Pelicot hat sichtbar gemacht, wie sehr die Scham der Opfer die Täter viel zu häufig und viel zu lange schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 19.11.2024

Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft fordern ein Gewalthilfegesetz.

Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Das ungewöhnliche Gemeinschaftsvideo ging am heutigen Dienstagvormit-tag auf allen relevanten Social-Media-Kanälen gleichzeitig online. Anlass war die Präsentation des Lagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ durch das Bundeskriminalamt im Beisein der Bundesinnenministerin und der Frauenministerin in der Bundespressekonferenz. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden.

Jetzt gibt es 22 Personen (12 Männer, 10 Frauen) aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, die gemeinsam ein Gewalthilfegesetz fordern. Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband ist der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in Deutschland. Gesicht zeigen außerdem Top-Manager*innen aus unterschiedlichsten Unternehmen. Das Spektrum reicht vom FC Bayern München über die Deutsche-Bank-Tocher DWS bis zu IKEA. Außerdem beteiligen sich Prominente aus Film und Fernsehen, darunter Ursula Karven, Marc-Uwe Kling, Uwe Ochenknecht und Natalia Wörner.

Das Video kann ab sofort hier angesehen werden!

Hintergrund
In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Beteiligte Personen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Video:

  • Ursula Karven, Schauspielerin
  • Eva Mattes, Schauspielerin
  • Ingo Abel, Schauspieler
  • Esra Karakaya, CEO und Gründerin von KARAKAYA TALKS
  • Sandra Stibale, Deputy Country Retail Manager IKEA Deutschland
  • Julia Monro, Autorin und Aktivistin für trans* Rechte und Selbstbestim-mung
  • Dr. Michael Diederich, Finanzvorstand und stellv. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG
  • Mercy Dorcas Otieno, Schauspielerin
  • Marc-Uwe Kling, Liedermacher, Kleinkünstler, Regisseur und Autor
  • Uwe Ochsenknecht, Schauspieler
  • Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf
  • Dr. Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung der DWS KGaA
  • Benito Bause, Schauspieler und Sänger
  • Luis Hanemann, Digitalunternehmer und Impact Investor
  • Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Vorstand Fiege AG
  • Dr. Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT-Verlagsgruppe
  • Marek Erhardt, Schauspieler
  • Scumeck Sabottka, Geschäftsführer der Berliner Konzertagentur MCT
  • Bernhard Fischer-Appelt, Gründer und Inhaber der Agenturgruppe Fi-scher-Appelt
  • Natalia Wörner, Schauspielerin
  • Janina Kugel, Multiaufsichtsrätin und Senior Advisor
  • Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2024

Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes erlebt in Deutschland alle drei Minuten eine Frau häusliche Gewalt, fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Expartner getötet. Ein von der Ampelregierung erarbeiteter Gesetzentwurf würde von Gewalt bedrohten Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantieren und könnte noch vor den Neuwahlen im Bundestag verabschiedet werden. Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide befürchtet, dass das Gesetz parteipolitischen Machtspielen zum Opfer fallen könnte und appelliert an die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Gesetz mit großer Mehrheit zu beschließen.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) erklärt Maria Loheide: „Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig fehlen fast 14.000 Frauenhausplätze. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen jetzt Schutz und Beratung. Ich appelliere an alle Bundestagsabgeordneten: Der Schutz von Frauen ist wichtig. Parteitaktische Überlegungen dürfen das Gewalthilfegesetz im Bundestag nicht blockieren. Nur mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen kann eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sichergestellt werden. Es reicht allerdings nicht aus, Frauen und Mädchen besser zu schützen – wir müssen endlich die Ursachen von Männergewalt angehen. Wenn wir häusliche Gewalt wirklich verhindern wollen, müssen wir sehr viel mehr präventiv und mit den Tätern arbeiten, um die von Gewalt geprägten Beziehungs- und Verhaltensmuster zu verändern.“

Weitere Informationen

 
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 256.276 Fälle häuslicher Gewalt registriert, 65,5 Prozent davon sind von Partnerschaftsgewalt betroffen. Das entspricht einem Anstieg der häuslichen Gewalt von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 70,5 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Trotz der Tendenz müssen Frauenhäuser nach wie vor schutzsuchende Frauen und Kinder aufgrund fehlender Plätze abweisen. Nach Berechnungen der aktuellen Frauenhausstatistik fehlen in Deutschland 13.300 Plätze in Frauenhäusern. 61 Prozent der 2023 im Frauenhaus lebenden Frauen fanden mit ihren Kindern unter 18 Jahren Schutz im Frauenhaus. 
 
Frauenhausstatistik 2023 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 25.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme die Vorlage des Referentenentwurfs für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nachdrücklich und fordert dessen zügige Verabschiedung. Angesichts alarmierender Zahlen des kürzlich veröffentlichten Lagebilds des Bundeskriminalamts, das beinahe täglich einen Femizid in Deutschland dokumentiert, ist sofortiges Handeln unabdingbar.

„Die erschütternden Statistiken zeigen, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ein rechtlich verbindliches Hilfesystem ist ein zentraler Schritt, um den Schutz von Gewaltbetroffenen zu garantieren,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf zeitnah zu verabschieden.“

Der djb hebt sehr positiv hervor, dass der Entwurf individuelle Rechtsansprüche auf Schutz und Beratung vorsieht. Dennoch besteht im Einzelnen Verbesserungsbedarf. Kritisch bewertet der djb z.B. die definitorische Einschränkung des Gewaltbegriffs im Vergleich zur Istanbul-Konvention. Zum einen erfasst der im Entwurf genutzte Gewaltbegriff die – stark zunehmenden – digitalen Gewaltformen nicht eindeutig. Zum anderen bedarf es einer Klarstellung, dass vom individuellen Rechtsanspruch auch psychische und wirtschaftliche Gewalt umfasst ist.

„Die Istanbul-Konvention bietet hier ein umfassendes Rahmenwerk. Der Gesetzentwurf sollte deren Definition wörtlich übernehmen, um der Realität geschlechtsspezifischer Gewalt gerecht zu werden“, fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Zudem seien Anpassungen im Aufenthaltsrecht erforderlich, um auch geflüchteten und migrierten Personen einen diskriminierungsfreien und wirksamen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen. „Wegen der fehlenden Ausnahme von Wohnsitzauflage und Meldepflicht wird der Entwurf seinem eigenen Anspruch nicht gerecht, einen intersektionalen Ansatz zu verfolgen und verlässlichen Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der angedachte Zeitplan zum Inkrafttreten des Gesetzes. Der djb mahnt an, dass die geplante Bundesbeteiligung erst ab 2027 nicht ausreicht, um den dringenden Bedarf an Schutz- und Beratungseinrichtungen zu decken. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll sogar erst 2030 in Kraft treten. Ein weiteres Hinhalten der Gewaltbetroffenen ist angesichts der seit Langem bekannten Bedarfe an Unterstützung schwer verständlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.11.2024

eaf formuliert zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen deutliche Erwartungen an die zukünftige Bundesregierung

Mit dem frühzeitigen Ende der Ampel sind die Chancen auf eine zeitnahe Verbesserung des Gewaltschutzes im Sorge- und Umgangsrecht dahingeschwunden. Das ist aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. dramatisch:

„Hier gab es wirklich gute Ansätze, die wir gerne noch weiter ausgestaltet gesehen hätten“, so Andreas Zieske, Bundesgeschäftsführer der eaf. „Das Thema kann nicht warten, denn hier geht es um Leib und Leben. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir deshalb, diesen Punkt zügig auf die Tagesordnung zu setzen.“

Gemeinsame Kinder und ökonomische Abhängigkeiten machen es Frauen schwer, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Haben sie diesen Schritt jedoch endlich gewagt, versagen die Gerichte oftmals darin, sie und ihre Kinder wirksam vor dem Täter zu schützen. Ursache dafür sind auch Defizite im Familienrecht und Familienverfahrensrecht.

„Wir setzen uns dafür ein, Gewaltschutz ausdrücklich gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht zu verankern. Es ist höchste Zeit, zu handeln! In der deutschen Praxis gefährdet die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts noch zu oft die Sicherheit des Opfers und der Kinder“, führt Zieske aus. „Familienrichter:innen, die noch keine ausreichenden Qualifikationen zu Gewaltfällen erworben haben, müssen durch das Verfahrensrecht darauf hingewiesen werden, auf was sie bei Partnerschaftsgewalt zu achten haben.“

Das letzte Woche veröffentlichte kriminalistische Lagebild zeigt: 2023 gab es in Deutschland fast jeden Tag einen Femizid. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partner­schaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 25.11.2024

Die neue Studie „Macht und Kontrolle in familien-rechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ weist auf Schieflagen hin, die Kinder und Mütter im Kontext von häuslicher Gewalt gefährden können. Dr. Wolfgang Hammer hat in seiner neuen Studie auf der Grundlage von in Medien dokumentierten Fälle Faktoren herausgearbeitet, die in familiengerichtlichen Verfahren Entscheidungen begünstigen, welche ein in der Trennungsfamilie bestehendes System häuslicher Gewalt stützen, statt zu durch-brechen.
„Es gibt Anlass zur Sorge – die analysierten Fälle aus den Medien scheinen nur die Spitze des Eisbergs zu sein“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V., (VAMV). Zu den herausgearbeiteten Faktoren gehören u.a. die Anwendung pseudowissenschaftlicher Entfremdungstheorien und die ihnen zugrundeliegenden misogynen Überzeugungen: Müttern werde unterstellt, dass sie Umgang verhindern, um ihre „alleinige Verfügungsgewalt“ über das Kind zu sichern. Der Wille des Kindes werde grundsätzlich als durch die Mutter manipuliert bewertet, wenn das Kind Umgangskontakten mit dem Vater ablehnend gegenübersteht. Selbst bei häuslicher Gewalt bleiben so voraussichtliche Gefährdungen durch Umgangskontakte im toten Winkel. Äußert die Mutter ihre Bedenken, müsse sie sogar damit rechnen, dass ihr das Sorgerecht entzogen und das Kind zum Vater umplatziert oder in einem Heim untergebracht wird. Unzureichende Kenntnisse und Kompetenzen von Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiter*innen zu den Mechanismen häuslicher Gewalt führen zu Lücken und Unsicherheiten im familiengerichtlichen System. Hier hinein wirken dann von Lobbyorganisationen verbreitete pseudowissenschaftliche Konstrukte wie Entfremdungstheorien. Dass so in Deutschland der Gewaltschutz ausgehebelt wird, hat auch GREVIO, das Expertengremium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, kritisiert.
Jaspers fordert: „Für familiengerichtliche Verfahren, die die Schutzbelange von Kindern und Eltern angemessen berücksichtigen, braucht es verpflichtende und wissenschaftlich fundierte Fortbildungen aller am Verfahren beteiligten Professionen. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die weder Kinder noch Mütter gefährden. Hier steht Deutschland in der Pflicht, um die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Ge-walt vollständig umzusetzen. Die geplatzte Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wäre ein wichtiger erster Schritt, der in der neuen Legislatur unbedingt kommen muss.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 19.11.2024

  • Verena Bentele: „Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag sind gefragt um das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern“
  • Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen muss dringend abgesichert werden

Mit dem Gewalthilfegesetz will Familienministerin Lisa Paus einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schaffen. Das Gesetz will sie kommende Woche ins Kabinett einbringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist dringend nötig, das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar und hat für Betroffene enorme physische und psychische Folgen. Im Moment sind Frauen, die Hilfe suchen, vor Hürden gestellt: Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist weiterhin unzureichend, obwohl die Istanbul-Konvention des Europarats eine ausreichende Anzahl an Frauenhaus-Plätzen vorschreibt.

Das Gewalthilfegesetzt sollte als ein erster Schritt in die richtige Richtung unbedingt schnellstmöglich beschlossen werden. Betroffene Frauen können nicht länger auf passende Hilfsangebote warten. Die Zeit drängt. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, müssen alle demokratischen Fraktionen im Bundestag jetzt zusammenarbeiten.

Das Gesetz alleine wird jedoch nicht ausreichen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden. Der VdK bedauert sehr, dass die Bundesregierung ihre geplante Gewaltschutzstrategie bisher nicht auf den Weg gebracht hat. Es braucht ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und regelmäßig evaluiert und nachgebessert wird.

Es ist gut, dass ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden soll. Allerdings läuft der ohne ein flächendeckend ausgebautes Hilfesystem ins Leere. Daher unterstützt der VdK die geplante Verpflichtung der Länder, ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Dass dabei besondere Bedarfe, wie Behinderungen der Schutzsuchenden, berücksichtigt werden sollen, ist ein großer Fortschritt. Bisher sind viele Frauenhäuser nicht barrierefrei.

Vor allem die Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung des Hilfesystems sind nach Ansicht des VdK aber noch unzureichend. Die Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen wird auch weiterhin regional sehr unterschiedlich sein. Damit ist keine verlässliche, finanzielle Absicherung der Hilfsangebote gegeben. Die Finanzierungsfrage muss nach Ansicht des VdK dringend abschließend und transparent geklärt werden und ist für die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 20.11.2024

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 2024 ist der 35. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gratuliert die SPD-Bundestagsfraktion. Starke Rechte für Kinder und Jugendliche machen sie wiederum stark. Gesamtgesellschaftlich sichern sie Zukunft, Gerechtigkeit, Zusammenhalt, Vielfalt und Demokratie.

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, Beteiligung und Gesundheit. Selbst in einem reichen Land wie Deutschland sind diese Rechte zu oft nicht selbstverständlich. Immer noch hängt auch bei uns der Bildungserfolg vom Elternhaus ab, werden Kinder nicht ohne weiteres angehört und sind körperlichen und seelischen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für kreative bildungspolitische Allianzen, ehrliche Beteiligungsformate und verantwortungsvolle Gesundheits- und Klimaschutzpolitik. Das alles erfordert mutige Zukunftsinvestitionen. Das Festhalten an einer aus der Zeit gefallenen Schuldenbremse hilft bei all dem leider nicht.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Alle Kinder sollten die Chance haben, ihre Ideen und Träume zu verwirklichen. Dafür brauchen wir gut ausgestattete Kitas, Schulen, Jugendämter und Vereine. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben erreicht, dass der Bund in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten investiert und die Kommunen stärkt. Um Kinderarmut weiterhin zu bekämpfen, setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen ein. In den vergangenen Jahren haben wir mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie dem Kindersofortzuschlag wichtige Schritte umgesetzt. Wir wollen Familien auch künftig umfassend unterstützen und entlasten. Deshalb rufen wir alle demokratischen Parteien dazu auf, die für dieses Jahr noch geplanten Leistungserhöhungen zum Wohl unserer Kinder gemeinsam zu verwirklichen. Jedes Kind hat ein Recht auf ein glückliches und gesundes Leben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.11.2024

Anlässlich des Internationalen Tags für Kinderrechte erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Am 20.11. vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, ein Meilenstein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit. Denn immerhin haben 196 Staaten das Abkommen ratifiziert. Somit hat sie weltweit die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen.

Und doch leben Mädchen und Jungen weltweit weiterhin in prekären Lebenssituationen. Hunger, Armut, Gewalt, fehlende Bildungsmöglichkeiten, das ist nur die Spitze des Eisbergs an eingeschränkten Lebenschancen und fehlenden Zukunftsperspektiven.

Besonders besorgniserregend ist die Lage der Kinder, die in Kriegs- und Krisengebieten aufwachsen – Orte, an denen sie häufig die ersten Opfer von Gewalt, Angst und Unsicherheit sind. Der Krieg und die daraus resultierende humanitäre Krise im Nahen Osten hat verheerende Auswirkungen auf Tausende von Kindern. Auch die Kinder und Jugendlichen in der Ukraine können keine normale, sorglose Kindheit erleben. Bombenalarm, Beschulung in U-Bahnhöfen, Angst um Familienangehörige oder gar deren Verlust, Fluchterfahrungen – das ist seit nunmehr rund 1000 Tagen bittere Realität. Das Leben dieser Kinder hat sich auf einen Schlag für immer verändert.

Kinder, die in Kriegsgebieten aufwachsen, leiden nicht nur unter physischer Gefahr, sondern tragen oft tiefe seelische Wunden. Die Situation von Kindersoldaten in Konfliktregionen wie dem Südsudan oder Syrien zeigt, wie grausam Kinder missbraucht und in den Kreislauf der Gewalt hineingezogen werden. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, psychologische Unterstützung und die Perspektive auf ein besseres Leben. Sie sind die unschuldigsten Opfer und müssen im Zentrum unserer internationalen Bemühungen stehen.

Über all dieses Leid darf die besonders kritische Lage von Mädchen nicht vergessen werden. Sie haben nicht nur seltener Zugang zu Bildung, sondern sind auch überproportional von Zwangsheiraten, Genitalverstümmelung und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Ein Beispiel dafür ist Afghanistan, wo die Rechte von Mädchen systematisch unterdrückt werden, ihnen der Schulbesuch verweigert wird und sie vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind. Der Schutz und die Förderung von Mädchenrechten ist kein Nebenthema, sondern der Schlüssel für die globale Entwicklung – wenn wir Mädchen stärken, stärken wir die gesamte Gesellschaft.

Als Grüne setzen wir uns weltweit für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Wir kämpfen dafür, dass Kinder, unabhängig davon, wo sie leben, ein Recht auf Schutz, Bildung und ein gewaltfreies Aufwachsen haben. Es liegt an uns, den Fokus auf die Rechte der Schwächsten zu richten und internationale Allianzen zu stärken, die das Wohl und die Zukunft der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.11.2024

Anlässlich des Weltkindertages können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher MdB, wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und Kinder brauchen eine Zukunft. Wir, die Erwachsenen, haben die Verantwortung auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass Kinderechte eingehalten, um- und durchgesetzt werden. Es liegt in unserer Verantwortung, Kindern bestmögliche Startchancen zu geben. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten. Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Für mich als zuständige Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen oberste Priorität. Dieser wichtigen Aufgabe muss sich eine neue Bundesregierung unverzüglich und prioritär stellen. Denn die derzeitige SPD-geführte Bundesregierung mit einer Bundesjugendministerin Lisa Paus von Bündnis 90/Die Grünen hat in den letzten drei Jahren mehr durch Ankündigungen als durch Taten „geglänzt“.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2024

Am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte erinnert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) an den 35. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention und fordert eine zukunftsorientierte Umsetzung.

„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, betont AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Politik ist aufgefordert, Kinderrechte verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen das Gewicht zu verleihen, das Kindern und Jugendlichen in Deutschland zusteht. Im Wahlkampf müssen sich die demokratischen Parteien verbindlich dazu bekennen, damit eine Grundgesetzänderung durch den nächsten Deutschen Bundestag möglich ist!“

Kinderrechte und das Wahlrecht – für eine demokratische Teilhabe
Die AWO fordert, das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Damit sollen junge Menschen frühzeitig in politische Entscheidungen eingebunden werden, die direkt ihr Leben beeinflussen. „Jugendliche müssen eine stärkere Stimme in unserer Demokratie erhalten, die auch gehört wird,“ so Sonnenholzner weiter. „Es ist an der Zeit, dass auch die Generation, die die Auswirkungen unserer heutigen Entscheidungen trägt, gleichberechtigt an der demokratischen Meinungsbildung teilnehmen kann.

Es ist umso bedauerlicher, dass sowohl die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als auch die Absenkung des Wahlalters, die beide als wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, nun nicht umgesetzt werden. Das ist fatal, denn es bedeutet eine vertane Chance, junge Menschen in ihrer Mitbestimmung zu stärken.“

Junge Menschen stärken – soziale Sicherheit und Solidarität
Für eine gerechtere und inklusive Zukunft setzt sich die AWO auch für die Bekämpfung von Kinderarmut ein. Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Status die gleichen Chancen erhalten. In diesem Sinne engagiert sich die AWO seit Jahren für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und die Verwirklichung existenzsichernder Regelsätze.

Kathrin Sonnenholzner bekräftigt: „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden. Ein demokratischer und sozial gerechter Wandel, der die Interessen der jungen Generation hinreichend achtet, kann nur gelingen, wenn Kinderrechte konsequent geschützt und umgesetzt werden.“

Die AWO lädt dazu ein, diesen Internationalen Tag der Kinderrechte als Appell zu verstehen, Kinder und Jugendliche als gleichwertigen Bestandteil der Gesellschaft zu behandeln und durch eine verfassungsrechtliche Verankerung ihrer Rechte die Basis für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft zu legen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2024

Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland die Kinderrechte weiterhin nur oberflächlich kennen. Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen nur 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 67 Prozent kennen Kinderrechte nur vom Namen her, und 9 Prozent haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Damit hat sich die Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren nur geringfügig verbessert. Im Jahr 2018 antworteten 19 Prozent bei der gleichlautenden Frage für die Pilotstudie Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, dass sie sich hier „ganz gut auskennen“ und auch einzelne Kinderrechte nennen können, bei Umfragen für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes waren es 18 Prozent im Jahr 2017, und 15 Prozent im Jahr 2016.

Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede: Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bremen, 29 Prozent in Berlin und 28 Prozent in Hamburg. Bei den Flächenstaaten haben Sachsen-Anhalt mit 27 Prozent und Brandenburg mit 26 Prozent am besten abgeschnitten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen (jeweils 19 Prozent) und Thüringen (18 Prozent) sind die Anteile am niedrigsten.

Auch zwischen Großstädten und kleinen Kommunen gibt es Unterschiede. Während sich in kleinen Kommunen 18 Prozent bei den Kinderrechten nach eigener Aussage „ganz gut auskennen“, sind es in Großstädten 25 Prozent. Kinder aus Haushalten mit höherem Einkommen geben häufiger an, die Kinderrechte gut zu kennen (30 Prozent) als der Durchschnitt, ebenso Schülerinnen und Schüler an Gymnasien (26 Prozent), während es an Hauptschulen nur 13 Prozent sind.

„Bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland haben wir in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Nur wer seine Rechte kennt, kann für diese einstehen. Gerade in Zeiten, in denen sich demokratiefeindliche Tendenzen mehr und mehr in Wahlergebnissen niederschlagen, ist eine nachwachsende Generation notwendig, die sich aufbauend auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten für die Demokratie einsetzt. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Denn auch bei den Erwachsenen gibt es diesbezüglich vergleichbar große Wissenslücken, das wissen wir aus vorhergehenden Befragungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld des Internationalen Tages der Kinderrechte am Mittwoch (20.11.).

„Kinderrechte gehören in schulische Lehrpläne und Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Wichtig ist dabei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte nicht nur abstrakt zu vermitteln, sondern sie konkret auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu beziehen und im Kita- und Schulalltag gemeinsam zu verwirklichen. Auch Jugendzentren, Kinderhäusern, kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.  Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme für die Vermittlung und die Anwendung von Kinderrechten in Deutschland. Zur Bekanntheit der Kinderrechte würde zudem ihre Verankerung im Grundgesetz entscheidend beitragen“, so Hofmann weiter.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian vom 19. April bis 10. Mai 2024 deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-bekanntheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.11.2024

Anlässlich des internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November, macht der Kinderschutzbund auf die prekäre Lage Kinderrechte in Deutschland aufmerksam.

„Kinder haben Rechte, aber leider muss man für Deutschland konstatieren: Diese Rechte sind in Gefahr. Weder politisch noch gesellschaftlich wird genug getan, um die Einhaltung der Kinderrechte zu gewährleisten“, so Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

„Der Mangel an Lehrkräften und der schlechte bauliche Zustand vieler Schulen im Land, höhlen das Recht auf Bildung aus. Hunderttausende Unterrichtsstunden fallen jedes Jahr bundesweit ersatzlos aus. Unterricht findet zum Teil in Containerunterkünften statt, Schwimmunterricht wird vielerorts wegen fehlender Schwimmhallen gar nicht mehr erteilt. Auch in den Kindertagesstätten ist die Situation nicht besser. Kinder, die einen besonderen Förderungsbedarf haben, fallen derzeit fast zwangsläufig durchs Raster, weil Fachkräfte fehlen. Dabei ist insbesondere die Sprachförderung in Zeiten von großen Migrationsbewegungen ein elementarer Schlüssel für den späteren Schulerfolg,“ so Andresen weiter.

„Wer dieser Tage mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter oder Beschäftigten der Jugendhilfe spricht, hört von unhaltbaren Zuständen. Weil Inobthutnahmeplätze fehlen, bringen Mitarbeitende Kinder, die dringend aus ihren Familien genommen werden müssen, privat bei sich unter. Das ist selbstverständlich aller Ehren wert und angesichts der Situation auch richtig und nachvollziehbar. Aber politisch und gesellschaftlich müssen wir dafür sorgen, dass so etwas nicht nötig ist. Kinder in einer solchen Krisensituation haben ein Recht darauf, in angemessener Weise psychologisch unterstützt und in einem geschützten Raum unter Aufrechterhaltung aller fachlichen Standards betreut zu werden,“ so Kinderschutzbund-Präsidentin Andresen.

Mit seiner Kampagne „Wen kümmert’s“ macht Kinderschutzbund auf diese Zustände aufmerksam und will politischen Druck aufbauen, damit Kinder und Jugendliche und ihre Rechte, endlich die Priorität erfahren, die sie brauchen.

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach möglichen Kenntnissen der Bundesregierung über Diskriminierungen von queeren Menschen in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13888). Auch fragen sie darin unter anderem, an wen sich queere Menschen im Falle einer Diskriminierung in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes wenden können.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 26.11.2024

Armut im ländlichen Raum ist das Thema einer Kleinen Anfrage (20/13869) der Gruppe Die Linke. Sie stellt darin fest, dass Forschung zu Armut noch immer hauptsächlich auf Städte konzentriert sei, während Armut im ländlichen Raum im Wesentlichen wenig erforscht werde. Von der Bundesregierung möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie diese das bestehende Gefälle des Armutsrisikos zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bewertet und welche spezifischen Faktoren aus Sicht der Regierung zur Armut im ländlichen Raum beitragen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Nach den Unterstützungsangeboten für obdachlose und wohnungslose Frauen erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13871). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob diese Zusammenhänge zwischen der strukturellen Diskriminierung von Frauen, ihrer zunehmenden Armut und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen erkennt. Sie fragt auch danach, ob solche Zusammenhänge in den Nationalen Aktionsplänen gegen Wohnungslosigkeit und Gewalt gegen Frauen berücksichtigt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13848) zur Situation queerer Menschen in Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche Kenntnisse sie über die Datenlage zur Diskriminierung von queeren Menschen in der Privatwirtschaft besitzt und ob sie derzeit oder zukünftige Forschung in diesem Bereich unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung erteilt, bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu leisten. Die Mehrausgabe diene der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13839). Der Bund sei nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches verpflichtet, den Ländern die Anteile des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 808 vom 22.11.2024

Die Bundesregierung plant weiterhin mit der Einführung eines Klimageldes noch während der laufenden Legislaturperiode. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/13773) auf eine Kleine Anfrage (20/13554) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Soziale Kompensation steigender Energiepreise aufgrund CO2-Bepreisung“. Die entsprechende Bundestagsdrucksache trägt das Datum vom 13. November 2024.

Allerdings macht die Regierung keine Angaben zum konkreten Zeitplan. Zugleich bejaht sie die Frage, ob sie der Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) sei, „dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll“, wie es in der Anfrage heißt.

In der Antwort steht weiter: „Die Bundesregierung arbeitet an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist.“ Es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernehme. Grundlage für den Direktauszahlungsmechanismus sei die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. „Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft“, schreibt die Regierung weiter. Ziel sei es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.

Die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro im Jahr 2024 hat den Preis für einen Liter Benzin den Angaben zufolge um 10,8 Cent erhöht. Ziel des Klimageldes sei es, den künftigen Anstieg der Preise im CO2-Emissionshandel zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. „Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 807 vom 21.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13841) hervor. Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen kann, die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reiche auch unter Berücksichtigung der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Millionen Euro nicht aus, um noch mögliche Abrufe durch die Länder zu erfüllen, schreibt das Bundesministerium der Finanzen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 805 vom 21.11.2024

Fast alle befragten arbeitslosen Grundsicherungsbeziehenden sind nach eigenen Angaben grundsätzlich bereit, eine neue Arbeitsstelle auch bei ungünstigeren Arbeitsbedingungen anzunehmen. Gleichzeitig unterscheidet sich die sogenannte Konzessionsbereitschaft zwischen Männern und Frauen, vor allem wenn der familiäre Kontext berücksichtigt wird. Frauen mit Kindern legen insbesondere auf Stelleneigenschaften Wert, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Arbeitslose Männer und Frauen ohne Kinder, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind insbesondere dann kompromissbereit, wenn es um Arbeit unter dem eigenen fachlichen Können, ungünstige Arbeitszeiten und lange Arbeitswege geht. Die geringste Konzessionsbereitschaft weisen Kinderlose beiderlei Geschlechts bei Wohnortwechseln auf. Auch ein geringes Einkommen würde von den meisten nicht akzeptiert.

Arbeitslose Leistungsbeziehende mit Kindern sind eher bereit, einen Job unter dem fachlichen Können anzunehmen sowie Belastungen am Arbeitsplatz zu akzeptieren – und zwar unabhängig vom Geschlecht. Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es hingegen bei der Akzeptanz ungünstiger Arbeitszeiten und langer Arbeitswege: Während jeweils etwa 60 Prozent der Männer hier zu Zugeständnissen bereit wären, würden bei den Frauen nur 29 Prozent lange Arbeitswege und 19 Prozent ungünstige Arbeitszeiten akzeptieren. Demgegenüber ist mehr als jede zweite Frau bereit, ein geringes Einkommen zu akzeptieren, jedoch nur knapp 40 Prozent der Männer.

„Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Konzessionsbereitschaft von arbeitslosen Leistungsbeziehenden zumindest teilweise ein klassisches Rollenverständnis widerspiegelt. Mütter sind demnach eher bereit, schlechter bezahlte Jobs anzunehmen, sofern diese eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Vätern hingegen wird häufiger die Rolle des Familienernährers zugeschrieben, sodass ihnen monetäre Aspekte im Schnitt wichtiger sind als Müttern“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. Die Tatsache, dass bestimmte Stellen aus Sicht der Betroffenen nicht in Frage kommen, beeinflusse auch die beruflichen Chancen im weiteren Erwerbsverlauf und kann zu Nachteilen insbesondere für Mütter führen. „Bestehende Geschlechterrollen, die sich darauf auswirken, wie Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit innerhalb der Familie aufgeteilt werden, haben langfristige Konsequenzen für die individuelle Arbeitsmarktbeteiligung, die sich zum Nachteil von Müttern auswirken“, so Frodermann.

Die Studie beruht auf Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/arbeitslose-im-grundsicherungsbezug-vaeter-nehmen-unguenstige-arbeitszeiten-und-lange-arbeitswege-eher-in-kauf-als-muetter/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.11.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Kosten für die Pflege drohen dem neuen Pflegereport der Barmer Krankenversicherung zufolge aus dem Ruder zu laufen. Gründe dafür sind dem heute veröffentlichten Bericht nach die steigende Zahl der Pflegebedürftigen, eine längere Pflegedauer, höhere Löhne und mehr Personal.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Zeit der Notlösungen muss vorbei sein. Die großen Herausforderungen in der Pflege können nur mit einer umfassenden Pflegereform bewältigt werden. Wir erwarten vom Bund, dass die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut wird, in der Pflegebedürftige einen kalkulierbaren Eigenanteil leisten müssen. Es wird höchste Zeit, dass eine Flexibilisierung der Leistungen und eine sektorübergreifende Versorgung möglich wird, bei der auch die Unterstützung der pflegenden Zu- und Angehörigen und die Zivilgesellschaft stärker in den Blick genommen wird. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, wenn Pflegebedürftige auch in Zukunft gut versorgt werden sollen. Deshalb fordern wir die Bundestagsparteien auf, die Pflege als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen.“ 

Darüber hinaus hat die Diakonie gemeinsam mit weiteren Verbänden und Gewerkschaften die Petition „Mach Dich #StarkFuerPflege!“ ins Leben gerufen, die die Bundestagsparteien auffordert, die Pflegereform als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen: https://weact.campact.de/petitions/mach-dich-stark-fur-pflege 

Zur Diakonie-Pflegekampagne  

Die Diakonie Deutschland hat sechs zentrale Forderungen für eine nachhaltige Reform des Pflegesystems erarbeitet. Dazu gehören neben einer Pflegevollversicherung und Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen die Verpflichtung der Kommunen zur Altenhilfeplanung, die Absicherung pflegender Angehöriger, die Stärkung des Pflegeberufes sowie der Ausbau und Einsatz von digitalen Technologien. Angesichts eines zunehmenden Handlungsdrucks in der Pflege kritisierte der evangelische Wohlfahrtsverband die politische Untätigkeit und forderte durchsetzungsstarke Maßnahmen, um die Pflege langfristig zu sichern. Mit prominenter Unterstützung von Benno Fürmann, Anna Maria Mühe, Eckart von Hirschhausen, Ricardo Lange und weiteren engagierten Gesichtern startete die Diakonie Anfang November eine bildstarke Kampagne, die mit der klaren Botschaft „Auch Du brauchst Pflege. Irgendwann.“ auf die Dringlichkeit einer Reform hinweist. https://pflege.diakonie.de/

Barmer Pflegereport

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die paritätische Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wiederherzustellen.

Mit der Ernennung von Holger Wöckel am 21. Dezember 2023 als Nachfolger von Sibylle Kessal-Wulf im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts endete die kurze Zeit der erstmaligen paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach nur dreieinhalb Jahren. Mit der nun noch anstehenden Nachwahl für Josef Christ im Ersten Senat, der altersbedingt ausscheidet, bietet sich nun noch in dieser Legislatur und damit sehr kurzfristig die Chance, das Bundesverfassungsgericht wieder paritätisch zu besetzen. „Mit einer Nachfolgerin auf dieser Richterstelle wären erstmals beide Senate jeweils paritätisch besetzt, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten und begleitet unter diesem Aspekt auch jeweils kritisch die Wahlen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts. Auch zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und zu den dafür erforderlichen Gesetzesinitiativen hat der djb sich mehrfach geäußert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zwei umfangreiche Policy Papers veröffentlicht, die sich mit Schutzlücken und Reformbedarfen bei der strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt befassen. Das erste Policy Paper beleuchtet das Ausmaß und die verschiedenen Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt und zeigt, dass der rechtliche und gesellschaftliche Umgang mit dieser Gewaltform dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gerecht wird. Im zweiten Policy Paper spricht sich der djb für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts aus: Ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell soll die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen.

„Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Gewalt, die besonders Frauen und marginalisierte Gruppen betrifft und als geschlechtsspezifisches Problem in der gesellschaftlichen Diskussion endlich mehr Raum finden muss“, so die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Das Policy Paper „Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe“ zeigt, dass sexualisierte Gewalt über körperliche Übergriffe hinausgeht und vielfältige Formen von Belästigungen und digitaler Gewalt umfasst. Eine effektive Bekämpfung erfordert ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Schwere und Formen dieser Übergriffe sowie Anpassungen im Strafrecht.

Das Policy Paper „Nur Ja heißt Ja“ betont die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts. Das derzeitige Strafrecht in Deutschland basiert auf einem „Nein heißt Nein“-Ansatz und erkennt die Schutzbedürftigkeit von Betroffenen nur in ausgewählten Fällen an. Der djb fordert daher eine Regelung, die auf einem Einverständnis basiert und klarstellt, dass jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis als Übergriff gewertet wird. „Diese Reform im Sexualstrafrecht kann dazu beitragen, sexualisierte Gewalt effektiver zu bekämpfen und die Rechte der Betroffenen besser zu schützen“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Im Vorfeld des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen lädt der djb am heutigen Abend zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung ein, bei der die Policy Paper vorgestellt werden. Moderiert von Lisa Schmidt und Maja Werner diskutieren die Expert*innen Dilken Çelebi, Kaja Deller, Ronska Grimm und Sabine Kräuter-Stockton darüber, warum sexualisierte Gewalt oft verharmlost wird, welche rechtlichen Schutzlücken bestehen und welche Maßnahmen notwendig sind, um dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirksam Geltung zu verschaffen. Der djb setzt mit diesen Veröffentlichungen und der Diskussionsveranstaltung ein starkes Zeichen für eine geschlechtergerechte und wirkungsvolle Strafverfolgung sexualisierter Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.11.2024

Über 100 engagierte Menschen mit Armutserfahrung aus ganz Deutschland haben beim 17. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin eine klare Botschaft an die Politik gerichtet: Es braucht dringend spürbare Verbesserungen für Menschen, die in Armut leben, und wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Vor allem auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl war die einhellige Meinung der Versammlung unmissverständlich: Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen müssen zwingend in die Wahlprogramme aller Parteien aufgenommen werden.

Während der zweitägigen Veranstaltung, die vom 14. bis 15. November im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung stattfand, kamen die Teilnehmer:innen mit verschiedenen Bundespolitiker:innen zusammen, um über drängende Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.  

Im Fokus des Treffens standen die Punkte der Menschen für ein „Wahlprogramm zur Armutswende“. Sie bewerteten die aktuelle Situation, die angekündigte Nullrunde beim Bürgergeld, die Verschärfung von Sanktionen, die Hetze gegen Menschen mit Armutserfahrung und die steigenden Lebensmittelpreise. So machten sich einige Beteiligte dafür stark, dass es für jeden Menschen eine warme Mahlzeit an jedem Tag geben solle. Das kostenfreie Schulessen soll als Teil der Lernumgebung und des Erlebens gesellschaftlichen Zusammenhalts deutschlandweit eingeführt werden.  

In allen Gesprächen tauchte ein Thema immer wieder auf: Bezahlbares Wohnen. „Dass die Ampel-Koalition nicht einmal minimalste Verbesserungen im Mietrecht und zum Schutz vor Wohnungsverlust umgesetzt hat, enttäuschte viele hier sehr“, so Michael Stiefel, Koordinator des Treffens der Menschen mit Armutserfahrungen und Mitarbeiter der Diakonie Deutschland. Ein wohnungsloser Teilnehmer des Treffens – Hartmut Nölling – hat u.a. deshalb sein Vorhaben, als Einzelkandidat zur Bundestagswahl anzutreten, präsentiert. „Wohnungslosigkeit ist viel zu wenig repräsentiert im Deutschen Bundestag. Mit meiner Kandidatur will ich aufrütteln, dass hier endlich Wirksames passiert“, formuliert er seine Motivation. Durch den vorgezogenen Wahltermin sei die Kandidatur für ihn als wohnungsloser Mensch allerdings deutlich schwieriger geworden.

Teilnehmer Karsten Dunzweiler sah sich nach mehrjähriger Wohnungslosigkeit mit erheblichen Schulden aus der Krankenversicherung konfrontiert: „Es kann nicht sein, dass man so leicht den Schutz der Krankenversicherung verliert und es so viele Menschen gibt, die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen haben.“

Die Altersarmut der Teilnehmerin Gisela Brauhaus aus Köln resultiert aus ihrer Zeit als pflegende Angehörige: „Ich habe jahrelang meinen bettlägerigen Vater gepflegt. Jetzt bin ich selbst arm.“ Hier will sie sich engagieren. Der Veränderungsbedarf ist immens und das Thema bewegt immer mehr Menschen. Mit Gedichten über die Situation bringt sie ihren Protest zum Ausdruck, wo immer sie kann.  

Die Teilnehmer:innen des Treffens betonten, dass es ihnen nicht nur um kurzfristige Lösungen geht, sondern um nachhaltige Strategien, die langfristige Verbesserungen für alle von Armut Betroffenen bringen. Das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung bietet eine wichtige Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Betroffenen und Entscheidungsträger:innen und setzt ein starkes Zeichen für die Notwendigkeit politischer Maßnahmen gegen Armut. 

Das Treffen wird am Freitagabend mit einem musikalischen Manifest des Komponisten Dr. Martin Krämer Liehn enden. Musiker:innen werden die Forderungen der Teilnehmenden mit Cello, Fagott, Posaune, Pauken und Sprechchören intonieren: „Wir spielen uns auf – zur #Armutswende“. 

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 15.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

DJI Kolloquium online

Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung

Datum: 03. Dezember 2024 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

Termin: 04. Dezember 2024

Veranstalter: OECD Berlin Centre und IAB

Ort: Online

Impulsvortrag: Yulia Kosyakova, IAB 

Im Anschluss Diskussion mit:

Gunilla Fincke, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Florian Janik, Oberbürgermeister von Erlangen 
Thomas Liebig, OECD 

Moderation: Nicola Brandt, OECD 

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten lässt sich auf individuelle Faktoren wie den Spracherwerb, Bildungsfortschritt und zunehmende Arbeitsmarkterfahrung in Deutschland sowie den schrittweisen Abbau institutioneller Hürden zurückzuführen. So sind der Erwerb von Deutschkenntnissen, Bildungs- und Hochschulabschlüssen sowie die Beantragung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im Schnitt mit höheren Erwerbstätigenquoten verbunden. Bei den institutionellen Faktoren zeigt sich ein statistisch positiver Zusammenhang zwischen der Anerkennung von Asylanträgen und den Erwerbstätigenquoten. Im Gegensatz dazu stehen Einschränkungen des Arbeitsmarktzugangs bei Männern, die Gewährung von Sachleistungen bei Frauen sowie Wohnsitzauflagen in einem negativen Zusammenhang. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitsmarktchancen verschiedener Gruppen von Geflüchteten deutlich unterscheiden. Diese Themen sollen im Panel vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Ländern diskutiert werden.

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular https://events.oecd-berlin.de/349  für diese Veranstaltung an. 

Termin: 10. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Pädagogische Fachkräfte haben es bei der Gestaltung der Erziehungspartnerschaft immer auch mit Vätern zu tun – das ist einerseits eine Selbstverständlichkeit, andererseits wirft es spezielle Fragen auf: Wie können gerade Väter bei der Gestaltung ihrer Rolle unterstützt werden, ohne in Geschlechter-Klischees abzudriften? Welche Form der Ansprache brauchen Väter, wenn diese manchmal etwas weniger greifbar sind?

Denn viele Väter wollen nicht nur verstärkt am Aufwachsen ihrer Kinder aktiv teilnehmen, sie tun es auch zunehmend. Aber so wie es für Mütter nicht damit getan ist, einfach Zeit für die Berufstätigkeit zu erkämpfen (und alles wird gut), ist es für Väter nicht ausreichend, zwei Monate Elternzeit zu beantragen und ansonsten alles in den alten Strukturen, vor allem den alten Denkstrukturen, zu belassen. Vielmehr müssen Mütter wie Väter (und wir Fachkräfte) jene gesellschaftlichen und vor allem psychologischen Faktoren und Prozesse erkennen, die uns immer wieder in alte Stereotype zurückfallen lassen und somit ein wirklich befriedigendes Zusammen von Arbeit und Familie erschweren. Zumal Männer in keinem gesellschaftlichen Bereich solche Einschränkungen und Abwertungen, ja, ein solches Nicht-Ernstnehmen erleben wie im Bereich der Vaterschaft. Und das, obwohl hier doch die Weichen gestellt werden – für funktionierende Elternschaft, für psychisch gesunde Söhne und Töchter und durchaus auch für ein befriedigendes Männerleben.

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Fragen des Vater-Seins behandelt und dabei berücksichtigt, wie pädagogische Fachkräfte Väter und Mütter bei diesem Findungsprozess unterstützen können.

Mit Björn Süfke, man-o-mann männerberatung, Bielefeld (www.man-o-mann.de)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 11. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

In dieser Ausgabe der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie setzen wir uns mit den Themen Klassismus und Rassismus auseinander – zwei zentrale Diskriminierungsformen, die das Leben junger Menschen maßgeblich prägen. Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund von Klassenherkunft und Klassenzugehörigkeit, während Rassismus auf der Zuschreibung einer vermeintlich „ethnischen“ Herkunft basiert. Dabei schauen wir auch auf die Verschränkung dieser Diskriminierungen (Intersektionalität) und beleuchten ihre Auswirkungen auf die Jugend, etwa in den Bereichen Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und psychische Gesundheit.

Gemeinsam diskutieren wir, welche Rolle diese Diskriminierungsformen in der Jugendarbeit spielen und welche Handlungsansätze und Strategien es gibt, um Rassismus und Klassismus in der Jugendarbeit zu erkennen und entgegenzuwirken.

Ziel ist es, Fachkräften und Interessierten Ansätze für eine diskriminierungssensible Jugendarbeit zu vermitteln und aufzuzeigen, wie sie junge Menschen nachhaltig unterstützen und stärken können.

Input von

Alli Kamalanathan (sie/ihr) ist freiberufliche Fach- und Prozessberaterin für diskriminierungskritische Schul- und Organisationsentwicklung sowie Social Justice und Diversity-Trainerin. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Diskriminierungskritik, Empowerment, Haltungsarbeit sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Als Vorstandsmitglied von korientation e.V. setzt sich Alli außerdem für die Sichtbarkeit von Asiatisch-Deutschen Perspektiven in Deutschland ein. 

Sie positioniert sich als Eelam-Tamilin, cis-Frau of Color, queer, in Armut aufgewachsen, neurotypisch und nicht-behindert.

Moderation

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Anmeldung bitte über Eveeno: https://eveeno.com/133772297

Inhaltliche Rückfragen gerne an

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-328)

Organisatorische Rückfragen gerne an

Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-327)

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: deutsches Netzwerk Grundeinkommen, österreichisches Pendant Netzwerk Grundeinkommen und Sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria und FRIBIS.  Netzwerk Care Revolution und  Verein Solidarisch Sorgen unterstützen den Fachtag. 

Ort: Dortmund

Der Streit um den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, Ukraine-Krieg, Klimawandel und die unsägliche „Bürgergeld“-Debatte lassen scheinbar keinen Spielraum für sozialpolitische Forderungen oder gar visionäre Höhenflüge. Aber gerade diese Krisen verweisen auf die Sackgassen: Nicht zuletzt der Rechtsruck in Teilen des Landes zeugt von den Folgen starker Verunsicherung und existenzieller Sorgen. Vor diesem Hintergrund sind offene Diskussionen und ein beherztes Nachdenken über Zukunftsalternativen umso dringlicher. Dessen will sich der Sozialpolitische Fachtag in Dortmund annehmen.

Der Fachtag soll in beide Ideen – die des Grundeinkommens und die der sozialen Infrastruktur – einführen und ihre Stärken, Schwächen, Anschlussstellen, Unvereinbarkeiten und Umsetzungswege diskutieren. Was den deutschen und österreichischen Protagonist*innen in den Pionierjahren der Grundeinkommensidee klar war, nämlich, dass das Grundeinkommen und Soziale Infrastruktur zusammen zu denken sind, wird in der Gegenwart neu diskutiert. Um diese Diskussion zu vertiefen und voranzubringen, werden beide Ansätze zunächst auf wissenschaftlicher Ebene dargestellt, kontrovers beleuchtet und auf verwandte Debatten, wie z. B. die über De-Growth oder Alltagsökonomie, bezogen. Im nächsten Schritt werden zwei populäre politische Initiativen – Öffentlicher Luxus und Care Revolution – vorgestellt und theoretisch eingebettet. Schließlich wird anhand der Lebenslage und Interessen wohnungs- und obdachloser Menschen exemplarisch die Praxistauglichkeit der Ansätze geprüft. Dass der Fachtag nicht nur an der Hochschule selbst, sondern in der (Nord-)Stadt Dortmunds (Pauluskirche) stattfinden wird, steht auch für einen Perspektivenwechsel weg vom rein Akademischen hin zum direkt Gesellschaftspolitischen: Wie könnte eine Transformation der Gesellschaft in Anbetracht der Ansätze und Ideen gelingen? Wie sehen es die Akteure selbst?

Die Referent*innen des öffentlichen Fachtages:

Margit Appel (Wien, Österreich), Politikwissenschaftlerin und Soziologin, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin der Katholischen Sozialakademie Österreichs, Mitbegründerin des Netzwerks Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria. Freie Autorin und Referentin zu Themen wie Feministische Ökonomie, (Care-)Arbeit und Bedingungsloses Grundeinkommen.

Dr. Richard Bärnthaler (Leeds, Großbritannien), sozial-ökologischer Ökonom, Assistenzprofessor für Ökologische Ökonomik an der University of Leeds, Leiter der Forschungsgruppe Economics and Policy for Sustainabilty, Vorstandsmitglied der European Society for Ecological Economics, im wissenschaftlichen Beirat des Kompetenzzentrums Alltagsökonomie und Associate Editor des Journal Sustainability: Science, Practice, Policy.

Ronald Blaschke (Dresden), Dipl. Phil., Dipl. Päd., Mitbegründer des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im Netzwerkrat und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im FRIBIS-Team Care.

Dr. Dierk Borstel (Dortmund), Politikwissenschaftler, Professor für praxisorientierte Politikwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, lehrt und forscht u. a. zu Gefährdungen der liberalen Demokratie, zu Prozessen der Radikalisierung und der Wohnungslosigkeit.

Anja Butschkau (Dortmund), Dipl.-Sozialarbeiterin, Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen (SPD), dort frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, Vorsitzende des AWO-Unterbezirks Dortmund und stellv. Vorsitzende des AWO-Bezirks Westliches Westfalen.

Dr. Ute Fischer (Dortmund), Ökonomin und Soziologin, Professorin für Politik- und Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, Mitglied im FRIBIS-Team Care und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitbegründerin der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“.

Elfriede Harth (Frankfurt am Main), Aktivistin im Netzwerk Care Revolution. Sie ist diplomiert vom Institut d’Etudes Politiques de Paris und von der Ecole de Hautes Etudes en Sciences Sociales (ebenfalls in Paris). Sie ist Hausfrau und inzwischen Großmutter und war mehrere Jahre als Lobbyistin für sexuelle und reproduktive Rechte in der internationalen Zusammenarbeit im Europäischen Parlament tätig.

Friedrich Laker (Dortmund), evangelischer Theologe und Pfarrer der Pauluskirche Dortmund (Ev. Lydia-Kirchengemeinde), Initiator und Leiter von „Pauluskirche & Kultur“ seit 2004, einem innovativen Format für den Dialog zwischen Kirche, Kunst und Gesellschaft mit philosophischen Podiumsdiskussionen, Kulturveranstaltungen und zeitgemäßen Gottesdienstformen.

David J. Petersen (Flensburg), Sozioökonom und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Plurale Ökonomik und beim Norbert Elias Center for Transformation Design & Research an der Europa-Universität Flensburg aktiv. Bei Economists for Future engagiert er sich für zukunftsfähiges Wirtschaften.

Bastian Pütter (Dortmund), Journalist, leitet die Redaktion des sozialen Straßenmagazins bodo und ist Sprecher der deutschsprachigen Straßenzeitungen im Internationalen Netzwerk der Straßenzeitungen (INSP).

Tim Sonnenberg (Dortmund), Sozialarbeiter und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Dortmund. Forschungsschwerpunkte sind „Diskriminierung von wohnungslosen Personen“ und „non-formal social work“.

Lukas Warning (Berlin), politischer Ökonom und Mitgründer von communia. Er studierte in Maastricht, Toulouse und Koblenz. Er war als Bildungsreferent für Klimagerechtigkeit tätig, gründete und koordinierte das zivilgesellschaftliche Aktionsbündnis Wachstumswende Bremen und arbeitete als Campaigner und Referent für die sozialökologische Transformation bei Oxfam Deutschland.

Die Moderatorinnen des öffentlichen Fachtages:

Gudrun Kaufmann (Freiburg), Ökonomin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Freiburg Institute for Basic Income Studies. Promoviert zum Grundeinkommen im Kontext der Narrativen Ökonomik. Mitglied (u. a.) im Netzwerk Plurale Ökonomik und bei Economists for Future.

Dr. Verena Löffler (Witten), Ökonomin mit Fokus Sozialpolitik, Vorstandsreferentin Die Brücke e. V. Dortmund, Mitglied im FRIBIS Team Care und des Unabhängigen Instituts #CloseEconDataGap

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

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Pressemitteilung und Verbändebrief zum „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Berlin, 28.11.2024 –  73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf. Bitte beachten Sie im Anhang den Verbändebrief und die dazugehörige Pressemitteilung.

Auch das ZFF hat den Verbändebrief unterzeichnet. Sie können die Vorsitzende des ZFF, Britta Altenkamp, wie folgt zitieren: „Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Verbändebrief.

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ZFF-Info 15/2024 – 30 Jahre Grundgesetzzusatz

AUS DEM ZFF

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Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.

„Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft“, fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. „Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden.“

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.

Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

„Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.“

Weitere Informationen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Heute tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.“

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

 

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024

Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung

„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.

Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen. 

Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.

Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen

Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2024

Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 789 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13741) einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten.

Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.

Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/13633). „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.

Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.

Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die öffentlich stattfand.

Bereits in ihrem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 bezieht (20/9650), hatten die Menschenrechtsexperten auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Sie berufen sich dabei auf Empfehlungen des unabhängigen Expertengremiums „Grevio“, das für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist. Deutschland müsse im kommenden Jahr über Fortschritte Bericht erstatten, erklärte die DIMR-Direktorin. Die Zeit zur Umsetzung dränge.

Zudem ist die Lage ernst: Mindestens jede dritte Frau erfahre einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, betroffen seien Frauen und Mädchen aus allen Schichten, betonte Rudolf im Ausschuss. Im vergangenen Jahr zeigte auch ein Lagebild des Bundeskriminalamtes, dass die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen; 2023 wurden demnach insgesamt 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent waren weiblich. Dies war ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Istanbul-Konvention verpflichte Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und sie wirksam strafrechtlich zu verfolgen, mahnte Rudolf gegenüber den Abgeordneten: „Es geht dabei um eine ganz zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft“, so Rudolf, „dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“.

Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts riet auch bei anderen virulenten Menschenrechtsfragen zum Handeln: So drohe zum Beispiel gerade älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnungsnot. Wohnen sei ein Menschenrecht, Rudolf riet deshalb unter anderem dazu, bei der Wohnraumförderung nur noch die Schaffung barrierefreier Wohnungen zu fördern.

Aus menschenrechtlicher Perspektive beobachte ihr Institut “mit Sorge übermäßige staatliche Reaktionen auf Klimaproteste„, sagte Rudolf. So greife die von Bayern gegen Klimaaktivisten angewandte Präventivhaft schwer in die Grundrechte ein, erklärte Rudolf. Bei der Anordnung müssten Gerichte berücksichtigen, dass friedliche Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt seien. Die Störung des Verkehrs sei keine “schwerwiegende Gewalt„.

Eine Mahnung, die den Widerspruch der Unionsfraktion hervorrief. Die Störung des Straßen- und Flugverkehrs durch Klimaaktivisten sei ein Eingriff, der Menschenleben gefährde, sagte der Abgeordnete Jonas Geissler (CSU).

Rudolf räumte daraufhin ein, dass es bei den Klimademonstrationen unterschiedliche Sachverhalte gegeben habe, gleichzeitig verwies sie aber auf die Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. So hatte ein Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Umweltschützer, Michel Forst, Bayern explizit für die Einschränkung des Demonstrationsrechts gerügt.

Schließlich erinnerte Rudolf die Ampelkoalition an ihr Vorhaben, auch für Bundestagswahlen das Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken. Geschehen sei aber nichts. “Bundestag und Bundesrat sollten sich schnell mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen„, mahnte die Menschenrechtsexpertin. Es gehe darum, dass junge Menschen die Zukunft des Landes mitbestimmen könnten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hätten sie, die 15 Millionen Kinder und Jugendliche, auch das Recht dazu.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es berichtet dem Bundestag jährlich überdie Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Das Video zur Sitzung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-menschenrechte-71-sitzung-1025796

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 06.11.2024

Rechtliche und finanzielle Maßnahmen für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag diskutiert.

Die erste Empfehlung des Bürgerrates Ernährung im Wandel (20/10300) sieht ein bundesweites Gratis-Mittagessen für Kinder und Jugendliche vor. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung müssen jedoch geklärt werden. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ (WD 3 – 079/24) kommt zu dem Ergebnis, dass eine direkte und zweckgebundene Finanzierung der Bereitstellung kostenfreier Mittagessen an Kitas und Schulen aus dem Bundeshaushalt nach den vorstehenden Ausführungen eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich machen würde.

Außerdem ließe sich in Erwägung ziehen, die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder zu verändern, um diesen über die Steuerverteilung einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung der Mittagessen an Kitas und Schulen zu gewähren. Gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei dem in Bezug genommenen Bundesgesetz handele es sich um das Finanzausgleichsgesetz. Einfacher sei es jedoch, dass der Bund den Ländern für Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen nach bestehender Rechtslage unter den Voraussetzungen des Artikels 104c GG Finanzhilfen gewähre.

Die Gruppe Die Linke verdeutlichte, wie wichtig die Umsetzung der Forderung des Bürgerrates sei. Es gebe seit Jahren Forderungen nach gesunder Ernährung und nach Bildungsangeboten, wie gesundes Essen zubereitet werden kann. Beide Aspekte würden erfüllt, wenn in Deutschland in Kitas und Schulen ein kostenloses Mittagessen angeboten werden würde. Ein schwieriger Begründungsaufwand könne nicht als Argument gelten, ein solches Vorhaben nicht umzusetzen.

Die FDP-Fraktion sprach sich für einen anderen Ansatz aus. Die Vertreterin betonte, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen die Aufgabe der Länder und der Kommunen sei. Der Bund unterstütze bereits jetzt mit Bildungs- und Teilhabeangeboten. Einige Bundesländer hätten bereits Erfahrungen mit der Ausgabe von kostenlosem Mittagessen, in Berlin würden beispielsweise 30 Prozent der Gratis-Mittagessen weggeworfen, das sei kein erstrebenswertes Ziel.

Der Redner der AfD-Fraktion verwies auf das grundlegende Problem, das der Bürgerrat Ernährung am Ende seiner Arbeit habe. Das Thema Schulessen sei Ländersache, und das hätte vor Arbeitsaufnahme des Bürgerrates offen kommuniziert werden müssen. Die Wissenschaftlichen Dienste hätten nun zwei Möglichkeiten aufgetan, wie das kostenlose Mittagessen an Schulen und Kitas nun doch noch umgesetzt werden könne, jedoch sei es nicht vertretbar, dass alle Kinder, egal, aus welchen Elternhäusern sie kommen, kostenlose Mittagessen erhalten sollten. Das würde die Haushalte der öffentlichen Hand noch weiter belasten.

Dem widersprach die Vertreterin der SPD-Fraktion. Seit Jahren gebe es den Trend, dass immer mehr Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung essen. Ab dem Jahr 2026 komme noch die verpflichtende Ganztagsschule hinzu. Es sei zudem erwiesen, dass ein gesundes Mittagessen die Lernleistungen und das Gemeinschaftsleben an Schulen positiv beeinflusse, aus diesem Grund sollten Wege gefunden werden, die es den Schulen und Kitas ermöglichen, Mittagessen kostenlos abzugeben.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, auszuloten, was nötig und möglich ist, um Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen umzusetzen und gesundes Schulessen möglich zu machen. Ein mögliches Programm sollte nachhaltig und verlässlich finanziert sein.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass die Kosten für ein kostenloses Mittagessen sehr viel geringer ausfallen dürften als die Kosten, die durch ernährungsbedingte Erkrankungen anfallen. Alleine die Krankenkassen würden dafür jährlich 30 Milliarden Euro ausgeben, der volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich gar auf 63 Milliarden Euro jährlich. Eine gute Kita- und Schulverpflegung sei auch deshalb notwendig, weil Bildung einer der wenigen Rohstoffe sei, über die dieses Land verfüge.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 760 vom 06.11.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.

Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.

Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 06.11.2024

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 752 vom 05.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die dazu schon im SGB II vorhandene Regelung sei aber präziser und besser ausformuliert als das, was im Entwurf mit Blick auf den Reha-Bedarf niedergelegt sei, befand sie.

Die Ausrichtung der Schärfung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums auf ganzheitliche Angebote für junge Menschen und die Förderung der Qualifizierung sowie von Gründungswilligen setzt aus Sicht von Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Standort- und Fachkräftesicherung an den richtigen Stellen an. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ebenfalls ein wichtiger Baustein in diesem Kontext, betonte sie.

Nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthält der Gesetzentwurf systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung. So sei es systemwidrig, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen und durch Mittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, sagte BDA-Vertreterin Anna Robra. Sie sprach sich dafür aus, die Übermittlung von Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden an die BA und potenzielle Arbeitgeber verpflichtend zu machen, um die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen.

Beim Deutschen Städtetag löst die Ausweitung der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit durch das SGB-III-Modernisierungsgesetz grundsätzliche Bedenken aus. Man sehe mit großer Sorge der Verstetigung einer finanziellen und strukturellen Schieflage zwischen Jobcentern und Agenturen und lehne weitere Kompetenzverschiebungen von Jobcentern in Richtung Agenturen ab, sagte Städtetag-Vertreter Nikolaus Schelling. Agenturen, Jobcenter und Jugendämter benötigten klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzabgrenzungen. Die Förderung junger Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gehöre in erster Linie ins Kompetenzfeld der Kommunen, sagte er.

Bei der Bundesagentur für Arbeit rechnet man mit erheblichen Mehraufwänden. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertete BA-Vertreterin Regine Schmalhorst diese zusätzliche Belastung zum aktuellen Zeitpunkt als kritisch, „auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden“. Zu begrüßen sei die angestrebte Öffnung der Ausrichtung von Beratung im SGB III für junge Menschen insbesondere am Übergang Schule/Beruf. Gut sei auch, dass Beratungs- und Vermittlungsgespräche „in geeigneten Fällen“ künftig per Videotelefonie durchgeführt werden können.

Videotelefonie ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion von Bedeutung, da sie nicht nur den Zugang zur Beratung erleichtern, sondern auch für das Personal vor Ort entlastend wirken könne. Die Arbeitsagenturen hätten mit der während der Corona-Pandemie eingeführten Videoberatung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht, sagte dbb-Vertreter Waldemar Dombrowski. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden, die die Videoberatung in Anspruch genommen haben, würden weit überwiegend positiv ausfallen. Gleichwohl sei der Einsatz von Videoberatung lediglich als gute Ergänzung und nicht als Ersatz für persönliche Präsenzberatungen zu betrachten.

Gegen die im Zuge des Omnibusverfahrens zu dem Gesetzentwurf geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sprach sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aus. Die Annahme, die Verschärfungen könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, sagte er. Ein solcher politischer Kurswechsel sei mit Nachdruck zu kritisieren. Mit dem begleitenden Diskurs und den geplanten Maßnahmen werde die Verantwortung für eine unzureichende Erwerbsintegration den betroffenen Erwerbslosen zugeschoben. So würden die Opfer des Arbeitsmarktes zu Tätern umgedeutet, sagte Rock.

Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die „Unverbindlichkeit des Kooperationsplans“. Mit dieser Unverbindlichkeit gehe schließlich eine Einschränkung des Maßnahmenkatalogs der Bundesagentur einher, befand er. Stelle die BA Versäumnisse bei der Einhaltung des Kooperationsplans fest, so könne sie keine Sperrzeiten verhängen, sondern müsse zunächst per Verwaltungsakt auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen und erst hierdurch eine Verpflichtung begründen.

In der Konsequenz könne die Unverbindlichkeit insbesondere das Verhältnis des „Förderns und Forderns“ gefährden, warnte er. Eine Abkehr von diesem Grundsatz habe sich aber bereits bei Einführung des „Bürgergeldes“ nicht bewährt, was nunmehr auch erkannt und zumindest teilweise behoben werde.

Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, sagte, eine grundsätzliche Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen im Übergang Schule zu Beruf sei positiv zu unterstützen und zu befürworten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass es mit der Neuregelung nicht zu Parallelstrukturen im Kontext der BA und der kommunalen Jugendhilfe kommt, machte er deutlich. Dies könne zu Desorientierung der ohnehin belasteten jungen Menschen führen, da für sie ihre Ansprechperson nicht eindeutig ist. „Dies gilt es zu vermeiden“, sagte der Kommunalvertreter. Es bedürfe einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten in den Rechtskreisen, „was den Datenaustausch nicht grundsätzlich ausschließen sollte“.

Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter verwies in seiner Stellungnahme auf die reale Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter 2025 unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben 2022 und einer „vermutlich unzureichenden“ Annahme der Kostensteigerung durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen von insgesamt 20 Prozent (rund 1,8 Milliarden Euro). „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, so Duncker.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 751 vom 04.11.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (20/13564) nach den Folgen der Bürgergeld-Reform für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Menschen sich sechs oder zwölf Monate nach einer Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung befinden und wie sich das Bürgergeld auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Leistungsbeziehenden auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 748 vom 04.11.2024

Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13338) der Unionsfraktion.

Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.

Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 746 vom 04.11.2024

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen und in den letzten Jahren haben sich Ängste, den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten zu können, in der Bevölkerung stark ausgebreitet. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, hat nach den neuesten verfügbaren Daten ebenfalls erheblich zugenommen und liegt auf einem Höchststand (detaillierte Daten unten). Hinzu kommt, dass Arme während der 2010er Jahre gegenüber anderen Einkommensgruppen wirtschaftlich noch weiter zurückgefallen sind, denn von der insgesamt positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt haben sie nur vergleichsweise wenig abbekommen. Das prägt den Alltag und schränkt soziale Kontakte von Menschen mit niedrigem Einkommen ein: Schon 2021, also vor dem Beginn der Inflationswelle, hatten mehr als 40 Prozent der Armen und über 20 Prozent der Menschen in der Gruppe mit „prekären“ Einkommen etwas oberhalb der Armutsgrenze keinerlei finanzielle Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Notlagen zu überbrücken. Rund zehn Prozent der Armen waren zudem finanziell nicht in der Lage, abgetragene Kleidung zu ersetzen. Über die Coronakrise und den Inflationsschub zwischen 2020 und 2023 haben sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen noch einmal deutlich verschärft, und zwar unter Ärmeren sowie bis weit in die Mittelschicht hinein: Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen in der unteren Einkommenshälfte, aber auch knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht fürchteten im vergangenen Jahr, ihren Lebensstandard zukünftig nicht mehr halten zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mit materiellen Einschränkungen und Zukunftssorgen geht vor allem bei ärmeren Menschen eine erhebliche Distanz zu wichtigen staatlichen und politischen Institutionen einher, zeigt die Studie zudem: Weniger als die Hälfte der Armen und der Menschen mit prekären Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniert. Sie sehen für sich auch nicht die Möglichkeit, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Rund ein Fünftel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße.

„Wir sehen in den Daten, dass Deutschland in einer Teilhabekrise steckt, die sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Diese Krise hat eine materielle Seite und eine stärker emotional-subjektive“, erklären die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle. „Die materielle Seite zeigt sich am stärksten bei den Menschen in Armut. Für sie stehen unmittelbare materielle Mangellagen im Vordergrund, und ein Teil von ihnen wendet sich relativ deutlich vom politischen System ab. Die Gruppe der Armen ist nicht nur seit 2010 größer geworden, sie ist zudem im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte noch ärmer geworden.“ Der Verteilungsbericht zeige zugleich deutlich, dass auch oberhalb der Einkommensgruppen in Armut „und sogar in der Mittelschicht, insbesondere der unteren, Zukunftsängste zunehmen und die politische Teilhabe teilweise brüchig ist“, analysieren Spannagel und Brülle.

„Es ist entscheidend, das Teilhabeversprechen glaubhaft zu erneuern, das konstitutiv ist für eine demokratische, soziale Marktwirtschaft“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Dabei muss die Politik das Rad nicht neu erfinden. Sie sollte vielmehr über Jahrzehnte bewährte Institutionen wieder stärken, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge, eine auskömmliche gesetzliche Rente und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und modernen Energienetzen bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem.“ Zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen beitragen würde neben einer Reform der Schuldenbremse auch eine wirksamere Besteuerung sehr großer Vermögen, die zudem der gewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheit entgegenwirken könne, so Kohlrausch.

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden. Diese ganz neuen Daten sind die Grundlage für die von den WSI-Forschenden berechneten Ungleichheitsindikatoren (Gini-Koeffizient, Armuts- und Reichtumsquoten), für die Angaben zu den Größen der Einkommensgruppen sowie für die Entwicklung der Realeinkommen. Die übrigen verwendeten SOEP-Zahlen beziehen sich auf die vorherige SOEP-Welle (Einkommensdaten bis 2020). Zweitens stützen sich die Forschenden auf die Lebenslagenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden in zwei Wellen 2020 und 2023 jeweils mehr als 4.000 Personen repräsentativ anhand einer Zufallsstichprobe befragt.

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2024 stellt das WSI die Haushalte, deren verfügbare Nettoeinkommen maximal den Mittelwert (Median) aller Haushalte in Deutschland erreichen. Dabei sind mögliche Sozialtransfers bereits einbezogen. Innerhalb dieser „unteren Hälfte der Einkommensverteilung“ orientieren sich Spannagel und Brülle an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben, um drei Gruppen voneinander abzugrenzen: Haushalte in Armut mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians, was beispielsweise einem monatlichen Netto von weniger als 1.350 Euro für einen Single entspricht; Haushalte mit prekären Einkommen (60 bis unter 80 Prozent des Medians bzw. weniger als 1.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt) und Haushalte, die zur unteren Mitte der Einkommensverteilung zählen (80 Prozent bis unter 100 Prozent des Medians bzw. weniger als 2240 Euro). Zum weiteren Vergleich ziehen sie die Haushalte der oberen Mitte heran, die über Einkommen von 100 bis unter 150 Prozent des Medians verfügen.

Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte

WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98, November 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.11.2024, gekürzt

Der Fortschritt ist bisweilen eine Schnecke – besonders in Sachen Geschlechtergleichheit. Wie weit der Weg dahin auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch ist, welche Hindernisse es gibt und wie sie sich überwinden lassen, hat die Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll analysiert. Ihr neuer, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter Bericht gibt einen aktuellen Überblick.* Dafür hat Jochmann-Döll Literatur ausgewertet sowie die Verantwortlichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften befragt. Ihr Bericht ist Teil eines Projekts zum Stand der Entgeltgleichheit in den nordischen Staaten und in Deutschland, das der Rat der nordischen Gewerkschaften, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB initiiert haben. Ziel: Durch Beispiele guter Praxis zeigen, wie sich die Lohnlücke schließen lässt und daraus Empfehlungen für die nationale und europäische Politik ableiten. „Die Studie macht deutlich, dass Entgeltgleichheit von Frauen und Männern kein Wunschtraum ist, denn es gibt erprobte Mittel gegen Lohnungleichheit“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Doch der Weg dorthin ist vielerorts noch weit.“

Der Gender Pay Gap ist der Auswertung zufolge in Deutschland „im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konstant hoch“, 2022 entsprach der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 Prozent oder 4,46 Euro. Als eine Ursache für die klaffende Lohnlücke macht Jochmann-Döll unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlende Sanktionen aus. Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, habe nur wenig gebracht; einer Evaluation zufolge ist es nur einem Drittel der Beschäftigten bekannt, nur vier Prozent haben ihr Recht auf individuelle Auskunft bislang in Anspruch genommen. Grundsätzlich spiegele die geschlechtsspezifische Bewertung von Arbeit hartnäckige stereotype Überzeugungen wider, die unter anderem dazu führen, dass soziale oder Sorgeberufe, in denen viele Frauen arbeiten, bei der Bezahlung trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unterbewertet sind. Hinzu komme, dass sinkende Tarifbindung und fehlende Mitbestimmung zu intransparenten Entgeltstrukturen führen, die den Nachweis von Diskriminierung erschweren.

Die Autorin illustriert anhand von „Beispielen guter Praxis“, was zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen könnte. Sinnvoll sind demnach zum einen Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie der „Equal Pay Day“ oder der „German Equal Pay Award“. Von den Bundesländern tut sich etwa Bremen durch die „Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ hervor, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch einen „Lohnatlas“ mit geschlechtsspezifischen Daten. In der betrieblichen Praxis können kostenlose Prüfinstrumente wie der „Entgeltgleichheits-Check“ helfen, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Dass die Gewerkschaften eine wichtige Rolle spielen, belegt unter anderem die „Initiative Lohngerechtigkeit“ der NGG. Ein Ergebnis ist die neue Entgeltstruktur für das Bäckerhandwerk in Berlin-Brandenburg, in der erstmals die männerdominierte Berufsgruppe der Bäcker*innen und die frauendominierte Gruppe der Verkäufer*innen gleichgestellt sind.

Eine weitere Dimension der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sei die „sektorale Segregation“, schreibt Jochmann-Döll. Sie verweist auf eine WSI-Studie von 2023, der zufolge in acht von 16 Sektoren des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Beschäftigten zu mehr als 70 Prozent Männer sind. Die einzigen drei frauendominierten Sektoren – das Gesundheitswesen, das Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht – gehören zu den Dienstleistungen. Von 14 Berufssegmenten waren 2022 sieben männerdominiert. Auf einen Frauenanteil von mehr 70 Prozent kamen drei: die Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Reinigungsberufe. Seit 2013 hat sich an dieser Unwucht wenig geändert. Auch in der Berufsausbildung zeichnet sich kein Umbruch ab: Bei den MINT-Berufen betrug der Frauenanteil 2021 elf Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen 89 Prozent.

Verantwortlich für diese Situation sind dem Bericht zufolge unter anderem vorherrschende Geschlechterbilder, die die Berufswahl beeinflussen. Frauen in atypischen Berufen würden oft diskriminiert und hätten laut einer aktuellen Studie sogar schlechtere Karten auf dem Dating-Markt. Auf Seiten der Unternehmen kämen Vorurteile in vielen Stellenanzeigen oder Einstellungsverfahren zum Ausdruck. Auch in dieser Hinsicht sei die Erosion des Tarifsystems ein Problem: Wenn alte Tarifverträge mit historischen Stellenbeschreibungen weiter gelten, würden Stereotype reproduziert.

Zu den vorbildlichen Gegenmaßnahmen zählt die Expertin den „Girls‘ Day“, der Mädchen ermöglicht, männerdominierte Berufe kennenzulernen, den analogen „Boys‘ Day“ sowie die „Initiative Klischeefrei“, ein vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenes Bündnis unter anderem von Ministerien, Unternehmen, Gewerkschaften und Schulen. Auch dass Informatik in diversen Bundesländern mittlerweile Pflichtfach ist, könnte der Segregation bei der Berufswahl entgegenwirken.

Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht laut der Analyse auch bei den familiären Verpflichtungen: Laut Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022 kommen Frauen im Schnitt auf knapp 30 Stunden pro Woche, die sie mit unbezahlter Arbeit im Haushalt, Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbringen, Männer auf 21 Stunden. Der Gender Care Gap entspricht damit etwa 44 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es gut 52 Prozent.

Neben stereotypen Einstellungen zu Haushalt und Pflege trage auch die Lohnlücke zu diesem Missstand bei, erklärt Jochmann-Döll. Sie lasse es vielen Paaren wirtschaftlich vernünftig erscheinen, dass die Frau den Löwenanteil der Sorgearbeit übernimmt und dafür beruflich kürzertritt. Hinzu kämen Defizite bei der institutionellen Kinderbetreuung – 2023 fehlten rund 400000 Kita-Plätze und 125000 Fachkräfte in diesem Bereich – und das Ehegattensplitting, das große Einkommensunterschiede bei Paaren belohnt.

Gegensteuern ließe sich der Wissenschaftlerin zufolge mit Kampagnen wie dem „Equal Care Day“ sowie mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Familienstartzeit“, die nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Elternzeit Freistellungen vorsieht. Auch die Tarifpolitik könne einen Beitrag leisten: Die IG Metall etwa habe 2018 für die Beschäftigten der Metall- und Stahlindustrie eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub ausgehandelt. Die EVG habe Regelungen unter anderem zu familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung und Chancengleichheit von Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen durchgesetzt.

Zuletzt geht der Bericht auf die „gläserne Decke“ in deutschen Firmen ein. Mit 29 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen lag Deutschland 2022 unter dem EU-Schnitt. In den Vorständen der Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil 18 Prozent. Lediglich in den Aufsichtsräten ist er höher, weil hier zum einen eine gesetzliche Quote gilt und zum anderen die Gewerkschaften in mitbestimmten Unternehmen traditionell Wert auf mehr Geschlechtergleichheit legen.

Als Hindernisse, mit denen Frauen auf dem Weg in die Chefetage rechnen müssen, nennt Jochmann-Döll verbreitete Klischees, denen zufolge Führungskompetenz und strategisches Denken Männerdomänen sind. Das Bild der idealen Arbeitskraft orientiere sich nach wie vor an traditionell männlichen Erwerbsbiografien. Zudem gebe es in vielen Konzernen Männer-Netzwerke, die die Karrieren von Geschlechtsgenossen fördern.

Auf ein Durchbrechen der gläsernen Decke ziele unter anderem die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ ab, heißt es in der Analyse. Auch freiwillige Frauenquoten bei Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen seien begrüßenswert, ebenso Programme für mehr Teilzeit in Führungspositionen bei einigen Konzernen.

Alles in allem stelle die systematische Unterbewertung frauendominierter Berufe und Branchen das größte Hindernis auf dem Weg zu mehr Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt dar, so Jochmann-Döll. Um Abhilfe zu schaffen, bedürfe es unter anderem einer Stärkung der Tarifbindung. Die Bundesregierung müsse das Entgelttransparenzgesetz vollumfänglich an die Vorgaben der EU anpassen. Es gelte, die Sichtbarkeit von Frauen in männerdominierten und von Männern in frauendominierten Berufen zu erhöhen, damit Jugendliche sich an Vorbildern orientieren können. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft, das Elterngeld vom individuellen Einkommen entkoppelt und mit mehr verpflichtenden Partnermonaten verbunden werden. Zusätzlich empfiehlt die Autorin, die Familienstartzeit umsetzen, die Betreuung von Kleinkindern zu verbessern, eine Entgeltersatzleistung für pflegende Beschäftigte einzuführen, die Quotenvorgaben für Führungspositionen auszubauen und auf mehr Teilzeit im Management hinzuwirken.

Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel

*Andrea Jochmann-Döll: Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 356, Oktober 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste“ für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.

„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.

In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:

Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor. 

„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.

Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Dr. Marvin Deversi (33) verstärkt ab November 2024 den AWO Bundesvorstand als neues Mitglied. Damit ist die Vorstands-Doppelspitze beim AWO Bundesverband nach einem intensiven Auswahlprozess durch das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt wieder voll besetzt.

Der promovierte Volkswirt Deversi hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Teilhabechancen von Menschen aus sozial benachteiligter Lage zu stärken. Vor seinem Engagement für die AWO war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation EDUCATION Y und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse BARMER. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte er zu verhaltensökonomischen Fragestellungen.

Zu seinem Eintritt in den Bundesvorstand kommentiert Dr. Marvin Deversi: „Wir leben in bewegten Zeiten. Umso wichtiger ist es, eine starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch, um gemeinsam die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen. All das und noch vieles mehr ist die AWO. Es ist mir eine große Ehre und ich freue mich außerordentlich, den AWO Bundesverband künftig als Vorstand zu unterstützen und den Verband durch die anstehenden Entwicklungsprozesse zu begleiten.“

Vorständin Claudia Mandrysch ergänzt: „Nach über einem Jahr ist der AWO-Bundesvorstand endlich wieder komplett besetzt. Mit Dr. Marvin Deversi habe ich einen großartigen Kollegen an meiner Seite, der das passende Mindset mitbringt, um die wichtigen Zukunftsthemen Im AWO Bundesverband, in der Arbeiterwohlfahrt und unserer Gesellschaft gestärkt anzugehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Streiten für eine faire Gesellschaft und einen starken Sozialstaat.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagt: „Mit der Doppelspitze Claudia Mandrysch und Dr. Marvin Deversi ist der AWO Bundesverband bestens aufgestellt, um den anstehenden Entwicklungsprozess erfolgreich umzusetzen und die AWO fit für die Zukunft zu machen. Wir sind dankbar, dass Dr. Deversi hierfür seine wissenschaftliche und berufliche Expertise in die AWO einbringt.“

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, meint: „Mit Dr. Marvin Deversi gewinnen wir einen Kollegen im Bundesvorstand, der in seiner Vita die Werte der AWO mit starker fachlicher Expertise und Kompetenz vereint. Gemeinsam mit einem starken Vorstand wollen wir die AWO nun weiter voranbringen.“

Vita und Pressefoto: https://awo.org/pressemeldung/dr-marvin-deversi-ist-neues-mitglied-im-awo-bundesvorstand 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Am Montagnachmittag findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ statt. Neben Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sieht eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums auch härtere Sanktionen im Bürgergeld vor. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor einer Verschärfungs-Spirale – und fordert in einem Positionspapier die Abschaffung von Sanktionen für Arbeitsuchende.  

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen,  wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.  

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.  

In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fordert die AWO, das Sanktionssystem im Bürgergeld gänzlich abzuschaffen. „Wir müssen Menschen unbedingt dabei unterstützen, wenn sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit herausfinden wollen, oder ihnen mit passenden Angeboten auf dem sozialen Arbeitsmarkt Teilhabe ermöglichen. Statt armutsbetroffene Menschen weiter zu gängeln, sollte der Bund lieber in die Arbeitsmarkteingliederung investieren – doch ausgerechnet hier sieht der Entwurf zum nächsten Bundeshaushalt eine Kürzung in Höhe von 450 Millionen Euro vor“, so Michael Groß.

Das Positionspapier wird am Montag, 4.11.2024 ab 06:00 Uhr auf awo.org unter dem folgenden Link veröffentlicht werden. Bis zum Veröffentlichungsdatum erhalten Sie beim Öffnen des Links eine Fehlermeldung.

https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-abkehr-von-buergergeld-sanktionen/

Gerne lassen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zukommen. Kontaktieren Sie uns gerne unter presse@awo.org.

Die AWO setzt sich schon länger für eine Versachlichung der Debatten um das Bürgergeld ein und hat die gängigsten Mythen schon im letzten Jahr einem Faktencheck unterzogen: https://awo.org/artikel/lohnabstandsgebot-awo-raeumt-mit-buergergeld-mythen-auf/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschend ein Papier mit tiefgreifenden Sparplänen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Das Papier des FDP-Bundesvorsitzenden ist – einmal mehr – reine Klientelpolitik auf Kosten der Mehrheit in diesem Land. Die erträumten massiven Kürzungen würden Junge wie Alte, Einkommensschwache und Familien gleichermaßen brutal treffen – während Wohlhabende weiter entlastet würden. Lindners „Ideen“ helfen niemandem außer den Privilegiertesten in diesem Land.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2024

Der Deutsche Caritasverband mahnt, die politischen Debatten würden das Bürgergeld in ein falsches Licht rücken. Er fordert Investitionen in Weiterbildung und soziale Begleitung, um Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum SGB III Modernisierungsgesetz kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, die anhaltende stigmatisierende Diskussion rund um das Bürgergeld. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Dazu sollen verschärfte Sanktionen im SGB II und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern beitragen. „Nur sehr wenige Menschen beziehen Bürgergeld unrechtmäßig. Und schon heute gilt: Wer nebenher schwarz arbeitet, muss das Bürgergeld zurückzahlen“, stellt Welskop-Deffaa klar. „Anstatt den missbräuchlichen Leistungsbezug übertreibend zu skandalisieren, brauchen wir mehr Engagement für die Menschen, die nur durch Weiterbildung, Umschulung und flankierende soziale Unterstützung den Sprung zurück in den Arbeitsmarkt schaffen, nachdem sie durch Schicksalsschläge den Anschluss verloren haben.“

Welskop-Deffaa fordert dafür ausreichende Mittel im Bundeshaushalt für Arbeitsmarktintegration und Verwaltung. Zudem sollten berufsbegleitende Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut werden. Und: „Wir brauchen ein verlässliches Netz von Betreuungsangeboten für die Kinder von Arbeitsuchenden,“ so Welskop-Deffaa.

Für die viel zu vielen jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, enthalte das SGB III-Modernisierungsgesetz positive Signale, hebt der Deutsche Caritasverband hervor. Um zu verhindern, dass sich Jobcenter und Jugendhilfe nun aus der Förderung zurückziehen, müsse die Pflicht zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.11.2024

Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten hat heute die Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter begonnen. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.

 

„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

„Demokratie muss von jeder Generation aufs Neue gelernt werden, sie ist keinesfalls selbstverständlich. Sie braucht die Kraft und das Zusammenwirken aller, sie braucht Finanzierung und gemeinsame Wertegrundlagen, sie braucht Aufmerksamkeit und Solidarität und sie braucht vor allem Erfolgsgeschichten. Genau deshalb müssen Kinder Demokratie erfahren dürfen und dadurch spürbar lernen, dass sie Entscheidungen und ihre Lebensverhältnisse mitgestalten können. Dies beginnt, auch wenn dieser Anspruch von vielen Erwachsenen oftmals belächelt wird, bereits bei den Jüngsten und den ganz alltäglichen Entscheidungen in Krippe und Kita. Vor allem das vom Netzwerk entwickelte Konzept der Kinderrechtebasierten Demokratiebildung, das die Themen Kinderrechte, Inklusion, Partizipation und Anti-Diskriminierung vereint, hat sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen, um Kindern Demokratieerfahrungen zu ermöglichen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Demokratiebildung im Kindesalter braucht demokratische Bildungsorte! Hier sorgen Kinder und Erwachsene gemeinsam dafür, dass alle Kinder ihre Rechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz in Mini-Situationen des Alltags erleben. Zugehörigkeit und Solidarität werden zelebriert, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht zugelassen, Barrieren zum Lernen werden abgebaut. Die Beteiligten wissen, dass sie damit nie ,fertig‘ sind: Demokratisierung erfordert ihre Wachsamkeit und ihren Einsatz, um Demokratiedefizite zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für solche Bildungsorte ist in Deutschland noch viel zu tun! Hindernisse heißen Adultismus und andere Formen der Diskriminierung, antidemokratische Diskurse und Angriffe, exkludierende Strukturen im Bildungssystem und unzureichende Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen, die engagierte Fachkräfte zermürben und entmutigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch zukünftig für Demokratiebildung im Kindesalter stark machen“, sagte Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA).

 

Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.

 

Der Fokus der Arbeit des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Das Netzwerk wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2024

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Fraktionensvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.

Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“

Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen: Offener Brief Andresen, Böllert, Schrör

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.11.2024

pro familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind

Seit heute sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.

„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.“

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Veranstalter: Netzwerk Gesund ins Leben

Ort: Online

Die frühe Kindheit prägt unser Essverhalten für das ganze Leben. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Essgewohnheiten in der Familie. Auswahl und Zubereitung von Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen können für Familien mit kleinen Kindern jedoch herausfordernd sein.

Fachkräften, die Familien mit Babys und Kleinkindern dabei unterstützen, steht jetzt der neue qualitätsgesicherte Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“ auf der Lernplattform Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung. Er richtet sich an alle Fachkräfte im Umfeld junger Familien und insbesondere an diejenigen in den Frühen Hilfen. Fachkräfte erhalten praxisnahe und leicht umsetzbare Tipps und Methoden, um junge Familien bei Fragen vom Einkauf bis zur Gestaltung des Essalltags begleiten zu können.

Der kostenfreie Online-Kurs wurde vom NZFH in Zusammenarbeit mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entstanden und wurde mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ gefördert.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gemeinsames Essen in der Familie ist weit mehr als nur Nahrungsaufnahme – es ist eine wertvolle Zeit für Gespräche und schafft Momente, um Erlebnisse zu teilen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, solche Rituale zu pflegen, denn sie stärken das familiäre Miteinander und fördern die Bindung innerhalb der Familie. Fachkräfte erfahren durch den Online-Kurs, wie sie Eltern praxisnahe Unterstützung an die Hand geben können, damit gemeinsame Mahlzeiten bewusst gestaltet werden können.“

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Die meisten Familien wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Gerade für Familien in belasteten Lebenslagen kann das jedoch eine Herausforderung sein. Wir wollen gutes Essen für alle leichter machen – gemeinsam mit den Fachkräften. Der Kurs vermittelt ihnen das notwendige Wissen und Methoden, um Familien auch in Ernährungsfragen kompetent und zugewandt beraten zu können. Damit zahlt diese Kooperation in hohem Maße auf die Ernährungsstrategie der Bundesregierung ein.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die ersten 1.000 Tage prägen entscheidend das Leben eines Menschen und somit auch sein lebenslanges Essverhalten. Mit dem Online-Kurs zur Ernährungsbildung auf der NZFH-Lernplattform können Fachkräfte von Anfang an dazu beitragen, dass Familien gesunde Essgewohnheiten entwickeln und damit auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.“

Dr. Margareta Büning-Fesel, Präsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Wir freuen uns, dass wir durch unsere fachliche Kompetenz in der Ernährungsbildung das Qualifizierungsangebot für Fachkräfte grundlegend mitgestalten konnten. Über unser großes Netzwerk tragen wir das Angebot nun in die Breite, damit möglichst viele junge Familien davon profitieren.“

Weiterführende Informationen zur Lernplattform Frühe Hilfen des NZFH finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/lernplattform.

Informationen und Materialien zum Thema Ernährung des Bundeszentrums für Ernährung sind verfügbar unter: www.bzfe.de.

Zum Thema Kleinkinderernährung informiert das Netzwerk Gesund ins Leben unter: www.gesund-ins-leben.de.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Zoom

Teilnehmer*innen-Kreis: Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.

Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice

Inhalt:

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt. 

Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?

Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:

  • „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
  • „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
  • „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
  • „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“

Termin: 26. November 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Ort: Online

Der Vortrag knüpft an die Veranstaltung mit Prof. Dr. Angelika Henschel im Rahmen der Inforeihe vom 14. November 2024 an, kann aber auch separat besucht werden. Die Veranstaltung wird thematisieren, wie komplex sich Kinderschutz im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt vor allem in Sorge- und Umgangsregelungen (Spannungsfeld: Gewaltschutz der Frauen und Schutz der Kinder) darstellt, wobei insbesondere auf die Dimension inter-institutioneller bzw. inter-professioneller Kooperation verwiesen wird.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: JETZT & MORGEN GbR

Ort: Kino in der Kulturbrauerei, 10435 Berlin

Das ZFF ist Medienpartner*in

Filmvorführung mit anschließendem Filmgespräch mit: 

Chiara Fleischhacker, Regisseurin und Autorin VENA

Emma Nova, Hauptdarstellerin

Hilly Škorić, Geschäftsführerin Hilf-Reich e.V. und ehemalige Intensivstraftäterin

NN, Deutscher Hebammenverband e.V.

L. Eberhard, Vorstand DBSH e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg

Anja Seick, Projektleitung KvI Berlin FREIE HILFE BERLIN e.V.

mit einem Grußwort von: 

Dr. Ines Kappert, Direktorin Gunda-Werner-Institut

Der Film:

Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst abweisend. Doch wider Erwarten verurteilt Marla sie nicht, sondern sieht sie als den Menschen, der sie im Kern ist. Jenny beginnt, Marla zu vertrauen. Allmählich fasst sie den Mut, sich ihren Ängsten zu stellen und Verantwortung zu übernehmen – für das neue Leben in ihr, aber vor allem für sich selbst.

Hintergründe:

Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelingt Chiara Fleischhacker ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt voller emotionaler Wucht, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova spielt phänomenal an der Seite des nicht minder beeindruckenden Paul Wollin als „Bolle“. VENA wurde auf dem diesjährigen First Steps Awards, dem wichtigsten Filmpreis im Nachwuchsbereich, mit gleich zwei Hauptpreisen ausgezeichnet u.a. als Bester Spielfilm. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) verlieh VENA das Prädikat „besonders wertvoll“.

Trailer zum Film: https://www.youtube.com/watch?si=nus0g2NzPIqR87xy&v=NMoIXzb4Yto&feature=youtu.be

Kinotickets beim Kino erhältlich.

BUNDESWEITER KINOSTART IST DER 28. NOVEMBER 2024.
Wenn Sie mit dem Film arbeiten wollen, finden Sie HIER weitere Informationen.

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

In der Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“ wird zur letzten Online-Veranstaltung in diesem Jahr zum Thema „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ eingeladen.

Neben den zentralen Ergebnissen der Studie, stellen Prof. Dr. Christiane Solf, Professorin für Bildung und Erziehung in der Kindheit mit Schwerpunkt Arbeit mit Familien, und Sophia Deck, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ev. Hochschule Dresden, den „Index Niedrigschwelligkeit“ vor, der Hinweise für eine niedrigschwellige Gestaltung der Praxis geben soll.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-12-03-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

Termin: 17. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In der Männlichkeiten-Reihe der FES wurden seit 2022 verschiedene Fragen zum Verhältnis von Männern zur feministischen Bewegung verhandelt. Ausgangspunkt war die Abgrenzung von Formen der toxischen Männlichkeit und die Suche nach einem progressiven Gegenbild. Diese Suche wurde immer auch als ein Prozess verstanden, in der es um kritische Selbstreflexion und um die Vielfalt von Männlichkeitsvorstellungen ging.

Zum Abschluss der Reihe möchten wir mit Euch gemeinsam einige der Diskussionen nochmal aufgreifen und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutieren. Wir möchten Eure Expertise möglichst gut einbinden und in diesen politischen Zeiten mit Euch erörtern, welche Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten wir sehen.

Unser „Review“ lädt Euch ein, themenoffen all die Aspekte rund um progressive Männlichkeit anzusprechen, mit unseren Expert_innen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Können Männer überhaupt Feministen sein? Was braucht es dazu? Warum ist eine feministische Welt auch für Männer gut? Und was bedeutet es, ein progressiver Mann zu sein?

Und darüber hinaus wollen wir schon jetzt wissen: Welche Aspekte interessieren Euch besonders zum Thema? Worüber möchtet ihr in Hinblick auf progressive Männlichkeit diskutieren? Teilt es uns gern mit und wir versuchen, Eure Punkte in die Tagung mit einzubringen (vielfalt@fes.de)!

ZUR ANMELDUNG

 

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. ist der Zusammenschluss von sechs großen Familienverbänden in Deutschland. Im Sinne unseres Auftrags, familienpolitische Diskussionen anzuregen und die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das „Bundesforum Familie“ bei der AGF angesiedelt. Das Bundesforum Familie ist ein Netzwerk von ca. 120 Organisationen, die sich für eine weitergehende Kooperation und einen übergreifenden Dialog im Interesse der Anliegen von Familien einsetzen. In einem Zwei-Jahresrythmus wird als Schwerpunkt jeweils ein Thema behandelt. Bis Ende 2025 ist dies „Familie und Klima“. Über das Thema 2026-27 wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Weiteres zum Bundesforum Familie unter http://bundesforum-familie.de und zur AGF unter http://ag-familie.de.

Wir suchen zum 01. Februar 2025 für das Bundesforum Familie eine

Projektkoordination (Teilzeit (50 %), nach TVöD 13)

in der AGF-Geschäftsstelle in Berlin.

Aufgaben im Detail:
 Steuerung und Umsetzung des Gesamtprojekts
 Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen und Fachgesprächen
 Vor- und Nachbereitung, Begleitung und Moderation von Gremiensitzungen und Besprechungen
 Analyse und Begutachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
 Erstellung von Dokumentationen und Fachveröffentlichungen, Websitebetreuung
 Berichterstattung zum Projektablauf

Profil
 Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie berufliche Erfahrungen im familien-, kinder- sozial- oder bildungspolitischen Bereich
 Erfahrungen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement
 Eigenverantwortliche, strategische und analytische Arbeitsweise
 Hohe kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Gremien, Netzwerkpartnern, Zuwendungsgebern und weiteren Akteuren
 Bereitschaft zur Bewältigung punktuell hoher Arbeitsintensität und zeitlicher Belastung

Wir bieten Ihnen
 Bundesweite Vernetzung im Bereich der Familienpolitik
 Eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Familienpolitik
 Mitarbeit in einem engagierten und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien

Bewerbungen (per Email) nehmen wir bis zum 30. November 2024 entgegen.

Kontakt für Informationen / Bewerbungen:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Sven Iversen

Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 14

10785 Berlin

Tel.: 030 – 2902825-70
bewerbung@ag-familie.de