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ZFF-Positionspapier Familiennachzug: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie!“

Berlin, 02.05.2017 – Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

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ZFF-Info 8 2017

SCHWERPUNKT: Internationalen Tag der Familie

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.04.2017

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts im Bundeskabinett erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht ist ein deutliches Alarmsignal. Er liefert wichtige Daten zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland. Die Vermögensungleichverteilung hat sogar zugenommen und ist inzwischen eine der größten im gesamten Euroraum. Es ist in höchstem Maße besorgniserregend, dass sich die Spreizung der Löhne trotz der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren verfestigt hat.

Die Politik darf das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in Arm und Reich nicht länger mitansehen, sondern muss endlich wirksame Umverteilungsmaßnahmen ergreifen. Vor allem darf sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen keine weiteren Steuergeschenke an Reiche und Vermögende versprechen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind. Auch der kürzlich veröffentlichte Armutsbericht der AWO belegt: Armut ist kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.04.2017

5. ARB zeigt Handlungsbedarf, um den sozialen Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit weiter zu stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (5. ARB) "Lebenslagen in Deutschland" beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben. Der 5. ARB richtet stärker als die Vorgängerberichte den Blick auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Dazu gehört ganz besonders die Entwicklung der Erwerbseinkommen, die für die große Mehrheit der Menschen die wichtigste Einkommensquelle darstellen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles: "Der Bericht zeigt uns, dass es eine verfestigte Ungleichheit bei den Vermögen gibt. Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent. Zudem kommt der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 90er Jahre. Wenn sich harte Arbeit für die, die klein anfangen müssen, kaum auszahlt, schadet das uns allen. Die Studien zeigen aber auch: Wir können daran etwas ändern. Seit der Einführung des Mindestlohns geht die Schere wieder ein Stück zurück. Auch von der Eindämmung bei Leiharbeit und Werkverträgen erhoffen wir uns das. Doch das sind nur erste Schritte. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne – im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen."

Alle Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.04.2017, gekürzt

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten fünften Armuts- und Reichtumsberichts erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut von Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut.

Ein Handeln ist überfällig. Aber die Bundesregierung lehnt sich angesichts der guten ökonomischen Rahmendaten zurück – obwohl jetzt ein entschlossenes Vorgehen möglich wäre. Dabei ist sie für die Situation mit verantwortlich – die Union regiert schließlich seit fast 12 Jahren, davon die meiste Zeit zusammen mit der SPD.

Wir Grünen wollen gegen diese Missstände mit einem umfassenden Programm gegen Armut vorgehen, um damit endlich allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem Grünen Familienbudget wollen wir die soziale Teilhabe von allen Kindern unabhängig vom Status der Eltern einfach und unbürokratisch garantieren und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um 12 Milliarden Euro entlasten. Steuern, Abgaben und soziale Leistungen wollen wir so aufeinander abzustimmen, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen entlastet werden und sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Mit der grünen Garantierente und der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Bürgerversicherung schützen wir die Menschen vor Altersarmut und mit einem sozialen Arbeitsmarkt verschaffen wir Langzeitarbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, für Leiharbeit muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz und Befristungen ohne Sachgrund soll es nicht mehr geben. Schließlich wollen wir eine einfachere und transparente Grundsicherung ohne Sanktionen und diskriminierende Sonderregeln und in einer Höhe, die auch in Phasen mit keinem oder geringen Einkommen ein Leben in Würde ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2017

„Trotz Schönfärberei zeigt der Bericht deutlich die soziale Spaltung im Land. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Bundesregierung – wie schon in der Vergangenheit – trotz eindeutiger Befunde nicht handelt. Zur Armutsberichterstattung gehört zwingend auch ein Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Zudem ist es notwendig, dass die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes auf eine unabhängige Institution übertragen wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, mit Blick auf den Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Der Handlungsbedarf ist riesig. Arbeit muss wieder existenzsichernd werden, dazu bedarf es unter anderem der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde, der Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung. Aber auch die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden: Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Diese Bundesregierung wollte und wird Armut aber nicht bekämpfen, dafür braucht es den Politikwechsel und eine starke LINKE.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert zudem die Ergebnisse des eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Hier erwarten wir keine Prüfung bürokratischer Hürden, sondern klare nächste Handlungsschritte", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Hier reicht es nicht, wenn die Bundesregierung entsprechende Feststellungen im Armuts- und Reichtumsbericht trifft und sich dann auf die Länderhoheit beim Thema Bildung zurückzieht. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Krüger abschließend.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk Anfang des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen, strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 12.04.2017

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, aus dem Armuts- und Reichtumsbericht endlich Konsequenzen zu ziehen und Armut in Deutschland konsequent zu bekämpfen.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, sagte anlässlich der heutigen Befassung im Kabinett: „Im Armuts- und Reichtumsbericht steht, dass Kinder in Deutschland überwiegend in gesicherten Verhältnissen aufwüchsen. Das ist irritierend, wenn man bedenkt, dass Kinderarmut in Deutschland auf hohem Niveau stagniert und jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet ist. Kinderarmut ist eine der größten Ungerechtigkeiten überhaupt. Armut bedeutet eine ganz bittere Ausgrenzungserfahrung für Kinder.“

Um Armut wirksam entgegenzutreten, fordert die Nationale Armutskonferenz: „Wir brauchen eine Aufwertung von Arbeit: Der Mindestlohn muss erhöht werden und für alle Arbeitnehmer gelten, bei öffentlichen Ausschreibungen sollte die tarifliche Bezahlung eine Rolle spielen. Wir brauchen eine einheitliche finanzielle Grundförderung für alle Kinder. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen, um gerade auch die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder zu verbessern“, so Eschen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 12.04.2017

Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein „Sammelsurium von Konjunktiven“.

„Der Umfang der sozialen Polarisierung steht in einem krassen Gegensatz zu den nun veröffentlichten Plänen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung. Es wird nicht erkennbar, dass die Bundesregierung Armut entschieden bekämpfen will“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen einen sozial- und steuerpolitischen Richtungswechsel, keine heiße Luft“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiere beispielsweise, dass 84 Prozent der Bevölkerung zwischen 2010 und 2015 eine Zunahme von Armut festgestellt hätten und dass in der Vergangenheit auch Kinderarmut und Ungleichheit gewachsen seien. Die Bundesregierung formuliere in ihrer erstmals veröffentlichten Schlussfolgerung dennoch nur wenige, unzusammenhängende Vorschläge dagegen.

Der Paritätische forderte deshalb ein Gesamtkonzept gegen Armut und Ausgrenzung, für sozialen Zusammenhalt. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit zu formulieren. Stückwerkpolitik hilft nicht “, betont Schneider. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Armutsbekämpfung sei eine solidarische Steuerpolitik. „Wer den Leuten weismachen will, Armutsbekämpfung bekäme man zum Nulltarif, streut Sand in die Augen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.04.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwarzarbeit verhindern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen

Fachkräftebedarf in der Region sichern und Schwarzarbeit verhindern – darum geht es in einem neuen Modellprojekt rund um haushaltsnahe Dienstleistungen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM), die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD) und die Stiftung Diakonie Württemberg. Mittels Gutscheinen sollen Betroffene unterstützt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezahlen zu können. Mit der Umsetzung ist das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.

Die Idee: Frauen und Männer, die ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von acht Euro je Stunde, wenn sie sozialversicherungs-pflichtig haushaltnahe Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Wäschewaschen in Anspruch nehmen. Der Haushalt muss also trotz vollzeitnaher Arbeit nicht liegen bleiben. Gleichzeitig bieten die Agenturen für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Dienstleister an und tragen so zur Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei. Die Idee stammt aus Belgien.

"Mit professioneller Hilfe im Haushalt wird es leichter Beruf und Familie zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die stark in die Familienarbeit eingebunden sind, aber gerne wieder – oder wieder mehr – arbeiten würden, zu unterstützen. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können sie in ihrem Alltag entlastet werden", betonte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. „Auf der anderen Seite stärken wir mit dem Modellprojekt die Dienstleistungsunternehmen und bekämpfen wirksam Schwarzarbeit, da die Gutscheine nur da eingelöst werden können, wo die Firmen ihr Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigen.“

„Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig gut qualifizierte Frauen weniger Stunden arbeiten als sie möchten, um neben den familiären Verpflichtungen die Aufgaben im Haushalt erledigen zu können. Wenn diese Frauen ihre Wochenarbeitszeit um fünf bis zehn Stunden erhöhen und dafür von uns einen Gutschein bekommen, mit dem sie sich qualitativ gute Hilfe im Haushalt leisten können, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD Baden-Württemberg. Eine höhere Arbeitszeit ginge oft einher mit qualifizierteren Aufgaben und somit mehr Gehalt für die Arbeitssuchenden. Ebenso würden sozialversicherungspflichtige Jobs im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen geschaffen.

„Mit dem zweijährigen Modellprojekt übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir erproben innovative Handlungsansätze der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und tragen mit den Gutscheinen sowohl zur Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen als auch zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Arbeitsvolumens von Frauen bei. Unser Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Frauen noch besser für die Südwestwirtschaft zu erschließen“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Gutscheine können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen dabei unterstützt werden, in den Beruf zurückzukehren und entsprechend ihrer Qualifikation berufstätig zu sein. Angesichts des demografischen und familialen Wandels eröffnen wir neue und zeitgemäße Möglichkeiten für die parallele Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirken Schwarzarbeit im Sektor haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen und stärken gleichzeitig die Regionen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Möglichkeit für geringqualifizierte Personen, sich im Rahmen des Projekts weiterzubilden und einen hauswirtschaftlichen Abschluss zu erlangen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Jobalternative. Momentan beschäftigen lediglich knapp ein Prozent der rund vier Millionen Privathaushalte Dienstleistende sozialversicherungspflichtig. Seriöse Dienstleistungs-unternehmen würden momentan von Internet-Anbietern verdrängt. „Dies hat zur Folge, dass zum einen die gute Qualität der Arbeit, zum anderen die soziale Absicherung der Dienstleistenden komplett außer Acht gelassen werden“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg und der Stiftung Diakonie Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, seine Beobachtungen. „Wir brauchen aber dringend einen gleichberechtigten Zugang aller zur Erwerbsarbeit, damit wir eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft garantieren können!“

Hintergrund:

Seit dem 1.März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019.Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.04.2017

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität:
„Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig. „Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

Den Gesetzentwurf wird auf der Seite www.bmfsfj.de veröffentlicht.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017, gekürzt

„Die Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Studie liegt die Armutsquote bei Kindern bei ca. 19 Prozent. Für das Jahr 2015 konstatiert die Studie sogar einen Anstieg der Armutsquote von 19 Prozent auf 19,7 Prozent. Die Studie erklärt dies mit der gestiegenen Zahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Müller weiter:
„Bei 77.000 armen Kinder mehr als im Vorjahr alleine auf die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien zu schauen, greift zu kurz. Denn trotz Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung und voller Sozialkassen verharrt die Armutsquote auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf skandalös hohem Niveau.
Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Flüchtlingsfamilien tatsächlich in staatlich verordneter Armut leben müssen. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut darf nicht unterschieden werden. Arme Kinder sind zunächst einmal arme Kinder und es ist unser aller Verpflichtung, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Bemühungen gezeigt, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 18.04.2017

Die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigt seit einigen Jahren wieder an. Zuletzt war ein deutlicher Anstieg um 77.000 zu verzeichnen. Die Quote der Kinderarmut kletterte um 0,7 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Am weitesten verbreitet ist Kinderarmut nach wie vor in Bremen (34,2 Prozent), Berlin (29,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent). Die Regierungsbezirke mit der geringsten Quote sind Oberbayern (10 Prozent), Tübingen (10,6 Prozent) und die Oberpfalz (11,0 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse aus dem neuen Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für diese Studie hat der WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen, meist Regierungsbezirke, ausgewertet (siehe auch die ausführlichen Tabellen im Anhang). Die im WSI-Bericht erstmals veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015.

Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1978 Euro im Monat. Den größten Einfluss auf Höhe und Entwicklung der Armutsquote hat laut Seils die Situation am Arbeitsmarkt. Aber auch die Familienstruktur spiele eine Rolle, weil Alleinerziehende und ihre Kinder besonders häufig von Armut betroffen sind. In Familien mit Migrationshintergrund trage wiederum eine oft unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Frauen zum erhöhten Armutsrisiko bei. Hinzu kommt in letzter Zeit die Flüchtlingsmigration als Faktor, der sich spürbar in der Statistik niederschlägt.

– Einheimische Kinder von steigender Armut nicht betroffen – Der Anstieg der vergangenen Jahre beruht ganz überwiegend auf der starken Zuwanderung von Minderjährigen, die als Flüchtlinge zumeist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dagegen hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden, seit Einsetzen der Flüchtlingszuwanderung kaum verändert. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund ist die Quote zuletzt sogar geringfügig von 13,7 auf 13,5 Prozent zurückgegangen. "Der Anstieg der Kinderarmut durch die Flüchtlingseinwanderung ist damit an den einheimischen Kindern spurlos vorübergegangen", sagt Seils. Das Armutsrisiko der eingewanderten Kinder und Jugendlichen sei zwar enorm hoch, "kurzfristig kommt es aber vor allem darauf an, dass sie nun in Sicherheit sind. Längerfristig besteht die Herausforderung darin, die Eltern von Flüchtlingskindern zu Löhnen und Bedingungen in Arbeit zu bringen, die der gesamten Familie ein Leben über der Armutsgrenze und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das geht nur mit intensiver Qualifizierung."

– In NRW Rückgang gegen den Bundestrend – Die Höhe der Kinderarmut unterscheidet sich regional stark. Auch bei der jüngsten Entwicklungstendenz gibt es Unterschiede: In 13 von 16 Bundesländern ist die Armutsquote von 2014 auf 2015 nach oben gegangen. Dagegen hat sie im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestrend abgenommen – um 0,7 Prozentpunkte. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Kinder, die in Armut leben, gesunken.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Regierungsbezirke finden Sie hier: http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017, gekürzt

Erwerbstätige Frauen arbeiten täglich 1,6-mal so lang unbezahlt wie Männer

Frauen leisten erheblich mehr in der Kindererziehung und Hausarbeit als Männer. Solange das so bleibt, ist eine Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft nicht erreichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Doch die Realität sieht anders aus: Den größten Teil der unbezahlten Arbeit – Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege – leisten in Deutschland nach wie vor Frauen, wie eine aktuelle Auswertung des WSI GenderDatenPortals auf Basis der repräsentativen Zeitverwendungserhebung 2012/13 für Personen im Erwerbsalter zeigt. Frauen von 18 bis 64 Jahren verwenden demnach 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Erwerbstätigen mit Kindern.

Zwar fällt die Gesamtarbeitszeit von erwerbstätigen Frauen und Männern ähnlich hoch aus – die Frauen arbeiten im Schnitt täglich 7:44 Stunden, die Männer 7:40 Stunden. Allerdings unterscheiden sich beide Geschlechter sehr deutlich in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit:

  • Erwerbstätige Männer verbringen im Durchschnitt täglich 5:32 Stunden mit bezahlter Arbeit, etwa 1,2-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Frauen (4:15 Stunden; zur Erhebung und Berechnung der täglichen Arbeitszeiten siehe die methodischen Informationen am Ende der PM).
  • Erwerbstätige Frauen verwenden auf unbezahlte Arbeit im Schnitt 3:29 Stunden und damit etwa 1,6-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Männer (2:08 Stunden).

Hoher Aufwand für häusliche Arbeit geht Hand in Hand mit reduzierten Arbeitszeiten im Beruf. Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Unter Müttern ist Vollzeitarbeit sogar die Ausnahme, während Männer – selbst dann, wenn sie Väter sind – fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten. Für einen Mann, der voll arbeitet, besteht mit 73 Prozent der größte Teil seiner Gesamtarbeitszeit aus bezahlter Arbeit. Eine teilzeitbeschäftigte Frau wird hingegen nur für 43 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit entlohnt und leistet den größeren Teil ihrer Arbeit unbezahlt.

Besonders groß ist das Missverhältnis von beruflicher und häuslicher Arbeit zwischen den Geschlechtern, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Vollzeitbeschäftigte Väter mit kleinen Kindern haben mit 9:11 Stunden die längste Gesamtarbeitszeit von allen – nur ein Drittel davon verwenden sie auf Hausarbeit, Kinderversorgung und gegebenenfalls Pflegeaufgaben. Vollzeitbeschäftigte Mütter hingegen wenden dafür mehr als die Hälfte und teilzeitbeschäftigte Mütter sogar fast 70 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit auf. Die Betreuung von Kleinkindern ist also nach wie vor weitgehend Frauensache.

Das lässt sich auch daran ablesen, dass Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld beziehen als Väter. Mehr als 90 Prozent der Elternzeit, für die Elterngeld gezahlt wird, entfallen bislang noch auf Frauen. Immerhin scheint sich hier etwas zu verändern – heute nehmen Männer häufiger Vätermonate in Anspruch als in früheren Jahren. Auch wenn die Elternzeit von Vätern meist nur von kurzer Dauer ist, ergeben sich daraus langfristige Effekte: Je mehr Männer sich um den Nachwuchs kümmern und darüber in Kontakt mit vorübergehender Teilzeitarbeit kommen, umso wahrscheinlicher wird es, dass sie auch über das Ende der Elternzeit hinaus ihre Arbeitszeit reduzieren. Etwa jeder vierte Vater verringert seine Arbeitszeitdauer im Anschluss an seine Elternmonate im Vergleich zu der Zeit vor der Geburt des Kindes um 10 bis 20 Prozent. Väter, die drei oder mehr Elterngeldmonate genommen haben, reduzieren anschließend besonders häufig ihre Arbeitszeit (42 Prozent). „Das Elterngeld scheint zu helfen, dem Wunsch nach einer eher partnerschaftlichen Aufteilung bei Paaren in der Realität zumindest für eine bestimmte Zeit näherzukommen“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Neben der Betreuung von Kindern ist die Pflege von Angehörigen der zweite wichtige Bereich der Fürsorgearbeit. Auch hier engagieren sich Frauen sowohl häufiger als auch intensiver. Sie stellen mit 2,35 Millionen Pflegepersonen fast zwei Drittel derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten. Drei Prozent der Frauen, aber nur ein Prozent der Männer bringen täglich mindestens zwei Stunden für die Pflege von Angehörigen auf. Vor allem im Erwerbsalter, also bis zum 65. Lebensjahr, unterstützen Frauen andere Menschen viel häufiger, als Männer dies tun. Der Anteil pflegender Frauen ist im Alter von 45 bis 74 Jahren am höchsten, während die meisten Männer eher später im Lebensverlauf pflegen. Dass Frauen ab 75 seltener pflegen als Männer in der gleichen Altersgruppe, liegt daran, dass sie häufiger verwitwet sind und somit keinen Partner mehr betreuen.

„Von einer gleichmäßigen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern kann bislang keine Rede sein“, lautet das Fazit der Analyse. Dass Frauen im Beruf häufig zurückstecken, hänge direkt mit der ungleichen Aufteilung der häuslichen Arbeit zusammen – damit verbunden seien erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen, die beruflichen Chancen und die Alterssicherung der Frauen. „Gleichstellungspolitik sollte daher berufliche Gleichstellung von Frauen mit Anreizen für eine Umverteilung von unbezahlter Arbeit hin zu Männern verknüpfen“, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „und für beide Geschlechter bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen“.

*Dietmar Hobler, Christina Klenner, Svenja Pfahl, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich, aktuelle Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, April 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_35_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

In Deutschland leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, darauf weist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hin. Konkret verwenden Frauen von 18 bis 64 Jahren 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Die daraus resultierende Arbeitszeitreduzierung trägt wiederum diverse Risiken in sich, etwa weibliche Altersarmut. Das ZFF fordert, Männer beispielsweise durch bezahlte Pflege-Auszeiten oder eine paritätischere Aufteilung der Elterngeldmonate stärker in die Sorgearbeit einzubinden und Frauen durch die Einführung des Rückkehrrechts aus der Teilzeit in ihrer Souveränität zu unterstützen!

Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.
In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.04.2017

Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.

Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.

Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die stark steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. 2014 habe der Bundestag mit dem Sicherstellungszuschlag auf dieses Problem reagiert. Damit solle vor allem die Prämiensteigerung von Hebammen mit einer geringen Zahl von betreuten Geburten finanziell ausgeglichen werden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie sich der Sicherstellungszuschlag auf die Branche ausgewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die möglichen Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11848) der Fraktion Die Linke. Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland seien nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren seien in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

  • AWO-Bundesverband und Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ starten bundesweite Kooperation
  • Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund profitieren von Schlaumäuse-Sprachlernsoftware
  • Staatsministerin Özoğuz unterstützt Schlaumäuse Bildungsinitiative zur Sprachförderung von Kindern

Der AWO-Bundesverband und die Microsoft Initiative Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache starten eine bundesweite Kooperation zur Sprachförderung von Kindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schlaumäuse-App im vergangenen Jahr führt Microsoft eine bundesweite Kampagne zur Förderung der frühkindlichen Sprachentwicklung durch, in deren Fokus die Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Kindern steht. Zum Start der Kooperation übergibt die Initiative 75 Schlaumäuse-Starterpakete für AWO Einrichtungen, inklusive Tablets und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen.

Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes, begrüßt die Zusammenarbeit: „Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen. Durch den Einsatz der Schlaumäuse Sprachlernsoftware in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder mit Migrations- und Fluchthintergrund beim Deutsch lernen unterstützt.“

Zur Bekanntgabe der Kooperation erläutert Staatsministerin Özoğuz die Bedeutung von Sprache für Bildung und Integration. Die Staatsministerin unterstützt die Microsoft-Bildungsinitiative Schlaumäuse, die sich zum Ziel gesetzt hat, jedes Kind spielerisch beim Deutsch lernen zu unterstützen.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Teilhabe und Integration in der Gesellschaft und kann nur erfolgreich gelingen, wenn Sprachbarrieren ab- und Sprachkompetenzen aufgebaut werden. Hier ist die neue Schlaumäuse-App eine geeignete Hilfe“, so Aydan Özoğuz, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sprachförderung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe
Die mehrfach ausgezeichnete Schlaumäuse-App wurde für Kinder mit Fluchthintergrund weiterentwickelt und ist seit Oktober 2016 neben Deutsch zusätzlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch verfügbar. So können auch Kinder ohne deutsches Hörverständnis die Sprachlernsoftware nutzen und spielerisch Deutsch lernen. Seit der Einführung der neuen Version der Schlaumäuse-App wurde diese bereits 40.000 Mal installiert. Insgesamt nutzen mehr als 100.000 Kinder die Software.

Astrid Aupperle, Leiterin Gesellschaftliches Engagement bei Microsoft Deutschland: „Die Pädagogen der AWO leisten bei der frühkindlichen Sprachförderung- und Integration wertvolle Arbeit, die wir mit der neuen Schlaumäuse-App unterstützen wollen. Unsere Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen für ein erfolgreiches Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sprachkompetenz ist dafür entscheidend und Apps die geeigneten Helfer.“

Schlaumäuse – eine Erfolgsgeschichte seit 13 Jahren
Schon seit 2003 trägt Microsoft mit der Initiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ dazu bei, sprachliche Defizite abzubauen, um möglichst vielen Kindern in Deutschland einen erfolgreichen Start in der Schule zu ermöglichen. Im Zentrum der Initiative steht eine Sprachlernsoftware für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Heute arbeiten bereits mehr als 12.000 Kindertagesstätten und Schulen mit der vielfach ausgezeichneten Lernsoftware.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.04.2017

Zum Tag der älteren Generation, der jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017.

Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.

Sie finden die Wahlprüfsteine als pdf zum Download unter www.bagso.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 11.04.2017

Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes verabschiedet Positionierung

Der Familienbund der Katholiken hat Populismus in der Familienpolitik verurteilt. Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete am Samstag, 22. April in Berlin eine Positionierung, die eine Instrumentalisierung der Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke ablehnt. Die Delegierten des Verbandes rufen Familien dazu auf, die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Herbst 2017 kritisch und im Gesamtzusammenhang zu prüfen und zur Wahl zu gehen.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken findet noch bis 23. April in Berlin unter dem Titel „Dem Volk auf´s Maul schauen – aber nicht nach dem Mund reden“ statt. Redner der Tagung, die das Thema Familienpolitik und Populismus im Wahljahr 2017 behandelt, sind unter anderen Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und der Publizist Dr. Andreas Püttmann.

Die Delegierten des Familienbundes der Katholiken verabschiedeten folgenden Beschluss im Wortlaut:
„Deutschland steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung, die Krise der Europäischen Union und die Zuwanderung fordern von unserer Gesellschaft und unserem politischen System eine große Anpassungsleistung. Über die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in einer öffentlichen Debatte diskutiert, teilweise in polarisierender und Andersdenkende diffamierender Weise. Immer wieder wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates verzerrt dargestellt oder gar in Frage gestellt.
Wir, die Mitglieder des Familienbundes der Katholiken, übernehmen als Christinnen und Christen Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Familien, die in ihr leben. In Anbetracht des kommenden Bundestagswahlkampfes treten wir deshalb für einen politischen Diskurs ein, der sich an der Lösung von Sachfragen orientiert und Diffamierungen Andersdenkender unterlässt. Wir verteidigen die repräsentative, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit und wehren uns gegen Versuche, diese zu entwerten oder gar zu beseitigen.
Grundlagen unserer Orientierungen und Positionen sind das christliche Menschenbild und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese garantieren jedem Menschen die gleiche Würde und den gleichen Schutz ihrer Grundrechte. Demagogische und populistische Hetze dürfen kein Mittel der Politik sein. Ausdrücklich stellen wir uns an die Seite der Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden.
Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die individuelle Wünsche und Lebensentwürfe der Menschen respektiert und unterstützt. Eine freiheitliche und am christlichen Menschenbild orientierte Familienpolitik bedeutet, Politik für Familien um ihrer selbst Willen zu machen. Sie setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass Familienverantwortung übernommen werden kann und Menschen ihr Familienmodell leben können. Dieser Anspruch gilt für alle Familien, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Ausprägung. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern und Generationen fördert. Familienpolitik darf nicht dazu benutzt werden, Familien gegeneinander aufzubringen und unser Land zu spalten.
Familienpolitik dient auch dazu, den Interessen der Familien in unserer parlamentarischen Demokratie Gehör und Geltung zu verschaffen. Wir fordern auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Verantwortung zu übernehmen für eine Gesellschaft, in der Familien und ihre Kinder künftig leben werden. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, die Wahlprogramme der Parteien auf ihre Familiengerechtigkeit hin gründlich zu prüfen. Familienpolitische Positionen dürfen dabei nicht isoliert gelesen werden, sondern sind im Duktus der politischen Prämissen des Gesamtprogramms der jeweiligen Partei zu sehen. Eine Familienpolitik, für die der Familienbund der Katholiken steht, wird sich stets auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates bewegen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken– Bundesgeschäftsstellevom 22.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt: Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Ziel der grünen Bundestagsfraktion ist die Überwindung von Armut und der geringen sozialen Durchlässigkeit in Deutschland. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie. Auf unserer Konferenz diskutieren wir mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht. Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Antworten finden. Wir freuen uns auf Sie.

Das Programm finden Sie unter www.gruene-bundestag.de/ungleichheit

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 18. – 19. Mai 2017

Veranstalter: IMPULS Deutschland Stiftung e.V.

Ort: Hannover

Unsere Gesellschaft verändert sich ständig und entwickelt sich weiter. Diese Änderungen bringen auch neue Erkenntnisse und große Herausforderungen für Familien mit sich.
Was das für frühkindliche Bildung und Familienarbeit bedeutet, ist Thema einer zweitägigen Fachtagung ausgerichtet von Impuls Deutschland e.V.. Fachvorträge und Kurzreferate geben Einblick in Debatten rund um die kulturelle Dimensionen, wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Auswirkungen und präventive Funktionen der frühkindlichen Förderung. Wir freuen uns über Beiträge u.a. von Dr. Yvonne Anders, Berlin und Dr. Ilse Wehrmann, Bremen.
Aus verschiedenen Blickwinkeln und mit praxisnahen Beispielen werden sich ReferentInnen und TeilnehmerInnen über Erfahrungen, Ideen und Perspektiven austauschen können.
Herzlich eingeladen sind Interessierte aus den Bereichen Elternbildung, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung sowie Väterarbeit.

Anmeldungen telefonisch unter 0421 696786-12, online unter info@impuls-familienbildung.de.

Termin: 17. Mai 2017

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 07.05.2017

Teilnahmebeitrag: 30 €

Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene gelingen, die schwierige Lebensbedingungen bewältigen müssen?
Präventionsketten gelten als Antwort auf diese Frage. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und sie führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, Kindern umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, ihre eigenen Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.
Das Projekt "Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!" sieht in einem Zeitraum von insgesamt sechseinhalb Jahren vor, dass in bis zu 38 niedersächsischen Kommunen kommunale Präventionsketten für ein gelingendes Aufwachsen in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden. Kommunen werden dabei über drei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle beraten und begleitet und können eine finanzielle Unterstützung erhalten. 2017 konnten bereits 8 Kommunen mit dem Auf- oder Ausbau einer Präventionskette beginnen. Interessierte Kommunen können sich ab dem 1. Mai 2017 für die 2. Förderphase unter www.praeventionsketten-nds.de bewerben.
Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt und von der Auridis Stiftung gefördert. Die Schirmherrin des Projektes ist niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Veranstaltung bietet nähere Informationen über das Programm und die Teilnahmebedingungen. Vorträge und Workshops vertiefen die inhaltliche Diskussion zu Präventionsketten.

Den Flyer mit Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/674-praeventionsketten-in-niedersachsen

Anmelden können Sie sich ab sofort unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen

Termin: 15. – 16. Mai 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Die Zukunft der Familie ist bunt. Mit zunehmender Vielfalt der heutigen Solidarbeziehungen verändert sich auch die Politik, die diese Solidarbeziehungen in den Blick nimmt. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung mehr denn je darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft unter den Bedingungen zunehmender sozialer Differenzierung auch mit den Möglichkeiten der Familienpolitik zu gewährleisten. Dafür braucht es wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, die Entwicklung von Kindern zu fördern, Generationensolidarität zu leben und Fürsorge für andere als Teil der eigenen Lebensperspektive zu leben.

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir nehmen den Tag zum Anlass um auf der Familien-Konferenz die Stellschrauben und Maßnahmen einer nachhaltigen und gerechten Politik für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Dabei werden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen anerkennen und absichern
  • Alleinerziehende besser absichern
  • Echte Teilhabe von Kindern gewährleisten
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Zeitsouveränität ermöglichen

Eine Anmeldung ist möglich unter https://anmeldung.boell.de/(S(hnq0gfs0jlkyhlch4ro03h10))/Default.aspx?pt=EVP-04015&tp=0.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://calendar.boell.de/de/event/familien-leben-vielfalt

Termin: 10. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Anmeldeschluss: 02.05.2017

Die Gesundheitsförderung im Alter stellt Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit vor neue Herausforderungen. Auf der Tagung werden dazu die fachlichen Zusammenhänge erläutert und zentrale Fragen zur Gestaltung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene in Arbeitsgruppen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bagso.de/veranstaltungen.html

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass Janine Örs aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt ist und das ZFF nun wieder tatkräftig in der Verwaltung unterstützt.

U.a. verantwortet Frau Örs die technische Erstellung sowie den Versand des ZFF-Info und betreut unsere Homepage.

AKTUELLES

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ Engagement ist tief in der Tradition der AWO verwurzelt und nicht zuletzt der Impuls, gemeinsam mit dem Bundesjugendwerk der AWO bundesweit eine AWO-Aktionswoche vom 13. bis 21. Mai 2017 durchzuführen, die nach innen und außen wirkt – und über zahlreiche soziale Themen informiert.

Der zentrale Auftakt für die AWO-Aktionswoche wird in Berlin stattfinden. Dieser Tag ist gleichzeitig für viele AWO-Gliederungen und Einrichtungen der Aktionstag in der Region.

Vielfalt wirkt vielfach: Die AWO ist in dieser Woche und im ganzen Jahr für alle Menschen mit unterschiedlichen Angeboten da. Wir freuen uns über zahlreiche interessierte Teilnehmer*innen bei den regionalen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche in den AWO-Einrichtungen und Geschäftsstellen – von der KITA bis zum Seniorenwohnheim. Was wann und wo stattfindet, alle kleinen und großen Veranstaltungen, finden Sie unter der Rubrik „Kalender“ auf einen Blick. Für alle Bundesländer, für alle Tage.
Viel Spaß beim Stöbern!

Wir werden in dieser Woche bundesweit unsere Türen öffnen, um unsere engagierte, soziale Arbeit Ihnen zu präsentieren und Ihnen zu zeigen:

  • Was hinter der AWO steckt und was wir machen.
  • Die AWO ist offen für alle – jeder Mensch ist uns willkommen.
  • Jede und jeder kann bei den Angeboten der AWO mitmachen oder sie in Anspruch nehmen.
  • Warum es richtig und wichtig ist, sich in der AWO zu engagieren.
  • Wir legen Wert auf Tradition und sind zugleich modern, lebendig, innovativ, dynamisch, vielfältig und sind somit für alle Generationen interessant.

Bis zur Durchführung der AWO Aktionswoche im Juni 2017 werden wir regelmäßig in den unterschiedlichen Medien über unsere Arbeit und unser Engagement informieren. Auf dieser Website werden persönliche Berichte von engagierten Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen der AWO, Tipps zu Veranstaltungsformaten für die Aktionswoche und Beiträge über die Arbeit der Einrichtungen und Gliederungen der AWO präsentiert. Darüber hinaus werden wir über diese Themen in den sozialen Netzwerken berichten. Machen Sie mit! Nutzen Sie für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge Hashtag #echtawo

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.echt-awo.org/aktionswoche-2017/.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das EFZA das Dossier „Adoptionen in Deutschland“. Das Dossier stellt eine erste Bestandsaufnahme zu zentralen Bereichen des Adoptionswesens in Deutschland dar. Es informiert über wichtige Entwicklungen der nationalen und internationalen Adoptionen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sowie über die Prozesse von Adoptionsvermittlungen im Inland sowie über die Durchführung von internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Unter Einbeziehung empirischer Befunde, Erfahrungen aus der Praxis mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie im Austausch mit juristischen Expertinnen und Experten im materiellen Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht werden zentrale Probleme und Fragestellungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Adoptionswesen aufgezeigt und mögliche Reformvorschläge diskutiert.
Folgende zentrale Fragen werden behandelt: Wie viele Kinder werden adoptiert? Welche Kinder werden adoptiert? Welchen Stellenwert haben Adoptionen in Deutschland? Wie funktionieren Adoptionen in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben Adoptionen in Deutschland? Wer darf Adoptionen vermitteln? Welche Unterstützung benötigen die an einer Adoption beteiligten Personen? Welche Besonderheiten gibt es im Bereich der internationalen Adoptionen? Welche Erkenntnisse liegen aus der nationalen und internationalen Forschung zu gelingenden Adoptionen vor?

Das komplette Dossier sowie die Kurzfassung finden Sie unter: http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/expertise-und-forschungszentrum-adoption-efza/projekt-publikationen.html

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle von Juni bis Dezember 2017 (Verlängerung ggf. möglich) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eine_n Studentische_n Mitarbeiter_in.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein politisch unabhängiges Gremium, das 2007 vom Senat eingerichtet worden ist. Im Familienbeirat sind die familienpolitischen Akteur_innen Berlins vertreten und beauftragt, Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben, die Interessen von Familien in die Politik zu geben und regelmäßig einen Familienbericht zu erstellen.

Aufgaben
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Geschäftsstelle: Literatur- und Internetrecherche, sachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Familienforen, Unternehmenswettbewerbe, Diskussionsrunden), Unterstützung der redaktionellen Arbeiten am Familienportal, allgemeine Büroarbeiten

Voraussetzungen
Student/in der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit/der Pädagogik, Kenntnisse im Bereich der Familienpolitik, Interessen an Methoden der Partizipation, Spaß an organisatorischen Aufgaben, sehr gute PC-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/fileadmin/Aktuelles/Ausschreibung_BBfF_stud._MA_Juni_2017.pdf

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Archiv Aktuelle Hinweise

Kinder brauchen mehr! Bündnis erneuert Forderung nach Kindergrundsicherung

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

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Armuts- und Reichtumsbericht: Kinder- und Familienarmut endlich bekämpfen!

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

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Zeit für Familie als Ass im Wahlkampf: Manuela Schwesig stellt SPD-Konzept der Familienarbeitszeit vor

Gestern hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

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ZFF-Info 7 2017

SCHWERPUNKT I: Familienarbeitszeit

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2017

AWO zum Vorschlag „Familienarbeitszeit“

Gestern stellte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Modell zur Familienarbeitszeit vor. „Deutschland befindet sich in Bezug auf das fürsorgliche Miteinander in einer Krise. Die anstehenden Fragen verlangen eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Organisation von Fürsorge sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Vorschlag Schwesigs für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen neben einer vollzeitnahen Berufstätigkeit eine Familienarbeitszeit zu etablieren, geht auf diese Fragen ein und stößt damit aus Sicht der AWO wichtige Debatten an. Insbesondere das Neue am Vorschlag – die Einführung einer dreimonatigen Pflege- Freistellung und das Familiengeld für Pflege, setzt aus Sicht der AWO richtige Schwerpunkte in der Diskussion.
Ziel sollte aber zunächst sein, konkrete Punkte mit allen Akteuren und (möglichen) Betroffenen zu erörtern und den Blick darauf zu richten, wie den Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen, wie also eine wirkliche Wahlfreiheit, ermöglicht werden kann. Denn Aufgabe von Familienpolitik ist nicht, nur ein Lebens- oder Familienmodell zu unterstützen. Und wenngleich davon auszugehen ist, dass eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf das Leitbild oder Ziel vieler Familien ist, so muss es doch auch andere Varianten geben können, familiale Fürsorge zu erbringen und auch diese bedürfen der Unterstützung des Staates. „Die AWO engagiert sich sehr für die Belange der Fürsorge, denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Und Menschen, die bereit sind, diese Aufgaben zu übernehmen, sollten in ihrem selbstbestimmten Leben bestärkt werden“, zeigt sich Wolfgang Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.04.2017

Manuela Schwesig hat heute ihr Konzept für eine Familienarbeitszeit vorgestellt. Danach sollen Eltern ein sogenanntes Familiengeld in Höhe von 300 Euro erhalten, wenn beide vollzeitnah (26 bis 36 Stunden) arbeiten und sich partnerschaftlich um das Kind kümmern wollen. Analog zu diesem Modell sollen auch pflegende Angehörige entlastet werden: mit einem Familiengeld für die Pflege von monatlich 150 Euro sollen sie ihre Arbeitszeit einfacher auf eine vollzeitnahe Beschäftigung reduzieren können. Mehr als jede/r zweite pflegende Angehörige arbeitet wöchentlich länger als 36 Stunden.
„Ein Großteil der Mütter will nach der Elternzeit nicht in der Zuverdienerinnen-Falle stecken bleiben, sondern ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Unterdessen wollen sich Väter neben ihrer Berufstätigkeit stärker in die Familienarbeit einbringen. Beides gelingt nur, wenn sich die Arbeitszeiten von Eltern annähern. Das Familiengeld schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Familiengeld als Pauschalleistung ist grundsätzlich sinnvoller und gerechter als eine Entgeltersatzleistung: Es erreicht auch diejenigen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich eine Arbeitszeitreduzierung bislang nicht leisten konnten.
Doch rechnet sich das Familiengeld für Eltern nicht alleine in der betreuungsintensiven Phase von Kindern: Das Einkommen von Familien, in denen beide Elternteile einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachgehen können, fällt langfristig höher aus. Zugleich werden der staatliche Unterstützungsbedarf von Frauen im Lebensverlauf und die geschlechtsspezifische Rentenlücke spürbar abnehmen.
Zur familiären Sorgearbeit zählt aber nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen. Auch sie stellt die meist pflegenden Frauen zeitlich vor eine Zerreisprobe. Manuela Schwesig will deshalb auch hier Angebote für eine Entlastung machen: mit einem Familiengeld für Pflege und einer Lohnersatzleistung, die bis zu drei Monate gezahlt werden kann. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Anteil pflegender Männer weiter zunimmt, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
Dieses Konzept greift damit die gesellschaftliche Wirklichkeit von Familien und ihre jeweiligen Folgen für Frauen und Männer auf – gerecht, langfristig durchdacht und lebensnah.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.04.2017

Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige – das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun macht Ministerin Schwesig Vorschläge – aber auch hier gilt: ankündigen kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.

Ministerin Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren können.

Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.

Die grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende – im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für Eltern, deren Kind krank ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.04.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderrechte

196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig.
Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium vom 04.04.2017

Aus Anlass des Kinder- und Jugendhilfetages in Düsseldorf spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion erneut für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus. Deshalb unterstützen wir eine entsprechende Bundesratsinitiative von NRW-Ministerpräsidentin Kraft. Ausdrücklich im Grundgesetz geregelte Kinderrechte sollen das Fundament für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende Kinderpolitik sein. Jetzt muss lediglich noch die Union auf den großen Zug der Befürworter in Zivilgesellschaft, Parteien, Landesregierungen und Bundestagsfraktionen aufspringen.
„Kinderrechte im Grundgesetz sind zum Greifen nah. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den aktuellen Anlauf von Ministerpräsidentin Kraft aus Nordrhein-Westfalen, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu regeln. Sie sollen die Basis für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende sozialdemokratische Kinderpolitik sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, dass eine solche Politik mit zusätzlichen Zukunftsinvestitionen in gute und gebührenfreie frühkindliche Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung und armutsverhindernde Sozialleistungen verbunden ist.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Das wollen wir jetzt auch an der Basis für unser gesamtes Rechtssystem, also im Grundgesetz, klar und deutlich regeln. Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die ihnen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung sichern. Damit stärken wir die Rechte und die Interessen von Kindern gegenüber dem Staat und gleichzeitig die Rechte von Eltern. Denn sie sind es, die die Interessen ihrer Kinder im Alltag vertreten und ihre Rechte durchsetzen. Wenn die Union mitmacht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Fundament für eine gute Kinderpolitik durch die Aufnahme von Kinderechten im Grundgesetz bekommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.03.2017

Vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE dazu:

In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut. Es ist ein schönes Ziel, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz zu schreiben, wie es Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fordert. Wichtiger ist es jedoch, Kinderrechte jeden Tag walten zu lassen, indem man Kinder konkret jeden Tag schützt und fördert. DIE LINKE unterstützt die Forderung eines breiten Bündnisses für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro im Monat. Teile der SPD nähern sich dieser Maßnahme für soziale Gerechtigkeit für Kinder an. Ich frage an dieser Stelle: Frau Schwesig, wie halten Sie es mit der Kindergrundsicherung? Der heutige Tag wäre ein guter Anlass, um sich klar gegen Kinderarmut auszusprechen und sich der Forderung nach einer Kindergrundsicherung anzuschließen.

Auch chronisch kranke Kinder werden in Deutschland stark von der Politik benachteiligt. Jedem dritten chronisch kranken Kind wird eine Reha-Behandlung verweigert. Zu chronischen Krankheiten zählen unter anderem Epilepsie, Asthma, Neurodermitis oder Herzfehler. Die Lebensqualität der Kleinen und ihrer Familie wird bereits durch die Krankheit stark getrübt – Reha-Maßnahmen sind deshalb nicht nur medizinisch unerlässlich, sondern auch eine Frage sozialer Politik. Aktuellen Berichten zufolge geht die Zahl der genehmigten stationären Reha-Aufenthalte für Kinder seit zehn Jahren stark zurück. Es ist Zeit, die Gesundheitsversorgung in Deutschland fit für die Kinder und damit fit für die Zukunft zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.04.2017

Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Position des Kindes auch im deutschen Recht deutlich verbessert. So hat jedes Kind inzwischen ein eigenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im Falle einer Trennung oder Scheidung haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ein Verfahrensbeistand vertritt ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch im Kinder- und Jugendhilferecht stehen Kinder eigene Rechte zu, darunter ab Vollendung des ersten Lebensjahres das Recht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Das Grundgesetz allerdings enthält bislang kein ausdrücklich normiertes Grundrecht für Kinder. „Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist, durch die Verfassung zu gewährleisten, dass bei allen die Interessen und Rechte von Kindern betreffenden staatlichen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Auch die Rechte auf Förder ung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden.“
Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum Ziel hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Im Rahmen des Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Liga zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode die bestehenden Initiativen aufgreifen und mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Die regierende Große Koalition bietet dafür eine gute Grundlage.
Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert macht auch deutlich, dass bei der Verwirklichung vieler Kinderrechte weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt unter anderem für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die dringend notwendige Verringerung der Kinderarmut und das Recht des Kindes auf Beteiligung. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 05.04.2017

Anlässlich des 25. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und – wo nicht vorhanden – einzurichten.
„Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und einfordern“, so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.
Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern. Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie sich eigentlich wenden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und Jugendlichen zusammen.
Weitere Informationen: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2017

Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.
Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. „Die Bundesregierung sollte die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Feldern verbessert. Meilensteine hierfür waren die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung und der Anspruch jedes Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Dennoch werden die Interessen von Kindern immer noch vernachlässigt. Es bleibt viel zu tun, um Kindern tatsächlich gerecht zu werden. Sei es in Kitas und Schulen, bei der Verkehrsplanung, im Umweltschutz, im Ausländer- und Asylrecht oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut.& ldquo;
Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/234-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5), die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betont: „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.“
In ihrem Hamburger Appell (http://www.netzwerk-kinderrechte.de/uploads/tx_news/Hamburger_Appell_September2016.pdf) fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Kinderrechte fristen in Deutschland trotz einiger Fortschritte auch nach 25 Jahren immer noch ein Schattendasein. In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Auch wir als Kinderrechtsorganisation müssen uns selbstkritisch zurechnen lassen, dass es bisher nicht gelungen ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Regierung nach der Bundestagswahl unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in un serem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag umfassend die Möglichkeit zur Beschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte erhalten, sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend und niedrigschwellig arbeitende Ombudsstellen als adäquate und für alle Kinder leicht zugängliche Ansprechpartner vor Ort eingerichtet werden. Die Einrichtung von Ombudsstellen sollte zudem mit einem umfassenden Gesamtkonzept einhergehen. Für das erfolgreiche Arbeiten von Ombudsstellen im Sinne eines funktionierenden, kinderrechtlich fundierten Beschwerdemanagements ist ihre horizontale Verzahnung mit der kommunalen Ebene und ihre vertikale Verzahnung mit der Landes- und Bundesebene notwendig. Dadurch kann der Gefahr von isoliert und lediglich fallbezogen arbeitenden ombudschaftlichen Beratungsstellen vorgebeugt und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfesystems in Deutschland begünstigt werden.
Deutschland hat zudem als einer der ersten Vertragsstaaten das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, so dass Kinder sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn alle rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten auf der nationalen Ebene ausgeschöpft sind und sie ihr Recht in Deutschland nicht effektiv durchsetzen können. Vertragsstaaten haben damit auch die Pflicht, Kindern den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dazu gehört, Kinder, Eltern und Fachkräfte umfassend über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
„Damit wir uns auf den Weg in eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen können, sollte die Bundesregierung ein breites gesellschaftliches ,Bündnis für Kinder‘ ins Leben rufen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es an der Zeit, dass sich Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Forschung zu einem solchen Bündnis zusammenfinden und Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeiten“, so Krüger weiter. „Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wir erleben derzeit jeden Tag aufs Neue wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür dürfen wir nicht nur Erwachsenen, sondern müssen auch Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Dazu gehört es außerdem, Kinderrechte endlich als eigenst ändige Rechte im Grundgesetz zu verankern.“
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind unter den vielen marginalisierten Gruppen in Deutschland die Kinder diejenigen, die am wenigsten Öffentlichkeit bekommen. Kinder werden in der Gesellschaft immer noch eher als zu betreuende Subjekte gesehen, und nicht gleichberechtigte Akteure und Partner. „Im Zuge des demografischen Wandels stehen massive gesellschaftliche Umstrukturierungen an, die nicht zu bewältigen sind, wenn wir uns nicht darauf besinnen, die Generationen zu stärken, die zukünftig die Gesellschaftslasten hauptsächlich werden tragen müssen“, so Krüger. Dazu zählt auch eine stärkere Förderung und bessere rechtliche Absicherung des Engagements von Kindern und Jugendlichen. Das stärkt auch ihre Resilienz, wovon insbesondere Kinder aus armen Familien profitieren. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen beim ehrenamtlichen Engagement noch immer st ark unterschätzt. So sind Förderprogramme mit entsprechenden Datenbanken und Freiwilligenagenturen ebenso wie viele Organisationen und Initiativen vor allem auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen ausgerichtet. Dabei zeigt eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in jungen Jahren für unsere Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen ist also auch ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 04.04.2017

Kinderrechte sind ein wichtiges Gut unserer Demokratie. „Vor 25 Jahren trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft – doch nun gilt es, den Kindern mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Die Kinderrechtskonvention stellt heraus, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind und angehört werden müssen, bevor zum Beispiel Parlamente, Gerichte oder Ämter zu Entscheidungen kommen, die Kinder betreffen. Auf politischer Ebene jedoch geraten die Interessen von Kindern und Jugendlichen immer stärker in den Hintergrund.
Artikel 12 der Kinderrechtskonvention zum Beispiel gesteht Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Sie dürfen demonstrieren und tun es auch – zum Beispiel für Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder mehr Toleranz. „Am Wahltag allerdings hält man Kinder und Jugendliche für zu wenig politisch gebildet, um eine Entscheidung zu treffen“, kritisiert Heimann. „Denn wahlberechtigt ist ein Bundesbürger bisher erst, wenn er 18 Jahre alt ist.“
Der Deutsche Familienverband will das ändern – gemeinsam mit vielen prominenten Unterstützern. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Kinder bekommen damit eine Stimme, die sie abgeben können, sobald sie sich selbstständig ins Wählerverzeichnis eintragen. Bis dahin vertreten Eltern treuhänderisch die Interessen ihrer Kinder. Konsequenzen aus politischen Entscheidungen – etwa in Bildung, Betreuung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz – spüren Minderjährige genauso wie Erwachsene. Doch ihre Chance, hier etwas mitzubewegen und unsere Gemeinschaft in zukunftsfeste Bahnen zu lenken, liegt bisher praktisch bei Null.
„Die Kinderrechtskonvention umzusetzen war ein wichtiger Schritt“, unterstreicht der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Doch jetzt geht es um den nächsten: Wagen wir mehr Demokratie! Kinder werden am längsten mit den Folgen der heutigen politischen Entscheidungen konfrontiert sein. Sie müssen die Chance zur Mitbestimmung bekommen – im Interesse ihrer und unserer Zukunft!“

Weitere Informationen: http://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.04.2017

SCHWERPUNKT III: Mutterschutz

Das ZFF begrüßt die in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.03.2017

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mit der Reform wird nicht nur der Mutterschutz modernisiert – künftig sollen auch mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern konnten: Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf 12 Wochen, die es heute für Früh- und Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese Regelungen treten bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.“

Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2018: Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.In den Anwendungsbereich fallen auch ausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt. Das Gesetz stellt zudem klar, dass entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben auch für diese Personengruppe eine angemessene Kontrolle und Überwachung durch besondere Behörden sicherzustellen ist und daher eine „Eigenüberwachung“ durch die dienstvorgesetzte Stelle nicht ausreichend ist.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.04.2017

Gestern Abend wurde das neue Mutterschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Eine Reform des Gesetzes war dringend notwendig. Denn es geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1952 zurück und ist somit – angesichts der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt – ein Gesetz aus einer anderen Zeit.
„Das neue Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist modern und zeitgemäß. Es schafft eine gute Balance zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau einerseits und der Selbstbestimmung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit und ihre Ausbildung andererseits.
Mit der Reform weiten wir außerdem die betroffene Zielgruppe aus. Künftig werden unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen profitieren. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich der nachgeburtliche Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Diese Verbesserung war uns besonders wichtig, so dass sie bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Außerdem dehnen wir den Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, auf mindestens vier Monate nach der Geburt aus.
In den Verhandlungen mit der Union haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für weitere Verbesserungen stark gemacht. Unter anderem haben wir uns für ein höheres Schutzniveau bei der Spätarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr eingesetzt. Spätarbeit ist ohnehin nur möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, ein ärztliches Attest vorliegt und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Wir haben durchgesetzt, dass hier zusätzlich noch ein behördliches Genehmigungsverfahren erfolgen muss.
Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz im Gesetz verankert wird.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung der Frau.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Ab kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8963) am Mittwoch grünes Licht. Der durch den Ausschuss geänderten Fassung der Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte dagegen.
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Mit der Novelle soll auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert werden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. In diesem Bereich hatte der Ausschuss noch einmal Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. So soll prinzipiell ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Vor allem an dieser Regelung stören sich Linksfraktion und Grüne. Sie verwiesen darauf, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung" im Arbeitsschutz bislang unbekannt sei und deshalb zu viele Interpretationsspielräume eröffne. Allerdings verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass für Arbeitgeber und Vollzugsbehörden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet werden. Die Grünen bezweifelten jedoch, dass dies bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zu leisten sei. Die Linksfraktion befürchtet, dass die Liberalisierung bei den Arbeitszeiten in der Realität zu weniger Schutz für Schwangere führt, da Arbeitgeber Druck auf die Frauen ausüben könnten, um deren vermeintliche Zustimmung zu erzwingen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 212 vom 29.03.2017

Vor dem Bundestagsbeschluss des neuen Mutterschutzgesetzes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Mittwoch in Berlin:

„Die Reform des Mutterschutzes nach über sechzig Jahren war überfällig. Trotz heftigen Widerstands von Union und aus dem Arbeitgeberlager wurden viele Verbesserungen erreicht. Das festgelegte Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit lehnen wir jedoch kategorisch ab.

Künftig schützt das Gesetz mehr Frauen, ob in der Schule, in Ausbildung und im Studium. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber jetzt deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Frauen wird damit künftig besser möglich.

Bei der Nachtarbeit hatten sich die Gewerkschaften für eine eindeutige Genehmigungspflicht eingesetzt. Das nun im Gesetz festgelegte Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde ist völlig unzulänglich ausgestaltet – zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber. Damit setzt der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel. Die Aufsichtsbehörden sind bekanntermaßen personell unterbesetzt: Wie soll da sichergestellt werden, dass die einzureichenden Unterlagen – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung – sorgfältig geprüft werden? Deshalb kann und darf nicht sein, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn er nach sechs Wochen nicht bearbeitet wurde.

Wir erwarten, dass der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz sich kontinuierlich mit den Details der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen befassen wird und dabei auch die psychischen Belastungen im Blick behält.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 29.03.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Beate Walter-Rosenheimer schwerpunktmäßig mit dem Themenkomplex Kinderrechte für junge Flüchtlinge befasst und sich hierzu im Rahmen von drei öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in einer Stellungnahme zusammengefasst hat.
Diese ist unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bundestag.de/blob/502048/9c509a0b91695b5fa0ff2e6a0c60cffd/stellungnahme_kinderrechte_fluechtlingskinder-data.pdf

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 05.04.2017

Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.

Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebensbedingungen – nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“

Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschen-würdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeitgemäße Seniorenpolitik notwendig ist.

Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.

Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche – wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement – vor Ort vernetzt werden.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundestagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2017, gekürzt

Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit. Die Union blockiert die längst überfällige Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Damit kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verbschiedet werden.
„Die Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings konnte im letzten Koalitionsausschuss am 29. März keine Einigung erzielt werden, da CDU/CSU forderten, dass diese neue Regelung nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten solle. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch für Beschäftigte in Betrieben ab 15 Angestellten. Dies ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit müsste folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.
Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten, wäre eine Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder mehr arbeiten wollen.
Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Zur Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) über eine Reform des Ehegattensplittings, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Studie stellt klar, dass das Ehegattensplitting ein überholtes System ist. Viele Kinder wachsen mittlerweile bei Familien auf, die davon überhaupt nicht profitieren: bei unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden. Die Milliarden Euro, die der Staat jährlich in das Ehegattensplitting steckt, kommen gerade bei den ärmsten Familien nicht an. Stattdessen profitieren auch Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit sehr hohem Einkommen vom Ehegattensplitting. Das DIW hält auch fest: Das Ehegattensplitting führt Frauen in die Teilzeitfalle und damit häufig in die Altersarmut.

Für uns Grüne stehen bei der Familienförderung Kinder im Fokus – und nicht der Trauschein. Da sich aber bisher auch Ehepartner in ihrer Lebensplanung auf das Ehegattensplitting eingestellt haben, sollten schon Verheiratete das alte System mit Ehegattensplitting mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten können. Jenseits der bestehenden Ehen würde unser Familienbudget Familien um zwölf Milliarden Euro entlasten – vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen.

Für Neu-Ehen setzt unser Familienbudget neben Kindergrundsicherung und Kindergeldbonus auf Individualbesteuerung und erhöhte Grundfreibeträge. Schon Verheiratete können auf das Ehegattensplitting freiwillig verzichten, um für ihre Kinder die Kindergrundsicherung zu erhalten – die sicherstellt, dass endlich alle Kinder unabhängig vom Einkommen und Familienform abgesichert sind. Keine Familie wäre dann schlechter, aber viele besser gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2017

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und damit die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war.

Sachverhalt:

Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit ist ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Im Januar 2015 beantragte sie beim Rentenversicherungsträger die Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung im Ausland. Dies blieb ebenso wie das nachfolgende Klageverfahren ohne Erfolg.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur Berücksichtigung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten nicht hinreichend auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel‑Albert gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2017

Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume und erhöht die Erwerbsbeteiligung von Frauen

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. „Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen“, sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet. Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 29.03.2017, gekürzt

Frauen, die mehr verdienen, bevorzugen finanzielle Unabhängigkeit durch getrennte Kassen

Die meisten Paare legen zwar ihr Einkommen zusammen. Doch wenn Frauen mehr verdienen, bevorzugen sie getrennte Kassen, zeigt eine neue Studie.* Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung weist darin nach, dass getrenntes Wirtschaften in einer Partnerschaft umso wahrscheinlicher wird, je mehr die Frau verdient. Nach ihrer Ansicht deutet das darauf hin, dass Frauen finanzielle Unabhängigkeit anstreben, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Lott hat Daten des Sozio-oekonomischen Panels aus den Jahren 2004, 2005 und 2008 ausgewertet, die sich auf fast 2.900 heterosexuelle Paare in erwerbsfähigem Alter beziehen. Dabei hat sie eine "eher ungleiche Verteilung" von bezahlter und unbezahlter Arbeit ermittelt: Im Beobachtungszeitraum entfallen auf die Partnerinnen im Schnitt 78 Prozent der Arbeit im Haushalt und 89 Prozent der Kinderbetreuung. Der Anteil der Frauen am gemeinsamen Einkommen liegt dagegen lediglich bei 32 Prozent. Nur ein Drittel der Frauen arbeitet in Vollzeit.

Etwa drei Viertel der befragten Paare verwalten der Analyse zufolge ihr Geld gemeinsam, 15 Prozent unabhängig voneinander und 9 Prozent zum Teil getrennt. Dabei spielt die Form der Partnerschaft eine wichtige Rolle: Von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften wirtschaftet weniger als ein Drittel gemeinsam, bei den Ehepaaren sind es hingegen 83 Prozent. Auch wenn Faktoren wie die Dauer der Beziehung, das Alter oder die Ausbildung der Partner herausgerechnet werden, bleibt ein signifikanter Unterschied. Wenn man nicht Paare mit und ohne Trauschein vergleicht, sondern untersucht, wie sich eine Eheschließung auf das Verhalten von Paaren auswirkt, ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Effekt auf das partnerschaftliche Arrangement im Umgang mit Geld. Die Geburt eines Kindes hat dagegen keinen messbaren Einfluss.

Von maßgeblicher Bedeutung ist indes das Einkommen der Frau: Bei Paaren mit getrennter Kasse ist es im Schnitt fast doppelt so hoch wie bei denen, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten. Einkommenszuwächse auf Seiten der Partnerin erhöhen signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Paare unabhängig voneinander haushalten.

Lott schließt daraus, dass Frauen in einer Beziehung stark an finanzieller Unabhängigkeit interessiert sind und diesen Wunsch realisieren, sobald sie sie es sich leisten können. Ein wichtiger Grund: In traditionellen Partnerschaften laufe ein gemeinsames Konto oft darauf hinaus, dass der Mann einseitig Kontrolle über die Finanzen ausübt. Zentrale Grundsätze der deutschen Familienpolitik, die beispielsweise beim Ehegatten-Splitting von gemeinsamen Ressourcen als Norm ausgeht, seien vor diesem Hintergrund problematisch, so die Forscherin.

*Yvonne Lott: When My Money Becomes Our Money: Changes in Couples‘ Money Management. Social Policy & Society 2/2017, Cambridge University Press

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.04.2017

Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“
Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“
Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchsvom 05.04.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der im laufenden oder vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11716) danach, wie viele unbegleitete Minderjährige in den Jahren 2016 oder 2017 "in Rahmen einer freiwilligen Ausreise aus Deutschland ausgereist" sind". Zudem will sie unter anderem wissen, wie viele unbegleitete Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 222 vom 31.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Politik auf den Prüfstand

Die Arbeiterwohlfahrt stellt anlässlich der im September anstehenden Bundestagswahl die Politik auf den Prüfstand. Dafür hat sie 31 Fragen zu den dringendsten sozialen Problemen als so genannte Wahlprüfsteine zusammengetragen, die an die vier derzeit im Bundestag vertretenden Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, SPD) geschickt werden. „Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen und wir wollen wissen, wie die Parteien diese lösen wollen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Beweggründe für die Erstellung der Wahlprüfsteine. Aus Sicht der AWO müssen weitere soziale Verbesserungen für die Menschen in Deutschland im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode stehen. Nur so kann die zunehmende soziale und politische Spaltung überwunden und der spür¬baren Verunsicherung entgegengewirkt werden. Die Antworten der Parteien werden ausgewertet und auf www.awo.org veröffentlicht.
Gefragt wird zum Beispiel danach, welche Maßnahmen die Parteien ergreifen wollen, um die Attraktivität sozialer Berufe zu steigern. Im Sozialbereich arbeiten hauptsächlich Frauen unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, mit geringer Entlohnung und begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten. Schon heute fehlen vielerorts Fachkräfte, die Rahmenbedingungen müssen deshalb dringend geändert werden. Auch in Sachen Kinderbetreuung sieht die AWO Handlungsbedarf und will bspw. wissen, welche Partei sich für ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz einsetzt, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert bzw. gesichert werden kann. Eine weitere Herausforderung sieht die AWO darin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen und möchte von den Parteien wissen, was sie diesbezüglich unternehmen und wo sie den Bund in der Verantwortung sehen. Darüber hinaus interessiert die AWO aber auch, ob die Parteien vorhaben, die sozialstaatliche Infrastruktur durch erhöhte Investitionen zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.04.2017

Angesichts einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt der Deutsche Familienverband dringend vor politischen Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen:
Das DIW rechnet vor, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings dem Staat mehr als 15 Milliarden Euro Steuern in die Kasse spülen würde. Anders ausgedrückt: Mit einem Aus fürs Ehegattensplitting werden Familien auf einen Schlag um 15 Milliarden Euro ärmer. "Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nicht nur gegen die Verfassung – sie macht Familien arm“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann.
Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern sogar bei einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro im Jahr nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus fürs Splitting drückt sie endgültig in die Armut.
Für den Deutschen Familienverband steht außerdem fest, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hätte: „Das Ehegattensplitting ist keine milde Gabe, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe und übrigens auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klar bestätigt, zuletzt 2013“, sagt Heimann.
„Statt sich beim Ehegattensplitting zu verkämpfen, fordern wir Politik und Politikberatung dringend auf, sich dort einzusetzen, wo es Sinn macht: Nämlich für die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben. Auf den Tag genau heute vor 16 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil die Berücksichtigung des generativen Beitrags Kindererziehung in den umlagefinanzierten Generationenverträgen eingefordert. Aber auch über anderthalb Jahrzehnte später zahlen sogar Familien mit kleinen Einkommen noch immer verfassungswidrig Sozialbeiträge auf das Existenzminimum ihrer Kinder“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann. "Deshalb jammern wir nicht, sondern klagen!" (Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen, sieht aber gleichzeitig noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Damit bewegt sich der Gesetzentwurf entlang der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland. Denn diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Sie gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und verliert dennoch das Kindeswohl im Einzelfall nicht aus dem Auge.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, geht in die falsche Richtung, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass das Voraustrauungsverbot für Minderjährige wieder eingeführt wird. Ein Fortschritt ist ebenso die angestrebte Klarstellung, dass auch verheiratete Minderjährige nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Obhut genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses nachdrücklich an CDU, CSU und SPD, das international und verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder in Deutschland zu respektieren. "Die seit einem Jahr mit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern und Geschwister in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Derzeit leben allein rund 2.200 syrische Kinder in Deutschland von ihren Eltern getrennt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Verwaltungspraxis zeigt, dass der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung kommt. So konnte bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Woche von der Bundesregierung kein Fall benannt werden, in dem auf diesem Weg Familien bisher vereint wurden. Wenn Kinder mehrere Jahre von ihren Eltern getrennt sind, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz schleunigst dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren schnellstmöglich zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.03.2017

CDU, CSU und SPD überbieten sich in den letzten Tagen mit Vorschlägen. Das ist erfreulich, denn der Alltag und die Unterstützungsnotwendigkeiten von Familien rücken damit stärker in den Mittelpunkt. Allerdings waren in den zurückliegenden vier Jahren Verbesserungen oftmals nur mit massivem öffentlichen Druck möglich, wie z. B. die Erhöhung des Kindergeldes oder die Reform des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender.

Nun denken CDU und CSU über Hilfen für Familien beim Eigentumserwerb nach und Familienministerin Schwesig verfolgt ihr Projekt einer Familienarbeitszeit weiter, das nun auch auf Menschen, die Angehörige pflegen, erweitert wurde. „Die eaf erwartet, dass es sich bei allem nicht nur um öffentlichkeitswirksame Themen für den Wahlkampf handelt, sondern diese von der zukünftigen Bundesregierung auch umgesetzt werden“, sagt Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Um Kinder und Familien besser in ihrem unmittelbaren Umfeld zu unterstützen, kommt es aber auch darauf an, Strukturen grundsätzlich zu verändern: Dazu zählt das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen, das zu einem Kooperationsgebot werden muss. Außerdem sind die Rechte von Kindern endlich explizit im Grundgesetz zu verankern“, so Bernd Heimberg weiter.

Ein grundsätzlich anderes, erweitertes Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie greift die eaf mit dem aktuellen Positionspapier „In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“ auf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 07.04.2017

Auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses steht heute auch das Rückkehrrecht aus Teilzeit. Teilzeitarbeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Meist sind es Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren, sich mittelfristig aber wünschen, zum ursprünglichen Stundenvolumen zurückzukehren. Nicht zuletzt weil Teilzeitarbeit immer noch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten versperrt und hinsichtlich der sozialen Absicherung nicht ausreicht. Doch viel zu häufig bleibt ihnen der Weg aus der „Teilzeitfalle“ versperrt.

„Die eaf fordert die Mitglieder des Koalitionsausschusses auf, den Weg für eine Beendigung der Sackgasse Teilzeit freizumachen! Es kann nicht sein, dass vor allem Frauen dafür bestraft werden, dass sie sich um ihre Kinder kümmern oder kranke Angehörige pflegen. Das sind Aufgaben, die letztlich der gesamten Gesellschaft zugute kommen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Eine Befristung der Teilzeit würde diese Arbeitsform auch für Männer attraktiver machen und es ihnen erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Denn: Aus zahlreichen Befragungen ist bekannt, dass viele Frauen mehr Stunden arbeiten wollen und viele Männer weniger.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 29.03.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern? – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit" findet das nächste Hintergrundgespräche des Statistischen Bundesamt im i-Punkt Forum Berlin statt.

Folgende Themen werden im Fokus stehen:

  • Aktuelle Zahlen zum Verdienstunterschied von Frauen und Männern
  • Unbereinigter Gender Pay Gap 2016
  • Bereinigter Gender Pay Gap 2014 (neueste Angaben)
  • Datengrundlage und Berechnungsmethodik
  • Ursachenanalyse
  • Entwicklung im Zeitablauf
  • Europäischer Vergleich

Die Einladung inklusive Anmeldeformular folgt in Kürze.

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V.

Ort: Berlin

Anfang Februar 2017 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung XII ZB 601/15 einen wegweisenden Beschluss zum Wechselmodell (Doppelresidenz), also zu der Betreuungsform, in der Kinder nach einer Trennung der Eltern paritätisch bei beiden Eltern zu Hause sind.

Die Doppelresidenz ist die plausible Fortsetzung der gemeinsamen Verantwortung für Beruf und Familie für Mütter und Väter. Immer mehr Eltern nehmen bereits heute die Verantwortung für ihre Kinder gemeinsam wahr, ob zusammenlebend oder nicht. Trotzdem gibt es noch menschliche und rechtliche Vorbehalte, diese Betreuungsform auch nach einer Trennung zu praktizieren. Grundsätzliche rechtliche Fragen wurden durch den BGH nun geklärt.

Angesichts dieser neuen Situation stellen sich für Eltern und mit dem Thema befasste Professionen weiterhin Fragen wie diese:

  • Was bedeutet die Entscheidung des BGH nun genau?
  • Müssen jetzt alle Kinder getrennter Eltern die Doppelresidenz leben?
  • Oder hat sich doch nichts geändert?
  • Wie geht es Kindern mit dem Leben in zwei Haushalten?
  • Wie lässt sich das finanziell bewältigen?
  • Wie leben Kinder getrennter Eltern in anderen Ländern?
  • Für wen passt die Doppelresidenz – und für wen nicht?

Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V. laden Sie herzlich ein, über das Thema zu diskutieren, Fragen zu stellen oder auch von eigenen Erfahrungen zu berichten.

Eine Anmeldung ist möglich unter veranstaltung-berlin@vafk.de.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://berlin.vafk.de/index.php?id=2199

Termin: 17. Mai 2017, 18.00 – 19.30 Uhr mit anschließendem Get-together

Veranstalter: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Kalte Progression, Mittelstandsbauch, Vermögensteuern oder Ehegattensplitting – die Steuerpolitik ist wieder Wahlkampfthema. Sind spürbare Steuerentlastungen möglich, vor allem für die arbeitende Mittelschicht? Brauchen wir mehr Progression und Umverteilung, vor allem bei hohen Einkommen und Vermögen? Wie können Familien mit Kindern steuerlich besser gefördert werden? Diese und weitere Themen wollen wir mit Steuerpolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen diskutieren. Katharina Wrohlich und Stefan Bach vom DIW Berlin leiten mit einem Impuls die Veranstaltung ein.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Die Vermögensungleichheit ist nirgendwo in der EU höher als hierzulande. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt. Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Auf der Konferenz wird mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert. Zu große materielle Ungleichheit und die Ungleichverteilung von Chancen und Macht schaden unserer Gesellschaft. Sie schwächen den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Welche Hebel hat die Politik in der Hand, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Auf diese Fragen sollen gemeinsam Antworten gefunden werden.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 06.04.2017

Anlässlich des Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.03.2017

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Archiv Pressemitteilung

Mutterschutzgesetz: Moderner Mutterschutz und zwar für alle Frauen!

Das ZFF begrüßt die heute in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

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Archiv Aktuelle Hinweise

Rückkehrrecht nach Teilzeit: Wo bleibt das neue Teilzeitrecht?!

Anlässlich des heutigen Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

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Archiv Aktuelle Hinweise

Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • Deutsche Liga für das Kind
  • Deutscher Familienverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Kinderschutzbund
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • educcare
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie
  • Familienbund der Katholiken
  • Fröbel-Gruppe
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Karl-Kübel-Stiftung
  • Der Paritätische – Gesamtverband
  • Pestalozzi-Fröbel-Verband
  • plattform ernährung und bewegung
  • SOS-Kinderdorf
  • Stiftung Lesen
  • Stiftung Haus der kleinen Forscher
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Vereinigung der Waldorfkindergärten
  • Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2017

SCHWERPUNKT: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.
Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des „Equal Pay Day“ am 18. März 2017 mitteilte, lag der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen in der Bunderepublik 2016 mehr als ein Fünftel unter dem der Männer.

„In Sachen Gleichstellung ist und bleibt Deutschland ein Entwicklungsland. Durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt, so sieht für Frauen in Deutschland noch immer die Realität aus. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir so nicht hinnehmen können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des morgigen Equal Pay Days. Abhilfe schaffen, könnte die Einführung eines Tarifvertrag Soziales.

Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist ein erster Schritt hin zur Entgeltgleichheit. Dringend geboten ist aber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf kleinere und kleinste Unternehmen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Die AWO fordert außerdem ein Verbandsklagerecht. In Sachen Gleichstellung am Arbeitsmarkt gibt es, abgesehen vom Lohnunterschied, noch viel zu tun. Neben dem weiterhin notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, werden Arbeitszeitmodelle benötigt, die es Frauen und Männern ermöglichen, eine Führungsposition mit Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Zudem kann nach Meinung der AWO, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung für mehr Gleichberechtigung sorgen.

„Berufsfelder, in denen vorrangig Frauen beschäftig sind, müssen finanziell deutlich aufgewertet werden. Denn obwohl Betreuung und Pflege zukunftsorientierte Arbeitsbereiche sind, werden sie zu schlecht bezahlt“, stellt Wolfgang Stadler fest. Die Lösung sieht Stadler in der Einführung eines Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales. „Die AWO engagiert sich seit langem für einen einheitlichen Branchentarifvertrag Soziales. Dieser würde die tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt und auch die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Die Arbeit muss nach der erbrachten Leistung bewertet werden. Nur so können wir die Gleichstellung der sozialen mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung vorantreiben“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.03.2017

Anlässlich des Equal Pay Days 2017 hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Diese zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer".

Am 18. März findet der zehnte Equal Pay Day in Deutschland statt. Seit zehn Jahren kämpfen Frauenverbände zusammen mit Gewerkschaften und zahlreichen Aktionsgruppen für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die unbereinigte Lohnlücke liegt noch immer bei 21 Prozent. Auch wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine bereinigte Lücke von sechs Prozent im Durchschnitt.

Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür müssen wir verkrustete Strukturen aufbrechen: Wir brauchen Transparenz über die Löhne und Gehälter, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt verschiedene Ursachen für die Lohnlücke von Frauen und Männern: Aber weil sie erklärbar ist, heißt das nicht, dass wir sie auch hinnehmen müssen. Wir brauchen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das zum ersten Mal den Grundsatz festschreibt: ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘."

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt zur Durchsetzung verhelfen: Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.03.2017, gekürzt

DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland fordern gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor erhöhen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) anlässlich des Equal Pay Day den Druck auf Politik und Wirtschaft.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

"Die 21-Prozent-Lohnlücke ist für viele Frauen in Deutschland bittere Realität. Im Durchschnitt hat eine Frau im Jahr 3.700 Euro weniger Geld im Portmonee als ihr Kollege. Das hat Folgen für die soziale Absicherung bis hin zur Rente. Deutschland ist mit dieser Lohnlücke seit Jahren unter den Schlusslichtern in der EU. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit einführen. Das wäre ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen wollen ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Union und Wirtschaftsverbände sollten endlich ihre Blockade gegen die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes aufgeben."

Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

"Es muss endlich Schluss sein, mit 21 Prozent weniger Geld in den Taschen von Frauen. Vieles von dem, was Frauen für dieses Land leisten, tun sie unbezahlt. Sie wenden täglich gut anderthalbmal so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf wie Männer. Gemeinsam mit steuerlichen Fehlanreizen führt das dazu, dass Frauen im Lebensverlauf deutlich schlechter gestellt sind. Wir fordern deshalb die Ausweitung partnerschaftlicher, familienpolitischer Leistungen, die Aufwertung aller Berufe in den personenzentrierten Dienstleistungen und wir fordern grundsätzlich eine gerechte und nachhaltige Anerkennung der Leistung von Frauen – ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit."

Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des SoVD:

"Die Frauenaltersarmut in Deutschland wächst. Wenn diese folgenschwere Entwicklung gestoppt werden soll, müssen bereits im Erwerbsleben richtige Weichenstellungen erfolgen. Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Und zweifellos gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu den Grundvoraussetzungen. Den größten Teil der weit über sieben Millionen Minijobs in Deutschland besetzen Frauen. Für sie rückt Existenzsicherung in weite Ferne. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Niedriglohnpolitik, die Frauenalters-armut produziert."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 17.03.2017

Die GEW mahnt die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. "Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13 und Angestellte nach E13 bezahlt werden", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Anlässlich des "Equal Pay Day" am 18. März bekräftigt die GEW ihre Forderung nach A13 und E13 für alle. An Grundschulen unterrichteten zu 90 Prozent Frauen, die deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen verdienten, kritisierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. " Rechtsgutachten bestätigten, dass die schlechtere Besoldung an Grundschulen Frauen mittelbar diskriminiere und gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstoße. Unter dem Motto "JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und unter dem Dach der Initiative "Bildung. Weiter denken!" verlangt die GEW eine Aufwertung der Berufsgruppe.

Während Grundschullehrkräfte in allen Bundesländern nach A12 besoldet oder als Angestellte in die Entgeltgruppen (E) 10 bis 12 einsortiert sind, werden voll ausgebildete Lehrkräfte in der Oberstufe überall nach A13 oder E13 bezahlt. Schon lange absolvierten alle Lehrkräfte jedoch eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch gleich lange wissenschaftliche Ausbildung, betonte Tepe. 2020 müssten alle Lehrkräfte mit Bachelor- und Master-Abschlüssen und Referendariat mindestens nach A13 oder E13 bezahlt werden. Zudem sollten die Landesregierungen Stufenpläne erarbeiten, damit auch Lehrkräfte mit anderen Ausbildungen A13 erreichten.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 17.03.2017

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und fordert, endlich zu handeln statt Statistik zu diskutieren. Denn die Zahlen lassen sich drehen wie man will. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Bereinigt, unbereinigt und im echten Leben. Die Frage ist nur, wie groß ist das Missverhältnis? Und viel wichtiger noch: Was kann dagegen getan werden?

Gerne wird der unschönen Wahrheit der Einkommensungleichheit mit Statistik begegnet. Ist der Wert von 21% Lohndifferenz doch ein „unbereinigter“ Wert. Der „bereinigte“ Gender Pay Gap – d.h. die Differenz des Stundenlohns zwischen Männern und Frauen im gleichen Alter, bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung und gleicher Tätigkeit liegt bei ca. 6%. Also nur 6% „echte Diskriminierung“! Der Anteil darüber hinaus sei darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit und weniger in Führungspositionen arbeiten.

Berücksichtigt man ein Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Denn gemäß einer aktuellen Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen, hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation“, so Cornelia Spachtholz, die auch Initiatorin des Equal Pension Day ist. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich knapp 60%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Es sind vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren,
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen getan wird und meist schlecht bezahlt ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 17.03.2017, gekürzt

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.03.2017, gekürzt

Der Deutsche Bundestag hat 23.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten.Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungs-plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist ein wichtiger Baustein unserer modernen Familienpolitik, die sich am Bedarf von Eltern und Kindern ausrichtet. Immer mehr Familien wünschen sich qualitativ gute Angebote der Kindertagesbetreuung, denn sie verbessern die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider stehen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die steigende Geburtenrate und die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Deshalb möchten wir gute Kindertagesbetreuungsangebote ausbauen. Das neue Investitionsprogramm wird uns dabei unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir nun einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen sind. “Frühe Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder und hat eine immer größere gesamtgesellschaftliche Relevanz. So wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertages-betreuung – für die Betriebskosten, für Investitionen und für Qualität – investieren. Allein für das im Gesetz verankerte Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung.Der Gesetzesentwurf sichert mehr finanzielle Mittel für mehr BetreuungsplätzeIn dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit dem Investitionsprogramm investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, sondern ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.03.2017

Modellprojekt „POINT● – Potentiale integrieren“ unterstützt in Berlin allein geflüchtete Frauen bei der Integration in Ausbildung und ArbeitsmarktIm Januar 2017 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „POINT● – Potentiale integrieren“ gestartet, das geflüchtete Frauen in Berlin bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. „Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und nun in Deutschland leben, benötigen Unterstützung bei der Integration. Dabei spielt das Erlernen der Sprache eine große Rolle, aber auch, sich in einem neuen und größtenteils fremden Land zurechtzufinden. Das gilt vor allem auch für Frauen, die alleine nach Deutschland gekommen sind“, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der heute (23.03.) im Bundesfamilienministerium stattfindenden offiziellen Auftaktveranstaltung des Modellprojektes.Ziel des Projekts ist es, allein geflüchtete Frauen mit einer guten Bleibeperspektive auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erhalten professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Hilfestellungen durch Jobcoaches. Die Coaches helfen nicht nur bei der Qualifizierung, sie vermitteln den Frauen auch Förderangebote verschiedener Institutionen. Durch Vernetzung sollen Synergieeffekte geschaffen und der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Zudem werden den Frauen zur besseren Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen ehrenamtliche Alltagsbegleiterinnen, sogenannte POINT sisters, zur Seite gestellt. Weitere Formate wie Workshops und Fachveranstaltungen runden das Angebot ab.Das hierdurch entstehende Begleitsystem soll modellhaft erprobt werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt zunächst zwei Jahre.„Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, ist eine langfristige Aufgabe, die nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelingen kann. Ich freue mich daher sehr, dass unser Berliner Modellprojekt von einem breiten Netzwerk getragen wird und danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Dr. Kleindiek. Um die bereits bestehenden regionalen Angebote bestmöglich zu bündeln und optimal zu verzahnen, wurde am heutigen Tage auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) unterzeichnet. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung BDA: "Frauen sind Rollenvorbilder in der Familie und prägen die Sprache der Kinder. Deshalb gelingt die Integration der gesamten Familie besser, wenn die Frauen und Mütter über ihre Arbeit selbst gut integriert sind und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Ich unterstütze dieses Projekt zur möglichst schnellen und nachhaltigen Integration von geflüchteten Frauen in die Erwerbsarbeit aus vollem Herzen. Das Anliegen ist von hoher Relevanz für die gesamte Gesellschaft."Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit:„Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit hat viel Erfahrung und passende Instrumente für Qualifizierung, um diese Herausforderung zu meistern. Ich bewerte die Kooperation aller Beteiligten sehr positiv, jeder bringt seine Kompetenz bestmöglich ein. Am Ende gewinnen nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt.“Das Modellprojekt ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.goldnetz-berlin.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro

Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen. Ab sofort fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden: Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

Zur vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.
Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre die Lage für geflüchtete Kinder verschlimmert. Viele von ihnen müssen über Monate und manchmal Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Kinder und Jugendliche werden systematisch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Daran muss sich dringend etwas ändern. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen muss so kurz wie möglich sein. Kinder brauchen Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Räume. Der Zugang zu Bildung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Bundesregierung muss endlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu hat sie sich mit der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Denn Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie alle haben das Recht auf dieselben Startchancen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2017

Zum Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2017 erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.
Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kita besonders wichtig. Hier zählt jeder Tag, um sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen, die Sprache besser zu lernen und neue Freunde zu finden. Ihre Familien brauchen gezielte und niedrigschwellige Hilfe beim Ankommen in Deutschland. Dass der Bedarf an Kitaplätzen weiter steigt, ist daher so sicher wie das Amen in der Kirche.
Deutschland braucht einen entsprechenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kitaplätze, bessere flächendeckende Ganztagsschulen und eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen, egal ob sie aus Aachen oder Aleppo kommen. Herkunft darf nicht länger über Zukunft entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2017

„Der Bericht zeigt, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland sich auf einem skandalös hohen Niveau befindet. Trotz der vermeintlich positiven Wirtschaftslage werden viel zu viele Menschen von dem gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen, den sie geschaffen haben“, kommentiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Erschreckend und völlig inakzeptabel ist, dass der Bundesregierung die soziale Realität im Land zwar bekannt ist, sie aber keine entschiedenen Maßnahmen ergreift, um daran etwas zu ändern. Offenbar glaubt man im Kabinett, mit dem Mantra der Kanzlerin, ‚Deutschland geht es gut‘, und ein paar halbherzigen Initiativen und einem schöngefärbten Bericht werde es schon irgendwie gehen. Das ist mitnichten der Fall. Der Mindestlohn ist auch nach der zum 1. Januar erfolgten Anpassung immer noch zu niedrig, um Armut – nicht zuletzt im Alter – wirksam zu bekämpfen. Initiativen wie das jüngst mit viel Tamtam von Nahles vorgestellte ALGQ sind ein Witz angesichts des arbeitsmarktpolitischen Kahlschlags der vergangenen Jahre. Und es wurde bislang viel zu wenig unternommen, um die Situation Alleinerziehender zu verbessern oder endlich die unerträgliche Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es ist Zeit für einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 23.03.2017

„Die Untersuchungen von Charité und Unicef zu Flüchtlingsfrauen und -kindern in Sammelunterkünften sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese Art der Unterbringung ist offensichtlich weder kindgerecht, noch entspricht sie den Anforderungen bei der Unterbringung von Frauen und vor allem Müttern“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte der Fraktion DIE LINKE für Migration und Integration. Dagdelen weiter:
„Die Studien belegen erneut, dass das Zusammenpferchen von Flüchtlingen in Massenunterkünften unverzüglich beendet und stattdessen die Integration der Betroffenen in städtische und ländliche Wohnstrukturen gefördert werden sollte. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen.
Notwendig ist eine soziale Offensive für alle. Wir brauchen mehr Investitionen in die Bildung, den sozialen Wohnungsbau und das Gesundheitswesen. Das Geld dafür ist da. Für die Erneuerung des Sozialstaats müssen Reiche und Vermögende stärker belastet werden. Die Einführung einer Millionärssteuer ist überfällig.
Die Politik der Bundesregierung geht aktuell jedoch in eine ganz andere Richtung, sie ist extrem frauen- und kinderfeindlich. Durch einen faktischen Nachzugsstopp für Familienangehörige werden vor allem Frauen und Kinder auf gefährliche Fluchtrouten getrieben. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten ist menschen- und grundrechtswidrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.03.2017

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser erhöhte gesetzliche Mindestlohn gilt nach wie vor nicht für alle Beschäftigten, denn nach § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Ausnahmen zulässig. Bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Seit dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von 8,50 €/Stunde vorsehen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden.

Eine Analyse* des WSI-Tarifarchivs der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen zeigt: Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung machten Anfang 2017 nur wenige Branchen Gebrauch:

  • Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau gilt derzeit ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 8,60 €. Er steigt im November 2017 auf 9,10 € und überschreitet dann den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
  • In der Fleischindustrie beläuft sich der Mindestlohn auf 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende 2017.
  • Bei den Wäschereidienstleistungen beträgt der Mindestlohn ebenfalls 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende September 2017.
  • Für ZeitungszustellerInnen schreibt das MiLoG selbst für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 € vor.

In anderen Branchen liegt ein Teil der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, ohne die Ausnahmebedingungen des MiLoG zu erfüllen. Diese tariflichen Niedriglohngruppen werden daher vom gesetzlichen Mindestlohn verdrängt. Dazu zählen u. a. (siehe auch Übersicht 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

  • Friseurhandwerk: Hier bestand bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 €. Der gekündigte Branchenmindestlohn wurde noch nicht neu verhandelt.
  • Floristik: In der Branche liegen vier der zehn Vergütungsgruppen unterhalb von 8,84 €, zurzeit laufen Tarifverhandlungen.
  • Fleischerhandwerk: 9 von insgesamt 78 Vergütungsgruppen der regionalen Tarifverträge liegen unterhalb der Mindestlohngrenze, teilweise sind die Verträge bereits vor Jahren ausgelaufen und noch nicht erneuert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen neun von 152 Vergütungsgruppen nicht den Betrag von 8,84 €. Es handelt sich fast ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche.

Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp 6 Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 €, der Höhe des neuen gesetzlichen Mindestlohns. 2 Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des MiLoG abgedeckt, 4 Prozent dagegen nicht, sie werden vom Mindestlohn verdrängt.

Die Untersuchung zeigt nach Auffassung des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck: „Der gesetzliche Mindestlohn ist als Untergrenze wirksam.“ Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. „Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.“

Die WSI-Untersuchung zeigt außerdem: Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,84 € und mehr vor (siehe Grafik in der pdf-Version). Insgesamt 87 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 €. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 15 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 € und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, WSI Niedriglohn-Monitoring 2017, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 83, Düsseldorf, März 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_83_2017.pdf

Die PM mit Grafik-Anhang pdf: http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2017_03_27.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.03.2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt.
„Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker berücksichtigen. Wir müssen sie schützen gegen Gewalt und Vernachlässigung. Wir müssen sie fördern und beteiligen“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Kinderinteressen beispielsweise bei Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und überall, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden: „Kinder sollen endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft.“
Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das „Kindeswohlprinzip“ aus Artikel 3 Absatz 1 und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“ aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern‘. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung.
„Kinder sind unsere Zukunft! Und es ist wichtig, dass unsere Verfassung auch unserer Zukunft eine Stimme gibt. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse eines Kindes müssen zukünftig selbst Verfassungsrang haben“, erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten am 31. März 2017 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2017

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Uwe Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sein sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbau gehen dürfe. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen aus Gebührenfreiheit, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 200 vom 27.03.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 183 vom 22.03.2017

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sonder auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.
Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte "Asylpaket II" enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechter und Leiter des "Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht", Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta," sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.
Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug "dringend notwendig" gewesen sei, um eine "Überforderung" der Kommunen zu "vermeiden". Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein "Riesenproblem". Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.
Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, "die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue", in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.
"Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden", sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 174 vom 21.03.2017

Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag (18/8724) der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag (18/8241) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezeichnet der Verband die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß" und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 171 vom 20.03.2017

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AWO zum ARD Panorama-Bericht
Die ARD sendete gestern im Rahmen ihres Politikmagazins Panorama einen Beitrag namens „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“. Dort wurde der Eindruck vermittelt, Kitas würden das Wohl von Kindern regelmäßig gefährden. Dazu äußerst sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:
„Eine Kita darf für Eltern keine Blackbox sein. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Als Träger von 2.200 Kitas wissen wir, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern und deren Eltern ist. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Erzieherinnen und Erzieher bilden, betreuen und erziehen, sie fördern alltagsintegriert die Sprachentwicklung, ermöglichen Kindern Kontakt zu anderen Kindern. Kitas sind Integrationsmotoren und verbessern ganz nebenbei auch noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Erzieherinnen und Erzieher machen einen großartigen Job. Doch auch die besten Fachkräfte können nichts an den strukturell häufig zu schlechten Rahmenbedingungen ändern. So ist eine Fachkraft großen Belastungen ausgesetzt, wenn sie zum Teil bis zu 20 Kinder betreuen muss, wenn Urlaubs- und Krankentage nicht hinreichend in der Personalberechnung berücksichtigt und wenn die Kita-Leitungen nicht für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die AWO setzt sich seit Jahren mit der Frage nach der Verbesserung ihrer Angebote auseinander. So fordern wir, dass der Bund ein Berichtswesen für die Länder einführt, das Auskünfte über Qualitätsverbesserungen einfordert. Darüber hinaus fordern wir schon seit Langem, ein Bundesqualitätsgesetz zu verabschieden, dass die Strukturqualität bundeseinheitlich regelt. Bund und Länder haben im vergangenen November notwendige Qualitätsverbesserungen identifiziert. Nun müssen diese noch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden, denn klar ist, eine gute Betreuungsqualität kostet Geld.
Der Panorama-Bericht hat nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten von Kita-Beschäftigten gezeigt. Den betroffenen Kindern wurde Schreckliches zugemutet. So etwas darf nicht passieren. Dennoch möchte ich dem Fazit des Panorama-Beitrages entschieden widersprechen: Eine Kita ist weder eine Blackbox noch ist die Betreuungsqualität ein Glücksspiel. In den allermeisten Kitas leisten die Erzieherinnen und Erzieher eine anspruchsvolle, engagierte und tolle Arbeit mit den Kindern, für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

AWO nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

Am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus findet beim AWO Bundesverband ein Diskussionsforum statt. „Der politische Diskurs wird immer häufiger durch Vorurteile, Ressentiments und Populismus bestimmt. Den Internationalen Tag gegen Rassismus nehmen wir deshalb zum Anlass auf diese Entwicklung hinzuweisen und über Lösungen und Handlungsoptionen zu diskutieren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Es entspricht der grundsätzlichen Überzeugung und Einstellung der AWO sich deutlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien zu positionieren und ihre Rolle als demokratische Akteurin der Zivilgesellschaft wahrzunehmen.

Das diesjährige Diskussionsforum wird eingeführt durch den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz. Er bietet Impulse für die anschließende Diskussion, an der Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.), Britta Hilpert (Leiterin ZDF-Landesstudio Brandenburg, Vorstandsmitglied „Reporter ohne Grenzen“), Dr. Britta Schellenberg (Politikwissenschaftlerin) und Gerwin Stöcken (Mitglied des Präsidiums der AWO) beteiligt sein werden.

Die AWO ist seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Genauso ist es der AWO ein Anliegen, sich mit ihrem engagierten sozialpolitischen Handeln vor Ort dafür einzusetzen, dass allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. In vielen Einrichtungen und Diensten der AWO sind Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt. „Die AWO bekennt sich nicht nur zur Vielfalt, die AWO lebt Vielfalt“, betont Brigitte Döcker. Deshalb ist es für die AWO mittlerweile eine wichtige Tradition, sich am 21. März deutlich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

In diesem Jahr ruft die AWO in den Sozialen Netzwerken dazu auf, vom 13. – 26. März, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen. Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können Selfies (via Bild oder Video) mit dem Hashtag #awogegenrassismus gepostet werden. Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Klar ist: Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie rassistische Ansichten immer weiter in die gesellschaftliche Mitte vorstoßen. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.03.2017

Deutschland bietet Kindern und Jugendliche gute Start-Chancen fürs Leben – den meisten jedenfalls: Allerdings gehören immer noch rund 3,7 Millionen der Unter-18-Jährigen zu den Verlierern der jungen Generation. „Sie sind sozial abgehängt – durch Eltern ohne Berufsausbildung, ohne Job. Oder durch Elternhäuser, die von Armut bedroht sind“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert am Montag in Berlin bei der Vorstellung des „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe) Monitors 2017“. Die AGJ legte damit einen „Chancen-Check“ für die bundesweit rund 22 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren vor. Anlass ist der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), zu dem in der kommenden Woche mehr als 30.000 Besucher auf dem Messegelände in Düsseldorf erwartet werden. Er steht unter dem Motto „22 Mio. junge Chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“

Zu einer gerechteren Gesellschaft gehört für die AGJ eine Neujustierung des Kindergeldes: „Eltern mit geringem oder keinem Einkommen müssen künftig besser gefördert werden. Armut darf nicht länger vererbt werden“, so Böllert. Wichtig für die Start-Chancen seien aber auch die Kitas. Ein Schwerpunkt des DJHT werde in der kommenden Woche deshalb eine Kita-Qualitätsoffensive sein. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Dazu müsse es vor allem kleinere Gruppen – also eine bessere Erzieher-Kind-Relation – geben. „Für 2- und 3-Jährige ist es ideal, wenn sich eine Erzieherin lediglich um vier Kinder kümmert. Die meisten Gruppen sind heute allerdings größer“, sagte Karin Böllert. Damit gebe es einen enormen Nachholbedarf beim Personal. Dies beginne bereits bei den Leitungen der Kitas. Hier fehlten bundesweit rund 21.800 Vollzeitkräfte, die sich intensiv um das Kita-Management, um neue Konzepte und Elterngespräche kümmerten.

Unzufrieden zeigte sich die AGJ mit der Flüchtlingskinder-Quote in den Kitas: „Die Chance auf Integration per Kita ist enorm wichtig. Aber genau diese Chance wird heute viel zu oft verschenkt. Denn die meisten Flüchtlingsfamilien wissen gar nicht, dass ihre Kinder ein Recht auf einen Kitaplatz haben“, sagte Karin Böllert. Dies müsse den Flüchtlingsfamilien offensiv gesagt werden – und zwar in deren Landessprache. „Mit jedem Kind, das seine Kita-Chance verpasst, ist auch eine wertvolle Integrations-Chance vertan. Das Lernen der Sprache – und damit ein wichtiger Schritt in unsere Gesellschaft – fängt nicht erst mit der Schulpflicht in der Schule an“, so die AGJ-Vorsitzende. Ziel müsse es daher sein, möglichst viele der rund 120.000 Flüchtlingskinder unter sechs Jahren in einer Kita zu betreuen – im Idealfall durch Ganztagsplätze. Böllert kündigte an, dass die Integration von jungen Flüchtlingen ein weiterer Schwerpunkt des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sein werde.

Eine deutliche Kritik der AGJ trifft die Ganztagsschulen: „Sie sind heute nicht in der Lage, das oft starke Niveaugefälle, das durch drastische Bildungsunterschiede in Elternhäusern gegeben ist, auszugleichen. Beim Ziel, Kindern hier gleiche StartChancen zu geben, ist die Ganztagsschule gescheitert. Sie schafft es bislang nicht, Bildungsbenachteiligung zu beseitigen“, so Karin Böllert. Die AGJ-Vorsitzende forderte deshalb auch für Ganztagsschulen eine Qualitätsoffensive. Dabei müssten verstärkt auch die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden: „Vom Internet-Führerschein bis zur gezielten Berufsberatung – Ganztagsschulen sollten vom 08/15-Stundenplan auf lebensnahe und innovative Inhalte umschalten und dabei Kinder und Eltern mitnehmen“, forderte Karin Böllert. Hierzu werde der DJHT eine Fülle von Ideen und Konzepten präsentieren.

Zudem sprach sich die AGJ-Vorsitzende für einen stärkeren „Polit-Impuls“ an Schulen aus: Angesichts eines wachsenden Rechtspopulismus müssten Kinder und Jugendliche immer wieder vom Wert der Demokratie überzeugt werden. Die AGJ forderte deshalb, die politische Bildung zum Pflichtfach an Schulen zu machen. Jugendliche sollten zudem früher in der Politik mitmischen und eine „MitmachDemokratie“ erleben. Dazu sei es notwendig, 16-Jährige schon bei allen Wahlen mitbestimmen zu lassen. Auch das Wahlalter werde Thema auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.03.2017, gekürzt

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Die Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“ steht auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017

Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.
„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.
Dem enormen privaten Reichtum stehe eine massive öffentliche Armut gegenüber, die in immer mehr Kommunen deutlich sichtbar werde. „Deutschland fährt auf Verschleiß. Aus finanzieller Not werden vielerorts Ausgaben für Kultur, Soziales und Bildung über die Schmerzgrenze hinaus zusammengestrichen. Eine solidarische Steuer- und Finanzpolitik ist letztlich die Nagelprobe und der Glaubwürdigkeitstest für einen jeden, der mit dem Versprechen eines guten Sozialstaats und mehr sozialer Gerechtigkeit antritt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch auf den Wohnungsmärkten. Wir brauchen dauerhaft preisgebundene Sozialwohnungen, mindestens 80.000 zusätzlich im Jahr, daneben ein bedarfsgerechtes Wohngeld sowie die Übernahme tatsächlich angemessener Wohnkosten bei den Regelsätzen in Hartz IV. Auch deshalb müssen finanzstarke Konzerne, große Vermögen, Milliardäre oder Millionäre stärker als bisher an den Kosten des Gemeinwohls beteiligt werden. Reichtum umverteilen heißt, Steuergerechtigkeit herstellen, Steuerschlupflöcher schließen und Steueroasen trockenlegen“, so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Die ungleiche Vermögensverteilung gehe weltweit einher mit ungleichen Machtverhältnissen und sei damit auch in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, warnt das Bündnis. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg betont: „Deutschland ist ein reiches Land. Umso skandalöser ist es, dass so viele Menschen in Deutschland abgehängt sind, weil sie arm sind. Der Reichtum in Deutschland muss umverteilt werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, verschiedene Gruppen von Bedürftigen gegeneinander aus zu spielen.“
Bestärkt in seinen Forderungen sieht sich das Aktionsbündnis auch durch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in dem diese selbst vor einer zu starken Spaltung der Gesellschaft warnt und einräumt, dass Beschäftigte ihre Anstrengungen vielfach als nicht ausreichend respektiert empfänden, Langzeitarbeitslose nicht proportional vom deutschen Job-Boom profitierten und der Dienstleistungsbereich bei den Lohnsteigerungen hinterherhinke. „Wir teilen diese Diagnose. Jetzt gilt es, den Worten Taten folgen zu lassen. Wer Armut bekämpfen will, muss die Tarifbindung stärken und die gesetzliche Rente stabilisieren und schrittweise wieder anheben“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Mehr Informationen unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ vom 28.03.2017

Zur Bundestagswahl 2017 richtet sich der Deutsche Frauenrat (DF) mit neun Forderungen an die Parteien im Wahlkampf. Mit diesen frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen geht der Deutsche Frauenrat in die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und an die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich zu einer effektiven Gleichstellungspolitik zu bekennen. Rechtspopulismus ist eine Gefahr für die Freiheit der Geschlechter und für die Demokratie. Dem müssen wir aktiv entgegentreten,“ so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

In den neun Forderungen des DF enthalten sind außerdem die Umsetzung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Arbeitsteilung, eine strukturierte gendergerechte Finanzpolitik, Schutz und Stärkung von geflüchteten Frauen und Mädchen und die Forderung für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen. Alle neun Forderungen des DF zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 22.03.2017

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

„Immer weniger junge Menschen stehen heute immer mehr älteren und wahlberechtigten Menschen gegenüber – die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!“ Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene.

Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden“, fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt. „Mit unserer Kampagne wollen wir Kindern – und damit der Zukunft – endlich eine Stimme geben!“

Bisher können allein ihre Eltern mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel versuchen, die Politik in Richtung Nachhaltigkeit und Familiengerechtigkeit zu lenken. Kinder und Jugendliche dürfen heute zwar Aktien kaufen, Großunternehmen besitzen und Steuern zahlen – vertreten durch ihre Eltern. Doch von der politischen Mitwirkung sind sie ausgeschlossen. Ein Wahlrecht ab Geburt soll das ändern. Denn nur wer wählt, zählt!

Logo Wahlrecht„Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen“, unterstreicht Schmidt. „Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.“ Voraussetzung ist nicht nur die Sensibilisierung für Politik durch Mutter und Vater, sondern auch ein guter und informativer Politik-Unterricht in der Schule. Beides bereitet die Kinder auf ihr Recht zu wählen und mitzubestimmen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Seite „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2017, gekürzt

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge
blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl:
Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V.
(djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer.
Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversiche-rung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b1/
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b2/
3. Strafrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b3/
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b4/
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b5/
6. Europa- und Völkerrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b6/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau", mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben."Die Aufstockung des Sondervermögens ,Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dringend ein Gesamtkonzept an, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Chancengerechtigkeit im Schulsystem darf keine hohle Phrase bleiben", so Hofmann abschließend.

Besorgniserregend ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass sich beim Einsatz privater Mittel für die außerschulische Bildungsunterstützung immer deutlicher eine Spaltung abzeichnet. So zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass außerschulische Nachhilfe die im Bildungssystem verursachten sozialen Ungleichheiten eher verstärken statt sie zu verringern. Denn Kinder aus finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern bekommen wesentlich häufiger bezahlte Nachhilfestunden als Kinder aus armen Haushalten. Bezeichnenderweise wird hier auch das Versagen des Bildungs- und Teilhabepaketes deutlich. Deshalb ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend geboten, andere Lösungen zu finden und die Förderung Kindern, über die Schule direkt, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei zugänglich zu machen. Gute Beispiele wie etwa der Lübecker Bildungsfonds sollten vom Gesetzgeber hier als Anregung für grundlegende Reformen genommen werden.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.03.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

"Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen", so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.03.2017

Am Internationalen Tag gegen Rassismus ruft die GEW zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Diskriminierung im Alltag, rassistische Hetze und Gewalt auf. Pädagoginnen und Pädagogen komme dabei eine besondere Verantwortung zu.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus in Deutschland mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Nationalismus an. "Menschenverachtende Einstellungen und Taten sowie antidemokratische Tendenzen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Pädagoginnen und Pädagogen trügen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu Toleranz und Wertschätzung eine besondere Verantwortung. Dabei bräuchten sie Unterstützung in Form von ausreichend Personal und Zeit sowie Fortbildungen.

Die GEW unterstützt das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das sich aktiv mit allen Formen von Diskriminierung, Radikalisierung und Ideologisierung auseinandersetzt und an Schulen ein Klima der gegenseitigen Achtung und des Respekts schaffen will. Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 (13. bis 26. März), welche die GEW zusammen mit rund 80 Organisationen unterstützt, haben das Motto. "100 Prozent Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Zu den Aktionstagen gibt es beispielsweise ein Materialheft mit Fachbeiträgen sowie themenspezifische Publikationen, Arbeitsmaterialien und Beispiele guter Praxis. Darüber hinaus stehen Materialien zur rassismuskritischen Bildungsarbeit mit Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in allen Schulstufen sowie in Kindertagesstätten als Download zur Verfügung.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaftvom 21.03.2017

Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

„Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. „Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen.“

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie „Kindheit im Wartezustand“ ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme OnlineUmfrage unter haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen – unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive – den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten – und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.

Service für Medien
Die vollständige Studie „Kindheit im Wartezustand“ kann unter presse@unicef.de

Quelle: PressemitteilungDeutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 21.03.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. März 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Die vorgestellte Basisuntersuchung ermittelt, was sich seit der ersten Basisuntersuchung im Jahr 2007 zur Gleichstellung von Frauen und Männern „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ verändert hat:

  • Wie sind heute bei Männern die Einstellungen zu Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Männlichkeit?
  • Welche Strukturen und Entwicklungen zeigen sich innerhalb der sozialen Milieus und zwischen den Milieus?
  • Wie verändern sich Einstellungen und Verhaltensmuster im Lebensverlauf von Männern – lässt sich dies als Generationenwandel deuten?
  • Und (wie) haben sich die dominanten Geschlechtsidentitäten von 2007 bis heute verändert?

Dazu wurden mit denselben Untersuchungsmethoden wie 2007 insgesamt 3.011 Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt, sowie in 18 qualitativen Gruppendiskussionen und 80 narrativen Einzelinterviews die Einstellungen und Erfahrungen, Ziele und Motive von Männern vertieft untersucht.

Es wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@bundesforum-maenner.de gebeten.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

Termin: 8. Juni 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Menschen in sozial benachteiligenden Lebenslagen tagtäglich darin, ihr Wohlbefinden zu verbessern, gesellschaftlich teilhaben zu können und ihren eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gehen. Soziale Arbeit setzt sich gleichzeitig gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Insbesondere feministisch ausgerichtete soziale Arbeit war schon früh Angriffen von außen ausgesetzt, etwa dort wo sie Missbrauch und Gewalt innerhalb von Familien thematisierte und Angebote wie bspw. Frauenberatungsstellen bei Gewalt entwickelte, in denen auch Lebensformen jenseits von gewalttätigen Partner*innen denkbar wurden. Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen.
Bis jetzt sind die Auswirkungen dieser Angriffe wenig untersucht, haben aber gleichzeitig schon direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit. Im Rahmen der Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Wichtige Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kindes- und Jugendalter, Hate Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Fachkontakte:

Gunda Werner Institut: Henning von Bargen, Email vonbargen@boell.de

AWO Bundesverband e.V.: Sarah Clasen, sarah.clasen@awo.org

Das Programm wird Ihnen ab April 2017 zugehen und auf den Websites von AWO und Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht. Ab dann ist auch eine Anmeldung möglich.

Termin: 19. Juni2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten: 96,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 21.04.2017

Die Familie ist immer noch die wichtigste Institution in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. So wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen größtenteils von Familienangehörigen zu Hause versorgt. Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Neben dem hohen Organisations- und Zeitaufwand kann die Pflege für die Angehörigen auch körperliche, emotionale und finanzielle Belastung mit sich bringen. Umso wichtiger sind gute Rahmenbedingungen auf kommunaler und betrieblicher Ebene zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie passgenaue Beratungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Vor diesem Hintergrund geht die Veranstaltung den Fragen nach, welche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bereits existieren, wie tragfähig diese sind und welche sie ggf. noch benötigen, um gesundheitliche, psychosoziale und finanzielle Belastungen besser bewältigen zu können.
Zielgruppe sind Praktiker/innen sowie Fach- und Führungskräfte der örtlichen und überörtlichen Fachberatung aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Pflegestützpunkte, Expertinnen und Experten für Vereinbarkeitsfragen und Fragen der Angehörigenpflege, Interessenvertretungen, Lokale Bündnisse für Familien, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie weitere Interessierte.

Das Programm und die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2276-17.

AUS DEM ZFF

Das ZFF begrüßt den AWO Unterbezirk Unna, den AWO Bezirksverband Württemberg e.V. und die Naturfreunde Thüringen e.V. als neue Mitglieder im Verband. Wir freuen uns auf den Austausch und die Impulse für die gemeinsame Gestaltung der Familienpolitik!

Weitere Informationen zu unseren Mitglieder finden Sie hier.

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Netzwerk Schulverpflegung, Deutsches Rotes Kreuz, educcare, evangelische arbeitsgemeinschaft familie, Familienbund der Katholiken, Fröbel-Gruppe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Karl-Kübel-Stiftung, Der Paritätische – Gesamtverband, Pestalozzi-Fröbel-Verband, plattform ernährung und bewegung, SOS-Kinderdorf, Stiftung Lesen, Stiftung Haus der kleinen Forscher, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Vereinigung der Waldorfkindergärten, Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.03.2017

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.
Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.
Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.
Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.03.2017

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

AKTUELLES

Deutschlandweit werden Familien für ein super spannendes und wichtiges Projekt gesucht: Eine vierstündigen Dokumentation soll an einem Samstag im September zur besten Sendezeit die Zuschauer motivieren, zur Bundestagswahl zu gehen. Hierfür sucht die 99pro Media aus Leipzig Familien, die wählen gehen und bereit sind über ihre Wahl zu sprechen. Die Dokumentation begleitet die aktuelle Lebenssituation der Familien und erfragt, wie die politische Haltung zustande kommt und was sie zu der Wahl ihrer Partei veranlasst. Dabei ist nicht entscheidend, ob jemand auch Parteimitglied ist. Vielmehr geht es darum zu sehen, wie viel Übereinstimmung es in alltäglichen Themen wie Arbeit, Bildung, Sicherheit, Finanzen und Freizeit gibt. Natürlich muss nicht die ganze Familie hinter derselben Partei stehen, es darf auch unterschiedliche Meinungen/Haltungen zu diesen Themen geben oder auch jemanden, der einer anderen Partei näher steht. Innerhalb des Produktionszeitraums bis August sollen die Familien ca. 10 Drehtage begleitet werden, selbstverständlich in enger Abstimmung, was die Termine betrifft.

Bei Interesse freut sich die Produktionsfirma über eine Kontaktaufnahme unter: saskia.heim@99pro.de

Allein im letzten Jahr verzeichnete der ISD im Deutschen Verein 834 Beratungsanfragen, in denen es um internationale Kindschaftskonflikte ging. Aus diesem Grund hat der ISD im Deutschen Verein den vom Gesamtverband International Social Service entwickelten Letifaden „Familienkonflikte bewältigen“ nun in deutscher Übersetzung herausgegeben.

Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der Mediation in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Mit dem Leitfaden soll interessierten und betroffenen Personen ein erster Einblick in das internationale Mediationsverfahren gegeben werden. Neben ganz praktischen Fragen wie:

  • Internationale Familienmeditation
  • Für welche Konflikte und wann Meditation genutzt werden kann
  • Was spricht für eine internationale Familienmediation?
  • Wie läuft eine internationale Familienmediation ab?
  • Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
  • Unrechtmäßiges Verbringen oder Nicht-Rückkehr eines Kindes
  • Praktische Fragen

Den kompletten Leitfaden können Sie hier downloaden: https://www.deutscher-verein.de/de/internationaler-sozialdienst-familienmediation-leitfaden-2746.html

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Kinderarmut: Kreislauf der Armut endlich durchbrechen!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung am 20.03.2017 zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.

Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.

Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

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Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich gestalten!

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.

Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

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ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.

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Reform Unterhaltsvorschuss: Bessere Unterstützung für Alleinerziehende ist auf dem Weg!

Anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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EU-Kindergeldanpassung: Falsches Signal für Europa!

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EUAusländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EURecht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u. a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Schweden der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EUAusland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer. Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ finden Sie hier.

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ZFF-Info 4 2017

SCHWERPUNKT: Welttag sozialer Gerechtigkeit

Anlässlich des heutigen Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren. Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Am 20. Februar wird der von der UN initiierte Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. „Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit. Die AWO fordert, dass soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unbedingte und umfassende Beachtung finden muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Soziale Gerechtigkeit basiert auf starken soziale Sicherungssystemen, die eine selbstbestimmte Teilhabe und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Wechselfällen des Lebens garantieren, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Pflege und im Alter“, ist Stadler überzeugt. Demnach sollte nach Meinung der AWO die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeberseite und die Beschäftigten als Fundament der Sozialversicherung wiederhergestellt werden. Zugleich müsse die Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen gestärkt werden. Dies erfordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Ebenso muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, die den Lebensstandard nach einem erfüllten Erwerbsleben wieder absichert und damit auch vor Altersarmut schützt.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen nach Überzeugung der AWO in allen Lebenslagen konsequenter bekämpft werden. Dies erfordert einen weiteren Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen sowie ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss durch eine höhere Besteuerung von Reichtum und Vermögen begegnet werden. Darüber hinaus braucht es eine höhere Besteuerung der Kapitalerträge und eine Finanztransaktionssteuer, so kann die Finanzkraft des Staates gestärkt werden. Hierfür braucht es die Solidarität der Reichen und Vermögenden und eine gerechte Verteilungspolitik.

Eine wachsende soziale Ungleichheit bedeutet nicht nur eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklungen wird es Aufgabe der Politik in diesem und in den kommenden Jahren sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.02.2017

Zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Soziale Ungleichheit“ und „Polarisierung“ werden mittlerweile sogar im Welt-Risiko-Bericht des Weltwirtschaftsforums als zwei der fünf Kernprobleme der Weltgemeinschaft gelistet. Dass dies auch für Deutschland gilt, verdeutlicht die Studie zu Hochvermögenden in Deutschland, die als eine Grundlage für den im Frühjahr erscheinenden 5. Armuts- und Reichtumsbericht erstellt wurde.

Die Studie weist zu Recht darauf hin, dass extremer Reichtum sowohl ein Gerechtigkeits- als auch ein Demokratieproblem darstellen: Immer dann, wenn Superreiche ihr Vermögen dafür einsetzen, gesellschaftlich Einfluss zu nehmen und die Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dass sie damit erfolgreich sind, zeigt eine weitere Studie, die für den Bericht erstellt wurde. Diese weist nach, dass die Politik ihre Entscheidungen an den Interessen der Einkommensstarken ausrichte und die Meinungen der unteren und mittleren Schichten kaum beachtet oder sogar missachte. Damit entsteht ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Gesellschaft und den Zusammenhalt ihrer Menschen. Dass sich relevante Bevölkerungsgruppen von demokratischen Parteien nicht mehr vertreten fühlen, muss für uns alle ein Warnsignal sein.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder zu stärken, müssen wir der Spaltung in arm und reich entgegenwirken. Durch den entschlossenen Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung kann ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Politik eben nicht nur an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert. Einer starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung kann zudem mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegengewirkt werden, die den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig braucht es entschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung von unteren Einkommensgruppen. Wir Grüne haben dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente, zur Entlastung von hohen Wohnkosten und für eine einfachere und armutsfeste Grundsicherung.

Der Blick in die USA zeigt: Es ist brandgefährlich, die Augen vor den Gefahren der sozialen Spaltung und Politikverdrossenheit zu verschließen. Statt die brisantesten Textpassagen zu streichen, wie es die Bundesregierung im Vorfeld der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts getan hat, muss der Zusammenhalt in der Gesellschaft aktiv gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2017

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

„Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit“, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. „Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können“, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

„Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Der Aufruf als Flyer ist hier zu finden: http://www.reichtum-umverteilen.de/fileadmin/files/Dokumente/RU_Dokumente/umverteilen_flyer-2017_PRINT-allgemein.pdf.

Mehr Informationen und eine Liste der beteiligten Bündnispartner sind hier zu finden: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Reichtum umverteilen c/o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.02.2017

Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit fordert er deshalb familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen, eine familienorientierte Arbeitsmarktpolitik und Transparenz in der Darstellung familienpolitischer Förderung.

„Immer wieder wird mit der gigantischen Summe von 200 Milliarden Euro Familienförderung operiert“, kritisiert Heimann. „Doch tatsächlich sind drei Viertel dieser Leistungen keine Förderung. Beim steuerlichen Kinderfreibetrag zum Beispiel handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern dient.“ Und auch das damit verrechnete Kindergeld ist kein „Geschenk“, sondern lediglich die Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern. Der frühere hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert nennt das Kindergeld zu Recht eine „Rückgabe von Diebesgut“.

Auch in den Beiträgen zu den Sozialversicherungen werden Familien verfassungswidrig benachteiligt. Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ ins Leben gerufen. Inzwischen streiten tausende Familien für familiengerechte Beiträge in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Denn Familien sorgen mit ihrem Nachwuchs nicht nur für die Stabilität und Zukunft der Sozialversicherungssysteme, sie zahlen außerdem finanzielle Beiträge ein, als hätten sie keine Kinder.

„Familien sind die Säulen unserer Gemeinschaft. Das müssen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit endlich anerkennen“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. “Familienpolitik darf nicht länger Arbeitsmarktpolitik sein!“ Um der Zukunft eine Stimme zu geben, startet der DFV im Frühjahr 2017 die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „So bekommen Familien endlich mehr Gehör und 13 Millionen Kinder und Jugendliche bleiben mit ihren Anliegen nicht länger ungehört.“

Die Kampagne "Wir Jammern nicht, wir klagen!" ist hier zu finden: http://elternklagen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 24.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde.

In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland,oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.

Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“

"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

Den Gesamtbericht zur Studie sowie eine Zusammenfassung sind hier zu finden: www.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2017

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:

1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2017

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden: www.familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.02.2017

Rechtsextreme versuchen mit perfiden Methoden im Internet verstärkt Jugendliche zu ködern. Themen wie Hip-Hop oder Onlinespiele nutzen sie als Türöffner. Mit Fake-News schüren sie zudem Hass gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Aktuelle Erkenntnisse zum Rechtsextremismus im Netz haben heute (Dienstag) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundeszentrale für politische Bildung und jugendschutz.net in Berlin vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: „Hass und Hetze haben weder auf der Straße noch im Netz etwas zu suchen. Viele Jugendliche sind per Smartphone oder Tablet praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass gerade sie die Gefahren im Netz erkennen, widersprechen lernen und Hass-Beiträge auch melden können. Wir müssen die digitale Zivilgesellschaft stärken und zugleich die Betreiber von Internetdiensten in die Pflicht nehmen, Hass und Gewalt konsequent von ihren Plattformen zu verbannen.“, so Manuela Schwesig weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Leiter von jugendschutz.net, Stefan Glaser, die Ergebnisse des Monitorings 2016 präsentiert: Gegen 1.678 rechtsextreme Angebote ist jugendschutz.net 2016 vorgegangen. 94 Prozent wurden bei Facebook, YouTube und Twitter festgestellt. In über 80 Prozent der Fälle gelang es, über eine Kontaktaufnahme zum Anbieter die Inhalte schnell zu entfernen oder für den Zugriff aus Deutschland sperren zu lassen. "Falschmeldungen werden gezielt lanciert, um Hass zu schüren", betonte Glaser. Die mediale Inszenierung habe dabei eine neue Qualität erreicht, der extremistische Hintergrund sei häufig verschleiert. "Rechtsextreme vermitteln ihre Botschaften über stylische Memes und Videos. Da verpackt die Identitäre Bewegung ihre Propaganda in coole Hip-Hop-Songs oder es tauchen bei Facebook Nazi-Parolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf", erklärte Glaser.

Die Bevölkerung reagiert spürbar sensibilisiert auf die Entwicklung. Insgesamt 1.794 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 bei jugendschutz.net über die online-Beschwerdestelle ein – doppelt so viele wie 2014. "Wir brauchen eine junge Generation, die für demokratische Werte und Menschenrechte eintritt und entschieden die Grundfeste unserer Gesellschaft verteidigt", forderte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger. Politische Bildung müsse Jugendliche dabei unterstützen, Fake-News zu erkennen, Hetze entgegen zu treten und sich mit den Opfern von Hass zu solidarisieren. „Bildung und Aufklärung sind der Schlüssel“, ergänzte Krüger.

Das BMFSFJ fördert jugendschutz.net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Einer der neuen Schwerpunkte wird in diesem Jahr das Thema „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ sein.

Informationen und Hinweise zum Bundesprogramm sind hier zu finden: http://www.hass-im-netz.info/ und hier: http://www.demokratie-leben.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.02.2017

Die Beratungen zwischen den Unions-Bundestagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion zu der Reform des Mutterschutzgesetzes befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen ist es gelungen, strittige Punkte zwischen den Koalitionspartnern zu klären und sinnvolle Kompromisse zu verabreden.

„Nach der Einigung mit unserem Koalitionspartner ist der Weg zu einem zeitgemäßen Mutterschutz jetzt frei. Mit dieser Reform stärken wir den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind. Gleichzeitig verbessern wir die Rahmenbedingungen, um Schwangerschaft und Stillzeit mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen.

Dabei weiten wir den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus: Künftig werden auch Studentinnen, Praktikantinnen, Auszubildende und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren. Auch Selbständigen wird die Möglichkeit eröffnet, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern.

Eine der wichtigsten Regelungen ist für uns, dass die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Monate verlängert wird. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die Reform schafft den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt für die gleichberechtige Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.02.2017

Anlässlich der heutigen Aktion zum „Red Hand Day“ im Deutschen Bundestag erklärenBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, undFranziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Immer noch werden circa 250.000 Kinder- und Jugendliche weltweit als Kindersoldaten missbraucht. Nur wenigen von ihnen gelingt die Flucht. Das ist grausam. Die wenigen traumatisierten Kinder und Jugendliche, die die Flucht nach Deutschland schaffen, benötigen dringend angemessene Betreuungs- und Bildungsangebote sowie psychologische Unterstützung. Doch leider sieht die Realität oft anders aus: Deutschland verstößt beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere bei Unbegleiteten, seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention und erfasst noch nicht einmal, wie viele von ihnen ehemalige Kindersoldaten sind. Dabei trägt die Bundesrepublik als weltweit drittgrößter Waffenexporteur auch noch eine besondere Verantwortung: es sind oft Pistolen und Gewehre aus Deutschland, die tausendfach in Kinderhänden landen.
Wir fordern die Bundesregierung auf,das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bereits in allen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen und sicher zu stellen, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte kinderspezifische Verfolgungsgründe prüfen und als solche anerkennen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2017

Weiterbildung ist in der digitalen Arbeitswelt so wichtig wie nie. Doch die Qualifizierungslandschaft ist zersplittert. Bei Arbeitslosen sind mit den Hartz-Reformen kleinteilige Ad-Hoc-Maßnahmen an die Stelle vertiefter Qualifizierungen getreten. Es ist Zeit für einen Neustart, der eine solidere Finanzierung, einheitliche Qualitätsstandards und neutrale Beratungsangebote für alle Weiterbildungswilligen umfassen sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise.*

In Deutschland besucht rund die Hälfte der Menschen im Erwerbsalter Kurse, hört Vorträge oder nimmt an Onlineschulungen teil. Das klingt gut, es heißt aber nicht, dass in Sachen Weiterbildung alles in Ordnung wäre. Die Bildungs- und Arbeitsmarktexperten Dr. Alexandra Bläsche, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Prof. Dr. Matthias Knuth, PD Dr. Thomas Kruppe, Dr. Michaela Kuhnhenne und Dr. Petra Schütt machen in ihrer Expertise zentrale Schwächen des deutschen Systems der Weiterbildung aus. Das größte Problem sehen sie darin, dass die Weiterbildungslandschaft in vieler Hinsicht "segmentiert" und wenig verzahnt ist – anders als beispielsweise in den Niederlanden oder Dänemark. Sie ist unübersichtlich, die Angebote sind nicht aufeinander abgestimmt und vor allem: Von Weiterbildung profitieren in erster Linie diejenigen, die bereits mit beiden Beinen in der Arbeitswelt stehen, während Geringqualifizierte und Arbeitslose häufig leer ausgehen.

Verbreitet sind drei Arten von Fortbildung: Betriebliche Weiterbildung: Darauf entfallen 70 Prozent aller Schulungsaktivitäten. Häufig handelt es sich um Veranstaltungen mit relativ kurzer Dauer. Die meisten Angebote gibt es in Großbetrieben und für Hochqualifizierte. Ein Fünftel der Stunden kommt allerdings schon durch, oft gesetzlich vorgeschriebene, Kurse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Individuelle Weiterbildung, die nicht während der Arbeitszeit oder bei bezahlter Freistellung stattfindet, hat meist einen größeren zeitlichen Umfang als betriebliche Angebote. Die Teilnehmer erwerben häufiger Zertifikate als bei betrieblicher Fortbildung und tragen den größten Teil der Kosten selbst.

Weiterbildung für Arbeitslose: Die Teilnehmerzahlen gehen bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zurück. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank zwischen 2010 und 2015 um neun Prozent, die Weiterbildungsausgaben für diese Gruppe wurden jedoch um 26 Prozent reduziert. Seit kurzem scheine die BA ihr Angebot wieder etwas auszuweiten, beobachten die Forscher. Aber längst nicht im notwendigen Maße. Von den rund 1,3 Millionen ungelernten Arbeitslosen begannen zuletzt jährlich nur knapp 50.000 eine Fortbildung mit dem Ziel einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Seit den Hartz-Reformen haben schnelle und kostengünstige Trainings, die zu einer zügigen Vermittlung führen sollen, Priorität gegenüber umfassenden beruflichen Qualifizierungen.

Diese Strategie sei jedoch kurzsichtig, mahnen die Experten. Neuere Studien zeigten, dass sich – anders als zu Zeiten der Hartz-Reformen oft behauptet – umfangreiche Qualifizierung durchaus auszahlt. Das tut sie zwar nicht von heute auf morgen: Eine im Durchschnitt um etwa ein Fünftel erhöhte Beschäftigungswahrscheinlichkeit lässt sich erst nach einigen Jahren nachweisen. Dennoch sollte die "abschlussbezogene Weiterbildungsförderung" künftig Vorrang bekommen, fordert die Expertengruppe.

Auch bei betrieblicher und individueller Weiterbildung, wo es Hunderte Fortbildungsordnungen, aber keine einheitlichen Standards gibt, sehen die Fachleute Reformbedarf. Notwendig sei ein Bundesweiterbildungsgesetz. Es sollte verbindliche Maßstäbe für Weiterbildungsabschlüsse, Zertifizierungen oder die Zulassung von Weiterbildungsträgern setzen und für mehr Qualität und Transparenz sorgen. Darüber hinaus befürworten sie einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer "Arbeitsversicherung", die Ansprüche auf Weiterbildung und deren Finanzierung begründet. Zudem lohne es sich, ein Netz neutraler Beratungsangebote für Weiterbildungsinteressierte aufzubauen. Schließlich seien Beschäftigte heute gezwungen, "sich in immer kürzeren Abständen schnell neues Wissen anzueignen" – und noch dazu länger zu arbeiten.

Das Arbeitspapier ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_025_2017.pdf.

Ein Videobericht zum Thema der Studie mit Aussagen vom Autor Prof. Dr. Matthias Knuth ist hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=M4y-qZRU7xE&feature=youtu.be.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.02.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland knapp 40,9 Millionen Erwachsene mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin unter einem Dach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies 60% der Bevölkerung ab 18 Jahre. Die überwältigende Mehrheit davon lebte in einer Ehe (86%).

26,8 Millionen Erwachsene wohnten 2015 ohne Partner oder Partnerin im eigenen Haushalt (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ledige erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern). Über Paarbeziehungen, die über die Grenzen eines Haushaltes hinweg bestehen, können auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.

Auf Ebene der Bundesländer fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Dort lebte 2015 nur etwa jede zweite erwachsene Person mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen (Berlin: 49%; Bremen: 52%; Hamburg: 52%). In den Flächenländern lag der entsprechende Anteil der Bevölkerung in Paarbeziehungen mit durchgängig knapp über 60% deutlich höher.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.02.2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7%), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7% weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4% und Thüringen (42,7%). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3% und das Saarland mit 24,5% auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4%). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96%.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+20,0Prozentpunkte), Sachsen (+19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weitere Informationen zur Statistik über das Elterngeld sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenVj.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.02.2017

Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 23.02.2017

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 15.02.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO lehnt die geplante Regelung ab, da Kinder und Jugendliche, die Flucht erfahren mussten besonders schutzbedürftig sind. Es gilt, ihnen eine kindergerechte Umgebung zu gewähren, um deren Entwicklung zu fördern. Die im Gesetzentwurf geforderte Praxis widerspricht dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von 20 Bündnispartnern ist hier zu finden: http://www.awo.org/sites/default/files/2017-02/2017_02_21_PM_Gesetz%20zur%20besseren%20Durchsetzung%20derAusreisepflicht.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.02.2017

Das Lohntransparenzgesetz wird heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und Männer – weil es das in diesem Land immer noch nicht gibt, kommt nun das Lohntransparenzgesetz. Es ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit. Das Tabu über Gehälter zu sprechen, dürfte damit ein Stück weit gebrochen werden. Es ist nun an den Abgeordneten, das Gesetz zügig zu beschließen. Allerdings gilt es nachzubessern. Wir setzen darauf, dass dies im parlamentarischen Verfahren auch passiert.

Betriebliche Prüfverfahren sind bislang nicht verbindlich festgeschrieben. Ein Teil der Lohnlücke entsteht aber auf betrieblicher Ebene und nur ein Prüfverfahren kann Klarheit bringen, an welcher Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. Mindestens für tarifungebundene Unternehmen sollten zertifizierte Prüfverfahren verpflichtend sein.

Der individuelle Auskunftsanspruch, nach dem Frauen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem männlicher Kollegen gestaltet ist, gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten. Die Richtung stimmt, nur sollte dieser Auskunftsanspruch für alle Betriebe gelten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 16.02.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Aktivitäten der Bundesregierung, eine Klärung bezüglich Frühehen herbeizuführen, sind wichtig und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll. Der Gesetzgeber folgt damit den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention und setzt diese konsequent um. Dadurch werden endlich die Kinder in den Blick genommen.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Minderjährige infolge der Unwirksamkeit oder der Aufhebung ihrer Ehe keine rechtlichen Nachteile im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht haben sollen.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers weiter. Denn diese Umschreibung lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden könne. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=341.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Medienberichte zu einer Einigung der Regierungskoalition zum Thema Kinderehen auf eine Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Wir begrüßen, dass zukünftig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden sollen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohls gilt es dabei allerdings Schutzrechte und andere Rechte von Kindern in Balance zu halten. Daher sollten Ausnahmen möglich sein, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Ehe ausnahmslos für nichtig zu erklären, bei der mindestens eine beziehungsweise einer der Eheschließenden 16 oder 17 Jahre alt waren, kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, die Rückkehr kann durch soziales Stigma erschwert werden und Kinder aus solchen Ehen würden als unehelich angesehen. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, so Hofmann weiter.

Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind jedoch unter Umständen bei einer Untergrenze von 16 Jahren und unter Einbeziehung des Familiengerichtes denkbar. Starre Regelungen werden dem Kindeswohl nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, sondern es braucht hier eine Regelung mit Augenmaß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.02.2017

Kindertageseinrichtungen vor allem in Stadtteilen und Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf können sich ab sofort wieder für eine Kindergarten plus Sonderförderung bewerben. Diese wird durch die Unterstützung der Initiative DEUTSCHLAND RUNDET AUF ermöglicht und soll Kindern aus belasteten Familien zu Gute kommen.
Persönlichkeitsbildung in Kindertageseinrichtungen mittels einer intensiven sozialen und emotionalen Förderung ist das Ziel, das die Deutsche Liga für das Kind mit der Implementierung des Programms Kindergarten plus deutschlandweit erfolgreich verfolgt. Durch die Umsetzung des Programms erhalten Kinder die Chance, wichtige Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit zu erwerben und einzuüben. Dabei werden Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, Leistungsmotivation und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, gefördert. Materialien und Methoden von Kindergarten plus richten sich an vier- und fünfjährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden einbezogen. Das Programm bietet Erzieherinnen und Erziehern eine einführende Fortbildung sowie einen Themenleitfaden, umfangreiche pädagogische Materialien sow ie einen Reflexionstag, um das nachhaltig wirksame Programm in ihrer Kita zu etablieren.
Kindergarten plus stärkt Kinder mittels der Arbeit an neun Themenbausteinen und einem schulvorbereitenden Vertiefungsmodul.

Auch Kinder im Zweitspracherwerb Deutsch oder mit Fluchthintergrund können vom ersten Treffen an integriert werden. Dies belegt beispielhaft die Rückmeldung der Erzieherinnen und Erzieher der DRK Betreuungsdienste Glückstadt: „Gerade durch die Arbeit mit Tula und Tim (den Handpuppen des Programms) bricht das Eis in der Beziehung zueinander. Die Kinder können Angst und Scheu (…) überwinden. Das ist sehr, sehr wertvoll! Alle Kinder sprechen sofort deutsche Wörter nach (…). Dies bedeutet für die Kinder hier Zugang zu Bildung und somit Teilhabe ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland! Kindergarten plus kann auch für die Arbeit mit Kindern mit Fluchthintergrund wertvolle Anregungen geben.“
Bewerbungen von bis zu zehn Kindertageseinrichtungen, z. B. eines Trägers oder innerhalb eines Verbundes sowie Einzelbewerbungen können berücksichtigt werden. Die Eigenbeteiligung der Kitas beträgt, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder, 100,- bis maximal 200,- Euro.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kindergartenplus.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e. V. vom 23.02.2017

Mit Erstaunen haben der Verband kinderreicher Familien (KRFD) und der ABC Club e. V. die Entscheidung des Stuttgarter Sozialministeriums zur Kenntnis genommen, den Landeszuschuss an Eltern mit Mehrlingsgeburten zu streichen. Bislang hat das Land Baden-Württemberg Familien mit Mehrlingsgeburten mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro pro Kind unterstützt. „Der Landeszuschuss war eine enorme Hilfe, denn eine Mehrlingsgeburt bedeutet neben der Freude über den geballten Familienzuwachs eben gerade am Anfang massive finanzielle Ausgaben und eine komplette Umstellungen aller Lebensvollzüge“, so Ulf Köster, 1. Vorsitzender des ABC Club e. V. Deutschland. Die internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ist seit dem Jahr 2016 Kooperationspartner des KRFD.

Diese Maßnahme sei ein „bedrückender Hinweis auf die Blindheit und Kurzsichtigkeit politisch Verantwortlicher gegenüber den Familien, ihren Bedarfen und schlussendlich auch gegenüber der Zukunft unseres Landes“, kommentiert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD und selbst Mutter von sechs Kindern. Unserer Gesellschaft fehlten Kinder und besonders fehle es vielen Eltern an Mut zum dritten oder vierten Kind, obwohl sie es sich eigentlich wünschten. Eltern, die die Herausforderung Großfamilie annehmen, die Unterstützung zu verweigern, sei nicht nachvollziehbar. Zumal diese Einmalzahlung im Jahr 2015 nur bei 44 Familien angezeigt war und den Landeshaushalt mit lediglich 400.000 Euro belastet habe. „Diese eine Sparmentalität simulierende Entscheidung zu Lasten der Familie zerstört das Vertrauen von zukünftigen Eltern und bestätigt junge Menschen in ihrem Verdacht, dass Familiengründung bestraft wird“, führt Müller aus. „Mehrlingsgeburten bedeuten für die Eltern oft die Suche nach neuem Wohnraum, einem neuen Auto, teureren Mehrlingskinderwagen und entsprechender häuslicher Ausstattung“, erklärt Ulf Köster die rein finanziellen Herausforderungen für Mehrlingseltern konkret. „Nachhaltige Familienpolitik braucht klare Analyse und Empathie und beides fehle bei der aktuellen Entscheidung“, fassen Müller und Köster zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 16.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2017, 19:30 Uhr

Veranstalter: zakk gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst VHS Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Welche Rolle übernimmt der Staat in der Familienpolitik und wie werden diese gefördert? Wie kann die «normalbesetzte» Kleinfamilie in der Kinder erzogen und pflegebedürftige Menschen versorgt werden sollen aufgebrochen werden?

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://www.zakk.de/event-detail?event=5232.

Termin: 24. März 2017, 10:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.

Ort: Berlin

Hinweis: Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.

Das Fachgespräch will der Frage nachgehen, inwieweit die Rechte Armutsbetroffener verletzt werden und welche Mechanismen Ihnen zur Verfügung stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierzu wird mit Vertreter_innen von Beratungsstellen erörtert, welche Themen in der Beratung besonders häufig nachgefragt werden und welche Veränderung seit der Einführung des Regelvereinfachungsgesetzes sich manifestiert haben. Berichten werden u. a. Bernd Eckhard (Nürnberg), Harald Thomé (Wuppertal), sowie Beratende aus der Arbeitslosen-Selbsthilfe-Organisation Oldenburg (ALSO) und aus Beratungsstellen der Diakonie.

Die Anmeldung ist hier möglich: armutskonferenz@diakonie.de.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Termine/2017-3-24_Recht_Arme.pdf.

Termin: 31. Mai 2017

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ort: Berlin

Hintergrund des Forums ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung mit der Kindheitsforscherin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Betz und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erste Forschungsergebnisse daraus sollen auf dem Expertenforum vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert werden. Im Diskurs sollen Handlungsimpulse für die Bildungs- und Sozialpolitik entwickelt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Fach- und Lehrkräften, Eltern sowie Kindern so zu gestalten, dass Bildungschancen eröffnet oder verbessert werden.

Das Programm soll (zukünftig) hier zu finden sein: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken/projektnachrichten/save-the-date/.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter. Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2017

AKTUELLES

Die sich stetig verändernden Ansprüche an das Pädagogische Fachpersonal in der Frühen Bildung führen auch zu einem Bedeutungszuwachs der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Jahr 2011 die Forschungsförderung „Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (AWiFF) initiiert. Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen rund um die Berufseinmündung der frühpädagogischen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Auch Fragen zur Berufswahl, zum Studium der Kindheitspädagogik und zu Qualifikationsprofilen des Personals wurden betrachtet. In diesen Themenfeldern haben die Projekte vielfältige neue Erkenntnisse geliefert.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bmbf.de/pub/Profis_fuer_die_Kita.pdf.

Der Film zum Ehegattensplitting – auf Anregung der ÜPFI (Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e. V.) entstanden – ist gerade fertig geworden und wird im März zur Frauenwoche auf dem Sendeplatz des Wirtschaftsmagazins makro in 3sat ausgestrahlt: „Ehe-Bonus vor dem Aus?“ am 10. März um 21:00 auf 3sat.

Weitergehende Informationen dazu sind hier zu finden: http://pressetreff.3sat.de/startseite/artikel/macht-euch-stark/.

Der Niedersächsische Landesverband Intersexuelle Menschen e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wenn das Erscheinungsbild ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint… – Eine Broschüre von Eltern für Eltern“ herausgegebenen. Thematisch liegt der Fokus auf Varianten der Geschlechtsentwicklung, genauer gesagt Intersexualität, Intergeschlechtlichkeit, DSD und Hermaphroditismus bei Neugeborenen und Kindern.

Die Broschüre soll offene Fragen betroffener Eltern beantworten und Hilfestellungen mit der unbekannten Situation bieten.

Eine Leseprobe sowie Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten sind hier zu finden: http://nds.intersexuelle-menschen.net/aktivitaeten/.

Mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien“ leistet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Beitrag, damit die Mitglieder von Regenbogenfamilien wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten und sich willkommen fühlen können. Fachkräfte in Beratungseinrichtungen machen sich seit Sommer 2016 bundesweit durch die Fortbildungen unseres Projektes mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut.

Hierzu gehört der neue Flyer „Mit RegenbogenFAMILIEN neue Wege gehen“!

Der Flyer ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/wp-content/uploads/2017/02/LSVD_Beratungsstellenflyer_RZ-fin.pdf.

Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/.

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Vereinbarkeit: Deutschland muss mehr Partnerschaftlichkeit wagen!

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.

Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

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Soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie!

Anlässlich des Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren.

Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

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Elterngeld: Neue Väter hat das Land!

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

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ZFF-Info 3 2017

SCHWERPUNKT I: Kinderreport 2017

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‘vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.02.2017

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten 92 Prozent der Befragten mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit für sinnvoll. Als weitere wichtige Maßnahmen werden eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen (89 Prozent) und die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik (83 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten (79 Prozent), und dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern (78 Prozent) sein sollte. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen halten 66 Prozent für sinnvoll, politische Bildung schon ab der Grundschule 48 Prozent.

„Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Demokratie normiert unser Zusammenleben und gibt den geregelten Rahmen für politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse vor. Sie ist aber nur dann verwirklicht, wenn jeder einzelne sie unabhängig vom Alter als Möglichkeit zur Selbstentfaltung begreift und gleichzeitig die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger weiter.

„Demokratische Bürgerrechte und soziale Sicherheit dürfen weder hierarchisiert, noch gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist eine meiner zentralen Lehren, aus dem Scheitern des real existierenden Sozialismus. Und sie bleibt aktuell angesichts zunehmend fataler Defizite des real existierenden Kapitalismus“, sagt Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.02.2017, gekürzt

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

"Die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks, Demokratie und Beteiligung von klein auf zu stärken und zu fördern, ist richtig und wichtig. Wenn Kinder und Jugendliche nicht nur zu Hause, sondern auch in der Kita und Schule oder im Sportverein von Anfang an echte Mitbestimmung erleben, prägt das ein Leben lang.

Dass nur rund zwei Drittel der Erwachsenen Kindern und Jugendlichen den Erhalt unserer Demokratie zutrauen, muss Anlass zum Handeln sein. Kinder und Jugendliche brauchen echte verankerte Mitbestimmungsrechte.

Demokratische Entscheidungen, egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel, in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und sind in der Regel auch qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sacheernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern.

Auf diesem Weg müssen nicht nur ihre Mitbestimmungsrechte, sondern auch ihre grundsätzlichen Rechte gewahrt und unmissverständlich klargestellt werden. Dafür braucht es, die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz."

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2017

„Der Kinderreport 2017 legt den Finger in die Wunde“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vorgestellten Bericht des Kinderhilfswerks. Norbert Müller weiter:

„Über 80 Prozent der Befragten, Kinder wie Erwachsene, wissen, dass Kinderarmut vom geringen Einkommen der Eltern abhängt. Sie wissen auch: Alleinerziehende werden zu wenig unterstützt und rutschen so in Armut ab. Auch der Bundesregierung ist das seit Jahren bekannt. Allein: Sie tut nichts, um diese Zustände endlich zu beseitigen.

Als Fraktion haben wir mittels eines Antrags den Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht. 328 Euro Kindergeld bilden dabei gemeinsam mit einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer starken Kinder- und Jugendhilfe das Fundament. Den kindbezogenen Steuerfreibetrag überführen wir in das Kindergeld, so dass jedes Kind nach gleichem Wert bemessen wird.

Für all diejenigen Kinder, bei denen das Kindergeld nicht reicht, sie aus der Armut zu befreien und ihnen Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme ausbauen und diskriminierungs- und sanktionsfrei gestalten. Dazu muss das Sanktionsregime bei Hartz IV abgeschafft, die Regelsätze deutlich erhöht und das Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz überführt werden. Das Wohngeld muss erhöht, der Kinderzuschlag massiv ausgebaut und der Unterhaltsvorschuss entfristet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 02.02.2017

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind unsere Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen. Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. Gebt den Kindern eine Stimme – sie haben unser Vertrauen verdient“, fordert Heimann.
Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport: „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen darüber mitbestimmen, wer künftig ihre Zukunft gestaltet. Aber sie dürfen nicht wählen, obwohl sie dazu fähig und in der Lage sind.

64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker. Angst vor der Zukunft gibt es vor allem an den Rändern des politischen Spektrums. Angesichts der demografischen und politischen Entwicklung gilt mehr denn je: Demokratie lebt von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger darf von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest“, so Heimann.
Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich bereits zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten, wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, aus. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich mehrfach positiv zum Familienwahlrecht geäußert.
„Der DFV wird sich im Bundestagswahlkampf überparteilich und auf breiter Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den DFV wenden. Engagieren Sie sich mit uns, dass es nicht noch einmal eine Bundestagswahl ohne die Stimmen der jüngsten Generation gibt“, so Verbandsgeschäftsführer Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.02.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf.

SCHWERPUNKT II: 15. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen ist. Daraus leitet sich der Anspruch einer Eigenständigen Jugendpolitik ab.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Der Bericht bestätigt unser Verständnis von Jugendpolitik. Sie muss sich an zwei Maßstäben orientieren: An Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst und am Zusammenwirken aller Akteure für eine jugendgerechte Gesellschaft.“ Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsent-wicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Betrachtet wurden auch Familienbeziehungen, Gleichaltrigen- und Paarbeziehungen sowie Jugendkulturen und -szenen. Darüber hinaus analysiert der Bericht das Verhältnis von Jugend zu Politik und Religion, zu Gegenwart und Zukunft – bei regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und im Kontext von Mobilität, Digitalisierung und Globalisierung.

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel. Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. In den Jugendbericht sind auch erstmals unmittelbar Sichtweisen junger Menschen eingeflossen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jungredakteure aufbereitet.

Den 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/15-kjb.

Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht ist unter www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2017

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen. Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.“

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 02.02.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht. Wir laden alle jungen Menschen dazu ein, mitzumachen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden. Das haben wir mit der Jugendstrategie 2015 – 2018 begonnen und das werden wir fortsetzen.

„Der Titel des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Jugendliche nicht zwischen allen Stühlen sitzen. Wir unterstützen sie darin, ihren festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Denn gemeinsam mit ihnen gestalten wir unsere Zukunft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Politikfelder auch junge Menschen in den Blick nehmen. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, einen Jugendcheck einzuführen, mit dem wir die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf junge Menschen überprüfen wollen. Mit diesem umfassenden jugendpolitischen Ansatz fühlen wir uns durch den heute im Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht bestätigt.

Eine wichtige Grundlage für gute und gerechte Jugendpolitik ist, dass wir den Jugendlichen und ihren Familien soziale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund kämpfen wir weiter für ausreichende Sozialleistungen, gute Ausbildungs- und Familienförderungen und für fair bezahlte Arbeit.

Wir wollen beste Bildungschancen von Anfang an, aber auch ausreichende Freiräume zur individuellen Entfaltung. Darum setzen wir auf moderne Ganztagsschulen, eine Berufsausbildungsgarantie, Ausbildungsmodelle in Teilzeit, Wechselmöglichkeiten zwischen beruflicher und akademischer Bildung und auf gebührenfreie und gut ausgestattete Studienplätze. Jugendliche möchten mitmischen. Sie sollen möglichst früh Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können – und zwar in Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Parlamenten, Gewerkschaften und in der Nachbarschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.02.2017

Zum heute veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche brauchen Freiräume, um ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken zu können. Nur so kann kreatives und innovatives Denken entstehen, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Der frühe Schulbeginn, die Schulzeitverkürzung und die Straffung des Studiums haben zu einer Verkürzung der Jugendzeit geführt. Jugendliche stehen inzwischen unter einem immensen Druck zur Selbstoptimierung. Die Bundesregierung muss die Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Sie muss unter anderem die Jugendarbeit stärken und damit neue Freiräume für junge Menschen schaffen.

Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt muss allen Jugendlichen gleichermaßen offenstehen, egal aus welchen familiären Verhältnissen sie stammen oder ob sie einen Migrationshintergrund haben. Daran muss die Bundesregierung weiterarbeiten. Unser Konzept der Grünen Ausbildungsgarantie würde allen jungen Menschen einen Berufsabschluss und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Auch bei den Beteiligungsmöglichkeiten bleibt einiges zu tun. Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre direkten Belange geht. Sie müssen politisch gehört und ernst genommen werden. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit die Anliegen Jugendlicher auch endlich in der Politik eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 31.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist – gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung“, sagte Kleindiek auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES, die heute im BMFSFJ stattfand.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, so Christa Stolle weiter.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“. Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: http://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.02.2017

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

„Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent. Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen und den Gleichstellungsindex 2016 sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html und http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Die aktuellen Zahlen zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen. In der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 % in 2015 auf 46% in 2016. Doch nur 32,7% der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche. Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent. Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mein Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Dezember 2016 im Kabinett das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen haben. Damit wird die Grundlage für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 geschaffen, und es können zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt geschaffen werden.“

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.02.2017

Mit dem „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar wird auf die Situation und die Arbeit in Kinderhospizen aufmerksam gemacht. Wir rufen dazu auf, den Weg des Hospiz- und Palliativgesetzes konsequent weiterzugehen und die Lebensqualität schwerstkranker Kinder und ihrer Familien zu verbessern.

„Wenn Kinder an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, steht die ganze Familie vor einer kaum zu bewältigenden Situation. Kinderhospize haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, Kinder und ihre Angehörigen zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz haben wir die Versorgung in Kinderhospizen den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen weiterhin angepasst. Lebensbedrohlich erkrankte Kinder benötigen oft über einen längeren Zeitraum professionelle Betreuung, da ihre prognostizierte Lebenserwartung deutlich höher ist, als bei vielen schwerstkranken Erwachsenen. Sie brauchen altersgerechte Maßnahmen, bei denen die Angehörigen aktiv in die Versorgung mit eingebunden werden und die Betreuung der Geschwisterkinder gewährleistet ist.

Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt, dass sich die finanzielle Förderung stationärer wie auch ambulanter Hospizdienste verbessert. So wird es auch in strukturschwachen Regionen mehr Angebote zur Versorgung schwerstkranker Kinder geben. Mit einer zusätzlichen Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geboten, eine gesonderte Vereinbarung für Kinderhospize abzuschließen.

Wir fordern den weiteren Ausbau ambulanter Kinderhospizdienste. Lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Unterstützung in der häuslichen Umgebung, um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Notwendig sind, neben der qualifizierten ambulanten und palliativen Versorgung, die Koordination der verschiedenen Hilfen, die Kooperation der Ärztinnen und Ärzte und eine Stärkung der Kinderkrankenpflege.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.02.2017

Anlässlich der bekannt gewordenen Pläne von Finanzminister Schäuble Kindergeld für EU-Bürger zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble jetzt dazu treiben lässt, auf diesen Zug aufzuspringen. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde. Das Signal, das indes dadurch gesendet würde, ist fatal. Deutschland reiht sich ein in jene Gruppe von Staaten, die die Freizügigkeit in der EU – vorsichtig gesagt – kritisch sehen. Und was passiert eigentlich mit Kindern von Deutschen, die in EU-Staaten leben, wo der Lebensstandard noch höher ist als bei uns?“

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 10.02.2017

„Die heute im Bundesrat verabschiedete Änderung zum Unterhaltvorschussgesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kommentiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die beschlossenen Änderungen zum Unterhaltvorschussgesetz. Wunderlich weiter:

„Wir fordern schon sehr lange die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, da er ein wirksames Werkzeug ist, um Kinderarmut zu verhindern. Aber mit dem jetzigen Kompromiss wird der bürokratische Aufwand noch größer, und es werden eben nicht alle Kinder erreicht, die man erreichen müsste. Zukünftig müssen Alleinerziehende einen Bescheid des Jobcenters vorlegen, dass sie keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit werden sie dazu genötigt, sich erstmal in die Mühlen des Jobcenters zu begeben, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. Anstatt die Zahlungsfähigkeit beim zahlungspflichtigen Elternteil zu prüfen, soll die Bedürftigkeit des Berechtigen geprüft werden – dies pervertiert das gesamte System des Unterhaltsvorschusses.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10.02.2017

Bei der Altersversorgung ist die Kluft zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch deutlich größer als bei den Löhnen. In Westdeutschland fällt der so genannte Gender Pension Gap zudem fast doppelt so hoch aus wie im Osten. In Zukunft wird der Abstand zwar schrumpfen. Doch das hat nur zum kleineren Teil mit einer besseren Altersversorgung von Frauen zu tun. Vor allem liegt es daran, dass künftig die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern im Vergleich zu heutigen Rentnern geringer sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Eine Forschergruppe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um den Ökonomen Dr. Markus Grabka hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Rentenversicherung.

Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer im Ruhestand 2014 monatlich im Schnitt 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als die weiblichen Ruheständler. In den neuen Bundesländern, wo die Männer im Schnitt auf 1.057 Euro kommen, betrug die Differenz 239 Euro oder 23 Prozent.

Verantwortlich für den Rückstand der Frauen seien in erster Linie Unterschiede beim sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, schreiben die DIW-Wissenschaftler. Im Schnitt verdienten Arbeitnehmerinnen deutlich weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, seltener in Führungspositionen gelangen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Hinzu komme, dass Frauen wesentlich häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Infolgedessen übertreffe der Gender Pension Gap deutlich den Gender Pay Gap, der zuletzt deutschlandweit bei 21 Prozent (West 23 Prozent, Ost 8 Prozent) lag.

Die Unterschiede sind in den ärmeren Einkommensschichten besonders stark ausgeprägt: Bei Westdeutschen der Jahrgänge 1936 bis 1945 variiert die geschlechtsspezifische Differenz bei der Rente zwischen 40 Prozent im Zehntel mit dem höchsten Rentenanspruch und 75 Prozent im Zehntel mit der niedrigsten Rente. Nach Ansicht der Autoren dürfte das mit den vielen teilzeitbeschäftigten und nicht erwerbstätigen Frauen in der unteren Hälfte der Verteilung zusammenhängen.

Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte ist der Gender Pension Gap langsam kleiner geworden. Das zeigt ein Blick auf Neurentnerinnen und Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. Im Osten, wo die Differenzen durchgehend kleiner sind, ging die geschlechtsspezifische Lücke von 33 auf 10 Prozent zurück. Als maßgeblichen Grund nennen die Ökonomen die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit, eine zunehmend bessere Ausbildung von Frauen und einen wenn auch langsam sinkenden Gender Pay Gap. – Blick in die Zukunft: Renten der Männer sinken, die von Frauen steigen nur im Westen –

In Zukunft wird aber noch ein anderer Faktor bei der Angleichung an Gewicht gewinnen: sinkende Rentenansprüche bei Männern. Mithilfe eines Simulationsmodells haben die Experten auch berechnet, was heute Berufstätigen im Alter finanziell blüht. Männern in Ost und West, die zwischen 1966 und 1970 geboren wurden, drohen demnach geringere Alterseinkommen im Vergleich zu heute bereits Verrenteten. Ihre gesetzlichen Rentenansprüche im Alter von 65 Jahren werden nach den Berechnungen im Westen um monatlich rund 170 Euro niedriger liegen als bei Männern der Geburtsjahrgänge 1936 bis 1945. Im Osten dürfte der Rückgang sogar 220 Euro betragen. Die Gründe: häufigere Erwerbsunterbrechungen, längere Ausbildung, mehr Teilzeit. Bei den westdeutschen Frauen wird die zunehmende Erwerbsbeteiligung zu etwas höheren durchschnittlichen Rentenansprüchen führen, während es im Osten, wo die weibliche Erwerbsbeteiligung bereits zu DDR-Zeiten relativ hoch war, kaum Veränderungen gibt. Gesamtdeutsch dürfte der Gender Pension Gap bei den Jahrgängen 1966 bis 1970 im Vergleich zu den 1936 bis 1945 Geborenen 15 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Um die eigenständige Altersversorgung von Frauen weiter zu stärken, empfehlen die Forscher den Ausbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien. Dies würde es vor allem Frauen ermöglichen, ihre Arbeitszeit auch mit Sorgeverpflichtung aufrecht zu erhalten und Erwerbsunterbrechungen zu begrenzen. Darüber hinaus gelte es, alle Säulen der Alterssicherung im Auge zu behalten. Die gesetzliche Rente, die bei Frauen der Jahrgänge 1966 bis 1970 im Schnitt bei knapp über 700 Euro liegen wird, dürfte allein kaum vor Altersarmut schützen. Schon gar nicht, wenn das Rentenniveau künftig deutlich sinken sollte. Allerdings gebe es bislang auch bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Gender Pension Gap, so die Forscher.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.02.2017

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900Euro und an Gymnasien 7.800Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“ zur Verfügung.

Die Publikation ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109147004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2017

Im Jahr 2015 hatten 33% der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69%).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36%, in der Mittelstufe bei 33% und in der Oberstufe bei 26%. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51%) erheblich höher als an Gymnasien (27%).

Weitere Ergebnisse finden sich in der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015“.

Der Mikrozensus ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.02.2017

Durchschnittlich 180 Euro gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 für Spielwaren (einschließlich Elektronikspiele) aus. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg (1.bis6.Februar) mit.

Haushalte mit Kindern hatten naturgemäß höhere Ausgaben für diesen Bereich als kinderlose Haushalte. So gaben Paarhaushalte mit Kindern im Jahr 2015 durchschnittlich 468Euro für Spielwaren aus und Haushalte von Alleinerziehenden 216Euro. Im Vergleich dazu investierten kinderlose Paarhaushalte im Schnitt 156 Euro und Alleinlebende 84 Euro in Spielwaren.

Insgesamt hatten knapp 54% aller privaten Haushalte in Deutschland Ausgaben für diesen Konsumbereich.

Die Laufende Wirtschaftsrechnung 2015 mit weiteren Informationen ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenVerbrauch/EinnahmenAusgabenprivaterHaushalte2150100157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.01.2017

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.

Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete, Beschäftigte und Gäste des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Zur Eröffnung der Aktion wird auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.02.2017

Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810960.pdf)). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.

Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 65 vom 02.02.2017

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat im Jahr 2016 bei rund 1,115 Millionen Steuerpflichtigen zu einer Verringerung der Einkommensteuer geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810743.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810580.pdf)) weiter mitteilt, handelt es sich um etwa 945.000 Frauen und rund 170.000 Männer. Die Steuerentlastung habe in der Summe etwa 595 Millionen Euro betragen. Im Durchschnitt habe die steuerliche Entlastung bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Jahr 2016 bei 494 Euro gelegen, mit zwei Kindern bei 590 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 696 Euro.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 30.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Reform des Teilzeitrechts beraten. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Das bisherige Teilzeitrecht ist veraltet, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst. Von daher begrüßt die AWO die anstehende Reform. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritik gibt es aus Sicht der AWO vor allem an zwei Punkten: dem Geltungsbereich und der Sperrfrist. Der bisherige Reformentwurf schließt zu viele Frauen aus, da gerade Frauen besonders häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten tätig sind. Auch für diese Frauen müssen Regelungen für flexible Teilzeitmöglichkeiten gefunden werden. Als wenig zielführend sieht die AWO zudem die vorgeschlagene Ausschlussfrist von einem Jahr. Sie ist deutlich zu lang. Wenn Beschäftigte nach einer temporären Arbeitszeitreduzierung ein Jahr warten müssen, ehe sie einen erneuten Antrag auf befristete Teilzeit stellen können, geht das an der Lebensrealität vieler Familien vorbei. Hier benötigen Familien noch mehr Flexibilität. Nur wenn sich alle Beteiligten an der Unterstützung von Familien beteiligen, wird das Problem aller Familien gelöst, eine Balance zu finden zwischen ihren familiären Notwendigkeiten und der Berufstätigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.02.2017

33 Prozent aller Schulkinder an allgemeinbildenden Schulen hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund. Damit lag ihr Anteil deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (21 Prozent). Zu dieser heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Interkulturelle Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und die Etablierung von Schulsozialarbeit ist zentral.

Es muss das Ziel unseres Schulsystems sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Die Schule als ein Ort des Lernens darf Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer sozialen Herkunft einteilen oder gar benachteiligen. Es ist aber unbestritten, dass das Schulsystem in unserer Einwanderungsgesellschaft vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Diese können nach Meinung der AWO nur durch den Dreiklang aus interkultureller Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und der Etablierung von Schulsozialarbeit gelöst werden. Die veränderte Schülerzusammensetzung muss sich in den Schulstrukturen widerspiegeln.

Nach Meinung der AWO sind Ganztagsschulen ein geeignetes Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsthemen eines jeden Kindes adäquat unterstützen zu können. Gute Ganztagsschulen können nachweislich das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen der Kinder verbessern. Doch diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten sind kein Selbstläufer. Gute Ganztagsschulen benötigen politische Unterstützung und zusätzliche Ressourcen, um ihre Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Ein zusätzlicher wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist eine professionelle Schulsozialarbeit. Sie fungiert als Klammer zwischen dem Bildungssystem und der Jugend- und Familienhilfe, stärkt die Chancengerechtigkeit und kann dabei helfen, herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die AWO fordert deshalb, ein bundesweit verbindlich geregeltes, qualitativ abgesichertes und dauerhaft etabliertes Jugendhilfeangebot an Schulen zu verankern.

Auch die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Maßnahme, um der Realität an den Schulen gerecht zu werden. Schulen können sich interkulturell öffnen beispielsweise durch eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte, durch Identifizierung des Istzustandes der Segregation an der eigenen Schule, Anpassung der Rahmenbedingungen und der Anpassung der Qualifizierung des Schulpersonals und des Schulkonzeptes an die Einwanderungsrealität. Klar ist, dass die Schulen auch hierfür sehr viel mehr finanzielle Unterstützung und Fachpersonal benötigen.

Der aktuell veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die soziale Herkunft den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Bildung ist der Schlüssel zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zum selbstbestimmten Leben, zur gesellschaftlichen Inklusion, zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte und Normen. Deshalb setzt sich die AWO dafür ein, dass die soziale Herkunft, der Lebensort oder das Familieneinkommen nicht über die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheiden dürfen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.02.2017

Knapp 43.500 Personen haben im Jahr 2016 Kinder in Tagespflege betreut. Nach einer längeren Wachstumsperiode von 2006 bis 2014 ist die Anzahl der Tagesmütter und -väter das zweite Jahr in Folge rückläufig. Prozentual fällt die Abnahme der Tagespflegepersonen allerdings mit 1% im Jahr 2016 und 2% im Vorjahr moderat aus. Der Rückgang ist bundesweit zu beobachten: Seit 2014 ist die Anzahl der Tagespflegepersonen in allen Ländern außer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Trend zur Verberuflichung: Gleichzeitig werden immer mehr Kinder in Tagespflege betreut: Ihre Zahl ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% auf 153.000 gestiegen. Damit betreut eine Tagespflegeperson im Durchschnitt so viele Kinder wie noch nie: Während im Jahr 2006 2,0 Kinder auf eine Betreuungsperson kamen, sind es 3,5 Kinder im Jahr 2016. Damit setzt sich der Trend zur Verberuflichung in der Kindertagespflege fort.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis der amtlichen Statistik ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Qualifizierung in der Frühpädagogik. Die Publikation wurde im November 2014 erstmals veröffentlicht. Die zweite Ausgabe erscheint im Sommer 2017. Fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Das Fachkräftebarometer ist hier zu finden: http://www.fachkraeftebarometer.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 02.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk betont anlässlich des „Safer Internet Day“ am 7. Februar die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.
„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.
Neben der Medienkompetenzförderung braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein breites Angebot guter Kinder-Internetseiten. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Existenz guter Kinder-Internetseiten dauerhaft sicherzustellen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen entsprechende Förderungen“, so Hofmann weiter. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Zudem bietet die Kinderrechtsorganisation Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden.

Die Internetseiten sind hier zu finden: www.juki.de und www.kindersache.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.02.2017

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen, müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser, wenn wir die Kinder fragen.“ Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 26.01.2017

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung und weitreichende Aufklärung über die menschenrechtsverletzende Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Weltweit zählen 130 Millionen Mädchen und Frauen zu den Opfern der Female Genital Mutilation (FGM). Unzähligen wird ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen, viele Mädchen sterben an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. In Europa sind jährlich 180.000 Mädchen und Frauen der Gefahr von Genitalverstümmelung ausgesetzt, in Deutschland sind es mehrere Tausend.

Die inkriminierten Eingriffe am weiblichen Genital führen nicht nur zu schweren und schwersten Verletzungen und psychischen Belastungen. Sie sprechen den Frauen und Mädchen vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab und sind Ausdruck der Abwertung und Herabsetzung von Frauen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber diesen Sonderfall der Körperverletzung mit § 226 a StGB als eigenen Tatbestand hervorgehoben und so mit einem besonderen Unwerturteil versehen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Opfern in Deutschland fordert der djb wirkungsvolle Strategien der Prävention, umfassenden Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich ihrer Beratung annehmen. "Gerade der Schutz gefährdeter Mädchen muss gewährleistet sein, um derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Politik, Polizei, Lehr- und medizinisches Personal müssen sensibilisiert werden." Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung von Aufklärungsangeboten, insbesondere für Migrant_innen sowie der Etablierung eines flächendeckenden, angemessen ausgestatteten Beratungsangebots für betroffene Frauen.

Der djb begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung und die »European Female Genital Mutilation (FGM) Conference«, die am 28. Januar 2017 in Berlin stattfand.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 06.02.2017

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In jedem Fall gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Saarländische Landtagswahl am 26. März 2017: Wählen kann im Saarland nur, wer bis zum 3. März 2017 in einem solchen Verzeichnis eingetragen ist. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben. Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament wählen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahlund somit im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 5. März 2017 möglich. Da der 5.März 2017 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAGW eine Registrierung bis zum Vormittag des 3.März 2017.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird vom Wahlamt und von der BAG W als das einfachste angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen: Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht in der saarländischen Wahlordnung vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen entsprechenden Vordruck entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2017: Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 7. Mai 2017. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 14. Mai 2017 angesetzt und die Bundestagswahl findet am 24. September 2017 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21.Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 14. April 2017 (Schleswig-Holstein), bis zum 21. April 2017 (NRW) und bis zum 1. September 2017 (alle Bundesländer) erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 07.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Bundestag – Kinderkommission

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 14.02.2017, 16:00 Uhr

Einzelsachverständige:

– Claudia Dantschke, Leiterin der Beratungsstelle für Eltern und Lehrer „Hayat“

– Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut e. V., Projektleitung Arbeits- & Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention

Die Anmeldung ist hier möglich: kinderkommission@bundestag.de.

Termin: 1. März 2017, 09:30 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 15.02.2017

Kosten: Es wird ein Teilnahmegebühr erhoben.

Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert Schutz, Förderung und Beteiligung als zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche. Das deutsche Jugendhilferecht schließt daran an und formuliert zudem weitgehende Rechte für Eltern im Umgang mit Einrichtungen, Diensten und Jugendämtern. In ähnlicher Weise sind demokratische Teilhabemöglichkeiten in Schulgesetzen verankert. Dennoch will eine lebendige, dialogische und streitbare Kultur der Partizipation noch nicht überall gelingen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/644-wir-koennen-auch-anders-17.

Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen.

Termin: 9./10. März 201, 09:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb)

Ort: Berlin

In insgesamt sechs zweitägigen Workshops in Berlin, Köln und Augsburg sollen in kleinen ressortübergreifenden Arbeitsgruppen praxisrelevante Lösungen für die Verbesserung der kommunalen Gesundheitsförderung diskutiert und erarbeitet werden.

Die verschiedenen Programmpunkte des Workshops in Berlin beleuchten von mehreren Seiten das Wunschthema der Teilnehmer "Verankerung von Gesundheitsförderung in administrativen Strukturen". In einem Wechsel aus wissenschaftlichen Vorträgen und der Präsentationen kommunaler Good-Practice-Beispiele erhalten die Teilnehmer eine fundierte Grundlage, auf der sie an eigenen Praxisbeispielen aus ihrem Arbeitsalltag arbeiten können.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://kgm.pebonline.de/fileadmin/rmp/PDF_2017/Kommunale_Gesundheitsf%C3%B6rderung_-Workshop_Berlin.pdf.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt mit anderen Verbänden und Gewerkschaften den Aufruf: „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“ und fordert die Bundesregierung und die Politik auf, den vorgelegten Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zügig umzusetzen.

Der Aufruf ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/2017-02-14_Aufruf_Reform_Teilzeitrecht.pdf.

Quelle: Aufruf vom 14.02.2017

AKTUELLES

Um Familien über die Möglichkeiten und Chancen frühkindlicher Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu informieren, haben die Bundesländer Bayern und Hessen gemeinsam mit dem Didacta-Verband ein Filmprojekt umgesetzt. In acht Kurzfilmen werden die Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Grundlagen der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt:

  • Film 1: Chancen für Kinder – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren,
  • Film 2: Spielen heißt Lernen,
  • Film 3: Gelebte Vielfalt: Alle Kinder gehören dazu,
  • Film 4: Sprache öffnet Türen,
  • Film 5: Kindertagesbetreuung und Familie: Partnerschaft für Kinder,
  • Film 6: Kleinkinder behutsam begleiten – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • Film 7: Gemeinschaft leben – soziale Kontakte der Kinder stärken und
  • Film 8: Kinder vorbereiten für das Leben – auf dem Weg in die Schule.

Die Filme lassen sich über YouTube beziehen und liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind hier zu finden: http://www.youtube.com/channel/UCl0FroO4AoHTp8JLM9EUw0g.

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrtorganisation hat ihre aktuellen Beschlüsse veröffentlicht.

Die Beschlüsse sind hier zu finden: http://buko2016.awo.org/beschluesse/.

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23. September 2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Diesen finden Sie in der Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ veröffentlicht.
Enthalten ist darüber hinaus ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. Das herausnehmbare Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/dgd_brochure_web.pdf.

Das Poster ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/POSTER_FINAL_PRINT.pdf.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Kinderreport 2017: Familien wissen, was sie brauchen!

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2017

SCHWERPUNKT: Reform des Unterhaltsvorschuss

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.01.2017

Bund und Länder haben sich auf Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Der neue Unterhaltsvorschuss ist ein richtiges Signal. Endlich wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Zudem wird die Höchstbezugsdauer aufgehoben. Als Kritikpunkt sieht die AWO allerdings, dass viele Kinder von Hartz-IV-Beziehenden bei dieser Reform leer ausgehen werden.“

Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.

So ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt, aber kein wirksames Mittel zur weitgehenden und flächendeckenden Armutsbekämpfung alleinerziehender Familien. Hier fordert die AWO wirksamere Instrumente wie zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau mit qualitativ hochwertiger Kinderganztagsbetreuung in Kita und Schule. „Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern einer auskömmlichen Beschäftigung nachzugehen und so sich und ihre Familie aus dem Sozialbezug zu befreien“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Dank Familienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion sind die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei beziehen wir endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit ein und verzichten auf eine Höchstbezugsdauer.

„Endlich stehen die schon seit Monaten angekündigten Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften, gezahlt wird. Und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre ist endlich weg. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Leider mussten wir in den Verhandlungen mit den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion auch Kröten schlucken. Die Reform kommt erst zum 1. Juli 2017. Außerdem haben wir dem Wunsch der Kommunen nach weniger Bürokratie entsprochen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder mussten wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion durchboxen. Unserem Fraktionsbeschluss vom November 2016 wollte die Union zunächst nicht folgen. Für uns ist das nichts Neues: Auch bei den Steuererleichterungen für Alleinerziehende und beim Kinderbetreuungsausbau mussten wir intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das sind uns die Kinder in Einelternfamilien aber allemal wert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2017

Endlich, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist da! Lange wurde zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um eine Einigung gerungen. Unterhaltsvorschuss steht Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern zu, deren anderer Elternteil (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann. Bislang besteht für diese Zahlung allerdings eine Höchstbezugsdauer und eine Höchstbezugsgrenze: maximal sechs Jahre lang und nicht über das 12. Lebensjahr hinaus. Aber auch nach Erreichen dieser Grenzen kosten Kinder Geld. Ab dem 1. Juli gibt es Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre und länger als nur sechs Jahre. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Alleinerziehenden und ihre Kinder und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung“, freut sich Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 24.01.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken.“
Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden.
„Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt“, so Hilgers weiter. Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf „Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!“ eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent
Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss! "Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Erfolg für das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“: Seit September 2016 sind 128 Allianzen an den Start gegangen. Deutschlandweit werden nun insgesamt 500 Initiativen aus Bundesmitteln gefördert, das Förderziel des Bundesprogramms ist erreicht. Stellvertretend für die neuen Allianzen haben Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig und Staatssekretär Nikolaus Voss, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern heute (Mittwoch) in Ziegendorf, im Ruhner Land, den 500. Förderbescheid, an den Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ übergeben.

„Wir dürfen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihre Familien nicht allein lassen. Besonders auf dem Land sind das Engagement und die Ideenvielfalt der Menschen beim Umgang mit der demografischen Veränderung gefordert. Die Landfrauen aus Ziegendorf sorgen dafür, dass hier niemand zurück gelassen wird. Ich freue mich über den großen Einsatz der Gemeinde und der im Ruhner Land lebenden Menschen und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Mit vielen Projekten belebt der gemeinnützige Verein ‚Neues Landleben‘ über soziale und geografische Grenzen hinweg das gemeinschaftliche Leben auf dem Land. Mir imponiert besonders, wie offen auf Demenzkranke zugegangen wird und die Betroffenen mit vielfältigen Angeboten wie Seniorentreffen oder Musikangebote für Jung und Alt in das Gemeindeleben integriert werden“, sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Voss. Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist eine zentrale Maßnahme des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, die von den Mitgliedern der Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene seit September 2014 umgesetzt wird. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie. Der Zwischenbericht wurde am 21.09.2016 zum Weltalzheimertag veröffentlicht. 2018 wird der Abschlussbericht vorgelegt.

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien. Der Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ hat sich die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Familien zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: “Treffpunkt Altes Pfarrhaus – gemeinsam statt einsam“ werden alle Bürgerinnen und Bürger durch die Landfrauen motiviert, sich einzubringen. Neben Seniorentreffen und Musikangeboten für Jung und Alt gehören dazu z,B. auch Urlaubsfahrten. Hinzu kommen präventive Angebote, die den Krankheitsverlauf verzögern und Angehörige entlasten können. Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gefördert werden die Allianzen mit Bundesmitteln aus dem Bundesaltenplan.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ ist hier zu finden: www.lokale-allianzen.de und www.allianz-fuer-demenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) baut seine Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus: Künftig sollen an allen Standorten der Jugendmigrationsdienste junge Flüchtlinge, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben, beraten und begleitet werden.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ, betont: „Die große Nachfrage an Beratung und Begleitung hat uns dazu bewogen, die guten Erfahrungen der 24 Modellstandorte schon jetzt auf alle Einrichtungen zu übertragen und damit bereits vor Ablauf der Modellphase Ende 2017 die Jugendmigrationsdienste für alle jungen Flüchtlinge zu öffnen. Die Bundesregierung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Starke und selbstbewusste junge Menschen, die frühzeitig in Deutschland gute Unterstützung bekommen, sind weniger anfällig dafür, Opfer radikaler Gruppierungen zu werden.“

In den bisher 16 Monaten Laufzeit sind an den 24 Modellstandorten über 3.600 junge Menschen betreut worden. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Der Schwerpunkt der Begleitung lag auf der Stabilisierung der persönlichen Situation sowie bei der Unterstützung beim Zugang zu Sprachförderangeboten und der Aufnahme einer Beschäftigung. Das BMFSFJ fördert bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. 2016 wurden bundesweit insgesamt 100.000 junge Menschen beraten und begleitet. Das Bundesfamilienministerium stellt für diese Aufgabe über 50 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Ab Januar treten zudem die neuen Förderrichtlinien des Garantiefonds Hochschule in Kraft.

Dr. Ralf Kleindiek erläutert: „Da die Nachfrage an qualifizierten Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ungebrochen ist, haben wir die Förderrichtlinien Garantiefonds-Hochschulbereich grundlegend überarbeitet. Die Neugestaltung der Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlinge, die ein Studium anstreben, ist eine sinnvolle Ergänzung der Sprachangebote zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen. Wir stärken damit den Zugang zu den Universitäten, gerade auch für Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.“

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und enden – je nach Bedarf – mit einem C1 Zertifikat oder mit einer weiteren Test Sprachprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Hochschulen ist. Das neue Angebot fokussiert sich stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören künftig – zu den bisher schon förderfähigen Familienangehörigen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. In 2017 werden rund 22 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt.

Das Onlineportal zu den Jugendmigrationsdiensten ist hier zu finden: www.jmd-portal.de.

Der Bildungsberatung-Fond ist hier zu finden: www.bildungsberatung-gfh.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.2017

Unternehmen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können – oder nicht. Wie die Arbeitsteilung in Familien gelingt hängt mit angebotenen Arbeitszeitmodellen, deren Nutzungsmöglichkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven beider Eltern zusammen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die im Rahmen einer repräsentativen Paarbefragung erstmals systematisch die Rolle der Betriebe für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben untersucht. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

„Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit – das ist der Zukunftstrend. Besonders Väter sind unzufrieden mit ihren überlangen Arbeitszeiten und wollen etwas verändern. Sie sind die Motoren des Wandels. Auf die Väter kommt es an, wenn es um mehr Partnerschaftlichkeit geht. Hierbei spielen die Betriebe eine zentrale Rolle, denn sie müssen Müttern und Vätern innovativere Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten machen. Die Wünsche der Eltern stellen keine Belastung für ihre Arbeitgeber dar, sondern eine Chance. Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung mit unserem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin des WZB, Prof. Jutta Allmendinger, erläuterte: "Viele Eltern haben sich vom überholten Konzept einer klaren Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern verabschiedet.“. Beide Elternteile wollen im Beruf bleiben, sich weiterentwickeln und für ihre finanzielle Unabhängigkeit sorgen. Beide wollen aber auch Verantwortung für die Kinder übernehmen, Zeit mit ihnen verbringen, Nähe spüren. Neben der Politik können die Betriebe ganz besonders dabei helfen, diese Ziele auch umzusetzen. Verlieren können sie wenig, gewinnen sehr viel."

Gerade bei den Vätern klaffen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: während 83 Prozent keine oder höchstens zwei Monate Elternzeit genommen haben, hätte sich mehr als die Hälfte (52%) mindestens drei Monate Elternzeit gewünscht. 35 Prozent der Mütter und 42 Prozent der Väter wünschen sich eine egalitäre Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben. Eine solche partnerschaftliche Vereinbarkeit ist dann eher möglich, wenn Eltern in Betrieben arbeiten, die Familienfreundlichkeit mit Gleichstellungszielen verbinden und in denen Frauen wie Männer Voll- und Teilzeitmodelle ohne Karrierenachteile flexibel nutzen können. Derzeit arbeiten rund 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in Deutschland in solchen Betrieben. Dieser Betriebstypus findet sich bei Beschäftigten aller Qualifikationsniveaus und in allen Wirtschaftszweigen wieder: auch wenn es in den Branchen unterschiedliche Herausforderungen gibt, kommt es vor allem auf den betrieblichen Gestaltungswillen an. Familienfreundliche Rahmenbedingungen lohnen sich auch aus unternehmerischer Sicht. Denn sie gehen seltener mit Zeitkonflikten für die Eltern, höherer betrieblicher Verbundenheit und weniger Kündigungsabsichten einher. So erfahren in familienunfreundlichen Unternehmen rund 70 Prozent der Väter Zeitkonflikte zwischen Arbeit und Familie. Und: in solchen Betrieben planen über 80 Prozent der Väter, den Arbeitgeber zu wechseln.

Die Kurzfassung der Studie ist hier zu finden: http://www.bmfsfj.de/blob/113574/3cd29d24646edd89dd142af44c28e47b/mff-sonderausgabe-vereinbarkeit-data.pdf.

Die ausführliche Studie als WZB Diskussionspapier ist hier zu finden: www.wzb.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.01.2017

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann. „Auch bei anderen Migrantengruppen erwerben bis zu einem Drittel noch berufliche Abschlüsse in Deutschland“, argumentieren die Arbeitsmarktforscher.

„In der Vergangenheit haben der Erwerb eines deutschen Bildungsabschlusses und das Erreichen von guten oder sehr guten Deutschkenntnissen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen jeweils um rund 20 Prozentpunkte und die Verdienste jeweils um rund 20 Prozent erhöht“, betonen die Autoren der Studie. Dies spare Sozialausgaben und erhöhe die Steuereinnahmen.

Daher sei es sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher. Vor dem Hintergrund der hohen Erträge sollte daher beispielsweise überdacht werden, ob die Integrationskurse nicht von vornherein für alle Asylbewerber, und nicht nur für Asylbewerber aus Ländern mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, geöffnet werden.

Die Studie beruht auf einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt, das die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Wirkungen der Flüchtlingszuwanderung aus dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 analysiert. 2015 wurden 890.000 neu zugezogene Flüchtlinge in Deutschland gezählt.

Die Studie ist im Internet hier zu finden: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.01.2017

Zur Forderung von Familienministerin Schwesig an die Unternehmen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Appelle der Familienministerin an die Unternehmen, mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, sind wohlfeil. Die Bundesregierung selbst hatte es in der Hand, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu verbessern, ist aber untätig geblieben. Sogar das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit ist immer noch nicht in trockenen Tüchern, von weitergehenden Ideen ganz zu schweigen. Wir haben umsetzbare Vorschläge für Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office auf den Tisch gelegt, durch die die Beschäftigten mehr Mitspracherechte über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Erwerbsarbeit bekommen. Diese Initiative hätte die Bundesregierung leicht aufgreifen können. Dann hätten Beschäftigte heute mehr Spielräume, um Familie und Beruf besser und partnerschaftlicher unter einen Hut zu bringen. sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2017

Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland sind von 1991 bis 2014 real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um zwölf Prozent gestiegen. Das war jedoch deutlich weniger als der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum, das real um 22 Prozent zulegte. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit zugenommen: Während die mittleren verfügbaren Einkommen um mehr als acht Prozent stiegen und die höchsten Einkommen sogar um knapp 27 Prozent, mussten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen nach Abzug der Inflation sogar Verluste hinnehmen. Insgesamt blieben die unteren 40 Prozent der Einkommensskala deutlich hinter den Einkommenszuwächsen der oberen 60 Prozent zurück. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), für die die DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka und Jan Goebel frühere Studien um die aktuellsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 ergänzt haben. Dabei ergaben sich auch erste Anzeichen für eine wieder steigende Einkommensungleichheit. Diese war zunächst zwischen 1991 und 2005 gestiegen und stagnierte in den Jahren 2005 bis 2013 auf diesem Niveau. Auch das Armutsrisiko nimmt der Untersuchung zufolge wieder zu, wenngleich der Anstieg zumindest im Vorjahresvergleich zwischen 2013 und 2014 nicht im statistischen Sinne signifikant ist.

Bestimmend für diese Entwicklungen ist nach Ansicht der Autoren der Arbeitsmarkt: Niedriglohnsektor und atypische Beschäftigungsverhältnisse haben über die vergangenen 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. „Eine Erwerbstätigkeit schützt zwar nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, allerdings sind auch immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet“, so Grabka. Dem entgegenwirken könne eine Eindämmung des Niedriglohnsektors, etwa indem die Privilegierung von Minijobs mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben aufgegeben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse weiter verbessert werden. Zudem sollten Alleinerziehende nicht länger steuerlich – insbesondere gegenüber kinderlosen Paarhaushalten – benachteiligt werden. Dies könnte auch das Armutsrisiko von Kindern reduzieren.

[…]

Die Vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.diw.de/de/diw_01.c.100319.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html?id=diw_01.c.550957.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) vom 25.01.2017, gekürzt

Im Jahr 2015 wurden 2.268 Kinder von Frauen geboren, die 45 Jahre oder älter waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3% aller lebend geborenen Babys dieses Jahres. Ähnlich viele Geburten hatten Mütter ab 45 Jahre bereits vor 50 Jahren gehabt. Im Jahr 1965 hatten sie 2491 Babys zur Welt gebracht, was 0,2% aller Geborenen entsprochen hatte. Danach hat nicht nur die Zahl der Geburten insgesamt, sondern auch die Zahl der Geburten von älteren Müttern abgenommen. Im Jahr 2000 hatten 706Neugeborene eine Mutter, die 45 Jahre oder älter war (0,1% aller Geburten). Seitdem stiegen die Geburten in dieser Altersgruppe kontinuierlich und haben sich bis 2015 mehr als verdreifacht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2017

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2015 durchschnittlich 35,6Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,5Stunden je Erwerbstätigen führen. Dabei wurden die Befragten gebeten, zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Berücksichtigung eventueller zweiter Tätigkeiten hatten Erwerbstätige in Vollzeit 2015 – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,7Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,7 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden zurück, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen durchschnittlich um 0,2 Stunden anstieg.

Von den 28,9Millionen Erwerbstätigen in Vollzeit wollten knapp 93% ihre Wochenarbeitszeit nicht ändern. Bei den 11,1Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit waren dies mit 85% deutlich weniger. Insgesamt wünschten sich rund 2,7Millionen aller Erwerbstätigen mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich 1 Million Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten mit 19,3Stunden eine geringere Wochenarbeitszeit als der Durchschnitt aller Teilzeitbeschäftigten, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 26,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,6Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 8,0Stunden verringern.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. 5% der Erwerbstätigen hatten 2015 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,2 Stunden (Teilzeit: 19,1 Stunden; Vollzeit: 41,4 Stunden).

[…]

Eine ausführende Tabelle dazu ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_024_133.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2017, gekürzt

Krankenversicherte Frauen haben nach Auskunft der Bundesregierung während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließe Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge ein, heißt es in der Antwort (18/10845 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810845.pdf)) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/10765 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810765.pdf)) der Fraktion Die Linke.

Ausgeschlossen sei die Abrechnung von Leistungen durch eine Hebamme, wenn eine Vorsorgeuntersuchung bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel einen Frauenarzt) übernommen wurde. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen die Schwangeren gemäß den gesetzlichen Regelungen den Arzt innerhalb eines Kalenderjahres nur aus wichtigem Grund wechseln, etwa dann, wenn eine weitere Behandlung nicht mehr zumutbar sei, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2015 könnte in dem Fall eine wiederholte Berechnung der entsprechenden Gebührenposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (GOP 01770 EBM) ausnahmsweise erlaubt werden. Das Gericht habe ansonsten ausgeschlossen, dass diese Gebührenposition innerhalb eines Vierteljahres von mehreren Ärzten abgerechnet wird. Die gesetzliche Regelung, wonach diese Abrechnungsposition im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden kann, lasse keine Ausnahme zu. Gleiches gelte für den Wechsel der Hebamme in der Schwangerenvorsorge. Die Abrechnungsregelung werde derzeit vom Bewertungsausschuss überprüft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 47 vom 25.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser wenn wir die Kinder fragen!“

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.01.2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 19.01.2017

Donald Trump hat die „Global Gag Rule“ unterzeichnet. Das wird sich verheerend auf die Frauengesundheit weltweit auswirken, die Raten der Müttersterblichkeit werden vor allem in ärmeren Ländern wieder ansteigen. Dieses Dekret definiert, welche Familienplanungsorganisationen und Gesundheitsdienste von den USA finanziell unterstützt werden. So will es Trump: Alle Organisationen, die direkt oder indirekt Angebote zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen machen, werden kein Geld mehr bekommen. Dies gilt ebenso für Kliniken und Gesundheitsdienste in den USA. Davon betroffen ist auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und diejenigen ihrer 170 Mitgliedsorganisationen weltweit, die US-Entwicklungsgelder erhalten und weltweit jährlich 70 Millionen Familienplanungsdienste anbieten. Es sei denn, sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, dass sie den Schwangerschaftsabbruch aus ihren beratenden und medizinischen Dienstleistungen ausklammern.

„Wir werden niemals die Global Gag Rule unterzeichnen. Jeder Mensch hat das Recht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden“, betonte die IPPF in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Erklärung. „Wir werden mit Regierungen und Gebern zusammenarbeiten, um die Finanzierungs- und Dienstleistungslücken, die sich durch die Global Gag Rule für uns auftun, zu überbrücken. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch und zu Familienplanung bekommen.“

pro familia befürchtet, dass die Wiedereinführung der Global Gag Rule sich weltweit negativ auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit auswirken wird. Ursprünglich unter Präsident Reagan 1984 eingeführt und später von den jeweiligen republikanischen Präsidenten fortgesetzt, hat sich gezeigt, dass dieser Knebelvertrag nicht wie gewünscht und behauptet, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduzieren konnte. Zahlreiche wissenschaftlichen Fachleute stellten stattdessen fest, dass sowohl der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wurde als auch ungewollte Schwangerschaften und unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zugenommen haben. Davon betroffen waren vor allem Frauen in ärmeren Ländern. Präsident Trump geht mit der neuen Global Gag Rule sogar noch einen Schritt weiter als sein republikanischer Vorgänger Bush. Er will nicht nur Familienplanungsorganisationen, sondern auch HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und Kindergesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen in die Regelung miteinbeziehen. All diesen Organisationen und Projekten werden US-amerikanische Entwicklungsgelder gestrichen, falls sie Informationen, Beratungen und Dienstleistungen für einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – selbst wenn sie diese Dienste mit eigenen Mitteln finanzieren. pro familia appelliert an die deutsche Regierung, sich an dem internationalen Fonds zu beteiligen, den die Niederlande einrichten will, um die durch die Global Gag Rule entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Damit würde Deutschland ebenfalls ein wichtiges Signal setzen: Millionen von Menschen dürfen nicht den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verlieren.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband vom 26.01.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 9. März 2017, 09:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.03.2017

Die Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts betont die kommunale Verantwortung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sich aus Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes(GG) ableiten. Die Bundesregierung hält es – auch im Hinblick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – für angezeigt, dass bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt geplant, auf- und ausgebaut werden. Dies stellt alle verantwortlichen Akteure auf kommunaler Ebene vor komplexe Aufgaben.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbietern erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche, die im Oktober 2016 in 113 Kommunen durchgeführt wurde, werden vorgestellt.

Das Program ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Einladung_Tagung_Berlin_03-2017.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Anmeldebogen_Berlin-1.pdf.

Termin: 9. Mai 2017, 09:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Besonderheit: Es werden 4 Workshop stattfinden

Eltern stehen nicht selten vor Herausforderungen, die ohne eine kompetente und unterstützende Beratung schwer zu meistern sind. Das trifft auf Regenbogenfamilien ebenso zu wie auf alle anderen Familienformen. Doch bisher meiden viele lesbische Mütter, schwule Väter oder Trans*-Eltern lokale Familien- und Erziehungsberatungsstellen, weil sie befürchten, auf Unwissen und Vorurteile zu stoßen.

Mittels bundesweiter Fortbildungen, die seit Sommer 2016 durchgeführt werden, geben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen.:

Das Vorabprogramm sowie die Voranmeldung ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/fachtagung/.

Hinweis (14.02.2017): Der Name des Veranstalters wurde aus Wiedererkennungsgründen verkürzt.

AUS DEM ZFF

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u. a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2016

AKTUELLES

„Ich freue mich über unsere neue Internetseite awo.org“, erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler anlässlich der heute vorgestellten neukonzipierten Webseiten des AWO Bundesverbandes. „Die Vielfalt an Inhalten und Dienstleistungsangeboten der AWO sind für die Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu erreichen. Aufgrund der unkomplizierten Menüführung und der angenehmen Gestaltung regen die Seiten dazu an, sich in die neue Internetpräsenz zu vertiefen.“ Die neue Internetseite awo.org ist barrierefrei, auf allen Endgeräten (responsive design) einsehbar und gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Angebote der AWO.

Gemeinsam mit der Agentur HenkelHiedl hat ein Redaktionsteam des Bundesverbandes seit einem Jahr dafür gesorgt, dass verschiedene Internetpräsenzen der AWO wieder unter einem Dach zusammengeführt wurden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen zeitgemäßen Einblick in die Arbeit der AWO anzubieten. Die Seite umfasst sehr viele Inhalte und ist zugleich visuell „ein Hingucker“. Dazu tragen im hohen Maße auch die Fotos des Fotografen Frank Schinski von der Agentur Ostkreuz bei.

Die neue Website ist unter der alten Adresse erreichbar: www.awo.org.

Das Unternehmen "Flechtwerk 2+1 gGmbH" mit Sitz in München ist Träger des Programms "Mein Papa kommt" und vermittelt getrennt lebenden Vätern und Müttern Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebern am Wohnort des Kindes.

Die Idee dazu hatte die Pädagogin Annette Habert im Jahr 2008, als ein neunjähriger Junge ihr einen Wunsch anvertraute: „Mein Papa besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Da kann er im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“.Die Vorstellung, dass ein Kind nach dem Papa-Tag im Kinderzimmer in dem Wissen einschläft, dass sein Vater draußen auf dem Parkplatz pennen muss, hatte Annette Haberttief betroffen gemacht. So war die Idee zum Programm "Mein Papa kommt“ geboren.

Die Intitative (Besuchsprogramm) ist online hier zu finden: http://www.mein-papa-kommt.info.

Www.gewerkschaftsgeschichte.de hat sein kostenloses Angebot für Schule, Universität, Erwachsenenbildung und alle historisch Interessierten ausgebaut. Das Internet-Portal zur Geschichte von Arbeit, Gewerkschaftsbewegung und Mitbestimmung in Deutschland bietet künftig noch mehr Video- und Tonclips mit Originalaufnahmen, Hunderte Fotos aus zahlreichen Archiven sowie mehr als 100 historische Originaldokumente zum direkten Download. Neu sind auch die beiden Filme, die das Portal in weniger als 40 Sekunden vorstellen.

Entwickelt hat das Info-Angebot die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zahlreiche Museen und Archive haben Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Von Dampfmaschine und Kinderarbeit bis zu den Herausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung – wie sich Arbeitswelt, Wirtschaft, soziale Situation und Arbeiterbewegung in Deutschland entwickelt haben, wird auf dem Portal multimedial und interaktiv erfahrbar.

Laien finden einfache, kurze Einstiege und anschaulich geschriebene Überblicksartikel zu jeder Epoche seit 1830. Fachleute und stärker Interessierte können vertiefend sehr detailreiche Informationen zu den einzelnen historischen Phasen und politischen Aspekten der Epoche abrufen. Die Ereignisse der Gewerkschaftsentwicklung sind in knappe Rahmentexte eingebunden, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund beleuchten. Bilderstrecken erzählen Kurzgeschichten vom Wandel der Arbeitswelt, stellen etwa die Wohnsituation von Arbeiterfamilien im Laufe der Jahrhunderte dar, zeigen die Frauenerwerbstätigkeit auf ihrem „langen Weg zur Anerkennung“ oder präsentieren Plakate aus der Gewerkschaftsgeschichte zwischen Kunst und Kitsch.

Die Rubrik „Nachschlagen“ erlaubt einen direkten Zugriff auf die Lebensgeschichten von mehr als 80 Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, bietet eine ausführliche Chronik seit 1830, ein Glossar, Statistiken und eine Fülle weiterer Informationen aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Ein Quiz und weitere Spiele runden das Angebot ab.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.gewerkschaftsgeschichte.de.

Werbevideos auf Youtube zum Portal sind hier zu finden: http://www.youtube.com/playlist?list=PLRIU-ZP0fg50MoTMqfWBtpqqSS8aVfz8R.

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Fachgespräch: Väter und das ElterngeldPlus

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e.V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u.a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

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Reform Unterhaltsvorschuss: Glückwunsch, Frau Schwesig!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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Aufruf: Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und 20 Verbände und Organisationen gehen heute mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit und fordern: „Schluss mit dem Finanzgerangel auf dem Rücken der Kinder“!

Die Fakten sind bekannt, die Lösung ist bekannt, es fehlt die Tat: Obwohl der Ausbau des Unterhaltsvorschusses von Familienministerin Schwesig bereits im letzten Jahr auf die Agenda gesetzt und von der Ministerpräsident/innenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen wurde, scheitert er bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen. Für diese Blockadehaltung haben die Unterstützer/innen des Aufrufs kein Verständnis. Sie erwarten von der Arbeitsgruppe aus Länder- und Regierungsvertreter/innen, die diese Woche tagen soll, einen Lösungsvorschlag, der für die Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven schafft. Dazu gehört es auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, auch wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss muss rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen!

Zum Aufruf und der Liste der Unterstützer/-innen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/170118_Aufruf_Unterhaltsvorschuss_jetzt_.pdf.

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Lohngerechtigkeitsgesetz: Es bleibt noch einiges zu tun!

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

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Archiv Aktuelle Hinweise

Zeit, groß zu werden – Das ZFF gratuliert dem Elterngeld zum 10. Geburtstag!

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

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Zeit und Geld für Familien!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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Fachgespräch zum Familiennachzug: „Recht auf Familie muss für alle Menschen gelten!“

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Vorstand des Zukunftsforum Familie e. V. wiedergewählt

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Barbara König neue Staatssekretärin für Frauen

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Frauen.

Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Frauen im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

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ZFF-Info Sonderausgabe 2016

AUS DEM ZFF

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2016

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung. Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern kann sogar soziale Errungenschaften gefährden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) streitet deshalb für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, um Kinderarmut sinnvoll und sozial gerecht zu bekämpfen.

[…]

Der vollständige Artikel ist hier zu finden: http://www.vorwaerts.de/artikel/kindergrundsicherung-besser-grundeinkommen-alle.

Quelle: Alexander Nöhring, Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH vom 07.12.2016, gekürzt

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

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„Jedes Kind ist gleich viel wert“ – Verbände starten Online-Petition gegen Kinderarmut

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden:

https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

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Das ZFF gratuliert Christiane Reckmann und Inge Höcker zur Wahl ins AWO Bundespräsidium

Die Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

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Hartz IV: Existenzminimum endlich realistisch bemessen!

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e.V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen! “

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z.B. für Möbel) sowie regelmäßige (z.B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

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ZFF-Info 1 2017

SCHWERPUNKT: Lohngerechtigkeitsgesetz

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.01.2017

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenpolitik“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Von dem Gesetz erhofft sich Stadler weniger von Altersarmut betroffene Frauen: „Wer heute weniger verdient, bekommt morgen weniger Rente. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit beseitigt damit für viele Frauen nicht nur eine nicht zu erklärende Ungerechtigkeit, sondern verschafft ihnen auch ein besseres Einkommen und damit eine bessere Rente.“ Klar ist aber auch, dass viele Frauen von dem Gesetz nicht profitieren, da vor allem Frauen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, die weniger als 200 Mitarbeitende beschäftigen. „Die Grenze von 200 Beschäftigten ist zu hoch gegriffen. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Stadler.

Wie wichtig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ist, zeigt der Fakt, dass Frauen in Deutschland im Schnitt über 20 Prozent weniger Gehalt und über 50 Prozent weniger Rente als Männer bekommen. Ein Blick auf die tatsächliche Verteilung von beispielsweise Geld und Macht in Deutschland offenbart große Unterschiede. Solche so genannten Gender Gaps in den Bereichen Bildung, Einkommen, Beteiligung zeigen, dass Gleichstellung nur als Querschnittsaufgabe zu realisieren ist. So ist beispielsweise die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben eng an eine verbesserte Kindertagesbetreuung geknüpft. „Gleichstellungspolitik muss endlich ins Zentrum der Politik gerückt werden. Sie ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und muss umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden“, schließt Wolfgang Stadler ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot

Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.01.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig. Nach langen Verhandlungen mit der Union ist dies ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.

„Seit über 50 Jahren ist das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht – doch in der Praxis wird dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent.

Um diese Lücke zu schließen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Darin werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten eingeführt. Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen konkretisiert und gestärkt. Das Gesetz ergänzt unsere sozialdemokratische Politik für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderen unsere Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung.

Frauen haben seit über fünf Jahrzehnten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Ziel werden wir mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz einen wichtigen Schritt näherkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2017

Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.

Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werdenals typische Männerjobs. Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.

Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2017

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:

„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

„Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bunderegierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesministerin Schwesig nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte. Angesichts der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages kann dieses Gesetz allerdings nur ein erstes Signal sein in Richtung Entgeltgleichheit in Betrieben und Dienststellen. Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.

Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftbund Bundesvorstand vom 11.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Vor zehn Jahren, am 01.01.2007, wurde das Elterngeld eingeführt – der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Denn seitdem haben acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Die Resonanz ist eindeutig: 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist.

Eine positive Bilanz zieht auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das Elterngeld ist ein voller Erfolg. Es schafft jungen Familien in der Auszeit mit einem Baby materielle Sicherheit, es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Außerdem hat das Elterngeld dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mich freut es besonders, dass heute bereits jeder dritte Vater in Elternzeit geht. Das zeigt, dass wir den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden“, so Manuela Schwesig.

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt. Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch – in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt zudem eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

„Junge Paare wünschen sich heute, dass sie beide berufstätig sein können, Mann und Frau, aber das sie eben auch beide Zeit für Kinder haben“, betont Bundesfamilienministerin Schwesig. „Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Lebensform besser unterstützen. Das Elterngeld kann da nur der Anfang sein. Denn es sichert ja die Eltern vor allem im ersten Lebensjahr des Kindes ab. Deshalb möchte ich gerne, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld einführen. Mit ihr wird es dann möglich wieder in den Job einzusteigen, aber eben auch Teilzeit zu arbeiten und auch in dieser Zeit materielle Unterstützung zu bekommen. Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.“

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche Monatsbeträge. Obwohl es erst zwei Jahre alt ist, haben es bereits 150.000 Eltern in Anspruch genommen. Das zeigt, dass wir mit der Leistung den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.12.2016

„Wir leben Zukunft vor“ – unter diesem Motto geht am 1. Januar 2017 das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus an den Start. Bundesweit rund 550 Einrichtungen wurden ausgewählt und werden für einen Zeitraum von vier Jahren gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Die Mehrgenerationen-häuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“, so Schwesig.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2016, gekürzt

Das Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Die Bedeutung für frühe Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“

Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen.“ Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2016

Anlässlich der Veröffentlichung der DIW-Studie zum Elterngeld erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Einführung des Elterngeldes vor nunmehr zehn Jahren war richtig und wichtig. Das Elterngeld hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet und den Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Somit war die Einführung ein erster Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Seitdem hat sich der Alltag in den Familien weiterentwickelt. Damit haben sich auch die Anforderungen an eine moderne Familienpolitik verändert. Jetzt heißt es erneut, die Familienförderung an den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auszurichten.

Deswegen schlagen wir vor, das Elterngeld zu einer KinderZeit Plus weiterzuentwickeln. 24 Monate lang, jeweils acht Monate für beide Elternteile und weitere acht aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus. So bleibt mehr Zeit für Kinder, Zeit für Familie, und sowohl für Mütter als auch für Väter. Um auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach wie vor hält das Ehegattensplitting die Frauen vom Arbeitsmarkt fern und ist somit eins der größten Hindernisse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Wir möchten, dass Menschen so leben können, wie sie es sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2016

„Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist eine alte Forderung der LINKEN. Ich begrüße es, dass Ministerin Nahles diesen Vorschlag aufgreift. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wäre zum Beispiel auch notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Kindern das Recht bekommen, von Schichtarbeit, insbesondere Nachtschicht, in Normalschicht zu wechseln, inklusive Rückkehrrecht. Darüber hinaus brauchen junge Eltern einen besonderen Kündigungsschutz“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Die Vorschläge von Frau Nahles, die Grenzen der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz auszuweiten und Ruhezeiten zu beschneiden, sind absurd. Dieser Vorstoß führt nicht zu mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten, sondern bedeutet für sie Mehrarbeit und Mehrbelastung. Flexibilität erhalten nur die Unternehmen. Zeitsouveränität der Beschäftigten erfordert im Übrigen mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Und wer Beschäftigte entlasten möchte, muss die Wochenhöchstarbeitszeit gesetzlich reduzieren. Auch die Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Hierzu ist Andrea Nahles einen Vorschlag schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.01.2017

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin fehlen bundesweit fast 230.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Rosemarie Hein: „Auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kann nicht für alle Eltern, die dies wünschen, ein solcher Platz bereitgestellt werden.“ Hein weiter: „Nicht einmal das Ausbauziel für August 2013 wurde bis heute erreicht. Inzwischen ist erfreulicherweise aber nicht nur die Zahl der neugeborenen Kinder gestiegen, die einen Platz beanspruchen können, sondern auch die Betreuungswünsche vieler Eltern. Heute wollen 43 Prozent der Eltern eine gute Betreuung für ihre Kleinsten in Kindertageseinrichtungen. Wenn die Politik diesem Anspruch gerecht werden will, muss sie deutlich mehr in den Ausbau von Kindereinrichtungen investieren. Das gilt für Länder und Kommunen genauso wie für den Bund.

Das Problem ist aber deutlich größer: 230.000 zusätzlich zu betreuende Kinder benötigen mindestens 76.000 zusätzliche gut ausgebildete Fachkräfte. Das kommt zum Personalmangel in vielen Einrichtungen noch hinzu. Es bedarf einer großen bundesweiten Kraftanstrengung, zusätzliches Personal gut auszubilden und die Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung so zu gestalten, dass in Kitas von Anfang an eine gute Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung, in Bund und Ländern gute frühkindliche Bildung nicht nur in Sonntagsreden auf die Tagesordnung zu setzen, sondern im praktischen politischen Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 30.12.2016

Der Anteil der Geburten von nicht miteinander verheirateten Eltern an allen lebend geborenen Kindern hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 35 % im Jahr 2015. Der Trend zu mehr außerehelichen Kindern hat allerdings an Tempo verloren. Seit 2012 hat sich ihr Anteil nur geringfügig verändert.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.12.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, "umgehend einen mehrjährigen und umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut" aufzulegen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund finden. Kinderarmut sei nach wie vor eines der "prägendsten und gravierendsten Probleme" Deutschlands und habe zugenommen, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/10628(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810628.pdf). So seien laut Mikrozensus im Jahr 2015 19,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht gewesen, im Jahr 2014 seien es noch 19 Prozent gewesen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll mit dem Aktionsplan unter anderem eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. So soll das Kindergeld einheitlich auf 328 Euro erhöht und im Gegenzug die Steuerfreibeträge gestrichen werden. Alle Kinder müssten gleich behandelt werden. Zudem müssten die sozialen Grundsicherungssysteme wie Hartz IV "repressionsfrei und sanktionsfrei" ausgestaltet werden. Die Regelbedarfe für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seien auf 326 Euro, für Kinder vom siebten bis 13. Lebensjahr auf 366 Euro und für Kinder vom 14. bis 18. Lebensjahr auf 401 Euro anzuheben. Ebenso soll der Kinderzuschlag erhöht werden: Auf 220 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, auf 260 Euro bis zum zwölften Lebensjahr und auf 300 Euro nach dem zwölften Lebensjahr.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 741 vom 15.12.2016

Im Kampf gegen die Kinderarmut wollen Bündnis 90/Die Grünen mehr Geld für arme Familien ausgeben. Darin werden sie von Die Linke unterstützt, die Union bremst. Die SPD dagegen fordert einen ganzen Systemwechsel. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in der ersten Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur Familienpolitik mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“ (18/10473(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810473.pdf)) amFreitag, den 2. Dezember2016, deutlich.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-kinderfoerderung/481830.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.12.2016, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Auftakt des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufenen Themenjahres für sexuelle Vielfalt unter dem Motto „Gleiches Recht für jede Liebe“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es freut uns, dass die Antidiskriminierungsstelle den Fokus auf geschlechtliche und sexuelle Gleichstellung richtet. Für die AWO war und ist das Thema Gleichstellung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau ist uns auch wichtig, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen und als gleichwertig zu verstehen. Die AWO unterstützt das Themenjahr mit Nachdruck und steht für eine bedingungslose gesetzliche Gleichstellung nicht-heterosexueller Lebensweisen.“

Im Zuge des heutigen Auftaktes stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute repräsentative Umfrageergebnisse einer Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber homo- und bisexuellen Menschen vor. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität heutzutage ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Dies gilt ganz besonders für eine institutionalisierte Diskriminierung. So existieren noch immer zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Menschen aufgrund ihrer nicht heterosexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ausgrenzung, Mobbing und Diffamierung erfahren und dies unabhängig von Herkunft und Alter. Die Studienlage verdeutlicht, dass es noch immer große Vorbehalte gegenüber queeren Menschen bis in die Mitte der Bevölkerung gibt. Auch in weiten Teilen der Politik stehen solche Vorurteile und Klischees einer gelingenden und vollständigen Gleichstellung entgegen.

Um die Betroffenen vor Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität zu schützen, fordert die AWO:

1. Bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen und u. a. die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich zu verankern.

2. Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

3. Die Aspekte von trans*- und inter*- geschlechtlichen Menschen stärker in den Fokus zu rücken, bspw. mittels Aufklärungskampagnen. Sowie frühzeitige geschlechtszuweisende Operationen an körperlich gesunden Kindern zu verbieten.

4. Eine breite Beteiligung und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft, um nationale Aktionspläne gegen Trans*-, Bi- und Homophobie in der Mitte der Gesellschaft umzusetzen.

„Sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität sind unabhängig ihrer Ausrichtung anzuerkennen und dürfen keinen Grund für Separation und Deklassierung mehr darstellen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.01.2017

Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Zum 31. Juli 2016 waren 1.475 minderjährige ausländische Staatsangehörige als in Deutschland lebend und verheiratet erfasst: 1.152 Mädchen und 317 Jungen. 361 davon waren Kinder unter 14 Jahren, 120 waren 14 oder 15 Jahre und 994 waren zwischen 16 und 18 Jahre alt. Zahlen nach dem Ausländerzentralregister zit. nach: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM): Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

In Deutschland liegt das Mindestalter für Ehen nach § 1303 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) generell bei 18 Jahren. Eine Heirat ist jedoch schon ab 16 Jahren möglich, wenn ein Familiengericht dies genehmigt und eine der beteiligten Personen volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Maßstab der Entscheidung des Familiengerichts ist dabei ausschließlich das Wohl des/der Minderjährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthält keine ausdrückliche Vorgabe zum Ehemündigkeitsalter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 411 und in einer gemeinsamen Allgemeinen Bemerkung mit dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Nr. 1812 den Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre heraufzusetzen. Allerdings kann nach dieser Empfehlung auch eine Eheschließung eines Kindes, das mindestens 16 Jahre alt ist, von einem Gericht auf gesetzlicher Grundlage erlaubt werden, wenn das jeweilige Kind die Reife besitzt, diese Entschei­dung freiwillig zu treffen – also im Kern die bestehende deutsche Regelung.

[…]

Die Präsentation zu den Zahlen des DIM sind hier zu finden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen.

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13706&tx_ttnews%5bbackPid%5d=67&cHash=664014051.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert die generelle Heraufsetzung des Ehealters auf 18 Jahre. Er begrüßt es, dass Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Handlungsbedarf sieht, den Schutz junger Mädchen und Frauen zu stärken und Ehen Minderjähriger zu verhindern. Der Staat hat kompromisslos darüber zu wachen, dass die Eingehung von Minderjährigenehen in Deutschland unterbunden wird und Möglichkeiten der religiösen Verheiratung – nach Aufhebung des Voraustrauungsverbots – nicht missbraucht werden.

Eine im Ausland (und unter Umständen sogar im Inland) entgegen den in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsvorschriften geschlossene Ehe sollte aber nicht ohne weiteres nichtig sein, da stets der Einzelfall im Blick zu behalten ist und eine pauschale Regelung dem Wohl und den Interessen der Betroffenen nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Gerade dann, wenn die Eheschließung Jahre zurückliegt und die Eheleute die eheliche Gemeinschaft als ehemündige Volljährige weitergelebt haben, verdient die so bestätigte Ehe Beachtung. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen die Nichtigkeit der Ehe von Minderjährigen eine unbillige Härte bedeuten und ihrem Wohl nicht entsprechen würde.

"Bei aller Skepsis gegenüber der freien Willensentscheidung junger Mädchen, die vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben, darf nicht die Autonomie der Frauen missachtet werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften" des djb. Es wäre ein falsches Signal, per se die Nichtigkeit zu normieren, zumal sich der (nationale) Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz (1998) bewusst für die Aufhebbarkeit fehlerhafter Ehen und damit auch für eine Einzelfallbetrachtung ausgesprochen hat. Die Aufhebbarkeit der Ehe auf Antrag der zu schützenden Mädchen und jungen Frauen (auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters), die Möglichkeit, sich von dem Ehemann zu trennen und nicht zuletzt auch die flankierenden Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes sind ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.01.2017

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005) sowie mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) wurden der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Versäumt wurde dabei jedoch, sich neben den Vereinbarungen zum quantitativen Ausbau auch über notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Betreuungsangebots verbindlich zu verständigen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische bereits im September 2014 mit dem Thema im Vorstand beschäftigt und dort die verbandliche Vorgehensweise abgestimmt und verabschiedet. Danach hat sich der Paritätische für die Entwicklung und Implementierung eines umfassenden und verbindlichen Aktionsplans ausgesprochen. Ein Plan, der auf der Basis gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse klare Ziele benennt, die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt und konkrete Handlungsschritte und Zeitrahmen vereinbart. Dieser könnte auch über Staatsverträge oder Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in eine verbindliche Form gebracht werden und müsste zudem die notwendigen Finanzierungsfragen regeln.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13705&tx_ttnews%5bbackPid%5d=127&cHash=843620823.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden und gleichzeitig negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. Beides ist in Deutschland trotz einiger Fortschritte noch oft der Fall, zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitexpertin der Hans-Böckler-Stiftung*: 80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent, zeigt Lott (zum Vergleich: 28,4 Prozent Teilzeitanteil bei Stellen ohne Führungsaufgaben, siehe auch die Grafik auf Seite 11 der Studie; Link unten). Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent.

[…]

Zu den wichtigsten Hürden zählt die Wissenschaftlerin dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirkten sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien (Grafik auf S. 5).

Erst wenn flexible Arbeitszeiten unabhängig von Geschlecht, Qualifikation oder Hierarchiestufe zur Normalität würden, ließen sich Nebenwirkungen wie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten abstellen, betont Lott. Neben Führungskräften, Betriebs- und Personalräten sowie den Tarifvertragsparteien sieht die Forscherin auch die Politik gefordert. Als vielversprechende Vorstöße sieht sie die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Rückkehrrecht von Beschäftigten nach einer Teilzeitphase auf eine Vollzeitstelle und Vorschläge für ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es allen Beschäftigten ermöglichen soll, die Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen, an Familie, Weiterbildungsbedürfnisse oder Pflegeaufgaben anzupassen. Auch eine Familienarbeitszeit, welche die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern und damit die Partnerschaftlichkeit in der Familie unterstützt, weise in die richtige Richtung.

Der Report ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_001_2017.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.01.2017, gekürzt

Das Jahr 2016 ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein „Jahr der verpassten Chancen“ bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung hat es verpasst, in den großen Reformprozessen dieses Jahres einen deutlichen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Kinder zu machen. Das gilt auch für die notwendige Reform der Familienförderung insgesamt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu steigern. „Trotz verschwindend geringer Lichtblicke herrscht in Deutschland bei der Bekämpfung der Kinderarmut weitgehend Stillstand. Eine Hartz-IV-Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren, nur fünf Euro mehr für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug, eine weitere Nullrunde beim Schulbedarfspaket, lediglich zwei Euro mehr Kindergeld: Die finanziellen Spielräume angesichts sprudelnder Steuereinnahmen werden nicht zugunsten armer Kinder und Jugendlicher genutzt. Auch im Bildungsbereich, das belegt die neue PISA-Studie eindrücklich, gibt es leider nichts Neues: Trotz steigender Bildungsausgaben hängt der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft ab. Hier vermissen wir an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung. Denn Kinderarmut und gesundheitliche Risikofaktoren gehen Hand in Hand. Trotz der prinzipiell kostenlosen Gesundheitsversorgung für Kinder und der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen werden insbesondere Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten immer noch nicht erreicht. Auch hier besteht dringender Reformbedarf. Kinderarmut lässt sich nicht mit politischen Kleckereien bekämpfen. Kinderarmut ist nur durch grundsätzliche Reformen zu überwinden, die auch spürbar bei den Betroffenen ankommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

[…]

Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein ressortübergreifendes Bundesweites Programm aus. Ein solches Programm sollte bei der Beschäftigungspolitik ansetzen, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt. Nicht zuletzt gilt es der fortschreitenden Segregation von armen und reichen Familien entgegenzuwirken. Wir verstärken die vorhandenen Probleme wenn wir zulassen, dass arme Familien in manchen Stadteilen unter sich sind. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.12.2016, gekürzt

Der Katholische Deutsche Frauenbund e. V. (KDFB) begrüßt die Pläne zur Einführung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit als wichtige Stellschraube für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und Ehrenamt im Lebensverlauf.

Nach KDFB-Meinung sind Arbeitsmodelle notwendig, die es Frauen (und Männern) ermöglichen, die berufliche Tätigkeit sowohl mit der Übernahme von Sorgearbeit als auch mit ehrenamtlichem Engagement zu vereinbaren. Ein erhöhtes Altersarmutsrisiko muss jedoch ausgeschlossen sein. „Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist eine Chance, Arbeitszeiten den Lebensphasen anzupassen. Mit diesem Vorhaben kann die so genannte Teilzeitfalle für Frauen endlich besser geschlossen werden“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Bedacht werden muss, so Flachsbarth, dass Arbeitnehmerinnen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geplante Regelung, die voraussichtlich zunächst vor allem in von Frauen dominierten Branchen Anwendung finden würde, muss sowohl die Rechte und Interessen der Stelleninhaberin als auch die der Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigen“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 % von ihnen sind Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Das hat gravierende negative Konsequenzen für ihre Karrierechancen, die eigenständige Existenzsicherung sowie eine ausreichende Altersvorsorge. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in Phasen von vermehrter Familien-, Sorge- und Ehrenamtstätigkeit trägt laut KDFB zu einer zukunftsfähigen Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern bei.

Quelle: Pressemitteilung Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. vom 12.01.2017

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“. Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können. Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatierenmehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster. „Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht ist hier zu finden: http://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung.html.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. und 24. Januar 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Teilhabe ist heute eine der zentralen Kategorien gesellschaftlicher Lagebestimmung. Die Beschreibung sozialer Probleme erfolgt zunehmend nicht mehr nach dem bloßen Kriterium der materiellen Unterschiede, sondern nach dem Maßstab des gesellschaftlichen Ein- oder Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen. Teilhabe ist damit Gerechtigkeitsnorm und Zielbestimmung gesellschaftlicher Entwicklung gleichermaßen. Der Begriff spiegelt den Anspruch auf Zugang und Partizipation an den grundlegenden öffentlichen Gütern. Ob und wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, wird maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Faktoren bestimmt.

Das Program ist hier zu finden: http://calendar.boell.de/de/event/verunsicherung-brueche-repressionen-was-soziale-teilhabe-deutschland-bedroht.

Termin: 3. Februar 2017

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V.

Ort: München

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 30.01.2017

Die Dialogveranstaltung dient – nach einem kurzen regionalspezifischen Input – in erster Linie einem Austausch zwischen ExpertInnen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kindertagesbetreuung mit Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung befasst sind. Sie erhalten Informationen und können von den Konzepten und Erfahrungen anderer ExpertInnen profitieren.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Einladung_Dialogveranstaltung_M%C3%BCnchen-03-02-2017_final.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anmeldeblatt-pfv-Dialog_M%C3%BCnchen_02-2017.pdf.

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 14. Februar 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 01.02.2017

Kurse, offene Treffs für Familien und zahlreiche andere Angebote erfordern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um viele Menschen zu erreichen. Und das soll selbstverständlich auf pfiffige, freundliche, wirksame und einfache Weise passieren, mit kaum Finanz- und wenig Personaleinsatz.

Der Workshop stellt ungewöhnliche und freche Ideen vor, die ohne Aufwand viele Menschen erreichen. Wir schauen uns Aktionen, Medien, kleine Strategie- und Kampagnenkonzepte an, die schon bei der Umsetzung Spaß machen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/161122_Flyer_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, info@eaf-bund.de.

Termin: 8. März 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 22.02.2017

Eltern ziel-, ressourcen- und lösungsorientiert zu begegnen sind wesentliche Merkmale in der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter/in. Auch in Einrichtungen der Familienbildung und Kindertagesstätten wird dies im alltäglichen Miteinander angestrebt.
Ein wichtiger Kommunikationsweg – und die am häufigsten genutzte Form der Elternarbeit – ist das informelle Gespräch, oft in Bring- und Abholsituationen: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“, „Haben Sie mal fünf Minuten Zeit für mich?“. Diese Fragen kennt wohl jede pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des Fachtags wird in die Methode des „zielorientierten Kurzgesprächs“ eingeführt.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/170109_Flyer_Fachtag_Elternchance.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, tesch@eaf-bund.de.

Termin: 22. März 2017, 14:00 Uhr bis 24. März 2017, 13:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in Zusammenarbeit mit dem Wyndham Garden Berlin Mitte

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag und einen zusätzlichen Tagungsstättenbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 20.01.2017

Besonderheit: Zweite Anmeldung beim Veranstaltungsort wird verlangt

Familienrat, auch bekannt als Verwandtschaftsrat oder Familiengruppenkonferenz, ist ein in Deutschland zunehmend bekannter werdendes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Familienrat in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile ist in Deutschland eine zunehmende Verbreitung dieses innovativen Verfahrens, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, festzustellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren u.a. in Workshops, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre und deren wissenschaftlicher Begleitung, vor- und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des Familienrats bzw. Nachbarschaftsrat zur besseren Integration von Flüchtlingsfamilien thematisiert.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-familienrat-innovatives-verfahren-in-der-arbeit-mit-familien-und-moeglichkeit-zur-besseren-integration-von-fluechtlingsfamilien-2528,936,1000.html.

Die Anmeldung beim DVF ist hier zu finden: http://fachveranstaltungen.deutscher-verein.de/Events/Register/3d1da07f-cb70-4b33-9ea0-7a439452958f.

Die Anmeldung bei der Tagungsstätte (seperate, verlangte zweite Anmeldung): http://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-anmeldung-tagungsstaette-1866.html?veranstaltung=936.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2016

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.01.2017

Unser Mitglied, die ElternService AWO GmbH wird zum 1. Februar 2017 zur awo lifebalance GmbH: War in der Anfangszeit noch die Kinderbetreuung das Kerngeschäft, bietet sie inzwischen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an, wie z. B. Pflege von Angehörigen, psychosoziale Beratung oder haushaltsunterstützende Dienstleistungen. Der Name ElternService AWO wurde dem erfolgreich erweiterten Servicespektrum nicht mehr gerecht. Der neue Name bildet das breite Portfolio an Dienstleistungen wesentlich besser ab.

Die Geschäftsform bleibt erhalten und somit bleiben auch alle anderen wichtigen Daten unverändert. Dies gilt im Besonderen für die Handelsregisternummer, Bankverbindungen und Umsatzsteuer ID-Nummer.

Quelle: Pressemitteilung ElternService AWO GmbH vom 16.12.2016

AKTUELLES

Das neue Web-Portal www.klischee-frei.de informiert und unterstützt bei der Berufs- und Studienwahl ohne einschränkende Vorurteile. Im Mittelpunkt stehen dabei allein die Interessen und Fähigkeiten. Das neue Portal bietet gebündelte Informationen und praktische Hinweise für Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und auch Eltern, um eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung aufzubauen.

Das unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit entwickelte Web-Portal ist die Kommunikationsplattform der Initiative „Nationale Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“, die von den drei Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales initiiert wurde. Am Aufbau haben außerdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut mitgewirkt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Frühjahr 2017 ist die erste Fachtagung der „Nationalen Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“ geplant. Dabei werden die Ansätze der Initiative diskutiert und die Inhalte der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.klischee-frei.de.

Als Auftakt für eine neue Schwerpunktsetzung und intensive Auseinandersetzung zum Thema Gleichstellungspolitik in der AWO führt die Arbeiterwohlfahrt vom 15.03.2015 bis zum 14.03.2018 das Projekt Gleichstellungsbericht durch.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie im fünften Newsletter. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im März 2017.

Für Anregungen und Rückfragen steht die Projektleiterin Dr. Petra Rostock zur Verfügung unter der E-Mail: petra.rostock@awo.org und Tel: 030 26309-145.

Der "Newsletter Nr. 5" des AWO-Gleichstellungsbericht ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/5._Newsletter_Gleichstellungsbericht_Dezember_2016.pdf.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n Landesgeschäftsführer*in die oder der in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand die AWO in Berlin operativ führt und strategisch weiterentwickelt. Der oder Die Landesgeschäftsführer*in ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes nach § 26 BGB.

Die Position ist gleichermaßen anspruchsvoll wie vielseitig und bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in einem gesellschaftlich relevanten und sich wandelnden Umfeld.

Die vollständige Stellenauschreibung ist hier zu finden: http://www.awoberlin.de/Stellenausschreibung-Landesgeschaeftsfuehrung-887196.html.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland findet, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Bundesrepublik diskriminiert werden und spricht sich für ihre rechtliche Gleichstellung aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt ihres Themenjahres für sexuelle Vielfalt „Gleiches Recht für jede Liebe.“ in Auftrag gegeben wurde. Demnach stimmen 83 Prozent der Befragten der Aussage zu, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern sollten erlaubt sein. Rund 95 Prozent bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.

Der vollständigen Auszug aus der Studie ist hier zu finden: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/20170112_PM_TJ2017.html?nn=6570036.

Seit 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Allerdings erhalten weder alle Familien den benötigten Platz noch ist der Anspruch immer juristisch durchsetzbar. Zu diesen Ergebnissen gelangen verschiedene Beiträge im Fokus der aktuellen Ausgabe der djbZ, der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbunds e. V.(djb).

Die djb-Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" nimmt den bestehenden Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) interdisziplinär unter die Lupe und zieht Bilanz. In rechts- und sozialwissenschaftlichen Aufsätzen wird untersucht, inwieweit der Rechtsanspruch der Kinder in der Lebenswirklichkeit der Eltern den gewünschten Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Eltern am Berufsleben leistet. "Die Bereitstellung einer Betreuungsinfrastruktur, die in Qualität und Quantität den Bedürfnissen von Müttern und Vätern in allen Lebenslagen entspricht, ist entscheidend für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", erläutert djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Der Fokus der djbZ 4/2016 legt den Grundstein für die weitere Beobachtung der Entwicklung des Kita-Platz-Anspruchs und dessen Umsetzung in der Praxis. Der djb hat auch künftig zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Berufsleben eine quantitativ und qualitativ hinreichende Kinderbetreuung im Blick.

Die Zeitschrift djbZ 4/2016 ist online hier zu finden: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2016-4/.

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ZFF-Info 17/2016

SCHWERPUNKT I: Forderung: Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze und Umgangsmehrbedarf im SGB II

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e. V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen!“

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z. B. für Möbel) sowie regelmäßige (z. B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

Anlässlich der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.

Die Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist. Die Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem sollen Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Datenbasis für die Regelsätze für Kinder sei unbrauchbar, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, die Mobilitätskosten sogar nur auf 12 Haushalten. „Sogar nicht valide Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter.
Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, kritisierte die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, erläuterte Loheide. „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur sozio-kulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“, forderte Loheide für die Diakonie.

Neben Erwerbslosen müssten auch viele Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung von den Regelsätzen leben, betonte Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland: „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“. Oftmals fielen besondere Ausgaben an. „Sei es der Lieferdienst des örtlichen Supermarkts oder das Essen auf Rädern – all diese Dienste kosten Geld, das den Betroffenen nicht zugestanden wird“, kritisierte Hesseken.

„In vielen Orten kostet ein verbilligtes Sozialticket deutlich mehr als der Regelsatz vorsieht“, erläuterte Ulla Pingel, Sprecherin der ver.di-Erwerbslosen. Wer auf dem Land lebe, sei besonders eingeschränkt, da Ausgaben für Benzin gar nicht im Regelsatz vorgesehen seien. „Erwerbslose und andere Grundsicherungsbezieher werden so ausgegrenzt“, sagte Pingel weiter. „Mobil zu sein ist wichtig, für die Arbeitsuche und für die soziale Teilhabe.“
Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB und Verbände auch schnell wirksame Hilfen. So soll es zusätzliche Extra-Leistungen geben, wenn eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille angeschafft werden müssen. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule soll entfallen und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen geht im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss den Regelsätzen ebenfalls noch zustimmen.
DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing vom 04.11.2016

Zur heutigen Kritik der Diakonie an der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums durch die Bundesregierung und zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Regelbedarfsermittlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„560 Euro Regelbedarf, zusätzliche notwendige Einzelleistungen und ausreichende Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Forderung der Diakonie, die sich aus einer Studie zum soziokulturellen Existenzminimum ergeben. Die 409 Euro Regelbedarf, die uns Andrea Nahles als soziokulturelles Existenzminimum weismachen will, bezeichnen den unseriösen Umgang der Ministerin mit dem Grundrecht auf soziale Sicherheit. Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes angesichts dieser Situation an: Frau Nahles, ziehen Sie ihr „Regelbedarfsermittlungsgesetz“ zurück. Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung muss endlich seriös bestimmt werden.

DIE LINKE streitet für eine armutsfeste, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 28.11.2016

Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.

„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“

Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.

Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozialausschuss überreichen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ist hier zu finden: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_RBEG_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

SCHWERPUNKT II: Gewalt gegen Frauen

Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.

„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“

In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.

Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2016

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland nach wie vor ein aktuelles Thema: Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter noch Herkunft eine Rolle. Dennoch wird viel zu oft über Gewalt gegen Frauen geschwiegen. Die Folge: Betroffene Frauen scheuen sich davor, Hilfe zu suchen oder wissen nicht, an wen sie sich wenden können.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zur bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ auf. Unter dem Motto „Schweigen brechen heißt…“ sollen möglichst viele Menschen Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen.

„Für mich persönlich heißt Schweigen brechen vor allem: betroffenen Frauen und auch Männern Mut zu machen – Mut, sich Hilfe zu suchen und so ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen“, sagt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein, mitzumachen und so ein starkes Zeichen zu setzen. Je bekannter die 08000 116 016 wird, desto mehr Frauen können wir einen Weg aus der Gewalt zeigen“, so Manuela Schwesig.

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich mit einem Aktionswimpel fotografieren oder filmen und das Bild bzw. Video im Anschluss mit #schweigenbrechen in den sozialen Netzwerken teilen. Weitere Informationen, Aktionsideen und Materialien sind auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de zu finden. Auch Personen, die selbst keine sozialen Netzwerke nutzen, können teilnehmen. An der Aktion haben sich bereits zahlreiche Organisationen und Prominente wie Sandra Maischberger, Sarah Wiener, Joy Denalane, Gudrun Landgrebe, Max von der Groeben und Kim Kulig beteiligt.

Bereits zum dritten Mal würdigte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einem Empfang im BMFSFJ das Engagement von Personen und Einrichtungen, die das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützen und bei der Bekanntmachung des bundesweiten Beratungsangebots helfen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierte Bundesfrauenministerin Schwesig gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch und der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, über Gewalt gegen Frauen. Themen der Diskussion waren unter anderem die aktuell veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 15 Fremdsprachen.

Von März 2013 bis Oktober 2016 waren beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 100.729 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail zu verzeichnen. Schon jetzt zeigt sich für dieses Jahr, dass es einen Anstieg an Beratungen um circa 25 Prozent gegeben hat im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Anruferinnen noch nie mit jemandem über ihre Situation gesprochen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind hier zu finden: http://www.hilfetelefon.de.

Weitere Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: http://www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2016

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.

In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:

o von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,

o von Bedrohung: über 16.200,

o von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,

o von Stalking: über 7.900,

o von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7%, bei den männlichen 20,9%), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7%, bei den männlichen 5,1%) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4%, bei den männlichen 6,4%).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2016

Gewalt an Frauen findet zu einem großen Teil in den eigenen vier Wänden statt. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Fahnen gehisst, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

„Laut Bundeskriminalamt sind die Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften fast ausschließlich Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr mit der Reform des Sexualstrafrechts einen Durchbruch für diese Frauen erreicht haben. Ab sofort wird jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Nein heißt nein! Auch sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Das sollte Frauen Mut machen, jede dieser Straftaten auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, denn das Dunkelfeld ist groß. Viele Frauen scheuen sich aus Scham oder Angst vor weiterer Gewalt, die Tat zur Anzeige zu bringen.

Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung derzeit vorbereitet wird, liegt für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor. Der Weg zur Ratifizierung ist mit der Reform des Sexualstrafrechts freigeworden. Damit erfüllt Deutschland nun alle Anforderungen der Konvention. Wenn Frauen den Mut aufbringen, sich aus der häuslichen Gewaltspirale zu befreien und ihr Schweigen zu brechen, müssen sie auf offene Türen stoßen. Dazu gehört auch, dass Opfern häuslicher Gewalt die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems ist grundsätzlich Aufgabe der Länder.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser ein und bleibt deshalb mit den Ländern im Gespräch. Nicht nur die schreckliche Gewalttat in Hameln vom vergangenen Sonntag mahnt uns: Wir müssen entschlossen gegen gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgehen, die dazu führen, dass Mädchen und Frauen als Eigentum ihrer Väter und Ehemänner betrachtet werden. Deshalb unterstützen wir Präventions- und Hilfestrukturen für junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, und setzen uns dafür ein, dass bestehende Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe abgeschafft werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2016

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen erklären Simone Peter Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin:

„Gewalt an Frauen ist kein Bagatelldelikt und sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft. Die Zahl der Übergriffe ist nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts in den letzten Jahren sogar gestiegen. Danach werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen vor allem Schutz. Deshalb brauchen wir ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt, aber ohne ein engmaschiges Netz von Zufluchtsorten und Beratungsstellen hinter der Notrufnummer läuft sie ins Leere. Immer noch müssen Frauenhäuser Frauen, die bei ihnen Schutz suchen, abweisen, weil sie keine Kapazitäten haben. Für Frauen mit Behinderungen stehen nicht genügend barrierefreie Angebote zur Verfügung. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern dringend eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sicherstellen. Jede Frau muss Zugang zu Beratung und Schutz haben, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, ob sie eine Behinderung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Sprachkenntnisse sind. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen Beratung und Schutzeinrichtungen, die auf ihre individuellen Lebensbedingungen zugeschnitten sind.“

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen besuchen Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion am Freitag, 25. November 2016, die Interkulturelle Initiative e. V., Teltower Damm 4, 14169 Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2016

„Die aktuellen Zahlen des BKA, nachdem jährlich über 100.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind erschreckend. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch sehr viel größer. Trotz allgemeiner Betroffenheit ist die staatliche Finanzierung des Hilfe- und Schutzsystems aber noch immer nicht gesichert und der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Beim Thema Frauenhäuser zieht sich der Bund jetzt schon seit 40 Jahren aus der Verantwortung. Ich finde, dieser Zustand ist für ein Land, das sich als Land der Frauenrechte stilisiert, nicht tragbar. Bundesministerin Schwesig darf nicht nur mehr Frauenhäuser fordern, sondern muss sich selbst in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geld dafür bereitgestellt wird. Und zwar bedarfsgerecht und verlässlich“, fordert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Möhring weiter:

„Prävention ist wichtig, denn Gewalt gegen Frauen ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt der strukturelle Sexismus, den wir angehen müssen, wenn wir wirklich effektiv etwas gegen die Gewalt machen können. Aber so lange es die Gewalt gegen Frauen gibt, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Schutz zu bieten. In einigen europäischen Ländern spricht man inzwischen von Feminizid, weil sich Gewalt und Totschlag an Frauen wie eine Epidemie ausbreiten, wenn die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend ahnden. Wer nicht handelt, macht sich schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 24.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Im Jahr 2015 wohnten in Deutschland 62 % der 18- bis 24-Jährigen noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis des Mikrozensus mitteilt, ist ihr Anteil in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert geblieben (2005: 64 %). Junge Frauen (56 %) lebten deutlich seltener im elterlichen Haushalt als ihre männlichen Altersgenossen (68 %).

Dass 18- bis 24-Jährige noch im Elternhaus wohnen, ist eher in ländlichen Gebieten verbreitet: In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern lebten 78% der jungen Erwachsenen bei den Eltern. In Großstädten ab 500.000 Einwohnern traf dies auf 45% der Altersgruppe zu.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.11.2016

Die Teilhabe von Kindern und ihren Eltern, die von Grundsicherung leben, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sichergestellt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung so zu gestalten, dass sie das Existenzminimum in „ausreichender Höhe“ decken und die Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität ermöglichen. Die Grünen fordern zudem die Einführung einer neuen einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung, damit Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen, die derzeit von steuerlichen Freibeträgen stärker profitieren. Dies sollte mit einer Reform des Ehegattensplittings gekoppelt werden. Bestehenden Ehen soll dabei eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten Modell der Familienförderung mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld und dem neuen Modell mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung erhalten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 715 vom 01.12.2016

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen! Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu bestimmt und ohne Abschläge sichergestellt sein und in einer unbürokratischen Leistung ausbezahlt werden. Ebenso unterstützen wir die einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung. Allerdings decken die in dem Antrag vorgeschlagenen 384 Euro nur das derzeitig berechnete physische Existenzminimum ab und blenden aus, dass – wie in der Einleitung zu dem Antrag umfangreich ausgeführt – ebenso die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt sein muss. Als ZFF schlagen wir daher zusammen mit vielen weiteren Verbänden im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung von derzeit 564 Euro pro Monat und Kind vor. Dieses ergibt sich aus der Addition der Höhe des physischen Existenzminimums von 384 Euro und einem Betrag für Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfe in Höhe von 180 Euro (BEA – Freibetrag vor der willkürlichen Erhöhung 2013). Es soll mit steigendem Einkommen sinken.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809536.pdf), 18/9956 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809956.pdf)), dem der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Zuvor hatten die Koalitionsfraktion 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen für Familien und zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif in den Entwurf eingefügt. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 707 vom 30.11.2016

Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810343.pdf)) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.

Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, „soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist“. Dies soll allerdings nicht gelten, „wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre“. In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.

Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem „Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist“. Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben „unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden“. Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, „binnen der er die Vaterschaft anfechten kann“. Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 23.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.

Besonders widersinnig ist für Zeh der geplante Demografiezuschuss von jährlich 4,2 Mrd. Euro ab 2030 und 7,8 Mrd. Euro ab 2045: „Der sogenannte Demografiezuschuss verfälscht den Generationenvertrag, denn Eltern werden für eine Entwicklung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten, für die sie nicht verantwortlich sind. Das ist Symptombehandlung statt echter Reform und steuert uns nur weiter in die demografische Krise.“

Angesichts der gravierenden Benachteiligung von Familien im Rentensystem geht die aktuelle Rentenniveaudiskussion an den eigentlichen Familienproblemen völlig vorbei: „Mütter mit vier Kindern bekommen zur Zeit im Schnitt gerade einmal 582 Euro Altersrente. Von einer guten Durchschnittsrente können gerade Familien mit mehreren Kindern nur träumen – und das, obwohl sie die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem sind“, so Zeh.

Das derzeitige Rentensystem belohnt bruchlose Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung. Das geht zu Lasten der Familien und der Zukunft. „Wir brauchen dringend eine grundlegende Rentenreform, die das System wieder vom Kopf auf die Füße stellt – mit einer besseren Rente für Kindererziehung und einer gerechten Beitragsentlastung für Eltern“, sagt Zeh.

Die Grundlagen für eine familienorientierte Rentenreform hat das Bundesverfassungsgericht in zwei wegweisenden Urteilen bereits 1992 (Trümmerfrauenurteil) und 2001 (Pflegeversicherungsurteil) gelegt. Hierauf baut die Kampagne elternklagen.de auf, mit der sich der Deutsche Familienverband für Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung einsetzt.

Auch die Konzentration auf die Altersarmut, die derzeit ca. 3% der Rentner betrifft, geht für den Deutschen Familienverband an den eigentlichen Herausforderungen vorbei. „Das wirkliche Problem ist die doppelte Kinderarmut mit viel zu wenigen Geburten und einer viel zu hohen Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen von 15%. Diese Armut betrifft vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft – deshalb gehören die Kinderarmut und die Benachteiligung von Familien in den Mittelpunkt der Sozialdebatte“, fordert Verbandspräsident Zeh.

Die Kampagne ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=164&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Imbeginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. Diese Ungerechtigkeit ist dank des Bundesverfassungsgerichts seit über 15 Jahren aktenkundig. Aber die Parteien ducken sich im beginnenden Bundestagswahlkampf wieder einmal weg und blenden die Beitragsgerechtigkeit für Familien völlig aus“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

„Familien warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Jetzt müssen endlich verfassungsfeste und konkrete Beitragsentlastungen für Eltern kommen“, fordert Heimann.

Enttäuscht ist Heimann insbesondere von der CDU: „Die CDU hatte sich bislang klar dazu bekannt, den Vorgaben der Verfassung entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern bei Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Im Leitantrag für den kommenden Parteitag findet sich davon kein Wort mehr.“

2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Diese Vorgabe hatte bislang keinerlei Konsequenzen.

Mit der Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“ ziehen der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mit mehreren Tausend klagenden Familien derzeit vor das Bundesverfassungsgericht und kämpfen für die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Verbandsgeschäftsführer Heimann warnt die Parteien davor, sich jetzt bequem zurückzulehnen und zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht sie abermals zum Handeln zwingt: „Die Politik hat einen Gestaltungsauftrag – und die Parteien verstoßen dagegen, wenn sie jetzt sehenden Auges Wahlprogramme schreiben, die in die Verfassungswidrigkeit laufen und die Zukunft verspielen.“

Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=160&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen aus. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation jetzt die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften.

Dabei wird beispielsweise das Argument entkräftet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Außerdem wird dargelegt, dass ein Mindestwahlalter von 18 Jahren nicht mit dem Verweis auf die Volljährigkeit zu begründen ist. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Schließlich diskutieren in einem gemeinsamen Beitrag Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Dr. Peter Tauber (CDU) den Vorwurf, Parteien mit hohen Zustimmungswerten bei jungen Menschen würden sich aus rein strategischen Gründen für eine Änderung des Wahlalters einsetzen.

„Wenn es um die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen geht, sind die meisten Menschen mittlerweile der Partizipation von Minderjährigen gegenüber positiv eingestellt. Anders bei der Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters, da wird es sehr schnell emotional und ablehnend. Mit unserer Wahlalterbroschüre möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen werben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Broschüre ist online hier zu finden: https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_wahlalterbrosch-A4-i.pdf?_ga=1.260254671.394537423.1471429724.

Sie liegt auch in Papierform vor und kann gegen Versandgebühren online hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/gesellschaft-artikel/86-absenkung-des-wahlalters.html?_ga=1.214200021.394537423.1471429724.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.11.2016

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung.

Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“.

Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.

Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits fest-gestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Allein-erziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster.

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland ist auf der Homepage des VAMV, hier zu finden: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/VAMV_Evaluation_Zwischenbericht_ergaenzende_Kinderbetreuung_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 05.12.2016

Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.

Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“

Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

Zu den Plänen von CDU und SPD für eine verbesserte Wohnbauförderung für Familien erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Dr. Elisabeth Müller:

„Gerade in den Ballungszentren wird das Wohnen immer teurer. Insbesondere für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen ist es kaum mehr möglich, sich in diesen Regionen ein Haus oder eine passende Wohnung zu kaufen. Besonders betroffen sind aber kinderreiche Familien. Mittlerweile gibt es kaum mehr Wohnungen und Häuser mit gleich mehreren Kinderzimmern. Ganz zu schweigen von der Ablehnung vieler Vermieter gegenüber Familien mit vielen Kindern. Während Familien mit einem oder zwei Kindern das Leben in einer Mietwohnung meistens noch offen steht, bleibt kinderreichen Familien häufig nur der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Doch wenn wir keine kinderleeren Städte und Regionen wollen, müssen wir auch das Leben mit vielen Kindern in allen Regionen unseres Landes ermöglichen. Der erste Schritt scheint gemacht: Wir brauchen eine Eigenheimförderung für Familien. Doch der zweite Schritt darf nicht vergessen werden: Die Eigenheimförderung muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Familien mit vielen Kindern besonders berücksichtigt werden müssen. Denn sie tragen die höchsten Wohnkosten und haben gleichzeitig die geringsten Wahlmöglichkeiten.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. / 18. Januar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in Kooperations mit dem Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 10.01.2017

Das Programm sieht spannende Vorträge und Diskussionen, sowie verschiedene Panels zu Gestaltungsanforderungen an eine moderne Arbeitszeitpolitik vor.

Das vorläufige Programm ist hier zu finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/Veranstaltungen/Wir_sind_waren_dabei/2017/__Zeit_zu_gestalten__Leben___Arbeit___Zukunft/Save-the-date_Zeit_zu_gestaltenDGB-FES.PDF.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: Herrn Hans Komorowski, forum.hk@fes.de.

Termin: 26. Januar 201, 11:00 bis 14:00 Uhr

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 19.01.2017

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher/innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate je Elternteil) setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich die Betreuung und Erziehung des Kindes partnerschaftlicher aufzuteilen. 2017 soll eine Evaluation des ElterngeldPlus vorgelegt werden.

Das Programm und die schriftliche Anmeldung sind hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/ZFF_Einladung_Fachgespraech_Vaeter_und_das_ElterngeldPlus_26012017_neu.pdf.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: info@zukunftsforum-familie.de.

Die Anmeldung auf der Website ist hier möglich: http://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/veranstaltungen-kalender/.

AUS DEM ZFF

Im Namen des Vorstandes des ZFF und des Teams der Geschäftsstelle wünschen wir allen Leser/innen unseres Newsletters besinnliche Weihnachten und ein gesundes und frohes Jahr 2017.

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.12.2016

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

AKTUELLES

Ab sofort sind Bewerbungen um die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017, die Preisverleihung findet am 18. Juni 2017 im Europa-Park in Rust statt.

Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Um die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen, lernen Demokratie, setzen sich für andere ein und werden auch als Erwachsene gemeinschaftsfähig und engagiert sein.

Die online Bewerbung ist hier möglich: www.dkhw.de/goldenegoere.

Am 27. April 2017 ist wieder Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Ab sofort können Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Betriebe ihre Angebote für Mädchen bzw. Jungen am Aktionstag auf den Webseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de im Radar eintragen.

Auch wenn Mädchen und Jungen heute in einer fortschrittlichen und aufgeklärten Welt aufwachsen, halten sie in Sachen Berufswahl noch immer an einengenden Klischees fest. Mehr als die Hälfte der Mädchen entscheidet sich für einen von zehn Ausbildungsberufen – obwohl es 330 duale Ausbildungsberufe gibt.

Bei den Jungen wählen mehr als 56 Prozent aus nur 20 Ausbildungsberufen. Girls’Day und Boys’Day sind wichtige Bausteine für eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl von Jugendlichen. Die spezifische Ansprache von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, dass Mädchen und Jungen bei den Veranstaltungen jeweils „unter sich“ neue Berufe mit vielfältigen Perspektiven kennenlernen und erschließt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlichen motivierten Fachkräftenachwuchs.

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Reform des Unterhaltsvorschusses: Schritt in die richtige Richtung

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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Existenzminimum bleibt sozial unausgewogen

Vor dem Hintergrund des gestern vom Bundesfinanzminister vorgelegten
11. Existenzminimumbericht der Bundesregierung und der Bundestags-Anhörung zur Höhe der SGBII-Regelsätze kritisiert das ZFF die weiterhin bestehende soziale Schieflage. Während etwa der steuerliche Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 220 Euro fortgeschrieben wird, gibt es weiterhin keine Entlastung für niedrigere Einkommen.

Dazu Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.:

„Während für Familien im SGB II-Bezug kaum eine finanzielle Entlastung in Sicht ist, verteilt die Bundesregierung weiterhin Steuergeschenke für die höheren Einkommen. Dem BEA in Höhe von 220 Euro stehen durchschnittliche 19 Euro Bildungs- und Teilhabeleistungen für Hartz-IV-Empfänger gegenüber. Diese Schieflage muss beendet werden. Entlastungen sind vor allem dort nötig, wo die finanzielle Situation ohnehin schon prekär ist. Wir müssen das Wohl aller Familien und Kinder in den Vordergrund stellen – Arme Kinder verdienen eine echte Chance!“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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ZFF-Info 16/2016

SCHWERPUNKT I: Reform des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.

Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familien-bezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhalts-vorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Zum Hintergrund:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2016

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – Sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – Auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.11.2016

Der Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2016. Jetzt kommt es darauf an, die verabredeten Verbesserungen für Alleinerziehende schnellstmöglich umzusetzen. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

„Die SPD-Bundestagsfraktion will alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder schnell zusätzlich finanziell unterstützen. Deshalb begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss für eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben für Alleinerziehende bereits Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie steuerliche Erleichterungen erreicht. Daran anknüpfend wollen wir jetzt möglichst schnelle und effiziente Verbesserungen für die Fälle, in denen der Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird. Darauf warten die besonders belasteten und häufig von Armut bedrohten Alleinerziehenden sehnlichst.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.11.2016

Die heute im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen.

„Ein Kind alleine großzuziehen gehört nach wie vor zu den größten Armutsrisiken in Deutschland und zwar unabhängig vom Wohnort und dem konkreten wirtschaftlichen Umfeld. Die Armutsquote Alleinerziehender und ihrer Kinder steigt seit Jahren an und liegt bei mittlerweile 44 Prozent und das, obwohl die Mehrheit der Alleinerziehenden durchaus erwerbstätig ist“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist daraufhin, dass derzeit 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender überhaupt keinen Unterhalt erhielten.

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses stelle einen zentralen Hebel dar, um Alleinerziehende und ihre Kinder künftig besser materiell abzusichern. „Die aktuellen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss mit ihren Befristungen und Altersgrenzen waren schlicht nicht zeitgemäß und gingen bisher in der Praxis weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Gut, dass die Bundesregierung hier endlich Abhilfe schafft und die vielen Alleinerziehenden, meist Frauen und ihre Kinder nicht länger alleine lässt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.11.2016

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e. V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.

Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.“

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 16.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Unterhaltsvorschuss. "Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Wir hoffen jetzt auch eine zügige parlamentarische Beratung, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "In die Freude über den Kabinettsbeschluss mischen sich aber auch Wermutstropfen. Wir hoffen, dass im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren noch weitere Regelungen getroffen werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. Denn zu den komplizierten Beantragungsprozeduren, die dringend vereinfacht werden sollten, kommen komplizierte Anrechnungsreglungen und die Höchsteinkommensgrenze. Das kann dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht als zuvor. Zudem ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag zudem auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.11.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt den Beschluss des Kabinetts, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV“, lobt Bundesvorsitzende Solveig Schuster.

„Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko“, betont Schuster. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, die nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das allernötigste Geld zum Leben hat. Das soll nun für alle Kinder durchgehend von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gelten.

„Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird“, zeigt sich Schuster optimistisch.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 16.11.2016

SCHWERPUNKT II: Kita-Qualität

Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November 2016 in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der heute vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen wir die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017-2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“

Auch Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zeigt sich mit dem gemeinsamen Bericht zufrieden: „Neben dem Elternhaus sind Kindertagesstätten entscheidende Orte für frühkindliche Bildung. Die Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert die Förderung durch das Elternhaus und stellt wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Zugleich ist es Aufgabe der Kindertagesbetreuung, Eltern zu entlasten und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sowohl der familienpolitische als auch der bildungspolitische Auftrag stellen hohe Ansprüche an stabile Strukturen und die pädagogische Qualität. Deshalb sind Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Länder und Kommunen sind hierbei schon seit langem auf dem Weg. Von Länderseite begrüßen wir es ausdrücklich, wenn der Bund eine zielgerichtete und differenzierte finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung zusagt.“

Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages betont für die am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligte Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Eine bessere Qualität kommt allen betreuten Kindern und ihren Eltern zugute. Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kinder-tagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen für finanzielle Mittel zur Qualitätsverbesserung geben und sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ankommen. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen sollte entschieden werden, welches Qualitätsziel zunächst in Angriff genommen wird, um die unterschiedlichen vorhandenen Strukturen zu verbessern.“

Den ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.

Mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wurde 2014 der Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Seitdem tagte die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Vertreterinnen und Vertretern des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, gemeinsame Handlungsziele zu entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Unterstützt wurde sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Ergebnisse dieser Arbeit hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ nun mit dem Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern vorgelegt.

Neben dem Qualitätsentwicklungsprozess und dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren engagiert sich der Bund mit Bundesprogrammen für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Januar 2016 liefen die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas, „KitaPlus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten und „Kindertagespflege“ zur weiteren Qualifizierung der Tagespflegepersonen an.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2016

Heute stellt der Bund-Länder-Dialog „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ seinen Zwischenbericht vor. „Wir begrüßen, dass der Bund und die Länder die jahrelange Forderung der AWO nach mehr Qualität in der Kinderbetreuung nun unterstützen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse helfen weder den Kindern noch den Beschäftigten.“

Der Bund-Länder-Dialog hat das Ziel, einen Handlungsbedarf zu identifizieren. Im Ergebnis haben sich nun Bund und Länder gemeinsam darauf verständigt, die Betreuungsqualität vor Ort verbessern zu müssen. „Beim quantitativen Betreuungsausbau sind wir in den letzten Jahren große Schritte vorangekommen, nun muss es darum gehen, die Qualität der Angebote zu verbessern“, erklärt Stadler. Dazu gehören nach Meinung der AWO beispielsweise ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine angemessene Leitungsfreistellung und hinreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

Klar ist, dass eine bessere Betreuung der Kinder im Vorschulalter nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben ist. Hier gibt der AWO Bundesvorsitzende zu bedenken: „Zusätzliche Mittel vom Bund müssen von den Ländern und Kommunen tatsächlich dazu verwendet werden, die Betreuungsqualität zu verbessern und nicht dafür, eigene Kitaausgaben zu reduzieren. Es wird jetzt darauf ankommen, verbindliche Umsetzungsschritte zu vereinbaren und dabei den Bund, wie von der AWO schon lange gefordert, dauerhaft finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen.“ Wann der Endbericht erscheint, ist derzeit noch nicht klar, dennoch hofft die AWO, dass bis dahin die Betreuung schon verbessert werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2016

Bei der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ haben sich Bund und Länder am 15. November 2016 auf eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung verständigt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in der gemeinsamen Erklärung der Bund-Länder-Konferenz eine wichtige Einigung auf dem Weg zu nachhaltig besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die gemeinsame Erklärung markiert ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten. Wir brauchen insbesondere gute Personalschlüssel, Qualifizierung der Fachkräfte und Stärkung der Kita-Leitung. Ziel ist die Festlegung von gemeinsamen Qualitätsentwicklungszielen. Darüber hinaus ist eine ausreichende und verlässliche Finanzierung von frühkindlicher Bildung erforderlich.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist frühkindliche Bildung der Schlüssel für Bildungs- und Lebenschancen von Kindern. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der außerfamiliären Kinderbetreuung gegeben hat: Seit 2006 stiegen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung um mehr als neun Milliarden Euro. Daran haben wir uns auch auf Bundesebene beteiligt. Zudem investieren wir in wichtige Programme wie „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas oder „Kita-Plus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten.

Wir begrüßen, dass Bund und Länder gemeinsam an diese Erfolge anknüpfen wollen. Die heutige Vereinbarung ist ein Schub für die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.11.2016

„Der Bericht legt den Finger in die Wunde des nach wie vor schleppenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen. Sehr zu begrüßen sind die darin aufgezeigten Möglichkeiten einer angemessenen Finanzierung seitens des Bundes“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Zwischenberichts „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“. Müller weiter: „Überhaupt erscheinen die Ziele, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, durchaus fortschrittlich. Schwesigs Ankündigung, ab 2018 sukzessive fünf Milliarden zuzuschießen, nehmen wir gern beim Wort. Auch die Perspektive einer beitragsfreien Kita unterstützen wir als Linke. Was es jetzt allerdings braucht, ist ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, welches die jetzt formulierten Ziele auch verbindlich durchsetzt, damit es nicht bei bloßer Rhetorik bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 15.11.2016

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden: Gemeinsam fordern dies mehrere Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften. Anlass dafür ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten. Die Verbände begrüßen den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege und gehen davon aus, dass nun mehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

[…]

Die vollständige Erklärung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/161115_Verbaendeerklaerung_einheitliche_Kitaqualitaet.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 15.11.2016

SCHWERPUNKT III: Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihre Forderung untermauert, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Anlässlich des Jahrestages der VN-Kinderrechtskonvention am 20. November betonte die Ministerin: „Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden. Deshalb brauchen wir die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Kinderrechtskonvention gilt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es an der Zeit, endlich den entscheidenden Schritt für die umfassende Stärkung von Kindern und Jugendlichen, von Familien und der Gesellschaft insgesamt zu tun.“

Manuela Schwesig begrüßte entsprechende Initiativen auf Länderebene: „Ich freue mich daher, dass jetzt auch die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz und schon zuvor die bayerische Staatsregierung sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben.“

„Entscheidend ist für mich, dass sich durch die neue Grundgesetzregelung tatsächlich und nicht nur rein symbolisch etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen ändert. Denn wir haben in Deutschland ein Problem bei der Anwendung der Kinderrechte“, so Manuela Schwesig in einer Videobotschaft zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention. „Die Lösung gibt die Kinderrechtskonvention vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zweifel vorrangig berücksichtigen.“

Durch eine ausdrückliche Verankerung dieses Grundprinzips und der Subjektstellung von Kindern im Grundgesetz wird gewährleistet, dass Kinderinteressen beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich, kurz: überall, wo ihre Belange berührt sind, auf den Tisch kommen und angemessen berücksichtigt werden. Hierdurch wird auch ein entscheidender Beitrag zu Chancengerechtigkeit und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.

„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte die Bundesfamilienministerin.

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit speziellen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Das hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor 27 Jahren, am 20. November 1989, mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention verbindlich für nahezu alle Staaten der Erde erklärt. Die Kinderrechtskonvention garantiert allen Menschen unter 18 Jahren einen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2016

Am 20. November 2016 ist Weltkindertag. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die dazu stattfindenden landesweiten Aktionen. Wir sichern zu, am Ball zu bleiben und uns auch weiterhin auf allen Ebenen für starke Kinderrechte einzusetzen.

„Der Weltkindertag am 20. November ist der jährliche Feiertag für starke Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Rechte von Kindern nicht nur an diesem Gedenktag, sondern auch an allen anderen Tagen im Jahr sichtbar sind. Sie müssen ausdrücklich im Grundgesetz geregelt werden, damit endlich und unmissverständlich klar ist, dass das Kindeswohl und die Interessen von Kindern stets vorrangig zu berücksichtigen sind.

Wir Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag fördern starke Kinderrechte, indem wir für mehr und bessere Krippen, Kitas, Horte und Ganztagsschulen und effektivere materielle Leistungen für Familien sorgen.

Für die Bereitstellung der wichtigsten Bedingungen für Kinder und Jugendliche sind die Kommunen zuständig. Sie sorgen für echte Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, Spielplätze, Sportanlagen, ein gesundes Wohnumfeld und vieles mehr. Deshalb ist auch unsere sozialdemokratische Politik zur Stärkung von Kommunen gleichzeitig eine Politik zur Stärkung von Kinderrechten.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie schreibt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Eine Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Verfassung wäre nur folgerichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark. Denn jeder Tag sollte Kindertag sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Kinderrechte müssen ins Grundgesetz – sie müssen unmissverständlich und an oberster Stelle klargestellt werden. In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Leider mangelt es dieser Bundesregierung an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte.

Die Kinderarmut verharrt in Deutschland auf einem hohen Niveau – damit sind tausende Kinder von Chancengleichheit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Kinder von Flüchtlingen – bis heute fehlt es an einem gesetzlichen Kinderschutz in Unterkünften. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allen Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen, egal ob begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen als eine Kernaufgabe der Politik zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland steht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch immer aus. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2016 wiederholt der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. daher seine Forderung, die Rechte des Kindes endlich in der deutschen Verfassung zu verankern.
„Nachdem jetzt überraschenderweise auch die CSU die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, ist die CDU die einzige Partei im Bundestag, die eine entsprechende Gesetzesänderung weiterhin blockiert“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Dies hat er am 10. Oktober 2016 auch in seinem Offenen Brief an die CDU-Vorsitzende Dr. Angela Merkel deutlich gemacht. Darin appellierte er an die Bundeskanzlerin, ihren großen Einfluss geltend zu machen, damit die CDU ihre Blockadehaltung aufgibt und noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes zustande kommen kann.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus DKSB, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schlägt vor, die Rechte der Kinder wie folgt in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Mehr Informationen zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Der Offenen Brief an Angela Merkel ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=320.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 17.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative des Landes Brandenburg zur heutigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. "Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Wir freuen uns auch über den bayerischen Rückenwind in dieser Debatte. Nachdem die CSU die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bereits in ihrem letzten Bundestagswahlprogramm aufgenommen hatte, hat nun auch die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettsklausur im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt ist es nur noch an der CDU, ihre ablehnende Haltung in dieser Sache aufzugeben", so Krüger weiter.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

„Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. „Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betonte Manuela Schwesig. „Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes.“

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

„Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“, so Schwesig. Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig. In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen. Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen. Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich „Demokratieförderung und Extremismusprävention“. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben“ wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen. Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden. Neben der Förderung bis zu 100 weiterer Mehrgenerationenhäuser gibt es zudem wieder mehr Geld für die C1- Sprachkurse des Garantiefonds Hochschulbereich und für die Jugendmigrationsdienste. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverbände weiterhin zusätzliche Mittel für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Auf diese Weise ist auch die weitere Förderung der psychosozialen Therapie- und Folteropferzentren gesichert. Ebenfalls profitieren die Freiwilligendienste, die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Jugendverbände und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2016

Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses steht einmal mehr fest: Die SPD-Bundestagsfraktion sorgt für mehr Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt damit wichtige Akzente gegen Spaltung. So werden die Mittel für Kinder- und Jugendpolitik, Integrationsarbeit und Engagementförderung aufgestockt.

„Mit den im Haushaltsausschuss verabredeten Ansätzen für das Jahr 2017 sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für wichtige zusätzliche Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bereits der Regierungsentwurf hatte deutliche Verbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung und Extremismusprävention vorgesehen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses kommen nochmals 30 Millionen Euro für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und acht Millionen Euro für Wohlfahrtsverbände hinzu.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt insbesondere die Aufstockungen der Mittel für Jugendverbände um zwei Millionen Euro, für Jugendmigrationsdienste um acht Millionen Euro und für Jugendfreiwilligendienste um drei Millionen Euro. Wir setzen damit Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Engagementförderung und Integration. Damit investieren wir in gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.11.2016

Wie können wir den Menschen eine freiere, stärker selbstbestimmte Zeitgestaltung in Beruf, Familie und Partnerschaft ermöglichen, die den Wünschen und Anforderungen in ihrer jeweiligen Lebenssituation besser gerecht wird? Die SPD-Bundestagsfraktion macht konkrete Vorschläge, die mehr Zeitsouveränität und eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Sorge ermöglichen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Konzept für „Künftige Schritte einer nachhaltigen, partnerschaftlich orientierten und familienfreundlichen (Arbeits-)Zeitpolitik“ beschlossen. Das Konzept schlägt konkrete Schritte zur Lösung einer Situation vor, die wir alle kennen: Neue Rollenbilder von Frauen und Männern in Beruf und Familie verändern die Vorstellungen von einem guten Leben. Gleichzeitig machen es die betrieblichen Rahmenbedingungen vielen Paaren schwer, diese Vorstellungen im eigenen Leben auch tatsächlich umzusetzen. Wie können wir sie in ihren verschiedenen Lebensphasen dabei unterstützen, Wunsch und Wirklichkeit näher zusammen zu bringen?

Unsere Antworten schlagen Maßnahmen insbesondere auf drei Feldern vor:

Variablere Arbeitszeitmodelle: Ziel ist es, den Erwerbstätigen mehr Mitentscheidung über Umfang und Lage ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen und gleichzeitig die Verantwortung der Tarifpartner für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen zu wahren. Das gibt den Menschen mehr Zeitsouveränität und zusätzliche Möglichkeiten, ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich zu verwirklichen. Konkrete Vorschläge betreffen erste Schritte wie das Recht auf befristete Teilzeit, die Stärkung der Nutzung von Langzeitkonten und mehr Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice sowie als weitergehenden Schritt die Einführung von Wahlarbeitszeitmodellen.

Bessere Unterstützung für Menschen, die Sorgearbeit für ihre Angehörigen (Kinder, pflegebedürftige Eltern) leisten und diese, wo immer möglich, partnerschaftlich teilen. Dazu gehört eine gewisse finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Familienarbeitszeit oder eines Pflegebudgets ebenso wie ein weiterer Ausbau qualitativ hochwertiger Kita- und Ganztagsschulangebote. Denn wir finden: Die Möglichkeit, selbst für die Nächsten zu sorgen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen und ist auch nicht nur Sache eines Geschlechts.

Voraussetzungen schaffen für eine bessere Verteilung der Arbeitszeit im Lebensverlauf. Ein Arbeitsleben lang möglichst gesund und fit zu bleiben, ist eine Voraussetzung dafür, die Rushhour des Lebens entzerren zu können. Daher wollen wir noch mehr tun, um die Erwerbstätigen dabei zu unterstützen. Hierzu dienen die Stärkung von Rehabilitation und Prävention sowie flexible Übergänge in die Rente. Dazu gehört es aber auch, variablere Arbeitszeit- und Homeoffice-Modelle zu ergänzen um Angebote und Anreize zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Arbeitskraft.“

Der Beschlussvorschlag der SPD-Bundestagsfraktion ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-neuezeiten-arbeitszeitpolitik-20161108.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.11.2016

Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase anpassen dürfen. Doch oftmals ist das unerwünscht. Vor allem Männer und hochqualifizierte Beschäftigte bekommen Probleme, wenn sie zeitweise kürzer treten wollen. Die Gründe: mangelndes Verständnis, rigide Arbeitsorganisation und knappe Personalausstattung. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105803.htm.

Die Studie ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_studies_4_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.11.2016, gekürzt

Im öffentlichen Dienst werden zwar wieder Stellen geschaffen, trotzdem herrscht weiterhin Personalmangel: Um alle anstehenden Aufgaben angemessen erfüllen zu können, müsste der deutsche Staat in den kommenden Jahren mindestens 110.000 neue Fachkräfte einstellen – zusätzlich zu den rund 115.000 Stellen, die jedes Jahr aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Das zeigt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Nach den Berechnungen des Finanzexperten Dr. Dieter Vesper fehlen dem Staat vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Finanzverwaltung, Polizei und Bildung Mitarbeiter.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105613.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 16.11.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 675 vom 16.11.2016

Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens hat sich zwar verbessert, deutlich wird aber auch, dass die Herausforderungen für das Bildungssystem vielschichtiger geworden sind. Das schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10248(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810248.pdf)) zum nationalen Bildungsbericht. Die Grünen heben unter anderem hervor, dass der allgemeine Anteil der Schüler ohne Abschluss von 4,6 auf 4,9 Prozent zwar nur leicht angestiegen sei, bei den ausländischen Schülern falle der Anstieg jedoch deutlich aus. Er habe sich von 10,7 auf 11,9 Prozent erhöht.

Die Grünen unterstreichen, dass angesichts der aktuellen Zuwanderung die Autoren des Bildungsberichts feststellen, dass dieser besorgniserregende Trend sich in Zukunft weiter verstärken werde. Deshalb müsse die Bundesregierung sich unverzüglich diesen Herausforderungen stellen und der Spaltung der Gesellschaft in Bildungsgewinner und Bildungsverlierer aufgrund von sozialer oder ethnischer Herkunft entgegentreten.

Die Grünen unterstreichen, dass die Folgekosten von zu wenigen, zu wenig passgenauen und zu wenig wirksamen Bildungsangeboten "horrend" seien. "Ein Land, dessen Bildungssystem soziale Ungleichheit verstärkt, statt sie zu verringern, ist zutiefst ungerecht", heißt es im Antrag. Um nachhaltig Bildungsgerechtigkeit in Bildungsinstitutionen zu schaffen und Barrieren abzubauen, müsse das Bildungssystem als Ganzes in den Blick genommen werden: Die Bildungsübergänge müssten besser ineinander übergreifen. Von der Kita bis zur Hochschule müssten Inklusion, Durchlässigkeit und Sprachbildung sich aufeinander beziehend als zentrale Elemente lückenlos verankert werden.

Seit Mitte Oktober öffne der Beschluss der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern zur "Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020" neue Möglichkeiten. In dieser Vereinbarung hätten die Ministerpräsidenten aller Länder und auch die Bundeskanzlerin zugestimmt, dass das absolute Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulbereich überwunden werden müsse. Für Kinder und Jugendliche in finanzschwachen Herkunftsregionen sei es dringend erforderlich, dass Bundestag und Bundesrat wie vereinbart "Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" schaffen. Es müsse endlich eine klare Grundlage für die Kooperation in der Bildung im Grundgesetz geschaffen werden. Ein Föderalstaat, der im zentralen Feld der Politik – der Bildungspolitik – nicht zueinander finde, weil eine Mehrheit sich dereinst die Zusammenarbeit prinzipiell verboten habe, lähme sich und versenke sich selbst in der Bedeutungslosigkeit. Kooperation bedeute nicht Zentralisierung. Es gehe darum, den gemeinsamen Rahmen zu setzen und gemeinsam finanzielle Bedingungen zu schaffen, um vor Ort bestmögliche Lösungen für die Modernisierungsanforderungen des 21. Jahrhunderts und die Qualitätsanforderungen der heterogenen Gesellschaft zu ermöglichen.

Ferner bräuchten alle Kinder und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, egal wo sie wohnen oder zur Schule gehen, gute Bildungsangebote, fordern die Abgeordneten. Deswegen müsse unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket so umgestaltet werden, dass es die Kinder und Jugendlichen besser erreiche. Eine Bestätigung langjähriger grüner Bildungspolitik sieht die Fraktion im Trend zu längerem gemeinsamen Lernen. Die Zahl der Schüler, die kombinierte Schularten mit mehr als einem Bildungsgang besuchen, hätte sich seit 2006 von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Chancengleichheit werde durch den Besuch von integrierten Schulformen begünstigt.

Konkret fordern die Grünen unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen der Autorengruppe des Bildungsberichts. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Frage der Bildungsgerechtigkeit in ihrer verbleibenden Amtszeit zum zentralen Thema macht. Noch in diesem Jahr soll unter Beteiligung des Bundestages gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich eine Öffnung des Grundgesetzes erarbeitet werden und noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 soll der Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 11.11.2016

Das Existenzminimum soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anders ermittelt werden als bisher. Das verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (18/10250(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810250.pdf)). Sie kritisieren darin einen kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), weil dieser "das Existenzminimum von Alleinstehenden und Familien auf eine zweifelhafte und höchst kritikwürdige Art und Weise" ermittle. So würden die Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die teilweise über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und dadurch der Regelsatz weiter erheblich gekürzt.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, das Existenzminimum "verlässlich und in ausreichender Höhe" abzusichern. Dazu sollen unter anderem verdeckt Arme, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden. Außerdem soll ein Teil der Bedarfe zielgenauer durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abgedeckt werden (Stromkostenpauschale, einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen). Außerdem wollen die Grünen das Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen. Die Höhe dieser Leistungen soll statt dessen den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch einen Anspruch auf kostenlose Sachleistungen, durch eine verbesserte Infrastruktur und zum Teil über den Regelsatz gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll außerdem die Regelsätze für Erwachsene, die nicht in einer Paargemeinschaft zusammenleben, einheitlich gestalten und die Regelbedarfsstufe 3 abschaffen.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 10.11.2016

Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den "Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten". In einem Antrag (18/10243(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird". Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten "ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden", verlangt die Fraktion.

In der Vorlage hält sie der Regierungskoalition vor, den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "massiv beschränkt" zu haben. Mit dem Asylpaket II sei der Nachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten – vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen – bis März 2018 ausgesetzt worden. Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig".

Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen", schreibt die Fraktion weiter. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist". Betroffen seien vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Bis Ende September 2016 hätten bereits knapp 90.000 Menschen einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen "in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist". Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage kurzfristig personelle Aufstockungen und räumliche Erweiterungen in den maßgeblich betroffenen deutschen Visastellen sowie organisatorische Erleichterungen im Visumverfahren vornehmen, um einen zeitnahen Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten zu gewährleisten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 661 vom 09.11.2016

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10168(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810168.pdf)) zur Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen gestellt. Die Abgeordneten kritisieren darin die statistisch ausgewählte Referenzgruppe, an deren Ausgaben sich die Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe orientiert. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem nach der sozialen Lage und Eignung der Referenzgruppe, nach der Überprüfung der Statistikmethode und nach der Dynamisierung der Regelbedarfe.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

Rund eine halbe Million Kinder hatte im Jahr 2016 (Januar bis Juni) monatlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das geht aus der Antwort (18/10193(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810193.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10020(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810020.pdf)) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) behandelt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Die aktuelle Frist von zwei Jahren, bevor Personen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familienangehörigen nachholen dürfen, ist viel zu lang. Deshalb befürwortet die AWO den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Änderungsvorschlag. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Der Familiennachzug muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die AWO grundsätzlich ab.

Das unterschiedliche Recht auf Familienzusammenführung je nach Anerkennung ist den Betroffenen kaum vermittelbar. Vor allem die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz trifft es hart, dass sie erst nach März 2018 ihre Eltern nachholen dürfen. Diese gesamte Gruppe hat praktisch keine Chance, die eigenen Eltern auf legalem Wege rechtzeitig nach Deutschland nachzuholen, da sie meist vor Ende des sehr lang währenden Verfahrens 18 Jahre alt werden.

Die aktuelle Regelung führt zu immer mehr Fällen, in denen anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge von ihren Familienmitgliedern über Monate dauerhaft getrennt sind, obwohl sich die Angehörigen in einem europäischen Staat befinden und ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Diese Trennungen führen zu großer Verzweiflung und psychisch sehr belastenden Situationen.

Erfahrungsgemäß halten die Regelungen für den Familiennachzug die Menschen nicht von einem Fluchtversuch ab, sondern führen zu verzweifelten Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nachzuholen. Die AWO setzt sich seit langer Zeit für eine Beschleunigung und Vereinfachung der aufwendigen und komplizierten Verfahren ein. In den AWO Beratungsstellen der Migrationsfachdienste nimmt das Thema des Familiennachzugs einen sehr breiten Raum ein, daher wissen wir um die Sorgen und Nöte der Menschen und setzen uns als AWO für die Änderung des bisherigen Gesetzes und damit für die Aufhebung der Zweijahresfrist ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.11.2016

Die AfD hat heute ein Positionspapier aller AfD-Landtagsfraktionen zum Thema Bildung vorgestellt. Hierzu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist überzeugt, dass Kindergarten und Schule wichtige Orte sind, um gesellschaftliche Vielfalt und individuelle Wertschätzung aktiv zu lernen und zu leben. Sie sollten Orte sein, an denen sich alle Kinder und Jugendliche wohl und wertgeschätzt fühlen. Im Gegensatz zur AfD sieht der LSVD in der Förderung eines demokratischen Miteinanders keinen Skandal, sondern einen Gewinn. Denn für den LSVD gehört das Ziel eines angst- und diskriminierungsfreien Miteinanders zweifellos zum staatlichen Bildungsauftrag.

Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Inter (LSBTI) sind unbestreitbarer Bestandteil der heutigen Gesellschaft, sie sind gleichwertig und sollten wie alle Menschen angst- und diskriminierungsfrei leben können. Eine selbstverständliche und unaufgeregte Thematisierung wirkt präventiv und nachhaltig gegen Homo- und Transphobie. Das sollte genau wie Inklusion oder die Thematisierung von Rassismus und Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil der Demokratie- und Menschenrechtsbildung sein. Dass die Akzeptanz von Vielfalt und das Eintreten für (Mit-)Menschlichkeit von der AfD diffamiert werden, zeugt von einem ebenso uniformen wie beschränkten Gesellschaftsbild.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten angstfrei über ihre Familien sprechen können, sollten in ihren Bedürfnissen angenommen statt durch Mobbing und Ausgrenzung eingeschränkt werden. Eine transgeschlechtliche Figur im Englischbuch, der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie als Rechenbeispiel, die Emanzipationsbewegungen in Geschichte oder Ideologien von Ungleichwertigkeit im Politikunterricht – darum geht es. Eine Pädagogik der Vielfalt beabsichtigt, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten altersgerecht, sachlich und angemessen informiert wird. Das eignet sich nur mit Hilfe von faktenfreien und diffamierenden Kampagnen zum Skandal.

Darüber hinaus ist eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung ein weiterer eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Laut Bundesverfassungsgericht ergänzt sie die individuelle Sexualerziehung des Elternhauses. Natürlich muss sie an den Fragen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und sich in ihren Antworten an den Standards orientieren, die die Weltgesundheitsorganisation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgearbeitet haben. Ziele der Sexualaufklärung sollten die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung sowie ein positives Selbstwertgefühl, und ist Teil der schulischen Präventionsarbeit sowohl gegen sexuelle Gewalt als auch sexuell übertragbare Krankheiten. Zu einer altersgerechten und sensiblen Aufklärung gehört dabei selbstverständlich auch die Beschäftigung mit LSBTI-Lebensweisen.

Hintergrund:

Informationen zum Thema "Schule als Ort für Respekt und Vielfalt. Kinder und Jugendliche stärken." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388565&enc=687474703a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=politik/bildung-u-bildungsplaene.html.

Informationen zum Thema "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388570&enc=68747470733a2f2f7777772e6765772e6465&tg=gleichstellung/gender-diversity/paedagogik-der-vielfalt/.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e. V. vom 15.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Familiennachzug eindringlich an die Koalitionsfraktionen, allen unbegleiteten Flüchtlingskindern das Zusammenleben mit ihren Familien in Deutschland zu ermöglichen. "Die mit dem Asylpaket II im März im Aufenthaltsgesetz in Kraft getretenen Verschärfungen schränken nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Es ist nach derzeitiger Rechtslage für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta, und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Darin ist eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft normiert. Zudem widerspricht die Trennung der Kinder von ihren Eltern Artikel 6 Grundgesetz. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen für ihre Integration einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung und keine unkalkulierbaren Ermessensentscheidungen der Behörden. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend schleunigst geändert werden", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen. (.) Dagegen ließen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behördlichen Ermessensausübung nach § 22 S. 1 AufenthG durchaus gewährleisten. Mit einer regelmäßigen Anwendung von § 22 AufenthG würde die Behörde aber das gesetzlich intendierte Regel-Ausnahme-Verhältnis "umkehren" und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhandeln. Die durch den Gesetzentwurf geschaffene neue Rechtslage trägt nicht zur Rechtklarheit bei. In der Folge käme es in Sachen "Familiennachzug" – ähnlich wie heute schon bei den Abschiebungen – möglicherweise zur unterschiedlichen Rechtsanwendung durch die Verwaltungen und Gerichte. Wollte man – als möglichen Ausweg aus dem Dilemma – das novellierte AufenthG konventions- und damit völkerrechtskonform auslegen, dürfte der neue § 104 Abs. 13 AufenthG zugunsten von § 22 AufenthG praktisch nicht zur Anwendung kommen und wäre insoweit obsolet."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 10.11.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. Dezember 2016, 09:30 bis 14:30 Uhr

Veranstalter: Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e. V.

Ort: Berlin

Nach wie vor werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung aber auch in Gesellschaft und Familie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kinderrechte-Filmfestival möchte Kinder ermächtigen, ihre Ansprüche kennenzulernen und öffentlichkeitswirksam zu äußern. Auf der angeschlossenen Fachtagung „Klappe auf für die Rechte der Kinder!“ sollen Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen kulturelle Bildung, Schule, Film- und Medienarbeit mit Kinderrechtsinitiativen zusammengebracht werden. Mit einem anregenden Fachpanel und kleineren Talkrunden sollen Möglichkeiten und Grenzen einer kindgerechten Vermittlung der Kinderrechte in TV, Film und Medienbildung diskutiert werden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.kijufi.de/termin/fachtagung-kinderrechte-filmfestival/.

Die Anmeldung zum Festival ist online hier möglich: https://www.surveymonkey.de/r/KRFFFachtagung2016.

Termin: 13. Dezember 2016, 10:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.12.2016

Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit wünschen sich die meisten Frauen und Männer – Veränderungsprozesse in Richtung familienbewusster Arbeitsorganisation stoßen aber weiterhin auf erhebliche betriebliche und soziale Hindernisse.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/++co++f6cf1788-2c85-11e6-9546-525400e5a74a.

Der Kontakt zur Veranstaltung ist hier möglich: Frau Doreen Kaiser, Tel. 030 21240–520, Fax 030 21240–599, E-Mail kaiser.bfw@dgb.de.

AKTUELLES

Das Zukunftsforum Familie e. V. sucht spätestens bis zum 01.01.2017 eine*n Sachbearbeiter*in in Vollzeit. Über Bewerbungen per E-Mail an info@zukunftsforum-familie.de würden wir uns sehr freuen.

Die vollständige Stellenausschreibung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/Stellenausschreibung_ZFF_Sachbearbeitung.pdf.

Das Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ an der Evangelischen Hochschule Berlin (Lena Correll, Karsten Kassner, Julia Lepperhoff) entwickelte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) den Handlungsleitfaden "Integration von geflüchteten Familien". Dieser bietet umfassende Informationen zu den Lebenslagen und Herausforderungen der ankommenden Familien und stellt dar, wie Elternbegleiter*innen, aber auch andere Fachkräfte der Eltern- und Familienbildung, geflüchtete Familien noch besser unterstützen und begleiten können.

Der Leitfaden ist hier verfügbar: http://www.awo-informationsservice.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Informationsservice/Kinder_Jugend_Frauen_Familie/Projekt_Elternchance/Leitfaden_Integration_Gefluechteter_Familien_2016_04_29.pdf&t=1479552807&hash=6454c6ac611fbeca72e7164ed01f0ff89877008e.

Was heißt Gender Mainstreaming im gewerkschaftlichen und betrieblichen Arbeitsalltag?

Was kann Gender für die Arbeit in der Interessenvertretung, im Betriebsrat, im Personalrat bedeuten, was habe ich persönlich damit zu tun und welche Mittel und Methoden gibt es, um Gender in die Alltagspraxis umzusetzen?

Dazu bieten wir Gender Trainings an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gestaltung von Geschlechtergerechtigkeit in Betrieben und Verwaltungen und thematisieren aktuelle Herausforderungen.

Unsere praxisorientierte Arbeitsweise schließt konkrete Beispiele ein, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem betrieblichen oder gewerkschaftlichen Alltag mitgebracht werden.

Gemeinsam finden wir Ideen für die praktische Umsetzung erfolgreicher Handlungsmöglichkeiten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Betriebs- und Personalräte, Genderbeauftragte, Gleichstellungsbeauftrage und Interessierte.

Die Anmeldung ist hier möglich: Diana.Nemes@verdi.de.

Informationen zur Veranstaltung "Gendergerechte Gefährdungsbeurteilung" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++d16f2c54-9a93-11e6-a65c-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Betrieben" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++31afd03a-9a96-11e6-b68b-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Verwaltungen" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++ea2bdebe-9a97-11e6-9098-525400ed87ba.

Angesichts zunehmender Angriffe auf eine Pädagogik der Vielfalt – etwa durch die rechtspopulistische AfD – will die GEW Lehrkräfte und Eltern mit Argumenten, Informationen und Hintergründen unterstützen. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft LSBTI* die Broschüre "Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen" erstellt. Lehrkräfte erfahren zudem, auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren und an wen sie sich wenden können, wenn sie selbst zum Ziel diffamierender Angriffe werden.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/201602_Fuer_eine_Paedagogik_der_Vielfalt.pdf.

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Archiv Aktuelle Hinweise

ZFF: Für die Kindergrundsicherung, gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6% erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu:

„Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zu der Debatte um Minderjährigen-Ehen erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ehen unter Zwang sind inakzeptabel. Sie verstoßen nicht nur gegen deutsche Grundrechte, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch. Die Diskussion um die Minderjährigen-Ehen driftet allerdings zunehmend von der Realität ab. Das Problem der Kinderehen lässt sich nicht durch eine einfache pauschale Regelung lösen, sondern muss sich in jedem Einzelfall ausnahmslos am Wohl der betroffenen Minderjährigen orientieren.

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam ist, entscheiden die Behörden gelegentlich im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung, z.B. bei der Eintragung in der Steuerkarte.

Die kursierenden Zahlen zu Minderjährigen-Ehen aus dem Ausländerzentralregister beziehen sich auf die Selbstauskunft der Ausländerinnen und Ausländer und haben zunächst mit der Zahl rechtswirksamer Ehen gar nichts zu tun. Würden wir alle Ehen als nichtig betrachten, die von Minderjährigen geschlossen wurden, würde dies auch Menschen betreffen, die bereits Jahrzehnte verheiratet sind und als Erwachsene zu uns kommen. Eine pauschale Aufhebung aller im Ausland geschlossenen Ehen mit Menschen unter 18 Jahren würde in Einzelfällen den Minderjährigen sogar schaden. Sie verlören dann alle ihre aus der Ehe hervorgehenden Rechte, wie Unterhalts- oder Erbansprüche beziehungsweise ihren Aufenthaltsstatus. Dem muss die neue Regelung Rechnung tragen, indem die stets am Kindeswohl orientierte Entscheidung im konkreten Fall dem Familiengericht überlassen wird.

Ob eine Ehe, bei der heute noch ein Partner minderjährig ist, in Deutschland aufzuheben ist, sollte stets das Familiengericht unter dem Maßstab des Kindeswohls entscheiden. Der Gesetzgeber soll sich an den Interessen der betroffenen Mädchen und Jungen orientieren, statt sich von emotionsgeladenem Populismus von Politikerinnen und Politikern leiten lassen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 05.11.2016

„Gleichstellung im Schneckentempo ist die Quintessenz des Gender Gap Reports. In Deutschland ist sogar Rolle rückwärts angesagt – seit 2006 ist Deutschland im weltweiten Ranking von Platz fünf auf Platz 13 abgerutscht. Das sollte ein Weckruf sein. Leider ist aus dem Hause Schwesig in dieser Legislatur nicht mehr viel zu erwarten, Lohngerechtigkeit auf jeden Fall nicht. Von den ohnehin dürftigen Eckpunkten ist nach zähen Koalitionsverhandlungen ein Entgeltgleichheitsgesetz übrig geblieben, bei dem sich die Frage stellt, welchen Sinn es jenseits eines Hakens an den Koalitionsvertrag hat“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., zur Veröffentlichung des aktuellen Gender Gap Reports des Weltwirtschaftsforums. Möhring weiter:

„Besonders erschreckend an den Ergebnissen des Reports ist vor allem ein Blick auf die einzelnen Bereiche. Hier wird Deutschland mit Platz 100 ein besonders katastrophales Zeugnis hinsichtlich der Bildungschancen ausgestellt. Aber auch gesundheitliche Chancen sind zwischen den Geschlechtern höchst ungleich. Wir brauchen dringend eine Debatte über den dahinter liegenden strukturellen Sexismus, eine Analyse der Wirkungen und einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Ich will nicht 170 Jahre darauf warten, dass Frauen endlich volle Rechte und Möglichkeiten haben. Das sollte seit vorvorgestern so sein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.10.2016

20,0% der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1Millionen Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7%).

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/11/PD16_391_634.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.11.2016, gekürzt

Zu der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigten Einführung eines „Familiengeldes“ liegt derzeit kein Referentenentwurf oder ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept vor. Das geht aus einer Antwort (18/9486 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809486.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9381 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809381.pdf)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Schwesig hatte im Juli 2016 Eckpunkte für ein „Familiengeld“ und eine „Familienarbeitszeit“ vorgestellt. Danach sollen Eltern von Kindern unter acht Jahren maximal zwei Jahre lang ein Familiengeld von bis zu 300 Euro erhalten, wenn sie beide ihre Arbeitszeit auf 28 bis 36 Wochenstunden reduzieren.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts möchte die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, heißt es weiter. Für Arbeitnehmer, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit sichergestellt werden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 641 vom 02.11.2016

Der Bildungsbericht 2016 zeigt abermals eine Steigerung der Bildungsbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung in Deutschland. Dies ist Folge einer Vielzahl positiver Entwicklungen über alle Bildungsbereiche hinweg, die sich in den vergangenen Jahren verstetigt haben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum „Nationalen Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2016“ (18/10100 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810100.pdf)), der nun zum sechsten Mal vorliegt. Im Schwerpunkt widmet sich die Unterrichtung dem Thema „Bildung und Migration“, das zehn Jahre nach dem ersten Bericht erneut aufgegriffen wurde. Der Bildungsbericht wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) finanziert. Der Bildungsbericht zeige erneut, dass sich Investitionen in Bildung auszahlen. Insgesamt seien im Jahr 2014 nach vorläufigen Berechnungen 265,5 Milliarden Euro (2013: 257,4 Milliarden Euro) für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben worden, was einem Anteil des Bruttoinlandsproduktes von 9,1 Prozent im Jahr 2014 entspreche, so die Bundesregierung.

Insgesamt ziehen die Autoren eine erfreulich Bilanz, wenn es auch weiterhin viele Herausforderungen zu meistern gelte. Die Bildungsbeteiligung der unter Dreijährigen sei zwischen 2013 und 2015 um weitere 3,6 Prozentpunkte auf 32,9 Prozent gestiegen. Der Ausbau der Ganztagsangebote schreite in allen Schularten kontinuierlich voran; 2014 sei eine Ganztagsquote von knapp 60 Prozent aller Schulen erreicht worden. Bei den Abschluss- und Abgängerquoten an Schulen bleibe der Trend zu höheren Schulabschlüssen ungebrochen. Während 2006 noch acht Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen hätten, seien es 2014 nur 5,8 Prozent gewesen. An allgemeinen und beruflichen Schulen hätten 46,2 Prozent im Jahr 2006 den mittleren Abschluss absolviert, 2014 seien es 56,2 Prozent gewesen. Deutliche Zuwächse hätte es bei der allgemeinen Hochschulreife gegeben. 2006 hätten sie noch 29,6 Prozent und 2014 bereits 41,0 Prozent der Absolventen erreicht.

Im Jahr 2015 hätten rund 686.000 junge Menschen eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung aufgenommen. Die Übernahmequoten nach Ausbildungsabschluss seien in den ostdeutschen Ländern angestiegen und näherten sich denen in Westdeutschland an. Rund 506.000 junge Menschen hätten sich für ein Studium entschieden. Damit liege die Studienanfängerquote 2015 bei 58 Prozent der altersspezifischen Bevölkerung und übersteige deutlich die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke von 40 Prozent. Es müsse auch in der Zukunft daran gearbeitet werden, die soziale Herkunft und den Bildungserfolg weiter voneinander zu entkoppeln.

Hinsichtlich der Bildungsbeteiligung von Migranten an weiterführenden Schulen zeige sich, dass deutsche Jugendliche im Jahr 2014 zu 44 Prozent das Gymnasium und nur zu 8 Prozent die Hauptschule besuchten, während 24 Prozent der ausländischen Jugendlichen ein Gymnasium besuchten und 25 Prozent die Hauptschule. Im Jahr 2006 hätten ausländische Schüler noch zu 34 Prozent an Hauptschulen (deutsche 14 Prozent) und nur zu 19 Prozent an Gymnasien (deutsche 43 Prozent) gelernt. Die Bundesregierung unterstreicht, dass es nicht nur auf die Förderung in der Schule, sondern insbesondere auf die frühe Förderung ankomme. Sie sei zentral für gute Startbedingungen für alle Kinder von Anfang an und damit auch für eine gelingende Integration.

Die Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung seien kontinuierlich zurückgegangen und lägen nun bei unter einer halben Million (480.674). Es bleibe eine wichtige Aufgabe, ein breites Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen sicherzustellen sowie Angebot und Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen. Das Übergangssystem habe eine wichtige Funktion bei der Vorbereitung von noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen. Insbesondere die Betriebe müssten für die Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses Sorge tragen und dabei verstärkt auch die regionalen Unterschiede in Angebot und Nachfrage in den Blick nehmen, appelliert die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 01.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heute und morgen tagenden Ministerpräsident*innenkonferenz fordert die AWO gemeinsam mit über 40 Organisationen Standards der Jugendhilfe zu erhalten und stellt sich entschieden gegen eine folgenreiche Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF).

Der Appell richtet sich gegen einen Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern. Darin fordert Bayern die Standardabsenkung und Kostenreduzierung für die Gruppe der UMF, indem für diese die kostengünstigere Leistung „Jugendwohnen“ vorrangig sein soll. Ferner wird eine generelle Kappung der Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit angestrebt. Erste Integrationserfolge würden damit zunichte gemacht.

Hierzu erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler: „Eine Absenkung von Jugendhilfestandards für die Gruppe der UMFs stellt ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar und hemmt die Integration vieler Kinder und Jugendlicher, die alleine nach Deutschland gekommen sind. Die AWO unterstützt den Appell der AGJ und des DIJuF und reiht sich in das breite Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsverbänden und Wissenschaft mit ein.

Dieser Vorschlag aus Bayern steht dem Grundsatz der bedarfsgerechten und individuellen Förderung und Erziehung eines jeden jungen Menschen entgegen. Der Vorstoß ist geleitet von der Fehlannahme, dass minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, per se selbstständiger und eigenverantwortlicher seien als andere Kinder und Jugendliche. Die Praxiserfahrung hat hingegen gezeigt, dass oft das Gegenteil der Fall ist, zumal die alltägliche Integration erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Im Übrigen sind Bestrebungen, die Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit zu kappen nicht nur volkswirtschaftlich kurzsichtig – die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in der Jugendhilfe das Ziel der Verselbstständigung selten mit dem 18. Geburtstag erreicht wird. Die jungen Volljährigen können wir daher nicht im Stich lassen.“

Der Appell ist hier zu finden: http://kijup-sgbviii-reform.de/wp-content/uploads/2016/07/Appell-an-Jahreskonferenz-der-Regierungschef_innen_TOP-2.2_26.10.2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in seinen Empfehlungen zur heutigen Bundesratssitzung grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. „Der Bundestag sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend angezeigt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die Forderung des Bundesratsausschusses zur Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Alleinerziehende. Damit sollen positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem erst mit der Gewährung eines solchen Mehrbedarfs die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug tatsächlich gesichert.

Aus Anlass der heutigen Bundesratssitzung erneuert das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem seine Kritik an der geplanten Erhöhung der Kinderregelsätze. „Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt“, so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.11.2016

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt vor, mehr Ressourcen für Bildungsbenachteiligte bereit zu stellen und entsprechende Förderkonzepte aufzulegen. Die Bildungsgewerkschaft reagierte damit auf den Report „IQB-Bildungstrend 2015“, den das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) heute vorgestellt hat. „Zum wiederholten Mal stellt die Studie die enge Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler fest. Leider hat Politik bisher nicht die notwendigen Konsequenzen aus dieser beschämenden Tatsache gezogen. Das muss sich endlich ändern“, sagte Ilka Hoffmann, für Schule verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag in Frankfurt a. M. „Wir brauchen ein sozial gerechtes, inklusives Schulsystem!“ Hoffmann bemängelte, dass zu sehr auf die Förderung sogenannter Hochbegabter gesetzt werde.

„Dass Spitzenreiterländer wie Baden-Württemberg schlechtere Ergebnisse als in der Vergangenheit haben, zeigt: Die soziale Schere ist auch in diesen Ländern größer geworden. Kinderarmut ist gewachsen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied. „Die schlechteren Leistungen den neuen integrierten Schulformen wie der Gemeinschaftsschule anzulasten, ist unredlich.“ Der Grund: Die Neuntklässler, die getestet wurden, hätten noch die klassischen Schulformen besucht. Seriöse Aussagen über die neuen Schulformen mit Blick auf die Schülerleistungen könnten erst gemacht werden, wenn ein Jahrgang diese voll durchlaufen hat.

Hoffmann kritisierte die IQB-Studie, da diese lediglich den Output teste. „Bildungsqualität lässt sich nicht mit der punktuellen Erfassung des Outputs messen. Entscheidend für die Qualität von Bildung sind beispielsweise der individuelle Lernfortschritt von Kindern und Jugendlichen oder in wie weit das Schulsystem in der Lage ist, insbesondere Kinder und Jugendliche in Risikolagen zu erreichen und zu fördern“, sagte Hoffmann. Gerade mit Blick auf die steigende Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Schulen und die Umsetzung der Inklusion würden die klassischen Formen des Bildungsmonitorings noch fragwürdiger.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 28.10.2016

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit hat keine Ähnlichkeit mehr mit dem ursprünglichen Entwurf der Bundesministerin Schwesig und jeden Biss verloren. Das Versprechen von mehr Transparenz in Entgeltfragen wird damit nicht eingelöst. Im Gegenteil, hier würde bereits geltendes Recht verschlechtert werden.

Der individuelle Auskunftsanspruch wird Symbol bleiben. Betriebe mit weniger als

200 Beschäftigten werden nicht erfasst. Damit besteht der Auskunftsanspruch gerade in denjenigen Betrieben nicht, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Lohnlücke besonders groß ist. Darüber hinaus gewährt das Gesetz den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, sich einer aussagekräftigen Auskunft zu entziehen. Auch die Anforderungen an einen „Bericht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit“ im Lagebericht von Unternehmen wurden deutlich abgesenkt. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind zwar weiterhin zu diesem Bericht verpflichtet. Der aktuelle Gesetzentwurf entschärft den ursprünglichen Vorschlag der Bundesministerin jedoch so weitgehend, dass aus diesem Bericht keine Rückschlüsse auf die Situation der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern im Unternehmen mehr möglich sein werden.

Es fehlt jetzt auch das wirkungsvollste Instrument im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ministerin. Das war das betriebliche Entgeltgleichheitsprüfverfahren, verbindlich vorgeschrieben und nachweislich geeignet, diskriminierende Praxen aufzudecken. Im aktuellen Gesetzentwurf ist es zu einer bloßen Aufforderung an die Arbeitgeber verkommen und kann sogar zu gegenläufigen Ergebnissen führen. Die ursprünglich vorgesehene Anforderung, dass die Prüfverfahren nachweislich geeignet sein mussten, ist entfallen.

Unternehmen dürfen die Methode dieser freiwilligen Prüfung frei wählen. So ist nicht sichergestellt, dass Diskriminierungen erkannt werden. Im Gegenteil:

Unternehmen könnten sich sogar fälschlicherweise einer Diskriminierungsfreiheit rühmen und entstandene Ansprüche von Beschäftigten zum Erlöschen bringen. Die Entgeltgleichheitsprüfung kann zum bloßen PR-Gag werden.

Schließlich widerspricht der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung europäischem Recht und ständiger Rechtsprechung. Denn danach wären für die Frage, ob gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird, alle Entgeltregelungen – einzelvertragliche, betriebliche, tarifliche – in die Prüfung einzubeziehen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Gewerkschaften haben sich aber in ihrem Bemühen durchgesetzt, tarifvertragliche Regelungen vor einer Überprüfung auf Entgeltdiskriminierung zu schützen. Bei tariflichen Regelungen sollen sowohl die Auskunftspflicht wie die Reichweite der innerbetrieblichen Prüfung der angewandten Entgeltsysteme eingeschränkt werden. Hier unterstellt der Gesetzentwurf einfach Diskriminierungsfreiheit, obwohl Gerichtsurteile und wissenschaftliche Untersuchungen das Diskriminierungspotenzial in Tarifverträgen hinreichend belegt haben. Schon viele Arbeitsbewertungsverfahren sind nicht geschlechtsneutral, da sie wesentliche Anforderungen an frauendominierte Tätigkeiten nicht berücksichtigen. Bei Tätigkeiten, die unterschiedlichen tariflichen Entgeltgruppen zugeordnet sind, soll nach dem Entwurf nun dennoch vermutet werden, dass sie nicht gleichwertig sein können. Es wäre dann beispielsweise unmöglich, dass sich eine Hauswirtschaftshilfe in einer Pflegeeinrichtung mit einem höher eingruppierten Gartenhilfsarbeiter vergleicht.

Die Vermutung der Diskriminierungsfreiheit tarifvertraglicher Regelungen und die Einschränkung ihrer Überprüfbarkeit gesteht der Gesetzentwurf nicht nur tarifgebundenen Arbeitgebern zu, sondern sogar solchen, die lediglich Tarifregelungen verbindlich anwenden, wobei unklar bleibt, wie dies rechtssicher belegt werden kann. Hier wird deutlich, dass von einer „Stärkung der Tarifbindung und der Sozialpartnerschaft“, mit der die Verschlechterung geltenden Rechts begründet wird, keine Rede sein kann. Denn tatsächlich wird die Tarifbindung eher geschwächt, wenn Arbeitgeber, die sich nicht an Tarifverträge binden wollen, denselben Status zuerkannt bekommen sollen wie solche Arbeitgeber, die selbst mit einer Gewerkschaft für ihr Unternehmen oder über ihre Arbeitgeberverbände Tarifverträge aushandeln, die dann für sie bindend sind.

Die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, resümiert: „Der aktuelle Gesetzentwurf löst seine Versprechen nicht ein und erscheint zudem europarechtswidrig. Ein Gesetz auf dieser Grundlage wird nur dazu dienen, zukünftig den Ruf nach einem effektiven Gesetz zur Herstellung der Entgeltgleichheit abzuwehren. Es ist deshalb zu hoffen, dass dieser Gesetzentwurf niemals in Kraft tritt. Besser kein Gesetz als dieses.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 31.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. November 2016, von 18:00 bis 20:00 Uhr

Veranstalter: Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mir der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 09.11.2016, eine kurzfristige Anmeldung ist dennoch möglich

Besonderheit: Aufnahmen von der Veranstaltun und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmern können im Rahmen des Internet-Auftrittes des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW und Chefs der Staatskanzlei (www.mbem.nrw) sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hiermit einverstanden.

Mit der Wirtschaftskrise ist die soziale Lage vieler Europäerinnen und Europäer eingebrochen, der geringe Aufschwung der letzten Jahre hat nur zu einer leichten Verbesserung geführt. Insgesamt sind 120 Millionen Menschen, das entspricht 25 % der EU-Bevölkerung, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Von Armut betroffen sind dabei vor allem Kinder und Jugendliche, zudem besteht ein starkes Nord-Süd-Gefälle.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.mbem.nrw/de/termin/kinderarmut-europa-16112016.

Die Anmeldung ist nur per E-Mail hier möglich: Europa-Veranstaltung@lv-bund.nrw.de.

Termin: 16. November 2016, ab 16:00 Uhr

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e. V. in Kooperation mit Partnern

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Eintritt ist kostenfrei

„650 Wörter“ sind die Summe, die Menschen nachweisen müssen, wenn sie nach Deutschland zu ihrer Familien ziehen wollen. 650 Wörter scheint nicht viel, doch in realen Schicksalen dokumentiert, wird deutlich, dass sich mehr dahinter verbirgt.

Der Film dokumentiert sehr eindrücklich die Erfahrungen türkischer Familienangehöriger, die nach Deutschland kommen wollen, aber zuvor die deutsche Sprache erlernen müssen. Der Zuschauer begleitet acht Menschen aus verschiedenen Regionen in der Türkei und erfährt, was ihn oder sie bewegt.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 18. November 2016, von 10:30 bis 13:30 Uhr

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR erhoben

Anmeldeschluss: 07.11.2016 (heute)

Es wird eingeladen, gemeinsam mit dem Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. zu reflektieren, ob Kinder und deren Familien mit Fluchterfahrung eine neue Herausforderung im pädagogischen Alltag darstellen oder ob die vorhandenen Erfahrungen, Konzepte und Methoden ausreichen, auch dieser Gruppe kompetent zu begegnen.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Einladung_Dialogveranstaltung_Berlin_11-2016_NEU.pdf.

Das Anmeldeformular ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Anmeldeblatt-pfv-Dialog-Berlin_11-2016.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: pfv@pfv.info oder per Fax unter der 030 236390-02.

Termin: 24. November 2016, von 10:30 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesverband in Kooperation mit Partnern

Ort: Offenbach

Anmeldeschluss: 15.11.2016

Besonderheit: Die Teilnehmendenzahl ist auf 30 Personen begrenzt, daher nur eine Anmeldung pro Betrieb/Verwaltung/Institution

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für Männer ein zunehmend wichtiges Thema, darauf müssen sich Arbeitgeber verstärkt einstellen. Darüber hinaus haben familienbewusste Maßnahmen positive Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/termine/++co++3584ea56-96db-11e6-823d-525400e5a74a.

Termin: 25. November 2016, 10:00 bis 13:00 Uhr

Veranstalter: Landesfamilienrat Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Kosten: Es wird ein kleiner Teilnahmebeitrag erhoben.

Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Lebensrealitäten von Familien verändert haben. Was bedeutet Familie heute? Ist es schwieriger geworden, Familie zu leben? Vor welchen Herausforderungen steht eine zeitgemäße Familienpolitik?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.landesfamilienrat.de/images/Ver%C3%B6ffentlichungen/Infodienst/2016-11-25.familienpolitische_gespraeche.pdf.


Die Anmeldung ist hier möglich: info@hospitalhof.de oder unter der Telefonnummer 0711 2068-150.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6 % erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu: „Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2016

AKTUELLES

Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen – aber darüber wird in unserer Gesellschaft kaum gesprochen. Mit der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ ruft das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ auch in diesem Jahr wieder dazu auf, Solidarität mit betroffenen Frauen zu zeigen.

Die Aktion unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig möchte allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Mut machen, sich Hilfe zu holen. Auch möchte sie dazu beitragen, die Kultur des Schweigens und des Wegsehens zu überwinden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Die Beratungshilfe ist hier erreichbar: 0800 0116016 (kostenfrei).

Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: https://www.hilfetelefon.de/kampagnen-aktionen/aktionen/schweigen-brechen.html.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ hat den Leitfaden Beschäftigtenbefragung herausgebracht. Unter dem Motto „Familienfreundlichkeit im Dialog“ liefert er für Unternehmen praktische Beispiele und Tipps, wie man die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermittelt.

Der Leitfaden ist hier zu finden: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/Netzwerken/8_Wissensplattform/PDFs/160728_Familienfreundlichkeit_im_Dialog.pdf.

Der Leitfaden kann hier bestellt werden: netzwerkbuero@dihk.de.

Viele Kinder in Deutschland wachsen im Wohlergehen auf. Doch die Armutsquote ist auch hier hoch. Mehr als jedes sechste Kind zwischen 0 bis 10 Jahren (17,8 %) ist im SGB II-Bezug. Die Einkommenslage ihrer Familien bestimmt ihre Gesundheits- und Bildungschancen, ihre Chancen auf soziokulturelle Teilhabe, ihre Chancen auf Unterstützung und Förderung.
Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene, die schwierige und benachteiligende Lebensbedingungen bewältigen müssen, gelingen? Wie können die Teilhabechancen von Kindern erhöht werden? Das Konzept der Präventionsketten kann Antworten auf diese Fragen geben. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, eigene Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Das Projekt „Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ setzt genau hier an. Es unterstützt niedersächsische Kommunen jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren finanziell sowie durch Beratung, Begleitung und Weiterbildung beim Auf- und/oder Ausbau von Präventionsketten. Ziel des Projektes ist es, die umfassende Teilhabe von Kindern bis zum Alter von zehn Jahren unabhängig von ihrer sozialen Herkunft an Angeboten und Maßnahmen öffentlicher und freier Träger und Initiativen zu fördern.
Idee und Konzept der Präventionsketten bauen auf denErgebnissen der AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut auf, die über 15 Jahre das „Gesicht der Kinderarmut“ entschlüsselt und Vorschläge zur strukturellen Verhinderung von Kinderarmut entwickelt hat. Hieraus entwickelte sich das erste AWO Projekt der Präventionsketten in Monheim am Rhein – genannt Mo.Ki.
Ausgehend von dessen Erfahrungen haben bereits mehrere Kommunen diese Idee aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Präventionsketten sind hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/arbeitsschwerpunkte-lvg/soziale-lage-und-gesundheit/583-praeventionsketten-in-Niedersachsen.

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Archiv Pressemitteilung

Erhöhung des Kinderzuschlags: Chance vertan!

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.


Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. In Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur könnte so ein wesentlicher Schritt getan werden, um den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Archiv Aktuelle Hinweise

ZFF: Mit guter Familienpolitik Kinderarmut effektiver bekämpfen!

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;
2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;
3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:
„Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforumfamilie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2016

SCHWERPUNKT I: Verbände-Aufruf / Internationaler Tag für die Beseitigung von Armut

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;

2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;

3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt: „Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforum-familie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2016

Heute am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut ruft die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen die Politik dazu auf, konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen.

„Kinderarmut darf nicht länger hingenommen werden“ betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. „Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln“ fordert Stadler.

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut veröffentlicht die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen wie der Nationalen Armutskonferenz, der Diakonie, dem Kinderschutzbund, dem Zukunftsforum Familie und dem Kinderhilfswerk den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“, um die politischen Parteien im Vorjahreswahljahr für das Thema zu sensibilisieren. Denn so Stadler: „Es ist fatal, dass dieses wichtige Thema bei der letzten Bundestagswahl und insbesondere im Koalitionsvertrag vollkommen unter den Tisch gefallen ist.“

Gefordert werden drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden.

Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen.

Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein.

Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Die AWO unterstützt den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2016

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

„Die Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und wir machen auf die Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, „doch die Politik redet sich bei diesem Thema raus!“
Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen ein und hemmt die gesundheitliche Entwicklung sowie die kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten, so Hensel weiter. Im Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ formuliert das Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen.

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:

1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u. a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Hensel: „Einem Aufwachsen in Armut entgegen zu wirken braucht politische Entschiedenheit. Wir drängen darauf, das Problem der Kinderarmut endlich ernsthaft anzupacken.“

Die Bündnispartner betonen: „Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland können hier heruntergeladen werden: www.nationalearmutskonferenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz – c/o Diözesancaritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 17.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut zusammen mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf von der Bundesregierung konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland. In ihrem Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" fordern die Unterzeichner eine realistische Ermittlung des Existenzminimums von Kindern, einen Abbau der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sowie eine einfachere Gestaltung und Zugänglichkeit der Familienleistungen. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Nationalen Armutskonferenz haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Wir brauchen ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft", so Hofmann weiter.

Wörtlich heißt es im Aufruf: Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus.

Wir fordern drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Realistische Bedarfsermittlung: Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden. Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Regelsätze, die nur aus den Ausgabenpositionen der ärmsten Haushalte errechnet werden, führen zu einem Armutskreislauf. Sie spiegeln nicht wider, was wirklich gebraucht wird. Ergänzende Erhebungen zu notwendiger Ernährung und Kleidung, tatsächlichen Schulbedarfen, Mobilitätskosten und Teilhabebedarfen sind nötig. Der besondere Bedarf von Kindern – dazu gehört der Mehrbedarf für Kinder mit getrennt lebenden Eltern – ist ebenfalls transparent, sach- und realitätsgerecht zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer in dieser Weise ermittelten einheitlichen soziokulturellen Existenzgrundlage, die für alle jungen Menschen gilt. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Sozial gerechtere Familienförderung: Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen. Die Förderung von Familien muss sich an der Übernahme von Fürsorgeverantwortung für andere festmachen. Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender. Das Kindergeld als Förderleistung wird im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Sozialgeld vollständig verrechnet. Daher gehen Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbei. Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag sind so zu konzipieren, dass sie dem hohen Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender entgegenwirken.

3. Leichtere Handhabung bei der Beantragung: Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Die unterschiedlichen Antrags- und Verrechnungsregelungen für verschiedene Leistungen, die sich auf dasselbe Kind beziehen, sind nur schwer nachvollziehbar, erschweren den Familien die Nutzung der Leistungen erheblich und konterkarieren die eigentliche Zielsetzung der Familienförderung. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland ist hier verfügbar: www.dkhw.de/keine-Ausreden-mehr.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 17.10.2016

Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.

Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen, werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht.

Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf! Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern:

Politik muss endlich handeln!

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter vom 14.10.2016

Zum internationalen Tag für die Beseitigung von Armut erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik: Wir unterstützen den breiten gesellschaftlichen Aufruf, die strukturellen Probleme von Armut – insbesondere von Kinderarmut – endlich zu bekämpfen. Armut führt zu Ausgrenzung und verhindert gesellschaftliche Teilhabe. Die gute konjunkturelle Entwicklung hat an der Zahl der von Armut betroffenen Kinder nichts geändert, im Gegenteil: die Kinderarmut steigt weiter an. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Es ist längst überfällig, die Kinder- und Familienförderung armutsfest zu gestalten.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Erhöhung des Kindergelds ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie ändert insbesondere nichts an der prekären Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder oder Familien. Wir brauchen eine Familienförderung, die sich am Kind orientiert und die bei allen Familien auch ankommt. Hierzu gehört, neben einer Kindergrundsicherung, auch der Ausbau und mehr Qualität in Kitas und Schulen. Nur so kann Kinderarmut endlich bekämpft und Teilhabe gesichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2016

„Deutschland gehört zu den reichsten Staaten der Welt. Gleichzeitig ist der Reichtum in Deutschland sehr ungleich verteilt. Besonders betroffen von der ungerechten Verteilung sind Kinder. Seit Jahren leben mehr als ein Fünftel aller Kinder in armen oder armutsgefährdeten Verhältnissen. Aktuelle Zahlen zeigen: insbesondere Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut gefährdet. Über 50 Prozent der Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, sind Kinder von Alleinerziehenden",erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut.

Müller weiter: Die Bundesregierung tut bisher nichts, um an dieser Situation etwas zu ändern. Dabei sind konkrete Vorschläge, wie Alleinerziehende nachhaltig entlastet werden können, seit langem auf dem Tisch. Wir fordern als einen ersten wichtigen Schritt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Dieser wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal 72 Monate lang gezahlt. Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. DIE LINKE fordert den Unterhaltsvorschuss bei Bedarf zukünftig bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen, die maximale Bezugsdauer aufzuheben und das Kindergeld nicht mehr voll auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Kinder können an ihrer Armut nichts ändern. Deswegen ist die Politik gefordert weitgehende Maßnahmen zu treffen, die Kinderarmut zukünftig wirkungsvoll bekämpfen. Die Untätigkeit der Bundesregierung finde ich beschämend.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 17.10.2016

SCHWERPUNKT II: BGH-Urteil zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuungsplätze muss weitergehen.

Die AWO zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben:

„Das Urteil hat Signalwirkung, jetzt gilt es die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesgerichtshof.

„Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur der Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes dient, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Eine größere Vereinbarkeit ist aber nicht durch mehr Geld für einzelne Eltern herzustellen, sondern nur mit einer flächendeckend besseren Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege. Anderenfalls entsteht hier ungewollt ein Betreuungsgeld de luxe“ so Stadler weiter.

„Die Lücke zwischen dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz und der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze liegt bei 10%. Das zeigt: Der Betreuungsausbau ist noch lange nicht abgeschlossen – weder quantitativ noch qualitativ. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Kommunen nicht alleine lassen. Eine regel- und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Kitas und Kindertagespflege ist drängender denn je!“ so Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWOBundesverband e. V. vom 21.10.2016

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs legt den Finger in die Wunde des mangelhaften Kita-Ausbaus und bestärkt die Rechte der Familien. Aber es bestraft die Kommunen doppelt: Sie müssen nicht nur den enorm teuren Kitaausbau stemmen, sie müssen jetzt auch noch Schadensersatzansprüche der Familien begleichen. Damit lässt der Bund die Kommunen mit dem Kitaausbau doppelt im Regen stehen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach nicht bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze einen Schadensersatzanspruch der Eltern gegenüber den Kommunen nach sich ziehen. Müller weiter:

„Dem vom Bund geschaffenen Rechtsanspruch müssen endlich angemessene bundespolitische Maßnahmen folgen. DIE LINKE fordert daher erneut ein Kita-Qualitätsgesetz, welches die finanzielle Last zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt und den Bund angemessen in die Pflicht nimmt. Wer bessere Betreuungsangebote zu Gunsten aller Familien schaffen will, muss auch endlich die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.10.2016

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommune ist also gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. "Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Heute erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

"Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr ist also nicht länger eine Worthülse", sagt Heimann. "Eltern können sich nun entweder darauf verlassen, dass ihr Kind tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommt. Sollte das nicht der Fall sein, haben sie zumindest Anspruch auf Schadenersatz für den entstehenden Verdienstausfall. Und das ist auch gut so. Denn besteht ein Rechtsanspruch, muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn er nicht eingelöst wird."

Das BGH-Urteil ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=742&mailid=158&Itemid=281.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch sind auch hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 20.10.2016

SCHWERPUNKT III: Erhöhung Kinderzuschlag

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.10.2016

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett heute (Mittwoch) beschlossen.

„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.

Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll. Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“

Zum Hintergrund:

Kinderzuschlag: Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Unterhaltsvorschuss: Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.10.2016

Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2016 höhere Geldleistungen für Familien beschlossen. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen wird auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht. Außerdem hat die SPD mit der Union verabredet, den für Alleinerziehende wichtigen Unterhaltsvorschuss deutlich zu verbessern.

„Die im Kabinett beschlossene Erhöhung von Geldleistungen für Familien ist ein weiterer Baustein sozialdemokratischer Politik für Familien. Mit höherem Kinderzuschlag, mehr Kindergeld und verbesserten steuerlichen Kinderfreibeträgen ergänzen wir unsere familienpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode. Wir haben bereits die Förderung des Ausbaus der frühkindlichen Bildung und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.

Von Steuererleichterungen profitieren besonders Familien mit hohem Einkommen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets auch für ergänzende zielgerichtete Hilfen für Familien ein. Es ist ein großer Erfolg, dass der SPD zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Weiterentwicklung von zielgerichteten finanziellen Unterstützungen von Familien zu erreichen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Beim Unterhaltsvorschuss ist mit der Union vereinbart, die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bund und Länder sollen im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.10.2016

Die Bundesregierung will Familien finanziell besser stellen. „Doch eine minimale Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag reicht nicht aus, um Familien wirksam zu entlasten“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, mit Blick auf die morgige Kabinettsitzung. „Hohe Steuern und Abgaben sowie familienblinde Sozialversicherungsbeiträge bringen Familien an den Rand des finanziellen Abgrunds. Was wir brauchen ist deshalb politische Entschlossenheit, um Familien als Säulen unserer Gemeinschaft endlich anzuerkennen und als solche zu behandeln.“

Eine Voraussetzung dafür ist politische Ehrlichkeit: Zum Beispiel wenn es um das Thema Kindergeld geht. Dabei handelt es sich zum größten Teil nicht um eine Familienförderung, sondern um die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Auf das Existenzminimum jedes Bürgers – also auch eines Kindes – dürfen keine Steuern erhoben werden. Das ist Verfassungsvorgabe. 2010 wurden 38,8 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Doch die tatsächliche Fördersumme betrug nur 19,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte also war eine reine Rückerstattung von Steuern auf das Kinderexistenzminimum. „Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine Existenz sichernde Höhe von 330 Euro mitziehen!“ Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

Auch der Kinderzuschlag hat bisher keine umfassende Wirksamkeit entfalten können. Er soll Familien unterstützen, die zu viel verdienen, um Hartz-IV zu beziehen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Doch viel zu wenige Familien kennen das Modell oder verstehen das komplizierte Antragverfahren. Das Bundesfamilienministerium muss dieses Modell stärker bekannt machen und entbürokratisieren, um Familienarmut zu verhindern. "Familien sind keine Bittsteller, sondern wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft. Um sie wirksam zu unterstützen, brauchen wir eine zukunftsfähige Familienpolitik“, betont Heimann. „Sie muss Prioritäten setzen und Familien eine Stimme geben, damit unsere Gemeinschaft und die Sozialversicherungssysteme eine Zukunft haben!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. 11.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ab Oktober 2016 unterstützt das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

"Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare – medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

"Warum sollten unverheiratete Paare nicht auch Hilfe dabei bekommen eine Familie zu gründen, wie sie Verheirateten gewährt wird? Wir freuen uns darüber, dass in Niedersachsen unverheiratete Paare künftig nicht mehr von familienfördernden Maßnahmen ausgeschlossen sind. Denn Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und aufwachsen zu sehen, ist wundervoll", hob die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hervor.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Bundesregelung.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Bisher haben schon Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen auch noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen im Internet unter: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2016

Ernst Dieter Rossmann, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher: In Deutschland gibt es nach den Erkenntnissen des sechsten nationalen Bildungsberichts immer noch keine Chancengleichheit und keinen Ein- und Aufstieg durch Bildung für alle. Mehr Investitionen in Schulen für finanzschwache Kommunen sind bitter notwendig. Bund und Länder wollen das Kooperationsverbot hier endlich aufbrechen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit möglich.

„Der sechste nationale Bildungsbericht zeigt bei allen Fortschritten in Bildungsbeteiligung und Bildungsgerechtigkeit der Bevölkerung leider einmal mehr auf, dass es in Deutschland immer noch einen viel zu engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt. Die sogenannten Risikofaktoren von Armut, Arbeitslosigkeit und Bildungsferne sind nach wie vor wirksam. Schlechtere Bildungschancen gehen mit schlechter Ausstattung und schlechtem Zustand der Schulen einher. Diese Negativspirale verfestigt die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg.

Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nun verabredet haben, endlich den Weg frei zu machen für massive und nachhaltige Bildungsinvestitionen in den finanzschwachen Kommunen. Durch eine Grundgesetzänderung soll es zukünftig dem Bund möglich werden, in kommunale Bildungseinrichtungen zu investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt bereits 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist viel Geld, was die Schulen aber auch dringend brauchen. Die Bildungschancen von Kindern dürfen nämlich nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen.

Der Weg zu dieser Vereinbarung war lang und steinig. Aber die SPD hat nicht locker gelassen. Und nun ist der Durchbruch für ein gezieltes Investitionsprogramm im Schulbereich endlich da, um die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur auch in finanzschwachen Kommunen zu garantieren. Damit haben wir die Chance für eine bildungspolitische Initiative, zum Beispiel für Schulsanierung und -modernisierung, für gute Ganztagsschulen und starke Berufsschulen, geschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagfraktion vom 19.10.2016

Anlässlich des Weltmädchentags und des Berichtes von „Save the Children“ erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Als Minderjährige verheiratet zu werden, ist für Mädchen weltweit eine schreckliche Zumutung: Sie müssen ihre Schulausbildung abbrechen, bekommen viel zu früh und unter großen gesundheitlichen Risiken Kinder und sind dadurch in einem Teufelskreis der Armut gefangen. Jedes Jahr werden 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. Deswegen muss alles dafür getan werden, jedem Mädchen auf der Welt eine Kindheit und Jugend frei von Ehe und Schwangerschaft zu ermöglichen. Dafür muss der Zugang zu Bildung ausgebaut werden. Wesentlich ist zudem der Ausbau hin zu einem Gesundheitssystem, das Mädchen Zugänge zu Verhütungsmitteln und sicheren Abtreibungen ermöglicht.

Auch in Deutschland muss das Thema mehr Aufmerksamkeit erfahren: Mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge ist nach Schätzungen von Behörden inzwischen deutschlandweit eine vierstellige Zahl an Kinderehen registriert worden. Es reicht hier jedoch nicht, nach schärferen Gesetzen zu rufen. Die Schicksale der Mädchen sind unterschiedlich, daher brauchen wir eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall und umfassende individuelle Betreuung und Beratung. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen sich ausreichend Zeit nehmen können, um den Mädchen zuzuhören und sensibel mit ihrem jeweiligen Schicksal umzugehen. Darüber hinaus brauchen vor allem Mädchen, unabhängig ihrer Herkunft, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Hier hat Deutschland, laut des Berichts von „Save the Children“, noch Nachbesserungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2016

Die Einkommensverteilung in Deutschland wird undurchlässiger. Arme Menschen bleiben häufiger dauerhaft arm, während sehr reiche sich zunehmend sicher sein können, ihre Einkommensvorteile auf Dauer zu behalten. So schafft es die Hälfte der Armen nicht, innerhalb von fünf Jahren aus der Armut herauszukommen – deutlich mehr als noch in den 1990er Jahren. Für Angehörige der unteren Mittelschicht ist im Zeitvergleich das Risiko des finanziellen Abstiegs gewachsen, während bereits Wohlhabende tendenziell größere Aufstiegschancen haben. Parallel dazu hat die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Er wird heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

[…]

Der vollständige Bericht ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_31_2016.pdf.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2016_10_10.pdf.

Der WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67151.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.10.2016, gekürzt

Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden "nur noch subsidiären Schutz" erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei "inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen".

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde "die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen" und halte "Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen".

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 21.10.2016

Die große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/10016 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf)). Die Teilhabe an guter Bildung sei für Kinder und Jugendliche sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Dies zu ermöglichen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wegen der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in die Zuständigkeit der Länder falle, unterstreichen die Fraktionen. Dennoch würde es der Förderung durch den Bund, des Engagements der Eltern, der Akteure aus der Zivilgesellschaft und der bildungspolitischen Träger auf allen staatlichen Ebenen bedürfen.

Die Fraktionen führen an, dass mehr als jedes vierte Kind in Deutschland (28 Prozent) in mindestens einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachse. Kinder Alleinerziehender und von Eltern mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen bräuchten besondere Förderung. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Kompetenzen. Ein Schlüssel dafür sei kulturelle Bildung. CDU/CSU und SPD stützen sich dabei unter anderem auf die Autorengruppe Bildungsberichterstattung im Bericht "Bildung in Deutschland 2016". Diese würden deutlich machen, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Fluchtkontexten, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dem Erwerb und Erhalt kultureller Praktiken und künstlerischer und sozialer Grundfertigkeiten gebe.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der kulturellen Bildung für die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und mit dem Ziel, mehr Bildungschancen auch für junge Menschen aus einem bildungsfernen Umfeld zu schaffen, habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ins Leben gerufen. Es sei mit 230 Millionen Euro für fünf Jahre das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Mit "Kultur macht stark" werden außerschulische kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren gemacht. Die besonderen Stärken des Programms lägen auch in der Bündnisstruktur, die häufig lokale Akteure in gemeinsamen Projekten zusammenbrächte, die andernfalls nicht miteinander in Berührung kämen. Rund 90 Prozent der lokalen Bündnisse würden außerdem Ehrenamtliche einbinden und somit würde das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden.

CDU/CSU und SPD fordern das erfolgreiche Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" in einer neuen Programmphase von 2018 an weiter fortzuführen und es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Programmphase fortzuentwickeln. Es gelte, das Momentum der ersten Förderphase zu nutzen, um nahtlos Bündnisse und Strukturen zu festigen, so dass noch mehr junge Menschen von kulturellen Bildungsangeboten profitieren können. Zudem solle die Zielgruppe des Programms, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahrenzu fördern im Sinne der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2016 beibehalten werden. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien würden unter diese Definition fallen. Zudem treten die Fraktionen dafür ein, dass junge Flüchtlinge bis 26 Jahre durch eine eigene Förderrichtlinie ebenfalls gefördert werden. Der bisherige inklusive Ansatz, die Maßnahmen in gemischten Gruppen zusammen mit nicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen durchführen zu können soll beibehalten werden. Das "voneinander lernen" ermögliche Chancen und vermeide Stigmatisierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 615 vom 20.10.2016

Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern abgeleitet, bei Samenspenden gebe es hierfür aber einige Regelungslücken. Dies erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), bei einer öffentlichen Anhörung ihres Gremiums. In dieser begutachteten sechs Sachverständige einen Antrag der Grünen-Fraktion über "Elternschaft bei Samenspende und das Recht der Kenntnis eigener Abstammung" (18/7655 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807655.pdf)). Der Antrag fordert die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten.

Im Grundsatz begrüßten alle Sachverständigen diesen Vorstoß. Bedenken gab es aber teilweise gegen den Vermerk im Geburtsregister. Dieses habe alleine den Zweck, den Personenstand festzuhalten, sagte Eva Becker, Fachfrau für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Helga Müller von der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende sowie der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms pflichteten ihr bei. Beide verwiesen auf Datenschutz-Probleme. Das Geburtenregister könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte einsehen und so diese sensible Information erhalten.

Dagegen hob die Bonner Jura-Professorin Nina Dethloff hervor: "Es muss sichergestellt werden, dass Kinder überhaupt von ihrer Zeugung aus einer Samenspende erfahren." Nur dann könnten sie nachfragen und das im Antrag geforderte Samenspender-Register überhaupt nutzen. Der Eintrag im Geburtsregister sei auch wichtig, damit Eltern ihre Kinder über ihre Abstammung aufklären, da sie damit rechnen müssen, dass diese irgendwann auf diesen Eintrag stoßen. Ein von Manchen postuliertes Recht des Kindes auf Nichtwissen gebe es nicht, sagte Dethloff; dies würde das Recht auf Kenntnis der Abstammung aushebeln. Dem pflichtete Christina Motejl vom Verein Spenderkinder bei. Adoptivkinder würden zu 90 Prozent über ihre Herkunft aufgeklärt, Kinder von Samenspendern dagegen nur zu 20 Prozent. "Der Zugang zur Wahrheit sollte vom Gesetzgeber geschützt werden", forderte sie. Tobias Helms regte daraufhin eine Regelung an, die sicherstellt, dass der Eintrag über die Samenspende im Geburtsregister bei der Anforderung eines Auszugs durch Dritte nicht erscheint.

Kontrovers äußerten sich die Sachverständigen auch über verbindliche Elternschaftsvereinbarungen, mit denen sich ein Paar, das mithilfe einer Samenspende zu einem Kind kommt, schon vor der Befruchtung zur Übernahme der Elternpflichten bereit erklärt. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, verwies darauf, dass nach dem Grundgesetz "nichteheliche Kinder" nicht benachteiligt werden dürfen. Da Samenspender aber von der Verantwortung für das gezeugte Kind freigestellt würden, müsse in diesem Fall der "Wunschvater" zur Vaterschaft verpflichtet sein. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Doch zu der Frage, ob dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben und die Erklärung beispielsweise im Jugendamt hinterlegt werden soll, gingen die Meinungen auseinander.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 20.10.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit der Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und der Erhöhung des Kinderzuschlags fordern die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände, über diese Minimal – Maßnahmen die ursprünglich vorgesehene Reform des Unterhaltsvorschusses nicht aus den Au gen zu verlieren. Der angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschuss es muss zügig vorgelegt werden und darf nicht dem Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zum Opfer fallen. Der Unterhaltsvorschuss leistet, wie der Kinderzuschlag, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut. Die vorgesehene minimale Anhebung des Kindergeldes trifft die Bedürfnisse der Familien dagegen ganz und gar nicht.

„Mit dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss hat das Familienministerium zwei wichtige Familienleistungen auf die Agenda gesetzt“, erläutert Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF. „Reformen sind bei beiden Maßnahmen dringend notwendig, doch nach den Verhandlungen mit dem Finanzministerium und in der Koalition ist von den guten Ansätzen leider wenig übrig geblieben.“

Die Abschaffung der Altersbegrenzung und der Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist zwingend notwendig, um erhebliche Versorgungslücken bei den Kindern von Alleinerziehenden zu beseitigen und deren Armutsrisiko zu verringern. Jedes Jahr fallen etwa 70.000 Kinder aus dem Leistungsbezug, weil sie einen der Grenzwerte erreichen. Die Familienverbände fordern deshalb seit langem, die sachlich unbegründeten Beschränkungen aufzuheben und unterstützen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, den Unterhaltsvorschuss durchgehend bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Initiative geeinigt, doch wann das Gesetz kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Die Familienverbände fordern zusätzlich, dass zukünftig beim Unterhaltsvorschuss nicht länger das volle Kindergeld angerechnet wird, sondern die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleibt, so wie es im Unterhaltsrecht gängige Praxis ist und auch der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt entspricht.

Die Familienorganisationen begrüßen die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen, betonen jedoch, dass Alleinerziehende davon leider kaum profitieren: Sie gehen durch die Anrechnung von Unterhalt auf den Kinderzuschlag oft leer aus. Ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht zusätzlich, um auch Familien mit geringem Einkommen, das nur knapp über der Höchsteinkommensgrenze liegt, besser zu unterstützen. Derzeit bricht der Zuschlag für diese Familien abrupt weg, es fehlt ein fließender Übergang im Grenzbereich.

Die Familienorganisationen betonen, dass für eine effektive Armutsvermeidung insbesondere von Kindern die Verbesserung von Einzelmaßnahmen nicht ausreicht. Noch weniger gelingt dies allein mit einer rein pflichtgemäßen Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Die AGF fordert ein Gesamtkonzept, dass Armut effektiv verhindert und sicherstellt, dass die Bedarfe aller Kinder, auch an sozialer Teilhabe, gedeckt sind.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. 12.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag anlässlich der heutigen Debatte über den Hartz-IV-Gesetzentwurf zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. "Nachdem die Kritik am Gesetzentwurf bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen ist, muss jetzt der Bundestag handeln. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung ist dringend notwendig. Die statistischen Fehlerquellen in den Berechnungen zeigen, dass ein alternatives System vonnöten ist. Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen sind dringend angezeigt. Deshalb sollte die Bundesregierung baldmöglichst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", so Krüger weiter.

Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen Bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Ein Bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut muss dementsprechend interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das fängt an bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

"Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Aus Sicht des deutschen Kinderhilfswerkes muss außerdem die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden. Studien belegen immer wieder, dass viele Kinder sowohl in den Herkunftsländern als auch auf der Flucht Traumata erleiden, die sie psychisch stark belasten. Zudem birgt die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften in Deutschland für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie oftmals überfordern und sie in ihrer psychosozialen Entwicklung stark gefährden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.10.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt“, betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. „Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugs-dauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

„Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. „Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 17.10.2016

Der Berliner Beirat für Familienfragen legt den Verhandelnden für die Koalitionsvereinbarung in Berlin ein familienpolitisches Eckpunkte-Papier vor, in dem die wichtigsten Baustellen für die 18. Legislaturperiode benannt sind.

Ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berliner Familienberichts 2015 hat der Berliner Beirat für Familienfragen jetzt 25 Schwerpunkte benannt, die in den kommenden Jahren dringend angegangen werden müssen. In der heute einstimmig beschlossenen Stellungnahme des unabhängigen Gremiums werden zahlreiche Themen benannt, die für ein gutes Familienleben in Berlin entscheidend sind. Vom bezahlbaren Wohnen über die KitaQualität, konkrete Schritte zur Armutsbekämpfung oder passende Informationsangebote – Familienpolitik muss noch stärker als Querschnittsaufgabe in Berlin begriffen werden, so die einhellige Meinung der Beiratsmitglieder. Hausaufgaben für den kommenden Senat Wichtig ist dem Berliner Beirat für Familienfragen vor allem, dass bei der hohen Attraktivität der Stadt, die Anliegen von Familien nicht übersehen werden.

Berlin funktioniert nicht ohne Familien: Eltern, Kinder, Großeltern und andere Familienmitglieder sorgen für Zusammenhalt und gesellschaftliches Miteinander in Berlin. Mit der Stellungnahme des Berliner Beirats zu den familienpolitischen Schwerpunkten für die 18. Legislaturperiode richtet sich das Gremium direkt an die Verhandelnden der Koalitionsrunden, die heute begonnen haben, an den Senat und die Verantwortlichen in den Bezirken.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbeirat-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen in der Stiftung Hilfe für die Familie vom 12.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 7. November 2016, 15:30 bis 18:00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 02.11.2016

Endlich hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit geeinigt. Aber das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So ist ein Verbandsklagerecht im Gesetz nicht vorgesehen. Aber nur damit haben Frauen ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.gruene-bundestag.de/termin/entgeltgleichheit-durchsetzen-der-baustein-verbandsklagerecht.html.

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.gruene-bundestag.de/termine/anmeldungen/online-anmeldungen/entgeltgleichheit.html.

Termin: 14. November 2016, 15:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Besonderheit: Bitte Personalausweis mitbringen.

Die Anmeldung ist hier möglich: www.frauenbeauftragte.org/bag-lobt-preis-aus-1gender-award-kommune-mit-zukunft.

Termin: 16. November 2016, 15:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer e. V.

Ort: Berlin

Arbeiten und Vaterschaft als zwei zentrale Aspekte männlichen Lebens standen im Mittelpunkt des Projekts „Männer übernehmen Verantwortung – Vater, Partner, Arbeitnehmer“. Gutes Leben ist das Ziel. Moderne Männer- und Väterpolitik ein Weg oder zumindest ein Wegweiser dahin.

Die Anmeldung ist hier zu finden: https://bundesforum-maenner.de/anmeldung-abschlusskonferenz-am-16-11-2016/.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Thema „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20161021_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_NRW_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2016

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2016

SCHWERPUNKT I: Lohngerechtigkeitsgesetz

Anlässlich der gestern erzielten Einigung im Koalitionsausschuss auf ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Dieses Gesetz ist längst überfällig. Nirgendwo in der EU gibt es eine derart große Ungerechtigkeit in Sachen Bezahlung wie in Deutschland. Deshalb ist ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern ein wichtiger Schritt, um Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Dass es dazu weiterer Schritte bedarf, steht außer Frage. So sollte der Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten in allen Unternehmen gleich welcher Größe gelten, ebenso die Pflicht für Unternehmen, die eigene Entlohnung auszuwerten.
Die AWO fordert weitere Schritte auf dem Weg zu tatsächlicher Geschlechtergerechtigkeit. Dazu gehört, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Teilzeitrecht weiterzuentwickeln und damit einen Anspruch auf eine befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen und Nachteile für Teilzeitbeschäftigte zu beseitigen.
Darüber hinaus wird eine tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit nur erreicht, wenn es eine staatlich geförderte partnerschaftliche Aufgabenteilung gibt, die es Männern erleichtert, Sorgearbeit zu übernehmen. Für Frauen verbessern sich damit die Chancen auf wirtschaftliche Unabhängigkeit und eine auskömmliche Rente.
Schon zur Gründungszeit der AWO vor beinahe hundert Jahren forderten Frauen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Es kann nicht sein, dass die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern noch immer bei rund 21 Prozent liegt. Deshalb erwarten wir, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Als einziger von einer Frau gegründeter Wohlfahrtsverband fühlen wir uns in besonderer Weise dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. Wir verstehen transparente Vergütungsstrukturen als Teil eines modernen, nachhaltigen Personalmanagements und arbeiten zurzeit mit der Erstellung eines Gleichstellungsberichtes daran, eine ehrliche Bilanz in Sachen innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit zu ziehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2016

Zu den Eckpunkten zur Entgeltgleichheit erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Nach langem Hin und Her gibt es nun tatsächlich Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen. Wir haben schon nicht mehr damit gerechnet. Aber die Freude ist gedämpft, denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass die geplanten Regelungen nicht ausreichen. Das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten. Damit bleibt das Gesetz für die meisten Frauen wirkungslos, denn viele von Ihnen arbeiten gerade in kleinen Betrieben. Der verhandelte Kompromiss ist unzureichend, denn Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten.

Was bei dem Gesetzentwurf völlig fehlt, sind flankierende Maßnahmen. So müssen sich Frauen weiterhin alleine über den individuellen Klageweg gegen unfaire Bezahlung wehren. Es wird sich aber wenig ändern, wenn Frauen mit den Risiken einer Klage auch zukünftig alleine bleiben. Deswegen fordern wir ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften und Verbände.

Trotz all dieser Mängel formiert sich gleich wieder Widerstand in den Unionsfraktionen mit der Begründung, für die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern sei beispielsweise die unterschiedliche Berufswahl verantwortlich. Diese Begründung ist unsinnig. Natürlich verdient eine Bauingenieurin mehr als eine Altenpflegerin, aber – und hier liegt das Problem – sie verdient dennoch weniger als ihr männlicher Kollege. Das sollten die Unionsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Anlässlich der Einigung der Koalition auf ein Entgelttransparenzgesetz stellt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers fest:

„Das Gesetz ist ein guter Anfang, um der Entgeltdiskriminierung von Frauen endlich ein Ende zu setzen. Wir begrüßen, dass MitarbeiterInnen in Betrieben ab 200 Beschäftigten zukünftig ein Recht darauf haben, zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen im Schnitt verdienen. Wir halten die zukünftige Verpflichtung für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten, Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit einzuführen und Berichte über Frauenförderung und Entgeltgleichheit vorzulegen, für mehr als gerechtfertigt. Doch der größte Teil der Frauen arbeitet in kleinen und kleinsten Betrieben mit weit weniger als 200 Beschäftigen. Ihnen wird das neue Gesetz also wenig bringen. Entgelttransparenz ist gut und ein wichtiger erster Schritt für Entgeltgleichheit – aber bitte für alle“, so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e. V. vom 07.10.2016

Im Dezember 2015 hatte Bundesministerin Manuela Schwesig einen Entwurf für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorgelegt. Davon ist nach monatelangem Ringen und der Einigung auf Eckpunkte gestern im Koalitionsausschuss leider recht wenig übriggeblieben. Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e. V. (djb): "Schwesig hatte die schwere Aufgabe, auf der Basis eines überaus schwach formulierten Koalitionsvertrages ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorzulegen. Für den Kompromiss im Koalitionsausschuss sind wichtige Elemente des Entwurfes auf der Strecke geblieben. Zu einem spürbaren Abbau des Gender Pay Gap kann dieses Gesetz nur beitragen, wenn sowohl die Tarifparteien wie die Betriebsräte tatsächlich aktiv tätig werden und die Hoffnungen der Ministerin auf die Appellwirkung des Gesetzes sich erfüllen."

Zu den Eckpunkten im Einzelnen:

Der individuelle Auskunftsanspruch:
Ihm soll für die angestrebte Transparenz eine erhebliche Bedeutung zufallen. Allerdings wird der individuelle Auskunftsanspruch nicht gewährt in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Das aber sind gerade diejenigen Betriebe, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Entgeltlücke besonders groß ist. Sie lässt das Gesetz komplett außen vor.

Die Verpflichtung zum Einsatz betrieblicher Prüfverfahren:
Auf der Strecke geblieben ist bedauerlicherweise vor allem das wirksamste Instrument aus dem Gesetzentwurf: die Verpflichtung für Betriebe (wenigstens) ab 500 Beschäftigten, durch betriebliche Prüfverfahren die Entgeltbestandteile und -bedingungen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes zu durchleuchten. Nun soll es bei einer bloßen Aufforderung dazu bleiben. Solche Aufforderungen wurden schon oft erhoben; sie bleiben regelmäßig ohne Widerhall. Ihre Durchsetzungskraft wird durch die Aufnahme ins Gesetzblatt wohl kaum gesteigert werden. Die Berichtspflicht für Kapitalgesellschaften ab 500 Beschäftigten über ihre Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit sah schon der Koalitionsvertrag vor. Ob die Berichtspflicht erfolgreich sein kann, wird von der Ausformulierung im Gesetz abhängen. Auch hier gilt: nach den bisherigen Erfahrungen mit derart "weichen" Pflichten besteht für Optimismus kein Anlass.

"Stärkung" der Betriebsräte und der Tarifautonomie – ein im Prinzip lobenswertes Ziel. Ob es jedoch mit den Instrumenten dieses Gesetzes erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Weniger zweifelhaft ist es aber, dass unter dieser Überschrift im Gesetzentwurf der Ministerin vorgesehene Instrumente zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit eingeschränkt worden sind.

Zwar trifft es zu, dass die Entgeltlücke in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat und einen Tarifvertrag gibt, geringer ist als im Durchschnitt. Aber sie besteht dennoch und für ein Tätigwerden von Tarifparteien wie Betriebsräten zugunsten von mehr Entgeltgerechtigkeit hat es bisher keineswegs an gesetzlich gestützten Möglichkeiten gemangelt. Schon nach geltendem Recht haben Betriebsräte das Recht, Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten der Beschäftigten zu nehmen; das Betriebsverfassungsgesetz nennt ausdrücklich Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten, worauf das Gesetz jetzt Bezug nimmt.

Davon haben die Betriebsräte bisher wenig Gebrauch gemacht. Dass die Wiederholung und Konkretisierung im Lohngerechtigkeitsgesetz das ändern wird, bleibt bloße Hoffnung. Wenn das Gesetz allerdings entsprechend wirkt und die Betriebsräte ihr Recht zukünftig auch in Anspruch nähmen, würde ihre Einschaltung die Wirksamkeit des individuellen Auskunftsanspruchs stärken.

Keine Prüfpflicht für tarifgebundene Betriebe:
Was die Tarifparteien betrifft, ist zwar in den Gewerkschaften die Sensibilität gegenüber Entgeltdiskriminierung und die Bereitschaft, dagegen tätig zu werden, erheblich gewachsen. Sie stoßen aber auf Seiten der Arbeitgeber schon deshalb auf erheblichen Widerstand, weil diese mit dem Abbau von diskriminierenden Entgeltunterschieden Lohnkostensteigerungen befürchten. Die Einführung einer Prüfpflicht hätte hier die Position der Gewerkschaften gestärkt. So aber wird es bei den verschleiernden Erklärungen der Tarifparteien bleiben. Sie werden die Tarifverträge und deren Transparenz loben, dabei aber ausblenden, dass auch in Tarifverträgen Entgeltdiskriminierungen vorkommen und dass selbst bei diskriminierungsfreien Tarifverträgen die betriebliche Umsetzung immer noch ein erhebliches Diskriminierungspotenzial hat. Mehr noch: diese Diskriminierungen werden in tarifgebundenen Betrieben sogar geschützt, da bei der Beantwortung eines Auskunftsanspruchs auf die tarifliche Entgeltregelung verwiesen werden kann und eine Prüfung der Gleichwertigkeit von Arbeiten nicht stattfinden muss. Das gleiche Privileg genießen Betriebe, die lediglich Tarifverträge anwenden. Wie das der Tarifautonomie dienlich sein soll, bleibt unerfindlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 07.10.2016

SCHWERPUNKT II: Ausbau der Kindertagesbetreuung

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes zur Kindertagesbetreuung erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Dynamik des Betreuungsausbaus hat nachgelassen, das liegt aber nicht an der mangelnden Nachfrage von Eltern. Die wünschen sich mehr Kita-Plätze. So liegt die aktuelle Betreuungsquote von knapp 33 Prozent immer noch 10 Prozentpunkte unter dem vom Bundesfamilienministerium ermittelten Bedarf. Die Gründe liegen vor allem bei den fehlenden Fachkräften und einem Mangel an geeigneten und zugleich finanzierbaren Räumlichkeiten.

Die Ursachen für den Erzieher*innen- bzw. Fachkräftemangel sind vielfältig. Die Ausbildung ist lang und die Vergütung entspricht häufig nicht den anspruchsvollen Aufgaben. Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Entwicklung einer inklusiven und partizipativen Grundhaltung, die Umsetzung von Bildungsplänen, die präzise Beobachtung und Dokumentation, verstärkte Sprachförderung und die gezielte Förderung von Kindern unter drei Jahren sind wesentliche Aspekte, die hier zu nennen sind. Für diese pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt. Als Trägerin von knapp 2.500 Kitas wissen wir, dass es wichtig ist, an dem Fachkräftegebot festzuhalten. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich aber immense Probleme. Deshalb setzt sich die AWO für eine verbesserte Vergütung von Erzieher*innen ein, dies setzt voraus, dass die Kommunen als Hauptkostentragende der Angebote, in die Lage versetzt werden eine kostendeckende Finanzierung zu gewährleisten.

Die zweite große Herausforderung besteht für Kita-Betreiber in den stark gestiegenen Mietkosten. Besonders in den Großstädten, wo es viele Familien gibt, können deshalb kaum neue Kitas eröffnet werden.

Damit alle Familien, die es wünschen, einen Kita-Platz bekommen, muss der Bund mehr Verantwortung übernehmen. Die Lösung sieht die AWO in der dauerhaften Mitfinanzierung der Kindertagesbetreuung durch den Bund.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.09.2016

32,7 Prozent der unter drei jährigen Kinder wurden am Stichtag 1. März 2016 in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlicher Kindertagespflege betreut, das hat das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben. Zehn Jahre zuvor, im März 2006, lag die Betreuungsquote noch bei 13,6 Prozent.

„Dieser Anstieg ist Beleg für einen enormen gesellschaftlichen Wandel: Die frühe Betreuung in Kita oder Kindertagespflege wird von immer mehr Eltern gewünscht und genutzt. Das hat Auswirkungen auf die Anforderungen an gute Kinderbetreuung, quantitativ wie qualitativ“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Ich freue mich, dass es uns gelingt, dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung zu tragen. Aber es ist noch Luft nach oben. Damit alle Kinder zu ihrem Recht auf frühe Bildung kommen, müssen wir noch mehr tun.“

Möglich gemacht haben den Anstieg der Betreuungsquote die gemeinsamen Bemühungen von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Weit mehr als 400.000 zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung konnten so für Kinder unter drei Jahren seit 2006 geschaffen werden. Obwohl die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe von 2015 bis 2016 um 26.200 Kinder auf insgesamt knapp 719.600 gestiegen ist, muss sich der Ausbau aber weiter fortsetzen.

Rund 44 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren möchten einen Betreuungsplatz für ihre Kinder, das liegt über dem heutigen Angebot. Außerdem werden wieder mehr Kinder geboren. Und schließlich gilt es, die Kinder mit Fluchterfahrung so schnell wie möglich in die Kindertagesbetreuung zu integrieren. Deshalb sieht die Bundesregierung für die kommenden Jahre deutlich mehr Mittel für die Kindertagesbetreuung vor. Sie plant ein viertes Investitionsprogramm, mit dem den Ländern mehr als 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zum weiteren Ausbau des Platzangebots zur Verfügung gestellt werden.

In dieser Legislaturperiode hat der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm unterstützt. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung.

Daneben ist die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig.

„Für wirklich flächendeckend hohe Qualität der Betreuung brauchen wir weitere Anstrengungen. Wir brauchen in Politik und Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein dafür, dass mit frühkindlicher Bildung die entscheidenden Weichen für Chancen- und Bildungsgleichheit für alle Kinder gestellt werden“, so Bundesfamilienministerin Schwesig. „Eltern haben eine eindeutige Position dazu: rund 88 Prozent halten eine Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung für wichtig. Für die Politik ist das ein klarer Auftrag“ so Schwesig weiter.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.09.2016

Durch das Regierungshandeln der SPD ist frühkindliche Bildung heute ein relevanter Bildungsbereich. Es bedarf jedoch fortdauernder Anstrengungen, um die vielfältigen Chancen der frühkindlichen Bildung besser zu nutzen.

„Der engagierte Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist ein sozialdemokratischer Erfolg. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte die dynamische Entwicklung fortführen. Wir wollen allen Kindern ermöglichen, durch gute frühkindliche Bildung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu wachsen. In unserem Konzept für „neue Einstiegschancen“ schlagen wir daher eine Bund-Länder-Fachkräfteoffensive für den Erzieherberuf vor. Wir brauchen die menschlich und fachlich Besten, die mit Spiel und Motivation die Talente der Kinder zur Entfaltung bringen. Um sie für den Erzieherberuf zu begeistern wollen wir ihre Ausbildung vergüten, sie anschließend besser entlohnen und ihnen interessante Aufstiegsperspektiven bieten.

Die Menschen verstehen nicht, weshalb in unserem Land das Angebot an Kitas so unterschiedlich ist. Mit einem „Masterplan Kindertagesbetreuung 2025“ wollen wir deswegen bundesweit einheitliche Standards durchsetzen: Bis zum Jahr 2025 soll jedem Kind ab einem Jahr eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung zustehen. Vor allem aber wollen wir bis 2025 überall in Deutschland hohe Qualitätsstandards für frühkindliche Bildung etablieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei der von Familienministerin Manuela Schwesig angestoßene Qualitätsprozess.

Diese Forderungen sind im Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern entstanden. Gemeinsam mit ihnen erarbeitet die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Projekts Zukunft #NeueGerechtigkeit innovative Konzepte, um die Herausforderungen von morgen anzupacken. Damit Deutschland auch in Zukunft ein erfolgreiches und gerechtes Land bleibt, das zusammenhält.“

Das Konzept ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/web_pos_0616_chancen_einstiegschancen.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.09.2016

„Nach jahrelangen Erfolgsmeldungen im Kitaausbau werden nun erstmalig die Mängel auch statistisch erfassbar. Für Familien wird es erstmalig seit Beginn des Kitaausbaus wieder schwieriger, einen Kitaplatz zu finden“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE., die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zum Kitaausbau. Müller weiter:

„Ein Plus von 26.200 Plätzen im U3-Bereich reicht nicht aus, um den steigenden Bedarf an Kitaplätzen auszugleichen. In der Folge sinkt die Betreuungsquote nach jahrelangen Zuwachsraten erstmalig im Bundesdurchschnitt um 0,2 Prozentpunkte ab. Betroffen sind auch die westlichen Bundesländer, in denen der Kitaausbau besonders nötig ist wie Rheinland-Pfalz (-0,7), Schleswig-Holstein (-0,5), Hamburg (-0,4) und Bayern (-0,3). Das ist ein Alarmzeichen.

DIE LINKE. mahnt seit Langem, dass der Kitaausbau nicht ausreichend ist. Wir brauchen ein bundesweit gültiges Kitaqualitätsgesetz, damit Familien und ihre Kinder in allen Teilen des Landes gleiche Zugangsmöglichkeiten zur Kita haben. Der Bund muss sich stärker an der Verantwortung beteiligen, denn es ist ein Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.09.2016

Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 26.200 auf insgesamt knapp 719.600 Kinder gestiegen. Der Anstieg fiel damit weniger stark aus als in den Vorjahren (2015: +32.600). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der Ergebnisse zur Statistik der Kindertagesbetreuung weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 32,7% (2015: 32,9%). Die im Vergleich zum Vorjahr leicht niedrigere Betreuungsquote ergibt sich trotz einer gestiegenen Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren aus der Zuwanderung und einer höheren Geburtenzahl.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege tatsächlich betreuten unter 3-Jährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In den einzelnen Altersjahren der unter 3-Jährigen fallen die Betreuungsquoten und deren Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr unterschiedlich aus. Mit bundesweit 2,5% (2015:2,6%) hatte die Kindertagesbetreuung bei Kindern unter 1 Jahr eine vergleichsweisegeringe Bedeutung. Dagegen haben die Eltern von 36,1% der 1-Jährigen (2015:35,8%) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen; bei den 2-Jährigen waren es 60,6% (2015:61,3%). Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

In den westdeutschen Bundesländern betrug die Betreuungsquote unter 3-Jähriger im März 2016 durchschnittlich 28,1%. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 51,8%. Von den westdeutschen Flächenländern hatten Schleswig-Holstein mit 30,9% und Rheinland-Pfalz mit 29,9% die höchsten Betreuungsquoten, die niedrigste hatte Nordrhein-Westfalen (25,7%). In Brandenburg gab es bundesweit die höchste Betreuungsquote (57,2%).

Die Zahl der Kindertageseinrichtungen betrug Anfang März 2016 bundesweit 54.871. Das waren 335 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+0,6%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 3,8% auf 576.200. Gleichzeitig nahm die Zahl der Tagesmütter und -väter um 637 auf 43.470 ab (–1,4%).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2016

SCHWERPUNKT III: Kinderzuschlag

Anlässlich der familienpolitischen Beschlüsse des Koalitionsausschusses erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.FranziskaBrantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ministerin Schwesig ist wie so oft als Tigerin gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ernsthafte Entlastungen für Familien und insbesondere für Alleinerziehende gibt es nicht. Die heute beschlossenen Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Euro mehr Kindergeld und zehn Euro mehr Kinderzuschlag ändern kaum etwas an der Zahl armer Kinder und armer Familien. Die große Koalition verteilt weiter nach dem Gießkannenprinzip und ignoriert den grundsätzlichen Reformbedarf beim Kinderzuschlag, wie in der gesamten Familienförderung.

Besonders für Alleinerziehende wird sich an ihrer prekären Situation nichts ändern. Denn die Einigung zum Unterhaltsvorschuss wurde vertagt. Frau Schwesig hält damit ihre Versprechungen nicht und lässt Alleinerziehende im Regen stehen. Für uns ist klar: Die unhaltbaren Begrenzungen des Unterhaltsvorschusses gehören endlich abgeschafft. Sie haben mit der Realität von Alleinerziehenden nichts zu tun und führen dazu, dass sich viele von ihnen im Hartz IV-Bezug finden. Außerdem muss der Druck auf säumige Unterhaltszahler erhöht werden.

Von der Kindergelderhöhung und Erhöhung des Steuerfreibetrages profitieren gerade arme Familien nicht. Dies ist hochgradig ungerecht. Wir brauchen eine Familienförderung, die bei allen Familien ankommt. Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 06.10.2016

Als „unglaubliche Farce“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Koalitions-Pläne, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um lediglich 10 Euro und das Kindergeld sogar nur um 2 Euro anzuheben. Es sei familien- und armutspolitisch nicht vermittelbar, dass Kinder von Spitzenverdienern auch weiterhin deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer ausgehen, kritisiert der Verband.

„Diese halbherzige Mini-Anpassung bei Kinderzuschlag und Kindergeld wird weder die Armut von Familien wirksam bekämpfen, noch die Kluft zwischen armen und reichen Familien spürbar verringern. Im Gegenteil: Die soziale Ungleichheit in dieser Gesellschaft wird weiter verfestigt. Die Pläne der Bundesregierung stellen für alle Eltern ohne Spitzeneinkommen eine regelrechte Provokation dar“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Verband weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher liegt als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. Familien im Hartz-IV-Bezug gehen ganz leer aus, da das Kindergeld nach aktueller Rechtslage komplett auf den – nach Ansicht des Verbandes deutlich zu niedrigen und nicht bedarfsgerechten – Regelsatz angerechnet wird. „Eine solche Ungleichbehandlung ist einfach ungerecht. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, so Schneider.

Ziel müsse die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein. Der Paritätische fordert daher ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 290 Euro. Die Kinderregelsätze in Hartz IV seien darüber hinaus umgehend um 29 Prozent anzuheben und perspektivisch komplett zu reformieren. Auch das Instrument des Kinderzuschlags müsse praxisnah und realitätsgerecht angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig löst die geplante Erhöhung nicht das Grundproblem, dass zu viele Familien mit Kindern nicht vom Kinderzuschlag erreicht werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist deshalb eine umfassende Reform des Kinderzuschlags dringend notwendig. "Natürlich begrüßen wir grundsätzlich die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags um 10 Euro. Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider löst diese Erhöhung nicht das Grundproblem, dass der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst erreicht. Schon durch die letzte Erhöhung im Sommer dieses Jahres hat sich die Zahl der Empfänger nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig gehen Armutsforscher davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Hier besteht also dringender Reformbedarf", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die komplizierten Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze die ausschlaggebenden Faktoren, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. "Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform. Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz im Sommer präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden", so Hofmann weiter. "Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Auch das muss sich ändern."

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung zahlreiche weitere Maßnahmen. Der vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeigt: Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern – gleich welcher Herkunft – eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der Beratungen im Haushaltsausschuss zu den Etats des Bildungs- und des Familienministeriums für 2017 erklärt EkinDeligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und grüne Berichterstatterin für diese Bereiche:

Die Große Koalition hat es abermals verpasst, die Weichen im Bundeshaushalt für mehr Bildungsintegration zu stellen. Angesichts der vielen geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die von der Kita über Schule, Berufsschule oder Hochschule einen erfolgreichen Weg durchs Bildungssystem gehen wollen, brauchen wir zielgerichtete Investitionen in Bildungsinfrastrukturen. Davon profitieren auch alle anderen Kinder.

Wir haben in den Haushaltsberatungen konkrete Vorschläge vorgelegt und wollen in der Kinderbetreuung den Platzausbau sowie die Betreuungsqualität mit zusätzlich 1,6 Milliarden Euro stärken. Um den Sanierungsstau an unseren Schulen zu beheben und den Umbau zum Ganztagsbetrieb voranzutreiben, beantragen wir ein Schulsanierungsprogramm. Die Berufsschulen spielen eine wichtige Rolle bei der Integration junger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und sollen mit Bundesunterstützung zu echten Integrationszentren werden. Um den Mangel an Lehrkräften für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache zu beheben, wollen wir die Hochschulen dabei unterstützen, in diesem wichtigen Bereich mehr pädagogisches Personal auszubilden. Wir kritisieren, dass die Koalition einige notwendige Erhöhungen in der Flüchtlingsarbeit für dieses Jahr nicht auch schon für das nächste Jahr fortgeschrieben hat. Das betrifft wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die psychosoziale Versorgung oder auch den Garantiefonds Hochschule.

Wenn wir wollen, dass Integration gelingt, müssen wir in Kinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende investieren. Das sind zukunftsweisende Investitionen, die unser Land insgesamt weiter bringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2016

Zu den Forderungen der Familienministerin nach einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses erklärt Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und zuständig für den Etat des Familienministeriums:

Die von Familienministerin Schwesig vorgeschlagene Verbesserung für Alleinerziehende steht in den Sternen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Bundesländer einer Bundesinitiative zustimmen, die den Bund finanziell besser stellt, sie selbst aber mit 530 Millionen Euro jährlich belastet. Selbst die Familienministerin hat sich heute im Haushaltsausschuss die Forderung nach Kompensationen für die Länder nicht zu Eigen gemacht. Es sieht sehr nach einer politischen PR-Nummer aus, wenn sie zwar öffentlich vehement Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss fordert, bei den Finanzbelastungen für die Bundesländer aber auffallend schmallippig bleibt.

Die Entfristung des Unterhaltsvorschusses würde die extreme Armutsgefährdung Alleinerziehender massiv lindern. Das ist schon lange überfällig. Ihr Armutsrisiko ist mittlerweile auf über 40 Prozent gestiegen, und das trotz stetig steigender Erwerbsquote von Alleinerziehenden. Schwesig trifft also im Prinzip den Nerv der Sache. Aber mehr Unterstützung von Alleinerziehenden wird den Staat Geld kosten. Sollte die Bundesregierung die Lasten der Maßnahme auf die Länder abwälzen wollen, wird das Vorhaben scheitern. Schwesig hat selber vorgerechnet, dass der Bund erheblich beim Arbeitslosengeld II sparen würde, die Länder aber über eine halbe Milliarde Mehrkosten hätten – jährlich.

Wir haben die Entfristung des Unterhaltsvorschusses in den Haushaltsberatungen beantragt und das mit knapp 700 Millionen Euro für den Bundeshaushalt unterlegt. Damit wäre die Initiative durch den Bund finanziert, der aber dadurch auch Entlastungen im eigenen Budget erhielte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2016

Anlässlich der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe in der morgigen Kabinettssitzung erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist gespickt mit groben methodischen Fahrlässigkeiten und Rechentricks. Wie schon bei der letzten Regelsatzberechnung wird der Regelsatz klein gerechnet. So werden willkürlich Ausgaben, wie Malstifte für Kinder oder Adventsschmuck, gestrichen. Auch Handykosten werden nicht berücksichtigt. Durch diese Streichungen erhalten die Leistungsbeziehenden im Ergebnis erheblich weniger als die 15 Prozent der Bevölkerung, die mit den geringsten Einkommen auskommen und die als Vergleichsgruppe für die Berechnung verwendet werden.

Die Berechnung der Bedarfe der Kinder grob fahrlässig. Die Streichung von Ausgaben wirkt sich bei ihnen besonders stark aus. Zudem ist die Zahl der Haushalte, auf deren Grundlage die Bedarfe der Kinder ermittelt werden, viel zu klein um verlässliche Aussagen zu treffen. Mit diesem Vorgehen gefährdet die Bundesregierung das Wohlergehen und die Zukunft dieser Kinder.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die unzureichende Erstattung von unvermeidlichen größeren Anschaffungen, wie eines Kühlschrankes oder einer Waschmaschine. Die Leistungsberechtigten erhalten dafür nach dem vorgelegten Gesetzentwurf monatlich 3,23 Euro. Es ist völlig unrealistisch, dass sie sich davon Anschaffungen wie eine Waschmaschine leisten können.

Verfassungsrechtlich ist das Gesetz auf Kante genäht, da mehr als fraglich ist, ob die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Ausgleichsmöglichkeiten für unterschiedliche Bedarfe tatsächlich vorhanden sind. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden unzureichend umgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Ermittlung des Regelsatzes ausschließlich zuverlässige Methoden und aussagekräftige Zahlengrundlagen zu verwenden. Rechentricks haben bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht zu suchen. Das Ergebnis wäre ein deutlich höherer Regelsatz. Dieser wäre auch notwendig, um allen Menschen ein menschenwürdiges Leben und echte Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2016

Das Armutsrisiko der Gesamtbevölkerung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent geklettert und hat damit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Die Zunahme beruht ausschließlich auf einem spürbaren Anstieg beim Anteil der armutsgefährdeten Menschen mit Migrationshintergrund. Die Armutsquote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist hingegen bei 12,5 Prozent konstant geblieben (siehe auch die Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor; Link unten). Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Beginn der jüngsten Einwanderungswelle von Flüchtlingen zu beobachten ist. Dies geht aus neuen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die Eric Seils vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet hat. „Die Daten widersprechen der Vorstellung, dass die Einwanderung zu einer Verarmung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beitragen würde“, sagt der Sozialforscher. „Es ist vielmehr so, dass die Neuzuwanderer aus den vergangenen beiden Jahren zeitverzögert in der Statistik auftauchen. Da sie meist ein sehr niedriges Einkommen haben, schlägt sich das nun in der Armutsquote nieder.“

Als armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Personen in Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Sehr hohe Armutsrisiken weisen nach den Daten jene Bevölkerungsgruppen auf, die neu in die Bundesrepublik gekommen sind. Von jenen, die vor weniger als fünf Jahren eingewandert sind, leben 41,9 Prozent unter der Armutsgrenze. Einwanderer aus Herkunftsländern der gegenwärtigen Einwanderungswelle weisen extrem hohe Werte auf. Dies gilt etwa für syrische (78,1 Prozent), irakische (65,0 Prozent), pakistanische (59,3 Prozent) und afghanische (58,1 Prozent) Einwanderer. Ein Vergleich mit vorangegangenen Einwanderergruppen zeigt laut Seils aber, dass das Armutsrisiko mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt.

„Bei der Bewertung der neuen Zahlen ist Augenmaß gefragt“, sagt Seils. Bei den Einwanderern der aktuellen Flüchtlingswelle sollte zunächst im Vordergrund stehen, dass sie Verfolgung und Krieg entgangen sind. Kurzfristig sollte die Einkommensarmut dieser Gruppen daher nicht dramatisiert werden. Es komme gleichwohl darauf an, die Einwanderer möglichst schnell ausreichend zu qualifizieren, damit sie ihren Unterhalt aus eigener Kraft bestreiten und sich in die Gesellschaft integrieren können. Dass das in der jüngsten Vergangenheit nicht immer gelungen sei, zeige die Armutsquote unter Migranten, die vor mehr als einem Vierteljahrhundert nach Deutschland gekommen sind: Von ihnen lebt noch immer mehr als ein Fünftel unterhalb der Armutsgrenze. „Dieser hohe Wert macht, ebenso wie der Umstand, dass in einer Zeit mit geringer Arbeitslosigkeit die Armutsquote insgesamt nicht sinkt, deutlich, dass Maßnahmen gegen Armut und Ungleichheit weit oben auf der Tagesordnung stehen sollten“, sagt WSI-Experte Seils. Neben kontinuierlichen Anstrengungen zur Qualifizierung wirke der Mindestlohn flankierend, weil er Lohndumping bei geringer qualifizierten Tätigkeiten begrenzt.

Die Kurzanalyse mit Grafiken im WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67254.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.09.2016

In der thüringischen Stadt Jena lag die Väterbeteiligung beim Elterngeld für Nachwuchs, der im Jahr 2014 geboren wurde, bei 57,8%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, löste Jena damit den bayerischen Landkreis Main-Spessart von der Spitzenposition ab. Hier war die Väterbeteiligung mit 49,5% am sechsthöchsten. Im Bundesdurchschnitt lag die Beteiligung von Vätern bei 34,2%; die Mütterbeteiligung betrug 95,9%.

In acht von zehn Kreisen (in 334 von insgesamt 402 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten) lag der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld in Anspruch genommen haben, bei mindestens 25%. In fast der Hälfte der Kreise (191) wurde sogar ein Anteil von mindestens 35% erreicht – mit einer klaren regionalen Konzentration im Süden und Südosten Deutschlands.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom bisherigen Einkommen der Elterngeldbeziehenden. Auch hier gab es deutliche regionale Unterschiede: Die 286 kreisfreien Städte und Landkreise, in denen der durchschnittliche Elterngeldanspruch von vor der Geburt erwerbstätigen Vätern mindestens 1.200 Euro betrug, befanden sich ausschließlich im früheren Bundesgebiet. 18 der 19 Kreise, in denen dieser Anspruch weniger als 1.000 Euro betrug, lagen in ostdeutschen Bundesländern.

Der Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, war mit bundesweit durchschnittlich 1.266 Euro – wie auch schon in den Vorjahren – deutlich höher als der Elterngeldanspruch von vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern (921Euro). Anders als bei den Vätern betrug der vergleichbare durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch von Müttern nur in 32 Kreisen mindestens 1.000 Euro. Die unterschiedlich hohen Elterngeldansprüche sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Väter häufiger vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und in der Regel ein höheres anrechenbares Einkommen erzielten.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes für im Jahr 2014 geborene Kinder lag im Schnitt für Väter bei 3,1 Monaten und für Mütter bei 11,6 Monaten. Während die Bezugsdauer bei Müttern regional ähnlich war, unterschied sich diese bei Elterngeld beziehenden Vätern deutlich. Die höchsten Anteile an Vätern, die sich für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten entschieden, gab es in Bayern (85%) sowie in Baden-Württemberg und Thüringen (84%).

Die Statistiken und Publikationen zum Elterngeld sind hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenKreise.html;jsessionid=5B4B1A0E6BC4CA4E42A03F01F48721A0.cae2.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.10.2016

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2% gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20.800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7%. Bei knapp 24.200 Verfahren (+7,9%) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen(+4,0%) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41.300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (–1,0%).

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7%). In 27,0% der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1%) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4% der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4%), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel (19,4%) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) waren mit 22,1% beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3% an den Verfahren, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) nur noch von 16,8%.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7% der Verfahren. Bei 12,2% waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4% kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9%) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise: Eine Gefährdungseinschätzung gemäß Paragraf 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einer Minderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht. Diese Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt in den Jugendämtern in Zusammenwirkung mehrerer Fachkräfte. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann.

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe sind unter Publikationen Soziales hier abrufbar: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/ThemaSoziales.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.10.2016

Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2015 in allen westdeutschen Bundesländern außer Hamburg über dem Niveau des Jahres 2005. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war der Anstieg des Armutsrisikos in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen am stärksten.

Dort erhöhte sich das Armutsrisiko im Vergleich zum Jahr 2005 um 3,1 Prozentpunkte auf 17,5 % im Jahr 2015. In Berlin (+ 2,7 Prozentpunkte) und Bremen (+ 2,5 Prozentpunkte) war der Anstieg des Armutsrisikos im Jahr 2015 gegenüber 2005 ebenfalls überdurchschnittlich.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.09.2016, gekürzt

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. In einem Antrag (18/9797(http://dip.bundestag.de/btd/18/097/1809797.pdf)) fordert sie die Bundesregierung auf, eine Strategie des "aktiven Alterns" zu entwickeln und umzusetzen. So soll unter anderem ein Förderprogramm aufgelegt werden, das über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote und soziale Sicherung in Städten und Gemeinden informiert. Zudem soll das Programm "Altersgerecht Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Bundesmitteln in Höhe des tatsächlichen Bedarfs ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 werde der Bedarf an barrierefreien Wohnungen auf drei Millionen steigen. Die Grünen fordern zudem, dass das Nahverkehrsangebot ausgebaut und konsequent barrierefrei gestaltet wird.

Die Grünen berufen sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, nach denen bis zum Jahr 2050 etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird. Es bedürfe deshalb einer Strategie, die den verschiedenen Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situationen älterer Menschen gerecht werde.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 563 vom 29.09.2016

Die Fraktion Die Linke will Kinderarmut besser bekämpfen und verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen Aktionsplan gegen Kinderarmut aufzulegen. In einem entsprechenden Antrag (18/9666 (http://dip.bundestag.de/btd/18/096/1809666.pdf)) stellt die Fraktion fest, dass Kinderarmut "eines der prägendsten und gravierendsten Probleme in diesem Land" sei. Soziale Sicherheit sei aber ein soziales Menschenrecht und damit unverzichtbar zur Verwirklichung des Kindeswohls, schreiben die Abgeordneten.

Der Aktionsplan soll unter anderem festlegen, dass die Höhe der Sozialleistungen Armut von Kindern und Jugendlichen künftig ausschließt, dass der Bezug von Leistungen repressionsfrei gestaltet wird und dass die Leistungen und die Beratung der Familien entbürokratisiert werden. Außerdem soll eine eigene Kindergrundsicherung für Kinder und Jugendliche eingeführt werden, um "alle Kinder und Jugendlichen aus der Armut zu befreien" und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Der Aktionsplan soll ferner von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Erhöhung des Mindestlohns und einer Erhöhung des Kindergeldes flankiert werden, fordern die Linken.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 532 vom 21.09.2016

Hierzu kommentiert das ZFF: Das ZFF begrüßt es sehr, dass das Thema Kinderarmut auf der Agenda des Bundestages steht und derart umfassend diskutiert wird. Die Linke fordert in ihrem Vorstoß eine Kindergrundsicherung einzuführen, „die monetäre und infrastrukturelle Leistungen umfasst“. Das Bündnis, in welchem das ZFF seit vielen Jahren für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung streitet, betont ebenfalls, wie wichtig es ist, Geldleistungen und Infrastrukturausbau nicht gegeneinander auszuspielen. Es ist wichtig, dass wir tatsächlich beides erreichen! Gleichzeitig sollte die Höhe einer Kindergrundsicherung – entsprechend eines soziokulturellen Existenzminimums – auch mit den Kosten der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeangeboten in Verbindung gesetzt werden.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zentrales Ziel einer SGB VIII-Reform in dieser Legislaturperiode sollte ein „inklusives SGB VIII“, die Zusammenführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für alle Kinder- und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sein. Die bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform sind so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass mittlerweile deutlich ist, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist.

Durch die vorgesehene Auflösung der individuellen Rechtsansprüche von Eltern auf „Hilfe zur Erziehung“ durch eine Ausweitung des Ermessens öffentlicher Träger und davon umschlossene Möglichkeiten, Hilfesuchende auf Regelangebote zu verweisen, soll eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht werden.

Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht soll das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art von Finanzierungsformen so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die – wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt – geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.

Mit solchen Rahmungen – der Auflösung der individuellen Rechtsansprüche und

Auflösung der Finanzierungsstrukturen – werden auch Grundbedingungen für den Willen zur Überführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterspült. Eltern behinderter Kinder haben kein Interesse daran, mühsam erkämpfte Fortschritte im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe durch den Zuständigke itswechsel in ein SGB VIII zu verlieren. Sie hofften auf einen deutlichen Zugewinn an Leistungsfähigkeit für ihre Kinder. Jetzt drohen ihnen die Ungewissheiten der jeweiligen Ermessensausübung. Diese Dimensionen der Veränderungen, die in den Arbeitsentwürfen deutlich werden, sind weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Eine Reform des SGB VIII braucht einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs!

Da die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, da ihre Gesamtkonstruktion verfehlt ist, fordern wir das BMFSFJ auf, dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. In einen solchen Anlauf müssen auch bisher ausgesparte Problemlösungen eingebracht werden. Der Abbau des Personals in der Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren ist drastisch.

Diese Infrastruktur braucht dringend eine Stärkung, für die wir bereits 2014 Vorschläge gemacht haben.

Auch die rechtliche Absicherung von präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche in besonders belasteten Situationen – wie z. B. von Beratungsstellen zu Fragen des sexuellen Missbrauchs – ist ein offenes Problem, das dann einbezogen werden muss. Wir werden uns am Erarbeitungsprozess eines inklusiven SGB VIII, das diesen Namen verdient und Rechtssicherheit für Hilfesuchende und Hilfeerbringer zur Basis hat, intensiv beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.09.2016

Auf 520 Euro muss nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle der Regelsatz in Hartz IV angehoben werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben.

Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. „Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, dem Rotstift geopfert wurden. Statt das soziokulturelle Existenzminimum zu garantieren, wie es die Verfassung vorsieht, werde fast ausschließlich ein physisches Existenzminimum berechnet.

„Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der Paritätische fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.09.2016

„Keine Frage: Die Länder haben große Anstrengungen unternommen, um Geflüchteten und Asylbewerbern möglichst schnell Bildungsangebote zu machen. Trotzdem gibt es noch keinen Grund, sich selbst zu feiern. So dauert es beispielsweise viel zu lange bis geflüchtete Kinder die Chance bekommen, eine Kita oder eine Schule zu besuchen“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Freitag in Frankfurt a .M. mit Blick auf die Tagung der Kultusministerkonferenz in Bremen.

Tepe forderte mehr Unterstützung für die Beschäftigten in Kitas und Schulen: „Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte brauchen mehr Zeit, um sich fortbilden zu können, für den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, die Beratung der Betroffenen und die Koordinierung mit den zuständigen Behörden.“

Sie mahnte deshalb an, dass deutlich mehr Lehrkräfte als bisher ausgebildet und eingestellt werden müssten, insbesondere mit der Zusatzqualifikation Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache. Zudem sei der Bund gefordert, die Länder noch stärker als in der Vergangenheit zu unterstützen. „Denn: Bildung kann nicht warten. Sie ist der Schlüssel zur Integration geflüchteter und asylsuchender Menschen in die Gesellschaft“, betonte die GEW-Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 07.10.2016

Für einen Kurswechsel in der Bildungspolitik und der Finanzierung des Bildungswesens hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. Sie schlug ein Investitionsprogramm in Bund und Ländern vor, um den Bildungsbereich zukunftsfähig zu machen. GEW-Vorsitzende Marlis Tepe und Doro Moritz, Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, gaben heute während einer Pressekonferenz in Berlin den Startschuss für die bundesweite Initiative „Bildung. Weiter denken!“.

„Bildung ist ein Menschenrecht. Sie unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung, ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und eröffnet Zugänge zum Arbeitsmarkt. Der Zustand des Bildungswesens steht der Bedeutung der Bildung, die immer wieder gerne in Sonntagsreden beschworen wird, jedoch diametral entgegen“, betonte Tepe. „Das gilt für Quantität und Qualität der Bildungsangebote und -einrichtungen ebenso wie für deren Finanzierung. Deshalb braucht Deutschland mehr und bessere Bildungsangebote für alle Menschen!“ Als zentrale Aufgaben benannte die GEW-Vorsitzende den Ausbau der Inklusion und der Ganztagsangebote, die Integration geflüchteter Menschen, die Verbesserung der Kitaqualität sowie ein Sanierungs- und Neubauprogramm für die Bildungseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, die gute Bildungsangebote ermöglichen. „Alle diese Aufgaben stehen und fallen mit qualifiziertem Personal. Deshalb brauchen wir an erster Stelle eine Offensive, um Erzieherinnen, Sozialarbeiter, Lehrkräfte und Wissenschaftler zu gewinnen“, sagte Tepe. „Hier unsere Vorschläge, damit Bund, Länder und Kommunen diese Herausforderungen stemmen können.“

„Das Kooperationsverbot für den Bildungsbereich muss endlich fallen. Dann könnte der Bund Länder und Kommunen ohne Umwege bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben unterstützen. Dass wir politisch noch nicht so weit sind, darf keine Ausrede dafür sein, die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun“, unterstrich Tepe. „Unsere Forderungen, die wir mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 machen, lassen sich auch ohne Grundgesetzänderung umsetzen.“

Tepe stellte die Kernaussagen des 15-Punkte-Programms der Bildungsgewerkschaft zur Bundestagswahl vor: „Der Bund kann Länder und Kommunen bei der Sanierung, Modernisierung und dem Neubau von Schulen und Hochschulen entlasten. Wenn in Klassenräumen der Putz von den Wänden fällt oder die Schülerinnen, Schüler und Studierenden den Gang zur Toilette scheuen, leidet auch der Lernprozess. Für Ganztag und Inklusion brauchen die Bildungseinrichtungen darüber hinaus andere Lernräume als etwa im Schulalltag vergangener Jahrzehnte. Der Bund kann mit einem Sanierungs- und Modernisierungsprogramm unmittelbar dazu beitragen, die Lehr- und Lernqualität zu verbessern.“ Dieses Programm müsse auf zehn Jahre angelegt sein. Es erfordere einen jährlichen Investitionsbedarf von 3,2 Milliarden Euro für die Schulen und einer Milliarde Euro für die Hochschulen. „Im Gegenzug müssen sich die Länder verpflichten, mehr Personal einzustellen und die Bezahlung der Pädagoginnen und Pädagogen strukturell zu verbessern“, unterstrich Tepe.

„Darüber hinaus muss der Bund den Ausbau der Schulsozialarbeit dauerhaft fördern. Wir brauchen einen Schlüssel von einem Sozialarbeiter auf 150 Schülerinnen und Schüler“, sagte die GEW-Vorsitzende. Um die entsprechenden Stellen zu schaffen, seien jährlich rund 2,7 Milliarden Euro notwendig.

Zudem könne der Bund auch als Gesetzgeber einiges bewegen. „Wir brauchen dringend ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, das hohe Standards sichert. Mit diesen, die die Fachkraft-Kind-Relation, die Freistellung der Leitungskräfte, die Fachberatung und die Anerkennung mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit festschreiben, verbessert sich die Qualität in den Kitas strukturell deutlich.“ Das sei dringend notwendig. Nach dem erfolgreichen quantitativen Ausbau der Kitas werde immer deutlicher, dass es in den Einrichtungen erhebliche Qualitätsunterschiede und –mängel gibt. „Dabei belegen alle Studien: In der frühen Kindheit werden die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie gestellt“, sagte Tepe. Es gebe bundesweit einen Bedarf von deutlich mehr als 100.000 vollzeitbeschäftigten Fachkräften an Kitas. Für diese Stellen müssten rund fünf Milliarden Euro bereitgestellt werden.

Die GEW-Vorsitzende setzte sich dafür ein, dass sich der Bund stärker als bisher an den Hochschulen engagiere: „Der Hochschulpakt muss ausgebaut werden. Mittelfristig muss der Pakt in eine deutlich bessere Grundfinanzierung der Hochschulen umgewandelt werden.“

„Ja: Gute Bildung ist teuer. Schlechte Bildung ist aber so teuer, dass unser Land sie sich nicht leisten kann“, sagte Moritz. „In fast allen Bundesländern haben wir – wie in Baden-Württemberg – Lehrermangel. Die meisten Länder hatten zu Beginn des Schuljahres Probleme, allein die Stellen zu besetzen, um die Unterrichtsversorgung sicher zu stellen. In Baden-Württemberg konnten zehn Prozent der unbefristeten Stellen, überwiegend für Beamtinnen und Beamte, nicht besetzt werden – vor allem in den Grundschulen.“ In Sachsen beispielsweise seien zum neuen Schuljahr 45 Prozent der Stellen mit Seiteneinsteigern besetzt worden, in der Mittelschule sogar 54 Prozent. In Rheinland-Pfalz seien 25 Prozent der neu eingestellten Lehrkräfte in der Grundschule keine ausgebildeten Grundschullehrkräfte. Die Gründe für den Lehrermangel: Wegen der starken Pensionsjahrgänge gebe es erheblichen Ersatzbedarf. Zudem erfordere etwa die sachgerechte Umsetzung der Inklusion in großem Umfang zusätzliche Lehrkräfte, aber auch Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter. „Wir müssen den Lehrerberuf wieder attraktiver machen: Dazu gehört: die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere der Grund- und Hauptschullehrkräfte, zu verbessern“, betonte Moritz.

„Auf den Anfang kommt es an! Deshalb muss der Beruf der Erzieherin aufgewertet werden“, sagte Moritz. „Baden-Württemberg hat zwar im Kita- und Krippenbereich bundesweit den besten Personalschlüssel. Allerdings sagt dieser nichts darüber aus, wie viel Arbeitszeit einer Fachkraft direkt beim Kind ankommt: Weder Leitungstätigkeit noch Vor- und Nachbereitungszeit, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit sind hier eingerechnet. Deshalb ist die Fachkraft-Kind-Relation entscheidend.“ 20 Prozent der Kitas, so Moritz, hätten keine Zeitkontingente für Leitungsarbeit. Deshalb verlange die GEW je Kita-Gruppe 25 Prozent Freistellung für Leitungstätigkeiten. „Allein dafür sind in den Kitas 2.000 zusätzlichen Stellen notwendig“, sagte die GEW-Landesvorsitzende.

„Unsere Vorschläge lassen sich alle finanzieren: Dafür muss der Staat seine Einnahmen erhöhen“, sagte Tepe. „Deshalb brauchen wir eine Reform der Einkommensteuer: Kleine und mittlere Einkommen müssen ent-, hohe Einkommen stärker belastet werden.“ Sie wies auf das Steuerkonzept hin, das die GEW vorgelegt hat. Zudem sprach sich Tepe dafür aus, die Vermögensteuer wieder einzuführen, große Erbschaften stärker zu besteuern und die Gewerbe- zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiter zu entwickeln: „Diese Maßnahmen bringen jährlich fast 74 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen.“

Weiteren Informationen sind hier zu finden: http://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/, darunter:

• Statement Marlis Tepe, GEW-Vorsitzende,

• Statement Doro Moritz, Vorsitzende GEW Baden-Württemberg,

• GEW-Positionen zur Bundestageswahl,

• Factsheet Zahlen, Daten, Fakten zur Bildung,

• GEW-Steuerkonzept: „Richtig gerechnet!“,

• Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen und

• „Erziehung und Wissenschaft“ 9/2016.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 22.09.2016

Bleibt nach einer Trennung der Unterhalt für ein gemeinsames Kind aus, greift der Unterhaltsvorschuss. „Es ist gut und richtig, wenn der Staat im Sinne des Kindeswohls einspringt, falls ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt“, erklärt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh mit Blick auf die morgige Beratung des Unterhaltsvorschussgesetzes. „Doch grundsätzlich muss dieser Elternteil konsequenter in die finanzielle Verantwortung genommen werden. Das entspricht der elterlichen Erstverantwortung!"

Weil in der Praxis erschreckend viele Elternteile ihren Barunterhalt nicht oder nur teilweise leisten, braucht es Regelungen und Maßnahmen, die den zuständigen Stellen den Rückgriff auf säumige Unterhaltszahler erleichtern und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. „Denn wer sich für ein Leben mit Kind entscheidet, trägt auch die Verantwortung für seinen Nachwuchs und darf sich nicht länger arm rechnen“, so der DFV-Präsident.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig will beim Unterhaltsvorschuss die Altersbegrenzung auf 18 Jahre erhöhen und die Höchstbezugsdauer aufheben. Für rund eine halbe Million Kinder bundesweit und ihre alleinerziehenden Elternteile, die Unterhaltsvorschuss beziehen, ist das eine gute Nachricht. Dennoch bedarf es noch einer wichtigen Nachbesserung. Das Kindergeld wird bisher beim Unterhaltsvorschuss – anders als beim gezahlten Kindesunterhalt – vollständig angerechnet. Die Hälfte des Kindergeldes muss aber künftig beim betreuenden Elternteil verbleiben. Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende leben in Deutschland. Obwohl sie überwiegend gut ausgebildet sind – fast vier von fünf haben einen mittleren bis hohen Bildungsabschluss – sind knapp 42 Prozent von Einkommensarmut bedroht, heißt es in der Studie „Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf“ der Bertelsmann Stiftung (2016). Etwa die Hälfte der 1,9 Millionen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Hartz IV beziehen, leben demnach in einem Haushalt mit nur einem Elternteil.

Weitere Informationen und die Studie der Bertelsmann Stiftung (Weiterleitung auf der Website) sind hier zu finden: http://deutscher-familienverband.de/19-familie/familienpolitik/606-bertelsmann-stiftung-kinder-als-armutsrisiko?acm=1549_154.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 07.10.2016

Etwa jeder dritte der im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommenen 890.000 Flüchtlinge ist ein Kind oder Jugendlicher. Bei den unter 18-Jährigen wurden sehr viele Erstanträge auf Asyl für Säuglinge und Kleinkinder gestellt. Die meisten dieser sehr jungen Kinder werden voraussichtlich auf Dauer hier bleiben. Inwieweit die sprachliche, soziale und kulturelle Integration gelingt, entscheidet sich in den ersten Monaten und Jahren. Orientierungspunkt für sämtliche Integrationsbemühungen müssen die für jedes Kind geltenden Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention sein.

„Kinder mit Fluchterfahrungen sind besonders schutzbedürftig. Sie benötigen sichere Orte für Kinder, in denen anerkannte Standards gelten, um sie vor Unfällen, Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

„Ebenso notwendig sind Spiel- und Bildungsangebote, sowohl in den Flüchtlingsunterkünften als auch in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Junge Kinder können nicht warten. Die Integration in Einrichtungen der frühen Tagesbetreuung und der Gesundheitsfürsorge muss zügig erfolgen, damit die Kinder ihre oft sehr belastenden Erfahrungen verarbeiten können und die Chancen, die sich ihnen in Deutschland bieten, nutzen können. Dies ist auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft.“

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „WIR SIND DA! Kinder aus Krisenregionen – Eine Herausforderung für unsere Gesellschaft“ am 7./8. Oktober im Rheinischen Industriemuseum in Oberhausen in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland fordert die Deutsche Liga für das Kind:

(1) die verpflichtende Einführung von Kinderschutzstandards einschließlich Beschwerdemöglichkeiten in allen Einrichtungen, in den sich geflüchtete Kinder aufhalten;

(2) den Ausbau der Sprachförderung und Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kindertageseinrichtungen;

(3) uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder;

(4) beschleunigte Entscheidungen über Aufenthaltsperspektive und Familienzusammenführung unter Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls sowie

(5) die Verankerung traumapädagogischer und interkultureller Inhalte in den Aus- und Fortbildungen für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, gehören der Geschäftsführer des Deutschen Komitees für UNICEF, Christian Schneider, der Direktor des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, die Oberärztin in der Ambulanz für seelisch erkrankte Kinder und Jugendliche am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Dr. med. Kerstin Stellermann-Strehlow, der fachliche Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg, Dr. Thomas Meysen, sowie Petra Wagner, Direktorin des Instituts für den Situationsansatz und Leiterin der Fachstelle Kinderwelten in Berlin.

In einem YouTube-Kanal „Mein Baby. Filme für Eltern in Arabisch“ hat die Deutsche Liga für das Kind kurze zweisprachige Filme (Regie: Anja Freyhoff und Thomas Uhlmann) mit Informationen für Eltern zu Schwangerschaft, Geburt, Familie, Erziehung und Kinderrechten veröffentlicht. Zehn neue Filme und Übersetzungen bestehenden Materials wurden gefördert vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der YouTube-Kanal ist hier zu finden: https://www.youtube.com/channel/UCnQMfgtyGGMZ8vFx_ohwzYw.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e. V. vom 07.10.2016

Am 9. September trat der neu gegründete Beirat des Bundesverbandes für Kindertagespflege zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Zum Vorsitzenden des Gremiums, das den Bundesverband beraten und zukünftige Entwicklungen der Kindertagespflege diskutieren soll, wurde Prof. Dr. Gabriel Schoyerer gewählt. Die Bundesvorsitzende Inge Losch-Engler erklärte dazu: „Ich bin sehr froh, dass wir nun einen Beirat aus sehr profilierten Persönlichkeiten verschiedener Berufe haben.

Die interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht es, Entwicklungen in der Kindertagespflege von verschiedenen Seiten zu betrachten und Ideen für eine bessere Qualität der frühkindlichen Betreuung zu entwickeln. Ich danke den Mitgliedern des Beirates für die lebhafte und konstruktive Diskussion, die sich bereits in der ersten Sitzung gezeigt hat“.

Die Mitglieder des Beirates sind:

Dr. Elisabeth Benterbusch, Wiss. Dienst des Deutschen Bundestages,
Ingrid Fischbach, Mitglied des Bundestages,
Dieter Gerber (Stellv. Vorsitz), Stellv. Bundesvorsitzender,
Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge,
Dr. Eitel-Siegfried Samland, Staatl. Fachschule für Sozialpädagogik Hamburg,
Prof. Dr. Gabriel Schoyerer (Vorsitz), Kath. Stiftungsfachhochschule München,
Prof. Dr. Stefan Sell, Hochschule Koblenz, Campus Remagen,
Gabriele Stein, Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg,
Mirjam Taprogge-Essaida, Rechtsanwältin und Mediatorin und
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für Kindertagespflege e. V. vom 16.09.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) appelliert an die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes auszubauen. Familienministerin Schwesig hatte einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt und setzt sich dafür ein. „Eine Stärkung des Unterhaltsvorschuss liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern“, unterstreicht Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des VAMV.

„Alleinerziehende warten darauf, dass der überfällige Ausbau dieser armutsvermeidenden Leistung bald umgesetzt wird.“ Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. „Die willkürlich gesetzte Altersgrenze von 12 Jahren und die Deckelung der Bezugszeit des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre führen dazu, dass Kinder getrennter Eltern plötzlich ohne Unterhalt dastehen. Alleinerziehende stellt das vor massive Probleme“, kritisiert Solveig Schuster.

Hintergrund: Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist und immer mindestens 95 Euro unter der regulär dem Kind zustehenden Unterhaltszahlung liegt. „Der Unterhaltsvorschuss muss gestärkt werden: Das ist zu erreichen, in dem das Kindergeld nicht länger vollständig an die Leistung angerechnet wird, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist. „Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. Eine Erhöhung des Kinderzuschlags ist im Gespräch. „Damit die Kinder von Alleinerziehenden von einem höheren Kinderzuschlag profitieren können, muss dieser reformiert werden. Denn wegen der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erreicht dieser die Kinder von Alleinerziehenden so gut wie nicht“, stellt Schuster heraus.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 05.10.2016

Trennungsväter stehen unter besonderem Druck, Beruf und Familie zu vereinbaren
Die Unternehmensberatung A.T. Kearney stellte in ihrer aktuellen Familienstudie fest, dass immer mehr Väter mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unzufrieden sind. Sie wollen mehr Zeit für die Familie. Was für Väter, die mit der Mutter zusammen leben, bereits ein großes Problem ist, ist für Trennungsväter oftmals ein kaum lösbares Problem.
Wieso wollen Sie Ihre Arbeitszeiten wegen ihres Kindes anders einteilen? Das Kind lebt doch bei der Mutter. So oder so ähnlich ergeht es vielen getrennten Vätern, die sich auch nach einer Trennung weiter um die gemeinsamen Kinder kümmern wollen. Übersehen wird dabei, dass Kinder heute oftmals bei beiden Eltern wohnen. Weder Politik noch Gesellschaft haben sich bisher tatschlich darauf eingestellt und das, obwohl inzwischen über 50% der Ehen geschieden werden.

Während getrennte Mütter mit der Last der Alleinerziehenden leben, gibt es für Väter, die diese Last gemeinsam mit der Mutter tragen wollen, nicht einmal einen Begriff, erklärt Markus Witt, Pressesprecher des Väteraufbruch für Kinder e. V. So ist es auch wenig verwunderlich, dass die Wirtschaft für diese große Gruppe an Vätern kaum Lösungen bereit hält. Im Gegenteil, wurde ihnen zusammenlebend die Vaterrolle oftmals noch zugebilligt, wird ihnen diese nach einer Trennung unter der Woche häufig abgesprochen.

Väter sind heute zunehmend von Anfang an gemeinsam mit der Mutter in die Betreuung der Kinder eingebunden und leben Elternschaft auf Augenhöhe. Warum dies auf einmal nicht mehr so sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Das Motto den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie gilt auch nach einer Trennung, meint Witt. Dass diese "neue Vereinbarkeit" sich sogar positiv auf die Unternehmensbilanzen auswirkt, bestätigte erst vor wenigen Tagen eine Studie von Roland Berger im Auftrag des Familienministeriums. So wurde empfohlen, Väter verstärkt zu Vereinbarkeitsthemen in den Blick zu nehmen.

Wirtschaft und Politik wären daher gut beraten, die große Gruppe der getrennten Eltern insgesamt zu betrachten. So könnten Alleinerziehende sich einfacher ins Erwerbsleben einbringen und die bisher unbeachteten Väter könnten Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen. Diese höhere Zufriedenheit steigert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Attraktivität eines Arbeitgebers im Wettbewerb um gute Mitarbeiter – ein nicht zu unterschätzender Faktor, so Witt weiter. Dringend notwendig wäre aber auch, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Steuer, Sozialleistungs- und Unterhaltsrecht sind auch im Jahr 2016 noch immer nicht darauf eingestellt, dass ein Kind nach einer Trennung zwei betreuende Eltern hat. In der Hinsicht ist Deutschland noch immer ein Entwicklungsland, meint Witt auch mit Blick auf die europischen Nachbarländer, die sich der Thematik teils schon vor Jahrzehnten angenommen haben.

Quelle: Pressemitteilung Väteraufbruch für Kinder e. V. vom 05.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 21. Oktober 2016

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Gesamtverband e. V.

Ort: Berlin

Migration – ob freiwillige oder unfreiwillige – ist vielfach Teil der Familiengeschichte und als solches auch ein Familienprojekt. Es betrifft alle Akteure im Familienverbund. Obgleich Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen für den Migrations- und Eingliederungsprozess in der Aufnahmegesellschaft bedeutend sind, findet dieser Zusammenhang und Fokus immer noch zu wenig Beachtung in Wissenschaft und Forschung – aber auch in der Politik.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/pdfs_veranstaltungen/Einladung_zum_Fachgespraech_je_25.08..pdf.

Termin: 26. Oktober 2016, 17:30 – 19:30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Nordrhein-Westfalen

Ort: Bochum

Schon jetzt existieren in Kommunen zeitliche Entlastungspotenziale. Einige Städte haben sich sogar auf den Weg gemacht, eine familiengerechte Zeitpolitik zu ihrem Markenkern auszubauen. Doch haben Familien hier den Überblick? Sind die Angebote, sowohl öffentlicher als auch privater Dienstleister vor Ort, eine wirkliche Erleichterung und wo besteht Verbesserungsbedarf?

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.fes.de/oas/portal/pls/portal/filefunctions.download/PLAKON/VERANSTALTUNG/208014/F245731617/Programm_Bochum_26.10.16.pdf.

Termin: 17. November 2016, 13:30 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Das System der Gewährung des Kinderexistenzminimums in Deutschland steht seit langem in der Kritik: die Kombination aus Kindergeld und steuerlichem Kinderfreibetrag ist für viele unverständlich und führt zu einer sozialen Schieflage. Auch die grundsätzliche Höhe des Kinderexistenzminimums wird als unzureichend kritisiert. Zudem gelten im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht jeweils verschiedene Beträge. Wie aber kann ein besseres System der Existenzsicherung für Kinder erreicht werden?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Programm_Anmeld_Kinderexistenzminimum.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://www.ag-familie.de/meta/anmelden.html.

Termin: 19. November 2016, 09:00 bis 15:30 Uhr

Veranstalter: Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familiefragen, Landesarbeitskreis Sachsen e. V.

Ort: Chemnitz

Kosten: Es wird eine kleine Teilnahmegebühr erhoben.

Anmeldeschluss: 08.11.2016

Die AG Familie der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens lädt unter dem Titel „Familie bilden. Aktuelle Angebote und Bedarfe der ev. Familienbildung in Sachsen“ zu einem Fachtag zur Zukunft evangelischer Familienbildung ein. In Fachvorträgen und Impulsen von ExpertInnen aus Wissenschaft, Kirche und Politik zu Wort und miteinander ins Gespräch kommen lassen.

Die Leitfrage der Veranstaltung ist die Wirksamkeit von (evangelischer) Familienbildung im Hinblick auf spezielle Zielgruppen.

In vier Workshops wird diese Frage im Mittelpunkt stehen. Dazu unterstützen ‚Best-Practice-Beispiele‘ aus der Arbeit mit schwer erreichbaren Familien, mit Familien mit Migrationshintergrund, mit Alleinerziehenden/Ein-Eltern-Familien und mit Vätern.

Das Programm und die Anmeldeinformationen sind hier zufinden: http://www.eaf-sachsen.de/fileadmin/user_upload/doc/ankuendigungen/Einladung-Fachtag-Familienbildung-2016-11-19.pdf.

Termin: 07. bis 09. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 14.10.2016

Kooperationen und Vernetzung sind Schwerpunkte der Fachveranstaltung bzw. deren Bedeutung zur Schaffung und Weiterentwicklung guter Lebensräume für ältere Menschen. Die Gestaltung einer guten Alternspolitik in den Kommunen braucht viele Köpfe. Ein selbstbestimmtes Leben und der Erhalt oder die Verbesserung sozialer Teilhabe – auch im hohen und unterstützungsbedürftigen Alter – braucht an Teilhabe ausgerichtete Sozialräume und Infrastrukturen – insbesondere in den Bereichen Wohnen und Wohnumfeld, Prävention, Gesundheit, Engagementförderung, Begegnung, Beratung.

Mobilität usw. Für die Gestaltung bedarfsgerechter Angebote in städtischen Quartieren und in den dörflichen Strukturen ländlicher Räume sind aufeinander bezogene Konzepte und die Kooperation der vor Ort tätigen Akteure (kommunale Altenpolitik, Wohnungswirtschaft, Träger der Altenhilfe, Pflegestützpunkte, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Vereine, Kirchengemeinden usw.) unerlässlich.

In der Veranstaltung sollen Beispiele für die Entwicklung und Gestaltung von Kooperationen in unterschiedlicher Ausprägung vorgestellt und erörtert werden. Dabei wird auch die Partizipation der älteren Menschen selbst thematisiert werden.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-alter-braucht-kooperation-podium-altenhilfe-1870,615,1000.html.

AKTUELLES

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor. Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über einem Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Diese Praxis ist ein gleich mehrfacher Rechtsverstoß. Mit einer gemeinsamen Kampagne fordern die Flüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, GEW, PRO ASYL und BumF daher: Schule für Alle – ohne Ausnahme!

Der Internetauftritt der Kampagne ist hier zu finden: http://www.kampagne-schule-fuer-alle.de/.

Um dem bewegungsarmen Alltag vieler Familien „auf die Füße zu verhelfen“ hat die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb) gemeinsam mit der Universität Bielefeld ein Bewegungsspiel entwickelt, das vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird.

Ziel ist es, Familien und ihre Kinder für die langen Sitzzeiten zu sensibilisieren und sie mit Spaß zu motivieren, im Alltag mehr aufzustehen und sich zu bewegen.

Die Anleitung zum Spiel ist hier zu finden: www.familienaufstand.de.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema Sitzen sind hier zu finden: http://www.pebonline.de/projekte/sitzender-lebensstil/.

24 Stunden – 7 Tage die Woche soll es künftig eine „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ geben. An diese zentrale und kostenfreie Beratungsnummer können sich Ärztinnen und Ärzte, Medizinerinnen und Mediziner wenden, wenn sie in ihrem Arbeitsalltag auf mögliche Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stoßen. Experten beraten die Kollegen bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in medizinischen Not- und Akutsituationen in Kliniken und Praxen. Ab Oktober wird das Universitätsklinikum Ulm hier die Vorbereitungsarbeiten zur Einrichtung der Hotline starten.

„Ärztinnen und Ärzte spielen im Kinderschutz eine wichtige Rolle“, macht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich. „Oft sind sie die ersten, die eine mögliche Gefährdung feststellen. Sie müssen schnell erkennen und reagieren, wenn ein Kind Schutz braucht, wenn sie eine Misshandlung vermuten, wenn sie bei einem Säugling ein Schütteltrauma diagnostizieren. Dafür brauchen sie Unterstützung und Rechtssicherheit.“

Die Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes zeigen, dass das Gesundheitswesen eine besonders wichtige Rolle beim Aufdecken von Gefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern spielt. Bei der Kinderschutzhotline erreichen Assistenzärzte in den Aufnahmestationen, Klinikmitarbeiter, aber auch Hausärzte und andere Angehörige der Heilberufe künftig kompetente Kollegen, die mit ihrem Wissen helfen sollen, mehr Verdachtsfälle von Misshandlung und Missbrauch aufzuklären.

Die Beratungstätigkeit soll von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten mit einschlägigem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen ausgeübt werden. Sie sollen schnell medizinische und rechtliche Orientierung geben. Die Anruferinnen und Anrufer sollen Rechtssicherheit erhalten und das mögliche weitere Vorgehen im konkreten Fall pseudonymisiert besprechen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Beraterinnen und Berater über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um medizinische Problemschilderungen verstehen zu können. Sie müssen darüber hinaus aber auch den rechtlichen Rahmen im Kinderschutz kennen und über die Möglichkeiten des Hilferepertoires, insbesondere in der Jugendhilfe, informieren können.

Um einen hohen fachlichen Standard zu gewährleisten, wird ein mit einer Fachärztin oder einem Facharzt besetzter Hintergrunddienst für die Hotline eingerichtet werden.

Das Angebot soll dabei helfen, die unterschiedlichen Fachsprachen und Herangehensweisen von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Verständigungsprobleme, die zu Lücken im Kinderschutz führen können, sollen so geschlossen werden.

Das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ startet am 1. Oktober 2016. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase wird die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ voraussichtlich ab April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner im Pilotbetrieb zur Verfügung stehen. Das Projekt läuft bis Herbst 2019.

Neben einer begleitenden Forschung zur Qualitätssicherung wird am Ende der Projektlaufzeit eine externe Evaluation des Projektes erfolgen.

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Bertelsmann-ISS-Studie: Familienförderung geht an armen Kindern vorbei!

Berlin, 12.09.2016
Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Anstieg der Harz IV-Regelsätze in 2017: Arm bleibt arm

Berlin, 31.08.2016 Drei Millionen Kinder in Deutschland erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Schlechtere Bildungschancen, geringere soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. In den letzten Tagen konnten wir in der Presse davon lesen.

Er war lange angekündigt, nun ist er da: Der Referentenentwurf zur veränderten Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II und SGB XII. Die Bundesregierung versucht damit nachzuvollziehen, was Arbeitsloseninitiativen und Verbände längst bemerkt haben: Die Regelsätze, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind zu niedrig. Sie sollen ab 2017 bei den 6-8 Jährigen um 21 Euro steigen. Für ältere Kinder bleiben sie jedoch nahezu konstant und für kleine Kinder gibt es keine Veränderungen.

Nach den Berechnungen werden auch weiterhin in den Referenzgruppen die Haushalte von Aufstocker*innen nicht ausgeschlossen. Zudem werden lediglich die Haushaltsausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher*innen betrachtet.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., kritisiert:
„Der vorgelegte Referentenentwurf ist nichts als heiße Luft! Natürlich hilft armen Familien erst einmal jeder Euro, den sie mehr in der Tasche haben. Doch was hier vorgelegt wird bleibt der bisherigen Politik treu, Armut fest- und fortzuschreiben. Demnach können Jugendliche von 14 Jahren für höchstens 4,77 Euro im Monat mit ihren Freund*innen essen gehen und vom 15. bis zum 18. Lebensjahr werden ihnen 22 Cent pro Monat für reguläre Bildungsausgaben genehmigt. Das ist eines reichen Staates nicht würdig!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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ZFF-Info 12/2016

SCHWERPUNKT I: Kinderarmut

Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.09.2016

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert eine heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Thema Kinderarmut. Diese zeigt, dass der Anteil der Kinder, deren Familien auf Hartz IV angewiesen sind, in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist.

„Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Kinderarmut darf aber nicht einfach hingenommen werden. Hier ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, zu handeln.

Die Verbesserung von materieller Armut ist ein Schritt, aber nicht die alleinige Lösung für Kinder und deren Familien aus der Armutsfalle zu entkommen. Die AWO sieht die Lösung in einer Stärkung solcher Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen. So ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Eltern für ein ausreichendes Familieneinkommen sorgen oder aber notwendige Qualifizierung- oder Weiterbildungsangebote wahrnehmen können, eine wohnortnahe und qualitativ gute Kinderbetreuung.

Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Das Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen, muss so dicht werden, dass jede Familie, die Hilfe benötigt, diese auch bekommt. Dafür muss die Zahl der pädagogischen Fachkräfte dringend erhöht werden. Jeder Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investition in die Zukunft verstanden werden. Nur so können soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2016

Zur heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut, erklären Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Kinderarmut hat viele Gesichter. Wir brauchen eine konsequente und vielfältige Armutsbekämpfung. Wir dürfen nicht zusehen, wie immer mehr Kinder in Armut geraten und abgehängt werden. Frau Schwesig sollte aufhören, Ankündigungsministerin zu spielen. Es ist Zeit zum Handeln. Rund 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Die Hälfte von ihnen wächst bei nur einem Elternteil auf. Diese Zahlen sind beschämend! Millionen Kinder, denen Chancen und Teilhabe vorenthalten werden, die früh abgehängt sind. Es fehlt Geld für Bücher, Kinobesuche, Geburtstagsfeiern und Urlaube. Arme Kinder erleben Mangel, Verzicht und Außenseiterdasein sehr bewusst und sehr schmerzvoll. Vor allem Alleinerziehende brauchen besondere Unterstützung.

Wir kämpfen für die Aufhebung der Begrenzungen beim Unterhaltsvorschuss, für eine Kindergrundsicherung, eine Erhöhung der Kinderregelsätze und für wirklich gute Kitaangebote. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Bürokratiemonster und finanziell viel zu schlecht ausgestattet. Wir brauchen stattdessen freie und unbürokratische Angebote in Vereinen, in den Kitas und in den Schulen, damit die Teilhabe endlich gelingen kann, damit Kinder mehr Möglichkeiten haben, im Fußballklub zu kicken, Ballett- oder Musikunterricht zu nehmen. Geld dafür steht genug zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2016

Zu der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung zu steigender Kinderarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die Zahlen sind alarmierend. Dies gilt auch deshalb, weil die Kinderarmut in einem Staat wächst, der einer der wohlhabendsten der Welt ist. Dabei liegen längst Konzepte vor, um diesen verhängnisvollen Armutstrend zu stoppen. Insbesondere der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche reicht nicht aus, um Essen, Kleidung und Schulbedarf zu bezahlen. Deshalb fordert der SoVD eine bedarfsgerechte Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Zudem müssen familienpolitische und bildungspolitische Maßnahmen erfolgen."

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e. V. vom 12.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Die heute vorgestellte Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt eindringlich die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Regelsatzberechnung. Die statistischen Fehlerquellen haben ein Maß erreicht, das ein alternatives System notwendig macht. Wir brauchen an dieser Stelle Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen. Deshalb sollte die Bundesregierung schleunigst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhaberechte sicherstellen. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Das Bundeskabinett ist aufgefordert, bei den morgigen Beratungen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz grundlegende Nachbesserungen zu vereinbaren. Die derzeitige Gesetzesvorlage darf so nicht im Bundestag verabschiedet werden", so Hofmann weiter.

Die Bundesregierung sollte die Kritik an der Berechnung der Kinderregelsätze auch dazu nutzen, endlich eine erfolgversprechende Initiative gegen die Kinderarmut in Deutschland zu starten. Dazu braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Vielzahl an Reformen insbesondere der Sozialgesetze in Deutschland, um die Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten vor allem die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die frühkindliche Bildung, Bildungsgerechtigkeit in der Schule und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen.

Zahlreichen Studien der letzten Monate und Jahre kommen zum Ergebnis, dass der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Weder die notwendige Einführung einer Kindergrundsicherung, noch Maßnahmen in der Gesundheits- oder Bildungspolitik zur Bekämpfung der Kinderarmut stehen auf der bundesdeutschen Regierungsagenda. Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Und mit Bildung werden die Kinder als Subjekte gestärkt, es wird ihnen ermöglicht, ihr Leben in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.09.2016

„Die Zahl der Kinder, die in kinderreichen Familien von Armut betroffen sind, bewegt uns", kommentiert die Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD), Dr. Elisabeth Müller, die Ergebnisse der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung. Sie zeigt, dass viele der armutsgefährdeten Kinder in Familien mit drei und mehr Kindern aufwachsen. Politik und Gesellschaft haben diese Gruppe viel zu wenig im Blick und das, obwohl wir die kinderreichen Familien brauchen. „Wir fordern deutliche steuerliche Entlastungen und bessere Rahmenbedingungen für Menschen, die sich für viele Kinder entscheiden“, so Dr. Müller.

Kinderreichtum darf kein Armutsrisiko sein. Im Zusammenhang mit der Studie erinnert der Verband an das hohe Armutsrisiko, dem sich Familien mit drei und mehr Kindern ausgesetzt sehen. „Die Bedrohung für kinderreiche Familien abzurutschen muss genauso energisch bekämpft werden wie die Kinderarmut“, fordert Elisabeth Müller. Dazu schlägt die Vorsitzende des bayerischen KRFD Landesverbandes, Alexandra Gaßmann, eine spürbare Kindergelderhöhung ab dem dritten Kind vor, die für jedes weitere nochmals merklich anzuheben ist. Ferner benötigen aus Sicht des KRFD gerade kinderreiche Familien erschwinglichen Wohnraum, Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 12.09.2016

SCHWERPUNKT II: Kinderfreibeträge/Kindergeld

Am 8. September 2016 hat der Deutsche Bundestag die Haushaltsansätze des Bundes für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik für das Jahr 2017 debattiert. Die SPD–Bundestagfraktion begrüßt den Regierungsentwurf als gute Beratungsgrundlage. Angesichts der guten Haushaltslage wollen wir darüber hinaus weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit.

„Der aktuelle Entwurf für den Bundeshalt 2017 setzt die richtigen Akzente. So sind zum Beispiel Erhöhungen beim Elterngeld, dem Kinderzuschlag, bei Kitas, Demokratieförderung und Extremismusprävention bereits enthalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durch eine solide Haushaltspolitik in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass wir aktuell eine gute Haushaltslage haben. Nun streben wir an, die gewonnenen finanziellen Spielräume auch dafür zu nutzen, weitere Zukunftsinvestitionen in die Förderung von Familien, Integration und Jugendarbeit vorzunehmen.

Nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts werden Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag im Jahr 2017 angepasst. Ein gutes Förderpaket für Familien darf sich aber nicht ausschließlich auf das Steuerrecht beschränken. Es muss vielmehr die besondere Situation von Alleinerziehenden und Geringverdienern berücksichtigen. Deshalb wollen wir auch den Unterhaltsvorschuss weiter ausbauen.

Die SPD-Bundestagsfraktion erkennt die herausragende Bedeutung von Integrationsangeboten für die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen an. In den jetzt anstehenden parlamentarischen Haushaltsberatungen werden wir dafür werben, die entsprechenden Ansätze im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts für das Jahr 2017 zu erhöhen.

Die Jugendverbände in Deutschland leisten als Werkstätten der Demokratie hervorragende Arbeit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unsere wichtigsten Verbündeten in der Kinder- und Jugendpolitik auch in Zukunft die notwendige finanzielle Ausstattung für ihre wertvolle gesellschaftspolitische Arbeit erhalten.

Der aktuelle Haushaltsentwurf ist eine gute Beratungsgrundlage. Allerdings ist noch Luft nach oben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.09.2016

Die Absicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, im Rahmen einer Steuersenkung die Freibeträge für Kinder sowie das Kindergeld zu erhöhen, finden Unterstützung beim Verband Kinderreicher Familien Deutschlands e. V. , der die Interessen von Familien mit 3 und mehr Kindern vertritt.

Die Vorsitzende des Verbands, Frau Dr. Elisabeth Müller, betont jedoch, dass es nicht ausreiche, immer nurkleine Anpassungen vorzunehmen. Notwendig wäre eine spürbare Entlastung von Mehrkindfamilien. Ziel ist "ein Familiensplitting nach französischem Vorbild".

Bezogen auf die Verwendung der Steuermehreinnahmen in geschätzter Höhe von 18 Milliarden Euro wird bei der SPD auch ein neues Steuerkonzept erarbeitet. Investitionen in Bildung, Forschung und digitale Infrastruktur sollen im Fokus stehen. "Dabei ist doch gerade die Entlastung von kinderreichen Familien eine sichere Investition in die Zukunft" – so Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD. Dies solle die SPD bei ihren Planungen bedenken. Brich weiter: "Fast jeder Euro, der einer Mehrkindfamilie zusätzlich zur Verfügung steht, fließt in Konsum wie Ausgaben für die Schule, Schuhe und Kleidung der Kinder, das größere Auto oder die größere Wohnung. Dasschafft Arbeitsplätze und beschert dem Staat neue Steuereinnahmen."

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 09.09.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen für völlig unzureichend. "Der Plan, das Kindergeld um zwei Euro anzuheben, ist ein Hohn. Wir müssen uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Durch die geplanten Erhöhungen des Kinderfreibetrages geht diese Schere noch weiter auseinander. Jedes Kind sollte uns aber gleich viel wert sein", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Auch Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage. Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich grundsätzlich für umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland aus, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen. Ein bundesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut sollte interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das beginnt bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Hierzu gehört unter anderem auch, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf, ob Kinder in ihrer Freizeit einer sportlichen Aktivität nachgehen können. Nicht zuletzt sollte das Bildungssystem Kinder als Subjekte stärken und es ihnen ermöglichen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und ihre Zukunftschancen bestmöglich zu gestalten. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.09.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Am Donnerstag, dem 15.09.2016, hat Bundesfamilienministerin Schwesig den "Zukunftstag Familie 2030" mit einer Grundsatzrede über eine zukunftsorientierte Familienpolitik eröffnet.

"Familienpolitik muss zu den Lebenswirklichkeiten der Familien von heute passen und gute Rahmenbedingungen für sie und für die Familien von morgen setzen." sagte Ministerin Schwesig und dankte dem Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik für den "Zukunftsreport Familie 2030", der erstmals vorgestellt wurde.

Der Zukunftsreport beschreibt Trends in den Bereichen Familienleben, Partnerschaftlichkeit, Beschäftigung und Arbeitswelt und zeigt in einem Chancenszenario die positiven Effekte, die eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Familienpolitik hätte: durch Zeit für Familie und Beruf für Mütter und Väter, durch Verbesserung armutsreduzierender Leistungen und Unterstützung der Erwerbstätigkeit beider Eltern.

"Der Zukunftsreport bestätigt: Wir sind auf dem richtigen Weg- aber es gibt noch viele ungenutzte Potenziale. Eine Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und eine Modernisierung des Unterhaltsvorschussgesetzes sind erste wichtige Schritte auf diesem Weg. Und wir müssen die Geringverdienerfamilien stärker in den Blick nehmen, damit mehr Kinder vor Armut bewahrt werden. Die Erwerbstätigkeit muss sich immer für beide Eltern lohnen," so die Ministerin.

Christian Böllhoff, Geschäftsführer der Prognos AG, machte deutlich: "Die Familienpolitik hat bisherige Entwicklungen maßgeblich mitgestaltet. Jetzt hat sie die Option, Initiativen zu ergreifen, die Treiber für Wachstum und Wohlstand unserer Gesellschaft sein können. Unser "Chancen-Szenario" zeigt: durch Maßnahmen, die Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit individuell stärken, die Vereinbarkeit verbessern und Partnerschaftlichkeit fördern, kann das Haushaltseinkommen von Familien steigen, die Zahl armutsgefährdeter Eltern und Kinder zurückgehen und sich das Bruttoinlandsprodukt spürbar erhöhen."

Prof. Dr. Köcher, Geschäftsführerin des Allensbacher Instituts für Demoskopie, bekräftigte: "Die Familie ist nach wie vor für die überwältigende Mehrheit der wichtigste Lebensbereich überhaupt. Aber wie Familie gelebt wird, verändert sich kontinuierlich – durch eine andere Beziehung von Eltern und Kindern, durch andere materielle Voraussetzungen, durch die steigende Erwerbsquote von Frauen und eine stärkere Familienorientierung von Vätern. Viele Eltern fühlen sich heute verstärkt unter Druck angesichts der Herausforderungen, der Familie wie ihrem Beruf so gerecht zu werden, wie sie sich das wünschen. Entsprechend groß sind die Erwartungen, dass Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hier helfen – durch einen weiteren Ausbau von qualifizierten Kinderbetreuungseinrichtungen, flexibleren Arbeitszeitmodellen und Wiedereinstiegsmöglichkeiten in den Beruf, einer stärkeren Unterstützung von Alleinerziehenden und generell der Unterstützung von Familien."

Der "Zukunftsreport Familie 2030" wurde erstellt von der Prognos AG in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach als Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik.

Der Zukunftsreport Familie 2030 ist hier zu finden: https://www.prognos.com/publikationen/alle-publikationen/649/show/c924f7cc5e339a89b60b51228db048af/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2016

Mit rund 9,2 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

"Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Einbringung des Einzelplans in den Deutschen Bundestag am 8. September (Donnerstag). "Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes."

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,2 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

"Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen", so Schwesig.

Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt.

"Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen.

Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm "KiTa-Plus" bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit", erklärte die Ministerin.

In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen.

Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen" unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen.

Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus" kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden.

Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich "Demokratieförderung und Extremismusprävention". Das erfolgreiche Bundesprogramm "Demokratie leben" wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2016

Der 20. September ist Weltkindertag. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir werden an diesem aber auch an allen anderen Tagen die Interessen, Rechte und Bedürfnisse von Kindern in das Zentrum unserer Politik stellen. Kinderpolitische Maßnahmen sind keine unnötigen Steigerungen von Sozialausgaben, sondern Zukunftsinvestitionen.

„In Kinder zu investieren heißt in die Zukunft zu investieren. Deshalb legen wir aktuell unter anderem Initiativen für mehr und bezahlbaren Wohnraum, einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, mehr Investitionen für Bildung von Anfang an, Verbesserungen beim Kinderschutz und bei Integration vor. Davon profitieren Kinder und ihre Familien. Und gleichzeitig stärken wir damit gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Wirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Kinder eingeladen werden und kein Kind abgehängt wird. Das ist auch wirtschaftlich vernünftig, denn wir setzen mit unseren Initiativen Anreize für private Investitionen, fördern Erwerbstätigkeit und sorgen langfristig für Fachkräftenachwuchs. Alle Kinder sollen gut und sicher aufwachsen. Das ist das Ziel der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Weltkindertag ist Kinderrechtetag. Er erinnert daran, dass wir selbst im reichen und fortschrittlichen Deutschland hier noch Nachholbedarf haben. Es wird höchste Zeit, dass auch in unserer Verfassung klargestellt wird, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen Vorrang vor anderen Abwägungen haben müssen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen deshalb Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2016

In Deutschland arbeiteten im Jahr 2015 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Vollzeittätigkeit im Mittel 40,5 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hat sich die durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit sowohl vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren um eine halbe Stunde erhöht. Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten unterlag in dieser Zeit jedoch größeren Schwankungen: Von 1996 bis 2005 ist sie zunächst um gut eine Stunde auf den bisherigen Tiefststand von 17,7Stunden pro Woche gesunken. Seither stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit Teilzeitbeschäftigter um 1,6 Stunden pro Woche an und lag im Jahr 2015 bei 19,3 Stunden.

Selbstständige mit einer Vollzeittätigkeit arbeiteten im Jahr 2015 mit durchschnittlich 48,9 Stunden pro Woche deutlich mehr als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wochenarbeitszeit der vollzeiterwerbstätigen Selbstständigen hat sich in den vergangenen 20 Jahren jedoch um sechs Stunden verringert. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Selbstständigen in Teilzeit hat dagegen seit 1996 von 15,8 auf 16,4 Stunden pro Woche zugenommen.

Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen, die eigentlich eine Vollzeitstelle gesucht haben, lag im Jahr 2015 bei 12,9%. Der Wert ist damit seit dem Höchststand im Jahr 2006 (22,4%) wieder deutlich gesunken und lag 2015 nur noch knapp über dem Ergebnis vor 20 Jahren (12,3%). Männer sind zwar seltener in Teilzeit tätig, teilzeitbeschäftigte Männer übten diese Tätigkeit aber mit 17,7 % häufiger unfreiwillig aus als Frauen (11,7%).

Nicht nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, sondern auch das Arbeiten am Wochenende hat einen Einfluss auf die zur Verfügung stehende Freizeit. Im Jahr 2015 arbeitete gut jeder vierte (26,5 %) Erwerbstätige ständig oder regelmäßig an Samstagen oder Sonntagen. 20 Jahre zuvor, im Jahr 1996, waren es noch 23,5% gewesen. Bis zum Jahr 2007 war der Anteil auf den bisherigen Höchststand von 27,8% angestiegen und bis 2015 wieder etwas zurückgegangen.

Auch der Einstieg ins Berufsleben hat sich im Zeitverlauf verändert: Junge Beschäftigte beginnen ihr Arbeitsleben heute mit weniger Beschäftigungssicherheit. Im Jahr 2015 hatten 17,9 % der 25- bis 34-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Anteil hatte im Jahr 2006 bei 16,6 % gelegen. Vor allem Berufseinsteiger und Stellenwechsler beginnen häufig mit einem befristeten Vertrag: 37,5 % der Beschäftigten im Alter von mindestens 25Jahren, die im Jahr 2015 seit weniger als zwölf Monaten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber tätig waren, hatten einen befristeten Arbeitsvertrag. 20 Jahre zuvor hatte der Anteil noch 30,7% betragen.

Bei der Erwerbstätigkeit gibt es weiterhin deutliche Geschlechterunterschiede. So lag der Frauenanteil an Führungspositionen mit 29,3 % im Jahr 2015 deutlich niedriger als der Frauenanteil an allen Erwerbstätigen von 46,6%. Auch wenn sich heute mehr Frauen in Führungspositionen befinden als noch vor 20 Jahren, waren 2015 immer noch sieben von zehn Führungskräften männlich. Außerdem arbeiten Frauen weitaus häufiger in Teilzeit als Männer: Knapp vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen waren im Jahr 2015 Frauen.

Die Pressemitteilung mit Tabellen ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_324_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.09.2016

Das Bildungsniveau der Eltern beeinflusst nach wie vor die Wahl der weiterführenden allgemeinbildenden Schule für Kinder. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltbildungstages am 8. September mitteilt, besuchten Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2015 mehrheitlich das Gymnasium (61%). Der Besuch einer Realschule oder einer Schule mit mehreren Bildungsgängen (jeweils 18%) stellt für Kinder hochgebildeter Familien dagegen seltener eine Alternative dar. Der Hauptschulbesuch ist von untergeordneter Bedeutung (3%).

Je niedriger der Bildungsabschluss der Eltern, umso seltener fällt beim Schulbesuch der Kinder die Wahl auf ein Gymnasium. Für Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsniveau spielt die Realschule (35%) die größte Rolle, nur 30% besuchen das Gymnasium. Ein fast ebenso großer Teil der Kinder (28%) lernt an einer Schule mit mehreren Bildungsgängen. Die Hauptschule wird selten gewählt (7%).

Bei Kindern niedrig gebildeter Eltern stellt der Hauptschulbesuch dagegen kein Randphänomen dar. Zwar besucht ein Drittel der Kinder von Eltern mit niedriger Schulbildung die Realschule, dicht gefolgt von Schulen mit mehreren Bildungsgängen (31%). Für 22% dieser Kinder ist jedoch die Hauptschule die bevorzugte Alternative. Nur jedes siebte Kind besucht ein Gymnasium (14%).

Der Zeitvergleich verdeutlicht: Für Kinder von Eltern mit hohem oder mittlerem Bildungsniveau spielte die Hauptschule bereits vor fünf Jahren nur eine geringe Rolle. Dagegen besuchten 2010 noch 38% der Kinder niedriggebildeter Eltern eine Hauptschule. Damit ist der Hauptschulbesuch zwar auch bei diesen Kindern innerhalb der vergangenen fünf Jahre deutlich zurückgegangen, war aber auch 2015 keinesfalls unbedeutend. Hinzu kommt: Die Ursache für den Rückgang liegt nicht zwangsläufig in einer bewussten Bildungsentscheidung der Eltern. Große Bedeutung hat auch die Umstrukturierung der Schullandschaft. In vielen Bundesländern ist die Hauptschule ein stark rückläufiges Bildungsangebot beziehungsweise wurde bereits gänzlich abgeschafft. Deutlichen Zuwachs hat bei Kindern niedriggebildeter Eltern dagegen der Besuch von Schulen mit mehreren Bildungsgängen. 2010 besuchten nur 14% eine derartige Schule, 2015 war der Anteil mehr als doppelt so hoch (31%). Der Anteil der Kinder am Gymnasium blieb hingegen unabhängig vom Bildungsabschluss der Eltern nahezu konstant.

Methodische Hinweise: Betrachtet werden ausschließlich Kinder unter 15 Jahren in der Sekundarstufe I an Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen (inklusive Abendschulen) und Schulen mit mehreren Bildungsgängen (inklusive Gesamtschulen und Waldorfschulen). Sonstige allgemeinbildende Schulen (Grundschulen, Orientierungsstufen, Förderschulen, Sonderschulen, Berufliches Gymnasium) sind aus der Betrachtung ausgeschlossen.

Für den Vergleich der Bildungsabschlüsse der Eltern wird der höchste bei einem Elternteil vorliegende allgemeine Schulabschluss herangezogen. Dabei bedeutet hoher Abschluss: Fachhochschul- oder Hochschulreife; mittlerer Abschluss: Realschule (Mittlere Reife), Polytechnische Oberschule (10. Klasse) und niedriger Abschluss: Haupt-(Volks-)schule, Polytechnische Oberschule (8. und 9. Klasse), Abschluss nach 7. Klasse, kein Abschluss.

Zur Hochrechnung der Mikrozensusergebnisse werden ausreichend strukturierte und aktuell fortgeschriebene Bevölkerungseckzahlen benötigt. Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden seit dem Berichtsjahr 2013 (auch rückwirkend für die Berichtsjahre 2011 und 2012) auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür waren die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 09.05.2011) basieren. Die Mikrozensus-Hochrechnung für das hier dargestellte Vergleichsjahr 2010 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987.

Die Pressemitteilung mit Tabelle ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/09/PD16_312_122.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.09.2016

Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes stößt bei Arbeitnehmerverbänden trotz Änderungswünschen auf prinzipielle Zustimmung. Den Arbeitgeberverbänden geht der von Bundesfamilienministerin vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963 (http://dip.bundestag.de/btd/18/089/1808963.pdf)) jedoch zu weit. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über die Gesetzesvorlage am Montag deutlich.

Petra Müller-Knöß vom Vorstand der IG Metall und Anja vom Weusthoff vom DGB-Bundesvorstand begrüßten die geplante Gesetzesnovelle ausdrücklich. Die geplante Regelung, dass durch eine freiwillige Einverständniserklärung von schwangeren und stillenden Frauen das geltende Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben werden kann, lehnten sie entschieden ab. Dies sei eine Absenkung des Schutzes für die Frauen, argumentierten die beiden Gwerkschaftsvertreterinnen. Es müsse befürchtet werden, dass die betroffenen Frauen auf Druck der Arbeitgeber und aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Einwilligung eben nicht freiwillig erteilen würden.

Kritisch beurteilte Petra Müller-Knöß zudem die Unterteilung in "unverantwortbare" und "verantwortbare Gefährdungen" von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz im Gesetzestext. Das Mutterschutzgesetz sei eines der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsschutzrechtes. Das Arbeitsschutzgesetz kenne eine solche Differenzierung aber nicht, die Begriffe müssten deshalb gestrichen werden, argumentierte die Vertreterin der IG Metall. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht mahnte an, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung", um die Grenze für ein Beschäftigungsverbot zu markieren, zu "vage" definiert sei. Nach Ansicht von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ist der Begriff "unverantwortbare Gefährdung" zwar prinzipiell geeignet, um dem erhöhten Schutzanliegen im Mutterschutz Rechnung zu tragen, allerdings müsse er zum Beispiel untergesetzlich in einer Verordnung konkretisiert werden.

Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen führe, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungshemmend wirke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksamer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Allerdings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnismäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vornehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, ausgeübt werde, abzulehnen.

Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf dem Problem von psychischen Belastungen von Schwangeren nicht gerecht werde und weit hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem gesellschaftlichen Konsens zurückbleibe. Psychische Belastungen müssten naturwissenschaftlich-technischen Gefährdungen gleichgestellt werden, forderte Weg.

Katrin van Riesen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen lobte, dass mit der Gesetzesnovelle zukünftig auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen unter den gesetzlichen Mutterschutz fallen sollen. Zugleich monierte sie, dass Studentinnen jedoch auch weiterhin vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen würden. Zudem würden Bafög-Empfängerinnen im Fall einer Schwangerschaft nur für die Dauer von drei Monaten gefördert. Es sei deshalb eine Ausweitung der Bafög-Förderung und eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für geringfügig Beschäftigte anzustreben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 525 vom 19.09.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Weltkindertages kritisieren der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und der Familienbund der Katholiken (FDK) den jüngsten Bericht des Club of Rome. Ihr gemeinsamer Widerspruch richtet sich vor allem gegen den Vorschlag, Frauen die keine oder nur ein Kind bekämen, einen Bonus von $ 80.000 zu zahlen. Dazu erklärten die BKU-Vorsitzende Marie-Luise Dött (MdB) und FDK-Präsident Stefan Becker: „Kinder sind unsere Zukunft und keine Hypothek für unsere Erde. Eine Gesellschaft verliert ihre Menschlichkeit, wenn sie Kinder mit finanziellen Anreizen wegsubventionieren will.“

Dött und Becker stimmen dem Anliegen des Club of Rome zu, mit den natürlichen Ressourcen der Erde schonend umzugehen. Kinderfeindlichkeit halten sie aber für den denkbar falschesten Weg: „Wir wollen die Schöpfung bewahren, für unsere Kinder und Enkelkinder, nicht auf ihre Kosten!“ Sie verwiesen auf die Situation in China, wo ersichtlich sei, dass eine Ein-Kind-Politik und Ressourcenschutz wenig miteinander zu tun hätten

Dött und Becker sind davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, auf die Kreativität und Innovationskraft der jungen Generation zu setzen. „Wir sollten der nächsten Generation zum einen die bestmögliche Bildung ermöglichen, damit sie bessere und ressourcenschonendere Lösungen für qualitatives Wachstum findet. Zum anderen wollen wir sie zu einer ethischen Grundhaltung der Solidarität und Verantwortung hinführen, die die Menschen weltweit in den Blick nimmt.“ Sie erinnerten an den Grundsatz der Katholischen Soziallehre, dass Gott die Schöpfung der ganzen Menschheit geschenkt habe und es daher eine ethische Verpflichtung gebe, sie für alle Menschen bewohnbar zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) vom 19.09.2016

Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz will das Versicherungsvertragsgesetz anpassen und zukünftig allen Frauen eine dem Mutterschaftsgeld ähnliche Leistung gewähren.

Vom Mutterschaftsgeld profitieren derzeitig Frauen in Angestelltenverhältnissen und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige. Passend zu geplanten Änderungen beim Mutterschutzgesetz sollen nun auch privat versicherte Selbständige hiervon profitieren können.

Frauen, die schon lange und erfolgreich selbständig tätig sind, haben vielleicht ausreichend Rücklagen für diese besondere Zeit gebildet, das trifft jedoch typischerweise für Frauen in der Familienaufbauphase noch nicht zu. Sie sind aber von Überforderung und Gefahren für sich und ihr Baby am Arbeitsplatz nicht weniger betroffen. Unsichere Auftragslagen können zudem selbstständige Frauen in der Schwangerschaft und nach einer Geburt in finanzielle Notlagen bringen.

„Die eaf unterstützt daher das Vorhaben, das Mutterschaftsgeld allen Frauen in möglichst naher Zukunft zu gewähren. Das ist die richtige Antwort auf eine veränderte Arbeitswelt mit vermehrt selbständigen Frauen. Nicht zuletzt ist es auch eine Antwort auf ein finanzielles Risiko, das ausschließlich Frauen haben“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf.

Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 14.09.2016

Das Europäische Parlament hat in einer am vorigen Dienstag verabschiedeten Entschließung (2016/2017(INI)) die Kommission, Mitgliedstaaten und Sozialpartner zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, die bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schaffen sollen.

In der Kritik steht dabei auch die Aufrechterhaltung von haushaltsbezogenen Steuer- und Sozialversicherungssystemen, die Frauen den Zugang zu existenzsichernder Erwerbstätigkeit und eigenständiger sozialer Sicherung erschweren. In Deutschland betrifft diese Kritik vor allem das Ehegattensplitting, die Lohnsteuerklasse V sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung. Die europäische Kritik ist nicht neu. Deutschland wurde bereits mehrfach aufgefordert, die Fehlanreize des Steuer- und Sozialversicherungssystems für Zweitverdienende zu prüfen. Geändert hat sich trotz dieser jahrelangen Kritik nichts, obwohl die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende in Deutschland eine der höchsten in Europa ist. Das aktuelle Nationale Reformprogramm (NRP) verweist lediglich auf die Einführung der Minijobs, die Effekte des Mindestlohns und das optionale Faktorverfahren bei der Verteilung der Lohnsteuer. Die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates zum NRP zeigen, dass diese Maßnahmen die Probleme nicht lösen: Der Rat kritisiert weiterhin die Effekte von Minijobs, die im Zusammenspiel mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung insbesondere Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten (Empfehlung des Rates vom 12. Juli 2016 (2016/C 299/05)).

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat sich wiederholt für die folgenden Reformen eingesetzt:

– Die Abschaffung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse,

– die Ablösung des Ehegattensplittings durch eine Individualbesteuerung mit ubertragbarem Grundfreibetrag und die Abschaffung der Steuerklasse V im Lohnsteuerverfahren,

– die Ablösung der beitragsfreien Mitversicherung von Eheleuten nach § 10 SGB V durch eine zeitlich befristete beitragsfreie Versicherung von Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung und eine Versicherungsmöglichkeit auf freiwilliger Basis.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb:»Steuergerechtigkeit muss endlich auch die Anliegen von Frauen widerspiegeln. Ich setze darauf, dass diese Forderungen im kommenden Bundestagswahlkampf aufgegriffen werden.«

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 20.09.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Oktober 2016

Veranstalter: pro familia Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 26.09.2016

Mit gesellschaftlichen Veränderungen stehen Familien vor neuen Herausforderungen. Ein Aspekt dieser Entwicklung ist die Zunahme von Trennungen/Scheidungen und damit verbunden die Pluralisierung von Familiensituationen. Ziel des Fachtages ist es insbesondere, die Situation von Kindern bei Trennung, Scheidung, Hochstrittigkeit und auch Gewalt vor dem Hintergrund der kindlichen Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.profamilia.de/fileadmin/landesverband/lv_thueringen/Fachtagung_pro_familia_2016.pdf.

Termin: 27./28. Oktober 2016

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Teilnahmebeitrag erhoben

Über 1 Million Menschen sind seit 2015 auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Hunger nach Deutschland gekommen. Manche sind bereits als Familie eingereist, andere wollen ihre zurückgebliebenen Familienangehörigen, oft Frauen und Kinder, nachholen. Ihre Lebenslagen und Selbstbilder sind vielfältig. Mit der Fachtagung soll das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Ziel ist es, Partizipation und Zugehörigkeit für geflüchtete Familien zu ermöglichen. Dazu wird über aktuelle Entwicklungen informiert, (Selbst)Reflexionen angeregt, Beispiele guter Praxis vorgestellt und zum fachlichen Austausch eingeladen.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://www.pb-paritaet.de/fachtagungen/dokumente2016/FT%20Familienbildung%202016%20Save%20the%20Date%20Programm%20und%20Anmeldung1.pdf

Termin: 07./ 08. November 2016

Veranstalter: Confederation of Family Organisations in the European Union in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V.

Ort: Berlin

Arbeitssprache: Englisch, zum Teil Deutsch

Kosten: Es wird ein Konferenzbeitrag von etwa 45,00 EUR erhoben.

COFACE Families-Europe and its German member Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familien organisationen (AGF) are jointly organising the conference ‚The impact of digitalisation on 21st century families‘ on 7-8 November in Berlin. Around 100 key stakeholders will get together to discuss this topic, aiming to stimulate debate, put some practical examples out there, and take a peek at what the future will bring. The conference will focus on families as new consumers and new workers, but ultimately assess to what extent these trends are creating new families (social impact).

Das Programm ist hier zu finden: http://www.coface-eu.org/en/upload/2016_BERLIN/Event_16%2011%207-8_COFACE_Berlinconf_DraftProgramme_en%20SHORT.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.eventbrite.co.uk/e/european-conference-the-impact-of-digitalisation-on-21st-century-families-tickets-27482870004.

Kontakt per E-Mail sowie Anmeldung ist hier möglich: anmeldung@ag-familie.de.

Termin: 15. November 2016

Veranstalter: Konsortium Elternchance in Kooperation mit AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Gemeinsam in einen Austausch kommen, die Erfolge und Entwicklungen der vergangenen fünf Projektjahre kritisch betrachten sowie Elternbegleitung weiterzuentwickeln – das ist nur ein Teil des Anliegens der bevorstehenden Jahrestagung „Mit Familien im Dialog“. Vor Ort sind Dozent_innen der Kurse, Projekt­entwickler_innen, Eltern, Vertreter_innen migrantischer Communities und Eltern­­begleiter_innen, die gemeinsam mit den Teilnehmern „Elternchance“ weiterdenken möchten.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 24. November 2016

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e. V. in Kooperation mit der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben

Die Tagung greift das Thema Vielfalt auf, das in den letzten Monaten durch die Zuwanderung von Menschen auf der Flucht allgegenwärtig war. Inzwischen sind zahlreiche Kinder und Eltern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren angekommen, wo sie meist auf Vielfalt treffen.

Die Tagung bietet aktuelles Hintergrundwissen, informiert über inklusive Methoden und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass Vielfalt auch beflügeln kann, wenn es darum geht, die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und ihre Familien sicher zu stellen.

Die Werbebroschüre mit Anfahrtsskizze ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/wp-content/uploads/Flyer-Fachtag-24.11.2016.pdf.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2016/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bundesverband-familienzentren.de/anmeldung-zur-fachtagung/.

Termin: 06./ 07. Dezember 2016

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag erhoben

Unsere Gesellschaft erlebt aktuell einen weitreichenden Wandel im Umgang mit den digitalen Medien. Bald werden alle Neueltern zu den digital natives zählen, die schon als Kinder digital kommuniziert haben, sich daher mit Selbstverständlichkeit im weltweiten digitalen Datennetz bewegen und dieses intensiv zur Beziehungspflege nutzen. Die kommunale Familienpolitik und die Familienarbeit stellen sich bereits seit einiger Zeit auf diese Eltern ein und versuchen zunehmend, Eltern auch mit digitalen Angeboten anzusprechen.

Die Fachveranstaltung wird das Thema aus zwei Perspektiven aufgreifen. Im ersten Schritt soll gefragt werden, welche digitalen Angebote Eltern heute von einer familienfreundlichen Kommune erwarten. Im zweiten Schritt werden gelungene digitale Angebote für Familien vorgeführt werden, aber auch die Schwierigkeiten thematisiert, die es bei der Schaffung solcher Angebote zu meistern gilt.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-2016-onlineportale-fuer-familien-aktuelle-praxis-und-entwicklungspotenziale-1870,613,1000.html.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20160914_SN_Ermittlung_Regelbedarfe_ZFF.pdf.

Damit getrennte Eltern und ihre Kinder Nähe und Vertrautheit in einer geschützten Atmosphäre genießen können und „Kinder mit zwei Elternhäusern“ eine sichere Bindung für ihr späteres Leben mitnehmen(der wertende Begriff „Trennungskinder“ wird hier bewusst vermieden), haben der Bundesverband der Mütterzentren und die Flechtwerk2+1 gGmbH per Kooperationsvertrag am 16. Juni beschlossen, das Angebot „Kinderzimmer auf Zeit“ gemeinsam in Deutschland zu verbreiten.

In den familienfreundlichen Räumen der Mütterzentren und Mehrgenerationenhäuser können getrennt lebende Väter und Mütter, die von weither anreisen, in Ruhe Zeit mit ihrem Kind verbringen, spielen und reden.

Durch die Kooperation können getrennt lebende und alleinerziehende Eltern und deren Kinder auch das offene Angebot der Mütterzentren stärker nutzen.

Das ZFF gratuliert seinen beiden Mitgliedern zur Kooperation und wünscht viel Erfolg!

AKTUELLES

Worum geht es? Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich verfestigt und verbreitet. Sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht im SGB II ist. Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der Umgangselternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist. Nur durch einen Umgangsmehrbedarf ist die Existenz von Kindern in beiden Haushalten ihrer getrennten Eltern im SGB II sichergestellt.

Die Petition ist hier zu finden: https://weact.campact.de/petitions/umgangsmehrbedarf-jetzt.

Das Wechselmodell, auch Doppelresidenz genannt, ist als Nachtrennungs-Betreuungsform für Kinder in intensiver Diskussion. Profitieren im restlichen Europa bereits viele Kinder, Mütter und Väter von der Doppelresidenz, wird dieses Thema in Deutschland noch immer vernachlässigt. Zudem fehlt es an Aufklärung über praktische Fragen und wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die vereinsübergreifende Plattform doppelresidenz.org hat sich zum Ziel gesetzt, hier Abhilfe zu schaffen und bringt zum Weltkindertag am 18.09.2016 das umfangreichste Informationsportal zum Wechselmodell an den Start. Hier können sich Eltern und auch Ämter, Beratungsstellen und andere professionelle Akteurinnen und Akteure über praktische Fragen, wissenschaftliche und rechtliche Aspekte informieren. Ergänzend zum Webauftritt wird zeitgleich eine Informationsbroschüre veröffentlicht.

Die Online-Plattform ist hier zu finden: http://doppelresidenz.org.

Der überarbeitete Ratgeber für Väter nach Trennungen ist in 3. Auflage im Taschenbuchformat erschienen.

Das Buch ist für Väter in Trennungssituationen gedacht. Außerdem ist der Ratgeber auch für Fachkräfte geeignet, die in ihrer Praxis mit Vätern in Trennungssituationen zu tun haben.

Der Ratgeber kostet 8,00 € pro Exemplar zuzgl. Versandkostenpauschale.

Die Leser erhalten Auskunft über verschiedene Lebens- und Wohnformen nach Trennungen, sowie deren Vor- und Nachteile. Anschaulich wird dies durch Erfahrungsberichte von Vätern dargestellt.

Eine Leseprobe ist hier zu finden: http://vaeterratgeber.de/unser-buch/inhaltsverzeichnis/.

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ZFF-Info 11/2016