Kategorien
Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Ökonomische Eigenständigkeit stärken – faire Verteilung von Sorgearbeit im Koalitionsvertrag verankern!

Berlin, 14.03.2025 Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.


Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 17/2024

AUS DEM ZFF

Ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung – doch wahltaktische Blockaden gefährden den Abschluss dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Prozesses. In einem eindringlichen Appell richten sich zahlreiche Verbände an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.

Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die erste Lesung fand vergangene Woche am 5. Dezember im Deutschen Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wo er droht bis zu den Neuwahlen zu verbleiben.

Die Petition fordert:

  • Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss,
  • die Rücküberweisung ins Plenum und
  • eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.

„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.

Die Initiator*innen warnen: „Eine demokratische Entscheidung darf nicht unterlaufen werden. Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren!“

Weitere Informationen und Petition: https://innn.it/abstimmungjetzt

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung u. a. vom 12.12.2024

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen appelliert an die Parteien, die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern endlich mit oberster Priorität umzusetzen. Geschlechtergerechtigkeit beginnt mit der fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden. „Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen.“

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, in der nächsten Legislaturperiode sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit endlich umzusetzen:

  1. Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  2. 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  3. Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  4. Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  5. Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht – trotz staatlicher Verpflichtung, diese durch geeignete Maßnahmen aktiv umzusetzen. Dies zeigt sich beispielsweise am Gender Care, Gender Pay oder Gender Pension Gap. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewirken die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständigen Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/12/BSFT-Wahlforderungen-2025.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.12.2024

Das Bündnis Kindergrundsicherung bereitet sich nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus auf die neue Legislaturperiode vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele wurde als Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung wiedergewählt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Ich freue mich sehr, dass ich für ein weiteres Jahr Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung sein werde. Die politischen Mehrheiten im Bundestag werden sich in den nächsten Monaten ändern, unser Anliegen ist wichtiger denn je: Die Kinderarmut in Deutschland muss weiterhin bekämpft werden. Das Bündnis, in dem 20 Organisationen Mitglied sind, wird sich weiterhin für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut einsetzen. Ein so reiches Land wie Deutschland darf ein Aufwachsen ohne gute Chancen niemals akzeptieren.“

Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds und Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Die Kindergrundsicherung ist in der Ampel gescheitert. Das enttäuscht uns. Ganz besonders enttäuscht dürften aber die Millionen Familien in Deutschland sein, die auf eine echte Kehrtwende beim Kampf gegen Kinderarmut gehofft haben. Mit Verena Bentele als Sprecherin werden wir als Bündnis Kindergrundsicherung den Bundestagswahlkampf nutzen, um neben wirtschaftlichen und migrationspolitischen Themen auch den drei Millionen armen Kindern in unserem Land Gehör zu verschaffen. Ihre Belange dürfen im Wahlkampfgetöse nicht untergehen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG vom 10.12.2024

SCHWERPUNKT: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.“

Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.

Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie nachdrücklich einen besseren Gewaltschutz von Frauen fordert und konkrete Vorschläge für einen ganzheitlichen Schutz und Prävention macht. Wir sprechen uns für ein umfassendes Verständnis von Gewalt aus, das körperliche, sexuelle, psychische und ökonomische Gewalt umfasst. Gewalttaten gegen Frauen sind keine tragischen Einzelfälle, sondern haben ihre Ursachen in patriarchalen Vorstellungen und Besitzdenken.

Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft und offenbart tief verwurzelte Ungleichheiten und Machtmissbrauch. Gewalthandlungen gegen Frauen sind keine Einzelfälle, sondern die Gewalt ist strukturell. Das zeigt sich in diskriminierenden Rollenbildern, ungleichen Chancen und institutionellen Hürden, die besonders Frauen benachteiligen. Prävention ist der wirksamste Schutz und das Kernanliegen des Positionspapiers: Aufklärung in Schulen und Gesellschaft, Stärkung von Schutz- und Hilfsangeboten sowie Täterarbeit sind essenziell. Außerdem wollen wir die traumasensible Qualifizierung aller Akteure stärken. Ziele sind ein Abbau patriarchaler Strukturen und ein besseres gesellschaftliches Verständnis für die Ursachen von Gewalt gegen Frauen. Denn Gewalt ist kein Schicksal – als Gesellschaft haben wir die Verantwortung, die Strukturen hinter der Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen und sie zukünftig besser zu verhindern.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Für einen echten Fortschritt beim Schutz von Frauen vor Gewalt müssen wir das Gewalthilfegesetz noch vor den Neuwahlen im Februar auf den Weg bringen. Damit eine schnelle und effektive Strafverfolgung und eine angemessene Bestrafung gelingen, müssen wir die Justiz personell und materiell gut ausstatten und für noch mehr Fortbildungsangebote zu geschlechtsspezifischer Gewalt sorgen. Wir sehen deswegen die Notwendigkeit für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Außerdem müssen wir die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch im Aufenthalts- und Familienrecht vollständig umsetzen. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts darf nicht die Rechte und die Sicherheit des Gewaltopfers oder der gemeinsamen Kinder gefährden. Wir brauchen außerdem ein vom Partner unabhängiges, eigenständiges Aufenthaltsrecht für Betroffene von häuslicher Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.12.2024

Zum Kabinettsbeschluss der Gewaltschutzstrategie erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Heute hat das Kabinett die von Ministerin Lisa Paus vorgelegte Gewaltschutzstrategie beschlossen. Damit setzen wir ein klares Zeichen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das alle betrifft. Unser Ziel ist es, diese Strukturen zu verändern, damit Frauen und Mädchen ein Leben frei von Angst und Gewalt führen können, und so von Gewalt Betroffenen umfassenden Schutz und neue Perspektiven zu ermöglichen.

Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist ein zentraler Bestandteil der Istanbul-Konvention. Mit 120 Maßnahmen verfolgt die vorgelegte Strategie einen systematischen und ganzheitlichen Ansatz, um Gewalt vorzubeugen, Betroffene zu schützen, Täterarbeit und Strafverfolgung auszubauen. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland überwachen und stärken wird. Es ist wichtig, dass wir die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht als isolierte Aufgabe betrachten. Es ist entscheidend, dass alle politischen Ebenen zusammenarbeiten und Maßnahmen in allen relevanten Arbeitsbereichen greifen. Wir brauchen umfassende und koordinierte Lösungen.

Trotz der erzielten Fortschritte zeigt die aktuelle Gewaltschutzstrategie deutlich, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Beispielsweise fehlen Regelungen zur ausreichenden Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Zudem stoßen Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus weiterhin auf große Hürden bei der Suche nach Hilfe und Schutz.

Viele dieser Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag vereinbart, können aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt werden. Ein weiterer entscheidender Schritt, der in dieser Legislaturperiode noch möglich ist, ist das Gewalthilfegesetz. Dieses Gesetz liegt dem Bundestag vor. Wir haben die Chance, mit dem Gewalthilfegesetz einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um mehr Hilfe und Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt sicherzustellen. Diese Chance dürfen wir nicht versäumen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schreiben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus.

In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion fordert außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 841 vom 04.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie haben deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14025) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten.

Die Fraktionen beziehen sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Die Abgeordneten kritisieren, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellen SPD und Grüne fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen. Das Anliegen des Entwurfs, effektiven Opferschutz im Strafrecht zu gewährleisten, ist zwar begrüßenswert, doch der Entwurf wird seinem eigenen Anspruch in weiten Teilen nicht gerecht. „Die im Entwurf vorgesehene strafrechtliche Erfassung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt berücksichtigt die verschiedenen Ausprägungen und die strukturelle Komponente geschlechtsbezogener Gewalt nicht hinreichend. Diese zentralen Probleme greift der Gesetzentwurf mit den primär vorgesehenen Strafschärfungen nicht auf“, führt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder aus. Dilken Çelebi, LL.M., und Dr. Catharina Conrad von der djb-Strafrechtskommission vertreten den djb heute in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf.

Mit der Einführung des Merkmals der „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ in zahl-reichen Straftatbeständen trägt der Gesetzentwurf stereotype Geschlechterbilder fort und suggeriert, geschlechtsspezifische Gewalt gründe sich primär in der körperlichen Überlegenheit der Täter. Der Wesenskern geschlechtsspezifischer Gewalt, nämlich die strukturelle gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen und die geschlechtsspezifische Motivation, wird verfehlt. Soweit die Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) als „präventives“ Mittel vorgeschlagen wird, kritisiert der djb, dass diese allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme zur Verhütung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dienen kann. Dies auch nur, soweit ihr Einsatz verfassungskonform und grundrechtsschonend ausgestaltet ist sowie die erforderliche Infrastruktur und die notwendige technische Ausgestaltung gegeben sind. Ihr Einsatz müsste darüber hinaus an ein interdisziplinäres Fallmanagement geknüpft werden. Diese Aspekte lässt der Entwurf außer Acht. „Statt der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollte die Bundesregierung effektive, langfristige präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnergewalt ergreifen. Ein wesentlicher Baustein ist der flächendeckende Ausbau eines diskriminierungs- und kostenfreien Schutz-, Unterstützungs- und Beratungssystems. Das Gewalthilfegesetzt sollte daher dringend verabschiedet werden“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Es ist richtig, für einen effektiven Gewaltschutz die Täter in die Verantwortung zu nehmen. Programme zur Täterarbeit sind nach Art. 16 Istanbul-Konvention als Präventionsmaßnahme zu verstehen. „Täterarbeit muss nicht nur im Gewaltschutzgesetz, sondern auch im Kindschaftsrecht gesetzlich verankert werden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht: Rund zwei Drittel der Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Queer leben“ umgesetzt oder in Umsetzung

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Der Bericht zeigt: Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Aktionsplan „Queer leben“ ist mehr als eine Agenda – er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann: „Der Aktionsplan „Queer leben“ dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!“

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan „Queer leben“ im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. 

Im Aktionsplan „Queer leben“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2024 über die Umsetzung des Aktionsplans informieren wird. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ zeigt, dass mit 83 Maßnahmen rund zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. 

Der heute beschlossene Bericht geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert. 

Den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Das Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung 

Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“

Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Fachleute und Beratungskräfte trafen sich heute zu einem Online-Fachtag.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
  • Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
  • Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.  

Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter www.stark-familie.info.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2024

Zweiter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Der Ganztagsausbau kommt voran. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiter daran, Erstklässlern ausreichend Plätze für eine ganztägige Bildung und Betreuung bereit zu stellen. 73 Prozent aller Grundschulen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an, die mehr ist als Unterricht. Im Ganztag wird Schule zu einem Lebensort für Kinder. Sie können hier spielen, wachsen und sich entfalten, jeden Tag neu. Ein Ganztagsangebot kann soziale Unterschiede ausgleichen und gerechte Bildungschancen schaffen. Auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ausgerichtet, führt das auch zu mehr Erwerbstätigkeit von Müttern, was in Zeiten des Fachkräftebedarfs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.“

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir: „Eine gute Ganztagsbetreuung bedeutet bessere Bildung und mehr Chancengleichheit. Kinder brauchen das richtige Umfeld und Begleitung – von Anfang an. Dabei kommt es auf die Qualität der Ganztagsangebote an. Unser Ziel ist, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeinsam hochwertige Ganztagskonzepte entwickeln. Gleichzeitig müssen wir verstärkt Fachkräfte ausbilden, die diese Konzepte für die Kinder mit Leben füllen. Gute Ganztagsangebote sind eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.

Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

Weiterführende Informationen:

GaFöG-Bericht 2024 (PDF zum Download)

https://www.bmfsfj.de/ganztag

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

Bundeskabinett beschließt Engagementstrategie und Vierten Engagementbericht

Im Vorfeld des Internationalen Tags des Ehrenamts (5. Dezember) hat das Bundeskabinett heute zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Engagementpolitik und stärkt das freiwillige Engagement.

Vierter Engagementbericht

Der Vierte Engagementbericht beleuchtet die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in Deutschland. Er beleuchtet, wie soziale Unterschiede die Beteiligungsmöglichkeiten beeinflussen und zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft Barrieren abbauen können.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die deutsche Engagementlandschaft ist lebendig und vielfältig, und sie bewirkt unglaublich viel Gutes. Der Vierte Engagementbericht zeigt aber auch: Freiwilliges Engagement muss inklusiver werden! Wir brauchen einfache Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und für gesellschaftliche Beteiligung. Politik und Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass wirklich alle, die sich engagieren wollen die Möglichkeit dafür bekommen.“

Der Vierte Engagementbericht untersucht unter anderem, warum bestimmte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, es schwerer haben, sich freiwillig zu engagieren. Er identifiziert Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung. Ein Fokus liegt auf der Bedeutung von Partizipationserfahrungen in der Kindheit und Jugend für das spätere Engagement. Der Bericht empfiehlt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Zugang zum Engagement zu erleichtern. Außerdem soll Bürokratie abgebaut und neue, inklusive Organisationen gefördert werden.

Engagementstrategie

Mit der ebenfalls heute vom Kabinett beschlossenen Engagementstrategie stärkt die Bundesregierung freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Mit dieser Strategie setzen wir die Leitplanken für jede künftige Engagement-Politik des Bundes. Wir verbessern Beratung, Qualifizierung und Vernetzung und erleichtern den Zugang zu freiwilligem Engagement. Die Engagierten dieses Landes sind ein Garant für den demokratischen Zusammenhalt und sie verdienen einen verlässlichen Rahmen für ihre wertvolle Arbeit.“

Die Engagementstrategie der Bundesregierung stärkt freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem über 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie verfolgt fünf zentrale Ziele, darunter die Förderung von Vielfalt und die Stärkung des Engagements in Krisenzeiten. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, den Zugang zum Engagement für alle Menschen zu erleichtern – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Auch die digitale Transformation des Engagements wird vorangetrieben. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Mit der Engagementstrategie und dem Vierten Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Hintergrund

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich engagiert. Mit Beschluss vom 19. März 2009 (Drucksache 16/11774) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht einer jeweils neu einzusetzenden unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Der Vierte Engagementbericht hat den inhaltlichen Schwerpunkt „Zugangschancen zum Freiwilligen Engagement“. Er wurde erarbeitet von einer neunköpfigen Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Frau Professor Dr. Chantal Munsch: https://vierter-engagementbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

BM‘in Paus diskutiert Voraussetzungen für die ökonomische Gleichstellung bei einer Konferenz in Berlin

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft bei einer Konferenz zur Ökonomischen Gleichstellung am 28.11.2024 in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten – in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen.“

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkte den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können wie sie möchten.

In einem „Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030“ haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:

  • zu makroökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Neue Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“ ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen: www.lebenskarte.info.

Die Konferenz „Ökonomische Gleichstellung 2030“ richtete das Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit dem Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürger*innen auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen. 

In der Anlage erhalten Sie die Presseinformation des Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.11.2024

Das Kabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis einschließlich 2029 beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Vorhaben noch im Januar abschließen, um einen weiteren Anstieg der Wohnkosten in Deutschland zu verhindern.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiger Beitrag, um das Wohnen in Deutschland bezahlbar zu halten. Ich freue mich, dass es im Regierungsentwurf gelungen ist, den Geltungszeitraum bis einschließlich 2029 festzulegen und die Neubauausnahme moderat anzupassen. Jetzt müssen nach jahrelanger Blockade durch Marco Buschmann auch die übrigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kommen. Dazu gehört eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes, ein Absenken der Kappungsgrenze, eine Heilungswirkung von Schonfristzahlung auch für ordentliche Kündigungen und eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums vom Mietspiegel. Wir können die Preistreiber am Markt nur bremsen, wenn die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten für Mieterinnen und Mieter verbessert werden. Die Union muss nun ihrer Verantwortung gerecht werden und mit uns die dringend notwendigen Anpassungen auf den Weg bringen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse im Kabinett setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass wir klar auf der Seite der Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen. Die Verlängerung ist noch vor der Neuwahl erforderlich. Jede Verzögerung ist ein perfides Spiel mit den Sorgen und Ängsten der Menschen, die sich ihre Miete heute schon kaum noch leisten können. Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit.

Es liegt nun an der Union, die Blockadehaltung aufzugeben und diesem wichtigen und drängenden Vorhaben zuzustimmen, damit es mit einer Mehrheit im Bundestag noch vor der Bundeswahl beschlossen werden kann. Andernfalls droht die Mietpreisbremse Ende 2025 auszulaufen, weil die Länder es nicht mehr rechtzeitig schaffen, ihre Landesverordnungen zu beschließen.

Jetzt ist nicht die Zeit für Verzögerungen oder parteipolitische Taktiken. Es geht um Millionen von Mieterinnen und Mietern im Mieterland Deutschland, die von massiven Mietsteigerungen bedroht wären. Ihr Schutz braucht eine Mehrheit im Bundestag – und zwar jetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.12.2024

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
BT-Drucksache 20/12089

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1033508-1033508

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Mittwoch, 18. Dezember 2024 , 15.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.12.2024

Nach der Wohnsituation von Familien in Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13987). Gefragt wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung über das Zusammenleben und Wohnen von Familien. Die Abgeordneten interessieren sich auch für Angaben darüber, wie viele Familien zur Miete wohnen und wie viele Wohneigentum haben. Gefragt wird zudem nach durchschnittlichen Wohnflächen, die Familien zur Verfügung stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 859 vom 11.12.2024

Die Ausbaugeschwindigkeit bei ganztätigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder muss beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Das betont die Bundesregierung in dem Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, der nun als Unterrichtung (20/14115) vorliegt.

Die Analyse der Inanspruchnahmequote nach Angebotsformen zeige, dass nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Hierzu zählten auch Angebote, bei denen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt, heißt es in der Unterrichtung.

Weiter stellt die Regierung fest: „Die regional unterschiedlichen Ausbaustände hinsichtlich der Plätze für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, die Ambition in Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus und gleichzeitig der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Elementarbereich stellen alle zentralen Akteure, aber insbesondere die Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, seien die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 857 vom 10.12.2024

Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement stellt der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung fest, der nun als Unterrichtung (20/14120) vorliegt. „Der Befund der Kommission für den Vierten Engagementbericht, dass nicht alle sozialen Gruppen gleichermaßen im Engagement repräsentiert sind, stellt eine besondere Herausforderung dar“, betont die Regierung. Insbesondere die soziodemografischen Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter und Behinderung machten demnach einen Unterschied. „Es bedarf einer Umsetzung des auch im Berichtsauftrag formulierten Ziels gleicher Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen“, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Das Überstundenvolumen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist im vergangenen Jahr erneut in Folge gesunken. Wie aus einer Antwort (20/14004) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13520) der Gruppe Die Linke hervorgeht, lag die Zahl der geleisteten Überstunden bei 1,3 Millionen Stunden (2014: 1,8 Millionen Stunden). Das Arbeitsvolumen von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ist jedoch von rund 50 Millionen Stunden im Jahr 2014 auf rund 53 Millionen Stunden 2023 gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Den Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13997). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Visa zum Familiennachzug im vergangenen sowie im laufenden Jahr erteilt worden sind. Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele dieser Visa Familienangehörigen von minderjährigen Referenzpersonen erteilt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 846 vom 05.12.2024

Nach der wohnungspolitischen Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2014 erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13975). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich die Zahl der Sozialwohnungen seit 2014 entwickelt hat und wie hoch die Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung seitdem waren. Weiterhin wird nach der Entwicklung der Marktmieten und der Bodenrichtwerte gefragt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, die immer weiter steigenden Bodenpreise und die Spekulation mit Wohnraum verteuere den Wohnraum immer weiter. Die Bundesregierung habe ihr 2022 verkündetes Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, verfehlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 836 vom 04.12.2024

Nach Sozialleistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13982). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie es zu erklären ist, dass in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von totalen Leistungseinstellungen in „’Dublin-Fällen‘ jegliche Auseinandersetzung mit zwingend zu beachtendem EU-Recht und Verfassungsrecht fehlt und insbesondere auch nicht auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bzw. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eingegangen wurde“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 834 vom 03.12.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13921) zu nicht umgesetzten Gesetzesprojekten in der Familienpolitik und der Armutsbetroffenheit von Familien gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der Familien mit mehreren Kindern, nach den Einkommensverhältnissen und nach dem Bezug von Transferleistungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 828 vom 02.12.2024

Bundesweit geht in immer mehr Kitas der Anteil der Mitarbeitenden zurück, die mindestens über eine Qualifikation als Erzieher:in verfügen. Weil in vielen Einrichtungen das Personal fehlt, werden immer mehr Personen ohne die formalen pädagogischen Voraussetzungen eingestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Was der Notsituation geschuldet ist, könnte in mehreren Bundesländern zu einer dauerhaften Praxis werden. Zudem weisen neue Daten darauf hin, dass Beschäftigte vermehrt das Berufsfeld verlassen könnten.

Eine hohe Fachkraft-Quote in jedem Kita-Team ist ein zentraler Faktor für eine kindgerechte frühkindliche Bildung. Doch immer weniger Kita-Personal bringt die formalen pädagogischen Voraussetzungen mit. Das belegen die Daten aus dem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Während im Jahr 2017 bundesweit in 41 Prozent aller Kita-Teams mehr als acht von zehn pädagogisch Tätigen mindestens einen einschlägigen Fachschulabschluss aufwiesen, traf das 2023 nur noch auf rund jedes dritte Kita-Team zu (32 Prozent). Dieser Rückgang ist in 13 Bundesländern zu verzeichnen. Am deutlichsten fiel er in Berlin (18 Prozentpunkte), Mecklenburg-Vorpommern (15 Prozentpunkte) und Nordrhein-Westfalen (14 Prozentpunkte) aus.

„Grundsätzlich ist es gut, wenn die Kitas neue und vor allem motivierte Mitarbeitende gewinnen. Aber für die anspruchsvolle Arbeit mit den Kindern benötigen sie eine ausreichende pädagogische Qualifikation. Aufgrund des Platz- und Personalmangels mag es in einer Notsituation vertretbar sein, die Anforderungen vorübergehend zu senken, um die Schließung einer Kita abzuwenden. Das darf aber nicht zu einem dauerhaften Absenken der Fachkraft-Quote
führen – doch genau diese Tendenz sehen wir momentan in mehreren Bundesländern“, sagt Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung.

Starke Unterschiede zwischen den Bundesländern

Ein Blick in die einzelnen Bundesländer offenbart starke Unterschiede: Eine hohe Fachkraft-Quote von 82,5 Prozent und mehr weisen im Osten zwischen 35 Prozent (Berlin) und 89 Prozent (Thüringen) der Kita-Teams auf. Im Westen hingegen reicht die Spannweite von 3 Prozent in Bayern bis 36 Prozent in Hessen. Die Herausforderungen für die westdeutschen Länder sind somit deutlich größer.

Verschiedene Studien zeigen, dass eine niedrige Fachkraft-Quote im Team die Qualität der pädagogischen Arbeit mindert und den professionellen Anspruch der Fachkräfte gefährden
kann. Zudem stellt die Begleitung von nicht einschlägig ausgebildeten Mitarbeitenden zunächst zusätzlichen Aufwand und damit einen weiteren Belastungsfaktor für das Fachpersonal dar.

Fachkräfte ans Berufsfeld binden

Dass sich die Überlastung des Kita-Personals auf einem sehr hohen Niveau befindet, belegt eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Bertelsmann Stiftung: Fast
die Hälfte der befragten Kita-Mitarbeitenden gibt darin an, sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet zu fühlen. Viele Beschäftigte schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Berufsfeld kurz- bis mittelfristig verlassen werden, als sehr hoch ein. Bei rund einem Viertel der Befragten liegt diese sogar bei 80 Prozent oder höher. Dies trifft auch auf Personen zu, die sich noch in Ausbildung befinden und das Berufsfeld damit gar nicht erst betreten würden. Am höchsten ist das Abwanderungsrisiko bei den jüngeren Mitarbeitenden im Alter von 26 bis 30 Jahren. Die Abwanderungsgedanken treten umso wahrscheinlicher auf, je häufiger sich jemand überlastet fühlt. „Je mehr Kita-Beschäftigte das Berufsfeld verlassen, desto größer wird die Belastung für das verbleibende Personal, was zu noch mehr Abwanderung führen kann. Diese Spirale gilt es zu durchbrechen“, so Stein.

Daher unterstützt die Bertelsmann Stiftung die Empfehlungen der vom Bundesfamilienministerium eingesetzten Arbeitsgruppe Frühe Bildung. Diese spricht sich für ein Anheben bzw. Halten der Fachkraft-Quote auf zunächst 72,5 Prozent und längerfristig 85 Prozent in jedem Kita-Team aus. Allerdings hat die Bundesregierung dies in der beschlossenen Fortsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes nicht berücksichtigt. Um die Situation trotzdem kurzfristig zu verbessern, bräuchte es Anette Stein zufolge eine verlässlich finanzierte, professionelle Beratung und Begleitung, die die Zusammenarbeit in den sehr unterschiedlich zusammengesetzten Kita-Teams unmittelbar unterstützt. Diese kontinuierlichen Maßnahmen könnten Kita-Beschäftigte aber nur dann dauerhaft im Beruf halten, wenn es gelingt, den Anteil an Fachkräften wieder zu erhöhen. Dafür gilt es, neues und gut ausgebildetes Personal zu gewinnen und Mitarbeitende, die noch nicht hinreichend qualifiziert sind, weiterzubilden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.12.2024

SOEP-Studie zeigt: Migrant*innen ohne Fluchthintergrund tätigen häufiger Geldtransfers als Geflüchtete – Wahrscheinlichkeit für Geldüberweisungen sinkt, je größer der Haushalt und je geringer die Rückkehrabsicht ist – Rolle von Auslandsüberweisungen sollte neu bewertet werden, zumal sie auch wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe in Heimatländern leisten

Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld ins Ausland – Tendenz sinkend. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, basierend auf repräsentativen Haushaltsbefragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die erstmals die Auslandsüberweisungen von Migrant*innen mit und ohne Fluchthintergrund über die Jahre seit 2013 untersucht hat. Anlass für diese Auswertung war auch die scharfe politische Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen führte.

Laut Daten der Bundesbank haben die jährlichen Auslandsüberweisungen inzwischen die Höhe von 22 Milliarden Euro jährlich erreicht. Dabei wird jedoch nicht unterschieden, ob diese Überweisungen von Migrant*innen, Nicht-Migrant*innen oder Geflüchteten getätigt werden. Mit den Haushaltsbefragungen des SOEP inklusive der Migrations- und Geflüchtetenstichproben, die gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgenommen werden, wird erstmals untersucht, wie häufig die jeweiligen Gruppen aus privaten Gründen Geld ins Ausland überweisen. Demnach ist der Anteil der Geflüchteten, die Geld ins Ausland senden, seit 2012 von 13 auf sieben Prozent gesunken, während er bei Migrant*innen von acht auf zwölf Prozent gestiegen ist. „Die politische Debatte spiegelt also überhaupt nicht die Realität wider“, schlussfolgert Studienautorin Adriana R. Cardozo Silva, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP. Und Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des SOEP, ergänzt: „Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage“.

Auslandsüberweisungen sind wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung

Was sich an den Daten auch zeigt, ist, dass Geflüchtete eine um 2,7 Prozentpunkte geringere Wahrscheinlichkeit haben, Geld ins Ausland zu überweisen, als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Denn auch diese tätigen Auslandsüberweisungen. Deutlich zeigt sich an den Berechnungen zudem, dass die Familiensituation und die Rückkehrabsicht die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass Migrant*innen Geld ins Ausland überweisen: Mit der Anzahl der Kinder im Haushalt und mit der Absicht, längerfristig in Deutschland zu bleiben, sinkt diese Wahrscheinlichkeit.

„Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben“ Adriana Cardozo Silva

„Bei all diesen Diskussionen, auch über die Bezahlkarte, sollte die Tatsache mehr in den Fokus genommen werden, dass Auslandsüberweisungen ein wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung sind“, fordert Zinn. Und Studienautorin Cardozo Silva ergänzt: „Migrantenüberweisungen ins Ausland gelten als treibende Kraft zur Förderung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen, da sie die Lebensbedingungen von Familien und Gemeinschaften verbessern. Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die dem SDG-Rahmen entspricht und ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben.“

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2024

Zerstückelte Arbeitszeiten mögen die Bewältigung des Alltags erleichtern. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine neue Untersuchung. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, wie wichtig zeitliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage sind.

„Ich mache jetzt Schluss und logge mich heute Abend noch mal ein.“ Diesen Satz hätte vor 30 Jahren niemand verstanden, in Zeiten mobiler Arbeit an Laptop und Handy klingt er selbstverständlich. Vor allem im Homeoffice haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen oder andere private Aktivitäten durch geteilte Tage unter einen Hut zu bekommen. Wie geht es Menschen, die ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen, um später am Abend noch eine Spätschicht einzulegen? Genießen sie ihre Freiheit in puncto Zeiteinteilung oder sind solche Arrangements eher eine Notlösung, um die verlangte Arbeitsmenge überhaupt bewältigen zu können? Bleibt noch genügend Zeit zur Erholung? Welche Unterschiede gibt es zwischen Frauen und Männern, zwischen Menschen mit und ohne Kinder? Das haben Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.*

Ihre Studie basiert auf Daten der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragungen aus den Jahren 2019 und 2021 – zwei Zeitpunkten, zwischen denen sich das zeit- und ortsflexible Arbeiten infolge der Corona-Pandemie erheblich verbreitet hat. Auch die Arbeitszeitfragmentierung hat in dieser Zeit „leicht zugenommen“, wie die Forschenden feststellen. Dennoch handelt es sich dabei nicht um ein Massenphänomen. 4 Prozent der Beschäftigten – ohne Schichtarbeitende, die ihre Zeit nicht selbst einteilen können – unterbrechen ihre Arbeit „häufig“ und machen am Abend nach 19 Uhr weiter. Bei 10 Prozent kommt das „manchmal“ vor, bei 27 Prozent „selten“. Die Mehrheit gibt an, nie so zu arbeiten. Abgefragt wurden ausschließlich freiwillige Unterbrechungen aus privaten Gründen.

Im nächsten Schritt haben Lott und Backhaus geschaut, wie die Betroffenen auf andere Fragen zu Arbeitszeit, Job oder Familie geantwortet haben, und statistische Auffälligkeiten herausgearbeitet. Das funktioniert über komplexe Regressionsrechnungen, die statistische Zusammenhänge deutlich machen. Dabei haben sich nicht alle Vermutungen bestätigt. Beispielsweise ist die Frage, ob jemand Kinder hat oder nicht, für den Zusammenhang zwischen fragmentierten Arbeitszeiten und Faktoren wie Stress weniger entscheidend als gedacht. Dennoch gibt es eine Reihe signifikanter Ergebnisse:

– Arbeitszeitfragmentierung und Zeit- oder Leistungsdruck hängen zusammen. Gründe könnten sein, dass der zweigeteilte Arbeitstag mit mehrfachem Rollenwechsel selbst den Stresslevel erhöht oder dass die Arbeitsmenge so groß ist, dass sie anders gar nicht zu schaffen wäre.

– Arbeitszeitfragmentierung geht oft mit langen – und nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich oft problematischen – Wochenarbeitszeiten einher. Ausnahme: Im Gegensatz zu Männern und kinderlosen Frauen arbeiten Mütter insgesamt im Erwerbsjob nicht länger, wenn sie einen Teil davon in die Abendstunden verlagern. Wegen der Sorgearbeit zu Hause bleibe ihnen schlicht nicht die Zeit dazu, vermuten die Forschenden.

– Bei fragmentierter Arbeit kommen die Ruhezeiten – gesetzlich vorgeschrieben sind elf Stunden am Stück – oft zu kurz. Dies habe „massive Auswirkungen auf die Erholung, den Schlaf, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, das Unfallgeschehen, aber auch auf Gesundheit und Wohlbefinden“, warnen Lott und Backhaus.

– Je häufiger Beschäftigte mit fragmentierten Zeiten arbeiten, desto schlechter bewerten sie ihre Work-Life-Balance. Was bedeuten könne, „dass die Unterbrechung der Arbeitszeit für private Verpflichtungen zwar eine Vereinbarkeit grundsätzlich ermöglicht, aber nicht zwangsläufig zu einer höheren Zufriedenheit“ führt, so die Forschenden.

– Frauen nehmen einen größeren Zeit- und Leistungsdruck wahr. Möglicherweise, weil sie im Fall von Teilzeitarbeit besonders unter Strom stehen, um das Pensum zu schaffen, oder weil sie sich als Frauen in einem traditionellem Arbeitsumfeld besonders beweisen müssen.

In ihrem Fazit schreiben Lott und Backhaus, die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit etwa für Kinderbetreuung oder Hausarbeit zu unterbrechen, werde „an vielen Stellen in der öffentlichen Debatte als positiv und familienfreundlich dargestellt“. Ihre Auswertung zeige jedoch, dass gerade Frauen mit fragmentierten Arbeitszeiten keineswegs zufriedener mit der Balance zwischen Beruflichem und Privatem sind als andere: Im Gegenteil.

Daher wäre es „illusorisch zu glauben, eine weitere Aufweichung von Arbeitszeitgrenzen würde Deutschland zu einem familienfreundlicheren und wirtschaftlich erfolgreicheren Land machen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Gerade, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen wird, um Sorgearbeit zu verrichten, machen die Beschäftigten keine Pause, sondern arbeiten – wenn auch unbezahlt – weiter. Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen, dass diese unbezahlte Arbeit verrichtet wird; sie ist kein Privatvergnügen. Verbindliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage und klare Regelungen für Ruhezeiten im Erwerbsjob haben daher eine wichtige Funktion für die Gesundheit von Beschäftigten – was Arbeitgebervertreter erstaunlich oft ignorieren.“ Zudem zeige die Untersuchung, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur sei, beispielsweise eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung.

Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitfragmentierung, Zeit- oder Leistungsdruck, Arbeitszeit, Ruhezeit und Work-Life-Balance: Welche Rolle spielen Geschlecht und Elternschaft? Erscheint in: Sozialpolitik.ch 1/2025 (Beitrag in Press).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2024

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer*in sind seit der Pandemie um mehr als ein Drittel gefallen. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Beschäftigten machten im dritten Quartal 2024 im Schnitt 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

„Es werden so wenige Überstunden wie noch nie geleistet. Aber mittlerweile hat fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Insgesamt gingen rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach, 1,2 Prozent mehr als noch im dritten Quartal 2023. Damit folgt die Entwicklung dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im dritten Quartal 2024 bei knapp 46,1 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im dritten Quartal 2024 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 0,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Arbeitszeit pro erwerbstätige Person betrug im dritten Quartal 2024 340,7 Stunden – damit zeigt sich mit +0,2 Prozent ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal. Der Anstieg liegt vor allem an einem positiven Kalendereffekt – im dritten Quartal 2024 gab es aufgrund der Lage der Wochenenden einen Arbeitstag mehr als im Vorjahresquartal.

Die Teilzeitquote ist im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 39,7 Prozent. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,1 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,4 Prozent hingegen leicht gesunken. „Der Arbeitsmarkt ist zweigeteilt: fast 100.000 Vollzeitjobs weniger als vor einem Jahr – aber fast 200.000 Teilzeitjobs mehr. Die Industrie ist in der Krise, aber Erziehung und Pflege boomen“, so IAB-Ökonom Weber.

Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2024 mit 5,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres mit 5,4 Prozent. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 89.000 Personen auf nun 217.000 Personen gestiegen. Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche ist die Zahl der Kurzarbeitenden im längerfristigen Vergleich erhöht.  „Die meisten kommen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere der Metall- sowie der Elektroindustrie und dem Maschinenbau“, so IAB-Forscherin Susanne Wanger.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2403.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.12.2024

  • Zahl der Inobhutnahmen 2023 aufgrund unbegleiteter Einreisen Minderjähriger erneut gestiegen – aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor
  • Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf Vernachlässigung, psychische und sexuelle Gewalt besonders häufig
  • Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte nach der Inobhutnahme an den bisherigen Aufenthaltsort zurück, knapp die Hälfte lebte an einem neuen Ort

Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 erneut gestiegen, aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023 rund 74 600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren 8 100 oder 12 % Betroffene mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2023 zum dritten Mal in Folge – allerdings nicht so stark wie 2022: Damals hatte das Plus bei 18 900 Fällen oder 40 % gelegen. Hintergrund des Anstiegs ist das Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle sank die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2023 sogar – und zwar um 2 600 Fälle oder 7 % auf 35 300 Fälle.

Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise

Im Jahr 2023 haben die Jugendämter 39 300 Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt (2022: 28 600). Das war gut die Hälfte aller Inobhutnahmen (53 %). Dazu zählen sowohl vorläufige Inobhutnahmen (33 %), die direkt nach der Einreise durchgeführt werden, als auch reguläre Inobhutnahmen (20 %), die in der Regel – nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen – daran anschließen. Angaben zu den Herkunftsländern der unbegleitet eingereisten Minderjährigen liegen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht vor.

Ein weiteres gutes Drittel aller Inobhutnahmen (36 %) erfolgte 2023 aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen und etwa ein Zehntel (11 %) der Fälle waren Selbstmeldungen, also Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche selbst aktiv beim Jugendamt Unterstützung suchten.

Inobhutnahme dauerte im Schnitt 50 Tage

Vor der Inobhutnahme lebten 44 % der Kinder oder Jugendlichen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, darunter der Großteil zusammen mit mindestens einem Elternteil (37 % aller Fälle). Weitere 18 % waren – mit oder ohne Elternteil – in einer Einrichtung untergebracht, etwa in einem Heim (10 %) oder einer Aufnahmeeinrichtung beziehungsweise Gemeinschaftsunterkunft (3 %). In den verbleibenden Fällen – darunter insbesondere nach unbegleiteten Einreisen – war der vorherige Aufenthalt unbekannt (26 %) oder keine feste Unterkunft vorhanden (13 %).

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 50 Tage, trotzdem konnte etwa jeder dritte Fall (31 %) in weniger als einer Woche beendet werden. Rund ein Fünftel der Minderjährigen (19 %) war vor der Inobhutnahme von zuhause ausgerissen. Neben der unbegleiteten Einreise zählten zu den häufigsten der insgesamt 13 möglichen Anlässe für eine Inobhutnahme im Jahr 2023: Die Überforderung der Eltern (22 %), Hinweise auf Vernachlässigungen (10 %), Anzeichen für körperliche Misshandlungen (9 %) und Beziehungsprobleme (7 %). Mehrfachnennungen waren möglich.

Hohe Widerspruchsquoten bei Hinweisen auf Vernachlässigung, psychische Misshandlungen und sexuelle Gewalt

Neue Daten zeigen, dass in 6 % aller Fälle ein Widerspruch gegen die Maßnahme von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten eingelegt wurde. Etwa viermal so hoch und damit weit über dem Durchschnitt lag dieser Anteil bei Hinweisen auf Vernachlässigungen (26 %), psychische Misshandlungen (26 %) und sexuelle Gewalt (23 %). Eine hohe Widerspruchrate kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. Diese Möglichkeit haben die Jugendämter 2023 in 83 % aller Widerspruchsfälle auch genutzt.

Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte an den bisherigen Aufenthaltsort zurück

Nach Beendigung der Inobhutnahme kehrte fast ein Viertel (23 %) der betroffenen Jungen oder Mädchen an den bisherigen Aufenthaltsort zurück. Knapp die Hälfte (47 %) der Kinder oder Jugendlichen wurde nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung, deutlich seltener in einer Familie beziehungsweise einem privaten Haushalt.

In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen (9 %) oder beendeten die Inobhutnahme selbst (11 %), gegebenenfalls auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In weiteren 10 % der Fälle wurde die Inobhutnahme anderweitig beendet. Diese Angaben zum Maßnahmen-Ende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).

Methodische Hinweise:
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder (Selbstmeldung), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden (§ 42 Absatz 1 SGB VIII). Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht. Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später – in der Regel nach Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Nähere Informationen bietet ein Hintergrundpapier im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Im Jahr 2023 ist es in einigen Jugendämtern zu Untererfassungen oder Ausfällen von Daten gekommen, die nicht mehr rekonstruiert werden können. Auf Basis des Vorjahresergebnisses kann der Ausfall auf rund 1 100 Fälle geschätzt werden. Angesichts der dynamischen und auch regional sehr unterschiedlichen Entwicklung und der Größenordnung des Ausfalls wurde an dieser Stelle auf eine Zuschätzung verzichtet. Die Statistik wurde zudem überarbeitet und unter anderem um sechs neue Merkmale erweitert. Weitergehende Informationen enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse einschließlich Angaben nach Bundesländern stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen: 22523) und auf der Themenseite “Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Informationen bietet auch der neue Statistische Bericht “Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 5. November 2024 ist die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar und hat damit das Beta-Stadium verlassen. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem haben sich die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads geändert. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 02.12.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nicht nur in den Ballungszentren sind die Menschen seit Jahren mit stark steigenden Mieten konfrontiert. Inzwischen sind zweistellige Steigerungsraten der Angebotsmieten keine Seltenheit mehr. Der wenige Neubau vermag diese Lücke nicht zu schließen. Bezahlbarer Wohnraum fehlt und seit über 20 Jahren sinkt der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland beständig. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen robusten Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen vor überzogenen Mietforderungen. Das Netzwerk Mieten und Wohnen richtet sich deshalb mit zehn Verbänden, darunter dem AWO Bundesverband, in einem offenen Brief an die Bundesregierung.   

Tatsächlich hat die seit knapp 10 Jahren geltende Mietpreisbremse diese Funktion nach zahlreichen Nachbesserungen allmählich übernehmen können. In ihren ersten Jahren gab es wegen Fehlern des Gesetzes und öffentlich geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken nur eine schleppende Anwendung. Hinzu kam, dass in zahlreichen Bundesländern die Verordnungen, die die Mietpreisbremse in Kraft setzen sollten, einer gerichtlichen Überprüfung zunächst nicht standhielten – so in Hamburg, Bayern, Hessen u. a.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse in Fortführung seiner langjährigen Rechtsprechung zu Artikel 14 GG. Dies war aber weder eine „Ausreißer-Entscheidung“ noch hat das Gericht die Mietpreisbremse gerade noch für verfassungsgemäß erachtet.

Mehrere Reformen haben die Mietpreisbremse zudem insgesamt effektiver gemacht. Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein alternativloses und unverzichtbares Instrument zur Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten.

Allerdings gilt diese Mietpreisbremse bisher nur für fünf Jahre und muss vom Parlament verlängert werden. Anderenfalls läuft sie zum 31.12.2025 aus. Die Ampelkoalition hatte sich zwar auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre verständigt. Aber durch das Ende der Koalition am 06.11.2024 kann dies nun nicht mehr umgesetzt werden. Wir appellieren daher an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, einen ungehemmten Mietanstieg zu verhindern und die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Der offene Brief wird unterstützt von:

AWO Bundesverband e.V.
Berliner Mieterverein e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Berlin-Brandenburg
Deutscher Mieterbund e. V.
Neue Richtervereinigung Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand

Hier den offenen Brief herunterladen: https://awo.org/pressemeldung/zehn-verbaende-fordern-in-einem-offenen-brief-eine-verlaengerung-der-mietpreisbremse/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.12.2024

Zum Welt-Aids-Tag an diesem Sonntag fordert die Arbeiterwohlfahrt Gleichberechtigung und Solidarität für HIV-positive Menschen.

Seit über drei Jahrzehnten wird am 1. Dezember weltweit der Welt-Aids-Tag begangen. Dieser Tag ruft zu einem Miteinander ohne Vorurteile und Ausgrenzung auf und gedenkt der Menschen, die an den Folgen von HIV und Aids verstorben sind. Weltweit leben etwa 40 Millionen Menschen mit HIV. Viele von ihnen haben noch immer keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten und sind von Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen. Der Welt-Aids-Tag 2024 steht unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!“ („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“).

„Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege und in anwaltschaftlicher Funktion für benachteiligte Menschen macht sich die AWO für ein Gesundheitssystem stark, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht. Gleiche Gesundheitschancen für alle Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, und ergänzt „Ein gleicher Zugang für alle Menschen zu Prävention, Information und Beratung sowie zu medizinischer Versorgung muss eine dringende Priorität im politischen Handeln werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.11.2024

Zum Jahresende geht die langjährige Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, in den Ruhestand. In einem feierlichen Gottesdienst in der Kreuzberger Passionskirche wurde sie heute von Bischöfin Beate Hofmann, Aufsichtsratsvorsitzende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE), offiziell von ihrem Amt entpflichtet. Zahlreiche Gäste aus Diakonie, Kirche, Politik und Gesellschaft nahmen an der Feier teil.

Bischöfin Beate Hofmann würdigte Maria Loheide für ihre 13-jährige prägende, sozialpolitische Arbeit für die Diakonie Deutschland: „Wie die hartnäckige Witwe in der Bibel (Lukas 18) hat Maria Loheide mit großer Geduld und Beharrlichkeit die Anliegen der Menschen verfolgt, die in der Diakonie begleitet und unterstützt werden. Gesetze für Menschen besser machen und dabei in Kontakt mit denen bleiben, um die es geht, das war ihr Anliegen – in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, beim Bundesteilhabegesetz und im Blick auf Heimkinder und Betroffene von sexualisierter Gewalt. Für diese diakonische Anwaltschaft sage ich ein großes Dankeschön!“

Neben der sozialpolitischen Arbeit engagierte sich Maria Loheide in vielfältigen Netzwerken. Vor elf Jahren initiierte Loheide das Netzwerk „Frauen in Führung in Kirche und Diakonie“ und trieb die Einführung der Frauenquote in den Führungsgremien des EWDE voran.  

Die Predigt hielt Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland. Sie ist eine langjährige Weggefährtin von Maria Loheide und mit ihr über viele Jahre in gesellschafts- und frauenpolitischen Handlungsfeldern eng verbunden. In ihrer Predigt (Jesaja 35, 1-10) ging sie auf Jesajas Vision ein, in schwierigen Zeiten nicht zu verzweifeln und mit Gottes Beistand zu rechnen: „Die Leitworte des Propheten haben Bestand; beschreiben den Auftrag unserer christlich-diakonischen Wegegemeinschaft, die mit der Ankunft Jesu neu orientiert wird auf das Reich Gottes hin, auf Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Frieden hin.“ 

Rüdiger Schuch, Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung und Präsident der Diakonie Deutschland, dankte Maria Loheide im Namen des EWDE und seiner drei Marken Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Diakonie Katastrophenhilfe. Er würdigte die gute Zusammenarbeit im EWDE-Vorstand. „Maria Loheide ist eine absolute Sozialexpertin und überzeugte Netzwerkerin. Sie hat der evangelischen Sozialpolitik ein klares Profil gegeben. Ihr Verdienst ist es auch, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Diakonie entscheidend vorangekommen ist, wobei sie sich besonders für die Beteiligung der Betroffenen eingesetzt hat“, so Schuch.

Neue Sozialvorständin der Diakonie Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 Elke Ronneberger.  

Hintergrund:  
Maria Loheide wurde 2011 in den Vorstand des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt und ist seit 2012 Vorständin des EWDE und für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Hier verantwortete sie die sozialpolitische Lobbyarbeit der Diakonie auf Bundesebene. Dazu vertrat sie die Diakonie in zahlreichen kooperierenden Netzwerkorganisationen. Loheide war unter anderem Vizepräsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Vorsitzende der Sozialkommissionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vice Chairperson im europäischen diakonischen Verbund Eurodiaconia. Ihre Amtszeit endet mit dem Jahr 2024.

Weitere Informationen:

Vita Maria Loheide

Interview Maria Loheide im aktuellen Diakonie-Jahresbericht: „Damit der Sozialstaat gut funktioniert“  

zur Predigt: Jesaja 35, 1-10: Seid getrost! Fürchtet Euch nicht! Seid gesegnet! Eure Kraft möge gedeihen! 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 11.12.2024

Das Bundeskabinett hat heute die Engagementstrategie beschlossen. Damit wird der im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbarte Prozess abgeschlossen. Als zentrales Ziel wurde die Verabschiedung einer Engagementstrategie unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt. Von einer neuen Bundesregierung erwartet die Diakonie Deutschland, dass der begonnene Beteiligungsprozess weiterverfolgt wird und die zivilgesellschaftlichen Strukturen für freiwilliges Engagement auskömmlich und langfristig finanziert werden.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir begrüßen, dass die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung beteiligt war, aber klar ist schon heute: In diesen herausfordernden Zeiten brauchen Menschen, die sich für andere und für unsere Demokratie engagieren, sehr viel mehr Unterstützung, politischen Rückhalt und finanzielle Sicherheit. Zumal weitergehende Ziele, wie die seit mehreren Legislaturperioden geforderte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, nicht umgesetzt wurden.“ Die Unsicherheit über den zukünftigen Bundeshaushalt führe bereits dazu, dass sich hauptamtlich Mitarbeitende nach neuen Jobs umsehen müssen. „Mit ihnen geht der notwendige, stabile fachliche Rückhalt für das freiwillige Engagement verloren. Dies zu kompensieren ist für alle gemeinnützigen Träger – nicht nur in der Diakonie – kaum zu leisten“, so Schuch.  
 
Bundesministerin Paus will die Engagementstrategie auf dem Deutschen Engagementtag am 9. und 10. Dezember in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen dieser Tagung wird neben der Strategie auch der von einer Sachverständigen-Kommission verfasste 4. Engagementbericht mit vielen Stimmen aus der Zivilgesellschaft, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie zahlreichen Mitgliedern des Bundestages diskutiert. Daraus geht hervor, dass die soziale Ungleichheit beim Ehrenamt zunimmt. Es engagieren sich deutlich mehr sozial gut gestellte Personen als Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Kommission empfiehlt der Politik und den Institutionen, die Freiwilligen ermöglichen sich zu engagieren, den Barrieren und Hürden für gesellschaftliches Engagement entgegenzuwirken. „Wir hoffen, dass zahlreiche der mehr als 1.000 übergebenen Vorschläge in der Debatte bleiben und auch von künftigen Bundesregierungen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft auf die Agenda gesetzt werden. Freiwilliges Engagement muss attraktiv bleiben und für eine breite gesellschaftliche Gruppe zugänglich sein. Denn Engagement ist die Basis für eine gute Zukunft für uns alle, für unsere zivile, demokratische Gesellschaft“, betont der Diakonie-Präsident.  
 
Hintergrund:  
Fast 29 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Deutschland. In der Diakonie sind rund 700.000 Menschen freiwillig engagiert. Die Diakonie begrüßt und unterstützt auch die Aktion der Freiwilligendienste #Freie Fahrt für Freiwillige! am Internationalen Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) und verbindet dies mit dem von allen zivilgesellschaftlichen Zentralstellen für den Bundestagswahlkampf formulierten „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz“. In Diakonie und Kirche engagieren sich jährlich rund 14.000 Menschen in Freiwilligendiensten.

Weiter Informationen:

www.diakonie.de/informieren/infothek/aktuelles/themen/freiwilliges-engagement

www.b-b-e.de/projekte/beitraege-des-bbe-zur-bundes-engagementstrategie/ 

Engagementstrategie des Bundes: BMFSFJ – Engagementstrategie des Bundes

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert an die EU-Kommission, ihrem in den EU-Verträgen verankerten Auftrag und ihrer Rolle als Vorreiterin für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Europa auch in den kommenden fünf Jahren gerecht zu werden.

„Die EU-Kommission muss die ‚Union der Gleichheit‘ zu einer Priorität in allen Politikbereichen machen. Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit sind Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb mahnt, Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit gerade auch in diesen turbulenten Zeiten, in denen demokratiefeindliche Kräfte in ganz Europa die Errungenschaften der Gleichberechtigung in Frage stellen, hoch oben auf die politische Agenda zu setzen.

Am 1. Dezember 2024 hat die neue EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen ihr Amt angetreten. Der djb begrüßt, dass die Kommissionspräsidentin in ihren Politischen Leitlinien an ihr erstes Mandat anknüpft und weitere Schritte hin zu einer ‚Union der Gleichheit‘ ankündigt; sie bleibt dabei jedoch sehr allgemein. Mit der Belgierin Hadja Lahbib ist erneut eine Kommissarin für Gleichstellung ernannt worden, allerdings zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Sie hat die Vorlage einer ‚Roadmap für Frauenrechte‘ zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 und eine neue europäische Gleichstellungsstrategie post-2025 angekündigt.

Der djb begrüßt, dass die neue EU-Kommission den Fokus auf eine effektive und nachhaltige Umsetzung der in ihrem letzten Mandat erzielten Fortschritte in den Mitgliedstaaten legen will. Dies reicht aber nicht aus. Es braucht weitere konkrete und innovative Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung der zunehmenden – auch digitalen – Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung von strukturellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Benachteiligungen (Stichworte: Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap, Parität).

Der djb hat bereits im Juli 2024 ein Forderungspapier an die EU-Kommission mit konkreten Vor-schlägen aus verschiedenen Politikbereichen für eine soziale und geschlechtergerechte Ausgestaltung der Gesellschaft vorgelegt. Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb: „Der djb wird die angekündigte Roadmap für Frauenrechte und die neue EU-Gleichstellungsstrategie aufmerksam und konstruktiv-kritisch begleiten. Schönen Worten müssen Taten folgen. Die Kommission steht hier in der Verantwortung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einem aktuellen Policy Paper die unzureichende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund der geschlechtsspezifischen Verfolgung in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis und fordert gesetzliche Klarstellungen im Asylgesetz. Die Praxis, geschlechtsspezifische Verfolgung häufig nicht als asylrelevant anzuerkennen, steht im Widerspruch zu völker- und europarechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, die gem. Art. 60 Abs. 1 die Vertragsstaaten verpflichtet, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. „Frauen und andere marginalisierte Personengruppen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts Gewalt erfahren, benötigen wirksamen Schutz. Dem müssen wir im Asylrecht und seiner Praxis Rechnung tragen,“ erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb fordert konkrete Anpassungen im Asylgesetz: Die ausdrückliche Aufnahme geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungshandlung in § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG sowie die Klarstellung in § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, dass allein die Anknüpfung der Gewalt an das Geschlecht die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe begründen kann, wobei es dabei nicht zusätzlich auf das Kriterium der „Andersartigkeit“ in § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG ankommen darf. Ferner müssen geschlechtsspezifische Gesichtspunkte auch bei der Bewertung interner Fluchtalternativen beachtet werden und die realen Lebens- und Überlebensbedingungen von alleinstehenden oder alleinerziehenden Frauen berücksichtigt werden. Der § 3e AsylG ist daher um geschlechtsspezifische Aspekte und das Kindeswohl zu ergänzen.

Darüber hinaus bedarf es weiter Maßnahmen. „Geschlechtsspezifische Aspekte müssen auch bei der Auslegung der anderen Verfolgungsgründe gem. § 3 AsylG im Sinne des Art. 60 Abs. 2 IK stärker berücksichtigt werden. Oftmals bestehen mehrfachdiskriminierende Faktoren, welche in ihrer ganzen Dimension erkannt werden müssen“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb. Ferner fordert der djb geschlechtssensible Aufnahme- und Asylverfahren. Es braucht verbindliche Leitlinien, um vulnerable Personen, insbesondere Frauen, frühzeitig zu identifizieren und zu schützen. Auch die Einrichtung sicherer und separater Schutzräume in Unterkünften ist dringend notwendig, um das Risiko weiterer Gewalterfahrungen zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.11.2024

  • Bentele: „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt“
  • Gesetzesreform muss schnellstmöglich in den Bundestag

Die Ampel-Regierung hatte die Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro bereits beschlossen – doch bisher wurde das entsprechende Steuerfortentwicklungsgesetz nicht vom Bundestag beschlossen. „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt. Dafür muss sich eine Mehrheit im Parlament jetzt einsetzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das muss das Minimum sein, wenn schon die Kindergrundsicherung nicht kommt.“

Damit das Gesetz zum 1. Januar noch umgesetzt werden kann und die Familienkassen ihre IT-Systeme rechtzeitig umstellen können, muss der Bundestag schnellstmöglich einen Beschluss fassen. „Die Zeit drängt jetzt. Das Thema sollte unbedingt noch in dieser Woche auf die Tagesordnung kommen“, sagt Bentele.

Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag ist auch eine kleine Änderung des Ehegattensplittings Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes: Die Steuerklassen III und V sollten wegfallen. „Das würde für viele Frauen ein höheres monatliches Nettoeinkommen bedeuten“, sagt Bentele. „Auch aus diesem Grund sollte das Gesetz unbedingt noch verabschiedet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Kinder brauchen Beziehungen, um sich in der Kita wohl- und zugehörig zu fühlen. Dies bildet die Grundlage für vielfältige Bildungsprozesse und die Aneignung von Welt. Schauen wir auf aktuelle Situationen in Kitas, ist die Frage, ob das geschieht. Der Fokus liegt nicht auf der Gestaltung von Beziehungen, sondern eher auf „Durchhalten und den Tag irgendwie schaffen“, „Kompetenzförderung und -messung“ oder „Personalmangel“.
Kinder sind mit ständigem Wechsel von Bezugspersonen konfrontiert und haben selten langfristige Beziehungen mit Erwachsenen in der Kita. Kinder und Familien sind spätestens seit „Corona“ ungeübt in der Gestaltung von außerfamilialen Beziehungen, in Aushandlungsprozessen und im Freunde finden und bleiben.

In der Veranstaltung wollen wir nach einem kurzen Impuls in den Austausch gehen über die Erfahrungen im Alltag der Teilnehmenden. So können wir aktuelle Missstände erkunden und Möglichkeitsräume aufdecken, wie Kinder heute bei der Gestaltung von Beziehungen unterstützt werden können.

Mit Katrin Macha, Direktorin ISTA, ista – Institut für den Situationsansatz

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Berlin

Bestandsaufnahme und gleichstellungspolitische Perspektiven

Männer stehen heute im Spannungsfeld zwischen neuen Geschlechterbildern und Rollenerwartungen auf der einen und weiter bestehenden traditionellen Männlichkeitsanforderungen auf der anderen Seite. Diese Gleichzeitigkeit wird z. T. als widersprüchlich erlebt und geht mit Verunsicherungen und auch mit der Rückkehr zu vermeintlich alten Gewissheiten einher. In Lebensphasen, die von Übergängen und Neuorientierung geprägt sind, kann dies besonders deutlich werden.

Zum politischen Jahresauftakt widmet sich das Bundesforum Männer am 24. Januar 2025 zusammen mit dem BMFSFJ dem Thema „Männerbilder in Zeiten des Wandels“. Im Mittelpunkt stehen die Lebensrealitäten und Perspektiven junger Männer. Wie sehen diese sich selbst? Was bewegt sie, und wie navigieren sie zwischen individuellen Ambivalenzen und gesellschaftlichen Anforderungen? Die Veranstaltung greift zentrale Fragen auf, die sich aus quantitativen und qualitativen Untersuchungsbefunden ergeben, und öffnet Raum für Reflexion und Austausch zum Thema nachhaltige Männlichkeit und gleichstellungspolitische Perspektiven für Jungen und Männer.

Im Rahmen von Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sollen gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik Antworten gefunden werden, welche differenzierten Konzepte der Ansprache nötig sind, um junge Männer stärker für gleichstellungsorientierte Maßnahmen zu sensibilisieren, sie nachhaltig zu erreichen, einzubinden und zu unterstützen. Wir laden dazu ein, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und neue Impulse für die gleichstellungspolitische Arbeit mit jungen Männern setzen.

Programm-Highlights:

  • Begrüßung: Thomas Altgeld, Vorsitzender des Bundesforum Männer
  • Impulsvortrag: Bundesministerin Lisa Paus über die Rolle von Jungen- und Männerpolitik als Bestandteil von Gleichstellungspolitik
  • Aktuelle Forschung: Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut präsentiert neue Erkenntnisse zu den Perspektiven junger Männer
  • Zivilgesellschaft: Dr. Dag Schölper vom BFM spricht zu gleichstellungsorientierter Männerpolitik und nachhaltiger Männlichkeit
  • Podiumsgespräch: Mit Bundesministerin Lisa Paus, Prof. Dr. Carsten Wippermann, Dr. Dag Schölper, Boris von Heesen und Susanne Kaiser
  • Lockeren Austausch bei einem Stehimbiss
  • Gesamtmoderation: Markus Theunert, Buchautor und Gleichstellungsaktivist

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. März 2025 – 12. November 2025

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Sexuelle Bildung ist vielfältig. Ebenso wie ihre Themen unterliegt sie einem ständigen Wandel. Für sexualpädagogisch Tätige bedeutet dies eine fortwährende Auseinandersetzung und Reflektion in diesem vielfältigen und dynamischen Arbeitsbereich.

Diese mehrteilige Seminarreihe beleuchtet die vielfältigen Zugänge zu Körper, Indentität/en und Sexualität/en in der sexualpädagogischen Gruppenarbeit und nimmt zugleich die ihnen zugrunde liegende Vielfalt als Ausgangspunkt. 

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Seminarreihe finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Großteil der Menschen ist die Krankheit COVID-19 in den Hintergrund getreten. Andere kämpfen weiterhin mit den Spätfolgen der Erkrankung: Sie leiden unter Long COVID. Eine besonders vulnerable Gruppe von Betroffenen sind Kinder und Jugendliche.

Long COVID bei Kindern und Jugendlichen ist für Medizin und Wissenschaft sowie für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung. Das Krankheitsbild ist noch neu und schwer zu diagnostizieren. Die Symptome sind vielfältig. Die Krankheit kann Auswirkungen auf die Lern- und Entwicklungsfähigkeit von betroffenen Heranwachsenden haben und somit den Schulalltag erheblich beeinflussen. Es gilt, wirksame Strategien zu entwickeln, um betroffenen Kindern und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen und sie trotz der Symptome bestmöglich in das Alltagsgeschehen zu integrieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2023 die BMG-Initiative Long COVID ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen u.a. auch pädagogische und soziale Fachkräfte über das Krankheitsbild Long COVID bei Kindern und Jugendlichen und mögliche Unterstützungsangebote informiert werden.  

Helfen Sie mit: Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Reichweite zu nutzen, um auf Long COVID bei Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen! Ihre Organisation kann einen wichtigen Beitrag für ein besseres Verständnis rund um das Krankheitsbild und das Leiden der Betroffenen leisten. In unserer digitalen Toolbox finden Sie dafür kostenlose Informationsmaterialien zum Download und zur Bestellung, die auf die Informationsbedürfnisse von pädagogischen und sozialen Fachkräften zugeschnitten sind: Zur digitalen Toolbox.

Ihre Unterstützung und Ihr Engagement sind von großer Bedeutung, um das Bewusstsein für Long COVID bei Kindern und Jugendlichen zu stärken! Mehr Informationen finden Sie unter www.bmg-longcovid.de/kinder-und-jugendliche.  

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

6 Forderungen zur Bundestagswahl 2025: Geschlechtergerechtigkeit gelingt nur mit Partnerschaftlichkeit!

Berlin, 12.12.2024 – Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen appelliert an die Parteien, die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern endlich mit oberster Priorität umzusetzen. Geschlechtergerechtigkeit beginnt mit der fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden. „Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen.“

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, in der nächsten Legislaturperiode sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit endlich umzusetzen:

  1. Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  2. 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  3. Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  4. Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  5. Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht – trotz staatlicher Verpflichtung, diese durch geeignete Maßnahmen aktiv umzusetzen. Dies zeigt sich beispielsweise am Gender Care, Gender Pay oder Gender Pension Gap. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewirken die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständigen Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/12/BSFT-Wahlforderungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 15/2024 – 30 Jahre Grundgesetzzusatz

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie ist jetzt auch auf LinkedIn! Vernetzen Sie sich mit uns, um über aktuelle Themen rund um Familienpolitik, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit informiert zu bleiben. https://www.linkedin.com/company/zukunftsforumfamilie/

Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.

„Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft“, fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. „Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden.“

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.

Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

„Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.“

Weitere Informationen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Heute tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.“

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

 

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024

Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung

„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.

Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen. 

Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.

Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen

Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2024

Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 789 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13741) einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten.

Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.

Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/13633). „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.

Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.

Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die öffentlich stattfand.

Bereits in ihrem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 bezieht (20/9650), hatten die Menschenrechtsexperten auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Sie berufen sich dabei auf Empfehlungen des unabhängigen Expertengremiums „Grevio“, das für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist. Deutschland müsse im kommenden Jahr über Fortschritte Bericht erstatten, erklärte die DIMR-Direktorin. Die Zeit zur Umsetzung dränge.

Zudem ist die Lage ernst: Mindestens jede dritte Frau erfahre einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, betroffen seien Frauen und Mädchen aus allen Schichten, betonte Rudolf im Ausschuss. Im vergangenen Jahr zeigte auch ein Lagebild des Bundeskriminalamtes, dass die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen; 2023 wurden demnach insgesamt 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent waren weiblich. Dies war ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Istanbul-Konvention verpflichte Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und sie wirksam strafrechtlich zu verfolgen, mahnte Rudolf gegenüber den Abgeordneten: „Es geht dabei um eine ganz zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft“, so Rudolf, „dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“.

Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts riet auch bei anderen virulenten Menschenrechtsfragen zum Handeln: So drohe zum Beispiel gerade älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnungsnot. Wohnen sei ein Menschenrecht, Rudolf riet deshalb unter anderem dazu, bei der Wohnraumförderung nur noch die Schaffung barrierefreier Wohnungen zu fördern.

Aus menschenrechtlicher Perspektive beobachte ihr Institut “mit Sorge übermäßige staatliche Reaktionen auf Klimaproteste„, sagte Rudolf. So greife die von Bayern gegen Klimaaktivisten angewandte Präventivhaft schwer in die Grundrechte ein, erklärte Rudolf. Bei der Anordnung müssten Gerichte berücksichtigen, dass friedliche Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt seien. Die Störung des Verkehrs sei keine “schwerwiegende Gewalt„.

Eine Mahnung, die den Widerspruch der Unionsfraktion hervorrief. Die Störung des Straßen- und Flugverkehrs durch Klimaaktivisten sei ein Eingriff, der Menschenleben gefährde, sagte der Abgeordnete Jonas Geissler (CSU).

Rudolf räumte daraufhin ein, dass es bei den Klimademonstrationen unterschiedliche Sachverhalte gegeben habe, gleichzeitig verwies sie aber auf die Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. So hatte ein Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Umweltschützer, Michel Forst, Bayern explizit für die Einschränkung des Demonstrationsrechts gerügt.

Schließlich erinnerte Rudolf die Ampelkoalition an ihr Vorhaben, auch für Bundestagswahlen das Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken. Geschehen sei aber nichts. “Bundestag und Bundesrat sollten sich schnell mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen„, mahnte die Menschenrechtsexpertin. Es gehe darum, dass junge Menschen die Zukunft des Landes mitbestimmen könnten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hätten sie, die 15 Millionen Kinder und Jugendliche, auch das Recht dazu.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es berichtet dem Bundestag jährlich überdie Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Das Video zur Sitzung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-menschenrechte-71-sitzung-1025796

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 06.11.2024

Rechtliche und finanzielle Maßnahmen für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag diskutiert.

Die erste Empfehlung des Bürgerrates Ernährung im Wandel (20/10300) sieht ein bundesweites Gratis-Mittagessen für Kinder und Jugendliche vor. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung müssen jedoch geklärt werden. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ (WD 3 – 079/24) kommt zu dem Ergebnis, dass eine direkte und zweckgebundene Finanzierung der Bereitstellung kostenfreier Mittagessen an Kitas und Schulen aus dem Bundeshaushalt nach den vorstehenden Ausführungen eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich machen würde.

Außerdem ließe sich in Erwägung ziehen, die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder zu verändern, um diesen über die Steuerverteilung einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung der Mittagessen an Kitas und Schulen zu gewähren. Gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei dem in Bezug genommenen Bundesgesetz handele es sich um das Finanzausgleichsgesetz. Einfacher sei es jedoch, dass der Bund den Ländern für Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen nach bestehender Rechtslage unter den Voraussetzungen des Artikels 104c GG Finanzhilfen gewähre.

Die Gruppe Die Linke verdeutlichte, wie wichtig die Umsetzung der Forderung des Bürgerrates sei. Es gebe seit Jahren Forderungen nach gesunder Ernährung und nach Bildungsangeboten, wie gesundes Essen zubereitet werden kann. Beide Aspekte würden erfüllt, wenn in Deutschland in Kitas und Schulen ein kostenloses Mittagessen angeboten werden würde. Ein schwieriger Begründungsaufwand könne nicht als Argument gelten, ein solches Vorhaben nicht umzusetzen.

Die FDP-Fraktion sprach sich für einen anderen Ansatz aus. Die Vertreterin betonte, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen die Aufgabe der Länder und der Kommunen sei. Der Bund unterstütze bereits jetzt mit Bildungs- und Teilhabeangeboten. Einige Bundesländer hätten bereits Erfahrungen mit der Ausgabe von kostenlosem Mittagessen, in Berlin würden beispielsweise 30 Prozent der Gratis-Mittagessen weggeworfen, das sei kein erstrebenswertes Ziel.

Der Redner der AfD-Fraktion verwies auf das grundlegende Problem, das der Bürgerrat Ernährung am Ende seiner Arbeit habe. Das Thema Schulessen sei Ländersache, und das hätte vor Arbeitsaufnahme des Bürgerrates offen kommuniziert werden müssen. Die Wissenschaftlichen Dienste hätten nun zwei Möglichkeiten aufgetan, wie das kostenlose Mittagessen an Schulen und Kitas nun doch noch umgesetzt werden könne, jedoch sei es nicht vertretbar, dass alle Kinder, egal, aus welchen Elternhäusern sie kommen, kostenlose Mittagessen erhalten sollten. Das würde die Haushalte der öffentlichen Hand noch weiter belasten.

Dem widersprach die Vertreterin der SPD-Fraktion. Seit Jahren gebe es den Trend, dass immer mehr Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung essen. Ab dem Jahr 2026 komme noch die verpflichtende Ganztagsschule hinzu. Es sei zudem erwiesen, dass ein gesundes Mittagessen die Lernleistungen und das Gemeinschaftsleben an Schulen positiv beeinflusse, aus diesem Grund sollten Wege gefunden werden, die es den Schulen und Kitas ermöglichen, Mittagessen kostenlos abzugeben.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, auszuloten, was nötig und möglich ist, um Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen umzusetzen und gesundes Schulessen möglich zu machen. Ein mögliches Programm sollte nachhaltig und verlässlich finanziert sein.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass die Kosten für ein kostenloses Mittagessen sehr viel geringer ausfallen dürften als die Kosten, die durch ernährungsbedingte Erkrankungen anfallen. Alleine die Krankenkassen würden dafür jährlich 30 Milliarden Euro ausgeben, der volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich gar auf 63 Milliarden Euro jährlich. Eine gute Kita- und Schulverpflegung sei auch deshalb notwendig, weil Bildung einer der wenigen Rohstoffe sei, über die dieses Land verfüge.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 760 vom 06.11.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.

Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.

Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 06.11.2024

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 752 vom 05.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die dazu schon im SGB II vorhandene Regelung sei aber präziser und besser ausformuliert als das, was im Entwurf mit Blick auf den Reha-Bedarf niedergelegt sei, befand sie.

Die Ausrichtung der Schärfung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums auf ganzheitliche Angebote für junge Menschen und die Förderung der Qualifizierung sowie von Gründungswilligen setzt aus Sicht von Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Standort- und Fachkräftesicherung an den richtigen Stellen an. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ebenfalls ein wichtiger Baustein in diesem Kontext, betonte sie.

Nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthält der Gesetzentwurf systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung. So sei es systemwidrig, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen und durch Mittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, sagte BDA-Vertreterin Anna Robra. Sie sprach sich dafür aus, die Übermittlung von Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden an die BA und potenzielle Arbeitgeber verpflichtend zu machen, um die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen.

Beim Deutschen Städtetag löst die Ausweitung der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit durch das SGB-III-Modernisierungsgesetz grundsätzliche Bedenken aus. Man sehe mit großer Sorge der Verstetigung einer finanziellen und strukturellen Schieflage zwischen Jobcentern und Agenturen und lehne weitere Kompetenzverschiebungen von Jobcentern in Richtung Agenturen ab, sagte Städtetag-Vertreter Nikolaus Schelling. Agenturen, Jobcenter und Jugendämter benötigten klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzabgrenzungen. Die Förderung junger Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gehöre in erster Linie ins Kompetenzfeld der Kommunen, sagte er.

Bei der Bundesagentur für Arbeit rechnet man mit erheblichen Mehraufwänden. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertete BA-Vertreterin Regine Schmalhorst diese zusätzliche Belastung zum aktuellen Zeitpunkt als kritisch, „auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden“. Zu begrüßen sei die angestrebte Öffnung der Ausrichtung von Beratung im SGB III für junge Menschen insbesondere am Übergang Schule/Beruf. Gut sei auch, dass Beratungs- und Vermittlungsgespräche „in geeigneten Fällen“ künftig per Videotelefonie durchgeführt werden können.

Videotelefonie ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion von Bedeutung, da sie nicht nur den Zugang zur Beratung erleichtern, sondern auch für das Personal vor Ort entlastend wirken könne. Die Arbeitsagenturen hätten mit der während der Corona-Pandemie eingeführten Videoberatung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht, sagte dbb-Vertreter Waldemar Dombrowski. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden, die die Videoberatung in Anspruch genommen haben, würden weit überwiegend positiv ausfallen. Gleichwohl sei der Einsatz von Videoberatung lediglich als gute Ergänzung und nicht als Ersatz für persönliche Präsenzberatungen zu betrachten.

Gegen die im Zuge des Omnibusverfahrens zu dem Gesetzentwurf geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sprach sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aus. Die Annahme, die Verschärfungen könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, sagte er. Ein solcher politischer Kurswechsel sei mit Nachdruck zu kritisieren. Mit dem begleitenden Diskurs und den geplanten Maßnahmen werde die Verantwortung für eine unzureichende Erwerbsintegration den betroffenen Erwerbslosen zugeschoben. So würden die Opfer des Arbeitsmarktes zu Tätern umgedeutet, sagte Rock.

Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die „Unverbindlichkeit des Kooperationsplans“. Mit dieser Unverbindlichkeit gehe schließlich eine Einschränkung des Maßnahmenkatalogs der Bundesagentur einher, befand er. Stelle die BA Versäumnisse bei der Einhaltung des Kooperationsplans fest, so könne sie keine Sperrzeiten verhängen, sondern müsse zunächst per Verwaltungsakt auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen und erst hierdurch eine Verpflichtung begründen.

In der Konsequenz könne die Unverbindlichkeit insbesondere das Verhältnis des „Förderns und Forderns“ gefährden, warnte er. Eine Abkehr von diesem Grundsatz habe sich aber bereits bei Einführung des „Bürgergeldes“ nicht bewährt, was nunmehr auch erkannt und zumindest teilweise behoben werde.

Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, sagte, eine grundsätzliche Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen im Übergang Schule zu Beruf sei positiv zu unterstützen und zu befürworten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass es mit der Neuregelung nicht zu Parallelstrukturen im Kontext der BA und der kommunalen Jugendhilfe kommt, machte er deutlich. Dies könne zu Desorientierung der ohnehin belasteten jungen Menschen führen, da für sie ihre Ansprechperson nicht eindeutig ist. „Dies gilt es zu vermeiden“, sagte der Kommunalvertreter. Es bedürfe einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten in den Rechtskreisen, „was den Datenaustausch nicht grundsätzlich ausschließen sollte“.

Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter verwies in seiner Stellungnahme auf die reale Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter 2025 unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben 2022 und einer „vermutlich unzureichenden“ Annahme der Kostensteigerung durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen von insgesamt 20 Prozent (rund 1,8 Milliarden Euro). „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, so Duncker.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 751 vom 04.11.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (20/13564) nach den Folgen der Bürgergeld-Reform für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Menschen sich sechs oder zwölf Monate nach einer Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung befinden und wie sich das Bürgergeld auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Leistungsbeziehenden auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 748 vom 04.11.2024

Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13338) der Unionsfraktion.

Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.

Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 746 vom 04.11.2024

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen und in den letzten Jahren haben sich Ängste, den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten zu können, in der Bevölkerung stark ausgebreitet. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, hat nach den neuesten verfügbaren Daten ebenfalls erheblich zugenommen und liegt auf einem Höchststand (detaillierte Daten unten). Hinzu kommt, dass Arme während der 2010er Jahre gegenüber anderen Einkommensgruppen wirtschaftlich noch weiter zurückgefallen sind, denn von der insgesamt positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt haben sie nur vergleichsweise wenig abbekommen. Das prägt den Alltag und schränkt soziale Kontakte von Menschen mit niedrigem Einkommen ein: Schon 2021, also vor dem Beginn der Inflationswelle, hatten mehr als 40 Prozent der Armen und über 20 Prozent der Menschen in der Gruppe mit „prekären“ Einkommen etwas oberhalb der Armutsgrenze keinerlei finanzielle Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Notlagen zu überbrücken. Rund zehn Prozent der Armen waren zudem finanziell nicht in der Lage, abgetragene Kleidung zu ersetzen. Über die Coronakrise und den Inflationsschub zwischen 2020 und 2023 haben sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen noch einmal deutlich verschärft, und zwar unter Ärmeren sowie bis weit in die Mittelschicht hinein: Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen in der unteren Einkommenshälfte, aber auch knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht fürchteten im vergangenen Jahr, ihren Lebensstandard zukünftig nicht mehr halten zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mit materiellen Einschränkungen und Zukunftssorgen geht vor allem bei ärmeren Menschen eine erhebliche Distanz zu wichtigen staatlichen und politischen Institutionen einher, zeigt die Studie zudem: Weniger als die Hälfte der Armen und der Menschen mit prekären Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniert. Sie sehen für sich auch nicht die Möglichkeit, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Rund ein Fünftel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße.

„Wir sehen in den Daten, dass Deutschland in einer Teilhabekrise steckt, die sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Diese Krise hat eine materielle Seite und eine stärker emotional-subjektive“, erklären die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle. „Die materielle Seite zeigt sich am stärksten bei den Menschen in Armut. Für sie stehen unmittelbare materielle Mangellagen im Vordergrund, und ein Teil von ihnen wendet sich relativ deutlich vom politischen System ab. Die Gruppe der Armen ist nicht nur seit 2010 größer geworden, sie ist zudem im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte noch ärmer geworden.“ Der Verteilungsbericht zeige zugleich deutlich, dass auch oberhalb der Einkommensgruppen in Armut „und sogar in der Mittelschicht, insbesondere der unteren, Zukunftsängste zunehmen und die politische Teilhabe teilweise brüchig ist“, analysieren Spannagel und Brülle.

„Es ist entscheidend, das Teilhabeversprechen glaubhaft zu erneuern, das konstitutiv ist für eine demokratische, soziale Marktwirtschaft“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Dabei muss die Politik das Rad nicht neu erfinden. Sie sollte vielmehr über Jahrzehnte bewährte Institutionen wieder stärken, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge, eine auskömmliche gesetzliche Rente und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und modernen Energienetzen bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem.“ Zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen beitragen würde neben einer Reform der Schuldenbremse auch eine wirksamere Besteuerung sehr großer Vermögen, die zudem der gewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheit entgegenwirken könne, so Kohlrausch.

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden. Diese ganz neuen Daten sind die Grundlage für die von den WSI-Forschenden berechneten Ungleichheitsindikatoren (Gini-Koeffizient, Armuts- und Reichtumsquoten), für die Angaben zu den Größen der Einkommensgruppen sowie für die Entwicklung der Realeinkommen. Die übrigen verwendeten SOEP-Zahlen beziehen sich auf die vorherige SOEP-Welle (Einkommensdaten bis 2020). Zweitens stützen sich die Forschenden auf die Lebenslagenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden in zwei Wellen 2020 und 2023 jeweils mehr als 4.000 Personen repräsentativ anhand einer Zufallsstichprobe befragt.

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2024 stellt das WSI die Haushalte, deren verfügbare Nettoeinkommen maximal den Mittelwert (Median) aller Haushalte in Deutschland erreichen. Dabei sind mögliche Sozialtransfers bereits einbezogen. Innerhalb dieser „unteren Hälfte der Einkommensverteilung“ orientieren sich Spannagel und Brülle an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben, um drei Gruppen voneinander abzugrenzen: Haushalte in Armut mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians, was beispielsweise einem monatlichen Netto von weniger als 1.350 Euro für einen Single entspricht; Haushalte mit prekären Einkommen (60 bis unter 80 Prozent des Medians bzw. weniger als 1.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt) und Haushalte, die zur unteren Mitte der Einkommensverteilung zählen (80 Prozent bis unter 100 Prozent des Medians bzw. weniger als 2240 Euro). Zum weiteren Vergleich ziehen sie die Haushalte der oberen Mitte heran, die über Einkommen von 100 bis unter 150 Prozent des Medians verfügen.

Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte

WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98, November 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.11.2024, gekürzt

Der Fortschritt ist bisweilen eine Schnecke – besonders in Sachen Geschlechtergleichheit. Wie weit der Weg dahin auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch ist, welche Hindernisse es gibt und wie sie sich überwinden lassen, hat die Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll analysiert. Ihr neuer, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter Bericht gibt einen aktuellen Überblick.* Dafür hat Jochmann-Döll Literatur ausgewertet sowie die Verantwortlichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften befragt. Ihr Bericht ist Teil eines Projekts zum Stand der Entgeltgleichheit in den nordischen Staaten und in Deutschland, das der Rat der nordischen Gewerkschaften, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB initiiert haben. Ziel: Durch Beispiele guter Praxis zeigen, wie sich die Lohnlücke schließen lässt und daraus Empfehlungen für die nationale und europäische Politik ableiten. „Die Studie macht deutlich, dass Entgeltgleichheit von Frauen und Männern kein Wunschtraum ist, denn es gibt erprobte Mittel gegen Lohnungleichheit“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Doch der Weg dorthin ist vielerorts noch weit.“

Der Gender Pay Gap ist der Auswertung zufolge in Deutschland „im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konstant hoch“, 2022 entsprach der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 Prozent oder 4,46 Euro. Als eine Ursache für die klaffende Lohnlücke macht Jochmann-Döll unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlende Sanktionen aus. Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, habe nur wenig gebracht; einer Evaluation zufolge ist es nur einem Drittel der Beschäftigten bekannt, nur vier Prozent haben ihr Recht auf individuelle Auskunft bislang in Anspruch genommen. Grundsätzlich spiegele die geschlechtsspezifische Bewertung von Arbeit hartnäckige stereotype Überzeugungen wider, die unter anderem dazu führen, dass soziale oder Sorgeberufe, in denen viele Frauen arbeiten, bei der Bezahlung trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unterbewertet sind. Hinzu komme, dass sinkende Tarifbindung und fehlende Mitbestimmung zu intransparenten Entgeltstrukturen führen, die den Nachweis von Diskriminierung erschweren.

Die Autorin illustriert anhand von „Beispielen guter Praxis“, was zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen könnte. Sinnvoll sind demnach zum einen Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie der „Equal Pay Day“ oder der „German Equal Pay Award“. Von den Bundesländern tut sich etwa Bremen durch die „Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ hervor, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch einen „Lohnatlas“ mit geschlechtsspezifischen Daten. In der betrieblichen Praxis können kostenlose Prüfinstrumente wie der „Entgeltgleichheits-Check“ helfen, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Dass die Gewerkschaften eine wichtige Rolle spielen, belegt unter anderem die „Initiative Lohngerechtigkeit“ der NGG. Ein Ergebnis ist die neue Entgeltstruktur für das Bäckerhandwerk in Berlin-Brandenburg, in der erstmals die männerdominierte Berufsgruppe der Bäcker*innen und die frauendominierte Gruppe der Verkäufer*innen gleichgestellt sind.

Eine weitere Dimension der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sei die „sektorale Segregation“, schreibt Jochmann-Döll. Sie verweist auf eine WSI-Studie von 2023, der zufolge in acht von 16 Sektoren des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Beschäftigten zu mehr als 70 Prozent Männer sind. Die einzigen drei frauendominierten Sektoren – das Gesundheitswesen, das Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht – gehören zu den Dienstleistungen. Von 14 Berufssegmenten waren 2022 sieben männerdominiert. Auf einen Frauenanteil von mehr 70 Prozent kamen drei: die Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Reinigungsberufe. Seit 2013 hat sich an dieser Unwucht wenig geändert. Auch in der Berufsausbildung zeichnet sich kein Umbruch ab: Bei den MINT-Berufen betrug der Frauenanteil 2021 elf Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen 89 Prozent.

Verantwortlich für diese Situation sind dem Bericht zufolge unter anderem vorherrschende Geschlechterbilder, die die Berufswahl beeinflussen. Frauen in atypischen Berufen würden oft diskriminiert und hätten laut einer aktuellen Studie sogar schlechtere Karten auf dem Dating-Markt. Auf Seiten der Unternehmen kämen Vorurteile in vielen Stellenanzeigen oder Einstellungsverfahren zum Ausdruck. Auch in dieser Hinsicht sei die Erosion des Tarifsystems ein Problem: Wenn alte Tarifverträge mit historischen Stellenbeschreibungen weiter gelten, würden Stereotype reproduziert.

Zu den vorbildlichen Gegenmaßnahmen zählt die Expertin den „Girls‘ Day“, der Mädchen ermöglicht, männerdominierte Berufe kennenzulernen, den analogen „Boys‘ Day“ sowie die „Initiative Klischeefrei“, ein vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenes Bündnis unter anderem von Ministerien, Unternehmen, Gewerkschaften und Schulen. Auch dass Informatik in diversen Bundesländern mittlerweile Pflichtfach ist, könnte der Segregation bei der Berufswahl entgegenwirken.

Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht laut der Analyse auch bei den familiären Verpflichtungen: Laut Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022 kommen Frauen im Schnitt auf knapp 30 Stunden pro Woche, die sie mit unbezahlter Arbeit im Haushalt, Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbringen, Männer auf 21 Stunden. Der Gender Care Gap entspricht damit etwa 44 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es gut 52 Prozent.

Neben stereotypen Einstellungen zu Haushalt und Pflege trage auch die Lohnlücke zu diesem Missstand bei, erklärt Jochmann-Döll. Sie lasse es vielen Paaren wirtschaftlich vernünftig erscheinen, dass die Frau den Löwenanteil der Sorgearbeit übernimmt und dafür beruflich kürzertritt. Hinzu kämen Defizite bei der institutionellen Kinderbetreuung – 2023 fehlten rund 400000 Kita-Plätze und 125000 Fachkräfte in diesem Bereich – und das Ehegattensplitting, das große Einkommensunterschiede bei Paaren belohnt.

Gegensteuern ließe sich der Wissenschaftlerin zufolge mit Kampagnen wie dem „Equal Care Day“ sowie mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Familienstartzeit“, die nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Elternzeit Freistellungen vorsieht. Auch die Tarifpolitik könne einen Beitrag leisten: Die IG Metall etwa habe 2018 für die Beschäftigten der Metall- und Stahlindustrie eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub ausgehandelt. Die EVG habe Regelungen unter anderem zu familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung und Chancengleichheit von Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen durchgesetzt.

Zuletzt geht der Bericht auf die „gläserne Decke“ in deutschen Firmen ein. Mit 29 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen lag Deutschland 2022 unter dem EU-Schnitt. In den Vorständen der Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil 18 Prozent. Lediglich in den Aufsichtsräten ist er höher, weil hier zum einen eine gesetzliche Quote gilt und zum anderen die Gewerkschaften in mitbestimmten Unternehmen traditionell Wert auf mehr Geschlechtergleichheit legen.

Als Hindernisse, mit denen Frauen auf dem Weg in die Chefetage rechnen müssen, nennt Jochmann-Döll verbreitete Klischees, denen zufolge Führungskompetenz und strategisches Denken Männerdomänen sind. Das Bild der idealen Arbeitskraft orientiere sich nach wie vor an traditionell männlichen Erwerbsbiografien. Zudem gebe es in vielen Konzernen Männer-Netzwerke, die die Karrieren von Geschlechtsgenossen fördern.

Auf ein Durchbrechen der gläsernen Decke ziele unter anderem die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ ab, heißt es in der Analyse. Auch freiwillige Frauenquoten bei Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen seien begrüßenswert, ebenso Programme für mehr Teilzeit in Führungspositionen bei einigen Konzernen.

Alles in allem stelle die systematische Unterbewertung frauendominierter Berufe und Branchen das größte Hindernis auf dem Weg zu mehr Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt dar, so Jochmann-Döll. Um Abhilfe zu schaffen, bedürfe es unter anderem einer Stärkung der Tarifbindung. Die Bundesregierung müsse das Entgelttransparenzgesetz vollumfänglich an die Vorgaben der EU anpassen. Es gelte, die Sichtbarkeit von Frauen in männerdominierten und von Männern in frauendominierten Berufen zu erhöhen, damit Jugendliche sich an Vorbildern orientieren können. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft, das Elterngeld vom individuellen Einkommen entkoppelt und mit mehr verpflichtenden Partnermonaten verbunden werden. Zusätzlich empfiehlt die Autorin, die Familienstartzeit umsetzen, die Betreuung von Kleinkindern zu verbessern, eine Entgeltersatzleistung für pflegende Beschäftigte einzuführen, die Quotenvorgaben für Führungspositionen auszubauen und auf mehr Teilzeit im Management hinzuwirken.

Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel

*Andrea Jochmann-Döll: Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 356, Oktober 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste“ für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.

„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.

In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:

Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor. 

„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.

Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Dr. Marvin Deversi (33) verstärkt ab November 2024 den AWO Bundesvorstand als neues Mitglied. Damit ist die Vorstands-Doppelspitze beim AWO Bundesverband nach einem intensiven Auswahlprozess durch das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt wieder voll besetzt.

Der promovierte Volkswirt Deversi hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Teilhabechancen von Menschen aus sozial benachteiligter Lage zu stärken. Vor seinem Engagement für die AWO war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation EDUCATION Y und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse BARMER. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte er zu verhaltensökonomischen Fragestellungen.

Zu seinem Eintritt in den Bundesvorstand kommentiert Dr. Marvin Deversi: „Wir leben in bewegten Zeiten. Umso wichtiger ist es, eine starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch, um gemeinsam die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen. All das und noch vieles mehr ist die AWO. Es ist mir eine große Ehre und ich freue mich außerordentlich, den AWO Bundesverband künftig als Vorstand zu unterstützen und den Verband durch die anstehenden Entwicklungsprozesse zu begleiten.“

Vorständin Claudia Mandrysch ergänzt: „Nach über einem Jahr ist der AWO-Bundesvorstand endlich wieder komplett besetzt. Mit Dr. Marvin Deversi habe ich einen großartigen Kollegen an meiner Seite, der das passende Mindset mitbringt, um die wichtigen Zukunftsthemen Im AWO Bundesverband, in der Arbeiterwohlfahrt und unserer Gesellschaft gestärkt anzugehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Streiten für eine faire Gesellschaft und einen starken Sozialstaat.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagt: „Mit der Doppelspitze Claudia Mandrysch und Dr. Marvin Deversi ist der AWO Bundesverband bestens aufgestellt, um den anstehenden Entwicklungsprozess erfolgreich umzusetzen und die AWO fit für die Zukunft zu machen. Wir sind dankbar, dass Dr. Deversi hierfür seine wissenschaftliche und berufliche Expertise in die AWO einbringt.“

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, meint: „Mit Dr. Marvin Deversi gewinnen wir einen Kollegen im Bundesvorstand, der in seiner Vita die Werte der AWO mit starker fachlicher Expertise und Kompetenz vereint. Gemeinsam mit einem starken Vorstand wollen wir die AWO nun weiter voranbringen.“

Vita und Pressefoto: https://awo.org/pressemeldung/dr-marvin-deversi-ist-neues-mitglied-im-awo-bundesvorstand 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Am Montagnachmittag findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ statt. Neben Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sieht eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums auch härtere Sanktionen im Bürgergeld vor. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor einer Verschärfungs-Spirale – und fordert in einem Positionspapier die Abschaffung von Sanktionen für Arbeitsuchende.  

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen,  wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.  

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.  

In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fordert die AWO, das Sanktionssystem im Bürgergeld gänzlich abzuschaffen. „Wir müssen Menschen unbedingt dabei unterstützen, wenn sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit herausfinden wollen, oder ihnen mit passenden Angeboten auf dem sozialen Arbeitsmarkt Teilhabe ermöglichen. Statt armutsbetroffene Menschen weiter zu gängeln, sollte der Bund lieber in die Arbeitsmarkteingliederung investieren – doch ausgerechnet hier sieht der Entwurf zum nächsten Bundeshaushalt eine Kürzung in Höhe von 450 Millionen Euro vor“, so Michael Groß.

Das Positionspapier wird am Montag, 4.11.2024 ab 06:00 Uhr auf awo.org unter dem folgenden Link veröffentlicht werden. Bis zum Veröffentlichungsdatum erhalten Sie beim Öffnen des Links eine Fehlermeldung.

https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-abkehr-von-buergergeld-sanktionen/

Gerne lassen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zukommen. Kontaktieren Sie uns gerne unter presse@awo.org.

Die AWO setzt sich schon länger für eine Versachlichung der Debatten um das Bürgergeld ein und hat die gängigsten Mythen schon im letzten Jahr einem Faktencheck unterzogen: https://awo.org/artikel/lohnabstandsgebot-awo-raeumt-mit-buergergeld-mythen-auf/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschend ein Papier mit tiefgreifenden Sparplänen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Das Papier des FDP-Bundesvorsitzenden ist – einmal mehr – reine Klientelpolitik auf Kosten der Mehrheit in diesem Land. Die erträumten massiven Kürzungen würden Junge wie Alte, Einkommensschwache und Familien gleichermaßen brutal treffen – während Wohlhabende weiter entlastet würden. Lindners „Ideen“ helfen niemandem außer den Privilegiertesten in diesem Land.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2024

Der Deutsche Caritasverband mahnt, die politischen Debatten würden das Bürgergeld in ein falsches Licht rücken. Er fordert Investitionen in Weiterbildung und soziale Begleitung, um Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum SGB III Modernisierungsgesetz kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, die anhaltende stigmatisierende Diskussion rund um das Bürgergeld. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Dazu sollen verschärfte Sanktionen im SGB II und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern beitragen. „Nur sehr wenige Menschen beziehen Bürgergeld unrechtmäßig. Und schon heute gilt: Wer nebenher schwarz arbeitet, muss das Bürgergeld zurückzahlen“, stellt Welskop-Deffaa klar. „Anstatt den missbräuchlichen Leistungsbezug übertreibend zu skandalisieren, brauchen wir mehr Engagement für die Menschen, die nur durch Weiterbildung, Umschulung und flankierende soziale Unterstützung den Sprung zurück in den Arbeitsmarkt schaffen, nachdem sie durch Schicksalsschläge den Anschluss verloren haben.“

Welskop-Deffaa fordert dafür ausreichende Mittel im Bundeshaushalt für Arbeitsmarktintegration und Verwaltung. Zudem sollten berufsbegleitende Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut werden. Und: „Wir brauchen ein verlässliches Netz von Betreuungsangeboten für die Kinder von Arbeitsuchenden,“ so Welskop-Deffaa.

Für die viel zu vielen jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, enthalte das SGB III-Modernisierungsgesetz positive Signale, hebt der Deutsche Caritasverband hervor. Um zu verhindern, dass sich Jobcenter und Jugendhilfe nun aus der Förderung zurückziehen, müsse die Pflicht zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.11.2024

Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten hat heute die Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter begonnen. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.

 

„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

„Demokratie muss von jeder Generation aufs Neue gelernt werden, sie ist keinesfalls selbstverständlich. Sie braucht die Kraft und das Zusammenwirken aller, sie braucht Finanzierung und gemeinsame Wertegrundlagen, sie braucht Aufmerksamkeit und Solidarität und sie braucht vor allem Erfolgsgeschichten. Genau deshalb müssen Kinder Demokratie erfahren dürfen und dadurch spürbar lernen, dass sie Entscheidungen und ihre Lebensverhältnisse mitgestalten können. Dies beginnt, auch wenn dieser Anspruch von vielen Erwachsenen oftmals belächelt wird, bereits bei den Jüngsten und den ganz alltäglichen Entscheidungen in Krippe und Kita. Vor allem das vom Netzwerk entwickelte Konzept der Kinderrechtebasierten Demokratiebildung, das die Themen Kinderrechte, Inklusion, Partizipation und Anti-Diskriminierung vereint, hat sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen, um Kindern Demokratieerfahrungen zu ermöglichen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Demokratiebildung im Kindesalter braucht demokratische Bildungsorte! Hier sorgen Kinder und Erwachsene gemeinsam dafür, dass alle Kinder ihre Rechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz in Mini-Situationen des Alltags erleben. Zugehörigkeit und Solidarität werden zelebriert, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht zugelassen, Barrieren zum Lernen werden abgebaut. Die Beteiligten wissen, dass sie damit nie ,fertig‘ sind: Demokratisierung erfordert ihre Wachsamkeit und ihren Einsatz, um Demokratiedefizite zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für solche Bildungsorte ist in Deutschland noch viel zu tun! Hindernisse heißen Adultismus und andere Formen der Diskriminierung, antidemokratische Diskurse und Angriffe, exkludierende Strukturen im Bildungssystem und unzureichende Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen, die engagierte Fachkräfte zermürben und entmutigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch zukünftig für Demokratiebildung im Kindesalter stark machen“, sagte Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA).

 

Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.

 

Der Fokus der Arbeit des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Das Netzwerk wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2024

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Fraktionensvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.

Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“

Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen: Offener Brief Andresen, Böllert, Schrör

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.11.2024

pro familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind

Seit heute sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.

„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.“

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Veranstalter: Netzwerk Gesund ins Leben

Ort: Online

Die frühe Kindheit prägt unser Essverhalten für das ganze Leben. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Essgewohnheiten in der Familie. Auswahl und Zubereitung von Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen können für Familien mit kleinen Kindern jedoch herausfordernd sein.

Fachkräften, die Familien mit Babys und Kleinkindern dabei unterstützen, steht jetzt der neue qualitätsgesicherte Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“ auf der Lernplattform Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung. Er richtet sich an alle Fachkräfte im Umfeld junger Familien und insbesondere an diejenigen in den Frühen Hilfen. Fachkräfte erhalten praxisnahe und leicht umsetzbare Tipps und Methoden, um junge Familien bei Fragen vom Einkauf bis zur Gestaltung des Essalltags begleiten zu können.

Der kostenfreie Online-Kurs wurde vom NZFH in Zusammenarbeit mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entstanden und wurde mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ gefördert.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gemeinsames Essen in der Familie ist weit mehr als nur Nahrungsaufnahme – es ist eine wertvolle Zeit für Gespräche und schafft Momente, um Erlebnisse zu teilen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, solche Rituale zu pflegen, denn sie stärken das familiäre Miteinander und fördern die Bindung innerhalb der Familie. Fachkräfte erfahren durch den Online-Kurs, wie sie Eltern praxisnahe Unterstützung an die Hand geben können, damit gemeinsame Mahlzeiten bewusst gestaltet werden können.“

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Die meisten Familien wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Gerade für Familien in belasteten Lebenslagen kann das jedoch eine Herausforderung sein. Wir wollen gutes Essen für alle leichter machen – gemeinsam mit den Fachkräften. Der Kurs vermittelt ihnen das notwendige Wissen und Methoden, um Familien auch in Ernährungsfragen kompetent und zugewandt beraten zu können. Damit zahlt diese Kooperation in hohem Maße auf die Ernährungsstrategie der Bundesregierung ein.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die ersten 1.000 Tage prägen entscheidend das Leben eines Menschen und somit auch sein lebenslanges Essverhalten. Mit dem Online-Kurs zur Ernährungsbildung auf der NZFH-Lernplattform können Fachkräfte von Anfang an dazu beitragen, dass Familien gesunde Essgewohnheiten entwickeln und damit auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.“

Dr. Margareta Büning-Fesel, Präsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Wir freuen uns, dass wir durch unsere fachliche Kompetenz in der Ernährungsbildung das Qualifizierungsangebot für Fachkräfte grundlegend mitgestalten konnten. Über unser großes Netzwerk tragen wir das Angebot nun in die Breite, damit möglichst viele junge Familien davon profitieren.“

Weiterführende Informationen zur Lernplattform Frühe Hilfen des NZFH finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/lernplattform.

Informationen und Materialien zum Thema Ernährung des Bundeszentrums für Ernährung sind verfügbar unter: www.bzfe.de.

Zum Thema Kleinkinderernährung informiert das Netzwerk Gesund ins Leben unter: www.gesund-ins-leben.de.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Zoom

Teilnehmer*innen-Kreis: Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.

Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice

Inhalt:

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt. 

Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?

Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:

  • „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
  • „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
  • „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
  • „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“

Termin: 26. November 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Ort: Online

Der Vortrag knüpft an die Veranstaltung mit Prof. Dr. Angelika Henschel im Rahmen der Inforeihe vom 14. November 2024 an, kann aber auch separat besucht werden. Die Veranstaltung wird thematisieren, wie komplex sich Kinderschutz im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt vor allem in Sorge- und Umgangsregelungen (Spannungsfeld: Gewaltschutz der Frauen und Schutz der Kinder) darstellt, wobei insbesondere auf die Dimension inter-institutioneller bzw. inter-professioneller Kooperation verwiesen wird.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: JETZT & MORGEN GbR

Ort: Kino in der Kulturbrauerei, 10435 Berlin

Das ZFF ist Medienpartner*in

Filmvorführung mit anschließendem Filmgespräch mit: 

Chiara Fleischhacker, Regisseurin und Autorin VENA

Emma Nova, Hauptdarstellerin

Hilly Škorić, Geschäftsführerin Hilf-Reich e.V. und ehemalige Intensivstraftäterin

NN, Deutscher Hebammenverband e.V.

L. Eberhard, Vorstand DBSH e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg

Anja Seick, Projektleitung KvI Berlin FREIE HILFE BERLIN e.V.

mit einem Grußwort von: 

Dr. Ines Kappert, Direktorin Gunda-Werner-Institut

Der Film:

Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst abweisend. Doch wider Erwarten verurteilt Marla sie nicht, sondern sieht sie als den Menschen, der sie im Kern ist. Jenny beginnt, Marla zu vertrauen. Allmählich fasst sie den Mut, sich ihren Ängsten zu stellen und Verantwortung zu übernehmen – für das neue Leben in ihr, aber vor allem für sich selbst.

Hintergründe:

Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelingt Chiara Fleischhacker ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt voller emotionaler Wucht, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova spielt phänomenal an der Seite des nicht minder beeindruckenden Paul Wollin als „Bolle“. VENA wurde auf dem diesjährigen First Steps Awards, dem wichtigsten Filmpreis im Nachwuchsbereich, mit gleich zwei Hauptpreisen ausgezeichnet u.a. als Bester Spielfilm. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) verlieh VENA das Prädikat „besonders wertvoll“.

Trailer zum Film: https://www.youtube.com/watch?si=nus0g2NzPIqR87xy&v=NMoIXzb4Yto&feature=youtu.be

Kinotickets beim Kino erhältlich.

BUNDESWEITER KINOSTART IST DER 28. NOVEMBER 2024.
Wenn Sie mit dem Film arbeiten wollen, finden Sie HIER weitere Informationen.

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

In der Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“ wird zur letzten Online-Veranstaltung in diesem Jahr zum Thema „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ eingeladen.

Neben den zentralen Ergebnissen der Studie, stellen Prof. Dr. Christiane Solf, Professorin für Bildung und Erziehung in der Kindheit mit Schwerpunkt Arbeit mit Familien, und Sophia Deck, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ev. Hochschule Dresden, den „Index Niedrigschwelligkeit“ vor, der Hinweise für eine niedrigschwellige Gestaltung der Praxis geben soll.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-12-03-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

Termin: 17. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In der Männlichkeiten-Reihe der FES wurden seit 2022 verschiedene Fragen zum Verhältnis von Männern zur feministischen Bewegung verhandelt. Ausgangspunkt war die Abgrenzung von Formen der toxischen Männlichkeit und die Suche nach einem progressiven Gegenbild. Diese Suche wurde immer auch als ein Prozess verstanden, in der es um kritische Selbstreflexion und um die Vielfalt von Männlichkeitsvorstellungen ging.

Zum Abschluss der Reihe möchten wir mit Euch gemeinsam einige der Diskussionen nochmal aufgreifen und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutieren. Wir möchten Eure Expertise möglichst gut einbinden und in diesen politischen Zeiten mit Euch erörtern, welche Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten wir sehen.

Unser „Review“ lädt Euch ein, themenoffen all die Aspekte rund um progressive Männlichkeit anzusprechen, mit unseren Expert_innen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Können Männer überhaupt Feministen sein? Was braucht es dazu? Warum ist eine feministische Welt auch für Männer gut? Und was bedeutet es, ein progressiver Mann zu sein?

Und darüber hinaus wollen wir schon jetzt wissen: Welche Aspekte interessieren Euch besonders zum Thema? Worüber möchtet ihr in Hinblick auf progressive Männlichkeit diskutieren? Teilt es uns gern mit und wir versuchen, Eure Punkte in die Tagung mit einzubringen (vielfalt@fes.de)!

ZUR ANMELDUNG

 

WEITERE INFORMATIONEN

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. ist der Zusammenschluss von sechs großen Familienverbänden in Deutschland. Im Sinne unseres Auftrags, familienpolitische Diskussionen anzuregen und die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das „Bundesforum Familie“ bei der AGF angesiedelt. Das Bundesforum Familie ist ein Netzwerk von ca. 120 Organisationen, die sich für eine weitergehende Kooperation und einen übergreifenden Dialog im Interesse der Anliegen von Familien einsetzen. In einem Zwei-Jahresrythmus wird als Schwerpunkt jeweils ein Thema behandelt. Bis Ende 2025 ist dies „Familie und Klima“. Über das Thema 2026-27 wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Weiteres zum Bundesforum Familie unter http://bundesforum-familie.de und zur AGF unter http://ag-familie.de.

Wir suchen zum 01. Februar 2025 für das Bundesforum Familie eine

Projektkoordination (Teilzeit (50 %), nach TVöD 13)

in der AGF-Geschäftsstelle in Berlin.

Aufgaben im Detail:
 Steuerung und Umsetzung des Gesamtprojekts
 Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen und Fachgesprächen
 Vor- und Nachbereitung, Begleitung und Moderation von Gremiensitzungen und Besprechungen
 Analyse und Begutachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
 Erstellung von Dokumentationen und Fachveröffentlichungen, Websitebetreuung
 Berichterstattung zum Projektablauf

Profil
 Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie berufliche Erfahrungen im familien-, kinder- sozial- oder bildungspolitischen Bereich
 Erfahrungen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement
 Eigenverantwortliche, strategische und analytische Arbeitsweise
 Hohe kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Gremien, Netzwerkpartnern, Zuwendungsgebern und weiteren Akteuren
 Bereitschaft zur Bewältigung punktuell hoher Arbeitsintensität und zeitlicher Belastung

Wir bieten Ihnen
 Bundesweite Vernetzung im Bereich der Familienpolitik
 Eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Familienpolitik
 Mitarbeit in einem engagierten und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien

Bewerbungen (per Email) nehmen wir bis zum 30. November 2024 entgegen.

Kontakt für Informationen / Bewerbungen:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Sven Iversen

Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 14

10785 Berlin

Tel.: 030 – 2902825-70
bewerbung@ag-familie.de

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Zeitverwendungserhebung 2022: Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert, ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen

Berlin, 22.05.2024 – Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen

Berlin, 28.03.2024 – Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

„Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.

Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Vorschläge zur Unterhaltsrechtsreform sind unausgewogen

Berlin, 15.12.2023 – Das Unterhaltsrecht muss das kindliche Existenzminimum sichern und die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen, statt einseitig auf die Situation danach zu schauen, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern gleichstellungspolitische Anreize für die faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung und Scheidung, damit die gemeinschaftliche Betreuung auch danach funktionieren kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Die vorgestellten Eckpunkte sind aus unserer Sicht unausgereift, da sie Armut verschärfen und Konflikte nicht reduzieren werden. Insbesondere Frauen, die sich sowohl vor als auch nach der Trennung meistens mehr um die Kinder kümmern, geraten durch die Vorschläge erheblich unter Druck.  Für das ZFF müssen darüber hinaus Fragen des Unterhaltsrecht dringend mit Fragen des Sorge- und Umgangsrechts zusammen gedacht werden. Hierbei müssen Kindeswohl, Gewaltschutz sowie die Sicherung des kindlichen Existenzminimums – aber auch das der Eltern – im Vordergrund stehen. Gleichzeitig müssen Lösungen der Vielfalt von Lebensentwürfen gerecht werden.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Sorgearbeit fair zu teilen steht in Trennungsfamilien unter anderen Vorzeichen als in Paarfamilien. Das Unterhaltsrecht sollte sich nicht nur – wie die Eckpunkte – an geänderten Rollenvorstellungen hinsichtlich einer gleichberechtigten Aufgabenteilung ausrichten, sondern muss die gelebte Realität vor Trennung oder Scheidung berücksichtigen. „Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgestellten Eckpunkte lassen insbesondere das im Koalitionsvertrag formulierte Ansinnen vermissen, auch die Betreuungsanteile vor Trennung oder Scheidung zu berücksichtigen sowie das Existenzminimum des Kindes sicherzustellen“, so die Bewertung der Bündnismitglieder.

Bezahlte Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit sind in Paarfamilien nach wie vor ungleich verteilt. In der Regel erfolgt mit der Familiengründung eine Weichenstellung in Richtung eines modernisierten Ernährermodells mit einem in Vollzeit erwerbstätigen Vater und einer Mutter, die längere familienbedingte Auszeiten nimmt und danach überwiegend in Teilzeit erwerbstätig ist. Die negativen Folgen dieser Arbeitsteilung zulasten der eigenständigen Existenzsicherung tragen nach einer Trennung vor allem die Mütter.

Für Familienkonstellationen, bei denen vor der Trennung eine ungleiche Arbeitsteilung gelebt wurde, müssen im Rahmen der geplanten Reform daher angemessene Übergangsregelungen verankert werden, so die Bündnismitglieder.

Die Bündnismitglieder fordern zudem, im Koalitionsvertrag vorgesehene Anreize für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit vor Trennung oder Scheidung der Eltern, wie z.B. die Freistellung nach Geburt für Väter bzw. zweite Elternteile oder mehr individuelle, nicht übertragbare Elterngeldmonate, endlich umzusetzen. „Die Förderung der partnerschaftlichen Betreuung gemeinsamer Kinder muss bereits vor Trennung oder Scheidung erfolgen, damit sie auch danach funktionieren kann.“

Sie plädieren nachdrücklich dafür, die bestehenden Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Müttern und Vätern bei einer Reform des Unterhaltsrechts systematisch zu berücksichtigen: „Alles andere hätte erhebliche Nachteile vor allem für getrenntlebende Frauen und ihre Kinder und würde in Kauf nehmen, ihr ohnehin erhöhtes Armutsrisiko zu verschärfen.“

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu den Eckpunkten der Unterhaltsrechtsreform ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/12/BSFT-Position-Unterhaltsrechtsreform.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.