AWO u. ZFF: Für Information und Selbstbestimmung – Weg mit §219a!

3Berlin, 20.03.2018 – Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern alle politisch Verantwortlichen auf, Frauen endlich den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu ermöglichen und den Paragraph §219a StGB zu streichen.

Mit der Verurteilung einer Gießener Frauenärztin, die auf ihrer Internetseite über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen informierte, wurde eine bundesweite Debatte über den Paragrafen 219a StGB ausgelöst. Dieser stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen genutzt, um gegen Ärzt*innen und Beratungsstellen vorzugehen. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Wolfgang Stadler (Vorstandsvorsitzender der AWO), erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Dazu gehört neben dem Recht auf Informationserhalt ebenfalls das Recht auf eine freie Ärztinnen- und Ärztewahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für einen wertschätzenden und ganzheitlichen Beratungsansatz. Die Information wie, wo und durch wen straffreie Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung verstanden werden, sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe, die es Frauen in solch einer Krisensituation ermöglicht, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu handeln. Die zunehmenden Aktivitäten von Abtreibungsgegner*innen, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich zu belangen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder dazu beraten und das öffentlich machen, werden durch die Rechtsnorm des § 219a StGB gestützt. Diese Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen können, sind jedoch nicht dazu befugt, sichtbar darauf hinzuweisen und niedrigschwellig darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“